Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Achenbach * 16. 1.
Prof. Dr. Abelein 16. 1.
Adams * 16. 1.
Dr. Ahrens 16. 1.
Dr. Aigner * 16. 1.
Dr. Artzinger * 16. 1.
Dr. Bangemann * 16. 1.
Dr. Bayerl *_ 16. 1.
Behrendt * 16. 1.
Dr. Dr. h. c. Birrenbach 16. 1.
Blank 23. 1.
Blumenfeld ** 16. 1.
Brandt 30. 1.
Prof. Dr. Burgbacher * 16. 1.
Christ 16. 1.
Dr. Corterier * 16. 1.
Frau Däubler-Gmelin 16. 1.
van Delden 16. 1.
Dr. Dollinger 16. 1.
Entrup 16. 1.
Dr. Eppler 16. 1.
Dr. Evers 16. 1.
Fellermaier * 16. 1.
Flämig * 16. 1.
Frehsee * 16. 1.
Dr. Früh * 16. 1.
Gerlach (Emsland) * 16. 1.
Gewandt 16. 1.
Härzschel * 16. 1.
Hoffie 16. 1.
Hussing 30. 1.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 1.
Kater 30. 1.
Dr. Kempfler 16. 1.
Dr. Klepsch * 16. 1.
Kiep 16. 1.
Krall * 16. 1.
Dr. Kreile 16. 1.
Lange * 16. 1.
Lautenschlager * 16. 1.
Lemmrich 16. 1.
Lenzer ** 16. 1.
Prof. Dr. Lohmar 16. 1.
Lücker * 16. 1.
Memmel * 16. 1.
Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 23. 1.
Müller (Mülheim) * 16. 1.
Mursch (Soltau-Harburg) * 16. 1.
Frau Dr. Orth 30. 1.
Pfeifer 16. 1.
Richter ** 16. 1.
Roser 16. 1.
Dr. Schäuble * 16. 1.
Prof. Dr. Schellenberg 30. 1.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Schmidt (München) * 16. 1.
Schonhofen 21. 2.
Dr. Schröder (Düsseldorf) 30. 1.
Dr. Schulz (Berlin) * 16. 1.
Schwabe * 16. 1.
Dr. Schwörer * 16. 1.
Seefeld * 16. 1.
Springorum * 16. 1.
Dr. Starke (Franken) * 16. 1.
Dr. Stark (Nürtingen) 16. 1.
Frau Stommel 30. 1.
Suck * 16. 1.
Dr. Todenhöfer 21. 1.
Dr. Unland 16. 1.
Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 2.
Dr. Wagner (Trier) 16. 1.
Walkhoff * 16. 1.
Dr. Wallmann 16. 1.
Frau Dr. Walz * 16. 1.
Wohlrabe 16. 1.
Wurbs 23. 1.
Dr. Warnke 16. 1.
Anlage 2
Erklärung
nach § 59 GO des Abgeordneten Lattmann (SPD)
Der Konflikt zwischen Geist und Macht - auch eine Gewaltenteilung - ist so alt wie notwendig. Im Gegensatz zur Politik, die ständig auf Kompromisse angewiesen ist und ihr Prinzip geradezu in der Relativierung vorgeblicher Eindeutigkeiten findet, müssen sich Literatur und Kunst die große Einseitigkeit leisten können, die moralische Energien zu einer übermenschlichen Anstrengung bündelt: zur Utopie einer gerechteren urdemokratischen Welt, deren Idee naturgemäß vorhandene Privilegien zutiefst in Frage stellt und deswegen den Verfechtern eines immer nur bleibenden Zustands gar als Befürwortung von Gewalt erscheinen mag.
Sind wir nach Weimar und den dreißiger Jahren so sicher, daß kein deutscher Richter jemals wieder das Recht beugt? Wo wäre der Staatsanwalt, der das bestehende Strafrecht konsequent gegen die Verherrlichung von Gewalt in Landserheften anwendete? Ist nicht Kriegsspielzeug auf dem Weihnachtstisch auch eine Befürwortung von Gewalt?
Um mit dem Problem politischer Gewaltverbrechen fertig zu werden, bedarf es anderer Kräfte als eines angeblich immer lückenloseren Gesetzesapparats. Die Überwindung dieser Krise der Demokratie, die - ausgehend von bedrohlichen Randerscheinungen - ins Zentrum der öffentlichen Auseinandersetzung gerückt wurde, ist in erster Linie eine Frage des demokratischen Bewußtseins sehr vieler und nicht zu leisten ohne die solidarische Sachlichkeit all derer, die sich mitbetroffen empfinden, wenn man in Deutschland wieder einmal Bomben gegen die Demokratie wirft.
14766* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage A 37) :
Hat die Bundesregierung Pressemeldungen über einen neuen Fall von Boykott gegen das Folgerecht (I 26 des Urheberrechtsgesetzes) — siehe Feuilleton der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 17. Dezember 1975 — zur Kenntnis genommen, und was gedenkt die Bundesregierung gesetzgeberisch zu unternehmen, um derartigen Boykottmaßnahmen von Kunsthändlern entgegenzuwirken?
Der von Ihnen angesprochene Fall ist bereits im Sommer des vergangenen Jahres durch das Bundeskartellamt überprüft worden. Dabei haben sich Absprachen zwischen Kunsthändlern über die Boykottierung von Künstlern, die Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft zur Geltendmachung ihrer urheberrechtlichen Ansprüche aus dem sogenannten Folgerecht sind, nicht nachweisen lassen.
Der Bundesregierung ist die häufig schwierige Situation der Künstler bei der Durchsetzung ihres Folgerechts bekannt. Diese Problematik ist anläßlich einer Anhörung im Anschluß an den Künstlerbericht der Bundesregierung im Herbst 1975 zwischen den zuständigen Ressorts und den Vertretern der künstlerischen Berufe und des Kunsthandels erörtert worden. Die Beteiligten prüfen gegenwärtig die Möglichkeiten für eine effektivere Regelung.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schwabe (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage A 49) :
Ist es wirtschaftspolitisch und umweltpolitisch zu verantworten, daß angesichts stark schwankender Ankaufspreise das Sammeln von Altpapier und seine Wiederverwendung eingeschränkt wird und statt dessen der immer neue Holzverbrauch zur Papier- und Pappenherstellung überdimensional steigt, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, dieser Entwicklung zu begegnen?
Der Altpapiereinsatz der deutschen Papierindustrie liegt derzeit mit rd. 2,35 Millionen t jährlich bei knapp 50 % des gesamten Faserstoffeinsatzes. Mit dieser Quote steht die deutsche Industrie in der Welt an der Spitze. Seit 1950 hat die Verwendung von Altpapier im Vergleich zu anderen Faserstoffen überproportional zugenommen. Während bis 1974 der Einsatz von Holzschliff um rd. 1751)/o und von Papierzellstoff um rd. 265 % zunahm, stieg der Altpapierverbrauch um etwa 500 %.
Die Preisschwankungen für Altpapiere haben im langfristigen Trend die steigende Wiederverwendung nicht beeinträchtigt. Der 1975 rückläufige Altpapiereinsatz ist eine Folge der um rd. 20 % gesunkenen Papierproduktion, die auch eine Minderung des Holzverbrauchs bewirkte.
Eine merkliche Steigerung der Altpapiereinsatzquote ist beim gegenwärtigen Sortenprogramm der Papierindustrie, 'das vom Markt bestimmt wird, kurzfristig kaum möglich. Mittel- und langfristig kann jedoch ein weiterer, wenn auch begrenzter Anstieg dieser Rate u. a. durch Fortschritte bei der Aufbereitung von Altpapierfasern angenommen werden. Eingriffe in das Produktions- und Marktgeschehen zur Steigerung des Altpapiereinsatzes hält die Bundesregierung für nicht angebracht.
Zum Holzverbrauch möchte ich darauf hinweisen, daß die Zellstoff- und Papierindustrie vorwiegend Schwachholz und Industrieresthölzer einsetzt. Schwachholz fällt bei der notwendigen Bestandspflege und Durchforstung der Wälder an; Industrieresthölzer, insbesondere Schwarten und Spreißeln, sind sonst nicht verwertbare Abfallprodukte der Sägewerke.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage A 52) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten eines Ausbaues der Beziehungen zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland auf wissenschaftlichem und technologischem Gebiet?
Die Bundesregierung steht einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit ,der Volksrepublik China auf Wissenschaftlich-technischem Gebiet aufgeschlossen gegenüber.
Neben bereits bestehenden Beziehungen im Bereich der Wirtschaft, die durch 'die TECHNOGERMA im vergangenen Jahr neue Impulse erhielten, gibt es bereits einen begrenzten Wissenschaftleraustausch zwischen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und der chinesischen Akademie der Wissenschaften sowie ein von dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) betreutes Stipendienprogramm.
Der weitere Ausbau dieser und anderer Kontakte wird nicht zuletzt davon abhängen, ob es gelingt, mit der Volksrepublik China zu einem Abkommen über die wirtschaftliche, technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit zu gelangen. Die Bundesregierung ist hierzu bereit. Ferner beabsichtigt der Bundesminister für Forschung und Technologie eine künftige Zusammenarbeit auf Gebieten der Wissenschaft und Technologie zu erkunden.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen A 53 und 54) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976 14767*
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die zur Vorbereitung des 4. Rahmenplanes für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vorgenommene Einteilung der Untersuchungs- und späteren Förderregionen (Klemmer-Regionen) in einigen Fällen gerade wirtschaftsschwache einheitliche Landkreise auseinandergerissen hat mit der Folge, daß auch weit unter der Förderschwelle liegende negative Wirtschaftsdaten von sehr wirtschaftsschwachen Kreisen wegen ihrer Saldierung mit den Daten von Nachbarräumen nicht zu einer Aufnahme in das Förderprogramm führten?
Ist die Bundesregierung angesichts solcher Folgen bereit, bei der Vorbereitung des 5. Rahmenplanes die Einteilung der Untersuchungsregionen zu überprüfen und so zu ändern, daß einheitliche Landkreise bei der Feststellung ihrer Strukturdaten und der Fördervoraussetzungen auch als einheitliche Räume untersucht werden?
Zu Frage A 53:
Die in Ihrer Frage beschriebenen Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. Sie sollten auch gerade durch zwei wesentliche Aspekte der vom Bund und allen Ländern gemeinsam getroffenen Neuabgrenzungsbeschlüsse verhindert werden: Erstens durch die gemeindescharfe Abgrenzung von regionalen Arbeitsmärkten, mit der die bislang übliche Abgrenzung der Fördergebiete nach Landkreisen abgelöst wurde. Dies war ein sehr wichtiger Schritt, weil Landkreisgrenzen nur sehr selten ökonomische Verflechtungen widerspiegeln. Zweitens war es den Landesregierungen — in einem sachlich bedingten Rahmen — möglich, die von Prof. Klemmer wissenschaftlich abgegrenzten Arbeitsmärkte entsprechend ihren regionalpolitischen Vorstellungen zu modifizieren. Dabei war es gemeinhin Ziel der Länder, die Regionen in Richtung auf Homogenität der Wirtschafts- und Strukturschwäche zu verändern.
Zu Frage A 54:
Der 5. Rahmenplan für den Zeitraum 1976 bis 1979 ist vom Planungsausschuß bereits am 15. Dezember 1975 beschlossen worden, nachdem der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages den Entwurf am 10. Dezember 1975 erörtert hatte. Eine Überprüfung des Gebietsrasters der Arbeitsmarktregion für den 5. Rahmenplan ist daher nicht mehr möglich.
Der Planungsausschuß von Bund und Ländern ist darin einig, daß der methodische und datenmäßige Ansatz zur Bestimmung von Förderregionen der Fortschreibung bedarf. Entsprechende Arbeiten sind begonnen. Ergebnisse sollen im Herbst 1976 vorliegen, vorausgesetzt, daß schwierige statistische Probleme, die sich aus der kommunalen Neugliederung ergeben haben, rechtzeitig gelöst werden können.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen A 55 und 56) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Situation anzuerkennen, daß die am undurchlässigen Eisernen Vorhang gelegene Oberpfalz trotz ihrer marktfernen Lage im Vergleich mit anderen, zentraler gelegenen Teilen der Bundesrepublik Deutschland nur über ganz wenige Kilometer zweibahnige Autobahnen verfügt, als Urlaubsgebiet sowie als Manöverraum für mehrere Truppenübungsplätze gemessen an der Zahl der einheimischen Kfz-Versicherungsnehmer viel straßen- und streckenunkundige Straßenbenutzer aufweist und wegen des Gegenverkehrs mit einem höheren Unfallrisiko belastet ist als mancher andere Raum, dessen Hauptverkehr über Bundesautobahnen ohne Gegenverkehr abgewickelt werden kann, und ist die Bundesregierung bereit, dahin zu wirken, daß auf Grund dieser Situation die Kfz-Versicherungsprämien deswegen in der Oberpfalz nicht ungünstiger festgesetzt werden als im Durchschnitt des übrigen Bundesgebietes?
Welche Maßnahmen von EG-Staaten sind der Bundesregierung bekannt, die sich besonders für die finanzschwächeren mittelständischen Betriebe auswirken bei Messen und Ausstellungen im Inland bzw. im Ausland insbesondere der EG, und ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Ausgleichsmaßnahmen künftig vorzusehen, um die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Aussteller aus der Bundesrepublik Deutschland herzustellen?
Zu Frage A 55:
Die Bundesregierung wird alle Argumente für und gegen die von den Versicherungsunternehmen beabsichtigte neue Regionalstruktur sorgfältig prüfen. Bei der Entscheidung muß aber die Vorschrift des § 8 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes beachtet werden, nach der die Genehmigung zu erteilen ist, „wenn durch den Tarif ein unter Berücksichtigung des Schaden- und Kostenverlaufs des einzelnen Versicherungsunternehmens sowie des gesamten Schadenverlaufs aller Versicherungsunternehmen angemessenes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung dauernd gewährleistet ist." Die Versicherungsunternehmen begründen die neue Regionalstruktur mit eingehenden statistischen Untersuchungen des Schadenbedarfs in den einzelnen Regionen.
Der hohe Schadenbedarf ist in der Oberpfalz vor allem durch schwere Unfälle bedingt, die von Personen verursacht sind, die ihr Kraftfahrzeug in der Oberpfalz zugelassen haben. Für die Zuordnung der Schadenaufwendungen zu einer Region ist nämlich nicht der Unfallort, sondern der Regierungsbezirk oder die Stadt maßgebend, in der das Fahrzeug des Unfallverursachers zugelassen ist. Daher sind in dem für die Oberpfalz ermittelten Schadenbedarf auch keine Schadenaufwendungen enthalten, die Militärfahrzeuge oder Urlauber verursacht haben.
Zu Frage A 56:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die übrigen EG-Staaten ähnlich wie die Bundesrepublik Deutschland Mittel bereitstellen, aus denen die Beteiligung von mittelständischen Unternehmen auf ausländischen Messen finanziell gefördert wird. Es ist nicht bekannt, ob dieses Verfahren auch für Beteiligungen im eigenen Land angewandt wird.
Die Bundesregierung fördert seit 1949 die Beteiligungen der deutschen Wirtschaft auf Messen und Ausstellungen im Ausland. Die hierfür eingesetzten Haushaltsmittel (für 1976 16,5 Millionen DM) kommen überwiegend der mittelständischen deutschen Wirtschaft zugute.
Die Beteiligung deutscher Firmen an Messen und Ausstellungen in der Bundesrepublik Deutschland wird dagegen nicht aus Mitteln des Bundes gefördert. Eine solche Förderung ist von der Bundesregierung auch in Zukunft nicht beabsichtigt, weil Wettbewerbsnachteile mittelständischer Aussteller bisher nicht erkennbar geworden sind.
14768* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen A 57 und 58) :
Wie stark ist zum 31. Dezember 1975 das Obligo des Bundes aus der Verbürgung von Krediten aller Art an kommunistische Staaten, getrennt nach den einzelnen Staaten des Warschauer Paktes und anderen kommunistischen Staaten, in den Jahren 1970 — 1971 — 1972 — 1973 — 1974 — 1975 prozentual und in absoluten Zahlen angestiegen?
Wie hat sich der Anteil der Bürgschaften der Staaten des Warschauer Paktes am Gesamtvolumen unserer Burgschafts- und Garantieverpflichtungen in den Jahren 1970 bis 1975 entwickelt?
Zu Frage A 57:
Ich bitte um Verständnis, daß die Obligo-Zahlen, die nicht geographische Räume, sondern Einzelländer betreffen, bei uns wie auch in anderen Exportländern vertraulich behandelt werden. Ich bin deshalb gern bereit, in den Bundestagsausschüssen alle gewünschten Zahlenangaben zu machen. Zuletzt ist dies für alle Staatshandelsländer sehr detailliert in Anlage 2 zum Halbjahresbericht des BMF an den Haushaltsausschuß über die vom Bund übernommenen Gewährleistungen nach dem Stande vom 31. 12. 1974 geschehen. Selbstverständlich ist der Bundesminister für Wirtschaft auch bereit, Ihnen gegenüber in einem persönlichen Gespräch die gewünschten Informationen zu geben.
Zu Frage A 58:
Der Anteil aller Staatshandelsländer (ohne Jugoslawien) am Gesamtvolumen unserer Ausfuhrbürgschaften von z. Z. 48 Milliarden DM hat sich seit 1970 und 1971 von damals 15 % fortlaufend erhöht bis auf 27 % im Jahre 1974; die Zwischenzahlen für 1972 und 1973 betrugen 18 % und 22 %. 1975 trat ein Rückgang auf 24 % ein. Beschränkt man sich auf die Staaten des Warschauer Paktes, was auf eine Ausklammerung von China und Nordkorea hinausläuft, so fag der entsprechende Anteil am Gesamtobligo früher um knapp 1 %, neuerdings um gut 2 % niedriger. Bürgschaften für andere Kreditarten spielen gegenüber Staatshandelsländern mit Ausnahme des bekannten Kredits von 1 Milliarde DM für Polen keine Rolle.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 59) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die am 8. Januar vom Vorsitzenden des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Professor Kloten, erhobenen Vorwürfe, die in der Feststellung einer verfehlten Konjunkturpolitik seit 1969 und dem weitgehenden Versagen des Staates in der Stabilitätspolitik der letzten Jahre gipfelten?
In seiner Analyse stellt Professor Kloten die Stabilisierungspolitik von 1969-1974 den Idealvorstellungen und Idealzielen des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes gegenüber. Das heißt, er wertet die tatsächliche Entwicklung nach Kriterien der ökonomischen Rationalität. Daß die gesamtwirtschaftlichen Ziele zu keiner Zeit gleichzeitig voll erreicht wurden — und wohl auch nicht zu erreichen sind —, sollte für niemanden eine Neuigkeit sein, zumal die Bundesregierung auch im Jahreswirtschaftsbericht dies immer wieder offen dargelegt hat. Professor Kloten hat als Ökonom bei den stabilisierungspolitischen Entscheidungen Abweichungen von der ökonomischen Rationalität diagnostiziert. Er selbst hat aber auch darauf hingewiesen, daß die politische Rationalität diese Abweichungen zu einem Gutteil erklärt. Die in der Presse erschienenen Auszüge geben im übrigen die Gesamtbeurteilung nur sehr verzerrt wider. Professor Kloten würdigt z. B. als besonders positiv den neuen Ansatz, den die Bundesregierung mit der stärker mittelfristigen Orientierung der Geld- und Kreditpolitik — aber auch mit der Finanzpolitik — seit 1973 in der Wirtschaftspolitik unternommen hat.
Gleichwohl wird niemand so vermessen sein, ex post abzustreiten, daß es bei den wirtschaftspolitischen Entscheidungen in Einzelfällen auch zu Fehlentwicklungen gekommen ist. Eine der nachhaltigsten Fehlentwicklungen — auf die Professor Kloten auch hinweist — ist im übrigen aus der Verzögerung der Aufwertung 1969 entstanden.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 80) :
Wie viele Bauerngehöfte und andere feste Bauten wurden seit 1970 in der sogenannten Sperrzone der DDR entlang der Zonengrenze von den dortigen Behörden beseitigt?
In der Zeit von 1970 bis Ende 1975 sind im Grenzgebiet der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, soweit dies von unserer Seite aus feststellbar war, 503 Gebäude abgerissen worden. Hierbei handelt es sich um 336 Wohn- und 167 Wirtschaftsgebäude, wobei es in 83 Fällen um Gebäude geht, die sowohl zu Wohn- wie auch zu Wirtschaftszwecken genutzt wurden.
Im übrigen darf ich ergänzend noch mitteilen, daß in den Jahren von 1960 bis 1969 nach Mitteilung des Bundesgrenzschutzes 256 Gebäude abgerissen wurden. Bei einer Wertung dieser Zahl ist allerdings zu berücksichtigen, daß für diesen Zeitraum eine Einschränkung gilt: Beim Grenzschutzkommando Nord liegen für die Jahre von 1960 bis 1964 keine Unterlagen mehr vor, so daß die Zahl der tatsächlichen Abrisse über der oben genannten Angabe von 256 Gebäuden liegen dürfte.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976 14769*
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 81) :
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zwangsadoption von Kindern sogenannter „republikflüchtiger" Eltern vor, und welche Schritte hat die Bundesregierung bei der Regierung der DDR gegen diese barbarische und grausame Praxis des SED-Regimes unternommen?
Die Bundesregierung sieht sich aufgrund der ihr vorliegenden Erkenntnisse veranlaßt, zwischen Adoption ohne Einwilligung der Eltern und dem Entzug des elterlichen Erziehungsrechts zu unterscheiden. Beide sind Formen der Trennung von Eltern von ihren Kindern, die — wenn sie letztlich mit dem Fluchtdelikt motiviert sind, also eine politische Sanktion darstellen — gegen die Menschenrechte und die Gebote der Menschlichkeit verstoßen.
Der Bundesregierung sind zum jetzigen Zeitpunkt 5 Fälle von abgeschlossener Adoption ohne elterliche Einwilligung bekannt. Hinzu kommt der heute in der „Welt" veröffentlichte Fall, der in seiner Konsequenz nicht bekannt war. Diese Fälle sind so gelagert, daß es schwerfällt, der DDR politisch motivierte Zwangsadoptionen — sozusagen als Strafe oder Folge aus Republikflucht der Eltern — nachzuweisen.
Die Hauptsorge der Bundesregierung liegt bei einer Reihe von Fällen, wo es um den Entzug des Erziehungsrechtes solcher Eltern geht, die entweder geflüchtet sind oder einen Fluchtversuch unternommen haben. Auch hier, wie bei Adoptionsfällen, ist die Bundesregierung mit allen ihr geeignet erscheinenden Mitteln bemüht, eine endgültige, inhumane Trennung der Eltern von ihren Kindern zu verhindern.
Die Wirksamkeit der Bemühungen der Bundesregierung um Familienzusammenführung wird durch folgende Zahlen belegt:
Seit 1965 sind 1 393 Kinder zu ihren Eltern in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt. Im Rahmen der Familienzusammenführung kamen seit 1970 11 043 Menschen aus dem anderen Teil Deutschlands zu uns. In dieser Zahl sind auch die Kinder erfaßt, die mit ihren Eltern oder mit einem Elternteil in das Bundesgebiet gelangt sind. Insgesamt sind in dem gesamten Zeitraum 4 500 bis 5 000 Kinder aus der DDR in die Bundesrepublik übergesiedelt.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 82) :
Ist die Bundesregierung bereit, da ihr die Methoden der Adoptionsfreigabe von Kindern sogenannter Republikflüchtiger in der DDR bekannt sind, mit allen politischen Mitteln gegen die unmenschlichen Zwangsadoptionen in der DDR vorzugehen?
Die Bundesregierung ist nach besten Kräften, nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, jede inhumane Trennung von Eltern und Kindern zu verhindern bzw. aufzuheben. Dazu bedient sie sich aller geeigneten Mittel, die ihr zur Verfügung stehen. Selbstverständlich ist die Bundesregierung bereit, alle geeigneten — auch politischen — Mittel anzuwenden, sofern diese im Sinne der betroffenen Menschen eine gewisse Erfolgsaussicht bieten und als nützlich und zweckmäßig erscheinen.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 83) :
Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von Zwangsadoptionen von Kindern bzw. Entziehung des elterlichen Sorgerechts sogenannter republikflüchtiger Eltern bzw. Elternteile in der „DDR", und ist sie der Meinung, daß es sich hier um eine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte und der Vereinbarungen sowie dem Geist der Helsinkier KSZE handelt?
An die Bundesregierung sind seit 1970 vereinzelt Fälle zunächst drohender, später zum Teil auch vollzogener, Adoption und Entziehung des Erziehungsrechts sogenannter republikflüchtiger Eltern bzw. Elternteile in der DDR herangetragen worden.
Die der Bundesregierung bisher bekannten Fälle von abgeschlossener Adoption ohne elterliche Einwilligung sind jeweils so gelagert, daß es schwerfällt, der DDR politisch motivierte Zwangsadoptionen — sozusagen als Strafe oder Folge aus Republikflucht — nachzuweisen. Jeder Fall muß einzeln geprüft und gewertet werden. Dasselbe gilt auch für den Entzug des Erziehungsrechts von solchen Eltern, die entweder geflüchtet sind oder einen Fluchtversuch unternommen haben.
Nicht jede Adoption ohne elterliche Einwilligung, nicht jeder Entzug der Erziehungsberechtigung verstößt von vorneherein gegen die Humanität und die allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Einige der der Bundesregierung bekannten Fälle geben aber Anlaß zu der Befürchtung, daß seitens einiger DDR-Behörden und DDR-Gerichte Entscheidungen getroffen worden sind, die inhuman sind und gegen die allgemeinen Menschenrechte verstoßen. Ein derartiger Verstoß ist auch mit dem nicht vereinbar, was in der Schlußakte von Helsinki niedergelegt ist.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen A 84 und 85) :
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl — und die Aufschlüsselung nach Jahren — der Fälle von Zwangsadoptionen und Entziehungen von Sorgerecht in der DDR?
14770* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung — gerade anläßlich der Höhe der Zahl eingeleiteter Ermittlungsverfahren der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter —, die DDR zur strikten Einhaltung und vollen Anwendung der Bestimmungen des Korbes 3 der Schlußakte der KSZE anzuhalten?
Zu Frage 84:
Die Bundesregierung kennt bis jetzt 5 Fälle von Adoption ohne elterliche Einwilligung — hinzu kommt der heute in der „Welt" genannte Fall. Außerdem sind der Bundesregierung 8 Fälle von rechtskräftigem Entzug des Erziehungsrechts und 6 Fälle der Änderung des Erziehungsrechts bekannt. In einem weiteren Fall muß der Sachverhalt hinsichtlich der Erziehungsrechtslage noch geklärt werden.
Zu Frage A 85:
Die Grundsätze der Schlußakte von Helsinki, besonders die in Korb 3 niedergelegten Grundsätze, sind Absichtserklärungen zur Durchführung konkreter Maßnahmen, die aber zu ihrer Realisierung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werden. Bekanntlich soll im Jahre 1977 in Belgrad ein erster Zwischenbericht erstattet werden.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit und wird in Zukunft gestützt auch auf die bilateralen Vereinbarungen mit der DDR jede sich ihr bietende Möglichkeit benutzen, um zu Verbesserungen für die Menschen in beiden deutschen Staaten zu gelangen.
Aufschlüsselung nach Jahren:
Adoption Entzug der Erziehungsberechtigung Änderung Erziehungsberechtigung
1960 — 1 —
1972 1 1 —
1973 2 — 1
1974 1 4 2
1975 — 2 3
Zeitpunkt nicht 2 — —
bekannt
6 8 6
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 86) :
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Darstellung der Verhältnisse im Ostberliner Herrschaftsbereich durch das Gesamtdeutsche Institut in dem von ihm herausgegebenen Kalender 1976?
Der Kalender 1976 „Blick in die DDR" ist inhaltlich ausgewogen, er stellt die Verhältnisse in der DDR differenziert, sachlich und kritisch dar; ausschließlich unabhängige westdeutsche Journalisten, die seit zwei Jahren in der DDR leben und von dort berichten können, haben für ihn Beiträge geliefert.
Aufgabe des Kalenders ist es, die Diskussion über den Alltag der Menschen in der DDR an unseren Schulen anzuregen und zur kritischen Urteilsbildung beizutragen, diesen Zielen genügt er in vollem Umfange.
Wer den Kalender aufmerksam betrachtet und gelesen hat, wird festgestellt haben, daß die Darstellungen der komplexen Verhältnisse in der DDR in Wort und Bild vielfältig und objektiv sind, für die Bundesregierung besteht daher keine Veranlassung einer wie auch immer gearteten Rechtfertigung.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 87) :
Trifft es zu, daß die Bundesregierung sichergestellt hat, daß in Höhe ihres Anteils an den Kosten für Ausbau und Reparatur der Autobahn Berlin—Helmstedt Firmen aus dem freien Teil Deutschlands beteiligt bzw. Materiallieferungen vorgesehen werden, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen über die Finanzierung der Bauarbeiten an der Autobahn Helmstedt — Berlin erreicht, daß sie sich nur entsprechend dem Anteil des Transitverkehrs, d. h. mit 65 % bzw. 60 % beteiligt. Von den 405 Millionen DM betragenden Gesamtkosten entfallen daher auf den Bund 259,5 Millionen DM, zahlbar in 4 Jahresraten.
Die DDR hat zugesagt, daß sie für die Bauarbeiten auf der Helmstedt-Strecke Baumaschinen im Wert von 56 Millionen DM aus der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des innerdeutschen Handels beziehen wird. Die Bundesregierung hat sich während ihrer Verhandlungen mit der DDR auch intensiv darum bemüht, daß an den Bauarbeiten auch westdeutsche und Westberliner Unternehmen beteiligt werden. Dies ist nicht gelungen. Offensichtlich erscheint der DDR die Anwesenheit von westlichen Straßenbautrupps auf den Transitstrecken problematisch. Daß dies der wesentliche Gesichtspunkt ist, läßt sich daraus schließen, daß die DDR für die im Zuge der Verkehrsverbesserungen in Berlin (West) anfallenden Bauarbeiten Ausschreibungen in Berlin (West) zugestanden hat, woraus sich ein Auftragsvolumen in der Größenordnung von 30 Millionen DM für die Westberliner Wirtschaft ergeben wird.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976 14771*
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 1 und 2) :
Kann die Bundesregierung die Aussage der Süddeutschen Zeitung in ihrem Artikel vom 17. Dezember 1975 bestätigen, daß in der Planungsabteilung des Bundeskanzleramtes „künstlich Referate ohne Unterbau" vorhanden sind, und wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung diesen Tatbestand, wenn nein, auf welchen Informationen basiert diese Darstellung?
In welcher Weise erfüllt die Planungsabteilung des Bundeskanzleramtes — wie in dem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 17. Dezember 1975 erwähnt — die Funktion eines Bindegliedes zwischen Bundeskanzleramt und Erich-Ollenhauer-Haus?
Die Struktur der Referate in der Planungsabteilung des Bundeskanzleramtes entspricht den Regeln des § 4 Abs. 2 des Allgemeinen Teils der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Alle Referate haben einen Unterbau. Keines ist — wie in der Süddeutschen Zeitung vom 17. Dezember 1975 behauptet — „künstlich" in die Planungsabteilung eingebaut. Auf welchen Informationen die Aussage der Süddeutschen Zeitung beruht, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Eine Funktion als Bindeglied zwischen Bundeskanzleramt und Erich-Ollenhauer-Haus nimmt die Planungsabteilung des Bundeskanzleramtes nicht wahr.
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 3) :
Welchen Sinn sieht die Bundesregierung nach den Abstimmungen der letzten Wochen noch in einer weiteren Mitgliedschaft und Mitarbeit der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen?
Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß der Sinn der deutschen Mitarbeit in der Weltorganisation an den Abstimmungsergebnissen einer Generalversammlung gemessen werden sollte, auch wenn einige Entschließungen dazu beitragen mögen, die Gegensätze in der Staatengemeinschaft eher zu verhärten. Diesen kontroversen Entschließungen liegen zumeist Spannungen und tiefgreifende Positionsunterschiede zugrunde, die sich außerhalb der Vereinten Nationen entwickelt haben und auf dem Forum der Vereinten Nationen lediglich besonders deutlich zu Tage treten. Diese Schwierigkeiten dürfen nicht den Blick dafür verstellen, daß es in der weitaus überwiegenden Zahl der Themen, mit denen sich die Vereinten Nationen auf den Generalversammlungen, in Fachorganisationen und auf internationalen Konferenzen befassen, einen breiten Konsensus gibt.
Die Vereinten Nationen sind nach Auffassung der Bundesregierung ein wichtiges Gremium für die Darstellung und Durchführung weltweiter multilateraler Politik. Trotz aller Mängel und Schwierigkeiten sind sie als Instrument der Begegnung und Zusammenarbeit zwischen den Staaten der Dritten Welt und den Industriestaaten nicht zu ersetzen. Die Bundesregierung betrachtet es als ein Ziel ihrer Mitarbeit, beharrlich für einen Abbau der Gegensätze einzutreten, um eine tragfähige Ordnung für die Zusammenarbeit zu entwickeln. Die Ergebnisse der Sondergeneralversammlung über internationale Wirtschaftsbeziehungen im Sommer 1975, die durch die Bereitschaft aller zum Dialog und zum Kompromiß ermöglicht wurden, zeigen, daß dieses Ziel erreichbar ist.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 4 und 5) :
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Verpflichtungen, die die Sowjetunion in Artikel 7 des Freundschaftsvertrages vom 7. Oktober 1975 mit der DDR gegenüber Ost-Berlin übernommen hat, mit ihren Verpflichtungen aus dem Vier-
Mächte-Abkommen (Teil II B; Anlage II Zi. 1) in krassem Widerspruch stehen, insbesondere weil die speziellen rechtlichen Bindungen West-Berlins an die Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis Moskau—Ost-Berlin ihres essentiellen Inhalts beraubt werden, und liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach die Drei Mächte beabsichtigen, bei der Sowjetunion wegen einer darin erkennbaren erheblichen Verletzung des Vier-Mächte-
Abkommens über Berlin vom 3. September 1971 vorstellig zu werden?
Ist die Botschafter-Erklärung der Drei Mächte vom 14. Oktober 1975 (vgl. Pressemeldung des Informationsdienstes der USA vom 14. Oktober 1975), die laut der Erklärung von Staatsminister Moersch im Bundestag am 16. Oktober 1975 (13 398 D) mit der Bundesregierung abgestimmt wurde, geeignet, als rechtswahrender Protest gegenüber der Sowjetunion im Sinne der Frage 4 angesehen zu werden?
Zu Frage B 4:
Ich verweise zunächst auf meine früheren vor dem Deutschen Bundestag zum Freundschaftsvertrag Sowjetunion/DDR abgegebene Stellungnahme: Ein Vertrag, den die Sowjetunion mit der DDR abschließt, kann die originären Rechte und Verbindlichkeiten der Vier Mächte für Berlin und die bestehende Lage in und um Berlin, wie sie durch die am 3. September 1971 im Viermächte-Abkommen getroffenen Regelungen bekräftigt worden sind, nicht berühren. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß in diesem Vertrag über eine unvollständige Wiedergabe von Teilen des Viermächte-Abkommens der unzutreffende Eindruck zu erwecken versucht wird, als ob die Bindungen zwischen Berlin (West) und dem Bund den von der Sowjetunion und der DDR gewünschten Verbindungen zu Berlin (West) gleichzusetzen wären.
Die Bundesregierung unterschätzt die durch diese Vertragsgestaltung erneut erkennbar gewordene berlinpolitische Zielsetzung der anderen Seite nicht. Sie wird daher in engem Zusammenwirken mit den Drei Mächten auch in Zukunft mit allem Nachdruck darauf bestehen, daß — und dieses ist in diesem Zusammenhang der entscheidende Gesichtspunkt —das tatsächliche Handeln der Sowjetunion und der
14772* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
DDR in bezug auf Berlin mit dem Viermächte-Abkommen übereinstimmt.
Zum letzten Teil Ihrer Frage kann ich nur mit aller Deutlichkeit feststellen: Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß die Drei Mächte in allen Fällen einer tatsächlichen Verletzung des Viermächte-Abkommens bei der anderen Seite in der gebotenen Weise vorstellig werden.
Zu Frage B 5:
Unter Bezugnahme auf meine Antwort zu der Frage B 4 beantworte ich die Frage mit „Ja".
Ergänzend möchte ich hinzufügen, daß sich alle mit uns in der Allianz verbundenen Staaten im Kommuniqué der NATO-Ministerratstagung vom 12. Dezember 1975 die Erklärung zu eigen gemacht haben, welche die Regierungen der Drei Mächte am 14. Oktober 1975 zur Unterzeichnung des Freundschaftsvertrages abgegeben haben. Die Allianz stellte außerdem ausdrücklich fest, daß neben dem ungestörten Transitverkehr nicht nur die Bindungen zwischen Berlin und dem Bund, sondern auch das Außenvertretungsrecht der Bundes für Berlin essentielle Elemente der Lebensfähigkeit der Stadt darstellen.
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/4555 Fragen B 6 und 7):
Treffen Pressemeldungen, unter anderem in „Die Welt" vom 20. Dezember 1975 und der „Süddeutschen Zeitung" vom 22. Dezember 1975, zu, nach denen Angehörige der Deutschen Botschaft in Warschau eine dort zufluchtsuchende Aussiedlerfamilie unwürdig behandelt (Verweigerung der Nahrung, Übernachtung auf dem Fußboden ohne Decken etc.) und ihr damit gedroht hätten, sie mit Hilfe der Polizei aus dem Botschaftsgebäude zu entfernen?
Trifft es zu, daß nach den Erfahrungen einer Aussiedlerfamilie die Deutsche Botschaft in Warschau „nichts für die Deutschen tut"?
Zu Frage B 6:
Diese Behauptungen sind falsch. Richtig ist vielmehr, daß die Familie zunächst in der Botschaft untergebracht wurde und später eine Botschaftsangehörige ihre in einem Warschauer Ausländer-Apartmenthaus gelegene Wohnung so lange zur Verfügung stellte, bis die Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde. Die betroffene Botschaftsangehörige zog für die Zeit bis zur Ausreise der Familie in ein Hotel.
Das Personal der deutschen Botschaft in Warschau hat sich, auch unter persönlichen Opfern, im Rahmen der gegebenen räumlichen Verhältnisse um die Aussiedlerfamilie gekümmert. So wurden Gummimatratzen und Decken, später Betten zur Verfügung gestellt, Nahrungsmittel eingekauft und für ärztliche Betreuung gesorgt. Eine Drohung, die Familie mit Hilfe der Polizei aus dem Botschaftsgebäude zu entfernen, wurde nie ausgesprochen. Die Vorwürfe gegen das Personal unserer Botschaft in Warschau sind ungerechtfertigt und werden zurückgewiesen.
Zu Frage B 7:
Dies trifft weder generell noch in diesem Fall zu. In diesem Fall hat sich trotz der Bemühungen der Botschaft in Warschau und des Entgegenkommens der polnischen Behörden die Ausreise schließlich verzögert, weil die Betreffenden wichtige Umstände (Vorliegen einer zivilrechtlichen Forderung aus einem Erbstreit und einer Zahlungsverpflichtung des Sohnes aufgrund eines Strafbefehls wegen Tätlichkeit gegenüber einem polnischen Vollzugsbeamten) nicht mitgeteilt hatten. Die Regelung dieser finanziellen Forderungen, die eine selbstverständliche Voraussetzung für die Erteilung einer Ausreisegenehmigung ist, konnte schließlich durch Mitwirkung der Botschaft erfolgen. Eine weitere Verzögerung trat auch deswegen ein, weil der Familienvater in der Bundesrepublik Deutschland fernmündlich immer wieder von einer Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen abriet.
Sowohl die Botschaft Warschau als auch das Auswärtige Amt haben alles unternommen, um eine baldige Ausreise der betreffenden Familie zu ermöglichen.
Anlage 21
Antwort
des Staatsministers Moersch auf ,die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 8) :
Treffen Meldungen zu, die Sowjetunion verlange, daß zu den Eisschnellaufweltmeisterschaften in Berlin eine gesonderte Einladung des Senats von Berlin ergehe, und wird — bejahendenfalls — die Bundesregierung unmißverständlich deutlich machen, daß eine derartige Politisierung des Sports für die deutsche Seite grundsätzlich nicht in Frage kommen kann und in diesem Fall überdies der rechtswidrigen sowjetischen Drei-Staaten-
Theorie Vorschub zu leisten geeignet ist?
Der Senat von Berlin hat in völliger Übereinstimmung mit der Bundesregierung bereits am 6. Januar 1976 entschieden, dem vor einiger Zeit vom sowjetischen Eissportverband geäußerten Wunsch nach einer Einladung durch ihn nicht stattzugeben.
Anlage 22
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 9) :
Ist nach Auffassung der Bundesregierung die arglistige Täuschung (dolus) im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eines internationalen Vertrages nicht ein Fehler, der einem völkerrechtlichen Rechtsgeschäft auch der Bundesrepublik Deutschland mit einem anderen Staat anhaftend, im Wege der Anfechtung des Vertrages geltend gemacht werden kann und falls nicht, warum?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976 14773*
Im Völkerrecht ist theoretisch anerkannt, daß arglistige Täuschung die Gültigkeit eines Vertrages berühren und zu seiner Anfechtung durch den getäuschten Partner führen kann. In der Praxis der Staaten haben sich jedoch keine festen Regeln darüber herausgebildet, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfalle ein Vertrag wirksam angefochten werden kann (nach Art. 49 der Wiener Vertragsrechtskonvention muß betrügerisches Verbalhalten — „fraudulent conduct" — die Gegenseite arglistig zum Vertragsabschluß bestimmt haben). Da das Völkerrecht Beziehungen zwischen souveränen Staaten regelt und im Hinblick auf Erfordernisse der Rechtssicherheit, sind grundsätzlich strenge Anforderungen an die Annahme zu stellen, daß ein Vertrag wegen arglistiger Täuschung nachträglich erfolgreich angefochten werden könnte.
Im Völkerrechtsverkehr der Bundesrepublik Deutschland ist ein derartiger Fall nicht aufgetreten.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum ,auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 10) :
Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, wonach die Festlegung des Lärmschutzbereiches für den NATO-Flugplatz Pferdsfeld entgegen der Ankündigung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Herrn Baum, vom 23. Januar 1975 nicht mehr im Jahr 1975, sondern erst im Laufe des Jahres 1976 erfolgen wird und — wenn ja — worauf ist diese Verzögerung zurückzuführen?
Die Berechnung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Pferdsfeld durch die vom Bundesminister des Innern mit der Berechnung beauftragten Stelle ist abgeschlossen. Zur Festsetzung des Lärmschutzbereiches sind weitere Maßnahmen erforderlich, die teilweise nicht vom Bund, sondern von Landesbehörden getroffen werden müssen, so die Eintragung der Grenzen des Lärmschutzbereiches in Blätter der Deutschen Grundkarte 1 : 5 000 durch die zuständigen Landesvermessungsämter.
Im Falle des militärischen Flugplatzes Pferdsfeld hat sich herausgestellt, daß die benötigten Kartenblätter im Maßstab 1 : 5 000 nicht vorhanden sind und erst noch hergestellt werden müssen. Die auf Veranlassung des Bundesministers des Innern vom Land Rheinland-Pfalz begonnene Herstellung der Kartenblätter für den Flugplatz Pferdsfeld — erst nach Abschluß der Berechnungen konnte mit Sicherheit festgestellt werden, welche Kartenblätter benötigt werden — wird voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 1976 abgeschlossen werden können.
Sobald die Herstellung der Karten und die Eintragung der Lärmschutzbereiche durch die zuständigen Landesbehörden durchgeführt ist, wird die Bundesregierung unverzüglich den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Festsetzung des Lärmschutzbereiches dem Bundesrat vorlegen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 11) :
Kann die Bundesregierung darüber Angaben machen, ob und gegebenenfalls wann mit der Dateneinholung für die Ermittlung des Lärmschutzbereiches für den Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg begonnen wird, nachdem zwischen den beteiligten Bundesressorts Einigkeit darüber erzielt wurde, daß für Bombenabwurfplätze und Luft-Boden-Schießplätze Lärmschutzbereiche nach dem Fluglärmgesetz festgesetzt werden können?
Nachdem im vergangenen Jahr mit den beteiligten Bundesressorts Einigkeit darüber erzielt werden konnte, daß nach dem Fluglärmgesetz auch für Bombenabwurf- und Luft-Boden-Schießplätze Lärmschutzbereiche festgesetzt werden können, ist unverzüglich vom Bundesminister der Verteidigung die Einholung der relevanten Daten für derartige militärische Übungsplätze eingeleitet worden. Ich hoffe, daß die Daten für den Übungsplatz Siegenburg bald vorgelegt werden. Die weiteren Arbeiten zur Festsetzung des Lärmschutzbereichs Siegenburg werden dann mit großem Nachdruck betrieben werden. Ich möchte freilich darauf hinweisen, daß bis zum Erlaß der entsprechenden Rechtsverordnung noch etwas Zeit verstreichen wird, zumal derzeitig von den zuständigen Stellen annähernd 30 derartige Rechtsverordnungen über die Festsetzung von Lärmschutzbereichen vorbereitet werden; 15 Lärmschutzbereiche sind bereits festgesetzt worden.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage B 12) :
Hat die Bundesregierung Merkblätter für das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1974, insbesondere im Hinblick auf die Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter, vorgesehen, damit in der Praxis aufgetretene Schwierigkeiten in Zukunft vermieden werden?
Mein Haus hat im Einvernehmen mit den Innenministern (-senatoren) der Länder zu dem Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974, das am 1. Januar 1975 in Kraft getreten ist, ein Merkblatt erstellt, um den in Betracht kommenden Personenkreis rasch und einfach über die neue Rechtslage zu informieren. Das Merkblatt ist rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des Gesetzes an die zuständigen Landesbehörden ausgeliefert worden.
Um die Gesetzesänderung möglichst vielen Bürgern möglichst rasch durch öffentliche Unterrichtung bekanntzumachen, hat mein Haus darüber hinaus sofort nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat am 19. Dezember 1974 das Merkblatt an die Presse verteilt. In ähnlicher Weise ist das Gesetz auch durch die Landesregierungen in ihrem Bereich veröffentlicht worden.
Damit hat das Gesetz rasch und rechtzeitig eine breite Publizität erlangt.
14774* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 13) :
Wie viele Dienstreisegenehmigungen, Dienstbefreiungen und Befreiungen nach der Sonderurlaubsregelung und den entsprechenden tariflichen Bestimmungen wurden zur Teilnahme am letzten Parteitag der SPD in Mannheim für Beamte des gehobenen und höheren Dienstes und entsprechende Angestellte aus den Bundesbehörden (aufgegliedert nach Bundesministerien, Bundeskanzleramt und Bundespresseamt), ohne daß diese Delegierte waren, erteilt?
Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst können für parteipolitische Zwecke nur im Rahmen der Vorschriften der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst vom 18. August 1965 (BGBl S. 902), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Dezember 1972 (BGBl S. 2536), unter Fortzahlung der Dienstbezüge beurlaubt werden. Die Gewährung von Urlaub für die Teilnahme an Bundes-, Landes- und Bezirksparteitagen setzt nach § 7 Satz 1 Nr. 5 der Verordnung voraus, daß der Beamte als Mitglied eines Parteivorstandes oder als Delegierter teilnimmt und daß dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Mit einer entsprechenden außertariflichen Arbeitsbefreiung der Arbeitnehmer des Bundes habe ich mich in meinem Rundschreiben vom 27. August 1965 — II B 2 — 220 223/17 — (GMBl S. 295) einverstanden erklärt. Die Gewährung von Reisekostenvergütung kommt in diesen Fällen nicht in Betracht.
Ich gehe davon aus, daß diese dienstrechtlichen Vorschriften im Bereich des Bundes beachtet werden. Konkrete und damit überprüfbare Hinweise über Verstöße hiergegen sind mir jedenfalls bisher nicht bekannt geworden.
Für Angehörige des Leitungsbereichs (z. B. Persönliche Referenten der Minister und Parlamentarischen Staatssekretäre) kann die Teilnahme an Parteitagen wegen der notwendigen Ausübung ihres Amtes aus dienstlichen Gründen erforderlich sein, so daß in diesen Fällen die Anordnung einer Dienstreise in Betracht kommen kann.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 14) :
Welche Erkenntnisse bezüglich Kapazität, Frequenz und Finanzierung liegen der Bundesregierung vor über die Parteischule der Deutschen Kommunistischen Partei in Essen (Karl-Liebknecht-
Schule), und welche weitere Aubildung erfahren dort geschulte Funktionäre zusätzlich noch im Ausland?
Die 1971 als Internatsschule der DKP eingerichtete „Karl-Liebknecht-Schule" in Essen kann, z. T. behelfsmäßig, etwa 50 Schüler unterbringen.
An der Schule finden jährlich etwa 35 ein- und zweiwöchige Lehrgänge statt (Grundlehrgänge, Lehrgänge für Gruppenfunktionäre, Bildungsverantwortliche, Arbeiter- und Volkskorrespondenten, Lehrgänge zur Einführung in marxistische Philosophie und politische Ökonomie). Daran nehmen im Durchschnitt 40 Mitglieder der DKP und ihrer Hilfsorganisationen (MSB Spartakus, SDAJ) teil.
Die „Karl-Liebknecht-Schule" wird aus den der DKP zur Verfügung stehenden Mitteln, die ihr zum großen Teil aus der DDR zufließen, finanziert. Ich verweise hierzu auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Herrn Kollegen Jäger (Wangen) in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 29. Januar 1975 (Niederschrift S. 10012 A).
Nach den mir vorliegenden — allerdings nicht vollständigen — Erkenntnissen hat bisher kein Kurs auf der „Karl-Liebknecht-Schule" eine zusätzliche Ausbildung im Ausland erfahren. In Einzelfällen ist jedoch bekannt geworden, daß Teilnehmer an Lehrgängen der „Karl-Liebknecht-Schule" später zu Lehrgängen in Berlin (Ost) entsandt worden sind.
Mitglieder und Funktionäre der DKP, die Funktionen auf Kreis-, Bezirks- und Bundesebene bekleiden oder übernehmen sollen, werden auch in mehrmonatigen Lehrgängen in Berlin (Ost) am „Franz-
Mehring-Institut", einer 1969 von der SED für die DKP eingerichteten Parteischule, und in Moskau am „Institut für Gesellschaftswissenschaften" beim ZK der KPdSU ausgebildet.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 15) :
In welchen Punkten sieht die Bundesregierung Veranlassung auf Grund der Untersuchungen bzw. Darlegungen von Professoren der Universität Bremen, ihre Erklärungen und Berichte zum Unglück im Kernkraftwerk Gundremmingen am 19. November 1975 zu korrigieren?
Die Äußerungen von Bremer Professoren zum Unfall im Kernkraftwerk Gundremmingen am 19. November 1975 enthalten neben einigen nicht zutreffenden Feststellungen — wie z. B. die These eines Beinahe-Gaus — keine Tatbestände und Folgerungen, die mir bisher nicht bekannt waren und über die nicht im Innenausschuß des Deutschen Bundestages am 26. November 1975 und am 14. Januar 1976 berichtet wurde. Ich sehe deswegen keine Veranlassung, die Erklärungen und Berichte zum Unfall sowie die bisher von meinem Haus daraus gezogenen Folgerungen in irgendwelchen Punkten zu korrigieren.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 16 und 17):
Unterstützt die Bundesregierung Bemühungen, deutsche Aussiedler aus osteuropäischen Staaten in Berlin ansässig zu machen?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um die deutschen Aussiedler konkret darauf anzuspre-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976 14775*
chen, ihren Wohnsitz und Arbeitsplatz in Berlin zu nehmen, und wie viele Mittel sind dafür bereits zur Verfügung gestellt worden?
Zu Frage B 16:
Die Bundesregierung unterstützt alle Bemühungen, deutsche Aussiedler aus osteuropäischen Staaten in Berlin ansässig zu machen. Jedem im Bundesgebiet eintreffenden Aussiedler ist es freigestellt, im Rahmen des vom Bundesrat beschlossenen Verteilungsschlüssels sein künftiges Aufenthaltsland zu wählen. Der Anteil der vom Land Berlin Aufzunehmenden beträgt 8 %. Im Jahr 1974 sind 7,7 % der im Bundesgebiet aufgenommenen Personen nach Berlin eingewiesen worden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß rund 90 % der eintreffenden Aussiedler familiäre, berufliche oder sonstige Bindungen in ein bestimmtes Bundesland haben. Die Verteilung der übrigen Aussiedler hängt von den im Einzelfall bestehenden Eingliederungsmöglichkeiten, vor allem von der Vermittlung eines geeigneten Dauerarbeitsplatzes ab.
Zu Frage B 17:
Im Rahmen der Beratung aller Aussiedler aus osteuropäischen Ländern durch die Bundesanstalt für Arbeit über die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland wird auch auf die Arbeitsmöglichkeiten im Land Berlin hingewiesen.
Neben den allgemeinen Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme (§§ 53, 54 Arbeitsförderungsgesetz AFG) und gegebenenfalls den Maßnahmen der beruflichen Bildung (§§ 33 ff. AFG) können Aussiedler, die eine Beschäftigung in Berlin für mindestens ein Jahr aufnehmen und die von der Berliner Wirtschaft zur Erhaltung oder Stärkung ihrer Leistungsfähigkeit benötigt werden, zusätzliche Leistungen nach den Richtlinien der Bundesregierung zur Förderung der Arbeitsaufnahme im Land Berlin vom 31. Januar 1962 (Bundesanzeiger Nr. 26 vom 7. 2. 1962), zuletzt geändert am 10. Februar 1970 (Bundesanzeiger Nr. 33 vom 18. 2. 1970), erhalten. Die Fahr- und Flugkosten für die Reise nach Berlin werden übernommen. Falls die Aussiedler Angehörige im Bundesgebiet haben, erhalten sie innerhalb von zwei Jahren nach der Arbeitsaufnahme in Berlin die Kosten für insgesamt acht Besuchsfahrten („Heimfahrten") ersetzt. Außerdem wird ein Überbrückungsgeld für sechs Monate, in Härtefällen bis zu zwei Jahren, gezahlt. Schließlich werden die Umzugskosten übernommen, wenn in Berlin eine Dauerarbeit aufgenommen wird.
Für die Gewährung dieser Leistungen stehen im Kapitel 11 02 Titel 681 02 des Bundeshaushalts ausreichende Mittel zur Verfügung.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 18) :
Trifft es zu, der Bundesminister des Inneren habe angeordnet, die Tarnnetze für die Einsatzfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes zu verkaufen, worauf die Kommandos Nord und Süd Gegenvorstellungen erhoben haben, in denen sie die Maßnahmen als nicht zu verantworten bezeichnet haben, und wie rechtfertigt die Bundesregierung — bejahendenfalls — die Weisung, die den von der Gewerkschaft der Polizei erhobenen Forderungen entspricht, insbesondere im Hinblick auf ihre wiederholten Versicherungen, die Schlagkraft des Bundesgrenzschutzes im Einsatz an der Zonengrenze nicht zu schwächen?
Die Tarnnetze, die in den Jahren 1961 bis 1964 beschafft wurden, sind veraltet und entsprechen zudem nicht mehr den heutigen Anforderungen. Sie zeigen starke Farbenreflektionseigenschaften bei Infrarotanstrahlung. Außerdem ist mit der Einführung neuer, meist handelsüblicher Kraftfahrzeuge im Bundesgrenzschutz dieses Tarngerät vom Gewicht als auch vorn Raumbedarf her für das Mitführen auf diesen Kraftfahrzeugen nicht mehr geeignet.
Aus den genannten Gründen ist das Tarngerät im Sommer 1974 aus der Ausstattung des Bundesgrenzschutzes herausgenommen worden.
Einwendungen gab es nur von einem Grenzschutzkommando, und zwar im Herbst 1975, nachdem Bemühungen, das auszusondernde Tarngerät an die Bundeswehr bzw. an alliierte Streitkräfte abzugeben, keinen Erfolg hatten und die Grenzschutzkommandos aufgefordert wurden, Verwertungsmöglichkeiten im eigenen Bereich zu suchen.
Mit der Herausnahme dieses veralteten Tarngeräts aus der Ausstattung des Bundesgrenzschutzes den Gedanken zu verbinden, hierdurch würde die Schlagkraft des Bundesgrenzschutzes im Einsatz an der Grenze geschwächt, ist abwegig.
Bisher ist von dem Tarngerät weder etwas verkauft noch anderweitig verwertet worden; das Bundesministerium des Innern hat sich die Entscheidung darüber vorbehalten. Eine Entscheidung, daß kein Ersatz angeschafft werden wird, ist bisher nicht getroffen worden.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 19) :
Treffen Meldungen zu, die Bundesregierung dränge die Kommission der Europäischen Gemeinschaft, ihre Pläne für die Einführung der Sommerzeit aufzugeben mit der Begründung, dies würde in Berlin zu Schwierigkeiten führen, und wie vereinbart die Bundesregierung — bejahendenfalls — dieses Vorgehen mit der von Mitgliedern des Senats von Berlin eingenommenen Haltung?
Meldungen, daß die Bundesregierung die Kommission der Europäischen Gemeinschaft dränge, ihre Pläne für die Einführung der Sommerzeit aufzugeben — der Bundesregierung sind solche Meldungen nicht bekannt —, wären unzutreffend. Im Rat der Europäischen Gemeinschaft wird allerdings ein Vorschlag der Kommission auf Einführung der Sommerzeit im Hinblick auf die damit verbundenen Vor- und Nachteile erörtert; diese Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat zu dieser Frage noch nicht abschließend Stellung genommen.
14e6* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 20) :
Ist auch die Bundesregierung der Auffassung, wie in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 3. Januar 1976 abgedruckt, daß die Bezeichnung des sowjetischen Sektors von Berlin als „Berlin, Hauptstadt der DDR" nach dem im Bundesgebiet geltenden Recht schutzwürdig ist — etwa als dem öffentlichen Nutzen dienend —, oder wird die Bundesregierung die entsprechenden Entwürfe bei den gesetzgebenden Körperschaften einbringen, durch die eine derartige Auslegung des geltenden Rechts unmöglich gemacht und der rechtswidrigen Anmaßung Ost-Berlins entgegengetreten wird?
Der erste Teil Ihrer Frage zielt auf eine Stellungnahme der Bundesregierung zu Urteilen unabhängiger Gerichte ab. Eine solche Stellungnahme kann die Bundesregierung im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit nicht abgeben.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage bemerke ich:
Die Bundesregierung wird auch in Zukunft an ihrer Auffassung festhalten, daß ganz Berlin dem Viermächte-Status unterliegt. Sie wird in ihren Gesetzentwürfen und sonstigen mündlichen oder schriftlichen Äußerungen weiterhin Formulierungen verwenden, welche dieser Auffassung Rechnung tragen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage B 21) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mit den Stationierungsstreitkräften Verhandlungen zu führen, damit die von einer Kommission im Herbst dieses Jahres besichtigten Kantinen für die bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer auf den US-Luftbasen insbesondere auf dem Rhein-
Main-Flughafen (Frankfurt/Main) verbessert werden bzw. in Sembach und Hahn Kantinen eingerichtet werden?
1. Der Vertreter des Hauptquartiers der amerikanischen Luftwaffe in Europa hat in der Sitzung der Gemischten Arbeitsgruppe für die Modernisierung von US-Anlagen am 16. Dezember 1975 mitgeteilt, daß die Base Engineers angewiesen worden seien, Planungen für den Neubau bzw. für die Modernisierung von Kantinen für die einheimischen Arbeitskräfte auszuarbeiten.
2. Die erforderlichen Baumaßnahmen sollen mit amerikanischen Heimatmitteln des laufenden Haushaltsjahres finanziert und soweit wie möglich im Wege des sog. Truppenbaues durchgeführt werden.
Unter diesen Umständen kann davon ausgegangen werden, daß mit den Arbeiten im Laufe dieses Jahres begonnen wird.
3. Auf Anfrage hat das Hauptquartier mitgeteilt, daß vordringlich mit einer Verbesserung der Verhältnisse auf der Air Base Rhein-Main begonnen werden soll. Die Air Basen Sembach und Hahn, auf denen bislang keine Kantinen für die einheimischen Arbeitskräfte eingerichtet waren, sollen nach Angaben des Hauptquartiers in die Planungen mit einbezogen werden.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 22 und 23) :
Hat die Bundesregierung den Umfang und die Höhe der Schäden ermittelt, die durch Orkan, Stürme und Sturmflut zu Beginn dieses Jahres in Norddeutschland entstanden sind, und zu welchem Ergebnis haben gegebenenfalls diese Ermittlungen geführt?
Hat die Bundesregierung die Absicht, der betroffenen Bevölkerung wirtschaftlich zu helfen, und welche Möglichkeiten sieht sie hierfür?
Zu Frage B 22:
Die Schäden an den Küstenschutzanlagen infolge der Sturmflut vom 3. und 4. Januar 1976 werden von den betroffenen Ländern mit rd. 70 Millionen DM beziffert. Über Art und Umfang der Schäden Privater konnten die Länder bisher nur unvollständige Schätzungen vorlegen. Die Bundesregierung hat den Bundesminister der Finanzen beauftragt, mit den Bundesministern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft sowie mit den Küstenländern den Umfang der Schäden Privater zu ermitteln.
Zu Frage B 23:
Der Bund ist bereit, sich gemeinsam mit den Küsten-Ländern an der Beseitigung privater Schäden zu beteiligen, die durch die Flutkatastrophe entstanden sind.
Als erste Maßnahme hat sich der Bundesfinanzminister damit einverstanden erklärt, daß die obersten Finanzbehörden der Länder besondere Anweisungen für Billigkeitsmaßnahmen auf steuerlichem Gebiet geben.
Das Kabinett hat am 14. Januar 1976 den Bundesfinanzminister gebeten, mit den zuständigen Bundesressorts und den Regierungen der betroffenen Länder den Umfang der Schäden zu prüfen und entsprechend den Regelungen bei der Flutkatastrophe 1962 die erforderlichen Richtlinien und Vereinbarungen für eine Beteiligung des Bundes an Hilfsmaßnahmen der Länder vorzubereiten.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage B 24) :
Wie ist der Stand der Verhandlungen über die Räumung des Flugplatzes Köln-Butzweiler Hof von den belgischen Streitkräften, und wann kann mit einer endgültigen Entscheidung gerechnet werden?
Die Stadt Köln strebt aus städtebaulichen Gründen die Räumung der von den belgischen Streitkräften noch in Anspruch genommenen Flächen des
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976 14777*
Flugplatzes Köln-Butzweilerhof an. Darüber sind mit den belgischen Streitkräften bisher lediglich Vorgespräche geführt worden. Diese haben ergeben, daß eine ersatzlose Freigabe nicht möglich ist. Die belgischen Streitkräfte haben sich bereit erklärt, etwaige Verlegungswünsche der Stadt zu prüfen, wenn ihnen gleichzeitig ein angemessener Ersatz vorgeschlagen wird. Ob es der Stadt Köln gelingt, eine Ersatzlösung zu finden, die den Vorstellungen der Streitkräfte entspricht, bleibt abzuwarten.
Eine endgültige Entscheidung über den Verlegungswunsch der Stadt Köln kann erst nach Durchführung eines formellen Freigabeverfahrens getroffen werden und setzt einen entsprechenden Freigabeantrag voraus, den die Stadt bisher nicht vorgelegt hat.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 25 und 26) :
Was wird die Bundesregierung tun, um den von der Sturmflut in Norddeutschland betroffenen Menschen zu helfen?
Was wird die Bundesregierung tun, um die in Mitleidenschaft gezogenen Betriebe zu unterstützen, damit ein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit vermieden wird?
Zu Frage B 25:
Der Bund ist bereit, sich gemeinsam mit den Küstenländern an der Beseitigung privater Schäden zu beteiligen, die durch die Flutkatastrophe entstanden sind.
Als erste Maßnahme hat sich der Bundesfinanzminister damit einverstanden erklärt, daß die obersten Finanzbehörden der Länder besondere Anweisungen für Billigkeitsmaßnahmen auf steuerlichem Gebiet geben.
Das Kabinett hat am 14. Januar 1976 den Bundesfinanzminister gebeten, mit den zuständigen Bundesressorts und den Regierungen der betroffenen Länder den Umfang der Schäden zu prüfen und entsprechend den Regelungen bei der Flutkatastrophe 1962 die erforderlichen Richtlinien und Vereinbarungen für eine Beteiligung des Bundes an Hilfsmaßnahmen der Länder vorzubereiten.
Zu Frage B 26:
Die zu 1. erwähnten Hilfsmaßnahmen umfassen auch Beihilfen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 27) :
Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gesamtverbindlichkeiten des Ostblocks gegenüber Kreditgebern des Westens, und stimmt die Bundesregierung mit der von einer New Yorker Großbank errechneten und durch die Presse weit verbreiteten Schätzung überein, wonach die Gesamtverbindlichkeiten der Staaten des Ostblocks gegenüber westlichen Kreditgebern den Betrag von 32 Milliarden Dollar erreicht haben?
Die Schätzung der Verschuldung der Staatshandelsländer in harten Währungen ist außerordentlich schwierig, weil es keine gesicherten Unterlagen gibt. Viele und namhafte Experten versuchen sich auf diesem Gebiet und gelangen zu weit auseinanderliegenden Ergebnissen.
Demzufolge kann nach Ansicht des Bundesministeriums für Wirtschaft die Gesamtverschuldung der Staatshandelsländer für Ende 1975 nur sehr grob auf einen zwischen 20 und 30 Milliarden Dollar, möglicherweise etwas näher bei 30 Milliarden Dollar liegenden Betrag geschätzt werden.
Bemerkenswert ist hierbei, daß seit 1974 die Handelsbilanzdefizite der Staatshandelsländer in zunehmendem Maße durch Kredite der von jeglicher staatlichen Beeinflussung und Hilfestellung freien Euro-Kapitalmärkte abgedeckt worden sind.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 28 und 29) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Instrumente der Regionalpolitik nicht ausreichen, und welche Haltung nimmt sie im einzelnen ein zu den Vorschlägen, die Konjunkturpolitik durch eine Änderung des Stabilitätsgesetzes zu regionalisieren bzw. die Investitionszulage regional differenziert zu zahlen?
Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß in verstärktem Umfang Mittel aus dem EG-Regional-Fonds — zusätzlich zu den nationalen Strukturförderungsmitteln — in den strukturschwachen Räumen der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden, die bei Bund und Ländern (z. B. im Bundesraumordnungsprogramm) als „besondere Problemgebiete" gelten, und welche Überlegungen bestimmen die Haltung der Bundesregierung?
Zu Frage B 28:
Die Bundesregierung ist keineswegs der Auffassung, daß die Instrumente der Regionalpolitik nicht ausreichten, um die regionale Wirtschaftsstruktur in den wirtschafts- und strukturschwachen Gebieten zu verbessern. Dies läßt sich beispielsweise nachweisen: Trotz konjunkturbedingt abgeschwächter Investitionsneigung konnten 1975 gewerbliche Investitionen in Höhe von rd. 8 Milliarden DM in wirtschaftsschwachen Regionen gefördert werden, durch die nach Angabe der Unternehmen u. a. 50 000 neue Arbeitsplätze entstehen werden. Auch der Ausbau der Infrastruktur wurde über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert und über verschiedene Sonderprogramme beschleunigt.
Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß eine gesetzliche Verpflichtung zur Regionalisierung der Konjunkturpolitik nicht in Betracht gezogen werden sollte. Die Gründe hierfür hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu dem
14778* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fördederung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (BT-Drucks. 7/499) dargelegt. Insbesondere ist sie der Meinung, daß die von Bund, Ländern und Gemeinden beschlossenen „Grundsätze für die Abstimmung der Förderungsmaßnahmen des Bundes, der Länder und Gemeinden in der regionalen und sektoralen Strukturpolitik" ausreichende Möglichkeiten bieten, regionalpolitischen Belangen Rechnung zu tragen. Die Konjunkturprogramme/Sonderprogramme der Jahre 1974/75 haben dies deutlich gemacht.
Was die Anregung einer regional differenzierten Investitionszulage anbelangt, ist darauf hinzuweisen, daß die neben der konjunkturpolitischen Investitionszulage von 7 1/2 % weiter gewährte regionalpolitische Investitionszulage zu einer mindestens doppelt so hohen Begünstigung der strukturschwächeren Gebiete kumuliert hat. Eine weitergehende Differenzierung hätte die Bundesregierung allerdings aus gesamtwirtschaftlichen Gründen für nicht vertretbar gehalten.
Zu Frage B 29:
Mittel aus dem EG-Regionalfonds fließen der Bundesrepublik Deutschland als Erstattungen von Förderbeträgen zu, die — abgesehen vom Fall Berlin — von Bund und Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den Fördergebieten dieser Gemeinschaftsaufgabe (vgl. Rahmenplan BT-Drucksache 7/3601) aufgewendet worden sind. Dies entspricht der Empfehlung des Deutschen Bundestages vom 30. November 1973, wonach der Einsatz dieser Mittel die Ziele der Gemeinschaftsaufgabe nicht beeinträchtigen darf (BT-Drucksache 7/1391).
Der von der Bundesregierung beim Bundestag eingebrachte Entwurf des Haushalts 1976 enthält keine haushaltsmäßige Regelung, wonach die Ausgaben für die Gemeinschaftsaufgabe um die im Haushaltsjahr 1976 eingehenden Erstattungen des EG-Regionalfonds aufgestockt werden sollen. Die Bundesregierung geht dabei von folgenden Überlegungen aus: Die Mittel des EG-Regionalfonds werden bereits für zusätzliche regionale Maßnahmen in der Bundesrepublik verwendet; die Gemeinschaftsaufgabemittel wurden 1975 und 1976 um 56 Millionen DM erhöht, 1975 bis 1977 wurden außerdem 210 Millionen DM für das regionale VW-Sonderprogramm bereitgestellt. Diese zusätzlichen Ausgaben sind in den Rahmenplänen der Gemeinschaftsaufgabe ausgewiesen. Sie sind zwar nicht ausschließlich durch die erwarteten Rückflüsse aus dem EG-Regionalfonds motiviert, der für seine Laufzeit von 1975 bis 1977 rd. 300 Millionen DM für die Bundesrepublik bereitstellen kann. Für die Haushaltsjahre 1975 und 1976 war und ist jedoch eine Änderung der haushaltsmäßigen Behandlung der Erstattungen im Hinblick auf die bereits beschlossenen Erhöhungen der Mittel für die regionale Wirtschaftsförderung und die angespannte Haushaltslage nicht ratsam. Der
Mitteleinsatz im Rahmen der zusätzlichen regionalpolitischen Anstrengungen wird voraussichtlich den Betrag der Erstattungen aus dem EG-Regionalfonds, die in den Jahren 1975 und 1976 tatsächlich zu erwarten sind, nicht unwesentlich übersteigen (vgl. hierzu meine schriftliche Antwort an den Abgeordneten Torsten Wolfgramm vom 24. September 1975 — Protokoll der 187. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 25. September 1975, Seite 13181). Für 1977 wird die Frage der haushaltsmäßigen Behandlung der Rückflüsse aus dem EG-Regionalfonds erneut von der Bundesregierung beraten und letztlich vom Deutschen Bundestag anläßlich der Beschlußfassung über das Haushaltsgesetz und den Haushaltsplan entschieden werden.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 30 und 31) :
Hält die Bundesregierung die in der Drucksache 7/3840 aufgeführte Zusammenstellung der Hauptzielgebiete des Fremdenverkehrs im Inland noch für zeitgemäß, insbesondere, da sich seit Anfang der sechziger Jahre Schwerpunkte und Inhalte der Hauptzielgebiete wesentlich geändert haben dürften, und ist sie insoweit bereit, eine neue Konzeption der Hauptzielgebiete unter besonderer Berücksichtigung von Reisegebieten und Erholungsgebieten vorzulegen?
Sieht die Bundesregierung bei der Aufstellung der Hauptzielgebiete des Fremdenverkehrs die Notwendigkeit einer Abgrenzung von Reisegebieten, Erholungsgebieten und Naherholungsgebieten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Voraussetzungen, und wird sie dabei die Notwendigkeit berücksichtigen, im Rahmen der Einteilung der Hauptzielgebiete des Fremdenverkehrs z. B. den Bereich des Sauerlandes gesondert als selbständiges Hauptzielgebiet auszuweisen, da es von der Bedeutung her mit Kurhessen-Waldeck kaum vergleichbar sein dürfte?
Zu Frage B 30:
In ihrer fremdenverkehrspolitischen Konzeption — Drucksache 7/3840 — hat die Bundesregierung Zielgebiete des Tourismus in der Bundesrepublik aufgeführt, die derzeit eine besondere Bedeutung haben. Sie stützt sich dabei auf gemeinsame statistische Erkenntnisse des Bundes und der Länder.
Die beispielhafte Aufzählung der Hauptzielgebiete gibt die von den Statistischen Ämtern gemeinsam gefundene Gliederung für die Mikrozensuserhebungen wieder. Irgendeine Wertung der einzelnen Fremdenverkehrsgebiete ist damit weder verbunden noch beabsichtigt.
Zu Frage B 31:
Die Bundesregierung strebt in enger Zusammenarbeit mit den Ländern an, eine Übersicht über alle Gebiete zu schaffen, die für den Urlaubs- und den Naherholungstourismus von besonderer Bedeutung sind. Sie beabsichtigt aber nicht, diese fremdenverkehrsrelevanten Gebiete wertend in Hauptzielgebiete des Fremdenverkehrs und andere einzuteilen.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976 14779e
Die spezifischen Eigenarten der einzelnen Fremdenverkehrsgebiete, durch die sie sich voneinander — auch bei räumlicher Nachbarschaft — unterscheiden, werden in der Übersicht ihren Niederschlag finden müssen. Dabei wird auch das Saarland, seiner Bedeutung im Fremdenverkehr entsprechend, darzustellen sein.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage B 32) :
Kann die Bundesregierung jetzt schon zu den Aussagen des Gutachtens des US-Wissenschaftlers und Nobelpreisträgers Prof. Lederberg Stellung nehmen, und welche Konsequenzen wären daraus für die zukünftige Energiepolitik abzuleiten?
Die Pressemeldungen über ein Gutachten des amerikanischen Genetikers und Nobelpreisträgers Professor J. Lederberg über genetische Schäden in Höhe von jährlich 10 Milliarden Dollar durch die friedliche Nutzung der Kernenergie in den USA basieren auf einer Pressemitteilung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein, in der auf einen Satz aus einem im Januar 1972 gehaltenen Vortrag der beiden österreichischen Kernenergiekritiker P. Weish und E. Gruber Bezug genommen wird. Dieser Vortrag ist im Jahr 1973 in erweiterter Form als Broschüre unter dem Titel „Atomenergie und Umweltsituation" erschienen. Die beiden Autoren beziehen sich ihrerseits darin auf einen Zeitungsartikel der Washington Post vom Juli 1970, also auf eine mehr als 5 Jahre zurückliegende Meldung.
Aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen von Professor Lederberg aus den Jahren 1971 und 1972 im Bulletin of the Atomic Scientists ergibt sich, daß er die jährlichen genetischen Schäden bei einer Strahlenbelastung von Millirem/Jahr auf 4 Cents pro Person schätzt. Die zusätzliche genetische Strahlenbelastung der Bevölkerung in der unmittelbaren Umgebung (0-3 km) von Kernkraftwerken durch die Abluft dieser Kraftwerke liegt jedoch unter 0,01 Millirem/Jahr, was nach den Schätzungen von Professor Lederberg jährlichen genetischen Schäden von weniger als 0,04 Cents pro Person entsprechen würde.
Wie die beiden österreichischen Kernenergiekritiker daraus einen Betrag von jährlich 10 Milliarden Dollar errechnet haben, ist unerklärlich. Der genannten zusätzlichen Strahlenbelastung von weniger als 0,01 Millirem/Jahr ist außerdem nur ein sehr kleiner Bruchteil — sehr viel weniger als 1 Prozent — der 200 Millionen Einwohner der USA ausgesetzt. Im übrigen haben die beiden Autoren in ihrem 1975 erschienenen Buch „Radioaktivität und Umwelt" Professor Lederberg nicht mehr zitiert.
Zum Vergleich sei noch erwähnt, daß die natürliche Strahlenbelastung der Bevölkerung der Bundesrepublik im Mittel etwa 110 Millirem/Jahr beträgt, die zusätzliche Strahlenbelastung durch Röntgendiagnostik nach Schätzungen des Bundesgesundheitsamtes im Mittel etwa 50 Millirem/Jahr. Die zusätzliche Strahlenbelastung der Bevölkerung in der unmittelbaren Umgebung von Kernkraftwerken beträgt also weniger als ein Tausendstel der mittleren Strahlenbelastung durch Röntgendiagnostik.
Die Bundesregierung sieht unter diesen Umständen keinen Anlaß, unmittelbar Konsequenzen für die zukünftige Energiepolitik zu ziehen, zumal Professor Lederberg in seinen Veröffentlichungen erwähnt, daß die Gesundheitsschäden durch Kraftwerke, die mit fossilen Brennstoffen — also Kohle, 01 oder Erdgas — betrieben werden, wahrscheinlich höher liegen. — Allerdings ist die Bundesregierung stets bestrebt, die Strahlenbelastung der Bevölkerung aufmerksam zu beobachten, damit hinsichtlich der Energiepolitik rechtzeitig die erforderlichen Schlußfolgerungen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zwischen Mittel und Zweck gezogen werden können.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 33, 34, 35 und 36) :
Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung im Saarland die Einflüsse aus dem wirtschaftlichen Gefälle, das sich im Saarland aus den beiderseits der Grenze verschiedenen Wirtschafts-, Sozial- und Rechtssystemen sowie aus den Unterschieden in der Wirtschafts- und Ausrüstungsstruktur ergibt?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die hohe Arbeitslosigkeit im Saarland (6,7 % im November 1975) zu einem erheblichen Teil auf die geographische Situation dieses Landes an der Grenze und auf strukturelle Schwächen zurückzuführen ist, die sich durch das politische Schicksal dieses Grenzlandes und die noch nicht abgeschlossenen Veränderungen im Montan- und insbesondere im Energiebereich ergeben haben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß trotz dieser permanenten strukturellen Arbeitslosigkeit und der in der gegenwärtigen Konjunkturphase bestätigten Gefahr des Arbeitsplatzentgangs, die zusammengefaßten Ergebnisse der Neuabgrenzungsgutachten für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zu einem Ergebnis kommen, das diese Situation außer acht läßt, und ist die Bundesregierung bereit, diese Schwächen der Abgrenzungsmethode bei neuen Abgrenzungsuntersuchungen sowie in der Erfolgskontrolle zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zu berücksichtigen und in den zuständigen Gremien zu vertreten?
Wie gedenkt die Bundesregierung darüber hinaus, durch Hilfen zur Verbesserung der saarländischen Wirtschaftsstruktur die negativen Einflüsse besonders zu berücksichtigen, die aus dem wirtschaftlichen Gefälle resultieren, das sich im Saarland aus dem Unterschied in der Wirtschaft und Ausrüstungsstruktur beiderseits der saarländischen und französischen Grenze ergibt?
Zu Frage B 33:
Die Bundesregierung ist auch weiterhin bereit, die wirtschaftliche Entwicklung im Saarland durch wirksame regionalpolitische Maßnahmen zu unterstützen. Diese Bereitschaft gründet sich jedoch nicht auf ein in Ihrer Frage angesprochenes wirtschaftliches Gefälle wegen der Grenzlage, sondern auf Strukturprobleme, auf die in Beantwortung Ihrer Frage Nr. 34 noch einzugehen ist. Von einem wirtschaftlichen Gefälle zuungunsten des Saarlandes kann angesichts der Tatsache, daß immer noch mehr als 10 000 Grenzgänger aus Frankreich im Saarland einen Arbeitsplatz finden, kaum gesprochen werden.
14780* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
Zu Frage B 34:
Die Bundesregierung ist sich der Nachteile bewußt, die sich in der Vergangenheit für das Saarland aus seiner Grenzlage ergeben haben und die sich z. T. auch heute noch auswirken. Sie ist bereit, zweckdienliche Bemühungen der Saarregierung zu unterstützen, den Standort Saar im Zentrum der Europäischen Gemeinschaft für die Ansiedlung neuer Industrien attraktiv zu machen. Nach wie vor erscheint zur Auflockerung der einseitig von Kohle und Stahl geprägten Wirtschaftsstruktur die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Saarland als ein wichtiges Ziel, das Bund und Land im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" verfolgen.
Zu Frage B 35:
Die Bundesregierung hält eine grundsätzliche Änderung der Abgrenzungsmethode, mit der die Förderungsgebiete der Gemeinschaftsaufgabe ab 4. Rahmenplan neu bestimmt wurden, nicht für erforderlich. Zwar wird der methodische Ansatz ständig überprüft und für die Einführung einer systematischen Erfolgskontrolle weiterentwickelt. Man kann jedoch davon ausgehen, daß auch künftig Arbeitsplätze und Einkommenskriterien, so wie sie bei der Auswahl der derzeitigen Fördergebiete Verwendung fanden, herangezogen werden müssen. Es ist zutreffend, daß bei einer bundeseinheitlichen Anwendung dieser Kriterien die besonderen Strukturprobleme des Saarlandes zunächst nicht zum Ausdruck kommen. Dennoch hat auch die Bundesregierung vorgeschlagen, das gesamte Saarland als Fördergebiet anzuerkennen, und die Zustimmung des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe hierfür erwirkt.
Zu Frage B 36:
Hinsichtlich des von Ihnen angenommenen wirtschaftlichen Gefälles darf ich auf meine Antwort zu Ihrer Frage Nr. 33 verweisen. Im übrigen räumt die Bundesregierung der Verbesserung der saarländischen Wirtschaftsstruktur bereits heute eine hohe Priorität ein. Wenn im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe das Saarland an den verfügbaren Haushaltsmitteln mit 84 Millionen DM beteiligt ist, so entspricht fast dem dreifachen Pro-Kopf-Betrag, bezogen auf den Durchschnitt in der Gemeinschaftsaufgabe. Sie werden verstehen, daß die Bundesregierung angesichts dieser überproportionalen Begünstigung bereits Schwierigkeiten hatte, dafür im Planungsausschuß von Vertretern anderer Länder Zustimmung zu finden.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 37 und 38) :
Welche Möglichkeiten der Unterstützung der regionalen Wirtschaftsstruktur sieht die Bundesregierung im Bereich des Verkehrswesens der Strukturpolitik usw. für die Landkreise Wetzlar und Dillkreis, die einerseits nicht Bundesförderungsgebiet sind, andererseits jedoch eine überdurchschnittliche Arbeitslosenzahl aufweisen und von dem Abzug öffentlicher Dienstleistungen im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform besonders betroffen sind?
Welche Bundesinvestitionsmittel bzw. andere Förderungsmittel in den Bereichen Verkehr, Bundespost, Wohnungs- und Städtebau usw. sind im Jahr 1975 in die Landkreise Wetzlar und Dillkreis geflossen und in welcher Höhe kann für das Jahr 1976 mit derartigen Zuwendungen gerechnet werden?
Zu Frage B 37:
Die Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und zur Verminderung der Arbeitslosigkeit in dem Landkreis Wetzlar und im Dillkreis, die nicht zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gehören, basieren auf den Konjunktur-Sonderprogrammen der beiden Jahre 1974 und 1975.
So wurden im Rahmen des Einmaligen Sonderprogramms für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen im Landkreis Wetzlar zwei Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von 2,8 Millionen DM durch einen Bundeszuschuß von 1,1 Millionen DM gefördert. Hierbei handelte es sich um ein Investitionsvorhaben zur Abwasserbeseitigung und um ein Investitionsvorhaben zur Verbesserung des Wohn- und Freizeitwertes. Aus Mitteln des Programms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung wurden 5 Investitionsvorhaben mit einer Gesamtinvestitionssumme von rd. 11,2 Millionen DM mit einem Zuschuß von 6 630 000 DM, der je zur Hälfte von Bund und Land getragen wird, unterstützt. Hierbei handelt es sich um eine Werkstatt für Behinderte mit Wohnheim, ein Altenzentrum und drei Kindergärten. Im Rahmen des Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen — 1. Infrastrukturprogramm 1975 — wurden 4 Investitionsmaßnahmen mit einer Investitionssumme von 5,7 Millionen DM mit Zuschüssen in Höhe von 2 950 000 DM, mit einem zinsgünstigen ERP-Kredit von 700 000 DM und mit Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau von 440 000 DM gefördert. Die Zuschüsse werden je zur Hälfte von Bund und Land aufgebracht. Bei den geförderten Vorhaben handelt es sich um zwei Maßnahmen auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung, ein Vorhaben auf dem Gebiet der Energieversorgung und ein Vorhaben des Fremdenverkehrs.
Im Dillkreis wurden im Rahmen des Programms zur Stärkung von Bau und anderen Investitionen — 1. Infrastrukturprogramm 1975 — 2. Investitionsmaßnahmen mit einer Gesamtinvestitionssumme von 762 000 DM durch Investitionszuschüsse von 490 000 DM und mit einem Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau von 26 000 DM gefördert. Bei den geförderten Maßnahmen handelt es sich um eine Sportanlage und um eine Kommunalstraße.
Zu Frage B 38:
In die beiden Landkreise Wetzlar und Dillkreis sind aus den von Ihnen angesprochenen Geschäftsbereichen folgende Bundesmittel geflossen bzw. sind für das Rechnungsjahr 1976 vorgesehen:
1. Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Finanzhilfen des Bundes nach § 72 Städtebauförderungsgesetz
Ort der Sanierungsmaßnahme Programmjahre
Dillenburg 1976 200 000 DM
(Dillkreis) 1975 200 000 DM
Herborn 1976 200 000 DM
(Dillkreis) 1975 300 000 DM
Wetzlar 1975 700 000 DM 1976 700 000 DM
Bundesmittel im Rahmen des Sonderprogramms Stadtsanierung 1975
Ort des Vorhabens Bundeszuschuß Darlehen der KW
Haiger (Dillkreis) 55 000 DM 30 000 DM
Herborn (Dillkreis) 405 000 DM 233 000 DM
Wetzlar 450 000 DM 260 000 DM
Die Bundesmittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus werden den Bundesländern global zur Verfügung gestellt; eine Aufschlüsselung nach Landkreisen ist nicht möglich.
2. Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen
Die Deutsche Bundespost hat im Rechnungsjahr 1975 in den Landkreisen Wetzlar und Dillkreis für Baumaßnahmen des Post- und Fernmeldewesens sowie für fernmeldetechnische, haustechnische und postbetriebstechnische Einrichtungen insgesamt rd. 20,6 Millionen DM investiert. Für das Rechnungsjahr 1976 ist mit einem Investitionsvolumen von etwa 25,8 Millionen DM zu rechnen.
Welcher Anteil aus dem Investitionshaushalt der Deutschen Bundespost in Form von Aufträgen der zahlreichen Bundespostvergabestellen an Firmen in den Landkreisen Wetzlar und Dillkreis geflossen ist, kann nicht angegeben werden, weil die Auftragsstatistik der Deutschen Bundespost keine Aufteilung nach Landkreisen enthält.
3. Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr
Für den Straßenbau in den beiden Kreisen Wetzlar und Dillkreis sind im Jahr 1975 folgende Bundesmittel verwendet worden bzw. sollen im Jahr 1976 bereitgestellt werden:
Kreis Wetzlar Dillkreis
Investitionen 1975 1976 1975 1976
in Millionen DM
BAB-Neubau 5,6 3,0 - -
Bundesstraßen 2,4 2,5 13,6 11,8
Unterhaltung der Bundesstraßen und BAB-Betriebsstrecken 1,8 2,2 1,5 1,8
Finanzhilfen (GVFG-Kap. 1218) 3,5 6,5 4,2 4,5
Die Angaben für das Rechnungsjahr 1976 stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Bundeshaushalts 1976. Die Mittel aus den Finanzhilfen des Bundes (GVFG-Kap. 1218) sind noch abhängig von den zu erwartenden Anträgen der Gemeinden und Kreise.
Für Baumaßnahmen zur Unterhaltung der Wasserstraße Lahn sind im Kreis Wetzlar im Jahr 1975 400 000 DM Bundesmittel eingesetzt worden; für das Rechnungsjahr 1976 sind 430 000 DM vorgesehen.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 39 und 40) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die momentane Lage der deutschen Feinstrumpfindustrie, in deren Bereich die Arbeitsplätze um rund zwei Drittel zurückgegangen sind, Besorgnis erregend ist, und daß dieser Rückgang auf die hohen Importe aus der DDR und aus Italien zurückzuführen ist?
Wie wird sich die Bundesregierung bei der Anhörung der europäischen Regierungen zu dem Bericht über die Lage der europäischen Feinstrumpfindustrie verhalten?
Bei stagnierendem Verbrauch an Feinstrümpfen und Feinstrumpfhosen in der Bundesrepublik Deutschland ist die inländische Produktion von 663,5 Millionen Paar (1971) auf 514,4 Millionen Paar (1974), mithin um 22,5 % zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum haben die Bezüge auf der DDR von 34,6 Millionen Paar (1971) auf 53,9 Millionen Paar (1974) um 55,8 % und die Importe aus Italien von 68,9 Millionen Paar (1971) auf 108,7 Millionen Paar (1974) um 57,8 % zugenommen. Damit ist der Anteil der Bezüge aus der DDR und der Import aus Italien zusammengenommen an der Marktversorgung von 14,05 % (1971) auf 22,52 % (1974) gestiegen. Andererseits ging der Export der Bundesrepublik Deutschland an Feinstrumpfhosen von 79,6 Millionen Paar (1971) auf 68,7 Millionen Paar (1974) um 13,7 5 zurück. Die Zahl der Arbeitskräfte nahm von 23 800 (1971) auf 12 400 (1974) um 47,9 % (seit 1970 um rund 2/3) ab. Wegen dieser besorgniserregenden Entwicklung hat die Bundesregierung eine Kontingentierung der Bezüge aus der DDR auf 46 Millionen Paar jeweils für 1975 und 1976 vorgenommen.
Zu der im Auftrage der EG-Kommission von dem Genfer Capelin-Institut erstellten Studie über die Lage der europäischen Feinstrumpfindustrie hat bereits am 17. Dezember 1975 eine Sitzung der Regierungssachverständigen bei der EG-Kommission stattgefunden. Die deutsche Delegation hat dabei nachdrücklich auf Wettbewerbsverfälschungen im Bereich der italienischen Strumpfhosenindustrie hingewiesen, die durch Vergünstigungen mit Beihilfecharakter hervorgerufen werden. Die Kommission hat eine Prüfung des Beihilfeproblems zugesagt. Da diese Prüfung vermutlich längere Zeit in Anspruch nehmen wird, wird zwischenzeitlich eine bilaterale Erörterung und Regelung dieses Problems angestrebt. Herr Staatssekretär Dr. Rohwedder hat den italieni-
1 472T Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
schen Botschafter in Bonn darauf hingewiesen, daß wir nicht bereit sind, die Wettbewerbsverzerrungen, die zu einer Gefährdung der Branche und der entsprechenden Arbeitsplätze führen, länger hinzunehmen.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 41) :
Wie werden Importe (Lieferungen) aus der „DDR" bezüglich der Möbelimporte ab 1. Januar 1976 verrechnet?
Nach den Regeln des Berliner Abkommens werden Zahlungen für Warenlieferungen im Rahmen des innerdeutschen Handels über zentral geführte Verrechnungskonten abgewickelt. Um dieses bilaterale Verrechnungssystem in seiner Funktionsfähigkeit zu schützen, sind Einfuhren von DDR-Waren über dritte Länder nur in einem eng begrenzten Umfang möglich. Das bedeutet: Genehmigungen können nur im Rahmen eines Kontingents von jährlich 10 Millionen DM erteilt werden und die Anträge eines Beziehers dürfen insgesamt 5 v. H. des Kontingents nicht übersteigen. Ferner erfaßt das Kontingent nur Waren, die im innerdeutschen Handel ohne Beschränkungen bezogen werden können.
Verstöße gegen diese Regelungen des innerdeutschen Verrechnungsverkehrs durch Umgehungsgeschäfte werden nicht hingenommen.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Carstens (Emstek)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 42 und 43) :
Ist die Bundesregierung bereit, von der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 3 Abs. 2 der EG-Richtlinie für Höchstgehalte an unerwünschten Stoffen in Futtermitteln so lange keinen Gebrauch zu machen, bis in allen EG-Partnerländern wirksame Kontrollen gewährleistet sowie einheitliche Analysenmethoden verbindlich vorgeschrieben sind und erst dann die Abgabe von Einzelfuttermitteln mit überhöhten Schadstoffgehalten an „anerkannte Hersteller" in Erwägung zu ziehen?
Welche bestimmten Voraussetzungen sind nach Meinung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nötig, um — unter Berücksichtigung der Kontrollierbarkeit der Verwendung und des Gesundheitsschutzes — die Abgabe von Einzelfuttermittel mit überhöhten Schadstoffgehalten an „anerkannte Hersteller", die auch landwirtschaftliche Betriebe sein können, zuzulassen?
Zu Frage B 42:
Die zum Entwurf einer Futtermittelverordnung, die auf Grund des neuen Futtermittelgesetzes vom 2. Juli 1975 zu erlassen ist, von mir gehörten Wirtschaftsverbände sind fast einhellig der Auffassung, daß es unerläßlich ist, Einzelfuttermittel, die unter Artikel 3 Abs. 2 der genannten Richtlinie fallen, künftig nur zur Abgabe an „anerkannte Hersteller" von Mischfuttermitteln zuzulassen. Diese Forderung ist m. E. mit den Zielen des Futtermittelgesetzes vom 2. Juli 1975 hinsichtlich des Gesundheits- und Verbraucherschutzes vereinbar und aus wirtschafts- und handelspolitischen Gründen erforderlich. Bekanntlich dürfen nach dem derzeitigen Recht bereits solche Einzelfuttermittel an alle Tierhalter abgegeben werden; Voraussetzung ist lediglich, daß im Verkehr die Gehalte an Schadstoffen angegeben sind.
Die vorgesehene Regelung dient in erster Linie dem Schutz der einheimischen Landwirtschaft und mittelbar auch dem Schutz des Verbrauchers von Lebensmitteln tierischen Ursprungs; sie hat m. E. nichts mit dem Fehlen bestimmter einheitlicher Analysemethoden und den Kontrollen in anderen Mitgliedstaaten der EWG zu tun. Ob allerdings diese Regelung so getroffen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend gesagt werden, da zum Entwurf der neuen Futtermittelverordnung bisher eine Abstimmung mit den beteiligten Ressorts noch nicht erfolgt ist und diese Verordnung der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Zu Frage B 43:
Die mir von den Bundesländern und anderen Institutionen gemachten Vorschläge, unter welchen Voraussetzungen die amtliche Anerkennung von Herstellerbetrieben ausgesprochen bzw. versagt werden soll, sind noch nicht mit den Bundesländern und den beteiligten Ressorts erörtert und abgestimmt worden, so daß es verfrüht ist, hierzu eine abschließende Meinung zu äußern. Grundsätzlich ist aber zu fordern, daß der Betriebsinhaber oder der für Herstellung Verantwortliche zumindest die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkenntnis haben muß.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage B 44) :
Wird die Bundesregierung Schritte zur Schaffung einer internationalen Charta des Tierschutzes einleiten, und sind bereits in anderen Ländern ernsthafte Überlegungen im Gange?
Schritte zur Schaffung einer internationalen Charta des Tierschutzes, zunächst in Form von „Europäischen Übereinkommen", sind bereits seit einiger Zeit durch den Europarat Straßburg eingeleitet worden. Die Bundesregierung unterstützt diese Bestrebungen zur Schaffung einer Europäischen Tierschutzkonvention gemäß dem Ersuchen des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 1969 (BT-Drucksache V/4422) mit besonderem Nachdruck.
Sie hat an den Arbeiten des Regierungssachverständigenausschusses „Tierschutz" des Europarates maßgeblichen Anteil. Neben dem grundsätzlichen ethischen Aspekt des Schutzes des Tieres vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden im euro-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976 14783`
päischen Rahmen gelten die Bemühungen der Bundesregierung hier nicht zuletzt auch der Begegnung der Gefahr unvertretbarer Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der tierischen Erzeugung auf Grund ausschließlich nationaler tierschutzrechtlicher Beschränkungen.
In diesem Sinne ist die Bundesregierung im Juli vergangenen Jahres durch die Einbringung eines Memorandums zur Harmonisierung tierschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Haltung von Nutztieren in neuzeitlichen Haltungssystemen innerhalb der EG (Dok. R 1945/75 Agri 537 vom 16. Juli 1975 — s. Anlage) auch beim Rat der Europäischen Gemeinschaften (EG) initativ geworden.
Die Überlegungen der Kommission der EG zielen — wie inzwischen deutlich erkennbar — darauf ab, daß die Gemeinschaft als solche den bereits vorliegenden wie den anstehenden Tierschutz-Übereinkommen des Europarates beitritt. Damit besteht begründete Hoffnung, daß die dringend erforderliche Tierschutzrechtsharmonisierung vordringlich in den Mitgliedstaaten der EG in Gang kommt. Aus dem Verlauf der Beratungen dieser Materie in Straßburg und Brüssel ist ersichtlich, daß die Regierungen der anderen Mitgliedstaaten des Europarates bzw. der EG diese Entwicklung lebhaft begrüßen.
Auf Ziffer 5 der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 7/1666) betreffend Kleine Anfrage der Abgeordneten Gallus, Dr. Schmidt (Gellersen), Saxowski, Lemp, Frau Dr. Riedel-Martiny, Ronneburger und Genossen (Drucksache 7/1533) vom 12. Februar 1974 erlaube ich mir, in diesem Zusammenhang hinzuweisen.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Saxowski (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage B 45) :
Wann legt die Bundesregierung entsprechend der Empfehlung des Ernährungsausschusses (Drucksache 7/3648), der sich der Deutsche Bundestag durch seinen Beschluß vom 5. Juni 1975 angeschlossen hat, Vorschläge zur Förderung von Sondermaßnahmen für junge Betriebsinhaber vor?
Entsprechend dem Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat der Deutsche Bundestag mit Beschluß vom 5. Juni 1975 die Bundesregierung ersucht, bei den Verhandlungen in Brüssel dem Vorschlag der EG-Kommission über eine Sonderbeihilfe für junge Betriebsinhaber, die sich seit weniger als fünf Jahren niedergelassen haben und einen Entwicklungsplan durchführen, nicht zuzustimmen.
Die Bundesregierung hat diesem Beschluß bei allen Beratungen Rechnung getragen. Eine Entscheidung über den Vorschlag der EG-Kommission hat der Ministerrat bisher noch nicht getroffen.
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Vorschläge für nationale Sondermaßnahmen zugunsten junger landwirtschaftlicher Betriebsinhaber vorzulegen; sie hält derartige Maßnahmen z. Zt. nicht für erforderlich.
Die im Bericht des Abgeordneten Lemp wiedergegebenen Überlegungen des Ernährungsausschusses (Drucksache 7/3648), Maßnahmen zugunsten junger Betriebsinhaber gegebenenfalls im nationalen Rahmen durchzuführen, beinhalten nach Auffassung der Bundesregierung noch keine Empfehlung, in dieser Richtung tätig zu werden.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 46) :
Wieviel nationale Mittel stellt die Bundesregierung für Agrarmarktstützungsmaßnahmen 1976 zur Verfügung, die mit den FORMA-Maßnahmen vergleichbar wären, und sieht die Bundesregierung den hohen Staatszuschuß für die FORMA in Frankreich von 570 Millionen DM als Wettbewerbsverzerrung in der EG an?
In Frankreich verwirklicht der FORMA mit den von ihm verwalteten Mitteln einen Teil der französischen Agrarmarktstützung. Wegen der grundlegend verschiedenen Struktur von Planung und Finanzierung derartiger Maßnahmen in Deutschland und Frankreich ist ein direkter Vergleich bestimmter Teilaspekte schwierig und hat — wie die bisherige Praxis gezeigt hat — keine konkrete Aussagekraft. Für einen derartigen Vergleich wäre vielmehr eine vollständige Gegenüberstellung der gesamten Agrarmarktstützung mit allen finanziellen und wirtschaftlichen Implikationen notwendig. Die Bundesregierung erwartet deshalb erste Ansätze für einen Vergleich der nationalen Agrarmarktstützungen in den einzelnen Mitgliedstaaten von der Veröffentlichung der nationalen Beihilfeinventare durch die Kommission der EG.
Gleiches gilt für die Staatszuschüsse an den FORMA. Hierbei ist zusätzlich zu berücksichtigen, daß diese Zuschüsse weitgehend zur Durchführung von Gemeinschaftsrecht bestimmt und zum Teil beim EAGFL damit erstattungsfähig sind.
Aus der Höhe der in der Frage erwähnten Zuschüsse für national zu finanzierende Maßnahmen läßt sich daher noch keine Schlußfolgerung über den Umfang möglicher Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des gemeinsamen Agrarmarktes herleiten. Auch zu dieser Frage wird nach Auffassung der Bundesregierung die vorgenannte Veröffentlichung der nationalen Beihilfeinventare durch die Kommission der EG erste Klärungen erbringen.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 47) :
14784* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
Kann die Bundesregierung die Betriebsaufgabe von über 40 Kutterfischereibetrieben allein an der schleswig-holsteinischen Ostküste bestätigen, welches sind die Ursachen und möglichen Auswirkungen auf die Vermarktungsunternehmen und die langfristige Versorgung der Verbraucher mit Frischfisch?
Die von Ihnen genannte Zahl von über 40 Betriebsaufgaben in der Kutterfischerei an der Ostseeküste kann nicht bestätigt werden. Da von Ihnen kein Zeitraum angegeben worden ist, gehe ich davon aus, daß sich diese Angabe auf das Jahr 1975 bezieht. Nach Ermittlungen des Landes Schleswig-Holstein sind in 1975 insgesamt 24 Kutter aus der Fischerei ausgeschieden. In dieser Zahl sind bereits 5 Kutterbetriebe enthalten, die nicht mehr überwiegend in der Fischerei tätig gewesen sind; zwei weitere Betriebseinstellungen erfolgen aus Krankheitsgründen.
Die Ursache für die Aufgabe der übrigen 17 Kutterbetriebe dürfte im wesentlichen in der allgemeinen schwierigen Absatzsituation des Jahres 1975 liegen, von der bekanntlich die gesamte Kleine Hochsee- und Küstenfischerei betroffen worden ist. Die ganz erheblichen Erlöseinbußen konnten trotz umfangreicher Hilfen des Bundes (Marktstabilisierungsmaßnahmen und sog. besondere Strukturmaßnahmen zur Minderung der Kostensteigerungen) von einer Reihe von Betrieben nicht mehr aufgefangen werden. Nach ersten Feststellungen handelte es sich vornehmlich um solche Betriebe, die an der unteren Grenze der Leistungsfähigkeit stehen, aber auch gesunde Betriebe sind in Mitleidenschaft gezogen worden. Bei der Beurteilung der Anzahl der Betriebsausscheidungen muß im übrigen darauf hingewiesen werden, daß die Kleine Hochsee- und Küstenfischerei seit vielen Jahren einem ständigen Schrumpfungsprozeß unterliegt. So waren beispielsweise seit 1970 an der Ostseeküste jährliche Abgänge in der Größenordnung zwischen 5 und 32 zu verzeichnen.
Die begrenzte Anzahl von Betriebsaufgaben im abgelaufenen Jahr unterstreicht die Notwendigkeit und die Wirksamkeit der vom Bund getroffenen Hilfsmaßnahmen für die Kutterfischerei.
Wesentliche Auswirkungen auf die Vermarktungsunternehmen und die langfristige Versorgung der Verbraucher mit Frischfisch sind vom Ausscheiden der genannten 17 Betriebe nicht zu erwarten.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 48 und 49) :
Trifft es zu, daß Landwirten, die die Fristen für eine Beitragsnachentrichtung nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte (GAL) versäumt haben, zwar die Möglichkeit eingeräumt wird, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bis Ende dieses Jahres nachzuentrichten, ihnen jedoch dann bereits nach dem GAL bestehenden Beitragszeiten selbst unter Verzicht auf die Rechte aus dem GAL nicht anerkannt werden?
Hält die Bundesregierung diese Regelung gegebenenfalls für sachlich gerechtfertigt, oder denkt sie an eine gesetzliche Änderung?
Selbständige Landwirte, die für mindestens 60 Kalendermonate Beiträge zur Altershilfe entrichtet haben, können grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende der landwirtschaftlichen Unternehmertätigkeit erklären, daß sie die Entrichtung von Beiträgen zur Altershilfe für Landwirte fortsetzen wollen; sie müssen dann gegebenenfalls rückständige Beiträge nachzahlen. Wer diese Überlegungsfrist trotz der Aufklärung durch die landwirtschaftlichen Alterskassen verstreichen läßt, gibt zu erkennen, daß er seine soziale Sicherung in diesem System nicht fortsetzen will. Die in diesem Versicherungssystem zurückgelegten Beitragszeiten können im Rahmen der Nachentrichtungsmöglichkeit nach dem Rentenreformgesetz keine Bedeutung mehr erlangen.
Unabhängig von dieser Nachentrichtungsmöglichkeit gibt es jedoch für Landwirte ein besonderes Nachentrichtungsrecht.
Wer aus der Landwirtschaft ausscheidet und eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit aufnimmt, kann für die Zeit seiner landwirtschaftlichen Unternehmertätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 1956 zurück nachentrichten. Zu der Nachentrichtung gewährt der Bund einen Zuschuß bis zu 70 v. H. In diesem Falle scheidet der Betroffene aus der Altershilfe grundsätzlich aus. Die zur Alterskasse gezahlten Beiträge werden ihm erstattet und stehen für die Nachentrichtung zur Verfügung.
Wenn sich der ehemalige Landwirt weder für die Weiterversicherung noch für die Nachentrichtung entscheidet, würde eine Beitragserstattung möglich sein, wenn der ehemalige Landwirt bereits für 180 Kalendermonate Beiträge an die landwirtschaftliche Alterskasse gezahlt hat und daraus kein Anspruch auf Altersgeld erwachsen kann. Bei weniger als 180 Beitragsmonaten hat es der Gesetzgeber bei diesem zu mehr als 3/4 vom Bund finanzierten Sicherungssystem für sachgerecht angesehen, Beiträge nicht zu erstatten. Dabei ist zu bedenken, daß schon vom ersten Beitrag an die Altershilfe das Risiko für Rehabilitationsmaßnahmen und nach 60 Beitragsmonaten das Risiko der Gewährung eines vorzeitigen Altersgeldes trägt.
Diese Regelungen werden dem berufsständischen Sicherungssystem der Altershilfe einerseits und den strukturellen Veränderungen im Bereich der Landwirtschaft andererseits gerecht.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wendt (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage B 50) :
Ist es zutreffend, daß Schwerbehinderte derzeit ein befristetes Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung haben, und wenn ja, bis wann?
Schwerbehinderte im Sinne des § 1 des Schwerbehindertengesetzes können auf Grund des neu in die Reichsversicherungsordnung eingefügten § 176 c der
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976 14785*
gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Diese Vorschrift ist nicht befristet. Durch eine Übergangsregelung ist sichergestellt, daß die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum 30. Juni 1976 den Beitritt dieses Personenkreises nicht davon abhängig machen können, daß der Beitretende ein bestimmtes Lebensalter noch nicht erreicht hat. Nach diesem Zeitpunkt gilt auch für Schwerbehinderte die im Rahmen der Selbstverwaltung durch die Krankenkasse in ihrer Satzung festgesetzte Altersgrenze für den freiwilligen Beitritt.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 51 und 52) :
Sind der Bundesregierung Überlegungen bekannt, die sogenannte kardiale Rehabilitation künftig ambulant am Wohnort des Versicherten durchzuführen?
Hält die Bundesregierung es für zweckmäßig, daß Richtlinien über die ambulante kardiale Rehabilitation am Wohnort des Betroffenen ausgearbeitet und Modellversuche mit entsprechenden Behandlungszentren zunächst in Großstädten gestartet werden?
Ich gehe davon aus, daß sich Ihre Frage auf die Behandlung von Herzinfarktpatienten nach Abschluß stationärer Heilbehandlungsmaßnahmen bezieht. Mir ist hierzu bekannt, daß in der ärztlichen Wissenschaft die weitere Entwicklung von stationär behandelten Herzinfarktpatienten, insbesondere bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben, beobachtet und verwertet wird. Dies geschieht im Rahmen von Forschungsstudien, über die dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung allerdings noch keine Ergebnisse vorliegen.
Solange und soweit versicherte Herzinfarktpatienten nach Abschluß von stationären rehabilitativen Maßnahmen behandlungsbedürftig sind, haben sie Anspruch auf Leistungen der Krankenpflege, die insbesondere ärztliche Behandlung und Belastungserprobung umfaßt.
Es ist in erster Linie Aufgabe der Selbstverwaltung von Kassenärzten und Krankenversicherungsträgern, die Frage zu prüfen, ob im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung Richtlinien über die Einführung neuer Heilmethoden sowie die Verordnungen von Maßnahmen zur Belastungserprobung erforderlich sind. Ich habe daher Ihre Frage zum Anlaß genommen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Verbände der Sozialversicherungsträger um eine Stellungnahme zu diesem Problem zu bitten. Nach deren Eingang werde ich auf Ihre Fragen noch einmal zurückkommen.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 53) :
Sieht die Bundesregierung eine ungerechtfertigte Bereicherung der gesetzlichen Rentenversicherung darin, daß bei der Wiedereinzahlungen von Beiträgen weiblicher Versicherter, die anläßlich der Eheschließung erstattet wurden, der Arbeitgeberanteil nicht wiederauflebt, und beabsichtigt die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative zur Änderung dieses Zustands?
Bei der früher möglichen Beitragserstattung an weibliche Versicherte anläßlich ihrer Heirat ist — ebenso wie bei der allgemeinen Beitragserstattung — nur die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurückgezahlt worden, da die Rentenversicherung bis zu diesem Zeitpunkt das Versicherungsrisiko getragen hat. Wenn Frauen diese Beitragserstattung in Anspruch genommen haben, haben sie den Verlust ihrer Anwartschaften, auf den sie ausdrücklich hingewiesen worden sind, in Kauf genommen. Die Bundesregierung sieht deshalb in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt keine ungerechtfertigte Bereicherung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Damit die betroffenen Frauen die durch die Beitragserstattung für ihre Alterssicherung entstandenen Nachteile ausgleichen oder mildern können, hat ihnen der Gesetzgeber im Dritten Rentenversicherungs-Änderungs-Gesetz die Möglichkeit zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge eingeräumt, die in mehrfacher Hinsicht günstiger ist als die im Rahmen des Rentenreformgesetzes geschaffenen Nachentrichtungsmöglichkeiten; so ist die Nachentrichtung z. B. auch für Zeiten vor dem 1. Januar 1956 möglich und nicht befristet.
Ein Wiederaufleben der Arbeitgeberanteile würde in vielen Fällen zu Schwierigkeiten führen, weil die Versicherungsträger nur den Gesamtzeitraum, für den Beiträge erstattet wurden, und die erstattete Summe, nicht aber die Anzahl der erstatteten Beiträge und deren Höhe im einzelnen festgehalten haben. Die Kenntnis dieser Fakten wäre für eine Regelung des Wiederauflebens der Arbeitgeberanteile jedoch erforderlich.
Angesichts der schon jetzt sehr günstigen Bewertung der nachentrichteten Beiträge sieht die Bundesregierung sich darüber hinaus auch nicht in der Lage, wegen des untergegangenen Arbeitgeberanteils eine weitere Verbesserung dieser Bewertung vorzuschlagen. Die aus einer solchen Regelung resultierenden Mehrbelastungen wären bei der gegenwärtigen Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung nicht tragbar.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 54) :
Hält es die Bundesregierung für zulässig, daß anläßlich des vom 12. November 1975 bis 15. November 1975 in Düsseldorf tagenden Arbeitsschutzkongresses am Stand des Bundesinstituts für Arbeitsschutz und Unfallforschung die Broschüre „Jugend forscht '76" ausgelegt wurde, die u. a. eine parteipolitische Werbung für die SPD enthält?
Während des Arbeitsschutzkongresses vom 12. bis 15. November 1975 in Düsseldorf informierte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallfor-
14786* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
schung (BAU) durch Schautafeln, Broschüren und andere Druckschriften über den Stand der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, über Initiativen zur Verbesserung der Arbeitsumwelt und über die Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens. Unter den ausgelegten Schriften befanden sich auch zwei von der Wettbewerbsleitung Stiftung „Jugend forscht" e. V. in Hamburg herausgegebene Broschüren.
Die Stiftung „Jugend forscht" ist ein gemeinnütziges Förderungswerk, dessen Träger das Verlagshaus Gruner und Jahr, der „Stern", der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Kultusministerkonferenz, Patenfirmen und die Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und für Forschung und Technologie sind. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die jugendlichen Menschen in verantwortlicher Weise an Wissenschaft und Forschung heranzuführen.
Bei den von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung ausgelegten Broschüren handelt es sich um eine Gesamtausgabe „Jugend forscht '76" für alle Forschungsbereiche (Gesamtumfang 156 Seiten) und um einen Auszug für den vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gestifteten Sonderpreis „Verbesserungen für die Arbeitswelt" (25 Seiten).
Bei den genannten beiden Broschüren hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung lediglich den fachlich-redaktionellen Teil zur Erläuterung des Sonderpreises „Verbesserungen für die Arbeitswelt" zur Verfügung gestellt. Die Veröffentlichungen und Gestaltung der Broschüren hatte die Stiftung übernommen. Es ist allgemein üblich, in derartige, gemeinnützigen Zwecken dienende Veröffentlichungen im Interesse einer Verbilligung und damit größeren Auflage bezahlte Anzeigen aufzunehmen. Nach meinen Informationen hat die Stiftung „Jugend forscht" e. V. in einem Rundschreiben vom 24. Mai 1975 an alle interessierten Kreise, darunter auch die demokratischen Parteien, um Anzeigen geworben. Von den Parteien hat nur die SPD einen Anzeigenauftrag erteilt. Die Stiftung hat auf die Rückseite des Auszuges die von der SPD in Auftrag gegebene Anzeige übernommen.
Ich habe Ihre Frage zum Anlaß genommen, die Stiftung „Jugend forscht" unter Beifügung dieser Antwort zu bitten, sich bei Parteienanzeigen in vergleichbaren Fällen auch künftig um eine ausgewogene Repräsentation in von ihr herausgegebenen Schriften zu bemühen.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretär Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 55 und 56) :
In welcher Auflage und mit welchen Kosten (Bundesmittel) ist die kürzlich zur Verteilung gelangte Broschüre „Die Jugend forscht 1976" herausgegeben worden?
Falls Bundesmittel verwendet wurden, wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Broschüre eine ganzseitige Anzeige der SPD enthält?
Die Broschüre „Jugend forscht '76" ist von der Stiftung „Jugend forscht" e.V. herausgegeben worden. Die Stiftung ist ein gemeinnütziges Förderungswerk, das es sich zur Aufgabe gestellt hat, junge Menschen in verantwortlicher Weise an Wissenschaft und Forschung heranzuführen. Im Kuratorium der Stiftung arbeiten das Verlagshaus Gruner und Jahr, „Stern", Stifterverband der Deutschen Wissenschaft, Deutscher Gewerkschaftsbund, Kultusministerkonferenz, Patenfirmen, das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft sowie das Bundesministerium für Forschung und Technologie zusammen. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft fördert den Verein im Wege der Projektfinanzierung (1975 mit 400 000,— DM). Der Bundesminister für Forschung und Technologie bezuschußt den Verein im Jahre 1975 mit 40 000,— DM. Das Verlagshaus Gruner und Jahr erbringt seinen Beitrag über eine unselbständige Stiftung beim Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Freie Spenden sollen den Rest decken.
Die Broschüre „Jugend forscht '76" ist in einer Gesamtausgabe für alle Forschungsbereiche (Gesamtumfang 156 Seiten) und in einem Auszug für den vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gestifteten Sonderpreis „Verbesserungen für die Arbeitswelt" (25 Seiten) verteilt worden. Durch den Sonderpreis sollte der Wettbewerb noch attraktiver gestaltet, die Teilnehmerzahl insgesamt noch weiter gesteigert und vor allem der Anteil der Nicht-Gymnasiasten unter den Teilnehmern noch erhöht werden.
Die Auflage der Gesamtbroschüre beträgt 25 000 Exemplare, die Auflage des Auszugs hat eine Höhe von 5 000 Exemplaren. Die Kosten für die Gesamtbroschüre betrugen nach Angaben der Stiftung 60 000,— DM. Sie werden durch Anzeigen und einen Zuschuß des Verlagshauses Gruner und Jahr gedeckt.
Die Gesamtauflage von 25 000 Exemplaren reichte nicht aus, um dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Unterstützung der Bekanntmachung der Ausschreibung des Wettbewerbs eine ausreichend große Anzahl von Broschüren zur Verfügung zu stellen. Die Stiftung hat deshalb dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung angeboten, einen Auszug „Verbesserungen für die Arbeitswelt" herzustellen. Im Rahmen der Gesamtfinanzierung der Broschüre sah sich die Stiftung außerstande, auch hierfür die Kosten zu übernehmen, weil dafür eine Erhöhung des Zuschusses des Verlagshauses Gruner und Jahr notwendig gewesen wäre. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mußte mithin im Interesse der Ansprache einer möglichst großen Zahl von Berufsschülern, jungen Arbeitnehmern und Betriebspraktikern einen Druckkostenbeitrag leisten, der 3 368,86 DM betragen hat.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Die Broschüren wurden von der Stiftung „Jugend forscht e.V. herausgegeben. Der Bundes-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976 14787*
minister für Arbeit und Sozialordnung hat lediglich den fachlich-redaktionellen Teil zur Erläuterung des Sonderpreises „Verbesserungen für die Arbeitswelt" zur Verfügung gestellt. Die Veröffentlichung und Gestaltung der Broschüre einschließlich Plazierung von Anzeigen war Aufgabe der Stiftung. Es ist üblich und auch notwendig, in derartige, gemeinnützigen Zwecken dienenden Veröffentlichungen im Interesse einer Verbilligung und damit größeren Auflage bezahlte Anzeigen aufzunehmen. Die Anzeige der SPD erschien in der Gesamtausgabe der Broschüre mit einer Vielzahl anderer Anzeigen, so u. a. Anzeigen der Stahlwerke Peine-Salzgitter AG, der Deutschen Bundespost, führende Automobilhersteller und Luftfahrtunternehmen, Computerhersteller sowie bekannter Buchverlage und erschien auch in dem Auszug. Das Förderungswerk des „Stern", das im vergangenen Jahr in eine Stiftung umgewandelt wurde, hatte in einem Rundschreiben vom Mai 1975 an alle interessierten Kreise, darunter auch die Parteien, um Anzeigen geworben. Von den Parteien hatte nur die SPD einen Anzeigenauftrag erteilt.
Ich habe Ihre Frage zum Anlaß genommen, die Stiftung „Jugend forscht" unter Beifügung dieser Antwort zu bitten, sich bei Parteienanzeigen in vergleichbaren Fällen auch künftig um eine ausgewogene Repräsentation in von ihr herausgegebenen Schriften zu bemühen.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 57):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Aussiedler aus Polen infolge der Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes nach einer notwendigen Sprachförderung erst eine Wartezeit von drei Jahren hinnehmen müssen, ehe eine berufliche Förderung erfolgen kann, und hält die Bundesregierung dieses tatsächliche Ergebnis mit dem Sinn der Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes für vereinbar oder beabsichtigt sie, eine Neuregelung, gegebenenfalls in Form einer Härteklausel, vorzuschlagen?
Die Bundesregierung hält es nach wie vor für unerläßlich, daß alles getan wird, um Aussiedlern aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern die Eingliederung in Beruf und Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern. Dazu gehört sowohl die Sprachförderung als auch die Förderung der beruflichen Bildung. Bisher hat die Bundesanstalt für Arbeit beides gefördert, obwohl die Förderung von allgemeinen Sprachkursen nur in ganz beschränktem Umfang zu ihren Aufgaben gehört.
Infolge des Haushaltsstrukturgesetzes stellt sich in der Tat jetzt erneut die Frage der umfassenden Förderung von Aussiedlern durch die Bundesanstalt für Arbeit. Nach dem neugefaßten § 42 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz kann ein Antragsteller, der bereits einmal nach dem Arbeitsförderungsgesetz gefördert worden ist, erst wieder gefördert werden, wenn er zuvor 3 Jahre berufstätig war. Diese
Regelung schließt eine umfassende sprachliche und berufliche Förderung dann nicht aus, wenn beide Bildungsabschnitte Teile einer einheitlichen Maßnahme sind. Zur Zeit prüft die Bundesregierung zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeit, inwieweit diese Voraussetzung in der Praxis verwirklicht werden kann.
Die beteiligten Ressorts prüfen darüber hinaus, wie angesichts der zu erwartenden hohen Zahl von deutschen Aussiedlern aus Polen in Zukunft die sprachliche und die berufliche Förderung der Aussiedler im Hinblick auf die verschiedenen in Betracht kommenden Stellen sichergestellt werden kann.
Sie können versichert sein, daß diese Angelegenheit bald im Interesse der Aussiedler geregelt sein wird.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 58 und 59) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, nach Abzug der belgischen Streitkräfte aus der Loncin-Kaserne in Euskirchen die Standortschießanlage in Euskirchen-Billig dann von der Bundeswehrgarnison Rheinbach nutzen zu lassen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Stadt Euskirchen in ihrer Eigenschaft als Garnisonstadt im Rahmen des Fremdenverkehrs und der Naherholung die Einrichtung einer Standortschießanlage im Billiger Wald zuzumuten ist?
Zu Frage B 58:
Ich bestätige, daß die Bundeswehr beabsichtigt, die voraussichtlich ab September 1976 von den belgischen Streitkräften freigegebene Standortschießanlage Billiger Wald auch von der Garnison Rheinbach mitnutzen zu lassen.
Für die Garnison Rheinbach fehlt bis heute die nach Raum- und Flächennorm der Bundeswehr zustehende Standortschießanlage. Alle Bemühungen, diese Planung zu realisieren, sind an den Ihnen bekannten Einsprüchen ziviler Stellen gescheitert. Die Standortschießanlage Billiger Wald bietet nunmehr die Möglichkeit, nicht nur die Schießausbildung aller in Euskirchen stationierten deutschen Soldaten durchzuführen, sondern auch das alte Problem „Standortschießanlage Rheinbach" zu lösen. Diese Lösung kommt der Haushaltslage des Bundes sehr entgegen. Grunderwerbs-, Neubau- und Betriebskosten können jetzt eingespart werden. Darüber hinaus verlangt die außerordentliche Besiedlungsdichte in unserem Lande von jedem, bei neuem Grundstücksbedarf Rücksicht zu nehmen und damit auch von der Bundeswehr, die vorhandene Standortschießanlage Billiger Wald von den Soldaten aus den Standorten Euskirchen und Rheinbach gemeinsam nutzen zu lassen. Die Landesregierung und der zuständige Regierungspräsident haben immer wieder auf eine solche Lösung hingewiesen.
14788* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
Zu Frage B 59:
Zu einem Truppenstandort gehören neben der Truppenunterkunft die Standortschießanlage, die Standortmunitionsniederlage und der Standortübungsplatz. Ohne diese Standortanlagen kann eine Truppe ihren Ausbildungsauftrag nicht erfüllen und damit ihre Einsatzbereitschaft nicht herstellen.
Der Fremdenverkehr und die Naherholung für Euskirchen sind und werden durch die seit langem am Rande des Billiger Waldes gelegene Standortschießanlage nicht beeinträchtigt. Darüber hinaus wird diese Schießanlage an Sonn- und Feiertagen von der Truppe nicht benutzt werden.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 60) :
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Prognose des Instituts für Weltwirtschaft, es bestehe die Gefahr, daß der Altersprozeß der Bevölkerung sich beschleunige und sich die Probleme aus der Versorgung der alten Menschen verschärften und aus der Forderung, abträglichen Entwicklungen mit allen verfügbaren Mitteln frühzeitig vorzubeugen, insbesondere nach einer geeigneten bevölkerungspolitischen Konzeption?
Es wird davon ausgegangen, daß sich die Frage auf die Veröffentlichung „Volkswirtschaftliche und soziale Implikationen sinkender Sterblichkeit bei anhaltendem Geburtenrückgang in West- und Nordeuropa" von Frau Dr. Hilde Wander bezieht. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Prognose des Instituts für Weltwirtschaft, sondern um einen Diskussionsbeitrag einer Mitarbeiterin dieses Instituts. Die Verfasserin weist nachdrücklich darauf hin, daß es „nicht um quantitative Prognosen (geht), sondern darum, Tendenzen und Zusammenhänge in den derzeitigen demographischen Abläufen aufzuzeigen".
Die Bundesregierung hat den Veränderungen in den demographischen Abläufen sowie ihren möglichen Folgen für die Volkswirtschaft sowie für die Sozialpolitik stets besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Im Zusammenhang mit der Beantwortung verschiedener Parlamentarischer Anfragen hat sie bereits hingewiesen, daß der Geburtenrückgang der deutschen Bevölkerung auf vielschichtigen Ursachen beruht, die bisherigen Erkenntnisse und Erklärungsgründe für die Ursachen und Auswirkungen jedoch noch nicht ausreichend sind. Aus diesem Grunde hat sie 1974 das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung errichtet und es mit der Verbesserung der demographischen Forschungstätigkeit beauftragt.
In einem besonderen Forschungsauftrag werden von diesem Institut die „sozio-demographischen Aspekte des Alterungsprozesses" seit einiger Zeit untersucht. Dabei wird berücksichtigt, daß der Geburtenrückgang und die gestiegene Lebenserwartung zu einer starken Zunahme der Anzahl der älteren Menschen in der Bundesrepublik führen. Die sich auf diese Weise ergebenden Veränderungen in der
Bevölkerungsstruktur der Erwerbsbevölkerung und der Belastungsquoten sowie die Rückwirkungen auf die Motivation im generativen Verhalten werden dabei untersucht.
Ihre Fragestellung geht im Grunde davon aus, daß die Bundesrepublik Deutschland heute eine optimale Bevölkerungsgröße habe, eine weitere Verringerung nachteilig sei und auf längere Sicht Gefahren für die Lebens- und Entwicklungschancen des deutschen Volkes mit sich bringe. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage betreffend die „Situation der Kinder in Deutschland" (BT-Drucksache 7/3340) bereits ihre Auffassung mitgeteilt, daß die optimale Bestandsgröße einer Bevölkerung nicht festgestellt werden kann. Eventuelle Maßnahmen der Bundesregierung, die Zahl der deutschen Bevölkerung konstant zu halten, wären — unter Beachtung der in dieser Antwort dargestellten Kriterien — möglich, wenn entsprechende gesicherte wissenschaftliche Forschungsergebnisse vorlägen.
In dieser Antwort hat die Bundesregierung sich auch zu der Frage der Sicherung der Renten durch das Beitragsaufkommen wie folgt geäußert: „Auswirkungen auf das Beitragsaufkommen der Rentenversicherungen infolge der Geburtenentwicklung können nur dann entstehen, wenn bei gleichbleibendem Beitragssatz die Zahl der Versicherten zurückgeht. Die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland Geborenen darf aber nicht mit der Zahl der künftigen Versicherten gleichgesetzt werden. Die heute Geborenen treten frühestens nach 15 Jahren in das Erwerbsleben ein. Wenn ihre Zahl abnimmt, muß nicht gleichzeitig auch die Zahl der Versicherten abnehmen. Die geringere Zahl der erwerbsfähigen Bevölkerung kann auch durch eine stärkere Erwerbsbeteiligung ausgeglichen werden. Sollte allerdings eine durch den Geburtenrückgang verringerte Nachfrage nicht durch Nachfrageumschichtung ausgeglichen werden können und dies eine Verringerung des Angebots an Arbeitsplätzen zur Folge haben, dann könnten sich nach 1990 Auswirkungen auf die Beitragseinnahmen der Rentenversicherungen ergeben. Grundsätzlich wird sich der Geburtenrückgang nicht zwangsläufig nachteilig auf die Altersversorgung der heutigen Beitragszahler auswirken."
Im Rahmen der unmittelbaren Betreuungsmaßnahmen hat die Bundesregierung nach dem Grundgesetz nur eine sehr begrenzte Zuständigkeit. Sie hat diese im Rahmen der Titelgruppe „Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen für die ältere Generation" unter anderem durch die Förderung von Modellmaßnahmen und die Vergabe von Forschungsaufträgen in vollem Umfange und mit nachhaltigen Erfolg ausgeschöpft.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 61 und 62) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976 14789*
Sind Presseinformationen zutreffend, daß im Jahresdurchschnitt bei 3500 Verkehrstoten und 8000 Verletzten im Straßenverkehr alkoholbedingte Unfallursachen vorliegen, daß 50 % aller aggressiven Verbrechen ihre Mitursache im Alkoholkonsum haben und daß die öffentliche Hand jährlich etwa 8 Milliarden DM an Steuergeldern aufwendet, um die Auswirkungen des Alkoholkonsums zu bekämpfen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den Alkoholismus wirkungsvoller bekämpfen zu können?
In welchem Umfang ist bisher der bundeseinheitliche Notfallausweis in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt worden?
Zu Frage B 61:
1974 betrug die Zahl der Verletzten bei Straßenverkehrsunfällen mit der Ursache Alkoholeinfluß ca. 60 000; etwa 3 500 bis 4 000 Personen wurden bei Straßenverkehrsunfällen unter Alkoholeinfluß getötet. Alkoholeinfluß ist leider nicht nur eine der häufigsten Unfallursachen bei Straßenverkehrsunfällen, sondern Alkoholunfälle haben im allgemeinen auch überdurchschnittlich schwere Folgen. Die Einführung der 0,8-pro-Mille-Grenze hat den Alkohol als Unfallursache meßbar zurückgehen lassen. Sie hat sich bewährt.
Alkohol kann insbesondere bei Gewaltdelikten durchaus als ein mitgestaltender Faktor der tatauslösenden Situation angesehen werden. Die der Bundesregierung bekannten Untersuchungen bei einzelnen Gewaltdelikten weisen große methodische Unterschiede auf und kommen zu Ergebnissen, die einen Anteil der jeweils unter Alkoholeinwirkung begangenen Delikte zum Teil über zum Teil unter 50 % annehmen.
Die in der Pressemitteilung genannten 8 Milliarden Steuergelder, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des Alkoholkonsums eingesetzt werden sollen, können in der Höhe nicht bestätigt werden. Um exakte Zahlen zu ermitteln, wären aufwendige Befragungen der Länder und Kommunen notwendig.
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Bundesländern ein umfangreiches Aktionsprogramm zur Eindämmung und Verhütung des Alkoholmißbrauchs im Mai 1975 veröffentlicht. Die Schwerpunkte dieses Programms zielen auf folgende Maßnahmen ab: Einschränkung der freien Verfügbarkeit alkoholischer Getränke unter dem Gesichtspunkt der vollen Ausschöpfung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, freiwillige qualitative Selbstbeschränkung der Werbung, intensivere Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit, Früherfassung von Gefährdeten und Ausbau der Beratungs- und Therapieeinrichtungen für Alkoholkranke, Qualifizierung von Kräften, die in der Suchtkrankenfürsorge tätig sind sowie Verstärkung der Forschung, der Dokumentation und des internationalen Erfahrungsaustausches. In allen Bereichen hat die Bundesregierung, soweit sie zuständig ist, begonnen, das Programm zu verwirklichen.
Zu Frage B 62:
Der bundeseinheitliche Notfallausweis wurde bisher durch die Bundesländer kostenfrei an sog. Risikopatienten, das sind Bürger, die aufgrund schwerer chronischer Erkrankungen oder erforderlicher medikamentöser Langzeitbehandlung in besonderem
Maße gefährdet sind, ausgegeben. Dieser Personenkreis, für den der Notfallausweis primär geschaffen wurde, umfaßt etwa 10 % der Bevölkerung.
Außerdem wurde der Ausweis auf Anregung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit von einer Vielzahl von Betrieben der Wirtschaft, Behörden, von Versicherungen, Krankenkassen, Automobilclubs und Hilfsorganisationen an Betriebsangehörige oder Mitglieder verteilt, Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit dürften bisher etwa 8 bis 9 Millionen Notfallausweise zur Verteilung gelangt sein.
Dieser Notfallausweis hat aber auch bei der übrigen Bevölkerung ein überaus positives Echo gefunden. Nach einmütiger Auffassung der Bundesländer sollte es dem interessierten Bürger künftig aber zugemutet werden, den relativ geringen Kaufpreis des Ausweises selbst aufzubringen.
Auf Wunsch der Bundesländer und um auch hier eine bundeseinheitliche Regelung anzustreben, hat deshalb der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Schritte eingeleitet, den bundeseinheitlichen Notfallausweis dem interessierten Bürger über den Handel zugänglich zu machen.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 63 und 64) :
Treffen Meldungen zu, daß im Rahmen der geplanten Streckenstillegung der Deutschen Bundesbahn auch die Strecke Remscheid —Lennep — Wermelskirchen —Opladen stillgelegt wird?
Für welches Jahr ist eine solche Stillegung vorgesehen, und wird die Deutsche Bundesbahn rechtzeitig mit den betroffenen Gemeinden Gespräche führen?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Streckennetz unter betriebswirtschaftlich optimalen Gesichtspunkten untersucht.
Nach Vorlage dieser Netzkonzeption der DB wird die seit Anfang des Jahres 1975 auf Staatssekretärebene bereits tätige interministerielle Arbeitsgruppe „Verkehrs- und Regionalpolitik" die gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ergeben, eingehend analysieren. Zur Vorbereitung der Entscheidung der Bundesregierung wird sie Vorschläge, insbesondere für ein gesamt- und verkehrswirtschaftlich notwendiges Schienennetz erarbeiten. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die Verkehrspolitik, die Raum- und Wirtschaftsstruktur sowie die Entwicklung im Zonenrandgebiet berücksichtigt.
Der Bericht soll weitere Vorschläge über flankierende Maßnahmen für die Bereiche Verkehrs-, Regional- und Strukturpolitik enthalten und ferner die Fragen der Verlagerung des unwirtschaftlichen Bundesbahn-Personennahverkehrs in der Fläche auf die Straße ansprechen.
14790* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
Die Arbeitsgruppe wird das Benehmen mit den von den Landesregierungen für zuständig erklärten Ministern herstellen und die Konsequenzen für die Länder erörtern.
Sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vom Bundeskabinett im Laufe des Jahres 1977 beraten worden sind, werden die Regierungschefs der Länder von dem Konzept insgesamt unterrichtet. Danach findet eine Erörterung im Kreise der Regierungschefs von Bund und Ländern statt, zu der auch die zuständigen Landesminister hinzugezogen werden können.
Nach erneuter Beratung des Bundeskabinetts werden die im Bundesbahngesetz vorgesehenen Einzelanhörungen durchgeführt. Aussagen über Einzelstrecken der DB kann die Bundesregierung daher im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht machen.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vehar (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 65 und 66) :
Aus welchen konkreten Gründen hält die Bundesregierung an einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Reisebusse von 80 km auf Autobahnen fest, obwohl nach Auffassung von maßgeblichen Verkehrstechnikern technische Gründe ohne weiteres eine Heraufsetzung auf 100 km erlauben würden, was auch eine Anpassung an Regelungen bedeuten würde, wie sie in anderen europäischen Ländern — in Großbritanien, Frankreich, Italien, Osterreich, Spanien und in der Schweiz — gelten?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß eine Gleichstellung der Reisebusse mit den Schwerlastzügen auf den Autobahnen eine unzumutbare Diskriminierung für die Businsassen bedeutet, und daß deren Sicherheit nicht dadurch gedient wird, daß sie gezwungen werden, auf weiten Strecken im Verband schwerer päischen Ländern — in Großbritannien, Frankreich, Italien, Osterdung von dieser Ansicht auszugehen?
Zu Frage B 65:
Die Bundesregierung sieht gegenwärtig aus folgenden Gründen keine Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftomnibusse auf Autobahnen von 80 km/h auf 100 km/h anzuheben:
1. Die kinetische Energie, die sich für Insassen und andere Unfallbeteiligte lebensbedrohend auswirken kann, würde um 50 % erhöht. An diesem physikalischen Gesetz kann die technische Weiterentwicklung der Omnibuskonstruktion nichts ändern. Dabei muß besonders darauf verwiesen werden, daß eine derartige Regelung auch für Omnibusse ausländischer Hersteller gelten würde, die z. T. noch nicht die technische Reife deutscher Omnibusse erreicht haben.
2. Der Insassenschutz für Fahrgäste kann generell nicht an die höhere Geschwindigkeit angepaßt werden. Denn moderne Omnibusse haben keine Knautschzonen, wie sie heute bei Personenkraftwagen üblich sind. Auch wird sich das Ausrüsten und das Anlegen von Sicherheitsgurten in Omnibussen z. Z. kaum zwingend vorschreiben lassen.
3. Auf internationaler Ebene sind Bemühungen im Gange, die Geschwindigkeitsbegrenzungen für Omnibusse zu harmonisieren. Die überwiegende Mehrheit ausländischer Staaten haben die in der
Bundesrepublik Deutschland geltende Höchstgeschwindigkeit, einige weichen allerdings nach oben oder unten davon ab. Dieser vorgesehenen internationalen Abstimmung möchte die Bundesregierung nicht durch einseitige Änderung der geltenden Höchstgeschwindigkeit für Omnibusse zum jetzigen Zeitpunkt vorgreifen.
Zu Frage B 66:
Die angesprochenen Schwierigkeiten sind eine Folge von Überholverboten, nicht von Geschwindigkeitsbeschränkungen. Ein allgemeines Überholverbot für Omnibusse besteht nicht. Sachlich zuständig für Anordnungen von Überholverboten im Einzelfall sind die Straßenverkehrsbehörden der Länder.
Die gleiche Antwort ist Herrn Kollegen Dr. Schmitt-Vockenhausen am 23. Oktober 1975 (BT-Drucks. 7/4161, B 33) auf eine etwa Bleichlautende Frage zu diesem Thema erteilt worden.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vehar (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 67):
Ist es richtig, daß die Bundesregierung sich weigert, durch eine entsprechende Verordnung die Herabsetzung des z. Z. zulässigen Lärmpegels für Motorräder und Mopeds gesetzlich zu regeln, obwohl gerade diese Lärmbelästigungen für viele Bürger eine unzumutbare Umweltbelästigung darstellen, und — wenn ja — welche Gründe führt die Bundesregierung hierfür an?
Die Bundesregierung arbeitet zusammen mit der EG-Kommission und mit den übrigen EG-Mitgliedstaaten an EG-einheitlichen Vorschriften über die zulässige Geräuschentwicklung motorisierter Zweiräder, die für die Bundesrepublik Deutschland gleichzeitig eine Verschärfung der hier z. Z. geltenden Bestimmungen mit einschließen. Nach ihrer Fertigstellung sollen die Vorschriften in die Straßenverkehrszulassungsordnung eingefügt werden. Dieses Vorgehen entspricht § 39 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 721).
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wawrzik (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 68 und 69) :
Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, den Bau der Rheinbrücke bei Altrip zu verschieben, und wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baubeginn?
Hat die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, daß die bisher fertiggestellten Bauabschnitte erst durch den Bau der Brücke voll genutzt werden können?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976 14791*
Zu Frage B 68:
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen mußten aus einem Planungsvolumen von rd. 100 Milliarden DM vorrangige Maßnahmen im Umfang von 37,3 Milliarden DM ausgewählt werden. Ausschlaggebend bei der Bewertung der Rheinbrücke Altrip war die gute verkehrliche Erschließung des Raumes Ludwigshafen—Mannheim. Den Verkehrsteilnehmern stehen von der BAB Mannheim—Saarbrücken bis zur BAB Krefeld—Ludwigshafen auf einer Länge von nur etwa 25 km 4 Rheinbrücken mit insgesamt 16 Fahrspuren zur Verfügung.
Der Bau der Rheinbrücke Altrip ist bei der Neubewertung des Bedarfsplanes als möglicher weiterer Bedarf" offengehalten. Mit der Baudurchführung kann voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden.
Zu Frage B 69:
Bei der Nutzenermittlung der Maßnahmen, die im neuen Bedarfsplan als „vorrangiger Bedarf" eingestuft sind, kamen neben den verkehrlichen Kriterien in verstärktem Maße auch Belange der inneren Erschließung und der äußeren Anbindung strukturschwacher Gebiete sowie der Verkehrssicherheit zum Tragen.
Die bisher fertiggestellten bzw. noch im Bau befindlichen Abschnitte der B 38 werden in Rheinland-Pfalz an die BAB A 61 bzw. B 9 und in Baden-Württemberg an die B 37, BAB A 6 und B 36 angeschlossen, wodurch die Neubaustrecken auch ohne die Rheinbrücke Altrip voll genutzt werden können.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 70 und 71) :
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß im Interesse einer weiteren Strukturverbesserung im Hochsauerland auf die Schienenverbindung Nuttlar—Winterberg nicht verzichtet werden kann, und hält sie daher die wegen des geplanten Baues der Neger-Talsperre erforderliche Neutrassierung der Strecke für sinnvoll und notwendig?
Hält die Bundesregierung die Neuplanung der Trassierung der Bundesbahnstrecke Nuttlar—Winterberg im Bereich der geplanten Neger-Talsperre dann noch für sinnvoll und vertretbar, wenn damit gerechnet werden muß, daß die Bundesbahn diese Strecke im Zuge der beabsichtigten Anpassung ihres Streckennetzes später stillegt?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Streckennetz unter betriebswirtschaftlich optimalen Gesichtspunkten untersucht.
Nach Vorlage dieser Netzkonzeption der DB wird die seit Anfang des Jahres 1975 auf Staatsskretärebene bereits tätige interministerielle Arbeitsgruppe „Verkehrs- und Regionalpolitik" die gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ergeben, eingehend analysieren. Zur Vorbereitung der Entscheidung der Bundesregierung wird sie Vorschläge, insbesondere für ein gesamt- und verkehrswirtschaftlich notwendiges Schienennetz erarbeiten. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die Verkehrspolitik, die Raum- und Wirtschaftsstruktur sowie die Entwicklung im Zonenrandgebiet berücksichtigt.
Der Bericht soll weitere Vorschläge über flankierende Maßnahmen für die Bereiche der Verkehrs-, Regional- und Strukturpolitik enthalten und ferner die Fragen der Verlagerung des unwirtschaftlichen Bundesbahn-Personennahverkehrs in der Fläche auf die Straße ansprechen.
Die Arbeitsgruppe wird das Benehmen mit den von den Landesregierungen für zuständig erklärten Ministern herstellen und die Konsequenzen für die Länder erörtern.
Sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vom Bundeskabinett im Laufe des Jahres 1977 beraten worden sind, werden die Regierungschefs der Länder von dem Konzept insgesamt unterrichtet. Danach findet eine Erörterung im Kreise der Regierungschefs von Bund und Ländern statt, zu der auch die zuständigen Landesminister hinzugezogen werden können.
Nach erneuter Beratung des Bundeskabinetts werden die im Bundesbahngesetz vorgesehenen Einzelanhörungen durchgeführt. Aussagen über Einzelstrecken der DB kann die Bundesregierung daher im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht machen.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 72, 73, 74 und 75) :
Trifft es zu, daß das vor Jahren eingeleitete Planfeststellungsverfahren zur Umgehung von Brensbach/Odenwald im Zuge der B 38 immer noch nicht abgeschlossen ist, und worauf ist das gegebenenfalls zurückzuführen?
Wann ist mit dem Abschluß des Planfeststellungsverfahrens und mit dem Baubeginn der in Frage 72 bezeichneten Straßenbaumaßnahme zu rechnen, und ist deren Finanzierung gesichert?
Inwieweit treffen Pressemeldungen zu, nach denen unter den von der Deutschen Bundesbahn zur Stillegung vorgeschlagenen Strecken auch die Strecke Offenbach—Babenhausen—Wiebelsbach-Heubach aufgeführt sein soll?
Wie wird die Bundesregierung — falls die Frage 74 bejaht wird — den Antrag auf Stillegung der genannten Strecke bescheiden?
Zu Frage B 72:
Es trifft zu, daß das seit Juli 1974 eingeleitete Planfeststellungsverfahren für den Bau der Umgehung Brensbach/Odenwald im Zuge der B 38 noch nicht abgeschlossen ist. Verzögerungen haben sich dadurch ergeben, daß die bereits im Flurbereinigungsverfahren ausgewiesene Trasse wegen eines Brunnens der Wasserversorgung Brensbach in einem Teilabschnitt verschoben werden mußte. Ursprünglich war vorgesehen, den Brunnen zu verlegen. Eine Probebohrung hat jedoch ergeben, daß dies nicht
14792* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
möglich ist; deshalb wurde eine Umplanung notwendig.
Zu Frage B 73:
Wie mir die hessische Straßenbauverwaltung mitgeteilt hat, ist mit dem Planfeststellungsbeschluß Ende Februar/Anfang März 1976 und mit dem Baubeginn Ende 1976/Anfang 1977 zu rechnen. Die Finanzierung ist aus den dem Land zur Verfügung stehenden Globalmitteln für kleinere Straßenbaumaßnahmen vorgesehen und somit gesichert.
Zu Fragen B 74 und 75:
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Streckennetz unter betriebswirtschaftlich optimalen Gesichtspunkten untersucht.
Nach Vorlage dieser Netzkonzeption der DB wird die seit Anfang des Jahres 1975 auf Staatssekretärebene bereits tätige interministerielle Arbeitsgruppe „Verkehrs- und Regionalpolitik" die gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ergeben, eingehend analysieren. Zur Vorbereitung der Entscheidung der Bundesregierung wird sie Vorschläge, insbesondere für ein gesamt- und verkehrswirtschaftlich notwendiges Schienennetz erarbeiten. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die Verkehrspolitik, die Raum- und Wirtschaftsstruktur sowie die Entwicklung im Zonenrandgebiet berücksichtigt.
Der Bericht soll weitere Vorschläge über flankierende Maßnahmen für die Bereiche der Verkehrs-, Regional- und Strukturpolitik enthalten und ferner die Fragen der Verlagerung des unwirtschaftlichen Bundesbahn-Personennahverkehrs in der Fläche auf die Straße ansprechen.
Die Arbeitsgruppe wird das Benehmen mit den von den Landesregierungen für zuständig erklärten Ministern herstellen und die Konsequenzen für die Länder erörtern.
Sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vom Bundeskabinett im Laufe des Jahres 1977 beraten worden sind, werden die Regierungschefs der Länder von dem Konzept insgesamt unterrichtet. Danach findet eine Erörterung im Kreise der Regierungschefs von Bund und Ländern statt, zu der auch die zuständigen Landesminister hinzugezogen werden können.
Nach erneuter Beratung des Bundeskabinetts werden die im Bundesbahngesetz vorgesehenen Einzelanhörungen durchgeführt. Aussagen über Einzelstrecken der DB kann die Bundesregierung daher im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht machen.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 7/4555 Fragen B 76 und 77) :
Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, nach denen es für die Deutsche Bundesbahn kein Argument für den Fortbestand solcher Strecken gibt, die nur von Fahrgästen mit Schüler- und Arbeiter-Rückfahrkarten in Anspruch genommen werden, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Haltung der Deutschen Bundesbahn?
Wie hoch belaufen sich die Verluste der Deutschen Bundesbahn infolge der Sozialtarife, auch die der Bundeswehrangehörigen, und sind diese in den Zahlenangaben über die Defizite enthalten oder werden sie gesondert verrechnet und der Deutschen Bundesbahn erstattet?
Zu Frage B 76:
Der Bundesregierung sind Pressemeldungen dieser Art nicht bekannt.
Zu Frage B 77:
Das Gesamtdefizit der Deutschen Bundesbahn im Personennahverkehr betrug 1974 rd. 3,5 Milliarden DM; im Personenfernverkehr sind durch die Sozialtarife rd. 100 Millionen DM Einnahmeausfall entstanden. Für Fahrten der Soldaten und Zivildienstleistenden, die aufgrund der Wehrpflicht Grundwehrdienst leisten (§ 5 Wehrpflichtgesetz), sind der Bundesbahn aus dem Bundeshaushalt folgende Beträge gezahlt worden:
Millionen UM
vom Bundesminister der Verteidigung für die Bundeswehr 48,6
vom Bundesminister des Innern für den Bundesgrenzschutz 0,2
vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung für die Zivildienstleistenden 0,6
Zusammen: 49,4
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kulawig (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage B 78) :
Wird der Bau des von der Bundesregierung und des Bundestages beschlossenen Saarkanals termingerecht begonnen und durchgeführt, oder sind die Zweifel, die der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Dillinger Hüttenwerke, Otto Wolff von Amerongen, dieser Tage geäußert hat, begründet?
Die Bauarbeiten an der Saar wurden in der Mündungsstrecke (km 0-4,0) termingerecht begonnen. Es wurden folgende Aufträge erteilt:
25. April 1975 Munitionssuche (1 Million DM)
30. Juli 1975 Herstellung der
Schiffahrtsrinne (15 Millionen DM)
Baubeginn: August 1975
Bezüglich der Äußerungen des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Dillinger Hüttenwerke, Otto Wolf von Amerongen, wird auf das
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976 14793*
Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 23. Dezember 1975 an den Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft des Saarlandes, Herrn Dr. Erwin Sinnwell, hingewiesen. Eine Ablichtung ist beigefügt.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 79) :
Stimmt es, daß — wie in „Bild" vom 11. Oktober 1975, Ausgabe Baden-Württemberg, berichtet — die Deutsche Bundesbahn geheime Schrumpfungspläne hegt und u. a. — entgegen wiederholter Beteuerungen — beabsichtigt, die Eisenbahnstrecke Zell—Lörrach stillzulegen, und falls diese Meldung zutrifft, wird sie an solchen Plänen noch Korrekturen auch unter dem Gesichtspunkt der Strukturverbesserung topographisch benachteiligter Gebiete vornehmen?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Streckennetz unter betriebswirtschaftlich optimalen Gesichtspunkten untersucht.
Nach Vorlage dieser Netzkonzeption der DB wird die seit Anfang des Jahres 1975 auf Staatssekretärebene bereits tätige interministerielle Arbeitsgruppe „Verkehrs- und Regionalpolitik" die gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ergeben, eingehend analysieren. Zur Vorbereitung der Entscheidung der Bundesregierung wird sie Vorschläge, insbesondere für ein gesamt- und verkehrswirtschaftlich notwendiges Schienennetz erarbeiten. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die Verkehrspolitik, die Raum- und Wirtschaftsstruktur sowie die Entwicklung im Zonenrandgebiet berücksichtigt.
Der Bericht soll weitere Vorschläge über flankierende Maßnahmen für die Bereiche der Verkehrs-, Regional- und Strukturpolitik enthalten und ferner die Fragen der Verlagerung des unwirtschaftlichen Bundesbahn-Personennahverkehrs in der Fläche auf die Straße ansprechen.
Die Arbeitsgruppe wird das Benehmen mit den von den Landesregierungen für zuständig erklärten Ministern herstellen und die Konsequenzen für die Länder erörtern.
Sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vom Bundeskabinett im Laufe des Jahres 1977 beraten worden sind, werden die Regierungschefs der Länder von dem Konzept insgesamt unterrichtet. Danach findet eine Erörterung im Kreise der Regierungschefs von Bund und Ländern statt, zu der auch die zuständigen Landesminister hinzugezogen werden können.
Nach erneuter Beratung des Bundeskabinetts werden die im Bundesbahngesetz vorgesehenen Einzelanhörungen durchgeführt. Aussagen über Einzelstrecken der DB kann die Bundesregierung daher im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht machen.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waffenschmidt (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 80 und 81) :
Treffen Pläne der Deutschen Bundesbahn zu, nach denen die Eisenbahnstrecke Gummersbach—Marienheide—Bergisch-Born—
Opladen und die Eisenbahnstrecke Marienheide—Meinerzhagen stillgelegt werden sollen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß für den von eventuellen Streckenstillegungen betroffenen Raum des oberbergischen und bergischen Landes und seine Mitbürger, insbesondere im Interesse der Sicherung der Arbeitsplätze und für den Fremdenverkehr der Eisenbahnverkehr weiterhin erhalten bleiben muß?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Streckennetz unter betriebswirtschaftlich optimalen Gesichtspunkten untersucht.
Nach Vorlage dieser Netzkonzeption der DB wird die seit Anfang des Jahres 1975 auf Staatssekretärebene bereits tätige interministerielle Arbeitsgruppe „Verkehrs- und Regionalpolitik" die gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ergeben, eingehend analysieren. Zur Vorbereitung der Entscheidung der Bundesregierung wird sie Vorschläge, insbesondere für ein gesamt- und verkehrswirtschaftlich notwendiges Schienennetz erarbeiten. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die Verkehrspolitik, die Raum- und Wirtschaftsstruktur sowie die Entwicklung im Zonenrandgebiet berücksichtigt.
Der Bericht soll weitere Vorschläge über flankierende Maßnahmen für die Bereiche der Verkehrs-, Regional- und Strukturpolitik enthalten und ferner die Fragen der Verlagerung des unwirtschaftlichen Bundesbahn-Personennahverkehrs in der Fläche auf die Straße ansprechen.
Die Arbeitsgruppe wird das Benehmen mit den von den Landesregierungen für zuständig erklärten Ministern herstellen und die Konsequenzen für die Länder erörtern.
Sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorn Bundeskabinett im Laufe des Jahres 1977 beraten worden sind, werden die Regierungschefs der Länder von dem Konzept insgesamt unterrichtet. Danach findet eine Erörterung im Kreise der Regierungschefs von Bund und Ländern statt, zu der auch die zuständigen Landesminister hinzugezogen werden können.
Nach erneuter Beratung des Bundeskabinetts werden die im Bundesbahngesetz vorgesehenen Einzelanhörungen durchgeführt. Aussagen über Einzelstrecken der DB kann die Bundesregierung daher im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht machen.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 82 und 83) :
14794* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
Warum hat die Bundesregierung in dem von ihr vorgelegten neuen 5-Jahres-Straßenausbauplan die Ortsumgehung Lingenfeld nicht zusammen mit der Ortsumgehung Germersheim in die Dringlichkeitsstufe I a eingeordnet, obschon dies ein zusammenhängendes Stücke der B 9 darstellt?
Ist der Bundesverkehrsminister bereit, diese Frage nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls bei der Beratung des 5-Jahres-
Straßenausbauplans im Parlament dieser Änderung, nämlich einheitliche Betrachtung der Ortsumgehungen Lingenfeld und Germersheim und damit der gemeinsamen Einstufung in die Stufe I a, zuzustimmen?
Die bei der Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen vorgenommene Aufteilung der Maßnahmen der I. Dringlichkeit in die Stufen I a und I b war aus finanziellen Gründen notwendig. Wie ich Ihnen bereits in meinem Brief vom 18. November 1975 ankündigte, habe ich mich dafür eingesetzt, daß die Verlegung der B 9 auf dem Abschnitt Germersheim–Lingenfeld als eine in engem Zusammenhang stehende Baumaßnahme betrachtet wird. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, den Schwerpunkt des Ausbaus dieses Teilabschnittes der B 9 dorthin zu verlegen, wo es die Verkehrssicherheit am dringendsten erfordert. Die von Ihnen vorgeschlagene gemeinsame Einstufung der beiden Ortsumgehungen Germersheim und Lingenfeld in Dringlichkeit I a würde, wie Sie wissen, voraussetzen, daß eine andere I a-Maßnahme in Rheinland-Pfalz mit etwa gleichem Kostenumfang wie die Ortsumgehung Lingenfeld zurückgestuft werden müßte. Der gegenwärtige Verfahrensstand (Beginn der parlamentarischen Beratung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985) läßt eine nachträgliche Änderung des Gesetzesvorschlages der Bundesregierung durch den Bundesminister für Verkehr nicht zu. Das Ergebnis der parlamentarischen Behandlung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung muß jetzt vom Bundesverkehrsministerium abgewartet werden.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 84 'und 85) :
Trifft es zu, daß nach den Einsparungsvorstellungen des Bundesministers für Verkehr beabsichtigt ist, auch die Bundesbahnstrecke Hameln—Lage—Bielefeld stillzulegen?
Wenn ja — ist der Bundesregierung bekannt, daß die genannte Strecke für den Güterverkehr eine nicht geringe Bedeutung hat, und mit welcher konkreten Alternative würde die Bundesregierung in diesem Fall ausweichen?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Streckennetz unter betriebswirtschaftlich optimalen Gesichtspunkten untersucht.
Nach Vorlage dieser Netzkonzeption der DB wird die seit Anfang des Jahres 1975 auf Staatssekretärebene bereits tätige interministerielle Arbeitsgruppe „Verkehrs- und Regionalpolitik" die gesamt-und verkehrswirtschaftlichen Probleme, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ergeben, eingehend analysiert. Zur Vorbereitung der Entscheidung der Bundesregierung wird sie Vorschläge, insbesondere für ein gesamt- und verkehrswirtschaftlich notwendiges Schienennetz erarbeiten. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die Verkehrspolitik, die Raum- und Wirtschaftsstruktur sowie die Entwicklung im Zonenrandgebiet berücksichtigt.
Der Bericht soll weitere Vorschläge über flankierende Maßnahmen für die Bereiche der Verkehrs-, Regional- und Strukturpolitik enthalten und ferner die Fragen der Verlagerung des unwirtschaftlichen Bundesbahn-Personennahverkehrs in der Fläche auf die Straße ansprechen.
Die Arbeitsgruppe wird das Benehmen mit den von den Landesregierungen für zuständig erklärten Ministern herstellen und die Konsequenzen für die Länder erörtern.
Sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vom Bundeskabinett im Laufe des Jahres 1977 beraten worden sind, werden die Regierungschefs der Länder von dem Konzept insgesamt unterrichtet. Danach findet eine Erörterung im Kreise der Regierungschefs von Bund und Ländern statt, zu der auch die zuständigen Landesminister hinzugezogen werden können.
Nach erneuter Beratung des Bundeskabinetts werden die im Bundesbahngesetz vorgesehenen Einzelanhörungen durchgeführt. Aussagen über Einzelstrecken der DB kann die Bundesregierung daher im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht machen.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 86) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, der von der Deutschen Bundesbahn vorgeschlagenen Stillegung der Renchtalbahn zuzustimmen, und ist die Bundesregierung nunmehr bereit, dem Sachzusammenhang zwischen dem Ausbau der B 28 zwischen Appenweier und Bad Griesbach und dem Erhalt den Renchtalbahn in der Weise Rechnung zu tragen, daß die Genehmigung zur Stilllegung der Renchtalbahn nicht erteilt wird, bevor der notwendige Ausbau der B 28 abgeschlossen ist?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Streckennetz unter betriebswirtschaftlich optimalen Gesichtspunkten untersucht.
Nach Vorlage dieser Netzkonzeption der DB wird die seit Anfang des Jahres 1975 auf Staatssekretärebene bereits tätige interministerielle Arbeitsgruppe „Verkehrs- und Regionalpolitik" die gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ergeben, eingehend analysieren. Zur Vorbereitung der Entscheidung der Bundesregierung wird sie Vorschläge, insbesondere für ein gesamt- und verkehrswirtschaftlich notwendiges Schienennetz erarbeiten. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die Verkehrspolitik, die Raum- und Wirtschaftsstruktur sowie die Entwicklung im Zonenrandgebiet berücksichtigt.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976 14795*
Der Bericht soll weitere Vorschläge über flankierende Maßnahmen für die Bereiche der Verkehrs-, Regional- und Strukturpolitik enthalten und ferner die Fragen der Verlagerung des unwirtschaftlichen Bundesbahn-Personennahverkehrs in der Fläche auf die Straße ansprechen.
Die Arbeitsgruppe wird das Benehmen mit den von den Landesregierungen für zuständig erklärten Ministern herstellen und die Konsequenzen für die Länder erörtern.
Sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vom Bundeskabinett im Laufe des Jahres 1977 beraten worden sind, werden die Regierungschefs der Länder von dem Konzept insgesamt unterrichtet. Danach findet eine Erörterung im Kreise der Regierungschefs von Bund und Ländern statt, zu der auch die zuständigen Landesminister hinzugezogen werden können.
Nach erneuter Beratung des Bundeskabinetts werden die im Bundesbahngesetz vorgesehenen Einzelanhörungen durchgeführt.
Aussagen über Einzelstrecken der DB kann die Bundesregierung daher im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht machen.
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 87):
Welche Gründe sieht die Bundesregierung in der Tatsache, daß während der letzten fünf Jahre die Zahl der beim Verband Deutscher Küstenschiffseigner registrierten Küstenmotorschiffe um 450 auf 615 und ihre Tonnage um rund 100 000 auf 570 000 Tonnen abgenommen hat bei gleichzeitigem Anstieg des Flottendurchschnittsalters?
Um wettbewerbsfähig zu bleiben, hat sich die deutsche Küstenschiffahrt besonders in den letzten Jahren unter zunehmendem ausländischen Konkurrenzdruck von einem großen Teil der überalterten, kleinen Schiffe trennen müssen, um sie durch zahlenmäßig zwar weniger, aber leistungsfähigere, technisch und finanziell aufwendigere und vor allem wesentlich größere und schnellere Einheiten zu ersetzen. Durch diese Verbesserung des Verhältnisses zwischen Anzahl der Schiffe und der Tonnage ist es der deutschen Küstenschiffahrt gelungen, ihre Leistungsfähigkeit nicht nur zu erhalten, sondern sogar auszubauen. Der Strukturwandel hat zwangsläufig zur Aufgabe oder zu Zusammenschlüssen von solchen Küstenschiffahrtsunternehmen geführt, deren Finanzkraft für eine Anpassung im Alleingang nicht ausreichte. Die Bundesregierung hat zu Beginn dieser Entwicklung den Abgang der überalterten Küstenschiffstonnage durch Abwrackhilfen unterstützt. Sie fördert jetzt in schiffahrtspolitisch vertretbarem Umfang den Neubau leistungs- und wettbewerbsfähiger Ersatztonnage durch Schiffbauzuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. In diesem und im nächsten Jahr werden allein aus dem bisherigen Förderungsprogramm 33 Küstenschiffe mit rd. 85 000 tdw neu in Fahrt kommen. Die Förderungsmaßnahmen werden fortgesetzt.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 88) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Kreis Ahrweiler eine große Unruhe in der Bevölkerung und der Wirtschaft des Kreises über eine angeblich beabsichtigte Stillegung des Schienenverkehrs auf der Strecke Remagen—Adenau entstanden ist, und ist die Bundesregierung bereit, solche Pläne abzulehnen, damit die Bemühungen von Bund und Land zur Strukturverbesserung in diesem Raum überhaupt möglich sind?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Streckennetz unter betriebswirtschaftlich optimalen Gesichtspunkten untersucht.
Nach Vorlage dieser Netzkonzeption der DB wird die seit Anfang des Jahres 1975 auf Staatssekretärebene bereits tätige interministerielle Arbeitsgruppe „Verkehrs- und Regionalpolitik" die gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ergeben, eingehend analysieren. Zur Vorbereitung der Entscheidung der Bundesregierung wird sie Vorschläge, insbesondere für ein gesamt- und verkehrswirtschaftlich notwendiges Schienennetz erarbeiten. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die Verkehrspolitik, die Raum- und Wirtschaftsstruktur sowie die Entwicklung im Zonenrandgebiet berücksichtigt.
Der Bericht soll weitere Vorschläge über flankierende Maßnahmen für die Bereiche der Verkehrs-, Regional- und Strukturpolitik enthalten und ferner die Fragen der Verlagerung des unwirtschaftlichen Bundesbahn-Personennahverkehrs in der Fläche auf die Straße ansprechen.
Die Arbeitsgruppe wird das Benehmen mit den von den Landesregierungen für zuständig erklärten Ministern herstellen und die Konsequenzen für die Länder erörtern.
Sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vom Bundeskabinett im Laufe des Jahres 1977 beraten worden sind, werden die Regierungschefs der Länder von dem Konzept insgesamt unterrichtet. Danach findet eine Erörterung im Kreise der Regierungschefs von Bund und Ländern statt, zu der auch die zuständigen Landesminister hinzugezogen werden können.
Nach erneuter Beratung des Bundeskabinetts werden die im Bundesbahngesetz vorgesehenen Einzelangehörigen durchgeführt.
Aussagen über Einzelstrecken der DB kann die Bundesregierung daher im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht machen.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage B 89) :
14796* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
Sind die Planungen hinsichtlich des Ausbaus des S-Bahnnetzes im Kölner Raum abgeschlossen, und in welcher zeitlichen Reihenfolge wird ein Ausbau der einzelnen Streckenabschnitte erfolgen?
Die Planungen für den Ausbau der S-Bahn im Raum Köln sind abhängig von den Realitäten des Finanzrahmens unter Berücksichtigung der durch das Haushaltsstrukturgesetz beschlossenen Kürzungen der Investitionsmittel für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs. Hiernach sind für den Raum Köln wegen anderer Prioritäten keine Mittel für neue, größere S-Bahnmaßnahmen bis 1980 vorgesehen. Demnach mußten die Planungen für neue S-Bahnmaßnahmen im Raum Köln gegenüber den Planungen der Deutschen Bundesbahn für Vorhaben in Nordrhein-Westfalen, für die Verträge abgeschlossen sind, zurückgestellt werden.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage B 90) :
Ist die Bundesregierung bereit, beim Bau der Brücke im Zuge der B 519 zwischen Rüsselsheim und Flörsheim, die beleuchtete Wohngebiete unmittelbar verbindet, auch eine volle Brückenbeleuchtung vorzusehen?
Eine Brückenbeleuchtung ist im genannten Bereich nicht vorgesehen, da die Straße verkehrssicher und nach modernen Gesichtspunkten ausgebaut wird.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 91) :
Welche Folgen hatte nach Erfahrungen der Behörden und Autofahrer das Verbot von Spikes-Reifen bei Glatteis im Berufsverkehr und in Notfällen in Mittelgebirgsgegenden?
Die Folgen des Spikesreifenverbotes auf den Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit werden erst nach Ablauf des Winters 1975/76 abgeschätzt werden können.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 92) :
Trifft es zu, daß für den Versand von Päckchen und Paketen in die DDR noch immer strengere Bestimmungen als im normalen Postverkehr gelten, und läßt sich nach Ansicht der Bundesregierung gegebenenfalls diese Regelung mit den Beschlüssen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von Helsinki in Einklang bringen?
Es entspricht internationalen Gepflogenheiten, daß Staaten Einfuhrvorschriften erlassen, die auch für den Postverkehr Bedeutung haben. Die Vertragswerke des Weltpostvereins tragen dieser Tatsache Rechnung und bestimmen, daß Gegenstände, deren Einfuhr oder deren Verbreitung im Bestimmungsland verboten ist, nicht in Postsendungen aufgenommen werden dürfen.
In der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist über den zwischenstaatlichen Postverkehr nichts ausgesagt.
Die Vorschriften der DDR über die Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege sind in der 20. Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz und in der dazu gehörenden Bekanntmachung vom 14. Juni 1973 (DDR-Gesetzblatt I 1973 S. 271) enthalten. Diese Vorschriften sind gemessen an den Einfuhrvorschriften anderer Staaten — als streng zu betrachten.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 93) :
Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob z. B. nicht im Landkreis Main-Spessart (Unterfranken/Bayern) künftig zur Vereinfachung des Telefondienstes für das gesamte Kreisgebiet nur ein einziges regionales Telefonbuch bzw. Verzeichnis herausgegeben wird?
Die Teilnehmer des Landkreises Main–Spessart sind im amtlichen Fernsprechbuch 21, Bereiche Würzburg und Bad Kissingen, also in einem Buch aufgeführt. Es ist nicht beabsichtigt, die Bereichsgrenzen für das amtliche Fernsprechbuch 21 in bezug auf den Bereich des Landkreises Main–Spessart zu ändern.
Ein amtliches Fernsprechbuch allein für den Landkreis Main–Spessart kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht herausgegeben werden.
Es ist jedoch möglich, daß Fernsprechanschlüsse einzelner Teilnehmer, die im Landkreis Main–Spessart an den Grenzen zu den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg wohnen, zu Ortsnetzen gehören, die in anderen amtlichen Fernsprechbüchern aufgeführt sind.
In diesen Einzelfällen ist die Oberpostdirektion Nürnberg auf Antrag der betroffenen Gemeinden und mit Zustimmung aller Teilnehmer bereit, einen anderen Eintrag im amtlichen Fernsprechbuch vorzunehmen. Die betroffenen Teilnehmer werden dann unter dem Ortsnetz ihrer Gemeinde und nicht unter dem Ortsnetz, an das sie angeschlossen sind, im amtlichen Fernsprechbuch aufgeführt.
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 94) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976 14797*
In welchen mittel- und ostdeutschen Gebieten werden auf Grund des Ergebnisses der Internationalen Konferenz zur Neuverteilung der Frequenzen die Sendungen des Deutschlandfunks aus dem freien Teil Deutschlands in Zukunft besser, schlechter, nicht mehr oder erstmalig empfangen werden können, und wie rechtfertigt die Bundesregierung das Ergebnis?
Die Programme des Deutschlandfunks sollen für Deutschland und das europäische Ausland ausgestrahlt werden. Diese Aufgabe war mit den bisherigen Frequenzen und Sendeanlagen nur eingeschränkt zu erfüllen. Die Bundesregierung hat daher in Abstimmung mit allen Bedarfsträgern bei der Neuverteilung der Frequenzen das Ziel verfolgt, die Versorgungssituation für die Programme des Deutschlandfunks zu verbessern.
Eine eingehende Aussage über die Versorgungsgebiete des Deutschlandfunks wird erst möglich sein, wenn die laut Beschluß der Internationalen Konferenz zur Neuverteilung der Frequenzen im Lang- und Mittelwellenbereich in Genf 1975 vorgesehene theoretische Berechnung der Versorgungsgebiete von der Internationalen Fernmeldeunion durchgeführt worden ist. Die Berechnung soll den Verwaltungen Mitte 1976 zur Verfügung stehen.
Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß eine Verbesserung der Versorgungssituation mit dem Programm des Deutschlandfunks erreicht werden wird durch
1. Umstrukturierung des Sendernetzes; dabei werden Doppelversorgungen zugunsten möglichst weitreichender Flächenversorgung aufgegeben,
2. durchgehenden Betrieb aller Sender, die bisherige Nachtabschaltung einiger Sender soll entfallen,
3. Reduzierung von störenden Beeinträchtigungen durch Sender anderer Länder.
Der Empfang des Deutschlandfunk-Programms wird durch diese Maßnahmen im Süden der mitteldeutschen Gebiete verbessert und im Westen im wesentlichen beibehalten. Während der Nachtzeit dürfte auch die Versorgung ostdeutscher Gebiete verbessert werden.
Anlage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 95 und 96) :
Trifft es zu, daß im Zuge der Rationalisierung beim Fernmeldeamt Mainz der Vertrauensmann einer Gewerkschaft nachträglich auf Grund der Vereinbarung des Bundespostministers mit der Deutschen Postgewerkschaft zum „Schutz der gewerkschaftlichen Betätigung" von Funktionsträgern dieser Gewerkschaft aus der Liste der umzusetzenden Beamten gestrichen wurde und statt dessen ein anderer Beschäftigter, ein Familienvater, zur Umsetzung und Umschulung vorgesehen wurde, und wenn ja, hält die Bundesregierung den Vorgang mit ihrer offiziellen Auslegung für vereinbar, wonach die Vereinbarung nur Benachteiligungen der Gewerkschaftsfunktionäre verhindern soll, und gibt es weitere derartige Fälle?
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß ein im Zuge notwendiger Rationalisierung erstellter Sozialplan, der die Reihenfolge der Bediensteten bestimmt, denen eine Umsetzung und Umschulung zuzumuten ist, auch dann eingehalten werden muß, wenn hierdurch ein Funktionsträger der Gewerkschaft betroffen wird, daß demzufolge soziale Gesichtspunkte vor der Funktion in einer Gewerkschaft rangieren müssen, und wird die Bundesregierung in diesem Sinne auf die Entscheidung im Fernmeldeamt Mainz einwirken?
Zu Frage B 95:
Beim Fernmeldeamt Mainz sind 1975 in der Fernsprechentstörungsstelle Rationalisierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Es war zunächst nicht zu übersehen, wie viele Arbeitsplätze eingespart werden konnten. Für die Umsetzung in eine andere Dienststelle des Amtes sind deshalb in einer ersten Besprechung fünf Techn. Fernmeldeobersekretäre in Betracht gezogen worden, von denen einer Vertrauensmann einer Gewerkschaft ist.
Durch die Rationalisierungsmaßnahmen wurden vier Arbeitsplätze eingespart, so daß eine Auswahl getroffen werden mußte. Dabei wurden die dienstlichen Belange und die persönlichen Verhältnisse der Betroffenen berücksichtigt. Die persönlichen Verhältnisse waren nicht von überwiegender Bedeutung, da die Umsetzung in die andere Dienststelle mit keinem Ortswechsel verbunden war. Entscheidender Wert wurde auf die dienstlichen Belange gelegt. Danach sollte der Beamte mit den besten technischen Kenntnissen in der Fernsprechentstörungsstelle bleiben. Die übrigen Beamten sollten zur Dienststelle „Unterhaltung von Fernsprechvermittlungsstellen" umgesetzt werden. Sie haben durch diese Entscheidung keine Nachteile erlitten.
Der Personalrat des Fernmeldeamts Mainz hat den Vorschlägen im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens ohne Einschränkung zugestimmt.
Die Entscheidung der Amtsleitung wurde nicht dadurch beeinflußt, daß ein Beamter Funktionsträger einer Gewerkschaft war. Die Bundesregierung hält deshalb den Vorgang mit ihrer Auslegung für vereinbar, wonach die Vereinbarung nur Benachteiligungen der Gewerkschaftsfunktionäre verhindern soll. Es sind auch keine Fälle bekannt, in denen Funktionsträger der Gewerkschaften gegenüber anderen Beschäftigten bevorzugt worden sind.
Zu Frage B 96:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ein Sozialplan, der die Reihenfolge umzusetzender oder umzuschulender Bediensteter bestimmt, auch dann eingehalten werden muß, wenn ein Funktionsträger einer Gewerkschaft betroffen wird.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage B 97) :
Welche Personen können auf Grund welchen Rechts einen Zug der Deutschen Bundesbahn zu einem planmäßig nicht vorgesehenen Halt zwingen, und wer zahlt die dadurch entstehenden Kosten?
Die Deutsche Bundesbahn hat mir zu Ihrer Frage erklärt, daß sie z. B. bei Zugverspätungen bemüht ist, nachteilige Auswirkungen für die Reisenden so gering wie möglich zu halten. Dazu können u. a.
14798* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976
Züge zur Aufnahme oder zum Aussteigen von Reisenden außerplanmäßig angehalten werden, wenn die Betriebslage und die gegebenen Umstände dies zulassen. Es handelt sich hierbei um „Kannleistungen", über die in jedem Einzelfall die zuständige Oberzugleitung entscheidet.
Die durch einen außerplanmäßigen Zugaufenthalt im Einzelfall auftretenden geringfügigen Kosten sind gegenüber kundendienstlichen Erwägungen namentlich bei Zugverspätungen bedeutungslos.
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 98) :
Welche Rechtsauffassung über den Grenzverlauf zur DDR macht sich die Bundesregierung zu eigen: die des „DDR-Handbuches", das im Auftrage des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen vor kurzem herausgegeben wurde, oder die der Gutachter des Bundesinnenministeriums?
Nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung bestimmt sich der Verlauf der heutigen Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik nach den Festlegungen des Londoner Protokolls zwischen den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und der UdSSR vom 12. September 1944 in der durch das Ergänzungsabkommen vom 14. November 1944 veränderten Fassung und späteren alliierten Vereinbarungen. Alle dafür maßgeblichen Dokumente sind in der Dokumentation enthalten, die von Mitarbeitern des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen zusammengestellt wurde und Ihnen bekannt ist.
Die auf Seite 737 des vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen herausgegebenen DDR-Handbuches befindliche Übersichtsskizze dient vor allem dem Zweck, deutlich zu machen, daß amerikanische und britische Truppen zum Zeitpunkt der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht zum Teil erheblich ostwärts des Verlaufes der im Londoner Protokoll vom 12. September 1944 in der Fassung vom 14. November 1944 festgelegten Demarkationslinie zwischen den westlichen Besatzungszonen und der sowjetischen Besatzungszone standen.
Diese Karte wurde ohne inhaltliche Änderungen aus dem Taschenbuch A—Z, 11. Auflage 1969, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Seite 137, übernommen. Aus dem Darstellungszweck ergibt sich, daß die Kartenskizze für den Rechtsstandpunkt der Bundesregierung über den Grenzverlauf zur DDR irrelevant ist. Andernfalls könnte zum Beispiel auch die auf Seite 138 desselben Buches ebenfalls unter der Überschrift „Demarkationslinie" abgedruckte Kartenskizze zur Interpretation des Rechtsstandpunktes der Bundesregierung herangezogen werden. Hier deckt die Signatur „Demarkationslinie" von Schnackenburg bis Lauenburg die gesamte Flußeinzeichnung ab. Zu Ihrer Information füge ich Kopien der zitierten Seiten des Taschenbuches bei.
Anlage 84
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen B 99 und 100) :
Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Regierungsräte, Oberregierungsräte, Regierungsdirektoren, Ministerialräte im Bundesministerium für Forschung und Technologie und die Verteilung der Besoldungsgruppen innerhalb des höheren Dienstes im gleichen Ministerium?
Wie viele Referenten im Ministerium für Forschung und Technologie waren bei der Übernahme eines Referates Regierungsrat, Oberregierungsrat, Regierungsdirektor, Ministerialrat oder Angestellter im Zeitraum von 1969 bis 1975?
Zu Frage B 99:
Das Durchschnittsalter der Beamten im Bundesministerium für Forschung und Technologie beträgt z. Z. bei den
Regierungsräten: 35 Jahre,
Oberregierungsräten: 37 Jahre,
Regierungsdirektoren: 42 Jahre,
Ministerialräten A 16: 45 Jahre,
Ministerialräten B 3: 51 Jahre.
Die Besoldungsgruppen im höheren Dienst verteilen sich nach dem Haushaltssoll 1976 (Regierungsentwurf) wie folgt:
A 13/14: 29,74 %,
A 15: 41,54 %,
A 16: 6,16 %,
B 3: 15,90 %,
B 6: 4,10 %,
B 9: 2,05 %,
B 11: 0,51 %.
Aus der Aufstellung ergibt sich, daß 28,72 % der Beamten des höheren Dienstes den Besoldungsgruppen A 16 und höher angehören. Nimmt man die 14 Angestellten des höheren Dienstes hinzu, so sind es 27,02 % der Mitarbeiter. Insoweit hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie, soweit ich das übersehen kann, den ungünstigsten Stellenkegel aller Bundesressorts.
Zu Frage B 100:
Seit 15. Dezember 1972 (Bildung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie durch Organisationserlaß des Bundeskanzlers) sind Mitarbeiter folgender Laufbahn- bzw. Vergütungsgruppen erstmals mit der Übernahme eines Referats beauftragt worden:
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Januar 1976 14799*
Regierungsräte: 2,
Oberregierungsräte: 3,
Regierungsdirektoren oder
Angestellte nach BAT I a: 19,
Ministerialräte oder
Angestellte nach ADO/B 3: 5.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 101) :
Trifft es zu, daß das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen technische Hilfe auch für neu geplante Projekte erdölexportierender Länder vorsieht, wofür diese nicht die vollen Kosten zu erstatten haben, und wie stellt die Bundesregierung — bejahendenfalls — sicher, daß die deutschen Beiträge für dieses Programm nicht in einer derartigen Weise verschwendet und den wirklich hilfsbedürftigen Ländern entzogen werden?
Die Bundesregierung hat sich im Verwaltungsrat des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) erfolgreich dafür eingesetzt, daß alle bessergestellten Entwicklungsländer — und nicht nur die reicheren OPEC-Mitglieder — im neuen Verteilungszyklus zu sog. „Nettobeitragszahlen" werden. Dies bedeutet für diese Gruppe von Ländern, die über ein jährliches Pro-Kopf-Einkommen von 700,— US-Dollar und mehr verfügen, daß ihre an UNDP geleisteten Beiträge mindestens dem Wert der erhaltenden Technischen Hilfe entsprechen müssen. Eine Anzahl erdölexportierender Länder (z. B. Kuwait, Saudi-Arabien, Iran und die Vereinigten Arabischen Emirate) hat bereits in der Vergangenheit den Status von Nettobeitragszahlen erreicht bzw. steht kurz davor.
Daraus folgt, daß von einer Mittelverschwendung keine Rede sein kann. Es konnte im Gegenteil erreicht werden, daß statt früher 69 % nunmehr 80 % der zur Verfügung stehenden Mittel den ärmeren Entwicklungsländern, d. h. solchen mit einem Jahres-Pro-Kopf-Einkommen unter 500,— US-Dollar, zugute kommen. Die 28 am wenigsten entwickelten Länder sollen in Zukunft sogar 31,5 % statt bisher 22 % der Projektmittel erhalten.
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage B 102) :
Trifft es zu, daß der Bundeskanzler in seiner Rede auf der Jahreshauptversammlung der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände am 11. Dezember 1975 in seiner Rede ausgeführt hat: „Ich betone ausdrücklich, daß der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bei einem Gespräch mit Arbeitgebervertretern der einzige war, der vom Thema, der Berufbildung, wirklich etwas verstand. Das stellte sich im Verlauf dieses Gesprächs heraus", und wenn ja, auf welche an jenem Gespräch beteiligten Vertreter der Arbeitgeberverbände bezog sich dieses Urteil?
Der Bundeskanzler hat weder auf ein einzelnes Gespräch mit Arbeitgebervertretern Bezug genommen, noch den BDA-Präsidenten als den einzigen Sachverständigen bezeichnet. Er hat vielmehr ausgeführt:
„Nehmen Sie das Feld der Berufsausbildung als ein Beispiel. Ich habe die Kritik aus vielen Richtungen nur in einigen Ausnahmefällen als gerechtfertigt und als hilfreich empfunden. Ich betone hier ausdrücklich, daß der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände einer der wenigen Präsidenten war, mit denen ich im Laufe dieses Jahres über die Reform der Berufsausbildung gesprochen habe, die über die Problematik genau Bescheid wußten."