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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 212. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 Inhalt: Eintritt des Abg. Dr. Kreibaum in den Deut- schen Bundestag . . . . . . . . . . 14597 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 14597 A Wahl des Abg. Müller (Remscheid) zum stellvertretenden Mitglied des Vermittlungsausschusses 14597 B Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Wörner, Biehle, Damm, Ernesti, Gierenstein, Handlos, Dr. Kraske, Löher, Rommerskirchen, de Terra, Frau Tübler, Stahlberg, Dr. Marx und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verteidigungspolitik — Drucksachen 7/3874, 7/4072 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Wörner, Handlos, Stahlberg, Ernesti, de Terra, Biehle, Frau Tübler, Dr. Kraske, Gierenstein, Dr. Kunz (Weiden), Rommerskirchen, Dr. Jobst, Löher, Geisenhofer, Kiechle, Sick, Eigen, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim und Genossen betr. Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten für Unteroffiziere in den Kampf- und Kampfunterstützungstruppen des Heeres — Drucksache 7/4433 — Dr. Wörner CDU/CSU . . . . . . . . 14597 D Leber, Bundesminister BMVg . . . . . 14604 B Möllemann FDP 14617 D Damm CDU/CSU 14624 A Friedrich SPD 14631 C Krall FDP 14633 C Handlos CDU/CSU 14636 B Schmidt, Bundeskanzler 14660 D Dr. Dregger CDU/CSU 14664 B Mischnick FDP 14669 D Pawelczyk SPD 14672 A van Delden CDU/CSU 14676 A Neumann SPD 14679 A Moersch, Staatsminister AA 14684 C Wehner SPD 14685 C Stahlberg CDU/CSU 14688 A Horn SPD 14688 C von Hassel, Vizepräsident 14631 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen — Drucksache 7/4170 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4429 — 14689 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Verwaltungsverfahrensgesetzes — Drucksache 7/910 , Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4494 Gerlach (Obernau) CDU/CSU 14690 B Bühling SPD 14692 B Baum, Parl. Staatssekretär BMI 14694 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes — Drucksachen 7/888, 7/1088—, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4546 Biechele CDU/CSU . . . . . . . . 14695 D Wittmann (Straubing) SPD 14698 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 14700 C Baum, Parl. Staatssekretär BMI 14701 C Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung der Bundesregierung betr. Upl. Ausgabe bei Kap. 10 02 Tit. 652 06 im Haushaltsjahr 1975 Druck- sachen 7/4222, 7/4430 — 14703 C Fragestunde — Drucksache 7/4555 vom 9. 1. 1976 — Auffassung des Bundeskanzlers über die Ausladung des Ständigen Vertreters der DDR durch Ministerpräsident Goppel MdlAnfr A88 09.01.76 Drs 07/4555 Milz CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14641 C, D, 14642 A ZusFr Milz CDU/CSU 14641 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14642 A Einbeziehung des Landes Berlin in ein Interview des Bundeskanzlers mit der Hamburger Morgenpost MdlAnfr A89 09.01.76 Drs 07/4555 Reddemann CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA . . 14642 B, C, D, 14643 A ZusFr Reddemann CDU/CSU . . 14642 B, C, D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 14642 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14643 A Wertung der Ausladung des Ständigen Vertreters der DDR durch den Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern, Alfons Goppel, durch den Bundeskanzler als „außenpolitische Entscheidung" MdlAnfr A90 09.01.76 Drs 07/4555 Reddemann CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA . . 14643 B, C, D ZusFr Reddemann CDU/CSU 14643 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14643 C Verletzung der Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR durch die Ausweisung des Spiegel-Korrespondenten Jörg Mettke MdlAnfr A91 09.01.76 Drs 07/4555 Rollmann CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . . . 14643 D, 14644 D, 14645 A, B, C, D, 14646 A ZusFr Rollmann CDU/CSU . . 14644 D, 14645 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14645 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14645 B ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 14645 C ZusFr Tietjen SPD . . . . . . . . 14645 C ZusFr Braun CDU/CSU . . . . . . . 14645 D ZusFr Nordlohne CDU/CSU 14646 A Zahl der deutschen Aussiedler aus der CSSR in den Jahren 1974 und 1975 sowie Einhaltung der Vereinbarungen des Prager Vertrags vom 11. Dezember 1973 durch die CSSR ohne zusätzliche Leistungen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A92 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A93 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 14646 B, C, D, 14647 A, B, C, D, 14648 A, B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 14646 C, D, 14647 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 14647 C ZusFr Friedrich SPD . . . . . . . . 14647 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14647 D, 14648 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . .14648 B, C Verstoß gegen das Viermächte-Abkommen durch die Forderung der Sowjetunion nach einer gesonderten Einladung vom Berliner Senat zu den Weltmeisterschaften der Eissprinter in Berlin MdlAnfr A96 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A 97 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 14648 C, D, 14649 B, C, 14650 A, B, C, D, 14651 A ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 14649 B, C, D, 14650 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 14650 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 14650 D, 14651 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 III Erklärung für die 1975 im Vergleich zu 1974 zurückgegangene Zahl der bei der Nürnberger Durchgangsstelle registrierten Aussiedler MdlAnfr A100 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14651 B, C, 14652 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14651 C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14652 B Informierung der Bundesregierung durch den deutschen Botschafter in Belgrad über das Todesurteil gegen Miljenko Hrkac MdlAnfr A101 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Pack CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 14652 B, 14653 A ZusFr Frau Pack CDU/CSU . . . . . . 14653 A Verhalten Portugals als Mitglied der NATO bei der Zwischenlandung nach Angola entsandter kubanischer Truppentransportflugzeuge auf den Azoren MdlAnfr A102 09.01.76 Drs 07/4555 Niegel CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 14653 B, C, D ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . 14653 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14653 D Verhalten der Deutschen Botschaft in Warschau gegenüber einer Zuflucht suchenden deutschen Staatsangehörigen MdlAnfr A103 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 14654 A, B, D, 14655 B, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 14654 B, D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 14655 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14655 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14655 C Schutz der Ansprüche deutscher Aussiedler auf dingliches Eigentum in Polen MdlAnfr A104 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 14656 A, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 14656 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14656 C Gewährung eines finanziellen Härteausgleichs für die durch die Sturmflut betroffenen Bürger MdlAnfr A40 09.01.76 Drs 07/4555 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . 14657 A, C, D, 14658 A, B, C, D ZusFr Eigen CDU/CSU 14657 B, C ZusFr Rollmann CDU/CSU 14657 D ZusFr Ey CDU/CSU 14658 A ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 14658 B ZusFr Lagershausen CDU/CSU 14658 C ZusFr Dreyer CDU/CSU 14658 C ZusFr Bremer CDU/CSU 14658 D Verhinderung der Verwirklichung der Erhöhung der Kraftfahrzeughaftpflichtprämien durch die Kraftfahrzeugversicherungsgesellschaften insbesondere für Niederbayern und die Oberpfalz MdlAnfr A47 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Fuchs CDU/CSU MdlAnfr A48 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Fuchs CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 14659 B, C, D ZusFr Dr. Fuchs CDU/CSU 14659 C Sicherstellung des Baus von Steinkohlekraftwerken und Richtigkeit der Information über den Bau eines Kohlekraftwerks knapp jenseits der deutschen Grenze in Dänemark durch ein deutsches Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr A50 09.01.76 Drs 07/4555 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 14659 D, 14660 A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 14660 A Entwicklung der Handelsbeziehungen mit der Volksrepublik China im Jahre 1975 MdlAnfr A51 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Schweitzer SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . 14660 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 14703 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14705* A Anlage 2 Schlußfolgerung in den Agrarpolitischen Informationen der CSU über die Lage der Bauern in Frankreich aus der Tatsache des erhöhten französischen Agraretats SchrAnfr B26 05.12.75 Drs 07/4409 Geldner FDP SchrAntw BMin Ertl BML . . . . . . . 14705* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 Anlage 3 Änderung des ZVS-Verfahrens MdlAnfr A18 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU MdlAnfr A19 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 14706* A Anlage 4 Auffassung des Bundesfinanzministers über die Auslegung des § 4 b des Investitionszulagengesetzes bei Auftragsänderungen, insbesondere durch mittelständische Unternehmen nach dem 30.6. 1975, infolge von Konstruktionsverbesserungen oder Modelländerungen MdlAnfr A38 09.01.76 Drs 07/4555 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14707* A Anlage 5 Anzahl der von der Bundesbank im Zusammenhang mit der geplanten Geldmengenausweitung herausgegebenen Banknoten MdlAnfr A39 09.01.76 Drs 07/4555 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14707* B Anlage 6 Entlastung der von der Flutkatastrophe getroffenen Länder und Gemeinden von den durch den Einsatz der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes entstandenen Kosten durch Übernahme dieser Kosten auf den jeweiligen Übungstitel MdlAnfr A41 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Tübler CDU/CSU MdlAnfr A42 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Tübler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14707' C Anlage 7 Höhere Belastungen der Autofahrer durch die Kfz- und Mineralölsteuer zur Abdekkung der Ausgaben für Straßenwesen und Verkehrspolizei MdlAnfr A43 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14707* D Anlage 8 Pressemeldungen über einen Personal-Mehrbedarf für die Durchführung des Kinderlastenausgleichs im Besteuerungsverfahren durch die Finanzämter und Höhe der Personalkosten sowie Unterschiede bei den anfallenden Kosten bei der Durchführung der Kindergeld-Auszahlung durch die Arbeitsämter bzw. des Kindergeldlastenausgleichs durch die Finanzämter MdlAnfr A44 09.01.76 Drs 07/4555 Wimmer SPD MdlAnfr A45 09.01.76 Drs 07/4555 Wimmer SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14708* B Anlage 9 Verwendung der Transitpauschale durch Ost-Berlin MdlAnfr A46 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14708* C Anlage 10 Höhe der Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit für Kurzarbeitergeld an Feiertagen seit 1973 MdlAnfr A60 09.01.76 Drs 07/4555 Glombig SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14708* D Anlage 11 Betreibung restriktiver Ausländerpolitik bei der Steuerung der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer MdlAnfr A61 09.01.76 Drs 07/4555 Löher CDU/CSU MdlAnfr A62 09.01.76 Drs 07/4555 Löher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14709* A Anlage 12 Pressemeldung über die Wiedereinstellung von durch Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis bei den Fordwerken ausgeschiedenen ausländischen Arbeitnehmern und Gründe für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis MdlAnfr A63 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14709* C Anlage 13 Beurteilung des Anstiegs der Arbeitslosigkeit in den von den Arbeitsämtern Emden und Leer für den Bereich Ostfriesland veröffentlichten Jahresdurchschnittszahlen seit 1969 MdlAnfr A64 09.01.76 Drs 07/4555 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14710* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 V Anlage 14 Konsequenzen aus dem Honorarzuwachs der Kassenärzte im Jahr 1975 für die Gebührenordnung MdlAnfr A66 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Böhme (Freiburg) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14710* B Anlage 15 Realisierung des j 12 a des Tarifvertragsgesetzes, z. B. zur Vereinbarung tarifgesetzlicher Musterverträge zwischen Autoren und Buchverlegern über ihre Gewerkschaft, durch Konstituierung des Börsenvereins der Verleger als Arbeitgeberorganisation MdlAnfr A67 09.01.76 Drs 07/4555 Lattmann SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14710*D Anlage 16 Pressemeldung über die Zurverfügungstellung des bei der Entwicklung des Kampfflugzeuges MRCA erworbenen deutschen Know-how für den Bau eines indischen Kampfflugzeuges und Behandlung des Transfers deutschen militärtechnologischen Know-hows ins Ausland gemäß dem Kriegswaffenkontrollgesetz MdlAnfr A68 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Holtz SPD MdlAnfr A69 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14711* A Anlage 17 Fernsehbericht über gesundheitsgefährdende Farbstoffe und Metallteile in Automatenbehältern MdlAnfr A72 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Dr. Riedel-Martiny SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14711* B Anlage 18 Werbung in öffentlichen Verkehrsmitteln des Bundes für das Rauchen MdlAnfr A73 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14711* C Anlage 19 Aufnahme von Frau Wieczorek-Zeul in das Bundesjugendkuratorium; Übergabe der Gebäude der Victor-Gollanc-Stiftung an ein im wesentlichen von der Arbeiterwohlfahrt getragenes Institut MdlAnfr A74 09.01.76 Drs 07/4555 Kroll-Schlüter CDU/CSU MdlAnfr A75 09.01.76 Drs 07/4555 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14712*A Anlage 20 Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zur Erreichung einer Wiederherstellung bzw. Verstärkung der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Krankenhäusern durch die öffentliche Hand MdlAnfr A76 09.01.76 Drs 07/4555 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14712* B Anlage 21 Bestand der Ende 1975 in den einzelnen Ländern leerstehenden Wohnungen; Angabe der bei dem „Windhundrennen" um die Mittel aus dem Sonderprogramm Modernisierung erfolgreichen Kundengruppen MdlAnfr A77 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A78 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 14712* C Anlage 22 Änderung des bestehenden Förderungssystems angesichts der steigenden Sozialmieten MdlAnfr A79 09.01.76 Drs 07/4555 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 14713* C Anlage 23 Informierung der deutschen Botschaften und Konsulate über das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 MdlAnfr A94 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Funcke FDP MdlAnfr A95 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Funcke FDP SchrAntw StMin Moersch AA 14713* D Anlage 24 Beurteilung der Forderung der Regierung der UdSSR nach einer zusätzlichen Einladung vom Berliner Senat zur Weltmeisterschaft der Eissprinter in Berlin MdlAnfr A98 09.01.76 Drs 07/4555 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 14714* C VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 Anlage 25 Vereinbarkeit der Ausführungen des rumänischen Staats- und Parteichefs zu den Wünschen von Deutschen nach Ausreise und Familienzusammenführung mit den Beschlüssen der KSZE MdlAnfr A99 09.01.76 Drs 07/4555 Roser CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 14714* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 14597 212. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 16. 1. Adams * 16. 1. Dr. Ahrens 16. 1. Dr. Aigner * 16. 1. Dr. Artzinger * 16. 1. Dr. Bangemann * 16. 1. Dr. Barzel 15. 1. Dr. Bayerl * 16. 1. Behrendt * 16. 1. Blank 23.1. Blumenfeld * 16. 1. Brandt 30. 1. Prof. Dr. Burgbacher * 16. 1. Dr. Corterier * 16. 1. Entrup 16. 1. Dr. Eppler 16. 1. Fellermaier * 16. 1. Flämig * 16. 1. Frehsee * 16. 1. Dr. Früh * 16. 1. Gerlach (Emsland) * 16. 1. Härzschel * 16. 1. Hussing 30. 1. Dr. Jaeger 15. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 1. Kater 30. 1. Kiep 16.1. Dr. Klepsch * 16. 1. Krall * 16. 1. Dr. Kreile 16. 1. Lange * 16.1. Lautenschlager * 16. 1. Lenzer ** 16. 1. Lücker * 16. 1. Memmel * 16. 1. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 23. 1. Müller (Mülheim) * 16. 1. Mursch (Soltau-Harburg) * 16. 1. Frau Dr. Orth 30. 1. Dr. Narjes 15. 1. Richter ** 16. 1. Dr. Schäuble * 16. 1. Prof. Dr. Schellenberg 30, 1. Schmidt (München) * 16. 1. Schonhofen 21.2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 30. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 16. 1. Schwabe * 16.1. Dr. Schwörer * 16. 1. Seefeld * 16. 1. Springorum * 16. 1. Dr. Starke (Franken) * 16. 1. Frau Stommel 30. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Suck * 16.1. Dr. Todenhöfer 21. 1. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 2. Walkhoff * 16. 1. Frau Dr. Walz * 16. 1. Frau Dr. Wex 15. 1. Wurbs 23. 1. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4409 Frage B 26) : Teilt die Bundesregierung ebenfalls die Auffassung, daß man aus der Tatsache des erhöhten französischen Agraretats die Schlußfolgerung ziehen kann, „Frankreichs Bauern geht es besser", wie es in den Agrarpolitischen Informationen Nr. 12 der CSU dargestellt wird? Nein. Aus der Tatsache, daß der französische Agrarhaushalt für 1976 um 9,07 % gegenüber 1975 erhöht wird, läßt sich dies nicht ableiten. Im übrigen ist die Steigerungsrate des Agrarhaushalts für 1976 gegenüber 1975 geringer als die Steigerung des gesamten Staatshaushalts. Auch muß man in diesem Zusammenhang in Betracht ziehen, daß Frankreich eine Inflationsrate hat, die über 10 % liegt. Für völlig falsch halte ich die verallgemeinernde Behauptung „Frankreichs Bauern geht es besser". Jeder weiß, daß es innerhalb der Landwirtschaft sehr große Einkommensunterschiede gibt. Die letzten aus Frankreich vorliegenden Zahlen zeigen, daß die durchschnittlichen Roheinkommen der landwirtschaftlichen Betriebe im „reichsten" Departement 27mal so hoch liegen wie im „ärmsten" Departement. (Die Zahlen sind als Tabelle beigefügt.) Die Einkommensunterschiede zwischen einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben sind noch um ein Mehrfaches höher. Ein weiterer Beweis für die Unrichtigkeit der Behauptung ist die Tatsache, daß die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Frankreich abnimmt. Nicht der alleinige, aber ein Grund des Rückgangs ist die Tatsache, daß diese abwandernden Landwirte erkannt haben, daß ihre Betriebe keine ausreichende Existenzbasis darstellen. Es gibt in Frankreich Gebiete, so im Zentralmassiv, wo nicht nur einzelne Höfe, sondern ganze Dörfer aufgegeben werden und aussterben - dies sicherlich nicht deswegen, weil es den Leuten dort so gut geht. Schließlich halte ich es für eine merkwürdige Logik, aus der Tatsache staatlicher Hilfen für einen Wirtschaftsbereich auf dessen Wohlergehen schließen zu wollen. Eher ist das Umgekehrte richtig. Ich bin im übrigen nicht bereit, die wiederholte Verunsicherung und teilweise Falschinformation der bayerischen Bauern durch diesen CSU-Dienst weiter hinzunehmen, und habe veranlaßt, daß die gröbsten Entstellungen jeweils durch Flugblätter meines Hauses richtiggestellt werden. Bruttobetriebseinkommen „Ärmste" „Reichste" Departements Departements Marne 130 000 F Savoie 4 600 F Seine-et-Marne 101 000 F Lozère 7 000 F Aube 78 000 F Belfort 10 450 F Essonne 68 000 F Landes 11 000 F Eure-et-Loir 65 000 F Loire 11 000 F Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen A 18 und 19) : Bezugnehmend auf die Beantwortung meiner Schriftlichen Fragen B 111 und 112 der 210. Sitzung des Deutschen Bundestages frage ich die Bundesregierung, ob sie es nicht doch für notwendig hält, sich für eine Änderung des ZVS-Verfahrens einzusetzen, daß ein Losverfahren nicht mehr notwendig ist, bzw. ein Losverfahren nur für eine weit geringere Anzahl von Studienplätzen angewandt werden muß, als es in diesem Wintersemester notwendig war, wo nach dem ZVS-Verfahren immerhin 1078 Studienplätze in Aachen, 514 in Bonn, 780 in Bochum und 856 in Münster (im Durchschnitt gleich 15 % aller Studienplätze) verlost werden mußten? Hält die Bundesregierung es für richtig, daß sich auch Studierwillige an dem Losverfahren beteiligen können, die sich nicht durch das ZVS-Verfahren beworben haben, wenn nein, wird sie sich für eine Änderung des § 24 der Vergabeordnung einsetzen? Zu Frage A 18: Anknüpfend an meine Antwort vom 11. Dezember 1975 auf Ihre schriftlichen Fragen vom 4. Dezember 1975 (Nr. B 111/112, BT-Drucksache 7/4409) darf ich nochmals auf folgendes hinweisen: Da das Hochschulrahmengesetz erst noch durch Durchführungsbestimmungen konkretisiert werden muß, wird die Studienplatzvergabe bis zum SS 1977 nach dem Staatsvertragsverfahren durchgeführt werden. Dabei fällt die Durchführung des gegenwärtigen Staatsvertragsverfahrens nach wie vor in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Im Anschluß an das Hauptverfahren bei der Studienplatzvergabe für einen Studiengang werden von der ZVS Nachrückverfahren für die danach noch frei bleibenden Studienplätze durchgeführt. Da ein einziges Nachrückverfahren gegenwärtig etwa 3 Wochen in Anspruch nimmt, können höchstens 2 bis 3 derartige Nachrückverfahren nacheinander durchgeführt werden. Von einem bestimmten Zeitpunkt im Semester an müssen alle dann noch verfügbaren Studienplätze unverzüglich vergeben werden, andernfalls würde wegen der fortgeschrittenen Vorlesungszeit ein Studienbeginn in dem betreffenden Semester nicht mehr sinnvoll sein. Ein Losverfahren kann von den Hochschulen kurzfristig durchgeführt werden und erscheint deshalb in diesen Fällen als ein zur unverzüglichen Studienplatzvergabe geeignetes Instrument. In den sogenannten harten Numerus-claususFächern (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie usw.) werden fast alle Studienplätze im Hauptverfahren und den beiden Nachrückverfahren vergeben. Für das Losverfahren bleiben nur noch vereinzelte Plätze an einzelnen Hochschulen übrig, so daß das Losverfahren in diesen Fächern kaum eine Bedeutung hat. Anders ist es in den Fächern, in denen der Bewerberüberhang weniger groß ist (Anglistik, Geographie, Germanistik, Geschichte, Mathematik usw.). Durch die zahlreichen Fälle, in denen Studienbewerber den ihnen zugewiesenen Platz nicht annehmen (weil sie ihren Studienwunsch geändert haben, weil ihnen der Hochschulort ungeeignet erscheint, weil sie zur Bundeswehr eingezogen worden sind usw.) kommt es in diesen Fächern vor, daß die Zahl der Bewerber während des Zulassungsverfahrens unter die Zahl der verfügbaren Studienplätze absinkt. Hier können in den Nachrückverfahren fast alle Studienwünsche erfüllt werden. Es bleiben somit häufig Studienplätze frei, weil am Ende des Verfahrens alle Studienbewerber für das betreffende Fach einen Platz erhalten haben. In der Öffentlichkeit besteht dabei häufig fälschlicherweise der Eindruck, als sei es etwa auf Mängel im Verfahren zurückzuführen, wenn Studienplätze nicht besetzt werden konnten, zum Teil handelt es sich darum, daß die Gesamtzahl der effektiven Studienbewerber kleiner ist als das Gesamtangebot an Studienplätzen. In diesem Falle wirkt das Verfahren als ein reines Verteilungsverfahren, bei dem jeder Bewerber einen Platz bekommt, und lediglich eine gleichmäßige Auslastung der Hochschulen sichergestellt wird. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß bei den bevorstehenden Beratungen über die Ausgestaltung der Durchführungsbestimmungen zum neuen Zulassungsverfahren nach dem Hochschulrahmengesetz eine zügige und vollständige Vergabe der Studienplätze sichergestellt wird. Zu Frage A 19: Nach § 24 der Vergabeverordnung können sich zwar neben den Bewerbern des entsprechenden ZVS-Verfahrens auch sonstige Studierwillige mit den entsprechenden Voraussetzungen an dem von den einzelnen Hochschulen durchgeführten Losverfahren beteiligen. Hierbei sind jedoch diejenigen Bewerber bevorzugt zu berücksichtigen, denen für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 14707* den Studiengang, für den sie die Zulassung beantragt haben, von der ZVS ein Ablehnungsbescheid zum Hauptantrag erteilt worden ist. Sollten im Los-verfahren mehr Studienplätze als interessierte bevorzugte Bewerber vorhanden sein, erscheint es auch aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten, diese Studienplätze an sonstige Studierwillige zu vergeben. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 38) : Trifft die im Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 15. März 1975 IV B 2/S1988-272/75 geäußerte Auffassung: „Wird eine Bestellung in der Weise geändert, daß anstelle des ursprünglich bestellten Wirtschaftsgutes ein anderes Wirtschaftsgut geliefert werden soll, so ist der Zeitpunkt der geänderten Bestellung maßgebend" auch für solche Wirtschaftsgüter zu, bei denen nach dem 30. Juni 1975 (Stichtag im Sinne des § 4 b Investitionszulagengesetz) konstruktive Verbesserungen oder Modelländerungen durchgeführt wurden, und ist die Bundesregierung bereit, diese besonders die mittelständischen Unternehmungen benachteiligende enge Auslegung des § 4 b Investitionszulagengesetz dahin gehend zu erweitern, daß es sich im Falle von Konstruktionsverbesserungen oder Modelländerungen nicht um die Lieferung eines „anderen Wirtschaftsgutes" handelt? Nach § 4 b des Investitionszulagengesetzes 1975 setzt die Gewährung einer Investitionszulage zur Konjunkturbelebung für angeschaffte Wirtschaftsgüter deren Bestellung in der Zeit vom 1. Dezember 1974 bis zum 30. Juni 1975 voraus. Bei einer Änderung der Bestellung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der geänderten Bestellung maßgebend, wenn an Stelle des ursprünglich bestellten Wirtschaftsguts ein anderes Wirtschaftsgut geliefert werden soll. Die Frage, ob der Zeitpunkt der geänderten Bestellung auch dann maßgebend ist, wenn die Art des bestellten Wirtschaftsguts unverändert bleibt und sich die Anschaffungskosten des bestellten Wirtschaftsguts nur geringfügig ändern, stellt sich regelmäßig bei Konstruktionsverbesserungen oder Modelländerungen. Sie wird in Kürze mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert und entschieden werden. Die Bundesregierung wird dabei eine Regelung anstreben, die nicht eng gefaßt sein soll und die der Zielsetzung des § 4 b des Investitionszulagengesetzes 1975 gerecht wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 39) : Ist die Bundesregierung in der Lage, konkret darüber Auskunft zu geben, was die von der Bundesbank geplante Geldmengenausweitung bedeutet, d. h. — wie viele zusätzliche tausend-DM-Banknoten, — wie viele zusätzliche hundert-DM-Banknoten, — wie viele zusätzliche fünfzig-DM-Banknoten, — wie viele zusätzliche zwanzig-DM-Banknoten, — wie viele zusätzliche zehn-DM-Banknoten durch diese geldpolitische Maßnahme in den Geldkreislauf gepumpt werden? Mit der in Ihrer Frage angesprochenen Festlegung einer Zielgröße für das Wachstum der Zentralbankgeldmenge soll die Richtung der geplanten Geldpolitik bestimmt werden. Die Zielformulierung bezieht sich nicht auf die Struktur der Zentralbankgeldmenge und schon gar nicht auf die Zusammensetzung des Bargeldumlaufs. Diese ist kreditpolitisch unerheblich. Wie viele zusätzliche DM-Banknoten ausgegeben werden und in welcher Stückelung die Ausgabe erfolgt, richtet sich nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Tübler (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen A 41 und 42) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die von der Flutkatastrophe schwer getroffenen Länder und Gemeinden von den durch den Einsatz der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes entstandenen Sachkosten zu entlasten? Besteht die Möglichkeit, im Hinblick auf die hohen Folgekosten für die betroffenen Länder und Gemeinden, die entstandenen Sachkosten aus dem Einsatz der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes auf den jeweiligen Übungstitel zu buchen, da der Einsatz insbesondere für die Pionierverbände und Hubschraubereinheiten auch einen hohen Übungswert besitzt? Die Bundesregierung hat beschlossen, die der Bundeswehr und dem Bundesgrenzschutz durch den Einsatz bei der Flutkatastrophe entstandenen Sachkosten den betroffenen Ländern und Gemeinden nicht in Rechnung zu stellen. Die Frage der Buchung der Kosten ist von zweitrangiger Bedeutung. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Möglichkeit, diese Kosten als Übungskosten zu buchen. Dann müßten allerdings — und darauf lassen Sie mich hinweisen — notwendige Übungsvorhaben reduziert werden. Wir werden diese Möglichkeit prüfen. Wenn Sie es wünschen, werde ich Ihnen das Ergebnis zu gegebener Zeit mitteilen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 43) : 14708* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Autofahrer mit der Kfz- und Mineralölsteuer nicht einmal die Nettoausgaben für Straßenwesen und die Verkehrspolizei abdecken — wie von Herrn Bürgermeister Koschnik kürzlich geäußert und — wenn ja — werden die Autofahrer demnächst mit erneuten Belastungen bei der Kfz- und/oder Mineralölsteuer rechnen müssen? Es trifft zu, daß die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer, aus der vom Kraftverkehr aufgebrachten Mineralölsteuer und aus dem Mineralölzoll die Nettoausgaben für Straßenwesen und Verkehrspolizei nicht abdecken. Zumindest seit Beginn der 60er Jahre waren die Einnahmen aus diesen Abgaben stets niedriger als die Ausgaben für die genannten Zwecke. Schon daraus mögen Sie ersehen, daß der in Ihrer Frage geknüpfte Zusammenhang zwischen den Ausgabebeträgen für das Straßenwesen und die Verkehrspolizei einerseits und der Höhe der Kfz-Steuer und der Mineralölsteuer andererseits nicht besteht. Es gibt also keinen Anlaß für die Annahme, Autofahrer müßten wegen des in Rede stehenden Sachverhalts mit zusätzlichen Belastungen bei der Kraftfahrzeugsteuer und der Mineralölsteuer rechnen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Mineralölsteuer zu erhöhen. Auch im Bereich der Kfz-Steuer sind Mehrbelastungen für Fahrzeughalter nicht vorgesehen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (SPD) (Drucksache 7/4555 Fragen A 44 und 45) : Ist die in der „Süddeutschen Zeitung" (Nr. 267 vom 20. November 1975, Seite 9) wiederholte Behauptung, wonach ein Kinderlastenausgleich im Besteuerungsverfahren durch die Finanzämter einen Personal-Mehrbedarf von 5 500 Arbeitskräften erfordern und damit über dem Bedarf der Bundesanstalt für Arbeit von 5 000 Plankräften liegen würde, richtig, und würden sich bei der erwähnten Aufgabenerledigung durch die Finanzämter auf Grund unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade und Eingruppierungstatbestände höhere oder niedrigere Personalkosten ergeben? Sind bei den anfallenden Sach- und Nebenkosten gravierende Unterschiede, die bei der Durchführung der Kindergeld-Auszahlung durch die Arbeitsämtei bzw. des Kindergeldlastenausgleichs durch die Finanzämter entstehen, feststellbar, und wie hoch sind diese? Über den Personalbedarf für die Bearbeitung des Kinderlastenausgleichs durch die Finanzämter gab es bei den Beratungen über den Entwurf des Dritten Steuerreformgesetzes unterschiedliche Auffassungen zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat. Die Bundesregierung schätzte den Personalbedarf bei der sogenannten Finanzamts-Lösung niedriger als die Ländervertretung. Die Bundesregierung nahm seinerzeit die von den Ländern geforderte Arbeitsamts-Lösung in Kauf, um den Kinderlastenausgleich, und damit die gesamte Steuerreform, nicht in Frage zu stellen. Daraufhin bestand keine Veranlassung mehr, die Diskussion über die Personal- und Kostenschätzungen zu vertiefen. Es gibt deshalb keine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Auffassung über die Personal- und Sachkosten, die entstanden wären, wenn es zu der Finanzamts-Lösung gekommen wäre. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 46) : Wofür wird von Ost-Berlin die sogenannte Transitpauschale verwandt, und wie hat die Bundesregierung sichergestellt bzw. sich Gewißheit verschafft, daß sie ausschließlich für diese Zwecke verwandt wird? Die Transitpauschale deckt Gebührenforderungen ab, welche die DDR bereits dem Grunde nach in der Zeit einer Deutschlandpolitik eingeführt hat, für die die jetzige Koalition noch keine Verantwortung trug. Die DDR hat sich weder damals noch heute zu einer Zweckbindung von Gebühren bereitgefunden. Hätte die Bundesregierung auf einer Zweckbindung bestanden, wäre eine Vereinbarung über die Pauschalierung nicht zustande gekommen. Dies hätte nicht im Interesse eines reibungslosen Transitverkehrs von und nach Berlin gelegen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glombig (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage A 60) : Wie hoch sind die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit für Kurzarbeitergeld an Feiertagen seit 1973 gewesen? Die Bundesanstalt für Arbeit hat die Ausgaben an Kurzarbeitergeld für Wochenfeiertage nicht gesondert erfaßt. Sie hat aber festgestellt, daß für 4 Wochenfeiertage im Mai 1975 70 Millionen DM an Kurzarbeitergeld beantragt worden sind. Von dieser Erhebung ausgehend schätzt die Bundesanstalt, daß in den vergangenen Jahren folgende Ausgaben an Kurzarbeitergeld für Wochenfeiertage geleistet worden sind: 1973 (10 gesetzliche Wochenfeiertage) rd. 5 Millionen DM 1974 (11 gesetzliche Wochenfeiertage) rd. 34 Millionen DM 1975 ( 9 gesetzliche Wochenfeiertage) —bis 30. November— rd. 103 Millionen DM insgesamt rd. 142 Millionen DM Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 14709* Die Schätzung berücksichtigt den für die einzelnen Jahre unterschiedlich hohen Pro-Kopf-Aufwand an Kurzarbeitergeld und den in den einzelnen Monaten mit Wochenfeiertagen unterschiedlich hohen Bestand an Kurzarbeitern. Die anteilmäßige Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung ist in der Hochrechnung enthalten. Nach Inkrafttreten der Haushaltsstrukturgesetze haben vom 1. Dezember 1975 an nur noch Arbeitnehmer in kontinuierlich arbeitenden Betrieben Anspruch auf Kurzarbeitergeld für gesetzliche Wochenfeiertage. Ergänzend möchte ich noch mitteilen, daß im Dezember 1975 von 643 kurzarbeitenden Betrieben mit 36 418 Beschäftigten 497 Betriebe mit 29 862 Beschäftigten die ausfallende Arbeitszeit so legen wollten, daß die Weihnachtsfeiertage und der Neujahrstag hiervon erfaßt wird. Das hätte bedeutet, daß für 77 °/o der Betriebe und 82 °/o der Beschäftigten Arbeitsausfall für die Feiertage geplant war. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löher (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen A 61 und 62) : Wie gedenkt die Bundesregierung, im Hinblick auf die gegenwärtige arbeitsmarktpolitische Situation, zukünftig die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer zu steuern? Beabsichtigt die Bundesregierung, bei den zu ergreifenden Steuerungsmaßnahmen eine restriktive Ausländerpolitik zu betreiben? Die Politik der Bundesregierung hat zum Ziel, den gesetzlichen Vorrang deutscher Arbeitnehmer im Rahmen des geltenden Rechts zu sichern und zugleich eine humane Behandlung der ausländischen Arbeitnehmer zu gewährleisten. Daher wird im Interesse der deutschen und der hier arbeitenden ausländischen Arbeitnehmer der von der Bundesregierung am 23. November 1973 erlassene Anwerbestopp auf absehbare Zeit aufrechterhalten. Die nach § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes zur Ausübung einer Beschäftigung im Bundesgebiet von Ausländern benötigte Arbeitserlaubnis wird auch weiterhin nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falles erteilt. Arbeitserlaubnisfrei sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften. Ausländischen Arbeitnehmern, die ununterbrochen 5 Jahre lang eine unselbständige Tätigkeit rechtmäßig im Bundesgebiet ausgeübt haben oder mit einem Deutschen verheiratet sind, wird die Arbeitserlaubnis unabhängig von der Arbeitsmarktlage erteilt. Bei der Verlängerung einer Arbeitserlaubnis haben die Arbeitsämter die Verhältnisse des einzelnen Falles verstärkt zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ohne Unterbrechung des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses fortsetzen will. Die von mir aufgezeigten Steuerungsinstrumente — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage ermöglichen ein flexibles, der jeweiligen Arbeitsmarktsituation entsprechendes Vorgehen. Dabei werden die persönlichen und sozialen Belange der ausländischen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die derzeitige Rechtsstellung der ausländischen Arbeitnehmer zu verschlechtern. Die arbeits- und sozialrechtliche Gleichbehandlung der ausländischen Arbeitnehmer soll so weit wie möglich aufrechterhalten bleiben. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 63) : Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vorn 31. Dezember 1975 zu, daß 1975 von den Fordwerken ausländische Arbeitnehmer, die sich durch eine Abfindung hatten bewegen lassen, ihr Arbeitsverhältnis zu lösen, gleichwohl aber in Deutschland geblieben waren, wieder eingestellt wurden, und warum — bejahendenfalls — ist ihnen eine Arbeitserlaubnis erteilt worden, obwohl dies nur geschehen soll, wenn deutsche Arbeitnehmer nicht vermittelt werden können? Aufgrund Ihrer Frage ist die Bundesanstalt für Arbeit dem geschilderten Sachverhalt nachgegangen. Eine abschließende Stellungnahme ist ihr aber erst nach Überprüfung der beim Arbeitsamt Köln vorliegenden Arbeitserlaubnisunterlagen möglich. Nach den vorläufigen beim Arbeitsamt Köln getroffenen Feststellungen wurden im Jahre 1975 auch Arbeitserlaubnisse für ausländische Arbeitnehmer der Firma Ford erteilt, die bereits vorher dort beschäftigt waren. Über die Anträge dieser Arbeitnehmer wurde gemäß § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falles entschieden. Dabei war nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zu prüfen, ob die Antragsteller vorher mit Abfindungen bei der Firma Ford ausgeschieden waren. Das Arbeitsamt Köln hat jedoch Arbeitserlaubnisse nur erteilt, wenn geeignete deutsche oder ihnen gleichgestellte ausländische Arbeitnehmer der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung standen. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat eine ausführliche Stellungnahme von den örtlich zuständigen Dienststellen erbeten. Ich bin gern bereit, Ihnen das Ergebnis — sobald es mir vorliegt — noch schriftlich mitzuteilen. 14710* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 64) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß nach den am 7. Januar 1976 von den Arbeitsämtern Emden und Leer für den Bereich Ostfriesland veröffentlichten Jahresdurchschnittszahlen der arbeitslosen Männer und Frauen seit dem Jahr 1969, abgesehen von einer kurzfristigen Belebung in den Jahren 1970 und 1971, ein kontinuierlich-rapider Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen ist? Die Arbeitslosenquoten in Ostfriesland sind in den Strukturschwächen dieses Wirtschaftsraumes begründet. Sie liegen nicht erst seit dem von Ihnen genannten Jahr 1969 über dem Durchschnitt des Landesarbeitsamtsbezirks Niedersachsen-Bremen und über dem Bundesdurchschnitt. Über den Gesamtzeitraum 1969/75 gesehen nahm die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote im Bundesgebiet wesentlich stärker zu als in Emden und in Leer. 1969 betrug die Arbeitslosenquote in Emden noch das 5fache und in Leer das 4,2fache des Bundesdurchschnitts. 1975 war der Abstand auf das 2,lfache in Emden und das 1,8fache in Leer zurückgegangen. Da sich der Abstand der Arbeitslosenquoten in Emden und Leer zum Bundesdurchschnitt nicht vergrößerte, sondern beträchtlich verkleinerte, kann davon ausgegangen werden, daß sich die Schwächen in der regionalen Wirtschaftsstruktur nicht verstärkt, sondern eher vermindert haben. Dies ist eine Folge besonderer arbeitsmarktpolitischer Bemühungen im ostfriesischen Raum und insbesondere der regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", in die auch die niedersächsische Nordseeküste einbezogen ist. Hinweisen möchte ich noch auf folgendes: Emden und Leer sind übergeordnete Schwerpunktorte innerhalb des dritten regionalen Aktionsprogramms „Niedersächsische Nordseeküste" im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Im Rahmen dieses Aktionsprogramms sollen im Zeitraum 1976/79 27 000 neue Arbeitsplätze geschaffen und 2 000 vorhandene Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe gesichert werden. Hierzu wurden 110 Millionen Gemeinschaftsaufgabe-Mittel bereitgestellt und 140 Millionen DM Investitionszulage-Mittel geplant. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage A 66) : Bestätigt die Bundesregierung die vorn Bundesverband der Betriebskrankenkassen in einem offenen Brief genannten Zahlen über den Honorarzuwachs der Kassenärzte um mehr als 10% im Jahr 1975, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Honorarplus von einer Milliarde DM, und welche Konsequenzen für die Gebührenordnung zieht die Bundesregierung daraus? Die Aufwendungen der Ortskrankenkassen und Ersatzkassen für ärztliche Behandlung sind in den ersten drei Quartalen 1975 gegenüber dem Vergleichsvorjahreszeitraum um fast 15 v. H. gestiegen. Für das ganze Jahr 1975 ist für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung ungefähr mit der gleichen Zuwachsrate zu rechnen. Dieser Honorarzuwachs ist nach Auffassung der Bundesregierung als zu hoch zu bezeichnen. Wesentliche Ursache des außerordentlich hohen Honoraranstiegs im Jahre 1975 ist die starke Ausdehnung des Umfanges der abgerechneten Leistungen. Diese Entwicklung läßt sich allein durch strukturelle Änderungen der Gebührenordnung, wie sie im Jahre 1975 bereits von den Vertragspartnern ausgearbeitet worden ist, nicht ausreichend begrenzen. Die Bundesregierung hält es daher für unerläßlich, daß Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen durch ergänzende Vereinbarungen eine Honorarentwicklung sicherstellen, die den gesamtwirtschaftlichen Realitäten und dem überproportionalen Einkommensanstieg der Kassenärzte im vergangenen Jahr Rechnung trägt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage A 67) : Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß der neue § 12 a des Tarifvertragsgesetzes, der zum Beispiel freiberuflichen Autoren als arbeitnehmerähnlichen Personen das Recht einräumt, durch ihre Gewerkschaft tarifgesetzliche Musterverträge mit Buchverlegern zu vereinbaren, bisher deswegen nicht realisiert werden konnte, weil die Verleger ihren Börsenverein noch nicht als Arbeitgeberorganisation konstituiert haben, und was gedenkt die Bundesregierung an ergänzenden gesetzgeberischen Maßnahmen einzuleiten, um der Tarifautonomie in diesem Bereich zur Verwirklichung zu verhelfen? Es ist zutreffend, daß es bisher noch nicht zum Abschluß von Tarifverträgen über den Inhalt von Dienst- oder Werkverträgen zwischen Schriftstellern und Verlegern gekommen ist. Die Bundesregierung bedauert dies und würde es im Interesse der Schriftsteller begrüßen, wenn diese Möglichkeit, die seit dem 1. November 1974 auf Grund des § 12 a Tarifvertragsgesetzes besteht, genutzt würde. Dazu müßten auch auf Verlegerseite die Voraussetzungen zum Abschluß eines Verbandstarifvertrags geschaffen werden, — sei es durch Bildung einer Vereinigung, deren Aufgabe der Abschluß von Tarifverträgen ist, — sei es dadurch, daß ein bereits bestehender Verband den Abschluß von Tarifverträgen als Aufgabe hat. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 14711* Die Bundesregierung erwägt keine gesetzlichen Maßnahmen, um die von Ihnen erwähnten Schwierigkeiten auszuräumen. Ob für den Abschluß eines Verbandstarifvertrages Tarifpartner vorhanden sind, ist eine Vorfrage tatsächlicher Art, die sich im gesamten Bereich der kollektiven Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen stellt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß tarifwillige und damit tariffähige Verbände nach unserer Rechtsordnung grundsätzlich auf freier Bildung beruhen. Nach dem Tarifvertragsgesetz können neben den Verbänden aber auch die einzelnen Arbeitgeber und auf Grund des § 12 a die einzelnen Auftraggeber Tarifverträge schließen. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch, im Rahmen ihrer Gespräche mit den beteiligten Verbänden über Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der künstlerischen und publizistischen Berufe auch die von Ihnen aufgeworfene Frage zur Sprache zu bringen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/4555 Fragen A 68 und 69) : Trifft die Meldung des „Spiegel" vom 22. Dezember 1975 zu, wonach das bei der Entwicklung des Kampfflugzeuges MRCA erworbene deutsche Know-how für den Bau eines indischen Kampfflugzeuges zur Verfügung gestellt wird? Fällt der Transfer deutschen militärtechnologischen Know-hows ins Ausland unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, und wird die Bundesregierung bejahendenfalls gemäß dem Kriegswaffenkontrollgesetz verfahren? Die Bundesregierung hat keine Genehmigung erteilt, das bei der Entwicklung des MRCA oder bei irgend einem anderen Kampfflugzeug erworbene technische Know-how für den Bau eines indischen Kampfflugzeuges zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für das Triebwerk RB 199. Das Verbringen von Fertigungsunterlagen für Kriegswaffen und sonstiges Rüstungsmaterial ins Ausland unterliegt der Genehmigungspflicht nach dem Außenwirtschaftsgesetz, das in jedem Fall von den zuständigen Behörden anzuwenden ist. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage A 72) : Kann die Bundesregierung einen Fernsehbericht bestätigen, daß Automatenbehälter für Kaugummi, Nüsse oder Schmuck gesundheitsgefährdende Spuren von Farbstoffen und Metallteilen aufweisen? Eine Frage mit gleichem Sachinhalt ist auch der Bayerischen Staatsregierung im Bayerischen Landtag gestellt worden. Nach Auskunft des Bayerischen Innenministeriums konnten nach den dort angestellten Untersuchungen in Automatenbehältern keine gesundheitsschädlichen Bestandteile festgestellt werden. Gesundheitliche Gefahren sind deshalb nicht erkennbar. Auch der Bundesregierung liegen keine Hinweise für die in Ihrer Frage geäußerten Vermutung vor. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4545 Frage A 73) : Trifft es zu, daß eine vom Verein zur Förderung des deutschen Tabakwareneinzelhandels e.V., Hamburg, herausgegebene „Raucherdepesche" in den Zügen der Deutschen Bundesbahn ausgelegt und auf diese Weise in einem öffentlichen Verkehrsmittel des Bundes mittelbar für das Rauchen geworben wird, und wenn ja, wie vertragen sich die Bemühungen der Bundesregierung auf den Gebieten der gesundheitlichen Aufklärung und der Gesundheitserziehung damit? Es trifft zu, daß die vom Verein zur Förderung des deutschen Tabakwareneinzelhandels e. V. herausgegebene „Raucherdepesche" in den Zügen der Deutschen Bundesbahn ausgelegt worden ist. Nach Auffassung der Bundesregierung zielen die in diesem Flugblatt zusammengestellten Veröffentlichungen insbesondere darauf ab, die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens zu verharmlosen. Hierdurch soll offenbar den Maßnahmen auf dem Gebiet der gesundheitlichen Aufklärung und der Gesundheitserziehung entgegengewirkt werden. Auch unter Berücksichtigung der mit den Werbeverboten für Tabakerzeugnisse in § 22 des neuen Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetzes angestrebten Zielen begegnet die Raucherdepesche erheblichen Bedenken. Bereits am 16. Dezember 1975 hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Frau Dr. Focke, gegenüber der Presse auf die Fragwürdigkeit dieser Veröffentlichung hingewiesen. Wie es zu der Auslage der „Raucherdepesche" in den Zügen der Deutschen Bundesbahn kommen konnte, wird derzeit geklärt. Die Bundesregierung ist bemüht, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um künftig derartige Vorkommnisse zu verhindern. 14712* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen A 74 und 75) : Trifft es zu, daß Frau Minister Dr. Focke allen mit der Besetzung des Jugendkuratoriums befaßten Behörden mitgeteilt hat, daß Frau Wieczorek-Zeul „den Bereich RCJ" abdecke und daß Frau Wieczorek-Zeul vom Ring Politische Jugend nicht vorgeschlagen worden ist für die Aufnahme in das Bundesjugendkuratorium? Ist es richtig, daß die Gebäude der Victor-Gollanc-Stiftung, die kürzlich aufgelöst worden ist, einem Institut übergeben werden, das wesentlich von der Arbeiterwohlfahrt getragen wird? Zu Frage A 74: Es trifft nicht zu, daß in dem vorgeschriebenen Anhörungsverfahren den ausschließlich zu beteiligenden Bundesministern mitgeteilt worden ist, Frau Wieczorek-Zeul decke den Bereich des Ringes Politischer Jugend ab. Unabhängig davon, daß der Ring Politischer Jugend kein Vorschlagsrecht hat, habe ich ihn bei der Vorbereitung der Neuberufung des Bundesjugendkuratoriums im Rahmen einer auf alle wesentlichen Bereiche der Jugendhilfe ausgedehnten Konsultation um Anregungen für die personelle Besetzung gebeten. Daraufhin habe ich keine Antwort des Ringes Politischer Jugend erhalten. Zu Frage A 75: Nachdem der Vorstand der Victor-Gollanc-Stiftung sich nicht mehr in der Lage sah, die zweckentsprechende Verwendung von Bundesmitteln zu gewährleisten, hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die Förderung dieses Verbandes zum 31. Dezember 1975 eingestellt. An der Fortführung der von der Victor-GollancStiftung wahrgenommenen Aufgaben hat die Bundesregierung ein erhebliches Interesse. Sie hat sich daher nach einem geeigneten Träger umgesehen und ihn in der gemeinnützigen Gesellschaft für Sozialforschung und Sozialplanung mbH gefunden. Diese Organisation, deren Hauptgesellschafter die Arbeiterwohlfahrt — Bundesverband — e. V. ist, betreibt das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, das neben seiner bisherigen Tätigkeit die bisherigen Aufgaben der Victor-Gollanc-Stiftung übernimmt. Diese Gesellschaft soll auch in die Eigentums- und Besitzrechte an dem für die Victor-Gollanc-Stiftung in Frankfurt errichteten Gebäude eintreten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 76) : Teilt die Bundesregierung die verschiedentlich in der Öffentlichkeit geäußerte Auffassung, daß das Krankenhausfinanzierungsgesetz und die Bundespflegesatzverordnung es ermöglicht hätten, laufende Kosten unkontrolliert auf die Krankenkassen zu überwälzen, weil der Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung zu wenig beachtet werde, und hält die Bundesregierung eine Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes für erforderlich, durch die eine Wiederherstellung bzw. Verstärkung der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Krankenhäusern durch die öffentliche Hand erreicht wird? Die in der Frage zum Ausdruck gebrachte pauschale Behauptung trifft nicht zu, da das Krankenhausfinanzierungsgesetz und die Bundespflegesatzverordnung eine Reihe von Kontrollen vorsehen. Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Auswirkungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes erstellt, der dem Deutschen Bundestag als Bundestagsdrucksache Nr. 7/4530 vorliegt. Darin hat sie im einzelnen dargelegt, welche Probleme sich bei der Anwendung des Grundsatzes der sparsamen Wirtschaftsführung bisher ergeben haben und welche Schritte eingeleitet oder erwogen werden, um die Krankenhäuser zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zu veranlassen. In diesem Rahmen wird auch geprüft, ob und in welchem Umfang Gesetzesänderungen notwendig sind. Wegen des Umfanges der Ausführungen möchte ich auf diesen Bericht verweisen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen A 77 und 78) : Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Haldenbestand leerstehender Wohnungen in den einzelnen Ländern zum Jahresende 1975, und welche Rückschlüsse ergeben sich für sie aus einer diesbezüglichen Erhebung der Bayerischen Landesbausparkasse vom 1. Dezember 1975 für den Freistaat Bayern? In welchem Umfang und über welche Banken sind hauptsächlich welche Kundengruppen bei dem „Windhundrennen" um die Mittel aus dem Sonderprogramm Modernisierung des letzten Konjunkturförderungsprogramms erfolgreich gewesen? Zu Frage A 77: Eine Meldepflicht für leerstehende Wohnungen gibt es in der Bundesrepublik nicht, so daß statistisches Material darüber nicht vorhanden ist. Da auch den Gemeinden in den meisten Fällen die Anzahl der in ihrem Gebiet leerstehenden Wohnungen nicht bekannt ist, können Erhebungen über den Umfang der Wohnungshalden — wie dies auch von der Bayerischen Landesbausparkasse in Bayern geschehen ist — nur durch Umfragen bei den Bauherren selbst erfolgen. Diese Art der Erhebungen ist jedoch mit nicht unerheblichen Fehlerquellen belastet. Dennoch ist jeder Versuch, die Größenordnung des Bestandes an leerstehenden Neubauwohnungen zu ermitteln, zu begrüßen. Dies gilt namentlich auch Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 14713* für die Erhebungen der Bayerischen Landesbausparkasse. Diese Erhebungen vermitteln zusammen mit den sich mehrenden Stellungnahmen aus der Wohnungswirtschaft und deren Verbänden den Eindruck, daß die Zahl der leerstehenden Wohnungen bedeutend niedriger ist als immer behauptet wird, und daß die Halden der unverkauften Wohnungen bereits zunehmend abgebaut werden. Nach den Erhebungen der Bayerischen Landesbausparkasse werden in Bayern z. Zt. etwa 13 600 unverkaufte und unvermietete Eigentumswohnungen angeboten, und zwar davon allein rd. 6 200 Eigentumswohnungen im Bereich der Stadt und des Großraumes München. Bei Hochrechnung dieses Umfrageergebnisses auf Bundesebene ergäben sich — wie die Süddeutsche Zeitung am 3. Dezember 1975 berichtet — für das gesamte Bundesgebiet höchstens 100 000 leerstehende Wohnungen. Das aber bedeutet, daß die vor etwa 1 Jahr mit Hilfe der Länder vorgenommene Schätzung meines Hauses mit rd. 200 000 leerstehenden Wohnungen eher zu hoch als zu tief lag und daß die Wohnungshalden andererseits auch bereits kräftig abgeschmolzen sein müssen. Tatsächlich stellt die Bayerische Landesbausparkasse in ihrer Presse-Information auch erläuternd fest, daß die von ihr befragten Bauherren überwiegend von einer Verbesserung des Verkaufsergebnisses seit Mitte 1975 sprächen. Diese Entwicklung ist durch die wiederholten Zinssenkungen im letzten Jahr und durch die im sozialen Wohnungsbau, insbesondere aber im Regionalprogramm des Bundes gegebenen Möglichkeiten einer nachträglichen Förderung begünstigt worden. Auf die Möglichkeiten einer nachträglichen Förderung im Regionalprogramm des Bundes und auf die mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung vom 23. Dezember 1974 geschaffenen Steuererleichterungen im Rahmen des § 7 b des Einkommensteuergesetzes sowie im Rahmen des Grunderwerbsteuergesetzes im Interesse des Haldenabbaus hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Ziele und Aufgaben der Wohnungspolitik vom 17. April 1975 (BT-Drs. 7/3523) hingewiesen. Zu Frage A 78: Der Anteil einzelner Banken oder Zweige der Kreditwirtschaft an der Durchführung des Sonderprogramms wird statistisch nicht erfaßt, so daß darüber keine exakte Aussage getroffen werden kann. Mir ist jedoch aus Kontakten mit den Ländern bekannt, daß von einer Überrepräsentation einzelner Banken keine Rede sein kann. Zur Frage, welcher Kundenkreis im Rahmen des Sonderprogramms erfolgreich gewesen ist, liegt bisher lediglich die Bewilligungsstatistik des Landes Baden-Württemberg vor, Danach sind rd. 94 % der Zuschußmittel privaten Hauseigentümern und rd. 6 % juristischen Personen bewilligt worden. Die Zuschußmittel an private Hauseigentümer kommen etwa je zur Hälfte Eigentümern von Mietwohngebäuden und Eigentümern von Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen zugute. Ein ähnliches Bild wird mir in einem Vorabbericht aus Niedersachsen übermittelt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 79) : Ist die Bundesregierung angesichts der unerträglich steigenden Sozialmieten bereit, das bestehende Förderungssystem umzustellen, wie wiederholt von den Bundesministern Lauritzen, Dr. Vogel und neuerdings auch von Bundesminister Ravens in Aussicht gestellt worden ist? Der Bundesbauminister ist seit mehr als 2 Jahren bemüht, durch Verhandlungen mit den Wohnungsbauressorts der hierfür zuständigen Länder im sozialen Wohnungsbau zu einheitlichen Mietobergrenzen und zu einer ausgewogeneren Begrenzung des subventionstechnisch bedingten Mietanstiegs zu kommen. Bei diesen Verhandlungen bestand in der Zielsetzung von Anfang an ein hohes Maß an Übereinstimmung. Die gemeinsamen Bemühungen haben auch bereits zu positiven Ergebnissen geführt. So konnte 1975 bei den Mietobergrenzen eine Stabilisierung erreicht werden. Darüber hinaus hat z. B. das Land Bayern sein Förderungssystem, das für die Großstädte faktisch zu einem übermäßigen Mietanstieg führen mußte, durch Anpassung an die Regelungen anderer Länder verbessert. Die Wohnungsbauressorts des Bundes und der Länder sind sich darin einig, daß eine noch weitergehende Begrenzung des subventionstechnisch bedingten Mietanstiegs erwünscht wäre. Die Länder waren jedoch gegenwärtig nicht bereit, einer entsprechenden Rechtsverordnung des Bundes zuzustimmen, nachdem die beabsichtigte gezielte Anpassung der Wohngeldregelungen angesichts der allseitigen Forderung, auf ausgabenerhöhende Gesetze zu verzichten, verschoben werden mußte. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/4555 Fragen A 94 und 95) : Trifft es zu, daß in verschiedenen deutschen Botschaften und Konsulaten das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 nicht oder nur unvollkommen bekannt ist, so daß deutsche Mütter im Ausland, die bis zum 31. Dezember 1977 den Antrag zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für ihre Kinder stellen wollen, nicht zuverlässig beraten oder gar abgewiesen werden? 14714* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 Ist die Bundesregierung bereit, die Informationen über das Gesetz bei Behörden und in der Öffentlichkeit des In- und Auslands zu verstärken, um durch Unkenntnis entstehende Nachteile für den betroffenen Personenkreis zu vermeiden? Zu Frage A 94: Das Auswärtige Amt kann nicht bestätigen, daß in verschiedenen deutschen Botschaften und Konsulaten das Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuSTAÄndG 1974) nicht oder nur unvollkommen bekannt sei. Das Auswärtige Amt hat die diplomatischen und berufskonsularischen Auslandsvertretungen im Verlauf des Jahres 1975 durch drei Runderlasse (vom 15. Januar, 25. April und 16. September 1975) auf die Bestimmungen des am 1. Januar 1975 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 hingewiesen und die Vertretungen mit sachdienlichen Informationen zur Durchführung des Gesetzes versehen: — mit dem Runderlaß vom 15. Januar erhielten die Vertretungen ein vom Bundesministerium des Innern herausgegebenes Merkblatt über die Neuregelung und die erforderlichen Erklärungsvordrucke für die Antragsteller; gleichzeitig wurden die angeschriebenen diplomatischen und berufskonsularischen Auslandsvertretungen beauftragt, auch die Honorarkonsuln in ihrem Amtsbereich zu unterrichten und, soweit erforderlich, mit den Merkblättern und Erklärungsvordrucken zu versehen; — mit Runderlaß vom 25. April wurden Ausführungsbestimmungen des Bundesministers des Innern und des Auswärtigen Amts vom 19. März 1975 zur Durchführung der Gesetzesnovelle verteilt, die bereits im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 14. April 1975 veröffentlicht worden waren; — aus Anlaß von Rückfragen einer Reihe von Vertretungen wurde unseren diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen schließlich mit dem Runderlaß vom 16. September eine eingehende Stellungnahme des federführenden Bundesministers des Innern zu ihrer Unterrichtung übersandt; gleichzeitig wurden die Vertretungen gebeten, über etwaige weitere Zweifelsfragen zu berichten. Das Auswärtige Amt geht daher mit Recht davon aus, daß alle mit konsularischen Aufgaben befaßten Bediensteten unserer Auslandsvertretungen mit dem Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 hinreichend vertraut und im Stande sind, anfragende deutsche Mütter zuverlässig zu beraten. Zu Frage A 95: Nachdem das Gesetz nunmehr ein Jahr in Kraft ist, wird die Bundesregierung an die Presse nochmals eine Mitteilung herausgeben, um die in Be- tracht kommenden Personen über ihre Rechte zu belehren, insbesondere auch darüber, daß die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch einfache Erklärung zu erwerben, bis zum Ablauf des 31. Dezember 1977 befristet ist. Das Auswärtige Amt wird dies zum Anlaß nehmen, die Auslandsvertretungen zu beauftragen, weiterhin alle geeigneten Möglichkeiten zur Unterrichtung des in Betracht kommenden Personenkreises auszuschöpfen. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 98) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Regierung der UdSSR nach einer zusätzlichen Einladung des Berliner Senats zur Weltmeisterschaft der Eissprinter, obgleich die UdSSR bereits eine Einladung zu dieser Veranstaltung durch den deutschen Eissportverband erhalten hat? Ich verweise auf die mündliche Beantwortung der Fragen 96 und 97 der Frau Abgeordneten Berger. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 99) : Treffen Meldungen zu, nach denen der rumänische Staats- und Parteichef ausgeführt haben soll, daß die Wünsche von Deutschen nach Ausreise und Familienzusammenführung eine Manifestation des Klassenfeindes seien, die bekämpft werden müsse und nicht akzeptiert werden dürfe, und wenn ja, hat der Bundesminister des Auswärtigen bei seinem Besuch in Bukarest dem rumänischen Staats- und Parteichef klargemacht, daß er mit dieser Haltung gegen die auf der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa verabschiedeten Vereinbarungen verstößt, die den Menschen mehr Freiheit bringen sollten? Die erwähnten Meldungen über Äußerungen des rumänischen Staatspräsidenten Ceausescu treffen in der wiedergegebenen Form nicht zu. Präsident Ceausescu hat am 3. Dezember 1975 vor Vertretern der deutschen und ungarischen Minderheiten in Rumänien erklärt, daß der Platz jedes Rumänen ungeachtet seiner Nationalität in Rumänien sei und die Minderheiten aufgefordert, am Ausbau des Landes mitzuarbeiten. Er hat sich gegen nationalistische und chauvinistische Auffassungen jeder Art gewendet und in diesem Zusammenhang ausgeführt, daß auch der Auswanderungswille durch solche Auffassungen motiviert sein kann. Die Rede ist im übrigen in der deutschsprachigen rumänischen Tageszeitung „Neuer Weg" vom 6. Dezember 1975 abgedruckt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 14715* Bei den Gesprächen, die Bundesminister Genscher während seines Rumänienbesuches am 4./5. Dezember 1975 mit Präsident Ceausescu und anderen rumänischen Politikern führte, hat er nachdrücklich die Bedeutung unterstrichen, die die Bundesregierung der Familienzusammenführung beimißt. Er hat ferner auf die Erwartungen hingewiesen, die sich in dieser Hinsicht aus der Schlußakte von Helsinki ergeben. Die Anliegen der Deutschen in Rumänien wurden auch in der Tischrede unterstrichen, die Bundesminister Genscher am 4. Dezember 1975 in Bukarest gehalten hat, und die im Bulletin vom 9. Dezember 1975 abgedruckt ist. Die rumänischen Gesprächspartner des Bundesministers haben zu erkennen gegeben, daß sie zwar keine Auswanderungswelle wünschen, haben aber auch klar gesagt, daß die rumänische Seite bereit sei, wie bisher Ausreisegenehmigungen zum Zweck der Familienzusammenführung zu erteilen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Paul Gerlach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein langer Weg intensiver Erörterungen und Beratungen um die besten Formulierungen eines Kodexes für die Verwaltung, besser gesagt, eines Kodexes für die Rechtssicherheit der Bürger soll heute jedenfalls ein vorläufiges Beratungsende finden. Es könnte in der Tat ein endgültiges Beratungsende sein, wenn die Regierungskoalition und die Bundesregierung nicht halsstarrig auf Positionen beharrten, die dem Bund nach unserem Grundgesetz nun einmal nicht zustehen. Ich bedaure sehr, daß dieses echte Jahrhundertgesetz deswegen nicht in der ihm an sich gebührenden Harmonie und Einigkeit verabschiedet werden kann.
    Des Gewichtes dieses Gesetzes und seiner Auswirkungen auf den Bürger wegen wäre es angebracht, wenigstens einen kleinen historischen Überblick zu geben. Die Zeitökonomie dieses Hauses läßt dies aber leider nicht zu. Angesichts der Novität dieses Gesetzes seien jedoch wenigstens einige Bemerkungen in dieser Richtung gemacht.
    Es ist erwähnenswert, daß die Bemühungen um einheitliche Bestimmungen im Verwaltungsverfahren vor 50 Jahren begonnen haben. Ansätze hierzu
    gab es damals in Thüringen, bis nach langer Pause — eine Kodifikation fand übrigens nach dem Kriege in Osterreich statt — der erste Musterentwurf für dieses Gesetz 1960 und der zweite 1964 vorgelegt wurden. Lediglich das Land Schleswig-Holstein hat den damaligen Entwurf übernommen und praktiziert ihn seit 1967. Die übrigen Bundesländer wollten die Gesetzgebungsentscheidung des Bundes abwarten. Die genannten Entwürfe wurden von einer großen Kommission aus Mitgliedern des Bundes und der Länder sowie von Sachverständigen erarbeitet. In der 6. Legislaturperiode wurde dieser Entwurf praktisch unverändert mitsamt der Begründung als Gesetzentwurf eingebracht. Dies wiederholte sich in der 7. Legislaturperiode mit einigen begrifflichen Aufbereitungen, z. B. zum Begriff der Amtssprache, da wir zwischenzeitlich ja eine große Anzahl von Ausländern in unserem Lande haben.
    Noch stärker als alle anderen Gesetze stehen Verwaltungsverfahrensregelungen im Spannungsverhältnis zwischen der Garantie auf individuelle Bürgerrechte auch im Verwaltungsverfahren auf der einen Seite und der Notwendigkeit, die Verfahren rationell zu gestalten, sie nicht zu kompliziert zu machen und nicht zu personalintensiv zu gestalten, auf der anderen Seite.
    Von dem nunmehr zur Verabschiedung vorliegenden Gesetz kann, glaube ich, mit Fug und Recht gesagt werden, daß es diese Kriterien nach den bisherigen Erkenntnissen von Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis optimal erfüllt. Die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuß wurden mit großem Augenmaß geführt.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassend vier Gesichtspunkte zum Inhalt des Gesetzes kurz vortragen.
    Erstens. Leitlinie für dieses Gesetz war der Versuch, die Bestimmungen auch für den Bürger möglichst klar zu formulieren. Freilich konnte auf die in Wissenschaft, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung fest installierten Begriffe nicht einfach verzichtet werden. Der Bürger wird es also auch in Zukunft nicht ganz leicht haben, mit seinem Recht zurechtzukommen. Es werden für ihn aber jene Vereinfachungen und Vereinheitlichungen eingeführt, die es ihm - wenn auch mit etwas Anstrengung — ermöglichen, das Verfahrensschema zu durchschauen und seine Rechte und deren Anwendungsmöglichkeiten zu katalogisieren. Der Bürger soll nicht vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen; er soll trotz der Vielzahl der Bestimmungen möglichst klar abgegrenzt die einzelnen Verwaltungsphasen, seine eigenen Mitwirkungschancen, die Entscheidungsstufen und Entscheidungsmerkmale sowie seine Instrumentarien gegen die Akte der Verwaltung erkennen.
    Zweitens. In den Ausschußberatungen ist meines Erachtens eine weitgehende Abstimmung mit anderen Verfahrensgesetzen, vor allem mit der Bundesabgabenordnung, gelungen. Es wurde die einmalige Chance der gleichzeitigen parlamentarischen Behandlung konsequent — wenn auch zugegebenermaßen unter schwierigen Geburtswehen — genutzt,



    Gerlach (Obernau)

    Bleichlautende und gleichgeordnete Verwaltungsvorgänge nicht einmal so und das andere Mal anders zu formulieren, nur weil Ressortdenken sich an bisherigen Entwicklungen festklammerte.
    Hier gilt es, den Kollegen des Finanzausschusses, vor allem des Unterausschusses „Abgabenordnung", und den beteiligten Ministerien dafür zu danken, daß Übereinstimmung gefunden werden konnte, wo immer sie von der Sache her möglich war.
    Ich möchte allerdings die Hoffnung zum Ausdruck bringen, daß sich diese Bereitschaft z. B. auch bei den Beratungen zum Sozialgesetzbuch zeigen wird; denn letzten Endes muß der Bürger mit den Gesetzen zurechtkommen, wenn seine Rechte nicht zur Farce werden sollen. Wo sich Vereinheitlichungen im Verfahrensablauf trotz verschiedener Sachgebiete anbieten, sollten diese vom Gesetzgeber konsequent durchgesetzt werden, um alle Verfahren für den Bürger durchschaubar zu machen.
    Drittens. Die Beratungen ergaben die Dringlichkeit, auch die Massenverfahren in einem eigenen Abschnitt zu kodifizieren. Hier betritt nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch die Praxis im wesentlichen Neuland. Mit den gefundenen Bestimmungen wird der ernsthafte Versuch unternommen, sowohl die immer zahlreicher werdenden Massenverfahren verwaltungsmäßig in den Griff zu bekommen, als aber auch die berechtigten Interessen der Bürger nicht zu vernachlässigen. Freilich wird von den Betroffenen künftig in Massenverfahren stärkere persönliche Aufmerksamkeit verlangt werden, wenn sie ihre Rechte wahren wollen. Diese Konsequenz muß gezogen werden, wenn sich Verwaltungstätigkeit nicht ins Uferlose verlieren soll, mit Folgen für die Kosten des Verfahrens und die Ausweitung der personellen. Ausstattung der Behörden.
    Viertens. Schließlich wurde die sogenannte Verbandsbeteiligung in das Verwaltungsverfahrensgesetz nicht aufgenommen. Die Diskussionen in der Wissenschaft und in der Fachwelt stehen noch am Anfang, sind noch unausgegoren und allzuoft sehr stark von den jeweiligen Interessensphären, aber noch zuwenig von einer fachlich-kritischen Analyse bestimmt, als daß eine Kodifizierung in einem allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz verantwortet werden könnte.
    Meine Damen und Herren, für die CDU/CSU darf ich die Auffassung vertreten, daß das vorliegende Verwaltungsverfahrensgesetz ein gutes, ein praktikables, aber auch die Rechte der Bürger schützendes Gesetz geworden ist. Um so mehr muß bedauert werden, daß die Koalitionsparteien und die Bundesregierung wieder einmal dabei sind, die klar kodifizierten Zuständigkeiten der Länder zu untergraben. Mit dem starren Festhalten an § 1 Abs. 1 und Abs. 2 verstößt das Gesetz klar gegen den vom Grundgesetz vorgezeichneten föderativen Aufbau unseres Staates und seiner Verwaltungen; denn mit diesen Bestimmungen bezöge sich der Geltungsbereich des Gesetzes vor allem auch auf den Vollzug von Bundesgesetzen durch die Länder. Dies hieße in der Praxis, daß bei ein und demselben Verwaltungsverfahren gleichzeitig Bundes- und Landesrecht angewandt werden müßten. Im Gegensatz zu der bisher vorgetragenen Meinung der Bundesregierung und der Vertreter der Koalitionsparteien sind diese Fälle nicht etwa selten, sondern bei der Verwaltungspraxis sogar in der Mehrzahl; denn die große Masse aller Bundesgesetze, aller von den Ländern vollzogenen Bundesgesetze, sind hier in der Tat einbegriffen. Ich darf z. B. nur an das Baurecht, das Gewerberecht, das Gaststättenrecht und das Wohnungsrecht erinnern.
    Wir hätten also in der Tat zwangsläufig ein Nebeneinander von Bundes- und Landesverfahrensrecht. Dies wäre für den Vollzug unnötig arbeitsintensiv und damit unrentabel und aufwendig. Für den Bürger wäre es unüberschaubar. Insgesamt gesehen wäre es untragbar und eine Zumutung für jeden, der sich damit befassen muß oder auch in die Fänge solcher Gesetzesbestimmungen kommt.
    Bestürzend bleibt, daß ohne Rücksicht auf dieses Dilemma diese Bestimmungen durchgepaukt werden sollen, eindeutig mit dem politischen Ziel, die Position des Bundesrates zu schwächen. Hier erhält eine augenblicklich parteiegoistische Position Vorrang vor der Notwendigkeit, ein brauchbares Gesetz zu verabschieden. Sollte freilich der Bundesrat von sich aus auf solche fundamentalen Rechte verzichten wollen, aus welchen Perspektiven auch immer, dann wäre selbstverständlich die CDU/ CSU-Fraktion jederzeit bereit, einer gemeinsam gefundenen Regelung zu den angeführten Bestimmungen des § 1 zuzustimmen. Sie kann aber nicht verantworten und ihre Hand nicht dazu reichen, daß der Bundesgesetzgeber — —

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [CDU/CSU] : Man kann aber davon ausgehen!)

    — Man kann davon ausgehen, Herr Professor Schäfer, selbstverständlich, wenn eine praktikable Lösung oder mit dem Bundesrat eine Einigung gefunden wird. Ich glaube, so ist das auch bei unseren Beratungen im Innenausschuß immer deutlich geworden.
    Meine Fraktion — ich darf das wiederholen — kann aber nicht verantworten und ihre Hand nicht dazu reichen, daß der Bundesgesetzgeber den Versuch unternimmt, die Länder und den Bundesrat in seinen im Grundgesetz fixierten Zuständigkeiten zu beschneiden, ohne daß von dort ein Signal gesetzt wird, — um das noch einmal ganz deutlich zu machen. Die Länder haben im übrigen gerade in dieser Legislaturperiode gezeigt, daß sie sich dort einer Zuständigkeitsveränderung nicht verschließen, wo die Entwicklung eine solche erfordert. Meine Fraktion widersetzt sich aber mit Nachdruck jeglicher Schmälerung der Länderzuständigkeiten und dem Abbau unseres föderalen Systems, wenn und soweit Entwicklungen dies nicht zwingend erfordern.
    Ich stelle daher den Antrag aus der Drucksache 7/4569, in § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 zu streichen.
    Außerdem stelle ich den Antrag aus der Drucksache 7/4570. Die Formulierungen in § 8 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Vorlage können sich rationalisierungshemmend und kommunalfeindlich auswirken. Nach dem Entwurf sind nur bare „Auslagen" erstat-



    Gerlach (Obernau)

    tungsfähig. Dieser dem Verwaltungkostenrecht angehörende und sehr alte Begriff kann deswegen nicht mehr, wie wir meinen, in eine moderne, praktikable Verwaltungsverfahrensregelung einbezogen werden. Bei modernen automatisierten Verfahren können nicht nur nach Satz 1 erstattungsfähige „Auslagen" anfallen. Vielmehr entsteht häufig ein besonderer Aufwand durch Maschinenlaufzeiten von Computern, Programmierung, Datenträger usw. Auch diese Kosten müssen erstattungsfähig sein. Sie können auch nicht — so könnte der Entwurf ausgelegt werden — auf den einzelnen Verwaltungsfall, sondern müssen auf das Amtshilfeersuchen als Ganzes bezogen werden. Die Worte „im Einzelfall" sollten daher zur Klarstellung wegfallen. Der vorgeschlagene Begriff „besondere Aufwendungen" umfaßt sowohl den herkömmlichen Begriff „Auslagen", wie den durch die Automatisierung verursachten obengenannten Kostenbereich.
    Meine Damen und Herren, ich darf schließlich noch auf die Entschließung verweisen, die der Innenausschuß vorgelegt hat. Mit dem heute zu verabschiedenden Verwaltungsverfahrensgesetz ist die Arbeit noch nicht abgeschlossen. Es wird eine große Anzahl von Gesetzen bereinigt werden müssen; das wird einige Jahre dauern. Der Innenausschuß ist der Auffassung, daß eine Frist von acht Jahren ausreichend ist.
    Der Innenausschuß will mit dieser Entschließung die Bundesregierung auch ersuchen, einen Zwischenbericht zum 1. Januar 1982 zu geben, um eine Kontrolle des Parlamentes hinsichtlich des Fortgangs der Vereinheitlichung einzubauen.
    Zum Schluß, meine Damen und Herren, darf ich noch recht herzlich danken allen Mitarbeitern des Ausschußsekretariats und der beteiligten Ministerien, vor allem den Vertretern des Bundesrates und den Mitgliedern der vorhin genannten Ausschüsse. Ohne deren ausgezeichnete Vorarbeit wäre es uns sicherlich nicht möglich gewesen, dieses Gesetz angesichts seines Umfangs in doch relativ kurzer Zeit heute zur Verabschiedung zu bringen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das war sehr gut!)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, das war wieder einmal ein Beweis dafür, daß man in 15 Minuten entscheidende Dinge zusammengefaßt darstellen kann.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bühling.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhard Bühling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Gesetz, das heute endlich zur Entscheidung kommt, steckt soviel Arbeit so vieler Beteiligter, daß es der Entwurf wahrlich verdient hätte, bald geltendes Recht zu werden. Das wäre, so glaube ich, Herr Kollege Gerlach, der beste Dank an alle Beteiligten, dem ich mich im übrigen nur aus vollem Herzen anschließen kann. Aber leider stellt nun die Opposition das Inkrafttreten dieses Entwurfs in Frage, so daß ich doch für beide Koalitionsfraktionen auf folgendes hinweisen muß:
    Seit über zehn Jahren haben sich Bund und Länder bemüht, ein einheitliches Verfahrensrecht zustande zu bringen. Es war sehr schwer, die verschiedenartigen Interessen nicht nur der einzelnen Länder, sondern auch der einzelnen Ressorts des Bundes auf einen Nenner zu bringen. Dabei mußte jeweils aus den unterschiedlichen rechtstechnischen oder auch rechtsdogmatischen Vorstellungen, aus den Grundgedanken der Rechtsprechung und aus den Erkenntnissen der Wissenschaft die sinnvollste Lösung herausgesucht und in das gesamte System des Gesetzes eingefügt werden. Es ist nicht verwunderlich, daß diese Notwendigkeiten unverhältnismäßig viele Überlegungen und Beratungen mit sich gebracht haben. Der Umfang dieser Bemühungen geht schon aus dem Zeitaufwand im einzelnen hervor, der nicht etwa auf zu langsames Arbeiten der Beteiligten, sondern ausschließlich auf die intensiven Diskussionen der Fachleute innerhalb und außerhalb der Verwaltung zurückzuführen ist.
    Alle diese Vorarbeiten sollen aber nun, da sie endlich zu dem erstrebten Erfolg, nämlich der Verabschiedung des Verwaltungsverfahrensgesetzes, führen können, wieder von der Opposition und auch von einigen Ländern in Frage gestellt werden. In Wirklichkeit gibt es unseres Erachtens keinen vernünftigen Grund, die seit dem Beschluß des Deutschen Juristentages von 1960 und dem Musterentwurf des Bundes und der Länder von 1964 nun wirklich ausdiskutierte Lösung noch in letzter Minute zunichte zu machen. Im Gegenteil: Das Gesetz ist wegen immer neuer Aufgaben der Verwaltung nur noch dringlicher geworden. Das gilt auch dann, wenn im letzten Stadium der Beratung nunmehr vermeintlich föderalistische Gründe gegen das Gesetz geltend gemacht werden. Diese sind angesichts der Tatsache, daß die Länder an der Erarbeitung und der Erörterung aller Bestimmungen wesentlich beteiligt waren und die Erfahrungen der Länderverwaltungen überall berücksichtigt worden sind, völlig unverständlich. Sie sind auch unbegründet. Das Verlangen, den Bund auf die Regelung des Verfahrens vor Bundesbehörden zu beschränken, verurteilt den Gesetzentwurf nämlich zur Wirkungslosigkeit, und zwar auch deshalb, weil nach dem Grundgesetz nun einmal der bundeseigene Unterbau der Verwaltung die Ausnahme ist. Gerade um den Ländern im Prinzip ihre eigene Behördenorganisation zu belassen, sind für die Ausführung der meisten Bundesgesetze auf der unteren und mittleren Ebene keine Bundesbehörden geschaffen worden, die Ausführung ist vielmehr den Ländern überlassen worden. Gerade hier besteht ein klares Bedürfnis für die bundesgesetzliche Regelung des Verfahrens, das der bundeseinheitlichen Regelung der Sachmaterie entsprechen muß. Dies war ja gerade eines der Hauptmotive für das vorliegende Gesetz. Klammert man die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder aus, hat ein Verwaltungsverfahrensgesetz nach unserer Auffassung überhaupt keinen Sinn mehr.
    Dem Föderalismus wird mit der Verhinderung eines Gesetzes, das von allen Fachleuten für notwendig gehalten wird und wegen seines Rationalisierungseffektes notwendiger denn je ist, ein
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 14693
    Bühling
    schlechter Dienst erwiesen. Es wäre gerade im bundesstaatlichen Sinn sehr bedauerlich, wenn die deutsche Öffentlichkeit sehen müßte, daß die hier geübte umfangreiche Zusammenarbeit der Länder und mit den Ländern nicht zum Erfolg führt. Der Gedanke des kooperativen Föderalismus würde insoweit entschieden diskreditiert. Gerade auch der Innenausschuß hat bei jeder Einzelberatung einen Vertreter des Bundesrats nicht nur hinzugezogen und gehört, sondern auch seinen Gesichtspunkten Rechnung getragen. Dieses Entgegenkommen sollte von allen Bundesländern erwidert werden und damit auch von der Opposition, die sich vornehmlich auf bayerische Einwände stützt.
    Die Verzögerung oder gar die Vereitelung des Verwaltungsverfahrensgesetzes würde schließlich die Länder mindestens ebenso stark schädigen wie den Bund. Es ist doch nur eine Last für die Behörden der Länder, wenn sie materiell Bundesgesetze ausführen sollen und dabei verschiedene Länderverfahrensgesetze anwenden müssen. Die Regelung der Sachmaterie und das dazugehörige Verfahren sind so miteinander verflochten, daß sie nicht völlig voneinander getrennt werden können, ohne Mehrarbeit, Verwirrung und Verzögerung hervorzurufen. Die Länder sollten demgemäß — ebenso wie der Bund — wieder wie am Ausgangspunkt aller gemeinsamen Bemühungen auf die Einheitlichkeit des Verwaltungsverfahrens bedacht sein. Dieses Ziel kann nur durch den vorliegenden Gesetzentwurf in der Ausschußfassung erreicht werden, er bietet die einzige praktische Möglichkeit.
    Wenn ich damit die Hauptproblematik des Gesetzes behandelt habe, so lassen Sie mich noch zwei andere wichtige Punkte erwähnen, die den Entwurf im Laufe der Beratungen wesentlich verändert haben. Dabei möchte ich jetzt nicht mehr im einzelnen davon sprechen, daß dieses Gesetz eine bessere Überschaubarkeit für Bürger und Behörden, eine Verstärkung der bürgerlichen Rechte und —langfristig — einen beträchtlichen Rationalisierungserfolg für die Verwaltung und als Folgewirkung auch für die Verwaltungsgerichte bringt. Dies ist schon im 6. Bundestag vorgetragen worden. Es ist in der Begründung bei der abermaligen Vorlage an den 7. Bundestag enthalten, und diese Gesichtspunkte sind in der Ausschußberatung noch verstärkt und vertieft worden.
    Ich möchte nur noch auf zwei neue Gesichtspunkte verweisen. Zum ersten war es ein glücklicher Zufall, daß das Verwaltungsverfahrensgesetz gleichzeitig mit der Abgabenordnung beraten wurde. Dadurch konnten beide Gesetze aufeinander abgestimmt werden. Punkt für Punkt hat sich erwiesen, daß Bleichlautende Formulierungen für die meisten Verfahrensregelungen tatsächlich möglich sind. Alle aus zu engem Fachdenken entstandenen Einwände haben sich widerlegen lassen. Selbst tief eingewurzelte Eigenheiten des Ressortpartikularismus sind zugunsten einer einheitlichen Lösung überwunden worden. Dies sollte uns über das vorliegende Gesetz hinaus eine wesentliche Lehre auch für die Zukunft sein. Hier liegen für die zukünftige Gesetzgebung
    noch große Reserven zur Vereinfachung und zur Rationalisierung.
    Auf diesen Erfahrungen beruht auch die vorliegende Entschließung, die eine weitere konkrete Tätigkeit der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts erstrebt.
    Zum zweiten möchte ich kurz auf die Regelungen über das sogenannte Massenverfahren eingehen. Sie mußten dem ursprünglichen Entwurf hinzugefügt werden, weil der Gesetzgeber neuerdings mit dem Problem konfrontiert wird, daß vor allem im Planungs- und im Baurecht hinsichtlich eines Projekts häufig viele Tausende von Einwendungen erhoben und Rechtsbehelfe eingelegt werden, z. B. bei Kraftwerken und Flughäfen. Hier waren Sondervorschriften notwendig, um die technische Abwicklung solcher Verfahren überhaupt zu ermöglichen. Dabei war streng darauf zu achten, daß verfahrensmäßige Erleichterungen zugunsten der Behörde nicht zu einer Verkürzung der Rechte der Bürger führen.
    Wir hoffen bei Abwägung aller Gesichtspunkte, daß wir — mit Hilfe dankenswerter wissenschaftlicher Vorarbeiten — nunmehr eine tragbare Lösung für die Abwicklung der Massenverfahren in zumutbaren Zeiträumen und mit vertretbarem Aufwand geschaffen haben, ohne daß der Rechtsschutz der Bürger dabei verkürzt wird. Dabei haben wir darauf geachtet, daß die individuellen Rechte des Betroffenen auch neben Bürgerinitiativen bestehen bleiben.
    Gerade bei tieferen und komplizierteren Interessenkonflikten sind wir von dem Grundsatz ausgegangen: So viel Rechte für die Betroffenen wie nur irgend möglich, so viel Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten für die Verwaltung wie unbedingt notwendig.
    Hieraus ergibt sich, daß das Verwaltungsverfahrensgesetz durch die Ausschußberatungen wirklich auf den letzten Stand der sozialen Wirklichkeit gebracht worden ist. Dies gilt auch für viele andere Änderungen und Hinzufügungen zum Regierungsentwurf von größerer oder geringerer Bedeutung, die ich hier nicht im einzelnen aufführen möchte.
    Erwähnenswert bleibt nur, daß ein Fragenkreis ungeregelt bleibt, weil notwendigerweise zunächst ungeregelt bleiben muß, nämlich die Verbandsklage. Hier hat die Diskussion erst vor relativ kurzer Zeit begonnen. Die möglichen praktischen Rückwirkungen sind noch weitgehend unbedacht. Die vielen vorliegenden Formulierungsvorschläge und ihre jeweiligen Folgen sind noch nicht hinreichend verglichen worden. Last not least ist erst ansatzweise das Problem erkannt worden, das im Nebeneinander parlamentarischer Befugnisse aller Ebenen und der Verbandsklage entstehen kann. Aus diesem Grund wird die Verbandsklage — insofern stimme ich mit meinem Vorredner überein — jedenfalls in allgemeiner Form noch lange nicht gesetzgebungsreif sein. Ihre Regelung konnte somit nicht im Verwaltungsverfahrensgesetz vorgenommen werden.
    Die Arbeit an der Verbesserung und Vereinfachung des Verwaltungsverfahrensrechts kommt mit



    Bühling
    diesem Gesetz ein entscheidendes Stück voran. Die nächsten Schritte in der aufgezeigten Richtung sind wiederum Sache der Bundesregierung. Die gleichzeitig vorgelegte Entschließung legt diese nächsten Aufgaben konkret fest.
    Aus allen diesen Gründen möchte ich die Opposition und im Ergebnis auch den Bundesrat auffordern, den Nutzen dieses Gesetzes für Bund und Länder nochmals zu überdenken, um ihm doch noch zuzustimmen. Die Koalitionsfraktionen jedenfalls sehen die dringliche Notwendigkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes ein und stimmen ihm ebenso wie der vorgelegten Entschließung zu.
    Gleichzeitig ergibt sich aus dieser Auffassung der SPD- und der FDP-Fraktion, wie ich sie soeben dargestellt habe, auch die Ablehnung der beiden Änderungsanträge der CDU/CSU.
    Der Antrag auf Drucksache 7/4569 verkehrt das Gesetz unserer Auffassung nach in sein Gegenteil. Ich kann mich hierzu in vollem Umfang auf die Gesichtspunkte beziehen, die ich für die Regierungsvorlage und für die insoweit mit ihr identische Ausschußfassung des Gesetzes vorgetragen habe. Der weitere Antrag auf Drucksache 7/4570 dient nicht der Verwaltungsvereinfachung, sondern eher der Verwaltungskomplizierung, und zwar aus folgendem Grund: Bisher haben sich die Behörden gegenseitig nur bare Auslagen zu erstatten. Das ist klar und hat sich eingespielt. Wenn nun statt dessen nach dem Antrag der CDU/CSU alle Aufwendungen erstattet werden sollen, gibt es sehr viel Streit, was denn nun nach diesem schwammigen Begriff von einer Behörde an die andere zu zahlen ist. Gleichgültig wie die neuen, unnötigen Streit- und Zweifelsfälle dann erledigt werden: der Steuerzahler gewinnt nie etwas. Denn die sogenannten Aufwendungen werden immer nur zwischen Behörden hin- und her-und zurückgeschoben. Die Belastung für die Allgemeinheit bleibt stets die gleiche, und die Kapazität der Behörden für ihre eigentliche Arbeit nach außen wird durch den internen Kostenstreit in jedem Fall nur verringert.
    Ich bitte also namens der Fraktionen der SPD und der FDP um Ablehnung beider Änderungsanträge.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)