Protokoll:
7206

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 206

  • date_rangeDatum: 4. Dezember 1975

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:56 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 206. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Inhalt: Beratung des Zweiten Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz) — Drucksache 7/4372 — Höcherl CDU/CSU 14235 D Fragestunde — Drucksache 7/4364 vom 28. 11. 1975 — Zusammenstellung der Begleitung der Mitglieder der Bundesregierung bei Auslandsreisen MdlAnfr A73 28.11.75 Drs 07/4364 Lampersbach CDU/CSU MdlAnfr A74 28.11.75 Drs 07/4364 Lampersbach CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14215 B, 14216 A, C ZusFr Lampersbach CDU/CSU . 14215 B, 14216 A ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . . . . 14216 B ZusFr Seiters CDU/CSU . . . . . . . 14216 C ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14216 D Empfehlungen der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz zur Zeitgeschichte MdlAnfr A78 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Moersch AA 14217 A, B, C, D, 14218 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . . . . . 14217 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14217 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 14217 C ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14217 C ZusFr Friedrich SPD . . . . . . . . . 14218 A Deutung des in den humanitären Vereinbarungen mit Polen verwendeten Begriffs „Protokollnotiz" im polnischen Sprachgebrauch MdlAnfr A79 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Moersch AA 14218 B, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . 14218 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 14218 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Erteilung des Exequaturs für den deutschen Generalkonsul in Windhoek/Namibia durch die Vereinten Nationen MdlAnfr A80 28.11.75 Drs 07/4364 Walkhoff SPD Antw StMin Moersch AA 14219 A, B, C, D, 14220 A ZusFr Walkhoff SPD . . . . . . . .14219 A, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14219 D ZusFr Lampersbach CDU/CSU . . . . . 14220 A Bereitschaft der Bundesregierung zur Übernahme der Kosten für die Einrichtung zusätzlicher Parallelklassen an der deutschen Schule in Paris trotz der schwierigen Haushaltslage MdlAnfr A81 28.11.75 Drs 07/4364 Walkhoff SPD Antw StMin Moersch AA . . . . . . 14220 B, C ZusFr Walkhoff SPD . . . . . . . .14220 B, C Einbeziehung der Zahlen des Deutschen Roten Kreuzes über die Aussiedlerbewerber in die Verhandlungen des Bundesaußenministers zum Warschauer Vertrag im Jahre 1970 MdlAnfr A82 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 14220 D, 14221 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14221 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14221 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 14221 B Verpflichtung deutscher Universitätsstudenten, die mit ihren Eltern aus den OderNeiße-Gebieten ausreisen wollen, gegenüber der Universität Breslau vor deren Zustimmung zum Ausreiseantrag zur Zahlung hoher „Entschädigungssummen" MdlAnfr A83 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 14221 C, D, 14222 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 14221 D, 14222 A Aussage von Staatsminister Moersch über die Zahl der Aussiedler aus Polen MdlAnfr A86 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . .14222 B, C, D, 14223 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . .14222 C, D ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 14222 D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 14223 A ZusFr Engelsberger CDU/CSU 14223 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14223 B Attacke der sowjetischen Regierungszeitung „Iswestija" gegen die Rundfunkstation „Deutsche Welle" ; Fortführung einer uneingeschränkten objektiven Berichterstattung über die Verhältnisse in den kommunistischen Staaten MdlAnfr A87 28.11.75 Drs 07/4364 Engelsberger CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 14223 D, 14224 A, B, C ZusFr Engelsberger CDU/CSU . 14223 D, 14224 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14224 B ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 14224 B Zahl der sich um einen Ausbildungsplatz bewerbenden Schulabgänger und solcher ohne Ausbildungsplatz sowie Beurteilung der Jugendarbeitslosigkeit im Hinblick auf die wachsenden Schulabgängerzahlen MdlAnfr A23 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU MdlAnfr A24 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . . . 14224 D, 14225 B, C, D, 14226 A, B, C, D 14227 A, B ZusFr Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU . . . 14225 B, 14226 A ZusFr Engholm SPD 14225 B, 14226 D ZusFr Maucher CDU/CSU . . 14225 C, 14227 B ZusFr Reiser SPD 14226 B ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . . . 14226 C ZusFr Reuschenbach SPD . . . . . . 14226 D ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 14227 A Unmöglichkeit eines allgemeinpolitischen Mandats der Studentenschaft an einer Universität aus verfassungsrechtlichen Gründen sowie Auffassung der Juso-Hochschulgruppe Münster über die Lösung der Unversitäten aus der Bindung an die Gesellschaft und der Verantwortung für die Gesellschaft durch Urteile gegen das politische Mandat MdlAnfr A27 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A28 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . 14227 B, C, D, 14228 A, B, C, D, 14229 A, B, C ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . .14227 C, D, 14228 D, 14229 A ZusFr Walkhoff SPD . . . . . 14228 A, 14229 B ZusFr Möllemann FDP . . . . 14228 B, 14229 B ZusFr Engholm SPD 14228 B ZusFr Seiters CDU/CSU 14228 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 III Umschwärmung der Mitglieder der Bundesregierung bei ihren Reisen im Osten von deutschen Unternehmern; Wirtschaftsvertreter, die vom Bundeskanzler persönlich zu seinen Auslandsreisen in den Osten eingeladen wurden MdlAnfr A49 28.11.75 Drs 07/4364 Kroll-Schlüter CDU/CSU MdlAnfr A50 28.11.75 Drs 07/4364 Kroll-Schlüter CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . . 14229 D, 14230 A, B, C ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . 14230 A, B, C Maßnahmen der Bundesregierung gegen das Mißverhältnis zwischen Herstellungs- und Verkaufspreisen von Arzneimitteln MdlAnfr A52 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 14230 D, 14231 A ZusFr Dr. Schöfberger SPD . . . . . . 14231 A Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Waffenexporte in Spannungsgebiete unter aktiver Tarnung in der Zeit von 1964 bis 1968; Verhinderung einer Wiederholung derartigen Verhaltens MdlAnfr A55 28.11.75 Drs 07/4364 Gansel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . .14231 B, C, D ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . .14231 B, C ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 14231 C ZusFr Reuschenbach SPD . . . . . . . 14231 D Verstärkung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten Portugals durch den Boykott der Einfuhr von Portwein in die Bundesrepublik Deutschland; Importverbot für mit synthetischem Alkohol versetzten Portwein MdlAnfr A58 28.11.75 Drs 07/4364 Egert SPD MdlAnfr A59 28.11.75 Drs 07/4364 Egert SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . . 14 232 A Beschränkung der Herstellung neuer Arzneimittel sowie Einführung einer Genehmigungspflicht für die klinische Erprobung neuer Arzneimittel an Patienten MdlAnfrA60 28.11.75 Drs 07/4364 Konrad SPD MdlAnfr A61 28.11.75 Drs 07/4364 Konrad SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . .14232 B, C, D, 14233 A ZusFr Konrad SPD . . . . . . . . . 14232 D ZusFr Egert SPD . . . . . . . . . . 14232 D Folgerungen aus dem Gutachten „Arbeitszeit des Lokomotivpersonals" hinsichtlich der „Sanierung der Übernachtungsräume" MdlAnfr A62 28.11.75 Drs 07/4364 Reiser SPD Antw PStSekr Jung BMV 14233 A, B, C ZusFr Reiser SPD . . . . . . . . 14233 B, C Aufhebung des Spikes-Verbots für österreichische Kraftfahrzeuge im sogenannten Zollgrenzbezirk MdlAnfr A68 28.11.75 Drs 07/4364 Engelsberger CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV . . 14233 D, 14234 A, B ZusFr Engelsberger CDU/CSU . . . . 14234 A, B Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den „Handel" mit Genehmigungen für den Güterfernverkehr und Geschäfte im Vergabeverfahren unter Mitwirkung von Behörden MdlAnfr A65 28.11.75 Drs 07/4364 Wittmann (Straubing) SPD Antw PStSekr Jung BMV . . . . . . . 14234 C Pressemeldungen über die Erschießung eines flüchtenden Mannes durch DDR-Grenzposten an der Demarkationslinie gegenüber dem Westberliner Ortsteil Rudow MdlAnfr A69 28.11.75 Drs 07/4364 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A70 28.11.75 Drs 07/4364 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . 14234 C, D, 14235 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . .14235 A, B Nächste Sitzung 14239 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14241* A Anlage 2 Umfang der Bewilligung von Förderungsmaßnahmen auf Grund des Sonderprogramms „Wohnungsmodernisierung" in den einzelnen Bundesländern sowie Gründe für Verzögerungen MdlAnfr A2 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Waigel CDU/CSU MdlAnfr A3 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 14241* D IV Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Anlage 3 Ungleiche Behandlung von Behinderten durch die Übernahme des Krankenversicherungsbeitrags im Falle der Versicherungspflicht und Nichtgewährung eines Arbeitgeberzuschusses für auf Grund privaten Versicherungsschutzes von der Krankenversicherungspflicht befreite Behinderte MdlAnfr A22 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Götz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14242* A Anlage 4 Sicherung der Bildungschancen der legasthenen Kinder und Jugendlichen durch Einführung einheitlicher Legasthenieverordnungen MdlAnfr A25 28.11.75 Drs 07/4364 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A26 28.11.75 Drs 07/4364 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 14242* B Anlage 5 Ausschreibung der Lieferung von „2 Pakkungen zu 1 kg" Wattevlies durch die Beschaffungsstelle des Bundesinnenministeriums sowie Verhältnis des Verwaltungsaufwands zur Lieferung MdlAnfr A33 28.11.75 Drs 07/4364 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 14242* D Anlage 6 Einleitung ungeklärter Abwässer in den Dollart entgegen den Absprachen mit der niederländischen Regierung sowie Äußerungen der Arbeitsgruppe Emsmündung über falsche Unterrichtung der deutschen Behörden MdlAnfr A35 28.11.75 Drs 07/4364 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A36 28.11.75 Drs 07/4364 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 14243* A Anlage 7 Entscheidung des Bundesinnenministers über die Reisekostenerstattung für die Teilnehmer einer Tagung von Bürgerinitiativen zum Thema Risiko von Kernkraftwerken durch das Umweltbundesamt sowie Teilnehmer des Treffens und Vereinbarkeit der Tagung mit dem gesetzlichen Auftrag des Umweltbundesamtes MdlAnfr A38 28.11.75 Drs 07/4364 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A39 28.11.75 Drs 07/4364 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 14243* D Anlage 8 Prozentsatz der einen Zweiturlaub im Winter planenden Bevölkerung MdlAnfr A48 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Dübber SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14244* C Anlage 9 Herabsetzung des Mindestalters für den Zugang zu Berufen wie Masseuren, medizinischen Bademeistern und Krankengymnasten MdlAnfr A57 28.11.75 Drs 07/4364 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14244* D Anlage 10 Pressemeldungen über eine Verkürzung des Eisenbahnstreckennetzes von 30 000 km auf 14 500 km MdlAnfr A63 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Luda CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14245* A Anlage 11 Landegebühren je Sitzplatz und Fracht/ Tonne auf den deutschen Verkehrsflughäfen für den Airbus MdlAnfr A64 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14245* A Anlage 12 Nutzung der diplomatischen Möglichkeiten der Bundesregierung zur Verhinderung eines Bürgerkrieges in Angola, Überprüfung des Grundsatzes der Nichtlieferung von Waffen in Spannungsgebiete MdlAnfr A76 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 14245* B Anlage 13 Reaktion der Bundesregierung auf den Bericht des französischen Botschafters Wormser über sein Gespräch mit dem Ostberliner Sowjetbotschafter Abrassimow hinsichtlich der Aktivitäten Bonns in West-Berlin; Gewährung der Ausreisegenehmigung durch Zahlung von Schmiergeldern Deutscher an einflußreiche polnische kommunistische Funktionäre Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 V MdlAnfr A84 28.11.75 Drs 07/4364 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU MdlAnfr A85 28.11.75 Drs 07/4364 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 14245* D Anlage 14 Unterstützung der These von der selbständigen politischen Einheit Berlin-West durch die offizielle Darstellung in der deutschen und englischen Liste der diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Jahre 1974 sowie durch Veröffentlichungen des Eidgenössischen Amts für geistiges Eigentum und des österreichischen Patentblatts SchrAnfr Bi 28.11.75 Drs 07/4364 Amrehn CDU/CSU SchrAnfr B2 28.1 l.75 Drs 07/4364 Amrehn CDU/CSU SchrAnfr B3 28.11.75 Drs 07/4364 Amrehn CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 14246* B Anlage 15 Vermögensverluste von Deutschen in den nach dem Zweiten Weltkrieg Polen zur Verwaltung übergebenen Ostgebieten SchrAntw B4 28.11.75 Drs 07/4364 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14247* B Anlage 16 Genehmigung aller Anträge der unter polnischer Herrschaft lebenden Deutschen auf Übersiedlung in den freien Teil Deutschlands SchrAnfr B5 28.1 1.75 Drs 07/4364 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 14247* C Anlage 17 Haushaltsmittel für Reise- und Aufenthaltskosten der den Bundeskanzler auf seinen Auslandsreisen begleitenden Wirtschaftsführer und Gewerkschaftsfunktionäre SchrAnfr B6 28.11.75 Drs 07/4364 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B7 28.11.75 Drs 07/4364 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 14247* D Anlage 18 Rechtfertigung der Haftungshöchstgrenzen bei Sachschäden und Renten SchrAnfr B16 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14248* A Anlage 19 Zweckbindung des Finanzhilfekredits an Polen SchrAnfr B17 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 14248* C Anlage 20 Übergangsregelung bei der Anpassung der Gruppenversicherung für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften an das Betriebsrentengesetz für die Personen, die bisher beim Ausscheiden aus den Diensten der Streitkräfte eine Ablösungsvergütung verlangen konnten und in Zukunft an Stelle dieser Ablösungsvergütung die Versicherung beitragsfrei oder mit eigenen Beiträgen fortführen müssen SchrAnfr B18 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14249* A Anlage 21 Vergaben von Ausrüstungsgegenständen für die Textilindustrie aus dem Bundesamt für Beschaffung; Verhinderung der Einfuhr von Textilerzeugnissen aus Billigpreis- und Niedriglohnländern für die Zeit, in der die notwendigen Aufträge aus dem Sektor der Bundesbeschaffung nicht erteilt werden können SchrAnfr B19 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B20 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14249* C Anlage 22 Ausübung von Regietätigkeiten der öffentlichen Hand von seiten des Bundes SchrAnfr B23 28.11.75 Drs 07/4364 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14249' D Anlage 23 Verhinderung des Unterlaufens der Senkung der Arzneimittelpreise durch die Arzneimittelhersteller SchrAnfr B24 28.11.75 Drs 07/4364 Suck SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14250* A VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Anlage 24 Auffassung des Hauptgeschäftsführers des Pharmaverbandes, Hans-Otto Scholl, über die Auswirkungen einer freiwilligen Selbstbeschränkung der Pharmaindustrie auf die Preisgestaltung der Arzneimittel SchrAnfr B25 28.11.75 Drs 07/4364 Engholm SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14250* C Anlage 25 Vernichtung von 300 000 Tonnen Äpfeln in Frankreich SchrAnfr B26 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14251* A Anlage 26 Verbesserung der Kommunikation zwischen den EG-Ländern zur Verhinderung von Zuständen wie beim Viehtransport am Brenner SchrAnfr B27 28.11.75 Drs 07/4364 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14251* B Anlage 27 Zunahme der Getreideimporte, insbesondere aus Drittländern in der Zeit vom 1. August bis 31. Oktober 1975 gegenüber 1974 um 24,4 % SchrAnfr B28 28.11.75 Drs 07/4364 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 14251* D Anlage 28 Grundsteuerbelastung durch die Neufestsetzung des Wohnungswerts insbesondere bei neuerbauten landwirtschaftlichen Wohnhäusern in Mittel- und Kleinbetrieben SchrAnfr B29 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14252* A Anlage 29 Höhe der jährlichen Aufwendungen für die etwa 1 700 Rentenberechtigten in Polen SchrAnfr B30 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14252' D Anlage 30 Einheitliches Vorgehen der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft gegen die Zulassung des Vertreters einer Terrororganisation als Beobachter bei der Internationalen Arbeitsorganisation SchrAnfr B31 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14253* B Anlage 31 Anwendung des Fremdrentengesetzes auf deutsche Umsiedler aus Polen SchrAnfr B32 28.11.75 Drs 07/4364 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B33 28.11.75 Drs 07/4364 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14253* D Anlage 32 Herausgabe eines Weißbuchs zur aktuellen medizinischen und finanziellen Problematik von Kuren auf Grund der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen SchrAnfr B34 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr B35 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14254* B Anlage 33 Benachteiligung berufstätiger Ehepaare durch das Haushaltsstrukturgesetz bei der Wahl der Steuerklasse SchrAnfr B36 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14254* C Anlage 34 Bildung von Personalräten gemäß § 12 Abs. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes bei Werften und Materialdepots der Luftwaffenversorgungsregimenter SchrAnfr B37 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAnfr B38 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14254* D Anlage 35 Einrichtung eines Standortübungsplatzes im Gebiet des ehemaligen Braunkohlentagebaus Frechen/Nordrhein-Westfalen SchrAnfr B39 28.11.75 Drs 07/4364 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14255* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 VII Anlage 36 Problematik des Baus einer Verladerampe für Kettenfahrzeuge der Bundeswehr am Standort Wetzlar SchrAnfr B40 28.11.75 Drs 07/4364 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14255* C Anlage 37 Einstellung von Mitteln für die Fertigstellung des Jugendzentrums Baasem im Kreis Euskirchen im Bundeshaushaltsplan 1976 SchrAnfr B41 28.11.75 Drs 07/4364 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14256* A Anlage 38 Kosten der Krankenhäuser bei der Arzneimittelversorgung durch krankenhauseigene oder private Apotheken SchrAnfr B42 28.11.75 Drs 07/4364 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14256* B Anlage 39 Stillegung der Expreßgut- und Reisegepäckannahme und -ausgabe im Bahnhof Rimbach im Odenwald SchrAnfr B43 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14256* C Anlage 40 Ausbau der B 519 im Raume Hofheim (Nordumgehung)—Kriftel SchrAnfr B44 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 14256* D Anlage 41 Stillegung der Bahnstrecken Brügge—Lüdenscheid, Brügge—Halver—Kierspe—Meinerzhagen—Marienheide und MeinerzhagenKrummenerl SchrAnfr B45 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Luda CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14257* A Anlage 42 Bewertung der Zugleistungen und Gestaltung der Dienstpläne im Lokfahrdienst durch analytische Postenbewertung SchrAnfr B46 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Evers CDU/CSU SchrAnfr B47 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14257* B Anlage 43 Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen für den Bereich Nordbaden im Hoch- und Tiefbau durch den Bau der Schnellbahntrasse Mannheim—Stuttgart SchrAnfr B48 28.11.75 Drs 07/4364 Seefeld SPD SchrAnfr B49 28.11.75 Drs 07/4364 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 14257* C Anlage 44 Stillegung der Bundesbahnstrecke Seligenstadt—Babenhausen—Eberbach sowie negative Folgen für eine weitere Erschließung des Odenwaldes SchrAnfr B50 28.11.75 Drs 07/4364 Picard CDU/CSU SchrAnfr B51 28.11.75 Drs 07/4364 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14257* D Anlage 45 Ausbau der Umgehung Leimen im Zuge der B 3 SchrAntfr B52 28.11.75 Drs 07/4364 Baier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14258* B Anlage 46 Stillegungsmaßnahmen der Bundesbahn im Bereich Salzgitter SchrAnfr B53 28.11.75 Drs 07/4364 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14258* C Anlage 47 Zahl der bei einer Auflösung des Bundesbahnbetriebsamts Bamberg betroffenen Bediensteten SchrAnfr B54 28.11.75 Drs 07/4364 Röhner CDU/CSU SchrAnfr B55 28.11.75 Drs 07/4364 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14258* C Anlage 48 Dringlichkeit des Ausbaus der A 7 bis zur Landesgrenze bei Füssen und der Umgehung Füssen im Zuge der B 310 bis zur B 16 SchrAnfr B56 28.11.75 Drs 07/4364 Lücker CDU/CSU SchrAnfr B57 28.11.75 Drs 07/4364 Lücker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14259* A VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Anlage 49 Prüfungspraxis von Typprüfstellen des Technischen Überwachungsvereins zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Lastkraftwagen durch das Kraftfahrtbundesamt SchrAnfr B58 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 14259* C Anlage 50 Ausbau der Umgehung Weyerbusch im Zuge der B 8 SchrAnfr B59 28.11.75 Drs 07/4364 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B60 28.11.75 Drs 07/4364 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 14259* D Anlage 51 Anforderungen für lichttechnische Einrichtungen bei Kraftfahrzeugen nach § 53 a Abs. 1 und 3 StVZO SchrAnfr B61 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B62 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 14260* B Anlage 52 Vereinbarkeit des Geschäftsgebarens einer von der Bundesregierung kontrollierten Grundpfandgläubigerin beim Verkauf und bei der Verwaltung von Wohnungen eines zahlungsunfähigen Bauträgerunternehmens mit den Prinzipien der staatlichen Wohnungsbaupolitik SchrAnfr B68 28.11.75 Drs 07/4364 Hoffie FDP SchrAnfr B69 28.11.75 Drs 07/4364 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 14260'D Anlage 53 Verweigerung der Einreise nach Ost-Berlin für den kulturpolitischen Redakteur der Tageszeitung „Die Welt", Günter Zehm SchrAnfr B70 28.11.75 Drs 07/4364 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 14261* A Anlage 54 Absage der Teilnahme an einer Veranstaltung in Leipzig durch die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands wegen Nichtanerkennung ihres Vertretungsanspruchs für den Sender Freies Berlin durch Ost-Berlin SchrAnfr B71 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 14261 * B Anlage 55 Recyling der zur Finanzierung von Projekten in dritten Entwicklungsländern eingesetzten Ölgelder erdölexportierender Staaten in die Bundesrepublik Deutschland; Höhe des Anteils der LLDC-Länder (least developed countries) an den bilateralen Zusagen der deutschen Entwicklungshilfe im Jahr 1975 SchrAnfr B81 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAnfr B82 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 14261* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14215 206. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1975 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr.Achenbach * 5. 12. Adams * 5. 12. Dr. Ahrens ** 5. 12. Alber ** 5. 12. Amrehn ** 5. 12. Dr. Artzinger * 5. 12. Dr. Bangemann * 5. 12. Dr. Becher (Pullach) 5. 12. Behrendt * 5. 12. Benz 5. 12. Blumenfeld * 5. 12. Frau von Bothmer ** 5. 12. Büchner (Speyer) ** 5. 12. Professor Dr. Burgbacher * 4. 12. Dr. Corterier * 5. 12. Dürr 5. 12. Dr. Enders ** 5. 12. Dr. Eppler 5. 12. Erhard (Bad Schwalbach) 5. 12. Dr. Evers 12. 12. Dr. Eyrich 5. 12. Fellermaier * 5. 12. Flämig * 5. 12. Dr. Geßner ** 5. 12. Gerlach (Emsland) * 5. 12. Gewandt 12. 12. Dr. Gölter ** 5. 12. Graaff 12. 12. Haase (Fürth) ** 5. 12. Härzschel 4. 12. Dr. Hauser (Sasbach) 5. 12. Dr. Holtz ** 5. 12. Dr. Jaeger 5. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 5. 12. Dr. Kempfler ** 5. 12. Kiep 12. 12. Dr. h. c. Kiesinger 5. 12. Dr. Klepsch ** 5. 12. Professor Dr. Klein 5. 12. Dr. Kliesing ** 5. 12. Krall * 4. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 4. 12. Lagershausen ** 5. 12. Lange * 5. 12. Lautenschlager * 5. 12. Lemmrich ** 5. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 5. 12. Lenzer ** 5. 12. Professor Dr. Lohmar 5. 12. Lücker * 5. 12. Marquardt ** 5. 12. Mattick ** 5. 12. Memmel * 5. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mende ** 5. 12. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 12. Müller (Mülheim) * 5. 12. Dr. Müller (München) ** 5. 12. Mursch * 5. 12. Opitz ** 5. 12. Frau Dr. Orth * 5. 12. Pieroth 5.12. Richter ** 5. 12. Dr. Schäuble ** 5. 12. Schmidt (Kempten) ** 5. 12. Schmidt (München) * 5. 12. Dr. Schulze-Vorberg 5. 12. Dr. Schwencke ** 5. 12. Dr. Schwörer * 5. 12. Sieglerschmidt ** 5. 12. Spilker 5. 12. Springorum * 5. 12. Dr. Starke (Franken) * 5. 12. Dr. h. c. Strauß 5. 12. Suck * 5. 12. Dr. Vohrer ** 5. 12. Vogel (Ennepetal) 5. 12. Vahlberg 5. 12. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Dr. Wallmann 5. 12. Walther ** 5. 12. Dr. von Weizsäcker 4. 12. Wende ** 5. 12. Dr. Wittmann (München) 5. 12. Dr. Wörner ** 5. 12. Frau Dr. Wolf ** 10. 12. Wurbs ** 5. 12. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen A 2 und 3) : In welchen Bundesländern sind bisher (wann und in welchem Umfang) Bewilligungen von Förderungsmaßnahmen auf Grund des Sonderprogramms „Wohnungsmodernisierung" (gemäß dem von der Bundesregierung am 27. August 1975 beschlossenen Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen) gegenüber den Antragstellern ausgesprochen worden? Worauf beruhen die eingetretenen Verzögerungen? Nach der zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Verwaltungsvereinbarung berichten die Länder bis zum 10. Dezember 1975, in welchem Umfang die im Rahmen des Sonderprogramms „Wohnungsmodernisierung" bereitgestellten Mittel an Förderungsberechtigte bewilligt worden sind. Aus gelegentlichen Kontakten mit den zuständigen Landesbehörden ist mir jedoch bekannt, daß dieses Verfahren in den meisten Ländern bereits seit längerem abgeschlossen ist. Verzögerungen haben sich vereinzelt dadurch ergeben, daß in den Ländern die haushaltsmäßigen 14242* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Voraussetzungen nicht in der gewünschten Schnelligkeit geschaffen werden konnten. Wie mir die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern bestätigt hat, hat das für Bayern zuständige Leitinstitut, die Bayerische Landesbodenkreditanstalt, in der ersten Novemberwoche mit dem Versenden der Bewilligungen begonnen. Dementsprechend dürften bis heute den Kreditinstituten alle Bewilligungen zugegangen sein. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Götz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 22) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine ungleiche Behandlung darin zu sehen ist, daß Behinderte, die nach § 7 des Gesetzes Ober die Sozialversicherung Behinderter in geschützten Einrichtungen auf Grund privaten Krankenversicherungsschutzes von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, keinen Arbeitgeberzuschuß zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten, während der Träger der beschützenden Einrichtung im Falle der Versicherungspflicht den Krankenversicherungsbeitrag ganz oder teilweise zu tragen hat, und ist die Bundesregierung bereit, durch eine Gesetzesinitiative Abhilfe zu schaffen? Die Bundesregierung hält die von Ihnen angesprochenen Auswirkungen des § 7 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter in geschützten Einrichtungen für vertretbar. Es trifft zwar zu, daß die Behinderten, die sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, keinen Arbeitgeberzuschuß zur privaten Versicherung erhalten. Jedoch sind die Träger der Behindertenwerkstätten Arbeitgeber besonderer Art. Deshalb können auch z. B. die Regelungen für höherverdienende Angestellte nicht zum Maßstab genommen werden. Die Träger der Werkstätten haben die Beiträge zur Krankenversicherung für die pflichtversicherten Behinderten lediglich abzuführen; belastet werden mit diesen Beiträgen die Kostenträger der Behinderten, das sind im Regelfall die Träger der Sozialhilfe oder die Bundesanstalt für Arbeit. Zuschüsse zur privaten Versicherung müßten also, da die Einrichtungen Subventionsbetriebe sind, entweder aus Mitteln der öffentlichen Hand aufgebracht oder zu Lasten der übrigen Behinderten erwirtschaftet werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4364 Fragen A 25 und 26) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der legasthenen Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Maßnahmen sind erfolgt bzw. geplant, um deren Bildungschancen zu sichern? Inwieweit ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, im Rahmen der Kultusministerkonferenz zu erreichen, daß einheitliche Legasthenieverordnungen erlassen werden, damit die augenblicklich unbefriedigende Bildungssituation beseitigt wird? Zu Frage A 25: Die Bundesregierung ist über die Situation der Schulkinder, die eine Lese-Rechtschreibschwäche aufweisen, informiert. Da ihr bekannt ist, daß die für die besondere Förderung dieser Kinder zuständigen Kultusverwaltungen in allen Bundesländern das Problem ebenfalls erkannt haben und ihm durch gezielte diagnostische und behandelnde Maßnahmen zu begegnen versuchen, rechnet die Bundesregierung damit, daß die Situation der lese-rechtschreibschwachen Kinder in den nächsten Jahren in zunehmendem Maße verbessert werden wird. Die Bundesregierung hat ihrerseits das im Rahmen ihrer Kompetenzen auf diesem Gebiet Mögliche getan, indem sie — gemeinsam mit einigen Bundesländern — Modellversuche, wissenschaftliche Untersuchungen und Entwicklungsvorhaben zur Legasthenieforschung und -behandlung fördert, z. B.: — ein audiovisuelles Trainingsprogramm zur Legasthenietherapie, — einen Fernstudienlehrgang im Medienverbund für Lehrer, Erzieher und Eltern sowie — Entwicklung und Erprobung neuer Lehr- und Lernhilfen zur Legasthenietherapie im Grundschulbereich. Die Bundesregierung hat hierfür seit 1972 rd. 1,2 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Zu Frage A 26: Es ist der Bundesregierung bekannt, daß alle Bundesländer Richtlinien zur Förderung und Betreuung von Schülern mit Lese-Rechtschreibschwäche erlassen haben. Es ist ihr ferner bekannt, daß die KMK inzwischen Maßnahmen eingeleitet hat, mit dem Ziel, zu ländereinheitlichen Richtlinien auf diesem Gebiet zu kommen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 33) : Trifft es zu, daß die Beschaffungsstelle des Bundesinnenministers — Dezernat VII — Bonn-Duisdorf die Lieferung von „2 Packungen zu 1 kg" Wattevlies gemäß technischen Forderungen der Leistungsbeschreibungen Nr. 512 ausgeschrieben hat, und steht der Verwaltungsaufwand dieser Ausschreibung in einem sinnvollen Verhältnis zur Leistung und Lieferung dieser Ware? Es trifft nicht zu, daß die Beschaffungsstelle die Lieferung von 2 Packungen Wattevlies im Sinne der Bestimmungen der Verdingungsordnung für Leistungen ausgeschrieben hat. Sie hat diese nicht handelsübliche Ware nach Durchführung einer formlosen Preisermittlung freihändig beschafft. Dazu übersandte sie an zwei Firmen Vordrucke und bat, falls Interesse besteht, um ein unverbindliches Angebot. Dieses Verfahren entspricht den für das öffentliche Auftragswesen geltenden Bestimmungen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14243* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen A 35 und 36) : Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu verhindern, daß entgegen den Absprachen mit der Regierung der Niederlande große Abwassermengen ungeklärt in den Dollart eingeleitet werden, wie das offensichtlich zur Zeit in einem Umfang geschieht, der im Raum Emden zu einer unerträglichen Geruchsbelästigung führt? Sind der Bundesregierung die Äußerungen der Arbeitsgruppe Emsmündung in Groningen bekannt, nach denen die deutschen Behörden durch die Anwendung unterschiedlicher Normen bei der Berechnung der Einwohnergleichwerte absichtlich falsch unterrichtet wurden, und ist es möglich, daß die Bundesregierung dadurch bei ihren Verhandlungen „hinters Licht geführt" wurde? Zu Frage A 35: Die Bundesregierung sieht im Moment keine Notwendigkeit, Schritte gegenüber der niederländischen Regierung, mit der sie in der Frage der Reinhaltung des Ems-Astuars nach wie vor in engem Kontakt steht, zu unternehmen. Die durch Abwassereinleitungen in den Dollart hervorgerufenen Geruchsbelästigungen stehen den 1972 zwischen den Ministern Genscher und Drees getroffenen Vereinbarungen, die sich auf die Einleitung von Abwässern aus der noch im Bau befindlichen Abwasserdruckleitung beziehen, nicht entgegen. Die z. Zt. auftretenden starken Geruchsbelästigungen werden durch die Abwässer von Kartoffelmehl- und Strohpappefabriken verursacht, die gemäß der Vereinbarung durch innerbetriebliche Produktionsumstellungen und Abwasserbehandlung soweit in ihrer Schädlichkeit verringert werden, daß bei Einleitung über die Abwasserdruckleitung keine Schäden im Ems-Astuar verursacht werden. Die derzeitigen Mißstände, unter denen auch die niederländische Bevölkerung seit Jahren leidet, beruhen darauf, daß die geplanten bzw. in Aussicht gestellten Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind. Bei dem letzten Sachverständigengespräch vom 29. Mai 1975 in Groningen hat die niederländische Seite überzeugend dargestellt, daß die Sanierungsmaßnahmen sowohl in den Betrieben als auch in den Kommunen, vor allem in den Städten Groningen und Delfzijl, gut vorangehen. Sie hat erneut versichert, daß diese 1977 soweit gediehen sein werden, daß die Restbelastung der Abwässer bei Inbetriebnahme der Druckleitung nur noch 1,5 Millionen Einwohnergleichwerte betragen wird. Auch nach Auffassung der deutschen Sachverständigen stellt diese Belastung keine Gefährdung mehr dar. Nach niederländischen Angaben soll die Belastung bis 1978 sogar auf 200 000 Einwohnergleichwerte verringert werden, was zunächst nicht erwartet werden konnte. Die Bundesregierung vertraut nach wie vor darauf, daß die 1972 zwischen den Ministern Genscher und Drees getroffenen Vereinbarungen von niederländischer Seite eingehalten werden und wird mit der niederländischen Regierung in ständiger Fühlungnahme bleiben. Weitere Sachverständigengespräche sind bereits vorgesehen (Mai 1976). Die gemeinsamen Untersuchungen im Ems-Astuar werden verstärkt fortgeführt. Zu Frage A 36: Der Bundesregierung sind die Äußerungen der niederländischen Arbeitsgruppe „Emsmündung" bekannt. Sie beruhen aber offensichtlich auf einem Mißverständnis. Die niederländischen Sachverständigen haben in dem gemeinsamen Gespräch am 29. Mai 1975 angegeben, ab Mitte 1977, also bei Inbetriebnahme der Abwasserdruckleitung, würden Abwässer mit einer Schädlichkeit von 1,5 Millionen Einwohnergleichwerten, auf CSB-Basis errechnet, eingeleitet. Bei der „CSB-Basis" handelt es sich um die Bestimmung der oxidierbaren Stoffe nach dem Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB). Diese Bestimmung —die auch im Entwurf des Abwasserabgabengesetzes vorgesehen ist — erfaßt nicht nur die leicht abbaubaren organischen Stoffe, sondern auch schwer abbaubare organische Stoffe, die zum großen Teil für das Leben im Gewässer und für bestimmte Nutzungen — zum Beispiel für die Trinkwasserversorgung — eine besondere Gefährdung darstellen. Die Bestimmung des CSB ist also weitergehend und in mancher Hinsicht fortschrittlicher als die bisher übliche Bestimmung des Biochemischen Sauerstoffbedarfs (BSB). Es kann also nicht die Rede davon sein, daß die deutschen Sachverständigen absichtlich falsch unterrichtet wurden bzw. die Bundesregierung hinters Licht geführt wird. Ich darf noch einmal sagen, daß die Bundesregierung bisher keinen Anlaß sieht, daran zu zweifeln, daß von niederländischer Seite alles getan wird, um die Vereinbarungen von 1972 einzuhalten. Trotzdem habe ich mich an die niederländischen Gesprächspartner gewandt und um nähere Information gebeten. Sollte diese nicht zufriedenstellend ausfallen, werde ich der niederländischen Regierung vorschlagen, daß die beiden Delegationen möglichst bald zu einer gemeinsamen Sitzung einberufen werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen A 38 und 39) : Sind den Teilnehmern einer Tagung von Bürgerinitiativen zum Thema Risiko von Kernkraftwerken die Erstattung der Reisekosten durch das Umweltbundesamt zugesichert worden, und welche Entscheidung hat gegebenenfalls der Bundesinnenminister getroffen oder gedenkt er zu treffen? Wer waren die Teilnehmer des Treffens, und entsprechen Verlauf und Ergebnis der Tagung dem gesetzlichen Auftrag des Umweltbundesamts? Im Rahmen der vom Parlament unter Kap. 0627 Tit. 68517 bewilligten Mittel für „Zuschüsse zu Maßnahmen von Verbänden und sonstigen Vereinigungen auf dem Umweltgebiet" hat der Bundes- 14244*' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 minister des Innern in den Haushaltsjahren 1973, 1974 und 1975 auch Zuschüsse zu Maßnahmen von Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen gewährt. Die Förderungen entsprechen den mit dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages abgestimmten Richtlinien und werden für Maßnahmen solcher Organisationen gewährt, die geeignet sind — aktives Engagement von Bürgern und Gruppen in Umweltangelegenheiten anzuregen und zu unterstützen, — umweltfreundliches Verhalten anzuregen und zu unterstützen, — die Kenntnisse über die Umweltproblematik zu intensivieren, — den Dialog und das Zusammenwirken der an Umweltangelegenheiten beteiligten gesellschaftlichen Kräfte zu fördern. In diesen Grundsätzen kommt zum Ausdruck, daß nach Auffassung von Regierung und Parlament Aktivitäten von Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen einen wertvollen und wichtigen Faktor in unserer Gesellschaft darstellen und geeignet sind, das Umweltbewußtsein in der Bevölkerung wesentlich zu fördern. Entsprechend diesen Richtlinien wurden auch in diesem Jahr Veranstaltungen und Seminare von Organisationen, die den erwähnten Grundsätzen entsprechen, gefördert. Das Umweltbundesamt ist seinem gesetzlichen Auftrag zur Aufklärung der Bevölkerung über Fragen des Umweltschutzes entsprechend mit der selbständigen Bewirtschaftung des eingangs erwähnten Titels beauftragt worden und hat im Einvernehmen mit dem BMI in diesem Jahr Zuschüsse zu verschiedenen Veranstaltungen dieser Art bewilligt. Für eine Veranstaltung mit dem von Ihnen genannten Thema „Risiko von Kernkraftwerken" wurde nach meiner Information bisher kein Zuschuß eines Umweltverbandes beim Umweltbundesamt beantragt oder bewilligt. Wohl aber hat das Amt in zwei Fällen Zuschüsse zur Durchführung von Umwelt-Veranstaltungen bewilligt, die sich unter einem anders formulierten Tagungsthema auch mit dem Thema Kernenergie befaßt haben. Es sind dies — ein Seminar der Deutschen Lebensschutz-Verbände und Bürgerinitiativen e.V. vom 24.-26. Oktober 1975 in Schweinfurt mit dem Thema „Kernenergie und Umwelt" sowie — ein Seminar des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. am 5. Dezember 1975 in Weisweil/Emendingen mit dem Thema „Raumordnung und Bürgerinitiativen — Umweltschutz, Kernenergie und Strahlenschutz". Aus Ihren Fragen kann ich nicht entnehmen, an welche Veranstaltung Sie konkret gedacht haben. Ich bin gerne bereit, Ihnen zusätzliche Auskünfte zu geben, nachdem Sie mir genau die Tagung benannt haben, an der Sie interessiert sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage A 48) : Besitzt die Bundesregierung im Zusammenhang mit ihren Arbeiten zum Freizeitverhalten Erkenntnisse darüber, wieviel Prozent der Bevölkerung einen Zweiturlaub im Winter planen? Rund die Hälfte aller Einwohner der Bundesrepublik Deutschlands und Berlins (West) verreist im Urlaub. Diese Urlauber unternahmen 1974 etwa 37,5 Millionen Reisen von mindestens 5tägiger Dauer. Von allen Urlaubsreisen entfallen nur etwa 7,5 %, das sind 2,8 Millionen Reisen, auf die 4 Monate der Wintersaison, die allgemein vom Dezember bis zum März gerechnet wird. Ungefähr 5,4 Millionen Urlaubsreisen sind schätzungsweise solche, die als Zweit- oder Dritturlaub innerhalb von 12 Monaten anzusehen sind. Etwa jede siebente Urlaubsreise gehört also hierzu. Nur in knapp 380 000 Fällen dürfte der Zweitoder Dritturlaub allerdings eine Winterreise sein. Das entspricht ziemlich genau einem Prozent aller Urlaubsreisen überhaupt. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung kann man also feststellen, daß ungefähr ein halbes Prozent aller in unserem Lande lebenden Menschen im Winter einen Zweiturlaub macht. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 57) : Empfiehlt es sich nicht, unter dem Gesichtspunkt der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 21. auf das 18. Lebensjahr ebenfalls das Mindestalter für den Zugang zu gewissen Berufen wie Masseuren, medizinischen Bademeistern und Krankengymnasten ebenfalls herabzusetzen? Es erscheint zweckmäßig und notwendig, die bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen zu überprüfen, in denen ein Mindestalter für den Zugang zu Ausbildungen oder Prüfungen bei nichtärztlichen Heilberufen festgelegt ist. Neben dem Aspekt der erfolgten Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 21. auf das 18. Lebensjahr ist hierbei vor allem die Überlegung maßgebend, daß Jugendlichen, die die für den Zugang zur Ausbildung erforderliche Schulausbildung abgeschlossen haben, grundsätzlich ein nahtloser Übergang in die von ihnen gewählte Berufsausbildung ermöglicht werden muß. Bei dem Beruf des Krankengymnasten ist bereits im Jahre 1971 auf das ursprünglich vorgesehene Erfordernis der Vollendung des 20. Lebensjahres für die Zulassung zur staatlichen Prüfung verzichtet worden. Bei den Masseuren und medizinischen Bademeistern ist nach wie vor die Vollendung des 19. Le- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14245* bensjahres Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Prüfung in der Massage. Dies bedarf einer Änderung. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 63) : Treffen Pressemeldungen zu, denenzufolge eine vom Präsidium der Deutschen Bundesbahn eingesetzte Arbeitsgruppe Netzkonzeption eine Liste der Bahnstrecken vorgelegt hat, durch deren Stillegung das derzeitige Streckennetz verkürzt werden soll, und zwar von 30 000 km auf 14 500 km? Nein, dem Bundesminister für Verkehr ist eine solche Netzkonzeption noch nicht vorgelegt worden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage A 64) : Ist es zutreffend, daß die Landegebühren je Sitzplatz und Fracht/Tonne auf deutschen Verkehrsflughäfen für den relativ „leisen" Airbus höher sind als für spezifisch „laute" Verkehrsflugzeuge (z. B. BAC 1-11), und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen im Sinn einer Lärmminderung widersinnigen Zustand zu ändern? Es ist zutreffend, daß die Landegebühren für den Airbus je 100 kg der zahlenden Nutzlast höher sind als für die BAC 1-11. Dies liegt an dem notwendigerweise ungünstigeren Verhältnis von zahlender Nutzlast zu Höchstabfluggewicht (mit vollen Tanks) beim Airbus. Denn der Airbus ist für eine maximale Reichweite von 2 200 km ausgelegt, die BAC 1-11 jedoch nur für eine solche von 1 400 km. Damit sind beide Flugzeuge hinsichtlich der Höhe der Landegebühren je 100 kg zahlender Nutzlast nicht vergleichbar. Zur Zeit gibt es noch keine Differenzierung der Landegebühren für „laute" und „leise" Flugzeuge. Sobald diese Differenzierung nach dem verursachten Fluglärm (voraussichtlich am 1. 4. 1976) in Kraft tritt, wird sich die Differenzierung je Verkehrseinheit zugunsten des Airbus verringern. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen A 76 und 77) : In welcher Weise hat die Bundesregierung ihre diplomatischen Möglichkeiten genutzt, um zu verhindern, daß in der Periode der Entspannung — unter Bruch völkerrechtlicher Normen und Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Lander — in Angola ein Bürgerkrieg mit gefährlichen internationalen Auswirkungen geschürt wird? Wird die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß neben der Lieferung umfangreicher Mengen moderner Waffen und der Entsendung von Spezialisten durch die Sowjetunion auch Kuba etwa 3 000 Soldaten nach Angola geschickt hat, ihre Maxime der Nichtlieferung von Waffen in "Spannungsgebiete" überprüfen? Der Bürgerkrieg in Angola ist in erster Linie eine Angelegenheit der drei Befreiungsbewegungen Angolas, die die Auseinandersetzung um die Macht nicht in friedlichen Wahlen, sondern mit Waffengewalt austragen. Die Bundesregierung hat sich stets gegen die Anwendung von Gewalt ausgesprochen und Exportgenehmigungen für Waffen in das südliche Afrika versagt. Sie hat sich auch bereits im vergangenen Jahr in den VN dafür ausgesprochen, daß die Bevölkerung Angolas Gelegenheit haben sollte, über ihre Zukunft selbst zu bestimmen. In der Anfangsphase der gewaltsamen Auseinandersetzungen hat sich die Bundesregierung bei der portugiesischen Regierung für Frieden und Ordnung in Angola verwandt. Sie hat auch die Bemühungen der OAE um Beilegung des Konflikts anerkannt und unterstützt. Die Bundesregierung würde entsprechende Bemühungen der afrikanischen Gruppe in den VN voll und ganz unterstützen. Ihre Frage beantworte ich mit Nein. In diesem Zusammenhang möchte ich folgendes klarstellen: Mit dem von Ihnen angesprochenen Grundsatz, daß keine Kriegswaffen in Spannungsgebiete geliefert werden dürfen, will die Bundesregierung der zwingenden gesetzlichen Regelung des Kriegswaffenkontrollgesetzes von 1961, das in Ausführung des Verfassungsauftrages in Art. 26 GG ergangen ist, Rechnung tragen. In § 6 Abs. 3 Nr. 1 dieses Gesetzes heißt es wörtlich: „Die Genehmigung (für einen Kriegswaffenexport) ist zu versagen, wenn die Gefahr besteht, daß die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg verwendet werden." Eine solche Gefahr ist in einem Spannungsgebiet, also in einem Gebiet, in dem bereits Kämpfe ausgebrochen sind oder jederzeit ausbrechen können, gegeben. Das gilt auch für eine bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzung wie in Angola. Nicht die Bundesregierung, sondern der Gesetzgeber hat also die grundsätzliche Entscheidung getroffen, daß deutsche Kriegswaffen nicht in solche Gebiete wie Angola exportiert werden dürfen. Dieser Grundsatz kann deshalb in bezug auf Angola nicht allein durch eine politische Entscheidung der Bundesregierung aufgehoben werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen A 84 und 85) : 14246* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 In welcher Form hat die Bundesregierung auf den Bericht des französischen Botschafters Wormser über sein Gespräch mit dem Ostberliner Sowjetbotschafter Abrassimow reagiert, der unumwunden den weiteren Abbau der Bundespräsenz in Berlin verlangt hat und festgestellt haben soll, daß alle Aktivitäten Bonns in West-Berlin rechtswidrig seien? Hat die Bundesregierung konkrete Mitteilungen darüber, daß derzeit in Oberschlesien auf Grund der Nichtbeteiligung der RotKreuz-Organisation beider Länder zahlreiche Deutsche einflußreiche polnische kommunistische Funktionäre der örtlichen Administrationen mit Schmiergeldern bedenken, um zu erreichen, unter den 125 000 zu sein, denen die Ausreise gewahrt werden soll? Zu Frage A 84: Die Haltung der Bundesregierung zur Frage der Bundespräsenz in Berlin (West) ist bekannt: Die Bindungen Berlins an den Bund werden in enger Abstimmung mit den Drei Mächten aufrechterhalten und entwickelt so wie dies durch das ViermächteAbkommen ausdrücklich bekräftigt wurde. Ich bitte jedoch um Verständnis dafür, daß die Bundesregierung zu vertraulichen Gesprächen zwischen Botschaftern dritter Staaten grundsätzlich nicht Stellung nimmt. Zu Frage A 85: Mitteilungen der von Ihnen genannten Art liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amrehn (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 1, 2 und 3): Sieht die Bundesregierung darin nicht die Gefahr einer Unterstützung der These von der selbständigen politischen Einheit, daß in der Beilage zum „Bundesanzeiger" mit der Liste der konsularischen Vertretungen im Jahr 1974 (Beispiel Nr. 13r74 Seite 12) unter Großbritannien Berlin noch nach dem Alphabet der Städte aufgeführt war und im Gegensatz dazu im Jahr 1975 (Beispiel Nr. 24/75 Seite 13) an das Ende der Aufstellung gerückt ist, oder handelt es sich um eine unpolitische Gedankenlosigkeit, und ist ihr bekannt, daß in der Liste der diplomatischen und konsularischen Vertretungen, die vom Stationary Office ihrer Majestät am 4. Juli 1974 in „Trade and Industry" für Großbritannien veröffentlicht worden ist, Berlin nach dem Alphabet der Städte als erste unter den konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt wird, und sieht die Bundesregierung darin ein Beispiel konsequenter Wahrnehmung deutscher Interessen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in dem vom Eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum herausgegebenen Schweizerischen Patent-, Muster- und Markenblatt (Beispiel Ausgabe A vom 15. Juli 1975, Seite 556) der Sitz der Siemens Aktiengesellschaft mit „Berlin (Westberlin) und München (Bundesrepublik Deutschland)" angegeben ist, während der Sitz von Erfindern und Patentinhabern in Ostberlin mit „Berlin (Deutsche Demokratische Republik)" oder „Berlin-Oberschöneweide (Deutsche Demokratische Republik)" bezeichnet wird, also im amtlichen Mitteilungsblatt eines befreundeten und neutralen Staates die Westsektoren Berlins wie eine selbständige Einheit und der Ostsektor als Bestandteil der DDR behandelt werden, und gedenkt sie, dagegen diplomatische Schritte zu unternehmen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im amtlichen Österreichischen Patent-Blatt (Beispiel LXXII. Jahrgang-Nr. 8 vom 15. August 1975, II. Teil) der Ländercode wie folgt gefaßt ist: DL Deutsche Demokratische Republik Wohnortsangaben: DDR, Berlin (DDR), DT Bundesrepublik Deutschland Wohnortsangaben: BRD, Berlin (West), mithin in rechtlich bedenklicher Weise der eine Sektor politisch zugeordnet und der andere geographisch gekennzeichnet wird, und gedenkt sie, dagegen diplomatische Schritte zu unternehmen? Zu Frage B 1: Ausgehend von der Tatsache, daß die konsularischen Vertretungen in Berlin (West) nicht bei der Bundesregierung, sondern bei den Drei Mächten akkreditiert werden, und daß die Drei Mächte für Berlin (West) eine eigene Konsularliste herausgeben, waren für die Bundesregierung bei der Gestaltung der Liste der konsularischen Vertretungen für das Jahr 1975 die beiden folgenden Gesichtspunkte maßgebend: 1. Übergeordneter Gesichtspunkt war es sicherzustellen, daß die konsularischen Vertretungen in Berlin (West) trotz aller qualitativen Unterschiede des Akkreditierungsverfahrens und trotz u. a. hierauf abstellender örtlicher Proteste gegen jegliche Aufnahme dieser Vertretungen in die vom Auswärtigen Amt herausgegebene Konsularliste, weiterhin zusammen mit den jeweiligen konsularischen Vertretungen im Bundesgebiet in der in Bonn erscheinenden Liste der konsularischen Vertretungen aufgeführt werden. 2. Taktischer Gesichtspunkt war, dem eingangs erwähnten qualitativen Unterschied zwischen konsularischen Vertretungen in Berlin (West) und dem Bundesgebiet unter voller Wahrung unserer Grundsatzposition insoweit Rechnung zu tragen, als dies im Hinblick auf die in der Diskussion um die Anwendung des Viermächte-Abkommens gemachten Erfahrungen zur wirksamen Verteidigung unserer Interessen erforderlich schien. Ihre Frage, ob die Bundesregierung in diesem unsere Interessen voll wahrenden Verfahren die Gefahr einer Unterstützung der These von der selbständigen politischen Einheit bzw. eine unpolitische Gedankenlosigkeit sieht, beantworte ich daher mit „nein". An dieser Bewertung vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, daß in der von Ihnen zitierten britischen Veröffentlichung die britische konsularische Vertretung in Berlin, also einem Gebiet, in dem Großbritannien Mitträger der obersten Gewalt ist, an erster Stelle erscheint. Zu Frage B 2: Die Bundesregierung hat in der zur Verfügung stehenden Zeit sich nicht vergewissern können, ob die von Ihnen gemachten Angaben bezüglich der Eintragung in dem Schweizerischen Patent-, Muster-und Markenblatt zutreffen. Sie unterstellt jedoch deren Richtigkeit. Bezüglich der Bezeichnung des Ostsektors von Berlin darf ich auf meine Antwort auf Ihre Anfrage Nr. B 3 betreffend die Bezeichnung der beiden Teile Berlins im amtlichen österreichischen Patentblatt verweisen. Was die Form der Eintragung des Berliner Sitzes der Firma Siemens AG betrifft, so wird die Bundesregierung diese Frage mit den zuständigen Schweizer Stellen aufnehmen. Wie bisher wird die Bundesregierung auch weiterhin alles in ihren Kräften Stehende tun, um dem Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14247* Eindruck entgegenzuwirken, bei Berlin (West) handele es sich um eine selbständige politische Einheit. Zu Frage B 3: Die Bundesregierung hat sich in der zur Verfügung stehenden Zeit keinen Einblick in das von Ihnen herangezogene Österreichische Patentblatt verschaffen können. Sie unterstellt jedoch, daß die von Ihnen gemachten Angaben über die darin enthaltenen Eintragungen betreffend die beiden Teile Berlins zutreffen. Gegen die Bezeichnung „Berlin (West) ", die im übrigen nicht rein geographischer Natur ist, ist nichts einzuwenden. Was die Bezeichnung „Berlin, DDR" betrifft, deren Verwendung in der genannten Veröffentlichung auf Angaben der zuständigen Stelle in der DDR beruhen dürfte, so ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die einseitige Verwendung dieser Bezeichnung in der Veröffentlichung eines Drittlandes nichts an der rechtlichen Lage Berlins, wie sie in den einschlägigen Vereinbarungen und Beschlüssen der Vier Mächte festgelegt worden ist, zu ändern vermag. Dies entspricht auch der bekannten Auffassung der Drei Mächte, die in erster Linie für diese Frage zuständig sind. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 4) : Verfügt die Bundesregierung über zuverlässige Angaben, wie hoch die Vermögensverluste zu bewerten sind, die Deutsche in den nach dem Zweiten Weltkrieg Polen zur Verwaltung übergegebenen Ostgebieten erlitten haben, und um welche Größenordnung handelt es sich gegebenenfalls? Zu Ihrer Frage nach den deutschen Vermögensverlusten in den nach dem 2. Weltkrieg Polen zur Verwaltung übergebenen Ostgebieten weise ich auf die Drucksache des Deutschen Bundestages 7/1455 hin, mit der die Bundesregierung eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Freiherr von Fircks und Genossen sowie der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drucksache 7/1314) betr. Dokumentation der deutschen Vermögensverluste in den Vertreibungsgebieten beantwortet hatte. In dieser Antwort sind jeweils unter dem Vertreibungsgebiet „Ostgebiete des Deutschen Reichs" die Einheitswerte der Verluste an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen und die Hochrechnungen auf die Verkehrswerte 1945 für diese Verluste sowie die Verkehrswerte 1945 für die nicht der Einheitsbewertung unterliegenden Vermögen Deutscher an Gegenständen der Berufsausübung oder der wissenschaftlichen Forschung, an Anteilsrechten und an Hausrat angegeben. Hierbei handelt es sich um die Gesamtgebiete der früheren preußischen Ostprovinzen. 90 v. H. der genannten Summen entfallen dabei auf die Verluste in den von Ihnen angesprochenen Gebieten. Für die in der Drucksache 7/1455 nicht enthaltenen Verluste gibt es keine zuverlässigen Angaben. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 5) : Kann die Bundesregierung auch angesichts der jüngsten Äußerungen des stellvertretenden polnischen Außenministers Czyrek zur Ausreise des größeren, von den Zahlenangaben im zweiten deutschpolnischen Protokoll nicht umfaßten Teils der Deutschen unter polnischer Herrschaft ihre Versicherung aufrechterhalten, daß nach vier Jahren alle Anträge auf Übersiedlung in den freien Teil Deutschlands genehmigt würden, und warum ist es ihr dann nicht möglich, einer solchen Aussage zumindest eine völkerrechtliche Verbindlichkeit von der geringen Qualität zu verschaffen, die sich auf den kleineren Teil (120 000 bis 125 000 Deutsche) bezieht? Mit Ihrer Frage beziehen Sie sich offenbar auf ein von der FAZ vom 27. November 1975 abgedrucktes Interview mit Vizeaußenminister Czyrek. Der stellvertretende polnische Außenminister hat hierin festgestellt, daß Ausreiseanträge gemäß dem Ausreiseprotokoll geprüft werden. Nichts anderes hat auch die Bundesregierung in ihren bisherigen Äußerungen zum Protokoll festgestellt. Aus diesen ergibt sich, daß grundsätzlich die Umsiedlung weder zahlenmäßig noch zeitlichen Beschränkungen unterliegt. Im Protokoll ist außerdem rechtsverbindlich festgelegt, daß für die Behandlung weiterer Ausreiseanträge die Kriterien und Grundsätze der „Information" Anwendung finden. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 6 und 7) : Aus welchen Haushaltsmitteln und in welcher Höhe sind für welche begleitenden Wirtschaftsführer und Gewerkschaftsfunktionäre sowie sonstige Teilnehmer bei den Auslandsreisen des jetzigen Bundeskanzlers Reise- und Aufenthaltskosten angefallen? Welches war der spezielle Sinngehalt der Teilnahme der einzelnen in Frage 6 angesprochenen Personen? Zu Frage B 6: Soweit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens den Bundeskanzler begleiten, ist es ständige Regel, daß sie der offiziellen Delegation angehören. Sie reisen mit dem Bundeskanzler in einem Sonderflugzeug der Bundeswehr und sind im Gastland Gäste der dortigen Regierung. Falls ausnahmsweise Kosten für diesen Personenkreis anfallen, werden sie über Kapitel 04 01 Titel 532 01 durch das Auswärtige Amt abgerechnet. Aus Rücksicht auf die internationale Courtoisie sollte vermieden werden, die in der An- 14248* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 frage erbetene Aufschlüsselung zu veröffentlichen. Sie kann jedoch auf Wunsch vertraulich zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage B 7: Der Herr Bundeskanzler will durch Einbeziehung von Gewerkschaftlern, Industriellen und Vertretern des Kultur- und Geisteslebens in die offizielle Delegation eine breitere Vertretung der verschiedenen Lebensbereiche unseres Landes und einen möglichst umfassenden Kontakt mit dem Gastland sicherstellen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage B 16) : Hält die Bundesregierung folgende Haftungshöchstgrenzen noch für zeitgemäß und gerecht: bei Schäden aus dem Betrieb einer Elektrizitäts- oder Gasanlage gem. § 7 b des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 25 000 DM, bei Sachschäden aus dem Betrieb von Eisen- und Straßenbahnen gem. § 4 des Gesetzes über die Haftpflicht von Eisenbahnen 25 000 DM, bei Sachschäden aus dem Betrieb eines Kfz gem. § 12 Abs. 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes 50 000 DM, bei Renten nach den genannten Gesetzen 15 000 DM oder ist die Bundesregierung bereit, alsbald dem Bundestag Reformvorschläge zu unterbreiten? Die Bundesregierung hält die in der Frage aufgeführten Haftungshöchstgrenzen nicht für ausreichend. Im Bundesministerium der Justiz ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften fertiggestellt worden, der unter anderem eine Erhöhung dieser Haftungshöchstgrenzen vorsieht. Im Reichshaftpflichtgesetz soll der Jahres-Höchstrentenbetrag auf 30 000 DM für jede verletzte Person angehoben werden. Für Sachschäden ist sowohl im Reichshaftpflichtgesetz als auch im Gesetz über die Haftpflicht der Eisenbahnen und Straßenbahnen für Sachschaden eine Erhöhung auf 100 000 DM beabsichtigt; diese beiden Gesetze werden aus Anlaß der Neuregelung miteinander verschmolzen. Im Straßenverkehrsgesetz soll der Haftungshöchstbetrag für Personenschäden auf 500 000 DM bzw. 30 000 DM Jahresrente heraufgesetzt werden. Für den Fall der Verletzung mehrerer Personen ist eine weitere Erhöhung auf 750 000 DM bzw. 45 000 DM Jahresrente vorgesehen. Für Sachschäden soll auch im Straßenverkehrsgesetz ein Haftungshöchstbetrag von 100 000 DM gelten. Der vorgenannte Gesetzentwurf soll in diesen Tagen dem Kabinett zugeleitet werden, so daß er noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Ich bin gern bereit, Ihnen den Regierungsentwurf nach Beschluß im Bundeskabinett zuzuleiten. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 17) : Einerseits ist im Finanzkreditabkommen mit Polen keine Zweckbindung der Finanzhilfe vereinbart, andererseits wird von amtlichen Stellen immer wieder erklärt, dieser 2%ige Finanzhilfekredit in Höhe von einer Milliarde DM (nicht ein üblicher Warenkredit) sei auf bestimmte Auftragsprojekte abgestellt, wenn dies der Fall wäre, welche Projekte und Aufträge sind dies? Wie der Bundesminister des Auswärtigen in seiner Rede in der 202. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. November 1975 anläßlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zu dem deutsch-polnischen Abkommen über Renten- und Unfallversicherung sowie der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975 erklärt hat, hat sich die Bundesregierung beim Abschluß des Kreditabkommens von wirtschaftlichen und politischen Gesichtspunkten leiten lassen. Der Bundesminister des Auswärtigen hat auf die besonderen historischen und aktuellen Gegebenheiten hingewiesen, denen unsere Beziehungen zu Polen unterliegen. Er hat dabei hervorgehoben, daß eine der Bedingungen für eine Verbesserung der bilateralen Beziehungen zu Polen die Entwicklung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ist. Diesem Ziel dient die Kreditvereinbarung mit Polen. Diese Zweckbestimmung kommt in der Präambel des Regierungsabkommens über die Gewährung eines Finanzkredites vom 9. Oktober 1975 auch zum Ausdruck, in der es heißt, daß der Finanzkredit „die Bedingungen für die Entwicklung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und industriellen Kooperation" fördern soll. Eine Bindung des Kredits an deutsche Lieferungen und Leistungen wie auch an bestimmte Auftragsprojekte ist dagegen — wie von Seiten der Bundesregierung immer wieder erklärt worden ist — nicht vereinbart worden. Dies war auch vor allem deswegen nicht möglich, weil die Bundesregierung durch eine Bindung des zinsgünstigen Kredites (2,5%, nicht wie in der Frage angegebenen 2 %) an deutsche Lieferungen und Leistungen gegen die am 4. Oktober 1974 in Washington unter den westlichen Hauptexportländern getroffene Vereinbarung über die Einhaltung eines Mindestzinses von 7,5 % bei staatlich unterstützten Exportkrediten mit Laufzeiten über 5 Jahren verstoßen hätte. Die Entscheidung über die Verwendung des Kredites im einzelnen liegt somit bei der polnischen Seite. Diese hat aber mehrfach ihre Ansicht erklärt, den Kredit im Sinne der in der Präambel des Abkommens festgelegten allgemeinen Zweckbestimmung einzusetzen. Wir sind aus diesem Grunde und auch angesichts unserer guten Position auf dem polnischen Markt überzeugt, daß die deutsch-polnische Zusammenarbeit durch den Finanzkredit eine wesentliche Intensivierung gerade auch zum Nutzen unserer eigenen Wirtschaft erfahren wird. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14249* Anlage 20 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage B 18) : Welche Übergangsregelung ist bei der Anpassung der Gruppenversicherung für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften an das Betriebsrentengesetz für diejenigen Personen vorgesehen, die bisher beim Ausscheiden aus den Diensten der Streitkräfte eine Ablösungsvergütung verlangen konnten und in Zukunft an Stelle dieser Ablösungsvergütung die Versicherung beitragsfrei oder mit eigenen Beiträgen fortführen müssen? Die Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 (Betriebsrentengesetz) zielen darauf ab, die von einem Arbeitnehmer erworbene Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bis zum Eintritt des Versicherungsfalles zu erhalten. Diesem sozialpolitischen Anliegen dienen auch die mit § 19 Abs. 4 des Betriebsrentengesetzes eingeführten Bestimmungen des § 40 b des Einkommensteuergesetzes, die eine pauschale Erhebung der Lohnsteuer von Beiträgen zu einer Direktversicherung zulassen. Im Sinne dieser steuerrechtlichen Vorschrift sind Versicherungen auf den Erlebensfall — um eine solche handelt es sich bei der Gruppenversicherung für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften — jedoch nur dann noch begünstigt, wenn sie erstmals Leistungen ab dem 60. Lebensjahr vorsehen und eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Arbeitnehmer ausschließen. Versicherungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können bis zum 31. Dezember 1975 den neuen steuerrechtlichen Erfordernissen angepaßt werden. Die in § 7 des Gruppenversicherungsvertrages für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften grundsätzlich vereinbarte Auszahlung der Dekkungsrückstellung (Ablösungsvergütung) bei Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Eintritt des Versicherungsfalles ist im Ergebnis einer die Anwendung des § 40 b des Einkommensteuergesetzes ausschließenden vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit des Versicherungsvertrages durch den Arbeitnehmer gleichzustellen und steuerrechtlich wie eine solche zu behandeln. Würde die Zahlung einer Abfindung beibehalten, so ließe sich im Hinblick auf die steuerrechtlichen Auswirkungen die von den Stationierungsstreitkräften finanzierte Gruppenversicherung insgesamt nicht mehr aufrechterhalten; das wäre eine Lösung, die nicht im Interesse der Arbeitnehmer liegen kann. Ich sehe daher keine andere Möglichkeit, als die nach § 7 des Gruppenversicherungsvertrages vereinbarte Abfindung bei Beendigung der Versicherung vor Eintritt des Versicherungsfalles aufzugeben und diese Vorschrift der Intention des Betriebsrentengesetzes anzupassen. Für eine Übergangsregelung, die es erlauben würde, für die bei Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes in der Gruppenversicherung bereits versicherten Arbeitnehmer die Auszahlung der Deckungsrückstellung (Ablösungsvergütung) beizubehalten, lassen die gesetzlichen Bestimmungen keinen Raum. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 19 und 20) : Treffen Meldungen zu, daß die Vergaben von Ausrüstungsgegenständen für die Textilindustrie aus dem Bundesamt für Beschaffung so massiert vorgezogen worden sind, daß damit gerechnet werden muß, daß vor Ablauf von mindestens zwei Jahren keine wesentlichen neuen Bestellungen mehr erfolgen können? Ist die Bundesregierung bereit, alles zu tun, um die Einfuhr von Textilerzeugnissen aus Billigpreis- und Niedriglohnländern zu verhindern, mindestens für die Zeit, in der die notwendigen Aufträge aus dem Sektor der Bundesbeschaffung nicht erteilt werden können? Zu Frage B 19: Wie in den Jahren 1973 und 1974 hat das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung auch in diesem Jahr wegen der schlechten Konjunktur in der Textil- und Bekleidungsindustrie auf Drängen der Industrie die Aufträge für das nächste Jahr weitgehend vorgezogen. So sind die Aufträge für Strümpfe und Wäsche, die ursprünglich für 1976 vorgesehen waren, schon 1975 erteilt worden. Die Waren werden voraussichtlich auch noch in diesem Jahr ausgeliefert werden. Zum Teil gilt dies auch für andere Erzeugnisse der Textil- und Bekleidungsindustrie aus dem Bedarf für 1976. Das Bundesverteidigungsministerium prüft, auf welche Weise es zu einer kontinuierlichen Beschäftigung der Industrie mit beitragen kann und ob im Jahre 1976 bereits ein Teil des Bedarfs für 1977 — soweit vorhersehbar — in Auftrag gegeben werden kann. Zu Frage B 20: Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist der am stärksten gegen Einfuhren aus Drittländern geschützte Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen des Welttextilabkommens und durch die Festlegung von Quoten hat die Bundesregierung in den sensiblen Warenbereichen die Einfuhren mengenmäßig beschränkt. Diese Politik ist darauf ausgerichtet, das Ausmaß des außenhandelsbedingten Strukturwandels in der Textil- und Bekleidungsindustrie in Grenzen zu halten. Sie ist langfristig angelegt. Kurzfristige Importrestriktionen würde sich wegen möglicher Retorsionsmaßnahmen nachteilig für unsere gesamte Wirtschaft auswirken, die aufgrund ihrer Exportintensität an einem möglichst ungehinderten Warenverkehr interessiert sein muß. Die Bundesregierung kann daher ihre Außenhandelspolitik nicht dem jeweiligen Vergabebedarf der öffentlichen Auftraggeber anpassen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 23) : 14250* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 In welchen Bereichen werden von seiten des Bundes Regietätigkeiten der öffentlichen Hand ausgeübt? Der Bundeshaushaltsplan weist verschiedene Bundesbetriebe im Sinne von § 26 Bundeshaushaltsordnung — also Regiebetriebe im engeren Sinne — aus. Sie sind, soweit sie über Anlagevermögen verfügen, im einzelnen im Finanzbericht 1976 (S. 202) aufgeführt. Darüber hinaus werden im Bereich verschiedener Bundesressorts Regietätigkeiten im weiteren Sinne ausgeübt, ohne daß ein Bundesbetrieb i. S. von § 26 BHO vorliegt. Das Bundesministerium für Wirtschaft ist gegenwärtig dabei, sich anhand konkreter Einzelbeispiele einen Überblick über den Umfang dieser Regietätigkeiten zu verschaffen und zu prüfen, inwieweit eine Privatisierung von Teilbereichen möglich und zweckmäßig ist. Endgültige Resultate dieser Untersuchung liegen bislang noch nicht vor. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Suck (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage B 24) : Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß ihre Bemühungen, das Preisniveau für Arzneimittel zu senken, nicht durch die Arzneimittelhersteller unterlaufen werden, nachdem in den Gesetzentwürfen zur Neuregelung des Arzneimittelmarkts und Arzneimittelrechts keine Kontrolle der Herstellerpreiskalkulation vorgesehen ist? Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober 1975 mit den Eckwerten zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes und dem Gesetz für Regelungen auf dem Arzneimittelmarkt ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das kurzfristig eine Preissenkung und langfristig Preisdämpfung herbeiführen soll. Die vorgesehene Preissenkung für Arzneimittel durch eine Kürzung der Apothekenspanne um 3,4 % bei gleichzeitiger Kürzung des Rabattes, den die Apotheken den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 376 RVO zu gewähren haben, von 7 % auf 5% wird von einer Reihe von Maßnahmen mit preisdämpfender Wirkung flankiert. Eine Kommission unabhängiger Sachverständiger soll eine möglichst umfassende Transparenz apothekenpflichtiger Arzneimittel aufbauen. Diese Transparenz soll den Ärzten eine wesentliche Entscheidungshilfe für eine wirtschaftlichere Verordnungsweise geben. Außerdem wird damit der gesetzlichen Krankenversicherung eine gesichertere Basis für eventuelle in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen durchzuführende Regreßverfahren geboten. Alles in allem wird die Transparenz zu einer Intensivierung des Wettbewerbs und damit zur Einengung des Preisspielraums führen. Im Zusammenhang damit ist die freiwillige Selbstbeschränkung der pharmazeutischen Industrie zur Einschränkung der Ausgaben für Werbung und Information zu sehen. Sie wird zu einer Verminderung der Kosten führen und damit ebenfalls Preissenkungsspielräume schaffen. Eine direkte Kontrolle der Herstellerabgabepreise wird von der Bundesregierung nicht beabsichtigt. Eine direkte Kontrolle setzt eingehende betriebswirtschaftliche Untersuchungen, die Einsicht in die Kalkulationsunterlagen jedes Unternehmens voraus. Abgesehen davon. daß dies technisch bei der Vielzahl der auf dem Markt befindlichen Arzneimittel und ihren Darreichungsformen kaum durchführbar wäre, ist die Bundesregierung — nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen in anderen Ländern — der Auffassung, daß administrative Preiskontrollen nicht geeignet sind, Preiserhöhungen zu verhindern. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage B 25) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Hauptgeschäftsführers des Pharmaverbandes, Hans-Otto Scholl, auf der Jahreshauptversammlung seines Verbands, daß die „freiwillige Selbstbeschränkung", die der Bundeswirtschaftsminister — zum Zwecke der Senkung des Arzneimittelpreisniveaus — mit der Pharmaindustrie aushandeln will, „nicht zwingend auch zur Kostenreduzierung führen" würde, und daß für die nächsten zwei bis drei Jahre nicht mit einer Preissenkung der Arzneimittel zu rechnen sei? Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie hat auf seiner Jahreshauptversammlung am 18. November 1975 erste Maßnahmen zur Reduzierung des Ausmaßes der wissenschaftlichen Information und Werbung für Arzneimittel beschlossen, die am 1. Januar 1976 in Kraft treten und in der nächsten Hauptversammlung im Juni 1976 durch weitere Selbstbeschränkungsbeschlüsse ergänzt werden sollen. In diesem Zusammenhang sind der Bundesregierung allein die Äußerungen des Vorsitzenden des Verbandes, Dr. Rolf Lappe, bekannt. Er hat bei der Verabschiedung der ersten Selbstbeschränkungsmaßnahmen ausschließlich im Hinblick auf diesen ersten Schritt erklärt, angesichts der allgemein steigenden Kosten und der Belastungen, die der Pharma-Industrie zusätzlich durch das zweite Arzneimittelgesetz erwachsen, müsse es zumindest offen bleiben, ob sich diese Einschränkungen preisreduzierend auswirken würden. Es wäre schon vieles erreicht, wenn diese ersten Maßnahmen preisdämpfend wirkten. Diese Äußerungen stellen nach Auffassung der Bundesregierung nicht in Frage, daß die jetzt beschlossenen Maßnahmen, insbesondere die Einschränkung der Abgabe von Ärztemustern und von Werbegeschenken, die Begrenzung des Umfangs von Anzeigen und der Größe von Ausstellungsständen sowie die Beschränkung der Beiträge der Pharma-Industrie zu ärztlichen Veranstaltungen, für sich genommen zu einer Senkung der Kosten führen. Es läßt sich allerdings auch für den Arzneimittelmarkt nicht ausschließen, daß diese Kostenreduzierungen in der Zukunft Steigerungen bei ande- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14251* ren Kostenfaktoren gegenüberstehen. In welchem Umfange die beschlossenen Werbebeschränkungen und die beabsichtigten, wirtschaftlich bedeutsameren Kürzungen der Aufwendungen für die wissenschaftliche Information und die Arzneimittelwerbung sich auf das Preisniveau für Arzneimittel insgesamt auswirken werden, hängt in der Tat entscheidend von der gesamten Kostenentwicklung und insbesondere von der Intensität des Wettbewerbs ab. Insoweit wird die von der Bundesregierung vorgeschlagene Verbesserung der pharmakologisch-therapeutischen und der preislichen Transparenz die Wettbewerbsbedingungen auf dem Arzneimittelmarkt fördern und dazu beitragen, der Überwälzung von Kosten auf die Preise entgegenzuwirken. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage B 26) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen gegenwärtig in Frankreich 300 000 Tonnen Äpfel zu Lasten des EG-Agrarfonds vernichtet werden, und was gedenkt die Bundesregierung gegegebenenfalls zu unternehmen, um sicherzustellen, daß der Überschuß nach Möglichkeit an soziale Einrichtungen geht oder aber verarbeitet wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß es in Frankreich zur Zeit bei Tafeläpfeln zu Interventionen kommt. Amtliche Angaben über den tatsächlichen Umfang und die finanziellen Aufwendungen des EG-Fonds liegen noch nicht vor. Aufgrund der auch in Frankreich beachteten EG- rechtlichen Vorschriften erfolgen die Interventionen nach den Regeln der Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse. Danach ist zwingend die Verwertung von intervenierten Äpfeln durch kostenlose Abgabe an sozial bedürftige Stellen und an Schulkinder oder durch Verfüttern, Destillieren oder ähnliches vorzunehmen. Offenbar sind in Südfrankreich größere Mengen während oder kurz nach der Ernte interveniert worden, so daß in Ermangelung geeigneter Lagerräume die begrenzte Haltbarkeit auch zum Verderb führte, bevor eine sinnvolle Verwertung erreicht worden ist. Die Bundesregierung hat in den zuständigen Gremien in Brüssel gegenüber der EG-Kommission und den Vertretern der anderen Mitgliedstaaten immer wieder betont, daß größere Interventionen bei Obst zu besonderen Schwierigkeiten bei der Verwertung führen und deshalb gefordert, vorrangig Maßnahmen zu deren Vermeidung vorzusehen. Deshalb tritt die Bundesregierung nach wie vor insbesondere für die Festsetzung niedrigerer Interventionspreise ein. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 27) : Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die Kommunikation zwischen den zuständigen Stellen der neun EG-Länder verbessert wird, damit Zustände wie beim Viehtransport am Brenner in Zukunft nicht mehr möglich sein werden? Die Kommunikation zwischen den Veterinärdiensten der einzelnen Mitgliedstaaten wie auch mit den zuständigen Dienststellen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften ist optimal. In allen dringenden Angelegenheiten werden in der Regel unverzüglich direkte telefonische, telegrafische oder fernschriftliche Kontakte aufgenommen, wie das auch in dem Fall, der Ihrer Anfrage zugrunde liegt, geschehen ist. Die Schwierigkeiten bei der Abfertigung des Tiertransports am 7. November 1975 an der Brennergrenze sind dadurch entstanden, daß der italienische Grenztierarzt bei einigen Rindern den Verdacht auf Maul- und Klauenseuche festgestellt hat und die italienischen Behörden daraufhin den Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (ABl. der EG Nr. 121 S. 1977), zuletzt geändert durch Richtlinie des Rates vorn 24. Juni 1975 (ABl. der EG Nr. L 172 S. 17), angewandt haben. Hiernach kann jedes Bestimmungsland das Verbringen von Rindern oder Schweinen in sein Hoheitsgebiet untersagen, wenn bei einer von einem amtlichen Tierarzt an der Grenzübergangsstelle vorgenommenen Untersuchung festgestellt wurde, daß diese Tiere von einer ansteckenden Krankheit befallen sind oder ein Krankheitsoder Ansteckungsverdacht besteht. Das Bestimmungsland kann in Fällen, in denen ein Krankheitsoder Ansteckungsverdacht einer ansteckenden Krankheit besteht, die zur Aufklärung solcher Fälle notwendigen Maßnahmen einschließlich der Quarantäne treffen. In Anwendung des Artikels 10 dieser Richtlinie hat außerdem der Absender der von den Maßnahmen betroffenen Tiere von seinem Recht Gebrauch gemacht, das Gutachten eines neutralen, keinem der beteiligten Mitgliedstaaten angehörenden Sachverständigen darüber einzuholen, ob die Voraussetzungen, die zur Maßregelung des Transportes geführt haben, tatsächlich fachlich begründet sind. Auf Grund des Ergebnisses der von dem tierärztlichen Institut in Padua durchgeführten virologischen Untersuchungen und nach dem Gutachten des aus Luxemburg zugezogenen tierärztlichen Sachverständigen hat sich im vorliegenden Falle der Verdacht auf Maul- und Klauenseuche nicht bestätigt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 28) : Aus welchem Grund sind die Importe an Getreide in die Bundesrepublik Deutschland insbesondere aus Drittländern in der Zeit vom 1. August 1975 bis 31. Oktober 1975 gegenüber 1974 um 24,4 % gestiegen? 14252* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Gegenüber dem Durchschnitt der Einfuhren im ersten Quartal der letzten 5 Wirtschaftsjahre sind die Getreideimporte in die Bundesrepublik Deutschland in diesem Jahre nicht gestiegen, sondern um 11 °/o zurückgegangen. Gegenüber dem vergangenen Wirtschaftsjahr sind allerdings die Importe gestiegen, wobei zu berücksichtigen ist, daß im letzten Jahr wegen der hohen Weltmarktpreise und der eigenen großen Getreideernte in der EG weniger Getreide als sonst eingeführt wurde. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß insbesondere bei neuerbauten landwirtschaftlichen Wohnhäusern in Mittel- und Kleinbetrieben bei der Neufestsetzung des Wohnungswerts sich nach Grundsteuer A wesentlich höhere Beträge ergeben als für Nichtlandwirte nach Grundsteuer B, und wie gedenkt die Bundesregierung, diese ungleiche Behandlung vor dem Gesetz zu beseitigen? Die vom Bewertungsbeirat beim Bundesfinanzministerium vorgeschlagenen Ertragswerte für die Bewertung der verschiedenen Nutzungen der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wurden bei der parlamentarischen Beratung des Bewertungsänderungsgesetzes 1965 halbiert (wegen der Gründe Hinweis auf BT-Drucksache IV/3508 S. 3 ff.). Bei der Einheitsbewertung 1964 stiegen deshalb die Wirtschaftswerte der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gegenüber der Einheitsbewertung 1935 im Bundesdurchschnitt nur um etwa 15 %, die Wohnungswerte dagegen um etwa 100 %. Die Einheitswerte der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft insgesamt erhöhten sich im Durchschnitt nur um annähernd 30%. Diese geringe Steigerung der Einheitswerte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ließ nur eine geringere Senkung der Grundsteuermeßzahlen zum 1. Januar 1974 zu, als dies im Bereich der Grundstücke möglich war, deren Einheitswerte im Bundesdurchschnitt um etwa 157 % stiegen. Während die Gemeinden trotz der Rücknahme der allgemeinen Grundsteuermeßzahl für Grundstücke auf 3,5 %o bei der Grundsteuer B Mehreinnahmen erhalten, muß bei der Grundsteuermeßzahl von 6 %o für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bereits mit Mindereinnahmen bei der Grundsteuer A gerechnet werden. Die Übernahme der allgemeinen Steuermeßzahl für Grundstücke von 3,5 %o auch für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft hätte das Aufkommen der Grundsteuer A fast halbiert. Eine solche Minderung des Steueraufkommens gerade der ländlichen Gemeinden war nach Ansicht aller im Bundestag vertretenen Parteien nicht zu rechtfertigen. Das Bewertungsänderungsgesetz 1965 ist der von der Landwirtschaft vertretenen Auffassung gefolgt, nach der die zu Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gehörenden Wohnungen Bestandteil der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft seien und daher nicht wie sonstige Wohngrundstücke behandelt werden könnten. Daher werden die Wohnungen der entlohnten Arbeitskräfte (Werkswohnungen) dem Wirtschaftsteil des Betriebs zugerechnet und dort wegen der fehlenden Auswirkung auf den nachhaltigen Ertrag praktisch nicht erfaßt. Bei den Gebäuden, die Wohnzwecken des Betriebsinhabers und seiner Familienangehörigen dienen, ist zwar dem Grundsatz nach das für Grundstücke geltende Ertragswertverfahren maßgebend, Ermäßigungen und Abrechnungen führen jedoch zu einem wesentlich niedrigeren Bewertungsergebnis (hinsichtlich des Ansatzes der üblichen Miete und der Berechnung der Wohnfläche Hinweis auf § 47 Satz 2 BewG und Abschnitt 8.02 und 03 der Richtlinien für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, BStBl 1967 I S. 307 und 1968 I S. 223; wegen des generellen Ansatzes der gegenüber Einfamilienhäusern in der Regel um 25% niedrigeren Vervielfältiger für Mietwohngrundstücke Hinweis auf § 47 Satz 1 BewG; wegen der Kürzung des so ermittelten Betrags um weitere 15 % Hinweis auf § 47 Satz 3 BewG). Da die landwirtschaftlichen Wohngebäude als Teil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und nicht als besondere wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (Einfamilienhaus) mit eigenem Einheitswert bewertet werden, kann auch die Grundsteuer für den Wohnungswert nicht isoliert betrachtet werden. Insbesondere kann bei einem Vergleich der unterschiedlichen Steuermeßzahlen nicht davon ausgegangen werden, daß die Steuermeßzahl für Einfamilienhäuser von 2,6 %o auch auf einen Wert anzuwenden wäre, der sich unter Berücksichtigung der Ermäßigungen und Bewertungsabschläge im Rahmen der Einheitsbewertung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ergibt. Diese Rechtslage ist während der Geltungsdauer der Einheitswerte 1964 für die Grundsteuer vorgegeben. Bei der Vorbereitung der nächsten Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes wird zu prüfen sein, ob künftig die Wohngebäude der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft außerhalb des Betriebs als Grundstück bewertet und damit der Grundsteuer B zugerechnet werden sollen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 30) : Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen für die etwa 1 700 Renten, die bis jetzt und in Zukunft nach Zentral-Polen geleistet werden, und in welchem Umfang kommen diese Zahlungen (auch unter Berücksichtigung des Wechselkurses) den Rentenberechtigten zugute? Die in Ihrer Frage erwähnte Zahl von Renten ist eine geschätzte Maximalzahl. Es ist möglich, daß sie bei einer Überprüfung nach unten korrigiert werden müßte. Von einer Erhebung bei den rund 120 Ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14253* Sicherungsträgern der Renten- und Unfallversicherung habe ich abgesehen. Das Ergebnis wäre deshalb nicht von entscheidender Bedeutung, weil die Wahrung des tatsächlichen Besitzstandes ohne Rücksicht auf die Zahl der in Betracht kommenden Fälle verfassungsrechtlich geboten ist. Auch wären die Kosten einer Erhebung und die Mehrarbeit der Versicherungsträger nicht zu verantworten. Die Summe der jährlichen Aufwendungen kann aus diesen Gründen nicht genannt werden. Selbst eine Schätzung kann nicht vorgenommen werden, weil Struktur und Höhe der nach Polen gezahlten Leistungen offensichtlich nicht mit den in der Bundesrepublik Deutschland gezahlten Renten vergleichbar sind. Die von den Versicherungsträgern festgestellten Renten sind entweder Pflichtleistungen (§§ 1318/1319 Reichsversicherungsordnung) oder Ermessensleistungen (§ 1321 Reichsversicherungsordnung). Pflichtleistungen werden ohne Prüfung der Frage, ob die Leistung den Berechtigten zugute kommt, gezahlt. Ob eine polnische Leistung gekürzt wird, wäre daher auch bei einer Prüfung der Akten nicht feststellbar. Ermessensleistungen werden nur gezahlt, wenn sie den Berechtigten zugute kommen (Rechtsprechung des Bundessozialgerichts). Diese Frage ist offensichtlich insbesondere bei Witwenrenten bejaht worden. Von seiten der Versicherungsträger wurde darauf hingewiesen, daß ein erheblicher Teil dieser Witwenrenten Witwen polnischer Staatsangehörigkeit gezahlt wird (§ 1321 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung), deren Ehemann Deutscher war und in der Bundesrepublik Deutschland nach 1945 gearbeitet hatte. Witwenrenten kommen in solchen Fällen den Berechtigten vor allem deshalb zugute, weil die polnischen Versicherungsträger solche Versicherungszeiten in der Bundesrepublik Deutschland nicht auf eventuelle polnische Witwenrenten anrechnen und daher diese Witwenrenten nicht kürzen. Der Wechselkurs ist eine interne polnische Angelegenheit. Bei den Verhandlungen ist von polnischer Seite darauf hingewiesen worden, daß bei den derzeitigen Zahlungen von deutscher Seite der Kurs 1 DM = 13,7 Zloty zugrunde gelegt wird. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 31): Trifft die Meldung des „Tagesspiegel" vom 4. November 1975 zu, daß nunmehr auch die Regierung der Vereinigten Staaten nach den Vertretern der amerikanischen Arbeitnehmer die Internationale Arbeitsorganisation verläßt, und wird die Bundesregierung — bejahendenfalls — in gleicher Weise auf die Zulassung des Vertreters einer Terrororganisation als Beobachter reagieren, wird sie insbesondere alles unternehmen, um die Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft zu einem einheitlichen Vorgehen in diesem Sinne zu bewegen? Die Vereinigten Staaten haben dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes am 6. November 1975 bekanntgegeben, daß sie beabsichtigen, aus der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) auszutreten. Eine solche Erklärung tritt nach der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation zwei Jahre nach dem Tag in Kraft, an dem sie dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zugegangen ist, falls sie nicht zuvor widerrufen wird. Die Begründung der Kündigung ist in dem ausführlichen Kündigungsschreiben der Vereinigten Staaten enthalten. Auf die Zulassung eines Vertreters der in Ihrer Frage angesprochenen Organisation als Beobachter wird darin nicht eingegangen. Die Bundesregierung bedauert ebenso wie die Vereinigten Staaten gewisse im Kündigungsschreiben genannte Entwicklungen in der Internationalen Arbeitsorganisation. Sie wird in Fühlungnahme mit den übrigen Staaten der Europäischen Gemeinschaft und mit den Vereinigten Staaten sich weiterhin darum bemühen, daß die Politisierung der Internationalen Arbeitsorganisation so weit wie möglich eingeschränkt wird. Die Bundesregierung wird sich wie in der Vergangenheit stets für die Einhaltung der Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation sowie für die Ziele und Zwecke dieser Organisation, so wie sie in der Erklärung von Philadelphia von 1944 formuliert wurden, einsetzen. Ich möchte jedoch noch darauf hinweisen, daß die Vereinigten Staaten in ihrer Absichtserklärung nicht den Wunsch zum Ausdruck gebracht haben, die Internationale Arbeitsorganisation letztlich zu verlassen. Sie beabsichtigen vielmehr, in den nächsten zwei Jahren konstruktiv in den IAO mitzuarbeiten, um der Organisation zu helfen, zu ihren grundlegenden Prinzipien zurückzufinden und ihre wesentlichen Ziele zu erwirken. Hierzu wird der amerikanische Präsident einen Kabinettsbeschluß einsetzen. Die Vereinigten Staaten wollen mit ihrem Schritt gewisse Entwicklungen eindämmen, mit denen sich die Organisation in den letzten Jahren konfrontiert sieht. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 32 und 33) : Inwieweit findet das Fremdrentengesetz auch Anwendung auf Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und auf frühere Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes, wenn diese im Rahmen der auf Grund des Polen-Abkommens vorgesehenen Umsiedlung von 120 000 bis 125 000 Personen ihren dauernden Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland nehmen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die nach dem 8. Mai 1945 aus dem Gebiet der „DDR" unfreiwillig eine nach unserem geltenden Recht rentenversicherungspflichtige Arbeit in Polen aufnehmen mußten, und denen erst nach 20 und mehr Jahren, nachdem sie das Rentenalter erreicht haben, die Rückkehr genehmigt wurde, und die erst nach einer kurzen Übergangszeit nach Berlin (West) bzw. der Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, bei der Rentenberechnung die Zeiten der abhängigen Beschäftigung in Polen unberücksichtigt bleiben, wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese soziale Ungerechtigkeit zu beseitigen? Das Aussiedlungsprotokoll vom 9. Oktober 1975 sieht die Genehmigung der Ausreise von etwa 120 000 bis 125 000 Personen innerhalb von 4 Jahren vor. Auf diesen Personenkreis findet in den meisten 14254* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Fällen das Fremdrentengesetz unmittelbar Anwendung, da diese Menschen in der Regel Vertriebene im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes sind. Soweit die Aussiedler nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich des Fremdrentengesetzes fallen, — etwa weil sie nicht die Vertriebeneneigenschaft besitzen — sieht das deutsch-polnische Abkommen über Renten- und Unfallversicherung vom 9. Oktober 1975 vor, daß auch für diese Personen, die in die Bundesrepublik kommen, die sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen des Fremdrentengesetzes gelten sollen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf Artikel 2 des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-polnischen Rentenabkommen hinweisen. Zu ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Der Bundesregierung ist die von Ihnen angesprochene Frage bekannt. Gerade auch für diesen Personenkreis, dem die polnischen Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz bei der Berechnung der deutschen Renten bisher nicht angerechnet werden können, sieht das deutsch-polnische Rentenabkommen die Eingliederung vor. Künftig sollen für Personen, die nach 1945 von der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik nach Polen gegangen sind und nunmehr in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren, ihre polnischen Beschäftigungszeiten in vollem Umfang von den deutschen Versicherungsträgern angerechnet werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 34 und 35) : Beabsichtigt die Bundesregierung, auf Grund der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zur aktuellen medizinischen und finanziellen Problematik von Kuren etwa in Form eines Weißbuchs Stellung zu nehmen und Wege aufzuzeigen, wie speziell diese Probleme zu lösen wären? Treffen Berichte zu, nach denen bei Umfragen — etwa in Bad Oeynhausen — 80 % der Kurgäste ihrer Meinung nach nicht richtig auf die Kur vorbereitet waren und nach einer anderen Feststellung von Ärzten nur 25 % der Kuren ärztlich richtig gestaltet waren? Bei der medizinischen und finanziellen Problematik bei Kuren handelt es sich um eine Angelegenheit der Selbstverwaltung, die von den Sozialversicherungsträgern und deren Spitzenverbänden inzwischen einer eingehenden Prüfung unterzogen wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung verfolgt die Ergebnisse dieser Untersuchungen mit großer Aufmerksamkeit; es ist bemüht sicherzustellen, daß Kuren in einem medizinisch und sozialpolitisch vertretbaren Umfange gewährt werden. Zu der in Bad Oeynhausen durchgeführten Befragung von Patienten und den in der Presse hierzu mitgeteilten Ergebnissen kann ich keine Stellung nehmen. Ich kenne weder die Fragestellung noch die Untersuchungsmethode dieser Aktion oder die Art der Auswertung. Ganz allgemein bin ich der Auffassung, daß gegenüber der in der letzten Zeit zu beobachtenden Kritik an den Kuren der Sozialversicherungsträger eine differenzierte Wertung angebracht ist. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 36) : War sich die Bundesregierung der unterschiedlichen und sachlich nicht begründeten Auswirkungen bewußt, zu denen das Haushaltsstrukturgesetz bei berufstätigen Ehepaaren durch Anknüpfung an die unter anderen Gesichtspunkten gewählte Steuerklasse führt, und warum hat sie — bejahendenfalls — diese den gesetzgebenden Körperschaften verschwiegen? Nach der neuen Regelung des Haushaltsstrukturgesetzes ist der bei der Festsetzung der Leistungssätze des Arbeitslosengeldes auch die Lohnsteuerklasse des Arbeitslosen zu berücksichtigen. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß das Arbeitslosengeld künftig in allen Steuerklassen 68 v. H. des letzten regelmäßigen Nettoarbeitsentgelts beträgt. Die Änderung der Besteuerung in den Lohnsteuerklassen durch das Einkommensteuerreformgesetz hatte dazu geführt, daß nach geltendem Recht Arbeitslose mit den Steuerklassen IV und V erheblich höhere Beträge als 68 v. H. ihres letzten durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts erhalten. Dies ist sozialpolitisch nicht vertretbar. Die neue Regelung ist von der Bundesregierung sowohl in der Begründung zu dem Entwurf eines Haushaltsstrukturgesetzes als auch bei den Beratungen im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung erläutert worden. Der Ausschuß ist dem Vorschlag der Bundesregierung einstimmig gefolgt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 37 und 38) : Hält die Bundesregierung an der Ansicht fest, daß die Werften und Luftwaffenmaterialdepots nachgeordnete Dienststellen der Luftwaffenversorgungsregimenter sind und deshalb bei jeder dieser Dienststellen ein eigener Personalrat gemäß § 12 Abs. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes zu bilden ist? Wann wurden oder werden die Personalräte bei diesen Dienststellen gebildet? Ob es sich bei den genannten Dienststellen um selbständige im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz, Bundespersonalvertretungsgesetz (BPerVG) handelt und daher bei jeder von ihnen ein Personalrat zu wählen ist oder nur beim Stab der Luftwaffenversorgungsregimenter für deren gesamten Bereich, ist Gegenstand eines Beschlußverfahrens, das die Personalvertretung bei einem Luftwaffenversorgungsregiment angestrengt hat. In diesem Verfahren hat die Fachkammer des Verwaltungs- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14255* Berichts Hannover in ihrer Entscheidung vom 26. Mai 1975 bestätigt, daß es sich bei den dem Regiment unterstellten Werften um selbständige Dienststellen handele und daher die von der Personalvertretung gewünschte noch Bildung eines Gesamtpersonalrats beim Regiment nicht in Betracht komme. Die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig. Der Personalrat hat gegen den Beschluß des Gerichts beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde eingelegt. Sie werden daher Verständnis dafür haben, daß die Bundesregierung zunächst den Ausgang des Beschwerdeverfahrens abwarten muß. Wenn das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die erstinstanzliche Entscheidung bestätigen wird, werden bei den nächsten Personalratswahlen — d. h. voraussichtlich im Mai 1976 — Personalräte bei den von Ihnen genannten Dienststellen neu zu errichten sein, soweit dort bisher noch keine bestehen. Daneben sind dann beim Regimentsstab, aber nur noch von den Beschäftigten dieser Dienststelle, Personalvertretungen zu wählen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 39) : Beabsichtigt die Bundesregierung die Einrichtung eines Standortübungsplatzes im rekultivierten Gebiet des ehemaligen Braunkohlentagebaus in Frechen/Nordrhein-Westfalen, und in welchem Stadium befindet sich gegebenenfalls die dazu notwendige Landbeschaffung? Für die Ausbildung der in Köln stationierten Einheiten wird ein kasernennaher Standortübungsplatz benötigt. Zur Zeit wird ein rd. 90 ha großes stadteigenes Gelände in Köln, Nüssenberger Busch, genutzt. Wegen der geringen Größe und nicht zuletzt wegen der Bestrebungen der Stadt Köln, dieses Gelände mit in den Grüngürtel der Stadt einbeziehen zu können, mußte Ersatzgelände gefunden werden. Zu dem Gelände bei Frechen, das vom Regierungspräsidenten Köln benannt wurde, hat das Land Nordrhein-Westfalen das Anhörungsverfahren durchführen lassen und alsdann der Inanspruchnahme für Übungszwecke zugestimmt. Da sich jedoch der Eigentümer nicht bereit fand, der Überlassung der Grundstücke an die Bundeswehr auf vertraglicher Basis zuzustimmen, mußte Antrag auf Enteignung beim Regierungspräsidenten Köln gestellt werden. Die Bundeswehr ist bereit, auf das Ersatzgelände bei Frechen zu verzichten, wenn ihr die Nutzung des Geländes in Köln, Nüssenberger Busch, bleibt oder eine andere Übungsmöglichkeit für die in Köln stationierten Truppen gefunden werden kann. Diese Frage klärt zur Zeit der Regierungspräsident Köln mit der Stadt Köln. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 40) : Wie beurteilt die Bundesregierung die dem Bundesverteidigungsminister mit Schreiben vom 12. November 1975 durch den Gemeindevorstand Bielhausen, Kreis Wetzlar, unterbreiteten Probleme hinsichtlich des Baus einer Verladerampe für Kettenfahrzeuge des Wetzlarer Standorts der Bundeswehr? Es ist auch ein dringendes Anliegen der Bundeswehr, den Bau der geplanten Verladeanlage für Rad- und Kettenfahrzeuge im Bereich der Bundesbahnstrecke Wetzlar—Albshausen so bald wie nur möglich zu verwirklichen, um die Ursachen der für die betroffene Bevölkerung auf Dauer unzumutbaren Belästigungen zu beseitigen. Im Gegensatz zu der Neuordnung der Wärmeversorgung in der Sixt-von-Arnim-Kaserne in Wetzlar war es jedoch nicht möglich, auch das Vorhaben „Verladeanlage" in das „Konjunkturprogramm" der Bundesregierung einzustellen, weil sich diese Maßnahme noch im Planungsstadium befindet, mit der Bauausführung nicht unverzüglich begonnen werden kann und entsprechend der Zielsetzung des Konjunkturprogrammes die Durchführung bis zum Jahresende 1976 nicht sicherzustellen ist. Nach Erarbeitung der entsprechenden Infrastrukturforderungen durch die Dienststellen der Bundeswehr in der Mittelinstanz lehnte die Deutsche Bundesbahn eine Übernahme der Verladeanlage in ihr Eigentum und in ihre Baulast ab. Diese neue Lage bedingte weitere Verhandlungen und zwang zur Umplanung. Nunmehr ist entschieden worden, die Verladerampe als Privatgleisanlage der Bundeswehr zu bauen, wodurch die Planung von der Deutschen Bundesbahn auf die Finanzbauverwaltung des Landes Hessen übergehen wird. In die Planung des Ausbaus der Verbindungsstraße von der Sixt-vonArnim-Kaserne zur Verladeanlage einschließlich der Erweiterung einer Eisenbahnüberführung, die als eine Maßnahme der zivilen Infrastruktur von militärischem Interesse durchzuführen ist, teilen sich im Einvernehmen mit der Straßenbauverwaltung die Finanzbauverwaltung des Landes Hessen und die Deutsche Bundesbahn. Trotz des steten Bemühens aller Beteiligten um eine enge Zusammenarbeit, vermag die Bundeswehr den zeitlichen Ablauf jedoch nur bedingt zu beeinflussen. Das Bundesministerium der Verteidigung wird bis zur Fertigstellung der bundeswehreigenen Verladeanlage das Durchfahren der Gemeinde Bielhausen 14256* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 (Ortsteil Albshausen) mit Rad- und Kettenfahrzeugen während der Nachtzeit auf das unerläßliche Maß beschränken. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 4364 Frage B 41) : Sind finanzielle Mittel für die Fertigstellung des Jugendzentrums Baasem im Kreis Euskirchen aus dem Bundeshaushaltsplan 1976 vorgesehen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um dieses Jugendzentrum 1976 endgültig seiner Bestimmung zu übergeben? Wie Ihnen Herr Staatssekretär Prof. Dr. Wolters am 22. Oktober 1975 mitgeteilt hat, habe ich den Staatssekretär im Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Thiele, bereits mit Schreiben vom 15. August 1975 gebeten, die Ihnen bekannte ablehnende Haltung des Landes hinsichtlich einer weiteren Landesbeteiligung zu überprüfen. Die Stellungnahme des Landes Nordrhein-Westfalen steht noch aus. Ich habe Vorsorge getroffen, daß im Fall positiver Entscheidung des Landes Bundesmittel zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der Jugendstätte Baasem im Haushaltsjahr 1976 zur Verfügung gestellt werden können. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage B 42) : Wieviel Krankenhäuser im Bundesgebiet wickeln ihre Arzneimittelversorgung über krankenhauseigene, wieviel über private Apotheken ab, und wie wirkt sich das jeweils auf die den Krankenhäusern entstehenden Arzneimittelkosten aus? Von den in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen 3494 Krankenhäusern mit einer Bettenzahl von 707 460 werden Krankenhäuser mit etwa 224 000 Betten von 334 Krankenhausapotheken versorgt. Die anderen Krankenhäuser mit der restlichen Bettenzahl sind auf Arzneimittellieferung durch fremde Apotheken angewiesen. Die Arzneikosten in Krankenhäusern mit eigener Apotheke sind niedriger, weil deren Apotheken die Arzneimittel über Großhandel oder direkt vom Hersteller beziehen können; hinzu kommt, daß die Eigenherstellung von Arzneimitteln einen weiteren wesentlichen nicht zu unterschätzenden kostensenkenden Faktor darstellt. Es kann zur Zeit noch nicht angegeben werden, wie weit sich diese Faktoren zahlenmäßig auswirken. Ich bin darum bemüht, Zahlenmaterial zu beschaffen, das diese Kostenrelation widerspiegelt. Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Änderung des Apothekenwesens eingebracht, das am 5. Dezember 1975 im Deutschen Bundestag in 1. Lesung beraten wird. Hierdurch soll unter anderem auch die Versorgung von Krankenhäusern ohne Krankenhausapotheke mit Arzneimitteln aus den in der Nähe gelegenen Krankenhausapotheken verbessert werden. Es ist beabsichtigt, damit auch eine nicht unerhebliche Senkung der Arzneimittelkosten zu erzielen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 43) : Billigt die Bundesregierung die geplante Stillegung der Expreßgut- und Reisegepäckannahme und -ausgabe im Bahnhof Rimbach im Odenwald? Die Konzentration des Gepäck- und Expreßgutverkehrs ist notwendig. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn trifft seine Entscheidungen daher in eigener Verantwortung. Wie mir die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn mitgeteilt hat, ist die Abfertigungsbefugnis für den Gepäck- und Expreßgutverkehr beim Bahnhof Rimbach (Odw.) bereits zum 29. September 1975 aufgehoben worden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage B 44) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung sicherzustellen, daß der Ausbau der Bundesstraße 519 im Raume Hofheim (Nordumgehung)—Kriftel alsbald in Angriff genommen werden kann und bestehende Widerstände ausgeräumt werden können? In dem z. Z. ausgesetzten Planfeststellungsverfahren für die Umgehungsstraße Hofheim/Kriftel im Zuge der B 519 ist die hessische Straßenbauverwaltung bemüht, die Zustimmung der betroffenen Gebietskörperschaften zur Planung zu erhalten. Wie vom Land in Erfahrung gebracht werden konnte, liegt die Zustimmung der Stadt Hofheim vor. Die Gemeinde Kriftel hat sich dagegen bisher noch nicht geäußert. Die in diesem Sommer durchgeführte Überprüfung des Bedarfsplans der Bundesfernstraßen hat Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14257* für die Umgehung Hofheim die Dringlichkeit I b ergeben, so daß besondere Vordringlichkeit nicht besteht. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 45) : Trifft es zu, daß von dem Stillegungsvorschlag der vom Präsidium der Deutschen Bundesbahn eingesetzten Arbeitsgruppe Netzkonzeption auch die Strecken Brügge—Lüdenscheid, BrüggeHalver—Kierspe—Meinerzhagen—Marienheide und Meinerzhagen—Krummenerl betroffen sind? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) läßt z. Z. das Streckennetz der DB unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten untersuchen. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind, wird der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den übrigen Ressorts — hier insbesondere dem Wirtschaftsminister sowie dem Minister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — als auch in Zusammenarbeit mit den Ländern die öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen mit den eigenwirtschaftlichen Belangen der DB abwägen. Aussagen über Einzelstrecken der DB kann die Bundesregierung daher z. Z. noch nicht machen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) 7/4364 Fragen B 46 und 47): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die analytische Postenbewertung im Lokfahrdienst zu Dienstplänen führt, die für einen Teil des Lokpersonals höchst unsoziale und familienfeindliche Zeiteinteilungen verursacht, und daß hierfür insbesondere die Differenzierung nach Zuggattungen mit unterschiedlichen Wertfaktoren ursächlich ist? Welche Gründe sind dafür maßgebend, die einzelnen Zugleistungen (Nahverkehr, Schnellzüge, TEE und IC-Züge) unterschiedlich zu bewerten, obwohl bei gleicher Bewertung aller Zugleistungen eine wesentlich bessere Koordinierung der Leistungen in den einzelnen Zugplänen erfolgen und soziale Härten vermieden werden könnten? Zu Frage B 46: Die analytische Dienstpostenbewertung im Lokomotivfahrdienst bei der Deutschen Bundesbahn steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufstellung der Dienstpläne. Diese werden vielmehr nach dem Grundsatz möglichst hoher Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der dafür geltenden Bestimmungen über die zulässige Dienstzeit im Einvernehmen mit dem zuständigen Personalrat erstellt. Die Bewertung der Dienstposten ergibt sich erst danach je nach Art und Anteil der in einem Dienstplan zusammengefaßten Leistungen. Zu Frage B 47: Die Bewertung der Zugförderleistungen im Lokomotivfahrdienst erfolgt nach einem Wertpunktverfahren. Gegründet auf umfassende Erhebungen im Bereich der DB berücksichtigt dieses, daß mit der Zunahme der Zuggeschwindigkeit die Häufigkeit der Aufnahme und Verarbeitung von Informationen beim Lokomotivführer und damit dessen Beanspruchung wächst. Die unterschiedliche Bewertung der Zugförderungsleistungen entspricht somit den sachlichen Gegebenheiten. Sie ist überdies unerläßliche gesetzliche Voraussetzung für Beförderungen in der Laufbahn, da nach § 25 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes Beförderungsämter grundsätzlich nur eingerichtet werden dürfen, wenn sie sich von den Ämtern der niedrigeren Besoldungsgruppe nach Wertigkeit der zugeordneten Funktionen wesentlich abheben. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/4364 Fragen B 48 und 49) : Kann die Bundesregierung voraussagen, wieviel Arbeitsplätze durch den Bau der Schnellbahntrasse Mannheim—Stuttgart für den Bereich Nordbaden im Hoch- und Tiefbau gesichert oder neu geschaffen werden? Ist beabsichtigt, beim Bau der Schnellbahntrasse Mannheim-Stuttgart mittelständische Unternehmen aus der Region einzubeziehen? Zu Frage B 48: Die Bundesregierung kann keine Zahlen über gesicherte oder neu zu schaffende Arbeitsplätze nennen. Zu Frage B 49: Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sind die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), die Verdingungsordnung für Leistungen — ausgenommen Bauleistungen — (VOL) und die Richtlinien für bevorzugte Berücksichtigung bestimmter Bewerber nebst den von der Deutschen Bundesbahn dazu entwickelten Vorschriften anzuwenden. An den Ausschreibungen können sich alle Unternehmen beteiligen, die zur Ausführung der jeweiligen Bauvorhaben in der Lage sind. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 50 und 51) : 14258* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Ist bei den inzwischen bekanntgewordenen Plänen der Deutschen Bundesbahn, rund 600 km des Schienennetzes stillzulegen, die Bundesbahnstrecke Seligenstadt—BabenhausenEberbach entweder ganz oder teilweise enthalten, bzw. welche Auswirkungen werden diese Pläne auf die genannte Strecke haben? Sieht die Bundesregierung die für eine weitere Erschließung des Odenwalds durch Fremdenverkehr und Industrieansiedlung negativen Folgen einer Einschränkung des Schienenverkehrs bei gleichzeitiger Reduzierung der Straßenbauleistungen, und wie gedenkt sie eine jetzt schon gegebene Vernachlässigung dieses Gebiets zu rechtfertigen? Zu Frage B 50: Von den noch durchzuführenden restlichen Maßnahmen des Stufenprogramms zur Stillegung verkehrsschwacher Nebenstrecken der Deutschen Bundesbahn (rd. 600 km) ist die Strecke SeligenstadtBabenhausen-Eberbach nicht betroffen. Zu Frage B 51: Grundsätzlich werden bei Stillegungsanträgen der Deutschen Bundesbahn raumordnungs- und strukturpolitische sowie infrastrukturelle Auswirkungen auf die betroffene Region geprüft. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 52) : Wie erklärt der Bundesverkehrsminister die Tatsache, daß die Bauarbeiten an der Umgehungsstraße B 3 — Leimen — noch immer nicht vorangehen, obwohl am 4. Dezember 1974 der Parlamentarische Staatssekretär im Rahmen der Fragestunde des Deutschen Bundestages erklärte, „ein baldiger Baubeginn für die Verlegung der Bundesstraße 3 im Bereich Leimen wird nach wie vor angestrebt", und welche Voraussetzungen fehlen bzw. welche Hinderungsgründe für diese aus der Sicht der Gemeinde Leimen nicht vertretbare Situation liegen vor? Der Baubeginn der Ortsumgehung Leimen im Zuge der Bundesstraße 3 hängt allein von den Bauvorbereitungen ab. Die Bemühungen um deren baldigen Abschluß dauern an, so daß die angesprochenen Ausführungen in der Fragestunde am 4. Dezember 1974 uneingeschränkt gültig sind. Der Bundesminister für Verkehr ist von der dafür zuständigen Landesstraßenbauverwaltung davon unterrichtet, daß der Planfeststellungsbeschluß inzwischen ergangen ist. Die Zuweisung des erforderlichen Geländes im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens wird in diesen Tagen erwartet. Einige Brückenbauwerke befinden sich bereits in der Ausschreibung. Gegen den Planfeststellungsbeschluß liegen allerdings Klagen vor, die jedoch nicht grundsätzlicher Art sind. Es ist daher wahrscheinlich, daß hierdurch eine Verzögerung der Maßnahme nicht eintritt. Unter dieser Voraussetzung kann nunmehr mit einem baldigen Baubeginn gerechnet werden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 53) : Welche Stillegungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn sind der Bundesregierung derzeit für das Gebiet der kreisfreien Stadt Salzgitter bekannt? Der Deutschen Bundesbahn wurde am 5. September 1975 die dauernde Einstellung des Reisezugbetriebes zwischen Salzgitter Bad und Jerxheim und zusätzlich des Güterzugbetriebes zwischen Börßum und Jerxheim genehmigt. Weitere Stillegungsmaßnahmen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 54 und 55) : Ist die Auflösung des Bundesbahnbetriebsamts Bamberg immer noch geplant, und zu welchem Zeitpunkt soll sie mit welcher Aufteilung im Bejahungsfall vollzogen werden? Wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter würden von einer Auflösung des Bundesbahnbetriebsamts sofort und als Folgewirkung zu einem späteren Zeitpunkt betroffen, und auf welche Weise würde deren Umsetzung erfolgen? Die Deutsche Bundesbahn (DB) entscheidet über Reformmaßnahmen in der Organisationsebene der Ämter in eigener Zuständigkeit. Nach dem Bundesbahngesetz ist eine Genehmigung solcher Maßnahmen durch den Bundesminister für Verkehr nicht gegeben. Die DB hat mir auf Anfrage mitgeteilt, daß der Vorstand der DB die Auflösung des Bundesbahn-Betriebsamtes (BA) Bamberg am 22. Oktober 1975 verfügt hat. Die Maßnahme wird mit Ablauf des 31. Dezember 1975 durchgeführt werden. Der bisherige Zuständigkeitsbereich des BA Bamberg wird voraussichtlich wie folgt den Zuständigkeitsbereichen benachbarter Betriebsämter angegliedert: a) Strecke Bamberg-Lichtenfels ab km 5,5 (zwischen Hallstadt und Breitengüßbach), einschließlich der von Breitengüßbach abzweigenden Nebenstrekken, zum BA Lichtenfels, b) Strecke Bamberg-Nürnberg ab km 57,0 (zwischen Strullendorf und Bamberg), einschließlich der von Strullendorf abzweigenden Nebenstrecken, zum BA Fürth (Bayern), c) Strecke Bamberg-Schweinfurt, einschließlich des Knotens Bamberg und der in Haßfurt und Bamberg abzweigenden Nebenstrecken, zum BA Schweinfurt. Nach Mitteilung der DB wurden von den insgesamt 26 Mitarbeitern des BA Bamberg (20 Beamte, 6 Angestellte, keine Arbeiter) nach dem derzeitigen Sachstand 20 Mitarbeiter in den Sozialplan aufge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14259* nommen. 6 Mitarbeiter (Bahnarzt, Bahnarzthilfe, 2 Schreibkräfte, 1 Außenbeamter der Bb-Betriebskrankenkasse, 1 Amtsgehilfe) verbleiben ohnedies in Bamberg. Von den 20 in den Sozialplan aufgenommenen Mitarbeitern werden 11 in Bamberg (Generalvertretung, Bahnhof, Fahrleistungsmeisterei, Bahnmeisterei, Signalmeisterei), 6 in Lichtenfels (Betriebsamt, Bahnhof) und 3 in Nürnberg (Direktion, Betriebsamt) weiterbeschäftigt werden. Bei einem Teil der Mitarbeiter liegt der künftige Dienstort näher am Wohnort als bisher. Die Umsetzung der Beamten und Angestellten wird durch Versetzung zu den aufnehmenden Dienststellen vollzogen werden. Zu Ihrer Frage nach evtl. Folgewirkungen kann die DB zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen machen. Sollten solche eintreten, können diese nach Auffassung der DB nur geringfügig sein. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lücker (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 56 und 57): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß zur Erschließung und Verbesserung des Ostallgäu-Raums in bezug auf Fremdenverkehr und Wirtschaft der weitere Ausbau der Bundesautobahn A 7 nicht nur bis Nesselwang in die Dringlichkeitsstufe I A kommen muß, sondern darüber hinaus die A 7 bis zur Landesgrenze Füssen in die I A eingestuft werden müßte, da sonst eine vernünftige Verkehrsführung des örtlichen und überörtlichen Verkehrs in Frage gestellt ist? Wäre es nicht sinnvoller, die Umgehungsstraße Füssen B 310 bis B 16 wie ursprünglich in I A zu belassen, und wäre es möglich, daß die Entscheidung der Bundesregierung insofern modifiziert wird, indem die Weiterführung der B 16 bis zur vorgesehenen Umgehung Füssen ebenfalls in I A belassen wird, um eine erhebliche Entlastung des Nord-Südverkehrs und umgekehrt zu erreichen? Zu Frage B 56: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Neben dem zunächst einbahnigen Neubau der BAB A 7 von Kempten bis Nesselwang wird der anschließende Neubau der B 309 einschließlich Ortsumgehung Pfronten bis zum Grenzübergang Richtung Reutte in Dringlichkeitsstufe I a eingereiht. Dies reicht zunächst zur Abwicklung des örtlichen und überörtlichen Verkehrs aus. Der Weiterbau der — in Dringlichkeitsstufe I b eingereihten — BAB A 7 von Nesselwang bis zur Bundesgrenze zwischen Pfronten und Füssen wird erst dann notwendig und sinnvoll, wenn die österreichische Anschlußstrecke ebenfalls gebaut wird. Zu Frage B 57: Die bisher in Dringlichkeitsstufe I enthaltene Teilstrecke der Nordumgehung Füssen von der B 310-alt östlich Weißensee bis zur B 16 nördlich Füssen wird bei der Überarbeitung des Bedarfsplanes in die Stufe I a eingereiht. Damit ist eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Einstufung nicht eingetreten. Ein genereller Ausbau der B 16 nördlich von Füssen ist im Bedarfsplan — wie auch bisher schon — nicht vorgesehen. Geplant ist dagegen ein Neubau der B 17 zwischen Lechbruck und der BAB A 7 westlich von Füssen; dieses Projekt wird —ebenso wie der Neubau der A 7 in diesem Bereich — in Dringlichkeitsstufe I b eingereiht. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 58) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Typprüfstellen des Technischen Überwachungsvereins Gutachten für das Kraftfahrtbundesamt zur Erteilung einer ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis) erstellen, wobei nur das Fahrgestell von Lastkraftwagen und dergleichen beurteilt wird und keine praktische Fahrerprobung des gesamten Fahrzeugs mit endgültigem Aufbau und eventueller Beladung erfolgt, und ist der Bundesregierung bekannt, daß hierdurch Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs vorliegen kann? Bei Abwicklung des Prüfverfahrens bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis für das Fahrgestell wird, wie in den übrigen Fällen des Zulassungsverfahrens, vom Sachverständigen darauf geachtet, daß das Fahrzeug verkehrssicher ist. Bereits bei der Begutachtung des Fahrgestells zwecks Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis wird nicht nur das leere Fahrgestell, sondern auch das Fahrgestell unter Berücksichtigung seines zulässigen Gesamtgewichts geprüft und genehmigt. In der Praxis erfolgt die Prüfung entweder mit einem Aufbau oder mit Ersatzgewichten. Bei der darüber hinaus erforderlichen endgültigen Abnahme des vervollständigten Fahrzeugs achtet der amtlich anerkannte Sachverständige insbesondere auf die vorschriftsmäßige Befestigung des Aufbaus am Fahrzeug, die Einhaltung der Maße und Gewichte und auf das evtl. Vorhandensein verkehrsgefährdender Fahrzeugteile; in Sonderfällen (z. B. bei Fahrzeugen mit außergewöhnlicher Schwerpunktlage und außergewöhnlicher Länge) erfolgen jedoch weitere Untersuchungen und ggf. Fahrversuche. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4364 Fragen B 59 und 60) : Hat die Bundesregierung die Absicht, und gegebenenfalls wann, die bereits trassierte Umgehungsstraße der Gemeinde Weyerbusch im Zuge der B 8 herzustellen? Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, im Fall einer langfristigeren Zurückstellung des Bauvorhabens einer Umgehungsstraße Weyerbusch im Zuge der B 8 der Gemeinde Weyerbusch die Möglichkeit zu geben, ihren Flächennutzungsplan so zu gestalten, daß die offengehaltene Trasse ganz oder teilweise bebaut werden kann, um Nutzungsmöglichkeiten für die Eigentümer zu sichern? 14260* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 Die Umgehungsstraße Weyerbusch im Zuge der B 8 war im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der II. Dringlichkeit eingestuft und hat auch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung des Bedarfsplanes keine Dringlichkeitseinstufung erhalten, sondern wird als „möglicher weiterer Bedarf" offengehalten. Nach den heutigen finanziellen Perspektiven kann mit dem Bau der Umgehungsstraße Weyerbusch in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden. Aus der gegenwärtigen Sicht der Bundesregierung können unter diesen Umständen keine Einwendungen gegen Pläne der Gemeinde Weyerbusch gemacht werden, die bisher freigehaltene Trasse anders zu nutzen. Allerdings wird sich die Gemeinde darüber im klaren sein müssen, daß sie damit eine mögliche spätere Verwirklichung der Trasse sehr erschwert, wenn nicht unmöglich macht. Für die förmliche Einstellung des bereits 1970 eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens ist die Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz als Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen zuständig. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 61 und 62) : Besteht nicht ein Widerspruch zwischen der Aussage in der Drucksache 7/4161, daß die nach § 53 a, Abs. 1 StVZO vorgeschriebenen Warneinrichtungen einerseits ausreichend sind, andererseits aber die Prüfrichtlinien für zusätzliche Warnleuchten nach § 53, Abs. 3 StVZO vom 8. Mai 1968 erheblich strenger gefaßt sind als die nach § 53, Abs. 1 StVZO, und den Feststellungen der Bundesregierung, daß die vorgeschriebenen Warneinrichtungen ausreichend seien mit dem erheblichen Forschungsaufwand ire Bundesministerium für Forschung und Technologie zur Entwicklung fahrzeugautarker Abstandswarnsysteme? Welche Institutionen oder Gremien im Verantwortungs- oder Aufsichtsbereich der Bundesregierung entscheiden über die Aufstellung von Prüfrichtlinien und technischen Anforderungen für lichttechnische Einrichtungen bei Kraftfahrzeugen, wer entwirft diese Richtlinien, und wie ist in diesem Zusammenhang die Einflußnahme der Industrie zu beurteilen? Zu Frage B 61: Ein Widerspruch besteht nicht. Die Anforderungen an die Lichtstärke der von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängigen Geräte können aus technischen Gründen nur recht niedrig angesetzt werden, da sie eine nur begrenzte Energiekapazität aufweisen können und die Energie auch noch über längere Zeit (mindestens 15 Stunden) zur Verfügung stehen muß. Das bedeutet die Notwendkeit eines für den Warneffekt an sich nachteiligen Kompromisses. Dieser Nachteil kann jedoch auch dadurch aufgehoben werden, daß die tragbaren Geräte in entsprechender Entfernung und an günstigen Stellen aufgestellt werden; darin liegt ihr Vorteil, und daher sind sie vorgeschrieben worden. Ganz anders ist die Sachlage bei Warnleuchten, die von der Lichtanlage des Fahrzeugs betrieben werden können. Die an sie zu stellenden technischen Anforderungen können und müssen größer sein, da ihnen die wesentlich größere Kapazität der Fahrzeuglichtanlage zur Verfügung steht. Damit ist eine wesentliche Erhöhung der Warnwirkung möglich, die auch im Interesse der Verkehrssicherheit voll ausgeschöpft werden muß. In der Begründung zu der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vom 8. Mai 1968 (VkB1 1968 Heft 10 S. 211) wurde auf diese Sachlage ausdrücklich hingewiesen. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie beschäftigt sich nicht mit der Weiterentwicklung marktnaher und jetzt üblicher Warneinrichtungen und -anlagen. Die vom Bundesminister für Forschung und Technologie vergebenen Forschungsaufträge haben die Entwicklung von Abstandswarnsystemen zum Ziel. Diese sind auf die Abstände fahrender Fahrzeuge untereinander abgestellt. Zu Frage B 62: Prüfrichtlinien und technische Anforderungen an Fahrzeugteile und damit auch an lichttechnische Einrichtungen werden dem Bundesminister für Verkehr vom Fachausschuß Kraftfahrzeugtechnik (FKT) auf Anfrage vorgeschlagen. Diese Vorschläge des FKT fußen im wesentlichen auf Ausarbeitungen der zuständigen Prüfstellen. Ausarbeitungen für lichttechnische Einrichtungen werden in der Regel von der Prüfstelle, dem Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe, ausgearbeitet und im FKT beraten. Vor ihrer Veröffentlichung im Verkehrsblatt (Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr) werden die Prüfrichtlinien und technischen Anforderungen mit den Bundesländern und den in Frage kommenden Verbänden abgestimmt. Anregungen werden, soweit es vertretbar erscheint, berücksichtigt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/4364 Fragen B 68 und 69) : Hält es die Bundesregierung für vereinbar mit den Prinzipien der staatlichen Wohnungsbaupolitik und dem Ziel einer breiten Streuung von Wohneigentum, daß ein von der Bundesregierung kontrolliertes Spezialkreditinstitut der Wohnungswirtschaft im Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Bauträgerunternehmens die hieraus entstehenden Belastungen für die leerstehenden Wohnungen einer zu weniger als 50 % verkauften Wohnanlage ausschließlich den Wohnungseigentümern anlastet, obwohl das Kreditinstitut selber als Grundpfandgläubigerin den wirtschaftlichen Nutzen aus der ordnungsgemäßen Pflege und Erhaltung des Grundpfandobjekts zieht? Hält es die Bundesregierung für wohnungspolitisch vertretbar, daß eine von der Bundesregierung kontrollierte Grundpfandgläubigerin es ablehnt, den Verkauf leerstehender Wohnungen eines zahlungsunfähigen Bauträgerunternehmens insoweit zu fördern, als sie sich an den Kosten von Werbemaßnahmen und Verkaufsabwicklung beteiligt? Auch bundesbeteiligte Kreditinstitute haben die Frage, ob sie als Grundpfandgläubiger Bewirtschaftungskosten und Verwaltungskosten für leerstehende Wohnungen übernehmen können, eigenverantwort- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14261* lieh zu prüfen. Sie sind dabei gehalten, nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu verfahren. Dies schließt die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte im Einzelfall nicht aus. Nach Kenntnis der Bundesregierung prüfen auch die bundesbeteiligten Kreditinstitute in jedem Einzelfall, ob es ihnen möglich ist, Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten für leerstehende Wohnungen zu übernehmen. Dabei kann es aber immer nur um Einzelentscheidungen gehen, die unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des jeweiligen Falles getroffen werden. Für eine finanzielle Beteiligung an Verkaufsaktionen gelten entsprechende Überlegungen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 70): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß dem kulturpolitischen Redakteur der Tageszeitung „Die Welt", Günter Zehm, am 21. November 1975 ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Ostberlin verweigert worden ist, und ist die Bundesregierung bereit, gegen diesen offensichtlichen Verstoß der innerdeutschen Abmachungen Schritte zu unternehmen? Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen wollte Herr Dr. Günter Zehm von Berlin (West) aus einen Tagesbesuch nach Ost-Berlin unternehmen, wie es für Westdeutsche allgemein möglich ist. Hierbei ist er zurückgewiesen worden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der DDR besteht für die dortigen Behörden keine Rechtspflicht, die besuchsweise Einreise jedem Einreisewilligen zu gestatten. Auch besteht keine Pflicht zur Begründung einer negativen Entscheidung. Diese in der DDR geltenden Bestimmungen, mit denen sich die Bundesregierung in keiner Weise identifiziert, berühren die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR abgeschlossenen Verträge nicht. Ein Verstoß gegen diese Verträge. wie in der Frage vorausgesetzt wird, liegt deshalb nicht vor. Trotzdem bleibt die Bundesregierung bemüht, im Verhandlungswege auf die Genehmigungspraxis der DDR Einfluß zu nehmen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Frage B 71): Trifft die Meldung des „Tagesspiegels" vom 19. November 1975 zu, die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) habe ihre Teilnahme an einer Veranstaltung in Leipzig absagen müssen, da Ost-Berlin die Vertretung des Senders Freies Berlin durch die ARD und umgekehrt nicht akzeptiert habe, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem neuerlichen Vorstoß Ost-Berlins gegen die im Vier-Mächte-Abkommen über Berlin bekräftigten Bindungen zwischen dem Land Berlin und dem Bund? In einer Pressemitteilung der ARD vom 18. November 1975 heißt es u. a.: „Bei den vorbereitenden Verhandlungen und Gesprächen akzeptierte der Veranstalter allerdings nicht, daß der SFB durch die ARD vertreten wird und umgekehrt. Die ARD wiederum sieht sich außerstande, einer Regelung zuzustimmen, aus der die Zugehörigkeit des SFB zur ARD nicht eindeutig und klar erkennbar wird . . . Nachdem der Veranstalter die von der ARD erbetenen Voraussetzungen nicht bestätigen konnte, sieht sich die ARD zu ihrem Bedauern gezwungen, sowohl ihre Beiträge als auch ihre Delegation zurückzuziehen." Die Bundesregierung betrachtet dieses Verhalten der DDR als Versuch, sich den Konsequenzen aus den in der Anlage IV zum Vier-Mächte-Abkommen vom 3. September 1971 niedergelegten Grundsätzen über die Beteiligung von Personen aus Berlin (West) an internationalen Veranstaltungen zu entziehen. Die Bundesregierung sieht dieses Verhalten der DDR mit Sorge und behält sich geeignete Schritte vor. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4364 Fragen B 81 und 82) : Welche konkreten Projekte der staatlichen Dreieckskooperation — und von welchem finanziellen Umfang — werden zur Zeit im Rahmen der öffentlichen deutschen Entwicklungshilfe durchgeführt, bei denen erdölexportierende Länder oder ihre Entwicklungsfonds die Mittel zur Finanzierung von Projekten in dritten Entwicklungsländern und die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit ihr technisches Wissen zur Planung und Durchführung dieser Projekte ohne sonstige finanzielle und sachliche Leistungen zur Verfügung stellen, in welchem Umfang wird durch diese Projekte ein Beitrag zum recycling der Ölgelder in die Bundesrepublik Deutschland geleistet? Wie hoch wird nach den Plänen der Bundesregierung der Anteil der LLDC-Länder an den gesamten bilateralen Zusagen der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe — der nach dem jüngsten entwicklungspolitischen Bericht der Bundesregierung im Jahr 1973 18,1 % und im Jahr 1974 19,4 % betrug — im Jahr 1975 sein? Zu Frage B 81: Zum Stand der Dreieckskooperation hat die Bundesregierung sowohl in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU vom 20. Juni 1975 als auch in der entwicklungspolitischen Debatte vom 28. November 1975 ausführlich Stellung genommen. Zu Frage B 82: Der in der Frage genannte Anteil wird sich 1975 voraussichtlich auf 22 °/o erhöhen.
Gesamtes Protokol
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720600000
Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 7/4364 —
Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Ich rufe die Frage 73 des Abgeordneten Lampersbach auf:
Sind Pressemeldungen zutreffend, denen zufolge rund 80 Industrielle und Bankiers den Bundesaußenminister auf seiner Reise nach Südamerika begleitet haben?
Zur Beantwortung Herr Staatsminister Moersch.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0720600100
Herr Abgeordneter, es trifft nicht zu, daß 80 Industrielle und Bankiers den Herrn Bundesaußenminister auf seiner Lateinamerikareise begleitet haben. Richtig ist vielmehr, daß nach Brasilien neun, nach Peru und Venezuela sechs Herren der Wirtschaft den Bundesminister des Auswärtigen begleitet haben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720600200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lampersbach.

Egon Lampersbach (CDU):
Rede ID: ID0720600300
Wären Sie in der Lage und bereit, Herr Staatsminister, die Namen der Mitreisenden bekanntzugeben und zu sagen, welche Motivation zugrunde lag?
Moersch, Staatsminister: Selbstverständlich, Herr Abgeordneter. Sie haben auch die Frage 74 eingereicht, die noch nicht aufgerufen worden ist. Ich werde sie gerne beantworten, wie Sie das gewünscht haben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720600400
Dann rufe ich die Frage 74 des Abgeordneten Lampersbach auf:
Welches sind die Namen dieser Persönlichkeiten, und nach welchem System werden die Begleitungen der Mitglieder der Bundesregierung bei Auslandsreisen generell bzw. nach welchen Prinzipien wurden sie für die Südamerikareise des Bundesaußenministers zusammengestellt?
Bitte, Herr Staatsminister.
Moersch, Staatsminister: Die Namen dieser Personen sind: Dr. Hanns Martin Schleyer, Vorstandsmitglied der Daimler Benz AG — er war in Brasilia und Sao Paulo —, Dr. Friedrich Wilhelm Christians, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Banken — in Brasilia, Sao Paulo, Rio de Janeiro —, Paul Broicher, Geschäftsführer des Deutschen Industrie-und Handelstages — auf der gesamten Reise anwesend —, Herbert Pavel, Präsident der gemischten deutsch-brasilianischen Wirtschaftskommission und Präsident des Wirtschaftsverbandes der Eisen, Blech und Metall verarbeitenden Industrie — auf der gesamten Reise —, Heinz Hufnagel, Mitglied des Vorstands der Mannesmann AG — auf der gesamten Reise —, Dr. Harald Peipers, Mitglied des Vorstands der Hochtief AG — auf der gesamten Reise —, Friedrich Möller, Geschäftsführer der Deutschen Eisenbahn-Consulting — auf der gesamten Reise —, Dr. Hans Jürgen Paetz, Geschäftsführer des IberoAmerika-Vereins — auf der gesamten Reise —, Diplomingenieur Alfred Selbach, Vorstandsmitglied der Brown, Boveri & Cie. AG — nur Brasilia —.
Die Begleitung von Mitgliedern der Bundesregierung bei Auslandsreisen, Herr Abgeordneter, richtet sich nach den Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Für die Lateinamerikareise des Herrn Bundesministers des Auswärtigen war bei der Auswahl der Begleiter maßgebend, daß die deutsche Wirtschaft in Lateinamerika vielfältig engagiert ist, in den besuchten Ländern eine Reihe von großen Projekten laufen oder anstehen oder, wie in Peru, die Arbeits- und Investitionsbedingungen für deutsche Unternehmen geprüft und besprochen wurden. In jedem der drei besuchten Länder, nämlich in Brasilien, Peru und Venezuela, fanden Wirtschaftsgespräche statt, bei denen die begleitenden Wirtschaftler mit Regierungsmitgliedern zusammentrafen, die Standpunkte dargelegt haben und Meinungen austauschen konnten.
Die Bundesregierung — das möchte ich sehr betont sagen — hält es für ihre Aufgabe, die deutsche Wirtschaft bei ihren Auslandskontakten zu unterstützen und dadurch die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten zu festigen, was sicherlich im Interesse eines exportorientierten Landes wie der Bundesrepublik Deutschland liegen dürfte.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720600500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lampersbach.
14216 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975

Egon Lampersbach (CDU):
Rede ID: ID0720600600
Herr Staatsminister, der letzte Teil der Antwort ist durchaus zufriedenstellend; ich darf trotzdem die ergänzende Frage stellen: Ist die Anregung zur Mitreise der von Ihnen genannten Wirtschaftler von der Wirtschaft ausgegangen oder vom Herrn Außenminister?
Moersch, Staatsminister: Ich müßte das im einzelnen nachprüfen.
Solche erweiterten Delegationen sind nicht neu. Tatsache ist, daß die Bundesregierung — und nicht nur der Bundesminister des Auswärtigen — der Meinung ist, daß eine solche Ergänzung der Regierungsdelegation gerade angesichts der großen Diskussion über weltwirtschaftliche Ordnungsfragen sinnvoll ist. Im Zweifel ergeben sich die Absprachen über eine solche Reise im gegenseitigen Gespräch, das regelmäßig — etwa auch in der Konzertierten Aktion und bei anderen Gelegenheiten — stattfindet.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720600700
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Egon Lampersbach (CDU):
Rede ID: ID0720600800
Herr Staatsminister, ohne auf den konkreten Inhalt der einzelnen Gespräche einzugehen: Sind hierbei auch Überlegungen angestellt worden hinsichtlich der Absicherung von Investitionen durch die Bundesrepublik Deutschland, die ja sicherlich Gegenstand der Erörterungen mit den Vertretern der Wirtschaft waren?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, die Absicherung von Investitionen im Ausland geschieht auf verschiedene Weise, einmal durch die Gesetzgebung der Länder selbst, eventuell auch durch völkerrechtliche Abmachungen oder Verträge, und drittens durch Bürgschaften auf unserer Seite, wofür es eine entsprechende Institution gibt, der sowohl Regierungsstellen, Bundesbank und andere als auch Vertreter der Wirtschaft selbst angehören. Ich habe schon gesagt, daß in Peru die Frage der Investitionsmöglichkeiten erkundet wurde, übrigens auch in anderen Ländern. Zu einem solchen Gespräch gehört auch die Frage der Sicherheit des deutschen Eigentums als einer Voraussetzung für private Investitionen.

(Abg. Lampersbach [CDU/CSU] meldet sich zu einer weiteren Zusatzfrage)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720600900
Verzeihung, Herr Kollege Lampersbach, Sie haben zur zweiten Frage zwei Zusatzfragen bereits konsumiert. Wenn der Präsident scharf durchgriffe, würde er sagen, daß die zweite Zusatzfrage mit der Grundfrage eigentlich nicht voll übereinstimmte. Sie haben also keine Zusatzfrage mehr.

(Lampersbach [CDU/CSU] : Der Herr Präsident hat natürlich recht! Ich bitte um Entschuldigung!)

Bitte, Herr Kroll-Schlüter!

Hermann Kroll-Schlüter (CDU):
Rede ID: ID0720601000
Herr Minister, ist es richtig, daß die Begleitung der so persönlich eingeladenen Unternehmer auf Reisen der Bundesregierung auch im Interesse der Bundesregierung liegt?
Moersch, Staatsminister: Warum soll das falsch sein? Ich habe das, glaube ich, vorhin beantwortet. Die Bundesregierung nimmt die Interessen der Bundesrepublik Deutschland wahr. Was sollte sie sonst tun? Ich habe gesagt, es ist im Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland ist nach unserer Verfassung die Bundesregierung, also ist es im Interesse der Bundesregierung und damit im Interesse der Bundesrepublik Deutschland und umgekehrt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720601100
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Seiters.

Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID0720601200
Herr Staatsminister, können Sie denn sagen, ob die Absicherung deutscher Investitionen im Ausland über den Rahmen der Hermes-Absicherung hinausgeht?
Moersch, Staatsminister: Ich habe gerade versucht, mitzuteilen, daß es im wesentlichen von der Gesetzgebung der Länder abhängt, in denen investiert wird, insbesondere von ihrer Verfassung selbst und von zwischenstaatlichen Abkommen. Erst bei Vorliegen solcher Voraussetzungen können die Möglichkeiten von uns genutzt werden, auf unserer Seite eine Absicherung vorzunehmen. Die Absicherung auf unserer Seite im Inland ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die im Ausland erfüllt sein müssen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist bekannt!)

— Das ist bekannt, Herr Abgeordneter, aber die Frage war gestellt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720601300
Bevor ich noch eine Zusatzfrage zulasse, muß ich Sie darauf verweisen, daß in der Frage 74 gefragt worden ist nach den Namen der Persönlichkeiten und nach dem System, nach dem diese ausgewählt worden sind. Es ist nicht etwa eine Frage gestellt worden nach Absicherung von Investitionen im Ausland. Ich muß das der Ordnung halber erwähnen. Haben Sie noch zu der Frage der Persönlichkeiten und des Systems eine Zusatzfrage? Dann können Sie die bekommen, Herr von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0720601400
Ich muß danach befürchten, daß Sie meine Zusatzfrage nicht zulassen würden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720601500
Die Frage 75 des Abgeordneten Höcherl ist vom Fragesteller zurückgezogen.
Fragen 76 und 77 des Abgeordneten Dr. Marx. — Der Fragesteller bittet um schriftliche Beantwortung. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 78 des Abgeordneten Dr. Schweitzer auf:
Hält die Bundesregierung es nicht eindeutig far vertretbar, daß in den Empfehlungen der deutsch-polnischen Schulbuchkommission zur Zeitgeschichte zur Kennzeichnung des Geschehens

Vizepräsident von Hassel
nach 1945 unter dem Oberbegriff ,,Bevölkerungstransfer" im Sinne der Potsdamer Beschlüsse vier verschiedene Phasen unterschieden werden, und zwar: „Evakuierung" Deutscher aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, die „Flucht", die „Zwangsumsiedlung" und schließlich die Ausreise im Rahmen der Familienzusammenführung?
Zur Beantwortung, Herr Staatsminister!
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich habe in diesem Hause mehrfach hervorgehoben, daß die Empfehlungen der deutsch-polnischen Schulbuchkommission Ergebnisse eingehender Erörterungen zwischen Wissenschaftlern beider Länder sind, auf die die Bundesregierung keinen Einfluß hat, und daß die Bundesregierung daher zum Inhalt der einzelnen Empfehlungen auch keine Stellung nehmen wird. Das gilt auch für den von Ihnen angesprochenen Wortlaut der zweiten Empfehlung (Bevölkerungsverschiebungen) der Wissenschaftler. Ich teile aber Ihre Auffassung, daß zeitgeschichtlich betrachtet das leidvolle Schicksal der deutschen Bevölkerung in mehreren Phasen beschrieben werden kann. Eine abgrenzende begriffliche Katalogisierung der Einzelschicksale wird jedoch schwer zu vollziehen sein.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720601600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schweitzer.

Prof. Dr. Carl-Christoph Schweitzer (SPD):
Rede ID: ID0720601700
Herr Staatsminister, halten Sie es für möglich und nützlich, daß die Bundesregierung die tatsächlichen Texte der Empfehlungen der Schulbuchkommission, die ich in meiner Frage in Form von Substantiva zitiert habe, einmal dem Oppositionsführer und anderen Mitgliedern der Opposition gewissermaßen amtlich zustellen läßt, da ja diese Empfehlungen vom Oppositionsführer und anderen Mitgliedern der Opposition in den letzten Wochen und Monaten wiederholt falsch zitiert worden sind?

(Lampersbach [CDU/CSU] : Einschreiben mit Rückschein!)

Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, der Bundestag verfügt über einen Wissenschaftlichen Dienst, in dem sicherlich die notwendigen Empfehlungen zur Verfügung stehen. Wenn der Bundestag oder eine Fraktion die Bundesregierung um Texte bittet, stellt die Bundesregierung sie gern zu. Aber es sind ja veröffentlichte Texte, wenn ich das recht weiß, so daß es eine Frage des Willens zur Einsicht ist, die hier angeschnitten wurde.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720601800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0720601900
Herr Staatsminister, Sie haben eben auf die Abgrenzung von Begriffen abgehoben. Halten Sie es für eine richtige Wiedergabe der Vorgänge nach 1945, wenn der Begriff „Vertreibung" in diesen deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen nicht vorkommt und statt dessen gesagt wird „umfangreiche Bevölkerungsverschiebungen"?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, es ist in der Tat eine Ermessensfrage, welche Begriffe man verwendet. Die Bundesregierung nimmt zum Inhalt der Schulbuchempfehlungen hier keine Stellung. Sie möchte der persönlichen Meinungsbildung der Abgeordneten keinerlei Eingrenzung zuteil werden lassen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720602000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0720602100
Herr Staatsminister, da in dieser Frage Nr. 78 eine Fülle von Terminologien enthalten sind, über die wir hier sprechen, frage ich Sie, ob Sie mit mir einig sind, daß die Bezeichnung „Bevölkerungsverschiebung" für eines der größten internationalen Verbrechen, die Massenvertreibung von 10 Millionen Menschen, nicht angemessen ist.
Moersch, Staatsminister: Ich habe eben klarzustellen versucht, daß die Bundesregierung hierzu eine bestimmte Meinung hat, daß es hier aber um die Schulbuchempfehlungen geht und es jedem einzelnen Politiker unbenommen ist, dazu seine eigene Ansicht und seine Meinungen zu haben. wie Sie es ja eben in Ihrer Frage zum Ausdruck gebracht haben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720602200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0720602300
Herr Staatsminister, sind Sie nicht bereit, die Einstellung der Bundesregierung zur Verwendung des Begriffs „Bevölkerungsverschiebung" — ganz unabhängig von der Verwendung in den Schulbuchempfehlungen — darzulegen, weil hier doch offensichtlich auch dadurch Kategorien eingeführt werden sollen, daß die Bundesregierung aufgefordert wird, dazu Stellung zu beziehen, anstatt ständig weiterhin die Auffassung der Bundesregierung im unklaren zu lassen?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich möchte den Eindruck vermeiden — ich bitte dafür um Verständnis —, daß die Bundesregierung gegenüber wissenschaftlichen Kommissionen, wer immer sie bilden mag, als Zensor auftritt. Die Auffassung der Bundesregierung ist Ihnen sicherlich wohlbekannt.
Auch die Terminologie der Bundesregierung ist bekannt; sie kann in jedem Dokument, das hier in diesem Hause zur Verfügung steht, nachgelesen werden. Das fängt mit der Regierungserklärung an und geht bis zu den Begründungen der Ratifikationsvorlage zum deutsch-polnischen Vertrag von 1970, die 1972 hier behandelt wurde. Dasselbe gilt in bezug auf die jetzigen Vorlagen. Dort hat die Bundesregierung Tatbestände mit den Worten bezeichnet, die sie für angemessen hält. Wenn andere andere Begriffe einführen, werden sie dafür ihre Begründungen haben. An den historischen Tatsachen ändert irgendeine Form der Semantik ohnedies nichts.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720602400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Friedrich.
14218 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975

Bruno Friedrich (SPD):
Rede ID: ID0720602500
Herr Staatsminister, ist es nicht problematisch, wenn hier die Überschrift „Bevölkerungsverschiebung" behandelt wird, während im Inhalt der Entschließung auf die historischen Tatsachen hingewiesen wird? Da heißt es: evakuiert, ausgewiesen, zwangsumgesiedelt; ferner ist die Rede von der Familienzusammenführung. Sind dies nicht die tatsächlichen Vorgänge?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich muß Ihnen die gleiche Antwort geben wie den Kollegen von der Opposition. Ich habe mich zum Inhalt der Empfehlungen überhaupt nicht geäußert; ich möchte das auch nicht tun. Wir haben in unseren Schulen Lehrer, die selber entscheiden müssen, welche Schulbücher sie verwenden.
Hier liegen Empfehlungen einer wissenschaftlichen Kommission vor. Die Bundesregierung hat wie jeder Politiker in diesem Hause ihre eigene Terminologie, die ihrerseits natürlich über ihr Denken einiges aussagt. Das will ich gern unterstreichen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720602600
Ich rufe die Frage 79 des Herrn Abgeordneten Dr. Schweitzer auf:
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß vom polnischen Sprachgebrauch her im Gegensatz zum deutschen der Terminus „Protokollnotiz", der im Hinblick auf die jüngsten humanitären Vereinbarungen verwendet wird, ganz abgesehen von der ohnehin gegebenen Bindung im völkerrechtlichen Sinne, eine noch „feierlichere" Form der Verpflichtung darstellt, als dies im Hinblick auf den bei uns gebräuchlichen Terminus „Protokoll" der Fall ist?
Bitte schön, Herr Staatsminister!
Moersch, Staatsminister: Ich nehme Bezug, Herr Abgeordneter, auf meine Antwort vom 6. November 1975 auf eine Frage des Kollegen Sauter. Ich habe dort erläutert, daß der im polnischen Text verwandte Begriff „Protokollniederschrift" korrekt zum Ausdruck bringt, daß es sich bei dem von den beiden Außenministern unterzeichneten Dokument um ein rechtsverbindliches Instrument handelt. Dasselbe hat im übrigen auch der Herr Bundesminister des Auswärtigen in seiner Stellungnahme zu den Bedenken des Bundesrats gegenüber den deutschpolnischen Vereinbarungen vor dem Deutschen Bundestag am 26. November dieses Jahres erklärt. Der Bundesminister hat zum Ausdruck gebracht, daß die im Protokoll niedergelegte Zusage des polnischen Außenministers in gleicher Weise verbindlich ist wie eine vertraglich eingegangene Verpflichtung.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720602700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0720602800
Herr Staatsminister, was mag nun die polnische Seite bewogen haben, das Wort „Protokoll" als Überschrift nicht zu benutzen, obwohl das Wort zur Verfügung stünde, sondern „Protokollnotiz"? Das muß doch wohl einen Grund haben.
Moersch, Staatsminister: Der Grund ist offensichtlich der, daß die Polen diesen Begriff für präziser halten. „Protokoll" ist sicher ein allgemeinerer Begriff. Im übrigen könnte man bei dieser Gelegenheit natürlich noch in ungeheure Sprachfeinheiten eindringen. Ich sehe hier in der Frage z. B. den Ausdruck „feierlichere" Form. Das ist also ein Komparativ. Ich bin mir nicht sicher, ob man in diesem Falle den Komparativ anwenden kann. Man kann ihn sicherlich etwa bei dem Begriff „schön" benutzen. Der Komparativ wäre dann „schöner". Aber wenn Sie sagen: „Das wäre noch schöner", ist es wieder etwas anderes.

(Heiterkeit — Dr. Hupka [CDU/CSU] : Feierlicher" ist aber kein Wort von mir!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720602900
Herr Abgeordneter Dr. Czaja, Zusatzfrage.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0720603000
Herr Staatsminister, Sie haben eben diese Protokollnotiz ein rechtsverbindliches Instrument genannt. Wie erklären Sie dann die Aussage des Herrn Bundesaußenministers hier vor dem Plenum des Bundestages, daß die Volksrepublik Polen sich geweigert hat, eine völkerrechtsverbindliche Vereinbarung über diese Personen aus verfassungsrechtlichen Gründen der Volksrepublik Polen zu treffen? Wie beurteilen Sie das insbesondere mit Bezug auf Art. 46 Abs. 1 und 2 der Wiener Vertragsrechtskonvention, die ausdrücklich von der Bindung und Bindewirkung solche Bestimmungen ausnimmt, die nach Treu und Glauben den anderen Verhandlungspartnern während der Verhandlungen als gegen das Verfassungsrecht verstoßend dargelegt worden sind, was Herr Minister Genscher ja bestätigt hat?

(Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Wieder mal Czajanische Rechtslehre!)

Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich fühle mich ein bißchen überfordert wegen der Länge und des Inhaltsreichtums Ihrer Frage. Aber ich kann Ihnen versichern, daß das, was der Bundesaußenminister hier gesagt hat, voll übereinstimmt mit der Antwort, die ich gegeben habe. Es ist natürlich schwer, in einer einzigen Antwort eine Rede von 40 Minuten zu zitieren; denn Sie müssen natürlich den Gesamttext im Auge haben, wenn Sie der Sache gerecht werden wollen.
Was nun die Wiener Konvention betrifft, so ist das, was Sie eben zitiert haben, Ihre Meinung dazu. Unbeschadet dessen steht fest, daß Staaten ihre Rechtspraxis im Inland selbst bestimmen und daß sie selbst bestimmen, in welcher Form sie völkerrechtliche Abmachungen mit anderen Staaten treffen wollen. Sie werden, glaube ich, das Weltgericht noch erfinden müssen, das dafür sorgen kann, daß Staaten das tun, was Sie in Ihrer Frage vorgeschlagen haben.

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Also keine völkerrechtliche Verbindlichkeit!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720603100
Ich rufe die Frage 80 des Herrn Abgeordneten Walkhoff auf:
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14219
Vizepräsident von Hassel
Welche Erwägungen haben die Bundesregierung bislang davon abgehalten, das Exequatur für den deutschen Generalkonsul in Windhoek/Namibia von den Vereinten Nationen als zuständigem Mandatsträger erteilen zu lassen?
Bitte, Herr Staatsminister.
Moersch, Staatsminister: Die Bundesregierung ist zwar der Auffassung, daß die fortgesetzte Präsenz Südafrikas in Namibia keine Grundlage im internationalen Recht hat. Sie muß aber der Tatsache Rechnung tragen, daß eine Tätigkeit des deutschen Konsuls in Windhoek nur möglich ist, wenn sie das Exequatur derjenigen Stellen einholt, die die effektive Gebietshoheit in Namibia ausüben. Eine Einholung des Exequaturs bei dem VN-Rat für Namibia kommt nicht in Betracht, weil dieser keine Gebietshoheit ausübt. Die Bundesregierung betrachtet zwar den VN-Rat für Namibia als zur Vertretung der politischen Interessen der Bevölkerung von Namibia im VN-Rahmen berechtigt. Der Rat übt jedoch keine effektive Gewalt aus und kann nicht so behandelt werden, als wäre er bereits die Regierung eines unabhängigen Namibia.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720603200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Walkhoff.

Karl-Heinz Walkhoff (SPD):
Rede ID: ID0720603300
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß das von uns gewählte Prinzip, wonach der deutsche Generalkonsul in Windhoek zwar dem Auswärtigen Amt unterstellt wurde, aber weiterhin in Pretoria akkreditiert ist, von zahlreichen Bürgern Namibias, die um die Unabhängigkeit ihres Landes kämpfen, als indirekte Unterstützung der Regierung in Südafrika und als Verstoß gegen den UNO-Beschluß verstanden wird und daß es auch politisch so artikuliert wird?
Moersch, Staatsminister: Darüber gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Die Tatsache, daß eben dieses Konsulat nicht der Botschaft in Südafrika unterstellt ist, kann natürlich genauso umgekehrt verstanden werden, nämlich als eine besondere Art der Trennung im Sinne dessen was ich hier eben ausgeführt habe.
Im übrigen, Herr Abgeordneter, ist es sicherlich nicht möglich diese diffizilen Fragen in der Fragestunde im einzelnen darzulegen. Dies hat der deutsche UNO-Vertreter durch eine Note der Bundesrepublik Deutschland an den Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 27. Mai 1974 getan, wo ausführlich gerade zu diesen Fragen Stellung genommen wird. Ich bin ganz sicher, daß unsere Art der Behandlung deutscher Interessen — es geht um die Rechtsvertretung deutscher Staatsangehöriger — keine Präjudizierung pro oder kontra der einzelnen Standpunkte war, sondern eine, wenn ich so sagen darf, wertneutrale Wahrnehmung deutscher Interessen. So jedenfalls wollen wir es verstanden wissen. Daß man möglicherweise von jeder Seite dabei Gegenteiliges unterstellt, hängt damit zusammen, daß im Konfliktfall die Neutralität nicht geschätzt wird.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720603400
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Walkhoff.

Karl-Heinz Walkhoff (SPD):
Rede ID: ID0720603500
Ja, ich habe eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatsminister, da Sie die Wahrnehmung der deutschen Interessen durch das Generalkonsulat ansprechen: Wäre die Akkreditierung des deutschen Generalkonsuls bei den Vereinten Nationen, die nach Ansicht der Vereinten Nationen möglich wäre, nicht auch deshalb eine gute politische Lösung, weil einerseits der von mir bereits genannte Eindruck vermieden werden könnte, wir würden die rassistische Politik Südafrikas unterstützen, andererseits aber durch die Existenz und Beibehaltung des Generalkonsulats in Windhoek gewährleistet wäre, daß die Interessen der deutschen Staatsbürger die dort leben, vertreten werden können?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, Sie gehen von einer Welt aus, wie sie leider nicht ist. Die Frage hat sich dadurch beantwortet, daß derjenige, der nicht von den Behörden akzeptiert wird, die Gebietshoheit ausüben, seine Tätigkeit überhaupt nicht ausüben kann. Wenn Sie also wollen, daß ein Konsul tätig sein kann, müssen Sie sich mit den Tatsachen vertraut machen, die dort bestehen, nämlich den Tatsachen der Ausübung der Gebietshoheit. Wir haben den Weg gewählt, diese Tatsachen zu respektieren, aber gleichzeitig unseren Rechtsstandpunkt, der sich mit dem der Vereinten Nationen deckt, in einer rechtswahrenden Erklärung deutlich zu machen, so daß die Respektierung, die Hinnahme von Tatsachen keine völkerrechtliche Wirksamkeit etwa in einem anderen Sinne hat. Das ist der Weg, wie man in solchen Fällen Konflikte lösen kann. Es wird Ihnen aus dem Schicksal des deutschen Volkes näher vertraut sein, daß es solche Wege und Möglichkeiten gibt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720603600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0720603700
Herr Staatsminister, vielleicht können Sie meinen Kollegen Walkhoff dahin gehend informieren, daß die Akkreditierung eines Diplomaten bei einer fremden Macht nicht gleichbedeutend ist mit der Identifizierung von uns mit dieser fremden Macht; denn sonst könnten wir nie einen Botschafter bei der Sowjetunion, in Warschau oder sonstwo haben.
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ganz so ist es natürlich nicht. Sie haben von Diplomaten gesprochen. Es handelt sich hier um einen Konsul. Das ist ein Unterschied. Die Akkreditierung eines Diplomaten setzt voraus, daß man die völkerrechtliche Eigenständigkeit eines bestimmten Staates oder einer Institution annimmt. Was Sie offensichtlich zum Ausdruck bringen wollten — ich wage es hier einmal zu interpretieren — ist, daß die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen mit einem Staat keine Identifikation mit seiner inneren Ordnung bedeutet, was übrigens auch umgekehrt gilt, wenn wir betroffen sind; sonst würden sich — ich
14220 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975
Staatsminister Moersch
will jetzt keine Namen nennen — deswegen einige
hier blitzschnell in Demokraten verwandeln müssen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720603800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Lampersbach.

Egon Lampersbach (CDU):
Rede ID: ID0720603900
Herr Staatsminister, können Sie bestätigen, daß — zur Zeit jedenfalls — das Leben der in dem ehemaligen Deutsch-Südwestafrika oder Namibia, wie es offiziell heißt, lebenden ehemaligen deutschen oder noch deutschen Staatsbürger gesichert ist?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, das ist nicht die Frage, die hier zur Debatte steht.
Im übrigen möchte ich im Hinblick auf das Protokoll nicht eine Verwechslung in Ihrer Frage stehenlassen, nämlich die zwischen solchen, die sich als Deutsche bezeichnen, und deutschen Staatsbürgern. Es ist nicht jeder, der die deutsche Sprache benutzt, deswegen jemand, der unseren Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann. Diese Form der Alleinvertretung der Bundesrepublik Deutschland kennen wir nicht. Ich glaube, wir sollten auch gar nicht erst anfangen, sie einzuführen. Da wären mehrere Leute in der Welt dagegen.

(Lampersbach [CDU/CSU] : Das habe ich nicht gefragt!)

- Das haben Sie gesagt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720604000
Ich rufe die Frage 81 des Abgeordneten Walkhoff auf:
Ist die Bereitschaft der Bundesregierung, die Kosten für die Einrichtung zusätzlicher Parallelklassen an der deutschen Schule in Paris trotz der schwierigen Haushaltslage zu tragen, als staatliche Subvention der Firma IBM zu verstehen, oder sollen die neu einzurichtenden Klassen in erster Linie den Kindern desjenigen Personenkreises zugute kommen, dem der Deutsche Schulverein Paris bisher keine Priorität zuerkannte?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatsminister!
Moersch, Staatsminister: Wenn die Bundesregierung bei dem Versuch des Schulträgers der Deutschen Schule Paris, die Kapazitätsprobleme der Schule zu lösen, durch Finanzierungszusagen helfend einspringt, geschieht dies selbstverständlich zugunsten aller derjenigen, die bei dem augenblicklich praktizierten Behelfsverfahren nicht berücksichtigt werden können.
Es darf allerdings nicht der falsche Eindruck entstehen, als könne eine Schule unbegrenzt ausgebaut werden. Dafür gibt es nicht nur finanzielle, sondern auch technische und vor allem pädagogische Grenzen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720604100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Walkhoff.

Karl-Heinz Walkhoff (SPD):
Rede ID: ID0720604200
Herr Minister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sind Sie der Gewißheit, daß die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel auch für die Kinder des bisher nicht privilegierten Personenkreises bei der Schaffung von zusätzlichen Klassen zur Verfügung gestellt werden.
Ich muß allerdings fragen, woher Sie diese Gewißheit nehmen, nachdem Sie in der Fragestunde vom 6. November eingestanden haben, daß der deutsche Schulverein in Paris die Neigung hat, sich Einmischungen von seiten der Bundesregierung und der Botschaft zu verbitten. Sie haben damals ja auch auf das Vereinsrecht hingewiesen.
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, dies widerspricht sich keineswegs. Daß wir vor Problemen besonderer Art stehen, wenn es sich um private Einrichtungen handelt, ist klar. Aber gerade um möglichst vielen Schülern die Möglichkeit zu bieten — wenn es auch offensichtlich nicht allen sofort ermöglicht werden kann —, dort in eine deutsche Schule zu gehen, haben wir diese Mittel gegeben. Wir versuchen natürlich mit einer solchen Mittelvergabe durch Kapazitätserweiterung Schwierigkeiten zu beheben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720604300
Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Walkhoff.

Karl-Heinz Walkhoff (SPD):
Rede ID: ID0720604400
Sie sind also sicher, Herr Staatsminister, daß diese Mittel nicht in erster Linie oder ausschließlich den IBM-Kindern zugute kommen?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, abgesehen davon, daß ich einen solchen Begriff gegenüber Landsleuten für etwas problematisch halte, habe ich Ihnen eben darzulegen versucht, daß durch die Erweiterung etwa einseitige Maßnahmen eines Schulvorstandes, der ja wohl nicht von einer Firma gebildet wird, wenn auch Mitglieder einer solchen Firma dem Schulvorstand heute angehören, auch anderen Kindern zugute kommen. Sie können natürlich die Empfehlung geben — das wäre die radikalste Form der Gerechtigkeit —, überhaupt nichts zu geben. Dann trifft es Gerechte wie Ungerechte gleichermaßen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720604500
Ich rufe die Frage 82 des Abgeordneten Dr. Czaja auf:
Hat der Bundesaußenminister im Jahr 1970 bei seinen Verhandlungen zum Warschauer Vertrag vor seiner Abreise die Zahlen des Deutschen Roten Kreuzes über die Aussiedlungsbewerber und der nicht erfüllten, aber deutscherseits bereits befürworteten Aussiedlungsanträge, die beim Bundesverwaltungsamt festgestellt worden waren, in die Verhandlungen einbezogen und die Prüfung dieser Fälle und Zahlen vereinbart bzw. wenn nicht, warum?
Moersch, Staatsminister: Die Bundesregierung hat in den Verhandlungen im Jahre 1970, die zur „Information" führten, auf die beim Deutschen Roten Kreuz registrierte Zahl von etwa 270 000 Ausreisebewerbern hingewiesen. Die polnische Regierung bezog sich auf diese Hinweise, als sie in der „Information" erklärte, daß die polnischen Behörden nicht einmal annähernd über eine solche Zahl von Anträgen verfügten, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland angegeben wird. Während sie in der „Information" von einer geringeren Zahl sprach, erklärte sie sich gleichzeitig bereit, die Listen des Deutschen Roten Kreuzes entgegenzunehmen, auf denen unsere Zahlenangaben beruhten, und sie zu prüfen.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14221
Staatsminister Moersch
Herr Abgeordneter, ich hatte schon wiederholt Gelegenheit, auf entsprechende Fragen die hier vorgetragenen Feststellungen zu treffen. Ich verweise unter anderem auf die Protokolle der Fragestunde vom 14. und vom 21. März 1974 und vom 6. November 1975.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720604600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0720604700
Herr Staatsminister, kann ich also davon ausgehen, daß das amtliche Material, das der deutschen Delegation vorlag, und das Material des Deutschen Roten Kreuzes während der Verhandlungen 1970 in vollem Umfang dargelegt und vertreten wurde, oder gibt es Aussagen des Auswärtigen Amtes, die dem widersprechen?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, Sie können von dem ausgehen, was das Auswärtige Amt bei den Beratungen des Ratifikationsgesetzes im Auswärtigen Ausschuß des Bundestages im einzelnen vorgetragen hat. Ich habe versucht, das in kurzer Form zusammenzufassen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720604800
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0720604900
Herr Staatsminister, würden Sie überprüfen lassen, ob neuerdings davon abweichende Aussagen des Auswärtigen Amtes beispielsweise im Bundesrat oder in seinen Ausschüssen gemacht wurden?
Moersch, Staatsminister: Ich bin immer bereit, das zu überprüfen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720605000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0720605100
Herr Staatsminister, wäre es nicht, nachdem man damals von den Polen erfahren hatte, daß sie nicht über dieses Zahlenmaterial verfügten, eine Überlegung wert gewesen, mit dem Abschluß des Vertrages und auch der „Information" so lange zu warten, bis die Zahlen überprüft worden wären?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, der Verhandlungsverlauf, der Ihnen genau bekannt ist, hat keinen Ansatz zu dieser Möglichkeit gegeben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720605200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0720605300
Herr Staatsminister, nachdem Sie indirekt bestätigt haben, daß polnischerseits die Listen des Roten Kreuzes seinerzeit entgegengenommen worden sind, möchte ich Sie fragen: Gibt es eine offizielle Stellungnahme der Polen zu diesen Listen, die auch Stellungnahmen zu jedem Einzelfall enthält?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, es gibt im Einzelfall Stellungnahmen, aber es gibt keine Gesamtstellungnahme. Jedenfalls erinnere ich mich nicht daran, daß eine solche abgegeben worden wäre.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720605400
Ich rufe die Frage 83 des Abgeordneten Dr. Czaja auf:
Trifft es zu, daß deutsche Universitätsstudenten, die mit ihren Eltern aus den Oder-Neiße-Gebieten ausreisen wollen, gegenüber der Universität Breslau vor deren Zustimmung zum Ausreiseantrag sich verpflichten müssen, sehr hohe „Entschädigungssummen" an die Universität zu zahlen?
Zur Beantwortung, Herr Staatsminister, bitte!
Moersch, Staatsminister: Es trifft zu, daß polnische gesetzliche Bestimmungen, die auch für polnische Staatsangehörige gelten, unter bestimmten Voraussetzungen die Rückerstattung der Kosten eines Hochschulstudiums vorsehen. Nach dem Gesetz über die Beschäftigung von Hochschulabsolventen vom 25. Februar 1964 in Verbindung mit der Verordnung des Polnischen Ministerrats vom 13. Juni 1964 hat jeder polnische Hochschulabsolvent, der in seiner Ausbildung staatlich gefördert worden ist, die Kosten des Studiums zurückzuzahlen, wenn er innerhalb einer bestimmten Zeit nach Abschluß des Studiums keine Arbeit aufnimmt oder ein bestehendes Arbeitsverhältnis abbricht. Daraus ergibt sich, daß die für jedermann in Polen geltende Rückerstattungspflicht nicht als besondere Benachteiligung von umsiedlungswilligen Hochschulabsolventen angesehen werden kann, wenn diese wegen der erteilten Ausreiseerlaubnis nicht in der Lage sind, ein bestehendes Arbeitsverhältnis in Polen fortzusetzen.
Herr Abgeordneter, ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Rückerstattung von staatlichen Ausbildungsförderungen auch in westlichen Staaten nicht unbekannt ist, daß z. B. das Bundesausbildungsförderungsgesetz die Rückzahlung zumindest eines Teils der Ausbildungsförderung vorsieht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720605500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0720605600
Herr Staatsminister, nachdem Sie sehr klar darauf hingewiesen haben, daß es sich hier in der deutschen Bundesgesetzgebung um eine Rückzahlungseventualität von Ausbildungsförderungs-, aber nicht von Erziehungs- und Ausbildungskosten handelt, frage ich Sie, ob dies in den Verhandlungen mit der Volksrepublik Polen in den letzten Monaten in Wahrnehmung der Schutzpflicht für deutsche Staatsangehörige berücksichtigt worden ist und ob Sie die Summen kennen, die dafür gefordert werden?
Moersch, Staatsminister: Mir ist keine Summe bekannt, Herr Abgeordneter. Ich habe soeben dargelegt, daß es sich nicht um eine Lex specialis, sondern um eine allgemeine Bestimmung, um innerstaatliches Recht handelt, das übrigens, als das Studium bei uns noch gebührenpflichtig war, oder in
14222 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975
Staatsminister Moersch
anderen Staaten durchaus in ähnlicher Weise hätte gehandhabt werden können.
Ich gehe davon aus, Herr Abgeordneter, daß wir doch gemeinsam der Ansicht sind, daß solche zusätzlichen persönlichen Belastungen, die Umsiedlungswilligen entstehen, dann am Ende — wenn Sie bei uns eingetroffen sind — von der Gemeinschaft unserer Steuerzahler mitgetragen werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720605700
Eine zweite Zusatzfrage hat der Herr Abgeordnete Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0720605800
Unbeschadet dessen, daß ich davon ausgehe, und unbeschadet der Meinung, daß wir hier nicht uferlos noch weitere finanzielle Zusatzleistungen an die Volksrepublik Polen erbringen können, frage ich Sie, ob Sie nicht in Wahrnehmung der Schutzpflicht für deutsche Staatsangehörige und in Wahrnehmung einer sparsamen Haushaltsführung bemüht sein werden, von ihrem Hause feststellen zu lassen, welche Summen hier gefordert und welche erstattet werden müssen.
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, wenn Sie diese Frage nach der Summe gestellt hätten, hätte ich sie hier beantwortet. Selbstverständlich sind unsere Beamten mit all diesen Fragen beschäftigt und versuchen sie, die deutschen Interessen jeweils bestmöglich zu vertreten. Wenn Sie anderer Meinung sein sollten, gibt es dafür Klagemöglichkeiten.

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Ich habe sie deshalb als Zusatzfrage gestellt!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720605900
Die Fragen 84 und 85 des Herrn Abgeordneten Sauer (Salzgitter) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 86 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Aussage von Staatsminister Moersch „Eine zahlenmäßige Beschränkung der Umsiedlung ist in der ,Information' nicht vorgesehen" (85. Sitzung des Deutschen Bundestages) und der jetzt neu auf vier Jahre begrenzten Zahl der Aussiedler auf nur „120 000 Personen bis 125 000 Personen", und wie erklärt sie diesen gegebenenfalls?
Zur Beantwortung bitte, Herr Staatsminister!
Moersch, Staatsminister: Ein derartiger Widerspruch, Herr Abgeordneter, besteht nicht. Ich möchte meine von Ihnen zitierten Ausführungen vom 14. März 1974 noch einmal bekräftigen und außerdem auf meine Antwort aus der 88. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. März 1974 verweisen.
Ich darf im übrigen folgendes hinzufügen: Wenn die in der „Information" genannten Zahlen tatsächlich eine obere Begrenzung der Umsiedlungsmöglichkeiten darstellten — so wie sie Ministerpräsident Kohl zum offenkundigen Nachteil der Betroffenen in seinen Ausführungen vom 26. November 1975 vor diesem Hause interpretiert hat —, hätte es überhaupt nicht die Möglichkeit gegeben, die jetzt im Ausreiseprotokoll enthaltenen Abreden zu treffen.

(Sehr richtig! bei der SPD)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720606000
Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0720606100
Auf Ihre Antwort, Herr Staatsminister, ist die Frage zu stellen: Wieso muß die Bundesregierung in einem neuen Protokoll mit neuen Zahlen operieren, wenn Sie damals gesagt haben, diese Zahlenangabe „einige Zehntausende" in der „Information" sei keine Begrenzung der Zahlen?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, der ganze Hergang ist hier wiederholt behandelt worden. Die Zahlen, die hier genannt sind, sind die Zahlen der polnischen Zusagen für die nächsten vier Jahre. Ich glaube, daraus ergibt sich, daß sie auch keine Begrenzung nach oben darstellen können, sondern hier handelt es sich um eine Zahl, die im Verlaufe einer bestimmten Zeit erreicht werden soll.
Im übrigen darf ich hinzufügen, daß uns allein im letzten Monat mitgeteilt wurde, daß im November 2 800 Ausreiseanträge bewilligt worden sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720606200
Eine zweite Zusatzfrage hat Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0720606300
Herr Staatsminister, abgesehen davon, daß es auch angebracht gewesen wäre, in der Öffentlichkeit einmal mitzuteilen, daß die Zahl der Aussiedler bis zu diesem Stau, der aus politischen Gründen verursacht worden ist, ständig rückläufig war, müssen Sie doch zugeben, daß hier wiederum a) eine begrenzte Zahl von Aussiedlungswilligen und b) ein begrenzter Zeitraum festgesetzt worden sind, während Sie damals als Kommentar zur „Information" gesagt haben, es gebe keine Begrenzung. In ähnlichem Sinne hat sich auch der damalige Bundesaußenminister in einem Brief geäußert.
Moersch, Staatsminister: Es gebe keinen Zeitraum, in dem dies festgelegt worden ist. Herr Abgeordneter, warum sollten wir uns hier gegenseitig Zitate vorhalten, die jedermann bekannt sind? Im übrigen hat die Öffentlichkeit von all diesen Tatsachen Kenntnis genommen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720606400
Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Kroll-Schlüter.

Hermann Kroll-Schlüter (CDU):
Rede ID: ID0720606500
Herr Staatsminister, wie oder worin äußert sich der Nachteil auf Grund der Äußerung des Herrn Dr. Kohl?
Moersch, Staatsminister: Der Nachteil äußert sich darin, daß es bei den Betroffenen natürlich einen falschen Eindruck erwecken muß, wenn sie mit einer unzutreffenden Behauptung konfrontiert werden. Ich glaube nicht, daß es zum Vorteil der Menschen
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14223
Staatsminister Moersch
ist, wenn ihnen über ihr Schicksal etwas Falsches mitgeteilt wird.

(Dr. Hupka [CDU/CSU] : Inwiefern falsch?)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720606600
Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Freiherr von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0720606700
Herr Staatsminister, darf ich Ihre beiden Antworten, die Sie jetzt zu der Aussage von Herrn Kohl gemacht haben, so verstehen, daß Sie denen, die noch zurückbleiben müssen, die verbindliche Zusage machen können, daß nach vier Jahren weitere Zehntausende werden ausreisen können?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, was hier vereinbart worden ist, ergibt sich aus dem Wortlaut des Abkommens; es ist hier vom Bundesaußenminister dargelegt worden. Es ist klar, daß damit keine Begrenzung eingetreten ist, sondern daß nach diesen vier Jahren auf der Grundlage der „Information", also nicht auf der Grundlage allgemeiner Ausreisebestimmungen, von polnischer Seite die Prüfung und die Ausreise zugesagt worden sind. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Ich glaube, daß es nicht Sinn der Fragestunde sein kann, eine ausführliche Debatte, die in diesem Hause geführt worden ist und bei der Sie als Abgeordneter Gelegenheit hatten, sich zu Wort zu melden, in dieser Weise hier fortzusetzen.

(Beifall bei der SPD — Dr. Hupka [CDU/ CSU] : Wo bleibt die Verbindlichkeit?)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720606800
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0720606900
Herr Staatsminister, muß mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß nach der Ausreise der 120 000 bis 125 000 Deutschen aus Polen weitere Forderungen in Höhe von Milliardenbeträgen an die Bundesrepublik gestellt werden, wenn die etwa 150 000 noch in Polen verbliebenen Deutschen ausreisen wollen?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, auch dies hat die Bundesregierung als Problem in ihrer Denkschrift genau dargestellt. Ich darf Sie bitten, die entsprechende Bundestagsdrucksache zur Hand zu nehmen. Die Frage ist beantwortet.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720607000
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0720607100
Herr Staatsminister, können Sie Ihre Behauptung, Herr Kohl habe hier etwas Falsches gesagt, damit beweisen, daß Sie verbindlich erklären, daß mehr als diese Personenzahl kommen werden? Denn nur dann können Sie eine solche Behauptung überhaupt aufstellen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich hatte nicht den Eindruck, daß dies eine Frage war. Herr Kohl hat hier eine Behauptung aufgestellt, daran habe ich erinnert, und ich habe gesagt, wie der wirkliche Tatbestand ist. Ich glaube, mehr braucht man in diesem Zusammenhang hier nicht festzustellen.

(Zustimmung bei der SPD)

Das ist von der Bundesregierung damals zurückgewiesen worden. Jetzt sehe ich, daß es im Grunde sinnlos war, daß sich die Bundesregierung an dieser Stelle im Detail, nämlich in elf Antworten auf elf Fragen, geäußert hat, weil es offensichtlich nicht möglich ist, daß diese Antworten zur Kenntnis genommen werden.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich gebe zu, daß es Ihre Fragemöglichkeiten beschränkt hätte, wenn Sie davon Kenntnis genommen hätten.

(Dr. Hupka [CDU/CSU] : Das ist der Umgang mit der Demokratie! — Seiters [CDU/CSU]: Moersch fällt mal wieder aus der Rolle, Herr Präsident! Das ist nicht das erste Mal! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720607200
Ich rufe die Frage 87 des Abgeordneten Engelsberger auf:
Ist die Bundesregierung trotz der neuesten Attacke der sowjetischen Regierungszeitung „Iswestija" gegen die Rundfunkstation „Deutsche Welle", sie führe einen dem Geist der KSZE widersprechenden „psychologischen Krieg" gegen die sowjetischen Staaten und habe unter ihren 2 400 Mitarbeitern 400 ehemalige „Nazi-Propagandisten", der Meinung, daß die objektive Berichterstattung über die Verhältnisse in den kommunistischen Staaten uneingeschränkt fortgesetzt werden soll?
Moersch, Staatsminister: Die Bundesregierung, Herr Abgeordneter, ist nicht der Adressat von Beschwerden gegenüber der „Deutschen Welle", sondern der Intendant und der Rundfunkrat des Senders. Deren Aufgabe ist es, für die Einhaltung des gesetzlichen Auftrages der „Deutschen Welle" zu sorgen. Unabhängig von der Tatsache, daß der Bundesregierung bei der Programmgestaltung von Rundfunksendern keine Zuständigkeit zufällt, wünscht sie sich selbstverständlich eine objektive Berichterstattung in allen Medien.
Zu dem von Ihnen genannten Vorgang gibt es eine Stellungnahme der „Deutschen Welle" vom 27. November 1975, die Ihnen sicherlich von dem Sender jederzeit zugänglich gemacht werden kann.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720607300
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0720607400
Herr Staatsminister, ist die Bundesregierung bereit, der Forderung aus der sozialliberalen Koalition entgegenzutreten, die Sendungen der „Deutschen Welle" einzustellen oder einzuschränken, weil diese nicht in den Rahmen der Entspannungspolitik paßten?

(Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Solche Forderungen gibt es nicht!)

14224 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, mir ist eine solche Forderung überhaupt nicht bekannt. Aber ich darf Sie als Mitgesetzgeber daran erinnern, daß hier ein Gesetz erlassen worden ist — es ist bisher nicht geändert worden —, das folgende Vorschriften enthält, die, glaube ich jedenfalls, jedermann beachten muß, der sich auf Grund eines solchen gesetzlichen Auftrags betätigt. Darin heißt es:
Die Sendungen sollen den Rundfunkteilnehmern im Ausland ein umfassendes Bild des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in Deutschland vermitteln und ihnen die deutsche Auffassung zu wichtigen Fragen darstellen und erläutern.
Im selben Gesetz heißt es über die Gestaltung der Sendungen u. a., daß sie in ihrer Gesamtheit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entsprechen müssen und daß sie einer unabhängigen Meinungsbildung dienen. Das sind die Kriterien, nach denen die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Instanzen zu arbeiten haben. Jedermann hat die Freiheit, einen Vergleich anzustellen zwischen dem, was praktiziert wird, und dem, was im Gesetz steht. Die Meinungen darüber sind unterschiedlich.

(Freiherr von Fircks [CDU/CSU] : Weglassen!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720607500
Eine Zusatzfrage, Herr Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0720607600
Herr Staatsminister, teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Bevölkerung in den kommunistischen Staaten das dringende Bedürfnis hat, durch Rundfunksender aus dem Westen informiert zu werden, da im Osten keine freie Berichterstattung möglich ist?
Moersch, Staatsminister: Der Gesetzgeber hat den Auftrag gegeben, ein umfassendes Bild über Deutschland zu vermitteln. Der Auftrag ist nicht, Sender anderer Länder zu ersetzen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720607700
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0720607800
Herr Staatsminister, Sie haben vorhin den sicherlich berechtigten Wunsch der Bundesregierung geäußert, daß unsere Sender objektiv berichten. Haben Sie etwa den Eindruck, daß die „Deutsche Welle" davon abweicht und nicht objektiv berichtet?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich habe den Fragesteller zitiert. Er hat gefragt, ob wir dafür seien, daß objektiv berichtet wird. Das ist eine Frage, die ich aus vollem Herzen bejahen kann. Herr Engelsberger hat offensichtlich Zweifel.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720607900
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Arndt.

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0720608000
Herr Staatsminister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß es eine Forderung von der Art, wie es der Herr Fragesteller hier behauptet hat, seitens der sozialliberalen Koalition nicht gegeben hat, daß es also keine Forderung dahin gibt, daß eine solche Veränderung eintritt?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich kann mit Bestimmtheit sagen, daß das nicht Inhalt der Regierungspolitik ist. Ich weiß nicht, ob sich irgendwo irgend jemand einmal dazu geäußert hat. Aber eines weiß ich, daß jedenfalls von der Regierungsseite eine solche Forderung nie gestellt worden ist. Wenn es im Rundfunkrat zu Kontroversen über diese Frage gekommen ist, ausgelöst auch von einem Mitglied, das von der Bundesregierung entsandt worden ist, so deswegen, weil dieses Mitglied den Eindruck hatte, daß der gesetzliche Auftrag nicht in vollem Umfang erfüllt wird. Es ist seine gesetzliche Aufgabe, eine solche Meinung zu äußern, wenn er sie hat.

(Lampersbach [CDU/CSU] : Wissen Sie das, oder haben Sie Zweifel?)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720608100
Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt.
Bevor ich Ihnen für die Beantwortung der Fragen danke, möchte ich nur bemerken, Herr Staatsminister, daß selbstverständlich keinerlei Einschränkungen im Fragerecht des Abgeordneten bestehen,

(Beifall bei der CDU/CSU)

abgesehen von Einschränkungen der Art, daß auf Grund der Richtlinien für die Fragestunde beispielsweise örtlich interessante Fragen nicht hier im Plenum, sondern schriftlich beantwortet werden. Ansonsten gibt es keine Beschränkung des Fragerechts des Abgeordneten, gleichgültig, welcher Fraktion er angehört.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU — Lampersbach [CDU/CSU]: Eine Rüge für die Bundesregierung, völlig zu Recht!)

Ich danke Ihnen für die Beantwortung, Herr Staatsminister.

Prof. Dr. Josef Klein (CDU):
Rede ID: ID0720608200

Welche Zahlen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Schulabgänger es in diesem Jahr gegeben hat (aufgeschlüsselt nach Schularten), wie viele sich davon um einen Ausbildungsplatz beworben haben und wie viele keinen Ausbildungsplatz bekommen haben?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Glotz. Bitte schön!

Prof. Dr. Peter Glotz (SPD):
Rede ID: ID0720608300
Herr Kollege Klein, über die Zahl der Schulabgänger aus dem Schuljahr 1974/75 liegen statistische Unterlagen noch nicht vor. Auf Grund der Vorausschätzung der KMK und gestützt auf die Schülerzahlen im vorangehenden Schuljahr, wird die Zahl der Absolventen aus allgemeinbildenden Schulen für 1975 auf 787 000 geschätzt. Das sind rund 30 000 Schüler weniger als im Schuljahr 1973/74 — wegen des Kurzschuljahres.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14225
Parl. Staatssekretär Dr. Glotz
Sie haben nach der Art des Schulabschlusses gefragt. — Ohne Hauptschulabschluß sind es 85 000, mit Hauptschulabschluß 315 000, mit Realschulabschluß und entsprechenden Abschlüssen 220 000, Schulentlassungen aus Sonderschulen 47 000 und Schulabgänge mit bestandener Reifeprüfung 120 000.
Jetzt zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die Gesamtzahl der Bewerber um einen betrieblichen Ausbildungsplatz ist ebenfalls nicht bekannt. In der Statistik der Berufsberatung der Bundesanstalt für Arbeit wird nur der Teil der Bewerber erfaßt, der einen Ausbildungsplatz durch Einschaltung des Arbeitsamtes sucht. Diese „Einschaltquote", also der Anteil an Schulabgängern, wird auf etwa 40 bis 50 % geschätzt. Nach einer repräsentativen Erhebung des Infas-Instituts in Bad Godesberg, die wir in Auftrag gegeben haben, haben im Juni 1975 55 % der Schulabgänger aus Haupt-, Real- und Sonderschulen und 46 % aus den beruflichen Vollzeitschulen angegeben, daß sie eine betriebliche Ausbildung beginnen wollen. Gestützt auf diese Angaben, wird die Zahl der Bewerber um einen betrieblichen Ausbildungsplatz auf etwa 410 000 für das Ausbildungsjahr 1975/ 76 geschätzt. In dieser Zahl, Herr Klein, sind natürlich diejenigen Schulabgänger nicht enthalten, die ihren ursprünglichen Ausbildungswunsch, eine betriebliche Ausbildung zu erhalten, anschließend aufgegeben haben. Nach der Infas-Erhebung waren es 9 % oder 50 000 Schulabgänger, die wegen vergeblicher Bemühungen um einen Ausbildungsplatz den Ausbildungswunsch aufgegeben haben.
Zum dritten Teil Ihrer Frage: Die Zahl der zu Beginn des Ausbildungsjahres, also September 1975, von den Arbeitsämtern nicht untergebrachten Ausbildungsplatzsuchenden war 23 500. Das sind 13 % mehr als 1974. Damals waren es 20 900. Im Gegensatz zu einer nur teilweisen Erfassung der Bewerberzahlen bei den Arbeitsämtern dürfte diese Erfassung der unversorgten Bewerber fast vollständig sein. 15 800 von den 23 500, also rund 67 %, hatten Ende September einen Vermittlungsvorschlag. Man kann also wohl davon ausgehen, daß ein Teil der unversorgten Bewerber inzwischen mit einer Ausbildung beginnen konnte.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720608400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Klein.

Prof. Dr. Josef Klein (CDU):
Rede ID: ID0720608500
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, wann der Bundesregierung genauere Zahlen vorliegen werden?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Klein, wir sind jetzt noch auf diese Vorausschätzungen der Kultusministerkonferenz angewiesen. Ich nehme an, daß die endgültigen Zahlen im Frühjahr des nächsten Jahres vorliegen werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720608600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Engholm.

Björn Engholm (SPD):
Rede ID: ID0720608700
Herr Kollege Dr. Glotz, trifft es zu, daß gesicherte und detaillierte Auskünfte über Lage und Entwicklung des Ausbildungsmarktes auf
Grund geradezu erschreckender Datendefizite für die Bundesregierung praktisch unmöglich sind, und ist dies nicht eine zusätzliche Motivation zur Reform des Berufsbildungsgesetzes?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Sie haben völlig recht, Herr Kollege Engholm. Wir wissen sehr viele statistische Einzelheiten über alle möglichen Bereiche in der Bundesrepublik, aber gerade über die Ausbildungsplatzsituation sind wir sehr schlecht unterrichtet. Aus diesem Grunde enthält das neue Berufsbildungsgesetz einen ausführlichen Teil über Planung und Statistik. Ich hoffe, daß er die Bundesregierung dann in die Lage versetzen wird, Fragen wie die von Herrn Kollegen Klein umfassender zu beantworten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720608800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Maucher.

Eugen Maucher (CDU):
Rede ID: ID0720608900
Herr Staatssekretär, haben Sie nicht auch Verbindung mit der Bundesanstalt für Arbeit? Sie haben schon vor anderthalb Jahren gesagt, daß Sie im Blick auf den Arbeitsmarkt — darin auch die Jugendlichen inbegriffen — auf alles vorbereitet seien. Auf diesem Gebiet das geben Sie zu — waren Sie nicht vorbereitet.
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Maucher, die Tatsache, daß die Bundesregierung nicht über ein Instrumentarium zur Erfassung der statistischen Daten verfügt, kann man unter keinen Umständen so werten, daß die Bundesregierung nicht vorbereitet war. Die Bundesregierung hat ja einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem ein solches statistisches Instrumentarium enthalten ist. Ich hoffe, daß alle Seiten des Hauses diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. Dann ist die Bundesregierung sehr viel besser gerüstet.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720609000
Ich rufe die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Dr. Klein auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit vor dem Hintergrund der wachsenden Schulabgängerzahlen in den kommenden Jahren?
Bitte, Herr Staatssekretär, zur Beantwortung!
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Klein, die Ursache der relativ hohen Jugendarbeitslosigkeit liegt in der gegenwärtigen konjunkturellen Situation begründet, zumal sich ein großer Teil der Jugendlichen in ungelernten Tätigkeiten befand. Der Einstellungsstopp in vielen Betrieben sowie die Regelungen und Maßnahmen zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze bei den Arbeitnehmern höherer Altersgruppen wirken sich hier aus. Besondere strukturelle Beschäftigungsprobleme dürften demgegenüber bei Jugendlichen gegenwärtig keine wesentliche Rolle spielen. Dafür spricht insbesondere die kürzere Dauer ihrer Arbeitslosigkeit. So waren im Mai 1975 80% der jugendlichen Arbeitslosen bis zu sechs Monaten ohne Beschäftigung. Angesichts dieses Tatbestandes kann erwartet werden, daß die Arbeitslosigkeit der Jugendlichen in dem begin-
14226 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975
Parl. Staatssekretär Dr. Glotz
nenden Wirtschaftsaufschwung in einem nennenswerten Umfang abgebaut wird.
Die Bundesregierung widmet der Unterbringung einer wachsenden Zahl von Schulabgängern besondere Aufmerksamkeit. Die Politik ist gerade darauf gerichtet, durch eine Verbesserung und eine Weiterentwicklung des Systems der beruflichen Bildung ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen im Bereich der beruflichen Bildung sicherzustellen. Dazu dient, wie Sie wissen, insbesondere das Berufsbildungsgesetz, speziell der Teil über die Finanzierung der beruflichen Bildung, der eine Sicherung des Ausbildungsplatzangebotes bezweckt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720609100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Klein.

Prof. Dr. Josef Klein (CDU):
Rede ID: ID0720609200
Herr Staatssekretär, wenn die Bundesregierung den Problemen der Jugendarbeitslosigkeit nicht nur im Blick auf die Zukunft, sondern auch in der gegenwärtigen Phase erhöhte Bedeutung beimißt, muß ich Sie fragen, warum die Bundesregierung dann das Dringlichkeitsprogramm der Unionsfraktionen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit abgelehnt hat, ohne eine Alternative vorzulegen.
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Klein, zunächst ist es nicht richtig, daß dies abgelehnt worden ist, ohne eine Alternative vorzulegen. Ich erinnere an eine Fülle von Maßnahmen, beispielsweise die überbetrieblichen Ausbildungsstätten und das entsprechende Förderungsprogramm der Bundesregierung oder an die Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit, die der Kollege Maucher gerade angesprochen hat.
Das Programm, das die CDU/CSU vorgelegt hat, erschien der Bundesregierung in einer Reihe von Punkten als unhaltbar. Insbesondere erschien es unhaltbar, diese Probleme nun etwa mit Mitteln aus dem Staatshaushalt lösen zu wollen, weil dies mit Sicherheit zur Folge hätte, daß Jahr für Jahr immer mehr Mittel aus dem Staatshaushalt zur Lösung dieser Probleme gefordert würden. Dies kann nach Lage der Dinge im Interesse keiner einzigen der großen Fraktionen dieses Hauses sein.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720609300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Reiser.

Hermann P. Reiser (SPD):
Rede ID: ID0720609400
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß sich gerade die Bundeswehr unter dem sozialdemokratischen Verteidigungsminister in den letzten Monaten besonders bemüht, Ausbildungsplätze für Jugendliche zu schaffen?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Reiser, Sie haben recht. Sie wissen, daß der Haushaltsausschuß, wenn ich richtig orientiert bin, wieder etwa 2 300 solche Plätze als Limit genehmigt hat. Es gibt Bestrebungen, diese Zahl sogar noch zu erhöhen. Die Bundeswehr bemüht sich also, zu tun, was sie tun kann. Man muß natürlich wissen, daß die öffentliche Hand vor bestimmten Problemen steht, und zwar deshalb, weil sie auf Grund des Zwangs zur Sparsamkeit nicht den Eindruck erwecken darf, daß alle, die ausgebildet werden, anschließend auch automatisch eine Beschäftigung finden. Die Bemühungen gerade der Bundeswehr kann ich Ihnen aber ausdrücklich bestätigen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720609500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kroll-Schlüter.

Hermann Kroll-Schlüter (CDU):
Rede ID: ID0720609600
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die Ausbildungsplätze im Bereich der Fernmeldeämter der Deutschen Bundespost in den vergangenen drei Jahren um mehr als 50 °/o reduziert worden sind?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege KrollSchlüter, man muß ganz einfach sehen, daß sich zwei Forderungen nicht miteinander vertragen, nämlich auf der einen Seite die Forderung, daß in einem bestimmten Ressort Stellen gespart werden müssen — dies ist eine Forderung, die gerade die Opposition mit Nachdruck erhebt —, und auf der anderen Seite die Forderung, sehr viele Leute auszubilden, von denen gerade bei der Bundespost — ich denke an die Postjungboten — viele nur im öffentlichen Dienst Beschäftigung finden könnten.
Aus diesem Grunde muß man, glaube ich, dieses Problem differenziert angehen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720609700
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Reuschenbach.

Peter W. Reuschenbach (SPD):
Rede ID: ID0720609800
Herr Staatssekretär, würden Sie bitte die unrichtige Aussage des Kollegen Klein insofern korrigieren, als z. B. der Wirtschaftsausschuß das zitierte Programm der CDU „Überwindung der Jugendarbeitslosigkeit" nicht alternativlos abgelehnt, sondern in Übereinstimmung mit den Kollegen der CDU für erledigt erklärt hat, weil das meiste getan worden ist und der Rest noch im Zusammenhang mit den Beratungen über das Berufsausbildungsgesetz zur Debatte steht?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Reuschenbach, das bestätige ich Ihnen gerne. Im übrigen ist ja auf das Abstimmungsverhalten der Kollegen der Opposition im Wirtschaftsausschuß schon eingegangen und hingewiesen. worden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720609900
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Engholm.

Björn Engholm (SPD):
Rede ID: ID0720610000
Herr Kollege Dr. Glotz, haben Sie angesichts der vom Kollegen Klein geschilderten drängenden Probleme der Jugendarbeitslosigkeit den persönlichen Eindruck, daß die Unionskollegen im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft auf eine zügige und schnelle Beratung des Berufsbildungsgesetzes und seine schnelle Verabschiedung drängen?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14227
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Engholm, es steht mir nicht zu, das Verhalten der Kollegen der Opposition in irgendeinem Fachausschuß zu beurteilen. Ich hoffe nur, daß alle Fraktionen des Hauses auf eine schnelle Verabschiedung dieses wichtigen und notwendigen Gesetzes drängen werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720610100
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Müller (Berlin).

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0720610200
Herr Staatssekretär, in welchem Umfang hatten alle die von Ihnen vorhin zitierten Bemühungen Erfolg?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, diese Maßnahmen — ich denke jetzt etwa an die Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit, die ich geschildert habe — hatten ganz ohne Zweifel großen Erfolg. Sie haben viele junge Leute, die keinen Ausbildungsplatz bekommen hätten, von der Straße weggebracht. Daß mit all diesen Maßnahmen nicht von heute auf morgen rosige Zustände herbeizuführen waren, darauf haben gerade die Bundesregierung und Bundesminister Rohde nachdrücklich hingewiesen.
Gerade deshalb sagen wir: Wir brauchen ein neues Berufsbildungsgesetz, mit dem auch bestimmte strukturelle Probleme bewältigt werden können.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720610300
Eine letzte Zusatzfrage Herr Abgeordneter Maucher.

Eugen Maucher (CDU):
Rede ID: ID0720610400
Herr Staatssekretär, Sie sagten, daß auf Grund des beginnenden Aufschwungs eine erhebliche Besserung zu erwarten sei. Haben Sie bereits jetzt konkrete Unterlagen über die künftige Entwicklung, die Sie dargestellt haben?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Maucher, ich habe mit Aufmerksamkeit gelesen, was beispielsweise der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung über die Entwicklung im nächsten Jahr kürzlich gesagt hat. Meine Äußerung hat sich darauf bezogen. Ich kann mir vorstellen, daß diese Äußerungen nicht für alle angenehm sind. Aber ich halte sie für fundiert und überlegenswert.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720610500
Die Fragen 25 und 26 des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 27 des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es ein allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft an einer Universität aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geben kann?
Zur Beantwortung, bitte Herr Parlamentarischer Staatssekretär!
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jahn, die Antwort lautet: Ja. Die Bundesregierung hat zu ihrem Entwurf für ein Hochschulrahmengesetz vorgesehen, daß die Studenten einer Hochschule zur Wahrnehmung ihrer hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange sowie zur Pflege der überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen eine Studentenschaft bilden. Die Bundesregierung hat hierzu in der Begründung ihres Entwurfs ausgeführt, daß ein allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft ebensowenig bestehe wie ein allgemeinpolitisches Mandat der Hochschulen insgesamt, und zwar bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720610600
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Jahn.

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0720610700
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung dann die Tatsache, daß ihre von den Gerichten zwischenzeitlich bestätigte Rechtsauffassung vom AStA an der Universität nicht respektiert wird?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jahn, Rechtsbrüche müssen selbstverständlich strikt geahndet werden, wo sie vorliegen. Darüber kann es gar keine Diskussion geben. Daß es über das, was ein allgemeinpolitisches hochschulpolitisches Mandat ist, unterschiedliche Auffassungen geben mag und gibt und daß es bei der Interpretation Auseinandersetzungen gibt, ist allerdings verständlich. Aber die Rechtssituation ist eindeutig. An diese Rechtssituation müssen sich alle Gruppen, auch allgemeine Studentenausschüsse oder Studentengruppen, halten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720610800
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Jahn.

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0720610900
Herr Staatssekretär, hält die Bundesregierung demnach die Untersagung einer Urabstimmung durch den Rektor einer Universität für gerechtfertigt, wenn es sich bei ihr um nicht hochschulbezogene, allgemeinpolitische Fragen handelt?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jahn, diese Frage habe ich nicht genau verstanden. Zu welchem Thema soll es eine Untersagung einer Veranstaltung an einer Hochschule und einer Urabstimmung gegeben haben?

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0720611000
Zu einem Thema, das nicht das allgemeinpolitische Mandat betrifft.

(Engholm [SPD] : Sparmaßnahmen im Bildungsbereich waren das Thema!)

Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jahn, wenn es sich, wie ich vom Herrn Kollegen Engholm gehört habe, um Sparmaßnahmen im Bildungsbereich handelt, so wäre dies mit Sicherheit eine Veranstaltung, die nicht in den Bereich eines allgemeinpolitischen Mandats hineinfiele, wo aber hochschulpolitische Belange angesprochen wären,
14228 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975
Parl. Staatssekretär Dr. Glotz
zu der sich auch eine Studentenschaft als Zwangskörperschaft meiner Auffassung nach äußern könnte.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720611100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Walkhoff.

Karl-Heinz Walkhoff (SPD):
Rede ID: ID0720611200
Herr Staatssekretär, ich habe mit Interesse gehört, daß Sie die Frage der Bildungsfinanzierung als eine bei der Wahrnehmung des hochschulpolitischen Mandats relevante Frage betrachten. Ist Ihnen bekannt und wie beurteilen Sie es, daß in Gerichtsurteilen die Erörterung von Fragen der Bildungsfinanzierung als Wahrnehmung des allgemeinen politischen Mandats verurteilt und kritisiert wird?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Walkhoff, mir ist dies im einzelnen nicht bekannt. Meine politische Auffassung ist, daß sich beispielsweise ein Allgemeiner Studentenausschuß selbstverständlich um die Frage kümmern muß, wie etwa das Hochschulwesen finanziert wird, und dazu auch Stellung nehmen kann. Ich glaube, ein höchstrichterliches Urteil zu dieser Angelegenheit, die Sie gerade zitiert haben, liegt bisher keineswegs vor. Deswegen glaube ich auch nicht, daß dieser politischen Auffassung irgendwelche Urteilstexte entgegenstehen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720611300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Möllemann.

Jürgen W. Möllemann (FDP):
Rede ID: ID0720611400
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen, wie Sie vor dem Hintergrund der Frage, die hier zugrunde liegt und Ihrer Antwort den Sachverhalt beurteilen, daß am 2. November 1973 der Ring Christlich-Demokratischer Studenten in Münster einen Antrag im Studentenparlament eingebracht hat, der besagte, das Studentenparlament als Organ der Verfaßten Studentenschaft sollte zum Putsch in Chile Stellung nehmen.
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Im Unterschied, Herr Kollege Möllemann, zur Diskussion der Bildungsfinanzierung und der Hochschulfinanzierung halte ich Stellungnahmen zu Revolutionen und politischen Vorgängen in anderen Ländern in der Tat nicht für die Wahrnehmung eines hochschulpolitischen Mandats oder eines Mandats, das mit Hochschulfragen und Hochschulpolitik direkt zu tun hat.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720611500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Engholm.

Björn Engholm (SPD):
Rede ID: ID0720611600
Ich möchte zur Konkretisierung fragen, ob Sie die Auffassung des vom Ring Christlich-Demokratischer Studenten geführten AStA der Technischen Hochschule Karlsruhe, Ziel der Wissenschaft seien die kritische Analyse gesellschaftlicher Mißstände und die Humanisierung der Gesellschaft, für eine legitime Äußerung eines AStA halten.
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Engholm, ich halte dies für legitim. Es stand so ähnlich auch in einem Entwurf der Bundesregierung zum Hochschulrahmengesetz. Es ist dann allerdings von der Opposition verlangt worden, daß derartige Formulierungen gestrichen werden. Ein Hochschulrahmengesetz kann auch ein sehr gutes Gesetz sein, wenn solche Formulierungen nicht darin stehen. Aber daraus, daß es darin stand, können Sie entnehmen, daß ich das für eine vernünftige und auch durch hochschulpolitische Belange gedeckte Äußerung halte.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720611700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Seiters.

Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID0720611800
Herr Staatssekretär, finden Sie es nicht selbst eigenartig, daß der Staatssekretär im Bildungsministerium nicht über Genichtsurteile informiert ist, die das Verhältnis von Bildungsfinanzierung und allgemeinem politischen Mandat betreffen?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Seiters, ich kann es nicht eigenartig finden, daß mir nicht sämtliche Urteilstexte von Verwaltungsgerichten zu Bildungsfragen im Wortlaut bekannt sind, wenn ich darauf angesprochen werde. Aber ich bin selbstverständlich bereit, sie sofort im einzelnen zu prüfen und alle Fragen, die Sie dazu haben, auch im einzelnen zu beantworten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720611900
Ich rufe die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn auf.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Urteile gegen das politische Mandat geeignet sind, „den Bestrebungen Vorschub zu leisten, die darauf abzielen, die Universitäten aus der in den letzten Jahren erkämpften Bindung an die Gesellschaft und die Verantwortung für die Gesellschaft wieder zu lösen", wie dies am 23. November 1975 in einem von der Juso-Hochschulgruppe Münster herausgegebenen Flugblatt zum Ausdruck gebracht worden ist?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jahn, diese Frage ist ja schon mit meiner Antwort auf Ihre vorige Frage geklärt. Urteile, die lediglich die Schranken politischer Äußerungen von öffentlichrechtlichen Körperschaften aufzeigen, schmälern nicht die gesellschaftliche Verantwortung dieser Körperschaften. Im übrigen — auch das habe ich gerade schon gesagt — ist natürlich die Grenzziehung zwischen dem allgemeinpolitischen Mandat und dem hochschulpolitischen Mandat der Verfaßten Studentenschaft im Einzelfall oft sehr schwierig.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720612000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn.

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0720612100
Herr Staatssekretär, da Ihnen das Flugblatt vorliegt, möchte ich Sie fragen, ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, die in der mit dem Flugblatt veröffentlichten Solidaritätserklärung zum Ausdruck gebracht worden ist.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14229
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jahn, es kann wirklich nicht die Aufgabe der Bundesregierung sein, zu Texten von Flugblättern Stellung zu nehmen. Im übrigen habe ich Sie schon darauf hingewiesen: Zwischen der Wahrnehmung allgemeiner politischer Belange und den Fragen, die wirklich mit der Hochschule zu tun haben und zu denen sich die Studentenschaft äußern muß, gibt es eine fließende Grenze. Diese fließende Grenze muß durch Interpretationen festgelegt werden. Die Gerichte sind ja auf Grund einzelner Vorgänge schon mit diesem Problem befaßt und haben bereits Interpretationen vorgenommen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720612200
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Jahn.

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0720612300
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bei der Durchsicht dieses Flugblattes, das Sie in der Hand haben, nicht aufgefallen, daß darin das allgemeinpolitische Mandat angesprochen ist?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jahn, dieses Flugblatt mag im Text Formulierungen beinhalten, die das Mandat der Studentenschaft stärker ausweiten wollen, als das auf Grund der Interpretationen in einzelnen Gerichtsurteilen für zulässig erklärt worden ist. Ich kann Ihnen nur antworten: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß man zu hochschulpolitischen Fragen Stellung nehmen kann, aber eben beispielsweise nicht zu Revolutionen in Südamerika.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720612400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Walkhoff.

Karl-Heinz Walkhoff (SPD):
Rede ID: ID0720612500
Herr Staatssekretär, können Sie die Information bestätigen, daß sich der RCDS-Bundesvorsitzende Reckers Ihnen gegenüber dahin gehend geäußert hat, daß die zu enge Auslegung des politischen Mandats durch Gerichte zu einer Aushöhlung der verfaßten Studentenschaft führe, diese aber auf jeden Fall erhalten bleiben müsse? Ein Standpunkt, der übrigens auch von mir, im Gegensatz zum münsterschen RCDS, geteilt wird.
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Walkhoff, das kann ich Ihnen bestätigen. Dieses Gespräch hat, glaube ich, am vorigen Dienstag im Bildungsministerium stattgefunden, und zwar mit Vertretern aller möglichen Studentenverbände, u. a. auch des RCDS. Dabei hat gerade der Vorsitzende des RCDS auf Probleme hingewiesen, die aus einer zu engen Interpretation des Mandats der Studentenschaft folgen könnten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720612600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Möllemann.

Jürgen W. Möllemann (FDP):
Rede ID: ID0720612700
Herr Staatssekretär, Sie haben zwar gesagt, daß es nicht Ihre Aufgabe sei, die Äußerungen einzelner Politiker zu beurteilen. Aber da die Bundesregierung in der Kontinuität der Arbeit vorheriger Regierungen steht, frage ich Sie auf dem Hintergrund der Frage des Kollegen Jahn, wie Sie die seinerzeitige Aufforderung des damaligen Innenministers Gerhard Schröder vor dem Deutschlandtag des Verbandes Deutscher Studentenschaften beurteilen, die verfaßte Studentenschaft möge sich stärker als zuvor in politischen Fragen engagieren.
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Möllemann, in Ihrer Frage ist der Hinweis darauf enthalten, daß staatliche Instanzen Äußerungen von Studentenschaften so lange begrüßt haben, wie diese Äußerungen auf der Linie der Politik der jeweiligen Bundesregierung lagen, und daß sich das in dem Moment geändert hat, in dem andere Äußerungen der Studentenschaften zu erwarten waren. Das ist richtig. Trotzdem kann auch dieser Hinweis mich nicht dazu führen, es für richtig zu halten, daß sich die Studentenschaft einer Universität beständig zu Vorgängen äußert, die mit der konkreten Arbeit dieser Studentenschaft nichts zu tun haben; und zwar ganz einfach deshalb, weil Studentenschaften Zwangskörperschaften sind, weil jeder Student Mitglied dieser Zwangskörperschaft sein muß und es natürlich gerade zu solchen politischen Vorgängen sehr differenzierte Auffassungen gibt, die die Studentenschaft dann im Zweifelsfall nicht vertritt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720612800
Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich darf Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Glotz, für die Beantwortung der Fragen danken.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Die Frage 48 des Abgeordneten Dr. Dübber wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 49 des Abgeordneten KrollSchlüter auf:
Hat die Bundesregierung den Eindruck, daß Mitglieder der Bundesregierung bei ihren Reisen „im Osten" von deutschen Unternehmern wie „Aasgeier" umschwärmt werden?
Zur Beantwortung, bitte Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner.

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0720612900
An den Reisen von Mitgliedern der Bundesregierung in die Staatshandelsländer nehmen zwei Kategorien von Vertretern der Wirtschaft teil. Die Wirtschaft ist erstens mit ihren Verbands- und Unternehmensvertretern offiziell an den periodisch stattfindenden Tagungen der gemischten Regierungskooperationsausschüsse mit den Staatshandelsländern beteiligt, die im Falle der UdSSR und Polen auf deutscher Seite von Bundesminister Dr. Friderichs, bei den weiteren Ostländern durch andere hochrangige Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft geleitet werden. Diese Beteiligung der Wirtschaft ist in den in den Jahren 1973 bis 1975 mit den europäischen Ostländern abgeschlossenen Kooperationsabkommen ausdrücklich von beiden Seiten vereinbart und gebilligt worden.
Zum zweiten nehmen an einigen Reisen auf Adhoc-Basis auch Vertreter solcher großen, aber auch
14230 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975
Parl. Staatssekretär Grüner
mittleren und kleineren Unternehmen teil, die im Handel mit den besuchten Ländern stärker engagiert sind und die dort in der Regel auch in Verhandlungen über wichtige Projekte stehen. Die Teilnahme dieser Unternehmensvertreter an den Reisen ist mit der Regierung des jeweiligen Gastgeberlandes vorabgestimmt, so daß es im Rahmen und am Rande des offiziellen Programms zu besonders intensiven und fruchtbaren Gesprächen der Wirtschaft kommen kann.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß das Engagement der Vertreter der deutschen Wirtschaft in den Regierungs-Kooperationsausschüssen mit den Staatshandelsländern sowie die Ad-hoc-Beteiligung einiger Unternehmensvertreter an den Reisen dem Interesse der deutschen Wirtschaft und der Entwicklung der gesamten Wirtschaftsbeziehungen der Bundesrepublik zu diesen Ländern dient.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720613000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kroll-Schlüter.

Hermann Kroll-Schlüter (CDU):
Rede ID: ID0720613100
Herr Staatssekretär, halten Sie es, wenn es so ist, wie Sie sagen — und so ist es, wie ich weiß —, nicht für notwendig, die mitreisende Unternehmer disqualifizierende Äußerungen von führenden Politikern zurückweisen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Mir sind derartige disqualifizierende Äußerungen nicht bekannt. Ich kann nur unterstreichen, daß die Bundesregierung die Beteiligung der Unternehmen an solchen Reisen so beurteilt, wie hier dargestellt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720613200
Zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Kroll-Schlüter.

Hermann Kroll-Schlüter (CDU):
Rede ID: ID0720613300
Wenn ich Ihnen solche Äußerungen aus dem Protokoll des Deutschen Bundestages mitteilte, würden Sie dann unter Umständen dazu Stellung nehmen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Dann würde ich selbstverständlich dazu Stellung nehmen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720613400
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe auf die Frage 50 des Abgeordneten Kroll-Schlüter.
Welche Vertreter der Wirtschaft sind vom Bundeskanzler persönlich zu seinen Auslandsreisen in den Osten eingeladen worden?
Zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!
Grüner, Parl. Staatssekretär: Der Herr Bundeskanzler legt aus den oben dargelegten Gründen Wert darauf, daß Vertreter der Wirtschaft und der Gewerkschaften ihn bei manchen Reisen in die Staatshandelsländer, aber auch in die Länder des Westens begleiten. So haben an der China-Reise des Bundeskanzlers vom 28. Oktober bis 2. November 1975 auf seine Einladung hin aus dem Kreise der Wirtschaft die Herren Prof. Dr. Herbert Grünewald und Hans Birnbaum teilgenommen. An der vom 28. bis 30. Oktober 1974 durchgeführten Moskau-Reise des Bundeskanzlers nahmen aus dem Kreise der Wirtschaft die Herren Dr. Ernst Wolf Mommsen und Erhart Keltsch teil.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720613500
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Kroll-Schlüter.

Hermann Kroll-Schlüter (CDU):
Rede ID: ID0720613600
Herr Staatssekretär, ich darf davon ausgehen, daß diese Herren persönlich eingeladen worden sind und daß ihre Mitreise auch im Interesse der Bundesregierung liegt.
Grüner, Parl. Staatssekretär: So ist es.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720613700
Keine Zusatzfrage. Ich rufe auf die Frage 51 der Abgeordneten Frau Dr. Orth. — Die Fragestellerin ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 52 des Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Trifft die Pressemeldung („Süddeutsche Zeitung" Nr. 269 vom 22./23. November 1975) zu, wonach die Herstellungskosten für das Präparat Librium 40 DM/kg, der Verkaufspreis dagegen 5 000 DM/kg, die Herstellungskosten für das Präparat Valium 80 DM/kg bis 90 DM/kg, der Verkaufspreis dagegen 22 000 DM/kg beträgt, und wie gedenkt die Bundesregierung gegen ein derart auffälliges Mißverhältnis zwischen Herstellungs- und Verkaufspreis von Pharmaka vorzugehen?
Der Abgeordnete ist anwesend. Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die hohen Verkaufspreise für Valium und Librium waren der Anlaß für die Mißbrauchsverfügung des Bundeskartellamtes vom 16. Oktober 1974, mit der der Hoffmann-La Roche AG die Senkung ihrer Abgabepreise für diese beiden Beruhigungsmittel aufgegeben worden ist. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes liegen die Preise für Valium und Librium in der Bundesrepublik erheblich über den entsprechenden Verkaufspreisen in den anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft. Die in der von Ihnen erwähnten Pressemeldung genannten Zahlen über das Verhältnis von Herstellungskosten zu den Abgabepreisen berücksichtigen ausschließlich einen Teil der gesamten Selbstkosten des Herstellers, nämlich allein die Kosten für die Produktion der Wirkstoffe, die für Valium und Librium erforderlich sind. Nach den Ermittlungen des Kartellamtes machen die Produktionskosten für die Wirksubstanzen sowohl bei den beiden betreffenden Beruhigungsmitteln als auch allgemein bei Arzneimitteln nur einen relativ geringen Anteil an den gesamten Kosten für diese Präparate aus. Hinzu kommen insbesondere weitere Herstellkosten für die Fertigung der Tabletten sowie die Kosten für Forschung, Vertrieb und Information und Werbung.
Die Firma Hoffmann-La Roche hat gegen die Anordnung der Preissenkung Beschwerde beim Kammergericht in Berlin eingelegt, das bisher noch nicht über das Rechtsmittel entschieden hat.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720613800
Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Schöfberger.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14231

Dr. Rudolf Schöfberger (SPD):
Rede ID: ID0720613900
Beurteilt die Bundesregierung, ungeachtet ihrer Preisbildungsüberlegungen, die Sie soeben vorgetragen haben, einen solchen Vorgang eindeutig als Mißbrauch wirtschaftlicher Macht?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung wird in jedem Falle das anstehende Urteil des Kammergerichtes abwarten und nicht in ein schwebendes Verfahren eingreifen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720614000
Zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Schöfberger.

Dr. Rudolf Schöfberger (SPD):
Rede ID: ID0720614100
Herr Staatssekretär, reichen nach Auffassung der Bundesregierung generell die ordnungspolitischen Instrumentarien der Regierung aus, um derartigen Fällen zu begegnen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung ist der Meinung, daß diese Instrumentarien ausreichen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720614200
Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 53 des Abgeordneten Schedl auf. — Der Fragesteller ist nicht anwesend; die Frage wird schriftlich beantwortet, ebenfalls die Frage 54 des Abgeordneten Schedl. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 55 des Abgeordneten Gansel auf:
Trifft es zu, daß das Bundesamt für die gewerbliche Wirtschaft im Zeitraum von 1964 bis 1968 die Ausfuhrgenehmigungen für Waffenexporte in Spannungsgebiete unter aktiver Tarnung erteilt hatte, und kann die Bundesregierung gegebenenfalls sicherstellen, daß sich ein solches Verhalten nicht mehr wiederholt?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, nach den Feststellungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft trifft es nicht zu, daß das Amt — offen oder „getarnt" — Ausfuhrgenehmigungen für Waffenexporte in Spannungsgebiete erteilt hat. Hiernach trifft es auch nicht zu, daß das Amt Kenntnis davon hatte, daß bestimmte Ausfuhren letzten Endes nicht für die in den Ausfuhranträgen genannten unbedenklichen Zielländer bestimmt waren.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720614300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Gansel.

Norbert Gansel (SPD):
Rede ID: ID0720614400
Herr Staatssekretär, wäre es in Anbetracht des Wortlauts des Kriegswaffenkontrollgesetzes, daß die Genehmigung zu versagen ist, wenn die Lieferungen in Spannungsgebiete gehen sollen, rechtlich überhaupt zulässig gewesen, die Genehmigung zur Lieferung in die tatsächlichen Endempfängerländer, die sich in Spannungsgebieten befanden, zu erteilen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Eine solche Genehmigung hätte nicht erteilt werden können.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720614500
Eine zweite Zusatzfrage.

Norbert Gansel (SPD):
Rede ID: ID0720614600
Herr Staatssekretär, halten Sie es verfassungs- und verwaltungsrechtlich überhaupt für zulässig, daß eine Behörde Verwaltungsakte tarnt, insbesondere in der Anwendung des Kriegswaffenkontrollgesetzes, dessen Zweck darin besteht, den privaten Waffenhandel transparent und kontrollierbar zu machen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich halte das nicht für zulässig.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720614700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt.

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0720614800
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland nur eine Räson kennt, nämlich die Verfassung, und daß es ihr gegenüber keinen übergesetzlichen Notstand oder irgendeinen anderen Rechtfertigungsgrund gibt, um Gesetz oder die Verfassung zu umgehen oder — wie es so schön heißt — sich zu „tarnen"?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich teile diese Auffassung.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720614900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Reuschenbach.

Peter W. Reuschenbach (SPD):
Rede ID: ID0720615000
Herr Staatssekretär, nach Ihrer ersten Antwort muß man ja davon ausgehen, daß das Bundesamt seine Genehmigung in Unkenntnis erteilt hat. Hat das Bundesamt für seine Entscheidung eine vorherige Stellungnahme der damaligen Bundesregierung eingeholt, und beruhte diese Stellungnahme ebenfalls auf Unkenntnis des tatsächlichen Sachverhalts, oder beruhte sie. auf dessen Kenntnis?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Meine Äußerungen, die ich hier zu diesem Fragenkreis abgebe, gebe ich natürlich unter dem Vorbehalt der weiteren Ermittlungen und mit dem ausdrücklichen Hinzufügen ab, daß nicht alle Fragen, die sich hier ergeben, bisher voll aufgeklärt wurden, zumal uns die schriftliche Begründung des in dieser Sache ergangenen Urteils noch nicht vorliegt.
Ich kann nach unseren bisherigen Erhebungen nur sagen, daß nach den Ermittlungen Beamte des Bundesamtes keine Kenntnis davon hatten, daß hier Tarnanträge vorgelegt wurden. Insoweit war die Genehmigungspraxis einwandfrei.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720615100
Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner, für die Beantwortung der Fragen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit.
14232 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975
Vizepräsident von Hassel
Die Frage 57 des Herrn Abgeordneten Rollmann wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 58 des Herrn Abgeordneten Egert auf:
Sind der Bundesregierung Presseberichte bekannt, in denen der Vorwurf erhoben wird, die Bundesregierung verstärke die wirtschaftlichen Schwierigkeiten Portugals durch den Boykott der Einfuhr von Portwein?
Der Fragesteller ist anwesend. Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Zander, bitte!

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0720615200
Herr Kollege Egert, der Bundesregierung sind derartige Presseberichte nicht bekannt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720615300
Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 59 des Herrn Abgeordneten Egert auf:
Bestehen oder sind Vorschriften erlassen worden, die den Import von mit synthetischem Alkohol versetztem Portwein verbieten oder erschweren, und welches waren gegebenenfalls die Gründe dafür?
Bitte, zur Beantwortung!
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Egert, Portwein unterliegt als Likörwein den Vorschriften der EG-Weinmarktorganisation. Diese — wie übrigens auch die portugiesischen Bestimmungen für Portwein — schreiben vor, daß bei der Herstellung von Likörwein nur Alkohol verwendet werden darf, der aus der Weinrebe gewonnen ist. Portwein, der mit Synthesealkohol aufgespritet worden ist, verstößt also gegen das Gemeinschaftsrecht und ist daher nicht verkehrsfähig. Die für den Vollzug des Weinrechts zuständigen Behörden der Bundesländer haben daher pflichtgemäß mit Synthesealkohol verfälschten Portwein beanstandet mit der Folge, daß dieser nicht zur Einfuhr zugelassen worden ist.
Einwandfreie Erzeugnisse gelangen dagegen nach wie vor ungehindert auf den deutschen Markt. Nach den Exportzahlen des portugiesischen Portweininstituts betrug die Ausfuhr von Portwein in die Bundesrepublik Deutschland im ersten Halbjahr 1975 rund 25 000 hl und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit rund 18 000 hl um rund 6 000 hl — oder rund 33,5 % — erhöht. Sie werden mir sicherlich zustimmen, Herr Kollege Egert, daß bei dieser Sachlage von einem Boykott nicht die Rede sein kann.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720615400
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frgae 60 des Abgeordneten Konrad auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Herstellung und klinische Erprobung neuer Arzneimittel an Patienten auf das therapeutisch notwendige Maß zu beschränken?
Der Fragesteller ist anwesend. Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich würde gerne, wenn der Fragesteller gestattet, beide Fragen zusammen beantworten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720615500
Keine Bedenken. Die Frage 61 wird mit aufgerufen:
Gedenkt die Bundesregierung zur gesetzlichen Pflicht zu machen, daß die Erprobung neuer Arzneimittel an Patienten von einem unabhängigen Sachverständigengremium nach Kriterien der therapeutischen Notwendigkeit genehmigt werden muß, um zu verhindern, daß ständig neue Produkte, von denen ihre Hersteller nicht so sehr neue Heilerfolge als vielmehr neue Marktanteile und Profite erwarten, auf den ohnehin unübersichtlichen Arzneimittelmarkt gebracht werden?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Konrad, die Vorstellungen der Bundesregierung zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen sind im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts — Bundestagsdrucksache 7/3060 — enthalten. Ich darf in diesem Zusammenhang besonders auf die Abschnitte 3, 4 und 6 des Artikels 1 hinweisen. Der Regierungsentwurf wird zur Zeit von dem Unterausschuß „Arzneimittelrecht" des Bundestagsausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit beraten.
Was die Durchführung der klinischen Prüfung angeht, so möchte ich besonders auf die §§ 38 und 39 verweisen. Danach darf eine klinische Prüfung insbesondere nur dann durchgeführt werden, „wenn und solange die Risiken, die mit ihr für die Person verbunden sind, bei der sie durchgeführt werden soll, gemessen an der voraussichtlichen Bedeutung des Arzneimittels für die Heilkunde ärztlich vertretbar sind". Verstöße gegen diese Vorschrift sollen strafrechtlich geahndet werden.
Ich halte es für richtig, diese strafrechtliche Verantwortung bei denjenigen zu belassen, die eine klinische Prüfung durchführen. Diese strafrechtliche Verantwortung sollte nicht beseitigt und durch die Entscheidung eines Sachverständigengremiums ersetzt werden. Gleichwohl dürfte es empfehlenswert sein, wenn sich die Verantwortlichen bei der Beurteilung der mit der klinischen Prüfung verbundenen Risiken des Rates von unabhängigen Sachverständigen bedienten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720615600
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Konrad.

Klaus Konrad (SPD):
Rede ID: ID0720615700
Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen, daß die Bundesregierung bisher die Herstellung und die klinische Erprobung neuer Arzneimittel nicht als so eingeschränkt ansieht, wie es nach ihrer Meinung erforderlich wäre?
Zander, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hat in dem von mir zitierten Gesetzentwurf Vorschläge unterbreitet — auch unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklung auf diesem Gebiet —, wie sie angesichts der Situation in der Bundesrepublik aus der Sicht der Bundesregierung für zweckmäßig angesehen werden.

(Konrad [SPD] : Keine weitere Zusatzfrage!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720615800
Keine weitere Zusatzfrage. Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Egert.

Jürgen Egert (SPD):
Rede ID: ID0720615900
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung nach der revidierten Erklärung von
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14233
Egert
Helsinki, die in Tokio vom Weltärztebund verabschiedet worden ist, eine Notwendigkeit, die Gesetzesvorschriften zu verändern?
Zander, Parl. Staatssekretär: Ja.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720616000
Keine weiteren Zusatzfragen. Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich darf Ihnen für die Beantwortung danken.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen. Frage 62 des Abgeordneten Reiser:
Welche Folgerungen hat bisher die Bundesregierung aus dem Gutachten „Arbeitszeit des Lokomotivpersonals" einer Sonderkommission gezogen, die vom damaligen Bundesverkehrsminister Leber eingesetzt worden war, soweit es speziell den Punkt „Sanierung der Übernachtungsräume" betrifft?
Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Jung. zur Verfügung.

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0720616100
Herr Kollege Reiser, nach Vorlage des Berichts der Kommission „Arbeitszeit des Lokomotivpersonals" hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn zwei Sonderbeauftragte bestellt, die den baulichen Zustand aller Sozialräume prüfen, dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn ein Gesamtbild über ihre Beschaffenheit vermitteln und den Bundesbahndirektionen — die gehalten sind, für die ordnungsgemäße Erhaltung und Verbesserung der Sozialräume im Rahmen ihrer Zuständigkeit Sorge zu tragen — Empfehlungen zur Beseitigung von Mängeln und Unzulänglichkeiten geben sollen. Der Hauptpersonalrat bei der Deutschen Bundesbahn beteiligt sich durch ein Mitglied an dieser Überprüfung. Die Sonderbeauftragten werden bei Um- und Neubauvorhaben auch hinsichtlich der Übernachtungsräume ständig eingeschaltet, damit im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten entsprechende Prioritäten gesetzt werden.
Der Abschlußbericht der Sonderbeauftragten, Herr Kollege, liegt noch nicht vor. Sobald dieser bekannt ist, bin ich bereit, Ihnen weitere Auskunft zu geben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720616200
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Reiser.

Hermann P. Reiser (SPD):
Rede ID: ID0720616300
Herr Staatsekretär, da in der Fragestunde vom 1. Oktober mir Staatssekretär Haar in der gleichen Sache geantwortet hat, es seien zumutbare Übernachtungsräume, frage ich Sie, nachdem jetzt dieses Gutachten dreieinhalb Jahre zurückliegt, ob der folgende Satz aus dem Gutachten noch Gültigkeit behalten kann:
Es ist nicht einzusehen, daß für diese Schlafräume nur ausgediente Gebäude im Bereich der
Deutschen Bundesbahn in Frage kommen sollen.
Jung, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720616400
'Zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Reiser.

Hermann P. Reiser (SPD):
Rede ID: ID0720616500
Herr Staatssekretär, da diese Frage in engem Zusammenhang mit Erwägungen steht, die im Hinblick auf Unglücksmöglichkeiten bei der Bundesbahn gemacht worden sind, halte ich sie für sehr wichtig. In diesem Gutachten steht beispielsweise:
Die Situation dieser Räume hinsichtlich des Lärmschutzes ist als katastrophal zu bezeichnen. Wir haben Räume gesehen, bei denen die Fenster nicht zu schließen waren und die Scheiben nur noch durch Nägel gehalten wurden und bei jedem Windstoß klirrten. Die Räume lagen zum Teil direkt an Hauptverkehrsstraßen mit Lkw-Verkehr oder zwischen den Gleisen in auch nachts hell ausgeleuchteter Umgebung.
Kann denn in dieser Richtung nicht sehr schnell etwas geschehen?
Jung, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe ja in meiner ersten Antwort schon darauf hingewiesen, daß die Bundesbahndirektionen im Rahmen ihrer Zuständigkeit hier laufend tätig werden müssen. Aber wie gesagt, die eingesetzte Kommission bzw. die Sonderbeauftragten werden hier auch tätig werden, und ich nehme an, daß die Bundesbahndirektionen auf Grund dieses Berichts laufend Verbesserungen vornehmen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720616600
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 63 des Abgeordneten Dr. Luda auf. — Sie muß schriftlich beantwortet werden; der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 64 des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 66 und 67 des Abgeordneten Lemmrich sind vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 68 des Abgeordneten Engelsberger auf:
Ist die Bundesregierung auf Grund der Tatsache, daß die Aufrechterhaltung des Spikes-Verbots auch für Österreicher im südostbayerischen Grenzraum schwerwiegende Auswirkungen für Wirtschaft und Fremdenverkehr haben müßte, bereit, zumindest im sogenannten Zollgrenzbezirk das Spikes-Verbot für österreichische Fahrzeuge aufzuheben, und ist die Bundesregierung wegen der vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr in besonders begründeten Einzelfällen für möglich gehaltenen Ausnahmeregelungen ferner bereit, ihre in der Fragestunde am 26./27. November 1975 bekundete generelle Ablehnung nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zu revidieren?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!
Jung, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Engelsberger, die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß das Spikes-Verbot sachlich notwendig und begründet ist. Es ist beabsichtigt, daß Verbot bundesweit nicht nur auf inländische, sondern auch auf einfahrende ausländische Fahrzeuge anzuwenden. Dies entspricht auch der übereinstim-
14234 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975
Parl. Staatssekretär Jung
menden Auffassung des Bundestagsverkehrsausschusses, das Spikes-Verbot im Bundesgebiet möglichst ausnahmslos durchzusetzen.
Soweit der Bundesregierung bisher bekanntgeworden ist, werden in Bayern durch die dortigen Landesbehörden in besonders gelagerten Fällen, regional sehr begrenzt und mit einschränkenden Auflagen versehen, Einzelausnahmegenehmigungen vom Spikes-Verbot erteilt. Desgleichen werden in grenznahen Gebieten zu Österreich ausländische Fahrzeuge mit Spikes-Reifen durch die für die Kontrolle zuständigen Stellen nicht beanstandet. Solche Maßnahmen sind rechtlich möglich und erfolgen in eigener Verantwortung der betreffenden Landesbehörde.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720616700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0720616800
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihren Ausführungen entnehmen, daß die Bundesregierung bereit ist, die von der Bayerischen Staatsregierung getroffenen Maßnahmen bezüglich Ausnahmegenehmigungen zu tolerieren?
Jung, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe eben darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung dies sehr wohl muß, da dies in die Zuständigkeit der Landesregierungen fällt. Allerdings ist die Bundesregierung der Meinung, und dies hat sich auch der Bundestagsverkehrsausschuß zu eigen gemacht, daß das generelle Spikes-Verbot in der Bundesrepublik aufrechterhalten bleiben muß.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720616900
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Engelsberger.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0720617000
Herr Staatssekretär, wie sind die Verhandlungen zwischen dem österreichischen und dem deutschen Verkehrsminister verlaufen, die dieser Tage in Paris geführt worden sein sollen? Sollen für die Durchreise von Kufstein nach Salzburg Spikes zugelassen werden?
Jung, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, am Rande der CEMT-Tagung wurde dieses Petitum der Bundesregierung, nämlich das Spikes-Verbot im Bundesgebiet grundsätzlich aufrechtzuerhalten, zwischen den beteiligten Verkehrsministern der europäischen Länder behandelt, und es wurde eine Überprüfung auf eine gemeinsame Haltung zugesagt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720617100
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 65 des Abgeordneten Wittmann (Straubing) auf:
Gedenkt die Bundesregierung, Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts — Az: 1 BvL 35/70, 1 BvR 307/71 — zu ziehen, worin der „Handel" mit Genehmigungen für den Güterfernverkehr gerügt und Geschäfte im Vergabeverfahren unter Mitwirkung von Behörden als grundgesetzwidrig bezeichnet werden, und wenn ja, welche?
Bitte, Herr Staatssekretär, zur Beantwortung!
Jung, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Wittmann, das Verfahren bei der Vergabe von Güterfernverkehrsgenehmigungen ist ausschließlich Sache der Länder. Die Bundesregierung wird im übrigen prüfen, ob die Maßstäbe und Kriterien für die Vergabe der Genehmigungen im Güterkraftverkehrsgesetz selbst geregelt werden sollten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720617200
Keine Zusatzfrage. Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich darf Ihnen danken.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0720617300

Trifft die Pressemeldung zu, wonach ein Fluchtversuch an der Demarkationslinie gegenüber dem Westberliner Ortsteil Rudow am Wochenende 22./23. November gescheitert ist und nach mehreren Feuerstößen der „DDR"-Grenzposten ein Mann leblos abtransportiert wurde?
Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Herold.

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0720617400
Herr Präsident! Herr Kollege Müller, Ihre Frage beantworte ich mit Ja.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720617500
Zusatzfrage? — Keine Zusatzfrage.

(Müller [Berlin] [CDU/CSU] : Es kommt noch meine zweite Frage!)

Ich rufe die Frage 70 des Abgeordneten Müller (Berlin) auf:
Was geschieht in diesem Fall oder in ähnlichen Fällen seitens der Bundesregierung?
Herold, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, bei besonderen Vorkommnissen an der Grenze zur DDR und im Raum um Berlin (West) unterrichten die örtlichen Behörden sofort das Lagezentrum beim Bundesministerium des Innern, und von dort aus werden die jeweils in Betracht kommenden obersten Bundesbehörden einschließlich des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen informiert. Das ist auch bei dem hier zur Debatte stehenden Vorfall vom 21. November 1975 geschehen.
Die Bundesregierung reagiert, wie Ihnen bekannt ist, nach ihrer Beurteilung der jeweils gegebenen Lage. Bei Zwischenfällen an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland zur DDR erfolgt je nach Lage des Sachverhalts eine öffentliche Erklärung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen, ein Vorstelligwerden der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR- Regierung oder ein Fernschreiben des örtlich zuständigen Bundesgrenzschutzgenerals an den örtlich zuständigen General der DDR-Grenzgruppen. Bei Zwischenfällen in Berlin obliegt eine Reaktion in erster Linie den für die Sicherheit der drei Westsektoren verantwortlichen Stadtkommandanten. Diese haben bekanntlich gegen den Zwischenfall vom 21. November 1975 protestiert.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14235

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720617600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Müller (Berlin).

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0720617700
Herr Staatssekretär, ist dieser Fall — wie alle ähnlichen Fälle — nicht eine grobe Verletzung völkerrechtlich verbriefter Rechte wie des Rechts auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person nach Art. 3 des Grundgesetzes und des Rechts auf Freizügigkeit und des Rechts nach Art. 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, jedes beliebige Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen?
Herold, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, diese Frage habe ich in den letzten sieben Jahren schon mehrfach in diesem Hause beantwortet. Ich erkläre nochmals: die Bundesregierung wird auch in Zukunft solche Vorfälle verurteilen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720617800
Eine letzte Zusatzfrage des Abgeordneten Müller (Berlin).

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0720617900
Dann darf ich Sie fragen: Teilt die Bundesregierung auch meine Auffassung, daß dieser Fall auch die Schlußakte der KSZE von Helsinki vom August 1975 gröblich verletzt, in der es unter VII u. a. heißt — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
Die Teilnehmerstaaten werden die Menschenrechte und Grundfreiheiten achten. Sie werden diese Rechte und Freiheiten in ihren gegenseitigen Beziehungen stets achten und sich einzeln und gemeinsam auch in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen bemühen, die universelle und wirksame Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern.
Was hat die Bundesregierung dazu zu sagen?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720618000
Verzeihung, Herr Kollege, es ist nach den Maßnahmen gefragt worden, die die Bundesregierung oder Berlin im Falle einer Flucht ergreifen. Das Thema Helsinki ist ein Thema, das mit dieser Frage nicht im Zusammenhang steht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0720618100
Herr Präsident, ich fragte, was die Bundesregierung mit Bezug auf diese Erklärung getan hat.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0720618200
Dann hätten Sie die Frage so formulieren müssen, verehrter Herr Kollege.

(Müller [CDU/CSU] : Unerhört!)

Die Fragen 71 und 72 des Abgeordneten Jäger (Wangen) werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Beantwortung der Fragen dieser Fragestunde angelangt. Ich beende diesen Tagesordnungspunkt.
Ich unterbreche die Sitzung, die dann mit Punkt 2 der Tagesordnung fortgesetzt wird, bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung von 14.29 bis 14.31 Uhr)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0720618300
Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Beratung des Zweiten Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz — HStruktG)
— Drucksache 7/4372 —
Berichterstatter: Abgeordneter Höcherl Das Wort hat der Herr Berichterstatter.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0720618400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Unruhe)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0720618500
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie doch freundlichst, Platz zu nehmen, damit der Bericht des Herrn Berichterstatters im ganzen Hause verständlich ist.

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0720618600
Ich bitte um Ihre Nachsicht, meine Damen und Herren, daß ich einen längeren Bericht vortragen und damit Ihre Zeit in Anspruch nehmen muß, aber es handelt sich um eine sehr gewichtige Sache.
Ich hatte bereits am letzten Freitag die Ehre, dem Hohen Hause einen ersten Bericht über die Beratung des Vermittlungsausschusses in seiner Sitzung vom 27. November zu dem vom Bundestag am 6. November verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur zu erstatten. In diesem Bericht ging es um das vom Vermittlungsausschuß abgespaltene Teilgesetz, das den bisherigen Art. 20 erfaßte und — bis auf unwesentliche Ausnahmen —den Art. 25 mit einbezog, d. h. die Änderungen, die das Arbeitsförderungs- und das Bundesversorgungsgesetz betreffen. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom letzten Freitag dieses Teilgesetz mit Mehrheit angenommen.
Der Ihnen heute auf der Drucksache 7/4372 vorliegende zweite Antrag des Vermittlungsausschusses hat die vom bisherigen Haushaltsstrukturgesetz nach der Abspaltung verbliebenen Regelungen zum Gegenstand. Hierzu hatte der Bundesrat in seinem Anrufungsbegehren Änderungen in insgesamt 18 Punkten — das sind die Ziffern 1 bis 6 und 10 bis 21 der Drucksache 7/4325 — verlangt. Ich darf mir erlauben, die Berichterstattung auf die Behandlung der wesentlichsten Änderungsbegehren im Vermittlungsausschuß zu beschränken.
14236 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975
Höcherl
Der Bundesrat hat im ersten Punkt seines Anrufungsbegehrens beantragt, daß die Geltung der im neugefaßten Bundesbesoldungsgesetz vorgesehenen Neuregelung der Hochschullehrerbesoldung — die sogenannte C-Besoldung — im wesentlichen ausgesetzt wird, d. h. auch dann nicht in Kraft treten soll, wenn das Hochschulrahmengesetz in Kraft getreten ist. Es gibt dazu eine verbindliche Erklärung der Bundesregierung. Maßgebend für dieses Änderungsbegehren war die Befürchtung, daß mit dem Inkrafttreten der C-Besoldung auf die Länder erhebliche finanzielle Mehrbelastungen in einer Größenordnung von etwa 70 bis 80 Millionen DM im Jahr zukommen.
Um sicherzustellen, daß die Länder insoweit nicht ihre eigenen Besoldungsregelungen in finanzpolitisch unerwünschter Weise ändern, war im Anrufungsbegehren des Bundesrates zugleich vorgesehen, daß die entsprechenden landesrechtlichen Besoldungsbestimmungen als unmittelbares Bundesrecht weitergelten. Das steht in der Ziffer 4 der Drucksache 7/4325.
Bei den Beratungen zu diesen beiden Änderungsvorschlägen wurde von seiten der Bundesregierung geltend gemacht, die in dem Bundesbesoldungsgesetz enthaltenen Regelungen hätten nicht nur Besoldungsmehrbelastungen, sondern zum Teil auch finanzielle Einsparungen zur Folge; darüber hinaus könne man daran denken, durch Änderung der status- und besoldungsrechtlichen Vorschriften für das wissenschaftliche Personal an Hochschulen Einsparungen in der hier diskutierten Größenordnung von 80 Millionen DM vorzunehmen.
Nach weiteren Erörterungen einigte sich der Vermittlungsausschuß einmütig und in Übereinstimmung mit den Vertretern der Bundesregierung auf folgende Lösung: Die Bundesregierung wird einen Vorschlag unterbreiten, nach dem die Überleitungsvorschriften und die Vorschriften über die C-Besoldung so geändert werden, daß durch das Inkrafttreten der C-Besoldung insgesamt keine Mehrbelastung für die Länder eintritt. Das ist in der gestrigen Sitzung des Vermittlungsausschusses auch beschlossen worden. Dabei wird davon ausgegangen, daß die bisherige Fassung des Hochschullehrerteils des neuen Besoldungsgesetzes für die Länder Mehrkosten in Höhe von 70 bis 80 Millionen DM jährlich gebracht hätten.
Der vom Bundesrat vorgeschlagene neue § 6 in Artikel 1 des Haushaltsstrukturgesetzes wird deshalb mit der Maßgabe übernommen, daß der Hochschullehrerteil im Bundesbesoldungsgesetz nur bis zum 31. Dezember 1977 ausgesetzt wird. Entsprechend soll die Geltung des Artikels X des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes bis zum 31. Dezember 1977 ausgesetzt werden.
In einem weiteren Anrufungsbegehren hatte der Bundesrat die Änderung von Regelungen beantragt, die die Besoldung bestimmter Beamter der Besoldungsgruppe A 9 und A 10 betreffen. In der Fassung des Gesetzesbeschlusses wird für die Fachhochschulabsolventen des nichttechnischen gehobenen Dienstes beim Eingangsamt die Einstufung nach Besoldungsgruppe A 10 ausgesetzt, während die entsprechenden Beamten des technischen Dienstes ihre Laufbahn bereits in A 10 beginnen. Der Bundesrat hält diese Ungleichbehandlung des nichttechnischen und technischen Dienstes, die z. B. die Eingangsämter von Rechtspflegern, Steuerbeamten und Sozialarbeitern betrifft, für nicht akzeptabel und hat beantragt, die Besoldung im Eingangsamt des nichttechnischen Dienstes nach A 10 nur für eine Übergangszeit, nämlich bis zum 31. Dezember 1979, auszusetzen. — Für Beamte zur Anstellung, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits nach A 10 besoldet werden, solle zudem der Besitzstand gewahrt werden. — Der Vermittlungsausschuß hat einstimmig die Abänderung des Gesetzesbeschlusses mit dem Ziel der Besitzstandswahrung der in A 10 befindlichen Beamten zur Anstellung beschlossen; hingegen fand der Antrag auf nur befristete Aussetzung der Besoldung des nichttechnischen gehobenen Dienstes nach A 10 keine Mehrheit.
Ein weiteres Anrufungsbegehren des Bundesrates betraf die in Art. 17 vorgesehene Regelung, wonach die bisher nur für den Bereich der Rentenversicherungsträger bestehende Verpflichtung zur Vorlage des Haushaltsplanes und das Beanstandungsrecht der Aufsichtsbehörde auf die RVO-Kassen und Ersatzkassen, auf ihre Verbände sowie die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ausgedehnt werden soll. Der Bundesrat hatte die Streichung der entsprechenden Bestimmung verlangt und dies u. a. damit begründet, daß anderenfalls auf die Länder ein erheblicher Verwaltungsaufwand zukomme, der zur Einstellung neuen Personals zwinge. Darüber hinaus sei die stärkere Einschaltung der Aufsichtsbehörden bei der Aufstellung der Haushaltspläne nicht geeignet, die Kosten im Gesundheitswesen nennenswert zu senken.
Nach eingehender Erörterung wurde beschlossen, daß es bei der vorgesehenen stärkeren Einschaltung der staatlichen Aufsicht in das Haushaltswesen bei der Krankenversicherung bleiben soll, jedoch der Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde nur vorzulegen ist, wenn diese es verlangt.
Der Bundesrat hatte weiterhin beantragt, zu der in Art. 8 des Haushaltsstrukturgesetzes vorgesehenen Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes den § 2 neu zu fassen. Damit sollte für den neu vorgesehenen Härteausgleich in Höhe von 10 % des Förderungsbetrages näher klargestellt werden, auf welche verschiedenen Leistungen der Härteausgleich erbracht wird und in welcher Weise Einkommens- und Vermögensbeträge anzurechnen sind. Dieses Änderungsbegehren, das zusätzliche Einsparungen zum Ziel hat, fand im Vermittlungsausschuß aber keine Mehrheit.
Zum Bundesvertriebenengesetz hatte der Bundesrat beantragt, daß neben der für Spätberechtigte vorgesehenen Auftragsfristverlängerung auf fünf Jahre auch die bis zum 31. Dezember 1976 gestellten Anträge von Altgeschädigten zu bedienen sind. Weiterhin begehrte der Bundesrat, daß in Härtefällen Mittel nicht nur, wie vorgesehen, für die bis zum 31. Dezember 1978 gestellten Anträge, sondern bis zum 31. Dezember 1980 bereitzustellen sind. Die
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14237
Höcherl
Mehrheit des Vermittlungsausschusses konnte sich
diesem Begehren des Bundesrats nicht anschließen.
Zu den im Haushaltsstrukturgesetz enthaltenen Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes hatte der Bundesrat in drei Punkten gewichtige Änderungen begehrt.
Nach bisherigem Recht ist nach § 22 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes der Bundesanteil an den Investitionskosten der Krankenhäuser, die nicht Neubaumaßnahmen sind, auf ein Drittel festgelegt. Der Bundestag hat beschlossen, daß der Bundesanteil an diesen Investitionskosten betragsmäßig beschränkt wird. Darüber hinaus sieht der Gesetzesbeschluß vor, daß die Zuweisung der Mittel auf der Grundlage einer zwischen Bund und Ländern abgestimmten Bedarfsermittlung erfolgen solle. Für beide Neuregelungen beantragte der Bundesrat die Streichung. Er begründete dies für den erstgenannten Punkt u. a. damit, daß andernfalls ein für die Länder ebenso ungünstiger Zustand wie vor der Verabschiedung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes eintreten würde. Die vorgesehene Abstimmung der Bedarfsermittlung wird vom Bundesrat aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Beide Änderungsanträge fanden keine Mehrheit im Vermittlungsausschuß.
Schließlich hat der Bundesrat in einem weiteren Punkt ein Änderungsbegehren. Nach geltendem Recht dürfen die Kosten bei den mit den Krankenhäusern verbundenen Ausbildungsstätten nach dem 31. Dezember 1978 nicht mehr im Pflegesatz berücksichtigt werden. Der Bundesrat strebte hier für den Regelfall ein Hinausschieben des Berücksichtigungsverbots bis Ende 1985 an. Nach eingehender Erörterung entschied sich auch hier die Mehrheit des Vermittlungsausschusses dafür, es bei der Bundestagsfassung zu belassen.
Das gleiche Schicksal widerfuhr auch den vom Bundesrat begehrten Änderungen zu den Bestimmungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz. Der Bundestag hat beschlossen, daß künftig nur noch 90 % des Mehraufkommens an Mineralölsteuer zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zur Verfügung zu stellen sind. Zugleich wurde eine Änderung des Verteilungsschlüssels für diese Mittel zwischen kommunalem Straßenbau und öffentlichem Personennahverkehr von bisher 50 : 50 auf 45 : 55 zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs beschlossen.
Der Bundesrat ist zwar mit der Kürzung der aus dem Mineralölsteueraufkommen zur Verfügung stehenden Mittel um 10 % einverstanden, nicht jedoch mit dem neuen Verteilungsschlüssel. Er hat beantragt, es bei dem alten Schlüssel 50 : 50 zu belassen. Zudem soll, um Härten zu vermeiden, für die Länder die Möglichkeit geschaffen werden, bis zu 15 % statt, wie vorgeschlagen, nur 10 % ihrer für den kommunalen Straßenbau zugewiesenen Mittel für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs zu verwenden.
Bei der Erörterung im Vermittlungsausschuß wurde aus der Sicht der Flächenstaaten geltend gemacht, die vorgesehene Benachteiligung des Straßenbaus sei u. a. deshalb nicht annehmbar, weil die Deutsche Bundesbahn, wie kürzlich bekanntgeworden sei, eine drastische Reduzierung ihres Streckennetzes plane. Auch diese Anträge des Bundesrats fanden im Vermittlungsausschuß keine Mehrheit.
Ein weiteres Änderungsbegehren des Bundesrats betraf den im Haushaltsstrukturgesetz vorgesehenen stufenweisen Abbau des Aufwertungsausgleichs für die Landwirtschaft durch Änderung des Aufwertungsausgleich- und des Umsatzsteuergesetzes. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß der völlige Abbau des Aufwertungsausgleichs zu einer zu starken Belastung der Landwirtschaft führen müsse. Er hat daher beantragt, daß einmal die für die nächsten Jahre vorgesehene Kürzung der Umsatzsteuerermäßigung durch für die Landwirtschaft günstigere Sätze ersetzt und zum anderen der Aufwertungsausgleich ab 1977 in verminderter Höhe weitergewährt werden solle.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bei den Erörterungen im Vermittlungsausschuß wurde von seiten der Bundesregierung geltend gemacht, daß eine Verlängerung des Aufwertungsausgleichs über drei Jahre hinaus nicht akzeptabel sei. Der Vorschlag des Bundesrats fand daher keine Mehrheit.
Auch ein Antrag, daß der Abbau der Vergünstigung in zwei Stufen je 0,75 v. H. betragen solle, fand im Vermittlungsausschuß keine Mehrheit.
Zum Körperschaftsteuergesetz sieht das Haushaltsstrukturgesetz u. a. in Art. 41 vor, daß der Körperschaftsteuersatz für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit langfristigen Geschäften von bisher 35 auf 44 v. H. erhöht wird. Demgegenüber hat der Bundesrat verlangt, daß zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen der Steuersatz lediglich auf 41 % anzuheben sei. Dies wird damit begründet, daß die hier betroffenen Institute — anders als die privaten Bausparkassen — nicht die Möglichkeit haben, ihre Körperschaftsteuerbelastung durch Inanspruchnahme des begünstigten Ausschüttungssteuersatzes abzumildern.
Der Bundestagsbeschluß sieht weiter vor, daß der Körperschaftsteuersatz für Sparkassen auf 45 °/o und der für Kreditgenossenschaften und Zentralkassen auf 42 % festgelegt wird. Der Bundesrat hat verlangt, die Steuersätze aus Gründen der Wettbewerbsneutralität im Kreditwesen einheitlich auf 41 % festzusetzen. Ferner begehrt der Bundesrat, daß die genannten Sätze nur bis zum Inkrafttreten der Körperschaftsteuerreform am 1. Januar 1977 gelten sollen. Diese Vorschläge fanden keine Mehrheit. Auch der Kompromißvorschlag, hinsichtlich der Steuersätze dem Beschluß des Bundestages zuzustimmen, diese Steuersätze aber auf das Jahr 1976 zu befristen, wurde abgelehnt. Es ist daher bei der vorn Bundestag beschlossenen Gesetzesfassung geblieben.
Weiterhin hatte der Bundesrat zu der in Art. 42 des Haushaltsstrukturgesetzes vorgesehenen Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes eine Änderung des § 28 Abs. 3 dieses Gesetzes begehrt. Damit sollte gewährleistet werden, daß die bisheri-
14238 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975
Höcherl
gen Tätigkeiten der Wohnungsbauförderungsanstalten der Länder in vollem Umfang steuerlich begünstigt bleiben. Hier hat sich der Vermittlungsausschuß das Begehren des Bundesrates einmütig zu eigen gemacht.
Ein weiteres Anrufungsbegehren des Bundesrates betraf die vorgesehene Änderung des Bundeskindergeldgesetzes. Das bisher geltende Recht sieht vor, daß die Angehörigen des öffentlichen Dienstes für eine Übergangszeit, nämlich bis zum 31. Dezember 1976, das Kindergeld von ihrem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber statt von der Bundesanstalt für Arbeit bekommen. Der Bundestag hat — in der Regierungsvorlage fehlte ein entsprechender Vorschlag — gegenüber dem geltenden Recht beschlossen, daß die als bloße Übergangsregelung vorgesehene Zweigleisigkeit der Zahlung des Kindergeldes als Dauerregelung beibehalten werden soll. Dies bedeutet, daß die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände den Kindergeldaufwand für ihre Bediensteten über das Jahr 1976 hinaus selbst tragen sollen.
Der Bundesrat hatte in seinem Anrufungsbegehren beantragt, die vorgesehenen Änderungen in § 45 des Bundeskindergeldgesetzes zu streichen. Die Beibehaltung des zweigleisigen Verfahrens bedeute keine wesentliche Verwaltungseinsparung, sondern vor allem eine Kostenverlagerung vom Bund auf die Länder und Gemeinden in einem Umfange von 1,5 Milliarden DM pro Jahr.
Im Vermittlungsausschuß wurde sehr eingehend darüber beraten, wie man zu einer für beide Seiten annehmbaren Lösung kommen könnte. Hierbei konnten die gegensätzlichen Standpunkte teilweise einander angenähert werden. Hinsichtlich des Zahlungsweges sprach sich der Ausschuß für die Beibehaltung des zweigleisigen Verwaltungsverfahrens aus. Hingegen blieben hinsichtlich der Frage, wer die Zahllast beim Kindergeld im öffentlichen Dienst letztlich tragen solle, die Standpunkte unverändert bestehen. Der Vermittlungsausschuß kam daher übereinstimmend zu folgender Auffassung:
Der Vermittlungsausschuß schlägt vor, daß zur Verwaltungsvereinfachung das Kindergeld für die Kinder öffentlicher Bediensteter weiterhin von den öffentlichen Arbeitgebern gezahlt wird. Der Vermittlungsausschuß hat die Erklärung des Bundesfinanzministers entgegengenommen, nach der die Einigung über das Verwaltungsverfahren die Entscheidung über die Zahllast nicht präjudiziert und insoweit die gegensätzlichen Standpunkte aufrechterhalten bleiben. Keine der beiden Seiten wird diese Einigung als Argument in die künftigen Verhandlungen einführen.
Der zweite Antrag des Vermittlungsausschusses, wie er dem Bundestag jetzt vorliegt, enthält aber insoweit keine Änderung des Gesetzesbeschlusses des Bundestages. Dieser Vorschlag ist also nicht zum Gegenstand eines formellen Antrags gemacht worden.
Hinsichtlich der Bestimmungen über das Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes sei schließlich darauf verwiesen, daß der Bundesrat in einigen Punkten eine Vorverlegung der vorgesehenen Zeit-
punkte des Inkrafttretens begehrt hatte, also eine höhere Ersparnis erreichen wollte. Nach dem Bundestagsbeschluß soll vom 1. Oktober 1976 an in Fällen, in denen Auszubildende nach dem dritten Semester das Studium abbrechen oder wechseln, die gesamte Ausbildungsförderung als Darlehen geleistet werden. Der Bundesrat war hier der Auffassung, daß diese Neuregelung schon zum Sommersemester des Jahres 1976 in Kraft treten sollte. Weiterhin soll nach der Auffassung des Bundesrates die Einführung einer Einkommensgrenze beim Kindergeld für Kinder mit Ausbildungsvergütung oder ähnlichen Bezügen schon zum 1. Juli 1976 und nicht erst am 1. Januar 1977 in Kraft treten. Diese Änderungsbegehren fanden im Vermittlungsausschuß keine Mehrheit.
Abschließend darf ich bemerken, daß der Vermittlungsausschuß über die einzelnen Abänderungsvorschläge eine getrennte Abstimmung beschlossen hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0720618700
Meine Damen und Herren, ich danke dem Herrn Berichterstatter für den Bericht des Vermittlungsausschusses und teile dem Hause mit, daß der Herr Bundesfinanzminister den Herrn Bundespräsidenten bei einer Besichtigung der Bundesfinanzakademie begleitet und sich daher für heute nachmittag entschuldigen läßt.
Meine Damen und Herren, Sie haben gehört, daß der Vermittlungsausschuß darum bittet, über die einzelnen Punkte getrennt abzustimmen.
Ich frage zunächst, ob das Wort begehrt wird. — Das Wort wird nicht begehrt.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer der Nr. 1 in der vorgelegten Fassung zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
Ich rufe Nr. 2 auf. Wer hier zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
Ich rufe Nr. 3 auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Nr. 4 auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Gegen zwei Stimmen angenommen.
Ich rufe Nr. 5 auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Jetzt kommt Nr. 6. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Nr. 7 auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1975 14239
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich rufe Nr. 8 auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Nr. 9 auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? Bei zwei Stimmenthaltungen mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Meine Damen und Herren, es sind nun noch eine Reihe von redaktionellen Berichtigungen vorzunehmen, die sich aus den Änderungen ergeben. Ich gehe davon aus, daß sich das Petitum des Vermittlungsausschusses, über seine Vorschläge getrennt abzustimmen, nicht darauf erstreckt, sondern daß wir darüber geschlossen abstimmen können.
Wer den redaktionellen Berichtigungen zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! Stimmenthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wer dem Vermittlungsvorschlag in seiner Gesamtheit zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Das Haus hat den Vermittlungsvorschlag in der vorliegenden Fassung einstimmig gebilligt. — Ich danke Ihnen.
Wir stehen am Ende der heutigen Tagesordnung.
Ich rufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Freitag, den 5. Dezember 1975, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.