Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
220. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 11. Februar 1976
Inhalt:
Glückwünsche zu den Geburtstagen der
Abg. Dr. Erhard und Dr. Kliesing . . . . 15291 A
Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 15291 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 15291 B
Fragestunde — Drucksache 7/4707 vom 6. 2. 1976 —
Höhe der Gesamtaufwendungen des Bundes für die Anmietung von Gebäuden und Räumen für oberste Bundesbehörden sowie Verbesserung der Arbeitsmarktlage, Stützung der Bauwirtschaft und Entlastung des Bundeshaushalts bei Unterbringung von Behörden in eigenen Räumen
MdlAnfr Al 06.02.76 Drs 07/4707 Josten CDU/CSU
MdlAnfr A2 06.02.76 Drs 07/4707 Josten CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Haack BMBau . 15292 A, B, C ZusFr Josten CDU/CSU 15292 A, C
Zeitpunkt der Vorlage einer Bestandsaufnahme der Umweltprobleme der Dollartregion sowie Erörterung der Verschmutzung des Dollarts in der Deutsch-Niederländischen Raumkommission
MdlAnfr Als 06.02.76 Drs 07/4707 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU
MdlAnfr A16 06.02.76 Drs 07/4707 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . . 15292 D,
15293 A, B, C, D, 15294 A
ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU
15293 A, B, D
ZusFr Tietjen SPD . . . . . 15293 B, 15294 A
Zweckmäßigkeit einer Herabsetzung des Mindestalters für Ausbilder auf 21 Jahre
MdlAnfr A3 06.02.76 Drs 07/4707 Stahl (Kempen) SPD
Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . 15294 B, C, D
ZusFr Stahl (Kempen) SPD 15294 B, C
II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Februar 1976
Höhe der im Haushaltsjahr 1976 für die Förderung überbetrieblicher Lehrwerkstätten, insbesondere für das Bundesland Rheinland-Pfalz, vorgesehenen Mittel
MdlAnfr A4 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Schweitzer SPD
Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW 15294 D, 15295 A, B ZusFr Dr. Schweitzer SPD 15295 A
Auftreten gesundheitlicher Schäden bei Menschen im Umkreis von Hochspannungsleitungen durch elektrische Felder sowie Qualifizierung dieser Felder als Immission
MdlAnfr A5 06.02.76 Drs 07/4707 Schleifenbaum FDP
MdlAnfr A6 06.02.76 Drs 07/4707 Schleifenbaum FDP
Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . 15295 B, C, D
15296 A, B
ZusFr Schleifenbaum FDP . . 15295 C, D, 15296 A
Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl für Ausländer
SchrAnfr A8 06.02.76 Drs 07/4707 Spranger CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . 15296 B, C, D ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . .15296 C, D ZusFr Möllemann FDP . . . . . . . . 15296 D
Würdigung früherer Zusammenarbeit mit Kommunisten im Rahmen von Betriebs-und Personalräten bei Bewerbern für eine Stelle im öffentlichen Dienst
SchrAnfr A9 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Sperling SPD
Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .15297 A, B ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . . 15297 A
Bewilligung von Mitteln in Höhe von 500 000 DM durch das Umweltbundesamt in Berlin entgegen einem Beschluß des Haushaltsausschusses
MdlAnfr A10 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Stavenhagen CDU/CSU
MdlAnfr A11 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Stavenhagen CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .15297 B, D,
15298 A, B
ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU 15297 D, 15298 A ZusFr Kern SPD 15298 B
Gleichbehandlung der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes hinsichtlich der Abschaffung der Bewährungsbeförderung
MdlAnfr A12 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Miltner CDU/CSU
MdlAnfr A13 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Miltner CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . . 15298 C,
15299 B, C
ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 15299 B, C
Freigabe der Veröffentlichung der Dokumentation über die Verbrechen der Vertreibung
MdlAnfr A17 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Hupka CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . . 15299 D,
15300 A, B
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 15299 D, 15300 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 15300 B ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . .15300 B, C
Wunsch nach Rückkehr eines großen Teils der im Rahmen der Familienzusammenführung aus der Sowjetunion nach Deutschland eingewanderten Sowjetbürger in die Sowjetunion
MdlAnfr A18 06.02.76 Drs 07/4707 Löffler SPD
MdlAnfr A19 06.02.76 Drs 07/4707 Löffler SPD
Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .15300 C, D,
15301 A, B, C
ZusFr Löffler SPD . . . . . 15300 D, 15301 A
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 15301 B
ZusFr Ey CDU/CSU 15301 C
ZusFr Frau Pieser CDU/CSU 15301 C
Einsatz von KGB-Mitarbeitern der Sowjetunion zu Spionage und zur Beeinflussung der Politik sowie der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr A20 06.02.76 Drs 07/4707 Niegel CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . . 15301 D,
15302 A, B, C, D, 15303 A
ZusFr Niegel CDU/CSU 15302 A, B
ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 15302 C
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 15302 C
ZusFr Schleifenbaum FDP 15302 D
ZusFr Kern SPD 15303 A
Anwerbung ehemaliger Bundeswehrsoldaten und afrikaerfahrener Ex-Legionäre aus der Bundesrepublik Deutschland von FLNA/ UNITA als Söldner für den Krieg in Angola
MdlAnfr A68 06.02.76 Drs 07/4707 Engholm SPD
Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . 15303 A, C, D
ZusFr Engholm SPD 15303 B, C
ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . 15303 C
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Februar 1976 III
Darstellung der Befragung des Journalisten Disler durch den ehemaligen Chef des Bundeskanzleramtes, Professor Dr. Ehmke, in dem laufenden Prozeß zwischen ihm und der Deutschlandstiftung
MdlAnfr A21 06.02.76 Drs 07/4707 Spranger CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . .15304 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . 15304 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 15304 B
Gewährleistung eines abgestimmten und koordinierten Vorgehens aller für die innere Sicherheit Verantwortlichen bei Großfahndungen nach Terroristen
MdlAnfr A23 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Wernitz SPD
MdlAnfr A24 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Wernitz SPD
Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . .15304 C, D,
15305 A, B, C
ZusFr Dr. Wernitz SPD . . . 15304 D, 15305 A, B
ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . 15305 B
Verzögerung der nach dem Dritten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes notwendigen behördlichen Anerkennung der Lohnsteuerhilfsvereine
MdlAnfr A26 06.02.76 Drs 07/4707 Meinike (Oberhausen) SPD
Antw PStSekr Offergeld BMF 15305 C, D, 15306 A ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . . 15305 D
Höhe der finanziellen Mehrbelastung der Städte und Gemeinden infolge der Mehrwertsteuererhöhung von 11 % auf 13 %
MdlAnfr A27 06.02.76 Drs 07/4707 Kroll-Schlüter CDU/CSU
Antw PStSekr Offergeld BMF . . . . 15306 A, B ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 15306 B Dauer der Überweisungen von Bank zu Bank
MdlAnfr A34 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Müller (München) CDU/CSU
MdlAnfr A35 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Müller (München) CDU/CSU
Antw PStSekr Offergeld BMF . . .15306 C, D,
15307 A, B
ZusFr Dr. Müller (München) CDU/CSU . . 15306 C,
15307 A
Beschäftigungs- und Auftragslage des Deutschen Binnenschiffbaus
MdlAnfr A37 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Ahrens SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi . . . .15307 B, C
ZusFr Dr. Ahrens SPD . . . . . . .15307 C, D
Entscheidung der Bundesregierung über die beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft vorliegenden Anträge der Firma Rheinstahl auf Genehmigung der Ausfuhr von 800 Schützenpanzern „Marder" nach Saudi-Arabien
MdlAnfr A40 06.02.76 Drs 07/4707 Hansen SPD
MdlAnfr A41 06.02.76 Drs 07/4707 Hansen SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi . 15308 A, B, C, D,
15309 A, B, C
ZusFr Hansen SPD 15308 B, D
ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . 15308 C, 15309 A
ZusFr Gansel SPD 15309 B
ZusFr Ey CDU/CSU 15309 C
Auswirkungen des Tötens von Sing- und Zugvögeln in Italien auf das Wirkungsgefüge der Natur in der Bundesrepublik Deutschland sowie Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten in den Gremien der Europäischen Gemeinschaften zur Verhinderung des Tötens von Singvögeln
MdlAnfr A42 06.02.76 Drs 07/4707 Ey CDU/CSU
MdlAnfr A43 06.02.76 Drs 07/4707 Ey CDU/CSU
Antw PStSekr Logemann BML . . . .15309 C, D,
15310 A, B
ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . 15309 D, 15310 B
ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 15310 A
ZusFr Stahl (Kempen) SPD 15310 B
Maßnahmen der Bundesregierung gegen das Töten von Zugvögeln in Italien
MdlAnfr A44 06.02.76 Drs 07/4707 Susset CDU/CSU
Antw PStSekr Logemann BML . . . .15310 C, D
ZusFr Susset CDU/CSU . . . . . . . . 15310 D
Absicherung der Gesundheit von Tier und Mensch durch behördliche Überwachung beim Import von Futtermitteln mit überhöhten Gehalten an Schadstoffen
MdlAnfr A45 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Hammans CDU/CSU
Antw PStSekr Logemann BML . . .15311 A, C, D ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 15311 C
Maßnahmen gegen die steigenden Kartoffelpreise
MdlAnfr A48 06.02.76 Drs 07/4707 Gansel SPD
Antw PStSekr Logemann BML . . . .15312 A, B
ZusFr Gansel SPD 15312 B
IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Februar 1976
Kartoffelpflanzgutpreise im Frühjahr 1976 sowie Sicherstellung eines ausreichenden Kartoffelanbaus im Jahre 1976
MdlAnfr A49 06.02.76 Drs 07/4707 Eigen CDU/CSU
Antw PStSekr Logemann BML . . . . 15312 C, D
ZusFr Eigen CDU/CSU 15312 D
Nächste Sitzung . . . . . . . . . 15313 C
Anlagen
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 15315* A Anlage 2
Konsequenzen aus dem Urteil im sogenannten Giftmüllprozeß
MdlAnfr A7 02.06.76 Drs 07/4707 Geldner FDP
SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 15315* C Anlage 3
Zuleitung des Gesetzentwurfs „zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten", der eine prozentuale Anpassung des Unterhalts für berechtigte eheliche Kinder getrennt lebender Eltern vorsieht, an den Bundestag
MdlAnfr A22 06.02.76 Drs 07/4707 Frau Dr. Lepsius SPD
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 15315* D Anlage 4
Konsequenzen aus dem Zusammentreffen der die Investitionen hemmenden Investitionssteuer und der auf Investitionsanregung ausgerichteten Investitionszulagen
MdlAnfr A28 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Jobst CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 15316* A Anlage 5
Gleichstellung allein erziehender Elternteile mit Verheirateten bei der Gewährung von Sparprämien
MdlAnfr A29 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 15316* C
Anlage 6
Verhinderung einer zusätzlichen Belastung des Verbrauchers durch Besteuerung der Ausgleichsabgabe zur Sicherung des Kohleverbrauchs in der Elektrizitätswirtschaft
MdlAnfr A30 06.02.76 Drs 07/4707 Marschall SPD
MdlAnfr A31 06.02.76 Drs 07/4707 Marschall SPD
SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 15316* D Anlage 7
Anspruch der Besteller von Lastkraftwagen auf Investitionszulage, wenn sie bei Inkrafttreten einer Neuregelung über die PS-Leistung von Lastkraftwagen ihre Bestellung von 8 PS/t stornieren und ein entsprechendes Fahrzeug mit 6 PS/t ordern
MdlAnfr A32 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 15317* B Anlage 8
Erstellung von Ausführungsrichtlinien des Bundesfinanzministeriums für die Gewährung von Ausgleichsleistungen nach Art. 106 Abs. 8 des Grundgesetzes an Gemeinden
MdlAnfr A33 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Waigel CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 15317* C Anlage 9
Verenden von aus Italien in die Bundesrepublik transportierten Singvögeln
MdlAnfr A46 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Riedl (München) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 15317* D Anlage 10
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gartenbaubetriebe hinsichtlich der Beihilfe zu den Energiekosten im Unterglasanbau gegenüber den holländischen Gartenbaubetrieben
MdlAnfr A47 06.02.76 Drs 07/4707 Wende SPD
SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 15318* A
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Februar 1976 15291
220. Sitzung
Bonn, den 11. Februar 1976
Beginn: 13.00 Uhr
Berichtigung
215. Sitzung, Seite 14937 C, ist die erste Zeile des zweiten Absatzes durch die Worte „Die dieser Technologie innewohnenden Gefahren" zu ersetzen;
Seite 14937 C, ist in der ersten Zeile des dritten Absatzes statt „sicher" zu lesen: „sich".
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Achenbach * 13. 2.
Adams * 13. 2.
Dr. Aigner * 13. 2.
Dr. Artzinger * 13. 2.
Dr. Bangemann * 13. 2.
Dr. Barzel 11.2.
Dr. Bayerl * 13. 2.
Behrendt * 13. 2.
Dr. Dr. h. c. Birrenbach 11.2.
Blumenfeld * 13. 2.
Buchstaller 13. 2.
Prof. Dr. Burgbacher * 13. 2.
Dr. Corterier * 13. 2.
Dr. Dollinger 13.2.
Dr. Dregger 20. 2.
Entrup 13. 2.
Dr. Eppler 13. 2.
Prof. Dr. Erhard 13. 2.
Fellermaier * 13. 2.
Flämig * 13. 2.
Frehsee * 13. 2.
Dr. Früh * 13. 2.
Gerlach (Emsland) * 13. 2.
Härzschel * 13. 2.
Hoffie 13. 2.
Hussing 20. 2.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 2.
Dr. h. c. Kiesinger 13.2.
Dr. Klepsch * 13. 2.
Krall * 13. 2.
von Kühlmann-Stumm 13.2.
Lange * 13. 2.
Lautenschlager * 13. 2.
Lücker * 13. 2.
Dr. Marx 20. 2.
Memmel * 13. 2.
Müller (Mülheim) * 13. 2.
Mursch (Soltau-Harburg) * 13. 2.
Frau Dr. Orth 20. 2.
Schäfer (Appenweier) 11.2.
Schmidt (München) * 13. 2.
Schonhofen 20. 2.
Dr. Schröder (Düsseldorf) 20. 2.
Dr. Schulz (Berlin) * 13. 2.
Schwabe * 13. 2.
Dr. Schwencke ** 13. 2.
Dr. Schwörer * 13. 2.
Seefeld * 13. 2.
Solke 13. 2.
Springorum * 13. 2.
Dr. Starke (Franken) * 13. 2.
Strauß 11.2.
Suck * 13. 2.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Tönjes 13. 2.
Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 2.
Dr. Wagner (Trier) 12. 2.
Walkhoff * 13. 2.
Frau Dr. Walz * 13. 2.
Dr. Wendig 13. 2.
Frau Dr. Wex 11. 2.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staaatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4707 Frage A 7) :
Welche gesetzgeberischen oder sonstigen Konsequenzen glaubt die Bundesregierung aus dem Urteil im sogenannten Giftmüllprozeß ziehen zu müssen, wo ja offenbar umweltrechtliche Fragen beim Strafmaß kaum eine Rolle gespielt haben?
Die Bundesregierung hat aus dem von Ihnen angesprochenen Fall bereits Konsequenzen gezogen. Mehrere „Giftmüll-Skandale'' vergangener Jahre haben die Bundesregierung veranlaßt, den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Novellierung des Abfallbeseitigungsgesetzes voll zu unterstützen und weitergehende Vorschläge für eine wirksamere Überwachung der Beseitigung problematischer Abfälle vorzulegen. Der Gesetzentwurf wird morgen in diesem Hause zur 2. und 3. Beratung auf der Tagesordnung stehen. Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 a wird durch Rechtsverordnung ergänzt werden, in der voraussichtlich rd. 100 Abfallarten aufgeführt werden dürften. Besitzer von Sonderabfällen sollen künftig besonderen Sorgfaltspflichten bei Transportvorgängen sowie einer gesetzlichen Nachweispflicht über den Verbleib dieser Abfälle unterliegen; Betreiber von Anlagen, in denen Sonderabfälle anfallen, haben einen Betriebsbeauftragten zu bestellen.
Der von Ihnen angesprochene Giftmüllprozeß findet seinen Niederschlag in der vom Innenausschuß empfohlenen Änderung des § 16 von einem konkreten zum abstrakten Gefährdungsdelikt. Diese Änderung der Vorschrift dürfte in Zukunft gesetzwidrige Ablagerungen von giftigen Abfällen strafrechtlich hinreichend erfassen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage A 22) :
Welches sind die Gründe dafür, daß die Bundesregierung den Gesetzentwurf „zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten", der eine prozentuale Anpassung des Unterhalts für berechtigte eheliche Kinder getrennt lebender und geschiedener Eltern vorsieht, noch nicht dem Bundestag zugeleitet hat, und wann ist damit zu rechnen?
15316* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Februar 1976
Die Abstimmung der beteiligten Stellen über die Änderungsvorschläge, die der Bundesrat in seiner umfangreichen Stellungnahme vom 17. Oktober 1975 zum Entwurf eines Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten beschlossen hat, nahm einige Zeit in Anspruch. Dabei ging es vor allem um die vom Bundesrat gewünschte Prüfung, wie die Kostenbelastung der Länderhaushalte so gering wie möglich gehalten werden kann.
Der Entwurf einer Gegenäußerung ist im Einvernehmen mit allen beteiligten Stellen fertiggestellt und jetzt dem Bundeskabinett zur Beschlußfassung zugeleitet worden. So kann damit gerechnet werden, daß der Gesetzentwurf mit der Gegenäußerung der Bundesregierung in Kürze dem Deutschen Bundestag vorliegen wird.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 28) :
Wird die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die Investitionen hemmende Investitionssteuer und die auf Investitionsanregung ausgerichteten Investitionszulagen zusammentreffen und sich damit neutralisieren können, Konsequenzen ziehen?
Zunächst möchte ich klarstellen, daß Investitionssteuer und Investitionszulage nur bei Gebäuden — und hier auch nur ausnahmsweise — zusammentreffen können. Es handelt sich dabei um die wenigen Fälle, in denen ein Unternehmer die Baugenehmigung für ein Gebäude in der Zeit vom 9. Mai bis 30. November 1973 beantragt hat, mit den Bauarbeitern aber erst nach dem 30. November 1974 und vor dem 1. Juli 1975 begonnen hat.
Eine Nichterhebung der Investitionssteuer in diesen Fällen würde eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes (§ 30 UStG 1973) voraussetzen. Hierzu besteht nach Auffassung der Bundesregierung aus folgenden Gründen kein Anlaß:
Es wäre steuerpolitisch verfehlt, die Investitionssteuer nicht zu erheben, weil hierdurch der Eindruck entstehen könnte, daß konjunkturell bedingte Belastungen bei einer Änderung der Wirtschaftslage von den Unternehmern nicht mehr ernst genommen zu werden brauchten. Das könnte sich insbesondere dann nachteilig auswirken, wenn erneut eine Investitionsbesteuerung eingeführt werden müßte. Dies gilt im übrigen generell und nicht nur für die Fälle des Zusammentreffens von Investitionssteuer und Investitionszulage.
Außerdem würde ein Verzicht auf die Investitionssteuer in diesen Fällen zu nicht vertretbaren Ergebnissen führen. Gebäude, mit deren Herstellung nach dem 30. November 1974 und vor dem 1. Juli 1975 begonnen worden ist, würden durch die Investitionszulage und die Nichterhebung der Investitionssteuer zweifach gefördert; dagegen blieben Gebäude, deren Baubeginn nicht in diesen Zeitraum fällt, von der Investitionszulage ausgenommen und zugleich noch mit Investitionssteuer belastet.
Unternehmer, die in der Zeit vom 9. Mai bis 30. November 1973 einen Bauantrag gestellt haben, mußten mit der Investitionssteuer rechnen. Wenn ihnen für diese Investitionen auf Grund von Konjunkturanregungsmaßnahmen der Bundesregierung eine Investitionshilfe gewährt wird, erhalten sie ohnehin eine Hilfe, die sie im Zeitpunkt ihrer Investitionsentscheidung nicht erwarten konnten.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 29) :
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, allein erziehende Elternteile bei der Gewährung von Sparprämien Verheirateten gleichzustellen?
Eine Regelung, wie sie Ihnen offenbar vorschwebt, Herr Kollege, hat bis einschließlich 1974 bestanden. Sie ist mit der Reform der Sparförderung ab 1975 entfallen, zu deren Zielen auch eine Harmonisierung der unterschiedlichen Höchstbetragsregelungen im Wohnungsbau-Prämiengesetz und Spar-Prämiengesetz gehörte.
Für Verheiratete wurde bei der Reform der Sparförderung allgemein das Verdoppelungsprinzip eingeführt. Dies bedeutet, daß Verheiratete eine gleichhohe Prämie erhalten wie zwei unverheiratete Personen. Nur auf diese Weise konnte ausgeschlossen werden, daß zwei unverheiratete Personen, die heiraten, wegen der Eheschließung insgesamt eine geringere Prämie als vor der Eheschließung erhalten. Die Einführung des allgemeinen Verdoppelungsprinzips entspricht im übrigen einer Empfehlung des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 12. Februar 1964.
Die Bundesregierung sieht deshalb keine Möglichkeit, eine Rechtsänderung im Sinne Ihrer Anregung herbeizuführen.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß mit der Reform der Einkommensteuer ab 1975 für Alleinstehende mit Kindern ein Haushaltsfreibetrag von 3 000 DM eingeführt wurde. Dieser Haushaltsfreibetrag nähert die steuerliche Belastung von Alleinstehenden mit Kindern der von Ehegatten mit Kindern an.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 7/4707 Fragen A 30 und 31) :
Trifft es zu, daß die derzeitige Ausgleichsabgabe zur Sicherung des Kohleverbrauchs in der Elektrizitätswirtschaft (Kohlepfennig) zusätzlich besteuert wird, und — wenn ja — auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage?
Welche Möglichkeiten sieht die zusätzliche Belastung des Verbrauchers durch Besteuerung der Ausgleichsabgabe abzustellen?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Februar 1976 15317*
Zu Frage A 30:
Ich nehme an, daß Sie mit Ihrer Frage die umsatzsteuerliche Belastung der Ausgleichsabgabe zur Sicherung des Kohleverbrauchs in der Elektrizitätswirtschaft meinen.
Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nach § 6 des Dritten Verstromungsgesetzes berechtigt, diese von ihnen geschuldete Ausgleichsabgabe ihren Abnehmern neben dem eigentlichen Strompreis in Rechnung zu stellen. Damit wird die Ausgleichsabgabe Teil des umsatzsteuerlichen Entgelts. Nach § 10 des Umsatzsteuergesetzes ist Entgelt alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufwendet, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Die Besteuerung folgt also zwingend aus dem geltenden Umsatzsteuergesetz.
Zu Frage A 31:
Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, von der Umsatzbesteuerung der Ausgleichsabgabe abzusehen. Eine Freistellung dieser Abgabe von der Umsatzsteuer würde sowohl der 2. Richtlinie der EG zur Harmonisierung der Umsatzsteuern als auch dem Entwurf einer 6. EG-Richtlinie widersprechen. Beide Richtlinien gehen von dem Grundsatz aus, daß die Aufwendungen des Abnehmers die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bilden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz würde den Bemühungen um eine weitere Harmonisierung der Umsatzsteuern im EG-Bereich zuwiderlaufen.
Eine solche erstmalige Einschränkung des umsatzsteuerlichen Entgeltbegriffs würde zu unzähligen Berufungen und damit zu nicht tragbaren Steuerausfällen führen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 32) :
Behalten die Besteller von Lastkraftwagen ihren Anspruch auf Investitionszulage, wenn sie bei Inkrafttreten einer Neuregelung über die PS-Leistung von Lastkraftwagen ihre Bestellung von 8 PS/t stornieren und ein entsprechendes Fahrzeug mit 6 PS/t ordern?
Die Investitionszulage zur Konjunkturbelebung kann nur für Wirtschaftsgüter gewährt werden, die der Steuerpflichtige in der Zeit vom 1. Dezember 1974 bis zum 30. Juni 1975 bestellt oder mit deren Herstellung er in diesem Zeitraum begonnen hat. Wird eine Bestellung später geändert, so ist stets der Zeitpunkt der geänderten Bestellung maßgegebend, wenn durch die Änderung der Bestellung erreicht werden soll, daß ein anderes als das ursprünglich bestellte Wirtschaftsgut geliefert wird.
Mit den obersten Finanzbehörden der Länder besteht Übereinstimmung, daß bei einer Änderung der Bestellung, bei der der Lieferant nicht gewechselt wird und Art und Funktion des bestellten Wirtschaftsguts unverändert bleiben, in der Regel nicht anzunehmen ist, daß ein anderes als das ursprünglich bestellte Wirtschaftsgut geliefert werden soll. Die Erfüllung der Voraussetzung, daß das gelieferte und das ursprünglich bestellte Wirtschaftsgut art- und funktionsgleich sind, kann vermutet werden, wenn der ursprünglich vereinbarte Kaufpreis nicht um mehr als 15 °/o erhöht wird. Für den Fall einer Senkung des Kaufpreises — wie dies in dem der Frage zugrunde liegenden Fall geschehen ist — ist noch keine Anweisung ergangen. Ich werde mich gegenüber den Ländern dafür einsetzen, daß in diesen Fällen für die. Besteller aus der Änderung der Bestellung ebenfalls keine schädlichen Folgerungen gezogen werden.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 33) :
Trifft es zu, daß für die Gewährung von Ausgleichsleistungen nach Artikel 106 Abs. 8 des Grundgesetzes an Gemeinden Ausführungsrichtlinien des Bundesfinanzministeriums erforderlich, aber noch nicht erstellt sind, und wenn ja, hält es die Bundesregierung angesichts der bekannten finanziellen Schwierigkeiten der Gemeinden für tragbar, den nach Artikel 106 Abs. 8 des Grundgesetzes anspruchsberechtigten Gemeinden die ihnen zustehenden Ausgleichsleistungen aus diesem Grunde vorzuenthalten?
Allgemeine Richtlinien für die Erfüllung von Ausgleichsansprüchen der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Art. 106 Abs. 8 GG werden im Interesse einheitlicher Rechtsanwendung innerhalb der Bundesressorts sowohl von der Bundesregierung als auch vom Bundesrechnungshof und dem Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages für erforderlich gehalten. Ein Entwurf dieser Richtlinien wird innerhalb der Bundesressorts abgestimmt. Wenn der Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages den Richtlinienentwurf zustimmend zur Kenntnis genommen hat, wird über die vorliegenden Anträge auf Ausgleichsleistungen entschieden werden.
In ihrer auf BT-Drucksache 7/4558 veröffentlichten Antwort zu der auch von Ihnen eingebrachten Kleinen Anfrage hat die Bundesregierung dargelegt, daß die vorliegenden Anträge nicht erkennen lassen, daß durch diese Handhabung Finanzierungsschwierigkeiten in den Gemeindehaushalten entstehen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707 Frage A 46) :
15318* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Februar 1976
Ist es richtig, daß von Italien aus in größerem Umfang Singvögel in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden und dabei in großer Zahl verenden, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß lebende Vögel aus Italien in die Bundesrepublik Deutschland importiert werden. Statistisch abgesicherte Zahlen über den Gesamtimport und V.-H.-Sätze der auf dem Transport verendenden Vögel liegen nicht vor.
Z. Z. hat die Bundesregierung noch keine gesetzliche Handhabe, den Import von Vögeln zu regeln. Der Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes, der z. Z. in den Ausschüssen des Bundestages beraten wird, sieht jedoch eine entsprechende Ermächtigung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. Die Verordnung wird vorbereitet.
Ich darf außerdem auf die Beantwortung Ihrer Frage in der Fragestunde am 10./11. Dezember 1975 (Drucksache 7/4409, Frage Nr. 42) verweisen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/4707 Frage A 47) :
In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die deutschen Gartenbaubetriebe hinsichtlich der Beihilfe zu den Energiekosten im Unterglasanbau gegenüber den holländischen Gartenbaubetrieben wettbewerbsfähig zu halten?
Ich habe bereits ähnlich der Fragestunde am 26./27. November 1975 zum Ausdruck gebracht, daß die in Zuständigkeit der EG-Kommission fallende verlängerte Leitlinie für die Gewährung einzelstaatlicher Beihilfen zur Anpassung des Unterglasgartenbaues und der Küstenfischerei an die Entwicklung der Energiemärkte ungeeignet ist, die im Unterglasgartenbau bestehenden Schwierigkeiten auf dem Energiesektor zu lösen. Die Bundesregierung wird deshalb in Brüssel ihre Bemühungen mit Beständigkeit fortsetzen, eine völlige Einstellung der nationalen Beihilfegewährung zu erreichen. Mit dieser Haltung hat die Bundesregierung schon jetzt positive Auswirkungen in dieser Richtung erzielt, nachdem die niederländische Regierung die Erdgaspreise für den niederländischen Gartenbau spürbar angehoben hat. Außerdem hat die niederländische Regierung die für Heizöl gewährten Beihilfen gesenkt, nachdem die EG-Kommission ein Verfahren nach Artikel 92 Abs. 2 des EWG-Vertrages eingeleitet hatte. Damit sind wichtige Schritte in Richtung auf die notwendige Angleichung der Kosten in Gang gekommen.
Um den deutschen Gartenbaubetrieben die notwendige Anpassung an die veränderten Energiekosten zu erleichtern, gewährt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern auch im Jahr 1976 Investitionsbeihilfen für wärmedämmende Maßnahmen.