Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Prof. Dr. Abelein 7.11.
Dr. Achenbach * 7. 11.
Dr. Ahrens ** 7. 11.
Dr. Aigner * 7. 11.
Dr. Arnold 7. 11.
Dr. Artzinger * 7. 11.
Baier 7. 11.
Dr. Bayerl * 7. 11.
Dr. Becher 7. 11.
Behrendt * 7. 11.
Berger 7.11.
Brandt 7. 11.
Breidbach 7. 11.
Prof. Dr. Burgbacher * 7. 11.
Dr. Corterier * 7. 11.
Dr. Eppler 7. 11.
Dr. Evers 7. 11.
Fellermaier * 7. 11.
Flämig * 7. 11.
Frehsee * 7. 11.
Frau Funcke 7. 11.
Gerlach (Emsland) * 7.11.
Gerster (Mainz) 7. 11.
Glombig 7. 11.
Graaff 12. 12.
Härzschel * 7. 11.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 11.
Kater 7. 11.
Dr. Kempfler 7. 11.
Kiep 7. 11.
Dr. Klein (Stolberg) 7.11.
Dr. Klepsch * 7. 11.
Dr. Kiesinger 7. 11.
Dr. Köhler (Duisburg) 7. 11.
Dr. Köhler (Wolfsburg) 7. 11.
Dr. Kreile 7. 11.
Lange * 7 11.
Lautenschlager * 7. 11.
Lemmrich * 7. 11.
Lücker * 7. 11.
Mattick *** 7. 11.
Memmel* 7. 11.
Müller (Mülheim) 7. 11.
Dr. Müller (München) 7. 11.
Müller (Remscheid) 7. 11.
Mursch (Soltau-Harburg) * 7. 11.
Frau Dr. Orth 28. 11.
Schmidhuber 7. 11.
Schmidt (München) * 7.11.
Dr. Schulz (Berlin) * 7. 11.
Schwabe * 7. 11.
Dr. Schwencke (Nienburg) ** 7. 11.
Dr. Schwörer * 7. 11.
*für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Seefeld * 7. 11.
Sieglerschmidt 7. 11.
Springorum * 7. 11.
Suck * 7. 11.
Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12.
Walkhoff * 7. 11.
Dr. Wallmann 7. 11.
Frau Dr. Walz * 7. 11.
Windelen 7. 11.
Baron von Wrangel 7. 11.
Anlage 2
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 1) :
Wurde dem Vizepräsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Dieter Bloetz, zur Übernahme seines Amts als Aufsichtsratsvorsitzender der Produktion-AG, gemäß § 65 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes die vorherige Genehmigung erteilt, und wenn ja, welche Sachzusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen diesen beiden Tätigkeiten, und befürchtet sie keine Präjudizwirkung für andere Beamte?
Herrn Blötz wurde gemäß § 65 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes die für die Ausübung seiner Nebentätigkeit im Aufsichtsrat der PRODUKTION-AG erforderliche vorherige Genehmigung erteilt.
Zwischen der hauptamtlichen Tätigkeit des Herrn Blötz und seiner Nebenbeschäftigung besteht kein Sachzusammenhang.
Die Frage nach einer Präjudizierung für andere Beamte stellt sich nicht, da die Vereinbarkeit einer Nebentätigkeit mit einer hauptamtlichen Tätigkeit im konkreten Fall - und zwar nach allgemein für alle Beamte geltenden gesetzlichen Regeln (vgl. §§ 64-69, insbes. § 65 Abs. 2 BBG) - zu prüfen ist. Danach durfte Herrn Blötz die Genehmigung nicht versagt werden, da seine Nebentätigkeit dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt.
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 4) :
Treffen Meldungen zu, die Bundesregierung habe Reisegruppen aus Südwestafrika, die beanspruchen, die dortige Bevölkerung zu vertreten, unterschiedlich behandelt, insbesondere diejenige Gruppe, die ohne jedes Mandat lediglich von außen nach Südwestafrika hinwirkt, des Empfangs durch den Bundesminister des Auswärtigen gewürdigt, und welche sachlichen Erwägungen sind für die Haltung der Bundesregierung bestimmt gewesen?
Die Meldungen über eine unterschiedliche Behandlung von Reisegruppen aus Südwestafrika treffen nicht zu, weil nur eine Gruppe im Auswärtigen Amt zu einem Informationsgespräch empfangen wurde.
Es handelte sich um fünf Vertreter der Verfassungskonferenz in Windhuk.
13904* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 5 und 6) :
Wie viele deutsche Aus- und Umsiedler haben seit dem Beginn der SPD /FDP-Regierungskoalition bis zum 7. Dezember 1970, bis zum Ende des Jahres 1973, nach dem Versprechen des polnischen Außenministers, im Jahr 1974 50 000 Deutschen die Ausreise zu gestatten bzw. im Jahr 1975 in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen können?
Wie groß war die amtlich festgestellte Zahl der Um- und Aussiedler aus den polnisch verwalteten Ostgebieten unter der Kanzlerschaft von Konrad Adenauer, Ludwig Erhard, bzw. Kurt Georg Kiesinger?
Anliegend übersende ich Ihnen eine Zahlenübersicht über die Entwicklung der Umsiedlung aus Polen von 1950 bis 1975.
Daraus ergibt sich, daß hier keine sinnvolle Aufteilung nach Kanzlerschaftsperioden vorgenommen werden kann:
Es hat z. B. unter der Kanzlerschaft Adenauers eine Periode gegeben, in der jährlich nur wenige hundert Umsiedler aus Polen ausreisen konnten (1952 — 54). Andererseits kamen unter demselben Bundeskanzler in den Jahren 1957/58 jeweils über 100 000 Personen in die Bundesrepublik Deutschland. Anschließend kam es dann wieder zu einem starken Rückgang.
Soweit mir bekannt ist, haben die Bundeskanzler Erhard und Kiesinger keinen Versuch unternommen, Einfluß auf die Entwicklung der Umsiedlerzahlen aus Polen zu nehmen.
Umsiedlung von Deutschen aus dem Bereich der Volksrepublik Polen:
hier: Jahreseinreisezahlen seit 1950 Anlage 5
hier: Jahreseinreise- Umsiedlerzahlen einschließlich
zahlen seit 1950 der ohne polnische
Genehmigung ausgereisten
Personen
1950 31 761 1971 25 243
1951 10 791 1972 13 476
1952 194 1973 8 903
1953 147 1974 7 827
1954 662 1975
1955 914 Januar 447
1956 16 135 Februar 492
1957 100 340 März 530
1958 119 769 April 457
1959 15 964 Mai 404
1960 7 572 Juni 332
1961 9 221 Juli 492
1962 9 571 August 358
1963 9 449 September 420
1964 13 479
1965 14 644 3 932
1966 17 316
1967 10 856 59 381
1968 8 433
1969 9 535
1970 5 626
412 379
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 7):
Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 24. Oktober 1975 zu, daß in Portugal ein in deutschem Eigentum stehender landwirtschaftlicher Musterbetrieb von Kommunisten besetzt worden ist, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — dagegen unternommen?
Es trifft zu, daß am 22. Oktober 1975 der landwirtschaftliche Besitz des deutschen Staatsangehörigen Hans-Joachim Gerike in der „Herdade dos Castelos", Montemor-o-Novo, von fremden Landarbeitern besetzt und Herr Gerike nach einwöchigen Verhandlungen mit den Besetzern gezwungen wurde, sein Eigentum zu verlassen.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Lissabon ist nach Bekanntwerden der Besetzung des Gutes von Herrn Gerike sofort bei der portugiesischen Regierung vorstellig geworden. Der Botschafter hat sich auch an Premierminister Pinheiro de Azevedo gewandt und ihn am 31. Oktober 1975 gesprochen.
Das Auswärtige Amt hat sich in dieser Angelegenheit an den portugiesischen Botschafter in Bonn gewandt.
Die portugiesische Regierung hat anerkannt, daß die Landbesetzung unrechtmäßig erfolgt ist und zugesagt, Abhilfe zu schaffen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 8) :
Wie ist der Stand der Verhandlungen über die Einführung von Tagesvisen zum Besuch der CSSR insbesonders für die Grenzlandbevölkerung, und welche Ergebnisse zeitigen bisher die Bestrebungen zur Einführung von Tagesvisen zu finanziell erträglichen Bedingungen, und bis wann ist mit konkreten Ergebnissen zu rechnen?
Für Ihr Anliegen, die Einreise in die Tschechoslowakei besonders für die Bevölkerung der an die Tschechoslowakei angrenzenden Kreise durch die Einführung von Tagesvisa zu erleichtern, habe ich volles Verständnis. Herr Kollege Baum hat Ihnen jedoch bereits auf Ihre Schriftliche Anfrage B 7 für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 22./23. Januar 1975 mitgeteilt, daß im Verhältnis zur Tschechoslowakei gegenseitig vereinbarte Reiseerleichterungen schwerlich erreichbar erscheinen und die einseitige Einräumung derartiger Vorteile in Form von Tagesvisa zu erwarten ist.
Diese negative Beurteilung der Erfolgsaussichten, die sich besonders auf die Praxis der Tschechoslowakei im Verhältnis zu Österreich stützt, wird vom Auswärtigen Amt geteilt. Die damalige Beurteilung der Erfolgsaussichten besteht auch noch heute. Zu Verhandlungen über derartige Reiseerleichterungen ist es unter diesen Umständen bisher nicht gekommen.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13905*
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Russe (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 9 und 10) :
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die letzte (siebente) Absatzvorausschätzung des Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau verspätet am 30. März 1974 erschien und daß die achte Absatzvorausschätzung für 1974 seit nunmehr elf Monaten überfällig ist, und welches sind die Gründe hierfür?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung das Nichterscheinen der Absatzvorausschätzung 1974, wenn man davon ausgeht, daß diese nach dem Gesetz zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete als Orientierung gerade für die kurz- und mittelfristigen Absatzaussichten gedacht ist?
Es trifft zu, daß die 7. Absatzvorausschau des Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau und die Steinkohlenbergbaugebiete nicht, wie im Kohlegesetz vorgesehen, bis zum 1. Dezember 1973, sondern erst am 30. März 1974 veröffentlicht wurde. Es wäre angesichts der auf dem Höhepunkt der Energiekrise bestehenden Unsicherheit unverantwortlich gewesen, im November 1973 eine neue Absatzvorausschau vorzulegen.
Im November 1974 hat die Bundesregierung die 1. Fortschreibung des Energieprogramms vorgelegt, die zugleich eine Vorausschätzung der mittelfristigen Absatzaussichten für die deutsche Steinkohle enthielt.
Die nächste Absatzvorausschau des Bundesbeauftragten wird bis 1. Dezember 1975 vorgelegt werden.
Anlage 8
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 11 und 12) :
Bedeutet die Änderung des amtlichen Titels des Apostolischen Nuntius im Amtsblatt des Heiligen Stuhls (Acta Apostolicae Sedis vom 31. August 1975) in Nuntius der Bundesrepublik Deutschland", statt früher — unbeschadet der politischen Behinderung bei der Ausführung seiner diplomatischen Pflichten in ganz Deutschland — „Nuntius in Deutschland" (z. B. Acta Apostolicae Sedis vom Februar 1960), daß der Heilige Stuhl als Vertragspartner des Reichskonkordats die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr wie bisher als identisch mit dem Deutschen Reich ansieht, und ergeben sich daraus Gefahren für den Fortbestand des Reichskonkordats wegen einer möglicherweise vom Vertragspartner angenommenen grundlegenden Veränderung des anderen Vertragspartners?
Ist die Bundesregierung nach Überprüfung dieses völkerrechtlichen Tatbestands in Beachtung der nach dem Grundvertragsurteil des Bundesverfassungsgerichts gebotenen Verfassungspflicht zur Wahrung der Rechtspositionen des fortbestehenden Deutschen Reichs entschlossen, auch den Vertragspartner des Reichskonkordats an der uneingeschränkten Wahrung der vertraglichen und völkerrechtlichen Rechte und Pflichten, die Deutschland als Ganzes betreffen, festzuhalten und das Offenhalten der ganzen deutschen Frage gegenüber allen Vertragspartnern zu verteidigen, nachdem die westlichen Siegermächte mit völkerrechtlicher Wirksamkeit festgestellt haben, daß ihre Rechte und Verantwortlichkeiten bezüglich Deutschland als Ganzem und bezüglich Berlins durch die Ostverträge nicht berührt werden noch berührt werden können?
Zu Ihrer Formulierung „Änderung des amtlichen Titels des Apostolischen Nuntius im Amtsblatt des Heiligen Stuhls (Acta Apostolicae Sedis vom 31. 8. 1975)" in „Nuntius in der Bundesrepublik Deutschland" darf zunächst bemerkt werden, daß Nuntius
Bafile 1960 ebenso wie jetzt sein Nachfolger Del Mestri in seinem Beglaubigungsschreiben als Nuntius in der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen war; dies geht darauf zurück, daß die Bundesregierung niemals Hoheitsgewalt über das Gebiet der DDR ausüben konnte. Soweit der Vatikan von „Nuntius in Deutschland" oder „Nuntiatur in Deutschland" gesprochen hat, handelte es sich um einen Sprachgebrauch, der das völkerrechtlich ausschlaggebende Beglaubigungsschreiben nicht ändern konnte. An der maßgebenden Bezeichnung des Nuntius hat sich also nichts geändert.
Allerdings hat es die Entwicklung der Lage in Deutschland mit sich gebracht, daß der Heilige Stuhl die Bezeichnung „Nuntius (Nuntiatur) in Deutschland", wie sie sich noch 1960 in den Acta Apostolicae Sedis bei der Bekanntgabe der Ernennung von Nuntius Bafile fand, heute nicht mehr verwendet. Dies ändert indessen nichts daran, daß der Hl. Stuhl der Bundesregierung gegenüber an das Reichskonkordat gebunden ist; die Bundesregierung hat auch keinen Anlaß anzunehmen, daß der Hl. Stuhl als Vertragspartner des Reichskonkordats etwa mit dem neuen Sprachgebrauch die Annahme einer grundlegenden Änderung der Voraussetzungen für dessen Fortbestand verbinden könnte.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß der Hl. Stuhl den vertraglichen Verpflichtungen nachkommen wird, die sich für ihn aus dem Reichskonkordat gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ergeben; sie wird auch dem Hl. Stuhl gegenüber die Ziele ihrer Deutschlandpolitik vertreten, wie sie im Brief zur Deutschen Einheit zum Grundvertrag niedergelegt worden sind.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 13) :
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den im Bericht der Kernforschungsanstalt Jülich vom Juli 1975 vorgeschlagenen möglichen Kernkraftwerkstandorten, zu denen auch Standorte im Raume Kahl /Großwelzheim bzw. Stockstadt /Kleinostheim gehören, zu?
An dem Forschungsvorhaben „Zukünftige radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland durch Radionuklide aus kerntechnischen Anlagen" sind Institute der Technischen Hochschule Aachen und der Kernforschungsanlage Jülich beteiligt. In dem Ihrer Anfrage zugrunde liegenden 1. Bericht über dieses Vorhaben wird abgeschätzt, wie sich bei einer angenommenen raschen Zunahme des Energiebedarfs und des Einsatzes der Kernenergie die radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik im Laufe der nächsten 100 Jahre entwickeln könnte. Hierbei wurden den Berechnungen unterschiedliche Annahmen über Art, Anzahl und regionale Verteilung von kerntechnischen Anlagen zugrunde gelegt. Die in den einzelnen Fallstudien enthaltenen Standorte
13906 *Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975
sind somit insgesamt rein hypothetisch. Dies gilt auch für die in zwei Abbildungen des Berichts eingezeichneten Kernkraftwerke im Raume Kahl /Großwelzheim und die in einer Abbildung etwa im Raum Stockstadt eingezeichnete Prozeßwärmeanlage. In einer weiteren Abbildung des Berichts sind an den genannten Standorten keine kerntechnischen Anlagen eingezeichnet.
Der Bericht enthält somit weder eine Standortplanung noch gar eine Standortfestlegung. Er soll vielmehr die Möglichkeit eröffnen, bereits heute die voraussichtlichen radiologischen Belastungen durch kerntechnische Anlagen bis weit über das Jahr 2000 hinaus abzuschätzen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu beurteilen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 14 und 15) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einem Gutachten vom Juli 1975 der Kernforschungsanlage Jülich über die zukünftige radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland neue Standorte für Wiederaufarbeitungsanlagen von atomarem Reaktorbrennstoff sowie für Kernkraftwerke u. a. für Bayern in Rieneck (Landkreis Main-Spessart) Stockstadt und Kahl (Landkreis Aschaffenburg) vorgesehen sind, und welche Vorstellungen in bezug auf die genannten Standorte, der Notwendigkeit und zeitlichen Verwirklichung hat die Bundesregierung?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu Fragen der Beeinflussung u. a. der Umwelt, des Umweltschutzes und des Fremdenverkehrs im Falle des Standorts einer Wiederaufarbeitungsanlage für atomaren Reaktorbrennstoff im Großraum Rieneck-Spessart und in bezug auf das im Gutachten festgestellte Risiko des Transports radioaktiven Abfalls, da die Wiederaufbereitungsanlagen zugleich auch Endlager sein sollen?
Zu Frage B 14:
An dem Forschungsvorhaben „Zukünftige radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland durch Radionuklide aus kerntechnischen Anlagen im Normalbetrieb" sind Institute der Technischen Hochschule Aachen und der Kernforschungsanlage Jülich beteiligt.
In dem Ihrer Anfrage zugrunde liegenden 1. Bericht über dieses Vorhaben — es handelt sich um kein Gutachten — wird abgeschätzt, wie sich bei einer angenommenen raschen Zunahme des Energiebedarfs und des Einsatzes der Kernenergie die radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik im Laufe der nächsten 100 Jahre entwickeln könnte. Hierbei wurden den Berechnungen unterschiedliche Annahmen über Art, Anzahl und regionale Verteilung von kerntechnischen Anlagen zugrunde gelegt. Die in den einzelnen Fallstudien enthaltenen Standorte für Kernkraftwerke, Wiederaufarbeitungsanlagen und sonstige kerntechnische Anlagen sind somit insgesamt rein hypothetisch. Dies gilt auch für die in einer Abbildung des Berichts eingezeichnete Wiederaufarbeitungsanlage im Raume Rieneck, ebenso für die in zwei Abbildungen eingezeichneten Kernkraftwerke bei Stockstadt und bei Kahl (mit Ausnahme des bei Kahl seit 1961 in Betrieb befindlichen Versuchs-Kernkraftwerks). In einer weiteren
Abbildung des Berichts sind in den genannten Standorten keine kerntechnischen Anlagen eingezeichnet.
Dieser Bericht stellt somit weder eine Standortplanung noch gar eine Standortfestlegung dar. Er soll vielmehr die Möglichkeit eröffnen, bereits heute die voraussichtlichen radiologischen Belastungen durch kerntechnische Anlagen bis weit über das Jahr 2000 hinaus abzuschätzen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu beurteilen. Im übrigen hat die Bundesregierung in der Ersten Fortschreibung zu ihrem Energieprogramm darauf verzichtet, Prognosen über die langfristige Entwicklung des Energieverbrauchs nach 1985 zu machen.
Zu Frage B 15:
Da es sich bei dem Standort im Großraum Rieneck, wie oben erwähnt, um eine rein hypothetische Annahme in einer wissenschaftlichen Untersuchung handelt und da die betreffende Abbildung sich zudem auf den Zeitraum etwa zwischen 2060 und 2075 bezieht, dürfte für eine Stellungnahme der Bundesregierung zu Fragen der Beeinflussung des Fremdenverkehrs in 80-100 Jahren kein Anlaß bestehen. Die radioaktive Umweltbelastung durch Wiederaufarbeitungsanlagen ist bereits jetzt durch die strengen Vorschriften des sogenannten 30-MilliremKonzepts so eng begrenzt, daß sie selbst am ungünstigsten Punkt niedriger ist als die Schwankungen der natürlichen Strahlenbelastung. Ich verweise dazu auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zur friedlichen Nutzung der Kernenergie (BT-Drucksache 7/3871).
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 16) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Gemarkung Mainflingen bei Seligenstadt /Hessen eine Giftmülldeponie — Verbrennungsanlage errichtet werden soll, und hält die Bundesregierung die Errichtung dieser Anlage angesichts der außerordentlichen Belastung dieses Gebiets durch Kraftwerke und Industrieanlagen für vertretbar?
Der Bundesregierung ist die Absicht des Landes Hessen, im Raum Mainflingen eine Sonderabfallbeseitigungsanlage zu errichten, bekannt. Nach einer Mitteilung des zuständigen Landes-Ministeriums ist das Projekt Mainflingen in Anlehnung an die in Ebenhausen und Gallenbach (Bayern) errichteten und zum Teil bereits in Betrieb genommenen Sonderabfallbeseitigungsanlagen konzipiert und im Hinblick auf die hydrologischen Verhältnisse als praktisch allein in Betracht kommender Standort ausgewählt worden; es umfaßt eine physikalisch-chemische Vorbehandlungsanlage, eine Verbrennungsanlage sowie eine Deponie. Die Anlage wird so ausgelegt, daß die Einhaltung der Vorschriften des BundesImmissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 und der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft" für Verbrennungsanlagen gewährleistet ist.
Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 1390*
,Problematische Sonderabfälle, hierunter fallen auch giftige Abfälle, sollen nicht der geplanten Sonderabfallbeseitigungsanlage Mainflingen zugeführt, sondern wie bisher in der Untertagedeponie Herfa/ Neurode abgelagert bzw. anderweitig beseitigt werden.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 17) :
Können die in der Studie der Kernforschungsanlage Jülich „Zukünftige radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland durch Radionuklide aus kerntechnischen Anlagen im Normalbetrieb" vom Juli 1975 empfohlenen Standorte von Kernkraftwerken in den Bereichen Kahl /Großwelzheim und Stockstadt/ Kleinostheim (Leichtwasserreaktoren bzw. Prozeßwärmeanlagen) nach den „Bewertungsdaten für die Eigenschaften von Kernkraftwerkstandorten aus der Sicht von Reaktorsicherheit und Strahlenschutz" vom 11. Juni 1975 noch aufrechterhalten werden?
Bei dein in dem 1. Bericht über das Forschungsvorhaben „Zukünftige radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland durch Radionuklide aus kerntechnischen Anlagen im Normalbetrieb" in zwei Abbildungen eingezeichneten Kernkraftwerk im Raum Kahl /Großwelzheim sowie der in einer Abbildung eingezeichneten Prozeßwärmeanlage im Raum Stockstadt handelt es sich, wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihre Schriftliche Frage B 13 angeführt habe, nicht um empfohlene oder gar geplante Standorte, sondern um rein hypothetische Annahmen im Rahmen des obengenannten Forschungsvorhabens einer Fallstudienuntersuchung. Eine Anwendung der „Bewertungsdaten für die Eigenschaften von Kernkraftwerksstandorten auf völlig hypothetische Standorte erscheint nicht sinnvoll, da die Bewertungsdaten für konkrete Planungen gedacht sind.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 18 und 19) :
Trifft es zu, daß eine Studie des Kernforschungsinstituts Jülich, die mit Unterstützung aus Bundesmitteln angefertigt worden sein soll, als zukünftige Standorte von Kernkraftwerken das Gebiet des unteren Mainlaufs zwischen Aschaffenburg und Hanau als Standorte vorsieht?
Hält die Bundesregierung, bei Bejahung der Frage 18 diese vorgeschlagenen Standorte angesichts der dort schon vorhandenen Umweltbelastung durch Kraftwerke und Industrieanlagen für optimal oder auch nur für vertretbar?
An dem Forschungsvorhaben „Zukünftige radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland durch Radionuklide aus kerntechnischen Anlagen im Normalbetrieb" sind Institute der Technischen Hochschule Aachen und der Kernforschungsanlage Jülich beteiligt. In dem Ihrer Anfrage zugrunde liegenden 1. Bericht über dieses Vorhaben wird abgeschätzt, wie sich bei einer angenommenen raschen Zunahme des Energiebedarfs und des Einsatzes der Kernenergie die radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik im Laufe der nächsten 100 Jahre entwickeln könnte. Hierbei wurden den Berechnungen unterschiedliche Annahmen über Art, Anzahl und regionale Verteilung von kerntechnischen Anlagen zugrunde gelegt. Die in den einzelnen Fallstudien enthaltenen Standorte sind somit insgesamt rein hypothetisch. Dies gilt auch für die in zwei Abbildungen des Berichts eingezeichneten Kernkraftwerke zwischen Aschaffenburg und Hanau. In einer weiteren Abbildung des Berichts ist im Raum zwischen Aschaffenburg und Hanau kein einziges Kernkraftwerk eingezeichnet.
Dieser Bericht enthält somit weder eine Standortplanung noch gar eine Standortfestlegung. Er soll vielmehr die Möglichkeit eröffnen, bereits heute die voraussichtlichen radiologischen Belastungen durch kerntechnische Anlagen bis weit über das Jahr 2000 hinaus abzuschätzen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu beurteilen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 20) :
Sieht die Bundesregierung in der Gründung einer Kooperationsgesellschaft zwischen der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ) und der „Neuen Rhein-Ruhr-Zeitung" (NRZ) eine Gefahr für die Bewährung der Meinungsvielfalt im Lande?
Der zwischen den Verlagen der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) und der Neuen RheinRuhr-Zeitung (NRZ) abgeschlossene — aber noch nicht vollzogene — Kooperationsvertrag ist der Bundesregierung bisher im einzelnen nicht bekannt. Der Vertrag ist von den Beteiligten beim Bundeskartellamt gemäß § 24 a Abs. i Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen freiwillig angemeldet worden. Das Bundeskartellamt hat bisher noch nicht entschieden.
Wenn auch der Bundesregierung deshalb eine endgültige Stellungnahme nicht möglich ist, muß doch nach den bisher bekanntgewordenen Tatsachen festgestellt werden, daß der Vertrag geeignet erscheint, die Meinungsvielfalt im Ruhrgebiet weiter einzuschränken, zumal er nicht alleine steht, sondern am Ende einer langen Reihe ähnlicher Konzentrationsvorgänge im Ruhrgebiet. Auch sind Folgekonzentrationen nicht auszuschließen.
Zwar scheint die redaktionelle Selbständigkeit der NRZ vorläufig gesichert zu sein. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, daß diese neue Pressekonzentration eines Tages zu einer weiteren Einschränkung von Meinungsvielfalt führt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß im Bundesgebiet nur noch 121 selbständige publizistische Einheiten gegenüber 225 im Jahre 1954 bestehen; die Zahl der selbständigen
13908* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975
Verlagsbetriebe ist im gleichen Zeitraum von 624 auf 420 gesunken.
Um dieser Konzentrationsentwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung am 14. August 1974 dem Deutschen Bundestag ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgelegt (BT-Drucksache 7/2954). Damit sollen wettbewerbsrechtliche Regelungen geschaffen werden, die den besonderen Bedingungen der Presse entsprechen. Die Bundesregierung ist durch die jüngsten Vorfälle in ihrer Auffassung bestärkt worden, daß diese Pressefusionsnovelle, die rückwirkend in Kraft treten soll, möglichst bald verabschiedet werden sollte. Sie teilt die Meinung des Deutschen Presserates, daß die Fusionskontrolle zwar „kein Allheilmittel" gegen Konzentration jedoch im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen für die Presse ein „Hindernis" für Zeitungszusammenschlüsse ist.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 21):
Was gedenkt die Bundesregierung angesichts der besonderen innen-, außen- und sicherheitspolitischen Lage Berlins zu tun, gegenüber der Tatsache, daß 800 Juden aus der Sowjetunion illegal in die Stadt eingereist sind und sich offenbar auf Dauer dort niederlassen wollen, nachdem sie sich in Israel nicht integrieren konnten, daß aus der DDR eine rapid wachsende Zahl von Arabern nach West-Berlin eingesickert ist bzw., daß 16 chilenische Allende-Anhänger über die DDR nach West-Berlin illegal eingereist sind, nachdem es den Exilchilenen in ihrem sozialistischen Exilland Rumänien nicht gefallen hat und der Senat trotz der von der Berliner Ausländerpolizei angeordneten und vom Oberverwaltungsgericht für rechtmäßig erklärten Ausweisung diese nicht vollzieht?
Die Entscheidung über ausländerrechtliche Maßnahmen im Einzelfall liegt bei den zuständigen Landesbehörden.
Mit der ausländerrechtlichen Behandlung der jüdischen Emigranten aus der UdSSR hat sich die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder am 7. Februar 1975 befaßt. Aus humanitären Gründen hat sich die Innenministerkonferenz für eine Regelung eingesetzt, die den bis dahin eingereisten Personen den Aufenthalt ermöglicht. Nach dem 7. Februar 1975 sind etwa 200 weitere jüdische Emigranten nach Berlin (West) eingereist, die zum weit überwiegenden Teil noch nicht in Israel wohnhaft waren. Der Senat vori Berlin prüft zur Zeit, welche ausländerrechtlichen Maßnahmen gegenüber diesem Personenkreis Anwendung finden sollen.
Die in Ihrer Frage enthaltene Feststellung, die Zahl der Personen aus arabischen Staaten, die über die DDR nach Berlin (West) ohne Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks einreisen, steige ständig, trifft nicht zu. Wie dem Bundesministerium des Innern von den zuständigen Behörden des Landes Berlin bestätigt wurde, ist gegenüber den letzten Jahren vielmehr ein Rückgang festzustellen. Soweit Ausländer sich ohne die erforderliche Aufenthaltserlaubnis in Berlin aufhalten, können sie nach den bestehenden ausländerrechtlichen Vorschriften ausgewiesen bzw. abgeschoben werden. In den Fällen, in denen sich diese Ausländer auf das verfassungsrechtlich garantierte Asylrecht berufen und Asylantrag stellen, verbleiben sie nicht in Berlin, sondern werden nach den Vorschriften des § 38 des Ausländergesetzes dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf zugeleitet und dort entsprechend den zwischen Bund und Ländern zur Entlastung des Sammellagers für Ausländer getroffenen Absprachen bis zum Abschluß des Asylverfahrens auf die Bundesländer verteilt.
Von den 16 Chilenen, die am 12. August 1975 aus Rumänien über die DDR nach Berlin (West) eingereist sind, haben — unmittelbar vor deren Rückführung — vier andere Bundesländer aus humanitären Gründen je eine Familie aufgenommen. Von dieser Gruppe, zu der im übrigen neun Kinder gehörten, ist niemand in Berlin geblieben.
Zu der Frage der Einreise von Berlin (Ost) nach Berlin (West) und den mit dem Aufenthalt von Ausländern in Berlin (West) zusammenhängenden Problemen nehme ich ergänzend Bezug auf die Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 1973 und den dort von dem Herrn Senator für Inneres in Berlin abgegebenen Bericht (Kurzprotokoll der 18. Sitzung des Innenausschusses am 1. Oktober 1973, Punkt 1 der Tagesordnung und Anlage 1) .
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 22) :
Sind der Bundesregierung Pressemeldungen bekannt, wonach sich ungarische, rumänische, bulgarische und tschechoslowakische Staatsangehörige als Kraftfahrer von Großraum-Lkw ausgeben, in Wirklichkeit aber geschulte Offiziere des Warschauer Paktbereichs sind, in dessen Auftrag Spionage in der Bundesrepublik Deutschland betreiben, und kann sie diese Aktivitäten bestätigen, bei denen das tschechoslowakische Verkehrsunternehmen CSAD/ CESMAD und das staatliche rumänische Verkehrsbüro ROMTRANS eine besondere Rolle spielen?
Die dem Bundesministerium des Innern im einzelnen nicht bekannten Pressemeldungen gehen offensichtlich auf Informationen im Verfassungsschutzbericht 1974 (Seiten 117 und 118) zurück. Danach liegen den Verfassungsschutzbehörden Erkenntnisse vor, daß aus Ländern des kommunistischen Machtbereichs auch Kraftfahrer nachrichtendienstlich eingesetzt werden.
Auf die ausführlichere Darstellung in dem Verfassungsschutzbericht 1974 nehme ich Bezug.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13909*
(Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 7/4242 Fragen B 23 und 24) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die in dem Brief von „amnesty international" vom 7. Oktober 1975 an den Bundespräsidenten zum Ausdruck gebrachte Sorge über die zunehmende Zurückhaltung der Unterstützung der Bemühungen an amnesty international", insbesondere in Kreisen des öffentlichen Dienstes?
Sind Fälle bekannt, daß Mitarbeitern oder Bewerbern des öffentlichen Dienstes bei Unterstützung von amnesty internationalAktionen" persönliche Nachteile entstanden sind bzw. entstehen können, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um einer solchen Entwicklung Einhalt zu gebieten?
Zu Frage B 23:
Die seit Jahrzehnten geltenden materiell-rechtlichen Vorschriften für den öffentlichen Dienst, wonach in diesen Dienst nur berufen werden darf, wer die Gewähr der Treue zur Verfassung bietet, geben für die in dem Brief von Amnesty International an den Herrn Bundespräsidenten vom 7. Oktober 1975 zum Ausdruck gebrachte Sorge keinen Anlaß.
Die Bundesregierung kann nicht feststellen, daß die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland Amnesty International oder ihre humanitäre Aufgabe ablehnt. Die Zurückhaltung gegenüber Unterschriftaktionen mag darauf zurückzuführen sein, daß sich auch extremistische Gruppen zuweilen dieses Mittels für ihre Agitationen bedienen.
Unbeschadet dessen nimmt die Bundesregierung die dem Brief von Amnesty International zugrunde liegende Sorge sehr ernst. Die Bundesregierung würde es für ein schwerwiegendes Mißverständnis halten, wenn sich Bürger unseres Staates, seien sie im Staatsdienst tätig oder beabsichtigten sie dort einzutreten, in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus dem von Amnesty International genannten Gründen beeinträchtigt fühlten.
Von einem Mitarbeiter im öffentlichen Dienst oder einem Bewerber wird mit Recht verlangt, daß er zu den Grundwerten der geltenden Verfassungsordnung steht, dem nicht veränderbaren, unverzichtbaren Kern des Grundgesetzes, zu dem übrigens auch das Recht auf freie Meinungsäußerung zählt.
Das haben die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsparteien u. a. im Zusammenhang mit dem vom Bundestag inzwischen beschlossenen Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften stets deutlich herausgestellt. Durch dieses Gesetz sollen den zuständigen Behörden in einer bundeseinheitlichen Verfahrensregelung verbindliche Handhaben und Anweisungen gegeben werden, wie bei der Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst zu verfahren ist. Das Gesetz bezweckt gerade eine Verstärkung rechtsstaatlicher Sicherungen für den Bewerber und ein Höchstmaß an Offenheit. Seine Vorschriften sollen — und das ist eines der hauptsächlichen Anliegen des Gesetzes — insbesondere verhindern, daß einem Bewerber die Beteiligung an legalen Aktivitäten als belastend vorgehalten wird.
Zu Frage B 24:
Der Bundesregierung sind bis jetzt keine derartigen Fälle bekannt.
Sie nimmt die Beantwortung dieser Anfrage zum Anlaß, ausdrücklich festzustellen, daß Amnesty International Ziele verfolgt, die der Durchsetzung von mehr Gerechtigkeit und der Wahrung der Menschenwürde in aller Welt dienen. Eine Unterstützung der Aufgaben von Amnesty International steht in vollem Einklang mit den Grundwerten und Zielen unserer Verfassung; persönliche Nachteile für Bewerber oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können daraus nicht entstehen.
Sollte dennoch in Einzelfällen eine Mitwirkung bei solchen Aktionen das Mißfallen oder Mißtrauen von Behörden ausgelöst haben, wäre die Bundesregierung für Mitteilung der Sachverhalte dankbar.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 25) :
Was unternimmt die Bundesregierung, um einmalige Bodendenkmäler, wie zum Beispiel die Grube Messel in Hessen, vor der Zerstörung bzw. Gefährdung zu bewahren?
Die Bundesregierung hält es für eine kulturelle Verpflichtung, einmalige Bodendenkmäler vor Zerstörung und Gefährdung zu bewahren.
Dementsprechend sind in dem vorläufigen Verzeichnis schützenswerten Kulturguts, das am 8. April 1975 den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet worden ist, auch Bodendenkmäler enthalten.
Die Aufgabe, einzelne Bodendenkmäler oder andere Denkmäler administrativ zu schützen und für die Nachwelt zu bewahren, fällt in die Zuständigkeit der Länder. In einigen Landes-Denkmalschutzgesetzen, auch im hessischen, ist diese Aufgabe ausdrücklich vorgesehen.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 26) :
Warum hebt die Bundesregierung nicht ihren Beschluß, ihren Entwurf eines neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes nicht dem Deutschen Bundestag zuzuleiten, auf und gibt dem Gesetzgebungsverfahren seinen Fortgang, statt den Bundesminister der Finanzen in der Öffentlichkeit unverbindliche Überlegungen dazu anstellen zu lassen?
Die Bundesregierung hat am 19. Februar 1975 beschlossen, den von ihr eingebrachten Entwurf eines Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1975 (Bundesratsdrucksache 701/73) dem Deutschen Bundestag nicht zuzuleiten. Dieser Beschluß war geboten, weil angesichts der Konjunkturlage eine zusätzliche Beunruhigung des Automobilmarktes vermieden werden mußte. Die Bundesregierung hat jedoch ausdrücklich bekräftigt, daß das Reformvorhaben nicht aufgegeben, sondern dafür ein günstigerer Zeitpunkt abgewartet werden solle.
13910* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975
Eines der wesentlichen Ziele der Reform der Kraftfahrzeugsteuer ist die Vereinfachung des Erhebungsverfahrens, und zwar insbesondere hei der Steuer für Personenkraftwagen. Im Hinblick auf die Haushaltslage der Länder wird diese Vereinfachung immer vordringlicher.
Der Bundesrat hat jedoch in seiner Stellungnahme vom 20. Dezember 1973 gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Vorbehalte geltend gemacht und seine Zustimmung nur für den Fall in Aussicht gestellt, daß im weiteren Gesetzgebungsverfahren seinen Vorstellungen Rechnung getragen wird. Einzelne Länder haben darüber hinaus eigene Entwürfe vorgelegt, von denen einer das geltende Steuerbescheidverfahren verbessern will und damit das Plakettenverfahren in Frage stellt.
Bei dieser Sachlage wird es zweckmäßig sein, die Probleme der Kraftfahrzeugsteuerreform noch einmal zu überdenken, denn es erscheint nicht sinnvoll, einen Gesetzentwurf weiter zu betreiben, der möglicherweise letztlich nicht die Zustimmung des Bundesrates findet.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 27):
Trifft es zu, daß im Bundesfinanzministerium ein Gesetzentwurf zur Änderung des Branntweinmonopolgesetzes vorbereitet wird, nach dem eine drastische Drosselung der deutschen Alkoholerzeugung im Vorgriff auf eine zu erwartende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erfolgen wird?
Beim Europäischen Gerichtshof sind zwei Verfahren anhängig, die sich gegen Einfuhrschutzmaßnahmen zugunsten des deutschen Branntweinmonopols richten. Sollte der Gerichtshof die Schutzmaßnahmen für vertragswidrig erklären, könnte preisgünstiger unverarbeiteter Alkohol aus den Mitgliedstaaten unbeschränkt in das deutsche Monopolgebiet eingeführt werden. Der deutsche Agraralkohol wäre dann nicht mehr absetzbar, weil er wegen der gesetzlich garantierten Erzeugerpreise wesentlich teurer ist. Das deutsche Branntweinmonopol würde damit funktionsunfähig werden.
In Anbetracht dieser weitreichenden Folgen, die sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ergeben könnten, hält es die Bundesregierung für erforderlich, vorsorglich zu prüfen, auf welche Weise den Interessen der Brennereien Rechnung getragen werden kann und was gegebenenfalls zum Schutz des deutschen Branntweinmonopols getan werden muß. Die Bundesregierung hat die Prüfung der hiermit zusammenhängenden schwierigen Fragen noch nicht abgeschlossen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4242 Fragen B 28 und 29) :
Ist die in der ersten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung angekündigte Konzentration der Beteiligung an der Deminex auf die vier großen Raffineriegesellschaften inzwischen abgeschlossen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Deminex-Anteile auf die Veba zu übertragen?
Nach dem Ausscheiden von Schachtbau und Preussag beschränkt sich der Gesellschafterkreis der DEMINEX auf die Gruppe der Raffineriegesellschaften. Diese Konzentration der Beteiligung ermöglicht die von der Bundesregierung für notwendig gehaltene straffere unternehmerische Willensbildung innerhalb der DEMINEX. Andererseits bleibt das technische und wirtschaftliche Potential der beiden ausscheidenden Gesellschaften durch entsprechende Kooperationsvereinbarungen für die deutsche Mineralölgruppe erhalten.
Im Rahmen der Neuordnung des Gesellschafterkreises haben sich die Gesellschafter gleichzeitig verpflichtet, ihre Aufschlußtätigkeit im Erdölbereich auf die DEMINEX zu konzentrieren. Die Bundesregierung mißt dieser Zusammenfassung der Explorationsaktivitäten im Interesse einer effizienteren und verstärkten Rohölsuche besondere Bedeutung bei. Die wachsenden Aufgaben und finanziellen Belastungen der Rohölexploration und der Entwicklung fündiger Felder machen eine möglichst breite unternehmerische Abstützung der DEMINEX notwendig. Hier legt die Bundesregierung neben der Beteiligung der VEBA auch Wert auf die Einbindung der an Raffineriegeselischaften beteiligten Chemieunternehmen.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 30) :
Wie gedenkt die Bundesregierung, mit dem erneuten Problem der anwachsenden Kohlenhalden fertig zu werden?
Die weltweite Rezession der Stahlproduktion und die geringe Beschäftigung der Steinkohlenkraftwerke infolge der fehlenden Stromverbrauchszuwachsrate haben dazu geführt, daß die Kohlenbestände bei den Bergbauunternehmen zur Zeit fast 16 Millionen t betragen und voraussichtlich bis zum Jahresende auf 18 Millionen t ansteigen werden.
Die Probleme, die die zunehmende Aufhaldung für die Unternehmen mit sich bringt, werden von der Bundesregierung gesehen. Möglichen Absatzausweitungen sind in der gegenwärtigen Konjunkturlage enge Grenzen gesetzt. Eine Verbesserung der Absatzchancen wird entscheidend von der weiteren konjunkturellen Entwicklung abhängen.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Unternehmen alles daransetzen werden, den konjunkturellen Absatzschwankungen durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch temporäre Förderveränderungen, zu begegnen. Sie prüft ihrerseits jedoch in diesem Zusammenhang, ob ein Vorziehen der in der Ersten Fortschreibung des Energiepro-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13911/
gramms ab 1977 vorgesehenen Steinkohlenreserve möglich ist.
Die augenblickliche Haushaltslage macht ein solches Vorziehen außerordentlich schwierig, eine endgültige Entscheidung ist daher noch nicht gefallen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage 31):
In welcher Weise wird die Bundesregierung die Erfahrungen und Kritiken bei der Vorbereitung und Durchführung des Konjunkturprogramms mit den Spitzenverbänden und Organisationen erörtern?
Mit dem jüngsten konjunkturpolitischen Ausgabenprogramm wird das Ziel verfolgt, die Risiken eines zu weit gehenden Abbaus der Baukapazitäten und damit auch der Beschäftigung zu mildern. Im Mittelpunkt des Programms steht die Förderung öffentlicher Investitionen, und zwar schwergewichtig auf der Ebene der Gemeinden.
Angesichts der Struktur dieses Programms kam es bei der Vorbereitung, aber auch bei der Durchführung in erster Linie auf die Abstimmung mit Ländern und Gemeinden an. Daher fanden die entscheidenden Beratungen im Konjunkturrat für die öffentliche Hand und im Finanzplanungsrat statt. In beiden Gremien wird auch — wie schon bisher — Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch und zur Erörterung eventueller kritischer Anregungen bestehen. Darüber hinaus findet selbstverständlich ein ständiger Erfahrungsaustausch zwischen den mit der Durchführung der einzelnen Programmteile betrauten Bundesressorts, also im wesentlichen dem Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, und den jeweiligen korrespondierenden Verwaltungen bzw. Wirtschaftsverbänden im Rahmen der laufenden Kontakte statt. Es ist beabsichtigt, mit Vertretern der Länder und der Gemeinden anläßlich der nächsten Sitzung des Konjunkturrates für die öffentliche Hand bzw. seiner Arbeitsgruppe die bei der Abwicklung der Konjunkturprogramme gesammelten Erfahrungen zu erörtern.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 32 und 33) :
Wie beurteilt die Bundesregierung das Anwachsen der Kohlen
bestände auf voraussichtlich 18 Millionen t am Jahresende?
Gedenkt die Bundesregierung, in bezug auf das Anschnellen der Kohlenhalden spezielle Maßnahmen zu ergreifen, und welcher Art werden diese gegebenenfalls sein?
Die weltweite Rezession der Stahlproduktion und die geringe Beschäftigung der Steinkohlenkraftwerke infolge der fehlenden Stromverbrauchszuwachsrate haben dazu geführt, daß die Kohlenbestände bei den Bergbauunternehmen zur Zeit fast 16 Millionen t betragen und voraussichtlich bis zum Jahresende auf 18 Millionen t ansteigen werden.
Die Probleme, die die zunehmende Aufhaldung für die Unternehmen mit sich bringt, werden von der Bundesregierung gesehen. Möglichen Absatzausweitungen sind in der gegenwärtigen Konjunkturlage enge Grenzen gesetzt. Eine Verbesserung der Absatzchancen wird entscheidend von der weiteren konjunkturellen Entwicklung abhängen.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Unternehmen alles daransetzen werden, den konjunkturellen Absatzschwankungen durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch temporäre Förderveränderungen zu begegnen. Sie prüft ihrerseits jedoch in diesem Zusammenhang, ob ein Vorziehen der in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms ab 1977 vorgesehenen Steinkohlenreserve möglich ist.
Die augenblickliche Haushaltslage macht ein solches Vorziehen außerordentlich schwierig, eine endgültige Entscheidung ist daher noch nicht gefallen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 34) :
Hält die Bundesregierung die in einer Untersuchung des IfoInstituts für Wirtschaftsforschung vom 30. September 1975 aufgestellte Prognose, in den nächsten zehn Jahren sei mit einer Reduzierung der Arbeitsplätze in der Bekleidungsindustrie um 70 000 auf 220 000 zu rechnen, für realistisch?
Die Bundesregierung geht wie das Ifo-Institut davon aus, daß der Strukturwandel in der Bekleidungsindustrie in den nächsten Jahren anhalten wird.
In der Prognose des Ifo-Instituts über das Ausmaß des Beschäftigungsrückgangs wird unterstellt, daß sich der Außenhandel im Verhältnis zur Produktion bis 1985 wie in der Vergangenheit entwickelt. Das habe zur Folge, daß die Produktion der Bekleidungsindustrie trotz steigenden Inlandsverbrauchs an Bekleidung in Zukunft nicht mehr wächst und daß wegen des Produktivitätsfortschritts im Mittel pro Jahr etwa 7 000 Beschäftigte freigesetzt werden.
Die Annahme einer gleichbleibenden Außenhandelsentwicklung bei Bekleidung, wie in der Vergangenheit, teilt die Bundesregierung jedoch nicht. Infolge der bisher gegebenen internationalen Wettbewerbsverhältnisse sind die Einfuhren in den letzten Jahren um durchschnittlich über 20 % gestiegen. Durch die Selbstbeschränkungsabkommen, die die Gemeinschaft im Rahmen des Welttextilabkommens mit wichtigen Ausfuhrländern abgeschlossen hat bzw. abschließen wird, wird das Wachstum der Einfuhren abgebremst werden. Daher kann, soweit sich das zur Zeit übersehen läßt, auch in Zukunft damit
13912* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975
gerechnet werden, daß an dem angenommenen Wachstum des Verbrauchs Einfuhren und — wenn auch in geringerem Maße — Inlandsproduktion partizipieren werden. Deshalb kann selbst unter Berücksichtigung der Produktivitätssteigerung, die ja auch in der Vergangenheit zu einer erheblichen Freisetzung von Arbeitskräften geführt hat, für die Zukunft mit einem schwächeren Beschäftigungsrückgang als vom Ifo-Institut prognostiziert gerechnet werden.
Insgesamt gesehen wird die Bekleidungsindustrie bei Ausschöpfung der Chancen, die sich aus ihrer Marktnähe, aus ihrer Fähigkeit zur raschen Anpassung an modische Entwicklungen und ihrer Kreativität ergeben, auch in Zukunft ihren Platz im internationalen Wettbewerb behaupten.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 35) :
Welche Fälle sind bekanntgeworden, in denen nordhessische Zweigbetriebe von Konzernen oder Großunternehmen, deren Errichtung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, ihren Betrieb eingestellt haben oder einstellen wollen?
Unternehmensinvestitionen werden in Erwartung künftiger Erträge vorgenommen. Diese Erwartungen sind, weil in die Zukunft gerichtet, naturgemäß unsicher. Investitionen sind deshalb für den Investor immer mit dem Risiko behaftet, daß sie die erforderlichen Erträge nicht erreichen. Das gilt auch für Investitionsvorhaben in strukturschwachen Gebieten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden; durch die öffentlichen Investitionszuschüsse kann und soll auch nur ein Teil des Investitionsrisikos aufgefangen werden.
Das Risiko von Fehlinvestitionen — um solche handelt es sich, wenn mit öffentlichen Mitteln geförderte Betriebe nach einigen Jahren wieder stillgelegt werden — kann dabei generell nicht ausgeschlossen werden. Um das Risiko für die öffentliche Hand so gering wie möglich zu halten, werden deshalb alle Investitionensvorhaben, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert werden, mit größtmöglicher Sorgfalt daraufhin geprüft, ob sie zur Schaffung von langfristig gesicherten Arbeitsplätzen führen. Investitionsprojekte von Konzernen oder Großunternehmen werden dabei genauso eingehend untersucht wie diejenigen kleiner und mittlerer Unternehmen.
Eine Antwort auf Ihre Frage, welche Fälle bekanntgeworden sind, in denen nordhessische Zweigbetriebe von Konzernen oder Großunternehmen ihren Betrieb eingestellt haben oder einstellen wollen, kann nur in Zusammenhang mit dem Land Hessen gegeben werden. Da diese Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung ist, wurde diese Frage anläßlich einer Sitzung des Unterausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vor kurzem eingehend erörtert. Die Vertreter der Bundesländer machten hierbei deutlich, daß die Frage nach Zahl und Struktur der stillgelegten Unternehmen nicht befriedigend beantwortet werden kann, weil es keine systematische statistische Erfassung der stillgelegten Betriebe gebe. Wenn überhaupt in dieser Richtung Daten gesammelt würden, dann nur für einige Teilaspekte.
Aufgrund dieses Sachverhaltes müßte also eine Erhebung oder Umfrage nicht nur im nordhessischen Raum, sondern wegen der Bedeutung dieser Frage im gesamten Bundesgebiet durchgeführt und ständig weitergeführt werden. Eine solche Erhebung könnte nützlich sein. Jedoch sollte im Hinblick auf die anfallenden Kosten gegenwärtig davon Abstand genommen werden; und dies insbesondere auch, weil aufgrund der überschlägigen Erfahrungen des Bundeswirtschaftsministeriums und gelegentlicher Hinweise aus Kreisen der Bundesländer zu sagen ist, daß die Zahl der stillgelegten Betriebe in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe, die eine Förderung aus Gemeinschaftsaufgabenmitteln erhielten, insgesamt sehr gering ist.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 7/4242 Fragen B 36 und 37) :
Aus welchen Quellen ist eine Übersicht der in unserer Wirtschaftsordnung vorhandenen investitionslenkenden Instrumente des Staates zu entnehmen?
Welche Daten stehen für einen bestimmten Zeitraum bzw. bestimmte Maßnahmen zur Verfügung, an denen die investitionslenkenden Auswirkungen staatlicher Investitionen und Investitionshilfen auf den Bereich der gewerblichen Wirtschaft ablesbar sind?
Zu Frage B 36:
Ich darf zunächst daran erinnern, daß ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 15. Oktober 1975, bereits ausgeführt habe, daß es differenzierte Beeinflussungsmöglichkeiten des Staates in bestimmten Wirtschaftsbereichen gibt, aber diese nicht mit einer Investitionslenkung gleichgesetzt werden können.
Eine Übersicht über investitionsbeeinflussende Maßnahmen ist insbesondere dem „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft" und dem „Bundesbankgesetz" zu entnehmen. Darüber hinaus werden solche Maßnahmen auch in einer Reihe der von der Bundesregierung vorgelegten Berichte aufgeführt, so z. B. im Subventionsbericht, im Jahreswirtschaftsbericht, im Strukturbericht, im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und in dem Jahresbericht der Bundesregierung.
Zu Frage B 37:
Im Regelfall ist eine isolierte Erfassung der Auswirkungen investitionsbeeinflussender Maßnahmen nicht möglich, weil Investitionen von einer Vielzahl verschiedener Faktoren abhängig sind. Die allge-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13913*
meine Entwicklung der Investitionen der gewerblichen Wirtschaft aufgrund investitionsbeeinflussender Maßnahmen ist in den Statistiken nachzulesen. In speziellen Bereichen, wie der regionalen Strukturpolitik, wird allerdings von Bund und Ländern gemeinsam versucht, eine Erfolgskontrolle der staatlichen Förderungshilfen aufzubauen, als Beispiel für Kontrollmechanismen im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Die in diesem Zusammenhang in Angriff genommenen Arbeiten stehen jedoch erst am Anfang.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 7/4242 Fragen B 38 und 39) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der zur jüngsten Verbraucherwoche erfolgten Vorlage ihres Zweiten Berichts zur Verbraucherpolitik im Rahmen ihrer Informationsarbeit eine „Verbraucherfibel" herauszugeben, die den Konsumenten aufzeigt, welche verbraucherpolitischen Neuerungen in den vergangenen Jahren in den Aufgabenbereichen der verschiedenen Bundesressorts erzielt werden konnten und künftig angestrebt werden?
Wann ist bejahendenfalls mit dem Erscheinen einer solchen „Verbraucherfibel" zu rechnen?
Zu Frage B 38:
Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Broschüre herauszubringen, die den Verbrauchern an Hand von Beispielen die wichtigsten verbraucherpolitischen Maßnahmen der vergangenen Jahre und die noch geplanten Vorhaben erläutert. Sinn und Zweck der Broschüre ist es, den Verbraucher auf die neuen gesetzlichen Vorschriften hinzuweisen und ihn anzuregen, von den sich bietenden Möglichkeiten der Information stärker Gebrauch zu machen.
Zu Frage B 39:
Die Broschüre soll noch in diesem Jahr erscheinen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 40 und 41) :
Trifft es zu, daß die im Zonenrandgebiet gelegenen Fleischwarenfabriken keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten sollen, weil die Bundesregierung und die EG die für die Zerlegungsaktion vorgesehenen Haushaltsmittel stark gekürzt oder ganz gesperrt haben?
Was gedenkt die Bundesregierung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Zonenrandförderung zu tun, um bei den davon betroffenen Fleischwarenfabriken die Arbeitsplätze zu erhalten?
Zu Frage B 40:
Ja. Mit Wirkung vom 18. Oktober 1975 ist die EG- Pauschale für die Zerlegung von Rindfleisch im Rahmen der Dauerintervention trotz heftigen deutschen Widerspruchs von 576 DM/t auf 501 DM/t gekürzt worden. Aufgrund dieses Sachverhalts müßten die zusätzlichen nationalen Aufwendungen in der Bundesrepublik Deutschland, die bisher bereits 700 DM/t betrugen, noch weiter aufgestockt werden. Da im Bundeshaushalt jedoch entsprechende Mittel nicht verfügbar sind, können zwangsläufig keine Zerlegungsaufträge an Fleischwarenfabriken im Zonenrandgebiet mehr vergeben werden. Vielmehr muß das bei den Interventionskäufen anfallende Rindfleisch nunmehr wieder völlig in Form von Rindervierteln in Kühlhäusern eingelagert werden, da die hierbei entstehenden Kosten nahezu durch die hierfür erstattete EG-Pauschale abgedeckt werden.
Unabhängig von den finanziellen Schwierigkeiten ist darauf hinzuweisen, daß das Interventionsangebot an Rindfleisch aufgrund der Marktstabilisierung nach Beendigung der Weideabtriebszeit so gering werden dürfte, daß eine Zerlegeaktion — wie schon in den Sommermonaten —auch aus diesen Gründen entfallen würde.
Zu Frage B 41:
Die Bundesregierung wird im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten auch künftig Aufträge an Fleischwarenfabriken im Zonenrandgebiet vergeben. Für 1976 ist im Rahmen der nationalen Bevorratung in beschränktem Umfang eine nationale Konservierungsaktion für Fleisch ins Auge gefaßt, deren Zeitpunkt insbesondere aus Preis- und Kostengründen in Abhängigkeit von der Marktlage festgesetzt werden wird.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache 7/4242 Frage B 42) :
Welche „übrigen Steuer- und Sparmaßnahmen, die in allen Wirtschaftsbereichen wirksam sind", betreffen speziell die Landwirtschaft, und ist es nach Meinung der Bundesregierung gerechtfertigt — wie es der Deutsche Bauernverband z. Z. im Badischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt vom 18. Oktober 1975 tut —, die nach dem vollständigen Abbau des Aufwertungsausgleichs in vier Jahren erwartete Mindereinnahme von mehr als 1 Milliarde DM „in Relation zu dem derzeitigen Einkommen" zu setzen?
Nur der Abbau des Aufwertungsausgleichs über die Mehrwertsteuer betrifft speziell die Landwirtschaft. Von der Bundesregierung sind aber auch Beschlüsse mit beträchtlichen finanziellen Auswirkungen gefaßt worden, die nicht die Landwirtschaft, sondern ausschließlich andere Berufsgruppen belasten werden. Arbeiter und Angestellte, die künftig höhere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten müssen, sowie die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, von denen auch erwartet wird, daß sie Abstriche an ihren Einkommenserwartungen hinnehmen, könnten sich ebenso über „Sonderopfer" beklagen, wie dies der Deutsche Bauernverband gegenüber der Öffentlichkeit für richtig hält.
Durch die Anhebung der Mehrwertsteuer und die Haushaltskürzungen im Bereich der Ausbildungsför-
13914* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975
derung entstehen im übrigen Belastungen, die von den Familien in den landwirtschaftlichen Betrieben in gleicher Weise zu tragen sind, wie von der übrigen Bevölkerung.
Eine erst in den kommenden Jahren wirksame Maßnahme, wie sie der schrittweise Abbau des Aufwertungsausgleichs über die Mehrwertsteuer darstellt, erfordert eine dynamische Betrachtung. In die Beurteilung der Auswirkungen derartiger Maßnahmen sind die voraussichtlichen Entwicklungen und Anpassungsvorgänge immer mit einzubeziehen. Die tatsächlichen Einkommenswirkungen des Abbaus des Aufwertungsausgleichs werden wesentlich davon beeinflußt, in welchem Umfang dieser Abbau durch Marktpreissteigerungen kompensiert wird.
Der Deutsche Bauernverband sollte prüfen, ob er die Öffentlichkeit nicht irreführt, wenn er eine gewisse Kürzung der Steigerungsraten der landwirtschaftlichen Einkommen, die durch den Abbau staatlicher Zuwendungen in den kommenden Jahren eintreten kann, als eine Verminderung der Einkommen bezeichnet. In gleicher Weise könnten Arbeitnehmer in anderen Wirtschaftsbereichen „Einkommensverluste" in Milliarden-Höhe ausrechnen, wenn sie sich in Jahren mit schwieriger Konjunktur- und Haushaltslage mit niedrigen Lohn- und Gehaltssteigerungen begnügen müssen.
Die Landwirtschaft hatte im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 1974/75 eine Einkommenssteigerung, die mindestens die allgemeine Kaufkraftverminderung ausgleicht und nicht geringer ist als in den übrigen Wirtschaftsbereichen.
Im Wirtschaftsjahr 1975/76 wird die Landwirtschaft einen Einkommenszuwachs erreichen, der die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von rund 101)/o in den Jahren von 1968/69 bis 1973/74 voraussichtlich übersteigt. Dieses günstige Ergebnis ist zu erwarten, obwohl der am 1. Januar 1976 einsetzende Abbau des Aufwertungsausgleichs in der zweiten Hälfte des Wirtschaftsjahres bereits gewisse Auswirkungen haben wird.
Anlage 31
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache 7/4242 Frage B 43) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Deutschen Bauernverbands, daß die EG-Marktordnungsausgaben der Landwirtschaft insoweit nidit zugute kommen, als sie „für den gemeinsamen Agrarmarkt das Opfer sind, das die Bundesrepublik Deutschland für Europa zu bringen hat", und in welcher Höhe kommen die Rüdcflüsse aus Brüssel sowohl für Marktordnungsausgaben als auch für Struktur- und ähnliche Leistungen der deutschen Landwirtschaft tatsächlich zugute?
Der Deutsche Bauernverband übersieht, daß neben den nationalen Ausgaben im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts zugunsten der Landwirtschaft auch noch die in die Bundesrepublik fließenden Mittel des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft zu berücksichtigen sind.
Diese Mittel (1974 und 1975 jeweils rund 2,2 Milliarden DM) kommen der Landwirtschaft zugute und dienen dazu, die in den Marktordnungen zugunsten der Landwirtschaft festgesetzten Preise abzusichern.
Diese Feststellung ändert nichts daran, daß die Beiträge der Bundesrepublik zum EG-Haushalt die Rückflüsse übersteigen. Das insoweit vorhandene Ungleichgewicht ist Ausdruck der finanziellen Solidarität in der Gemeinschaft.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 44) :
Hat die Bundesregierung die neueste Entwicklung auf dem Gebiet der Intensivtierhaltung beobachtet, welche Ergebnisse liegen ihr gegebenenfalls in Inaugenscheinnahmen an Ort und Stelle vor, und was gedenkt sie zu unternehmen, um dem Gesichtspunkt des Tierschutzes in vollem Umfang Geltung zu verschaffen?
Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen der von ihr gemäß Ersuchen des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 1969 mit Nachdruck betriebenen Reform des Tierschutzrechts jede Entwicklung zum Problem Tierschutz /Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere in neuzeitlichen Haltungssystemen mit besonderer Aufmerksamkeit.
Eine Kleine Anfrage sowie 23 Fragen zu diesem Komplex in den Fragestunden des Hohen Hauses seit Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes am 1. Oktober 1972 belegen die Schwierigkeiten und das Gewicht der zu lösenden Probleme ebenso wie das unablässige Bemühen der Bundesregierung in dieser Materie einen Weg zu finden, der die hier unerläßliche Wohlausgewogenheit ethischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Belange gewährleistet. Dieser Weg kann nur mittels eines Kompromisses gefunden werden, da jede Art von Nutztierhaltung — soll sie wirtschaftlich sein — letztlich eine Synthese der Lebensansprüche des Nutztieres mit den haltungstechnischen sowie betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten verlangt. Zu dem Fragenkomplex hat vor kurzem auch der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages Stellung genommen (stenograph. Bericht —65 /24 ff., Pressemitteilung des Vorsitzenden dieses Ausschusses vom 15. Mai 1975). In diesem Zusammenhang möchte ich ferner auf die Beantwortung der Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Herrn Dr. Oldenstädt, Fragen Nr. 162/163 vom 20. Juni d. J., hinweisen.
Durch Pressemitteilungen aus jüngster Zeit hat die Bundesregierung Kenntnis von der Vorführung eines Films unter dem Titel „Macht Euch die Erde untertan" erhalten. In diesem Film sollen zahlreiche Vorgänge im Bereich der neuzeitlichen Nutzgeflügelhaltung gezeigt werden, die Verletzungen des geltenden Tierschutzrechts beinhalten. Dazu ist grundsätzlich zu bemerken: Das am 1. Oktober 1972 in Kraft getretene Tierschutzgesetz ist unabhängig vom späteren Erlaß bestimmter Durchführungsverordnun-
Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13915*
gen bereits jetzt voll anwendbar. Es enthält u. a. für Jedermann verständliche, klare und bindende Vorschriften, so auch über das Halten, die Pflege und die Unterbringung sowie das Töten (bzw. Schlachten) von Tieren. Durchführung und Überwachung dieser Vorschriften obliegen — wie auch bei anderen bundesrechtlichen Vorschriften — den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Sofern die in o. a. Film gezeigten tierschutzrelevanten Vorkommnisse nachweisbar im Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972 aufgenommen wurden, müssen sich die Initiatoren des Films zunächst der Frage stellen, warum ihrerseits nicht unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Behörde erstattet worden ist. Anzeigen dieser Art und in diesem Zusammenhang sind der Bundesregierung bisher jedoch nicht bekanntgeworden. Die sofortige Abstellung tierschutzwidriger Vorkommnisse, an der mitzuwirken, das Tierschutzgesetz jeden Bürger auffordert, hielten die Urheber dieses Films demnach wohl nicht für erforderlich. Ihre Dokumentation verneint damit im Grunde genommen den gesetzlich gebotenen Tierschutz. Die Vermutung läßt sich daher nicht von der Hand weisen, daß mit diesem Film Einzelfälle und Verfehlungen einzelner gegenüber tierschutzrechtlichen Vorschriften gesammelt und zusammengestellt werden sollten, um ausschließlich das Empfinden unserer weitgehend tierfreundlichen Bevölkerung zu irritieren.
Dem mit dem Tierschutzgesetz vom 24. Oktober 1972 in Gang gekommenen Prozeß einer Fortentwicklung der Mensch /Tier-Beziehung anhand neuzeitlicher naturwissenschaftlicher Erkenntnisse wird nach Auffassung der Bundesregierung so kaum gedient. In dieser Fortentwicklung der Mensch /TierBeziehung in unserer Gesellschaft sieht die Bundesregierung jedoch die wichtigste Voraussetzung, um den Belangen des Tierschutzes in dem gebotenen Umfang Geltung zu verschaffen. Sie wird wie bisher beharrlich diesen vom Gesetz vorgezeichneten Weg weiterverfolgen.
Der vorgenannte Film stellt daher nach Ansicht der Bundesregierung weder „die neuste Entwicklung auf dem Gebiet der Intensivtierhaltung" dar noch erscheint er geeignet, der Bevölkerung die notwendige Praktizierung des Tierschutzgesetzes nahezubringen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Frage 47) :
Wie hoch ist die Zahl der arbeitslosen Ausländer, die seit dem 1. Januar 1975 nach zwölf Monaten Arbeitslosigkeit oder früher in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind und infolgedessen nicht mehr bei den deutschen Arbeitsämtern als arbeitslos registriert sind?
Eine Statistik, die Auskunft über solche ausländische Arbeitnehmer geben könnte, die als Arbeitslose in ihre Heimatländer zurückkehren, existiert nicht. Die von der Bundesanstalt für Arbeit geführte Arbeitsmarktstatistik enthält keine Aussagen über Gastarbeiter, die nicht mehr als arbeitslos bei einem Arbeitsamt gemeldet sind. Die Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes besagt nichts zur Erwerbsätigkeit oder möglichen Arbeitslosigkeit des Ausländers vor der Rück- oder Auswanderung.
Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß bei einer Abnahme der Gesamtausländerzahl auch ein gewisser Anteil arbeitsloser Ausländer an der Auswanderung aus der Bundesrepublik Deutschland beteiligt war. Einen Hinweis hierfür ergibt die Tatsache, daß der Anteil der arbeitslosen Ausländer, die ein Jahr und länger arbeitslos sind, erheblich niedriger (3 0/e) liegt als bei deutschen Arbeitslosen (knapp 8 °/o). Allerdings können diese Zahlen auch bedeuten, daß die hier angesprochenen Ausländer z. B. als Ehefrauen sich nicht mehr um eine Arbeit bemühen, oder wegen ihrer größeren Mobilität schneller in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden können oder auch in einem anderen Staat als ihrem Heimatstaat eine Arbeit aufnehmen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage B 48) :
Was ist seit dem Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes unternommen worden, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um einen den Grundsätzen des Gesetzes gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben zu gewährleisten?
Bund, Länder und Gemeinden haben sich bemüht, Durchführungsregelungen für einen den Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz aufzustellen. Der Bund hat eine „Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes" erarbeitet. Der Richtlinienentwurf ist den betroffenen Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden. Haushaltsrechtliche Fragen sollen noch zwischen dem Bundesminister der Finanzen und den Länderfinanzministern abgestimmt werden.
Die Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder haben auf ihrer Konferenz Ende September 1975 „Grundsätze zur Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes in der öffentlichen Verwaltung" gebilligt und empfohlen, diese Grundsätze zur Grundlage für die Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes in den Landesverwaltungen zu machen.
Für die gemeindlichen Unfallversicherungsträger ist eine Musterunfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" aufgestellt worden. Von ihrem Recht, eine Unfallverhütungsvorschrift nach dem durch das Arbeitssicherheitsgesetz eingefügten § 708 Abs. 1 Nr. 4 der Reichsversicherungsordnung zu erlassen, haben bisher 8 Gemeindeunfallver-
13916* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975
sicherungsverbände Gebrauch gemacht. Es ist zu hoffen, daß die noch ausstehenden 5 Gemeindeunfallversicherungsverbände ebenfalls diese Unfallverhütungsvorschrift beschließen, damit für alle angeschlossenen Gemeinden und Körperschaften die organisatorischen Voraussetzungen zur gleichwertigen Umsetzung des Gesetzes geschaffen werden.
Die materiellen Inhalte der Bundes-, Länder- und Unfallverhütungsregelungen sind abgestimmt und in wesentlichen Punkten gleich. Das gilt insbesondere für die Tabellen der Einsatzzeiten, aus denen sich die Arbeitszeit errechnet, die Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Erfüllung ihrer Aufgaben in den einzelnen Verwaltungszweigen mindestens zur Verfügung stehen müssen.
Die Aus- und Weiterbildung der für die öffentliche Verwaltung benötigten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist nach Gesichtspunkten durchzuführen, die von den Akademien für Arbeitsmedizin in Berlin und München zusammen mit der Bundesärztekammer und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung entwickelt worden sind. Die entsprechenden Ausbildungsmaßnahmen sind angelaufen.
Die fachlichen Regelungen zur Gewährleistung eines gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der öffentlichen Verwaltung sind vorhanden. Es ist jetzt Aufgabe der Dienstherren, für deren Umsetzung zu sorgen.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/4242 Fragen B 49 und 50) :
Teilt der Bundesarbeitsminister meine Auffassung, daß der Bundesverband der Ortskrankenkassen die ihm rechtswidrig aus dem laufenden Computer-Programm der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen überlassenen Namen und Anschriften aller Studienbewerber für das Wintersemester 1975/76 nicht zu Werbezwecken für die Ortskrankenkassen benutzen durfte?
Teilt der Bundesarbeitsminister meine Auffassung, daß das Schreiben des Bundesverbands der Ortskrankenkassen an alle Studienbewerber entgegen den Regelungen des Gesetzes über die Krankenversicherung der Studenten vom 24. Juni 1975 den Eindruck erweckt, die Ortskrankenkassen wären für Studenten der allein zuständige Krankenversicherungsträger?
Es wurde veranlaßt, daß der Bundesverband der Ortskrankenkassen über die von Ihnen angesprochene Angelegenheit berichtet. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird als Aufsichtsbehörde über den Bundesverband diesen Vorgang prüfen. Nach Abschluß der Prüfung werde ich Sie weiter unterrichten.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 51) :
Teilt die Bundesregierung die Überzeugung, daß Rückkehrhilfen für Gastarbeiter ein wirksames Instrument seien, um lokale und regionale Arbeitsmarktprobleme zu lösen und einheimische deutsche Arbeitnehmer vor Entlassung zu schützen, und ist sie, da die Frage von Rückkehrhilfen für Gastarbeiter in die Zuständigkeit des Bundes fällt, gegebenenfalls bereit, solche Rückkehrhilfen an Gastarbeiter zu gewähren?
Die Gewährung von Rückkehrhilfen an ausländische Arbeitnehmer ist Gegenstand eines Gesetzentwurfs des Landes Baden-Württemberg zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes. Anläßlich der Beratungen dieses Gesetzentwurfes im Bundesrat am 11. Juli und am 17. Oktober 1975 hat die Bundesregierung grundsätzlich alle Maßnahmen begrüßt, die den ausländischen Arbeitnehmern die Rückkehr in ihre Heimat erleichtern. Sie hat jedoch ihre Zweifel zum Ausdruck gebracht, ob der vorliegende Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg hierfür ein taugliches Mittel ist. Insbesondere hat sie auf eine nicht abzusehende Kostenbelastung für die Bundesanstalt für Arbeit und auf Probleme des illegalen Aufenthalts von Ausländern und der illegalen Ausländerbeschäftigung hingewiesen (vgl. Bundesrat 422. Sitzung S. 214 und 424. Sitzung S. 291). Ihre abschließende Auffassung wird die Bundesregierung darlegen, sobald sie die Vorlage des Bundesrates dem Deutschen Bundestag zuleitet. Das wird voraussichtlich Anfang 1976 geschehen. Ich bitte deshalb um Verständnis, daß ich der Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung nicht vorgreifen kann.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sund (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage B 52) :
In welchem Ausmaß ist die Beitragssatzsteigerung seit 1970 bei der Barmer Ersatzkasse in diesem Zeitraum auf Entscheidungen des Gesetzgebers und der Sozialgerichtsbarkeit, auf Entscheidungen der Selbstverwaltungsorgane oder auf andere Faktoren zurückzuführen, die in der besonderen Struktur dieser Kasse begründet sind?
Anhand der mir vorliegenden Unterlagen lassen sich die Ursachen der Beitragssatzsteigerungen bei der Barmer Ersatzkasse von 1970 bis 1975 nicht im einzelnen quantifizieren. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß im wesentlichen die gleichen Faktoren maßgebend waren wie in der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt. An dem allgemeinen Beitragssatzanstieg in der GKV von 1970 bis 1975 waren die gesetzlichen Leistungsverbesserungen in der Krankenversicherung mit schätzungsweise 0,4 Beitragssatzpunkten beteiligt. Der stärkste Einfluß ging von dem Anstieg der Aufwendungen für stationäre Behandlung aus, der einen Beitragssatzanstieg allein von 1970 bis 1974 von über einem Beitragssatzpunkt erfordert hat. Hiervon ist nur ein kleiner Teil unmittelbar auf die Umstellung der Pflegesatzfestsetzung infolge des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) und der Pflegesatzverordnung zurückzuführen; der ganz überwiegende Teil ist auf die allgemeine Kostenentwicklung im stationären Sektor zurückzuführen,
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13917*
die nur indirekt mit dem KHG und der Pflegesatzverordnung in Verbindung gebracht werden kann.
Die Auswirkungen der Rechtsprechung und der Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane, letztere insbesondere zum Zahnersatz, lassen sich zur Zeit noch nicht quantifizieren, da sie sich erst 1975 voll auswirken. Vermutlich wird man aber in etwa 0,5 Beitragssatzpunkte dafür ansetzen müssen.
Daneben haben natürlich auch andere Faktoren zu dem Beitragssatzanstieg beigetragen; so erforderte beispielsweise der Ausgabenanstieg für die ambulante ärztliche Behandlung einen Beitragssatzanstieg allein in den Jahren 1970 bis 1974 in Höhe von fast 0,2 Beitragssatzpunkten und der Anstieg der Ausgaben für Arzneien einen Beitragssatzanstieg von ebenfalls knapp 0,2 Beitragssatzpunkten.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, daß der Beitragssatz der Barmer Ersatzkasse neben den erwähnten allgemeinen Faktoren auch von einigen speziellen Faktoren dieser Krankenkasse bzw. der Ersatzkassen insgesamt beeinflußt wird, die nicht durch den Gesetzgeber bedingt sind, sondern weitgehend in der Dispositionsgewalt der Selbstverwaltungsorgane dieser Krankenkasse bzw. dieser Kassenart liegen. Hierzu gehören insbesondere die hohen Vertragsabschlüsse der Ersatzkassen mit den Ärzten und Zahnärzten, die überdurchschnittlichen Verwaltungskosten, die z. T. großzügige Ausgestaltung und Gewährung von Satzungsleistungen sowie die expansive, auf Mitgliederwachstum ausgerichtete Geschäftspolitik. Diese Faktoren werden jedoch nicht uneingeschränkt im Beitragssatz sichtbar, da sie durch den niedrigen Rentneranteil und die verhältnismäßig günstige Morbiditätsstruktur einerseits und durch die ab 1. 1. 71 erfolgte Erhöhung und Dynamisierung der Beitragsbemessungsgrenzen bei den Angestellten-Ersatzkassen teilweise kompensiert wird.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 53) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Situation beim Luftwaffenübungs- und Bombenabwurfplatz Nordhorn-Range, und wie ist der Stand der Überlegungen hinsichtlich weiterer Erleichterungen für die betroffene Bevölkerung?
Die gemeinsam vom Niedersächsischen Minister des Innern und meinem Hause geführten Untersuchungen; oh durch eine Verschiebung der Zielgebiete und damit der Flugkurse eine weitere Verbesserung der Lärmsituation erreicht werden kann, sind inzwischen abgeschlossen worden. Die Auswertung hat ergeben, daß durch entsprechende Maßnahmen der nördliche Bereich von Nordhorn — insbesondere der Ortsteil Klausheide — eine Verminderung der Lärmbelastung zu erwarten hätte. Dafür würden die im südlichen Bereich des Schießplatzes gelegenen Orte — insbesondere die Orte Hesepe und Engden — mehr als bisher belastet werden.
Die Niedersächsischen Landesbehörden prüfen z. Z., ob diese Verlagerung der Lärmbelastung für bestimmte Übungsarten von einem Bevölkerungskreis auf den anderen unter Berücksichtigung der damit verbundenen neuen Landbeschaffung und voraussichtlicher Umsiedlung einiger landwirtschaftlicher Betriebe vertretbar ist.
Aufgrund meiner Ihnen bekannten Bemühungen, für die Nordhorner Bevölkerung eine spürbare Erleichterung durch die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Fluglärmgesetzes auf Luft-/ Bodenschießplätze zu schaffen, ist inzwischen entschieden worden, daß auch für Bombenabwurfplätze Lärmschutzbereiche festgelegt werden können. Die gesetzgeberischen Vorarbeiten zur Abgrenzung des Lärmschutzbereiches für Nordhorn sind bereits angelaufen, so daß im Laufe des Jahres 1976 mit der Verabschiedung einer entsprechenden Rechtsverordnung gerechnet werden kann.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Bismarck (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 54, 55 und 56) :
Trifft es zu, daß Fahnenflüchtige, bzw. von der Truppe eigenmächtig abwesende Soldaten, bei ihrem Aufgreifen von einem Unteroffizier und einem Mannschaftsdienstgrad in einem Dienstfahrzeug zu ihrer Einheit zurückgebracht werden und die anfallenden Kosten nicht die betroffenen Soldaten tragen, sondern der Staat, obwohl oft erhebliche Entfernungen bei großer Kostenbelastung zurückgelegt werden müssen?
Trifft es auch zu, daß den Soldaten, die in einer Vollzugsanstalt einsitzen, der Wehrsold durch einen Kameraden ausgezahlt wird und die anfallenden Aufwendungen wie Fahrkosten der Staat trägt?
Hält die Bundesregierung bei zutreffendem Sachverhalt diese Verfahren für gerechtfertigt und mit dem Grundsatz sparsamer Haushaltsführung sowie der Selbstverantwortlichkeit des einzelnen für vereinbar, und ist sie bereit, entweder eine Verfahrensänderung vorzunehmen oder die betreffenden Soldaten künftig wegen der Kosten in Anspruch zu nehmen?
Zu Frage B 54:
Aufgegriffene eigenmächtig abwesende oder fahnenflüchtige Soldaten, gegen die kein Haftbefehl vorliegt, sind durch die Truppe von den Feldjägerdienstkommandos abzuholen. Dabei ist es der Truppe überlassen, ob sie die Soldaten mit einem Pkw oder unter Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zurückholt. Die Kosten gehen zu Lasten des Haushalts.
Diese Maßnahme der Abholung war erforderlich, weil in vielen Fällen aufgegriffene Soldaten den Befehl zur Rückreise nicht ausführten, sondern die Gelegenheit zur erneuten Entfernung nutzten.
Zu Frage B 55:
Der Soldat verliert nach § 1 Abs. 4 Satz 2 Wehrsoldgesetz für die Dauer des Vollzugs einer gerichtlichen Freiheitsstrafe, die nicht von Behörden der Bundeswehr vollzogen wird, den Anspruch auf Wehrsold. Untersuchungshaft und Jugendarrest sind
13918* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975
keine Freiheitsstrafen im Sinne der genannten Vorschrift.
Besondere Bestimmungen zur Zahlung des Wehrsoldes während einer Untersuchungshaft oder des Vollzugs eines Jugendarrestes außerhalb von Vollzugseinrichtungen der Bundeswehr bestehen nicht, weil hierfür die Bestimmungen ausreichen. Danach wird der Wehrsold, wenn er am Zahlungstag bei der Truppe nicht in bar ausgezahlt werden kann, auf ein von dem Soldaten bestimmtes Konto bei einem Kreditinsttiut oder durch Post- oder Zahlungsanweisung an die Anschrift des Soldaten überwiesen. Besondere Dienstreisen dürfen für die Zahlung des Wehrsoldes nicht in Anspruch genommen werden. Fahrtkosten dürfen auch nicht an einen Kameraden des Wehrsoldempfängers gezahlt werden, wenn der Wehrsold aufgrund einer Vollmacht an diesen ausgezahlt wurde.
Der Wehrsold wird in der Regel durch den zuständigen Rechnungsführer ausgezahlt. Es könnte aber sein, daß die Einheit des Rechnungsführers in unmittelbarer Nähe der Vollzugsanstalt liegt, so daß in diesem Fall die Barzahlung einfacher und wirtschaftlicher wäre. Nur in diesen oder ähnlichen Fällen kann aus Gründen der Wirtschaftlichkeit von einer Überweisung oder Zahlung an einen Bevollmächtigten abgesehen werden.
Zu Frage B 56:
Die Bundesregierung hält das Verfahren der Abholung aufgegriffener Soldaten von den Feldjägerdienstkommandos durch die Truppe zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und aus Fürsorgegründen auch weiterhin für zwingend notwendig.
Zur Kostenfrage ist festzustellen, daß bis zum Jahre 1971 die Kosten der bei unerlaubter Entfernung, eigenmächtiger Abwesenheit oder Fahnenflucht zu treffenden Maßnahmen als Vermögensschäden im Sinne der Schadensbestimmungen behandelt wurden. In Betracht kamen die Kosten, die durch die Nachforschung, Fahndung und Überführung zur Truppe entstanden. Diese Praxis war aus dienstrechtlichen und disziplinarrechtlichen Gesichtspunkten rechtsbedenklich und mußte daher aufgegeben werden. Statt dessen wurde die Wehrdisziplinarordnung dahin gehend geändert, daß bei unerlaubter Abwesenheit des Soldaten von mehr als einem Tag neben Disziplinararrest und Ausgangsbeschränkung zusätzlich eine Disziplinarbuße verhängt werden kann. Von dieser Möglichkeit wird zunehmend mehr Gebrauch gemacht; 1974 in 3 618 Fällen.
Weil sich dieses Verfahren bewährt hat, ist eine Regelung der Kosteninanspruchnahme nicht beabsichtigt.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage 57) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß für mündige heranwachsende Kinder nach Abschluß ihrer Schulausbildung das Kindergeld nicht mehr gewährt wird, obwohl für sie kein Arbeits- bzw. Studienplatz bereitsteht und den Eltern die zusätzlich entstehenden Kosten zugemutet werden, und gedenkt sie, eine Änderung zu veranlassen?
In dieser Angelegenheit hat der Abgeordnete Dr. Weber (Köln) für die Fragestunde am 20. Februar 1975 eine Frage gleichen Inhalts gestellt. Ich habe ihm hieraufhin folgende Antwort gegeben:
„Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird nach § 2 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz nur unter bestimmten vom Gesetz genau umrissenen Voraussetzungen — wenn sie typischerweise noch von den Eltern wirtschaftlich abhängig sind — Kindergeld gezahlt, so z. B. wenn sie sich in Schuloder Berufsausbildung befinden. Auch während der üblichen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird hiernach Kindergeld gezahlt, nicht jedoch, wenn nach Abschluß eines Ausbildungsabschnitts, z. B. nach Ablegung der Reifeprüfung, die baldige Fortsetzung der Ausbildung nicht abzusehen ist.
In solchen Fällen ist es dem — volljährigen — Kind bei normalen Arbeitsmarktverhältnissen möglich und zuzumuten, seine Eltern durch Ausübung irgendeiner Erwerbstätigkeit wirtschaftlich zu entlasten. Es bedarf dann keiner Entlastung der Eltern durch die Zahlung von Kindergeld.
Arbeitslose volljährige Kinder, für die die Eltern ja nur noch bei Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtig sind, können die für diese Fälle vorgesehenen Sozialleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz oder dem Bundessozialhilfegesetz in Anspruch nehmen. Diese Leistungen wären in der Regel höher als Kindergeldansprüche.
Auch können die Eltern ihre Unterhaltsaufwendungen für Kinder, für die weder Kindergeld noch eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung zu zahlen ist, bei der Lohn- bzw. Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes steuermindernd geltend machen. In solchen Ausnahmefällen besteht also für die Eltern eine Entlastungsmöglichkeit."
An diesem Sachstand hat sich nichts verändert. Die Bundesregierung sieht zu einer Änderung des Kindergeldrechts in dem von Ihnen genannten Sinne zur Zeit keinen Anlaß.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 58) :
Wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß der notwendige Ausbau der Bundesstraße 25 im Bereich Westmittelfrankens zügiger als bisher vorgenommen wird, und wie wird sich der Ausbau zukünftig gestalten?
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist ein größerer Ausbau der B 25 zwischen Uffenheim und Feuchtwangen nicht vorgesehen. Der sehr schwach
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 139l9*
belastete Straßenzug (1 700-3 500 Kfz /24 Std.) wird deshalb Zug urn Zug aus den dem Lande Bayern zugewiesenen Globalmitteln verbessert.
In Feuchtwangen ist eine Teilortsumgehung der B 14/B 25 im Bau, die noch in diesem Jahr fertiggestellt wird.
Für den Abschnitt der B 25 zwischen Dinkelsbühl und der Regierungsbezirksgrenze nördlich von Fremdingen wird der fortgeschriebene Bedarfsplan einen Ausbau in der Dringlichkeitsstufe I b ausweisen.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage B 59):
In welchem Umfang werden Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn Köln--Darmstadt in den Gemarkungen Breckenheim und Wallau vorgesehen bzw. durchgeführt?
An der Bundesautobahn Köln–Frankfurt /M. (A 3) sind in den Gemarkungen Breckenheim und Wallau keine Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Der Ausbau der Autobahn wurde in dem o. g. Bereich vor einigen Jahren vor Inkrafttreten des BundesImmissionsschutzgesetzes (1. 4. 1974) — fertiggestellt, so daß dieses Gesetz nicht angewendet werden kann. Im übrigen ist nach Auskunft des Landes ein Antrag auf die Durchführung von Immissionsschutzmaßnahmen nicht gestellt worden.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Koblitz (SPD) (Drucksache 7/4242 Fragen B 60 und 61) :
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß, wie auch eine kürzlich bekanntgewordene Studie des britischen Road Research Institutes bestätigt, das Verletzungspotential von Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas und VerbundSicherheitsglas als nicht wesentlich unterschiedlich zu bewerten ist, und daß durch die vorgesehene Gurtanlegepflicht insgesamt die Bedeutung der Windschutzscheibe als verletzungverursachendes Bauteil mehr in den Hintergrund tritt, oder teilt die Bundesregierung die Meinung einer großen deutschen Automobilfirma, die eine Ankündigung, ab 1. Januar 1976 ihre Personenkraftwagen serienmäßig mit Verbund-Sicherheitsglas-Windschutzscheiben auszustatten, mit dem Hinweis begründet: „In Verbindung mit der ab Januar 1976
geltenden Anschnallflicht sei
Verbundglas ein Sicherheitsfaktor"?
Ist die Bundesregierung bereit, nach Einführung der Gurtanlegepflicht durch ein Untersuchungsprogramm am Unfallort den Sicherheitseffekt für die eine oder andere Windschutzscheibenart erfassen zu lassen, um so gesicherte Erkenntnisse zu erhalten, die geeignet sind, entstandene Verunsicherungen beim Automobiltahrer zu beseitigen oder Grundlagen für Verordnungen und Empfehlungen bezüglich notwendiger Weiterentwicklungen der Glasarten bereitzustellen?
Zu Frage B 60:
Aus allen bekannten und sorgfältig geprüften Gutachten zur Kontroverse Verbundsicherheitsglas (VSG)/ Einscheibensicherheitsglas (ESG) läßt sich bisher nicht der Schluß ziehen, an Windschutzscheiben aus Verbundsicherheitsglas entständen insgesamt weniger oder leichtere Verletzungen als an Einscheibensicherheitsglas-Windschutzscheiben. Die Verringerung des Verletzungsrisikos an Windschutzscheiben für im Kraftfahrzeug angeschnallte Personen ist bekannt, nachdem bereits für eine Vielzahl von Personenkraftwagentypen erwiesen ist, daß angeschnallte Testpuppen bei Auffahrprüfungen keinen Kontakt mehr mit der Windschutzscheibe bekommen. Unbeschadet dessen ist denkbar, daß angeschnallte Fahrzeuginsassen mit Windschutzscheiben in Berührung kommen. Die vom Bundesminister für Verkehr eingeleiteten Untersuchungen der dabei auftretenden Bewegungsabläufe und Verletzungsrisiken in Abhängigkeit vom Baustoff der Windschutzscheiben sind noch nicht abgeschlossen. Untersuchungen am Unfallort sind in diesem Zusammenhang nicht unbedingt erforderlich.
Zu Frage B 61:
Die von Ihnen genannte Ankündigung einer „großen deutschen Automobilfirma" und deren Begründung hierfür sind dem Bundesminister für Verkehr im einzelnen nicht bekannt. Grundsätzlich ist jedoch zu bemerken, daß für Verordnungen andere Maßstäbe gelten als für die Produktgestaltung eines Automobilherstellers. So kann die Eigenschaft des Verbundsicherheitsglases, in der Regel, etwa bei Steinschlag von außen, nicht zu zerfallen, und z. B. Schnee und Regen aus dem Wageninneren zu halten, als „Sicherheit" verstanden werden. Für eine Begründung des Verbots des Einscheibensicherheitsglases reicht diese Eigenschaft jedoch nicht aus.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 62 und 63) :
Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlaßt, den Ausbau der B 404, südlich von Schwarzenbek, aus der Dringlichkeitsstufe I herauszunehmen und damit zu vertagen?
Ist die Bundesregierung, gerade auch auf Grund des sich nicht abzeichnenden Baus einer Autobahn Hamburg—Berlin, darüber im klaren, daß der Verzicht des Ausbaus der B 404 in diesem Bereich für das Zonenrandgebiet im Kreis Herzogtum Lauenburg außergewöhnlich negative Folgen hat?
Für die B 404 von Schwarzenbek bis zur B 5 bei Geesthacht ist im bisherigen Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen kein Ausbaubedarf in Dringlichkeitsstufe I ausgewiesen. Dem entspricht die Einstufung der Maßnahme in die Dringlichkeit „möglicher weiterer Bedarf" des neuen Bedarfsplanes. Angesichts dieses Sachverhalts kann weder von einer Herausnahme aus Dringlichkeitsstufe I noch von für das Zonenrandgebiet im Kreis Herzogtum Lauenburg außergewöhnlich negativen Folgen gesprochen werden.
13920* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) Drucksache 7/4242 Fragen B 64 und 65):
Entspricht es den Plänen der Bundesregierung, das Straßenbauprojekt Umgehung Idar-Oberstein der B 41, die sogenannte Nahe-Überbauung, zu realisieren?
Wann ist mit einer Entscheidung der Bundesregierung über dieses für Idar-Oberstein lebenswichtige Projekt zu rechnen?
In Kenntnis der schwierigen Verkehrsverhältnisse in Idar-Oberstein ist der Bau der Umgehungsstraße der B 41 (Naheüberbauung) auch bei der gesetzlich festgelegten Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen als „vorrangiger Bedarf" (Stufe I a) eingestuft. Nach Verabschiedung des fortgeschriebenen Bedarfsplans im Bundeskabinett werden sich die parlamentarischen Gremien damit im Rahmen der Novellierung des „Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985" befassen.
Im übrigen ist beabsichtigt, mit der Baumaßnahme im 2. Fünfjahresplan (1976-1980) zu beginnen.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 66) :
Welche Maßnahmen enthält der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen für den Landkreis Kaiserslautern und den Landkreis Kusel?
Die Überprüfung des Bedarfsplanes nach § 4 des „Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985" hat der Bundesminister für Verkehr abgeschlossen.
Danach sind in den Landkreisen Kaiserslautern und Kusel folgende Maßnahmen im Bedarfplan mit Dringlichkeitseinstufung enthalten:
Bundesautobahn A 62 Pirmasens (B 10)–Abzweig Zubringer Kaiserslautern (bei Bann) einbahnig „vorrangiger Bedarf Stufe I a"
Bundesautobahn A 63 Mainz–Kaiserslautern, Abschnitt Mauchenheim–Kaiserslautern „Bedarf Stufe I b"
Bundesautobahn A 62 Trier–Landstuhl, Abschnitt Nonnweiler–Freisen „Bedarf Stufe I b"
B 37 Kaiserslautern–Hochspeyer (B 48) „Bedarf Stufe I b"
B 40 Landstuhl–Vogelweh „Bedarf Stufe I b"
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 67 und 68) :
Ist die Bundesregierung nach wie vor dagegen, daß bei den Schwerstbehinderten für eine Ubergangszeit noch Spikesreifen zugelassen bleiben, bis sich die Gleichwertigkeit der neu entwickelten Reifen erwiesen hat, obwohl das Karosserie-Handwerk in diesem Winter mit einem verstärkten Anfall von Unfallreparaturen rechnet, da Spikesreifen nicht mehr zugelassen seien?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Schweiz Spikesreifen ebenfalls ab diesem Winter verboten worden sind, daß aber für den Kreis der Behinderten weiterhin der Gebrauch dieser Reifen gestattet ist, und könnte sich nicht die Bundesregierung diesem vernünftigen Weg anschließen?
Zu Frage B 67:
Fahrtaugliche Schwerstbehinderte können nicht anders gestellt werden als andere fahrtaugliche Personen, die sich ebenfalls auf die neue Situation einstellen.
Die Verwendung der neuen Winterreifen läßt bei vorsichtiger Fahrweise keine Nachteile erwarten.
Zu Frage B 68:
In der Schweiz sind Spikes-Reifen auf Autobahnen und Straßen, die unseren Kraftfahrstraßen entsprechen, verboten.
Auf anderen Straßen besteht bei Verwendung von Spikes-Reifen eine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h. Ob Behinderten Ausnahmen von diesen Vorschriften gewährt werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 69 und 70) :
Beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn mit Inkrafttreten des Sommerfahrplans 1976 im Personenzugverkehr weitere Kürzungen vorzunehmen, die Zu- und Ausstiegmöglichkeiten bei Bahnhöfen im ländlichen Raum weiter zu reduzieren, und handelt es sich bei solchen Plänen nur um eine Vorstufe zur Schließung weiterer Personenbahnhöfe im ländlichen Raum?
Welche Bahnhöfe sind gegebenenfalls von einer solchen Maßnahme auf der Stredce Horb—Tuttlingen (Gäu-Neckar-Bodenseebahn) betroffen?
Zu Frage B 69:
Die Deutsche Bundesbahn prüft bei jedem Fahrplanwechsel, wie sie ihr Angebot dem tatsächlichen Bedarf anpaßt.
Zu Frage B 70:
Welche Bahnhöfe auf der Strecke Horb–Tuttlingen von einer Umstellung des Personenverkehrs auf Kraftomnibusbedienung betroffen sein werden, steht zur Zeit noch nicht fest.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 71) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13921*
Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, ihre im Frühjahr 1975 geäußerte positive Einstellung zur Fertigstellung der Bundesautobahn-Neubaustrecke Trier—Landstuhl (A 62) im Herbst 1975 dahin gehend zu ändern, daß dieses für den strukturschwachen Birkenfelder Raum wichtige Projekt in die Bedarfsstufe I b zurückgestuft wird?
Für die Anpassung des Bedarfsplanes in diesem Jahr sind alle Maßnahmen der alten I. Dringlichkeit unter Berücksichtigung ihres Kosten-Nutzen-Verhältnisses erneut auf ihre Dringlichkeit hin untersucht worden.
Die A 62 Nonnweiler-Freisen hat die Dringlichkeit I b für einen 2spurigen Teilausbau erhalten. Von einer Rückstufung kann also nicht gesprochen werden.
Im übrigen ist durch die weitgehend autobahnmäßige Fertigstellung der Autobahn Koblenz-TrierSaarbrücken die Verkehrserschließung des Raumes Birkenfeld-St. Wendel erheblich verbessert worden.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 72):
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundesautobahn Köln—Aachen (A 4) um eine zusätzliche Fahrspur in beiden Richtungen zu erweitern und diese Erweiterung in die Dringlichkeitsstufe I a aufzunehmen, und ist im Fall der Autobahnerweiterung vorgesehen, nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz die betroffenen Anrainer, insbesondere im Streckenabschnitt Buir—KerpenAutobahnkreuz Köln-West, durch Schallschutzvorrichtungen vor Lärmbelästigung durch den zunehmenden Verkehr zu schützen, zumal viele Burger, deren Häuser heute schon nahe an der A 4 stehen, nicht aus ihren Fenstern gegen eine Schallschutzwand sehen wollen?
Nach dem vorläufigen Ergebnis der Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen ist ein Ausbau der Bundesautobahn Köln—Aachen (A 4) auf 6 Fahrstreifen nur zwischen dem Autobahndreieck Köln-Heumar und der Anschlußstelle Kerpen erforderlich. Die Maßnahme hat die Einstufung „Vorrangiger Bedarf (Stufe I a)" gefunden.
Beim Ausbau dieses Autobahnabschnittes findet das Bundes-Immissionsschutzgesetz Anwendung. Nach § 41 dieses Gesetzes ist der Baulastträger verpflichtet, Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen, wenn eine wesentliche Änderung vorliegt. Diese Frage und welche Maßnahmen im Einzelfall vorzusehen sind, werden zu gegebener Zeit geprüft.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 73):
Wann werden weitere Teilstücke der Bundesautobahn A 4 Köln—Olpe dem Verkehr übergeben, und welche Teilstrecken werden das sein?
Es ist beabsichtigt, am 16. Dezember 1975 eine weitere Teilstrecke der Autobahn Köln—Olpe (A 4) zwischen Overath und Engelskirchen für den Verkehr freizugeben. Damit steht die A 4 zwischen Köln und Gummersbach durchgehend für den Verkehr zur Verfügung. Die Fertigstellung des dann noch fehlenden Abschnittes zwischen den Anschlußstellen Gummersbach/Wiehl und Olpe /Gerlingen ist für Ende 1976 vorgesehen.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenz (Bergstraße) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 74):
Ist der Bundesverkehrsminister bereit, sich bei der Planung einer Umgehungsstraße im Zuge der B 38 im Ortsbereich Mörlenbach den Vorstellungen der Gemeinde anzuschließen und entsprechend auf die Landesstraßenbauverwaltung, die im Auftrag des Bundes tätig wird, einzuwirken?
Die Vorstellungen der Gemeinde Mörlenbach zum Bau einer Umgehungsstraße im Zuge der B 38 sind dem Bundesminister für Verkehr nicht bekannt. Die Planung ist nicht vordringlich, da nach der Überprüfung des Bedarfsplanes der Bundesfernstraßen die Umgehungsstraße in die Dringlichkeit I b einzustufen ist und somit mit dem Bauvorhaben innerhalb der nächsten 10 Jahre voraussichtlich nicht begonnen werden kann.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage B 75):
Hält die Bundesregierung die von der Deutschen Bundesbahn vertretene Auffassung für zutreffend, daß bei Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Anwendung finden müssen?
Nach Rückfrage bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn in Frankfurt wird die in der Frage wiedergegebene Auffassung von der Deutschen Bundesbahn nicht vertreten.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/4242 Fragen B 76 und 77):
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Vorwurf zutrifft, wonach das Bordpersonal, insbesondere die Piloten von Verkehrsmaschinen aus den Ostblockstaaten, nicht der englischen Sprache mächtig sind und bei zunehmendem Anteil am Luftverkehrsaufkommen über der Bundesrepublik Deutschland dadurch zu einem Risiko für die Flugsicherheit werden?
13922* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975
Was wurde dagegen unternommen, und hält es die Bundesregierung für ausreichend, wenn den Piloten solcher Flugzeuge nunmehr englisch sprechende Dolmetscher beigeordnet werden?
Zu Frage B 76:
Es trifft zu, daß mit schlechter Verständigung eine gewisse Erschwernis in der Abwicklung der Kontrollarbeit auftritt. Dies trifft nicht nur bei Piloten der Ostblockstaaten, sondern teilweise auch bei Piloten von anderen Staaten zu, deren Muttersprache nicht Englisch ist. Ein erhöhtes Risiko kann durch die Erfahrung des Flugsicherungspersonals ausgeschlossen werden.
Zu Frage B 77:
Aufgetretene Schwierigkeiten werden im allgemeinen auf örtlicher Ebene behoben. Das Beiordnen eines englisch sprechenden Dolmetschers kann nicht befürwortet werden, da
a) bei der Umsetzung von Kontrollanweisungen der Zeitfaktor eine wesentliche Rolle spielt,
b) durch Ausdrücke in der Fachsprache Verzerrungen in der Übersetzung auftauchen können.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 78) :
Welche Teilstrecken der sogenannten Maintalautobahn (BAB A 70 bzw. A 26 neu) können nach Einschätzung der Bundesregierung bis zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Finanzmitteln im Rahmen des 2. Fünfjahresplans und in der Dringlichkeit T a realisiert werden?
Die Bundesstraße 26 (neu) zwischen Schweinfurt und Bamberg ist bereits jetzt Bestandteil der Dringlichkeitsstufe I des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen. Dies hat sich bei den Arbeiten zur Fortschreibung des Bedarfsplanes bestätigt. Die Strecke soll deshalb in die Dringlichkeitsstufe I a des neuen Bedarfsplanes angehoben werden. Im Entwurf zum 2. Fünfjahresplan (1976-80) sind für die genannte Strecke insgesamt 24,5 Millionen DM an Baumitteln ab 1977 vorgesehen. Dieser Betrag soll überwiegend für den Streckenabschnitt Weyer — Horhausen eingesetzt werden.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/4242 Fragen B 79 und 80) :
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze für die Lehrlingsausbildung ausschöpft?
Billigt die Bundesregierung die Tatsache, daß in den Lehrlingswerkstätten beim Bundesbahnausbesserungswerk Limburg von 50 Ausbildungsplätzen nur 30 Plätze belegt sind?
Zu Frage B 79:
Angesichts ihrer Verpflichtung zu einer sparsamen Wirtschaftsführung muß die Deutsche Bundesbahn (DB) die Zahl der Auszubildenden grundsätzlich auf den Eigenbedarf abstellen. Die Bundesregierung kann sich diesen Überlegungen nicht verschließen. Die Deutsche Bundesbahn ist bemüht, die etwa 600 Ausbildungsplätze, die gegenwärtig für die Ausbildung eigener Nachwuchskräfte nicht benötigt werden, anderen Ausbildungsträgern gegen Erstattung der Kosten zur Verfügung zu stellen.
Zu Frage B 80:
Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn verfügt. das Bundesbahnausbesserungswerk Limburg über insgesamt 170 Ausbildungsplätze, von denen z. Z. 167 Plätze zur Ausbildung von Nachwuchskräften für den eigenen Bedarf genutzt werden.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 81) :
Trifft es zu, daß nach einer Veröffentlichung des seinerzeitigen Bundesministers der Finanzen im Jahrbuch des Eisenbahnwesens 1974 sich abzeichnet, „daß von den zur Zeit noch bestehenden 29 000 Streckenkilometern der Deutschen Bundesbahn etwa ein Drittel für die endgültige Stillegung in Frage kommen. Für Baden-Württemberg würde dies die Stillegung von rund 1 300 Streckenkilometern, darunter auch ein erheblicher Teil Hauptstrecken, bedeuten.", wie der Landesentwicklungsbericht 1975 der Landesregierung Baden-Württemberg (Seite 96) ausführt, und sind von diesem Stillegungsprogramm auch Bahnstrecken im Kreis Konstanz und im Bodenseekreis betroffen?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn läßt z. Z. das Streckennetz der Deutschen Bundesbahn unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten untersuchen. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind, wird der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den übrigen Ressorts — hier insbesondere dem Wirtschaftsminister, sowie dem Minister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau als auch in Zusammenarbeit mit den Ländern die öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen mit den eigenwirtschaftlichen Belangen der Deutschen Bundesbahn abwägen.
Aussagen über Einzelstrecken der Deutschen Bundesbahn kann die Bundesregierung daher z. Z. nicht machen.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 82 und 83) :
Hält die Bundesregierung das generelle Verbot von SpikesReilen nach wie vor für gerechtfertigt, obwohl von der Reifen-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13923*
industrie bisher noch kein gleichwertiger Ersatz geschaffen werden konnte, erhebliche Bedenken hinsichtlich der Sicherheit bestehen und eine größere zusätzliche Gefährdung der Verkehrsteilnehmer besonders in Gebirgsregionen befürchtet werden muß?
Wie beurteilt die Bundesregierung z. B. die Schweizer Regelung, nach der Spikes-Reifen nur auf Autobahnen und Schnellstraßen verboten sind, und hält sie eine solche Regelung bei einer gleichzeitigen Geschwindigkeitsbegrenzung für Spikes-Reifen auf 80 km generell oder z. B. nur in den durch die Witterungsverhältnisse besonders betroffenen Gebirgsregionen für denkbar?
Zu Frage B 82:
Im Einvernehmen mit den Bundesländern hält die Bundesregierung nach wie vor daran fest, SpikesReifen nicht mehr zuzulassen. Die neuen Winterreifen ohne Spikes sind bei fast allen winterlichen Straßenverhältnissen den ehemaligen Spikes-Reifen zumindest gleichwertig, teilweise sogar überlegen, lediglich auf Eis um den Gefrierpunkt sind SpikesReifen etwas besser. Bei einer vorsichtigen Fahrweise sind jedoch insgesamt keine Nachteile zu erwarten.
Zu Frage B 83:
Durch die Regelung der Schweiz wird lediglich verhindert, daß auf Autobahnen und auf Straßen, die unseren Kraftfahrstraßen entsprechen, Schäden durch Spikes-Reifen entstehen. Die Anwendung einer solchen Regelung in der Bundesrepublik Deutschland würde dazu führen, daß auf den anderen Straßen Spikes-Reifen auch weiterhin Straßenschäden verursachen, die schwere Aquaplaningunfälle begünstigen sowie häufige Fahrbahnreparaturstellen erforderlich machen, die ebenfalls eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 84 und 85) :
Nach den Ergebnissen der Straßenbauplanungen für den Bundesfernstraßenbau im Gebiet Württemberg-Hohenzollern frage ich die Bundesregierung, ob damit zu rechnen ist, daß die öffentlichen Nahverkehrsstrecken der Deutschen Bundesbahn in diesem Bereich erhalten bleiben?
Besitzt die Bundesregierung Pläne, um die Unterdeckung von Nahverkehrsstrecken attraktiver zu gestalten, und könnten sie nicht die Deutsche Bundesbahn veranlassen, durch Verbilligungen für Senioren auf Nahverkehrsstrecken zu einer gewissen Verringerung der fixen Kosten beizutragen, wie dies z. B. in der Schweiz und in Osterreich geschieht?
Zu Frage B 84:
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn läßt z. Z. das Streckennetz der Deutschen Bundesbahn unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten untersuchen. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind, wird der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den übrigen Ressorts — hier insbesondere dem Wirtschaftsminister sowie dem Minister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau -als auch in Zusammenarbeit mit den Ländern die öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen mit den eigenwirtschaftlichen Belangen der Deutschen Bundesbahn abwägen.
Aussagen über Einzelstrecken der Deutschen Bundesbahn kann die Bundesregierung daher z. Z. noch nicht machen.
Zu Frage B 85:
Die Aufstellung und Ausgestaltung der Tarife — dazu gehören auch die Sonderangebote im Reiseverkehr — liegt allein in der Hand des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn. Dieser hat des öfteren erklärt, daß die Ausdehnung der zeitlich befristeten Sonderaktionen zugunsten der älteren Mitbürger auf Nahverkehrsstrecken zu Einnahmeminderungen führen würde.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/4242 Frage B 86):
Trifft es zu, daß der nicht versicherte Ehemann einer Postbeamtin in der Postbeamtenkrankenkasse nicht ohne weiteres mitversichert wird, während die nicht selbstversicherte Ehefrau eines Postbeamten unabhängig von eigenen Einkünften und eigenem Vermögen automatisch Krankenschutz erhält, und wenn ja, wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes die Gleichbehandlung der Ehegatten von Beamten sichergestellt wird?
Die Postbeamtenkrankenkasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die nach den Grundsätzen des Selbstverwaltungsrechts (paritätische Besetzung der Organe) organisiert ist. Satzungsänderungen und Ausführungsbestimmungen werden von den zuständigen Organen der Kasse (Vorstand und Vertreterversammlung) beschlossen. Die Staatsaufsicht wird von dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen ausgeübt.
Es trifft zu, daß die Postbeamtenkrankenkasse bei Mitversicherung von Ehefrauen und Ehemännern zur Zeit unterschiedlich verfährt. Während die Ehefrau eines Mitglieds der Postbeamtenkrankenkasse ohne Prüfung ihrer Einkünfte mitversichert werden kann, sofern sie nicht gesetzlich krankenversichert ist, kann der Ehemann eines Mitglieds der Postbeamtenkrankenkasse nur dann mitversichert werden, wenn der Vorstand der Kasse im Einzelfall in dem Versagen der Mitversicherung eine Härte sieht. Dies ist im allgemeinen der Fall, wenn der Ehemann von seiner Ehefrau unterhalten wird und keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz genießt. Diese unterschiedliche Regelung der Postbeamtenkrankenkasse beruht auf der Überlegung, daß die Ehefrau im allgemeinen über keine oder nur geringere Einkünfte verfügt und somit gegenüber dem Ehemann unterhaltsberechtigt ist, während dies umgekehrt beim Ehemann nur selten zutreffen dürfte, so daß ein Bedürfnis für eine generelle Mitversicherung des Ehemannes nicht zu erkennen ist.
13924* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975
Ich habe die Postbeamtenkrankenkasse jedoch gebeten, die unterschiedliche Regelung der Mitversicherung von Ehefrauen und Ehemännern im Hinblick auf das Gleichheitsgebot des Artikels 3 GG zu überprüfen.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 87) :
Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, daß für das strukturschwache Westmittelfranken bei der Umstellung des Telefonsystems auf ausgeweitete Nahbereiche eine bevorzugte Behandlung vorgenommen wird, und wann kann mit einer dementsprechenden neuen Gebührenordnung für Ortsgespräche gerechnet werden?
Die Reihenfolge der Umstellung auf den Nahverkehrstarif wird vor allem von den technischen Gegebenheiten in den einzelnen Netzbereichen bestimmt, weil
— die Gebührenerfassungseinrichtungen in den Fernvermittlungsstellen umgestellt bzw. ausgewechselt werden müssen,
— der zu erwartende Verkehrszuwachs vor allem in den Nahbereichen umfangreiche Erweiterungen sowohl des Fernmeldenetzes als auch der technischen Einrichtungen in den Vermittlungsstellen erforderlich macht und
— für die Unterbringung der zusätzlichen Einrichtungen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
Die Bundesregierung kann daher beim gegenwärtigen Stand der Vorbereitungen leider keinen Termin für die Einführung des Nandienstes in dem westmittelfränkischen Raum nennen.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 88 und 89) :
Treffen Informationen zu, wonach die Deutsche Bundespost beabsichtigt, die Gebühren im Postzeitungsdienst in den nächsten fünf Jahren weit über einhundert Prozent zu erhöhen?
Wie beurteilt die Bundesregierung unter diesen Voraussetzungen die Überlebenschancen der überregionalen — vorwiegend auf den Postzeitungsdienst angewiesenen — Tageszeitungen und insbesondere der Zeitschriften und der Fachpresse?
Zu Frage B 88:
In einer „Gemeinsamen Kommission Postzeitungsdienst", in der Verleger und Vertreter der Deutschen Bundespost tätig sind, werden z. Z. Vorschläge für eine langfristige Konsolidierung des Postzeitungsdienstes erarbeitet. Die Vorschläge dieser Kommission werden selbstverständlich Überlegungen für eine künftige Gebührengestaltung beinhalten. Ihr Bericht wird voraussichtlich zum Jahresanfang 1976 vorliegen.
Der Bundespostminister hat bereits mehrfach öffentlich angekündigt, daß in dem wirtschaftlich überschaubaren Zeitraum bis 1977 keine Gebührenerhöhungen bei der Deutschen Bundespost vorgenommen werden. Diese Zusage schließt selbstverständlich auch den Postzeitungsdienst ein. Wie sich die wirtschaftliche Lage des Postzeitungsdienstes weiter entwickelt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren, wie Nachfrage- und Kostenentwicklung usw. ab, die heute noch nicht vorausgesehen werden können. Die Deutsche Bundespost tut durch eine Vielzahl von Rationalisierungsmaßnahmen das ihre, die von ihr beeinflußbaren Kosten wirksam zu senken.
Der Bundespostminister wird nach Vorlage des Berichts der „Gemeinsamen Kommission Postzeitungsdienst" die darin enthaltenen Vorschläge sehr sorgfältig prüfen und diese zu gegebener Zeit in seine Überlegungen einbeziehen.
Zu Frage B 89:
Die in Ihrer zweiten Frage unterstellten Voraussetzungen sind danach gegenwärtig nicht gegeben.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage B 90) :
Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, im Rahmen der bevorstehenden Neugliederung der Postämter im Bereich der OPD Saarbrücken, dem wohlbegründeten gemeinsamen Vorschlag der OPD Saarbrücken, des zuständigen Bezirkspersonalrats und der Deutschen Postgewerkschaft zu folgen, und in den fünf Landkreisen wie im Bereich des Stadtverbands Saarbrücken je ein Postamt zu erhalten bzw. zu errichten, und ist damit die Existenz des Postamts St. Wendel für die Zukunft sichergestellt?
Das Bundespostministerium prüft z. Z. die Gegenvorschläge des Hauptpersonalrats zur Straffung der Verwaltung bei den Postämtern im gesamten Bundesgebiet. Nach den Verhandlungen mit dem Hauptpersonalrat in der ersten Novemberwoche wird entschieden werden, ob Ausnahmen auch für solche Fälle gerechtfertigt sind, die nicht den generell für dieses Vorhaben geltenden Kriterien entsprechen.
Die jetzige Planung des Bundespostministeriums sieht vor, die Verwaltungsaufgaben unverändert beim Postamt (V) St. Wendel zu belassen. Dieser Teil der Planung ist zwischen Bundespostministerium und Hauptpersonalrat nicht streitig. Das Postamt (V) St. Wendel wird also voraussichtlich seine Selbständigkeit behalten.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13925*
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 91 und 92) :
Liegt für die Entscheidung des Bundesverkehrsministers über die Fusionierung und den Standort der Oberpostdirektion Braunschweig /Hannover eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums vor, die den Standort Braunschweig auf Grund der Verpflichtungen zur Zonenrandförderung vorsieht?
Ist die Bundesregierung bereit, diese Stellungnahme bekanntzugeben?
Im Rahmen der Beteiligung auch des Bundesministers für Wirtschaft wurden alle denkbaren Alternativen für die Vereinigung der Oberpostdirektionen Hannover und Braunschweig unter dem Aspekt der wirtschafts-, struktur- und raumordnungspolitischen Verträglichkeit untersucht und den für die Deutsche Bundespost maßgeblichen Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit der Maßnahme gegenübergestellt.
Eine besondere Stellungnahme des Bundesministers für Wirtschaft unter Hinweis auf die Verpflichtung zur Zonenrandförderung war daher nicht erforderlich und liegt auch nicht vor.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 93) :
In welcher Auflage, für welchen Empfängerkreis, mit welchem Aufwand für die öffentliche Hand und mit welcher Rentabilität wird die „Zeitschrift für das Post- und Fernmeldewesen" herausgegeben?
Die Zeitschrift für das Post- und Fernmeldewesen ist ein Verlagserzeugnis des Josef Keller-Verlages, Starnberg. Die Auflage beträgt 19 367 Stück monatlich. Davon erwirbt die Deutsche Bundespost 18 000 Exemplare zu einem Gesamtpreis von 47 600 DM. An die Ämter und Dienststellen der Deutschen Bundespost gehen 16 000 Exemplare, 2 000 Exemplare werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit an Mitglieder des Deutschen Bundestages, Verbände, öffentliche Einrichtungen, die Presse u. a. m. abgegeben.
Die Zeitschrift für das Post- und Fernmeldewesen hat die Aufgabe, die Unternehmensziele, die Unternehmensentwicklung und das Verhältnis Unternehmen /Umwelt transparent zu machen. Sie soll insbesondere die Führungskräfte der Deutschen Bundespost in allen Bereichen des Unternehmens informieren und durch Darlegung größerer Zusammenhänge motivieren. Darin liegt ihr hauptsächlicher Nutzen.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 94 und 95) :
Trifft es zu, daß das Bundeskanzleramt darauf gedrängt hat, eine Aufhebung der Görresstraße in Bonn entlang des Bundeskanzleramts und damit die Entfernung von 60 Parkplätzen zu fordern, und wie vereinbart sich diese Entscheidung mit dem Bundesbaugesetz und den Einwendungen der Bonner Polizei?
Wie beurteilt die Bundesregierung die neue Verkehrssituation im Viertel Bundestag-Bundeskanzleramt, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die durch ihre einseitigen Maßnahmen hervorgerufene Parkplatznot insbesondere im Presseviertel zu beseitigen?
Zu Frage B 94:
Die Aufhebung der Ersatz-Görresstraße entspricht den Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes der Stadt Bonn. Die Aufhebung erfolgte, nachdem die Einmündung Welckerstraße ausgebaut und der Ausbau der Einmündung Heussallee nahezu fertiggestellt war. Sie war erforderlich, um die Arbeiten am Neubau des Bundeskanzleramtes fristgerecht zum Abschluß bringen zu können. Einwendungen der Bonner Polizei sind nicht bekannt.
Zu Frage B 95:
Die derzeitige Verkehrssituation entspricht dem bereits erwähnten Bebauungsplan der Stadt Bonn sowie dem am 26. April und 17. Mai 1971 zwischen der Stadt Bonn und dem Bund geschlossenen Vertrag über die Neugestaltung der Erschließung des Bereichs zwischen Kaiser-Friedrich-Straße, Adenauerallee, Heussallee, Hermann-Ehlers-Str. und dem Rhein (Bundeskanzleramtsvertrag).
Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Erschließung des Parlamentsviertels mittelfristig gesichert. Hinsichtlich des Durchgangsverkehrs ist überdies eine Entlastung des Parlamentsbereiches zu erwarten, wenn im Laufe des Jahres 1976 die geplante Rampe von der Friedrich-Ebert-Allee zum Trajekt dem Verkehr übergeben wird.
Die Bereitstellung von öffentlichen Parkflächen ist Sache der Gemeinden. Zum Ausgleich für den Fortfall von Parkplätzen in der Görresstraße wird die Stadt Bonn im Benehmen mit dem Bund an der Welckerstraße im Jahre 1976 Flächen für den ruhenden Verkehr schaffen. Der Bund unterstützt dies, indem er der Stadt für den Erwerb und die Freimachung der Flächen sowie für die Anlage von Parkplätzen Finanzhilfen gewährt.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 96) :
Welches Informationsmaterial steht in welchen Mengen und wo für die Besucher der Zonengrenze und andere Interessierte, die sich über die Situation an der innerdeutschen Grenze informieren wollen, zur Verfügung?
Die Information durch die Bundesregierung geschieht nicht getrennt für einzelne Bereiche, sondern wird im Gesamtzusammenhang der deutschlandpolitischen Thematik gegeben, wie das umfassend und im einzelnen in der Antwort der Bundesregierung,
13926* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975
Bundestagsdrucksache 7/2933, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der FDP bereits dargelegt wurde.
Den Besuchergruppen des Zonenrandgebietes und der Grenze zur DDR wird Informationsmaterial bereits zur Vorbereitung an ihre Heimatanschrift zugesandt. Außerdem stehen den Informationsstellen an der Grenze zur DDR Publikationen zur Abgabe an Interessenten zur Verfügung. Daneben ist den Betreuern von Besuchergruppen und einzelnen Besuchern in der Regel bekannt, daß Publikationen zur Information über die Deutschlandpolitik und die Verhältnisse in der DDR bei dem mir nachgeordneten Gesamtdeutschen Institut bzw. bei meinem Hause direkt angefordert werden können.
Die angestrebte umfassende Information wird allerdings am eindringlichsten durch den Besuch vor Ort und die Vortragstätigkeit der hierfür tätigen Fachkräfte erreicht. Für die Durchführung der Informationsfahrten von Besuchergruppen an die Grenze zur DDR werden von meinem Hause bekanntlich erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit mit dem BGS und der Zollverwaltung sowie mit den von den Ländern für diese Aufgaben besonders eingerichteten Stellen gewährleistet daneben eine ergänzende und sachdienliche Unterrichtung.
Im übrigen läßt sich allgemein sagen, daß die Informationskontakte mit Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen gerade in diesem Bereich besonders intensiv und kooperativ sind, so daß eine breite und umfassende Streuung entsprechender sachlicher Informationen gewährleistet ist.
Die aus meinem Bereich zur Verfügung stehenden Publikationen und Filme sind aus den anliegenden Verzeichnissen ersichtlich. Darüber hinaus werden von den Zonenrandländern in eigener Zuständigkeit Informationsmaterialien bereitgestellt.
Anlage 68
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU CSU) (Drucksache 7.'4242 Fragen B 97 und 98):
Welche Forschungsprojekte sowie Studien und Gutachten wurden im Jahr 1974 im Rahmenprogramm Energieforschung der Bundesregierung direkt vom Bundesminister für Forschung und Technologie ohne Einschaltung der Projektleitung Energieforschung Jülich vergeben, was waren die Gründe für dieses Vorgehen, und welche Prüfungsinstanzen haben die Projektvorschläge im einzelnen untersucht?
In welchem Umfang werden kleine und mittlere Unternehmen im Rahmenprogramm Energieforschung der Bundesregierung bei der Vergabe von Forschungszuwendungen berücksichtigt, und wie konnte es geschehen, daß 1974 kleine und mittlere Unternehmen nur einen Anteil von maximal 4 % der Förderungsmittel des Energieforschungsprogramms erhielten?
Zu Frage B 97:
Die im Jahre 1974 im Bereich Nichtnukleare Energieforschung direkt vom Bundesministerium für Forschung und Technologie vergebenen Vorhaben sind in der Anlage aufgelistet. Die Gründe für die direkte Vergabe sind:
a)
Der Aufbau der Projektleitung Energieforschung war erst zum 1. Oktober 1974 soweit abgeschlossen, daß der gesamte fachliche Bereich des Rahmenprogramms Energieforschung dort bearbeitet werden konnte. Es wäre nicht vertretbar gewesen, bis nach diesem Zeitpunkt mit dem Beginn der Forschungsvorhaben zu warten.
b)
Während der Einarbeitungszeit der Projektleitung Energieforschung wurden solche Vorhaben, die besonders umfangreiche Kenntnisse bei der Prüfung der Anträge oder bei der Vertragsgestaltung erforderten, vom Bundesministerium für Forschung und Technologie direkt bearbeitet und bewilligt.
Alle Vorhaben wurden von Sachverständigenkreisen oder Gutachtern geprüft.
Zu Frage B 98:
Die Forschungsvorhaben im Bereich Energieforschung befassen sich überwiegend mit risikoreichen und umfangreichen Entwicklungen. Als durchführende Stelle für solche Vorhaben kommen daher nur solche Unternehmen in Frage, die über die nötige Fachkenntnis, Personalkapazität und Forschungseinrichtungen verfügen. Hier sind häufig große Unternehmen kleineren und mittleren Unternehmen überlegen. Von diesen Unternehmen werden aber vielfach für Teilaufgaben weitere Unternehmen im Unterauftrag eingeschaltet. In vielen Fällen handelt es sich dabei um kleinere, leistungsfähige Ingenieurunternehmen. Die Statistik der Erstempfänger von Zuwendungen gibt daher kein vollständiges Bild der Mitwirkung von kleineren und mittleren Unternehmen an öffentlich geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Unterauftragsanalysen großer Förderprojekte des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zeigen, daß kleine und mittlere Unternehmen in großer Zahl von den Erstempfängern einer Zuwendung eingeschaltet werden.
ET Empfänger Thema
4001 F Siemens, Erlangen Basisprogramm Plasmatechnik: ergänzende Untersuchung
5002 B Rhein.-Westf. Flt. Werke Zentrale Wärmerückgewinnung aus dem Wasserverbrauch in Mehrfamilienhäusern
5009 C Rhein.-Westf. Flt. Werke Untersuchungen zur Optimierung der Energiebedarfsdekkung in Molkereien
401 1 A Siemens, Erlangen 23 kW-Brennstoffzellenanlage in Kompaktbauweise
Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13927*
ET Empfänger Thema
5012 A Fichtner, Stuttgart Studie über Technologien zur Einsparung von Energie
4014 H BBC, Mannheim Hochleistungskabel mit innerer Wasserkühlung
2015 A Bergbauforschung Essen Erforschung der Grundlagen für die Prozeßsteuerung der Steinkohlenaufbereitung
5017 D KFA, Jülich Programmstudien zur Energieversorgung
1019 A VEBA-Chemie Projektstudie Kohlestaubdruckvergasung
3021 A Prof. Kröpelin Literaturstudie „Ölschiefer"
4022 A TV-Großkraftwerksbetreiber VGB-Konferenz „Forschung in der Kraftwerkstechnik 1974"
5023 D Dornier-System Programmstudie für zukünftige nichtnukleare Energieträger
4025 A BBC, Heidelberg Warmwasserbereitung mit Sonnenenergie
4026 A Bertrams AG Siegen Elektrische Nachtstromspeicherheizung mit einem Wasserdampferzeuger mit Salzgemisch als Speichermedium (Kurzzeitspeicher; Wärmeblock)
1027 C Bergbauforschung Werkstoffe für die Kohlevergasung nach dem Tauchsiederverfahren: Materialentw.-Rohfertigung, Konstruktion des Gasgenerators
4029 H Felten & Guilleaume Hochleistungskabel mit innerer Wasserkühlung
4030 J Battelle-Institut Frankfurt Kathoden für eine edelmetallfreie Brennstoffzelle mit saurem Elektrolyten
4031 A Rhein.-Westf. Techn. Hochsch. Aachen Entwicklung von Mehrstufenprozessen zur Wasserstofferzeugung mit Hilfe von Kernwärme
1034 B Union Kraftstoff Wesseling Erzeugung von petrochemischen Rohstoffen für die chemische Industrie über das Fischer-Tropsch-Verfahren (Studie, Simulationsmodell)
1035 A Ruhrchemie Oberhausen Entwicklung von Katalysatoren für das Fischer-Tropsch-Verfahren
4042 A Forsch. Gem. f. Hochspannungsu. Hochstromtechnik, Mannheim Systemstudie Elektrische Hochleistungsübertragung
4044 A Ges. f. Weltraumf. Porz-Wahn Programmstudie nicht fossile und nicht nukleare Primärenergieträger für die zukünftige Energieversorgung
4045 A Universität Stuttgart Technische Nutzung solarer Energie, Komponentenentwicklung für solare Kraftwerke und diese begleitenden Systemstudien der verschiedenen denkbaren Kraftwerkstypen
1049 A. Prof. Dr. Suhr, Chem. Institut Uni Tübingen Gewinnung von Kohlewasserstoffen aus Kohle mit Hilfe von atomaren Wasserstoffen (Literaturstudie)
1050 E Saarbergwerke Saarbrücken Projektstudie zur Erstellung einer Versuchsanlage: Erweiterung der Rohstoffbasis von Raffinerien durch Einbeziehung der Steinkohle (begleitende Studie zum Laborprogramm)
1051 E Saarbergwerke Saarbrücken Erweiterung der Rohstoffbasis von Raffinerien durch Einbeziehung der Steinkohle (Laborprogramm)
1053 A Technologieforschungsges. Stuttgart Hochdruck-Kohlestaubvergasung in Brennkammern mit re-vertierendem Wirbel; Kohlestaubförderung durch Gasstrahlpumpe (orientierende Versuche und Studie)
3057 A Salzgitter AG Salzgitter Vergleichende Untersuchung der wirtschaftlichen Erzeugung
und des Einsatzes der Energieträger Methan und Methanol
1059 F Vereinigte Elt.-Werke Westf. Dortmund Bau und Betrieb einer Versuchsanlage (max. 1 t/h DurchSatz) zum VEW-Kohleumwandlungsverfahren
1060 F Techn. V. d. Großkraftwerkbetreiber, Essen Verteilung von Schwefel in Halb- und Restkoks (begleitende Untersuchung zum VEW-Verfahren)
1062 E Uni Dortmund Kühlung von hocherhitzten Gas-Feststoff-Strömen in Wärmetauschern (begleitende Untersuchung zum VEW-Verfahren)
13928' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975
ET Empfänger Thema
1064 A Steag, Essen Vorentgasung nach dem LR-Verfahren (Studie) ; Untersuchung zu folgenden Punkten: Einsatz der Formkoksanlage Prosper für das Vorhaben; Kopplung der Vorentgasungsanlage mit einem Kraftwerk; Umweltbelastung-Vergleich mit anderen Anlagen zur Erzeugung von Strom, Gas, Teer und Öl; Verbundbetrieb, Vorentgasungsanlage-Koksvergasungsanlage
4068 G Friedrichsfeld Mannheim Entwicklungen von Natrium-Schwefel-Akkumulatoren
4069 G Uni Konstanz Entwicklung von Natrium-Schwefel-Akkumulatoren Untersuchung des Feststoffelektrolyten AL 2O 3
3070 B KFA, Jülich Programmgruppe „Erdöl, Geochemie"
2071 A BMW, Bonn Bergbautechnik und Aufbereitung
5072 E AGFW, Arbeitsgem. Fernwärme, Gesamtstudie über die Möglichkeiten der Fernwärmeversorgung aus Heizkraftwerken in der BRD
Ffm.
5073 E KA, Planungs-GmbH Heidelberg Planungsstudie zur Fernwärmeversorgung aus Heizkraftwerken im Raum Mannheim /Ludwigshafen /Heidelberg
5074 E Energieversorgung Oberhausen Planungsstudie zur Fernwärmeversorgung aus Heizkraftwerken im Raum Oberhausen /Westliches Ruhrgebiet
5075 E WIBERA, Wirtschaftsberatung, Planstudie zur Fernwärmeversorgung aus Heizkraftwerken im Raum Koblenz /Bonn /Köln
Düsseldorf
1079 A Lurgi, Frankfurt Herstellung von Synthesegas durch Sauerstoffdruckvergasung von staubförmigen und feinkörnigen Kohlen im Babcock-Schmelzzyklon
5084 A Verein Esslinger Wohnungsuntern. Einbau einer Wärmepumpenanlage zur Erzeugung von Heizwärme und Aufbereitung von Warmwasser in Wohngebäuden
5106 A KFA-Jülich Begleitende Studien zum Rahmenprogramm Energieforschung
1108 A Steag, Essen Weiterentwicklung einer 170 MWt Prototypanlage eines in Lünen mit Kohledruckvergasung und Gasdampfturbinen arbeitenden Kraftwerkes
5109 A Dr.-Ing. Straßberger, Beuel Mustersiedlung mit neuartigen Energie- und Heizungssystemen
0111 A KFA Jülich Durchführung von Aufgaben des Rahmenprogramms Energieforschung 1974-1977
4124 A Stadtverwaltung Wiehl Solarbeheiztes Schwimmbad
1125 A Ruhrkohle AG, Essen Phase I des Vorhabens untersucht die wirtschaftlichen und technischen Bedingungen für den Bau einer Demonstrationsanlage zur Erzeugung von Kohleöl in USA, Phase II umfaßt den Bau der Anlage
4126 A Brown, Boverie & Cie, Planung, Konstruktion und Errichtung einer Solarkollektoranlage zur Beheizung des Freibades der Stadt Wiehl
Mannheim
0127 A KFA-Jülich Vorhaben zur Energieforschung im internationalen Bereich. Zusammenarbeit mit Israel auf dem Gebiet der nichtnuklearen Energieforschung
1144 A Battelle Institut, Frankfurt Untersuchung über die Möglichkeit eines Exports von Technologien der Kohleveredlung
5145 A Steag, Essen Fernwärmeschiene Ruhr, Demonstrationsanlage, Abschnitt
Mitte
5146 A Schmidt-Reuter, Köln Erstellung eines Konzeptes zur rationellen Energieverwendung und -versorgung für öffentliche Bauvorhaben (Bundestag, Bundesrat)
4195 A Techn. Hochschule Darmstadt Untersuchungen über HGÜ
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13929*
Anlage 69
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage B 99) :
Wie viele ausländische Wissenschaftler und Techniker (aufgeschlüsselt nach Ländern) haben sich seit 1959 im Kernforschungszentrum Karlsruhe zu Forschungs- oder Ausbildungszwecken aufgehalten?
Ihre Frage läßt sich innerhalb der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden kurzen Zeit nicht beantworten.
Hierfür ist es erforderlich, mehrere Mitarbeiter etwa 14 Tage mit der Prüfung der Unterlagen zu beschäftigen.
Ich werde Ihnen die umfangreiche Aufstellung baldmöglichst übersenden.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 100)
Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach von den für die Errichtung von überbetrieblichen Lehrwerkstätten bereitgestellten Mitteln etwa 60 Millionen DM noch nicht in Anspruch genommen worden sind?
Ich danke Ihnen sehr für Ihr Interesse, das Sie mit Ihrer Frage vom 23. Oktober 1975 (Nr. B 100 BT-Drucksache 7/4242) der Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten entgegenbringen.
Mit dem im Jahre 1974 eingeleiteten Schwerpunktprogramm zur Förderung der überbetrieblichen Ausbildungsstätten will die Bundesregierung die Ausbildungskraft insbesondere der mittelständischen Betriebe stärken und insgesamt zu einer Sicherung des Ausbildungsplatzangebots beitragen.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat für die Jahre 1974 bis 1976 insgesamt 180 Millionen DM für diesen Zweck vorgesehen. Außerdem hat die Bundesregierung in ihrem Konjunkturprogramm 1975 noch zusätzlich 75 Millionen DM zur Verfügung gestellt.
Dieses Förderungsprogramm der Bundesregierung hat ein außergewöhnliches Echo gefunden. Mehr als 200 Träger haben beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft für den Bau und die Ausstattung überbetrieblicher Ausbildungsstätten Zuschüsse in Höhe von mehr als 300 Millionen DM beantragt. Damit übersteigt die Antragssumme bereits die Haushaltsansätze der Jahre 1974 bis 1976 einschließlich der zur Verfügung gestellten Konjunkturmittel. Von den zur Verfügung gestellten Mitteln sind zur Zeit bereits 60 Millionen DM fest bewilligt.
Die außerordentlich große Resonanz auf dieses Angebot bestätigt, daß der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit dem Schwerpunktprogramm zur Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Ausbildungsplätze getan hat.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 101):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Kontrollblättern der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund Geburtsorte, die in der DDR gelegen sind, in der Rubrik „Land des Geburtsorts" als „Ausland" bezeichnet werden, und ist sie bereit, das Erforderliche zu veranlassen, um derartige Falschbezeichnungen zu verhindern?
Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, auf deren Kontrollblätter sich die Anfrage bezieht, ist eine Einrichtung der Länder. Die Bundesregierung hat auf die Eintragungen, die von der ZVS auf den Kontrollblättern vorgenommen werden, keinen Einfluß. Ich bin daher für die Beantwortung von Fragen zur Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen auf die Auskünfte angewiesen, die ich von dieser Landesbehörde erhalte.
Bereits am 1. September 1975 hatte Frau Kollegin Benedix danach gefragt, ob auf den Fragebogen der ZVS Abiturienten, die nicht in einem der 11 Länder der Bundesrepublik Deutschland geboren sind, als im Ausland geboren registriert werden. Die Rückfrage bei der ZVS ergab damals, daß auf den Fragebögen der ZVS die in der DDR geborenen Studienbewerber unter die Kategorie „nicht Bundesrepublik Deutschland" fallen.
In der Fragestunde am 5./6. November 1975 habe ich die entsprechende Anfrage des Herrn Kollegen Gerlach nach den Zulassungsbescheiden der ZVS beantwortet. Auch hier ergab sich aus dem von der ZVS mitgeteilten Sachverhalt und den von der ZVS benutzten Vordrucken keine Beanstandung.
Anders war dagegen die Antwort, die das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft am 4. November 1975 auf die Frage nach den Kontrollblättern erhielt. Hier ist offenbar wirklich ein Fehler im Maschinenausdruck auf den Kontrollblättern aufgetreten.
Im Datenfeld 121 des Kontrollblatts der ZVS wird das Land des Geburtsortes ausgedruckt. Der zugehörige Schlüssel 8 sieht Schlüsselzahlen 1 bis 11 für die 11 Bundesländer und eine Restkategorie „99 nicht Bundesrepublik Deutschland" vor. Für das Ausdrucken der Schlüssel auf dem Kontrollblatt können jedoch nur Wörter mit maximal 10 Buchstaben verwendet werden. Es bestand also die Notwendigkeit, eine Kurzform für den Begriff „nicht Bundesrepublik Deutschland" zu finden. Die Datenverarbeitungsfachleute im Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik in Düsseldorf wählten das Wort „Ausland".
Der Fehler wurde von der ZVS erst im laufenden Verfahren bemerkt. Korrekturen waren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Die erforderliche Korrektur wird jedoch zum nächsten Vergabeverfahren vorgenommen werden; die ZVS ist bereits mit der Änderung befaßt.