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    1104. bereiten: 1
    1105. Schaden: 1
    1106. zufügen.: 1
    1107. auch,: 1
    1108. Rückschlag: 1
    1109. diejenigen: 1
    1110. Kräfte: 1
    1111. bedeuten,: 1
    1112. Trotz: 1
    1113. ausdauernd: 1
    1114. Versöhnung: 1
    1115. bemühen.Unter: 1
    1116. Aspekten,: 1
    1117. namens: 1
    1118. Zustimmung: 1
    1119. bitten.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 224. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 15531 A Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation der Verfassunggebenden Versammlung der Republik Portugal 15531 A Begrüßung des Premierministers der Islamischen Republik Pakistan mit seiner Begleitung 15550 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975 — Drucksache 7/4310 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4733 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4731 — Schmidt (Kempten) FDP . . . 15531 C, 15576 B Franke (Osnabrück) CDU/CSU (zur GO) . . 15535 C Sund SPD (zur GO) . . . . . . . . 15536 B Genscher, Bundesminister AA 15536 C Dr. Wallmann CDU/CSU . . . . . . . 15540 C Metzger SPD . . . . . . . . . . 15544 C Hoppe FDP 15548 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 15551 D Brandt SPD . . . . . . . . 15559 D, 15622 B Dr. Jaeger CDU/CSU . . . . . . . 15564 C Sund SPD 15570 C Franke (Osnabrück) CDU/CSU . . . . 15574 C Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 15577 B, 15623 C Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . . . . 15583 D Schmidt, Bundeskanzler . . . 15588 C, 15619 A Dr. Kohl, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz . . . 15599 C, 15620 D, 15622 D Mischnick FDP 15606 B Wehner SPD 15609 D Dr. Freiherr von Weizsäcker CDU/CSU . 15612 D Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . . . 15616 C Dr. Hupka CDU/CSU 15624 A Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . . . 15626 C Schlaga SPD 15629 A Dr. Schweitzer SPD (Erklärung nach § 59 GO) 15631 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 Reddemann CDU/CSU (Bemerkung nach § 35 GO) 15633 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 15612 C, 15634 B Namentliche Abstimmung 15631 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes — Drucksache 7/4577 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksachen 7/4740, 7/4744 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1971, 1972, 1973, 1974, 1975 und 1976 — Drucksache 7/4687 —Schmidhuber CDU/CSU . . . . . . . 15634 C Dr. Waigel CDU/CSU . . . . . . . . 15636 A Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . . . 15637 A Zywietz FDP .. . . . . . . . . . 15638 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 7/4323 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/4728 — 15641 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 139 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1974 über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende Stoffe und Einwirkungen verursachten Berufsgefahren — Drucksache 7/4178 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4718 — 15641 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Mai 1975 zur Änderung des Artikels 12 Absatz 1 des am 30. Mai 1958 in Den Haag zustande gekommenen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze - Drucksache 7/4174 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4737 — . . . . . . . . 15641 C Erste Bratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Juli 1975 zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Drucksache 7/4684 — 15641 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Oktober 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/4686 — . . . . . . . . 15641 D Beratung des Antrags des Bundesrechnungshofes betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung und der Bundesvermögensrechnung für das Haushaltsjahr 1973 — Drucksache 7/4306 — Frau Pieser CDU/CSU 15642 A Haehser, Parl. Staatssekretär BMF . . 15644 D Dr. Sperling SPD 15646 A Hoppe FDP 15646 C Beratung des Wohngeld- und Mietenberichts 1975 der Bundesregierung — Drucksache 7/4460 - . . . . . . . . 15647 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Schaffung eines einheitlichen und umfassenden Jugendgesetzbuchs — Drucksachen 7/1019, 7/4697 — 15647 B Beratung der Sammelübersicht 53 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/4708 — . . . . . 15647 C Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 4/76 — Besondere Zollsätze gegenüber Israel — EGKS) — Drucksache 7/ 4674 — 15647 C Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 12/75 — Erhöhung des Zollkontingents 1975 für Elektrobleche) — Drucksache 7/4685 — 15647 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Un- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 III terrichtung vorgelegten Bericht über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 EWG-Vertrag — Drucksache 7/3267, 7/4720 — . . . . .15647 D Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzauschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr von bestimmten Verkehrsmitteln — Drucksachen 7/4316, 7/4679 — 15647 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1955/75 über die Erstattungen bei der Erzeugung für Getreide und Reis — Drucksachen 7/4342, 7/4688 — 15648 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1955/75 über die Erstattung bei der Erzeugung für Getreide und Reis — Drucksachen 7/4300,7/4689 — 15648 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien (66/403/EWG) und (70/458/EWG) über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln und mit Gemüsesaatgut — Drucksachen 7/4277, 7/4690 — 15648 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Anwendung von Artikel 40 Absatz 4 EWG auf die französischen überseeischen Departements — Drucksachen 7/4341, 7/4691 —15648 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 121/67/EWG hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für geschlachtete Schweine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 122/67/EWG hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Eier Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 123/67/EWG hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Geflügelfleisch — Drucksachen 7/4351, 7/ 4692 — . 15648 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission zur Kodifizierung im Reissektor — Drucksachen 7/4353, 7/4693 — 15648 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern — Drucksachen 7/4052, 7/4724 — 15648 C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt — Drucksache 7/4753 — . . . . . 15648 D Nächste Sitzung 15648 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .15649* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schweitzer SPD nach § 59 GO . . . . . . . . . 15649* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 15531 224. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1976 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 20. 2. Dr. Aigner * 20. 2. Dr. Artzinger * 20. 2. Behrendt * 20. 2. Biermann 20. 2. Dr. Dregger 20. 2. Entrup 20. 2. Dr. Eppler 20. 2. Prof. Dr. Erhard 20. 2. Flämig * 20. 2. Frehsee * 20. 2. Gerlach (Emsland) * 20. 2. Hussing 20. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 2. Dr. Kreile 19. 2. Dr. Klepsch * 20. 2. Lange * 20. 2. Dr. Lauritzen 20. 2. Lautenschlager * 20. 2. Lücker * 20. 2. Dr. Marx 20. 2. Mattick *** 20. 2. Memmel * 20. 2. Müller (Mülheim) * 20. 2. Frau Dr. Orth 20. 2. Schmidt (München) * 20. 2. Schonhofen 20. 2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 20. 2. Dr. Schwörer * 20. 2. Seibert 20. 2. Spilker 19. 2. Springorum * 20. 2. Strauß 20. 2. Suck * 20. 2. Tönjes 20. 2. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 2. Dr. Wagner (Trier) 20. 2. Walkhoff * 20. 2. Frau Dr. Walz * 20. 2. Frau Dr. Wolf 20. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) nach § 59 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und UnfallAnlagen zum Stenographischen Bericht versicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975 (Drucksache 7/4310) Mit meiner Zustimmung zu dem gesamten deutschpolnischen Verhandlungspaket möchte ich nicht zuletzt meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, daß wir endlich aus dem Teufelskreis alter Verwicklungen, Irrungen und Belastungen im deutschpolnischen Verhältnis herauskommen und künftig noch mehr Beiträge zur Verdeutlichung gerade auch des vielen Gemeinsamen zwischen Polen und Deutschen leisten müssen. Es ist für mich erstaunlich festzustellen, daß zumindest ein Teil der CDU/CSU gerade im Zusammenhang mit dem heutigen Thema oft eine Einsicht in große historische Zusammenhänge vermissen läßt. Nur so ist es zu erklären, daß das intern völlig verfehlte Argument ständig in die öffentliche Debatte geworfen wird, wir Deutschen würden jetzt nach dem Warschauer Vertrag zum zweitenmal gegenüber der Volksrepublik Polen „zur Kasse gebeten". Muß es denn stets aufs neue eingehämmert werden, daß wir mit den ehemaligen deutschen Ostgebieten 1970 gar keinen Preis für Hitlers begonnenen und verlorenen Krieg zahlen konnten, weil der Sieger sich diese Gebiete als Beute längst genommen hatte und keine Macht der Welt sie uns hätte zurückholen können? In der in diesem Hause in den letzten Jahren monoton wiederholten Argumentation eines kleinen Teiles der Opposition klingt doch immer wieder die Linie durch, daß „nicht sein kann, was nicht sein darf", daß mit anderen Worten die alten Gebiete im Osten für uns Deutsche mit allen Konsequenzen nicht endgültig verloren seien, weil wir vor der Geschichte auf sie ein ewig verbrieftes Anrecht hätten. Tatsächlich ist aber doch die Geschichte bis zum Atomzeitalter angefüllt gewesen mit gewonnenen und verlorenen Kriegen, mit der Wegnahme von Gebieten und Bevölkerungsteilen. Diesen Teufelskreis wollen wir durchbrechen. Ein Otto von Bismarck war in dieser Beziehung sehr viel nüchterner. So rechnete er in einer heute geradezu prophetisch anmutenden Rede im Deutschen Reichstag 1885 durchaus mit der Möglichkeit, daß eines Tages, „... wenn das Deutsche Reich zertrümmert, wenn Preußen zerschlagen und niedergeworfen ist" ..., Deutschlands Grenze nach einem verlorenen Kriege „bis an die Oder heran" zurückgedrängt werden könnte. Heute sollten wir allen denjenigen, die der Aussöhnung mit unseren polnischen Nachbarn nicht nur verbal, sondern tatsächlich denselben historischen Rang beimessen wie der Aussöhnung mit Frankreich nach 1945, sagen, daß Aussöhnung und Normalisierung angesichts der teilweise so schrecklich belasteten Beziehungen zwischen Deutschen und Polen letztlich Leerformeln bleiben und neuen gefährlichen Entwicklungen Platz machen könnten, wenn es nicht gelingt, im deutschen Volk ein besseres Verständnis für Einstellungen und Geschichtsbilder des polnischen Volkes und umgekehrt zu wecken und Geschichtsbilder in beiden Ländern im Interesse der Friedenssicherung in Europa auf einen zumindest niedrigsten gemeinsamen Nenner zu bringen. Zu Recht hat schon vor Jahren die UNESCO in einem 15650* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 berühmten Bericht festgestellt, daß „Kriege in den Köpfen der Menschen beginnen". Das wollen wir nicht mehr. Dem Ziel eines besseren gegenseitigen Geschichtsbildes dient eine Reihe wichtiger wissenschaftlicher Gemeinschaftsvorhaben von Deutschen und Polen. An dieser Stelle will ich nur eines erwähnen, weil es von der Opposition in diesem Hause wiederholt in sträflicher Weise falsch dargestellt worden ist. Ich meine hier die jüngsten Empfehlungen der sogenannten deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz, die einer besseren Darstellung der deutschpolnischen Beziehungen nach 1945 in den Schulbüchern dienen sollen. Der Kollege Carstens hat hier am 26. November 1975 so getan, als ob diese Empfehlungen im Zusammenhang mit der Nachkriegsentwicklung in den ehemaligen deutschen Ostgebieten ausschließlich von „Bevölkerungsverschiebungen" sprechen. Damit sollten offensichtlich die Emotionen von Millionen von Landsleuten geweckt werden, die einmal in diesen Gebieten wohnten. Tatsächlich handelte es sich hier nur um eine Überschrift über einem Abschnitt, in dem völlig korrekt nacheinander von Evakuierung, Flucht — hier ausdrücklich „unter großen Verlusten" — Ausweisung und Zwangsumsiedlung gesprochen wird. Wer hier wider besseres Wissens falsch bzw. unvollständig zitiert, der muß sich den Vorwurf gefallen lassen, daß er in Wirklichkeit die Normalisierung der deutsch-polnischen Beziehungen torpedieren will. Auch Vertriebenenpolitiker sollten sich klarmachen, wie schwer es den polnischen Wissenschaftlern gefallen sein muß, in Polen deutsch-polnische Hinweise z. B. darauf veröffentlichen zu lassen, daß die Bundesregierung bei Abschluß des Warschauer Vertrages „nur im Namen der Bundesrepublik Deutschland handelte", daß „man in der Bundesrepublik beim staatlichen Neuaufbau an alte deutsche demokratische Traditionen anknüpfen konnte" oder daß die „Westmächte gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland in den fünfziger Jahren wiederholt Vorschläge vorlegten, die Sicherheit in Europa mit friedlichen Mitteln zu fördern und so die Konfrontation zu reduzieren". Wir können nur hoffen, daß die deutsche Seite nun doch schneller mit der polnischen gleichzieht, was die Umsetzung der gesamten Empfehlungen in die Praxis betrifft. In Polen ist in dieser Hinsicht schon viel geschehen. Der Bundesrat täte gut daran, statt sich mit seiner derzeitigen Mehrheit auf ein staatsrechtlich mehr als zweifelhaftes Experiment der Einmischung in die Außenpolitik des Bundes einzulassen, die Länderkultusminister aufzufordern, endlich neue Handreichungen zu liefern, mit denen der überholte sogenannte Ostkundeerlaß aus dem Jahre 1956 abgelöst werden könnte. Wer will es verantworten, daß nun auch noch die bisherigen Erfolge in der wissenschaftlich-kulturellen Zusammenarbeit zwischen Polen und der Bundesrepublik aufs Spiel gesetzt, ja vielleicht verspielt werden, und dies gerade 1976, wo wir endlich auch ein Kulturabkommen unter Dach und Fach bringen wollen, nachdem das Jahr 1975 einen großen Aufschwung in den wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen jeder Art erlebt hat? Was die heute so heftig diskutierten Probleme der Aussiedlerzahlen betrifft, so sollten wir daran objektiv und nüchtern herangehen. Niemand in Deutschland oder in Polen kann sie ganz genau kennen. Jeder, der sich mit dieser Frage an Hand von Unterlagen hier in Deutschland oder in Polen beschäftigt hat, wie ich das für mich in Anspruch nehmen darf, weiß um die statistischen, aber auch staatsrechtlichen, völkerrechtlichen und ethnologischen Schwierigkeiten. Auch das mit so viel Fleiß seit Jahren arbeitende Deutsche Rote Kreuz kann Anträge nicht alle fünf Jahre wieder auf den neuesten Stand bringen, sie im übrigen nur entgegennehmen und schon gar nicht auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüfen. Wer oder wessen Nachkommen sind schließlich abgesehen von unserem Staatsangehörigkeitsrecht in diesem Teil des europäischen Ostens heute noch als Deutsche zu bezeichnen? Welche Kriterien sind überhaupt für die Beantwortung der generellen Frage anzuwenden, wer mit welchem Anspruch heute zu welcher Nation und zu welchem Volk gehört? Sicher ist für mich auf Grund vieler Gespräche mit polnischen Regierungsstellen, mit polnischen Kollegen aus Wissenschaft und Politik, daß alle polnischen Stellen jetzt enorme organisatorische Anstrengungen unternehmen, um die ganze Frage in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen endgültig lösen zu helfen. Die Polen wollen ja selber auf die Dauer keine volksdeutschen Minderheiten — was nach den Erfahrungen vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges nicht unverständlich sein mag. Sicherlich treffen daher auch Ergebnisse jüngster Umfragen in Polen zu, wonach weit über 80 % der Bevölkerung die schließliche Ausreise aller in Frage kommenden Personen nach Deutschland wünschten. Wir Deutschen haben keinerlei Veranlassung, den ehrlichen Willen der polnischen Seite zur Vertragserfüllung gerade in diesem Punkte anzuzweifeln. Wer dies dennoch tut, der untergräbt die internationale Vertragsmoral schlechthin. Davor sollten gerade wir uns hüten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung ergänzt werden um die
    Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt
    - Drucksache 7/4753
    - Widerspruch ist nicht erfolgt. Damit ist es so beschlossen.
    Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ich die Ehre, den Präsidenten der Verfassunggebenden Versammlung der Republik Portugal, Herrn Professor de Barros, und eine Delegation der Verfassunggebenden Versammlung herzlich willkommen zu heißen.

    (Lebhafter Beifall)

    Wir begrüßen die Gäste aus dem befreundeten und verbündeten Portugal um so herzlicher, als sie am Beginn einer neuen demokratischen Entwicklung ihres Landes wichtige Aufgaben vor sich haben, zu deren Bewältigung wir ihnen allen nur Glück wünschen können.

    (Erneuter Beifall)

    Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975
    — Drucksache 7/4310 —
    a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache 7/4733 —Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
    b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

    — Drucksache 7/4731 —
    Berichterstatter:
    Abgeordneter Schmidt (Kempten)


    (Erste Beratung 202. Sitzung)

    Zur Ergänzung des Schriftlichen Berichts hat der Berichterstatter, der Abgeordnete Schmidt (Kempten), das Wort.


Rede von Hansheinrich Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucksache 7/4731 der Schriftliche Bericht mit dem Antrag des federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975 und zu der von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung über die Vereinbarung mit der Volksrepublik Polen, die am 9. Oktober 1975 in Warschau unterzeichnet wurden, vor.
Wenn ich mir als Berichterstatter einige Ergänzungen erlaube, so deshalb, weil ich glaube, daß es auch zur Verantwortung des Berichterstatters gehört, die allgemeine Diskussion in der Öffentlichkeit zu diesem Thema während der Beratungen in den zuständigen Ausschüssen zu beobachten und gegebenenfalls als Ihnen verantwortlicher Berichterstatter auf der Grundlage des Berichts, auf der Grundlage der Beratungen des federführenden Ausschusses und der mitberatenden Ausschüsse für Recht und Auswärtiges — beide Voten sind dem Bericht angegliedert worden —, noch einmal einige Schwerpunkte der vorliegenden Gesetzesmaterie aufzuzeigen, um klarzumachen, daß manches — und ich glaube, Sie alle geben mir recht —, was in den Beratungen sachlich vertieft ausdiskutiert wurde, in der Öffentlichkeit nicht immer mit dem der Materie angemessenen Ernst und nicht immer auf Grund sachlicher Prüfung diskutiert wurde. Als Berichterstatter trage ich auch Verantwortung dafür, daß nicht der Eindruck entsteht, als seien die Beratungen im Ausschuß ähnlich verlaufen wie die Diskussion in der Öffentlichkeit und als beruhe die Beurteilung der Fakten und Tatbestände durch die Mitglieder der Ausschüsse auf einer ähnlich verzerrten Darstellung wie die Diskussion in der Öffentlichkeit. Es ist keine Frage — Sie alle haben das beobachtet, und alle Kolleginnen und Kollegen der beratenden Ausschüsse werden mir das bestäti-



Schmidt (Kempten)

gen —, daß in der Öffentlichkeit über die vorliegenden Vereinbarungen ein völlig anderer Eindruck entstanden ist, als er den Tatsachen entspricht. Es tauchten Verzerrungen, Entstellungen und oftmals auch Unklarheiten auf, welche von gewissen Kreisen auch noch gefördert wurden, was dem Ernst der Lage und der Verantwortung, die dieses Hohe Haus für diese Vereinbarungen hat, nicht entspricht.
Meine Damen und Herren, ich möchte hier zunächst einmal eindeutig und klar feststellen, daß die aufgeworfenen Fragen in den Ausschüssen auf das sorgfältigste und — insofern von der öffentlichen Diskussion abweichend — in sehr sachlicher Art unter den humanitären, moralischen und rechtlichen Aspekten ausdiskutiert und bis in die Tiefen der Probleme ausgelotet worden sind. Ich möchte auch ausdrücklich feststellen, daß in den Ausschüssen von allen Seiten, von allen Beteiligten der Ernst des Problems und die Verantwortung gesehen wurden, jene Verantwortung, in der wir heute unseren Mitbürgern gegenüber, den Bürgern in der Volksrepublik Polen gegenüber und der Welt gegenüber stehen. Die Beratungen im Ausschuß waren positiv beeinflußt und konnten mit einem Mehrheitsvotum abgeschlossen werden, weil sich die Bundesregierung in beispielhafter Weise immer wieder bemüht hat, noch offene Fragen — auf einzelne komme ich noch zu sprechen — durch Berichterstattungen und zusätzliche Klärungen zu beantworten. Als Berichterstatter möchte ich der Bundesregierung hierfür ausdrücklich ganz besonderen Dank sagen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Leider aber war es nicht so — das habe ich schon eingangs erwähnt —, daß diese Sachlichkeit der Diskussion und diese Klärung der Fakten auch in der Öffentlichkeit so deutlich wurden. In der Öffentlichkeit mußte ein ganz anderer Eindruck entstehen. Es ist notwendig, angesichts der Verantwortung, die wir tragen, vor diesem Hohen Hause und vor der Öffentlichkeit noch einmal auf eine Reihe von Schwerpunkten einzugehen. Als Berichterstatter fühle ich mich dazu jedenfalls verpflichtet.
Ich gehe davon aus — ich glaube, dies für das gesamte Hohe Haus sagen zu dürfen —, daß der vorliegende Gesetzentwurf zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975 von der allen Fraktionen im Deutschen Bundestag gemeinsamen Zielsetzung, eine dauerhafte und positive Entwicklung des deutsch-polnischen Verhältnisses zu fördern, getragen sind und daß sie ebenso den Menschen in beiden Staaten wie der Zusammenarbeit und dem Frieden in Europa und der Welt dienen sollen. Der Gesetzentwurf steht in engstem Zusammenhang mit dem Finanzkreditabkommen und dem Ausreiseprotokoll, die gleichfalls am 9. Oktober 1975 unterzeichnet wurden. Alle Vereinbarungen sind daher nach Auffassung der Ausschußmehrheit und, wie ich glaube, wohl auch aller Fraktionen des Hauses als eine Einheit zu sehen.
Dennoch wurde in der Diskussion — insbesondere in der Öffentlichkeit — immer wieder auf Einzelfragen Bezug genommen und auf diesem Wege versucht, die Gesamtproblematik aufzugliedern und die Gesamtverantwortung abzubauen. Lassen Sie mich deshalb im Rahmen der Berichterstattung über die Ausschußberatungen zu einigen der aufgeworfenen Fragen hier noch Klarstellungen geben.
Die erste Frage, die auftauchte, war die, inwieweit diese Vereinbarungen überhaupt völkerrechtlich verbindlich seien, inwieweit diese Vereinbarungen vor dem Abschluß eines Friedensvertrages als ein Akt rechtlicher gemeinsamer Leistung für die Zukunft betrachtet werden könnten. Die Ausschußmehrheit war auf Grund der ausführlichen Berichterstattung der Bundesregierung über die Verhandlungen der Meinung — und das Völkerrecht gibt uns eindeutig recht —, daß es keinen Zweifel daran geben kann, daß diese Vereinbarungen als völkerrechtlich relevant und für die Zukunft bindend angesehen werden müssen. Das Völkerrecht gibt auf alle diese Fragen eine eindeutige Antwort. Es gibt nun einmal keine bestimmten Formen für völkerrechtliche Verbindlichkeiten. Entscheidend bleibt der durch Bevollmächtigte einzelner Staaten zum Ausdruck gebrachte und erklärte Bindungswille, wie er beispielsweise im Ausreiseprotokoll von beiden Außenministern der Bundesrepublik und der Volksrepublik Polen durch Unterzeichnung dargelegt worden ist. Alle Zweifel widersprächen allen Grundsätzen zwischenstaatlicher Beziehungen, alle Zweifel würden weltpolitische Probleme aufwerfen, die wir alle nicht wollen können. Darüber hinaus war eindeutig klar, daß die zu regelnden sozialpolitischen und damit humanitären Fragen in keiner Weise mit einem noch nicht vorhandenen Friedensvertrag oder anderen Dingen in Verbindung gebracht werden können.
Die zweite Frage war: Warum ein Abkommen zu dieser Zeit, heute? Nun, meine Damen und Herren, seit 1945 sind die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen den Bewohnern Polens und der Bundesrepublik völlig ungeregelt. Seit 1945 ist es nur möglich, in insgesamt 1 700 Fällen Renten in das Gebiet des ehemaligen Polens zu zahlen, keine einzige Rente in frühere deutsche Gebiete. Innerstaatliche Regelungen, wie sie in anderen Fällen möglich sind, erwiesen sich schon in der Vergangenheit und auch jetzt bei den Beratungen als so schwierig, daß sie zu keinen Ergebnissen führen konnten bzw. können. Die Unterschiede der sozialen Systeme zwischen der Bundesrepublik und der Volksrepublik Polen machen es nun einmal nicht möglich, den Menschen mit individuellen Abkommen zu helfen. Die Verschiedenartigkeit der Lebensverhältnisse ist derart, daß keine anderen Regelungen getroffen werden können. Auf Grund der unterschiedlichen Situationen wäre es in keinem Falle möglich, auf die Auszahlung von individuellen Renten an die Betroffenen echt Einfluß nehmen zu können. Darüber hinaus war auch klar, daß es die polnische Regierung nicht für gut halten konnte — das hat sie uns ja auch wissen lassen —, daß unterschiedliche Rentenzahlungen in ihrem Land möglich sind. Die innerstaatlichen, innenpolitischen Probleme, die damit verbunden wären, werden Sie verstehen.



Schmidt (Kempten)

Das war mit der Grund — damit komme ich zur dritten Frage —, warum es notwendig und richtig war, das hier gewählte Eingliederungsprinzip statt eines Leistungsexportprinzips zu wählen; ein Eingliederungsprinzip, das davon ausgeht, daß Rentenzahlungen nach den gesetzlichen Vorschriften des Wohnlandes unter Berücksichtigung der Versicherungszeiten im anderen Land geleistet werden. Wesentlicher Grund für die Wahl dieses Eingliederungsprinzips war darüber hinaus die Tatsache, daß das Leistungsexportprinzip — einem Prinzip der Zahlung der Renten aus dem einen in das andere Land — auf Grund der Zeitsituation — 1945 bis 1975 —, der kaum lösbaren gegenstaatlichen Nachweispflichten für solche Zeiten sowie der damit verbundenen Notwendigkeit, in der Vergangenheit um und nach 1945 noch einmal nach Nachweisen zu suchen, zu erheblichen, von uns allen wohl nicht gewünschten Schwierigkeiten geführt hätte. Dabei sei nicht vergessen, daß das Eingliederungsprinzip auch unserem Fremdrentengesetz entspricht, das wir bereits in den 50er Jahren praktiziert haben und durch das alle Vertriebenen, alle, die aus den ehemals deutschen Gebieten und aus Polen als Vertriebene in die Bundesrepublik gekommen sind, in die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen der Bundesrepublik eingegliedert worden sind.
Es sei auch nicht vergessen, daß es nicht etwa eine erste Praxis ist, in einem Abkommen mit einem anderen Staat das Eingliederungsprinzip zu nehmen, sondern dieses Hohe Haus hat bereits 1951 in einer ähnlichen Situation in einem Abkommen mit Holland das Eingliederungsprinzip zur Grundlage genommen, 1956 in einem Abkommen mit Jugoslawien, 1959 in einem Abkommen mit Luxemburg, 1961 in einem Abkommen mit Österreich, und die Verabschiedung eines solchen Abkommens mit Italien wegen bestimmter Rentenversicherungsprobleme in Südtirol steht vor dem Abschluß.
Es sei weiter darauf hingewiesen, daß die Wahl eines anderen, also des Leistungsexportprinzips den in Polen verbleibenden Deutschen zwar deutsche Renten, den Aussiedlern in die Bundesrepublik aber dafür polnische Renten beschert hätte, mit all den Problemen, die dann auch wieder im Zusammenhang mit Aussiedlung usw. gekommen wären. Klar ist — und das sagt das Abkommen eindeutig —, daß für alle bis zum Inkrafttreten bereits bestehenden Besitzstände ein Schutz und eine Weitergeltung in dem Abkommen vorgesehen sind.
Die vierte Frage, die insbesondere im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung eine Rolle spielte und bei der in der Öffentlichkeit vielleicht auch manchmal die Fakten nicht gesehen wurden war die: Was bringt nun dieses Gesetz, das auch mit Zahlengrößen verbunden ist, für die Betroffenen? Was bringt es an Rentenleistungen einmal für diejenigen, die aus den polnischen Gebieten bereits in der Bundesrepublik sind oder die als Aussiedler noch dort hinkommen? Was bringt es für die in Polen verbleibenden Deutschen?
Zunächst für die in der Bundesrepublik bereits befindlichen oder die noch kommenden Aussiedler:
Die Praxis des Fremdrentengesetzes wird in Zukunft auch für alle die gelten — und damit all die Ansprüche, die damit verbunden sind —, die nicht den Vertriebenenstatus haben, die aber aus den ehemals deutschen Gebieten und aus Polen in die Bundesrepublik gekommen sind. Darüber hinaus wird jeder Aussiedler — wir können ja erfreulicherweise bei der Verabschiedung durch das Hohe Haus zunächst in den nächsten vier Jahren mit 125 000 rechnen — eine Rente nach deutschem Recht bekommen, unter Anrechnung all der Zeiten, die er in Polen versicherungsrechtlich tätig war; im anderen Fall — das darf ich noch einmal sagen — würden diese Aussiedler nach polnischem Recht Renten mit anderem Niveau bekommen.
Für die Deutschen, die in Polen verbleiben, ergibt sich eine völlig andere, bessere Rechtsposition. Es erfolgt die volle Eingliederung in das Renten- und Unfallversicherungsrecht nach dem polnischen System. Das bedeutet Rechtssicherheit für alle diejenigen, die in Polen eine Rente zu beanspruchen haben. Alle von diesen einmal in der Bundesrepublik oder früher im Rahmen der Reichsversicherungsordnung zurückgelegten Zeiten und geleisteten Beiträge werden angerechnet. In Zukunft werden Familienangehörige — da in Polen im Rahmen der Rentenleistungen auch Familienangehörige mit berücksichtigt werden — von in Polen lebenden Deutschen, die in der Bundesrepublik leben, bei der Berechnung der Rente mit in Ansatz gebracht. Darüber hinaus werden — so darf ich noch einmal verdeutlichen — alle Rentenanwartschaften aus dem deutschen Versicherungsrecht, sei es vor 1945, sei es nach 1945, voll in die polnische Anrechnung übernommen, und sie wirken damit rentensteigernd. Es kommt also durch dieses Gesetz und die damit verbundenen Abkommen für alle Deutschen in Polen im Rentenrecht zu einer vollen Gleichstellung mit polnischen Staatsbürgern. Leistungsansprüche entstehen, wo vorher zum Teil nur Fürsorgeleistungen — rentenrechtlich — in Polen gewährt worden sind.
Die nächste Frage, die sehr heftig in der Diskussion stand, vor allem auch in der Öffentlichkeit, war die Frage: Wieso eine Pauschale von 1,3 Milliarden DM? Wieso in dieser Höhe? Woher kommt diese Zahl? Es ist wohl notwendig, dazu einige Fakten sozusagen der gegenseitigen Aufrechnung klarzulegen. Zunächst: Auf dem Konto der Bundesrepublik, wenn ich das einmal so sagen darf, stehen folgende Zahlen: Erstens. In Polen leben zur Zeit 100 000 bis 180 000 Deutsche, die bis 1945 Beiträge in die deutsche Rentenversicherung gezahlt haben, also Anwartschaften haben. Zweitens. In Polen leben — die Zahl ist nicht ganz gesichert — nach Schätzungen 4,7 Millionen, die von 1940 bis 1945 im Rahmen des deutschen Reichsversicherungsrechts im Durchschnitt fünf Jahre Beitrag gezahlt haben, Anwartschaften haben — bei einem durchschnittlichen Entgelt von damals 600 RM. Sie wissen alle, welchen Personenkreis ich damit anspreche. Drittens. Weiter leben in Polen nach Schätzungen 4,7 Millionen, die vor 1940 in Polen versichert waren und 1940 im Rahmen der damaligen Zeitläufe in die Reichsversicherungsordnung eingegliedert wurden. Viertens. Darüber hinaus gibt es 2,9 Millionen Polen,



Schmidt (Kempten)

die bis 1945 — unabhängig von Krieg und anderen Dingen — in Deutschland gearbeitet haben — ich erinnere nur an den Ruhrbergbau und andere Bereiche — und später nach Polen zurückgegangen sind, um dort ihren Lebensabend zu verbringen. Es handelt sich also insgesamt um eine Großzahl von Menschen, die auf Grund gewisser Zeiten in irgendeiner Form Ansprüche oder zumindest Anwartschaften an das deutsche Rentenrecht haben, Menschen, die einen Anspruch an uns haben, ihnen Leistungen zu gewähren.
Auf der Gegenseite — oder, besser gesagt: auf der Gegenrechnung — haben wir, wenn also die Polen nach Deutschland Renten zahlen würden, 460 000 Aussiedler aus den Jahren 1950 bis 1975, die ab 1945 Beitragszahler in Polen waren und damit an sich Ansprüche von hier an die polnische Sozialversicherung hätten. Darüber hinaus gibt es eine nicht bekannte Zahl von Polen und Staatenlosen in der Bundesrepublik, die nach 1945 hiergeblieben sind, aber aus der Vergangenheit auch Ansprüche an die polnische Sozialversicherung haben.
Dies alles und die damit verbundenen notwendigen Berechnungen führten nach langen Verhandlungen zu dem Ergebnis einer Pauschale von 1,3 Milliarden DM zur Ableistung des Überhangs, der sich aus der großen Zahl der Anspruchsberechtigten in Polen ergibt. Dabei möchte ich hier gleich noch einmal feststellen, daß bei dieser Berechnung auch gesehen wurde, daß nicht wir allein, sondern auch die DDR versicherungsrechtliche Verantwortung trägt. Die Zahlen wurden nach dem Verhältnis 78 : 22 — 78 % Bundesrepublik, 22 % Anteil der DDR, zu dem wir nichts sagen können — errechnet. Dies nur, damit auch diese Dinge hier klar sind.
Aus all dem wurde die Größenordnung der Pauschale von 1,3 Milliarden DM errechnet, 1,3 Milliarden DM, die insgesamt 0,3 % — ich sage das hier, weil die Diskussion auch über die Belastung der Rentenversicherung geht — der Rentenausgaben von 1976 bis 1978 in Höhe von rund 400 Milliarden DM in der Bundesrepublik ausmachen. Dies nur, damit man einmal die Größenordnung sieht! Es ist ziemlich sicher, daß dann, wenn dieses Abkommen in dieser Form, mit dieser Pauschale nicht geschlossen würde, in absehbarer Zeit wesentlich höhere Leistungen

(Zuruf von der CDU/CSU: Falsch!)

auf uns zukämen, höhere Leistungen, über deren Größenordnung ich hier gar nichts sagen möchte, weil man das wirklich nicht genau sagen kann. Aber daß sie höher als 1,3 Milliarden DM sein würden, kann man hier mit Sicherheit sagen. Das ist auch in den Ausschußberatungen deutlich geworden.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Sie sind hier Berichterstatter und sollen keine Rede halten! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Herr Kollege Jenninger, ich möchte noch einmal feststellen, daß ich mich eingangs verpflichtet fühlte zu sagen, daß sich ein Berichterstatter dann nicht nur auf den Bericht beschränken kann, wenn die Tatsachen in der Öffentlichkeit völlig anders dargestellt werden, als sie von uns allen in den Ausschüssen sachlich beraten worden sind.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Jenninger [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

Insoweit habe ich dort, wo eben die Dinge in der Öffentlichkeit verzerrt wurden, das hier noch einmal vorgetragen, was Ergebnis der Ausschußberatungen war und zu dem man unterschiedlich in der Wertung sein kann. Auch die Minderheitenvoten sind, wenn Sie den Bericht sehen, ganz eindeutig
dargelegt.

(Leicht [CDU/CSU] : Keine Zahl, die Sie genannt haben, ist bewiesen!)

— Wir können dann ja darüber diskutieren. Aber als Berichterstatter darf ich eigentlich nicht auf Zwischenrufe antworten, wenn ich die Geschäftsordnung richtig im Kopf habe.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, noch zu zwei weiteren Dingen kommen, bevor ich meinen Bericht abschließe. Es ist weiterhin in der Öffentlichkeit offengeblieben, ob mit diesem Rentenabkommen, mit dieser Pauschale, auch weitere Forderungen ausgeschlossen sind. Ich möchte hier auf Grund der Beratungen in den Ausschüssen, auf Grund der Berichte der Bundesregierung und auf Grund der Erkenntnis der Mehrheit der beratenden Ausschüsse feststellen, daß mit der heutigen Verabschiedung dieses Gesetzes und der damit verbundenen Vereinbarungen alle weiteren Forderungen aus der Vergangenheit gegenseitig erlöschen, daß damit also die gegenseitige Anerkennung der Ansprüche geklärt ist und in Zukunft rentenrechtlich nach den einzelnen Systemen der beiden Staaten gearbeitet wird.
Es ist weiterhin in der Öffentlichkeit immer wieder dargestellt worden, daß die mit dem Gesetz und den Vereinbarungen verbundene Ausreise, im Ausreiseprotokoll niedergelegt, von 120 000 bis 125 000 Deutschen aus Polen in die Bundesrepublik in den nächsten vier Jahren sozusagen ein Abschluß wäre. Meine Damen und Herren, ich stelle fest — es war erfreulicherweise die einstimmige Feststellung aller Ausschüsse —, daß — das können Sie auch im Bericht nachlesen — die Information der Regierung der Volksrepublik Polen vom 7. Dezember 1970 weiter gilt, daß es sich hier nur um die nächsten vier Jahre und die damit gesicherten 125 000 Ausreisen handelt, aber nicht etwa um einen Schluß. Das Ausreiseprotokoll enthält keine Schlußregelung, sondern lediglich — ich glaube, das ist eine sehr positive Tatsache — 125 000 Ausreisende in den nächsten vier Jahren.
Ein Wort — auch dazu fühle ich mich als Berichterstatter verpflichtet — zu den Minderheitenvoten in den einzelnen Ausschüssen. In jedem Ausschuß gab es eine Minderheit, die glaubte, nach den Auskünften und nach den Beratungsergebnissen noch nicht zustimmen zu können. Als Berichterstatter und Vertreter der Mehrheitsbeschlüsse der Ausschüsse, die ja, meine Damen und Herren, von Vertretern der SPD, der CDU/CSU und der FDP gefaßt wurden, muß ich feststellen, daß die Minder-

Schmidt (Kempten)

heften zwar kritische Betrachtungen brachten, aber keine Alternativen angeboten haben. Wir haben von keinem anderen Weg gehört, wie auf andere Art den Betroffenen geholfen werden kann

(Rawe [CDU/CSU] : Ich würde hier mal langsam zum Bericht kommen, statt hier eine Rede zu halten! Das ist doch keine Berichterstattung! Das ist doch unglaublich!)

und wie die Ausreise von 120 000 bis 125 000 auf andere Art und Weise erreicht werden kann.
Abschließend — —

(Zuruf des Abg. Reddemann [CDU/CSU])

— Meine sehr verehrten Herren Kollegen, ich habe die Verpflichtung, nicht nur für den Sozialausschuß. sondern auch für die mitberatenden Ausschüsse zu berichten.

(Reddemann [CDU/CSU] : Dann müssen Sie hier Bericht erstatten und keine Fraktionsrede halten! — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Sie sind doch lange genug im Parlament! Das müssen Sie doch wissen! —Reddemann [CDU/CSU] : Das hat der immer noch nicht gelernt!)

Meine Damen und Herren. lassen Sie mich zum Abschluß noch einmal feststellen: Die Mehrheit des federführenden Ausschusses und der mitberatenden Ausschüsse, die sich aus Kollegen dieses Hohen Hauses aus allen drei Fraktionen zusammensetzte, stellte abschließend noch einmal fest — ich darf dies wiederholen —, daß es einen unlösbaren rechtlichen und politischen Zusammenhang zwischen dem Rentenabkommen und den anderen Teilen des Vertragswerkes, insbesondere auch dem Ausreiseprotokoll, gibt und daß eine Nichtzustimmung zum Rentenabkommen auch heißen würde, die Ausreise von Deutschen aus Polen auf unabsehbare Zeit zu blockieren.
Deshalb, meine Damen und Herren, glaube ich, daß wir alle im Bewußtsein unserer Verantwortung bei der Entscheidung über das Schicksal dieser Vereinbarungen nicht innen- oder parteipolitische Gesichtspunkte maßgebend sein lassen dürfen. Es geht hier, meine Damen und Herren — so die Meinung der Ausschußmehrheit —, um Fragen von großer außenpolitischer Bedeutung über die menschlichen Probleme hinaus. Die Frage, wie wir unser Verhältnis zu Polen gestalten, ist in ihrer Bedeutung mit der Regelung unserer Beziehungen zu Frankreich in den 50er Jahren zu vergleichen und als deren Ergänzung anzusehen. Eine dauerhafte deutsch-polnische Verständigung liegt nicht nur im Interesse der beiden Länder selbst, sondern stellt auch einen deutschpolnischen Beitrag zur Sicherung des Friedens und zur Förderung der Zusammenarbeit in Europa dar. Ein Scheitern der Vereinbarung würde dem einzelnen Betroffenen vom Menschlichen und Humanitären her in Sachen der Renten, vor allem aber auch den Deutschen, die jahrelang auf die Ausreise gehofft haben, schwere Enttäuschung bereiten und Schaden zufügen. Es würde aber auch, meine Damen und Herren, einen Rückschlag für diejenigen Kräfte in der Bundesrepublik Deutschland und in Polen bedeuten, die sich allen Schwierigkeiten zum Trotz ausdauernd um eine Versöhnung bemühen.
Unter diesen Aspekten, meine Damen und Herren, darf ich Sie namens der Mehrheit aus allen Fraktionen in den drei beratenden Ausschüssen um Zustimmung zum Gesetz bitten.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, bevor ich die Debatte eröffne, hat das Wort zur Geschäftsordnung der Abgeordnete Franke (Osnabrück).