Protokoll:
7219

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 219

  • date_rangeDatum: 30. Januar 1976

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:17 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 219. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15219 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 15224 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 15219 A Beratung des Dritten Sportberichts der Bundesregierung — Drucksache 7/4609 — in Verbindung mit Beratung des Berichts und des Antrags des Sportausschusses zum Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Sportpolitik, Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Evers, Dr. Schäuble, Vogel (Ennepetal), Tillmann, Frau Hürland, Spilker, Dr. Müller (München), Weber (Heidelberg), Biehle, Dr. Kraske, Eilers (Wilhelmshaven) und der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Sportpolitik — Drucksachen 7/2790, 7/2800, 7/3902 — Tillmann CDU/CSU 15220 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 15221 D Dr. Schäuble CDU/CSU 15224 D, 15240 B Wende SPD 15226 D Hoffie FDP 15230 B Spilker CDU/CSU 15234 A Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD 15235 C Mischnick FDP 15236 D Dr. Evers CDU/CSU 15237 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten — Drucksache 7/2506 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4615 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/4614 — Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 15241 A Gnädinger SPD 15242 B Dr. Wendig FDP 15243 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 15244 B Wahl des Abg. Vogel (Ennepetal) zum Mitglied des Vermittlungsausschusses 15245 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen — Drucksache 7/3657 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4633 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4631 — Dr. Sprung CDU/CSU 15245 D Rapp (Göppingen) SPD 15248 A Dr. Zeitel CDU/CSU 15250 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 15251 D Dr. Apel, Bundesminister BMF 15255 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung — Drucksache 7/1443 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/4545 — Frau Dr. Rehlen SPD 15256 A Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 15258 B Logemann, Parl. Staatssekretär BML 15259 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes — Drucksache 7/4374 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4658 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4612 — Wehner SPD (zur GO) 15260 D Feststellung der Beschlußunfähigkeit 15261 A Nächste Sitzung 15261 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15263* A Anlage 2 Ermöglichung der Einbeziehung sogenannter Auslandstöchter in die Rechnungslegung von Unternehmen und Konzernen durch Einbringung entsprechender Gesetzentwürfe MdlAnfr A14 23.01.76 Drs 07/4632 Schmidhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 15263* D Anlage 3 Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Folgelasten der Aufhebung der Zinsnachlässe für Bundesdarlehen für Soldaten MdlAnfr A17 23.01.76 Drs 07/4632 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau 15264* B Anlage 4 Maßnahmen zur Sicherung eines Höchstmaßes an richtigen Postzustellungen MdlAnfr A35 23.01.76 Drs 07/4632 Schirmer SPD SchrAntw PStSekr Jung BMP 15264* C Anlage 5 Auffassung der Bundesregierung über die Rechtfertigung der Erhöhung des Benzinpreises mit steigenden Produktionskosten auf Grund des Benzinbleigesetzes durch Mineralölunternehmen MdlAnfr A43 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Holtz SPD MdlAnfr A44 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15264* D Anlage 6 Mitfinanzierung von Prämien auf Kosten der Steuerzahler bei der Investitionszulage an die Werftindustrie MdlAnfr A48 23.01.76 Drs 07/4632 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15265* B Anlage 7 Überprüfung der Antwort der Bundesregierung über die Arbeitslosigkeit in Ostfriesland MdlAnfr A49 23.01.76 Drs 07/4632 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15265* B Anlage 8 Flexible Handhabung der Neufassung des Arbeitsförderungsgesetzes bei der Förderung von Aussiedlern aus osteuropäischen Ländern MdlAnfr A50 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Wagner (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15265* C Anlage 9 Anzahl der unbearbeiteten Anträge auf Kindergeld bei den Arbeitsämtern MdlAnfr A52 23.01.76 Drs 07/4632 Frau Grützmann SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15265*D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 III Anlage 10 Meldungen über die Einstellung von über 3 000 ausländischen Arbeitnehmern bei der Opel AG im Jahr 1975 und Maßnahmen zur Vermittlung deutscher Arbeitsloser statt dessen; finanzieller Aufwand durch die Schaffung neuer Planstellen bei den Landesarbeitsämtern durch die Bundesanstalt für Arbeit zur Durchsetzung ihres Monopolanspruchs auch bei der Vermittlung von Führungskräften MdlAnfr A53 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Franz CDU/CSU MdlAnfr A54 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15266* A Anlage 11 Meldungen über den Druck von Reden aus der verteidigungspolitischen Debatte des Bundestages zur Verteilung an die Truppe sowie Kosten für Druck und Versand der Broschüre MdlAnfr A58 23.01.76 Drs 07/4632 de Terra CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 15266* C Anlage 12 Verlegung von zwei Bundeswehreinheiten nach Emden als Ersatz für das aufgelöste Amphibische Transport- und Umschlagbataillon sowie Verlegung der Küstendienstschule Großenbrode und der Marinekraftfahrausbildung Bremerhaven nach Emden MdlAnfr A59 23.01.76 Drs 07/4632 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A60 23.01.76 Drs 07/4632 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 15266* D Anlage 13 Anwendung des neuen Mustermietvertrags im Bereich der gemeinnützigen Baugesellschaften MdlAnfr A65 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau 15267* B Anlage 14 Erhöhung des Erstattungshöchstbetrags für Aufwendungen baulicher Schallschutzmaßnahmen nach § 9 Abs. 4 des Fluglärmgesetzes MdlAnfr A66 23.01.76 Drs 07/4632 Schäfer (Appenweier) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau 15267* C Anlage 15 Erhöhung des Erstattungshöchstbetrags nach § 9 Abs. 4 des Fluglärmgesetzes MdlAnfr A67 23.01.76 Drs 07/4632 Pensky SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau 15267* D Anlage 16 Veröffentlichung des im Zusammenhang mit der Öffnung des Teltowkanals vom Chef der Tiefbauabteilung beim Senator für das Bau- und Wohnungswesen an das Verkehrsministerium der DDR gerichteten Briefes im Bulletin MdlAnfr A73 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Abelein SchrAntw PStSekr Herold BMB 15268* A Anlage 17 Reaktion des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf die Verletzung von Menschenrechten in Staaten der Dritten Welt MdlAnfr A89 23.01.76 Drs 07/4632 Roser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 15268* B Anlage 18 Äußerung von Bundesminister Bahr in einem Interview im „Sozialdemokrat Magazin" über die Voraussetzungen für die Leistung von Entwicklungshilfe MdlAnfr A90 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Todenhöfer CDU/CSU MdlAnfr A91 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 15268* C Anlage 19 Bereitschaft der Bundesregierung zum Verzicht auf Anzeigen und sonstige für den Wahlkampf relevanten Publikationen sechs Wochen vor der Landtagswahl in BadenWürttemberg SchrAnfr B1 23.01.76 Drs 07/4632 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 15269* A Anlage 20 Wertung der Ausladung des Ständigen Vertreters der DDR wegen der Zwangsadoptionen in der DDR seitens des bayerischen Ministerpräsidenten Goppel durch Bundes- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 kanzler Schmidt und Bundesminister Genscher SchrAnfr B2 23.01.76 Drs 07/4632 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA 15269* B Anlage 21 Belieferung der deutschen Auslandsvertretungen mit der „Referatezeitschrift zur politischen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland — DDR-Report" aus dem Verlag Neue Gesellschaft GmbH SchrAnfr B3 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 15269* B Anlage 22 Pressemeldung über den Kontrolldienst an der Zonengrenze SchrAnfr B4 23.01.76 Drs 07/4632 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 15269* D Die Frage B 5 (Drucksache 7/4632) des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 23 Fahrkostenzuschuß für Angehörige des öffentlichen Dienstes bei Versetzungen SchrAnfr B6 23.01.76 Drs 07/4632 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 15270* A Anlage 24 Mittel für den Deutschen Musikrat in den Jahren 1975/76 sowie Kriterien für die Verteilung dieser Mittel SchrAnfr B7 23.01.76 Drs 07/4632 Wüster SPD SchrAnfr B8 23.01.76 Drs 07/4632 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 15270* C Anlage 25 Ergebnisse einer Untersuchung über organische Fremdstoffe aus Mülldeponien im Grundwasser sowie Entwicklung umweltfreundlicher Schmiermittel für Zweitaktmotoren, vor allem für den Sportverkehr auf Seen SchrAnfr B9 23.01.76 Drs 07/4632 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B10 23.01.76 Drs 07/4632 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 15271* B Anlage 26 Einstufung der Fachleiter an Grund- und Hauptschulen nach dem 2. BesVNG SchrAnfr B11 23.01.76 Drs 07/4632 Köster CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 15272* A Die Frage B12 (Drucksache 7/4632) des Abgeordneten Gansel (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 27 Zahl der seit dem Tod des Staatspräsidenten Allende in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen und wieder ausgereisten chilenischen Flüchtlinge SchrAnfr B13 23.01.76 Drs 07/4632 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAnfr B14 23.01.76 Drs 07/4632 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 15272* B Anlage 28 Unterscheidung des in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Adoption und elterlichen Sorge geltenden Rechts SchrAnfr B15 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 15272* D Anlage 29 Befugnisse eines Gerichtsvollziehers gemäß § 758 ZPO SchrAnfr B16 23.01.76 Drs 07/4632 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 15273* C Anlage 30 Erhaltung der Arbeitsplätze deutscher Bediensteter in der US-Garnison Baumholder SchrAnfr B17 23.01.76 Drs 07/4632 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B18 23.01.76 Drs 07/4632 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 15274* A Anlage 31 Diskriminierung landwirtschaftlicher Kooperationen durch die Besteuerung der einzelbetrieblichen Viehhaltung der beteiligten Gesellschafter SchrAnfr B19 23.01.76 Drs 07/4632 Frau Dr. Orth SPD SchrAnfr B20 23.01.76 Drs 07/4632 Frau Dr. Orth SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF 15274* B Anlage 32 Verteilung der begünstigten Investitionen auf Unternehmensgrößenklassen und Branchen; Konjunkturaufschwung infolge Investitionszulagen SchrAnfr B21 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B22 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF 15274* D Anlage 33 Zubilligung der Branntweinherstellung aus intervenierten Äpfeln deutscher Obsterzeuger SchrAnfr B23 23.01.76 Drs 07/4632 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 15275* C Anlage 34 Gewährung vermögenswirksamer Leistungen aus einem Tarifvertrag an außertariflich Angestellte mit den entsprechenden steuerlichen Vorteilen SchrAnfr B24 23.01.76 Drs 07/4632 Zink CDU/CSU SchrAnfr B25 23.01.76 Drs 07/4632 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15275* D Anlage 35 Steuerrückstände bei der Kfz-Steuer in den Jahren 1969 bis 1975 SchrAnfr B26 23.01.76 Drs 07/4632 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF 15276* C Anlage 36 Abgaben der Verbraucher auf Grund des Verstromungsgesetzes für das Jahr 1975; direkte und indirekte Hilfen des Staates; Einsatz der Kohle im Wärmesektor SchrAnfr B27 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B28 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B29 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15276* D Anlage 37 Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Gemeinden und Kreisen der Nordeifel im Zusammenhang mit dem 5. Rahmenplan zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur; Einbeziehung des Schwerpunkts Blankenheim in die Förderungsmaßnahmen als Schwerpunktort bei der Aufstellung des 6. Rahmenplanes zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur SchrAnfr B30 23.01.76 Drs 07/4632 Milz CDU/CSU SchrAnfr B31 23.01.76 Drs 07/4632 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15277* D Anlage 38 Verhinderung des Todes von Vögeln durch Stromleitungsmasten SchrAnfr B32 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15278* A Anlage 39 Zahl der von der Bundesregierung und von deutschen Industriebetrieben abgeschlossenen Kooperationsverträge mit den Ostblockstaaten SchrAnfr B33 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B34 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15278* B Anlage 40 Befolgung der eingegangenen Abnahmeverpflichtungen bundes- oder landeseigener Unternehmen gegenüber kleinen und mittleren Betrieben SchrAnfr B35 23.01.76 Drs 07/4632 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15278* D Anlage 41 Rücknahme der Förderung des Saarbergbaus wegen der ungünstigen Entwicklung der Nachfrage bei der Steinkohle SchrAnfr B36 23.01.76 Drs 07/4632 Peter SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15279* A Anlage 42 Entwicklung der Fremdenverkehrsbilanz SchrAnfr B37 23.01.76 Drs 07/4632 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15279* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Anlage 43 Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der marktfernen Produktion im Zonenrandgebiet insbesondere bei voluminösen Gütern, die hohe Transportkosten verursachen SchrAnfr B38 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 15279* D Anlage 44 Haushaltsmittel für die Anlegung und Ersatzbeschaffung von Lebensmittelvorräten für den Verteidigungsfall SchrAnfr B39 23.01.76 Drs 07/4632 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML 15280* B Anlage 45 Bestände an Milchpulver in der Europäischen Gemeinschaft SchrAnfr B40 23.01.76 Drs 07/4632 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML 15280* B Anlage 46 Nachteilige Auswirkung der Steuer- und der Sozialversicherungsfreiheit bei Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit auf die Höhe der Rente SchrAnfr B41 23.01.76 Drs 07/4632 Vogt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15280* C Anlage 47 Erleichterung der Verfahrensmaßnahmen bei der Rückkehr ausländischer Arbeitnehmer, die in ihrer Heimat zum Wehrdienst einberufen waren SchrAnfr B42 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15281* A Anlage 48 Kündigung von Belegbetten-Verträgen in Bayern und im Zonenrandgebiet durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte SchrAnfr B43 23.01.76 Drs 07/4632 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15281* B Anlage 49 Krankenversicherungsschutz der Kinder bei landwirtschaftlichen Krankenkassen nach dem Tod beider Eltern SchrAnfr B44 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15281* C Anlage 50 Beurteilung der internationalen Tagung „Stäube und Gase am Arbeitsplatz" SchrAnfr B45 23.01.76 Drs 07/4632 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15281* D Anlage 51 Datenunterlagen über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche der Flugplätze der RAF in Wildenrath und Brüggen/Elmpt SchrAnfr B46 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAnfr B47 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 15282* C Anlage 52 Nutzung der Garnisonsanlage in der Stadt Bohmte durch die Bundeswehr SchrAnfr B48 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 15282* D Anlage 53 Ungleichbehandlung von Beschäftigten der Bundeswehrverwaltung und von zivilen Angehörigen der sogenannten gemischten Dienststellen im Bereich der Personalvertretung SchrAnfr B49 23.01.76 Drs 07/4632 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAnfr B50 23.01.76 Drs 07/4632 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 15283* A Anlage 54 Beseitung des Gefahrenpunktes an der Bahnunterführung Dornberger Bahnhof im Zuge der B 42 SchrAnfr B51 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 15283* C Anlage 55 Finanzielle Mittel für die Errichtung eines Schnellbahnnetzes in Europa sowie Koordinierung der Schnellverbindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich SchrAnfr B52 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B53 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 15283* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 VII Anlage 56 Befestigung von Reflektoren auf den Seitenwänden von Großfahrzeugen zur Verhinderung von Unfällen SchrAnfr B54 23.01.76 Drs 07/4632 Seefeld SPD SchrAnfr B55 23.01.76 Drs 07/4632 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 15284* B Anlage 57 Einführung einer Sach- und Fachkundeprüfung für Unternehmer des Taxi- und Mietwagengewerbes SchrAnfr B56 23.01.76 Drs 07/4632 Geiger SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 15284* C Anlage 58 Umwertung des Teilabschnitts des Autobahnringes München vom Autobahnkreuz Langwied bis zur Einmündung in die Bundesstraße 12 sowie des streitigen Ausbaus der Autobahn München—Stuttgart zwischen der Anschlußstelle Dachau und dem künftigen Autobahnkreuz Langwied zugunsten der geplanten Autobahn Würzburg—Ulm auf der ersten Fahrbahn von Biebelried bis Gollhofen in die Dringlichkeitsstufe I a; Kosten für die deutsche Landwirtschaft durch die Neuausstattung der Schlepper mit Überrollbügeln ab 1. Januar 1977 wegen der dadurch bedingten neuen Abnahme durch den TÜV und der Gebühren für eine Änderung des Kraftfahrzeugbriefes SchrAnfr B57 23.01.76 Drs 07/4632 Spranger CDU/CSU SchrAnfr B58 23.01.76 Drs 07/4632 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 15285* A Anlage 59 Höhe der Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm SchrAnfr B59 23.01.76 Drs 07/4632 Pensky SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 15285* D Anlage 60 Stillegung der Bundesbahnstrecke KempenGrefrath—Kaldenkirchen SchrAnfr B60 23.01.76 Drs 07/4632 Stahl (Kempen) SPD SchrAnfr B61 23.01.76 Drs 07/4632 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 15286* A Anlage 61 Aufstockung der Bundesautobahn Aalen—Würzburg SchrAnfr B62 23.01.76 Drs 07/4632 Niegel CDU/CSU SchrAnfr B63 23.01.76 Drs 07/4632 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 15286* B Anlage 62 Elektrifizierung der Bahnstrecke Simbach/ Inn—München SchrAnfr B64 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Müller (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 15286* D Anlage 63 Kennzeichnung der Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen SchrAnfr B65 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B66 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Bußmann SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 15286* D Anlage 64 Neubau des Hauptpostgebäudes in Mülheim a. d. Ruhr SchrAnfr B67 23.01.76 Drs 07/4632 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B68 23.01.76 Drs 07/4632 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Jung BMP 15287* A Anlage 65 Auswirkungen der „Ämterorganisation Post" hinsichtlich der Zahl der eingesparten Arbeitsposten SchrAnfr B69 23.01.76 Drs 07/4632 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAnfr B70 23.01.76 Drs 07/4632 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 15287* B Anlage 66 Nachteile durch die Neuordnung der Nahverkehrsbereiche der Bundespost im Fernsprechwesen SchrAnfr B71 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Müller (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 15287* D VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Anlage 67 Erstattungsbetrag für Aufwendungen baulicher Schallschutzmaßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm SchrAnfr B72 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau 15288* A Anlage 68 Verhandlungen mit der DDR über einen Ausbau der Autobahn Obersuhl–Eisenach und einen weiteren Übergang über die Zonengrenze bei Herleshausen SchrAnfr B73 23.01.76 Drs 07/4632 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B74 23.01.76 Drs 07/4632 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 15288* B Anlage 69 Prüfung niedersächsischer Standorte für die Errichtung einer Mülldeponie in Verbindung mit einer Wiederaufbereitungsanlage SchrAnfr B75 23.01.76 Drs 07/4632 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B76 23.01.76 Drs 07/4632 Seiters CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT 15288* D Anlage 70 Möglichkeiten des Erwerbs der Fachprogramme des Bundesministers für Forschung und Technologie; Zahl und Auswahl der im Forschungsministerium tätigen Berater in Fachausschüssen, Ad-hoc-Ausschüssen und sonstigen Gremien SchrAnfr B77 23.01.76 Drs 07/4632 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B78 23.01.76 Drs 07/4632 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT 15289* A Anlage 71 Kürzung des Förderungsbetrages bei vier nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geförderten Kindern um jeweils 60 DM bei einer Gehaltserhöhung von netto 120 DM SchrAnfr B79 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW 15289* B Anlage 72 Förderungsmittel des Bundes in den Jahren 1974, 1975 und 1976 für den Schulversuch Kooperative Gesamtschule Altenkirchen SchrAntw B80 23.01.76 Drs 07/4632 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B81 23.01.76 Drs 07/4632 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW 15289* D Anlage 73 Möglichkeiten einer beruflichen Ausbildung geistig Behinderter SchrAnfr B82 23.01.76 Drs 07/4632 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 15290* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15219 219. Sitzung Bonn, den 30. Januar 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 30. 1. Adams * 30. 1. Ahlers 30. 1. Dr. Achenbach * 30. 1. Dr. Ahrens ** 30. 1. Dr. Aigner * 30. 1. Alber ** 30. 1. Dr. Artzinger * 30. 1. Amrehn ** 30. 1. Dr. Becher (Pullach) 30. 1. Behrendt * 30. 1. Biehle 30. 1. Dr. von Bismarck 30. 1. Dr. Böger 30. 1. Frau von Bothmer ** 30. 1. Brandt 30. 1. Breidbach 30. 1. Büchner (Speyer) ** 30. 1. Prof. Dr. Burgbacher * 30. 1. Bühling 30. 1. Dr. Corterier * 30. 1. Dr. Dollinger 13. 2. Dr. Enders ** 30. 1. Engelsberger 30. 1. Entrup 13. 2. Prof. Dr. Erhard 30. 1. Fellermaier * 30. 1. Dr. Früh 30. 1. Flämig * 30. 1. Gerlach (Emsland) * 30. 1. Dr. Geßner ** 30. 1. Glombig 30. 1. Dr. Gölter ** 30. 1. Haase (Fürth) ** 30. 1. Handlos 30. 1. Dr. Holtz ** 30. 1. Horn 30. 1. Hussing 30. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 30. 1. Jahn (Marburg) 30. 1. Kater 30. 1. Dr. Kempfler ** 30. 1. Dr. Klepsch ** 30. 1. Krall ' 30. 1. Dr. Kreile 30. 1. Kroll-Schlüter 30. 1. Lagershausen ** 30. 1. Lange * 30. 1. Lautenschlager * 30. 1. Lemmrich ** 30. 1. Lenzer ** 30. 1. Liedtke 30. 1. Lücker * 30. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Marquardt ** 30. 1. Mattick ** 30. 1. Maucher 30. 1. Memmel * 30. 1. Dr. Mende ** 30. 1. Müller (Mülheim) * 30. 1. Dr. Müller (München) ** 30. 1. Mursch * 30. 1. Frau Dr. Orth 30. 1. Pawelczyk ** 30. 1. Pieroth 30. 1. Richter ** 30. 1. Russe 30. 1. Dr. Schäuble ** 30. 1. Prof. Dr. Schellenberg 30. 1. Schmidhuber 30. 1. Schmidt (Kempten) ** 30. 1. Schmidt (München) * 30. 1. von Schoeler 30. 1. Schonhofen 21. 2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 30. 1. Schwabe * 30. 1. Dr. Schwencke ** 30. 1. Dr. Schwörer * 30. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 30. 1. Seibert 30. 1. Seiters 30. 1. Sieglerschmidt ** 30. 1. Springorum * 30. 1. Dr. Starke (Franken) * 30. 1. Stücklen 30. 1. Strauß 30. 1. Suck * 30. 1. Tönjes 30. 1. Dr. Vohrer ** 30. 1. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 2. Dr. Wagner (Trier) 30. 1. Walkhoff * 30. 1. Walther ** 30. 1. Dr. Wallmann 30. 1. Frau Dr. Walz * 30. 1. Dr. Warnke 30. 1. Weber (Heidelberg) 30. 1. Dr. von Weizsäcker 30. 1. Wende ** 30. 1. Dr. Wörner 30. 1. Frau Dr. Wolf ** 30. 1. Wolf 30. 1. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Frage A 14): Wird die Bundesregierung die entsprechenden Entwürfe bei den gesetzgebenden Körperschaften mit dem Ziel einbringen, in Konzernabschlüsse nach den §§ 329 ff. des Aktiengesetzes und § 11 des Gesetzes über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen vom 15. August 1969 auch 15264* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 sogenannte Auslandstöchter einzubeziehen, so daß alle Konzerne zur Vorlage von "Weltabschlüssen" verpflichtet sind, und von welchen Erwägungen läßt sich die Bundesregierung in dieser Frage leiten? Die Einbeziehung von Konzernunternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, in den Konzernabschluß einer inländischen Konzernobergesellschaft ist bei der erstmaligen Einführung der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Konzernabschlüssen anläßlich der Aktienrechtsreform im Jahre 1965 geprüft worden. Auf die Einbeziehung wurde verzichtet, weil diese mit einer Reihe von Schwierigkeiten und zusätzlichen Belastungen verbunden ist; so z. B. mit der Umrechnung der Bilanzen in DM, der Anpassung dieser Abschlüsse an die Vorschriften des deutschen Rechts und der Prüfung dieser Abschlüsse. Da Neuland betreten wurde, sollten vor diesem Schritt zunächst einmal die Erfahrungen mit der Konzernrechnungslegung überhaupt abgewartet werden. Im Rahmen der Harmonisierung des Gesellschaftsrechts wird die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Kürze dem Rat den Entwurf einer Richtlinie zur Harmonisierung der Konzernrechnungslegungsvorschriften vorlegen. Dieser Entwurf, der die Aufstellung und Veröffentlichung einheitlicher Konzernabschlüsse in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zum Ziel hat, wird voraussichtlich außer dem Vorschlag, ausländische Konzernunternehmen einzubeziehen und damit Weltbilanzen zu erstellen, auch andere Punkte enthalten, die vom deutschen Recht abweichen. Bei dieser Sachlage wäre es nicht nur mit Rücksicht auf die betroffenen Unternehmen unzweckmäßig, sondern auch mit den Bemühungen um einheitliche Konzernrechnungslegungsvorschriften in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften nur schwer vereinbar, wenn die Bundesrepublik Deutschland vor der in absehbarer Zeit zu erwartenden Beschlußfassung über eine gemeinsame Lösung ohne zwingende Veranlassung die von Ihnen aufgegriffene Frage vorab einseitig regeln würde. Die Bundesregierung beabsichtigt daher gegenwärtig nicht, Änderungsvorschläge vorzulegen. Sie wird die Frage der Einbeziehung ausländischer Konzernunternehmen in inländische Konzernabschlüsse im Rahmen des angekündigten Richtlinienentwurfs prüfen und dabei auch die dann einzuholende Stellungnahme der gesetzgebenden Organe berücksichtigen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage A 17): Trifft es zu, daß die Bundesregierung im Rahmen ihrer Sparmaßnahmen für Soldaten den Zinsnachlaß für Bundesdarlehen aufhebt, und ist ihr bekannt, daß sich dadurch erhebliche Erhöhungen der Mieten ergeben, die für Soldaten einen zusätzlichen außergewöhnlichen finanziellen Substanzverlust bedeuten, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Folgelasten dieser genannten Aufhebung der Zinsnachlässe für Bundesdarlehen nicht den Soldaten und deren Familien aufzubürden, nachdem bereits erste Hinweise der Oberfinanzdirektionen ergangen sind? Im Zuge der Sparmaßnahmen ist bei den älteren, bis Ende 1968 mit Bundesdarlehen geförderten Mietwohnungen für Bundesbedienstete und Bundesangehörige eine Verringerung des Zinsnachlasses um 0,50 DM je qm Wohnfläche verfügt worden. Damit soll gleichzeitig eine Annäherung an die Mieten des sozialen Wohnungsbaues und eine Verringerung ungerechtfertigter Mietunterschiede gegenüber den neueren Wohnungen für Bundesbedienstete erreicht werden. Die Mietanhebung steht auch grundsätzlich in einem angemessenen Verhältnis zu den in den letzten Jahren nicht unerheblich gestiegenen Einkommen der Bundesbediensteten. Soweit in Einzelfällen ein Widerruf des Zinsnachlasses in der vorgesehenen Höhe nicht vertretbar sein sollte, habe ich mir aufgrund der von den Oberfinanzdirektionen in solchen Fällen vorzulegenden Berichte die Entscheidung vorbehalten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schirmer (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage A 35) : Ist dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen bekannt, daß häufig wiederkehrend Unannehmlichkeiten für die Deutsche Bundespost und vermeidbare Kosten durch Postgebühren für die Absender dadurch entstehen, daß Postsendungen zurückkommen, weil deren Zustellung trotz richtiger Anschrift erfolglos blieb, und was hat die Deutsche Bundespost getan, und welche Maßnahmen wird sie veranlassen, um ein Höchstmaß für die richtige Zustellung aller Postsendungen zu sichern? Werktäglich befördert die Deutsche Bundespost mehr als 30 Millionen Postsendungen. Davon werden nur 1,7 % als unzustellbar zurückgesandt, obwohl der Anteil der Sendungen mit unrichtiger bzw. unvollständiger Anschrift wesentlich höher ist. Die Deutsche Bundespost bemüht sich auch in solchen Fällen, die Empfänger mit vertretbarem Aufwand ausfindig zu machen. Bei der Millionenzahl der täglich zu bearbeitenden Sendungen und der Vielzahl der unter Zeitdruck tätigen Mitarbeiter ist leider nicht auszuschließen, daß auch einmal eine Sendung mit richtiger Anschrift zurückgesandt wird. Um dem möglichst zu begegnen, haben die Postämter Anweisung, nicht zugestellte Sendungen grundsätzlich vor der Rücksendung besonders zu überprüfen. An diese Vorschrift werden die Postämter regelmäßig erinnert. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/4632 Fragen A 43 und 44) : Hält die Bundesregierung die Preiserhöhung für Benzin durch einige Mineralölfirmen um zwei Pfennige mit der Begründung von Produktionskostenerhöhungen als Folge des Benzinbleigesetzes für gerechtfertigt? Auf Grund welcher Informationen kommt die Bundesregierung zu ihrer Auffassung in dieser Frage? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15265* Die Bundesregierung hat in dem von ihr eingebrachten und vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Ergänzungsgesetz zum Benzinbleigesetz die Gewährung von Ausnahmegenehmigungen für die Herstellung bzw. den Import höher verbleiten Benzins nach dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des Benzinbleigesetzes am 1. Januar 1976 von einer Ausgleichsabgabe in Höhe von 2 Pf pro Liter abhängig gemacht. Das Ergänzungsgesetz anerkennt mit dieser Regelung die Tatsache, daß die Herstellung von Benzin mit reduziertem Bleigehalt bei im übrigen gleicher Qualität erhebliche Investitionen an den Raffinerieanlagen erforderlich gemacht hat und deshalb teurer ist. Dies bedeutet nicht notwendig, daß Benzin um diesen Betrag teurer werden muß, da der Benzinpreis vom Wettbewerb bestimmt wird. Daß dieser Wettbewerb auch funktioniert, haben die zahlreichen oft vergeblichen Versuche der Mineralölgesellschaften im vergangenen Jahr gezeigt, im Markt höhere Preise durchzusetzen. Das Ergänzungsgesetz ist im übrigen ganz wesentlich ein Beitrag zu diesem Wettbewerb, weil mit der Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung die Versorgung der auf Importe angewiesenen und damit für den Wettbewerb wesentlichen Anbieter sichergestellt worden ist. Bei der Bemessung der Ausgleichsabgabe hat sich die Bundesregierung auf eine vom Bundesminister des Innern bei der Ingenieur-Firma Heinrich Koppers GmbH in Auftrag gegebenen Studie gestützt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage A 48) : Trifft es zu, daß bei der 7,5prozentigen Investitionszulage an die Werftindustrie Prämien auf Kosten der Steuerzahler — etwa auch Schiffe für Japan - mitfinanziert wurden? Die Schiffbauindustrie kann Investitionszulagen nur für ihre Investitionen beantragen, zu denen Schiffe nur in Ausnahmefällen gehören werden. Es ist allerdings zu erwarten, daß deutsche Reeder für ihre Schiffbauaufträge, auch sofern sie an japanische Werften gegeben werden, Investitionszulage beantragen. Das Ausmaß solcher Anträge läßt sich jedoch z. Z. nicht ermitteln. Die Gründe dafür hat die Bundesregierung zuletzt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schröder, Narjes u. a. vom 13. Januar 1976 (Drucksache 7/4561) dargestellt. In dieser Antwort ist auch ausgeführt, daß eine Ausnahme für Auftragsvergaben ins Ausland aus völkerrechtlichen und handelspolitischen Gründen nicht sachgerecht gewesen wäre. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage A 49) : Ist die Bundesregierung bereit, ihre mir in den Fragestunden am 15. Januar 1976 und 21. Januar 1976 erteilten Antwort, „daß sich die Schwächen in der regionalen Wirtschaftsstruktur in Ostfriesland nicht verstärkt, sondern eher vermindert haben" mit Rücksicht auf die vom SPD-Fraktionssprecher im Niedersächsischen Landtag am 16. Januar 1976 getroffene Feststellung, „Die Arbeitslosigkeit sei trotz aller Hilfen in Ostfriesland noch nie so hoch gewesen wie heute", noch einmal zu überprüfen? Die Antwort der Bundesregierung bezog sich nicht auf die absolute Höhe der Arbeitslosenquoten sondern auf ihren Vergleich zum Bundesdurchschnitt, der erst eine Wertung im Gesamtzusammenhang erlaubt. Daher hält die Bundesregierung eine nochmalige Überprüfung ihrer am 15. und 21. Januar 1976 erteilten Antworten für nicht erforderlich, vielmehr kann die Bundesregierung erneut feststellen: 1969 betrug die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote in Emden noch das 4,2fache und in Leer das 5fache des Bundesdurchschnitts, 1975 ist der Abstand in Leer auf das 2,1 fache und in Emden auf das 1,8fache gesunken. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage A 50) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Neufassung des Arbeitsförderungsgesetzes eine besondere Härte für Aussiedler aus osteuropäischen Ländern mit sich bringt, die vor Planung dieser Neufassung zunächst einen vom Arbeitsamt geförderten Lehrgang für die deutsche Sprache besucht haben und jetzt nach dem neuen Wortlaut des Gesetzes vor Ablauf von drei Jahren keine Förderung für einen berufsorientierten Lehrgang mehr erhalten können, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Ausnahmegenehmigungen bzw. flexible Handhabung des Gesetzes in diesen besonderen Härtefällen für Abhilfe zu sorgen? Bisher konnte noch nicht geklärt werden, ob die Förderung allgemeiner Sprachkurse für Aussiedler Teil der im Arbeitsförderungsgesetz geregelten Förderung der beruflichen Bildung ist oder ob diese Aufgabe vorrangig von einer anderen Seite durchzuführen ist. In beiden Fällen würden sich aus den im Zuge des Haushaltsstrukturgesetzes geschaffenen neuen Anforderungen an die Berufstätigkeit der Teilnehmer keine Förderungshindernisse ergeben. Die Bundesanstalt könnte dann nach einem Sprachlehrgang ohne weiteres die Teilnahme an einer Berufsbildungsmaßnahme fördern. Bis zur Klärung dieser Frage wird der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung durch eine Rechtsverordnung, die bereits vorbereitet wird, die Voraussetzungen dafür schaffen, daß Aussiedler alsbald nach einem von der Bundesanstalt geförderten Sprachlehrgang auch Förderungsleistungen für eine berufliche Bildungsmaßnahme erhalten können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Grützmann (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage A 52) : 15266* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Wieviel Anträge auf Kindergeld liegen noch bei den Verwaltungen der Arbeitsämter unbearbeitet, und wann ist mit dem Abschluß zu rechnen? Bei der Bundesanstalt für Arbeit wurden bis Ende 1975 mehr als 6,3 Millionen Kindergeldanträge nach neuem Recht gestellt. Hinzu kommen monatlich rund 85 000 neue Kindergeldfälle. Rund 72 300 Anträge sind zur Zeit noch nicht erledigt. Die Arbeitsämter bearbeiten die Kindergeldanträge im allgemeinen in 2-3 Wochen, so daß einschließlich der Laufzeit für die Überweisung des Kindergeldes die Berechtigten das Kindergeld in aller Regel innerhalb des gesetzlichen zweimonatigen Zahlungszeitraumes erhalten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen A 53 und 54) : Treffen Meldungen zu, die Opel AG habe im vergangenen Jahr über 3000 ausländische nicht aus der Europäischen Gemeinschaft stammende Arbeitnehmer neu eingestellt, und was wurde bejahendenfalls — im einzelnen unternommen, um statt dessen deutsche Arbeitslose zu vermitteln? Trifft es zu, daß die Bundesanstalt für Arbeit bei Landesarbeitsämtern neue Planstellen schafft, um ihren Monopolanspruch auch hei der Vermittlung von Führungskräften durchzusetzen, und — bejahendenfalls — welcher finanzielle Aufwand ist damit verbunden? Zu Frage A 53: Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat mir als Ergebnis seiner Ermittlungen folgendes mitgeteilt: Auf Grund der von der Firma Opel AG seit dem 10. März 1975 erteilten Vermittlungsaufträge sind der Firma bis Ende 1975 insgesamt 11 689 Bewerber vorgeschlagen worden, darunter 7 040 deutsche Arbeitnehmer und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft. Eingestellt hat die Firma Opel AG insgesamt 8 230 Arbeitnehmer, unter ihnen 4 849 deutsche Arbeitnehmer und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft. Die Vermittlungsbemühungen der Bundesanstalt für Arbeit bezogen sich zunächst ausschließlich auf deutsche Arbeitnehmer und Staatsangehörige eines EG-Mitgliedstaates. Im überörtlichen Vermittlungsausgleich konnten Bewerber nicht nur aus Hessen, sondern auch aus Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg vermittelt werden. Erst nachdem sich herausgestellt hatte, daß deutsche und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer nicht in ausreichender Zahl gewonnen werden konnten, wurden auch andere ausländische Arbeitnehmer in die Vermittlungsbemühungen einbezogen. Ich habe den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit gebeten, mir Einzelheiten zu dem Rüsselsheimer Fall mitzuteilen und zu erläutern, warum nicht mehr deutsche Arbeitnehmer vermittelt werden konnten. Ich bin gern bereit, Sie zu unterrichten, sobald der Bericht des Präsidenten der Bundesanstalt vorliegt. Zu Frage A 54: Die Bundesanstalt für Arbeit beabsichtigt im Hinblick auf ihre Haushaltslage nicht, neue Planstellen für die Vermittlung von Führungskräften der Wirtschaft zu schaffen. Das gilt sowohl für das „Büro Führungskräfte der Wirtschaft" bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung — ZAV — in Frankfurt als auch für die regionalen Fachvermittlungsstellen bei den Landesarbeitsämtern. Ich gehe davon aus, daß die von Ihnen angesprochene Aufgabe mit den vorhandenen Kräften gut erfüllt werden kann. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten de Terra (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage A 58) : Treffen Meldungen zu, daß die Bundesregierung Reden aus der verteidigungspolitischen Debatte des Deutschen Bundestags vorn 15. Januar 1976 drucken lassen und in Broschürenform an die Truppe verteilen will, welche Reden sollen in dieser Broschüre enthalten sein, und welcher Kostenaufwand ist mit ihrem Druck und Versand verbunden? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Reden aus der verteidigungspolitischen Debatte des Deutschen Bundestages vom 15. Januar 1976 gedruckt an die Truppe verteilen zu lassen. Das Bundesverteidigungsministerium verteilt jedoch die zur politischen Bildung angekaufte Wochenzeitung „Das Parlament", in deren Nummern 4 und 5 die Verteidigungsdebatte abgedruckt ist, in einer Auflage von 5 480 Exemplaren bis zu den Kompanien. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Rede des Herrn Bundesministers der Verteidigung vom 15. Januar 1976 wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung zur unmittelbaren Information der führenden Mitarbeiter im Bundesministerium der Verteidigung und als Diskussionsunterlage für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vervielfältigen zu lassen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 550,— DM. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen A 59 und 60) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15267* Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, als Ersatz für das aufgelöste Amphibische Transport- und Umschlagbataillon zwei Einheiten aus anderen Gebieten - notfalls auch aus anderen Bundesländern — nach Emden zu verlegen, um negative Auswirkungen auf die Wirtschaftskraft und die Sicherung der Arbeitsplätze in diesem Raum zu verhindern? Hält der Bundesverteidigungsminister an seiner ursprünglichen Absicht fest, die Küstendienstschule Großenbrode sowie die Marinekraftfahrausbildung Bremerhaven von ihren jetzigen Standorten nach Emden zu verlegen, um damit gleichzeitig unnötige Kosten für den Neubau von Kasernen zu vermeiden? Zu Frage A 59: Da die Bundesmarine keine Anschlußverwendung hat, besteht die Absicht, die Karl-von-Müller-Kaserne in Emden durch Einheiten einer anderen Teilstreitkraft zu belegen. Die erforderliche Bedarfsprüfung ist veranlaßt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Sobald die neue Stationierungsplanung festliegt, werde ich Sie gerne abschließend unterrichten. Zu Frage A 60: Eine Absicht, die Marineküstendienstschule nach Emden zu verlegen, hat seitens des Bundesministers der Verteidigung nicht bestanden. In die zunächst marineintern angestellten Untersuchungen für eine mögliche Anschlußnutzung der in Emden freiwerdenden Kasernenanlage wurde neben anderen Dientstellen auch die Marineküstendienstschule einbezogen. Dabei ergab sich, daß die Argumente für eine Beibehaltung der jetzigen Stationierung in Großenbrode aus militärisch-fachlicher Hinsicht eindeutig überwogen. Es durfte außerdem nicht außer Betracht bleiben, daß ein Abzug der Schule aus Großenbrode den industriearmen Bereich Ostholstein außerordentlich hart getroffen hätte. Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß es eine ,.Marinekraftfahrausbildung" in Bremerhaven nicht gibt. Sie meinen vermutlich die Inspektion für die Ausbildung von Kraftfahrzeugtechnikern, die der Technischen Marineschule II angegliedert ist. Unnötige Kosten entstehen bei einer späteren Verlegung dieser Inspektion nach Großenbrode nicht, da auch in Emden entsprechende Zusatzbauten erfolgen müßten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage A 65) : Wird die Bundesregierung — gegebenenfalls auch durch steuerliche Mittel — auf gemeinnützige Baugesellschaften einwirken, damit der neugeschaffene Mustermietvertrag wenigstens in diesem Bereich in Zukunft Anwendung findet? Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen sind nach den Vorschriften des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts verpflichtet, Verträge nach Mustern abzuschließen, die der Spitzenverband aufgestellt hat und die obersten Landesbehörden gebilligt haben. Spitzenverband ist der Gesamtverband Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen. Er hat unser Ministerium davon unterrichtet, daß er zur Zeit alle vorhandenen Vertragsmuster überarbeitet. Auch die Mietvertragsmuster sollen der Entwicklung angepaßt werden. Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, daß auch die Anregungen des allgemeinen Mustermietvertrages berücksichtigt werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage A 66) : Bis wann ist mit der von der Bundesregierung auf der Drucksache 7/4580 angekündigten Anpassung des Erstattungshöchstbetrags nach § 9 Abs. 4 des Fluglärmgesetzes zu rechnen, und in welcher finanziellen Größenordnung wird sich diese Anpassung für Aufwendungen baulicher Schallschutzmaßnahmen im Vergleich zu dem derzeit geltenden Höchstbetrag von 100 DM pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen? Wie die Bundesregierung in ihrem Bericht vom 15. Januar 1976 — Drucksache 7/4580 — über das Ergebnis der Prüfung der Kosten für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz dargelegt hat, ist nach der Sachlage auf dem Baumarkt davon auszugehen, daß sich die Preisentwicklung in der fraglichen Zeit bei den relevanten schalldämmenden Bauteilen im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung im Hochbau vollzogen hat. Dieser Entwicklung will die Bundesregierung Rechnung tragen. Die erforderlichen Maßnahmen sind eingeleitet. Ein entsprechender Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung des Erstattungshöchstbetrages wird vorbereitet. Ein Zeitpunkt für den Erlaß einer solchen Verordnung kann wegen der erforderlichen Abstimmung unter den beteiligten Bundesressorts derzeit nicht genannt werden. Das gilt auch für Höhe und Umfang einer Änderung des Erstattungsbetrages. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage A 67): Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang etwa glaubt die Bundesregierung, die in ihrem Bericht (Drucksache 7/4580 Nr. 3) angekündigte Absicht, den Erstattungshöchstbetrag nach § 9 Abs. 4 des Fluglärmgesetzes zu erhöhen, verwirklichen zu können? Wie die Bundesregierung in ihrem Bericht vom 15. 1. 1976 — Drucksache 7/4580 — über das Ergebnis der Prüfung der Kosten für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz darge- 15268* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 legt hat, ist nach der Sachlage auf dem Baumarkt davon auszugehen, daß sich die Preisentwicklung in der fraglichen Zeit bei den relevanten schalldämmenden Bauteilen im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung im Hochbau vollzogen hat. Dieser Entwicklung will die Bundesregierung Rechnung tragen. Die erforderlichen Maßnahmen sind eingeleitet. Ein entsprechender Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung des Erstattungshöchstbetrages wird vorbereitet. Ein Zeitpunkt für den Erlaß einer solchen Verordnung kann wegen der erforderlichen Abstimmung unter den beteiligten Bundesressorts derzeit nicht genannt werden. Das gilt auch für Höhe und Umfang einer Änderung des Erstattungsbetrages. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage A 73) : Warum hat die Bundesregierung für Bulletin vom 22. Dezember 1975 den Brief nicht abgedruckt, den der Chef der Tiefbauabteilung beim Senator für das Bau- und Wohnungswesen an das Verkehrsministerium der DDR gerichtet hat, in dem steht, der Senat sei bereit, „Gespräche über die im Zusammenhang mit der Öffnung des Teltowkanals stehenden Fragen aufzunehmen", und der am 19. Dezember 1975 im Schöneberger Rathaus vom Chef der Senatskanzlei, Herz, dem Beauftragten der DDR, Mitdank, übergeben wurde? Die Bundesregierung hat den genannten Brief nicht im Wortlaut im Bulletin abgedruckt, weil es ihr ausreichend erschien, den Inhalt des Schreibens darzulegen. Eine Ablichtung des Briefes füge ich zu Ihrer Kenntnisnahme bei. Sehr geehrter Herr Schlimper! Ich teile Ihnen im Auftrag des Senators für Bau- und Wohnungswesen unter Bezugnahme auf den vorangegangenen Fernschreibwechsel mit, daß der Senat bereit ist, am 22. Dezember 1975 Gespräche über die mit der Öffnung des Teltow-Kanals im Zusammenhang stehenden Fragen aufzunehmen. Wenn Sie mit dem obengenannten Terminvorschlag einverstanden sind, würde ich an diesem Tag um 14.00 Uhr an der Übergangsstelle Sandkrugbrücke eintreffen. Mit vorzüglicher Hochachtung Im Auftrag Lekutat Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage A 89) : Trifft es zu, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf die Verletzung von Grund- und Menschenrechten oder deren Aufhebung in den Staaten der Dritten Welt unterschiedlich reagiert hat, und wie rechtfertigt die Bundesregierung dies gegebenenfalls? Die in der Frage enthaltene Verallgemeinerung trifft nicht zu. Ich weise im übrigen auf meine Antworten auf die Fragen Nr. 90 und 91 des Abgeordneten Dr. Todenhöfer hin. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen A 90 und 91) : Trifft es zu, daß Bundesminister Bahr in einem Interview im „Sozialdemokrat Magazin" Nr. 6/75 gesagt hat: „Keine Entwicklungshilfe dort, wo Menschenrechte mißachtet werden, die vorher geachtet wurden", und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Meinung? Falls die Bundesregierung dise Auffassung teilt, nach welchen Kriterien erfolgt die Anwendung dieses Grundsatzes? Zu Frage A 90: Der zitierte Satz ist aus dem Zusammenhang gerissen. Das vollständige Zitat aus der Nr. 6/75 des „Sozialdemokrat Magazin" lautet: „Zwischen Indonesien und Chile besteht ein grundlegender Unterschied. Seit der Unabhängigkeit Indonesiens im Jahre 1948 ist das Militär die einzige bestehende nationale Organisation, die Träger der Entwicklung des Landes ist. In Chile dagegen hat das Militär eine sehr lange demokratische Tradition abrupt gebrochen. In diesem Falle bleibe ich, wie bereits im Falle Griechenlands vor einigen Jahren, dabei: Keine Entwicklungshilfe dort, wo Menschenrechte mißachtet werden, die vorher geachtet wurden. Jedes Land ist frei, seinen Weg zu wählen und seine Entscheidungen zu treffen. Wir auch!" Die Bundesregierung teilt diese Meinung. Zu Frage A 91: Diese Frage hat die Bundesregierung bereits mehrfach vor dem Deutschen Bundestag beantwortet, zuletzt in ihrer Antwort auf die Frage des Kollegen Spranger vom 22. Mai 1975: „Ein Vergleich zwischen zwei Empfängerländern deutscher Kapitalhilfe ist in genereller Hinsicht nicht möglich, weil Grundlagen und Ursachen ihrer jeweiligen weiteren Entwicklung völlig verschieden sind. Die länderspezifischen Voraussetzungen bestimmen nach sorgfältigem Abwägen die Entscheidung über die Art der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit." Diese Auffassung hat sich nicht geändert. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15269* Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 1) : Ist die Bundesregierung bereit, in gleicher Weise wie die Landesregierung von Baden-Württemberg, verbindlich zu erklären, daß sie in den letzten sechs Wochen vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg in diesen Land keine Anzeigen und sonstige für den Wahlkampf relevanten Publikationen veröffentlichen wird? Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat bisher der Bundesregierung gegenüber nicht erklärt, daß sie beabsichtige, sechs Wochen vor der Landtagswahl keine Anzeigen und Informationsschriften zu veröffentlichen. Unabhängig davon hat die Bundesregierung nicht die Absicht, mit Anzeigen oder Broschüren in den Wahlkampf einzugreifen, es sei denn, sie würde durch Angriffe einzelner Landesregierungen oder der Parteien dazu genötigt, ihre Auffassung zu verdeutlichen und falschen Darstellungen entgegenzutreten. Von ihrer Informationspolitik gegenüber den Bürgern unseres Landes kann sich die Bundesregierung nicht suspendieren, auch nicht während der Zeit des Wahlkampfes, da die Organtätigkeit der Regierung in dieser Zeit nicht ruht. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 2) : Trifft es zu, daß Bundesminister Genscher zur Absage des Treffens mit „DDR"-Vertreter Michael Kohl seitens des bayerischen Ministerpräsidenten wegen der kurz vorher öffentlich bekanntgewordenen Zwangsadoption die Meinung vertreten hat, die Reaktion von Herrn Goppel sei „verständlich und angemessen", und wie ist bejahendenfalls diese Aussage vereinbar mit der von Bundeskanzler Schmidt einem Journalisten gegenüber erteilten Antwort auf die gleiche Frage, „Ich glaube nicht, daß sie etwas geschadet hat. Oh sie angemessen war, kann man bezweifeln."? Bundesminister Genscher hat die Reaktion des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. h. c. Alfons Goppel als vor dessen Informationshintergrund angemessen und verständlich bezeichnet. Der Bundeskanzler hat Zweifel an der Angemessenheit der Reaktion nicht ausgeschlossen. Darin sieht die Bundesregierung weder formal noch inhaltlich einen Widerspruch. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 3) : Ist es richtig, daß alle deutschen Auslandsvertretungen mit der in dem Verlag „Neue Gesellschaft GmbH" herausgebrachten „Referatezeitschrift zur politischen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland — DDR-Report" beliefert werden, und in welchem Umfang informiert die Bundesregierung ihre Auslandsvertretungen über entsprechendes Schrifttum in der Bundesrepublik Deutschland? 1. Es trifft nicht zu, daß vom Auswärtigen Amt alle Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland mit der „Referatezeitschrift zur politischen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland DDR Report" beliefert werden. Für die Auslandsvertretungen, die das wünschen, — derzeit ca. 70 — wird vielmehr mit Zustimmung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen, das die Herausgabe der oben genannten Zeitschrift fördert, diese den üblichen Kuriersendungen des Auswärtigen Amts beigefügt. 2. Zum zweiten Teil Ihrer Frage darf ich auf meine schriftliche Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Dr. Riedl (Sitzungsprotokoll vom 18. Januar 1974) verweisen, die im Prinzip auch weiterhin hinsichtlich der Unterrichtung der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland gilt. Wie damals gesagt, erhalten die Vertretungen neben Tages- und Wochenzeitungen, Gesetzes- und Verordnungsblättern, Statistischen Mitteilungen ca. 40 Zeitschriften der verschiedensten Gebiete. Hiervon seien beispielsweise genannt das „EuropaArchiv", „Außenpolitik", „Vereinte Nationen", „Archiv der Gegenwart", „Merkur", „Übersee-Rundschau", „Frankfurter Hefte". Außerdem gehen den Vertretungen u. a. die „German Tribune", die 7mal jährlich erscheinende Broschüre „Das politische Buch", der monatlich erscheinende „Kultur-Brief" und „German Studies" zu. Die Belieferung der Vertretungen richtet sich nach den Anforderungen der Vertretungen und den hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 4) : Trifft es zu, daß — wie in der Presse gemeldet — für einen 120 km langen Zonengrenzabschnitt etwa 18 Mann Kontrolldienst insgesamt eingesetzt sind? Sie beziehen sich offenbar auf einen Zeitungsartikel, in dem behauptet wurde, „an dem 120 Kilometer langen Zonengrenzabschnitt, für den die Abteilung in Bayreuth zuständig ist, wird der Kontrolldienst im 24-Stunden-Rhythmus nur von sechs Streifen mit je drei Mann wahrgenommen" und „in den anderen Abschnitten der insgesamt 1 346 Kilometer langen Zonengrenze ist die Lage nicht anders" . Diese Darstellung ist in dieser Form nicht zutreffend. Sie läßt auch außer Betracht, daß die polizeiliche Überwachung der Grenzen nicht allein dein Bundesgrenzschutz obliegt. So wird diese Aufgabe 15270* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 aufgrund eines Verwaltungsabkommens in Bayern auch von der Bayerischen Grenzpolizei wahrgenommen. Weiterhin wurden den Behörden der Zollverwaltung nach § 62 des Bundesgrenzschutzgesetzes durch Rechtsverordnung gesetzliche Grenzschutzaufgaben des BGS zur Ausführung übertragen. Durch die Koordinierung aller Streifen dieser zwei bzw. drei Grenzsicherungsorgane (Ausrichtung der Streifen nach Zahl, Zeit und Raum) ergibt sich eine erheblich höhere Überwachungsdichte, als es in dem Zeitungsartikel geschildert wird. Ich bitte um Verständnis, daß ich Einzelangaben über die tatsächliche Dichte und Methode der Grenzüberwachung an dieser Stelle zur Wahrung von Sicherheitsinteressen nicht machen kann. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 6) : Trifft es zu, daß auch bei Versetzungen, die aus dienstlichen Gründen erfolgen, der bisher gewährte Fahrkostenzuschuß Angehörigen des öffentlichen Dienstes ab 1. Januar 1976 nicht mehr gewährt wird, und wenn ja, denkt die Bundesregierung an eine Änderung dieser Maßnahme? Wenn Angehörige des öffentlichen Dienstes nach dem 31. Dezember 1975 an einen anderen Dienstort versetzt werden, kann der Fahrkostenzuschuß nach der zum 1. Januar 1976 getroffenen Neuregelung nicht mehr gewährt werden. Diese Maßnahme beruht auf dem Beschluß der Bundesregierung zur Verbesserung der Haushaltsstruktur vom 10. September 1975, die im Jahre 1963 wegen des Arbeitskräftemangels im öffentlichen Dienst als widerrufliche Werbemaßnahme eingeführte Fahrkostenzuschußregelung mit Wirkung vom 1. Januar 1976 aufzuheben. Um die Auswirkungen auf die vorhandenen Fahrkostenzuschußempfänger zu mildern, ist später eine Übergangsregelung beschlossen worden, die von den Verhältnissen am 31. Dezember 1975 ausgeht. Der Fahrkostenzuschuß wird danach mit bestimmten Maßgaben so lange weitergewährt, als diese Verhältnisse unverändert bleiben. Bei Änderung der dienstlichen Verhältnisse — wie z. B. bei Versetzungen — muß somit der Fahrkostenzuschuß nach der aufgehobenen Regelung entfallen. Die Frage, ob aufgrund der nach der Versetzung bestehenden neuen Verhältnisse Fahrkosten für die regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte ganz oder teilweise erstattet werden können, entscheidet sich vom 1. Januar 1976 an allein nach den hierfür allgemein geltenden umzugskostenrechtlichen Vorschriften. Vor Umzug des Beamten an seinen neuen dienstlichen Wohnsitz kommt insbesondere § 6 der Trennungsgeldverordnung (TGV) in Betracht, wonach Fahrkosten unter den dort bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig sind. Eine Änderung ist nicht beabsichtigt. Die Übergangsregelung will mit der Festschreibung auf die Verhältnisse am 31. Dezember 1975 bewußt das Entstehen neuer Fälle verhindern. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/4632 Fragen B 7 und 8) : Welcher Betrag wurde dem Deutschen Musikrat für die Jahre 1975 und 1976 zur Verfügung gestellt? Nach welchen Kriterien werden die dem Deutschen Musikrat zur Verfügung gestellten Mittel verteilt? Der Deutsche Musikrat — zugleich Sektion Bundesrepublik Deutschland im Internationalen Musikrat — vertritt das deutsche Musikleben in seiner Gesamtheit sowohl national wie international. Er ist Zusammenschluß aller Organisationen sowie namhafter Einzelpersönlichkeiten des deutschen Musiklebens. Zusammen mit den Ländern ermöglicht der Bundesminister des Innern durch Gewährung von Zuschüssen die Unterhaltung der Geschäftsstelle, die Durchführung satzungsbedingter und anderer Aufgaben von zentraler grundsätzlicher Bedeutung für das Musikleben der Bundesrepublik Deutschland in seiner Gesamtheit und in der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Die Höhe des Bundeszuschusses betrug 1975 199 300 DM; für 1976 wurden zunächst 217 000 DM unverbindlich vorgemerkt. Darüber hinaus fördert der Bundesminister des Innern seit 1975 den vom Deutschen Musikrat getragenen Deutschen Musikwettbewerb für hervorragende deutsche Nachwuchskünstler durch Übernahme der Veranstaltungskosten. Preise und Stipendien für die ausgezeichneten Künstler stellen die Länderkultusministerien und private Stiftungen zur Verfügung (Bundeszuschuß 1975: 112 800 DM; unverbindliche Vormerkung für 1976: 154 500 DM). Daneben fördern 1975 1976 in DM a) das Auswärtige Amt — die Unterhaltung der 148500 151 400 Geschäftsstellen für (Personalausg.) internationale Beziehungen des Deutschen 54 200 51 600 (Sachausgaben) Musikrates — verschiedene Einzelprojekte (Gastspielreisen deutscher Chöre 810 000 799 200 usw. ins Ausland, Ausgleichszahlungen für Musikfachkräfte) b) der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15271* 1975 1976 in DM Projekt „Beobachtung 70 000 75 000 und Berichterstattung über innerdeutsche Musikentwicklung" der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Arbeitstagungen und Unterhaltung der Geschäftsstellen für den Wettbewerb „Jugend musiziert" 526 000 470 000 und für das Bundesjugendorchester sowie verschiedene Einzelprojekte Maßgebend für die Verteilung der gewährten Mittel ist der jeweilige Wirtschaftsplan des Deutschen Musikrates. Er wird vom Präsidium nach Stellungnahme durch den Verwaltungsbeirat verabschiedet. Ihm gehören ein Vertreter meines Hauses als Beauftragter der fördernden Bundesministerien und ein Beauftragter der Länder an. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 9 und 10) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse einer Untersuchung des Instituts für Ökologische Chemie der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung, daß sich organische Fremdstoffe, wie chlorierte Kohlenwasserstoffverbindungen oder die in Kunststoffen enthaltenen Weichmacher, in Mülldeponien nicht vollständig zurückhalten lassen, sondern mit dem Sickerwasser in das Grundwasser gelangen können und auch von Pflanzen aufgenommen werden, und welche Möglichkeiten bestehen, diesen Gefahren vorzubeugen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung sogenannter umweltfreundlicher Schmiermittel in Zweitaktmotoren vor allem für den Sportbootverkehr auf Seen, und wird sie bei einer positiven Beurteilung die Entwicklung fördern? Zu Frage B 9: Die Bundesregierung ist über die Befunde der in der Frage genannten Untersuchungen des Instituts für Ökologische Chemie der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung aufgrund von Veröffentlichungen unterrichtet und nimmt wie folgt Stellung: Nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnisse darf es als unbestritten gelten, daß in Sickerwasser von Mülldeponien alle im Müllkörper enthaltenen löslichen Stoffe, u. a. auch die von den Wissenschaftlern gefundenen schwer abbaubaren Substanzen, nachgewiesen werden können. Die Bundesregierung geht davon aus, daß das Eindringen von Sickerwasser in den Untergrund und damit eine Verunreinigung des Grundwassers durch geeignete Abdichtung der Deponiebasis verhindert werden kann. Entsprechende Hinweise sind bereits in dem einschlägigen Merkblatt der ehemaligen Zentralstelle für Abfallbeseitigung des Bundesgesundheitsamtes enthalten. Nach Mitteilung des Umweltbundesamtes sind die Untersuchungen des Instituts für Ökologische Chemie an drei Deponien in den Niederlanden durchgeführt worden Von seiten der zuständigen niederländischen Behörde wurde kritisiert, daß bei der Entnahme der Sickerwasserproben kein Hydrogeologe beteiligt war. Somit sei nicht sicher, daß die nachgewiesenen organischen Fremdstoffe allein aus dem Sickerwasser der Deponien und nicht auch von angrenzenden landwirtschaftlichen Anbauflächen stammen. Bei der Untersuchung wurden hochempfindliche Nachweisverfahren angewandt. Für die hier angesprochenen organischen Fremdstoffe wurden Konzentrationen zwischen 1 bis 120 millionstel Gramm pro Liter ermittelt. Nach heutiger Kenntnis stellen diese Mengen für den Menschen und seine Umwelt kein akutes Risiko dar. Einwirkungen von Abfallablagerungen auf das Grundwasser wurden auch im Bundesgebiet erforscht. Weitere Vorhaben sind im Umweltforschungsplan 1976 vorgesehen. Zu Frage B 10: Die in den letzten Jahren verschärften Anforderungen im Umweltschutz haben die Mineralölwirtschaft veranlaßt, nach Schmiermitteln für Zweitaktmotoren mit verminderter Schädlichkeit für Gewässer zu suchen. Einige der neu entwickelten Produkte befinden sich inzwischen auf dem Markt. Gegenüber den bisher zum Einsatz kommenden Schmiermitteln sollen insbesondere die biologische Abbaubarkeit verbessert und die Toxizität herabgesetzt sein. Umfassende Untersuchungen unter Einbeziehung der Wirkungen etwaiger Additive und der Abbauprodukte sind noch im Gange. Hierzu sind auch einheitliche Meßmethoden und Untersuchungsprogramme festzulegen. Insbesondere im Rahmen der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee wird zur Zeit in dieser Richtung gearbeitet. Die Bundesregierung beobachtet aufmerksam die Entwicklungsarbeiten. Eine umfassende Beurteilung wird erst nach Abschluß der Untersuchungen möglich sein. Ich werde Ihnen hierzu weitere Informationen zuleiten. Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen der Mineralölwirtschaft um umweltfreundlichere Schmiermittel und unterstützt die Schaffung einheitlicher und objektiver Kriterien für die Untersuchung der Auswirkungen auf die Gewässer. Jedoch stellt auch der Eintrag sogenannter umweltfreundlicher Schmiermittel in Gewässer eine Belastung dar, die, soweit wie möglich, vermieden werden soll. Insbesondere an Seen, die der Trinkwasserversorgung dienen, sind weitergehende Einschränkungen gerechtfertigt. 15272* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Köster (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 11) : War der Bundesregierung bei der Einbringung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG vom 23. Mai 1975) bekannt, daß in einigen Bundesländern auch die Grund- und Hauptschullehrer an Bezirksseminaren durch Fachleiter entsprechend der Ausbildung der Gymnasiallehrer ausgebildet werden und daß z. B. in Nordrhein-Westfalen die Zusammenlegung der Bezirksseminare für Grund- und Hauptschullehrer mit denen der für Gymnasial- und Realschullehrer mit Wirkung von 1977 ah bereits gesetzlich geregelt ist, und wenn ja, warum hat sie dann für die Fachleiter an Gymnasien die Einstufung in das zweite Beförderungsamt vorgeschlagen, dagegen die Fachleiter an Grund- und Hauptschulen insoweit unberücksichtigt gelassen und für sie auch keine Amtszulage vorgesehen, obwohl der § 18 des Gesetzes den Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung bestimmt? Der Bundesregierung war bei der Vorbereitung des 2. BesVNG bekannt, daß in den Bundesländern die Ausbildung der Fachleiter wie auch der übrigen Lehrkräfte an den Ausbildungseinrichtungen für die pädagogisch-praktische Ausbildung der Lehrer für Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt ist, während sie für die Ausbildung der Lehrer an den Gymnasien nach verhältnismäßig gleichen Grundsätzen organisiert ist. Sie hat daher eine Regelung im 2. BesVNG vorgeschlagen, die diese Verhältnisse berücksichtigt und auch im Gesetz ihren Niederschlag gefunden hat. Daß in Nordrhein-Westfalen die Zusammenlegung der Bezirksseminare für Grund- und Hauptschullehrer mit denen der Bezirksseminare für Gymnasial- und Realschullehrer mit Wirkung von 1977 bereits gesetzlich geregelt ist, konnte der Bundesregierung 1974 nicht bekannt sein, weil es eine solche Regelung derzeit nicht gab und auch z. Z. noch nicht gibt. Allerdings gibt es, wie dem § 3 des Lehrerausbildungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen vom 29. Oktober 1974 zu entnehmen ist, in Nordrhein-Westfalen ein Programm, den Vorbereitungsdienst für die künftigen stufenbezogenen Lehrämter an öffentlichen Schulen an Gesamtseminaren für die Ausbildung und Fortbildung der Lehrer abzuleisten. Diese Organisationsform bedeutet jedoch nicht, daß die Bewertung der an den Gesamtseminaren tätigen Ausbildungskräfte gleich sein müßte. Die Bewertung wird nach der durch das 2. BesVNG stärker betonten Funktionsbewertung vorgenommen werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 13 und 14) : Wie viele chilenische Flüchtlinge mit welcher Nationalität sind seit dem Selbstmord des Staatspräsidenten Allende in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen und als politische Flüchtlinge anerkannt worden? Wie viele Mitglieder dieses Personenkreises haben die Bundesrepublik Deutschland mit welcher Zielrichtung wieder verlassen? Zu Frage B 13: Seit den Ereignissen im September 1973 in Chile sind 1 742 namentlich erfaßte Personen aus Chile von der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden. Hiervon wurden etwa 400 Personen registriert, die eine andere als die chilenische Staatsangehörigkeit besitzen. Der größte Teil dieser Personengruppe stammt aus Brasilien, Bolivien, Uruguay und Argentinien. 880 Chilenen haben seit 1973 im Bundesgebiet Asyl beantragt, 604 sind als Asylberechtigte anerkannt. Von Staatsangehörigen der weiteren vier genannten Länder sind seit 1973 119 Asylanträge gestellt worden, die in 90 Fällen inzwischen zur Anerkennung geführt haben. Es ist davon auszugehen, daß es sich bei diesen Personen zumeist um Flüchtlinge aus Chile handelt. Zu Frage B 14: Abwanderungen aus dem Bundesgebiet sind nur in wenigen Einzelfällen bekanntgeworden. Zielländer waren hierbei die Sowjetunion, die Tschechoslowakei und lateinamerikanische Staaten außerhalb Chiles. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 15) : Wie unterscheidet sich das geltende Recht der „DDR" im Bereich der Adoption und elterlichen Sorge von dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden bzw. seitens der Bundesregierung geplanten Recht? 1. Elterliches Sorgerecht Das Kindschaftsrecht der Deutschen Demokratischen Republik ist trotz weitgehender formaler Entsprechung der Einzelregelungen von unserem geltenden wie geplanten Recht grundsätzlich verschieden: a) Das Erziehungsziel ist ganz auf die Grundsätze der dort herrschenden Ideologie abgestellt. Die Beziehungen und Bedürfnisse der Einzelpersonen sind ihr untergeordnet. Nach dem Familiengesetzbuch von 1965 (FGB) ist es u. a. vornehmste Aufgabe der Eltern, die Kinder „zu aktiven Erbauern des Sozialismus zu erziehen" (§ 3 FGB), „zur sozialistischen Einstellung zum Lernen und zur Arbeit, ... zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens, . .. zum sozialistischen Patriotismus ..." (§ 42 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15273* Abs. 2 FGB). Die Einzelvorschriften sind nach diesen Grundsätzen auszulegen. b) Das Elternrecht genießt in der Deutschen Demokratischen Republik trotz Art. 38 der Verfassung keinen auch nur annähernd unserem Recht (Art. 6 GG) vergleichbaren Verfassungsschutz. c) Dem entspricht es, daß die Aufgaben, die bei uns von den Gerichten wahrzunehmen sind, in der Deutschen Demokratischen Republik weitgehend den Jugendhilfebehörden übertragen sind. Dies gilt selbst bei Eingriffen in das Elternrecht. Diese grundlegenden Unterschiede des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik bestehen sowohl gegenüber unserem geltenden Recht als auch gegenüber dem Entwurf ein Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge (Drucksache 7/2060) . 2. Adoption Das Adoptionsrecht der Deutschen Demokratischen Republik geht von folgenden Grundsätzen aus: a) Volladoption: Die adoptierten Kinder sind den leiblichen Kindern weitgehend gleichgestellt. Die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern erlöschen (§§ 66, 72, 73 FGB). Bei uns sieht das geltende Recht eine „schwache" Adoption vor, während der Entwurf eines Gesetzes über die Annahme als Kind (Drucksache 7/3061) vom Prinzip der Volladoption ausgeht. b) Während das Recht der Deutschen Demokratischen Republik das Dekretsystem kennt, d. h. keinen Adoptionsvertrag vorsieht, gilt bei uns derzeit noch das Vertragssystem. Der Regierungsentwurf beruht auf dem Dekretsystem. c) In der Deutschen Demokratischen Republik wird die Adoption durch das Organ der Jugendhilfe (§ 68 FGB) ausgesprochen. Bei uns erfolgen nach dem geltenden und dem zukünftigen Recht Bestätigung bzw. Ausspruch durch das Gericht. d) Während in der Bundesrepublik Deutschland (geltendes Recht wie Entwurf) die Ersetzung der elterlichen Einwilligung in die Adoption nur ausnahmsweise, bei Vorliegen eng umgrenzter Voraussetzungen gestattet wird, ist die Ersetzung in der Deutschen Demokratischen Republik viel leichter möglich, nämlich schon dann, wenn die Verweigerung dem Wohl des Kindes entgegensteht. Die elterliche Einwilligung ist überhaupt nicht erforderlich, wenn dem Elternteil das Erziehungsrecht entzogen ist (§ 70 FGB). Das Erziehungsrecht kann gemäß § 51 Abs. 1 FGB „als äußerste Maßnahme" bei schwerer schuldhafter Verletzung der elterlichen Pflichten entzogen werden, wenn die Entwicklung des Kindes gefährdet ist. Hierüber entscheidet auf Klage des Organs der Jugendhilfe das Gericht. e) In der Deutschen Demokratischen Republik ist eine Erwachsenenadoption nicht, bei uns (geltendes Recht wie Entwurf) ist sie ausnahmsweise vorgesehen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 16) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich auf Grund der umfangreichen Befugnisse eines Gerichtsvollziehers gemäß § 758 ZPO Fälle — wie jüngst in Offenbach am Main - ereignen, in denen Gerichtsvollzieher ohne richterlichen Hausdurchsuchungsbeschluß Wohnungen aufbrechen lassen, durchsuchen und Gegenstände oder Barmittel pfänden, die nicht dem Schuldner, sondern z. B. dem Vermieter gehören und wenn ja, wird die Bundesregierung prüfen, ob die betreffende Vorschrift der ZPO gegen Artikel 13 des Grundgesetzes verstößt und deshalb änderungsbediirftig ist? Der in Ihrer Frage angesprochene Fall, der sich in Offenbach am Main ereignete, ist der Bundesregierung in seinen Grundzügen bekannt. Von einer Stellungnahme dazu, ob in diesem Fall die geltenden Vorschriften richtig gehandhabt worden sind, möchte ich absehen. Die Prüfung der Vorgänge wäre Sache der zuständigen Landesjustizverwaltung und gegebenenfalls der Gerichte. Im übrigen möchte ich zu der allgemeinen Frage, ob § 758 ZPO gegen Artikel 13 GG verstößt, bemerken: Die Vorschrift ist nach Auffassung der Bundesregierung mit Artikel 13 GG vereinbar. Zwar sind alle Durchsuchungstatbestände prinzipiell der Bestimmung des Artikels 13 Abs. 2 GG zuzuordnen. Daraus ergibt sich aber nicht, daß bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Vollstreckungstitels Durchsuchungen im Sinne des § 758 ZPO vom Gerichtsvollzieher nur nach vorheriger besonderer richterlicher Anordnung durchgeführt werden dürften. Der Grundgesetzgeber wollte insoweit an dem von ihm vorgefundenen vorkonstitutionellen Gesamtbild nichts ändern. Durchsuchungen in der Wohnung des Schuldners zum Zwecke des Auffindens pfändbarer Gegenstände nach § 758 ZPO sind seit jeher üblich. Den Beratungen des Parlamentarischen Rates zu Artikel 13 GG läßt sich nicht entnehmen, daß diese Durchsuchungen an die strengen Voraussetzungen des Artikels 13 Abs. 2 GG gebunden sein sollten. Die Schutzsphäre dieser Grundrechtsnorm wird bei der vom Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Zwangsvollstreckung durchgeführten Durchsuchung nicht ernstlich tangiert. Hier liegt der Akzent darauf, daß das Vermögen des Schuldners dem Zugriff im Wege der gerichtlich mit ausreichenden Schutzvorkehrungen versehenen Zwangsvollstreckung zur Verfügung steht, nicht aber auf einem Eingriff in den privaten Lebensraum des Schuldners, der gegenüber willkürlichen Maßnahmen besonders geschützt werden muß. Diese Maßnahmen sind eine Konsequenz aus der Existenz des Vollstreckungstitels. Dieser wiederum ist auf eine Vollstreckung hin angelegt. Im übrigen würde in den Fällen des § 758 ZPO eine vorherige richterliche Anordnung in der Regel keinerlei Schutzfunktion zugunsten des Vollstreckungsschuldners erfüllen können. Sie wäre eine bloße Formalität und entspräche auch nicht der Bedeutung, die einem Richterspruch normalerweise zukommt. Aus Sinn und Zweck des Artikels 13 GG und aus der besonderen Eigenart der Zwangsvollstreckung 15274* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 läßt sich nach alledem der Schluß ziehen, daß die Verfassung hier eine die Durchsuchung ausdrücklich für zulässig erklärende besondere richterliche Anordnung nicht gebietet. Ergänzend darf ich noch darauf hinweisen, daß § 287 der Abgabenordnung (AO 1977) — Bundesratsdrucksache 726/75 —, der die Befugnisse des Vollziehungsbeamten zum Gegenstand hat, dem § 758 ZPO entspricht. Der Deutsche Bundestag hat die Abgabenordnung einschließlich des § 287 am 27. November 1975 in dritter Lesung einstimmig gebilligt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 17 und 18) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob durch die geplanten Rationalisierungsmaßnahmen bei der US-Armee in der Pfalz, von denen in der Presse berichtet wurde, auch Arbeitsplätze von deutschen US-Bediensteten in der US-Garnison Baumholder bedroht werden? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in diesem Fall zum Schutz dieser Arbeitnehmer treffen? Soweit der Bundesregierung bekannt geworden ist, beziehen sich die in der regionalen Presse von Rheinland-Pfalz veröffentlichten Meldungen auf die Auflösung einer amerikanischen Dienststelle in Zweibrücken. Nach einer Mitteilung des Hauptquartiers der amerikanischen Armee in Heidelberg hat diese Maßnahme keine Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der zivilen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften in Baumholder. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache 7/4632 Fragen B 19 und 20) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß diejenigen landwirtschaftlichen Kooperationen steuerlich diskriminiert werden, bei denen die Ackerflächen in eine Gesellschaft der beteiligten Landwirte eingebracht werden, und die Landwirte dann mit ihrer einzelbetrieblichen Viehhaltung die steuerliche Einstufung der Viehhaltung als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erhalten, und wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu tun? Ist es nicht möglich, die gewerbesteuerfreien Vieheinheiten einer landwirtschaftlichen Kooperation im Ackerbau in der Form übertragbar zu machen, daß die beteiligten Landwirte die Vieheinheiten in dem Umfang, der sich nach der von ihnen eingebrachten Fläche bestimmt, von der Ackerbaukooperation übertragen bekommen können? Zu Frage B 19: Die Zurechnung von Tierbeständen zur landwirtschaftlichen Nutzung und damit zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist stets an das Vorhandensein von selbstbewirtschafteten, regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Flächen gebunden. Bringen Landwirte ihre Betriebsflächen vollständig in eine Kooperation mit eigener Rechtspersönlichkeit ein, so gehen auch die Möglichkeiten der landwirtschaftlichen Tierhaltung voll auf die neu zu begründende wirtschaftliche Einheit über. Diese bewertungsrechtliche Behandlung bedeutet keine steuerliche Diskriminierung, sondern steuerliche Gleichbehandlung von Kooperationen mit gleich großen Betrieben, die im Eigentum einzelner natürlicher Personen stehen. Die Voraussetzungen für eine Kooperation mit eigener Rechtspersönlichkeit sind nur dann erfüllt, wenn gemeinschaftliche Bodenbearbeitung, Aussaat, Düngung, Pflege und Ernte mit gemeinschaftlicher Vermarktung der Erzeugnisse und Verteilung des gemeinsam erwirtschafteten Gewinns zusammentreffen. Beschränkt sich dagegen die gemeinschaftliche Betätigung auf die Flächenbearbeitung und wird von einer wirtschaftlichen Vollintegration der Betriebe der Beteiligten abgesehen, so sind die Voraussetzungen für die Bildung einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit nicht erfüllt. Die Anteile an den Wirtschaftsgütern der Kooperation sind nach § 34 Abs. 5 BewG in die Betriebe der Beteiligten einzuziehen, die ihre bewertungsrechtliche Existenz nicht verlieren. Die einzelbetriebliche Tierhaltung bleibt von der Kooperatonsbildung unberührt. Zu Frage B 20: Die im zweiten Teil der Anfrage angedeutete Lösung ist weder rechtlich noch sachlich tragfähig. Für eine Rückübertragung der sich nach § 51 Abs. 1 BewG für die Kooperation ergebenden Möglichkeit zur landwirtschaftlichen Tiererzeugung oder Tierhaltung auf die an der Kooperation beteiligten Landwirte fehlt wegen des vollständigen Flächenübergangs jegliche bewertungsrechtliche Grundlage. Sie widerspräche darüber hinaus allen agrarpolitischen Überlegungen, die im Rahmen des Bewertungsänderungsgesetzes 1971 vom 27. Juli 1971 zur Einführung der Sonderregelung des § 51 a BewG geführt haben. Mit dieser Vorschrift soll die ungleiche steuerliche Behandlung gerade solcher Zusammenschlüsse von Landwirten verhindert werden, die aus Gründen der Verbesserung der Rentabilität gemeinschaftliche Tierhaltung betreiben. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 21 und 22) : Ist die Bundesregierung heute in der Lage, nachdem sie auf meine Anfrage vom 19. August 1975 keine Angaben darüber machen konnte, wie sich die begünstigten Investitionen auf Unternehmensgrößenklassen und Branchen verteilen, eine Aufstellung darüber vorzulegen, wem die Investitionszulage überwiegend zugute gekommen ist? Ist die Bundesregierung jetzt in der Lage mitzuteilen, ob die mit der Investitionszulage beabsichtigte Anstoßwirkung für die Konjunktur eingetreten ist und sich die Investitionstätigkeit durch diese Maßnahme besonders verstärkt hat, und gilt diese Anstoßwirkung besonders für die Maschinenbau-, Werkzeug- und Bauindustrie? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15275* Zu Frage B 21: Die Fertigstellung des Schlußberichts des Ifo-Instituts über die Auswirkungen der Investitionszulage hat sich wegen zahlreicher Rückfragen bei den in den Investitionstest einbezogenen Unternehmen um einige Monate verzögert. Daher ist es noch nicht möglich, Angaben über die Inanspruchnahme der Investitionszulage nach Unternehmensgrößenklassen und Branchen der verarbeitenden Industrie vorzulegen. Zu Frage B 22: Die konjunkturelle Anstoßwirkung der Investitionszulage ist in ihrem vollen Umfang bisher nur hinsichtlich der Entwicklung der industriellen Nachfrage zu überblicken. Danach hat die Investitionszulage die an sie geknüpften Erwartungen weitgehend erfüllt. Insbesondere vor Auslaufen der Bestellfrist im Monat Juni 1975 ist die Inlandsnachfrage nach Investitionsgütern sprunghaft gestiegen. Der Auftragseingang der Investitionsgüterindustrien aus dem Inland stieg in diesem Monat saisonbereinigt um rd. 82 % und lag um 100 % höher als zur gleichen Vorjahreszeit. Auch über den gesamten Begünstigungszeitraum von Dezember 1974 bis Juni 1975 zeigt sich trotz der allgemeinen Konjunkturabschwächung eine deutliche Zunahme der inländischen Investitionsnachfrage. Saisonbereinigt verzeichneten die Investitionsgüterindustrien in dieser Zeit rd. 19 % mehr Inlandsbestellungen als in den vorangegangenen 7 Monaten. Zwar sind die Bestellungen in den auf den Juni folgenden Monaten erwartungsgemäß wieder zurückgegangen; zu einer Auftragslücke, wie sie mancherorts befürchtet wurde, ist es jedoch nicht gekommen. Denn von Juni bis November waren die Inlandsaufträge bei der Investitionsgüterindustrie im Durchschnitt saisonbereinigt um 13 % höher als in den sechs Monaten davor, die ebenfalls in den Begünstigungszeitraum fallen (Inlandsaufträge: Maschinenbau + 20 %). Auch speziell im Maschinenbau und in der Bauindustrie hat die Investitionszulage zu einer spürbaren Nachfragebelebung geführt. So lagen im Juni 1975 die Inlandsaufträge im Maschinenbau um rd. 147 % und der Auftragseingang im gewerblichen und industriellen Bau um rd. 84 % über dem Vorjahresniveau. Im gesamten Begünstigungszeitraum lagen die Inlandsaufträge im Maschinenbau saisonbereinigt um rd. 21 % über dem Niveau der vorangegangenen 7 Monate. Eine vergleichbare saisonbereinigte Zahl für den gewerblichen und industriellen Bau läßt sich aus statistischen Gründen nicht ermitteln, allerdings deuten die Veränderungsraten der Auftragseingänge gegenüber dem Vorjahr darauf hin, daß auch hier die Investitionszulage beträchtliche positive Nachfragewirkungen gehabt hat (Januar bis November 1975 + 19 %). Für den Werkzeugmaschinenbau werden spezielle Angaben nicht veröffentlicht. Bereits in den letzten Monaten zeigte sich eine Stabilisierung der Produktionstätigkeit in den Investitionsgüterindustrien und im Baugewerbe. Allerdings wird sich die Investitionszulage zu einem großen Teil erst im Verlauf dieses Jahres und in einem gewissen Umfang auch noch in den folgenden Jahren belebend auf die Produktionstätigkeit der Wirtschaft auswirken, da die Fristen für die Lieferung oder Fertigstellung der begünstigten Wirtschaftsgüter noch nicht abgelaufen sind. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 23): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den deutschen Obsterzeugern bei der Verarbeitung intervenierter Äpfel auch durch das Brennen zu Alkohol zu helfen? Nach dem Gesetz über das Branntweinmonopol können gewerbliche und Obst-Verschlußbrennereien Obststoffe — also auch interveniertes Kernobst — im Rahmen ihrer Brennrechte ohne Einschränkung verarbeiten. Außerdem sehen die gesetzlichen Bestimmungen vor, durch Rechtsverordnung die Verarbeitung von Interventionsobst ohne Anrechnung auf die Jahresbrennrechte zu erlauben, wenn der Alkohol an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BMonV) abgeliefert wird; das gilt auch für landwirtschaftliche Brennereien, die sonst nur Kartoffeln oder Getreide verarbeiten dürfen. Die Verarbeitung von Interventionsobst ohne Anrechnung auf das Jahresbrennrecht ist aber nur dann zulässig, wenn monopolwirtschaftliche Gründe nicht entgegenstehen. Die BMonV hat in diesem Betriebsjahr wegen rückläufigen Absatzes und wegen der Ungewißheit über die weitere Entwicklung des Alkoholmarktes bei ablieferungspflichtigem Alkohol keine zusätzlichen Erzeugungskontingente (begünstigter Überbrand) gewähren können. Es ist monopolwirtschaftlich deshalb nicht vertetbar, daß die BMonV neben dem Alkohol, zu dessen Übernahme sie gesetzlich verpflichtet ist, noch zusätzlich Alkohol im Rahmen von Interventionsmaßnahmen übernimmt. Kernobst, das durch Intervention vom Markt genommen wurde, darf nach den Bestimmungen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse nur zu Alkohol mit einer Mindeststärke von mehr als 80 % verarbeitet werden. Da im allgemeinen nur Verschlußbrennereien über entsprechende Anlagen verfügen, um Alkohol in der geforderten Mindeststärke zu gewinnen, scheidet die Einschaltung von Abfindungsbrennereien bei der Verarbeitung intervenierten Kernobstes schon aus diesem Grunde aus. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 24 und 25) : 15276* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Ist es zutreffend, daß der Bundesfinanzminister die Meinung vertritt, daß vermögenswirksame Leistungen aus einem Tarifvertrag nicht an außertariflich Angestellte mit den entsprechenden steuerlichen Vorteilen geleistet werden dürfen? Wenn ja, womit ist dies begründet? Sie betreffen die Auslegung des Dritten Vermögensbildungsgesetzes, das die staatliche Förderung vermögenswirksamer Leistungen (durch Arbeitnehmer-Sparzulage und — ggf. — steuerliche Vorteile des Arbeitgebers) u. a. davon abhängig macht, daß das strikte Gleichbehandlungsgebot des § 5 Abs. 1 beachtet ist. Danach müssen vermögenswirksame Leistungen, die zusätzlich zum Arbeitslohn in Betriebsvereinbarungen oder in Verträgen mit Arbeitnehmern vereinbart werden, allen Arbeitnehmern des Betriebes oder eines Betriebsteils angeboten werden. Zur Frage, welche Folgerungen sich hieraus ergeben, wenn ein Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen ist und auch Arbeitnehmer ohne tarifvertraglichen Anspruch vermögenswirksame Leistungen erhalten sollen, hat die Bundesregierung auf Anfragen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände mit Schreiben des Bundesministers der Finanzen und des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 17. März und 24. September 1975 wie folgt Stellung genommen: Vermögenswirksame Leistungen, die nicht aufgrund des einschlägigen Tarifvertrages für tarifgebundene Arbeitnehmer, sondern aufgrund von Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen für tarifvertraglich nicht anspruchsberechtigte Arbeitnehmer erbracht werden, genügen dem Gleichbehandlungsgrundsatz des § 5 Abs. 1, wenn der Arbeitgeber a) die vermögenswirksamen Leistungen ausnahmslos allen Arbeitnehmern des Betriebes oder Betriebsteils anbietet oder b) bei seinem Angebot vermögenswirksamer Leistungen an die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer die im Tarifvertrag vorgesehene Abgrenzung des begünstigten Personenkreises ohne jede Abweichung übernimmt. Für den von Ihnen angesprochenen Personenkreis ergibt sich: Außertarifliche Angestellte, die nach dem Tarifvertrag keinen Anspruch haben, können ohne Verstoß gegen § 5 Abs. 1 vermögenswirksame Leistungen dann erhalten, wenn zugleich allen übrigen Arbeitnehmern in einer Betriebsvereinbarung oder in Einzelverträgen vermögenswirksame Leistungen angeboten werden. Unter dieser Voraussetzung können Arbeitnehmer-Sparzulagen und — ggf. — steuerliche Vorteile des Arbeitgebers für zusätzliche vermögenswirksame Leistungen an solche außertarifliche Angestellte ebenso in Anspruch genommen werden wie für vermögenswirksame Leistungen an die tarifvertraglich berechtigten Arbeitnehmer. Diese Auslegung des § 5 Abs. 1 ist vom Bundesminister der Finanzen und vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bereits in früheren Stellungnahmen vertreten und mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt worden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 26) : Wie hoch sind die Steuerrückstände bei der Kfz-Steuer — getrennt nach gestundeten und nicht gestundeten Beträgen — im Bundesgebiet zum Jahresende 1975, und wie hoch waren sie vergleichsweise jeweils jährlich zum 31. Dezember seit 1969? 1. In den Jahren 1969 bis 1974 haben sich die Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer wie folgt entwickelt (Angaben in Millionen DM) : Stichtag Kfz-SteuerRückstände von den Rückständen waren gestundet ausgesetzt echte Rückstände 30.11.1969 45,2 0,2 0,2 44,7 30. 11. 1970 68,1 0,2 0,4 67,6 30.11.1971 75,8 0,2 0,7 74,9 30. 11. 1972 101,6 0,3 0,3 101,0 30. 11. 1973 125,9 0,4 0,5 125,1 30. 11. 1974 151,8 0,4 0,6 150,9 Wie aus der Tabelle ersichtlich, betrug die Summe der gestundeten und ausgesetzten Rückstände zu allen Stichtagen lediglich rd. 1 % der Gesamtrückstände an Kraftfahrzeugsteuer. In den Jahren 1969 bis 1974 hatten die Steuerrückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer einen Anteil am kassenmäßigen Kraftfahrzeugsteueraufkommen zwischen 1,3 % und 3,0 %. 2. Aus organisatorischen Gründen werden die Steuerrückstände bei den Besitz- und Verkehrsteuern von den Finanzämtern jeweils nur zum 30. November jeden Jahres statistisch erfaßt. Die Ergebnisse dieser Erhebungen werden dem Bundesministerium der Finanzen von den Oberfinanzdirektionen in den Monaten Januar und Februar jeden Jahres übermittelt. Für den Stichtag 30. November 1975 liegen noch nicht alle Meldungen der Oberfinanzdirektionen vor. Angaben zu den Rückständen bei der Kraftfahrzeugsteuer zu diesem letzten Erhebungsstichtag sind daher noch nicht möglich. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 27, 28 und 29) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15277* Wie hoch sind die voraussichtlichen Abgaben der Verbraucher auf Grund des Verstromungsgesetzes für das Jahr 1975? Welche weiteren direkten und indirekten Hilfen hat der Staat gewährt, und wie verhält sich dies zum Produktionswert des Steinkohlenbergbaus in der Bundesrepublik Deutschland? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit des Einsatzes der Kohle im Wärmesektor der Bundesrepublik Deutschland, um dadurch in erheblichem Umfang Mineralöl zu substituieren, und gedenkt sie gegebenenfalls, diesen Einsatz in gleichem Umfang zu stimulieren wie die Verstromung im Rahmen des Verstromungsgesetzes? Zu Frage B 27: Die Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz betrug für das Jahr 1975 3,24 % (§ 12 Abs. 3 Satz 2 des Dritten Verstromungsgesetzes). Daraus ergab sich ein Aufkommen von rd. 780 Millionen DM. Zu Frage B 28: Die Leistungen, die die öffentliche Hand dem Steinkohlenbergbau in der Bundesrepublik gewährt, lassen sich aufgliedern in — unmittelbare Zahlungen durch Bund und Bergbauländer an die Unternehmen bzw. deren Beschäftigten, — Steuermindereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden aufgrund von Steuerermäßigungen der Unternehmen und der Beschäftigten des Steinkohlenbergbaus. Die Leistungen betrugen in 1973 insgesamt 1 573 Millionen DM, in 1974 ca. 2 005 Millionen DM. Der Bruttoproduktionswert betrug nach Angaben der Unternehmen in 1973 ca. 10 Milliarden DM, in 1974 ca. 13,4 Milliarden DM. Für 1975 liegen z. Z. nur vorläufige Zahlen vor. Die öffentlichen Hilfen werden voraussichtlich 1 658 Millionen DM betragen. Was den Produktionswert des Steinkohlenbergbaus angeht, so verringerte sich die Förderung geringfügig, das Preisniveau der Steinkohlenbergbauprodukte stieg jedoch erheblich an, so daß insgesamt wieder mit einer Erhöhung des Bruttoproduktionswertes gerechnet wird. Wenn auch sicherlich wechselseitige Beziehungen zwischen den Hilfen der öffentlichen Hand und dem Beitrag des Steinkohlenbergbaus zur Volkswirtschaft bestehen, so muß jedoch beachtet werden, daß der überwiegende Anteil der Hilfen zur Abdekkung der Folgelasten des Schrumpfungsprozesses der Vergangenheit und für Sozialmaßnahmen gewährt wird. Zu Frage B 29: Die wesentlichen Sektoren der Wärmeversorgung sind der Hausbrand- und der Industriebereich. Da einer steigenden Verwendung von Kohle auf herkömmliche Art in beiden Bereichen technische Argumente, nämlich die Vielzahl der Feuerstellen und die damit verbundene ansteigende Umweltbelastung bei Kohleeinsatz, sowie der psychologische Gesichtspunkt der bequemeren Handhabbarkeit anderer Energien entgegenstehen, ist eine Verbrauchsausweitung hier nur durch die Fernwärmewirtschaft möglich. Die Fernwärmeversorgung auf Gas- und Kohle-basis wird durch die Bundesregierung bereits in erheblichem Umfange gefördert. Die Förderungsmaßnahmen des 3. Verstromungsgesetzes beziehen sich in vollem Umfang auch auf Heizkraftwerke, in denen auf der Basis von Gemeinschaftskohle Strom und Wärme erzeugt wird. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob es zweckmäßig ist, durch Anhebung oder Umgestaltung des Investitionskostenzuschusses von 150,— DM/kw einen verstärkten Anreiz zum Vorziehen von Bauentscheidungen zu geben. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß zumindest ein Teil der in Frage kommenden Investitionen bereits auf Grund der Konjunkturmaßnahmen des vergangenen Jahres zeitlich vorgezogen worden ist. Unabhängig davon wird der Bau oder die Erweiterung von Heizkraftwerken und Spitzenheizwerken nach § 4 a Investitionszulagengesetz (InvZulG) mit einer Zulage von 7,5 % der Investitionskosten begünstigt, so daß auf Kohlebasis erzeugte Wärme ggf. in den Genuß einer doppelten Förderung kommen kann. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 30 und 31) : Wieviel Arbeitsplätze wurden und werden in den einzelnen Gemeinden und Kreisen der Nordeifel im Zusammenhang mit dem 5. Rahmenplan zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur neu geschaffen? Ist die Bundesregierung jetzt bereit, bei der Aufstellung des 6. Rahmenplans zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur den vormals auf Vorschlag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gestrichenen Schwerpunkt Blankenheim im Kreis Euskirchen wieder in die Förderungsmaßnahme als Schwerpunktort aufzunehmen? Während der Gültigkeit des ersten bis vierten Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den Jahren 1972 bis 1975 wurden im Gebiet des Regionalen Aktionsprogramms „Nordeifel-Grenzraum Aachen" nach Angaben der geförderten Unternehmen insgesamt rd. 8 500 Arbeitsplätze geschaffen. Der 5. Rahmenplan sieht für das Regionale Aktionsprogramm „Nordeifel", das sich aufgrund der Neuabgrenzungsbeschlüsse des Planungsausschusses auf Teile der Kreise Aachen und Euskirchen beschränkt und damit in der Gebietskulisse von seiner Vorläuferin abweicht, die Schaffung von 9 600 neuen und die Sicherung von 2 400 gefährdeten Arbeitsplätzen im Zeitraum von 1976 bis 1979 vor. Die Stellungnahme der Bundesregierung zum Entwurf des 6. Rahmenplans wird sich — wie bisher — auch auf die Anmeldungen der Länder beziehen. Sie werden voraussichtlich erst im Herbst dieses Jahres vorliegen. Daher ist eine Antwort auf Ihre Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. 15278* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 32) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch Normen etc. festzulegen, daß Stromleitungsmasten insbesondere von Feinleitungen so konstruiert werden müssen, daß der Stromtod von Vögeln ausgeschlossen werden kann? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit durch Normen festzulegen, daß Stromleitungsmasten so konstruiert werden müssen, daß der Stromtod von Vögeln ausgeschlossen wird. Technisch kann dieses Problem nicht durch eine Festlegung in einer Norm allgemein gelöst werden, weil die technische Lösung von den jeweiligen Verhältnissen der Leitungsmaste abhängt. Eine generelle Lösung kann man daher nicht vorschreiben. Das Problem des Stromtodes tritt im übrigen auch nur bei einigen Mittelspannungsanlagen (10 kV bzw. 20 kV) auf und nur bei Vögeln mit größerer Flügelspannweite. Gefahren entstehen nur bei einer sehr begrenzten Zahl von Leitungsmasten, die geographische Besonderheiten aufweisen. Man kann folglich nicht allgemein vom Stromtod von Vögeln sprechen. Nach meinem Wissen sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen bereit, in den gefährdeten Gebieten im Benehmen mit den Ornithologen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Sie haben dies schon getan z. B. in Schleswig-Holstein (zum Schutze der Störche), in Baden-Württemberg (zum Schutze von Uhus und von Milanen) und in Bayern (zum Schutze von Käuzen). Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 33 und 34) : Welche Kooperationsverträge sind von der Bundesregierung mit den Ostblockstaaten abgeschlossen worden und mit welchem Inhalt? Ist die Bundesregierung bereit, darüber hinaus eine Aufstellung über die von deutschen Industriebetrieben abgeschlossenen Kooperationsverträge und deren Konditionen mitzuteilen? Zu Frage B 33: Die Bundesregierung hat Abkommen über die Entwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (1973 und 1974), mit der Sozialistischen Republik Rumänien (1973), mit der Volksrepublik Polen (1974), mit der Ungarischen Volksrepublik (1974), mit der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (1975) und mit der Volksrepublik Bulgarien (1975) abgeschlossen. Diese Abkommen enthalten Wohlwollenserklärungen zur Förderung der Kooperation zwischen den jeweiligen Unternehmen, Organisationen und Institutionen beider Seiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Sie bestimmen ferner die Bereiche, die als für die Kooperation besonders geeignet in Betracht kommen. Schließlich setzen sie Gemischte Kooperationsausschüsse ein, die die praktische Durchführung der jeweiligen Abkommen unterstützen sollen und an denen Vertreter der deutschen Wirtschaft beteiligt sind. Das Zweite Abkommen mit der UdSSR vom Oktober 1974 enthält über diese generellen Inhalte hinausgehend entsprechende Aussagen für die Rohstoffund Energiekooperation und sieht außerdem die Erleichterung von Geschäftskontakten, insbesondere durch die Einrichtung deutscher Firmenvertretungen in der UdSSR, vor. Zu Frage B 34: Wie die Bundesregierung in der Fragestunde am 26./27. November 1975 auf die Frage des Abgeordneten Richard Ey bereits mitgeteilt hat, verfügt sie über keine vollständige Kenntnis aller von Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland mit Staatshandelsländern abgeschlossenen Kooperationsverträge. Derartige Verträge werden ihr nur gelegentlich aufgrund meist vertraulicher Mitteilungen bekannt und selbst dann in der Regel nicht mit ihrem vollen Inhalt. Infolgedessen sind auch Aussagen über die jeweiligen Konditionen nicht möglich. Es wird geschätzt, daß es sich um insgesamt etwa 350 Kooperationsverträge handelt. Östliche Angaben liegen unter Verwendung eines breiteren Kooperationsbegriffes etwas höher. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 35) : Was unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, daß nachfragestarke Unternehmen, die sich entweder ganz oder überwiegend im Eigentum des Bundes oder der Länder befinden, sich eingegangener Abnahmeverpflichtungen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen durch den Hinweis auf Absatz 2 des folgenden Passus der dem Geschäft zugrunde liegenden Vertragsbedingungen: „Die angegebenen Termine sind für die Herstellung und Lieferung der nächsten zwei Monate verbindlich. Die Liefereinteilung für die folgenden Monate gilt nur als unverbindliche Vorschau. Wir haben das Recht, die Termine und Abrufmengen entsprechend unserem tatsächlichen Bedarf zu ändern." entledigen können, auch wenn es sich bei den Verpflichtungen um solche aus Liefereinteilungen für die „nächsten zwei Monate" handelt? Durch die Kartellgesetznovelle von 1973 sind die Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen und das Diskriminierungsverbot gerade auch im Hinblick auf das Verhalten marktstarker Unternehmen auf der Nachfrageseite verbessert worden. Diese Vorschriften gelten, ebenso wie alle übrigen Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, in gleicher Weise für Unternehmen, die sich ganz oder überwiegend im Eigentum des Bundes befinden, wie für die Unternehmen in privater Hand. Die praktische Durchset- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15279* zung der kartellrechtlichen Aufsicht setzt allerdings voraus, daß sich die betroffenen kleinen und mittleren Firmen nicht scheuen, bedenkliche Praktiken marktstarker Abnehmer gegenüber den Kartellbehörden unter Nennung von „Roß und Reiter" offenzulegen. Um hierbei insbesondere auch der mittelständischen Zuliefererindustrie wirtschaftspolitisch den erforderlichen Rückhalt zu geben, hat das Bundeswirtschaftsministerium im November 1974 einen Beispielskatalog für wettbewerbsverzerrende Praktiken (sog. „Sündenregister") veröffentlicht, der vergleichbare Sachverhalte wie der von Ihnen angesprochene Fall enthält. Dadurch ist erreicht worden, daß das Bundeskartellamt jetzt verstärkt in die Prüfung derartiger Praktiken eingeschaltet wird. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 36) : Trifft es zu, daß bei der Saarbergwerke AG neben den zehn Tagen Kurzarbeit, die der Saarbergbau wegen der ungünstigen Nachfragesituation bei Steinkohle in der ersten Jahreshälfte 1976 einlegt, eine weitere vorübergehende Rücknahme der Forderung erwogen wird, wie es vom amtierenden Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Saarbrücken, Herbert Heinrichs, erklärt wurde, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen? Es trifft zu, daß bei der Saarbergwerke AG neben den 10 Tagen Kurzarbeit eine weitere vorübergehende Rücknahme der Förderung im Jahre 1976 durch sonstige innerbetriebliche Maßnahmen vorgesehen ist. Insbesondere wird — wie an der Ruhr daran gedacht, bisher in der Produktion beschäftigte Arbeitskräfte vorübergehend für Aus- und Vorrichtungsarbeiten einzusetzen. Der Umfang der dadurch verursachten vorübergehenden Förderrücknahme wird in erster Linie von der Entwicklung der Nachfrage im Steinkohlenbergbau abhängen. Die Bundesregierung hat bereits bisher dem Unternehmen in erheblichem Umfang geholfen, die im Saarbergbau aufgetretenen Schwierigkeiten zu überwinden. Das gilt z. B. auch für den Abschluß einer Vereinbarung der Saarbergwerke mit der Electricité de France über die weitere Lieferung von Kraftwerkskohle. Sie ist auch weiterhin bestrebt, die Bergbauunternehmen bei der Stabilisierung ihres Absatzes so weit wie möglich zu unterstützen. Wie Ihnen bekannt ist, hat sie erst in jüngster Zeit u. a. eine Novellierung des 3. Verstromungsgesetzes vorgeschlagen und den vorzeitigen Aufbau einer nationalen Kohlenreserve beschlossen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 37) : Wie beurteilt die Bundesregierung die neueste Entwicklung der Fremdenverkehrsbilanz, und welche Maßnahmen werden gegebenenfalls für notwendig erachtet, einer für den Fremdenverkehr der Bundesrepublik Deutschland ungünstigen Entwicklung entgegenzuwirken? Die Besorgnis einer ungünstigen Entwicklung für den Fremdenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland ist unbegründet. Die Bundesregierung stützt sich bei dieser Beurteilung der Entwicklung der Fremdenverkehrsbilanz in der Bundesrepublik Deutschland auf neuestes Zahlenmaterial des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Bundesbank. Danach haben sich 1975 die Deviseneinnahmen aus dem Reiseverkehr gegenüber 1974 um über 16 % auf 7 Milliarden DM erhöht. Die Bundesrepublik dürfte damit ihren dritten Rang aus dem Jahre 1974 hinsichtlich der Deviseneinnahmen aus dem Fremdenverkehr unter den OECD-Mitgliedstaaten hinter Spanien und Frankreich und noch vor Österreich und Italien auch im Jahre 1975 behalten haben. Erstmals nach vier Jahren hat sich 1975 der Ausländerbesuch verstärkt, die Ausländerübernachtungen haben dabei um 6 % auf 16 Millionen zugenommen und lagen damit erheblich über der von der Weltorganisation für Tourismus veröffentlichten weltweiten Zuwachsrate von 2 %. Dieser positiven Entwicklung des Reiseverkehrs nach Deutschland steht allerdings ein im Trend fast ebenso starker Reiseverkehr deutscher Touristen ins Ausland gegenüber. Hierbei erhöhten sich die Devisenausgaben 1975 um 13,7 % gegenüber 1974 auf 20,7 Milliarden DM. Die Differenz zwischen Deviseneinnahmen und -ausgaben aus dem Reiseverkehr stieg daher 1975 um 10,6 % von 12,2 Milliarden DM auf 13,5 Milliarden DM. Bemerkenswert ist die Tatsache, daß nach langen Jahren zum ersten Mal die Zuwachsrate der Deviseneinnahmen höher ist als die der Devisenausgaben. Diese erfreuliche Entwicklung bestätigt die Bundesregierung in ihrem Bemühen, für eine verstärkte Förderung des Ausländerreiseverkehrs in die Bundesrepublik Deutschland einzutreten. Sie hofft, dabei auch in besonderem Maße die Deutsche Zentrale für Tourismus einsetzen zu können. Des weiteren wird die Bundesregierung bei der Realisierung ihres in der Bundestagsdrucksache 7/3840 „Tourismus in der Bundesrepublik Deutschland — Grundlagen und Ziele —" konzipierten Schwerpunktprogramms gemeinsam mit den Bundesländern Maßnahmen vorsehen, die das deutsche Fremdenverkehrsangebot für ausländische Touristen verbreitern. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 38) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die Konkurrenzfähigkeit der marktfernen Produktion im Zonenrandgebiet insbesonders bei voluminösen und daher Transportkosten anfälligen Gütern, z. B. Möbeln u. ä. m., zu verbessern? 15280* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Ich gehe davon aus, daß das System der Zonenrandfrachthilfe, das dazu dient, die sich aus der Teilung Deutschlands resultierenden Mehrbelastungen an Frachtkosten im Zonenrandgebiet zu mildern, Ihnen bekannt ist. Außerdem möchte ich auf die ständige Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere im Fernstraßenbau verweisen, die u. a. eine Folge der Berücksichtigung regionalpolitischer Kriterien in der Ausbauplanung ist. Dauersubventionen hält die Bundesregierung indessen nicht für ein geeignetes Mittel. Sie ist vielmehr mit den im Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vertretenen Ländern der Ansicht, daß die Ansiedlung von Betrieben, die solche Mängel in der Konkurrenzfähigkeit aufweisen, nicht mit Hilfe der Gemeinschaftsaufgabe unterstützt werden sollen und daß es bei der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze in von Konkurrenzunfähigkeit bedrohten Sektoren in erster Linie auf Umstellung auf solche Güter ankommt, die mit geringen Transportkosten auf den Markt gebracht werden können. Ich darf schließlich noch darauf hinweisen, daß durch die allgemeine Strukturverbesserung im Zonenrandgebiet auch dort die Kaufkraft und Nachfrage nach Gütern ständig zunimmt und damit die Vermarktung der dort erzeugten Güter über geringere Entfernungen als früher möglich ist. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 39) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung ab 1976 für die Anlegung und Ersatzbeschaffung von Lebensmittelvorräten für den Verteidigungsfall (nationale Nahrungsmittelreserve) wieder Haushaltsmittel zur Verfügung stellen will, und wenn ja, in welchem Umfang sollen diese Lebensmittelreserven wieder aufgefüllt werden? Wie sich aus dem Haushaltsentwurf 1976, der z. Z. im Bundestag beraten wird, ergibt, sind für das Haushaltsjahr 1976 keine Haushaltsmittel für die Anlegung und Ersatzbeschaffung von Vorräten an verzehrfertigen Lebensmitteln vorgesehen. Auch in der mittelfristigen Finanzplanung sind für die Folgejahre keine Mittel für diesen Zweck berücksichtigt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 40) : Teilt die Bundesregierung die Meinung des französischen Ministerpräsidenten Chirac, daß die hohen Milchpulverbestände in der Europäischen Gemeinschaft nicht dazu führen dürfen, die Milcherzeuger ungerechtfertigt zu bestrafen, und wird sie im Ministerrat in Brüssel entsprechend votieren? Die Bundesregierung sieht keine Gefahr, daß die hohen Milchpulverbestände dazu führen könnten, die Milcherzeuger in den Europäischen Gemeinschaften — wie Sie es formulieren — „ungerechtfertigt zu bestrafen". Sie würde sich auch — unabhängig von der von Ihnen zitierten Äußerung des französischen Ministerpräsidenten — Vorschlägen, die dies bewirken könnten, widersetzen. Zur Klarstellung sei bemerkt, daß die Bundesregierung in Maßnahmen, an denen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts am Milchmarkt die Erzeuger in angemessener Weise mitwirken, keine ungerechtfertigte Bestrafung im obenerwähnten Sinne sieht. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 41): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich infolge der Steuerfreiheit und der Sozialversicherungsfreiheit bei Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit diese sozialversicherungsfreien Zuschläge nachteilig auf die Höhe der Renten auswirken, und plant die Bundesregierung eine Sozialversicherungspflicht bei Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, die sich dann positiv auf die Rentenhöhe auswirken würde? Der Bundesregierung ist bekannt, daß von den Zuschlägen für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit keine Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Diese Zuschläge können sich deshalb nicht positiv auf die Höhe der Rente auswirken. Sie sind grundsätzlich steuerfrei. Bei gesetzlichen oder tarifvertraglichen Zuschlägen gilt dies in voller Höhe, bei anderen Zuschlägen bis zur Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Grundlohns. Aus der Steuerfreiheit folgt die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Rechtsgrundlage dafür ist der auch heute noch gültige Gemeinsame Erlaß des Reichsministers der Finanzen und des Reichsarbeitsministers vom 10. September 1944. In dem Entwurf eines Sozialgesetzbuchs — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (Bundestagsdrucksache 7/4122) —, der dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorliegt, schlägt die Bundesregierung eine Neuregelung dieses Fragenkomplexes vor (vgl. §§ 14 ff. des Entwurfs) mit dem Ziel, den sozialversicherungsrechtlichen Belangen besser als bisher Rechnung tragen zu können. In der Verordnung nach § 17 des Entwurfs, in der im einzelnen bestimmt werden soll, in welchem Umfang Zuschläge dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind, wird die Bundesregierung klären, ob die von Ihnen genannten Zuschläge in Zukunft als Entgelt für Leistungen und Beiträge berücksichtigt werden können. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15281* Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 42) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Verfahrensmaßnahmen bei der Rückkehr junger ausländischer Arbeitnehmer, die in ihrem Heimatland zum Wehrdienst einberufen waren und diesen abgeleistet haben, zu erleichtern, da diesen der Arbeitsplatz bis nach dem Wehrdienst nicht erhalten bleibt und daher häufig die Arbeitserlaubnis wegen Fehlens des Arbeitsplatzes nicht mehr vorliegt? Die Arbeitserlaubnis erlischt, wenn der ausländische Arbeitnehmer sich länger als 3 Monate im Ausland aufhält, Bei Ableistung des Wehrdienstes im Heimatland ist dies die Regel. Wegen des Anwerbestopps ist es zwar grundsätzlich nicht erlaubt, nach Ablauf dieser Zeit in das Bundesgebiet zur Arbeitsaufnahme einzureisen. Eine Ausnahme wird jedoch für ausländische Arbeitnehmer gemacht, die zur Ableistung des Wehrdienstes in ihr Heimatland zurückkehren mußten. Diese Personen können mit Sichtvermerk zur Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet einreisen, wenn sie nach Ableistung des Wehrdienstes zu ihrem früheren Arbeitgeber oder zu ihrer Familie (Ehegatte, Eltern, minderjährige unverheiratete Kinder) im Bundesgebiet zurückkehren wollen. Voraussetzung ist allerdings, daß der Antrag auf Erteilung des Sichtvermerks unmittelbar nach Beendigung des Wehrdienstes gestellt wird und Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falles die Beschäftigung des Ausländers zulassen. Unabhängig von der Arbeitsmarktlage werden jedoch Einreisesichtvermerke zum Zwecke der Familienzusammenführung erteilt. Sollten Ihnen Fälle bekannt sein, in denen anders verfahren worden ist, wäre ich für eine Mitteilung dankbar. Ich werde dann die Angelegenheit überprüfen lassen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 43) : Trifft es zu, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in letzter Zeit zahlreiche Belegbetten-Verträge gekündigt hat, so daß mehrere Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, und wenn ja, wo und wieviel Belegbetten-Verträge wurden in Bayern gekündigt, und wurde dabei auf Betriebe des Zonenrandgebiets Rücksicht genommen? Es trifft zu, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Ende des vergangenen Jahres von den ihr für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung stehenden 27 000 Vertragsbetten rd. 4 800 Betten gekündigt hat. Von der Kündigung sind auch Einrichtungen in Bayern und im dortigen Zonenrandgebiet betroffen. Die Zahl der gekündigten Belegungsverträge, der Standort dieser Einrichtungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen der Kündigungen sind mir im einzelnen nicht bekannt. Ich habe ähnliche Fragen des Kollegen Gerstl zur Fragestunde des Deutschen Bundestages am 21./22. Januar 1976 zum Anlaß genommen, das Bundesversicherungsamt über die von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte durchgeführten Kündigungen berichten zu lassen. Sobald dieser Bericht vorliegt, werde ich auf Ihre Frage zurückkommen. Anlage 49 Antwort des Pari. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 44) : Reichen die gesetzlichen Regelungen, z. B. bei landwirtschaftlichen Krankenkassen, aus, um soziale Härten zu vermeiden, die darin bestehen, daß beim Tod beider Elternteile die Kinder ohne eigenen Krankenversicherungsschutz dastehen bzw. einzeln mit erheblichen Beiträgen jedes Kind für sich versichert werden mußte, und wenn nicht, wird sie für Abhilfe sorgen? Vollwaisen landwirtschaftlicher Unternehmer sind, wenn das landwirtschaftliche Unternehmen auf ihre Rechnung geht, als landwirtschaftliche Unternehmer in der Krankenversicherung der Landwirte versicherungspflichtig. Sind die Waisen nach dem Gesetz nicht als landwirtschaftliche Unternehmer anzusehen, so können sie binnen eines Monats nach dem Erlöschen des Anspruchs auf Familienhilfe freiwillig der zuständigen landwirtschaftlichen Krankenkasse beitreten. Als landwirtschaftliche Unternehmer haben sie Beiträge nach den Beitragsklassen zu entrichten, die durch die Satzung der landwirtschaftlichen Krankenkasse nach dem Einheitswert des Unternehmens, dem Arbeitsbedarf oder einem anderen angemessenen Maßstab festgesetzt werden. Das gilt auch für den Fall, daß die Waisen Mitunternehmer sind. Die Frage, ob bei der Einstufung von Mitunternehmern die genannten Bemessungswerte nur anteilig zugrunde zu legen sind, oder ob jeder der Mitunternehmer Beiträge nach dem vollen Bemessungswert zu entrichten hat, ist derzeit Gegenstand eines Rechtsstreits vor einem Landessozialgericht. Ich bitte um Verständnis, daß ich im Hinblick auf das schwebende Verfahren meine Rechtsauffassung zu der aufgeworfenen Frage nicht mitteilen möchte. Ich werde nach der Entscheidung des Rechtsstreits prüfen, ob eine Rechtsänderung erforderlich ist. Die in der Krankenversicherung der Landwirte freiwillig versicherten Waisen zahlen Beiträge nach ihrem Gesamteinkommen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 45) : 15282* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Wie beurteilt die Bundesregierung Ergebnisse der vom Staubforschungsinstitut in Bonn veranstalteten internationalen Tagung „Stäube und Gase am Arbeitsplatz", daß Tausende von Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik Deutschland durch Staub, Gase und Dämpfe stark gesundheitsbedrohend sind und daß es, wie eine Statistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften belegt, im Jahr 1973 durch diese Gefahren am Arbeitsplatz zu rd. 30 000 angezeigten Krankheitsfällen „vom Schnupfen bis zum Krebs" gekommen ist, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, um dieser bedrohlichen Entwicklung zu begegnen? Die Ihrer Frage zugrunde liegenden Angaben für das Jahr 1973 sind der Bundesregierung bekannt. Sie sind in dem von der Bundesregierung am 10. Oktober 1974 dem Deutschen Bundestag als Drucksache 7/2622 vorgelegten Unfallverhütungsbericht aufgeführt. Die Tagung „Stäube und Gase am Arbeitsplatz" vom September 1975 nimmt auf diese Zahlen Bezug. Inzwischen liegen die Zahlen für 1974 vor, die in dem neuen Unfallverhütungsbericht enthalten sind, der dem Deutschen Bundestag in den nächsten Tagen vorgelegt wird. Nachfolgend möchte ich daher die Zahlen des Jahres 1974 zugrunde legen. Von den 1974 insgesamt 36 124 den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung angezeigten Berufskrankheiten sind 6 072 erstmals entschädigt worden, d. h. daß in diesen Fällen an die Betroffenen eine Rente oder ein anderer finanzieller Ausgleich zu zahlen war. Von der Gesamtzahl der angezeigten Berufskrankheiten entfielen auf die Einwirkung von Stäuben, Gasen und Dämpfen 50 % und davon wieder der größte Teil auf Silikoseerkrankungen. Die Bundesregierung schenkt dieser Entwicklung besondere Beachtung und hat u. a. im vergangenen Jahr durch die Änderung und wesentliche Ergänzung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe vom 8. September 1975 sowie der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 weitere Anstrengungen unternommen, um die Arbeitnehmer vor den Gefahren gefährlicher Stoffe, darunter auch Gase, Dämpfe und Stäube, besser zu schützen. Gegenwärtig werden die zur Präzisierung dieser Vorschriften notwendigen Technischen Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe und Arbeitsstättenrichtlinien erarbeitet. Von dem Inkrafttreten der Verordnungen am 1. Mai 1976 und der Veröffentlichung der Technischen Regeln und Richtlinien, ebenfalls in diesem Jahr, ist eine wesentliche Verbesserung des Arbeitsschutzes zu erwarten. Darüber hinaus wird vor allem die Arbeitsstoffverordnung — nicht zuletzt auf Grund internationaler Regelung der Europäischen Gemeinschaften und des Internationalen Arbeitsamtes — laufend ergänzt werden; dabei wird ein besonderer Schwerpunkt die Bekämpfung berufsbedingter Krebserkrankungen sein. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 46 und 47): Stehen die Datenunterlagen über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche der Flugplätze der RAF in Wildenrath und Brüggen/Elmpt entsprechend der vom Bundesverteidigungsminister am 5. Juli 1975 erteilten Antwort seit Herbst 1975 zur Verfügung? Wann kann die betroffene Bevölkerung mit der Festsetzung der Lärmschutzzonen und damit gleichzeitig mit Zuschüssen für lärmmindernde Anlagen nach dem Fluglärmgesetz rechnen? Zu Frage B 46: Entgegen der Prognose vom Juni 1975 konnten die Datenunterlagen für die Festsetzung des gemeinsamen Lärmschutzbereiches für die Flugplätze Wildenrath und Brüggen bisher noch nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Grund liegt darin, daß die Erarbeitung des für die Berechnung des Lärmschutzbereiches notwendigen Lärmbild-Gutachtens des Flugzeugmusters Harrier den vom Bundesministerium des Innern herangezogenen Wissenschaftlern des Max-Planck-Instituts in Göttingen mehr technische Schwierigkeiten bereitete, als vorauszusehen war. Deshalb mußten im Herbst 1975 nochmals eingehende Lärmmessungen auf dem Flugplatz Wildenrath durchgeführt werden. Die Meßergebnisse sind den Wissenschaftlern Anfang Januar 1976 zur Ergänzung der Berechnungs-Anleitung übergeben worden. Bei aller Vorsicht, in dieser nur schwer vorhersehbaren Angelegenheit eine nochmalige Prognose zu wagen, kann aber wohl mit dem Abschluß der vorbereitenden Arbeiten noch in der ersten Jahreshälfte gerechnet werden. Zur gleichen Zeit werden dann die bereits vorliegenden Flugplatzdaten der beiden Flugplätze Wildenrath und Brüggen (Flugwege, Anzahl der Flugbewegungen usw.) abschließend überprüft sein. Sodann wird der gemeinsame Lärmschutzbereich auf Grund der ergänzten Anleitung zur Berechnung und der Flugplatzdaten berechnet. Zu Frage B 47: Mit der Festsetzung des Lärmschutzbereiches durch den Bundesminister des Innern — nach Zustimmung des Bundesrates — kann nunmehr in der zweiten Jahreshälfte 1976 gerechnet werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 48) : Ist es der Bundesregierung möglich, die militärische Garnisonanlage in der Stadt Bohmte, die bis vor ca. einem Jahr von holländischem Militär genutzt wurde, gegebenenfalls für die Bundeswehr zu nutzen, und wann ist mit dem Abschluß dieser Prüfung zu rechnen? Grundsätzlich besteht Interesse, die Truppenunterkunft in Bohmte durch die Bundeswehr nutzen zu lassen. Leider sind bisher alle Bemühungen, eine geeignete Nachfolgeeinheit zu finden, ohne Erfolg geblieben. Das liegt im wesentlichen daran, daß der Unterkunftsbereich nur für die Stationierung von höchstens zwei Kompanien ausreicht und der technische Bereich für die Wartung von Kraftfahrzeugen und Gerät nur klein ist. Außerdem fehlen Standortübungsplatz, Schießanlage und Munitionsniederlage. Die Truppenunterkunft Bohmte wurde speziell für eine niederländische Luftverteidigungseinheit des Waffensystems NIKE errichtet. Für eine andere NIKE-Einheit der NATO besteht jedoch kein Bedarf mehr. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15283* Bis 15. Februar 1976 wird das Ergebnis einer letzten Prüfung der Nutzungsmöglichkeit durch den Führungsstab des Heeres erwartet. Danach folgt die Entscheidung über die weitere Verwendung der Anlagen in Bohmte, die ich Ihnen dann gerne mitteilen werde. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 49 und 50) : Wie begegnet der Bundesverteidigungsminister dem auf Grund der Verordnung über die Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen entstandenen Vorwurf, er habe von der Ermächtigung des § 35 a Abs. 5 des Soldatengesetzes nicht in der bezweckten Art und Weise Gebrauch gemacht (vgl. Erläuterung zu § 35 a in Drucksache 7/1968), indem er für bestimmte Bereiche der sogenannten gemischten Dienststellen von der durch das Bundespersonalvertretungsgesetz bei mehrstufigen Verwaltungsaufbau grundsätzlich vorgeschriebenen Einrichtung von Stufenvertretungen absieht? Wie sieht der Bundesverteidigungsminister das Problem der Ungleichbehandlung (Artikel 3 des Grundgesetzes) von Beschäftigten der Bundeswehrverwaltung und von zivilen Angehörigen der sogenannten gemischten Dienststellen im Bereich der Personalvertretung und das Problem der größeren Sach- und Ortsferne sowie der Belastung des einzelnen Hauptpersonalratsmitglieds bei Entscheidungen des Hauptpersonalrats, die eigentlich einem Bezirkspersonalrat oblegen hätten? Zu Frage B 49: Der Bundesminister der Verteidigung hat in der Rechtsverordnung zu § 35 a Abs. 5 Soldatengesetz festzulegen, bei welchen militärischen Behörden der Mittelstufe auf Grund der Sonderverhältnisse in der Organisation und Aufgabenverteilung der Bundeswehr die Bildung von Bezirkspersonalräten zweckmäßig ist. Anders als im Bereich ziviler Verwaltungen einschließlich der Bundeswehrverwaltung werden bei den für die Errichtung von Bezirkspersonalräten in Betracht kommenden 18 militärischen Dienststellen der Streitkräfte, wenn überhaupt, nur wenige Maßnahmen getroffen, die der Mitbestimmung, Mitwirkung oder sonstigen Einschaltung eines Bezirkspersonalrats bedürfen. Die einer Beteiligung der Personalvertretung unterliegenden Angelegenheiten fallen überwiegend in die Zuständigkeit von Dienststellen der Bundeswehrverwaltung, des Ministeriums oder der militärischen Unterbehörden, die bis zu 5 Befehlsebenen umfassen. Durch die Rechtsverordnung sollen deshalb diejenigen militärischen Dienststellen ausgewählt und festgelegt werden, bei denen die Bezirkspersonalräte wenigstens ein gewisses Betätigungsfeld innerhalb ihres gesetzlichen Aufgabenkreises haben. Nur so kann dem Sinn und Zweck der Ermächtigungsgrundlage im Soldatengesetz entsprochen werden. Zu Frage B 50: Eine gegen Art. 3 GG verstoßende Ungleichbehandlung der bei militärischen Dienststellen Beschäftigten im Verhältnis zu den Beschäftigten der Bundeswehrverwaltung liegt schon deswegen nicht vor, weil die Unterschiede in der Organisation dieser Bereiche eine unterschiedliche Organisation der Personalvertretung gerade erfordern. Diese ungleichen tatsächlichen Verhältnisse waren ja auch der Anlaß für den Gesetzgeber, mit der Ermächtigung des § 35 a Abs. 5 Soldatengesetz von der Regelung des Bundespersonalvertretungsgesetzes, nach der bei allen Behörden der Mittelstufe Bezirkspersonalräte zu bilden wären, abzuweichen. Eine sachgerechte und ordnungsmäßige Personalvertretung bleibt aber für alle Beschäftigten in der Bundeswehr gewährleistet. Die Sondervorschriften in § 92 Bundespersonalvertretungsgesetz ermöglichen auch dann eine Beteiligung der Personalvertretung, wenn durch organisatorische Besonderheiten in einzelnen Bereichen der Bundeswehr an sich eine Beteiligungslücke besteht. Probleme der Sach- und Ortsferne sowie eine zusätzliche Belastung der Mitglieder des Hauptpersonalrats ergeben sich in diesem Zusammenhang nicht. Einmal schreibt das Bundespersonalvertretungsgesetz die Bildung von Bezirkspersonalräten nach Geschäftsbereichen, also nicht nach geographischen Gesichtspunkten vor, zum anderen wird die Tätigkeit des Hauptpersonalrats durch die zu erlassende Rechtsverordnung überhaupt nicht berührt. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 51) : In welchem Zeitraum sieht die Bundesregierung Möglichkeiten für eine Beseitigung des Gefahrenpunkts an der Bahnunterführung Dornberger Bahnhof (Groß-Gerau) im Zuge der B 42? Die Untersuchungen für die Beseitigung der Engstelle der B 42 im Bereich der Überführung der Deutschen Bundesbahn am Dornberger Bahnhof in Groß-Gerau sind bei der hessischen Straßenbauverwaltung im Gange. Mit einem Baubeginn wird voraussichtlich gegen Ende des 2. Fünfjahresplanes (1976-1980) des Ausbauplanes der Bundesfernstraßen zu rechnen sein, da zuvor noch die Planung durchzuführen und auch die rechtlichen und baulichen Voraussetzungen (Aufstellen des Bauentwurfes, Planfeststellung, Grunderwerb usw.) zu schaffen sind. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 52 und 53) : Ist die Bundesregierung in der Lage mitzuteilen, welche Maßnahmen sie im Hinblick auf ein europäisches Schnellbahnnetz ergriffen hat, und kann sie weiterhin mitteilen, welche finanziellen Mittel sie für die Errichtung eines Schnellbahnnetzes in Europa eingeplant hat? Könnte die Bundesregierung die Deutsche Bundesbahn dazu veranlassen, die Schnellverbindungen, besonders der TEE und Intercitylinien, zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich nahtlos an die französischen Schnellverbindungen anzuschließen, um zeitraubendes Umsteigen auf langsamere Züge im Grenzgebiet zu vermeiden? 15284* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Zu Frage B 52: Die Bundesregierung hat hinsichtlich der Überlegungen zu einem europäischen Netz großer Verkehrsachsen im Rahmen der Konferenz der europäischen Verkehrsminister (CEMT) die Initiative ergriffen und dem CEMT-Ministerrat auf seiner Tagung in Den Haag im Juni 1973 ihre Vorstellungen unterbreitet. Die Diskussionen hierüber — wobei insbesondere Maßnahmen im Zuge des grenzüberschreitenden Verkehrs von Bedeutung sind - dauern noch an. Wesentlicher Bestandteil der Überlegungen zu einem europäischen Netz großer Verkehrsachsen sind die Eisenbahnnetze, für die sowohl Ausbau- als auch Neubaumaßnahmen vorgesehen sind. Bei den vorgeschlagenen Verbesserungen ist der vom Internationalen Eisenbahnverband (UIC) vorgelegte Leitplan der Europäischen Eisenbahn der Zukunft eingeflossen. Hierbei ist u. a. auch die vorwiegend für den nationalen Verkehr bedeutende Neubaustrecke Mannheim Stuttgart vorgesehen, für deren Bau nunmehr die Genehmigung durch den Bundesminister für Verkehr nach § 14 Bundesbahngesetz erteilt worden ist. Die Baukosten für diese Strecke betragen 2,5 Milliarden DM und werden vom Bund getragen. Zu Frage B 53: Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) ist das derzeitige Zugangebot entsprechend dem Verkehrsbedürfnis gemeinsam von der DB und den Französischen Staatsbahnen festgelegt worden. Direkte TEE-Verbindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich bestehen dabei — abgesehen von den TEE „Molière" und ,,Parsifal" (Hamburg bzw. Köln Lüttich—Paris) nicht mehr, nachdem im Mai 1975 das TEE-Zugpaar 50/51 „Goethe" aufgegeben wurde. Die zwischen Frankfurt/M. und Paris (über Saarbrücken) eingesetzten TEE-Züge waren — trotz intensiver Werbung — nur ungenügend besetzt und deshalb wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/4632 Fragen B 54 und 55) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Ursache tödlicher Unfälle auf Autobahnen und Landstraßen u. a. im Mangel an Kenntlichmachung der Seitenflächen quer die Straße versperrender Großfahrzeuge zu suchen ist? Beabsichtigt die Bundesregierung, durch Verordnung die Befestigung von Reflektoren auf den Seitenwänden von Großfahrzeugen zu verfügen, so daß diese beim Überqueren von Straßen, beim Abbiegen und im Fall von Reifenpannen, die eine Querstellung bewirken können, für jeden Autofahrer erkennbar sind? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und ggf. in welchem Umfang auch mangelnde seitliche Kenntlichmachung von großen Lastkraftwagen und -zügen Ursache tödlicher Unfälle ist; auch die Bundesstatistik weist eine solche Unfallart nicht besonders aus. Nach § 51 Abs. 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist eine seitliche Kenntlichmachung aller Fahrzeuge durch rückstrahlende Mittel zulässig. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beschäftigt sich gegenwärtig mit einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung der Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringung der Beleuchtungs- und lichttechnischen Signaleinrichtungen an Fahrzeugen. Dieser RichtlinienEntwurf sieht auch eine seitliche Kenntlichmachung von größeren Fahrzeugen durch gelbe Rückstrahler VOL Sobald die Entscheidung des Rates der EG vorliegt, wird die Bundesrepublik entsprechende Maßnahmen treffen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geiger (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 56) : Sind der Bundesregierung die Bestrebungen des Taxi- und Mietwagengewerbes auf eine Einführung einer Sach- und Fachkundeprüfung für Unternehmer des Taxi- und Mietwagengewerbes bekannt, und beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche Prüfung einzuführen? Die Bundesregierung kennt und unterstützt diese Bestrebungen. Sie hat sich in Brüssel dafür eingesetzt, Taxen und Mietwagen in die „Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über den Zugang zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr" einzubeziehen. Die anderen EG-Mitgliedstaaten meinten, dem nicht folgen zu können. Um die Regelung insgesamt nicht zu gefährden, hat die deutsche Seite sich die Einbeziehung in die nationale Normsetzung ausdrücklich und unwidersprochen vorbehalten. Ein inzwischen mit den Landesverkehrsministerien abgestimmter Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Transformierung der EG-Richtlinie sieht die Einführung des Sachkundenachweises sowohl für Omnibus- als auch für Taxen- und Mietwagenunternehmer vor. Der Entwurf geht von der Voraussetzung aus, daß die Fachkundeprüfungen von den Industrie- und Handelskammern vorgenommen werden. Der Deutsche Industrie- und Handelstag hat die Bereitschaft der Kammern erklärt, auch im Taxen- und Mietwagengewerbe die Fachkundeprüfungen abzunehmen, wenn der Gesetzgeber diese vorschreibt und dabei gewährleistet ist, daß die Kammern als Selbstverwaltung der Wirtschaft die Möglichkeit haben, das Verfahren praxisnah und flexibel zu gestalten. Darüber wird zur Zeit mit dem Deutschen Industrie- und Handelstag beraten. Alsdann wird der Gesetzentwurf mit den Bundesressorts abgestimmt und die Gesetzesvorlage eingebracht. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15285* Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 57 und 58) : Ist der Bundesverkehrsminister nunmehr bereit, dem Vorschlag des Bayerischen Staatsministers Dr. Merk vom 15. Januar 1976 zuzustimmen, eine Umwertung des Teilabschnittes des Autobahnringes München vom Autobahnkreuz Langwied bis zur Einmündung in die Bundesstraße 12 sowie des 6streifigen Ausbaus der Autobahn München—Stuttgart zwischen Anschlußstelle Dachau und dem künftigen Autobahnkreuz Langwied zugunsten der geplanten Autobahn Würzburg—Ulm auf der ersten Fahrbahn von Biebelried bis Gollhofen in die Dringlichkeitsstufe I a vorzunehmen, und müßte diese Aufstufung der Strecke von Biebelried bis Gollhofen nach I a nicht schon auf Grund einer neuerlichen Berechnung dieses Gebietes im Bundesraumordnungsprogramm als strukturschwach erfolgen? Ist der Bundesregierung bekannt, ob der deutschen Landwirtschaft durch die Neuausstattung der Schlepper mit Überrollbügeln ab 1. Januar 1977 wegen der dadurch bedingten neuen Abnahme durch den TÜV und der Gebühren für die Änderung des Kraftfahrzeugbriefes Kosten in Höhe von etwa 40 Millionen DM entstehen würden, und wäre die Bundesregierung unter diesen Umständen bereit, durch Schaffung einer Ausnahmeregelung das Entstehen der Kosten zu verhindern? Zu Frage B 57: Der revidierte Bedarfsplan liegt dem Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Insofern kann eine Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Vorschlages von Herrn Minister Dr. Merk beim gegenwärtigen Stand der Dinge nur noch im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens und nicht mehr vom Bundesminister für Verkehr getroffen werden. Der Bundesminister für Verkehr wird bei den Beratungen im Parlament Stellung nehmen. Gegenwärtig prüft die Bundesregierung die verkehrlichen und baulichen Auswirkungen einer Zurückstellung der von Minister Dr. Merk genannten Maßnahmen zugunsten der Autobahn Würzburg–Ulm im Teilabschnitt Würzburg–Gollhofen. Zu Frage B 58: Nach § 11 der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind Zweiachsschlepper mit Schutzvorrichtungen gegen seitliches und rückwärtiges Überschlagen (Überrollbügel) auszurüsten, um den nicht selten tödlich verlaufenden Unfällen beim Umkippen oder Überschlagen des Schleppers zu begegnen. Diese Vorschrift gilt ab 1. Januar 1970 für Neufahrzeuge; bis 31. Dezember 1976 müssen auch alle vor dem 1. Januar 1970 zugelassenen Altfahrzeuge damit ausgerüstet sein. Durch den nachträglichen Anbau des Überrollbügels können andere Teile des Schleppers in Mitleidenschaft gezogen werden, die für die Straßenverkehrssicherheit von teilweise erheblicher Bedeutung sind; insbesondere kann dies Auswirkungen haben hinsichtlich — Breite und Höhe des Fahrer- und Beifahrersitzes — Beanspruchung tragender Bauteile — des Insassenschutzes — der Fahrzeugumrißgestaltung (z. B. Vermeidung scharfkantiger Teile) — der Sichtbehinderung nach rückwärts. Deshalb ist nach dem Anbau des Überrollbügels an Altfahrzeugen, von denen es noch eine Vielzahl von Typen gibt, die Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (sog. TÜV-Gutachten) über die verkehrsrechtliche Unbedenklichkeit des Anbaus in Verbindung mit der Einholung einer neuen Betriebserlaubnis für das Fahrzeug notwendig (§ 19 Abs. 2 StVZO). Der Bundesregierung ist die genaue Zahl der nachzurüstenden Altschlepper nicht bekannt. In Kreisen der Fahrzeugindustrie wird geschätzt, daß ca. 800 000 bis 1 Million Schlepper betroffen sind. Legt man den in der Frage erwähnten Gesamtbetrag von etwa 40 Millionen DM Gebühren zugrunde, so entfällt auf jedes einzelne Fahrzeug eine Gebühr von jeweils etwa 40,— DM bis 50,— DM. Hiervon entfällt der größte Teil auf die TÜV-Gebühr für die Begutachtung (je nach Fahrzeuggröße und Prüfumfang 8,— DM bis 40,— DM). Hinzu kommen ca. 10,— DM an Gebühren für Erteilung der neuen Betriebserlaubnis und die Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Beträge in dieser Größenordnung erscheinen jedoch für einen landwirtschaftlichen Betrieb nicht unzumutbar und angesichts der von TÜV und Straßenverkehrsbehörde erbrachten Leistungen durchaus angemessen. Sie sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr im übrigen festgelegt. Eine Ausnahmeregelung, soweit sie mit zu hohen Gebühren begründet wäre, wird deshalb nicht für erforderlich gehalten. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 59) : Wie hoch sind die bisherigen Aufwendungen der Bundesregierung bzw. der sonstigen Kostenträger — nach Flugplätzen getrennt — für Schallschutzmaßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm? Der Bundesminister des Innern hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr oder dem Bundesminister der Verteidigung bisher Lärmschutzbereiche für 15 Verkehrsflughäfen und militärische Flugplätze durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festgesetzt, die Mehrzahl davon im Laufe des vergangenen Jahres. Das Verfahren der Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen wird nicht vom Bund, sondern von den nach Landesrecht zuständigen Behörden durchgeführt. Die dazu nach der Festsetzung der Lärmschutzbereiche erforderlichen Einzelmaßnahmen laufen derzeit gerade an. Zahlen über die Höhe der bisherigen Erstattungen von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Die Bundesregierung wird dem Bundestag zu gegebener Zeit eingehend berichten. 15286* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/4632 Fragen B 60 und 61) : Welche Gründe sprechen im Detail dafür, daß die Bundesbahnstrecke Kempen—Grefrath—Kaldenkirchen, die für den Personen-, Berufs- und Güterverkehr lebhaft genutzt wird, im Stillegungsplan der Deutschen Bundesbahn enthalten ist, wie in einer Aussage des Kölner Bundesbahnpräsidenten Dr. Streier dargelegt ist, und welche Ausweichmöglichkeiten werden von der Deutschen Bundesbahn vorgesehen, die Verkehrsbedingungen nicht wesentlich zu verschlechtern? Wie ist die Aussage des Bundesbahnpräsidenten Dr. Streier zu verstehen, „Zu diesem betriebswirtschaftlichen Netzvorschlag wird noch ein volkswirtschaftlich notwendiger und politisch gewollter Netzbereich hinzutreten", und warum können die letzten beiden Argumente auf die Strecke Kempen—Grefrath—Kaldenkirchen nicht anwendbar sein? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Streckennetz unter betriebswirtschaftlich optimalen Gesichtspunkten untersucht und seine Netzkonzeption dem BMV am 22. Januar 1976 vorgelegt. Nunmehr wird die seit Anfang des Jahres 1975 auf Staatssekretärsebene bereits tätige Interministerielle Arbeitsgruppe „Verkehrs- und Regionalpolitik" die gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ergeben, eingehend analysieren. Zur Vorbereitung der Entscheidung der Bundesregierung wird sie Vorschläge, insbesondere für ein gesamt- und verkehrswirtschaftlich notwendiges Schienennetz erarbeiten. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die Verkehrspolitik, die Raum- und Wirtschaftsstruktur sowie die Entwicklung im Zonenrandgebiet gewürdigt werden. Der Bericht soll ferner Vorschläge über flankierende Maßnahmen für die Bereiche der Verkehrs-, Regional- und Strukturpolitik enthalten und ferner die Fragen der Verlagerung des unwirtschaftlichen Bundesbahn-Personennahverkehrs in der Fläche auf die Straße ansprechen. Die Arbeitsgruppe wird das Benehmen mit den von den Landesregierungen für zuständig erklärten Ministern herstellen und die Konsequenzen für die Länder erörtern. Sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vom Bundeskabinett im Laufe des Jahres 1977 beraten worden sind, werden die Regierungschefs der Länder von dem Konzept insgesamt unterrichtet werden. Danach wird eine Erörterung im Kreise der Regierungschefs von Bund und Ländern stattfinden, zu der auch die zuständigen Landesminister hinzugezogen werden können. Nach erneuter Beratung des Bundeskabinetts werden die im Bundesbahngesetz vorgesehenen Einzelanhörungen durchgeführt werden. Seitens des BMV kann — aufgrund des oben erwähnten Arbeits- und Zeitplanes — über Einzelstrecken im gegenwärtigen Zeitpunkt daher nichts ausgesagt werden. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 62 und 63) : Ist der Bundesverkehrsminister vollinhaltlich mit dem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Haack vom 16. Dezember 1975 in der Angelegenheit Bundesautobahn A 7 Würzburg—Ulm einverstanden, welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen, und was heißt dann der Satz „Die Rechnung hat eine Aufstufung der Bundesautobahn im Abschnitt Aalen—Würzburg ergeben" im Gegensatz zur schriftlichen Beantwortung meiner mündlichen Frage Nr. 65, Drucksache 7/4595, durch Parlamentarischen Staatssekretär Haar? Kann man aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar schließen, daß der Parlamentarische Staatssekretär Dr, Haack ohne Zustimmung des Bundesverkehrsministers die Aufstufung der Bundesautobahn Aalen—Würzburg verkündet hat? Zu Frage B 62: Die Autobahn Würzburg–Ulm wurde abschnittsweise bewertet, wonach sich die im BedarfsplanEntwurf ausgewiesenen Dringlichkeiten ergeben haben. Eine Alternativrechnung unter der Annahme der BAB Würzburg–Ulm in einem strukturschwachen Gebiet hat ergeben, daß Teilbereiche die Dringlichkeit Ib erhalten hätten. Dieser Sachverhalt wurde in dem zitierten Schreiben von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Haack vom 16. Dezember 1975 ausgedrückt. Da der Bundesminister für Verkehr die im Bundesraumordnungsprogramm ausgewiesenen strukturschwachen Gebiete für Zwecke der Bundesfernstraßen-Planung nicht ausweiten kann, hat die angesprochene Alternativrechnung nur hypothetischen Charakter. Zu Frage B 63: Nein. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 64) : Wann beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, entsprechend den Wünschen der österreichischen Bundesbahn, die Strecke Simbach/Inn—München zu elektrifizieren? Wie die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn mitgeteilt hat, ist die Elektrifizierung der Strecke (München-) Markt Schwaben–MühldorfSimbach/Inn in den nächsten Jahren nicht beabsichtigt, weil die erheblichen Investitionskosten das Wirtschaftsergebnis der Deutschen Bundesbahn zusätzlich belasten würden und gegenüber dem Dieselbetrieb keine höhere Rendite zu erwarten ist. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 7/4632 Fragen B 65 und 66) : Treffen für die im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen schraffiert dargestellten Strecken im Bereich des Landschaftsverbands Rheinland die Paragraphen 1 und 2 des Fernstraßengesetzes zu? Entspricht es der allgemeinen Praxis, daß Fernstraßen in Trägerschaft eines Landschaftsverbands gebaut und übergeben werden, auch wenn nach dem noch nicht verabschiedeten Gesetz über die Bundesfernstraßen (FStrÄndG) solche Strecken ausdrücklich mit dem Satz gekennzeichnet werden, „Übernahme der Straßenbaulast nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt vorbehalten."? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15287* Für die im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen schraffiert dargestellten Strecken bleibt die Übernahme der Straßenbaulast durch den Bund vorbehalten. Ob die Voraussetzungen der §§ 1 und 2 FStrG zutreffen, bleibt zu gegebener Zeit zu prüfen. Es entspricht nicht der allgemeinen Praxis, daß Fernstraßen in der Trägerschaft eines Landschaftsverbandes gebaut werden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/4632 Fragen B 67 und 68) : Ist die Bundesregierung bereit, das alte, den Ansprüchen der Kunden nicht mehr gerecht werdende, Hauptpostgebäude in Mühlheim a. d. Ruhr durch einen Neubau zu ersetzen, der in Anbindung an die Anlagen der Deutschen Bundesbahn im neuen Stadtmittenzentrum zu errichten wäre? Entspricht es der Auffassung der Bundesregierung, das Dienstleistungsangebot der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost standortmäßig zusammenzufügen, ihm Dringlichkeit zu verleihen, und gibt es noch Bedingungen, die einer solchen Absicht entgegenstehen? Für den Postdienst in Mülheim/Ruhr sollen neue Diensträume geschaffen werden. Ich habe bereits 1971 dem Bebauungsplan der Stadt vom 9. März 1970 (Innenstadt/Bahnhof) im Grundsatz zugestimmt. Vorbehalte ergaben sich nur wegen des geplanten Ineinandergreifens der einzelnen Baustufen. Die notwendige Grundstücksfläche soll der Deutschen Bundespost im Umlegungsverfahren — Austausch gegen das jetzige Postdienstgrundstück — zugewiesen werden. Unter der Voraussetzung, daß genügend Investitionsmittel zur Verfügung stehen, ist der Beginn des Neubaus für das Rechnungsjahr 1978 vorgesehen. Die Umlegungsvereinbarung nach dem Bundesbaugesetz wurde in den wesentlichen Punkten bereits mit der Stadt ausgehandelt. Lediglich einige Nebenabreden bedürfen noch der Absprache. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 69 und 70): Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in den Aussagen ihrer Staatssekretäre zum Thema „Ämterorganisation Post", wenn der Parlamentarische Staatssekretär Jung davon ausgeht, daß etwa 500 Arbeitsposten eingespart werden und Staatssekretär Elias etwa zur gleichen Zeit einen Betrag von 35 Millionen DM als Einsparungsmöglichkeit angibt, was einem Durchschnittsgehalt von 70 000 DM je Arbeitsposten und Jahr entsprechen würde, und wie erklärt sie diesen gegebenenfalls? Trifft es zu, daß die Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs Jung und der Oberpostdirektion Bremen zu den Auswirkungen der Ämterorganisation im Raum Ostfriesland sowohl hinsichtlich der Zahl der eingesparten Arbeitsposten als auch der erhöhten Kosten für die verbleibenden Kräfte unterschiedlich sind, wie erklärt die Bundesregierung diesen Widerspruch gegebenenfalls, und liegen überhaupt schon konkrete Untersuchungen und Organisationspläne im Ministerium vor? Zu Frage B 69: Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch, in den bisher zur Rationalisierung des Verwaltungsdienstes bei den Ämtern des Postwesens gemachten Angaben. Nach dem gegenwärtigen Stand des Vorhabens ist damit zu rechnen, daß mehr als 500 vollbeschäftigte Arbeitskräfte eingespart werden, was einer finanziellen Ersparnis von ca. 30 Millionen DM/Jahr entspricht. Durch das Vorhaben „Ämterorganisation" ändert sich der Personalbedarf in allen Besoldungsgruppen des einfachen, mittleren gehobenen und höheren Dienstes, wobei infolge der neuen Struktur des Verwaltungsdienstes bei einzelnen Besoldungsgruppen ein geringer Mehrbedarf entsteht, während bei anderen Besoldungsgruppen Ersparnisse erzielt werden. Von den Einsparungen ist im wesentlichen die Laufbahngruppe des gehobenen nichttechnischen Dienstes betroffen. Bei der Errechnung der finanziellen Auswirkungen der Rationalisierungsmaßnahmen sind die Personalkostenfaktoren je Besoldungsgruppe nach dem Stand vom Juni 1975 zugrunde gelegt worden. Die Personalkostenfaktoren erfassen den Aufwand der Deutschen Bundespost an Gehältern und Löhnen, Nebenbezügen, Sozial- und Versorgungslasten. Dieser Aufwand beträgt je vollbeschäftigte Arbeitskraft und Jahr zwischen 32 311 DM bei Besoldungsgruppe A 2/A 3 (Postschaffner/Postoberschaffner) und 100 234 DM bei Besoldungsgruppe A 16 (Leitender Postdirektor). Zu Frage B 70: Es kann davon ausgegangen werden, daß im Raum Ostfriesland der Verwaltungsdienst bei folgenden Ämtern zusammengefaßt wird: PA (V) Emden mit den anzuschließenden Ämtern Aurich und Norden PA (V) Leer mit dem anzuschließenden PA (V) Papenburg PA (V) Wilhelmshaven mit den anzuschließenden Ämtern Esens und Varel. Die Planungsarbeiten sind nunmehr abgeschlossen. Die Einsparung dürfte 5,25 besetzte Dienstposten betragen. Andere Angaben sind uns nicht bekannt. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 71): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Neuordnung der Nahverkehrsbereiche der Deutschen Bundespost im Fernsprechwesen durch die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungszentren benachbarter Landkreise erhebliche Nachteile für den Bürger entstehen, der zwar mit dem Verwaltungszentrum des Nachbarkreises billiger telefonieren kann, aber nicht mit dem Zentrum, das für ihn zuständig ist, und wenn ja, wie gedenkt sie, dem zu begegnen? Der Nahverkehrsbereich eines jeden Ortsnetzes erstreckt sich auf die unmittelbar angrenzenden so- 15288* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 wie alle im Umkreis von 20 km liegenden Ortsnetze; im Durchschnitt sind es 18 Ortsnetze, die zur niedrigsten Gesprächsgebühr erreicht werden können. Damit werden die Gebührenprobleme, die durch das Entstehen großer Gemeinden bei der kommunalen Gebietsreform entstanden sind, mit dem neuen Tarif gelöst. Die Gespräche zwischen den an der Peripherie einer Großgemeinde liegenden Ortsteilen und den Verwaltungszentren der Gemeinden können zur niedrigsten Gesprächsgebühr abgewickelt werden. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4632 Frage B 72): Bis zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, daß Maßnahmen auf Grund der Überprüfung des Erstattungsbetrags für Aufwendungen baulicher Schallschutzmaßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm erfolgen (Unterrichtung durch die Bundesregierung — Drucksache 7/4580)? Wie die Bundesregierung in ihrem Bericht vom 15. Januar 1976 — Drucksache 7/4580 — über das Ergebnis der Prüfung der Kosten für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz dargelegt hat, ist nach der Sachlage auf dem Baumarkt davon auszugehen, daß sich die Preisentwicklung in der fraglichen Zeit bei den relevanten schalldämmenden Bauteilen im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung im Hochbau vollzogen hat. Dieser Entwicklung will diè Bundesregierung Rechnung tragen. Die erforderlichen Maßnahmen sind eingeleitet. Ein entsprechender Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung des Erstattungshöchstbetrages wird vorbereitet. Ein Zeitpunkt für den Erlaß einer solchen Verordnung kann wegen der erforderlichen Abstimmung unter den beteiligten Bundesressorts derzeit nicht genannt werden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 73 und 74) : Hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit der DDR versucht, einen Ausbau der Autobahn von Obersuhl (Kreis Hersfeld/Rotenburg) nach Eisenach zu erreichen, und welche Gründe gibt es dafür, daß ein solcher mit verhältnismäßig geringem finanziellen Aufwand möglicher Ausbau nicht erfolgen wird? Hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit der DDR versucht, zusätzlich zu dem einzigen Übergang über die Zonengrenze zwischen Hessen und Thüringen bei Herleshausen die Offnung eines weiteren Übergangs zu erreichen, und welches war gegebenenfalls das Ergebnis dieser Bemühungen? Zu Frage B 73: Die Bundesregierung hat in der zurückliegenden Verhandlungsrunde über Verkehrsverbesserungen nach reiflicher Abwägung aller Umstände bewußt davon Abstand genommen, den Ausbau der Autobahn von Obersuhl nach Eisenach in den Verhandlungskatalog aufzunehmen. Der finanzielle Aufwand für das gesamte Projekt einschließlich der Bauten auf DDR-Gebiet erreicht insbesondere wegen der komplizierten Brückenbauwerke eine Größenordnung von 200 Millionen DM. Eine vergleichende Kosten-Nutzen-Betrachtung ergab, daß dieser Verkehrsverbindung keine erstrangige Priorität beizumessen ist. Für den Berlinverkehr ist der Übergang Herleshausen/Wartha der bei weitem am wenigsten benutzte. Zu Frage B 74: Die Verhandlungen über Verkehrsverbesserungen betrafen ausschließlich Verbesserungen für Berlin. Daher wurde das Thema der Öffnung weiterer Straßenübergänge zwischen dem Bundesgebiet und der DDR nicht behandelt. Vorstöße der Bundesregierung auf andere Ebene werden von der DDR mit dem Argument abgelehnt, die vorhandenen Übergänge seien für das Verkehrsaufkommen in vollem Umfange ausreichend. Anlage 69 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 75 und 76) : Zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung bereit sein, der Öffentlichkeit die Standorte zu nennen, die in eine nähere Prüfung für die Errichtung einer zentralen Atommülldeponie in Verbindung mit einer Wiederaufbereitungsanlage einbezogen sind? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei der gegenwärtig laufenden Prüfung von niedersächsischen Standorten einer solchen Deponie auf jeden Fall mitberücksichtigt werden muß, ob bestimmte in Aussicht genommene Räume bereits hohe militärische Belastungen oder Sonderopfer für Verteidigungslasten zu tragen haben bzw. ob in ihnen bereits jetzt Atomkraftanlagen erstellt sind, und wenn ja, wird sie sich dementsprechend verhalten? Die zur Zeit durchgeführten Erkundungsarbeiten zum Standort der Entsorgungsanlagen haben noch nicht soweit geführt, eine Entscheidung zugunsten oder zuungunsten eines von mehreren alternativen Standorten zu fällen. In diesem Jahr sollen die für eine endgültige Festlegung noch erforderlichen Untersuchungen zu Geologie, Hydrologie und Meteorologie durchgeführt werden. Erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse und nach sorgfältiger Prüfung der wissenschaftlichen und sicherheitstechnischen Fragestellungen kann die Eignung der Standorte beurteilt werden. Nach einer Standortwahl wird die zuständige Genehmigungsbehörde ihre Zustimmung von einer positiven Begutachtung aller relevanten Standortfragen abhängig machen. Wesentlicher Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist die öffentliche Auslegung, die sicherstellt, daß im Abhörungsverfahren die jeweilig ortsspezifischen Argumente berücksichtigt werden können. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 15289* Anlage 70 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Fragen B 77 und 78): Wo sind die Fachprogramme des Bundesministers für Forschung und Technologie erhältlich, und zu welchen Fachprogrammen liegen Leistungspläne vor? Wie viele Berater waren zum 1. Januar 1976 beim Bundesminister für Forschung und Technologie in Fachausschüssen, Adhoc-Ausschüssen und sonstigen Gremien tätig, wer hat sie berufen, und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Berater? Zu Frage B 77: Die vom Bundesministerium für Forschung und Technologie veröffentlichten Fachprogramme (vgl. BT-Drs. 7/3409 vom 21. März 1975 und BT-Drs. 7/4304 vom 11. November 1975) können beim Pressereferat des Ministeriums angefordert werden. Leistungspläne zu verschiedenen Förderbereichen des Ministeriums werden im Laufe des ersten Halbjahres 1976 veröffentlicht. Zu Frage B 78: Zum 1. Januar 1976 waren in den Beratungsgremien und Projektkomitees des Beratungsplans 1975 — einschließlich des Nachtrages vom 11. Dezember 1975 — 1059 Berater tätig, von denen 123 Berater in mehreren Gremien mitgewirkt haben. Sie sind vom Bundesminister für Forschung und Technologie nach den anläßlich der Neuordnung des Beratungswesens im Jahre 1971 veröffentlichten Kriterien ausgewählt und berufen worden. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Drucksache 7/4273). Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 79): Ist der Bundesregierung bekannt, daß z. B. eine Gehaltserhöhung von netto 120 DM eine Kürzung des Förderungsbetrags bei vier nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geförderten Kindern um jeweils 60 DM, also insgesamt 240 DM, zur Folge haben kann, bzw. ob dies generell der Fall ist, und hält die Bunderegierung dies für gerechtfertigt, wenn nein, ist an eine Änderung des BAföG gedacht? In dem von Ihnen geschilderten Fall einer Familie, zu der vier nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geförderte Kinder gehören, kann sich eine Gehaltserhöhung von 120 DM netto bei den Eltern unter keinen Umständen so wie von Ihnen geschildert auswirken. Geht man davon aus, daß diese 120 DM die absoluten Freibeträge nach § 25 Abs. 1 und 3 Nr. 1 BAföG (960 DM für die Eltern und je 60 DM für jedes Kind) übersteigen, so bleiben gemäß § 25 Abs. 4 BAföG a. F. bei vier Kindern von diesen 120 DM weitere 60 v. H. anrechnungsfrei; es werden also im Beispielsfall nur 40 v. H. von 120 DM = 48 DM angerechnet, so daß der Förderungsbetrag jedes Kindes lediglich um 12 DM gekürzt wird. Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß nach § 25 Abs. 4 BAföG in der Fassung durch das Haushaltsstrukturgesetz 65 v. H. der 120 DM anrechnungsfrei bleiben, das Ergebnis also sogar noch günstiger ist. Diese Regelung des § 25 Abs. 4 BAföG gilt in jedem Fall, in dem Einkommen vorhanden ist, das die absoluten Freibeträge übersteigt. Im Grenzbereich der Teilförderung läßt sich für die von Ihnen genannte Familie als ungünstigste Auswirkung einer Erhöhung des Netto-Einkommens um 120 DM der folgende Fall konstruieren: Jeder der vier studierenden Kinder erhält im Studienjahr 1974/75 Förderung in Höhe von monatlich 31 DM. Für das Studienjahr 1975/76 gilt das Netto-Einkommen 1973 als Grundlage, und dies wird mit 120 DM monatlich höher als 1972 angenommen. Die davon anzurechnenden 48 DM werden zu gleichen Teilen auf die vier Kinder verteilt; deren Förderbetrag sinkt damit auf 19 DM, liegt dann unter der Bagatellgrenze von 20 DM und entfällt völlig. Die Mehrbelastung addiert sich auf 124 DM. Mit der Erhöhung der Bagatellgrenze für Studenten auf 30 DM würde sich der Verlust auf maximal 164 DM erhöhen können. Bei der Beurteilung dieses extrem konstruierten Grenzfalles ist jedoch zu berücksichtigen: — Die Berechnung geht von einer Erhöhung des Netto-Einkommens vor zwei Jahren aus; — der Extremcharakter des Grenzfalles liegt vor allem darin, daß er für 1972 ein Netto-Einkommen von 5 890 DM monatlich voraussetzt, das dann 1973 um 120 DM steigt. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Einkommensentwicklung seit 1973 scheint es gerechtfertigt, daß in dieser Einkommenshöhe die Wirkung der Bagatellgrenze sich für mehrere Kinder addieren kann, sofern sie sich alle in derselben Ausbildungsart befinden. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4632 Fragen B 80 und 81) : Wird der „besondere Schulversuch" der Kooperativen Gesamtschule Altenkirchen in Rheinland-Pfalz von der Bundesregierung auch dann weiter gefördert, wenn dieses Schulzentrum aus Gründen der Funktionalreform in Zukunft von der Verbandsgemeinde Altenkirchen verwaltet werden und nominell den Charakter eines „besonderen Schulversuchs" (gein. Landesschulgesetz) verlieren sollte? In welcher Höhe wurden in den Jahren 1974 und 1975 und werden im Jahr 1976 Förderungsmittel des Bundes für den Schulversuch Kooperative Gesamtschule Altenkirchen von seiten des Bundes zur Verfügung gestellt? Zu Frage B 80: Die Förderung von Modellversuchen durch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft erfolgt nach Beratungen in den zuständigen Gremien der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung, die für Planung, Durchführung und Auswertung von 15290* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Januar 1976 Modellversuchen Grundsätze und Kriterien festgelegt hat. Die Förderung des Bundes erstreckt sich dabei nur auf die besonderen versuchsbedingten Mehrkosten. Liegen versuchsbedingte Mehrkosten bei einer Modelleinrichtung im Verhältnis zu den übrigen Regeleinrichtungen des Landes nicht vor, ist für eine Bundesförderung keine Grundlage gegeben. Die Gesamtschule Altenkirchen ist gemäß § 83 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz vom 6. November 1974 vom Kultusminister im Einvernehmen mit dem Schulträger als Schulversuch errichtet worden. Über eine etwaige Veränderung des Status als Schulversuch ist mir nichts bekannt. Sollte jedoch die Gesamtschule Altenkirchen in Zukunft nicht mehr als „besonderer Schulversuch" weitergeführt werden, so wäre eine Bundesförderung im bisherigen Umfang schon aus rechtlichen Erwägungen nicht mehr möglich. Dies schließt jedoch nicht aus, daß auch weiterhin im Rahmen der kooperativen Gesamtschule Altenkirchen einzelne Modellversuchsvorhaben gefördert werden, sofern sie sich an den Kriterien der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung orientieren und ein entsprechender Antrag des Landes Rheinland-Pfalz auf Förderung bei der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung eingereicht wird. Zu Frage B 81: Die kooperativen Gesamtschulen Altenkirchen, Bergzabern und Hargesheim wurden aufgrund eines gemeinsamen Antrags des Landes Rheinland-Pfalz entsprechend einer Empfehlung der Bund-LänderKommission für Bildungsfragen vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft von 1972 bis 1975 mit insgesamt 2 342 408 DM gefördert, für 1976 wurde eine Förderung in Höhe von 697 871 DM bewilligt. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4632 Frage B 82) : Welche kurzfristig realisierbaren Möglichkeiten für cine bisher fehlende berufliche Ausbildung bei geistig Behinderten sieht die Bundesregierung auf Grund der Ergebnisse einer Untersuchung am pädagogischen Institut der Mainzer Universität? Die Bundesregierung begrüßt die Untersuchung des Pädagogischen Instituts der Universität Mainz über die Berufsausbildung geistig Behinderter. Sie sieht darin einen nützlichen Beitrag zur Unterstützung ihrer eigenen Bemühungen um eine Verbesserung der beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung der Behinderten, insbesondere aber zur Qualifizierung der in den Werkstätten für Behinderte Beschäftigten. Eine abschließende Wertung des im Herbst 1975 veröffentlichten Ergebnisberichts war bisher nicht möglich; sie ist auch deshalb erschwert, weil das Forschungsprojekt schon 1972 begonnen und im Sommer 1974 abgeschlossen worden ist. Die Veränderungen, die das am 1. Mai 1974 in Kraft getretene neue Schwerbehindertengesetz für die Werkstätten für Behinderte gebracht hat, sind daher in dem Ergebnisbericht leider nicht berücksichtigt. Die Möglichkeiten zur Berufsausbildung der in den Werkstätten tätigen Behinderten können sich nicht nur an pädagogisch-theoretischen Forderungen ausrichten, sie müssen sich auch an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Werkstätten orientieren. Gestützt auf die Ergebnisse des Verfahrens zur vorläufigen Anerkennung der Werkstätten sieht die Bundesanstalt im Augenblick daher kurzfristig keine realistischen Möglichkeiten, in den Werkstätten allgemein zu einer beruflichen Ausbildung der geistig Behinderten im Sinne des Projekts der Universität Mainz zu gelangen. Zu unterschiedlich ist noch der Leistungsstandard der rd. 250 Werkstätten; zu groß sind z. Zt. noch andere vorrangig zu lösende Probleme, insbesondere bei der Finanzierung und der personellen Ausstattung. Erst wenn im Zuge des Anerkennungsverfahrens und weiterer Förderungsmaßnahmen ein gewisser Leistungsstandard der Werkstätten, auch im Ausbildungs- und Trainingsbereich, erreicht ist, wird es möglich sein, allgemeine Maßnahmen zur Berufsausbildung in Angriff zu nehmen. Die Konzeption der Bundesregierung sieht gerade in der organisatorischen Aufteilung der Werkstätten in einen Arbeits- und einen Trainingsbereich eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen zur Berufsausbildung. Diese Erkenntnis schließt natürlich nicht aus, die im Forschungsbericht des Pädagogischen Instituts erhobene Forderung nach Modellversuchen in einigen Werkstätten alsbald in die Tat umzusetzen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für derartige Maßnahmen sind in den §§ 48 und 49 des geltenden Berufsbildungsgesetzes und auch im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsausbildungsgesetzes vorgesehen. Die einzige Schwierigkeit liegt darin, daß die Bundesregierung nicht selbst Träger von Werkstätten für Behinderte ist. Die Werkstätten werden in der Hauptsache von freien Trägern betrieben. Die Bundesregierung ist daher nur in der Lage, entsprechende Modellversuche anzuregen und ggf. im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanziell zu fördern. Hierzu ist die Bundesregierung bereit.
Gesamtes Protokol
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0721900000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung um die
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Kaufmannseigenschaft von Land- und Forstwirten (Drucksache 7/3918)

ergänzt werden.
—Das Haus ist einverstanden. Es ist so beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 29. Januar 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Leicht, Höcherl, Dr. Althammer, Dr. Müller-Hermann, Dr. Narjes, Dr. Häfele und der Fraktion der CDU/CSU betr. „Projektion der mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahre 1979" — Drucksache 7/4573 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4673 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 29. Januar 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter, Frau Benedix, Frau Hürland, Dr. Fuchs, Geisenhofer, Dr. Hornhues, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Probst, Dr. Schäuble, Schmidt (Wuppertal) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorbereitung von Hochschuleingangsverfahren im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/4593 —beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4671 verteilt.
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung von Anhang I
der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 über eine gemeinsame
Marktorganisation für Obst und Gemüse (Drucksache 7/4625)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Kontrollwaagen (Drucksache 7/4626)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2824/72 über die allgemeinen Regeln für die Finanzierung der Interventionen durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie (Drucksache 7/4627)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2764/75 und 2766/75 hinsichtlich des Bezugszeitraums der Futtergetreidepreise zur Berechnung der Abschöpfungen und der Einschleusungspreise auf dem Schweinefleischsektor
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2773/75 und 2778/75 hinsichtlich des Bezugszeitraums der Futtergetreidepreise zur Berechnung der Abschöpfungen und der Einschleusungspreise für Eier und Geflügelfleisch (Drucksache 7/4628)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Mitteilung der Kommission an den Rat über die Verhandlungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Malta im Hinblick auf den Abschluß eines Protokolls zur Festlegung bestimmter Vorschriften betreffend das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta und eines Finanzprotokolls (Drucksache 7/4638)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über die Versenkung von Abfällen im Meer (Drucksache 7/4639)

überwiesen an den Innenausschuß (federführend), Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung einer Beihilferegelung für Bienenzüchterverbände (Drucksache 7/4640)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über den Erlaß oder die Erstattung von Ein- und Ausfuhrausgaben (Drucksache 7/4641)

überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinien 75/268/EWG (Frankreich — überseeische Gebiete) (Drucksache 7/4642)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates betreffend Informationen über die Energieversorgungslage der Gemeinschaft (Drucksache 7/4643)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Forschung und Technologie mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1976) (Drucksache 7/4644)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Anwendung der Richtlinie des Rates vom 4. März 1969 hinsichtlich der Bewilligung aktiver Veredelungsverkehre mit bestimmten Ursprungserzeugnissen der EFTA-Staaten und der Färöer (Drucksache 7/4645)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über eine Ausnahmeregelung für das Königreich Dänemark bei der im grenzüberschreitenden Reiseverkehr geltenden Regelung für die Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern (Drucksache 7/4646)

überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über die Verwendung von Heizölen mit dem Ziel der Verringerung von Schwefelemissionen (Drucksache 7/4647)

überwiesen an den Innenausschuß (federführend), Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat



Vizepräsident von Hassel
Vorschlag der Kommission an den Rat zur Festsetzung der
Preise für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse und
betreffend einige flankierende Maßnahmen (Drucksache 7/4648)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Zweite Richtlinie des Rates zur Koordinierung der die direkte Schadenversicherung betreffenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und zur Erleichterung des freien Dienstleistungsverkehrs im Versicherungswesen (Drucksache 7/4649)

überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend den zulässigen Geräuschemissionspegel von Turmdrehkränen
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend den zulässigen Geräuschemissionspegel von Schweißstromerzeugern
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend den zulässigen Geräuschemissionspegel von Kraftstromerzeugern (Drucksache 7/4650)

überwiesen an den Innenausschuß (federführend), Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Ich rufe den Punkt 9 der Tagesordnung:
Beratung des Dritten Sportberichts der Bundesregierung
— Drucksache 7/4609 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Sportausschuß (federführend)

Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß
und verbunden damit den Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts und des Antrags des Sportausschusses (5. Ausschuß) zum
Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP
betr. Sportpolitik
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Evers, Dr. Schäuble, Vogel (Ennepetal), Tillmann, Frau Hürland, Spilker, Dr. Müller (München), Weber (Heidelberg), Biehle, Dr. Kraske, Eilers (Wilhelmshaven) und der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP
betr. Sportpolitik
— Drucksachen 7/2790, 7/2800, 7/3902 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Wende Abgeordneter Tillmann
Ich danke den Berichterstattern. Ich frage, ob die Berichterstatter das Wort zur Ergänzung wünschen. — Bitte schön, Herr Abgeordneter Tillmann!

Ferdinand Tillmann (CDU):
Rede ID: ID0721900100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Offensichtlich befinden sich die sportfreundlichen Kollegen noch auf dem Anmarsch. Aber ich bin davon überzeugt, meine Damen und Herren, daß sich während der Zeit, in der ich hier als Berichterstatter einen kurzen Auftritt habe, die Reihen des Hohen Hauses so weit füllen werden, wie es dem wichtigen Sportereignis im Bundestag heute angemessen ist.

(Scheffler [SPD] : Sind Sie so sicher?) — Ich hoffe es, Herr Kollege Scheffler.

Der Sportausschuß des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 18. Juni 1975 die Beratungen zu den Entschließungsanträgen der Fraktionen der SPD und FDP auf Drucksache 7/2790 und der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/2800 — beide vom 14. November 1974, dem Tag der letzten Sportdebatte in diesem Hohen Hause — abgeschlossen. Als Beratungsergebnis ist mit Drucksache 7/3902 am 24. Juli 1975 ein gemeinsamer Antrag des Sportausschusses vorgelegt worden, der dem Hohen Hause leider erst heute, fast auf den Tag ein halbes Jahr später — wobei ich allerdings gern anmerke, daß es noch vor den Olympischen Spielen in Innsbruck geschieht — zur Diskussion und Beschlußfassung unterbreitet wird, mit der Folge, daß der Antrag inzwischen in wenigstens zwei Punkten als überholt gelten kann, nachdem die Bundesregierung inzwischen vor wenigen Tagen den bereits im Herbst fälligen Sportbericht erstattet hat. Insofern ist also selbst die Bundesregierung kaum in der Lage, im Sportbericht 1975, der hier heute zur Beratung ansteht, noch über die Ergebnisse von Maßnahmen zu berichten, die der Bundestag erst heute beschließen will. Dieser Tatsache, meine Damen und Herren, trägt der interfraktionelle Antrag auf Drucksache 7/4669 Rechnung, nämlich den Punkt 9 der Drucksache 7/3902 dahin gehend zu modifizieren, daß die Bundesregierung bis zum 15. Juni 1976 eigens um einen Ergebnisbericht gebeten wird.
Gestatten Sie mir zu dem Ihnen schriftlich vorliegenden Bericht einige ergänzende Anmerkungen zu machen, die der Verdeutlichung und Präzisierung dienen sollen. So hat, was den Punkt 5 des vorliegenden Antrags angeht, der Sportausschuß sehr nachdrücklich und einmütig darauf gedrängt, daß möglichst schnell, wenn nicht sofort, eine Lösung gefunden werden soll, die Spitzensportlern und natürlich auch Spitzentalenten, z. B. im musischen Bereich den Hochschulzugang in Ausnahmefällen erlaubt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Demnach kann mit Befriedigung und Hoffnung zugleich, andererseits aber auch nicht ohne eine auf Erfahrung beruhende Skepsis, zur Kenntnis genommen werden, daß sich die Ständige Konferenz der Kultusminister am 20. und 21. November 1975 zu diesem Anliegen positiv geäußert und den Verwaltungsausschuß der Zentralen Vergabestelle gebeten hat, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Damit harrt das Problem allerdings immer noch einer endgültigen Lösung, die wohl auch aus technischen Gründen erst im Laufe des Jahres 1977 zu erwarten sein wird. Nicht unerwähnt sollte bleiben, daß die Minderheit im Ausschuß klargemacht hat, daß sie im übrigen für Spitzensportler generell das Sportstudium ermöglicht sehen möchte, soweit diese Spitzensportler die allgemeine Studienberechtigung besitzen.
Meine Damen und Herren, nach sehr ausführlichen, sehr schwierigen und sorgfältigen Beratungen ist der Ausschuß zu einem positiven Votum über die Herausgabe einer Sportsondermarke zugunsten der sozialen Aufgaben der Deutschen



Tillmann
Sporthilfe gekommen. Der Beschluß geht auf einen Antrag der CDU/CSU auf Drucksache 7/2800 zurück. Inzwischen ist bekannt, daß die Olympiazuschlagsbriefmarken am 6. April dieses Jahres ausgegeben werden sollen. Damit dürfte die unverzichtbare Arbeit der Sporthilfe für das Olympiajahr 1976 finanziell weitgehend abgesichert sein.
Ein Antrag der Minderheit im Ausschuß, wie in Drucksache 7/2800 vorgeschlagen, einen Satz Zuschlagsmarken jährlich wiederkehrend zugunsten der Stiftung Deutsche Sporthilfe herauszugeben, fand keine Mehrheit. Der Sprecher der Minderheit brachte allerdings zum Ausdruck, daß es sich seine Fraktion vorbehalte, den Antrag auf jährliche Herausgabe einer Sportbriefmarke erneut im Plenum einzubringen. Nur der Jahr für Jahr erfolgende Verkauf solcher Zuschlagsmarken stelle sicher, daß durch eine nicht aus Steuermitteln, sondern mit Hilfe freiwilliger Spenden kontinuierlich gespeiste Finanzierung die langfristig angelegte Arbeit der Sporthilfe erfolgreich fortgesetzt werden könne. Da dessenungeachtet die Marke für 1976 inzwischen beschlossene Sache ist, kann zunächst Punkt 8 des Ausschußantrages auf Drucksache 7/3902 als erledigt betrachtet werden. Punkt 1 des Änderungsantrags auf Drucksache 7'4669 ist die entsprechende Konsequenz.
Unter dem Eindruck des Beschlusses der Finanzministerkonferenz vom 6. Februar 1975, dem auch der Bundesfinanzminister beigetreten ist, nämlich Sportvereinen grundsätzlich keine Spendenbescheinigungskompetenz einzuräumen, hat der Ausschuß sehr deutlich und bestimmt den Herrn Bundesfinanzminister gebeten, bei seinen Kollegen in den Ländern auf eine Verbesserung hinzuwirken, zumal — und das sollte hier ausdrücklich betont werden — einer entsprechenden Empfehlung der Deutschen Sportkonferenz vom 23. Juni 1972 für die Spendenbescheinigungskompetenz sowohl der Vertreter der Bundesregierung als auch die Vertreter der Länder zugestimmt haben.
Natürlich möchte auch und gerade der Sportausschuß möglichst von vornherein jeden Mißbrauch verhindert sehen. Wenn bezweifelt wird, daß eine Begrenzung der Spendenhöhe bei einer Zahl von mehr als 40 000 Sportvereinen nicht ausreicht, jeden Mißbrauch auszuschließen, sollte das die Suche nach anderen Lösungsmöglichkeiten nicht blockieren. Zu denken wäre als Kompromiß z. B. an eine Einschaltung der Kreissportbünde oder Stadtsportverbände, um das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich überflüssigen Verwaltungsaufwand abzubauen und das Spendenaufkommen zu verbessern.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, ein Wort ist noch zu einem Thema zu sagen, das im Ausschuß sehr ausführlich diskutiert wurde. Es handelt sich um einen Punkt aus dem Antrag der CDU/ CSU-Fraktion auf Drucksache 7/2800, der in den Forderungen des heute vorliegenden Antrags allerdings nicht mehr auftaucht, weil man ihn im Ausschuß als bereits befriedigend erledigt glaubte abhaken zu können. Es geht um geeignete Schritte zur Wahrung der Belange des Sports insbesondere bei Gesetzgebungsvorhaben des Bundes, im Rahmen der
Vorbereitung von Gesetzen. Die rechtzeitige Einschaltung der Spitzenorganisationen des Sports in sportrelevante Gesetzgebungsvorhaben soll gewährleistet sein. Die Bundesregierung hat im Ausschuß erklärt, einerseits stelle die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien die rechtzeitige Einschaltung der Sportorganisationen sicher. Zusätzlich aber schaffe die inzwischen erfolgte Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Sportverträglichkeit" — man muß sich dieses Wort auf der Zunge zergehen lassen —, bestehend aus Vertretern des Bundesministeriums des Innern und des Deutschen Sportbundes, geradezu eine entsprechende Garantie. Daraufhin sah der Ausschuß das Anliegen in der 30. Sitzung am 18. Juni 1975 als zufriedenstellend geklärt an.
Jedoch zeigte sich schon in der nächsten Sitzung des Ausschusses, in der 31. am 18. September 1975, daß die „Arbeitsgruppe Sportverträglichkeit" bei ihren Aktivitäten offensichtlich noch sehr große Anlaufschwierigkeiten hat. Das Beispiel aus jüngster Zeit veranlaßt den Berichterstatter, das Thema aufzugreifen; denn in dieser 31. Sitzung am 18. September 1975 mußte sich der Sportausschuß mit der Novelle zum Jugendarbeitsschutzgesetz befassen, um quasi noch im Endspurt zu versuchen, dieser Novelle ihre sportfeindlichen Zähne zu ziehen. Wären nicht Vertreter der Sportverbände mehr oder weniger zufällig noch rechtzeitig aufmerksam geworden, kein Balljunge hätte in Zukunft mehr die Chance gehabt, vielleicht später einmal WimbledonSieger zu werden,

(Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

und manche Schülermannschaften hätten, weil man ihren jugendlichen Schiedsrichtern die Pfeife weggenommen hätte, ihre Meisterschaftsspiele und Wettbewerbe abblasen müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Ausschuß geht davon aus, daß in Zukunft gleichartige Pannen vermieden werden können. Er ist — um zusammenzufassen — davon überzeugt, daß eine weitgehende Verwirklichung und Durchsetzung der in dem Antrag auf Drucksache 7/3902 gestellten Forderungen dem Sport in der Bundesrepublik Deutschland in allen seinen Bereichen weitere entscheidende Impulse geben wird. Ich nehme an, daß der Bundestag diesem Antrag zustimmen wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0721900200
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern, Herr Maihofer.

Dr. Werner Maihofer (FDP):
Rede ID: ID0721900300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Dritte Sportbericht der Bundesregierung, über den das Parlament heute debattiert, gibt eine Leistungsbilanz der Sportförderung des Bundes für die Jahre 1974 und 1975, im Breiten- und Freizeitsport wie im Hochleistungs- und Spitzensport. Die Sportförde-



Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
rung weist für die Jahre 1974 und 1975 Sportförderungsmittel des Bundes von insgesamt 216 Millionen DM und 229 Millionen DM und somit gegenüber dem Förderungsbetrag von 150 Millionen DM 1969 eine Steigerung von insgesamt rund 50 % auf.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Wie hoch ist die Inflationsrate? Das muß man dann wieder abziehen!)

Das ist doch einfach lächerlich. — Das sind selbst dann beachtliche Zahlen, wenn man bedenkt, daß beim Breiten- und Freizeitsport der Förderungsschwerpunkt mit über 2 Milliarden DM bei Ländern und Gemeinden liegt.
Entscheidend ist, wie ich meine, daß in allen diesen äußerlichen Ziffern — nur deshalb nenne ich sie — sichtbar wird, welchen hohen Rang der Staat dem Sport heute in unserem Lande zuerkennt. Das gilt nicht zuletzt auch für die Förderung des Hoch-leistungs- und Spitzensports, die im Mittelpunkt der Sportförderung des Bundes steht. Lassen Sie mich das beispielhaft an den im Haushalt meines Ressorts veranschlagten Förderungsmitteln für sogenannte zentrale Maßnahmen auf dem Gebiete des Sports verdeutlichen, die vor allem dem Hochleistungs-
und Spitzensport zugute kommen. Sie haben sich von 1969 bis 1975 nahezu verdreifacht. 1969 standen noch 11,2 Millionen DM zur Verfügung. 1975 waren es bereits knapp 33 Millionen DM. Bezieht man darin die Mittel ein, die seit 1971 gesondert für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft im eigenen Haushaltstitel veranschlagt sind, so steht der Förderungssumme des Jahres 1969 im Jahre 1975 ein Förderungsbetrag von fast 40 Millionen, also rund 250 % mehr als im Vergleichsjahr, gegenüber. Im Jahre 1976 sind für zentrale Maßnahmen sogar rund 37,7 Millionen DM in Aussicht genommen. Für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft sind rund 8 Millionen DM vorgesehen. Dies zusammen ergibt ein Mehr von über 300 % gegenüber den entsprechenden Ansätzen im Jahre 1969.
Auch bei allen diesen beachtlichen Zahlen und Steigerungen muß man sich bewußt bleiben, daß es sich hier nur um die Spitzenförderung des Bundes handelt, der eine erhebliche Breitenförderung von Ländern und Gemeinden vorausgeht — ich nannte schon die 2 Milliarden DM —, vor allem aber die Eigenförderung des Sports selbst zugrunde liegt, mit über 14 Millionen Mitgliedern der größten Bürgerinitiative, die wir in unserem Lande überhaupt kennen. Auch bei einer Debatte des Parlaments über die Sportpolitik der Bundesregierung dürfen wir nie aus dem Auge verlieren: Der Sport ist vor allem anderen eine Sache des Sports selbst. Das heißt, prinzipiell formuliert: Die Bundesregierung geht bei ihrer Sportpolitik aus von dem Prinzip der Autonomie des Sports und damit zugleich vom Prinzip der Subsidiarität bei der Sportförderung des Staates.
Diese grundsätzliche Haltung des Staates schließt jede Art von Dirigismus und Reglementierung des Sports durch den Staat aus. Förderungsmaßnahmen der öffentlichen Hände in Gemeinden, Ländern und Bund greifen nur da ein, wo die eigenen Kräfte der
Selbstorganisation des Sports in den Vereinen, den Landesverbänden oder den Bundesverbänden nicht ausreichen.
Autonomie des Sports und Subsidiarität der Sportförderung durch den Staat schließen andererseits die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Sport und Staat ein. Sie hat nicht nur bei jeder Art von Gesetzgebung mit Auswirkung auf den Sport durch verantwortliche Beteiligung der Sportorganisationen schon im Beratungsstadium in Regierung und Parlament zu erfolgen; das soeben berührte Thema der Sportverträglichkeit aller Gesetzgebung. Sie hat ebenso aber auch bei der Planung und Durchführung von Förderungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit zwischen Sport und Staat zu erfolgen, wie dies inzwischen in den sogenannten Planungs- und Realisierungsgesprächen mit den Bundesfachverbänden des Sports auch von seiten der Bundesregierung laufend geschieht.
Diese partnerschaftliche Zusammenarbeit hat nicht zuletzt aber auch in der Deutschen Sportkonferenz eine alle Ebenen des Staates wie des Sports, der Parteien wie der Verbände umfassende Gesprächsebene gefunden, die mit ihren zwischen Regierung und Opposition, zwischen Bund und Ländern und zwischen Sport und Staat abgestimmten Konferenzempfehlungen einen verantwortlichen Beitrag zur Formulierung der Politik auf dem Feld des Sports in unserem Staate zu leisten vermag, wie die Erfahrungen der letzten Jahre, vor allem der letzten Monate, zeigen. Das gilt für den Bereich des Breitensports wie des Leistungssports, aber auch für alle diejenigen Rechtsfragen, die Sportorganisationen und Sportaktive betreffen, vom Steuerfreibetrag bis zum Numerus clausus. Hier werden die vor kurzem eingesetzten Fachkommissionen der Deutschen Sportkonferenz mit dem aus Staat und Sport versammelten Sachverstand wichtige Entscheidungshilfe auch für Regierung und Parlament leisten können.
Alle diese konzertierten Aktivitäten von Sport und Staat vermögen jedoch nur mehr oder weniger günstige Verhältnisse für den Sport in unserem Lande zu schaffen. Ob diese Gelegenheiten durch einen wachsenden Breiten- und Freizeitsport ergriffen werden oder ob sie hier und dort zum Hochleistungs- und Spitzensport auf internationalem Niveau führen, hängt von vielen Unwägbarkeiten ab, wie jeder Sachkenner weiß. Gerade im Spitzensport erleben wir dies alle Tage.
Was wir hier im Zusammenwirken von Sport und Staat schaffen können und, wie ich meine, auch schaffen müssen, sind optimale Trainingskonditionen, die jedem Athleten unseres Landes, der das Talent und die Energie mitbringt, eine faire Chance in der internationalen Konkurrenz geben. Das sagt sich leicht und ist doch schwer getan. Denn das heißt nicht weniger und nicht mehr, als daß wir einem Sportler auch in unserem Lande, der in den edlen Wettstreit mit der Weltspitze eintreten kann und will, mit den unserem politischen System adäquaten Methoden die gleichen Möglichkeiten persönlicher Leistung geben, wie sie für vergleichbare sportliche Talente in den Universitätsamateurländern auf der



Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
einen und in den Staatsamateurländern auf der anderen Seite des Weltballs gegeben sind.
Hierzu haben wir hier in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen sechs Jahren ein Verbundsystem von Leistungszentren aufgebaut mit inzwischen 25 Bundesleistungszentren, 30 Landesleistungszentren mit Bundesnutzung und 142 sogenannten Stützpunkten. Bundesleistungszentren dienen dabei nicht nur dem zentralen Training der ABC-Kader zur Wettkampfvorbereitung und der notwendigen sportfachlichen Betreuung und sportmedizinischen Kontrolle der Spitzensportler: In günstigen Fällen, aber auch nur dann, sind sie, ebenso wie manche der Landesleistungszentren, auch ständige Trainingsorte unserer Spitzenathleten.
Dennoch hat sich in den vergangenen Jahren — das war die entscheidende Schwäche des bisherigen Förderungssystems — gezeigt, daß dieses vergleichsweise rigide System der Bundes- und Landesleistungszentren allein nicht ausreicht, daß wir darüber hinaus mit weiteren Stützpunkten dorthin gehen müssen, wo vor Ort, sei es aus lokalen Traditionen, die Sie alle kennen, sei es aus einer sonstigen optimalen Konstellation, besonders leistungsstarke Sportler versammelt sind oder gar ständig heranwachsen. Wir kennen das ja, die Handballer hier, die Ringer dort; ich brauche Ihnen das als Kennern der Sache nicht im einzelnen auszuführen.
Ein solcher lokaler Schwerpunkt des Hochleistungssports kann bei besonders leistungsstarken Vereinen, aber auch bei Sportinternaten der höheren Schulen liegen,

(Zuruf von der CDU/CSU: Das hören wir gern!)

ohne die ein wissenschaftlich ausgerichtetes und medizinisch kontrolliertes Hochleistungstraining mit einem dem besonderen Trainingsrhythmus angepaßten Schulpensum für bestimmte Sportarten mit Leistungshöhepunkten in der Schulzeit überhaupt nurmehr schwer durchführbar ist. Ein solcher lokaler Schwerpunkt kann ebenso aber auch bei Sportinstituten der Hochschulen liegen, könnte jedenfalls liegen; ja, selbst in Sportkompanien, wie sie die Bundeswehr seit einiger Zeit mit bewundernswerten Anstrengungen und sichtlichem Erfolg aufgebaut hat — wie ja auch alle unsere vergleichbaren Nachbarländer, wenn Sie an die Zöllner hier und die Alpini dort denken, die ja das Feld in bestimmten Sportdisziplinen in aller Welt dominieren.
Entscheidend bei alledem ist, daß wir, ungeachtet struktureller Unterschiede in den Trainingserfordernissen der Verbände — und die sind ganz erheblich —, ein Stützpunktsystem zur Verfügung unserer Hochleistungssportler halten, das bundesweit alle Standorte des Spitzensports umfaßt.
Um dies zu gewährleisten, hat der Bund gerade im Berichtszeitraum eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt und eingeleitet. So wurden Mittel bereitgestellt, — um hier nur einiges beispielhaft herauszugreifen — für die Honorare von Stütztpunkttrainern, für die ergänzende Geräteausstattung der Stützpunkte, für die Anmietung unterhaltsintensiver Sportanlagen, für ergänzende Baumaßnahmen
und für Fahrt-, Verpflegungs- und Massagekosten der Spitzensportler selbst. Dabei stellen wir, wie aus den unserem Bericht beigefügten Grundsätzen für die Anerkennung von Stützpunkten zu entnehmen ist, an die Stützpunkte bestimmte Anforderungen, die den Notwendigkeiten entsprechen, die sich aus dem jeweiligen Stand der Entwicklung im internationalen Hochleistungssport ergeben.
Da danach Stützpunkte nach Ablauf von ein bis zwei Jahren regelmäßig neu anerkannt werden müssen, eröffnet sich hierdurch die Möglichkeit einer kontinuierlichen Erfolgskontrolle der Stützpunktarbeit. Gerade darin zeigt sich, wie ich meine, die Flexibilität dieses Systems der Stützpunkte. Wo nichts mehr an Spitzenathleten heranwächst oder das Leistungsniveau absinkt, kann die Konsequenz nur heißen, daß anderen Trägern die Chance geboten werden muß, als Stützpunkt gefördert zu werden. Solche ständige Konkurrenz zwischen möglichen Trägern von Stützpunkten fördert auch hier, ohne daß es dazu dirigistischer Reglementierungen bedarf, die Leistung und kann so der Sache des Sports nur nützlich sein.
Die damit geschaffene Elastizität und Flexibilität des Stützpunktsystems und damit der Sportförderung insgesamt verdeutlichen im übrigen einmal mehr, daß der von der CDU/CSU angeregte Bundessportplan

(Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Der eine sehr gute Sache wäre!)

demgegenüber starre Festschreibungen zur Folge hätte, die der Sportwirklichkeit nicht gerecht werden könnten.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Deshalb wollt ihr ihn nicht haben!)

Um dem Spitzensportler, der im Interesse der gesamtstaatlichen Vertretung unseres Sports Opfer bringt und, wie ich einmal gesagt habe, auf einige Jahre buchstäblich Lebensverzicht leistet, eine faire Chance auch im beruflichen Leben zu geben, bedarf es zugleich seiner sozialen Betreuung. Sie ist ein entscheidender Faktor seiner Motivation heute überhaupt. Ich meine die Förderung am Mann, die von der sozialen Absicherung während der Ausübung des Leistungssports bis hin zur schulischen und beruflichen Förderung während, aber auch nach der sportlichen Laufbahn reichen muß. Wenn wir hier nicht den Staatsamateur östlicher Prägung, sondern eine unserer freiheitlichen Gesellschaft angemessene Regelung haben wollen, so kann diese Aufgabe nur durch private Bürgerinitiative gelöst werden, wie sie die Stiftung Deutsche Sporthilfe übernommen hat.
Die Stiftung Deutsche Sporthilfe versucht hierzu die private Spendenbereitschaft zu mobilisieren. Unbefriedigend ist freilich — auch das muß man nüchtern feststellen —, daß inzwischen die finanzielle Basis der Stiftung nur noch zu einem geringeren Teil auf eingeworbenen privaten Mitteln beruht und die öffentliche Hand in immer stärkerem Maß durch Umschichtung der finanziellen Lasten der Stiftung auf den eigenen Haushalt sowie mittelbar durch andere Initiativen für die Lebensfähigkeit der



Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
Stiftung Deutsche Sporthilfe Sorge tragen muß. Die Bundesregierung wird die Stiftung allein im Jahre 1976 deshalb um rund 2 Millionen DM von bestimmten von ihr zunächst übernommenen Aufgaben entlasten.
Dennoch, die zu erwartenden Erlöse aus der „Glücksspirale" und den „Olympiazuschlagsmarken", um die auch ich mich bemüht habe, werden hier sicherlich — und das ist eine erfreuliche Feststellung — entscheidende Hilfe nicht nur für das Jahr 1976, sondern auch für den Start in jene Periode bis 1980 bringen.
Nun, ich will nicht den Eindruck hervorrufen, als ob wir Grund hätten, mit Sport und Sportförderung in unserem Lande restlos zufrieden zu sein, so schön die Zahlen glänzen, auch einige, die ich Ihnen hier vorgeführt habe. Hierbei meine ich weniger den allseits zu Recht beklagten Nachholbedarf in der Sportwissenschaft als vielmehr die beklagenswerte Situation im Schul- und Hochschulsport.
Die Überintellektualisierung unseres Bildungssystems hat in dieser Hinsicht — im Unterschied etwa zu den USA und zu Großbritannien — ein Vakuum entstehen lassen, durch das die Chance verlorengeht, den Sport auch als Bildungsfaktor wirklich zum Tragen zu bringen, in der Schule ebenso wie in der Hochschule. Darüber hinaus — und dies möchte ich als der für den Spitzensport zuständige Minister des Bundes besonders beklagen — bedeutet die Misere vor allem des Schulsports zugleich die entscheidende Kalamität auch in der Talentsuche und Talentförderung überhaupt. Manches hoffnungsvolle Talent muß so einfach verkümmern, weil es nicht rechtzeitig entdeckt oder gar gefördert werden kann.
Hierunter leidet auch die an sich sehr erfolgversprechende Aktion „Jugend trainiert für Olympia", denn wie eine Umfrage ergeben hat, kommen die Spitzentalente selbst in der Schulzeit fast ausschließlich aus den Vereinen und nicht aus den Schulen.
Auf diesem Gebiet des Sports an Schule und Hochschule müssen wir weiter ansetzen, um grundlegende Wandlungen herbeizuführen. Deshalb sollten alle, die für diesen Bereich verantwortlich sind, sich an einem Tisch zusammenfinden, um gemeinsam einen Weg aus der gegenwärtigen Misere unseres Schul- und Hochschulsports zu suchen. Aus der Sicht des Bundes könnten für die hier gebotenen Schritte nach der heute noch unbefriedigenden Lage des Breitensports wie des Spitzensports in unserem Lande der Bundeswettbewerb „Jugend trainiert für Olympia", die Bundesjugendspiele, die Förderung wissenschaftlicher Kooperationsmodelle zur Integration von Schul- und Vereinssport sowie schließlich eine Fortschreibung des „Aktionsprogramms für den Schulsport" Ansatzpunkte bieten. Ein Diskussionsforum für alle diese Initiativen wäre sicher auch die Deutsche Sportkonferenz, in der alle Sachverständigen aus Staat und Sport in Bund und Ländern zusammenwirken.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Und sich dann auch an das halten, was sie beschließen!)

— Das kann ich Ihnen buchstäblich vorführen und abhaken, wenn Sie daran Interesse haben. Aber ich möchte hier nicht allzuviel an Erfolgsbilanzen vortragen; auch als derzeitiger Präsident der Deutschen Sportkonferenz möchte ich das nicht tun.
Wie ich zu verdeutlichen versucht habe, sind wir erst auf dem Wege zu einer angemessenen Förderung des Sports in unserem Lande. Wir sollten nüchtern genug sein, einzugestehen, daß wir unsere Ziele auch weiterhin nur Schritt für Schritt, das ist sicher ein mühseliger und langwieriger Weg, erreichen können. Wir sehen deshalb — dieses abschließende Wort sei mir gestattet — der bevorstehenden großen Herausforderung der Olympischen Spiele nur mit skeptischem Optimismus entgegen. Sollten sich jedoch auch nur unsere gedämpften Erwartungen erfüllen, wird auch dies uns in unserer Entschlossenheit nur bestärken, auf dem bisher eingeschlagenen Weg der Sportförderung in einem freiheitlichen Staat in dem Geist partnerschaftlichen Zusammenwirkens mit dem freien Sport tatkräftig weiterzugehen. Schon in seinen ersten Anfängen erweist er sich als ein erfolgversprechender Weg.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0721900400
Bevor wir in der Aussprache fortfahren, teile ich folgendes mit. Wir haben zu Beginn der Sitzung auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung einen weiteren Punkt auf die Tagesordnung gesetzt, der die Kaufmannseigenschaft von Land- und Forstwirten betrifft. Inzwischen ist eine interfraktionelle Vereinbarung getroffen worden, wonach dieser Punkt heute wieder abgesetzt, also nicht verhandelt wird.

(Heiterkeit)

Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schäuble.

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID0721900500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenige Tage vor Beginn der Olympischen Winterspiele versucht die Bundesregierung mit der Vorlage ihres Sportberichts die Aufmerksamkeit auf ihre angeblich so großen Leistungen in der Sportförderung zu lenken. Natürlich sind die Sportförderungsmittel in den den letzten Jahren erheblich gestiegen, Herr Bundesminister, obwohl die realen Beträge — Sie haben die Steigerung von 50 % seit dem Jahre 1969 genannt — unter Berücksichtigung der von Ihnen verschuldeten Inflationsraten — rechnen Sie das einmal nach — sehr stark an Glanz verlieren. Aber das Entscheidende ist doch, daß die Effizienz dieses Mitteleinsatzes nach wie vor außerordentlich kritisch zu beurteilen ist. Der Sportbericht zeigt, daß der Kompetenzwirrwarr innerhalb der Bundesregierung mit elf zuständigen Ressorts für die Sportförderung nach wie vor nicht überwunden ist.
Wie schwerfällig und bürokratisch die Bundesregierung auch auf diesem Gebiet arbeitet, wird schon durch die Tatsache bewiesen, daß dieser Sportbericht im September 1975 dem Parlament hätte vorgelegt werden müssen. Wenn der deutsche Sport, Herr Minister, mit derselben Verspätung wie die



Dr. Schäuble
Bundesregierung arbeiten würde, dann wären die Olympiateilnehmer für Innsbruck etwa zum Zeitpunkt der Spiele in Montreal fit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit einer rechtzeitigen Vorlage des Berichts wäre dem Sport und dem Parlament mehr gedient gewesen als mit dieser vorolympischen Schau. Im übrigen ist die Frage des internationalen Standards unserer Spitzensportler aber keineswegs nur ein Problem, wieviel Steuergelder dafür ausgegeben werden. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob in unserem Staat und in unserer Gesellschaft eine Grundeinstellung vorhanden ist, die Leistungen, auch Höchstleistungen, im Sport bejaht, begünstigt und unterstützt. So lange wir zu unseren Olympiateilnehmern ein Verhältnis haben, das nur in der kurzfristigen Hingabe von Steuergroschen zum Erwerb olympischer Medaillen besteht, so lange verstehen wir die Probleme und Bedürfnisse unserer Leistungssportler nicht. Sie brauchen eine grundsätzliche Leistungsbereitschaft in unserer Bevölkerung, die sich mit dem individuellen Leistungsstreben der Spitzensportler solidarisiert, und zwar auch und gerade bei jenen Sportlern, denen der erhoffte Erfolg — etwa in Innsbruck oder Montreal — versagt bleibt.
Auf diesem Feld der allgemeinen Einstellung zur Leistung liegen die entscheidenden Mängel, für die diese Bundesregierung die Verantwortung trägt. Wir anerkennen das persönliche Engagement des zuständigen Ministers durchaus, und wir haben, Herr Minister, Wort gehalten mit unserem Versprechen, Sie auf diesem Wege zu unterstützen. Aber wenn ich an viele Äußerungen insbesondere aus dem Bereich Ihres Koalitionspartners zum Leistungssport denke, habe ich bei Ihrem Eintreten für den Leistungssport in dieser Regierung den Eindruck, daß Sie kunstvolle Pirouetten auf sehr brüchigem Eis drehen.
Wenn ich nur an das jahrelange Tauziehen um die Sportbriefmarke und die Glücksspirale erinnere, so wird deutlich, welch hinhaltender Widerstand gegen eine langfristige, kontinuierliche Finanzausstattung der Stiftung Deutsche Sporthilfe und damit gegen eine soziale Sicherung unserer Spitzensportler geleistet wird. Diese Probleme, Herr Minister, sind noch immer nicht gelöst; denn eine Zuschlagmarke nur für 1976 reicht nicht aus, wenn wie schon an die Spiele von 1980 denken müssen. Sie haben hier der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß wir diese Briefmarke in den kommenden Jahren bekommen. Ich würde meinen: Stimmen Sie unserem Antrag nachher zu! Im übrigen teile ich die Hoffnung, daß eine neue Regierung ab Herbst dieses Jahres diese Briefmarke verwirklichen wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Minister, das Gerangel um die Glücksspirale geht offensichtlich weiter. Alle diese Fragen verschweigt Ihr Sportbericht, der insbesondere seiner Aufgabe nicht gerecht wird, auch über Pläne und Absichten der Bundesregierung auf dem Gebiet der Sportförderung Rechenschaft zu legen. Ihr Bericht zeigt keinerlei Konzeption und Zukunftsperspektiven auf, und er vermag deshalb nicht jene Transparenz in der Sportförderung für die Beteiligten, für den Sport zu schaffen, deretwegen wir einen Bundessportplan gefordert haben.
Wenn Sie jetzt im Bericht „Leitlinien eines Leistungssportprogramms" vorlegen, so kann das den von uns geforderten Leistungssportplan überhaupt nicht ersetzen; denn — von allen Einzelfragen abgesehen — eine solche Planung kann dem partnerschaftlichen Verhältnis von Staat und Sport nur gerecht werden, wenn sie eben verbindlich und offen erfolgt. Sie aber ziehen es vor, Ihre Richtlinien unter Ausschaltung des Parlaments und hinter verschlossenen Türen aufzustellen. Wir lesen die Worte „Partnerschaft" und „Subsidiarität" in dem Bericht mit großem Vergnügen — allein, es fehlt der Glaube, wenn wir an die manchmal schon grotesken Exzesse denken, die Sie in der Praxis mit der institutionellen Förderung, insbesondere des Deutschen Sportbundes, treiben.
Was eigentlich vermag der Deutsche Sportbund mit seinen über 13 Millionen Mitgliedern noch in eigener Zuständigkeit zu entscheiden, wenn er über jede Position seines Haushalts mit den Beamten des Bundesinnenministeriums hinter verschlossenen Türen feilschen muß — mit all den Rücksichtnahmen, die ein so kleinlicher Zahlmeister gebietet?! Nur ein vom Parlament zu beschließender Rahmenplan, wie ihn die CDU/CSU fordert, ermöglicht den freien Sportorganisationen eine langfristige eigenverantwortliche Planung ihrer Arbeit und wird damit den Prinzipien von Partnerschaft und Subsidiarität gerecht. Nur so wird Freiheit und Eigenverantwortung für den Sport gesichert.
Wir anerkennen, daß in den zurückliegenden Monaten einige unserer Forderungen — nicht zuletzt auf Grund unseres Drängens — zumindest teilweise verwirklicht worden sind. Die Sportbriefmarke für 1976 stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar. Das gilt auch für die Glücksspirale — wenn sie endlich kommt. Der Weg, daß Spitzensportler beim Hochschulzugang als Härtefälle anerkannt werden können, scheint freigeräumt. Die Förderung des Leistungssports in der Bundeswehr verdient große Anerkennung.
Entscheidende Probleme aber bleiben weiter ungelöst. Ich nenne nur einige Beispiele:
Zusätzliche Kapazitäten zur Trainerausbildung reichen nicht aus, solange es nicht gelingt, eine vernünftige Berufslaufbahn mit Übergängen etwa auch zum Sportlehrer zu schaffen, die soziale Sicherheit gibt und Flexibilität ermöglicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die soziale Sicherung für Leistungssportler, heute wohl das entscheidende Problem, bleibt unbefriedigend, und der Sportbericht zeigt kaum weiterführende Perspektiven auf. An die Stiftung Deutsche Sporthilfe darf man sich eben nicht nur in OlympiaJahren erinnern, sondern man muß ihr, etwa durch eine jährlich wiederkehrende Sportbriefmarke, einen dauernden Zugang nicht zu öffentlichen Mitteln, Herr Minister, sondern zur Spendenbereitschaft breiter Bevölkerungskreise sichern.
Die bürokratische Schwerfälligkeit bei der Erstattung von Kosten, die die Deutsche Sporthilfe für die



Dr. Schäuble
öffentliche Hand, etwa bei den Sportinternaten, übernimmt, muß endlich aufhören.
Für Spitzensportler muß nicht nur beim Hochschulzugang, sondern auch in der beruflichen Bildung und in der Arbeitsplatzsicherung ein Ausgleich für Nachteile gefunden werden, die durch die Konzentration auf den Leistungssport entstehen.
Zur Frage einer besseren Auslastung mancher Bundesleistungszentren vermissen wir jeden Hinweis im Sportbericht.
Die Probleme des innerdeutschen Sportverkehrs und der Einbeziehung Berlins übergeht der Sportbericht schamhaft.
Für die Führungs- und Verwaltungsschule des Deutschen Sportbundes in Berlin ist nach jahrelangem Hin und Her ein Baubeginn auch in diesem Jahr erneut fraglich, und wenn jetzt die Folgekosten als Vorwand dafür genommen werden, dann stellt sich die Frage, warum dieses Problem nicht ebenso gelöst werden kann wie bei der Trainer-Akademie.
Überprüft man beim Katalog der Empfehlungen der Deutschen Sportkonferenz, den Sie im Anhang zum Sportbericht aufführen, den Stand der Verwirklichung, dann kommt man zu einem ganz anderen Ergebnis, Herr Minister, als Sie dies hier vorgetragen haben. Denn man findet, daß gerade die wichtigsten Empfehlungen der Deutschen Sportkonferenz nicht oder nicht vollständig verwirklicht worden sind. Dies gilt vor allem für die Beschlüsse auf steuerlichem Gebiet, mit denen den Sportvereinen der nötige finanzielle Spielraum für ihr bedeutendes Engagement geschaffen werden soll. Die Spendenbescheinigungskompetenz steht nach wie vor aus, und bei der Verabschiedung der Abgabenordnung vor wenigen Wochen haben Sie das abgelehnt, was Sie in der Deutschen Sportkonferenz mit beschlossen hatten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben die Sorge, daß die Gängelung der Sportvereine, denen man den nötigen finanziellen Freiraum nicht gönnt, weiter zunimmt. Nicht, daß der Forschungsauftrag zur Soziologie des Sportvereins, über den der Sportbericht auffallend ausführlich berichtet, am Ende dazu dient, daß die Bundesregierung Vereinsstrukturen vor- oder festschreiben will! Wir werden solchen Versuchen entschieden wehren. Wir wollen die Freiheit im Sport, und wir wissen, daß die großen Aufgaben des Sports durch das ehrenamtliche und eigenverantwortliche Engagement unzähliger Bürger in den Sportvereinen besser gelöst werden können als durch bürokratische oder ideologische Bevormundung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir hören mit großer Besorgnis die zunehmenden Aufforderungen aus der SPD, etwa durch ihren Fraktionsvorsitzenden, an ihre Mitglieder, sozialdemokratische Politik auch in den Sportvereinen durchzusetzen. Die sozialistische Nostalgie des Arbeitersportvereins, die hier und da Mode wird — wenn ich nur an die Reden der Kollegen Schirmer und Wende bei Akademietagungen erinnern darf —, zielt offensichtlich in dieselbe Richtung. Wir wollen,
meine Damen und Herren, keine überwundenen Klassenschranken ausgerechnet im Sport wiederaufbauen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr gut! — Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Überall dieser Klassenkampf! — Zurufe von der SPD)

— Ich weiß, daß Sie, das trifft. Ihre Unruhe bestätigt dies ja sehr deutlich. Sie können nachlesen, was in Ihrem Handbuch zur Wahlkampfstrategie abgedruckt ist: „Dokumente zur praktischen Parteiarbeit", 5/75, A 1 bis 15. Ich habe es hier. Wenn Sie wollen, bin ich gern bereit, Ihnen das einmal vorzutragen.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Kann man das mal vorlesen? — Dr. Jenninger [CDU/ CSU]: Was stehen da für Märchen darin?)

Meine Damen und Herren, für uns hat der Sport eine eminent politische Funktion. Aber wir wollen keine Parteipolitisierung der Sportvereine.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für die CDU/CSU ist der Sport — wir stimmen den grundsätzlichen Ausführungen im Sportbericht insoweit zu — eine hervorragende Möglichkeit der Selbstverwirklichung des Menschen in Freiheit, wobei sich Leistungs- und Breitensport ergänzen und gegenseitig befruchten. Die Chance individuellen, freien Leistungsstrebens für Behinderte und Gesunde, für Männer und Frauen, für alt und jung, für Spitzen- und Freizeitsportler ist das faszinierend Großartige am Sport.
Die CDU/CSU trägt dazu bei, diese Chance zu erhalten und weiterzuentwickeln. In diesem Sinne fühlen wir uns auch mit den Teilnehmern aus der Bundesrepublik Deutschland an den Olympischen Spielen in Innsbruck und Montreal solidarisch,

(Beifall bei der CDU/CSU)

und zwar bei Erfolgen ebenso wie bei etwaigen Mißerfolgen.

(Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Die Zahl der zu erringenden Medaillen wird für uns bei dieser Sicht des freiheitlichen Leistungsstrebens von untergeordneter Bedeutung bleiben. Natürlich werden wir uns mit unseren Athleten über Erfolge freuen, aber wir werden sie auch bei Niederlagen nicht allein lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0721900600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wende.

Manfred Wende (SPD):
Rede ID: ID0721900700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sportbericht 1975 stellt in seiner Gesamtheit ein Beweisstück erfolgreicher Sportpolitik der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen dar, auch wenn er etwas verspätet eingegangen ist, wie ich gern einräume. Dies aber, Herr Kollege Dr. Schäuble, ist auch nicht ganz ohne Ihr Zutun geschehen — das sollten Sie der Fairneß halber auch erwähnen—, denn es war Ihre Fraktion, die im Sportausschuß dafür plädierte,



Wende
daß man, was den Ausschußbericht anbelangt, erst die Ergebnisse der Plenardebatte abwarten solle, die dann eventuell noch in den Sportbericht hätten einfließen können. Sie sind also auch ein wenig mit beteiligt. Das sollten Sie, weil wir hier vom Sport reden, auch in Fairneß eingestehen.
Nur die Opposition also vertritt die Auffassung, der Bund erfülle seine sportpolitischen Verpflichtungen unzureichend. Wie sehr sich die CDU/CSU in Spekulationen begibt und von der Wirklichkeit der Sportförderung entfernt ist, beweist in diesen Tagen die Abgabe der seltsamsten Prognosen über die Erfolge der Sportler aus der Bundesrepublik Deutschland bei den bevorstehenden Olympischen Spielen. Damit sollen offenbar offizielle Einschätzungen des Bundesausschusses zur Förderung des Leistungssports und des Nationalen Olympischen Komitees übertüncht werden,

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Können Sie nicht konkreter werden?!)

daß die Vorbereitungsmöglichkeiten für die Leistungssportler der Bundesrepublik Deutschland noch nie so umfassend und zufriedenstellend waren wie in dieser vorolympischen Phase. Auf Grund des bisherigen, einem kreuzworträtselartigen Verhalten gleichkommenden Verhaltens der CDU/CSU ist kaum zu erwarten, daß die Opposition in absehbarer Zeit eine nüchterne Betrachtung einseitigen Thesen vorzieht, wie wir sie auch jetzt wieder von Herrn Kollegen Dr. Schäuble gehört haben.
Ich möchte deshalb nur einmal einen Gesichtspunkt beispielhaft herausgreifen, der für die Qualität einer sogenannten christdemokratischen Sportpolitik kennzeichnend ist. Als die CDU/CSU den für die Sportpolitik verantwortlichen Ressortminister stellte, waren für den ganz überwiegenden Teil der deutschen Sportler an den Olympischen Spielen 1968 die Voraussetzungen für eine sportmedizinische Vorsorge nicht gegeben. Die Unverantwortlichkeit dieser Haltung und die sich daraus ergebenden Resultate sind bekannt. Inzwischen stehen den Sportorganisationen ein Netz von 16 sportmedizinischen Zentren und entsprechende Einrichtungen in den Leistungszentren zur Verfügung,

(Tillmann [CDU/CSU] : Das haben Sie doch nicht allein gemacht!)

die sicherstellen, daß alle leistungssportlich erfaßten Sportler eine umfassende medizinische Betreuung erhalten können. Es muß deshalb überraschen — lassen Sie mich auch das ganz offen aussprechen , wenn das Bundesinstitut für Sportwissenschaft und der Bundesausschuß Leistungssport des Deutschen Sportbundes Erkenntnisse gewonnen haben, daß die Auslastung dieser Zentren durch die Verbände und die geschlossene computermäßige Speicherung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse eine intensive Überprüfung erfordern. Dieser Aufgabe sollte sich der Sportausschuß des Deutschen Bundestages im Zusammenwirken mit der Bundesregierung und den Sportorganisationen baldmöglichst widmen.
Was nun die Sportpolitik der Opposition angeht, so besteht dort offensichtlich eine extreme Neigung,
die sportliche Entwicklung eines Landes fast ausschließlich an einer Medaillensammlung zu messen, auch wenn Sie in Ihrem Vortrag, Herr Dr. Schäuble, vorhin gleich nach der anderen Seite hin verbal Vorkehrungen getroffen haben.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Das ist immer Pech, wenn das Manuskript nicht stimmt! Das ist immer schlecht!)

Sie kaschieren damit Ihr eigenes Unvermögen mit großen Sprüchen und versuchen sich einen parteipolitischen Tummelplatz durch unerfüllbare Versprechungen und rigorose Anbiederungsversuche im Bereich der Sportorganisationen zu schaffen.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Den wollen Sie doch schaffen!)

Ich erinnere nur an Ihre Agitationswelle bis in die Vereine hinein im Zusammenhang mit der Reform der Abgabenordnung.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Herr Wende, wenn der Wehner Sie hörte, wäre er aber böse! Sie erfüllen nicht die Aufgabe, die er Ihnen gestellt hat!)

CDU/CSU-Vertreter beschuldigen zwar permanent die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung unzureichender Sportförderungsleistungen, operieren dann allerdings in der Öffentlichkeit nach der Taktik: entweder ist alles unzureichend oder das, was sich leider nicht verschweigen läßt, hat die CDU/CSU als selbsternannter Schutzpatron des deutschen Sports durchgesetzt. Da die Oppositionsparteien keine geschlossene und gesellschaftspolitisch ernst zu nehmende Konzeption für die Sportförderung in unserem Lande vorweisen können, bemühen sie sich in erster Linie, andere demokratische Parteien bei Sportvereinen und Sportverbänden madig zu machen, allerdings ohne Erfolg.

(Dr. Evers [CDU/CSU] : Das macht Ihr doch auch!)

Wenn sie sich dabei vorrangig der deutschen Sozialdemokraten als eines Schreckgespenstes bedienen, wie das soeben wieder in puncto leistungssportlicher Einstellung zu hören war, so spricht das nach meiner Auffassung durchaus für uns. Wäre es anders, müßten wir ja berechtigte Zweifel an dem Vorhandensein einer eigenständigen sozialdemokratischen Sportpolitik haben, die sich eben im Gegensatz zu den Unionsparteien vor allem — und dazu stehen wir — auf die Traditionen und Werte der Arbeitersportbewegung in Deutschland stützt, auf das Godesberger Programm der SPD, auf die sportpolitischen Leitsätze unserer Partei sowie auf das soeben auf dem Mannheimer Parteitag verabschiedete kommunalpolitische Grundsatzprogramm und den Orientierungsrahmen `85.
Wir haben in dieser Debatte vom Sprecher der CDU/CSU wieder diese Finesse gehört, nur die Vertreter der CDU/CSU seien die Wächter der Interessen des Leistungssports. Die Antwort darauf hat Ihnen der Vorsitzende unserer Fraktion kürzlich in einer analytisch klaren Feststellung gegeben.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Treibt der auch Sport?)




Wende
Die CDU/CSU ist offensichtlich bemüht, so etwas wie eine „neue soziale Frage" im Leistungsport zu konstruieren. Nachdem sich allerdings auch in den Bemühungen um eine sinnvolle Einbeziehung von Leistungssportlern bei der Anerkennung als Härtefall für die Zulassung zum Hochschulstudium in Numerus-clausus-Fächern durch die Bundesländer ein Erfolg abzeichnet, wie Sie selbst eingestehen, müssen Sie sich, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, baldmöglichst eine neue Hauptfrage in dieser Richtung einfallen lassen.

(Tillmann [CDU/CSU] : Es gibt Probleme genug!)

Deshalb möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um für meine Partei und für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dies zu unterstreichen: Die SPD hat und hatte niemals ein gestörtes Verhältnis zur Leistung und damit auch nicht zum humanen Leistungssport. In diese Ecke lassen wir uns auch durch konservative Kraftakte nicht drängen.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Ihr Verhältnis zur Leistung ist so schlecht, wie Ihre Leistungen sind!)

Hingegen sind in der CDU/CSU Tendenzen erkennbar, die auch im Sport das egoistische Gruppendenken begünstigen und Exzesse mit nationalistischen und chauvinistischen Untertönen hinnehmen oder ihnen nicht deutlich entgegentreten.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Der Minister Maihofer! — Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Er läuft zur Hochform auf! — Vogel (Ennepetal] [CDU/CSU] : Wer hat Ihnen denn den Blödsinn aufgeschrieben?)

Dazu gehören auch Verhaltensweisen, die den Weltsport zu einem Hilfsmittel im sogenannten Wettkampf der Systeme degradieren.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Das glaubt er ja selber nicht!)

Wir haben es deshalb als wohltuend und richtig empfunden — dies wurde durch das nationale und internationale Echo bestätigt -, daß der sozialdemokratische Bundeskanzler Helmut Schmidt in seiner Rede aus Anlaß der 25-Jahr-Feier des Deutschen Sportbunds im Dezember letzten Jahres erklärte, daß die Zahl von Medaillen im Sport nichts über die Freiheit in einer Gesellschaft, nichts über die Gerechtigkeit in einer Gesellschaft und auch nichts über den Wohlstand in einer Gesellschaft aussagt. Das Gegenteil sollten wir uns nicht einreden lassen, auch von der CDU/CSU nicht.
Wenn wir diese Sportler nur noch als Mittel einer unversöhnlichen Konkurrenz der Systeme ansehen, werden der Weltsport und damit auch die Olympischen Spiele der noch vorhandenen humanen, kulturellen und moralischen Werte rigoros beraubt.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Schattenboxen! — Tillmann [CDU/CSU] : Gegen wen reden Sie eigentlich?)

Deshalb sagen wir: eigenes sportliches Engagement der Bevölkerung — ja, übertriebene nationalistische Gefühle im Sport nein.
Es entspricht dem Selbstverständnis sozialdemokratischer Sportpolitik, daß wir den Verein, sein Wirken und die freiwillige Tätigkeit seiner Mitarbeiter in das Zentrum unserer Förderungsbemühungen stellen. Deshalb blieb es wohl auch der CDU/CSU überlassen, im Zusammenhang mit dem verdienstvollen Beitrag der Vereine für die Bürger in unserem Lande von einem „schlafenden Riesen" zu sprechen.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir nachdrücklich die im vorliegenden Sportbericht deutlich gewordene Tendenz, den Sport als gesamtstaatliche Aufgabe zu behandeln und die umfassenden Förderungsmöglichkeiten des Bundes bis hin zu vereinsfördernden Maßnahmen extensiv zu nutzen.
Wie wenig die CDU/CSU bereit und fähig ist, die Aufgaben der rund 43 000 Sportvereine in der Bundesrepublik Deutschland richtig einzuschätzen, haben die Beratungen zur Reform der Abgabenordnung gründlich bewiesen, bei denen Sie bekanntermaßen mehr den Großverein und weniger die Vielzahl der mittleren und kleineren Vereine im Auge hatten.

(Zustimmung bei der SPD — Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Sie kennen wohl die Interessen der Sportvereine besser als die Sportvereine selbst! — Tillmann [CDU/CSU] : Da sind Sie aber auf dem Holzweg! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Das ist eine völlige Verdrehung!)

Inzwischen kann die Opposition eigentlich selbst nicht mehr bestreiten, daß es sich hierbei um die umfassendsten steuerlichen Regelungen für den Amateursport handelt, die es jemals in unserem Lande gegeben hat.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Aber nicht die besten! Der Würgegriff wird immer härter! — Tillmann [CDU/CSU] : Völlig unzureichend!)

— Verbesserungen sind immer noch möglich. Von Ihnen werden wir allerdings Ratschläge dafür nicht erwarten können; das hat ja auch die heutige Debatte gezeigt.

(Beifall bei der SPD)

Falls Sie aber — hiermit möchte ich die CDU/ CSU-Mitglieder des Sportausschusses, die aus Baden-Württemberg stammen, ansprechen — immer noch das Gegenteil behaupten sollten, darf ich Ihnen eine Nachhilfe durch den Herrn Finanzminister von Baden-Württemberg empfehlen.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Ein vorzüglicher Finanzminister! Wenn Sie einen so guten Mann hätten, dann hätten wir nicht 40 Milliarden DM Schulden!)

— Er ist ein guter Mann; er ist in Stuttgart möglicherweise in der falschen Fraktion. Das gebe ich gern zu.
Sie können es aber auch zeitsparender und einfacher haben, wenn Sie die Stellungnahme von Herrn Finanzminister Gleichauf vom 9. Januar dieses Jahres zu einem Antrag der CDU-Fraktion des



Wende
Landtags von Baden-Württemberg — Drucksache 6/8699 — nachlesen. Sie hätten das vor Ihrer Rede tun sollen, Herr Dr. Schäuble.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Sie werden doch noch einmal Landtagsabgeordneter!)

Sie werden dort eine Bestätigung für die Richtigkeit unserer Auffassung finden. Es dürfte Ihnen auch nicht entgangen sein, daß Sie mit Ihren utopischen Vorstellungen auch bei den CDU/CSU-regierten Bundesländern im Bundesrat keine Zustimmung gefunden haben. Von den steuerpolitischen Scheingefechten aus Ihren Reihen blieb lediglich das Resümee: viel Lärm uni nichts.

(Beifall bei der SPD)

Es liegt also an den Oppositionsparteien, ihr gestörtes sportpolitisches Verständnis wieder zu ordnen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sie haben überhaupt kein Verständnis!)

Wir begrüßen es, daß die Bundesregierung im Sportbericht auch der Deutschen Sportkonferenz eine ausführliche Betrachtung gewidmet hat. Eine vorurteilslose Überprüfung kann dazu beitragen, die auch in vielen Bereichen der Sportorganisationen nur grundsätzlich negative Beurteilung etwas zu korrigieren. Wesentliche Gründe dafür, daß der Arbeit der Deutschen Sportkonferenz überwiegend der Stempel der Abwertung aufgedrückt wird, sehen wir in folgendem: erstens in den zu hohen Erwartungen, die an dieses Gremium gestellt worden sind; zweitens in der offenbar noch nicht überall deutlich gewordenen Selbstverständlichkeit, daß ein solches Forum vor allem der Diskussion und Information dienen soll und daß auf das faire Streiten um Tendenzen, Ziele, Möglichkeiten und Zeiträume unter demokratischen Gesichtspunkten nicht verzichtet werden darf; drittens in der Tatsache, daß vielfach immer noch der Eindruck vorherrscht, die Deutsche Sportkonferenz sei lediglich ein Ort für die Übergabe von wohlfeilen Wünschen und Forderungen der Vertreter der Sportorganisationen an die Verantwortlichen der Parlamente und Regierungen in Bund und Ländern, die diese dann tunlichst so schnell wie möglich in die Wirklichkeit umzusetzen hätten. Da aber alle sportpolitisch tätigen Kräfte dieses Gremium in guter Absicht gemeinsam geschaffen haben, möchte ich diese Gelegenheit nutzen, auch an die zuständigen Kollegen der CDU/ CSU und der FDP zu appellieren, daß wir nunmehr auch gemeinsam — noch mehr als bisher — bemüht sind, die Möglichkeiten und Chancen der Deutschen Sportkonferenz realistisch und zukunftweisend zu überprüfen und zu nutzen.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Erst ist er gegen uns, dann will er, daß wir es gemeinsam machen!)

Lassen Sie mich abschließend einige Anmerkungen zu dem vorliegenden Antrag des Sportausschusses machen. Der Inhalt des Antrages ist ganz wesentlich ein Ergebnis der Großen Anfrage zur Sportpolitik, die die Koalitionsfraktionen im Februar 1974 eingebracht haben. Dieser Antrag ist dazu geeignet, neue Entwicklungen in der Sportpolitik frühzeitig zu erkennen und die erforderlichen organisatorischen und finanziellen Notwendigkeiten einzuleiten. Der Bund hat seine Sportförderungsmöglichkeiten in den letzten Jahren in einer bisher nicht gekannten Weise genutzt. Das Förderungsvolumen liegt gegenwärtig bei weit mehr als 200 Millionen DM. Angesichts der dynamisch sich entwickelnden Funktion des Sports im Leben unserer Bürger und in den internationalen Beziehungen muß sich auch der Sport aus gesamtstaatlichen Gründen in seiner Zuständigkeit und für das Zusammenwirken mit den Bundesländern und den Organisationen des Sports den veränderten Gegebenheiten frühzeitig anpassen. Dazu gibt dieser Antrag eine wesentliche Hilfestellung. Ich darf Sie deshalb für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion bitten, dem Antrag des Sportausschusses zuzustimmen.
Lassen Sie mich noch eine kurze Bemerkung zu dem vorliegenden Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion machen. Wir werden diesen Antrag ablehnen.

(Tillmann [CDU/CSU]: Bedauerlich!)

Er ist nach unserer Auffassung sachlich nicht begründet.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Natürlich nicht!)

Hinsichtlich der Frage der Anerkennung von Leistungssportlern als Härtefall bei der Zulassung zum Hochschulstudium in Numerus-clausus-Fächern haben die Kultusminister der Länder eine Regelung zugesagt, die sowohl dem Wunsch der Deutschen Sportkonferenz als auch der Auffassung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages entspricht. Wir sehen nicht ein, weshalb bei dem derzeitigen Sachstand das wiederholt werden soll, was allseits bekannt und auch akzeptiert worden ist.
In Punkt 2 des Änderungsantrages der Opposition wird völlig ignoriert, daß der Punkt 2 des gemeinsamen Ausschußantrages die Interessen der Stiftung Deutsche Sporthilfe bereits hinreichend berücksichtigt.

(Dr. Evers [CDU/CSU] : Das stimmt aber nicht!)

Da die Bundesregierung mit den beteiligten Organisationen ohnehin eine generelle Erörterung über die künftige Herausgabe von Sonderpostwertzeichen mit Zuschlagserlösen führen wird, erscheint es mir wenig sinnvoll, dem Ergebnis vorzugreifen. Unbestritten ist aber auch, daß der Finanzbedarf der Stiftung Deutsche Sporthilfe für 1976 und 1977 auch durch die Zuschlagserlöse der Sportsondermarke 1976 und der im Herbst wieder einsetzenden Fernsehlotterie „Glücksspirale" gedeckt werden kann. Da allein die Erlöse aus der diesjährigen Sportsondermarke wahrscheinlich bei mindestens 8 Millionen DM liegen werden, kann damit gerechnet werden, daß nicht unerhebliche Beträge Rücklagen zugeführt werden können.
Irrig ist in dem Änderungsantrag auch die Feststellung, die Spendenbereitschaft in dem Bereich der Wirtschaft zugunsten der Stiftung Deutsche Sporthilfe sei durch die wirtschaftliche Lage gedämpft



Wende
worden. Ich weiß nicht, ob der Vorsitzende der Stiftung diese Behauptung unwidersprochen quittieren möchte. Letztlich sind die Spenden, von denen hier die Rede ist, ja nicht unbedingt gönnerhaft motiviert, sondern sie sind ja auch steuerlich voll absetzbar.
Eine letzte Bemerkung. Die Kollegen der CDU/ CSU sollten auch bedenken, daß die Gründer der Stiftung Deutsche Sporthilfe einmal mit der Devise angetreten sind, ihre Programme durch Spenden aus Industrie und Wirtschaft

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Der Wirtschaft geht es dank Ihrer verfehlten Politik immer schlechter!)

sowie durch freiwillige Aktionen innerhalb der Bevölkerung zu finanzieren.

(Tillmann [CDU/CSU] : Das ist ja bei der Briefmarke der Fall!)

Ich halte es nicht für gut, wenn dieser Weg immer mehr verlassen wird und die Mittel ganz überwiegend auf direktem oder indirektem Weg aus dem öffentlichen Bereich kommen.
Unsere Bereitschaft, die Stiftung Deutsche Sporthilfe in angemessener Weise zu unterstützen, haben wir im Ausschußantrag ausreichend deutlich gemacht. Deshalb bitten wir, den Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion auf Drucksache 7/4637 abzulehnen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0721900800
Das Wort hat der Abgeordnete Hoffie.

Klaus-Jürgen Hoffie (FDP):
Rede ID: ID0721900900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nur mit einigen wenigen Bemerkungen auf das eingehen, was Herr Dr. Schäuble hier als erster Redner der Opposition erklärt hat. Ich bedaure eigentlich, daß die Opposition hier mit ihrer ersten Darstellung anstelle einer sicher wünschenswerten kritischen Auseinandersetzung einmal mehr nur auf billige Polemik ausgewichen ist.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Die Wahrheit tut immer weh!)

Das gilt besonders für Ihre Bemerkung, Herr Dr. Schäuble, das Feilschen zwischen DSB und BMI sei eine bedauerliche Sache.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Fragen Sie doch einmal! Sie haben doch keine Ahnung!)

Sie wissen sehr genau, daß sich die Beratungen in Wirklichkeit in sehr geordneten Formen und genauso vollzogen haben, wie es der Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuß verlangt. Ganz übersehen haben Sie ja offenbar auch, daß die Planungs- und Realisierungsgespräche das Instrumentarium sind, das den Finanzbedarf der Spitzenverbände so gezielt bedient, wie es kein noch so schöner Sportplan, wie er Ihnen vorschwebt, tun könnte.
Die sehr starken Veränderungen in der Teilnehmerzahl bei Wettkampf- und Lehrgangsmaßnahmen über das laufende Jahr hinweg ist auch Ihnen bekannt. Sie wissen genau, daß man dem mit einer Festschreibung von Förderungsbeträgen im Jahr davor in der Tat nicht gerecht werden kann.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Das wollte kein Mensch!)

Zur Sache, meine Damen und Herren: Die Millionenzahlen im 200 Seiten starken Sportbericht der Bundesregierung sagen allein sicher noch nichts über Geist und Ziel aus, die hinter der Förderung des Sports in der Bundesrepublik Deutschland stehen. Im Vorfeld der Olympischen Spiele 1976 hat der Bundesinnenminister, Herr Professor Maihofer, mit seinen programmatischen Darlegungen die Partnerschaft zwischen Politik, Staat und Sport umrissen. Dies war, wie wir meinen, deshalb so wichtig, weil wir unter diesem Zusammenspiel etwas ganz anderes verstehen als z. B. die DDR, auf deren erfolgreiches Sportsystem wir so gerne schielen und deren in Innsbruck und Montreal zu erwartenden olympischen Medaillen sicherlich wieder genügend Anlaß für eine neue Diskussion über den Sport in unserem Lande geben werden.
Die Sportsysteme in den beiden deutschen Staaten sind nicht vergleichbar, selbst einzelne Maßnahmen nicht untereinander übertragbar, weil dahinter entgegengesetzte politische Grundauffassungen stehen. Bundeskanzler Schmidt hatte absolut recht, als er anläßlich der 25-Jahr-Feier des DSB in der Frankfurter Paulskirche sagte:
Es wäre schlimm, wenn wir im verständlichen Wunsch, uns sportlich nicht unterbuttern zu lassen, unseren Sport auf den Weg einer Ideologie bringen, der uns letztlich von unseren freiheitlich-demokratischen Prinzipien wegführen würde.
Meine Damen und Herren, Politik, Staat und Sport messen das Ergebnis ihrer Partnerschaft nicht allein an Meistern und Medaillen, Siegen und Rekorden des Spitzensports, die ein interessantes und sicherlich auch heiß begehrtes Teilergebnis sind, sie spielen vielmehr mit dem Ziel des Sports für alle Bürger in unserem Lande zusammen, das auf den feinsinnigen Aphorismus von Jean Giraudoux hinausläuft:
Laßt die Greise eines Landes an Euch vorüberziehen, und Ihr werdet sehen, wie es dort um den Sport bestellt ist.
Ein freier Sport dieser Vorstellung kann sich eben nur in einem freiheitlichen Staatswesen entfalten, das die persönliche Initiative seiner Bürger auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens fördert und auf jeglichen staatlichen Dirigismus verzichtet. Diese freiheitlich-rechtsstaatliche Ordnung bietet auch die Grundlage für unsere plurale Sportorganisation, in der sich alle weltanschaulichen Richtungen, alle gesellschaftlichen Schichten, wirtschaftlichen Interessen und beruflichen Rollen entfalten können, sofern sie ihrerseits die vorgegebenen satzungsmäßigen Ordnungen beachten. Im Vergleich zu allen anderen Sportsystemen ist der so gezogene Rahmen für das pluralistische Kräftespiel der denkbar weiteste, der liberalste und sicher auch der humanste.



Hoffie
Die Sportbewegung nimmt ihre politische Aufgabe ernst, jedem auf diesem Feld die gleichen Rechte und Chancen in der Mitbestimmung und in der Mitverantwortung zu geben. In dieser Gesinnung begegnen sich Sport und Staat „als gleichberechtigte Partner; nicht mehr, aber auch nicht weniger" (Genscher). Der Sport selbst beginnt, hierbei ein neues politisches Selbstverständnis zu finden und die alten Komplexe aus einem — angesichts der NS-Vergangenheit und der Nachbarschaft zum sozialistisch ausgerichteten Staatssport — mißverstandenen „unpolitischen Sport" abzuwerfen. „Parteipolitisch neutral, aber politisch handlungsfähig" — so stellt sich der Deutsche Sportbund nach seinem Präsidenten Willi Weyer heute dar.
Der Wiederaufbau dieser Turn- und Sportbewegung gehört mit zu den großen deutschen Nachkriegsleistungen. Sport und Staat dürfen stolz darauf sein. Dabei ist der Sport aus dem nur privaten Vergnügen einiger weniger herausgetreten und zum gesellschaftlichen Anliegen vieler Bürger geworden. Er ist heute alles andere als nebensächlich und gehört mit zu jenen Kräften, mit denen wir unser Leben gestalten.
Mit dem Leistungsdenken drängt auch der Sport stärker nach vorn. Gleichzeitig kommen mit der größeren Freizeit des Menschen in unserer industriellen Gesellschaft aber auch veränderte Anforderungen auf den Sport zu. Wir begrüßen es, wenn sich die Vereine öffnen und auch weiterhin den politischen Willen, freiwillig in gemeinschaftlicher Solidarität zu leben, symbolisieren. Für die Kraft unserer Demokratie ist diese bürgerliche Leistung gar nicht hoch genug anzusetzen.
Der Spielraum in des Wortes ursprünglicher Bedeutung wird zu einem wichtigen Lebensraum, wobei immer deutlicher wird, daß der Sport in seiner Spitze und mächtigen Breite kein einheitliches Phänomen darstellt, sondern sich nach der Art von Bedürfnissen, die von ihm befriedigt werden sollen, differenziert. Gelingt es, die sozialen, biologischen und pädagogischen Funktionen des Sports im Wandel unserer Gesellschaft mit der Organisation des Vereins weiterhin zu verbinden, dann müßte auch das ohne wirklich tiefgreifende Schwierigkeiten überwunden werden können, was gelegentlich heute als die Krise des Sports diagnostiziert wird.
Mit dieser grundsätzlichen Vorbemerkung wird das staatliche Engagement gegenüber dem Sport erklärt, so wie es die FDP in ihren liberalen Leitlinien zur Sportpolitik umrissen hat. Es geht um die weitere Ausgestaltung des Beitrages der 13-Millionen-Bewegung des Sports für eine bessere Lebensqualität und um die Entfaltung seiner Bildungs-, Freizeit-, Erholungs- und Sozialwerte, die — auch angesichts der ehrenamtlichen Leistung von über einer Million freiwilliger Helfer — niemals allein mit staatlicher Förderung, mit Gemeinnützigkeit oder mit Steuerfreibeträgen abgegolten werden können.
Der Anteil von Bund, Ländern und Gemeinden an der bisherigen Entwicklung des Sports wird damit überhaupt nicht geschmälert, sondern die Eigenleistung des Sports wird nur ins richtige Licht gerückt werden, eine Eigenleistung des Sports, ohne die ein demokratisches Staatswesen nicht auskommt, da der Staat eben nicht alles allein machen kann und auch nicht alles allein machen soll.
Ich möchte meine Ausführungen nicht dazu nutzen, die Aufmerksamkeit dieses Hauses und die der Bundesregierung gegenüber dem Sport noch weiter zu verdeutlichen. Das wird heute ohnehin ausgiebig geschehen. Es soll vielmehr der Blick darauf gelenkt werden, um was es uns politisch geht. Dabei muß der Sport allerdings auch von dem Irrtum freigehalten werden, daß er die „preiswerteste Reparaturwerkstatt für verbeulte Arbeitnehmer" ist, wie Jürgen Dieckert dies gesagt hat. Dies wäre zu eng gesehen: Der Sport will mehr für den Menschen, und der Mensch will mehr vorn Sport!
Lassen Sie mich aber dennoch im Sinne des Wortes, daß Gesundheit eben nicht alles ist, aber ohne Gesundheit alles nichts ist, fragen: Was soll aus unserem Leben werden, wenn immer mehr Menschen mit 40 Jahren aus dem Arbeitsprozeß ausscheiden? Was soll aus unserem hart errungenen Wohlstand werden, wenn wir nicht mehr gesund genug sind, um uns an ihm zu erfreuen? Und schließlich: Was soll aus unserer politischen Verantwortung werden, wenn uns das allgemeine Wohlbefinden unserer Bürger als Basis für ihre Wahrnehmungen verlorengeht?
Die Zahlen, meine Damen und Herren, die diese Fragestellungen belegen können, sind bestürzend: Sie wissen, daß durch Bewegungsmangel ausgelöste Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems unsere Volkswirtschaft jährlich mit Folgekosten mit mehr als 10 Milliarden DM belasten. Krankheiten des Kreislaufsystems verursachen hierzulande einen Ausfall von fast 30 Millionen Arbeitstagen. Nur zum Vergleich: Alle Streiks seit 1959 haben zusammen weniger als 20 Millionen Arbeitstage gekostet. Vornehmlich wegen der Folgen des Bewegungsmangels scheiden heute zwei Drittel unserer Arbeiter und Angestellten zehn Jahre früher aus dem Erwerbsleben aus.
Wie lange, so ist zu fragen, wollen wir eigentlich noch mit ansehen, wie der Fortschritt seine Kinder frißt?
„Epidemien gleichen Warntafeln", schrieb vor 125 Jahren der berühmte Arzt und liberale Politiker Rudolf Virchow, „an denen der Staatsmann großen Stils ablesen kann, daß im Entwicklungsgang seines Volkes Störungen aufgetreten sind, die selbst eine sorglose Politik nicht übersehen darf." Diese Warnung Virchows ist heute aktueller denn je. Den Herzinfarktgeschädigten wird inzwischen wohldosierter Sport verordnet. Warum halten wir den Menschen nicht vorher, in Kindergarten und Schule, schon gezielt zu einem lebenslangen sportlichen Training an, das ihm Glück, Freude und persönliche Entfaltung bringt? Bei der Bundeswehr, die sich vorbildlich bemüht, ist es oft schon zu spät.
Für die behinderten Menschen, für ältere Mitbürger kann der Sport Hilfe bei der Rehabilitation und in der Unterstützung therapeutischer Maßnah-



Hoffie
men geben. Der Sport kann einen Beitrag zur Resozialisierung straffällig gewordener Bürger leisten. Die Integration ausländischer Arbeitnehmer in unserer Gesellschaft kann durch den Sport gefördert werden. Dieses sind Dinge, die wir oft gehört haben, deshalb erkennen wir vorbehaltlos alle Hilfestellungen an, die durch den Sport, insbesondere in seinen Vereinen, in diesem sozialen Bereich gegeben werden. Wir unterstützen die im Sportbericht genannten Maßnahmen der Bundesregierung.
Natürlich, meine Damen und Herren, wir leben nicht in einer reglementierten Gesellschaft, in der die Menschen gezwungen sind, ihr Leben im Interesse des Staates zu gestalten. Wir alle sind frei und können denken und handeln, wie wir wollen. Doch wenn wir diese Freiheit behalten wollen, für uns selbst und für die kommenden Generationen, dann müssen wir auch gewillt sein, uns jene körperlichen Kräfte anzueignen, die mit denen des Geistes, des Willens und des Mutes untrennbar verbunden sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0721901000
Herr Abgeordneter Hoffie, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten van Delden?

Klaus-Jürgen Hoffie (FDP):
Rede ID: ID0721901100
Ich möchte jetzt auf Zwischenfragen, so interessant es wäre, aus Zeitgründen nicht eingehen, weil mir die Zeit so knapp vorgegeben ist. Wir werden danach sicher gerne darüber diskutieren.
Wenn wir den Schulsport einmal unter diesem Aspekt betrachten, so erkennen wir, wie wahr der Bundeskanzler gesprochen hat, als er sagte, daß die Lage des Schulsports in unserem Lande „schlechthin unerträglich" ist. Dies mag nur symptomatisch für die gesamte Schulwirklichkeit sein. Aber — so müssen wir fragen — wie lange wollen wir uns damit noch abfinden?
Wir haben gerade kürzlich, meine Damen und Herren, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine angemessene Arbeitszeit und Leistung unserer Jugend geschaffen. In unserem Land gibt es, bis auf wenige Ausnahmen in künstlerischen und sportlichen Bereichen, keine Kinderarbeit mehr. Dagegen haben wir es bis heute nicht erreicht, in der Schule einen Sportunterricht anzubieten, der qualitativ und quantitativ den Erfordernissen unserer heranwachsenden Jugend entspricht. Die FDP sieht die von ihr immer wieder geforderte und in ihren Leitlinien zur liberalen Sportpolitik verankerte tägliche Sportstunde in weite Ferne gerückt. Wir richten hiermit erneut einen eindringlichen Appell an die Länder, in dieser wirklich wichtigen Frage voranzukommen. Die FDP-Fraktion wird dem Bundesminister des Innern jede Unterstützung erteilen, entsprechende Initiativen gegenüber den Kultusministern der Länder zu ergreifen.
Bund, Länder und Gemeinden, meine Damen und Herren, haben insgesamt, wie der Sportbericht ausweist, für die Entwicklung des Sports wichtige Voraussetzungen geschaffen und auch in den letzten Jahren trotz angespannter Finanzlage durchweg mehr öffentliche Mittel für die Sportförderung bereitgestellt. Auch wenn Sie, Herr Dr. Schäuble, Inflationsraten dagegenstellen wollten, sind es unbestritten mehr Mittel. Was angesichts der hochbedeutsamen gesellschaftspolitischen Aufgabe des Sports verhindert werden muß — darin stimmen wir sicher alle überein —, ist der Rückfall auf ein Nullwachstum im Sport.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0721901200
Konzentration des Bundes auf den Spitzensport und Konzentration der Länder und Kommunen auf den Breiten- und Freizeitsport. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, sind, so meine ich, mit Ihren Anregungen für einen Leistungssportplan gar nicht so weit davon entfernt. Sie werden mir zugeben, daß eine sehr frühzeitige und eine sehr starre Festlegung insbesondere der finanziellen Förderung nicht im Interesse der Sportverbände sein kann. Es wäre ein falscher Ehrgeiz, wenn jede der öffentlichen Hände alles machen wollte.
In diesem Sinne ist es zu begrüßen, daß der Bund den Vereinen mit Forschungsaufträgen konzeptionelle Hilfestellung zu geben sucht. Ich weiß nicht, Herr Dr. Schäuble, ob es nicht sehr fragwürdig ist, wenn Sie sagen, mit diesen Forschungsaufträgen könnte der Versuch gemacht werden, die Vereine an die Kandare zu nehmen oder sie zu gängeln.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Haben Sie den Bericht überhaupt gelesen? Was steht denn drin? Sagen Sie es doch, wenn Sie ihn gelesen haben!)

Ich meine, die Forschungsaufträge sind für die Arbeit der Vereine wichtig und geben ihnen konzeptionelle Hilfestellung. Die Vereinsförderung sollte aber ausschließlich Angelegenheit der Länder und Kommunen sein.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Er hat ihn wirklich nicht gelesen!)

Die FDP unterstreicht heute erneut ihre alte und als richtig, weil sinnvoll, erkannte Auffassung vom Subsidiaritätsprinzip, wonach der Staat nur dann hilfreich eingreift, wenn die eigenen Mittel der Sportorganisation nicht ausreichen.
Als der Sport im Jahre 1967 nicht in den Rang einer Gemeinschaftsaufgabe erhoben wurde, war die Deutsche Sportkonferenz drei Jahre später der gemeinschaftliche Versuch, alle wichtigen Fragen der Förderung des Sports zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und den Sportorganisationen zu koordinieren. Alle Beteiligten haben sich davon viel versprochen, die DSK hat aber davon, wie wir beobachten mußten, nur wenig gehalten. Wir brauchen eine koordinierte Sportförderung auf allen Ebenen. Sie ist allerdings mit dem ständigen Verweis auf die Kompetenzen nicht zu erreichen. Um so mehr sollte die Struktur der DSK noch einmal überdacht werden, damit wir mit der Koordination der Sportförderung weiter vorankommen.



Hoffie
Die im Sportbericht der Bundesregierung summierten Millionen für den Spitzensport sind imponierend. Der Bundesinnenminister hat eine überzeugende Leistungsbilanz vorgelegt und einen ermutigenden Ausblick auf das weitere sportpolitische Arbeitsprogramm gegeben, das von der FDP-Fraktion voll unterstützt wird.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle noch einige notwendige Worte zur Leistung im Sport und dem sozialen Status des Spitzensportlers sagen: Keine Frage, es muß Flagge gezeigt werden! Die Leistung gehört nun einmal zu den Grundelementen des Sports. Ohne Leistung gibt es keinen Sport.
Uns geht es um die absolute Höchstleistung einiger weniger ebenso wie um die persönliche Bestleistung möglichst vieler Menschen. Je mehr wir im übrigen über Leben und Leistung nachdenken, meine Damen und Herren, desto eher kommen wir für den Sport immer wieder auf die einfache Formel unseres ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss: „Es gibt keinen kapitalistischen Klimmzug und keine sozialistische Bauchwelle — man kann es, oder man kann es nicht!" Die Leistung im Sport bedarf keiner besonderen Philosophie. Man kann nicht eindringlich genug davor warnen, zu glauben, daß die Aufgabe des Leistungsprinzips im Sport ohne Einfluß auf andere gesellschaftliche Bereiche bleiben würde.
Die Stiftung Deutsche Sporthilfe spielt an der Nahtstelle zwischen Spitzensport und Gesellschaft eine wichtige Rolle und verdient alle staatlichen Hilfen für die Selbsthilfe, z. B. durch die Sportbriefmarke 1976, deren Zuschlagserlös in voller Höhe dem Sport zufließt, und natürlich auch durch die Fernsehlotterie „Glücksspirale". Für beides haben sich insbesondere meine Parteifreunde Werner Maihofer und Wolfgang Mischnick tatkräftig und mit Erfolg eingesetzt. Natürlich, meine Damen und Herren von der Opposition, ist es sehr sportlich, wenn die CDU/CSU in ihrem Änderungsantrag zu unserer gemeinsamen Entschließung

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Sie haben wirklich keine Ahnung!)

nunmehr die jährliche Ausgabe einer Sondermarke fordert. Ob dieses jedoch in die Realität umgesetzt werden kann, werden wir gemeinsam zu prüfen haben, Herr Dr. Schäuble.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Sie haben gar nicht zugehört, weder gelesen noch gehört!)

Was die „Glücksspirale" angeht, bedauern wir, daß sie durch die Vorbehalte der ARD und des ZDF wieder in Schwierigkeiten gekommen zu sein scheint. Die Rundfunkanstalten sollten sich verpflichtet fühlen, meine Damen und Herren, gerade weil sie einen ganz wesentlichen Teil ihres attraktiven Programms mit dem Sport bestreiten, alles zu tun, um den Erfolg der „Glücksspirale" sicherzustellen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, die moderne Gesellschaft erwartet heute von ihren Spitzensportlern, daß sie sich jederzeit zur Verfügung halten. Sie identifiziert sich mit ihnen und verleiht ihnen ein
ungewöhnliches Maß an Prestige. Unsere Gesellschaft handelt aber verantwortunglos, wenn sie ihre Spitzensportler in dem heute üblichen Maß in Anspruch nimmt, von ihnen verlangt, daß sie der Jugend mit gutem Beispiel vorangehen, asketisch leben und Opfer vieler Art bringen, die Lösung der aufgeworfenen sozialen Probleme in Schule und Beruf mit dem Numerus clausus und verlorenen Semestern dagegen dem einzelnen selbst überläßt. Hier bleibt noch viel zu tun.
Man kann diese Debatte nicht ohne einen Blick auf die modernen Olympischen Spiele schließen, die mit denen der alten Griechen nichts mehr zu tun haben, auch wenn immer wieder an sie anzuknüpfen versucht wird. Es sind die Spiele unserer Zeit, so gut und so schlecht wie die Welt, in der wir leben.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Jedenfalls besser als Ihre Rede!)

Den Griechen — kein Zweifel — haben die Spiele Frieden gebracht, ihren Frieden. Unsere Spiele können nur die Hoffnung auf Frieden bestärken, selbst Frieden zu stiften, vermögen sie nicht.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Überhaupt nicht zum Thema!)

Das hat der Anschlag der palästinensischen Terroristen auf die bis dahin heiteren Spiele von München am 5. September 1972 weltweit vorgeführt.
Nicht erst seit diesem Tag sind die Olympischen Spiele von Grund auf politisch. Mit ihren Prinzipien setzen sie nämlich die politische Aufgabe der Menschen, Völker und Staaten ins rechte Licht. Nicht der Wettkampf oder gar der Sieg sind die Grundlage der Spiele, sondern der Friede, der erst Sieg und Niederlage vereint und versöhnt: Weil sie beide zum Frieden, dieser höchsten politischen Leistung der Menschen, beigetragen haben, kann der Sieger sich freuen, braucht der Verlierer sich nicht zu schämen.
Dies alles steht nicht mehr im Sportbericht der Bundesregierung, meine Damen und Herren, und es läßt sich auch nicht in Prozentzahlen staatlicher Sportförderung ausdrücken, so daß man daraus ableiten könnte, wie abhängig oder unabhängig der Sport in unserem Lande doch sei. Dies alles hat eigentlich gar nichts mit Zahlen zu tun, sondern nur damit, wie wir es mit unserem Demokratieverständnis halten. Dennoch scheint es mir wichtig zu sein, daß dies in dieser Stunde ausgesprochen wird, damit die politische Linie aufgezeigt wird, auf der wir angetreten sind. Die Entscheidungen in diesem Hohen Hause und in den beteiligten Bundesministerien werden schneller und werden sicherer fallen, wenn alle wissen, was hinter den Zahlen steht: ein großes Programm bürgerlicher Selbsthilfe nämlich, dessen freie und freiwillige Leistung ungezählter stiller Helfer die subsidiäre staatliche Förderung zum Wohle des einzelnen und der Gesellschaft vervielfacht, wie wir es sonst kaum noch kennen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0721901300
Das Wort hat Herr Abgeordneter Spilker.




Dr. Karl-Heinz Spilker (CSU):
Rede ID: ID0721901400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man einmal den Dritten Sportbericht der Bundesregierung betrachtet, ihn einmal durchblättert und sich sein ausführliches Inhaltsverzeichnis ansieht, dann müßten eigentlich alle Interessierten aus dem Bereich des Sports, der Politik und von den Regierungsparteien verstehen, warum die Opposition bereits vor Jahren, nämlich schon in der letzten Legislaturperiode, einen Bundessportplan beantragt und vorgelegt hat. Das tat sie nicht, Herr Minister, wie Sie in der Sportdebatte des Bundestages am 4. November 1974 meinten, um den Sport zu verplanen oder gar mehr Bürokratie in den Sport eindringen zu lassen — das liegt uns fern —, sondern um den Sport und seine Verbände mit ihren mehr als 40 000 Vereinen freier und unabhängiger zu machen. Es entspricht nicht der Politik der CDU/CSU-Fraktion, nach mehr Staat zu rufen; im Gegenteil! Das gilt auch für den Deutschen Sportbund angesichts seiner nach unserer Auffassung noch zu starken Abhängigkeit von der Bundesregierung, wie der Präsident des Deutschen Sportbundes, Willy Weyer, vor nicht allzu langer Zeit einmal kritisch bemerkte.
Unser Bundessportplan, meine Damen und Herren, sollte mehr Überblick verschaffen, mehr Gewißheit für den Sport bringen und endlich einmal den Wirrwarr von Zuständigkeiten beenden, der für den Außenstehenden, für den Sportler, für die Vereine kaum noch zu durchschauen ist. Wenn wir nach dem Durchblättern des Sportberichts — des „vorolympischen" Sportberichts — dazu übergehen, ihn zu lesen und seinen Inhalt zu studieren, werden wir daran gleich erinnert. Über die Zuständigkeiten heißt es dort:
Innerhalb der Bundesregierung ist der Bundesminister des Innern für alle Angelegenheiten des Sports zuständig, soweit nicht ressortakzessorische Sonderzuständigkeiten anderer Minister bestehen.
Das ist eigentlich nicht die Sprache des Sports, meine Damen und Herren. Dieser Satz über Zuständigkeiten bedarf keines weiteren Kommentars.
In der heutigen Debatte darf ich für unsere gesamte Fraktion noch einmal betonen, daß es bei unserer alten, Ihnen bekannten Forderung nach möglichst großer Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Sports bleibt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn wir weniger Staat fordern, meine Damen und Herren, mögen Sie ruhig wieder einmal einen Blick auf die Sportförderung in Rheinland-Pfalz oder im Freistaat Bayern werfen. Dort läßt der Staat dem Bayerischen Landessportverband bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel größtmögliche Freiheit. Das ist nach unserer Auffassung ein vorbildliches Modell für Sportförderung,

(Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr gut! — Beifall bei der CDU/CSU)

mit dem der Bayerische Landessportverband mit seinen vielen tausend Vereinen äußerst zufrieden ist.
Sie werden mir zugeben müssen, daß eine solche Praxis nicht mehr, sondern gewiß weniger Staat bedeutet. Und Sie, Herr Minister, werden mir auch als Jurist bestätigen, daß es sich hier nicht um Verplanung oder gar um Verstaatlichung des Sports handelt.
In der kurzen Zeit, die mir zur Verfügung steht, darf ich noch einen ganz anderen Gedankengang vortragen, der mir wichtig erscheint. In dem Sportbericht der Bundesregierung wird auf mehreren Seiten von der Sportförderung in den Entwicklungsländern gesprochen, die wir im Grundsatz ebenfalls begrüßen. Für den innerdeutschen Sportverkehr haben Sie dagegen nur eine knappe Seite übrig, und ich muß Ihnen hier ausdrücklich bestätigen, daß Sie hier auch nichts zu bieten haben. Herr Kollege Dr. Müller-Emmert erklärte in diesem Zusammenhang in der bereits erwähnten 131. Sitzung des Deutschen Bundestages, für die Deutschland- und Ostpolitik der Bundesregierung seien ganz fraglos Vorbehalte abgebaut und neue Beziehungen eingeleitet und entwickelt worden. Ob er das wohl noch glaubt, meine Damen und Herren? Ob er heute noch zu seinen damaligen Ausführungen steht, nach denen die Zugehörigkeit des Westberliner Sports zu den Sportorganisationen der Bundesrepublik Deutschland für die Sozialdemokraten eine Selbstverständlichkeit ist?
Wir können hier ganz aktuell werden und feststellen, daß es durch eine Vereinbarung zwischen dem Deutschen Sportbund und dem Deutschen Turn- und Sportbund der DDR tatsächlich „gelungen" ist, für 1976 sage und schreibe 62 Wettkampftermine festzulegen.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Das ist der Erfolg der Ostpolitik!)

Davon sind allerdings 44 internationale Veranstaltungen mit multilateraler Beteiligung.
Wie steht es nun mit West-Berlin und seinen Bindungen zum Bund? Wir kennen doch die Versuche der Sowjetunion, diese auszuhöhlen. Uns ist auch die Forderung der Sowjetunion bekannt, zu nichtstaatlichen Veranstaltungen in Berlin nicht nur von der veranstaltenden Organisation — wie das sonst üblich ist —, sondern darüber hinaus vom Berliner Senat eingeladen zu werden.
Das, meine Damen und Herren, ist ein weiterer Schritt der Sowjetunion — und zwar nach Abschluß des Viermächteabkommens —, die Bindung zwischen West-Berlin und dem Bund neu zu interpretieren und eine Besserung zugunsten der Sowjetunion zu erreichen.
Sie werden vielleicht fragen, was das mit dem Sport zu tun hat. Sehr viel! Oder stimmt es etwa nicht, meine Damen und Herren, daß sich die Sowjetunion anläßlich der Vorbereitungen zu den im März dieses Jahres in Berlin stattfindenden Sprintweltmeisterschaften im Eisschnellauf wiederum so verhalten hat? Was ist das — um konkret zu sein — für ein Theater mit der Einladung der Sowjetunion zu diesen Meisterschaften? Warum verlangt sie eine besondere Einladung des Senats, nachdem wir uns



Spilker
hier im privaten, im sportlichen, aber ganz gewiß nicht im staatlichen Bereich befinden?

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, die Sowjetunion versucht seit langem, entgegen dem Viermächteabkommen auch für Veranstaltungen nichtstaatlicher Organisationen in West-Berlin eine Einladungspraxis durchzusetzen, die eine Trennung West-Berlins vom Bund dokumentieren soll. Wenn Regierungssprecher Grünewald von einer zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Sowjetunion entwikkelten neuen Einladungsformel für nichtstaatliche Veranstaltungen spricht, durch die es der Sowjetunion ermöglicht werden soll, in solchen Fällen Vertreter nach West-Berlin zu schicken, so müssen wir das wohl glauben, auch wenn diese Äußerungen im Widerspruch zur Äußerung von Staatsminister Moersch in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 15. Januar dieses Jahres stehen.
Wir wissen, daß über eine solche Formel bereits seit Jahren verhandelt und gesprochen wurde, und, meine Damen und Herren, Sie raten sicher nicht falsch, wenn Sie hier an den damaligen Sonderminister Bahr denken, der bei solchen Verhandlungen, die wir nicht kannten, Spezialist war. Es handelt sich im übrigen um eine Formel, die vom Deutschen Sportbund nicht anerkannt worden ist, um eine Formei, die es der Sowjetunion im Augenblick wieder ratsam und politisch aussichtsreich erscheinen läßt, neue Forderungen zu stellen, wie jetzt auch bei den Sprintweltmeisterschaften in Berlin, von denen ich eben sprach, bei denen ebenfalls eine zusätzliche Einladung des Berliner Senats gefordert wird.
Fast wäre es ihr gelungen, ihr Ziel zu erreichen, oder, wie eine bekannte deutsche Zeitung neulich schrieb, fast hätte der Kreml den Berliner Senat aufs Eis gelockt, den Senat, von dem Staatsminister Moersch in der Fragestunde, die ich eben erwähnte, sagte, er stehe in dieser Frage im ständigen Kontakt mit der Bundesregierung.
Warum, meine Damen und Herren, erwähne ich dies alles? Vor Jahren hat es zwischen dem westlichen und dem östlichen Teil Deutschlands Sportveranstaltungen in einem Ausmaß gegeben, von dem man heute nur noch träumen kann. Das verschlechterte sich zwar — daran kann es keinen Zweifel geben —, ist aber nach dem Viermächteabkommen und nach den Verträgen von Moskau und Warschau gewiß nicht besser geworden. Die wenigen Sportveranstaltungen im innerdeutschen Verkehr, die zwischen den Spitzenorganisationen für ein ganzes Jahr verabredet werden müssen, erfordern gewiß einen — ich würde fast sagen — bombastischen Aufwand. Wo gibt es das eigentlich in der freiheitlichen Welt, wo gibt es das bei vernünftigen Menschen? Ist das der Erfolg Ihrer Außenpolitik, Herr Minister? Ist es der Erfolg der Deutschlandpolitik dieser Bundesregierung? Ist das vielleicht sogar die Freizügigkeit, von der man bei der KSZE immer wieder gesprochen hat? Hier — das möchte ich doch noch einmal mit Nachdruck betonen dürfen — ist die Politik der Bundesregierung genauso erfolglos geblieben wie auf anderen Gebieten.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0721901500
Sicherlich soll der Sport zur Verständigung zwischen Völkern und Menschen das Seine beitragen, weil er dafür besonders geeignet ist. In den innerdeutschen Beziehungen wird jedoch dieser Sport von der anderen Seite politisch mißbraucht. Er wird mißbraucht, um die internationale Position der Sowjetunion, der DDR oder gar des Ostblocks zu verbessern.

(Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU]: Leider wahr!)

Die Deutschlandpolitik und die Ostpolitik dieser Bundesregierung waren — wie wir sehen — nicht in der Lage, das zu verhindern. Dies, meine Damen und Herren, steht nicht in dem Sportbericht dieser Bundesregierung, über den wir heute debattieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0721901600
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Schmitt-Vockenhausen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0721901700
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was hier von der Opposition gesagt wird, hat die berühmten zwei Gesichter: Gestern ist alles verneint worden; heute sagt Herr Kollege Spilker — was ja auch gestern anklang —, man könne ohnehin nicht mit der anderen Seite reden, und er beklagt dann, daß die Bundesregierung nicht mehr erreicht habe.
Meine Damen und Herren, in Wirklichkeit —das wissen Sie genau, Herr Kollege — ist auf den vielfältigsten Gebieten sehr, sehr viel geschehen und erreicht worden.

(Zuruf des Abg. Dr. Kraske [CDU/CSU])

— Herr Kollege Kraske, wir sind uns doch alle einig: Sinn und Ziel aller Sport- und Jugendbeziehungen muß es sein, daß sie sich unabhängig vom Staat vollziehen. Wir wissen aber, das geht im innerdeutschen Bereich, in der Dritten Welt und in vielen anderen Teilen der Welt nicht ohne Hilfe und Unterstützung des Staates, des Bundes und auch der auswärtigen Vertretungen. Diese Hilfe haben wir geleistet, und sie hat auf vielen Gebieten zu hervorragenden Verbesserungen und besseren Voraussetzungen geführt. Ich will noch einmal zum innerdeutschen Sportverkehr auf das Protokoll des Deutschen Sportbundes vom 8. Mai als Grundlage verweisen. Es ist uns gelungen, die Sportorganisationen von West-Berlin in die innerdeutschen Beziehungen voll einzubeziehen. Das ist der entscheidende Punkt.
Es geht um die zahlenmäßige Ausweitung und einen möglichst unbürokratischen Abschluß künftiger Begegnungen auf Vereins- und Verbandsebene. Die Entwicklungen hat Herr Kollege Spilker noch einmal in die Erinnerung zurückgerufen. Von 19 Begegnungen im Jahre 1970 sind wir immerhin 1975/76 auf 62 gekommen. Ich kann nur sagen: Wir



Dr. Schmitt-Vockenhausen
müssen diese Möglichkeiten ausnutzen und auch die Organisationshilfen der Gemeinden in Anspruch nehmen. Vielleicht ergibt sich auch hier ein Schritt auf dem Wege zu kommunalpolitischen Kontakten.
Die SPD hat in ihrer Deutschlandpolitik den Sport- und Jugendbeziehungen in diesem Sinne stets einen hohen politisch-humanitären Rang zuerkannt. Sie haben das anders gesehen. Ich darf nur daran erinnern, mit welchen Geschossen Sie damals gegen die sportpolitischen Leitsätze von 1964 vorgegangen sind, mit denen wir damals aufgefordert haben, die 1961 unterbrochenen Sportbeziehungen wiederaufzunehmen. Sie wollten das gar nicht. Heute sind Sie auch da wieder in der Nachhut.
Meine Damen und Herren, Herbert Wehner hat das kürzlich noch einmal verdeutlicht, indem er erklärte:
Auch von den DDR-Verantwortlichen muß erwartet werden, daß sie die eingegangenen Verpflichtungen zum Nutzen der Sportler in beiden deutschen Staaten ohne Klimmzüge und vollinhaltlich erfüllen. Dies bedeutet zugleich, daß die positiven Ergebnisse politischer Vereinbarungen ebenfalls Auswirkungen auf die Ausweitung der Sport- und Jugendbeziehungen im innerdeutschen Bereich haben müssen. Die SPD wird wie bisher als helfende und beratende Kraft zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, wir sollten — nicht, wie das gestern geschehen ist — dazu beitragen, daß die zusätzlichen Möglichkeiten aus den Schlußdokumenten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa für die jungen Mitbürger in allen Ländern genutzt werden können. Es wird in zwei Jahren mit unsere Aufgabe sein, hier einmal Bilanz zu ziehen.
Meine Damen und Herren, ich habe das Gefühl, Sie melden sich immer nur dann zu Wort, wenn es irgendwo im Getriebe knirscht, statt dazu beizutragen, daß wir die Reibungsflächen vermeiden oder beseitigen. Bei Ihrer Kritik sollten Sie auch nicht übersehen, daß wir ohnehin fast 7 Millionen Kontakte haben, wie das gestern deutlich gemacht worden ist. Es sind viele Millionen junger Menschen, die von diesen Kontakten Gebrauch machen. Sie sind nun einmal in diesen innerdeutschen Beziehungen kein wegweisender und vertrauenswürdiger Partner, der Beziehungen ankurbelt, sondern Sie befinden sich in diesen Fragen in der Nachhut.
Unser sportpolitischer Beistand gehört aber vor allem den Vereinen und Verbänden in Berlin. Sie kennen das. Das ist hier auch deutlich gemacht worden und steht klar im Bericht der Bundesregierung. Wir haben dem vom Deutschen Sportbund geäußerten Wunsch entsprochen, die Errichtung einer Führungs- und Verwaltungsschule für den Deutschen Sportbund in Berlin zu fördern. Bei diesem Vertrauensbeweis bleibt es. Trotz aller Sparmaßnahmen ist der Anteil des Bundes inzwischen auf 2,7 bis 2,8 Millionen DM erhöht worden.
Meine Damen und Herren, daß Herr Wohlrabe hier natürlich versucht, die zweifelsfreie Bereitschaft der Bundesregierung in Frage zu stellen, ist
ein Teil seiner täglichen Strategie, in die Zeilen der Presse zu kommen. Es wertet aber unsere Bemühungen für Berlin nicht ab. Die sich abzeichnende Entwicklung zur Ausrichtung der EisschnellaufWeltmeisterschaft in Berlin zeigt erneut, daß es den selbstverständlichen Bindungen und der Zusammengehörigkeit der Menschen in Berlin und im Bundesgebiet wenig dienlich ist, auf jede TASS-Zeile oder Ostberliner Stimme aufgeregt zu reagieren und die Aufgeregtheiten auch noch durch eigene Beiträge anzureichern.
Meine Damen und Herren, noch niemals sind so viele internationale Sportveranstaltungen auch unter Beteiligung der DDR und osteuropäischer Länder in Berlin vor sich gegangen und wird es noch geben wie zwischen 1974 und 1978, von der Fußballweltmeisterschaft bis zu den Schwimm-Weitmeisterschaften des Jahres 1978.
Bei unseren Bemühungen gilt auch hier, das Zusammenleben mit den Völkern in Ost- und Südosteuropa durch Sport- und Jugendbeziehungen zu unterstützen. Sie wissen, daß wir bei der Normalisierung dieser Beziehungen immer wieder bei den Kulturabkommen den Sport und die Sportverbindungen einbezogen haben, um eine Verbesserung dieser Beziehungen zu erreichen.
Zur Erleichterung der Begegnung von Sportlern und Mannschaften sowie sportwissenschaftlichen und sportfachlichen Delegationen standen dem Auswärtigem Amt zahlreiche Mittel zur Verfügung. Ich darf nur sagen: mit der Steigerung von 22 auf rund 100 Begegnungen wird die Entwicklung deutlich.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0721901800
Herr Kollege Dr. Schmitt-Vockenhausen, die für Sie gemeldete Zeit ist schon abgelaufen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0721901900
Herr Präsident, ich weiß es.

(Heiterkeit)

Ich darf hier noch einmal sagen: Nehmen Sie den Sportbericht der Bundesregierung über die Verbindung zur Dritten Welt noch einmal vor, und nehmen Sie insbesondere die Erfolge in den Beziehungen zur Dritten Welt vor, um zu sehen, was die Bundesrepublik geleistet hat. Dieser Rechenschaftsbericht zeigt eindeutig: Wir haben unseren Beitrag geleistet und werden ihn in diesem Sinne auch in der Zukunft für den Sport und die Verbindung zur Welt leisten.

(Beifall bei der SPD und FDP)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0721902000
Das Wort hat Herr Abgeordneter Mischnick.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Herr Evers hatte sich gemeldet!)

— Verzeihung, jetzt ist Herr Mischnick dran. Er wird etwa fünf Minuten sprechen. Danach folgt zum Abschluß die Opposition; ihr stehen 20 Minuten zur Verfügung.

Wolfgang Mischnick (FDP):
Rede ID: ID0721902100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn auch die Sport-



Mischnick
sprecher unter den Fraktionen zu einer anderen Lösung gekommen waren, so bin ich selbstverständlich gern bereit, jetzt die wenigen Minuten in Anspruch zu nehmen.
Herr Kollege Schäuble, Sie haben von dem Tauziehen um die Glücksspirale gesprochen. Wir bedauern das alle; wir sind gemeinsam dieser Meinung. Nur darf ich darauf hinweisen, daß es in den Gremien der Rundfunkanstalten der ARD wie beim ZDF Vertreter aller politischen Richtungen gibt. Vielleicht wäre es eine gute Aufgabe, auch in diesen Gremien darauf hinzuweisen, daß es unser gemeinsamer Wille ist, daß diese Glücksspirale möglichst schnell über die Bühne geht. Hier sollte man nicht nur die Forderung aufstellen, sondern überall da, wo man die Möglichkeit hat, Einfluß zu nehmen, diesen nutzen. Wenn sich die Herren Intendanten dagegen wehren, wär es vielleicht gut, darauf aufmerksam zu machen, welche gesamtpolitische Bedeutung wir der Glücksspirale beimessen.
Mit Recht ist darauf hingewiesen worden, daß die Frage der Sportbriefmarke lange Diskussionen ausgelöst hat. Wir sind zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen. Wenn Sie allerdings heute in einem Antrag für die Jahre 1977 ff. schon die Entscheidung fällen wollen, so bin ich nicht der Meinung, daß das diesem Unterfangen nützlich ist. Denn Sie wissen genauso wie wir, daß zur Zeit Gespräche im Gange sind, um für die nächsten Jahre die verschiedenen Zuschlagsmarken — Jugendmarke, Wohlfahrtsmarke, Sportmarke — miteinander in Einklang zu bringen, um zu vermeiden, daß jährlich eine Auseinandersetzung geführt wird. Ich würde es deshalb nicht für richtig halten, diese Bemühungen in diesem Augenblick durch einen Beschluß zu stören. Wir wissen ganz genau, wie groß der Widerstand gegen die Sportmarke von verschiedenen Seiten gewesen ist. Ich möchte nicht, daß dieser Widerstand erneut provoziert wird, bevor diese Gespräche geführt worden sind. Sie können sicher sein, daß wir Freien Demokraten alle Bemühungen unterstützen werden, auch in den nächsten Jahren eine solche Sportmarke zu ermöglichen.
Es ist von Ihnen, Herr Kollege Schäuble, und vom Kollegen Spilker davon gesprochen worden, daß in der Frage des Berichtes der Bundesregierung nicht alle Punkte erwähnt sind. Natürlich ist das nicht möglich, aber auf eines darf ich doch hinweisen. Sie, Herr Kollege Schäuble, wissen ganz genau — und ich bin sicher, daß Sie das genauso sehen wie wir —, daß wir bespielsweise bei den Bemühungen um Spendenbescheinigungen für die Sportverbände oder bei den Bemühungen, die für die Abgabenordnung beste Lösung zu finden, hier eine gemeinsame Basis haben. Wenn aber die Landesfinanzminister anderer Auffassung sind als der Bundesfinanzminister oder wenn Bundes- und Landesfinanzminister gemeinsam anderer Auffassung sind

(Dr. Schäuble [CDU/CSU]: So ist es! Bei der Abgabenordnung hatten wir eine gemeinsame Basis! Diese haben Sie verlassen!)

— ich habe hier alles erwähnt, keine Sorge! —, dann
ist das eine Frage, die wir nicht nur im Bundestag,
sondern auch über die Landtage behandeln müssen. Denn Sie wissen ja, daß wir keine Bundesfinanzverwaltung haben und hier demzufolge auch die Landesfinanzverwaltungen einzuschalten sind, also auf beiden Ebenen die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Herr Kollege Spilker hat die innerdeutschen Sportbeziehungen angesprochen; Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen hat auch einiges dazu gesagt. Folgendes darf aber auch nicht unerwähnt bleiben: Natürlich sind 62 Sportbegegnungen, die ausgemacht sind, nicht das, was wir uns vorstellen. Aber wir erwarten, daß die Sportbegegnungen, die ausgemacht wurden, auch von der Seite des Deutschen Sportbundes bzw. seiner Verbände und Vereine voll wahrgenommen werden und nicht ausfallen, weil man plötzlich auf unserer Seite Bedenken bekommen hat oder andere Überlegungen anstellt; denn dadurch geben wir der anderen Seite einen Vorwand, zu sagen, es werden gar nicht so viele Begegnungen gebraucht.
Ich möchte nur noch eine Bemerkung machen, da mir nur fünf Minuten zur Verfügung stehen. Es ist darauf hingewiesen worden, daß Sport und Politik in einem positiven Wechselverhältnis stehen sollen und müssen. Natürlich wird man vom Staat in bezug auf den Sport immer mehr verlangen, als der Staat zu geben in der Lage ist. Selbstverständlich werden wir uns bemühen, dies zu verbessern. Ich bin der Meinung, daß ein vertiefter Dialog zwischen Sport und Politik günstig für beide Seiten ist.
Sorgen wir allerdings sowohl dafür, daß die richtige Würdigung des Einsatzes der Politik für den Sport erfolgt, als auch dafür, daß umgekehrt nicht der Fehler gemacht wird, nun zu glauben, daß der Sport ein besonders günstiges Wahlkampfthema sei. Wir sollten hier die alte Grundlage beibehalten, nämlich den Sport als eine gemeinsame Sache wahrzunehmen, zwar unterschiedlich in der Beurteilung dieses oder jenes Details, aber wir sollten den Sport nicht als ein besonders geeignetes Mittel für den Wahlkampf ansehen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0721902200
Die nächste Wortmeldung kommt von dem Herrn Abgeordneten Dr. Evers.

Dr. Hans Evers (CDU):
Rede ID: ID0721902300
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sportbericht der Bundesregierung ist eine Fleißarbeit, die wir als solche anerkennen. Wir sprechen diese Anerkennung aus, auch wenn wir in dem Sportbericht die politische Aussage als eine zukunftsbezogene Richtlinie über das, was die langfristigen Zielsetzungen der Bundesregierung sind, gern deutlicher artikuliert gesehen hätten.
Wir sprechen dem Bundesminister des Innern auch die Anerkennung für sein persönliches Engagement für die Sportförderung aus, genauso wie den Beamten des Bundesministeriums des Innern.



Dr. Evers
Wir stellen fest, Herr Minister Maihofer, daß die Sportförderungsmittel im Bundeshaushalt trotz der Haushaltslage auf 234 Millionen DM in diesem Jahr gestiegen sind nach 229 und 219 Millionen DM in den Vorjahren. Das heißt, das, was der Bund für die Sportförderung 1976 zu tun beabsichtigt, nähert sich jetzt der Grenze von 250 Millionen DM, die schon seit einigen Jahren als die Aufwendungen des Bundes auf diesem Gebiet im Gespräch sind.
Dies anzuerkennen heißt allerdings nicht, daß 234 Millionen DM bei einem Etatvolumen von 168 Milliarden DM mehr sind als ganze 0,14 % der Gesamtausgaben des Bundes. Wenn wir für diesen Anteil der Sportförderungsmittel den Vergleich mit den Ausgaben im Vorjahr und im Jahre 1974 ziehen, stellen wir fest, daß ein Rückgang dieses prozentualen Anteils von 0,16 über 0,15 auf 0,14 % in diesem Jahr zu verzeichnen ist. Das bedeutet einen relativen Rückgang um 13 % in zwei Jahren.
Trotzdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, ruft die Opposition angesichts der Haushaltslage des Bundes heute nicht nach mehr finanziellen Mitteln für den Sport. Wir sprechen Sie nicht von der Verantwortung für diese Entwicklung der Haushaltslage frei, aber wir werfen angesichts der weitgehenden Lähmung der öffentlichen Haushalte die Frage auf, welche anderen Wege wir bei dieser Situation verstärkt beschreiten müssen, um für den Sport das zu tun, was notwendig ist.
Und wir verbinden damit eine weitere Frage, meine Damen und Herren: Helfen wir denn dem Sport mit immer höheren staalichen Finanzzuweisungen eigentlich so, wie wir alle es möchten? Wäre es nicht besser, Herr Bundesminister Maihofer, daß wir gemeinsam unsere Anstrengungen verstärkten, an Stelle der nicht verfügbaren finanziellen Mittel die eigenen Bemühungen des Sportes zu unterstützen, sich aus eigener Kraft zu helfen? Wir von der CDU/CSU glauben, daß wir die Unabhängigkeit des Sports in höherem Maße fördern, wenn wir alle Möglichkeiten des Staates nützen, den Sport durch administrative Hilfestellungen in die Lage zu versetzen, sich mit den Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen, aus eigener Kraft selbst zu helfen.

(Beifall bei der CDU/CSU) Wir meinen, daß hier viel zu tun ist.

Ich darf in diesem Zusammenhang an die hier schon mehrfach zitierte Sportbriefmarke erinnern, deren Verkauf noch in allerletzter Minute für das Jahr 1976 beschlossen werden konnte. Aber ich stehe nicht an, zu sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das Tauziehen, das Hin und Her und das Hickhack um diese Sportbriefmarke waren ein beschämender Vorgang,

(Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

weil die Bundesregierung hier trotz einstimmiger Beschlüsse der Deutschen Sportkonferenz und trotz eines einstimmigen Beschlusses des Sportausschusses des Deutschen Bundestages nicht in der Lage gewesen ist, rechtzeitig dafür zu sorgen, daß die notwendige Hilfestellung gegeben worden ist, damit sich die Deutsche Sporthilfe die erforderlichen Finanzierungsmittel nicht aus öffentlichen Mitteln beschaffen muß, sondern dies aus privaten Mitteln tun kann.
Ich glaube auch nicht, Herr Kollege Mischnick, daß wir heute dieses Faktum der Sportbriefmarke 1976 mit vier Postwertzeichen mit Zuschlag ohne die entsprechende Beschlußfassung auch im Sportausschuß des Deutschen Bundestages hätten.

(Zustimmung des Abg. Mischnick [FDP])

— Wenn Sie mir hierin freundlicherweise zustimmen, dann möchte ich sagen: Genau in diese Richtung zielt auch der Antrag, den wir heute hier einzubringen haben und bei dem wir Sie um Ihre Zustimmung bitten.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0721902400
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Mischnick? — Bitte schön!

Wolfgang Mischnick (FDP):
Rede ID: ID0721902500
Herr Kollege Evers, darf ich Sie aber auch daran erinnern, daß ein anderer Ausschuß dieses Hauses genauso einstimmig einen anderen Beschluß gefaßt hatte und daß ich mit meinem Hinweis vermeiden wollte, daß wir in eine Gegenüberstellung zweier Ausschüsse dieses Hauses kommen und damit das Ganze gefährden.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Wir haben einen klaren, einstimmigen Fraktionsantrag!)


Dr. Hans Evers (CDU):
Rede ID: ID0721902600
Die Sache, um die es geht, Herr Kollege Mischnick — und das ist das Entscheidende —, ist die langfristige Konsolidierung der Deutschen Sporthilfe aus eigener Kraft mit der Hilfe des Bundes.

(Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Das ist das Ziel unseres Antrages, wie wir ihn auf Drucksache 7/4637 formuliert haben. Diesem Antrag sollten Sie zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich glaube, meine Damen und Herren, wir müssen auch alle miteinander dafür sorgen, daß die Bundesregierung die Deutsche Sporthilfe endlich von den Ausgaben entlastet, die die Deutsche Sporthilfe übernimmt, obwohl die Zuständigkeit des Bundes für diese Ausgaben ganz eindeutig gegeben ist, Herr Bundesminister Maihofer. Wir haben dies in einer Kleinen Anfrage an Sie sehr präzisiert. Ich weise darauf hin, daß die Deutsche Sporthilfe in den letzten Jahren 800 000 DM pro Jahr aus eigenen Mitteln finanziert hat, die von Ihnen zu finanzieren gewesen wären. Hier liegt der Bereich, in dem Sie durch Übernahme dieser in die Zuständigkeit des Bundes fallenden Aufgaben dafür sorgen sollten, daß die Kraft der Sporthilfe zur Selbsthilfe nicht weiter beeinträchtigt, sondern verstärkt wird.
Zwar wird die „Glücksspirale" — hier ist das Wort „Tauziehen" ja ebenfalls gefallen — in diesem Jahr nunmehr durchgeführt, aber erst nach den Olympischen Spielen von Montreal und mit einer völlig unzureichenden werblichen Vorbereitung durch die Rundfunkanstalten. So wie dies jetzt

Dr. Evers
nach den Olympischen Spielen vorgesehen ist, ohne Auftaktsendung und ohne Ziehungssendung, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird die „Glücksspirale" in diesem Jahr nicht den erhofften Überschuß für den Deutschen Sportbund erbringen. Es muß unser aller Bemühen sein — hier fordere ich insbesondere die Bundesregierung auf —, auf die Rundfunkanstalten einzuwirken, daß die Beschlüsse, die hier bereits gefaßt worden sind, verbessert werden, weil dies dringend notwendig ist, um die eigenen Finanzmittel des Deutschen Sportbundes zu stärken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Diese Mittel, meine sehr geehrten Damen und Herren, die aus Briefmarke und Glücksspirale dem deutschen Sport, d. h. der Deutschen Sporthilfe und dem Deutschen Sportbund, zufließen, sollten nun wirklich Mittel sein, die den Sportorganisationen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Es wäre doch ein beschämender Vorgang, wenn diese zusätzlichen Mittel, die keine öffentlichen Mittel sind, nur dazu benutzt würden, um die öffentlichen Zuweisungen zu kürzen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir alle wissen, daß bei dem Tauziehen um die Folgekosten der Führungs- und Verwaltungsschule in West-Berlin diese Frage im Hintergrund steht, ob die zusätzlichen Mittel nun wirklich den Sport endlich einmal in die Lage versetzen, mehr zu tun als bisher, oder ob dies angerechnet werden soll auf das, was bisher vom Bund getan worden ist.
In diesen Beispielskomplex gehören die Entscheidungen über die Abgabenordnung hinein, die insbesondere dadurch unbefriedigend sind, daß die Begünstigung sportlicher Maßnahmen leider ausgeschlossen worden ist. Diese Entscheidung wurde von einer Mehrheit des Hauses gegen den Antrag der Opposition getroffen. Wir müssen uns weiter um die Spendenbescheinigungskompetenz der Vereine bemühen, und wir müsssen versuchen, über die Reform der Körperschaftsteuer das wieder auszubügeln, was bei der Abgabenordnung leider nicht gelungen ist.
Ich weiß nicht, Herr Bundesminister Maihofer, wie Sie die Bilanz der Sportförderung Ihres Hauses sehen, wenn Sie sich die Tasache vergegenwärtigen, daß die Trimm-Dich-Aktion des Deutschen Sportbundes, eine Aktion, die 10 Millionen Menschen mobilisiert hat und die in der Größe der Beteiligung wahrscheinlich beispielhaft in der Welt ist, weil es nichts Gleichartiges gibt, von der Bundesregierung mit ganzen 10 Prozent bezuschußt wird. Die Bundesregierung läßt den Träger dieser Maßnahme, den Deutschen Sportbund, damit allein, daß er sich 90 Prozent dieser Kosten allein und außerhalb des Haushalts von Sponsoren beschaffen muß. Ich glaube, dies ist eine Regelung, die verbesserungsfähig ist, die verbessert werden muß. Dies sollten wir hier gemeinsam feststellen, ebenso wie wir, wenn wir nicht mehr finanzielle Mittel aus dem Bundeshaushalt fordern, die Selbstbindung des Bundes fördern müssen, wie wir sie im Antrag der CDU/ CSU zum Sportplan verlangt haben. Wir müssen gemeinsam darauf hinwirken, daß die Organisationen des Sports in höherem Maße als Vertreter des öffentlichen Interesses anerkannt werden, als das bisher noch der Fall ist.
Zu dem, was im Sportbericht der Bundesregierung als Leistungssportplan bezeichnet worden ist: Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies ist eine Auflistung der Förderungsmaßnahmen, die konkret eingeleitet worden sind oder beabsichtigt werden. Ich begrüße es, daß hier einige Worte — dies ist eine Weiterentwicklung — über die Position der Vereine gesagt worden sind. Wir unterstreichen dies und werden uns dem anschließen. Wir vermissen aber eine Aussage darüber, wie denn die Bundesregierung die Position des deutschen Spitzensports im internationalen Vergleich wertet, wie sie der Herausforderung anderer Länder mit Staatsamateuren oder Hochschulamateuren zu begegnen wünscht. Wir meinen, daß hier in der Sportförderung ein Umdenken erforderlich ist. Wir müssen alle gemeinsam dafür Sorge tragen, die ideelle Motivierung unserer Athleten zu verbessern. Das gleiche gilt für ihre personelle Motivation. Wir brauchen einen Ausgleich für die Privilegien, die Staatsamateure in totalitären Staaten von der Regierung erhalten können. Das Silberne Lorbeerblatt und das, was in unserem Lande bisher über den Numerus clausus beschlossen worden ist, reicht dafür nicht aus.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir brauchen für unsere Athleten so etwas Ähnliches wie die Pille danach, d. h., wir brauchen einen Maßnahmenkatalog, der unseren Athleten die Nachteile während ihrer aktiven Zeit nach Beendigung der aktiven Laufbahn ausgleichen hilft. Wenn wir nicht noch mehr Geld für den Sport zur Verfügung stellen können: die Opposition wird dies angesichts der Finanzlage akzeptieren. Wir müssen dann aber die Fähigkeit des Sports zur Selbsthilfe durch die Maßnahmen, die ich Ihnen hier eben vorgetragen habe, stärken. Unterstützen Sie deshalb unseren Antrag, Spitzensportlern den Zugang zum Sportstudium zu ermöglichen, wenn sie die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen,

(Wende [SPD]: Das haben die Kultusminister längst beschlossen!)

und arbeiten Sie an einer langfristigen Konsolidierung mit, indem die finanzielle Leistungsfähigkeit der Deutschen Sporthilfe durch jährliche Sondermarken auf eine gesunde Basis gestellt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0721902700
Meine Damen und Herren, wird des weiteren das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache 7/3902. Die Ziffern i bis 4 scheinen mir unumstritten zu sein. Ich lasse darüber abstimmen. Wer diesen Ziffern zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen.
— Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen?
— Weder Enthaltungen noch Gegenstimmen; einstimmig beschlossen.



Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich komme zu Ziffer 5 des Ausschußantrages. Hierzu beantragt die Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/4637 unter Ziffer 1, eine Änderung zu beschließen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.
Dann lasse ich über Ziffer 5 in der Ausschußfassung abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen.
Dann komme ich zu den Punkten 6 und 7 des Ausschußantrages. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Angenommen.
Ich komme zu Ziffer 8 des Ausschußantrages. Hier muß ich zuerst über den Änderungsantrag aller Fraktionen des Hauses auf Drucksache 7/4669, die Ziffer 8 des Ausschußantrages zu streichen, abstimmen lassen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. —

(Die Abgeordneten der SPD und der FDP stimmen zu)

— Das ist aber doch ein Antrag aller Fraktionen des Hauses. So steht es auf dem Antrag.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Der Antrag bezieht sich aber natürlich nur auf die alte Ziffer 8 des Ausschußantrages! Vorher muß darüber abgestimmt werden, ob entsprechend unserem Antrag eine neue Ziffer 8 eingefügt wird!)

— Also, wer ist für Streichung? — Wer ist dagegen? — Enthaltungen? — Damit ist Ziffer 8 des Ausschußantrages ohne Gegenstimmen bei Enthaltungen gestrichen. Damit ist der Fall erledigt, und damit entfällt auch der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/4637 unter Ziffer 2.

(Zurufe von der CDU/CSU: Nein!)

— Verzeihen Sie, ich hatte ja nicht den Vorzug, die Geschäfte des Präsidenten zu führen, während die Debatte stattfand. Mir wurde die Sache mit der Bemerkung übergeben: zuerst Abstimmung über den Streichungsantrag, dann ist das andere erledigt. Nach den Gesetzen der Logik scheint mir das auch richtig zu sein.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Ich bitte um das Wort!)

— Das Wort können Sie haben. Bitte, Herr Dr. Schäuble!

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID0721902800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Nachsicht. Die Sachlage ist die, daß die bisherige Fassung der Ziffer 8 in der von der Ausschußmehrheit beschlossenen Formulierung in der Tat gegenstandslos geworden ist. Deswegen bezieht sich der gemeinsame Antrag aller Fraktionen auf Streichung der Ziffer 8 auf diese Fassung. Würde die Ziffer 8 aber so formuliert, wie die Fraktion der CDU/CSU das mit ihrem Änderungsantrag auf der Drucksache 7/4637 unter
Ziffer 2 begehrt, wäre die Ziffer 8 der Ausschußfassung nicht gegenstandslos. Deswegen, Herr Präsident, hatte ich darum gebeten, daß zunächst über unseren Antrag abgestimmt wird, weil nur, wenn dieser Antrag abgelehnt würde — was ich nicht hoffe —, eine Erledigung der Ziffer 8 des Ausschußantrages gegeben wäre.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0721902900
Ich habe das nicht gehört, weil ich nicht im Saale war. Ich bitte um Entschuldigung.
Ich meine, die Demokratie besteht darin, daß die Mehrheit bestimmt. Also können wir schlicht und einfach über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/4637 unter Ziffer 2 zu Ziffer 8 des Ausschußantrages abstimmen. Wenn das mit Mehrheit abgelehnt wird, ist das eben erledigt; wenn das angenommen wird, ist das eben angenommen. Wer dem Antrag der CDU/CSU zuzustimmen wünscht, eine neue Ziffer 8 einzufügen, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt. Das Ergebnis ist also doch das gleiche.
Dann komme ich noch zu Ziffer 9 des Ausschußantrages. Dazu liegt ebenfalls ein interfraktioneller Änderungsantrag auf Drucksache 7/4669 unter Ziffer 2 vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen. Damit ist über sämtliche Ziffern eine Entscheidung herbeigeführt.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)

— Drucksache 7/2506 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/4615 —Berichterstatter:
Abgeordneter Simon Abgeordneter Krampe
b) Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache 7/4614 — Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Stark (Nürtingen) Abgeordneter Dürr

(Erste Beratung 123. Sitzung)

Ich danke den Berichterstattern, den Abgeordneten Dr. Stark, Dürr, Simon und Krampe, für ihren Bericht.
Wir kommen zur zweiten Beratung. Änderungsanträge liegen nicht vor. Ich lasse also über alle Paragraphen sowie über Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzei-



Vizepräsident Dr. Jaeger
chen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — So beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache in der
dritten Beratung
und erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen).

Dr. Anton Stark (CDU):
Rede ID: ID0721903000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich für meine Fraktion zu dem Gesetz Stellung nehme, möchte ich als Berichterstatter noch um eine kleine Berichtigung bitten: In den Berichtsantrag, Drucksache 7/4614, sind zusätzlich folgende Änderungen des Gesetzentwurfs aufzunehmen. Erstens: § 1 Abs. 6 muß lauten: „§ 1 Abs. 3, §§ 64 bis 64 f sowie § 89 ..." usw. Zweitens: In § 3 Abs. 1 ist vor den Worten „in dem eigenen Verhalten des Anspruchstellers" das Wort „insbesondere" einzufügen. Das war ein einstimmiger Beschluß des Rechtsausschusses.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten wird eine Forderung erfüllt, welche die CDU/CSU-Fraktion seit Jahren vertritt und wozu meine Fraktion bereits im Jahre 1971 einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht hat. Die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten entspricht in unserem sozialen Rechtsstaat sowohl einem sozialpolitischen wie auch einem rechtspolitischen Bedürfnis. Für die Entschädigung solcher Opfer aus öffentlichen Mitteln spricht insbesondere, daß der Staat die Pflicht hat, seine Bürger vor strafbaren Handlungen zu schützen und daher auch für den Schaden der Opfer einer mit Strafe bedrohten Handlung aufkommen muß, soweit der staatliche Schutz nicht ausreicht, um derartige Straftaten zu verhüten. Ferner sollte sich der soziale Rechtsstaat zumindest der moralischen Pflicht, dem Opfer einer mit Strafe bedrohten Handlung Hilfe zu gewähren, unseres Erachtens nicht entziehen. Letztlich ist die staatliche und gesellschaftliche Ordnung für manche der mit Strafe bedrohten Handlungen in gewissem Maße mit verantwortlich, wenn sie deren Begehung nicht verhindern kann. Dies sind im wesentlichen die rechtspolitischen und sozialpolitischen Gründe, die für dieses Gesetz sprechen.
Unseres Erachtens ist, meine Damen und Herren, in unserer Strafrechts- und Kriminalpolitik die Diskussion allzulange nur um den Straftäter, seine Beurteilung und Verurteilung und seine Behandlung im Strafvollzug gegangen. Die Opfer der Gewalttaten, vor allem der schweren Gewalttaten, sind dabei häufig zu kurz gekommen und ihrem Schicksal überlassen worden. Oft wurden sie nur einmal erwähnt, nämlich in dem Zeitungsbericht über die Gewalttat. Wenn die Täter solcher Gewalttaten nicht ermittelt werden konnten oder aber — soweit sie ermittelt wurden — praktisch mittellos waren, haben die Opfer oft trotz schwerer bestehender Schäden sowohl gesundheitlicher wie wirtschaftlicher Art keinerlei Entschädigung erhalten können. Der Bürger unseres Staats hätte, glaube ich, auf die Dauer kein Verständnis, wenn wir im Rahmen der
Strafvollzugsreform jetzt sehr bald — was wir begrüßen — erhebliche Gelder für die Entlohnung der Strafgefangenen aufwenden und andererseits die Opfer ohne jede Entschädigung lassen würden.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Diese Lücke in unserer Sozial- und Rechtsordnung wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschlossen. Die Opfer von Gewalttaten werden nach Verkündung dieses Gesetzes Entschädigungsansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz haben. Nach dem Gesetz wird in besonderen Härtefällen auch ein Sachschaden, der unmittelbare Folge einer Gewalttat ist, bis zur Höhe von 50 000 DM entschädigt. Diese Regelung soll allerdings nur gelten, soweit der Geschädigte für den Sachschaden nicht anderweitig Ersatz erlangen kann und es ihm bei Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Lage nicht zugemutet werden kann, den Schaden selbst zu tragen. Der Gesetzgeber will damit klarstellen, daß der Sachschaden wirklich nur in besonderen Härtefällen ersetzt werden soll, weil der Bürger die Möglichkeit hat, sich für Sachschäden auch auf andere Weise versicherungsrechtlich abzusichern.
Schließlich wird nach diesem Gesetz in Zukunft auch dem helfenden Mitbürger, dem sogenannten Nothelfer, der bei Unfällen und Notlagen einem anderen Mitbürger hilft und dabei einen Sachschaden erleidet, dieser Sachschaden ersetzt. Auch diese Vorschrift entspricht unserer Auffassung nach einem zwingenden rechtspolitischen Bedürfnis, zumal nach unserer Rechtsordnung unter Strafandrohung verlangt wird, daß jeder Bürger einem anderen Bürger, der in Not gerät, hilft.
Schließlich stellt dieser Gesetzentwurf durch eine Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes sicher, daß Schäden, die im Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug vorsätzlich und widerrechtlich verursacht werden und bei welchen die Versicherung bisher nicht eingetreten ist, in Zukunft in den sogenannten Entschädigungsfonds der Versicherungswirtschaft miteinbezogen und für solche Schäden durch diesen Fonds eine Entschädigung gewährt wird. In dem Gesetz haben wir sichergestellt — darauf legten wir großen Wert —, daß der Gewalttäter durch die staatliche Entschädigungsleistung nicht aus seiner Verantwortung für den von ihm angerichteten Schaden entlassen wird. Die Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger gehen auf den Kostenträger über, der die Entschädigung leistet. Der Kostenträger ist, dessen haben wir uns versichert, haushaltsrechtlich gezwungen, den Schädiger in Anspruch zu nehmen und den Versuch zu machen, soweit es immer möglich ist, den Schaden von ihm ersetzt zu bekommen.
Meine Damen und Herren, die Kosten für dieses Gesetz sollen nach dem Vorschlag der Bundesregierung von den Ländern getragen werden. Wir glauben, daß dies nicht richtig ist. Es wäre verfassungsrechtlich und rechtssystematisch — nachdem die Entschädigung im Bundesversorgungsgesetz geregelt wird — richtiger, daß der Bund die Kosten tragen sollte.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)




Dr. Stark (Nürtingen)

Die Kosten dürfen aber nach unserer Auffassung unter keinen Umständen ein Hinderungsgrund sein, dieses Gesetz zu verabschieden. Die Kosten sind im Verhältnis zu anderen Kosten, die wir im Rahmen des Strafvollzugs beschlossen haben und ausgeben, relativ niedrig. Ich möchte an alle Beteiligten hier appellieren, das Gesetz nicht an den Kosten scheitern zu lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich darf abschließend für die Fraktion der CDU/ CSU zum Ausdruck bringen, daß wir dieses Gesetz nachdrücklich begrüßen und ihm zustimmen werden.
Herr Minister, eine Bitte hätte ich noch, und eine Bemerkung möchte ich noch anbringen: Die Verabschiedung dieses Gesetzes zeigt, daß trotz aller Polarisierung hier im Parlament auf dem Gebiet der Rechtspolitik noch eine gemeinsame Gesetzgebung möglich ist, wenn vernünftige Gesetze gemacht werden.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Aber nur, wenn die Gesetze vernünftig sind!)

Wir hätten allerdings den Wunsch — ich merke gerade, daß nicht nur Sie, sondern alle Häuser der Bundesregierung im Augenblick daran sind, Informations- und Propagandaschriften großen Ausmaßes zu veröffentlichen —: Wenn Sie das Gesetz als Erfolg dieser Bundesregierung abhaken, vermerken Sie auch das entscheidende Verdienst der CDU/CSU daran, daß es zu diesem Gesetz kam.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Sein Bild bringt der Herr Minister wohl nicht mehr! — Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0721903100
Herr Abgeordneter Stark, Sie waren als Redner zur dritten Lesung gemeldet. Ich wußte nicht, daß Sie als Berichterstatter sprechen wollten. Dann hätten Sie sich nämlich zur zweiten Lesung melden müssen.
Jetzt haben wir einen falschen Text in zweiter Lesung beschlossen. Die Sache geht nur noch in Ordnung, wenn wir alle einig sind; dann beschließen wir, den von Herrn Stark vorgetragenen Text dem Beschluß der zweiten Lesung zugrunde zu legen.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Richtig, machen wir es so!)

— Wenn kein Widerspruch erfolgt, dann ist so beschlossen.
Wir fahren in der Diskussion fort. Als nächster spricht Herr Abgeordneter Gnädinger.

Fritz-Joachim Gnädinger (SPD):
Rede ID: ID0721903200
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das heute zur Verabschiedung anstehende Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten betrifft zwar einen nur relativ kleinen Personenkreis, es ist gleichwohl ein Markstein im Ringen um mehr soziale Gerechtigkeit in unserem Lande. Ich bin sicher, daß jede Rückschau auf die Leistungen dieser Legislaturperiode eine schwerwiegende Lücke enthielte, würde man das Opferentschädigungsgesetz dabei nicht erwähnen. Die ohne ausreichende Versorgung gebliebenen
Opfer krimineller Gewalttaten waren zwar in der Vergangenheit immer großer öffentlicher Anteilnahme sicher, die Gemeinschaft hat sie jedoch bisher in ihrer Not oft allein gelassen. Bisher hatten diese Opfer einen Entschädigungsanspruch gegen den Täter, der ihnen jedoch nichts nützte, wenn der Schädiger nicht gefunden werden konnte oder mittellos war. Hier Abhilfe zu schaffen, entspricht einem weit verbreiteten Wunsch der Bürger unseres Landes, und seit langem wird eine gesetzliche Regelung über die Entschädigung von Verbrechensopfern gefordert.
Ganz besonders wir Sozialdemokraten gehören zu jenen, die eine solche Regelung befürwortet haben. Die nunmehr bevorstehende Verabschiedung erfüllt uns mit Genugtuung; denn wir sehen darin einen Erfolg der sozialliberalen Koalition.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Ei, ei, Herr Gnädinger! Man freut sich doch über jede Kleinigkeit!)

— Ich sage gleich etwas dazu.
Die Vorlage ist ein Ergebnis langjähriger Gesetzgebungsarbeit, die wegen ihrer Dauer, Herr Stark, nicht kritisiert werden sollte, sondern bei der das Ergebnis zählt, nämlich eine ausgereifte Lösung, ein solides Gesetz.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Wir mußten Sie ja zwingen, daß Sie es überhaupt gemacht haben!)

Die Bedeutung dieses Gesetzes geht weit über den eigentlichen Inhalt, nämlich Nachteile für unschuldige Opfer von Gewalttaten auszugleichen, hinaus. Die kriminalpolitische Aufgabe der Verbrechensbekämpfung wird um die Entschädigung der Verbrechensopfer erweitert. Dieses zeigt deutlich, daß unsere gesetzgeberische Aufmerksamkeit in den vergangenen Jahren nicht nur dem Straftäter und seinen Problemen, sondern eben auch den Opfern von Straftaten gegolten hat.
Sozialpolitisch gesehen, meine Damen und Herren, wird dem herkömmlichen sozialen Entschädigungsrecht eine neuartige Dimension hinzugefügt. Daher verwirklicht dieses Gesetz nicht nur ein Stück Gerechtigkeit, es ist auch ein Dokument der Fortentwicklung des gesellschaftlichen Bewußtseins. Die Gesellschaft, die dem Opfer nach Gewalttaten Hilfe leistet, anerkennt ihren Anteil am Geschehen dieser Straftat.
Die jetzt zu verabschiedenden Regelungen sind in der deutschen Rechtsordnung ohne Vorbild. Es wird gesetzgeberisches Neuland betreten, was erneut verständlich macht, warum eine blitzartige Beratung nicht von Vorteil gewesen wäre.
Jetzt, Herr Dr. Stark, möchte ich noch etwas zur Urheberschaft sagen. Der von der CDU/CSU im Jahre 1971 eingebrachte Entwurf war

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Der war natürlich schlecht! Das ist klar!)

— ich bedauere es — unbrauchbar. Er ging auf wesentliche Fragen nicht ein. Die Fragen der Abgrenzung der Entschädigung für Vermögensschaden und



Gnädinger
für Körperschaden waren nicht befriedigend gelöst. Der sachliche und persönliche Geltungsbereich des Gesetzes waren im Entwurf der Opposition nicht angesprochen. Offen blieb auch die wesentliche Frage des Rückgriffs auf den Schädiger. Das Verhältnis der Leistungen zu anderen finanziellen Ersatzansprüchen war nicht angesprochen.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Aber unser Entwurf war der entscheidende Anstoß!)

Die Liste dieser Mängel, Herr Stark, könnte man sogar fortsetzen. Bezeichnenderweise — das muß auch hinzugefügt werden — hat die CDU/CSU-Fraktion ihren Entwurf im 7. Deutschen Bundestag auch nicht erneut eingebracht.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Aber warum? Das wissen Sie doch genau, Herr Gnädinger! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/ CSU] : Daß die auch alles mit Polemik überziehen müssen!)

Das Inkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes wird die Bundesrepublik auf einen Stand bringen, den andere westliche Staaten bereits seit einigen Jahren erreicht haben.
Wenn ich mir erlaube, einige Bemerkungen zu Einzelvorschriften zu machen, so tue ich dieses gerade im Hinblick auf den § 1 dieses Gesetzentwurfs, um keine falschen Erwartungen aufkommen zu lassen, die sich mißverständlicherweise an eine solche gesetzliche Regelung anschließen könnten.
Es geht nicht daum, den Betroffenen aller möglichen Straftaten eine Entschädigung zu gewähren, sondern das Bedürfnis, daß die Allgemeinheit für Schäden aufkommt, kann nur bei schwerwiegender Kriminalität anerkannt werden. Der gewaltsam Überfallene befindet sich in einer besonderen, unvermeidlichen Situation.
Es liegt nahe, meine Damen und Herren, daß eine Regelung, die eine Entschädigung nur für solche Taten vorsieht, die nach Inkrafttreten des Gesetzes begangen werden, oftmals als unbillig empfunden werden könnten. Dennoch war eine andere Lösung nicht möglich. Hätte man auch zurückliegende Taten in den Kreis der entschädigungsfähigen aufgenommen, wäre die finanzielle Belastung unabsehbar gewesen. Die Kosten dieses Gesetzes werden sich für das Jahr 1976 etwa auf 12 Millionen DM belaufen. Die endgültige Summe wird im wesentlichen vom Zeitpunkt des Inkrafttretens abhängen.
Diese vergleichsweise geringen Beträge werden nach dem Gesetzentwurf überwiegend von den Ländern aufzubringen sein. Im Gegensatz dazu hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung beantragt, den Bund als Kostenträger vorzusehen. Im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat sich die Opposition dieser Auffassung angeschlossen. Das wurde damit begründet, daß es sich bei dem Gesetz um eine Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips handele.
Das hört sich ganz gut an. Den Kern der Probleme trifft es jedoch nicht. Für die Länder als Kostenträger spricht vielmehr der durchschlagende Gesichtspunkt des sachlichen Anknüpfungspunktes. Sie sind für die Gewährleistung der polizeilichen Sicherheit verantwortlich, und deshalb trifft sie auch die Haftung. Der vorliegende Gesetzentwurf zieht daraus die richtigen Konsequenzen.
Wir sind zuversichtlich, meine Damen und Herren, daß sich der Bundesrat der Auffassung nicht verschließen wird, die sich die Mehrheit der Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundestages nach eingehender Diskussion gebildet hat, und daß er das Seine dazu beiträgt, ein möglichst frühes Inkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes nicht zu gefährden.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Der Bund schafft an, die Länder zahlen!)

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Land mit einem dichten Netz sozialer Sicherung. Die Notwendigkeit, dieses Netz weiter auszubauen, schmälert nicht die Befriedigung über das bisher Erreichte. Die SPD-Bundestagsfraktion will mit ihrer Zustimmung zum Opferentschädigungsgesetz dokumentieren, daß sie willens ist, den Möglichkeiten entsprechend Stück für Stück allen jenen zu helfen, die noch nicht im vollen Genuß dessen sind, was eine moderne sozialstaatliche Ordnung erfordert.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0721903300
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Wendig.

Dr. Friedrich Wendig (FDP):
Rede ID: ID0721903400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir in aller Kürze einige Sätze für die Fraktion der Freien Demokraten. Der Entwurf dieses Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten ist auch für uns in seinem Grundansatz wie in den Details zu begrüßen. Er stellt den nach meiner Auffassung gelungenen Versuch dar, in einem sozialen Rechtsstaat diejenigen Bürger zu sichern, die durch Gewalttaten Nachteile für Gesundheit und Erwerbstätigkeit erlitten haben, Opfer wie Nothelfer; davon war schon die Rede.
Damit schließt der Gesetzentwurf eine Lücke, die nach bisherigem Recht denjenigen hilflos ließ, der nicht durch gesetzliche oder private Versicherungen abgedeckt war oder der einem Täter zum Opfer gefallen war, der nicht ermittelt werden konnte, und ähnliche Fälle. Die staatliche Gemeinschaft darf sich in solchen Fällen nicht gleichgültig verhalten. Hier Hilfe zu gewähren, ist ein Akt sowohl eines praktizierten Humanismus als auch der sozialen Gerechtigkeit. Der Gesetzentwurf erfüllt damit eine im Prinzip übereinstimmende Forderung aller Fraktionen dieses Hohen Hauses. Dies sage ich jetzt, ohne damit die Frage der Urheberschaft ansprechen zu wollen; ich spreche von dem Standpunkt jetzt und heute.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Sie sind auch nicht so lange dabei!)

Beispiele aus anderen Ländern ermutigen uns im übrigen zu diesem Schritt.



Dr. Wendig
Im einzelnen möchte ich nach den Ausführungen meiner Vorredner nur ganz kurz folgende Gesichtspunkte, die uns maßgeblich zu sein scheinen, noch einmal herausstellen.
Erstens. Aus rechtspolitischen Gründen muß die Entschädigungsregelung naturgemäß eng begrenzt werden. Wir alle sind uns darüber einig und davon war schon die Rede —, daß wir mit diesem Gesetz in der Bundesrepublik rechtliches Neuland betreten, das nach allen Seiten hin sehr sorgfältig abgegrenzt sein muß. Darauf beruht die Beschränkung auf die reine Gewaltkriminalität. Andere Deliktstatbestände müssen jedenfalls vorerst aus der Erörterung ausscheiden.
Zweitens. Das Leistungssystem des Bundesversorgungsgesetzes, in das diese Entschädigungsregelung eingebunden wird, ist sicherlich der geeignete Bereich, in dem diese Materie zu lösen ist. Diese Einbindung eröffnet aber auch eine neue Dimension. Damit kommt im letzten Ergebnis auch auf die Sozialgerichtsbarkeit eine neue Aufgabe zu, verbunden mit sehr vielschichtigen Problemen. Wir sind zuversichtlich, daß die Sozialgerichtsbarkeit diese Aufgabe zufriedenstellend erledigen wird, wobei wir hoffen, daß vorangegangene Strafurteile mit ihren Begründungen hilfreich sind, den Entscheidungsprozeß auch der Sozialgerichte zu erleichtern und zu beschleunigen.
Drittens. Die Subsidiarität der gesetzlichen Regelung ist eigentlich eine Zwangsläufigkeit. Daß bei Leistungen nach diesem Gesetz die gesetzlichen Schadensersatzansprüche auf den öffentlichen Kostenträger übergehen und übergehen müssen, war ganz klar. Dies ist in § 6 zufriedenstellend geregelt.
Dem Gesetzentwurf in der Fassung der Anträge des Rechtsausschusses sollte man daher zustimmen. Es scheint uns nach der Fassung des Entwurfs nicht mehr notwendig zu sein—ich nehme an, daß ich dies jetzt nicht mehr besonders zu erwähnen brauche —, in einem besonderen § 6 a klarzustellen, daß Ersatzansprüche der Geschädigten gegen Dritte nach Grund und Höhe von den Bestimmungen dieses Gesetzes unberührt bleiben.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der Freien Demokraten meint, daß dieses Gesetz den Bürger sicherer macht. Es ist ein überzeugender Beweis von der Solidargemeinschaft, die unser demokratisch verfaßter Sozialstaat seinen Bürgern anbietet. Die Fraktion der Freien Demokraten stimmt dem Entwurf zu.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0721903500
Das Wort hat nun der Herr Bundesminister der Justiz.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0721903600
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der Bundesregierung bitte ich das Hohe Haus, heute ein Gesetz zu verabschieden, das den unschuldigen Opfern von Gewalttaten Entschädigung und soziale Sicherheit gewährleisten soll. Es beruht auf dem Grundgedanken, daß die staatliche Gemeinschaft in den Fällen, in denen sie schwere
Verbrechen nicht verhindern konnte, jedenfalls helfen muß, den entstandenen Schaden zu verringern.
Mancher wird fragen, warum der Gesetzgeber die soziale Verpflichtung gegenüber dem Opfer erst erkennt, nachdem er in mehr als 20 Gesetzen das Strafrecht erneuert und humanisiert, nachdem er ein Strafvollzugsgesetz verabschiedet hat, das die Besserung und Resozialisierung des Straftäters in den Mittelpunkt stellt. Haben denn nicht eher die Opfer die ganze Sorge verdient?
Die Frage nach der Rangfolge der verschiedenen Ziele ist nicht neu. Vor 150 Jahren hat Jeremy Bentham, der große englische Jurist und Philosoph, geklagt, man kümmere sich mehr um das Strafen als um das Wiedergutmachen. „In Übeln also ist man freigebig, in Zuteilung des Guten geizig gewesen." Für ihn war die Gewißheit des Schadenersatzes ein wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Sicherheit. Die italienischen Kriminalsoziologen Ferri und Garofalo wurden nicht müde, zu betonen, daß der Staat dem Opfer einer Straftat wirksamen Schutz schulde und auch für den Schadensausgleich zu sorgen habe. Andere nahmen diesen Gedanken auf. Aber die Verwirklichung ließ in all diesen Ländern auf sich warten. Erst die englische Juristin Margery Fry versuchte einen Durchbruch. Sieben Jahre, nachdem sie in ihrem bekannten Buch „Gerechtigkeit für die Opfer" gefordert hatte, wurde 1964 in Großbritannien die Entschädigung aus öffentlichen Mitteln für Opfer der Gewaltkriminalität eingeführt. Einzelne Staaten der USA, Kanadas und Australien folgten; in Schweden und Österreich gibt es seit 1971 bzw. 1972, in den Niederlanden seit dem 1. Januar 1976 entsprechende Gesetze; Dänemark, Frankreich, Italien und Norwegen bereiten entsprechende Regelungen gegenwärtig vor.
Die Entwicklung zeigt, daß eine solche Idee, auch wenn sie naheliegt und einleuchtet, erst dann Aussicht auf Verwirklichung hat, wenn die Zeit reif ist und die sozialen Bedingungen es erlauben, sie auszuführen.
Das vorliegende Gesetz fügt in unsere gemeinsamen Bemühungen um ein modernes Strafrecht und einen humanen und gerade deshalb wirksamen Strafvollzug eine neue, eine soziale Komponente ein. Mit Genugtuung kann ich eine Übereinstimmung aller Fraktionen dieses Hohen Hauses darüber feststellen, daß in unserem sozialen Rechtsstaat die Gemeinschaft ihre Verantwortung für die Opfer von Gewalttaten erkennen und dieser Verantwortung gemäß auch handeln muß.
Der Gesetzentwurf bietet den Opfern von Gewalttaten und ihren Hinterbliebenen alle im Bundesversorgungsgesetz vorgesehenen Leistungen zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit, aber auch der Leistungsfähigkeit sowie eine angemessene wirtschaftliche Versorgung. Um nicht falsche Hoffnungen zu erwecken, möchte ich klarstellen, daß die Entschädigung beschränkt ist auf Opfer von vorsätzlichen, tätlichen Angriffen sowie von Verbrechen, die mit gemeingefährlichen Mitteln begangen worden sind. Nur der Schaden an Leib und Leben führt zu einer Ent-



Bundesminister Dr. Vogel
schädigung. Ausnahmsweise, in besonderen Härtefällen, kann ein begrenzter Ausgleich für Sachschaden gewährt werden.
Das Gesetz will nicht etwa den Schuldigen entlasten. Der Schuldige wird selbstverständlich zum Schadensersatz herangezogen, und zwar von der Staatskasse — sogar noch nachdrücklicher und wirksamer —, soweit sie das Opfer entschädigt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Opfers gegen den Täter bleiben unberührt. Es wäre kriminalpolitisch sehr wünschenswert, wenn man bereits den Arbeitslohn des Strafgefangenen zur Wiedergutmachung heranziehen könnte. Das setzt aber einen entsprechend hohen Lohn voraus. Wie Sie, meine Damen und Herren, aus der Beratung des Strafvollzugsgesetzes wissen, haben sich hier die ursprünglichen Vorstellungen noch nicht vollständig verwirklichen lassen. Ich sage das ausdrücklich, weil bei der ersten Lesung des vorliegenden Gesetzes von einem Sprecher Hoffnungen in dieser Richtung artikuliert worden sind.
Nicht wenige Menschen leiden unter den Folgen von Gewaltverbrechen, die an ihnen oder ihren Angehörigen begangen worden sind. Wir wissen um eine Reihe sehr tragischer Fälle. So begreiflich die Wünsche sind, dem Gesetz rückwirkende Kraft beizulegen, so wenig war das durchführbar. Eine Ausdehnung in die Vergangenheit hätte notwendigerweise wieder an einer zeitlichen Grenze enden und ungelöste Fälle übriglassen müssen. Andererseits können und dürfen wir die Grenzen unserer finanziellen Möglichkeiten nicht aus den Augen verlieren.
Endlich soll das Gesetz die in der Reichsversicherungsordnung geregelten Ersatzansprüche der sogenannten Nothelfer abrunden. Wer bei Verkehrsunfällen, Überschwemmungen — das hat gerade jetzt bei den jüngsten Sturmfluten an unseren Küsten eine Rolle gespielt — oder anderen Unglücksfällen Hilfe leistet, soll nicht nur Versicherungsschutz gegen Gesundheitsschäden genießen, sondern auch Anspruch auf vollen Ersatz seines Sachschadens und seiner Aufwendungen haben. Damit wird ein berechtigter Wunsch erfüllt und eine Lücke geschlossen, auf die vor allen Dingen die Automobilclubs wiederholt aufmerksam gemacht haben.
Ich möchte allen danken, die zum Zustandekommen des Gesetzes beigetragen haben, hinsichtlich der Vorbereitungsphase insbesondere auch dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, ferner den vier Ausschüssen, die diesen Entwurf eingehend beraten haben. Der Rechtsausschuß hat vorgeschlagen, das Gesetz im wesentlichen unverändert anzunehmen. Ich bitte das Hohe Haus, dem Gesetz zuzustimmen.
Was Ihre Anregung, Herr Kollege Dr. Stark, angeht, will ich sie gern in dieser Form aufgreifen und verallgemeinern: Die Opposition stimmt jeweils unseren Vorlagen zu, und wir werden das dann draußen zu rühmen wissen. — Herzlichen Dank!

(Beifall)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0721903700
Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? — Keine Enthaltungen. Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Der Ausschuß beantragt, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären. — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung erweitert werden um die
Wahl eines Mitglieds des Vermittlungsausschusses.
Ich höre keinen Widerspruch gegen diese Erweiterung der Tagesordnung; es ist so beschlossen.
Ich schlage vor, daß wir diese Wahl der Einfachheit halber gleich vornehmen. -- Das Haus ist auch damit einverstanden.
Die Fraktion der CDU/ CSU schlägt vor, für den aus dem Vermittlungsausschuß ausscheidenden Abgeordneten Dr. Sprung den Abgeordneten Vogel (Ennepetal) zu bestimmen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Damit ist der Abgeordnete Vogel (Ennepetal) als Mitglied des Vermittlungsausschusses gewählt.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
Drucksache 7/3657 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/4633 -
Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
b) Bericht und Antrag des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 7/4631 -Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Sprung Abgeordneter Rapp (Göppingen)


(Erste Beratung 176. Sitzung)

Ich danke den Berichterstattern, den Abgeordneten Dr. Sprung und Rapp (Göppingen), für ihren Bericht und komme in zweiter Lesung zu Art. 1. Hierzu liegt auf Drucksache 7/4670 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wird dieser Antrag begründet? -- Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Sprung!

Dr. Rudolf Sprung (CDU):
Rede ID: ID0721903800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor einem halben Jahr äußerte ich an dieser Stelle anläßlich der Einbringung der Novelle zum Kreditwesengesetz die Hoffnung, daß schließlich Regelungen verabschiedet würden, die

Dr. Sprung
einen weitestgehenden Schutz der privaten Spareinlagen und der Geschäftseinlagen der kleinen und mittleren Unternehmen vor einem Verlust, der oft die Mühen eines ganzen Arbeitslebens zunichte machen könne, bringen würden.
Heute kann festgestellt werden, daß diese Hoffnung nicht getrogen hat, daß es im Gegenteil während der rasch und konzentriert geführten Ausschußberatungen — eingeleitet von einem eindrucksvollen öffentlichen Hearing — zu entscheidenden Verbesserungen der ursprünglich in vielen Punkten weit über das Ziel hinausschießenden Regierungsvorlage gekommen ist. Dies bedeutet gleichzeitig, daß es gelungen ist, während der Beratungen all das aus dem Entwurf herauszunehmen, was nicht in erster Linie der Einlagensicherung gedient, sondern einen tiefen Eingriff in die Strukturen und die Wettbewerbsverhältnisse der Kreditwirtschaft bedeutet hätte.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Rückblick auf die Ereignisse des Jahres 1974 und auf den Beitrag, den die CDU/CSU-Fraktion dazu geleistet hat, daß wir heute von der Gesetzgebung her die Rahmenbedingungen für eine nahezu vollkommene Einlagensicherung beschließen können.
Als 1974 eine große Privatbank, die Herstatt-Bank in Köln, Konkurs anmelden mußte und Tausende von Sparern, aber auch in- und ausländische Unternehmen sowie Kommunen ihre bei dieser Bank angelegten Gelder verloren, stellten sich vor allem zwei drängende Fragen: erstens, ob nicht die damals bestehende Einlagensicherung erheblich verstärkt werden müßte, um allen Einlegern einen weitestgehenden Schutz für die einem Kreditinstitut, und zwar gleichgültig welchem, anvertrauten Gelder zu geben, und zweitens, ob die gesetzlichen Vorschriften für das Betreiben eines Kreditinstituts, für seine Geschäftstätigkeit als solche und für die Überwachung der Geschäftstätigkeit noch ausreichten. Müßten sie nicht geändert, verbessert, schärfer gefaßt werden, um in Zukunft ähnliche Vorgänge zu verhindern bzw. Situationen, die zum Konkurs eines Kreditinstituts führen, gar nicht erst entstehen zu lassen?
Die CDU/CSU-Fraktion hat damals sofort die Konsequenzen aus diesen Fragen gezogen. Um nicht nur eine Verbesserung der bestehenden unzureichenden Einlagensicherung zu erreichen, sondern eine umfassende Neuregelung dieser Probleme durchzusetzen, brachte die CDU/CSU-Fraktion im November 1974 einen Antrag ein, in dem sie die Bundesregierung aufforderte, weitgehende Maßnahmen zum Schutz der Einleger zu ergreifen. Dabei sollte jedoch grundsätzlich am System der verbandseigenen freiwilligen Absicherung festgehalten werden. Die Bundesregierung legte einige Monate später den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreditwesengesetzes vor, der im wesentlichen eine Minderung der Risiken der Kreditvergabe, vor allem durch eine äußerst scharfe Großkreditregelung, vorsah und sich damit im Grunde mit nur einer Seite der Bankgeschäfte befaßte. Eine Risikobeschränkung für den Einleger durch Sicherung der Einlagen blieb zunächst weitgehend ungeregelt.
Auf Grund der zwischenzeitlichen Entwicklung, des Hearings und der Ausschußberatungen haben folgerichtig die ursprünglichen Initiativen sowohl der CDU/CSU-Fraktion als auch der Bundesregierung wesentliche Änderungen erfahren. Wir entscheiden heute über einen Gesetzentwurf, der in Verbindung mit dem völlig neu konzipierten Einlagensicherungssystem des Bundesverbandes Deutscher Banken und dem bereits bestehenden Sicherungssystem der Sparkassen- und Girozentralen sowie der genossenschaftlichen Kreditinstitute die privaten Sparer und auch die kleinen und mittleren Unternehmen künftig gegen Verluste wie in der Vergangenheit praktisch vollständig absichert.
So ist innerhalb des Bundesverbandes Deutscher Banken inzwischen ein Einlagensicherungsfonds gegründet worden, der seine erste Bewährungsprobe bei dem jüngsten Bankenzusammenbruch, dem der Pfalz-Kredit-Bank, im Vorgriff auf die heute zu beschließende Novellierung des Kreditwesengesetzes bereits bestanden hat. Gesichert sind danach künftig alle Einlagen bei Privatbanken bis zur Höhe von 30 O des haftenden Eigenkapitals des einzelnen Kreditinstituts. Damit werden selbst bei kleinen Banken Millionen-Einlagen abgedeckt. Mir scheint, daß diese Deckung in der überwältigenden Zahl der Fälle ausreichen dürfte, um alle Einlagen zu sichern, zumal jeder Einleger die Möglichkeit hat, den eventuell diese Deckungssumme übersteigenden Teil seiner Einlage bei einer anderen Bank anzulegen. Was uns im Hinblick auf diesen Fonds des privaten Bankgewerbes in den Beratungen dennoch Kummer gemacht hat und auch jetzt noch unbefriedigend bleibt, ist der Umstand, daß zwar die meisten privaten Kreditinstitute dem Bundesverband des privaten Bankgewerbes und damit künftig dem Einlagensicherungsfonds angehören werden, jedoch eben nur die meisten und nicht alle. Ausnahmen gibt es auch weiterhin im Bereich kleinerer, nicht voll konzessionierter Teilzahlungsbanken, die immerhin über ein Einlagenvolumen von knapp 300 Millionen DM verfügen.
Ich möchte an dieser Stelle der Erwartung Ausdruck geben, daß in naher Zukunft ein Weg gefunden wird, auch den bisher noch nicht dem Einlagensicherungsfonds angeschlossenen Kreditinstituten den Anschluß an diesen Fonds zu ermöglichen. Dazu könnte und wird hoffentlich auf der einen Seite der Wettbewerb beitragen und andererseits die künftige Praxis des Bundesaufsichtsamtes, für das der Beitritt zu einem Sicherungsfonds nunmehr zu einem wesentlichen Gesichtspunkt für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Bankgeschäfts werden wird. Das setzt jedoch umgekehrt voraus, daß der jeweilige Spitzenverband seinerseits alles tut, um dem betreffenden Institut den Beitritt zu ermöglichen. Unter diesem Aspekt ist es nur logisch, daß der Spitzenverband vor der Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes gehört wird, um gegebenenfalls die Gründe für die Nichtaufnahme in den Sicherungsfonds darzulegen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit vor allem an den Bankenverband apellieren, den noch nicht angeschlossenen Instituten den Beitritt soweit wie irgend möglich zu erleich-



Dr. Sprung
tern. Es darf nicht dazu kommen, daß Außenseitern, deren Geschäftstätigkeit den Wettbewerb innerhalb des Kreditgewerbes verschärft, auf dem Weg über die Verweigerung des Fondsbeitritts das Wasser abgegraben wird.
Von großer Bedeutung im Zusammenhang mit der Schaffung ausreichender Einlagensicherungsfonds durch die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft ist die Tatsache, daß durch die vorliegende Novelle die dem Bundesaufsichtsamt zur Verfügung stehenden Eingriffsmöglichkeiten erheblich erweitert werden. Diese erweiterten Eingriffsmöglichkeiten sollen letztendlich verhindern, daß es in Zukunft überhaupt noch zu einem Bankenkonkurs kommt. Von diesen erweiterten Eingriffsmöglichkeiten scheinen mir vor allem zwei besonders wichtig:
Erstens die Möglichkeit von Sonderprüfungen des Bundesamtes — bzw. in seinem Auftrag — ohne vorherige Ankündigung. Es ist klar, meine Damen und Herren, daß solche Sonderprüfungen nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie überraschend, d. h. ohne Ankündigung, erfolgen. Ebenso wichtig ist auch, daß diese Prüfungen künftig bei allen Instituten zu einer normalen Angelegenheit werden. Nur so wird zu vermeiden sein, daß mit der Vornahme einer Sonderprüfung in der Öffentlichkeit sofort der Eindruck entsteht, als ob das geprüfte Institut sich in Schwierigkeiten befinde bzw. Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften begangen worden seien. Dies hätte, wie wir wissen, fatale Folgen und würde über die rasche Abziehung der Einlagen ein in Schwierigkeiten befindliches Institut erst recht belasten.
Zweitens. Ebenso bedeutsam ist die Möglichkeit der vorübergehenden Anordnung eines Moratoriums für ein notleidendes Kreditinstitut. Besonders diese Möglichkeit ist eine wichtige flankierende Maßnahme. Sie soll den Beteiligten Zeit für Überlegungen und Aktivitäten geben, die den Schaden bei dem betroffenen Kreditinstitut in möglichst engen Grenzen halten. Man kennt ja die Gefahren, die in Verhandlungen und bei Entscheidungen unter Zeitdruck entstehen können und auch in der Vergangenheit entstanden sind. Die Anordnung eines Moratoriums gibt darüber hinaus auch dem Bundesaufsichtsamt mehr Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit, früher einzugreifen, als das bisher der Fall war. Zwar wird auch durch die Anordnung eines Moratoriums ein Konkurs möglicherweise nicht endgültig verhindert werden können, jedoch sind die Chancen einer Sanierung wesentlich größer als ohne ein solches Moratorium. Ist ein Konkurs trotz eines Moratoriums nicht zu verhindern, so hat in Zukunft allein das Bundesaufsichtsamt das Recht, den Konkursantrag zu stellen. Auch dies — so meinen wir — ist eine begrüßenswerte Neuregelung.
Lassen Sie mich nun eine kurze Bemerkung zur Großkreditregelung des § 13 machen, dem Kernstück der Verbesserungen des Einlegerschutzes durch verschärfte Kreditvergaberegelungen. Da — so wurde von seiten der Bundesregierung argumentiert — die Mehrzahl der Bankenzusammenbrüche in der Vergangenheit auf den Ausfall von Großkrediten zurückzuführen sei, sei es nur logisch, die
Ursache dafür künftig von vornherein auszuschließen, indem einmal die Höhe der Großkredite, zum anderen die Vergabe von Großkrediten eingeschränkt werde. Die Bundesregierung sah deshalb in ihrem Gesetzentwurf rigorose Beschränkungen der Gewährung von Großkrediten vor, die diesem Gesichtspunkt Rechnung tragen sollten. In dem Hearing, daß über den Regierungsentwurf stattfand, wurden die Mehrfachregelungen für Großkredite von allen daran Beteiligten, ausgenommen die Bundesbank und das Bundesaufsichtsamt, sonst aber von allen privaten Banken, öffentlichen Banken, Sparkassen und den genossenschaftlichen Kreditinstituten abgelehnt. Mein Kollege Professor Zeitel wird darauf noch im einzelnen eingehen.
Die CDU/CSU-Fraktion vertrat in den Beratungen den Standpunkt und vertritt ihn auch heute noch, daß das Hearing deutlich gemacht hat, daß die Mehrfachregelung für die Großkredite flexibler aussehen sollte, als sie im vorliegenden Entwurf enthalten ist.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion vor, der dem Rechnung trägt und vorsieht, daß die Muß-Vorschrift in § 13 Abs. 3 in eine Soll-Vorschrift abgewandelt wird. Wir glauben, nachdem es in den Ausschußberatungen bereits gelungen ist, die von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehene Grenze des Sechsfachen auf das Achtfache abzumildern, daß trotzdem eine weitere Liberalisierung durch die Wahl einer Soll-Vorschrift im Sinne des Kreditgewerbes und der kreditnehmenden Wirtschaft wünschenswert ist; gäbe doch die Soll-Vorschrift dem Bundesaufsichtsamt auf der einen Seite die Möglichkeit, diese Regelung nach Prüfung des Einzelfalles flexibel und weiter auszulegen, während auf der anderen Seite gleichwohl die gesetzliche Handhabe gegeben wäre, hart im Sinne einer Muß-Vorschrift durchzugreifen, wenn dies nötig ist. Wir halten das für eine gute und liberale Lösung. Wir bitten Sie, diesem Antrag der CDU/CSU zuzustimmen.
Ich darf zusammenfassen:
Erstens. Die Novelle bringt für die Sparer und den Großteil der übrigen Einleger eine nahezu vollständige Sicherung ihrer Einlagen. Sie trägt zudem der Zielsetzung des Antrags der CDU/CSU-Fraktion vom November 1974 voll Rechnung.
Zweitens. Die Aufsichts- und Eingriffsmöglichkeiten des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen sind wesentlich verbessert worden. Dies ist zu begrüßen.
Drittens. Eine Reihe von Übersteigerungen des Regierungsentwurfs konnten während der Ausschußberatungen ausgeräumt werden. Außerdem ist es gelungen, die über das Ziel hinausschießende Mehrfachregelung für Großkredite abzumildern. Ein übriges könnte in dieser Frage durch die Annahme unseres Antrags geschehen.
Die CDU/CSU-Fraktion stimmt im übrigen dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Ausschußfassung zu.

(Beifall bei der CDU/CSU)





Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0721903900
Ich hatte dem Abgeordneten Dr. Sprung das Wort zur Begründung des Änderungsantrags erteilt. Ich habe aber im Laufe seiner Rede bemerkt, daß er in der allgemeinen Aussprache gesprochen hat, die noch gar nicht eröffnet ist. Damit nun aber Gleichheit für alle herrscht, schlage ich nachträglich vor, daß wir ausnahmsweise in der zweiten Lesung eine allgemeine Aussprache durchführen. — Widerspruch erfolgt nicht.
In dieser allgemeinen Aussprache hat der Abgeordnete Rapp das Wort.

Heinz Rapp (SPD):
Rede ID: ID0721904000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Daß schon die bloße Existenz eines Gesetzentwurfs und die Beratung dieses Entwurfs das Ergebnis zeitigen, welches man sich von der Rechtskraft des fertigen Gesetzes verspricht, mag eine Rarität sein: Tatsächlich konnte der Fall — „Fall" im Doppelsinn des Wortes — der Pfalz-Kredit-Bank bereits mit den Mitteln und nach den Grundsätzen des heute zu verabschiedenden Gesetzes, im Vorgriff auf das Gesetz also, so zufriedenstellend geregelt und erledigt werden, daß man im R ü c k g r i f f auf den „Fall PfalzKredit-Bank" sagen kann, das heute zur Beschlußfassung anstehende Gesetz habe sich bereits bewährt.
Lassen Sie mich an dieser Stelle einmal etwas Ungewöhnliches tun. Ich glaube, zumindest im Namen aller Mitglieder des Finanzausschusses sprechen zu können, wenn ich dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zu seiner neuen Präsidentin gratuliere. Die Art und Weise, wie sie den Fall der Pfalz-Kredit-Bank angepackt hat — umsichtig und couragiert —, war eindrucksvoll.
Nun hat es mit dem Gesetz, mit dem wir es zu tun haben, noch mehr Merkwürdiges auf sich. Jene Regelungen, denen im Fall Pfalz-Kredit-Bank vorgegriffen wurde, standen im Regierungsentwurf noch gar nicht drin. Sie wurden vielmehr im Laufe der Ausschußberatungen eingeführt und hinzugefügt. Zu den Schwerpunkten der Regierungsvorlage im Bereich der Großkreditregelungen, der Einreichung von Bilanzen durch die Kreditnehmer, der Einführung des Vier-Augen-Prinzips, der Erweiterung der Erkenntnismöglichkeiten und Befugnisse des Bundesaufsichtsamts, zu all dem kam das weitere schwergewichtige Element der flankierenden Maßnahmen zur Einlagensicherung hinzu, auf das sich meine einleitenden Bemerkungen bezüglich der Pfalz-Kredit-Bank bezogen haben.
Freilich war die Hinzufügung dieses Elements — flankierende Maßnahmen zu den Einlagensicherungseinrichtungen — das Ergebnis eines vom Regierungsentwurf ausgelösten Prozesses. Der Regierungsentwurf war in der Strenge der darin vorgesehenen Maßnahmen gewissermaßen eine Herausforderung an das Kreditgewerbe, das Einlagensicherungssystem zu vervollständigen. Ich habe diesen spannungsreichen Zusammenhang bei der ersten Lesung des Regierungsentwurfs so zum Ausdruck gebracht, daß ich sagte, die Bundesregierung habe einen dicken Stein ins Wasser werfen wollen, damit
sich ein bißchen mehr ereigne als bloßes Gekräusel der Oberfläche. Das Angebot wurde angenommen. Indem der Bundesverband Deutscher Banken in das System der verbandseigenen Sicherungseinrichtungen jenen Schlußstein eingefügt hat, dessen Fehlen bis dahin — bei aller Stabilität der anderen Bausteine — noch Labilität des Gesamtsystems zur Folge gehabt hatte, konnte — do ut des — auch der Finanzausschuß geben, er konnte zugeben, indem er, etwa im Bereich der Großkreditregelungen, die gesetzlichen Anforderungen gegenüber dem Regierungsentwurf abmilderte, weil eben der mit den strengeren Anforderungen angestrebte Zweck im Hinblick auf den Ausbau der Selbsthilfeeinrichtungen des Kreditgewerbes nunmehr auch mit weniger einschneidenden Regelungen erreichbar erscheint. Ohne den dicken Stein des Regierungsentwurfs wäre das -- ich drücke mich vorsichtig aus — wohl nicht so rasch möglich gewesen.
In der Entstehungsgeschichte der KWG-Novelle mag somit ein sehr exemplarischer Vorgang für ein produktives Zusammenwirken von Regierung, Parlament und Betroffenen gesehen werden.
Dabei ist die KWG-Novelle ihrerseits wieder Schlußstein eines umfassenderen Rahmens und Vorgangs gewesen, der — durch die Herstatt-Pleite ausgelöst und jedenfalls ihretwegen forciert — zu einem tiefgestaffelten und umgreifenden System der Sicherung und Sicherheit des deutschen Kreditwesens geführt hat und dessen einzelne sich sowohl auf das Aktiv- als auch auf das Passivgeschäft erstreckende Maßnahmen einander sinnvoll stützen, flankieren und ergänzen. Zunächst wurde der neue Grundsatz nach § 10 des Kreditwesengesetzes eingeführt, der die Devisengeschäfte der Banken insoweit begrenzt, als tägliche Glattstellung gefordert wird. Sodann ist die Liquiditätskonsortialbank geschaffen worden, mit deren Hilfe Kreditinstitute aufgefangen werden können, die auch nach Ausschöpfung der im Vorfeld von der Bundesbank bereitgestellten Hilfen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, obwohl ihre Bonität, die Bonität ihres Kreditgeschäfts, außer Zweifel steht.
Beim Kreditgeschäft selbst setzt das Kreditwesengesetz an. Denn selbstverständlich hängt die Sicherheit der Einlagen bei den Banken letzten Endes von der Sicherheit der von den Banken ausgereichten Kredite ab. Endlich greift in diesem tiefgestaffelten System in der nächsten Stufe die Einlagensicherungseinrichtung des jeweiligen Verbands. Hierzu treten sodann schließlich die von uns nachträglich ins Gesetz eingeführten flankierenden Maßnahmen, die insgesamt wiederum die Sicherungseinrichtungen selbst sichern sollen. Das Ganze bildet also ein fein austariertes Programm, dessen einzelne — teils administrativen, teils der Selbsthilfe zuzurechnenden — Elemente und Instrumente lückenlos ineinandergreifen und ein Gesamtsystem der Sicherung des Bankgeschäfts in unserem Land bewirken, das in der Welt nicht seinesgleichen hat. Daß darüber hinaus beim Bundesfinanzminister eine Studienkommission für Grundsatzfragen der Kreditwirtschaft gebildet wurde, in der über noch andere



Rapp (Göppingen)

Ansatzpunkte zur Verbesserung unseres Kreditwesens nachgedacht wird, sei am Rande vermerkt.
Und nun zu den wichtigeren Regelungen. Da ist zunächst auf die strengere und erweiterte Fassung der Vorschriften zur Risikostreuung, die sogenannten Großkreditvorschriften, einzugehen. Der einzelne Großkredit darf — bisher: soll — 75 v. H. — bisher: 100 v. H. — des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts nicht überschreiten. Die ursprünglich hiergegen vorgebrachten Einwände, ein sorgfältig gepflegtes Großengagement sei doch allemal sicherer als eine Menge schlechter Kleinkredite, sind rasch verstummt. Es ist nun einmal so, daß ein kaputter Kleinkredit leicht zu verdauen ist, ein einzelner notleidender Großkredit aber — die Geschichte der bisherigen Bankinsolvenzen spricht da eine deutliche Sprache — der Anfang vom Ende der Bank und der Sicherheit der Einlagen bei dieser Bank sein kann. Auf Grund der Ausschußberatungen hat es hier eine Abmilderung insoweit gegeben, als bundesbankfähige Wechsel bei der Errechnung der Großkredite weiterhin nur zur Hälfte anzusetzen sind. Des weiteren haben wir eine Anregung des Bundesrates aufgenommen, von Gemeinden oder Gemeindeverbänden verbürgte Kredite im Rahmen des § 13 KWG zu privilegieren.
Neu sind nun die sogenannten Mehrfachregelungen für Großkredite, der einzige Punkt — Herr Dr. Sprung hat das bereits erwähnt —, bei dem die Ausschußberatungen kontrovers gelaufen und geblieben sind. Es war in der Tat so, daß wir im Unterausschuß bezüglich der Mehrfachregelungen des § 13 Abs. 3 eingehend geprüft haben, ob es nicht genüge, die hier vorgesehenen Normierungen als Soll-Vorschriften auszugestalten. Die Entscheidung der Mehrheit für die Muß-Vorschrift ist nicht zuletzt unter dem Eindruck der Stellungnahme von Frau Bähre, der Präsidentin des Bundesaufsichtsamts, gefallen, die uns die schlichte Frage stellte, was denn wohl das Aufsichtsamt mit einer Soll-Vorschrift anfangen solle.
Tiefer setzt die Überlegung an, daß alle Großkreditvorschriften auch die Funktion haben, einen Bankleiter vor der Pression zu schützen, durch Nachschieben von immer noch mehr Kredit gutes Geld schlechtem nachzuwerfen und so das Siechtum eines dabei immer mehr anwachsenden Engagements über Gebühr zu verlängern. Muß-Vorschriften machen dem Bankleiter den Rücken frei. Er entzieht sich der Verstrickung durch den schlichten Hinweis auf das Gesetz. Demgegenüber vermöchten Soll-Vorschriften allenfalls einen unverbindlichen Dialog mit der Aufsicht in Gang zu setzen.
Was nun das Mehrfachprinzip selbst anbelangt, so hat es seine Ratio darin, daß die Bank nicht nur die einzelnen Großengagements im Auge zu behalten hat, sondern in unterschiedlicher Gruppierung auch die Summierung der Risiken aus den Großkrediten. Es werden unter unterschiedlichen Gesichtspunkten zusätzliche Überwachungsraster geschaffen, wobei — gemäß den Mehrfachregelungen — beide Gesichtspunkte, wie erwähnt, darauf abstellen, daß unter ungünstigen Umständen auch per se minimierte latente Risiken zu einem hohen akuten Risiko kumulieren können. Erkennt man aber den inhaltlichen Sinn dieser Vorschriften an, so wird man kaum umhin können, sich einzugestehen, daß sie der Form nach nur wirksam sind, wenn sie die Gestalt von Muß-Vorschriften haben. Daß es dergleichen im Ausland nicht gibt, will nicht viel besagen, zumal die Grenze für den einzelnen Großkredit in vielen Ländern wesentlich niedriger als bei uns angesetzt ist. Im übrigen wurde und wird durch die Abmilderung des für das Gesamtgroßkreditvolumen geltenden Mehrfachen und durch die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu bekommen, vermieden, daß es ob dieser Vorschrift zu einem Kreditkarussell kommt. Wir werden es jedenfalls bei der Muß-Vorschrift belassen.
Die einzige bisher allenfalls vergleichbare Vorschrift zu den Mehrfachregelungen hatte das Volumen der Großkredite an das Gesamtkreditvolumen der Bank geknüpft, mit der einigermaßen absurden Folge, daß das einzelne Kreditinstitut das Großkreditvolumen in dem Maße selbst bestimmen konnte, in dem es über das Gesamtkreditvolumen zu disponieren in der Lage war. Nunmehr aber dürfen alle Großkredite zusammen das Achtfache des haftenden Eigenkapitals des Instituts nicht übersteigen, wobei nur auf die Inanspruchnahmen abzustellen ist und die noch freien Zusagen unberücksichtigt bleiben. Dieses war im übrigen jener Punkt, bei dem sich der von mir geschilderte Prozeß des Aufeinanderzugehens am deutlichsten manifestiert hat. In der Regierungsvorlage hatte — das wurde bereits erwähnt - anstelle des Achtfachen noch das Sechsfache gestanden und waren die Zusagen mit einbezogen. Die zweite Mehrfachregelung, wonach die fünf größten Großkredite unter Berücksichtigung der Zusagen das Dreifache des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen dürfen, ist erhalten geblieben.
Meine Damen und Herren, daß es uns bei alledem nicht um die Betätigung eines Fallbeils geht — denken Sie dabei auch an die langen Übergangsfristen —, mögen Sie daran ermessen, daß wir auf eine Zusage des Bundesaufsichtsamts gedrungen haben, Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zügig zu bearbeiten. Bezüglich der Programmkredite haben wir in § 13 Abs. 4 a schon mal eine generelle Freistellung in das Gesetz mit hineingeschrieben.
An dieser Stelle ist noch kurz auf § 19 einzugehen, der die Konzernvorschrift betrifft. Gemäß der Regierungsvorlage sollte die Vorschrift über die Zusammenfassung von an Konzernunternehmen gewährte Kredite zu einem Großkredit schärfer gefaßt werden. Die Kreditinstitute hingegen forderten — sie hatten bemerkenswerte Gründe dafür — Erleichterungen über das geltende Recht hinaus. Wenn sich der Ausschuß darauf verständigt hat, es insoweit beim geltenden Recht zu belassen, so ist auch dies Ausdruck jenes do ut des, von dem ich gesprochen habe. Eine Sonderregelung für Zwischenfinanzierungskredite an angeschlossene Immobilienfonds entlastet die solche Kredite gewährenden Treuhänderbanken.
Zu § 19 ist noch klarzustellen, daß wir bewußt nicht unter dem Gesichtspunkt des Für und Wider



Rapp (Göppingen)

zum Universalbankprinzip beraten haben. Diese Frage gehört in einen größeren Zusammenhang; dafür gibt es die vorher erwähnte Kommission.
Aus der großen Zahl der sonstigen Verbesserungen der aufsichtsrechtlichen Absicherung unserer Kreditwirtschaft — Stichwörter: Vieraugenprinzip, erweiterte Erkenntnis- und Eingriffsmöglichkeiten des Aufsichtsamts durch Sonderprüfungen auch ohne besondern Anlaß, wirksameres Erlaubnis- und Erlaubnisrücknahmerecht, erweiterte Melde- und Vorlagepflichten, Ausweitung der als ordnungswidrig zu ahnenden Tatbestände — möchte ich nur noch § 18 herausgreifen, dessen Änderung, scheinbar unscheinbar, von großer geschäftspolitischer Bedeutung ist. Hier wird schlicht vorgeschrieben, daß bei der Beantragung von Krediten von mehr als 50 000 DM die wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen sind. Bisher hat es hier einen negativ wirkenden Wettbewerb dahin gehend gegeben, daß Kreditnachfrager mit der Drohung, zur Konkurrenz zu gehen, den einen oder anderen Bankleiter schwach zu machen verstanden. Jetzt kann und muß der Bankleiter auf das Gesetz verweisen. Freilich waren insbesondere im Hinblick auf die Besonderheiten der Außenhandelsfinanzierung, der Teilzahlungsfinanzierung sowie des Factoring-Geschäfts gewisse Ausnahmen vorzusehen.
Doch nun zur Einlagensicherung. Es ist schon eine große und anerkennenswerte Sache, wenn wir heute sagen können, daß es praktisch keinen Sparer mehr gibt, der infolge der Zahlungseinstellung seiner Bank sein Geld verliert. Die zuletzt hinzugekommene Sicherungseinrichtung, die des Bundesverbands Deutscher Banken, schützt Einlagen bis zur Höhe von 30 v. H. des haftenden Eigenkapitals der betreffenden Bank. Das geht in aller Regel weit in die Millionenbeträge hinein. Es liegt auf der Hand, daß die Regelung des Innenverhältnisses des dazu erforderlichen Fonds nicht einfach war und ist. Damit wird auch noch das Kartellamt zu befassen sein. Unsere Aufgabe war es, diese zur Selbsthilfe geschaffenen Einrichtungen durch einen gesetzlichen Rahmen zu flankieren und abzusichern.
Bisher war es so, daß die Befassung des Bundesaufsichtsamts mit einem gefährdeten Institut Signalwirkungen haben, einen Run auslösen und damit die Gefährdung potenzieren konnte. Am Ende war die Chance der stillen Liquidation vertan, durch die offene Insolvenz wurden wirtschaftliche Werte vernichtet. In § 46 a wurde nun die Anordnung eines Moratoriums durch das Bundesaufsichtsamt ermöglicht, d. h. eines vorläufigen Verbots aller Veräußerungen und Zahlungen. Abgewendet werden kann das Moratorium dadurch, daß die Sicherungseinrichtungen des Verbands die Gewähr dafür übernimmt, daß durch zwischenzeitliche Zahlungen, etwa durch Auszahlung von Einlagen, im Falle des Konkurses die verbliebenen Gläubiger nicht geschädigt werden. Jedenfalls kommt durch die eine oder andere Maßnahme Ruhe ins Ganze. Die Sanierung kann besonnen und ohne ständige Bedrohung durch einen Run eingeleitet und durchgeführt werden. Das Bundesaufsichtsamt kann die gerichtliche Bestellung neuer Geschäftsleiter veranlassen. Gelingt die Sanierung, ist es gut; mißlingt sie, so ist die Stellung des Konkursantrags dem Bundesaufsichtsamt vorbehalten, wodurch ausgeschlossen bleibt, daß ein einzelner Gläubiger — berechnend oder unbedacht —das Institut in eine vielleicht vermeidbare Insolvenz hineintreibt.
Dieser Tage ist in einem Zeitungsartikel die bedenkenswerte Frage nach den ordnungspolitischen Implikationen dieser Vorschriften zu den Sicherungseinrichtungen gestellt worden. Gewiß, dieses Modell ist auf andere Wirtschaftsbereiche nicht übertragbar. Aber Geld ist eben auch ein anderes Wirtschaftsgut als jede beliebige Ware, worüber zu philosophieren hier leider nicht die Zeit ist. Jedenfalls gibt es nach wie vor keine Bestandsgarantie für das einzelne Kreditinstitut. Jede einzelne Bank bleibt der strengen Disziplin des Marktes unterworfen. Nach wie vor kann jeder einzelne Bankier, in welcher Rechtsform auch immer, sein Kapital verlieren. Wir stellen die Banken nicht unter die Käseglocke einer Immunität gegen die Sanktionsmechanismen des Marktes. Geschützt werden jedoch die Einleger, die nicht Schaden nehmen sollen, wenn die Bank oder die Sparkasse Schaden nimmt, der sie ihre Gelder anvertraut haben.
Daß das hohe Gut der so erreichten Sicherheit seinen Preis hat, wird nicht verwundern. Man denkt vielleicht in erster Linie an die Beiträge zu den Sicherungseinrichtungen. Spürbarer mag im Einzelfall sein, daß z. B. die Großkreditvorschriften auch in ihrer modifizierten Form da und dort noch kneifen werden.
Wer das Mehr an Sicherheit begrüßt, wird nicht in Wehklagen darüber ausbrechen dürfen, daß sich da und dort im Laufe einer angemessenen Übergangszeit die Struktur des einen oder anderen Kreditvolumens ändern muß. Wir gehen davon aus und geben der Hoffnung Ausdruck, hierfür Verständnis zu finden. Ich bitte, dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und bei der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0721904100
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Zeitel.

Dr. Gerhard Zeitel (CDU):
Rede ID: ID0721904200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Sprung hat bereits zum Ausdruck gebracht, daß der größte Teil der gesetzlichen Neuregelungen von der CDU/CSU-Fraktion mitgetragen und begrüßt wird. Diese politische Übereinstimmung erleichterte die Beratungen und ermöglichte die relativ schnelle Verabschiedung der Novelle. Die einzige größere Meinungsverschiedenheit bezieht sich nicht auf alle, aber auf bestimmte Teile der Großkreditregelung, die auch den Gegenstand unseres Abänderungsantrages bilden. Lassen Sie mich deutlich sagen: Es geht freilich — jedenfalls nach Auffassung der Regierung, nicht nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion — um ein materielles Kernstück der Novelle. Die CDU/CSU-Fraktion hält die Mehrfachbegrenzung bei Großkrediten, die in § 13 Abs. 3 Ziffern 1 und 2 ent-



Dr. Zeitel
halten sind, für verfehlt. — Gestatten Sie mir hierzu einige erläuternde und klarstellende Bemerkungen.
Wir begrüßen es, daß die ursprünglichen Vorschläge den Kreditbegriff der Regierungsvorlage, der in diesem Zusammenhang bedeutsam ist, nicht aufgegriffen haben, weil Übereinstimmung zwischen den Parteien darin bestand, daß insoweit die bisherige Finanzierungs- bzw. Refinanzierungspraxis der Kreditinstitutskonzerne beibehalten werden sollte.
Die CDU/CSU-Fraktion hält es im Hinblick auf die vorliegenden Erfahrungen auch für angemessen, wenn die einzelne Großkreditgewährung in bezug auf das haftende Eigenkapital eingeengt, d. h. auf 75 % begrenzt wird. Insoweit stimmen wir also überein. Die Gesetzgebung unseres Landes steht insoweit auch im Einklang mit entsprechenden Regelungen in anderen Industriestaaten, die zum Teil sehr viel schärfere Grenzen für die Höhe eines einzelnen Großkredits im Verhältnis zum Eigenkapital vorsehen. Für solche Regelungen lassen sich gute Gründe geltend machen. Dagegen gibt es meines Wissens in keinem anderen bedeutenden Industriestaat eine gesetzliche Vorschrift, die die Summe mehrerer Großkredite begrenzt.
Die CDU/CSU-Fraktion hält den mit der Novelle beschrittenen Weg der Mehrfachgrenzen bei Großkrediten im Ansatz für verfehlt, weil eine sachliche Ratio in bezug auf die vorgeschlagenen Multiplikatoren unter dem auch für uns entscheidenden Sicherheitskriterium nicht zu erkennen ist. Wie das öffentliche Hearing zur Gesetzesnovelle deutlich gemacht hat, basiert die von der Regierung vorgesehene Multiplikatorregelung im wesentlichen auf einer einfachen Durchschnittsberechnung. Man hat also von hinten gerechnet: was ist möglich, und was geht nicht? Solche Durchschnittsrechnungen können in der Statistik allgemein ihren Sinn haben. Aber im Durchschnitt sind eben unsere Kreditinstitute nicht sicherheitsgefährdet. Insofern ist der Ansatz der Regelung verfehlt.
Auch die Konkursstatistik bei Banken, die unter dem Blickwinkel des Sicherheitsrisikos ohnehin nur begrenzt aussagefähig ist, läßt erkennen, daß eine verpflichtende Multiplikatornorm willkürlich bleibt. Die Paradebeispiele für Sicherheitsrisiken im Bankgeschäft in der jüngsten Vergangenheit, nämlich der Helaba- oder der Herstatt-Fall, würden durch die vorgesehenen Regelungen nicht erfaßt. Wir halten im übrigen die Sicherung besonders schutzbedürftiger kleiner und mittlerer Einleger für wichtiger als das Streben nach perfektionierender Gesetzgebung, die im Endergebnis mehr schadet als nützt.
Der verfehlte Ansatz bei der Mehrfachkreditbegrenzung wird auch nicht dadurch geheilt, daß entgegen der Regierungsvorlage nunmehr ein höherer Multiplikator bei der Summe der Großkredite gewählt worden ist. Vielmehr wird der Sachzusammenhang mit dem Bestreben, das Sicherheitsrisiko zu mindern, noch fragwürdiger als nach der Regierungsvorlage. Der nunmehr von den Koalitionsparteien vorgesehene höhere Multiplikator mindert lediglich den kreditpolitischen Anpassungsdruck auf Grund der Novelle für einzelne Institute. Die Regelung wird nicht nur zu Umschichtungen in unserem Bankensystem Anlaß geben, deren Zweckmäßigkeit wir bezweifeln, sondern allgemein die ausgeprägten Konzentrationstendenzen im Bankgewerbe weiter verstärken. Die CDU/CSU-Fraktion hält daher auch aus diesen marktwirtschaftlichen Gründen die Regelung für falsch. Sie beinhaltet vielmehr ein Element illiberalen Dirigismus. Die im Zusammenhang mit den Bestrebungen zur Risikobeschränkung letztlich entscheidende Frage einer hinreichenden Eigenkapitalausstattung wird durch die Normen leider nicht erleichtert, sondern ebenfalls — zusätzlich zu anderen Maßnahmen der jüngsten Vergangenheit — weiter erschwert.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0721904300
Herr Abgeordneter Dr. Zeitel, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Rapp?

Heinz Rapp (SPD):
Rede ID: ID0721904400
Herr Kollege Zeitel, wenn dies alles so schrecklich und sinnlos ist mit den Mehrfachregelungen, weshalb verlangen Sie dann hier nicht die Annullierung dieser Mehrfachregelungen? Weshalb dann das Zurückgehen auf eine Soll-Vorschrift?

Dr. Gerhard Zeitel (CDU):
Rede ID: ID0721904500
Herr Rapp, ich bin noch nicht ganz zu Ende; es gibt einen Grund, der von Ihnen vorgetragen wurde, wenn ich mich recht an die Beratungen erinnere, der unter Umständen für eine Soll-Vorschrift spricht. Darauf komme ich aber noch. Wir wären im Prinzip — lassen Sie mich das deutlich sagen — für die ersatzlose Streichung; aber wir hoffen auf die Zustimmung zu einer abgemilderten Form, für die es Gründe gibt.
Ein gesetzlicher Regelungsansatz dieser Kernfrage, die gewiß diskussionswürdig ist, müßte unseres Erachtens auf direkterem Wege gefunden werden. Die vorgesehenen Gesetzesregeln zur Begrenzung mehrerer Großkredite lösen also im ganzen Änderungen unserer Bankenstruktur aus, die den Wettbewerb faktisch einengen und bei zu erwartenden Aushilfsmaßnahmen, wie z. B. Konsortial- oder Metakredite, höhere Kreditkosten zur Folge haben.
Auch die anvisierte Kreditstreuung bleibt auf diesem Wege höchst unbefriedigend. Soll indessen der Mehrfachkreditregelung nur eine gewisse Signalfunktion zukommen — Herr Rapp, dies ist der Punkt —, wie es in den Ausschußberatungen auch von Ihrer Seite anklang, dann genügt an Stelle der dirigistischen Muß-Vorschrift eine Soll-Vorschrift. Dem entspricht unser liberaler Änderungsantrag, dem zuzustimmen wir Sie hiermit auffordern möchten.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0721904600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Graf Lambsdorff.

Dr. Graf Otto Lambsdorff (FDP):
Rede ID: ID0721904700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich befinde mich in der angenehmen Lage, Herr Kollege Zeitel,



Dr. Graf Lambsdorff
für die Annahme eines Gesetzes zu plädieren, das „marktwirtschaftliche Regelungen abschafft und illiberalen Dirigismus" einführt. Herr Zeitel, haben Sie es nicht eine Nummer kleiner?

(Dr. Zeitel [CDU/CSU] : Aber doch nicht so billig!)

Ich komme darauf noch zurück, keine Sorge, und werde mich natürlich auch noch mit der Sache auseinandersetzen.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der FDP freut sich darüber, daß wir heute, wie wir annehmen, mit großer Mehrheit, die Novelle zum Kreditwesengesetz in zweiter und dritter Lesung verabschieden können. Wir gehen davon aus, daß auch der Bundesrat dieser notwendigen Ergänzung des KWG seine Zustimmung nicht versagen wird.
Ich möchte zunächst im Namen meiner Fraktion den beiden Berichterstattern, den Kollegen Dr. Sprung und Rapp, danken; Herrn Sprung möchte ich ebenfalls für die Leitung des Unterausschusses und die sachbezogene Beratung danken, die uns geholfen hat, so schnell mit diesem Gesetzgebungsvorgang fertig zu werden; denn damit haben wir nun als gesetzgebende Körperschaft die notwendigen Folgerungen aus dem Herstatt-Fall gezogen.
Meine Fraktion, meine Damen und Herren, hat bereits in der ersten Lesung die Frage gestellt, ob die notwendige Einlagensicherung besser freiwillig zustande kommen oder ob sie vom Gesetzgeber angeordnet werden soll. Wir haben damals keinen Zweifel daran gelassen, daß wir einer freiwilligen Regelung den Vorzug geben, wobei ich heute offen bekennen darf, meine Damen und Herren, daß wir eine gesetzgeberische Regelung für eine Einlagensicherung im privaten Bankgewerbe für nahezu unmöglich gehalten haben. Wir wären jedenfalls längst noch nicht am Ende unserer Beratungen und sicherlich nicht in der Lage, in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.
Um so mehr begrüßen wir — das möchte ich hier festhalten — die aufgeschlossene Mitarbeit der Verbände, in diesem Falle insbesondere des Bundesverbandes Deutscher Banken, die wesentlich dazu beigetragen haben, daß nun ein umfassendes System der Einlagensicherung und damit des Gläubigerschutzes zustande gekommen ist.
Im übrigen beschränkt sich dieser Dank nicht nur auf den Bankenverband; denn auch die Sparkassen haben zusätzlich zu ihrer Gewährsträgerhaftung inzwischen einen Einlagensicherungsfonds aus versteuerten Gewinnen aufgebracht.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0721904800
Herr Abgeordneter Graf Lambsdorff, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Rapp?

Dr. Graf Otto Lambsdorff (FDP):
Rede ID: ID0721904900
Gerne.

Heinz Rapp (SPD):
Rede ID: ID0721905000
Herr Kollege Graf Lambsdorff, wären Sie, nachdem Herr Zeitel hier den ordnungspolitischen Zampano gemacht hat, bereit, einmal zu schildern, welche Mühe es immerhin gekostet hat, die CDU von dem Projekt einer Pflichtmitgliedschaft in der Sicherungseinrichtung herunterzukriegen?

Dr. Graf Otto Lambsdorff (FDP):
Rede ID: ID0721905100
Herr Kollege Rapp, ich bedanke mich für diesen Hinweis. Ich will mich nachher noch mit dem auseinandersetzen, was von Herrn Professor Zeitel zur Großkreditregelung gesagt worden ist. Aber wir wissen ja, daß inzwischen das, was hier auf dem Tisch liegt, von allen Betroffenen und Beteiligten im Kreditgewerbe, und zwar in allen Bereichen des Kreditgewerbes, akzeptiert wird und daß jeder meint, damit vernünftig leben zu können.
Aber ich komme noch darauf zurück, daß wir es für wichtig gehalten haben, daß zur Gewährsträgerhaftung ein Einlagensicherungsfonds aus versteuerten Gewinnen aufgebaut worden ist, denn nur dadurch kann in den drei wichtigsten Säulen des deutschen Kreditwesens, dem Genossenschaftswesen, dem Sparkassenwesen und den privaten Banken — der gemeinwirtschaftliche Sektor schließt sich dem letzteren an, wie Sie wissen —, von einer parallelen Behandlung gesprochen werden. Die Gewährsträgerhaftung allein ist nämlich nichts weiter als der Rückgriff auf die Tasche des Steuerzahlers, womit sie zwar für den Einleger, also für den Kunden, völlig ausreichend ist, im Interesse der Wettbewerbsgleichheit und im Interesse der öffentlichen Hände als Gewährsträger der Sparkassen aber mit Recht dazu geführt hat, daß vor dem Rückgriff auf öffentliche Mittel, zunächst einmal eigenverdientes Geld dieses Geschäftszweiges eingesetzt werden soll. Diese Regelung ist zufriedenstellend.
Meine Damen und Herren, wir haben uns die Prüfung des Einlagensicherungssystems nicht leicht gemacht, weil wir großen Wert auf eine wettbewerbsrechtlich einwandfreie Lösung gelegt haben. Diese ist jetzt erreicht. Die Anfangsentwürfe des Status des Prüfungsverbandes gaben zu Bedenken Anlaß, weil ein so weitgehender Eingriff des Prüfungsverbandes in die Geschäftspolitik der angeschlossenen Unternehmen vorgesehen war, daß kartellrechtliche Bedenken erhoben werden mußten. Jetzt beschränken sich die Vorschriften und die Richtlinien, nach denen geprüft und notfalls auch eingegriffen wird bzw. sogar die Mitgliedschaft zum Prüfungsverband gekündigt werden kann, darauf, daß das angeschlossene Institut die Vorschriften des Kreditwesengesetzes einhalten muß. Das ist wettbewerbsrechtlich in Ordnung; denn eine solche Einschränkung sieht das bestehende Gesetz bereits vor. Darüber hinausgehende Eingriffe sind nicht möglich.
Auch das schwierige Thema der Werbung mit der Einlagensicherung dürfte in einer Weise geklärt werden, die wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen standhält. Wir begrüßen es, daß das Bundeswirtschaftsministerium davon absieht, die wettbewerbsrechtliche Legalisierung des Einlagensicherungsstatuts über eine Ministererlaubnis nach § 8 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorzunehmen, sondern den Bankenverband und das Kar-



Dr. Graf Lambsdorff
tellamt auf den Weg des § 102 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen hat. Es scheint uns richtig, meine Damen und Herren, daß hier die Vorschriften der Mißbrauchsaufsicht praktiziert werden und daß die Vorschriften über die Ausnahmebereiche in den §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in diesem Falle beweisen, daß sie den Anforderungen der Praxis genügen.
Die FDP-Fraktion hat in der ersten Lesung Bedenken angemeldet, ob ein umfassender Schutz für alle Einleger und in unbegrenzter Höhe denn eigentlich notwendig sei. Wir haben das gefragt, weil wir bei einem solchen Schutz einen ungezügelten Konditionenwettbewerb befürchteten und als Konsequenz dessen damit rechneten, daß das Kreditgewerbe nach einer neuen Zinsverordnung rufen würde. Nun ist es mit dieser Vorlage und mit diesem Einlagensicherungssystem zu einem solchen umfassenden Schutz gekommen, und unsere Bedenken — mindestens unsere Fragen — bleiben bestehen. Wir möchten hier bei dieser Gelegenheit mit aller Deutlichkeit klarmachen, daß wir uns einer Regulierung des Zinswettbewerbs durch eine staatliche Zinsverordnung oder ein Habenzinsabkommen mit aller Entschiedenheit widersetzen werden. Ohne die Bemühungen des Gesetzgebers, die wir heute vollenden, wäre die Einlagensicherung allerdings nicht wirksam geworden. Die Konstruktion der §§ 46 a ff. des neuen KWG zieht die Konsequenz aus der Erfahrung, daß konkursrechtliche Maßnahmen im Kreditgewerbe in vielen Fällen zu unnötig großen Verlusten geführt haben. Wir meinen, daß die Ausnahmeregelungen für diesen Sektor unseres Wirtschaftslebens gerechtfertigt sind, und gehen davon aus, daß auch diese Regelung letztlich dem verbesserten Gläubigerschutz dient.
Es geht nicht darum, meine Damen und Herren, die Banken und deren Anteilseigner — der Kollege Rapp hat darauf hingewiesen — vor der Gefahr des Konkurses zu schützen; auch nach Verabschiedung dieses Gesetzes wird es noch Pleiten im Kreditwesen und zumindest den Verlust des Eigenkapitals in solchen Fällen geben. Die Entwicklung auf den Euro-, Petro- und anderen Dollarmärkten sowie ihr möglicher Einfluß auf die Passivseite der Bilanzen auch deutscher Kreditinstitute beunruhigt uns etwas. Aber es geht darum, den Gläubiger, den Einleger, den Kunden, der von der Straße kommt und ein Bankgeschäft betritt, mit dem notwendigen Vertrauensschutz auszustatten. Dies ist geschehen, und wir meinen, daß der Gesetzgeber mit diesen konkursrechtlichen Vorschriften eine gute Lösung gefunden hat.
Es bleibt für den Gesetzgeber allerdings noch die steuerliche Behandlung der Einlagensicherungsfonds und auch der Liquiditäts-Konsortialbank zu lösen. Für die nächsten Jahre ist dies bekanntlich durch Verwaltungsabkommen gesichert, und wir brauchen die Beratungen des Körperschaftsteuergesetzes, die gegenwärtig im Finanzausschuß stattfinden, nicht mit diesem Zusatzproblem zu belasten. In der nächsten Legislaturperiode allerdings wird sich wohl die
Aufgabe stellen, für eine dauerhafte und beständige Regelung zu sorgen.
Meine Fraktion hat von Anfang an die Verbesserung der aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten begrüßt; schnellere Prüfung, Sonderprüfer, Zwischenberichte der Prüfer an das Aufsichtsamt usw. — dies alles ist nunmehr zufriedenstellend geregelt. Auch das beste Gesetz hilft aber nur — dies ist eine Binsenweisheit —, wenn es richtig angewandt wird. Die FDP-Fraktion meint, daß das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen das Vertrauen rechtfertigt, das wir mit dieser Gesetzesänderung in seine Amtsführung setzen.
Von Anfang an — und nun komme ich zu dem von Ihnen angesprochenen Thema, Herr Zeitel — haben meine Freunde und ich die ursprünglich vorgeschlagene Großkreditregelung zurückhaltend beurteilt. Wir haben keinen Zweifel daran gelassen, daß wir einer Regelung, die zu einer erheblichen Umschichtung der Kreditengagements im Kreditgewerbe und zu einer Veränderung der Struktur unseres Kreditwesens führen würde, unsere Zustimmung versagen müßten. Denn nach wie vor ist die Frage nicht endgültig entschieden, ob für die Bankpleiten der Vergangenheit eigentlich die Großkredite entscheidend gewesen sind oder ob der Grund nicht doch in einer weitgehend verfehlten Geschäftspolitik gelegen hat.

(Dr. Zeitel [CDU/CSU]: Beides!)

— Wahrscheinlich haben viele Umstände zusammengewirkt, Herr Zeitel. Es wird kaum möglich sein, jede einzelne Insolvenz auf eine einzige Ursache zurückzuführen.
Nach den Beratungen im Finanzausschuß und angesichts der heutigen Vorlage kommen wir jedenfalls zu dem Ergebnis, daß die vorgesehene Großkreditregelung, wonach die Großkredite eines Instituts das Achtfache des Eigenkapitals — ohne Einrechnung der Kreditzusagen — nicht überschreiten dürfen und wonach Bürgschaften und bundesbankfähige Wechsel nur zu 50 % angerechnet werden, vertretbar ist. Damit wird — dies ist der entscheidende Gesichtspunkt; deshalb widerspreche ich auch der Behauptung, daß mit diesem Gesetz eine nichtmarktwirtschaftliche Regelung gefunden worden sei — kein Kreditkarussell in Gang gesetzt; damit können sowohl die Landesbanken und Girozentralen auf der einen Seite wie auch die Privatbankiers auf der anderen Seite ohne strukturelle Eingriffe ihren Geschäften nachgehen.
Daß die Großkreditregelung vom Ansatz her verfehlt sei, wird — ich möchte das jetzt nicht im einzelnen wiederholen, Herr Zeitel; wir haben es im Ausschuß diskutiert — von uns bestritten. Im übrigen würden Sie damit einen Ansatz aufgeben, den ja auch das alte Kreditwesengesetz — jedenfalls in der Tendenz — schon gekannt hat. Wir sind in den Beratungen aber auch immer dafür eingetreten, daß in der Großkreditregelung aus der Soll-Vorschrift eine Muß-Vorschrift wird, und deswegen werden wir den Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion ablehnen.



Dr. Graf Lambsdorff
Es ist eben nicht richtig, Herr Zeitel — das hat auch Herr Sprung schon formuliert —, daß man mit der Soll-Vorschrift über das Aufsichtsamt den Einzelfall in den Griff bekommen kann, denn wir haben in der Vergangenheit erlebt, daß die Soll-Vorschrift in allen Fällen von den Kreditinstituten außer acht gelassen worden ist und daß sich das Aufsichtsamt immer erst im nachhinein mit einer Verletzung der Soll-Vorschrift und daher nur mit geschaffenen Tatbeständen befassen konnte.

(Dr. Zeitel [CDU/CSU]: Graf Lambsdorff, die Soll-Vorschrift hat aber noch eine andere Funktion!)

— Das ist sicherlich richtig. Nun wollen wir mit dieser Muß-Vorschrift, deren Verletzung im übrigen nicht zur Nichtigkeit der Kreditverträge führt — dies war eine schwierige Frage, die wir mit dem Justizministerium haben klären können —, zum Ausdruck bringen, daß wir auf die Kreditinstitute einen Druck in Richtung auf die Erhöhung des Eigenkapitals ausüben wollen. Uns scheint hier eine der maßgeblichen Schwächen des deutschen Kreditwesens zu liegen. Ein großer Bereich unseres Kreditwesens, insbesondere der öffentlich-rechtliche Bereich, arbeitet auf einer Eigenkapitalbasis, die man nur als unzulänglich bezeichnen kann. Die Geschäftsleiter dieser Institute haben in der Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses diesen Tatbestand deutlich dargelegt. Wir können an diesem beklagenswerten Zustand nichts unmittelbar ändern, aber wir können
und dies wollen wir hier tun — die öffentlichen Hände auffordern, für eine bessere Eigenkapitalausstattung ihrer Institute zu sorgen. Im Grundsatz, meine Damen und Herren, gilt die These: Wer kein Geld und kein Kapital besitzt, der kann auch kein Bankgeschäft betreiben.
Wir von der FDP-Fraktion stimmen der Novelle des Kreditwesengesetzes zu; aber wir wissen, daß der Gesetzgeber damit noch längst nicht alle Aufgaben erfüllt hat, die ihm dieser Bereich unseres Wirtschaftslebens stellt. Der Kollege Rapp hat auf die Arbeiten, die im Gange sind, hingewiesen. Das Kreditwesengesetz muß nach unserer Ansicht — wir hoffen, in der nächsten Legislaturperiode — einer gründlichen Überarbeitung unterzogen werden.
Ich habe schon in der ersten Lesung darauf hingewiesen, daß die Diskussion um Höchstkredite, Depositenbegrenzung, um den Inhalt des § 23 KWG, um die Vermischung von Gewerbeaufsicht und Geldpolitik im KWG und z. B. um die Frage, warum die Kreditanstalt für Wiederaufbau kein Kreditinstitut im Sinne dieses Gesetzes sei, weitergeführt und dies alles einmal untersucht werden muß.
Wenn wir diese Fragen stellen, so heißt das nicht — dies wollen wir mit aller Deutlichkeit hier sagen —, daß wir systemverändernde Maßnahmen im Bereich des Kreditwesens wollten. Das deutsche Kreditwesen hat sich als leistungsfähig erwiesen, der Wettbewerb ist ausreichend, und die Tatsache, daß wir in der Bundesrepublik ein fast einzigartig dastehendes vielgliedriges Kreditsystem haben, sollte uns veranlassen, sehr schonend mit dieser erfreulichen Errungenschaft umzugehen. Meine Fraktion will auch das Universalbanksystem nicht in Frage stellen, weil wir uns angesichts der Größenordnungen im deutschen Kreditwesen eine sinnvollere Aufteilung kaum denken können. Außerdem ist die immer wieder vorgebrachte Behauptung, daß auf diese Weise Interessenkonflikte vermieden werden könnten, nach unserer Meinung illusionär.
Es bleibt aber z. B. die Frage zu prüfen, ob etwa die industriellen Beteiligungen der Kreditinstitute ausgegliedert werden sollten. Es bleibt zu prüfen, ob das Depotstimmrecht, für das wir alle keinen vernünftigen und handhabbaren Ersatz wissen, durch Stimmrechtsbeiräte transparent gemacht werden kann, und es bleibt auch die Frage zu prüfen, ob man etwa der Deutschen Bundesbank — das wäre dann allerdings im Bundesbankgesetz zu regeln — bessere Möglichkeiten für eine offene Marktpolitik einräumt. Ebenso meinen wir, daß sich der Gesetzgeber mit der Frage befassen muß, ob die Blankettermächtigungen des Kreditwesengesetzes wirklich der Weisheit letzter Schluß sind; besonders ist aber auch zu prüfen, ob das, was Bundesbank und Bankenaufsicht in Gestalt der Grundsätze aus diesen Ermächtigungen gemacht haben, wünschenswert ist.
Ich wiederhole noch einmal, meine Damen und Herren: Diese Fragen stellen heißt nicht etwa Anregungen für grundlegende Änderungen unseres Kreditsystems geben wollen. Ich befürchte, daß vernünftige Reformüberlegungen wieder vor eine Wand laufen, wenn wir dabei das notwendige Augenmaß verlieren. Mit anderen Worten: Wer die Reformschraube überdreht und überzieht, wird das verhindern, was an Reform notwendig ist. Diese allgemeine Erkenntnis gilt wahrscheinlich nicht nur für das Gebiet des Kreditwesens, aber sie wird auf diesem Gebiet besonders deutlich.
Die FDP-Fraktion stimmt diesem Gesetz zu.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0721905200
Wird weiterhin das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU in Drucksache 7/4670 wurde bereits in der allgemeinen Aussprache begründet. Ich kann demnach über diesen Antrag, in Art. 1 Nr. 3 eine Änderung vorzunehmen, abstimmen lassen. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit Mehrheit abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich lasse nunmehr über Art. 1 in der Ausschußfassung abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr die Art. 2, 2 a, 3, 4, 5, Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.



Vizepräsident Dr. Jaeger
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Ich eröffne die allgemeine Aussprache und erteile dem Herrn Bundesminister der Finanzen das Wort.

Dr. Hans Apel (SPD):
Rede ID: ID0721905300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der dritten Lesung möchte ich insbesondere den Mitgliedern des Finanzausschusses, aber auch den Mitgliedern des Unterausschusses sehr herzlich dafür danken, daß es möglich gewesen ist, diese Eilvorlage innerhalb von sechs Monaten von der ersten Lesung bis zur dritten Lesung im Deutschen Bundestag zu behandeln. Immerhin hat es sich um eine sehr komplizierte Materie gehandelt, und die Leistung, die die Damen und Herren im Finanzausschuß vollbracht haben, ist bemerkenswert.
Heute können wir feststellen, daß sich auf Grund der hier bereits angesprochenen Maßnahmen, die vom Aufsichtsamt durch Erlaß eines neuen Kreditgrundsatzes ergriffen wurden, auf Grund der Schaffung der Liquiditäts-Konsortialbank, der zusätzlichen Melde-, Prüfungs- und anderen Aufsichtsregelungen für das Aufsichtsamt in Berlin sowie der durch dieses Gesetz möglichen Einlagensicherung das Leid und Elend, die der Herstatt-Fall gebracht hat, nicht wiederholen können.
Diese Regelung, die wir heute verabschieden, bedeutet — zusammen mit dem Bündel der anderen Maßnahmen —, daß wir in enger Zusammenarbeit zwischen Verbänden, Parlament und Regierung eine echte Reform vollbracht haben.

(Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller [SPD]: Sehr richtig!)

Diese Einlagensicherung, die mit dem, was auch bei cien Sparkassen und den Kreditgenossenschaften geschehen ist, im Zusammenhang zu sehen ist, steht einzigartig in der Welt da.

(Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller [SPD] : Sehr richtig!)

Es gibt kein Land, in dem der Sparer, was seine eigenen Spareinlagen anlangt, nach Verkündung dieses Gesetzes so viel Sicherheit hat.
Ich kann mir zum Proben der Großkredite weitere Bemerkungen ersparen; die Sprecher der Koalition haben unsere Position deutlich gemacht. Ich hatte hier bereits in der ersten Lesung vor gut sechs Monaten klargemacht, daß die Bundesregierung in der Frage des sogenannten Multiplikators zu Kompromissen bereit wäre.
Dies, was wir heute vor uns haben, paßt in unsere Wirtschaftsordnung hinein. Es erhöht den Sparerschutz; der Wettbewerb, die Marktwirtschaft und die Verantwortung der Bankleiter bleiben erhalten. Wir verbinden Aufsicht, Wettbewerb und Verantwortung der Unternehmen in einer vernünftigen Art und Weise.
Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen. Auch ich bin der Meinung, daß diese Eilvorlage, die hier heute beschlossen wird, nicht grundsätzliche Fragen der künftigen Struktur des Bankenwesens beantwortet. Insofern bin ich mit Herrn Graf Lambsdorff der Meinung, daß wir in der nächsten Legislaturperiode über eine Reihe von Fragen debattieren müssen; dazu gehören natürlich die Frage des Depotstimmrechts, die Frage des industriellen Beteiligungsvermögens der Banken, die Frage der Universalbank und andere Fragen. Worauf es ankommt — und deswegen habe ich die Untersuchungskommission eingesetzt —, ist, clie Dinge nicht ideologisch, sondern sachgerecht zu betrachten. Ich habe die Mitglieder der Untersuchungskommission gebeten, uns ihren abschließenden Bericht im Frühjahr 1977 vorzulegen, d. h. so weit vom Bundestagswahlkampf abgesetzt, daß dieses Thema nicht in clie Debatten und Auseinandersetzungen der nächsten Monate einbezogen wird, aber so frühzeitig, daß wir die nächste Legislaturperiode nutzen können, um gründlich, gelassen, aber zielbewußt neue Antworten auf neue Fragen zu geben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0721905400
Meine Damen und Herren, wird des weiteren das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ziffer 2 des Antrags des Ausschusses zielt darauf ab, den Antrag auf Drucksache 7/2734 durch die Beschlußfassung zu 1. für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, gebe das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Schließlich schlägt der Ausschuß unter Ziffer 3 seines Antrags vor, die eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung
— Drucksache 7/1443 —
Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache 7/4545 — Berichterstatter:
Abgeordnete Frau Dr. Rehlen Abgeordneter Dr. Stark (Nürtingen)


(Erste Beratung 74. Sitzung)

Ich danke den Berichterstattern, der Abgeordneten Frau Dr. Rehlen und dem Herrn Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen), für ihren Bericht.
Wir treten in die zweite Lesung ein. Meine Damen und Herren, wünschen Sie eine allgemeine Aussprache? — Dann erteile ich der Abgeordneten Frau Dr. Rehlen das Wort.




Dr. Wiltrud Rehlen (SPD):
Rede ID: ID0721905500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Agrarrecht bedarf der Anpassung in zweierlei Hinsicht.
Erstens. Die wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen die Landwirtschaft betrieben wird, ändern sich — und damit auch die Arbeitsbedingungen, die Einstellungen und die Interessen der ländlichen Bevölkerung.
Zweitens. Die allgemeine Rechtsentwicklung, auch das Erbrecht, das Bodenrecht wird heute kaum mehr vom Agrarrecht her bestimmt. Entscheidungen über die Interpretation des Grundgesetzes und die Ausgestaltung der Gesetze orientieren sich an den Strukturen einer modernen Industriegesellschaft.
Unterließe es der Bundestag, sich laufend um die Anpassung des Agrarrechts zu bemühen, müßten sich die Unterschiede zwischen Stadt und Land zu Gegensätzen vertiefen. Dies wäre eine Entwicklung, der gerade die SPD-Fraktion mit der von ihr vorangetriebenen Strukturpolitik für ballungsferne Räume entgegentritt.
Das politische Ziel, in der Bundesrepublik einheitliche Lebensbedingungen anzustreben, fordert Anpassungsfähigkeit und Anpassungsbereitschaft von der ländlichen Bevölkerung unter anderem auch an die Weiterentwicklung der Grundnormen unserer Rechtsordnung.
Die Höfeordnung ist ein Sondererbrecht für die Landwirtschaft der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Sie ist damit nach Art. 125 des Grundgesetzes örtlich beschränktes Bundesrecht. In den süddeutschen Ländern und in Bremen besteht das bisher gültige Landesrecht weiter. Das Berücksichtigen unterschiedlicher Rechtstraditionen ist ein ausreichender sachlicher Grund für die Differenzierung selbst innerhalb der Bundesgesetzgebung.
Die Höfeordnung regelt die Vererbung landwirtschaftlicher Betriebe abweichend vom allgemeinen Erbrecht. Ein Hof kann nur an einen Hofnachfolger übergeben werden. Es unterbleibt also die sonst übliche Aufteilung des Vermögens an alle Erben. Dieses Sondererbrecht, das den Hoferben gegenüber seinen Miterben begünstigt, ist im Bewußtsein und im Verhalten der bäuerlichen Bevölkerung Norddeutschlands verankert. Es hat die Realteilung weitgehend verhindert und dazu beigetragen, daß lebensfähige Höfe über vielfachen Generationenwechsel hinweg erhalten blieben.
Als Sondererbrecht muß sich die Höfeordnung an Art. 14 des Grundgesetzes messen lassen, der nicht nur das Eigentum, sondern auch das Erbrecht garantiert.
Es ist allgemein anerkannt, daß das Erbrecht vom Grundgesetz nur in seinem Kernbereich geschützt ist, daß dem Gesetzgeber also hinsichtlich der Gestaltung und Umgestaltung des Erbrechts ein erheblicher Spielraum bleibt.
Für den Fall der Hoferbfolge bedeutet dies, daß zwei Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen sind, erstens die Belange der Gesellschaft und zweitens
die Individualinteressen des Hofeigentümers, des Hoferben und der weichenden Erben.
Die Belange der Gesellschaft sind konkret definiert: Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum, unter anderem durch Erhalten von auf Dauer lebensfähigen landwirtschaftlichen Betrieben. Ziele der Agrarstrukturpolitik können herangezogen werden, um individuelle Interessen weiter zu beschränken, als dies im allgemeinen Recht üblich ist. Wenn die Höfeordnung vor der Verfassung Bestand haben soll, darf sie nur für wirtschaftlich gesunde und entwicklungsfähige Betriebe gelten.
In einem Gesetz können über die Entwicklungsfähigkeit jedoch nur allgemeine Entscheidungen getroffen werden. Der Ernährungsausschuß hat einstimmig folgende Regelung bestimmt:
Erstens. Die Höfeordnung gilt für alle Höfe mit einem Wirtschaftswert von über 20 000 DM, wenn nicht der Hofbesitzer erklärt, daß sein Hof aus der Höferolle gelöscht werden soll.
Zweitens. Höfe mit einem Wirtschaftswert von mindestens 10 000 DM und höchstens 20 000 DM werden Höfe, wenn ihr Eigentümer eine entsprechende Erklärung abgibt.
Damit ist den Interessen sowohl der Obstbaugebiete als auch der arbeitsintensiven Milchbetriebe in Norddeutschland Rechnung getragen. Ob ein Hof Vollerwerbsbetrieb oder Zuerwerbsbetrieb ist, spielt keine Rolle, soweit der Betrieb in der Höferolle eingetragen ist.
Die bisherige Höfeordnung ist ein Zwangsanerbenrecht, d. h., dem Hofinhaber sind durch Gesetz Beschränkungen in seiner Verfügung über den Hof auferlegt. Dies entspricht nicht dem Gedanken der Testierfreiheit, wie er Art. 14 des Grundgesetzes zugrunde liegt. Die Höfeordnung wird deshalb in Zukunft fakultativ sein, d. h., je der Hofeigentümer hat die Möglichkeit, seinen Hof aus der Höferolle löschen zu lassen. Er kann dann im Rahmen bestehender Gesetze — zu denen auch das Grundstückverkehrsgesetz gehört —, über seinen Hof verfügen. Der Ernährungsausschuß hat noch vor dem Rechtsausschuß diese Grundentscheidung beraten und einstimmig gebilligt.
Neben den Interessen des Hofinhabers an freier Verfügung über sein Eigentum stehen die Interessen der nichtprivilegierten weichenden Erben. Sie verlangen vom Gesetzgeber, mit Recht, einen fairen Ausgleich. In den meisten Fällen haben die weichenden Erben die Landwirtschaft bereits verlassen. Das Erbe ermöglicht es ihnen, die sozialen Belastungen beim Übergang zu gewerblicher Tätigkeit zu mildern.
Die Privilegierung der Hoferben kann nicht im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden. Sie war noch stark orientiert an den Schwierigkeiten der Landwirtschaft in den 20er und 30er Jahren und der unbefriedigenden Lage auf dem Markt für Agrarkredit in dieser Zeit. Der seit damals gestiegene Anteil der Produktion unmittelbar für den mit Subventionen gestützten Markt hat die Liquidität in der Landwirtschaft verbessert. Durch staatliche



Frau Dr. Rehlen
Kapitalhilfen und die Initiativen von Spezialkreditinstituten ist die Versorgung der Landwirtschaft mit Krediten heute ausreichend. Diese Entwicklung stärkt die Stellung der weichenden Erben.
Der Interessenausgleich zwischen Hoferben und weichenden Erben wurde vom Agrarausschuß auf der Basis des Regierungsentwurfs entwickelt. Grundlage ist das Anderthalbfache des Einheitswertes von 1965. Das zur Zeit noch geltende Recht ist für den Hoferben günstiger, für den weichenden Erben ungünstiger. Im Regierungsentwurf war vorgesehen, das Doppelte des Einheitswertes von 1965 zur Grundlage der Wertbestimmung zu machen. Dies wurde abgelehnt, weil dadurch die Kapitalausstattung des Hofes allzusehr belastet worden wäre.
Ein weiteres Problem, das in diesem Zusammenhang zu lösen war, ist das der Nachabfindung. Was geschieht, wenn z. B. ein Hof nach 10 oder 15 Jahren verkauft oder gar im Rahmen der „vierten Fruchtfolge" zu Bauland wird? Schon das bisherige Recht sieht vor, daß bis zu einer Frist von 15 Jahren der Hoferbe die Miterben so zu stellen hat, als wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles eine Auseinandersetzung über den gesamten Nachlaß nach den Vorschriften des BGB stattgefunden hätte.
Diese Regelung ist unbefriedigend, weil sie den Hoferben auch dann noch privilegiert, wenn der Hoferbe den Hof aufgibt. Deshalb wurde sie grundlegend überholt:
1. Der Zeitraum, in dem die Nachabfindung greift, wird von 15 auf 20 Jahre verlängert.
2. Der nach BGB aufzuteilende Betrag wird nicht mehr nach der wirtschaftlichen Lage zur Zeit des Erbfalles berechnet, sondern nach den wirtschaftlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der Veräußerung des Hofes.
3. Es bleibt nicht unbeachtet, daß der Hoferbe in der Regel durch seine Arbeit Anteil an der Wertsteigerung des Hofes hat. Deshalb wurden die Abfindungsquoten nach 10 und 15 Jahren degressiv gestaltet.
Im Zusammenhang mit der Nachabfindung stellt sich das Problem: Was geschieht, wenn der Hof in eine Gesellschaft eingebracht wird? Dies kann in Zukunft häufiger geschehen, weil das Gesetz über die Kaufmannseigenschaft von Land- und Forstwirten darauf abzielt, Kooperationsformen im Rechtskleid der OHG oder KG zu erleichtern.
Durch Veräußerung an eine Gesellschaft fällt der Hof aus der Höfeordnung heraus. Eine Gesellschaft kann nicht der Höfeordnung unterliegen. Es gelten die Bestimmungen über die Nachabfindung.
Wird der Hof jedoch verpachtet, so ist dies keine Veräußerung — und Nachabfindung wird nicht fällig.
Der Rechtsausschuß wollte mit dieser Regelung einerseits dem Sinn der Höfeordnung gerecht werden, andererseits aber nicht die sich entwickelnden und agrarstrukturell begrüßenswerten Formen der Kooperation in der Landwirtschaft hemmen.
Die Novelle zur Höfeordnung bringt nicht nur einen neuen Interessenausgleich zwischen dem Hoferben und den weichenden Erben, sondern auch eine neue Regelung für die Hofnachfolge. Während im geltenden Recht je nach örtlichem Recht das älteste oder jüngste Kind als erstes erbberechtigt ist, sieht die neue Regelung vor: In erster Linie ist jenes Kind erbberechtigt, dem vom Hofeigentümer der Hof auf Dauer zur Bewirtschaftung überlassen ist, in zweiter Linie jenes Kind, das für das Führen eines landwirtschaftlichen Betriebs ausgebildet wird. Diese beiden Gruppen von Hoferben genießen in der neuen Höfeordnung einen besonderen Vertrauensschutz.
Vielfältige Erfahrungen im landwirtschaftlichen Bereich haben die Notwendigkeit einer solchen Regelung deutlich gezeigt. Der Rechtsausschuß hat sich bemüht, die Bestimmungen so zu fassen, daß Familienstreitigkeiten möglichst verhindert werden können.
Auch die Stellung des überlebenden Ehegatten wurde gegenüber dem bisherigen Gesetz erheblich verbessert. Während derzeit der überlebende Ehegatte den Hof in der Regel nur als Hofvorerbe erhalten kann, wird er künftig den Hof erben können, wenn nicht Kinder den Hof übernehmen können oder wollen.

(Vorsitz: Vizepräsident Frau Funcke)

Die Bestimmungen über die Erbfähigkeit des Ehegatten stehen damit im Einklang mit dem Grundgedanken des kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Ehe- und Familienrechts.
Im System der Höfeordnung spielt das Konzept der Wirtschaftsfähigkeit eine erhebliche Rolle. Nur derjenige kann in der Regel Hoferbe werden, der wirtschaftsfähig ist. Der Begriff der Wirtschaftsfähigkeit war bis jetzt im Gesetz nicht definiert. Er wurde in der Rechtsprechung entwickelt. Ich halte es für mißlich, wenn tragende Bestimmungen eines Gesetzes nicht im Gesetz selbst verankert sind. Der Rechtsausschuß ist diesem Gedankengang gefolgt und hat deshalb den Begriff der Wirtschaftsfähigkeit — übrigens durchaus im Einklang mit der bisherigen Spruchpraxis — in das Gesetz geschrieben.
Die Höfeordnung schließt sich den Gesetzen zur Weiterentwicklung des Agrarrechts an, die in dieser und in den vergangenen Legislaturperioden vom Bundestag verabschiedet worden sind. Auch in Zukunft wird das Agrarrecht neuen Entwicklungen angepaßt werden müssen. Raumordnung und neue Konzeptionen der Bodenordnung können nicht ohne Folgen für die Landwirtschaft bleiben.
Wie ernst die Sozialdemokratische Partei dabei die Eigentumsgarantie des Art. 14 des Grundgesetzes nimmt, ist nicht zuletzt an der Beratung dieses Gesetzes nachzuweisen. Verdächtigungen, die gerade auch im ländlichen Raum geschürt worden sind, die SPD wolle die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes aufweichen, sind falsch und haben nur den Zweck, Unruhe zu schaffen.
Auch die ländliche Bevölkerung braucht die Stabilität unseres Staatswesens, und zwar in allen seinen Teilen. Reformen, auch wenn sie zunächst Lösungen für die Probleme und Widersprüche in



Frau Dr. Rehlen
Ballungsgebieten suchen, liegen auch im Interesse des „flachen Landes".
Das Höferecht, das ein spezieller Teil des Familienrechts ist, hat aber auch eine soziale Komponente. Hofübergabe und Übernahme des Hofes durch den Sohn oder die Tochter stellen immer die Frage, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Hofes ausreicht, um die Familie des jungen Bauern und auch noch seine Eltern auf dem Altenteil zu ernähren. Deshalb ist die Agrarsozialpolitik ein unverzichtbarer und für die Lebensverhältnisse auf dem Lande überaus wichtiger Bestandteil der Agrarpolitik. Die sozialliberale Koalition hat ihr von Anfang an einen hohen Stellenwert eingeräumt. So ist die Altershilfe für die Landwirtschaft seit 1973 dynamisiert. Das Netz der sozialen Sicherheit ist auch für die bäuerliche Bevölkerung ausgespannt. Für 570 000 Altersgeldempfänger wurden 1975 im Bundeshaushalt 1,4 Milliarden DM und für 31 000 Bezieher der Landabgaberente 140 Millionen DM veranschlagt.
Meine Damen und Herren, die sozialliberale Koalition ist sich bewußt, daß soziale und ökonomische Probleme auf dem Lande und in der Landwirtschaft nicht geringere Aufmerksamkeit verdienen als Probleme in den Ballungsgebieten. Mit der Novellierung der Höfeordnung wurde die Gültigkeit dieser allgemeinen politischen Leitlinie unter Beweis gestellt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0721905600
Das Wort hat der Abgeordnete Schröder (Wilhelminenhof).

Diedrich Schröder (CDU):
Rede ID: ID0721905700
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die CDU/CSU-Fraktion, die mich bei den Beratungen dieses Gesetzes im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Federführung beauftragt hatte, darf ich einige Anmerkungen zu diesem Tagesordnungspunkt machen.
Zunächst einige Worte des Dankes. Danken möchte ich vor allem den beiden Berichterstattern, der Kollegin Frau Dr. Rehlen und dem Kollegen Dr. Anton Stark, dafür, daß sie sich mit großer Energie und Gründlichkeit in die teilweise doch recht komplizierte Materie dieses Gesetzes eingearbeitet haben, so gründlich — Sie haben das soeben erleben können —, daß man sie heute beinahe als Sachverständige in Sachen Höfeordnung bezeichnen könnte. Danken möchte ich aber auch dafür, daß die Berichterstatter und auch die Mitglieder des Rechtsausschusses die zahlreichen Änderungsanträge des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten respektiert haben, Anträge, die sich verständlicherweise vorrangig an der agrarpolitischen Zielsetzung dieses Gesetzes orientierten.
Meine Damen und Herren, ein Sondererbrecht wie die Höfeordnung wird auf die Dauer nur dann als gerecht empfunden werden, wenn neben dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung entwicklungsfähiger Betriebe und damit einer gesunden Agrarstruktur auch die Rechte der Miterben gewahrt werden. Diesen Anforderungen wurde das noch geltende Gesetz aus dem Jahre 1947 schon lange nicht mehr gerecht. Es sicherte zwar die Erhaltung der Höfe in ihrer Geschlossenheit und verhinderte damit die von niemandem gewünschte Zersplitterung des Grund und Bodens, gleichzeitig blockierte dieses Zwangsanerbenrecht aber auch in vielen Fällen einen sinnvollen Strukturwandel. Von einer auch nur annähernd gerechten Abfindung der Miterben konnte darüber hinaus erst recht nicht die Rede sein. Darum haben wir von Anfang an die Notwendigkeit der Novellierung der Höfeordnung anerkannt und uns konstruktiv mit zahlreichen Vorschlägen und Anträgen an den Beratungen dieses Gesetzes beteiligt.
Wir begrüßen den Vorschlag der Bundesregierung, das Zwangsanerbenrecht in ein fakultatives Höferecht umzuwandeln. § i Abs. 4 regelt ganz klar, daß ein Eigentümer jederzeit erklären kann, daß seine Besitzung kein Hof mehr sein soll. Umgekehrt kann er genauso die Hofeigenschaft durch Erklärung wieder erlangen, wenn die sonstigen Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 erfüllt sind. Diese Regelung bringt nicht nur dem Hofeigentümer ein sehr viel größeres Maß an persönlicher Entscheidungsfreiheit, sie schafft auch sehr viel bessere Voraussetzungen für einen vernünftigen Strukturwandel auf freiwilliger Basis. In vielen Fällen wird diese Regelung auch zu einer gerechteren Erbauseinandersetzung beitragen können, vor allem immer dann, wenn bei den Kindern eines Hofeigentümers kein Interesse an der Bewirtschaftung des Hofes erkennbar ist.
Herrschte in der Frage: Zwangsanerbenrecht oder fakultatives Höferecht? von Anfang an Übereinstimmung, so war die Diskussion um den Anwendungsbereich der Höfeordnung zunächst völlig kontrovers. Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf vorgeschlagen, daß künftig nur noch Besitzungen Hof im Sinne der Höfeordnung sein sollten, die einen Wirtschaftswert von mindestens 30 000 DM haben. Eine solche Regelung hätte nicht nur dazu geführt, daß zahlreiche entwicklungsfähige Betriebe den Schutz des Höferechts verloren hätten, sondern auch dazu, daß in manchen kleinbäuerlich strukturierten Gebieten bis zu 70 % aller Betriebe die Hofeigenschaft verloren hätten, weil — so die Begründung im Gesetzentwurf —an deren ungeschmälerter Erhaltung im Erbgang kein die Interessen der Miterben überwiegendes agrarpolitisches Interesse besteht.
Meine Damen und Herren, diese Äußerung hat in der Landwirtschaft teilweise große Unruhe hervorgerufen. Ich darf hier feststellen, daß sich die CDU/ CSU-Fraktion nach Einbringung des Gesetzes sofort mit aller Entschiedenheit gegen diese Grenze ausgesprochen und auf die obengenannten Gefahren hingewiesen hat.
Bei den Detailberatungen im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat dann die Regierung erfreulicherweise selbst anerkannt, daß die von ihr vorgeschlagene Grenze von 30 000 DM



Schröder (Wilhelminenhof)

Wirtschaftswert den Realitäten in der Praxis nicht gerecht wird, und von sich aus Formulierungsvorschläge gemacht, die die Unterstützung des ganzen Ausschusses gefunden haben, so wie sie Ihnen jetzt in dem Bericht des Rechtsausschusses vorliegen.
Ich darf an dieser Stelle den zuständigen Referenten der beiden beteiligten Häuser für die hilfreiche Zuarbeit und die sachliche Diskussion bei allen Beratungen danken. Danken möchte ich aber auch allen Kollegen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die sich an den Beratungen dieses Gesetzes beteiligt haben. Insbesondere möchte ich hier auch den Vorsitzenden, Herrn Dr. Schmidt (Gellersen), mit einschließen.
Ich darf hier feststellen, daß fast alle Vorschläge und Anträge der CDU/CSU-Fraktion — es war eine ganze Anzahl, ich will aber im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit nicht mehr im einzelnen darauf eingehen — sachlich beraten und einvernehmlich beschlossen wurden. Ich glaube, diese Sachlichkeit bei den Beratungen ist dem Gesetz sehr gut bekommen. Wir haben bei den wesentlichsten Problemen der Höfeordnung Lösungen gefunden, mit denen die Landwirtschaft in den nächsten 10 bis 20 Jahren leben kann. Diese Feststellung gilt sowohl für die Erhaltung entwicklungsfähiger Betriebe, die gerechtere Abfindung der Miterben, den Schutz der Hoferben, die den Betrieb zum Zeitpunkt des Erbfalles bewirtschaften, für die Stärkung der rechtlichen Stellung des überlebenden Ehegatten und für viele andere wichtige Fragen, die in diesem Gesetz geregelt werden.
Dennoch möchte ich einschränkend folgendes sagen: Je länger und intensiver man sich mit den Auswirkungen eines Gesetzes beschäftigt, desto deutlicher wird die Erkenntnis, daß es unmöglich ist, ein Gesetz zu verabschieden, das alle Wechselfälle des Lebens einbezieht. Ich glaube, das gilt in besonderem Maße für ein Erbrecht. Meine Bitte an die landwirtschaftliche Fachpresse und an die Berater geht deshalb dahin, den Landwirten immer wieder klarzumachen, daß diese Höfeordnung zwar bestimmte Grundsätze für die Vererbung von Höfen vorschreibt, die auch bei der Abfassung eines Testaments berücksichtigt werden müssen, daß sie daneben aber vor allem die Rechtsgrundlage für den Fall darstellt, daß kein Testament vorliegt.
Ich meine, daß niemand besser als ein Hofeigentümer selbst beurteilen kann, welche Belastung einem Betrieb bei einer Erbauseinandersetzung zugemutet werden kann. Im allgemeinen ist auch niemand besser als die Eltern selbst in der Lage, ihren Kindern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Es sollte immer wieder allen Hofeigentümern angeraten werden, rechtzeitig die Hoffolge und die Abfindung der Miterben durch Übertragung oder Testament zu regeln.
Meine Damen und Herren, ich möchte auf die Ausführungen mehr agrarpolitischer oder strukturpolitischer Art, die Frau Dr. Rehlen für ihre Fraktion gemacht hat, hier nicht im einzelnen eingehen, denn wir haben im März eine agrarpolitische Debatte, in der diese Dinge vertieft werden können.
Ich darf abschließend feststellen, daß die CDU/ CSU-Fraktion dem Gesetz in der Fassung der Beschlüsse des Rechtsausschusses zustimmt.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0721905800
Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Logemann.

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0721905900
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat dem Hohen Haus am 13. Dezember 1973 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung mit der Bitte um Beschlußfassung zugeleitet. Das Ergebnis der Ausschußberatungen liegt Ihnen mit der Drucksache 7/4545 vor. Ich möchte mich bei den mit dem Gesetzentwurf befaßten Ausschüssen für die intensive und sachkundige Beratung herzlich bedanken, wie das hier auch schon geschehen ist. Ich danke ganz besonders den Berichterstattern für die geleistete Arbeit.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung bestätigt die Höfeordnung als partielles Bundesrecht und führt sie weiter fort.

(Wehner [SPD] : Eine Verhöhnung des Parlaments!)

Die Höfeordnung gilt also nach wie vor nur in den norddeutschen Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In diesen Ländern wird sie — auch als Sondererbrecht — von dem Willen der Landwirtschaft getragen und kann auf eine mehr als hundertjährige Tradition zurückblicken. Ich erinnere nur an das preußische Höfegesetz für die Provinz Hannover aus dem Jahre 1874 oder an die Anerbengesetzgebung von Oldenburg schon aus dem Jahre 1873.
Die bedeutsamen neuen Regelungen des Gesetzentwurfs sind folgende: die Beschränkung des höferechtlichen Schutzes durch Einführung eines fakultativen Anerbenrechts für Höfe mit einem Wirtschaftswert von mindestens 20 000 DM, auf Antrag von 10 000 DM; eine Besserstellung der weichenden Erben; eine stärkere Berücksichtigung des erkennbaren Erblasserwillens im Rahmen der gesetzlichen Hoffolgeordnung; eine Besserstellung des überlebenden Ehegatten, der in Zukunft grundsätzlicher Vollerbe wird; die Möglichkeit für den Hofeigentümer, durch Verfügung von Todes wegen oder Übergabevertrag seine Abkömmlinge zu übergehen, ohne daß er hierzu der Genehmigung des Landwirtschaftsgerichts bedarf; eine Erleichterung der Zahlungsmodalitäten für den Hoferben bei der Miterbenabfindung; der Wegfall der Verpflichtung zur Abfindungsergänzung, wenn der Hoferbe einen gleichwertigen Ersatzbetrieb im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erwirbt; der Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist bezüglich der Abfindungsergänzungsansprüche erst vom Zeitpunkt der Kenntnis des Berechtigten an.
Ich möchte mich nach den eingehenden Darlegungen der Berichterstatter darauf beschränken, aus dem Katalog dieser Änderungen nur noch einige



Parl. Staatssekretär Logemann
für die Landwirtschaft bedeutsame Gesichtspunkte aufzugreifen. Es darf nicht übersehen werden, daß das Anerbenrecht für die Erhaltung und Verbesserung der Agrarstruktur von großer Bedeutung ist. In diesem Sinne trägt der Gesetzentwurf dazu bei, die für eine gesunde Agrarstruktur notwendigen landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten.
Auch wenn der Regierungsentwurf, der noch von anderen Grundlagen auszugehen hatte, einen Mindestwirtschaftswert von 30 000 DM vorsah — ich möchte hinzufügen, Herr Kollege Schröder, daß wir damals ja noch nicht alle Werte vorliegen hatten; das sollte nicht übersehen werden; wir haben dann von seiten der Bundesregierung aber sofort reagiert, nachdem die Ergebnisse der neuen Einheitsbewertung vorlagen —, so ist die nunmehr gefundene Untergrenze von 20 000 DM, finde ich, sowie die Möglichkeit, bei einem Wirtschaftswert zwischen 10 000 DM und 20 000 DM die Hofeigenschaft auf Antrag zu erlangen, doch die agrarpolitisch richtige Lösung. Ich glaube, darin stimmen wir völlig überein. Die Zulassung dieser Antragshöfe ist agrarpolitisch wünschenswert, weil damit eine Zerschlagung von existenz- und entwicklungsfähigen Betrieben verhindert wird.
Der Gesetzentwurf schafft auch bei dem Kernproblem des Höferechts, der Abfindung der weichenden Erben, einen allseitigen und gerechten Interessenausgleich. Das wird dadurch erreicht, daß der Berechnung der Miterbenabfindung künftig nicht mehr nur der einfache alte Einheitswert, sondern das Eineinhalbfache des zuletzt festgesetzten Einheitswertes im Sinne des § 48 des Bewertungsgesetzes zugrunde gelegt wird. Dieser Abfindungsbasis ist das ursprünglich als Bemessungsgrundlage vorgesehene Doppelte des Einheitswertes gewichen, weil es andernfalls zu einer nicht unerheblichen Belastung für die einzelnen landwirtschaftlichen Besitzungen geführt hätte. Dieser Zielrichtung entspricht es auch, daß den weichenden Erben, gegebenenfalls unter Beteiligung des Hoferben, als Mindesterbmasse nicht mehr als ein Drittel des Hofwertes zufällt. Dadurch wird sichergestellt, daß der Hof durch die Abfindungszahlungen nicht überschuldet wird.
Besonders betonen möchte ich, daß der Gesetzentwurf die weichenden Erben auch im übrigen, nämlich im Rahmen der Abfindungsergänzung —das ist schon gesagt worden —, wesentlich besser stellt als bisher. Der Hoferbe hat für den Fall der Veräußerung des Hofes oder einzelner Grundstücke im Umfang von mehr als 10 % des Gesamtwertes des Hofes, wie schon vorgetragen, innerhalb von höchstens 20 Jahren den von ihm erzielten Erlös unter den Miterben zur Ausgleichung zu bringen. Hierin ist einerseits eine betriebswirtschaftlich sinnvolle und andererseits eine erbrechtlich gerechte Lösung zu sehen.
Abschließend darf ich bemerken, daß das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel, ein den heutigen agrarpolitischen Bedürfnissen entsprechendes Anerbenrecht in den norddeutschen Ländern zu schaffen — ein Anerbenrecht, das auch den verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügt —, aus meiner Sicht erreicht worden ist. Der Gesetzentwurf möge deshalb
das sage ich auch im Namen der FDP-Fraktion, für die ich gleichzeitig gesprochen habe — Ihre Zustimmung finden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0721906000
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen nicht mehr vor.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung. Wer den Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift in zweiter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
— Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetz in dritter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! -- Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir müssen noch über den Buchstaben b des Ausschußantrags, die Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären, abstimmen. Ich nehme an, es gibt keinen Widerspruch. — So beschlossen.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (KVStÄndG 1975)

— Drucksache 7/4374 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/4658 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. von Bülow
b) Bericht und Antrag des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 7/4612 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Schäuble (Erste Beratung 208. Sitzung)

Wird von den Berichterstattern das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. — Das Wort wird auch weiterhin nicht gewünscht.
Ich rufe in zweiter Beratung die Artikel 1 bis 4, Einleitung und Überschrift auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.

(Wehner [SPD]: Zur Geschäftsordnung!)

— Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Wehner.

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0721906100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestützt auf § 49 unserer Geschäfts-



Wehner
ordnung stelle ich den Antrag, die Beschlußfähigkeit des Deutschen Bundestages festzustellen.

(Beifall des Abg. Wolfram [Recklinghausen] [SPD])


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0721906200
Der Antrag ist gestellt. Die Ubersicht über das Haus läßt auch ohne genaues Zählen erkennen, daß die Beschlußfähigkeit
nicht gegeben ist. Da eine Feststellung begehrt wird, müssen wir dies feststellen.
Ich rufe das Haus erneut auf Mittwoch, den 11. Februar 1976, um 13 Uhr zur Fragestunde zusammen.
Damit ist die Sitzung für heute geschlossen.