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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 219. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15219 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 15224 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 15219 A Beratung des Dritten Sportberichts der Bundesregierung — Drucksache 7/4609 — in Verbindung mit Beratung des Berichts und des Antrags des Sportausschusses zum Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Sportpolitik, Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Evers, Dr. Schäuble, Vogel (Ennepetal), Tillmann, Frau Hürland, Spilker, Dr. Müller (München), Weber (Heidelberg), Biehle, Dr. Kraske, Eilers (Wilhelmshaven) und der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Sportpolitik — Drucksachen 7/2790, 7/2800, 7/3902 — Tillmann CDU/CSU 15220 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 15221 D Dr. Schäuble CDU/CSU 15224 D, 15240 B Wende SPD 15226 D Hoffie FDP 15230 B Spilker CDU/CSU 15234 A Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD 15235 C Mischnick FDP 15236 D Dr. Evers CDU/CSU 15237 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten — Drucksache 7/2506 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4615 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/4614 — Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 15241 A Gnädinger SPD 15242 B Dr. Wendig FDP 15243 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 15244 B Wahl des Abg. Vogel (Ennepetal) zum Mitglied des Vermittlungsausschusses 15245 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen — Drucksache 7/3657 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4633 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4631 — Dr. Sprung CDU/CSU 15245 D Rapp (Göppingen) SPD 15248 A Dr. Zeitel CDU/CSU 15250 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 15251 D Dr. Apel, Bundesminister BMF 15255 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung — Drucksache 7/1443 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/4545 — Frau Dr. Rehlen SPD 15256 A Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 15258 B Logemann, Parl. Staatssekretär BML 15259 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes — Drucksache 7/4374 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4658 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4612 — Wehner SPD (zur GO) 15260 D Feststellung der Beschlußunfähigkeit 15261 A Nächste Sitzung 15261 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15263* A Anlage 2 Ermöglichung der Einbeziehung sogenannter Auslandstöchter in die Rechnungslegung von Unternehmen und Konzernen durch Einbringung entsprechender Gesetzentwürfe MdlAnfr A14 23.01.76 Drs 07/4632 Schmidhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 15263* D Anlage 3 Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Folgelasten der Aufhebung der Zinsnachlässe für Bundesdarlehen für Soldaten MdlAnfr A17 23.01.76 Drs 07/4632 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau 15264* B Anlage 4 Maßnahmen zur Sicherung eines Höchstmaßes an richtigen Postzustellungen MdlAnfr A35 23.01.76 Drs 07/4632 Schirmer SPD SchrAntw PStSekr Jung BMP 15264* C Anlage 5 Auffassung der Bundesregierung über die Rechtfertigung der Erhöhung des Benzinpreises mit steigenden Produktionskosten auf Grund des Benzinbleigesetzes durch Mineralölunternehmen MdlAnfr A43 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Holtz SPD MdlAnfr A44 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15264* D Anlage 6 Mitfinanzierung von Prämien auf Kosten der Steuerzahler bei der Investitionszulage an die Werftindustrie MdlAnfr A48 23.01.76 Drs 07/4632 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15265* B Anlage 7 Überprüfung der Antwort der Bundesregierung über die Arbeitslosigkeit in Ostfriesland MdlAnfr A49 23.01.76 Drs 07/4632 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15265* B Anlage 8 Flexible Handhabung der Neufassung des Arbeitsförderungsgesetzes bei der Förderung von Aussiedlern aus osteuropäischen Ländern MdlAnfr A50 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Wagner (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15265* C Anlage 9 Anzahl der unbearbeiteten Anträge auf Kindergeld bei den Arbeitsämtern MdlAnfr A52 23.01.76 Drs 07/4632 Frau Grützmann SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15265*D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 III Anlage 10 Meldungen über die Einstellung von über 3 000 ausländischen Arbeitnehmern bei der Opel AG im Jahr 1975 und Maßnahmen zur Vermittlung deutscher Arbeitsloser statt dessen; finanzieller Aufwand durch die Schaffung neuer Planstellen bei den Landesarbeitsämtern durch die Bundesanstalt für Arbeit zur Durchsetzung ihres Monopolanspruchs auch bei der Vermittlung von Führungskräften MdlAnfr A53 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Franz CDU/CSU MdlAnfr A54 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15266* A Anlage 11 Meldungen über den Druck von Reden aus der verteidigungspolitischen Debatte des Bundestages zur Verteilung an die Truppe sowie Kosten für Druck und Versand der Broschüre MdlAnfr A58 23.01.76 Drs 07/4632 de Terra CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 15266* C Anlage 12 Verlegung von zwei Bundeswehreinheiten nach Emden als Ersatz für das aufgelöste Amphibische Transport- und Umschlagbataillon sowie Verlegung der Küstendienstschule Großenbrode und der Marinekraftfahrausbildung Bremerhaven nach Emden MdlAnfr A59 23.01.76 Drs 07/4632 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A60 23.01.76 Drs 07/4632 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 15266* D Anlage 13 Anwendung des neuen Mustermietvertrags im Bereich der gemeinnützigen Baugesellschaften MdlAnfr A65 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau 15267* B Anlage 14 Erhöhung des Erstattungshöchstbetrags für Aufwendungen baulicher Schallschutzmaßnahmen nach § 9 Abs. 4 des Fluglärmgesetzes MdlAnfr A66 23.01.76 Drs 07/4632 Schäfer (Appenweier) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau 15267* C Anlage 15 Erhöhung des Erstattungshöchstbetrags nach § 9 Abs. 4 des Fluglärmgesetzes MdlAnfr A67 23.01.76 Drs 07/4632 Pensky SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau 15267* D Anlage 16 Veröffentlichung des im Zusammenhang mit der Öffnung des Teltowkanals vom Chef der Tiefbauabteilung beim Senator für das Bau- und Wohnungswesen an das Verkehrsministerium der DDR gerichteten Briefes im Bulletin MdlAnfr A73 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Abelein SchrAntw PStSekr Herold BMB 15268* A Anlage 17 Reaktion des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf die Verletzung von Menschenrechten in Staaten der Dritten Welt MdlAnfr A89 23.01.76 Drs 07/4632 Roser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 15268* B Anlage 18 Äußerung von Bundesminister Bahr in einem Interview im „Sozialdemokrat Magazin" über die Voraussetzungen für die Leistung von Entwicklungshilfe MdlAnfr A90 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Todenhöfer CDU/CSU MdlAnfr A91 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 15268* C Anlage 19 Bereitschaft der Bundesregierung zum Verzicht auf Anzeigen und sonstige für den Wahlkampf relevanten Publikationen sechs Wochen vor der Landtagswahl in BadenWürttemberg SchrAnfr B1 23.01.76 Drs 07/4632 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 15269* A Anlage 20 Wertung der Ausladung des Ständigen Vertreters der DDR wegen der Zwangsadoptionen in der DDR seitens des bayerischen Ministerpräsidenten Goppel durch Bundes- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 kanzler Schmidt und Bundesminister Genscher SchrAnfr B2 23.01.76 Drs 07/4632 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA 15269* B Anlage 21 Belieferung der deutschen Auslandsvertretungen mit der „Referatezeitschrift zur politischen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland — DDR-Report" aus dem Verlag Neue Gesellschaft GmbH SchrAnfr B3 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 15269* B Anlage 22 Pressemeldung über den Kontrolldienst an der Zonengrenze SchrAnfr B4 23.01.76 Drs 07/4632 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 15269* D Die Frage B 5 (Drucksache 7/4632) des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 23 Fahrkostenzuschuß für Angehörige des öffentlichen Dienstes bei Versetzungen SchrAnfr B6 23.01.76 Drs 07/4632 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 15270* A Anlage 24 Mittel für den Deutschen Musikrat in den Jahren 1975/76 sowie Kriterien für die Verteilung dieser Mittel SchrAnfr B7 23.01.76 Drs 07/4632 Wüster SPD SchrAnfr B8 23.01.76 Drs 07/4632 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 15270* C Anlage 25 Ergebnisse einer Untersuchung über organische Fremdstoffe aus Mülldeponien im Grundwasser sowie Entwicklung umweltfreundlicher Schmiermittel für Zweitaktmotoren, vor allem für den Sportverkehr auf Seen SchrAnfr B9 23.01.76 Drs 07/4632 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B10 23.01.76 Drs 07/4632 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 15271* B Anlage 26 Einstufung der Fachleiter an Grund- und Hauptschulen nach dem 2. BesVNG SchrAnfr B11 23.01.76 Drs 07/4632 Köster CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 15272* A Die Frage B12 (Drucksache 7/4632) des Abgeordneten Gansel (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 27 Zahl der seit dem Tod des Staatspräsidenten Allende in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen und wieder ausgereisten chilenischen Flüchtlinge SchrAnfr B13 23.01.76 Drs 07/4632 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAnfr B14 23.01.76 Drs 07/4632 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 15272* B Anlage 28 Unterscheidung des in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Adoption und elterlichen Sorge geltenden Rechts SchrAnfr B15 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 15272* D Anlage 29 Befugnisse eines Gerichtsvollziehers gemäß § 758 ZPO SchrAnfr B16 23.01.76 Drs 07/4632 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 15273* C Anlage 30 Erhaltung der Arbeitsplätze deutscher Bediensteter in der US-Garnison Baumholder SchrAnfr B17 23.01.76 Drs 07/4632 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B18 23.01.76 Drs 07/4632 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 15274* A Anlage 31 Diskriminierung landwirtschaftlicher Kooperationen durch die Besteuerung der einzelbetrieblichen Viehhaltung der beteiligten Gesellschafter SchrAnfr B19 23.01.76 Drs 07/4632 Frau Dr. Orth SPD SchrAnfr B20 23.01.76 Drs 07/4632 Frau Dr. Orth SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF 15274* B Anlage 32 Verteilung der begünstigten Investitionen auf Unternehmensgrößenklassen und Branchen; Konjunkturaufschwung infolge Investitionszulagen SchrAnfr B21 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B22 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF 15274* D Anlage 33 Zubilligung der Branntweinherstellung aus intervenierten Äpfeln deutscher Obsterzeuger SchrAnfr B23 23.01.76 Drs 07/4632 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 15275* C Anlage 34 Gewährung vermögenswirksamer Leistungen aus einem Tarifvertrag an außertariflich Angestellte mit den entsprechenden steuerlichen Vorteilen SchrAnfr B24 23.01.76 Drs 07/4632 Zink CDU/CSU SchrAnfr B25 23.01.76 Drs 07/4632 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15275* D Anlage 35 Steuerrückstände bei der Kfz-Steuer in den Jahren 1969 bis 1975 SchrAnfr B26 23.01.76 Drs 07/4632 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF 15276* C Anlage 36 Abgaben der Verbraucher auf Grund des Verstromungsgesetzes für das Jahr 1975; direkte und indirekte Hilfen des Staates; Einsatz der Kohle im Wärmesektor SchrAnfr B27 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B28 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B29 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15276* D Anlage 37 Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Gemeinden und Kreisen der Nordeifel im Zusammenhang mit dem 5. Rahmenplan zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur; Einbeziehung des Schwerpunkts Blankenheim in die Förderungsmaßnahmen als Schwerpunktort bei der Aufstellung des 6. Rahmenplanes zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur SchrAnfr B30 23.01.76 Drs 07/4632 Milz CDU/CSU SchrAnfr B31 23.01.76 Drs 07/4632 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15277* D Anlage 38 Verhinderung des Todes von Vögeln durch Stromleitungsmasten SchrAnfr B32 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15278* A Anlage 39 Zahl der von der Bundesregierung und von deutschen Industriebetrieben abgeschlossenen Kooperationsverträge mit den Ostblockstaaten SchrAnfr B33 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B34 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15278* B Anlage 40 Befolgung der eingegangenen Abnahmeverpflichtungen bundes- oder landeseigener Unternehmen gegenüber kleinen und mittleren Betrieben SchrAnfr B35 23.01.76 Drs 07/4632 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15278* D Anlage 41 Rücknahme der Förderung des Saarbergbaus wegen der ungünstigen Entwicklung der Nachfrage bei der Steinkohle SchrAnfr B36 23.01.76 Drs 07/4632 Peter SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15279* A Anlage 42 Entwicklung der Fremdenverkehrsbilanz SchrAnfr B37 23.01.76 Drs 07/4632 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15279* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Anlage 43 Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der marktfernen Produktion im Zonenrandgebiet insbesondere bei voluminösen Gütern, die hohe Transportkosten verursachen SchrAnfr B38 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15279* D Anlage 44 Haushaltsmittel für die Anlegung und Ersatzbeschaffung von Lebensmittelvorräten für den Verteidigungsfall SchrAnfr B39 23.01.76 Drs 07/4632 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML 15280* B Anlage 45 Bestände an Milchpulver in der Europäischen Gemeinschaft SchrAnfr B40 23.01.76 Drs 07/4632 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML 15280* B Anlage 46 Nachteilige Auswirkung der Steuer- und der Sozialversicherungsfreiheit bei Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit auf die Höhe der Rente SchrAnfr B41 23.01.76 Drs 07/4632 Vogt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15280* C Anlage 47 Erleichterung der Verfahrensmaßnahmen bei der Rückkehr ausländischer Arbeitnehmer, die in ihrer Heimat zum Wehrdienst einberufen waren SchrAnfr B42 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15281* A Anlage 48 Kündigung von Belegbetten-Verträgen in Bayern und im Zonenrandgebiet durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte SchrAnfr B43 23.01.76 Drs 07/4632 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15281* B Anlage 49 Krankenversicherungsschutz der Kinder bei landwirtschaftlichen Krankenkassen nach dem Tod beider Eltern SchrAnfr B44 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15281* C Anlage 50 Beurteilung der internationalen Tagung „Stäube und Gase am Arbeitsplatz" SchrAnfr B45 23.01.76 Drs 07/4632 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15281* D Anlage 51 Datenunterlagen über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche der Flugplätze der RAF in Wildenrath und Brüggen/Elmpt SchrAnfr B46 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAnfr B47 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 15282* C Anlage 52 Nutzung der Garnisonsanlage in der Stadt Bohmte durch die Bundeswehr SchrAnfr B48 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 15282* D Anlage 53 Ungleichbehandlung von Beschäftigten der Bundeswehrverwaltung und von zivilen Angehörigen der sogenannten gemischten Dienststellen im Bereich der Personalvertretung SchrAnfr B49 23.01.76 Drs 07/4632 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAnfr B50 23.01.76 Drs 07/4632 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 15283* A Anlage 54 Beseitung des Gefahrenpunktes an der Bahnunterführung Dornberger Bahnhof im Zuge der B 42 SchrAnfr B51 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 15283* C Anlage 55 Finanzielle Mittel für die Errichtung eines Schnellbahnnetzes in Europa sowie Koordinierung der Schnellverbindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich SchrAnfr B52 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B53 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 15283* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 VII Anlage 56 Befestigung von Reflektoren auf den Seitenwänden von Großfahrzeugen zur Verhinderung von Unfällen SchrAnfr B54 23.01.76 Drs 07/4632 Seefeld SPD SchrAnfr B55 23.01.76 Drs 07/4632 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 15284* B Anlage 57 Einführung einer Sach- und Fachkundeprüfung für Unternehmer des Taxi- und Mietwagengewerbes SchrAnfr B56 23.01.76 Drs 07/4632 Geiger SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 15284* C Anlage 58 Umwertung des Teilabschnitts des Autobahnringes München vom Autobahnkreuz Langwied bis zur Einmündung in die Bundesstraße 12 sowie des streitigen Ausbaus der Autobahn München—Stuttgart zwischen der Anschlußstelle Dachau und dem künftigen Autobahnkreuz Langwied zugunsten der geplanten Autobahn Würzburg—Ulm auf der ersten Fahrbahn von Biebelried bis Gollhofen in die Dringlichkeitsstufe I a; Kosten für die deutsche Landwirtschaft durch die Neuausstattung der Schlepper mit Überrollbügeln ab 1. Januar 1977 wegen der dadurch bedingten neuen Abnahme durch den TÜV und der Gebühren für eine Änderung des Kraftfahrzeugbriefes SchrAnfr B57 23.01.76 Drs 07/4632 Spranger CDU/CSU SchrAnfr B58 23.01.76 Drs 07/4632 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 15285* A Anlage 59 Höhe der Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm SchrAnfr B59 23.01.76 Drs 07/4632 Pensky SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 15285* D Anlage 60 Stillegung der Bundesbahnstrecke KempenGrefrath—Kaldenkirchen SchrAnfr B60 23.01.76 Drs 07/4632 Stahl (Kempen) SPD SchrAnfr B61 23.01.76 Drs 07/4632 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 15286* A Anlage 61 Aufstockung der Bundesautobahn Aalen—Würzburg SchrAnfr B62 23.01.76 Drs 07/4632 Niegel CDU/CSU SchrAnfr B63 23.01.76 Drs 07/4632 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 15286* B Anlage 62 Elektrifizierung der Bahnstrecke Simbach/ Inn—München SchrAnfr B64 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Müller (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 15286* D Anlage 63 Kennzeichnung der Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen SchrAnfr B65 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B66 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Bußmann SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 15286* D Anlage 64 Neubau des Hauptpostgebäudes in Mülheim a. d. Ruhr SchrAnfr B67 23.01.76 Drs 07/4632 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B68 23.01.76 Drs 07/4632 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Jung BMP 15287* A Anlage 65 Auswirkungen der „Ämterorganisation Post" hinsichtlich der Zahl der eingesparten Arbeitsposten SchrAnfr B69 23.01.76 Drs 07/4632 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAnfr B70 23.01.76 Drs 07/4632 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 15287* B Anlage 66 Nachteile durch die Neuordnung der Nahverkehrsbereiche der Bundespost im Fernsprechwesen SchrAnfr B71 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Müller (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 15287* D VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Anlage 67 Erstattungsbetrag für Aufwendungen baulicher Schallschutzmaßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm SchrAnfr B72 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau 15288* A Anlage 68 Verhandlungen mit der DDR über einen Ausbau der Autobahn Obersuhl–Eisenach und einen weiteren Übergang über die Zonengrenze bei Herleshausen SchrAnfr B73 23.01.76 Drs 07/4632 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B74 23.01.76 Drs 07/4632 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15288* B Anlage 69 Prüfung niedersächsischer Standorte für die Errichtung einer Mülldeponie in Verbindung mit einer Wiederaufbereitungsanlage SchrAnfr B75 23.01.76 Drs 07/4632 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B76 23.01.76 Drs 07/4632 Seiters CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT 15288* D Anlage 70 Möglichkeiten des Erwerbs der Fachprogramme des Bundesministers für Forschung und Technologie; Zahl und Auswahl der im Forschungsministerium tätigen Berater in Fachausschüssen, Ad-hoc-Ausschüssen und sonstigen Gremien SchrAnfr B77 23.01.76 Drs 07/4632 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B78 23.01.76 Drs 07/4632 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT 15289* A Anlage 71 Kürzung des Förderungsbetrages bei vier nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geförderten Kindern um jeweils 60 DM bei einer Gehaltserhöhung von netto 120 DM SchrAnfr B79 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW 15289* B Anlage 72 Förderungsmittel des Bundes in den Jahren 1974, 1975 und 1976 für den Schulversuch Kooperative Gesamtschule Altenkirchen SchrAntw B80 23.01.76 Drs 07/4632 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B81 23.01.76 Drs 07/4632 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW 15289* D Anlage 73 Möglichkeiten einer beruflichen Ausbildung geistig Behinderter SchrAnfr B82 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15290* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15219 219. Sitzung Bonn, den 30. Januar 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 30. 1. Adams * 30. 1. Ahlers 30. 1. Dr. Achenbach * 30. 1. Dr. Ahrens ** 30. 1. Dr. Aigner * 30. 1. Alber ** 30. 1. Dr. Artzinger * 30. 1. Amrehn ** 30. 1. Dr. Becher (Pullach) 30. 1. Behrendt * 30. 1. Biehle 30. 1. Dr. von Bismarck 30. 1. Dr. Böger 30. 1. Frau von Bothmer ** 30. 1. Brandt 30. 1. Breidbach 30. 1. Büchner (Speyer) ** 30. 1. Prof. Dr. Burgbacher * 30. 1. Bühling 30. 1. Dr. Corterier * 30. 1. Dr. Dollinger 13. 2. Dr. Enders ** 30. 1. Engelsberger 30. 1. Entrup 13. 2. Prof. Dr. Erhard 30. 1. Fellermaier * 30. 1. Dr. Früh 30. 1. Flämig * 30. 1. Gerlach (Emsland) * 30. 1. Dr. Geßner ** 30. 1. Glombig 30. 1. Dr. Gölter ** 30. 1. Haase (Fürth) ** 30. 1. Handlos 30. 1. Dr. Holtz ** 30. 1. Horn 30. 1. Hussing 30. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 30. 1. Jahn (Marburg) 30. 1. Kater 30. 1. Dr. Kempfler ** 30. 1. Dr. Klepsch ** 30. 1. Krall ' 30. 1. Dr. Kreile 30. 1. Kroll-Schlüter 30. 1. Lagershausen ** 30. 1. Lange * 30. 1. Lautenschlager * 30. 1. Lemmrich ** 30. 1. Lenzer ** 30. 1. Liedtke 30. 1. Lücker * 30. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Marquardt ** 30. 1. Mattick ** 30. 1. Maucher 30. 1. Memmel * 30. 1. Dr. Mende ** 30. 1. Müller (Mülheim) * 30. 1. Dr. Müller (München) ** 30. 1. Mursch * 30. 1. Frau Dr. Orth 30. 1. Pawelczyk ** 30. 1. Pieroth 30. 1. Richter ** 30. 1. Russe 30. 1. Dr. Schäuble ** 30. 1. Prof. Dr. Schellenberg 30. 1. Schmidhuber 30. 1. Schmidt (Kempten) ** 30. 1. Schmidt (München) * 30. 1. von Schoeler 30. 1. Schonhofen 21. 2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 30. 1. Schwabe * 30. 1. Dr. Schwencke ** 30. 1. Dr. Schwörer * 30. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 30. 1. Seibert 30. 1. Seiters 30. 1. Sieglerschmidt ** 30. 1. Springorum * 30. 1. Dr. Starke (Franken) * 30. 1. Stücklen 30. 1. Strauß 30. 1. Suck * 30. 1. Tönjes 30. 1. Dr. Vohrer ** 30. 1. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 2. Dr. Wagner (Trier) 30. 1. Walkhoff * 30. 1. Walther ** 30. 1. Dr. Wallmann 30. 1. Frau Dr. Walz * 30. 1. Dr. Warnke 30. 1. Weber (Heidelberg) 30. 1. Dr. von Weizsäcker 30. 1. Wende ** 30. 1. Dr. Wörner 30. 1. Frau Dr. Wolf ** 30. 1. Wolf 30. 1. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Frage A 14): Wird die Bundesregierung die entsprechenden Entwürfe bei den gesetzgebenden Körperschaften mit dem Ziel einbringen, in Konzernabschlüsse nach den §§ 329 ff. des Aktiengesetzes und § 11 des Gesetzes über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen vom 15. August 1969 auch 15264* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 sogenannte Auslandstöchter einzubeziehen, so daß alle Konzerne zur Vorlage von "Weltabschlüssen" verpflichtet sind, und von welchen Erwägungen läßt sich die Bundesregierung in dieser Frage leiten? Die Einbeziehung von Konzernunternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, in den Konzernabschluß einer inländischen Konzernobergesellschaft ist bei der erstmaligen Einführung der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Konzernabschlüssen anläßlich der Aktienrechtsreform im Jahre 1965 geprüft worden. Auf die Einbeziehung wurde verzichtet, weil diese mit einer Reihe von Schwierigkeiten und zusätzlichen Belastungen verbunden ist; so z. B. mit der Umrechnung der Bilanzen in DM, der Anpassung dieser Abschlüsse an die Vorschriften des deutschen Rechts und der Prüfung dieser Abschlüsse. Da Neuland betreten wurde, sollten vor diesem Schritt zunächst einmal die Erfahrungen mit der Konzernrechnungslegung überhaupt abgewartet werden. Im Rahmen der Harmonisierung des Gesellschaftsrechts wird die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Kürze dem Rat den Entwurf einer Richtlinie zur Harmonisierung der Konzernrechnungslegungsvorschriften vorlegen. Dieser Entwurf, der die Aufstellung und Veröffentlichung einheitlicher Konzernabschlüsse in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zum Ziel hat, wird voraussichtlich außer dem Vorschlag, ausländische Konzernunternehmen einzubeziehen und damit Weltbilanzen zu erstellen, auch andere Punkte enthalten, die vom deutschen Recht abweichen. Bei dieser Sachlage wäre es nicht nur mit Rücksicht auf die betroffenen Unternehmen unzweckmäßig, sondern auch mit den Bemühungen um einheitliche Konzernrechnungslegungsvorschriften in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften nur schwer vereinbar, wenn die Bundesrepublik Deutschland vor der in absehbarer Zeit zu erwartenden Beschlußfassung über eine gemeinsame Lösung ohne zwingende Veranlassung die von Ihnen aufgegriffene Frage vorab einseitig regeln würde. Die Bundesregierung beabsichtigt daher gegenwärtig nicht, Änderungsvorschläge vorzulegen. Sie wird die Frage der Einbeziehung ausländischer Konzernunternehmen in inländische Konzernabschlüsse im Rahmen des angekündigten Richtlinienentwurfs prüfen und dabei auch die dann einzuholende Stellungnahme der gesetzgebenden Organe berücksichtigen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage A 17): Trifft es zu, daß die Bundesregierung im Rahmen ihrer Sparmaßnahmen für Soldaten den Zinsnachlaß für Bundesdarlehen aufhebt, und ist ihr bekannt, daß sich dadurch erhebliche Erhöhungen der Mieten ergeben, die für Soldaten einen zusätzlichen außergewöhnlichen finanziellen Substanzverlust bedeuten, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Folgelasten dieser genannten Aufhebung der Zinsnachlässe für Bundesdarlehen nicht den Soldaten und deren Familien aufzubürden, nachdem bereits erste Hinweise der Oberfinanzdirektionen ergangen sind? Im Zuge der Sparmaßnahmen ist bei den älteren, bis Ende 1968 mit Bundesdarlehen geförderten Mietwohnungen für Bundesbedienstete und Bundesangehörige eine Verringerung des Zinsnachlasses um 0,50 DM je qm Wohnfläche verfügt worden. Damit soll gleichzeitig eine Annäherung an die Mieten des sozialen Wohnungsbaues und eine Verringerung ungerechtfertigter Mietunterschiede gegenüber den neueren Wohnungen für Bundesbedienstete erreicht werden. Die Mietanhebung steht auch grundsätzlich in einem angemessenen Verhältnis zu den in den letzten Jahren nicht unerheblich gestiegenen Einkommen der Bundesbediensteten. Soweit in Einzelfällen ein Widerruf des Zinsnachlasses in der vorgesehenen Höhe nicht vertretbar sein sollte, habe ich mir aufgrund der von den Oberfinanzdirektionen in solchen Fällen vorzulegenden Berichte die Entscheidung vorbehalten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schirmer (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage A 35) : Ist dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen bekannt, daß häufig wiederkehrend Unannehmlichkeiten für die Deutsche Bundespost und vermeidbare Kosten durch Postgebühren für die Absender dadurch entstehen, daß Postsendungen zurückkommen, weil deren Zustellung trotz richtiger Anschrift erfolglos blieb, und was hat die Deutsche Bundespost getan, und welche Maßnahmen wird sie veranlassen, um ein Höchstmaß für die richtige Zustellung aller Postsendungen zu sichern? Werktäglich befördert die Deutsche Bundespost mehr als 30 Millionen Postsendungen. Davon werden nur 1,7 % als unzustellbar zurückgesandt, obwohl der Anteil der Sendungen mit unrichtiger bzw. unvollständiger Anschrift wesentlich höher ist. Die Deutsche Bundespost bemüht sich auch in solchen Fällen, die Empfänger mit vertretbarem Aufwand ausfindig zu machen. Bei der Millionenzahl der täglich zu bearbeitenden Sendungen und der Vielzahl der unter Zeitdruck tätigen Mitarbeiter ist leider nicht auszuschließen, daß auch einmal eine Sendung mit richtiger Anschrift zurückgesandt wird. Um dem möglichst zu begegnen, haben die Postämter Anweisung, nicht zugestellte Sendungen grundsätzlich vor der Rücksendung besonders zu überprüfen. An diese Vorschrift werden die Postämter regelmäßig erinnert. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/4632 Fragen A 43 und 44) : Hält die Bundesregierung die Preiserhöhung für Benzin durch einige Mineralölfirmen um zwei Pfennige mit der Begründung von Produktionskostenerhöhungen als Folge des Benzinbleigesetzes für gerechtfertigt? Auf Grund welcher Informationen kommt die Bundesregierung zu ihrer Auffassung in dieser Frage? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15265* Die Bundesregierung hat in dem von ihr eingebrachten und vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Ergänzungsgesetz zum Benzinbleigesetz die Gewährung von Ausnahmegenehmigungen für die Herstellung bzw. den Import höher verbleiten Benzins nach dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des Benzinbleigesetzes am 1. Januar 1976 von einer Ausgleichsabgabe in Höhe von 2 Pf pro Liter abhängig gemacht. Das Ergänzungsgesetz anerkennt mit dieser Regelung die Tatsache, daß die Herstellung von Benzin mit reduziertem Bleigehalt bei im übrigen gleicher Qualität erhebliche Investitionen an den Raffinerieanlagen erforderlich gemacht hat und deshalb teurer ist. Dies bedeutet nicht notwendig, daß Benzin um diesen Betrag teurer werden muß, da der Benzinpreis vom Wettbewerb bestimmt wird. Daß dieser Wettbewerb auch funktioniert, haben die zahlreichen oft vergeblichen Versuche der Mineralölgesellschaften im vergangenen Jahr gezeigt, im Markt höhere Preise durchzusetzen. Das Ergänzungsgesetz ist im übrigen ganz wesentlich ein Beitrag zu diesem Wettbewerb, weil mit der Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung die Versorgung der auf Importe angewiesenen und damit für den Wettbewerb wesentlichen Anbieter sichergestellt worden ist. Bei der Bemessung der Ausgleichsabgabe hat sich die Bundesregierung auf eine vom Bundesminister des Innern bei der Ingenieur-Firma Heinrich Koppers GmbH in Auftrag gegebenen Studie gestützt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage A 48) : Trifft es zu, daß bei der 7,5prozentigen Investitionszulage an die Werftindustrie Prämien auf Kosten der Steuerzahler — etwa auch Schiffe für Japan - mitfinanziert wurden? Die Schiffbauindustrie kann Investitionszulagen nur für ihre Investitionen beantragen, zu denen Schiffe nur in Ausnahmefällen gehören werden. Es ist allerdings zu erwarten, daß deutsche Reeder für ihre Schiffbauaufträge, auch sofern sie an japanische Werften gegeben werden, Investitionszulage beantragen. Das Ausmaß solcher Anträge läßt sich jedoch z. Z. nicht ermitteln. Die Gründe dafür hat die Bundesregierung zuletzt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schröder, Narjes u. a. vom 13. Januar 1976 (Drucksache 7/4561) dargestellt. In dieser Antwort ist auch ausgeführt, daß eine Ausnahme für Auftragsvergaben ins Ausland aus völkerrechtlichen und handelspolitischen Gründen nicht sachgerecht gewesen wäre. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage A 49) : Ist die Bundesregierung bereit, ihre mir in den Fragestunden am 15. Januar 1976 und 21. Januar 1976 erteilten Antwort, „daß sich die Schwächen in der regionalen Wirtschaftsstruktur in Ostfriesland nicht verstärkt, sondern eher vermindert haben" mit Rücksicht auf die vom SPD-Fraktionssprecher im Niedersächsischen Landtag am 16. Januar 1976 getroffene Feststellung, „Die Arbeitslosigkeit sei trotz aller Hilfen in Ostfriesland noch nie so hoch gewesen wie heute", noch einmal zu überprüfen? Die Antwort der Bundesregierung bezog sich nicht auf die absolute Höhe der Arbeitslosenquoten sondern auf ihren Vergleich zum Bundesdurchschnitt, der erst eine Wertung im Gesamtzusammenhang erlaubt. Daher hält die Bundesregierung eine nochmalige Überprüfung ihrer am 15. und 21. Januar 1976 erteilten Antworten für nicht erforderlich, vielmehr kann die Bundesregierung erneut feststellen: 1969 betrug die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote in Emden noch das 4,2fache und in Leer das 5fache des Bundesdurchschnitts, 1975 ist der Abstand in Leer auf das 2,1 fache und in Emden auf das 1,8fache gesunken. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage A 50) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Neufassung des Arbeitsförderungsgesetzes eine besondere Härte für Aussiedler aus osteuropäischen Ländern mit sich bringt, die vor Planung dieser Neufassung zunächst einen vom Arbeitsamt geförderten Lehrgang für die deutsche Sprache besucht haben und jetzt nach dem neuen Wortlaut des Gesetzes vor Ablauf von drei Jahren keine Förderung für einen berufsorientierten Lehrgang mehr erhalten können, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Ausnahmegenehmigungen bzw. flexible Handhabung des Gesetzes in diesen besonderen Härtefällen für Abhilfe zu sorgen? Bisher konnte noch nicht geklärt werden, ob die Förderung allgemeiner Sprachkurse für Aussiedler Teil der im Arbeitsförderungsgesetz geregelten Förderung der beruflichen Bildung ist oder ob diese Aufgabe vorrangig von einer anderen Seite durchzuführen ist. In beiden Fällen würden sich aus den im Zuge des Haushaltsstrukturgesetzes geschaffenen neuen Anforderungen an die Berufstätigkeit der Teilnehmer keine Förderungshindernisse ergeben. Die Bundesanstalt könnte dann nach einem Sprachlehrgang ohne weiteres die Teilnahme an einer Berufsbildungsmaßnahme fördern. Bis zur Klärung dieser Frage wird der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung durch eine Rechtsverordnung, die bereits vorbereitet wird, die Voraussetzungen dafür schaffen, daß Aussiedler alsbald nach einem von der Bundesanstalt geförderten Sprachlehrgang auch Förderungsleistungen für eine berufliche Bildungsmaßnahme erhalten können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Grützmann (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage A 52) : 15266* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Wieviel Anträge auf Kindergeld liegen noch bei den Verwaltungen der Arbeitsämter unbearbeitet, und wann ist mit dem Abschluß zu rechnen? Bei der Bundesanstalt für Arbeit wurden bis Ende 1975 mehr als 6,3 Millionen Kindergeldanträge nach neuem Recht gestellt. Hinzu kommen monatlich rund 85 000 neue Kindergeldfälle. Rund 72 300 Anträge sind zur Zeit noch nicht erledigt. Die Arbeitsämter bearbeiten die Kindergeldanträge im allgemeinen in 2-3 Wochen, so daß einschließlich der Laufzeit für die Überweisung des Kindergeldes die Berechtigten das Kindergeld in aller Regel innerhalb des gesetzlichen zweimonatigen Zahlungszeitraumes erhalten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen A 53 und 54) : Treffen Meldungen zu, die Opel AG habe im vergangenen Jahr über 3000 ausländische nicht aus der Europäischen Gemeinschaft stammende Arbeitnehmer neu eingestellt, und was wurde bejahendenfalls — im einzelnen unternommen, um statt dessen deutsche Arbeitslose zu vermitteln? Trifft es zu, daß die Bundesanstalt für Arbeit bei Landesarbeitsämtern neue Planstellen schafft, um ihren Monopolanspruch auch hei der Vermittlung von Führungskräften durchzusetzen, und — bejahendenfalls — welcher finanzielle Aufwand ist damit verbunden? Zu Frage A 53: Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat mir als Ergebnis seiner Ermittlungen folgendes mitgeteilt: Auf Grund der von der Firma Opel AG seit dem 10. März 1975 erteilten Vermittlungsaufträge sind der Firma bis Ende 1975 insgesamt 11 689 Bewerber vorgeschlagen worden, darunter 7 040 deutsche Arbeitnehmer und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft. Eingestellt hat die Firma Opel AG insgesamt 8 230 Arbeitnehmer, unter ihnen 4 849 deutsche Arbeitnehmer und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft. Die Vermittlungsbemühungen der Bundesanstalt für Arbeit bezogen sich zunächst ausschließlich auf deutsche Arbeitnehmer und Staatsangehörige eines EG-Mitgliedstaates. Im überörtlichen Vermittlungsausgleich konnten Bewerber nicht nur aus Hessen, sondern auch aus Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg vermittelt werden. Erst nachdem sich herausgestellt hatte, daß deutsche und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer nicht in ausreichender Zahl gewonnen werden konnten, wurden auch andere ausländische Arbeitnehmer in die Vermittlungsbemühungen einbezogen. Ich habe den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit gebeten, mir Einzelheiten zu dem Rüsselsheimer Fall mitzuteilen und zu erläutern, warum nicht mehr deutsche Arbeitnehmer vermittelt werden konnten. Ich bin gern bereit, Sie zu unterrichten, sobald der Bericht des Präsidenten der Bundesanstalt vorliegt. Zu Frage A 54: Die Bundesanstalt für Arbeit beabsichtigt im Hinblick auf ihre Haushaltslage nicht, neue Planstellen für die Vermittlung von Führungskräften der Wirtschaft zu schaffen. Das gilt sowohl für das „Büro Führungskräfte der Wirtschaft" bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung — ZAV — in Frankfurt als auch für die regionalen Fachvermittlungsstellen bei den Landesarbeitsämtern. Ich gehe davon aus, daß die von Ihnen angesprochene Aufgabe mit den vorhandenen Kräften gut erfüllt werden kann. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten de Terra (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage A 58) : Treffen Meldungen zu, daß die Bundesregierung Reden aus der verteidigungspolitischen Debatte des Deutschen Bundestags vorn 15. Januar 1976 drucken lassen und in Broschürenform an die Truppe verteilen will, welche Reden sollen in dieser Broschüre enthalten sein, und welcher Kostenaufwand ist mit ihrem Druck und Versand verbunden? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Reden aus der verteidigungspolitischen Debatte des Deutschen Bundestages vom 15. Januar 1976 gedruckt an die Truppe verteilen zu lassen. Das Bundesverteidigungsministerium verteilt jedoch die zur politischen Bildung angekaufte Wochenzeitung „Das Parlament", in deren Nummern 4 und 5 die Verteidigungsdebatte abgedruckt ist, in einer Auflage von 5 480 Exemplaren bis zu den Kompanien. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Rede des Herrn Bundesministers der Verteidigung vom 15. Januar 1976 wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung zur unmittelbaren Information der führenden Mitarbeiter im Bundesministerium der Verteidigung und als Diskussionsunterlage für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vervielfältigen zu lassen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 550,— DM. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen A 59 und 60) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15267* Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, als Ersatz für das aufgelöste Amphibische Transport- und Umschlagbataillon zwei Einheiten aus anderen Gebieten - notfalls auch aus anderen Bundesländern — nach Emden zu verlegen, um negative Auswirkungen auf die Wirtschaftskraft und die Sicherung der Arbeitsplätze in diesem Raum zu verhindern? Hält der Bundesverteidigungsminister an seiner ursprünglichen Absicht fest, die Küstendienstschule Großenbrode sowie die Marinekraftfahrausbildung Bremerhaven von ihren jetzigen Standorten nach Emden zu verlegen, um damit gleichzeitig unnötige Kosten für den Neubau von Kasernen zu vermeiden? Zu Frage A 59: Da die Bundesmarine keine Anschlußverwendung hat, besteht die Absicht, die Karl-von-Müller-Kaserne in Emden durch Einheiten einer anderen Teilstreitkraft zu belegen. Die erforderliche Bedarfsprüfung ist veranlaßt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Sobald die neue Stationierungsplanung festliegt, werde ich Sie gerne abschließend unterrichten. Zu Frage A 60: Eine Absicht, die Marineküstendienstschule nach Emden zu verlegen, hat seitens des Bundesministers der Verteidigung nicht bestanden. In die zunächst marineintern angestellten Untersuchungen für eine mögliche Anschlußnutzung der in Emden freiwerdenden Kasernenanlage wurde neben anderen Dientstellen auch die Marineküstendienstschule einbezogen. Dabei ergab sich, daß die Argumente für eine Beibehaltung der jetzigen Stationierung in Großenbrode aus militärisch-fachlicher Hinsicht eindeutig überwogen. Es durfte außerdem nicht außer Betracht bleiben, daß ein Abzug der Schule aus Großenbrode den industriearmen Bereich Ostholstein außerordentlich hart getroffen hätte. Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß es eine ,.Marinekraftfahrausbildung" in Bremerhaven nicht gibt. Sie meinen vermutlich die Inspektion für die Ausbildung von Kraftfahrzeugtechnikern, die der Technischen Marineschule II angegliedert ist. Unnötige Kosten entstehen bei einer späteren Verlegung dieser Inspektion nach Großenbrode nicht, da auch in Emden entsprechende Zusatzbauten erfolgen müßten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage A 65) : Wird die Bundesregierung — gegebenenfalls auch durch steuerliche Mittel — auf gemeinnützige Baugesellschaften einwirken, damit der neugeschaffene Mustermietvertrag wenigstens in diesem Bereich in Zukunft Anwendung findet? Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen sind nach den Vorschriften des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts verpflichtet, Verträge nach Mustern abzuschließen, die der Spitzenverband aufgestellt hat und die obersten Landesbehörden gebilligt haben. Spitzenverband ist der Gesamtverband Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen. Er hat unser Ministerium davon unterrichtet, daß er zur Zeit alle vorhandenen Vertragsmuster überarbeitet. Auch die Mietvertragsmuster sollen der Entwicklung angepaßt werden. Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, daß auch die Anregungen des allgemeinen Mustermietvertrages berücksichtigt werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage A 66) : Bis wann ist mit der von der Bundesregierung auf der Drucksache 7/4580 angekündigten Anpassung des Erstattungshöchstbetrags nach § 9 Abs. 4 des Fluglärmgesetzes zu rechnen, und in welcher finanziellen Größenordnung wird sich diese Anpassung für Aufwendungen baulicher Schallschutzmaßnahmen im Vergleich zu dem derzeit geltenden Höchstbetrag von 100 DM pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen? Wie die Bundesregierung in ihrem Bericht vom 15. Januar 1976 — Drucksache 7/4580 — über das Ergebnis der Prüfung der Kosten für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz dargelegt hat, ist nach der Sachlage auf dem Baumarkt davon auszugehen, daß sich die Preisentwicklung in der fraglichen Zeit bei den relevanten schalldämmenden Bauteilen im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung im Hochbau vollzogen hat. Dieser Entwicklung will die Bundesregierung Rechnung tragen. Die erforderlichen Maßnahmen sind eingeleitet. Ein entsprechender Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung des Erstattungshöchstbetrages wird vorbereitet. Ein Zeitpunkt für den Erlaß einer solchen Verordnung kann wegen der erforderlichen Abstimmung unter den beteiligten Bundesressorts derzeit nicht genannt werden. Das gilt auch für Höhe und Umfang einer Änderung des Erstattungsbetrages. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage A 67): Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang etwa glaubt die Bundesregierung, die in ihrem Bericht (Drucksache 7/4580 Nr. 3) angekündigte Absicht, den Erstattungshöchstbetrag nach § 9 Abs. 4 des Fluglärmgesetzes zu erhöhen, verwirklichen zu können? Wie die Bundesregierung in ihrem Bericht vom 15. 1. 1976 — Drucksache 7/4580 — über das Ergebnis der Prüfung der Kosten für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz darge- 15268* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 legt hat, ist nach der Sachlage auf dem Baumarkt davon auszugehen, daß sich die Preisentwicklung in der fraglichen Zeit bei den relevanten schalldämmenden Bauteilen im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung im Hochbau vollzogen hat. Dieser Entwicklung will die Bundesregierung Rechnung tragen. Die erforderlichen Maßnahmen sind eingeleitet. Ein entsprechender Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung des Erstattungshöchstbetrages wird vorbereitet. Ein Zeitpunkt für den Erlaß einer solchen Verordnung kann wegen der erforderlichen Abstimmung unter den beteiligten Bundesressorts derzeit nicht genannt werden. Das gilt auch für Höhe und Umfang einer Änderung des Erstattungsbetrages. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage A 73) : Warum hat die Bundesregierung für Bulletin vom 22. Dezember 1975 den Brief nicht abgedruckt, den der Chef der Tiefbauabteilung beim Senator für das Bau- und Wohnungswesen an das Verkehrsministerium der DDR gerichtet hat, in dem steht, der Senat sei bereit, „Gespräche über die im Zusammenhang mit der Öffnung des Teltowkanals stehenden Fragen aufzunehmen", und der am 19. Dezember 1975 im Schöneberger Rathaus vom Chef der Senatskanzlei, Herz, dem Beauftragten der DDR, Mitdank, übergeben wurde? Die Bundesregierung hat den genannten Brief nicht im Wortlaut im Bulletin abgedruckt, weil es ihr ausreichend erschien, den Inhalt des Schreibens darzulegen. Eine Ablichtung des Briefes füge ich zu Ihrer Kenntnisnahme bei. Sehr geehrter Herr Schlimper! Ich teile Ihnen im Auftrag des Senators für Bau- und Wohnungswesen unter Bezugnahme auf den vorangegangenen Fernschreibwechsel mit, daß der Senat bereit ist, am 22. Dezember 1975 Gespräche über die mit der Öffnung des Teltow-Kanals im Zusammenhang stehenden Fragen aufzunehmen. Wenn Sie mit dem obengenannten Terminvorschlag einverstanden sind, würde ich an diesem Tag um 14.00 Uhr an der Übergangsstelle Sandkrugbrücke eintreffen. Mit vorzüglicher Hochachtung Im Auftrag Lekutat Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage A 89) : Trifft es zu, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf die Verletzung von Grund- und Menschenrechten oder deren Aufhebung in den Staaten der Dritten Welt unterschiedlich reagiert hat, und wie rechtfertigt die Bundesregierung dies gegebenenfalls? Die in der Frage enthaltene Verallgemeinerung trifft nicht zu. Ich weise im übrigen auf meine Antworten auf die Fragen Nr. 90 und 91 des Abgeordneten Dr. Todenhöfer hin. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen A 90 und 91) : Trifft es zu, daß Bundesminister Bahr in einem Interview im „Sozialdemokrat Magazin" Nr. 6/75 gesagt hat: „Keine Entwicklungshilfe dort, wo Menschenrechte mißachtet werden, die vorher geachtet wurden", und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Meinung? Falls die Bundesregierung dise Auffassung teilt, nach welchen Kriterien erfolgt die Anwendung dieses Grundsatzes? Zu Frage A 90: Der zitierte Satz ist aus dem Zusammenhang gerissen. Das vollständige Zitat aus der Nr. 6/75 des „Sozialdemokrat Magazin" lautet: „Zwischen Indonesien und Chile besteht ein grundlegender Unterschied. Seit der Unabhängigkeit Indonesiens im Jahre 1948 ist das Militär die einzige bestehende nationale Organisation, die Träger der Entwicklung des Landes ist. In Chile dagegen hat das Militär eine sehr lange demokratische Tradition abrupt gebrochen. In diesem Falle bleibe ich, wie bereits im Falle Griechenlands vor einigen Jahren, dabei: Keine Entwicklungshilfe dort, wo Menschenrechte mißachtet werden, die vorher geachtet wurden. Jedes Land ist frei, seinen Weg zu wählen und seine Entscheidungen zu treffen. Wir auch!" Die Bundesregierung teilt diese Meinung. Zu Frage A 91: Diese Frage hat die Bundesregierung bereits mehrfach vor dem Deutschen Bundestag beantwortet, zuletzt in ihrer Antwort auf die Frage des Kollegen Spranger vom 22. Mai 1975: „Ein Vergleich zwischen zwei Empfängerländern deutscher Kapitalhilfe ist in genereller Hinsicht nicht möglich, weil Grundlagen und Ursachen ihrer jeweiligen weiteren Entwicklung völlig verschieden sind. Die länderspezifischen Voraussetzungen bestimmen nach sorgfältigem Abwägen die Entscheidung über die Art der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit." Diese Auffassung hat sich nicht geändert. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15269* Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 1) : Ist die Bundesregierung bereit, in gleicher Weise wie die Landesregierung von Baden-Württemberg, verbindlich zu erklären, daß sie in den letzten sechs Wochen vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg in diesen Land keine Anzeigen und sonstige für den Wahlkampf relevanten Publikationen veröffentlichen wird? Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat bisher der Bundesregierung gegenüber nicht erklärt, daß sie beabsichtige, sechs Wochen vor der Landtagswahl keine Anzeigen und Informationsschriften zu veröffentlichen. Unabhängig davon hat die Bundesregierung nicht die Absicht, mit Anzeigen oder Broschüren in den Wahlkampf einzugreifen, es sei denn, sie würde durch Angriffe einzelner Landesregierungen oder der Parteien dazu genötigt, ihre Auffassung zu verdeutlichen und falschen Darstellungen entgegenzutreten. Von ihrer Informationspolitik gegenüber den Bürgern unseres Landes kann sich die Bundesregierung nicht suspendieren, auch nicht während der Zeit des Wahlkampfes, da die Organtätigkeit der Regierung in dieser Zeit nicht ruht. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 2) : Trifft es zu, daß Bundesminister Genscher zur Absage des Treffens mit „DDR"-Vertreter Michael Kohl seitens des bayerischen Ministerpräsidenten wegen der kurz vorher öffentlich bekanntgewordenen Zwangsadoption die Meinung vertreten hat, die Reaktion von Herrn Goppel sei „verständlich und angemessen", und wie ist bejahendenfalls diese Aussage vereinbar mit der von Bundeskanzler Schmidt einem Journalisten gegenüber erteilten Antwort auf die gleiche Frage, „Ich glaube nicht, daß sie etwas geschadet hat. Oh sie angemessen war, kann man bezweifeln."? Bundesminister Genscher hat die Reaktion des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. h. c. Alfons Goppel als vor dessen Informationshintergrund angemessen und verständlich bezeichnet. Der Bundeskanzler hat Zweifel an der Angemessenheit der Reaktion nicht ausgeschlossen. Darin sieht die Bundesregierung weder formal noch inhaltlich einen Widerspruch. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 3) : Ist es richtig, daß alle deutschen Auslandsvertretungen mit der in dem Verlag „Neue Gesellschaft GmbH" herausgebrachten „Referatezeitschrift zur politischen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland — DDR-Report" beliefert werden, und in welchem Umfang informiert die Bundesregierung ihre Auslandsvertretungen über entsprechendes Schrifttum in der Bundesrepublik Deutschland? 1. Es trifft nicht zu, daß vom Auswärtigen Amt alle Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland mit der „Referatezeitschrift zur politischen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland DDR Report" beliefert werden. Für die Auslandsvertretungen, die das wünschen, — derzeit ca. 70 — wird vielmehr mit Zustimmung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen, das die Herausgabe der oben genannten Zeitschrift fördert, diese den üblichen Kuriersendungen des Auswärtigen Amts beigefügt. 2. Zum zweiten Teil Ihrer Frage darf ich auf meine schriftliche Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Dr. Riedl (Sitzungsprotokoll vom 18. Januar 1974) verweisen, die im Prinzip auch weiterhin hinsichtlich der Unterrichtung der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland gilt. Wie damals gesagt, erhalten die Vertretungen neben Tages- und Wochenzeitungen, Gesetzes- und Verordnungsblättern, Statistischen Mitteilungen ca. 40 Zeitschriften der verschiedensten Gebiete. Hiervon seien beispielsweise genannt das „EuropaArchiv", „Außenpolitik", „Vereinte Nationen", „Archiv der Gegenwart", „Merkur", „Übersee-Rundschau", „Frankfurter Hefte". Außerdem gehen den Vertretungen u. a. die „German Tribune", die 7mal jährlich erscheinende Broschüre „Das politische Buch", der monatlich erscheinende „Kultur-Brief" und „German Studies" zu. Die Belieferung der Vertretungen richtet sich nach den Anforderungen der Vertretungen und den hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 4) : Trifft es zu, daß — wie in der Presse gemeldet — für einen 120 km langen Zonengrenzabschnitt etwa 18 Mann Kontrolldienst insgesamt eingesetzt sind? Sie beziehen sich offenbar auf einen Zeitungsartikel, in dem behauptet wurde, „an dem 120 Kilometer langen Zonengrenzabschnitt, für den die Abteilung in Bayreuth zuständig ist, wird der Kontrolldienst im 24-Stunden-Rhythmus nur von sechs Streifen mit je drei Mann wahrgenommen" und „in den anderen Abschnitten der insgesamt 1 346 Kilometer langen Zonengrenze ist die Lage nicht anders" . Diese Darstellung ist in dieser Form nicht zutreffend. Sie läßt auch außer Betracht, daß die polizeiliche Überwachung der Grenzen nicht allein dein Bundesgrenzschutz obliegt. So wird diese Aufgabe 15270* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 aufgrund eines Verwaltungsabkommens in Bayern auch von der Bayerischen Grenzpolizei wahrgenommen. Weiterhin wurden den Behörden der Zollverwaltung nach § 62 des Bundesgrenzschutzgesetzes durch Rechtsverordnung gesetzliche Grenzschutzaufgaben des BGS zur Ausführung übertragen. Durch die Koordinierung aller Streifen dieser zwei bzw. drei Grenzsicherungsorgane (Ausrichtung der Streifen nach Zahl, Zeit und Raum) ergibt sich eine erheblich höhere Überwachungsdichte, als es in dem Zeitungsartikel geschildert wird. Ich bitte um Verständnis, daß ich Einzelangaben über die tatsächliche Dichte und Methode der Grenzüberwachung an dieser Stelle zur Wahrung von Sicherheitsinteressen nicht machen kann. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 6) : Trifft es zu, daß auch bei Versetzungen, die aus dienstlichen Gründen erfolgen, der bisher gewährte Fahrkostenzuschuß Angehörigen des öffentlichen Dienstes ab 1. Januar 1976 nicht mehr gewährt wird, und wenn ja, denkt die Bundesregierung an eine Änderung dieser Maßnahme? Wenn Angehörige des öffentlichen Dienstes nach dem 31. Dezember 1975 an einen anderen Dienstort versetzt werden, kann der Fahrkostenzuschuß nach der zum 1. Januar 1976 getroffenen Neuregelung nicht mehr gewährt werden. Diese Maßnahme beruht auf dem Beschluß der Bundesregierung zur Verbesserung der Haushaltsstruktur vom 10. September 1975, die im Jahre 1963 wegen des Arbeitskräftemangels im öffentlichen Dienst als widerrufliche Werbemaßnahme eingeführte Fahrkostenzuschußregelung mit Wirkung vom 1. Januar 1976 aufzuheben. Um die Auswirkungen auf die vorhandenen Fahrkostenzuschußempfänger zu mildern, ist später eine Übergangsregelung beschlossen worden, die von den Verhältnissen am 31. Dezember 1975 ausgeht. Der Fahrkostenzuschuß wird danach mit bestimmten Maßgaben so lange weitergewährt, als diese Verhältnisse unverändert bleiben. Bei Änderung der dienstlichen Verhältnisse — wie z. B. bei Versetzungen — muß somit der Fahrkostenzuschuß nach der aufgehobenen Regelung entfallen. Die Frage, ob aufgrund der nach der Versetzung bestehenden neuen Verhältnisse Fahrkosten für die regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte ganz oder teilweise erstattet werden können, entscheidet sich vom 1. Januar 1976 an allein nach den hierfür allgemein geltenden umzugskostenrechtlichen Vorschriften. Vor Umzug des Beamten an seinen neuen dienstlichen Wohnsitz kommt insbesondere § 6 der Trennungsgeldverordnung (TGV) in Betracht, wonach Fahrkosten unter den dort bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig sind. Eine Änderung ist nicht beabsichtigt. Die Übergangsregelung will mit der Festschreibung auf die Verhältnisse am 31. Dezember 1975 bewußt das Entstehen neuer Fälle verhindern. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/4632 Fragen B 7 und 8) : Welcher Betrag wurde dem Deutschen Musikrat für die Jahre 1975 und 1976 zur Verfügung gestellt? Nach welchen Kriterien werden die dem Deutschen Musikrat zur Verfügung gestellten Mittel verteilt? Der Deutsche Musikrat — zugleich Sektion Bundesrepublik Deutschland im Internationalen Musikrat — vertritt das deutsche Musikleben in seiner Gesamtheit sowohl national wie international. Er ist Zusammenschluß aller Organisationen sowie namhafter Einzelpersönlichkeiten des deutschen Musiklebens. Zusammen mit den Ländern ermöglicht der Bundesminister des Innern durch Gewährung von Zuschüssen die Unterhaltung der Geschäftsstelle, die Durchführung satzungsbedingter und anderer Aufgaben von zentraler grundsätzlicher Bedeutung für das Musikleben der Bundesrepublik Deutschland in seiner Gesamtheit und in der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Die Höhe des Bundeszuschusses betrug 1975 199 300 DM; für 1976 wurden zunächst 217 000 DM unverbindlich vorgemerkt. Darüber hinaus fördert der Bundesminister des Innern seit 1975 den vom Deutschen Musikrat getragenen Deutschen Musikwettbewerb für hervorragende deutsche Nachwuchskünstler durch Übernahme der Veranstaltungskosten. Preise und Stipendien für die ausgezeichneten Künstler stellen die Länderkultusministerien und private Stiftungen zur Verfügung (Bundeszuschuß 1975: 112 800 DM; unverbindliche Vormerkung für 1976: 154 500 DM). Daneben fördern 1975 1976 in DM a) das Auswärtige Amt — die Unterhaltung der 148500 151 400 Geschäftsstellen für (Personalausg.) internationale Beziehungen des Deutschen 54 200 51 600 (Sachausgaben) Musikrates — verschiedene Einzelprojekte (Gastspielreisen deutscher Chöre 810 000 799 200 usw. ins Ausland, Ausgleichszahlungen für Musikfachkräfte) b) der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15271* 1975 1976 in DM Projekt „Beobachtung 70 000 75 000 und Berichterstattung über innerdeutsche Musikentwicklung" der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Arbeitstagungen und Unterhaltung der Geschäftsstellen für den Wettbewerb „Jugend musiziert" 526 000 470 000 und für das Bundesjugendorchester sowie verschiedene Einzelprojekte Maßgebend für die Verteilung der gewährten Mittel ist der jeweilige Wirtschaftsplan des Deutschen Musikrates. Er wird vom Präsidium nach Stellungnahme durch den Verwaltungsbeirat verabschiedet. Ihm gehören ein Vertreter meines Hauses als Beauftragter der fördernden Bundesministerien und ein Beauftragter der Länder an. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 9 und 10) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse einer Untersuchung des Instituts für Ökologische Chemie der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung, daß sich organische Fremdstoffe, wie chlorierte Kohlenwasserstoffverbindungen oder die in Kunststoffen enthaltenen Weichmacher, in Mülldeponien nicht vollständig zurückhalten lassen, sondern mit dem Sickerwasser in das Grundwasser gelangen können und auch von Pflanzen aufgenommen werden, und welche Möglichkeiten bestehen, diesen Gefahren vorzubeugen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung sogenannter umweltfreundlicher Schmiermittel in Zweitaktmotoren vor allem für den Sportbootverkehr auf Seen, und wird sie bei einer positiven Beurteilung die Entwicklung fördern? Zu Frage B 9: Die Bundesregierung ist über die Befunde der in der Frage genannten Untersuchungen des Instituts für Ökologische Chemie der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung aufgrund von Veröffentlichungen unterrichtet und nimmt wie folgt Stellung: Nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnisse darf es als unbestritten gelten, daß in Sickerwasser von Mülldeponien alle im Müllkörper enthaltenen löslichen Stoffe, u. a. auch die von den Wissenschaftlern gefundenen schwer abbaubaren Substanzen, nachgewiesen werden können. Die Bundesregierung geht davon aus, daß das Eindringen von Sickerwasser in den Untergrund und damit eine Verunreinigung des Grundwassers durch geeignete Abdichtung der Deponiebasis verhindert werden kann. Entsprechende Hinweise sind bereits in dem einschlägigen Merkblatt der ehemaligen Zentralstelle für Abfallbeseitigung des Bundesgesundheitsamtes enthalten. Nach Mitteilung des Umweltbundesamtes sind die Untersuchungen des Instituts für Ökologische Chemie an drei Deponien in den Niederlanden durchgeführt worden Von seiten der zuständigen niederländischen Behörde wurde kritisiert, daß bei der Entnahme der Sickerwasserproben kein Hydrogeologe beteiligt war. Somit sei nicht sicher, daß die nachgewiesenen organischen Fremdstoffe allein aus dem Sickerwasser der Deponien und nicht auch von angrenzenden landwirtschaftlichen Anbauflächen stammen. Bei der Untersuchung wurden hochempfindliche Nachweisverfahren angewandt. Für die hier angesprochenen organischen Fremdstoffe wurden Konzentrationen zwischen 1 bis 120 millionstel Gramm pro Liter ermittelt. Nach heutiger Kenntnis stellen diese Mengen für den Menschen und seine Umwelt kein akutes Risiko dar. Einwirkungen von Abfallablagerungen auf das Grundwasser wurden auch im Bundesgebiet erforscht. Weitere Vorhaben sind im Umweltforschungsplan 1976 vorgesehen. Zu Frage B 10: Die in den letzten Jahren verschärften Anforderungen im Umweltschutz haben die Mineralölwirtschaft veranlaßt, nach Schmiermitteln für Zweitaktmotoren mit verminderter Schädlichkeit für Gewässer zu suchen. Einige der neu entwickelten Produkte befinden sich inzwischen auf dem Markt. Gegenüber den bisher zum Einsatz kommenden Schmiermitteln sollen insbesondere die biologische Abbaubarkeit verbessert und die Toxizität herabgesetzt sein. Umfassende Untersuchungen unter Einbeziehung der Wirkungen etwaiger Additive und der Abbauprodukte sind noch im Gange. Hierzu sind auch einheitliche Meßmethoden und Untersuchungsprogramme festzulegen. Insbesondere im Rahmen der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee wird zur Zeit in dieser Richtung gearbeitet. Die Bundesregierung beobachtet aufmerksam die Entwicklungsarbeiten. Eine umfassende Beurteilung wird erst nach Abschluß der Untersuchungen möglich sein. Ich werde Ihnen hierzu weitere Informationen zuleiten. Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen der Mineralölwirtschaft um umweltfreundlichere Schmiermittel und unterstützt die Schaffung einheitlicher und objektiver Kriterien für die Untersuchung der Auswirkungen auf die Gewässer. Jedoch stellt auch der Eintrag sogenannter umweltfreundlicher Schmiermittel in Gewässer eine Belastung dar, die, soweit wie möglich, vermieden werden soll. Insbesondere an Seen, die der Trinkwasserversorgung dienen, sind weitergehende Einschränkungen gerechtfertigt. 15272* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Köster (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 11) : War der Bundesregierung bei der Einbringung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG vom 23. Mai 1975) bekannt, daß in einigen Bundesländern auch die Grund- und Hauptschullehrer an Bezirksseminaren durch Fachleiter entsprechend der Ausbildung der Gymnasiallehrer ausgebildet werden und daß z. B. in Nordrhein-Westfalen die Zusammenlegung der Bezirksseminare für Grund- und Hauptschullehrer mit denen der für Gymnasial- und Realschullehrer mit Wirkung von 1977 ah bereits gesetzlich geregelt ist, und wenn ja, warum hat sie dann für die Fachleiter an Gymnasien die Einstufung in das zweite Beförderungsamt vorgeschlagen, dagegen die Fachleiter an Grund- und Hauptschulen insoweit unberücksichtigt gelassen und für sie auch keine Amtszulage vorgesehen, obwohl der § 18 des Gesetzes den Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung bestimmt? Der Bundesregierung war bei der Vorbereitung des 2. BesVNG bekannt, daß in den Bundesländern die Ausbildung der Fachleiter wie auch der übrigen Lehrkräfte an den Ausbildungseinrichtungen für die pädagogisch-praktische Ausbildung der Lehrer für Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt ist, während sie für die Ausbildung der Lehrer an den Gymnasien nach verhältnismäßig gleichen Grundsätzen organisiert ist. Sie hat daher eine Regelung im 2. BesVNG vorgeschlagen, die diese Verhältnisse berücksichtigt und auch im Gesetz ihren Niederschlag gefunden hat. Daß in Nordrhein-Westfalen die Zusammenlegung der Bezirksseminare für Grund- und Hauptschullehrer mit denen der Bezirksseminare für Gymnasial- und Realschullehrer mit Wirkung von 1977 bereits gesetzlich geregelt ist, konnte der Bundesregierung 1974 nicht bekannt sein, weil es eine solche Regelung derzeit nicht gab und auch z. Z. noch nicht gibt. Allerdings gibt es, wie dem § 3 des Lehrerausbildungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen vom 29. Oktober 1974 zu entnehmen ist, in Nordrhein-Westfalen ein Programm, den Vorbereitungsdienst für die künftigen stufenbezogenen Lehrämter an öffentlichen Schulen an Gesamtseminaren für die Ausbildung und Fortbildung der Lehrer abzuleisten. Diese Organisationsform bedeutet jedoch nicht, daß die Bewertung der an den Gesamtseminaren tätigen Ausbildungskräfte gleich sein müßte. Die Bewertung wird nach der durch das 2. BesVNG stärker betonten Funktionsbewertung vorgenommen werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 13 und 14) : Wie viele chilenische Flüchtlinge mit welcher Nationalität sind seit dem Selbstmord des Staatspräsidenten Allende in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen und als politische Flüchtlinge anerkannt worden? Wie viele Mitglieder dieses Personenkreises haben die Bundesrepublik Deutschland mit welcher Zielrichtung wieder verlassen? Zu Frage B 13: Seit den Ereignissen im September 1973 in Chile sind 1 742 namentlich erfaßte Personen aus Chile von der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden. Hiervon wurden etwa 400 Personen registriert, die eine andere als die chilenische Staatsangehörigkeit besitzen. Der größte Teil dieser Personengruppe stammt aus Brasilien, Bolivien, Uruguay und Argentinien. 880 Chilenen haben seit 1973 im Bundesgebiet Asyl beantragt, 604 sind als Asylberechtigte anerkannt. Von Staatsangehörigen der weiteren vier genannten Länder sind seit 1973 119 Asylanträge gestellt worden, die in 90 Fällen inzwischen zur Anerkennung geführt haben. Es ist davon auszugehen, daß es sich bei diesen Personen zumeist um Flüchtlinge aus Chile handelt. Zu Frage B 14: Abwanderungen aus dem Bundesgebiet sind nur in wenigen Einzelfällen bekanntgeworden. Zielländer waren hierbei die Sowjetunion, die Tschechoslowakei und lateinamerikanische Staaten außerhalb Chiles. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 15) : Wie unterscheidet sich das geltende Recht der „DDR" im Bereich der Adoption und elterlichen Sorge von dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden bzw. seitens der Bundesregierung geplanten Recht? 1. Elterliches Sorgerecht Das Kindschaftsrecht der Deutschen Demokratischen Republik ist trotz weitgehender formaler Entsprechung der Einzelregelungen von unserem geltenden wie geplanten Recht grundsätzlich verschieden: a) Das Erziehungsziel ist ganz auf die Grundsätze der dort herrschenden Ideologie abgestellt. Die Beziehungen und Bedürfnisse der Einzelpersonen sind ihr untergeordnet. Nach dem Familiengesetzbuch von 1965 (FGB) ist es u. a. vornehmste Aufgabe der Eltern, die Kinder „zu aktiven Erbauern des Sozialismus zu erziehen" (§ 3 FGB), „zur sozialistischen Einstellung zum Lernen und zur Arbeit, ... zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens, . .. zum sozialistischen Patriotismus ..." (§ 42 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15273* Abs. 2 FGB). Die Einzelvorschriften sind nach diesen Grundsätzen auszulegen. b) Das Elternrecht genießt in der Deutschen Demokratischen Republik trotz Art. 38 der Verfassung keinen auch nur annähernd unserem Recht (Art. 6 GG) vergleichbaren Verfassungsschutz. c) Dem entspricht es, daß die Aufgaben, die bei uns von den Gerichten wahrzunehmen sind, in der Deutschen Demokratischen Republik weitgehend den Jugendhilfebehörden übertragen sind. Dies gilt selbst bei Eingriffen in das Elternrecht. Diese grundlegenden Unterschiede des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik bestehen sowohl gegenüber unserem geltenden Recht als auch gegenüber dem Entwurf ein Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge (Drucksache 7/2060) . 2. Adoption Das Adoptionsrecht der Deutschen Demokratischen Republik geht von folgenden Grundsätzen aus: a) Volladoption: Die adoptierten Kinder sind den leiblichen Kindern weitgehend gleichgestellt. Die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern erlöschen (§§ 66, 72, 73 FGB). Bei uns sieht das geltende Recht eine „schwache" Adoption vor, während der Entwurf eines Gesetzes über die Annahme als Kind (Drucksache 7/3061) vom Prinzip der Volladoption ausgeht. b) Während das Recht der Deutschen Demokratischen Republik das Dekretsystem kennt, d. h. keinen Adoptionsvertrag vorsieht, gilt bei uns derzeit noch das Vertragssystem. Der Regierungsentwurf beruht auf dem Dekretsystem. c) In der Deutschen Demokratischen Republik wird die Adoption durch das Organ der Jugendhilfe (§ 68 FGB) ausgesprochen. Bei uns erfolgen nach dem geltenden und dem zukünftigen Recht Bestätigung bzw. Ausspruch durch das Gericht. d) Während in der Bundesrepublik Deutschland (geltendes Recht wie Entwurf) die Ersetzung der elterlichen Einwilligung in die Adoption nur ausnahmsweise, bei Vorliegen eng umgrenzter Voraussetzungen gestattet wird, ist die Ersetzung in der Deutschen Demokratischen Republik viel leichter möglich, nämlich schon dann, wenn die Verweigerung dem Wohl des Kindes entgegensteht. Die elterliche Einwilligung ist überhaupt nicht erforderlich, wenn dem Elternteil das Erziehungsrecht entzogen ist (§ 70 FGB). Das Erziehungsrecht kann gemäß § 51 Abs. 1 FGB „als äußerste Maßnahme" bei schwerer schuldhafter Verletzung der elterlichen Pflichten entzogen werden, wenn die Entwicklung des Kindes gefährdet ist. Hierüber entscheidet auf Klage des Organs der Jugendhilfe das Gericht. e) In der Deutschen Demokratischen Republik ist eine Erwachsenenadoption nicht, bei uns (geltendes Recht wie Entwurf) ist sie ausnahmsweise vorgesehen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 16) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich auf Grund der umfangreichen Befugnisse eines Gerichtsvollziehers gemäß § 758 ZPO Fälle — wie jüngst in Offenbach am Main - ereignen, in denen Gerichtsvollzieher ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbeschluß Wohnungen aufbrechen lassen, durchsuchen und Gegenstände oder Barmittel pfänden, die nicht dem Schuldner, sondern z. B. dem Vermieter gehören und wenn ja, wird die Bundesregierung prüfen, ob die betreffende Vorschrift der ZPO gegen Artikel 13 des Grundgesetzes verstößt und deshalb änderungsbediirftig ist? Der in Ihrer Frage angesprochene Fall, der sich in Offenbach am Main ereignete, ist der Bundesregierung in seinen Grundzügen bekannt. Von einer Stellungnahme dazu, ob in diesem Fall die geltenden Vorschriften richtig gehandhabt worden sind, möchte ich absehen. Die Prüfung der Vorgänge wäre Sache der zuständigen Landesjustizverwaltung und gegebenenfalls der Gerichte. Im übrigen möchte ich zu der allgemeinen Frage, ob § 758 ZPO gegen Artikel 13 GG verstößt, bemerken: Die Vorschrift ist nach Auffassung der Bundesregierung mit Artikel 13 GG vereinbar. Zwar sind alle Durchsuchungstatbestände prinzipiell der Bestimmung des Artikels 13 Abs. 2 GG zuzuordnen. Daraus ergibt sich aber nicht, daß bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Vollstreckungstitels Durchsuchungen im Sinne des § 758 ZPO vom Gerichtsvollzieher nur nach vorheriger besonderer richterlicher Anordnung durchgeführt werden dürften. Der Grundgesetzgeber wollte insoweit an dem von ihm vorgefundenen vorkonstitutionellen Gesamtbild nichts ändern. Durchsuchungen in der Wohnung des Schuldners zum Zwecke des Auffindens pfändbarer Gegenstände nach § 758 ZPO sind seit jeher üblich. Den Beratungen des Parlamentarischen Rates zu Artikel 13 GG läßt sich nicht entnehmen, daß diese Durchsuchungen an die strengen Voraussetzungen des Artikels 13 Abs. 2 GG gebunden sein sollten. Die Schutzsphäre dieser Grundrechtsnorm wird bei der vom Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Zwangsvollstreckung durchgeführten Durchsuchung nicht ernstlich tangiert. Hier liegt der Akzent darauf, daß das Vermögen des Schuldners dem Zugriff im Wege der gerichtlich mit ausreichenden Schutzvorkehrungen versehenen Zwangsvollstreckung zur Verfügung steht, nicht aber auf einem Eingriff in den privaten Lebensraum des Schuldners, der gegenüber willkürlichen Maßnahmen besonders geschützt werden muß. Diese Maßnahmen sind eine Konsequenz aus der Existenz des Vollstreckungstitels. Dieser wiederum ist auf eine Vollstreckung hin angelegt. Im übrigen würde in den Fällen des § 758 ZPO eine vorherige richterliche Anordnung in der Regel keinerlei Schutzfunktion zugunsten des Vollstreckungsschuldners erfüllen können. Sie wäre eine bloße Formalität und entspräche auch nicht der Bedeutung, die einem Richterspruch normalerweise zukommt. Aus Sinn und Zweck des Artikels 13 GG und aus der besonderen Eigenart der Zwangsvollstreckung 15274* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 läßt sich nach alledem der Schluß ziehen, daß die Verfassung hier eine die Durchsuchung ausdrücklich für zulässig erklärende besondere richterliche Anordnung nicht gebietet. Ergänzend darf ich noch darauf hinweisen, daß § 287 der Abgabenordnung (AO 1977) — Bundesratsdrucksache 726/75 —, der die Befugnisse des Vollziehungsbeamten zum Gegenstand hat, dem § 758 ZPO entspricht. Der Deutsche Bundestag hat die Abgabenordnung einschließlich des § 287 am 27. November 1975 in dritter Lesung einstimmig gebilligt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 17 und 18) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob durch die geplanten Rationalisierungsmaßnahmen bei der US-Armee in der Pfalz, von denen in der Presse berichtet wurde, auch Arbeitsplätze von deutschen US-Bediensteten in der US-Garnison Baumholder bedroht werden? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in diesem Fall zum Schutz dieser Arbeitnehmer treffen? Soweit der Bundesregierung bekannt geworden ist, beziehen sich die in der regionalen Presse von Rheinland-Pfalz veröffentlichten Meldungen auf die Auflösung einer amerikanischen Dienststelle in Zweibrücken. Nach einer Mitteilung des Hauptquartiers der amerikanischen Armee in Heidelberg hat diese Maßnahme keine Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der zivilen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften in Baumholder. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache 7/4632 Fragen B 19 und 20) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß diejenigen landwirtschaftlichen Kooperationen steuerlich diskriminiert werden, bei denen die Ackerflächen in eine Gesellschaft der beteiligten Landwirte eingebracht werden, und die Landwirte dann mit ihrer einzelbetrieblichen Viehhaltung die steuerliche Einstufung der Viehhaltung als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erhalten, und wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu tun? Ist es nicht möglich, die gewerbesteuerfreien Vieheinheiten einer landwirtschaftlichen Kooperation im Ackerbau in der Form übertragbar zu machen, daß die beteiligten Landwirte die Vieheinheiten in dem Umfang, der sich nach der von ihnen eingebrachten Fläche bestimmt, von der Ackerbaukooperation übertragen bekommen können? Zu Frage B 19: Die Zurechnung von Tierbeständen zur landwirtschaftlichen Nutzung und damit zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist stets an das Vorhandensein von selbstbewirtschafteten, regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Flächen gebunden. Bringen Landwirte ihre Betriebsflächen vollständig in eine Kooperation mit eigener Rechtspersönlichkeit ein, so gehen auch die Möglichkeiten der landwirtschaftlichen Tierhaltung voll auf die neu zu begründende wirtschaftliche Einheit über. Diese bewertungsrechtliche Behandlung bedeutet keine steuerliche Diskriminierung, sondern steuerliche Gleichbehandlung von Kooperationen mit gleich großen Betrieben, die im Eigentum einzelner natürlicher Personen stehen. Die Voraussetzungen für eine Kooperation mit eigener Rechtspersönlichkeit sind nur dann erfüllt, wenn gemeinschaftliche Bodenbearbeitung, Aussaat, Düngung, Pflege und Ernte mit gemeinschaftlicher Vermarktung der Erzeugnisse und Verteilung des gemeinsam erwirtschafteten Gewinns zusammentreffen. Beschränkt sich dagegen die gemeinschaftliche Betätigung auf die Flächenbearbeitung und wird von einer wirtschaftlichen Vollintegration der Betriebe der Beteiligten abgesehen, so sind die Voraussetzungen für die Bildung einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit nicht erfüllt. Die Anteile an den Wirtschaftsgütern der Kooperation sind nach § 34 Abs. 5 BewG in die Betriebe der Beteiligten einzuziehen, die ihre bewertungsrechtliche Existenz nicht verlieren. Die einzelbetriebliche Tierhaltung bleibt von der Kooperatonsbildung unberührt. Zu Frage B 20: Die im zweiten Teil der Anfrage angedeutete Lösung ist weder rechtlich noch sachlich tragfähig. Für eine Rückübertragung der sich nach § 51 Abs. 1 BewG für die Kooperation ergebenden Möglichkeit zur landwirtschaftlichen Tiererzeugung oder Tierhaltung auf die an der Kooperation beteiligten Landwirte fehlt wegen des vollständigen Flächenübergangs jegliche bewertungsrechtliche Grundlage. Sie widerspräche darüber hinaus allen agrarpolitischen Überlegungen, die im Rahmen des Bewertungsänderungsgesetzes 1971 vom 27. Juli 1971 zur Einführung der Sonderregelung des § 51 a BewG geführt haben. Mit dieser Vorschrift soll die ungleiche steuerliche Behandlung gerade solcher Zusammenschlüsse von Landwirten verhindert werden, die aus Gründen der Verbesserung der Rentabilität gemeinschaftliche Tierhaltung betreiben. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 21 und 22) : Ist die Bundesregierung heute in der Lage, nachdem sie auf meine Anfrage vom 19. August 1975 keine Angaben darüber machen konnte, wie sich die begünstigten Investitionen auf Unternehmensgrößenklassen und Branchen verteilen, eine Aufstellung darüber vorzulegen, wem die Investitionszulage überwiegend zugute gekommen ist? Ist die Bundesregierung jetzt in der Lage mitzuteilen, ob die mit der Investitionszulage beabsichtigte Anstoßwirkung für die Konjunktur eingetreten ist und sich die Investitionstätigkeit durch diese Maßnahme besonders verstärkt hat, und gilt diese Anstoßwirkung besonders für die Maschinenbau-, Werkzeug- und Bauindustrie? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15275* Zu Frage B 21: Die Fertigstellung des Schlußberichts des Ifo-Instituts über die Auswirkungen der Investitionszulage hat sich wegen zahlreicher Rückfragen bei den in den Investitionstest einbezogenen Unternehmen um einige Monate verzögert. Daher ist es noch nicht möglich, Angaben über die Inanspruchnahme der Investitionszulage nach Unternehmensgrößenklassen und Branchen der verarbeitenden Industrie vorzulegen. Zu Frage B 22: Die konjunkturelle Anstoßwirkung der Investitionszulage ist in ihrem vollen Umfang bisher nur hinsichtlich der Entwicklung der industriellen Nachfrage zu überblicken. Danach hat die Investitionszulage die an sie geknüpften Erwartungen weitgehend erfüllt. Insbesondere vor Auslaufen der Bestellfrist im Monat Juni 1975 ist die Inlandsnachfrage nach Investitionsgütern sprunghaft gestiegen. Der Auftragseingang der Investitionsgüterindustrien aus dem Inland stieg in diesem Monat saisonbereinigt um rd. 82 % und lag um 100 % höher als zur gleichen Vorjahreszeit. Auch über den gesamten Begünstigungszeitraum von Dezember 1974 bis Juni 1975 zeigt sich trotz der allgemeinen Konjunkturabschwächung eine deutliche Zunahme der inländischen Investitionsnachfrage. Saisonbereinigt verzeichneten die Investitionsgüterindustrien in dieser Zeit rd. 19 % mehr Inlandsbestellungen als in den vorangegangenen 7 Monaten. Zwar sind die Bestellungen in den auf den Juni folgenden Monaten erwartungsgemäß wieder zurückgegangen; zu einer Auftragslücke, wie sie mancherorts befürchtet wurde, ist es jedoch nicht gekommen. Denn von Juni bis November waren die Inlandsaufträge bei der Investitionsgüterindustrie im Durchschnitt saisonbereinigt um 13 % höher als in den sechs Monaten davor, die ebenfalls in den Begünstigungszeitraum fallen (Inlandsaufträge: Maschinenbau + 20 %). Auch speziell im Maschinenbau und in der Bauindustrie hat die Investitionszulage zu einer spürbaren Nachfragebelebung geführt. So lagen im Juni 1975 die Inlandsaufträge im Maschinenbau um rd. 147 % und der Auftragseingang im gewerblichen und industriellen Bau um rd. 84 % über dem Vorjahresniveau. Im gesamten Begünstigungszeitraum lagen die Inlandsaufträge im Maschinenbau saisonbereinigt um rd. 21 % über dem Niveau der vorangegangenen 7 Monate. Eine vergleichbare saisonbereinigte Zahl für den gewerblichen und industriellen Bau läßt sich aus statistischen Gründen nicht ermitteln, allerdings deuten die Veränderungsraten der Auftragseingänge gegenüber dem Vorjahr darauf hin, daß auch hier die Investitionszulage beträchtliche positive Nachfragewirkungen gehabt hat (Januar bis November 1975 + 19 %). Für den Werkzeugmaschinenbau werden spezielle Angaben nicht veröffentlicht. Bereits in den letzten Monaten zeigte sich eine Stabilisierung der Produktionstätigkeit in den Investitionsgüterindustrien und im Baugewerbe. Allerdings wird sich die Investitionszulage zu einem großen Teil erst im Verlauf dieses Jahres und in einem gewissen Umfang auch noch in den folgenden Jahren belebend auf die Produktionstätigkeit der Wirtschaft auswirken, da die Fristen für die Lieferung oder Fertigstellung der begünstigten Wirtschaftsgüter noch nicht abgelaufen sind. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 23): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den deutschen Obsterzeugern bei der Verarbeitung intervenierter Äpfel auch durch das Brennen zu Alkohol zu helfen? Nach dem Gesetz über das Branntweinmonopol können gewerbliche und Obst-Verschlußbrennereien Obststoffe — also auch interveniertes Kernobst — im Rahmen ihrer Brennrechte ohne Einschränkung verarbeiten. Außerdem sehen die gesetzlichen Bestimmungen vor, durch Rechtsverordnung die Verarbeitung von Interventionsobst ohne Anrechnung auf die Jahresbrennrechte zu erlauben, wenn der Alkohol an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BMonV) abgeliefert wird; das gilt auch für landwirtschaftliche Brennereien, die sonst nur Kartoffeln oder Getreide verarbeiten dürfen. Die Verarbeitung von Interventionsobst ohne Anrechnung auf das Jahresbrennrecht ist aber nur dann zulässig, wenn monopolwirtschaftliche Gründe nicht entgegenstehen. Die BMonV hat in diesem Betriebsjahr wegen rückläufigen Absatzes und wegen der Ungewißheit über die weitere Entwicklung des Alkoholmarktes bei ablieferungspflichtigem Alkohol keine zusätzlichen Erzeugungskontingente (begünstigter Überbrand) gewähren können. Es ist monopolwirtschaftlich deshalb nicht vertetbar, daß die BMonV neben dem Alkohol, zu dessen Übernahme sie gesetzlich verpflichtet ist, noch zusätzlich Alkohol im Rahmen von Interventionsmaßnahmen übernimmt. Kernobst, das durch Intervention vom Markt genommen wurde, darf nach den Bestimmungen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse nur zu Alkohol mit einer Mindeststärke von mehr als 80 % verarbeitet werden. Da im allgemeinen nur Verschlußbrennereien über entsprechende Anlagen verfügen, um Alkohol in der geforderten Mindeststärke zu gewinnen, scheidet die Einschaltung von Abfindungsbrennereien bei der Verarbeitung intervenierten Kernobstes schon aus diesem Grunde aus. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 24 und 25) : 15276* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Ist es zutreffend, daß der Bundesfinanzminister die Meinung vertritt, daß vermögenswirksame Leistungen aus einem Tarifvertrag nicht an außertariflich Angestellte mit den entsprechenden steuerlichen Vorteilen geleistet werden dürfen? Wenn ja, womit ist dies begründet? Sie betreffen die Auslegung des Dritten Vermögensbildungsgesetzes, das die staatliche Förderung vermögenswirksamer Leistungen (durch Arbeitnehmer-Sparzulage und — ggf. — steuerliche Vorteile des Arbeitgebers) u. a. davon abhängig macht, daß das strikte Gleichbehandlungsgebot des § 5 Abs. 1 beachtet ist. Danach müssen vermögenswirksame Leistungen, die zusätzlich zum Arbeitslohn in Betriebsvereinbarungen oder in Verträgen mit Arbeitnehmern vereinbart werden, allen Arbeitnehmern des Betriebes oder eines Betriebsteils angeboten werden. Zur Frage, welche Folgerungen sich hieraus ergeben, wenn ein Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen ist und auch Arbeitnehmer ohne tarifvertraglichen Anspruch vermögenswirksame Leistungen erhalten sollen, hat die Bundesregierung auf Anfragen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände mit Schreiben des Bundesministers der Finanzen und des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 17. März und 24. September 1975 wie folgt Stellung genommen: Vermögenswirksame Leistungen, die nicht aufgrund des einschlägigen Tarifvertrages für tarifgebundene Arbeitnehmer, sondern aufgrund von Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen für tarifvertraglich nicht anspruchsberechtigte Arbeitnehmer erbracht werden, genügen dem Gleichbehandlungsgrundsatz des § 5 Abs. 1, wenn der Arbeitgeber a) die vermögenswirksamen Leistungen ausnahmslos allen Arbeitnehmern des Betriebes oder Betriebsteils anbietet oder b) bei seinem Angebot vermögenswirksamer Leistungen an die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer die im Tarifvertrag vorgesehene Abgrenzung des begünstigten Personenkreises ohne jede Abweichung übernimmt. Für den von Ihnen angesprochenen Personenkreis ergibt sich: Außertarifliche Angestellte, die nach dem Tarifvertrag keinen Anspruch haben, können ohne Verstoß gegen § 5 Abs. 1 vermögenswirksame Leistungen dann erhalten, wenn zugleich allen übrigen Arbeitnehmern in einer Betriebsvereinbarung oder in Einzelverträgen vermögenswirksame Leistungen angeboten werden. Unter dieser Voraussetzung können Arbeitnehmer-Sparzulagen und — ggf. — steuerliche Vorteile des Arbeitgebers für zusätzliche vermögenswirksame Leistungen an solche außertarifliche Angestellte ebenso in Anspruch genommen werden wie für vermögenswirksame Leistungen an die tarifvertraglich berechtigten Arbeitnehmer. Diese Auslegung des § 5 Abs. 1 ist vom Bundesminister der Finanzen und vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bereits in früheren Stellungnahmen vertreten und mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt worden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 26) : Wie hoch sind die Steuerrückstände bei der Kfz-Steuer — getrennt nach gestundeten und nicht gestundeten Beträgen — im Bundesgebiet zum Jahresende 1975, und wie hoch waren sie vergleichsweise jeweils jährlich zum 31. Dezember seit 1969? 1. In den Jahren 1969 bis 1974 haben sich die Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer wie folgt entwickelt (Angaben in Millionen DM) : Stichtag Kfz-SteuerRückstände von den Rückständen waren gestundet ausgesetzt echte Rückstände 30.11.1969 45,2 0,2 0,2 44,7 30. 11. 1970 68,1 0,2 0,4 67,6 30.11.1971 75,8 0,2 0,7 74,9 30. 11. 1972 101,6 0,3 0,3 101,0 30. 11. 1973 125,9 0,4 0,5 125,1 30. 11. 1974 151,8 0,4 0,6 150,9 Wie aus der Tabelle ersichtlich, betrug die Summe der gestundeten und ausgesetzten Rückstände zu allen Stichtagen lediglich rd. 1 % der Gesamtrückstände an Kraftfahrzeugsteuer. In den Jahren 1969 bis 1974 hatten die Steuerrückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer einen Anteil am kassenmäßigen Kraftfahrzeugsteueraufkommen zwischen 1,3 % und 3,0 %. 2. Aus organisatorischen Gründen werden die Steuerrückstände bei den Besitz- und Verkehrsteuern von den Finanzämtern jeweils nur zum 30. November jeden Jahres statistisch erfaßt. Die Ergebnisse dieser Erhebungen werden dem Bundesministerium der Finanzen von den Oberfinanzdirektionen in den Monaten Januar und Februar jeden Jahres übermittelt. Für den Stichtag 30. November 1975 liegen noch nicht alle Meldungen der Oberfinanzdirektionen vor. Angaben zu den Rückständen bei der Kraftfahrzeugsteuer zu diesem letzten Erhebungsstichtag sind daher noch nicht möglich. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 27, 28 und 29) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15277* Wie hoch sind die voraussichtlichen Abgaben der Verbraucher auf Grund des Verstromungsgesetzes für das Jahr 1975? Welche weiteren direkten und indirekten Hilfen hat der Staat gewährt, und wie verhält sich dies zum Produktionswert des Steinkohlenbergbaus in der Bundesrepublik Deutschland? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit des Einsatzes der Kohle im Wärmesektor der Bundesrepublik Deutschland, um dadurch in erheblichem Umfang Mineralöl zu substituieren, und gedenkt sie gegebenenfalls, diesen Einsatz in gleichem Umfang zu stimulieren wie die Verstromung im Rahmen des Verstromungsgesetzes? Zu Frage B 27: Die Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz betrug für das Jahr 1975 3,24 % (§ 12 Abs. 3 Satz 2 des Dritten Verstromungsgesetzes). Daraus ergab sich ein Aufkommen von rd. 780 Millionen DM. Zu Frage B 28: Die Leistungen, die die öffentliche Hand dem Steinkohlenbergbau in der Bundesrepublik gewährt, lassen sich aufgliedern in — unmittelbare Zahlungen durch Bund und Bergbauländer an die Unternehmen bzw. deren Beschäftigten, — Steuermindereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden aufgrund von Steuerermäßigungen der Unternehmen und der Beschäftigten des Steinkohlenbergbaus. Die Leistungen betrugen in 1973 insgesamt 1 573 Millionen DM, in 1974 ca. 2 005 Millionen DM. Der Bruttoproduktionswert betrug nach Angaben der Unternehmen in 1973 ca. 10 Milliarden DM, in 1974 ca. 13,4 Milliarden DM. Für 1975 liegen z. Z. nur vorläufige Zahlen vor. Die öffentlichen Hilfen werden voraussichtlich 1 658 Millionen DM betragen. Was den Produktionswert des Steinkohlenbergbaus angeht, so verringerte sich die Förderung geringfügig, das Preisniveau der Steinkohlenbergbauprodukte stieg jedoch erheblich an, so daß insgesamt wieder mit einer Erhöhung des Bruttoproduktionswertes gerechnet wird. Wenn auch sicherlich wechselseitige Beziehungen zwischen den Hilfen der öffentlichen Hand und dem Beitrag des Steinkohlenbergbaus zur Volkswirtschaft bestehen, so muß jedoch beachtet werden, daß der überwiegende Anteil der Hilfen zur Abdekkung der Folgelasten des Schrumpfungsprozesses der Vergangenheit und für Sozialmaßnahmen gewährt wird. Zu Frage B 29: Die wesentlichen Sektoren der Wärmeversorgung sind der Hausbrand- und der Industriebereich. Da einer steigenden Verwendung von Kohle auf herkömmliche Art in beiden Bereichen technische Argumente, nämlich die Vielzahl der Feuerstellen und die damit verbundene ansteigende Umweltbelastung bei Kohleeinsatz, sowie der psychologische Gesichtspunkt der bequemeren Handhabbarkeit anderer Energien entgegenstehen, ist eine Verbrauchsausweitung hier nur durch die Fernwärmewirtschaft möglich. Die Fernwärmeversorgung auf Gas- und Kohle-basis wird durch die Bundesregierung bereits in erheblichem Umfange gefördert. Die Förderungsmaßnahmen des 3. Verstromungsgesetzes beziehen sich in vollem Umfang auch auf Heizkraftwerke, in denen auf der Basis von Gemeinschaftskohle Strom und Wärme erzeugt wird. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob es zweckmäßig ist, durch Anhebung oder Umgestaltung des Investitionskostenzuschusses von 150,— DM/kw einen verstärkten Anreiz zum Vorziehen von Bauentscheidungen zu geben. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß zumindest ein Teil der in Frage kommenden Investitionen bereits auf Grund der Konjunkturmaßnahmen des vergangenen Jahres zeitlich vorgezogen worden ist. Unabhängig davon wird der Bau oder die Erweiterung von Heizkraftwerken und Spitzenheizwerken nach § 4 a Investitionszulagengesetz (InvZulG) mit einer Zulage von 7,5 % der Investitionskosten begünstigt, so daß auf Kohlebasis erzeugte Wärme ggf. in den Genuß einer doppelten Förderung kommen kann. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 30 und 31) : Wieviel Arbeitsplätze wurden und werden in den einzelnen Gemeinden und Kreisen der Nordeifel im Zusammenhang mit dem 5. Rahmenplan zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur neu geschaffen? Ist die Bundesregierung jetzt bereit, bei der Aufstellung des 6. Rahmenplans zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur den vormals auf Vorschlag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gestrichenen Schwerpunkt Blankenheim im Kreis Euskirchen wieder in die Förderungsmaßnahme als Schwerpunktort aufzunehmen? Während der Gültigkeit des ersten bis vierten Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den Jahren 1972 bis 1975 wurden im Gebiet des Regionalen Aktionsprogramms „Nordeifel-Grenzraum Aachen" nach Angaben der geförderten Unternehmen insgesamt rd. 8 500 Arbeitsplätze geschaffen. Der 5. Rahmenplan sieht für das Regionale Aktionsprogramm „Nordeifel", das sich aufgrund der Neuabgrenzungsbeschlüsse des Planungsausschusses auf Teile der Kreise Aachen und Euskirchen beschränkt und damit in der Gebietskulisse von seiner Vorläuferin abweicht, die Schaffung von 9 600 neuen und die Sicherung von 2 400 gefährdeten Arbeitsplätzen im Zeitraum von 1976 bis 1979 vor. Die Stellungnahme der Bundesregierung zum Entwurf des 6. Rahmenplans wird sich — wie bisher — auch auf die Anmeldungen der Länder beziehen. Sie werden voraussichtlich erst im Herbst dieses Jahres vorliegen. Daher ist eine Antwort auf Ihre Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. 15278* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 32) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch Normen etc. festzulegen, daß Stromleitungsmasten insbesondere von Feinleitungen so konstruiert werden müssen, daß der Stromtod von Vögeln ausgeschlossen werden kann? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit durch Normen festzulegen, daß Stromleitungsmasten so konstruiert werden müssen, daß der Stromtod von Vögeln ausgeschlossen wird. Technisch kann dieses Problem nicht durch eine Festlegung in einer Norm allgemein gelöst werden, weil die technische Lösung von den jeweiligen Verhältnissen der Leitungsmaste abhängt. Eine generelle Lösung kann man daher nicht vorschreiben. Das Problem des Stromtodes tritt im übrigen auch nur bei einigen Mittelspannungsanlagen (10 kV bzw. 20 kV) auf und nur bei Vögeln mit größerer Flügelspannweite. Gefahren entstehen nur bei einer sehr begrenzten Zahl von Leitungsmasten, die geographische Besonderheiten aufweisen. Man kann folglich nicht allgemein vom Stromtod von Vögeln sprechen. Nach meinem Wissen sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen bereit, in den gefährdeten Gebieten im Benehmen mit den Ornithologen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Sie haben dies schon getan z. B. in Schleswig-Holstein (zum Schutze der Störche), in Baden-Württemberg (zum Schutze von Uhus und von Milanen) und in Bayern (zum Schutze von Käuzen). Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 33 und 34) : Welche Kooperationsverträge sind von der Bundesregierung mit den Ostblockstaaten abgeschlossen worden und mit welchem Inhalt? Ist die Bundesregierung bereit, darüber hinaus eine Aufstellung über die von deutschen Industriebetrieben abgeschlossenen Kooperationsverträge und deren Konditionen mitzuteilen? Zu Frage B 33: Die Bundesregierung hat Abkommen über die Entwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (1973 und 1974), mit der Sozialistischen Republik Rumänien (1973), mit der Volksrepublik Polen (1974), mit der Ungarischen Volksrepublik (1974), mit der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (1975) und mit der Volksrepublik Bulgarien (1975) abgeschlossen. Diese Abkommen enthalten Wohlwollenserklärungen zur Förderung der Kooperation zwischen den jeweiligen Unternehmen, Organisationen und Institutionen beider Seiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Sie bestimmen ferner die Bereiche, die als für die Kooperation besonders geeignet in Betracht kommen. Schließlich setzen sie Gemischte Kooperationsausschüsse ein, die die praktische Durchführung der jeweiligen Abkommen unterstützen sollen und an denen Vertreter der deutschen Wirtschaft beteiligt sind. Das Zweite Abkommen mit der UdSSR vom Oktober 1974 enthält über diese generellen Inhalte hinausgehend entsprechende Aussagen für die Rohstoffund Energiekooperation und sieht außerdem die Erleichterung von Geschäftskontakten, insbesondere durch die Einrichtung deutscher Firmenvertretungen in der UdSSR, vor. Zu Frage B 34: Wie die Bundesregierung in der Fragestunde am 26./27. November 1975 auf die Frage des Abgeordneten Richard Ey bereits mitgeteilt hat, verfügt sie über keine vollständige Kenntnis aller von Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland mit Staatshandelsländern abgeschlossenen Kooperationsverträge. Derartige Verträge werden ihr nur gelegentlich aufgrund meist vertraulicher Mitteilungen bekannt und selbst dann in der Regel nicht mit ihrem vollen Inhalt. Infolgedessen sind auch Aussagen über die jeweiligen Konditionen nicht möglich. Es wird geschätzt, daß es sich um insgesamt etwa 350 Kooperationsverträge handelt. Östliche Angaben liegen unter Verwendung eines breiteren Kooperationsbegriffes etwas höher. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 35) : Was unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, daß nachfragestarke Unternehmen, die sich entweder ganz oder überwiegend im Eigentum des Bundes oder der Länder befinden, sich eingegangener Abnahmeverpflichtungen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen durch den Hinweis auf Absatz 2 des folgenden Passus der dem Geschäft zugrunde liegenden Vertragsbedingungen: „Die angegebenen Termine sind für die Herstellung und Lieferung der nächsten zwei Monate verbindlich. Die Liefereinteilung für die folgenden Monate gilt nur als unverbindliche Vorschau. Wir haben das Recht, die Termine und Abrufmengen entsprechend unserem tatsächlichen Bedarf zu ändern." entledigen können, auch wenn es sich bei den Verpflichtungen um solche aus Liefereinteilungen für die „nächsten zwei Monate" handelt? Durch die Kartellgesetznovelle von 1973 sind die Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen und das Diskriminierungsverbot gerade auch im Hinblick auf das Verhalten marktstarker Unternehmen auf der Nachfrageseite verbessert worden. Diese Vorschriften gelten, ebenso wie alle übrigen Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, in gleicher Weise für Unternehmen, die sich ganz oder überwiegend im Eigentum des Bundes befinden, wie für die Unternehmen in privater Hand. Die praktische Durchset- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15279* zung der kartellrechtlichen Aufsicht setzt allerdings voraus, daß sich die betroffenen kleinen und mittleren Firmen nicht scheuen, bedenkliche Praktiken marktstarker Abnehmer gegenüber den Kartellbehörden unter Nennung von „Roß und Reiter" offenzulegen. Um hierbei insbesondere auch der mittelständischen Zuliefererindustrie wirtschaftspolitisch den erforderlichen Rückhalt zu geben, hat das Bundeswirtschaftsministerium im November 1974 einen Beispielskatalog für wettbewerbsverzerrende Praktiken (sog. „Sündenregister") veröffentlicht, der vergleichbare Sachverhalte wie der von Ihnen angesprochene Fall enthält. Dadurch ist erreicht worden, daß das Bundeskartellamt jetzt verstärkt in die Prüfung derartiger Praktiken eingeschaltet wird. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 36) : Trifft es zu, daß bei der Saarbergwerke AG neben den zehn Tagen Kurzarbeit, die der Saarbergbau wegen der ungünstigen Nachfragesituation bei Steinkohle in der ersten Jahreshälfte 1976 einlegt, eine weitere vorübergehende Rücknahme der Forderung erwogen wird, wie es vom amtierenden Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Saarbrücken, Herbert Heinrichs, erklärt wurde, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen? Es trifft zu, daß bei der Saarbergwerke AG neben den 10 Tagen Kurzarbeit eine weitere vorübergehende Rücknahme der Förderung im Jahre 1976 durch sonstige innerbetriebliche Maßnahmen vorgesehen ist. Insbesondere wird — wie an der Ruhr daran gedacht, bisher in der Produktion beschäftigte Arbeitskräfte vorübergehend für Aus- und Vorrichtungsarbeiten einzusetzen. Der Umfang der dadurch verursachten vorübergehenden Förderrücknahme wird in erster Linie von der Entwicklung der Nachfrage im Steinkohlenbergbau abhängen. Die Bundesregierung hat bereits bisher dem Unternehmen in erheblichem Umfang geholfen, die im Saarbergbau aufgetretenen Schwierigkeiten zu überwinden. Das gilt z. B. auch für den Abschluß einer Vereinbarung der Saarbergwerke mit der Electricité de France über die weitere Lieferung von Kraftwerkskohle. Sie ist auch weiterhin bestrebt, die Bergbauunternehmen bei der Stabilisierung ihres Absatzes so weit wie möglich zu unterstützen. Wie Ihnen bekannt ist, hat sie erst in jüngster Zeit u. a. eine Novellierung des 3. Verstromungsgesetzes vorgeschlagen und den vorzeitigen Aufbau einer nationalen Kohlenreserve beschlossen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 37) : Wie beurteilt die Bundesregierung die neueste Entwicklung der Fremdenverkehrsbilanz, und welche Maßnahmen werden gegebenenfalls für notwendig erachtet, einer für den Fremdenverkehr der Bundesrepublik Deutschland ungünstigen Entwicklung entgegenzuwirken? Die Besorgnis einer ungünstigen Entwicklung für den Fremdenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland ist unbegründet. Die Bundesregierung stützt sich bei dieser Beurteilung der Entwicklung der Fremdenverkehrsbilanz in der Bundesrepublik Deutschland auf neuestes Zahlenmaterial des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Bundesbank. Danach haben sich 1975 die Deviseneinnahmen aus dem Reiseverkehr gegenüber 1974 um über 16 % auf 7 Milliarden DM erhöht. Die Bundesrepublik dürfte damit ihren dritten Rang aus dem Jahre 1974 hinsichtlich der Deviseneinnahmen aus dem Fremdenverkehr unter den OECD-Mitgliedstaaten hinter Spanien und Frankreich und noch vor Österreich und Italien auch im Jahre 1975 behalten haben. Erstmals nach vier Jahren hat sich 1975 der Ausländerbesuch verstärkt, die Ausländerübernachtungen haben dabei um 6 % auf 16 Millionen zugenommen und lagen damit erheblich über der von der Weltorganisation für Tourismus veröffentlichten weltweiten Zuwachsrate von 2 %. Dieser positiven Entwicklung des Reiseverkehrs nach Deutschland steht allerdings ein im Trend fast ebenso starker Reiseverkehr deutscher Touristen ins Ausland gegenüber. Hierbei erhöhten sich die Devisenausgaben 1975 um 13,7 % gegenüber 1974 auf 20,7 Milliarden DM. Die Differenz zwischen Deviseneinnahmen und -ausgaben aus dem Reiseverkehr stieg daher 1975 um 10,6 % von 12,2 Milliarden DM auf 13,5 Milliarden DM. Bemerkenswert ist die Tatsache, daß nach langen Jahren zum ersten Mal die Zuwachsrate der Deviseneinnahmen höher ist als die der Devisenausgaben. Diese erfreuliche Entwicklung bestätigt die Bundesregierung in ihrem Bemühen, für eine verstärkte Förderung des Ausländerreiseverkehrs in die Bundesrepublik Deutschland einzutreten. Sie hofft, dabei auch in besonderem Maße die Deutsche Zentrale für Tourismus einsetzen zu können. Des weiteren wird die Bundesregierung bei der Realisierung ihres in der Bundestagsdrucksache 7/3840 „Tourismus in der Bundesrepublik Deutschland — Grundlagen und Ziele —" konzipierten Schwerpunktprogramms gemeinsam mit den Bundesländern Maßnahmen vorsehen, die das deutsche Fremdenverkehrsangebot für ausländische Touristen verbreitern. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 38) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die Konkurrenzfähigkeit der marktfernen Produktion im Zonenrandgebiet insbesonders bei voluminösen und daher Transportkosten anfälligen Gütern, z. B. Möbeln u. ä. m., zu verbessern? 15280* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Ich gehe davon aus, daß das System der Zonenrandfrachthilfe, das dazu dient, die sich aus der Teilung Deutschlands resultierenden Mehrbelastungen an Frachtkosten im Zonenrandgebiet zu mildern, Ihnen bekannt ist. Außerdem möchte ich auf die ständige Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere im Fernstraßenbau verweisen, die u. a. eine Folge der Berücksichtigung regionalpolitischer Kriterien in der Ausbauplanung ist. Dauersubventionen hält die Bundesregierung indessen nicht für ein geeignetes Mittel. Sie ist vielmehr mit den im Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vertretenen Ländern der Ansicht, daß die Ansiedlung von Betrieben, die solche Mängel in der Konkurrenzfähigkeit aufweisen, nicht mit Hilfe der Gemeinschaftsaufgabe unterstützt werden sollen und daß es bei der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze in von Konkurrenzunfähigkeit bedrohten Sektoren in erster Linie auf Umstellung auf solche Güter ankommt, die mit geringen Transportkosten auf den Markt gebracht werden können. Ich darf schließlich noch darauf hinweisen, daß durch die allgemeine Strukturverbesserung im Zonenrandgebiet auch dort die Kaufkraft und Nachfrage nach Gütern ständig zunimmt und damit die Vermarktung der dort erzeugten Güter über geringere Entfernungen als früher möglich ist. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 39) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung ab 1976 für die Anlegung und Ersatzbeschaffung von Lebensmittelvorräten für den Verteidigungsfall (nationale Nahrungsmittelreserve) wieder Haushaltsmittel zur Verfügung stellen will, und wenn ja, in welchem Umfang sollen diese Lebensmittelreserven wieder aufgefüllt werden? Wie sich aus dem Haushaltsentwurf 1976, der z. Z. im Bundestag beraten wird, ergibt, sind für das Haushaltsjahr 1976 keine Haushaltsmittel für die Anlegung und Ersatzbeschaffung von Vorräten an verzehrfertigen Lebensmitteln vorgesehen. Auch in der mittelfristigen Finanzplanung sind für die Folgejahre keine Mittel für diesen Zweck berücksichtigt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 40) : Teilt die Bundesregierung die Meinung des französischen Ministerpräsidenten Chirac, daß die hohen Milchpulverbestände in der Europäischen Gemeinschaft nicht dazu führen dürfen, die Milcherzeuger ungerechtfertigt zu bestrafen, und wird sie im Ministerrat in Brüssel entsprechend votieren? Die Bundesregierung sieht keine Gefahr, daß die hohen Milchpulverbestände dazu führen könnten, die Milcherzeuger in den Europäischen Gemeinschaften — wie Sie es formulieren — „ungerechtfertigt zu bestrafen". Sie würde sich auch — unabhängig von der von Ihnen zitierten Äußerung des französischen Ministerpräsidenten — Vorschlägen, die dies bewirken könnten, widersetzen. Zur Klarstellung sei bemerkt, daß die Bundesregierung in Maßnahmen, an denen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts am Milchmarkt die Erzeuger in angemessener Weise mitwirken, keine ungerechtfertigte Bestrafung im obenerwähnten Sinne sieht. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 41): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich infolge der Steuerfreiheit und der Sozialversicherungsfreiheit bei Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit diese sozialversicherungsfreien Zuschläge nachteilig auf die Höhe der Renten auswirken, und plant die Bundesregierung eine Sozialversicherungspflicht bei Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, die sich dann positiv auf die Rentenhöhe auswirken würde? Der Bundesregierung ist bekannt, daß von den Zuschlägen für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit keine Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Diese Zuschläge können sich deshalb nicht positiv auf die Höhe der Rente auswirken. Sie sind grundsätzlich steuerfrei. Bei gesetzlichen oder tarifvertraglichen Zuschlägen gilt dies in voller Höhe, bei anderen Zuschlägen bis zur Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Grundlohns. Aus der Steuerfreiheit folgt die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Rechtsgrundlage dafür ist der auch heute noch gültige Gemeinsame Erlaß des Reichsministers der Finanzen und des Reichsarbeitsministers vom 10. September 1944. In dem Entwurf eines Sozialgesetzbuchs — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (Bundestagsdrucksache 7/4122) —, der dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorliegt, schlägt die Bundesregierung eine Neuregelung dieses Fragenkomplexes vor (vgl. §§ 14 ff. des Entwurfs) mit dem Ziel, den sozialversicherungsrechtlichen Belangen besser als bisher Rechnung tragen zu können. In der Verordnung nach § 17 des Entwurfs, in der im einzelnen bestimmt werden soll, in welchem Umfang Zuschläge dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind, wird die Bundesregierung klären, ob die von Ihnen genannten Zuschläge in Zukunft als Entgelt für Leistungen und Beiträge berücksichtigt werden können. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15281* Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 42) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Verfahrensmaßnahmen bei der Rückkehr junger ausländischer Arbeitnehmer, die in ihrem Heimatland zum Wehrdienst einberufen waren und diesen abgeleistet haben, zu erleichtern, da diesen der Arbeitsplatz bis nach dem Wehrdienst nicht erhalten bleibt und daher häufig die Arbeitserlaubnis wegen Fehlens des Arbeitsplatzes nicht mehr vorliegt? Die Arbeitserlaubnis erlischt, wenn der ausländische Arbeitnehmer sich länger als 3 Monate im Ausland aufhält, Bei Ableistung des Wehrdienstes im Heimatland ist dies die Regel. Wegen des Anwerbestopps ist es zwar grundsätzlich nicht erlaubt, nach Ablauf dieser Zeit in das Bundesgebiet zur Arbeitsaufnahme einzureisen. Eine Ausnahme wird jedoch für ausländische Arbeitnehmer gemacht, die zur Ableistung des Wehrdienstes in ihr Heimatland zurückkehren mußten. Diese Personen können mit Sichtvermerk zur Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet einreisen, wenn sie nach Ableistung des Wehrdienstes zu ihrem früheren Arbeitgeber oder zu ihrer Familie (Ehegatte, Eltern, minderjährige unverheiratete Kinder) im Bundesgebiet zurückkehren wollen. Voraussetzung ist allerdings, daß der Antrag auf Erteilung des Sichtvermerks unmittelbar nach Beendigung des Wehrdienstes gestellt wird und Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falles die Beschäftigung des Ausländers zulassen. Unabhängig von der Arbeitsmarktlage werden jedoch Einreisesichtvermerke zum Zwecke der Familienzusammenführung erteilt. Sollten Ihnen Fälle bekannt sein, in denen anders verfahren worden ist, wäre ich für eine Mitteilung dankbar. Ich werde dann die Angelegenheit überprüfen lassen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 43) : Trifft es zu, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in letzter Zeit zahlreiche Belegbetten-Verträge gekündigt hat, so daß mehrere Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, und wenn ja, wo und wieviel Belegbetten-Verträge wurden in Bayern gekündigt, und wurde dabei auf Betriebe des Zonenrandgebiets Rücksicht genommen? Es trifft zu, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Ende des vergangenen Jahres von den ihr für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung stehenden 27 000 Vertragsbetten rd. 4 800 Betten gekündigt hat. Von der Kündigung sind auch Einrichtungen in Bayern und im dortigen Zonenrandgebiet betroffen. Die Zahl der gekündigten Belegungsverträge, der Standort dieser Einrichtungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen der Kündigungen sind mir im einzelnen nicht bekannt. Ich habe ähnliche Fragen des Kollegen Gerstl zur Fragestunde des Deutschen Bundestages am 21./22. Januar 1976 zum Anlaß genommen, das Bundesversicherungsamt über die von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte durchgeführten Kündigungen berichten zu lassen. Sobald dieser Bericht vorliegt, werde ich auf Ihre Frage zurückkommen. Anlage 49 Antwort des Pari. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 44) : Reichen die gesetzlichen Regelungen, z. B. bei landwirtschaftlichen Krankenkassen, aus, um soziale Härten zu vermeiden, die darin bestehen, daß beim Tod beider Elternteile die Kinder ohne eigenen Krankenversicherungsschutz dastehen bzw. einzeln mit erheblichen Beiträgen jedes Kind für sich versichert werden mußte, und wenn nicht, wird sie für Abhilfe sorgen? Vollwaisen landwirtschaftlicher Unternehmer sind, wenn das landwirtschaftliche Unternehmen auf ihre Rechnung geht, als landwirtschaftliche Unternehmer in der Krankenversicherung der Landwirte versicherungspflichtig. Sind die Waisen nach dem Gesetz nicht als landwirtschaftliche Unternehmer anzusehen, so können sie binnen eines Monats nach dem Erlöschen des Anspruchs auf Familienhilfe freiwillig der zuständigen landwirtschaftlichen Krankenkasse beitreten. Als landwirtschaftliche Unternehmer haben sie Beiträge nach den Beitragsklassen zu entrichten, die durch die Satzung der landwirtschaftlichen Krankenkasse nach dem Einheitswert des Unternehmens, dem Arbeitsbedarf oder einem anderen angemessenen Maßstab festgesetzt werden. Das gilt auch für den Fall, daß die Waisen Mitunternehmer sind. Die Frage, ob bei der Einstufung von Mitunternehmern die genannten Bemessungswerte nur anteilig zugrunde zu legen sind, oder ob jeder der Mitunternehmer Beiträge nach dem vollen Bemessungswert zu entrichten hat, ist derzeit Gegenstand eines Rechtsstreits vor einem Landessozialgericht. Ich bitte um Verständnis, daß ich im Hinblick auf das schwebende Verfahren meine Rechtsauffassung zu der aufgeworfenen Frage nicht mitteilen möchte. Ich werde nach der Entscheidung des Rechtsstreits prüfen, ob eine Rechtsänderung erforderlich ist. Die in der Krankenversicherung der Landwirte freiwillig versicherten Waisen zahlen Beiträge nach ihrem Gesamteinkommen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 45) : 15282* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Wie beurteilt die Bundesregierung Ergebnisse der vom Staubforschungsinstitut in Bonn veranstalteten internationalen Tagung „Stäube und Gase am Arbeitsplatz", daß Tausende von Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik Deutschland durch Staub, Gase und Dämpfe stark gesundheitsbedrohend sind und daß es, wie eine Statistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften belegt, im Jahr 1973 durch diese Gefahren am Arbeitsplatz zu rd. 30 000 angezeigten Krankheitsfällen „vom Schnupfen bis zum Krebs" gekommen ist, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, um dieser bedrohlichen Entwicklung zu begegnen? Die Ihrer Frage zugrunde liegenden Angaben für das Jahr 1973 sind der Bundesregierung bekannt. Sie sind in dem von der Bundesregierung am 10. Oktober 1974 dem Deutschen Bundestag als Drucksache 7/2622 vorgelegten Unfallverhütungsbericht aufgeführt. Die Tagung „Stäube und Gase am Arbeitsplatz" vom September 1975 nimmt auf diese Zahlen Bezug. Inzwischen liegen die Zahlen für 1974 vor, die in dem neuen Unfallverhütungsbericht enthalten sind, der dem Deutschen Bundestag in den nächsten Tagen vorgelegt wird. Nachfolgend möchte ich daher die Zahlen des Jahres 1974 zugrunde legen. Von den 1974 insgesamt 36 124 den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung angezeigten Berufskrankheiten sind 6 072 erstmals entschädigt worden, d. h. daß in diesen Fällen an die Betroffenen eine Rente oder ein anderer finanzieller Ausgleich zu zahlen war. Von der Gesamtzahl der angezeigten Berufskrankheiten entfielen auf die Einwirkung von Stäuben, Gasen und Dämpfen 50 % und davon wieder der größte Teil auf Silikoseerkrankungen. Die Bundesregierung schenkt dieser Entwicklung besondere Beachtung und hat u. a. im vergangenen Jahr durch die Änderung und wesentliche Ergänzung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe vom 8. September 1975 sowie der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 weitere Anstrengungen unternommen, um die Arbeitnehmer vor den Gefahren gefährlicher Stoffe, darunter auch Gase, Dämpfe und Stäube, besser zu schützen. Gegenwärtig werden die zur Präzisierung dieser Vorschriften notwendigen Technischen Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe und Arbeitsstättenrichtlinien erarbeitet. Von dem Inkrafttreten der Verordnungen am 1. Mai 1976 und der Veröffentlichung der Technischen Regeln und Richtlinien, ebenfalls in diesem Jahr, ist eine wesentliche Verbesserung des Arbeitsschutzes zu erwarten. Darüber hinaus wird vor allem die Arbeitsstoffverordnung — nicht zuletzt auf Grund internationaler Regelung der Europäischen Gemeinschaften und des Internationalen Arbeitsamtes — laufend ergänzt werden; dabei wird ein besonderer Schwerpunkt die Bekämpfung berufsbedingter Krebserkrankungen sein. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 46 und 47): Stehen die Datenunterlagen über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche der Flugplätze der RAF in Wildenrath und Brüggen/Elmpt entsprechend der vom Bundesverteidigungsminister am 5. Juli 1975 erteilten Antwort seit Herbst 1975 zur Verfügung? Wann kann die betroffene Bevölkerung mit der Festsetzung der Lärmschutzzonen und damit gleichzeitig mit Zuschüssen für lärmmindernde Anlagen nach dem Fluglärmgesetz rechnen? Zu Frage B 46: Entgegen der Prognose vom Juni 1975 konnten die Datenunterlagen für die Festsetzung des gemeinsamen Lärmschutzbereiches für die Flugplätze Wildenrath und Brüggen bisher noch nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Grund liegt darin, daß die Erarbeitung des für die Berechnung des Lärmschutzbereiches notwendigen Lärmbild-Gutachtens des Flugzeugmusters Harrier den vom Bundesministerium des Innern herangezogenen Wissenschaftlern des Max-Planck-Instituts in Göttingen mehr technische Schwierigkeiten bereitete, als vorauszusehen war. Deshalb mußten im Herbst 1975 nochmals eingehende Lärmmessungen auf dem Flugplatz Wildenrath durchgeführt werden. Die Meßergebnisse sind den Wissenschaftlern Anfang Januar 1976 zur Ergänzung der Berechnungs-Anleitung übergeben worden. Bei aller Vorsicht, in dieser nur schwer vorhersehbaren Angelegenheit eine nochmalige Prognose zu wagen, kann aber wohl mit dem Abschluß der vorbereitenden Arbeiten noch in der ersten Jahreshälfte gerechnet werden. Zur gleichen Zeit werden dann die bereits vorliegenden Flugplatzdaten der beiden Flugplätze Wildenrath und Brüggen (Flugwege, Anzahl der Flugbewegungen usw.) abschließend überprüft sein. Sodann wird der gemeinsame Lärmschutzbereich auf Grund der ergänzten Anleitung zur Berechnung und der Flugplatzdaten berechnet. Zu Frage B 47: Mit der Festsetzung des Lärmschutzbereiches durch den Bundesminister des Innern — nach Zustimmung des Bundesrates — kann nunmehr in der zweiten Jahreshälfte 1976 gerechnet werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 48) : Ist es der Bundesregierung möglich, die militärische Garnisonanlage in der Stadt Bohmte, die bis vor ca. einem Jahr von holländischem Militär genutzt wurde, gegebenenfalls für die Bundeswehr zu nutzen, und wann ist mit dem Abschluß dieser Prüfung zu rechnen? Grundsätzlich besteht Interesse, die Truppenunterkunft in Bohmte durch die Bundeswehr nutzen zu lassen. Leider sind bisher alle Bemühungen, eine geeignete Nachfolgeeinheit zu finden, ohne Erfolg geblieben. Das liegt im wesentlichen daran, daß der Unterkunftsbereich nur für die Stationierung von höchstens zwei Kompanien ausreicht und der technische Bereich für die Wartung von Kraftfahrzeugen und Gerät nur klein ist. Außerdem fehlen Standortübungsplatz, Schießanlage und Munitionsniederlage. Die Truppenunterkunft Bohmte wurde speziell für eine niederländische Luftverteidigungseinheit des Waffensystems NIKE errichtet. Für eine andere NIKE-Einheit der NATO besteht jedoch kein Bedarf mehr. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15283* Bis 15. Februar 1976 wird das Ergebnis einer letzten Prüfung der Nutzungsmöglichkeit durch den Führungsstab des Heeres erwartet. Danach folgt die Entscheidung über die weitere Verwendung der Anlagen in Bohmte, die ich Ihnen dann gerne mitteilen werde. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 49 und 50) : Wie begegnet der Bundesverteidigungsminister dem auf Grund der Verordnung über die Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen entstandenen Vorwurf, er habe von der Ermächtigung des § 35 a Abs. 5 des Soldatengesetzes nicht in der bezweckten Art und Weise Gebrauch gemacht (vgl. Erläuterung zu § 35 a in Drucksache 7/1968), indem er für bestimmte Bereiche der sogenannten gemischten Dienststellen von der durch das Bundespersonalvertretungsgesetz bei mehrstufigen Verwaltungsaufbau grundsätzlich vorgeschriebenen Einrichtung von Stufenvertretungen absieht? Wie sieht der Bundesverteidigungsminister das Problem der Ungleichbehandlung (Artikel 3 des Grundgesetzes) von Beschäftigten der Bundeswehrverwaltung und von zivilen Angehörigen der sogenannten gemischten Dienststellen im Bereich der Personalvertretung und das Problem der größeren Sach- und Ortsferne sowie der Belastung des einzelnen Hauptpersonalratsmitglieds bei Entscheidungen des Hauptpersonalrats, die eigentlich einem Bezirkspersonalrat oblegen hätten? Zu Frage B 49: Der Bundesminister der Verteidigung hat in der Rechtsverordnung zu § 35 a Abs. 5 Soldatengesetz festzulegen, bei welchen militärischen Behörden der Mittelstufe auf Grund der Sonderverhältnisse in der Organisation und Aufgabenverteilung der Bundeswehr die Bildung von Bezirkspersonalräten zweckmäßig ist. Anders als im Bereich ziviler Verwaltungen einschließlich der Bundeswehrverwaltung werden bei den für die Errichtung von Bezirkspersonalräten in Betracht kommenden 18 militärischen Dienststellen der Streitkräfte, wenn überhaupt, nur wenige Maßnahmen getroffen, die der Mitbestimmung, Mitwirkung oder sonstigen Einschaltung eines Bezirkspersonalrats bedürfen. Die einer Beteiligung der Personalvertretung unterliegenden Angelegenheiten fallen überwiegend in die Zuständigkeit von Dienststellen der Bundeswehrverwaltung, des Ministeriums oder der militärischen Unterbehörden, die bis zu 5 Befehlsebenen umfassen. Durch die Rechtsverordnung sollen deshalb diejenigen militärischen Dienststellen ausgewählt und festgelegt werden, bei denen die Bezirkspersonalräte wenigstens ein gewisses Betätigungsfeld innerhalb ihres gesetzlichen Aufgabenkreises haben. Nur so kann dem Sinn und Zweck der Ermächtigungsgrundlage im Soldatengesetz entsprochen werden. Zu Frage B 50: Eine gegen Art. 3 GG verstoßende Ungleichbehandlung der bei militärischen Dienststellen Beschäftigten im Verhältnis zu den Beschäftigten der Bundeswehrverwaltung liegt schon deswegen nicht vor, weil die Unterschiede in der Organisation dieser Bereiche eine unterschiedliche Organisation der Personalvertretung gerade erfordern. Diese ungleichen tatsächlichen Verhältnisse waren ja auch der Anlaß für den Gesetzgeber, mit der Ermächtigung des § 35 a Abs. 5 Soldatengesetz von der Regelung des Bundespersonalvertretungsgesetzes, nach der bei allen Behörden der Mittelstufe Bezirkspersonalräte zu bilden wären, abzuweichen. Eine sachgerechte und ordnungsmäßige Personalvertretung bleibt aber für alle Beschäftigten in der Bundeswehr gewährleistet. Die Sondervorschriften in § 92 Bundespersonalvertretungsgesetz ermöglichen auch dann eine Beteiligung der Personalvertretung, wenn durch organisatorische Besonderheiten in einzelnen Bereichen der Bundeswehr an sich eine Beteiligungslücke besteht. Probleme der Sach- und Ortsferne sowie eine zusätzliche Belastung der Mitglieder des Hauptpersonalrats ergeben sich in diesem Zusammenhang nicht. Einmal schreibt das Bundespersonalvertretungsgesetz die Bildung von Bezirkspersonalräten nach Geschäftsbereichen, also nicht nach geographischen Gesichtspunkten vor, zum anderen wird die Tätigkeit des Hauptpersonalrats durch die zu erlassende Rechtsverordnung überhaupt nicht berührt. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 51) : In welchem Zeitraum sieht die Bundesregierung Möglichkeiten für eine Beseitigung des Gefahrenpunkts an der Bahnunterführung Dornberger Bahnhof (Groß-Gerau) im Zuge der B 42? Die Untersuchungen für die Beseitigung der Engstelle der B 42 im Bereich der Überführung der Deutschen Bundesbahn am Dornberger Bahnhof in Groß-Gerau sind bei der hessischen Straßenbauverwaltung im Gange. Mit einem Baubeginn wird voraussichtlich gegen Ende des 2. Fünfjahresplanes (1976-1980) des Ausbauplanes der Bundesfernstraßen zu rechnen sein, da zuvor noch die Planung durchzuführen und auch die rechtlichen und baulichen Voraussetzungen (Aufstellen des Bauentwurfes, Planfeststellung, Grunderwerb usw.) zu schaffen sind. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 52 und 53) : Ist die Bundesregierung in der Lage mitzuteilen, welche Maßnahmen sie im Hinblick auf ein europäisches Schnellbahnnetz ergriffen hat, und kann sie weiterhin mitteilen, welche finanziellen Mittel sie für die Errichtung eines Schnellbahnnetzes in Europa eingeplant hat? Könnte die Bundesregierung die Deutsche Bundesbahn dazu veranlassen, die Schnellverbindungen, besonders der TEE und Intercitylinien, zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich nahtlos an die französischen Schnellverbindungen anzuschließen, um zeitraubendes Umsteigen auf langsamere Züge im Grenzgebiet zu vermeiden? 15284* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Zu Frage B 52: Die Bundesregierung hat hinsichtlich der Überlegungen zu einem europäischen Netz großer Verkehrsachsen im Rahmen der Konferenz der europäischen Verkehrsminister (CEMT) die Initiative ergriffen und dem CEMT-Ministerrat auf seiner Tagung in Den Haag im Juni 1973 ihre Vorstellungen unterbreitet. Die Diskussionen hierüber — wobei insbesondere Maßnahmen im Zuge des grenzüberschreitenden Verkehrs von Bedeutung sind - dauern noch an. Wesentlicher Bestandteil der Überlegungen zu einem europäischen Netz großer Verkehrsachsen sind die Eisenbahnnetze, für die sowohl Ausbau- als auch Neubaumaßnahmen vorgesehen sind. Bei den vorgeschlagenen Verbesserungen ist der vom Internationalen Eisenbahnverband (UIC) vorgelegte Leitplan der Europäischen Eisenbahn der Zukunft eingeflossen. Hierbei ist u. a. auch die vorwiegend für den nationalen Verkehr bedeutende Neubaustrecke Mannheim Stuttgart vorgesehen, für deren Bau nunmehr die Genehmigung durch den Bundesminister für Verkehr nach § 14 Bundesbahngesetz erteilt worden ist. Die Baukosten für diese Strecke betragen 2,5 Milliarden DM und werden vom Bund getragen. Zu Frage B 53: Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) ist das derzeitige Zugangebot entsprechend dem Verkehrsbedürfnis gemeinsam von der DB und den Französischen Staatsbahnen festgelegt worden. Direkte TEE-Verbindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich bestehen dabei — abgesehen von den TEE „Molière" und ,,Parsifal" (Hamburg bzw. Köln Lüttich—Paris) nicht mehr, nachdem im Mai 1975 das TEE-Zugpaar 50/51 „Goethe" aufgegeben wurde. Die zwischen Frankfurt/M. und Paris (über Saarbrücken) eingesetzten TEE-Züge waren — trotz intensiver Werbung — nur ungenügend besetzt und deshalb wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/4632 Fragen B 54 und 55) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Ursache tödlicher Unfälle auf Autobahnen und Landstraßen u. a. im Mangel an Kenntlichmachung der Seitenflächen quer die Straße versperrender Großfahrzeuge zu suchen ist? Beabsichtigt die Bundesregierung, durch Verordnung die Befestigung von Reflektoren auf den Seitenwänden von Großfahrzeugen zu verfügen, so daß diese beim Überqueren von Straßen, beim Abbiegen und im Fall von Reifenpannen, die eine Querstellung bewirken können, für jeden Autofahrer erkennbar sind? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und ggf. in welchem Umfang auch mangelnde seitliche Kenntlichmachung von großen Lastkraftwagen und -zügen Ursache tödlicher Unfälle ist; auch die Bundesstatistik weist eine solche Unfallart nicht besonders aus. Nach § 51 Abs. 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist eine seitliche Kenntlichmachung aller Fahrzeuge durch rückstrahlende Mittel zulässig. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beschäftigt sich gegenwärtig mit einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung der Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringung der Beleuchtungs- und lichttechnischen Signaleinrichtungen an Fahrzeugen. Dieser RichtlinienEntwurf sieht auch eine seitliche Kenntlichmachung von größeren Fahrzeugen durch gelbe Rückstrahler VOL Sobald die Entscheidung des Rates der EG vorliegt, wird die Bundesrepublik entsprechende Maßnahmen treffen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geiger (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 56) : Sind der Bundesregierung die Bestrebungen des Taxi- und Mietwagengewerbes auf eine Einführung einer Sach- und Fachkundeprüfung für Unternehmer des Taxi- und Mietwagengewerbes bekannt, und beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche Prüfung einzuführen? Die Bundesregierung kennt und unterstützt diese Bestrebungen. Sie hat sich in Brüssel dafür eingesetzt, Taxen und Mietwagen in die „Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über den Zugang zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr" einzubeziehen. Die anderen EG-Mitgliedstaaten meinten, dem nicht folgen zu können. Um die Regelung insgesamt nicht zu gefährden, hat die deutsche Seite sich die Einbeziehung in die nationale Normsetzung ausdrücklich und unwidersprochen vorbehalten. Ein inzwischen mit den Landesverkehrsministerien abgestimmter Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Transformierung der EG-Richtlinie sieht die Einführung des Sachkundenachweises sowohl für Omnibus- als auch für Taxen- und Mietwagenunternehmer vor. Der Entwurf geht von der Voraussetzung aus, daß die Fachkundeprüfungen von den Industrie- und Handelskammern vorgenommen werden. Der Deutsche Industrie- und Handelstag hat die Bereitschaft der Kammern erklärt, auch im Taxen- und Mietwagengewerbe die Fachkundeprüfungen abzunehmen, wenn der Gesetzgeber diese vorschreibt und dabei gewährleistet ist, daß die Kammern als Selbstverwaltung der Wirtschaft die Möglichkeit haben, das Verfahren praxisnah und flexibel zu gestalten. Darüber wird zur Zeit mit dem Deutschen Industrie- und Handelstag beraten. Alsdann wird der Gesetzentwurf mit den Bundesressorts abgestimmt und die Gesetzesvorlage eingebracht. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15285* Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 57 und 58) : Ist der Bundesverkehrsminister nunmehr bereit, dem Vorschlag des Bayerischen Staatsministers Dr. Merk vom 15. Januar 1976 zuzustimmen, eine Umwertung des Teilabschnittes des Autobahnringes München vom Autobahnkreuz Langwied bis zur Einmündung in die Bundesstraße 12 sowie des 6streifigen Ausbaus der Autobahn München—Stuttgart zwischen Anschlußstelle Dachau und dem künftigen Autobahnkreuz Langwied zugunsten der geplanten Autobahn Würzburg—Ulm auf der ersten Fahrbahn von Biebelried bis Gollhofen in die Dringlichkeitsstufe I a vorzunehmen, und müßte diese Aufstufung der Strecke von Biebelried bis Gollhofen nach I a nicht schon auf Grund einer neuerlichen Berechnung dieses Gebietes im Bundesraumordnungsprogramm als strukturschwach erfolgen? Ist der Bundesregierung bekannt, ob der deutschen Landwirtschaft durch die Neuausstattung der Schlepper mit Überrollbügeln ab 1. Januar 1977 wegen der dadurch bedingten neuen Abnahme durch den TÜV und der Gebühren für die Änderung des Kraftfahrzeugbriefes Kosten in Höhe von etwa 40 Millionen DM entstehen würden, und wäre die Bundesregierung unter diesen Umständen bereit, durch Schaffung einer Ausnahmeregelung das Entstehen der Kosten zu verhindern? Zu Frage B 57: Der revidierte Bedarfsplan liegt dem Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Insofern kann eine Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Vorschlages von Herrn Minister Dr. Merk beim gegenwärtigen Stand der Dinge nur noch im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens und nicht mehr vom Bundesminister für Verkehr getroffen werden. Der Bundesminister für Verkehr wird bei den Beratungen im Parlament Stellung nehmen. Gegenwärtig prüft die Bundesregierung die verkehrlichen und baulichen Auswirkungen einer Zurückstellung der von Minister Dr. Merk genannten Maßnahmen zugunsten der Autobahn Würzburg–Ulm im Teilabschnitt Würzburg–Gollhofen. Zu Frage B 58: Nach § 11 der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind Zweiachsschlepper mit Schutzvorrichtungen gegen seitliches und rückwärtiges Überschlagen (Überrollbügel) auszurüsten, um den nicht selten tödlich verlaufenden Unfällen beim Umkippen oder Überschlagen des Schleppers zu begegnen. Diese Vorschrift gilt ab 1. Januar 1970 für Neufahrzeuge; bis 31. Dezember 1976 müssen auch alle vor dem 1. Januar 1970 zugelassenen Altfahrzeuge damit ausgerüstet sein. Durch den nachträglichen Anbau des Überrollbügels können andere Teile des Schleppers in Mitleidenschaft gezogen werden, die für die Straßenverkehrssicherheit von teilweise erheblicher Bedeutung sind; insbesondere kann dies Auswirkungen haben hinsichtlich — Breite und Höhe des Fahrer- und Beifahrersitzes — Beanspruchung tragender Bauteile — des Insassenschutzes — der Fahrzeugumrißgestaltung (z. B. Vermeidung scharfkantiger Teile) — der Sichtbehinderung nach rückwärts. Deshalb ist nach dem Anbau des Überrollbügels an Altfahrzeugen, von denen es noch eine Vielzahl von Typen gibt, die Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (sog. TÜV-Gutachten) über die verkehrsrechtliche Unbedenklichkeit des Anbaus in Verbindung mit der Einholung einer neuen Betriebserlaubnis für das Fahrzeug notwendig (§ 19 Abs. 2 StVZO). Der Bundesregierung ist die genaue Zahl der nachzurüstenden Altschlepper nicht bekannt. In Kreisen der Fahrzeugindustrie wird geschätzt, daß ca. 800 000 bis 1 Million Schlepper betroffen sind. Legt man den in der Frage erwähnten Gesamtbetrag von etwa 40 Millionen DM Gebühren zugrunde, so entfällt auf jedes einzelne Fahrzeug eine Gebühr von jeweils etwa 40,— DM bis 50,— DM. Hiervon entfällt der größte Teil auf die TÜV-Gebühr für die Begutachtung (je nach Fahrzeuggröße und Prüfumfang 8,— DM bis 40,— DM). Hinzu kommen ca. 10,— DM an Gebühren für Erteilung der neuen Betriebserlaubnis und die Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Beträge in dieser Größenordnung erscheinen jedoch für einen landwirtschaftlichen Betrieb nicht unzumutbar und angesichts der von TÜV und Straßenverkehrsbehörde erbrachten Leistungen durchaus angemessen. Sie sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr im übrigen festgelegt. Eine Ausnahmeregelung, soweit sie mit zu hohen Gebühren begründet wäre, wird deshalb nicht für erforderlich gehalten. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 59) : Wie hoch sind die bisherigen Aufwendungen der Bundesregierung bzw. der sonstigen Kostenträger — nach Flugplätzen getrennt — für Schallschutzmaßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm? Der Bundesminister des Innern hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr oder dem Bundesminister der Verteidigung bisher Lärmschutzbereiche für 15 Verkehrsflughäfen und militärische Flugplätze durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festgesetzt, die Mehrzahl davon im Laufe des vergangenen Jahres. Das Verfahren der Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen wird nicht vom Bund, sondern von den nach Landesrecht zuständigen Behörden durchgeführt. Die dazu nach der Festsetzung der Lärmschutzbereiche erforderlichen Einzelmaßnahmen laufen derzeit gerade an. Zahlen über die Höhe der bisherigen Erstattungen von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Die Bundesregierung wird dem Bundestag zu gegebener Zeit eingehend berichten. 15286* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/4632 Fragen B 60 und 61) : Welche Gründe sprechen im Detail dafür, daß die Bundesbahnstrecke Kempen—Grefrath—Kaldenkirchen, die für den Personen-, Berufs- und Güterverkehr lebhaft genutzt wird, im Stillegungsplan der Deutschen Bundesbahn enthalten ist, wie in einer Aussage des Kölner Bundesbahnpräsidenten Dr. Streier dargelegt ist, und welche Ausweichmöglichkeiten werden von der Deutschen Bundesbahn vorgesehen, die Verkehrsbedingungen nicht wesentlich zu verschlechtern? Wie ist die Aussage des Bundesbahnpräsidenten Dr. Streier zu verstehen, „Zu diesem betriebswirtschaftlichen Netzvorschlag wird noch ein volkswirtschaftlich notwendiger und politisch gewollter Netzbereich hinzutreten", und warum können die letzten beiden Argumente auf die Strecke Kempen—Grefrath—Kaldenkirchen nicht anwendbar sein? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Streckennetz unter betriebswirtschaftlich optimalen Gesichtspunkten untersucht und seine Netzkonzeption dem BMV am 22. Januar 1976 vorgelegt. Nunmehr wird die seit Anfang des Jahres 1975 auf Staatssekretärsebene bereits tätige Interministerielle Arbeitsgruppe „Verkehrs- und Regionalpolitik" die gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ergeben, eingehend analysieren. Zur Vorbereitung der Entscheidung der Bundesregierung wird sie Vorschläge, insbesondere für ein gesamt- und verkehrswirtschaftlich notwendiges Schienennetz erarbeiten. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die Verkehrspolitik, die Raum- und Wirtschaftsstruktur sowie die Entwicklung im Zonenrandgebiet gewürdigt werden. Der Bericht soll ferner Vorschläge über flankierende Maßnahmen für die Bereiche der Verkehrs-, Regional- und Strukturpolitik enthalten und ferner die Fragen der Verlagerung des unwirtschaftlichen Bundesbahn-Personennahverkehrs in der Fläche auf die Straße ansprechen. Die Arbeitsgruppe wird das Benehmen mit den von den Landesregierungen für zuständig erklärten Ministern herstellen und die Konsequenzen für die Länder erörtern. Sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vom Bundeskabinett im Laufe des Jahres 1977 beraten worden sind, werden die Regierungschefs der Länder von dem Konzept insgesamt unterrichtet werden. Danach wird eine Erörterung im Kreise der Regierungschefs von Bund und Ländern stattfinden, zu der auch die zuständigen Landesminister hinzugezogen werden können. Nach erneuter Beratung des Bundeskabinetts werden die im Bundesbahngesetz vorgesehenen Einzelanhörungen durchgeführt werden. Seitens des BMV kann — aufgrund des oben erwähnten Arbeits- und Zeitplanes — über Einzelstrecken im gegenwärtigen Zeitpunkt daher nichts ausgesagt werden. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 62 und 63) : Ist der Bundesverkehrsminister vollinhaltlich mit dem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Haack vom 16. Dezember 1975 in der Angelegenheit Bundesautobahn A 7 Würzburg—Ulm einverstanden, welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen, und was heißt dann der Satz „Die Rechnung hat eine Aufstufung der Bundesautobahn im Abschnitt Aalen—Würzburg ergeben" im Gegensatz zur schriftlichen Beantwortung meiner mündlichen Frage Nr. 65, Drucksache 7/4595, durch Parlamentarischen Staatssekretär Haar? Kann man aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar schließen, daß der Parlamentarische Staatssekretär Dr, Haack ohne Zustimmung des Bundesverkehrsministers die Aufstufung der Bundesautobahn Aalen—Würzburg verkündet hat? Zu Frage B 62: Die Autobahn Würzburg–Ulm wurde abschnittsweise bewertet, wonach sich die im BedarfsplanEntwurf ausgewiesenen Dringlichkeiten ergeben haben. Eine Alternativrechnung unter der Annahme der BAB Würzburg–Ulm in einem strukturschwachen Gebiet hat ergeben, daß Teilbereiche die Dringlichkeit Ib erhalten hätten. Dieser Sachverhalt wurde in dem zitierten Schreiben von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Haack vom 16. Dezember 1975 ausgedrückt. Da der Bundesminister für Verkehr die im Bundesraumordnungsprogramm ausgewiesenen strukturschwachen Gebiete für Zwecke der Bundesfernstraßen-Planung nicht ausweiten kann, hat die angesprochene Alternativrechnung nur hypothetischen Charakter. Zu Frage B 63: Nein. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 64) : Wann beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, entsprechend den Wünschen der österreichischen Bundesbahn, die Strecke Simbach/Inn—München zu elektrifizieren? Wie die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn mitgeteilt hat, ist die Elektrifizierung der Strecke (München-) Markt Schwaben–MühldorfSimbach/Inn in den nächsten Jahren nicht beabsichtigt, weil die erheblichen Investitionskosten das Wirtschaftsergebnis der Deutschen Bundesbahn zusätzlich belasten würden und gegenüber dem Dieselbetrieb keine höhere Rendite zu erwarten ist. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 7/4632 Fragen B 65 und 66) : Treffen für die im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen schraffiert dargestellten Strecken im Bereich des Landschaftsverbands Rheinland die Paragraphen 1 und 2 des Fernstraßengesetzes zu? Entspricht es der allgemeinen Praxis, daß Fernstraßen in Trägerschaft eines Landschaftsverbands gebaut und übergeben werden, auch wenn nach dem noch nicht verabschiedeten Gesetz über die Bundesfernstraßen (FStrÄndG) solche Strecken ausdrücklich mit dem Satz gekennzeichnet werden, „Übernahme der Straßenbaulast nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt vorbehalten."? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15287* Für die im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen schraffiert dargestellten Strecken bleibt die Übernahme der Straßenbaulast durch den Bund vorbehalten. Ob die Voraussetzungen der §§ 1 und 2 FStrG zutreffen, bleibt zu gegebener Zeit zu prüfen. Es entspricht nicht der allgemeinen Praxis, daß Fernstraßen in der Trägerschaft eines Landschaftsverbandes gebaut werden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/4632 Fragen B 67 und 68) : Ist die Bundesregierung bereit, das alte, den Ansprüchen der Kunden nicht mehr gerecht werdende, Hauptpostgebäude in Mühlheim a. d. Ruhr durch einen Neubau zu ersetzen, der in Anbindung an die Anlagen der Deutschen Bundesbahn im neuen Stadtmittenzentrum zu errichten wäre? Entspricht es der Auffassung der Bundesregierung, das Dienstleistungsangebot der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost standortmäßig zusammenzufügen, ihm Dringlichkeit zu verleihen, und gibt es noch Bedingungen, die einer solchen Absicht entgegenstehen? Für den Postdienst in Mülheim/Ruhr sollen neue Diensträume geschaffen werden. Ich habe bereits 1971 dem Bebauungsplan der Stadt vom 9. März 1970 (Innenstadt/Bahnhof) im Grundsatz zugestimmt. Vorbehalte ergaben sich nur wegen des geplanten Ineinandergreifens der einzelnen Baustufen. Die notwendige Grundstücksfläche soll der Deutschen Bundespost im Umlegungsverfahren — Austausch gegen das jetzige Postdienstgrundstück — zugewiesen werden. Unter der Voraussetzung, daß genügend Investitionsmittel zur Verfügung stehen, ist der Beginn des Neubaus für das Rechnungsjahr 1978 vorgesehen. Die Umlegungsvereinbarung nach dem Bundesbaugesetz wurde in den wesentlichen Punkten bereits mit der Stadt ausgehandelt. Lediglich einige Nebenabreden bedürfen noch der Absprache. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 69 und 70): Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in den Aussagen ihrer Staatssekretäre zum Thema „Ämterorganisation Post", wenn der Parlamentarische Staatssekretär Jung davon ausgeht, daß etwa 500 Arbeitsposten eingespart werden und Staatssekretär Elias etwa zur gleichen Zeit einen Betrag von 35 Millionen DM als Einsparungsmöglichkeit angibt, was einem Durchschnittsgehalt von 70 000 DM je Arbeitsposten und Jahr entsprechen würde, und wie erklärt sie diesen gegebenenfalls? Trifft es zu, daß die Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs Jung und der Oberpostdirektion Bremen zu den Auswirkungen der Ämterorganisation im Raum Ostfriesland sowohl hinsichtlich der Zahl der eingesparten Arbeitsposten als auch der erhöhten Kosten für die verbleibenden Kräfte unterschiedlich sind, wie erklärt die Bundesregierung diesen Widerspruch gegebenenfalls, und liegen überhaupt schon konkrete Untersuchungen und Organisationspläne im Ministerium vor? Zu Frage B 69: Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch, in den bisher zur Rationalisierung des Verwaltungsdienstes bei den Ämtern des Postwesens gemachten Angaben. Nach dem gegenwärtigen Stand des Vorhabens ist damit zu rechnen, daß mehr als 500 vollbeschäftigte Arbeitskräfte eingespart werden, was einer finanziellen Ersparnis von ca. 30 Millionen DM/Jahr entspricht. Durch das Vorhaben „Ämterorganisation" ändert sich der Personalbedarf in allen Besoldungsgruppen des einfachen, mittleren gehobenen und höheren Dienstes, wobei infolge der neuen Struktur des Verwaltungsdienstes bei einzelnen Besoldungsgruppen ein geringer Mehrbedarf entsteht, während bei anderen Besoldungsgruppen Ersparnisse erzielt werden. Von den Einsparungen ist im wesentlichen die Laufbahngruppe des gehobenen nichttechnischen Dienstes betroffen. Bei der Errechnung der finanziellen Auswirkungen der Rationalisierungsmaßnahmen sind die Personalkostenfaktoren je Besoldungsgruppe nach dem Stand vom Juni 1975 zugrunde gelegt worden. Die Personalkostenfaktoren erfassen den Aufwand der Deutschen Bundespost an Gehältern und Löhnen, Nebenbezügen, Sozial- und Versorgungslasten. Dieser Aufwand beträgt je vollbeschäftigte Arbeitskraft und Jahr zwischen 32 311 DM bei Besoldungsgruppe A 2/A 3 (Postschaffner/Postoberschaffner) und 100 234 DM bei Besoldungsgruppe A 16 (Leitender Postdirektor). Zu Frage B 70: Es kann davon ausgegangen werden, daß im Raum Ostfriesland der Verwaltungsdienst bei folgenden Ämtern zusammengefaßt wird: PA (V) Emden mit den anzuschließenden Ämtern Aurich und Norden PA (V) Leer mit dem anzuschließenden PA (V) Papenburg PA (V) Wilhelmshaven mit den anzuschließenden Ämtern Esens und Varel. Die Planungsarbeiten sind nunmehr abgeschlossen. Die Einsparung dürfte 5,25 besetzte Dienstposten betragen. Andere Angaben sind uns nicht bekannt. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 71): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Neuordnung der Nahverkehrsbereiche der Deutschen Bundespost im Fernsprechwesen durch die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungszentren benachbarter Landkreise erhebliche Nachteile für den Bürger entstehen, der zwar mit dem Verwaltungszentrum des Nachbarkreises billiger telefonieren kann, aber nicht mit dem Zentrum, das für ihn zuständig ist, und wenn ja, wie gedenkt sie, dem zu begegnen? Der Nahverkehrsbereich eines jeden Ortsnetzes erstreckt sich auf die unmittelbar angrenzenden so- 15288* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 wie alle im Umkreis von 20 km liegenden Ortsnetze; im Durchschnitt sind es 18 Ortsnetze, die zur niedrigsten Gesprächsgebühr erreicht werden können. Damit werden die Gebührenprobleme, die durch das Entstehen großer Gemeinden bei der kommunalen Gebietsreform entstanden sind, mit dem neuen Tarif gelöst. Die Gespräche zwischen den an der Peripherie einer Großgemeinde liegenden Ortsteilen und den Verwaltungszentren der Gemeinden können zur niedrigsten Gesprächsgebühr abgewickelt werden. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 72): Bis zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, daß Maßnahmen auf Grund der Überprüfung des Erstattungsbetrags für Aufwendungen baulicher Schallschutzmaßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm erfolgen (Unterrichtung durch die Bundesregierung — Drucksache 7/4580)? Wie die Bundesregierung in ihrem Bericht vom 15. Januar 1976 — Drucksache 7/4580 — über das Ergebnis der Prüfung der Kosten für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz dargelegt hat, ist nach der Sachlage auf dem Baumarkt davon auszugehen, daß sich die Preisentwicklung in der fraglichen Zeit bei den relevanten schalldämmenden Bauteilen im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung im Hochbau vollzogen hat. Dieser Entwicklung will diè Bundesregierung Rechnung tragen. Die erforderlichen Maßnahmen sind eingeleitet. Ein entsprechender Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung des Erstattungshöchstbetrages wird vorbereitet. Ein Zeitpunkt für den Erlaß einer solchen Verordnung kann wegen der erforderlichen Abstimmung unter den beteiligten Bundesressorts derzeit nicht genannt werden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 73 und 74) : Hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit der DDR versucht, einen Ausbau der Autobahn von Obersuhl (Kreis Hersfeld/Rotenburg) nach Eisenach zu erreichen, und welche Gründe gibt es dafür, daß ein solcher mit verhältnismäßig geringem finanziellen Aufwand möglicher Ausbau nicht erfolgen wird? Hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit der DDR versucht, zusätzlich zu dem einzigen Übergang über die Zonengrenze zwischen Hessen und Thüringen bei Herleshausen die Offnung eines weiteren Übergangs zu erreichen, und welches war gegebenenfalls das Ergebnis dieser Bemühungen? Zu Frage B 73: Die Bundesregierung hat in der zurückliegenden Verhandlungsrunde über Verkehrsverbesserungen nach reiflicher Abwägung aller Umstände bewußt davon Abstand genommen, den Ausbau der Autobahn von Obersuhl nach Eisenach in den Verhandlungskatalog aufzunehmen. Der finanzielle Aufwand für das gesamte Projekt einschließlich der Bauten auf DDR-Gebiet erreicht insbesondere wegen der komplizierten Brückenbauwerke eine Größenordnung von 200 Millionen DM. Eine vergleichende Kosten-Nutzen-Betrachtung ergab, daß dieser Verkehrsverbindung keine erstrangige Priorität beizumessen ist. Für den Berlinverkehr ist der Übergang Herleshausen/Wartha der bei weitem am wenigsten benutzte. Zu Frage B 74: Die Verhandlungen über Verkehrsverbesserungen betrafen ausschließlich Verbesserungen für Berlin. Daher wurde das Thema der Öffnung weiterer Straßenübergänge zwischen dem Bundesgebiet und der DDR nicht behandelt. Vorstöße der Bundesregierung auf andere Ebene werden von der DDR mit dem Argument abgelehnt, die vorhandenen Übergänge seien für das Verkehrsaufkommen in vollem Umfange ausreichend. Anlage 69 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 75 und 76) : Zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung bereit sein, der Öffentlichkeit die Standorte zu nennen, die in eine nähere Prüfung für die Errichtung einer zentralen Atommülldeponie in Verbindung mit einer Wiederaufbereitungsanlage einbezogen sind? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei der gegenwärtig laufenden Prüfung von niedersächsischen Standorten einer solchen Deponie auf jeden Fall mitberücksichtigt werden muß, ob bestimmte in Aussicht genommene Räume bereits hohe militärische Belastungen oder Sonderopfer für Verteidigungslasten zu tragen haben bzw. ob in ihnen bereits jetzt Atomkraftanlagen erstellt sind, und wenn ja, wird sie sich dementsprechend verhalten? Die zur Zeit durchgeführten Erkundungsarbeiten zum Standort der Entsorgungsanlagen haben noch nicht soweit geführt, eine Entscheidung zugunsten oder zuungunsten eines von mehreren alternativen Standorten zu fällen. In diesem Jahr sollen die für eine endgültige Festlegung noch erforderlichen Untersuchungen zu Geologie, Hydrologie und Meteorologie durchgeführt werden. Erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse und nach sorgfältiger Prüfung der wissenschaftlichen und sicherheitstechnischen Fragestellungen kann die Eignung der Standorte beurteilt werden. Nach einer Standortwahl wird die zuständige Genehmigungsbehörde ihre Zustimmung von einer positiven Begutachtung aller relevanten Standortfragen abhängig machen. Wesentlicher Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist die öffentliche Auslegung, die sicherstellt, daß im Abhörungsverfahren die jeweilig ortsspezifischen Argumente berücksichtigt werden können. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15289* Anlage 70 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 77 und 78): Wo sind die Fachprogramme des Bundesministers für Forschung und Technologie erhältlich, und zu welchen Fachprogrammen liegen Leistungspläne vor? Wie viele Berater waren zum 1. Januar 1976 beim Bundesminister für Forschung und Technologie in Fachausschüssen, Adhoc-Ausschüssen und sonstigen Gremien tätig, wer hat sie berufen, und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Berater? Zu Frage B 77: Die vom Bundesministerium für Forschung und Technologie veröffentlichten Fachprogramme (vgl. BT-Drs. 7/3409 vom 21. März 1975 und BT-Drs. 7/4304 vom 11. November 1975) können beim Pressereferat des Ministeriums angefordert werden. Leistungspläne zu verschiedenen Förderbereichen des Ministeriums werden im Laufe des ersten Halbjahres 1976 veröffentlicht. Zu Frage B 78: Zum 1. Januar 1976 waren in den Beratungsgremien und Projektkomitees des Beratungsplans 1975 — einschließlich des Nachtrages vom 11. Dezember 1975 — 1059 Berater tätig, von denen 123 Berater in mehreren Gremien mitgewirkt haben. Sie sind vom Bundesminister für Forschung und Technologie nach den anläßlich der Neuordnung des Beratungswesens im Jahre 1971 veröffentlichten Kriterien ausgewählt und berufen worden. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Drucksache 7/4273). Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 79): Ist der Bundesregierung bekannt, daß z. B. eine Gehaltserhöhung von netto 120 DM eine Kürzung des Förderungsbetrags bei vier nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geförderten Kindern um jeweils 60 DM, also insgesamt 240 DM, zur Folge haben kann, bzw. ob dies generell der Fall ist, und hält die Bunderegierung dies für gerechtfertigt, wenn nein, ist an eine Änderung des BAföG gedacht? In dem von Ihnen geschilderten Fall einer Familie, zu der vier nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geförderte Kinder gehören, kann sich eine Gehaltserhöhung von 120 DM netto bei den Eltern unter keinen Umständen so wie von Ihnen geschildert auswirken. Geht man davon aus, daß diese 120 DM die absoluten Freibeträge nach § 25 Abs. 1 und 3 Nr. 1 BAföG (960 DM für die Eltern und je 60 DM für jedes Kind) übersteigen, so bleiben gemäß § 25 Abs. 4 BAföG a. F. bei vier Kindern von diesen 120 DM weitere 60 v. H. anrechnungsfrei; es werden also im Beispielsfall nur 40 v. H. von 120 DM = 48 DM angerechnet, so daß der Förderungsbetrag jedes Kindes lediglich um 12 DM gekürzt wird. Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß nach § 25 Abs. 4 BAföG in der Fassung durch das Haushaltsstrukturgesetz 65 v. H. der 120 DM anrechnungsfrei bleiben, das Ergebnis also sogar noch günstiger ist. Diese Regelung des § 25 Abs. 4 BAföG gilt in jedem Fall, in dem Einkommen vorhanden ist, das die absoluten Freibeträge übersteigt. Im Grenzbereich der Teilförderung läßt sich für die von Ihnen genannte Familie als ungünstigste Auswirkung einer Erhöhung des Netto-Einkommens um 120 DM der folgende Fall konstruieren: Jeder der vier studierenden Kinder erhält im Studienjahr 1974/75 Förderung in Höhe von monatlich 31 DM. Für das Studienjahr 1975/76 gilt das Netto-Einkommen 1973 als Grundlage, und dies wird mit 120 DM monatlich höher als 1972 angenommen. Die davon anzurechnenden 48 DM werden zu gleichen Teilen auf die vier Kinder verteilt; deren Förderbetrag sinkt damit auf 19 DM, liegt dann unter der Bagatellgrenze von 20 DM und entfällt völlig. Die Mehrbelastung addiert sich auf 124 DM. Mit der Erhöhung der Bagatellgrenze für Studenten auf 30 DM würde sich der Verlust auf maximal 164 DM erhöhen können. Bei der Beurteilung dieses extrem konstruierten Grenzfalles ist jedoch zu berücksichtigen: — Die Berechnung geht von einer Erhöhung des Netto-Einkommens vor zwei Jahren aus; — der Extremcharakter des Grenzfalles liegt vor allem darin, daß er für 1972 ein Netto-Einkommen von 5 890 DM monatlich voraussetzt, das dann 1973 um 120 DM steigt. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Einkommensentwicklung seit 1973 scheint es gerechtfertigt, daß in dieser Einkommenshöhe die Wirkung der Bagatellgrenze sich für mehrere Kinder addieren kann, sofern sie sich alle in derselben Ausbildungsart befinden. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4632 Fragen B 80 und 81) : Wird der „besondere Schulversuch" der Kooperativen Gesamtschule Altenkirchen in Rheinland-Pfalz von der Bundesregierung auch dann weiter gefördert, wenn dieses Schulzentrum aus Gründen der Funktionalreform in Zukunft von der Verbandsgemeinde Altenkirchen verwaltet werden und nominell den Charakter eines „besonderen Schulversuchs" (gein. Landesschulgesetz) verlieren sollte? In welcher Höhe wurden in den Jahren 1974 und 1975 und werden im Jahr 1976 Förderungsmittel des Bundes für den Schulversuch Kooperative Gesamtschule Altenkirchen von seiten des Bundes zur Verfügung gestellt? Zu Frage B 80: Die Förderung von Modellversuchen durch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft erfolgt nach Beratungen in den zuständigen Gremien der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung, die für Planung, Durchführung und Auswertung von 15290* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Modellversuchen Grundsätze und Kriterien festgelegt hat. Die Förderung des Bundes erstreckt sich dabei nur auf die besonderen versuchsbedingten Mehrkosten. Liegen versuchsbedingte Mehrkosten bei einer Modelleinrichtung im Verhältnis zu den übrigen Regeleinrichtungen des Landes nicht vor, ist für eine Bundesförderung keine Grundlage gegeben. Die Gesamtschule Altenkirchen ist gemäß § 83 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz vom 6. November 1974 vom Kultusminister im Einvernehmen mit dem Schulträger als Schulversuch errichtet worden. Über eine etwaige Veränderung des Status als Schulversuch ist mir nichts bekannt. Sollte jedoch die Gesamtschule Altenkirchen in Zukunft nicht mehr als „besonderer Schulversuch" weitergeführt werden, so wäre eine Bundesförderung im bisherigen Umfang schon aus rechtlichen Erwägungen nicht mehr möglich. Dies schließt jedoch nicht aus, daß auch weiterhin im Rahmen der kooperativen Gesamtschule Altenkirchen einzelne Modellversuchsvorhaben gefördert werden, sofern sie sich an den Kriterien der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung orientieren und ein entsprechender Antrag des Landes Rheinland-Pfalz auf Förderung bei der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung eingereicht wird. Zu Frage B 81: Die kooperativen Gesamtschulen Altenkirchen, Bergzabern und Hargesheim wurden aufgrund eines gemeinsamen Antrags des Landes Rheinland-Pfalz entsprechend einer Empfehlung der Bund-LänderKommission für Bildungsfragen vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft von 1972 bis 1975 mit insgesamt 2 342 408 DM gefördert, für 1976 wurde eine Förderung in Höhe von 697 871 DM bewilligt. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 82) : Welche kurzfristig realisierbaren Möglichkeiten für cine bisher fehlende berufliche Ausbildung bei geistig Behinderten sieht die Bundesregierung auf Grund der Ergebnisse einer Untersuchung am pädagogischen Institut der Mainzer Universität? Die Bundesregierung begrüßt die Untersuchung des Pädagogischen Instituts der Universität Mainz über die Berufsausbildung geistig Behinderter. Sie sieht darin einen nützlichen Beitrag zur Unterstützung ihrer eigenen Bemühungen um eine Verbesserung der beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung der Behinderten, insbesondere aber zur Qualifizierung der in den Werkstätten für Behinderte Beschäftigten. Eine abschließende Wertung des im Herbst 1975 veröffentlichten Ergebnisberichts war bisher nicht möglich; sie ist auch deshalb erschwert, weil das Forschungsprojekt schon 1972 begonnen und im Sommer 1974 abgeschlossen worden ist. Die Veränderungen, die das am 1. Mai 1974 in Kraft getretene neue Schwerbehindertengesetz für die Werkstätten für Behinderte gebracht hat, sind daher in dem Ergebnisbericht leider nicht berücksichtigt. Die Möglichkeiten zur Berufsausbildung der in den Werkstätten tätigen Behinderten können sich nicht nur an pädagogisch-theoretischen Forderungen ausrichten, sie müssen sich auch an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Werkstätten orientieren. Gestützt auf die Ergebnisse des Verfahrens zur vorläufigen Anerkennung der Werkstätten sieht die Bundesanstalt im Augenblick daher kurzfristig keine realistischen Möglichkeiten, in den Werkstätten allgemein zu einer beruflichen Ausbildung der geistig Behinderten im Sinne des Projekts der Universität Mainz zu gelangen. Zu unterschiedlich ist noch der Leistungsstandard der rd. 250 Werkstätten; zu groß sind z. Zt. noch andere vorrangig zu lösende Probleme, insbesondere bei der Finanzierung und der personellen Ausstattung. Erst wenn im Zuge des Anerkennungsverfahrens und weiterer Förderungsmaßnahmen ein gewisser Leistungsstandard der Werkstätten, auch im Ausbildungs- und Trainingsbereich, erreicht ist, wird es möglich sein, allgemeine Maßnahmen zur Berufsausbildung in Angriff zu nehmen. Die Konzeption der Bundesregierung sieht gerade in der organisatorischen Aufteilung der Werkstätten in einen Arbeits- und einen Trainingsbereich eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen zur Berufsausbildung. Diese Erkenntnis schließt natürlich nicht aus, die im Forschungsbericht des Pädagogischen Instituts erhobene Forderung nach Modellversuchen in einigen Werkstätten alsbald in die Tat umzusetzen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für derartige Maßnahmen sind in den §§ 48 und 49 des geltenden Berufsbildungsgesetzes und auch im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsausbildungsgesetzes vorgesehen. Die einzige Schwierigkeit liegt darin, daß die Bundesregierung nicht selbst Träger von Werkstätten für Behinderte ist. Die Werkstätten werden in der Hauptsache von freien Trägern betrieben. Die Bundesregierung ist daher nur in der Lage, entsprechende Modellversuche anzuregen und ggf. im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanziell zu fördern. Hierzu ist die Bundesregierung bereit.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Dr. Zeitel, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Rapp?


Rede von Heinz Rapp
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Zeitel, wenn dies alles so schrecklich und sinnlos ist mit den Mehrfachregelungen, weshalb verlangen Sie dann hier nicht die Annullierung dieser Mehrfachregelungen? Weshalb dann das Zurückgehen auf eine Soll-Vorschrift?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Zeitel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Rapp, ich bin noch nicht ganz zu Ende; es gibt einen Grund, der von Ihnen vorgetragen wurde, wenn ich mich recht an die Beratungen erinnere, der unter Umständen für eine Soll-Vorschrift spricht. Darauf komme ich aber noch. Wir wären im Prinzip — lassen Sie mich das deutlich sagen — für die ersatzlose Streichung; aber wir hoffen auf die Zustimmung zu einer abgemilderten Form, für die es Gründe gibt.
    Ein gesetzlicher Regelungsansatz dieser Kernfrage, die gewiß diskussionswürdig ist, müßte unseres Erachtens auf direkterem Wege gefunden werden. Die vorgesehenen Gesetzesregeln zur Begrenzung mehrerer Großkredite lösen also im ganzen Änderungen unserer Bankenstruktur aus, die den Wettbewerb faktisch einengen und bei zu erwartenden Aushilfsmaßnahmen, wie z. B. Konsortial- oder Metakredite, höhere Kreditkosten zur Folge haben.
    Auch die anvisierte Kreditstreuung bleibt auf diesem Wege höchst unbefriedigend. Soll indessen der Mehrfachkreditregelung nur eine gewisse Signalfunktion zukommen — Herr Rapp, dies ist der Punkt —, wie es in den Ausschußberatungen auch von Ihrer Seite anklang, dann genügt an Stelle der dirigistischen Muß-Vorschrift eine Soll-Vorschrift. Dem entspricht unser liberaler Änderungsantrag, dem zuzustimmen wir Sie hiermit auffordern möchten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)