Protokoll:
7222

insert_drive_file

Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 222

  • date_rangeDatum: 13. Februar 1976

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:05 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 222. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 15439 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Schmidt (Wuppertal), Kiechle, Weber (Heidelberg), Sick, Tillmann, Dr. Unland, Dr. Waffenschmidt, Eigen, Dreyer, Milz, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. SonderdienstRufnummern für die Telefonseelsorge bei der Einführung von Nahverkehrsbereichen im Fernmeldewesen — Drucksache 7/4486 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Straßmeir, Frau Berger (Berlin), Kunz (Berlin), Müller (Berlin), Dr. Narjes, Sick, Tillmann, Wohlrabe, Milz, Frau Pieser, Dr. Waffenschmidt, Dr. Gradl und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Benachteiligung der Fernsprechteilnehmer in Berlin bei der Einführung von Nahverkehrsbereichen im Fernmeldewesen — Drucksache 7/4487 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Warnke, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Kiechle, Eigen, Dr. Luda, Sick, Tillmann, Dr. Unland, Dreyer, Milz, Dr. Waffenschmidt und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Benachteiligung der Fernsprechteilnehmer in Zonenrand-, Grenzund Küstengebieten bei der Einführung von Nahverkehrsbereichen im Fernmeldewesen — Drucksache 7/4488 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Damm, Blumenfeld, Rollmann, Orgaß, Link, Geisenhofer, Dr. Wittmann (München), Dr. Riedl (München), Schröder (Lüneburg), Kiechle, Spranger, Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/CSU betr. Tarifänderung bei der Einführung von Nahverkehrsbereichen im Fernmeldewesen — Drucksache 7/4489 — Damm CDU/CSU 15440 B Gscheidle, Bundesminister BMV/BMP . 15442 D, 15462 A Wuttke SPD 15446 D Hoffie FDP 15449 C Dr. Dollinger CDU/CSU . . . . . . 15452 C Wrede SPD . . . . . . . . . . . 15457 D Straßmeir CDU/CSU 15459 D Grimming SPD 15464 B Ollesch FDP 15465 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 — Drucksache 7/4584 — Gscheidle, Bundesminister BMV/BMP . . 15466 D Lemmrich CDU/CSU . . . . . . . . 15468 C Wrede SPD 15470 D Ollesch FDP . . . . . . . . . . . 15471 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs — insbesondere des Omnibusverkehrs — Drucksachen 7/4320, 7/4581 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Folgekosten des öffentlichen Personennahverkehrs — Drucksache 7/4556 — Vehar CDU/CSU 15473 A Wiefel SPD 15475 C Hoffie FDP . . . . . . . . . . 15477 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Warnke, Dr. Waffenschmidt, Susset, Dr. Jobst, Niegel, Eigen, Sick, Hösl, Biehle, Leicht, Nordlohne, Dr. Unland, Straßmeir, Schröder (Lüneburg), Dr. Jenninger, Gerlach (Obernau), Milz, Dreyer, Kiechle, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. h. c. Wagner (Günzburg), Carstens (Emstek), Dr. Fuchs, Dr. Waigel, Dr. Müller (München) und Genossen und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Schließung von Stückgutbahnhöfen — Drucksachen 7/2663 (neu), 7/4635 —15478 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altölgesetzes — Drucksache 7/4368 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4732 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/4710 — . . 15478 D Nächste Sitzung 15479 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 15481* A Anlage 2 Nichterfüllung der Verpflichtung der DDR zur Herstellung des vollautomatischen Telefonverkehrs zwischen dem Bundesgebiet und der DDR bis Ende 1974 und Gründe für das Verschweigen dieser Tatsache im Bericht zur Lage der Nation durch den Bundeskanzler MdlAnfr A88 06.02.76 Drs 07/4707 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 15481 * D Anlage 3 Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Mitglieder des Bundestages bei Besuchen der Bonner Vertretung in Ost-Berlin und durch die Ostberliner Behörden SchrAnfr B1 06.02.76 Drs 07/4707 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA . . . 15482* A Anlage 4 Ergebnis des Protestes bei der DDR-Regierung über die Ausweisung des Spiegel-Korrespondenten Jörg Mettke aus Ost-Berlin SchrAnfr B2 06.02.76 Drs 07/4707 Josten CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 15482* B Anlage 5 Bemühungen zur Wahrung der kulturellen Belange und der Ausreiserechte der Deutschen in der Sowjetunion SchrAnfr B3 06.02.76 Drs 07/4707 Rollmann CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 15482* C Anlage 6 Schätzung der Zahl der in den Ostblockstaaten lebenden aussiedlungswilligen Personen deutscher Nationalität bzw. deutscher Staatsangehörigkeit auf Grund der dem Deutschen Roten Kreuz vorliegenden Anträge und den der Bundesregierung vorliegenden Informationen am 1. Januar 1976 SchrAnfr B4 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B5 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 15483* B Anlage 7 Erklärung der Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Internationalen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 III Gerichtshofs gemäß Art. 36 Abs. 2 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs SchrAnfr B6 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 15483* C Anlage 8 Entscheidung der Bundesregierung bezüglich des endgültigen Sitzes des Europäischen Parlaments SchrAnfr B7 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 15483* D Anlage 9 Zahl der auf der Seite der Bundesrepublik Deutschland unentdeckten Fälle von Verletzungen sowie Verletzungen mit Todesfolge bei Fluchtversuchen aus der DDR SchrAnfr B8 06.02.76 Drs 07/4707 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15484* A Anlage 10 Einführung der Sommerzeit in Belgien ab 1977 sowie Behebung der durch den Zeitunterschied entstehenden Schwierigkeiten in den grenznahen Regionen SchrAnfr B9 06.02.76 Drs 07/4707 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B10 06.02.76 Drs 07/4707 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15484* A Anlage 11 Pressemeldung über Wartezeiten bis zu acht Stunden beim Grenzübertritt in die CSSR SchrAnfr B11 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15484* D Anlage 12 Ergebnis der 1974 wieder aufgenommenen Tarifverhandlungen einschließlich der Verhandlungen über Mindestbestimmungen für das zivile Seepersonal der Versorgungsflotille sowie Höhe der bisher durch Mehrzahlungen an das zivile Seepersonal entstandenen Kosten SchrAnfr B12 06.02.76 Drs 07/4707 de Terra CDU/CSU SchrAnfr B13 06.02.76 Drs 07/4707 de Terra CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15485* A Anlage 13 Verzicht auf einheitliche Einführung der Sommerzeit in den EG-Ländern auf Grund eines deutschen Widerspruchs wegen der Auswirkungen im Land Berlin SchrAnfr B14 06.02.76 Drs 07/4707 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15485' C Anlage 14 Auslegung des § 1747 a BGB durch die Vormundschaftsgerichte SchrAnfr B15 06.02.76 Drs 07/4707 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 15486* A Anlage 15 Äußerung des Berichterstatters des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments, Cointat, über das politische Programm des Haushaltsentwurfs des Rats für 1976 sowie Entscheidungskompetenz der Gemeinschaft für die künftigen EG-Haushalte SchrAnfr B16 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15486* D Die Frage B 17 — Drucksache 7/4707 vom 6. 2. 76 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 16 Votum des deutschen Vertreters im Exekutivrat der Weltbank bei der Beschlußfassung über die Gewährung eines Darlehens an Chile SchrAnfr B18 06.02.76 Drs 07/4707 Roser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 15487* A Anlage 17 Ausweisung der Stadt Zülpich als Schwerpunkt im 5. Rahmenplan des regionalen Aktionsprogramms Nord-Eifel „Verbesserung der Wirtschaftsstruktur" für die Jahre 1976 bis 1979 SchrAnfr B19 06.02.76 Drs 07/4707 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15487* B Anlage 18 Wirtschaftliche Bedeutung des Bleivorkommens in der Oberpfalz für die Bundesrepublik Deutschland IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 SchrAnfr B20 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15487* C Anlage 19 Höhe der Verschuldung der benachbarten Staatshandelsländer gegenüber der Bundesrepublik Deutschland sowie Maßnahmen bei einer möglichen Zahlungsunfähigkeit SchrAnfr B21 06.02.76 Drs 07/4707 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15487* D Anlage 20 Verzögerung der Sachbehandlung der Initiative des Verbands des Tankstellengewerbes zur Einführung geregelter Öffnungszeiten der Tankstellen an den Wochenenden durch das Bundeskartellamt SchrAnfr B22 06.02.76 Drs 07/4707 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15488* A Anlage 21 EG-Statistik über Arbeitsplätze in der Textilindustrie der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1970 bis 1975 sowie Förderung der Eigenkapitalbildung mittelständischer Betriebe SchrAnfr B23 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15488* B Anlage 22 Wettbewerbsverfälschungen in der EG durch die Einführung einer staatlichen Inflationsversicherung in Frankreich, Großbritannien, Italien und Belgien sowie Maßnahmen der Bundesregierung zur Harmonisierung der Ausfuhrbedingungen in der EG SchrAnfr B24 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B25 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15488* D Anlage 23 Anerkennung der Stadt Nastätten als übergeordneter Schwerpunkt bei der Fortschreibung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" SchrAnfr B26 06.02.76 Drs 07/4707 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15489* B Anlage 24 Höhe der Bundesbürgschaften für Ausfuhrgeschäfte mit Polen sowie Höhe des polnischen Handelsdefizits gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1970 bis 1975 SchrAnfr B27 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAnfr B28 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15489* C Anlage 25 Meinung der Bundesregierung über die von ihr geforderte Bestandsaufnahme der EG-Agrarpolitik nach dem EG-Gipfeltreffen in Rom SchrAnfr B29 06.02.76 Drs 07/4707 Geldner FDP SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 15490* A Anlage 26 Benachteiligung des Landes Bayern bei der Verteilung der Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur sowie Entwicklung der Bundeszuweisungen für die bayerische Landwirtschaft in den letzten Jahren SchrAnfr B30 06.02.76 Drs 07/4707 Geldner FDP SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 15490* C Anlage 27 Konzentration von Veränderungen der gesetzlichen Lohnnebenkosten auf einen jährlichen Berechnungstermin SchrAnfr B31 06.02.76 Drs 07/4707 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15491* A Anlage 28 Aussetzung der Meldepflicht der Betriebe nach § 13 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes für 1975 nach Aufhebung dieser Vorschrift durch die Jugendarbeitsschutz-Novelle im Jahr 1976 SchrAnfr B32 06.02.76 Drs 07/4707 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15491* B Anlage 29 Verursachung bestimmter Krankheiten durch den Umgang mit Asbest als Werkstoff oder als Schutzkleidung SchrAnfr B33 06.02.76 Drs 07/4707 Peter SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15491* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 V Anlage 30 Stärkere Berücksichtigung des Blindenhandwerks bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie Änderung der entsprechenden Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes von 1974 SchrAnfr B34 06.02.76 Drs 07/4707 Mursch (Soltau-Harburg) CDU/CSU SchrAnfr B35 06.02.76 Drs 07/4707 Mursch (Soltau-Harburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15492* B Anlage 31 Sicherung bestehender Rechte der Arbeitnehmervertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz in Konkursfällen SchrAnfr B36 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15492* D Anlage 32 Großzügige Auslegung des Art. 5 des Jugendarbeitsschutzgesetzes bei zusätzlichen Ausbildungsleistungen von Unternehmungen SchrAnfr B37 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15493* B Anlage 33 Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze beim Gerätedepot Weener im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit SchrAnfr B38 06.02.76 Drs 07/4707 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 15493* C Anlage 34 Annahme des die Kapitalisierung der Benutzungsgebühren und gleichzeitige Zahlung einer einmaligen Bundesfinanzhilfe vorsehenden Angebots der Kurverwaltung Borkum im Interesse einer ordnungsgemäßen Schwimmausbildung der Soldaten des Standorts Borkum SchrAnfr B39 06.02.76 Drs 07/4707 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 15493* D Anlage 35 Unzureichende Winterausrüstung der 1. Luftlandedivision in Hohenfels/Oberpfalz im Januar 1976 SchrAnfr B40 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 15494* A Anlage 36 Neubau der internationalen Jugendbildungsstätte Dahlem-Baasem, Kreis Euskirchen SchrAnfr B41 06.02.76 Drs 07/4707 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 15494* B Anlage 37 Regelung der Verwendung anderer Pflanzenfette als Kakaobutter für Schokoladenerzeugnisse in der EG SchrAnfr B42 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr B43 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 15494* C Anlage 38 Vorteile für den Verbraucher durch die geplante Kennzeichnungsverordnung der EG für alkoholfreie Erfrischungsgetränke SchrAnfr B44 06.02.76 Drs 07/4707 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 15494* D Anlage 39 Aufnahme der Tuberkuloseschutzimpfung in die neuen Empfehlungen des Bundesgesundheitsamts im Interesse der Gesundheit vieler Kinder SchrAnfr B45 06.02.76 Drs 07/4707 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 15495* B Anlage 40 Begradigung der engen Kurve der Bahntrasse im Bereich der Stadt Oldenburg im Zusammenhang mit dem Ausbau der Vogelfluglinie der Bundesbahn SchrAnfr B46 06.02.76 Drs 07/4707 Zywietz FDP SchrAnfr B47 06.02.76 Drs 07/4707 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 15495* C Anlage 41 Auswirkungen der Schließung von Stückgutbahnhöfen im Kreis Euskirchen und im Erftkreis für die Kunden SchrAnfr B48 06.02.76 Drs 07/4707 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15495* D Anlage 42 Gefährdung eines waldreichen Erholungsgebiets durch den Ausbau der B 1 im Bereich „Oppspring" der Stadt Mülheim VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 SchrAnfr B49 06.02.76 Drs 07/4707 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B50 06.02.76 Drs 07/4707 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15496* A Anlage 43 Entscheidung der Bundesregierung für die Südtrasse im Raum Felde und Achterwehr beim Ausbau der B 202 zwischen Kiel und Rendsburg SchrAnfr B51 06.02.76 Drs 07/4707 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 15496* B Anlage 44 Angliederung des Bahnhofs Groß-Umstadt an den Bahnhof Babenhausen sowie Bedeutung der Stadt Groll-Umstadt als Mittelzentrum und Entlastungsort für das Verdichtungsgebiet Rhein/Main SchrAnfr B52 06.02.76 Drs 07/4707 Picard CDU/CSU SchrAnfr B53 06.02.76 Drs 07/4707 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15496* C Anlage 45 Belastung der Rangierbahnhöfe in München vor und nach der geplanten Streckenstillegung der Bundesbahn SchrAnfr B54 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15496* D Anlage 46 Zulassung der Ausgabe von Seniorenkarten in den Zügen durch die Zugbegleiter SchrAnfr B55 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15497* B Anlage 47 Änderung oder Ergänzung der Sicherheitsvorschriften für den Flughafen Frankfurt/ Main auf Grund des Vorfalls mit der Passagiermaschine der Pakistan Airlines am 29. Januar 1976 SchrAnfr B56 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15497* B Anlage 48 Termin für die Fertigstellung der Elektrifizierung der Strecke Hannover-Braunschweig-Helmstedt SchrAnfr B57 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15497*C Anlage 49 Bedeutung der Bundesbahnstrecke Aulendorf-Kißlegg-Leutkirch-Memmingen für die Infrastruktur des südlichen oberschwäbischen und Allgäu-Raums Bedeutung der Bundesbahnstrecke RoßbergBad Wurzach für die Industrie und die Arbeitsplätze der Stadt Bad Wurzach SchrAnfr B58 06.02.76 Drs 07/4707 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B59 06.02.76 Drs 07/4707 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15497* D Anlage 50 Ausbau der Kreuzung der B 54/414 bei Stein-Neukirch SchrAnfr B60 06.02.76 Drs 07/4707 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15498* A Anlage 51 Verwendung unterschiedlicher Salzqualitäten zum Auftauen der Bundesautobahnen SchrAnfr B61 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15498* B Anlage 52 Entscheidung des Bundesverkehrsministers über die Neutrassierung der B 202 bei Feld-Brandsbek in Schleswig-Holstein SchrAnfr B62 06.02.76 Drs 07/4707 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15498* B Anlage 53 Beschränkung der technischen Überwachung von Überrollbügeln an Schlepperfahrzeugen SchrAnfr B63 06.02.76 Drs 07/4707 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15498* C Anlage 54 Bedeutung der Bundesbahnstrecke Neuenmarkt/Wirsberg-Bayreuth für die Region Oberfranken-West SchrAnfr B64 06.02.76 Drs 07/4707 Niegel CDU/CSU SchrAnfr B65 06.02.76 Drs 07/4707 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 VII Anlage 55 Verwendung einer bestimmten Warnleuchte in der Fernsehsendung „Der 7. Sinn" vom 19. September 1975 SchrAnfr B66 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15499* B Anlage 56 Erklärungen des Bundesverkehrsministeriums über den Bau der Rheinstaustufe Neuburgweier sowie Stand der Naturversuche zur Verhinderung der Erosion SchrAnfr B67 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B68 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15499* C Anlage 57 Maßnahmen der Bundesregierung in bezug auf die Ausbildungsstätte für Fernmeldehandwerker in Eutin-Pulverbeck sowie Einschaltung des Deutschen Postverbands im Deutschen Beamtenbund in die Meinungsbildung SchrAnfr B69 06.02.76 Drs 07/4707 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 15500* A Anlage 58 Einschränkung der Berlin-Klausel nach dem Postabkommen mit der DDR durch direkte Vereinbarungen zwischen dem Senat von Berlin und Ost-Berlin SchrAnfr B70 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 15500* B Anlage 59 Einbeziehung der Jugendpresse und der Schülerzeitschriften in die Vergünstigungen des Postzeitungsdienstes SchrAnfr B71 06.02.76 Drs 07/4707 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 15500* C Anlage 60 Änderung der Gebühren für Briefe innerhalb Berlins sowie für Briefe zwischen dem Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin und der DDR auf Grund des Postabkommens mit der DDR SchrAnfr B72 06.02.76 Drs 07/4707 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 15501 * A Anlage 61 Zahl der wegen zu hoher Mieten leerstehenden Bundesdarlehenswohnungen sowie Zweckmäßigkeit des Einsatzes von Bundesmitteln SchrAnfr B73 06.02.76 Drs 07/4707 Link CDU/CSU SchrAnfr B74 06.02.76 Drs 07/4707 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 15501* A Anlage 62 Angabe der Städte Bonn und Berlin als Sitz des Gesamtdeutschen Instituts — Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben — in seinen Publikationen SchrAnfr B75 06.02.76 Drs 07/4707 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15501* C Anlage 63 Kriterien für die Vergabe von Mitteln des Programms der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie Förderung von beschützenden Werkstätten und Bundesbildungszentren; Einbeziehung strukturschwacher Gebiete — wie das Ems-land — in das Programm SchrAnfr B76 06.02.76 Drs 07/4707 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B77 06.02.76 Drs 07/4707 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 15501* D Anlage 64 Schaffung neuer Ausbildungsplätze bei der ersten Ausbildungsstelle der Bundespost in Bad Kreuznach im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit SchrAnfr B78 06.02.76 Drs 07/4707 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 15502* D Anlage 65 Beachtung des § 9 der Rechtsverordnung geprüfte Sekretärinnen / geprüfter Sekretär vom 17. Januar 1975 durch Industrie- und Handelskammern SchrAnfr B79 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B80 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 15503* A VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 Anlage 66 Zahl der 1975 in den Bundesländern in den Schuldienst eingestellten Absolventen der pädagogischen Hochschulen und Studienseminare sowie Zahl der insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland nicht übernommenen ausgebildeten Lehrer SchrAnfr B81 06.02.76 Drs 07/4707 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 15503* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15439 222. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1976 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 13. 2. Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 13. 2. Dr. Artzinger * 13. 2. Baier 13. 2. Dr. Bangemann * 13. 2. Dr. Bayerl * 13. 2. Behrendt * 13. 2. Bewerunge 13. 2. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 13. 2. Blumenfeld * 13. 2. Böhm 13. 2. Buchstaller 13. 2. Prof. Dr. Burgbacher * 13. 2. Christ 13. 2. Dr. Corterier * 13. 2. van Delden 13. 2. Dr. Dollinger 13. 2. Dr. Dregger 20. 2. Eigen 13.2. Prof. Dr. Ehmke 13. 2. Entrup 13. 2. Dr. Eppler 13. 2. Prof. Dr. Erhard 13. 2. Fellermaier * 13. 2. Flämig * 13. 2. Frehsee * 13. 2. Dr. Früh * 13. 2. Gallus 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Gerster 13. 2. Gewandt 13. 2. Härzschel * 13. 2. Hölscher 13. 2. Hoffie 13. 2. Hussing 20. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Katzer 13. 2. Dr. Kempfler 13. 2. Kiechle 13. 2. Dr. h. c. Kiesinger 13. 2. Dr. Klepsch * 13. 2. Krall * 13. 2. von Kühlmann-Stumm 13. 2. Lange * 13. 2. Dr. Graf Lambsdorff 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lücker * 13. 2. Frau Lüdemann 13. 2. Dr. Marx 20. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Mülheim) * 13. 2. Mursch (Soltau-Harburg) * 13. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Orth 20. 2. Frau Pack 13. 2. Dr. Ritgen 13.2. Dr. Ritz 13. 2. Roser 13. 2. Schedl 13. 2. Schmidt (München) * 13. 2. Schinzel 13. 2. Schmidt (Wattenscheid) 13. 2. Schmitz (Baesweiler) 13. 2. Schonhofen 20. 2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 20. 2. Schröder (Wilhelminenhof) 13. 2. Dr. Schulz (Berlin) * 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schwencke ** 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Seefeld * 13. 2. Solke 13. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. Suck * 13. 2. Tönjes 13. 2. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 2. Walkhoff * 13. 2. Frau Dr. Walz * 13. 2. Dr. Wendig 13. 2. von Wrangel 13. 2. Dr. Zimmermann 13. 2. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 88) : Trifft es zu, daß Ost-Berlin seine Verpflichtung, bis Ende 1974 den vollautomatischen Telefonverkehr zwischen dem Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin und der „DDR" sowie dem sowjetischen Sektor Berlins herzustellen, noch immer nicht erfüllt hat, und warum hat - bejahendenfalls - der Bundeskanzler dies im Bericht zur Lage der Nation verschwiegen? Die Deutsche Post der DDR hat in Ausführung einer Vereinbarung vom 30. September 1971 seit Juli 1972 schrittweise einen Teil der für den vollen Selbstwählferndienst erforderlichen Leitungen geschaltet. Zur Vollautomatisierung des Fernsprechdienstes innerhalb Berlins stehen z. Z. 240 Leitungen zur Verfügung. Von Berlin (West) aus ist über 40 Leitungen der Selbstwählferndienst in 254 Ortsnetze, die sich auf alle Bezirke der DDR, mit Schwergewicht Halle und Leipzig, verteilen, möglich. Aus den übrigen Bereichen der Deutschen Bundespost können bis auf den Zentralvermittlungsstellenbereich Hannover alle Fernsprechkunden ihre Ferngespräche nach Berlin (Ost) selbst wählen. Der Erfolg unserer Bemühungen läßt sich unmittelbar an der steigenden Zahl der geführten Ferngespräche ablesen: 15482* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 1970 wurden rd. 81 000 Gespräche nach der DDR und Berlin (Ost) geführt, 1975 waren es rd. 1,1 Millionen, das bedeutet eine Steigerung um 1 300 °/o. 1970 waren 37 Fernsprechleitungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR und Berlin und der DDR geschaltet, heute sind es mehr als 700. Da jedoch die Aufnahme des Selbstwählferndienstes aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR noch aussteht, muß gesagt werden, daß die Postverwaltung der DDR sich nur teilweise in der Lage zeigte, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Bundesregierung drängt darauf, daß die Postverwaltung der DDR ihre Verpflichtungen, auch in diesem Bereich den Selbstwählferndienst aufzunehmen, so bald wie möglich erfüllt. Der Herr Bundeskanzler hat zwar diese ins Detail gehende Frage in seiner Erklärung zur Lage der Nation nicht angesprochen, hat jedoch keineswegs die Schwierigkeiten verschwiegen, die zwischen beiden deutschen Staaten bestehen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 1) : Was hat die Bundesregierung im einzelnen unternommen, um eine Gleichbehandlung aller Mitglieder des Deutschen Bundestages bei Besuchen der Bonner Vertretung in Ost-Berlin sicherzustellen, und was wird sie in Zukunft tun, um die unterschiedliche Behandlung seitens der Ostberliner Behörden zu beseitigen? Wie die Sowjetunion stempelt auch die DDR Bundestagsabgeordneten aus Berlin kein Visum in den Diplomatenpaß. Beide Staaten vertreten die Auffassung, daß die Gleichbehandlung von Abgeordneten aus Berlin mit den direkt gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag nicht mit ihrer Auffassung von der Rechtslage Berlins übereinstimmt. Die Bundesregierung vertritt ebenso wie die Drei Mächte den entgegengesetzten Rechtsstandpunkt. Sie nutzt jede Gelegenheit, dieses den Regierungen der Sowjetunion und der DDR zur Kenntnis zu bringen und sie zu einer Änderung ihrer Haltung zu bewegen. Die Bemühungen, eine volle Gleichbehandlung zu erreichen, blieben bisher ohne Erfolg. Hinsichtlich der Behandlung der Bundestagsabgeordneten bei Dienstreisen zur Ständigen Vertretung in Ost-Berlin wurde allerdings erreicht, daß die Abgeordneten aus Berlin ebenso große Erleichterungen genießen wie die Abgeordneten aus dem Bundesgebiet. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 2) : Zu welchem Ergebnis hat bisher der Protest der Bundesregierung bei der Regierung der DDR über die Ausweisung des Spiegel-Korrespondenten Jörg Mettke geführt? Der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR, Staatssekretär Gaus, hat im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR mehrfach gegen die Ausweisung von Herrn Mettke scharf protestiert. Er hat am 5. Januar 1976 dem Stellvertretenden Außenminister Nier eine Protestnote der Bundesregierung übermittelt und sich weitere Schritte vorbehalten. Wie ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. Januar 1976 auf die Frage Ihres Kollegen Rollmann schon darlegen konnte, gibt es bislang noch keine Anhaltspunkte dafür, daß die Regierung der DDR bereit wäre, Herrn Mettke wieder als Ständigen Korrespondenten zuzulassen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 3) : Unter Bezugnahme auf den Artikel vom 5. Januar 1976 in „Die Welt", „In der Sowjetunion wird die deutsche Elite planmäßig russifiziert — Wer Deutsch spricht, darf nicht studieren", frage ich die Bundesregierung, in welcher Form sie sich bei der Regierung der Sowjetunion für die kulturellen Belange und für die Ausreiserechte der Deutschen in der Sowjetunion einsetzt? Es ist unbestritten, daß die deutschstämmige Bevölkerung in der Sowjetunion als unmittelbare Folge des deutsch-sowjetischen Krieges schwerwiegende Einbußen in ihren nationalen und kulturellen Rechten hinnehmen mußte. Seit Mitte der 50er Jahre sind jedoch auf kulturellem Gebiet gewisse Verbesserungen eingetreten: so gibt es wieder eine deutschsprachige Wochenschrift und Tageszeitung, Rundfunksendungen in deutscher Sprache, die als offizielles Unterrichtsfach wieder zugelassen wurde. Bestehende Bewegungsbeschränkungen und Meldepflichten wurden aufgehoben. 30 Jahre nach Beendigung des Krieges sollte der in der Verfassung der UdSSR niedergelegte Grundsatz der Gleichberechtigung ihrer Bürger, unabhängig von ihrer Nationalität und Rasse, auf allen Gebieten des wirtschaftlichen und staatlichen und kulturellen Lebens in vollem Maße auch für die Minderheit deutscher Abstammung gelten. Hierher gehört auch das in der sowjetischen Verfassung ebenfalls verankerte Recht auf Bildung. Wie die übrigen Teilnehmer der KSZE hat auch die Sowjetunion durch die Unterzeichnung der Schlußakte von Helsinki ihre Absicht erklärt, „in Anerkennung des Beitrages, den die nationalen Minderheiten ... zur Zusammenarbeit zwischen ihnen in verschiedenen Bereichen der Bildung leisten können, wenn auf ihren Territorien solche Minderheiten ... existieren, diesen Beitrag unter Berücksichtigung der legitimen Interessen ihrer Mitglieder zu erleichtern". In Helsinki haben die Teilnehmer ferner erklärt, das Recht von Personen, die zu solchen Minder- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15483* heiten gehören, auf Gleichheit vor dem Gesetz zu achten. Die Bundesregierung erwartet, daß diese erklärte Absicht auch den Sowjetbürgern deutscher Abstammung zugute kommt. Nach dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR 1973 abgeschlossenen Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit ist ein umfangreicher Kulturaustausch zwischen beiden Ländern vorgesehen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß an dem deutschen Kulturangebot auch die in der Sowjetunion lebenden Menschen deutscher Abstammung partizipieren können. Wir sollten jedoch nicht vergessen, daß es sich hier — von wenigen Ausnahmen abgesehen — um sowjetische Staatsangehörige handelt; für die direkte Vertretung ihrer Belange besitzt die Bundesregierung keine Aktivlegitimation. Die Bundesregierung hat im Deutschen Bundestag wiederholt dargelegt, wie und in welchem Rahmen sie die Ausreisebemühungen der Deutschen in der Sowjetunion unterstützt und welche Erfolge dabei erzielt worden sind. Um Wiederholungen zu vermeiden, darf ich auf die entsprechenden Protokolle verweisen. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen auf diesem Gebiet fortsetzen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 4 und 5) : Wie hoch waren am 1. Januar 1976 die Zahlen der in der Sowjetunion, Polen, CSSR, Ungarn, Rumänien und Bulgarien lebenden Personen deutscher Nationalität (etwa im Sinne des sowjetischen Rechts und deutsch-sowjetischer Übereinkünfte), die beim Deutschen Roten Kreuz die Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland beantragt haben, bzw. deren Aussiedlungswunsch — über die dem Deutschen Roten Kreuz vorliegenden Anträge hinaus — nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen mit hohem Wahrscheinlichkeitsgrad anzunehmen ist? Wie hoch waren am 1. Januar 1976 die Zahlen derjenigen in der Sowjetunion, Polen, CSSR, Ungarn, Rumänien und Bulgarien lebenden Personen deutscher Staatsangehörigkeit (im Sinne des Grundgesetzes), die beim Deutschen Roten Kreuz die Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland beantragt haben, bzw. deren Aussiedlungswunsch — über die dein Deutschen Roten Kreuz vorliegenden Anträge hinaus — nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen mit hohem Wahrscheinlichkeitsgrad anzunehmen ist? Beim Deutschen Roten Kreuz können keine Anträge zur Ausreise aus den von Ihnen genannten östlichen Ländern gestellt werden. Hierfür sind ausschließlich die Ausreisebhörden dieser Länder zuständig. Nur sie kennen letztlich die genaue Zahl der gestellten Anträge. Das Deutsche Rote Kreuz dagegen erfaßt seinerseits Ausreisewünsche von Personen, von deren Entschluß zur Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland es direkt oder indirekt Kenntnis erhält. Der Personenkreis der Antragsteller entspricht daher nicht ohne weiteres dem Personenkreis, den das Deutsche Rote Kreuz erfaßt. Zur Zahl der dem Deutschen Roten Kreuz bekannten Ausreisewünsche darf ich auf die jüngste Stellungnahme des stellvertretenden Generalsekretärs des Deutschen Roten Kreuzes hinweisen, der sagte, daß das Deutsche Rote Kreuz keine Zahlen mehr bestätigt, um einen Mißbrauch in der Öffentlichkeit zu verhindern. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung, nicht zuletzt im Interesse der Ausreisewilligen selbst. Sie ist jedoch bereit, Ihre Fragen im Auswärtigen Ausschuß im einzelnen zu erörtern. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 6) : Mit welcher Erklärung hat die Bundesrepublik Deutschland die obligatorische Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs gemäß Artikel 36 Abs. 2 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs anerkannt? Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei einer ganzen Reihe von Verträgen, die Schiedsklauseln enthalten, die die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes vorsehen. Bereits vor ihrer Zugehörigkeit zu den Vereinten Nationen und zum Statut des Internationalen Gerichtshofes hatte die Bundesrepublik Deutschland zu mehreren solcher Verträge besondere Unterwerfungserklärungen abgegeben, die für sie als Nichtmitglied damals erforderlich waren. Eine generelle Unterwerfungserklärung gemäß Art. 36 Abs. 2 des Status des Internationalen Gerichtshofs ist dagegen bisher noch nicht abgegeben worden. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 7) : Da im Zuge der Vorbereitungen zur direkten Wahl des Europäischen Parlaments auch über den endgültigen Sitz des Europäischen Parlaments entschieden werden muß, frage ich die Bundesregierung, ob sie sich für Brüssel, Luxemburg oder Straßburg entscheiden wird? Im Vertragsentwurf des Europäischen Parlaments zur Einführung der Direktwahl ist die Frage nach dem künftigen Sitz des Parlaments nicht angesprochen. Das EP hat sich darauf beschränkt, die für die Durchführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen erforderlichen gemeinschaftlichen Vorschriften vorzuschlagen. Die Sitzfrage ist dementsprechend auch in den Beratungen des Ministerrats und des Europäischen Rats zur Direktwahl nicht aufgeworfen worden. Den Sitz der Organe der EG bestimmen die Regierungen der Mitgliedstaaten (Artikel 216 EWG-V., Artikel 77 EGKS-, Artikel 189 EAG-Vertrag). Bis jetzt sind allerdings erst vorläufige Sitze (Arbeits- 15484* Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 orte) für die Organe festgelegt worden, und zwar in Brüssel, Luxemburg und Straßburg. Damit ist die Verteilung der Gemeinschaft in ihren Organen auf drei Mitgliedstaaten — wenn auch vorläufig — festgeschrieben. Eine Änderung würde einen einstimmigen Beschluß der 9 Mitgliedstaaten voraussetzen. Mit einem solchen Beschluß ist gegenwärtig nicht zu rechnen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 8) : In wieviel Fällen ist es bei Fluchtversuchen aus der DDR durch deren Grenzsicherungsanlagen auf der Seite der Bundesrepublik Deutschland zu unentdeckten Verletzungen, schweren Verletzungen und Verletzungen mit Todesfolge gekommen? Eine verbindliche Auskunft über die Zahl von nicht entdeckten Vorfällen läßt sich naturgemäß kaum geben. Es steht fest, daß allein seit 1970 in 15 Fällen von Beamten der Grenzschutzbehörden 15 Flüchtlingen unmittelbar nach der Flucht über die Grenze Hilfe geleistet bzw. Schutz gewährt wurde. Demgegenüber sind hier seit 1963 nur drei Fälle bekannt geworden, in denen Flüchtlinge, die beim Überschreiten der Grenze verletzt wurden, nicht unmittelbar von eigenen Grenzsicherungsorganen geborgen werden konnten. In allen drei Fällen wurden die Verletzungen durch Minenexplosionen hervorgerufen, die in zwei Fällen den Tod des Flüchtlings zur Folge hatten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 9 und 10) : Wie stellt sich die Bundesregierung zur Ankündigung des belgischen Verkehrsministers Jos Chabert zur Einführung der Sommerzeit in Belgien ab 1977, und welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung in der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vor, um die bestehende Regelung beizubehalten oder eine Harmonisierung herbeizuführen? Wie stellt sich die Bundesregierung bei einer unterschiedlichen Regelung die Behebung der entstehenden Schwierigkeiten in den grenznahen Regionen vor? 1. Der belgische Verkehrsminister Jos Chabert hat angekündigt, daß Belgien ab 1. April 1977 Sommerzeit einführen werde. Dieser Anfangszeitpunkt ist wiederum ein anderer als in den anderen europäischen Staaten mit Sommerzeit. Diese Ankündigung bringt für die Bundesrepublik Deutschland keine grundlegende Veränderung in der Gewichtung der Gründe, die einerseits für, andererseits gegen die Einführung einer Sommerzeit sprechen, mit sich. Im übrigen wird sich durch diese Ankündigung das Verhältnis zu unserem Grenznachbarn Belgien ebensowenig verändern wie zu Frankreich, das bereits ab 1976 die Sommerzeit einführen wird. 2. Es ist bekanntgeworden, daß die Europäische Kommission die ursprüngliche Überlegung, auf eine allgemeine Einführung der Sommerzeit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft hinzuwirken, nicht weiter verfolgt. Die Kommission will sich auf einen Vorschlag an den Rat beschränken, wonach unter den Mitgliedstaaten, welche die Sommerzeit bereits haben oder demnächst einführen werden, die Termine für deren Beginn und Ende vereinheitlicht werden sollen. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, ihrerseits aktiv für eine allgemeine Einführung der Sommerzeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft einzutreten. 3. Auswirkungen auf die Verkehrsabwicklung über eine Zeitgrenze im Westen der Bundesrepublik Deutschland hinweg lassen sich durch rechtzeitige Verhandlungen, vor allem im Rahmen der Europäischen Fahrplankonferenz, auf ein tragbares Maß begrenzen. Für die betroffenen grenznahen Regionen stellen sich im Verhältnis zum übrigen Gebiet der betroffenen Staaten keine besonderen Probleme. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 11) : Trifft es zu, daß — wie in der „Neue Tag" (Weiden/Opf.) vom 21. Januar 1976 gemeldet — Wartezeiten bis zu acht Stunden beim Grenzübertritt von den CSSR-Paßbehörden als normal angesehen werden, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Es trifft nicht zu, daß Wartezeiten bis zu acht Stunden beim Grenzübertritt von den CSSR-Paßbehörden als normal angesehen werden. Tatsächlich betragen die Wartezeiten nach den eigenen Feststellungen der Beamten der Bayerischen Grenzpolizei bei der Einreise in die CSSR bis zu zwei Stunden. Diese Wartezeit wird häufig verursacht durch die Erfüllung von Formalitäten beim Grenzübertritt einschließlich des dabei erforderlichen Geldumtauschs. Bei der Ausreise aus der CSSR sind nach Angaben von Reisenden Wartezeiten bis zu drei Stunden keine Seltenheit. Wartezeiten bis zu acht Stunden sind danach aber auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Die Bundesregierung hat großes Interesse daran, daß der Reiseverkehr über die Grenzen möglichst reibungslos verläuft. Dies gilt auch für den Verkehr mit der CSSR, der gegenüber den fünfziger und sechziger Jahren erfreulicherweise erheblich zugenommen hat. Die Bundesregierung hat in letzter Zeit mehrfach mit der tschechoslowakischen Regierung die Frage weiterer Erleichterungen beim Grenzübertritt über die deutsch-tschechoslowakische Grenze erörtert. Dabei hat ihr die tschechoslowakische Seite mitgeteilt, sie wolle ihre Grenzübergangsstellen zur Bundesrepublik Deutschland personell und sachlich besser ausstatten, um eine schnellere Abfertigung des angestiegenen Verkehrs zu erreichen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten de Terra (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 12 und 13) : Wurden die Tarifverhandlungen einschließlich der Verhandlungen über Mindestbestimmungen für das zivile Seepersonal der Versorgungsflottille im zweiten Halbjahr 1974, wie vorgesehen, wieder aufgenommen, und liegt zwischenzeitlich ein Ergebnis vor? Welche Mehrkosten sind bisher auf Grund fehlender Mindestbestimmungen und auf Grund der ergangenen Urteile des Bundesarbeitsgerichts der Versorgungsflottille durch Mehrzahlungen an das zivile Seepersonal entstanden? Zu Frage B 12: Nach Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen für Arbeitnehmer als Besatzungen von See- und Binnenfahrzeugen und von schwimmenden Geräten im Bereich des Bundesministers der Verteidigung (Sonderregelungen 2 e II zum BAT — Angestellte — und 2 b zum MTB II — Arbeiter —) im Frühjahr 1974 sind die Verhandlungen am 14. November 1974 fortgeführt worden. Diese Verhandlungen im Jahre 1974 erstreckten sich nur auf die „Bestimmungen über die Unterkunftsräume und Kochgelegenheiten auf Schiffen und schwimmenden Geräten" (Mindestbestimmungen), bei deren Nichterfüllung nicht die tägliche Beköstigungszulage von 5,60 DM, sondern die wesentlich höhere Auswärtszulage (25,20 DM) zu zahlen ist. Für Verhandlungen zunächst über diesen Teilbereich der genannten Sonderregelungen hatten sich die Tarifpartner entschieden, um die seinerzeitigen Verhandlungen über den Gesamtkomplex, die sich als äußerst schwierig erwiesen hatten, wieder in Gang zu bringen. Nach anfänglich guten Fortschritten sind in den Verhandlungen am 14. November 1974 allerdings noch einige Fragen offen geblieben. Zu Frage B 13: Die Verhandlungen über die Mindestbestimmungen haben zum Ziel, die durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch im Verteidigungsbereich für anwendbar erklärten Mindestbestimmungen des Bundesministers für Verkehr abzulösen und durch Bestimmungen zu ersetzen, die auch die besonderen Verhältnisse an Bord von Schiffen der Bundeswehr berücksichtigen. Die Frage geht von der Erwägung aus, daß nach Inkrafttreten der angestrebten Mindestbestimmungen die steuerfreie Auswärtszulage von 25,20 DM/Tag nicht mehr im bisherigen Umfang gezahlt werden müßte und in dieser Hinsicht Kosten eingespart werden könnten. Die sich aus dem Inkrafttreten der noch fehlenden Mindestbestimmungen möglicherweise ergebenden Einsparungen lassen sich aber bisher nicht übersehen. Wenn es auch das Ziel der Tarifverhandlungen ist, die für die Zahlung der Auswärtszulage aufzuwendenden Haushaltsmittel jedenfalls in Zukunft auf ein vertretbares Maß reduzieren zu können, darf andererseits nicht verkannt werden, daß die Verhandlungen über die Mindestbestimmungen nur Teil der umfassenden Tarifverhandlungen über eine Änderung der Sonderregelungen 2 e II zum BAT und 2 b zum MTB II sind. Hier sieht sich die Bundesregierung Forderungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen gegenüber. Sie hofft aber, entsprechend den bereits zu Beginn der Tarifverhandlungen abgegebenen Erklärungen ein Gesamtergebnis zu erzielen, das eine Erhöhung der Ausgaben auf Grund geänderter Sonderregelungen — einschließlich der Mindestbestimmungen — nicht mit sich bringt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 14) : Trifft es zu, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaft dem Ministerrat lediglich Rahmenbestimmungen für die Dauer einer Sommerzeitregelung vorschlägt, auf deren einheitliche Einführung auf Grund eines deutschen Widerspruchs verzichtet wird, und trifft es ferner zu, daß die Bundesregierung entgegen früheren Angaben sich dabei doch auf Auswirkungen im Land Berlin berufen hat, obwohl der Regierende Bürgermeister von Berlin keine Schwierigkeiten für den Fall vorhersah, daß es in den Sommermonaten einen Zeitunterschied zwischen dem freien Teil der Stadt und dem Sowjetsektor sowie der „DDR" gibt? Es trifft zu, daß die Europäische Kommission die ursprüngliche Überlegung, auf eine allgemeine Einführung der Sommerzeit in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft hinzuwirken, derzeit nicht weiterverfolgt. Die Europäische Kommission hat sich vielmehr zunächst darauf beschränkt, dem Rat den Erlaß einer Richtlinie vorzuschlagen, wonach diejenigen Mitgliedsstaaten, welche die Sommerzeit anwenden, für diese einheitlich bestimmte Anfangs- und Endtermine festsetzen sollen, und zwar für 1977: 3. April bis 16. Oktober, für 1978: 2. April bis 15. Oktober und für 1979: 1. April bis 14. Oktober. Wie die Bundesregierung bereits auf Ihre Frage B 19, BT-Drucksache 7/4555, mitgeteilt hat (vgl. 213. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 16. Januar 1976, Prot. Seite 14775 (D)), hat sie zu der Frage der Einführung einer Sommerzeit noch nicht abschließend Stellung genommen. Daraus ergibt sich daß sie der Einführung einer Sommerzeit auch nicht widersprochen hat. Es kann damit gerechnet werden, daß eine Entscheidung der Bundesregierung in ab- 15486* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 sehbarer Zeit getroffen wird. Dabei wird in Rechnung gestellt werden, daß nach den bisher vorliegenden Äußerungen von befragten Institutionen überwiegend keine Vorteile für Wirtschaft und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland durch Einführung der Sommerzeit erhofft werden. Selbstverständlich werden bei dieser Entscheidung auch die Interessen Berlins gebührend berücksichtigt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage B 15) : Welche Erfahrungsberichte liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Anwendung des § 1747 a BGB vor, und widerspricht die Bundesregierung der Behauptung, daß die im Jahr 1973 geschaffene Vorschrift vielfach von Vormundschaftsgerichten sehr eng ausgelegt wird? Die Annahme an Kindes Statt setzt grundsätzlich die Einwilligung der leiblichen Eltern, bei einem nichtehelichen Kind die Einwilligung der Mutter voraus. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Adoptionsrechts vom 14. August 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 1013), der sog. Vorabnovelle, konnte die Einwilligung eines Elternteils durch das Vormundschaftsgericht nur bei grober Pflichtverletzung oder Verwirkung der elterlichen Gewalt ersetzt werden. Seit Inkrafttreten der Vorabnovelle kann nach § 1747 a BGB die Einwilligung eines Elternteils auch dann ersetzt werden, wenn er „durch sein Verhalten gezeigt hat, daß ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme an Kindes Statt dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde" . Vor einer Ersetzung wegen Gleichgültigkeit muß der Elternteil jedoch nach § 51 a des Jugendwohlfahrtsgesetzes durch das Jugendamt vergeblich über Hilfen beraten worden sein, „die das Verbleiben des Kindes in der eigenen Familie oder seine Unterbringung in einer geeigneten Familie ermöglichen könnten". Das Jugendamt muß den Elternteil ferner darüber belehren, daß eine Einwilligung durch das Vormundschaftsgericht nach Ablauf von 3 Monaten ersetzt werden kann. Diese Regelung soll nach dem Vorschlag der Bundesregierung unverändert in das neue Adoptionsrecht übernommen werden. Auf § 1748 BGB i. d. F. des Entwurfs eines Gesetzes über die Annahme als Kind, der zur Zeit in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten wird (BT-Drucksache 7/3061), und die Begründung dazu darf ich verweisen. Zur Vorbereitung der Ausschußberatungen über den zuvor erwähnten Gesetzentwurf haben der Bundesminister der Justiz und der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in Umfragen an die Landesjustizverwaltungen und an die obersten Jugendbehörden der Länder um Mitteilung der praktischen Erfahrungen mit der neuen Vorschrift des § 1747 a BGB (Ersetzung der elterlichen Einwilligung wegen Gleichgültigkeit) gebeten. Die Ergebnisse dieser Umfragen bestätigen nicht die im zweiten Teil Ihrer Frage ausgesprochene Vermutung, daß die Neuregelung von den Vormundschaftsgerichten vielfach sehr eng ausgelegt werde. So hat die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg mitgeteilt, daß seit Inkrafttreten der Vorabnovelle (1. September 1973) bis zum 28. Februar 1975 in 44 Fällen Anträge auf Ersetzung der Einwilligung gestellt worden seien, darunter in 4 Fällen wegen Gleichgültigkeit. Das Vormundschaftsgericht habe allen Anträgen entsprochen, und zwar — wie die Behörde erwähnt — innerhalb kurzer Zeit. Im Geschäftsbericht des Jugendamtes der Stadt Dortmund für 1974 wird erwähnt, daß auf Antrag des Jugendamtes in 10 Fällen die Einwilligung durch das Vormundschaftsgericht ersetzt worden ist. Einige Länder haben in ihren Antworten lediglich darauf hingewiesen, daß die Zeit seit Inkrafttreten der Vorabnovelle noch zu kurz sei, um die Neuregelung endgültig beurteilen zu können: In der Praxis habe neben einer Gleichgültigkeit oft zugleich eine grobe Pflichtverletzung festgestellt werden können; in einigen Fällen habe der Elternteil während des Ersetzungsverfahrens schließlich seine Einwilligung erteilt. Auch seit den zuvor erwähnten Umfragen sind der Bundesregierung keine Tatsachen bekannt geworden, die die Annahme rechtfertigen könnten, daß die Vormundschaftsgerichte die in § 1747 a BGB enthaltene Neuregelung vielfach sehr eng auslegen würden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 16) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Berichterstatters des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments, Cointat (EDF-F), daß der Haushaltsentwurf des Rats für 1976 „jegliches politisches Programm vermissen lasse" und „lediglich eine Summe von Mittelansätzen beinhalte", die ohne „politisches Band" nebeneinandergestellt seien und nur als Buchführung für einen „Krämerladen" tauge, und wäre nicht im Hinblick auf diese Äußerungen notwendig, daß für die künftigen EG-Haushalte mehr Unabhängigkeit von einzelnen Entscheidungen der Regierungen der Mitgliedstaaten und eine stärkere Betonung der Entscheidungskompetenzen der Gemeinschaft erreicht wird, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um in Zukunft diesen Weg zu unterstützen? Nach Auffassung der Bundesregierung kann der EG-Haushalt nur denjenigen integrationspolitilschen Fortschritt widerspiegeln, der bis zu seiner Verabschiedung von den zuständigen Organen beschlossen ist. Über die Einführung neuer europäischer Politiken wird nicht im Haushaltsverfahren entschieden. Hierzu muß vielmehr zunächst im (jeweiligen Fachminister-)Rat eine gründliche fachliche und politische Prüfung und Abstimmung der einzelnen Politiken stattfinden. Danach wird aufgrund der Beratungen im Budgetrat durch die Bereitstellung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15487* von Haushaltsmitteln die Durchführung dieser Politiken finanziell ermöglicht. Die Bundesregierung hält es seit langem für notwendig — und sie hat bereits entsprechende Initiativen in Brüssel ergriffen —, daß die in den europäischen Organen anstehenden Politiken und Einzelmaßnahmen in einem politischen Gesamtzusammenhang gesehen und diskutiert werden. Sie hat schon in ihrem Memorandum zum Finanzgebaren der Gemeinschaft im Dezember 1973 eine globale Betrachtung des Finanzrahmens gefordert und im Europäischen Rat in Rom am 1./2. Dezember 1975 erneut für eine politische Orientierungsdebatte zu Beginn der Haushaltsberatungen plädiert. Am 5. April dieses Jahres wird erstmals eine solche Orientierungsdebatte als gemeinsame Tagung der Außen- und Finanzminister stattfinden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 18) : Wie hat der deutsche Vertreter im Exekutivrat der Weltbank bei der Beschlußfassung über ein Chile zu gewährendes Darlehen gestimmt, und welche Überlegungen waren dafür maßgebend? Das Direktorium (board) der Weltbank beschloß am 3. Februar 1976, daß der Republik Chile ein Darlehen in Höhe von 33 Millionen US-Dollar zur Modernisierung des Kupferbergbaus gewährt werden soll. Die Entscheidung beruhte auf einer Mehrheit der Stimmen im Direktorium. Die Mehrheiten, die sich bei Abstimmungen ergeben, werden von der Bank nicht veröffentlicht. Die Bundesregierung hält an ihrer seit langem geübten Praxis fest, die Haltung der Weltbank nicht durch eigene Auskünfte zu unterlaufen. Ich verweise hierzu auf meine Antwort vom 3. Dezember 1974 auf eine Frage des Abgeordneten Todenhöfer (s. Anlage 112 zum Protokoll der Bundestagssitzung vom 5. Dezember 1974). Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 19) : Trifft es zu, daß im 5. Rahmenplan des regionalen Aktionsprogramms Nord-Eifel „Verbesserung der Wirtschaftsstruktur" für die Jahre 1976 bis 1979 die Stadt Euskirchen mit einer 20%igen Investitionsförderung vorgesehen ist, während Zülpich nicht als Schwerpunkt ausgewiesen ist, und wenn ja, welche Umstände haben zu dieser Entscheidung geführt? Im 5. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1976 bis 1979 ist die Stadt Euskirchen als übergeordneter Schwerpunkt mit einer Förderpräferenz von 20 °/o ausgewiesen. Die Stadt Zülpich gehört als Mitort zum Schwerpunktort Euskirchen und genießt damit dieselbe Förderpräferenz. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 20) : Welche wirtschaftliche Bedeutung könnte nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse das große Bleivorkommen in der Oberpfalz für die Bundesrepublik Deutschland bekommen, von dem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. Dezember 1975 berichtet wurde? In der Oberpfalz liegt die Lagerstätte Freihung, die über 500 Jahre lang abgebaut wurde. Eine wirtschaftliche Nutzung dieser Lagerstätte ist seit längerer Zeit nicht mehr möglich, da bei einem Bleigehalt von 2,5 °/o ein Abbau untertage nicht wirtschaftlich ist. Auf der Grundlage einer 1975 abgeschlossenen Dissertation des Instituts für Geologie der Universität München konzentrieren sich zur Zeit die vom Bundesministerium für Wirtschaft unterstützten Arbeiten der Preussag AG auf Bereiche, in denen die bleihaltigen Gesteinsschichten so hoch an der Erdoberfläche liegen, daß sie gegebenenfalls im kostengünstigeren Tagebau gefördert werden könnten. Die Ergebnisse der bisher durchgeführten Untersuchungsarbeiten lassen eine Aussage über die wirtschaftliche Bedeutung des Bleierzvorkommens noch nicht zu. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 21) : In welchem Umfang sind gegenwärtig die benachbarten östlichen Staatshandelsländer gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verschuldet, und wie wird die Bundesregierung dem Fall einer möglichen Zahlungsunfähigkeit auch nur eines Staatshandelslandes gegenüber der Bundesrepublik Deutschland begegnen? Der Anteil der Staatshandelsländer (ohne Jugoslawien) am Gesamtvolumen der vom Bund verbürgten deutschen Ausfuhrkredite von insgesamt 48 Milliarden DM (Ende 1975) beträgt 24 °/o (11,5 Milliarden DM). Die entsprechende Zahl für die Staaten des Warschauer Paktes, was auf eine Ausklammerung Chinas und Nordkoreas hinausläuft, beträgt knapp 22 °/o. Hinzuzurechnen ist der bekannte Kredit für Polen von 1 Milliarde DM. Soweit darüber hinaus deutsche Banken Kredite ohne Bundesbürgschaften gewähren, gibt es keine statistische Erfassung. Da ein Land im juristischen Sinne nicht „zahlungsunfähig" werden kann, unterstelle ich, daß damit Transferverzögerungen infolge eines zeitweiligen 15488* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 Mangels an Devisen gemeint sind. Sollten derartige Transferverzögerungen einmal auftreten, so würde der Bund entsprechend den Bedingungen der übernommenen Bürgschaften für jeweils 85 % der versicherten Forderungen aus dein Schadenstitel des Bundeshaushalts in Vorlage treten. Bei Staaten des Warschauer Paktes hat es derartige Entschädigungen auslösende Transferverzögerungen jedoch bisher nicht gegeben und es besteht kein Anlaß zu Befürchtungen, daß dies in absehbarer Zeit der Fall sein könnte. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 22 ) : Trifft es zu, daß das Bundeskartellamt die Sachbehandlung der Initiative des Verbands des Tankstellengewerbes zur Einführung geregelter Öffnungszeiten der Tankstellen an den Wochenenden verzögert, und — wenn ja — was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? Bereits im Juli 1975 hat zwischen dem Bundeskartellamt und dem Zentralverband des Tankstellen-und Garagengewerbes ein Gespräch stattgefunden, in dem die kartellrechtlichen Fragen des Verbandkonzeptes über eingeschränkte Öffnungszeiten von Tankstellen an Wochenenden besprochen worden sind. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes fällt die angestrebte Praxis unter das Kartellverbot. Das Amt wird jedoch in Kürze mit den für derartige Fälle zuständigen Landeskartellbehörden die Frage erörtern, inwieweit die Verbandslösung nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 47 OWiG) geduldet werden kann. Der Verband ist der Auffassung, daß seine Lösung das Interesse der Verbraucher an ausreichender Kraftstoffversorgung während des Wochenendes besser befriedigen könne, als dies zur Zeit der Fall ist. Entgegen seiner Ankündigung hat der Verband dazu bisher den Kartellbehörden keine geeigneten Erhebungsunterlagen vorgelegt. Die Kartellreferenten des Bundes und der Länder werden am 19./20. Februar 1976 in Berlin unter anderem auch diesen Fragenkomplex ansprechen. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft wird an der Zusammenkunft in Berlin teilnehmen. Ich habe veranlaßt, daß bei dieser Gelegenheit auch die zügige Weiterbehandlung der Sache nach Eingang der Unterlagen des Verbandes besprochen wird. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 23) : Kennt die Bundesregierung eine EG-Statistik, wonach in den Jahren von 1970 bis 1975 in der Textilindustrie der Bundesrepublik Deutschland über 20 °/o der Arbeitsplätze verloren gingen, dies hauptsächlich in schwachen Regionen mit überwiegend Frauenarbeitsplätzen, und ist die Bundesregierung bereit, über den Verlustvortrag hinaus durch zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Eigenkapitalbildung die Situation der mittelständischen Betriebe zu verbessern und dadurch Investitionen anzureizen, um neue Anlagen, neue Verfahren, neue Produkte zu schaffen und damit die Arbeitsplätze langfristig zu sichern? Nach den neuesten Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Beschäftigten in der Textilindustrie von 501 456 im Jahresdurchschnitt 1970 auf 349 111 im Oktober 1975 zurückgegangen. Seit Mitte letzten Jahres zeichnet sich in der Textilindustrie von der Nachfrageseite her eine gewisse Belebung ab, die sich zum Jahresende verstärkt hat. Für 1976 ist daher auch in diesem Industriezweig ein Produktionsanstieg zu erwarten, der den Prozeß der Freisetzung von Arbeitskräften zumindest abbremsen dürfte. Um kleinen und mittleren Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern, fördert die Bundesregierung auch künftig die Beteiligung von privatwirtschaftlichen Kapitalbeteiligungsgesellschaften an diesen Unternehmen durch die Bereitstellung von Refinanzierungsmitteln aus dem ERP-Sondervermögen. Darüber hinaus stehen den kleinen und mittleren Unternehmen für die Finanzierung von Investitionen die verschiedenen ERP-Darlehensprogramme sowie die Mittelstandsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung. Mit der im Entwurf des ERP-Wirtschaftsplans 1976 vorgesehenen Aufstockung der Mittel für die speziell den kleinen und mittleren Unternehmen vorbehaltenen Programme unterstreicht die Bundesregierung ihren Willen, Investitionen dieser Unternehmen verstärkt zu fördern und damit auch die Arbeitsplätze in der mittelständischen Wirtschaft zu sichern. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 24 und 25) : Trifft es zu, daß, wie vom Handelsblatt am 27. Januar 1976 gemeldet, die Länder Frankreich, Großbritannien, Italien und Belgien die Einführung einer staatlichen Inflationsversicherung für Ausfuhren erwägen, und ist die Bundesregierung bereit, nach einigen spektakulären Zusammenbrüchen von deutschen Exportfirmen auf Grund längerfristiger Exportaufträge — besonders in dem Ostblock — entweder die Partner in der EG von diesen Wettbewerbsverfälschungen abzubringen oder — wenn dies nicht möglich ist — für die deutsche Exportwirtschaft gleiche Maßnahmen vorzusehen? Was tut die Bundesregierung angesichts der gegen den EG-Vertrag verstoßenden Wettbewerbsverzerrungen, die sich gerade bei der heutigen ungünstigen Marktposition unserer Exportindustrie entscheidend für die Hereinholung von Auslandsaufträgen auswirken können, um die Harmonisierung der Ausfuhrbedingungen unter den EG-Staaten zustande zu bringen? Zu Frage B 24: Nur in Frankreich, und seit knapp einem Jahr auch in Großbritannien geben die Regierungen den Exporteuren für bestimmte Exportprojekte Kostensteigerungsgarantien. Italien besitzt seit Jahren die Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15489* rechtlichen Voraussetzungen, ohne daß das Instrument bisher angewandt wurde. In Belgien gibt es zwar Forderungen seitens der Exporteure nach einem derartigen Instrument, aber bisher keinerlei Beschluß, ihnen nachzukommen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Exportgeschäfte mit langen Fristen zwischen Auftragserteilung und Lieferung — dies ist der Zeitraum, in dem Kostensteigerungsgarantien wirksam werden — zu spektakulären Zusammenbrüchen geführt hätten. Ganz unabhängig davon gehört nach Auffassung der Bundesregierung die Entwicklung der Preise jedoch zu den typischen unternehmerischen Risiken. Wollte der Staat hier auch nur in einem Teilbereich absichernd eingreifen, so würde dies einem allgemeinen, ausgesprochen inflationsfördernd wirkenden Indexdenken Vorschub leisten. Deshalb wird nicht daran gedacht, französischem und neuerdings auch britischem Beispiel folgend zugunsten unserer Exporteure eine derartige Absicherungsmöglichkeit zu schaffen. Vielmehr konzentrieren sich unsere Bemühungen darauf, innerhalb der EG möglichst bald zu einem stufenweisen Abbau dieser Praktiken zu gelangen. Im übrigen ist zu beachten, daß sowohl nach dem französischen als auch nach dem britischen System der Exporteur zunächst eine jährliche Preissteigerung von 7 % selbst tragen muß, eine Schwelle, die bei uns gar nicht erreicht wird. Zu Frage B 25: Die Bundesregierung unterstützt — nachdem die buchstabengetreue Harmonisierung der Exportkreditbedingungen innerhalb der EG nach deren Erweiterung gescheitert ist — die Bemühungen der Kommission, wenigstens gemeinsame Prinzipien für die wichtigsten Elemente festzulegen. Im übrigen hat sich aufgrund des Konsultationsverfahrens innerhalb der EG der regelmäßige Meinungsaustausch unter den 9 Mitgliedsländern intensiviert. Bedeutsame und schwierige Einzelfälle werden in enger Zusammenarbeit in der EG-Arbeitsgruppe besprochen. Hieraus hat sich eine faktische Angleichung der Praxis in den einzelnen Mitgliedstaaten entwickelt. Ferner ist die Bundesregierung maßgeblich an den Bemühungen beteiligt, in der weltweiten, neben den EG-Ländern vor allem auch die USA, Japan und Kanada einschließenden Exportkreditpraxis gewisse Mindestzinssätze, Mindestanzahlungen und Höchstlaufzeiten durchzusetzen. Diese Arbeiten haben in letzter Zeit entscheidende Fortschritte erzielt. Ihr Abschluß wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage B 26) : Wird bei der Fortschreibung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" die Stadt Nastätten als übergeordneter Schwerpunkt anerkannt? Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hat sich beim Beschluß des 5. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe am 15. Dezember 1975 darauf verständigt, daß der 5. Rahmenplan — von geringfügigen gebietlichen Berichtigungen abgesehen —nur eine Fortschreibung des 4. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe darstellt. Demgemäß sollen neue Erkenntnisse und Überlegungen hinsichtlich der Fördergebietskulisse, der Erfolgskontrolle, von Schwerpunkten und Förderpräferenzen soweit möglich in den 6. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe für den Zeitraum 1977 bis 1980 einfließen. Die Stadt Nastätten ist demzufolge auch im 5 Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe als Schwerpunktort mit einer Förderungspräferenz von 15 °/o anerkannt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 27 und 28) : Wie hoch sind die Bundesbürgschaften der Bundesrepublik Deutschland für Ausfuhrgeschäfte mit Polen in den Jahren 1970 bis 1975, nach einzelnen Jahren aufgeschlüsselt, gewesen? Wie hoch ist das polnische Handelsdefizit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1970 bis 1975, nach einzelnen Jahren aufgeschlüsselt, gewesen? Zu Frage B 27: Ich bitte um Verständnis, daß die Obligozahlen, die nicht geographische Räume, sondern Einzelländer betreffen, bei uns wie auch in anderen Exportländern vertraulich behandelt werden. Ich bin aber bereit, in den Bundestagsausschüssen die gewünschten Zahlenangaben zu machen. Zuletzt ist dies für alle Staatshandelsländer sehr detailliert in Anlage 2 zum Halbjahresbericht des BMF an den Haushaltsausschuß über die vom Bund übernommenen Gewährleistungen nach dem Stande vom 31. Dezember 1974 geschehen. Zu Frage B 28: Die Zahlen zur Entwicklung der Handelsbilanz bitte ich der Anlage zu entnehmen. Daraus folgt, — daß der Außenhandel mit Polen bis 1972 in etwa ausgeglichen war, — daß sich 1972-1974 von 0,5 Milliarden DM bis 2,2 Milliarden DM anwachsende polnische Handelsbilanzdefizite ergeben haben, — daß 1975 insbesondere infolge rückläufiger deutscher Exporte (-11 °/o, 1974 noch +37 °/o) das polnische Handelsbilanzdefizit erstmals wieder um 0,4 Milliarden DM zurückgegangen ist. Warenverkehr Bundesrepublik Deutschland-Polen (Herstellungs- und Verbrauchsland) - in Millionen DM - Jahr Umsatz Einfuhr Ausfuhr Saldo 1950 134,3 67,9 66,4 - 1,5 1960 624,5 320,2 304,3 - 15,9 1970 1402,3 744,1 658,2 - 85,9 1971 1547,3 770,5 776,8 + 6,3 1972 2 439,8 987,5 1 452,3 + 464,8 +57,6 °/o +28,1 °/o + 86,9 °/o 1973 3 853,7 1 219,3 2 634,4 +1 415,1 +57,9 °/o +23,4 °/o +81,4 °/o 1974 5 041,0 1 425,6 3 615,4 +2 189,8 +30,8 °/o +16,9 °/o +37,2 °/o 1975 4 648,7 1 436,2 3 212,5 +1 776,3 - 7,8 °/o + 0,7 °/o -11,1 °/o Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4707 Frage B 29) : Sieht die Bundesregierung die von ihr geforderte Bestandsaufnahme der EG-Agrarpolitik nach dem EG-Gipfeltreffen von Rom als gescheitert an (CDU/CSU-Agrarbrief vom 22. Dezember 1975)? Die Bestandsaufnahme der Gemeinsamen Agrarpolitik ist nicht gescheitert. Sie hat im Gegenteil wichtige Ergebnisse gebracht, von denen zwei besonders hervorzuheben sind: Die im Rahmen der Bestandsaufnahme von allen Mitgliedstaaten, von der Kommission und vom Rat durchgeführten eingehenden Analysen der Gemeinsamen Agrarpolitik haben dazu geführt, daß strittige Punkte so klar wie nie zuvor abgegrenzt werden konnten. Das versachlicht und erleichtert die agrarpolitische Diskussion. Die Schlußfolgerungen des Agrarrates zur Bilanz der Gemeinsamen Agrarpolitik sind von der Kommission im Rahmen ihrer Preisvorschläge schon zu einem großen Teil aufgegriffen worden. Z. B.: Die von der Kommission für die Gemeinschaft vorgeschlagenen Preisanhebungen werden im großen und ganzen den besonderen markt- und stabilitätspolitischen Zielsetzungen gerecht, ohne dabei die berechtigten einkommenspolitischen Erfordernisse der Produzenten zu vernachlässigen. Der Kommissionsvorschlag für Milch (Preisanhebungsrate unter Kostensteigerung, Auflockerung der Magermilchpulverintervention, Nichtvermarktungsprämie für Milch) trägt im wesentlichen der schwierigen Situation auf dem Milchmarkt Rechnung und entspricht insoweit auch den diesbezüglichen Ergebnissen der europapolitischen Beratungen des Bundeskabinetts im Herbst 1975. Bei Getreide schlägt die Kommission vor, die Preisrelationen zwischen den Getreidearten so zu ändern, daß die Verfütterung des überschüssigen EG-Weichweizens erleichtert wird. Diese Maßnahme wird es ermöglichen, den Schwierigkeiten gerecht zu werden, die bei Weichweizen als Folge von Neuzüchtungen mit Massenerträgen aufgetreten sind. Für Wein schlägt die Kommission u. a. Rodungsprämien und ein mehrjähriges Verbot von Neuanpflanzungen vor. Diese Maßnahmen können dazu geeignet sein, die strukturellen Überschüsse auf dem Weinsektor abzubauen. Es ist eine permanente Aufgabe, den in der Bestandsaufnahme definierten Schwierigkeiten und Fehlentwicklungen der Gemeinsamen Agrarpolitik gerecht zu werden und die im Agrarrat gewonnene grundsätzliche Übereinstimmung in konkrete poli- tische Entscheidungen umzusetzen. Die Bestandsaufnahme wird deshalb auch zukünftig die Gemeinsame Agrarpolitik beeinflussen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4707 Frage B 30) : Ist das Land Bayern bei der Verteilung der Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur benachteiligt worden, wie vom bayerischen Landwirtschaftsminister Dr. Eisenmann beklagt wurde, und wie haben sich die Bundeszuweisungen für die bayerische Landwirtschaft in den letzten Jahren entwickelt? Über die Verteilung der Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" entscheidet der Planungsausschuß. In ihm sind alle Länder und der Bund vertreten. Beschlüsse kommen mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen zustande. Aufgrund der Beschlüsse des Planungsausschusses hat Bayern für die Gemeinschaftsaufgabe folgende Bundesmittel erhalten: Bundesmittel Anteil Bayerns an den Bundesmitteln insgesamt Bundesmittel für Bayern insgesamt 1973 258,492 Mill. DM 21,5 v. H. 1 200 Mill. DM 1974 260,422 Mill. DM 21,7 v. H. 1 200 Mill. DM 1975 326,632 Mill. DM 23,8 v. H. 1 372 Mill. DM 1976 333,560 Mill. DM 24,8 v. H. 1 345 Mill. DM Die Entwicklung der Bayern zugeteilten Bundesmittel zeigt, daß sowohl der relative Anteil Bayerns als auch der absolute Betrag von Jahr zu Jahr gestiegen sind und das bei gleichbleibenden und bei sinkenden Bundesmitteln jeweils im Vergleich zum Vorjahr. Aus der Sicht dieser positiven Entwicklung heraus kann von Benachteiligung nicht die Rede sein. Dies gilt auch für 1976. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15491* Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 31) : Ist es nicht möglich, Veränderungen der gesetzlichen Lohnnebenkosten so zu terminieren, daß die Firmen nur einmal im Jahr eine Neuberechnung der gesetzlichen Lohnnebenkosten vornehmen müssen, und wenn ja, wird die Bundesregierung entsprechende Schritte unternehmen? Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Auffassung, daß Veränderungen der Lohnnebenkosten möglichst zu einem einheitlichen Zeitpunkt vorgenommen werden sollten. Soweit erforderlich, sind die Beitragssätze für die Rentenversicherung und für die Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit durch Gesetz oder Verordnung im allgemeinen zum 1. Januar verändert worden. Derselbe Zeitpunkt gilt für die auf Gesetz beruhenden Beitragsveränderungen durch Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in den genannten Versicherungszweigen und in der Krankenversicherung. Abweichende Zeitpunkte sind bei den Veränderungen der Beitragssätze in der Krankenversicherung festzustellen. Ich sehe aus rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen keine Möglichkeit, für alle Krankenkassen einen festen Termin zu bestimmen. Die Festsetzung der Beitragssätze ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Kassen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind so zu bemessen, daß sie für die zulässigen Ausgaben der Kassen ausreichen (§ 385 Abs. 1 Satz 1 Reichsversicherungsordnung, § 63 Abs. 2 Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte). Die Kassen haben deshalb eine Änderung der Beitragssätze vorzunehmen, wenn sich anderenfalls Deckungslücken ergeben würden. Außerdem ist es für einen Krankenversicherungsträger unter Umständen schwierig, den Finanzbedarf für ein Jahr immer in ausreichender Genauigkeit zu ermitteln. Die Kassen sind bestrebt, als Termin für die Erhöhung von Beitragssätzen den 1. Januar einzuhalten. Dieser Zeitpunkt wird am häufigsten gewählt. Erhöhungen der Beitragssätze zum 1. Juli oder zum Beginn eines anderen Monats sind nicht auszuschließen. Das Bundesarbeitsministerium unterstützt bereits eingeleitete Schritte des Bundesversicherungsamtes, eine größere Vereinheitlichung der Termine in der Krankenversicherung herbeizuführen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/4707 Frage B 32) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Mitteilungspflicht der Betriebe nach § 13 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes für das Jahr 1975 im Erlaßwege ausgesetzt werden sollte, nachdem diese Vorschrift wegen ihres hohen Verwaltungsaufwands durch die vom Bundestag verabschiedete Jugendarbeitsschutz-Novelle 1976 aufgehoben wird, und wenn ja, wird sie entsprechende Schritte einleiten? Die Erhebungsbögen für die nach § 13 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes vom Arbeitgeber abzugebende Mitteilung sind im Hinblick auf die Mitte Februar 1976 ablaufende Mitteilungsfrist im Oktober/November 1975 von den Berufsgenossenschaften versandt worden. Zu diesem Zeitpunkt konnte keine Aussage über den Ausgang der Beratungen im Deutschen Bundestag gemacht werden. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, das laufende Mitteilungsverfahren im Erlaßwege auszusetzen. Es sollte auch berücksichtigt werden, daß die Aussetzung des Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt voraussichtlich einen höheren Aufwand als der normale Ablauf zur Folge hat. Mit den zuständigen obersten Landesbehörden ist im Dezember 1975 über die beabsichtigte Streichung des § 13 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz gesprochen worden. Nach dem Ergebnis dieses Gespräches gehe ich davon aus, daß die Länderbehörden keine Bußgeldverfahren einleiten, wenn die Mitteilungen nicht gemacht werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage B 33) : Sind der Bundesregierung Untersuchungsergebnisse bekannt, wonach der Umgang mit Asbest als Werkstoff oder als Schutzkleidung ursächlich sein soll für bestimmte Krankheiten, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung im Interesse des Arbeitsschutzes dagegen zu tun? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Umgang mit Asbest berufsbedingte Erkrankungen auslösen kann. Asbeststaublungenerkrankungen (Asbestose) sowie Asbestose in Verbindung mit Lungenkrebs sind daher seit längerer Zeit in der Liste der Berufskrankheiten (Nrn. 30 und 31) der Siebenten Berufskrankheitenverordnung vom 20. Juni 1968 aufgeführt. Berufserkrankungen, die ausschließlich auf das Tragen asbesthaltiger Schutzkleidung zurückgeführt werden könnten, sind bisher nicht bekannt geworden. Der Frage einer möglichen Gefährdung durch das Tragen von asbesthaltiger Schutzkleidung wird jedoch z. Z. in einem berufsgenossenschaftlichen Forschungsvorhaben nachgegangen. Mit Ergebnissen ist im Jahre 1977 zu rechnen. Im Jahre 1974 wurden 163 Asbestosen sowie 15 Asbestosen in Verbindung mit Lungenkrebs als Berufskrankheiten angezeigt. 82 Fälle von Asbestose sowie 20 Fälle von Asbestose in Verbindung mit Lungenkrebs, die z. T. auf angezeigte Fälle aus den Vorjahren zurückzuführen sind, wurden erstmals als Berufskrankheit entschädigt. Zum Schutz der Arbeitnehmer, die mit Asbest umgehen, wurde am 1. April 1973 die Unfallverhütungsvorschrift „Schutz gegen gesundheitsgefährlichen mineralischen Staub" erlassen, die neben der Anzeigepflicht des Umgangs mit Asbest und Grenz- 15492* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 werten für die zulässige Asbestkonzentration am Arbeitsplatz insbesondere technische und arbeitsmedizinische Vorschriften enthält. Ferner sind in der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe vom 17. September 1971, die mit der kürzlich erlassenen Verordnung vom 8. September 1975 erheblich geändert und erweitert wurde, allgemeine Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, zu denen Asbest zählt, enthalten. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung den Sachverständigenausschuß für gefährliche Arbeitsstuffe beauftragt, auf der Grundlage des gegenwärtig dem Bundestag vorliegenden Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation „Nr. 139 über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende Stoffe und Einwirkungen verursachten Berufsgefahren" Vorschläge für weitergehende Vorschriften über krebserzeugende Stoffe zu erarbeiten. Insbesondere ist vorgesehen, vorzuschreiben, daß krebserzeugende Arbeitsstoffe, darunter Asbest, künftig nur verwendet werden dürfen, wenn sie aus technischen Gründen nicht durch andere weniger schädliche Stoffe ersetzt werden können. Derartige Regelungen bestehen bereits für Benzol, Tetrachlorkohlenstoff, Tetrachloräthan, Pentachloräthan und silikogene Strahlmittel. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (SoltauHarburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 34 und 35) : Trifft es zu, daß die gemeinnützigen Blindenwerkstätten, die einer öffentlichen Förderung in besonders hohem Maße bedürfen, weil sie Arbeitsplätze auch für leistungsschwache blinde Handwerker zur Verfügung stellen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur in sehr geringem Maße berücksichtigt werden, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen, um eine stärkere Berücksichtigung des Blindenhandwerks bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen und um damit eine Gefährdung von Arbeitsplätzen zu vermeiden? Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß die entsprechenden Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes von 1974 und die Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber von 1975 sich für eine Unterstützung des Blindenhandwerks als unzureichend erwiesen haben, und — wenn ja — wird sie sich für eine Verbesserung einsetzen? Das Schwerbehindertengesetz hat die besondere Förderungsbedürftigkeit und Förderungswürdigkeit von Blindenwerkstätten in § 56 anerkannt. In dieser Vorschrift wurden ihnen die gleichen Präferenzen wie Werkstätten für Behinderte eingeräumt. Zu diesen besonderen Hilfen, die den laufenden Betrieb der Werkstätten und eine dauerhafte Beschäftigung der in ihnen tätigen Behinderten soweit wie möglich sichern sollen, gehört die Verpflichtung der öffentlichen Hand, die Werkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugt zu berücksichtigen. Zu dieser Vergünstigung hat der Bundesminister für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung allgemeine Richtlinien erlassen, die verbindlich Art und Ausmaß der Vergünstigung vorschreiben. Da die Richtlinien nur für den Bereich des Bundes, seiner Einrichtungen und Sondervermögen verbindlich sind, ist gleichzeitig an die Ministerpräsidenten der Länder appelliert worden, die neuen Richtlinien uneingeschränkt für die öffentlichen Aufträge der Länder zu übernehmen und ihre Anwendung auch bei den Gemeinden zu veranlassen. Darüber hinaus sind in breit angelegten Aktionen Behörden und Verbände über die neuen Richtlinien unterrichtet worden, um auf ihre strikte Anwendung hinzuwirken und so die Auftragslage der Werkstätten und ihre wirtschaftliche Situation nachhaltig zu verbessern. Knapp 6 Monate nach Erlaß der Richtlinien kann trotz aller intensiven Bemühungen leider nicht erwartet werden, daß die Richtlinien bereits in allen Bereichen der öffentlichen Hände voll zur Anwendung kommen und auch die Werkstätten die ihnen neu eröffneten Möglichkeiten voll in Anspruch nehmen. Es ist deshalb zu früh, darüber zu urteilen, inwieweit sich die neuen Hilfen bewährt haben. Erfahrungsberichte darüber, inwieweit Blindenwerkstätten von den Vergabestellen in Bund, Ländern und Gemeinden bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden, sind derzeit noch nicht verfügbar. Die erste Statistik über Art und Ausmaß der an Werkstätten vergebenen Aufträge, die in § 8 der Richtlinien vorgesehen ist, ist frühestens im 2. Halbjahr 1976 verfügbar. Bisher sind aber auch weder von Blindenverbänden noch von einzelnen Blindenwerkstätten Klagen über die neue gesetzliche Regelung oder die Richtlinien geführt worden. Danach gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, daß die für die Werkstätten gefundene großzügige Regelung sich nicht bewährt. Diese Regelung hat die Zustimmung aller Bundesländer gefunden. Sie ist im Bundesarbeitsministerium mit sachkundigen Werkstattleitern und Vertretern der Trägerorganisationen erörtert und einhellig begrüßt worden. Von einer Änderung dieser Einstellung ist nichts bekannt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage B 36) : Nachdem sich bei Firmenzusammenbrüchen und Konkursen der letzten Zeit wiederholt herausgestellt hat, daß der jeweilige Betriebsrat von der Firmenleitung über die tatsächliche Lage des Unternehmens weitgehend im Unklaren gelassen wurde, frage ich die Bundesregierung, welche Konquenzen sie hieraus, abgesehen vom Mitbestimmungsgesetzentwurf, für die künftige Sicherung bestehender Rechte der Arbeitnehmervertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz zieht? Nach § 106 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerfG) hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuß rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15493* wozu insbesondere seine wirtschaftliche und finanzielle Lage gehört, zu unterrichten. Ferner ist der Betriebsrat gemäß § 111 Betriebsverfassungsgesetz über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Werden diese Unterrichtungspflichten nicht, wahrheitswidrig, unvollständig oder verspätet erfüllt, so stellt dies nach § 121 Betriebsverfassungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 20 000,—DM geahndet werden kann. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als auch nach der herrschenden Meinung in der arbeitsrechtlichen Literatur die Eröffnung eines Konkursverfahrens grundsätzlich die gesetzlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats unberührt läßt. Nach Eröffnung des Konkursverfahrens hat vielmehr der Konkursverwalter bei allen Maßnahmen, die die Interessen der Arbeitnehmer berühren, die gesetzlichen Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten. Das gilt insbesondere auch für die Aufstellung eines Sozialplans nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz, wenn im Rahmen eines Konkurses Betriebsänderungen durchgeführt werden. Da bereits das geltende Betriebsverfassungsgesetz eine Verletzung der gesetzlichen Unterrichtungspflichten des Unternehmers mit erheblichen Sanktionen belegt und da auch während des Konkursverfahrens die gesetzlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats grundsätzlich zu beachten sind, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit — und im Grunde auch keine Möglichkeit — für eine weitergehende gesetzliche Sicherung bestehender Beteiligungsrechte der betrieblichen Arbeitnehmervertretungen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 37) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Durchführung des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend den nachgeordneten Dienststellen eine großzügige Handhabung des Artikels 5 immer dann zu empfehlen, wenn davon zusätzliche Ausbildungsleistungen von Unternehmungen — beispielsweise sozial-pädagogische Kurse — betroffen sind? Die Aufsicht über die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Sie müssen dabei darauf achten, daß die Vorschriften ihrem Sinn und Zweck entsprechend zum Schutze der Kinder und Jugendlichen durchgeführt werden. Die Frage der Ausbildungsmaßnahmen wird in § 10 des neuen Jugendarbeitsschutzgesetzes, das der Deutsche Bundestag am 23. Januar 1976 verabschiedet hat, ausdrücklich geregelt. Danach werden Ausbildungsmaßnahmen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, auf die höchstzulässige Arbeitszeit angerechnet. Ob die von Ihnen angesprochenen sozialpädagogischen Kurse hierunter fallen, hängt von den konkreten Umständen im Einzelfall ab. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 38) : Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen 300-Millionen-Programms u. a. auch die Zahl der Ausbildungsplätze beim Gerätedepot Weener aufzustocken, um damit wenigstens eine kleine Hilfe für die Jugendlichen in diesem Raum zu schaffen? In welchem Umfang im Bereich des Bundesministers der Verteidigung zusätzliche Ausbildungsplätze angeboten werden können, wird z. Z. von einer Sonderkommission geprüft. Diese wird auch die Ausbildungskapazität des Gerätedepots Weener untersuchen, damit ggf. auch dort zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden können. Die Überprüfung der Ausbildungswerkstätten wird voraussichtlich im März 1976 abgeschlossen sein. Sie werden daher Verständnis dafür haben, daß ich Ihre Frage z. Z. noch nicht abschließend beantworten kann. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 39) : Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, im Interesse einer ordnungsgemäßen Schwimmausbildung der Soldaten des Standorts Borkum das Angebot der Kurverwaltung Borkum zu akzeptieren, das die Kapitalisierung der Benutzungsgebühren vorsieht und gleichzeitig die Zahlung einer einmaligen Bundesfinanzhilfe? Die „Nordseebad Borkum GmbH", die das Bad jetzt betreibt, hat der Wehrbereichsverwaltung II am 30. Mai 1975 den Abschluß eines Mitbenutzungsvertrages über 5 Jahre unter folgenden Voraussetzungen angeboten: a) Kapitalisierung der Benutzungsgebühr von 175,—DM pro Wochenstunde für 5 Jahre (175,— DM X 1 000 Stunden = 175 000,— DM) b) Zahlung einer einmaligen Bundesfinanzhilfe. Ich habe bereits im September 1975 die Wehrbereichsverwaltung II angewiesen, mit der Stadt Borkum und der „Nordseebad Borkum GmbH" zu verhandeln und eine Vereinbarung über eine Kapitalisierung der Benutzungsgebühr für 5 Jahre zu tref- wenn diese bereit sind, der Bundeswehr wöchentlich für 5 Stunden das Recht zur ausschließ- 15494* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 lichen Benutzung des Hallenschwimmbades für Ausbildungszwecke einzuräumen und eine Einigung über eine angemessene Abzinsung der Vorauszahlung zustande kommt. Diese Vereinbarung kann jederzeit abgeschlossen werden. Darüber hinaus würde die Bundeswehr sogar bereit sein, auf eine Abzinsung zu verzichten, wenn die Stadt Borkum sich ihrerseits vertraglich bindet, für die festgelegte Laufzeit die zugrundegelegte Gebühr nicht zu erhöhen bzw. keine Nachforderungen zu stellen. Die Zahlung eines weiteren Zuschusses ist mir aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da die Bundeswehr den Bau des Hallenbades nicht veranlaßt hat. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 40) : Trifft es zu, daß bei Truppenübungsplatzaufenthalten, z. B. dem Aufenthalt der 1. Luftlandedivision in Hohenfels/Oberpfalz im Januar 1976, trotz strenger Winterkälte keine angemessene Winterausrüstung zur Verfügung gestellt wurde, obwohl angemessene Winterbekleidung in den Standortverwaltungen vorrätig gehalten wird, und wenn ja, worauf ist es zurückzuführen? Es trifft nicht zu, daß den Soldaten der Bundeswehr bei Truppenübungsplatzaufenthalten keine angemessene Winterbekleidung zur Verfügung gestellt worden ist. Das gilt auch für den Aufenthalt der 1. Luftlandedivision in Hohenfels/Oberpfalz. Ich darf darauf hinweisen, daß für die Ausstattung der Truppe mit Bekleidung im Benehmen mit den einzelnen Teilstreitkräften ein Ausstattungssoll festgesetzt worden ist, das die unterschiedlichen klimatischen Verhältnisse berücksichtigt. Diese Ausstattung reicht nach den Stellungnahmen der Teilstreitkräfte auch für Übungsvorhaben in den Wintermonaten aus. Sofern der Hintergrund Ihrer Frage die Ausstattung mit einem dritten Kampfanzug aus Baumwolle — unter Einziehung des bisherigen Wollanzuges — ist, darf ich darauf hinweisen, daß damit einer jahrelangen Forderung der Truppe entsprochen wurde. Durch Bereitstellung der entsprechenden Unterbekleidung, z. B. Pullover, ist jedoch ein ausreichender Wärmeschutz auch bei diesen Anzügen im Winter gesichert. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 41) : Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem Neubau der internationalen Jugendbildungsstätte in Dahlem-Baasem, Kreis Euskirchen, geführt, und wann ist mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme zu rechnen? Die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung, der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sowie Vertretern des bisherigen Trägers und der OttoBenecke-Stiftung über die Verwendung des Neubaues der internationalen Jugendbegegnungsstätte Baasem/Eifel haben wegen der Finanzierung der zu erwartenden laufenden Kosten des Betriebs Schwierigkeiten für die Übernahme der Trägerschaft durch die Otto-Benecke-Stiftung ergeben. Wegen der zu übernehmenden Kosten aus dem Neubau wäre eine Finanzierung allein aus den — vom Garantiefonds getragen — Tagessätzen der Teilnehmer an den Förderkursen der Otto-Benecke-Stiftung nicht möglich; der Zuschuß an die Stiftung müßte erhöht werden. Inwieweit diesen Schwierigkeiten begegnet werden kann, wird bei der Landes- und bei der Bundesregierung geprüft. Es sind deshalb auch unverzüglich Gespräche mit anderen eventuell für eine Nutzung dieser Einrichtung in Betracht kommenden Trägern angeknüpft worden. Die Verhandlungen werden beschleunigt geführt, damit die Fertigstellung in diesem Jahr erreicht werden kann. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 42 und 43) : Was kann die Bundesregierung tun, um zu erreichen, daß in der für 1976 zu erwartenden Richtlinie des Rates der EG die Verwendung anderer Pflanzenfette als Kakaobutter für Schokoladenerzeugnisse in der ganzen EG einheitlich geregelt wird? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Auslegung der neuen Kakaoverordnung, wonach andere Pflanzenfette als Kakaobutter in Schokoladenerzeugnissen nicht, auch nicht bei entsprechender Kennzeichnung, verwendet werden dürfen, verfassungswidrig ist, und wenn ja, wird sie dem entgegentreten? Zu Frage B 42: Eine sinnvolle einheitliche Regelung über die Verwendbarkeit derartiger Fette läßt sich erst dann erzielen, wenn sie bei der Analyse sowohl qualitativ als auch quantitativ einwandfrei nachgewiesen werden können. Das ist bisher nicht möglich. Aus diesem Grunde ist eine Einigung der Mitgliedstaaten über diese Frage vorerst nicht zu erwarten. Zu Frage B 43: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 44) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15495* Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in der geplanten Kennzeichnungsverordnung für alkoholfreie Erfrischungsgetränke der Kommission der EG-Generaldirektion Landwirtschaft für den Verbraucher, und hält sie die durch die Verordnung bedingten Herstellungsmehrkosten für vertretbar? Das der Bundesregierung vorliegende Arbeitsdokument der Kommission der EG zur Vorbereitung eines Richtlinienvorschlags über die Kennzeichnung von Lebensmitteln geht davon aus, daß in dieser Richtlinie für vorverpackte Lebensmittel — also nicht nur für alkoholfreie Erfrischungsgetränke — grundsätzlich gleiche Anforderungen an die Kennzeichnung festgelegt werden sollen. Sofern für bestimmte Produkte oder Produktgruppen abweichende oder zusätzliche Kennzeichnungen erforderlich sind, die nicht bereits in der horizontalen Richtlinie berücksichtigt werden können, sollen diese in den Spezial-Richtlinien für die bestimmten Erzeugnisse getroffen werden. Dieses Prinzip lehnt sich an die in der Bundesrepublik bereits bestehenden Regelungen an; auch in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sind für die meisten vorverpackten Lebensmittel bestimmte Anforderungen an die Kennzeichnung festgelegt, die speziellen Regelungen über die Kennzeichnung für bestimmte Produkte finden sich hingegen in den Spezial-Rechtsverordnungen. Für den Verbraucher hat dieses Prinzip den Vorteil, daß die Kennzeichnung der vorverpackten Lebensmittel weitgehend nach einem einheitlichen Schema vorgenommen wird. Dies erleichtert es ihm, sich über die Produkte zu unterrichten. Ob überhaupt und gegebenenfalls in welcher Höhe Herstellungsmehrkosten für alkoholfreie Erfrischungsgetränke durch künftige gemeinschaftsrechtliche Anforderungen an die Kennzeichnung entstehen können, ist nach dem gegenwärtigen Stand der Arbeiten in Brüssel noch nicht zu beurteilen. Sofern Sie sich auf den speziellen Richtlinienvorschlag zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über alkoholfreie Erfrischungsgetränke beziehen, ist folgendes zu bemerken: Der Richtlinienvorschlag ist im Jahr 1970 von der Kommission dem Rat der EG vorgelegt worden. Nach wenigen Beratungen hat die Kommission jedoch im Juni 1973 einen geänderten Vorschlag angekündigt. Dieser ist bisher nicht vorgelegt worden. Beratungen haben seit 1973 nicht mehr stattgefunden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 45) : Trifft es zu, daß das Bundesgesundheitsamt die Tuberkuloseschutzimpfung aus finanziellen Erwägungen nicht mehr in die neuen Empfehlungen aufgenommen hat, womit nach der Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde, der Gesellschaft für Sozialpädiatrie und des Berufsverbands der Kinderärzte die Gesundheit vieler Kinder aufs Spiel gesetzt werde, und wie hoch ist — bejahendenfalls — die mit einer solchen Maßnahme gewonnene Ersparnis? Finanzielle Erwägungen sind bei den Beratungen der „Ständigen Impfkommission" des Bundesgesundheitsamtes — einem Sachverständigengremium — unbeachtlich. Die Kommission bemüht sich, Nutzen und Nebenwirkungen der einzelnen Impfung gegeneinander abzuwägen, und die empfohlenen Impfungen in einem Gesamtzusammenhang zu sehen. So hat die „Ständige Impfkommission" vor einiger Zeit zu einer Einschränkung der Pockenimpfpflicht und der freiwilligen Keuchhustenschutzimpfungen geraten. Zur BCG-Impfung hat die „Ständige Impfkommission" eine Reihe von Sachverständigen gehört und ist nach eingehender Beratung zu dem Schluß gekommen, die generelle Impfung der Säuglinge als Routinemaßnahme nicht mehr zu empfehlen. Sie hält es für vertretbar, die BCG-Impfung auf Kinder in gefährdetem Milieu zu beschränken. Die Kornmission befindet sich dabei in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose, das diese Auffassung bereits in seinem 3. Informationsbericht vom März 1973 vertreten hatte. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 7/4707 Fragen B 46 und 47) : Wird im Zusammenhang mit dem Ausbau der Vogelfluglinie der Deutschen Bundesbahn die enge Kurve der Bahntrasse im Bereich der Stadt Oldenburg begradigt werden? Wann ist mit der Durchführung dieser Maßnahme zu rechnen? Der Nutzen einer Linienverbesserung der Vogelfluglinie im Bereich der Stadt Oldenburg (Holst.) steht nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn (DB) in keinem Verhältnis zu den hierfür erforderlichen erheblichen Kosten. In Anbetracht einer Vielzahl von dringlicheren und wirtschaftlicheren Maßnahmen im Bereich der DB steht eine derartige Baumaßnahme zur Zeit nicht an. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 48) : Wie haben sich für die Kunden der Deutschen Bundesbahn im Bereich des Kreises Euskirchen und des Erftkreises im einzelnen die Kosten durch die Schließung von Stückgutbahnhöfen verändert? Ein Vergleich zwischen den Kosten der bisherigen Bedienung und der neuen Bedienungsform im Stückgutverkehr nach dem Modell 400 ist nicht möglich. Dies gilt insbesondere für den Unterschied in den Kosten der ehemaligen Selbstabholung und der neuen Flächenfrachten der Deutschen Bundesbahn. 15496* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/4707 Fragen B 49 und 50) : Ist der Bundesregierung bekannt. daß der von ihr geförderte und bevorstehende Ausbau der B 1 im Bereich „Oppspring" des Mülheimer Stadtgebiets ein waldreiches Erholungsgebiet anschneidet, und wird sie gegebenenfalls im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür Sorge tragen, daß die Trassenführung der B 1 die vorhandenen Waldbestände nicht unnötig in Anspruch nimmt? Wird sie weiterhin, falls ein Eingriff in den Waldbestand unvermeidlich ist, die baldige Wiederaufforstung sichern und dafür sorgen, daß die Erholungsuchenden ungefährdet die Verkehrsstraße über- oder unterschreiten können? Nach dem vorliegenden, aber noch nicht endgültigen Vorentwurf muß beim Ausbau der B 1 in Mülheim ein Waldgebiet angeschnitten werden. Die mit der Planung und Entwurfsbearbeitung befaßte Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich gehalten, bei den verschiedenen berührten Interessen eine Abwägung vorzunehmen, in die ggf. auch Wald- und Erholungsgebiete einzubeziehen sind. Soweit eine Einbindung einer ausgebauten Straße in die angrenzende Landschaft erforderlich ist, erfolgt dies durch spezielle landschaftsgärtnerische Gestaltung. Im Bereich Oppspring soll die Böschung der ausgebauten B 1 standortgerecht dicht bepflanzt werden und der entstehende Waldsaum soll eine entsprechende Unterpflanzung erhalten. Bisher sind im Waldgebiet Oppspring keine die B 1 kreuzenden Wanderwege vorhanden. Dementsprechend sind auch beim Ausbau der B 1 keine besonderen Fußgängerüber- oder -unterführungen vorgesehen. Eine gute höhenfreie Querungsmöglichkeit wird aber künftig im Bereich der geplanten Rumbachtalbrücke entstehen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 7/4707 Frage B 51) : Hat sich die Bundesregierung beim Ausbau der B 202 zwischen Kiel und Rendsburg bereits definitiv für die Südfrasse im Raum Felde und Achterwehr ausgesprochen, obwohl diese nicht nur durch eine Grundsatzentscheidung der Landesregierung Schleswig-Holstein, sondern auch von den Kommunalvertretungen, landschaftspflegebewußten Verbänden Schleswig-Holsteins und der Offentlichkeit abgelehnt wird, und wenn ja, welche Gesichtspunkte sind dafür ausschlaggebend gewesen? Der Bundesminister für Verkehr hat dem Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein im Dezember 1975 mitgeteilt, daß für die zwischen Kiel und Rendsburg zu verlegende B 202 im Raum Achterwehr die südliche Linienführung der weiteren Planung zugrunde zu legen ist; die förmliche Bestimmung der Linie nach § 16 Bundesfernstraßengesetz steht noch aus. Dem war die Prüfung der von der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein sowohl für die Süd- als auch für die Nordtrasse vorgelegten umfangreichen Unterlagen vorausgegangen. Entscheidend für dieses Ergebnis war letztlich die erhebliche Baukostendifferenz von rd. 17 Millionen DM zugunsten der südlichen Linie bei sonst annähernd gleicher Qualität der Vergleichstrassen insbesondere im Bezug auf Belange des Umweltschutzes und unter Berücksichtigung verkehrs- und trassierungstechnischer Merkmale. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 52 und 53) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn Untersuchungen im Zuge der Rationalisierungsmaßnahmen durchführt mit dem Ziel, den Bahnhof Groß-Umstadt als Hauptdienststelle aufzulösen und dem Bahnhof Babenhausen anzugliedern, womit gleichzeitig auch der Bahnhof Klein-Umstadt Babenhausen zugeordnet werden soll? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der hessische Minister des Innern in seinem Bericht vom November 1973 „Vorschläge für die gebietliche Neugliederung der Landkreise Darmstadt und Dieburg und der Stadt Darmstadt" der Stadt Groß-Umstadt, die ah 1. Januar 1977 über 18 000 Einwohner auf 86 qkm haben wird, eine herausragende Bedeutung als Mittelzentrum und Entlastungsort für das Verdichtungsgebiet Rhein/Main zumißt, die durch die Auflösung des Bahnhofs Groß-Umstadt als Hauptdienststelle gemindert würde, und wie wird bei der genannten Untersuchung dieser Bedeutung Groß-Umstadts Rechnung getragen? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat bestätigt, daß nach dem derzeitigen Stand der Planungen bei der Bundesbahndirektion Frankfurt/Main die Auflösung der Bahnhöfe Hergershausen, Langstadt, Klein-Umstadt und Groß-Umstadt als selbständige Dienststellen und deren Angliederung an die Hauptdienststelle Babenhausen (Knotenpunktbahnhof) vorgesehen ist. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß im Zuge der noch nicht abgeschlossenen Überlegungen eine Erweiterung des relativ kleinen Knotenpunktbereichs Babenhausen oder die Zuordnung dieses Bereichs zu einem anderen Knotenpunktbereich von der DB in Erwägung gezogen werden kann. Durch die Einführung des Knotenpunktsystems im gesamten Netz der DB wird unter Wahrung kundendienstlicher Interessen eine nach verkehrs- und produktionstechnischen Gesichtspunkten ausgerichtete Betriebskonzentration angestrebt. Dadurch wird von der DB eine Minderung des Aufwandes, jedoch keine Verschlechterung der Kundenbedienung erwartet. Befürchtungen, daß die Bedeutung der Stadt Groß-Umstadt als Mittelzentrum durch die innerbetrieblichen Maßnahmen berührt werden könnte, werden von der DB nicht geteilt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 54): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15497* Wie hoch ist derzeit der Wagenausgang bei den in München bestehenden Rangierbahnhöfen, und wie wird sich dieser Wagenausgang nach der von der Deutschen Bundesbahn geplanten Streckenstillegung gestalten? Die Leistungsfähigkeit der Rangierbahnhöfe München-Ost und München-Laim beträgt z. Zt. zusammen rd. 4 800 Güterwagen/Tag. Im Jahre 1974 (Herbst) waren diese beiden Rangierbahnhöfe über ihre Leistungsfähigkeit hinaus belastet. Im Herbstverkehr 1975 lag die Auslastung rd. 10 °/o unter der Leistungsfähigkeit. Die Deutsche Bundesbahn hat lediglich eine Modellrechnung für ein betriebswirtschaftlich optimales Netz vorgelegt. Auf welche Strecken eines Tages tatsächlich verzichtet werden kann, ist z. Zt. völlig offen. Die Auswirkungen für den geplanten Rangierbahnhof im Raume München dürften in jedem Fall nicht erheblich sein, weil die Deutsche Bundesbahn nach ihren Angaben auf dem oben erwähnten Netz schon heute rd. 90 °/o ihres Güterverkehrs bewältigt. Auf Grund der neuesten Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW-Prognose) wurden für einen Rangierbahnhof im Raume München für 1985/90, wie Ihnen bereits in der Fragestunde vom 21./22. Januar 1976 mitgeteilt, ein Aufkommen von 7 000 Wagen/Tag prognostiziert. Anlage 46 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 55) : Wird die Bundesregierung auf die Deutsche Bundesbahn einwirken, daß die Ausgabe von Seniorenkarten auch in den Zügen durch die Zugbegleiter zugelassen wird, damit den in Frage kommenden Bevölkerungskreisen durch die Stillegung von Bahnhöfen in den ländlichen Gebieten der Anspruch auf die Fahrpreisvergünstigungen der Deutschen Bundesbahn im Rahmen von Sonderaktionen für ältere Leute nicht verlorengeht? Die Sonderangebote im Reiseverkehr werden von der Deutschen Bundesbahn selbständig ausgestaltet und durchgeführt. Die Ausgabe von Sonderrückfahrkarten im Zuge ist seit jeher nicht möglich, weil die Hauptaufgabe der Zugbegleiter in der Sicherung und Erfassung der Fahrgeldeinnahmen besteht, der Fahrkartenverkauf durch die Zugbegleiter deshalb auf die unumgänglich notwendigen Fahrkartengattungen begrenzt werden muß. Sonderrückfahrkarten können — wie dies bisher schon praktiziert wird — jederzeit von der nächstgelegenen Fahrkartenausgabe bzw. von einem Reisebüro bezogen werden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage B 56) : Sieht die Bundesregierung auf Grund des Vorfalls am 29. Januar 1976 morgens, als beinahe eine Passagiermaschine der Pakistan Airlines gegen einen Schornstein der Caltex-Raffinerie (Raunheim) gerast war, Veranlassung, die Sicherheitsvorschriften für den Flughafen Frankfurt/Main zu ändern oder zu ergänzen? Nach den Ermittlungen kam am 29. Januar 1976 gegen 08.00 Uhr ein Passagierflugzeug Boeing 707 der Pakistan International Airlines beim Instrumentenanflug zur Landebahn 07 R in Frankfurt ca. 2 km nach links vom Landekurs ab. Sie überflog die etwa 5 km vom Flughafen entfernt liegenden Schornsteine der Raffinerie CALTEX in einem Abstand von etwa 20 m. Dank der Aufmerksamkeit der Flugsicherung konnte der Flugzeugführer zum Fehlanflug durchstarten. Die Untersuchung des Vorfalles ist noch nicht abgeschlossen. Solange die Gründe für das Abweichen vom Landekurs nicht bekannt sind, fehlt jeder Ansatzpunkt für Änderungen von Verfahrensregeln. Sollten sich jedoch als Ursache Unklarheiten in irgendwelchen Sicherheitsvorschriften zeigen, werden diese selbstverständlich sofort einer Überprüfung unterzogen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 57): Wann ist mit der Fertigstellung der Elektrifizierung der Strecke Hannover—Braunschweig—Helmstedt und der Inbetriebnahme zu rechnen? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn soll der elektrische Zugbetrieb auf dem Teilabschnitt (Hannover—)Lehrte—Braunschweig am 30. Mai 1976 aufgenommen werden. Die Inbetriebnahme der Reststrecke bis nach Helmstedt ist für September dieses Jahres vorgesehen. Dies hat allerdings zur Voraussetzung, daß die Planfeststellungsverfahren zum Bau der 110 000Volt-Energieversorgungsanlagen bis zum 1. April 1976 rechtskräftig abgewickelt werden können. Die Landesregierung in Hannover ist von der Deutschen Bundesbahn gebeten worden, den Ablauf der Verfahren bei den örtlichen Verwaltungsbehörden zu unterstützen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 58 und 59) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung der Bundesbahnstrecke Aulendorf—Kißlegg—Leutkirch—Memmingen für die Infrastruktur des südlichen oberschwäbischen und Allgäu-Raums und für die Zukunft des Fremdenverkehrs in diesem Gebiet? 15498* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 Welche Bedeutung für die Industrie und die Arbeitsplätze der Stadt Bad Wurzach besitzt nach Auffassung der Bundesregierung die Bundesbahnstrecke Roßberg—Bad Wurzach? Eine Aussage über die Bedeutung der von Ihnen angesprochenen Strecken für den Fremdenverkehr oder die Industrie und Arbeitsplätze der Stadt Bad Wurzach ist der Bundesregierung nicht möglich, weil ihr die für eine Beurteilung dieser Fragen notwendigen Unterlagen. nicht vorliegen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage B 60) : Wann wird nunmehr mit dem Ausbau der Kreuzung der B 54/414 bei Stein-Neukirch begonnen, nachdem dafür im „Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen" 2 Millionen DM zur Verfügung gestellt wurden? Unmittelbar nach Beschluß des Bauinvestitionsprogramms 1975 wurden im September die Bohrungen für die Gründung des Bauwerks ausgeschrieben und im November 1975 durchgeführt. Daran anschließend ist das Bohrergebnis ausgewertet worden. Gleichzeitig wurden die Bauentwürfe und die Ausschreibungsunterlagen bearbeitet. Nach Angabe der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz erfolgt die Ausschreibung der Bauarbeiten für den Ausbau der Kreuzung B 54/B 414 bei Stein-Neukirch noch im Laufe dieses Monats. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage B 61): Ist es richtig, daß auf den Bundesautobahnen unterschiedliche Salzqualitäten mit zum Teil längerdauerndem Taueffekt und besonders hohem Verschmutzungseffekt verwendet werden, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, darauf hinzuwirken, daß einheitlich gutes und schnellwirkendes Salz gestreut wird? Zur Bekämpfung der Winterglätte auf den Bundesautobahnen wird fast ausnahmslos vergälltes Kochsalz (NaC1) verwendet. Nur wenn Temperaturen unter —10 ° C auftreten, wird punktuell Kalziumchlorid (CaC12) gestreut. Der Taueffekt ist bei beiden Salzarten praktisch gleich. Durch beide Salzarten wird, abgesehen von der Schmelzwasserbildung, keine Verschmutzung der Fahrbahnen verursacht. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 62): Hat der Bundesverkehrsminister der Südtrasse der B 202 den Vorzug gegeben, und wenn ja, aus welchem Grund, obgleich die Landesregierung Schleswig-Holstein unter landesplanerischem Gesichtspunkt die Nordtrasse befürwortet hat, eine Ortschaft — Feld-Brandsbek — durchschnitten und eine besonders reizvolle Landschaft empfindlich belastet würde? Der Bundesminister für Verkehr hat dem Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein im Dezember 1975 mitgeteilt, daß für die zwischen Kiel und Rendsburg zu verlegende B 202 im Raum Achterwehr die südliche Linienführung der weiteren Planung zugrunde zu legen ist; die förmliche Bestimmung der Linie nach § 16 Bundesfernstraßengesetz steht noch aus. Dem war die Prüfung der von der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein sowohl für die Süd- als auch für die Nordtrasse vorgelegten umfangreichen Unterlagen vorausgegangen. Entscheidend für dieses Ergebnis war letztlich die erhebliche Baukostendifferenz von rd. 17 Millionen DM zugunsten der südlichen Linie bei sonst annähernd gleicher Qualität der Vergleichstrassen insbesondere im Bezug auf Belange des Umweltschutzes und unter Berücksichtigung verkehrs- und trassierungstechnischer Merkmale. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 63) : Ist die Bundesregierung bereit, die Abnahmepflicht durch den Technischen Überwachungsverein bei Überrollbügeln an Schlepperfahrzeugen zu beschränken auf Überrollbügel mit einem Verdeck, und eine Abnahmepflicht dann nicht vorzusehen, wenn die Bügel allein angebracht sind? § 19 Abs. 2 StVZO schreibt die Abnahme durch Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr vor. Das Gutachten ist nur dann entbehrlich, wenn für den Überrollbügel selbst eine besondere Betriebserlaubnis (Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile) nach § 22 StVZO erteilt wurde und wenn die Wirksamkeit dieser Fahrzeugteile-Betriebserlaubnis nicht von einer Anbau-Abnahme durch einen Sachverständigen oder Prüfer abhängt. Die Entscheidung, ob eine solche Anbau-Abnahme nötig ist, wird von der Genehmigungsbehörde (bei der Allgemeinen Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt) getroffen. Wie bereits in der Antwort auf Ihre — ebenfalls dieses Thema berührende — Frage vom 28./29. Januar 1976 ausgeführt wurde, kann der Anbau eines Überrollbügels verschiedene, für die Verkehrssicherheit teilweise erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere im Hinblick auf — Breite und Höhe des Fahrer- und Beifahrersitzes — Beanspruchung tragender Bauteile — des Insassenschutzes — der Fahrzeugumrißgestaltung — der Sichtbehinderung nach rückwärts. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15499* Hierbei kann keine Rolle spielen, ob der Überrollbügel mit oder ohne Verdeck angebracht wird. Die vorgenannten Auswirkungen werden gerade durch die Bügel selbst, hingegen nicht oder nur unwesentlich durch das Verdeck hervorgerufen. Deshalb erscheint auch die gesetzliche Forderung nach dem sogenannten TÜV-Gutachten berechtigt. Aus den gleichen Gründen ist ebenfalls unwahrscheinlich, daß für einen oder mehrere bestimmte Überrollbügel eine besondere Fahrzeugteile-Betriebserlaubnis unter Verzicht auf die Anbau-Abnahme erteilt werden kann und daß damit der Ausnahmetatbestand zum Zuge kommt. Jedoch soll hiermit einer entsprechenden Entscheidung der zuständigen Genehmigungsbehörde nicht vorgegriffen werden. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 64 und 65) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung und die Deutsche Bundesbahn Ober die weitere Existenz der Bundesbahnstrecke Neuenmark/Wirsberg Bayreuth, nachdem diese Strecke nicht in dem dieser Tage bekanntgegebenen betriebswirtschaftlich optimalen Netz der Deutschen Bundesbahn enthalten ist? Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Strecke nicht nur aus regional politischen und raumordnerischen Gründen nötig ist, sondern auch für die Einwohner der Region OberfrankenWest die einzige und mögliche Bundesbahnverbindung mit der Regierungshauptstadt Bayreuth darstellt, und welche Möglichkeiten schlägt die Bundesregierung im Falle der Auflösung dieser Strecke den Einwohnern der Region West vor, wenn sie mit der Deutschen Bundesbahn zu ihrer Regierungshauptstadt milssen? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Streckennetz unter betriebswirtschaftlich optimalen Gesichtspunkten untersucht und seine Netzkonzeption am 22. Januar 1976 vorgelegt. Hierin ist die Strecke Neuenmarkt—Wirsberg—Bayreuth nicht aufgenommen. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus den Staatssekretären BMV (Vorsitz), BMF, BMWi, BMBau und BMB, wird daher auch über diese Strecke im Zusammenhang mit der Prüfung der gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ergeben, beraten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann deshalb seitens des Bundesministers für Verkehr über Einzelstrecken nichts ausgesagt werden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 66) : Hält es die Bundesregierung mit den Bestimmungen der StVZO vereinbar, wenn in der Sendung vom 19. September 1975 der Fernsehreihe Der 7. Sinn" eine Warnleuchte gezeigt wurde, die nach Nr. 19 der Technischen Anforderungen vom 5. Juli 1973 anstatt nach Nr. 20 typgeprüft ist? Die Sendungen der Reihe „Der 7. Sinn" werden vom Bundesverkehrsministerium weder hergestellt noch überwacht. Welche Szene mit der Anfrage gemeint ist, ist dem Bundesverkehrsministerium nicht genau bekannt. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 67 und 68) : Trifft es zu, daß das Bundesverkehrsministerium auf einer SPD-Versammlung in Karlsruhe erklären ließ, man wolle am Bau der Rheinstaustufe Neuburgweier nicht um jeden Preis festhalten, falls Ergebnisse aus gegenwärtig laufenden Naturversuchen zur Verhinderung der Erosion eine andere Alternative anbieten, nachdem auf entsprechende Anfragen der CDU bisher stets mitgeteilt worden war, diese Versuche könnten die Entscheidung aus Zeitgründen nicht mehr beeinflussen? Wie stellt sich der gegenwärtige Stand dieser Versuche dar? Zu Frage B 67: Auf der Versammlung in Karlsruhe am 26. Januar 1976 wurde von seiten des Bundes erklärt: 1. daß an der bisherigen Entscheidung, die Staustufe Neuburgweier zu bauen, grundsätzlich festgehalten werden müsse, solange nicht eine der anderen Lösungsmöglichkeiten so weit untersucht und für die Anwendung in der Praxis erprobt sei, daß eine Entscheidung über ihre Verwirklichung möglich ist; 2. daß die laufenden Untersuchungen mit Nachdruck weiter betrieben werden und insbesondere vor dem Beginn der eigentlichen Bauarbeiten Ende 1977 geprüft werden müsse, ob die Untersuchungen über Alternativen bereits so positiv bewertet werden können, daß ein Hinausschieben des Baubeginns bis zum endgültigen Abschluß der Untersuchungen vertreten werden könne; 3. daß eine völlig neue Entscheidungsgrundlage gegeben sei, wenn sich vor Baubeginn als Ergebnis der Untersuchungen eine optimalere und technisch realisierbare Lösung anbiete und dann auf Grund dieser neuen Situation der Bau einer Staustufe mit den Vertragspartnern (Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie Frankreich) selbstverständlich neu überdacht werden müsse. Zu Frage B 68: Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes führt seit 1974 Untersuchungen durch mit dem Ziel, für die Rheinstrecke unterhalb von Neuburgweier eine andere Lösungsmöglichkeit zur Verhinderung der Erosion als den Bau weiterer Staustufen zu finden. In der Praxis verwertbare Untersuchungsergebnisse sind voraussichtlich 1980 zu erwarten. Ein erster Naturversuch mit Geschiebezugabe im Jahre 1975 in der Erosionsstrecke unterhalb der Staustufe Gambsheim zeigt eine positive Tendenz; die Auswertungen der Messungen und Beobach- 15500* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 tungen werden aber erst Ende 1976 vorliegen. Notwendige ergänzende Modellversuche bei der Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe sollen Mitte 1976 aufgenommen werden. Wegen der Schwierigkeit der Materie sind auch noch weitere Naturversuche vorgesehen. Die jetzt sichtbar gewordene positive Tendenz der Untersuchungen rechtfertigt die in der Antwort zu Frage 67 dargelegten Erklärungen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 69) : Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in bezug auf die mit einem Kostenaufwand von ca. 3 Millionen DM errichtete Ausbildungsstätte für zukünftige Fernmeldehandwerker in EutinPulverbeck, und wann wird die Bundesregierung den Deutschen Postverband im Deutschen Beamtenbund in die Meinungsbildung einschalten? Über die Ausbildung zum Fernmeldehandwerker deckt die Deutsche Bundespost ihren gesamten Nachwuchsbedarf für den einfachen und mittleren fernmeldetechnischen Dienst und für Handwerker im Fernmeldewesen. Obgleich im Jahre 1975 kein akuter Nachwuchsbedarf in diesem Bereich bestand, hat die Deutsche Bundespost unter Zurückstellung rein unternehmerischer Gesichtspunkte zur Erhaltung von Ausbildungsplätzen 1 800 Auszubildende im Fernmeldehandwerk angenommen, davon 8 Auszubildende in Eutin-Pulverbeck. Auch in diesem Jahr wird die Deutsche Bundespost im Rahmen ihrer Möglichkeiten Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Die genaue Zahl der für Eutin-Pulverbeck vorzusehenden Auszubildenden wird noch ermittelt, da die Verteilung der Quoten aus dem „Sonderprogramm der Bundesregierung zur Durchführung zusätzlicher bildungspolitischer Maßnahmen" noch nicht abgeschlossen ist. Die Gesamtquoten der Auszubildenden werden unter Beteiligung des Hauptpersonalrats festgelegt. Die Gewerkschaften werden zu gegebener Zeit informiert werden. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 70): Trifft es zu, daß die Berlin-Klausel, durch die im Postabkommen mit Ost-Berlin klargestellt werden soll, daß der Geltungsbereich auch das Land Berlin umfaßt, dadurch eingeschränkt wird, daß Vereinbarungen zwischen dem Senat von Berlin und Ost-Berlin von diesem Abkommen nicht berührt würden, und welche Bedeutung hätte ein solcher Zusatz angesichts der Versicherung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, es gebe zwischen dem Senat von Berlin und Ost-Berlin auf diesem Gebiet keine derartigen Vereinbarungen, und es sei auch nicht beabsichtigt, derartige Vereinbarungen zu treffen? Die Berlin-Klausel des beabsichtigten Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiete des Post- und Fernmeldewesens enthält keine einschränkende Bestimmung, die Vereinbarungen zwischen dem Senat von Berlin und Organen der DDR in Fragen des Post- und Fernmeldewesens vorsieht oder zuläßt. Absatz 1 der Berlin-Klausel enthält die übliche FrankFalin-Formel. Sie wird ergänzt durch einen Absatz 2, wonach Regelungen zwischen den zuständigen Behörden in Berlin (West) und den zuständigen Organen der Deutschen Demokratischen Republik, die Fragen des Post- und Fernmeldewesens betreffen, unberührt bleiben. Die Bundesregierung steht zu weiteren Auskünften im Bundestagsausschuß für innerdeutsche Beziehungen zur Verfügung. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) ((Drucksache 7/4707 Frage B 71): Ist die Bundesregierung bereit, der Jugendpresse und den Schülerzeitschriften die gleiche Vergünstigung zuteil werden zu lassen wie anderen Zeitungen im Zeitschriftenvertrieb, obgleich die Jugendpresse und die Schülerzeitschriften nicht die Auflage des Randausgleichs erfüllen und im Schreibmaschinendruck erscheinen? Zum Postzeitungsdienst werden nur Druckschriften zugelassen, die in einem Hochdruckverfahren oder gleichwertig in einem Flach- oder Tiefdruckverfahren hergestellt sind; dabei darf das Schriftbild weder tatsächlich noch dem Anschein nach die Wiedergabe einer mit der Hand oder mit der Schreibmaschine geschriebenen Vorlage sein. Der Massenbetrieb der Deutschen Bundespost macht es notwendig, daß die Unterscheidungskriterien zwischen Druckschriften und anderen Vervielfältigungen eindeutig auf den ersten Blick erkennbar sind. Dem in Ihrer Anfrage zum Ausdruck kommenden Wunsch kann deshalb leider — trotz aller Würdigung der Jugend- und Schülerpresse — nicht entsprochen werden. Die Deutsche Bundespost betreibt den Postzeitungsdienst gegenwärtig mit einem Defizit von jährlich rd. 600 Millionen DM. Jede andere Abgrenzung der Zeitungen und Zeitschriften — sogenannte Druckschriften — zu anderen Vervielfältigungen würde 1. die Prüfarbeiten wesentlich erschweren, 2. den Postzeitungsdienst mit Vervielfältigungen überschwemmen. Beide Folgen würden zu höherem Personalaufwand führen und die Kostenunterdeckung im Postzeitungsdienst weiter erhöhen. Damit würde die Funktionsfähigkeit des Postzeitungsdienstes in Frage gestellt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15501* Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 72) : Wird sich auf Grund des mit Ost-Berlin ausgehandelten Postabkommens an den Gebühren für Briefe innerhalb Berlins sowie für Briefe zwischen dem Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin und dem anderen Teil Deutschlands etwas ändern, oder steht dem „die Realität der Verträge" mit Ost-Berlin entgegen, wie von der DDR-offiziösen Zeiung „Die Wahrheit" festgestellt wurde? Die Vereinbarungen auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens zwischen den beiden deutschen Postverwaltungen werden zu keinen Gebührenänderungen für Briefe führen, die aus dem Bereich der Deutschen Bundespost in den Bereich der Deutschen Post der DDR gesandt werden. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 73 und 74) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bereits jetzt eine grolle Anzahl von Bundesdarlehenswohnungen leerstehen und daß in zunehmendem Maß Bundesbedienstete in billigere freifinanzierte Wohnungen ausweichen, nicht zuletzt in Erwartung der für 1. März 1976 angekündigten Mieterhöhungen auf Grund der Zinsanhebung für Bundesdarlehen durch die Bundesregierung, und wie groß ist die Gesamtzahl der leerstehenden Bundesdarlehenswohnungen im Bundesgebiet? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß Bundesmittel über Jahrzehnte hinaus dadurch falsch eingesetzt sind, daß Bundesdarlehenswohnungen wegen zu hoher Mieten leerstehen bzw. wegen nachlassendem Bedarf frei vermietet werden müssen, und welche Maßnahmen wird sie gegebenenfalls ergreifen, uni dies zu verhindern? Zu Frage B 73: Von den Wohnungen für Angehörige der Bundeswehr steht nur eine geringe Zahl leer. Nach dem Stand vom 1. Dezember 1975 waren es 225 von rund 116 500 für diesen Personenkreis bestimmten Bundesdarlehenswohnungen. Zu den für sonstige Bundesbedienstete verfügbaren Wohnungen liegt kein Zahlenmaterial vor. Es ist anzunehmen, daß in diesem Bereich die Anzahl der leerstehenden Wohnungen noch geringer ist. Ursache für das Leerstehen von Bundesdarlehenswohnungen ist ein zunehmendes Wohnungsangebot des freien Marktes mit größeren Auswahlmöglichkeiten, namentlich an abgelegenen Standorten. Wohnungssuchende Bundesbedienstete sind nicht verpflichtet, Bundesdarlehenswohnungen zu beziehen, zumal der Bund an diesen Wohnungen nur ein Besetzungsrecht, aber keine Besetzungspflicht hat. Es ist bis jetzt nicht feststellbar, daß wegen der bevorstehenden, im Rahmen der Sozialmieten liegenden Mietanhebung Bundesbedienstete zunehmend auf Wohnungen des freien Marktes ausweichen. Soweit die Oberfinanzdirektionen in einzelnen Standorten eine Mietanhebung nicht oder nur teilweise für vertretbar halten, wird im jeweiligen Einzelfall geprüft, in wieweit auf die Zinsanhebung verzichtet werden muß. Zu Frage B 74: Die zur Errichtung der Bundesdarlehenswohnungen investierten Mittel sind nicht falsch eingesetzt worden. Bei Fertigstellung der Wohnungen war durchweg entsprechender Bedarf vorhanden. Auch heute beschränken sich die Leerstände auf einen verschwindend geringen Anteil des Bestandes an Bundesdarlehenswohnungen. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, über den in begründeten Ausnahmefällen möglichen Verzicht auf Zinsanhebung hinaus wegen der leerstehenden Wohnungen besondere Maßnahmen zu ergreifen. Es obliegt vornehmlich den Vermietern, sich geänderten Marktverhältnissen anzupassen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 75) : Hat das Gesamtdeutsche Institut --- Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben — seinen Sitz auch in Berlin, und wenn ja, warum wird in seinen Publikationen lediglich Bonn als Sitz des Instituts angegeben? Im Erlaß über die Errichtung des Gesamtdeutschen Instituts — Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben — vom 25. Juni 1969 (abgedruckt im Gemeinsamen Ministerialblatt Ausgabe A Nr. 20 vom 21. Juli 1969) heißt es in Artikel I u. a.: Sitz der Bundesanstalt ist Bonn. Die entsprechende Angabe in den Veröffentlichungen der Bundesanstalt ist deshalb korrekt und nicht zu beanstanden. Die Ortsbezeichnung Bonn und Berlin in den Publikationen Reisen von und nach Berlin — Reisen in die DDR Merkblatt (hrsg. März 1970) ist demgegenüber nicht richtig. Das Gesamtdeutsche Institut wurde seinerzeit auf diesen Fehler schriftlich von meinem Hause hingewiesen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 76 und 77) : Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Mittel des von der Bundesregierung beschlossenen 300-Millionen-Programms zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, und werden dabei auch Einrichtungen, wie beschützende Werkstätten und Bundesbildungszentren, gefördert? 15502* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 In welchem Umfang und bei welchen Maßnahmen werden strukturschwache Gebiete, wie das Emsland, in dieses Programm einbezogen, und wann erfolgt die endgültige Festlegung der zu fördernden Projekte? Zu Frage B 76: Das von der Bundesregierung am 28. Januar 1976 beschlossene Sonderprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Höhe von insgesamt 300 Millionen DM sieht 200 Millionen DM für arbeitsmarktpolitische und 100 Millionen DM für berufsbildungspolitische Maßnahmen vor. Die Haushaltsmittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden der Bundesanstalt für Arbeit zur Verfügung gestellt, die damit folgende Leistungen finanziert: Zusätzliche Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung einschließlich der verstärkten Förderung nach § 96 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) für besondere Personengruppen des Arbeitsmarktes, insbesondere für jugendliche, ältere oder sonst schwer vermittelbare Arbeitnehmer. Zusätzliche Maßnahmen zur individuellen Förderung der Berufsvorbereitung und der beruflichen Fortbildung und Umschulung einschließlich einer hierfür erforderlichen Teilnahme an allgemeinbildenden Maßnahmen von arbeitslosen Jugendlichen ohne Berufsausbildungsabschluß. Förderung 1. von Einrichtungen, die Grundausbildungs- und Förderungslehrgänge sowie andere berufsvorbereitende Maßnahmen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und arbeitslose Jugendliche ohne Berufsausbildungsabschluß durchführen, 2. von Einrichtungen zur Berufsausbildung behinderter Jugendlicher, 3. von Werkstätten für Behinderte. Die Zuschüsse sollen vor allem zur Erweiterung und Ausstattung bestehender Einrichtungen verwendet werden. Die Leistungen werden entsprechend den hierfür geltenden Vorschriften des AFG und den hierzu ergangenen Anordnungen und Weisungen der Bundesanstalt für Arbeit gewährt werden. Die Haushaltsmittel, die dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Rahmen des Sonderprogramms für zusätzliche berufsbildungspolitische Maßnahmen zur Verfügung stehen, werden zum Teil für die Ausnutzung freier Ausbildungskapazitäten im öffentlichen Bereich, zum Teil für die Nutzung überbetrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildungsplätze eingesetzt. Damit soll Jugendlichen, die bisher ohne Ausbildungsverhältnis geblieben sind oder deren Ausbildungsverhältnis durch Betriebsstillegungen beendet wurde, der Beginn oder die Fortsetzung der Berufsausbildung ermöglicht werden. Voraussetzung für die Förderung einer Ausbildung in überbetrieblichen oder außerbetrieblichen Einrichtungen ist, daß die Ausbildung zu einem Abschluß in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder zu einem Abschluß gemäß § 48 BBiG oder § 42 Handwerksordnung führt, daß die Ausbildung spätestens bis zum 31. Mai 1976 oder bei Verlust des Ausbildungsplatzes durch Betriebsstillegung spätestens bis zum 31. August 1976 begonnen wird. Die Einzelheiten der Vergabe sind in Richtlinien niedergelegt. Zu Frage B 77: In welchem Umfang und bei welchen Maßnahmen strukturschwache Gebiete wie das Emsland in das Sonderprogramm der Bundesregierung einbezogen werden, kann zur Zeit noch nicht gesagt werden. Die regionale Streuung der Mittel wird sowohl von den noch unversorgten Bewerbern als auch von den vorhandenen, für dieses Programm nutzbaren Ausbildungsplätzen abhängen. Bundespost und Bundesbahn, die insgesamt etwa 1 400 Jugendliche zusätzlich ausbilden wollen, erarbeiten bereits in Abstimmung mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und der Arbeitsverwaltung eine Übersicht über die zusätzlichen Ausbildungsverhältnisse nach Ausbildungsberufen und regionaler Verteilung. Die Richtlinien für die Durchführung zusätzlicher berufsbildungspolitischer Maßnahmen, die die Vergabe der Mittel zur intensiveren Ausnutzung überbetrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildungsplätze regeln, sehen ausdrücklich vor, daß die verfügbaren Haushaltsmittel vom Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit entsprechend der Zahl der Ausbildungsplatzsuchenden den einzelnen Landesarbeitsämtern zuzuweisen sind. Die Landesarbeitsämter haben bei der Verteilung der Mittel regionale Ungleichgewichte im Ausbildungsplatzangebot zu berücksichtigen. Diese Vorschrift stellt sicher, daß strukturschwache Gebiete besonders gefördert werden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 78) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß — wie im „Parlamentarisch-politischen Pressedienst" gemeldet — im Rahmen des 300-Millionen-Mark-Programms der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit 2000 neue Ausbildungsplätze bei der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn geschaffen werden sollen, und wenn ja, mit wieviel neuen Ausbildungsplätzen wird im Rahmen dieses Vorhabens bei der ersten Ausbildungsstelle der Deutschen Bundespost in Bad Kreuznach gerechnet werden können? Im Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung in Höhe von insgesamt 300 Millionen DM sollen u. a. verfügbare Ausbildungskapazitäten im Bereich der Bundeseinrichtungen genutzt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Februar 1976 15503* Bundespost und Bundesbahn haben sich bereit erklärt, insgesamt etwa 1 400 Jugendliche zusätzlich in anerkannten Ausbildungsberufen auszubilden. Dabei sollen in erster Linie solche Ausbildungen gefördert werden, die auch zu Tätigkeiten außerhalb von Post und Bahn qualifizieren. Die regionale Verteilung der zusätzlichen Ausbildungsverhältnisse auf die einzelnen Ausbildungsstellen wird zur Zeit erarbeitet. Bundespost und Bundesbahn werden ihre Überlegungen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erörtern und mit den örtlich zuständigen Stellen der Arbeitsverwaltung abstimmen. Eine konkrete Aussage, wieviel zusätzliche Ausbildungsverhältnisse von der Bundespost in Bad Kreuznach abgeschlossen werden, ist im jetzigen Stadium der Arbeiten noch nicht möglich. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen B 79 und 80) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die von ihr erlassene Rechtsverordnung geprüfte Sekretärin/geprüfter Sekretär vorn 17. Januar 1975 im § 9 eine Gleichstellung von Sekretärinnenprüfungen mit Prüfungen der Industrie- und Handelskammern durch die Industrie- rind Handelskammern vorsieht, diese Bestimmung jedoch von einigen Industrie- und Handelskammern mit der Begründung nicht beachtet wird, der § 9 der genannten Rechtsverordnung sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, und was gedenkt sie zu tun, um die dadurch gegebenenfalls eingetretene Rechtsungleichheit und Rechtsunsicherheit zu beseitigen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der Übung einiger Landesarbeitsämter, die Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz von der im Bereich einiger Kammern nichterreichbaren Gleichstellung abhängig zu machen, entgegenzuwirken? Zu Frage B 79: Dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ist vor kurzem bekanntgeworden, daß Industrie-und Handelskammern in Niedersachsen die Gleichstellungsvorschrift des § 9 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Sekretärin/Geprüfter Sekretär vom 17. Januar 1975 nicht anwenden, weil sie diese Vorschrift für rechtsunwirksam halten. Diese Auffassung ist unbegründet. § 9 der Verordnung stimmt in vollem Umfang mit der gesetzlichen Ermächtigung des § 46 in Verbindung mit § 43 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes und damit auch mit dem Grundgesetz überein. Die Gleichstellungsregelung der Verordnung war Gegenstand eingehender Beratungen bei den am Erlaß der Verordnung beteiligten Stellen, Bundes- und Länderressorts und auch im Bundesrat. § 9 der Verordnung stellt das Ergebnis dieser Prüfung dar. Um etwaige Rechtsunsicherheit von vornherein zu vermeiden, habe ich mich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft an den Niedersächsischen Kultusminister, dem die Aufsicht über die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern insoweit obliegt, mit der Bitte gewandt, durch geeignete Schritte sicherzustellen, daß sich die Industrie- und Handelskammern an die für sie geltenden Rechtsvorschriften halten und auch die Gleichstellungsregelung des § 9 der Verordnung voll anwenden. Ich hoffe, daß auf diesem Wege die aufgetretenen Schwierigkeiten bald behoben sein werden. Zu Frage B 80: Die Arbeitsämter sind verpflichtet, bei Vorliegen eines Antrages auf individuelle Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz u. a. zu prüfen, ob die Förderungsvoraussetzungen der §§ 34 und 36 erfüllt sind. Hinsichtlich der Förderung der Teilnahme an Sekretärinnenlehrgängen steht die Bundesanstalt für Arbeit auf dem Standpunkt, daß für das Ergebnis der Überprüfung von ausschlaggebender Bedeutung sei, ob der Lehrgang zu einem Abschluß führe, der auf dem Arbeitsmarkt anerkannt und damit verwertbar sei. Falls dieses nicht gewährleistet sei, weil der Teilnehmer am Ende des Lehrganges weder durch Gleichstellung noch durch Ablegung der Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer den anerkannten Abschluß „Geprüfte Sekretärin/Geprüfter Sekretär" erlange, werde die Förderung der Bildungsmaßnahme vom Arbeitsamt zu Recht abgelehnt. Welche Konsequenzen sich hieraus für die in Niedersachsen aufgetretenen Schwierigkeiten ergeben, konnte noch nicht abschließend geprüft werden. Ich werde diese Frage so bald wie möglich mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesanstalt für Arbeit klären und Sie von dem Ergebnis unterrichten. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage B 81): In welchen Bundesländern sind im vergangenen Jahr alle Absolventen der pädagogischen Hochschulen und Studienseminare in den Schuldienst eingestellt worden, und wie viele ausgebildete Lehrer wurden insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland nicht in den Schuldienst übernommen? Dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ist bekannt geworden, daß in einigen Bundesländern in zunehmendem Maße Schwierigkeiten aufgetreten sind, Absolventen von Lehramtsstudien in den Vorbereitungsdienst zu übernehmen und voll ausgebildete Lehrer in den Staatsdienst einzustellen. Ich bin gerne bereit, wegen näherer Einzelheiten die hier zuständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland um Auskunft zu bitten und darf Sie deshalb wegen der Lieferung genauer und aktueller Daten um Geduld bitten.
Gesamtes Protokol
Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722200000
Die Sitzung ist eröffnet.

(Stücklen [CDU/CSU] : Gilt heute morgen der 12-Uhr-Takt, Frau Präsidentin?)

Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 11. Februar 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leicht, Höcherl, Dr. Häfele, Dr. Althammer, Dr. Zeitel, Dr. Sprung und der Fraktion der CDU/CSU betr. Neuverschuldung des Bundes 1975 und Auswirkungen auf die Folgejahre (Drucksache 7/4678) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4735 verteilt.
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 11. Februar 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Höcherl, Leicht, Dr. Althammer, Dr. Häfele, Dr. Zeitel, Dr. Köhler (Duisburg) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Haushaltswirtschaft des Bundes im Rechnungsjahr 1975 und Folgerungen für die Jahre ab 1976 (Drucksache 7/4655) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4736 verteilt.
Überwelsung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel, mit dem die Anwendung der Zollsenkung für Einfuhren von Tomatenmark mit Ursprung in Israel in die Gemeinschaft ausgesetzt wird (Drucksache 7/4657)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Fünfte Entscheidung des Rates über die Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Saatgutvermehrungsbeständen in dritten Ländern und
Fünfte Entscheidung des Rates über die Gleichstellung von in dritten Ländern erzeugtem Saatgut und
Entscheidung des Rates zur Änderung der zweiten Entscheidung 75/370/EWG über die Gleichstellung von in dritten Ländern erzeugten Pflanzkartoffeln (Drucksache 7/4675)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Mitteilung der Kommission an den Rat und Entwurf einer Entschließung über die Verwirklichung der energiepolitischen Zielvorstellungen des Europäischen Rates vom 1. und 2. Dezember 1975 und
Bericht der Kommission über die Verwirklichung der Ziele der gemeinschaftlichen Energiepolitik für 1985 und
Erster periodischer Bericht und Entwürfe von Entschließungen über das Aktionsprogramm im Bereich der rationellen Energienutzung (Drucksache 7/4700)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Forschung und Technologie, Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 109/70 und Nr. 1439/74 hinsichtlich der gemeinsamen Regelungen für die Einfuhr aus Staatshandelsländern und anderen Drittländern (Drucksache 7/4701)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Aufrechterhaltung der hinsichtlich der Einfuhr von gewissen Textilerzeugnissen mit Ursprung in der Republik Korea ergriffenen Eilmaßnahmen (Drucksache 7/4702)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Aufrechterhaltung der hinsichtlich der Einfuhr von gewissen Textilerzeugnissen mit Ursprung in der Bundesrepublik Brasilien ergriffenen Eilmaßnahmen (Drucksache 7/4712)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Verlängerung ihres Beschlusses vom 24. Juni 1975 zur Eröffnung von Zollpräferenzen für die unter die Zuständigkeit dieser Gemeinschaft fallenden Waren mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und den mit der Gemeinschaft assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten und
Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung bestimmter Interimsvorschriften für den Handel mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und den mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksache 7/4713)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates Nr. 75/271/EWG vom 28. April 1975 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie Nr. 75/268/EWG (Frankreich) (Drucksache 7/4714)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2505/75 zur Festlegung besonderer Vorschriften für die Einfuhr von Erzeugnissen des Weinsektors mit Ursprung in bestimmten Drittländern (Drucksache 7/4715)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) Nr. 128/76 des Rates vom 20. Januar 1976 zur vollständigen und zeitweiligen Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Kartoffeln der Tarifstelle 07.01 A III b)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Meine Damen und Herren, ich rufe die Punkte 44 bis 47 der Tagesordnung auf:
44. Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Schmidt (Wuppertal), Kiechle, Weber (Heidelberg), Sick, Tillmann, Dr. Unland, Dr. Waffenschmidt, Eigen, Dreyer, Milz,



Präsident Frau Renger
Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
betr. Sonderdienst-Rufnummern für die Telefonseelsorge bei der Einführung von Nahverkehrsbereichen im Fernmeldewesen
— Drucksache 7/4486 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen
45. Beratung des Antrags der Abgeordneten Straßmeir, Frau Berger (Berlin), Kunz (Berlin), Mül(ler (Berlin), Dr. Narjes, Sick, Tillmann, Wohlrabe, Milz, Frau Pieser, Dr. Waffenschmidt, Dr. Gradl und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
betr. Benachteiligung der Fernsprechteilnehmer in Berlin bei der Einführung von Nahverkehrsbereichen im Fernmeldewesen
— Drucksache 7/4487 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen
46. Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Warnke, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Kiechle, Eigen, Dr. Luda, Sick, Tillmann, Dr. Unland, Dreyer, Milz, Dr. Waffenschmidt und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
betr. Benachteiligung der Fernsprechteilnehmer in Zonenrand-, Grenz- und Küstengebieten bei der Einführung von Nahverkehrsbereichen im Fernmeldewesen
— Drucksache 7/4488 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen
47. Beratung des Antrags der Abgeordneten Damm, Blumenfeld, Rollmann, Orgaß, Link, Geisenhofer, Dr. Wittmann (München), Dr. Riedl (München), Schröder (Lüneburg), Kiechle, Spranger, Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/CSU
betr. Tarifänderung bei der Einführung von Nahverkehrsbereichen im Fernmeldewesen
— Drucksache 7/4489 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Diese Punkte werden in einer verbundenen Aussprache behandelt. Das Wort hat Herr Abgeordneter Damm.

Carl Damm (CDU):
Rede ID: ID0722200100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute morgen meldet ein westdeutscher Sender in den Nachrichten, der Bundestag beschäftige sich heute mit Telefonfragen, mit dem
Acht-Minuten-Takt, und die Opposition habe dazu einige Ausnahmen beantragt. Meine Damen und Herren, das trifft nicht den wirklichen Tatbestand. Die Opposition beantragt hier nicht gewisse Ausnahmen, sondern sie beantragt, daß der Zeittakt im Ortsbereich überhaupt nicht eingeführt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0722200200

Sehe ich das richtig, daß Sie hier Ihren Grundsatzbeschluß, der eigentlich feststand, wenn nicht aufgehoben, so doch aufgeschoben haben, einen Vier-Minuten-Takt einzuführen?
geantwortet hat:
Zur ersten Frage sage ich ein klares Nein. Die Grundkonzeption ist von dieser Anregung, die ich gegeben habe und die vom Kabinett angenommen wurde, überhaupt nicht berührt.
Das macht eindeutig klar: Dieser Postminister will, sobald er es kann, den Vier-Minuten-Takt im Ortsbereich einführen, und dagegen wenden wir uns mit aller Entschiedenheit.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/CSU] : Nur bis zur Wahl aufgeschoben! Das dicke Ende kommt dann! — Zuruf von der CDU/CSU: Die Frage ist, ob er kann!)

Meine Damen und Herren, das Telefon ist kein Luxusartikel, sondern ein notwendiges Hilfsmittel für das menschliche Miteinander. Ohne oder mit noch teurerem Telefon würden unzählige Menschen in unserer anonymen Industriegesellschaft vollends isoliert und in die totale Einsamkeit verbannt werden. Darum sagen wir: Der Vier-Minuten-Takt ist unsozial; die linksliberale Bundesregierung will ein wesentliches Merkmal moderner Lebensqualität abbauen. Minister Gscheidles Telefonpläne sind deshalb, meine Damen und Herren, in Wirklichkeit soziale Demontage.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Die CDU/CSU-Fraktion in diesem Hause setzt, Herr Minister, Ihren Plänen entschiedenen Widerstand entgegen.

(Zuruf des Abg. Dr. Meinecke [Hamburg] [SPD] — Zuruf von der FDP: Die Öffentlichkeit aber nicht!)

Es sind vier Anträge, die die Grundlage für diese Diskussion bilden. Ohne unsere Anträge, Herr Kollege Meinecke, würde dieses Haus überhaupt nicht über die Pläne der Regierung, den Vier-MinutenTakt einzuführen, sprechen.
Daß wir hier heute die Zeittaktpläne von Minister Gscheidle debattieren, ist übrigens ein gutes Beispiel dafür, daß unsere parlamentarische Demokratie funktioniert. Herr Gscheidle hat am 22. Januar dieses Jahres gegenüber der Bild-Zeitung verächtlich davon gesprochen, daß sich ganze 0,00035 %



Damm
aller Telefonanschlußinhaber mit Protestbriefen an ihn gewendet hätten. — Herr Minister, nehmen Sie zur Kenntnis: Sie haben es inzwischen mit einem Bürgeraufstand gegen Ihre Telefonpläne zu tun,

(Zurufe von der SPD)

mit einem Aufstand, wie ihn sich auch jeder Demokrat nur wünschen kann. Meine Damen und Herren, vor drei Tagen meldete dpa, daß es bereits 350 000 Protestunterschriften gegen Ihre Pläne gibt. Und Sie sprechen verächtlich von 0,00035 °/o! Sie sollten sich jetzt klarmachen, daß Sie gegen die Mehrheit der Bürger dieses Bundes anrennen, wenn Sie immer noch bei Ihrem Takt bleiben.

(Zurufe von der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, es ist ein Vierteljahr her, da hörte ich in einer Sendung des NDR, in der Zuhörer anrufen können, um ihre Sorgen loszuwerden, eine Frau, die etwa folgendes sagte: Minister Gscheidles Vier-Minuten-Pläne zerstörten lebenswichtige Verbindungslinien gerade zwischen solchen Menschen, die sehr stark auf sich allein angewiesen sind, und das gelte insbesondere für Kranke und für Behinderte. Der Vier-Minuten-Takt im Ortsverkehr mache es nicht nur der Telefonseelsorge unmöglich, den Selbstmörder von seinen Plänen abzubringen, sondern treffe alle, junge und alte Menschen, die Verbindung der Lehrer mit den Eltern ihrer Schulkinder ebenso wie die nachmittaglichen Kontakte der Schulkinder untereinander, aber auch die Telefonringe. Und sie betonte insbesondere, in welche psychologische Streß-Situation alte Menschen kommen, wenn sie ihre Telefongespräche unter dem Druck eines Vier-Minuten-Taktes führen müssen. Und diese Frau fragte, was man denn tun könne, ob man sich denn das, was der Kanzler und der Postminister da planten, eigentlich alles gefallen lassen müsse. Und die Antwort lautete: Wenden Sie sich doch damit vor allem an unsere Bundestagsabgeordneten. Das ist geschehen, und auch das Zusammenspiel zwischen der Presse, den Bürgern und dem Parlament hat in dieser Frage, wie ich finde, hervorragend funktioniert.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

Darum müssen Sie, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank wissen: Sie haben es mit einem einhelligen Protest unserer Bürger gegen Ihre Pläne zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Und Sie, meine Damen und Herren in diesem Hause, müssen wissen, daß nur dieses Parlament diese Pläne wirklich stoppen kann; denn das Kabinett hat in Wirklichkeit gar nichts verändert, sondern nur vor der Wahl einen Schleier über das Ganze, was Herr Gscheidle mit dem Telefon vorhat, gezogen.

(Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/CSU] : Bei der Bahn das Gleiche!)

Ich hoffe, meine Damen und Herren von der SPD und der FDP, daß wir für unsere Anträge genügend Unterstützung bei Ihnen finden können.

(von Bockelberg [CDU/CSU]: Na, na!)

Die Regierung hat vor zwei Wochen — ich habe das schon einmal gesagt — die unsozialen Zeittaktplane nicht begraben, sondern nur vertagt. Die Regierung sagt den Wählern nicht die Wahrheit,

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Hat nie die Wahrheit gesagt!)

wenn sie plötzlich nur von sechs Versuchen mit dem Acht-Minuten-Takt spricht.

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : Sie sagt nie die Wahrheit!)

Richtig ist, was der „Spiegel" geschrieben hat: Nach den Wahlen zahlen. Ich zitiere den „Spiegel":
Letzte Woche pfiff der Kanzler seinen Minister
zurück. Er hat laut Schmidt keinen Sinn für das
Politisch-Psychologische, aber gute Argumente.
Die Schlußfolgerung des Nachrichtenmagazins lautete: „Der lokale Telefontakt kommt bestimmt."
Meine Damen und Herren, ich sage für die ganze Union: Hier werden wir entschieden Widerstand leisten, Herr Minister Gscheidle.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Denn der Zeittakt im Ortsverkehr ist gar nicht nötig, um die Nahverkehrsbereiche auf dem Lande einzuführen. Es war und es ist Herrn Gscheidles Trick, der Öffentlichkeit einzureden, daß die Telefongerechtigkeit auf dem Lande nur zu haben sei, wenn man auch den Zeittakt einführe. Der Postminister hat für diese Behauptung bis heute keine Beweise beigebracht. Er kann auch keinen Beweis beibringen, weil selbst seine eigenen Fachleute, als sie noch offen darüber reden durften, anderer Meinung waren. Ich erinnere hier nur an einen Mann wie den Ministerialdirigenten, den Diplom-Ingenieur Schön und das, was er im „Jahrbuch des elektrischen Fernmeldewesens 1972" dazu geschrieben hat.
Wenn man sich vor Augen hält, daß auch die Kostenangaben, die die Regierung zu diesem Komplex macht, sehr dubios sind, und wenn man sich ferner vor Augen hält, daß der Postminister im Grunde erreichen will, daß der Postkunde sogar die Investitionen dafür zahlt, daß er später entweder weniger oder teurer telefonieren kann, dann kann man verstehen, was Julia Dingwort-Nusseck neulich in einem Kommentar gesagt hat: „Es wird investiert, nicht etwa, um mehr Leistung zu schaffen, sondern um die Leistung zu verkürzen. Das ist so richtig die Mentalität eines Monopolisten."

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich sagte schon: Bis heute fehlt der exakte Nachweis für die wirkliche Notwendigkeit von Mehreinnahmen zur Einrichtung der Nahverkehrsbereiche. Im Gegenteil, wenn die Uhren zur Zeitmessung gar nicht erst eingeführt werden, dann kann der Postminister eine ganze Menge, nämlich Hunderte von Millionen DM, sparen, und das Ganze wird erst recht leichter finanzierbar.
Nun sagt der Minister, den der „stern" süffisant den „Vier-Minuten-Minister" nennt, außerdem, er folge dem Beispiel des Auslandes. Tatsache ist aber, daß von 90 Ländern nur 20 den Zeittakt haben und



Damm
diese in der Regel sehr viel niedrigere Gebühren als wir erheben.
Staatssekretär Elias sagt: „Wenn wir nicht den gesamten Selbstwählferndienst verstopfen wollen, bleibt uns gar nichts anderes übrig, als den Zeittakt einzuführen." Befragt, wo er denn im Nahverkehrsbereich solche Verstopfungserscheinungen auftreten sehe und was es kosten werde, sie zu beseitigen, antwortete Staatssekretär Elias im WDR: „Diese Berechnungen haben wir nicht in allen Einzelheiten durchgeführt." Das ist es eben; Herr Minister Sie haben keine konkreten Unterlagen für das, was Sie behaupten.
Meine Damen und Herren, es ist dem Minister Gscheidle tatsächlich eine Zeitlang gelungen, das Problem so darzustellen, als ob die Bevölkerung auf dem Lande Telefongerechtigkeit nur bekommen könne, wenn den Städtern etwas weggenommen wird.

(Hoffie [FDP] : Gehen Sie doch einmal raus ins Land! Niemand, der das dort nicht will!)

Ich finde, es ist eine ganz schlimme Sache, daß Sie hier die Landbevölkerung gegen die Stadtbevölkerung aufgehetzt haben. Das hat mit der „heiteren Sachlichkeit", von der der „stern" sagt, daß sie Ihnen nachgesagt würde, nichts zu tun. Das ist weder sachlich, noch ist es heiter.

(Zurufe von der SPD)

Im „stern" steht auch, daß sich der Minister wenig nach außen wende und — ich lese wörtlich vor — „lieber im Dunstkreis um Helmut Schmidt sitzenbleibt,

(Zuruf von der CDU/CSU: Wie lange noch!)

emsig rechnend, planend und wortkarg". Mag der „stern" recht haben oder nicht: Der Kanzler muß doch seinem emsig rechnenden und wortkargen Postminister wohl monatelang ganz und gar vertraut haben, daß der Vier-Minuten-Takt das richtige sei.

(Dr. Arndt [Hamburg] [SPD]: Ist er ja auch!)

Jeder wird sich im übrigen auch gut vorstellen können, daß Helmut Schmidt zu denen gehört, die meinen, die Leute quasseln sowieso viel zu lange, und da sei die Faust des Postministers in ihrem Nacken gerade richtig. Das ist typisch: Um gewissen Mißbrauch hier und da abzustellen, müssen alle Leute bestraft werden. Das ist Ihre Denkweise.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vom Kanzler habe ich noch im Januar lesen können, daß er sich schon immer darüber geärgert habe, daß er, wenn er vom Brahmsee aus einen Klempner habe rufen müssen, ein Ferngespräch habe führen müssen. Man kann sehen: auch der Brahmsee-Horizont kann einen in die Irre führen.

(Zuruf von der FDP: Sehr geistreich!)

Es ist unverständlich, daß sich derselbe Helmut Schmidt, der einst einen vielbeachteten Artikel über die Urbanität im allgemeinen und die besondere Urbanität von Städten wie Berlin, München und
Hamburg verfaßt hat, heute als Kanzler so wenig urban in der Telefonfrage zeigt.

(Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Haben Sie eine Ahnung von Urbanität!)

Ich sage noch einmal: Sie brauchen den Ortszeittakt überhaupt nicht, wenn Sie Nahverkehrsbereiche auf dem Lande einführen wollen. Darüber gibt es gar keinen Streit. Wir werden Ihnen das auch immer wieder klarmachen; denn Sie sind verpflichtet, für die Notwendigkeit des Ortszeittaktes die Beweise auf den Tisch zu legen. Das haben Sie bis zum heutigen Tage nicht gemacht.
Sie müssen Millionen DM ausgeben, um die Zeitmesser zu installieren. Wenn Sie sie erst installiert haben, haben Sie natürlich die Möglichkeit, den Telefonkunden in den Würgegriff zu nehmen; denn Sie können dann den Zeittakt ständig weiter verändern. Das wäre eine Gebührenerhöhung nach der anderen.
Die Protestwelle gegen Ihre Pläne, Herr Minister, wird, wenn Sie nicht deutlich machen, daß Sie den Nahverkehrsbereich ohne Zeittakt einführen wollen, immer weiter steigen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wohl!)

Ich bin der Meinung, daß wir die Interessen der deutschen Telefonkunden hier mit Recht so deutlich vertreten, weil es nicht nötig ist, daß Gute auf dem Lande mit dem Schlechten für alle Telefonkunden und insbesondere in den großen Ortsbereichen zu verbinden. Der Nahverkehrsbereich muß kommen, der Zeittakt im Ortsverkehrsbereich ist nicht notwendig, und er ist unsozial. Darum fordere ich Sie auf, Herr Minister Gscheidle, endlich klipp und klar die Wahrheit zu sagen: Werden Sie den Zeittakt endgültig fallen lassen oder ist das Ganze, was Sie vorhaben, nur ein Verschleierungsmanöver bis zue Wahl? Werden Sie, falls Sie wieder gewählt werden sollten — was allerdings Gott sei Dank ohnehin sehr unwahrscheinlich ist —, den Vier-MinutenTakt auf jeden Fall einführen?
Ich bin der Meinung, dieses Haus würde sich sehr verdient machen, wenn es hier und heute klarmachte: Wir wollen den Zeittakt im Ortsverkehrsbereich des Telefons überhaupt nicht;

(Ollesch [FDP] : Doch!)

denn erst dann, wenn wir das klarmachen, Herr Ollesch, wird ein Satz wie der Werbeslogan der Deutschen Bundespost „Schenk doch mal ein Telefon" wirklich die Glaubwürdigkeit gewinnen, die er haben müßte.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722200300
Das Wort hat der Herr Bundesminister Gscheidle.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0722200400
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch nach den Ausführungen von Herrn Kollegen Damm bleibe ich dabei, daß die Fraktionen dieses Hauses in den grundsätzlichen Zielen dieser Tarifreform einig sind, und zwar in folgendem:



Bundesminister Gscheidle
Erstens: Milderung des Ungleichgewichts zwischen Fernsprechmögichkeiten der Teilnehmer in ländlichen Gebieten und in den Großstädten,

(Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)

d. h. ein Beitrag zur Chancengleichheit zwischen Stadt und Land. Während die Teilnehmer in kleinen Ortsnetzen nur einige hundert oder tausend Teilnehmer in einem Bereich von nur wenigen Quadratkilometern zu Ortsgesprächsgebühren erreichen können, können Großstadtteilnehmer heute für 23 Pfennige bis zu 700 000 Teilnehmer in einem Bereich von über 1 000 Quadratkilometern telefonisch erreichen. Die Ungerechtigkeit ist doch wohl offensichtlich.
Zweitens: Anpassung der historisch über 90 Jahre hinweg gewachsenen Ortsnetzgrenzen an die Gegebenheiten unserer Zeit, d. h. Beseitigung der durch die Kommunalreform besonders verschärften Situation der Aufteilung der Gemeinden auf mehrere Ortsnetze. Viele neu entstandene Großgemeinden sind zur Zeit auf mehrere Ortsnetze — bis zu 13 — verteilt. Hier müssen heute Ferngespräche zu den eigenen kommunalen Behörden oder zu Nachbarn auf der anderen Straßenseite geführt werden.

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : Soweit alles richtig!)

Drittens: Beseitigung der Probleme der Randgemeinden der Großstädte, deren Verkehr größtenteils auf die nahe Großstadt hin ausgerichtet ist und deren Teilnehmer die heutige Ortsnetzgrenze als harte Tarifgrenze unmittelbar vor ihrer Haustür vorfinden. Dies hat im übrigen zu ständigen Auseinandersetzungen der Gemeinden mit der Post geführt.
Viertens: Erhaltung der Eigenwirtschaftlichkeit der Deutschen Bundespost, d. h. keine Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt.
Ich habe deshalb damals nach Untersuchungen und Durchrechnung zahlreicher technischer und tariflicher Alternativen dem Postverwaltungsrat ein Tarifsystem vorgeschlagen, das diese Forderungen mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand erfüllt und durch zwei wesentliche Merkmale gekennzeichnet ist: Zum einen Ausweitung der Ortsgesprächsgebühr auf alle Ortsnetze, die im Umkreis von 20 km zum eigenen Ortsnetz liegen oder unmittelbar an das eigene Ortsnetz angrenzen, d. h. einheitliche Gesprächsgebühr in diesem großen Nahbereich einschließlich des heutigen eigenen Ortsnetzes — damit werden dem eigenen Ortsnetz im Durchschnitt des Bundesgebiets 18 Ortsnetze hinzugeschlagen —; zum anderen Einführung eines weit über der mittleren Gesprächsdauer liegenden einheitlichen Zeittakts in diesem großen Nahbereich, d. h. sowohl in den künftigen Nahverkehrsbeziehungen, in denen heute Zeittakte zwischen 30 und 90 Sekunden bestehen, als auch im eigenen Ortsnetz. Verzichtete man auf den Zeittakt im Ortsnetz, würde keines der genannten Probleme gelöst, da die eigene Ortsnetzgrenze wiederum eine Tarifgrenze wäre.
Nun zu Ihren Ausführungen, Herr Kollege Damm. Die Konfusion in Ihren Reihen ist ja nicht mehr zu überbieten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich will Ihnen das einmal an einem Punkt darlegen. Auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Klein in Rheinland-Pfalz hat die dortige Bundesregierung

(Lachen bei der CDU/CSU — Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/CSU] : Kohl, der Kanzler! — Stücklen [CDU/CSU]: Gscheidle ist der Zeit voraus! — Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/CSU] : Das war eine Freudsche Fehlleistung! — Weitere Zurufe)

— die dortige Landesregierung; wenn Sie jetzt zu lange lachen, entgeht Ihnen eine wichtige Sache zu Ihrer eigenen Orientierung — zugegeben, daß der Innenminister von Rheinland-Pfalz als Mitglied des Postverwaltungsrats der Einführung der Zeitzählung im Nahbereich nach Abstimmung mit dem CDU-Kanzlerkandidaten Dr. Kohl zugestimmt hat.

(Zurufe von der SPD: Hört! Hört!)

Sie müßten einmal versuchen, die Dinge bei sich in Ordnung zu bringen. Zu diesem Zeittakt als zweitem unabdingbaren Merkmal des neuen Tarifsystems wollen sich die Vertreter der Opposition heute allerdings nicht mehr bekennen, und zwar wohl deshalb, weil in der Öffentlichkeit die Länge des von mir vorgeschlagenen Zeittakts von den heute gegenüber den ländlichen Gebieten sehr bevorzugten Großstadtteilnehmern kritisiert wird.
Der Verkehr in den künftigen Nahbereichen muß über die technischen Einrichtungen des Selbstwählferndienstes abgewickelt werden, da die vielen Millionen Kilometer Kabel, die in der Erde liegen, nicht verlegt werden können.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722200500
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg)?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0722200600
Wenn ich die Zeit halten soll, die mir vorgegeben ist, kann ich generell keine Zwischenfragen zulassen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Die vorgesehene Verbilligung der Nahgespräche bis unter 10 % der heutigen Gebühren führt durch die damit angereizte Verkehrssteigerung zu erheblichen Erweiterungsinvestitionen, wenn man verhindern will, daß der gesamte Selbstwählferndienst blockiert wird. Die durch die Verbilligung entstehenden jährlichen Gebührenausfälle bewegen sich bei den ins Auge gefaßten Zeittakten bereits in Milliardenhöhe. Es ist ökonomisch allein sinnvoll, den Ausbau der fernmeldetechnischen Einrichtungen an der durchschnittlichen Gesprächsdauer zu orientieren. Die völlige Aufgabe des Zeittakts im Nahbereich brächte unübersehbare technische und finanzielle Risiken mit sich, weil ein Anreiz zu geradezu mißbräuchlicher Benutzung der teuren Fernver-



Bundesminister Gscheidle
kehrseinrichtungen gegeben würde. Dies ginge letztlich zu Lasten aller Teilnehmer.
Das, was sich heute bereits in den Ortznetzen abzeichnet, würde in seinen Auswirkungen in den künftigen Nahbereichen, wo der Verkehr über die technischen Einrichtungen des Selbstwählferndienstes abgewickelt wird, verheerende Auswirkungen haben.

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : Schauermärchen!)

Dauerverbindungen über den ganzen Tag für Daten-und Faksimileübertragungen für nur 23 Pf halte ich volkswirtschaftlich für unvertretbar, wenn die tatsächlichen Kosten für eine solche Verbindung allein schon für die Dauer einer Stunde 20 DM betragen. Aber auch von anderen Teilnehmern wird manchmal stundenlang telefoniert, wobei ich beispielsweise Haus aufgabenerledigung und Telefonfernschach nicht gerade als subventionswürdige Dienstleistungen der Deutschen Bundespost ansehen kann. Ich hielte es auch nicht für gerecht, wenn die überwiegende Mehrheit der Fernsprechteilnehmer und letztlich alle Postkunden deswegen zur Kasse gebeten würden. — Auf die Probleme der Alten, Kranken und sozial Schwachen werde ich noch besonders eingehen.
Wie ernst die Probleme der Dauerverbindungen heute schon sind, geht auch daraus hervor, daß heute bereits 14 000 Datenstationen und 2000 Faksimileübertragungseinrichtungen im Fernsprechnetz betrieben werden. Die Zahl nimmt auch nach dem Bericht der Kommission für den Ausbau eines technischen Kommunikationssystems in Zukunft rapide zu. Die Wachstumsrate für das Fernsprechnetz liegt bei etwa 6 °/o, die Wachstumsrate für Datenstationen im Fernsprechnetz bei nahezu 70 °/o.
Durch Dauerverbindungen für Datenübertragungen können besonders vorteilhaft kostenaufwendige Mietleitungen zu Lasten der übrigen Fernsprechteilnehmer umgangen werden. Dies würde bei den achtzehn- bis zwanzigfach vergrößerten Einzugsgebieten erst recht interessant. Bereits wenige solcher Verbindungen könnten die Blockade des gesamten Selbstwählferndienstes im betreffenden Bereich oder aber auch im Ortsnetz selbst verursachen.
Die Tarifierung durch die Zeitzählung ist auch von der Entwicklung der Kostenstruktur her die einzig gangbare Lösung, da die Kosten immer weniger von der Entfernung und immer mehr von der Dauer eines Ferngesprächs geprägt werden. Dieses wird durch die Tarifpolitik zahlreicher vergleichbarer Länder und auch durch die von internationalen Gremien empfohlenen Gebühren eindeutig belegt.
Genau dieses war auch die Aussage der Fachleute aller Fraktionen im Ausschuß für Forschung und Technologie dieses Hauses, von der die Herren der Opposition heute nun leider auch nichts mehr wissen wollen.

(Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/CSU]: Wir werden das zitieren!)

— Wir haben die Unterlagen dabei und können auch zitieren, was vorgetragen wurde.
Gerade von Ihrer Seite, meine Damen und Herren von der Opposition, wurde immer wieder gefordert: kostengerechte Preise. Gerade dies erfordert — das kann keinem Zweifel unterliegen, sonst wären auch im internationalen Bereich bei vergleichbaren Techniken diese Entwicklungen nicht nachweisbar — eben den Zeittakt.
Die von Ihnen in der öffentlichen Diskussion geäußerte Meinung, die Investitionskosten in Höhe von 1,6 Milliarden DM könnten bei Wegfall des Zeittakts eingespart werden, ist ebenso falsch wie irreführend. Nur die Investitionen für die Zeitzählung im Ortsnetz von ca. 400 Millionen DM wären einzusparen. Dem stünden jedoch zusätzliche Erweiterungsinvestitionen im Nahbereich in Milliardenhöhe gegenüber. Wer eine derart kurzsichtige Unternehmenspolitik betriebe, würde das Unternehmen Deutsche Bundespost, bei dem sich die eingeleiteten Rationalisierungsmaßnahmen inzwischen ganz deutlich in der Bilanz niedergeschlagen haben, wiederum ins Defizit führen.
Dieselben Leute, die heute gegen jeden Zeittakt, aber wohl für alle Vorteile des Nandienstes plädieren, haben gestern noch lautstark die ständige Mißwirtschaft der Bundespost kritisiert. Dies gilt natürlich auch für einige der hier anwesenden Herren.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU] : Das bessere Betriebsergebnis ist vor allem eine Folge der Gebührenerhöhungen, Herr Minister!)

— Verehrter Kollege, Sie müssen einmal die Unterlagen der Bundespost, die Ihnen dazu zur Verfügung stehen, aufmerksam lesen. Wer dagegen diese grundsätzlichen Argumente für den Zeittakt außer acht läßt und glaubt, die Probleme der Zukunft allein mit einer Erhöhung der Gebühreneinheit in den Griff zu bekommen, der kuriert an den Symptomen, ohne die ursächlichen Probleme zu beseitigen.
Hierbei haben mich im übrigen einige Empfehlungen der hier anwesenden Herren, die ich seit langem kenne, etwas verwundert, die in der Presse als „Fernmeldeexperten" genannt wurden. Dieser Eindruck kann sich, würde ich sagen, bei mir wohl nur vertiefen, wenn Sie inzwischen einen Schnellkurs genommen hätten, um Fernmeldeexperten zu werden; denn Ihre Äußerungen zu der Frage lassen sowohl technische Kenntnisse vermissen als auch die Kenntnis der Zusammenhänge zwischen Technik, ihren Auswirkungen und Preiselastizität.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich bin aber jederzeit bereit — ich mache Ihnen hier ein ganz faires Angebot, meine Herren —, dafür zu sorgen, daß Ihnen alle meine von ausländischen Verwaltungen eingeholten Unterlagen und die schwierigen Berechnungen über die Preiselastizität von Fernsprechgebühren von meinem Haus vorgelegt werden und Sie Einführung erhalten, wie schwierig es ist, sozusagen auszurechnen, was die Erhöhung einer Fernsprechgebünreneinheit tatsächlich nach der Wirkung am Markt bringt.



Bundesminister Gscheidle
Die Bundesregierung hält auf jeden Fall den Beschluß des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost nach wie vor für richtig,

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Wie lange?)

zusammen mit den Nahverkehrsbereichen auch die Ortszeitzählung einzuführen. Im übrigen wurden im Verwaltungsrat — das darf ich Ihnen sagen — diese Dinge ohne Gegenstimme beschlossen, und es waren ja nicht wenige Ihrer Herren dort vertreten.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Es gab Stimmenthaltungen!)

— Es gab auch Stimmenthaltungen; ich habe das ja nicht bezweifelt.

(Milz [CDU/CSU] : Und wie war die Aufklärung im Verwaltungsrat?)

Ich halte es zwar nicht für die tapferste Art von sogenannten Experten, sich in einer solchen Frage so zu entscheiden, aber immerhin haben Sie nicht dagegengestimmt.

(Stücklen [CDU/CSU] : Ja, wollen Sie sich denn deshalb beklagen?)

Ursprünglich war ein Vier-Minuten-Zeittakt vorgesehen. Diese Zeitdauer wurde auf Grund von Messungen der Gesprächsdauer sowie des Vergleichs mit den europäischen Nachbarländern wie Dänemark, Frankreich, Österreich, Spanien, Großbritannien und auch Japan verordnet. Dort gibt es Zeittakte mit maximal drei Minuten.

(Milz [CDU/CSU] : Aber wesentlich niedrigere Gebühren!)

Als Ergebnis der Diskussion über die Zeitzählung in der Öffentlichkeit hat die Bundesregierung empfohlen, einen Versuch mit einem Acht-Minuten-Takt in den für 1977 vorgesehenen sechs Knotenstellenvermittlungsbereichen durchzuführen. Ich habe dem Verwaltungsrat am 30. Januar 1976 die Situation erläutert und angekündigt, daß ich für die nächste Sitzung im März einen entsprechenden Vorschlag machen werde. Probebetrieb im übrigen deshalb, weil keine Fernmeldeverwaltung der Welt Erfahrungen mit einem so langen Zeittakt innerhalb eines so großen Nahbereichs, wie vorgesehen, zur Verfügung stellen kann. Der Probebetrieb soll Anfang 1977 beginnen; Ende 1977 werden die Ergebnisse vorliegen.

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : Immer nach der Wahl!)

Sie bringen für das weitere Vorgehen ab 1978 die notwendigen Daten hinsichtlich des Teilnehmerverhaltens, des Investitionsaufwandes für die Erweiterung der Netze und die Gebührenausfälle. Deshalb sind die Betriebsversuche notwendig.
Herr Kollege Müller-Hermann, dies in Zusammenhang mit der Wahl zu bringen, zeigt, wie schwierig es ist, die objektiven Zusammenhänge zwischen Planung, Produktion, Montage und Inbetriebnahme solcher technischen Einrichtungen verständlich zu machen.

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : Was sagt Ihr Kanzler dazu? — Milz [CDU/CSU] : Sie beschließen erst, und dann machen Sie Versuche!)

— Nein. Bei Ihnen ist das Verfahren: Sie behaupten etwas und sagen: „Hinterher setzen wir dann Experten ein, um zu beweisen, daß das richtig ist, was wir behaupten."
Daß die Anwendung grundlegender Prinzipien verantwortungsbewußter Betriebsführung in diesem Zusammenhang als Wahltaktik denunziert wird, bringt Sie im übrigen gegenüber der ganzen Wirtschaft, die gar keine anderen Methoden als die hier vorgeschlagenen hat, in eine eigenartige Situation.
Nun hat sich die Diskussion um das neue Tarifsystem vor allem auf vier Punkte konzentriert, die dann auch prompt von der Opposition zum Gegenstand ihrer Anträge gemacht wurden. Dabei geht der Antrag zur Telefonseelsorge schon deshalb ins Leere, weil die Probleme der Telefonseelsorge im Zusammenhang mit der vorgesehenen Zeitzählung im Ortsnetz bereits seit November 1975, und zwar auf Grund meiner Einladung an die Kirchen, intensiv mit den führenden Vertretern der Kirchen erörtert werden.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Aber Sie zahlen doch! — Milz [CDU/CSU] : Wenn Sie so weitermachen, müssen Sie auch noch zur Telefonseelsorge!)

— Nun hören Sie doch erst mal zu! Vorhin haben Sie sich auch zu früh gemeldet.
Die Kirchen haben inzwischen auch in einem Kommuniqué bestätigt, daß seitens des Bundespostministeriums eine Reihe von technischen Möglichkeiten angeboten wurde, mit denen diese Probleme gelöst werden können.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Aber gegen Bezahlung!)

— Ach du liebe Zeit! Denken Sie denn, die Post sei eine Kuh, die im Himmel gefüttert und hier unten gemolken wird? Natürlich hat die Post nur so viel Geld, wie sie einnimmt.
Es ist gemeinsam vereinbart, daß die Gespräche weitergeführt werden. Sie werden sicherlich mit einer befriedigenden Regelung für die Telefonseelsorge enden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann der Antrag der CDU/CSU in der bestehenden Formulierung nicht angenommen werden, weil er Informationen und Klärungen von seiten der Kirchen voraussetzt, die auch dort erst noch erarbeitet werden müssen. Ebenso wird die Bundesregierung den besonderen Gegebenheiten im Zonenrandgebiet und an den Küsten Rechnung tragen. Es handelt sich hierbei in der Regel um dünner besiedelte Gebiete mit kleineren Ortsnetzen und einseitig in Richtung Bundesgebiet ausgerichtetem Gesprächsverkehr, die selbst bei undifferenzierter Anwendung der angestrebten Lösung beachtliche Vorteile haben werden.
Darüber hinaus werde ich jedoch dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost geeignete Vorschläge unterbreiten, um Nachteile, die sich für die Teilnehmer aus den geographischen und politischen Verhältnissen in diesen Gebieten ergeben, auszugleichen. Es ist beabsichtigt, mit dem Knotenamt Hilders einen ganzen Knotenamtsbereich mit mehreren Ortsnetzen aus dem Zonenrandgebiet in die



Bundesminister Gscheidle
1 Erprobung des Nahbereichsverkehrs einzubeziehen. Es soll dort ein Begünstigungsmodell erprobt werden, bei dem nicht nur die in einem Radius von 20 km um den jeweiligen Ortsnetzkern liegenden Ortsnetze in den Nahbereich einbezogen werden, sondern auch der Radius auf 25 km erweitert wird. Der praktische Betriebsversuch wird uns dann Aufschluß darüber geben, wie sich diese Vergünstigungen auf die Kunden und die Einrichtungen der Deutschen Bundespost auswirken werden. Sie können dann gegebenenfalls allen Ortsnetzen am Zonenrand und an der Küste eingeräumt werden, die dann beachtliche Teile der vorgesehenen Nahbereichsfläche auf Grund ihrer Lage verlieren.
Eine Ausnahmeregelung dürfte jedoch zumindest hinsichtlich der westlichen und südlichen Landesgrenze nicht notwendig sein. Die Deutsche Bundespost bietet dort im automatisierten Grenzfernsprechverkehr bereits einen gegenüber dem normalen Auslandstarif sehr günstigen Sondertarif an. Davon wird auch, wie die Statistik zeigt, von beiden Seiten reger Gebrauch gemacht.

(Zuruf von der CDU/CSU: Dies kann doch kein Ausgleich sein, Herr Minister!)

Die Einführung der Ortszeitzählung wird aber auch noch pauschal als schwerwiegende Belastung für alle Alten, Kranken, Pflegebedürftigen und Einsamen dargestellt. Auch hier scheint mir eine differenziertere Betrachtungsweise angebracht. Das Argument trifft nämlich nur für diejenigen älteren und kranken Mitbürger zu, die zu dem Kreis der sozial Schwachen gehören und deshalb künftig Zahl und Dauer ihrer Gespräche entweder beschränken oder an anderer Stelle ihrer Lebensführung Abstriche machen müßten.

(Damm [CDU/CSU] : Was Sie da sagen, ist nicht wahr!)

Es handelt sich um den Kreis derjenigen, die auch heute bereits durch die Regelung zum Sozialanschluß begünstigt werden.
Die Deutsche Bundespost ist der Auffassung, daß sie mit der Einführung des Sozialanschlusses bereits 1974 im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Eigenwirtschaftlichkeit alle Möglichkeiten, hilfreich zu sein, ausgeschöpft hat. Sie beabsichtigt jedoch, die bereits bestehenden Bestimmungen für Gebührenbefreiungen an die Regelung für Hörfunk und Fernsehen anzupassen. Dadurch kann sich der Kreis, der bis heute 275 000 Begünstigte umfaßt, um bis zu 25 °/o ausweiten. Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß gerade für diesen Personenkreis der 1974 eingeführte Mondscheintarif eine Möglichkeit zu verbilligten Gesprächen in der Ferntarifzone bietet. Immerhin nimmt die Deutsche Bundespost für dieses soziale Angebot jährlich rund 350 Millionen DM an Mindereinnahmen in Kauf.
Verwundert hat mich bei dieser Diskussion allerdings die Reaktion einiger Leute, unter ihnen auch Soziologen, die selbst an der Umstrukturierung der Großstädte mit dem Ziel der Schaffung gesunder
Wohngebiete in den Randgemeinden der Großstädte
mitgewirkt haben. Gerade jene Randgemeinden aber
erhalten große Vergünstigungen, da sie nun das gesamte Großstadtortsnetz zur Ortsgesprächsgebühr erreichen werden. Dies wird im übrigen auch vom Ergebnis einer Repräsentativumfrage der Wickert-Institute bestätigt, die ergab, daß 89 °/o aller erwachsenen Bundesbürger bereit sind, im Ortsnetz die Zeitzählung von 8 Minuten bei Einführung eines Nahbereichs von 20 km in Kauf zu nehmen.
Im übrigen scheinen manche Leute keine Vorstellung über den Umfang der Umstellung des gesamten Tarifsystems bei einem derart riesigen Unternehmen mit einem derart riesigen Kommunikationsnetz, wie es die Deutsche Bundespost unterhält, zu haben. Für die Umstellung von heute 13 Millionen Fernsprechhauptanschlüssen benötigt die Bundespost — da es sich um Gebühren handelt — frühzeitig die dazugehörigen Rechtsgrundlagen, um die notwendigen Planungen einleiten zu können. Die Bundesregierung wird ihrer Verpflichtung entsprechend dem Postverwaltungsgesetz nachkommen und das Fernsprechnetz entsprechend den technischen und betrieblichen Anforderungen des Verkehrs weiterentwickeln. Dazu gehört die Möglichkeit von Datenübertragungen, von Faksimile-Übertragungen und von anderen neuen Kommunikationsformen über das Fernsprechnetz entsprechend den Forderungen der Kommission für den Ausbau eines technischen Kommunikationssystems, der weitere Ausbau unseres Fernsprechnetzes mit dem Ziel „in jedem Haushalt ein Telefon" und alle Maßnahmen, die von einem zukunftsorientierten Fernsprechnetz gefordert werden. Sie wird alles tun, um diese Ziele nicht durch eine allgemeine, unnötige Kostenbelastung der überwiegenden Mehrheit der Fernsprechteilnehmer zugunsten einiger weniger zu gefährden.
Die Deutsche Bundespost wird im übrigen nach Abschluß und Auswertung des Probebetriebes auch prüfen, ob nicht durch eine rasche Einführung des Nandienstes auch ein Beitrag zur Verbesserung der konjunkturellen Lage der Fernmeldeindustrie und damit auch zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet werden kann.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722200700
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wuttke.

Günther Wuttke (SPD):
Rede ID: ID0722200800
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Die von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Anträge zur Einführung des Nahbereichverkehrs und der Zeitzählung im Ortsnetz durch die Deutsche Bundespost und zu den damit zusammenhängenden Problemen unterscheiden sich in nichts von den Anträgen, die diese Opposition in der letzten Zeit hier vorgelegt hat.

(Stücklen [CDU/CSU]: Sondersitzung 1964! — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU] : Die waren alle gut!)

Es handelt sich um die Variation propagandaträchtiger Themen,

(Zurufe von der CDU/CSU)




Wuttke
deren Gehalt durch die Bundesregierung einvernehmlich mit dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost bereits eindeutig festgestellt wurde

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : Fragen Sie mal Herrn Börner!)

und für die Lösungsansätze bereits erarbeitet worden sind.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU]: Aber das Kabinett ist jetzt offenbar ebensowenig einverstanden wie wir!)

Die Opposition bemüht sich nachzuweisen, sie sei bei den bisherigen Diskussionen über die Einführung des Nahbereichverkehrs und der Zeitzählung nicht dabeigewesen. Vertreter Ihrer Fraktion waren aber dabei, als wir im Bundestagsausschuß für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen am 13. Februar 1974 einstimmig den Beschluß gefaßt haben, die Post solle sich bemühen, die Anzahl der Tarifzonen im Fernsprechverkehr zu verringern und einen der Verkehrsstruktur entsprechenden zeitabhängigen Tarif für den Weitverkehr und für den Nahverkehr zu konzipieren.
Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/CSU] :
Aber nicht für den Ortsverkehr!)
— Ortsverkehr ist auch Nahverkehr. Die Deutsche Bundespost hat daraufhin Mitte 1974 die Anzahl der Tarifzonen verringert, und im September 1975 hat sie dem Verwaltungsrat die Nahbereichsverordnung vorgelegt. Haben, meine Damen und Herren von der Opposition, Ihre Vertreter im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost dagegen gestimmt, als diese dritte Änderungsverordnung zur Fernmeldeordnung für den Nahbereichverkehr mit 20 km Radius und die Zeitzählung im Ortsnetz mit vier, sechs, acht Minuten Zeittakt beschlossen wurde? Die Vertreter der CDU/CSU aus Bund und Ländern waren anwesend, und sie haben als Fachleute aus guten Gründen die vorgeschlagene Lösung nicht abgelehnt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722200900
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Stücklen?

Günther Wuttke (SPD):
Rede ID: ID0722201000
Bitte schön, Herr Stücklen, wenn es nicht zu lange dauert.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0722201100
Herr Kollege Wuttke, können Sie bestätigen, daß die Vertreter der CDU/CSU im Verwaltungsrat nicht für diese Regelung gestimmt haben?

Günther Wuttke (SPD):
Rede ID: ID0722201200
Herr Kollege Stücklen, ich setze voraus, daß Ihre Kenntnisse so weit reichen, daß auch Sie die Lage beurteilen konnten. Sie haben sich der Stimme enthalten,

(Stücklen: [CDU/CSU]: So ist es!)

um Ihren Oppositionsparteien einen Weg offenzulassen, hier dagegen opponieren zu können.

(Lachen bei der CDU/CSU)

— Im Grunde ist es doch so, daß Sie sich der Stimme enthalten haben, weil Sie sich Möglichkeiten offenhalten wollten,

(Zuruf des Abg. Stücklen [CDU/CSU])

Herr Stücklen; Sie hätten doch sonst dagegen gestimmt, wenn Sie von der Auffassung Ihrer Fraktionskollegen überzeugt gewesen wären, weil Sie, wie ich meine, einer von den Fachleuten sind. Oder wollen Sie das in Abrede stellen?

(Zurufe von der CDU/CSU)

Herr Stücklen, Sie wußten ganz genau, wer A sagt, muß auch B sagen, wer Nahbereichsverkehr sagt, muß auch Ortszeitzählung sagen.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Der Kollege Dr. Dollinger meinte ja, dieser Schwierigkeit mit dem Hinweis auf den bescheidenen Gewinn der Deutschen Bundespost ausweichen zu können, mit dem die Mehrkosten aus der Einführung des Nachverkehrsbereichs abgedeckt werden sollten. Aber, Herr Dr. Dollinger, das haben Sie im Laufe eines Interviews wohl etwas vorschnell gesagt. Auf dem Gebiete des Finanzwesens sind Sie doch Fachmann und wissen genau, daß die bescheidenen Gewinne der Deutschen Bundespost, die dem eisernen Sparwillen dieses Postministers und dem verantwortungsbewußten Wirtschaften der Mitarbeiter dieses Unternehmens zu verdanken sind,

(Lachen bei der CDU/CSU)

eben nicht ausreichen, die anfallenden Mehrkosten zu decken. Es wäre auch unvertretbar, das gesamte Unternehmen Deutsche Bundespost und alle Postbenutzer finanziell in dieser Weise zu belasten, damit einige wenige Dauersprecher innerhalb eines Umkreises von 20 km für eine einzige Gebühreneinheit telefonieren können und dabei das teure Fernsprechfernnetz für alle übrigen Teilnehmer blokkieren.
Sie haben ja anfangs auch versucht, aus der Einführung des Nandienstes eine Gebührenerhöhung zu konstruieren, obwohl selbst nach den bisherigen Plänen die Deutsche Bundespost rund 500 Millionen DM jährlich eingebüßt hätte. Meine Damen und Herren von der Opposition, die von Sprechern Ihrer Fraktion vorgeschlagene Gebührenerhöhung für Gesprächseinheiten — eine Alternative, die auch Ihr Antrag offenläßt — hat uns deshalb, um es vorsichtig auszudrücken, in Erstaunen versetzt. Sind Sie es doch, die unermüdlich landauf, landab die von Ihren Mitgliedern im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost mitbeschlossenen Post- und Fernmeldegebühren als die höchsten in Europa anprangern, ohne sich die Mühe zu machen, halbwegs tragfähige Vergleichsdaten zu ermitteln. Jetzt schlagen Sie selbst eine Gebührenerhöhung vor.

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU]: Das stimmt doch nicht!)

Wo liegt denn da die Logik?

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU]: Ist ja nicht wahr!)




Wuttke
— Doch, Sie haben doch gesagt: Erhöhung

(Widerspruch bei der CDU/CSU Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Wer hat es gesagt?)

— doch — im Zeittakt. Das wurde immer wieder gesagt. Das wurde immer wieder in allen Diskussionen gesagt.

(Zurufe von der CDU/CSU: Wer?)

— Da könnte ich Ihnen unendlich viele Leute nennen.

(Anhaltende Zurufe von der CDIT/CSU: Wer? — Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Sagen Sie mal einen Namen! Roß und Reiter nennen! Los, raus damit!)

— In allen Gesprächen mit Mitgliedern Ihrer Fraktion im Verkehrsausschuß.

(Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU)

„Roß und Reiter", das ist so ein Wort, das Sie immer dann bringen, wenn Sie nichts anderes wissen.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Sie können doch nicht einfach Behauptungen aufstellen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Sagen Sie doch hier: Nein, das ist nicht geschehen. Das können Sie auch tun.

(Dr. Jenniger [CDU/CSU] : Sie behaupten nur!)

— Ich behaupte, es war so, und bin bereit, den Beweis anzutreten.

(Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU] : Wer? Nennen Sie einen Namen! — Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Herr Damm am am 5. Februar in Hamburg! Zuruf des Abg. Dr. Jenninger [CDU/CSU] sowie weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Doch, Herr Müller-Hermann hat es auch in Veranstaltungen gesagt.

(Widerspruch des Abg. Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU])

— Doch!
Wer heute noch mittels einer Gebührenerhöhung von ein oder zwei Pfennig je Gesprächseinheit einseitig den Fernverkehr für die Dauersprecher im Ortsverkehr bezahlen lassen will, ist nicht bereit, die auf Grund des technischen Fortschritts eingetretenen Veränderungen zur Kenntnis zu nehmen. Kostengerechte Preise werden gerade von den Vertretern Ihrer Fraktion immer wieder gefordert. Die technologische Entwicklung der letzten Jahre hat jedoch die Entfernung als Kostenkriterium weitgehend entwertet. Fernverbindungen sind durch die Mehrfachausnutzung von Kabelstrecken immer billiger geworden. Die Kosten für den technischen Aufwand eines Telefongesprächs werden im wesentlichen durch den Aufwand bestimmt, mit dem ein Teilnehmer von seinem Standort aus an die nächste Orts- und die weiterführende Fernvermittlungsstelle angeschlossen wird, sowie die Zahl und Dauer seiner Gespräche. Das Tarifsystem der Deutschen Bundespost muß deshalb künftig stärker die Zeit als Kostenfaktor berücksichtigen. Dem würde eine un-
differenzierte Anhebung der Gebühreneinheit auf 24 oder 25 Pfennig, wie Sie es gefordert haben — ich betone es noch einmal —, in keiner Weise gerecht. Sie würde im Gegenteil zur mißbräuchlichen Benutzung der großen Nahbereiche geradezu herausfordern. Schon in den heutigen Ortsnetzen gibt es neben den Gesprächs-Dauerverbindungen vielstündige, ganztägige Dauerverbindungen für moderne Anwendungsfälle wie z. B. Daten- und Faksimile-Übertragungen, deren Zahl nach Ansicht von Experten noch rapide zunehmen wird.
Die sozialdemokratische Fraktion hält deshalb die Argumente für die Einführung eines Zeittaktes für überzeugend. Sie begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung, den Zeittakt von acht Minuten, der ursprünglich, wie der Minister schon sagte, für die Zeit ab 22 Uhr und für Sonn- und Feiertage vorgesehen war, ab Anfang 1977 in den vom Bundespostminister für die Erprobung vorgesehenen sechs Knotenvermittlungsstellenbereichen zu testen. Damit können, weil es auch im Ausland keine Erfahrungen mit einem so langen Zeittakt gibt, die dringend notwendigen Erkenntnisse hinsichtlich des Teilnehmerverhaltens, des Investitionsaufwandes für die Erweiterung der Netze, der Gebührenausfälle usw. gewonnen werden. Die gesammelten Erfahrungen werden eine solide Grundlage für das weitere Vorgehen ab 1978 abgeben.
Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, daß die Lage pflegebedürftiger, behinderter, alter und kranker Menschen im Tarifsystem der Deutschen Bundespost nicht unberücksichtigt bleiben sollte.

(Zuruf von der CDU/CSU: Und Schüler!)

Die SPD-Fraktion hat deshalb bei der letzten Gebührenerhöhung darauf gedrungen, dieses Anliegen, soweit vom Bundespostminister wirtschaftlich vertretbar, durch Einführung des Sozialanschlusses zu berücksichtigen. Sie nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß bereits 275 000 Mitbürger in den Kreis der Begünstigten einbezogen worden sind.
Bei der Einführung der Ortszeitzählung hält die sozialdemokratische Bundestagsfraktion die Lösung der für die Telefonseelsorge entstehenden Probleme für notwendig. Sie fordert deshalb die Bundesregierung auf, die Gespräche mit den Kirchen fortzusetzen und sich um eine für beide Seiten annehmbare praktikable Lösung einzusetzen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!) Der Antrag der Opposition stößt ins Leere, (Zurufe von der CDU/CSU)

weil in den erwähnten, übrigens seit Oktober laufenden Gesprächen — Ihre Anträge kamen später -von der Bundespost konkrete technische Vorschläge zur Lösung der Probleme der Telefonseelsorge gemacht worden sind.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Was nutzen Gespräche, wenn nichts dabei herauskommt?)

Die sozialdemokratische Fraktion drückt die Erwartung auf einen positiven en Abschluß dieser Gespräche aus.



Wuttke
Die Fernsprechteilnehmer in Berlin müßten bei der Einführung des Nahbereichsverkehr die Ortszeitzählung im Ortznetz Berlin hinnehmen, ohne neben anderen bereits eingeräumten Vergünstigungen unmittelbare Vorteile aus dem neuen Tarifsystem zu erlangen.

(Zurufe von der CDU/CSU) — Hören Sie doch doch erst einmal zu!

Die SPD-Fraktion bittet die Bundesregierung — jetzt kommt es ja, warten Sie doch —, nach Abschluß der Versuche und vor der endgültigen Festlegung der Nandienstregelungen zu prüfen, ob unter Beachtung der bereits bestehenden Gebührenpräferenzen sowie unter dem Aspekt einer möglichst einheitlichen Behandlung von Berlin (West) und dem Bundesgebiet für Berlin eine weitere Sonderregelung möglich ist.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Auch die Fernsprechteilnehmer in Zonenrand-, Grenz- und Küstengebieten werden von der Einführung des Nahbereichs profitieren. Die SPD-Fraktion ist jedoch der Auffassung, daß die Bundesregierung für diese Regionen differenzierte Lösungen anstreben sollte, die den betroffenen Fernsprechteilnehmern vergleichbare Vorteile verschaffen wie den Fernsprechkunden, die im Landesinneren wohnen. Wir begrüßen es, daß mit dem Knotenamt Hilders ein ganzer Knotenamtsbereich mit mehreren Ortsnetzen aus dem Zonenrandgebiet in den Erprobungsversuch einbezogen wird, so daß eine besondere Lösung, wie sie für das Zonenrandgebiet angestrebt wird, in der Praxis getestet werden kann.
Dem pauschalen Antrag der Opposition können wir nicht zustimmen, da er den unterschiedlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Grenzgebieten, dem Zonenrandgebiet und den Küstengebieten, nicht Rechnung trägt. Es wird notwendig sein, die in einzelne Grenzgebieten bereits vorhandenen Vorteile im automatischen Fernsprechverkehr mit Teilnehmern in den angrenzenden Ländern in die Überlegungen einzubeziehen.
Abschließend noch einige Wort zu Herrn Damm. Es ist erfunden, daß die Mehrheit der Bürger gegen die Nahbereiche und den Acht-Minuten-Takt ist. Noch während die CDU bereits im Vorfeld der Diskussion versucht, Emotionen gegen die Maßnahmen der Post anzuheizen, hat sich eine große Anzahl von Bürgermeistern und Gemeindevertretern im Versuchsraum Fulda/Hilders, der alle Kriterien aufweist, für die Einführung ausgesprochen. Ich habe diese Gespräche selbst geführt.

(Zuruf von der CDU/CSU: Bürgermeister, aber nicht die Burger!)

— Jawohl!

(Lachen bei der CDU/CSU)

- Ich habe Sie eben wohl falsch verstanden? Wollen Sie sagen, daß die in diesem Raum gewählten
Bürgermeister und Gemeindevertreter, die überwiegend der CDU angehören, keine Bürger seien? Das ist doch unsinnig.

(Zuruf von der CDU/CSU: Was Sie sagen, ist unsinnig!)

Sie haben sich nicht nur für die Einführung ausgesprochen, nein, sie haben die Vorteile erkannt und sogar begrüßt. Was die Betroffenen vermochten, wird sicherlich im Laufe der weiteren Diskussion auch bei der CDU CSU-Fraktion zu erreichen sein, den dann hat sicherlich das alte Sprichwort wieder Geltung: Einsicht ist der erste Weg zur Besserung.

(Stücklen [CDU/CSU]: Im Oktober machen wir das schon!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722201300
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hoffie.

Klaus-Jürgen Hoffie (FDP):
Rede ID: ID0722201400
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es mir ersparen, auf die vorliegenden Oppositionsanträge im einzelnen einzugehen, nachdem Herr Minister Gscheidle und auch mein Vorredner, Kollege Wuttke, dies ausreichend getan und die notwendige Wertung vorgenommen haben. Diese Anträge sind ja auch nur sehr vordergründig. Wirklicher Hintergrund und eigentlicher Anlaß dieser heutigen Postdebatte, meine Damen und Herren, ist ja nichts anderes als die trügerische Hoffnung der CDU/CSU, das Thema „Zeittakt bei Orts- und Nahbereichstelefonaten" könne zu einem wichtigen Thema der bevorstehenden Wahlkämpfe werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ist es schon!) — Ich komme darauf zurück.

Die öffentliche Diskussion hierüber wurde in den letzten Wochen immer mehr von Emotionen und auch von geschürten Vorurteilen als von objektiven, kühlen und sachlichen Beurteilungen der Problematik bestimmt.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Von Bürgerinitiativen halten Sie wohl nicht viel? — Abg. Dr. Jobst meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Ich wäre dankbar, wenn ich zunächst, um in der angemeldeten Redezeit bleiben zu können, meine Ausführungen fortsetzen dürfte.
Wir bedauern es sehr, daß Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, durch Ihre unkritische Übernahme dieses teils durch Halb- und Unwissen, teils durch Nicht-wissen-wollen geprägten Urteils mit den Gegnern dieses Projektes gemeinsam Front machen und ihnen auf der politischen Ebene breiten Rückhalt bieten.
Ursächlich für diese fehllaufende Diskussion — und da, Herr Kollege Stücklen, decken sich unsere Ansichten, die wir ja an anderer Stelle geäußert haben — war sicher die ungenügende, weil viel zu spät einsetzende und auch zaghafte Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Bundespost selbst ebenso wie die in der Abwägung der Vor- und Nachteile schlagseitige Darstellung in Presse, Funk und Fernsehen im Gleichtakt mit der auf kurzfristigen politischen Erfolg angelegten Strategie der Opposition.



Hoffie
Was die Medien anlangt, meine Damen und Herren, habe ich als einer, der aus diesem Metier kommt, Verständnis für ein gewisses Eigeninteresse vieler Redaktionen, insbesondere in Großstädten, die bei der Binführung gleich welcher Intervalle in ihrer täglichen Arbeit, bei der Übermittlung von Meldungen und Nachrichten, sicher finanziell stärker belastet werden als bisher und als die meisten nichtgewerblichen anderen Nutzer der Telefondienste — und das in einer Zeit, in der viele Presseorgane ohnehin mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben.
Kein Verständnis dagegen können wir für die Doppelstrategie der Opposition in Sachen Zeittakt aufbringen. Damit kommen wir zum eigentlichen Kernpunkt unserer parlamentarischen Auseinandersetzung, die wir begrüßen, weil sie uns Gelegenheit gibt, Ihnen einmal mehr und vor aller Öffentlichkeit die Beschlüsse in Erinnerung zu rufen, die mit Unterstützung oder Duldung der Opposition zu genau der Regelung eines zeitabhängigen Tarifs im Nahbereich geführt haben, die Sie seit Wochen so opportunistisch kritisieren,
Ausgangspunkt all dieser öffentlichen Diskussionen war der am 29. September 1975 einstimmig gefaßte Beschluß des Postverwaltungsrats, unter bestimmten Voraussetzungen eine einmütige Empfehlung seines Arbeitsausschusses zu übernehmen. Das bedeutet die Ablösung der Ortsnetze mit einem Radius von durchschnittlich 5 km durch Nahverkehrsbereiche mit einem Radius von durchschnittlich 20 km. Mit anderen Worten: Die Flächen der künftigen Nahbereiche decken mindestens 1 300 qkm ab, was einer durchschnittlichen Vergrößerung des heutigen Ortsgebührenbereichs um das Zwanzigfache entspricht. Es werden im Durchschnitt 18 Ortsnetze zusammengefaßt, die zu der bisherigen Ortsgesprächsgebühr erreichbar sind.
Damit, meine Damen und Herren, sollte eine seit Jahren von allen Politikern und der gesamten Offentlichkeit aufgestellte Forderung erfüllt werden, nachdem bei den kommunalen Neugliederungen im gesamten Bundesgebiet die Ortsnetzgrenzen den neuen Gemeindegrenzen nicht mehr angepaßt werden konnten und von Kommunikationsgerechtigkeit zwischen Stadt- und Landbewohnern überhaupt keine Rede mehr sein kann.
Minister Gscheidle hat schon darauf hingewiesen: Wir machen Schluß mit den Ferngesprächen zum zuständigen Rathaus oder von einer Straßenseite zur anderen innerhalb einer Gemeinde, Schluß mit der Aufteilung von Gemeinden in bis zu 13 Ortsnetze, Schluß auch mit dem Aberwitz, daß im kleinsten Ortsnetz der Bundesrepublik nur 15, im größten dagegen 715 000 Telefonteilnehmer zusammengeschlossen sind.

(Stücklen [CDU/CSU] : Was ist das für ein Ortsnetz?)

— Ich gebe Ihnen nachher die Tabelle, Herr Stücklen; dann können Sie sich schlau machen.

(Stücklen [CDU/CSU] : Was heißt hier „schlau machen"?)

Nun zum Zeittakt, der die bisherige Diskussion völlig und ganz einseitig beherrscht, und zu den gewaltigen Vorteilen, die sich sowohl für die Stadt-als auch für die Landbewohner ergeben. Die FAZ, Herr Stücklen, hat recht, wenn sie im Gegensatz zur Oppositionsauffassung in ihrer letzten Gesamtwertung des Themas feststellte, daß das Telefonieren in der Tat für die meisten der betroffenen Bürger billiger wird, weil Ferngespräche erst weit von der Haustür entfernt beginnen.
In dieser Diskussion darf nicht ständig unterschlagen werden, Herr Damm, daß z. B. Bewohner von Flächenbereichen künftig für 23 Pf die gleichen Teilnehmer erreichen könnten, mit denen sie heute noch zu Fernsprechgebühren von — Vier-MinutenTakt unterstellt — 1,84 DM oder gar 3,68 DM bei einem Acht-Minuten-Takt telefonieren.
Was die Großstädte anlangt, darf, meine Damen und Herren, ebensowenig unterbewertet werden, daß sich der Einzugsbereich wesentlich vergrößern würde, so in Frankfurt auf nahezu das Doppelte, in Düsseldorf auf das Anderthalbfache — auf nahezu 600 000 Teilnehmer — und in Heidelberg sogar auf das Vierfache, auf 200 000 Teilnehmer. Und da, Herr Damm, werten Sie diese Politik, diese Verbesserungen auch innerhalb der Großstädte als Urbanitätsfeindlichkeit!
Meine Damen und Herren, bis zur entscheidenden Sitzung des Postverwaltungsrats war es unter den politischen Parteien und deren Vertretern in diesem Gremium völlig unstreitig, daß auf Grund der Finanzlage der Deutschen Bundespost diese von allen gewünschte und geforderte Einrichtung von Nahbereichen mit einem Zeittakt gekoppelt werden muß. Unstreitig war auch, daß der von der Postverwaltung zum Beschluß vorgeschlagene, je nach Tagesoder Nachtzeit zwischen vier, sechs und acht Minuten schwankende Zeittakt für die Post betriebswirtschaftlich gerade noch akzeptabel ist, obwohl jährliche Gebührenverluste, also Kosten von rund 500 Millionen DM die Folge wären.
Dieser Vorschlag — das muß hier auch einmal deutlich gesagt werden — ist sowohl vom anwesenden ehemaligen Bundespostminister Stücklen als auch vom Haushaltsexperten der Opposition, dem Kollegen Leicht, akzeptiert worden; darauf hat ja der Kollege Wuttke schon hingewiesen. Und dieses Verhalten von Ihnen wie auch von Herrn Leicht war ganz konsequent. Es entspricht nämlich genau der politischen Vorgabe, die der Bundespost auf einmütigen Antrag und Beschluß aller drei Fraktionen in der 17. Sitzung des damaligen Bundestagsausschusses für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen am 21. Februar 1974 gemacht wurde, nachdem der Bundesrechnungshof und das Bundespostministerium zur Lage der Bundespost berichtet hatten. Dieser Beschluß ist schon zitiert worden. Er läuft schließlich darauf hinaus, daß ein zeitabhängiger Tarif für den Weitverkehr und für den Nahverkehr konzipiert werden sollte, und dabei wird — das wissen Sie alle — der Nahverkehr als die Summe von Ortsnetz und Nahzone verstanden.



Hoffie
Nachdem dieser Beschluß im Ausschußprotokoll auch für Sie nachlesbar ist, haben Sie, Herr Bundespostminister a. D. Dollinger, die Stirn, noch vor drei Wochen, am 22. Januar, im Mittagsmagazin des WDR die unwissende und unsichere Öffentlichkeit zu täuschen und zu erklären, die CDU/CSU habe im Ausschuß für Technologie — wie Sie ihn verkürzt nannten — einer Ortszeitbegrenzung nicht zugestimmt.

(Damm [CDU/CSU]: Stimmt nicht!)

— Ich habe das Protokoll dieses Interviews da und bin gern bereit, es nachher weiterzugeben.
Obwohl Sie, Herr Kollege Dollinger, wissen mußten, daß das genaue Gegenteil der Fall ist, erklären Sie entgegen dem Votum Ihrer Fraktionskollegen im Ausschuß wie im Verwaltungsrat in derselben Sendung dann wörtlich:
Wir sagen ja zur 20-Kilometer-Zone, aber wir sagen nein zur zeitlichen Begrenzung.
Diese Aussage haben Sie angehängt. Schließlich sprechen Sie sich dafür aus, den Nahbereich ohne Zeittakt und ohne jegliche Gebührenerhöhung einzuführen, und das ganz im Gegensatz zu Ihrem Kollegen Müller-Hermann, der gerade eine generelle Gebührenerhöhung um einen Pfennig als Patentrezept zum Ausgleich der rund 900 Millionen DM — wie er meint, allerdings nur 350 bis 500 Millionen DM — Belastung anbietet, übrigens eine Milchmädchenrechnung, wie Sie, Herr Kollege Müller-Hermann, inzwischen hoffentlich selbst eingesehen haben. Im übrigen aber, Herr Dollinger, liegen Sie ganz auf der Linie Ihrer Fraktionskollegen Damm und Riedl, die jeweils wenige Tage später in getrennten Presseerklärungen verlauten ließen, die wichtigste Entscheidung sei, jeden Zeittakt zu vermeiden,

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU] : Sehr gut! — Damm [CDU/CSU]: Jawohl!)

er sei bereits im Ansatz falsch.
Wenn Sie das auch jetzt noch für richtig halten — und Sie haben dies heute morgen noch einmal bestätigt —, dann müssen Sie sich doch wirklich ernsthaft fragen lassen, warum Sie Ihren heutigen Fraktionsantrag 7/4489 hier überhaupt noch zur Diskussion stellen und in diesem Antrag nach alternativen Möglichkeiten, nach deren Kosten und nach Deckungsmöglichkeiten fragen, „um die Zeitbegrenzung erweitern zu können", wie es z. B. in diesem Antrag heißt, die Sie im vorhinein namens der Opposition, Herr Dollinger, mit leichter Hand vom Tisch wischten, ebenso wie Ihr Kollege Schulte, der als Obmann im zuständigen Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen am 28. Januar im Pressedienst Ihrer Fraktion erklärte, selbst die versuchsweise Einführung eines Acht-Minuten-Takts könne noch keine echte Alternative darstellen.
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, bieten eben einmal mehr ein erschreckendes Beispiel eigener Unsicherheit, ständiger Widersprüchlichkeiten und völliger Konzeptionslosigkeit. Sie liefern mit Ihrem Abrücken von dem ursprünglichen, gemeinsamen Ausschuß- und Verwaltungsratsvotum den Beweis dafür, daß Sie erst in dem Moment, in dem Protestwellen der öffentlichen Meinung hochschlagen, den Boden des gemeinsam als richtig und notwendig Erkannten verlassen und Ihr Fähnchen nach dem Winde hängen,

(Dr. Hammans [CDU/CSU] : Wie die Bundesregierung! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

der in Richtung Wahlkampf bläst. Herr Stücklen, Sie haben sich ja zu Wort gemeldet, Sie können darauf nachher eingehen. Ich wünsche Ihnen viel Glück dabei, dies alles zu entkräften. Ich glaube, es wird Ihnen nicht gelingen.
Der aufrichtige Weg, meine Damen und Herren, konnte nur sein, den vom Verwaltungsrat beschlossenen Vier-Minuten-Takt, der als betriebswirtschaftlich richtige Entscheidung zu werten war, noch eingehender auch daraufhin zu analysieren, inwieweit er auch volkswirtschaftlich und natürlich auch sozialpolitisch sinnvoll und vertretbar ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722201500
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Klaus-Jürgen Hoffie (FDP):
Rede ID: ID0722201600
Herr Kollege, ich bin, wenn ich mit meiner Rede am Ende bin und die dann noch verbleibende Zeit ausreicht, gern bereit, jede noch zu stellende Zwischenfrage zu beantworten.

(Zurufe von der CDU/CSU)

— Bitte, wenn ich das auf meine Redezeit nicht angerechnet bekomme.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722201700
Bitte schön, Herr Kollege Jobst.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0722201800
Herr Kollege Hoffie, darf ich Sie darauf hinweisen, daß, als der Herr Bundesverkehrsminister Gscheidle den Vier-Minuten-Takt ankündigte, ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender Hoppe mit einer der ersten war, der sich dagegen verwahrt hat und den Zeittakt überhaupt in Frage gestellt hat?

(Zurufe von der CDU/CSU: Ja, was jetzt?)


Klaus-Jürgen Hoffie (FDP):
Rede ID: ID0722201900
Festzustellen ist nicht mehr und nicht weniger, als daß Herr Hoppe genau zu dem Meinungsbild ursächlich mit beigetragen hat, das ich Ihnen gleich schildern werde. Die Zeit hätten wir uns sparen können. Ich bin nämlich mit dem nächsten Satz an diesem Punkt.

(Lemmrich [CDU/CSU] : Er kann ja nicht Ihre nächsten Sätze kennen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Wir, meine Damen und Herren, haben in der FDP-Fraktion diese Diskussion — im Gegensatz zu Ihnen — auch angesichts der starken Protestbewegungen, aber auch wegen der teilweise wirklich sachlichen und mit neuen Argumenten vorgetragenen Kritik geführt. Das ist auch Ihnen bekannt. Sie alle kennen das abschließende Ergebnis unserer



Hoffie
mehrfach und auch durchaus kontrovers geführten Erörterungen in der Fraktion.

(Stücklen [CDU/CSU] : Das gibt es doch bei Ihnen gar nicht!)

Die Fraktion, Herr Stücklen, sprach sich, wie Sie nachlesen können, geschlossen für Lösungsvorschläge aus, die auf einen vergrößerten Intervall des Zeittaktes abzielten, um dadurch vor allem sozial schwächere Bürger vor unbilligen Härten zu bewahren. Nichts anderes können Sie hier dem Herrn Kollegen Hoppe in den Mund legen.
Wir bewerten deshalb den einen Tag später erfolgten Kabinettsvorschlag, den bis dahin nur im Nachttarif II und für Sonn- und Feiertage vorgesehenen Acht-Minuten-Takt in sechs ausgewählten Knotenvermittlungsstellen — dann allerdings rund um die Uhr — zu erproben, als eine vernünftige Übergangslösung, die genügend Zeit und Erfahrungswerte bringen wird, um die heute noch nicht ausreichend abschätzbaren möglichen Veränderungen der Fernsprechgewohnheiten auszuloten. Eine gründliche Analyse dieses Großversuchs wird auch genaueren Aufschluß über den Investitionsaufwand für die Netzerweiterung sowie über tatsächliche Gebührenausfälle bzw. Mehreinnahmen geben.

(Zuruf des Abg. Stücklen [CDU/CSU])

Sollte sich das Ergebnis dieser praktischen Erprobung, Herr Stücklen, später als die insgesamt richtige Lösung erweisen, steht nach der gerade veröffentlichten Wickert-Umfrage, die hier schon angesprochen wurde, bereits heute fest, daß sie mit der Zustimmung von 89 °/o der erwachsenen Bundesbürger rechnen kann und mit einem noch höheren Prozentsatz gerade älterer Bürger, für die Sie sich ja so verwenden wollen.
Sollte es tatsächlich zu einer solchen Regelung kommen, würde sich für uns ernsthaft die Frage stellen — einschließlich des Berlin-Problems —, ob bei einem Acht-Minuten-Takt überhaupt noch irgendwelche Sonderregelungen notwendig werden. Bestätigt wird durch diese Umfrage aber auch, daß ein ausreichender Zeittakt von der breiten Bevölkerung — im Gegensatz zur Auffassung der Opposition, die auch heute noch einmal deutlich wurde — als notwendiges Äquivalent für die Vorteile angenommen wird, die sich aus den Nahbereichen ergeben. Das ist ja auch deshalb nicht verwunderlich, weil nach der Statistik 97 °/o aller Telefongespräche innerhalb von acht Minuten abgewickelt werden.
Nach alledem bleibt es das ureigenste Problem der Opposition, ihre auf Grund kurzsichtigen Taktierens verlorengegangene Glaubwürdigkeit in Sachen Postpolitik zurückzugewinnen. Dafür wünsche ich Ihnen in den bevorstehenden Wahlkampfauseinandersetzungen viel Erfolg. Hoffentlich kommen Sie dabei nicht aus dem Takt.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722202000
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Dollinger.

Dr. Werner Dollinger (CSU):
Rede ID: ID0722202100
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Einführung von Nahverkehrsbereichen ist dringend geboten. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Durch sie wer den die vielen Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten in der derzeitigen Gestaltung der Ortsnetze, für die die Telefonbenutzer nicht verantwortlich sind, beseitigt. Allerdings bedarf es dabei noch eines Flächenausgleichs — wie schon erwähnt — für die Zonenrand-, Küsten- und Grenzbereiche, wo wir die Tangentiallösung vorschlagen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Bundeminister, Sie haben von der Telefonseelsorge gesprochen. Ich darf darauf hinweisen, daß die Schaltung der Telefonseelsorge in die Einserreihe unser Vorschlag gewesen ist.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Ich muß weiter erwähnen, daß nach meiner Feststellung eine Annäherung zwischen der Kirche und dem Bundespostministerium zur Regelung dieser kritischen Frage bisher nicht erfolgt ist.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU] : Jetzt spricht der Sachverstand!)

Sie beabsichtigen nun die Einführung des Zeittaktes, d. h. eine zeitliche Begrenzung von Ortsgesprächen. Der Plan für die Schaffung von Nahverkehrsbereichen ist nicht neu. Bereits im Jahre 1969 habe ich als damaliger Bundespostminister eine Kommission eingesetzt, die all das untersuchte, was der Bundespostminister heute als seine Erkenntnis propagiert, sei es die Schaffung von Nahverkehrsbereichen, die Überlegung zur Zeitzählung oder die Frage einer möglichen Überlastung des Fernmeldenetzes.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU] : Hört! Hört!)

Allerdings lehnte diese Kommission seinerzeit in einem Memorandum zur Reform der Gesprächsgebühren im Fernmeldewesen im November 1970 die Einführung eines Zeittakts ab; einerseits wegen der Kosten und andererseits — ich zitiere aus dieser Schrift — „weil gerade in den Großstadtortsnetzen die Teilnehmer erhebliche Nachteile in Kauf nehmen müßten".

(Damm [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

Weiter heißt es dann:
Aufgrund der Erfahrungen im In- und Ausland muß bezweifelt werden, ob je eine zwingende Notwendigkeit für die Einführung der Zeitzählung im Orts- und Nahverkehrsbereich besteht. Zur Zeit spricht alles dafür, daß es auf lange Sicht wesentlich wirtschaftlicher und technisch eleganter sein wird, den Minimalanteil von Dauerverbindungen und Langsprechern durch bessere Bündeldimensionierungen aufzufangen, als eine aufwendige Gebührenerfassungstechnik in allen Ortsvermittlungsstellen vorzusehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Argumente des Herrn Bundespostministers, z. B.
die Nahverkehrsbereiche seien das Ei des Kolumbus
I oder das Telefonieren im Nahverkehrsbereich sei



Dr. Dollinger
künftig billiger, sind nichts anderes als ein Täuschungsmanöver. Sie sollen den Tatbestand verschleiern, daß künftig für einen großen Teil der Telefoninhaber das Telefonieren durch die Einführung eines Zeittakts für Ortsgespräche teurer wird. Über 50 °/o der Telefoninhaber wohnen in den 30 größten Ortsnetzen. In diesen aber verbleiben rund 90 °/o des Nahverkehrsbereichs im ehemaligen Ortsnetz, und nur rund 10 % fließen in die künftige Ringzone.
Im übrigen wird sich für über eine Million Telefoninhaber, die bisher in den 2 300 kleineren Ortsnetzen von unter 1 000 Anschlüssen wohnen, die Grundgebühr zum Teil drastisch — bis zu 12 DM — erhöhen.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, es gibt noch weitere Beweise dafür, daß die Behauptung des Herrn Bundespostministers, der Nahverkehrsbereich sei mit der Einführung des Zeittakts für Ortsnetze unwiderlegbar verknüpft, nicht stichhaltig ist. So meint der Bundespostminister, die Post könne den Gebührenausfall, die Kosten für Investitionen, Amortisation und für die Instandhaltung nicht allein tragen; deshalb müsse man durch Einführung des Zeittakts wieder 250 Millionen DM pro Jahr hereinholen. Dabei verschweigt man allerdings tunlichst, daß im ersten Jahr nach der Einführung nur 34 Millionen DM, im zweiten Jahr etwa 68 Millionen DM usw. anfallen. Erst nach zirka zehn Jahren, wenn alle Nahverkehrsbereiche eingerichtet sind, können die vollen 275 Millionen DM durch den Zeittakt im Ortsverkehr hereingeholt werden. Das heißt, die Gebührenausfälle wären in den ersten Jahren noch relativ gering.

(Damm [CDU/CSU]: So ist es!)

Trotzdem hat der Bundespostminister beschlossen, daß die Postkunden mehr zahlen sollen, d. h., ein großer Teil von ihnen muß künftig weniger oder eben teurer telefonieren. Dies wäre dann innerhalb von sechs Jahren die vierte — allerdings indirekte — Gebührenerhöhung, die den Postkunden eine zusätzliche Kostenbelastung von insgesamt über 7,2 Milliarden DM jährlich gebracht hat und noch immer bringt.

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

An dieser Stelle sei der Bundespostminister daran erinnert, daß die Deutsche Bundespost hinsichtlich der Höhe ihrer Fernmeldegebühren nach der letzten Siemens-Studie an erster Stelle in der Welt steht.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU — Damm [CDU/CSU]: So ist es!)

Die Posttarife wurden seit 1970 von allen öffentlichen Preisen am stärksten erhöht, nämlich um 86,2 °/o. Dies ist ein unerhörter, beängstigender Steigerungssatz.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU] : Der Überschuß ist eine Folge der Rationalisierung!)

Noch im Jahre 1964 hat man bei der Gebühr von 16 Pf je Gesprächseinheit, als es um eine Erhöhung von 2 Pf ging, eine Sondersitzung des Parlaments abgehalten und sich hier in einer seltsamen Art und Weise gebärdet. Daran sollte sich die Regierungskoalition manchmal erinnern.

(Beifall bei der CDU/CSU — Stücklen [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

Wenn Sie auf die Umfrage des Wickert-Instituts Bezug nehmen, dann muß ich sagen: Wenn die Frage lautet „Sind Sie bereit, eine Zeitzählung im Ortsverkehr in Kauf zu nehmen, wenn Sie im Umkreis von 20 km jeweils acht Minuten für eine Gebühr von 23 Pf telefonieren können?", nachdem man vorher von nur vier Minuten gesprochen hat, dann überfordert man den Bürger, wenn er sagen soll, die vier Minuten seien ihm lieber als die acht.

(Beifall und Zurufe von der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, der Fernmeldebereich wies 1974 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 1,96 Milliarden DM aus,

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

die sich 1975 auf über 3 Milliarden DM als Folge der Gebührenerhöhung vom 1. Juli 1974 erhöhen dürfte. Die Deutsche Bundespost erwartet für 1976 einen Gewinn in Höhe von 386 Millionen DM. Diesem muß man noch die Rücklage von 350 Millionen DM für Eventualitäten im Zusammenhang mit der Schaffung von Nahverkehrsbereichen hinzurechnen. Das sind dann insgesamt 736 Millionen DM Gewinn.
Selbst wenn ein Gutteil der Kostenüberdeckung im Fernmeldebereich zur Deckung des Defizits im Postbereich benötigt wird, so kann man sich doch nicht wundern, wenn bei einem erheblichen Teil der Telefonkunden der Gedanke aufkommt, die Deutsche Bundespost nütze hier rigoros ihre staatliche Monopolstellung aus.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Für uns bedeutet die Einführung der Zeitzählung im Ortsnetz praktisch die Ausdehnung des Fernverkehrs auf das Ortsnetz. Dies lehnen wir ab.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Als ein weiteres Argument für den Zeittakt im Ortsnetz führt der Bundespostminister die Gefahr der Überlastung des Netzes an. Er verschweigt dabei, daß die Einführung von 30 Nahverkehrsbereichen schon lange vorbereitet war, jedoch ohne Zeittakt. Sogar die erforderlichen Verfügungen des Bundespostministeriums waren bereits fertiggestellt. Deshalb wurden auch die Fernverkehrswege im Nahverkehrsbereich erheblich verstärkt.
Dem Bundespostminister fiel dann plötzlich ein, daß sich hier eine günstige Gelegenheit biete, durch Verknüpfung von Vor- und Nachteilen eine für die Zukunft einträgliche und praktische Gebührenquelle der Post aufzutun; denn Zeittakte kann man bekanntlich ohne größere Kosten und ohne größeres Aufsehen und möglicherweise ohne Beteiligung des Bundeswirtschaftsministers

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)




Dr. Dollinger
zugunsten höherer Einnahmen jederzeit reduzieren und damit spektakulären Gebührenerhöhungen aus dem Wege gehen.
Da der Herr Bundespostminister so gerne auf das Ausland verweist, sei hier unser Nachbar Belgien genannt. Dort stand man vor zehn Jahren vor dem gleichen Problem. Man hat auf die Zeitzählung verzichtet und die Beträge für diese Investitionen in eine stärkere Dimensionierung des Netzes investiert. Damit ist man gut gefahren.
Nun wird immer wieder gesagt, die Gefahr von Dauerverbindungen werde zu gering eingeschätzt. Nach meiner Meinung liegt es letztlich auch im Interesse der Telefoninhaber, ihre Anschlüsse nicht allzulange zu blockieren.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Ich frage deshalb den Bundespostminister: Reicht es nicht vollkommen aus, solche Dauerverbindungen, genau wie die mißbräuchliche Benutzung des Telefons, einfach in der Fernmeldeordnung zu verbieten? Welches Kreditinstitut oder welches größere Unternehmen würde es wagen, wegen geringer Vorteile eine solche Übertretung zu riskieren?

(Richtig! bei der CDU/CSU)

Als weiteres Argument für die Notwendigkeit einer Zeitbegrenzung für Ortsgespräche führt der Postminister die These an, der Zeittakt sei für das künftige Tarifsystem, den sogenannten Einheitstarif, notwendig; denn Ferngespräche werden im Vergleich zu Ortsgesprächen für die Post relativ billiger.
Daß die Zeitzählung für Ortsgespräche für die Post ein einnahmeträchtiges und sehr angenehmes Tarifsystem wäre, ist nicht zu bestreiten. Der Bundespostminister könnte bei einem weiteren Abbau der jetzt noch bestehenden vier Fernverkehrszonen, um einerseits keine Gebührenverluste hinnehmen und andererseits keine Erhöhung des Gesprächstarifs durchführen zu müssen, einfach den Zeittakt reduzieren.
Jede Verbilligung von Ferngesprächen in dieser Richtung bedeutet für den Telefonkunden, daß er künftig bei Ortsgesprächen dafür mehr zu zahlen zahlen hat. Hier möchte ich erwähnen, daß etwa 70 °/o der Ferngespräche kommerziellen Charakter haben.
Eine Verteuerung der Orts- und Nahgespräche erscheint insbesondere im Hinblick auf den starken Rückgang der Nachfrage nach Telefonanschlüssen — in den Jahren 1970 und 1971 waren es jeweils über 1 Million, 1975 jedoch nur noch rund 650 000 —geradezu widersinnig. Ursachen für den Rückgang waren insbesondere die starken Gebührenerhöhungen. Bei der Begründung dieser Gebührenerhöhungen hatte der damalige Postminister, Herr Ehmke, im Oktober 1973 ja auch zugegeben, daß man den Zugang an Wenigsprechern dämpfen wolle. Dies ist gelungen. Wir hatten im letzten Jahr nur noch 650 000 neue Anschlüsse. Die Zickzack-Politik der Deutschen Bundespost wird hier deutlich, wenn wir heute von Herrn Postminister Gscheidle hören: Das Telefon soll in jedes Haus.
Die vorgesehene Variation der Ortsgespräche ist um so unverständlicher, als der Anreiz für ein Telefon doch primär auf das Ortsgespräch ausgerichtet ist. Gerade dies aber soll verteuert werden. Die Aktion Geschenktelefon unter dem Motto „Schenk einem Einsamen ein Telefon!", meist für behinderte, ältere oder kranke Menschen gedacht, dürfte sich bei einer Gebührenerhöhung für Ortsgespräche bei diesem Personenkreis quasi als ein Kuckucksei erweisen.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : So ist es!)

Im übrigen müßte der Postminister doch wissen, daß die Nachfrage nach neuen Anschlüssen überwiegend nur noch von privaten Haushaltungen kommen kann, die in erster Linie am Ortsgespräch interessiert sind. Hier zeigt sich recht deutlich der Widerspruch zwischen brachliegenden Kapazitäten und Telefonwerbung einerseits und Verunsicherung der Verbraucher durch prohibitive Tarifgebührenpolitik auf der anderen Seite. Denn nicht zuletzt hat die prohibitive Gebührenpolitik der Deutschen Bundespost in den letzten Jahren mit dazu beigetragen, daß wir in der Fernmeldedichte bei Hauptanschlüssen erst an 14. Stelle in der Welt rangieren. In der Bundesrepublik haben nur 54 °/o der Haushalte Telefon, in den USA sind es dagegen 97 °/o. Heute zeichnet sich bereits ab, daß wir bald hinter Hongkong die 15. Stelle einnehmen werden.
Mehr Gesprächsmöglichkeiten haben Mehreinnahmen der Deutschen Bundespost und bessere Kapazitätsausnutzung zur Folge. Dies wäre auch ein Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze bei der Deutschen Bundespost und bei der Fernmeldeindustrie, und der soeben ausgebildete Fernmeldehandwerker hätte wieder die Chance, seinen erlernten Beruf auszuüben, anstatt im Paket- oder Briefdienst unwirtschaftlich für ein Jahr oder länger eingesetzt zu werden.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Wie immer, wenn die Bundesregierung nicht mehr weiter weiß, kommt auch der Bundespostminister mit dem Hinweis auf das Ausland. Er verweist auf Spanien, England, Japan, Dänemark und Österreich als die Nachbarländer, bei denen schon der Zeittakt eingeführt ist. Von 90 vergleichbaren Ländern in der Welt kennen aber nur 20 eine Zeitzählung. Dabei verschweigt der Bundespostminister auch, daß die genannten Länder wesentlich niedrigere Grund- und Gesprächsgebühren haben als die Bundesrepublik.

(Damm [CDU/CSU] : So ist es!)

Bei einigen dieser Länder ist in die Grundgebühr sogar noch ein Pauschalsatz für kostenlose Ortsgespräche eingeschlossen.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

So zahlt der Telefoninhaber zum Beispiel in Spanien eine monatliche Grundgebühr von umgerechnet 6,50 DM, worin noch 120 freie Gebühreneinheiten inbegriffen sind. Ein Ortsgespräch von 4 Minuten Dauer kostet dort 6 Pfennig, bei uns 23 Pfennig. Japan: Grundgebühr 7,70 DM, Vier-MinutenOrtsgespräch 9 Pfennig; Großbritannien: Grundge-



Dr. Dollinger
bühr 15,10 DM; Österreich: monatliche Grundgebühr 17 DM, Vier-Minuten-Ortsgespräch vom Münzfernsprecher 1 Schilling gleich 14 Pfennig.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU] : Das muß man sich mal anhören!)

Hinzu kommt noch, daß im Ausland die Ortsnetze bedeutend größer sind als in der Bundesrepublik Deutschland.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

Zum Beispiel ist in Großbritannien das Gebiet, in dem Sie zum Lokaltarif telefonieren können, durchschnittlich 2 300 Quadratkilometer groß und in den Niederlanden 1 750 Quadratkilometer, also gar nicht zu vergleichen mit den Nahverkehrsbereichen, die Sie, Herr Bundespostminister, jetzt mit durchschnittlich 1 200 Quadratkilometer schaffen wollen.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Solche Informationen behält der Minister für sich!)

Nun wird von seiten der SPD immer wieder behauptet — und es geschah auch vorhin wieder —, die CDU/CSU habe im zuständigen Ausschuß einer Zeitbegrenzung für Ortsgespräche zugestimmt. Dies stimmt nicht. Herr Hoffie, ich wiederhole das.

(Beifall bei der CDU 'CSU — Damm [CDU/ CSU]: So ist es! — Widerspruch bei der SPD und der FDP)

Der entscheidende Satz im Protokoll des Ausschusses für Forschung und Technologie und für das Post-und Fernmeldewesen vom 21. Februar 1974 lautet — ich darf zitieren —:
Zur Verbesserung der Infrastruktur im Bundesgebiet und unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, die sich durch die technologische Entwicklung ergeben, sollte die Deutsche Bundespost sich bemühen, die Anzahl der Tarifzonen im Fernsprechverkehr zu verringern und einen der Verkehrsstruktur entsprechenden zeitabhängigen Tarif für den Weitverkehr und für den Nahverkehr zu konzipieren.

(Zurufe von der SPD: Na also! — Was ist das denn?)

— Nein, Sie müssen auch den Inhalt der Debatte berücksichtigen. Damit war keine Zeitbegrenzung für Ortsgespräche gemeint. Die Formulierung „Nahverkehr" beinhaltete zu diesem Zeitpunkt die Knotenamtszonen 1 und 2. Die Forderung des Ausschusses bezog sich auf eine Reduzierung der Fernverkehrstarifzonen von sechs auf vier, die dann auch am 1. Juli 1974 verwirklicht wurde.

(Zustimmung bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Lesen Sie es einmal genau nach!)

In der Phase der heißen Diskussion über die Zeitbegrenzung für Ortsgespräche versuchte der Herr Bundespostminister in den letzten Wochen in zunehmendem Maße, diese Entscheidung dem Postverwaltungsrat anzulasten. Wir wissen, der Postverwaltungsrat war über die Zeitbegrenzung für Ortsgespräche nur unzureichend unterrichtet worden. Dies geht auch aus einem Fernschreiben des( Verwaltungsratsmitglieds Minister Dr. Westphal vom 29. Januar 1976 an den Vorsitzenden des Postverwaltungsrates hervor. In diesem Telegramm heißt es — ich zitiere —, daß die Mitglieder des Verwaltungsrates vor ihrer Beschlußfassung am 29. September 1975 zum Teil falsch und zum Teil unzureichend über verschiedene Umstände informiert worden sind. — Ich füge hinzu, daß Herr Minister Schwarz der gleichen Auffassung ist, und ich betone, daß Ministerpräsident Kohl den Vorschlägen des Bundespostministeriums nicht zugestimmt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wuttke [SPD] : Er ist nie dabei, aber er weiß alles!)

Es gibt darüber sogar eine schriftliche Erklärung von Ministerpräsident Kohl.

(Wuttke [SPD]: Dabeisein ist alles!)

Der Bundespostminister hat weder dem Bürger gegenüber noch dem Verwaltungsrat gegenüber beim Zeittakt viel Takt bewiesen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bei 16,352 Milliarden DM Umsatz im Fernmeldebereich und 1,9 Milliarden DM Gewinn im Jahr 1974 beträgt die Umsatzrendite rund 12 %.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU) Diese Zahl sollte man einmal festhalten.


(I hört man — auch von Regierungsseite —, die Post habe zuviel Personal; sie müsse sich gesundschrumpfen. Warum hat denn aber die Deutsche Bundespost zuviel Personal? Einfach deshalb, weil hier lange Jahre eine falsche Politik betrieben wurde. So hatten wir in den Jahren 1970 bis 1972 eine Zunahme des Personals einschließlich der Nachwuchskräfte in Höhe von 44 522 Mitarbeitern zu verzeichnen. In dem Dreijahresabschnitt zuvor belief sich die Zunahme nur auf 5 829, und dies bei gleicher Verkehrsentwicklung. Allerdings — dies könnte Ihnen, Herr Bundesminister Gscheidle, ein Trost sein — wollte der Herr Bundeskanzler am 3. Dezember 1973 arbeitslose Bürger noch bei Bahn und Post unterbringen. — Der Herr Bundeskanzler. — Er sagte es am 3. Dezember 1973. — Ja, selbstverständlich, der heutige Bundeskanzler Schmidt. Ich wiederhole noch einmal: Er wollte arbeitslose Bürger bei Bahn und Post unterbringen. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Der große Wirtschaftsexperte!)


(Stücklen [CDU/CSU] : Wer hat das, gesagt?)


(Stücklen [CDU/CSU] : Welcher?)


(Stücklen [CDU/CSU] : Wer? Schmidt?)


(Stücklen [CDU/CSU]: Ist das möglich!)




Dr. Dollinger
Heute reden Sie nun davon, daß 48 000 Dienstposten oder noch mehr eingespart werden müßten. Diese Mitarbeiter hätten vernünftigerweise gar nicht erst eingestellt werden dürfen. Die jetzige Gefährdung dieser Arbeitsplätze hat allein die Bundesregierung zu verantworten. Man kann die Post nicht ungestraft sechs Jahre lang von vier verschiedenen Ministern her quasi als Nebenressort verwalten lassen

(Stücklen [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

und zum Teil, wie es besonders Herr Ehmke getan hat, nur mit Sprüchen dirigieren.

(Beifall bei der CDU/CSU) Die Quittung dafür haben Sie heute.

Herr Bundesminister, können Sie vielleicht die Frage beantworten,

(Stücklen [CDU/CSU] : Wo ist Ehmke?)

wie lange Sie es dem Telefonkunden noch zumuten wollen, die Defizite des Postsektors zu tragen? Auch Subventionen haben eine Grenze.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Trotz dreimaliger Gebührenerhöhung nimmt die Kostenunterdeckung in diesen Bereichen enorme Ausmaße an.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU] : Mißwirtschaft!)

Der Briefdienst hatte 1969 noch eine Kostenüberdeckung von 46 Millionen DM, 1974 trotz der Gebührenerhöhung eine Kostenunterdeckung von 451 Millionen DM. Ob Sie nun den Paketdienst oder den Päckchendienst nehmen: überall hat sich die Kostenunterdeckung in den letzten fünf, sechs Jahren verdoppelt. Im gleichen Zuge haben sich die Schulden der Post von 16,6 Milliarden DM Ende 1969 auf heute etwa 38 Milliarden DM mehr als verdoppelt. Gleichzeitig wurden 3,8 Milliarden DM Verluste gemacht. Infolge rückläufiger Investitionstätigkeit und dank der überlassenen Ablieferungen haben Sie nun Gewinne erzielen können.
Herr Bundespostminister, Sie wissen aber doch selbst, daß die Probleme keinesfalls gelöst sind; sie sind nur aufgeschoben. Heute müssen Sie sich die Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit vorhalten lassen: neben der falschen Personalpolitik, die mindestens mit 4 Milliarden DM zu Buche schlägt und die vom SPD-Parteibuch und von der Deutschen Postgewerkschaft maßgeblich mitbestimmt wurde, der ständigen Vernachlässigung der politischen Leitung der Post — wenn ich von Ihnen absehe, waren Ihre Herren Vorgänger meistens alles andere, nur keine Postminister — insbesondere in den Jahren 1970 bis 1974 noch zusätzlich mangelnde Rationalisierung.

(Zuruf von der CDU/CSU — Hoffie [FDP] : Das wäre auch schlimm, wenn er sich selbst gelobt hätte! — Stücklen [CDU/CSU] : Mit „Vorgängern" meint er natürlich nicht mich, Frau Präsidentin! — Dr. Ehrenberg [SPD] : Damit meint er nur die CSU! Wen denn sonst?)

— Nein, die meine ich nicht, Herr Ehrenberg.

(Dr. Ehrenberg [SPD]: Das klang aber so! — Weitere Zurufe von der SPD und Gegenrufe von der CDU/CSU)

— Wir halten jeden Vergleich aus.
Ich frage, erstens: Warum schränkt man nicht die Nachtarbeit oder die Sonn- und Feiertagsarbeit in den Paketämtern ein, wo man doch genau weiß, daß sie relativ unwirtschaftlich und kaum noch notwendig ist? Hier liegen hohe Rationalisierungsreserven. Zweitens: Warum werden die Briefkästen am Tage drei- oder viermal auch dort geleert, wo die Post von der Sammelstelle nur noch einmal am Tage abgeht?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0722202200
Verehrter Herr Kollege, ich will Sie nicht in Ihrer Rede unterbrechen. Aber was das Leeren der Postkästen mit den vier Anträgen zu tun hat, ist schwer zu erkennen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Wuttke [SPD] : Er will doch Postminister werden! — Zurufe von der CDU/CSU)


Dr. Werner Dollinger (CSU):
Rede ID: ID0722202300
Frau Präsidentin, es geht um die Frage der Gebührenerhöhung,

(Damm [CDU/CSU]: So ist es!)

und die Telefongebühren sollen ja bekanntlich den Minusbereich der Post abdecken. Deshalb diese Begründung.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Im übrigen komme ich Ihnen schon wieder entgegen. Drittens: Wie steht es um die Fernmeldedienste? Gibt es nicht beim Entstörungsdienst erhebliche Überkapazitäten, und werden die Fahrzeuge in diesem Bereich auch kostenbewußt genutzt? Viertens: Wie steht es mit dem Übergang zur Zweimonatsrechnung im Fernmeldewesen? Fünftens: Warum wird nicht in der Verwaltung eine große Kostenersparnis durch Verwaltungsvereinfachung und durch Delegation von Entscheidungsbefugnissen herbeigeführt? In den letzten Jahren wurden im Bundespostministerium unzählige Planungsgruppen ins Leben gerufen; aber als Ergebnis kam nicht viel heraus.
Wir sind für gesunde Finanzen

(Damm [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

und befürworten auch unpopoläre Maßnahmen, wenn diese im Interesse der Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Deutschen Bundespost notwendig sind.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Und sinnvoll!)

Den Einwand, daß Herr Müller-Hermann für eine Gebührenerhöhung gewesen sei, will ich hier klarstellen. Herr Müller-Hermann hat die Situation geprüft und dann die Frage aufgeworfen, ob man die Sache nicht mit einem Drittelpfennig finanzieren könnte; denn in Wirklichkeit werde das Telefongespräch, wie Sie in jedem Telefonbuch nachlesen



Dr. Dollinger
können, nicht mit 23 Pf, sondern mit 22,77 Pf abgerechnet.

(Damm [CDU/CSU]: So ist es!)

Einer weiteren Gebührenerhöhung, wie sie jetzt indirekt geplant ist, stimmen wir nicht zu, weil sie nicht entsprechend begründet ist und weil eine verfehlte Gesamtpolitik nicht über eine ständige Erhöhung der Telefongebühren zum Teil bezahlt werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wie wäre es sonst zu verstehen, Herr Bundespostminister, daß Sie sich innerhalb weniger Stunden vom Vier-Minuten-Takt auf einen Acht-MinutenProbetakt umstellen konnten?

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : Das ist der Fortschritt!)

Ich frage: War das Einsicht oder nur wahltaktisches Verhalten?

(Damm [CDU/CSU]: Wahltakt! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Bei Ihrer Begründung für die Einführung des VierMinuten-Taktes haben Sie immer wieder darauf verwiesen, daß 82 °/o aller Gespräche innerhalb dieses Zeitraumes liegen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Jetzt wollen Sie den Zeittakt auf acht Minuten erhöhen, obwohl nur 3 °/o der Gespräche diese Zeit überschreiten.

(Zurufe von der CDU/CSU: Eben!)

Ich frage mich: Was soll dieser Unfug! In welchem Verhältnis stehen die notwendigen Investitionen zum finanziellen Ertrag und zu den angeblichen technischen Erfordernissen?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Bundesminister, geben Sie zu, daß Sie sich geirrt haben, und lassen Sie die Spielereien mit dem Zeittakt im Ortsverkehr.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der FDP: Aber den Nahbereich wollt ihr trotzdem!)

Zusammenfassend stelle ich fest:
1. Die Union hält die Einführung von Nahverkehrsbereichen im Fernmeldedienst für dringend erforderlich. Nur dadurch können die Ungerechtigkeiten in den Ortstarifbereichen zwischen städtischen und ländlichen Räumen und solchen, die sich als Folge der Gebietsreform ergeben haben, beseitigt werden.
2. Die gleichzeitige Einführung eines Zeittaktes für Ortsgespräche und damit die Abschaffung des jetzigen Ortstarifes lehnt die Union ab.

(Damm [CDU/CSU] : Bravo!)

Ein Junktim zwischen Nahverkehrsbereichen und Zeitzählung im Ortsbereich besteht nicht.

(Sehr richtig! und Beifall bei der CDU/CSU)

3. Der Bundespostminister hat seine bisherige Argumentation durch den jetzt geplanten Acht-Minuten-Takt selbst widerlegt. Der zuständige Ausschuß sollte möglichst bald ein Hearing abhalten, zu dem neben den Betroffenen auch Sachverständige mit inhaltsnahem Überblick geladen werden.
4. Schon heute weiß man aus Kreisen der Industrie, daß sich die Kosten für die Einführung des Zeittaktes auf ein Mehrfaches dessen belaufen, was der Bundespostminister bisher angegeben hat.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU) Es dürften über 3 Milliarden DM sein.


(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Jaeger)

Diesem Milliardenaufwand an Investitionen stehen beim Acht-Minuten-Zeittakt Einnahmen von 50 Millionen DM jährlich gegenüber.
5. Die Einführung des Nahverkehrs ohne Zeittakt ist dagegen ein echter Vorteil für den Bürger und besonders für Alte, Kranke und Einsame in unserem Lande.
Öffnen Sie dem Fortschritt die Tür, machen Sie Reformen zur Verbesserung und nicht zur Verschlechterung der Lebensverhältnisse, gerade heute am Vortage des 100. Geburtstages des Telefons, damit diese großartige Erfindung ihren Siegeszug zum Wohle aller ungehindert fortsetzen kann!

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0722202400
Das Wort hat der Abgeordnete Wrede.

Lothar Wrede (SPD):
Rede ID: ID0722202500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verlauf der Debatte hat meine Auffassung bestätigt, daß die Opposition schlecht beraten war, zu diesem Thema und dann auch noch in einer solchen zeitlichen Ausdehnung eine Debatte im Deutschen Bundestag zu beantragen.

(Beifall bei der SPD — Dr. Jenninger [CDU/ CSU] : Das paßt euch nicht!)

Die Widersprüche, die hier schon wiederholt aufgezeigt worden sind, zwischen dem, was die Opposition sagte, wie sie abstimmte und wie sie nun versucht, diese Eindrücke zu verwischen, müssen doch eigentlich jedem von Ihnen deutlich werden. Die Situation müßte Ihnen peinlich sein.

(Zurufe von der CDU/CSU: Wieso?)

Peinlich sein müßte Ihnen insbesondere, daß der Kollege Dollinger, der ja selbst einmal Postminister war, hier versucht, Sitzungsdokumente, Niederschriften nämlich, in das Gegenteil zu verkehren, so den schon zitierten Beschluß des damaligen Ausschusses für Forschung und Technologie vom 21. Februar 1974, auf den der Kollege Hoffie im Zusammenhang mit unserer Diskussion im Westdeutschen Rundfunk hingewiesen hat, in der Sie, Herr Kollege Dollinger, schlicht behauptet haben, die CDU habe nicht mitgestimmt.

(Hoffie [FDP] : Mehrfach behauptet!)

Nun haben Sie wenigstens zugegeben, daß Sie mitgestimmt haben, versuchen aber, den Inhalt des Beschlusses ins Gegenteil zu verkehren, indem Sie sagen: Nahbereich ist nicht Ortsbereich. Nun muß ich



Wrede
wirklich fragen, wenn da steht „für den Fernverkehr und den Nahverkehr", was denn dann wohl mit „Ortsbereich" gemeint sein soll. Dies heißt doch, die Dinge auf den Kopf stellen, und dies sollte einem ehemaligen Minister nicht passieren.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Herr Kollege Dollinger, ich weise auch darauf hin, daß Herr Kollege Gscheidle hier aus einem Sitzungsdokument des rheinland-pfälzischen Landtages zitiert hat, nämlich die Antwort der Regierung von Rheinland-Pfalz auf eine Anfrage eines SPD-Abgeordneten, in der die Landesregierung erklärt hat, Herr Minister Schwarz habe im Postverwaltungsrat für diesen Beschluß gestimmt, nachdem er dazu zuvor eine Kabinettsentscheidung herbeigeführt habe. Der Vorsitzende der Regierung in Rheinland-Pfalz ist Herr Ministerpräsident Kohl. Dies können Sie doch nicht wegdiskutieren und sich hier hinstellen und sagen, auch Herr Kohl sei dagegen.

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : Natürlich! Der hat ganz deutlich Stellung genommen!)

— Natürlich, der Kanzlerkandidat Kohl — ich komme jetzt darauf — hat sich allerdings in dieser Eigenschaft — wie die CDU-Fraktion — dagegen geäußert. Nur, diese zwei Dinge muß man doch einmal auf einen Nenner bringen können: Der Ministerpräsident ist dafür, und der Kanzlerkandidat ist dagegen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Hoffie [FDP] : Zellteilung! — Zuruf von der CDU/ CSU: Schwarz hat sich von der Informationspolitik im Verwaltungsrat distanziert!)

Die Opposition stimmt im Ausschuß dafür — Sie geben jetzt nachträglich eine andere Begründung, die niemandem, der den Beschluß liest, überhaupt einleuchten kann und an die Sie auch selber eigentlich nicht glauben können —, die Opposition stimmt im Arbeitsausschuß des Postverwaltungsrates, der diese Vorlage vorberaten hat, mit zu — Sie waren nicht da, Herr Kollege Stücklen — —

(Stücklen [CDU/CSU] : Dann nehmen Sie die CSU nicht mit hinein!)

— Die CDU, habe ich gesagt! Gut. Ich lasse diesmal die CSU draußen, weil Sie gefehlt haben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die CDU stimmt zu; im Postverwaltungsrat enthalten sich dann etliche Abgeordnete der CDU/CSU der Stimme, allerdings dort mit einer anderen Begründung, als sie jetzt hier nachgeschoben wird; auch dies sollte erwähnt werden. Und nun sind Sie plötzlich auf einem ganz anderen Dampfer, vom strammen Ja — Sie waren offensichtlich von der technischen Lösung überzeugt — über das etwas weiche Jein im Postverwaltungsrat — Stimmenthaltung — zum harten Nein heute morgen, wie hier die Opposition erklärt.
Dies ist die Haltung der Opposition, die wir ja von vielen anderen Sachbereichen kennen, nur sollte jeder wissen: So kann man ja wohl nicht regieren.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ihre Ansprüche, einmal die Regierung zu übernehmen, müßten Sie ein wenig tiefer hängen.
Herr Kollege Dollinger, noch ein Letztes an Ihre Adresse. Wenn Sie sich hierherstellen und sagen, daß die Einführung, die ja nur Zug um Zug erfolgen könne, ungerecht sei, weil die Gebührenbelastung durch diesen Zeittakt schon sofort eintrete, dann haben Sie doch die Unterlagen auch nicht gelesen. Es heißt doch ganz klar, daß die Gebührenbelastung durch den Zeittakt, wie er in dem Beschluß des Postverwaltungsrates geplant war, nur Zug um Zug jeweils mit der Einführung der größeren Nahbereiche eingeführt wird. Auch hier lassen Sie doch die Fakten völlig außer Betracht.
Meine Damen und Herren, im übrigen ist ja wohl unbestritten, daß das Echo in der Offentlichkeit nicht so eindeutig negativ war, wie Sie es hier darstellen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Da staune ich aber! — Warum habt Ihr Gscheidle amputiert? — Weitere lebhafte Zurufe von der CDU/CSU)

— Lassen Sie mich ruhig ausreden!

(Glocke des Präsidenten)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0722202600
Meine Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit für den Redner.

Lothar Wrede (SPD):
Rede ID: ID0722202700
Ich hoffe, diese Zeit wird mir nicht abgezogen, Herr Präsident.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0722202800
Nein! Ich bin sowieso großzügig.

Lothar Wrede (SPD):
Rede ID: ID0722202900
Meine Damen und Herren, es ist unbestritten — und dies hat selbst der Kollege Dollinger hier vorgetragen —, daß in den weiten Bereichen der ländlichen Gebiete diese neue Regelung der vergrößerten Ortsbereiche als ein eindeutiger Vorteil empfunden wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich gehe noch einen Schritt weiter: Aus vielen Gesprächen mit Kollegen, die aus diesen Bereichen kommen und die in großen Veranstaltungen darüber diskutiert haben, wissen wir sogar, daß eine Zeitzählung als Gegenwert, der notwendig ist, in Kauf genommen wird und daß insgesamt immer noch diese Lösung als vorteilhaft angesehen wird. Ich bestreite ja gar nicht, daß es in den großen Städten, insbesondere in Berlin und Hamburg, und im Zusammenhang mit der Telefonseelsorge auch in anderen Städten erhebliche Gegenmeinungen gegeben hat, die sich auch in Wahrung durchaus berechtigter Interessen der jeweiligen Organisationen ein starkes öffentliches Gehör verschafft haben.
Nun hat die Regierung gesagt: Dies alles, was da beschlossen ist, das ist wohl unter dem Gesichtspunkt, der jetzt in der Öffentlichkeit vorgetragen wird, nicht bedacht, und du, Postverwaltungsrat, überprüfe doch deinen Beschluß, und wir empfehlen I dir, dies und das und jenes zu tun, nämlich ver-



Wrede
suchsweise den Acht-Minuten-Takt in einigen Ortsbereichen einzuführen.
Nun ziehen Sie darüber her. Ich kann nur sagen: Ein solches Verhalten kann doch einer demokratischen Regierung nur gut zu Gesicht stehen,

(Beifall bei der SPD und der FDP)

daß sie die Interessen der Bürger bei ihren Entscheidungen berücksichtigt und daß sie auch bereit ist, wenn irgendwo eine Entscheidung auf Grund unvollständiger Informationen — der Kollege Hoffie hat das hier dargetan — nur unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen wird, eine solche Entscheidung zu revidieren oder, wo sie selbst nicht beschließt, wie in diesem Fall beim Postverwaltungsrat, anzuregen, eine solche Entscheidung zu revidieren. Dies ist doch kein Zeichen von Schwäche für eine Regierung, meine Herren Kollegen, dies ist ein Zeichen von Stärke.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Nur eine starke Regierung kann sich dies erlauben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Nun noch einmal zurück zu Ihrem Verhalten. Ich habe von dieser herrlichen Prozession, die Sie hier veranstaltet haben, gesprochen. Genau zu dem Zeitpunkt, als die von mir genannten Argumente bestimmter Gruppen, die durchaus berechtigte Interessen vertreten, hochkamen, wurden Sie, die Opposition, über Nacht schwerkrank. Sozusagen von einem Tag zum anderen — dies kann man an Erklärungen ablesen — haben Sie Ihr Gedächtnis verloren und all das vergessen, was vorangegangen war und was ich zitiert habe. Daß Sie an Beschlüssen mitgewirkt haben, zählt nicht mehr. Nun ziehen Ihre Redner und Ihre Schreiber durch das Land und dreschen auf den Postminister ein.

(Damm [CDU/CSU] : Hat er doch verdient!)

Dies ist auch heute morgen geschehen: Der Postminister hat, der Postminister soll, der Postminister muß. Meine Damen und Herren, hier steht eine Entscheidung des Postverwaltungsrats zur Diskussion, an der die Opposition mitgewirkt hat.
Die Regierung hat das ihre getan. Sie hat gesagt, sie sehe ein, daß Bedenken aufgetaucht seien, die geprüft werden müßten. Deswegen schlägt sie dem Postverwaltungsrat vor, diese grundsätzliche Entscheidung zurückzustellen und in den ausgewählten Ortsnetzen mit dem Acht-Minuten-Takt Versuche zu machen. In der Zwischenzeit soll — das wird ja doch sicher nach dem, was der Postminister gesagt hat, geschehen — die Problematik in dem sehr wichtigen Bereich der Telefonseelsorge geregelt werden. Im übrigen hat die Regierung schon, bevor Sie sich bemühten, mit Anträgen nachzustoßen, darauf hingewiesen, daß die Problematik im Zonenrandgebiet und an der Küste nicht zur Zufriedenheit geregelt ist. Die Regierung hat also ihrerseits alles getan, was man tun kann, um zu einer allseits befriedigenden Regelung zu kommen.
Was Sie allerdings getan haben, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wären Sie bereit gewesen zu sagen, auch Sie hätten an einem Beschluß mitgewirkt, von dem Sie heute der Meinung sind, er müsse geändert werden, dann wäre das in Ordnung. Aber sich jetzt hier hinzustellen und mit falschen Zitaten und unrichtigen Behauptungen so zu tun, als sei es der Postminister, der Ihnen diese Suppe eingebrockt hat, das geht nicht. Sie haben daran mitgewirkt. Sie können nicht ernsthaft glauben, daß Sie in der Öffentlichkeit davon herunterkommen. Es hätte Ihnen gut zu Gesicht gestanden, zu sagen, auch Sie seien der Meinung, diese Versuche sollten gemacht werden und nach dem Ergebnis dieser Versuche sollte die Erfahrung gemeinsam ausgewertet werden. Aber offensichtlich sind Sie nach der langjährigen Übung in dem Ja, Jein, Nein nicht mehr in der Lage, zu anderen Entscheidungen zu kommen. Ich bedauere dies. Ich hoffe aber, die Öffentlichkeit wird Ihnen dies bei Gelegenheit auch vermerken.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0722203000
Das Wort hat der Abgeordnete Straßmeir.

(Damm [CDU/CSU] [zu dem auf dem Platz des Bundeskanzlers sitzenden Bundesminister Gscheidle] : Der neue Bundeskanzler! — Bundesminister Gscheidle: Nicht besonders witzig!)

— Es kann keine Unterhaltung zwischen Regierungsbank und Opposition vom Platz aus geben. Damit niemand auf der Regierungsbank in Versuchung geführt wird, sollten natürlich auch keine direkten Zurufe an die Regierungsbank erfolgen.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Es war nicht zu verstehen, was er sagte!)

— Herr Abgeordneter, bitte!

Günter Straßmeir (CDU):
Rede ID: ID0722203100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bemerkungen des Herrn Kollegen Wrede werden ja nicht dadurch besser, wenn er sie wiederholt, obwohl Herr Kollege Dollinger in eindeutiger Art klargelegt hat, daß seine Behauptungen unrichtig sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Was die Haltung der CDU/CSU-Fraktion anlangt, meine Damen und Herren, so haben wir im November des vergangenen Jahres über diesen Komplex beraten und im Dezember des Jahres 1975 unsere Anträge formuliert und hier eingebracht. Da gibt es nichts von Wechseln und Bocksprüngen, aber Sie haben bis zum 28. Januar gebraucht, um dann in 24 Stunden eine Wendung zu vollziehen.

(Damm [CDU/CSU]: Um 180 Grad!)

Und heute bekennen Sie sich zum Acht-MinutenZeittakt, während der Herr Bundesminister nach wie vor vom Vier-Minuten-Zeittakt spricht. Klären Sie doch einmal bei sich selbst, wie die künftige Linie sein soll.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich möchte noch ein paar Bemerkungen zum Herrn Bundesminister Gscheidle machen. Seine Rede wäre nach dem neuen Zeittaktverfahren der Bundespost 1,61 DM wert gewesen. Der Sache nach war sie kei-



Straßmeir
nen Sechser wert und für die Berliner keinen Pfifferling,

(Beifall bei der CDU/CSU)

weil Sie es nicht für notwendig befunden haben, obwohl ein Antrag vorliegt, überhaupt nur einen Satz über Berlin zu sagen.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Im übrigen, Herr Bundesminister, sind Sie intelligent genug, auch für eine schlechte Sache noch ein paar gute Gründe zu finden. Aber Sie können doch nicht glauben, daß Sie hier mit technischem Valium die politische Diskussion ersticken können.

(Damm [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Sie bleiben bei dem Junktim zwischen Zeittakt und Nahbereich, und solange Sie dabei bleiben, werden wir dagegen ankämpfen.

(Damm [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Wir bleiben vollinhaltlich bei unseren Anträgen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir hatten zunächst gedacht, Sie wollten mit dem Umschalten auf den Acht-Minuten-Takt Ihren eigenen Rückzug einleiten. Offenbar aber bleiben Sie bei den vier Minuten. Es ist natürlich ganz gut, hier einen Nebel aufzuziehen. Vielleicht handeln Sie nach dem Grundsatz von Egon Bahr, daß man vor den Wahlen der Bevölkerung tunlichst nicht die ganze Wahrheit verabfolgen sollte. Ich könnte mir aber auch vorstellen, daß der Bundesminister in einer Vorahnung der Ereignisse der Bundestagswahl von
1976 eine Erscheinung hatte, die Erscheinung jenes Königs von Sachsen, der von der politischen Bühne abtrat mit der Bemerkung: „Macht doch euren Dreck alleine!"

(Zuruf von der FDP: Alleene!)

Sie wollen es uns überlassen, die Dinge dann künftig in Ordnung zu bringen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir werden die wahren Gründe der Regierung also heute hier nicht erfahren, und solange das der Fall ist, gilt für uns der klassische Satz guter Parlamentstradition: Wir kennen die wahren Gründe der Regierung nicht, aber wir mißbilligen sie.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Ich möchte noch einmal deutlich machen, daß wir die Einführung von Nahbereichen für unerläßlich halten, daß es aber bis zur Stunde keinen schlüssigen Beweis dafür gibt, daß der Nahbereich ausschließlich in Verbindung mit dem Zeittakt möglich ist. Es ist einfach nicht einsehbar, warum die Heranführung der ländlichen Gebiete an den modernen Standard des Fernmeldewesens nur unter Preisgabe des zivilisatorischen Fortschritts in den großen Ortsnetzen denkbar sein soll.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In Berlin, meine Damen und Herren, kann man seit mehr als 50 Jahren auf 841 qkm unbegrenzt telefonieren. Wir sind grundsätzlich gegen die Einführung des Zeittakts überall und überhaupt, aber in Berlin ist jede Zeittaktregelung zusätzlich ungerechtfertigt, weil nämlich die Geschäftsgrundlage, der Ausgleichsvorteil des Nahbereichs mit einem Radius von 20 km, flächendeckend über 1300 qkm, nicht gegeben ist.

(Damm [CDU/CSU] : Das weiß der Gscheidle doch!)

Ihre Formel von der neuen Lebensqualität, Herr Bundesminister, würde dann lauten: Wenn schon die Fläche Berlins nur noch ein Drittel eines geplanten Nahbereichs umfaßt, so sollten die Berliner zum gerechten Ausgleich dafür wenigstens dreifach höhere Gebühren bezahlen.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU] : Genauso denkt und handelt er!)

Alle Gebietskörperschaften einschließlich der Großstädte gewinnen bei der Einführung des Nahbereichs an Ausdehnung des Netzes. Nur Berlins Ortsnetz fehlen dann annähernd zwei Drittel des Flächenumfangs. Dazu kommen noch die völlig überflüssigen Installationskosten für den Zeittakt in Millionenhöhe. Berlin wäre mithin die einzige Gebietskörperschaft in der Bundesrepublik Deutschland, die ausschließlich die Nachteile des Zeittaktes zu tragen hätte. Die Berliner Bürger würden künftig allein zu mindestens doppelten Kosten im kleinsten Nahbereich der Bundesrepublik Deutschland im ohnehin teuersten Telefonsystem der Welt telefonieren müssen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Unmöglich! Schildbürgerstreich!)

Dies wäre in der Tat eine neue Form negativer Berlin-Förderung. Der Senat und die Bundesregierung halten an dieser Regelung fest. Sie, Herr Bundesminister, sollten sich zu diesem traurigen Tatbestand hier noch einmal deutlich in der Öffentlichkeit bekennen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Bundesregierung hat wenn auch reichlich
spät — den politischen Sprengstoff, der diesem potenzierten Unsinn innewohnt, erkannt und verlegt sich nun aufs Finassieren. Der Senat von Berlin reagiert mit dem Trotz kleiner Buben. Er will nämlich den Berlinern den Zeittakt so lange zumuten, bis es auch irgendwoanders Sonderregelungen gibt, und er sagt, dies müsse sein, damit die Rechtseinheit zwischen Berlin und dem Bund gewahrt bleibe.
Meine Damen und Herren, diese Haltung soll das bisherige Fehlverhalten vertuschen und unterstellt der Union gleichzeitig, ihr Antrag würde dazu beitragen, die Beziehungen zwischen Berlin und dem Bund zu lockern.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, das glaubt Ihnen in der Öffentlichkeit doch sowieso niemand! Bisher ist noch niemand auf die absurde Idee gekommen, aus den Regelungen für Berlin, die die Nachteile des Standorts ausgleichen sollen, staatsrechtliche Deduktionen dahin gehend abzuleiten, daß hiermit eine Beeinträchtigung der Verbindungen zwischen Berlin und dem Bund verbunden sei. Das gilt und galt selbstverständlich weder bei der Herunter-



Straßmeir
zonung der Ferngespräche noch für das geringere innerstädtische Briefporto. Der Grundsatz hat immer gelautet, gleiches da gleichzubehandeln, wo es geht, und Entlastung oder Förderung zu schaffen, wo aus politischen Gründen ungleiche Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Im vorliegenden Fall geht es nicht einmal um Förderung, sondern schlicht und einfach darum, eine krasse Benachteiligung zu verhindern.

(Richtig! bei der CDU/CSU)

Wir befinden uns mit unserem Antrag in Übereinstimmung mit der erdrückenden Mehrheit der Bevölkerung von Berlin, mit den Kirchen, den sozialen und wirtschaftlichen Organisationen und Verbänden einschließlich des Deutschen Gewerkschaftsbundes,

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

und alle haben in zahlreichen Briefen die Berliner Bundestagsabgeordneten — und zwar die aller Parteien — aufgefordert, die Einführung des Zeittaktes in Berlin zu verhindern.
Wir haben am Anfang des Jahres unsere Berliner Kollegen von der SPD im Bundestag aufgefordert, unserem Antrag beizutreten. Wir bitten heute alle Fraktionen um Zustimmung zu diesem Antrag. Auch die Bundesregierung kann uns ohne rechtliche Leibschmerzen in bezug auf die Wahrung der Rechtseinheit zwischen Berlin und dem Bund folgen. In dieser Frage läßt sich die CDU/CSU von niemandem übertreffen.
Im übrigen ziehen die vorgeschobenen Gründe des Senats von Berlin überhaupt nicht, weil, wie der Herr Bundesminister angedeutet hat, ohnehin Sonderregelungen für den Zonenrand und die Küstengebiete vorgesehen sind. Die CDU/CSU-Fraktion fordert mit ihrem Antrag die Bundesregierung auf, bei der Einführung von Nahbereichen in den Zonenrand-, Grenz- und Küstengebieten die Mittelpunkte der jeweiligen Nahbereiche so festzulegen, daß die jeweilige Rand-, Grenz- oder Küstenlinie die Tangente an den künftigen Nahbereich mit 20 km Radius bildet. Nach dem Modell der Bundespost wird in diesen Gebieten die Ausdehnung auf einen vollen Radius von 20 km durch die Grenze verhindert. Dies führt zu einer krassen Benachteiligung der Fernsprechteilnehmer in diesen Regionen. Gerade sie aber haben nach unserer Auffassung einen vollen Anspruch auf einen flächendeckenden Nahbereich von 1 300 qkm.
Die Bundespost räumt ein, daß an der Grenze zur CSSR und im Zonenrandgebiet bei der Einführung des 20-km-Radius insoweit Nachteile eintreten, als zur DDR und zur CSSR kein normaler Fernsprechverkehr stattfinden kann. Sie hält aber, wie gesagt, einen Ausgleich nur in der Weise für möglich, daß dort, wo mehr als 25 °/o des Nahbereichs ausfallen, der Radius bis zu 25 km vergrößert wird. Zum Ausgleich ähnlicher Nachteile wird für die Küstengebiete an Nord- und Ostsee eine entsprechende Regelung vorgeschlagen.
Wir, die CDU/CSU-Fraktion, sind der Auffassung, daß dieses Modell der Bundespost im Vergleich zu der von uns vorgeschlagenen tangentialen Lösung erhebliche Nachteile aufweist. Die Bundesregierung sollte nun endlich verbindlich erklären, daß sie im Grundsatz — und zwar überall — einer Sonderregelung zustimmt und uns dann in die Lage versetzt, gemeinsam den günstigsten Weg zu suchen.
Den Grenzgebieten — so hat der Herr Bundesminister ausgeführt — will die Bundesregierung überhaupt keinen Ausgleich gewähren,

(Unerhört! bei der CDU/CSU)

weil es hier angeblich einen Grenzfernsprechverkehr zu günstigen Sondertarifen gibt, der in der Lage sein soll, alle Nachteile, die sich aus der Randlage ergeben, gebührend zu berücksichtigen und auszugleichen.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU]: Eine völlig lachhafte Behauptung!)

Diese Entscheidung, Herr Kollege Spies — pauschal, oberflächlich und ungerecht, wie sie ist —, wird von der CDU/CSU-Fraktion nicht hingenommen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie ist in keiner Weise geeignet, den strukturellen Nachteilen der Randlage gerecht zu werden. Denn der Sondertarif ins westliche Ausland bedeutet, daß in einem Knotenamt von 25 km zu einer Gebühreneinheit im 45-Sekunden-Takt telephoniert werden kann.

(Damm [CDU/CSU]: So schnell kann man ja gar nicht reden!)

Dies ist nur ein Fünftel des miserablen Vier-Minuten-Zeittaktes und ein Zehntel des immer noch miserablen Acht-Minuten-Taktes. Wer wollte denn da von Gleichheit der Bedingungen reden!

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU] : Als ob der normale Bürger französisch und holländisch könnte! — Damm [CDU/CSU] : Eben!)

Im übrigen sollte auch der Bundesregierung bekannt sein, daß für die Bevölkerung an den Grenzen der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach wie vor auf das Landesinnere und nicht auf das Ausland bezogen ist.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU] : Unüberlegt wie vieles in diesem Zusammenhang! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU: So ist es! Sehr richtig!)

Es kann doch auch nicht so sein, Herr Bundesminister, daß positive Vereinbarungen mit dem Ziel besserer, größerer europäischer Kommunikation durch nationale Benachteiligung wieder hinfällig gemacht werden.

(Damm [CDU/CSU]: Jawohl!)

Für die CDU/CSU-Fraktion, meine Damen und Herren, gilt nach wie vor die Forderung, daß aus Gründen der Struktur- und Regionalpolitik, aus Gründen der Gleichbehandlung von Stadt und Land die Einrichtung von Nahbereichen im Fernsprech-



Straßmeir
dienst notwendig ist. Wir bleiben dabei, daß es keine zwangsläufige Verbindung von Nahbereich und Einführung des Zeittaktes gibt. Wir fordern, daß bei der Bildung von Nahbereichen, Herr Bundesminister, nicht jene Regionen benachteiligt werden, die auf Grund ihrer geographischen oder politisch bedingten Strukturschwäche ohnehin unsere besondere Förderung verdienen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0722203200
Das Wort hat der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU] : Ah, der spricht jetzt über Berlin! Jetzt kommt der Beitrag zu Berlin! — Reddemann [CDU/ CSU] : Wenn der einmal wieder selber das Telephon bezahlen muß! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0722203300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Straßmeir hat den Vorwurf erhoben, wir hätten nichts zu Berlin gesagt. Aber natürlich habe ich in meinen Ausführungen die Möglichkeiten dargestellt,

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Aber nein!) die es gibt, um auf Berlin zu kommen.

Herr Abgeordneter, es muß Ihnen als Berliner Vertreter doch wohl klar sein,

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Was haben Sie bloß gegen Berlin!)

welche Sondersituation Berlin hat. Es kann Ihnen doch nicht entgangen sein, daß Berlin innerhalb des Fernsprechnetzes so gestellt wird, als ob Berlin im Bundesgebiet läge. Das läßt in der Gegenüberstellung zu den sonst geltenden Bestimmungen der Fernsprechordnung einen Gebührenausfall pro Jahr von 71 Millionen DM entstehen. Es konnte Ihnen doch nicht entgangen sein, daß die Bundespost bei den Verhandlungen mit der DDR den Berliner Fernsprechteilnehmern im Verkehr von Berlin (West) nach Berlin (Ost) die Möglichkeit eingeräumt hat, mit 195 000 Fernsprechteilnehmern von Berlin (Ost) zu einem Zeittakt von sechs Minuten zu verkehren, während umgekehrt im Verkehr von Berlin (Ost) nach Berlin (West), eine zehnfach höhere Gebühr erhoben wird. Sie können doch nicht, wenn Sie nach Gerechtigkeit innerhalb eines Kommunikationsnetzes von 13 Millionen Teilnehmern suchen, in Abrede stellen, daß in der besonderen Lage, in der sich Berlin befindet, nicht alle Möglichkeiten übertragbar sind, die wir im Augenblick für die Grenzlandsituation suchen.
Was Ihren Vorschlag angeht, wie man Grenzlandsituationen bereinigen kann, so darf ich Sie darauf hinweisen, daß schon mit einfachen Erkenntnissen aus der Geometrie zu begreifen ist, daß Ihr Vorschlag nicht realisiert werden kann.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU] : Warum denn nicht? — Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/CSU]: Jetzt ist er schon auf die Geometrie gekommen!)

Wir sind bereit, in den zuständigen Ausschüssen des I Bundestages zu beweisen, zu welch unsinnigen Folgerungen es führte, zu welch unterschiedlichen Beziehungen zum Mittelpunkt und zu welchen Gebührenverzerrungen man käme, wenn man von der Geometrie des Kreises an Küstenverläufen oder Grenzverläufen abginge, da man an diese Form nicht im gesamten Verlauf eine Tangente anlegen kann.

(Straßmeir [CDU/CSU] : Darüber kann man reden!)

Warum ich mich hier zu Wort gemeldet habe, ist an und für sich die Tatsache, daß Herr Dollinger hier gesprochen hat. Es ist natürlich verständlich, daß die Öffentlichkeit davon ausgeht, daß dann, wenn ein früherer Postminister in dieser Debatte zu Wort kommt, ein Fachmann spricht.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Hier hat ein Fachmann gesprochen!)

Nun darf ich aber zu einigen Punkten Ihrer Ausführungen doch einige Anmerkungen machen.
Zunächst einmal gingen Sie auf das ein, was die Personalpolitik zur Zeit ausmacht. Zu der Situation, in der sich die Bundespost heute gegenüber Ihrer Amtszeit damals befindet, darf ich Ihnen generell einmal folgendes sagen. Als Sie mir dieses Amt übergaben, war die Zahl der Teilnehmer des Fernsprechnetzes genau halb so groß, wie sie heute ist. Seit der Amtsübernahme wurde das Fernsprechnetz verdoppelt, mit all den Problemen, die sich daraus ergeben.
Wenn Sie den Vorwurf erheben, wir nützten das Monopol der Bundespost hinsichtlich der Fernsprechgebühren in rigoroser Weise aus, dann ist es Ihrem Gedächtnis einfach entschwunden, Herr Kollege, daß zu dem Zeitpunkt, als Sie die Verantwortung für die Post trugen, die relative Kostenüberdeckung des Fernsprechwesens größer war als heute, d. h. die Monopolstellung damals zur Abdeckung des Postdienstes eher rigoroser ausgenutzt wurde als zur Zeit. Sie kommen doch nicht an den Zahlen vorbei, die Ihre Amtszeit kennzeichnen.
Wenn Sie auf die Personalpolitik eingehen, dann muß ich sagen: Kennzeichnend für Ihre Personalpolitik war, daß höhere Beamte, von denen bekannt wurde, daß sie der SPD angehören, innerhalb von 24 Stunden wieder aus dem Hause versetzt wurden. Inzwischen werden in diesem Ministerium Beamte nach ihrer Fachqualifikation, unbeschadet ihrer parteipolitischen Zugehörigkeit, befördert.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Lachen und Zurufe bei der CDU/CSU)

— Wenn Sie darüber lachen, dann sage ich Ihnen einmal folgendes zum Nachdenken: Seit Bestehen der Deutschen Bundespost — das können Sie kontrollieren — gab es noch niemals einen Ministerialdirektor, der der SPD angehört hat. In meiner Amtszeit wurden Mitglieder Ihrer Partei zu Ministerialdirektoren befördert. Hören Sie doch mit diesem



Bundesminister Gscheidle
Quatsch auf, uns hier sozusagen Parteipolitik zu unterstellen!

(Beifall bei der SPD und der FDP — Widerspruch bei der CDU/CSU)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0722203400
Herr Bundesminister, ich möchte bitten, den Ausdruck „Quatsch" nach Möglichkeit nicht zu verwenden.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0722203500
Den Ausdruck nehme ich mit Bedauern zurück. Was ich damit gemeint habe, war offenkundig.

(Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU)

Herr Kollege Dollinger, wenn Sie hier Vorschläge zu den Fragen Paketdienst, Briefkastenleerung, Fernsprechentstörung usw. machen, kann ich Ihnen nur sagen: Der Postverwaltungsrat berät den Minister in der Führung der Bundespost. In diesem Postverwaltungsrat sitzen nach dem Wortlaut des Gesetzes sachverständige Kenner des Post- und Fernmeldewesens. Wenn Sie hier Vorschläge machen, die Ihre sachverständigen Kenner nie gemacht haben, dann ist das doch wohl wirklich eine Sache, die Sie einmal unter sich regeln müssen. Natürlich gab es Diskussionen über all diese Punkte. Aber es gab auch Gründe, warum man das nicht tun konnte, ohne bestimmte andere Dinge gleichzeitig zu klären.
Wenn Sie sagen, es gibt eine Statistik — Statistiken gibt es eine Menge —, in denen sozusagen festgestellt wird, an welchem Punkt sich die Bundesrepublik Deutschland im Fernsprechwesen befindet, sage ich Ihnen: Es gibt zumindest eine des Statistischen Bundesamtes, die abgestimmt ist, die Sie nachprüfen und nachlesen können. Sie ordnet die Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Höhe der Fernsprechgebühren an fünfter Stelle ein, und zwar kommt die Bundesrepublik Deutschland nach Italien, Großbritannien, Osterreich und Frankreich.
Wenn Sie mit Zahlen argumentieren, was das alles kostet, Zeitzählung und Investition: Entschuldigen Sie, Herr Kollege Dollinger, da bringen Sie wirklich alles durcheinander. Es ist doch eine ganz unterschiedliche Sache, ob ich investiere, um die Zeitzählung im Ortsnetz einzuführen, oder ob ich investiere, um den auch von Ihnen geforderten Nahbereich zu schaffen. Sie können doch nicht beide Zahlen zusammenzählen. Die Zeitzählung allein kostet eben nur höchstens 400 Millionen DM, genau 380 Millionen DM nach den Angaben der produzierenden Industrie. Aber natürlich besteht ein Zusammenhang — und den haben Sie bislang nicht akzeptiert --: Je größer ich den Zeittakt im Nahbereich mache, um so größer wird natürlich der Druck, die Übertragungen, die diesen Nahbereich erst schaffen, zu erweitern; denn natürlich besteht ein Zusammenhang zwischen Kosten und Gebrauchsgewohnheiten.
Sie können doch die derzeitige Situation in den einzelnen Bereichen nicht außer acht lassen. Bei dem jetzigen Nahbereich von 30 Sekunden, 60 Sekunden und 90 Sekunden zahlen Sie für acht Minuten unter Zugrundelegung von 23 Pfennig zur Zeit 3,68 DM oder 1,84 DM oder 1,22 DM. Sie können doch nicht leugnen, daß in dem Augenblick, in dem solche Vorteile eingeführt werden, die Menschen ihre Kommunikationsbedürfnisse hinsichtlich der Zeitdauer ihrer Gespräche verändern. Dann müssen Sie notwendige Übertragungen zur Verfügung stellen. Konkret bedeutet das nach allem, was wir wissen wenn ich sage „wir", dann meine ich die Fachleute, die man parteipolitisch gar nicht unterscheiden kann —: Mehr als 1,2 Milliarden DM sind notwendig beim Vier-Minuten-Takt. Mit Sicherheit sind es mehr als 1,5 Milliarden DM; aber genau wissen wir das nicht, weil uns niemand sagen kann, wie sich die Gesprächsgewohnheiten verändern werden.
Wenn Sie Ausführungen hinsichtlich der Personalzunahme machen: Herr Kollege Dollinger, 1969 haben Sie das Amt übergeben. Die von Ihnen zu verantwortenden Einstellungen aus dem Jahr 1969 kamen 1972 zum Einsatz.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

— Aber natürlich, Herr Kollege Dollinger. Die haben eine Ausbildung von vier Jahren. Herr Dollinger, wenn ich 1969 24 000 Nachwuchskräfte einstelle, habe ich vier Jahre später diese ausgebildeten Kräfte zur Verwendung im Dienst.
Sie haben uns ein Personalbemessungssystem übergeben, von dem der Bundesrechnungshof gesagt hat: Es besteht dringend die Notwendigkeit der Überprüfung, daß der Personalbedarf dem sogenannten Verkehrsbedürfnis angepaßt wird. Das konnten wir doch frühestens in dem Augenblick in Angriff nehmen, als diese Dinge erkennbar wurden. Das war in dem Augenblick, als sich konjunkturelle Einbrüche im Verkehr abzeichneten. In diesem Augenblick haben wir es auch getan.
Herr Kollege Dollinger, Sie haben die Personalzahlen kritisiert. Ihnen muß aber doch in Erinnerung sein, daß auf Beschluß dieses Hauses seit 1969 die Arbeitszeit dreimal verkürzt wurde, daß Dienstvorschriften geändert wurden. Das mußte doch seinen Niederschlag in den Personalzahlen finden. Es hat keinen Wert, sozusagen for show im Zusammenhang mit einer Debatte über den Nahbereich plötzlich die ganze Politik des Post- und Fernmeldewesens für alle Entwicklungen haftbar machen zu wollen und sich dagegen zu wehren, wenn gesagt wird, daß man auch Dinge übernommen habe, die man erst in Ordnung bringen mußte.
Sie haben weiter gesagt, die Fernsprechverbindungen ließen sich nicht nur durch die Ortszeitzählung entlasten, sondern auch auf andere Weise, sozusagen durch den Verordnungsbefehl. Aber, Herr Kollege Dollinger, wie sieht es denn da mit Ihrem Verständnis des Fernmeldegeheimnisses aus? Sie müssen doch wissen, welche Möglichkeiten ich im Ortsnetz habe. Ich habe nicht die Möglichkeit, durch technische Einrichtungen ein Gespräch sozusagen nach Inhalt, Dauer oder Notwendigkeit prüfen zu lassen. Dies könnte dann nur durch Überwachung geschehen. Das können doch keine ausgereiften



Bundesminister Gscheidle
Vorstellungen sein, die Sie heute hier vorgetragen haben!

(Beifall bei der SPD und der FDP — Reddemann [CDU/CSU] : Was haben Sie für merkwürdige Gedanken!)

Sie haben England als Beispiel für Ihre Vorstellungen angeführt. Man hat in England tatsächlich Ortsnetzbereiche bis zu 2 000 qkm; aber man hat eben auch den Zwei-Minuten-Takt.
Herr Dollinger, Sie haben versucht, aus der Protokollformulierung eine Basis für Ihre jetzige Position aufzubauen. Das kann Ihnen nicht gelingen. In diesen Diskussionen war ausweislich der Unterlagen eines klargestellt: Der Begriff „Nahverkehr" hebt tariflich den Begriff „Ortsnetz" auf. „Nahverkehr" war der gängige Arbeitsbegriff für das neue Tarifsystem: eigenes Ortsnetz plus Nahtarif.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU]: Wo steht das?)

Ich würde Sie herzlich bitten, auch im Interesse Ihrer alten Verbindungen zur Bundespost, bei aller notwendigen politischen Auseinandersetzung nicht Argumente einzuführen, die weder fachlich vertretbar noch in irgendeinem Zusammenhang zu dem hier zu behandelnden Thema stehen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0722203600
Das Wort hat der Abgeordnete Grimming.

Jürgen Grimming (SPD):
Rede ID: ID0722203700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Straßmeir hat hier wie schon vor ihm der Kollege Damm in markiger Sprache die Politik der Bundesregierung, insbesondere des Bundespostministers, zu charakterisieren versucht.

(Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Aber er weiß nicht einmal, wie groß Berlin ist!)

— Das weiß er ganz sicherlich, selbst wenn es hier nicht so deutlich wurde.
Zunächst einmal möchte ich feststellen — gerade nach dem zweiten Beitrag des Bundespostministers
- daß wir die Ausführungen, die er zugleich im
Namen der Bundesregierung gemacht hat, ausdrücklich begrüßen und daß wir hinter den hier von ihm skizzierten Zielen seiner Telefonpolitik stehen. Das gilt für die Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit, die er anstrebt, für die Anpassung an die Kommunalreform in den Nahbereichen, das gilt für die Lösung der Probleme der Randgemeinden, und das gilt schließlich für das Ziel, die Eigenwirtschaftlichkeit der Bundespost zu stärken. Soviel möchte ich zu dieser Frage sagen, damit die Sache nicht vernebelt wird hinter dem polemischen Feuerwerk, das einige Kollegen der Opposition anzünden zu müssen glauben.
Der Kollege Damm sprach z. B. von dem „Bürgeraufstand", dem sich die Bundesregierung oder der Bundespostminister gegenübersehe. Meine Damen und Herren, wir waren es doch, die es ernstgenommen, wenn Bürger an den Staat, an ihre Verwaltungen herantraten.

(Damm [CDU/CSU]: Mehr Demokratie wagen!)

— So ist es, Herr Kollege Damm: mehr Demokratie wagen. Das, was Sie jetzt tun, ist nicht die Aufnahme dessen, was an Meinungsbildung in unserem Lande stattfindet, sondern es ist der Versuch, es auszubeuten und auszuschlachten. Das ist eben kein Beitrag zu mehr Demokratie, sondern es ist nur ein Beitrag zu mehr Vernebelung.

(Dr. Arndt [Hamburg] [SPD]: Poujadismus!)

Ich möchte eine zweite Bemerkung machen. Sie haben hier von der „sozialen Demontage" gesprochen. Auch das ist so ein Wort, das Sie jetzt offenbar jedes Jahr einmal herausholen, weil Sie einen gewissen Nachholbedarf in sozialen Fragen haben.

(Zuruf des Abg. Damm [CDU/CSU])

Dann haben Sie hier davon gesprochen, daß der Telefonkunde im „Würgegriff" der Bundespost sei.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Mein Gott! Und dann haben Sie davon gesprochen, daß die Landbevölkerung gegen die Stadtbevölkerung „gehetzt" werde. Dazu hat Ihnen der Kollege Wrede hier schon gesagt, was immerhin Ihr Kanzlerkandidat, dem wir wünschen, daß er das für lange Zeit bleibt, dazu für eine Meinung hat.
Meine Damen und Herren, Sie können nicht so tun — und vor allen Dingen hat das hier der Kollege Straßmeir getan — —

(Zuruf von der CDU/CSU)

— Sie haben hier gesagt, Sie stünden vollinhaltlich hinter Ihren Anträgen. Einverstanden! Nur, wenn Sie Ihre Anträge vorher noch einmal gelesen hätten, was sich empfiehlt, wenn man sie begründet, hätten Sie festgestellt, daß Sie eben nicht, wie der Kollege Damm es hier ausgeführt hat, von vornherein gegen jeden Zeittakt sind, sondern Sie haben die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen und einen Bericht vorzulegen, ob man entweder auf den Zeittakt verzichten oder ihn erweitern könne. Wenn Sprache noch einen Sinn hat, dann haben Sie sich nicht vom Zeittakt distanziert, sondern den Versuch unternommen, zu prüfen, in welcher Weise er nutzbar gemacht werden kann.

(Damm [CDU/CSU] : Mit dem Ziel, den Zeittakt zu verhindern!)

Das ist etwas ganz anderes. Sie streuen der Öffentlichkeit hier Sand in die Augen.
Einige weitere Bemerkungen zu den Anträgen, die Sie hier eingebracht haben.

(Reddemann [CDU/CSU] : Vielleicht sollten Sie Ihre Logik mal überprüfen, Herr Kollege!)

Was das Stichwort Telefonseelsorge angeht, so hat, glaube ich, der Bundespostminister klargemacht, daß wir uns vertrauensvoll auf die Gespräche, die zwischen den Kirchen und der Bundes-



Grimming
post stattfinden, stützen können und daß wir in den Ausschüssen die Erledigung in unser beider Sinn erleben werden.
Was Ihren Antrag angeht, Zonenrand-, Grenz-
und Küstengebiete besonders zu berücksichtigen, so ist hier schon deutlich gesagt worden — ich unterstreiche das —, daß das mit Ihren Vorstellungen nicht möglich sein wird. Gleichwohl wollen wir versuchen, in den Ausschußberatungen im engen Einvernehmen mit dem Bundespostminister eine Lösung zu finden, die den besonderen geographischen und politischen Gegebenheiten dort Rechnung trägt.
Bleibt, meine Damen und Herren von der Opposition, was zu dem Antrag hinsichtlich der Einführung von Nahverkehrsbereichen im Fernmeldewesen in Berlin zu sagen ist:

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU] : Jetzt wird es spannend!)

— Nun wird es in der Tat spannend, Frau Berger, weil ich zunächst drei Bemerkungen des Kollegen Straßmeir korrigieren muß.

(Straßmeir [CDU/CSU]: Will!)

Erstens. Der DGB Berlin hat sich nicht im Alleingang, wie Sie hier darzustellen versuchten, gegen die Maßnahmen der Bundespost bzw. der Bundesregierung gewandt, sondern er hat gesagt: Dies ist ein Thema, das insgesamt wichtig ist, und hat es auf die Tagesordnung einer Sitzung des Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Düsseldorf gebracht.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU] : Sie haben doch einen Brief bekommen, genau wie wir!)

— Dann lesen Sie den Brief doch einmal richtig, Frau Berger.
Zweitens hat der Senat von Berlin seine Meinung zum Zeittakt deutlich gemacht. Er hält eben nicht daran fest, sondern hat genau das, was ich hier vorzutragen mich anschicke, zur Grundlage seiner Politik erhoben.
Schließlich haben die Sozialdemokraten und die Freien Demokraten in Berlin — jedenfalls in ihren Führungsgremien — deutlich gemacht, wie sie die Problematik der Einführung des Nahverkehrsbereichs und des Zeittaktes auch in Berlin einschätzen. Sie können nicht so tun, als seien Sie die einzigen Sachwalter Berlins.

(Zuruf der Abg. Frau Berger [Berlin] [CDU/ CSU])

- Lassen Sie mich doch ausreden!
Die Probleme, die sich für Berlin ergeben, sind erkannt. Der Herr Bundespostminister hat auf die besondere Förderung Berlins hingewiesen. Ich füge hinzu: Wir unterstützen das, was er hier gesagt hat, und bitten ihn, als Ergebnis des Großversuchs, den wir unterstützen, bei der Prüfung dessen, was für Berlin Geltung haben soll, eine berlingerechte Lösung ins Auge zu fassen. Die — ich unterstreiche das — muß als Ergebnis der Prüfung der Erfahrungen auch einschließen, daß möglicherweise in Berlin
auf den Zeittakt verzichtet wird. Lassen Sie doch den Versuch laufen und sehen Sie bitte auch, daß die Bundespost sich schon von daher des Problems bewußt ist, weil sie zugesagt hat: Wenn es zu einem Zeittakt kommt — welcher Länge auch immer -, dann wird Berlin am Ende dieser Schlange stehen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0722203800
Herr Abgeordneter Grimming, eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Berger.

Jürgen Grimming (SPD):
Rede ID: ID0722203900
Bitte, Frau Berger.

Lieselotte Berger (CDU):
Rede ID: ID0722204000
Herr Kollege Grimming, nachdem sich die Berliner CDU-Abgeordneten noch vor der Sitzung des Postverwaltungsrates und unmittelbar danach sehr deutlich geäußert hatten und nachdem Sie eben den Beschluß Ihrer Parteigremien erwähnten, darf ich Sie fragen: Wann war der Beschluß? Irre ich mich, wenn ich sage, daß das erst so etwa Ende Januar unter dem massiven Druck der Offentlichkeit zustande gekommen ist?

Jürgen Grimming (SPD):
Rede ID: ID0722204100
Frau Berger, ich kann Ihnen das Datum nicht sagen. Aber Sie irren sich mindestens in einem Punkte, nämlich in dem, daß Berliner Führungsgremien der SPD unter dem Druck der Öffentlichkeit beschließen.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Sie machen ihre eigenen Erkenntnisse und Einschätzungen zum Maßstab ihrer Beschlüsse. Der massive Druck der Öffentlichkeit hat auch Sie nicht zu einer Änderung Ihrer Haltung — diese Springprozession hat der Kollege Wrede schon dargestellt — bewogen, sondern hat Ihnen überhaupt erst — versuchsweise — eine Haltung beigebogen. Das ist ja der Unterschied zwischen uns beiden: Während wir uns um die Lösung der Probleme bemühen, bemühen Sie sich, die Probleme zu Ihren Gunsten auszuschlachten.

(Beifall bei der SPD)

Aber ich glaube, hier ist durch die Aussagen der Fraktion der deutschen Sozialdemokratie im Bundestag und durch die Äußerungen der Bundesregierung deutlich geworden, daß Ihnen dieser Versuch mißlingen wird. Ich kann nur hoffen, daß Sie nach dieser Debatte in der Ausschußberatung zum Nutzen der Postkunden zur Gemeinsamkeit zurückfinden und daß wir dann, unabhängig vom Wahltermin, eine sachgerechte Lösung finden werden.

(Beifall bei der SPD und bei der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0722204200
Das Wort hat der Abgeordnete Ollesch.

Alfred Ollesch (FDP):
Rede ID: ID0722204300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auseinandersetzungen über Gebühren im Postbereich sind für die jeweilige Opposition immer ein dankbares Thema

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist richtig!)




Ollesch
und Anlaß für eine Diskussion mit vorhandener oder geweckter oder noch zu weckender Leidenschaft. Herr Damm wollte ja eine Volksbewegung entfachen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Sprechen Sie aus eigener Erfahrung? — Die FDP hat Erfahrung!)

Wenn wir das Thema einmal leidenschaftslos betrachten, dann bleibt doch festzustellen, daß eine Neuordnung der Nahbereiche nach der bisher durchgeführten und noch zu erwartenden kommunalen Neuordnung unumgänglich notwendig geworden ist. Hier ist auch der generellen Einführung von Nahverkehrszonen innerhalb des gesamten Bundesgebietes allgemein zugestimmt worden, und daher kann gegen dieses Vorhaben kein allzugroßer Widerstand erwartet werden. Strittig ist natürlich, ob bei dieser Neuregelung nicht auch für den Nahbereich Zeiteinheiten eingeführt werden sollen. Ich darf Ihnen ganz ehrlich sagen, daß ich selbst bei der Diskussion vor zwei Jahren um die Erhöhung der Postgebühren in meiner Fraktion den Vorschlag gemacht habe, auch hier wie im Fernbereich zu Zeitberechnungen zu kommen, also einen Zeittakt einzuführen, weil ich nicht einzusehen vermag, weshalb eigentlich eine unterschiedliche Berechnung im Nahbereich gegenüber dem Fernbereich erfolgt, was die Zeitdauer anbelangt. Auch nach Einführung der Nahbereiche, die ja jetzt zur Freude der Betroffenen sehr vergrößert werden, die alle billiger werden telefonieren können in diesem doch recht großen Bezirk — der Minister für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen hat Ihnen ja die Zahlen genannt —, vermag ich nicht einzusehen, weshalb nunmehr ein noch größerer Teil zum unbegrenzten Ortstarif telefonieren darf, während Gespräche über den Nahbereich hinaus dem Zeittakt unterworfen sind. Die logische Schlußfolgerung aus Ihrer Auffassung, meine Damen und Herren von der Opposition, wäre, daß wir für das ganze Bundesgebiet den Ortstarif einführen und vom Zeittakt überhaupt abkommen. Ich persönlich habe dieses bisherige Verfahren immer als eine große Ungerechtigkeit empfunden, und ich bin sehr befriedigt, daß wir auch im Ortsverkehr zu einem Zeittakt kommen.
Was nun die Sonderregelung anbelangt, so bin ich der Auffassung, wenn wir zu einem Zeittakt von bis zu acht Minuten kommen sollten — hierzu werden ja Versuche gemacht —, dann bedürfte es im Grunde genommen keiner Sonderregelung für irgendeines der Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland. Es bedürfte nicht einmal einer Sonderregelung für Berlin. Denn ich bin der Auffassung, daß es aus übergeordneten politischen Gesichtspunkten gar nicht den Interessen Berlins dienlich wäre, wenn wir im inneren Verkehr in Berlin Ausnahmeregelungen gegenüber den Gepflogenheiten in der Bundesrepublik einführten. Wenn es allerdings zu Sondertarifen für bestimmte Gebiete kommt, dann müssen sie natürlich auch für Berlin gelten. Berlin hat ja, wie der Minister auch eindeutig erklärte, im Verkehr zur Bundesrepublik im Hinblick auf seine besondere geographische Lage eine Präferenz im Zeittakt; hier wird nur die Stufe 50 bis 100 km gerechnet.
Für die Freien Demokraten stelle ich abschließend fest, daß wir der Einführung eines Zeittaktes positiv gegenüberstehen. Die Versuche werden ergeben, ob wir mit sechs oder acht Minuten den richtigen Zeittakt getroffen haben. Allerdings kommen wir nicht daran vorbei, die Mindereinnahmen, die durch die Vergrößerung der Nahverkehrszonen entstehen, durch Mehreinnahmen an anderer Stelle auszugleichen. Diese Mehreinnahmen können nur durch die Einführung eines Zeittaktes auch im Nahverkehrsbereich aufgebracht werden.

(Zuruf von der CDT/CSU: Das glauben Sie ja selbst nicht!)

Eine andere Lösung gibt es nicht.

(Zuruf von der CDU/CSU: Doch!)

Die Ausführungen, die Herr Kollege Dollinger gemacht hat, sind ja wohl nicht dahin gehend zu verstehen,

(Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Sie sind gar nicht zu verstehen!)

daß wir, um die beabsichtigten Veränderungen im Fernsprechbereich durchführen zu können, versuchen sollten, die anderen Postdienste kostendeckend zu gestalten. Ich glaube, daß er selbst und auch seine Fraktion überfordert wären, hier einen passablen Deckungsvorschlag zu machen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0722204400
Wünscht noch jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Die Überweisungsvorschläge des Ältestenrates zu den Tagesordnungspunkten 44, 45, 46 und 47 können Sie der Tagesordnung entnehmen. Erhebt sich gegen diese Überweisungsvorschläge Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 48 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 — FStrAbÄndG -
- Drucksache 7/4584 —Überweisungsvorschlag des Altestenrates:
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (federführend)

Haushaltsausschuß
Zur Begründung hat der Herr Bundesminister für Verkehr das Wort.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0722204500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 95 % eines Zieles erreicht zu haben, ist, wie ich meine, eine stolze Bilanz. Die zur Zeit der Planaufstellung im Jahre 1970 gesetzten Ziele für den Ausbau der Bundesfernstraßen in der Zeit von 1971 bis 1975 sind mit knapp 1 800 km fast erreicht. Lediglich 100 km fehlen uns an den geplanten 1 900 km.



Bundesminister Gscheidle
Lassen Sie mich denjenigen, die uns eine autofeindliche Politik vorwerfen, dies noch einmal sagen: Das Auto ist ein nicht fortzudenkender Faktor unseres Verkehrswesens. Es ist Ausdruck unseres Wohlstandes und der Dynamik in unserer Wirtschaftsentwicklung. In dieser Funktion wird es auch künftig von der sozialliberalen Regierung gesehen werden.
Allen euphorischen Planern und all denjenigen, die ständig und überall Straßen fordern, sei aber auch gesagt: Diese Bundesregierung wird nicht jede grüne Wiese mit einer Straße erschließen; denn uns sind die Raumordnungs-, Struktur- und Wirtschaftspolitik viel zuviel wert, als daß wir die ganze Landschaft nur mit Straßen bepflasterten.
Dieser revidierte Bedarfsplan wird diesem Hohen Hause unter Berücksichtigung der Strukturdaten vorgelegt, die sich auf Grund der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung, der Energie- und Umweltprobleme, des reduzierten Wachstums der Volkswirtschaft und der Verkehrsnachfrage geändert haben. Der verantwortungsbewußte Politiker ist gezwungen, strengere Maßstäbe bei der Bemessung von Verkehrswegeinvestitionen und bei der Festlegung von Dringlichkeiten anzulegen. Es ist geradezu selbstverständlich, daß diese Forderungen auf eine integrierte Investitionsplanung hinauslaufen. In der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes verfolgt diese Bundesregierung erstmals dieses Ziel, um alle Maßnahmen nach Kosten-NutzenGesichtspunkten gegeneinander zu gewichten.
Auf Grund der geänderten Wirtschaftsdaten und der daraus resultierenden geringeren Finanzmittel wäre es geradezu verantwortungslos gewesen, wenn man bei der Aufstellung des revidierten Bedarfsplanes an den früheren Prognosen festgehalten hätte und über die zur Verfügung stehenden Finanzmittel hinausgegangen wäre.
Der 1975 ausgelaufene erste Fünfjahresplan hat mit einem Gesamtvolumen von 29,2 Milliarden DM beeindruckende Fertigstellungsleistungen erbracht. 1974 und 1975 konnten unseren Autofahrern knapp 800 km neue Autobahn übergeben werden.
Als Grundlage für den zweiten Fünfjahresplan für die Jahre 1976 bis 1980 — mit Ergänzung bis 1985 — ist unter Status-quo-Bedingungen ein Planungsvolumen von 37,3 Milliarden DM angesetzt. Von diesem Volumen muß zunächst vorrangig der Überhang aus dem Fünfjahresplan 1971 bis 1975 finanziert werden. Dieser Bedarf zur Weiterführung und Fertigstellung laufender Maßnahmen beträgt auf Grund der Ländermeldungen 15,9 Milliarden DM. Damit verbleiben für neue Maßnahmen der höchsten Dringlichkeitsstufe noch rund 21,4 Milliarden DM.
Dieser Ihnen vorliegende Bedarfsplan ist aber keine unabgestimmte Vorlage dieser Bundesregierung, sondern ist in zahlreichen Gesprächen auf der Ebene der Fachbeamten und auf zwei Ministerkonferenzen im vergangenen Jahr abgestimmt worden. Diese Gespräche führten dazu, daß Maßnahmen im Umfang von rund 10 % des für Erweiterungsinvestitionen zur Verfügung stehenden Investitionsvolumens in ihrer Dringlichkeit verändert wurden. Dies zeigt deutlich — das sage ich besonders den Kollegen von der Opposition —, daß der zuständige Ressortminister hier keinen Alleingang vorgenommen hat, sondern sehr wohl versucht, im Rahmen des finanziell Machbaren die Länderwünsche zu berücksichtigen.
Nur, eines muß ich an dieser Stelle natürlich sagen: Gerade bei den Gesprächen mit den Kollegen aus den CDU/CSU-regierten Ländern hatte ich manchmal den Eindruck, daß sie mich ausschließlich als Straßenbauminister betrachten und nicht daran denken, daß die Prinzipien unserer Gesellschaftspolitik auch die Berücksichtigung anderer notwendigen Ziele erforderlich machen. Besonders ganz bestimmte Flächenländer — ich denke hier an Schleswig-Holstein und Bayern — waren nur schwerlich davon zu überzeugen, daß es galt, die verschiedenen Strukturen der Bundesländer in einer angemessenen Weise zu berücksichtigen. Mit anderen Worten: Ich kann nicht deswegen, weil es in einigen Ländern mehr unerschlossene Flächen gibt, dort mehr Straßen bauen und in anderen Ländern die Verbindung von Arbeitsplätzen und Wohngebieten vernachlässigen.
Ausgehend von den verkehrszweigeübergreifenden Zielen und Ergebnissen des Bundesverkehrswegeplanes hat die Bundesregierung für den Bundesfernstraßenbau ab 1976 folgende neue Leitlinien angesetzt: Erhaltung der Substanz des vorhandenen Straßennetzes, Abbau von Unfallschwerpunkten und von Verkehrsengpässen, Verminderung von Umweltbeeinträchtigungen, Förderung strukturschwacher Gebiete, Vermeidung von Parallelplanungen von Straße und Schiene sowie natürlich auch größere Wirtschaftlichkeit im Straßenbau.
Auf der Grundlage dieser Leitlinien sieht der neue Bedarfsplan folgende Dringlichkeiten vor:
1. Überhang, d. h. Maßnahmen der alten Dringlichkeitsstufe I, die Ende 1975 im Bau waren, und Komplettierung zur Vermeidung von Bauruinen, insgesamt 15,9 Milliarden DM.
2. Stufe I a, d. h. vorrangige Planung mit dem Planziel 1985 aus der ersten Dringlichkeit.
3. Stufe I b, d. h. übriger Bedarf aus der ersten Dringlichkeit mit Zeithorizont bis 1995. Und schließlich eine
Stufe II, d. h. möglicher weiterer Bedarf. Oder, um es zu verdeutlichen: der heute noch nicht durch Bau befriedigte Bedarf der alten Dringlichkeitsstufe I mit Kosten in Höhe von 65 Milliarden DM wird im wesentlichen auf die Blöcke I a und I b aufgeteilt.
Bei den Nutzenberechnungen ging neben der werkehrlichen Wertigkeit vor allem auch der Beitrag geplanter Straßen zur besseren Verkehrserschließung in die Rechnung ein. Die innere Erschließung und die äußere Anbindung strukturschwacher Gebiete wurden ebenso berücksichtigt wie die Lage im Zuge raumordnerischer Entwicklungsachsen und die Zugehörigkeit zum Zonenrandgebiet.



Bundesminister Gscheidle
Bei dieser Gelegenheit muß ich den wahlkampforientierten Kritikern, die behaupten, der Bedarfsplan berücksichtige nicht ausreichend die Gesichtspunkte der Raumordnung — darunter verstehe ich insbesondere die innere und äußere Erschließung strukturschwacher Gebiete, raumordnerische Entwicklungsachsen und das Zonenrandgebiet , deutlich vor Augen führen, daß allein ein Viertel des gesamten Straßenbauinvestitionsvolumens für die Jahre 1976 bis 1985 unter speziellen raumstrukturellen Gesichtspunkten verteilt wird. Ich halte dies für einen bedeutsamen, in seiner Wirkung auch langfristig zu sehenden Beitrag der Bundesregierung zur Verbesserung der Lebensbedingungen von bisher regional benachteiligten Bevölkerungsgruppen.
Zum Schluß möchte ich einige mir wesentlich erscheinende Punkte zusammenfassen:
1. Die Straßenbaupolitik ist integraler Bestandteil meiner Investitionspolitik im Verkehr. Für die sozialliberale Politik bedeutet dies, daß auch im Straßenbau die Beziehungen und Verbindungen zu anderen Verkehrswegen beachtet werden. Das heißt aber auch, daß damit die Anteile am Gesamtinvestitionsvolumen aufeinander abgestimmt werden müssen. Dies geschieht im Rahmen der in Vorbereitung befindlichen Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes.
2. Dieser zweite Fünfjahresplan ist realistisch, nüchtern und fügt sich in das finanziell Machbare ein. Er ist fern von Euphorie oder dem in früheren Jahren entworfenen Idealbild eines Straßennetzes, für das eine ausreichende Nachfrage nicht vorliegt. Der zweite Fünfjahresplan ist aber auch das Ergebnis einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung eines integrierten Gesamtverkehrswegenetzes; denn es ist bei Berücksichtigung nationaler und internationaler Verkehrsströme nicht mehr vertretbar, den Straßenbau als einseitig zu bevorzugenden Verkehrsträger zu betrachten.
Daraus folgt — und damit wende ich mich doch einmal an Sie, meine Damen und Herren von der Opposition —: Was auch immer Sie für Änderungsanträge unterbreiten und welche kritischen Punkte auch immer Sie vorzubringen die Absicht haben, bitte ich Sie, die dargestellten Kriterien, die für die Straßenbauplanung maßgebend sind, als Maßstab zu berücksichtigen. Ich bin der sicheren Überzeugung, daß der Bewegungsspielraum für alternative Vorstellungen nur noch äußerst gering ist, d. h. Änderungen können nur im Austausch vorgenommen werden. In diesem Fall müssen dann Maßnahmen in den einzelnen Dringlichkeiten untereinander verschoben werden. Im Gegensatz zu vielen Forderungen, die an mich herangetragen worden sind, ist dieser Fünfjahresplan nicht nach Interessengesichtspunkten aufgestellt, sondern ausschließlich unter Berücksichtigung der Sachlichkeit und der zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0722204600
Der Gesetzentwurf ist begründet. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Lemmrich.

Karl Heinz Lemmrich (CSU):
Rede ID: ID0722204700
Herr Präsident! Meine I sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf noch einmal kurz auf die Postdebatte zurückkommen. Wegen der Zeitabsprache zwischen den Fraktionen war es dem Kollegen Stücklen nicht möglich, auf Herrn Minister Gscheidle zu antworten. Er wird dies bei nächster Gelegenheit tun.
Die 1957 von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung geschaffenen langfristigen Ausbaupläne für den Bundesfernstraßenbau haben sich bewährt. Die Verbindung von Straßenbauplanung und gesicherler Finanzierung hat dazu beigetragen, der über uns hereingebrandeten Motorisierungswelle einigermaßen begegnen zu können. Die Motorisierung kam nicht wegen vorhandener Straßen, wie das manchmal behauptet wird; vielmehr hat die Motorisierungswelle den Straßenbau ausgelöst. Innerhalb von 20 Jahren hat sich die Zahl der Kraftfahrzeuge vervierfacht: von 5,3 Millionen im Jahre 1955 auf 21 Millionen 1975.
Die vorliegende Novelle des Gesetzes zum Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 gibt Gelegenheit, die straßenbaupolitische Situation in der Bundesrepublik zu beleuchten. Was ist geschehen, seit das zweite Ausbauplangesetz vorgelegt wurde?
Gemäß dem Stil sozialdemokratischer Politik wartete der damalige Bundesverkehrsminister mit überdimensionalen Versprechungen in Sachen Bundesfernstraßenbau auf, um sich den damals noch gutgläubigen Bundesbürger für die Wahl 1969 durch das Versprechen von Wohltaten geneigt zu machen. So sprach damals Georg Leber:
Nach Verwirklichung dieses Programms
— gemeint war der Ausbauplan für die Jahre 1971 bis 1985 —
wird sich die Dichte des Autobahnnetzes in diesen Zahlen niederschlagen: 85 % der Bevölkerung wohnen bis zur Autobahn nur höchstens 10 km entfernt in einem Gebiet, das 70 % der Fläche der Bundesrepublik deckt.
Ein Blick auf den vorliegenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen zeigt die große Diskrepanz zwischen Versprechungen und Wirklichkeit. Das große Auseinanderklaffen von Versprechungen und Taten ist allerdings ein Kennzeichen sozialdemokratischer Politik.

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Und Georg Leber sprach dann 1971 weiter über die Ausbauabsichten für die Jahre 1971 bis 1985:
Auch das ist ein Beitrag zur Verkehrssicherheit: Mit fast 100 Milliarden DM werden rund 8 000 km neue Autobahn gebaut. Das Autobahnnetz wird so dicht, daß jeder zweite Autofahrer nach höchstens 6 km die nächste Auffahrt erreicht.
Nach den derzeitigen Plänen werden es nicht 8 000 km Autobahn sein, sondern 4 380, und es werden nicht 100 Milliarden DM dafür bereitgestellt, sondern etwas mehr als 40 % dieses Betrages innerhalb von 15 Jahren.



Lemmrich
Daß ein so gigantisches Projekt, wie Herr Minister Leber es entworfen hatte, nicht zu finanzieren sei, sagte uns damals bereits unser Realitätssinn. Wir forderten daher bei der Beratung im Jahre 1971, neben dem Bedarfsplan ein Programm vorzulegen, aus dem eindeutig zu ersehen sei, was bis 1985 überhaupt verwirklicht werden könne. Die Koalition stimmte uns allerdings nieder; sie wollte diese Fiktion. Es wurden Erwartungen geweckt, die auch unter günstigen finanziellen Voraussetzungen nicht zu erfüllen waren.
Wäre dies alles ohne Wirkung geblieben, könnte man vielleicht darüber zur Tagesordnung übergehen. Doch waren es Signale, die sich in der Bauwirtschaft in Investitionsentscheidungen umsetzten. Die Unternehmen, die diese Signale und die Ermunterung des Ministers für bare Münze hielten, haben es in vielen Fällen mit ihrer wirtschaftlichen Existenz bezahlt.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: So ist es! Das stimmt leider!)

Der effektive Straßenbau nahm in den letzten Jahren nicht zu, sondern ab. Die Überkapazitäten führten zu ruinösen Preiskämpfen mit der Folge einer zunehmenden Anzahl von Konkursen. 1973 waren es 80 Unternehmen der Straßenbauwirtschaft, 1974 170 und bis Juli 1975 bereits 100. Die Konkurswelle hält an. In den Jahren 1971 bis 1974 gingen 35 000 Arbeitsplätze im Straßenbau verloren. Alles Folgen einer wenig verantwortungsvollen Politik!
Der Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 wird in drei Fünfjahresplänen vollzogen. Der erste war mit 29,5 Milliarden DM ausgestattet. Dieser Betrag wurde annähernd erreicht, wie der Herr Minister hier bereits ausgeführt hat; das gilt auch für die Fertigstellungsziele. Aufgezehrt wurde hingegen die Vorleistung, und es gab erheblich weniger Baubeginne im Vergleich zum Plansoll. Die Folge wird sein, daß in Zukunft die jährlich fertiggestellten Autobahnkilometer um 30 °/o sinken werden.
Mit einer Preissteigerungsrate von 43 °/o in der Laufzeit des ersten Fünfjahresplanes wurde der Straßenbau von der Inflationspolitik schwer getroffen. Auch wenn man berücksichtigt, daß die Verteuerung der Mineralölprodukte mit 9 °/o daran beteiligt ist, bleibt dies eine hohe Rate. Die Folge war eine effektive Reduzierung der Bauleistungen. Dies hätte zum Teil aufgefangen werden können, wäre die Erhöhung der Mineralölsteuer in den Jahren 1972 und 1973 mit dem gesetzlich für den Straßenbauzweck gebundenen Anteil auch dem Straßenbau zugute gekommen. Doch seit 1973 gibt es die Zweckbindung der Mineralölsteuer für den Bundesfernstraßenbau nicht mehr, und zwar trotz der markigen Worte des jetzigen Parlamentarischen Staatssekretärs, Herrn Ernst Haar, vom 20. April 1970, als er sagte:
An den Grundlagen der Mineralölsteuerbindung werden wir nicht rütteln lassen.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Diese Beträge sind im Hinblick auf die Finanzierungsprobleme des zweiten Ausbauplans für die
Bundesfernstraßen keine Reservekasse für andere Bedürfnisse.
Ja, wie sich doch die Zeiten ändern! Die Herren der SPD müssen es sich schon gefallen lassen, daß sie an ihren eigenen Worten und Forderungen gemessen werden. Das gilt auch für den Herrn Bundeskanzler Helmut Schmidt mit seinen Ausführungen auf der Verkehrkonferenz in Stuttgart, bevor er zu Minister-und Kanzlerehren kam. Er sagte:
Wir möchten, daß das Aufkommen aus der Mineralölsteuer zu 100 °/o ausschließlich für den Straßenbau und Straßenunterhalt verwendet wird.

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : In welchem Wahljahr war das?)

Wir von der CDU/CSU hielten das im Blick auf die gesamten Bundesfinanzen nicht für möglich. Das gilt auch für heute.
Auch der SPD-Bundesgeschäftsführer Holger Börner stieß in das gleiche Horn wie Herr Helmut Schmidt und erklärte:
Natürlich kosten Straßen Geld. Die notwendigen Mittel fehlen insbesondere deshalb, weil der weitaus größte Teil der Abgaben des Kraftverkehrs aus dem Mineralölsteueraufkommen zweckentfremdet zur Deckung allgemeiner Haushaltsaufgaben verwendet wird.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Die volle Zweckbindung ist eine alte Forderung der SPD.
Jetzt haben Sie die Chance, das alles zu machen, was sie früher forderten. Sie dürfen sich deswegen nicht wundern, meine Herren Kollegen von der SPD, daß man Ihnen nichts mehr glaubt.

(Beifall bei der CDU/CSU] Der seit 1976 laufende zweite Fünfjahresplan soll nach dem Finanzplan mit 30,87 Milliarden DM ausgestattet werden. Preisbasis für die veranschlagten Baumaßnahmen ist das Jahr 1974. Rechnet man diese 30,87 Milliarden auf die Preisbasis des ersten Fünfjahresplans 1971 bis 1975 um, so ergibt sich für den zweiten Fünfjahresplan ein Betrag, der mit dem des ersten Fünfjahresplans verglichen werden kann. Den 29,5 Milliarden DM des ersten Fünfjahresplans stehen dann nicht 30,9 Milliarden, Sonden 19 Milliarden DM gegenüber. Dies zeigt, daß der Bundesfernstraßenbau in den kommenden Jahren einen effektiven Rückgang zu verzeichnen haben wird. Aus der Zweckbindung der Mineralölsteuer wird in diesen fünf Jahren ein Betrag von 3,3 Milliarden DM für andere Zwecke entnommen. Die Schere zwischen Motorisierung und Straßenraum wird sich weiter öffnen. Die Verkehrsprognosen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung über die Entwicklung des Güterund Personenverkehrs bis 1985 belegen, daß dem Straßenverkehr weiterhin eine wachsende Bedeutung zukommen wird, ob uns das angenehm ist oder nicht. Aus dieser Not versucht nun Herr Bundesverkehrsminister Gscheidle eine Tugend zu machen, indem er Lemmrich behauptet, unser Straßennetz sei im großen und ganzen komplett. Ich nehme ja an, Herr Minister, das ist ein originäres Wort von Ihnen, und das nicht von den Publizisten Ihres Ministeriums fabriziert. — Diese Behauptung entspricht nicht der Wirklichkeit. Eigentlich hätten Sie, Herr Minister, bei Ihren Verhandlungen mit den Länderministern, die Sie wegen der Überprüfung der Dringlichkeit geführt haben, merken müssen, daß das so nicht stimmen kann. Die zahlreichen Netzfragmente verlangen nach Zusammenschluß, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu Recht fordert. In die finanzielle Enge der kommenden Jahre stellt nun der Gesetzentwurf die Änderung des § 6 hinein, mit der auf die Absicht der Bundesregierung reagiert werden soll, das Schienennetz der Bundesbahn massiv zu reduzieren. Das auf Anordnung der Bundesregierung von der Bundesbahn erarbeitete sogenannte betriebswirtschaftliche Netz mit 16 000 km — statt bisher 29 000 km — erfordert im Jahre 1985 trotzdem Bundeszuwendungen an die Bundesbahn von 13,2 Milliarden DM — ohne Investitionszuschüsse an die Bundesbahn. Für die notwendige Erweiterung des Netzes aus volkswirtschaftlichen Gründen fordert die Bundesbahn vollen Kostenersatz. Es stellt sich nun die Frage, Herr Minister: Wieviel Geld haben Sie eigentlich für diese zusätzlichen Strecken über die 13,2 Milliarden DM im Jahre 1985 hinaus noch zur Verfügung? Eine Beantwortung dieser Frage würde den Nebel über dem endgültigen Netz schon etwas lichten. Auch der Ausbau des zusätzlichen Straßennetzes kostet zusätzliches Geld, und bei der Enge der derzeitigen Straßenbaupläne läßt sich nichts wegnehmen und auch nichts Wesentliches umschichten. Die Absicht der Bundesregierung und der SPD, die Entscheidung über das endgültige Netz um ein Jahr zu verschieben, um über den Wahltermin im Oktober hinwegzukommen, schafft eine riesige Unsicherheit. Der Leidtragende ist die deutsche Bundesbahn. Wie es seit 1970 üblich ist, versagt der Verkehrsminister in der Bundesbahnpolitik zum Schaden unseres Landes und aller Eisenbahner. Mehr als ein Jahr hatte der Minister Zeit, die Kriterien für eine volkswirtschaftliche und regionalpolitische Erweiterung des Netzes auszuarbeiten ebenso wie Lösungen für den Zulauf aus der Fläche zur Schiene. Sie haben diese Zeit nicht genutzt. Nachdem Sie, Herr Minister, die ganze Sache angekurbelt haben — wie beim Vier-Minuten-Takt, den Sie nun versuchsweise schlagartig auf acht Minuten umstellen wollen —, machen Sie auch hier eine Bauchlandung. Es wäre sicher ein Zeichen von Unabhängigkeit, wenn Sie Ihren Hut nähmen. Der so geänderte § 6 des Ausbauplangesetzes würde dadurch seine Chance nicht einbüßen, eine Mehrheit zu finden. Bei der Überprüfung der Dringlichkeiten des Bedarfsplans fanden zwei wesentliche Aspekte der Straßenbaupolitik der CDU/CSU Berücksichtigung. Es ist dies die stärkere Gewichtung der raumpolitischen Aufgabe des Fernstraßenbaus und die Quantifizierung der Baumaßnahmen, die bis 1985 realisiert werden sollen. Wir begrüßen es ausdrücklich, daß die raumpolitischen Daten eine Gewichtung erhielten, die doppelt so groß ist wie die Gewichtung der werkehrlichen Daten. Die innere Erschließung der strukturschwachen Gebiete und ihre Anschließung an die großen Straßenverbindungen kann die Wirtschaftskraft dieser Räume wesentlich stärken. Allerdings erscheint der angelegte Raster in Form der Raumordnungsregionen nach dem Bundesraumordnungsprogramm als zu weitmaschig, um die Probleme voll zu erfassen. Die Förderungsregionen der Länder würden sich hierfür besser eignen. Als Beispiel einer Maßnahme, die unter dieser Problematik leidet, möchte ich die Autobahn Würzburg–Ulm nennen, die im Grenzgebiet zwischen Bayern und Baden-Württemberg verläuft. Mit der Orientierung der Dringlichkeitsstufe I a an einem vorgegebenen finanziellen Rahmen wird sichtbar, was möglicherweise bis 1985 verwirklicht werden kann. Damit wird nachträglich eine Forderung der CDU/CSU erfüllt, die die Koalition bei der Beratung des Gesetzentwurfes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 im März 1971 noch ablehnte. Wir halten diese Regelung deswegen für wichtig, weil sie für alle am Fernstraßenbau Beteiligten und Interessierten Entscheidungsdaten gibt. Wir gehen davon aus, daß der vorgegebene Finanzrahmen, den wir respektieren müssen, Bestand hat. Trotz der finanziellen Enge werden wir bei der Beratung des überprüften Bedarfsplanes und der Gesetzesnovelle um optimale Lösungen bemüht sein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wrede. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist auch in Ihrem Sinne, wenn ich mich angesichts der fortgeschrittenen Zeit — und dies an einem Freitagmittag — sehr kurz fasse, zumal wir ja Gelegenheit haben werden, in den Ausschußberatungen und bei den abschließenden Beratungen hier im Plenum des Deutschen Bundestages die Argumente auszutauschen. Ich kann mich auch deswegen kurz fassen, weil der Herr Minister die Vorlage sehr eingehend erläutert hat und der Herr Kollege Lemmrich in dem Teil seiner Äußerungen, in dem er sich polemisch mit der Politik der Regierung auseinandersetzte, im wesentlichen Argumente wiederholte, die wir hier und in den Ausschußberatungen oder auch an anderer Stelle austauschen konnten, Dazu brauche ich nichts zu sagen, es sei denn zu seinem neuen Patentrezept zur Finanzierung der Bundesbahn; aber darWrede auf werden wir auch noch zurückkommen. Herr Kollege Lemmrich stellt nicht die Frage „Wieviel Bahn brauchen wir?", sondern neuerdings die Frage „Wieviel Geld hat die Regierung?", und dann wissen wir, wie groß die Bahn sein darf. (Lemmrich [CDU/CSU] : Wenn Sie richtig zugehört hätten, hätten Sie gemerkt, daß das kein Patentrezept war!)


(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)


(Beifall bei der CDU/CSU)


(Beifall bei der CDU/CSU)


(Zuruf von der CDU/CSU: Leider wahr!)


(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0722204800
Lothar Wrede (SPD):
Rede ID: ID0722204900



— Nein, ich halte das auch sicher nicht für ein Patentrezept. Deswegen sage ich ja: Es ist I h r Patentrezept.

(Lemmrich [CDU/CSU]: Nein, es ist keines!) Nur, so kann wohl die Regierung nicht verfahren.

Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt uneingeschränkt die Zielsetzung der Fernstraßenplanung, in der neben dem Weiterbau neuer Strecken insbesondere die Substanzerhaltung des bestehenden Straßennetzes, die Beseitigung von Engpässen und Unfallschwerpunkten, die Minderung der Umweltbeeinflussung und eine stärkere Erschließung der Fläche in den Mittelpunkt rücken. Hierbei möchte ich insbesondere die im Zusammenhang mit den Bewertungskriterien stärker einbezogenen raumordnungspolitischen Gesichtspunkte ansprechen, die immerhin dazu führen, daß im Rahmen dieses Planes ein Betrag von rund 4,5 Milliarden DM zugunsten der Flächenerschließung umgeschichtet wird.
Auch ich möchte noch ein paar Bemerkungen zu den vielen Wünschen machen, die schon an uns herangetragen worden sind, zu den Wünschen, in diesem, Plan zu Verschiebungen, zu Auf- und Abstufungen zu kommen. Ich denke, es besteht erstens Übereinstimmung darin, daß es möglich sein muß, im Rahmen des Planes zu Veränderungen zu kommen, und zweitens Übereinstimmung darin, daß dies nur im Rahmen der jeweiligen Länderquoten geht, daß also Verschiebungen nur innerhalb der jeweiligen Bundesländer möglich sein werden und daß dies schließlich auch nur in enger Übereinstimmung mit den jeweiligen Landesregierungen geht.
Ich meine, daß noch ein Punkt anzusprechen wäre. Bei den Bewertungskriterien scheinen mir notwendige Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Ortsumgehungen unter dem Gesichtspunkt der KostenNutzen-Bewertung ein wenig zu kurz gekommen zu sein, weil hier die Kosten im wesentlichen sehr viel höher sind als auf freier Strecke. Ich denke, wir werden uns bei den Ausschußberatungen auch darauf verständigen können, den § 6 dieses Gesetzentwurfes, der ja sozusagen Ausnahmeregelungen zuläßt, so zu formulieren, daß von Fall zu Fall, wenn in einem Lande Mittel frei werden, auch solche Maßnahmen mit einbezogen werden können.
In diesem Sinne begrüßen wir die Vorlage dieses Gesetzentwurfes. Wir werden uns, wie von mir dargetan, in der entsprechenden Weise bei den Ausschußberatungen darum bemühen, eine gemein- same Linie zu finden, die den Interessen der Menschen draußen im Lande, für die der Straßenbau notwendig und wichtig ist, gerecht wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0722205000
Das Wort hat der Abgeordnete Ollesch.

Alfred Ollesch (FDP):
Rede ID: ID0722205100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Änderungsgesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen, das uns heute vorliegt, ist eine Folge des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen für die Jahre 1971 bis 1985, dessen § 4 festlegt, daß der Bundesverkehrsminister unter Beachtung des Raumordnungsgesetzes den Ausbauplan nach Ablauf von fünf Jahren und nach eingehender Prüfung .an die Verkehrsentwicklung anzupassen hat. Diesem Auftrag des § 4 kommt diese Änderungsnovelle des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen nach. Es ist ein recht kurzer Gesetzentwurf, der vom Text her gar nicht so interessant ist. Was wirklich beachtenswert ist, ist die beigefügte Anlage. In dieser Anlage sind die Dringlichkeitsstufen für die jeweils geplanten Straßen und der Zeitablauf, in dem der Ausbau der geplanten Straßen erfolgt, enthalten.
Der Herr Kollege Lemmrich hat als Sprecher der Opposition zum Schluß erklärt, daß die Opposition diesen Gesetzentwurf mit der dazugehörigen Anlage im Ausschuß eingehend prüfen werde. Das tun wir sicherlich alle. Aber er hat doch als Grundtendenz zu erkennen gegeben, daß er diesem Gesetzentwurf unter Beachtung der Zwangsläufigkeiten, in die wir, was die Finanzierung des Fernstraßenbaus angeht, in den letzten Jahren geraten sind, positiv gegenübersteht. Sie haben gesagt, Herr Kollege Lemmrich, der Raster der Raumordnung — u. a. — sei zu weit gefaßt; besser seien die Pläne der Länder.

(Lemmrich [CDU/CSU] : Nicht die Pläne der Länder!)

Als Beispiel haben Sie das Autobahnvorhaben Würzburg—Ulm aufgeführt. Dem ist entgegenzuhalten, daß die Länderprogramme nicht einheitlich sind, auch in der Überschneidung keine Einheitlichkeit wahren, und daß sich die Landesregierungen von Bayern und Baden-Württemberg gerade bezüglich der Autobahn Würzburg—Ulm — bislang jedenfalls — nicht auf eine gemeinsame Planungsregion einigen konnten. Ich werde gleich noch ganz kurz in zwei Sätzen gerade auf diese Autobahn zurückkommen.
An dem doch sehr anspruchsvollen ersten Programm, niedergelegt im Gesetz über den Ausbauplan der Bundesfernstraßen für die Jahre 1971 bis 1985, ist bisher die erste Dringlichkeitsstufe nicht voll verwirklicht worden. Wir haben einen Überhang von nicht realisierten Vorhaben mit einem Kostenaufwand von rund 65 Milliarden DM festzustellen. Diese Tatsache macht eine Überprüfung des zeitlichen Ablaufs der bisherigen ersten Dringlichkeitsstufe und auch eine andere Einstufung erforderlich. Wir begrüßen ausdrücklich, daß nunmehr versucht wird, für den Zeitraum bis 1985 unter Beachtung der Finanzierungsmöglichkeit — soweit man zehn Jahre im voraus realistische Planungen überhaupt betreiben kann — eine Planung vorzulegen, die alle Aussicht hat, zumindest in etwa erfüllt zu werden. Die Preisentwicklung kann nicht



Ollesch
vorhergesehen werden. Auch nicht vorhergesehen werden kann die Verkehrsentwicklung, die unter Umständen noch eine Veränderung in den Einstufungen erforderlich macht. Diese Veränderung ist in den nächsten fünf Jahren möglich. Das sagt § 6 aus. Von daher wird es auch möglich sein, notwendige Umstufungen, die sich als Folge etwaiger Strekkenstillegungen der Deutschen Bundesbahn ergeben, durchzuführen. Wir sind hier also verhältnismäßig flexibel.
Gleichwohl bin ich der Meinung — ich habe dieser Meinung anderenorts Ausdruck gegeben —, daß es sogenannter Auffangkonzepte bei der Realisierung eines politisch vertretbaren und auch den struktur- und raumpolitischen Grundsätzen entsprechenden Eisenbahnnetzes in der Regel nicht bedarf; denn die Erfahrungen aus den bisherigen Stillegungsprogrammen haben gezeigt, daß die Menge des nicht mehr mit der Bahn zu transportierenden Gutes derart gering ist, daß die bisher vorhandenen Straßen durchaus zum zusätzlichen Transport ausreichen. Ebenso ist das bisher bei der Personenbeförderung der Fall gewesen. Die Strecken, die betroffen sein könnten und die wir ja nunmehr kennen, weisen nicht eine so hohe Verkehrsfrequenz auf, daß der Ersatzverkehr der Deutschen Bundesbahn mit zusätzlichen Omnibussen über neu zu bauende Straßen bewältigt werden müßte. Hier werden wir also keine großen Umstufungen im Bedarfsplan vornehmen müssen.
Es bleiben für die nächsten zehn Jahre nach Abbau des Überhangs, für den ja rund 16 Milliarden DM — Preisstand 1974 — erforderlich sind, noch 20 Milliarden DM, eine Summe, die angesichts der gewünschten Baumaßnahmen zu gering ist. Aber wir wissen ja alle — nicht nur im Bereich des Verkehrs —, daß frühere Prognosen über denkbare Entwicklungen längst überholt sind, daß wir mit weitaus geringeren Veränderungen zu rechnen haben und von daher auch mit einem geringeren Finanzbedarf bei der Durchführung von Plänen aller Art auskommen werden.
Wir werden den beiliegenden Anhang, der ja der wichtigste Teil dieses Gesetzes ist — denn hier sind die Straßen in ihrer Rangstufe aufgezeichnet —, eingehend prüfen. Sicherlich wäre es für den Gesamtplan nicht gut, wenn jeder Abgeordnete aus Wahlkreisinteressen heraus versuchte, Veränderungen in der Stufung vorzunehmen; denn dann käme der Gesamtplan natürlich ins Rutschen, je nach Überzeugungskunst oder Redegabe des einzelnen. Aber schon ein flüchtiger Überblick zeigt, daß Veränderungen möglich sein bzw. durchgeführt werden müssen; denn der Plan ist zwar in Absprache mit den Ländern, aber nicht unter völliger Zustimmung aller Ländervertreter erstellt worden.
Bisher ist erklärt worden, daß Umstufungen möglich sind, aber daß die Finanzierung dann unter Preisgabe anderer Planungen aus der Region heraus erfolgen muß. Das wird in der Regel so sein. Aber wenn ich an einige besondere Vorhaben denke, z. B. an die Autobahn Würzburg—Ulm, die in eine minder bevorzugte Ausbaustufe hineingekommen ist:
Hier wird vom Lande Bayern und vom Lande Baden-Württemberg ein Verkehrsband gefordert, das sicherlich den struktur- und raumpolitischen Interessen beider Länder dient, aber auch der übrigen Bundesländer; denn es wird für die verkehrstreibenden Bewohner und Straßenbenutzer im norddeutschen Raum nicht uninteressant sein, bei der Fahrt nach Süden aus dem Engpaß München herauszukommen und eine andere Zufahrtmöglichkeit — eben in Richtung Würzburg—Ulm — auf die Landesgrenze hin zu bekommen. Ich meine, hier kann die Umstufung natürlich nicht nur mit Mitteln der Region durchgeführt werden, sondern da bleibt zu überlegen, ob es nicht in anderen Regionen und in anderen Ländern Planungen gibt, die in der Dringlichkeit nicht unbedingt so einzustufen sind, wie es der Plan beinhaltet. Ich könnte einige aus meinem eigenen Land aufzählen. Ich weiß, daß ich bei einer solchen Betrachtung Ärger bekommen könnte mit unserem Landesverkehrsminister. Aber wir haben ja auch über die Landesgrenzen hinauszusehen. Ich werde die Bemühungen von Baden-Württemberg und Bayern unterstützen, für dieses Verkehrsband eine höhere Dringlichkeitsstufe zu erreichen, als sie vorgesehen ist. Das darf ich hier ganz offen erklären. Wir sind in dieser Beziehung nicht parteipolitisch motiviert; denn in beiden Ländern sind wir ja in der Opposition und werden nicht überall unbedingt gnädig behandelt. Das will ich noch hinzufügen.
Meine Damen und Herren, auch ich will Ihre Zeit nicht über Gebühr in Anspruch nehmen. Wir begrüßen dieses Änderungsgesetz. Wir sind der Auffassung, daß es, was die Finanzierung anlangt, sehr realistisch angelegt ist. Wenn die Entwicklung nicht ungünstiger wird, als wir für die nächsten zehn Jahre vorausschauen können; ist der Plan auch finanzierbar. Zum anderen: Wir werden in den Ausschußberatungen versuchen, überregionale Gesichtspunkte gebührend zu berücksichtigen und auch überregionalen Verpflichtungen für einen ungestörten Verkehrsablauf, soweit dies für uns als Politiker zu schaffen möglich ist, nachzukommen.
Mit dieser Grundhaltung gehen wir Freien Demokraten an die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen heran.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0722205200
Meine Damen und Herren, wird des weiteren das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen federführend und an den Haushaltsausschuß mitberatend zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 49 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts und des Antrags des
Ausschusses für Verkehr und für das Post-
und Fernmeldewesen (14. Ausschuß) zu dem



Vizepräsident Dr. Jaeger
Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs — insbesondere des Omnibusverkehrs
— Drucksachen 7/4320, 7/4581 —Berichterstatter: Abgeordneter Wiefel
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Wiefel, für seinen Schriftlichen Bericht.
Ich rufe zugleich Punkt 50 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Folgekosten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

— Drucksache 7/4556 —
Ich verbinde die Aussprache über die Punkte 49 und 50 der Tagesordnung. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Wiefel.

(Zurufe)

— Eine merkwürdige Sache! Es ist der Brauch des Hauses, daß zuerst der Vertreter der stärksten Fraktion spricht. Wenn Sie es anders wünschen, müssen Sie es mir bitte immer mitteilen. Ich gehe ja gern auf solche Vorschläge ein.
Herr Abgeordneter Vehar!

Max Vehar (CDU):
Rede ID: ID0722205300
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der in der Drucksache 7/4581 zitierte Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Drucksache 7/4320 hat zum Ziel eine kontinuierliche Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere in unseren Ballungsgebieten, durch eine Politik der kleinen Schritte, wie ich es bezeichnen möchte. Damit hat er gleichzeitig eine drastische Reduzierung von weiteren kostspieligen Investitionen zum Ziel, insbesondere auf dem Gebiet des U-Bahn-Baus. Wir sehen in diesem Antrag eine konsequente Fortsetzung unserer Politik auf diesem Gebiet, die wir schon vor Jahren unter das Motto gestellt haben: Es muß nicht immer U-Bahn sein.
Wir hoffen, daß durch einen Großversuch in einem Ballungsgebiet der Nachweis erbracht wird, daß die Umlaufgeschwindigkeit von Omnibussen im Linienverkehr durch Sonderfahrspuren und entsprechende verkehrsregelnde Maßnahmen entscheidend erhöht werden kann. Damit glauben wir, einen konkreten Beitrag zur Erarbeitung einer realistischen und gleichzeitig attraktiven Alternative zum kostspieligen U-Bahn-Bau leisten zu können. Wir sehen in einer solchen konkreten Alternative auch eine wesentliche Ergänzung zu den Bewertungskriterien des Verkehrsministeriums — sie wurden vorhin schon angesprochen —, welche die Bundesregierung für die künftigen Verkehrsinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs erarbeiten lassen will. Dies begrüßen wir ausdrücklich.
Lassen Sie mich zu unserem Antrag, soweit es um diesen von uns gewünschten Großversuch in einem Ballungsgebiet geht, einige Gedanken äußern.
Meine Damen und Herren, ganz im Gegensatz zu allen Industriestaaten der westlichen Welt, in denen der Bus bei der Bewältigung des innerstädtischen Verkehrs eine herausragende Rolle spielt, ist bei uns die Situation nach wie vor überwiegend durch das Festhalten am Schienenverkehr gekennzeichnet. Nur relativ wenige Städte haben in der Vergangenheit ihre Straßenbahnen durch Busse ersetzt. In den meisten Fällen halten sie an der Schiene fest und ersetzen die Straßenbahnen durch Stadtbahnen und U-Bahnen.
Es ist auch bei uns unbestritten, daß die Struktur einiger Großstädte, ihre Größe und ihre Bebauung in einzelnen Fällen eine andere Lösung schwerlich zulassen. Dies ändert nichts an der Feststellung, daß in vielen anderen Städten eine Umstellung vom Schienenverkehr auf den Busverkehr sinnvoller und vor allem viel billiger wäre.
Verglichen mit der Schiene bietet der Bus eine ganze Reihe von Vorteilen: Sein Betrieb ist wesentlich kostengünstiger. Für die Verkehrswege braucht der Busverkehr nichts zu zahlen; auch für die Unterhaltung der Verkehrswege braucht er nicht zu zahlen, denn die Länder verzichten auf die Kraftfahrzeugsteuer, der Bund verzichtet auf die Mineralölsteuer. Der Bus ist gegenüber der Schiene wesentlich flexibler. Bei Straßenreparaturen kann er von einer Stunde zur anderen umgelenkt werden. Neue Siedlungsgebiete können sofort und ohne zusätzliche Investitionen angeschlossen werden. Vor allem aber, meine Damen und Herren: Außer bei den Fahrzeugen selbst gibt es keine — zumindest keine wesentlichen — Investitionen.
Es wäre nicht objektiv, würde ich hier nicht auch die Nachteile aufzeigen, die dem Bus angelastet werden: Da ist einmal sein Nachteil, nicht ebenso umweltfreundlich zu sein wie die Schiene. Nun muß dazu aber auch gesagt werden, daß die mit Recht als lästig empfundenen Abgase zwar lästig, aber nicht in dem Maße gesundheitsschädlich sind, wie dieses immer behauptet wird. Es ist wissenschaftlich erwiesen, daß die Schädlichkeit der Abgase der Dieselmotoren, die beim Busverkehr benutzt werden, nur 10 %der der Abgase bei Benzinmotoren ausmacht. Aber gerade auf diesem Gebiet sind wissenschaftliche Forschungen im Gange. Ihre Ergebnisse haben bereits dazu geführt, daß in einer Reihe von deutschen Städten, ebenso wie das seit Jahren auch in den USA schon die Regel ist, Versuche mit umweltfreundlichen Motoren durchgeführt werden. Ich darf hier daran erinnern, daß im Auftrag des Bundesforschungsministeriums in fünf deutschen Städten solche Untersuchungen im Gange sind.
Der zweite Nachteil des Busses ist die geringe Umlaufgeschwindigkeit, insbesondere der Nachteil, daß er in Spitzenzeiten im Individualverkehr mitzuschwimmen gezwungen ist. Der Beseitigung dieses Nachteils aber gilt unser Antrag. Aus vielen Großstädten der Welt, die wir als Mitglieder des Verkehrsausschusses zum Studium dieser Problematik in den letzten Jahren besucht haben, wissen wir, daß durch die Einrichtung von Sonderfahrspuren bzw. durch entsprechende verkehrslenkende Signal-



Vehar
anlagen dieser Nachteil beseitigt werden kann. Ich darf an unsere Erfahrungen in London, in Paris, in Stockholm, in Kopenhagen sowie in einer Reihe von amerikanischen Städten erinnern. Im übrigen wird auch in der deutschen Stadt Wiesbaden seit 1968 mit wachsendem Erfolg dieses Prinzip verfolgt.
Vor allem aber kann bei der Abwägung von Vor- und Nachteilen des Busverkehrs gegenüber dem Schienenverkehr die Tatsache nicht übergangen werden, daß die Verlagerung der Schiene in die sogenannte zweite Ebene ungeheure Kosten verursacht. Dies zwingt uns ganz einfach dazu, da, wo es nicht unbedingt erforderlich ist, die Schiene von der Straße in die zweite Ebene zu verlagern, eine attraktive Alternativlösung anzubieten. Wir glauben, daß ein solcher Versuch eine attraktive Alternativlösung aufzeigen könnte.
Meine Damen und Herren, der Hintergrund, vor dem unser Antrag zu sehen ist, ist durch einen bis in die letzten Jahre hineinreichenden allzu leichtfertigen Umgang mit den Geldern der Steuerzahler gekennzeichnet. Sie sind es doch am Ende, die die Zeche dieser kostspieligen Investitionen zu bezahlen haben. Nur hat man ihnen das bei der Verkündung der großen Programme schamhaft verschwiegen.
Auf einer Welle der Reformeuphorie, die auch für dieses Gebiet gilt, und begünstigt durch eine zeitweilige Anti-Auto-Stimmung wurden Milliardenprojekte beschlossen, deren Finanzierung nicht auf drei, fünf oder zehn Jahre, nein, auf 20, ja auf 30 Jahre im voraus geplant worden ist. Die Städte wurden darüber hinaus geradezu animiert, die kostspieligsten Lösungen anzustreben, denn sie brauchten ja nur für diese Investitionen 10 %aus ihren eigenen Finanzmitteln aufzubringen. Allerdings wird es auch hier manch einen gegeben haben, der später nachgerechnet hat, daß 10 %von 1 Milliarde 100 Millionen sind und nicht 10 Millionen.
Um diese Zeit der Reformeuphorie noch deutlicher zu kennzeichnen, darf ich an die jahrelang erhobene Forderung nach einem Nulltarif erinnern. Heute, meine Damen und Herren, sieht die politische Landschaft auf diesem Gebiet ganz anders aus. Viele der beschlossenen gigantischen Investitionen bereiten nicht nur dem Bundesverkehrsminister und dem Bundesfinanzminister, sondern sie bereiten gleicherweise den Finanzministern der Länder, den Oberbürgermeistern und den Stadtkämmerern schlaflose Nächte. Vielen von ihnen erscheinen sie heute nicht mehr als das Ergebnis ernsthafter Beschlüsse durch ernstzunehmende Politiker, sondern als das Produkt von Illusionen und Träumen.
Meine Damen und Herren, das eklatanteste Beispiel einer gigantischen Fehlplanung stellt nach meiner Überzeugung die Stadtbahn Ruhr dar. Hier wurde in den Jahren 1966 bis 1967 ein drittes System im öffentlichen Personennahverkehr für das Ruhrgebiet für den Raum Duisburg-Dortmund geplant und die Zustimmung der Parlamentarier dadurch erleichtert, daß man ihnen sagte, dieses System, ausgelegt auf etwa 140 km, würde 1,7 Milliarden DM kosten, verteilt auf 20 bis 30 Jahre. Meine Damen und Herren, wenige Jahre später
hatte sich bereits herausgestellt, daß das nicht 1,7 Milliarden DM waren, sondern über 20 Milliarden DM. Die Stadt Duisburg soll allein über 2 Milliarden DM in die Erde verbauen. Die Stadt Mülheim, eine relativ kleine Großstadt, aus der ich komme — nicht einmal 200 000 Einwohner —, soll für das Projekt Stadtbahn Ruhr etwa 500 Millionen DM investieren, einschließlich eines Verknüpfungsbahnhofes und einer Versuchsstrecke von Mülheim bis an die Stadtgrenze von Essen.
Ich darf Sie, Herr Bundesverkehrsminister, bitten, sich doch einmal über dieses Thema mit Ihrem Mitarbeiter, Herrn Ministerialdirektor Professor Arnold, zu unterhalten. Herr Professor Arnold hat vor einigen Monaten vor dem Verkehrsausschuß der Industrie- und Handelskammer in Essen gesprochen, und hier hat ihn ein maßgebender Direktor eines der großen öffentlichen Verkehrsbetriebe im Ruhrgebiet auf diese auch nach seiner Auffassung verfehlte Investition hingewiesen, und er hat ihn gebeten, er möge doch alles in seinem Einfluß Stehende tun, um eine solche Fehlinvestition, die den Ruhrgebietsstädten Millionen DM Folgekosten — von Investitionen einmal ganz abgesehen — in der Zukunft verursachen würde, noch rechtzeitig zu verhindern.
Gewiß, meine Damen und Herren, wir sagen: dies ist in erster Linie eine Angelegenheit der Länder. Aber dazu möchte ich Ihnen sagen: Der Bund zahlt für solche Investitionen 60 % und er hat also nicht nur ein Mitspracherecht, sondern auch die Pflicht, sich zu vergewissern, ob solche Einrichtungen wirklich segensreiche Einrichtungen für die Bevölkerung sind oder ob sie nur Selbstzweck sind, wie es manchmal der Fall zu sein scheint. Er hat darüber hinaus nach meiner Auffassung auch deshalb die Pflicht, weil er dafür sorgen muß, daß der ohnehin schon sehr stark defizitäre Betrieb der Deutschen Bundesbahn im öffentlichen Nahverkehr nicht unnützerweise noch konkurrenziert wird durch solche Fehlinvestitionen wie in diesem Falle das dritte System im Ruhrgebiet, Stadtbahn Ruhr.
Daß die Bundesregierung, meine Damen und Herren, dies heute nicht viel anders sieht, kann jeder in dem uns vorgelegten Bericht über die Folgekosten des öffentlichen Personennahverkehrs nachlesen. Wir wissen ebenso, daß der Herr Bundesverkehrsminister seinen Staatssekretär Ruhnau in die betroffenen Gebiete entsandte. Er hat zwar das geplante Investitionsvolumen bis 1985 von 36 Milliarden DM auf 30 Milliarden DM zu kürzen vermocht. Dies aber kann das letzte Wort der Bundesregierung nicht sein. Wie anders soll man sonst die sorgenvolle Feststellung im Folgekostenbericht verstehen, bei einem weiteren Anstieg der finanziellen Belastungen auf diesem Gebiet entstünden für Bund, Länder und Gemeinden nicht mehr tragbare Haushaltsrisiken, und diese könnten dazu führen, daß die für Investitionen erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Betriebsverluste im öffentlichen Personennahverkehr benötigt würden? Parallel dazu ist die Feststellung des Präsidenten des Deutschen Städtetages, Herrn Koschnick, anzuführen, die Städte stünden vor der Situation, daß sie für ihren Anteil an den Investitio-



Vehar
nen nicht mehr die erforderlichen Mittel zur Verfügung haben.
Meine Damen und Herren, diese Feststellungen sind alarmierend. Wer sie ernst nimmt — und wir nehmen sie ernst —, kann sich aber nicht mit der lapidaren Feststellung der Bundesregierung abfinden, es dürfe keine Systemruinen geben. Meine Damen und Herren und insbesondere Herr Bundesverkehrsminister, wenn die Situation so ernst ist, wie Sie sie schildern — ich bin sicher, sie ist so ernst —, wird Ihnen diese Feststellung zumindest dann nicht mehr weiterhelfen, wenn der von Ihnen erwähnte Zeitpunkt da sein wird, zu dem für die vorgesehenen Investitionen kein Geld mehr vorhanden ist.
Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Unser Antrag ist — das glaube ich mit meinen Ausführungen deutlich gemacht zu haben — hochaktuell. Die von den Vertretern der beiden Koalitionsfraktionen im Verkehrsausschuß gemachten Einwände sind meines Erachtens nicht stichhaltig. Dies gilt einmal für die Feststellung, für den von uns gewünschten Versuch wäre nicht der Bund, sondern dafür wären die Länder zuständig. Ich habe bereits darauf verwiesen, daß unter Führung der Bundesregierung in einigen deutschen Städten ein langfristiger, auf fünf Jahre angelegter Versuch mit sogenannten Hybridomnibussen durchgeführt wird. Wir fragen deshalb: Warum kann, wenn dies möglich ist, nicht auch ein Parallelversuch nach unserem Vorschlag durchgeführt werden?
Dies gilt auch für den weiteren Einwand, bei uns würden Versuche, wie wir sie in unserem Antrag wünschen, bereits durchgeführt. Dies ist nicht der Fall. Die von Herrn Kollegen Hoffie im Ausschuß erwähnte Stadt Wiesbaden führt keinen Versuch durch. Ein Versuch von 1968 bis 1976 wäre auch zu langfristig. Die Stadt Wiesbaden hat vielmehr seit 1968 das System der Sonderfahrspuren für den Busverkehr praktiziert und laufend verbessert. Zu den Ergebnissen ist folgendes zu sagen. Die Fahrgastzahl konnte von 35 Millionen im Jahre 1968 auf 50 Millionen im Jahre 1975 erhöht werden. Steigerung der Pünktlichkeit bzw. Herabsetzung der Verspätungen: vor Einführung der Sonderfahrspuren durchschnittlich 11,4 Minuten im Spitzenverkehr, heute 1,7 Minuten im Spitzenverkehr. Diese Feststellungen verstärken unser Argument nachdrücklich. Dennoch ist klar: Ein von der Bundesregierung durchgeführter Großversuch, der wissenschaftlich begleitet und ständig ausgewertet werden müßte, hätte natürlich einen deutlich besseren Aussagewert. Ich kann im übrigen feststellen, meine Kollegen von SPD und FDP aus dem Verkehrsausschuß, daß Sie, wie dies ja auch aus dem Bericht hervorgeht, im Prinzip unsere Meinung teilen. Deshalb möchte ich Sie bitten, den Antrag der CDU/CSU nicht, wie vorgesehen, für erledigt zu erklären, sondern zumindest dem Teil unseres Antrages, der sich auf die Durchführung des von mir geschilderten Großversuchs bezieht, zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0722205400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wiefel.

Bruno Wiefel (SPD):
Rede ID: ID0722205500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Vehar, ich schätze Sie als einen objektiven und sachkundigen Kollegen. Sie können aber sicherlich nicht sagen, daß wir mit Ihnen in dieser Frage im Ausschuß einer Meinung gewesen seien. Wie hätten wir denn sonst diesen Antrag ablehnen können?
Lassen Sie mich Ihnen aber vorweg eines sagen. Sie haben hier sehr markant die These herausgestellt: Es muß nicht immer U-Bahn sein. Ich möchte Ihnen dazu sagen, daß das sicher keine These ist, die Sie allein mit Ihren politischen Freunden teilen können, sondern Sie können sie gewiß auch mit meinen politischen Freunden teilen. Nur müssen wir uns dann darüber im klaren sein, daß wir den Versuch unternehmen müssen, Politikern jeder Couleur auf anderen Ebenen zu sagen, sie möchten in solchen Fragen nicht zu sehr im Prestigedenken verhaftet bleiben.
Nun muß ich aber doch einiges zu Ihrem Antrag sagen; denn es steht ja nicht nur der von Ihnen angeführte Versuch, den Sie sehr herausgestellt haben, zur Debatte, sondern in dem Antrag auf Drucksache 7/4320, der jetzt erneut zur Abstimmung kommen soll, steht noch eine ganze Menge mehr. Wir sind der Meinung, daß wir hier schon sehr viel getan haben. Darüber haben wir gesprochen. Wenn wir z. B. über die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere des Omnibusverkehrs, reden, so soll hier ein ganzer Maßnahmenkatalog beschlossen werden, in dem die Bundesregierung z. B. aufgefordert wird, Dinge zu tun, die sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen entweder schon längst eingeleitet hat oder für die sie sich dort, wo dies nicht der Fall ist, als nicht zuständig erklären muß. Sie bestreiten das zwar; aber darüber kann es keinen Streit geben. Nach dem Empfinden meiner politischen Freunde und nach meinem eigenen Empfinden ist das also ein völlig überflüssiger Antrag.
Ich will mich zu den Forderungen, den Themen und den Thesen dieses Antrages nur ganz knapp äußern. Zu der ersten Forderung ist zu sagen, daß der Bund außerhalb der Bundespost und der Bundesbahn keine Planungs- und Betriebszuständigkeiten im ÖPNV hat. Er hat allerdings von den über 7 Milliarden DM Jahresleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich seiner Investitionshilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz — das wissen Sie — 5 Milliarden DM, also mehr als das Doppelte der Summe, die die Länder erbringen, selbst getragen. Das ist doch ein gutes Stück finanzieller Mithilfe. Hieraus sind auch die von Ihnen erwähnten Ausbauten von Sonderfahrspuren für Omnisbusse, sofern die Länder und Gemeinden, die dafür zuständig sind, initiativ geworden sind, mitfinanziert worden; das konnte der Bund nicht von sich aus machen. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Verkehr einen Forschungsauftrag für das Konzept eines zukünftigen Bussystems vergeben. Aufgabe der Studie ist es,



Wiefel
gemeinsam mit Herstellern und Betrieben Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen und Lösungen vorzuschlagen, die unter dem Aspekt einer Nutzen-Kosten-Analyse stehen. Das kommt Ihren Vorstellungen doch schon sehr weit entgegen.
Was Ihre zweite Forderung, die Schaffung freiwilliger Organisationsmodelle für Verbünde verschiedener Nahverkehrsmittel, anbelangt, muß gesagt werden, daß die Bundesregierung auch hier auf eine unmittelbare staatliche Einwirkung verzichtet, ja, verzichten muß, weil sie ihr gesetzlich gar nicht zukommt. Sie fordern doch auch sonst bei jeder Gelegenheit den Freiraum für private Initiativen. Das geltende Recht, hier das Personenbeförderungsgesetz, läßt die Gründung von öffentlichrechtlichen Zweckverbänden für die einzelnen Nahverkehrsregionen zu. Es ist auch hier Sache der Länder, solche Modelle je nach den Unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten zu entwickeln und zu praktizieren. Das geschieht. Vor Ort kennt man ja die Zusammenhänge und Verhältnisse ein wenig besser.
Ich kann aus meiner Kenntnis der Dinge sagen, Herr Kollege Vehar, daß meine politischen Freunde daran mitarbeiten — das tun sicherlich auch Ihre in den Gremien, wo das im regionalen Bereich geschieht —, in einem räumlich überschaubaren Gebiet Betriebsleistungen und Unternehmungen zusammenzufassen und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vernünftig einzusetzen. Wie ich weiß, verfolgt die Regierung diese Entwicklung mit Interesse. Aber ich sage nochmals: dies ist nicht Sache des Bundes, sondern Sache der Länder in Zusammenarbeit mit den Gemeinden.
Hinsichtlich des folgenden in diesem Forderungskatalog enthaltenen Punktes muß aus gleicher Sicht auf das vorher Gesagte verwiesen werden.
Soweit der Bund zuständig ist, hat er in den Bereichen der Bundesbahn und der Bundespost Veranlassung gegeben, sich darüber Gedanken zu machen. Hier gibt es nicht nur Integrationsbestrebungen in diesen staatlichen Betrieben, sondern darüber hinaus sind die genannten Einrichtungen von Bundesbahn und Bundespost in über 150 Tarif- und Verkehrsgesellschaften und 4 Verkehrsverbünde nach § 8 des Personenbeförderungsgesetzes integriert. Darüber hinaus hat der Bund wohl kaum Möglichkeiten, die Kooperation von Linienverkehr treibenden Omnibusunternehmen direkt zu fördern, wie Sie das wohl verlangen oder wie Sie sich das vorstellen. Damit entfällt praktisch die vierte Forderung, insbesondere wenn man nach Zusammenfassung der Busdienste von Bahn und Post bei gleichzeitiger Dezentralisierung eine noch bessere Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten erwarten darf. Die ersten Regionalgesellschaften, die über die Bundesrepublik vom Norden zum Süden hin gegründet werden — Kiel, Hannover, Köln, München — dürften gesunde und ausbaufähige Ansätze in sich tragen.
Zu der dann erhobenen fünften Forderung muß gesagt werden, daß auch hier bereits die Vergabe eines Gutachtens unter der Arbeitsthese „Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine stärkere Integration der Taxis in den ÖPNV" die Modellierung solcher Maßnahmen, wie sie hier gefordert werden, erübrigt. Ich habe im übrigen feststellen können, daß es in vielen Bereichen unseres Landes ohne staatliche Gängelung im Ansatz recht gute Entwicklungen gibt, die auf lokaler Ebene der Eigeninitiative entspringen, die Sie, wie ich eben sagte, so sehr loben. Es kann ja wohl nicht Ihr ernster Wille sein, zumindest kann ich mir das kaum vorstellen, daß Sie die Bundesregierung veranlassen wollen, einer generellen Zulassung von Taxis zum Linienverkehr zuzustimmen. Das könnte nicht ohne erhebliche Beeinträchtigungen bleiben.
Nun zu Ihrer letzten Forderung. Da gibt es einen Beschluß des Bundeskabinetts vom 28. Mai 1975 über die verkehrspolitischen Zielsetzungen im öffentlichen Personennahverkehr. Darin sind standardisierte Bewertungskriterien für Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV enthalten, die auf ihre Praxisnähe und Praktikabilität getestet worden sind. Es besteht die Absicht, diese Bewertungskriterien, wie Sie auch wissen, ab 1977 anzuwenden. Dies soll unter Berücksichtigung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes geschehen.
Ich muß mir bei all dem hier aufgezählten allerdings die Frage stellen, was es mit dem Schlußsatz der Begründung des Antrags auf sich hat, daß die im Antrag geforderten Maßnahmen notwendig seien, „um zu konkreten, an der Praxis getesteten Ergebnissen" zu kommen; denn alles, was in die Zuständigkeit des Bundes hineinreicht, ist in die Wege geleitet, und die Opposition scheint ja immer mit Argusaugen darauf, daß sich der Bund nichts unter den Nagel reißt, was ihm nicht zukommt. Ich sage Ihnen, den Initiativen der Länder und Gemeinden sind hier keinerlei Grenzen gesetzt. Der Ihnen vorliegende Folgekostenbericht gibt Aufschluß über eine Fülle von Fragen, eliminiert damit für weite Bereiche Ihre Forderungen und trägt Ihrem Entschließungsvorschlag und dem Beschluß des Bundestages vom 14. November 1974 Rechnung. Bei Lichte besehen ist Ihr Antrag, wie ich meine, sehr zum Fenster hinaus gestellt und ohne Substanz und Wirkung, insbesondere wenn ich mir überlege, was noch nicht einmal berücksichtigt, sondern hier nur angeklungen ist, was der Bundesminister für Forschung und Technologie an Forschungsaufträgen für den öffentlichen Nahverkehr herausgegeben hat und was es allein hier schon an Ergebnissen gibt. Das alles sollte erst einmal ausgewertet werden. Neue Anträge bringen, vor allen Dingen wenn sie alte Erkenntnisse enthalten, nichts Fruchtbares. Sie binden meines Erachtens nur auf lange Sicht die Leute in der Ministerialbürokratie, die vielleicht etwas Besseres zu tun hätten.
Der Ausschuß hat sich darum mehrheitlich in seiner Sitzung am 14. Januar 1976 entschlossen, diesen hier vorliegenden Antrag für erledigt zu erklären. Man ist allerdings zu der gemeinsamen Auffassung gekommen, die Regierung zu ersuchen, dem Deutschen Bundestag einen zusammenfassenden Bericht darüber vorzulegen, welche verkehrsregelnden und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden können, um den öffentlichen Personennahverkehr weiter zu fördern. Einem solchen Ansinnen stimmt



Wiefel
die SPD-Fraktion zu, ersucht aber gleichzeitig das Haus aus den vorgetragenen Gründen, den Antrag der CDU/CSU auf Drucksache 7/4320 — wie im Ausschuß — für erledigt zu erklären.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0722205600
Das Wort hat Herr Abgeordneter Hoffie.

Klaus-Jürgen Hoffie (FDP):
Rede ID: ID0722205700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da wir im zuständigen Ausschuß noch genügend Gelegenheit haben werden, uns mit dem Thema Folgekosten des öffentlichen Personennahverkehrs zu beschäftigen, möchte ich mich lediglich auf den Tagesordnungspunkt 49 konzentrieren, bei dem es um die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere des Omnibusverkehrs geht. Ich glaube, man muß feststellen, daß mangelnde Kenntnis, Herr Kollege Vehar, der verkehrspolitischen Zuständigkeiten und eine in der Tat entwaffnende Konzeptionslosigkeit

(Zuruf von der CDU/CSU: Der Regierung!)

die hier zur abschließenden Beratung anstehenden Forderungen der Opposition zur Verbesserung des ÖPNV kennzeichnen. Denn in diesem vorliegenden Antrag ist in allen sechs Punkten nichts, tatsächlich gar nichts zu finden, was nicht entweder an die falsche Adresse gerichtet ist oder wieder einmal mehr entlarvt werden muß als reines Nachtarockieren von Initiativen und längst praktizierten Verfahren der Bundesregierung und ausgerechnet derjenigen Bundesländer, in denen die Verantwortung für die Verkehrspolitik bei der sozialliberalen Koalition liegt.
Wir haben versucht, Ihnen das bei den Ausschußberatungen schon zu verdeutlichen und darauf hinzuweisen, daß das, was schließlich bleibt, eigentlich nur noch der wenig ehrenvolle Versuch von CDU und CSU ist, sich mit fremden Federn schmücken zu wollen, indem sie mit ihren hier erhobenen Forderungen die Vaterschaft für das beanspruchen wollen, was von FDP und SPD längst in die Welt gesetzt und aus der Taufe gehoben worden ist.
Lassen Sie mich mit nur wenigen Beispielen diese Wertung Ihres Antrages belegen, Sie fordern zunächst einen Großversuch in einem Ballungsraum mit Sonderfahrspuren für Omnibusse. Als hessischer Abgeordneter verweise ich auch hier wie im Ausschuß nur auf das Beispiel der Landeshauptstadt Wiesbaden. Ich habe nicht von einem Großversuch, Herr Vehar, gesprochen. In Wiesbaden betreiben die Stadtwerke bereits seit sieben Jahren echten Linienverkehr auf insgesamt 5 km besonderer Busspuren im Innenstadtbereich mit Sonderampeiregelung auch für Linksabbieger und mit Busschleusen mit dem Ergebnis, daß sich die durchschnittliche Umlaufgeschwindigkeit um 2 km pro Stunde erhöht.
Bis 1976 wird auch das Ergebnis einer Untersuchung in Darmstadt vorliegen, die ebenfalls von der hessischen Landesregierung finanziert wird und
Aufschluß über die Beschleunigung des Straßenbahnumlaufs bringen soll.
Sie sollten, meine Damen und Herren von der Opposition, Ihre Anstrengungen also möglicherweise eher darauf konzentrieren, dem Beispiel von Hessen zu folgen und in den Ländern und vor allen Dingen in den Kommunen, in denen Sie die politische Mehrheit repräsentieren, Ihren Nachholbedarf an Modellversuchen und Erfahrungen zu befriedigen. Dazu gibt Ihnen der Bund ja die notwendige Hilfestellung, weil er nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz den Bau von Sonderfahrspuren mit 60 °/o der Investitionskosten fördert. Hilfreich wird dabei sicher auch das Ergebnis des hier schon angesprochenen Forschungsauftrags sein, den der Bundesverkehrsminister Anfang des Jahres vergeben hat mit dem Ziel einer konzeptionellen Entwicklung für ein Busverkehrssystem der Zukunft.
Sie fordern unter Punkt 2 Organisationsmodelle für den freiwilligen Verbund von Nahverkehrsunternehmen und deren Verkehrsmittel. Beide derartigen Modelle, meine Damen und Herren, gibt es bereits. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es neun Verbundräume, wobei z. B. der vor der Vollendung stehende Rhein/Ruhr-Verbund noch über die von Ihnen geforderte Fahrplan- und Tarifgemeinschaft hinausgeht. Die bisherigen Beispiele von Betriebsführungsgesellschaften zeigen zur Zufriedenheit aller Beteiligten, daß sie nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vernünftig geführt werden können und auch der privaten Beteiligung von Verkehrsunternehmen ohne weiteren staatlichen Eingriff genügend Möglichkeiten geben.
Ihre Aufforderung für den Ornnibusverkehr, besondere Kooperationsanreize zu schaffen, die Sie an die Länder hätten richten müssen, in deren Zuständigkeit die Anwendung des Personenbeförderungsgesetzes fällt, wird allerdings wiederum in Hessen unter Verantwortung meines Parteifreundes Herbert Karry bereits praktiziert. Dort erhalten die Verkehrsgemeinschaften entsprechende Anreizquoten. Sie sollten das in den von CDU und CSU geführten Ländern dringend nachholen, meine Damen und meine Herren. Sie können sich natürlich auch am Beispiel von Nordrhein-Westfalen orientieren, wo die Förderung des rollenden Materials mit 60 000 DM je Bus erfolgt, die gemeinwirtschaftlichen Lasten aus dem Schülerverkehr — 25 °/o der erwachsenden Fahrpreise — abgegolten, Funkausstattungen für Busse im öffentlichen Nahverkehr oder auch Ausbildungszuschüsse für Omnibusfahrer übernommen werden. Was den Bund anbelangt, so fördert er die Zusammenarbeit überall dort, wo er zuständig ist, nämlich durch seine Unternehmen Bahn und Post, die sich an fast 160 regionalen Tarif- und Verkehrsgemeinschaften beteiligen. Es kommt, wie wir meinen, nicht darauf an, die Zahl der Modellversuche noch zu erweitern, sondern darauf, wie der Ausschußberichterstatter ja feststellt, die bisherigen Erfahrungen zu koordinieren und auszuwerten, um dann letztlich Schlußfolgerungen ziehen zu können. Diese Kooperationsgemeinschaft und die Flexibilität der Bundesunternehmen, die ich gerade ansprach und die z. B. in Hessen an allen Verkehrsgemeinschaften beteiligt sind,



Hoffie
unterstreichen noch einmal, wie ernst der Bund überall dort diese Kooperation nimmt, wo er selbst die Möglichkeiten dazu hat. Die ersten Regionalgesellschaften unter Zusammenfassung der Busdienste von Bahn und Post werden ja in Kiel, Hannover, Köln und München gegründet.
Sie fordern weiterhin Organisationsmodelle für die Integration des Taxiverkehrs in den ÖPNV. Auch diese Überlegungen sind nicht neu und werden ja von der Bundesregierung begrüßt und gesehen, wie auch das Gutachten zu Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine stärkere Integration der Taxis im öffentlichen Personennahverkehr beweist. Auch in diesem Fall wird die Integration bereits praktiziert. Auch hier ist Hessen wiederum vorn, so in Frankfurt, wenn Sie das selbst probieren wollen, bei der Buslinie 33. Nach Meinung der FDP sollte der Taxiverkehr, soweit er Betriebs- und Beförderungspflicht hat, dem ÖPNV generell zugeordnet werden.
Auch Ihre letzte Forderung im vorliegenden Antrag, um darauf noch kurz einzugehen, ist bereits erfüllt. Das Verkehrsministerium hat bereits Anfang 1975 auf der Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ein praktikables Bewertungsinstrumentarium zur Beurteilung von Investitionsmaßnahmen entwickelt, das vergleichbare Entscheidungen zuläßt und Prioritätensetzung erlaubt. Die Anwendbarkeit wurde in Testläufen bei Stadtbahn, S-Bahn und kommunalem Straßenbau erprobt. Es ist ab 1977 geplant, standardisierte Bewertungskriterien anzuwenden.
Insgesamt, meine Damen und Herren, also Fehlanzeige und Alternativlosigkeit, nichts Neues in Sachen Personenverkehr bei der Opposition. Die heutige Debatte hat dies noch einmal klargestellt und den allzu durchsichtigen Versuch der CDU/ CSU offenbart, einer vielleicht weniger sachkundigen Öffentlichkeit vorgaukeln zu wollen, sie entwickle Initiativen, wohlwissend, daß diese entweder durch die Bundesregierung längst auf den Weg gebracht sind oder aber in die Zuständigkeit der Länder fallen, unter denen sich allerdings hauptsächlich diejenigen ausgezeichnet haben, in denen die Koalitionsparteien die Regierung bilden und verhindern konnten, daß die CDU oder CSU so mangelhaft Verkehrspolitik betreiben kann, wie das in diesem Hohen Hause der Fall ist.

(Zuruf des Abg. Reddemann [CDU/CSU])

Deswegen empfehle ich Ihnen namens der FDP-Fraktion, den Oppositionsantrag entsprechend den Anträgen des Verkehrsausschusses abzulehnen.
Wir gratulieren Ihnen, Herr Kollege Vehar, aber zu Ihrem Erfolgserlebnis, der Bundesregierung und gerade den zuständigen FDP-Ministerien in den Ländern mit Ihren Anträgen bescheinigt zu haben, daß wir auf dem Wege zu einem verbesserten ÖPNV sind, den Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, leider nur auf Umwegen und viel zu spät erkannt haben.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Sie waren auch schon einmal besser!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0722205800
Meine Damen und Herren, das Wort wird nicht mehr gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Beschlußfassung. Es ist wohl richtig, getrennt abzustimmen.
Zunächst Punkt 1 des Antrages des Ausschusses auf Drucksache 7/4581, nämlich den Antrag Drucksache 7/4320 für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! —

(Lachen bei der SPD)

Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Punkt 2 des Ausschußantrages. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit beschlossen.
Es ist Überweisung des Berichts an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — vorgeschlagen. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 51 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts und Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Warnke, Dr. Waffenschmidt, Susset, Dr. Jobst, Niegel, Eigen, Sick, Hösl, Biehle, Leicht, Nordlohne, Dr. Unland, \\Straßmeir, Schröder (Lüneburg), Dr. Jenninger, Gerlach (Obernau), Milz, Dreyer, Kiechle, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. h. c. Wagner (Günzburg), Carstens (Emstek), Dr. Fuchs, Dr. Waigel, Dr. Müller (München) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
betr. Schließung von Stückgutbahnhöfen — Drucksachen 7/2663 (neu), 7/4635 — Berichterstatter: Abgeordneter Wrede
Wird das Wort dazu gewünscht? Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 52 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altölgesetzes
— Drucksache 7/4368 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/4732 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Waigel
b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) — Drucksache 7/4710 —Berichterstatter: Abgeordneter Scheu

(Erste Beratung 208. Sitzung)




Vizepräsident Frau Funcke
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort?

(Scheu [SPD] : Ich verzichte aus Barmherzigkeit! — Heiterkeit und Beifall)

— Das Haus dankt.

(Erneuter Beifall)

Wird das Wort zur Aussprache gewünscht?
Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung.

(Reddemann [CDU/CSU] : Jetzt kommt Herr Wehner und fragt, ob das Haus beschlußfähig ist!)

Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1, 2, 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! - Enthaltungen? — Einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Damit stehen wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe das Haus auf Mittwoch, den 18. Februar 1976, 13 Uhr zu einer Fragestunde ein.
Die Sitzung ist geschlossen.