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ID0720926100

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe-und Familienrechts — aus Drucksache 7/650 —, Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4396 -- Zweiter Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/4361 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2015 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4450 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4365 Dr. Emmerlich SPD . . 14403 C, 14474 D, 14478 D, 14501 C, 14502 D, 14505 B Dr. Mikat CDU/CSU . . . . . . . . . 14409 D Engelhard FDP . . . . 14477 C, 14473 B, 14482 B, 14503 C Frau Dr. Lepsius SPD . . . . 14422 C, 14491 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 14427 D, 14504 B Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 14433 D, 14473 A, 14505 C Frau Funcke FDP . . . . . . 14458 A, 14519 D Dr. Hillermeier, Staatsminister des Landes Bayern 14461 B Frau Schimschok SPD . . . . 14464 C, 14471 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 14467 B, 14493 C, 14503 B Dr. Arnold CDU/CSU 14469 D Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 14474 B, 14502 A Thürk CDU/CSU . . . 14475 B, 14500 D, 14511 D Frau Schleicher CDU/CSU 14484 D Gnädinger SPD 14486 C Frau Will-Feld CDU/CSU 14487 C Berger CDU/CSU 14497 B Spillecke SPD 14498 D Metzger SPD 14506 C Kleinert FDP 14514 C Frau Dr. Wex CDU/CSU 14517 C Glombig SPD 14518 D Namentliche Abstimmungen . . 14471 B, 14483 B, 14499 B, 14522 B Begrüßung der hundert Jahre alten Frau Kohlberg 14423 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 Fragestunde — Drucksache 7/4409 vom 5. 12. 1975 — Zweckmäßigkeit der persönlichen Anschauung über die Tätigkeit der Ständigen Vertretung insbesondere für die Mitglieder des Innerdeutschen Ausschusses sowie Zusammenhang der Absage des Gespräches von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses mit dem Leiter der Ständigen Vertretung durch die Bundesregierung mit dem Versuch der Einschränkung der Zuständigkeiten des Innerdeutschen Ministeriums und des zuständigen Bundestagsausschusses MdlAnfr A82 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A83 05.12.75 Drs 07/4409 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14437 A, B, C, D, 14438 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14437 B, D, 14438 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 14437 C, 14438 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14438 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14438 B ZusFr Ey CDU/CSU 14438 C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14438 C Gründe für die Zitierung von Staatssekretär Gaus durch den Bundeskanzler nach Bonn zu dem für einen Besuch von Mitgliedern des Innerdeutschen Ausschusses bei dem Leiter der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin festgelegten Termin und für die kurzfristige Absage dieses Besuchs durch die Bundesregierung MdlAnfr A84 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU MdlAnfr A85 05.12.75 Drs 07/4409 Lagershausen CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14439 A, B, C, D, 14440 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . .14439 A, B, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14439 B ZusFr Baron von Wrangel CDU/CSU . . 14440 A Äußerung des Bundeskanzlers über die Qualifikation von Mitgliedern der Europäischen Kommission MdlAnfr A31 05.12.75 Drs 07/4409 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA . 14440 B, C, D ZusFr Susset CDU/CSU 14440 B, C ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14440 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 14440 D Leitsätze für die Entsendung deutscher Politiker in die Europäische Kommission MdlAnfr A32 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A33 05.12.75 Drs 07/4409 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 14441 A, B, C, D, 14442 A, B, C, 14443 A ZusFr Kiechle CDU/CSU . 14441 B, C, 14442 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14441 C ZusFr Susset CDU/CSU 14441 D ZusFr Wilhelm SPD . . . . . . . . 14442 A ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 14442 D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 14443 A Vereinbarungen insbesondere über Kriegsgräberfürsorge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen MdlAnfr A88 05.12.75 Drs 07/4409 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14443 B, C, D, 14444 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14443 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14443 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14443 D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 14443 D Bedeutung der Aussage des Bundesaußenministers über die Form des Ausreiseprotokolls vom 9. 10. 1975 im Hinblick auf Art. 46 und 47 der Wiener Vertragsrechtskonvention und der Unterscheidung zwischen „völkerrechtlichem Vertrag" und „zweiseitigem Protokoll" MdlAnfr A91 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A92 05.12.75 Drs 07/4409 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14444 A, B, C, D, 14445 A, B, C, D, 14446 A, B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 14444 B, 14445 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 14444 D, 14446 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 14444 D, 14446 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14445 A, 14446 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 14445 B, 14446 C ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . . . . 14446 A Rückkehr Griechenlands in die NATO als Voraussetzung einer Vollmitgliedschaft in der EG MdlAnfr A93 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14446 D, 14447 B ZusFr Biehle CDU/CSU 14447 A, B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 III Pressemeldungen über erzwungenen Eigentumsverzicht ausreisewilliger Deutscher aus Polen vor Erteilung der Ausreisegenehmigung MdlAnfr A94 05.12.75 Drs 07/4409 Ey CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14447 C, D, 14448 A, B, C, D, 14449 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . 14447 D, 14448 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14448 A ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14448 B ZusFr Dr. Hupka CDI J/CSU , . 14448 C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 14448 D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14449 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 14449 B Pressemeldungen über entschädigungslosen Verzicht auf Eigentum durch ausreisewillige Deutsche vor Erteilung der Ausreisegenehmigung durch Polen MdlAnfr A95 05.12.75 Drs 07/4409 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14449 C, D, 14450 B, C, D, 14451 A, B ZusFr Biehle CDU/CSU . . . 14449 D, 14450 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14450 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14450 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14451 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14451 A Pressemeldung über die beschleunigte Erteilung einer Ausreisegenehmigung bei Vorlage einer notariell beglaubigten Verzichtserklärung auf das Eigentum in Polen durch Angehörige Aussiedlungswilliger in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A96 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . . 14451 C, D, 14452 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 14451 C, D ZusFr Biehle CDU/CSU . . . . . . . 14451 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14452 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14452 B Vertretung des Standpunkts der Unzulässigkeit von Annexionen in Moskau und Warschau durch die Bundesregierung MdlAnfr A97 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14452 C, D, 14453 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 14452 D, 14453 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 14453 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14453 B Behauptung des Bundesaußenministers über die Übereinstimmung mit Polen während und nach den Verhandlungen in der Beurteilung des Ausreiseprotokolls als „Zusage mit völkerrechtlicher Bindung Polens für Deutsche" MdlAnfr A98 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A99 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 14453 C, D, 14454 A, B, C, 14455 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 14453 C, D, 14454 D, 14455 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 14454 A ZusFr Reuschenbach SPD 14454 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14454 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14455 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 14455 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 14455 B Namen der Ortschaften in den ehemaligen deutschen Ostgebieten mit der Möglichkeit, die deutsche Sprache an Schulen zu erlernen MdlAnfr A100 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 14455 C, 14456 A, B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14455 D, 14456 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14456 B Beschaffung notariell beglaubigter Verzichtserklärungen auf das Eigentum in Polen von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Angehörigen für ausreisewillige Deutsche MdlAnfr A101 05.12.75 Drs 07/4409 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 14456 B, C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14456 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14456 C Vereinbarung von Waffengeschäften durch eine von Prof. Dr. Carstens 1965 geleitete Regierungsdelegation nach Saudi-Arabien sowie Bezeichnung dieser Region als Spannungsgebiet durch Mitglieder der damaligen Regierung MdlAnfr A102 05.12.75 Drs 07/4409 Reuschenbach SPD Antw StMin Moersch AA 14457 A Störungen der nach Bulgarien ausgestrahlten Sendungen der Deutschen Welle über den Staatsbesuch des Staatssratsvorsitzen- IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 den Schiwkoff in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B2 05.12.75 Drs 07/4409 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 14457 A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 14457 B Untersuchungen über den schädlichen Einfluß von Kriegsspielzeug auf das Verhalten der Kinder MdlAnfr A60 05.12.75 Drs 07/4409 Dr. Jens SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG 14457 D, 14458 A ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . . . . 14458 A Nächste Sitzung 14524 A Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14525* A Anlage 2 Mitteilung von Prof. Leyhausen über die Entwicklung von Käfigen für Legehennen unter Berücksichtigung des Tierschutzes und volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte sowie Überflüssigkeit von Forschungsaufträgen über Verhaltensnormen von Geflügel bei der Käfighaltung MdlAnfr A4 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Hammans CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Logemann BML . . 14525* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14403 209. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1975 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 11. 12. Dr. Ahrens ** 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Dr. Artzinger * 12. 12. Bangemann * 1112. Dr. Bayerl * 11. 12. Behrendt * 12. 12. Dr. von Bismarck 11.12. Prof. Dr. Burgbacher 11. 12. Dr. Corterier * 11. 12. Entrup 11. 12. Prof. Dr. Erhard 12. 12. Dr. Eppler 12. 12. Dr. Evers 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Flämig * 11. 12. Franke (Osnabrück) 12. 12. Frehsee " 11. 12. Gerlach (Emsland) * 11. 12. Gewandt 12. 12. Handlos 12. 12. Härzschel * 11. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 12. Kater 12. 12. Kiep 12. 12. Dr. Klepsch * 12. 12. Krall * 11. 12. Lange * 11. 12. Lautenschlager* 12. 12. Prof. Dr. Lohmar 12. 12. Lücker * 12. 12. Memmel * 12. 12. Dr. Mende 12. 12. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 12. Müller (Mülheim) * 11. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Mursch * 12. 12. Dr. Narjes 11.12. Frau Dr. Orth * 11.12. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Rosenthal 12. 12. Schmidt (München) * 12. 12. Schmidt (Wattenscheid) 11. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 12. Dr. Schwencke ** 12. 12. Schwabe * 11. 12. Dr. Schwörer * 12. 12. Seefeld * 11. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Suck * 12. 12. Frau Verhülsdonk 11. 12. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 12. 12. Frau Dr. Walz* 12. 12. Frau Dr. Wolf ** 11. 12. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 4, 205. Sitzung, Seite 14 193 A) : In Ergänzung meiner Antwort zu Ihrer o. a. Frage teile ich Ihnen mit, daß Herr Professor Dr. Leyhausen, Wuppertal, in der Sitzung am 5. Dezember 1975 den Vorsitz der beim Senat der Bundesforschungsanstalten meines Hauses gebildeten Arbeitsgruppe niedergelegt hat und eine weitere Mitarbeit in dieser Gruppe ablehnt. Herr Professor Dr. Leyhausen hat seinen Schritt mit bestehendem Zweifel an einer unabhängigen Arbeitsmöglichkeit dieses Gremiums begründet. Ich bedaure diese Entscheidung, da Herr Professor Dr. Leyhausen bei der Planung und Durchführung des in Aussicht genommenen Forschungsvorhabens, das der gemeinsamen Anstrengung zur Lösung der drängenden Probleme bei der Geflügelhaltung dienen soll, mit seinem reichen Wissen und seiner Erfahrung nun nicht mehr zur Verfügung steht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Emmerlich?


Rede von Dr. Alfred Emmerlich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Thürk, können Sie mir erklären, wie ein Ehegatte, der am Morgen nach der Hochzeitsnacht aus dem Grundtatbestand auf Scheidung klagen will, die unheilbare Zerrüttung der Ehe beweisen kann?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Thürk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Diese Frage scheint auf mangelnder Lebenserfahrung des Kollegen Emmerlich zu beruhen. In der Hochzeitsnacht ist schon mehr schiefgegangen.

    (Heiterkeit)

    Ich darf fortfahren. Dies wäre der erste Fall im deutschen Rechtskreis, daß jemand aus eigenen Rechtsverletzungen für sich selbst günstige Rechtsfolgen herzuleiten vermag. Damit wird der Schutz der Ehe tiefer angesetzt als der jedes beliebigen unbedeutenden Vertrages.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU] Bei allen Bedenken, die die Opposition aus den verschiedensten Gründen gegen den vorliegenden Gesetzentwurf in seinen Einzelausformulierungen hat, scheint uns die Vorschrift über die Verstoßensscheidung das Schlimmste zu sein, was die Bundesregierung dem Bundesbürger vorzusetzen wagt. Deshalb fordern wir, daß eine Ehe vor Ablauf der Trennungsfristen nur dann geschieden werden darf, wenn dem Antragsteller die Fortsetzung der Ehe aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten oder in dessen Lebensbereich liegen, nicht zuzumuten ist. Dies bedeutet, daß sich vor Ablauf der Trennungsfristen kein Ehegatte bei der Scheidung auf eigenes Fehlverhalten berufen kann, sondern nur auf ein Fehlverhalten des anderen, das ihm das Zusammenleben unmöglich macht. Und nun, Herr Bundesminister, ob es Ihnen paßt oder nicht, sage ich es doch noch einmal: Die fristlos kündbare Ehe darf bei uns nicht Gesetz werden! (Beifall bei der CDU/CSU — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Auch nicht die befristete!)

    Die Opposition hält auch daran fest, daß die ursprüngliche Formulierung „unheilbare Zerrüttung", die den Zustand einer Ehe, die geschieden werden soll, am besten umreißt, im Gesetz verankert werden sollte. Der Übergang der Bundesregierung zum Be-
    griff des Scheiterns ist aus mehreren Gründen nicht gut. Der Begriff „Scheitern" ist zu wenig plastisch, um in das Begriffsvermögen des Bundesbürgers richtig einzugehen. Der Ausdruck „unheilbare Zerrüttung" zeigt hingegen eine Ehe, die im Endzustand unter keinem wie auch immer gearteten Gesichtspunkt noch einmal zum Guten zurückgeführt werden kann. Es ist auch merkwürdig, daß die Bundesregierung in der Begründung ihres eigenen Gesetzentwurfes regelmäßig nur von unheilbarer Zerrüttung spricht und sich ja auch zum Zerrüttungsprinzip, nicht aber zum Scheiternsprinzip bekennt. Auch sprachlich ist der neue Begriff zu verurteilen. Häufig wird das Scheitern der Ehe mit dem Scheiden der Ehe in einem Zusammenhang gebracht. Insoweit muß ich im übrigen auf eine notwendige Druckfehlerberichtigung in Zeile 3 auf Seite 28 des Ausschußberichts aufmerksam machen.
    Abschließend kann zu § 1565 nur gesagt werden, daß diese Bestimmung schlimmstes Unrecht in unseren Rechtskreis einführt. Sind nach dem geltenden Recht vielleicht einige Tausend — und dies geben wir durchaus zu, Herr Kollege Emmerlich — schwer verständlicher Fälle langjähriger Trennungen denkbar, in denen ein Ehegatte gegen seinen Willen über 10 bis 15 Jahre hinweg durch den Widerspruch des anderen an eine Ehe gebunden wird, die tatsächlich nach ihrem Inhalt keine mehr ist, so werden doch die Scheidungen nach § 1565 das Vielfache an Ungerechtigkeit bringen; denn kein ehetreuer Gatte — und dies sollten Sie wirklich zugeben — kann seiner Ehe mehr sicher sein. Binnen kurzer Frist kann er unveränderlich mit der Tatsache der mutwilligen Zerstörung seiner Ehe durch den Partner konfrontiert werden.
    Die sogenannte Fristenscheidung vermag die Opposition, allerdings nur im Grundsatz, mitzutragen. Der ehetreue Gatte wird durch das Scheidungsbeehren des anderen nicht überrascht, sondern vermag sich über eine gewisse Zeit hinweg darauf einzustellen, sein zukünftiges Leben abzuchecken und Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Die Scheidung nach bestimmten Fristen erspart auch den oft peinlichen Nachweis, daß die Ehe gescheitert ist; denn der Ablauf bestimmter Fristen zuzüglich der beiderseitigen oder einseitigen Erklärung der Ehegatten zur unheilbaren Zerrüttung begründet nach dem Gesetzestext die Vermutung dafür, daß die Ehe gescheitert ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wünscht auch bei der einvernehmlichen Scheidung, daß diese Vermutung widerlegbar ausgestaltet sein muß. Zugegebenermaßen wird die Forderung der Opposition nur eine kleinere Anzahl von Fällen betreffen. Gleichwohl kann und darf nicht hingenommen werden, daß der Richter zu einem Urkundsbeamten degradiert wird, der lediglich die Erklärung der beiden Ehegatten, sich scheiden lassen zu wollen, entgegennimmt, den Ablauf der Trennungsfrist prüft und anschließend das Zertifikat ausschreibt.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Wie will er es denn prüfen?)

    Es muß dem Richter vielmehr erlaubt sein, auf die Ehegatten eheerhaltend einzuwirken.
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975 14477
    Thürk
    Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens haben die Ehegatten nämlich durch ihre Anwälte und das Gericht bereits regelmäßig erfahren müssen, welche Probleme mit der Scheidung auf sie zukommen und welche Konzessionen sie hinsichtlich der Kinder, hinsichtlich des Unterhaltes, künftig auch der Versorgung werden machen müssen. Die Chancen für eine Versöhnung der Ehegatten sind daher wesentlich höher anzusetzen als beim herkömmlichen Sühneverfahren, das dem Verfahren vorausgeschaltet war und in das die Ehegatten noch mit frischem Groll und Hader aus der Ehe gingen. Deshalb fordern wir, daß auch bei der einvernehmlichen Scheidung die Vermutung widerlegbar sein muß.
    In erhöhtem Maße gilt dies aber für die streitige Scheidung nach dreijähriger Trennung. In diesem Fall ist ein Ehegatte der Ansicht, daß die Ehe noch nicht unheilbar zerrüttet ist, daß also noch Substanz vorhanden ist. Dann besteht für das Gericht erhöhte Aussicht, auf die Ehegatten im Sinne einer Versöhnung einzuwirken, indem es die schwerwiegenden Nachteile der Scheidung für die Ehegatten selbst, aber auch für ihre Kinder darlegt und Wege für einen Neubeginn der Ehe aufzeigt. Es ist eine reine Unterstellung, wenn die Regierungskoalition davon ausgeht, daß eine Ehe nach dreijähriger Trennung in allen Fällen als gescheitert angesehen werden müsse. Die Erfahrung spricht dagegen, wenn auch zugegebenermaßen in einer geringeren Zahl von Fällen. Der Wert der Ehe muß es rechtfertigen, jede nur denkbare Anstrengung zu unternehmen, um eine bereits erschütterte eheliche Gemeinschaft wieder zusammenzufügen, wenn er nicht nur als Lippenbekenntnis in der politischen Auseinandersetzung angesehen werden soll. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, eheerhaltend zu wirken, wenn er das Institut der Ehe wirklich ernst nimmt.
    Geradezu als absurd muß die Aussage der Koalition gewertet werden, mäßige Erschwerungen bei der streitigen Scheidung nach dreijähriger Trennung würden zum Ausweichen auf die Verstoßensscheidung führen. Wer bereit ist, mit dem Scheidungsantrag drei Jahre zu warten, wird regelmäßig den Nachweis der Zerrüttung — aus welchen Gründen auch immer — scheuen. Die Darlegungen zur Widerlegung der Vermutung werden nicht die negativen, sondern die positiven Aspekte der Ehe in den Vordergrund rücken, was sicher nicht zu einer weiteren Verfeindung der Parteien führen wird. Mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 1567, der die Definition der Trennung enthält, ist es auch abwegig, anzunehmen, ein versöhnliches Verhalten des die Scheidung betreibenden Ehegatten werde gegen ihn verwandt werden können. Die Prozeßsituation des scheidungswilligen Ehegatten wird durch die Vermutung in jedem Falle günstiger sein als bei einer Verstoßensscheidung. Darüber sollte man sich unter Juristen doch klar sein. Schließlich gebietet der Grundsatz des rechtlichen Gehörs die Widerlegbarkeit der Vermutung; denn eine unwiderlegbare Vermutung würde jedes Vorbringen eheerhaltender Tatsachen und jeden richterlichen Versöhnungsversuch verbieten.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ihre Bedenken dagegen aufrechterhalten, auch junge Ehen nach den allgemeinen Vorschriften zu scheiden. Wegen der Bedeutung dieser Vorschrift hat sie es vermieden, sie in § 1565 einzubeziehen, und hat einen neuen § 1567 a gebildet, der Ihnen vorliegt. Nach dem Vorschlag der Opposition kann eine junge Ehe vor Ablauf eines Jahres nur dann geschieden werden, wenn es einem Ehegatten aus Gründen, die in der Person oder im Lebensbereich des anderen Ehegatten liegen, unzumutbar ist, die Ehe noch fortzusetzen.
    Das erstmalige Zusammenleben junger Menschen in einer Ehe mit allen Erschwernissen, aber auch mit der Eintönigkeit des Alltags bietet eine Fülle von Konfliktstoff, der in einer länger bestehenden Ehe allmählich abgebaut wird. Der Prozeß des Sich-aneinander-Gewöhnens belastet insbesondere das erste Ehejahr. Zur Erhaltung der Ehe und im Bewußtsein ihres Wertes muß der Gesetzgeber junge Eheleute daran hindern, angesichts des ersten Konfliktstoffes sofort aus der Ehe auszubrechen, statt sich ernsthaft zu bemühen, die Schwierigkeiten zu meistern.
    Der Hinweis der Koalitionsfraktion darauf, daß das richterliche Aussetzungsrecht bis zu einem Jahr denselben Effekt habe, ist abwegig. Es ist psychologisch ein großer Unterschied, ob ein Scheidungsantrag junger Eheleute vor Ablauf eines Jahres vom Gericht überhaupt nicht angenommen wird oder ob sie jederzeit sofort zum Gericht rennen können und dem Richter lediglich die Möglichkeit geboten ist, das Verfahren mehrfach auszusetzen. Im letzteren Falle ist die Krisenstimmung in der jungen Ehe nicht mehr zu beseitigen.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Die von der Regierungskoalition angestrebte Fassung des § 1568, der eine sogenannte Härteklausel — ich sage mit Absicht: sogenannte — enthält, ist nichts anderes als Augenwischerei und wird in der Praxis überhaupt keine Bedeutung haben.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Bis zum heutigen Tage ist die Regierung ein Beispiel für diese immaterielle Härteklausel schuldig geblieben — auch, Herr Minister, in der Fernsehdiskussion.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Eine richtige Mogelpackung!)

    Ein solches Beispiel gibt es nämlich gar nicht.
    Einig sind sich Regierung und Opposition darin, daß eine Ehe, obwohl sie gescheitert ist, dann nicht geschieden werden soll, wenn die Scheidung für den Antragsgegner auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten, also desjenigen, der die Scheidung betreibt, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Damit sind die Gemeinsamkeiten aber auch schon zu Ende.
    Zunächst rügt meine Fraktion ganz entschieden, daß die Härteklausel nicht auf den Fall der Scheidung nach dreijähriger Heimtrennung, sondern nur auf die Verstoßensscheidung nach dem Grundtat-
    14478 Deutscher Bundestag— 7. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1975
    Thürk
    bestand angewandt werden soll. Damit sind die Hauptanwendungsfälle bereits ausgeschlossen. Gerade bei den Scheidungen wegen dreijähriger Heimtrennung, die künftig nicht mehr am Widerspruch des anderen Ehegatten oder am wohlverstandenen Interesse der Kinder sollen scheitern können, ist die Härteklausel dringend geboten.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Die Verweigerung dieses Rechtsschutzes stempelt den Gesetzentwurf der Regierungskoalition als ungerecht ab.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Die Ehe ist gescheitert, aber die Scheidung scheitert nie!)

    Die Opposition verlangt weiter, daß daneben auch das Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder die Aufrechterhaltung der Ehe im Rahmen der Härteklausel gebietet. Richtig ist selbstverständlich — auch dies räume ich gern ein —, daß im Regelfall Kinder aus einer gescheiterten Ehe besser bei einem Ehegatten als bei beiden — bei denen sie den ständigen Streit miterleben — aufgehoben sind. Es sind jedoch aus der Praxis auch genügend Fälle bekannt — und daran sollten wir doch auch einmal denken —, in denen Ehegatten einer gescheiterten Ehe so viel Disziplin besitzen, daß sie im Interesse der Kinder eine geordnete Ehe weiterführen und zusammenleben. In diesem Fall kann es vernünftig sein, die Scheidung zu verweigern.

    (Zurufe von der SPD)

    Besonderen Bedenken begegnet jedoch der Ausschluß wirtschaftlicher Umstände. Die Regierungskoalition möchte mit dieser Bestimmung vermeiden, daß — wie im geltenden Recht - Unterhalts- und Versorgungsansprüche als ausschließlicher Grund für ein Widerspruchsrecht dienen. Damit ist die Regierung jedoch weit über das Ziel hinausgeschossen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: So ist es!)

    Selbst wenn man mit ihr annehmen wollte, das vorgeschlagene Unterhalts- und Versorgungsrecht würde — was die Opposition im übrigen in Zweifel zieht — die wirtschaftlichen Belange des anderen Ehegatten in vollem Umfange gewährleisten, so ist doch die Formulierung geeignet, jegliche Anwendung der Härteklausel auszuschließen. Denn es ist kein Fall denkbar, in dem nicht eine immaterielle Härte zugleich auch materiellen Charakter besitzt.

    (Leider wahr! bei der CDU/CSU)

    Selbst eine schwere Krankheit eines Ehegatten — wenn ich einmal ein Beispiel bilden darf — kann dann keine ausschließlich immaterielle Härte sein, wenn zugleich durch die Pflege oder zumindest die Anwesenheit des anderen Ehegatten eine Pflegekraft oder Haushaltskraft gespart wird. Selbst eine depressive Phase des widersprechenden Ehegatten beispielsweise reicht zur Anwendung der Härteklausel nicht aus, weil die Anwesenheit des scheidungswilligen Ehegatten einen Pflege- oder Krankenhausaufenthalt vermeiden würde und somit wiederum materiellen Charakter hat. Jeder halbwegs geschickte Rechtsanwalt wird in der Lage sein, bei jedem sogenannten immateriellen Grund eine materielle Auswirkung zu behaupten und damit die Härteklausel zu Fall zu bringen. Den Vorschlag der Opposition, eine Formulierung zu verwenden, die besagt, daß nur „ausschließlich materielle Gründe" ausgeschlossen sind, hat die Regierungskoalition nicht aufgegriffen.
    Zusammenfassend kann man feststellen, daß die Scheidungsgründe, wenn sie in der Fassung, die die Mehrheit des Rechtsausschusses gefunden hat, Gesetz werden sollten, eine hemmungslose Liberalisierung des Scheidungsrechtes darstellen, daß der Ehe jeglicher Wert abgesprochen wird,

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    daß die eheliche Verbindung hinsichtlich des Rechtsschutzes unter den geringfügigsten zivilrechtlichen Vertrag gestellt wird und daß schließlich, statt Ungereimtheiten im derzeitigen Recht zu beseitigen, umfangreiche neue Unrechtigkeiten geschaffen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nur mit den Änderungsanträgen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist das Scheidungsrecht, das ohnehin immer eine unerfreuliche Materie bleiben wird, einer erträglichen Lösung zuzuführen.
    Wegen der Wichtigkeit der angesprochenen Probleme beantrage ich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion namentliche Abstimmung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)