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ID0720602000

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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 206. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Inhalt: Beratung des Zweiten Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz) — Drucksache 7/4372 — Höcherl CDU/CSU 14235 D Fragestunde — Drucksache 7/4364 vom 28. 11. 1975 — Zusammenstellung der Begleitung der Mitglieder der Bundesregierung bei Auslandsreisen MdlAnfr A73 28.11.75 Drs 07/4364 Lampersbach CDU/CSU MdlAnfr A74 28.11.75 Drs 07/4364 Lampersbach CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14215 B, 14216 A, C ZusFr Lampersbach CDU/CSU . 14215 B, 14216 A ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . . . . 14216 B ZusFr Seiters CDU/CSU . . . . . . . 14216 C ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14216 D Empfehlungen der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz zur Zeitgeschichte MdlAnfr A78 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Moersch AA 14217 A, B, C, D, 14218 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . . . . . 14217 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14217 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14217 C ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14217 C ZusFr Friedrich SPD . . . . . . . . . 14218 A Deutung des in den humanitären Vereinbarungen mit Polen verwendeten Begriffs „Protokollnotiz" im polnischen Sprachgebrauch MdlAnfr A79 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Moersch AA 14218 B, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . 14218 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 14218 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Erteilung des Exequaturs für den deutschen Generalkonsul in Windhoek/Namibia durch die Vereinten Nationen MdlAnfr A80 28.11.75 Drs 07/4364 Walkhoff SPD Antw StMin Moersch AA 14219 A, B, C, D, 14220 A ZusFr Walkhoff SPD . . . . . . . .14219 A, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14219 D ZusFr Lampersbach CDU/CSU . . . . . 14220 A Bereitschaft der Bundesregierung zur Übernahme der Kosten für die Einrichtung zusätzlicher Parallelklassen an der deutschen Schule in Paris trotz der schwierigen Haushaltslage MdlAnfr A81 28.11.75 Drs 07/4364 Walkhoff SPD Antw StMin Moersch AA . . . . . . 14220 B, C ZusFr Walkhoff SPD . . . . . . . .14220 B, C Einbeziehung der Zahlen des Deutschen Roten Kreuzes über die Aussiedlerbewerber in die Verhandlungen des Bundesaußenministers zum Warschauer Vertrag im Jahre 1970 MdlAnfr A82 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 14220 D, 14221 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14221 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14221 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14221 B Verpflichtung deutscher Universitätsstudenten, die mit ihren Eltern aus den OderNeiße-Gebieten ausreisen wollen, gegenüber der Universität Breslau vor deren Zustimmung zum Ausreiseantrag zur Zahlung hoher „Entschädigungssummen" MdlAnfr A83 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14221 C, D, 14222 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 14221 D, 14222 A Aussage von Staatsminister Moersch über die Zahl der Aussiedler aus Polen MdlAnfr A86 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . .14222 B, C, D, 14223 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . .14222 C, D ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 14222 D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14223 A ZusFr Engelsberger CDU/CSU 14223 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14223 B Attacke der sowjetischen Regierungszeitung „Iswestija" gegen die Rundfunkstation „Deutsche Welle" ; Fortführung einer uneingeschränkten objektiven Berichterstattung über die Verhältnisse in den kommunistischen Staaten MdlAnfr A87 28.11.75 Drs 07/4364 Engelsberger CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 14223 D, 14224 A, B, C ZusFr Engelsberger CDU/CSU . 14223 D, 14224 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14224 B ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 14224 B Zahl der sich um einen Ausbildungsplatz bewerbenden Schulabgänger und solcher ohne Ausbildungsplatz sowie Beurteilung der Jugendarbeitslosigkeit im Hinblick auf die wachsenden Schulabgängerzahlen MdlAnfr A23 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU MdlAnfr A24 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . . . 14224 D, 14225 B, C, D, 14226 A, B, C, D 14227 A, B ZusFr Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU . . . 14225 B, 14226 A ZusFr Engholm SPD 14225 B, 14226 D ZusFr Maucher CDU/CSU . . 14225 C, 14227 B ZusFr Reiser SPD 14226 B ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . . . 14226 C ZusFr Reuschenbach SPD . . . . . . 14226 D ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 14227 A Unmöglichkeit eines allgemeinpolitischen Mandats der Studentenschaft an einer Universität aus verfassungsrechtlichen Gründen sowie Auffassung der Juso-Hochschulgruppe Münster über die Lösung der Unversitäten aus der Bindung an die Gesellschaft und der Verantwortung für die Gesellschaft durch Urteile gegen das politische Mandat MdlAnfr A27 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A28 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . 14227 B, C, D, 14228 A, B, C, D, 14229 A, B, C ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . .14227 C, D, 14228 D, 14229 A ZusFr Walkhoff SPD . . . . . 14228 A, 14229 B ZusFr Möllemann FDP . . . . 14228 B, 14229 B ZusFr Engholm SPD 14228 B ZusFr Seiters CDU/CSU 14228 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 III Umschwärmung der Mitglieder der Bundesregierung bei ihren Reisen im Osten von deutschen Unternehmern; Wirtschaftsvertreter, die vom Bundeskanzler persönlich zu seinen Auslandsreisen in den Osten eingeladen wurden MdlAnfr A49 28.11.75 Drs 07/4364 Kroll-Schlüter CDU/CSU MdlAnfr A50 28.11.75 Drs 07/4364 Kroll-Schlüter CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . . 14229 D, 14230 A, B, C ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . 14230 A, B, C Maßnahmen der Bundesregierung gegen das Mißverhältnis zwischen Herstellungs- und Verkaufspreisen von Arzneimitteln MdlAnfr A52 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 14230 D, 14231 A ZusFr Dr. Schöfberger SPD . . . . . . 14231 A Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Waffenexporte in Spannungsgebiete unter aktiver Tarnung in der Zeit von 1964 bis 1968; Verhinderung einer Wiederholung derartigen Verhaltens MdlAnfr A55 28.11.75 Drs 07/4364 Gansel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . .14231 B, C, D ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . .14231 B, C ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 14231 C ZusFr Reuschenbach SPD . . . . . . . 14231 D Verstärkung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten Portugals durch den Boykott der Einfuhr von Portwein in die Bundesrepublik Deutschland; Importverbot für mit synthetischem Alkohol versetzten Portwein MdlAnfr A58 28.11.75 Drs 07/4364 Egert SPD MdlAnfr A59 28.11.75 Drs 07/4364 Egert SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . . 14 232 A Beschränkung der Herstellung neuer Arzneimittel sowie Einführung einer Genehmigungspflicht für die klinische Erprobung neuer Arzneimittel an Patienten MdlAnfrA60 28.11.75 Drs 07/4364 Konrad SPD MdlAnfr A61 28.11.75 Drs 07/4364 Konrad SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . .14232 B, C, D, 14233 A ZusFr Konrad SPD . . . . . . . . . 14232 D ZusFr Egert SPD . . . . . . . . . . 14232 D Folgerungen aus dem Gutachten „Arbeitszeit des Lokomotivpersonals" hinsichtlich der „Sanierung der Übernachtungsräume" MdlAnfr A62 28.11.75 Drs 07/4364 Reiser SPD Antw PStSekr Jung BMV 14233 A, B, C ZusFr Reiser SPD . . . . . . . . 14233 B, C Aufhebung des Spikes-Verbots für österreichische Kraftfahrzeuge im sogenannten Zollgrenzbezirk MdlAnfr A68 28.11.75 Drs 07/4364 Engelsberger CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV . . 14233 D, 14234 A, B ZusFr Engelsberger CDU/CSU . . . . 14234 A, B Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den „Handel" mit Genehmigungen für den Güterfernverkehr und Geschäfte im Vergabeverfahren unter Mitwirkung von Behörden MdlAnfr A65 28.11.75 Drs 07/4364 Wittmann (Straubing) SPD Antw PStSekr Jung BMV . . . . . . . 14234 C Pressemeldungen über die Erschießung eines flüchtenden Mannes durch DDR-Grenzposten an der Demarkationslinie gegenüber dem Westberliner Ortsteil Rudow MdlAnfr A69 28.11.75 Drs 07/4364 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A70 28.11.75 Drs 07/4364 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . 14234 C, D, 14235 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . .14235 A, B Nächste Sitzung 14239 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14241* A Anlage 2 Umfang der Bewilligung von Förderungsmaßnahmen auf Grund des Sonderprogramms „Wohnungsmodernisierung" in den einzelnen Bundesländern sowie Gründe für Verzögerungen MdlAnfr A2 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Waigel CDU/CSU MdlAnfr A3 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 14241* D IV Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Anlage 3 Ungleiche Behandlung von Behinderten durch die Übernahme des Krankenversicherungsbeitrags im Falle der Versicherungspflicht und Nichtgewährung eines Arbeitgeberzuschusses für auf Grund privaten Versicherungsschutzes von der Krankenversicherungspflicht befreite Behinderte MdlAnfr A22 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Götz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14242* A Anlage 4 Sicherung der Bildungschancen der legasthenen Kinder und Jugendlichen durch Einführung einheitlicher Legasthenieverordnungen MdlAnfr A25 28.11.75 Drs 07/4364 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A26 28.11.75 Drs 07/4364 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 14242* B Anlage 5 Ausschreibung der Lieferung von „2 Pakkungen zu 1 kg" Wattevlies durch die Beschaffungsstelle des Bundesinnenministeriums sowie Verhältnis des Verwaltungsaufwands zur Lieferung MdlAnfr A33 28.11.75 Drs 07/4364 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 14242* D Anlage 6 Einleitung ungeklärter Abwässer in den Dollart entgegen den Absprachen mit der niederländischen Regierung sowie Äußerungen der Arbeitsgruppe Emsmündung über falsche Unterrichtung der deutschen Behörden MdlAnfr A35 28.11.75 Drs 07/4364 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A36 28.11.75 Drs 07/4364 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 14243* A Anlage 7 Entscheidung des Bundesinnenministers über die Reisekostenerstattung für die Teilnehmer einer Tagung von Bürgerinitiativen zum Thema Risiko von Kernkraftwerken durch das Umweltbundesamt sowie Teilnehmer des Treffens und Vereinbarkeit der Tagung mit dem gesetzlichen Auftrag des Umweltbundesamtes MdlAnfr A38 28.11.75 Drs 07/4364 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A39 28.11.75 Drs 07/4364 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 14243* D Anlage 8 Prozentsatz der einen Zweiturlaub im Winter planenden Bevölkerung MdlAnfr A48 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Dübber SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14244* C Anlage 9 Herabsetzung des Mindestalters für den Zugang zu Berufen wie Masseuren, medizinischen Bademeistern und Krankengymnasten MdlAnfr A57 28.11.75 Drs 07/4364 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14244* D Anlage 10 Pressemeldungen über eine Verkürzung des Eisenbahnstreckennetzes von 30 000 km auf 14 500 km MdlAnfr A63 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Luda CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14245* A Anlage 11 Landegebühren je Sitzplatz und Fracht/ Tonne auf den deutschen Verkehrsflughäfen für den Airbus MdlAnfr A64 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14245* A Anlage 12 Nutzung der diplomatischen Möglichkeiten der Bundesregierung zur Verhinderung eines Bürgerkrieges in Angola, Überprüfung des Grundsatzes der Nichtlieferung von Waffen in Spannungsgebiete MdlAnfr A76 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 14245* B Anlage 13 Reaktion der Bundesregierung auf den Bericht des französischen Botschafters Wormser über sein Gespräch mit dem Ostberliner Sowjetbotschafter Abrassimow hinsichtlich der Aktivitäten Bonns in West-Berlin; Gewährung der Ausreisegenehmigung durch Zahlung von Schmiergeldern Deutscher an einflußreiche polnische kommunistische Funktionäre Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 V MdlAnfr A84 28.11.75 Drs 07/4364 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU MdlAnfr A85 28.11.75 Drs 07/4364 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 14245* D Anlage 14 Unterstützung der These von der selbständigen politischen Einheit Berlin-West durch die offizielle Darstellung in der deutschen und englischen Liste der diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Jahre 1974 sowie durch Veröffentlichungen des Eidgenössischen Amts für geistiges Eigentum und des österreichischen Patentblatts SchrAnfr Bi 28.11.75 Drs 07/4364 Amrehn CDU/CSU SchrAnfr B2 28.1 l.75 Drs 07/4364 Amrehn CDU/CSU SchrAnfr B3 28.11.75 Drs 07/4364 Amrehn CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 14246* B Anlage 15 Vermögensverluste von Deutschen in den nach dem Zweiten Weltkrieg Polen zur Verwaltung übergebenen Ostgebieten SchrAntw B4 28.11.75 Drs 07/4364 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14247* B Anlage 16 Genehmigung aller Anträge der unter polnischer Herrschaft lebenden Deutschen auf Übersiedlung in den freien Teil Deutschlands SchrAnfr B5 28.1 1.75 Drs 07/4364 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 14247* C Anlage 17 Haushaltsmittel für Reise- und Aufenthaltskosten der den Bundeskanzler auf seinen Auslandsreisen begleitenden Wirtschaftsführer und Gewerkschaftsfunktionäre SchrAnfr B6 28.11.75 Drs 07/4364 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B7 28.11.75 Drs 07/4364 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 14247* D Anlage 18 Rechtfertigung der Haftungshöchstgrenzen bei Sachschäden und Renten SchrAnfr B16 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14248* A Anlage 19 Zweckbindung des Finanzhilfekredits an Polen SchrAnfr B17 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 14248* C Anlage 20 Übergangsregelung bei der Anpassung der Gruppenversicherung für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften an das Betriebsrentengesetz für die Personen, die bisher beim Ausscheiden aus den Diensten der Streitkräfte eine Ablösungsvergütung verlangen konnten und in Zukunft an Stelle dieser Ablösungsvergütung die Versicherung beitragsfrei oder mit eigenen Beiträgen fortführen müssen SchrAnfr B18 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14249* A Anlage 21 Vergaben von Ausrüstungsgegenständen für die Textilindustrie aus dem Bundesamt für Beschaffung; Verhinderung der Einfuhr von Textilerzeugnissen aus Billigpreis- und Niedriglohnländern für die Zeit, in der die notwendigen Aufträge aus dem Sektor der Bundesbeschaffung nicht erteilt werden können SchrAnfr B19 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B20 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14249* C Anlage 22 Ausübung von Regietätigkeiten der öffentlichen Hand von seiten des Bundes SchrAnfr B23 28.11.75 Drs 07/4364 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14249' D Anlage 23 Verhinderung des Unterlaufens der Senkung der Arzneimittelpreise durch die Arzneimittelhersteller SchrAnfr B24 28.11.75 Drs 07/4364 Suck SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14250* A VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Anlage 24 Auffassung des Hauptgeschäftsführers des Pharmaverbandes, Hans-Otto Scholl, über die Auswirkungen einer freiwilligen Selbstbeschränkung der Pharmaindustrie auf die Preisgestaltung der Arzneimittel SchrAnfr B25 28.11.75 Drs 07/4364 Engholm SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14250* C Anlage 25 Vernichtung von 300 000 Tonnen Äpfeln in Frankreich SchrAnfr B26 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14251* A Anlage 26 Verbesserung der Kommunikation zwischen den EG-Ländern zur Verhinderung von Zuständen wie beim Viehtransport am Brenner SchrAnfr B27 28.11.75 Drs 07/4364 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14251* B Anlage 27 Zunahme der Getreideimporte, insbesondere aus Drittländern in der Zeit vom 1. August bis 31. Oktober 1975 gegenüber 1974 um 24,4 % SchrAnfr B28 28.11.75 Drs 07/4364 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14251* D Anlage 28 Grundsteuerbelastung durch die Neufestsetzung des Wohnungswerts insbesondere bei neuerbauten landwirtschaftlichen Wohnhäusern in Mittel- und Kleinbetrieben SchrAnfr B29 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14252* A Anlage 29 Höhe der jährlichen Aufwendungen für die etwa 1 700 Rentenberechtigten in Polen SchrAnfr B30 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14252' D Anlage 30 Einheitliches Vorgehen der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft gegen die Zulassung des Vertreters einer Terrororganisation als Beobachter bei der Internationalen Arbeitsorganisation SchrAnfr B31 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14253* B Anlage 31 Anwendung des Fremdrentengesetzes auf deutsche Umsiedler aus Polen SchrAnfr B32 28.11.75 Drs 07/4364 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B33 28.11.75 Drs 07/4364 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14253* D Anlage 32 Herausgabe eines Weißbuchs zur aktuellen medizinischen und finanziellen Problematik von Kuren auf Grund der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen SchrAnfr B34 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr B35 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14254* B Anlage 33 Benachteiligung berufstätiger Ehepaare durch das Haushaltsstrukturgesetz bei der Wahl der Steuerklasse SchrAnfr B36 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14254* C Anlage 34 Bildung von Personalräten gemäß § 12 Abs. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes bei Werften und Materialdepots der Luftwaffenversorgungsregimenter SchrAnfr B37 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAnfr B38 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14254* D Anlage 35 Einrichtung eines Standortübungsplatzes im Gebiet des ehemaligen Braunkohlentagebaus Frechen/Nordrhein-Westfalen SchrAnfr B39 28.11.75 Drs 07/4364 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14255* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 VII Anlage 36 Problematik des Baus einer Verladerampe für Kettenfahrzeuge der Bundeswehr am Standort Wetzlar SchrAnfr B40 28.11.75 Drs 07/4364 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14255* C Anlage 37 Einstellung von Mitteln für die Fertigstellung des Jugendzentrums Baasem im Kreis Euskirchen im Bundeshaushaltsplan 1976 SchrAnfr B41 28.11.75 Drs 07/4364 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14256* A Anlage 38 Kosten der Krankenhäuser bei der Arzneimittelversorgung durch krankenhauseigene oder private Apotheken SchrAnfr B42 28.11.75 Drs 07/4364 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14256* B Anlage 39 Stillegung der Expreßgut- und Reisegepäckannahme und -ausgabe im Bahnhof Rimbach im Odenwald SchrAnfr B43 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14256* C Anlage 40 Ausbau der B 519 im Raume Hofheim (Nordumgehung)—Kriftel SchrAnfr B44 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 14256* D Anlage 41 Stillegung der Bahnstrecken Brügge—Lüdenscheid, Brügge—Halver—Kierspe—Meinerzhagen—Marienheide und MeinerzhagenKrummenerl SchrAnfr B45 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Luda CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14257* A Anlage 42 Bewertung der Zugleistungen und Gestaltung der Dienstpläne im Lokfahrdienst durch analytische Postenbewertung SchrAnfr B46 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Evers CDU/CSU SchrAnfr B47 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14257* B Anlage 43 Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen für den Bereich Nordbaden im Hoch- und Tiefbau durch den Bau der Schnellbahntrasse Mannheim—Stuttgart SchrAnfr B48 28.11.75 Drs 07/4364 Seefeld SPD SchrAnfr B49 28.11.75 Drs 07/4364 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 14257* C Anlage 44 Stillegung der Bundesbahnstrecke Seligenstadt—Babenhausen—Eberbach sowie negative Folgen für eine weitere Erschließung des Odenwaldes SchrAnfr B50 28.11.75 Drs 07/4364 Picard CDU/CSU SchrAnfr B51 28.11.75 Drs 07/4364 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14257* D Anlage 45 Ausbau der Umgehung Leimen im Zuge der B 3 SchrAntfr B52 28.11.75 Drs 07/4364 Baier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14258* B Anlage 46 Stillegungsmaßnahmen der Bundesbahn im Bereich Salzgitter SchrAnfr B53 28.11.75 Drs 07/4364 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14258* C Anlage 47 Zahl der bei einer Auflösung des Bundesbahnbetriebsamts Bamberg betroffenen Bediensteten SchrAnfr B54 28.11.75 Drs 07/4364 Röhner CDU/CSU SchrAnfr B55 28.11.75 Drs 07/4364 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14258* C Anlage 48 Dringlichkeit des Ausbaus der A 7 bis zur Landesgrenze bei Füssen und der Umgehung Füssen im Zuge der B 310 bis zur B 16 SchrAnfr B56 28.11.75 Drs 07/4364 Lücker CDU/CSU SchrAnfr B57 28.11.75 Drs 07/4364 Lücker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14259* A VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Anlage 49 Prüfungspraxis von Typprüfstellen des Technischen Überwachungsvereins zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Lastkraftwagen durch das Kraftfahrtbundesamt SchrAnfr B58 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 14259* C Anlage 50 Ausbau der Umgehung Weyerbusch im Zuge der B 8 SchrAnfr B59 28.11.75 Drs 07/4364 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B60 28.11.75 Drs 07/4364 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 14259* D Anlage 51 Anforderungen für lichttechnische Einrichtungen bei Kraftfahrzeugen nach § 53 a Abs. 1 und 3 StVZO SchrAnfr B61 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B62 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14260* B Anlage 52 Vereinbarkeit des Geschäftsgebarens einer von der Bundesregierung kontrollierten Grundpfandgläubigerin beim Verkauf und bei der Verwaltung von Wohnungen eines zahlungsunfähigen Bauträgerunternehmens mit den Prinzipien der staatlichen Wohnungsbaupolitik SchrAnfr B68 28.11.75 Drs 07/4364 Hoffie FDP SchrAnfr B69 28.11.75 Drs 07/4364 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 14260'D Anlage 53 Verweigerung der Einreise nach Ost-Berlin für den kulturpolitischen Redakteur der Tageszeitung „Die Welt", Günter Zehm SchrAnfr B70 28.11.75 Drs 07/4364 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 14261* A Anlage 54 Absage der Teilnahme an einer Veranstaltung in Leipzig durch die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands wegen Nichtanerkennung ihres Vertretungsanspruchs für den Sender Freies Berlin durch Ost-Berlin SchrAnfr B71 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 14261 * B Anlage 55 Recyling der zur Finanzierung von Projekten in dritten Entwicklungsländern eingesetzten Ölgelder erdölexportierender Staaten in die Bundesrepublik Deutschland; Höhe des Anteils der LLDC-Länder (least developed countries) an den bilateralen Zusagen der deutschen Entwicklungshilfe im Jahr 1975 SchrAnfr B81 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAnfr B82 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 14261* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14215 206. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1975 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr.Achenbach * 5. 12. Adams * 5. 12. Dr. Ahrens ** 5. 12. Alber ** 5. 12. Amrehn ** 5. 12. Dr. Artzinger * 5. 12. Dr. Bangemann * 5. 12. Dr. Becher (Pullach) 5. 12. Behrendt * 5. 12. Benz 5. 12. Blumenfeld * 5. 12. Frau von Bothmer ** 5. 12. Büchner (Speyer) ** 5. 12. Professor Dr. Burgbacher * 4. 12. Dr. Corterier * 5. 12. Dürr 5. 12. Dr. Enders ** 5. 12. Dr. Eppler 5. 12. Erhard (Bad Schwalbach) 5. 12. Dr. Evers 12. 12. Dr. Eyrich 5. 12. Fellermaier * 5. 12. Flämig * 5. 12. Dr. Geßner ** 5. 12. Gerlach (Emsland) * 5. 12. Gewandt 12. 12. Dr. Gölter ** 5. 12. Graaff 12. 12. Haase (Fürth) ** 5. 12. Härzschel 4. 12. Dr. Hauser (Sasbach) 5. 12. Dr. Holtz ** 5. 12. Dr. Jaeger 5. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 5. 12. Dr. Kempfler ** 5. 12. Kiep 12. 12. Dr. h. c. Kiesinger 5. 12. Dr. Klepsch ** 5. 12. Professor Dr. Klein 5. 12. Dr. Kliesing ** 5. 12. Krall * 4. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 4. 12. Lagershausen ** 5. 12. Lange * 5. 12. Lautenschlager * 5. 12. Lemmrich ** 5. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 5. 12. Lenzer ** 5. 12. Professor Dr. Lohmar 5. 12. Lücker * 5. 12. Marquardt ** 5. 12. Mattick ** 5. 12. Memmel * 5. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mende ** 5. 12. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 12. Müller (Mülheim) * 5. 12. Dr. Müller (München) ** 5. 12. Mursch * 5. 12. Opitz ** 5. 12. Frau Dr. Orth * 5. 12. Pieroth 5.12. Richter ** 5. 12. Dr. Schäuble ** 5. 12. Schmidt (Kempten) ** 5. 12. Schmidt (München) * 5. 12. Dr. Schulze-Vorberg 5. 12. Dr. Schwencke ** 5. 12. Dr. Schwörer * 5. 12. Sieglerschmidt ** 5. 12. Spilker 5. 12. Springorum * 5. 12. Dr. Starke (Franken) * 5. 12. Dr. h. c. Strauß 5. 12. Suck * 5. 12. Dr. Vohrer ** 5. 12. Vogel (Ennepetal) 5. 12. Vahlberg 5. 12. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Dr. Wallmann 5. 12. Walther ** 5. 12. Dr. von Weizsäcker 4. 12. Wende ** 5. 12. Dr. Wittmann (München) 5. 12. Dr. Wörner ** 5. 12. Frau Dr. Wolf ** 10. 12. Wurbs ** 5. 12. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen A 2 und 3) : In welchen Bundesländern sind bisher (wann und in welchem Umfang) Bewilligungen von Förderungsmaßnahmen auf Grund des Sonderprogramms „Wohnungsmodernisierung" (gemäß dem von der Bundesregierung am 27. August 1975 beschlossenen Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen) gegenüber den Antragstellern ausgesprochen worden? Worauf beruhen die eingetretenen Verzögerungen? Nach der zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Verwaltungsvereinbarung berichten die Länder bis zum 10. Dezember 1975, in welchem Umfang die im Rahmen des Sonderprogramms „Wohnungsmodernisierung" bereitgestellten Mittel an Förderungsberechtigte bewilligt worden sind. Aus gelegentlichen Kontakten mit den zuständigen Landesbehörden ist mir jedoch bekannt, daß dieses Verfahren in den meisten Ländern bereits seit längerem abgeschlossen ist. Verzögerungen haben sich vereinzelt dadurch ergeben, daß in den Ländern die haushaltsmäßigen 14242* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Voraussetzungen nicht in der gewünschten Schnelligkeit geschaffen werden konnten. Wie mir die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern bestätigt hat, hat das für Bayern zuständige Leitinstitut, die Bayerische Landesbodenkreditanstalt, in der ersten Novemberwoche mit dem Versenden der Bewilligungen begonnen. Dementsprechend dürften bis heute den Kreditinstituten alle Bewilligungen zugegangen sein. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Götz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 22) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine ungleiche Behandlung darin zu sehen ist, daß Behinderte, die nach § 7 des Gesetzes Ober die Sozialversicherung Behinderter in geschützten Einrichtungen auf Grund privaten Krankenversicherungsschutzes von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, keinen Arbeitgeberzuschuß zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten, während der Träger der beschützenden Einrichtung im Falle der Versicherungspflicht den Krankenversicherungsbeitrag ganz oder teilweise zu tragen hat, und ist die Bundesregierung bereit, durch eine Gesetzesinitiative Abhilfe zu schaffen? Die Bundesregierung hält die von Ihnen angesprochenen Auswirkungen des § 7 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter in geschützten Einrichtungen für vertretbar. Es trifft zwar zu, daß die Behinderten, die sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, keinen Arbeitgeberzuschuß zur privaten Versicherung erhalten. Jedoch sind die Träger der Behindertenwerkstätten Arbeitgeber besonderer Art. Deshalb können auch z. B. die Regelungen für höherverdienende Angestellte nicht zum Maßstab genommen werden. Die Träger der Werkstätten haben die Beiträge zur Krankenversicherung für die pflichtversicherten Behinderten lediglich abzuführen; belastet werden mit diesen Beiträgen die Kostenträger der Behinderten, das sind im Regelfall die Träger der Sozialhilfe oder die Bundesanstalt für Arbeit. Zuschüsse zur privaten Versicherung müßten also, da die Einrichtungen Subventionsbetriebe sind, entweder aus Mitteln der öffentlichen Hand aufgebracht oder zu Lasten der übrigen Behinderten erwirtschaftet werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4364 Fragen A 25 und 26) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der legasthenen Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Maßnahmen sind erfolgt bzw. geplant, um deren Bildungschancen zu sichern? Inwieweit ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, im Rahmen der Kultusministerkonferenz zu erreichen, daß einheitliche Legasthenieverordnungen erlassen werden, damit die augenblicklich unbefriedigende Bildungssituation beseitigt wird? Zu Frage A 25: Die Bundesregierung ist über die Situation der Schulkinder, die eine Lese-Rechtschreibschwäche aufweisen, informiert. Da ihr bekannt ist, daß die für die besondere Förderung dieser Kinder zuständigen Kultusverwaltungen in allen Bundesländern das Problem ebenfalls erkannt haben und ihm durch gezielte diagnostische und behandelnde Maßnahmen zu begegnen versuchen, rechnet die Bundesregierung damit, daß die Situation der lese-rechtschreibschwachen Kinder in den nächsten Jahren in zunehmendem Maße verbessert werden wird. Die Bundesregierung hat ihrerseits das im Rahmen ihrer Kompetenzen auf diesem Gebiet Mögliche getan, indem sie — gemeinsam mit einigen Bundesländern — Modellversuche, wissenschaftliche Untersuchungen und Entwicklungsvorhaben zur Legasthenieforschung und -behandlung fördert, z. B.: — ein audiovisuelles Trainingsprogramm zur Legasthenietherapie, — einen Fernstudienlehrgang im Medienverbund für Lehrer, Erzieher und Eltern sowie — Entwicklung und Erprobung neuer Lehr- und Lernhilfen zur Legasthenietherapie im Grundschulbereich. Die Bundesregierung hat hierfür seit 1972 rd. 1,2 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Zu Frage A 26: Es ist der Bundesregierung bekannt, daß alle Bundesländer Richtlinien zur Förderung und Betreuung von Schülern mit Lese-Rechtschreibschwäche erlassen haben. Es ist ihr ferner bekannt, daß die KMK inzwischen Maßnahmen eingeleitet hat, mit dem Ziel, zu ländereinheitlichen Richtlinien auf diesem Gebiet zu kommen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 33) : Trifft es zu, daß die Beschaffungsstelle des Bundesinnenministers — Dezernat VII — Bonn-Duisdorf die Lieferung von „2 Packungen zu 1 kg" Wattevlies gemäß technischen Forderungen der Leistungsbeschreibungen Nr. 512 ausgeschrieben hat, und steht der Verwaltungsaufwand dieser Ausschreibung in einem sinnvollen Verhältnis zur Leistung und Lieferung dieser Ware? Es trifft nicht zu, daß die Beschaffungsstelle die Lieferung von 2 Packungen Wattevlies im Sinne der Bestimmungen der Verdingungsordnung für Leistungen ausgeschrieben hat. Sie hat diese nicht handelsübliche Ware nach Durchführung einer formlosen Preisermittlung freihändig beschafft. Dazu übersandte sie an zwei Firmen Vordrucke und bat, falls Interesse besteht, um ein unverbindliches Angebot. Dieses Verfahren entspricht den für das öffentliche Auftragswesen geltenden Bestimmungen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14243* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen A 35 und 36) : Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu verhindern, daß entgegen den Absprachen mit der Regierung der Niederlande große Abwassermengen ungeklärt in den Dollart eingeleitet werden, wie das offensichtlich zur Zeit in einem Umfang geschieht, der im Raum Emden zu einer unerträglichen Geruchsbelästigung führt? Sind der Bundesregierung die Äußerungen der Arbeitsgruppe Emsmündung in Groningen bekannt, nach denen die deutschen Behörden durch die Anwendung unterschiedlicher Normen bei der Berechnung der Einwohnergleichwerte absichtlich falsch unterrichtet wurden, und ist es möglich, daß die Bundesregierung dadurch bei ihren Verhandlungen „hinters Licht geführt" wurde? Zu Frage A 35: Die Bundesregierung sieht im Moment keine Notwendigkeit, Schritte gegenüber der niederländischen Regierung, mit der sie in der Frage der Reinhaltung des Ems-Astuars nach wie vor in engem Kontakt steht, zu unternehmen. Die durch Abwassereinleitungen in den Dollart hervorgerufenen Geruchsbelästigungen stehen den 1972 zwischen den Ministern Genscher und Drees getroffenen Vereinbarungen, die sich auf die Einleitung von Abwässern aus der noch im Bau befindlichen Abwasserdruckleitung beziehen, nicht entgegen. Die z. Zt. auftretenden starken Geruchsbelästigungen werden durch die Abwässer von Kartoffelmehl- und Strohpappefabriken verursacht, die gemäß der Vereinbarung durch innerbetriebliche Produktionsumstellungen und Abwasserbehandlung soweit in ihrer Schädlichkeit verringert werden, daß bei Einleitung über die Abwasserdruckleitung keine Schäden im Ems-Astuar verursacht werden. Die derzeitigen Mißstände, unter denen auch die niederländische Bevölkerung seit Jahren leidet, beruhen darauf, daß die geplanten bzw. in Aussicht gestellten Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind. Bei dem letzten Sachverständigengespräch vom 29. Mai 1975 in Groningen hat die niederländische Seite überzeugend dargestellt, daß die Sanierungsmaßnahmen sowohl in den Betrieben als auch in den Kommunen, vor allem in den Städten Groningen und Delfzijl, gut vorangehen. Sie hat erneut versichert, daß diese 1977 soweit gediehen sein werden, daß die Restbelastung der Abwässer bei Inbetriebnahme der Druckleitung nur noch 1,5 Millionen Einwohnergleichwerte betragen wird. Auch nach Auffassung der deutschen Sachverständigen stellt diese Belastung keine Gefährdung mehr dar. Nach niederländischen Angaben soll die Belastung bis 1978 sogar auf 200 000 Einwohnergleichwerte verringert werden, was zunächst nicht erwartet werden konnte. Die Bundesregierung vertraut nach wie vor darauf, daß die 1972 zwischen den Ministern Genscher und Drees getroffenen Vereinbarungen von niederländischer Seite eingehalten werden und wird mit der niederländischen Regierung in ständiger Fühlungnahme bleiben. Weitere Sachverständigengespräche sind bereits vorgesehen (Mai 1976). Die gemeinsamen Untersuchungen im Ems-Astuar werden verstärkt fortgeführt. Zu Frage A 36: Der Bundesregierung sind die Äußerungen der niederländischen Arbeitsgruppe „Emsmündung" bekannt. Sie beruhen aber offensichtlich auf einem Mißverständnis. Die niederländischen Sachverständigen haben in dem gemeinsamen Gespräch am 29. Mai 1975 angegeben, ab Mitte 1977, also bei Inbetriebnahme der Abwasserdruckleitung, würden Abwässer mit einer Schädlichkeit von 1,5 Millionen Einwohnergleichwerten, auf CSB-Basis errechnet, eingeleitet. Bei der „CSB-Basis" handelt es sich um die Bestimmung der oxidierbaren Stoffe nach dem Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB). Diese Bestimmung —die auch im Entwurf des Abwasserabgabengesetzes vorgesehen ist — erfaßt nicht nur die leicht abbaubaren organischen Stoffe, sondern auch schwer abbaubare organische Stoffe, die zum großen Teil für das Leben im Gewässer und für bestimmte Nutzungen — zum Beispiel für die Trinkwasserversorgung — eine besondere Gefährdung darstellen. Die Bestimmung des CSB ist also weitergehend und in mancher Hinsicht fortschrittlicher als die bisher übliche Bestimmung des Biochemischen Sauerstoffbedarfs (BSB). Es kann also nicht die Rede davon sein, daß die deutschen Sachverständigen absichtlich falsch unterrichtet wurden bzw. die Bundesregierung hinters Licht geführt wird. Ich darf noch einmal sagen, daß die Bundesregierung bisher keinen Anlaß sieht, daran zu zweifeln, daß von niederländischer Seite alles getan wird, um die Vereinbarungen von 1972 einzuhalten. Trotzdem habe ich mich an die niederländischen Gesprächspartner gewandt und um nähere Information gebeten. Sollte diese nicht zufriedenstellend ausfallen, werde ich der niederländischen Regierung vorschlagen, daß die beiden Delegationen möglichst bald zu einer gemeinsamen Sitzung einberufen werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen A 38 und 39) : Sind den Teilnehmern einer Tagung von Bürgerinitiativen zum Thema Risiko von Kernkraftwerken die Erstattung der Reisekosten durch das Umweltbundesamt zugesichert worden, und welche Entscheidung hat gegebenenfalls der Bundesinnenminister getroffen oder gedenkt er zu treffen? Wer waren die Teilnehmer des Treffens, und entsprechen Verlauf und Ergebnis der Tagung dem gesetzlichen Auftrag des Umweltbundesamts? Im Rahmen der vom Parlament unter Kap. 0627 Tit. 68517 bewilligten Mittel für „Zuschüsse zu Maßnahmen von Verbänden und sonstigen Vereinigungen auf dem Umweltgebiet" hat der Bundes- 14244*' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 minister des Innern in den Haushaltsjahren 1973, 1974 und 1975 auch Zuschüsse zu Maßnahmen von Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen gewährt. Die Förderungen entsprechen den mit dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages abgestimmten Richtlinien und werden für Maßnahmen solcher Organisationen gewährt, die geeignet sind — aktives Engagement von Bürgern und Gruppen in Umweltangelegenheiten anzuregen und zu unterstützen, — umweltfreundliches Verhalten anzuregen und zu unterstützen, — die Kenntnisse über die Umweltproblematik zu intensivieren, — den Dialog und das Zusammenwirken der an Umweltangelegenheiten beteiligten gesellschaftlichen Kräfte zu fördern. In diesen Grundsätzen kommt zum Ausdruck, daß nach Auffassung von Regierung und Parlament Aktivitäten von Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen einen wertvollen und wichtigen Faktor in unserer Gesellschaft darstellen und geeignet sind, das Umweltbewußtsein in der Bevölkerung wesentlich zu fördern. Entsprechend diesen Richtlinien wurden auch in diesem Jahr Veranstaltungen und Seminare von Organisationen, die den erwähnten Grundsätzen entsprechen, gefördert. Das Umweltbundesamt ist seinem gesetzlichen Auftrag zur Aufklärung der Bevölkerung über Fragen des Umweltschutzes entsprechend mit der selbständigen Bewirtschaftung des eingangs erwähnten Titels beauftragt worden und hat im Einvernehmen mit dem BMI in diesem Jahr Zuschüsse zu verschiedenen Veranstaltungen dieser Art bewilligt. Für eine Veranstaltung mit dem von Ihnen genannten Thema „Risiko von Kernkraftwerken" wurde nach meiner Information bisher kein Zuschuß eines Umweltverbandes beim Umweltbundesamt beantragt oder bewilligt. Wohl aber hat das Amt in zwei Fällen Zuschüsse zur Durchführung von Umwelt-Veranstaltungen bewilligt, die sich unter einem anders formulierten Tagungsthema auch mit dem Thema Kernenergie befaßt haben. Es sind dies — ein Seminar der Deutschen Lebensschutz-Verbände und Bürgerinitiativen e.V. vom 24.-26. Oktober 1975 in Schweinfurt mit dem Thema „Kernenergie und Umwelt" sowie — ein Seminar des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. am 5. Dezember 1975 in Weisweil/Emendingen mit dem Thema „Raumordnung und Bürgerinitiativen — Umweltschutz, Kernenergie und Strahlenschutz". Aus Ihren Fragen kann ich nicht entnehmen, an welche Veranstaltung Sie konkret gedacht haben. Ich bin gerne bereit, Ihnen zusätzliche Auskünfte zu geben, nachdem Sie mir genau die Tagung benannt haben, an der Sie interessiert sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage A 48) : Besitzt die Bundesregierung im Zusammenhang mit ihren Arbeiten zum Freizeitverhalten Erkenntnisse darüber, wieviel Prozent der Bevölkerung einen Zweiturlaub im Winter planen? Rund die Hälfte aller Einwohner der Bundesrepublik Deutschlands und Berlins (West) verreist im Urlaub. Diese Urlauber unternahmen 1974 etwa 37,5 Millionen Reisen von mindestens 5tägiger Dauer. Von allen Urlaubsreisen entfallen nur etwa 7,5 %, das sind 2,8 Millionen Reisen, auf die 4 Monate der Wintersaison, die allgemein vom Dezember bis zum März gerechnet wird. Ungefähr 5,4 Millionen Urlaubsreisen sind schätzungsweise solche, die als Zweit- oder Dritturlaub innerhalb von 12 Monaten anzusehen sind. Etwa jede siebente Urlaubsreise gehört also hierzu. Nur in knapp 380 000 Fällen dürfte der Zweitoder Dritturlaub allerdings eine Winterreise sein. Das entspricht ziemlich genau einem Prozent aller Urlaubsreisen überhaupt. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung kann man also feststellen, daß ungefähr ein halbes Prozent aller in unserem Lande lebenden Menschen im Winter einen Zweiturlaub macht. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 57) : Empfiehlt es sich nicht, unter dem Gesichtspunkt der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 21. auf das 18. Lebensjahr ebenfalls das Mindestalter für den Zugang zu gewissen Berufen wie Masseuren, medizinischen Bademeistern und Krankengymnasten ebenfalls herabzusetzen? Es erscheint zweckmäßig und notwendig, die bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen zu überprüfen, in denen ein Mindestalter für den Zugang zu Ausbildungen oder Prüfungen bei nichtärztlichen Heilberufen festgelegt ist. Neben dem Aspekt der erfolgten Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 21. auf das 18. Lebensjahr ist hierbei vor allem die Überlegung maßgebend, daß Jugendlichen, die die für den Zugang zur Ausbildung erforderliche Schulausbildung abgeschlossen haben, grundsätzlich ein nahtloser Übergang in die von ihnen gewählte Berufsausbildung ermöglicht werden muß. Bei dem Beruf des Krankengymnasten ist bereits im Jahre 1971 auf das ursprünglich vorgesehene Erfordernis der Vollendung des 20. Lebensjahres für die Zulassung zur staatlichen Prüfung verzichtet worden. Bei den Masseuren und medizinischen Bademeistern ist nach wie vor die Vollendung des 19. Le- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14245* bensjahres Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Prüfung in der Massage. Dies bedarf einer Änderung. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 63) : Treffen Pressemeldungen zu, denenzufolge eine vom Präsidium der Deutschen Bundesbahn eingesetzte Arbeitsgruppe Netzkonzeption eine Liste der Bahnstrecken vorgelegt hat, durch deren Stillegung das derzeitige Streckennetz verkürzt werden soll, und zwar von 30 000 km auf 14 500 km? Nein, dem Bundesminister für Verkehr ist eine solche Netzkonzeption noch nicht vorgelegt worden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 64) : Ist es zutreffend, daß die Landegebühren je Sitzplatz und Fracht/Tonne auf deutschen Verkehrsflughäfen für den relativ „leisen" Airbus höher sind als für spezifisch „laute" Verkehrsflugzeuge (z. B. BAC 1-11), und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen im Sinn einer Lärmminderung widersinnigen Zustand zu ändern? Es ist zutreffend, daß die Landegebühren für den Airbus je 100 kg der zahlenden Nutzlast höher sind als für die BAC 1-11. Dies liegt an dem notwendigerweise ungünstigeren Verhältnis von zahlender Nutzlast zu Höchstabfluggewicht (mit vollen Tanks) beim Airbus. Denn der Airbus ist für eine maximale Reichweite von 2 200 km ausgelegt, die BAC 1-11 jedoch nur für eine solche von 1 400 km. Damit sind beide Flugzeuge hinsichtlich der Höhe der Landegebühren je 100 kg zahlender Nutzlast nicht vergleichbar. Zur Zeit gibt es noch keine Differenzierung der Landegebühren für „laute" und „leise" Flugzeuge. Sobald diese Differenzierung nach dem verursachten Fluglärm (voraussichtlich am 1. 4. 1976) in Kraft tritt, wird sich die Differenzierung je Verkehrseinheit zugunsten des Airbus verringern. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen A 76 und 77) : In welcher Weise hat die Bundesregierung ihre diplomatischen Möglichkeiten genutzt, um zu verhindern, daß in der Periode der Entspannung — unter Bruch völkerrechtlicher Normen und Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Lander — in Angola ein Bürgerkrieg mit gefährlichen internationalen Auswirkungen geschürt wird? Wird die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß neben der Lieferung umfangreicher Mengen moderner Waffen und der Entsendung von Spezialisten durch die Sowjetunion auch Kuba etwa 3 000 Soldaten nach Angola geschickt hat, ihre Maxime der Nichtlieferung von Waffen in "Spannungsgebiete" überprüfen? Der Bürgerkrieg in Angola ist in erster Linie eine Angelegenheit der drei Befreiungsbewegungen Angolas, die die Auseinandersetzung um die Macht nicht in friedlichen Wahlen, sondern mit Waffengewalt austragen. Die Bundesregierung hat sich stets gegen die Anwendung von Gewalt ausgesprochen und Exportgenehmigungen für Waffen in das südliche Afrika versagt. Sie hat sich auch bereits im vergangenen Jahr in den VN dafür ausgesprochen, daß die Bevölkerung Angolas Gelegenheit haben sollte, über ihre Zukunft selbst zu bestimmen. In der Anfangsphase der gewaltsamen Auseinandersetzungen hat sich die Bundesregierung bei der portugiesischen Regierung für Frieden und Ordnung in Angola verwandt. Sie hat auch die Bemühungen der OAE um Beilegung des Konflikts anerkannt und unterstützt. Die Bundesregierung würde entsprechende Bemühungen der afrikanischen Gruppe in den VN voll und ganz unterstützen. Ihre Frage beantworte ich mit Nein. In diesem Zusammenhang möchte ich folgendes klarstellen: Mit dem von Ihnen angesprochenen Grundsatz, daß keine Kriegswaffen in Spannungsgebiete geliefert werden dürfen, will die Bundesregierung der zwingenden gesetzlichen Regelung des Kriegswaffenkontrollgesetzes von 1961, das in Ausführung des Verfassungsauftrages in Art. 26 GG ergangen ist, Rechnung tragen. In § 6 Abs. 3 Nr. 1 dieses Gesetzes heißt es wörtlich: „Die Genehmigung (für einen Kriegswaffenexport) ist zu versagen, wenn die Gefahr besteht, daß die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg verwendet werden." Eine solche Gefahr ist in einem Spannungsgebiet, also in einem Gebiet, in dem bereits Kämpfe ausgebrochen sind oder jederzeit ausbrechen können, gegeben. Das gilt auch für eine bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzung wie in Angola. Nicht die Bundesregierung, sondern der Gesetzgeber hat also die grundsätzliche Entscheidung getroffen, daß deutsche Kriegswaffen nicht in solche Gebiete wie Angola exportiert werden dürfen. Dieser Grundsatz kann deshalb in bezug auf Angola nicht allein durch eine politische Entscheidung der Bundesregierung aufgehoben werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen A 84 und 85) : 14246* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 In welcher Form hat die Bundesregierung auf den Bericht des französischen Botschafters Wormser über sein Gespräch mit dem Ostberliner Sowjetbotschafter Abrassimow reagiert, der unumwunden den weiteren Abbau der Bundespräsenz in Berlin verlangt hat und festgestellt haben soll, daß alle Aktivitäten Bonns in West-Berlin rechtswidrig seien? Hat die Bundesregierung konkrete Mitteilungen darüber, daß derzeit in Oberschlesien auf Grund der Nichtbeteiligung der RotKreuz-Organisation beider Länder zahlreiche Deutsche einflußreiche polnische kommunistische Funktionäre der örtlichen Administrationen mit Schmiergeldern bedenken, um zu erreichen, unter den 125 000 zu sein, denen die Ausreise gewahrt werden soll? Zu Frage A 84: Die Haltung der Bundesregierung zur Frage der Bundespräsenz in Berlin (West) ist bekannt: Die Bindungen Berlins an den Bund werden in enger Abstimmung mit den Drei Mächten aufrechterhalten und entwickelt so wie dies durch das ViermächteAbkommen ausdrücklich bekräftigt wurde. Ich bitte jedoch um Verständnis dafür, daß die Bundesregierung zu vertraulichen Gesprächen zwischen Botschaftern dritter Staaten grundsätzlich nicht Stellung nimmt. Zu Frage A 85: Mitteilungen der von Ihnen genannten Art liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amrehn (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 1, 2 und 3): Sieht die Bundesregierung darin nicht die Gefahr einer Unterstützung der These von der selbständigen politischen Einheit, daß in der Beilage zum „Bundesanzeiger" mit der Liste der konsularischen Vertretungen im Jahr 1974 (Beispiel Nr. 13r74 Seite 12) unter Großbritannien Berlin noch nach dem Alphabet der Städte aufgeführt war und im Gegensatz dazu im Jahr 1975 (Beispiel Nr. 24/75 Seite 13) an das Ende der Aufstellung gerückt ist, oder handelt es sich um eine unpolitische Gedankenlosigkeit, und ist ihr bekannt, daß in der Liste der diplomatischen und konsularischen Vertretungen, die vom Stationary Office ihrer Majestät am 4. Juli 1974 in „Trade and Industry" für Großbritannien veröffentlicht worden ist, Berlin nach dem Alphabet der Städte als erste unter den konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt wird, und sieht die Bundesregierung darin ein Beispiel konsequenter Wahrnehmung deutscher Interessen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in dem vom Eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum herausgegebenen Schweizerischen Patent-, Muster- und Markenblatt (Beispiel Ausgabe A vom 15. Juli 1975, Seite 556) der Sitz der Siemens Aktiengesellschaft mit „Berlin (Westberlin) und München (Bundesrepublik Deutschland)" angegeben ist, während der Sitz von Erfindern und Patentinhabern in Ostberlin mit „Berlin (Deutsche Demokratische Republik)" oder „Berlin-Oberschöneweide (Deutsche Demokratische Republik)" bezeichnet wird, also im amtlichen Mitteilungsblatt eines befreundeten und neutralen Staates die Westsektoren Berlins wie eine selbständige Einheit und der Ostsektor als Bestandteil der DDR behandelt werden, und gedenkt sie, dagegen diplomatische Schritte zu unternehmen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im amtlichen Österreichischen Patent-Blatt (Beispiel LXXII. Jahrgang-Nr. 8 vom 15. August 1975, II. Teil) der Ländercode wie folgt gefaßt ist: DL Deutsche Demokratische Republik Wohnortsangaben: DDR, Berlin (DDR), DT Bundesrepublik Deutschland Wohnortsangaben: BRD, Berlin (West), mithin in rechtlich bedenklicher Weise der eine Sektor politisch zugeordnet und der andere geographisch gekennzeichnet wird, und gedenkt sie, dagegen diplomatische Schritte zu unternehmen? Zu Frage B 1: Ausgehend von der Tatsache, daß die konsularischen Vertretungen in Berlin (West) nicht bei der Bundesregierung, sondern bei den Drei Mächten akkreditiert werden, und daß die Drei Mächte für Berlin (West) eine eigene Konsularliste herausgeben, waren für die Bundesregierung bei der Gestaltung der Liste der konsularischen Vertretungen für das Jahr 1975 die beiden folgenden Gesichtspunkte maßgebend: 1. Übergeordneter Gesichtspunkt war es sicherzustellen, daß die konsularischen Vertretungen in Berlin (West) trotz aller qualitativen Unterschiede des Akkreditierungsverfahrens und trotz u. a. hierauf abstellender örtlicher Proteste gegen jegliche Aufnahme dieser Vertretungen in die vom Auswärtigen Amt herausgegebene Konsularliste, weiterhin zusammen mit den jeweiligen konsularischen Vertretungen im Bundesgebiet in der in Bonn erscheinenden Liste der konsularischen Vertretungen aufgeführt werden. 2. Taktischer Gesichtspunkt war, dem eingangs erwähnten qualitativen Unterschied zwischen konsularischen Vertretungen in Berlin (West) und dem Bundesgebiet unter voller Wahrung unserer Grundsatzposition insoweit Rechnung zu tragen, als dies im Hinblick auf die in der Diskussion um die Anwendung des Viermächte-Abkommens gemachten Erfahrungen zur wirksamen Verteidigung unserer Interessen erforderlich schien. Ihre Frage, ob die Bundesregierung in diesem unsere Interessen voll wahrenden Verfahren die Gefahr einer Unterstützung der These von der selbständigen politischen Einheit bzw. eine unpolitische Gedankenlosigkeit sieht, beantworte ich daher mit „nein". An dieser Bewertung vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, daß in der von Ihnen zitierten britischen Veröffentlichung die britische konsularische Vertretung in Berlin, also einem Gebiet, in dem Großbritannien Mitträger der obersten Gewalt ist, an erster Stelle erscheint. Zu Frage B 2: Die Bundesregierung hat in der zur Verfügung stehenden Zeit sich nicht vergewissern können, ob die von Ihnen gemachten Angaben bezüglich der Eintragung in dem Schweizerischen Patent-, Muster-und Markenblatt zutreffen. Sie unterstellt jedoch deren Richtigkeit. Bezüglich der Bezeichnung des Ostsektors von Berlin darf ich auf meine Antwort auf Ihre Anfrage Nr. B 3 betreffend die Bezeichnung der beiden Teile Berlins im amtlichen österreichischen Patentblatt verweisen. Was die Form der Eintragung des Berliner Sitzes der Firma Siemens AG betrifft, so wird die Bundesregierung diese Frage mit den zuständigen Schweizer Stellen aufnehmen. Wie bisher wird die Bundesregierung auch weiterhin alles in ihren Kräften Stehende tun, um dem Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14247* Eindruck entgegenzuwirken, bei Berlin (West) handele es sich um eine selbständige politische Einheit. Zu Frage B 3: Die Bundesregierung hat sich in der zur Verfügung stehenden Zeit keinen Einblick in das von Ihnen herangezogene Österreichische Patentblatt verschaffen können. Sie unterstellt jedoch, daß die von Ihnen gemachten Angaben über die darin enthaltenen Eintragungen betreffend die beiden Teile Berlins zutreffen. Gegen die Bezeichnung „Berlin (West) ", die im übrigen nicht rein geographischer Natur ist, ist nichts einzuwenden. Was die Bezeichnung „Berlin, DDR" betrifft, deren Verwendung in der genannten Veröffentlichung auf Angaben der zuständigen Stelle in der DDR beruhen dürfte, so ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die einseitige Verwendung dieser Bezeichnung in der Veröffentlichung eines Drittlandes nichts an der rechtlichen Lage Berlins, wie sie in den einschlägigen Vereinbarungen und Beschlüssen der Vier Mächte festgelegt worden ist, zu ändern vermag. Dies entspricht auch der bekannten Auffassung der Drei Mächte, die in erster Linie für diese Frage zuständig sind. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 4) : Verfügt die Bundesregierung über zuverlässige Angaben, wie hoch die Vermögensverluste zu bewerten sind, die Deutsche in den nach dem Zweiten Weltkrieg Polen zur Verwaltung übergegebenen Ostgebieten erlitten haben, und um welche Größenordnung handelt es sich gegebenenfalls? Zu Ihrer Frage nach den deutschen Vermögensverlusten in den nach dem 2. Weltkrieg Polen zur Verwaltung übergebenen Ostgebieten weise ich auf die Drucksache des Deutschen Bundestages 7/1455 hin, mit der die Bundesregierung eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Freiherr von Fircks und Genossen sowie der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drucksache 7/1314) betr. Dokumentation der deutschen Vermögensverluste in den Vertreibungsgebieten beantwortet hatte. In dieser Antwort sind jeweils unter dem Vertreibungsgebiet „Ostgebiete des Deutschen Reichs" die Einheitswerte der Verluste an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen und die Hochrechnungen auf die Verkehrswerte 1945 für diese Verluste sowie die Verkehrswerte 1945 für die nicht der Einheitsbewertung unterliegenden Vermögen Deutscher an Gegenständen der Berufsausübung oder der wissenschaftlichen Forschung, an Anteilsrechten und an Hausrat angegeben. Hierbei handelt es sich um die Gesamtgebiete der früheren preußischen Ostprovinzen. 90 v. H. der genannten Summen entfallen dabei auf die Verluste in den von Ihnen angesprochenen Gebieten. Für die in der Drucksache 7/1455 nicht enthaltenen Verluste gibt es keine zuverlässigen Angaben. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 5) : Kann die Bundesregierung auch angesichts der jüngsten Äußerungen des stellvertretenden polnischen Außenministers Czyrek zur Ausreise des größeren, von den Zahlenangaben im zweiten deutschpolnischen Protokoll nicht umfaßten Teils der Deutschen unter polnischer Herrschaft ihre Versicherung aufrechterhalten, daß nach vier Jahren alle Anträge auf Übersiedlung in den freien Teil Deutschlands genehmigt würden, und warum ist es ihr dann nicht möglich, einer solchen Aussage zumindest eine völkerrechtliche Verbindlichkeit von der geringen Qualität zu verschaffen, die sich auf den kleineren Teil (120 000 bis 125 000 Deutsche) bezieht? Mit Ihrer Frage beziehen Sie sich offenbar auf ein von der FAZ vom 27. November 1975 abgedrucktes Interview mit Vizeaußenminister Czyrek. Der stellvertretende polnische Außenminister hat hierin festgestellt, daß Ausreiseanträge gemäß dem Ausreiseprotokoll geprüft werden. Nichts anderes hat auch die Bundesregierung in ihren bisherigen Äußerungen zum Protokoll festgestellt. Aus diesen ergibt sich, daß grundsätzlich die Umsiedlung weder zahlenmäßig noch zeitlichen Beschränkungen unterliegt. Im Protokoll ist außerdem rechtsverbindlich festgelegt, daß für die Behandlung weiterer Ausreiseanträge die Kriterien und Grundsätze der „Information" Anwendung finden. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 6 und 7) : Aus welchen Haushaltsmitteln und in welcher Höhe sind für welche begleitenden Wirtschaftsführer und Gewerkschaftsfunktionäre sowie sonstige Teilnehmer bei den Auslandsreisen des jetzigen Bundeskanzlers Reise- und Aufenthaltskosten angefallen? Welches war der spezielle Sinngehalt der Teilnahme der einzelnen in Frage 6 angesprochenen Personen? Zu Frage B 6: Soweit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens den Bundeskanzler begleiten, ist es ständige Regel, daß sie der offiziellen Delegation angehören. Sie reisen mit dem Bundeskanzler in einem Sonderflugzeug der Bundeswehr und sind im Gastland Gäste der dortigen Regierung. Falls ausnahmsweise Kosten für diesen Personenkreis anfallen, werden sie über Kapitel 04 01 Titel 532 01 durch das Auswärtige Amt abgerechnet. Aus Rücksicht auf die internationale Courtoisie sollte vermieden werden, die in der An- 14248* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 frage erbetene Aufschlüsselung zu veröffentlichen. Sie kann jedoch auf Wunsch vertraulich zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage B 7: Der Herr Bundeskanzler will durch Einbeziehung von Gewerkschaftlern, Industriellen und Vertretern des Kultur- und Geisteslebens in die offizielle Delegation eine breitere Vertretung der verschiedenen Lebensbereiche unseres Landes und einen möglichst umfassenden Kontakt mit dem Gastland sicherstellen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage B 16) : Hält die Bundesregierung folgende Haftungshöchstgrenzen noch für zeitgemäß und gerecht: bei Schäden aus dem Betrieb einer Elektrizitäts- oder Gasanlage gem. § 7 b des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 25 000 DM, bei Sachschäden aus dem Betrieb von Eisen- und Straßenbahnen gem. § 4 des Gesetzes über die Haftpflicht von Eisenbahnen 25 000 DM, bei Sachschäden aus dem Betrieb eines Kfz gem. § 12 Abs. 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes 50 000 DM, bei Renten nach den genannten Gesetzen 15 000 DM oder ist die Bundesregierung bereit, alsbald dem Bundestag Reformvorschläge zu unterbreiten? Die Bundesregierung hält die in der Frage aufgeführten Haftungshöchstgrenzen nicht für ausreichend. Im Bundesministerium der Justiz ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften fertiggestellt worden, der unter anderem eine Erhöhung dieser Haftungshöchstgrenzen vorsieht. Im Reichshaftpflichtgesetz soll der Jahres-Höchstrentenbetrag auf 30 000 DM für jede verletzte Person angehoben werden. Für Sachschäden ist sowohl im Reichshaftpflichtgesetz als auch im Gesetz über die Haftpflicht der Eisenbahnen und Straßenbahnen für Sachschaden eine Erhöhung auf 100 000 DM beabsichtigt; diese beiden Gesetze werden aus Anlaß der Neuregelung miteinander verschmolzen. Im Straßenverkehrsgesetz soll der Haftungshöchstbetrag für Personenschäden auf 500 000 DM bzw. 30 000 DM Jahresrente heraufgesetzt werden. Für den Fall der Verletzung mehrerer Personen ist eine weitere Erhöhung auf 750 000 DM bzw. 45 000 DM Jahresrente vorgesehen. Für Sachschäden soll auch im Straßenverkehrsgesetz ein Haftungshöchstbetrag von 100 000 DM gelten. Der vorgenannte Gesetzentwurf soll in diesen Tagen dem Kabinett zugeleitet werden, so daß er noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Ich bin gern bereit, Ihnen den Regierungsentwurf nach Beschluß im Bundeskabinett zuzuleiten. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 17) : Einerseits ist im Finanzkreditabkommen mit Polen keine Zweckbindung der Finanzhilfe vereinbart, andererseits wird von amtlichen Stellen immer wieder erklärt, dieser 2%ige Finanzhilfekredit in Höhe von einer Milliarde DM (nicht ein üblicher Warenkredit) sei auf bestimmte Auftragsprojekte abgestellt, wenn dies der Fall wäre, welche Projekte und Aufträge sind dies? Wie der Bundesminister des Auswärtigen in seiner Rede in der 202. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. November 1975 anläßlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zu dem deutsch-polnischen Abkommen über Renten- und Unfallversicherung sowie der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975 erklärt hat, hat sich die Bundesregierung beim Abschluß des Kreditabkommens von wirtschaftlichen und politischen Gesichtspunkten leiten lassen. Der Bundesminister des Auswärtigen hat auf die besonderen historischen und aktuellen Gegebenheiten hingewiesen, denen unsere Beziehungen zu Polen unterliegen. Er hat dabei hervorgehoben, daß eine der Bedingungen für eine Verbesserung der bilateralen Beziehungen zu Polen die Entwicklung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ist. Diesem Ziel dient die Kreditvereinbarung mit Polen. Diese Zweckbestimmung kommt in der Präambel des Regierungsabkommens über die Gewährung eines Finanzkredites vom 9. Oktober 1975 auch zum Ausdruck, in der es heißt, daß der Finanzkredit „die Bedingungen für die Entwicklung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und industriellen Kooperation" fördern soll. Eine Bindung des Kredits an deutsche Lieferungen und Leistungen wie auch an bestimmte Auftragsprojekte ist dagegen — wie von Seiten der Bundesregierung immer wieder erklärt worden ist — nicht vereinbart worden. Dies war auch vor allem deswegen nicht möglich, weil die Bundesregierung durch eine Bindung des zinsgünstigen Kredites (2,5%, nicht wie in der Frage angegebenen 2 %) an deutsche Lieferungen und Leistungen gegen die am 4. Oktober 1974 in Washington unter den westlichen Hauptexportländern getroffene Vereinbarung über die Einhaltung eines Mindestzinses von 7,5 % bei staatlich unterstützten Exportkrediten mit Laufzeiten über 5 Jahren verstoßen hätte. Die Entscheidung über die Verwendung des Kredites im einzelnen liegt somit bei der polnischen Seite. Diese hat aber mehrfach ihre Ansicht erklärt, den Kredit im Sinne der in der Präambel des Abkommens festgelegten allgemeinen Zweckbestimmung einzusetzen. Wir sind aus diesem Grunde und auch angesichts unserer guten Position auf dem polnischen Markt überzeugt, daß die deutsch-polnische Zusammenarbeit durch den Finanzkredit eine wesentliche Intensivierung gerade auch zum Nutzen unserer eigenen Wirtschaft erfahren wird. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14249* Anlage 20 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage B 18) : Welche Übergangsregelung ist bei der Anpassung der Gruppenversicherung für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften an das Betriebsrentengesetz für diejenigen Personen vorgesehen, die bisher beim Ausscheiden aus den Diensten der Streitkräfte eine Ablösungsvergütung verlangen konnten und in Zukunft an Stelle dieser Ablösungsvergütung die Versicherung beitragsfrei oder mit eigenen Beiträgen fortführen müssen? Die Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 (Betriebsrentengesetz) zielen darauf ab, die von einem Arbeitnehmer erworbene Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bis zum Eintritt des Versicherungsfalles zu erhalten. Diesem sozialpolitischen Anliegen dienen auch die mit § 19 Abs. 4 des Betriebsrentengesetzes eingeführten Bestimmungen des § 40 b des Einkommensteuergesetzes, die eine pauschale Erhebung der Lohnsteuer von Beiträgen zu einer Direktversicherung zulassen. Im Sinne dieser steuerrechtlichen Vorschrift sind Versicherungen auf den Erlebensfall — um eine solche handelt es sich bei der Gruppenversicherung für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften — jedoch nur dann noch begünstigt, wenn sie erstmals Leistungen ab dem 60. Lebensjahr vorsehen und eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Arbeitnehmer ausschließen. Versicherungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können bis zum 31. Dezember 1975 den neuen steuerrechtlichen Erfordernissen angepaßt werden. Die in § 7 des Gruppenversicherungsvertrages für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften grundsätzlich vereinbarte Auszahlung der Dekkungsrückstellung (Ablösungsvergütung) bei Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Eintritt des Versicherungsfalles ist im Ergebnis einer die Anwendung des § 40 b des Einkommensteuergesetzes ausschließenden vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit des Versicherungsvertrages durch den Arbeitnehmer gleichzustellen und steuerrechtlich wie eine solche zu behandeln. Würde die Zahlung einer Abfindung beibehalten, so ließe sich im Hinblick auf die steuerrechtlichen Auswirkungen die von den Stationierungsstreitkräften finanzierte Gruppenversicherung insgesamt nicht mehr aufrechterhalten; das wäre eine Lösung, die nicht im Interesse der Arbeitnehmer liegen kann. Ich sehe daher keine andere Möglichkeit, als die nach § 7 des Gruppenversicherungsvertrages vereinbarte Abfindung bei Beendigung der Versicherung vor Eintritt des Versicherungsfalles aufzugeben und diese Vorschrift der Intention des Betriebsrentengesetzes anzupassen. Für eine Übergangsregelung, die es erlauben würde, für die bei Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes in der Gruppenversicherung bereits versicherten Arbeitnehmer die Auszahlung der Deckungsrückstellung (Ablösungsvergütung) beizubehalten, lassen die gesetzlichen Bestimmungen keinen Raum. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 19 und 20) : Treffen Meldungen zu, daß die Vergaben von Ausrüstungsgegenständen für die Textilindustrie aus dem Bundesamt für Beschaffung so massiert vorgezogen worden sind, daß damit gerechnet werden muß, daß vor Ablauf von mindestens zwei Jahren keine wesentlichen neuen Bestellungen mehr erfolgen können? Ist die Bundesregierung bereit, alles zu tun, um die Einfuhr von Textilerzeugnissen aus Billigpreis- und Niedriglohnländern zu verhindern, mindestens für die Zeit, in der die notwendigen Aufträge aus dem Sektor der Bundesbeschaffung nicht erteilt werden können? Zu Frage B 19: Wie in den Jahren 1973 und 1974 hat das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung auch in diesem Jahr wegen der schlechten Konjunktur in der Textil- und Bekleidungsindustrie auf Drängen der Industrie die Aufträge für das nächste Jahr weitgehend vorgezogen. So sind die Aufträge für Strümpfe und Wäsche, die ursprünglich für 1976 vorgesehen waren, schon 1975 erteilt worden. Die Waren werden voraussichtlich auch noch in diesem Jahr ausgeliefert werden. Zum Teil gilt dies auch für andere Erzeugnisse der Textil- und Bekleidungsindustrie aus dem Bedarf für 1976. Das Bundesverteidigungsministerium prüft, auf welche Weise es zu einer kontinuierlichen Beschäftigung der Industrie mit beitragen kann und ob im Jahre 1976 bereits ein Teil des Bedarfs für 1977 — soweit vorhersehbar — in Auftrag gegeben werden kann. Zu Frage B 20: Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist der am stärksten gegen Einfuhren aus Drittländern geschützte Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen des Welttextilabkommens und durch die Festlegung von Quoten hat die Bundesregierung in den sensiblen Warenbereichen die Einfuhren mengenmäßig beschränkt. Diese Politik ist darauf ausgerichtet, das Ausmaß des außenhandelsbedingten Strukturwandels in der Textil- und Bekleidungsindustrie in Grenzen zu halten. Sie ist langfristig angelegt. Kurzfristige Importrestriktionen würde sich wegen möglicher Retorsionsmaßnahmen nachteilig für unsere gesamte Wirtschaft auswirken, die aufgrund ihrer Exportintensität an einem möglichst ungehinderten Warenverkehr interessiert sein muß. Die Bundesregierung kann daher ihre Außenhandelspolitik nicht dem jeweiligen Vergabebedarf der öffentlichen Auftraggeber anpassen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 23) : 14250* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 In welchen Bereichen werden von seiten des Bundes Regietätigkeiten der öffentlichen Hand ausgeübt? Der Bundeshaushaltsplan weist verschiedene Bundesbetriebe im Sinne von § 26 Bundeshaushaltsordnung — also Regiebetriebe im engeren Sinne — aus. Sie sind, soweit sie über Anlagevermögen verfügen, im einzelnen im Finanzbericht 1976 (S. 202) aufgeführt. Darüber hinaus werden im Bereich verschiedener Bundesressorts Regietätigkeiten im weiteren Sinne ausgeübt, ohne daß ein Bundesbetrieb i. S. von § 26 BHO vorliegt. Das Bundesministerium für Wirtschaft ist gegenwärtig dabei, sich anhand konkreter Einzelbeispiele einen Überblick über den Umfang dieser Regietätigkeiten zu verschaffen und zu prüfen, inwieweit eine Privatisierung von Teilbereichen möglich und zweckmäßig ist. Endgültige Resultate dieser Untersuchung liegen bislang noch nicht vor. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Suck (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage B 24) : Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß ihre Bemühungen, das Preisniveau für Arzneimittel zu senken, nicht durch die Arzneimittelhersteller unterlaufen werden, nachdem in den Gesetzentwürfen zur Neuregelung des Arzneimittelmarkts und Arzneimittelrechts keine Kontrolle der Herstellerpreiskalkulation vorgesehen ist? Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober 1975 mit den Eckwerten zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes und dem Gesetz für Regelungen auf dem Arzneimittelmarkt ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das kurzfristig eine Preissenkung und langfristig Preisdämpfung herbeiführen soll. Die vorgesehene Preissenkung für Arzneimittel durch eine Kürzung der Apothekenspanne um 3,4 % bei gleichzeitiger Kürzung des Rabattes, den die Apotheken den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 376 RVO zu gewähren haben, von 7 % auf 5% wird von einer Reihe von Maßnahmen mit preisdämpfender Wirkung flankiert. Eine Kommission unabhängiger Sachverständiger soll eine möglichst umfassende Transparenz apothekenpflichtiger Arzneimittel aufbauen. Diese Transparenz soll den Ärzten eine wesentliche Entscheidungshilfe für eine wirtschaftlichere Verordnungsweise geben. Außerdem wird damit der gesetzlichen Krankenversicherung eine gesichertere Basis für eventuelle in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen durchzuführende Regreßverfahren geboten. Alles in allem wird die Transparenz zu einer Intensivierung des Wettbewerbs und damit zur Einengung des Preisspielraums führen. Im Zusammenhang damit ist die freiwillige Selbstbeschränkung der pharmazeutischen Industrie zur Einschränkung der Ausgaben für Werbung und Information zu sehen. Sie wird zu einer Verminderung der Kosten führen und damit ebenfalls Preissenkungsspielräume schaffen. Eine direkte Kontrolle der Herstellerabgabepreise wird von der Bundesregierung nicht beabsichtigt. Eine direkte Kontrolle setzt eingehende betriebswirtschaftliche Untersuchungen, die Einsicht in die Kalkulationsunterlagen jedes Unternehmens voraus. Abgesehen davon. daß dies technisch bei der Vielzahl der auf dem Markt befindlichen Arzneimittel und ihren Darreichungsformen kaum durchführbar wäre, ist die Bundesregierung — nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen in anderen Ländern — der Auffassung, daß administrative Preiskontrollen nicht geeignet sind, Preiserhöhungen zu verhindern. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage B 25) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Hauptgeschäftsführers des Pharmaverbandes, Hans-Otto Scholl, auf der Jahreshauptversammlung seines Verbands, daß die „freiwillige Selbstbeschränkung", die der Bundeswirtschaftsminister — zum Zwecke der Senkung des Arzneimittelpreisniveaus — mit der Pharmaindustrie aushandeln will, „nicht zwingend auch zur Kostenreduzierung führen" würde, und daß für die nächsten zwei bis drei Jahre nicht mit einer Preissenkung der Arzneimittel zu rechnen sei? Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie hat auf seiner Jahreshauptversammlung am 18. November 1975 erste Maßnahmen zur Reduzierung des Ausmaßes der wissenschaftlichen Information und Werbung für Arzneimittel beschlossen, die am 1. Januar 1976 in Kraft treten und in der nächsten Hauptversammlung im Juni 1976 durch weitere Selbstbeschränkungsbeschlüsse ergänzt werden sollen. In diesem Zusammenhang sind der Bundesregierung allein die Äußerungen des Vorsitzenden des Verbandes, Dr. Rolf Lappe, bekannt. Er hat bei der Verabschiedung der ersten Selbstbeschränkungsmaßnahmen ausschließlich im Hinblick auf diesen ersten Schritt erklärt, angesichts der allgemein steigenden Kosten und der Belastungen, die der Pharma-Industrie zusätzlich durch das zweite Arzneimittelgesetz erwachsen, müsse es zumindest offen bleiben, ob sich diese Einschränkungen preisreduzierend auswirken würden. Es wäre schon vieles erreicht, wenn diese ersten Maßnahmen preisdämpfend wirkten. Diese Äußerungen stellen nach Auffassung der Bundesregierung nicht in Frage, daß die jetzt beschlossenen Maßnahmen, insbesondere die Einschränkung der Abgabe von Ärztemustern und von Werbegeschenken, die Begrenzung des Umfangs von Anzeigen und der Größe von Ausstellungsständen sowie die Beschränkung der Beiträge der Pharma-Industrie zu ärztlichen Veranstaltungen, für sich genommen zu einer Senkung der Kosten führen. Es läßt sich allerdings auch für den Arzneimittelmarkt nicht ausschließen, daß diese Kostenreduzierungen in der Zukunft Steigerungen bei ande- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14251* ren Kostenfaktoren gegenüberstehen. In welchem Umfange die beschlossenen Werbebeschränkungen und die beabsichtigten, wirtschaftlich bedeutsameren Kürzungen der Aufwendungen für die wissenschaftliche Information und die Arzneimittelwerbung sich auf das Preisniveau für Arzneimittel insgesamt auswirken werden, hängt in der Tat entscheidend von der gesamten Kostenentwicklung und insbesondere von der Intensität des Wettbewerbs ab. Insoweit wird die von der Bundesregierung vorgeschlagene Verbesserung der pharmakologisch-therapeutischen und der preislichen Transparenz die Wettbewerbsbedingungen auf dem Arzneimittelmarkt fördern und dazu beitragen, der Überwälzung von Kosten auf die Preise entgegenzuwirken. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage B 26) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen gegenwärtig in Frankreich 300 000 Tonnen Äpfel zu Lasten des EG-Agrarfonds vernichtet werden, und was gedenkt die Bundesregierung gegegebenenfalls zu unternehmen, um sicherzustellen, daß der Überschuß nach Möglichkeit an soziale Einrichtungen geht oder aber verarbeitet wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß es in Frankreich zur Zeit bei Tafeläpfeln zu Interventionen kommt. Amtliche Angaben über den tatsächlichen Umfang und die finanziellen Aufwendungen des EG-Fonds liegen noch nicht vor. Aufgrund der auch in Frankreich beachteten EG- rechtlichen Vorschriften erfolgen die Interventionen nach den Regeln der Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse. Danach ist zwingend die Verwertung von intervenierten Äpfeln durch kostenlose Abgabe an sozial bedürftige Stellen und an Schulkinder oder durch Verfüttern, Destillieren oder ähnliches vorzunehmen. Offenbar sind in Südfrankreich größere Mengen während oder kurz nach der Ernte interveniert worden, so daß in Ermangelung geeigneter Lagerräume die begrenzte Haltbarkeit auch zum Verderb führte, bevor eine sinnvolle Verwertung erreicht worden ist. Die Bundesregierung hat in den zuständigen Gremien in Brüssel gegenüber der EG-Kommission und den Vertretern der anderen Mitgliedstaaten immer wieder betont, daß größere Interventionen bei Obst zu besonderen Schwierigkeiten bei der Verwertung führen und deshalb gefordert, vorrangig Maßnahmen zu deren Vermeidung vorzusehen. Deshalb tritt die Bundesregierung nach wie vor insbesondere für die Festsetzung niedrigerer Interventionspreise ein. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 27) : Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die Kommunikation zwischen den zuständigen Stellen der neun EG-Länder verbessert wird, damit Zustände wie beim Viehtransport am Brenner in Zukunft nicht mehr möglich sein werden? Die Kommunikation zwischen den Veterinärdiensten der einzelnen Mitgliedstaaten wie auch mit den zuständigen Dienststellen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften ist optimal. In allen dringenden Angelegenheiten werden in der Regel unverzüglich direkte telefonische, telegrafische oder fernschriftliche Kontakte aufgenommen, wie das auch in dem Fall, der Ihrer Anfrage zugrunde liegt, geschehen ist. Die Schwierigkeiten bei der Abfertigung des Tiertransports am 7. November 1975 an der Brennergrenze sind dadurch entstanden, daß der italienische Grenztierarzt bei einigen Rindern den Verdacht auf Maul- und Klauenseuche festgestellt hat und die italienischen Behörden daraufhin den Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (ABl. der EG Nr. 121 S. 1977), zuletzt geändert durch Richtlinie des Rates vorn 24. Juni 1975 (ABl. der EG Nr. L 172 S. 17), angewandt haben. Hiernach kann jedes Bestimmungsland das Verbringen von Rindern oder Schweinen in sein Hoheitsgebiet untersagen, wenn bei einer von einem amtlichen Tierarzt an der Grenzübergangsstelle vorgenommenen Untersuchung festgestellt wurde, daß diese Tiere von einer ansteckenden Krankheit befallen sind oder ein Krankheitsoder Ansteckungsverdacht besteht. Das Bestimmungsland kann in Fällen, in denen ein Krankheitsoder Ansteckungsverdacht einer ansteckenden Krankheit besteht, die zur Aufklärung solcher Fälle notwendigen Maßnahmen einschließlich der Quarantäne treffen. In Anwendung des Artikels 10 dieser Richtlinie hat außerdem der Absender der von den Maßnahmen betroffenen Tiere von seinem Recht Gebrauch gemacht, das Gutachten eines neutralen, keinem der beteiligten Mitgliedstaaten angehörenden Sachverständigen darüber einzuholen, ob die Voraussetzungen, die zur Maßregelung des Transportes geführt haben, tatsächlich fachlich begründet sind. Auf Grund des Ergebnisses der von dem tierärztlichen Institut in Padua durchgeführten virologischen Untersuchungen und nach dem Gutachten des aus Luxemburg zugezogenen tierärztlichen Sachverständigen hat sich im vorliegenden Falle der Verdacht auf Maul- und Klauenseuche nicht bestätigt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 28) : Aus welchem Grund sind die Importe an Getreide in die Bundesrepublik Deutschland insbesondere aus Drittländern in der Zeit vom 1. August 1975 bis 31. Oktober 1975 gegenüber 1974 um 24,4 % gestiegen? 14252* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Gegenüber dem Durchschnitt der Einfuhren im ersten Quartal der letzten 5 Wirtschaftsjahre sind die Getreideimporte in die Bundesrepublik Deutschland in diesem Jahre nicht gestiegen, sondern um 11 °/o zurückgegangen. Gegenüber dem vergangenen Wirtschaftsjahr sind allerdings die Importe gestiegen, wobei zu berücksichtigen ist, daß im letzten Jahr wegen der hohen Weltmarktpreise und der eigenen großen Getreideernte in der EG weniger Getreide als sonst eingeführt wurde. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß insbesondere bei neuerbauten landwirtschaftlichen Wohnhäusern in Mittel- und Kleinbetrieben bei der Neufestsetzung des Wohnungswerts sich nach Grundsteuer A wesentlich höhere Beträge ergeben als für Nichtlandwirte nach Grundsteuer B, und wie gedenkt die Bundesregierung, diese ungleiche Behandlung vor dem Gesetz zu beseitigen? Die vom Bewertungsbeirat beim Bundesfinanzministerium vorgeschlagenen Ertragswerte für die Bewertung der verschiedenen Nutzungen der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wurden bei der parlamentarischen Beratung des Bewertungsänderungsgesetzes 1965 halbiert (wegen der Gründe Hinweis auf BT-Drucksache IV/3508 S. 3 ff.). Bei der Einheitsbewertung 1964 stiegen deshalb die Wirtschaftswerte der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gegenüber der Einheitsbewertung 1935 im Bundesdurchschnitt nur um etwa 15 %, die Wohnungswerte dagegen um etwa 100 %. Die Einheitswerte der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft insgesamt erhöhten sich im Durchschnitt nur um annähernd 30%. Diese geringe Steigerung der Einheitswerte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ließ nur eine geringere Senkung der Grundsteuermeßzahlen zum 1. Januar 1974 zu, als dies im Bereich der Grundstücke möglich war, deren Einheitswerte im Bundesdurchschnitt um etwa 157 % stiegen. Während die Gemeinden trotz der Rücknahme der allgemeinen Grundsteuermeßzahl für Grundstücke auf 3,5 %o bei der Grundsteuer B Mehreinnahmen erhalten, muß bei der Grundsteuermeßzahl von 6 %o für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bereits mit Mindereinnahmen bei der Grundsteuer A gerechnet werden. Die Übernahme der allgemeinen Steuermeßzahl für Grundstücke von 3,5 %o auch für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft hätte das Aufkommen der Grundsteuer A fast halbiert. Eine solche Minderung des Steueraufkommens gerade der ländlichen Gemeinden war nach Ansicht aller im Bundestag vertretenen Parteien nicht zu rechtfertigen. Das Bewertungsänderungsgesetz 1965 ist der von der Landwirtschaft vertretenen Auffassung gefolgt, nach der die zu Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gehörenden Wohnungen Bestandteil der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft seien und daher nicht wie sonstige Wohngrundstücke behandelt werden könnten. Daher werden die Wohnungen der entlohnten Arbeitskräfte (Werkswohnungen) dem Wirtschaftsteil des Betriebs zugerechnet und dort wegen der fehlenden Auswirkung auf den nachhaltigen Ertrag praktisch nicht erfaßt. Bei den Gebäuden, die Wohnzwecken des Betriebsinhabers und seiner Familienangehörigen dienen, ist zwar dem Grundsatz nach das für Grundstücke geltende Ertragswertverfahren maßgebend, Ermäßigungen und Abrechnungen führen jedoch zu einem wesentlich niedrigeren Bewertungsergebnis (hinsichtlich des Ansatzes der üblichen Miete und der Berechnung der Wohnfläche Hinweis auf § 47 Satz 2 BewG und Abschnitt 8.02 und 03 der Richtlinien für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, BStBl 1967 I S. 307 und 1968 I S. 223; wegen des generellen Ansatzes der gegenüber Einfamilienhäusern in der Regel um 25% niedrigeren Vervielfältiger für Mietwohngrundstücke Hinweis auf § 47 Satz 1 BewG; wegen der Kürzung des so ermittelten Betrags um weitere 15 % Hinweis auf § 47 Satz 3 BewG). Da die landwirtschaftlichen Wohngebäude als Teil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und nicht als besondere wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (Einfamilienhaus) mit eigenem Einheitswert bewertet werden, kann auch die Grundsteuer für den Wohnungswert nicht isoliert betrachtet werden. Insbesondere kann bei einem Vergleich der unterschiedlichen Steuermeßzahlen nicht davon ausgegangen werden, daß die Steuermeßzahl für Einfamilienhäuser von 2,6 %o auch auf einen Wert anzuwenden wäre, der sich unter Berücksichtigung der Ermäßigungen und Bewertungsabschläge im Rahmen der Einheitsbewertung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ergibt. Diese Rechtslage ist während der Geltungsdauer der Einheitswerte 1964 für die Grundsteuer vorgegeben. Bei der Vorbereitung der nächsten Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes wird zu prüfen sein, ob künftig die Wohngebäude der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft außerhalb des Betriebs als Grundstück bewertet und damit der Grundsteuer B zugerechnet werden sollen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 30) : Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen für die etwa 1 700 Renten, die bis jetzt und in Zukunft nach Zentral-Polen geleistet werden, und in welchem Umfang kommen diese Zahlungen (auch unter Berücksichtigung des Wechselkurses) den Rentenberechtigten zugute? Die in Ihrer Frage erwähnte Zahl von Renten ist eine geschätzte Maximalzahl. Es ist möglich, daß sie bei einer Überprüfung nach unten korrigiert werden müßte. Von einer Erhebung bei den rund 120 Ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14253* Sicherungsträgern der Renten- und Unfallversicherung habe ich abgesehen. Das Ergebnis wäre deshalb nicht von entscheidender Bedeutung, weil die Wahrung des tatsächlichen Besitzstandes ohne Rücksicht auf die Zahl der in Betracht kommenden Fälle verfassungsrechtlich geboten ist. Auch wären die Kosten einer Erhebung und die Mehrarbeit der Versicherungsträger nicht zu verantworten. Die Summe der jährlichen Aufwendungen kann aus diesen Gründen nicht genannt werden. Selbst eine Schätzung kann nicht vorgenommen werden, weil Struktur und Höhe der nach Polen gezahlten Leistungen offensichtlich nicht mit den in der Bundesrepublik Deutschland gezahlten Renten vergleichbar sind. Die von den Versicherungsträgern festgestellten Renten sind entweder Pflichtleistungen (§§ 1318/1319 Reichsversicherungsordnung) oder Ermessensleistungen (§ 1321 Reichsversicherungsordnung). Pflichtleistungen werden ohne Prüfung der Frage, ob die Leistung den Berechtigten zugute kommt, gezahlt. Ob eine polnische Leistung gekürzt wird, wäre daher auch bei einer Prüfung der Akten nicht feststellbar. Ermessensleistungen werden nur gezahlt, wenn sie den Berechtigten zugute kommen (Rechtsprechung des Bundessozialgerichts). Diese Frage ist offensichtlich insbesondere bei Witwenrenten bejaht worden. Von seiten der Versicherungsträger wurde darauf hingewiesen, daß ein erheblicher Teil dieser Witwenrenten Witwen polnischer Staatsangehörigkeit gezahlt wird (§ 1321 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung), deren Ehemann Deutscher war und in der Bundesrepublik Deutschland nach 1945 gearbeitet hatte. Witwenrenten kommen in solchen Fällen den Berechtigten vor allem deshalb zugute, weil die polnischen Versicherungsträger solche Versicherungszeiten in der Bundesrepublik Deutschland nicht auf eventuelle polnische Witwenrenten anrechnen und daher diese Witwenrenten nicht kürzen. Der Wechselkurs ist eine interne polnische Angelegenheit. Bei den Verhandlungen ist von polnischer Seite darauf hingewiesen worden, daß bei den derzeitigen Zahlungen von deutscher Seite der Kurs 1 DM = 13,7 Zloty zugrunde gelegt wird. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 31): Trifft die Meldung des „Tagesspiegel" vom 4. November 1975 zu, daß nunmehr auch die Regierung der Vereinigten Staaten nach den Vertretern der amerikanischen Arbeitnehmer die Internationale Arbeitsorganisation verläßt, und wird die Bundesregierung — bejahendenfalls — in gleicher Weise auf die Zulassung des Vertreters einer Terrororganisation als Beobachter reagieren, wird sie insbesondere alles unternehmen, um die Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft zu einem einheitlichen Vorgehen in diesem Sinne zu bewegen? Die Vereinigten Staaten haben dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes am 6. November 1975 bekanntgegeben, daß sie beabsichtigen, aus der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) auszutreten. Eine solche Erklärung tritt nach der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation zwei Jahre nach dem Tag in Kraft, an dem sie dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zugegangen ist, falls sie nicht zuvor widerrufen wird. Die Begründung der Kündigung ist in dem ausführlichen Kündigungsschreiben der Vereinigten Staaten enthalten. Auf die Zulassung eines Vertreters der in Ihrer Frage angesprochenen Organisation als Beobachter wird darin nicht eingegangen. Die Bundesregierung bedauert ebenso wie die Vereinigten Staaten gewisse im Kündigungsschreiben genannte Entwicklungen in der Internationalen Arbeitsorganisation. Sie wird in Fühlungnahme mit den übrigen Staaten der Europäischen Gemeinschaft und mit den Vereinigten Staaten sich weiterhin darum bemühen, daß die Politisierung der Internationalen Arbeitsorganisation so weit wie möglich eingeschränkt wird. Die Bundesregierung wird sich wie in der Vergangenheit stets für die Einhaltung der Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation sowie für die Ziele und Zwecke dieser Organisation, so wie sie in der Erklärung von Philadelphia von 1944 formuliert wurden, einsetzen. Ich möchte jedoch noch darauf hinweisen, daß die Vereinigten Staaten in ihrer Absichtserklärung nicht den Wunsch zum Ausdruck gebracht haben, die Internationale Arbeitsorganisation letztlich zu verlassen. Sie beabsichtigen vielmehr, in den nächsten zwei Jahren konstruktiv in den IAO mitzuarbeiten, um der Organisation zu helfen, zu ihren grundlegenden Prinzipien zurückzufinden und ihre wesentlichen Ziele zu erwirken. Hierzu wird der amerikanische Präsident einen Kabinettsbeschluß einsetzen. Die Vereinigten Staaten wollen mit ihrem Schritt gewisse Entwicklungen eindämmen, mit denen sich die Organisation in den letzten Jahren konfrontiert sieht. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 32 und 33) : Inwieweit findet das Fremdrentengesetz auch Anwendung auf Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und auf frühere Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes, wenn diese im Rahmen der auf Grund des Polen-Abkommens vorgesehenen Umsiedlung von 120 000 bis 125 000 Personen ihren dauernden Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland nehmen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die nach dem 8. Mai 1945 aus dem Gebiet der „DDR" unfreiwillig eine nach unserem geltenden Recht rentenversicherungspflichtige Arbeit in Polen aufnehmen mußten, und denen erst nach 20 und mehr Jahren, nachdem sie das Rentenalter erreicht haben, die Rückkehr genehmigt wurde, und die erst nach einer kurzen Übergangszeit nach Berlin (West) bzw. der Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, bei der Rentenberechnung die Zeiten der abhängigen Beschäftigung in Polen unberücksichtigt bleiben, wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese soziale Ungerechtigkeit zu beseitigen? Das Aussiedlungsprotokoll vom 9. Oktober 1975 sieht die Genehmigung der Ausreise von etwa 120 000 bis 125 000 Personen innerhalb von 4 Jahren vor. Auf diesen Personenkreis findet in den meisten 14254* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Fällen das Fremdrentengesetz unmittelbar Anwendung, da diese Menschen in der Regel Vertriebene im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes sind. Soweit die Aussiedler nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich des Fremdrentengesetzes fallen, — etwa weil sie nicht die Vertriebeneneigenschaft besitzen — sieht das deutsch-polnische Abkommen über Renten- und Unfallversicherung vom 9. Oktober 1975 vor, daß auch für diese Personen, die in die Bundesrepublik kommen, die sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen des Fremdrentengesetzes gelten sollen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf Artikel 2 des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-polnischen Rentenabkommen hinweisen. Zu ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Der Bundesregierung ist die von Ihnen angesprochene Frage bekannt. Gerade auch für diesen Personenkreis, dem die polnischen Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz bei der Berechnung der deutschen Renten bisher nicht angerechnet werden können, sieht das deutsch-polnische Rentenabkommen die Eingliederung vor. Künftig sollen für Personen, die nach 1945 von der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik nach Polen gegangen sind und nunmehr in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren, ihre polnischen Beschäftigungszeiten in vollem Umfang von den deutschen Versicherungsträgern angerechnet werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 34 und 35) : Beabsichtigt die Bundesregierung, auf Grund der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zur aktuellen medizinischen und finanziellen Problematik von Kuren etwa in Form eines Weißbuchs Stellung zu nehmen und Wege aufzuzeigen, wie speziell diese Probleme zu lösen wären? Treffen Berichte zu, nach denen bei Umfragen — etwa in Bad Oeynhausen — 80 % der Kurgäste ihrer Meinung nach nicht richtig auf die Kur vorbereitet waren und nach einer anderen Feststellung von Ärzten nur 25 % der Kuren ärztlich richtig gestaltet waren? Bei der medizinischen und finanziellen Problematik bei Kuren handelt es sich um eine Angelegenheit der Selbstverwaltung, die von den Sozialversicherungsträgern und deren Spitzenverbänden inzwischen einer eingehenden Prüfung unterzogen wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung verfolgt die Ergebnisse dieser Untersuchungen mit großer Aufmerksamkeit; es ist bemüht sicherzustellen, daß Kuren in einem medizinisch und sozialpolitisch vertretbaren Umfange gewährt werden. Zu der in Bad Oeynhausen durchgeführten Befragung von Patienten und den in der Presse hierzu mitgeteilten Ergebnissen kann ich keine Stellung nehmen. Ich kenne weder die Fragestellung noch die Untersuchungsmethode dieser Aktion oder die Art der Auswertung. Ganz allgemein bin ich der Auffassung, daß gegenüber der in der letzten Zeit zu beobachtenden Kritik an den Kuren der Sozialversicherungsträger eine differenzierte Wertung angebracht ist. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 36) : War sich die Bundesregierung der unterschiedlichen und sachlich nicht begründeten Auswirkungen bewußt, zu denen das Haushaltsstrukturgesetz bei berufstätigen Ehepaaren durch Anknüpfung an die unter anderen Gesichtspunkten gewählte Steuerklasse führt, und warum hat sie — bejahendenfalls — diese den gesetzgebenden Körperschaften verschwiegen? Nach der neuen Regelung des Haushaltsstrukturgesetzes ist der bei der Festsetzung der Leistungssätze des Arbeitslosengeldes auch die Lohnsteuerklasse des Arbeitslosen zu berücksichtigen. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß das Arbeitslosengeld künftig in allen Steuerklassen 68 v. H. des letzten regelmäßigen Nettoarbeitsentgelts beträgt. Die Änderung der Besteuerung in den Lohnsteuerklassen durch das Einkommensteuerreformgesetz hatte dazu geführt, daß nach geltendem Recht Arbeitslose mit den Steuerklassen IV und V erheblich höhere Beträge als 68 v. H. ihres letzten durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts erhalten. Dies ist sozialpolitisch nicht vertretbar. Die neue Regelung ist von der Bundesregierung sowohl in der Begründung zu dem Entwurf eines Haushaltsstrukturgesetzes als auch bei den Beratungen im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung erläutert worden. Der Ausschuß ist dem Vorschlag der Bundesregierung einstimmig gefolgt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 37 und 38) : Hält die Bundesregierung an der Ansicht fest, daß die Werften und Luftwaffenmaterialdepots nachgeordnete Dienststellen der Luftwaffenversorgungsregimenter sind und deshalb bei jeder dieser Dienststellen ein eigener Personalrat gemäß § 12 Abs. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes zu bilden ist? Wann wurden oder werden die Personalräte bei diesen Dienststellen gebildet? Ob es sich bei den genannten Dienststellen um selbständige im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz, Bundespersonalvertretungsgesetz (BPerVG) handelt und daher bei jeder von ihnen ein Personalrat zu wählen ist oder nur beim Stab der Luftwaffenversorgungsregimenter für deren gesamten Bereich, ist Gegenstand eines Beschlußverfahrens, das die Personalvertretung bei einem Luftwaffenversorgungsregiment angestrengt hat. In diesem Verfahren hat die Fachkammer des Verwaltungs- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14255* Berichts Hannover in ihrer Entscheidung vom 26. Mai 1975 bestätigt, daß es sich bei den dem Regiment unterstellten Werften um selbständige Dienststellen handele und daher die von der Personalvertretung gewünschte noch Bildung eines Gesamtpersonalrats beim Regiment nicht in Betracht komme. Die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig. Der Personalrat hat gegen den Beschluß des Gerichts beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde eingelegt. Sie werden daher Verständnis dafür haben, daß die Bundesregierung zunächst den Ausgang des Beschwerdeverfahrens abwarten muß. Wenn das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die erstinstanzliche Entscheidung bestätigen wird, werden bei den nächsten Personalratswahlen — d. h. voraussichtlich im Mai 1976 — Personalräte bei den von Ihnen genannten Dienststellen neu zu errichten sein, soweit dort bisher noch keine bestehen. Daneben sind dann beim Regimentsstab, aber nur noch von den Beschäftigten dieser Dienststelle, Personalvertretungen zu wählen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 39) : Beabsichtigt die Bundesregierung die Einrichtung eines Standortübungsplatzes im rekultivierten Gebiet des ehemaligen Braunkohlentagebaus in Frechen/Nordrhein-Westfalen, und in welchem Stadium befindet sich gegebenenfalls die dazu notwendige Landbeschaffung? Für die Ausbildung der in Köln stationierten Einheiten wird ein kasernennaher Standortübungsplatz benötigt. Zur Zeit wird ein rd. 90 ha großes stadteigenes Gelände in Köln, Nüssenberger Busch, genutzt. Wegen der geringen Größe und nicht zuletzt wegen der Bestrebungen der Stadt Köln, dieses Gelände mit in den Grüngürtel der Stadt einbeziehen zu können, mußte Ersatzgelände gefunden werden. Zu dem Gelände bei Frechen, das vom Regierungspräsidenten Köln benannt wurde, hat das Land Nordrhein-Westfalen das Anhörungsverfahren durchführen lassen und alsdann der Inanspruchnahme für Übungszwecke zugestimmt. Da sich jedoch der Eigentümer nicht bereit fand, der Überlassung der Grundstücke an die Bundeswehr auf vertraglicher Basis zuzustimmen, mußte Antrag auf Enteignung beim Regierungspräsidenten Köln gestellt werden. Die Bundeswehr ist bereit, auf das Ersatzgelände bei Frechen zu verzichten, wenn ihr die Nutzung des Geländes in Köln, Nüssenberger Busch, bleibt oder eine andere Übungsmöglichkeit für die in Köln stationierten Truppen gefunden werden kann. Diese Frage klärt zur Zeit der Regierungspräsident Köln mit der Stadt Köln. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 40) : Wie beurteilt die Bundesregierung die dem Bundesverteidigungsminister mit Schreiben vom 12. November 1975 durch den Gemeindevorstand Bielhausen, Kreis Wetzlar, unterbreiteten Probleme hinsichtlich des Baus einer Verladerampe für Kettenfahrzeuge des Wetzlarer Standorts der Bundeswehr? Es ist auch ein dringendes Anliegen der Bundeswehr, den Bau der geplanten Verladeanlage für Rad- und Kettenfahrzeuge im Bereich der Bundesbahnstrecke Wetzlar—Albshausen so bald wie nur möglich zu verwirklichen, um die Ursachen der für die betroffene Bevölkerung auf Dauer unzumutbaren Belästigungen zu beseitigen. Im Gegensatz zu der Neuordnung der Wärmeversorgung in der Sixt-von-Arnim-Kaserne in Wetzlar war es jedoch nicht möglich, auch das Vorhaben „Verladeanlage" in das „Konjunkturprogramm" der Bundesregierung einzustellen, weil sich diese Maßnahme noch im Planungsstadium befindet, mit der Bauausführung nicht unverzüglich begonnen werden kann und entsprechend der Zielsetzung des Konjunkturprogrammes die Durchführung bis zum Jahresende 1976 nicht sicherzustellen ist. Nach Erarbeitung der entsprechenden Infrastrukturforderungen durch die Dienststellen der Bundeswehr in der Mittelinstanz lehnte die Deutsche Bundesbahn eine Übernahme der Verladeanlage in ihr Eigentum und in ihre Baulast ab. Diese neue Lage bedingte weitere Verhandlungen und zwang zur Umplanung. Nunmehr ist entschieden worden, die Verladerampe als Privatgleisanlage der Bundeswehr zu bauen, wodurch die Planung von der Deutschen Bundesbahn auf die Finanzbauverwaltung des Landes Hessen übergehen wird. In die Planung des Ausbaus der Verbindungsstraße von der Sixt-vonArnim-Kaserne zur Verladeanlage einschließlich der Erweiterung einer Eisenbahnüberführung, die als eine Maßnahme der zivilen Infrastruktur von militärischem Interesse durchzuführen ist, teilen sich im Einvernehmen mit der Straßenbauverwaltung die Finanzbauverwaltung des Landes Hessen und die Deutsche Bundesbahn. Trotz des steten Bemühens aller Beteiligten um eine enge Zusammenarbeit, vermag die Bundeswehr den zeitlichen Ablauf jedoch nur bedingt zu beeinflussen. Das Bundesministerium der Verteidigung wird bis zur Fertigstellung der bundeswehreigenen Verladeanlage das Durchfahren der Gemeinde Bielhausen 14256* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 (Ortsteil Albshausen) mit Rad- und Kettenfahrzeugen während der Nachtzeit auf das unerläßliche Maß beschränken. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 4364 Frage B 41) : Sind finanzielle Mittel für die Fertigstellung des Jugendzentrums Baasem im Kreis Euskirchen aus dem Bundeshaushaltsplan 1976 vorgesehen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um dieses Jugendzentrum 1976 endgültig seiner Bestimmung zu übergeben? Wie Ihnen Herr Staatssekretär Prof. Dr. Wolters am 22. Oktober 1975 mitgeteilt hat, habe ich den Staatssekretär im Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Thiele, bereits mit Schreiben vom 15. August 1975 gebeten, die Ihnen bekannte ablehnende Haltung des Landes hinsichtlich einer weiteren Landesbeteiligung zu überprüfen. Die Stellungnahme des Landes Nordrhein-Westfalen steht noch aus. Ich habe Vorsorge getroffen, daß im Fall positiver Entscheidung des Landes Bundesmittel zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der Jugendstätte Baasem im Haushaltsjahr 1976 zur Verfügung gestellt werden können. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage B 42) : Wieviel Krankenhäuser im Bundesgebiet wickeln ihre Arzneimittelversorgung über krankenhauseigene, wieviel über private Apotheken ab, und wie wirkt sich das jeweils auf die den Krankenhäusern entstehenden Arzneimittelkosten aus? Von den in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen 3494 Krankenhäusern mit einer Bettenzahl von 707 460 werden Krankenhäuser mit etwa 224 000 Betten von 334 Krankenhausapotheken versorgt. Die anderen Krankenhäuser mit der restlichen Bettenzahl sind auf Arzneimittellieferung durch fremde Apotheken angewiesen. Die Arzneikosten in Krankenhäusern mit eigener Apotheke sind niedriger, weil deren Apotheken die Arzneimittel über Großhandel oder direkt vom Hersteller beziehen können; hinzu kommt, daß die Eigenherstellung von Arzneimitteln einen weiteren wesentlichen nicht zu unterschätzenden kostensenkenden Faktor darstellt. Es kann zur Zeit noch nicht angegeben werden, wie weit sich diese Faktoren zahlenmäßig auswirken. Ich bin darum bemüht, Zahlenmaterial zu beschaffen, das diese Kostenrelation widerspiegelt. Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Änderung des Apothekenwesens eingebracht, das am 5. Dezember 1975 im Deutschen Bundestag in 1. Lesung beraten wird. Hierdurch soll unter anderem auch die Versorgung von Krankenhäusern ohne Krankenhausapotheke mit Arzneimitteln aus den in der Nähe gelegenen Krankenhausapotheken verbessert werden. Es ist beabsichtigt, damit auch eine nicht unerhebliche Senkung der Arzneimittelkosten zu erzielen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 43) : Billigt die Bundesregierung die geplante Stillegung der Expreßgut- und Reisegepäckannahme und -ausgabe im Bahnhof Rimbach im Odenwald? Die Konzentration des Gepäck- und Expreßgutverkehrs ist notwendig. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn trifft seine Entscheidungen daher in eigener Verantwortung. Wie mir die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn mitgeteilt hat, ist die Abfertigungsbefugnis für den Gepäck- und Expreßgutverkehr beim Bahnhof Rimbach (Odw.) bereits zum 29. September 1975 aufgehoben worden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage B 44) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung sicherzustellen, daß der Ausbau der Bundesstraße 519 im Raume Hofheim (Nordumgehung)—Kriftel alsbald in Angriff genommen werden kann und bestehende Widerstände ausgeräumt werden können? In dem z. Z. ausgesetzten Planfeststellungsverfahren für die Umgehungsstraße Hofheim/Kriftel im Zuge der B 519 ist die hessische Straßenbauverwaltung bemüht, die Zustimmung der betroffenen Gebietskörperschaften zur Planung zu erhalten. Wie vom Land in Erfahrung gebracht werden konnte, liegt die Zustimmung der Stadt Hofheim vor. Die Gemeinde Kriftel hat sich dagegen bisher noch nicht geäußert. Die in diesem Sommer durchgeführte Überprüfung des Bedarfsplans der Bundesfernstraßen hat Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14257* für die Umgehung Hofheim die Dringlichkeit I b ergeben, so daß besondere Vordringlichkeit nicht besteht. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 45) : Trifft es zu, daß von dem Stillegungsvorschlag der vom Präsidium der Deutschen Bundesbahn eingesetzten Arbeitsgruppe Netzkonzeption auch die Strecken Brügge—Lüdenscheid, BrüggeHalver—Kierspe—Meinerzhagen—Marienheide und Meinerzhagen—Krummenerl betroffen sind? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) läßt z. Z. das Streckennetz der DB unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten untersuchen. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind, wird der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den übrigen Ressorts — hier insbesondere dem Wirtschaftsminister sowie dem Minister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — als auch in Zusammenarbeit mit den Ländern die öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen mit den eigenwirtschaftlichen Belangen der DB abwägen. Aussagen über Einzelstrecken der DB kann die Bundesregierung daher z. Z. noch nicht machen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) 7/4364 Fragen B 46 und 47): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die analytische Postenbewertung im Lokfahrdienst zu Dienstplänen führt, die für einen Teil des Lokpersonals höchst unsoziale und familienfeindliche Zeiteinteilungen verursacht, und daß hierfür insbesondere die Differenzierung nach Zuggattungen mit unterschiedlichen Wertfaktoren ursächlich ist? Welche Gründe sind dafür maßgebend, die einzelnen Zugleistungen (Nahverkehr, Schnellzüge, TEE und IC-Züge) unterschiedlich zu bewerten, obwohl bei gleicher Bewertung aller Zugleistungen eine wesentlich bessere Koordinierung der Leistungen in den einzelnen Zugplänen erfolgen und soziale Härten vermieden werden könnten? Zu Frage B 46: Die analytische Dienstpostenbewertung im Lokomotivfahrdienst bei der Deutschen Bundesbahn steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufstellung der Dienstpläne. Diese werden vielmehr nach dem Grundsatz möglichst hoher Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der dafür geltenden Bestimmungen über die zulässige Dienstzeit im Einvernehmen mit dem zuständigen Personalrat erstellt. Die Bewertung der Dienstposten ergibt sich erst danach je nach Art und Anteil der in einem Dienstplan zusammengefaßten Leistungen. Zu Frage B 47: Die Bewertung der Zugförderleistungen im Lokomotivfahrdienst erfolgt nach einem Wertpunktverfahren. Gegründet auf umfassende Erhebungen im Bereich der DB berücksichtigt dieses, daß mit der Zunahme der Zuggeschwindigkeit die Häufigkeit der Aufnahme und Verarbeitung von Informationen beim Lokomotivführer und damit dessen Beanspruchung wächst. Die unterschiedliche Bewertung der Zugförderungsleistungen entspricht somit den sachlichen Gegebenheiten. Sie ist überdies unerläßliche gesetzliche Voraussetzung für Beförderungen in der Laufbahn, da nach § 25 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes Beförderungsämter grundsätzlich nur eingerichtet werden dürfen, wenn sie sich von den Ämtern der niedrigeren Besoldungsgruppe nach Wertigkeit der zugeordneten Funktionen wesentlich abheben. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/4364 Fragen B 48 und 49) : Kann die Bundesregierung voraussagen, wieviel Arbeitsplätze durch den Bau der Schnellbahntrasse Mannheim—Stuttgart für den Bereich Nordbaden im Hoch- und Tiefbau gesichert oder neu geschaffen werden? Ist beabsichtigt, beim Bau der Schnellbahntrasse Mannheim-Stuttgart mittelständische Unternehmen aus der Region einzubeziehen? Zu Frage B 48: Die Bundesregierung kann keine Zahlen über gesicherte oder neu zu schaffende Arbeitsplätze nennen. Zu Frage B 49: Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sind die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), die Verdingungsordnung für Leistungen — ausgenommen Bauleistungen — (VOL) und die Richtlinien für bevorzugte Berücksichtigung bestimmter Bewerber nebst den von der Deutschen Bundesbahn dazu entwickelten Vorschriften anzuwenden. An den Ausschreibungen können sich alle Unternehmen beteiligen, die zur Ausführung der jeweiligen Bauvorhaben in der Lage sind. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 50 und 51) : 14258* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Ist bei den inzwischen bekanntgewordenen Plänen der Deutschen Bundesbahn, rund 600 km des Schienennetzes stillzulegen, die Bundesbahnstrecke Seligenstadt—BabenhausenEberbach entweder ganz oder teilweise enthalten, bzw. welche Auswirkungen werden diese Pläne auf die genannte Strecke haben? Sieht die Bundesregierung die für eine weitere Erschließung des Odenwalds durch Fremdenverkehr und Industrieansiedlung negativen Folgen einer Einschränkung des Schienenverkehrs bei gleichzeitiger Reduzierung der Straßenbauleistungen, und wie gedenkt sie eine jetzt schon gegebene Vernachlässigung dieses Gebiets zu rechtfertigen? Zu Frage B 50: Von den noch durchzuführenden restlichen Maßnahmen des Stufenprogramms zur Stillegung verkehrsschwacher Nebenstrecken der Deutschen Bundesbahn (rd. 600 km) ist die Strecke SeligenstadtBabenhausen-Eberbach nicht betroffen. Zu Frage B 51: Grundsätzlich werden bei Stillegungsanträgen der Deutschen Bundesbahn raumordnungs- und strukturpolitische sowie infrastrukturelle Auswirkungen auf die betroffene Region geprüft. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 52) : Wie erklärt der Bundesverkehrsminister die Tatsache, daß die Bauarbeiten an der Umgehungsstraße B 3 — Leimen — noch immer nicht vorangehen, obwohl am 4. Dezember 1974 der Parlamentarische Staatssekretär im Rahmen der Fragestunde des Deutschen Bundestages erklärte, „ein baldiger Baubeginn für die Verlegung der Bundesstraße 3 im Bereich Leimen wird nach wie vor angestrebt", und welche Voraussetzungen fehlen bzw. welche Hinderungsgründe für diese aus der Sicht der Gemeinde Leimen nicht vertretbare Situation liegen vor? Der Baubeginn der Ortsumgehung Leimen im Zuge der Bundesstraße 3 hängt allein von den Bauvorbereitungen ab. Die Bemühungen um deren baldigen Abschluß dauern an, so daß die angesprochenen Ausführungen in der Fragestunde am 4. Dezember 1974 uneingeschränkt gültig sind. Der Bundesminister für Verkehr ist von der dafür zuständigen Landesstraßenbauverwaltung davon unterrichtet, daß der Planfeststellungsbeschluß inzwischen ergangen ist. Die Zuweisung des erforderlichen Geländes im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens wird in diesen Tagen erwartet. Einige Brückenbauwerke befinden sich bereits in der Ausschreibung. Gegen den Planfeststellungsbeschluß liegen allerdings Klagen vor, die jedoch nicht grundsätzlicher Art sind. Es ist daher wahrscheinlich, daß hierdurch eine Verzögerung der Maßnahme nicht eintritt. Unter dieser Voraussetzung kann nunmehr mit einem baldigen Baubeginn gerechnet werden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 53) : Welche Stillegungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn sind der Bundesregierung derzeit für das Gebiet der kreisfreien Stadt Salzgitter bekannt? Der Deutschen Bundesbahn wurde am 5. September 1975 die dauernde Einstellung des Reisezugbetriebes zwischen Salzgitter Bad und Jerxheim und zusätzlich des Güterzugbetriebes zwischen Börßum und Jerxheim genehmigt. Weitere Stillegungsmaßnahmen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 54 und 55) : Ist die Auflösung des Bundesbahnbetriebsamts Bamberg immer noch geplant, und zu welchem Zeitpunkt soll sie mit welcher Aufteilung im Bejahungsfall vollzogen werden? Wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter würden von einer Auflösung des Bundesbahnbetriebsamts sofort und als Folgewirkung zu einem späteren Zeitpunkt betroffen, und auf welche Weise würde deren Umsetzung erfolgen? Die Deutsche Bundesbahn (DB) entscheidet über Reformmaßnahmen in der Organisationsebene der Ämter in eigener Zuständigkeit. Nach dem Bundesbahngesetz ist eine Genehmigung solcher Maßnahmen durch den Bundesminister für Verkehr nicht gegeben. Die DB hat mir auf Anfrage mitgeteilt, daß der Vorstand der DB die Auflösung des Bundesbahn-Betriebsamtes (BA) Bamberg am 22. Oktober 1975 verfügt hat. Die Maßnahme wird mit Ablauf des 31. Dezember 1975 durchgeführt werden. Der bisherige Zuständigkeitsbereich des BA Bamberg wird voraussichtlich wie folgt den Zuständigkeitsbereichen benachbarter Betriebsämter angegliedert: a) Strecke Bamberg-Lichtenfels ab km 5,5 (zwischen Hallstadt und Breitengüßbach), einschließlich der von Breitengüßbach abzweigenden Nebenstrekken, zum BA Lichtenfels, b) Strecke Bamberg-Nürnberg ab km 57,0 (zwischen Strullendorf und Bamberg), einschließlich der von Strullendorf abzweigenden Nebenstrecken, zum BA Fürth (Bayern), c) Strecke Bamberg-Schweinfurt, einschließlich des Knotens Bamberg und der in Haßfurt und Bamberg abzweigenden Nebenstrecken, zum BA Schweinfurt. Nach Mitteilung der DB wurden von den insgesamt 26 Mitarbeitern des BA Bamberg (20 Beamte, 6 Angestellte, keine Arbeiter) nach dem derzeitigen Sachstand 20 Mitarbeiter in den Sozialplan aufge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14259* nommen. 6 Mitarbeiter (Bahnarzt, Bahnarzthilfe, 2 Schreibkräfte, 1 Außenbeamter der Bb-Betriebskrankenkasse, 1 Amtsgehilfe) verbleiben ohnedies in Bamberg. Von den 20 in den Sozialplan aufgenommenen Mitarbeitern werden 11 in Bamberg (Generalvertretung, Bahnhof, Fahrleistungsmeisterei, Bahnmeisterei, Signalmeisterei), 6 in Lichtenfels (Betriebsamt, Bahnhof) und 3 in Nürnberg (Direktion, Betriebsamt) weiterbeschäftigt werden. Bei einem Teil der Mitarbeiter liegt der künftige Dienstort näher am Wohnort als bisher. Die Umsetzung der Beamten und Angestellten wird durch Versetzung zu den aufnehmenden Dienststellen vollzogen werden. Zu Ihrer Frage nach evtl. Folgewirkungen kann die DB zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen machen. Sollten solche eintreten, können diese nach Auffassung der DB nur geringfügig sein. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lücker (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 56 und 57): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß zur Erschließung und Verbesserung des Ostallgäu-Raums in bezug auf Fremdenverkehr und Wirtschaft der weitere Ausbau der Bundesautobahn A 7 nicht nur bis Nesselwang in die Dringlichkeitsstufe I A kommen muß, sondern darüber hinaus die A 7 bis zur Landesgrenze Füssen in die I A eingestuft werden müßte, da sonst eine vernünftige Verkehrsführung des örtlichen und überörtlichen Verkehrs in Frage gestellt ist? Wäre es nicht sinnvoller, die Umgehungsstraße Füssen B 310 bis B 16 wie ursprünglich in I A zu belassen, und wäre es möglich, daß die Entscheidung der Bundesregierung insofern modifiziert wird, indem die Weiterführung der B 16 bis zur vorgesehenen Umgehung Füssen ebenfalls in I A belassen wird, um eine erhebliche Entlastung des Nord-Südverkehrs und umgekehrt zu erreichen? Zu Frage B 56: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Neben dem zunächst einbahnigen Neubau der BAB A 7 von Kempten bis Nesselwang wird der anschließende Neubau der B 309 einschließlich Ortsumgehung Pfronten bis zum Grenzübergang Richtung Reutte in Dringlichkeitsstufe I a eingereiht. Dies reicht zunächst zur Abwicklung des örtlichen und überörtlichen Verkehrs aus. Der Weiterbau der — in Dringlichkeitsstufe I b eingereihten — BAB A 7 von Nesselwang bis zur Bundesgrenze zwischen Pfronten und Füssen wird erst dann notwendig und sinnvoll, wenn die österreichische Anschlußstrecke ebenfalls gebaut wird. Zu Frage B 57: Die bisher in Dringlichkeitsstufe I enthaltene Teilstrecke der Nordumgehung Füssen von der B 310-alt östlich Weißensee bis zur B 16 nördlich Füssen wird bei der Überarbeitung des Bedarfsplanes in die Stufe I a eingereiht. Damit ist eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Einstufung nicht eingetreten. Ein genereller Ausbau der B 16 nördlich von Füssen ist im Bedarfsplan — wie auch bisher schon — nicht vorgesehen. Geplant ist dagegen ein Neubau der B 17 zwischen Lechbruck und der BAB A 7 westlich von Füssen; dieses Projekt wird —ebenso wie der Neubau der A 7 in diesem Bereich — in Dringlichkeitsstufe I b eingereiht. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 58) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Typprüfstellen des Technischen Überwachungsvereins Gutachten für das Kraftfahrtbundesamt zur Erteilung einer ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis) erstellen, wobei nur das Fahrgestell von Lastkraftwagen und dergleichen beurteilt wird und keine praktische Fahrerprobung des gesamten Fahrzeugs mit endgültigem Aufbau und eventueller Beladung erfolgt, und ist der Bundesregierung bekannt, daß hierdurch Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs vorliegen kann? Bei Abwicklung des Prüfverfahrens bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis für das Fahrgestell wird, wie in den übrigen Fällen des Zulassungsverfahrens, vom Sachverständigen darauf geachtet, daß das Fahrzeug verkehrssicher ist. Bereits bei der Begutachtung des Fahrgestells zwecks Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis wird nicht nur das leere Fahrgestell, sondern auch das Fahrgestell unter Berücksichtigung seines zulässigen Gesamtgewichts geprüft und genehmigt. In der Praxis erfolgt die Prüfung entweder mit einem Aufbau oder mit Ersatzgewichten. Bei der darüber hinaus erforderlichen endgültigen Abnahme des vervollständigten Fahrzeugs achtet der amtlich anerkannte Sachverständige insbesondere auf die vorschriftsmäßige Befestigung des Aufbaus am Fahrzeug, die Einhaltung der Maße und Gewichte und auf das evtl. Vorhandensein verkehrsgefährdender Fahrzeugteile; in Sonderfällen (z. B. bei Fahrzeugen mit außergewöhnlicher Schwerpunktlage und außergewöhnlicher Länge) erfolgen jedoch weitere Untersuchungen und ggf. Fahrversuche. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4364 Fragen B 59 und 60) : Hat die Bundesregierung die Absicht, und gegebenenfalls wann, die bereits trassierte Umgehungsstraße der Gemeinde Weyerbusch im Zuge der B 8 herzustellen? Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, im Fall einer langfristigeren Zurückstellung des Bauvorhabens einer Umgehungsstraße Weyerbusch im Zuge der B 8 der Gemeinde Weyerbusch die Möglichkeit zu geben, ihren Flächennutzungsplan so zu gestalten, daß die offengehaltene Trasse ganz oder teilweise bebaut werden kann, um Nutzungsmöglichkeiten für die Eigentümer zu sichern? 14260* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Die Umgehungsstraße Weyerbusch im Zuge der B 8 war im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der II. Dringlichkeit eingestuft und hat auch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung des Bedarfsplanes keine Dringlichkeitseinstufung erhalten, sondern wird als „möglicher weiterer Bedarf" offengehalten. Nach den heutigen finanziellen Perspektiven kann mit dem Bau der Umgehungsstraße Weyerbusch in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden. Aus der gegenwärtigen Sicht der Bundesregierung können unter diesen Umständen keine Einwendungen gegen Pläne der Gemeinde Weyerbusch gemacht werden, die bisher freigehaltene Trasse anders zu nutzen. Allerdings wird sich die Gemeinde darüber im klaren sein müssen, daß sie damit eine mögliche spätere Verwirklichung der Trasse sehr erschwert, wenn nicht unmöglich macht. Für die förmliche Einstellung des bereits 1970 eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens ist die Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz als Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen zuständig. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 61 und 62) : Besteht nicht ein Widerspruch zwischen der Aussage in der Drucksache 7/4161, daß die nach § 53 a, Abs. 1 StVZO vorgeschriebenen Warneinrichtungen einerseits ausreichend sind, andererseits aber die Prüfrichtlinien für zusätzliche Warnleuchten nach § 53, Abs. 3 StVZO vom 8. Mai 1968 erheblich strenger gefaßt sind als die nach § 53, Abs. 1 StVZO, und den Feststellungen der Bundesregierung, daß die vorgeschriebenen Warneinrichtungen ausreichend seien mit dem erheblichen Forschungsaufwand ire Bundesministerium für Forschung und Technologie zur Entwicklung fahrzeugautarker Abstandswarnsysteme? Welche Institutionen oder Gremien im Verantwortungs- oder Aufsichtsbereich der Bundesregierung entscheiden über die Aufstellung von Prüfrichtlinien und technischen Anforderungen für lichttechnische Einrichtungen bei Kraftfahrzeugen, wer entwirft diese Richtlinien, und wie ist in diesem Zusammenhang die Einflußnahme der Industrie zu beurteilen? Zu Frage B 61: Ein Widerspruch besteht nicht. Die Anforderungen an die Lichtstärke der von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängigen Geräte können aus technischen Gründen nur recht niedrig angesetzt werden, da sie eine nur begrenzte Energiekapazität aufweisen können und die Energie auch noch über längere Zeit (mindestens 15 Stunden) zur Verfügung stehen muß. Das bedeutet die Notwendkeit eines für den Warneffekt an sich nachteiligen Kompromisses. Dieser Nachteil kann jedoch auch dadurch aufgehoben werden, daß die tragbaren Geräte in entsprechender Entfernung und an günstigen Stellen aufgestellt werden; darin liegt ihr Vorteil, und daher sind sie vorgeschrieben worden. Ganz anders ist die Sachlage bei Warnleuchten, die von der Lichtanlage des Fahrzeugs betrieben werden können. Die an sie zu stellenden technischen Anforderungen können und müssen größer sein, da ihnen die wesentlich größere Kapazität der Fahrzeuglichtanlage zur Verfügung steht. Damit ist eine wesentliche Erhöhung der Warnwirkung möglich, die auch im Interesse der Verkehrssicherheit voll ausgeschöpft werden muß. In der Begründung zu der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vom 8. Mai 1968 (VkB1 1968 Heft 10 S. 211) wurde auf diese Sachlage ausdrücklich hingewiesen. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie beschäftigt sich nicht mit der Weiterentwicklung marktnaher und jetzt üblicher Warneinrichtungen und -anlagen. Die vom Bundesminister für Forschung und Technologie vergebenen Forschungsaufträge haben die Entwicklung von Abstandswarnsystemen zum Ziel. Diese sind auf die Abstände fahrender Fahrzeuge untereinander abgestellt. Zu Frage B 62: Prüfrichtlinien und technische Anforderungen an Fahrzeugteile und damit auch an lichttechnische Einrichtungen werden dem Bundesminister für Verkehr vom Fachausschuß Kraftfahrzeugtechnik (FKT) auf Anfrage vorgeschlagen. Diese Vorschläge des FKT fußen im wesentlichen auf Ausarbeitungen der zuständigen Prüfstellen. Ausarbeitungen für lichttechnische Einrichtungen werden in der Regel von der Prüfstelle, dem Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe, ausgearbeitet und im FKT beraten. Vor ihrer Veröffentlichung im Verkehrsblatt (Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr) werden die Prüfrichtlinien und technischen Anforderungen mit den Bundesländern und den in Frage kommenden Verbänden abgestimmt. Anregungen werden, soweit es vertretbar erscheint, berücksichtigt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/4364 Fragen B 68 und 69) : Hält es die Bundesregierung für vereinbar mit den Prinzipien der staatlichen Wohnungsbaupolitik und dem Ziel einer breiten Streuung von Wohneigentum, daß ein von der Bundesregierung kontrolliertes Spezialkreditinstitut der Wohnungswirtschaft im Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Bauträgerunternehmens die hieraus entstehenden Belastungen für die leerstehenden Wohnungen einer zu weniger als 50 % verkauften Wohnanlage ausschließlich den Wohnungseigentümern anlastet, obwohl das Kreditinstitut selber als Grundpfandgläubigerin den wirtschaftlichen Nutzen aus der ordnungsgemäßen Pflege und Erhaltung des Grundpfandobjekts zieht? Hält es die Bundesregierung für wohnungspolitisch vertretbar, daß eine von der Bundesregierung kontrollierte Grundpfandgläubigerin es ablehnt, den Verkauf leerstehender Wohnungen eines zahlungsunfähigen Bauträgerunternehmens insoweit zu fördern, als sie sich an den Kosten von Werbemaßnahmen und Verkaufsabwicklung beteiligt? Auch bundesbeteiligte Kreditinstitute haben die Frage, ob sie als Grundpfandgläubiger Bewirtschaftungskosten und Verwaltungskosten für leerstehende Wohnungen übernehmen können, eigenverantwort- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14261* lieh zu prüfen. Sie sind dabei gehalten, nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu verfahren. Dies schließt die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte im Einzelfall nicht aus. Nach Kenntnis der Bundesregierung prüfen auch die bundesbeteiligten Kreditinstitute in jedem Einzelfall, ob es ihnen möglich ist, Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten für leerstehende Wohnungen zu übernehmen. Dabei kann es aber immer nur um Einzelentscheidungen gehen, die unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des jeweiligen Falles getroffen werden. Für eine finanzielle Beteiligung an Verkaufsaktionen gelten entsprechende Überlegungen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 70): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß dem kulturpolitischen Redakteur der Tageszeitung „Die Welt", Günter Zehm, am 21. November 1975 ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Ostberlin verweigert worden ist, und ist die Bundesregierung bereit, gegen diesen offensichtlichen Verstoß der innerdeutschen Abmachungen Schritte zu unternehmen? Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen wollte Herr Dr. Günter Zehm von Berlin (West) aus einen Tagesbesuch nach Ost-Berlin unternehmen, wie es für Westdeutsche allgemein möglich ist. Hierbei ist er zurückgewiesen worden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der DDR besteht für die dortigen Behörden keine Rechtspflicht, die besuchsweise Einreise jedem Einreisewilligen zu gestatten. Auch besteht keine Pflicht zur Begründung einer negativen Entscheidung. Diese in der DDR geltenden Bestimmungen, mit denen sich die Bundesregierung in keiner Weise identifiziert, berühren die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR abgeschlossenen Verträge nicht. Ein Verstoß gegen diese Verträge. wie in der Frage vorausgesetzt wird, liegt deshalb nicht vor. Trotzdem bleibt die Bundesregierung bemüht, im Verhandlungswege auf die Genehmigungspraxis der DDR Einfluß zu nehmen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 71): Trifft die Meldung des „Tagesspiegels" vom 19. November 1975 zu, die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) habe ihre Teilnahme an einer Veranstaltung in Leipzig absagen müssen, da Ost-Berlin die Vertretung des Senders Freies Berlin durch die ARD und umgekehrt nicht akzeptiert habe, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem neuerlichen Vorstoß Ost-Berlins gegen die im Vier-Mächte-Abkommen über Berlin bekräftigten Bindungen zwischen dem Land Berlin und dem Bund? In einer Pressemitteilung der ARD vom 18. November 1975 heißt es u. a.: „Bei den vorbereitenden Verhandlungen und Gesprächen akzeptierte der Veranstalter allerdings nicht, daß der SFB durch die ARD vertreten wird und umgekehrt. Die ARD wiederum sieht sich außerstande, einer Regelung zuzustimmen, aus der die Zugehörigkeit des SFB zur ARD nicht eindeutig und klar erkennbar wird . . . Nachdem der Veranstalter die von der ARD erbetenen Voraussetzungen nicht bestätigen konnte, sieht sich die ARD zu ihrem Bedauern gezwungen, sowohl ihre Beiträge als auch ihre Delegation zurückzuziehen." Die Bundesregierung betrachtet dieses Verhalten der DDR als Versuch, sich den Konsequenzen aus den in der Anlage IV zum Vier-Mächte-Abkommen vom 3. September 1971 niedergelegten Grundsätzen über die Beteiligung von Personen aus Berlin (West) an internationalen Veranstaltungen zu entziehen. Die Bundesregierung sieht dieses Verhalten der DDR mit Sorge und behält sich geeignete Schritte vor. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 81 und 82) : Welche konkreten Projekte der staatlichen Dreieckskooperation — und von welchem finanziellen Umfang — werden zur Zeit im Rahmen der öffentlichen deutschen Entwicklungshilfe durchgeführt, bei denen erdölexportierende Länder oder ihre Entwicklungsfonds die Mittel zur Finanzierung von Projekten in dritten Entwicklungsländern und die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit ihr technisches Wissen zur Planung und Durchführung dieser Projekte ohne sonstige finanzielle und sachliche Leistungen zur Verfügung stellen, in welchem Umfang wird durch diese Projekte ein Beitrag zum recycling der Ölgelder in die Bundesrepublik Deutschland geleistet? Wie hoch wird nach den Plänen der Bundesregierung der Anteil der LLDC-Länder an den gesamten bilateralen Zusagen der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe — der nach dem jüngsten entwicklungspolitischen Bericht der Bundesregierung im Jahr 1973 18,1 % und im Jahr 1974 19,4 % betrug — im Jahr 1975 sein? Zu Frage B 81: Zum Stand der Dreieckskooperation hat die Bundesregierung sowohl in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU vom 20. Juni 1975 als auch in der entwicklungspolitischen Debatte vom 28. November 1975 ausführlich Stellung genommen. Zu Frage B 82: Der in der Frage genannte Anteil wird sich 1975 voraussichtlich auf 22 °/o erhöhen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Hupka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatsminister, Sie haben eben auf die Abgrenzung von Begriffen abgehoben. Halten Sie es für eine richtige Wiedergabe der Vorgänge nach 1945, wenn der Begriff „Vertreibung" in diesen deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen nicht vorkommt und statt dessen gesagt wird „umfangreiche Bevölkerungsverschiebungen"?
    Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, es ist in der Tat eine Ermessensfrage, welche Begriffe man verwendet. Die Bundesregierung nimmt zum Inhalt der Schulbuchempfehlungen hier keine Stellung. Sie möchte der persönlichen Meinungsbildung der Abgeordneten keinerlei Eingrenzung zuteil werden lassen.


Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Czaja


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatsminister, da in dieser Frage Nr. 78 eine Fülle von Terminologien enthalten sind, über die wir hier sprechen, frage ich Sie, ob Sie mit mir einig sind, daß die Bezeichnung „Bevölkerungsverschiebung" für eines der größten internationalen Verbrechen, die Massenvertreibung von 10 Millionen Menschen, nicht angemessen ist.
    Moersch, Staatsminister: Ich habe eben klarzustellen versucht, daß die Bundesregierung hierzu eine bestimmte Meinung hat, daß es hier aber um die Schulbuchempfehlungen geht und es jedem einzelnen Politiker unbenommen ist, dazu seine eigene Ansicht und seine Meinungen zu haben. wie Sie es ja eben in Ihrer Frage zum Ausdruck gebracht haben.