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ID0722400800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 224. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 15531 A Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation der Verfassunggebenden Versammlung der Republik Portugal 15531 A Begrüßung des Premierministers der Islamischen Republik Pakistan mit seiner Begleitung 15550 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975 — Drucksache 7/4310 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4733 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4731 — Schmidt (Kempten) FDP . . . 15531 C, 15576 B Franke (Osnabrück) CDU/CSU (zur GO) . . 15535 C Sund SPD (zur GO) . . . . . . . . 15536 B Genscher, Bundesminister AA 15536 C Dr. Wallmann CDU/CSU . . . . . . . 15540 C Metzger SPD . . . . . . . . . . 15544 C Hoppe FDP 15548 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 15551 D Brandt SPD . . . . . . . . 15559 D, 15622 B Dr. Jaeger CDU/CSU . . . . . . . 15564 C Sund SPD 15570 C Franke (Osnabrück) CDU/CSU . . . . 15574 C Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 15577 B, 15623 C Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . . . . 15583 D Schmidt, Bundeskanzler . . . 15588 C, 15619 A Dr. Kohl, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz . . . 15599 C, 15620 D, 15622 D Mischnick FDP 15606 B Wehner SPD 15609 D Dr. Freiherr von Weizsäcker CDU/CSU . 15612 D Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . . . 15616 C Dr. Hupka CDU/CSU 15624 A Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . . . 15626 C Schlaga SPD 15629 A Dr. Schweitzer SPD (Erklärung nach § 59 GO) 15631 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 Reddemann CDU/CSU (Bemerkung nach § 35 GO) 15633 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 15612 C, 15634 B Namentliche Abstimmung 15631 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes — Drucksache 7/4577 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksachen 7/4740, 7/4744 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1971, 1972, 1973, 1974, 1975 und 1976 — Drucksache 7/4687 —Schmidhuber CDU/CSU . . . . . . . 15634 C Dr. Waigel CDU/CSU . . . . . . . . 15636 A Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . . . 15637 A Zywietz FDP .. . . . . . . . . . 15638 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 7/4323 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/4728 — 15641 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 139 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1974 über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende Stoffe und Einwirkungen verursachten Berufsgefahren — Drucksache 7/4178 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4718 — 15641 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Mai 1975 zur Änderung des Artikels 12 Absatz 1 des am 30. Mai 1958 in Den Haag zustande gekommenen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze - Drucksache 7/4174 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4737 — . . . . . . . . 15641 C Erste Bratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Juli 1975 zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Drucksache 7/4684 — 15641 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Oktober 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/4686 — . . . . . . . . 15641 D Beratung des Antrags des Bundesrechnungshofes betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung und der Bundesvermögensrechnung für das Haushaltsjahr 1973 — Drucksache 7/4306 — Frau Pieser CDU/CSU 15642 A Haehser, Parl. Staatssekretär BMF . . 15644 D Dr. Sperling SPD 15646 A Hoppe FDP 15646 C Beratung des Wohngeld- und Mietenberichts 1975 der Bundesregierung — Drucksache 7/4460 - . . . . . . . . 15647 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Schaffung eines einheitlichen und umfassenden Jugendgesetzbuchs — Drucksachen 7/1019, 7/4697 — 15647 B Beratung der Sammelübersicht 53 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/4708 — . . . . . 15647 C Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 4/76 — Besondere Zollsätze gegenüber Israel — EGKS) — Drucksache 7/ 4674 — 15647 C Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 12/75 — Erhöhung des Zollkontingents 1975 für Elektrobleche) — Drucksache 7/4685 — 15647 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Un- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 III terrichtung vorgelegten Bericht über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 EWG-Vertrag — Drucksache 7/3267, 7/4720 — . . . . .15647 D Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzauschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr von bestimmten Verkehrsmitteln — Drucksachen 7/4316, 7/4679 — 15647 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1955/75 über die Erstattungen bei der Erzeugung für Getreide und Reis — Drucksachen 7/4342, 7/4688 — 15648 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1955/75 über die Erstattung bei der Erzeugung für Getreide und Reis — Drucksachen 7/4300,7/4689 — 15648 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien (66/403/EWG) und (70/458/EWG) über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln und mit Gemüsesaatgut — Drucksachen 7/4277, 7/4690 — 15648 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Anwendung von Artikel 40 Absatz 4 EWG auf die französischen überseeischen Departements — Drucksachen 7/4341, 7/4691 —15648 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 121/67/EWG hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für geschlachtete Schweine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 122/67/EWG hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Eier Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 123/67/EWG hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Geflügelfleisch — Drucksachen 7/4351, 7/ 4692 — . 15648 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission zur Kodifizierung im Reissektor — Drucksachen 7/4353, 7/4693 — 15648 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern — Drucksachen 7/4052, 7/4724 — 15648 C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt — Drucksache 7/4753 — . . . . . 15648 D Nächste Sitzung 15648 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .15649* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schweitzer SPD nach § 59 GO . . . . . . . . . 15649* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 15531 224. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1976 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 20. 2. Dr. Aigner * 20. 2. Dr. Artzinger * 20. 2. Behrendt * 20. 2. Biermann 20. 2. Dr. Dregger 20. 2. Entrup 20. 2. Dr. Eppler 20. 2. Prof. Dr. Erhard 20. 2. Flämig * 20. 2. Frehsee * 20. 2. Gerlach (Emsland) * 20. 2. Hussing 20. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 2. Dr. Kreile 19. 2. Dr. Klepsch * 20. 2. Lange * 20. 2. Dr. Lauritzen 20. 2. Lautenschlager * 20. 2. Lücker * 20. 2. Dr. Marx 20. 2. Mattick *** 20. 2. Memmel * 20. 2. Müller (Mülheim) * 20. 2. Frau Dr. Orth 20. 2. Schmidt (München) * 20. 2. Schonhofen 20. 2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 20. 2. Dr. Schwörer * 20. 2. Seibert 20. 2. Spilker 19. 2. Springorum * 20. 2. Strauß 20. 2. Suck * 20. 2. Tönjes 20. 2. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 2. Dr. Wagner (Trier) 20. 2. Walkhoff * 20. 2. Frau Dr. Walz * 20. 2. Frau Dr. Wolf 20. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) nach § 59 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und UnfallAnlagen zum Stenographischen Bericht versicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975 (Drucksache 7/4310) Mit meiner Zustimmung zu dem gesamten deutschpolnischen Verhandlungspaket möchte ich nicht zuletzt meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, daß wir endlich aus dem Teufelskreis alter Verwicklungen, Irrungen und Belastungen im deutschpolnischen Verhältnis herauskommen und künftig noch mehr Beiträge zur Verdeutlichung gerade auch des vielen Gemeinsamen zwischen Polen und Deutschen leisten müssen. Es ist für mich erstaunlich festzustellen, daß zumindest ein Teil der CDU/CSU gerade im Zusammenhang mit dem heutigen Thema oft eine Einsicht in große historische Zusammenhänge vermissen läßt. Nur so ist es zu erklären, daß das intern völlig verfehlte Argument ständig in die öffentliche Debatte geworfen wird, wir Deutschen würden jetzt nach dem Warschauer Vertrag zum zweitenmal gegenüber der Volksrepublik Polen „zur Kasse gebeten". Muß es denn stets aufs neue eingehämmert werden, daß wir mit den ehemaligen deutschen Ostgebieten 1970 gar keinen Preis für Hitlers begonnenen und verlorenen Krieg zahlen konnten, weil der Sieger sich diese Gebiete als Beute längst genommen hatte und keine Macht der Welt sie uns hätte zurückholen können? In der in diesem Hause in den letzten Jahren monoton wiederholten Argumentation eines kleinen Teiles der Opposition klingt doch immer wieder die Linie durch, daß „nicht sein kann, was nicht sein darf", daß mit anderen Worten die alten Gebiete im Osten für uns Deutsche mit allen Konsequenzen nicht endgültig verloren seien, weil wir vor der Geschichte auf sie ein ewig verbrieftes Anrecht hätten. Tatsächlich ist aber doch die Geschichte bis zum Atomzeitalter angefüllt gewesen mit gewonnenen und verlorenen Kriegen, mit der Wegnahme von Gebieten und Bevölkerungsteilen. Diesen Teufelskreis wollen wir durchbrechen. Ein Otto von Bismarck war in dieser Beziehung sehr viel nüchterner. So rechnete er in einer heute geradezu prophetisch anmutenden Rede im Deutschen Reichstag 1885 durchaus mit der Möglichkeit, daß eines Tages, „... wenn das Deutsche Reich zertrümmert, wenn Preußen zerschlagen und niedergeworfen ist" ..., Deutschlands Grenze nach einem verlorenen Kriege „bis an die Oder heran" zurückgedrängt werden könnte. Heute sollten wir allen denjenigen, die der Aussöhnung mit unseren polnischen Nachbarn nicht nur verbal, sondern tatsächlich denselben historischen Rang beimessen wie der Aussöhnung mit Frankreich nach 1945, sagen, daß Aussöhnung und Normalisierung angesichts der teilweise so schrecklich belasteten Beziehungen zwischen Deutschen und Polen letztlich Leerformeln bleiben und neuen gefährlichen Entwicklungen Platz machen könnten, wenn es nicht gelingt, im deutschen Volk ein besseres Verständnis für Einstellungen und Geschichtsbilder des polnischen Volkes und umgekehrt zu wecken und Geschichtsbilder in beiden Ländern im Interesse der Friedenssicherung in Europa auf einen zumindest niedrigsten gemeinsamen Nenner zu bringen. Zu Recht hat schon vor Jahren die UNESCO in einem 15650* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 berühmten Bericht festgestellt, daß „Kriege in den Köpfen der Menschen beginnen". Das wollen wir nicht mehr. Dem Ziel eines besseren gegenseitigen Geschichtsbildes dient eine Reihe wichtiger wissenschaftlicher Gemeinschaftsvorhaben von Deutschen und Polen. An dieser Stelle will ich nur eines erwähnen, weil es von der Opposition in diesem Hause wiederholt in sträflicher Weise falsch dargestellt worden ist. Ich meine hier die jüngsten Empfehlungen der sogenannten deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz, die einer besseren Darstellung der deutschpolnischen Beziehungen nach 1945 in den Schulbüchern dienen sollen. Der Kollege Carstens hat hier am 26. November 1975 so getan, als ob diese Empfehlungen im Zusammenhang mit der Nachkriegsentwicklung in den ehemaligen deutschen Ostgebieten ausschließlich von „Bevölkerungsverschiebungen" sprechen. Damit sollten offensichtlich die Emotionen von Millionen von Landsleuten geweckt werden, die einmal in diesen Gebieten wohnten. Tatsächlich handelte es sich hier nur um eine Überschrift über einem Abschnitt, in dem völlig korrekt nacheinander von Evakuierung, Flucht — hier ausdrücklich „unter großen Verlusten" — Ausweisung und Zwangsumsiedlung gesprochen wird. Wer hier wider besseres Wissens falsch bzw. unvollständig zitiert, der muß sich den Vorwurf gefallen lassen, daß er in Wirklichkeit die Normalisierung der deutsch-polnischen Beziehungen torpedieren will. Auch Vertriebenenpolitiker sollten sich klarmachen, wie schwer es den polnischen Wissenschaftlern gefallen sein muß, in Polen deutsch-polnische Hinweise z. B. darauf veröffentlichen zu lassen, daß die Bundesregierung bei Abschluß des Warschauer Vertrages „nur im Namen der Bundesrepublik Deutschland handelte", daß „man in der Bundesrepublik beim staatlichen Neuaufbau an alte deutsche demokratische Traditionen anknüpfen konnte" oder daß die „Westmächte gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland in den fünfziger Jahren wiederholt Vorschläge vorlegten, die Sicherheit in Europa mit friedlichen Mitteln zu fördern und so die Konfrontation zu reduzieren". Wir können nur hoffen, daß die deutsche Seite nun doch schneller mit der polnischen gleichzieht, was die Umsetzung der gesamten Empfehlungen in die Praxis betrifft. In Polen ist in dieser Hinsicht schon viel geschehen. Der Bundesrat täte gut daran, statt sich mit seiner derzeitigen Mehrheit auf ein staatsrechtlich mehr als zweifelhaftes Experiment der Einmischung in die Außenpolitik des Bundes einzulassen, die Länderkultusminister aufzufordern, endlich neue Handreichungen zu liefern, mit denen der überholte sogenannte Ostkundeerlaß aus dem Jahre 1956 abgelöst werden könnte. Wer will es verantworten, daß nun auch noch die bisherigen Erfolge in der wissenschaftlich-kulturellen Zusammenarbeit zwischen Polen und der Bundesrepublik aufs Spiel gesetzt, ja vielleicht verspielt werden, und dies gerade 1976, wo wir endlich auch ein Kulturabkommen unter Dach und Fach bringen wollen, nachdem das Jahr 1975 einen großen Aufschwung in den wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen jeder Art erlebt hat? Was die heute so heftig diskutierten Probleme der Aussiedlerzahlen betrifft, so sollten wir daran objektiv und nüchtern herangehen. Niemand in Deutschland oder in Polen kann sie ganz genau kennen. Jeder, der sich mit dieser Frage an Hand von Unterlagen hier in Deutschland oder in Polen beschäftigt hat, wie ich das für mich in Anspruch nehmen darf, weiß um die statistischen, aber auch staatsrechtlichen, völkerrechtlichen und ethnologischen Schwierigkeiten. Auch das mit so viel Fleiß seit Jahren arbeitende Deutsche Rote Kreuz kann Anträge nicht alle fünf Jahre wieder auf den neuesten Stand bringen, sie im übrigen nur entgegennehmen und schon gar nicht auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüfen. Wer oder wessen Nachkommen sind schließlich abgesehen von unserem Staatsangehörigkeitsrecht in diesem Teil des europäischen Ostens heute noch als Deutsche zu bezeichnen? Welche Kriterien sind überhaupt für die Beantwortung der generellen Frage anzuwenden, wer mit welchem Anspruch heute zu welcher Nation und zu welchem Volk gehört? Sicher ist für mich auf Grund vieler Gespräche mit polnischen Regierungsstellen, mit polnischen Kollegen aus Wissenschaft und Politik, daß alle polnischen Stellen jetzt enorme organisatorische Anstrengungen unternehmen, um die ganze Frage in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen endgültig lösen zu helfen. Die Polen wollen ja selber auf die Dauer keine volksdeutschen Minderheiten — was nach den Erfahrungen vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges nicht unverständlich sein mag. Sicherlich treffen daher auch Ergebnisse jüngster Umfragen in Polen zu, wonach weit über 80 % der Bevölkerung die schließliche Ausreise aller in Frage kommenden Personen nach Deutschland wünschten. Wir Deutschen haben keinerlei Veranlassung, den ehrlichen Willen der polnischen Seite zur Vertragserfüllung gerade in diesem Punkte anzuzweifeln. Wer dies dennoch tut, der untergräbt die internationale Vertragsmoral schlechthin. Davor sollten gerade wir uns hüten.
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    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr I Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestages steht das Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung sowie die Vereinbarung vom gleichen Tage. Dieses Abkommen ist nur ein Teil der am 9. Oktober 1975 in Warschau unterzeichneten Vereinbarungen. Bei den anderen handelt es sich um den Finanzkredit und um das Ausreiseprotokoll. Aber jeder in diesem Hohen Hause weiß, daß der Tagesordnungspunkt, den wir heute behandeln, eigentlich heißen müßte: „Das deutsch-polnische Verhältnis".

    (Lebhafter Beifall bei der FDP und der SPD — Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Dieses deutsch-polnische Verhältnis hat heute, 31 Jahre nach Kriegsende, noch immer nicht den Stand, den man bei uns und den man in Polen wünscht. Die Aussöhnung zwischen Deutschen und Polen ist noch immer nicht Wirklichkeit, obwohl sie — davon bin ich überzeugt — von den Menschen auf beiden Seiten gewollt wird.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wir alle wissen, welche Hypotheken die Geschichte hinterlassen hat, wie tief die Gräben und wie schwer die Wunden sind. Die Bundesrepublik weiß auch, welche Empfindungen mitschwingen hüben und drüben, wenn über die deutsch-polnische Aussöhnung gesprochen wird. In Polen wird man sich an alles erinnern, was im deutschen Namen geschehen ist. Wer einmal in Polen war, weiß, wie gegenwärtig das alles dort noch ist — so gegenwärtig, daß sich auch der Besucher dem nicht entziehen kann. Dennoch gilt: Das polnische Volk will auch im Verhältnis zu uns den Blick in die Zukunft richten, will auch mit uns die Zukunft gestalten. Und auch bei uns, vor allem bei den vielen Millionen, die ihre Heimat verloren haben, ist die Erinnerung wach an die Not der Vertreibung, an viele schmerzliche Schicksale. Aber wir haben unsere geschichtliche Lektion gelernt. Wir haben den Teufelskreis von Unrecht und wieder Unrecht, der so viel Leid über die Völker Europas brachte, durchbrochen. Der feierliche Verzicht der Vertriebenen auf Gewalt dokumentiert diese Gesinnung. Diese Haltung, die Integration der Vertriebenen ohne die Anfälligkeit für einen neuen Radikalismus, machte den Weg frei für die Friedenspolitik, zu der wir uns alle seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber allen anderen Völkern bekennen. Daß diese Friedenspolitik mit und nicht gegen die Vertriebenen in unserem Lande seit 1949 verwirklicht werden konnte, ist das historische Verdienst der Vertriebenen.
    Im Verhältnis zu Polen nahm die Verständigungspolitik Gestalt an mit dem Vertrag von Warschau von 1970. Dieser Vertrag hat die Chance eröffnet, die Belastungen der Vergangenheit abzubauen und damit ein neues Kapitel in den deutsch-polnischen Beziehungen aufzuschlagen. Die vorliegenden Vereinbarungen sollen uns auf diesem Wege weiterführen. Die Menschen in Europa erwarten von den



    Bundesminister Genscher
    Regierungen, daß sie die Hindernisse beiseite räumen, die den Weg in die Zukunft behindern. Die Ergebnisse dieses Bemühens sind nicht zu übersehen.
    So war es im Westen möglich, cien deutsch-französischen Gegensatz zu überwinden, ihn Geschichte werden zu lassen. Aus der von Frankreich erwiderten Versöhnungspolitik wurde die deutsch-französische Freundschaft. Was immer die Gründe gewesen sein mögen, warum es erst so spät, erst 1970, zum Warschauer Vertrag kam: fest steht wohl, daß die Zeit davor in jedem Fall nicht für uns gearbeitet hat.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : O doch, das hat sie wohl!)

    Deshalb sollten wir jetzt nicht zögern, den nächsten Schritt auf dem damals eingeschlagenen Wege zu tun. Weil wir wissen, was diese Fragen in der Vergangenheit immer wieder an neuer Verbitterung geschaffen haben, treten wir so entschieden dafür ein, die Probleme der Deutschen in Polen zu lösen: durch die Genehmigung der Ausreise für diejenigen, die das wünschen, und durch Erleichterungen für diejenigen, die dort bleiben wollen. Es geht uns dabei um die Menschen; es geht aber auch um eine dauerhafte Verständigung mit Polen.
    Dazu ist es notwendig, daß wir aufeinander zugehen, Deutsche und Polen, daß wir gegenseitig Vertrauen zueinander fassen.
    Meine Damen und Herren, wenn wir Aussöhnung wirklich wollen, wenn uns das Schicksal der Deutschen in Polen auf den Nägeln brennt, dann dürfen wir nicht verkennen, daß man einen solchen Weg nicht mit Vorbedingungen beschreiten kann, daß man nicht nach der Haltung verfahren kann: alles oder nichts. Nein, man kann nur dann etwas erreichen, wenn man bereit ist, Schritt für Schritt und wenn es sein muß, Zentimeter um Zentimeter — aufeinander zuzugehen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wer sich verständigen will, muß bereit sein, das heute Mögliche zu tun, den Weg für das dann noch Notwendige offenzuhalten und ihn zu ebnen für das, was noch zu tun bleibt. Glauben wir ja nicht, meine Damen und Herren, im deutsch-polnischen Verhältnis sei Kompromißbereitschaft nur auf der deutschen Seite und nur in bezug auf unsere Anliegen verlangt.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Ich denke, wir sollten froh sein, daß mit dem Willen zur Versöhnung das gegenseitige Aufrechnen keine Chance mehr hat. Wer sich ernstlich mit der moralischen Dimension, mit dem historischen Hintergrund der dieser Debatte zugrunde liegenden Vereinbarungen auseinandersetzt, der wird sich der Frage, die heute beantwortet werden muß, nur mit Bescheidenheit nähern können. Die starken Worte passen nicht in diese Debatte, und ich will auch nicht verschweigen, daß ich bei der Auseinandersetzung der letzten Wochen manchmal das Gefühl gehabt habe, daß nicht jedem, der sich dabei zu Wort meldete, bewußt war, daß seine Worte auch in Polen — und nicht nur dort — gehört werden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Ich denke, jeder von uns sollte sich ganz im stillen für sich fragen, ob nicht am Ende auch unser Ja zu den Verträgen seinen Wert verliert, wenn die Art und Weise, w i e darüber diskutiert wird, in Polen neue Wunden schlägt.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun zum Gegenstand selbst kommen, zu dem Rentenvertrag und im Zusammenhang damit zu den anderen Vereinbarungen. Beratungsgegenstand sind die Vereinbarungen insgesamt, Rentenabkommen, Finanzkredit, Ausreiseprotokoll, denn sie stehen faktisch, sie stehen politisch und sie stehen — und das wissen die Mitglieder der beteiligten Ausschüsse — auch rechtlich in einem Zusammenhang. Der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaft bedarf entsprechend unserer Rechtsordnung nur das Rentenabkommen, aber die Bundesregierung begrüßt es nicht nur, sie hält es für dringend geboten, daß bei der Entscheidung über Ja oder Nein dieses Teiles das Ganze gesehen wird. Sie ist davon überzeugt, daß jede der Vereinbarungen doppelt gerechtfertigt ist, einmal aus sich selbst, aus ihrer materiellen Substanz heraus, zum andern als Gesamtpaket, das in sich ausgewogen und deshalb geeignet ist, das Verhältnis zwischen Deutschen und Polen wirklich zu verbessern und so einen tatsächlichen Beitrag zur Aussöhnung zu leisten.
    Wir alle wissen: Diese Vereinbarungen sind nicht die Aussöhnung selbst. Hier geht es um eine so tiefgreifende Veränderung im Verhältnis zwischen zwei Völkern, daß sie nicht von Regierungen ausgehandelt und von Parlamenten ratifiziert werden könnte. Aussöhnung kann nicht verordnet werden, sie muß sich entwickeln. Sosehr es uns mit Genugtuung erfüllen mag und auch erfüllen darf, daß es über das Ziel der deutsch-polnischen Verständigung keine Meinungsverschiedenheiten unter uns gibt, so sehr müssen wir uns alle bewußt sein, daß es hier nicht um etwas Abstraktes geht, daß Aussöhnung, nimmt man das Wort ernst, auch ein langwieriger, Geduld und stetige Anstrengung erfordernder Prozeß der Überwindung vorhandener Probleme ist. Es ist eben nicht nur eine Frage von moralischen Bekenntnissen, so aufrichtig sie gemeint sind.
    Hier geht es auch um konkretes politisches Handeln. Hier ist konkrete Gestaltung der Zukunft verlangt. Die Feststellung allein, daß die Gegenwart auch uns bedrückt — ich denke hier an die bisher unerfüllten Hoffnungen der Deutschen in Polen —, diese Erkenntnis allein hilft nicht weit.
    Konkretes politisches Handeln heißt für uns: Wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, daß sich unsere Beziehungen weiter verbessern, d. h., daß wir neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit schaffen und alte Hindernisse beseitigen. Damit haben wir begonnen, als wir 1970 den Warschauer Vertrag abgeschlossen haben. Er brachte die Wende, aber er konnte nicht alle Fragen lösen.
    Die vorliegenden Vereinbarungen sollen uns diesen Bereichen näherbringen. Es handelt sich um die Lage der Deutschen in Polen und die zum Teil überaus komplizierten Fragen aus dem Bereich der So-



    Bundesminister Genscher
    zialversicherung, mit Ansprüchen hinüber und herüber, und es handelt sich um den Wunsch nach einer noch stärkeren deutsch-polnischen Zusammenarbeit auf allen Gebieten.
    Meine Damen und Herren, jahrelang ist zwischen der polnischen Regierung und der Bundesregierung über diese Fragen beharrlich und zäh verhandelt worden. Das Ergebnis der Vereinbarungen liegt Ihnen heute vor. Ein Kompromiß, gewiß, aber ich denke, ein Kompromiß von beiden Seiten. Der Bundeskanzler und ich haben in jener Nacht in Helsinki, in der wir uns mit der polnischen Regierung endlich einigen konnten, redlich geprüft, ob unser Ja zu verantworten ist, und ich bekenne Ihnen hier als unsere Überzeugung: Es wurde in jener Nacht das jetzt Mögliche erreicht und für die Zukunft nichts verbaut, sondern im Gegenteil der Weg in die Zukunft und für die Lösung der noch offenen Fragen erleichtert.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Das Mehr, das wir alle wollen, bleibt möglich.
    Ich versichere Ihnen: Wir beide, der Bundeskanzler und ich, haben nicht den geringsten Zweifel am ernsthaften Willen unserer polnischen Partner, ihren Teil der Vereinbarungen zu erfüllen, so wie wir selbst auch dazu entschlossen sind. Das gilt auch für die Ernsthaftigkeit des Willens zur Erfüllung der sogenannten Offenhalteklausel. Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir bis zur letzten Minute um die Zustimmung der Gesetzgebungsorgane ringen; denn wir wollen alles tun, damit diese Zustimmung zustande kommt.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Täuschen wir uns nicht: In der Weltöffentlichkeit wird nicht die Frage diskutiert, ob die Volksrepublik Polen ihre Verpflichtungen erfüllen wird, sondern draußen in der Welt und wahrlich nicht nur in Polen wird im Blick auf diese Debatte und auf die Debatte im Bundesrat die Frage gestellt, ob wir — die Bundesrepublik Deutschland — mit der Zustimmung zu diesen Vereinbarungen unseren Beitrag zur deutschpolnischen Aussöhnung leisten werden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

    Ich denke, jeder sollte sich dieser Tatsache bewußt sein. W i r sind in den Augen der Welt zum Handeln aufgefordert.
    Dennoch ist in der Diskussion über die Verträge bei der Bewertung der Verbindlichkeit der polnischen Zusagen immer wieder die Frage nach dem Willen der Volksrepublik Polen, die übernommenen Verpflichtungen einzuhalten, gestellt worden. Wer daran Zweifel aufwirft, stellt die Vertragsfähigkeit der Volksrepublik Polen grundsätzlich in Frage.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Wer das tut, leugnet damit die Möglichkeit jeglicher Vereinbarungen mit Polen,

    (Erneute Zurufe von der CDU/CSU)

    der vorliegenden und auch anderer. Die Position der Bundesregierung, meine Damen und Herren, ist das jedenfalls nicht.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Niemand wird den Kritikern der Vereinbarungen die Frage nach einer noch besseren Lösung, nach einem für uns günstigeren Kompromiß verübeln. Diese Frage ist immer notwendig und berechtigt. Wir haben sie uns selbst auch gestellt, und wir haben sie nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Aber angesichts aller Erklärungen und Erläuterungen der Bundesregierung in den Ausschüssen und bei anderer Gelegenheit, die jedes übliche Maß weit übersteigen, muß auch die Frage erlaubt sein: Welches Zeugnis muß eigentlich noch dafür heinebracht werden, daß die Grenzen des jetzt Möglichen erreicht sind?

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Meine Damen und Herren, die Stellungnahme der Bundesregierung hat die Einwände des Bundesrats Punkt für Punkt beantwortet. Die Alternative zu den vorliegenden Vereinbarungen sind nicht andere, vielleicht sogar bessere Vereinbarungen; ich fürchte, die Alternative wäre ein schwerer Rückschlag in den deutsch-polnischen Beziehungen mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Deshalb ist die Ratifizierung des Abkommens ein unentbehrlicher Schritt auf dem Wege der Verständigung.
    Am Dienstag hat die Opposition nun ihre Einwände auf drei Bereiche konzentriert: auf die Ausreisemöglichkeiten für Deutsche nach den vier Jahren, auf den Status der in Polen verbleibenden Deutschen und auf den finanziellen Teil der Vereinbarungen. Dabei geht sie in der Frage der Ausreisemöglichkeiten in ihren Forderungen über die Position des Bundesrats hinaus. Dazu ist festzustellen: Im Ausreiseprotokoll sichert die polnische Seite die Ausreise von 120 000 bis 125 000 Deutschen in einem Zeitraum von vier Jahren zu. Diese Zusicherung ist völkerrechtlich verbindlich. Ebenso verbindlich ist die Zusage, daß auch für Deutsche, die nach Ablauf dieser vier Jahre noch ausreisen wollen, die Kriterien der „Information" von 1970 gelten. Wir alle sind daran interessiert, daß die dann noch verbleibenden Anträge zügig behandelt und entschieden werden. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß auch die polnische Seite gewillt ist, dieses Kapitel durch Praktizierung der Offenhalteklausel im Interesse der weiteren Gestaltung unserer Beziehungen zu beenden.
    Durch die Annahme aller Vereinbarungen können wir das am besten fördern. Die konkrete Zusicherung der 125 000 Ausreisen und die Vereinbarung der sogenannten Offenhalteklausel waren nur durch äußerstes Bemühen in den nächtlichen Verhandlungen in Helsinki mit der polnischen Führungsspitze zu vereinbaren. Die Tatsache, daß sich dort die Verantwortlichen beider Staaten in dieser Weise um das Zustandekommen der Einigung bemüht haben, mag deutlich machen, welche Bedeutung beide Seiten diesem Fortschritt in unseren Beziehungen beimessen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Meine Damen und Herren, Helsinki, die dort möglich gewordene deutsch-polnische Begegnung, war Ausdruck des ernsthaften Willens — wiederum auf beiden Seiten —, alle nur denkbaren Anstren-



    Bundesminister Genscher
    gungen zu unternehmen, um das jetzt Mögliche auch wirklich möglich zu machen. Was erreicht wurde, liegt Ihnen vor. Die Bundesregierung präsentiert das Ergebnis in nüchterner Darstellung des Erreichten und des noch zu Erreichenden.
    Wenn wir die Annahme empfehlen, so lassen wir uns von zwei Einsichten leiten:
    Erstens. Die Politik des Alles oder Nichts mag stark erscheinen; aber sie ist in Wahrheit schwach, weil ihr die Kraft fehlt, das jetzt Mögliche im Interesse der Menschen zu tun, die darauf warten.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Zweitens. Was noch zu tun bleibt, werden wir nur dann erreichen, wenn wir durch Zustimmung zu den Vereinbarungen unseren Beitrag zur weiteren Verbesserung der deutsch-polnischen Beziehungen leisten. Nicht im Klima der Verbitterung, sondern im Geiste der gegenseitigen Verständigung wird auch nach Ablauf von vier Jahren für diejenigen, die noch ausreisen wollen, die zügige Erfüllung ihrer Wünsche erreicht werden können.
    Es ist dann nach dem Schicksal der in Polen verbleibenden Deutschen gefragt worden. Die Situation der aus eigener Entscheidung in Polen zurückbleibenden Deutschen, vor allem die Frage ihrer sprachlichen und kulturellen Belange, steht für die Bundesregierung auf der Tagesordnung ihrer Gespräche mit der polnischen Regierung. Auch hier gilt, daß die Chance einer Verbesserung größer ist, wenn die jetzt zur Entscheidung anstehenden Vereinbarungen die weitere Verständigung mit Polen gefördert haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Daß uns ein Rückschlag in den deutsch-polnischen Beziehungen auch in dieser Frage nicht weiterbringen würde, sollte für jeden offenbar sein.

    (Erneuter Beifall bei der FDP und der SPD)

    Die Sorge der Opposition schließlich, die Vereinbarungen mit Polen könnten einen Berufungsfall für finanzielle Forderungen anderer Staaten schaffen, ist unbegründet.

    (Oho-Rufe bei der CDU/CSU)

    Die Leistungen, die wir erbringen, sind klar und eindeutig aus den besonderen politischen und sachlichen Voraussetzungen der deutsch-polnischen Beziehungen heraus motiviert. Die Gefahr einer Präzedenzwirkung oder einer Durchbrechung des Londoner Schuldenabkommens bestünde nur dann, wenn die vereinbarten Leistungen Reparationen oder Wiedergutmachungsleistungen wären. Das ist nicht der Fall. Beim Rentenabkommen geht es um die Lösung der sozialversicherungsrechtlichen Probleme auch im Sinne einer Besserstellung der Berechtigten.
    Wie in anderen vergleichbaren Fällen ist auch hier das Eingliederungsprinzip gewählt worden. Im Zusammenhang damit ist eine einmalige Zahlung von 1,3 Milliarden DM vereinbart, nämlich als pauschale Abgeltung aller gegenseitig erhobenen Ansprüche. Ein Scheitern des Abkommens würde das
    Risiko wesentlich höherer Zahlungsverpflichtungen für unsere Versicherungsträger mit sich bringen, ohne daß dabei eine fühlbare Besserstellung der Berechtigten durch uns sichergestellt werden könnte.

    (Franke [Osnabrück] [CDU/CSU] : Das ist falsch!)

    Der Finanzkredit schließlich, aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Zinszuschüssen aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt, dient dem Zweck, intensivere wirtschaftliche Beziehungen unterhalten zu können. Beide Länder werden ihren Nutzen davon haben, politisch und wirtschaftlich. Auch wenn für den Finanzkredit, bindenden internationalen Regeln folgend, eine ausdrückliche Lieferbindung nicht vorgesehen ist, wird der überwiegende Teil in Form von Aufträgen an uns zurückfließen.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Wer sagt denn das?)

    Sowohl der Finanzkredit wie die Rentenpauschale sind eindeutig sachbezogene Leistungen. Deshalb, meine Damen und Herren, sollten wir hier gemeinsam feststellen: Weder die Motive für das Zustandekommen dieser Vereinbarungen noch ihr Inhalt können sie zu einem Präzedenzfall für die Ansprüche anderer machen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Ich erkläre verbindlich für die Bundesregierung: Es wird sich niemand uns gegenüber mit Erfolg auf diese Vereinbarungen berufen können.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Meine Damen und Herren, heute ist im Bundestag jeder Abgeordnete und am 12. März 1976 ist im Bundesrat jedes Mitglied einer Landesregierung aufgerufen, sein Ja oder Nein zu wägen. Diese Entscheidung kann uns niemand abnehmen. Bei dieser Entscheidung ist nicht nur zu fragen: Was ist am Verhandlungsergebnis unbefriedigend? Es muß mit ebensolchem Ernst gefragt werden: Welche Folgen hätte eine Ablehnung dieser Verträge?

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Meine Damen und Herren, auch heute gilt und am 12. März wird gelten: Jeder muß diese Entscheidung so treffen, als hingen von ihm allein die deutschpolnischen Beziehungen ab.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    — Dieser Verantwortung wird sich niemand entziehen können!

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Jeder wird sich entscheiden müssen, als hinge von ihm allein ab, ob die 125 000 Deutschen jetzt ausreisen können oder nicht.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Auch derjenige, der meint, es werde bei einem Scheitern der Vereinbarungen, vielleicht nicht jetzt, so doch später, zu neuen Verhandlungen mit Polen kommen, muß sich wohl die Frage stellen, ob er wirklich die fest zugesagte Ausreise von 125 000 Menschen gefährden will, um die es hier und heute



    Bundesminister Genscher
    auch geht. Meine Damen und Herren, er wird sich fragen müssen, ob er wirklich mit der Hoffnung auf mehr mit gutem Gewissen das Verschieben auf später verantworten kann, ob nicht etwa die Gefahr besteht, daß aus dem Später ein Noch-später und für manchen der Betroffenen ein Zu-spät werden kann.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Die Hoffnung vieler auf Ausreise ist seit dem Treffen von Helsinki eine feste Erwartung geworden; sie wurde tief enttäuscht. Schon wird in den Briefen, in denen diese Menschen die bange Frage nach dem Zustandekommen der Verträge stellen, die Verzweiflung hörbar, die ein Scheitern auslösen würde. Ich wiederhole: Wir alle haben weitergehende Hoffnungen und Wünsche, aber sie werden nur in einem Klima verbesserter deutsch-polnischer Beziehungen zu verwirklichen sein.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Dieses Klima schaffen wir gewiß nicht durch Ablehnung dieser Verträge, sondern allein durch ihre Annahme.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Ein Scheitern der jetzt vorliegenden Vereinbarungen aber wäre ein schwerer Rückschlag für die deutsch-polnischen Beziehungen. Ein Scheitern — das hat Ministerpräsident Röder mit Recht festgestellt — könnte auch das internationale Ansehen unseres Landes gefährden.

    (Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Das der Regierung! Stücklen [CDU/CSU]: Sie müssen aber allerhand strapazieren!)

    Ein Scheitern würde Zweifel säen, ob es uns mit unserem Willen zur Aussöhnung mit Polen ernst ist.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Täuschen wir uns nicht: Diese Zweifel kämen nicht nur in Polen auf, sondern auch bei vielen unserer Freunde und Verbündeten.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Auch sie erwarten von uns, daß wir das Unsere zur Versöhnung mit Polen tun. Vielleicht sieht man draußen den historischen Hintergrund schärfer als hier bei uns. Ich jedenfalls habe noch keine ernst zu nehmende Stimme im Westen gehört, die in den deutsch-polnischen Vereinbarungen etwas für die deutsche Seite Unzumutbares erblickt hätte.

    (Zustimmung bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

    — Es mag sein, daß es Sie nicht interessiert, was unsere Verbündeten denken. Für uns ist das aber im Hinblick auf unsere Beziehungen wichtig.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Die Aussöhnung mit Polen und als Beitrag dazu die hier vorliegenden Vereinbarungen — das ist nicht allein Ost-, das ist ebenso Westpolitik der Bundesrepublik Deutschland.
    Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir zum Schluß eine persönliche Bemerkung. Ich habe um kaum eine Entscheidung so gerungen wie um diese.
    Deshalb kann ich heute mit gutem Gewissen vor Sie hintreten und Sie namens der Bundesregierung bitten: Geben Sie dem Vertrag Ihre Zustimmung!

    (Lebhafter Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wallmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Wallmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die CDU/ CSU-Fraktion hat die uns heute zur Entscheidung vorgelegten Vereinbarungen der Bundesregierung mit der Regierung der Volksrepublik Polen gründlich geprüft. Seien Sie sicher Herr Minister Genscher: Die persönliche Entscheidung und Verantwortung jedes einzelnen Abgeordneten ist in der CDU/ CSU-Fraktion in vollem Umfange gewährleistet.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir gehen miteinander in gegenseitigem Respekt um, auch und gerade wenn der einzelne zu einem anderen Ergebnis kommt als die Mehrheit unserer Fraktion. Bei uns gibt es keinen Fraktionszwang.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich rufe Sie in SPD und FDP auf, diesen unseligen Fraktionszwang fallenzulassen und der Gewissensentscheidung freien Raum zu geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD und der FDP)

    Meine Damen und Herren, ich sagte, wir haben die uns vorliegenden Vereinbarungen gründlich geprüft. Wir haben dies allerdings — das werden Sie verstehen — nach unseren Erfahrungen mit der sogenannten neuen Ostpolitik seit 1969 mit der gebotenen Skepsis getan. Für uns lautet die entscheidende Frage, ob diese Vereinbarungen geeignet sind, Ausgleich und Verständigung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zu entwickeln, zu fördern und zu vertiefen.
    Herr Außenminister Genscher, Sie haben gesagt, eigentlich müßte die heutige Tagesordnung unter diesem Punkt heißen: Das deutsch-polnische Verhältnis. Ich nehme das auf. Wir, die Christlichen Demokraten und die Christlich-Sozialen treten seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland für einen dauerhaften Ausgleich und eine zukunftsgerichtete Verständigung zwischen Polen und Deutschland ein;

    (Zuruf von der SPD: Verbal!)

    denn wir wußten und wissen, daß das Verhältnis dieser beiden Völker immer noch — 30 Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges! — belastet ist. Diese Belastungen wollen wir überwinden. Wir wünschen eine Zusammenarbeit, die beiden Seiten und damit dem Frieden in Europa dient.
    Dazu ist es nötig, daß beide Seiten Verständnis füreinander haben. Wir verstehen, daß Polen in gesicherten Grenzen leben will. Wir haben das in unserer Erklärung zum Warschauer Vertrag am 4. Dezember 1970 klar zum Ausdruck gebracht.
    Darum erwarten auch wir Verständnis, vor allem für unsere Forderung, die Einheit Deutschlands zu-



    Dr. Wallmann
    rückzugewinnen. Dieses Verständnis erhoffen wir gerade vom polnischen Volk, das nach über hundertjähriger Teilung am Ende des ersten Weltkrieges seine Einheit im Zeichen des Selbstbestimmungsrechtes wiedergefunden hat. Gerade Polen müßte deshalb verstehen, daß endgültige Regelungen über Deutschland als Ganzes nicht getroffen werden können, solange die Deutschlandfrage nicht im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes gelöst ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Polen soll wissen, daß die Respektierung des Selbstbestimmungsrechtes auch für die Deutschen das entscheidende Problem ist. Über alle anderen Fragen mag verhandelt werden. Dabei kann für Polen nicht belanglos sein, daß die Bundesrepublik Deutschland klar und unzweideutig auf die Anwendung jedweder Gewalt verzichtet hat und daß dieser Gewaltverzicht gerade von den Vertriebenen in vollem Umfange mitgetragen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Verständnis für den anderen, sagte ich, ist Voraussetzung für einen dauerhaften Ausgleich. Darum wird es Verständigung zwischen Polen und Deutschland nur geben, wenn wir ehrlich miteinander sprechen. Vereinbarungen zwischen Polen und Deutschland müssen auf Klarheit und Wahrheit beruhen. Sie müssen ausgewogen den beiderseitigen Interessen dienen. Diese Grundsätze hat die Bundesregierung schon beim Abschluß des Warschauer Vertrages vom Dezember 1970 — übrigens auch bei Abschluß des Moskauer Vertrages — nicht beachtet.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Sie hat damals einen Vertrag ausgehandelt, der nachher beide Seiten enttäuscht hat. Das um so mehr, als im ostpolitischen Überschwang Erwartungen und Hoffnungen geweckt wurden, die einfach nicht erfüllt werden konnten.
    Der entscheidende Fehler beim Warschauer Vertrag war, daß die Bundesregierung damals darauf verzichtet hat, das wichtgiste deutsche Anliegen, nämlich die Ausreisemöglichkeit für die Deutschen unter polnischer Herrschaft, im Vertrag selbst zu regeln,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und daß sich die Bundesregierung mit der schwachen Form einer einseitigen und nicht sehr klar formulierten polnischen Erklärung zufrieden gab — der sogenannten Information —, d. h. der Zusage, daß alle ausreisewilligen Deutschen zu uns ausreisen dürfen, wenn sie darauf antragen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Was ist daraus geworden!)

    Dies geschah, meine Damen und Herren, in Kenntnis der schwerwiegenden Gegensätze über die Zahlen, über den Umfang der ausreisewilligen Deutschen. Die Folgen dieser Versäumnisse kennen wir alle, und sie haben die deutsch-polnischen Beziehungen seit 1970, Herr Außenminister Genscher, eben nicht fruchtbar entwickelt, sondern erneut schwer belastet.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Aber aus den Fehlern beim Abschluß des Warschauer Vertrages hat die Bundesregierung offenbar wenig gelernt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Sie ist hier in der Kontinuität, wie der Bundeskanzler Schmidt in seiner Regierungserklärung bereits angekündigt hat, sie ist in der Nachfolge der Regierung Brandt geblieben, in einer ostpolitischen Kontinuität — wir müssen es sagen — des Nachgebens und der Schwäche.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sicherlich, Außenminister Genscher - wir erkennen das durchaus an — bemüht sich um einen realistischeren Kurs in der Ostpolitik. Wir verfolgen das aufmerksam, auch mit Hoffnungen. Aber um so enttäuschter sind wir, daß auch den neuen Vereinbarungen mit Polen jene Ausgewogenheit und Klarheit fehlt, die wir im beiderseitigen Interesse - auch wir sagen, Herr Minister Genscher: im beiderseitigen Interesse —, aber ganz besonders im Interesse der betroffenen Deutschen für nötig halten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich sagte, am Anfang unserer Beziehungen zur Volksrepublik Polen muß Aufrichtigkeit stehen. Deswegen hat die CDU/CSU-Fraktion erklärt, welche Grundsätze bei der Regelung der Beziehungen mit Polen beachtet werden müssen, um ein tragfähiges Fundament für Ausgleich und Verständigung zu schaffen.
    Erstens. Den Deutschen in den Gebieten jenseits von Oder und Neiße muß nach verbindlich vereinbarten Kriterien die Ausreisemöglichkeit offengehalten werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Zweitens. Denjenigen Deutschen, die in ihrer Heimat bleiben wollen, muß jedenfalls ein Mindestmaß der elementaren Menschen- und Gruppenrechte garantiert werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Drittens. Die verabredeten Leistungen müssen für beide Seiten rechtsverbindlich sein, und sie müssen gleichen rechtlichen Rang haben.
    Viertens. Leistungen und Gegenleistungen müssen von beiden Vertragspartnern Zug um Zug, d. h. über einen gleichen Zeitraum, erbracht werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Diesen Grundsätzen werden die Abmachungen, die wir heute beraten, nicht gerecht. Ich will das nur an wenigen Beispielen verdeutlichen.
    Der Bundesaußenminister hat bereits darauf hingewiesen, daß wir einen Finanzkredit in Höhe von einer Milliarde DM gewähren. Die erste Rate von 340 Millionen DM haben wir bereits gezahlt, die zweite und dritte Rate sollen in diesem und im nächsten Jahr überwiesen werden. Der Zinssatz beträgt — äußerst günstig — 2,5 %. Die Rückzahlung soll in 20 gleichen Raten erfolgen, beginnen 1980, endend am 15. November 1999. Für uns — die Bundesrepublik Deutschland — fallen angesichts



    Dr. Wallmann
    dieser günstigen Zinsbedingungen noch Zinssubventionen in Höhe von etwa 950 Millionen DM an.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Die Bundesregierung verpflichtet sich außerdem, unmittelbar nach der angestrebten Ratifikation des Abkommens zur Abgeltung angeblich bestehender Renten- und Unfallversicherungsansprüche pauschal 1,3 Milliarden DM zu zahlen; darauf wird Herr Kollege Franke (Osnabrück) im einzelnen noch eingehen Aber insgesamt: Wir sollen 2,3 Milliarden DM zahlen, und wir werden außerdem tast 1 Milliarde DM an Zinskosten zu tragen haben.
    Worin soll nun die Gegenleistung Polens bestehen? In der Gewährung der Ausreise für 120 000 bis 125 000 Deutsche aus den Oder-Neiße-Gebieten bis zum Jahre 1979. Meine Damen und Herren, eines ist doch zwischen uns sicherlich unstreitig: Das Recht auf Freizügigkeit haben nach der allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, nach den Menschenrechtspakten und den feierlichen KSZE-Erklärungen alle Menschen in dieser Welt.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)

    Nicht wir verletzen die Menschenrechte, wenn wir darauf hinweisen, daß das Menschenrecht auf Freizügigkeit vielen unserer Landsleute in Polen heute noch vorenthalten wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Und nicht nur das. Sie werden mit ihren Angehörigen vielfältigen Schikanen ausgesetzt. Sie verloren in den vergangenen Jahren ihren Arbeitsplatz, andere mußten ihr Studium aufgeben, viele bekamen nicht einmal Fürsorgeunterstützung.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Wer von Aussöhnung spricht, meine Damen und Herren, darf diese Wahrheit nicht unterschlagen, so wie wir das Unrecht nicht leugnen, das im deutschen Namen geschehen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    In dieser Debatte muß eine weitere Tatsache erwähnt werden. Die polnische Regierung hat leider die von ihr 1970 in der von mir bereits erwähnten „Information" übernommene Verpflichtung, nämlich Deutsche, die dieses wollen, in die Bundesrepublik ausreisen zu lassen, nur zu einem geringen Teil und nur äußerst willkürlich erfüllt.

    (Werner [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Die Zahl der Aussiedler, die seit 1970 zu uns kommen konnten, spricht eine deutliche Sprache.
    Ich nenne nur ein paar Zahlen. Im Jahre 1975, im vergangenen Jahr, kamen 7 041 Deutsche zu uns in die Bundesrepublik. Von ihnen kamen aber nur 5133, wie die Polen sagen, „legal". 1 908 Menschen, fast 2 000, sind „illegal" gekommen, d. h.: nicht mit einer Ausreisegenehmigung, sondern sie sind von Besuchen nicht zurückgekehrt oder geflohen. Im Durchschnitt mußten die Menschen, die „legal" ausreisen durften, fünfmal einen Ausreiseantrag stellen, ehe sie die Genehmigung zur Ausreise erhielten.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    In den letzten drei Jahren sind 23 771 Menschen, Deutsche, zu uns in die Bundesrepublik übergesiedelt. Aber auch davon nur 17 222 mit polnischer Ausreisegenehmigung. Die anderen, 6 549, kamen nach polnischer Auffassung „illegal". Dies ist die bittere, die traurige Wahrheit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn wir miteinander reden, müssen wir diese Wahrheit selbst sagen wie auch Wahrheit entgegennehmen. Nur dann werden wir Ausgleich und Verständigung erreichen das wollen wir doch gemeinsam.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Meine Damen und Herren, wir sollten uns auch an einen weiteren Vorgang erinnern. Beim Besuch des polnischen Außenministers Olszowski in Bonn wurde am 7. Dezember 1973 eine nach Aussage von Staatsminister Moersch zwischen der deutschen und der polnischen Delegation abgestimmte Erklärung veröffentlicht. In ihr wurde mitgeteilt, daß zunächst im Jahre 1974 50 000 Menschen die Aussiedlung nach Deutschland gestattet werde. Auch diese Zusage blieb unerfüllt. Es konnten nur 7 827 Menschen zu uns kommen.
    Warum sind, meine Damen und Herren, die von der Bundesrepublik Deutschland zu erbringenden Leistungen in förmlichen völkerrechtlichen Verträgen festgeschrieben, während die in Aussicht gestellten Ausreisen nur in einem Protokoll festgehalten wurden? Warum sollen die deutschen Zahlungen an Polen innerhalb von zwei Jahren erfolgen, während sich die polnische Gegenleistung, Gewährung der Ausreise für 120 000 bis 125 000 Menschen, über den doppelten Zeitraum von vier Jahren, nämlich bis 1979, erstrecken soll?
    Meine Damen und Herren, wieder wird versucht, mit Hoffnungen und Erwartungen die tatsächlich bestehenden schweren Mängel der Vereinbarungen zuzudecken. Denn die Regierung weiß ganz genau, daß wir und unsere Mitbürger die Frage stellen, was denn eigentlich mit denjenigen wird, die bis 1979 nicht ausreisen dürfen. Die Bundesregierung antwortet darauf — der Herr Bundesaußenminister hat es soeben noch einmal getan —, indem sie die Behauptung aufgestellt hat, es gebe eine Offenhaltungsklausel im Ausreiseprotokoll. Aber, Herr Außenminister, diese klare, eindeutige Regelung fehlt eben. Es wird lediglich festgestellt, daß auch ab 1979 Ausreiseanträge gestellt werden können. Aber, meine Damen und Herren, es kommt — darin stimmen wir doch hoffentlich miteinander überein — nicht darauf an, daß Anträge gestellt werden dürfen,

    (Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Blanker Hohn!)

    sondern daß sie auch genehmigt werden. Daran hat es in den vergangenen Jahren gefehlt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn die Bundesregierung nun behauptet, nach dem Ausreiseprotokoll sei die Möglichkeit zur Ausreise für Deutsche auch nach 1979 gesichert, so muß



    Dr. Wallmann
    ich Ihnen, verehrter Herr Außenminister, sagen, daß sich diese Aussage vom Wortlaut her nicht begründen läßt. Wenn die Bundesregierung sagt, die Formulierung bedeute eine Offenhaltungsklausel, so kommt es doch zunächst darauf an, ob auch die polnische Seite dies so versteht.

    (Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Das hat sie doch gestern ausdrücklich erklärt!)

    Gibt es dieses Einverständnis, so frage ich, warum es nicht deutlich formuliert worden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Warum formuliert man zweideutig und verlangt von uns, eindeutig zu verstehen?

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Immer die gleiche Frage!)

    Im übrigen gibt es Anzeichen dafür, daß Polen der Meinung ist, nach vier Jahren sei das Ausreiseproblem erledigt. So hat der polnische Vize-Außenminister Czyrek vor wenigen Tagen einer Delegation der Jungen Union des Saarlandes erklärt, auch nach Ablauf der vier Jahre werde es die Möglichkeit zu Einzelausreisen geben. Meine Damen und Herren, das ist sicherlich nicht eine Offenhaltung, wie wir — ich denke, auch die Bundesregierung — sie fordern müssen.
    Hierher gehört das Problem der Zahlen, die Frage, wie viele Deutsche wirklich ausreisen möchten. Leider muß ich feststellen: Ich habe den Eindruck, daß neuerdings aus den Reihen der SPD damit ein Spiel getrieben wird — ich muß es so hart formulieren —, das unverantwortlich ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Dr. Arndt [Hamburg] [SPD])

    Bekannt war und ist, daß beim Deutschen Roten Kreuz die Namen von 280 000 Menschen registriert sind, die Interesse an der Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland bekundet haben. Andere Zahlen standen und stehen uns nicht zur Verfügung; davon hatten und haben wir also auszugehen. Polen hat diese Zahlen auch nicht entkräftet. Seit Dezember 1974 befinden sich die vollständigen Rot-KreuzListen in Warschau. Die damals in der „Information", der polnischen Erklärung vom Dezember 1970, vereinbarte polnische Stellungnahme zu diesen Listen steht bis heute aus. Deswegen haben wir auf diese Zahlen hingewiesen, und deswegen hat es ja auch der Außenminister noch in der ersten Lesung zu diesen Vereinbarungen im November des vergangenen Jahres getan.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es liegt gewiß nicht im Interesse der ausreisewilligen Deutschen, wenn nun Vertreter der SPD fast freudestrahlend der Öffenlichkeit mitteilen, die wahre Zahl der Ausreisewilligen liege viel niedriger als 280 000 und folglich sei das jetzt ausgehandelte Ausreiseprotokoll doch eigentlich ein recht großer Erfolg. Ich will diesen Streit hier nicht unnötig fortsetzen. Das ginge nur zu Lasten unserer betroffenen Landsleute. Aber ich muß mit aller Klarheit sagen: Nach unserem bisherigen Kenntnisstand beträgt die
    Zahl der Ausreisewilligen etwa 280 000. Solange wir keine anderen konkreten Zahlen kennen, dient niemand den deutschen Interessen, der sie in Zweifel zieht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Natürlich kann es hier Veränderungen geben — wir bestreiten das nicht —, und zwar nach oben wie nach unten.
    Eine Frage aber ist in diesem Zusammenhang doch von Wichtigkeit: Wie viele Menschen, die sich auf die Kriterien der polnischen Zusage von 1970, auf die „Information", berufen und als Deutsche die Ausreise nach Deutschland verlangen könnten, gibt es eigentlich noch in den polnischen Herrschaftsbereichen? Die Bundesregierung hat diese Frage nie klar beantwortet. Ich frage meinerseits: Hat die Bundesregierung wirklich alle Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft, oder hat sie sich gescheut, an Polen unbequeme Fragen zu stellen? Dieses Problem kann man nicht mit leichter Hand vom Tisch wischen.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang an eine sehr gründliche Arbeit erinnern, die eine Arbeitsgruppe des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages unter dem Vorsitz des Sozialdemokraten Wenzel Jaksch im Jahre 1961 erarbeitet hat und deren Ergebnisse uns vorgelegt worden sind. Es heißt dort:
    In den polnisch verwalteten deutschen Ostgebieten leben gegenwärtig noch immer mehr als 1,2 Millionen Menschen,

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    die von den Polen als Autochthone bezeichnet werden, da sie dort bodenständig und seit altersher beheimatet sind. Es handelt sich hier um Angehörige des ehemaligen Deutschen Reichs, die immer noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sich zum weit überwiegenden Teil zum Deutschtum bekennen. Nach deutschem Recht sind sie deutsche Staatsbürger.
    Soweit dieser Bericht, der unter dem Vorsitz des
    Sozialdemokraten Wenzel Jaksch erarbeitet wurde.
    Das war 1961. Seit damals, seit 1961 bis einschließlich 1975, sind 170 620 Aussiedler zu uns gekommen. Das heißt, die verbleibende Zahl der Deutschen muß noch beträchtlich sein, und es kann also durchaus noch sehr viele antragsberechtigte deutsche Ausreisewillige dort geben.
    Diese Möglichkeit, meine Damen und Herren, verstärkt unsere Forderung, daß der Wille der Menschen entscheidend sein muß,

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    die hierher kommen wollen. Ihre Entscheidung muß frei sein und respektiert werden, und zwar in einer Formulierung, die dies unzweideutig feststellt. Sonst ist neuer Streit und schwerer Schaden für die deutsch-polnischen Beziehungen zu befürchten. Einer Entwicklung, wie wir sie in den letzten Jahren erlebt haben — mit schweren Belastungen für unser Verhältnis zu Polen und mit viel, viel menschlicher Tragik für die betroffenen Deutschen —, müssen



    Dr. Wallmann
    wir jetzt vorbeugen. Das ist unsere menschliche, unsere humanitäre Verantwortung.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)

    Nun sagt die Bundesregierung: Wenn das Rentenabkommen scheitert, wird 120 000 Deutschen die Ausreise hierher versperrt. Ich meine, dieses Argument, Herr Außenminister, sollte die Bundesregierung besser nicht vorbringen. Grundlage der Ausreise ist und bleibt doch — so hat die Bundesregierung mehrfach in den Ausschüssen, hier im Parlament und heute wieder dargelegt — die „Information", also die polnische Zusage aus dem Jahre 1970, wonach alle Deutschen ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Diese Grundlage gilt weiter. Sperrt Polen die Ausreise, weil die jetzt vorliegenden Vereinbarungen nicht zustande kommen, dann wäre das ein Lossagen von der damals übernommenen Verpflichtung. Ich will nicht glauben, daß dies die Absicht der polnischen Regierung ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nach alledem stelle ich fest: Die von der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorgelegten Vereinbarungen mit Polen stehen in der Kontinuität der unsoliden, von Aufgeben und Nachgeben gekennzeichneten Ostpolitik von Brandt und Bahr.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Von ihr hat ein bekannter amerikanischer Wissenschaftler gesagt, sie verfolge minimale Ziele mit maximalen Konzessionen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Eine derartige Politik kann nicht zu dauerhafter Verständigung und zu einem Zuwachs an Vertrauen zwischen Polen und Deutschen führen, denn ihr fehlt es auch an Aufrichtigkeit gegenüber dem Vertragspartner. Daher tragen die neuen Vereinbarungen mit Polen ebenso wie seinerzeit das Warschauer Vertragswerk den Keim zu neuen Spannungen und zu neuem Mißtrauen in sich. Sie fördern nicht die Verständigung, sie belasten sie mit neuem Hader.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: So ist es!)

    Wir wollen weder eine Außenpolitik der Anbiederung noch eine Außenpolitik des Alles oder Nichts.

    (Zuruf von der SPD: Herr von Weizsäcker!)

    Wir fordern ehrliche und klare Regelungen in unseren Beziehungen zu Polen, damit wirklich Verständigung und Ausgleich zwischen diesen beiden mitteleuropäischen Völkern möglich werden, die sich so viel geben können.
    Diesem Ziel werden die jetzt vorgelegten Vereinbarungen nicht gerecht; und aus diesem Grunde lehnen wir sie ab.

    (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU)