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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 222. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 15439 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Schmidt (Wuppertal), Kiechle, Weber (Heidelberg), Sick, Tillmann, Dr. Unland, Dr. Waffenschmidt, Eigen, Dreyer, Milz, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. SonderdienstRufnummern für die Telefonseelsorge bei der Einführung von Nahverkehrsbereichen im Fernmeldewesen — Drucksache 7/4486 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Straßmeir, Frau Berger (Berlin), Kunz (Berlin), Müller (Berlin), Dr. Narjes, Sick, Tillmann, Wohlrabe, Milz, Frau Pieser, Dr. Waffenschmidt, Dr. Gradl und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Benachteiligung der Fernsprechteilnehmer in Berlin bei der Einführung von Nahverkehrsbereichen im Fernmeldewesen — Drucksache 7/4487 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Warnke, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Kiechle, Eigen, Dr. Luda, Sick, Tillmann, Dr. Unland, Dreyer, Milz, Dr. Waffenschmidt und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Benachteiligung der Fernsprechteilnehmer in Zonenrand-, Grenzund Küstengebieten bei der Einführung von Nahverkehrsbereichen im Fernmeldewesen — Drucksache 7/4488 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Damm, Blumenfeld, Rollmann, Orgaß, Link, Geisenhofer, Dr. Wittmann (München), Dr. Riedl (München), Schröder (Lüneburg), Kiechle, Spranger, Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/CSU betr. 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Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs — insbesondere des Omnibusverkehrs — Drucksachen 7/4320, 7/4581 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Folgekosten des öffentlichen Personennahverkehrs — Drucksache 7/4556 — Vehar CDU/CSU 15473 A Wiefel SPD 15475 C Hoffie FDP . . . . . . . . . . 15477 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Warnke, Dr. Waffenschmidt, Susset, Dr. Jobst, Niegel, Eigen, Sick, Hösl, Biehle, Leicht, Nordlohne, Dr. Unland, Straßmeir, Schröder (Lüneburg), Dr. Jenninger, Gerlach (Obernau), Milz, Dreyer, Kiechle, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. h. c. Wagner (Günzburg), Carstens (Emstek), Dr. Fuchs, Dr. Waigel, Dr. Müller (München) und Genossen und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Schließung von Stückgutbahnhöfen — Drucksachen 7/2663 (neu), 7/4635 —15478 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altölgesetzes — Drucksache 7/4368 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4732 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/4710 — . . 15478 D Nächste Sitzung 15479 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 15481* A Anlage 2 Nichterfüllung der Verpflichtung der DDR zur Herstellung des vollautomatischen Telefonverkehrs zwischen dem Bundesgebiet und der DDR bis Ende 1974 und Gründe für das Verschweigen dieser Tatsache im Bericht zur Lage der Nation durch den Bundeskanzler MdlAnfr A88 06.02.76 Drs 07/4707 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 15481 * D Anlage 3 Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Mitglieder des Bundestages bei Besuchen der Bonner Vertretung in Ost-Berlin und durch die Ostberliner Behörden SchrAnfr B1 06.02.76 Drs 07/4707 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA . . . 15482* A Anlage 4 Ergebnis des Protestes bei der DDR-Regierung über die Ausweisung des Spiegel-Korrespondenten Jörg Mettke aus Ost-Berlin SchrAnfr B2 06.02.76 Drs 07/4707 Josten CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 15482* B Anlage 5 Bemühungen zur Wahrung der kulturellen Belange und der Ausreiserechte der Deutschen in der Sowjetunion SchrAnfr B3 06.02.76 Drs 07/4707 Rollmann CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 15482* C Anlage 6 Schätzung der Zahl der in den Ostblockstaaten lebenden aussiedlungswilligen Personen deutscher Nationalität bzw. deutscher Staatsangehörigkeit auf Grund der dem Deutschen Roten Kreuz vorliegenden Anträge und den der Bundesregierung vorliegenden Informationen am 1. Januar 1976 SchrAnfr B4 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B5 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 15483* B Anlage 7 Erklärung der Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Internationalen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 III Gerichtshofs gemäß Art. 36 Abs. 2 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs SchrAnfr B6 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 15483* C Anlage 8 Entscheidung der Bundesregierung bezüglich des endgültigen Sitzes des Europäischen Parlaments SchrAnfr B7 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 15483* D Anlage 9 Zahl der auf der Seite der Bundesrepublik Deutschland unentdeckten Fälle von Verletzungen sowie Verletzungen mit Todesfolge bei Fluchtversuchen aus der DDR SchrAnfr B8 06.02.76 Drs 07/4707 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15484* A Anlage 10 Einführung der Sommerzeit in Belgien ab 1977 sowie Behebung der durch den Zeitunterschied entstehenden Schwierigkeiten in den grenznahen Regionen SchrAnfr B9 06.02.76 Drs 07/4707 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B10 06.02.76 Drs 07/4707 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15484* A Anlage 11 Pressemeldung über Wartezeiten bis zu acht Stunden beim Grenzübertritt in die CSSR SchrAnfr B11 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15484* D Anlage 12 Ergebnis der 1974 wieder aufgenommenen Tarifverhandlungen einschließlich der Verhandlungen über Mindestbestimmungen für das zivile Seepersonal der Versorgungsflotille sowie Höhe der bisher durch Mehrzahlungen an das zivile Seepersonal entstandenen Kosten SchrAnfr B12 06.02.76 Drs 07/4707 de Terra CDU/CSU SchrAnfr B13 06.02.76 Drs 07/4707 de Terra CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15485* A Anlage 13 Verzicht auf einheitliche Einführung der Sommerzeit in den EG-Ländern auf Grund eines deutschen Widerspruchs wegen der Auswirkungen im Land Berlin SchrAnfr B14 06.02.76 Drs 07/4707 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15485' C Anlage 14 Auslegung des § 1747 a BGB durch die Vormundschaftsgerichte SchrAnfr B15 06.02.76 Drs 07/4707 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 15486* A Anlage 15 Äußerung des Berichterstatters des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments, Cointat, über das politische Programm des Haushaltsentwurfs des Rats für 1976 sowie Entscheidungskompetenz der Gemeinschaft für die künftigen EG-Haushalte SchrAnfr B16 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15486* D Die Frage B 17 — Drucksache 7/4707 vom 6. 2. 76 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 16 Votum des deutschen Vertreters im Exekutivrat der Weltbank bei der Beschlußfassung über die Gewährung eines Darlehens an Chile SchrAnfr B18 06.02.76 Drs 07/4707 Roser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 15487* A Anlage 17 Ausweisung der Stadt Zülpich als Schwerpunkt im 5. Rahmenplan des regionalen Aktionsprogramms Nord-Eifel „Verbesserung der Wirtschaftsstruktur" für die Jahre 1976 bis 1979 SchrAnfr B19 06.02.76 Drs 07/4707 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15487* B Anlage 18 Wirtschaftliche Bedeutung des Bleivorkommens in der Oberpfalz für die Bundesrepublik Deutschland IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 SchrAnfr B20 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15487* C Anlage 19 Höhe der Verschuldung der benachbarten Staatshandelsländer gegenüber der Bundesrepublik Deutschland sowie Maßnahmen bei einer möglichen Zahlungsunfähigkeit SchrAnfr B21 06.02.76 Drs 07/4707 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15487* D Anlage 20 Verzögerung der Sachbehandlung der Initiative des Verbands des Tankstellengewerbes zur Einführung geregelter Öffnungszeiten der Tankstellen an den Wochenenden durch das Bundeskartellamt SchrAnfr B22 06.02.76 Drs 07/4707 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15488* A Anlage 21 EG-Statistik über Arbeitsplätze in der Textilindustrie der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1970 bis 1975 sowie Förderung der Eigenkapitalbildung mittelständischer Betriebe SchrAnfr B23 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15488* B Anlage 22 Wettbewerbsverfälschungen in der EG durch die Einführung einer staatlichen Inflationsversicherung in Frankreich, Großbritannien, Italien und Belgien sowie Maßnahmen der Bundesregierung zur Harmonisierung der Ausfuhrbedingungen in der EG SchrAnfr B24 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B25 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15488* D Anlage 23 Anerkennung der Stadt Nastätten als übergeordneter Schwerpunkt bei der Fortschreibung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" SchrAnfr B26 06.02.76 Drs 07/4707 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15489* B Anlage 24 Höhe der Bundesbürgschaften für Ausfuhrgeschäfte mit Polen sowie Höhe des polnischen Handelsdefizits gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1970 bis 1975 SchrAnfr B27 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAnfr B28 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15489* C Anlage 25 Meinung der Bundesregierung über die von ihr geforderte Bestandsaufnahme der EG-Agrarpolitik nach dem EG-Gipfeltreffen in Rom SchrAnfr B29 06.02.76 Drs 07/4707 Geldner FDP SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 15490* A Anlage 26 Benachteiligung des Landes Bayern bei der Verteilung der Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur sowie Entwicklung der Bundeszuweisungen für die bayerische Landwirtschaft in den letzten Jahren SchrAnfr B30 06.02.76 Drs 07/4707 Geldner FDP SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 15490* C Anlage 27 Konzentration von Veränderungen der gesetzlichen Lohnnebenkosten auf einen jährlichen Berechnungstermin SchrAnfr B31 06.02.76 Drs 07/4707 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15491* A Anlage 28 Aussetzung der Meldepflicht der Betriebe nach § 13 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes für 1975 nach Aufhebung dieser Vorschrift durch die Jugendarbeitsschutz-Novelle im Jahr 1976 SchrAnfr B32 06.02.76 Drs 07/4707 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15491* B Anlage 29 Verursachung bestimmter Krankheiten durch den Umgang mit Asbest als Werkstoff oder als Schutzkleidung SchrAnfr B33 06.02.76 Drs 07/4707 Peter SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15491* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 V Anlage 30 Stärkere Berücksichtigung des Blindenhandwerks bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie Änderung der entsprechenden Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes von 1974 SchrAnfr B34 06.02.76 Drs 07/4707 Mursch (Soltau-Harburg) CDU/CSU SchrAnfr B35 06.02.76 Drs 07/4707 Mursch (Soltau-Harburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15492* B Anlage 31 Sicherung bestehender Rechte der Arbeitnehmervertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz in Konkursfällen SchrAnfr B36 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15492* D Anlage 32 Großzügige Auslegung des Art. 5 des Jugendarbeitsschutzgesetzes bei zusätzlichen Ausbildungsleistungen von Unternehmungen SchrAnfr B37 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15493* B Anlage 33 Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze beim Gerätedepot Weener im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit SchrAnfr B38 06.02.76 Drs 07/4707 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 15493* C Anlage 34 Annahme des die Kapitalisierung der Benutzungsgebühren und gleichzeitige Zahlung einer einmaligen Bundesfinanzhilfe vorsehenden Angebots der Kurverwaltung Borkum im Interesse einer ordnungsgemäßen Schwimmausbildung der Soldaten des Standorts Borkum SchrAnfr B39 06.02.76 Drs 07/4707 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 15493* D Anlage 35 Unzureichende Winterausrüstung der 1. Luftlandedivision in Hohenfels/Oberpfalz im Januar 1976 SchrAnfr B40 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 15494* A Anlage 36 Neubau der internationalen Jugendbildungsstätte Dahlem-Baasem, Kreis Euskirchen SchrAnfr B41 06.02.76 Drs 07/4707 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 15494* B Anlage 37 Regelung der Verwendung anderer Pflanzenfette als Kakaobutter für Schokoladenerzeugnisse in der EG SchrAnfr B42 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr B43 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 15494* C Anlage 38 Vorteile für den Verbraucher durch die geplante Kennzeichnungsverordnung der EG für alkoholfreie Erfrischungsgetränke SchrAnfr B44 06.02.76 Drs 07/4707 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 15494* D Anlage 39 Aufnahme der Tuberkuloseschutzimpfung in die neuen Empfehlungen des Bundesgesundheitsamts im Interesse der Gesundheit vieler Kinder SchrAnfr B45 06.02.76 Drs 07/4707 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 15495* B Anlage 40 Begradigung der engen Kurve der Bahntrasse im Bereich der Stadt Oldenburg im Zusammenhang mit dem Ausbau der Vogelfluglinie der Bundesbahn SchrAnfr B46 06.02.76 Drs 07/4707 Zywietz FDP SchrAnfr B47 06.02.76 Drs 07/4707 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 15495* C Anlage 41 Auswirkungen der Schließung von Stückgutbahnhöfen im Kreis Euskirchen und im Erftkreis für die Kunden SchrAnfr B48 06.02.76 Drs 07/4707 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15495* D Anlage 42 Gefährdung eines waldreichen Erholungsgebiets durch den Ausbau der B 1 im Bereich „Oppspring" der Stadt Mülheim VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 SchrAnfr B49 06.02.76 Drs 07/4707 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B50 06.02.76 Drs 07/4707 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15496* A Anlage 43 Entscheidung der Bundesregierung für die Südtrasse im Raum Felde und Achterwehr beim Ausbau der B 202 zwischen Kiel und Rendsburg SchrAnfr B51 06.02.76 Drs 07/4707 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 15496* B Anlage 44 Angliederung des Bahnhofs Groß-Umstadt an den Bahnhof Babenhausen sowie Bedeutung der Stadt Groll-Umstadt als Mittelzentrum und Entlastungsort für das Verdichtungsgebiet Rhein/Main SchrAnfr B52 06.02.76 Drs 07/4707 Picard CDU/CSU SchrAnfr B53 06.02.76 Drs 07/4707 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15496* C Anlage 45 Belastung der Rangierbahnhöfe in München vor und nach der geplanten Streckenstillegung der Bundesbahn SchrAnfr B54 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15496* D Anlage 46 Zulassung der Ausgabe von Seniorenkarten in den Zügen durch die Zugbegleiter SchrAnfr B55 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15497* B Anlage 47 Änderung oder Ergänzung der Sicherheitsvorschriften für den Flughafen Frankfurt/ Main auf Grund des Vorfalls mit der Passagiermaschine der Pakistan Airlines am 29. Januar 1976 SchrAnfr B56 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15497* B Anlage 48 Termin für die Fertigstellung der Elektrifizierung der Strecke Hannover-Braunschweig-Helmstedt SchrAnfr B57 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15497*C Anlage 49 Bedeutung der Bundesbahnstrecke Aulendorf-Kißlegg-Leutkirch-Memmingen für die Infrastruktur des südlichen oberschwäbischen und Allgäu-Raums Bedeutung der Bundesbahnstrecke RoßbergBad Wurzach für die Industrie und die Arbeitsplätze der Stadt Bad Wurzach SchrAnfr B58 06.02.76 Drs 07/4707 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B59 06.02.76 Drs 07/4707 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15497* D Anlage 50 Ausbau der Kreuzung der B 54/414 bei Stein-Neukirch SchrAnfr B60 06.02.76 Drs 07/4707 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15498* A Anlage 51 Verwendung unterschiedlicher Salzqualitäten zum Auftauen der Bundesautobahnen SchrAnfr B61 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15498* B Anlage 52 Entscheidung des Bundesverkehrsministers über die Neutrassierung der B 202 bei Feld-Brandsbek in Schleswig-Holstein SchrAnfr B62 06.02.76 Drs 07/4707 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15498* B Anlage 53 Beschränkung der technischen Überwachung von Überrollbügeln an Schlepperfahrzeugen SchrAnfr B63 06.02.76 Drs 07/4707 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15498* C Anlage 54 Bedeutung der Bundesbahnstrecke Neuenmarkt/Wirsberg-Bayreuth für die Region Oberfranken-West SchrAnfr B64 06.02.76 Drs 07/4707 Niegel CDU/CSU SchrAnfr B65 06.02.76 Drs 07/4707 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 VII Anlage 55 Verwendung einer bestimmten Warnleuchte in der Fernsehsendung „Der 7. Sinn" vom 19. September 1975 SchrAnfr B66 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15499* B Anlage 56 Erklärungen des Bundesverkehrsministeriums über den Bau der Rheinstaustufe Neuburgweier sowie Stand der Naturversuche zur Verhinderung der Erosion SchrAnfr B67 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B68 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15499* C Anlage 57 Maßnahmen der Bundesregierung in bezug auf die Ausbildungsstätte für Fernmeldehandwerker in Eutin-Pulverbeck sowie Einschaltung des Deutschen Postverbands im Deutschen Beamtenbund in die Meinungsbildung SchrAnfr B69 06.02.76 Drs 07/4707 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 15500* A Anlage 58 Einschränkung der Berlin-Klausel nach dem Postabkommen mit der DDR durch direkte Vereinbarungen zwischen dem Senat von Berlin und Ost-Berlin SchrAnfr B70 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 15500* B Anlage 59 Einbeziehung der Jugendpresse und der Schülerzeitschriften in die Vergünstigungen des Postzeitungsdienstes SchrAnfr B71 06.02.76 Drs 07/4707 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 15500* C Anlage 60 Änderung der Gebühren für Briefe innerhalb Berlins sowie für Briefe zwischen dem Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin und der DDR auf Grund des Postabkommens mit der DDR SchrAnfr B72 06.02.76 Drs 07/4707 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 15501 * A Anlage 61 Zahl der wegen zu hoher Mieten leerstehenden Bundesdarlehenswohnungen sowie Zweckmäßigkeit des Einsatzes von Bundesmitteln SchrAnfr B73 06.02.76 Drs 07/4707 Link CDU/CSU SchrAnfr B74 06.02.76 Drs 07/4707 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 15501* A Anlage 62 Angabe der Städte Bonn und Berlin als Sitz des Gesamtdeutschen Instituts — Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben — in seinen Publikationen SchrAnfr B75 06.02.76 Drs 07/4707 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15501* C Anlage 63 Kriterien für die Vergabe von Mitteln des Programms der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie Förderung von beschützenden Werkstätten und Bundesbildungszentren; Einbeziehung strukturschwacher Gebiete — wie das Ems-land — in das Programm SchrAnfr B76 06.02.76 Drs 07/4707 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B77 06.02.76 Drs 07/4707 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 15501* D Anlage 64 Schaffung neuer Ausbildungsplätze bei der ersten Ausbildungsstelle der Bundespost in Bad Kreuznach im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit SchrAnfr B78 06.02.76 Drs 07/4707 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 15502* D Anlage 65 Beachtung des § 9 der Rechtsverordnung geprüfte Sekretärinnen / geprüfter Sekretär vom 17. Januar 1975 durch Industrie- und Handelskammern SchrAnfr B79 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B80 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 15503* A VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 Anlage 66 Zahl der 1975 in den Bundesländern in den Schuldienst eingestellten Absolventen der pädagogischen Hochschulen und Studienseminare sowie Zahl der insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland nicht übernommenen ausgebildeten Lehrer SchrAnfr B81 06.02.76 Drs 07/4707 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 15503* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15439 222. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 13. 2. Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 13. 2. Dr. Artzinger * 13. 2. Baier 13. 2. Dr. Bangemann * 13. 2. Dr. Bayerl * 13. 2. Behrendt * 13. 2. Bewerunge 13. 2. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 13. 2. Blumenfeld * 13. 2. Böhm 13. 2. Buchstaller 13. 2. Prof. Dr. Burgbacher * 13. 2. Christ 13. 2. Dr. Corterier * 13. 2. van Delden 13. 2. Dr. Dollinger 13. 2. Dr. Dregger 20. 2. Eigen 13.2. Prof. Dr. Ehmke 13. 2. Entrup 13. 2. Dr. Eppler 13. 2. Prof. Dr. Erhard 13. 2. Fellermaier * 13. 2. Flämig * 13. 2. Frehsee * 13. 2. Dr. Früh * 13. 2. Gallus 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Gerster 13. 2. Gewandt 13. 2. Härzschel * 13. 2. Hölscher 13. 2. Hoffie 13. 2. Hussing 20. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Katzer 13. 2. Dr. Kempfler 13. 2. Kiechle 13. 2. Dr. h. c. Kiesinger 13. 2. Dr. Klepsch * 13. 2. Krall * 13. 2. von Kühlmann-Stumm 13. 2. Lange * 13. 2. Dr. Graf Lambsdorff 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lücker * 13. 2. Frau Lüdemann 13. 2. Dr. Marx 20. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Mülheim) * 13. 2. Mursch (Soltau-Harburg) * 13. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Orth 20. 2. Frau Pack 13. 2. Dr. Ritgen 13.2. Dr. Ritz 13. 2. Roser 13. 2. Schedl 13. 2. Schmidt (München) * 13. 2. Schinzel 13. 2. Schmidt (Wattenscheid) 13. 2. Schmitz (Baesweiler) 13. 2. Schonhofen 20. 2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 20. 2. Schröder (Wilhelminenhof) 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) * 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schwencke ** 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Seefeld * 13. 2. Solke 13. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Suck * 13. 2. Tönjes 13. 2. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 2. Walkhoff * 13. 2. Frau Dr. Walz * 13. 2. Dr. Wendig 13. 2. von Wrangel 13. 2. Dr. Zimmermann 13. 2. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 88) : Trifft es zu, daß Ost-Berlin seine Verpflichtung, bis Ende 1974 den vollautomatischen Telefonverkehr zwischen dem Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin und der „DDR" sowie dem sowjetischen Sektor Berlins herzustellen, noch immer nicht erfüllt hat, und warum hat - bejahendenfalls - der Bundeskanzler dies im Bericht zur Lage der Nation verschwiegen? Die Deutsche Post der DDR hat in Ausführung einer Vereinbarung vom 30. September 1971 seit Juli 1972 schrittweise einen Teil der für den vollen Selbstwählferndienst erforderlichen Leitungen geschaltet. Zur Vollautomatisierung des Fernsprechdienstes innerhalb Berlins stehen z. Z. 240 Leitungen zur Verfügung. Von Berlin (West) aus ist über 40 Leitungen der Selbstwählferndienst in 254 Ortsnetze, die sich auf alle Bezirke der DDR, mit Schwergewicht Halle und Leipzig, verteilen, möglich. Aus den übrigen Bereichen der Deutschen Bundespost können bis auf den Zentralvermittlungsstellenbereich Hannover alle Fernsprechkunden ihre Ferngespräche nach Berlin (Ost) selbst wählen. Der Erfolg unserer Bemühungen läßt sich unmittelbar an der steigenden Zahl der geführten Ferngespräche ablesen: 15482* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 1970 wurden rd. 81 000 Gespräche nach der DDR und Berlin (Ost) geführt, 1975 waren es rd. 1,1 Millionen, das bedeutet eine Steigerung um 1 300 °/o. 1970 waren 37 Fernsprechleitungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR und Berlin und der DDR geschaltet, heute sind es mehr als 700. Da jedoch die Aufnahme des Selbstwählferndienstes aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR noch aussteht, muß gesagt werden, daß die Postverwaltung der DDR sich nur teilweise in der Lage zeigte, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Bundesregierung drängt darauf, daß die Postverwaltung der DDR ihre Verpflichtungen, auch in diesem Bereich den Selbstwählferndienst aufzunehmen, so bald wie möglich erfüllt. Der Herr Bundeskanzler hat zwar diese ins Detail gehende Frage in seiner Erklärung zur Lage der Nation nicht angesprochen, hat jedoch keineswegs die Schwierigkeiten verschwiegen, die zwischen beiden deutschen Staaten bestehen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 1) : Was hat die Bundesregierung im einzelnen unternommen, um eine Gleichbehandlung aller Mitglieder des Deutschen Bundestages bei Besuchen der Bonner Vertretung in Ost-Berlin sicherzustellen, und was wird sie in Zukunft tun, um die unterschiedliche Behandlung seitens der Ostberliner Behörden zu beseitigen? Wie die Sowjetunion stempelt auch die DDR Bundestagsabgeordneten aus Berlin kein Visum in den Diplomatenpaß. Beide Staaten vertreten die Auffassung, daß die Gleichbehandlung von Abgeordneten aus Berlin mit den direkt gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag nicht mit ihrer Auffassung von der Rechtslage Berlins übereinstimmt. Die Bundesregierung vertritt ebenso wie die Drei Mächte den entgegengesetzten Rechtsstandpunkt. Sie nutzt jede Gelegenheit, dieses den Regierungen der Sowjetunion und der DDR zur Kenntnis zu bringen und sie zu einer Änderung ihrer Haltung zu bewegen. Die Bemühungen, eine volle Gleichbehandlung zu erreichen, blieben bisher ohne Erfolg. Hinsichtlich der Behandlung der Bundestagsabgeordneten bei Dienstreisen zur Ständigen Vertretung in Ost-Berlin wurde allerdings erreicht, daß die Abgeordneten aus Berlin ebenso große Erleichterungen genießen wie die Abgeordneten aus dem Bundesgebiet. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 2) : Zu welchem Ergebnis hat bisher der Protest der Bundesregierung bei der Regierung der DDR über die Ausweisung des Spiegel-Korrespondenten Jörg Mettke geführt? Der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR, Staatssekretär Gaus, hat im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR mehrfach gegen die Ausweisung von Herrn Mettke scharf protestiert. Er hat am 5. Januar 1976 dem Stellvertretenden Außenminister Nier eine Protestnote der Bundesregierung übermittelt und sich weitere Schritte vorbehalten. Wie ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. Januar 1976 auf die Frage Ihres Kollegen Rollmann schon darlegen konnte, gibt es bislang noch keine Anhaltspunkte dafür, daß die Regierung der DDR bereit wäre, Herrn Mettke wieder als Ständigen Korrespondenten zuzulassen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 3) : Unter Bezugnahme auf den Artikel vom 5. Januar 1976 in „Die Welt", „In der Sowjetunion wird die deutsche Elite planmäßig russifiziert — Wer Deutsch spricht, darf nicht studieren", frage ich die Bundesregierung, in welcher Form sie sich bei der Regierung der Sowjetunion für die kulturellen Belange und für die Ausreiserechte der Deutschen in der Sowjetunion einsetzt? Es ist unbestritten, daß die deutschstämmige Bevölkerung in der Sowjetunion als unmittelbare Folge des deutsch-sowjetischen Krieges schwerwiegende Einbußen in ihren nationalen und kulturellen Rechten hinnehmen mußte. Seit Mitte der 50er Jahre sind jedoch auf kulturellem Gebiet gewisse Verbesserungen eingetreten: so gibt es wieder eine deutschsprachige Wochenschrift und Tageszeitung, Rundfunksendungen in deutscher Sprache, die als offizielles Unterrichtsfach wieder zugelassen wurde. Bestehende Bewegungsbeschränkungen und Meldepflichten wurden aufgehoben. 30 Jahre nach Beendigung des Krieges sollte der in der Verfassung der UdSSR niedergelegte Grundsatz der Gleichberechtigung ihrer Bürger, unabhängig von ihrer Nationalität und Rasse, auf allen Gebieten des wirtschaftlichen und staatlichen und kulturellen Lebens in vollem Maße auch für die Minderheit deutscher Abstammung gelten. Hierher gehört auch das in der sowjetischen Verfassung ebenfalls verankerte Recht auf Bildung. Wie die übrigen Teilnehmer der KSZE hat auch die Sowjetunion durch die Unterzeichnung der Schlußakte von Helsinki ihre Absicht erklärt, „in Anerkennung des Beitrages, den die nationalen Minderheiten ... zur Zusammenarbeit zwischen ihnen in verschiedenen Bereichen der Bildung leisten können, wenn auf ihren Territorien solche Minderheiten ... existieren, diesen Beitrag unter Berücksichtigung der legitimen Interessen ihrer Mitglieder zu erleichtern". In Helsinki haben die Teilnehmer ferner erklärt, das Recht von Personen, die zu solchen Minder- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15483* heiten gehören, auf Gleichheit vor dem Gesetz zu achten. Die Bundesregierung erwartet, daß diese erklärte Absicht auch den Sowjetbürgern deutscher Abstammung zugute kommt. Nach dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR 1973 abgeschlossenen Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit ist ein umfangreicher Kulturaustausch zwischen beiden Ländern vorgesehen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß an dem deutschen Kulturangebot auch die in der Sowjetunion lebenden Menschen deutscher Abstammung partizipieren können. Wir sollten jedoch nicht vergessen, daß es sich hier — von wenigen Ausnahmen abgesehen — um sowjetische Staatsangehörige handelt; für die direkte Vertretung ihrer Belange besitzt die Bundesregierung keine Aktivlegitimation. Die Bundesregierung hat im Deutschen Bundestag wiederholt dargelegt, wie und in welchem Rahmen sie die Ausreisebemühungen der Deutschen in der Sowjetunion unterstützt und welche Erfolge dabei erzielt worden sind. Um Wiederholungen zu vermeiden, darf ich auf die entsprechenden Protokolle verweisen. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen auf diesem Gebiet fortsetzen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 4 und 5) : Wie hoch waren am 1. Januar 1976 die Zahlen der in der Sowjetunion, Polen, CSSR, Ungarn, Rumänien und Bulgarien lebenden Personen deutscher Nationalität (etwa im Sinne des sowjetischen Rechts und deutsch-sowjetischer Übereinkünfte), die beim Deutschen Roten Kreuz die Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland beantragt haben, bzw. deren Aussiedlungswunsch — über die dem Deutschen Roten Kreuz vorliegenden Anträge hinaus — nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen mit hohem Wahrscheinlichkeitsgrad anzunehmen ist? Wie hoch waren am 1. Januar 1976 die Zahlen derjenigen in der Sowjetunion, Polen, CSSR, Ungarn, Rumänien und Bulgarien lebenden Personen deutscher Staatsangehörigkeit (im Sinne des Grundgesetzes), die beim Deutschen Roten Kreuz die Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland beantragt haben, bzw. deren Aussiedlungswunsch — über die dein Deutschen Roten Kreuz vorliegenden Anträge hinaus — nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen mit hohem Wahrscheinlichkeitsgrad anzunehmen ist? Beim Deutschen Roten Kreuz können keine Anträge zur Ausreise aus den von Ihnen genannten östlichen Ländern gestellt werden. Hierfür sind ausschließlich die Ausreisebhörden dieser Länder zuständig. Nur sie kennen letztlich die genaue Zahl der gestellten Anträge. Das Deutsche Rote Kreuz dagegen erfaßt seinerseits Ausreisewünsche von Personen, von deren Entschluß zur Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland es direkt oder indirekt Kenntnis erhält. Der Personenkreis der Antragsteller entspricht daher nicht ohne weiteres dem Personenkreis, den das Deutsche Rote Kreuz erfaßt. Zur Zahl der dem Deutschen Roten Kreuz bekannten Ausreisewünsche darf ich auf die jüngste Stellungnahme des stellvertretenden Generalsekretärs des Deutschen Roten Kreuzes hinweisen, der sagte, daß das Deutsche Rote Kreuz keine Zahlen mehr bestätigt, um einen Mißbrauch in der Öffentlichkeit zu verhindern. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung, nicht zuletzt im Interesse der Ausreisewilligen selbst. Sie ist jedoch bereit, Ihre Fragen im Auswärtigen Ausschuß im einzelnen zu erörtern. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 6) : Mit welcher Erklärung hat die Bundesrepublik Deutschland die obligatorische Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs gemäß Artikel 36 Abs. 2 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs anerkannt? Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei einer ganzen Reihe von Verträgen, die Schiedsklauseln enthalten, die die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes vorsehen. Bereits vor ihrer Zugehörigkeit zu den Vereinten Nationen und zum Statut des Internationalen Gerichtshofes hatte die Bundesrepublik Deutschland zu mehreren solcher Verträge besondere Unterwerfungserklärungen abgegeben, die für sie als Nichtmitglied damals erforderlich waren. Eine generelle Unterwerfungserklärung gemäß Art. 36 Abs. 2 des Status des Internationalen Gerichtshofs ist dagegen bisher noch nicht abgegeben worden. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 7) : Da im Zuge der Vorbereitungen zur direkten Wahl des Europäischen Parlaments auch über den endgültigen Sitz des Europäischen Parlaments entschieden werden muß, frage ich die Bundesregierung, ob sie sich für Brüssel, Luxemburg oder Straßburg entscheiden wird? Im Vertragsentwurf des Europäischen Parlaments zur Einführung der Direktwahl ist die Frage nach dem künftigen Sitz des Parlaments nicht angesprochen. Das EP hat sich darauf beschränkt, die für die Durchführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen erforderlichen gemeinschaftlichen Vorschriften vorzuschlagen. Die Sitzfrage ist dementsprechend auch in den Beratungen des Ministerrats und des Europäischen Rats zur Direktwahl nicht aufgeworfen worden. Den Sitz der Organe der EG bestimmen die Regierungen der Mitgliedstaaten (Artikel 216 EWG-V., Artikel 77 EGKS-, Artikel 189 EAG-Vertrag). Bis jetzt sind allerdings erst vorläufige Sitze (Arbeits- 15484* Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 orte) für die Organe festgelegt worden, und zwar in Brüssel, Luxemburg und Straßburg. Damit ist die Verteilung der Gemeinschaft in ihren Organen auf drei Mitgliedstaaten — wenn auch vorläufig — festgeschrieben. Eine Änderung würde einen einstimmigen Beschluß der 9 Mitgliedstaaten voraussetzen. Mit einem solchen Beschluß ist gegenwärtig nicht zu rechnen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 8) : In wieviel Fällen ist es bei Fluchtversuchen aus der DDR durch deren Grenzsicherungsanlagen auf der Seite der Bundesrepublik Deutschland zu unentdeckten Verletzungen, schweren Verletzungen und Verletzungen mit Todesfolge gekommen? Eine verbindliche Auskunft über die Zahl von nicht entdeckten Vorfällen läßt sich naturgemäß kaum geben. Es steht fest, daß allein seit 1970 in 15 Fällen von Beamten der Grenzschutzbehörden 15 Flüchtlingen unmittelbar nach der Flucht über die Grenze Hilfe geleistet bzw. Schutz gewährt wurde. Demgegenüber sind hier seit 1963 nur drei Fälle bekannt geworden, in denen Flüchtlinge, die beim Überschreiten der Grenze verletzt wurden, nicht unmittelbar von eigenen Grenzsicherungsorganen geborgen werden konnten. In allen drei Fällen wurden die Verletzungen durch Minenexplosionen hervorgerufen, die in zwei Fällen den Tod des Flüchtlings zur Folge hatten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 9 und 10) : Wie stellt sich die Bundesregierung zur Ankündigung des belgischen Verkehrsministers Jos Chabert zur Einführung der Sommerzeit in Belgien ab 1977, und welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung in der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vor, um die bestehende Regelung beizubehalten oder eine Harmonisierung herbeizuführen? Wie stellt sich die Bundesregierung bei einer unterschiedlichen Regelung die Behebung der entstehenden Schwierigkeiten in den grenznahen Regionen vor? 1. Der belgische Verkehrsminister Jos Chabert hat angekündigt, daß Belgien ab 1. April 1977 Sommerzeit einführen werde. Dieser Anfangszeitpunkt ist wiederum ein anderer als in den anderen europäischen Staaten mit Sommerzeit. Diese Ankündigung bringt für die Bundesrepublik Deutschland keine grundlegende Veränderung in der Gewichtung der Gründe, die einerseits für, andererseits gegen die Einführung einer Sommerzeit sprechen, mit sich. Im übrigen wird sich durch diese Ankündigung das Verhältnis zu unserem Grenznachbarn Belgien ebensowenig verändern wie zu Frankreich, das bereits ab 1976 die Sommerzeit einführen wird. 2. Es ist bekanntgeworden, daß die Europäische Kommission die ursprüngliche Überlegung, auf eine allgemeine Einführung der Sommerzeit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft hinzuwirken, nicht weiter verfolgt. Die Kommission will sich auf einen Vorschlag an den Rat beschränken, wonach unter den Mitgliedstaaten, welche die Sommerzeit bereits haben oder demnächst einführen werden, die Termine für deren Beginn und Ende vereinheitlicht werden sollen. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, ihrerseits aktiv für eine allgemeine Einführung der Sommerzeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft einzutreten. 3. Auswirkungen auf die Verkehrsabwicklung über eine Zeitgrenze im Westen der Bundesrepublik Deutschland hinweg lassen sich durch rechtzeitige Verhandlungen, vor allem im Rahmen der Europäischen Fahrplankonferenz, auf ein tragbares Maß begrenzen. Für die betroffenen grenznahen Regionen stellen sich im Verhältnis zum übrigen Gebiet der betroffenen Staaten keine besonderen Probleme. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 11) : Trifft es zu, daß — wie in der „Neue Tag" (Weiden/Opf.) vom 21. Januar 1976 gemeldet — Wartezeiten bis zu acht Stunden beim Grenzübertritt von den CSSR-Paßbehörden als normal angesehen werden, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Es trifft nicht zu, daß Wartezeiten bis zu acht Stunden beim Grenzübertritt von den CSSR-Paßbehörden als normal angesehen werden. Tatsächlich betragen die Wartezeiten nach den eigenen Feststellungen der Beamten der Bayerischen Grenzpolizei bei der Einreise in die CSSR bis zu zwei Stunden. Diese Wartezeit wird häufig verursacht durch die Erfüllung von Formalitäten beim Grenzübertritt einschließlich des dabei erforderlichen Geldumtauschs. Bei der Ausreise aus der CSSR sind nach Angaben von Reisenden Wartezeiten bis zu drei Stunden keine Seltenheit. Wartezeiten bis zu acht Stunden sind danach aber auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Die Bundesregierung hat großes Interesse daran, daß der Reiseverkehr über die Grenzen möglichst reibungslos verläuft. Dies gilt auch für den Verkehr mit der CSSR, der gegenüber den fünfziger und sechziger Jahren erfreulicherweise erheblich zugenommen hat. Die Bundesregierung hat in letzter Zeit mehrfach mit der tschechoslowakischen Regierung die Frage weiterer Erleichterungen beim Grenzübertritt über die deutsch-tschechoslowakische Grenze erörtert. Dabei hat ihr die tschechoslowakische Seite mitgeteilt, sie wolle ihre Grenzübergangsstellen zur Bundesrepublik Deutschland personell und sachlich besser ausstatten, um eine schnellere Abfertigung des angestiegenen Verkehrs zu erreichen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten de Terra (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 12 und 13) : Wurden die Tarifverhandlungen einschließlich der Verhandlungen über Mindestbestimmungen für das zivile Seepersonal der Versorgungsflottille im zweiten Halbjahr 1974, wie vorgesehen, wieder aufgenommen, und liegt zwischenzeitlich ein Ergebnis vor? Welche Mehrkosten sind bisher auf Grund fehlender Mindestbestimmungen und auf Grund der ergangenen Urteile des Bundesarbeitsgerichts der Versorgungsflottille durch Mehrzahlungen an das zivile Seepersonal entstanden? Zu Frage B 12: Nach Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen für Arbeitnehmer als Besatzungen von See- und Binnenfahrzeugen und von schwimmenden Geräten im Bereich des Bundesministers der Verteidigung (Sonderregelungen 2 e II zum BAT — Angestellte — und 2 b zum MTB II — Arbeiter —) im Frühjahr 1974 sind die Verhandlungen am 14. November 1974 fortgeführt worden. Diese Verhandlungen im Jahre 1974 erstreckten sich nur auf die „Bestimmungen über die Unterkunftsräume und Kochgelegenheiten auf Schiffen und schwimmenden Geräten" (Mindestbestimmungen), bei deren Nichterfüllung nicht die tägliche Beköstigungszulage von 5,60 DM, sondern die wesentlich höhere Auswärtszulage (25,20 DM) zu zahlen ist. Für Verhandlungen zunächst über diesen Teilbereich der genannten Sonderregelungen hatten sich die Tarifpartner entschieden, um die seinerzeitigen Verhandlungen über den Gesamtkomplex, die sich als äußerst schwierig erwiesen hatten, wieder in Gang zu bringen. Nach anfänglich guten Fortschritten sind in den Verhandlungen am 14. November 1974 allerdings noch einige Fragen offen geblieben. Zu Frage B 13: Die Verhandlungen über die Mindestbestimmungen haben zum Ziel, die durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch im Verteidigungsbereich für anwendbar erklärten Mindestbestimmungen des Bundesministers für Verkehr abzulösen und durch Bestimmungen zu ersetzen, die auch die besonderen Verhältnisse an Bord von Schiffen der Bundeswehr berücksichtigen. Die Frage geht von der Erwägung aus, daß nach Inkrafttreten der angestrebten Mindestbestimmungen die steuerfreie Auswärtszulage von 25,20 DM/Tag nicht mehr im bisherigen Umfang gezahlt werden müßte und in dieser Hinsicht Kosten eingespart werden könnten. Die sich aus dem Inkrafttreten der noch fehlenden Mindestbestimmungen möglicherweise ergebenden Einsparungen lassen sich aber bisher nicht übersehen. Wenn es auch das Ziel der Tarifverhandlungen ist, die für die Zahlung der Auswärtszulage aufzuwendenden Haushaltsmittel jedenfalls in Zukunft auf ein vertretbares Maß reduzieren zu können, darf andererseits nicht verkannt werden, daß die Verhandlungen über die Mindestbestimmungen nur Teil der umfassenden Tarifverhandlungen über eine Änderung der Sonderregelungen 2 e II zum BAT und 2 b zum MTB II sind. Hier sieht sich die Bundesregierung Forderungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen gegenüber. Sie hofft aber, entsprechend den bereits zu Beginn der Tarifverhandlungen abgegebenen Erklärungen ein Gesamtergebnis zu erzielen, das eine Erhöhung der Ausgaben auf Grund geänderter Sonderregelungen — einschließlich der Mindestbestimmungen — nicht mit sich bringt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 14) : Trifft es zu, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaft dem Ministerrat lediglich Rahmenbestimmungen für die Dauer einer Sommerzeitregelung vorschlägt, auf deren einheitliche Einführung auf Grund eines deutschen Widerspruchs verzichtet wird, und trifft es ferner zu, daß die Bundesregierung entgegen früheren Angaben sich dabei doch auf Auswirkungen im Land Berlin berufen hat, obwohl der Regierende Bürgermeister von Berlin keine Schwierigkeiten für den Fall vorhersah, daß es in den Sommermonaten einen Zeitunterschied zwischen dem freien Teil der Stadt und dem Sowjetsektor sowie der „DDR" gibt? Es trifft zu, daß die Europäische Kommission die ursprüngliche Überlegung, auf eine allgemeine Einführung der Sommerzeit in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft hinzuwirken, derzeit nicht weiterverfolgt. Die Europäische Kommission hat sich vielmehr zunächst darauf beschränkt, dem Rat den Erlaß einer Richtlinie vorzuschlagen, wonach diejenigen Mitgliedsstaaten, welche die Sommerzeit anwenden, für diese einheitlich bestimmte Anfangs- und Endtermine festsetzen sollen, und zwar für 1977: 3. April bis 16. Oktober, für 1978: 2. April bis 15. Oktober und für 1979: 1. April bis 14. Oktober. Wie die Bundesregierung bereits auf Ihre Frage B 19, BT-Drucksache 7/4555, mitgeteilt hat (vgl. 213. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 16. Januar 1976, Prot. Seite 14775 (D)), hat sie zu der Frage der Einführung einer Sommerzeit noch nicht abschließend Stellung genommen. Daraus ergibt sich daß sie der Einführung einer Sommerzeit auch nicht widersprochen hat. Es kann damit gerechnet werden, daß eine Entscheidung der Bundesregierung in ab- 15486* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 sehbarer Zeit getroffen wird. Dabei wird in Rechnung gestellt werden, daß nach den bisher vorliegenden Äußerungen von befragten Institutionen überwiegend keine Vorteile für Wirtschaft und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland durch Einführung der Sommerzeit erhofft werden. Selbstverständlich werden bei dieser Entscheidung auch die Interessen Berlins gebührend berücksichtigt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage B 15) : Welche Erfahrungsberichte liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Anwendung des § 1747 a BGB vor, und widerspricht die Bundesregierung der Behauptung, daß die im Jahr 1973 geschaffene Vorschrift vielfach von Vormundschaftsgerichten sehr eng ausgelegt wird? Die Annahme an Kindes Statt setzt grundsätzlich die Einwilligung der leiblichen Eltern, bei einem nichtehelichen Kind die Einwilligung der Mutter voraus. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Adoptionsrechts vom 14. August 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 1013), der sog. Vorabnovelle, konnte die Einwilligung eines Elternteils durch das Vormundschaftsgericht nur bei grober Pflichtverletzung oder Verwirkung der elterlichen Gewalt ersetzt werden. Seit Inkrafttreten der Vorabnovelle kann nach § 1747 a BGB die Einwilligung eines Elternteils auch dann ersetzt werden, wenn er „durch sein Verhalten gezeigt hat, daß ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme an Kindes Statt dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde" . Vor einer Ersetzung wegen Gleichgültigkeit muß der Elternteil jedoch nach § 51 a des Jugendwohlfahrtsgesetzes durch das Jugendamt vergeblich über Hilfen beraten worden sein, „die das Verbleiben des Kindes in der eigenen Familie oder seine Unterbringung in einer geeigneten Familie ermöglichen könnten". Das Jugendamt muß den Elternteil ferner darüber belehren, daß eine Einwilligung durch das Vormundschaftsgericht nach Ablauf von 3 Monaten ersetzt werden kann. Diese Regelung soll nach dem Vorschlag der Bundesregierung unverändert in das neue Adoptionsrecht übernommen werden. Auf § 1748 BGB i. d. F. des Entwurfs eines Gesetzes über die Annahme als Kind, der zur Zeit in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten wird (BT-Drucksache 7/3061), und die Begründung dazu darf ich verweisen. Zur Vorbereitung der Ausschußberatungen über den zuvor erwähnten Gesetzentwurf haben der Bundesminister der Justiz und der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in Umfragen an die Landesjustizverwaltungen und an die obersten Jugendbehörden der Länder um Mitteilung der praktischen Erfahrungen mit der neuen Vorschrift des § 1747 a BGB (Ersetzung der elterlichen Einwilligung wegen Gleichgültigkeit) gebeten. Die Ergebnisse dieser Umfragen bestätigen nicht die im zweiten Teil Ihrer Frage ausgesprochene Vermutung, daß die Neuregelung von den Vormundschaftsgerichten vielfach sehr eng ausgelegt werde. So hat die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg mitgeteilt, daß seit Inkrafttreten der Vorabnovelle (1. September 1973) bis zum 28. Februar 1975 in 44 Fällen Anträge auf Ersetzung der Einwilligung gestellt worden seien, darunter in 4 Fällen wegen Gleichgültigkeit. Das Vormundschaftsgericht habe allen Anträgen entsprochen, und zwar — wie die Behörde erwähnt — innerhalb kurzer Zeit. Im Geschäftsbericht des Jugendamtes der Stadt Dortmund für 1974 wird erwähnt, daß auf Antrag des Jugendamtes in 10 Fällen die Einwilligung durch das Vormundschaftsgericht ersetzt worden ist. Einige Länder haben in ihren Antworten lediglich darauf hingewiesen, daß die Zeit seit Inkrafttreten der Vorabnovelle noch zu kurz sei, um die Neuregelung endgültig beurteilen zu können: In der Praxis habe neben einer Gleichgültigkeit oft zugleich eine grobe Pflichtverletzung festgestellt werden können; in einigen Fällen habe der Elternteil während des Ersetzungsverfahrens schließlich seine Einwilligung erteilt. Auch seit den zuvor erwähnten Umfragen sind der Bundesregierung keine Tatsachen bekannt geworden, die die Annahme rechtfertigen könnten, daß die Vormundschaftsgerichte die in § 1747 a BGB enthaltene Neuregelung vielfach sehr eng auslegen würden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 16) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Berichterstatters des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments, Cointat (EDF-F), daß der Haushaltsentwurf des Rats für 1976 „jegliches politisches Programm vermissen lasse" und „lediglich eine Summe von Mittelansätzen beinhalte", die ohne „politisches Band" nebeneinandergestellt seien und nur als Buchführung für einen „Krämerladen" tauge, und wäre nicht im Hinblick auf diese Äußerungen notwendig, daß für die künftigen EG-Haushalte mehr Unabhängigkeit von einzelnen Entscheidungen der Regierungen der Mitgliedstaaten und eine stärkere Betonung der Entscheidungskompetenzen der Gemeinschaft erreicht wird, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um in Zukunft diesen Weg zu unterstützen? Nach Auffassung der Bundesregierung kann der EG-Haushalt nur denjenigen integrationspolitilschen Fortschritt widerspiegeln, der bis zu seiner Verabschiedung von den zuständigen Organen beschlossen ist. Über die Einführung neuer europäischer Politiken wird nicht im Haushaltsverfahren entschieden. Hierzu muß vielmehr zunächst im (jeweiligen Fachminister-)Rat eine gründliche fachliche und politische Prüfung und Abstimmung der einzelnen Politiken stattfinden. Danach wird aufgrund der Beratungen im Budgetrat durch die Bereitstellung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15487* von Haushaltsmitteln die Durchführung dieser Politiken finanziell ermöglicht. Die Bundesregierung hält es seit langem für notwendig — und sie hat bereits entsprechende Initiativen in Brüssel ergriffen —, daß die in den europäischen Organen anstehenden Politiken und Einzelmaßnahmen in einem politischen Gesamtzusammenhang gesehen und diskutiert werden. Sie hat schon in ihrem Memorandum zum Finanzgebaren der Gemeinschaft im Dezember 1973 eine globale Betrachtung des Finanzrahmens gefordert und im Europäischen Rat in Rom am 1./2. Dezember 1975 erneut für eine politische Orientierungsdebatte zu Beginn der Haushaltsberatungen plädiert. Am 5. April dieses Jahres wird erstmals eine solche Orientierungsdebatte als gemeinsame Tagung der Außen- und Finanzminister stattfinden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 18) : Wie hat der deutsche Vertreter im Exekutivrat der Weltbank bei der Beschlußfassung über ein Chile zu gewährendes Darlehen gestimmt, und welche Überlegungen waren dafür maßgebend? Das Direktorium (board) der Weltbank beschloß am 3. Februar 1976, daß der Republik Chile ein Darlehen in Höhe von 33 Millionen US-Dollar zur Modernisierung des Kupferbergbaus gewährt werden soll. Die Entscheidung beruhte auf einer Mehrheit der Stimmen im Direktorium. Die Mehrheiten, die sich bei Abstimmungen ergeben, werden von der Bank nicht veröffentlicht. Die Bundesregierung hält an ihrer seit langem geübten Praxis fest, die Haltung der Weltbank nicht durch eigene Auskünfte zu unterlaufen. Ich verweise hierzu auf meine Antwort vom 3. Dezember 1974 auf eine Frage des Abgeordneten Todenhöfer (s. Anlage 112 zum Protokoll der Bundestagssitzung vom 5. Dezember 1974). Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 19) : Trifft es zu, daß im 5. Rahmenplan des regionalen Aktionsprogramms Nord-Eifel „Verbesserung der Wirtschaftsstruktur" für die Jahre 1976 bis 1979 die Stadt Euskirchen mit einer 20%igen Investitionsförderung vorgesehen ist, während Zülpich nicht als Schwerpunkt ausgewiesen ist, und wenn ja, welche Umstände haben zu dieser Entscheidung geführt? Im 5. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1976 bis 1979 ist die Stadt Euskirchen als übergeordneter Schwerpunkt mit einer Förderpräferenz von 20 °/o ausgewiesen. Die Stadt Zülpich gehört als Mitort zum Schwerpunktort Euskirchen und genießt damit dieselbe Förderpräferenz. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 20) : Welche wirtschaftliche Bedeutung könnte nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse das große Bleivorkommen in der Oberpfalz für die Bundesrepublik Deutschland bekommen, von dem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. Dezember 1975 berichtet wurde? In der Oberpfalz liegt die Lagerstätte Freihung, die über 500 Jahre lang abgebaut wurde. Eine wirtschaftliche Nutzung dieser Lagerstätte ist seit längerer Zeit nicht mehr möglich, da bei einem Bleigehalt von 2,5 °/o ein Abbau untertage nicht wirtschaftlich ist. Auf der Grundlage einer 1975 abgeschlossenen Dissertation des Instituts für Geologie der Universität München konzentrieren sich zur Zeit die vom Bundesministerium für Wirtschaft unterstützten Arbeiten der Preussag AG auf Bereiche, in denen die bleihaltigen Gesteinsschichten so hoch an der Erdoberfläche liegen, daß sie gegebenenfalls im kostengünstigeren Tagebau gefördert werden könnten. Die Ergebnisse der bisher durchgeführten Untersuchungsarbeiten lassen eine Aussage über die wirtschaftliche Bedeutung des Bleierzvorkommens noch nicht zu. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 21) : In welchem Umfang sind gegenwärtig die benachbarten östlichen Staatshandelsländer gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verschuldet, und wie wird die Bundesregierung dem Fall einer möglichen Zahlungsunfähigkeit auch nur eines Staatshandelslandes gegenüber der Bundesrepublik Deutschland begegnen? Der Anteil der Staatshandelsländer (ohne Jugoslawien) am Gesamtvolumen der vom Bund verbürgten deutschen Ausfuhrkredite von insgesamt 48 Milliarden DM (Ende 1975) beträgt 24 °/o (11,5 Milliarden DM). Die entsprechende Zahl für die Staaten des Warschauer Paktes, was auf eine Ausklammerung Chinas und Nordkoreas hinausläuft, beträgt knapp 22 °/o. Hinzuzurechnen ist der bekannte Kredit für Polen von 1 Milliarde DM. Soweit darüber hinaus deutsche Banken Kredite ohne Bundesbürgschaften gewähren, gibt es keine statistische Erfassung. Da ein Land im juristischen Sinne nicht „zahlungsunfähig" werden kann, unterstelle ich, daß damit Transferverzögerungen infolge eines zeitweiligen 15488* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 Mangels an Devisen gemeint sind. Sollten derartige Transferverzögerungen einmal auftreten, so würde der Bund entsprechend den Bedingungen der übernommenen Bürgschaften für jeweils 85 % der versicherten Forderungen aus dein Schadenstitel des Bundeshaushalts in Vorlage treten. Bei Staaten des Warschauer Paktes hat es derartige Entschädigungen auslösende Transferverzögerungen jedoch bisher nicht gegeben und es besteht kein Anlaß zu Befürchtungen, daß dies in absehbarer Zeit der Fall sein könnte. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 22 ) : Trifft es zu, daß das Bundeskartellamt die Sachbehandlung der Initiative des Verbands des Tankstellengewerbes zur Einführung geregelter Öffnungszeiten der Tankstellen an den Wochenenden verzögert, und — wenn ja — was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? Bereits im Juli 1975 hat zwischen dem Bundeskartellamt und dem Zentralverband des Tankstellen-und Garagengewerbes ein Gespräch stattgefunden, in dem die kartellrechtlichen Fragen des Verbandkonzeptes über eingeschränkte Öffnungszeiten von Tankstellen an Wochenenden besprochen worden sind. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes fällt die angestrebte Praxis unter das Kartellverbot. Das Amt wird jedoch in Kürze mit den für derartige Fälle zuständigen Landeskartellbehörden die Frage erörtern, inwieweit die Verbandslösung nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 47 OWiG) geduldet werden kann. Der Verband ist der Auffassung, daß seine Lösung das Interesse der Verbraucher an ausreichender Kraftstoffversorgung während des Wochenendes besser befriedigen könne, als dies zur Zeit der Fall ist. Entgegen seiner Ankündigung hat der Verband dazu bisher den Kartellbehörden keine geeigneten Erhebungsunterlagen vorgelegt. Die Kartellreferenten des Bundes und der Länder werden am 19./20. Februar 1976 in Berlin unter anderem auch diesen Fragenkomplex ansprechen. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft wird an der Zusammenkunft in Berlin teilnehmen. Ich habe veranlaßt, daß bei dieser Gelegenheit auch die zügige Weiterbehandlung der Sache nach Eingang der Unterlagen des Verbandes besprochen wird. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 23) : Kennt die Bundesregierung eine EG-Statistik, wonach in den Jahren von 1970 bis 1975 in der Textilindustrie der Bundesrepublik Deutschland über 20 °/o der Arbeitsplätze verloren gingen, dies hauptsächlich in schwachen Regionen mit überwiegend Frauenarbeitsplätzen, und ist die Bundesregierung bereit, über den Verlustvortrag hinaus durch zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Eigenkapitalbildung die Situation der mittelständischen Betriebe zu verbessern und dadurch Investitionen anzureizen, um neue Anlagen, neue Verfahren, neue Produkte zu schaffen und damit die Arbeitsplätze langfristig zu sichern? Nach den neuesten Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Beschäftigten in der Textilindustrie von 501 456 im Jahresdurchschnitt 1970 auf 349 111 im Oktober 1975 zurückgegangen. Seit Mitte letzten Jahres zeichnet sich in der Textilindustrie von der Nachfrageseite her eine gewisse Belebung ab, die sich zum Jahresende verstärkt hat. Für 1976 ist daher auch in diesem Industriezweig ein Produktionsanstieg zu erwarten, der den Prozeß der Freisetzung von Arbeitskräften zumindest abbremsen dürfte. Um kleinen und mittleren Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern, fördert die Bundesregierung auch künftig die Beteiligung von privatwirtschaftlichen Kapitalbeteiligungsgesellschaften an diesen Unternehmen durch die Bereitstellung von Refinanzierungsmitteln aus dem ERP-Sondervermögen. Darüber hinaus stehen den kleinen und mittleren Unternehmen für die Finanzierung von Investitionen die verschiedenen ERP-Darlehensprogramme sowie die Mittelstandsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung. Mit der im Entwurf des ERP-Wirtschaftsplans 1976 vorgesehenen Aufstockung der Mittel für die speziell den kleinen und mittleren Unternehmen vorbehaltenen Programme unterstreicht die Bundesregierung ihren Willen, Investitionen dieser Unternehmen verstärkt zu fördern und damit auch die Arbeitsplätze in der mittelständischen Wirtschaft zu sichern. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 24 und 25) : Trifft es zu, daß, wie vom Handelsblatt am 27. Januar 1976 gemeldet, die Länder Frankreich, Großbritannien, Italien und Belgien die Einführung einer staatlichen Inflationsversicherung für Ausfuhren erwägen, und ist die Bundesregierung bereit, nach einigen spektakulären Zusammenbrüchen von deutschen Exportfirmen auf Grund längerfristiger Exportaufträge — besonders in dem Ostblock — entweder die Partner in der EG von diesen Wettbewerbsverfälschungen abzubringen oder — wenn dies nicht möglich ist — für die deutsche Exportwirtschaft gleiche Maßnahmen vorzusehen? Was tut die Bundesregierung angesichts der gegen den EG-Vertrag verstoßenden Wettbewerbsverzerrungen, die sich gerade bei der heutigen ungünstigen Marktposition unserer Exportindustrie entscheidend für die Hereinholung von Auslandsaufträgen auswirken können, um die Harmonisierung der Ausfuhrbedingungen unter den EG-Staaten zustande zu bringen? Zu Frage B 24: Nur in Frankreich, und seit knapp einem Jahr auch in Großbritannien geben die Regierungen den Exporteuren für bestimmte Exportprojekte Kostensteigerungsgarantien. Italien besitzt seit Jahren die Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15489* rechtlichen Voraussetzungen, ohne daß das Instrument bisher angewandt wurde. In Belgien gibt es zwar Forderungen seitens der Exporteure nach einem derartigen Instrument, aber bisher keinerlei Beschluß, ihnen nachzukommen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Exportgeschäfte mit langen Fristen zwischen Auftragserteilung und Lieferung — dies ist der Zeitraum, in dem Kostensteigerungsgarantien wirksam werden — zu spektakulären Zusammenbrüchen geführt hätten. Ganz unabhängig davon gehört nach Auffassung der Bundesregierung die Entwicklung der Preise jedoch zu den typischen unternehmerischen Risiken. Wollte der Staat hier auch nur in einem Teilbereich absichernd eingreifen, so würde dies einem allgemeinen, ausgesprochen inflationsfördernd wirkenden Indexdenken Vorschub leisten. Deshalb wird nicht daran gedacht, französischem und neuerdings auch britischem Beispiel folgend zugunsten unserer Exporteure eine derartige Absicherungsmöglichkeit zu schaffen. Vielmehr konzentrieren sich unsere Bemühungen darauf, innerhalb der EG möglichst bald zu einem stufenweisen Abbau dieser Praktiken zu gelangen. Im übrigen ist zu beachten, daß sowohl nach dem französischen als auch nach dem britischen System der Exporteur zunächst eine jährliche Preissteigerung von 7 % selbst tragen muß, eine Schwelle, die bei uns gar nicht erreicht wird. Zu Frage B 25: Die Bundesregierung unterstützt — nachdem die buchstabengetreue Harmonisierung der Exportkreditbedingungen innerhalb der EG nach deren Erweiterung gescheitert ist — die Bemühungen der Kommission, wenigstens gemeinsame Prinzipien für die wichtigsten Elemente festzulegen. Im übrigen hat sich aufgrund des Konsultationsverfahrens innerhalb der EG der regelmäßige Meinungsaustausch unter den 9 Mitgliedsländern intensiviert. Bedeutsame und schwierige Einzelfälle werden in enger Zusammenarbeit in der EG-Arbeitsgruppe besprochen. Hieraus hat sich eine faktische Angleichung der Praxis in den einzelnen Mitgliedstaaten entwickelt. Ferner ist die Bundesregierung maßgeblich an den Bemühungen beteiligt, in der weltweiten, neben den EG-Ländern vor allem auch die USA, Japan und Kanada einschließenden Exportkreditpraxis gewisse Mindestzinssätze, Mindestanzahlungen und Höchstlaufzeiten durchzusetzen. Diese Arbeiten haben in letzter Zeit entscheidende Fortschritte erzielt. Ihr Abschluß wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage B 26) : Wird bei der Fortschreibung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" die Stadt Nastätten als übergeordneter Schwerpunkt anerkannt? Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hat sich beim Beschluß des 5. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe am 15. Dezember 1975 darauf verständigt, daß der 5. Rahmenplan — von geringfügigen gebietlichen Berichtigungen abgesehen —nur eine Fortschreibung des 4. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe darstellt. Demgemäß sollen neue Erkenntnisse und Überlegungen hinsichtlich der Fördergebietskulisse, der Erfolgskontrolle, von Schwerpunkten und Förderpräferenzen soweit möglich in den 6. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe für den Zeitraum 1977 bis 1980 einfließen. Die Stadt Nastätten ist demzufolge auch im 5 Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe als Schwerpunktort mit einer Förderungspräferenz von 15 °/o anerkannt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 27 und 28) : Wie hoch sind die Bundesbürgschaften der Bundesrepublik Deutschland für Ausfuhrgeschäfte mit Polen in den Jahren 1970 bis 1975, nach einzelnen Jahren aufgeschlüsselt, gewesen? Wie hoch ist das polnische Handelsdefizit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1970 bis 1975, nach einzelnen Jahren aufgeschlüsselt, gewesen? Zu Frage B 27: Ich bitte um Verständnis, daß die Obligozahlen, die nicht geographische Räume, sondern Einzelländer betreffen, bei uns wie auch in anderen Exportländern vertraulich behandelt werden. Ich bin aber bereit, in den Bundestagsausschüssen die gewünschten Zahlenangaben zu machen. Zuletzt ist dies für alle Staatshandelsländer sehr detailliert in Anlage 2 zum Halbjahresbericht des BMF an den Haushaltsausschuß über die vom Bund übernommenen Gewährleistungen nach dem Stande vom 31. Dezember 1974 geschehen. Zu Frage B 28: Die Zahlen zur Entwicklung der Handelsbilanz bitte ich der Anlage zu entnehmen. Daraus folgt, — daß der Außenhandel mit Polen bis 1972 in etwa ausgeglichen war, — daß sich 1972-1974 von 0,5 Milliarden DM bis 2,2 Milliarden DM anwachsende polnische Handelsbilanzdefizite ergeben haben, — daß 1975 insbesondere infolge rückläufiger deutscher Exporte (-11 °/o, 1974 noch +37 °/o) das polnische Handelsbilanzdefizit erstmals wieder um 0,4 Milliarden DM zurückgegangen ist. Warenverkehr Bundesrepublik Deutschland-Polen (Herstellungs- und Verbrauchsland) - in Millionen DM - Jahr Umsatz Einfuhr Ausfuhr Saldo 1950 134,3 67,9 66,4 - 1,5 1960 624,5 320,2 304,3 - 15,9 1970 1402,3 744,1 658,2 - 85,9 1971 1547,3 770,5 776,8 + 6,3 1972 2 439,8 987,5 1 452,3 + 464,8 +57,6 °/o +28,1 °/o + 86,9 °/o 1973 3 853,7 1 219,3 2 634,4 +1 415,1 +57,9 °/o +23,4 °/o +81,4 °/o 1974 5 041,0 1 425,6 3 615,4 +2 189,8 +30,8 °/o +16,9 °/o +37,2 °/o 1975 4 648,7 1 436,2 3 212,5 +1 776,3 - 7,8 °/o + 0,7 °/o -11,1 °/o Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4707 Frage B 29) : Sieht die Bundesregierung die von ihr geforderte Bestandsaufnahme der EG-Agrarpolitik nach dem EG-Gipfeltreffen von Rom als gescheitert an (CDU/CSU-Agrarbrief vom 22. Dezember 1975)? Die Bestandsaufnahme der Gemeinsamen Agrarpolitik ist nicht gescheitert. Sie hat im Gegenteil wichtige Ergebnisse gebracht, von denen zwei besonders hervorzuheben sind: Die im Rahmen der Bestandsaufnahme von allen Mitgliedstaaten, von der Kommission und vom Rat durchgeführten eingehenden Analysen der Gemeinsamen Agrarpolitik haben dazu geführt, daß strittige Punkte so klar wie nie zuvor abgegrenzt werden konnten. Das versachlicht und erleichtert die agrarpolitische Diskussion. Die Schlußfolgerungen des Agrarrates zur Bilanz der Gemeinsamen Agrarpolitik sind von der Kommission im Rahmen ihrer Preisvorschläge schon zu einem großen Teil aufgegriffen worden. Z. B.: Die von der Kommission für die Gemeinschaft vorgeschlagenen Preisanhebungen werden im großen und ganzen den besonderen markt- und stabilitätspolitischen Zielsetzungen gerecht, ohne dabei die berechtigten einkommenspolitischen Erfordernisse der Produzenten zu vernachlässigen. Der Kommissionsvorschlag für Milch (Preisanhebungsrate unter Kostensteigerung, Auflockerung der Magermilchpulverintervention, Nichtvermarktungsprämie für Milch) trägt im wesentlichen der schwierigen Situation auf dem Milchmarkt Rechnung und entspricht insoweit auch den diesbezüglichen Ergebnissen der europapolitischen Beratungen des Bundeskabinetts im Herbst 1975. Bei Getreide schlägt die Kommission vor, die Preisrelationen zwischen den Getreidearten so zu ändern, daß die Verfütterung des überschüssigen EG-Weichweizens erleichtert wird. Diese Maßnahme wird es ermöglichen, den Schwierigkeiten gerecht zu werden, die bei Weichweizen als Folge von Neuzüchtungen mit Massenerträgen aufgetreten sind. Für Wein schlägt die Kommission u. a. Rodungsprämien und ein mehrjähriges Verbot von Neuanpflanzungen vor. Diese Maßnahmen können dazu geeignet sein, die strukturellen Überschüsse auf dem Weinsektor abzubauen. Es ist eine permanente Aufgabe, den in der Bestandsaufnahme definierten Schwierigkeiten und Fehlentwicklungen der Gemeinsamen Agrarpolitik gerecht zu werden und die im Agrarrat gewonnene grundsätzliche Übereinstimmung in konkrete poli- tische Entscheidungen umzusetzen. Die Bestandsaufnahme wird deshalb auch zukünftig die Gemeinsame Agrarpolitik beeinflussen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4707 Frage B 30) : Ist das Land Bayern bei der Verteilung der Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur benachteiligt worden, wie vom bayerischen Landwirtschaftsminister Dr. Eisenmann beklagt wurde, und wie haben sich die Bundeszuweisungen für die bayerische Landwirtschaft in den letzten Jahren entwickelt? Über die Verteilung der Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" entscheidet der Planungsausschuß. In ihm sind alle Länder und der Bund vertreten. Beschlüsse kommen mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen zustande. Aufgrund der Beschlüsse des Planungsausschusses hat Bayern für die Gemeinschaftsaufgabe folgende Bundesmittel erhalten: Bundesmittel Anteil Bayerns an den Bundesmitteln insgesamt Bundesmittel für Bayern insgesamt 1973 258,492 Mill. DM 21,5 v. H. 1 200 Mill. DM 1974 260,422 Mill. DM 21,7 v. H. 1 200 Mill. DM 1975 326,632 Mill. DM 23,8 v. H. 1 372 Mill. DM 1976 333,560 Mill. DM 24,8 v. H. 1 345 Mill. DM Die Entwicklung der Bayern zugeteilten Bundesmittel zeigt, daß sowohl der relative Anteil Bayerns als auch der absolute Betrag von Jahr zu Jahr gestiegen sind und das bei gleichbleibenden und bei sinkenden Bundesmitteln jeweils im Vergleich zum Vorjahr. Aus der Sicht dieser positiven Entwicklung heraus kann von Benachteiligung nicht die Rede sein. Dies gilt auch für 1976. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15491* Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 31) : Ist es nicht möglich, Veränderungen der gesetzlichen Lohnnebenkosten so zu terminieren, daß die Firmen nur einmal im Jahr eine Neuberechnung der gesetzlichen Lohnnebenkosten vornehmen müssen, und wenn ja, wird die Bundesregierung entsprechende Schritte unternehmen? Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Auffassung, daß Veränderungen der Lohnnebenkosten möglichst zu einem einheitlichen Zeitpunkt vorgenommen werden sollten. Soweit erforderlich, sind die Beitragssätze für die Rentenversicherung und für die Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit durch Gesetz oder Verordnung im allgemeinen zum 1. Januar verändert worden. Derselbe Zeitpunkt gilt für die auf Gesetz beruhenden Beitragsveränderungen durch Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in den genannten Versicherungszweigen und in der Krankenversicherung. Abweichende Zeitpunkte sind bei den Veränderungen der Beitragssätze in der Krankenversicherung festzustellen. Ich sehe aus rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen keine Möglichkeit, für alle Krankenkassen einen festen Termin zu bestimmen. Die Festsetzung der Beitragssätze ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Kassen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind so zu bemessen, daß sie für die zulässigen Ausgaben der Kassen ausreichen (§ 385 Abs. 1 Satz 1 Reichsversicherungsordnung, § 63 Abs. 2 Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte). Die Kassen haben deshalb eine Änderung der Beitragssätze vorzunehmen, wenn sich anderenfalls Deckungslücken ergeben würden. Außerdem ist es für einen Krankenversicherungsträger unter Umständen schwierig, den Finanzbedarf für ein Jahr immer in ausreichender Genauigkeit zu ermitteln. Die Kassen sind bestrebt, als Termin für die Erhöhung von Beitragssätzen den 1. Januar einzuhalten. Dieser Zeitpunkt wird am häufigsten gewählt. Erhöhungen der Beitragssätze zum 1. Juli oder zum Beginn eines anderen Monats sind nicht auszuschließen. Das Bundesarbeitsministerium unterstützt bereits eingeleitete Schritte des Bundesversicherungsamtes, eine größere Vereinheitlichung der Termine in der Krankenversicherung herbeizuführen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/4707 Frage B 32) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Mitteilungspflicht der Betriebe nach § 13 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes für das Jahr 1975 im Erlaßwege ausgesetzt werden sollte, nachdem diese Vorschrift wegen ihres hohen Verwaltungsaufwands durch die vom Bundestag verabschiedete Jugendarbeitsschutz-Novelle 1976 aufgehoben wird, und wenn ja, wird sie entsprechende Schritte einleiten? Die Erhebungsbögen für die nach § 13 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes vom Arbeitgeber abzugebende Mitteilung sind im Hinblick auf die Mitte Februar 1976 ablaufende Mitteilungsfrist im Oktober/November 1975 von den Berufsgenossenschaften versandt worden. Zu diesem Zeitpunkt konnte keine Aussage über den Ausgang der Beratungen im Deutschen Bundestag gemacht werden. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, das laufende Mitteilungsverfahren im Erlaßwege auszusetzen. Es sollte auch berücksichtigt werden, daß die Aussetzung des Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt voraussichtlich einen höheren Aufwand als der normale Ablauf zur Folge hat. Mit den zuständigen obersten Landesbehörden ist im Dezember 1975 über die beabsichtigte Streichung des § 13 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz gesprochen worden. Nach dem Ergebnis dieses Gespräches gehe ich davon aus, daß die Länderbehörden keine Bußgeldverfahren einleiten, wenn die Mitteilungen nicht gemacht werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage B 33) : Sind der Bundesregierung Untersuchungsergebnisse bekannt, wonach der Umgang mit Asbest als Werkstoff oder als Schutzkleidung ursächlich sein soll für bestimmte Krankheiten, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung im Interesse des Arbeitsschutzes dagegen zu tun? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Umgang mit Asbest berufsbedingte Erkrankungen auslösen kann. Asbeststaublungenerkrankungen (Asbestose) sowie Asbestose in Verbindung mit Lungenkrebs sind daher seit längerer Zeit in der Liste der Berufskrankheiten (Nrn. 30 und 31) der Siebenten Berufskrankheitenverordnung vom 20. Juni 1968 aufgeführt. Berufserkrankungen, die ausschließlich auf das Tragen asbesthaltiger Schutzkleidung zurückgeführt werden könnten, sind bisher nicht bekannt geworden. Der Frage einer möglichen Gefährdung durch das Tragen von asbesthaltiger Schutzkleidung wird jedoch z. Z. in einem berufsgenossenschaftlichen Forschungsvorhaben nachgegangen. Mit Ergebnissen ist im Jahre 1977 zu rechnen. Im Jahre 1974 wurden 163 Asbestosen sowie 15 Asbestosen in Verbindung mit Lungenkrebs als Berufskrankheiten angezeigt. 82 Fälle von Asbestose sowie 20 Fälle von Asbestose in Verbindung mit Lungenkrebs, die z. T. auf angezeigte Fälle aus den Vorjahren zurückzuführen sind, wurden erstmals als Berufskrankheit entschädigt. Zum Schutz der Arbeitnehmer, die mit Asbest umgehen, wurde am 1. April 1973 die Unfallverhütungsvorschrift „Schutz gegen gesundheitsgefährlichen mineralischen Staub" erlassen, die neben der Anzeigepflicht des Umgangs mit Asbest und Grenz- 15492* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 werten für die zulässige Asbestkonzentration am Arbeitsplatz insbesondere technische und arbeitsmedizinische Vorschriften enthält. Ferner sind in der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe vom 17. September 1971, die mit der kürzlich erlassenen Verordnung vom 8. September 1975 erheblich geändert und erweitert wurde, allgemeine Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, zu denen Asbest zählt, enthalten. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung den Sachverständigenausschuß für gefährliche Arbeitsstuffe beauftragt, auf der Grundlage des gegenwärtig dem Bundestag vorliegenden Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation „Nr. 139 über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende Stoffe und Einwirkungen verursachten Berufsgefahren" Vorschläge für weitergehende Vorschriften über krebserzeugende Stoffe zu erarbeiten. Insbesondere ist vorgesehen, vorzuschreiben, daß krebserzeugende Arbeitsstoffe, darunter Asbest, künftig nur verwendet werden dürfen, wenn sie aus technischen Gründen nicht durch andere weniger schädliche Stoffe ersetzt werden können. Derartige Regelungen bestehen bereits für Benzol, Tetrachlorkohlenstoff, Tetrachloräthan, Pentachloräthan und silikogene Strahlmittel. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (SoltauHarburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 34 und 35) : Trifft es zu, daß die gemeinnützigen Blindenwerkstätten, die einer öffentlichen Förderung in besonders hohem Maße bedürfen, weil sie Arbeitsplätze auch für leistungsschwache blinde Handwerker zur Verfügung stellen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur in sehr geringem Maße berücksichtigt werden, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen, um eine stärkere Berücksichtigung des Blindenhandwerks bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen und um damit eine Gefährdung von Arbeitsplätzen zu vermeiden? Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß die entsprechenden Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes von 1974 und die Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber von 1975 sich für eine Unterstützung des Blindenhandwerks als unzureichend erwiesen haben, und — wenn ja — wird sie sich für eine Verbesserung einsetzen? Das Schwerbehindertengesetz hat die besondere Förderungsbedürftigkeit und Förderungswürdigkeit von Blindenwerkstätten in § 56 anerkannt. In dieser Vorschrift wurden ihnen die gleichen Präferenzen wie Werkstätten für Behinderte eingeräumt. Zu diesen besonderen Hilfen, die den laufenden Betrieb der Werkstätten und eine dauerhafte Beschäftigung der in ihnen tätigen Behinderten soweit wie möglich sichern sollen, gehört die Verpflichtung der öffentlichen Hand, die Werkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugt zu berücksichtigen. Zu dieser Vergünstigung hat der Bundesminister für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung allgemeine Richtlinien erlassen, die verbindlich Art und Ausmaß der Vergünstigung vorschreiben. Da die Richtlinien nur für den Bereich des Bundes, seiner Einrichtungen und Sondervermögen verbindlich sind, ist gleichzeitig an die Ministerpräsidenten der Länder appelliert worden, die neuen Richtlinien uneingeschränkt für die öffentlichen Aufträge der Länder zu übernehmen und ihre Anwendung auch bei den Gemeinden zu veranlassen. Darüber hinaus sind in breit angelegten Aktionen Behörden und Verbände über die neuen Richtlinien unterrichtet worden, um auf ihre strikte Anwendung hinzuwirken und so die Auftragslage der Werkstätten und ihre wirtschaftliche Situation nachhaltig zu verbessern. Knapp 6 Monate nach Erlaß der Richtlinien kann trotz aller intensiven Bemühungen leider nicht erwartet werden, daß die Richtlinien bereits in allen Bereichen der öffentlichen Hände voll zur Anwendung kommen und auch die Werkstätten die ihnen neu eröffneten Möglichkeiten voll in Anspruch nehmen. Es ist deshalb zu früh, darüber zu urteilen, inwieweit sich die neuen Hilfen bewährt haben. Erfahrungsberichte darüber, inwieweit Blindenwerkstätten von den Vergabestellen in Bund, Ländern und Gemeinden bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden, sind derzeit noch nicht verfügbar. Die erste Statistik über Art und Ausmaß der an Werkstätten vergebenen Aufträge, die in § 8 der Richtlinien vorgesehen ist, ist frühestens im 2. Halbjahr 1976 verfügbar. Bisher sind aber auch weder von Blindenverbänden noch von einzelnen Blindenwerkstätten Klagen über die neue gesetzliche Regelung oder die Richtlinien geführt worden. Danach gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, daß die für die Werkstätten gefundene großzügige Regelung sich nicht bewährt. Diese Regelung hat die Zustimmung aller Bundesländer gefunden. Sie ist im Bundesarbeitsministerium mit sachkundigen Werkstattleitern und Vertretern der Trägerorganisationen erörtert und einhellig begrüßt worden. Von einer Änderung dieser Einstellung ist nichts bekannt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage B 36) : Nachdem sich bei Firmenzusammenbrüchen und Konkursen der letzten Zeit wiederholt herausgestellt hat, daß der jeweilige Betriebsrat von der Firmenleitung über die tatsächliche Lage des Unternehmens weitgehend im Unklaren gelassen wurde, frage ich die Bundesregierung, welche Konquenzen sie hieraus, abgesehen vom Mitbestimmungsgesetzentwurf, für die künftige Sicherung bestehender Rechte der Arbeitnehmervertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz zieht? Nach § 106 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerfG) hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuß rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15493* wozu insbesondere seine wirtschaftliche und finanzielle Lage gehört, zu unterrichten. Ferner ist der Betriebsrat gemäß § 111 Betriebsverfassungsgesetz über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Werden diese Unterrichtungspflichten nicht, wahrheitswidrig, unvollständig oder verspätet erfüllt, so stellt dies nach § 121 Betriebsverfassungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 20 000,—DM geahndet werden kann. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als auch nach der herrschenden Meinung in der arbeitsrechtlichen Literatur die Eröffnung eines Konkursverfahrens grundsätzlich die gesetzlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats unberührt läßt. Nach Eröffnung des Konkursverfahrens hat vielmehr der Konkursverwalter bei allen Maßnahmen, die die Interessen der Arbeitnehmer berühren, die gesetzlichen Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten. Das gilt insbesondere auch für die Aufstellung eines Sozialplans nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz, wenn im Rahmen eines Konkurses Betriebsänderungen durchgeführt werden. Da bereits das geltende Betriebsverfassungsgesetz eine Verletzung der gesetzlichen Unterrichtungspflichten des Unternehmers mit erheblichen Sanktionen belegt und da auch während des Konkursverfahrens die gesetzlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats grundsätzlich zu beachten sind, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit — und im Grunde auch keine Möglichkeit — für eine weitergehende gesetzliche Sicherung bestehender Beteiligungsrechte der betrieblichen Arbeitnehmervertretungen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 37) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Durchführung des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend den nachgeordneten Dienststellen eine großzügige Handhabung des Artikels 5 immer dann zu empfehlen, wenn davon zusätzliche Ausbildungsleistungen von Unternehmungen — beispielsweise sozial-pädagogische Kurse — betroffen sind? Die Aufsicht über die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Sie müssen dabei darauf achten, daß die Vorschriften ihrem Sinn und Zweck entsprechend zum Schutze der Kinder und Jugendlichen durchgeführt werden. Die Frage der Ausbildungsmaßnahmen wird in § 10 des neuen Jugendarbeitsschutzgesetzes, das der Deutsche Bundestag am 23. Januar 1976 verabschiedet hat, ausdrücklich geregelt. Danach werden Ausbildungsmaßnahmen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, auf die höchstzulässige Arbeitszeit angerechnet. Ob die von Ihnen angesprochenen sozialpädagogischen Kurse hierunter fallen, hängt von den konkreten Umständen im Einzelfall ab. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 38) : Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen 300-Millionen-Programms u. a. auch die Zahl der Ausbildungsplätze beim Gerätedepot Weener aufzustocken, um damit wenigstens eine kleine Hilfe für die Jugendlichen in diesem Raum zu schaffen? In welchem Umfang im Bereich des Bundesministers der Verteidigung zusätzliche Ausbildungsplätze angeboten werden können, wird z. Z. von einer Sonderkommission geprüft. Diese wird auch die Ausbildungskapazität des Gerätedepots Weener untersuchen, damit ggf. auch dort zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden können. Die Überprüfung der Ausbildungswerkstätten wird voraussichtlich im März 1976 abgeschlossen sein. Sie werden daher Verständnis dafür haben, daß ich Ihre Frage z. Z. noch nicht abschließend beantworten kann. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 39) : Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, im Interesse einer ordnungsgemäßen Schwimmausbildung der Soldaten des Standorts Borkum das Angebot der Kurverwaltung Borkum zu akzeptieren, das die Kapitalisierung der Benutzungsgebühren vorsieht und gleichzeitig die Zahlung einer einmaligen Bundesfinanzhilfe? Die „Nordseebad Borkum GmbH", die das Bad jetzt betreibt, hat der Wehrbereichsverwaltung II am 30. Mai 1975 den Abschluß eines Mitbenutzungsvertrages über 5 Jahre unter folgenden Voraussetzungen angeboten: a) Kapitalisierung der Benutzungsgebühr von 175,—DM pro Wochenstunde für 5 Jahre (175,— DM X 1 000 Stunden = 175 000,— DM) b) Zahlung einer einmaligen Bundesfinanzhilfe. Ich habe bereits im September 1975 die Wehrbereichsverwaltung II angewiesen, mit der Stadt Borkum und der „Nordseebad Borkum GmbH" zu verhandeln und eine Vereinbarung über eine Kapitalisierung der Benutzungsgebühr für 5 Jahre zu tref- wenn diese bereit sind, der Bundeswehr wöchentlich für 5 Stunden das Recht zur ausschließ- 15494* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 lichen Benutzung des Hallenschwimmbades für Ausbildungszwecke einzuräumen und eine Einigung über eine angemessene Abzinsung der Vorauszahlung zustande kommt. Diese Vereinbarung kann jederzeit abgeschlossen werden. Darüber hinaus würde die Bundeswehr sogar bereit sein, auf eine Abzinsung zu verzichten, wenn die Stadt Borkum sich ihrerseits vertraglich bindet, für die festgelegte Laufzeit die zugrundegelegte Gebühr nicht zu erhöhen bzw. keine Nachforderungen zu stellen. Die Zahlung eines weiteren Zuschusses ist mir aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da die Bundeswehr den Bau des Hallenbades nicht veranlaßt hat. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 40) : Trifft es zu, daß bei Truppenübungsplatzaufenthalten, z. B. dem Aufenthalt der 1. Luftlandedivision in Hohenfels/Oberpfalz im Januar 1976, trotz strenger Winterkälte keine angemessene Winterausrüstung zur Verfügung gestellt wurde, obwohl angemessene Winterbekleidung in den Standortverwaltungen vorrätig gehalten wird, und wenn ja, worauf ist es zurückzuführen? Es trifft nicht zu, daß den Soldaten der Bundeswehr bei Truppenübungsplatzaufenthalten keine angemessene Winterbekleidung zur Verfügung gestellt worden ist. Das gilt auch für den Aufenthalt der 1. Luftlandedivision in Hohenfels/Oberpfalz. Ich darf darauf hinweisen, daß für die Ausstattung der Truppe mit Bekleidung im Benehmen mit den einzelnen Teilstreitkräften ein Ausstattungssoll festgesetzt worden ist, das die unterschiedlichen klimatischen Verhältnisse berücksichtigt. Diese Ausstattung reicht nach den Stellungnahmen der Teilstreitkräfte auch für Übungsvorhaben in den Wintermonaten aus. Sofern der Hintergrund Ihrer Frage die Ausstattung mit einem dritten Kampfanzug aus Baumwolle — unter Einziehung des bisherigen Wollanzuges — ist, darf ich darauf hinweisen, daß damit einer jahrelangen Forderung der Truppe entsprochen wurde. Durch Bereitstellung der entsprechenden Unterbekleidung, z. B. Pullover, ist jedoch ein ausreichender Wärmeschutz auch bei diesen Anzügen im Winter gesichert. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 41) : Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem Neubau der internationalen Jugendbildungsstätte in Dahlem-Baasem, Kreis Euskirchen, geführt, und wann ist mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme zu rechnen? Die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung, der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sowie Vertretern des bisherigen Trägers und der OttoBenecke-Stiftung über die Verwendung des Neubaues der internationalen Jugendbegegnungsstätte Baasem/Eifel haben wegen der Finanzierung der zu erwartenden laufenden Kosten des Betriebs Schwierigkeiten für die Übernahme der Trägerschaft durch die Otto-Benecke-Stiftung ergeben. Wegen der zu übernehmenden Kosten aus dem Neubau wäre eine Finanzierung allein aus den — vom Garantiefonds getragen — Tagessätzen der Teilnehmer an den Förderkursen der Otto-Benecke-Stiftung nicht möglich; der Zuschuß an die Stiftung müßte erhöht werden. Inwieweit diesen Schwierigkeiten begegnet werden kann, wird bei der Landes- und bei der Bundesregierung geprüft. Es sind deshalb auch unverzüglich Gespräche mit anderen eventuell für eine Nutzung dieser Einrichtung in Betracht kommenden Trägern angeknüpft worden. Die Verhandlungen werden beschleunigt geführt, damit die Fertigstellung in diesem Jahr erreicht werden kann. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 42 und 43) : Was kann die Bundesregierung tun, um zu erreichen, daß in der für 1976 zu erwartenden Richtlinie des Rates der EG die Verwendung anderer Pflanzenfette als Kakaobutter für Schokoladenerzeugnisse in der ganzen EG einheitlich geregelt wird? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Auslegung der neuen Kakaoverordnung, wonach andere Pflanzenfette als Kakaobutter in Schokoladenerzeugnissen nicht, auch nicht bei entsprechender Kennzeichnung, verwendet werden dürfen, verfassungswidrig ist, und wenn ja, wird sie dem entgegentreten? Zu Frage B 42: Eine sinnvolle einheitliche Regelung über die Verwendbarkeit derartiger Fette läßt sich erst dann erzielen, wenn sie bei der Analyse sowohl qualitativ als auch quantitativ einwandfrei nachgewiesen werden können. Das ist bisher nicht möglich. Aus diesem Grunde ist eine Einigung der Mitgliedstaaten über diese Frage vorerst nicht zu erwarten. Zu Frage B 43: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 44) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15495* Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in der geplanten Kennzeichnungsverordnung für alkoholfreie Erfrischungsgetränke der Kommission der EG-Generaldirektion Landwirtschaft für den Verbraucher, und hält sie die durch die Verordnung bedingten Herstellungsmehrkosten für vertretbar? Das der Bundesregierung vorliegende Arbeitsdokument der Kommission der EG zur Vorbereitung eines Richtlinienvorschlags über die Kennzeichnung von Lebensmitteln geht davon aus, daß in dieser Richtlinie für vorverpackte Lebensmittel — also nicht nur für alkoholfreie Erfrischungsgetränke — grundsätzlich gleiche Anforderungen an die Kennzeichnung festgelegt werden sollen. Sofern für bestimmte Produkte oder Produktgruppen abweichende oder zusätzliche Kennzeichnungen erforderlich sind, die nicht bereits in der horizontalen Richtlinie berücksichtigt werden können, sollen diese in den Spezial-Richtlinien für die bestimmten Erzeugnisse getroffen werden. Dieses Prinzip lehnt sich an die in der Bundesrepublik bereits bestehenden Regelungen an; auch in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sind für die meisten vorverpackten Lebensmittel bestimmte Anforderungen an die Kennzeichnung festgelegt, die speziellen Regelungen über die Kennzeichnung für bestimmte Produkte finden sich hingegen in den Spezial-Rechtsverordnungen. Für den Verbraucher hat dieses Prinzip den Vorteil, daß die Kennzeichnung der vorverpackten Lebensmittel weitgehend nach einem einheitlichen Schema vorgenommen wird. Dies erleichtert es ihm, sich über die Produkte zu unterrichten. Ob überhaupt und gegebenenfalls in welcher Höhe Herstellungsmehrkosten für alkoholfreie Erfrischungsgetränke durch künftige gemeinschaftsrechtliche Anforderungen an die Kennzeichnung entstehen können, ist nach dem gegenwärtigen Stand der Arbeiten in Brüssel noch nicht zu beurteilen. Sofern Sie sich auf den speziellen Richtlinienvorschlag zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über alkoholfreie Erfrischungsgetränke beziehen, ist folgendes zu bemerken: Der Richtlinienvorschlag ist im Jahr 1970 von der Kommission dem Rat der EG vorgelegt worden. Nach wenigen Beratungen hat die Kommission jedoch im Juni 1973 einen geänderten Vorschlag angekündigt. Dieser ist bisher nicht vorgelegt worden. Beratungen haben seit 1973 nicht mehr stattgefunden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 45) : Trifft es zu, daß das Bundesgesundheitsamt die Tuberkuloseschutzimpfung aus finanziellen Erwägungen nicht mehr in die neuen Empfehlungen aufgenommen hat, womit nach der Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde, der Gesellschaft für Sozialpädiatrie und des Berufsverbands der Kinderärzte die Gesundheit vieler Kinder aufs Spiel gesetzt werde, und wie hoch ist — bejahendenfalls — die mit einer solchen Maßnahme gewonnene Ersparnis? Finanzielle Erwägungen sind bei den Beratungen der „Ständigen Impfkommission" des Bundesgesundheitsamtes — einem Sachverständigengremium — unbeachtlich. Die Kommission bemüht sich, Nutzen und Nebenwirkungen der einzelnen Impfung gegeneinander abzuwägen, und die empfohlenen Impfungen in einem Gesamtzusammenhang zu sehen. So hat die „Ständige Impfkommission" vor einiger Zeit zu einer Einschränkung der Pockenimpfpflicht und der freiwilligen Keuchhustenschutzimpfungen geraten. Zur BCG-Impfung hat die „Ständige Impfkommission" eine Reihe von Sachverständigen gehört und ist nach eingehender Beratung zu dem Schluß gekommen, die generelle Impfung der Säuglinge als Routinemaßnahme nicht mehr zu empfehlen. Sie hält es für vertretbar, die BCG-Impfung auf Kinder in gefährdetem Milieu zu beschränken. Die Kornmission befindet sich dabei in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose, das diese Auffassung bereits in seinem 3. Informationsbericht vom März 1973 vertreten hatte. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 7/4707 Fragen B 46 und 47) : Wird im Zusammenhang mit dem Ausbau der Vogelfluglinie der Deutschen Bundesbahn die enge Kurve der Bahntrasse im Bereich der Stadt Oldenburg begradigt werden? Wann ist mit der Durchführung dieser Maßnahme zu rechnen? Der Nutzen einer Linienverbesserung der Vogelfluglinie im Bereich der Stadt Oldenburg (Holst.) steht nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn (DB) in keinem Verhältnis zu den hierfür erforderlichen erheblichen Kosten. In Anbetracht einer Vielzahl von dringlicheren und wirtschaftlicheren Maßnahmen im Bereich der DB steht eine derartige Baumaßnahme zur Zeit nicht an. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 48) : Wie haben sich für die Kunden der Deutschen Bundesbahn im Bereich des Kreises Euskirchen und des Erftkreises im einzelnen die Kosten durch die Schließung von Stückgutbahnhöfen verändert? Ein Vergleich zwischen den Kosten der bisherigen Bedienung und der neuen Bedienungsform im Stückgutverkehr nach dem Modell 400 ist nicht möglich. Dies gilt insbesondere für den Unterschied in den Kosten der ehemaligen Selbstabholung und der neuen Flächenfrachten der Deutschen Bundesbahn. 15496* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/4707 Fragen B 49 und 50) : Ist der Bundesregierung bekannt. daß der von ihr geförderte und bevorstehende Ausbau der B 1 im Bereich „Oppspring" des Mülheimer Stadtgebiets ein waldreiches Erholungsgebiet anschneidet, und wird sie gegebenenfalls im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür Sorge tragen, daß die Trassenführung der B 1 die vorhandenen Waldbestände nicht unnötig in Anspruch nimmt? Wird sie weiterhin, falls ein Eingriff in den Waldbestand unvermeidlich ist, die baldige Wiederaufforstung sichern und dafür sorgen, daß die Erholungsuchenden ungefährdet die Verkehrsstraße über- oder unterschreiten können? Nach dem vorliegenden, aber noch nicht endgültigen Vorentwurf muß beim Ausbau der B 1 in Mülheim ein Waldgebiet angeschnitten werden. Die mit der Planung und Entwurfsbearbeitung befaßte Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich gehalten, bei den verschiedenen berührten Interessen eine Abwägung vorzunehmen, in die ggf. auch Wald- und Erholungsgebiete einzubeziehen sind. Soweit eine Einbindung einer ausgebauten Straße in die angrenzende Landschaft erforderlich ist, erfolgt dies durch spezielle landschaftsgärtnerische Gestaltung. Im Bereich Oppspring soll die Böschung der ausgebauten B 1 standortgerecht dicht bepflanzt werden und der entstehende Waldsaum soll eine entsprechende Unterpflanzung erhalten. Bisher sind im Waldgebiet Oppspring keine die B 1 kreuzenden Wanderwege vorhanden. Dementsprechend sind auch beim Ausbau der B 1 keine besonderen Fußgängerüber- oder -unterführungen vorgesehen. Eine gute höhenfreie Querungsmöglichkeit wird aber künftig im Bereich der geplanten Rumbachtalbrücke entstehen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 7/4707 Frage B 51) : Hat sich die Bundesregierung beim Ausbau der B 202 zwischen Kiel und Rendsburg bereits definitiv für die Südfrasse im Raum Felde und Achterwehr ausgesprochen, obwohl diese nicht nur durch eine Grundsatzentscheidung der Landesregierung Schleswig-Holstein, sondern auch von den Kommunalvertretungen, landschaftspflegebewußten Verbänden Schleswig-Holsteins und der Offentlichkeit abgelehnt wird, und wenn ja, welche Gesichtspunkte sind dafür ausschlaggebend gewesen? Der Bundesminister für Verkehr hat dem Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein im Dezember 1975 mitgeteilt, daß für die zwischen Kiel und Rendsburg zu verlegende B 202 im Raum Achterwehr die südliche Linienführung der weiteren Planung zugrunde zu legen ist; die förmliche Bestimmung der Linie nach § 16 Bundesfernstraßengesetz steht noch aus. Dem war die Prüfung der von der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein sowohl für die Süd- als auch für die Nordtrasse vorgelegten umfangreichen Unterlagen vorausgegangen. Entscheidend für dieses Ergebnis war letztlich die erhebliche Baukostendifferenz von rd. 17 Millionen DM zugunsten der südlichen Linie bei sonst annähernd gleicher Qualität der Vergleichstrassen insbesondere im Bezug auf Belange des Umweltschutzes und unter Berücksichtigung verkehrs- und trassierungstechnischer Merkmale. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 52 und 53) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn Untersuchungen im Zuge der Rationalisierungsmaßnahmen durchführt mit dem Ziel, den Bahnhof Groß-Umstadt als Hauptdienststelle aufzulösen und dem Bahnhof Babenhausen anzugliedern, womit gleichzeitig auch der Bahnhof Klein-Umstadt Babenhausen zugeordnet werden soll? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der hessische Minister des Innern in seinem Bericht vom November 1973 „Vorschläge für die gebietliche Neugliederung der Landkreise Darmstadt und Dieburg und der Stadt Darmstadt" der Stadt Groß-Umstadt, die ah 1. Januar 1977 über 18 000 Einwohner auf 86 qkm haben wird, eine herausragende Bedeutung als Mittelzentrum und Entlastungsort für das Verdichtungsgebiet Rhein/Main zumißt, die durch die Auflösung des Bahnhofs Groß-Umstadt als Hauptdienststelle gemindert würde, und wie wird bei der genannten Untersuchung dieser Bedeutung Groß-Umstadts Rechnung getragen? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat bestätigt, daß nach dem derzeitigen Stand der Planungen bei der Bundesbahndirektion Frankfurt/Main die Auflösung der Bahnhöfe Hergershausen, Langstadt, Klein-Umstadt und Groß-Umstadt als selbständige Dienststellen und deren Angliederung an die Hauptdienststelle Babenhausen (Knotenpunktbahnhof) vorgesehen ist. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß im Zuge der noch nicht abgeschlossenen Überlegungen eine Erweiterung des relativ kleinen Knotenpunktbereichs Babenhausen oder die Zuordnung dieses Bereichs zu einem anderen Knotenpunktbereich von der DB in Erwägung gezogen werden kann. Durch die Einführung des Knotenpunktsystems im gesamten Netz der DB wird unter Wahrung kundendienstlicher Interessen eine nach verkehrs- und produktionstechnischen Gesichtspunkten ausgerichtete Betriebskonzentration angestrebt. Dadurch wird von der DB eine Minderung des Aufwandes, jedoch keine Verschlechterung der Kundenbedienung erwartet. Befürchtungen, daß die Bedeutung der Stadt Groß-Umstadt als Mittelzentrum durch die innerbetrieblichen Maßnahmen berührt werden könnte, werden von der DB nicht geteilt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 54): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15497* Wie hoch ist derzeit der Wagenausgang bei den in München bestehenden Rangierbahnhöfen, und wie wird sich dieser Wagenausgang nach der von der Deutschen Bundesbahn geplanten Streckenstillegung gestalten? Die Leistungsfähigkeit der Rangierbahnhöfe München-Ost und München-Laim beträgt z. Zt. zusammen rd. 4 800 Güterwagen/Tag. Im Jahre 1974 (Herbst) waren diese beiden Rangierbahnhöfe über ihre Leistungsfähigkeit hinaus belastet. Im Herbstverkehr 1975 lag die Auslastung rd. 10 °/o unter der Leistungsfähigkeit. Die Deutsche Bundesbahn hat lediglich eine Modellrechnung für ein betriebswirtschaftlich optimales Netz vorgelegt. Auf welche Strecken eines Tages tatsächlich verzichtet werden kann, ist z. Zt. völlig offen. Die Auswirkungen für den geplanten Rangierbahnhof im Raume München dürften in jedem Fall nicht erheblich sein, weil die Deutsche Bundesbahn nach ihren Angaben auf dem oben erwähnten Netz schon heute rd. 90 °/o ihres Güterverkehrs bewältigt. Auf Grund der neuesten Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW-Prognose) wurden für einen Rangierbahnhof im Raume München für 1985/90, wie Ihnen bereits in der Fragestunde vom 21./22. Januar 1976 mitgeteilt, ein Aufkommen von 7 000 Wagen/Tag prognostiziert. Anlage 46 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 55) : Wird die Bundesregierung auf die Deutsche Bundesbahn einwirken, daß die Ausgabe von Seniorenkarten auch in den Zügen durch die Zugbegleiter zugelassen wird, damit den in Frage kommenden Bevölkerungskreisen durch die Stillegung von Bahnhöfen in den ländlichen Gebieten der Anspruch auf die Fahrpreisvergünstigungen der Deutschen Bundesbahn im Rahmen von Sonderaktionen für ältere Leute nicht verlorengeht? Die Sonderangebote im Reiseverkehr werden von der Deutschen Bundesbahn selbständig ausgestaltet und durchgeführt. Die Ausgabe von Sonderrückfahrkarten im Zuge ist seit jeher nicht möglich, weil die Hauptaufgabe der Zugbegleiter in der Sicherung und Erfassung der Fahrgeldeinnahmen besteht, der Fahrkartenverkauf durch die Zugbegleiter deshalb auf die unumgänglich notwendigen Fahrkartengattungen begrenzt werden muß. Sonderrückfahrkarten können — wie dies bisher schon praktiziert wird — jederzeit von der nächstgelegenen Fahrkartenausgabe bzw. von einem Reisebüro bezogen werden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage B 56) : Sieht die Bundesregierung auf Grund des Vorfalls am 29. Januar 1976 morgens, als beinahe eine Passagiermaschine der Pakistan Airlines gegen einen Schornstein der Caltex-Raffinerie (Raunheim) gerast war, Veranlassung, die Sicherheitsvorschriften für den Flughafen Frankfurt/Main zu ändern oder zu ergänzen? Nach den Ermittlungen kam am 29. Januar 1976 gegen 08.00 Uhr ein Passagierflugzeug Boeing 707 der Pakistan International Airlines beim Instrumentenanflug zur Landebahn 07 R in Frankfurt ca. 2 km nach links vom Landekurs ab. Sie überflog die etwa 5 km vom Flughafen entfernt liegenden Schornsteine der Raffinerie CALTEX in einem Abstand von etwa 20 m. Dank der Aufmerksamkeit der Flugsicherung konnte der Flugzeugführer zum Fehlanflug durchstarten. Die Untersuchung des Vorfalles ist noch nicht abgeschlossen. Solange die Gründe für das Abweichen vom Landekurs nicht bekannt sind, fehlt jeder Ansatzpunkt für Änderungen von Verfahrensregeln. Sollten sich jedoch als Ursache Unklarheiten in irgendwelchen Sicherheitsvorschriften zeigen, werden diese selbstverständlich sofort einer Überprüfung unterzogen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 57): Wann ist mit der Fertigstellung der Elektrifizierung der Strecke Hannover—Braunschweig—Helmstedt und der Inbetriebnahme zu rechnen? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn soll der elektrische Zugbetrieb auf dem Teilabschnitt (Hannover—)Lehrte—Braunschweig am 30. Mai 1976 aufgenommen werden. Die Inbetriebnahme der Reststrecke bis nach Helmstedt ist für September dieses Jahres vorgesehen. Dies hat allerdings zur Voraussetzung, daß die Planfeststellungsverfahren zum Bau der 110 000Volt-Energieversorgungsanlagen bis zum 1. April 1976 rechtskräftig abgewickelt werden können. Die Landesregierung in Hannover ist von der Deutschen Bundesbahn gebeten worden, den Ablauf der Verfahren bei den örtlichen Verwaltungsbehörden zu unterstützen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 58 und 59) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung der Bundesbahnstrecke Aulendorf—Kißlegg—Leutkirch—Memmingen für die Infrastruktur des südlichen oberschwäbischen und Allgäu-Raums und für die Zukunft des Fremdenverkehrs in diesem Gebiet? 15498* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 Welche Bedeutung für die Industrie und die Arbeitsplätze der Stadt Bad Wurzach besitzt nach Auffassung der Bundesregierung die Bundesbahnstrecke Roßberg—Bad Wurzach? Eine Aussage über die Bedeutung der von Ihnen angesprochenen Strecken für den Fremdenverkehr oder die Industrie und Arbeitsplätze der Stadt Bad Wurzach ist der Bundesregierung nicht möglich, weil ihr die für eine Beurteilung dieser Fragen notwendigen Unterlagen. nicht vorliegen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage B 60) : Wann wird nunmehr mit dem Ausbau der Kreuzung der B 54/414 bei Stein-Neukirch begonnen, nachdem dafür im „Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen" 2 Millionen DM zur Verfügung gestellt wurden? Unmittelbar nach Beschluß des Bauinvestitionsprogramms 1975 wurden im September die Bohrungen für die Gründung des Bauwerks ausgeschrieben und im November 1975 durchgeführt. Daran anschließend ist das Bohrergebnis ausgewertet worden. Gleichzeitig wurden die Bauentwürfe und die Ausschreibungsunterlagen bearbeitet. Nach Angabe der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz erfolgt die Ausschreibung der Bauarbeiten für den Ausbau der Kreuzung B 54/B 414 bei Stein-Neukirch noch im Laufe dieses Monats. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage B 61): Ist es richtig, daß auf den Bundesautobahnen unterschiedliche Salzqualitäten mit zum Teil längerdauerndem Taueffekt und besonders hohem Verschmutzungseffekt verwendet werden, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, darauf hinzuwirken, daß einheitlich gutes und schnellwirkendes Salz gestreut wird? Zur Bekämpfung der Winterglätte auf den Bundesautobahnen wird fast ausnahmslos vergälltes Kochsalz (NaC1) verwendet. Nur wenn Temperaturen unter —10 ° C auftreten, wird punktuell Kalziumchlorid (CaC12) gestreut. Der Taueffekt ist bei beiden Salzarten praktisch gleich. Durch beide Salzarten wird, abgesehen von der Schmelzwasserbildung, keine Verschmutzung der Fahrbahnen verursacht. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 62): Hat der Bundesverkehrsminister der Südtrasse der B 202 den Vorzug gegeben, und wenn ja, aus welchem Grund, obgleich die Landesregierung Schleswig-Holstein unter landesplanerischem Gesichtspunkt die Nordtrasse befürwortet hat, eine Ortschaft — Feld-Brandsbek — durchschnitten und eine besonders reizvolle Landschaft empfindlich belastet würde? Der Bundesminister für Verkehr hat dem Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein im Dezember 1975 mitgeteilt, daß für die zwischen Kiel und Rendsburg zu verlegende B 202 im Raum Achterwehr die südliche Linienführung der weiteren Planung zugrunde zu legen ist; die förmliche Bestimmung der Linie nach § 16 Bundesfernstraßengesetz steht noch aus. Dem war die Prüfung der von der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein sowohl für die Süd- als auch für die Nordtrasse vorgelegten umfangreichen Unterlagen vorausgegangen. Entscheidend für dieses Ergebnis war letztlich die erhebliche Baukostendifferenz von rd. 17 Millionen DM zugunsten der südlichen Linie bei sonst annähernd gleicher Qualität der Vergleichstrassen insbesondere im Bezug auf Belange des Umweltschutzes und unter Berücksichtigung verkehrs- und trassierungstechnischer Merkmale. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 63) : Ist die Bundesregierung bereit, die Abnahmepflicht durch den Technischen Überwachungsverein bei Überrollbügeln an Schlepperfahrzeugen zu beschränken auf Überrollbügel mit einem Verdeck, und eine Abnahmepflicht dann nicht vorzusehen, wenn die Bügel allein angebracht sind? § 19 Abs. 2 StVZO schreibt die Abnahme durch Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr vor. Das Gutachten ist nur dann entbehrlich, wenn für den Überrollbügel selbst eine besondere Betriebserlaubnis (Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile) nach § 22 StVZO erteilt wurde und wenn die Wirksamkeit dieser Fahrzeugteile-Betriebserlaubnis nicht von einer Anbau-Abnahme durch einen Sachverständigen oder Prüfer abhängt. Die Entscheidung, ob eine solche Anbau-Abnahme nötig ist, wird von der Genehmigungsbehörde (bei der Allgemeinen Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt) getroffen. Wie bereits in der Antwort auf Ihre — ebenfalls dieses Thema berührende — Frage vom 28./29. Januar 1976 ausgeführt wurde, kann der Anbau eines Überrollbügels verschiedene, für die Verkehrssicherheit teilweise erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere im Hinblick auf — Breite und Höhe des Fahrer- und Beifahrersitzes — Beanspruchung tragender Bauteile — des Insassenschutzes — der Fahrzeugumrißgestaltung — der Sichtbehinderung nach rückwärts. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15499* Hierbei kann keine Rolle spielen, ob der Überrollbügel mit oder ohne Verdeck angebracht wird. Die vorgenannten Auswirkungen werden gerade durch die Bügel selbst, hingegen nicht oder nur unwesentlich durch das Verdeck hervorgerufen. Deshalb erscheint auch die gesetzliche Forderung nach dem sogenannten TÜV-Gutachten berechtigt. Aus den gleichen Gründen ist ebenfalls unwahrscheinlich, daß für einen oder mehrere bestimmte Überrollbügel eine besondere Fahrzeugteile-Betriebserlaubnis unter Verzicht auf die Anbau-Abnahme erteilt werden kann und daß damit der Ausnahmetatbestand zum Zuge kommt. Jedoch soll hiermit einer entsprechenden Entscheidung der zuständigen Genehmigungsbehörde nicht vorgegriffen werden. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 64 und 65) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung und die Deutsche Bundesbahn Ober die weitere Existenz der Bundesbahnstrecke Neuenmark/Wirsberg Bayreuth, nachdem diese Strecke nicht in dem dieser Tage bekanntgegebenen betriebswirtschaftlich optimalen Netz der Deutschen Bundesbahn enthalten ist? Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Strecke nicht nur aus regional politischen und raumordnerischen Gründen nötig ist, sondern auch für die Einwohner der Region OberfrankenWest die einzige und mögliche Bundesbahnverbindung mit der Regierungshauptstadt Bayreuth darstellt, und welche Möglichkeiten schlägt die Bundesregierung im Falle der Auflösung dieser Strecke den Einwohnern der Region West vor, wenn sie mit der Deutschen Bundesbahn zu ihrer Regierungshauptstadt milssen? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Streckennetz unter betriebswirtschaftlich optimalen Gesichtspunkten untersucht und seine Netzkonzeption am 22. Januar 1976 vorgelegt. Hierin ist die Strecke Neuenmarkt—Wirsberg—Bayreuth nicht aufgenommen. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus den Staatssekretären BMV (Vorsitz), BMF, BMWi, BMBau und BMB, wird daher auch über diese Strecke im Zusammenhang mit der Prüfung der gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ergeben, beraten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann deshalb seitens des Bundesministers für Verkehr über Einzelstrecken nichts ausgesagt werden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 66) : Hält es die Bundesregierung mit den Bestimmungen der StVZO vereinbar, wenn in der Sendung vom 19. September 1975 der Fernsehreihe Der 7. Sinn" eine Warnleuchte gezeigt wurde, die nach Nr. 19 der Technischen Anforderungen vom 5. Juli 1973 anstatt nach Nr. 20 typgeprüft ist? Die Sendungen der Reihe „Der 7. Sinn" werden vom Bundesverkehrsministerium weder hergestellt noch überwacht. Welche Szene mit der Anfrage gemeint ist, ist dem Bundesverkehrsministerium nicht genau bekannt. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 67 und 68) : Trifft es zu, daß das Bundesverkehrsministerium auf einer SPD-Versammlung in Karlsruhe erklären ließ, man wolle am Bau der Rheinstaustufe Neuburgweier nicht um jeden Preis festhalten, falls Ergebnisse aus gegenwärtig laufenden Naturversuchen zur Verhinderung der Erosion eine andere Alternative anbieten, nachdem auf entsprechende Anfragen der CDU bisher stets mitgeteilt worden war, diese Versuche könnten die Entscheidung aus Zeitgründen nicht mehr beeinflussen? Wie stellt sich der gegenwärtige Stand dieser Versuche dar? Zu Frage B 67: Auf der Versammlung in Karlsruhe am 26. Januar 1976 wurde von seiten des Bundes erklärt: 1. daß an der bisherigen Entscheidung, die Staustufe Neuburgweier zu bauen, grundsätzlich festgehalten werden müsse, solange nicht eine der anderen Lösungsmöglichkeiten so weit untersucht und für die Anwendung in der Praxis erprobt sei, daß eine Entscheidung über ihre Verwirklichung möglich ist; 2. daß die laufenden Untersuchungen mit Nachdruck weiter betrieben werden und insbesondere vor dem Beginn der eigentlichen Bauarbeiten Ende 1977 geprüft werden müsse, ob die Untersuchungen über Alternativen bereits so positiv bewertet werden können, daß ein Hinausschieben des Baubeginns bis zum endgültigen Abschluß der Untersuchungen vertreten werden könne; 3. daß eine völlig neue Entscheidungsgrundlage gegeben sei, wenn sich vor Baubeginn als Ergebnis der Untersuchungen eine optimalere und technisch realisierbare Lösung anbiete und dann auf Grund dieser neuen Situation der Bau einer Staustufe mit den Vertragspartnern (Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie Frankreich) selbstverständlich neu überdacht werden müsse. Zu Frage B 68: Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes führt seit 1974 Untersuchungen durch mit dem Ziel, für die Rheinstrecke unterhalb von Neuburgweier eine andere Lösungsmöglichkeit zur Verhinderung der Erosion als den Bau weiterer Staustufen zu finden. In der Praxis verwertbare Untersuchungsergebnisse sind voraussichtlich 1980 zu erwarten. Ein erster Naturversuch mit Geschiebezugabe im Jahre 1975 in der Erosionsstrecke unterhalb der Staustufe Gambsheim zeigt eine positive Tendenz; die Auswertungen der Messungen und Beobach- 15500* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 tungen werden aber erst Ende 1976 vorliegen. Notwendige ergänzende Modellversuche bei der Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe sollen Mitte 1976 aufgenommen werden. Wegen der Schwierigkeit der Materie sind auch noch weitere Naturversuche vorgesehen. Die jetzt sichtbar gewordene positive Tendenz der Untersuchungen rechtfertigt die in der Antwort zu Frage 67 dargelegten Erklärungen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 69) : Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in bezug auf die mit einem Kostenaufwand von ca. 3 Millionen DM errichtete Ausbildungsstätte für zukünftige Fernmeldehandwerker in EutinPulverbeck, und wann wird die Bundesregierung den Deutschen Postverband im Deutschen Beamtenbund in die Meinungsbildung einschalten? Über die Ausbildung zum Fernmeldehandwerker deckt die Deutsche Bundespost ihren gesamten Nachwuchsbedarf für den einfachen und mittleren fernmeldetechnischen Dienst und für Handwerker im Fernmeldewesen. Obgleich im Jahre 1975 kein akuter Nachwuchsbedarf in diesem Bereich bestand, hat die Deutsche Bundespost unter Zurückstellung rein unternehmerischer Gesichtspunkte zur Erhaltung von Ausbildungsplätzen 1 800 Auszubildende im Fernmeldehandwerk angenommen, davon 8 Auszubildende in Eutin-Pulverbeck. Auch in diesem Jahr wird die Deutsche Bundespost im Rahmen ihrer Möglichkeiten Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Die genaue Zahl der für Eutin-Pulverbeck vorzusehenden Auszubildenden wird noch ermittelt, da die Verteilung der Quoten aus dem „Sonderprogramm der Bundesregierung zur Durchführung zusätzlicher bildungspolitischer Maßnahmen" noch nicht abgeschlossen ist. Die Gesamtquoten der Auszubildenden werden unter Beteiligung des Hauptpersonalrats festgelegt. Die Gewerkschaften werden zu gegebener Zeit informiert werden. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 70): Trifft es zu, daß die Berlin-Klausel, durch die im Postabkommen mit Ost-Berlin klargestellt werden soll, daß der Geltungsbereich auch das Land Berlin umfaßt, dadurch eingeschränkt wird, daß Vereinbarungen zwischen dem Senat von Berlin und Ost-Berlin von diesem Abkommen nicht berührt würden, und welche Bedeutung hätte ein solcher Zusatz angesichts der Versicherung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, es gebe zwischen dem Senat von Berlin und Ost-Berlin auf diesem Gebiet keine derartigen Vereinbarungen, und es sei auch nicht beabsichtigt, derartige Vereinbarungen zu treffen? Die Berlin-Klausel des beabsichtigten Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiete des Post- und Fernmeldewesens enthält keine einschränkende Bestimmung, die Vereinbarungen zwischen dem Senat von Berlin und Organen der DDR in Fragen des Post- und Fernmeldewesens vorsieht oder zuläßt. Absatz 1 der Berlin-Klausel enthält die übliche FrankFalin-Formel. Sie wird ergänzt durch einen Absatz 2, wonach Regelungen zwischen den zuständigen Behörden in Berlin (West) und den zuständigen Organen der Deutschen Demokratischen Republik, die Fragen des Post- und Fernmeldewesens betreffen, unberührt bleiben. Die Bundesregierung steht zu weiteren Auskünften im Bundestagsausschuß für innerdeutsche Beziehungen zur Verfügung. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) ((Drucksache 7/4707 Frage B 71): Ist die Bundesregierung bereit, der Jugendpresse und den Schülerzeitschriften die gleiche Vergünstigung zuteil werden zu lassen wie anderen Zeitungen im Zeitschriftenvertrieb, obgleich die Jugendpresse und die Schülerzeitschriften nicht die Auflage des Randausgleichs erfüllen und im Schreibmaschinendruck erscheinen? Zum Postzeitungsdienst werden nur Druckschriften zugelassen, die in einem Hochdruckverfahren oder gleichwertig in einem Flach- oder Tiefdruckverfahren hergestellt sind; dabei darf das Schriftbild weder tatsächlich noch dem Anschein nach die Wiedergabe einer mit der Hand oder mit der Schreibmaschine geschriebenen Vorlage sein. Der Massenbetrieb der Deutschen Bundespost macht es notwendig, daß die Unterscheidungskriterien zwischen Druckschriften und anderen Vervielfältigungen eindeutig auf den ersten Blick erkennbar sind. Dem in Ihrer Anfrage zum Ausdruck kommenden Wunsch kann deshalb leider — trotz aller Würdigung der Jugend- und Schülerpresse — nicht entsprochen werden. Die Deutsche Bundespost betreibt den Postzeitungsdienst gegenwärtig mit einem Defizit von jährlich rd. 600 Millionen DM. Jede andere Abgrenzung der Zeitungen und Zeitschriften — sogenannte Druckschriften — zu anderen Vervielfältigungen würde 1. die Prüfarbeiten wesentlich erschweren, 2. den Postzeitungsdienst mit Vervielfältigungen überschwemmen. Beide Folgen würden zu höherem Personalaufwand führen und die Kostenunterdeckung im Postzeitungsdienst weiter erhöhen. Damit würde die Funktionsfähigkeit des Postzeitungsdienstes in Frage gestellt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15501* Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 72) : Wird sich auf Grund des mit Ost-Berlin ausgehandelten Postabkommens an den Gebühren für Briefe innerhalb Berlins sowie für Briefe zwischen dem Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin und dem anderen Teil Deutschlands etwas ändern, oder steht dem „die Realität der Verträge" mit Ost-Berlin entgegen, wie von der DDR-offiziösen Zeiung „Die Wahrheit" festgestellt wurde? Die Vereinbarungen auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens zwischen den beiden deutschen Postverwaltungen werden zu keinen Gebührenänderungen für Briefe führen, die aus dem Bereich der Deutschen Bundespost in den Bereich der Deutschen Post der DDR gesandt werden. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 73 und 74) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bereits jetzt eine grolle Anzahl von Bundesdarlehenswohnungen leerstehen und daß in zunehmendem Maß Bundesbedienstete in billigere freifinanzierte Wohnungen ausweichen, nicht zuletzt in Erwartung der für 1. März 1976 angekündigten Mieterhöhungen auf Grund der Zinsanhebung für Bundesdarlehen durch die Bundesregierung, und wie groß ist die Gesamtzahl der leerstehenden Bundesdarlehenswohnungen im Bundesgebiet? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß Bundesmittel über Jahrzehnte hinaus dadurch falsch eingesetzt sind, daß Bundesdarlehenswohnungen wegen zu hoher Mieten leerstehen bzw. wegen nachlassendem Bedarf frei vermietet werden müssen, und welche Maßnahmen wird sie gegebenenfalls ergreifen, uni dies zu verhindern? Zu Frage B 73: Von den Wohnungen für Angehörige der Bundeswehr steht nur eine geringe Zahl leer. Nach dem Stand vom 1. Dezember 1975 waren es 225 von rund 116 500 für diesen Personenkreis bestimmten Bundesdarlehenswohnungen. Zu den für sonstige Bundesbedienstete verfügbaren Wohnungen liegt kein Zahlenmaterial vor. Es ist anzunehmen, daß in diesem Bereich die Anzahl der leerstehenden Wohnungen noch geringer ist. Ursache für das Leerstehen von Bundesdarlehenswohnungen ist ein zunehmendes Wohnungsangebot des freien Marktes mit größeren Auswahlmöglichkeiten, namentlich an abgelegenen Standorten. Wohnungssuchende Bundesbedienstete sind nicht verpflichtet, Bundesdarlehenswohnungen zu beziehen, zumal der Bund an diesen Wohnungen nur ein Besetzungsrecht, aber keine Besetzungspflicht hat. Es ist bis jetzt nicht feststellbar, daß wegen der bevorstehenden, im Rahmen der Sozialmieten liegenden Mietanhebung Bundesbedienstete zunehmend auf Wohnungen des freien Marktes ausweichen. Soweit die Oberfinanzdirektionen in einzelnen Standorten eine Mietanhebung nicht oder nur teilweise für vertretbar halten, wird im jeweiligen Einzelfall geprüft, in wieweit auf die Zinsanhebung verzichtet werden muß. Zu Frage B 74: Die zur Errichtung der Bundesdarlehenswohnungen investierten Mittel sind nicht falsch eingesetzt worden. Bei Fertigstellung der Wohnungen war durchweg entsprechender Bedarf vorhanden. Auch heute beschränken sich die Leerstände auf einen verschwindend geringen Anteil des Bestandes an Bundesdarlehenswohnungen. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, über den in begründeten Ausnahmefällen möglichen Verzicht auf Zinsanhebung hinaus wegen der leerstehenden Wohnungen besondere Maßnahmen zu ergreifen. Es obliegt vornehmlich den Vermietern, sich geänderten Marktverhältnissen anzupassen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 75) : Hat das Gesamtdeutsche Institut --- Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben — seinen Sitz auch in Berlin, und wenn ja, warum wird in seinen Publikationen lediglich Bonn als Sitz des Instituts angegeben? Im Erlaß über die Errichtung des Gesamtdeutschen Instituts — Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben — vom 25. Juni 1969 (abgedruckt im Gemeinsamen Ministerialblatt Ausgabe A Nr. 20 vom 21. Juli 1969) heißt es in Artikel I u. a.: Sitz der Bundesanstalt ist Bonn. Die entsprechende Angabe in den Veröffentlichungen der Bundesanstalt ist deshalb korrekt und nicht zu beanstanden. Die Ortsbezeichnung Bonn und Berlin in den Publikationen Reisen von und nach Berlin — Reisen in die DDR Merkblatt (hrsg. März 1970) ist demgegenüber nicht richtig. Das Gesamtdeutsche Institut wurde seinerzeit auf diesen Fehler schriftlich von meinem Hause hingewiesen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 76 und 77) : Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Mittel des von der Bundesregierung beschlossenen 300-Millionen-Programms zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, und werden dabei auch Einrichtungen, wie beschützende Werkstätten und Bundesbildungszentren, gefördert? 15502* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 In welchem Umfang und bei welchen Maßnahmen werden strukturschwache Gebiete, wie das Emsland, in dieses Programm einbezogen, und wann erfolgt die endgültige Festlegung der zu fördernden Projekte? Zu Frage B 76: Das von der Bundesregierung am 28. Januar 1976 beschlossene Sonderprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Höhe von insgesamt 300 Millionen DM sieht 200 Millionen DM für arbeitsmarktpolitische und 100 Millionen DM für berufsbildungspolitische Maßnahmen vor. Die Haushaltsmittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden der Bundesanstalt für Arbeit zur Verfügung gestellt, die damit folgende Leistungen finanziert: Zusätzliche Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung einschließlich der verstärkten Förderung nach § 96 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) für besondere Personengruppen des Arbeitsmarktes, insbesondere für jugendliche, ältere oder sonst schwer vermittelbare Arbeitnehmer. Zusätzliche Maßnahmen zur individuellen Förderung der Berufsvorbereitung und der beruflichen Fortbildung und Umschulung einschließlich einer hierfür erforderlichen Teilnahme an allgemeinbildenden Maßnahmen von arbeitslosen Jugendlichen ohne Berufsausbildungsabschluß. Förderung 1. von Einrichtungen, die Grundausbildungs- und Förderungslehrgänge sowie andere berufsvorbereitende Maßnahmen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und arbeitslose Jugendliche ohne Berufsausbildungsabschluß durchführen, 2. von Einrichtungen zur Berufsausbildung behinderter Jugendlicher, 3. von Werkstätten für Behinderte. Die Zuschüsse sollen vor allem zur Erweiterung und Ausstattung bestehender Einrichtungen verwendet werden. Die Leistungen werden entsprechend den hierfür geltenden Vorschriften des AFG und den hierzu ergangenen Anordnungen und Weisungen der Bundesanstalt für Arbeit gewährt werden. Die Haushaltsmittel, die dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Rahmen des Sonderprogramms für zusätzliche berufsbildungspolitische Maßnahmen zur Verfügung stehen, werden zum Teil für die Ausnutzung freier Ausbildungskapazitäten im öffentlichen Bereich, zum Teil für die Nutzung überbetrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildungsplätze eingesetzt. Damit soll Jugendlichen, die bisher ohne Ausbildungsverhältnis geblieben sind oder deren Ausbildungsverhältnis durch Betriebsstillegungen beendet wurde, der Beginn oder die Fortsetzung der Berufsausbildung ermöglicht werden. Voraussetzung für die Förderung einer Ausbildung in überbetrieblichen oder außerbetrieblichen Einrichtungen ist, daß die Ausbildung zu einem Abschluß in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder zu einem Abschluß gemäß § 48 BBiG oder § 42 Handwerksordnung führt, daß die Ausbildung spätestens bis zum 31. Mai 1976 oder bei Verlust des Ausbildungsplatzes durch Betriebsstillegung spätestens bis zum 31. August 1976 begonnen wird. Die Einzelheiten der Vergabe sind in Richtlinien niedergelegt. Zu Frage B 77: In welchem Umfang und bei welchen Maßnahmen strukturschwache Gebiete wie das Emsland in das Sonderprogramm der Bundesregierung einbezogen werden, kann zur Zeit noch nicht gesagt werden. Die regionale Streuung der Mittel wird sowohl von den noch unversorgten Bewerbern als auch von den vorhandenen, für dieses Programm nutzbaren Ausbildungsplätzen abhängen. Bundespost und Bundesbahn, die insgesamt etwa 1 400 Jugendliche zusätzlich ausbilden wollen, erarbeiten bereits in Abstimmung mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und der Arbeitsverwaltung eine Übersicht über die zusätzlichen Ausbildungsverhältnisse nach Ausbildungsberufen und regionaler Verteilung. Die Richtlinien für die Durchführung zusätzlicher berufsbildungspolitischer Maßnahmen, die die Vergabe der Mittel zur intensiveren Ausnutzung überbetrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildungsplätze regeln, sehen ausdrücklich vor, daß die verfügbaren Haushaltsmittel vom Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit entsprechend der Zahl der Ausbildungsplatzsuchenden den einzelnen Landesarbeitsämtern zuzuweisen sind. Die Landesarbeitsämter haben bei der Verteilung der Mittel regionale Ungleichgewichte im Ausbildungsplatzangebot zu berücksichtigen. Diese Vorschrift stellt sicher, daß strukturschwache Gebiete besonders gefördert werden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 78) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß — wie im „Parlamentarisch-politischen Pressedienst" gemeldet — im Rahmen des 300-Millionen-Mark-Programms der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit 2000 neue Ausbildungsplätze bei der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn geschaffen werden sollen, und wenn ja, mit wieviel neuen Ausbildungsplätzen wird im Rahmen dieses Vorhabens bei der ersten Ausbildungsstelle der Deutschen Bundespost in Bad Kreuznach gerechnet werden können? Im Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung in Höhe von insgesamt 300 Millionen DM sollen u. a. verfügbare Ausbildungskapazitäten im Bereich der Bundeseinrichtungen genutzt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15503* Bundespost und Bundesbahn haben sich bereit erklärt, insgesamt etwa 1 400 Jugendliche zusätzlich in anerkannten Ausbildungsberufen auszubilden. Dabei sollen in erster Linie solche Ausbildungen gefördert werden, die auch zu Tätigkeiten außerhalb von Post und Bahn qualifizieren. Die regionale Verteilung der zusätzlichen Ausbildungsverhältnisse auf die einzelnen Ausbildungsstellen wird zur Zeit erarbeitet. Bundespost und Bundesbahn werden ihre Überlegungen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erörtern und mit den örtlich zuständigen Stellen der Arbeitsverwaltung abstimmen. Eine konkrete Aussage, wieviel zusätzliche Ausbildungsverhältnisse von der Bundespost in Bad Kreuznach abgeschlossen werden, ist im jetzigen Stadium der Arbeiten noch nicht möglich. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 79 und 80) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die von ihr erlassene Rechtsverordnung geprüfte Sekretärin/geprüfter Sekretär vorn 17. Januar 1975 im § 9 eine Gleichstellung von Sekretärinnenprüfungen mit Prüfungen der Industrie- und Handelskammern durch die Industrie- rind Handelskammern vorsieht, diese Bestimmung jedoch von einigen Industrie- und Handelskammern mit der Begründung nicht beachtet wird, der § 9 der genannten Rechtsverordnung sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, und was gedenkt sie zu tun, um die dadurch gegebenenfalls eingetretene Rechtsungleichheit und Rechtsunsicherheit zu beseitigen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der Übung einiger Landesarbeitsämter, die Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz von der im Bereich einiger Kammern nichterreichbaren Gleichstellung abhängig zu machen, entgegenzuwirken? Zu Frage B 79: Dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ist vor kurzem bekanntgeworden, daß Industrie-und Handelskammern in Niedersachsen die Gleichstellungsvorschrift des § 9 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Sekretärin/Geprüfter Sekretär vom 17. Januar 1975 nicht anwenden, weil sie diese Vorschrift für rechtsunwirksam halten. Diese Auffassung ist unbegründet. § 9 der Verordnung stimmt in vollem Umfang mit der gesetzlichen Ermächtigung des § 46 in Verbindung mit § 43 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes und damit auch mit dem Grundgesetz überein. Die Gleichstellungsregelung der Verordnung war Gegenstand eingehender Beratungen bei den am Erlaß der Verordnung beteiligten Stellen, Bundes- und Länderressorts und auch im Bundesrat. § 9 der Verordnung stellt das Ergebnis dieser Prüfung dar. Um etwaige Rechtsunsicherheit von vornherein zu vermeiden, habe ich mich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft an den Niedersächsischen Kultusminister, dem die Aufsicht über die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern insoweit obliegt, mit der Bitte gewandt, durch geeignete Schritte sicherzustellen, daß sich die Industrie- und Handelskammern an die für sie geltenden Rechtsvorschriften halten und auch die Gleichstellungsregelung des § 9 der Verordnung voll anwenden. Ich hoffe, daß auf diesem Wege die aufgetretenen Schwierigkeiten bald behoben sein werden. Zu Frage B 80: Die Arbeitsämter sind verpflichtet, bei Vorliegen eines Antrages auf individuelle Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz u. a. zu prüfen, ob die Förderungsvoraussetzungen der §§ 34 und 36 erfüllt sind. Hinsichtlich der Förderung der Teilnahme an Sekretärinnenlehrgängen steht die Bundesanstalt für Arbeit auf dem Standpunkt, daß für das Ergebnis der Überprüfung von ausschlaggebender Bedeutung sei, ob der Lehrgang zu einem Abschluß führe, der auf dem Arbeitsmarkt anerkannt und damit verwertbar sei. Falls dieses nicht gewährleistet sei, weil der Teilnehmer am Ende des Lehrganges weder durch Gleichstellung noch durch Ablegung der Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer den anerkannten Abschluß „Geprüfte Sekretärin/Geprüfter Sekretär" erlange, werde die Förderung der Bildungsmaßnahme vom Arbeitsamt zu Recht abgelehnt. Welche Konsequenzen sich hieraus für die in Niedersachsen aufgetretenen Schwierigkeiten ergeben, konnte noch nicht abschließend geprüft werden. Ich werde diese Frage so bald wie möglich mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesanstalt für Arbeit klären und Sie von dem Ergebnis unterrichten. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 81): In welchen Bundesländern sind im vergangenen Jahr alle Absolventen der pädagogischen Hochschulen und Studienseminare in den Schuldienst eingestellt worden, und wie viele ausgebildete Lehrer wurden insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland nicht in den Schuldienst übernommen? Dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ist bekannt geworden, daß in einigen Bundesländern in zunehmendem Maße Schwierigkeiten aufgetreten sind, Absolventen von Lehramtsstudien in den Vorbereitungsdienst zu übernehmen und voll ausgebildete Lehrer in den Staatsdienst einzustellen. Ich bin gerne bereit, wegen näherer Einzelheiten die hier zuständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland um Auskunft zu bitten und darf Sie deshalb wegen der Lieferung genauer und aktueller Daten um Geduld bitten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Wrede.


Rede von Lothar Wrede
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verlauf der Debatte hat meine Auffassung bestätigt, daß die Opposition schlecht beraten war, zu diesem Thema und dann auch noch in einer solchen zeitlichen Ausdehnung eine Debatte im Deutschen Bundestag zu beantragen.

(Beifall bei der SPD — Dr. Jenninger [CDU/ CSU] : Das paßt euch nicht!)

Die Widersprüche, die hier schon wiederholt aufgezeigt worden sind, zwischen dem, was die Opposition sagte, wie sie abstimmte und wie sie nun versucht, diese Eindrücke zu verwischen, müssen doch eigentlich jedem von Ihnen deutlich werden. Die Situation müßte Ihnen peinlich sein.

(Zurufe von der CDU/CSU: Wieso?)

Peinlich sein müßte Ihnen insbesondere, daß der Kollege Dollinger, der ja selbst einmal Postminister war, hier versucht, Sitzungsdokumente, Niederschriften nämlich, in das Gegenteil zu verkehren, so den schon zitierten Beschluß des damaligen Ausschusses für Forschung und Technologie vom 21. Februar 1974, auf den der Kollege Hoffie im Zusammenhang mit unserer Diskussion im Westdeutschen Rundfunk hingewiesen hat, in der Sie, Herr Kollege Dollinger, schlicht behauptet haben, die CDU habe nicht mitgestimmt.

(Hoffie [FDP] : Mehrfach behauptet!)

Nun haben Sie wenigstens zugegeben, daß Sie mitgestimmt haben, versuchen aber, den Inhalt des Beschlusses ins Gegenteil zu verkehren, indem Sie sagen: Nahbereich ist nicht Ortsbereich. Nun muß ich



Wrede
wirklich fragen, wenn da steht „für den Fernverkehr und den Nahverkehr", was denn dann wohl mit „Ortsbereich" gemeint sein soll. Dies heißt doch, die Dinge auf den Kopf stellen, und dies sollte einem ehemaligen Minister nicht passieren.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Herr Kollege Dollinger, ich weise auch darauf hin, daß Herr Kollege Gscheidle hier aus einem Sitzungsdokument des rheinland-pfälzischen Landtages zitiert hat, nämlich die Antwort der Regierung von Rheinland-Pfalz auf eine Anfrage eines SPD-Abgeordneten, in der die Landesregierung erklärt hat, Herr Minister Schwarz habe im Postverwaltungsrat für diesen Beschluß gestimmt, nachdem er dazu zuvor eine Kabinettsentscheidung herbeigeführt habe. Der Vorsitzende der Regierung in Rheinland-Pfalz ist Herr Ministerpräsident Kohl. Dies können Sie doch nicht wegdiskutieren und sich hier hinstellen und sagen, auch Herr Kohl sei dagegen.

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : Natürlich! Der hat ganz deutlich Stellung genommen!)

— Natürlich, der Kanzlerkandidat Kohl — ich komme jetzt darauf — hat sich allerdings in dieser Eigenschaft — wie die CDU-Fraktion — dagegen geäußert. Nur, diese zwei Dinge muß man doch einmal auf einen Nenner bringen können: Der Ministerpräsident ist dafür, und der Kanzlerkandidat ist dagegen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Hoffie [FDP] : Zellteilung! — Zuruf von der CDU/ CSU: Schwarz hat sich von der Informationspolitik im Verwaltungsrat distanziert!)

Die Opposition stimmt im Ausschuß dafür — Sie geben jetzt nachträglich eine andere Begründung, die niemandem, der den Beschluß liest, überhaupt einleuchten kann und an die Sie auch selber eigentlich nicht glauben können —, die Opposition stimmt im Arbeitsausschuß des Postverwaltungsrates, der diese Vorlage vorberaten hat, mit zu — Sie waren nicht da, Herr Kollege Stücklen — —

(Stücklen [CDU/CSU] : Dann nehmen Sie die CSU nicht mit hinein!)

— Die CDU, habe ich gesagt! Gut. Ich lasse diesmal die CSU draußen, weil Sie gefehlt haben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die CDU stimmt zu; im Postverwaltungsrat enthalten sich dann etliche Abgeordnete der CDU/CSU der Stimme, allerdings dort mit einer anderen Begründung, als sie jetzt hier nachgeschoben wird; auch dies sollte erwähnt werden. Und nun sind Sie plötzlich auf einem ganz anderen Dampfer, vom strammen Ja — Sie waren offensichtlich von der technischen Lösung überzeugt — über das etwas weiche Jein im Postverwaltungsrat — Stimmenthaltung — zum harten Nein heute morgen, wie hier die Opposition erklärt.
Dies ist die Haltung der Opposition, die wir ja von vielen anderen Sachbereichen kennen, nur sollte jeder wissen: So kann man ja wohl nicht regieren.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ihre Ansprüche, einmal die Regierung zu übernehmen, müßten Sie ein wenig tiefer hängen.
Herr Kollege Dollinger, noch ein Letztes an Ihre Adresse. Wenn Sie sich hierherstellen und sagen, daß die Einführung, die ja nur Zug um Zug erfolgen könne, ungerecht sei, weil die Gebührenbelastung durch diesen Zeittakt schon sofort eintrete, dann haben Sie doch die Unterlagen auch nicht gelesen. Es heißt doch ganz klar, daß die Gebührenbelastung durch den Zeittakt, wie er in dem Beschluß des Postverwaltungsrates geplant war, nur Zug um Zug jeweils mit der Einführung der größeren Nahbereiche eingeführt wird. Auch hier lassen Sie doch die Fakten völlig außer Betracht.
Meine Damen und Herren, im übrigen ist ja wohl unbestritten, daß das Echo in der Offentlichkeit nicht so eindeutig negativ war, wie Sie es hier darstellen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Da staune ich aber! — Warum habt Ihr Gscheidle amputiert? — Weitere lebhafte Zurufe von der CDU/CSU)

— Lassen Sie mich ruhig ausreden!

(Glocke des Präsidenten)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit für den Redner.