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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 221. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Erdbebens in Guatemala 15319 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 15319 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 7/4128 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4729 —, Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform — Drucksache 7/4696 in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts — Drucksache 7/4211 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4729 —, Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform — Drucksache 7/4696 — Dr. Bardens SPD 15320 A Vogel (Ennepetal) CDU/CSU . . 15320 D, 15355 D von Schoeler FDP 15324 C Dr. Müller-Emmert SPD 15328 D Spranger CDU/CSU 15334 A Engelhardt FDP . . . . . . . . . 15336 C Frau Eilers (Bielefeld) SPD . . . . . 15338 C Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . . . . 15340 D Rapp (Göppingen) SPD . . . . . . . 15343 C Köster CDU/CSU . . . . . . . . . 15345 D Frau Schleicher CDU/CSU . . . . . 15349 B Dr. Eyrich CDU/CSU . . . . . . . 15350 A Frau Funcke FDP 15352 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 15354 C Wehner SPD . . . . . . . . . . 15356 C Freiherr Ostman von der Leye SPD (Erklärung nach § 59 GO) . . . . . . . . . 15357 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . 15358 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 7/4318 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4611 — . . . . . . . 15357 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 vom 16. Mai 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 7/4175 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4605 — 15357 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Elbe-Seitenkanal — Drucksache 7/4381 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/4588 — 15357 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Auflösung der Mühlenstelle und die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Mühlenwirtschaft — Drucksache 7/4327 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 7/4618 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/4617 — 15360 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geflügelfleischhygienegesetzes — Drucksache 7/4413 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/4624 — 15360 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Zusatzakte vom 10. November 1972 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen — Drucksache 7/4303 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4660 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/4652 — 15360 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 7/4375 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/4709 — 15360 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. April 1975 über einen Finanziellen Beistandsfonds der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Drucksache 7/3869 -, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/4129, 7/4726 — . . . . 15361 B Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes Drucksache 7/4374 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4658 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4612 — 15361 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter — Drucksache 7/4599 — 15361 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige — Drucksache 7/4603 — 15361 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes — Drucksache 7/4576 — . . 15362 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Bezirke der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften an die Gebietsreform — Drucksache 7/4594 — . . . 15362 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes — Drucksache 7/4519 — 15362 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Regelungen auf dem Arzneimittelmarkt — Drucksache 7/4557 — 15362 A Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/76 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 1. Halbjahr 1976) — Drucksache 7/4654 — 15362 B Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Üpl. Ausgabe bei Kap. 10 02 Tit. 656 55 im Haushaltsjahr 1975 — Drucksachen 7/4358, 7/4606 — . . . . 15362 B Beratung der Sammelübersicht 52 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. Dezember Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 III 1975 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/4622 — Freiherr von Fircks CDU/CSU 15362 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Fünfzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz Einundfünfzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Drucksachen 7/4331, 7/4332, 7/4587 — 15365 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gemeinsame Vorschriften für Hebezeuge und Fördergeräte Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über elektrisch betriebene Aufzüge — Drucksachen 7/3959, 7/4659 — . . . . 15365 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Gewährung einer Umstellungsprämie im Weinbau — Drucksachen 7/4233, 7/4473 — . . . . . 15365 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 464/75 des Rates vom 27. Februar 1975, die ein Prämiensystem zugunsten von Rindfleischprodukten vorsieht — Drucksachen 7/4134, 7/4482 — . . . . . . . 15365 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen für eine Verordnung (EWG) des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse eine Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr von Fischereierzeugnissen mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft eine Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr von Fischereierzeugnissen mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft eine Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaf t eine Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für bestimmte frische oder gekühlte Fische eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vermarktungsnormen für Garnelen der Gattung Crangnon eine Verordnung (EWG) des Rates über die Anerkennung der Erzeugerorganisationen der Fischwirtschaft eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Interventionspreise für frische oder gekühlte Sardinen und Sardellen für das Fischwirtschaftsjahr 1975 eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang I Abschnitte A und C der Verordnung (EWG) Nr.... aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1975 eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1975 eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des gemeinschaftlichen Produktionspreises für Thunfische, die für die Konservenindustrie bestimmt sind, für das Fischwirtschaftsjahr 1975 eine Verordnung (EWG) des Rates über die Grundregeln für die Gewährung und die Bemessung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Fischereierzeugnissen — Drucksachen 7/4185, 7/4480 — 15365 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 766/68 betreffend die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Zucker, der im Rahmen einer Präferenzregelung in die Gemeinschaft eingeführt wurde — Drucksachen 7/4114, 7/4483 — 15366 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vor- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 schlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über eine gemeinsame Übergangsmarktordnung für Schaffleisch — Drucksachen 7/4131, 7/4490 — 15366 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Haushaltsordnung in bezug auf die Mittelübertragungen zwischen dem Kapital „Nahrungsmittelhilfe" und der Abteilung „Garantie" des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft — Drucksachen 7/4186, 7/4548 — 15366 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Einführung einer Mindestlagermenge für Zucker — Drucksachen 7/4155, 7/4567 — 15366 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Genehmigungspflicht in der Bundesrepublik Deutschland für synthetische Socken und in Frankreich für Handschuhe aus Wirkwaren mit Ursprung in der Republik Korea Verordnung des Rates über die Einfuhrregelung für gewisse Textilerzeugnisse mit Ursprung in Hongkong Empfehlung betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der EWG und Hongkong über den Handel mit Textilerzeugnissen Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern über die Regelung für die Einfuhr von sogenanntem „Cyprus Sherry" mit Ursprung in und Herkunft aus Zypern in die Gemeinschaft Verordnung des Rates zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung Nr. 816/70 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein betr. die Änderung des Gemeinsamen Zolltarif s Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 120/67, Nr. 950/68 und Nr. 1052/68 bezüglich der Zolltarifnomenklatur einiger Erzeugnisse der Sektoren Getreide und Zucker Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 3174/74 hinsichtlich der Aufteilung der eröffneten Kontingentsmenge auf die drei Rohmagnesiumqualitäten Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Rohmagnesium der Tarifstelle 77.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betr. Meßanlagen für Flüssigkeiten (außer Wasser) — Drucksachen 714352, 7/4392, 7/4251, 7/4418, 7/4386, 7/4389, 7/4419, 7/4417, 7/4586 — 15366 D Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der die Aufnahme und Ausübung der Direktversicherung (außer Lebensversicherung) betreffenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften — Drucksachen 7/4136, 7/4597 — 15367 B Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/4420, 7/4596 — 15367 B Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für einen Beschluß des Rates über die Annahme im Namen der Gemeinschaft von mehreren Anhängen zu dem Internationalen Übereinkommen zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 542/69 über das gemeinschaftliche Versandverfahren eine Verordnung (EWG) des Rates über das gemeinschaftliche Versandverfahren eine Richtlinie des Rates über Steuerbefreiungen der endgültigen Einfuhr von per- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 V sönlichen Gegenständen durch Privatpersonen aus einem Mitgliedstaat — Drucksachen 7/3996, 7/4028, 7/4197, 7/4317, 7/4613 — 15367 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die gemeinsame Maßnahme zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Absatzbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse — Drucksachen 7/4033, 7/4466 — . . . . . . . 15367 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 7/4604 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4730 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4705 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuer- und Gewerbesteuergesetzes (Steueränderungsgesetz 1975) — Drucksache 7/3667 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4730 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4705 — Dr. Schäuble CDU/CSU . . . 15388 D, 15393 D Frau Huber SPD 15390 B, 15391 A Dr. Vohrer FDP . . . . . . . . . 15397 B Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi . . . 15401 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung — Strafvollzugsgesetz — Drucksache 7/4662 — Dürr SPD 15403 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/4663 — Jahn (Marburg) SPD 15405 B Waltemathe SPD . . . . . . . . . 15405 D Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . . 15406 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zur Abgabenordnung — Drucksache 7/4664 — Dr. Becker (Mönchengladbach) CDU/CSU 15407 C, 15408 D Meinike (Oberhausen) SPD 15409 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes — Drucksache 7/4328 —, Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform — Drucksache 7/4529 — Lambinus SPD 15410 B Dr. Eyrich CDU/CSU . . . . . . . . 15410 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 15411 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes — Drucksache 7/4601 — Halfmeier SPD 15411 D Dr. Kreile CDU/CSU . . . . . . . . 15412 C Zywietz FDP 15415 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 7/2593 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksachen 7/4699, 7/4716 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem Bericht der Bundesregierung über die Beseitigung von Autowracks — Drucksachen 7/1760, 7/4695 — Schäfer (Appenweier) SPD 15416 C Dr. Gruhl CDU/CSU . . . . . . . . 15418 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 15419 C Baum, Parl. Staatssekretär BMI . . . . 15420 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen (Wohnungsmodernisierungsgesetz) — Drucksache 7/4550 — . . . . . 15421 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Wohnverhältnisse (Wohnungsmodernisierungsgesetz) — Drucksache 7/4551 — 15421 D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 Fragestunde — Drucksache 7/4707 vom 6. 2. 1976 — Auswirkung einer Verordnung zur Zwangsbeimischung von 2 °/o Magermilchpulver in allen Futtermitteln auf die Produktionskosten der landwirtschaftlichen Veredelungsprodukte MdlAnfr A50 06.02.76 Drs 07/4707 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML . . .15368 A, B, C ZusFr Eigen CDU/CSU 15368 B, C Haltung der Bundesregierung gegenüber den Preisvorschlägen der EG-Kommission und dem Abbau des Grenzausgleichs MdlAnfr A51 06.02.76 Drs 07/4707 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML 15368 D, 15369 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . . . 15369 A ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . . 15369 B Aggression der kubanischen Regierung gegen das angolanische Volk MdlAnfr A122 06.02.76 Drs 07/4707 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 15369 D, 15370 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . .15370 A, B Rechtswirksamkeit des Ausreiseprotokolls mit Polen vom 9. 10. 1975 sowie Zahl der danach aus besonderen Härtegründen erteilten Genehmigungen zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A123 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A124 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . . .15370 C, D, 15371 A, B, D, 15372 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 15370 C, D, 15371 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 15371 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 15371 B, 15372 A Vereinbarkeit der unterschiedlichen Feststellungen des Auswärtigen Amtes und des Bundesausgleichsamts über einen Vermögensverzicht zugunsten des polnischen Staates vor der Erteilung der Genehmigung zur Ausreise sowie Forderung von Verzichtserklärungen der im Bundesgebiet lebenden Miteigentümer oder Miterben durch polnische Behörden MdlAnfr A125 06.02.76 Drs 07/4707 Freiherr von Fircks CDU/CSU MdlAnfr A126 06.02.76 Drs 07/4707 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . . 15372 A, B, D, 15373 A, B, C, D, 15374 A, B, C, D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 15372 D, 15373 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . . 15373 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 15374 A ZusFr Ey CDU/CSU 15374 B ZusFr Nordlohne CDU/CSU 15374 B, C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 15374 D Beurteilung des Verhaltens von Kuba in Angola und Abbruch der diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Kuba MdlAnfr A129 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A130 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 15375 A, B, C, D, 15376 A, B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU 15375 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 15376 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU 15376 B Gründe für die Stimmenthaltung der Bundesregierung bei der UN-Resolution über die Verurteilung des indonesischen Eingreifens in Timor MdlAnfr A136 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Holtz SPD Antw StMin Moersch AA 15376 C Vereinbarkeit der indonesischen Politik gegenüber Timor mit den in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegten Rechten und Pflichten der Staaten sowie Initiative der Bundesregierung innerhalb der Vereinten Nationen; Haltung der Bundesregierung zur Situation in Timor und Initiative innerhalb der Vereinten Nationen MdlAnfr A137 06.02.76 Drs 07/4707 Stahl (Kempen) SPD MdlAnfr A138 06.02.76 Drs 07/4707 Schluckebier SPD Antw StMin Moersch AA . . . 15376 D, 15377 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . . . 15377 A Auflage der polnischen Botschaft in Köln zur Anwendung der polnischen Namen der Orte jenseits von Oder und Neiße in der Werbung deutscher Reiseunternehmen MdlAnfr A139 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 15377 B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . 15377 B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 15377 D ZusFr Nordlohne CDU/CSU 15377 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 VII Werkstätten für Behinderte MdlAnfr A57 06.02.76 Drs 07/4707 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15378 B, C ZusFr Braun CDU/CSU . . . . . . . 15378 B, C Begrenzung von Überstunden als Mittel zur Verringerung der Arbeitslosigkeit MdlAnfr A59 06.02.76 Drs 07/4707 Rollmann CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 15378 D, 15379 A, B, C, D ZusFr Rollmann CDU/CSU . . . 15378 D, 15379 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . . 15379 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 15379 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 15379 C ZusFr van Delden CDU/CSU . . . . . . 15379 D Anstieg der Lohnnebenkosten seit 1966 pro 100 DM Lohn von 43,40 DM auf 60,90 DM MdlAnfr A60 06.02.76 Drs 07/4707 Rollmann CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 15380 A, B, C, D ZusFr Rollmann CDU/CSU 15380 B, C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 15380 C ZusFr Lampersbach CDU/CSU . . . . 15380 D Senkung des Arbeitsplatzsolls für Schwerbehinderte MdlAnfr A61 06.02.76 Drs 07/4707 Pohlmann CDU/CSU MdlAnfr A62 06.02.76 Drs 07/4707 Pohlmann CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 15381 A, C ZusFr Pohlmann CDU/CSU 15381 B, C Möglichkeit der Übernahme von Leistungen der Allgemeinen Ortskrankenkasse in Sonderfällen durch die Bundesregierung MdlAnfr A63 06.02.76 Drs 07/4707 Lampersbach CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 15381 D, 15382 B, C ZusFr Lampersbach CDU/CSU 15382 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . 15382 C Behauptung des Präsidenten des Verbandes der Reservisten der Bundeswehr e. V. über den nur auf dem Papier stehenden Mob-Anteil der Bundeswehr und über das Fehlen der bisher angenommenen Abschreckungskraft der Gesamtbundeswehr durch den unzureichenden Ausbildungsstand dieser Reservisten sowie künftige Mitwirkung des zivilen Verbandes zum Ausgleich der Ausbildungslücken MdlAnfr A64 06.02.76 Drs 07/4707 Möhring SPD MdlAnfr A65 06.02.76 Drs 07/4707 Möhring SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg 15382 D, 15383 A, C, D, 15384 A, B ZusFr Möhring SPD 15383 C ZusFr Hansen SPD 15383 D ZusFr Rommerskirchen CDU/CSU . . .15384 A, B Abweichen von der geographischen Limitierung bei der Festsetzung von sogenannten „Einöde-Standorten" von Fliegerhorsten der Bundeswehr MdlAnfr A67 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Schweitzer SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg 15384 C Zahl der zur Verfügung stehenden und Schaffung weiterer Einsatzplätze für den freiwilligen sozialen Dienst in den verschiedenen Sozialbereichen sowie Zahl der in den Jahren 1974 und 1975 besetzten Plätze MdlAnfr A69 06.02.76 Drs 07/4707 Frau Lüdemann FDP MdlAnfr A70 06.02.76 Drs 07/4707 Frau Lüdemann FDP Antw PStSekr Zander BMJFG . . . 15385 A, B, C ZusFr Frau Lüdemann FDP 15385 A ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . . 15385 C Scheitern der Angabe von Nikotin- und Kondensatwerten bei Zigaretten durch die Hersteller an Bedenken des Bundeskartellamtes; Hinweis der Verbraucher auf die Gefahren des Rauchens auf Grund der Ermächtigungen im Lebensmittelgesetz MdlAnfr A71 06.02.76 Drs 07/4707 Egert SPD MdlAnfr A72 06.02.76 Drs 07/4707 Egert SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 15385 C, D, 15386 A, B ZusFr Egert SPD . . . . . . . . .15386 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 15386 B Überweisung des Referentenentwurfs des neuen Jugendhilfegesetzes an den Deutschen Bundestag MdlAnfr A73 06.02.76 Drs 07/4707 Kroll-Schlüter CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 15386 B, D ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . . .15386 C, D VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 Vorlage der Rechtsverordnung zu den §§ 3, 5 und 14 des Gesetzes über Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige MdlAnfr A74 06.02.76 Drs 07/4707 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . .15387 A, C ZusFr Braun CDU/CSU . . . . . . .15387 B, C Entscheidung über die Trassenführung der Bundesbahn-Neubaustrecke Hannover—Kassel MdlAnfr A77 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Ahrens SPD Antw PStSekr Haar BMV . . . 15387 D, 15388 A ZusFr Dr. Ahrens SPD 15388 A Nächste Sitzung 15421 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 15423* A Anlage 2 Widerspruch zwischen den Ausführungen des Bundeswirtschaftsministers zugunsten des freien Welthandels und der Zustimmung zu einer Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit entgegengesetzten Aussagen MdlAnfr A36 06.02.76 Drs 07/4707 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15423* C Anlage 3 Genehmigung der Garantieerklärung zur Deckung des Fabrikations- und des Ausfuhrrisikos über die Hermes Kreditversicherungs-Aktiengesellschaft bei Geschäften mit argentinischen Partnern MdlAnfr A38 06.02.76 Drs 07/4707 Lampersbach CDU/CSU MdlAnfr A39 06.02.76 Drs 07/4707 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15423* D Anlage 4 Höhe der Liquiditätshilfe der Rentenversicherung im Jahre 1976 MdlAnfr A54 06.02.76 Drs 07/4707 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15424' B Anlage 5 Äußerungen des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung über die finanzielle Absicherung der Rentenversicherung; Sicherstellung der Liquidität der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte MdlAnfr A55 06.02.76 Drs 07/4707 Ziegler CDU/CSU MdlAnfr A56 06.02.76 Drs 07/4707 Ziegler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15424* B Anlage 6 Ausschluß einer großen Zahl von Handwerksberufen von der Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz durch den Erlaß „zur individuellen Förderung der beruflichen Fortbildung" der Bundesanstalt für Arbeit vom 27. August 1975 MdlAnfr A58 06.02.76 Drs 07/4707 Susset CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15424* D Anlage 7 Besetzung des Postens des Präsidenten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung MdlAnfr A75 06.02.76 Drs 07/47407 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 15425* B Anlage 8 Scheitern der Veranstaltung des Welt-Anästhesie-Kongresses 1980 in Berlin am Einspruch der Sowjets MdlAnfr A 76 06.02.76 Drs 07/4707 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 15425* B Anlage 9 Frequentierung der Autobahn zwischen Berlin und Helmstedt durch Kraftfahrzeuge aus dem Bundesgebiet und aus der DDR MdlAnfr A78 06.02.76 Drs 07/4707 Zoglmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15426* A Anlage 10 Ausgabe von Gruppenfahrscheinen der Deutschen Bundesbahn auch an allein erziehende Elternteile mit mehreren Kindern MdlAnfr A79 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 15426* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 IX Anlage 11 Zahl der Unfälle von führerscheinfreien Mopeds im Vergleich zu Pkw- und Motorradunfällen sowie Einführung der Führerscheinpflicht für Mopeds MdlAnfr A80 06.02.76 Drs 07 4707 Walkhoff SPD MdlAnfr A81 06.02.76 Drs 07/4707 Walkhoff SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 15426* C Anlage 12 Reaktion der Bundesregierung auf die Erhebung einer Transitpauschale für Lkw durch die Türkei MdlAnfr A82 06.02.76 Drs 07/4707 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 15426* D Anlage 13 Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Einführung neuer Transitgebühren für den Lkw-Verkehr durch die Türkei MdlAnfr A83 06.02.76 Drs 07/4707 Dreyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15427* A Anlage 14 Inkraftsetzung einer neuen Verordnung über die Reduzierung der Motorleistung von Lastkraftwagen von 8 PS/t auf 6 PS/t MdlAnfr A84 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15427* B Anlage 15 Beurteilung der widersprüchlichen Äußerungen des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Deutschen Bundesbahn und des Bundeskanzlers über das vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn vorgelegte Konzept zur Reduzierung der Bundesbahnstrecken MdlAnfr A85 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/CSU MdlAnfr A86 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 15427* C Anlage 16 Forderung einer Extragebühr für den späteren Austausch eines bei Installation nicht vorrätigen farbigen Fernsprechers durch die Bundespost MdlAnfr A87 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 15427* D Anlage 17 Bezeichnung der Deutschen Reichsbahn statt der DDR als Vertragspartei für die Vergabe von Aufträgen zur Instandsetzung von drei Fernbahnhöfen im Land Berlin in den Verkehrsabmachungen mit der DDR MdlAnfr A89 06.02.76 Drs 07/4707 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 15428* A Anlage 18 Deckung eines durch die Fixierung der jährlichen Transitpauschale entstehenden Zinsverlustes durch die DDR sowie Unterrichtung der Vertreter der drei Westmächte über das Transitverkehrs-Abkommen vom 19. Dezember 1975 MdlAnfr A90 06.02.76 Drs 07/4707 Kunz (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A91 06.02.76 Drs 07/4707 Kunz (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 15428* C Anlage 19 Verwendung der jährlichen Transitpauschale für die in Art. 18 des Verkehrs-Abkommens vorgesehenen Instandsetzungsarbeiten MdlAnfr A92 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15428* D Anlage 20 Erwähnung der Deutschen Reichsbahn in der Veröffentlichung des Bulletins der Bundesregierung über die den Schienenverkehr in Berlin (West) betreffenden Vereinbarungen MdlAnfr A93 06.02.76 Drs 07/4707 Baron von Wrangel CDU/CSU MdlAnfr A94 06.02.76 Drs 07/4707 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15429* A Anlage 21 Einsichtnahme der zuständigen Ausschüsse des Bundestages in sämtliche Verkehrs-Abkommen mit der DDR gehörenden schriftlichen Unterlagen sowie Unterrichtung über mündliche Abreden und Erklärungen MdlAnfr A95 06.02.76 Drs 07/4707 Frau Pieser CDU/CSU MdlAnfr A96 06.02.76 Drs 07/4707 Frau Pieser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15429* B Anlage 22 Abstimmung mit der DDR über die im Bulletin veröffentlichten Texte der inhaltlichen Wiedergabe von Verkehrsabmachungen MdlAnfr A97 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 15429* C Anlage 23 Rechtmäßigkeit der bei Unterzeichnung der Vereinbarungen mit der DDR über Verbesserungen im Berlin-Verkehr abgegebenen und im Bulletin inhaltlich wiedergegebenen mündlichen Erklärungen sowie Unterrichtung des Bundestages über diese Erklärungen MdlAnfr A98 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr A99 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15429* D Anlage 24 Umfang des ab 1976 zu erwartenden Verkehrsaufkommens zwischen Berlin (West) und dem übrigen Bundesgebiet sowie Einnahmen der DDR im Jahr 1975 bei individueller anstatt pauschaler Entrichtung der Abgaben und Gebühren im Berlin-Verkehr MdlAnfr A100 06.02.76 Drs 07/4707 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A101 06.02.76 Drs 07/4707 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15430* A Anlage 25 Verwendung der Bezeichnung „Grenzgebiet zur DDR" statt „Zonenrandgebiet" durch das Land Hessen MdlAnfr A102 06.02.76 Drs 07/4707 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15430* B Anlage 26 Haltung des Bundeskanzlers im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Bundespräsenz in Berlin angesichts sowjetischer Proteste; Auffassung des Bundeskanzlers über die Grenze zwischen sachlich-nüchterner Gegenüberstellung und kleinlichem Aufrechnen MdlAnfr A103 06.02.76 Drs 07/4707 Gierenstein CDU/CSU MdlAnfr A109 06.02.76 Drs 07/4707 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 15430* C Anlage 27 Verwirklichung der Menschenrechte gemäß der Schlußakte von Helsinki durch die DDR MdlAnfr A104 06.02.76 Drs 07/4707 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 15431 * A Anlage 28 Verteilung des Kalenders „Blick in die DDR" durch das Gesamtdeutsche Institut an bayerische Schulen ohne Genehmigung des Staatsministers für Unterricht und Kultus sowie Herstellung von Druckschriften für den Schulunterricht durch den Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen ohne vorherige Fühlungnahme mit den Kultusministern der Länder MdlAnfr A105 06.02.76 Drs 07/4707 Röhner CDU/CSU MdlAnfr A106 06.02.76 Drs 07/4707 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15431* B Anlage 29 Pläne der Bundesregierung zur Verwirklichung der menschlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Erleichterungen gemäß der Schlußakte von Helsinki durch Vereinbarungen mit der DDR MdlAnfr A107 06.02.76 Drs 07/4707 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15432* A Anlage 30 Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung der ausschließlich dem Verkehr mit dem Bundesgebiet dienenden SaaleBrücke durch die Bundesregierung MdlAnfr A108 06.02.76 Drs 07/4707 Zoglmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 15432* B Anlage 31 Auffassung des Bundeskanzlers über die Zugehörigkeit des Landes Berlin zum Bundesgebiet; Erklärung für die Wahl der Worte „ihrer DDR" durch den Bundeskanzler in der Regierungserklärung vom 29. Januär 1976 MdlAnfr A110 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Franz CDU/CSU MdlAnfr A111 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Franz CDU/CSU I SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 15432* C MdlAnfr A120 06.02.76 Drs 07/4707 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 15435* B Anlage 39 Ignorierung der Berliner Teilnehmer des ersten deutsch-sowjetischen Symposiums von Mitgliedern des Bundestages und des Obersten Sowjets bei der Einladung zu einem Empfang durch den sowjetischen Botschafter MdlAnfr A121 06.02.76 Drs 07/4707 Hösl CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 15435* C Anlage 40 Ersatz des Schadens, der der Bundesrepublik Deutschland durch die vom Bundesrechnungshof beanstandete Pensionierung des ehemaligen Leiters des Ministerbüros im Auswärtigen Amt entstanden ist; Auslegung der Äußerung des Bundeskanzlers über das Zustandekommen der Vereinbarungen mit Polen MdlAnfr A127 06.02.76 Drs 07/4707 Gerlach (Obernau) CDU/CSU MdlAnfr Al28 06.02.76 Drs 07/4707 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 15435* D Anlage 41 Erfüllung der polnischen Verpflichtung zur Genehmigung zur Ausreise für alle Deutschen aufgrund der finanziellen deutschen Leistungen als Interpretation der Aussage des Bundeskanzlers, „über den Streit um Geld nicht die Menschen zu vergessen"; Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der Sowjetunion über das Verfahren bei Einladungen zu internationalen Veranstaltungen nach Berlin MdlAnfr A131 06.02.76 Drs 07/4707 Roser CDU/CSU MdlAnfr A132 06.02.76 Drs 07/4707 Roser CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 15436* B Anlage 42 Beteiligung der Bundesregierung an dem Bundestag vorenthaltenen Geheimabmachungen zum Atomwaffensperrvertrag mit dritten Ländern sowie Beteiligung an einem die von diesem Abkommen nicht betroffenen Teilnehmerstaaten des Atomwaffensperrvertrages diskriminierenden Geheimabkommen MdlAnfr A133 06.02.76 Drs 07,14707 Reddemann CDU/CSU Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 XI Anlage 32 Benennung der „Rigoristen" in der Außenpolitik durch den Bundeskanzler MdlAnfr A112 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 15433* A Anlage 33 Benutzung des Ausdrucks „Einbettung Berlins in die DDR" durch die Bundesregierung MdlAnfr A113 06.02.76 Drs 07/4707 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 15433* B Anlage 34 Begründung des gestiegenen Verwaltungsaufwands im Bundesforschungsministerium MdlAnfr A114 06.02.76 Drs 07/4707 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A115 06.02.76 Drs 07/4707 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 15433* B Anlage 35 Berufung des früheren hessischen Kultusministers Prof. Dr. von Friedeburg in das Bundesforschungsministerium sowie Einflußnahme von Prof. Friedeburg auf die Vergabe von Forschungsmitteln durch die Bundesregierung MdlAnfr A116 06.02.76 Drs 07/4707 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A117 06.02.76 Drs 07/4707 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 15433* D Anlage 36 Erhaltung der Vielfalt der deutschen Zeitungen im Ausland MdlAnfr A118 06.02.76 Drs 07/4707 Geldner FDP SchrAntw StSekr Bölling BPA 15434* B Anlage 37 Verhinderung von Übergriffen auf deutsche Staatsangehörige in Chile und Gewährleistung der Sicherheit deutscher Reisender MdlAnfr A119 06.02.76 Drs 07/4707 Frau Bendix CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 15434* D Anlage 38 Befürchtungen über den Mißbrauch der Entspannungspolitik als Instrument weltweiten sowjetischen Hegemoniestrebens XII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 MdlAnfr A134 06.02.76 Drs 07/4707 SchrAntw StMin Moersch AA 15436* D Anlage 43 Auffassung des Bundeskanzlers über die Abhängigkeit der zugesagten Ausreise der Deutschen aus Polen von weiteren finanziellen Leistungen der Bundesrepublik an Polen MdlAnfr A135 06.02.76 Drs 07/4707 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 15437* B Anlage 44 Vereinbarkeit der Aussage des Staatsministers im Auswärtigen Amt über die Verwirklichung des Ziels der Bemühungen der Bundesregierung um die künftige Gestaltung der Beziehungen zwischen Bonn und Warschau und der Aussage über die Ablehnung einer Stellungnahme durch die Bundesregierung MdlAnfr A140 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 15437* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 15319 221. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 13. 2. Adams * 13. 2. Dr. Aigner * 13. 2. Dr. Artzinger * 13. 2. Dr. Bangemann * 13. 2. Dr. Barzel 12. 2. Baier 13. 2. Dr. Bayerl * 13. 2. Behrendt * 13. 2. Blumenfeld * 13. 2. Buchstaller 13. 2. Prof. Dr. Burgbacher * 13. 2. Dr. Corterier * 13. 2. Dr. Dollinger 13. 2. Dr. Dregger 20. 2. Entrup 13. 2. Dr. Eppler 13. 2. Prof. Dr. Erhard 13. 2. Fellermaier * 13. 2. Flämig * 13. 2. Frehsee * 13. 2. Dr. Früh * 13. 2. Gerlach (Emsland) * 13. 2. Gewandt 13. 2. Härzschel * 13. 2. Hoffie 13. 2. Hussing 20. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2. Dr. h. c. Kiesinger 13. 2. Katzer 13. 2. Dr. Klepsch * 13. 2. Krall * 13. 2. von Kühlmann-Stumm 13. 2. Lange * 13. 2. Lautenschlager * 13. 2. Lücker * 13. 2. Dr. Marx 20. 2. Memmel * 13. 2. Müller (Mülheim) * 13. 2. Mursch (Soltau-Harburg) * 13. 2. Frau Dr. Orth 20. 2. Roser 13. 2. Schmidt (München) * 13. 2. Schmidt (Wattenscheid) 13. 2. Schonhofen 20. 2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 20. 2. Dr. Schulz (Berlin) * 13. 2. Schwabe * 13. 2. Dr. Schwencke *" 13. 2. Dr. Schwörer * 13. 2. Seefeld * 13. 2. Solke 13. 2. Springorum * 13. 2. Dr. Starke (Franken) * 13. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Strauß 12. 2. Suck * 13. 2. Tönjes 13. 2. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 2. Dr. Wagner (Trier) 12. 2. Walkhoff * 13. 2. Frau Dr. Walz * 13. 2. Dr. Wendig 13. 2. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 36) : Treffen die Ausführungen des Bundeswirtschaftsministers in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 17. Januar 1976 zugunsten des freien Welthandels und gegen die Schaffung einer neuen Weltwirtschaftsordnung zu, und wenn ja, wie sind sie mit dem Verhalten des Bundesministers des Auswärtigen und des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf der Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu vereinbaren, auf der die Bundesregierung einer Resolution mit entgegengesetzten Aussagen zustimmte, und warum hat der Bundeswirtschaftsminister gegebenenfalls seine Auffassungen nicht im Kabinett vor der Zustimmung der Bundesregierung zu dieser Resolution geltend gemacht und durchgesetzt? Ja, die Ausführungen in den FAZ vom 17. Januar 1976 treffen zu. Sie sind voll und ganz vereinbar mit dem Verhalten der Bundesregierung auf der 7. Sondergeneralversammlung der VN. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Erklärung des Bundesaußenministers vor der 7. Sondergeneralversammlung hinweisen, die eine klare Absage an ein dirigistisches Weltwirtschaftssystem enthält, und wiederholen: Die Bundesregierung ist bereit, an einer Reform der Weltwirtschaftsordnung mitzuarbeiten. Sie hat ihre Haltung in den Grundfragen einer marktwirtschaftlich orientierten Weltwirtschaft nicht geändert. Im übrigen: das Thema der 7. Sondergeneralversammlung der VN war bereits zweimal Thema einer Fragestunde. Ich verweise daher auf die Stellungnahme der Bundesregierung dazu in der Fragestunde am Donnerstag, dem 16. Oktober 1975 (Stenographischer Bericht 193. Sitzung S. 13402 ff). Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen A 38 und 39) : Trifft es zu, daß der interministerielle Ausschuß für die Deckung von Exportforderungen zu Kreditbedingungen zur Zeit in bezug auf Geschäfte mit argentinischen Geschäftspartnern keine Garantieerklärung zur Deckung des Fabrikationsrisikos und des Ausfuhrrisikos über die Hermes KreditversicherungsAktiengesellschaft genehmigt, und wenn ja, welche Gründe haben die Bundesregierung hierzu veranlaßt? 15424* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, einen Zeitpunkt anzugeben, zu dem wieder mit einer positiven Entscheidung grechnet werden darf? Zu Frage A 38: Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung für Ausfuhrgeschäfte nach Argentinien überhaupt keine Ausfuhrbürgschaften übernimmt. Allerdings ist seit Oktober 1975 die Vergabe solcher Bürgschaften beschränkt auf Geschäfte mit höchstens 1 Million DM Auftragswert und einer Kreditlaufzeit von maximal 180 Tagen. Diese Deckungsbeschränkungen waren erforderlich, weil sich die argentinische Zahlungsbilanz in Verbindung mit der Höhe der argentinischen Auslandsverschuldung stark verschlechtert hatte. In einer derartigen Situation ist es international üblich, daß mit der staatlichen Unterstützung von Handelskrediten Zurückhaltung geübt wird. Andernfalls erschiene das Risiko zu groß, daß Argentinien in absehbarer Zukunft wegen Erschöpfung seiner Devisenreserven um einen Zahlungsaufschub nachsuchen müßte, so daß im Rahmen der neu aufgenommenen Bürgschaften dann Entschädigungen geleistet werden müßten. Durch diese Einschränkungen unserer Bürgschaftspraxis wird die Konkurrenzsituation unserer Exporteure nicht beeinträchtigt, weil sich alle anderen großen Exportländer aufgrund sehr enger internationaler Abstimmung gleichgerichtet verhalten. Zu Frage A 39: Die Bundesregierung überprüft ständig ihre Exportkreditversicherungspolitik und paßt sie den wirtschaftlichen Gegebenheiten im Bestellerland an. Die gegenüber Argentinien bestehenden Deckungsbeschränkungen werden daher — wiederum nach engem Informationsaustausch mit den übrigen Exportländern insbesondere innerhalb der Europäischen Gemeinschaft — unverzüglich gelockert werden, sobald und soweit die zu erhoffende Stabilisierung der argentinischen Wirtschaftslage dies zuläßt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 54) : Trifft es zu, daß die Rentenversicherung schon 1976 eine Liquiditätshilfe von 5 Milliarden DM braucht, und wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen? Ihre Frage beantworte ich mit Nein. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen A 55 und 56) : Trifft es zu, daß, wie der „Kölner Stadtanzeiger" vom 27. Januar 1976 gemeldet hat, der Bundeskanzler und der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Besorgnisse über die finanzielle Absicherung der Rentenversicherung als objektiv unberechtigt bezeichnet haben, und wie nimmt die Bundesregierung zu den Berechnungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Stellung, insbesondere zu der sich daraus ergebenden Schlußfolgerung, bereits für 1977 sichernde Maßnahmen zu ergreifen? Trifft es zu, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Schuldbuchforderungen gegen den Bund sowie Wertpapiere des Bundes vor der Einlösefrist zurückgeben muß, um ihre Liquidität sicherzustellen, und waren alle Stellungnahmen und Äußerungen seitens der Bundesregierung in den letzten Jahren und insbesondere im vergangenen Jahr geeignet, zu einer realistischen Anlagepolitik seitens der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte beizutragen? Zu Frage A 55: Besorgnisse über die finanzielle Absicherung der gesetzlichen Rentenversicherung sind unberechtigt. Die Versicherungsträger verfügen über ein solides finanzielles Fundament. Ihre Rücklage beträgt zur Zeit rund 43 Milliarden DM. Wie die künftige finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung verlaufen wird, hängt weitgehend von der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Die Bundesregierung hat Möglichkeiten dieser Entwicklung im Rentenanpassungsbericht 1976 aufgezeigt und Auswirkungen auf die Finanzlage der Rentenversicherungsträger deutlich gemacht. Sie wird diese Entwicklung sorgfältig beobachten und keine übereilten Schlüsse ziehen. Die von den Rentenversicherungsträgern vorgelegten Zahlen sind teilweise überholt. Die Rentenversicherungsträger werden in Kürze die aktuelle Entwicklung auf der Basis der 1975 erzielten Ergebnisse neu schätzen. Die Ergebnisse dieser Schätzung werden genauere Rückschlüsse über die Entwicklung 1976 erlauben. Zu Frage A 56: Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ist zur Zeit und in voraussehbarer Zukunft nicht gezwungen, zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität Schuldbuchforderungen und andere Wertpapiere des Bundes vor Einlösungsfrist zurückzugeben. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und ihre Selbstverwaltung haben durch eine realistische Anlagepolitik eine ausreichende Liquidität sichergestellt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 58) : Trifft es zu, daß durch den Erlaß „zur individuellen Förderung der beruflichen Fortbildung" der Bundesanstalt für Arbeit vom 27. August 1975 eine große Zahl vor Handwerksberufen, die in der Zukunft wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung dringend gebraucht werden, von der Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz ausgeschlossen werden, und — wenn ja — daß dies dazu führt, daß an diesen Berufen interessierte Jugendliche in der Zukunft wegen des Fehlens von Ausbildungsmeistern keine qualifizierte Berufsausbildung mehr erhalten können, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, bei der Bundesanstalt für Arbeit dafür einzutreten, daß die Benachteiligung der im Erlaß genannten Berufe wieder beseitigt wird? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 15425* Der Erlaß der Bundesanstalt für Arbeit vom 27. August 1975 ist damals aufgrund von Untersuchungsergebnissen des Instituts für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung sowie der Beobachtungen des Arbeitsmarktes erlassen worden. In den genannten Berufen können z. Z. Arbeitnehmern, die nach der Fortbildung zum Meister als solche unselbständig tätig bleiben wollen, meist keine ihrer Fortbildung entsprechende Arbeitsplätze vermittelt werden. Der Bedarf des Arbeitsmarktes an unselbständigen Meistern ist insoweit nahezu gedeckt. Die nach § 36 Arbeitsförderungsgesetz erforderliche arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit der Förderung kann daher in diesen Fällen nicht mehr generell angenommen werden. Der Erlaß beinhaltete jedoch keinen totalen Ausschluß dieser Berufe. In begründeten Einzelfällen waren durchaus Ausnahmen möglich. Mit den Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes durch das Haushaltsstrukturgesetz wurde auch der § 36 Arbeitsförderungsgesetz neu gefaßt. Daraufhin hat die Bundesanstalt den Erlaß vom 27. August 1975 mit Wirkung von 1. Januar 1976 an aufgehoben. Die nach neuem Recht notwendigen Abgrenzungskriterien für die Förderung der Fortbildung zum Meister werden z. Z. zwischen Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesanstalt für Arbeit erörtert. Hierbei werden das Interesse des Handwerks und insbesondere auch der Mangel an Ausbildungsstellen berücksichtigt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 75) : Hat die Bundesregierung ihre Vorstellungen hinsichtlich der Besetzung des Postens des Präsidenten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geändert, seit der von ihr vorgesehene Kandidat vom Bundespersonalausschuß für ein Amt dieser Besoldungsstufe als nicht geeignet befunden worden und die in dem Personalvorschlag zum Ausdruck gekommene Konzeption vielfaltiger öffentlicher Kritik begegnet ist, und wen wird die Bundesregierung nunmehr vorschlagen, bzw. wen hat sie in den Kreis ihrer Erwägungen einbezogen? Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit sieht keinen Anlaß, seine Vorstellungen über die fachlichen Voraussetzungen für das Amt des Leiters der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu ändern. Er ist weiterhin bemüht, die Stelle mit dem geeignetsten Bewerber optimal zu besetzen. Im übrigen hat der Bundespersonalausschuß keine Entscheidung über die fachliche oder persönliche Eignung des von der Bundesregierung zunächst ausgewählten Bewerbers getroffen. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 76) : Trifft es zu, daß die Bemühungen der Berliner Ärztekammer, den Welt-Anästhesie-Kongreß 1980 in Berlin zu veranstalten, am Einspruch der Sowjets gescheitert sind, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus für die künftige Entwicklung der Lage in Berlin? An der Entscheidung über den Tagungsort für den Weltanästhesie-Kongreß 1980 ist die Bundesregierung nicht beteiligt gewesen. Zur Vorgeschichte hat der Präsident des Weltbundes, Professor Meyerhofer, Wien, gesagt, München und nicht Berlin sei von vorherein als Kongreßort ins Auge gefaßt worden. Nach dem plötzlichen Tod des für die Durchführung des Kongresses in der Bundesrepublik Deutschland beauftragten Kollegen habe sich die Deutsche Fachgesellschaft bei Ihrer Sitzung in Saarbrücken dann für Hamburg entschieden. Demgegenüber hat der Landesvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Wiederbelebung Berlin, in einem Schreiben an den Regierenden Bürgermeister erklärt, der Weltbund der Anästhesie-Gesellschaften habe gegen den Tagungsort Berlin „Einspruch" erhoben, da Berlin kein Land der Bundesrepublik Deutschland sei. Der Kongreß aber sei an die Anästhesie-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland vergeben worden. Ich möchte diese sich widersprechenden Äußerungen nicht kommentieren und kann für die Bundesregierung nur folgende Feststellungen treffen: 1. Die Entscheidungen über den Veranstaltungsort liegt — soweit es sich um nichtstaatliche Organisationen handelt — in Händen der privaten Veranstalter. Wird deren Entscheidung zugunsten von Berlin (West) aus politischen Gründen angegriffen, findet sie selbstverständlich die politische Unterstützung der Bundesregierung. Wird dagegen eine Entscheidung aus sachlichen Gründen gegen Berlin (West) als Veranstaltungsort getroffen, ist dies zu akzeptieren. 2. Die Bundesregierung teilt die Meinung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, der in seinem Schreiben an den Präsidenten der Deutschen Fachgesellschaft darum gebeten hat, Behauptungen innerhalb des Weltbundes der Anästhesie-Gesellschaften entgegenzutreten, die im Vier-Mächte-Abkommen keine Stütze finden und dem Ruf Berlins als einer internationalen Kongreß-Stadt abträglich sein können. 3. Ein sowjetischer Einspruch gegen eine Entscheidung für Berlin (West) als Tagungsort des Fachkongresses ist der Bundesregierung nicht bekannt. Er stünde auch im Widerspruch zu den Bestimmungen des Vier-Mächte-Abkommens. 4. Zu den Fragen, die Berlin als internationaler Tagungsort aufwirft, habe ich in früheren Fragestunden Stellung genommen. Ich verweise insbesondere auf meine Antwort an den Kollegen Hösl in der Fragestunde vom 22. Januar 1976. Das Vier-MächteAbkommen bekräftigt, daß Tagungen internationaler Organisationen und internationale Konferenzen sowie Ausstellungen mit internationaler Beteiligung in Berlin (West) durchgeführt werden können. Dementsprechend haben in der Vergangenheit zahlreiche internationale Veranstaltungen in Berlin (West), auch unter Beteiligung osteuropäischer Staaten, stattgefunden. 15426* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zogelmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 78) : Wieviel Kraftfahrzeuge aus dem Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin und wieviel Kraftfahrzeuge aus der „DDR" und dem sowjetischen Sektor Berlins haben 1975 und in den früheren Jahren die Autobahn zwischen Berlin und Helmstedt oder Teile davon benutzt? An der Übergangsstelle Helmstedt wurde folgender Verkehr in beiden Richtungen zusammen gezählt: Personenkraftwagen 1975: 2 793 500, 1974: 2 412 800, 1970: 1 251 400. Eine Aufteilung nach dem Heimatstandort ist für Personenkraftwagen nicht verfügbar. Lastkraftfahrzeuge und Omnibusse 1975: 496 700 aus der Bundesrepublik einschließlich Berlin (West) 60 500 aus der DDR einschließlich Berlin (Ost) 1974: 500 400 aus der Bundesrepublik einschließlich Berlin (West) 63 700 aus der DDR einschließlich Berlin (Ost) 1970: 485 400 aus der Bundesrepublik einschließlich Berlin (West) 52 300 aus der DDR einschließlich Berlin (Ost) Auf die Autobahn Berlin–Helmstedt entfällt außerdem ein Teil des Verkehrs zwischen Berlin (West) und der DDR über die Übergangsstelle Dreilinden. An dieser Übergangsstelle wurden gezählt: Personenkraftwagen 1975: 217 700, 1974: 160 400, 1970: 16 100. Lastkraftfahrzeuge und Omnibusse 1975: 62 300 aus der Bundesrepublik einschließlich Berlin (West) 8 600 aus der DDR einschließlich Berlin (Ost) 1974: 180 000 aus der Bundesrepublik einschließlich Berlin (West) 9 400 aus der DDR einschließlich Berlin (Ost) 1970: 84 400 aus der Bundesrepublik einschließlich Berlin (West) 3 500 aus der DDR einschließlich Berlin (Ost) Über den Teil des Verkehrs auf dem Autobahnabschnitt Berlin–Helmstedt, der keine der beiden Übergangsstellen berührt, liegen mir Angaben nicht vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 79): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf die Deutsche Bundesbahn dahin einzuwirken, daß auch allein erziehende Elternteile mit mehreren Kindern in den Genuß der ermäßigten Gruppenfahrscheine kommen? Die Tarifbestimmungen der Bundesbahn lassen die Inanspruchnahme der Kleingruppenermäßigungen durch einen Elternteil und mehrere Kinder bereits zu. Voraussetzung ist allerdings, daß die Mindestteilnehmerzahl gewährleistet ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/4707 Fragen A 80 und 81): Wie hoch ist die Zahl der Unfälle von gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 StVZO führerscheinfreien Mopeds im Vergleich zu Pkw-und Motorradunfällen jeweils bezogen auf eine Million zugelassener Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland? Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung der Führerscheinpflicht such für die bislang führerscheinfreien Mopeds? Zu Frage A 80: Von je 1 Million Fahrzeugen waren 1974 an Unfällen mit Personenschaden beteiligt 12 300 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (Mopeds und Mofas) 28 400 zulassungspflichtige Krafträder 23 400 Pkw Getrennte Angaben über die Unfallbeteiligung der Mopeds einerseits und der Mofas andererseits können nicht gemacht werden, da die Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen in der Kraftfahrzeugbestandsstatistik nicht aufgegliedert sind. Zu Frage A 81: Ohne Führerschein dürfen einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor geführt werden, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h und die Drehzahl des Motors hierbei nicht mehr als 4 800 U/min (min-1) beträgt. Diese Fahrzeuge sind infolge ihrer geringen Geschwindigkeit wohl kaum gefährlicher als gewöhnliche Fahrräder. Es ist deshalb nicht beabsichtigt, für Fahrräder mit Hilfsmotor eine Fahrerlaubnispflicht einzuführen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage A 82) : Wie denkt die Bundesregierung auf die Erhebung einer Transitpauschale für Lkw durch die Türkei zu reagieren? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 15427* Die Bundesregierung hat die türkische Regierung aufgefordert, bis zum Abschluß eines bilateralen Verkehrsabkommens deutsche Lastkraftwagen von den Transitgebühren zu befreien und sie damit den ausländischen Lastkraftwagen gleichzustellen, die zur Zeit zu den Gebühren noch nicht herangezogen werden. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen hat die Bundesregierung die Einfahrten türkischer Lastkraftwagen in das Bundesgebiet unter Berücksichtigung des derzeitigen Verkehrs deutscher Unternehmer in die Türkei kontingentiert. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 83) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Einführung neuer Transitgebühren für den Lkw-Verkehr durch die Türkei für die betroffenen deutschen Transportunternehmen praktisch auswirkt, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um mit der Türkei ein Verkehrsabkommen oder Doppelbesteuerung abzuschließen, damit die Diskriminierung deutscher Transportunternehmen ausgeschlossen wird? Nach Mitteilung des Transportgewerbes müssen deutsche Unternehmer Transitbeförderungen durch die Türkei in zunehmendem Maße aufgeben, da sie gegenüber ausländischen Unternehmern, die zur Zeit noch von der Steuer befreit sind, nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Die Bundesregierung hat seit 1968 der türkischen Regierung wiederholt vorgeschlagen, ein Verkehrsabkommen abzuschließen. Aus Anlaß der türkischen Steuermaßnahmen hat die Bundesregierung erneut die Aufnahme von sofortigen Verhandlungen mit dem Ziel gefordert, die derzeitige Diskriminierung deutscher Transportunternehmer zu beseitigen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 84) : Zu welchem Termin wird die Bundesregierung die Vorschrift außer Kraft setzen, daß die Motorleistung eines Lastkraftwagens auf 8 PS/t festgesetzt ist, und eine neue Verordnung in Kraft setzen mit einer Motorleistung von 6 PS/t? Die Bundesregierung bemüht sich, die Vorarbeiten zum Verordnungsentwurf so rechtzeitig abzuschließen, daß er vom Bundesrat in der Plenarsitzung am 9. April 1976 abschließend beraten werden kann. Sofern der Bundesrat zustimmt, wird die Verordnung, die die spezifische Mindestmotorleistung auf 6 PS/t senken soll, voraussichtlich noch im April dieses Jahres in Kraft treten können. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen A 85 und 86) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Deutschen Bundesbahn, das vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn vorgelegte betriebswirtschaftlich optimale Streckennetz sei die umfassendste und fundierteste Bestandsaufnahme in der Geschichte der Bahn? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Äußerung des Bundeskanzlers, daß dieses Konzept des Vorstands der Deutschen Bundesbahn noch nicht einmal buchhalterisch richtig sei? Zu Frage A 85: Das betriebswirtschaftlich optimale Streckennetz — dies hat der Bundesminister für Verkehr bereits am 22. Januar 1976 vor der Presse in Bonn unmißverständlich erklärt — ist nicht das aus gesamtwirtschaftlichen, insbesondere verkehrs-, regional- und strukturpolitischen Gründen erforderliche Netz, sondern das notwendige Zahlenwerk, um das endgültige Netz überhaupt ermitteln und bewerten zu können. Der Bundesminister für Verkehr hat bei derselben Gelegenheit ebenfalls deutlich gemacht, daß sich die Bundesregierung in den nächsten Monaten mit diesem Bericht eingehend auseinandersetzen werde. An dieser Beurteilung hat sich nichts geändert. Eine endgültige Stellungnahme ist daher erst nach Abschluß einer intensiven Prüfung des Berichts möglich. Zu Frage A 86: Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, eine lediglich in der Presse — noch dazu unterschiedlich — wiedergegebene Äußerung des Herrn Bundeskanzlers in einer internen Diskussion der SPD-Bundestagsfraktion zu kommentieren. Sie nimmt aber die Gelegenheit wahr, dem Hohen Hause zu versichern, daß sie die Pläne des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn auch daraufhin besonders sorgfältig prüfen wird. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 87): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost bei der Neuinstallation eines Fernsprechers, bei der ein farbiger Fernsprecher erbeten wurde, grundsätzlich eine Extragebühr verlangt, wenn der farbige Fernsprecher bei der Einrichtung von seiten der Deutschen Bundespost nicht greifbar war und später ausgetauscht werden muß? Für einen vom Kunden gewünschten farbigen Fernsprechapparat wird bei der Neuanschließung eines Fernsprechanschlusses keine zusätzliche An- 15428* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 schließungsgebühr erhoben. Das gilt auch dann, wenn der farbige Sprechapparat wegen vorübergehender Lieferschwierigkeiten nicht sofort beigestellt werden kann und deshalb der zunächst installierte Sprechapparat in Regelfarbe nachträglich ausgetauscht werden muß. Sollte in einem Einzelfall anders verfahren worden sein, bitte ich um nähere Angaben, damit ich die Angelegenheit bereinigen lassen kann. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 89) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung in ihren Verkehrsabmachungen mit Ost-Berlin nicht die „Deutsche Reichsbahn" statt der „DDR" als Vertragspartei für die Vergabe von Aufträgen zur Instandsetzung von drei Fernbahnhöfen im Land Berlin bezeichnet und so die drei Schutzmächte der Pflicht enthoben hat, entsprechende Klarstellungen vorzunehmen, und wenn ja, warum ist sie so verfahren, und wie stellt sie sicher, daß bei Verhandlungen mit Mitgliedern des Warschauer Pakts die erforderliche Sorgfalt beachtet wird? Bei den Verhandlungen mit der DDR über die Verkehrsverbesserungen ist von der DDR wörtlich erklärt worden, daß deren zuständige Stellen Ausschreibungen in Berlin (West) durchführen und mit den entsprechenden Baufirmen Bauaufträge abschließen werden. Es hat nie ein Zweifel daran bestanden, daß diese zuständige Stelle nur die Deutsche Reichsbahn — Reichsbahndirektion Berlin — sein kann, die die Betriebsrechte in Berlin (West) ausübt. Daß es sich hier um ein Scheinproblem handelt, zeigt sich schon daran, daß die Reichsbahndirektion Berlin inzwischen Kontakte über die Auftragsvergabe mit den in Betracht kommenden Firmen in Berlin (West) aufgenommen hat. Als „Vertragspartei" kam die Deutsche Reichsbahn für uns nicht in Betracht, weil die Bundesregierung mit der Regierung der DDR und nicht mit der Deutschen Reichsbahn verhandelt. Die von der Alliierten Kommandantur erlassene BK(O) ist nichts Außergewöhnliches. Die Drei Mächte sind während der Verhandlungen über die Verkehrsverbesserungen ständig konsultiert worden und haben dem Ergebnis dieser Verhandlungen zugestimmt. Wegen der besonderen Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte in Berlin bedürfen Abmachungen, die zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland mit Wirkungen in und für Berlin getroffen werden, der rechtsförmlichen Billigung durch die Alliierte Kommandantur, damit sie in Berlin ausgeführt werden können. Die jetzt erlassenen Rechtsakte dienen also nur dem Zweck, die innerdeutschen Abmachungen, soweit sie die alliierten Vorbehaltsbereiche berühren, in Berlin in die Tat umzusetzen. Damit werden lediglich ständige Positionen und Praktiken der Drei Mächte bekräftigt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen A 90 und 91): Bedeutet die Fixierung der jährlichen Transitpauschale auf 400 Millionen DM nicht in der Praxis einen zinslosen Kredit an die DDR in einer Höhe um rund 100 Millionen DM jährlich, und wenn ja, auf welche Weise ist für die Deckung des entstehenden Zinsverlustes durch die DDR gesorgt? Zu welchem Zeitpunkt sind auf welche Weise sind die Vertreter der Drei Mächte, die bis gesamtdeutschen Friedensvertrag mit der UdSSR Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Deutschland als Ganzes und Berlin innehaben, über die Abmachungen vom 19. Dezember 1975 umfassend informiert worden? Zu Frage A 90: Es trifft nicht zu, daß, und sei es auch nur im ersten Jahr, Vorleistungen in einer Größenordnung von 100 Mio. DM anfallen. Richtig ist nur, daß bei wachsendem Verkehr — und ich erwarte, daß der Transitverkehr von und nach Berlin wie seit 1972 weiterhin zunehmen wird — jede Festsetzung einer Pauschale zu gewissen Vorleistungen der zahlenden Seite führt. Allerdings erreicht der vorzuleistende Betrag 1976 nicht einmal 50 Mio. DM; 1977 beträgt er nur noch 14 Mio. DM. Danach liegt die Pauschale von 400 Mio. DM unter dem sich spitz errechnenden Betrag. Zinsvorteile aus der Vorleistung werden, und das ist wieder die Folge der Pauschalierung, nicht ausgeglichen. Zu Frage A 91: Im Rahmen ihrer ständigen Konsultationen hat die Bundesregierung die Drei Mächte über die innerdeutschen Verhandlungen fortlaufend konsultiert. Die Drei Mächte haben dem Ergebnis dieser Verhandlungen zugestimmt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 92) : Auf welche Weise ist gesichert, daß die DDR die nach Artikel 18 des Abkommens über den Transitverkehr vom 17. Dezember 1971 zu zahlende jährliche Pauschale künftig vor allem für die in Artikel 18 vorgesehene „Instandhaltung der entsprechenden Wege, Einrichtungen und Anlagen" verwendet? Die Verpflichtungen der DDR zur Instandhaltung der Transitwege ergeben sich unmittelbar aus den allgemeinen Bestimmungen des Transitabkommens. Bis zum Transitabkommen erhielt die DDR die von ihr erhobenen Abgaben und Gebühren als freie Devisen. Die pauschale Abgeltung durch eine jährlich zu zahlende Summe lag überwiegend im Interesse unserer Seite. Sie war im Viermächte-Abkommen (Anlage I 2. e) nicht zwingend vorgeschrieben, sondern nur als Kann Möglichkeit vorgesehen. Schon bei den Transitverhandlungen war es in die- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 15429* ser Situation nicht gelungen, eine Zweckbindung der Pauschale mit Einzelverwendungsnachweis durchzusetzen. Unsere Verhandlungsposition bei der Neufestsetzung der Pauschale unterschied sich insoweit nicht wesentlich von der damaligen Situation. Im übrigen dient die Transitpauschale nicht nur der Abgeltung von Wegekosten, sondern auch weiteren in Artikel 18 des Transitabkommens aufgeführten Zwecken (Steuerausgleichsabgabe, Visagebühren, Verkehrserlaubnisse für Omnibusse und Binnenschiffe). Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen A 93 und 94) : Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß die alliierte BKO vom 19. Dezember 1975 ohne Ausnahme von einem Tätigwerden der „Deutschen Reichsbahn" in den Westsektoren Berlins spricht, während in der Veröffentlichung der den Schienenverkehr betreffenden Vereinbarungen im Bulletin der Bundesregierung vom 22. Dezember 1975 ausschließlich von der „DDR" die Rede ist und die „Deutsche Reichsbahn" kein einziges Mal erwähnt wird? Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, die der alliierten BKO vom 19. Dezember 1975 durch die offizielle Nachrichtenagentur der DDR, ADN, in deren Meldung Nr. 1544 vom 19. Januar 1976 zuteil wird, und welches sind die Rechtsauffassungen der Bundesregierung über die Tätigkeit der Deutschen Reichsbahn in Berlin (West)? Der von Ihnen bemerkten unterschiedlichen Wortwahl in der Mitteilung der Bundesregierung zu den Verbesserungen im Berlin-Verkehr im Bulletin vom 22. Dezember 1975 und in der alliierten BK (O) vom 19. Dezember 1975 kommt keine eigene Bedeutung zu. Der unterschiedliche Wortlaut erklärt sich ausschließlich mit dem verschiedenen Zweck dieser Veröffentlichungen. Während die alliierte BK (O) Feststellungen zur Rechtslage trifft, informiert die Veröffentlichung im Bulletin in geraffter Form über die Verhandlungsergebnisse. Insbesondere wäre es falsch, aus der durch den verschiedenen Zweck bedingten Wortwahl auf unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen uns und den Alliierten zu schließen. Seit jeher besteht Übereinstimmung, daß die Deutsche Reichsbahn in Berlin (West) nur berechtigt und verpflichtet ist, den Betrieb durchzuführen. Die in der ADN-Meldung vom 19. Januar 1976 geäußerte Kritik an den Zuständigkeiten der Alliierten wird von der Bundesregierung als in jeder Beziehung unbegründet angesehen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Pieser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen A 95 und 96) : Werden die zuständigen Ausschüsse (Auswärtiger-, Innerdeutscher- und Verkehrsausschuß) eine unverkürzte Einsicht in sämtliche zum Vertragswerk gehörenden schriftlichen Unterlagen erhalten? Gibt es im Zusammenhang mit dem Vertragswerk mündliche Abreden und Erklärungen, deren volle Kenntnis für die Beurteilung der Abmachungen und ihre Abwicklung von Bedeutung sind? Es gibt im Rahmen der Verkehrsvereinbarungen mit der DDR keine vertraulichen oder Geheimabsprachen. Sämtliche Vereinbarungen wurden im Wortlaut oder dem Inhalt nach mitgeteilt und veröffentlicht. Die Mitteilungen, die dem Inhalt nach wiedergegeben wurden, beziehen sich auf Vereinbarungen, die im gegenseitigen Einvernehmen mündlich zu Verhandlungsprotokoll erklärt worden sind. Auf Wunsch kann die Bundesregierung den zuständigen Gremien des Bundestages bei der Behandlung der Verkehrsvereinbarungen den genauen Wortlaut aller im Zusammenhang mit den Verhandlungen abgegebenen Erklärungen mitteilen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 97) : Sind diejenigen Texte in der Veröffentlichung des Bulletins, die nicht den Wortlaut einer Vereinbarung wiedergeben, sondern inhaltliche Wiedergaben von Abmachungen darstellen, mit der DDR abgestimmt worden? Die dem Inhalt nach wiedergegebenen Vereinbarungen sind insoweit mit der DDR abgestimmt, als bei den mündlichen Erklärungen dafür gesorgt worden ist, daß übereinstimmende Wortlaute in die Protokolle aufgenommen worden sind. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen A 98 und 99) : Gehören die mündlichen Erklärungen, die bei Unterzeichnung der Vereinbarungen mit der DDR über Verbesserungen im Berlin-Verkehr am 19. Dezember 1975 abgegeben und ihrem Inhalt nach im Bulletin der Bundesregierung vom 22. Dezember 1975 abgedruckt worden sind, rechtlich zu den getroffenen Abmachungen? Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, den schriftlich fixierten Wortlaut der vorgenannten mündlichen Erklärungen dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis zu bringen? Ihre erste Frage beantworte ich mit Ja. Zu Ihrer zweiten Frage teile ich Ihnen folgendes mit: Die Bundesregierung ist bereit, den zusäztlichen Gremien des Bundestages bei der Behandlung der Verkehrsvereinbarungen mit der DDR auf Wunsch den genannten Wortlaut aller im Zusammenhang mit den Vereinbarungen abgegebenen Erklärungen mitzuteilen. 15430* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen A 100 und 101): Mit welchen Verkehrsaufkommen rechnet die Bundesregierung beim Verkehr zwischen Berlin (West) und dem übrigen Bundesgebiet in diesem und in den kommenden Jahren? Wie hoch hätten sich die Einnahmen der DDR im Jahr 1975 belaufen, wenn die Abgaben und Gebühren im Berlin-Verkehr nicht pauschal, sondern individuell entrichtet worden wären? Zu Frage A 100: Eine Schätzung des Verkehrsaufkommens in den kommenden Jahren im Verkehr zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West) ist mit Unsicherheiten behaftet, da nicht bekannt ist, wie die Verkehrsströme sich auf den Transitstrecken künftig entwickeln werden. Basierend auf den mit der DDR abgestimmten Verkehrszahlen für das Jahr 1975 ist bei der Berechnung der Transitpauschale für die Jahre 1976 bis 1979 von einem durchschnittlichen jährlichen gleichmäßigen Zuwachs des Verkehrsaufkommens auf allen Transitstrecken von 5,2 % ausgegangen worden. Zu Frage A 101: Bei individueller Erhebung der von der DDR erhobenen Abgaben und Gebühren hätten sich nach unseren Schätzungen die Einnahmen der DDR im Jahre 1975 auf rd. 290 Millionen DM belaufen. Anlage 25 Antwort des Par]. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 102) : Wird die Bundesregierung — dem Beispiel des Landes Hessen folgend — nicht mehr vom „Zonenrandgebiet", sondern vom Grenzgebiet zur „DDR" sprechen? Ihnen ist bekannt, daß es keine offiziellen Bezeichnungsrichtlinien gibt. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß der Sprachgebrauch nicht reglementiert werden sollte. Wie die Erfahrung zeigt, war dies in der Vergangenheit auch praktisch nicht möglich. Der Begriff „Zonenrandgebiet" ist ein im Zonenrandförderungsgesetz vom 5. ß. 1971 (BGBl. I S. 1237) definierter Fachausdruck, er wird weiter im Sinne des Gesetzes verwandt. Im sonstigen Sprachgebrauch — etwa im grenznahen Tagesverkehr — ist allerdings auch der Begriff „Grenzgebiet zur DDR" üblich. Im übrigen verweise ich auf meine Antwort vom 13. Dezember 1973 (71. Sitzung BT, Anlage 29) auf eine von Ihnen gestellte Frage. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen A 103 und 109) : Wie wird der Bundeskanzler seiner Aussage gerecht, fur die Kräftigung der Bindungen zwischen dem Bund und dem Land Berlin zu sorgen, sei Sache der Bundesregierung, wenn er im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Bundespräsenz im Einklang mit dem Vier-Mächte-Abkommen über Berlin angesichts sowjetischer Proteste der Auffassung huldigt, keine neuen Streitfälle in die Welt zu setzen? ist der Bundeskanzler der Auffassung, daß es erst zusätzlicher Vereinbarungen mit Ost-Berlin über die Achtung und Anwendung von Menschenrechten bedarf, damit die „DDR" verwirklicht, was in der Schlußakte von Helsinki steht? Zu Frage A 103: Die Bundesregierung hat wiederholt auch gegenüber der Sowjetunion bekräftigt, daß die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen zwischen dem Bund und Berlin ein unverzichtbares Element ihrer Politik sind und daß sie nicht bereit ist, eine Schmälerung dieser im Viermächte-Abkommen ausdrücklich bestätigten Rechte hinzunehmen. Von diesen Rechten macht die Bundesregierung in Abstimmung mit den Drei Mächten auch Gebrauch, wie die Entwicklung in Berlin seit der Unterzeichnung des Viermächte-Abkommens beweist. Die Bundesregierung vertritt im übrigen in Übereinstimmung mit den Drei Mächten nach wie vor den Standpunkt, daß das Viermächte-Abkommen eine Weiterentwicklung der Bundespräsenz in Berlin grundsätzlich nicht ausschließt. Ob ihre Erweiterung zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen Berlins an den Bund beitragen kann, ist von der Bundesregierung von Fall zu Fall unter sachlichen Gesichtspunkten und in Abstimmung mit den Drei Mächten und dem Senat von Berlin zu prüfen. Dabei ist demonstratives Vorgehen sachlich nicht geboten und politisch nicht opportun. Zu Frage A 109: Die Antwort ergibt sich aus dem genauen Wortlaut. Der Herr Bundeskanzler hat an der von Ihnen herangezogenen Stelle seiner Erklärung folgendes gesagt: Unsere Politik, durch menschliche Erleichterungen die Härten der Teilung zu mildern, konnte in geduldigen, zähen Verhandlungen zu neuen Ergebnissen geführt werden. Diese Ergebnisse zugunsten der Menschen gilt es sachlich festzuhalten und nicht durch kleinliches Aufrechnen von staatlichen Leistungen und Gegenleistungen in Frage zu stellen. Die Grenze, nach der Sie fragen, liegt da, wo bei der Wertung von Verhandlungsergebnissen der Gesichtspunkt der staatlichen Leistungen und Gegenleistungen so dominiert, daß der Nutzen für die Menschen außer Betracht gerät — und damit auch die uns gestellte Aufgabe, durch menschliche Erleichterungen die Härten der Teilung mildern. Mit Ianderen Worten, der Herr Bundeskanzler warnte Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 15431* vor einer Betrachtungsweise, in der die materiellen Aspekte sich zu Lasten politischer und humanitärer Aspekte verselbständigen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 104) : Ist der Bundeskanzler der Auffassung, daß es erst zusätzlicher Vereinbarungen mit Ost-Berlin über die Achtung und Anwendung von Menschenrechten bedarf, damit die „DDR" verwirklicht, was in der Schlußakte von Helsinki steht? Die DDR hat sich in Art. 2 des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972 bereits verpflichtet, sich von den Zielen und Prinzipien leiten zu lassen, die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind, insbesondere auch der Wahrung der Menschenrechte. Darüber hinaus hat die DDR den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 19. Dezember 1966 beschlossen wurde, am 2. November 1973 ratifiziert. Angesichts dieser Verpflichtungen sind bilaterale Vereinbarungen über die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, von denen auch die Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vom 1. August 1975 ausgeht, nach Auffassung der Bundesregierung politisch und rechtlich nicht erforderlich. Die Verpflichtung der DDR zur Beachtung der Menschenrechte wird nicht dadurch verstärkt, daß sie über ihre bestehenden Verpflichtungen hinaus weitere vertragliche Pflichten auf diesem Gebiet übernimmt. Es muß von der DDR erwartet werden, daß sie ihre bereits bestehenden vertraglichen Pflichten ernst nimmt. Unabhängig davon bleibt die Bundesregierung nach wie vor darum bemüht, im Verhältnis zwischen den beiden deutschen Staaten Vereinbarungen zu erzielen, die gerade die Verwirklichung humanitärer Ziele fördern. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen A 105 und 106) : Trifft es zu, daß das Gesamtdeutsche Institut seinen Kalender „Blick in die DDR" 1976, dessen Inhalt und Gestaltung zu vielfachen Bedenken Anlaß gegeben haben, an bayerische Schulen versandt hat, ohne daß die erforderliche Genehmigung des Staatsministers für Unterricht und Kultus für die Verteilung von Druckschriften vorlag? Trifft es zu, daß sich der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, bevor er Druckschriften herstellen läßt, die im Schulunterricht verwandt werden sollen, nicht mit den Kultusministerien der Bundesländer in Verbindung setzt und wenn la, warum nicht? Zu Frage A 105: Die Modalitäten der Verteilung des Kalenders sind vor dem Erscheinen der ersten Ausgabe 1969 im Benehmen mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister und mit den Kultusministern der Länder geregelt worden. Dabei war es der übereinstimmende Wunsch aller Kultusministerien, sie nicht mit der Verteilung zu befassen, sondern diese Aufgabe dem Herausgeber anhand der ihm von den Ländern zur Verfügung gestellten Adressen zu überlassen. Die entsprechenden Adressen für Bayern wurden gemäß den Empfehlungen des Sekretariats der Ständigen Vertretung der Kultusminister der Länder anhand des vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Verfügung gestellten Amtsblattes Nr. 2/Jg 1969 vom 5. Februar 1969 (Verzeichnis der Gymnasien, Realschulen und Schüler[innen]heime der Gymnasien und Realschulen) zusammengestellt. Vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder wurde dazu mitgeteilt: Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat anheimgestellt, aufgrund dieses Verzeichnisses die Kalender nach eigenem Ermessen an die Schulen zu versenden. Die in Ihrer Frage enthaltene Feststellung entspricht deshalb nicht den Tatsachen. Zu Frage A 106: Ich verweise auf meine Antwort zu Nr. 105 und füge hinzu, daß die Zusendung von Veröffentlichungen durch das Gesamtdeutsche Institut an die Schulen ein Angebot zur Information der Lehrer darstellt. Ihnen bleibt es anheimgestellt, ob und ggf. in welcher Weise die entsprechenden Materialien verwendet werden. Dieses Verfahren wird geübt, solange das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen bzw. innerdeutsche Beziehungen und das Gesamtdeutsche Institut bzw. dessen Vorläuferorganisationen bestehen. Einwendungen hiergegen waren bis 1976 nicht bekanntgeworden, auch nicht vom Freistaat Bayern. Im Gegenteil, auf ein Schreiben von Bundesminister Franke vom 17. April 1970 an die Kultusminister der Länder wurde in den Amtsblättern der Kultusministerien auf das Gesamtdeutsche Institut hingewiesen und dazu aufgefordert, Materialien der deutschlandpolitischen und innerdeutschen Information dort direkt anzufordern. Herr Staatsminister für Unterricht und Kultus, Huber, antwortete mit Schreiben vom 15. Mai 1970: Mit dein Ihrem Hause nachgeordneten Gesamtdeutschen Institut - Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben (BfgA), dem ehem. „Büro Bonner Berichte (BBB)" in 5300 Bonn, 15432* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 Adenauerallee 10, besteht seit etwa einem Jahrzehnt eine ersprießliche Zusammenarbeit, die sich besonders im Bereiche der Lehrerfortbildung in ostkundlichen Fragen gewährt hat. Ihrer Bitte, den Ihrem Schreiben beigegebenen Hinweis demnächst im „Amtsblatt des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Beiblatt)" veröffentlichen zu wollen, wird deshalb gerne entsprochen. Ein Schreiben ähnlichen Inhalts ging Bundesminister Egon Franke daneben noch am 21. April 1971 von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Maier zu. Daraus folgt, daß der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen im Hinblick auf die Verbindung mit den Kultusministerien der Bundesländer mehrmals die Initiative ergriffen und daß insbesondere mit den Herren Staatsministern für Unterricht und Kultus des Freistaates Bayern seit Jahren — um deren Formulierung zu zitieren —„eine ersprießliche Zusammenarbeit" bestanden hat. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 107): Gibt es ein Strategiepapier der Bundesregierung über ihre Pläne zur Verwirklichung der menschlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Erleichterungen im sogenannten 3. Korb der Schlußakte von Helsinki durch entsprechende Vereinbarungen mit der DDR, und wenn ja, wann wird die Bundesregierung den Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen über dieses Papier und ihre Pläne informieren? Die Bundesregierung bereitet sich unter Zugrundelegung der Schlußakte von Helsinki auf die Zusammenkunft in Belgrad im Jahre 1977 sorgfältig vor und wird — soweit Fragen des Verhältnisses der beiden deutschen Staaten zueinander betroffen sind — dem zuständigen Ausschuß zu gegebener Zeit berichten. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zoglmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 108) : Hat der Bundeskanzler bei seinem in der jüngsten Regierungserklärung gegebenen Hinweis auf die Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung der Saale-Brücke durch die Bundesregierung übersehen, daß diese Brücke ausschließlich dem Verkehr mit dem Bundesgebiet dient? Herrn Bundeskanzler Helmut Schmidt war bei der Abgabe seines Berichtes zur Lage der Nation durchaus bewußt, daß über die Saale-Brücke im Unterschied zur Strecke Helmstedt–Berlin kein Binnenverkehr der DDR läuft. Die Saale-Brücke dient aber gleichwohl nicht ausschließlich dem Transitverkehr von und nach Berlin (West), wie Sie in Ihrer Frage unterstellen. Über die Saale-Brücke läuft auch der Wechselverkehr, an dem DDR-Fahrzeuge in erheblichem Umfang beteiligt sind. 1974 sind hier in einer Richtung rd. 25 000 DDR-Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr gefahren, das ist mehr als ein Viertel des gesamten Lkw-Verkehrs, der die Brücke benutzt. Die Zahl der Personenkraftfahrzeuge belief sich auf rd. 480 000; der DDR-Anteil an dieser Zahl wird statistisch nicht ausgewiesen. Angesichts dieser Verkehrsbelastung, die zu erwarten war, hätte also durchaus daran gedacht werden können, beim Wiederaufbau der Saale-Brücke auf einer ins Gewicht fallenden finanziellen Beteiligung der DDR zu bestehen. Die damalige Bundesregierung hat das nicht getan. Für diesen Standpunkt gab es gute Argumente, und auch der Bundeskanzler hat in seinen Ausführungen die damalige Entscheidung ausdrücklich für richtig gehalten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen A 110 und 111) : Unter Bezugnahme auf die jüngste Regierungserklärung des Bundeskanzlers frage ich, ob für den Bundeskanzler das Land Berlin nicht zum Bundesgebiet gehört? Wollte der Bundeskanzler in der Regierungserklärung vom 29. Januar 1976 durch die Wahl der Worte „ihrer DDR" zum Ausdruck bringen, daß die Menschen in Mitteldeutschland sich überwiegend oder mehrheitlich mit der ihnen auferlegten Gewaltherrschaft identifizierten, oder welche anderen Gründe haben den Bundeskanzler zu der herausgehobenen Wortwahl bewogen? Zu Frage A 110: Ihre Frage bezieht sich offenbar auf drei Stellen in der Erklärung der Bundesregierung zur Lage der Nation vom 29. Januar 1976. Dem Sachzusammenhang — unter anderem geht es um den Ausbau der Verkehrswege nach Berlin — ist zu entnehmen, daß die Formulierung „Bundesgebiet und Berlin" einen rein geographischen Bezug hat. Über das rechtliche Verhältnis Berlins zum Bund sagt diese Formulierung nichts aus. Im übrigen hält sich die Bundesregierung an die durch das Grundgesetz, die alliierten Vorbehalte und das Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 bestimmte Rechtslage. Zu Frage A 111: Der Zusammenhang, aus dem Sie zitieren, läßt eindeutig erkennen, daß es nicht Absicht des Bundeskanzlers war, eine Feststellung von der Art zu treffen, wie Sie im ersten Teil Ihrer Frage vermuten. Er wollte also damit nicht das Verhältnis der in der DDR lebenden Menschen zu ihrem Staat qualifizieren. Die „herausgehobene Wortwahl" des Bundeskanzlers diente ausschließlich dazu, dem Zuhörer in Erinnerung zu bringen, wer mit dem Subjekt des Satzes „sie" gemeint war. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 15433* Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 112) : Wer sind nach Auffassung des Bundeskanzlers (Regierungserklärung vom 29. Januar 1976) „die Rigoristen auf beiden Seiten, die sich gegenseitig die Alibis besorgen für die Haltung des Alles oder Nichts" in der Außenpolitik? Ihrer Frage liegt ein offensichtliches Mißverständnis zugrunde. Der Herr Bundeskanzler sprach an der Stelle, auf die Sie abheben, von der Deutschlandpolitik, nicht aber von der „Außenpolitik", wie Sie in Ihrer Frage unterstellen. Unbeschadet dessen möchte ich Ihre Frage, bezogen auf die Deutschlandpolitik, wie folgt beantworten: Die Auffassung des Herrn Bundeskanzlers läßt sich aus der Textstelle unschwer erkennen: Danach sind die Rigoristen auf unserer Seite diejenigen, die gegenüber der DDR Härte und Stärke zur Schau stellen, ohne aber in der Lage zu sein, die Trümpfe anzugeben, mit denen wir am Verhandlungstisch die DDR zu etwas zwingen könnten, was sie nicht will. Umgekehrt denken die Rigoristen auf der anderen Seite nur an Abgrenzung und vertreten ebenfalls eine Position von Härte und Stärke, wobei sie es beispielsweise ablehnen, mit dem sogenannten Klassengegner auch nur zu sprechen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 113) : Spricht auch die Bundesregierung von einer „Einbettung Berlins in die DDR", und wie ist dies — bejahendenfalls — zu verstehen? Ihre Anfrage beantworte ich mit Nein. Anlage 34 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache V4707 Fragen A 114 und 115) : Trifft es zu, daß 1969 in der Verwaltung des Bundesministeriums für wissenschaftliche Forschung 485 Beschäftigte einen Etat von 2,1 Milliarden DM betreuten, während im Jahr 1976 für einen Etat von 3,96 Milliarden DM (auf der Preisbasis 1969 etwa 2,6 Milliarden DM) 764 Planstellenbeschäftigte, weitere 55 sonstige Hilfskräfte und ca. 500 Beschäftigte bei Projektträgern mit der Verwaltung des Forschungsetats beauftragt sind, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung den gestiegenen Verwaltungsaufwand? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß bei der Steigerung der realen Forschungsausgaben des Bundesforschungsministeriums von etwa 25 bis 35 Prozent (je nach Verwendung des Preisindex) 1976 im Vergleich zu 1969 eine Vermehrung des Verwaltungsaufwands um etwa 300 Prozent gerechtfertigt ist, und wenn nein, was gedenkt sie zur Verminderung des Aufwands zu unternehmen? Zu Frage A 114: Die in der Frage genannten Zahlenangaben ergeben ein unzutreffendes Bild. Das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung von 1969, das 485 Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter hatte (vgl. Übersicht Anlage 2 zu Drucksache 7/2036), kann mit dem Bundesministerium für Forschung und Technologie von 1976 nicht verglichen werden. Darauf hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort vom 16. Oktober 1974 hingewiesen (vgl. Drucksache 7/2693 Vorbemerkung Ziff. 2). Zu Frage A 115: Abgesehen davon, daß ein Vergleich mit den Aufgaben des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung von 1969 wegen des inzwischen viel breiter gewordenen Programmspektrums des Bundesministers für Forschung und Technologie ein schiefes Bild ergeben muß, trifft es auch gar nicht zu, daß eine 300 °/oige Steigerung des Personaleinsatzes zu verzeichnen wäre. Auch der frühere Bundesminister für wissenschaftliche Forschung bediente sich nämlich der damaligen Gesellschaft für Weltraumforschung (GfW) mit ihren 327 Mitarbeitern, sowie einer Projektmanagementabteilung für Raumflug-Projekte in der DFVLR, die durchschnittlich rd. 100 Mitarbeiter hatte. Diese dürfen bei einem Vergleich mit den ca. 500 Beschäftigten bei den heutigen Projektträgern des Bundesministeriums für Forschung und Techlogie (in dieser Zahl sind die Projektstabs-Mitarbeiter der ehemaligen GfW/DFVLR enthalten!) nicht unter den Tisch fallen! Berücksichtigt man diesen Umstand und die Tatsache, daß dein heutigen Bundesminister für Forschung und Technologie das Personal der Historischen Institute im Ausland sowie der Biologischen Anstalt Helgoland ebensowenig wie dem damaligen Bundesminister für wissenschaftliche Forschung als „Verwaltungsaufwand" zugerechnet werden darf, ergibt sich, daß die Erweiterung des Aufgabenspektrums und die Verdoppelung des Fördervolumens sowie der Zahl der Projekte bei gleichzeitig sprunghaft gewachsenem Ansteigen der internationalen Verflechtung der Forschungspolitik mit einem um weniger als 20 °/o erhöhten Personalansatz bewältigt werden! Darüber hinaus sind die Anforderungen — auch von seiten des Parlaments — auf dem Gebiet der Programmaufstellung, der Projektauswahl und Abwicklung in den letzten Jahren erheblich gewachsen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen A 116 und 117): 15434* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 Ist der frühere hessische Kultusminister Prof. Dr. Ludwig von Friedeburg in das Bundesministerium für Forschung und Technologie berufen worden, und wenn ja, in welcher Funktion und mit welchen Aufgaben ist er tätig? Auf welche Vergabe von Forschungsmitteln durch die Bundesregierung nimmt Prof. Dr. von Friedeburg damit gegebenenfalls direkt oder indirekt Einfluß? Professor Dr. Ludwig von Friedeburg ist am 7. August 1975 vom Bundesminister für Forschung und Technologie als Mitglied des Fachausschusses Gesellschaftswissenschaften berufen worden. Der Fachausschuß ist mit Sachverständigen aus verschiedenen Disziplinen der Gesellschaftswissenschaften sowie mit einigen Sachkennern aus der Praxis besetzt. Professor von Friedeburg ist als Professor für Soziologie in den Fachausschuß berufen worden. Die Aufgaben des Fachausschusses und mithin auch seiner Mitglieder sind aus dem Beratungsplan 1975 des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zu entnehmen. Im einzelnen handelt es sich um folgende Aufgaben: — Empfehlungen zu gesellschaftlichen Problembereichen mit hohem sozialwissenschaftlichen Forschungsbedarf — Vorschläge zu Förderungsschwerpunkten und zur Organisation kooperativer Verbundforschung — Empfehlung zur sozialwissenschaftlichen Begleitung technologischer Programme und Vorhaben des Bundesministeriums für Forschung und Technologie — Vorschläge zur praktischen Umsetzung gesellschaftswissenschaftlicher Erkenntnisse und zur Erfolgskontrolle Professor von Friedeburg ist wegen der in seiner Person vereinten theoretischen wie praktischen Erfahrung für die Aufgabenstellung dieses Fachausschusses ein besonders wertvoller Berater. Ich möchte Ihre Fragen nicht beantworten, ohne die Pressemitteilungen richtigzustellen und zurückzuweisen, auf die sich Ihre Fragen offenbar beziehen. Der Bund Freiheit der Wissenschaft hat sich entgegen den Pressemitteilungen nicht an die Bundesregierung mit Bedenken gegen die Besetzung des Fachausschusses gewandt. Im übrigen dürfte die in diesem Fall geübte Polemik kaum dazu beitragen, die Freiheit der Wissenschaft zu stärken. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4707 Frage A 118) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß zahlreiche deutsche Zeitungen im Ausland ums Überleben kämpfen, und was kann getan werden, um auch hier die wünschenswerte Vielfalt nach Möglichkeit zu erhalten? Nach unseren Feststellungen weist die deutschsprachige Presse im nichtdeutssprachigen Ausland in den letzten Jahren nach Zahl der Zeitungstitel und Auflagenhöhe eine rückläufige Tendenz auf. Die Zahl der Tageszeitungen ist auf ein Minimum zurückgegangen. Die Auflagen sanken in zehn Jahren fast auf die Hälfte ab. Die Gründe für den Rückgang der Auflagenzahlen liegen vor allem in der vergleichsweise schnellen sprachlichen und kulturellen Assimilation der deutschstämmigen Bevölkerung in den einzelnen Ländern und dem damit verbundenen Rückgang der deutschkundigen Leserschaft. Auch das Anzeigengeschäft der Zeitungen ist rückläufig. Die wirtschaftliche Lage verschlechtert sich zusätzlich durch den allgemeinen Lohn- und Preisdruck. Dieser Tatbestand führt zu dem Ergebnis, daß eine vielfältige deutschsprachige Presse in den meisten Ländern nicht mehr besteht. Lediglich in den Vereinigten Staaten und in Kanada ist das Bild durch eine größere Zahl von Publikationen etwas günstiger. Überwiegend handelt es sich dabei jedoch um Wochen- und Monatsschriften. Die Erhaltung der deutschsprachigen Presse im Ausland in ihrem gegenwärtigen Bestand ist ohne gezielte wirtschaftliche Hilfen für die überwiegend existenzgefährdeten Zeitungen wahrscheinlich nicht möglich. Eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage könnte aber auch durch derartige Maßnahmen auf die Dauer nicht erreicht werden. Sie hätte allenfalls aufschiebende Wirkung. Darüber hinaus sind gezielte finanzielle Hilfen auf Grund der Rechtslage in einigen Ländern, zum Beispiel in USA, unzulässig. Durch die Versorgung mit besonders zusammengestelltem Informationsmaterial, unter anderem durch einen eigens für die deutschsprachige Presse im Ausland eingerichteten Informationsdienst, versucht die Bundesregierung, die deutschsprachigen Zeitungen und damit die deutschstämmige Leserschaft zu unterstützen und ihr ein möglichst breites und ausgewogenes Nachrichten- und Meinungsspektrum zugänglich zu machen. Die Bundesregierung wird diese Bemühungen fortsetzen. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 119) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um künftig Übergriffe auf deutsche Staatsbürger in Chile zu verhindern und die Sicherung von Reisenden aus der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten? Ich nehme an, daß Sie unter „Übergriffe auf deutsche Staatsbürger" die willkürliche Festnahme deutscher Staatsangehöriger verstehen, und Ihre Frage vor allem durch den Fall eines katholischen deutschen Geistlichen in Chile ausgelöst worden ist. Die Zahl der in Chile ansässigen deutschen Staatsangehörigen beträgt mehrere Tausend, die der jährlich einreisenden deutschen Touristen dürfte bei Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 15435* über 1 000 liegen. Demgegenüber ist die Zahl der bekanntgewordenen Übergriffe vorgenannter Art auf deutsche Staatsangehörige in Chile verschwindend gering: es handelt sich seit Anfang 1975 um zwei Fälle. In beiden Fällen hat die deutsche Botschaft bei der chilenischen Regierung protestiert und um Mitteilung der Verhaftungsgründe gebeten. Dank der Intervention unserer Botschaft kamen die beiden festgenommenen Deutschen auf freien Fuß: der katholische Geistliche noch am gleichen Tage; ein junger Student — allerdings unter der Auflage, Chile unverzüglich zu verlassen — etwa fünf Tage nach dem Protestschritt der Botschaft. Die Demarchen der Botschaft werden dazu beitragen, solchen Übergriffen, die in der Regel von untergeordneten Instanzen der Sicherheitsbehörden begangen werden, Grenzen zu ziehen. Allerdings erstreckt sich der völkerrechtliche Anspruch unserer Auslandsvertretungen auf Gewährung konsularischen Schutzes nur auf deutsche Staatsangehörige, nicht aber auch auf Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit und die des Gastlandes besitzen. Solche Doppelstaater sind in Chile sehr zahlreich. In der Praxis haben die chilenischen Behörden jedoch auch Interventionen der deutschen Botschaft in Santiago zugunsten von Doppelstaatern berücksichtigt, und zwar insbesondere dann, wenn der Betroffene seinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 120) : Muß, wenn man die kürzlich veröffentlichte Aussage des KremlBeraters Professor Vadim Sagladin, ,,daß unter den Bedingungen der Entspannung die reinsten Bedingungen für die Entwicklung der gesellschaftlichen Prozesse geschaffen werden" — womit zweifelsohne nur der Übergang zum Sozialismus gemeint sein kann —, in Beziehung setzt zu den gerade auch wieder im „Weißbuch 1975/76 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr" gemachten Feststellungen, der Warschauer Pakt habe in den letzten 5 bis 7 Jahren seine Streitkräfte beträchtlich verstärkt und beabsichtige, ,mit militärischer Überlegenheit politischen Druck auszuüben", nicht der Schluß gezogen werden, daß die sogenannte Entspannungspolitik vom Osten lediglich als Instrument eines weltweiten sowjetischen Hegemoniestrebens benutzt wird? Entspannungspolitik ist nicht Sache eines einzelnen Staates, sondern der Versuch, einen Interessenausgleich unter mehreren zu unternehmen. Die Erfahrung der Katastrophen in der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts, das strategisch nukleare Gleichgewicht und die weltwirtschaftliche Interdependenz sind Grundtatsachen, auf denen diese Politik aufbaut. Sie gelten für Ost und West. Sie bilden den realistischen Ansatzpunkt dieser Politik und schließen für beide Seiten eine Alternative aus. Freilich, die Entspannungspolitik schafft kein statisches politisches System und soll es auch nicht. Es kommt deshalb auf zweierlei an: 1. Jede destabilisierende Veränderung der Kräfteverhältnisse muß vermieden werden. Jedem Versuch, außerhalb des Kerns unzweifelhaft gemeinsamer Interessen einseitig Interessen auf Kosten anderer durchzusetzen, muß vorgebeugt werden. Das „Weißbuch 75/76 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr" dokumentiert dieses Element unserer Politik. 2. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, die darauf abzielen, die eigenen Interessen und die der anderen Seite in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten, den Kern gemeinsamer Interessen zu erweitern und ein möglichst großes Maß an Vertrauen zu schaffen. So können auch politische Versuche in Grenzen gehalten werden, mit Druck eigene Interessen durchzusetzen. Anlage 39 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 121) : Wird die Bundesregierung auf Grund der Tatsache, daß der Botschafter der UdSSR zu einem aus Anlaß des ersten deutschsowjetischen Symposiums von Mitgliedern des Deutschen Bundestags und Mitgliedern des Obersten Sowjets gegebenen Empfang die Berliner Teilnehmer dieses Symposiums — im Gegensatz zu den deutschen Gastgebern gesellschaftlicher Veranstaltungen aus diesem Anlaß — nicht eingeladen hat, entsprechende Schritte unternehmen? Die Bundesregierung hat bedauert, daß es im Zusammenhang mit dem ersten Symposium deutscher und sowjetischer Parlamentarier zu Problemen gekommen ist, die bei Berücksichtigung des in vollem Einklang mit dem Vier-Mächte-Abkommen vom 3. September 1971 stehenden Status der Berliner Abgeordneten sich ohne weiteres hätten vermeiden lassen. Dies haben wir auch der sowjetischen Seite gesagt. Anlage 40 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen A 127 und 128) : Ist inzwischen festgestellt worden, wer den Schaden ersetzen muß, der der Bundesrepublik Deutschland über zwei Jahre lang durch die vom Bundesrechnungshof beanstandete Pensionierung des ehemaligen Leiters des Ministerbüros im Auswärtigen Amt als sogenanntem politischen Beamten entstanden ist, oder wann ist gegebenenfalls mit einer solchen Feststellung zu rechnen? Ist der Satz des Bundeskanzlers, wenn die Vereinbarungen mit Polen nicht wirksam zustande kämen, so werde damit alles in Frage gestellt, etwa so zu verstehen, daß damit der nach Auffassung der Bundesregierung auch der deutschen Seite gegenüber rechtlich verbindliche Inhalt der Information im Zusammenhang mit dem Warschauer Vertrag in Frage gestellt wird? Zu Frage A 127: Unbeschadet der Rechtsauffassung der Bundesregierung, wonach der Antrag auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand rechtlich nicht zu beanstanden war, hat der Beamte, wie bereits in der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 22. Januar seitens des Auswärtigen Amts erklärt wurde, aus 15436* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 übergeordneten Erwägungen die seit seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand empfangenen Ruhestandsbezüge an die Bundeskasse zurückgezahlt. Die Bundesregierung betrachtet die Angelegenheit damit als erledigt. Zu Frage A 128: Ich darf zunächst auf den vollen Wortlaut der Äußerung des Herrn Bundeskanzlers hinweisen, der gesagt hat: „Wenn die Vereinbarungen, die wir mit Polen getroffen haben, nicht wirksam gemacht würden, so stellten wir damit praktisch alles in Frage, was bisher an Aussöhnung geschehen ist". Die Bundesregierung ist in der Tat der Auffassung, daß die deutsch-polnischen Vereinbarungen vom 9. Oktober 1975 einen weiteren wesentlichen Schritt auf dem Wege zur Aussöhnung mit dem polnischen Volk darstellen und daß ihr Nicht-Wirksamwerden nicht nur das bereits auf diesem Wege Erreichte sondern auch das hier Mögliche, Erforderliche und Wünschenswerte in Frage stellen würde. Grundlage des bisher Erreichten war der Wart schauer Vertrag vom 7. Dezember 1970. Dieser und damit auch die mit ihm im Zusammenhang stehende „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" gelten unabhängig vom Ausgang des parlamentarischen Verfahrens hinsichtlich des Rentenabkommens mit Polen. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen A 131 und 132) : Ist die Aussage des Bundeskanzlers, über den Streit um Geld nicht die Menschen zu vergessen, so zu verstehen, daß es ohne die angeblich der Abgeltung von Ansprüchen zwischen deutschen und polnischen Rentenversicherungsträgern und dem Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen dienenden finanziellen deutschen Leistungen keine Erfüllung der nach Aussage der Bundesregierung rechtsverbindlichen polnischen Verpflichtung gebe, alle Deutschen ausreisen zu lassen? Treffen Meldungen zu, es gebe entgegen der Aussage des stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung keine zwischen der Bundesregierung und der Sowjetunion vereinbarte Formel, wie bei Einladungen zu internationalen Veranstaltungen nach Berlin auf privatrechtlicher Ebene verfahren werden solle, und was ist — bejahendenfalls —von wem mit der sowjetischen Seite mit welchen Ergebnis besprochen worden? Zu Frage A 131: Die Äußerung des Herrn Bundeskanzlers ist unmißverständlich und bedarf keiner Interpretation. Die Rentenpauschale und das Finanzkreditabkommen dienen, wie im Deutschen Bundestag wiederholt dargelegt wurde, nicht „angeblich" sondern tatsächlich der Abgeltung von Ansprüchen zwischen den Versicherungsträgern und dem Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Die einzelnen Vereinbarungen sind jeweils in sich selbst begründet; sie dienen der Lösung ganz spezifischer Fragen. Wenn mehrere Probleme einer Lösung bedürfen, dann ist es in der internationalen Praxis üblich und zweckmäßig, sie gleichzeitig zu verhandeln. Insorern — und nicht im Sinne eines engen quid pro quo — besteht ein Zusammenhang zwischen den Vereinbarungen. Zu Frage A 132: Ich nehme an, daß die Meldungen, auf die sich Ihre Frage bezieht, auf meine ausführlichen Darlegungen zur Frage des Abgeordneten Hösl in der 215. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. Januar 1976 (Protokoll Seite 14877) zurückzuführen sind. Andere Meldungen sind mir jedenfalls nicht bekanntgeworden. Ich nehme auf meine vorerwähnten Darlegungen Bezug und wiederhole ergänzend und gleichzeitig zusammenfassend folgendes: Am 16. und 17. Oktober 1973 fanden zwischen Angehörigen des Auswärtigen Amtes und des sowjetischen Außenministeriums in Moskau auf Expertenebene Gespräche statt, die zum Ziele hatten, eine möglichst umfassende Einbeziehung Berlins in den Ost-West-Austausch auf der Grundlage des VierMächte-Abkommens sicherzustellen. Dies sollte insbesondere auf den Gebieten erfolgen, auf denen ausdrückliche Regelungen im Vier-Mächte-Abkommen fehlen. Dazu gehören u. a. Einladungsmodalitäten im nichtstaatlichen Bereich. Die sowjetische Seite machte in dem Meinungsaustausch deutlich, daß es ihr darauf ankomme, daß bei Einladungen ein Papier vorliege, welches im Sinne des Vier-Mächte-Abkommens erkennbar mache, daß Berliner Stellen Einladende seien. Dies könnten auch Berliner Unterverbände von Organisationen oder Verbänden sein. — Es handelt sich also um eine entsprechende Anwendung der Regelung des Vier-Mächte-Abkommens im nichtstaatlichen Bereich. Die Regelung für offizielle Einladungen im Vier-Mächte-Abkommen lautet: „Einladungen werden vom Senat oder gemeinsam von der Bundesrepublik Deutschland und dem Senat ausgesprochen (Anlage IV Ziffer 2 d des Vier-Mächte-Abkommens). Die deutsch-sowjetischen Expertengespräche wurden weder formalisiert noch in einem von beiden Seiten anerkannten Papier festgehalten. Die Bundesregierung hat die in Betracht kommenden privaten Stellen über den Inhalt der Expertengespräche unterrichtet und empfohlen, in entsprechender Anwendung des Vier-Mächte-Abkommens je eine Einladung des Dachverbandes im Bundesgebiet und des Berliner Landesverbandes zu versenden. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Fragen A 133 und 134) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1976 15437* Hat die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland mit dritten Ländern Geheimabmachungen zum Atomsperrvertrag getroffen, die zwar der EG-Kommission zur Genehmigung vorgelegt worden sind, aber dem Deutschen Bundestag vorenthalten werden sollten? Hat sich die Bundesregierung namens der Bundesrepublik Deutschland an einem Geheimabkommen beteiligt, das die von diesem Abkommen nicht betroffenen Teilnehmerstaaten des Atomwaffensperrvertrags diskriminiert? Zu Frage A 133: Es handelt sich nicht um geheime Abmachungen zum Atomsperrvertrag. Es handelt sich vielmehr um vertrauliche Absprachen von nuklearen Lieferländern; sie sollen sicherstellen, daß bei künftigen Exporten im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie die gleichen Sicherungsmaßnahmen zur Anwendung kommen. Hierdurch soll ein Beitrag zu einer wirksamen Nichtverbreitungspolitik geleistet werden. Auf Wunsch unserer Partner werden diese Absprachen vertraulich behandelt. Es ist vorgesehen, die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages in Kürze hierüber zu unterrichten. Zu Frage A 134: Ich beziehe mich auf meine Antwort zu Ihrer vorhergehenden Frage, die auch den Gegenstand Ihrer zweiten Frage mitumfaßt. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 135) : Sind die moralische Grundlage der Aussöhnung mit Polen und die nach Auffassung der Bundesregierung verbindlich zugesagte Ausreise der Deutschen unter polnischer Herrschaft nach der in der jüngsten Regierungserklärung zum Ausdruck gekommenen Auffassung des Bundeskanzlers davon abhängig, daß von der Bundesrepublik Deutschland weitere finanzielle Leistungen an Polen erbracht werden? Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat am 26. November 1975 vor dem Deutschen Bundestag die von Ihnen gestellte Frage nach der Bedeutung der Vereinbarungen vom 9. Oktober 1975 für die Aussöhnung mit Polen ausführlich behandelt. Er hat insbesondere darauf hingewiesen, daß zwar jede der Vereinbarungen eine — auch für sich allein genommen — wichtige Frage regelt, die Lösung dieser einzelnen Sachbereiche zugleich und vor allem im Dienste einer umfassenderen Aufgabe steht, nämlich der Aussöhnung mit Polen. Es ist in der internationalen Praxis auch üblich und zweckmäßig, mehrere Problemkreise, die einer Lösung bedürfen, zusammen zu verhandeln und zu regeln. Insofern — und nicht im Sinne einer quid pro quo — besteht ein Zusammenhang zwischen den Vereinbarungen. Die Formulierung Ihrer Frage veranlaßt mich zu folgender Bemerkung: Sie sprechen von „weiteren" finanziellen Leistungen an Polen. Ich möchte hier noch einmal — der Bundesminister des Auswärtigen hat dies in seinen von mir eingangs zitierten Ausführungen bereits getan — sagen, daß die aufgrund des Rentenabkommens und des Finanzkreditabkommens vorgesehenen Leistungen an die polnische Seite jeweils in der Vereinbarung begründet und in sich schlüssig sind. Im übrigen sind an Polen bisher nur Entschädigungszahlungen für die Opfer pseudomedizinischer Versuche in Konzentrationslagern — und über deren Berechtigung sind wir wohl einer Meinung — geleistet worden. Es handelt sich um etwa 140 Mio. DM (hiervon ca. 40 Mio. DM) aufgrund eines Kabinettsbeschlusses aus dem Jahre 1951 und weitere 100 Mio. DM aufgrund einer Vereinbarung mit der polnischen Regierung aus dem Jahre 1972. Anlage 44 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 140) : Wie vereinbart die Bundesregierung die Aussage des Staatsministers beim Bundesminister des Auswärtigen, die Bundesregierung sehe das Ziel ihrer Bemühungen um die künftige Gestaltung der Beziehungen zwischen Bonn und Warschau erst dann verwirklicht, wenn die Schüler in beiden Ländern die Empfehlungen der deutschen und polnischen Wissenschaftler kennenlernen können, um auf diese Weise das gegenseitige Verständnis zu fördern, mit dessen Aussage, die Bundesregierung nehme zum Inhalt keine Stellung? In der 218. Sitzung am 29. Januar 1976 habe ich auf eine Frage von Herrn Abgeordneten Dr. Hupka gesagt, die Bundesregierung sähe das Ziel der Bemühungen der Schulbuchkonferenzen erst dann verwirklicht, wenn deutsche und polnische Schüler die Gelegenheit erhalten, im Schulunterricht die Empfehlungen der deutschen und polnischen Wissenschaftler kennenzulernen, um auf diese Weise das gegenseitige Verständnis zu fördern. Wenn Sie das Protokoll dieser Sitzung nachlesen, werden Sie feststellen, daß ich in diesem Zusammenhang keineswegs, wie Sie es in Ihrer Frage formulieren, von den Bemühungen der Bundesregierung gesprochen habe. In der gleichen Sitzung habe ich auf eine weitere Frage von Herrn Dr. Hupka zum wiederholten Mal ausgeführt, daß weder die Bundesregierung noch andere staatliche Stellen der Bundesrepublik Deutschland auf den Inhalt der Empfehlungen in irgendeiner Form Einfluß genommen haben, und daß die Bundesregierung auch keine Stellung zum Inhalt der Empfehlungen nimmt. Ich vermag keinen Widerspruch zwischen diesen beiden Aussagen zu erkennen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Uwe Lambinus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich denjenigen Kollegen der CDU/CSU, die in letzter Minute den Meinungsumschwung in ihrer Fraktion zu diesem Gesetz zustande gebracht haben, recht herzlich danken. Ich glaube, hier hat letztlich auch einmal bei Ihnen die Vernunft gesiegt.
    Ich habe nie verstanden, aus welchen Gründen sich die Vertreter der Opposition im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform bis zuletzt gegen die Streichung des § 13 des Bundeszentralregistergesetzes gewehrt haben. Die darin enthaltene Registrierungspflicht der nach Landesrecht zwangsuntergebrachten psychisch Kranken und Suchtkranken war nach unserer Auffassung rehabilitationsfeindlich und ungerecht; rehabilitationsfeindlich deshalb, weil das Wissen von der Eintragung sich gerade bei diesen betroffenen Personen negativ auf den Heilungsprozeß auswirkt. Nicht ohne Grund waren alle Ärzteverbände, aber auch die Sozial- und Gesundheitspolitiker quer durch alle Fraktionen seit langer Zeit der Auffassung, daß § 13 des Bundeszentralregistergesetzes ersatzlos zu streichen sei. Hier darf ich nur an die einstimmigen Beschlüsse der Gesundheitspolitischen Kommission der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft erinnern. Ungerecht war die bisherige Regelung deshalb, weil sie in der Praxis zu einer unterschiedlichen Behandlung der betroffenen Kranken führte. Ein aus „sogenanntem guten Hause" kommender Suchtkranker beispielsweise hat es in aller Regel nicht auf eine Zwangseinweisung ankommen lassen. Er ließ sich in aller Regel freiwillig behandeln. Also wurde er nicht registriert. Eine Frau mit einer kurzzeitigen Schwangerschaftspsychose, die in der Regel eine Zwangseinweisung notwendig machte, war trotz hundertprozentiger Heilung lebenslänglich im Bundeszentralregister verewigt. Außerdem ist die Einweisungspraxis in den einzelnen Ländern so unterschiedlich, daß Bleichgelagerte Fälle im Bundesland X zur Eintragung, im Bundesland Y nicht zur Eintragung führten. Ein kleines Beispiel: In Hessen sind 49,3 °/o aller Behandelten zwangseingewiesen, in Baden-Württemberg nur 6,4 °/o aller Behandelten. Dieses Problem ist mit der Streichung des § 13 dieses Gesetzes erledigt.
    Wir sind darüber hinaus der Auffassung, daß es keine kriminalpolitische Begründung für die Beibehaltung dieser Regelung gibt. Wir glauben, daß die Streichung des § 13 dieses Gesetzes angewandter Datenschutz für Kranke ist.
    Die übrigen Bestimmungen dieses Entwurfs waren unumstritten; ich brauche deshalb darauf nicht näher einzugehen. Meine Kollegen der SPD-Fraktion
    und ich darf dies zugleich für die Kollegen von der FDP erklären - werden der vorliegenden Ausschußfassung zustimmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Eyrich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Eyrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht hier bei der Beratung der Änderung des Bundeszentralregistergesetzes im Grunde genommen darum, zu versuchen, einen Ausgleich zwischen der Forderung nach der Möglichkeit der Resozialisierung, wie es auch Herr Kollege Lambinus zu Recht gesagt hat, und dem Interesse der Sicherheit der Allgemeinheit zu finden. In der Tat kann eine angemessene Tilgungsfrist dazu beitragen, die Wiedereingliederung zu ermöglichen oder mindestens zu erleichtern. Es ist auch zwischen allen Fraktionen unbestritten, daß wir jede Möglichkeit zur Erleichterung der Resozialisierung und der Wiedereingliederung wahrnehmen sollen. Andererseits und das ist der Zielkonflikt — darf das auf Sicherheit gerichtete Interesse der Allgemeinheit nicht außer acht gelassen werden. Genau dieser Interessengegensatz war es auch, der uns im Ausschuß bewogen hat, über zwei Vorschriften — wovon Herr Kollege Lambinus eine hier genannt hat — eine längere Diskussion zu führen.
    Den Gründen, die Sie genannt haben, Herr Kollege Lambinus, die dann schließlich zu der Mehrheitsentscheidung im Ausschuß geführt haben nämlich den § 13 des Bundeszentralregistergesetzes er-

    Dr. Eyrich
    satzlos zu streichen, können wir uns anschließen. Allerdings tun wir dies unter großen Bedenken. Ich kann mich noch sehr gut an die zweite und dritte Beratung dieses Gesetzes in der 6. Legislaturperiode erinnern. Damals hat die Ausschußmehrheit einschließlich der Opposition immer wieder darauf hingewiesen, daß die Ermittlungsbehörde ein gewisses Interesse hat, zu wissen, ob jemand bereits zwangsweise untergebracht war oder nicht. Auf der anderen Seite hat es auch damals nicht an dem Hinweis gefehlt, daß es — Sie haben das heute zu Recht betont — den Heilungsprozeß dieser Menschen erschweren könnte, wenn sie wissen, daß sie im Register eingetragen sind.
    Der erstere Gedanke war es, der uns im Ausschuß bewogen hat, der Streichung des § 13 nicht zuzustimmen. Wenn wir heute zustimmen, dann deswegen, weil wir auch von den Kollegen, die im gesundheitspolitischen Arbeitskreis unserer Fraktion tätig sind, immer wieder darauf hingewiesen wurden, daß es eben doch notwendig sei, die therapeutischen Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Wir verbinden mit unserer Zustimmung die Hoffnung, daß die Streichung des § 13 nicht teilweise zum Nachteil des Betroffenen ausschlägt. Denn darüber kann kein Zweifel sein: Die Eintragung in das Bundeszentralregister war doch auch ein Stück weit Schutz für den psychisch Kranken, weil er dadurch in vielen Fällen davor bewahrt blieb, daß ein Ermittlungsverfahren über ihn hereinbrach oder gar noch ein gerichtliches Verfahren abgespult werden mußte, bis die Erkenntnis kam, daß ihm die Bestimmung des damaligen § 51 Abs. 1 — des jetzigen § 20 — des Strafgesetzbuches zur Seite steht.
    Der zweite Punkt — den Sie nicht erwähnt haben — war die Frage, ob wir in Zukunft, wie es dem Vorschlag des Bundesrates entsprach, nicht nur den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie den obersten Bundes- und Landesbehörden, sondern auch den Verkehrsbehörden, die über die Erteilung und den Entzug von Fahrerlaubnissen zu entscheiden haben, ein unbeschränktes Auskunftsrecht geben sollten. Im Grundsatz kann es durchaus vertretbar sein, auch den Verkehrsbehörden solche Rechte einzuräumen. Da bei der Erteilung von Fahrerlaubnissen unbestritten zwischen allen unbestritten auch die charakterliche Eignung eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hat, ist der Wunsch des Bundesrates verständlich.
    Der Ausschuß hat sich schließlich dazu entschlossen, dem Vorschlag der Bundesregierung zuzustimmen, dem § 50 einen Absatz 2 anzufügen, wonach eine frühere Tat fürderhin in einem Verfahren berücksichtigt werden darf, das die Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, wenn die Verurteilung wegen dieser Tat in das Verkehrszentralregister einzutragen oder eingetragen war. Dies geschah aus der Erkenntnis, daß es gerade bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis oder deren Entzug wichtig ist, und zwar im eindeutigen Interesse der anderen Verkehrsteilnehmer, also im Interesse der Mehrzahl der Bürger, daß die Behörde auch nach längerer Zeit noch davon Kenntnis bekommt, welche Umstände möglicherweise gegen die
    Erteilung einer Fahrerlaubnis sprechen könnten. Daß diese Auskunft darauf beschränkt wird, daß die frühere Verurteilung in das Verkehrszentralregister eingetragen oder einzutragen war, wird zwar nicht allen wünschenswerten Anforderungen gerecht, scheint jedoch ausreichend zu sein.
    Unter diesen Voraussetzungen und bei Deutlichmachung gewisser Bedenken gegen die so gefundene Regelung werden wir der Vorlage zustimmen.