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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 202. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. November 1975 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Beermann . . 13931 A Nachruf auf den verstorbenen spanischen Staatschef Francisco Franco 13931 D Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Ollesch 13931 D Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 13931 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975 — Drucksache 7/4310 — in Verbindung mit Unterrichtung durch die Bundesregierung über die Vereinbarungen mit der Volksrepublik Polen, die am 9. Oktober 1975 in Warschau unterzeichnet worden sind — Drucksache 7/4184 — Genscher, Bundesminister AA . . . . . 13932 D Friedrich SPD 13939 A Dr. Kohl, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . 13945 B, 13976 A Brandt SPD 13954 C Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . . . 13959 B Mischnick FDP 13963 D Schmidt, Bundeskanzler 13969 D Arendt, Bundesminister BMA 13979 C Franke (Osnabrück) CDU/CSU . . . 13981 B Sund SPD 13983 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 14008 A Fragestunde — Drucksache 7/4322 vom 21. 11. 1975 — Zuständigkeit für Anträge von Gehörlosen zur Übernahme von Kosten für optische Klingelanlagen und Lichtweckuhren MdlAnfr Al 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . 13988 A, B ZusFr Dr. Enders SPD . . . . . . . . 13988 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1975 Pressemeldungen über die Reduzierung des Angebots von Sportbegegnungen des staatlich gelenkten Ostberliner Turn- und Sportbundes an den Deutschen Sportbund sowie Schlußfolgerungen der Bundesregierung aus der auch auf dem Gebiet des Sports ständig zunehmenden Konfrontations- und Abgrenzungspolitik Ost-Berlins MdlAnfr A4 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Riedl (München) CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . 13988 C, D, 13989 A ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . . 13988 D ZusFr Scheffler SPD . . . . . . . . . 13989 A Äußerungen des DDR-Außenministers Fischer gegenüber schwedischen Journalisten über Möglichkeiten zu Reisen von DDR-Bürgern in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A5 21.11.75 Drs 07/4322 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . . 13989 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13989 C Äußerungen des amerikanischen Rechtsanwalts Belli, der Witwen verunglückter deutscher Starfighter-Piloten gegenüber US-Herstellerfirmen vertritt, über Informationen der Bundesregierung in dieser Sache MdlAnfr A6 21.11.75 Drs 07/4322 Reiser SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg 13989 D, 13990 B, C ZusFr Reiser SPD . . . . . . . . . 13990 B ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . . 13990 B Verhältnis der Zahl der bei Verkehrsunfällen ums Leben kommenden jungen Soldaten im Vergleich zur Zahl der Unfalltoten gleichaltriger Zivilisten MdlAnfr A7 21.11.75 Drs 07/4322 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13990 C, D, 13991 A, B Zusfr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . . 13990 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13991 A, B Umfrage eines deutschen Meinungsforschungsinstituts bei Soldaten über die Bundeswehr MdlAnfr A8 21.11.75 Drs 07/4322 Conradi SPD MdlAnfr A9 21.11.75 Drs 07/4322 Conradi SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . 13991 B, D ZusFr Conradi SPD 13991 C, D Informierung des Deutschen Bundestages über das Ergebnis der Berechnungen der Deutschen Bundesbahn über die Länge ihres betriebswirtschaftlich optimalen Strekkennetzes sowie Befassung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages vor Beginn der Verwirklichung des Streckenstillegungsplans mit dem Vorhaben der Bundesbahn MdlAnfr A17 21.11.75 Drs 07/4322 Milz CDU/CSU MdlAnfr A18 21.11.75 Drs 07/4322 Milz CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV 13992 B, C, D, 13993 A ZusFr Milz CDU/CSU 13992 B, C, D ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . 13992 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13993 A Entzug der Existenzgrundlage kleinerer Speditionsunternehmen, insbesondere sogenannter Vollmachtspediteure, durch die Einschränkung der Selbstabholung für Stückgut bei der Deutschen Bundesbahn sowie Übertragung des gesamten Bahnstückguts auf große Speditionsunternehmen MdlAnfr A19 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Luda CDU/CSU MdlAnfr A20 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Luda CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV 13993 B, C, D, 13994 A, B ZusFr Dr. Luda CDU/CSU . 13993 B, C, D, 13994 A ZusFr Scheffler SPD 13994 A ZusFr Dr. Fuchs CDU/CSU 13994 B Entwicklung des Fluggastaufkommens im Inlandsverkehr im Laufe der letzten drei Jahre sowie Auslastung der bundesdeutschen Flughäfen, insbesondere des Flughafens München MdlAnfr A24 21.11.75 Drs 07/4322 Frau Dr. Riedel-Martiny SPD Antw PStSekr Jung BMV . . 13994 C, D, 13995 A ZusFr Frau Dr. Riedel-Martiny SPD . . . 13994 D Aufforderung der Verbraucher zu Nachzahlungen nach Bezahlung ihrer Umzugskostenrechnung MdlAnfr A25 21.11.75 Drs 07/4322 Frau Dr. Riedel-Martiny SPD Antw PStSekr Jung BMV . . . . . . 13995 A, B ZusFr Frau Dr. Riedel-Martiny SPD . . . 13995 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1975 III Pläne zur Neuorganisation der Postverwaltung im ostfriesischen Raum MdlAnfr A26 21.11.75 Drs 07/4322 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMP . . . . . . 13995 C, D ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 13995 D Vermeidung von Gebührenerhöhungen im Ortsverkehr für die Telefonseelsorge MdlAnfr A27 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Althammer CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMP . . . .13996 A, B, C, D, 13997 A ZusFr Dr. .Althammer CDU/CSU . . . . 13996 B ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 13996 C ZusFr Roser CDU/CSU . . . . . . . . 13996 D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 13997 A Benachteiligung der Fernsprechteilnehmer des Zonenrandgebietes bei der Festlegung der Nahbereiche des Fernsprechnetzes MdlAnfr A28 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Fuchs CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMP 13997 B, C, D, 13998 A ZusFr Dr. Fuchs CDU/CSU . . . . . 13997 B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 13997 D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 13998 A Entscheidung über die Einrichtung von Nahverkehrsbereichen im Telefondienst und über die Einführung der Zeitzählung im Ortsnetz sowie Gebührenhöhe für eine Gesprächseinheit im Ortsverkehr bei Verzicht der Bundespost auf die Einführung einer Zeitzählung MdlAnfr A29 21.11.75 Drs 07/4322 Frau Dr. Rehlen SPD MdlAnfr A30 21.11. 75 Drs 07/4322 Frau Dr. Rehlen SPD Antw PStSekr Jung BMP . 13998 B, C, D, 13999 A ZusFr Frau Dr. Rehlen SPD 13998 C, D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 13998 D ZusFr Dreyer CDU/CSU 13998 D Einplanung einer Sondermarkenserie mit Zuschlag zugunsten der Deutschen Sporthilfe für 1976; Höhe der in den letzten Jahren an Philatelisten im Abonnement als Dauerkunden ausgegebenen Stückzahlen von Zuschlagserien im Verhältnis zur Auflagenhöhe MdlAnfr A31 21.11.75 Drs 07/4322 Stahl (Kempen) SPD MdlAnfr A32 21.11.75 Drs 07/4322 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Jung BMP . . . 13999 A, B, C, D, 14000 A, C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 13999 B, C, D, 14000 A ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . 14000 B ZusFr Schirmer SPD . . . . . . . . 14000 B Zahl der von den Behörden der DDR in den Jahren 1974 und 1975 an Absender in der Bundesrepublik Deutschland zurückgesandten Paketsendungen sowie Zahl der verlorengegangenen Paket- und Einschreibesendungen; Aufwendungen der Deutschen Bundespost seit 1970 für den Ersatz der für Empfänger in der DDR bestimmten Paket- und Einschreibesendungen MdlAnfr A33 21.11.75 Dr 07/4322 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A34 21.11.75 Drs 07/4322 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMP 14000 C, D, 14001 A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 14000 D, 14001 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14001 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14001 C Zeitungsmeldungen über das Betreten des südwestlichen Ufers der Elbe durch DDR-Grenztruppen; Schutz des Bundesgebiets zu Land und zu Wasser vor derartigen Übergriffen Ost-Berlins MdlAnfr A37 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . 14001 D, 14002 B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 14002 A, B ZusFr Dr. Sperling SPD 14002 B Statistische Angaben über die Zahl der jährlich in der Bundesrepublik verschwindenden Kinder MdlAnfr A38 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Meinecke (Hamburg) SPD MdlAnfr A39 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Meinecke (Hamburg) SPD Antw PStSekr Baum BMI . 14002 C. D, 14003 A B ZusFr Dr. Meinecke (Hamburg) SPD . . 14003 A, B Gründe für die Trauerbeflaggung aus Anlaß des Todes von Francisco Franco MdlAnfr A41 21.11.75 Drs 07/4322 Meinike (Oberhausen) SPD Antw PStSekr Baum BMI . . 14003 C, 14004 A, B ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . 14004 A, B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1975 Beachtung der für Bundesbehörden angeordneten Trauerbeflaggung von allen Bundesländern MdlAnfr A44 21.11.75 Drs 07/4322 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . 14004 C, D, 14005 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU 14004 C, D ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . 14005 A ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 14005 A Unterrichtung der Öffentlichkeit über die in Kriegsgefangenenlagern der Sowjetunion gestorbenen deutschen Kriegsgefangenen MdlAnfr A45 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . . . . . 14005 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 14005 C Befürchtung ökonomischer Nachteile durch die bisher bekannten Ergebnisse der Arbeiten der UNCITRAL zur Reform des internationalen Seefrachtrechts für die deutsche Verkehrswirtschaft; Verhinderung der Verteuerung der Haftungsversicherungskosten MdlAnfr A49 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Arndt (Hamburg) SPD MdlAnfr A50 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Arndt (Hamburg) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 14005 D, 14006 B, C, D, 14007 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 14006 B, D Vereinbarkeit der Zulassung eines ehemaligen Reichsamtsleiters der NSDAP als Rechtsanwalt mit den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung MdlAnfr A53 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Sperling SPD MdlAnfr A54 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14007 B, D ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . .14007 B, D Nächste Sitzung 14008 A Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14009* A Anlage 2 Teilnahme des Bundesministers für Forschung und Technologie an Betriebsversammlungen sowohl im Bereich der staatlichen Forschungszentren als auch in der Wirtschaft seit dem 1. Januar 1975; Reden des Bundesministers für Forschung und Technologie seit dem 1. Januar 1974 in Betriebsversammlungen bei Unternehmen, die gleichzeitig Forschungsgelder des Bundes erhalten MdlAnfr A2 21.11.75 Drs 07/4322 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A3 21.11.75 Drs 07/4322 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 14009* C Anlage 3 Erklärung des Pressesprechers des Bundesverteidigungsministers gegenüber Journalisten über die Gründe der Verwendung des damaligen Leiters des Studentenbereichs der Bundeswehrhochschule München, Oberstleutnant Schmidt, als Geschäftsführer einer Seilbahn in Oberstdorf MdlAnfr A10 21.11.75 Drs 07/4322 Frau Tübler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14010* C Anlage 4 Pressemeldungen über den Einflug von Waren und Personal nach Moskau mit einer Bundeswehrmaschine für einen Empfang aus Anlaß des Besuchs des Bundespräsidenten in der Sowjetunion MdlAnfr A11 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 14010* D Anlage 5 Ausbau der Jade im Interesse der Sicherung der Energieversorgung und des Umweltschutzes MdlAnfr A14 21.11.75 Drs 07/4322 Ollesch FDP MdlAnfr A15 21.11.75 Drs 07/4322 Ollesch FDP SchrAntw PStSekr Jung BMV 14011 * A Anlage 6 Fertigstellung aller Arbeiten einschließlich des Baus der Radarkette und der Funkpeilsysteme an der Tiefwasserrinne der Jade MdlAnfr A16 21.11.75 Drs 07/4322 Geldner FDP SchrAntw PStSekr Jung BMV 14011* B Anlage 7 Einbeziehung der Bundesautobahn Würzburg—Ulm in die Dringlichkeitsstufe 1 a MdlAnfr A23 21.11.75 Drs 07/4322 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 14011* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1975 13931 202. Sitzung Bonn, den 26. November 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 200. Sitzung, Seite 13797 A, Zeile 3 ist statt „Investitionsfällen" zu lesen: „Interventionsfällen". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 28. 11. Dr. Ahrens * 28. 11. Dr. Aigner * 28. 11. Alber** 28. 11. Amrehn 28. 11. Dr. Artzinger * 28. 11. Dr. Bayerl * 26. 11. Behrendt * 28. 11. Blumenfeld *** 28. 11. Büchner (Speyer) ** 26. 11. Dr. Dollinger 28. 11. Dr. Eppler 28. 11. Dr. Evers 12. 12. Fellermaier * 28. 11. Flämig * 27. 11. Frehsee * 28. 11. Gewandt 12. 12. Graaff 12. 12. Härzschel * 28. 11. Höcherl 28. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 28. 11. Dr. Kempfler 28. 11. Dr. h. c. Kiesinger 28. 11. Dr. Klepsch *** 28. 11. Dr. Lohmar 28. 11. Lücker ' 28. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 28. 11. Müller (Mülheim) * 28. 11. Dr. Müller (München) *** 27. 11. Müller (Remscheid) 26. 11. Mursch (Soltau-Harburg) * 26. 11. 011esch 26. 11. Orgaß 28. 11. Frau Dr. Orth 28. 11. Pieroth 26. 11. Richter ** 28. 11. Dr. Schäuble 26. 11. Schmidt (München) * 28. 11. von Schoeler 28. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 27. 11. Dr. Schulz (Berlin) * 26. 11. Dr. Schwörer * 28. 11. Seefeld* 28. 11. Springorum * 28. 11. Tillmann 28. 11. Vahlberg 28. 11. Dr. Vohrer ** 27. 11. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 28. 11. Walther 5. 12. Frau Dr. Walz * 28. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. von Weizsäcker 4. 12. Dr. Wörner 27. 11. Wohlrabe 27. 11. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/ 4322 Fragen A 2 und 3) : An welchen Betriebsversammlungen hat der Bundesminister für Forschung und Technologie seit dem 1. Januar 1975 teilgenommen, sowohl im Bereich der staatlichen Forschungszentren als auch in der Wirtschaft? Bei welchen Unternehmen, die gleichzeitig Forschungsgelder des Bundes erhalten, hat der Bundesminister für Forschung und Technologie seit dem 1. Januar 1974 bei Betriebsversammlungen gesprochen? Zu Frage A 2: Bundesminister Matthöfer hat seit dem 1. Januar 1975 an 23 Betriebs-, Personal- und Belegschaftsverstmmlung von Unternehmen, staatlichen Forschungszentren und sonstigen Einrichtungen teilgenommen. Eine Übersicht liegt bei. Zu Frage A 3: Bundesminister Matthöfer hat seit dem 1. Juli 1974 in 16 Betriebsversammlungen von Unternehmen, die Forschungsmittel des Bundesministeriums für Forschung und Technologie erhalten, Ansprachen gehalten. Eine Übersicht liegt bei. Teilnahme von Bundesminister Matthöfer an Betriebsversammlungen im Jahre 1975 1. Hahn-Meiter Institut für Kernforschung GmbH, Berlin 21. 1. 1975 2. Firma Ford-Werke AG, Köln 3. 3. 1975 3. Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schifffahrt mbH, Geesthacht 4. 3. 1975 4. Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V., Forschungszentrum Braunschweig 10. 3. 1975 5. Firma Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft, Forschungsinstitut Ulm 21. 3. 1975 6. Firma Interatom, Bensberg 25. 3. 1975 7. Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. und Gesellschaft für Weltraumforschung, Porz 2. 4. 1975 B. Bundesbahnzentralamt, Minden 21. 4.1975 9. Stiftung Deutsches Elektronen Synchrotron, Hamburg 29, 4. 1975 10. Firma Dornier System GmbH, Friedrichshafen 23. 6. 1975 11. Firma Waggonfabrik Uerdingen 21. 7. 1975 12. Firma Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft, Forschungsinstitut Frankfurt/Main 7. 8. 1975 13. Biologische Anstalt, Helgoland 18. 8. 1975 14. Max-Planck-Institut für Extraterrestrische Physik, Garching bei München 21. 8. 1975 15. Firma Fahrzeugwerkstätten Falkenried, Hamburg 25. 8. 1975 16. Firma Honeywell, Dörnigheim 1. 9. 1975 17. Firma Krupp Maschinenbau, Bremen 4. 9. 1975 18. Firma Vereinigte Flugtechnische Werke Fokker GmbH, Bremen 4. 9. 1975 19. Firma VDO-Luftfahrtgerätewerk, Frankfurt/Main 3. 10. 1975 20. Firma MAN, München 20. 10. 1975 21. Battelle-Institut, Frankfurt/Main 27. 10. 1975 22. Firma Brown, Boveri & Cie, Mannheim 17. 11. 1975 23. Firma Klöckner Werke, Osnabrück 24. 11. 1975 Ansprachen von Bundesminister Matthöfer seit 1. 7. 1974 in Betriebsversammlungen von Unternehmen, die Förderungsmittel des Bundesministeriums für Forschung und Technologie erhalten. 1. Firma Messerschmidt-BölkowBlohm GmbH, Ottobrunn 4. 10. 1974 2. Firma DEMAG-Fördertechnik-, Wetter /Ruhr 11. 10. 1974 3. Firma ERNO, Bremen 31. 10. 1974 4. Firma Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft, Forschungsinstitut Ulm 21. 3. 1975 5. Firma Interatom, Bensberg 25. 3. 1975 6. Firma Dornier System GmbH, Friedrichshafen 23. 6. 1975 7. Firma Waggonfabrik Uerdingen 21. 7. 1975 8. Firma Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft, Forschungsinstitut Frankfurt/Main 7. 8. 1975 9. Firma Fahrzeugwerkstätten Falkenried, Hamburg 25. 8. 1975 10. Firma Honeywell, Dörnigheim 1. 9. 1975 11. Firma Krupp-Maschinenbau, Bremen 4. 9. 1975 12. Firma Vereinigte Flugtechnische Werke Fokker, Bremen 4. 9. 1975 13. Firma VDO-Luftfahrtgerätewerk, Frankfurt/Main 3. 10. 1975 14. Battelle-Institut, Frankfurt Main 27. 10. 1975 15. Firma Brown, Boveri & Cie, Mannheim 17. 11. 1975 16. Firma Klöckner Werke, Osnabrück 24. 11. 1975 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Tübler (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage A 10) : Trifft es zu, daß der Pressesprecher des Bundesverteidigungsministers gegenüber Journalisten erklärt hat, der damalige Leiter des Studentenbereichs der Bundeswehrhochschule München, Oberstleutnant Schmidt, sei nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr aus einer großen Zahl von Bewerbern für die Aufgabe des Geschäftsführers einer Seilbahn in Oberstdorf deshalb ausgewählt worden, weil er familiäre Bindungen zum Besitzer dieses Unternehmens gehabt habe? Es trifft zu, daß am Rande eines Pressegesprächs des Generalinspekteurs nach der Kommandeurtagung der Bundeswehr in Wiesbaden eine kontroverse Diskussion zwischen einem Journalisten und dem Leiter des Informations- und Pressestabes des Bundesministeriums der Verteidigung über den umstrittenen Beitrag des ZDF-Magazins über Stellenbesetzungen an der Hochschule der Bundeswehr in München stattfand. Im Laufe dieser am Rande geführten Unterhaltung hat der Leiter des Informations- und Pressestabes nach seiner Erinnerung sinngemäß auf die Möglichkeit sorgfältigeren journalistischen Arbeitens hingewiesen und dabei von einer ihm zugegangenen Information Gebrauch gemacht, derzufolge verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Oberstleutnant Schmidt und Angehörigen seiner jetzigen Firma bestünden, die seine Einstellung dort sichern würden. Der Leiter des Informations- und Pressestabes hat vor der Presse weder den Namen des betroffenen Offiziers noch den der Firma genannt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4322 Frage A 11) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach für einen Empfang aus Anlaß des Besuchs des Bundespräsidenten in der Sowjetunion eine Bundeswehrmaschine Waren und Personal nach Moskau bringen mußte und die Kosten hierfür 50 000 DM betrugen? Es trifft zu, daß für einen Empfang aus Anlaß des Besuches des Herrn Bundespräsidenten in der Sowjetunion eine Bundeswehr-Maschine Waren und Personal nach Moskau gebracht hat. Die Kosten hierfür betrugen ca. 35 000,- DM. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1975 14011* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache 7/4322 Fragen A 14 und 15) : Entspricht der Plan für den Ausbau der Jade auf 18,5 m unter Seckartennull (SKN) den im Jahr 1974 in Brüssel von der Ständigen Internationalen Vereinigung der Schiffahrtskongresse herausgegebenen Empfehlungen der 2. Internationalen ÖltankerKommission? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß im Interesse der Sicherung der Energieversorgung und des Umweltschutzes die noch fehlenden Ausbauarbeiten im Bereich der Jade beschleunigt durchzuführen sind? Zu Frage A 14: Der Plan, die Jade bis auf eine Tiefe von 18,5 m unter Seekartennull auszubauen, wurde 1970 zwischen den Finanzierungspartnern Bund, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Stadt Wilhelmshaven und Nord-West-Ölleitung GmbH vereinbart. Seit April 1974 befahren Tanker mit 20 m Tiefgang und rd. 250 000 tdw unter Inkaufnahme gewisser Beschränkungen und Erschwernisse die Jade. Eine Anpassung der Jadeausbautiefen an die großzügigen und unverbindlichen Empfehlungen des Ständigen Verbandes der Internationalen Vereinigung der Schiffahrtskongresse wäre nur mit erheblichen zusätzlichen Investitionen (geschätzt rd. 100 Millionen DM) möglich. Forderungen auf eine weitere Vertiefung, als Folgerung aus den Empfehlungen, liegen weder der Bundesregierung noch den Finanzierungspartnern des Jadeausbaus vor. Zu Frage A 15: Die Bundesregierung ist der Meinung, daß die noch fehlenden Ausbauarbeiten — im wesentlichen Bau der Radarkette Jade und Restbaggerungen — so schnell wie technisch möglich und wie es die Haushaltslage erlaubt, durchgeführt werden sollen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4322 Frage A 16) : Welche konkreten Schritte sind unternommen worden, und wann ist mit der Fertigstellung aller Arbeiten einschließlich dem Bau der Radarkette und der Funkpeilsysteme an der Tiefwasscrrinne der Jade zu rechnen? Mit der Fertigstellung aller im 18,5-m-Ausbauplan von 1970 vorgesehenen Arbeiten kann bis Ende 1976 gerechnet werden mit Ausnahme von Restbaggerungen infolge verstärkter Wiedereintreibungen von Sand nach dem Ausbau und mit Ausnahme der Fertigstellung der Radarkette Jade. Mit verstärkten Wiedereintreibungen von Sand in das Fahrwasser muß grundsätzlich mehrere Jahre nach Beendigung der erstmaligen Vertiefung gerechnet werden. Die Fertigstellung der Radarkette ist technisch nicht vor 1979 möglich. Unter Berücksichtigung der beim Jadeausbau infolge Preissteigerungen entstandenen Mehrkosten ist bei der derzeitigen mittelfristigen Finanzplanung die Fertigstellung der Radarkette nicht vor 1982 möglich. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4322 Frage A 23) : 1st die Bundesregierung bereit, dem Vorschlag des Bayerischen Staatsministers des Innern für die Einbeziehung der Bundesautobahn Würzburg—Ulm in die Dringlichkeitsstufe I a voll bzw. modifiziert zu entsprechen? Der bayerische Staatsminister Dr. Merk hatte zunächst mit Fernschreiben vom 10. Oktober 1975 vorgeschlagen, den Abschnitt Würzburg-Gollhofen (B 13) unter Kürzung anderer bayerischer BAB- Neubaustrecken in die Dringlichkeit I a aufzunehmen. Zur Sicherstellung der Finanzierung sah hierfür der Bundesminister für Verkehr als wichtigste Voraussetzung an, daß andere Maßnahmen gleichen Kostenumfanges der Dringlichkeit I a in Bayern zurückgestuft werden müßten. Herr Dr. Merk ist in seinem neuerlichen Schreiben vorn 10. November 1975 auf diesen Hinweis nur insoweit eingegangen, als er die Möglichkeit des einbahnigen Ausbaues des Abschnittes WürzburgGollhofen zur Diskussion stellt. Allerdings soll auch dies nur durch Streckung anderer Maßnahmen geschehen. Eine zeitliche Streckung, wie es Bayern vorschlägt, führt zu unwirtschaftlicher Bauausführung und muß daher vom Bundesminister für Verkehr abgelehnt werden. Da inzwischen am 6. November 1975 das Bundeskabinett den revidierten Bedarfsplan beschlossen und zur parlamentarischen Beratung weitergeleitet hat, kann über neue Vorschläge nunmehr noch das Parlamente entscheiden
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag heute den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975 vor. Es handelt sich um einen sozialversicherungsrechtlichen Vertrag, der die deutsch-polnischen Beziehungen auf dem Gebiet der Renten- und Unfallversicherung regeln soll.



    Bundesminister Genscher
    Die Bundesrepublik Deutschland hat seit ihrem Bestehen schon eine Reihe von Verträgen dieser Art geschlossen. Dennoch ist es verständlich, daß dieser Vertrag ein so hohes Maß an Aufmerksamkeit beansprucht, wie sich das während der Verhandlungen, nach dem Abschluß der Verhandlungen sowie seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens gezeigt hat. Allen an der Entscheidung über diesen Vertrag Beteiligten muß bewußt sein, daß er in seiner Bedeutung weit über den eigentlichen Inhalt eines sozialversicherungsrechtlichen Abkommens hinausweist. Dieser Vertrag muß mit den anderen Vereinbarungen im Zusammenhang gesehen werden, die dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden sind. Zwar regelt jede dieser Vereinbarungen eine — auch für sich allein genommen — wichtige Frage, nämlich das Rentenproblem, die Gewährung eines Finanzkredits an Polen, die langfristige wirtschaftliche Kooperation und für uns, wie jeder verstehen wird, an erster Stelle die Ausreise von Deutschen aus Polen. In ihrer Gesamtheit aber steht die Lösung dieser Sachbereiche zugleich und vor allem im Dienste einer der großen Aufgaben, die die Geschichte unserer Generation gestellt hat, nämlich der Versöhnung mit dem polnischen Volk. Das ist die Perspektive, in der die Einigung mit Polen zu sehen ist. Sie gibt ihr den historischen Rang, der es uns erlaubt, die Vereinbarungen in einem Atemzug mit dem Warschauer Vertrag von 1970 zu nennen. Eine andere Perspektive, meine Damen und Herren, würde der Bedeutung und dem Sinn unserer Bemühungen nicht gerecht werden.
    Die Versöhnung mit dem polnischen Volk ist mit der deutsch-französischen Aussöhnung in den 50er Jahren vergleichbar, und in unseren Motiven bewegen uns sehr stark auch moralische Kategorien.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das gilt für alle!)

    Ich bin sicher, daß über das Ziel der Versöhnung mit dem polnischen Volk und über den Rang dieses Ziels Einigkeit im deutschen Volk besteht. Diese Einigkeit kann und darf nicht durch die Tatsache beeinträchtigt werden, daß Polen und Deutsche in verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Systemen leben. Wir alle sollten uns gemeinsam vornehmen, die Debatte des heutigen Tages so zu führen, daß dieses Ziel und der Gedanke der Versöhnung keinen Schaden leiden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Neben dem Willen zur Versöhnung tritt auch die Hoffnung vieler Menschen, die heute noch unter den Folgen des Krieges leiden, daß auch ihr ganz persönliches Schicksal oder das ihrer Nächsten in einem Prozeß deutsch-polnischer Verständigung erleichtert wird.
    Deutsche und Polen sind durch eine gemeinsame Geschichte miteinander verbunden. Es ist — insbesondere angesichts der so leidvollen jüngsten Vergangenheit — notwendig, daran zu erinnern, daß sie über weite Strecken eine Geschichte des friedlichen Zusammenlebens, fruchtbaren Austauschs und gegenseitiger Unterstützung war. Erst vor diesem Hintergrund wird die unheilvolle Entwicklung,



    Bundesminister Genscher
    1971 mit ihrer parallelen Veranstaltung der Kieler Woche in Gdingen im darauffolgenden Jahr oder auf die kürzlich veranstalteten Polnischen Tage in Hamburg, denen Hamburger Tage in Danzig folgen werden.
    Parallel zum kulturellen Austausch haben sich auch die Begegnungen zwischen den Wissenschaftlern beider Länder stark intensiviert. In gemeinsamen Schulbuchkonferenzen arbeiten Historiker und Pädagogen beider Länder an der so wichtigen Aufgabe, Vorurteile und unrichtige Klischees abzubauen. Deutsche Literatur spielt eine wichtige Rolle in Polen, polnische Literatur in der Bundesrepublik Deutschland.
    Stark zugenommen hat der Reiseverkehr in beiden Richtungen. Die Zahl der polnischen Besucher in der Bundesrepublik Deutschland stieg von 45 000 im Jahre 1970 auf 118 000 im Jahre 1974. Noch stärker stieg die Zahl der Reisenden nach Polen, nämlich von 36 000 im Jahre 1970 auf 237 000 im Jahre 1974. Viele tausend Deutsche haben dabei ihre früheren Heimatorte jenseits von Oder und Neiße besuchen können und dort fast ausnahmslos eine gastfreundliche Aufnahme gefunden.
    Überaus dynamisch haben sich die wirtschaftlichen Beziehungen entwickelt. Die deutschen Ausfuhren nach Polen stiegen in den Jahren 1970 bis 1974 von 0,6 Milliarden auf 3,6 Milliarden DM. Sie haben sich damit versechsfacht. In derselben Zeit verdoppelten sich unsere Einfuhren aus Polen von 0,7 Milliarden auf 1,4 Milliarden DM. Mit einem Handelsvolumen von 5 Milliarden DM war im vergangenen Jahr die Volksrepublik Polen nach der Sowjetunion unser zweitgrößter Handelspartner in Osteuropa. Umgekehrt steht für Polen die Bundesrepublik Deutschland im Handel an erster Stelle unter den westlichen Ländern.
    Sprunghaft wie der Handel wuchs auch die industrielle Kooperation. Es bestehen heute mehr als 150 000 Kooperationsverträge. Über 50 weitere Vorhaben mit einem Projektwert von 3,7 Milliarden DM wird verhandelt. Die polnische Industrie ist durch ihr beachtliches Potential an technischem Wissen für die deutschen Unternehmen heute auch ein interessanter Partner, um gemeinsam neue Verfahren und Produkte zu entwickeln. Der Rohstoffreichtum Polens eröffnet uns zugleich die Möglichkeit, unsere Rohstoffversorgung zu diversifizieren. Über ein gemeinsames großes Kupferprojekt wird erfolgversprechend verhandelt.
    Diese Hinweise mögen genügen, um zu zeigen: Polen mit seiner Wirtschaft ist schon heute zu einem wichtigen Partner für die deutsche Wirtschaft geworden. In diesem Zusammenhang darf nicht übersehen werden, daß die osteuropäischen Staaten 1975 fast 10 °/o unserer gesamten Ausfuhr aufnehmen werden. Die Möglichkeiten unserer wirtschaftlichen Beziehungen zu den osteuropäischen Ländern sind dabei noch keineswegs ausgeschöpft. Das gilt gerade im Verhältnis zu Polen. Wir erwarten von dem in Warschau unterzeichneten langfristigen Programm für die industrielle Kooperation, das Ihnen vorliegt, günstige Impulse.
    Im November haben beide Seiten darüber hinaus ein ergänzendes Abkommen zum zehnjährigen Kooperationsabkommen paraphiert. Dieses neue Abkommen sieht eine langfristige Zusammenarbeit im Rohstoff- und Energiebereich vor. Es sieht ferner in Ausfüllung der Schlußakte von Helsinki eine Reihe von konkreten Maßnahmen vor, um die Geschäftskontakte zwischen deutschen und polnischen Unternehmen zu fördern. Das wird insbesondere den kleinen und mittleren deutschen Unternehmen die Anbahnung von Geschäften wesentlich erleichtern.
    So wird auf Grund einer Absprache zwischen dem Herrn Bundeskanzler und dem polnischen Parteichef in Helsinki noch Anfang Dezember dieses Jahres eine polnische Expertendelegation zahlreiche deutsche Betriebe besuchen und dort über neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit verhandeln. Das zusätzliche Kooperationsabkommen ist Ausdruck des Willens beider Seiten zum Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.
    Jedoch, meine Damen und Herren, so günstig sich im kulturellen und im wirtschaftlichen Bereich die beiderseitigen Beziehungen seit 1970 entwickelten, so ergaben sich andererseits auch ernste Probleme Damit komme ich zur Vorgeschichte der Ihnen vorliegenden Vereinbarungen.
    Im wirtschaftlichen Bereich entstanden, verbunden mit der starken Ausweitung des Handels, steigende polnische Defizite. Die Auswirkungen dieses Ungleichgewichts wurden in diesem Jahr spürbar Polen mußte die Einfuhren aus der Bundesrepublik Deutschland einschränken. Unsere Exporte fielen in den ersten acht Monaten um 18 % zurück. Zu den ungelösten Problemen gehört auch der Bereich dei Renten- und Unfallversicherung.
    Die schwerwiegendsten Belastungen des deutschpolnischen Verhältnisses ergaben sich aber aus zwei humanitären Fragen, in denen noch einmal die Wunden der Vergangenheit fühlbar werden. Die polnische Seite forderte Entschädigungszahlungen für die noch lebenden Opfer der Konzentrationslager. Diese Forderung konnten und können wir aus rechtlichen und politischen Gründen nicht erfüllen. Das ist dei polnischen Seite bekannt. Die Forderung nach Wiedergutmachung stellt sich nicht weiter. Das wird gegenüber der polnischen Öffentlichkeit auch durch die Verbesserungen der Leistungen für KZ-Opfer deutlich, die nach den Gesprächen von Helsinki beschlossen worden sind.
    Meine Damen und Herren, wir müssen uns darüber im klaren sein: Vielen Menschen in Polen wird es schwerfallen, diese Haltung, die wir in der Entschädigungsfrage einnehmen müssen, zu begreifen Es soll deshalb noch einmal ausdrücklich klargestellt werden, daß wir nicht vergessen, was geschehen ist. Unser Respekt und unser Mitgefüh: gelten den Opfern, den lebenden und den toten. Wir werden alles in unserer Kraft Stehende tun, damil sich das Geschehene in Europa niemals wiederholen kann.

    (Beifall bei der FDP, der SPD und vereinzelt bei der CDU/CSU)

    Das ist ein wesentliches Ziel unserer Politik.



    Bundesminister Genscher
    Für die Bundesregierung steht im Mittelpunkt der Erwartungen an die Volksrepublik Polen ein humanitäres Problem, das uns die Vergangenheit ebenfalls ungelöst überliefert hat, nämlich die Frage der Umsiedlung in Polen lebender Deutscher. Die polnische Regierung hat auf Grund der 1970 an die Bundesregierung gegebenen Information seit Anfang 1970 insgesamt 60 000 Deutschen die Ausreise aus Polen ermöglicht. Nach den Unterlagen des Deutschen Roten Kreuzes liegen noch mindestens 280 000 Wünsche auf Umsiedlung in die Bundesrepublik Deutschland vor. Diese Frage bedarf einer befriedigenden Regelung. Die gute und unbelastete Partnerschaft mit Polen, die wir mit aller Kraft anstreben, werden wir nur erreichen, wenn auch dieses Problem wirklich gelöst wird. Wir verkennen dabei keineswegs die innenpolitischen Schwierigkeiten, die sich hierdurch für die polnische Seite ergeben.
    Meine Damen und Herren, die beiden hier aufgezeigten humanitären Probleme drohten zu einer immer stärkeren Belastung der deutsch-polnischen Beziehungen zu werden, einer Belastung, die auf die Dauer auch die günstige Entwicklung in den anderen Bereichen lähmen mußte. In über zweijährigen sehr schwierigen Verhandlungen haben beide Regierungen um eine Lösung gerungen. Der Durchbruch gelang in den Verhandlungen des Bundeskanzlers mit dem ersten Sekretär der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei, Gierek, am Rande der KSZE-Konferenz in Helsinki. Das Ergebnis liegt Ihnen in Gestalt der Vereinbarungen vor. Ich möchte die einzelnen Vereinbarungen erläutern, um im jeweiligen Sachzusammenhang schon hier auf Bedenken und Fragen einzugehen, die auch im Bundesrat am 7. November dieses Jahres geäußert worden sind.
    Erstens. Das Abkommen über Renten- und Unfallversicherung strebt eine Regelung der sehr komplizierten rentenrechtlichen Situation an, die sich im deutsch-polnischen Verhältnis auf Grund einer von zwei Weltkriegen und ihren Folgen gekennzeichneten historischen Entwicklung ergeben hat. Eine Regelung dieser Situation war sowohl im Interesse der Anspruchsberechtigten wie der Versicherungsträger in beiden Ländern wie auch schließlich im Interesse des Gesamtverhältnisses beider Staaten geboten. Die Bundesregierung hat sich deshalb entschlossen, diesen Fragenkomplex in Form eines bilateralen Abkommens unter Vereinbarung einer Pauschalzahlung zu regeln, wie das bereits früher im Verhältnis zu anderen Ländern, z. B. Österreich, Luxemburg, den Niederlanden und Jugoslawien, geschehen ist. Dabei war grundsätzlich zu entscheiden, ob das Abkommen nach dem Leistungsexportprinzip oder nach dem Eingliederungsprinzip geschlossen werden sollte. Wir haben uns nach sorgfältiger Abwägung des Für und Wider für das Eingliederungsprinzip entschieden, nicht zuletzt weil die praktische Anwendung des Leistungsexportprinzips im Verhältnis zu Polen auf große Schwierigkeiten gestoßen wäre.
    Eine umfassende Besitzstandsgarantie — hierin liegt eine im Interesse der Betroffenen notwendige Durchbrechung des Eingliederungsprinzips — sichert die Weiterzahlung von Renten, die bisher in das andere Land gezahlt wurden oder für die bei Inkrafttreten dieses Abkommens ein Anspruch auf Pflichtleistung besteht. Die Lage der einzelnen Rentenberechtigten wird in verschiedener Hinsicht durch das Abkommen verbessert; ihre Situation wird rechtlich geklärt.
    Für die Bemessung der Pauschale zur wechselseitigen Abgeltung aller Ansprüche in Höhe von 1,3 Milliarden DM, deren Zahlung durch die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Abkommen vereinbart worden ist, sind Berechnungen zugrunde gelegt worden, die von den Experten auf Grund der vorhandenen deutschen Unterlagen und der polnischen Angaben angestellt worden sind. Einzelheiten der Berechnungen werden im Ausschuß ebenso dargelegt werden wie — das sollten wir in der Bedeutung nicht unterschätzen — eine Einschätzung des Risikos eines anhängigen Musterprozesses.
    Die Regelung ist ein für die deutschen Sozialversicherungsträger günstiges Ergebnis. Nicht nur daß sie jetzt Klarheit über die Belastungen haben, die auf sie zukommen — Belastungen, die auch ohne das Abkommen unvermeidbar gewesen wären, in diesem Falle aber eine gänzlich andere, nämlich größere Dimensionen erreichen würden. Darüber hinaus ist es so, daß die vereinbarte Pauschale, die in drei Jahresraten zahlbar ist, nur zur Hälfte von den Sozialversicherungsträgern übernommen wird. Die andere Hälfte, soweit sie die knappschaftliche Rentenversicherung und die Unfallversicherung betrifft, muß vom Bund aufgebracht werden. Unbeschadet der Tatsache, daß 30 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg eine präzise Aufrechnung von Forderungen und Gegenforderungen nicht mehr möglich ist, ergeben die angestellten Erhebungen, daß die ausgehandelte Pauschalsumme niedriger ist als der zu erwartende Jahresbetrag eines Abkommens nach dem Leistungsprinzip wäre. Diese Feststellung gilt uneingeschränkt, auch wenn man von Mindestansätzen ausgeht, die mit dem Leistungsexportprinzip von polnischer Seite zu zahlenden Renten für Aussiedler absetzt und für die im Deutschen Reich entstandenen Anwartschaften die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland nur im Verhältnis ihrer Bevölkerung zur Bevölkerung der DDR zugrunde legt.
    Am Rande sei bemerkt, daß die gefundene Lösung unseren Versicherungsträgern auch bedeutenden Verwaltungsaufwand erspart. Die Pauschale wird der polnischen Sozialversicherung zufließen.
    Zweitens. Die Zweckbestimmung des deutsch-polnischen Abkommens über die Gewährung eines Finanzkredits kommt in der Präambel zum Ausdruck, in der es heißt daß der Kredit die Entwicklung der wirtschaftlichen und industriellen Kooperation fördern soll. Beim Abschluß dieses Kreditabkommens hat sich die Bundesregierung von wirtschaftlichen und von politischen Gesichtspunkten leiten lassen. Unsere Beziehungen zu Polen — ich erwähne dies noch einmal — unterliegen besonderen historischen und aktuellen psychologischen und faktischen Bedingungen. Wenn uns ernsthaft an einer Versöhnung mit Polen liegt, so muß das die Bereitschaft einschließen, besondere Anstrengungen auf



    Bundesminister Genscher
    uns zu nehmen, um die dafür erforderlichen praktischen Voraussetzungen zu schaffen und auch zu sichern.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Wehner [SPD] : Sehr wahr! — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das leugnet niemand!)

    Zu den entscheidenden Voraussetzungen gehört die Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen zu einem zukunftsorientierten Verhältnis gleichberechtigter Partner. Grundsätzlich können sich die Volkswirtschaft unseres Landes und die polnische Volkswirtschaft in positiver Weise ergänzen. Langfristig wollen wir in den deutsch-polnischen Wirtschaftsbeziehungen strukturelle Verbesserungen im Warenaustausch — vor allem durch den Ausbau der industriellen Kooperation — erzielen. Der Finanzkredit soll also dazu beitragen, eine entsprechende Entwicklung in den deutsch-polnischen Wirtschaftsbeziehungen zu fördern.
    Drittens. Die mit dem Protokoll vereinbarte Erteilung von Ausreisegenehmigungen für 120 000 bis 125 000 Personen bedeutet für einen erheblichen Teil der Ausreisebewerber die Erfüllung ihrer Hoffnungen innerhalb der nächsten vier Jahre, wobei insbesondere Härtefälle vordringlich gelöst werden sollen. Für den danach noch verbleibenden Kreis von Ausreisebewerbern wird der Anspruch, auf der Grundlage der Information auszureisen, ausdrücklich aufrechterhalten. Das Ausreiseprotokoll sieht vor, daß Personen, welche die in der Information genannten Kriterien — nämlich deutsche Volkszugehörigkeit oder Familienzusammenführung — erfüllen, auch nach Abwicklung der im Ausreiseprotokoll vereinbarten Zahlen diesen Anspruch geltend machen können. Das heißt, daß der Inhalt der Information weiter gilt, wenn die Vereinbarungen des jetzigen Protokolls erfüllt sind. Es können also auch dann noch unter den Bedingungen der Information von 1970 Ausreiseanträge gestellt werden. „Unter den Bedingungen der Information" bedeutet: nach günstigeren Regeln als den normalen polnischen Emigrationsbestimmungen.
    Es ist deshalb unzutreffend, meine Damen und Herren, wenn ungeachtet der entsprechenden Bestimmungen des Ausreiseprotokolls die Wirkung der sogenannten Offenhalteklausel bestritten wird. Die Behauptung, das Ausreiseprotokoll werde für die durch das Protokoll noch nicht erfaßten Ausreisewilligen die Ausreise endgültig unmöglich machen, ist darüber hinaus geeignet, die Rechtsposition dieses Personenkreises zu beeinträchtigen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, wir haben uns gegen das „Alles oder nichts" dafür entschieden, das heute Erreichbare zu sichern.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Natürlich hätte es auch die Bundesregierung vorgezogen, die endgültige Erledigung aller Ausreisewünsche in einem festgesetzten Zeitraum zu vereinbaren. Die Bundesregierung hat allerdings berücksichtigt, daß die vereinbarte Abwicklung eines großen Teils der Ausreisewünsche innerhalb von vier Jahren die anschließende Lösung des verbleibenden Problems erleichtern wird. Sie geht davon aus, daß die jetzt getroffenen Vereinbarungen insgesamt zu Fortschritten in den deutsch-polnischen Beziehungen führen werden, die eine beschleunigte und vollständige Lösung des Ausreiseproblems begünstigen. Die Bundesregierung wird sich im Sinne der Information und der jetzt im Ausreiseprotokoll getroffenen Vereinbarungen im Kontakt mit der polnischen Regierung darum bemühen.
    Daneben ist vorgesehen, auch die Zusammenarbeit der Rotkreuzgesellschaften wieder aufzunehmen. Bei den Gesprächen, die ich im Oktober in Warschau geführt habe, wurde vereinbart, daß ein Zusammentreffen der Rotkreuzgesellschaften noch in diesem Jahr stattfinden soll. Das wird nunmehr in der zweiten Dezember-Hälfte geschehen.
    In den Diskussionen über das Ausreiseprotokoll wurde auch die Lage der noch in Polen lebenden Deutschen erörtert. Fortschritte in unserem Sinne werden wir nur entsprechend den Fortschritten im deutsch-polnischen Verhältnis erreichen können. Das Thema bleibt für uns auf der Tagesordnung.
    Meine Damen und Herren, in der Öffentlichkeit ist die Frage der völkerrechtlichen Verbindlichkeit des Ausreiseprotokolls gestellt worden. Die Bundesregierung stellt hier eindeutig fest, daß sich das Ausreiseprotokoll, was die völkerrechtliche Wirksamkeit und Bestandskraft der in ihm enthaltenen Regelungen betrifft, nicht von den beiden anderen Vereinbarungen unterscheidet. Es ist ein zweiseitiges, von beiden Außenministern gezeichnetes Instrument, in dem die polnische Seite eine konkrete Zusage über die Schaffung von Ausreisemöglichkeiten für 120 000 bis 125 000 Personen macht, die von unserer Seite angenommen und mit einer Gegenerklärung beantwortet wird.
    Die in diesem Protokoll gegebene Zusage erzeugt eine völkerrechtliche Bindung der polnischen Seite. Diese wird nicht dadurch gemindert, daß das Ausreiseprotokoll aus verfassungsrechtlichen Gründen der anderen Seite nicht die Form eines völkerrechtlichen Vertrages erhalten hat. Überhaupt erklärt sich die unterschiedliche Rechtsform der einzelnen Vereinbarungen — ratifizierungsbedürftiger völkerrechtlicher Vertrag beim Rentenabkommen, Regierungsabkommen beim Finanzkredit und zweiseitiges Protokoll in der Ausreisefrage — allein aus verfassungsrechtlichen Gegebenheiten in beiden beteiligten Staaten. Die völkerrechtliche Bindungswirkung ist in allen Fällen gleich.
    Der polnische Ministerpräsident hat in seiner Rede vom 23. Oktober 1975 bekräftigt, daß die polnische Regierung ihren Willen erklärt, die mit der Bundesrepublik Deutschland getroffenen Vereinbarungen voll und ganz zu verwirklichen. Von dieser Erklärung hat die Bundesregierung mit Befriedigung Kenntnis genommen. Ich kann für die Bundesregierung die gleiche Entschlossenheit bekräftigen.
    Meine Damen und Herren, ich möchte nun im Lichte dessen, was ich dargestellt habe, zu den elf



    Bundesminister Genscher
    Fragen, die im Bundesrat am 7. November aufgeworfen wurden, nochmals im einzelnen wie folgt Stellung nehmen.
    Erstens. Das Ausreiseprotokoll hat dieselbe völkerrechtliche Bindungswirkung wie das Rentenabkommen und die Gewährung eines Finanzkredits.
    Zweitens. Für Ausreisegenehmigungen bleiben die Kriterien bestehen, die in der Information aus dem Jahre 1970 aufgestellt worden sind. Auch nach Ablauf der im Protokoll genannten vier Jahre wird über Anträge weiterer Ausreisewilliger entsprechend der Information von 1970 entschieden. Die Möglichkeit der Ausreise aller Deutschen aus Polen, die das wünschen, ist damit offengehalten.
    Drittens. Der innere Zusammenhang zwischen den hier dargestellten Vereinbarungen besteht in der für alle Vereinbarungen maßgebenden Zielsetzung, zu einer dauerhaften positiven Entwicklung des deutsch-polnischen Verhältnisses beizutragen, nicht aber in einem zeitlichen Gleichklang bei der Durchführung dieser Vereinbarungen. Im übrigen, meine Damen und Herren, muß jeder, der die Frage des inneren Zusammenhangs dieser Vereinbarungen aufwirft, sehen, daß diese Frage nicht einseitig gestellt werden kann.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Denn natürlich wird die Lösung der Ausreisefrage nur im Gesamtzusammenhang der mit diesen Vereinbarungen verfolgten Politik möglich.
    Viertens. Die polnische Regierung hat gegenüber der Bundesregierung erklärt, daß sie durch entsprechende Anweisungen an die zuständigen Behörden sichergestellt habe, daß Benachteiligungen von Ausreisebewerbern, die es in den vergangenen Jahren tatsächlich gegeben hat, jetzt ausgeschlossen sind. Es ist vereinbart, daß Fälle, in denen sich Benachteiligungen ergeben, von der deutschen Botschaft in Warschau mit dem polnischen Außenministerium geklärt werden. Die Lage der in Polen lebenden Deutschen war und bleibt Gegenstand von Gesprächen mit der polnischen Regierung.
    Fünftens. Das Abkommen verbessert die Situation der einzelnen Menschen. Aussiedler, auch wenn sie nicht unter § 1 des Fremdrentengesetzes fallen, haben durch den Vertrag Vorteile, weil jedem Berechtigten seine Rente nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften gezahlt wird, wobei die in Polen zurückgelegten Versicherungszeiten so berücksichtigt werden, als seien sie in der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt worden Auch für die Deutschen, die in Polen verbleiben, bringt das Abkommen Vorteile. Versicherungszeiten, die im früheren Deutschen Reich zurückgelegt worden sind, werden künftig von den polnischen Versicherungsträgern in vollem Umfang angerechnet. Das Abkommen enthält auch eine umfassende Besitzstandsgarantie. Soweit Renten in das jeweils andere Land gezahlt werden oder beim Inkrafttreten des Abkommens Ansprüche auf Pflichtleistungen bestehen, werden diese Rechte nicht eingeschränkt.
    Sechstens. 30 Jahre nach dem zweiten Weltkrieg ist es nicht mehr möglich, eine buchhaltungsmäßige Abrechnung von Forderungen und Gegenforderungen vorzunehmen. Trotzdem sind aus den noch vorhandenen deutschen Unterlagen und den polnischen Angaben Berechnungen angestellt worden. Dabei sind Tatbestände einander gegenübergestellt worden, die dem einen oder dem anderen Vertragsstaat zuzurechnen sind. Bei der Gegenüberstellung dieser Tatbestände hat sich ergeben, daß die nach Art. 1 der Vereinbarung zu zahlende Pauschale, auch nach Mindestansätzen errechnet, niedriger liegt als der erwartete Jahresbetrag eines Abkommens nach dem Leistungsexportprinzip, selbst wenn man die danach von polnischer Seite zu zahlenden Renten für Aussiedler absetzt und für die im Deutschen Reich entstandenen Anwartschaften die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland nur im Verhältnis der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland zur Bevölkerung der DDR berücksichtigt. Die Pauschale belastet die Versicherungsträger erheblich weniger als laufende Rentenleistungen nach innerstaatlichem Recht, die den Betroffenen mit Sicherheit nicht in dem Umfang zugute kämen, der dem finanziellen Aufwand der Versicherungsträger entspräche.
    Siebtens. Die Pauschale wird der polnischen Sozialversicherung zufließen und nicht, wie befürchtet, sozialversicherungsfremden Zwecken.
    Achtens. Es trifft nicht zu, daß die Pauschale in Höhe von 1,3 Milliarden DM von den Versicherungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland allein aufgebracht wird. Nach Art. 5 Abs. 1 des Entwurfs des Zustimmungsgesetzes sollen von dem Betrag von 1,3 Milliarden DM 643,5 Millionen DM von der knappschaftlichen Rentenversicherung und damit vom Bund und 6,5 Millionen DM vom Bund als Träger der Unfallversicherung aufgebracht werden, so daß die deutschen Sozialversicherungsträger etwa 650 Millionen DM zu tragen haben werden.
    Neuntens. Gemäß Art. 1 Abs. 3 sind mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung in den gegenseitigen Beziehungen zwischen den Versicherungsträgern der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland und damit zwischen den Staaten alle Ansprüche im Bereich der Renten- und Unfallversicherung erloschen. Die Vereinbarung enthält keine Kündigungsklausel. Erneute finanzielle Ansprüche der Volksrepublik Polen gegen die Bundesrepublik Deutschland kommen daher nicht mehr in Betracht. Das Abkommen selbst hat wie alle auf unbestimmte Zeit angelegten Sozialversicherungsabkommen in Art. 18 eine Kündigungsklausel. Tritt das Abkommen infolge Kündigung außer Kraft, so gelten jedoch die Bestimmungen für die bis zu seinem Außerkrafttreten erworbenen Ansprüche und Anwartschaften weiter. Das bedeutet, daß die Versicherungsträger der Bundesrepublik Deutschland für die Versicherungszeiten, die vor Außerkrafttreten des Abkommens zurückgelegt wurden, bzw. für die Unfälle, die vor Außerkrafttreten des Abkommens eingetreten sind, Leistungen nur nach Maßgabe des Abkommens, nämlich bei gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, zu erbringen haben.



    Bundesminister Genscher
    Zehntens. Gemäß der Präambel des Regierungsabkommens über die Gewährung eines Finanzkredits vom 9. Oktober 1975 soll der Finanzkredit die Bedingungen für die Entwicklung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und industriellen Kooperation im Sinne einer Verbesserung der allgemeinen Voraussetzungen für diese Zusammenarbeit fördern. Über diese Zweckbestimmung des Finanzkredits besteht volles Einvernehmen mit der polnischen Seite. Deren Erfüllung dienen auch die festgelegten Bedingungen. Eine Lieferbindung ist nach internationalen Regeln nicht üblich.
    Elftens. Der Kredit wird nicht aus Haushaltsmitteln gewährt. Kreditgeber ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, zu deren gesetzlichen Aufgaben es unter anderem gehört, Kredite zu gewähren, die im besonderen staatlichen oder wirtschaftlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau nimmt den Kreditbetrag zu marktüblichen Konditionen am Kapitalmarkt auf. Aus dem Bundeshaushalt sind die erforderlichen Zinszuschüsse zu tragen. Hierzu ist die Bundesregierung durch die gesetzgebenden Körperschaften mit dem Nachtragshaushalt 1975 ausdrücklich ermächtigt worden, in dem eine Verpflichtungsermächtigung zur Zahlung dieser Zinszuschüsse erteilt worden ist. Die Zinszuschüsse verteilen sich auf die Gesamtlaufzeit des Darlehensvertrages. Finanzielle Forderungen anderer Staaten können aus der Gewährung dieses Finanzkredits nicht hergeleitet werden, weil er im Gesamtzusammenhang des deutsch-polnischen Verhältnisses zu sehen ist.
    Meine Damen und Herren, ich habe versucht, die Zielsetzung der Vereinbarungen und ihre Bedeutung im Gesamtzusammenhang der deutsch-polnischen Beziehungen darzustellen. Den Vereinbarungen ist die Zielsetzung gemeinsam, die zukünftigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen positiv zu gestalten. Sowohl die Bundesregierung als auch die polnische Regierung sehen die Vereinbarungen als eine Einheit. Das hat nicht nur politisches, sondern auch rechtliches Gewicht. Das müssen wir beachten, indem wir bei der Entscheidung über das vorliegende Sozialversicherungsabkommen die anderen Vereinbarungen, insbesondere das Ausreiseprotokoll, nicht aus den Augen verlieren. Ich wiederhole, was ich am 7. November 1975 vor dem Bundesrat gesagt habe:
    Krieg und Vertreibung, Verlust der Heimat, haben das Schicksal von Millionen unserer Mitbürger geprägt. Sie alle haben früher oder später die Chance des Neubeginns hier in der Bundesrepublik Deutschland gefunden. Das in gemeinsamem Aufbau Erreichte hat uns nie vergessen lassen, daß es noch eine große Zahl von Deutschen gibt, die in der Volksrepublik Polen leben und die, läge es allein in ihrer Hand, längst unter uns wären.
    Alle Bundesregierungen — ungeachtet ihrer parteipolitischen Parteizusammensetzung — haben sich diesem Problem immer wieder gestellt. Und dennoch ist es nicht möglich gewesen — weder früher noch in den letzten Jahren —, auch hier eine endgültige, zufriedenstellende Lösung zu erreichen.
    Das Ausreiseprotokoll, das noch der Zustimmung des polnischen Staatsrats bedarf, bringt uns diesem Ziel einen wesentlichen Schritt näher; einen Schritt, der für 120 000 bis 125 000 Deutsche die Erfüllung dessen bedeutet, was sie seit Jahren und Jahrzehnten ersehnen.
    Die ausreisewilligen Deutschen in Polen warten auf unser Ja. Wir dürfen ihre Hoffnung nicht enttäuschen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wer wollte es ernsthaft auf sich nehmen, die jetzt gebotene Möglichkeit auszuschlagen!
    Meine Damen und Herren, niemand kann sich darüber wundern, daß der Vertrag von Warschau nicht sämtliche Probleme auf einen Schlag gelöst hat.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Versöhnung nach solchen Belastungen braucht Zeit, braucht das gegenseitige Vertrauen, das nicht durch einen einmaligen Akt, sondern nur durch lange, beharrliche Zusammenarbeit geschaffen werden kann.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

    Die Unterzeichner des Vertrages von 1970 haben das gewußt. Sie haben oft betont, daß der Vertrag nur ein Beginn sei.
    Mit den Vereinbarungen von 1975 tun wir einen weiteren wesentlichen Schritt. In diesen Vereinbarungen konnte keine Seite alle ihre Wünsche durchsetzen. Verhandeln heißt eben nicht, einen Forderungskatalog mitzubringen und ihn von der anderen Seite unterschreiben zu lassen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Verständigung heißt nicht, vom anderen zu erwarten, daß er die eigenen Vorstellungen uneingeschränkt akzeptiert. Und Versöhnung ist mehr als nur ein Vertragsschluß.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Bewerunge [CDU/CSU]: Das ist eine Phrase!)

    Die deutsch-polnische Annäherung nützt nicht nur den beiden Ländern selbst, sondern sie stellt zugleich einen deutsch-polnischen Beitrag zur Sicherung des Friedens und zur Förderung der Zusammenarbeit in Europa dar.
    Der Bundesregierung ist bewußt, daß wohl noch nie ein sozialversicherungsrechtliches Abkommen — und um ein solches geht es in unserer Debatte — mit einem anderen Staat soviel Widerstreit der Gefühle ausgelöst, aber auch soviel Verantwortungsbewußtsein von jedem an der Entscheidung Beteiligten verlangt hat. Weil hier nicht nur dieses Abkommen, sondern weil das deutsch-polnische Verhältnis insgesamt zur Debatte steht und damit auch das Schicksal der Deutschen in Polen, die zu uns wollen und bisher nicht konnten, ist ein jeder von uns, meine Damen und Herren, aufgerufen, seine Entscheidung so zu treffen, als hinge das Schicksal



    Bundesminister Genscher
    der betroffenen Menschen von ihm allein und seiner Entscheidung allein ab.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Marx [CDU/CSU] : Das Schicksal aller Betroffenen! — Seiters [CDU/CSU] : 160 000! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Dieser Entscheidung kann sich niemand entziehen.

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Auch nicht die Bundesregierung!)

    Nach seiner Haltung wird jeder von uns gefragt werden von denen, die uns täglich begegnen, und von denen, die jenseits der Grenzen auf unser Ja hoffen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Schmöle [CDU/CSU] : Und von denen, die dableiben!)

    Die Bundesregierung bittet Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Friedrich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bruno Friedrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der ersten Lesung der zur Ratifikation eingebrachten deutsch-polnischen Vereinbarungen geht es vor allem anderen um die Beantwortung zweier Fragen. Die erste Frage: Was bedeuten diese Vereinbarungen für das Bemühen, zwischen Polen und Deutschen eine bessere, eine von Zusammenarbeit und gegenseitiger Achtung geprägte Nachbarschaft zu begründen? Die zweite Frage: Was würde angesichts der Haltung der CDU/ CSU-regierten Länder im Bundesrat ein Scheitern der Ratifizierung für das deutsch-polnische Verhältnis bewirken?
    Die Heftigkeit und Leidenschaft, mit der diese Vereinbarungen in der Bundesrepublik, aber auch in Polen öffentlich diskutiert werden, lassen keinen Zweifel an der Tatsache aufkommen, daß mit der Abstimmung über diese Verträge auch darüber entschieden wird, wie die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen künftig miteinander umgehen. Soll der überlieferte Satz: Der Pole kann nicht mit dem Deutschen, der Deutsche kann nicht mit dem Polen, zu einem für alle Zeiten gültigen Naturgesetz erklärt werden? Das darf nicht sein. Aber es könnte fortdauern, hätten bei uns jene CDU/CSU-Politiker recht, die zu den letzten deutschpolnischen Vereinbarungen — und das ständig wiederholend — nur zu sagen wußten: Menschenhandel durch Erpressung, auch Schlimmeres; was auf der Gegenseite in Polen den Vorwurf auslöste, daß die Politiker der Bundesrepublik, die von Menschenhandel sprechen, nicht bereit seien, jene zu verurteilen, die die Polen in die Krematorien getrieben haben.

    (Wehner [SPD] : Leider wahr!)

    So löst die Provokation den anderen Vorwurf aus.
    Das Eis, auf dem die beiden Völker die ersten Schritte zur Aussöhnung zu tun versuchen, ist dünn.
    Deshalb muß, wer von sich behauptet, daß er die Aussöhnung mit Polen im Prinzip will — und dies erklären alle drei Parteien des Bundestages —, deshalb muß der CDU-Vorsitzende Kohl, der ein prinzipienfester Kanzler werden möchte, sein Wollen in der Tat auch glaubhaft beweisen. Nicht nur das Prinzip, die Tat ist gefordert.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wie soll dies in der Demokratie anders geschehen als durch die Abstimmung für das Werk der Aussöhnung im Parlament?
    Die Bundestagsfraktion der SPD, die sozialliberale Koalition weigern sich, davon auszugehen, das polnische und das deutsche Volk seien von der Geschichte auserwählt, als ständige Feinde und unfähig zu gegenseitiger Freundschaft nebeneinander, Grenze an Grenze, dahinzuleben.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Wer sagt das denn?)

    Das wäre verhängnisvoll für beide Völker. Es hat ihnen Elend und Krieg, es hat den einen millionenfachen Tod und den anderen millionenfache Vertreibung gebracht, auch das, was dies alles wieder neu erzeugt, nämlich Haß und blindwütigen Chauvinismus. Es war verhängnisvoll, daß es in der Politik der beiden Staaten, aber auch im Denken der Völker selbst zu lange dominierende Kräfte gegeben hat, die sich nur allzu willig der Überzeugung einer unauslöschbaren Feindschaft zwischen Polen und Deutschen hingegeben haben,

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    mit dem einen, aber doch wohl wesentlichen Unterschied, daß vor der Teilung Polens, eines Staates, der damals von der Ostsee bis zum Schwarzen Meer reichte, von 1772 an bis zum Untergang Warschaus 1944 die Deutschen, wir, die Mächtigeren, die Stärkeren waren. Ein deutscher Fürst, Friedrich II., war es, der den Anstoß zur Teilung Polens gab. Himmler gab 1943 den Befehl zur Vernichtung des Warschauer Ghettos und Hitler ein Jahr später den zur Zerstörung Warschaus.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Vorher war es der deutsch-sowjetische Vertrag von 1939!)

    Als bleibende Denkmäler — davon muß heute in diesem Hause gesprochen werden — ließ das nationalsozialistische Deutschland die Vernichtungslager von Auschwitz und andere Konzentrationslager in Polen zurück.
    Es wäre eine für unser Volk gefährliche Selbsttäuschung, zu meinen, dies dürfe allen Betroffenen heute nur noch Historie sein. Noch lebt Kardinal Wyszyński, der 1965 in einer Ansprache vor Warschauer Studenten das Grauen dieser Jahre festgeschrieben hat, als er sagte — ich darf zitieren, Frau Präsidentin —:
    Der Schock, den wir im letzten Krieg erlebten, ist sehr heilsam. Ich vergesse den schrecklichen Eindruck nie, den ich empfand, als ich noch Bischof in Lublin war. Man sagte mir, daß bei Majdanek riesige Halden der in den Krema-



    Friedrich
    torien verbrannten menschlichen Gebeine lägen, zwischen ihnen wüchsen Rüben und Kohl, darüber hin trampelten Tiere, und niemand wolle sich dessen annehmen. Man schrieb das Jahr 1947. Ich machte mich dorthin auf, und was sah ich? Riesige Stöße von über zehn Meter Länge, einer neben dem anderen, jeder mindestens zwei Meter hoch und an der Basis drei Meter breit. Genauso wie auf dem Feld des Ezechiel! Ich dachte damals: Ecce homo! Ecce homo! Das kann eine Welt des Unglaubens aus dem Menschen machen, wenn der Glaube verlorengeht, daß der Mensch ein Kind Gottes sei! Ich nahm mir ein kleines Knöchelchen mit nach Hause, legte es auf meinen Arbeitstisch und habe es bis zum heutigen Tag. Die Kirche bewahrt verschiedene Reliquien auf und fügt sie in die Altäre ein. Dieser Knochenrest aus Majdanek war doch eine außergewöhnliche Reliquie! Eine Erinnerung daran, was man im Unglauben mit dem Menschen machen kann!
    So sprach Kardinal Wyszyński vor polnischen Studenten.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Dem stimmen wir alle zu!)

    Wer genau hinsieht, wem das Wort von der Wichtigkeit der deutsch-polnischen Aussöhnung nicht als bequem-gängige Floskel über die Lippen geht, der erkennt, daß die Kluft zwischen Polen und Deutschen zumindest genauso tief ist wie zwischen Deutschen und Juden; denn in Polen war die Vernichtung des einzelnen verbunden mit der geplanten Vernichtung einer jahrhundertealten staatlichen Existenz, die nach dem Willen Hitlers nie wieder entstehen sollte. Deshalb als erste Maßnahme die planmäßige Ausrottung der polnischen Intelligenz.
    Hier soll keine einseitige Rechnung eröffnet werden. Als das Pendel der Macht am Ende des zweiten Weltkrieges zurückschlug, als die Deutschen die Unterlegenen und die Polen auf der anderen Seite die Stärkeren und die Sieger waren, als Polen dann seine staatliche Einheit in neuen Grenzen auf bis dahin deutschem Boden suchte, haben Millionen Deutsche für die 177 Jahre andauernde Vergewaltigung büßen müssen: durch Tod, durch Vertreibung, durch Verlust der Heimat, durch Verlust ihres Vermögens, auch durch den Zwang, als Minderheit in einem fremden Volke leben zu müssen.
    Wer angesichts dieser Wirklichkeit den Mut hat, über die deutsch-polnische Aussöhnung zu sprechen, fasse dieses Gebirge aus Gewalt und Brutalität, aus Menschenopfer und mißhandelten Menschen, aus Rassenhaß und aus Völkerhaß fest ins Auge. Dieses Gebirge abzutragen, verlangt Mut und Geduld, fordert Hoffnung und Verantwortung, zugleich am Anfang auch um Vergebung bittende Demut von der Art, wie sie Bundeskanzler Willy Brandt den Opfern des Warschauer Gettos kniend erwiesen hat.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Jenninger [CDU/ CSU] : „Sicherheitsrisiko"!)

    Dieses Gebirge der bitteren Erfahrungen und der schlimmen Vorurteile ganz abzutragen, wird die Arbeit von Generationen verlangen. Das Werk der
    Aussöhnung wird nur gelingen, wenn beide Völker es wollen und wenn sie beide behutsam dafür arbeiten. Das nenne ich die Aufgabe deutscher PolenPolitik.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Die Wegstrecke einer gemeinsamen Außenpolitik aller vier Parteien des Deutschen Bundestages endete mit dem Beginn der Ostpolitik des Kabinetts Brandt /Scheel. Dabei soll unbestritten bleiben, daß sich die Union im Prinzip immer für die Aussöhnung mit dem Osten erklärt hat. Dies gilt besonders für die Notwendigkeit der Aussöhnung mit Polen. So hat Bundeskanzler Konrad Adenauer bereits am 10. März 1961 erklärt:
    Polen kann man, glaube ich, nicht ohne weiteres mit den anderen östlichen Staaten gleichstellen. Polen ist ein besonderer Fall, und zwar sowohl was die Polen, die polnische Bevölkerung selbst, angeht, als auch was das Verhältnis Deutschlands zu Polen angeht. Ganz allgemein ausgesprochen habe ich den Wunsch, daß das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen im Laufe der Zeit ein gutes Verhältnis wird. Ich habe weiter, namentlich aus den Schilderungen von zurückkehrenden Kriegsgefangenen, den Eindruck gewonnen, daß dieser Wunsch auch in der polnischen Bevölkerung geteilt wird. Das Verhalten der Bevölkerung gegenüber den zurückkehrenden deutschen Kriegsgefangenen war ausgezeichnet. Ich glaube, wir Deutsche sollten, ganz gleichgültig, wann das möglich sein wird, auch wenn es noch längere Zeit dauern wird, meinetwegen noch Jahre dauern wird, immer im Auge behalten, ein gutes Verhältnis zu Polen herzustellen.

    (Beifall des Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU])

    Diese Erklärung Konrad Adenauers liegt fast 15 Jahre zurück. Warum hat sich die CDU/CSU bei der erklärten Bereitschaft zum Prinzip der Aussöhnung mit dem Osten von der konkreten, von der tatsächlichen Aussöhnung mit Polen immer weiter entfernt? Warum stehen durch das Verhalten der Unions-Länder im Deutschen Bundesrat nach der Aussöhnung im Jahre 1970 Polen und Deutschland vor der Gefahr eines schweren Rückschlages? Ein Staat in der geographischen Lage und mit dem ökonomischen Potential der Bundesrepublik kann sich in seiner Außenpolitik nicht entgegen den Realitäten der Weltpolitik orientieren.

    (Abg. Jäger [Wangen] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)