Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
212. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976
Inhalt:
Eintritt des Abg. Dr. Kreibaum in den Deut-
schen Bundestag . . . . . . . . . . 14597 A
Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 14597 A
Wahl des Abg. Müller (Remscheid) zum stellvertretenden Mitglied des Vermittlungsausschusses 14597 B
Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Wörner, Biehle, Damm, Ernesti, Gierenstein, Handlos, Dr. Kraske, Löher, Rommerskirchen, de Terra, Frau Tübler, Stahlberg, Dr. Marx und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verteidigungspolitik — Drucksachen 7/3874, 7/4072 —
in Verbindung mit
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Wörner, Handlos, Stahlberg, Ernesti, de Terra, Biehle, Frau Tübler, Dr. Kraske, Gierenstein, Dr. Kunz (Weiden), Rommerskirchen, Dr. Jobst, Löher, Geisenhofer, Kiechle, Sick, Eigen, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim und Genossen betr. Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten für Unteroffiziere in den Kampf- und Kampfunterstützungstruppen des Heeres — Drucksache 7/4433 —
Dr. Wörner CDU/CSU . . . . . . . . 14597 D
Leber, Bundesminister BMVg . . . . . 14604 B
Möllemann FDP 14617 D
Damm CDU/CSU 14624 A
Friedrich SPD 14631 C
Krall FDP 14633 C
Handlos CDU/CSU 14636 B
Schmidt, Bundeskanzler 14660 D
Dr. Dregger CDU/CSU 14664 B
Mischnick FDP 14669 D
Pawelczyk SPD 14672 A
van Delden CDU/CSU 14676 A
Neumann SPD 14679 A
Moersch, Staatsminister AA 14684 C
Wehner SPD 14685 C
Stahlberg CDU/CSU 14688 A
Horn SPD 14688 C
von Hassel, Vizepräsident 14631 C
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen — Drucksache 7/4170 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4429 — 14689 D
II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Verwaltungsverfahrensgesetzes — Drucksache 7/910 , Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4494
Gerlach (Obernau) CDU/CSU 14690 B
Bühling SPD 14692 B
Baum, Parl. Staatssekretär BMI 14694 B
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes — Drucksachen 7/888, 7/1088—, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4546
Biechele CDU/CSU . . . . . . . . 14695 D
Wittmann (Straubing) SPD 14698 A
Wolfgramm (Göttingen) FDP 14700 C
Baum, Parl. Staatssekretär BMI 14701 C
Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung der Bundesregierung betr. Upl. Ausgabe bei Kap. 10 02 Tit. 652 06 im Haushaltsjahr 1975 Druck-
sachen 7/4222, 7/4430 — 14703 C
Fragestunde — Drucksache 7/4555 vom 9. 1. 1976 —
Auffassung des Bundeskanzlers über die Ausladung des Ständigen Vertreters der DDR durch Ministerpräsident Goppel
MdlAnfr A88 09.01.76 Drs 07/4555 Milz CDU/CSU
Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14641 C, D, 14642 A
ZusFr Milz CDU/CSU 14641 C, D
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14642 A
Einbeziehung des Landes Berlin in ein Interview des Bundeskanzlers mit der Hamburger Morgenpost
MdlAnfr A89 09.01.76 Drs 07/4555 Reddemann CDU/CSU
Antw PStSekr Frau Schlei BKA . . 14642 B, C, D,
14643 A
ZusFr Reddemann CDU/CSU . . 14642 B, C, D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 14642 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14643 A
Wertung der Ausladung des Ständigen Vertreters der DDR durch den Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern, Alfons Goppel, durch den Bundeskanzler als „außenpolitische Entscheidung"
MdlAnfr A90 09.01.76 Drs 07/4555 Reddemann CDU/CSU
Antw PStSekr Frau Schlei BKA . . 14643 B, C, D
ZusFr Reddemann CDU/CSU 14643 C
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14643 C
Verletzung der Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR durch die Ausweisung des Spiegel-Korrespondenten Jörg Mettke
MdlAnfr A91 09.01.76 Drs 07/4555 Rollmann CDU/CSU
Antw StSekr Bölling BPA . . . 14643 D, 14644 D,
14645 A, B, C, D, 14646 A
ZusFr Rollmann CDU/CSU . . 14644 D, 14645 A
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14645 A
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14645 B
ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 14645 C
ZusFr Tietjen SPD . . . . . . . . 14645 C
ZusFr Braun CDU/CSU . . . . . . . 14645 D
ZusFr Nordlohne CDU/CSU 14646 A
Zahl der deutschen Aussiedler aus der CSSR in den Jahren 1974 und 1975 sowie Einhaltung der Vereinbarungen des Prager Vertrags vom 11. Dezember 1973 durch die CSSR ohne zusätzliche Leistungen der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr A92 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU
MdlAnfr A93 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU
Antw StMin Moersch AA . . . . 14646 B, C, D,
14647 A, B, C, D, 14648 A, B, C
ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 14646 C, D,
14647 A
ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 14647 C ZusFr Friedrich SPD . . . . . . . . 14647 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14647 D, 14648 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . .14648 B, C
Verstoß gegen das Viermächte-Abkommen durch die Forderung der Sowjetunion nach einer gesonderten Einladung vom Berliner Senat zu den Weltmeisterschaften der Eissprinter in Berlin
MdlAnfr A96 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU
MdlAnfr A 97 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU
Antw StMin Moersch AA . 14648 C, D, 14649 B, C,
14650 A, B, C, D, 14651 A
ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . .
14649 B, C, D, 14650 A
ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 14650 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 14650 D, 14651 A
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 III
Erklärung für die 1975 im Vergleich zu 1974 zurückgegangene Zahl der bei der Nürnberger Durchgangsstelle registrierten Aussiedler
MdlAnfr A100 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Hupka CDU/CSU
Antw StMin Moersch AA . . 14651 B, C, 14652 A
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14651 C, D
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14652 B
Informierung der Bundesregierung durch den deutschen Botschafter in Belgrad über das Todesurteil gegen Miljenko Hrkac
MdlAnfr A101 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Pack CDU/CSU
Antw StMin Moersch AA . . . 14652 B, 14653 A
ZusFr Frau Pack CDU/CSU . . . . . . 14653 A
Verhalten Portugals als Mitglied der NATO bei der Zwischenlandung nach Angola entsandter kubanischer Truppentransportflugzeuge auf den Azoren
MdlAnfr A102 09.01.76 Drs 07/4555 Niegel CDU/CSU
Antw StMin Moersch AA . . . . 14653 B, C, D ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . 14653 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14653 D
Verhalten der Deutschen Botschaft in Warschau gegenüber einer Zuflucht suchenden deutschen Staatsangehörigen
MdlAnfr A103 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Czaja CDU/CSU
Antw StMin Moersch AA . . . . 14654 A, B, D,
14655 B, D
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 14654 B, D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 14655 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14655 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14655 C
Schutz der Ansprüche deutscher Aussiedler auf dingliches Eigentum in Polen
MdlAnfr A104 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Czaja CDU/CSU
Antw StMin Moersch AA . . . . 14656 A, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 14656 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14656 C
Gewährung eines finanziellen Härteausgleichs für die durch die Sturmflut betroffenen Bürger
MdlAnfr A40 09.01.76 Drs 07/4555 Eigen CDU/CSU
Antw PStSekr Haehser BMF . . . 14657 A, C, D,
14658 A, B, C, D
ZusFr Eigen CDU/CSU 14657 B, C
ZusFr Rollmann CDU/CSU 14657 D
ZusFr Ey CDU/CSU 14658 A
ZusFr Schröder (Wilhelminenhof)
CDU/CSU 14658 B
ZusFr Lagershausen CDU/CSU 14658 C
ZusFr Dreyer CDU/CSU 14658 C
ZusFr Bremer CDU/CSU 14658 D
Verhinderung der Verwirklichung der Erhöhung der Kraftfahrzeughaftpflichtprämien durch die Kraftfahrzeugversicherungsgesellschaften insbesondere für Niederbayern und die Oberpfalz
MdlAnfr A47 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Fuchs CDU/CSU
MdlAnfr A48 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Fuchs CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi . . 14659 B, C, D ZusFr Dr. Fuchs CDU/CSU 14659 C
Sicherstellung des Baus von Steinkohlekraftwerken und Richtigkeit der Information über den Bau eines Kohlekraftwerks knapp jenseits der deutschen Grenze in Dänemark durch ein deutsches Energieversorgungsunternehmen
MdlAnfr A50 09.01.76 Drs 07/4555 Wolfram (Recklinghausen) SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi . 14659 D, 14660 A
ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 14660 A
Entwicklung der Handelsbeziehungen mit der Volksrepublik China im Jahre 1975
MdlAnfr A51 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Schweitzer SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . 14660 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 14703 D
Anlagen Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14705* A Anlage 2
Schlußfolgerung in den Agrarpolitischen Informationen der CSU über die Lage der Bauern in Frankreich aus der Tatsache des erhöhten französischen Agraretats
SchrAnfr B26 05.12.75 Drs 07/4409 Geldner FDP
SchrAntw BMin Ertl BML . . . . . . . 14705* C
IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976
Anlage 3
Änderung des ZVS-Verfahrens
MdlAnfr A18 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU
MdlAnfr A19 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 14706* A Anlage 4
Auffassung des Bundesfinanzministers über die Auslegung des § 4 b des Investitionszulagengesetzes bei Auftragsänderungen, insbesondere durch mittelständische Unternehmen nach dem 30.6. 1975, infolge von Konstruktionsverbesserungen oder Modelländerungen
MdlAnfr A38 09.01.76 Drs 07/4555 Hauser (Krefeld) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14707* A Anlage 5
Anzahl der von der Bundesbank im Zusammenhang mit der geplanten Geldmengenausweitung herausgegebenen Banknoten
MdlAnfr A39 09.01.76 Drs 07/4555 Lampersbach CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14707* B Anlage 6
Entlastung der von der Flutkatastrophe getroffenen Länder und Gemeinden von den durch den Einsatz der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes entstandenen Kosten durch Übernahme dieser Kosten auf den jeweiligen Übungstitel
MdlAnfr A41 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Tübler CDU/CSU
MdlAnfr A42 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Tübler CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14707' C Anlage 7
Höhere Belastungen der Autofahrer durch die Kfz- und Mineralölsteuer zur Abdekkung der Ausgaben für Straßenwesen und Verkehrspolizei
MdlAnfr A43 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14707* D Anlage 8
Pressemeldungen über einen Personal-Mehrbedarf für die Durchführung des Kinderlastenausgleichs im Besteuerungsverfahren durch die Finanzämter und Höhe der Personalkosten sowie Unterschiede bei den anfallenden Kosten bei der Durchführung der Kindergeld-Auszahlung durch die Arbeitsämter bzw. des Kindergeldlastenausgleichs durch die Finanzämter
MdlAnfr A44 09.01.76 Drs 07/4555 Wimmer SPD
MdlAnfr A45 09.01.76 Drs 07/4555 Wimmer SPD
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14708* B Anlage 9
Verwendung der Transitpauschale durch Ost-Berlin
MdlAnfr A46 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Jobst CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14708* C Anlage 10
Höhe der Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit für Kurzarbeitergeld an Feiertagen seit 1973
MdlAnfr A60 09.01.76 Drs 07/4555 Glombig SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14708* D Anlage 11
Betreibung restriktiver Ausländerpolitik bei der Steuerung der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
MdlAnfr A61 09.01.76 Drs 07/4555 Löher CDU/CSU
MdlAnfr A62 09.01.76 Drs 07/4555 Löher CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14709* A Anlage 12
Pressemeldung über die Wiedereinstellung von durch Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis bei den Fordwerken ausgeschiedenen ausländischen Arbeitnehmern und Gründe für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis
MdlAnfr A63 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Franz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14709* C Anlage 13
Beurteilung des Anstiegs der Arbeitslosigkeit in den von den Arbeitsämtern Emden und Leer für den Bereich Ostfriesland veröffentlichten Jahresdurchschnittszahlen seit 1969
MdlAnfr A64 09.01.76 Drs 07/4555 Nordlohne CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14710* A
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 V
Anlage 14
Konsequenzen aus dem Honorarzuwachs der Kassenärzte im Jahr 1975 für die Gebührenordnung
MdlAnfr A66 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Böhme (Freiburg) SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14710* B Anlage 15
Realisierung des j 12 a des Tarifvertragsgesetzes, z. B. zur Vereinbarung tarifgesetzlicher Musterverträge zwischen Autoren und Buchverlegern über ihre Gewerkschaft, durch Konstituierung des Börsenvereins der Verleger als Arbeitgeberorganisation
MdlAnfr A67 09.01.76 Drs 07/4555 Lattmann SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14710*D Anlage 16
Pressemeldung über die Zurverfügungstellung des bei der Entwicklung des Kampfflugzeuges MRCA erworbenen deutschen Know-how für den Bau eines indischen Kampfflugzeuges und Behandlung des Transfers deutschen militärtechnologischen Know-hows ins Ausland gemäß dem Kriegswaffenkontrollgesetz
MdlAnfr A68 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Holtz SPD
MdlAnfr A69 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Holtz SPD
SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14711* A Anlage 17
Fernsehbericht über gesundheitsgefährdende Farbstoffe und Metallteile in Automatenbehältern
MdlAnfr A72 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Dr. Riedel-Martiny SPD
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14711* B Anlage 18
Werbung in öffentlichen Verkehrsmitteln des Bundes für das Rauchen
MdlAnfr A73 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14711* C Anlage 19
Aufnahme von Frau Wieczorek-Zeul in das Bundesjugendkuratorium; Übergabe der Gebäude der Victor-Gollanc-Stiftung an ein im wesentlichen von der Arbeiterwohlfahrt getragenes Institut
MdlAnfr A74 09.01.76 Drs 07/4555 Kroll-Schlüter CDU/CSU
MdlAnfr A75 09.01.76 Drs 07/4555 Kroll-Schlüter CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14712*A Anlage 20
Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zur Erreichung einer Wiederherstellung bzw. Verstärkung der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Krankenhäusern durch die öffentliche Hand
MdlAnfr A76 09.01.76 Drs 07/4555 Braun CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14712* B Anlage 21
Bestand der Ende 1975 in den einzelnen Ländern leerstehenden Wohnungen; Angabe der bei dem „Windhundrennen" um die Mittel aus dem Sonderprogramm Modernisierung erfolgreichen Kundengruppen
MdlAnfr A77 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Schneider CDU/CSU
MdlAnfr A78 09.01.76 Drs 07/4555 Dr. Schneider CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 14712* C Anlage 22
Änderung des bestehenden Förderungssystems angesichts der steigenden Sozialmieten
MdlAnfr A79 09.01.76 Drs 07/4555 Höcherl CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 14713* C Anlage 23
Informierung der deutschen Botschaften und Konsulate über das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974
MdlAnfr A94 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Funcke FDP
MdlAnfr A95 09.01.76 Drs 07/4555 Frau Funcke FDP
SchrAntw StMin Moersch AA 14713* D
Anlage 24
Beurteilung der Forderung der Regierung der UdSSR nach einer zusätzlichen Einladung vom Berliner Senat zur Weltmeisterschaft der Eissprinter in Berlin
MdlAnfr A98 09.01.76 Drs 07/4555 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU
SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 14714* C
VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976
Anlage 25
Vereinbarkeit der Ausführungen des rumänischen Staats- und Parteichefs zu den Wünschen von Deutschen nach Ausreise und Familienzusammenführung mit den Beschlüssen der KSZE
MdlAnfr A99 09.01.76 Drs 07/4555 Roser CDU/CSU
SchrAntw StMin Moersch AA 14714* D
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 14597
212. Sitzung
Bonn, den 15. Januar 1976
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Achenbach * 16. 1.
Adams * 16. 1.
Dr. Ahrens 16. 1.
Dr. Aigner * 16. 1.
Dr. Artzinger * 16. 1.
Dr. Bangemann * 16. 1.
Dr. Barzel 15. 1.
Dr. Bayerl * 16. 1.
Behrendt * 16. 1.
Blank 23.1.
Blumenfeld * 16. 1.
Brandt 30. 1.
Prof. Dr. Burgbacher * 16. 1.
Dr. Corterier * 16. 1.
Entrup 16. 1.
Dr. Eppler 16. 1.
Fellermaier * 16. 1.
Flämig * 16. 1.
Frehsee * 16. 1.
Dr. Früh * 16. 1.
Gerlach (Emsland) * 16. 1.
Härzschel * 16. 1.
Hussing 30. 1.
Dr. Jaeger 15. 1.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 1.
Kater 30. 1.
Kiep 16.1.
Dr. Klepsch * 16. 1.
Krall * 16. 1.
Dr. Kreile 16. 1.
Lange * 16.1.
Lautenschlager * 16. 1.
Lenzer ** 16. 1.
Lücker * 16. 1.
Memmel * 16. 1.
Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 23. 1.
Müller (Mülheim) * 16. 1.
Mursch (Soltau-Harburg) * 16. 1.
Frau Dr. Orth 30. 1.
Dr. Narjes 15. 1.
Richter ** 16. 1.
Dr. Schäuble * 16. 1.
Prof. Dr. Schellenberg 30, 1.
Schmidt (München) * 16. 1.
Schonhofen 21.2.
Dr. Schröder (Düsseldorf) 30. 1.
Dr. Schulz (Berlin) * 16. 1.
Schwabe * 16.1.
Dr. Schwörer * 16. 1.
Seefeld * 16. 1.
Springorum * 16. 1.
Dr. Starke (Franken) * 16. 1.
Frau Stommel 30. 1.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Suck * 16.1.
Dr. Todenhöfer 21. 1.
Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 2.
Walkhoff * 16. 1.
Frau Dr. Walz * 16. 1.
Frau Dr. Wex 15. 1.
Wurbs 23. 1.
Anlage 2
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4409 Frage B 26) :
Teilt die Bundesregierung ebenfalls die Auffassung, daß man aus der Tatsache des erhöhten französischen Agraretats die Schlußfolgerung ziehen kann, „Frankreichs Bauern geht es besser", wie es in den Agrarpolitischen Informationen Nr. 12 der CSU dargestellt wird?
Nein. Aus der Tatsache, daß der französische Agrarhaushalt für 1976 um 9,07 % gegenüber 1975 erhöht wird, läßt sich dies nicht ableiten. Im übrigen ist die Steigerungsrate des Agrarhaushalts für 1976 gegenüber 1975 geringer als die Steigerung des gesamten Staatshaushalts.
Auch muß man in diesem Zusammenhang in Betracht ziehen, daß Frankreich eine Inflationsrate hat, die über 10 % liegt.
Für völlig falsch halte ich die verallgemeinernde Behauptung „Frankreichs Bauern geht es besser".
Jeder weiß, daß es innerhalb der Landwirtschaft sehr große Einkommensunterschiede gibt. Die letzten aus Frankreich vorliegenden Zahlen zeigen, daß die durchschnittlichen Roheinkommen der landwirtschaftlichen Betriebe im „reichsten" Departement 27mal so hoch liegen wie im „ärmsten" Departement. (Die Zahlen sind als Tabelle beigefügt.)
Die Einkommensunterschiede zwischen einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben sind noch um ein Mehrfaches höher.
Ein weiterer Beweis für die Unrichtigkeit der Behauptung ist die Tatsache, daß die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Frankreich abnimmt. Nicht der alleinige, aber ein Grund des Rückgangs ist die Tatsache, daß diese abwandernden Landwirte erkannt haben, daß ihre Betriebe keine ausreichende Existenzbasis darstellen.
Es gibt in Frankreich Gebiete, so im Zentralmassiv, wo nicht nur einzelne Höfe, sondern ganze Dörfer aufgegeben werden und aussterben - dies sicherlich nicht deswegen, weil es den Leuten dort so gut geht.
Schließlich halte ich es für eine merkwürdige Logik, aus der Tatsache staatlicher Hilfen für einen Wirtschaftsbereich auf dessen Wohlergehen schließen zu wollen. Eher ist das Umgekehrte richtig.
Ich bin im übrigen nicht bereit, die wiederholte Verunsicherung und teilweise Falschinformation der bayerischen Bauern durch diesen CSU-Dienst weiter hinzunehmen, und habe veranlaßt, daß die gröbsten Entstellungen jeweils durch Flugblätter meines Hauses richtiggestellt werden.
Bruttobetriebseinkommen „Ärmste"
„Reichste" Departements
Departements
Marne 130 000 F Savoie 4 600 F
Seine-et-Marne 101 000 F Lozère 7 000 F
Aube 78 000 F Belfort 10 450 F
Essonne 68 000 F Landes 11 000 F
Eure-et-Loir 65 000 F Loire 11 000 F
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen A 18 und 19) :
Bezugnehmend auf die Beantwortung meiner Schriftlichen Fragen B 111 und 112 der 210. Sitzung des Deutschen Bundestages frage ich die Bundesregierung, ob sie es nicht doch für notwendig hält, sich für eine Änderung des ZVS-Verfahrens einzusetzen, daß ein Losverfahren nicht mehr notwendig ist, bzw. ein Losverfahren nur für eine weit geringere Anzahl von Studienplätzen angewandt werden muß, als es in diesem Wintersemester notwendig war, wo nach dem ZVS-Verfahren immerhin 1078 Studienplätze in Aachen, 514 in Bonn, 780 in Bochum und 856 in Münster (im Durchschnitt gleich 15 % aller Studienplätze) verlost werden mußten?
Hält die Bundesregierung es für richtig, daß sich auch Studierwillige an dem Losverfahren beteiligen können, die sich nicht durch das ZVS-Verfahren beworben haben, wenn nein, wird sie sich für eine Änderung des § 24 der Vergabeordnung einsetzen?
Zu Frage A 18:
Anknüpfend an meine Antwort vom 11. Dezember 1975 auf Ihre schriftlichen Fragen vom 4. Dezember 1975 (Nr. B 111/112, BT-Drucksache 7/4409) darf ich nochmals auf folgendes hinweisen:
Da das Hochschulrahmengesetz erst noch durch Durchführungsbestimmungen konkretisiert werden muß, wird die Studienplatzvergabe bis zum SS 1977 nach dem Staatsvertragsverfahren durchgeführt werden. Dabei fällt die Durchführung des gegenwärtigen Staatsvertragsverfahrens nach wie vor in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder.
Im Anschluß an das Hauptverfahren bei der Studienplatzvergabe für einen Studiengang werden von der ZVS Nachrückverfahren für die danach noch frei bleibenden Studienplätze durchgeführt. Da ein einziges Nachrückverfahren gegenwärtig etwa 3 Wochen in Anspruch nimmt, können höchstens 2 bis 3 derartige Nachrückverfahren nacheinander durchgeführt werden. Von einem bestimmten Zeitpunkt im Semester an müssen alle dann noch verfügbaren Studienplätze unverzüglich vergeben werden, andernfalls würde wegen der fortgeschrittenen Vorlesungszeit ein Studienbeginn in dem betreffenden Semester nicht mehr sinnvoll sein. Ein Losverfahren kann von den Hochschulen kurzfristig durchgeführt werden und erscheint deshalb in diesen Fällen als ein zur unverzüglichen Studienplatzvergabe geeignetes Instrument.
In den sogenannten harten Numerus-claususFächern (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie usw.) werden fast alle Studienplätze im Hauptverfahren und den beiden Nachrückverfahren vergeben. Für das Losverfahren bleiben nur noch vereinzelte Plätze an einzelnen Hochschulen übrig, so daß das Losverfahren in diesen Fächern kaum eine Bedeutung hat.
Anders ist es in den Fächern, in denen der Bewerberüberhang weniger groß ist (Anglistik, Geographie, Germanistik, Geschichte, Mathematik usw.). Durch die zahlreichen Fälle, in denen Studienbewerber den ihnen zugewiesenen Platz nicht annehmen (weil sie ihren Studienwunsch geändert haben, weil ihnen der Hochschulort ungeeignet erscheint, weil sie zur Bundeswehr eingezogen worden sind usw.) kommt es in diesen Fächern vor, daß die Zahl der Bewerber während des Zulassungsverfahrens unter die Zahl der verfügbaren Studienplätze absinkt. Hier können in den Nachrückverfahren fast alle Studienwünsche erfüllt werden. Es bleiben somit häufig Studienplätze frei, weil am Ende des Verfahrens alle Studienbewerber für das betreffende Fach einen Platz erhalten haben. In der Öffentlichkeit besteht dabei häufig fälschlicherweise der Eindruck, als sei es etwa auf Mängel im Verfahren zurückzuführen, wenn Studienplätze nicht besetzt werden konnten, zum Teil handelt es sich darum, daß die Gesamtzahl der effektiven Studienbewerber kleiner ist als das Gesamtangebot an Studienplätzen. In diesem Falle wirkt das Verfahren als ein reines Verteilungsverfahren, bei dem jeder Bewerber einen Platz bekommt, und lediglich eine gleichmäßige Auslastung der Hochschulen sichergestellt wird.
Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß bei den bevorstehenden Beratungen über die Ausgestaltung der Durchführungsbestimmungen zum neuen Zulassungsverfahren nach dem Hochschulrahmengesetz eine zügige und vollständige Vergabe der Studienplätze sichergestellt wird.
Zu Frage A 19:
Nach § 24 der Vergabeverordnung können sich zwar neben den Bewerbern des entsprechenden ZVS-Verfahrens auch sonstige Studierwillige mit den entsprechenden Voraussetzungen an dem von den einzelnen Hochschulen durchgeführten Losverfahren beteiligen. Hierbei sind jedoch diejenigen Bewerber bevorzugt zu berücksichtigen, denen für
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 14707*
den Studiengang, für den sie die Zulassung beantragt haben, von der ZVS ein Ablehnungsbescheid zum Hauptantrag erteilt worden ist. Sollten im Los-verfahren mehr Studienplätze als interessierte bevorzugte Bewerber vorhanden sein, erscheint es auch aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten, diese Studienplätze an sonstige Studierwillige zu vergeben.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 38) :
Trifft die im Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 15. März 1975 IV B 2/S1988-272/75 geäußerte Auffassung: „Wird eine Bestellung in der Weise geändert, daß anstelle des ursprünglich bestellten Wirtschaftsgutes ein anderes Wirtschaftsgut geliefert werden soll, so ist der Zeitpunkt der geänderten Bestellung maßgebend" auch für solche Wirtschaftsgüter zu, bei denen nach dem 30. Juni 1975 (Stichtag im Sinne des § 4 b Investitionszulagengesetz) konstruktive Verbesserungen oder Modelländerungen durchgeführt wurden, und ist die Bundesregierung bereit, diese besonders die mittelständischen Unternehmungen benachteiligende enge Auslegung des § 4 b Investitionszulagengesetz dahin gehend zu erweitern, daß es sich im Falle von Konstruktionsverbesserungen oder Modelländerungen nicht um die Lieferung eines „anderen Wirtschaftsgutes" handelt?
Nach § 4 b des Investitionszulagengesetzes 1975 setzt die Gewährung einer Investitionszulage zur Konjunkturbelebung für angeschaffte Wirtschaftsgüter deren Bestellung in der Zeit vom 1. Dezember 1974 bis zum 30. Juni 1975 voraus. Bei einer Änderung der Bestellung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der geänderten Bestellung maßgebend, wenn an Stelle des ursprünglich bestellten Wirtschaftsguts ein anderes Wirtschaftsgut geliefert werden soll.
Die Frage, ob der Zeitpunkt der geänderten Bestellung auch dann maßgebend ist, wenn die Art des bestellten Wirtschaftsguts unverändert bleibt und sich die Anschaffungskosten des bestellten Wirtschaftsguts nur geringfügig ändern, stellt sich regelmäßig bei Konstruktionsverbesserungen oder Modelländerungen. Sie wird in Kürze mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert und entschieden werden. Die Bundesregierung wird dabei eine Regelung anstreben, die nicht eng gefaßt sein soll und die der Zielsetzung des § 4 b des Investitionszulagengesetzes 1975 gerecht wird.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 39) :
Ist die Bundesregierung in der Lage, konkret darüber Auskunft zu geben, was die von der Bundesbank geplante Geldmengenausweitung bedeutet, d. h.
— wie viele zusätzliche tausend-DM-Banknoten,
— wie viele zusätzliche hundert-DM-Banknoten,
— wie viele zusätzliche fünfzig-DM-Banknoten,
— wie viele zusätzliche zwanzig-DM-Banknoten,
— wie viele zusätzliche zehn-DM-Banknoten
durch diese geldpolitische Maßnahme in den Geldkreislauf gepumpt werden?
Mit der in Ihrer Frage angesprochenen Festlegung einer Zielgröße für das Wachstum der Zentralbankgeldmenge soll die Richtung der geplanten Geldpolitik bestimmt werden. Die Zielformulierung bezieht sich nicht auf die Struktur der Zentralbankgeldmenge und schon gar nicht auf die Zusammensetzung des Bargeldumlaufs. Diese ist kreditpolitisch unerheblich.
Wie viele zusätzliche DM-Banknoten ausgegeben werden und in welcher Stückelung die Ausgabe erfolgt, richtet sich nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Tübler (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen A 41 und 42) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die von der Flutkatastrophe schwer getroffenen Länder und Gemeinden von den durch den Einsatz der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes entstandenen Sachkosten zu entlasten?
Besteht die Möglichkeit, im Hinblick auf die hohen Folgekosten für die betroffenen Länder und Gemeinden, die entstandenen Sachkosten aus dem Einsatz der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes auf den jeweiligen Übungstitel zu buchen, da der Einsatz insbesondere für die Pionierverbände und Hubschraubereinheiten auch einen hohen Übungswert besitzt?
Die Bundesregierung hat beschlossen, die der Bundeswehr und dem Bundesgrenzschutz durch den Einsatz bei der Flutkatastrophe entstandenen Sachkosten den betroffenen Ländern und Gemeinden nicht in Rechnung zu stellen.
Die Frage der Buchung der Kosten ist von zweitrangiger Bedeutung. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Möglichkeit, diese Kosten als Übungskosten zu buchen. Dann müßten allerdings — und darauf lassen Sie mich hinweisen — notwendige Übungsvorhaben reduziert werden. Wir werden diese Möglichkeit prüfen. Wenn Sie es wünschen, werde ich Ihnen das Ergebnis zu gegebener Zeit mitteilen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 43) :
14708* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Autofahrer mit der Kfz- und Mineralölsteuer nicht einmal die Nettoausgaben für Straßenwesen und die Verkehrspolizei abdecken — wie von Herrn Bürgermeister Koschnik kürzlich geäußert und — wenn ja — werden die Autofahrer demnächst mit erneuten Belastungen bei der Kfz- und/oder Mineralölsteuer rechnen müssen?
Es trifft zu, daß die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer, aus der vom Kraftverkehr aufgebrachten Mineralölsteuer und aus dem Mineralölzoll die Nettoausgaben für Straßenwesen und Verkehrspolizei nicht abdecken. Zumindest seit Beginn der 60er Jahre waren die Einnahmen aus diesen Abgaben stets niedriger als die Ausgaben für die genannten Zwecke.
Schon daraus mögen Sie ersehen, daß der in Ihrer Frage geknüpfte Zusammenhang zwischen den Ausgabebeträgen für das Straßenwesen und die Verkehrspolizei einerseits und der Höhe der Kfz-Steuer und der Mineralölsteuer andererseits nicht besteht. Es gibt also keinen Anlaß für die Annahme, Autofahrer müßten wegen des in Rede stehenden Sachverhalts mit zusätzlichen Belastungen bei der Kraftfahrzeugsteuer und der Mineralölsteuer rechnen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Mineralölsteuer zu erhöhen. Auch im Bereich der Kfz-Steuer sind Mehrbelastungen für Fahrzeughalter nicht vorgesehen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (SPD) (Drucksache 7/4555 Fragen A 44 und 45) :
Ist die in der „Süddeutschen Zeitung" (Nr. 267 vom 20. November 1975, Seite 9) wiederholte Behauptung, wonach ein Kinderlastenausgleich im Besteuerungsverfahren durch die Finanzämter einen Personal-Mehrbedarf von 5 500 Arbeitskräften erfordern und damit über dem Bedarf der Bundesanstalt für Arbeit von 5 000 Plankräften liegen würde, richtig, und würden sich bei der erwähnten Aufgabenerledigung durch die Finanzämter auf Grund unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade und Eingruppierungstatbestände höhere oder niedrigere Personalkosten ergeben?
Sind bei den anfallenden Sach- und Nebenkosten gravierende Unterschiede, die bei der Durchführung der Kindergeld-Auszahlung durch die Arbeitsämtei bzw. des Kindergeldlastenausgleichs durch die Finanzämter entstehen, feststellbar, und wie hoch sind diese?
Über den Personalbedarf für die Bearbeitung des Kinderlastenausgleichs durch die Finanzämter gab es bei den Beratungen über den Entwurf des Dritten Steuerreformgesetzes unterschiedliche Auffassungen zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat. Die Bundesregierung schätzte den Personalbedarf bei der sogenannten Finanzamts-Lösung niedriger als die Ländervertretung. Die Bundesregierung nahm seinerzeit die von den Ländern geforderte Arbeitsamts-Lösung in Kauf, um den Kinderlastenausgleich, und damit die gesamte Steuerreform, nicht in Frage zu stellen. Daraufhin bestand keine Veranlassung mehr, die Diskussion über die Personal- und Kostenschätzungen zu vertiefen. Es gibt deshalb keine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Auffassung über die Personal- und Sachkosten, die entstanden wären, wenn es zu der Finanzamts-Lösung gekommen wäre.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 46) :
Wofür wird von Ost-Berlin die sogenannte Transitpauschale verwandt, und wie hat die Bundesregierung sichergestellt bzw. sich Gewißheit verschafft, daß sie ausschließlich für diese Zwecke verwandt wird?
Die Transitpauschale deckt Gebührenforderungen ab, welche die DDR bereits dem Grunde nach in der Zeit einer Deutschlandpolitik eingeführt hat, für die die jetzige Koalition noch keine Verantwortung trug. Die DDR hat sich weder damals noch heute zu einer Zweckbindung von Gebühren bereitgefunden.
Hätte die Bundesregierung auf einer Zweckbindung bestanden, wäre eine Vereinbarung über die Pauschalierung nicht zustande gekommen. Dies hätte nicht im Interesse eines reibungslosen Transitverkehrs von und nach Berlin gelegen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glombig (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage A 60) :
Wie hoch sind die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit für Kurzarbeitergeld an Feiertagen seit 1973 gewesen?
Die Bundesanstalt für Arbeit hat die Ausgaben an Kurzarbeitergeld für Wochenfeiertage nicht gesondert erfaßt. Sie hat aber festgestellt, daß für 4 Wochenfeiertage im Mai 1975 70 Millionen DM an Kurzarbeitergeld beantragt worden sind. Von dieser Erhebung ausgehend schätzt die Bundesanstalt, daß in den vergangenen Jahren folgende Ausgaben an Kurzarbeitergeld für Wochenfeiertage geleistet worden sind:
1973 (10 gesetzliche Wochenfeiertage)
rd. 5 Millionen DM
1974 (11 gesetzliche Wochenfeiertage)
rd. 34 Millionen DM
1975 ( 9 gesetzliche Wochenfeiertage)
—bis 30. November— rd. 103 Millionen DM
insgesamt rd. 142 Millionen DM
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 14709*
Die Schätzung berücksichtigt den für die einzelnen Jahre unterschiedlich hohen Pro-Kopf-Aufwand an Kurzarbeitergeld und den in den einzelnen Monaten mit Wochenfeiertagen unterschiedlich hohen Bestand an Kurzarbeitern. Die anteilmäßige Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung ist in der Hochrechnung enthalten.
Nach Inkrafttreten der Haushaltsstrukturgesetze haben vom 1. Dezember 1975 an nur noch Arbeitnehmer in kontinuierlich arbeitenden Betrieben Anspruch auf Kurzarbeitergeld für gesetzliche Wochenfeiertage.
Ergänzend möchte ich noch mitteilen, daß im Dezember 1975 von 643 kurzarbeitenden Betrieben mit 36 418 Beschäftigten 497 Betriebe mit 29 862 Beschäftigten die ausfallende Arbeitszeit so legen wollten, daß die Weihnachtsfeiertage und der Neujahrstag hiervon erfaßt wird. Das hätte bedeutet, daß für 77 °/o der Betriebe und 82 °/o der Beschäftigten Arbeitsausfall für die Feiertage geplant war.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löher (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen A 61 und 62) :
Wie gedenkt die Bundesregierung, im Hinblick auf die gegenwärtige arbeitsmarktpolitische Situation, zukünftig die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer zu steuern?
Beabsichtigt die Bundesregierung, bei den zu ergreifenden Steuerungsmaßnahmen eine restriktive Ausländerpolitik zu betreiben?
Die Politik der Bundesregierung hat zum Ziel, den gesetzlichen Vorrang deutscher Arbeitnehmer im Rahmen des geltenden Rechts zu sichern und zugleich eine humane Behandlung der ausländischen Arbeitnehmer zu gewährleisten. Daher wird im Interesse der deutschen und der hier arbeitenden ausländischen Arbeitnehmer der von der Bundesregierung am 23. November 1973 erlassene Anwerbestopp auf absehbare Zeit aufrechterhalten. Die nach § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes zur Ausübung einer Beschäftigung im Bundesgebiet von Ausländern benötigte Arbeitserlaubnis wird auch weiterhin nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falles erteilt. Arbeitserlaubnisfrei sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften. Ausländischen Arbeitnehmern, die ununterbrochen 5 Jahre lang eine unselbständige Tätigkeit rechtmäßig im Bundesgebiet ausgeübt haben oder mit einem Deutschen verheiratet sind, wird die Arbeitserlaubnis unabhängig von der Arbeitsmarktlage erteilt.
Bei der Verlängerung einer Arbeitserlaubnis haben die Arbeitsämter die Verhältnisse des einzelnen Falles verstärkt zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ohne Unterbrechung des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses fortsetzen will.
Die von mir aufgezeigten Steuerungsinstrumente — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage ermöglichen ein flexibles, der jeweiligen Arbeitsmarktsituation entsprechendes Vorgehen. Dabei werden die persönlichen und sozialen Belange der ausländischen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt.
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die derzeitige Rechtsstellung der ausländischen Arbeitnehmer zu verschlechtern. Die arbeits- und sozialrechtliche Gleichbehandlung der ausländischen Arbeitnehmer soll so weit wie möglich aufrechterhalten bleiben.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 63) :
Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vorn 31. Dezember 1975 zu, daß 1975 von den Fordwerken ausländische Arbeitnehmer, die sich durch eine Abfindung hatten bewegen lassen, ihr Arbeitsverhältnis zu lösen, gleichwohl aber in Deutschland geblieben waren, wieder eingestellt wurden, und warum — bejahendenfalls — ist ihnen eine Arbeitserlaubnis erteilt worden, obwohl dies nur geschehen soll, wenn deutsche Arbeitnehmer nicht vermittelt werden können?
Aufgrund Ihrer Frage ist die Bundesanstalt für Arbeit dem geschilderten Sachverhalt nachgegangen.
Eine abschließende Stellungnahme ist ihr aber erst nach Überprüfung der beim Arbeitsamt Köln vorliegenden Arbeitserlaubnisunterlagen möglich.
Nach den vorläufigen beim Arbeitsamt Köln getroffenen Feststellungen wurden im Jahre 1975 auch Arbeitserlaubnisse für ausländische Arbeitnehmer der Firma Ford erteilt, die bereits vorher dort beschäftigt waren. Über die Anträge dieser Arbeitnehmer wurde gemäß § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falles entschieden. Dabei war nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zu prüfen, ob die Antragsteller vorher mit Abfindungen bei der Firma Ford ausgeschieden waren. Das Arbeitsamt Köln hat jedoch Arbeitserlaubnisse nur erteilt, wenn geeignete deutsche oder ihnen gleichgestellte ausländische Arbeitnehmer der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung standen.
Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat eine ausführliche Stellungnahme von den örtlich zuständigen Dienststellen erbeten.
Ich bin gern bereit, Ihnen das Ergebnis — sobald es mir vorliegt — noch schriftlich mitzuteilen.
14710* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 64) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß nach den am 7. Januar 1976 von den Arbeitsämtern Emden und Leer für den Bereich Ostfriesland veröffentlichten Jahresdurchschnittszahlen der arbeitslosen Männer und Frauen seit dem Jahr 1969, abgesehen von einer kurzfristigen Belebung in den Jahren 1970 und 1971, ein kontinuierlich-rapider Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen ist?
Die Arbeitslosenquoten in Ostfriesland sind in den Strukturschwächen dieses Wirtschaftsraumes begründet. Sie liegen nicht erst seit dem von Ihnen genannten Jahr 1969 über dem Durchschnitt des Landesarbeitsamtsbezirks Niedersachsen-Bremen und über dem Bundesdurchschnitt.
Über den Gesamtzeitraum 1969/75 gesehen nahm die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote im Bundesgebiet wesentlich stärker zu als in Emden und in Leer. 1969 betrug die Arbeitslosenquote in Emden noch das 5fache und in Leer das 4,2fache des Bundesdurchschnitts. 1975 war der Abstand auf das 2,lfache in Emden und das 1,8fache in Leer zurückgegangen.
Da sich der Abstand der Arbeitslosenquoten in Emden und Leer zum Bundesdurchschnitt nicht vergrößerte, sondern beträchtlich verkleinerte, kann davon ausgegangen werden, daß sich die Schwächen in der regionalen Wirtschaftsstruktur nicht verstärkt, sondern eher vermindert haben.
Dies ist eine Folge besonderer arbeitsmarktpolitischer Bemühungen im ostfriesischen Raum und insbesondere der regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", in die auch die niedersächsische Nordseeküste einbezogen ist.
Hinweisen möchte ich noch auf folgendes: Emden und Leer sind übergeordnete Schwerpunktorte innerhalb des dritten regionalen Aktionsprogramms „Niedersächsische Nordseeküste" im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Im Rahmen dieses Aktionsprogramms sollen im Zeitraum 1976/79 27 000 neue Arbeitsplätze geschaffen und 2 000 vorhandene Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe gesichert werden. Hierzu wurden 110 Millionen Gemeinschaftsaufgabe-Mittel bereitgestellt und 140 Millionen DM Investitionszulage-Mittel geplant.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage A 66) :
Bestätigt die Bundesregierung die vorn Bundesverband der Betriebskrankenkassen in einem offenen Brief genannten Zahlen über den Honorarzuwachs der Kassenärzte um mehr als 10%
im Jahr 1975, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Honorarplus von einer Milliarde DM, und welche Konsequenzen für die Gebührenordnung zieht die Bundesregierung daraus?
Die Aufwendungen der Ortskrankenkassen und Ersatzkassen für ärztliche Behandlung sind in den ersten drei Quartalen 1975 gegenüber dem Vergleichsvorjahreszeitraum um fast 15 v. H. gestiegen. Für das ganze Jahr 1975 ist für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung ungefähr mit der gleichen Zuwachsrate zu rechnen.
Dieser Honorarzuwachs ist nach Auffassung der Bundesregierung als zu hoch zu bezeichnen.
Wesentliche Ursache des außerordentlich hohen Honoraranstiegs im Jahre 1975 ist die starke Ausdehnung des Umfanges der abgerechneten Leistungen. Diese Entwicklung läßt sich allein durch strukturelle Änderungen der Gebührenordnung, wie sie im Jahre 1975 bereits von den Vertragspartnern ausgearbeitet worden ist, nicht ausreichend begrenzen. Die Bundesregierung hält es daher für unerläßlich, daß Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen durch ergänzende Vereinbarungen eine Honorarentwicklung sicherstellen, die den gesamtwirtschaftlichen Realitäten und dem überproportionalen Einkommensanstieg der Kassenärzte im vergangenen Jahr Rechnung trägt.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage A 67) :
Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß der neue § 12 a des Tarifvertragsgesetzes, der zum Beispiel freiberuflichen Autoren als arbeitnehmerähnlichen Personen das Recht einräumt, durch ihre Gewerkschaft tarifgesetzliche Musterverträge mit Buchverlegern zu vereinbaren, bisher deswegen nicht realisiert werden konnte, weil die Verleger ihren Börsenverein noch nicht als Arbeitgeberorganisation konstituiert haben, und was gedenkt die Bundesregierung an ergänzenden gesetzgeberischen Maßnahmen einzuleiten, um der Tarifautonomie in diesem Bereich zur Verwirklichung zu verhelfen?
Es ist zutreffend, daß es bisher noch nicht zum Abschluß von Tarifverträgen über den Inhalt von Dienst- oder Werkverträgen zwischen Schriftstellern und Verlegern gekommen ist. Die Bundesregierung bedauert dies und würde es im Interesse der Schriftsteller begrüßen, wenn diese Möglichkeit, die seit dem 1. November 1974 auf Grund des § 12 a Tarifvertragsgesetzes besteht, genutzt würde. Dazu müßten auch auf Verlegerseite die Voraussetzungen zum Abschluß eines Verbandstarifvertrags geschaffen werden,
— sei es durch Bildung einer Vereinigung, deren
Aufgabe der Abschluß von Tarifverträgen ist,
— sei es dadurch, daß ein bereits bestehender Verband den Abschluß von Tarifverträgen als Aufgabe hat.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 14711*
Die Bundesregierung erwägt keine gesetzlichen Maßnahmen, um die von Ihnen erwähnten Schwierigkeiten auszuräumen. Ob für den Abschluß eines Verbandstarifvertrages Tarifpartner vorhanden sind, ist eine Vorfrage tatsächlicher Art, die sich im gesamten Bereich der kollektiven Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen stellt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß tarifwillige und damit tariffähige Verbände nach unserer Rechtsordnung grundsätzlich auf freier Bildung beruhen. Nach dem Tarifvertragsgesetz können neben den Verbänden aber auch die einzelnen Arbeitgeber und auf Grund des § 12 a die einzelnen Auftraggeber Tarifverträge schließen.
Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch, im Rahmen ihrer Gespräche mit den beteiligten Verbänden über Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der künstlerischen und publizistischen Berufe auch die von Ihnen aufgeworfene Frage zur Sprache zu bringen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/4555 Fragen A 68 und 69) :
Trifft die Meldung des „Spiegel" vom 22. Dezember 1975 zu, wonach das bei der Entwicklung des Kampfflugzeuges MRCA erworbene deutsche Know-how für den Bau eines indischen Kampfflugzeuges zur Verfügung gestellt wird?
Fällt der Transfer deutschen militärtechnologischen Know-hows ins Ausland unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, und wird die Bundesregierung bejahendenfalls gemäß dem Kriegswaffenkontrollgesetz verfahren?
Die Bundesregierung hat keine Genehmigung erteilt, das bei der Entwicklung des MRCA oder bei irgend einem anderen Kampfflugzeug erworbene technische Know-how für den Bau eines indischen Kampfflugzeuges zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für das Triebwerk RB 199.
Das Verbringen von Fertigungsunterlagen für Kriegswaffen und sonstiges Rüstungsmaterial ins Ausland unterliegt der Genehmigungspflicht nach dem Außenwirtschaftsgesetz, das in jedem Fall von den zuständigen Behörden anzuwenden ist.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/4555 Frage A 72) :
Kann die Bundesregierung einen Fernsehbericht bestätigen, daß Automatenbehälter für Kaugummi, Nüsse oder Schmuck gesundheitsgefährdende Spuren von Farbstoffen und Metallteilen aufweisen?
Eine Frage mit gleichem Sachinhalt ist auch der Bayerischen Staatsregierung im Bayerischen Landtag gestellt worden.
Nach Auskunft des Bayerischen Innenministeriums konnten nach den dort angestellten Untersuchungen in Automatenbehältern keine gesundheitsschädlichen Bestandteile festgestellt werden. Gesundheitliche Gefahren sind deshalb nicht erkennbar.
Auch der Bundesregierung liegen keine Hinweise für die in Ihrer Frage geäußerten Vermutung vor.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4545 Frage A 73) :
Trifft es zu, daß eine vom Verein zur Förderung des deutschen Tabakwareneinzelhandels e.V., Hamburg, herausgegebene „Raucherdepesche" in den Zügen der Deutschen Bundesbahn ausgelegt und auf diese Weise in einem öffentlichen Verkehrsmittel des Bundes mittelbar für das Rauchen geworben wird, und wenn ja, wie vertragen sich die Bemühungen der Bundesregierung auf den Gebieten der gesundheitlichen Aufklärung und der Gesundheitserziehung damit?
Es trifft zu, daß die vom Verein zur Förderung des deutschen Tabakwareneinzelhandels e. V. herausgegebene „Raucherdepesche" in den Zügen der Deutschen Bundesbahn ausgelegt worden ist. Nach Auffassung der Bundesregierung zielen die in diesem Flugblatt zusammengestellten Veröffentlichungen insbesondere darauf ab, die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens zu verharmlosen. Hierdurch soll offenbar den Maßnahmen auf dem Gebiet der gesundheitlichen Aufklärung und der Gesundheitserziehung entgegengewirkt werden. Auch unter Berücksichtigung der mit den Werbeverboten für Tabakerzeugnisse in § 22 des neuen Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetzes angestrebten Zielen begegnet die Raucherdepesche erheblichen Bedenken.
Bereits am 16. Dezember 1975 hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Frau Dr. Focke, gegenüber der Presse auf die Fragwürdigkeit dieser Veröffentlichung hingewiesen.
Wie es zu der Auslage der „Raucherdepesche" in den Zügen der Deutschen Bundesbahn kommen konnte, wird derzeit geklärt. Die Bundesregierung ist bemüht, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um künftig derartige Vorkommnisse zu verhindern.
14712* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen A 74 und 75) :
Trifft es zu, daß Frau Minister Dr. Focke allen mit der Besetzung des Jugendkuratoriums befaßten Behörden mitgeteilt hat, daß Frau Wieczorek-Zeul „den Bereich RCJ" abdecke und daß Frau Wieczorek-Zeul vom Ring Politische Jugend nicht vorgeschlagen worden ist für die Aufnahme in das Bundesjugendkuratorium?
Ist es richtig, daß die Gebäude der Victor-Gollanc-Stiftung, die kürzlich aufgelöst worden ist, einem Institut übergeben werden, das wesentlich von der Arbeiterwohlfahrt getragen wird?
Zu Frage A 74:
Es trifft nicht zu, daß in dem vorgeschriebenen Anhörungsverfahren den ausschließlich zu beteiligenden Bundesministern mitgeteilt worden ist, Frau Wieczorek-Zeul decke den Bereich des Ringes Politischer Jugend ab.
Unabhängig davon, daß der Ring Politischer Jugend kein Vorschlagsrecht hat, habe ich ihn bei der Vorbereitung der Neuberufung des Bundesjugendkuratoriums im Rahmen einer auf alle wesentlichen Bereiche der Jugendhilfe ausgedehnten Konsultation um Anregungen für die personelle Besetzung gebeten. Daraufhin habe ich keine Antwort des Ringes Politischer Jugend erhalten.
Zu Frage A 75:
Nachdem der Vorstand der Victor-Gollanc-Stiftung sich nicht mehr in der Lage sah, die zweckentsprechende Verwendung von Bundesmitteln zu gewährleisten, hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die Förderung dieses Verbandes zum 31. Dezember 1975 eingestellt.
An der Fortführung der von der Victor-GollancStiftung wahrgenommenen Aufgaben hat die Bundesregierung ein erhebliches Interesse. Sie hat sich daher nach einem geeigneten Träger umgesehen und ihn in der gemeinnützigen Gesellschaft für Sozialforschung und Sozialplanung mbH gefunden. Diese Organisation, deren Hauptgesellschafter die Arbeiterwohlfahrt — Bundesverband — e. V. ist, betreibt das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, das neben seiner bisherigen Tätigkeit die bisherigen Aufgaben der Victor-Gollanc-Stiftung übernimmt.
Diese Gesellschaft soll auch in die Eigentums- und Besitzrechte an dem für die Victor-Gollanc-Stiftung in Frankfurt errichteten Gebäude eintreten.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 76) :
Teilt die Bundesregierung die verschiedentlich in der Öffentlichkeit geäußerte Auffassung, daß das Krankenhausfinanzierungsgesetz und die Bundespflegesatzverordnung es ermöglicht hätten, laufende Kosten unkontrolliert auf die Krankenkassen zu überwälzen, weil der Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung zu wenig beachtet werde, und hält die Bundesregierung eine Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes für erforderlich, durch die eine Wiederherstellung bzw. Verstärkung der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Krankenhäusern durch die öffentliche Hand erreicht wird?
Die in der Frage zum Ausdruck gebrachte pauschale Behauptung trifft nicht zu, da das Krankenhausfinanzierungsgesetz und die Bundespflegesatzverordnung eine Reihe von Kontrollen vorsehen.
Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Auswirkungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes erstellt, der dem Deutschen Bundestag als Bundestagsdrucksache Nr. 7/4530 vorliegt. Darin hat sie im einzelnen dargelegt, welche Probleme sich bei der Anwendung des Grundsatzes der sparsamen Wirtschaftsführung bisher ergeben haben und welche Schritte eingeleitet oder erwogen werden, um die Krankenhäuser zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zu veranlassen. In diesem Rahmen wird auch geprüft, ob und in welchem Umfang Gesetzesänderungen notwendig sind.
Wegen des Umfanges der Ausführungen möchte ich auf diesen Bericht verweisen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Fragen A 77 und 78) :
Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Haldenbestand leerstehender Wohnungen in den einzelnen Ländern zum Jahresende 1975, und welche Rückschlüsse ergeben sich für sie aus einer diesbezüglichen Erhebung der Bayerischen Landesbausparkasse vom 1. Dezember 1975 für den Freistaat Bayern?
In welchem Umfang und über welche Banken sind hauptsächlich welche Kundengruppen bei dem „Windhundrennen" um die Mittel aus dem Sonderprogramm Modernisierung des letzten Konjunkturförderungsprogramms erfolgreich gewesen?
Zu Frage A 77:
Eine Meldepflicht für leerstehende Wohnungen gibt es in der Bundesrepublik nicht, so daß statistisches Material darüber nicht vorhanden ist. Da auch den Gemeinden in den meisten Fällen die Anzahl der in ihrem Gebiet leerstehenden Wohnungen nicht bekannt ist, können Erhebungen über den Umfang der Wohnungshalden — wie dies auch von der Bayerischen Landesbausparkasse in Bayern geschehen ist — nur durch Umfragen bei den Bauherren selbst erfolgen. Diese Art der Erhebungen ist jedoch mit nicht unerheblichen Fehlerquellen belastet.
Dennoch ist jeder Versuch, die Größenordnung des Bestandes an leerstehenden Neubauwohnungen zu ermitteln, zu begrüßen. Dies gilt namentlich auch
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 14713*
für die Erhebungen der Bayerischen Landesbausparkasse. Diese Erhebungen vermitteln zusammen mit den sich mehrenden Stellungnahmen aus der Wohnungswirtschaft und deren Verbänden den Eindruck, daß die Zahl der leerstehenden Wohnungen bedeutend niedriger ist als immer behauptet wird, und daß die Halden der unverkauften Wohnungen bereits zunehmend abgebaut werden. Nach den Erhebungen der Bayerischen Landesbausparkasse werden in Bayern z. Zt. etwa 13 600 unverkaufte und unvermietete Eigentumswohnungen angeboten, und zwar davon allein rd. 6 200 Eigentumswohnungen im Bereich der Stadt und des Großraumes München.
Bei Hochrechnung dieses Umfrageergebnisses auf Bundesebene ergäben sich — wie die Süddeutsche Zeitung am 3. Dezember 1975 berichtet — für das gesamte Bundesgebiet höchstens 100 000 leerstehende Wohnungen. Das aber bedeutet, daß die vor etwa 1 Jahr mit Hilfe der Länder vorgenommene Schätzung meines Hauses mit rd. 200 000 leerstehenden Wohnungen eher zu hoch als zu tief lag und daß die Wohnungshalden andererseits auch bereits kräftig abgeschmolzen sein müssen. Tatsächlich stellt die Bayerische Landesbausparkasse in ihrer Presse-Information auch erläuternd fest, daß die von ihr befragten Bauherren überwiegend von einer Verbesserung des Verkaufsergebnisses seit Mitte 1975 sprächen.
Diese Entwicklung ist durch die wiederholten Zinssenkungen im letzten Jahr und durch die im sozialen Wohnungsbau, insbesondere aber im Regionalprogramm des Bundes gegebenen Möglichkeiten einer nachträglichen Förderung begünstigt worden. Auf die Möglichkeiten einer nachträglichen Förderung im Regionalprogramm des Bundes und auf die mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung vom 23. Dezember 1974 geschaffenen Steuererleichterungen im Rahmen des § 7 b des Einkommensteuergesetzes sowie im Rahmen des Grunderwerbsteuergesetzes im Interesse des Haldenabbaus hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Ziele und Aufgaben der Wohnungspolitik vom 17. April 1975 (BT-Drs. 7/3523) hingewiesen.
Zu Frage A 78:
Der Anteil einzelner Banken oder Zweige der Kreditwirtschaft an der Durchführung des Sonderprogramms wird statistisch nicht erfaßt, so daß darüber keine exakte Aussage getroffen werden kann. Mir ist jedoch aus Kontakten mit den Ländern bekannt, daß von einer Überrepräsentation einzelner Banken keine Rede sein kann.
Zur Frage, welcher Kundenkreis im Rahmen des Sonderprogramms erfolgreich gewesen ist, liegt bisher lediglich die Bewilligungsstatistik des Landes Baden-Württemberg vor, Danach sind rd. 94 % der Zuschußmittel privaten Hauseigentümern und rd. 6 % juristischen Personen bewilligt worden. Die Zuschußmittel an private Hauseigentümer kommen etwa je zur Hälfte Eigentümern von Mietwohngebäuden und Eigentümern von Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen zugute. Ein ähnliches Bild wird mir in einem Vorabbericht aus Niedersachsen übermittelt.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 79) :
Ist die Bundesregierung angesichts der unerträglich steigenden Sozialmieten bereit, das bestehende Förderungssystem umzustellen, wie wiederholt von den Bundesministern Lauritzen, Dr. Vogel und neuerdings auch von Bundesminister Ravens in Aussicht gestellt worden ist?
Der Bundesbauminister ist seit mehr als 2 Jahren bemüht, durch Verhandlungen mit den Wohnungsbauressorts der hierfür zuständigen Länder im sozialen Wohnungsbau zu einheitlichen Mietobergrenzen und zu einer ausgewogeneren Begrenzung des subventionstechnisch bedingten Mietanstiegs zu kommen. Bei diesen Verhandlungen bestand in der Zielsetzung von Anfang an ein hohes Maß an Übereinstimmung. Die gemeinsamen Bemühungen haben auch bereits zu positiven Ergebnissen geführt. So konnte 1975 bei den Mietobergrenzen eine Stabilisierung erreicht werden. Darüber hinaus hat z. B. das Land Bayern sein Förderungssystem, das für die Großstädte faktisch zu einem übermäßigen Mietanstieg führen mußte, durch Anpassung an die Regelungen anderer Länder verbessert.
Die Wohnungsbauressorts des Bundes und der Länder sind sich darin einig, daß eine noch weitergehende Begrenzung des subventionstechnisch bedingten Mietanstiegs erwünscht wäre. Die Länder waren jedoch gegenwärtig nicht bereit, einer entsprechenden Rechtsverordnung des Bundes zuzustimmen, nachdem die beabsichtigte gezielte Anpassung der Wohngeldregelungen angesichts der allseitigen Forderung, auf ausgabenerhöhende Gesetze zu verzichten, verschoben werden mußte.
Anlage 23
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/4555 Fragen A 94 und 95) :
Trifft es zu, daß in verschiedenen deutschen Botschaften und Konsulaten das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 nicht oder nur unvollkommen bekannt ist, so daß deutsche Mütter im Ausland, die bis zum 31. Dezember 1977 den Antrag zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für ihre Kinder stellen wollen, nicht zuverlässig beraten oder gar abgewiesen werden?
14714* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976
Ist die Bundesregierung bereit, die Informationen über das Gesetz bei Behörden und in der Öffentlichkeit des In- und Auslands zu verstärken, um durch Unkenntnis entstehende Nachteile für den betroffenen Personenkreis zu vermeiden?
Zu Frage A 94:
Das Auswärtige Amt kann nicht bestätigen, daß in verschiedenen deutschen Botschaften und Konsulaten das Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuSTAÄndG 1974) nicht oder nur unvollkommen bekannt sei.
Das Auswärtige Amt hat die diplomatischen und berufskonsularischen Auslandsvertretungen im Verlauf des Jahres 1975 durch drei Runderlasse (vom 15. Januar, 25. April und 16. September 1975) auf die Bestimmungen des am 1. Januar 1975 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 hingewiesen und die Vertretungen mit sachdienlichen Informationen zur Durchführung des Gesetzes versehen:
— mit dem Runderlaß vom 15. Januar erhielten die Vertretungen ein vom Bundesministerium des Innern herausgegebenes Merkblatt über die Neuregelung und die erforderlichen Erklärungsvordrucke für die Antragsteller; gleichzeitig wurden die angeschriebenen diplomatischen und berufskonsularischen Auslandsvertretungen beauftragt, auch die Honorarkonsuln in ihrem Amtsbereich zu unterrichten und, soweit erforderlich, mit den Merkblättern und Erklärungsvordrucken zu versehen;
— mit Runderlaß vom 25. April wurden Ausführungsbestimmungen des Bundesministers des Innern und des Auswärtigen Amts vom 19. März 1975 zur Durchführung der Gesetzesnovelle verteilt, die bereits im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 14. April 1975 veröffentlicht worden waren;
— aus Anlaß von Rückfragen einer Reihe von Vertretungen wurde unseren diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen schließlich mit dem Runderlaß vom 16. September eine eingehende Stellungnahme des federführenden Bundesministers des Innern zu ihrer Unterrichtung übersandt; gleichzeitig wurden die Vertretungen gebeten, über etwaige weitere Zweifelsfragen zu berichten.
Das Auswärtige Amt geht daher mit Recht davon aus, daß alle mit konsularischen Aufgaben befaßten Bediensteten unserer Auslandsvertretungen mit dem Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 hinreichend vertraut und im Stande sind, anfragende deutsche Mütter zuverlässig zu beraten.
Zu Frage A 95:
Nachdem das Gesetz nunmehr ein Jahr in Kraft ist, wird die Bundesregierung an die Presse nochmals eine Mitteilung herausgeben, um die in Be-
tracht kommenden Personen über ihre Rechte zu belehren, insbesondere auch darüber, daß die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch einfache Erklärung zu erwerben, bis zum Ablauf des 31. Dezember 1977 befristet ist. Das Auswärtige Amt wird dies zum Anlaß nehmen, die Auslandsvertretungen zu beauftragen, weiterhin alle geeigneten Möglichkeiten zur Unterrichtung des in Betracht kommenden Personenkreises auszuschöpfen.
Anlage 24
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 98) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Regierung der UdSSR nach einer zusätzlichen Einladung des Berliner Senats zur Weltmeisterschaft der Eissprinter, obgleich die UdSSR bereits eine Einladung zu dieser Veranstaltung durch den deutschen Eissportverband erhalten hat?
Ich verweise auf die mündliche Beantwortung der Fragen 96 und 97 der Frau Abgeordneten Berger.
Anlage 25
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4555 Frage A 99) :
Treffen Meldungen zu, nach denen der rumänische Staats- und Parteichef ausgeführt haben soll, daß die Wünsche von Deutschen nach Ausreise und Familienzusammenführung eine Manifestation des Klassenfeindes seien, die bekämpft werden müsse und nicht akzeptiert werden dürfe, und wenn ja, hat der Bundesminister des Auswärtigen bei seinem Besuch in Bukarest dem rumänischen Staats- und Parteichef klargemacht, daß er mit dieser Haltung gegen die auf der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa verabschiedeten Vereinbarungen verstößt, die den Menschen mehr Freiheit bringen sollten?
Die erwähnten Meldungen über Äußerungen des rumänischen Staatspräsidenten Ceausescu treffen in der wiedergegebenen Form nicht zu.
Präsident Ceausescu hat am 3. Dezember 1975 vor Vertretern der deutschen und ungarischen Minderheiten in Rumänien erklärt, daß der Platz jedes Rumänen ungeachtet seiner Nationalität in Rumänien sei und die Minderheiten aufgefordert, am Ausbau des Landes mitzuarbeiten. Er hat sich gegen nationalistische und chauvinistische Auffassungen jeder Art gewendet und in diesem Zusammenhang ausgeführt, daß auch der Auswanderungswille durch solche Auffassungen motiviert sein kann.
Die Rede ist im übrigen in der deutschsprachigen rumänischen Tageszeitung „Neuer Weg" vom 6. Dezember 1975 abgedruckt.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Januar 1976 14715*
Bei den Gesprächen, die Bundesminister Genscher während seines Rumänienbesuches am 4./5. Dezember 1975 mit Präsident Ceausescu und anderen rumänischen Politikern führte, hat er nachdrücklich die Bedeutung unterstrichen, die die Bundesregierung der Familienzusammenführung beimißt. Er hat ferner auf die Erwartungen hingewiesen, die sich in dieser Hinsicht aus der Schlußakte von Helsinki ergeben. Die Anliegen der Deutschen in Rumänien wurden auch in der Tischrede unterstrichen, die
Bundesminister Genscher am 4. Dezember 1975 in Bukarest gehalten hat, und die im Bulletin vom 9. Dezember 1975 abgedruckt ist.
Die rumänischen Gesprächspartner des Bundesministers haben zu erkennen gegeben, daß sie zwar keine Auswanderungswelle wünschen, haben aber auch klar gesagt, daß die rumänische Seite bereit sei, wie bisher Ausreisegenehmigungen zum Zweck der Familienzusammenführung zu erteilen.