Protokoll:
7201

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 201

  • date_rangeDatum: 7. November 1975

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:15 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 11:57 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 201. Sitzung Bonn, Freitag, den 7. November 1975 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . 13875 A Überweisung von Vorlagen 13875 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 13875 B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Fristverlängerung für Antragstellung) — Drucksache 7/3794 — Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/4220 — 13876 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres — Drucksachen 7/4002, 7/4240 — 13876 B Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 7/4128 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts — Drucksache 7/4211 — Frau Dr. Timm SPD . . . . . 13876 D Dr. Eyrich CDU/CSU . . . . . . 13879 D von Schoeler FDP . . . . . . . 13885 A Dr. Heck CDU/CSU 13891 C Dr. Penner SPD 13894 A Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 13896 A Frau Dr. Focke, Bundesminister BMJFG . 13897 B Frau Funcke FDP (Erklärung nach § 35 GO) 13899 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Mai 1975 zur Änderung des Artikels 12 Absatz 1 des am 30. Mai 1958 in Den Haag zustandegekommenen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutschniederländischen Grenze — Drucksache 7/4174 — 13900 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Mai 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 7/4175 — 13900 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 9. August 1973 über den vorläufigen Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 7/4176 — 13900 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren — Drucksache 7/4177 — 13900 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung — Drucksache 7/4122 — 13900 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 139 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1974 über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende Stoffe und Einwirkungen verursachten Berufsgefahren — Drucksache 7/4178 — 13900 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes — Drucksache 7/4179 — 13900 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen — Drucksache 7/4170 — . . . . 13900 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr für das Jahr 1973 und Vollzugsplan zum Programm der Bundesregierung vom 23. November 1973 zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr „Mehr Sicherheit auf unseren Straßen" (MaßnahmenZeit-Katalog) sowie Fortschreibung des Verkehrssicherheitsprogramms — Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 1973 —— Drucksachen 7/3685, 7/4164 — . . . . 13900 C Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament betr. Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vertragsentwurf des Rates zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Teil betreffend die Schaffung eines Europäischen Rechnungshofes) — Drucksachen 7/3947, 7/4189 — 13900 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament betr. Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vertragsentwurf des Rates zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Teil betreffend das Haushaltsverfahren) Druck- sachen 7/3946, 7/4190 — 13900 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur 11. Änderung der Richtlinie Nr. 64 /54 /EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen Richtlinie des Rates zur zweiten Änderung der Richtlinie des Rates Nr. 65/66/ EWG zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen — Drucksachen 7/3828, 7/3833, 7/4188 13901 A Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Vorschlag einer Verordnung (EWG) zur Schaffung eines Finanzmechanismus — Drucksachen 7/3978, 7/4191 — 13901 B Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Vorschlag einer Verordnung (EWG) zur Änderung der Haushaltsordnung vom 25. April 1975 für den Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaften — Drucksachen 7/4003, 7/4192 — 13901 C Nächste Sitzung 13901 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 III Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13903* A Anlage 2 Übernahme des Amts als Aufsichtsratsvorsitzender der Produktion-AG durch den Vizepräsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Dieter Bloetz SchrAnfr B1 31.10.75 Drs 07/4242 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 13903* C Die Fragen B 2 und 3 — Drucksache 7/4242 vom 31.10.75 — des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) sind nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig Anlage 3 Haltung der Bundesregierung gegenüber Reisegruppen aus Südwestafrika SchrAnfr B4 31.10.75 Drs 07/4242 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13903* D Anlage 4 Zahl der seit Beginn der SPD /FDP-Regierungskoalition aus Polen ausgereisten Deutschen sowie Zahl der Um- und Aussiedler unter der Kanzlerschaft von Konrad Adenauer, Ludwig Erhard bzw. Kurt Georg Kiesinger SchrAnfr B5 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Marx CDU/CSU SchrAnfr B6 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13904* A Anlage 5 Pressemeldungen über widerrechtliche Übergriffe auf deutsches Eigentum in Portugal SchrAnfr B7 31.10.75 Drs 07/4242 Rainer CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13904* C Anlage 6 Stand der Verhandlungen über die Einführung von Tagesvisen zu finanziell erträglichen Bedingungen zum Besuch der CSSR SchrAnfr B8 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13904* D Anlage 7 Absatzvorausschätzung 1974 des Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau SchrAnfr B9 31.10.75 Drs 07/4242 Russe CDU/CSU SchrAnfr B10 31.10.75 Drs 07/4242 Russe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13905* A Anlage 8 Gefahren für den Fortbestand des Reichskonkordats infolge der Änderung des amtlichen Titels des Apostolischen Nuntius in „Nuntius der Bundesrepublik Deutschland" statt früher „Nuntius in Deutschland" SchrAnfr B11 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B12 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13905* B Anlage 9 Vorschläge der Kernforschungsanstalt Jülich über Kernkraftwerksstandorte im Raum Kahl /Großwelzheim bzw. Stockstadt /Kleinostheim SchrAnfr B13 31.10.75 Drs 07/4242 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13905* D Anlage 10 Vorschläge der Kernforschungsanstalt Jülich über Standorte für Wiederaufarbeitungsanlagen von atomarem Reaktorbrennstoff sowie für Kernkraftwerke u. a. für Bayern in Rieneck, Stockstadt und Kahl sowie dadurch bedingte Beeinflussung der Umwelt und des Fremdenverkehrs; Risiken des Transports radioaktiven Abfalls SchrAnfr B14 31.10.75 Drs 07/4242 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B15 31.10.75 Drs 07/4242 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13906* A Anlage 11 Vertretbarkeit der Errichtung einer Giftmülldeponie in der Gemarkung Mainflingen bei Seligenstadt /Hessen SchrAnfr B16 31.10.75 Drs 07/4242 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13906* D Anlage 12 Vorschläge der Kernforschungsanstalt Jülich über Standorte von Kernkraftwerken IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 in den Bereichen Kahl /Großwelzheim und Stockstadt /Kleinostheim SchrAnfr B17 31.10.75 Drs 07/4242 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13907* A Anlage 13 Vorschläge der Kernforschungsanstalt Jülich über Standorte von Kernkraftwerken im Gebiet des unteren Mainlaufs zwischen Aschaffenburg und Hanau SchrAnfr B18 31.10.75 Drs 07/4242 Picard CDU/CSU SchrAnfr B19 31.10.75 Drs 07/4242 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13907* B Anlage 14 Gefahr für die Bewährung der Meinungsfreiheit durch die Gründung einer Kooperationsgesellschaft zwischen der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" und der „Neuen Rhein-Ruhr-Zeitung" SchrAnfr B20 31.10.75 Drs 07/4242 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 13907* C Anlage 15 Illegale Einreise von Juden aus der Sowjetunion, von Arabern aus der DDR und von Chilenen über die DDR nach West-Berlin SchrAnfr B21 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13908* A Anlage 16 Pressemeldungen über die Betätigung von als Lastkraftwagenfahrer getarnten Spionen aus Ungarn, Rumänien, Bulgarien und der Tschechoslowakei in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B22 31.10.75 Drs 07/4242 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13908* D Anlage 17 Beurteilung der in dem Brief von „amnestyinternational" vom 7. Oktober 1975 an den Bundespräsidenten zum Ausdruck gebrachten Sorge über die zunehmende Zurückhaltung der Unterstützung der Bemühungen von „amnesty-international", insbesondere in Kreisen des öffentlichen Dienstes SchrAnfr B23 31.10.75 Drs 07/4242 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAnfr B24 31.10.75 Drs 07/4242 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13908* D Anlage 18 Schutz von Bodendenkmälern vor der Zerstörung bzw. Gefährdung SchrAnfr B25 31.10.75 Drs 07/4242 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13909 *C Anlage 19 Überweisung des Regierungsentwurfs eines neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes an den Deutschen Bundestag SchrAnfr B26 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 13909* D Anlage 20 Vorbereitung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Branntweinmonopolgesetzes SchrAnfr B27 31.10.75 Drs 07/4242 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 13910* A Anlage 21 Abschluß der in der ersten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung angekündigten Konzentration der Beteiligung an der Deminex auf die vier großen Raffineriegesellschaften; Übertragung weiterer Deminex-Anteile auf die Veba SchrAnfr B28 31.10.75 Drs 07/4242 Geldner FDP SchrAnfr B29 31.10.75 Drs 07/4242 Geldner FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13910 *B Anlage 22 Abbau der Kohlenhalden SchrAnfr B30 31.10.75 Drs 07/4242 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13910* D Anlage 23 Erörterung der Erfahrungen bei der Durchführung des Konjunkturprogramms mit den Spitzenverbänden und Organisationen SchrAnfr B31 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13911*A Anlage 24 Anwachsen der Kohlenbestände und Maßnahmen der Bundesregierung zum Abbau der Kohlenhalden SchrAnfr B32 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Zeitel CDU/CSU Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 V SchrAnfr B33 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13911 * B Anlage 25 Realität der Prognose des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung über die Reduzierung der Arbeitsplätze in der Bekleidungsindustrie in den nächsten zehn Jahren SchrAnfr B34 31.10.75 Drs 07/4242 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13911 * C Anlage 26 Einstellung von Zweigbetrieben von mit öffentlichen Mitteln geförderten Großunternehmen in Nordhessen SchrAnfr B35 31.10.75 Drs 07/4242 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13912 *A Anlage 27 Ubersicht über investitionslenkende Instrumente des Staates sowie Daten über die investitionslenkenden Auswirkungen staatlicher Investitionen auf die gewerbliche Wirtschaft SchrAnfr B36 31.10.75 Drs 07/4242 Marschall SPD SchrAnfr B37 31.10.75 Drs 07/4242 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13912* C Anlage 28 Herausgabe einer „Verbraucherfibel" im Rahmen der Informationsarbeit der Bundesregierung SchrAnfr B38 31.10.75 Drs 07/4242 Frau Eilers (Bielefeld) SPD SchrAnfr B39 31.10.75 Drs 07/4242 Frau Eilers (Bielefeld) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13913* A Anlage 29 Nichterteilung öffentlicher Aufträge an die Fleischwarenfabriken im Zonenrandgebiet wegen Kürzung der Haushaltsmittel sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsplätze in den betroffenen Fleischwarenfabriken SchrAnfr B40 31.10.75 Drs 07/4242 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B41 31.10.75 Drs 07/4242 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 13913* B Anlage 30 Wirksamkeit von Steuer- und Sparmaßnahmen speziell in der Landwirtschaft SchrAnfr B42 31.10.75 Drs 07/4242 Peters (Poppenbüll) FDP SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 13913* D Anlage 31 Höhe der der deutschen Landwirtschaft zugute kommenden Rückflüsse für EG- Marktordnungsausgaben, Struktur- und ähnliche Leistungen SchrAnfr B43 31.10.75 Drs 07/4242 Peters (Poppenbüll) FDP SchrAntw BMin Ertl BML 13914* B Anlage 32 Ergebnisse von Beobachtungen der Entwicklung der Intensivtierhaltung und Maßnahmen zum Tierschutz SchrAnfr B44 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 13914* C Die Fragen B 45 und 46 — Drucksache 7/4242 vom 31.10.75 — des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) sind nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig Anlage 33 Zahl der nach zwölf Monaten Arbeitslosigkeit in ihre Heimat zurückgekehrten arbeitslosen Ausländer SchrAnfr B47 31.10.75 Drs 07/4242 Geisenhofer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13915* B Anlage 34 Maßnahmen zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben seit dem Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes SchrAnfr B48 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13915* C Anlage 35 Nutzung der dem Bundesverband der Ortskrankenkassen von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen rechtswidrig überlassenen Namen und Anschriften der Studienbewerber für Werbezwecke SchrAnfr B49 31.10.75 Drs 07/4242 Schmidt (Kempten) FDP SchrAnfr B50 31.10.75 Drs 07/4242 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13916* A VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 Anlage 36 Gewährung von Rückkehrhilfen an Gastarbeiter zur Lösung der Arbeitsmarktprobleme SchrAnfr B51 31.10.75 Drs 07/4242 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . 13916* B Anlage 37 Gründe für die Beitragssatzsteigerung in der Barmer Ersatzkasse seit 1970 SchrAnfr B52 31.10.75 Drs 07/4242 Sund SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . 13916* D Anlage 38 Situation beim Luftwaffenübungs- und Bombenabwurfplatz Nordhorn-Range SchrAnfr B53 31.10.75 Drs 07/4242 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13917* B Anlage 39 Vereinbarkeit der Übernahme der Kosten für die Rückführung der von der Truppe eigenmächtig abwesenden Soldaten und die durch die Auszahlung des Wehrsolds an in einer Vollzugsanstalt einsitzende Soldaten durch Kameraden anfallenden Fahrkosten durch den Staat mit dem Grundsatz sparsamer Haushaltsführung SchrAnfr B54 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. von Bismarck CDU/CSU SchrAnfr B55 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. von Bismarck CDU/CSU SchrAnfr B56 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. von Bismarck CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . 13917* C Anlage 40 Nichtgewährung von Kindergeld für unmündige Kinder nach Abschluß ihrer Schulausbildung SchrAnfr B57 31.10.75 Drs 07/4242 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 13918* B Anlage 41 Ausbau der Bundesstraße 25 im Bereich Westmittelfranken SchrAnfr B58 31.10.75 Drs 07/4242 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 13918* D Anlage 42 Umfang der Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn Köln—Darmstadt in den Gemarkungen Breckenheim und Wallau SchrAnfr B59 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 13919` A Anlage 43 Bewertung der Verletzungsgefahr bei Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas einerseits und Verbund-Sicherheitsglas andererseits im Zusammenhang mit der ab 1. Januar 1976 geltenden Anschnallpflicht sowie Erfassung des Sicherheitseffekts für Windschutzscheiben durch ein Untersuchungsprogramm am Unfallort nach Einführung der Anschnallpflicht SchrAnfr B60 31.10.75 Drs 07/4242 Koblitz SPD SchrAnfr B61 31.10.75 Drs 07/4242 Koblitz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 13919* B Anlage 44 Gründe für die Zurückstellung des Ausbaus der B 404 bei Schwarzenbek unter Berücksichtigung des sich nicht abzeichnenden Baus einer Autobahn Hamburg—Berlin SchrAnfr B62 31.10.75 Drs 07/4242 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B63 31.10.75 Drs 07/4242 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 13919* D Anlage 45 Termine für den Bau der Umgehung IdarOberstein im Zuge der B 41 SchrAnfr B64 31.10.75 Drs 07/4242 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B65 31.10.75 Drs 07/4242 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 13920* A Anlage 46 Maßnahmen für die Bundesfernstraßen in den Landkreisen Kaiserslautern und Kusel SchrAnfr B66 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 13920* A Anlage 47 Zulassung von Spikesreifen für Schwerbehinderte in Anlehnung an die Regelung in der Schweiz SchrAnfr B67 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B68 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 13920* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 VII Anlage 48 Kürzungen im Personenzugverkehr mit Inkrafttreten des Sommerfahrplans 1976 sowie Bahnhöfe auf der Strecke Horb—Tuttlingen, die von solchen Reduzierungen betroffen sind SchrAnfr B69 31.10.75 Drs 07/4242 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr B70 31.10.75 Drs 07/4242 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntW PStSekr Haar BMV 13920* D Anlage 49 Gründe für die Zurückstufung des Autobahnneubaus Trier—Landstuhl SchrAnfr B71 31.10.75 Drs 07/4242 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 13920 *D Anlage 50 Erweiterung der Autobahn Köln—Aachen (A 4) um eine Fahrspur in beiden Richtungen und Anbringung von Schallschutzvorrichtungen SchrAnfr B72 31.10.75 Drs 07/4242 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 13921* A Anlage 51 Fertigstellung von Teilstücken der Autobahn Köln—Olpe (A 4) SchrAnfr B73 31.10.75 Drs 07/4242 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 13921* B Anlage 52 Planung einer Umgehungsstraße im Zuge der B 38 in Mörlenbach nach den Vorstellungen der Gemeinde SchrAnfr B74 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU /CS SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 13921 * C Anlage 53 Nichtanwendung der Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz SchrAnfr B75 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 13921 * D Anlage 54 Maßnahmen gegen die Gefährdung der Flugsicherheit durch das Bordpersonal, insbesondere die Piloten von Verkehrsmaschinen aus den Ostblockstaaten, wegen mangelnder Kenntnis der englischen Sprache SchrAnfr B76 31.10.75 Drs 07/4242 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B77 31.10.75 Drs 07/4242 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 13921* D Anlage 55 Realisierung von Teilstrecken der sogenannten Maintalautobahn (A 26) SchrAnfr B78 31.10.75 Drs 07/4242 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 13922* A Anlage 56 Nichtbesetzung der Ausbildungsplätze für die Lehrlingsausbildung bei der Bundesbahn, insbesondere beim Bundesbahnausbesserungswerk Limburg SchrAnfr B79 31.10.75 Drs 07/4242 Peiter SPD SchrAnfr B80 31.10.75 Drs 07/42442 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 13922* B Anlage 57 Stillegung von Strecken der Bundesbahn im Kreis Konstanz und im Bodenseekreis SchrAnfr B81 31.10.75 Drs 07/4242 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 13922* C Anlage 58 Rechtfertigung des generellen Verbots von Spikesreifen hinsichtlich der Straßenverkehrssicherkeit und Beurteilung der Schweizer Regelung SchrAnfr B82 31.10.75 Drs 07/4242 Härzschel CDU/CSU SchrAnfr B83 31.10.75 Drs 07/4242 Härzschel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 13922* D Anlage 59 Erhaltung der Nahverkehrsstrecken der Bundesbahn im Raum Württemberg—Hohenzollern sowie Verringerung der fixen Kosten durch Verbilligungen für Senioren auf Nahverkehrsstrecken SchrAnfr B84 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B85 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 13923* B Anlage 60 Gleichbehandlung der Ehegatten von Beamten hinsichtlich der Krankenversicherung VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung, Bonn, Freitag, den 7. November 1975 SchrAnfr B86 31.10.75 Drs 07/4242 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 13923* C Anlage 61 Bevorzugte Behandlung von Westmittelfranken bei der Umstellung des Telefonsystems auf ausgeweitete Nahbereiche und Inkrafttreten der neuen Gebührenverordnung für Ortsgespräche SchrAnfr B87 31.10.75 Drs 07/4242 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 13924* A Anlage 62 Informationen über eine Gebührenerhöhung im Postzeitungsdienst sowie Beurteilung der Überlebenschancen der überregionalen Tageszeitungen, der Zeitschriften und der Fachpresse SchrAnfr B88 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B89 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 13924* B Anlage 63 Neugliederung der Postämter im Bereich der OPD Saarbrücken und Erhaltung des Postamts St. Wendel SchrAnfr B90 31.10.75 Drs 07/4242 Peter SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 13924* D Anlage 64 Bekanntgabe der Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums zu der Entscheidung des Bundesverkehrsministers über die Fusionierung und den Standort der Oberpostdirektionen Braunschweig /Hannover SchrAnfr B91 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B92 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 13925` A Anlage 65 Auflage und Kosten der „Zeitschrift für das Post- und Fernmeldewesen" SchrAnfr B93 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 139251 A Anlage 66 Vereinbarkeit der Entfernung von 60 Parkplätzen durch Aufhebung der Görresstraße entlang des Bundeskanzleramts mit dem Bundesbaugesetz und den Einwendungen der Polizei sowie Beseitigung der Parkplatznot im Viertel Bundestag-Bundeskanzleramt und im Presseviertel SchrAnfr B94 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B95 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 13925* B Anlage 67 Informationsmaterial für Besucher der Zonengrenze SchrAnfr B96 31.10.75 Drs 07/4242 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 13925* D Anlage 68 Vergabe von Forschungsprojekten im Rahmenprogramm Energieforschung der Bundesregierung durch den Bundesminister für Forschung und Technologie ohne Einschaltung der Projektleitung Energieforschung Jülich sowie Anteil der kleinen und mittleren Unternehmen an den Förderungsmitteln des Energieforschungsprogramms SchrAnfr B97 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B98 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13926* B Anlage 69 Zusammenstellung über den Aufenthalt ausländischer Wissenschaftler und Techniker seit 1959 zu Forschungs- oder Ausbildungszwecken im Kernforschungszentrum Karlsruhe SchrAnfr B99 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Haenschke SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13929 *A Anlage 70 Pressemeldungen über die Nichtinanspruchnahme von etwa 60 Millionen DM der für die Errichtung von überbetrieblichen Lehrwerkstätten bereitgestellten Mittel SchrAnfr B100 31.10.75 Drs 07/4242 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 13929* A Anlage 71 Bezeichnung von in der DDR gelegenen Geburtsorten als „Ausland" in den Kontrollblättern der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund SchrAnfr B101 31.10.75 Drs 07/4242 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 13929* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13875 201. Sitzung Bonn, den 7. November 1975 Beginn: 9.15 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 7.11. Dr. Achenbach * 7. 11. Dr. Ahrens ** 7. 11. Dr. Aigner * 7. 11. Dr. Arnold 7. 11. Dr. Artzinger * 7. 11. Baier 7. 11. Dr. Bayerl * 7. 11. Dr. Becher 7. 11. Behrendt * 7. 11. Berger 7.11. Brandt 7. 11. Breidbach 7. 11. Prof. Dr. Burgbacher * 7. 11. Dr. Corterier * 7. 11. Dr. Eppler 7. 11. Dr. Evers 7. 11. Fellermaier * 7. 11. Flämig * 7. 11. Frehsee * 7. 11. Frau Funcke 7. 11. Gerlach (Emsland) * 7.11. Gerster (Mainz) 7. 11. Glombig 7. 11. Graaff 12. 12. Härzschel * 7. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 11. Kater 7. 11. Dr. Kempfler 7. 11. Kiep 7. 11. Dr. Klein (Stolberg) 7.11. Dr. Klepsch * 7. 11. Dr. Kiesinger 7. 11. Dr. Köhler (Duisburg) 7. 11. Dr. Köhler (Wolfsburg) 7. 11. Dr. Kreile 7. 11. Lange * 7 11. Lautenschlager * 7. 11. Lemmrich * 7. 11. Lücker * 7. 11. Mattick *** 7. 11. Memmel* 7. 11. Müller (Mülheim) 7. 11. Dr. Müller (München) 7. 11. Müller (Remscheid) 7. 11. Mursch (Soltau-Harburg) * 7. 11. Frau Dr. Orth 28. 11. Schmidhuber 7. 11. Schmidt (München) * 7.11. Dr. Schulz (Berlin) * 7. 11. Schwabe * 7. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 7. 11. Dr. Schwörer * 7. 11. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Seefeld * 7. 11. Sieglerschmidt 7. 11. Springorum * 7. 11. Suck * 7. 11. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 7. 11. Dr. Wallmann 7. 11. Frau Dr. Walz * 7. 11. Windelen 7. 11. Baron von Wrangel 7. 11. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 1) : Wurde dem Vizepräsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Dieter Bloetz, zur Übernahme seines Amts als Aufsichtsratsvorsitzender der Produktion-AG, gemäß § 65 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes die vorherige Genehmigung erteilt, und wenn ja, welche Sachzusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen diesen beiden Tätigkeiten, und befürchtet sie keine Präjudizwirkung für andere Beamte? Herrn Blötz wurde gemäß § 65 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes die für die Ausübung seiner Nebentätigkeit im Aufsichtsrat der PRODUKTION-AG erforderliche vorherige Genehmigung erteilt. Zwischen der hauptamtlichen Tätigkeit des Herrn Blötz und seiner Nebenbeschäftigung besteht kein Sachzusammenhang. Die Frage nach einer Präjudizierung für andere Beamte stellt sich nicht, da die Vereinbarkeit einer Nebentätigkeit mit einer hauptamtlichen Tätigkeit im konkreten Fall - und zwar nach allgemein für alle Beamte geltenden gesetzlichen Regeln (vgl. §§ 64-69, insbes. § 65 Abs. 2 BBG) - zu prüfen ist. Danach durfte Herrn Blötz die Genehmigung nicht versagt werden, da seine Nebentätigkeit dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 4) : Treffen Meldungen zu, die Bundesregierung habe Reisegruppen aus Südwestafrika, die beanspruchen, die dortige Bevölkerung zu vertreten, unterschiedlich behandelt, insbesondere diejenige Gruppe, die ohne jedes Mandat lediglich von außen nach Südwestafrika hinwirkt, des Empfangs durch den Bundesminister des Auswärtigen gewürdigt, und welche sachlichen Erwägungen sind für die Haltung der Bundesregierung bestimmt gewesen? Die Meldungen über eine unterschiedliche Behandlung von Reisegruppen aus Südwestafrika treffen nicht zu, weil nur eine Gruppe im Auswärtigen Amt zu einem Informationsgespräch empfangen wurde. Es handelte sich um fünf Vertreter der Verfassungskonferenz in Windhuk. 13904* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 Anlage 4 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 5 und 6) : Wie viele deutsche Aus- und Umsiedler haben seit dem Beginn der SPD /FDP-Regierungskoalition bis zum 7. Dezember 1970, bis zum Ende des Jahres 1973, nach dem Versprechen des polnischen Außenministers, im Jahr 1974 50 000 Deutschen die Ausreise zu gestatten bzw. im Jahr 1975 in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen können? Wie groß war die amtlich festgestellte Zahl der Um- und Aussiedler aus den polnisch verwalteten Ostgebieten unter der Kanzlerschaft von Konrad Adenauer, Ludwig Erhard, bzw. Kurt Georg Kiesinger? Anliegend übersende ich Ihnen eine Zahlenübersicht über die Entwicklung der Umsiedlung aus Polen von 1950 bis 1975. Daraus ergibt sich, daß hier keine sinnvolle Aufteilung nach Kanzlerschaftsperioden vorgenommen werden kann: Es hat z. B. unter der Kanzlerschaft Adenauers eine Periode gegeben, in der jährlich nur wenige hundert Umsiedler aus Polen ausreisen konnten (1952 — 54). Andererseits kamen unter demselben Bundeskanzler in den Jahren 1957/58 jeweils über 100 000 Personen in die Bundesrepublik Deutschland. Anschließend kam es dann wieder zu einem starken Rückgang. Soweit mir bekannt ist, haben die Bundeskanzler Erhard und Kiesinger keinen Versuch unternommen, Einfluß auf die Entwicklung der Umsiedlerzahlen aus Polen zu nehmen. Umsiedlung von Deutschen aus dem Bereich der Volksrepublik Polen: hier: Jahreseinreisezahlen seit 1950 Anlage 5 hier: Jahreseinreise- Umsiedlerzahlen einschließlich zahlen seit 1950 der ohne polnische Genehmigung ausgereisten Personen 1950 31 761 1971 25 243 1951 10 791 1972 13 476 1952 194 1973 8 903 1953 147 1974 7 827 1954 662 1975 1955 914 Januar 447 1956 16 135 Februar 492 1957 100 340 März 530 1958 119 769 April 457 1959 15 964 Mai 404 1960 7 572 Juni 332 1961 9 221 Juli 492 1962 9 571 August 358 1963 9 449 September 420 1964 13 479 1965 14 644 3 932 1966 17 316 1967 10 856 59 381 1968 8 433 1969 9 535 1970 5 626 412 379 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 7): Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 24. Oktober 1975 zu, daß in Portugal ein in deutschem Eigentum stehender landwirtschaftlicher Musterbetrieb von Kommunisten besetzt worden ist, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — dagegen unternommen? Es trifft zu, daß am 22. Oktober 1975 der landwirtschaftliche Besitz des deutschen Staatsangehörigen Hans-Joachim Gerike in der „Herdade dos Castelos", Montemor-o-Novo, von fremden Landarbeitern besetzt und Herr Gerike nach einwöchigen Verhandlungen mit den Besetzern gezwungen wurde, sein Eigentum zu verlassen. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Lissabon ist nach Bekanntwerden der Besetzung des Gutes von Herrn Gerike sofort bei der portugiesischen Regierung vorstellig geworden. Der Botschafter hat sich auch an Premierminister Pinheiro de Azevedo gewandt und ihn am 31. Oktober 1975 gesprochen. Das Auswärtige Amt hat sich in dieser Angelegenheit an den portugiesischen Botschafter in Bonn gewandt. Die portugiesische Regierung hat anerkannt, daß die Landbesetzung unrechtmäßig erfolgt ist und zugesagt, Abhilfe zu schaffen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 8) : Wie ist der Stand der Verhandlungen über die Einführung von Tagesvisen zum Besuch der CSSR insbesonders für die Grenzlandbevölkerung, und welche Ergebnisse zeitigen bisher die Bestrebungen zur Einführung von Tagesvisen zu finanziell erträglichen Bedingungen, und bis wann ist mit konkreten Ergebnissen zu rechnen? Für Ihr Anliegen, die Einreise in die Tschechoslowakei besonders für die Bevölkerung der an die Tschechoslowakei angrenzenden Kreise durch die Einführung von Tagesvisa zu erleichtern, habe ich volles Verständnis. Herr Kollege Baum hat Ihnen jedoch bereits auf Ihre Schriftliche Anfrage B 7 für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 22./23. Januar 1975 mitgeteilt, daß im Verhältnis zur Tschechoslowakei gegenseitig vereinbarte Reiseerleichterungen schwerlich erreichbar erscheinen und die einseitige Einräumung derartiger Vorteile in Form von Tagesvisa zu erwarten ist. Diese negative Beurteilung der Erfolgsaussichten, die sich besonders auf die Praxis der Tschechoslowakei im Verhältnis zu Österreich stützt, wird vom Auswärtigen Amt geteilt. Die damalige Beurteilung der Erfolgsaussichten besteht auch noch heute. Zu Verhandlungen über derartige Reiseerleichterungen ist es unter diesen Umständen bisher nicht gekommen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13905* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Russe (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 9 und 10) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die letzte (siebente) Absatzvorausschätzung des Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau verspätet am 30. März 1974 erschien und daß die achte Absatzvorausschätzung für 1974 seit nunmehr elf Monaten überfällig ist, und welches sind die Gründe hierfür? Wie rechtfertigt die Bundesregierung das Nichterscheinen der Absatzvorausschätzung 1974, wenn man davon ausgeht, daß diese nach dem Gesetz zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete als Orientierung gerade für die kurz- und mittelfristigen Absatzaussichten gedacht ist? Es trifft zu, daß die 7. Absatzvorausschau des Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau und die Steinkohlenbergbaugebiete nicht, wie im Kohlegesetz vorgesehen, bis zum 1. Dezember 1973, sondern erst am 30. März 1974 veröffentlicht wurde. Es wäre angesichts der auf dem Höhepunkt der Energiekrise bestehenden Unsicherheit unverantwortlich gewesen, im November 1973 eine neue Absatzvorausschau vorzulegen. Im November 1974 hat die Bundesregierung die 1. Fortschreibung des Energieprogramms vorgelegt, die zugleich eine Vorausschätzung der mittelfristigen Absatzaussichten für die deutsche Steinkohle enthielt. Die nächste Absatzvorausschau des Bundesbeauftragten wird bis 1. Dezember 1975 vorgelegt werden. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 11 und 12) : Bedeutet die Änderung des amtlichen Titels des Apostolischen Nuntius im Amtsblatt des Heiligen Stuhls (Acta Apostolicae Sedis vom 31. August 1975) in Nuntius der Bundesrepublik Deutschland", statt früher — unbeschadet der politischen Behinderung bei der Ausführung seiner diplomatischen Pflichten in ganz Deutschland — „Nuntius in Deutschland" (z. B. Acta Apostolicae Sedis vom Februar 1960), daß der Heilige Stuhl als Vertragspartner des Reichskonkordats die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr wie bisher als identisch mit dem Deutschen Reich ansieht, und ergeben sich daraus Gefahren für den Fortbestand des Reichskonkordats wegen einer möglicherweise vom Vertragspartner angenommenen grundlegenden Veränderung des anderen Vertragspartners? Ist die Bundesregierung nach Überprüfung dieses völkerrechtlichen Tatbestands in Beachtung der nach dem Grundvertragsurteil des Bundesverfassungsgerichts gebotenen Verfassungspflicht zur Wahrung der Rechtspositionen des fortbestehenden Deutschen Reichs entschlossen, auch den Vertragspartner des Reichskonkordats an der uneingeschränkten Wahrung der vertraglichen und völkerrechtlichen Rechte und Pflichten, die Deutschland als Ganzes betreffen, festzuhalten und das Offenhalten der ganzen deutschen Frage gegenüber allen Vertragspartnern zu verteidigen, nachdem die westlichen Siegermächte mit völkerrechtlicher Wirksamkeit festgestellt haben, daß ihre Rechte und Verantwortlichkeiten bezüglich Deutschland als Ganzem und bezüglich Berlins durch die Ostverträge nicht berührt werden noch berührt werden können? Zu Ihrer Formulierung „Änderung des amtlichen Titels des Apostolischen Nuntius im Amtsblatt des Heiligen Stuhls (Acta Apostolicae Sedis vom 31. 8. 1975)" in „Nuntius in der Bundesrepublik Deutschland" darf zunächst bemerkt werden, daß Nuntius Bafile 1960 ebenso wie jetzt sein Nachfolger Del Mestri in seinem Beglaubigungsschreiben als Nuntius in der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen war; dies geht darauf zurück, daß die Bundesregierung niemals Hoheitsgewalt über das Gebiet der DDR ausüben konnte. Soweit der Vatikan von „Nuntius in Deutschland" oder „Nuntiatur in Deutschland" gesprochen hat, handelte es sich um einen Sprachgebrauch, der das völkerrechtlich ausschlaggebende Beglaubigungsschreiben nicht ändern konnte. An der maßgebenden Bezeichnung des Nuntius hat sich also nichts geändert. Allerdings hat es die Entwicklung der Lage in Deutschland mit sich gebracht, daß der Heilige Stuhl die Bezeichnung „Nuntius (Nuntiatur) in Deutschland", wie sie sich noch 1960 in den Acta Apostolicae Sedis bei der Bekanntgabe der Ernennung von Nuntius Bafile fand, heute nicht mehr verwendet. Dies ändert indessen nichts daran, daß der Hl. Stuhl der Bundesregierung gegenüber an das Reichskonkordat gebunden ist; die Bundesregierung hat auch keinen Anlaß anzunehmen, daß der Hl. Stuhl als Vertragspartner des Reichskonkordats etwa mit dem neuen Sprachgebrauch die Annahme einer grundlegenden Änderung der Voraussetzungen für dessen Fortbestand verbinden könnte. Die Bundesregierung geht davon aus, daß der Hl. Stuhl den vertraglichen Verpflichtungen nachkommen wird, die sich für ihn aus dem Reichskonkordat gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ergeben; sie wird auch dem Hl. Stuhl gegenüber die Ziele ihrer Deutschlandpolitik vertreten, wie sie im Brief zur Deutschen Einheit zum Grundvertrag niedergelegt worden sind. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 13) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den im Bericht der Kernforschungsanstalt Jülich vom Juli 1975 vorgeschlagenen möglichen Kernkraftwerkstandorten, zu denen auch Standorte im Raume Kahl /Großwelzheim bzw. Stockstadt /Kleinostheim gehören, zu? An dem Forschungsvorhaben „Zukünftige radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland durch Radionuklide aus kerntechnischen Anlagen" sind Institute der Technischen Hochschule Aachen und der Kernforschungsanlage Jülich beteiligt. In dem Ihrer Anfrage zugrunde liegenden 1. Bericht über dieses Vorhaben wird abgeschätzt, wie sich bei einer angenommenen raschen Zunahme des Energiebedarfs und des Einsatzes der Kernenergie die radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik im Laufe der nächsten 100 Jahre entwickeln könnte. Hierbei wurden den Berechnungen unterschiedliche Annahmen über Art, Anzahl und regionale Verteilung von kerntechnischen Anlagen zugrunde gelegt. Die in den einzelnen Fallstudien enthaltenen Standorte 13906 *Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 sind somit insgesamt rein hypothetisch. Dies gilt auch für die in zwei Abbildungen des Berichts eingezeichneten Kernkraftwerke im Raume Kahl /Großwelzheim und die in einer Abbildung etwa im Raum Stockstadt eingezeichnete Prozeßwärmeanlage. In einer weiteren Abbildung des Berichts sind an den genannten Standorten keine kerntechnischen Anlagen eingezeichnet. Der Bericht enthält somit weder eine Standortplanung noch gar eine Standortfestlegung. Er soll vielmehr die Möglichkeit eröffnen, bereits heute die voraussichtlichen radiologischen Belastungen durch kerntechnische Anlagen bis weit über das Jahr 2000 hinaus abzuschätzen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu beurteilen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 14 und 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einem Gutachten vom Juli 1975 der Kernforschungsanlage Jülich über die zukünftige radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland neue Standorte für Wiederaufarbeitungsanlagen von atomarem Reaktorbrennstoff sowie für Kernkraftwerke u. a. für Bayern in Rieneck (Landkreis Main-Spessart) Stockstadt und Kahl (Landkreis Aschaffenburg) vorgesehen sind, und welche Vorstellungen in bezug auf die genannten Standorte, der Notwendigkeit und zeitlichen Verwirklichung hat die Bundesregierung? Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu Fragen der Beeinflussung u. a. der Umwelt, des Umweltschutzes und des Fremdenverkehrs im Falle des Standorts einer Wiederaufarbeitungsanlage für atomaren Reaktorbrennstoff im Großraum Rieneck-Spessart und in bezug auf das im Gutachten festgestellte Risiko des Transports radioaktiven Abfalls, da die Wiederaufbereitungsanlagen zugleich auch Endlager sein sollen? Zu Frage B 14: An dem Forschungsvorhaben „Zukünftige radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland durch Radionuklide aus kerntechnischen Anlagen im Normalbetrieb" sind Institute der Technischen Hochschule Aachen und der Kernforschungsanlage Jülich beteiligt. In dem Ihrer Anfrage zugrunde liegenden 1. Bericht über dieses Vorhaben — es handelt sich um kein Gutachten — wird abgeschätzt, wie sich bei einer angenommenen raschen Zunahme des Energiebedarfs und des Einsatzes der Kernenergie die radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik im Laufe der nächsten 100 Jahre entwickeln könnte. Hierbei wurden den Berechnungen unterschiedliche Annahmen über Art, Anzahl und regionale Verteilung von kerntechnischen Anlagen zugrunde gelegt. Die in den einzelnen Fallstudien enthaltenen Standorte für Kernkraftwerke, Wiederaufarbeitungsanlagen und sonstige kerntechnische Anlagen sind somit insgesamt rein hypothetisch. Dies gilt auch für die in einer Abbildung des Berichts eingezeichnete Wiederaufarbeitungsanlage im Raume Rieneck, ebenso für die in zwei Abbildungen eingezeichneten Kernkraftwerke bei Stockstadt und bei Kahl (mit Ausnahme des bei Kahl seit 1961 in Betrieb befindlichen Versuchs-Kernkraftwerks). In einer weiteren Abbildung des Berichts sind in den genannten Standorten keine kerntechnischen Anlagen eingezeichnet. Dieser Bericht stellt somit weder eine Standortplanung noch gar eine Standortfestlegung dar. Er soll vielmehr die Möglichkeit eröffnen, bereits heute die voraussichtlichen radiologischen Belastungen durch kerntechnische Anlagen bis weit über das Jahr 2000 hinaus abzuschätzen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu beurteilen. Im übrigen hat die Bundesregierung in der Ersten Fortschreibung zu ihrem Energieprogramm darauf verzichtet, Prognosen über die langfristige Entwicklung des Energieverbrauchs nach 1985 zu machen. Zu Frage B 15: Da es sich bei dem Standort im Großraum Rieneck, wie oben erwähnt, um eine rein hypothetische Annahme in einer wissenschaftlichen Untersuchung handelt und da die betreffende Abbildung sich zudem auf den Zeitraum etwa zwischen 2060 und 2075 bezieht, dürfte für eine Stellungnahme der Bundesregierung zu Fragen der Beeinflussung des Fremdenverkehrs in 80-100 Jahren kein Anlaß bestehen. Die radioaktive Umweltbelastung durch Wiederaufarbeitungsanlagen ist bereits jetzt durch die strengen Vorschriften des sogenannten 30-MilliremKonzepts so eng begrenzt, daß sie selbst am ungünstigsten Punkt niedriger ist als die Schwankungen der natürlichen Strahlenbelastung. Ich verweise dazu auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zur friedlichen Nutzung der Kernenergie (BT-Drucksache 7/3871). Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 16) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Gemarkung Mainflingen bei Seligenstadt /Hessen eine Giftmülldeponie — Verbrennungsanlage errichtet werden soll, und hält die Bundesregierung die Errichtung dieser Anlage angesichts der außerordentlichen Belastung dieses Gebiets durch Kraftwerke und Industrieanlagen für vertretbar? Der Bundesregierung ist die Absicht des Landes Hessen, im Raum Mainflingen eine Sonderabfallbeseitigungsanlage zu errichten, bekannt. Nach einer Mitteilung des zuständigen Landes-Ministeriums ist das Projekt Mainflingen in Anlehnung an die in Ebenhausen und Gallenbach (Bayern) errichteten und zum Teil bereits in Betrieb genommenen Sonderabfallbeseitigungsanlagen konzipiert und im Hinblick auf die hydrologischen Verhältnisse als praktisch allein in Betracht kommender Standort ausgewählt worden; es umfaßt eine physikalisch-chemische Vorbehandlungsanlage, eine Verbrennungsanlage sowie eine Deponie. Die Anlage wird so ausgelegt, daß die Einhaltung der Vorschriften des BundesImmissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 und der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft" für Verbrennungsanlagen gewährleistet ist. Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 1390* ,Problematische Sonderabfälle, hierunter fallen auch giftige Abfälle, sollen nicht der geplanten Sonderabfallbeseitigungsanlage Mainflingen zugeführt, sondern wie bisher in der Untertagedeponie Herfa/ Neurode abgelagert bzw. anderweitig beseitigt werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 17) : Können die in der Studie der Kernforschungsanlage Jülich „Zukünftige radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland durch Radionuklide aus kerntechnischen Anlagen im Normalbetrieb" vom Juli 1975 empfohlenen Standorte von Kernkraftwerken in den Bereichen Kahl /Großwelzheim und Stockstadt/ Kleinostheim (Leichtwasserreaktoren bzw. Prozeßwärmeanlagen) nach den „Bewertungsdaten für die Eigenschaften von Kernkraftwerkstandorten aus der Sicht von Reaktorsicherheit und Strahlenschutz" vom 11. Juni 1975 noch aufrechterhalten werden? Bei dein in dem 1. Bericht über das Forschungsvorhaben „Zukünftige radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland durch Radionuklide aus kerntechnischen Anlagen im Normalbetrieb" in zwei Abbildungen eingezeichneten Kernkraftwerk im Raum Kahl /Großwelzheim sowie der in einer Abbildung eingezeichneten Prozeßwärmeanlage im Raum Stockstadt handelt es sich, wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihre Schriftliche Frage B 13 angeführt habe, nicht um empfohlene oder gar geplante Standorte, sondern um rein hypothetische Annahmen im Rahmen des obengenannten Forschungsvorhabens einer Fallstudienuntersuchung. Eine Anwendung der „Bewertungsdaten für die Eigenschaften von Kernkraftwerksstandorten auf völlig hypothetische Standorte erscheint nicht sinnvoll, da die Bewertungsdaten für konkrete Planungen gedacht sind. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 18 und 19) : Trifft es zu, daß eine Studie des Kernforschungsinstituts Jülich, die mit Unterstützung aus Bundesmitteln angefertigt worden sein soll, als zukünftige Standorte von Kernkraftwerken das Gebiet des unteren Mainlaufs zwischen Aschaffenburg und Hanau als Standorte vorsieht? Hält die Bundesregierung, bei Bejahung der Frage 18 diese vorgeschlagenen Standorte angesichts der dort schon vorhandenen Umweltbelastung durch Kraftwerke und Industrieanlagen für optimal oder auch nur für vertretbar? An dem Forschungsvorhaben „Zukünftige radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland durch Radionuklide aus kerntechnischen Anlagen im Normalbetrieb" sind Institute der Technischen Hochschule Aachen und der Kernforschungsanlage Jülich beteiligt. In dem Ihrer Anfrage zugrunde liegenden 1. Bericht über dieses Vorhaben wird abgeschätzt, wie sich bei einer angenommenen raschen Zunahme des Energiebedarfs und des Einsatzes der Kernenergie die radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik im Laufe der nächsten 100 Jahre entwickeln könnte. Hierbei wurden den Berechnungen unterschiedliche Annahmen über Art, Anzahl und regionale Verteilung von kerntechnischen Anlagen zugrunde gelegt. Die in den einzelnen Fallstudien enthaltenen Standorte sind somit insgesamt rein hypothetisch. Dies gilt auch für die in zwei Abbildungen des Berichts eingezeichneten Kernkraftwerke zwischen Aschaffenburg und Hanau. In einer weiteren Abbildung des Berichts ist im Raum zwischen Aschaffenburg und Hanau kein einziges Kernkraftwerk eingezeichnet. Dieser Bericht enthält somit weder eine Standortplanung noch gar eine Standortfestlegung. Er soll vielmehr die Möglichkeit eröffnen, bereits heute die voraussichtlichen radiologischen Belastungen durch kerntechnische Anlagen bis weit über das Jahr 2000 hinaus abzuschätzen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu beurteilen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 20) : Sieht die Bundesregierung in der Gründung einer Kooperationsgesellschaft zwischen der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ) und der „Neuen Rhein-Ruhr-Zeitung" (NRZ) eine Gefahr für die Bewährung der Meinungsvielfalt im Lande? Der zwischen den Verlagen der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) und der Neuen RheinRuhr-Zeitung (NRZ) abgeschlossene — aber noch nicht vollzogene — Kooperationsvertrag ist der Bundesregierung bisher im einzelnen nicht bekannt. Der Vertrag ist von den Beteiligten beim Bundeskartellamt gemäß § 24 a Abs. i Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen freiwillig angemeldet worden. Das Bundeskartellamt hat bisher noch nicht entschieden. Wenn auch der Bundesregierung deshalb eine endgültige Stellungnahme nicht möglich ist, muß doch nach den bisher bekanntgewordenen Tatsachen festgestellt werden, daß der Vertrag geeignet erscheint, die Meinungsvielfalt im Ruhrgebiet weiter einzuschränken, zumal er nicht alleine steht, sondern am Ende einer langen Reihe ähnlicher Konzentrationsvorgänge im Ruhrgebiet. Auch sind Folgekonzentrationen nicht auszuschließen. Zwar scheint die redaktionelle Selbständigkeit der NRZ vorläufig gesichert zu sein. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, daß diese neue Pressekonzentration eines Tages zu einer weiteren Einschränkung von Meinungsvielfalt führt. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß im Bundesgebiet nur noch 121 selbständige publizistische Einheiten gegenüber 225 im Jahre 1954 bestehen; die Zahl der selbständigen 13908* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 Verlagsbetriebe ist im gleichen Zeitraum von 624 auf 420 gesunken. Um dieser Konzentrationsentwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung am 14. August 1974 dem Deutschen Bundestag ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgelegt (BT-Drucksache 7/2954). Damit sollen wettbewerbsrechtliche Regelungen geschaffen werden, die den besonderen Bedingungen der Presse entsprechen. Die Bundesregierung ist durch die jüngsten Vorfälle in ihrer Auffassung bestärkt worden, daß diese Pressefusionsnovelle, die rückwirkend in Kraft treten soll, möglichst bald verabschiedet werden sollte. Sie teilt die Meinung des Deutschen Presserates, daß die Fusionskontrolle zwar „kein Allheilmittel" gegen Konzentration jedoch im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen für die Presse ein „Hindernis" für Zeitungszusammenschlüsse ist. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 21): Was gedenkt die Bundesregierung angesichts der besonderen innen-, außen- und sicherheitspolitischen Lage Berlins zu tun, gegenüber der Tatsache, daß 800 Juden aus der Sowjetunion illegal in die Stadt eingereist sind und sich offenbar auf Dauer dort niederlassen wollen, nachdem sie sich in Israel nicht integrieren konnten, daß aus der DDR eine rapid wachsende Zahl von Arabern nach West-Berlin eingesickert ist bzw., daß 16 chilenische Allende-Anhänger über die DDR nach West-Berlin illegal eingereist sind, nachdem es den Exilchilenen in ihrem sozialistischen Exilland Rumänien nicht gefallen hat und der Senat trotz der von der Berliner Ausländerpolizei angeordneten und vom Oberverwaltungsgericht für rechtmäßig erklärten Ausweisung diese nicht vollzieht? Die Entscheidung über ausländerrechtliche Maßnahmen im Einzelfall liegt bei den zuständigen Landesbehörden. Mit der ausländerrechtlichen Behandlung der jüdischen Emigranten aus der UdSSR hat sich die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder am 7. Februar 1975 befaßt. Aus humanitären Gründen hat sich die Innenministerkonferenz für eine Regelung eingesetzt, die den bis dahin eingereisten Personen den Aufenthalt ermöglicht. Nach dem 7. Februar 1975 sind etwa 200 weitere jüdische Emigranten nach Berlin (West) eingereist, die zum weit überwiegenden Teil noch nicht in Israel wohnhaft waren. Der Senat vori Berlin prüft zur Zeit, welche ausländerrechtlichen Maßnahmen gegenüber diesem Personenkreis Anwendung finden sollen. Die in Ihrer Frage enthaltene Feststellung, die Zahl der Personen aus arabischen Staaten, die über die DDR nach Berlin (West) ohne Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks einreisen, steige ständig, trifft nicht zu. Wie dem Bundesministerium des Innern von den zuständigen Behörden des Landes Berlin bestätigt wurde, ist gegenüber den letzten Jahren vielmehr ein Rückgang festzustellen. Soweit Ausländer sich ohne die erforderliche Aufenthaltserlaubnis in Berlin aufhalten, können sie nach den bestehenden ausländerrechtlichen Vorschriften ausgewiesen bzw. abgeschoben werden. In den Fällen, in denen sich diese Ausländer auf das verfassungsrechtlich garantierte Asylrecht berufen und Asylantrag stellen, verbleiben sie nicht in Berlin, sondern werden nach den Vorschriften des § 38 des Ausländergesetzes dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf zugeleitet und dort entsprechend den zwischen Bund und Ländern zur Entlastung des Sammellagers für Ausländer getroffenen Absprachen bis zum Abschluß des Asylverfahrens auf die Bundesländer verteilt. Von den 16 Chilenen, die am 12. August 1975 aus Rumänien über die DDR nach Berlin (West) eingereist sind, haben — unmittelbar vor deren Rückführung — vier andere Bundesländer aus humanitären Gründen je eine Familie aufgenommen. Von dieser Gruppe, zu der im übrigen neun Kinder gehörten, ist niemand in Berlin geblieben. Zu der Frage der Einreise von Berlin (Ost) nach Berlin (West) und den mit dem Aufenthalt von Ausländern in Berlin (West) zusammenhängenden Problemen nehme ich ergänzend Bezug auf die Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 1973 und den dort von dem Herrn Senator für Inneres in Berlin abgegebenen Bericht (Kurzprotokoll der 18. Sitzung des Innenausschusses am 1. Oktober 1973, Punkt 1 der Tagesordnung und Anlage 1) . Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 22) : Sind der Bundesregierung Pressemeldungen bekannt, wonach sich ungarische, rumänische, bulgarische und tschechoslowakische Staatsangehörige als Kraftfahrer von Großraum-Lkw ausgeben, in Wirklichkeit aber geschulte Offiziere des Warschauer Paktbereichs sind, in dessen Auftrag Spionage in der Bundesrepublik Deutschland betreiben, und kann sie diese Aktivitäten bestätigen, bei denen das tschechoslowakische Verkehrsunternehmen CSAD/ CESMAD und das staatliche rumänische Verkehrsbüro ROMTRANS eine besondere Rolle spielen? Die dem Bundesministerium des Innern im einzelnen nicht bekannten Pressemeldungen gehen offensichtlich auf Informationen im Verfassungsschutzbericht 1974 (Seiten 117 und 118) zurück. Danach liegen den Verfassungsschutzbehörden Erkenntnisse vor, daß aus Ländern des kommunistischen Machtbereichs auch Kraftfahrer nachrichtendienstlich eingesetzt werden. Auf die ausführlichere Darstellung in dem Verfassungsschutzbericht 1974 nehme ich Bezug. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13909* (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 7/4242 Fragen B 23 und 24) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in dem Brief von „amnesty international" vom 7. Oktober 1975 an den Bundespräsidenten zum Ausdruck gebrachte Sorge über die zunehmende Zurückhaltung der Unterstützung der Bemühungen an amnesty international", insbesondere in Kreisen des öffentlichen Dienstes? Sind Fälle bekannt, daß Mitarbeitern oder Bewerbern des öffentlichen Dienstes bei Unterstützung von amnesty internationalAktionen" persönliche Nachteile entstanden sind bzw. entstehen können, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um einer solchen Entwicklung Einhalt zu gebieten? Zu Frage B 23: Die seit Jahrzehnten geltenden materiell-rechtlichen Vorschriften für den öffentlichen Dienst, wonach in diesen Dienst nur berufen werden darf, wer die Gewähr der Treue zur Verfassung bietet, geben für die in dem Brief von Amnesty International an den Herrn Bundespräsidenten vom 7. Oktober 1975 zum Ausdruck gebrachte Sorge keinen Anlaß. Die Bundesregierung kann nicht feststellen, daß die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland Amnesty International oder ihre humanitäre Aufgabe ablehnt. Die Zurückhaltung gegenüber Unterschriftaktionen mag darauf zurückzuführen sein, daß sich auch extremistische Gruppen zuweilen dieses Mittels für ihre Agitationen bedienen. Unbeschadet dessen nimmt die Bundesregierung die dem Brief von Amnesty International zugrunde liegende Sorge sehr ernst. Die Bundesregierung würde es für ein schwerwiegendes Mißverständnis halten, wenn sich Bürger unseres Staates, seien sie im Staatsdienst tätig oder beabsichtigten sie dort einzutreten, in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus dem von Amnesty International genannten Gründen beeinträchtigt fühlten. Von einem Mitarbeiter im öffentlichen Dienst oder einem Bewerber wird mit Recht verlangt, daß er zu den Grundwerten der geltenden Verfassungsordnung steht, dem nicht veränderbaren, unverzichtbaren Kern des Grundgesetzes, zu dem übrigens auch das Recht auf freie Meinungsäußerung zählt. Das haben die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsparteien u. a. im Zusammenhang mit dem vom Bundestag inzwischen beschlossenen Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften stets deutlich herausgestellt. Durch dieses Gesetz sollen den zuständigen Behörden in einer bundeseinheitlichen Verfahrensregelung verbindliche Handhaben und Anweisungen gegeben werden, wie bei der Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst zu verfahren ist. Das Gesetz bezweckt gerade eine Verstärkung rechtsstaatlicher Sicherungen für den Bewerber und ein Höchstmaß an Offenheit. Seine Vorschriften sollen — und das ist eines der hauptsächlichen Anliegen des Gesetzes — insbesondere verhindern, daß einem Bewerber die Beteiligung an legalen Aktivitäten als belastend vorgehalten wird. Zu Frage B 24: Der Bundesregierung sind bis jetzt keine derartigen Fälle bekannt. Sie nimmt die Beantwortung dieser Anfrage zum Anlaß, ausdrücklich festzustellen, daß Amnesty International Ziele verfolgt, die der Durchsetzung von mehr Gerechtigkeit und der Wahrung der Menschenwürde in aller Welt dienen. Eine Unterstützung der Aufgaben von Amnesty International steht in vollem Einklang mit den Grundwerten und Zielen unserer Verfassung; persönliche Nachteile für Bewerber oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können daraus nicht entstehen. Sollte dennoch in Einzelfällen eine Mitwirkung bei solchen Aktionen das Mißfallen oder Mißtrauen von Behörden ausgelöst haben, wäre die Bundesregierung für Mitteilung der Sachverhalte dankbar. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 25) : Was unternimmt die Bundesregierung, um einmalige Bodendenkmäler, wie zum Beispiel die Grube Messel in Hessen, vor der Zerstörung bzw. Gefährdung zu bewahren? Die Bundesregierung hält es für eine kulturelle Verpflichtung, einmalige Bodendenkmäler vor Zerstörung und Gefährdung zu bewahren. Dementsprechend sind in dem vorläufigen Verzeichnis schützenswerten Kulturguts, das am 8. April 1975 den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet worden ist, auch Bodendenkmäler enthalten. Die Aufgabe, einzelne Bodendenkmäler oder andere Denkmäler administrativ zu schützen und für die Nachwelt zu bewahren, fällt in die Zuständigkeit der Länder. In einigen Landes-Denkmalschutzgesetzen, auch im hessischen, ist diese Aufgabe ausdrücklich vorgesehen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 26) : Warum hebt die Bundesregierung nicht ihren Beschluß, ihren Entwurf eines neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes nicht dem Deutschen Bundestag zuzuleiten, auf und gibt dem Gesetzgebungsverfahren seinen Fortgang, statt den Bundesminister der Finanzen in der Öffentlichkeit unverbindliche Überlegungen dazu anstellen zu lassen? Die Bundesregierung hat am 19. Februar 1975 beschlossen, den von ihr eingebrachten Entwurf eines Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1975 (Bundesratsdrucksache 701/73) dem Deutschen Bundestag nicht zuzuleiten. Dieser Beschluß war geboten, weil angesichts der Konjunkturlage eine zusätzliche Beunruhigung des Automobilmarktes vermieden werden mußte. Die Bundesregierung hat jedoch ausdrücklich bekräftigt, daß das Reformvorhaben nicht aufgegeben, sondern dafür ein günstigerer Zeitpunkt abgewartet werden solle. 13910* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 Eines der wesentlichen Ziele der Reform der Kraftfahrzeugsteuer ist die Vereinfachung des Erhebungsverfahrens, und zwar insbesondere hei der Steuer für Personenkraftwagen. Im Hinblick auf die Haushaltslage der Länder wird diese Vereinfachung immer vordringlicher. Der Bundesrat hat jedoch in seiner Stellungnahme vom 20. Dezember 1973 gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Vorbehalte geltend gemacht und seine Zustimmung nur für den Fall in Aussicht gestellt, daß im weiteren Gesetzgebungsverfahren seinen Vorstellungen Rechnung getragen wird. Einzelne Länder haben darüber hinaus eigene Entwürfe vorgelegt, von denen einer das geltende Steuerbescheidverfahren verbessern will und damit das Plakettenverfahren in Frage stellt. Bei dieser Sachlage wird es zweckmäßig sein, die Probleme der Kraftfahrzeugsteuerreform noch einmal zu überdenken, denn es erscheint nicht sinnvoll, einen Gesetzentwurf weiter zu betreiben, der möglicherweise letztlich nicht die Zustimmung des Bundesrates findet. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 27): Trifft es zu, daß im Bundesfinanzministerium ein Gesetzentwurf zur Änderung des Branntweinmonopolgesetzes vorbereitet wird, nach dem eine drastische Drosselung der deutschen Alkoholerzeugung im Vorgriff auf eine zu erwartende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erfolgen wird? Beim Europäischen Gerichtshof sind zwei Verfahren anhängig, die sich gegen Einfuhrschutzmaßnahmen zugunsten des deutschen Branntweinmonopols richten. Sollte der Gerichtshof die Schutzmaßnahmen für vertragswidrig erklären, könnte preisgünstiger unverarbeiteter Alkohol aus den Mitgliedstaaten unbeschränkt in das deutsche Monopolgebiet eingeführt werden. Der deutsche Agraralkohol wäre dann nicht mehr absetzbar, weil er wegen der gesetzlich garantierten Erzeugerpreise wesentlich teurer ist. Das deutsche Branntweinmonopol würde damit funktionsunfähig werden. In Anbetracht dieser weitreichenden Folgen, die sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ergeben könnten, hält es die Bundesregierung für erforderlich, vorsorglich zu prüfen, auf welche Weise den Interessen der Brennereien Rechnung getragen werden kann und was gegebenenfalls zum Schutz des deutschen Branntweinmonopols getan werden muß. Die Bundesregierung hat die Prüfung der hiermit zusammenhängenden schwierigen Fragen noch nicht abgeschlossen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4242 Fragen B 28 und 29) : Ist die in der ersten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung angekündigte Konzentration der Beteiligung an der Deminex auf die vier großen Raffineriegesellschaften inzwischen abgeschlossen? Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Deminex-Anteile auf die Veba zu übertragen? Nach dem Ausscheiden von Schachtbau und Preussag beschränkt sich der Gesellschafterkreis der DEMINEX auf die Gruppe der Raffineriegesellschaften. Diese Konzentration der Beteiligung ermöglicht die von der Bundesregierung für notwendig gehaltene straffere unternehmerische Willensbildung innerhalb der DEMINEX. Andererseits bleibt das technische und wirtschaftliche Potential der beiden ausscheidenden Gesellschaften durch entsprechende Kooperationsvereinbarungen für die deutsche Mineralölgruppe erhalten. Im Rahmen der Neuordnung des Gesellschafterkreises haben sich die Gesellschafter gleichzeitig verpflichtet, ihre Aufschlußtätigkeit im Erdölbereich auf die DEMINEX zu konzentrieren. Die Bundesregierung mißt dieser Zusammenfassung der Explorationsaktivitäten im Interesse einer effizienteren und verstärkten Rohölsuche besondere Bedeutung bei. Die wachsenden Aufgaben und finanziellen Belastungen der Rohölexploration und der Entwicklung fündiger Felder machen eine möglichst breite unternehmerische Abstützung der DEMINEX notwendig. Hier legt die Bundesregierung neben der Beteiligung der VEBA auch Wert auf die Einbindung der an Raffineriegeselischaften beteiligten Chemieunternehmen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 30) : Wie gedenkt die Bundesregierung, mit dem erneuten Problem der anwachsenden Kohlenhalden fertig zu werden? Die weltweite Rezession der Stahlproduktion und die geringe Beschäftigung der Steinkohlenkraftwerke infolge der fehlenden Stromverbrauchszuwachsrate haben dazu geführt, daß die Kohlenbestände bei den Bergbauunternehmen zur Zeit fast 16 Millionen t betragen und voraussichtlich bis zum Jahresende auf 18 Millionen t ansteigen werden. Die Probleme, die die zunehmende Aufhaldung für die Unternehmen mit sich bringt, werden von der Bundesregierung gesehen. Möglichen Absatzausweitungen sind in der gegenwärtigen Konjunkturlage enge Grenzen gesetzt. Eine Verbesserung der Absatzchancen wird entscheidend von der weiteren konjunkturellen Entwicklung abhängen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Unternehmen alles daransetzen werden, den konjunkturellen Absatzschwankungen durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch temporäre Förderveränderungen, zu begegnen. Sie prüft ihrerseits jedoch in diesem Zusammenhang, ob ein Vorziehen der in der Ersten Fortschreibung des Energiepro- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13911/ gramms ab 1977 vorgesehenen Steinkohlenreserve möglich ist. Die augenblickliche Haushaltslage macht ein solches Vorziehen außerordentlich schwierig, eine endgültige Entscheidung ist daher noch nicht gefallen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage 31): In welcher Weise wird die Bundesregierung die Erfahrungen und Kritiken bei der Vorbereitung und Durchführung des Konjunkturprogramms mit den Spitzenverbänden und Organisationen erörtern? Mit dem jüngsten konjunkturpolitischen Ausgabenprogramm wird das Ziel verfolgt, die Risiken eines zu weit gehenden Abbaus der Baukapazitäten und damit auch der Beschäftigung zu mildern. Im Mittelpunkt des Programms steht die Förderung öffentlicher Investitionen, und zwar schwergewichtig auf der Ebene der Gemeinden. Angesichts der Struktur dieses Programms kam es bei der Vorbereitung, aber auch bei der Durchführung in erster Linie auf die Abstimmung mit Ländern und Gemeinden an. Daher fanden die entscheidenden Beratungen im Konjunkturrat für die öffentliche Hand und im Finanzplanungsrat statt. In beiden Gremien wird auch — wie schon bisher — Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch und zur Erörterung eventueller kritischer Anregungen bestehen. Darüber hinaus findet selbstverständlich ein ständiger Erfahrungsaustausch zwischen den mit der Durchführung der einzelnen Programmteile betrauten Bundesressorts, also im wesentlichen dem Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, und den jeweiligen korrespondierenden Verwaltungen bzw. Wirtschaftsverbänden im Rahmen der laufenden Kontakte statt. Es ist beabsichtigt, mit Vertretern der Länder und der Gemeinden anläßlich der nächsten Sitzung des Konjunkturrates für die öffentliche Hand bzw. seiner Arbeitsgruppe die bei der Abwicklung der Konjunkturprogramme gesammelten Erfahrungen zu erörtern. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 32 und 33) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Anwachsen der Kohlen bestände auf voraussichtlich 18 Millionen t am Jahresende? Gedenkt die Bundesregierung, in bezug auf das Anschnellen der Kohlenhalden spezielle Maßnahmen zu ergreifen, und welcher Art werden diese gegebenenfalls sein? Die weltweite Rezession der Stahlproduktion und die geringe Beschäftigung der Steinkohlenkraftwerke infolge der fehlenden Stromverbrauchszuwachsrate haben dazu geführt, daß die Kohlenbestände bei den Bergbauunternehmen zur Zeit fast 16 Millionen t betragen und voraussichtlich bis zum Jahresende auf 18 Millionen t ansteigen werden. Die Probleme, die die zunehmende Aufhaldung für die Unternehmen mit sich bringt, werden von der Bundesregierung gesehen. Möglichen Absatzausweitungen sind in der gegenwärtigen Konjunkturlage enge Grenzen gesetzt. Eine Verbesserung der Absatzchancen wird entscheidend von der weiteren konjunkturellen Entwicklung abhängen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Unternehmen alles daransetzen werden, den konjunkturellen Absatzschwankungen durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch temporäre Förderveränderungen zu begegnen. Sie prüft ihrerseits jedoch in diesem Zusammenhang, ob ein Vorziehen der in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms ab 1977 vorgesehenen Steinkohlenreserve möglich ist. Die augenblickliche Haushaltslage macht ein solches Vorziehen außerordentlich schwierig, eine endgültige Entscheidung ist daher noch nicht gefallen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 34) : Hält die Bundesregierung die in einer Untersuchung des IfoInstituts für Wirtschaftsforschung vom 30. September 1975 aufgestellte Prognose, in den nächsten zehn Jahren sei mit einer Reduzierung der Arbeitsplätze in der Bekleidungsindustrie um 70 000 auf 220 000 zu rechnen, für realistisch? Die Bundesregierung geht wie das Ifo-Institut davon aus, daß der Strukturwandel in der Bekleidungsindustrie in den nächsten Jahren anhalten wird. In der Prognose des Ifo-Instituts über das Ausmaß des Beschäftigungsrückgangs wird unterstellt, daß sich der Außenhandel im Verhältnis zur Produktion bis 1985 wie in der Vergangenheit entwickelt. Das habe zur Folge, daß die Produktion der Bekleidungsindustrie trotz steigenden Inlandsverbrauchs an Bekleidung in Zukunft nicht mehr wächst und daß wegen des Produktivitätsfortschritts im Mittel pro Jahr etwa 7 000 Beschäftigte freigesetzt werden. Die Annahme einer gleichbleibenden Außenhandelsentwicklung bei Bekleidung, wie in der Vergangenheit, teilt die Bundesregierung jedoch nicht. Infolge der bisher gegebenen internationalen Wettbewerbsverhältnisse sind die Einfuhren in den letzten Jahren um durchschnittlich über 20 % gestiegen. Durch die Selbstbeschränkungsabkommen, die die Gemeinschaft im Rahmen des Welttextilabkommens mit wichtigen Ausfuhrländern abgeschlossen hat bzw. abschließen wird, wird das Wachstum der Einfuhren abgebremst werden. Daher kann, soweit sich das zur Zeit übersehen läßt, auch in Zukunft damit 13912* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 gerechnet werden, daß an dem angenommenen Wachstum des Verbrauchs Einfuhren und — wenn auch in geringerem Maße — Inlandsproduktion partizipieren werden. Deshalb kann selbst unter Berücksichtigung der Produktivitätssteigerung, die ja auch in der Vergangenheit zu einer erheblichen Freisetzung von Arbeitskräften geführt hat, für die Zukunft mit einem schwächeren Beschäftigungsrückgang als vom Ifo-Institut prognostiziert gerechnet werden. Insgesamt gesehen wird die Bekleidungsindustrie bei Ausschöpfung der Chancen, die sich aus ihrer Marktnähe, aus ihrer Fähigkeit zur raschen Anpassung an modische Entwicklungen und ihrer Kreativität ergeben, auch in Zukunft ihren Platz im internationalen Wettbewerb behaupten. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 35) : Welche Fälle sind bekanntgeworden, in denen nordhessische Zweigbetriebe von Konzernen oder Großunternehmen, deren Errichtung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, ihren Betrieb eingestellt haben oder einstellen wollen? Unternehmensinvestitionen werden in Erwartung künftiger Erträge vorgenommen. Diese Erwartungen sind, weil in die Zukunft gerichtet, naturgemäß unsicher. Investitionen sind deshalb für den Investor immer mit dem Risiko behaftet, daß sie die erforderlichen Erträge nicht erreichen. Das gilt auch für Investitionsvorhaben in strukturschwachen Gebieten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden; durch die öffentlichen Investitionszuschüsse kann und soll auch nur ein Teil des Investitionsrisikos aufgefangen werden. Das Risiko von Fehlinvestitionen — um solche handelt es sich, wenn mit öffentlichen Mitteln geförderte Betriebe nach einigen Jahren wieder stillgelegt werden — kann dabei generell nicht ausgeschlossen werden. Um das Risiko für die öffentliche Hand so gering wie möglich zu halten, werden deshalb alle Investitionensvorhaben, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert werden, mit größtmöglicher Sorgfalt daraufhin geprüft, ob sie zur Schaffung von langfristig gesicherten Arbeitsplätzen führen. Investitionsprojekte von Konzernen oder Großunternehmen werden dabei genauso eingehend untersucht wie diejenigen kleiner und mittlerer Unternehmen. Eine Antwort auf Ihre Frage, welche Fälle bekanntgeworden sind, in denen nordhessische Zweigbetriebe von Konzernen oder Großunternehmen ihren Betrieb eingestellt haben oder einstellen wollen, kann nur in Zusammenhang mit dem Land Hessen gegeben werden. Da diese Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung ist, wurde diese Frage anläßlich einer Sitzung des Unterausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vor kurzem eingehend erörtert. Die Vertreter der Bundesländer machten hierbei deutlich, daß die Frage nach Zahl und Struktur der stillgelegten Unternehmen nicht befriedigend beantwortet werden kann, weil es keine systematische statistische Erfassung der stillgelegten Betriebe gebe. Wenn überhaupt in dieser Richtung Daten gesammelt würden, dann nur für einige Teilaspekte. Aufgrund dieses Sachverhaltes müßte also eine Erhebung oder Umfrage nicht nur im nordhessischen Raum, sondern wegen der Bedeutung dieser Frage im gesamten Bundesgebiet durchgeführt und ständig weitergeführt werden. Eine solche Erhebung könnte nützlich sein. Jedoch sollte im Hinblick auf die anfallenden Kosten gegenwärtig davon Abstand genommen werden; und dies insbesondere auch, weil aufgrund der überschlägigen Erfahrungen des Bundeswirtschaftsministeriums und gelegentlicher Hinweise aus Kreisen der Bundesländer zu sagen ist, daß die Zahl der stillgelegten Betriebe in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe, die eine Förderung aus Gemeinschaftsaufgabenmitteln erhielten, insgesamt sehr gering ist. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 7/4242 Fragen B 36 und 37) : Aus welchen Quellen ist eine Übersicht der in unserer Wirtschaftsordnung vorhandenen investitionslenkenden Instrumente des Staates zu entnehmen? Welche Daten stehen für einen bestimmten Zeitraum bzw. bestimmte Maßnahmen zur Verfügung, an denen die investitionslenkenden Auswirkungen staatlicher Investitionen und Investitionshilfen auf den Bereich der gewerblichen Wirtschaft ablesbar sind? Zu Frage B 36: Ich darf zunächst daran erinnern, daß ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 15. Oktober 1975, bereits ausgeführt habe, daß es differenzierte Beeinflussungsmöglichkeiten des Staates in bestimmten Wirtschaftsbereichen gibt, aber diese nicht mit einer Investitionslenkung gleichgesetzt werden können. Eine Übersicht über investitionsbeeinflussende Maßnahmen ist insbesondere dem „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft" und dem „Bundesbankgesetz" zu entnehmen. Darüber hinaus werden solche Maßnahmen auch in einer Reihe der von der Bundesregierung vorgelegten Berichte aufgeführt, so z. B. im Subventionsbericht, im Jahreswirtschaftsbericht, im Strukturbericht, im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und in dem Jahresbericht der Bundesregierung. Zu Frage B 37: Im Regelfall ist eine isolierte Erfassung der Auswirkungen investitionsbeeinflussender Maßnahmen nicht möglich, weil Investitionen von einer Vielzahl verschiedener Faktoren abhängig sind. Die allge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13913* meine Entwicklung der Investitionen der gewerblichen Wirtschaft aufgrund investitionsbeeinflussender Maßnahmen ist in den Statistiken nachzulesen. In speziellen Bereichen, wie der regionalen Strukturpolitik, wird allerdings von Bund und Ländern gemeinsam versucht, eine Erfolgskontrolle der staatlichen Förderungshilfen aufzubauen, als Beispiel für Kontrollmechanismen im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Die in diesem Zusammenhang in Angriff genommenen Arbeiten stehen jedoch erst am Anfang. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 7/4242 Fragen B 38 und 39) : Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der zur jüngsten Verbraucherwoche erfolgten Vorlage ihres Zweiten Berichts zur Verbraucherpolitik im Rahmen ihrer Informationsarbeit eine „Verbraucherfibel" herauszugeben, die den Konsumenten aufzeigt, welche verbraucherpolitischen Neuerungen in den vergangenen Jahren in den Aufgabenbereichen der verschiedenen Bundesressorts erzielt werden konnten und künftig angestrebt werden? Wann ist bejahendenfalls mit dem Erscheinen einer solchen „Verbraucherfibel" zu rechnen? Zu Frage B 38: Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Broschüre herauszubringen, die den Verbrauchern an Hand von Beispielen die wichtigsten verbraucherpolitischen Maßnahmen der vergangenen Jahre und die noch geplanten Vorhaben erläutert. Sinn und Zweck der Broschüre ist es, den Verbraucher auf die neuen gesetzlichen Vorschriften hinzuweisen und ihn anzuregen, von den sich bietenden Möglichkeiten der Information stärker Gebrauch zu machen. Zu Frage B 39: Die Broschüre soll noch in diesem Jahr erscheinen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 40 und 41) : Trifft es zu, daß die im Zonenrandgebiet gelegenen Fleischwarenfabriken keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten sollen, weil die Bundesregierung und die EG die für die Zerlegungsaktion vorgesehenen Haushaltsmittel stark gekürzt oder ganz gesperrt haben? Was gedenkt die Bundesregierung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Zonenrandförderung zu tun, um bei den davon betroffenen Fleischwarenfabriken die Arbeitsplätze zu erhalten? Zu Frage B 40: Ja. Mit Wirkung vom 18. Oktober 1975 ist die EG- Pauschale für die Zerlegung von Rindfleisch im Rahmen der Dauerintervention trotz heftigen deutschen Widerspruchs von 576 DM/t auf 501 DM/t gekürzt worden. Aufgrund dieses Sachverhalts müßten die zusätzlichen nationalen Aufwendungen in der Bundesrepublik Deutschland, die bisher bereits 700 DM/t betrugen, noch weiter aufgestockt werden. Da im Bundeshaushalt jedoch entsprechende Mittel nicht verfügbar sind, können zwangsläufig keine Zerlegungsaufträge an Fleischwarenfabriken im Zonenrandgebiet mehr vergeben werden. Vielmehr muß das bei den Interventionskäufen anfallende Rindfleisch nunmehr wieder völlig in Form von Rindervierteln in Kühlhäusern eingelagert werden, da die hierbei entstehenden Kosten nahezu durch die hierfür erstattete EG-Pauschale abgedeckt werden. Unabhängig von den finanziellen Schwierigkeiten ist darauf hinzuweisen, daß das Interventionsangebot an Rindfleisch aufgrund der Marktstabilisierung nach Beendigung der Weideabtriebszeit so gering werden dürfte, daß eine Zerlegeaktion — wie schon in den Sommermonaten —auch aus diesen Gründen entfallen würde. Zu Frage B 41: Die Bundesregierung wird im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten auch künftig Aufträge an Fleischwarenfabriken im Zonenrandgebiet vergeben. Für 1976 ist im Rahmen der nationalen Bevorratung in beschränktem Umfang eine nationale Konservierungsaktion für Fleisch ins Auge gefaßt, deren Zeitpunkt insbesondere aus Preis- und Kostengründen in Abhängigkeit von der Marktlage festgesetzt werden wird. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache 7/4242 Frage B 42) : Welche „übrigen Steuer- und Sparmaßnahmen, die in allen Wirtschaftsbereichen wirksam sind", betreffen speziell die Landwirtschaft, und ist es nach Meinung der Bundesregierung gerechtfertigt — wie es der Deutsche Bauernverband z. Z. im Badischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt vom 18. Oktober 1975 tut —, die nach dem vollständigen Abbau des Aufwertungsausgleichs in vier Jahren erwartete Mindereinnahme von mehr als 1 Milliarde DM „in Relation zu dem derzeitigen Einkommen" zu setzen? Nur der Abbau des Aufwertungsausgleichs über die Mehrwertsteuer betrifft speziell die Landwirtschaft. Von der Bundesregierung sind aber auch Beschlüsse mit beträchtlichen finanziellen Auswirkungen gefaßt worden, die nicht die Landwirtschaft, sondern ausschließlich andere Berufsgruppen belasten werden. Arbeiter und Angestellte, die künftig höhere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten müssen, sowie die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, von denen auch erwartet wird, daß sie Abstriche an ihren Einkommenserwartungen hinnehmen, könnten sich ebenso über „Sonderopfer" beklagen, wie dies der Deutsche Bauernverband gegenüber der Öffentlichkeit für richtig hält. Durch die Anhebung der Mehrwertsteuer und die Haushaltskürzungen im Bereich der Ausbildungsför- 13914* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 derung entstehen im übrigen Belastungen, die von den Familien in den landwirtschaftlichen Betrieben in gleicher Weise zu tragen sind, wie von der übrigen Bevölkerung. Eine erst in den kommenden Jahren wirksame Maßnahme, wie sie der schrittweise Abbau des Aufwertungsausgleichs über die Mehrwertsteuer darstellt, erfordert eine dynamische Betrachtung. In die Beurteilung der Auswirkungen derartiger Maßnahmen sind die voraussichtlichen Entwicklungen und Anpassungsvorgänge immer mit einzubeziehen. Die tatsächlichen Einkommenswirkungen des Abbaus des Aufwertungsausgleichs werden wesentlich davon beeinflußt, in welchem Umfang dieser Abbau durch Marktpreissteigerungen kompensiert wird. Der Deutsche Bauernverband sollte prüfen, ob er die Öffentlichkeit nicht irreführt, wenn er eine gewisse Kürzung der Steigerungsraten der landwirtschaftlichen Einkommen, die durch den Abbau staatlicher Zuwendungen in den kommenden Jahren eintreten kann, als eine Verminderung der Einkommen bezeichnet. In gleicher Weise könnten Arbeitnehmer in anderen Wirtschaftsbereichen „Einkommensverluste" in Milliarden-Höhe ausrechnen, wenn sie sich in Jahren mit schwieriger Konjunktur- und Haushaltslage mit niedrigen Lohn- und Gehaltssteigerungen begnügen müssen. Die Landwirtschaft hatte im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 1974/75 eine Einkommenssteigerung, die mindestens die allgemeine Kaufkraftverminderung ausgleicht und nicht geringer ist als in den übrigen Wirtschaftsbereichen. Im Wirtschaftsjahr 1975/76 wird die Landwirtschaft einen Einkommenszuwachs erreichen, der die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von rund 101)/o in den Jahren von 1968/69 bis 1973/74 voraussichtlich übersteigt. Dieses günstige Ergebnis ist zu erwarten, obwohl der am 1. Januar 1976 einsetzende Abbau des Aufwertungsausgleichs in der zweiten Hälfte des Wirtschaftsjahres bereits gewisse Auswirkungen haben wird. Anlage 31 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache 7/4242 Frage B 43) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Deutschen Bauernverbands, daß die EG-Marktordnungsausgaben der Landwirtschaft insoweit nidit zugute kommen, als sie „für den gemeinsamen Agrarmarkt das Opfer sind, das die Bundesrepublik Deutschland für Europa zu bringen hat", und in welcher Höhe kommen die Rüdcflüsse aus Brüssel sowohl für Marktordnungsausgaben als auch für Struktur- und ähnliche Leistungen der deutschen Landwirtschaft tatsächlich zugute? Der Deutsche Bauernverband übersieht, daß neben den nationalen Ausgaben im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts zugunsten der Landwirtschaft auch noch die in die Bundesrepublik fließenden Mittel des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft zu berücksichtigen sind. Diese Mittel (1974 und 1975 jeweils rund 2,2 Milliarden DM) kommen der Landwirtschaft zugute und dienen dazu, die in den Marktordnungen zugunsten der Landwirtschaft festgesetzten Preise abzusichern. Diese Feststellung ändert nichts daran, daß die Beiträge der Bundesrepublik zum EG-Haushalt die Rückflüsse übersteigen. Das insoweit vorhandene Ungleichgewicht ist Ausdruck der finanziellen Solidarität in der Gemeinschaft. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 44) : Hat die Bundesregierung die neueste Entwicklung auf dem Gebiet der Intensivtierhaltung beobachtet, welche Ergebnisse liegen ihr gegebenenfalls in Inaugenscheinnahmen an Ort und Stelle vor, und was gedenkt sie zu unternehmen, um dem Gesichtspunkt des Tierschutzes in vollem Umfang Geltung zu verschaffen? Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen der von ihr gemäß Ersuchen des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 1969 mit Nachdruck betriebenen Reform des Tierschutzrechts jede Entwicklung zum Problem Tierschutz /Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere in neuzeitlichen Haltungssystemen mit besonderer Aufmerksamkeit. Eine Kleine Anfrage sowie 23 Fragen zu diesem Komplex in den Fragestunden des Hohen Hauses seit Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes am 1. Oktober 1972 belegen die Schwierigkeiten und das Gewicht der zu lösenden Probleme ebenso wie das unablässige Bemühen der Bundesregierung in dieser Materie einen Weg zu finden, der die hier unerläßliche Wohlausgewogenheit ethischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Belange gewährleistet. Dieser Weg kann nur mittels eines Kompromisses gefunden werden, da jede Art von Nutztierhaltung — soll sie wirtschaftlich sein — letztlich eine Synthese der Lebensansprüche des Nutztieres mit den haltungstechnischen sowie betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten verlangt. Zu dem Fragenkomplex hat vor kurzem auch der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages Stellung genommen (stenograph. Bericht —65 /24 ff., Pressemitteilung des Vorsitzenden dieses Ausschusses vom 15. Mai 1975). In diesem Zusammenhang möchte ich ferner auf die Beantwortung der Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Herrn Dr. Oldenstädt, Fragen Nr. 162/163 vom 20. Juni d. J., hinweisen. Durch Pressemitteilungen aus jüngster Zeit hat die Bundesregierung Kenntnis von der Vorführung eines Films unter dem Titel „Macht Euch die Erde untertan" erhalten. In diesem Film sollen zahlreiche Vorgänge im Bereich der neuzeitlichen Nutzgeflügelhaltung gezeigt werden, die Verletzungen des geltenden Tierschutzrechts beinhalten. Dazu ist grundsätzlich zu bemerken: Das am 1. Oktober 1972 in Kraft getretene Tierschutzgesetz ist unabhängig vom späteren Erlaß bestimmter Durchführungsverordnun- Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13915* gen bereits jetzt voll anwendbar. Es enthält u. a. für Jedermann verständliche, klare und bindende Vorschriften, so auch über das Halten, die Pflege und die Unterbringung sowie das Töten (bzw. Schlachten) von Tieren. Durchführung und Überwachung dieser Vorschriften obliegen — wie auch bei anderen bundesrechtlichen Vorschriften — den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Sofern die in o. a. Film gezeigten tierschutzrelevanten Vorkommnisse nachweisbar im Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972 aufgenommen wurden, müssen sich die Initiatoren des Films zunächst der Frage stellen, warum ihrerseits nicht unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Behörde erstattet worden ist. Anzeigen dieser Art und in diesem Zusammenhang sind der Bundesregierung bisher jedoch nicht bekanntgeworden. Die sofortige Abstellung tierschutzwidriger Vorkommnisse, an der mitzuwirken, das Tierschutzgesetz jeden Bürger auffordert, hielten die Urheber dieses Films demnach wohl nicht für erforderlich. Ihre Dokumentation verneint damit im Grunde genommen den gesetzlich gebotenen Tierschutz. Die Vermutung läßt sich daher nicht von der Hand weisen, daß mit diesem Film Einzelfälle und Verfehlungen einzelner gegenüber tierschutzrechtlichen Vorschriften gesammelt und zusammengestellt werden sollten, um ausschließlich das Empfinden unserer weitgehend tierfreundlichen Bevölkerung zu irritieren. Dem mit dem Tierschutzgesetz vom 24. Oktober 1972 in Gang gekommenen Prozeß einer Fortentwicklung der Mensch /Tier-Beziehung anhand neuzeitlicher naturwissenschaftlicher Erkenntnisse wird nach Auffassung der Bundesregierung so kaum gedient. In dieser Fortentwicklung der Mensch /TierBeziehung in unserer Gesellschaft sieht die Bundesregierung jedoch die wichtigste Voraussetzung, um den Belangen des Tierschutzes in dem gebotenen Umfang Geltung zu verschaffen. Sie wird wie bisher beharrlich diesen vom Gesetz vorgezeichneten Weg weiterverfolgen. Der vorgenannte Film stellt daher nach Ansicht der Bundesregierung weder „die neuste Entwicklung auf dem Gebiet der Intensivtierhaltung" dar noch erscheint er geeignet, der Bevölkerung die notwendige Praktizierung des Tierschutzgesetzes nahezubringen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Frage 47) : Wie hoch ist die Zahl der arbeitslosen Ausländer, die seit dem 1. Januar 1975 nach zwölf Monaten Arbeitslosigkeit oder früher in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind und infolgedessen nicht mehr bei den deutschen Arbeitsämtern als arbeitslos registriert sind? Eine Statistik, die Auskunft über solche ausländische Arbeitnehmer geben könnte, die als Arbeitslose in ihre Heimatländer zurückkehren, existiert nicht. Die von der Bundesanstalt für Arbeit geführte Arbeitsmarktstatistik enthält keine Aussagen über Gastarbeiter, die nicht mehr als arbeitslos bei einem Arbeitsamt gemeldet sind. Die Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes besagt nichts zur Erwerbsätigkeit oder möglichen Arbeitslosigkeit des Ausländers vor der Rück- oder Auswanderung. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß bei einer Abnahme der Gesamtausländerzahl auch ein gewisser Anteil arbeitsloser Ausländer an der Auswanderung aus der Bundesrepublik Deutschland beteiligt war. Einen Hinweis hierfür ergibt die Tatsache, daß der Anteil der arbeitslosen Ausländer, die ein Jahr und länger arbeitslos sind, erheblich niedriger (3 0/e) liegt als bei deutschen Arbeitslosen (knapp 8 °/o). Allerdings können diese Zahlen auch bedeuten, daß die hier angesprochenen Ausländer z. B. als Ehefrauen sich nicht mehr um eine Arbeit bemühen, oder wegen ihrer größeren Mobilität schneller in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden können oder auch in einem anderen Staat als ihrem Heimatstaat eine Arbeit aufnehmen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage B 48) : Was ist seit dem Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes unternommen worden, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um einen den Grundsätzen des Gesetzes gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben zu gewährleisten? Bund, Länder und Gemeinden haben sich bemüht, Durchführungsregelungen für einen den Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz aufzustellen. Der Bund hat eine „Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes" erarbeitet. Der Richtlinienentwurf ist den betroffenen Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden. Haushaltsrechtliche Fragen sollen noch zwischen dem Bundesminister der Finanzen und den Länderfinanzministern abgestimmt werden. Die Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder haben auf ihrer Konferenz Ende September 1975 „Grundsätze zur Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes in der öffentlichen Verwaltung" gebilligt und empfohlen, diese Grundsätze zur Grundlage für die Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes in den Landesverwaltungen zu machen. Für die gemeindlichen Unfallversicherungsträger ist eine Musterunfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" aufgestellt worden. Von ihrem Recht, eine Unfallverhütungsvorschrift nach dem durch das Arbeitssicherheitsgesetz eingefügten § 708 Abs. 1 Nr. 4 der Reichsversicherungsordnung zu erlassen, haben bisher 8 Gemeindeunfallver- 13916* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 sicherungsverbände Gebrauch gemacht. Es ist zu hoffen, daß die noch ausstehenden 5 Gemeindeunfallversicherungsverbände ebenfalls diese Unfallverhütungsvorschrift beschließen, damit für alle angeschlossenen Gemeinden und Körperschaften die organisatorischen Voraussetzungen zur gleichwertigen Umsetzung des Gesetzes geschaffen werden. Die materiellen Inhalte der Bundes-, Länder- und Unfallverhütungsregelungen sind abgestimmt und in wesentlichen Punkten gleich. Das gilt insbesondere für die Tabellen der Einsatzzeiten, aus denen sich die Arbeitszeit errechnet, die Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Erfüllung ihrer Aufgaben in den einzelnen Verwaltungszweigen mindestens zur Verfügung stehen müssen. Die Aus- und Weiterbildung der für die öffentliche Verwaltung benötigten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist nach Gesichtspunkten durchzuführen, die von den Akademien für Arbeitsmedizin in Berlin und München zusammen mit der Bundesärztekammer und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung entwickelt worden sind. Die entsprechenden Ausbildungsmaßnahmen sind angelaufen. Die fachlichen Regelungen zur Gewährleistung eines gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der öffentlichen Verwaltung sind vorhanden. Es ist jetzt Aufgabe der Dienstherren, für deren Umsetzung zu sorgen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/4242 Fragen B 49 und 50) : Teilt der Bundesarbeitsminister meine Auffassung, daß der Bundesverband der Ortskrankenkassen die ihm rechtswidrig aus dem laufenden Computer-Programm der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen überlassenen Namen und Anschriften aller Studienbewerber für das Wintersemester 1975/76 nicht zu Werbezwecken für die Ortskrankenkassen benutzen durfte? Teilt der Bundesarbeitsminister meine Auffassung, daß das Schreiben des Bundesverbands der Ortskrankenkassen an alle Studienbewerber entgegen den Regelungen des Gesetzes über die Krankenversicherung der Studenten vom 24. Juni 1975 den Eindruck erweckt, die Ortskrankenkassen wären für Studenten der allein zuständige Krankenversicherungsträger? Es wurde veranlaßt, daß der Bundesverband der Ortskrankenkassen über die von Ihnen angesprochene Angelegenheit berichtet. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird als Aufsichtsbehörde über den Bundesverband diesen Vorgang prüfen. Nach Abschluß der Prüfung werde ich Sie weiter unterrichten. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 51) : Teilt die Bundesregierung die Überzeugung, daß Rückkehrhilfen für Gastarbeiter ein wirksames Instrument seien, um lokale und regionale Arbeitsmarktprobleme zu lösen und einheimische deutsche Arbeitnehmer vor Entlassung zu schützen, und ist sie, da die Frage von Rückkehrhilfen für Gastarbeiter in die Zuständigkeit des Bundes fällt, gegebenenfalls bereit, solche Rückkehrhilfen an Gastarbeiter zu gewähren? Die Gewährung von Rückkehrhilfen an ausländische Arbeitnehmer ist Gegenstand eines Gesetzentwurfs des Landes Baden-Württemberg zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes. Anläßlich der Beratungen dieses Gesetzentwurfes im Bundesrat am 11. Juli und am 17. Oktober 1975 hat die Bundesregierung grundsätzlich alle Maßnahmen begrüßt, die den ausländischen Arbeitnehmern die Rückkehr in ihre Heimat erleichtern. Sie hat jedoch ihre Zweifel zum Ausdruck gebracht, ob der vorliegende Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg hierfür ein taugliches Mittel ist. Insbesondere hat sie auf eine nicht abzusehende Kostenbelastung für die Bundesanstalt für Arbeit und auf Probleme des illegalen Aufenthalts von Ausländern und der illegalen Ausländerbeschäftigung hingewiesen (vgl. Bundesrat 422. Sitzung S. 214 und 424. Sitzung S. 291). Ihre abschließende Auffassung wird die Bundesregierung darlegen, sobald sie die Vorlage des Bundesrates dem Deutschen Bundestag zuleitet. Das wird voraussichtlich Anfang 1976 geschehen. Ich bitte deshalb um Verständnis, daß ich der Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung nicht vorgreifen kann. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sund (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage B 52) : In welchem Ausmaß ist die Beitragssatzsteigerung seit 1970 bei der Barmer Ersatzkasse in diesem Zeitraum auf Entscheidungen des Gesetzgebers und der Sozialgerichtsbarkeit, auf Entscheidungen der Selbstverwaltungsorgane oder auf andere Faktoren zurückzuführen, die in der besonderen Struktur dieser Kasse begründet sind? Anhand der mir vorliegenden Unterlagen lassen sich die Ursachen der Beitragssatzsteigerungen bei der Barmer Ersatzkasse von 1970 bis 1975 nicht im einzelnen quantifizieren. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß im wesentlichen die gleichen Faktoren maßgebend waren wie in der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt. An dem allgemeinen Beitragssatzanstieg in der GKV von 1970 bis 1975 waren die gesetzlichen Leistungsverbesserungen in der Krankenversicherung mit schätzungsweise 0,4 Beitragssatzpunkten beteiligt. Der stärkste Einfluß ging von dem Anstieg der Aufwendungen für stationäre Behandlung aus, der einen Beitragssatzanstieg allein von 1970 bis 1974 von über einem Beitragssatzpunkt erfordert hat. Hiervon ist nur ein kleiner Teil unmittelbar auf die Umstellung der Pflegesatzfestsetzung infolge des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) und der Pflegesatzverordnung zurückzuführen; der ganz überwiegende Teil ist auf die allgemeine Kostenentwicklung im stationären Sektor zurückzuführen, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13917* die nur indirekt mit dem KHG und der Pflegesatzverordnung in Verbindung gebracht werden kann. Die Auswirkungen der Rechtsprechung und der Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane, letztere insbesondere zum Zahnersatz, lassen sich zur Zeit noch nicht quantifizieren, da sie sich erst 1975 voll auswirken. Vermutlich wird man aber in etwa 0,5 Beitragssatzpunkte dafür ansetzen müssen. Daneben haben natürlich auch andere Faktoren zu dem Beitragssatzanstieg beigetragen; so erforderte beispielsweise der Ausgabenanstieg für die ambulante ärztliche Behandlung einen Beitragssatzanstieg allein in den Jahren 1970 bis 1974 in Höhe von fast 0,2 Beitragssatzpunkten und der Anstieg der Ausgaben für Arzneien einen Beitragssatzanstieg von ebenfalls knapp 0,2 Beitragssatzpunkten. Abschließend ist darauf hinzuweisen, daß der Beitragssatz der Barmer Ersatzkasse neben den erwähnten allgemeinen Faktoren auch von einigen speziellen Faktoren dieser Krankenkasse bzw. der Ersatzkassen insgesamt beeinflußt wird, die nicht durch den Gesetzgeber bedingt sind, sondern weitgehend in der Dispositionsgewalt der Selbstverwaltungsorgane dieser Krankenkasse bzw. dieser Kassenart liegen. Hierzu gehören insbesondere die hohen Vertragsabschlüsse der Ersatzkassen mit den Ärzten und Zahnärzten, die überdurchschnittlichen Verwaltungskosten, die z. T. großzügige Ausgestaltung und Gewährung von Satzungsleistungen sowie die expansive, auf Mitgliederwachstum ausgerichtete Geschäftspolitik. Diese Faktoren werden jedoch nicht uneingeschränkt im Beitragssatz sichtbar, da sie durch den niedrigen Rentneranteil und die verhältnismäßig günstige Morbiditätsstruktur einerseits und durch die ab 1. 1. 71 erfolgte Erhöhung und Dynamisierung der Beitragsbemessungsgrenzen bei den Angestellten-Ersatzkassen teilweise kompensiert wird. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 53) : Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Situation beim Luftwaffenübungs- und Bombenabwurfplatz Nordhorn-Range, und wie ist der Stand der Überlegungen hinsichtlich weiterer Erleichterungen für die betroffene Bevölkerung? Die gemeinsam vom Niedersächsischen Minister des Innern und meinem Hause geführten Untersuchungen; oh durch eine Verschiebung der Zielgebiete und damit der Flugkurse eine weitere Verbesserung der Lärmsituation erreicht werden kann, sind inzwischen abgeschlossen worden. Die Auswertung hat ergeben, daß durch entsprechende Maßnahmen der nördliche Bereich von Nordhorn — insbesondere der Ortsteil Klausheide — eine Verminderung der Lärmbelastung zu erwarten hätte. Dafür würden die im südlichen Bereich des Schießplatzes gelegenen Orte — insbesondere die Orte Hesepe und Engden — mehr als bisher belastet werden. Die Niedersächsischen Landesbehörden prüfen z. Z., ob diese Verlagerung der Lärmbelastung für bestimmte Übungsarten von einem Bevölkerungskreis auf den anderen unter Berücksichtigung der damit verbundenen neuen Landbeschaffung und voraussichtlicher Umsiedlung einiger landwirtschaftlicher Betriebe vertretbar ist. Aufgrund meiner Ihnen bekannten Bemühungen, für die Nordhorner Bevölkerung eine spürbare Erleichterung durch die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Fluglärmgesetzes auf Luft-/ Bodenschießplätze zu schaffen, ist inzwischen entschieden worden, daß auch für Bombenabwurfplätze Lärmschutzbereiche festgelegt werden können. Die gesetzgeberischen Vorarbeiten zur Abgrenzung des Lärmschutzbereiches für Nordhorn sind bereits angelaufen, so daß im Laufe des Jahres 1976 mit der Verabschiedung einer entsprechenden Rechtsverordnung gerechnet werden kann. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Bismarck (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 54, 55 und 56) : Trifft es zu, daß Fahnenflüchtige, bzw. von der Truppe eigenmächtig abwesende Soldaten, bei ihrem Aufgreifen von einem Unteroffizier und einem Mannschaftsdienstgrad in einem Dienstfahrzeug zu ihrer Einheit zurückgebracht werden und die anfallenden Kosten nicht die betroffenen Soldaten tragen, sondern der Staat, obwohl oft erhebliche Entfernungen bei großer Kostenbelastung zurückgelegt werden müssen? Trifft es auch zu, daß den Soldaten, die in einer Vollzugsanstalt einsitzen, der Wehrsold durch einen Kameraden ausgezahlt wird und die anfallenden Aufwendungen wie Fahrkosten der Staat trägt? Hält die Bundesregierung bei zutreffendem Sachverhalt diese Verfahren für gerechtfertigt und mit dem Grundsatz sparsamer Haushaltsführung sowie der Selbstverantwortlichkeit des einzelnen für vereinbar, und ist sie bereit, entweder eine Verfahrensänderung vorzunehmen oder die betreffenden Soldaten künftig wegen der Kosten in Anspruch zu nehmen? Zu Frage B 54: Aufgegriffene eigenmächtig abwesende oder fahnenflüchtige Soldaten, gegen die kein Haftbefehl vorliegt, sind durch die Truppe von den Feldjägerdienstkommandos abzuholen. Dabei ist es der Truppe überlassen, ob sie die Soldaten mit einem Pkw oder unter Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zurückholt. Die Kosten gehen zu Lasten des Haushalts. Diese Maßnahme der Abholung war erforderlich, weil in vielen Fällen aufgegriffene Soldaten den Befehl zur Rückreise nicht ausführten, sondern die Gelegenheit zur erneuten Entfernung nutzten. Zu Frage B 55: Der Soldat verliert nach § 1 Abs. 4 Satz 2 Wehrsoldgesetz für die Dauer des Vollzugs einer gerichtlichen Freiheitsstrafe, die nicht von Behörden der Bundeswehr vollzogen wird, den Anspruch auf Wehrsold. Untersuchungshaft und Jugendarrest sind 13918* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 keine Freiheitsstrafen im Sinne der genannten Vorschrift. Besondere Bestimmungen zur Zahlung des Wehrsoldes während einer Untersuchungshaft oder des Vollzugs eines Jugendarrestes außerhalb von Vollzugseinrichtungen der Bundeswehr bestehen nicht, weil hierfür die Bestimmungen ausreichen. Danach wird der Wehrsold, wenn er am Zahlungstag bei der Truppe nicht in bar ausgezahlt werden kann, auf ein von dem Soldaten bestimmtes Konto bei einem Kreditinsttiut oder durch Post- oder Zahlungsanweisung an die Anschrift des Soldaten überwiesen. Besondere Dienstreisen dürfen für die Zahlung des Wehrsoldes nicht in Anspruch genommen werden. Fahrtkosten dürfen auch nicht an einen Kameraden des Wehrsoldempfängers gezahlt werden, wenn der Wehrsold aufgrund einer Vollmacht an diesen ausgezahlt wurde. Der Wehrsold wird in der Regel durch den zuständigen Rechnungsführer ausgezahlt. Es könnte aber sein, daß die Einheit des Rechnungsführers in unmittelbarer Nähe der Vollzugsanstalt liegt, so daß in diesem Fall die Barzahlung einfacher und wirtschaftlicher wäre. Nur in diesen oder ähnlichen Fällen kann aus Gründen der Wirtschaftlichkeit von einer Überweisung oder Zahlung an einen Bevollmächtigten abgesehen werden. Zu Frage B 56: Die Bundesregierung hält das Verfahren der Abholung aufgegriffener Soldaten von den Feldjägerdienstkommandos durch die Truppe zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und aus Fürsorgegründen auch weiterhin für zwingend notwendig. Zur Kostenfrage ist festzustellen, daß bis zum Jahre 1971 die Kosten der bei unerlaubter Entfernung, eigenmächtiger Abwesenheit oder Fahnenflucht zu treffenden Maßnahmen als Vermögensschäden im Sinne der Schadensbestimmungen behandelt wurden. In Betracht kamen die Kosten, die durch die Nachforschung, Fahndung und Überführung zur Truppe entstanden. Diese Praxis war aus dienstrechtlichen und disziplinarrechtlichen Gesichtspunkten rechtsbedenklich und mußte daher aufgegeben werden. Statt dessen wurde die Wehrdisziplinarordnung dahin gehend geändert, daß bei unerlaubter Abwesenheit des Soldaten von mehr als einem Tag neben Disziplinararrest und Ausgangsbeschränkung zusätzlich eine Disziplinarbuße verhängt werden kann. Von dieser Möglichkeit wird zunehmend mehr Gebrauch gemacht; 1974 in 3 618 Fällen. Weil sich dieses Verfahren bewährt hat, ist eine Regelung der Kosteninanspruchnahme nicht beabsichtigt. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage 57) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß für mündige heranwachsende Kinder nach Abschluß ihrer Schulausbildung das Kindergeld nicht mehr gewährt wird, obwohl für sie kein Arbeits- bzw. Studienplatz bereitsteht und den Eltern die zusätzlich entstehenden Kosten zugemutet werden, und gedenkt sie, eine Änderung zu veranlassen? In dieser Angelegenheit hat der Abgeordnete Dr. Weber (Köln) für die Fragestunde am 20. Februar 1975 eine Frage gleichen Inhalts gestellt. Ich habe ihm hieraufhin folgende Antwort gegeben: „Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird nach § 2 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz nur unter bestimmten vom Gesetz genau umrissenen Voraussetzungen — wenn sie typischerweise noch von den Eltern wirtschaftlich abhängig sind — Kindergeld gezahlt, so z. B. wenn sie sich in Schuloder Berufsausbildung befinden. Auch während der üblichen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird hiernach Kindergeld gezahlt, nicht jedoch, wenn nach Abschluß eines Ausbildungsabschnitts, z. B. nach Ablegung der Reifeprüfung, die baldige Fortsetzung der Ausbildung nicht abzusehen ist. In solchen Fällen ist es dem — volljährigen — Kind bei normalen Arbeitsmarktverhältnissen möglich und zuzumuten, seine Eltern durch Ausübung irgendeiner Erwerbstätigkeit wirtschaftlich zu entlasten. Es bedarf dann keiner Entlastung der Eltern durch die Zahlung von Kindergeld. Arbeitslose volljährige Kinder, für die die Eltern ja nur noch bei Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtig sind, können die für diese Fälle vorgesehenen Sozialleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz oder dem Bundessozialhilfegesetz in Anspruch nehmen. Diese Leistungen wären in der Regel höher als Kindergeldansprüche. Auch können die Eltern ihre Unterhaltsaufwendungen für Kinder, für die weder Kindergeld noch eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung zu zahlen ist, bei der Lohn- bzw. Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes steuermindernd geltend machen. In solchen Ausnahmefällen besteht also für die Eltern eine Entlastungsmöglichkeit." An diesem Sachstand hat sich nichts verändert. Die Bundesregierung sieht zu einer Änderung des Kindergeldrechts in dem von Ihnen genannten Sinne zur Zeit keinen Anlaß. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 58) : Wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß der notwendige Ausbau der Bundesstraße 25 im Bereich Westmittelfrankens zügiger als bisher vorgenommen wird, und wie wird sich der Ausbau zukünftig gestalten? Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist ein größerer Ausbau der B 25 zwischen Uffenheim und Feuchtwangen nicht vorgesehen. Der sehr schwach Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 139l9* belastete Straßenzug (1 700-3 500 Kfz /24 Std.) wird deshalb Zug urn Zug aus den dem Lande Bayern zugewiesenen Globalmitteln verbessert. In Feuchtwangen ist eine Teilortsumgehung der B 14/B 25 im Bau, die noch in diesem Jahr fertiggestellt wird. Für den Abschnitt der B 25 zwischen Dinkelsbühl und der Regierungsbezirksgrenze nördlich von Fremdingen wird der fortgeschriebene Bedarfsplan einen Ausbau in der Dringlichkeitsstufe I b ausweisen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage B 59): In welchem Umfang werden Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn Köln--Darmstadt in den Gemarkungen Breckenheim und Wallau vorgesehen bzw. durchgeführt? An der Bundesautobahn Köln–Frankfurt /M. (A 3) sind in den Gemarkungen Breckenheim und Wallau keine Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Der Ausbau der Autobahn wurde in dem o. g. Bereich vor einigen Jahren vor Inkrafttreten des BundesImmissionsschutzgesetzes (1. 4. 1974) — fertiggestellt, so daß dieses Gesetz nicht angewendet werden kann. Im übrigen ist nach Auskunft des Landes ein Antrag auf die Durchführung von Immissionsschutzmaßnahmen nicht gestellt worden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Koblitz (SPD) (Drucksache 7/4242 Fragen B 60 und 61) : Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß, wie auch eine kürzlich bekanntgewordene Studie des britischen Road Research Institutes bestätigt, das Verletzungspotential von Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas und VerbundSicherheitsglas als nicht wesentlich unterschiedlich zu bewerten ist, und daß durch die vorgesehene Gurtanlegepflicht insgesamt die Bedeutung der Windschutzscheibe als verletzungverursachendes Bauteil mehr in den Hintergrund tritt, oder teilt die Bundesregierung die Meinung einer großen deutschen Automobilfirma, die eine Ankündigung, ab 1. Januar 1976 ihre Personenkraftwagen serienmäßig mit Verbund-Sicherheitsglas-Windschutzscheiben auszustatten, mit dem Hinweis begründet: „In Verbindung mit der ab Januar 1976 geltenden Anschnallflicht sei Verbundglas ein Sicherheitsfaktor"? Ist die Bundesregierung bereit, nach Einführung der Gurtanlegepflicht durch ein Untersuchungsprogramm am Unfallort den Sicherheitseffekt für die eine oder andere Windschutzscheibenart erfassen zu lassen, um so gesicherte Erkenntnisse zu erhalten, die geeignet sind, entstandene Verunsicherungen beim Automobiltahrer zu beseitigen oder Grundlagen für Verordnungen und Empfehlungen bezüglich notwendiger Weiterentwicklungen der Glasarten bereitzustellen? Zu Frage B 60: Aus allen bekannten und sorgfältig geprüften Gutachten zur Kontroverse Verbundsicherheitsglas (VSG)/ Einscheibensicherheitsglas (ESG) läßt sich bisher nicht der Schluß ziehen, an Windschutzscheiben aus Verbundsicherheitsglas entständen insgesamt weniger oder leichtere Verletzungen als an Einscheibensicherheitsglas-Windschutzscheiben. Die Verringerung des Verletzungsrisikos an Windschutzscheiben für im Kraftfahrzeug angeschnallte Personen ist bekannt, nachdem bereits für eine Vielzahl von Personenkraftwagentypen erwiesen ist, daß angeschnallte Testpuppen bei Auffahrprüfungen keinen Kontakt mehr mit der Windschutzscheibe bekommen. Unbeschadet dessen ist denkbar, daß angeschnallte Fahrzeuginsassen mit Windschutzscheiben in Berührung kommen. Die vom Bundesminister für Verkehr eingeleiteten Untersuchungen der dabei auftretenden Bewegungsabläufe und Verletzungsrisiken in Abhängigkeit vom Baustoff der Windschutzscheiben sind noch nicht abgeschlossen. Untersuchungen am Unfallort sind in diesem Zusammenhang nicht unbedingt erforderlich. Zu Frage B 61: Die von Ihnen genannte Ankündigung einer „großen deutschen Automobilfirma" und deren Begründung hierfür sind dem Bundesminister für Verkehr im einzelnen nicht bekannt. Grundsätzlich ist jedoch zu bemerken, daß für Verordnungen andere Maßstäbe gelten als für die Produktgestaltung eines Automobilherstellers. So kann die Eigenschaft des Verbundsicherheitsglases, in der Regel, etwa bei Steinschlag von außen, nicht zu zerfallen, und z. B. Schnee und Regen aus dem Wageninneren zu halten, als „Sicherheit" verstanden werden. Für eine Begründung des Verbots des Einscheibensicherheitsglases reicht diese Eigenschaft jedoch nicht aus. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 62 und 63) : Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlaßt, den Ausbau der B 404, südlich von Schwarzenbek, aus der Dringlichkeitsstufe I herauszunehmen und damit zu vertagen? Ist die Bundesregierung, gerade auch auf Grund des sich nicht abzeichnenden Baus einer Autobahn Hamburg—Berlin, darüber im klaren, daß der Verzicht des Ausbaus der B 404 in diesem Bereich für das Zonenrandgebiet im Kreis Herzogtum Lauenburg außergewöhnlich negative Folgen hat? Für die B 404 von Schwarzenbek bis zur B 5 bei Geesthacht ist im bisherigen Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen kein Ausbaubedarf in Dringlichkeitsstufe I ausgewiesen. Dem entspricht die Einstufung der Maßnahme in die Dringlichkeit „möglicher weiterer Bedarf" des neuen Bedarfsplanes. Angesichts dieses Sachverhalts kann weder von einer Herausnahme aus Dringlichkeitsstufe I noch von für das Zonenrandgebiet im Kreis Herzogtum Lauenburg außergewöhnlich negativen Folgen gesprochen werden. 13920* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) Drucksache 7/4242 Fragen B 64 und 65): Entspricht es den Plänen der Bundesregierung, das Straßenbauprojekt Umgehung Idar-Oberstein der B 41, die sogenannte Nahe-Überbauung, zu realisieren? Wann ist mit einer Entscheidung der Bundesregierung über dieses für Idar-Oberstein lebenswichtige Projekt zu rechnen? In Kenntnis der schwierigen Verkehrsverhältnisse in Idar-Oberstein ist der Bau der Umgehungsstraße der B 41 (Naheüberbauung) auch bei der gesetzlich festgelegten Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen als „vorrangiger Bedarf" (Stufe I a) eingestuft. Nach Verabschiedung des fortgeschriebenen Bedarfsplans im Bundeskabinett werden sich die parlamentarischen Gremien damit im Rahmen der Novellierung des „Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985" befassen. Im übrigen ist beabsichtigt, mit der Baumaßnahme im 2. Fünfjahresplan (1976-1980) zu beginnen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 66) : Welche Maßnahmen enthält der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen für den Landkreis Kaiserslautern und den Landkreis Kusel? Die Überprüfung des Bedarfsplanes nach § 4 des „Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985" hat der Bundesminister für Verkehr abgeschlossen. Danach sind in den Landkreisen Kaiserslautern und Kusel folgende Maßnahmen im Bedarfplan mit Dringlichkeitseinstufung enthalten: Bundesautobahn A 62 Pirmasens (B 10)–Abzweig Zubringer Kaiserslautern (bei Bann) einbahnig „vorrangiger Bedarf Stufe I a" Bundesautobahn A 63 Mainz–Kaiserslautern, Abschnitt Mauchenheim–Kaiserslautern „Bedarf Stufe I b" Bundesautobahn A 62 Trier–Landstuhl, Abschnitt Nonnweiler–Freisen „Bedarf Stufe I b" B 37 Kaiserslautern–Hochspeyer (B 48) „Bedarf Stufe I b" B 40 Landstuhl–Vogelweh „Bedarf Stufe I b" Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 67 und 68) : Ist die Bundesregierung nach wie vor dagegen, daß bei den Schwerstbehinderten für eine Ubergangszeit noch Spikesreifen zugelassen bleiben, bis sich die Gleichwertigkeit der neu entwickelten Reifen erwiesen hat, obwohl das Karosserie-Handwerk in diesem Winter mit einem verstärkten Anfall von Unfallreparaturen rechnet, da Spikesreifen nicht mehr zugelassen seien? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Schweiz Spikesreifen ebenfalls ab diesem Winter verboten worden sind, daß aber für den Kreis der Behinderten weiterhin der Gebrauch dieser Reifen gestattet ist, und könnte sich nicht die Bundesregierung diesem vernünftigen Weg anschließen? Zu Frage B 67: Fahrtaugliche Schwerstbehinderte können nicht anders gestellt werden als andere fahrtaugliche Personen, die sich ebenfalls auf die neue Situation einstellen. Die Verwendung der neuen Winterreifen läßt bei vorsichtiger Fahrweise keine Nachteile erwarten. Zu Frage B 68: In der Schweiz sind Spikes-Reifen auf Autobahnen und Straßen, die unseren Kraftfahrstraßen entsprechen, verboten. Auf anderen Straßen besteht bei Verwendung von Spikes-Reifen eine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h. Ob Behinderten Ausnahmen von diesen Vorschriften gewährt werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 69 und 70) : Beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn mit Inkrafttreten des Sommerfahrplans 1976 im Personenzugverkehr weitere Kürzungen vorzunehmen, die Zu- und Ausstiegmöglichkeiten bei Bahnhöfen im ländlichen Raum weiter zu reduzieren, und handelt es sich bei solchen Plänen nur um eine Vorstufe zur Schließung weiterer Personenbahnhöfe im ländlichen Raum? Welche Bahnhöfe sind gegebenenfalls von einer solchen Maßnahme auf der Stredce Horb—Tuttlingen (Gäu-Neckar-Bodenseebahn) betroffen? Zu Frage B 69: Die Deutsche Bundesbahn prüft bei jedem Fahrplanwechsel, wie sie ihr Angebot dem tatsächlichen Bedarf anpaßt. Zu Frage B 70: Welche Bahnhöfe auf der Strecke Horb–Tuttlingen von einer Umstellung des Personenverkehrs auf Kraftomnibusbedienung betroffen sein werden, steht zur Zeit noch nicht fest. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 71) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13921* Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, ihre im Frühjahr 1975 geäußerte positive Einstellung zur Fertigstellung der Bundesautobahn-Neubaustrecke Trier—Landstuhl (A 62) im Herbst 1975 dahin gehend zu ändern, daß dieses für den strukturschwachen Birkenfelder Raum wichtige Projekt in die Bedarfsstufe I b zurückgestuft wird? Für die Anpassung des Bedarfsplanes in diesem Jahr sind alle Maßnahmen der alten I. Dringlichkeit unter Berücksichtigung ihres Kosten-Nutzen-Verhältnisses erneut auf ihre Dringlichkeit hin untersucht worden. Die A 62 Nonnweiler-Freisen hat die Dringlichkeit I b für einen 2spurigen Teilausbau erhalten. Von einer Rückstufung kann also nicht gesprochen werden. Im übrigen ist durch die weitgehend autobahnmäßige Fertigstellung der Autobahn Koblenz-TrierSaarbrücken die Verkehrserschließung des Raumes Birkenfeld-St. Wendel erheblich verbessert worden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 72): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundesautobahn Köln—Aachen (A 4) um eine zusätzliche Fahrspur in beiden Richtungen zu erweitern und diese Erweiterung in die Dringlichkeitsstufe I a aufzunehmen, und ist im Fall der Autobahnerweiterung vorgesehen, nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz die betroffenen Anrainer, insbesondere im Streckenabschnitt Buir—KerpenAutobahnkreuz Köln-West, durch Schallschutzvorrichtungen vor Lärmbelästigung durch den zunehmenden Verkehr zu schützen, zumal viele Burger, deren Häuser heute schon nahe an der A 4 stehen, nicht aus ihren Fenstern gegen eine Schallschutzwand sehen wollen? Nach dem vorläufigen Ergebnis der Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen ist ein Ausbau der Bundesautobahn Köln—Aachen (A 4) auf 6 Fahrstreifen nur zwischen dem Autobahndreieck Köln-Heumar und der Anschlußstelle Kerpen erforderlich. Die Maßnahme hat die Einstufung „Vorrangiger Bedarf (Stufe I a)" gefunden. Beim Ausbau dieses Autobahnabschnittes findet das Bundes-Immissionsschutzgesetz Anwendung. Nach § 41 dieses Gesetzes ist der Baulastträger verpflichtet, Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen, wenn eine wesentliche Änderung vorliegt. Diese Frage und welche Maßnahmen im Einzelfall vorzusehen sind, werden zu gegebener Zeit geprüft. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 73): Wann werden weitere Teilstücke der Bundesautobahn A 4 Köln—Olpe dem Verkehr übergeben, und welche Teilstrecken werden das sein? Es ist beabsichtigt, am 16. Dezember 1975 eine weitere Teilstrecke der Autobahn Köln—Olpe (A 4) zwischen Overath und Engelskirchen für den Verkehr freizugeben. Damit steht die A 4 zwischen Köln und Gummersbach durchgehend für den Verkehr zur Verfügung. Die Fertigstellung des dann noch fehlenden Abschnittes zwischen den Anschlußstellen Gummersbach/Wiehl und Olpe /Gerlingen ist für Ende 1976 vorgesehen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenz (Bergstraße) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 74): Ist der Bundesverkehrsminister bereit, sich bei der Planung einer Umgehungsstraße im Zuge der B 38 im Ortsbereich Mörlenbach den Vorstellungen der Gemeinde anzuschließen und entsprechend auf die Landesstraßenbauverwaltung, die im Auftrag des Bundes tätig wird, einzuwirken? Die Vorstellungen der Gemeinde Mörlenbach zum Bau einer Umgehungsstraße im Zuge der B 38 sind dem Bundesminister für Verkehr nicht bekannt. Die Planung ist nicht vordringlich, da nach der Überprüfung des Bedarfsplanes der Bundesfernstraßen die Umgehungsstraße in die Dringlichkeit I b einzustufen ist und somit mit dem Bauvorhaben innerhalb der nächsten 10 Jahre voraussichtlich nicht begonnen werden kann. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage B 75): Hält die Bundesregierung die von der Deutschen Bundesbahn vertretene Auffassung für zutreffend, daß bei Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Anwendung finden müssen? Nach Rückfrage bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn in Frankfurt wird die in der Frage wiedergegebene Auffassung von der Deutschen Bundesbahn nicht vertreten. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/4242 Fragen B 76 und 77): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Vorwurf zutrifft, wonach das Bordpersonal, insbesondere die Piloten von Verkehrsmaschinen aus den Ostblockstaaten, nicht der englischen Sprache mächtig sind und bei zunehmendem Anteil am Luftverkehrsaufkommen über der Bundesrepublik Deutschland dadurch zu einem Risiko für die Flugsicherheit werden? 13922* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 Was wurde dagegen unternommen, und hält es die Bundesregierung für ausreichend, wenn den Piloten solcher Flugzeuge nunmehr englisch sprechende Dolmetscher beigeordnet werden? Zu Frage B 76: Es trifft zu, daß mit schlechter Verständigung eine gewisse Erschwernis in der Abwicklung der Kontrollarbeit auftritt. Dies trifft nicht nur bei Piloten der Ostblockstaaten, sondern teilweise auch bei Piloten von anderen Staaten zu, deren Muttersprache nicht Englisch ist. Ein erhöhtes Risiko kann durch die Erfahrung des Flugsicherungspersonals ausgeschlossen werden. Zu Frage B 77: Aufgetretene Schwierigkeiten werden im allgemeinen auf örtlicher Ebene behoben. Das Beiordnen eines englisch sprechenden Dolmetschers kann nicht befürwortet werden, da a) bei der Umsetzung von Kontrollanweisungen der Zeitfaktor eine wesentliche Rolle spielt, b) durch Ausdrücke in der Fachsprache Verzerrungen in der Übersetzung auftauchen können. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 78) : Welche Teilstrecken der sogenannten Maintalautobahn (BAB A 70 bzw. A 26 neu) können nach Einschätzung der Bundesregierung bis zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Finanzmitteln im Rahmen des 2. Fünfjahresplans und in der Dringlichkeit T a realisiert werden? Die Bundesstraße 26 (neu) zwischen Schweinfurt und Bamberg ist bereits jetzt Bestandteil der Dringlichkeitsstufe I des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen. Dies hat sich bei den Arbeiten zur Fortschreibung des Bedarfsplanes bestätigt. Die Strecke soll deshalb in die Dringlichkeitsstufe I a des neuen Bedarfsplanes angehoben werden. Im Entwurf zum 2. Fünfjahresplan (1976-80) sind für die genannte Strecke insgesamt 24,5 Millionen DM an Baumitteln ab 1977 vorgesehen. Dieser Betrag soll überwiegend für den Streckenabschnitt Weyer — Horhausen eingesetzt werden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/4242 Fragen B 79 und 80) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze für die Lehrlingsausbildung ausschöpft? Billigt die Bundesregierung die Tatsache, daß in den Lehrlingswerkstätten beim Bundesbahnausbesserungswerk Limburg von 50 Ausbildungsplätzen nur 30 Plätze belegt sind? Zu Frage B 79: Angesichts ihrer Verpflichtung zu einer sparsamen Wirtschaftsführung muß die Deutsche Bundesbahn (DB) die Zahl der Auszubildenden grundsätzlich auf den Eigenbedarf abstellen. Die Bundesregierung kann sich diesen Überlegungen nicht verschließen. Die Deutsche Bundesbahn ist bemüht, die etwa 600 Ausbildungsplätze, die gegenwärtig für die Ausbildung eigener Nachwuchskräfte nicht benötigt werden, anderen Ausbildungsträgern gegen Erstattung der Kosten zur Verfügung zu stellen. Zu Frage B 80: Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn verfügt. das Bundesbahnausbesserungswerk Limburg über insgesamt 170 Ausbildungsplätze, von denen z. Z. 167 Plätze zur Ausbildung von Nachwuchskräften für den eigenen Bedarf genutzt werden. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 81) : Trifft es zu, daß nach einer Veröffentlichung des seinerzeitigen Bundesministers der Finanzen im Jahrbuch des Eisenbahnwesens 1974 sich abzeichnet, „daß von den zur Zeit noch bestehenden 29 000 Streckenkilometern der Deutschen Bundesbahn etwa ein Drittel für die endgültige Stillegung in Frage kommen. Für Baden-Württemberg würde dies die Stillegung von rund 1 300 Streckenkilometern, darunter auch ein erheblicher Teil Hauptstrecken, bedeuten.", wie der Landesentwicklungsbericht 1975 der Landesregierung Baden-Württemberg (Seite 96) ausführt, und sind von diesem Stillegungsprogramm auch Bahnstrecken im Kreis Konstanz und im Bodenseekreis betroffen? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn läßt z. Z. das Streckennetz der Deutschen Bundesbahn unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten untersuchen. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind, wird der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den übrigen Ressorts — hier insbesondere dem Wirtschaftsminister, sowie dem Minister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau als auch in Zusammenarbeit mit den Ländern die öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen mit den eigenwirtschaftlichen Belangen der Deutschen Bundesbahn abwägen. Aussagen über Einzelstrecken der Deutschen Bundesbahn kann die Bundesregierung daher z. Z. nicht machen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 82 und 83) : Hält die Bundesregierung das generelle Verbot von SpikesReilen nach wie vor für gerechtfertigt, obwohl von der Reifen- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13923* industrie bisher noch kein gleichwertiger Ersatz geschaffen werden konnte, erhebliche Bedenken hinsichtlich der Sicherheit bestehen und eine größere zusätzliche Gefährdung der Verkehrsteilnehmer besonders in Gebirgsregionen befürchtet werden muß? Wie beurteilt die Bundesregierung z. B. die Schweizer Regelung, nach der Spikes-Reifen nur auf Autobahnen und Schnellstraßen verboten sind, und hält sie eine solche Regelung bei einer gleichzeitigen Geschwindigkeitsbegrenzung für Spikes-Reifen auf 80 km generell oder z. B. nur in den durch die Witterungsverhältnisse besonders betroffenen Gebirgsregionen für denkbar? Zu Frage B 82: Im Einvernehmen mit den Bundesländern hält die Bundesregierung nach wie vor daran fest, SpikesReifen nicht mehr zuzulassen. Die neuen Winterreifen ohne Spikes sind bei fast allen winterlichen Straßenverhältnissen den ehemaligen Spikes-Reifen zumindest gleichwertig, teilweise sogar überlegen, lediglich auf Eis um den Gefrierpunkt sind SpikesReifen etwas besser. Bei einer vorsichtigen Fahrweise sind jedoch insgesamt keine Nachteile zu erwarten. Zu Frage B 83: Durch die Regelung der Schweiz wird lediglich verhindert, daß auf Autobahnen und auf Straßen, die unseren Kraftfahrstraßen entsprechen, Schäden durch Spikes-Reifen entstehen. Die Anwendung einer solchen Regelung in der Bundesrepublik Deutschland würde dazu führen, daß auf den anderen Straßen Spikes-Reifen auch weiterhin Straßenschäden verursachen, die schwere Aquaplaningunfälle begünstigen sowie häufige Fahrbahnreparaturstellen erforderlich machen, die ebenfalls eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 84 und 85) : Nach den Ergebnissen der Straßenbauplanungen für den Bundesfernstraßenbau im Gebiet Württemberg-Hohenzollern frage ich die Bundesregierung, ob damit zu rechnen ist, daß die öffentlichen Nahverkehrsstrecken der Deutschen Bundesbahn in diesem Bereich erhalten bleiben? Besitzt die Bundesregierung Pläne, um die Unterdeckung von Nahverkehrsstrecken attraktiver zu gestalten, und könnten sie nicht die Deutsche Bundesbahn veranlassen, durch Verbilligungen für Senioren auf Nahverkehrsstrecken zu einer gewissen Verringerung der fixen Kosten beizutragen, wie dies z. B. in der Schweiz und in Osterreich geschieht? Zu Frage B 84: Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn läßt z. Z. das Streckennetz der Deutschen Bundesbahn unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten untersuchen. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind, wird der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den übrigen Ressorts — hier insbesondere dem Wirtschaftsminister sowie dem Minister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau -als auch in Zusammenarbeit mit den Ländern die öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen mit den eigenwirtschaftlichen Belangen der Deutschen Bundesbahn abwägen. Aussagen über Einzelstrecken der Deutschen Bundesbahn kann die Bundesregierung daher z. Z. noch nicht machen. Zu Frage B 85: Die Aufstellung und Ausgestaltung der Tarife — dazu gehören auch die Sonderangebote im Reiseverkehr — liegt allein in der Hand des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn. Dieser hat des öfteren erklärt, daß die Ausdehnung der zeitlich befristeten Sonderaktionen zugunsten der älteren Mitbürger auf Nahverkehrsstrecken zu Einnahmeminderungen führen würde. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/4242 Frage B 86): Trifft es zu, daß der nicht versicherte Ehemann einer Postbeamtin in der Postbeamtenkrankenkasse nicht ohne weiteres mitversichert wird, während die nicht selbstversicherte Ehefrau eines Postbeamten unabhängig von eigenen Einkünften und eigenem Vermögen automatisch Krankenschutz erhält, und wenn ja, wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes die Gleichbehandlung der Ehegatten von Beamten sichergestellt wird? Die Postbeamtenkrankenkasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die nach den Grundsätzen des Selbstverwaltungsrechts (paritätische Besetzung der Organe) organisiert ist. Satzungsänderungen und Ausführungsbestimmungen werden von den zuständigen Organen der Kasse (Vorstand und Vertreterversammlung) beschlossen. Die Staatsaufsicht wird von dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen ausgeübt. Es trifft zu, daß die Postbeamtenkrankenkasse bei Mitversicherung von Ehefrauen und Ehemännern zur Zeit unterschiedlich verfährt. Während die Ehefrau eines Mitglieds der Postbeamtenkrankenkasse ohne Prüfung ihrer Einkünfte mitversichert werden kann, sofern sie nicht gesetzlich krankenversichert ist, kann der Ehemann eines Mitglieds der Postbeamtenkrankenkasse nur dann mitversichert werden, wenn der Vorstand der Kasse im Einzelfall in dem Versagen der Mitversicherung eine Härte sieht. Dies ist im allgemeinen der Fall, wenn der Ehemann von seiner Ehefrau unterhalten wird und keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz genießt. Diese unterschiedliche Regelung der Postbeamtenkrankenkasse beruht auf der Überlegung, daß die Ehefrau im allgemeinen über keine oder nur geringere Einkünfte verfügt und somit gegenüber dem Ehemann unterhaltsberechtigt ist, während dies umgekehrt beim Ehemann nur selten zutreffen dürfte, so daß ein Bedürfnis für eine generelle Mitversicherung des Ehemannes nicht zu erkennen ist. 13924* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 Ich habe die Postbeamtenkrankenkasse jedoch gebeten, die unterschiedliche Regelung der Mitversicherung von Ehefrauen und Ehemännern im Hinblick auf das Gleichheitsgebot des Artikels 3 GG zu überprüfen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 87) : Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, daß für das strukturschwache Westmittelfranken bei der Umstellung des Telefonsystems auf ausgeweitete Nahbereiche eine bevorzugte Behandlung vorgenommen wird, und wann kann mit einer dementsprechenden neuen Gebührenordnung für Ortsgespräche gerechnet werden? Die Reihenfolge der Umstellung auf den Nahverkehrstarif wird vor allem von den technischen Gegebenheiten in den einzelnen Netzbereichen bestimmt, weil — die Gebührenerfassungseinrichtungen in den Fernvermittlungsstellen umgestellt bzw. ausgewechselt werden müssen, — der zu erwartende Verkehrszuwachs vor allem in den Nahbereichen umfangreiche Erweiterungen sowohl des Fernmeldenetzes als auch der technischen Einrichtungen in den Vermittlungsstellen erforderlich macht und — für die Unterbringung der zusätzlichen Einrichtungen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Die Bundesregierung kann daher beim gegenwärtigen Stand der Vorbereitungen leider keinen Termin für die Einführung des Nandienstes in dem westmittelfränkischen Raum nennen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 88 und 89) : Treffen Informationen zu, wonach die Deutsche Bundespost beabsichtigt, die Gebühren im Postzeitungsdienst in den nächsten fünf Jahren weit über einhundert Prozent zu erhöhen? Wie beurteilt die Bundesregierung unter diesen Voraussetzungen die Überlebenschancen der überregionalen — vorwiegend auf den Postzeitungsdienst angewiesenen — Tageszeitungen und insbesondere der Zeitschriften und der Fachpresse? Zu Frage B 88: In einer „Gemeinsamen Kommission Postzeitungsdienst", in der Verleger und Vertreter der Deutschen Bundespost tätig sind, werden z. Z. Vorschläge für eine langfristige Konsolidierung des Postzeitungsdienstes erarbeitet. Die Vorschläge dieser Kommission werden selbstverständlich Überlegungen für eine künftige Gebührengestaltung beinhalten. Ihr Bericht wird voraussichtlich zum Jahresanfang 1976 vorliegen. Der Bundespostminister hat bereits mehrfach öffentlich angekündigt, daß in dem wirtschaftlich überschaubaren Zeitraum bis 1977 keine Gebührenerhöhungen bei der Deutschen Bundespost vorgenommen werden. Diese Zusage schließt selbstverständlich auch den Postzeitungsdienst ein. Wie sich die wirtschaftliche Lage des Postzeitungsdienstes weiter entwickelt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren, wie Nachfrage- und Kostenentwicklung usw. ab, die heute noch nicht vorausgesehen werden können. Die Deutsche Bundespost tut durch eine Vielzahl von Rationalisierungsmaßnahmen das ihre, die von ihr beeinflußbaren Kosten wirksam zu senken. Der Bundespostminister wird nach Vorlage des Berichts der „Gemeinsamen Kommission Postzeitungsdienst" die darin enthaltenen Vorschläge sehr sorgfältig prüfen und diese zu gegebener Zeit in seine Überlegungen einbeziehen. Zu Frage B 89: Die in Ihrer zweiten Frage unterstellten Voraussetzungen sind danach gegenwärtig nicht gegeben. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage B 90) : Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, im Rahmen der bevorstehenden Neugliederung der Postämter im Bereich der OPD Saarbrücken, dem wohlbegründeten gemeinsamen Vorschlag der OPD Saarbrücken, des zuständigen Bezirkspersonalrats und der Deutschen Postgewerkschaft zu folgen, und in den fünf Landkreisen wie im Bereich des Stadtverbands Saarbrücken je ein Postamt zu erhalten bzw. zu errichten, und ist damit die Existenz des Postamts St. Wendel für die Zukunft sichergestellt? Das Bundespostministerium prüft z. Z. die Gegenvorschläge des Hauptpersonalrats zur Straffung der Verwaltung bei den Postämtern im gesamten Bundesgebiet. Nach den Verhandlungen mit dem Hauptpersonalrat in der ersten Novemberwoche wird entschieden werden, ob Ausnahmen auch für solche Fälle gerechtfertigt sind, die nicht den generell für dieses Vorhaben geltenden Kriterien entsprechen. Die jetzige Planung des Bundespostministeriums sieht vor, die Verwaltungsaufgaben unverändert beim Postamt (V) St. Wendel zu belassen. Dieser Teil der Planung ist zwischen Bundespostministerium und Hauptpersonalrat nicht streitig. Das Postamt (V) St. Wendel wird also voraussichtlich seine Selbständigkeit behalten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13925* Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 91 und 92) : Liegt für die Entscheidung des Bundesverkehrsministers über die Fusionierung und den Standort der Oberpostdirektion Braunschweig /Hannover eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums vor, die den Standort Braunschweig auf Grund der Verpflichtungen zur Zonenrandförderung vorsieht? Ist die Bundesregierung bereit, diese Stellungnahme bekanntzugeben? Im Rahmen der Beteiligung auch des Bundesministers für Wirtschaft wurden alle denkbaren Alternativen für die Vereinigung der Oberpostdirektionen Hannover und Braunschweig unter dem Aspekt der wirtschafts-, struktur- und raumordnungspolitischen Verträglichkeit untersucht und den für die Deutsche Bundespost maßgeblichen Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit der Maßnahme gegenübergestellt. Eine besondere Stellungnahme des Bundesministers für Wirtschaft unter Hinweis auf die Verpflichtung zur Zonenrandförderung war daher nicht erforderlich und liegt auch nicht vor. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 93) : In welcher Auflage, für welchen Empfängerkreis, mit welchem Aufwand für die öffentliche Hand und mit welcher Rentabilität wird die „Zeitschrift für das Post- und Fernmeldewesen" herausgegeben? Die Zeitschrift für das Post- und Fernmeldewesen ist ein Verlagserzeugnis des Josef Keller-Verlages, Starnberg. Die Auflage beträgt 19 367 Stück monatlich. Davon erwirbt die Deutsche Bundespost 18 000 Exemplare zu einem Gesamtpreis von 47 600 DM. An die Ämter und Dienststellen der Deutschen Bundespost gehen 16 000 Exemplare, 2 000 Exemplare werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit an Mitglieder des Deutschen Bundestages, Verbände, öffentliche Einrichtungen, die Presse u. a. m. abgegeben. Die Zeitschrift für das Post- und Fernmeldewesen hat die Aufgabe, die Unternehmensziele, die Unternehmensentwicklung und das Verhältnis Unternehmen /Umwelt transparent zu machen. Sie soll insbesondere die Führungskräfte der Deutschen Bundespost in allen Bereichen des Unternehmens informieren und durch Darlegung größerer Zusammenhänge motivieren. Darin liegt ihr hauptsächlicher Nutzen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Fragen B 94 und 95) : Trifft es zu, daß das Bundeskanzleramt darauf gedrängt hat, eine Aufhebung der Görresstraße in Bonn entlang des Bundeskanzleramts und damit die Entfernung von 60 Parkplätzen zu fordern, und wie vereinbart sich diese Entscheidung mit dem Bundesbaugesetz und den Einwendungen der Bonner Polizei? Wie beurteilt die Bundesregierung die neue Verkehrssituation im Viertel Bundestag-Bundeskanzleramt, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die durch ihre einseitigen Maßnahmen hervorgerufene Parkplatznot insbesondere im Presseviertel zu beseitigen? Zu Frage B 94: Die Aufhebung der Ersatz-Görresstraße entspricht den Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes der Stadt Bonn. Die Aufhebung erfolgte, nachdem die Einmündung Welckerstraße ausgebaut und der Ausbau der Einmündung Heussallee nahezu fertiggestellt war. Sie war erforderlich, um die Arbeiten am Neubau des Bundeskanzleramtes fristgerecht zum Abschluß bringen zu können. Einwendungen der Bonner Polizei sind nicht bekannt. Zu Frage B 95: Die derzeitige Verkehrssituation entspricht dem bereits erwähnten Bebauungsplan der Stadt Bonn sowie dem am 26. April und 17. Mai 1971 zwischen der Stadt Bonn und dem Bund geschlossenen Vertrag über die Neugestaltung der Erschließung des Bereichs zwischen Kaiser-Friedrich-Straße, Adenauerallee, Heussallee, Hermann-Ehlers-Str. und dem Rhein (Bundeskanzleramtsvertrag). Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Erschließung des Parlamentsviertels mittelfristig gesichert. Hinsichtlich des Durchgangsverkehrs ist überdies eine Entlastung des Parlamentsbereiches zu erwarten, wenn im Laufe des Jahres 1976 die geplante Rampe von der Friedrich-Ebert-Allee zum Trajekt dem Verkehr übergeben wird. Die Bereitstellung von öffentlichen Parkflächen ist Sache der Gemeinden. Zum Ausgleich für den Fortfall von Parkplätzen in der Görresstraße wird die Stadt Bonn im Benehmen mit dem Bund an der Welckerstraße im Jahre 1976 Flächen für den ruhenden Verkehr schaffen. Der Bund unterstützt dies, indem er der Stadt für den Erwerb und die Freimachung der Flächen sowie für die Anlage von Parkplätzen Finanzhilfen gewährt. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 96) : Welches Informationsmaterial steht in welchen Mengen und wo für die Besucher der Zonengrenze und andere Interessierte, die sich über die Situation an der innerdeutschen Grenze informieren wollen, zur Verfügung? Die Information durch die Bundesregierung geschieht nicht getrennt für einzelne Bereiche, sondern wird im Gesamtzusammenhang der deutschlandpolitischen Thematik gegeben, wie das umfassend und im einzelnen in der Antwort der Bundesregierung, 13926* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 Bundestagsdrucksache 7/2933, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der FDP bereits dargelegt wurde. Den Besuchergruppen des Zonenrandgebietes und der Grenze zur DDR wird Informationsmaterial bereits zur Vorbereitung an ihre Heimatanschrift zugesandt. Außerdem stehen den Informationsstellen an der Grenze zur DDR Publikationen zur Abgabe an Interessenten zur Verfügung. Daneben ist den Betreuern von Besuchergruppen und einzelnen Besuchern in der Regel bekannt, daß Publikationen zur Information über die Deutschlandpolitik und die Verhältnisse in der DDR bei dem mir nachgeordneten Gesamtdeutschen Institut bzw. bei meinem Hause direkt angefordert werden können. Die angestrebte umfassende Information wird allerdings am eindringlichsten durch den Besuch vor Ort und die Vortragstätigkeit der hierfür tätigen Fachkräfte erreicht. Für die Durchführung der Informationsfahrten von Besuchergruppen an die Grenze zur DDR werden von meinem Hause bekanntlich erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit mit dem BGS und der Zollverwaltung sowie mit den von den Ländern für diese Aufgaben besonders eingerichteten Stellen gewährleistet daneben eine ergänzende und sachdienliche Unterrichtung. Im übrigen läßt sich allgemein sagen, daß die Informationskontakte mit Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen gerade in diesem Bereich besonders intensiv und kooperativ sind, so daß eine breite und umfassende Streuung entsprechender sachlicher Informationen gewährleistet ist. Die aus meinem Bereich zur Verfügung stehenden Publikationen und Filme sind aus den anliegenden Verzeichnissen ersichtlich. Darüber hinaus werden von den Zonenrandländern in eigener Zuständigkeit Informationsmaterialien bereitgestellt. Anlage 68 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU CSU) (Drucksache 7.'4242 Fragen B 97 und 98): Welche Forschungsprojekte sowie Studien und Gutachten wurden im Jahr 1974 im Rahmenprogramm Energieforschung der Bundesregierung direkt vom Bundesminister für Forschung und Technologie ohne Einschaltung der Projektleitung Energieforschung Jülich vergeben, was waren die Gründe für dieses Vorgehen, und welche Prüfungsinstanzen haben die Projektvorschläge im einzelnen untersucht? In welchem Umfang werden kleine und mittlere Unternehmen im Rahmenprogramm Energieforschung der Bundesregierung bei der Vergabe von Forschungszuwendungen berücksichtigt, und wie konnte es geschehen, daß 1974 kleine und mittlere Unternehmen nur einen Anteil von maximal 4 % der Förderungsmittel des Energieforschungsprogramms erhielten? Zu Frage B 97: Die im Jahre 1974 im Bereich Nichtnukleare Energieforschung direkt vom Bundesministerium für Forschung und Technologie vergebenen Vorhaben sind in der Anlage aufgelistet. Die Gründe für die direkte Vergabe sind: a) Der Aufbau der Projektleitung Energieforschung war erst zum 1. Oktober 1974 soweit abgeschlossen, daß der gesamte fachliche Bereich des Rahmenprogramms Energieforschung dort bearbeitet werden konnte. Es wäre nicht vertretbar gewesen, bis nach diesem Zeitpunkt mit dem Beginn der Forschungsvorhaben zu warten. b) Während der Einarbeitungszeit der Projektleitung Energieforschung wurden solche Vorhaben, die besonders umfangreiche Kenntnisse bei der Prüfung der Anträge oder bei der Vertragsgestaltung erforderten, vom Bundesministerium für Forschung und Technologie direkt bearbeitet und bewilligt. Alle Vorhaben wurden von Sachverständigenkreisen oder Gutachtern geprüft. Zu Frage B 98: Die Forschungsvorhaben im Bereich Energieforschung befassen sich überwiegend mit risikoreichen und umfangreichen Entwicklungen. Als durchführende Stelle für solche Vorhaben kommen daher nur solche Unternehmen in Frage, die über die nötige Fachkenntnis, Personalkapazität und Forschungseinrichtungen verfügen. Hier sind häufig große Unternehmen kleineren und mittleren Unternehmen überlegen. Von diesen Unternehmen werden aber vielfach für Teilaufgaben weitere Unternehmen im Unterauftrag eingeschaltet. In vielen Fällen handelt es sich dabei um kleinere, leistungsfähige Ingenieurunternehmen. Die Statistik der Erstempfänger von Zuwendungen gibt daher kein vollständiges Bild der Mitwirkung von kleineren und mittleren Unternehmen an öffentlich geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Unterauftragsanalysen großer Förderprojekte des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zeigen, daß kleine und mittlere Unternehmen in großer Zahl von den Erstempfängern einer Zuwendung eingeschaltet werden. ET Empfänger Thema 4001 F Siemens, Erlangen Basisprogramm Plasmatechnik: ergänzende Untersuchung 5002 B Rhein.-Westf. Flt. Werke Zentrale Wärmerückgewinnung aus dem Wasserverbrauch in Mehrfamilienhäusern 5009 C Rhein.-Westf. Flt. Werke Untersuchungen zur Optimierung der Energiebedarfsdekkung in Molkereien 401 1 A Siemens, Erlangen 23 kW-Brennstoffzellenanlage in Kompaktbauweise Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13927* ET Empfänger Thema 5012 A Fichtner, Stuttgart Studie über Technologien zur Einsparung von Energie 4014 H BBC, Mannheim Hochleistungskabel mit innerer Wasserkühlung 2015 A Bergbauforschung Essen Erforschung der Grundlagen für die Prozeßsteuerung der Steinkohlenaufbereitung 5017 D KFA, Jülich Programmstudien zur Energieversorgung 1019 A VEBA-Chemie Projektstudie Kohlestaubdruckvergasung 3021 A Prof. Kröpelin Literaturstudie „Ölschiefer" 4022 A TV-Großkraftwerksbetreiber VGB-Konferenz „Forschung in der Kraftwerkstechnik 1974" 5023 D Dornier-System Programmstudie für zukünftige nichtnukleare Energieträger 4025 A BBC, Heidelberg Warmwasserbereitung mit Sonnenenergie 4026 A Bertrams AG Siegen Elektrische Nachtstromspeicherheizung mit einem Wasserdampferzeuger mit Salzgemisch als Speichermedium (Kurzzeitspeicher; Wärmeblock) 1027 C Bergbauforschung Werkstoffe für die Kohlevergasung nach dem Tauchsiederverfahren: Materialentw.-Rohfertigung, Konstruktion des Gasgenerators 4029 H Felten & Guilleaume Hochleistungskabel mit innerer Wasserkühlung 4030 J Battelle-Institut Frankfurt Kathoden für eine edelmetallfreie Brennstoffzelle mit saurem Elektrolyten 4031 A Rhein.-Westf. Techn. Hochsch. Aachen Entwicklung von Mehrstufenprozessen zur Wasserstofferzeugung mit Hilfe von Kernwärme 1034 B Union Kraftstoff Wesseling Erzeugung von petrochemischen Rohstoffen für die chemische Industrie über das Fischer-Tropsch-Verfahren (Studie, Simulationsmodell) 1035 A Ruhrchemie Oberhausen Entwicklung von Katalysatoren für das Fischer-Tropsch-Verfahren 4042 A Forsch. Gem. f. Hochspannungsu. Hochstromtechnik, Mannheim Systemstudie Elektrische Hochleistungsübertragung 4044 A Ges. f. Weltraumf. Porz-Wahn Programmstudie nicht fossile und nicht nukleare Primärenergieträger für die zukünftige Energieversorgung 4045 A Universität Stuttgart Technische Nutzung solarer Energie, Komponentenentwicklung für solare Kraftwerke und diese begleitenden Systemstudien der verschiedenen denkbaren Kraftwerkstypen 1049 A. Prof. Dr. Suhr, Chem. Institut Uni Tübingen Gewinnung von Kohlewasserstoffen aus Kohle mit Hilfe von atomaren Wasserstoffen (Literaturstudie) 1050 E Saarbergwerke Saarbrücken Projektstudie zur Erstellung einer Versuchsanlage: Erweiterung der Rohstoffbasis von Raffinerien durch Einbeziehung der Steinkohle (begleitende Studie zum Laborprogramm) 1051 E Saarbergwerke Saarbrücken Erweiterung der Rohstoffbasis von Raffinerien durch Einbeziehung der Steinkohle (Laborprogramm) 1053 A Technologieforschungsges. Stuttgart Hochdruck-Kohlestaubvergasung in Brennkammern mit re-vertierendem Wirbel; Kohlestaubförderung durch Gasstrahlpumpe (orientierende Versuche und Studie) 3057 A Salzgitter AG Salzgitter Vergleichende Untersuchung der wirtschaftlichen Erzeugung und des Einsatzes der Energieträger Methan und Methanol 1059 F Vereinigte Elt.-Werke Westf. Dortmund Bau und Betrieb einer Versuchsanlage (max. 1 t/h DurchSatz) zum VEW-Kohleumwandlungsverfahren 1060 F Techn. V. d. Großkraftwerkbetreiber, Essen Verteilung von Schwefel in Halb- und Restkoks (begleitende Untersuchung zum VEW-Verfahren) 1062 E Uni Dortmund Kühlung von hocherhitzten Gas-Feststoff-Strömen in Wärmetauschern (begleitende Untersuchung zum VEW-Verfahren) 13928' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 ET Empfänger Thema 1064 A Steag, Essen Vorentgasung nach dem LR-Verfahren (Studie) ; Untersuchung zu folgenden Punkten: Einsatz der Formkoksanlage Prosper für das Vorhaben; Kopplung der Vorentgasungsanlage mit einem Kraftwerk; Umweltbelastung-Vergleich mit anderen Anlagen zur Erzeugung von Strom, Gas, Teer und Öl; Verbundbetrieb, Vorentgasungsanlage-Koksvergasungsanlage 4068 G Friedrichsfeld Mannheim Entwicklungen von Natrium-Schwefel-Akkumulatoren 4069 G Uni Konstanz Entwicklung von Natrium-Schwefel-Akkumulatoren Untersuchung des Feststoffelektrolyten AL 2O 3 3070 B KFA, Jülich Programmgruppe „Erdöl, Geochemie" 2071 A BMW, Bonn Bergbautechnik und Aufbereitung 5072 E AGFW, Arbeitsgem. Fernwärme, Gesamtstudie über die Möglichkeiten der Fernwärmeversorgung aus Heizkraftwerken in der BRD Ffm. 5073 E KA, Planungs-GmbH Heidelberg Planungsstudie zur Fernwärmeversorgung aus Heizkraftwerken im Raum Mannheim /Ludwigshafen /Heidelberg 5074 E Energieversorgung Oberhausen Planungsstudie zur Fernwärmeversorgung aus Heizkraftwerken im Raum Oberhausen /Westliches Ruhrgebiet 5075 E WIBERA, Wirtschaftsberatung, Planstudie zur Fernwärmeversorgung aus Heizkraftwerken im Raum Koblenz /Bonn /Köln Düsseldorf 1079 A Lurgi, Frankfurt Herstellung von Synthesegas durch Sauerstoffdruckvergasung von staubförmigen und feinkörnigen Kohlen im Babcock-Schmelzzyklon 5084 A Verein Esslinger Wohnungsuntern. Einbau einer Wärmepumpenanlage zur Erzeugung von Heizwärme und Aufbereitung von Warmwasser in Wohngebäuden 5106 A KFA-Jülich Begleitende Studien zum Rahmenprogramm Energieforschung 1108 A Steag, Essen Weiterentwicklung einer 170 MWt Prototypanlage eines in Lünen mit Kohledruckvergasung und Gasdampfturbinen arbeitenden Kraftwerkes 5109 A Dr.-Ing. Straßberger, Beuel Mustersiedlung mit neuartigen Energie- und Heizungssystemen 0111 A KFA Jülich Durchführung von Aufgaben des Rahmenprogramms Energieforschung 1974-1977 4124 A Stadtverwaltung Wiehl Solarbeheiztes Schwimmbad 1125 A Ruhrkohle AG, Essen Phase I des Vorhabens untersucht die wirtschaftlichen und technischen Bedingungen für den Bau einer Demonstrationsanlage zur Erzeugung von Kohleöl in USA, Phase II umfaßt den Bau der Anlage 4126 A Brown, Boverie & Cie, Planung, Konstruktion und Errichtung einer Solarkollektoranlage zur Beheizung des Freibades der Stadt Wiehl Mannheim 0127 A KFA-Jülich Vorhaben zur Energieforschung im internationalen Bereich. Zusammenarbeit mit Israel auf dem Gebiet der nichtnuklearen Energieforschung 1144 A Battelle Institut, Frankfurt Untersuchung über die Möglichkeit eines Exports von Technologien der Kohleveredlung 5145 A Steag, Essen Fernwärmeschiene Ruhr, Demonstrationsanlage, Abschnitt Mitte 5146 A Schmidt-Reuter, Köln Erstellung eines Konzeptes zur rationellen Energieverwendung und -versorgung für öffentliche Bauvorhaben (Bundestag, Bundesrat) 4195 A Techn. Hochschule Darmstadt Untersuchungen über HGÜ Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1975 13929* Anlage 69 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage B 99) : Wie viele ausländische Wissenschaftler und Techniker (aufgeschlüsselt nach Ländern) haben sich seit 1959 im Kernforschungszentrum Karlsruhe zu Forschungs- oder Ausbildungszwecken aufgehalten? Ihre Frage läßt sich innerhalb der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden kurzen Zeit nicht beantworten. Hierfür ist es erforderlich, mehrere Mitarbeiter etwa 14 Tage mit der Prüfung der Unterlagen zu beschäftigen. Ich werde Ihnen die umfangreiche Aufstellung baldmöglichst übersenden. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 100) Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach von den für die Errichtung von überbetrieblichen Lehrwerkstätten bereitgestellten Mitteln etwa 60 Millionen DM noch nicht in Anspruch genommen worden sind? Ich danke Ihnen sehr für Ihr Interesse, das Sie mit Ihrer Frage vom 23. Oktober 1975 (Nr. B 100 BT-Drucksache 7/4242) der Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten entgegenbringen. Mit dem im Jahre 1974 eingeleiteten Schwerpunktprogramm zur Förderung der überbetrieblichen Ausbildungsstätten will die Bundesregierung die Ausbildungskraft insbesondere der mittelständischen Betriebe stärken und insgesamt zu einer Sicherung des Ausbildungsplatzangebots beitragen. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat für die Jahre 1974 bis 1976 insgesamt 180 Millionen DM für diesen Zweck vorgesehen. Außerdem hat die Bundesregierung in ihrem Konjunkturprogramm 1975 noch zusätzlich 75 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Dieses Förderungsprogramm der Bundesregierung hat ein außergewöhnliches Echo gefunden. Mehr als 200 Träger haben beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft für den Bau und die Ausstattung überbetrieblicher Ausbildungsstätten Zuschüsse in Höhe von mehr als 300 Millionen DM beantragt. Damit übersteigt die Antragssumme bereits die Haushaltsansätze der Jahre 1974 bis 1976 einschließlich der zur Verfügung gestellten Konjunkturmittel. Von den zur Verfügung gestellten Mitteln sind zur Zeit bereits 60 Millionen DM fest bewilligt. Die außerordentlich große Resonanz auf dieses Angebot bestätigt, daß der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit dem Schwerpunktprogramm zur Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Ausbildungsplätze getan hat. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage B 101): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Kontrollblättern der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund Geburtsorte, die in der DDR gelegen sind, in der Rubrik „Land des Geburtsorts" als „Ausland" bezeichnet werden, und ist sie bereit, das Erforderliche zu veranlassen, um derartige Falschbezeichnungen zu verhindern? Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, auf deren Kontrollblätter sich die Anfrage bezieht, ist eine Einrichtung der Länder. Die Bundesregierung hat auf die Eintragungen, die von der ZVS auf den Kontrollblättern vorgenommen werden, keinen Einfluß. Ich bin daher für die Beantwortung von Fragen zur Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen auf die Auskünfte angewiesen, die ich von dieser Landesbehörde erhalte. Bereits am 1. September 1975 hatte Frau Kollegin Benedix danach gefragt, ob auf den Fragebogen der ZVS Abiturienten, die nicht in einem der 11 Länder der Bundesrepublik Deutschland geboren sind, als im Ausland geboren registriert werden. Die Rückfrage bei der ZVS ergab damals, daß auf den Fragebögen der ZVS die in der DDR geborenen Studienbewerber unter die Kategorie „nicht Bundesrepublik Deutschland" fallen. In der Fragestunde am 5./6. November 1975 habe ich die entsprechende Anfrage des Herrn Kollegen Gerlach nach den Zulassungsbescheiden der ZVS beantwortet. Auch hier ergab sich aus dem von der ZVS mitgeteilten Sachverhalt und den von der ZVS benutzten Vordrucken keine Beanstandung. Anders war dagegen die Antwort, die das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft am 4. November 1975 auf die Frage nach den Kontrollblättern erhielt. Hier ist offenbar wirklich ein Fehler im Maschinenausdruck auf den Kontrollblättern aufgetreten. Im Datenfeld 121 des Kontrollblatts der ZVS wird das Land des Geburtsortes ausgedruckt. Der zugehörige Schlüssel 8 sieht Schlüsselzahlen 1 bis 11 für die 11 Bundesländer und eine Restkategorie „99 nicht Bundesrepublik Deutschland" vor. Für das Ausdrucken der Schlüssel auf dem Kontrollblatt können jedoch nur Wörter mit maximal 10 Buchstaben verwendet werden. Es bestand also die Notwendigkeit, eine Kurzform für den Begriff „nicht Bundesrepublik Deutschland" zu finden. Die Datenverarbeitungsfachleute im Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik in Düsseldorf wählten das Wort „Ausland". Der Fehler wurde von der ZVS erst im laufenden Verfahren bemerkt. Korrekturen waren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Die erforderliche Korrektur wird jedoch zum nächsten Vergabeverfahren vorgenommen werden; die ZVS ist bereits mit der Änderung befaßt.
Gesamtes Protokol
Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0720100000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung ergänzt werden um die
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres
— Drucksachen 7/4002, 7/4240
Ich höre keinen Widerspruch. Die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen.
Meine Damen und Herren, es liegt Ihnen folgende Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden:
Betr.: Bericht der Bundesregierung über den Tourismus in der Bundesrepublik Deutschland — Grundlagen und Ziele —— Drucksache 7/3840 —
zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Betr.: Upl. Ausgabe bei Kap. 10 02 Tit. 652 06 im Haushaltsjahr 1975
Bezug: § 37 Abs. 4 BHO
— Drucksache 7/4222 —zuständig: Haushaltsausschuß
Erhebt sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung (EWG) des Rates über die zolltarifliche Behandlung bestimmter, aus den neuen Mitgliedstaaten eingeführter Erzeugnisse, die in der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung beim Bau, bei der Instandhaltung oder Instandsetzung bestimmter Luftfahrzeuge verwendet werden sollen (Drucksache 7/4216)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die Aussetzung der Anwendung der Bedingung, der die Einfuhr frischer Zitronen mit Ursprung in Zypern, Spanien, Israel, Marokko, der Arabischen Republik Ägypten, Tunesien und der Türkei in die Gemeinschaft auf Grund der Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und jedem dieser Länder unterliegt (Drucksache 7/4217)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung 1m Rat
Verordnung des Rates über die Gewährung einer Umstellungsprämie im Weinbau (Drucksache 7/4233)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Entscheidung des Rates über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds an rezessionsbedingten Maßnahmen für die berufliche Anpassung (Drucksache 7/4234)

überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend), Ausschuß für Bildung und Wissenschaft, Ausschuß für Wirtschaft und Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die in der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung geltende Zollbehandlung bei der Einfuhr bestimmter Waren aus den neuen Mitgliedstaaten (Drucksache 7/4235)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die Gründung eines Instituts der Europäischen Gemeinschaften für Wirtschaftsanalysen und Wirtschaftsforschung (Drucksache 7/4236)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Beschluß des Rates über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds an Maßnahmen zugunsten von auf dem Textil- und dem Bekleidungssektor beschäftigten Personen (Drucksache 7/4237)

überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend), Ausschuß für Wirtschaft, Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3209/73 über die Beihilfe für Olivenöl (Drucksache 7/4248)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Jahresbericht über die Wirtschaftslage der Gemeinschaft (Drucksache 7/4249)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Finanzausschuß, Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern über die Regelung für die Einfuhr von sogenanntem „Cyprus Sherry" mit Ursprung in und Herkunft aus Zypern in die Gemeinschaft (Drucksache 7/4251)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige landwirtschaftliche Waren (Drucksache 7/4252)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinien des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schiffsattesten für Binnenschiffe (Drucksache 7/4253)

überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die Aufteilung der
Mittel des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds



Vizepräsident Dr. Jaeger
für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1975 und über die Verlängerung bestimmter Fristen für 1975 und 1976 (Drucksache 7/4254)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) Nr. 2638/75 des Rates vom 16. Oktober 1975 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 475/75 hinsichtlich der in der Landwirtschaft für das irische und englische Pfund anzuwendenden Umrechnungskurse
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Es ist vereinbart, mit Punkt 6 der Tagesordnung zu beginnen, dann den Zusatzpunkt aufzurufen und daraufhin die noch übriggebliebenen Punkte der Tagesordnung zu beraten.
Wir kommen damit zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Geestzes zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Fristverlängerung für Antragstellung)

— Drucksache 7/3794 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksache 7/4220 —
Ich danke der Berichterstatterin, der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld), für ihren Bericht und rufe in zweiter Beratung Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Das Wort wird nicht gewünscht? — Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Stimmenthaltungen? — Ich sehe keine Gegenstimmen und auch keine Enthaltungen; einstimmig so beschlossen.
Wir kommen dann zum Zusatzpunkt:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres
— Drucksache 7/4002 —Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksache 7/4240 —
Ich danke der Berichterstatterin, der Abgeordneten Frau Schroeder (Detmold), für ihren Bericht und rufe in zweiter Lesung Art. 1, 2, 3, 4, 5, Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Schlußabstimmung. Ich darf diejenigen, die dem Gesetz zustimmen wollen, bitten, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ich sehe keine Gegenstimmen. — Stimmenthaltungen? — Auch keine Stimmenthaltungen; einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes
— Drucksache 7/4128 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Sonderausschuß für die
Strafrechtsreform (federführend)

Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
b) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts
— Drucksache 7/4211 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Sonderausschuß für die
Strafrechtsreform (federführend)

Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Zur Begründung des Entwurfs eines Fünfzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes hat Frau Abgeordnete Dr. Timm das Wort.

Dr. Helga Timm (SPD):
Rede ID: ID0720100100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie alle wissen, hat das Bundesverfassungsgericht am 25. Februar 1975 das Fünfte Strafrechtsreformgesetz für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, das Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten, d. h. die sogenannte Fristenregelung vorsah. Es war am 18. Juni 1974 vom Deutschen Bundestag mit 260 gegen 218 Stimmen verabschiedet worden. Die CDU/CSU-regierten Länder und 193 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag haben daraufhin Klage beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde im I. Senat mit einer Mehrheit von 5 gegen 3 Stimmen gefällt. Es steht außer Zweifel, daß der Deutsche Bundestag diese Entscheidung respektiert und ihr entsprechend seine Gesetzgebung gestalten muß. Dennoch ist es nicht verwunderlich, wenn unter den Menschen in unserem Lande angesichts der tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten sowohl innerhalb des Parlaments als auch unter den Verfassungsrichtern erhebliche Beunruhigung entstanden ist. Schlagartig deutlich wird dies an den knappen Mehrheitsbeschlüssen sowohl im Bundestag als auch, freilich inhaltlich entgegengesetzt, des Bundesverfassungsgerichts. Bei einer so tiefgreifenden, alle Menschen in unserer Gesellschaft unmittelbar betreffenden Frage liegt das in der Natur der Sache. Aber wir müssen nun endlich zu Klärungen kommen.
Die Fraktionen der SPD und der FDP haben sich nach Verkündung des Urteils sofort an die Arbeit



Frau Dr. Timm
gemacht. Sie sind der Bevölkerung gegenüber im Wort, eine Strafrechtsregelung zu finden, die beiden Anforderungen gerecht wird, nämlich das werdende Leben besser zu schützen als bisher und Frauen und Familien in schweren Lebensentscheidungen Hilfen zu bieten.
Die normative Grundüberzeugung, daß Schwangerschaftsabbruch nur ein letzter Ausweg aus einer schwerwiegenden Konfliktsituation sein kann, oder, wie das Bundesverfassungsgericht es sagt, „die grundgesetzlich gebotene rechtliche Mißbilligung" liegt nach wie vor unseren Reformbestrebungen zugrunde.
Mit der Erfahrung und der Erkenntnis, daß Strafandrohung allein, wie streng auch immer, den Schutz des werdenden Lebens nicht gewährleistet, sondern im Gegenteil darüber hinaus Frauen in Illegalität, Isolation und Gesundheitsgefährdung drängt, ist inzwischen die Reformbedürftigkeit des § 218 weitgehend übereinstimmende Meinung geworden. Insbesondere hat sich die Auffassung durchgesetzt, die von Anfang an die Reformbestrebungen der SPD-Fraktion geprägt hat, daß nämlich Schwangerschaftsabbruch nicht allein ein Problem des Strafrechts ist, sondern ein gesamtgesellschaftspolitisches Problem darstellt.
Ich muß Sie sicherlich nicht daran erinnern, daß wir unseren Gesetzentwurf zur Strafrechtsreform ursprünglich gleichzeitig und zusammen mit den sogenannten sozial begleitenden, das Strafrecht ergänzenden Maßnahmen hier im Parlament eingebracht haben. Dem Bündel aller Maßnahmen liegt eine gemeinsame Konzeption zugrunde. Es kam und kommt uns darin darauf an, alle Hilfen zu bieten, um, wie Marie Schlei es ausgedrückt hat, gewünschte Schwangerschaften zu ermöglichen und ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Dieser wichtigste Teil der Gesamtreform, nämlich das Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz, hat nach mühsamem Hürdenlauf über den zunächst ablehnenden Bundesrat, den Vermittlungsausschuß usw. endlich im Juli 1975 auch den Bundesrat passiert und wird am 1. Dezember 1975 in Kraft treten und damit bessere Möglichkeiten der Verhütung ungewollter Schwangerschaften schaffen. Auf die ärztliche Beratung über die Empfängnisregelung, die ärztliche Beratung über Erhaltung oder Abbruch der Schwangerschaft, die ärztliche Behandlung und Übernahme der Kosten für Arzneimittel und Krankenhauspflege bei legalem Schwangerschaftsabbruch oder freiwilliger Sterilisation, auf all dies hat nunmehr jeder Versicherte einen Anspruch. Nach diesem Gesetz können Schwangerschaftsabbrüche in Krankenhäusern auch ambulant vorgenommen werden. Sozialhilfeempfänger haben Anspruch auf kostenfreie empfängnisregelnde Mittel, wenn sie ärztlich verordnet sind.
Ich führe diese einzelnen Punkte hier noch einmal detailliert auf, weil es mir darauf ankommt, deutlich zu machen: Wir reden nicht nur von Reformen, wir fordern nicht etwa mit perfektionistischer Sucht den sofort vollkommenen Sozialstaat, sondern wir haben gehandelt und Reformen Schritt für Schritt durchgeführt. Natürlich bleibt auf diesem Felde noch viel zu tun übrig; denn die sozialliberale Koalition hat 1969 mit der Übernahme der Regierungsverantwortung das Thema Schwangerschaftsabbruch überhaupt erst hier im Parlament aufgebracht und angepackt und damit aus dem Orkus der gesellschaftlichen Bewußtseinsverdrängung ans Tageslicht gehoben. Sie hat das Problem damit auch den gesellschaftspolitischen und strafrechtlichen Reformbemühungen zugänglich gemacht.
Es ist zu begrüßen, daß das Bundesverfassungsgericht in seinen Leitsätzen zu dem Urteil diese unsere gesamtgesellschaftspolitische Konzeption bestätigt. So sagt es etwa im Leitsatz 4 — ich zitiere —:
Der Gesetzgeber kann die grundgesetzlich gebotene rechtliche Mißbilligung des Schwangerschaftsabbruchs auch auf andere Weise zum Ausdruck bringen als mit dem Mittel der Strafandrohung. Entscheidend ist, ob die Gesamtheit der dem Schutz des ungeborenen Lebens dienenden Maßnahmen einen der Bedeutung des zu sichernden Rechtsguts entsprechenden tatsächlichen Schutz gewährleistet. Im äußersten Falle, wenn der von der Verfassung gebotene Schutz auf keine andere Weise erreicht werden kann, ist der Gesetzgeber verpflichtet, zur Sicherung des sich entwickelnden Lebens das Mittel des Strafrechts einzusetzen.
Meine Damen und Herren, entscheidend ist also der tatsächliche Schutz. Darauf kommt es auch uns an. Wir, d. h. die Koalitionsfraktionen von SPD und FDP, haben uns mit unserem Entwurf redlich bemüht, alle Möglichkeiten, die das Bundesverfassungsgerichtsurteil dem Gesetzgeber beläßt, in diesem Sinne voll auszuschöpfen. Wir sind davon überzeugt, daß die von uns vorgeschlagenen Regelungen mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Übereinstimmung stehen und somit auch grundgesetzkonform sind.
Gerade im ursächlichen und im praktischen Zusammenhang mit den sozial ergänzenden Maßnahmen haben wir versucht, nun auch auf dem Wege einer strafrechtlichen Indikationenregelung, die uns das Bundesverfassungsgerichtsurteil ja grundsätzlich vorschreibt, den betroffenen Frauen und Familien den Zugang zur Beratung tatsächlich zu ermöglichen — den Zugang zur sozialen Beratung über Möglichkeiten und Hilfen zur Austragung der Schwangerschaft sowie auch zur ärztlichen Beratung über die gesundheitlichen Probleme eines Abbruchs.
Der Aspekt der Beratung ist zentral. Er hat uns geleitet, sowohl bei der Formulierung der Indikationen, d. h. bei der Beschreibung der Bedingungen, unter denen ein Schwangerschaftsabbruch legal vorgenommen werden kann, als auch bei der Ausgestaltung des Verfahrens, wer die Feststellung treffen soll, ob eine Indikation vorliegt, und vor allem wer die Beratung vornehmen soll.
Wir haben dabei den Arzt als beteiligten Partner in diesen verantwortungsvollen Prozeß stark einbezogen. Große Teile der Ärzteschaft sind offenbar bereit, die Aufgabe anzunehmen. Wir sind erfreut über die zustimmende Kenntnisnahme unseres Ge-



Frau Dr. Timm
Setzentwurfes z. B. durch den Hartmannbund, und wir sind daher zuversichtlich, daß die deutsche Ärzteschaft im Rahmen der von uns vorgeschlagenen strafrechtlichen Bestimmungen ihren Teil zur Verwirklichung der gemeinsamen Zielsetzungen beitragen wird. Wir gehen dabei von der Erfahrung und von der Annahme aus, daß sich eine Frau, die meint, eine Schwangerschaft nicht austragen zu können, zunächst an den Arzt ihres Vertrauens wendet — und wir möchten auch, daß sie dies tut. Denn ein Vertrauensverhältnis zwischen der Frau, die sich in einer so schweren Konfliktsituation befindet, und dem Menschen, der ihr dabei helfen und Rat geben soll, ist die entscheidende Voraussetzung dafür, daß diese Frau unter Umständen auch die positiven Hilfsangebote annehmen kann.
Meine Damen und Herren, es sei mir an dieser Stelle erlaubt, eine kritische Bemerkung zum CDU/ CSU-Entwurf zu machen. Nach Ihrem § 218 d Abs. 1 Nr. 1 darf die Schwangerschaft erst abgebrochen werden, nachdem — ich zitiere — „die Schwangere ... durch eine behördlich ermächtigte Beratungsstelle über die zur Verfügung stehenden öffentlichen und privaten Hilfen für Schwangere, Familien, Mütter und Kinder unterrichtet, auf die grundsätzliche Pflicht zur Achtung des Lebensrechts des Kindes vor der Geburt hingewiesen und darüber belehrt worden ist, welche Gründe in ihrem Fall für die Fortsetzung der Schwangerschaft sprechen".

(Spranger [CDU/CSU] : Ja, und? — Dr. Eyrich [CDU/CSU] : Was ist denn daran Schlimmes?)

Meine Herren, das kann doch wohl nur von Herren ausgedacht und aufgeschrieben worden sein.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Die spinnen doch hier!)

Meinen Sie ernsthaft, daß die Aussicht, belehrt zu werden, die Frauen ermutigen könnte, überhaupt diese behördlich genehmigte Beratungsstelle aufzusuchen?

(Beifall bei der SPD und der FDP)

„Beratungsstelle" nennen Sie sie euphemistisch; Sie sollten sie dann auch wirklich „Belehrungsstelle" nennen.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Erheblich unter Niveau! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Meinen Sie wirklich, so könnte ein Vertrauensverhältnis entstehen? Sie werden Ihre Gründe für diese Ausgestaltung — ich würde sagen: für diese Verunstaltung der Beratungsstelle haben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Um Gottes Willen!)

Ich bin sehr gespannt darauf — und ich glaube, viele Frauen im Lande mit mir —, zu hören, wie Ihre Ansichten über die hiermit gegebenen Aussichten auf tatsächlichen Schutz und Hilfe zu begründen sind.
Meine Damen und Herren, ich habe diesen kleinen Abstecher gemacht, um zu zeigen — und die Reaktion hier zeigt es ja auch —, wie unterschiedlich offensichtlich gerade in diesem zentralen Punkt der Beratung die Konzeptionen der Koalitionsfraktionen einerseits und der CDU/CSU andererseits sind und wie unterschiedlich auch von den Parteien die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichtsurteils an den Gesetzgeber, durch die Gesamtheit der Maßnahmen den tatsächlichen Schutz des sich entwickelnden Lebens zu gewährleisten, aufgefaßt und umgesetzt wird. Denn, wissen Sie, an der Grunderfahrung und der Grunderkenntnis, daß die schwangere Frau und das werdende Leben in ihr eine einzigartige Einheit bilden und daher auch nur durch diese Frau das werdende Leben tatsächlich geschützt werden kann, weil sie eben fähig und bereit sein muß, die Schwangerschaft auszutragen, sollte doch nach all den vielen grundsätzlichen Diskussionen, die auch wir miteinander gehabt haben, keiner mehr einfach vorbeigehen können.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die Beratung ist zentral und ist von uns auch mit einem breiten Angebot für die Frauen und die Familien vorgesehen, beispielsweise durch anerkannte Beratungsstellen oder durch einen Arzt in einer solchen Beratungsstelle oder durch einen Arzt, der als Berater anerkannt ist, oder durch einen Arzt, der sich über die im Einzelfall zur Verfügung stehenden Hilfen sachkundig gemacht hat. Wir wissen, daß die Regierung in der Zwischenzeit große Anstrengungen unternommen hat, das Netz der Beratungsstellen zu erweitern, die Aus- und Weiterbildung von Ärzten in ihrer Funktion als Berater zu fördern und Modelleinrichtungen in vielen Bundesländern zu unterstützen. Doch es ist uns auch klar, daß trotzdem noch zu wenige Angebote solcher Art bestehen. Daher müssen nach unserer Auffassung, gerade weil wir der Beratung diese zentrale Funktion beimessen, für Frauen und Familien möglichst viele Stellen und Personen als vertrauenswürdige Anlaufstellen vorhanden sein.
Ich sagte vorhin, auch die Ausgestaltung der Indikationen selber hätten wir unter dem Gesichtspunkt des tatsächlichen Schutzes von Leben und werdendem Leben angelegt. Wir haben eine übergreifende Gesundheitsindikation, nach der — ich zitiere — der „mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftabbruch ... nicht nach § 218 strafbar" ist, „wenn er unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann".
Wir sagen weiter, daß eine solche „Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes" auch vorliegt,
wenn nach ärztlicher Erkenntnis
1. dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß das Kind infolge einer Erbanlage oder schädlicher Einflüsse vor der Geburt an einer nicht behebbaren, schwerwiegenden



Frau Dr. Timm
Schädigung seines Gesundheitszustandes leiden würde,
2 an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 179 begangen worden ist und dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat beruht,
3. der Abbruch der Schwangerschaft sonst angezeigt ist, um von der Schwangeren die Gefahr einer Notlage abzuwenden, die so schwer wiegt, daß von der Schwangeren die Fortsetzung der Schwangerschaft nicht verlangt werden kann.
Das heißt: wenn die sogenannte kindliche, die Vergewaltigungs- oder die Notlagenindikation im Rahmen der gesamtgesundheitlichen Indikationen nach ärztlicher Erkenntnis vorliegt.
Bei so aufgefaßten und formulierten Bedingungen für den straffreien Schwangerschaftsabbruch kann es nur der Arzt sein, der die Indikation feststellt. Wir können doch gewiß davon ausgehen, daß der Arzt die körperliche oder seelische Beeinträchtigung, die die Schwangere durch Fortführung der Schwangerschaft erleiden würde, am besten von allen ausdenkbaren Instanzen festzustellen in der Lage ist.
Der Entwurf sieht außerdem entsprechend dem Verfassungsgerichtsurteil vor, daß der Arzt, der die Indikation feststellt, nicht auch der den Abbruch ausführende Arzt sein kann.
Wir haben insgesamt einen praktikablen und damit den tatsächlichen Schutz gewährleistenden Verfahrensweg vorgeschlagen. Dazu gehört auch, daß die Schwangere selbst straffrei bleibt, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach der obligatorisch vorgeschriebenen Beratung von einem Arzt vorgenommen worden ist — natürlich auf Grund einer Indikation — und seit der Empfängnis nicht mehr als 22 Wochen verstrichen sind.
Nebenbei bemerkt: Daß der Richterbund gerade hiermit seine Vermutung einer verkappten Fristenregelung begründet, ist mir unverständlich und kann auch nach den Unterlagen wohl nur auf Irrtum beruhen.

(Spranger [CDU/CSU] : Der wird sich schon was gedacht haben!)

— Entschuldigung, Herr Spranger! — Denn in der Begründung des Richterbundes wird dazu z. B. die vorgeschriebene Beratung als Bedingung für die Straffreiheit überhaupt nicht erwähnt. Man wird darüber sprechen müssen.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Sie argumentieren wie Frau Donnepp!)

Wir sind davon überzeugt, daß Frauen den legalen Weg zur Beratung und zum Arzt möglichst frühzeitig gehen werden, wenn sie wissen, daß sie auf diesem Wege von Strafandrohung frei sind.
Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist nunmehr das sechste oder das siebte Mal, daß wir uns hier im Plenum des Deutschen Bundestages mit Gesetzentwürfen zur Reform des § 218 beschäftigen.
Es ist der Leidensweg einer Reform, der offensichtlich daher rührt, daß eben die Problematik des Wie, der Ausgestaltung, so sehr umstritten ist.

(Dr. Eyrich [CDU/CSU]: So ist es!)

Wir hatten verschiedene Gesetzentwürfe aus den Fraktionen gleichzeitig, wir hatten außerdem zahlreiche fertige Gesetzentwürfe von interessierten und engagierten Gruppen außerhalb des Parlaments. Ich erinnere an den Entwurf der Alternativprofessoren, an die Ärzteschaft, an Gewerkschaften und Kirchen, bis jetzt hin zu dem Vorschlag des Richterbundes.
Wir waren von jeher hier einig, daß die Abgeordneten in dieser umstrittenen und schwierigen Frage ihrer Gewissensentscheidung ausgesetzt sind. Sie wissen, daß auch in meiner Fraktion eine Gruppe von Abgeordneten eine weitgefaßte Indikationenregelung, den sogenannten Müller-Emmert-Entwurf, erarbeitet, vertreten und im Bundestag vorgelegt hat.

(Zuruf des Abg. Spranger [CDU/CSU])

Bei der Erarbeitung des jetzt vorliegenden Entwurfs der Fraktionen der SPD und der FDP ist auf diese und andere für eine Indikationenregelung wertvollen Vorarbeiten zurückgegriffen worden. Toleranz gegenüber unterschiedlichen Meinungen und Zusammenarbeit waren und sind erforderlich, wenn es gelingen soll, alle Maßnahmen zur Eindämmung illegaler Schwangerschaftsabbrüche und damit zum tatsächlichen Schutz des werdenden Lebens tragfähig und praktikabel zu machen.
Ich denke, daß die parlamentarischen Beratungen — nunmehr im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform — ebenso gründlich wie aber auch zügig vorgenommen werden können. Die Fraktionen der SPD und der FDP haben in nur wenigen Monaten entsprechend ihrer Ankündigung vom Juni dieses Jahres diesen Gesetzentwurf formuliert und eingebracht. Jetzt liegt es an uns als Gesetzgeber, den berechtigten Erwartungen aller beteiligten Gruppen — der Richter, der Anwälte, der Ärzte und insbesondere der betroffenen Frauen und Familien — endlich zu entsprechen und nunmehr auch über die strafrechtliche Regelung des Problems Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden.

(Zustimmung bei der SPD)

Es ist wirklich an der Zeit, daß wir die entstandene Rechtsunsicherheit beseitigen und vor allem die gebotenen Hilfen erbringen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0720100200
Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs unter Buchstabe b) hat der Abgeordnete Dr. Eyrich.

Dr. Heinz Eyrich (CDU):
Rede ID: ID0720100300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist so, wie Frau Timm es zu Beginn ihrer Rede ausgeführt hat, nämlich daß uns das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch einmal zwingt und uns die Möglichkeit gibt, miteinander zu reden und miteinander zu diskutieren, welche gemeinsame Plattform möglicher-



Dr. Eyrich
weise dieses Haus finden kann. Es ist ein Urteil, das in der Öffentlichkeit eine sehr große Beachtung gefunden hat.
Aber eines, Frau Kollegin Timm, muß man, glaube ich, an den Anfang setzen: Wenn Sie hier davon berichten, mit welcher Mehrheit und mit welchem Abstimmungsergebnis ein Urteil zustande gekommen ist, dann ist das ein seltsames Verständnis nicht nur eines Verfassungsgerichts.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es geht hier nicht darum, meine Damen und Herren, mit welcher Mehrheit ein Gericht entschieden hat, es geht auch nicht nur um die Frage nach der Autorität eines Gerichts, sondern es geht schlicht und einfach um die Frage nach der Autorität des Rechts.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Autorität des Rechts in unserem Lande wird aber dadurch nicht gefördert, daß ich Mehrheiten in Gerichten zitiere und dafür anführe, daß ich möglicherweise doch recht haben könnte.
Es ist ein Urteil, dessen entscheidender und tragender Satz eindeutig klarstellt, daß der von der SPD /FDP-Koalition damals vorgelegte Entwurf der Fristenlösung deshalb mit unserer Verfassung und der darin zum Ausdruck kommenden Wertordnung nicht vereinbar ist, weil er den Schutz des ungeborenen Lebens nicht genügend berücksichtigt. Es enthält nicht nur den Vorwurf, daß nicht genügend und nicht sorgfältig genug überdacht wurde, welchen Stellenwert das ungeborene Leben in unserem Verfassungsgefüge hat, sondern ebenso eine beredte Absage etwa an die Theorie des Bundesinnenministers, Prof. Dr. Maihofer, daß das Selbstbestimmungsrecht der Frau im Ergebnis einen höheren Rang habe als der Schutz des noch nicht geborenen Kindes. Er hat in der Tat in der zweiten und dritten Lesung in diesem Hause zum Ausdruck gebracht, daß dem aus der Menschenwürde fließenden Selbstbestimmungsrecht der Frau gegenüber dem Lebensrecht des Kindes der Vorrang gebühre. Genau das aber bezeichnet das Urteil als den entscheidenden Irrtum derer, die diese Fristenlösung vorgelegt haben.
Das Urteil enthält aber in noch viel größerem Maße eine Absage an alle diejenigen, die vom Wandel der Wertüberzeugungen gesprochen haben und die diesem angeblichen oder auch vermeintlichen Wandel — ich möchte hinzufügen: nicht immer sind diejenigen in der Mehrzahl, die ihre Meinung am lautesten kundtun — mit der Fristenlösung gerecht werden wollten. Ersparen Sie mir die Darlegung, wohin wir gerieten, wenn wir jedem angeblichen Wandel der Wertüberzeugungen nachgehen und unsere Gesetze ihm entsprechend formen müßten. Wir haben in diesem Volke Zeiten hinter uns — das hat Herr Kollege Mikat in der damaligen Sitzung doch sehr eindringlich zum Ausdruck gebracht —, in denen einem angeblich gewandelten Wertbewußtsein nur allzu gern nachgegeben wurde. Ich sage das deshalb, weil ich auch in diesem Zusammenhang davor warne, Thesen aufzustellen, die einer Nachprüfung gerade in kritischen Phasen der Geschichte eines Volkes nicht standhalten.
Lassen Sie mich am Rande noch eines sagen: Ich spreche denen, die vom Wandel der Wertüberzeugung sprechen, überhaupt das Recht ab, das so zu tun und die Folgerungen daraus herzuleiten, die sie daraus hergeleitet haben. Denn ich kann nicht von einem Wandel der Wertüberzeugungen sprechen angesichts derer in diesem Lande, die sich ganz energisch gegen Ihre Fristenlösung gewandt haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, ich sage das nicht, um nachträglich sagen zu können, wir hätten das ja alles vorausgesehen und auch zu Protokoll gegeben. Ich sage das, weil ich glaube, daß ohne eine gründliche Besinnung auf die Gründe des Urteils eine sachgemäße Beratung dieser Entwürfe hier und im Ausschuß nicht möglich ist.
Ich sage es aber auch noch aus einem anderen Grunde: Ich hätte mir gewünscht, daß uns manche Stellungnahme Ihrer Seite zu diesem Urteil erspart geblieben wäre.

(Zuruf des Abg. Krockert [SPD])

— Herr Kollege Krockert, Sie haben später noch Gelegenheit, sich hier zu äußern. — Ich muß Ihnen entgegenhalten: Was soll es denn bedeuten, wenn z. B. die Frau Vizepräsidentin dieses Hohen Hauses erklärt hat, sie und die Frauen könnten ein solches Urteil nicht akzeptieren und nicht respektieren.

(Spranger [CDU/CSU] : Ungeheuerlich! — Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Das hat sie nicht gesagt!)

Es ist doch notwendig, zu sagen, daß hier das Vertrauen in die Gültigkeit des Rechts und die Gültigkeit des Urteils von einer Stelle in Frage gestellt wurde,

(Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Das ist nicht wahr! Das kann man nicht hinnehmen!)

von der man am letzten erwartet, daß sie so etwas tut.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Erklärungen, die Herr Kollege Mischnick für seine Fraktion anläßlich der Übergabe des Koalitionsentwurfs an die Öffentlichkeit vorgetragen hat, deuten leider auch nicht darauf hin, daß wenigstens die entscheidenden Sätze über den Rang des ungeborenen Lebens gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht der Frau von ihm akzeptiert werden. Wie anders denn könnte er nicht nur den Eindruck erwekken, sondern auch den Vorwurf statuieren, da habe eine Opposition wieder einmal den Weg nach Karlsruhe beschritten, um den Frauen das Selbstbestimmungsrecht vorzuenthalten! Meine Damen und Herren, so kann man es nicht sagen. Man kann jemandem nicht den Vorwurf machen, daß er von dem ihm verfassungsgemäß eingeräumten Recht Gebrauch macht, etwas überprüfen zu lassen, was wir als bedenklich angesehen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das alles war beileibe nicht dazu angetan, die durch die vergangenen Beratungen aufgerissenen Gräben wieder zuzuschütten, und man ist versucht, in gleichem Maße zu antworten. Ich unterliege die-



Dr. Eyrich
ser Versuchung ganz gewiß nicht, aber ich bedauere feststellen zu müssen, daß das eigentlich alles ist, was geblieben ist von all den Erklärungen kurz nach dem Urteil, als es geheißen hat, man müsse doch eine gemeinsame Plattform in diesem Hohen Hause finden, um eine tragfähige Lösung zu erarbeiten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Nichts als Sprüche!)

Daß gerade — meine Damen und Herren, das ist das Entscheidende 1 - eine von der Mehrheit dieses Hauses getragene Entscheidung am besten den auch erst kürzlich vom Deutschen Richterbund geforderten Rechtsfrieden garantieren würde, brauche ich doch nicht zu betonen. Das ist es doch, was die Bürger in unserem Lande von uns verlangen: daß sie Vertrauen zu unseren Entscheidungen haben und von deren Bestand auch ausgehen können.
Trotz allem möchte ich anläßlich dieser ersten Lesung und vor allem der Beratungen im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform noch einmal betonen, daß unsere Bereitschaft zur sachlichen Auseinandersetzung nach wie vor bestehenbleibt.
Dazu gibt uns dieses Urteil auch eine Chance, und diese Chance, die uns hier geboten wird, eine tragfähige Lösung zu finden, der eine breite Mehrheit zuzustimmen vermag, ist unvergleichlich größer als diejenige, die wir zu Beginn des vorhergegangenen Gesetzesvorhabens hatten. Diese Chance gilt es zu erkennen und zu ergreifen. Natürlich weiß ich — und wer wüßte es nicht —, daß es auf beiden Seiten dieses Hauses viel Skepsis und viele Vorbehalte gegen eine solche Meinung gibt, und trotzdem möchte auch ich noch einmal den Versuch machen, zu einer Gemeinsamkeit in einer so wichtigen Frage aufzurufen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat uns die Spannweite vorgegeben, in der wir uns bewegen können. Es sagt klar, daß auf der einen Seite die Fristenlösung verfassungswidrig und andererseits der § 218, wie er vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestanden hat, wegen seiner undifferenzierten Strafandrohung nicht mit der Verfassung vereinbar ist.
Womit wir uns aber vor allem auseinanderzusetzen haben — Frau Kollegin Timm, Sie haben das auch diesmal für meine Begriffe nicht ausreichend getan —, ist doch das Folgende: Wir müssen das Spannungsverhältnis, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, „zwischen der Achtung vor dem ungeborenen Leben und dem Recht der Frau, nicht über das zumutbare Maß hinaus zur Aufopferung eigener Lebenswerte im Interesse der Respektierung dieses Rechtsgutes gezwungen zu werden", ausloten. Das ist der entscheidende Punkt und die entscheidende Aufgabe, die wir übertragen erhalten haben, und das ist für unsere Begriffe auch der entscheidende Punkt des Urteils.
Diesen Zielkonflikt, Frau Kollegin Timm, so zu lösen, daß sowohl der Schutz des ungeborenen Lebens gewährleistet ist, aber auch die Erkenntnis gilt, daß es Lebenssituationen einer Frau geben kann, in denen der Frau ein mit Mitteln des Strafrechts zu erzwingendes anderes Verhalten nicht zuzumuten ist, genau das ist die Frage, die wir an uns selbst zu stellen haben. Es ist auch, wenn ich der späteren Ausführung zu diesem Punkte vorgreifen darf, die Maxime des Entwurfs der CDU/CSU. Diese Lösung schließt ebenso aus, daß willkürlich gewählte Gründe den Abbruch der Schwangerschaft zu rechtfertigen vermögen, wie auch, daß von einer Frau die Erfüllung ihrer Pflicht, das ungeborene Kind auszutragen, erwartet werden kann, selbst dann, wenn man es von ihr billigerweise nicht mehr erwarten kann, weil sie in zu schwere innere Konflikte gerät.
Frau Kollegin Timm, Sie haben vorhin noch etwas über das Mittel des Strafrechts und die Bedeutung des Strafrechts in diesem Zusammenhang gesagt. Es ist nicht die Frage der sittlichen Billigung, sondern es ist die Frage danach, ob wir mit Mitteln des Strafrechts in Konfliktsituationen der Frau hineinleuchten sollen. Sie haben recht, wenn Sie den Satz des Bundesverfassungsgerichts zitieren, daß man mit allen anderen Mitteln versuchen müsse, das Mittel des Strafrechts soweit wie möglich entbehrlich zu machen. Aber wir kommen doch auch an der entscheidenden Tatsache nicht vorbei, daß dieses Bundesverfassungsgerichtsurteil eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, daß wir eine solche Situation nicht haben, daß wir noch — aus verschiedenerlei Gründen, die ich jetzt nicht erörtern möchte — dazu gezwungen sind, dieses Strafrecht als ein Mittel zur Verhinderung der Schwangerschaftsabbrüche einzusetzen. Frau Kollegin Timm, es war doch nie strittig — Sie haben ein bißchen den Eindruck zu erwecken versucht — und alle Parteien in diesem Hause sind immer davon ausgegangen, daß alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, um zu verhindern, daß eine Frau überhaupt in diese Konfliktsituation gerät.
Ich will es jetzt sagen, und ich werde nachher noch einmal die Gelegenheit haben, es zu sagen: Es gilt nach wie vor der Satz, den ich damals in der zweiten und dritten Lesung gesagt habe:
Wenn dieser Staat nicht die Möglichkeit hat, die finanzielle Notlagesituation einer Frau zu verbessern, dann hat dieser Staat das Recht verwirkt, sich Sozialstaat zu nennen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Davon müssen wir ausgehen. Ich glaube, das gilt nach wie vor.
Lassen Sie mich nach diesen Maßstäben den von Ihnen eingebrachten Entwurf einer kritischen Würdigung unterziehen, und lassen Sie mich auch unseren Entwurf ebenso freimütig darlegen.
Sie legen einen Entwurf vor, in dem unter anderem der Tatbestand der sozialen Indikation enthalten ist. Meine Damen und Herren, wenn ich mich recht erinnere, haben Sie bei der Vorstellung Ihres Entwurfs zum Ausdruck gebracht, daß es sich dabei um eine sogenannte sozial-medizinische Indikation handele. Darf ich Ihnen einmal sagen, daß ich das, wenn ich nicht wüßte, wer an diesem Entwurf mitgearbeitet hat, als einen Irrtum bezeichnen würde. So aber muß ich Ihnen sagen — entschuldigen Sie, ich kann Ihnen das nicht ersparen —, daß Sie offenbar nur den Eindruck eines solchen sozial-medizi-



Dr. Eyrich
nischen Tatbestandes zu erwecken versuchen, obwohl Sie ganz genau wissen, daß das nicht der Fall ist.

(Beifall bei der CDU/CSU — von Schoeler [FDP]: Beweisen Sie das doch mal!)

— Herr Kollege von Schoeler, muß ich Ihnen das sagen, daß Sie mit dem Wort „auch" in der Regelung Ihrer Indikation einen eigenen Tatbestand geschaffen haben? Wir können aber nicht hier im Plenum die Fachberatungen in allen Einzelheiten durchführen. Sie wissen das genauso gut wie ich.
Die andere Problematik ist die: Sie berufen sich darauf, daß der Hartmannbund Ihren Entwurf begrüßt habe. Meine Damen und Herren, der Hartmannbund hat Ihren Entwurf genau deswegen begrüßt, weil er dem Irrtum unterlegen ist, daß es sich hier um eine sozial-medizinische Indikation handele. Aus gar keinem anderen Grund ist das geschehen; denn er schreibt doch — ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten aus den „Hartmannbund-Informationen" vom 30. September 1975 —:
Hartmannbund und Ärztetag hatten die Fristenlösung abgelehnt
— und nun kommt es —
und ein Indikationsmodell vertreten, das einen Schwangerschaftsabbruch dann zuläßt, wenn für die Schwangere nach ,den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung ihres Gesundheitszustandes besteht. Unter dieser grundsätzlichen Bedingung ist der neue Entwurf für den Hartmannbund annehmbar.
Genau diese Bedingung ist nicht gegeben, wie Sie selbst ganz genau wissen!

(Beifall bei der CDU/CSU!)

Meine Damen und Herren, angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts bräuchten Sie doch darauf gar nicht zu verweisen, denn das Bundesverfassungsgericht hat Ihnen doch die Möglichkeit gegeben zu sagen: Jawohl, das ist eine soziale Indikation. Sie bewegen sich doch auf dem Boden dieses Verfassungsgerichtsurteils. Ich möchte jetzt in diesem Bereich nicht länger danach forschen,

(von Schoeler [FDP] : Aha!)

aber — Herr Kollege von Schoeler, passen Sie gut auf, ich habe mir sehr genau überlegt, was ich hierzu sage — zwei Dinge müssen Sie sich entgegenhalten lassen: Dadurch, daß Sie behaupten, die soziale Indikation sei auch in Ihrem Entwurf ein Unterfall der medizinischen Indikation, wollen Sie sich der Notwendigkeit entziehen, dieser Indikation jene Einschränkung zu geben, die das Bundesverfassungsgericht fordert.

(Frau Verhülsdonk [CDU/CSU] : Genau!)

Und darüber hinaus — das folgt doch zwingend daraus —: Gerade die Sorge, daß auch unbedeutende Belastungen zum Anlaß genommen werden, unter dem Etikett der sozialen Indikation einen Schwangerschaftsabbruch zu rechtfertigen, hat das
Bundesverfassungsgericht bewogen, zu fordern, daß die Belastung der Schwangeren derjenigen adäquat sein müsse, die in den Fällen der eugenischen und kriminologischen Indikation besteht. Der Deutsche Richterbund — wir werden in den Fachberatungen ja noch des öfteren miteinander darüber zu reden haben — hat mit seinem Diskussionsentwurf nicht umsonst gerade darauf hingewiesen.
Ich habe schon immer, auch in den früheren Debatten, gesagt, daß auch wir die Konfliktsituation sehen, in die eine Frau kommen kann. In Anlehnung an die Stellungnahme des Deutschen Ärztetages haben wir deshalb vorgesehen, daß im Falle einer sozialen Notlage, die mit anderen Mitteln nicht behebbar ist — es gibt nicht nur finanziell bedingte Notlagen — und die eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes der Frau herbeiführt, der Schwangerschaftsabbruch nicht mit den Mitteln des Strafrechts soll verhindert werden können.
Meine Damen und Herren, damit wir es klar sehen und auch zum Ausdruck bringen: Sie alle sind im Lande umhergezogen und haben versucht, uns dieser Haltung wegen zu unterstellen, wir hätten eine unsoziale Haltung gegenüber den Frauen eingenommen. Sie wissen doch ganz genau, daß das nicht der Fall ist. Glauben Sie ja nicht, daß wir nicht die innere Not vieler Frauen sehen, die durch keine noch so gut gemeinte Hilfe jemals gemildert werden könnte! Glauben Sie nicht, daß wir damit, daß wir sagen, wir müssen die Situation dieser Frau jetzt und für die Zukunft erwägen, nicht dem Gedanken Rechnung getragen haben, daß hier Belastungen auf jemanden zukommen, die man mit Mitteln des Strafrechts der Frau zumutbar nicht aufbürden kann! Darum geht es doch! Aber wir haben ebenso ein Anrecht, Ihnen zu sagen und mit Ihnen über die Frage zu diskutieren, daß man hier auch Schranken aufstellen muß, weil sonst der Sinn dieser Bestimmung ins Gegenteil verkehrt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Im übrigen nehme ich noch einmal Bezug darauf: Dieser Staat wird diese finanziellen Notlagen ganz sicherlich verhindern müssen.
Die andere Frage, mit der wir uns auseinandersetzen — Sie haben diesem Passus eine lange Zeit Ihrer Rede gewidmet, Frau Kollegin Timm —, ist die in Ihrem Entwurf festgelegte Straffreiheit der Frau. Ich habe durchaus gespürt, daß Sie in der Darlegung dieser Frage nicht so ganz sicher sind, wie Sie es hier zum Ausdruck bringen wollten.

(Frau Verhülsdonk [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Ich kann das eigentlich nicht anders verstehen, als daß Sie hier versuchen, eine korrigierte Entscheidung nachträglich wenigstens noch zum Teil zu retten. Wer sich einmal für eine Lösung entschieden hat, die mit der Verfassung nicht in Einklang steht, wird nach Auswegen suchen, dieser Lösung möglichst nahezukommen. Dafür kann man politisches Verständnis haben, aber man kann kein Verständnis des Rechts dafür in Anspruch nehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)




Dr. Eyrich
Daß hier der Gedanke der Selbstbestimmung der Frau eine nicht unbeträchtliche Rolle spielt, ist auch in Ihren Ausführungen ganz klar zum Ausdruck gekommen.

(von Schoeler [FDP] : Hat sie doch gar nicht gesagt! — Frau Dr. Timm [SPD] : Das ist Unsinn, das habe ich überhaupt nicht gesagt!)

— Wir wollen jetzt nicht darüber streiten, wer was gesagt hat. Ich habe gut zugehört, weil ich mich ja darauf vorbereiten mußte, Frau Kollegin Timm in einigen Punkten zu widersprechen oder mich mit ihr auseinanderzusetzen.
Ich darf Ihnen drei Fragen stellen, meine Damen und Herren. Die erste ist — wir müssen das miteinander genau überlegen —: Glauben Sie, daß diese Lösung, die Sie mit der Straffreiheit der Frau gefunden zu haben glauben, auch dem Satz des Urteils standhält, wo es wörtlich heißt, „daß die Verpflichtung des Staates, das sich entwickelnde Leben in Schutz zu nehmen, auch gegenüber der Mutter besteht" ? Zweitens darf ich Sie fragen, ob die Stellungnahme des Richterbundes, die Stellungnahme eines Gremiums, das in dieser Frage wohl sehr kompetent ist, Sie nicht dazu veranlassen könnte, Ihren Entwurf noch einmal zu überdenken. Sie, Frau Kollegin Timm, haben das während eines Interviews mit dem Saarländischen Rundfunk zugesagt, wie ich weiß. Aber ich möchte Ihnen doch einmal zu bedenken geben, ob Sie sich nicht das zu Herzen nehmen sollten, was der Deutsche Richterbund hierzu ausgeführt hat. Lassen Sie mich das mit Genehmigung des Herrn Präsidenten einmal zitieren und in die Diskussion hier einführen:
Die von der SPD /FDP beabsichtigte Einfügung einer Vorschrift in § 218 Abs. 3 Satz 2, wonach die Schwangere straffrei bleibt, wenn der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als 22 Wochen verstrichen sind, enthält eine verkappte Fristenlösung und ist daher unzulässig.

(Abg. Frau Dr. Timm [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0720100400
Während der Begründung können keine Zwischenfragen zugelassen werden.

Dr. Heinz Eyrich (CDU):
Rede ID: ID0720100500
Meine Damen und Herren, ich möchte einmal die Frage aufwerfen — sie ist überdenkenswert —, ob das tatsächlich Bestand haben kann. Ich komme noch einmal darauf zurück. Das hat — der Herr Kollege Mischnick kann nicht hier sein — nichts mit einem Gang nach Karlsruhe zu tun, sondern es hat etwas damit zu tun, daß, wenn die deutschen Gerichte nach einem Gesetz dieses Hauses zu richten haben, wir sie nicht fahrlässig in den Stand versetzen sollten, daß sie bei der ersten Entscheidung, die sie in dieser Frage zu treffen haben, Zweifel hegen, ob sie sich nicht an das
Verfassungsgericht wenden und diese Entscheidung dort vorlegen müssen. Darum geht es doch.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es geht nicht um die Frage, ob wir nach Karlsruhe gehen oder nicht, sondern es geht darum, ob die Gerichte die Möglichkeit haben werden, nach einem Gesetz zu richten, von dem sie selber zweifelsfrei der Meinung sein können, daß es mit der Verfassung vereinbar ist.

(Frau Dr. Lepsius [SPD] : Es geht doch um die Frauen und nicht um die Richter, Herr Eyrich!)

— Ihnen ist wie uns, Frau Kollegin Lepsius, eine Auswertung des Bundesjustizministeriums vom 9. April 1975 zugänglich gemacht worden, die sich mit dem Urteil befaßt,

(von Schoeler [FDP] : Und etwas zur Straffreiheit sagt!)

— und dort steht etwas zur Straffreiheit.
In der letzten Zeit häufen sich bedauerlicherweise die Fälle, in denen die Koalition nicht mehr bereit ist, auf ihr Fachministerium allzu großen Wert zu legen. Das bedaure ich. Das ist nicht nur in Fragen der Verteidigerüberwachung der Fall, sondern auch ein bißchen in anderen Fragen. Hier besteht eine gewisse Kluft, die man möglichst überdecken sollte. Aber eines kann ich Ihnen sagen: Sie werden auch in diesem Punkt nicht an der Stellungnahme in dieser Auswertung vorbeikommen.
Lassen Sie mich schließlich auf den letzten Punkt eingehen, zu dem wir Kritik anmelden müssen; es ist die in Ihrem Entwurf getroffene Regelung des Verfahrens der Beratung und der Begutachtung. Ich weiß, daß diese Frage schon in den früheren Debatten Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen zwischen uns war. Wir haben dort wiederholt darauf hingewiesen, daß wir der Meinung sind — ich bleibe dabei und werde es nachher noch einmal zum Ausdruck bringen —, daß die Frauen nicht vor eine Art Tribunal gestellt werden sollten, weil das zu unerwünschten zeitlichen und psychologischen Folgen führen könnte. Auf der anderen Seite müssen wir aber erkennen, daß jede Bemühung im Bereich der Indikationen durch eine entsprechende Verfahrensregelung zunichte gemacht werden kann. Es besteht die Möglichkeit, sich auch mit einem kritischen Blick auf das Urteil noch einmal damit zu befassen. Ich will es mir und Ihnen im einzelnen ersparen. Aber eine Folgerung muß erlaubt sein: Wir können uns nicht damit begnügen, irgendeinen Arzt mit der Begutachtung und der Feststellung zu betrauen. Wenn uns schon die Aufgabe übertragen und dem Staat die Aufgabe aufgebürdet worden ist, hier die Feststellungen und die Voraussetzungen zu prüfen, dann können wir das nicht irgendeinem Arzt überlassen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich brauche doch nicht darauf hinzuweisen, daß gerade in diesem Punkt andere Länder nicht gerade gute Erfahrungen gemacht haben.
Frau Kollegin Timm, Sie haben sich auch damit beschäftigt und haben gesagt: Wir haben eine Be-



Dr. Eyrich
ratung vorangestellt. Sie haben eine Beratung vorangestellt; aber Sie wissen ebensogut wie ich, welchen Sinn und Zweck eine derartige Beratung angesichts einer solchen Verfahrensregelung überhaupt noch hat. Es gibt ja überhaupt keine Hemmschwelle mehr — ich muß Sie halt fragen, ob Sie das wollen oder ob Sie es nicht wollen —, wenn Sie das Verfahren so ausgestalten, wie Sie es wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf der Abg. Frau Dr. Lepsius [SPD])

— Ich weiß, meine Damen und Herren, das hören Sie nicht gern. Denn, Frau Kollegin Lepsius, Sie wissen genausogut wie ich, daß das der springende Punkt in Ihrem Entwurf ist.

(Krockert [SPD] : Hoffentlich nicht!) Genau das ist es.

Dann möchte ich noch etwas anderes sagen. Gerade in der Zeit, in der Sie diese Regelung vorschlagen, die doch sicherlich an die englische Lösung, wenn ich es einmal vorsichtig ausdrücke, Frau Kollegin Timm, mindestens erinnert, dann sollten wir uns doch auch daran erinnern, daß genau dort Bestrebungen im Gange sind, die Bestimmungen zu ändern und zu verschärfen, die dort zu einer Flut von Abtreibungen geführt haben. Das müssen wir doch auch sehen. Ich sage das nicht deswegen, weil ich Ihnen etwa den Vorwurf machen wollte, daß Sie diese Lösung nun nicht verändern wollten, sondern ganz einfach auch deswegen, weil wir nicht heute ein Gesetz machen sollten, bei dem wir Erfahrungen nicht verwerten, die genau das Gegenteil von dem sagen, was wir in unser Gesetz hineinbringen. Darum geht es doch schlicht und einfach.

(Beifall bei der CDU /CDU)

Was hindert uns denn eigentlich, die Erkenntnisse aus diesen Ländern zu verwerten? Die Forderung gilt: wir sollten hier nicht ein Gesetz für ein paar Jahre machen, das wir dann wieder zu ändern gezwungen sind, weil es sich als unzulänglich erwiesen hat. Ich habe es schon einmal gesagt und sage es noch einmal: Der Rechtsfrieden und das Vertrauen in die Beständigkeit des Rechts sind unverzichtbar.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Es ist unerträglich, wenn oft Gesetze verändert werden müssen, weil man nicht bereit ist, die bei anderen gemachten Erfahrungen zu verwerten.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sollten die Frage stellen, warum Sie sich auch in diesem Punkt der Beratung nicht unserer Alternative anschließen.

(Abg. Frau Dr. Lepsius [SPD] : Weil es keine ist!)

— Das ist natürlich das beliebte Argument, Frau Kollegin Lepsius, daß unsere Alternativen deswegen keine sind, weil sie von uns kommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das ist eine außerordentlich einfache Entgegnung.

(Zuruf des Abg von Schoeler [FDP])

— Wenn ich mir das so ansehe, Herr Kollege von Schoeler, dann muß ich sagen: die von Ihnen gebotenen Lösungen sind deswegen keine Lösungen, weil sie von Ihnen kommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das wäre genauso töricht, wie wenn Sie uns immer wieder sagen: Was wollt ihr eigentlich mit euren Alternativen; ihr habt ja überhaupt keine Alternativen. Aber lassen wir das; das gehört nicht so sehr in diesen Raum hinein, obwohl es gut wäre, Sie würden sich mit dieser Alternative auseinandersetzen.

(Immer [SPD] : Staatskommissar! — Weitere Zuruf von der SPD)

— Sie sollten genauso gut wie wir wissen, daß es sich hier nicht um die Frage des Staatskommissars handelt, sondern daß es sich einfach darum handelt, eine Lösung zu finden, die dem Rang und dem Wert des Gutes, das wir zu schützen haben, gerecht wird.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf der Abg. Frau Dr. Lepsius [SPD] — Spranger [CDU/ CSU] : Das kapieren die doch nicht!)

Alles andere ist ein Darumherumreden und ein Vertuschenwollen dessen, was Sie im Grunde genommen eigentlich wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich gestehe gerne zu, Herr Kollege von Schoeler, im Gegensatz zu manchen von Ihnen, daß wir natürlich, wenn wir es Ihnen sagen, auch an uns selbst die Frage richten müssen, was der Richterbund uns denn gesagt hat. Natürlich tun wir das. Wir setzen uns damit auseinander. Nur müssen wir dem Richterbund in dieser Frage sagen, er möge unser Bemühen erkennen — ich habe es auf Ihren Zwischenruf, Frau Lepsius, schon einmal gesagt —, dem Rang des Rechtsgutes entsprechend Sicherungen einzufügen, die wir erwarten können. Frau Kollegin Timm, Sie können nicht sagen: wenn es sich hier um eine behördliche Stelle handelt, die belehrt — wie Sie so schön sagen —,

(von Schoeler [FDP] : Wie S i e sagen! — Zurufe von der SPD)

dann kommt eine Frau nicht dorthin. Glauben Sie ja nicht, daß sich eine Frau, die sich in einer echten Konfliktsituation befindet, aus der sie herausfinden möchte, dorthin nicht begibt. Sie wird den Rat suchen, wenn sie es ernst meint, und wenn sie glaubt ihn dort bekommen zu können. Darauf und auf nichts anderes haben wir es abgestellt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dabei muß man noch berücksichtigen, welche Erfahrungen wir gemacht haben.
Lassen Sie mich mit der Bitte an alle Kollegen der Koalition schließen, auch in diesen Beratungen noch einmal zu versuchen, eine für die Mehrheit tragbare Entscheidung zu finden. Die Gespräche, die wir geführt haben — Sie wissen das —, sind gescheitert. Der Grund dafür waren unüberbrückbare Gegensätze. Aber es ist doch auch zum Ausdruck ge-



Dr. Eyrich
kommen, daß wir diese Dinge in den Beratungen im Ausschuß noch einmal überdenken sollten.
Es muß doch möglich sein, eine dem Rechtsgut entsprechende, der schweren Konfliktsituation der Frau angemessene und das Vertrauen in unsere Gesetzgebung und Rechtsprechung stärkende Entscheidung zu treffen. Dazu sind wir bereit.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0720100600
Meine Damen und Herren, die beiden Gesetzentwürfe sind begründet.
Wir treten in die verbundene Aussprache ein. Das Wort hat der Abgeordnete von Schoeler.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0720100700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres steht fest, daß das, was in Ländern wie Frankreich, Österreich und Amerika politisch durchgesetzt und verfassungsrechtlich möglich ist, bei uns auf Dauer ausgeschlossen bleibt.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind in unserer Rechtsordnung verbindlich. Wir Liberalen, die die rechtsstaatlichen Garantien unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung erkämpft haben, wissen, welch große Bedeutung eine funktionierende Verfassungsgerichtsbarkeit für den Bestand des Rechtsstaates hat. Wir wissen auch: Ohne eine solche Verfassungsgerichtsbarkeit gibt es keinen Rechtsstaat, und einen Rechtsstaat gibt es auch nicht ohne die Kontrolle parlamentarischer Entscheidungen durch ein Verfassungsgericht. Darüber besteht zwischen uns, Herr Kollege Eyrich, überhaupt gar kein Streit.
Nur, wenn Sie vorhin die Bemerkung des Vorsitzenden meiner Fraktion angesprochen haben, dann müssen Sie doch sehen, welche Problematik entsteht, wenn das Verfassungsgericht die Tendenz hat, seinen Entscheidungsspielraum zum Nachteil des eigentlich dem Parlament eingeräumten Entscheidungsspielraums auszuweiten.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Wenn sich in der Bevölkerung die Meinung breitmachen sollte, daß da irgendwo ein Ersatzparlament ist, wäre das verhängnisvoll. Wir alle, die darauf achten, daß das Verfassungsgericht Achtung und Respekt bei den Bürgern genießt, sollten gemeinsam dafür sorgen, daß eine solche Entwicklung nicht eintritt.
Auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagen wir: Die Fristenregelung bei der Reform des § 218 wäre die bessere, die gerechtere und die sozialere Lösung gewesen. Deshalb hat das Urteil bei uns wie bei vielen Bürgern dieses Landes Enttäuschung und tiefe Betroffenheit ausgelöst. Enttäuschung, weil wir uns jahrelang aus Achtung vor der Würde der Frau für eine Regelung eingesetzt haben, die Beratung und soziale Hilfe einsetzen sollte, wo bisher die Angst vor der Strafverfolgung Frauen in verzweifelten Situationen in die Isolation getrieben und als Kriminelle abgestempelt hatte. Enttäuschung aber auch, weil der § 218 in seiner über hundertjährigen Geschichte keine Frau und kein Kind geschützt hat, sondern nur die Gesellschaft davor bewahrte, sich ernsthaft mit den Konflikten vieler Frauen und deren Ursachen auseinanderzusetzen und zu helfen.

(Spranger [CDU/CSU]: Das ist Blödsinn, was Sie sagen! — Gegenruf der Abg. Frau Dr. Lepsius [SPD] : Ungeheuerlich ist es, wenn Sie dazu Blödsinn sagen!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0720100800
Meine Damen und Herren, der Ausdruck Blödsinn ist nicht parlamentarisch.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0720100900
Ich weiß nicht, Herr Kollege Spranger, was ich von Ihrem, vom Präsidenten als unparlamentarisch bezeichneten und deshalb von mir nicht zu wiederholenden Ausdruck halten soll, wenn vorher der Kollege Eyrich gesagt hat, Sie wollten den Konfliktsituationen der Frauen gerecht werden. Welches Verständnis haben Sie denn eigentlich für diese Konfliktsituationen, wenn Sie, wenn davon die Rede ist, so ein Wort dazwischenrufen?

(Beifall bei der FDP und der SPD — Spranger [CDU/CSU] : Mein Zwischenruf bezog sich auf die Art Ihrer Argumentation! — Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Man sollte eben nicht so oberflächlich reden!)

Meine Damen und Herren, dieses Urteil des Verfassungsgerichts droht einen Zustand festzuschreiben, in dem über die Frauen in ihrem ureigensten Bereich wie seit Jahrhunderten und Jahrtausenden immer wieder nur andere — seien es nun Richter, Staatsanwälte oder Ärzte — entscheiden.
Wir haben nach dem Urteil die Frage zu beantworten, ob nach diesem Urteil Spielraum für eine gesetzliche Regelung da ist. Die Entscheidung dieser Frage muß zugunsten eines neuen Anlaufs zur Reform des § 218 fallen. Die Diskussion hat doch nichts an dem Tatbestand geändert, daß dieser Paragraph heute wie vor hundert Jahren eine Atmosphäre der Angst, Heimlichkeit und Heuchelei schafft. Heute wie vor hundert Jahren treibt er Frauen in einer Situation in die Isolation, wo sie notwendiger als irgendwann sonst mitmenschlichen Rat und Hilfe brauchen. Die Verantwortung für diese Frauen zwingt uns, nun endlich eine Regelung zu finden, die mit den unmenschlichen und unsozialen heutigen Zuständen Schluß macht.
Meine Damen und Herren, von diesem Ausgangspunkt her legen Ihnen die Koalitionsfraktionen heute einen Gesetzentwurf vor, dessen Ziel es ist, eine Reform des § 218 durchzuführen, die sich in dem vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Rahmen hält, diesen Rahmen im Interesse der betroffenen Frauen aber auch voll ausschöpft.

(Niegel [CDU/CSU] : Euer Entwurf hält sich doch nicht in dem Rahmen!)

Zu drei besonders bedeutsamen Bereichen dieses
Entwurfs will ich hier kurz einige Bemerkungen



von Schoeler
machen, zunächst zur Frage der Indikationenformulierung.

(Niegel [CDU/CSU] : Es stimmt also?)

— Ich komme darauf noch, keine Angst.
Wir haben die soziale Indikation als Bestandteil einer umfassenden medizinischen Indikation ausgestaltet. Wir haben dies getan, weil darin zum Ausdruck kommt — und das beantwortet Ihre Frage zur verfassungsrechtlichen Seite dieses Problems; im Augenblick hören Sie allerdings nicht mehr zu —, daß die soziale Indikation nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eben nur dann eine Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs begründen kann, wenn sie nur Tatbestände von der gleichen Gewichtigkeit wie die anderen Indikationen straffrei stellt. Dies kommt in unserer Indikationenformulierung zum Ausdruck.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Meinen Sie!)

Wir haben diese Formulierung der Indikation auch gewählt, weil sie einen deutlichen Appell an die Bereitschaft der Ärzte enthält, an diesem Gesetzentwurf mitzuarbeiten. Wir haben in unseren Gesprächen mit den Organisationen der Ärzte den Eindruck gewonnen, daß sie zur Mitarbeit an diesem Entwurf bereit sind. Wir begrüßen das.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Nun hat der Kollege Eyrich zu unserer Indikationenformulierung gesagt, das sei eine Täuschung bzw. er hat ähnlich harte Worte gefunden.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Ist es auch! Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Wie recht hat er!)

Er hat gesagt, wir hätten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine soziale Indikation in den Gesetzentwurf aufnehmen können. Eine Täuschung soll angeblich darin liegen, daß wir dies nicht tun, sondern diese soziale in die medizinische Indikation einbeziehen. Nun, ich habe Ihnen die Gründe für unsere Entscheidung eben dargelegt. Lassen Sie mich aber im Zusammenhang mit Ihrer Kritik an unserer Indikationenformulierung auf folgendes hinweisen. Die hier wichtige Passage sagt aus, daß die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren auch vorliegt und damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei gestellt ist, wenn — ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten —
der Abbruch der Schwangerschaft sonst angezeigt ist, um von der Schwangeren die Gefahr einer Notlage abzuwenden, die so schwer wiegt, daß von der Schwangeren die Fortsetzung der Schwangerschaft nicht verlangt werden kann.
Meine Damen und Herren von der Opposition, wollen Sie denn, daß in den Fällen, in denen die Konfliktsituation der Frau so schwer ist, wie das bei dieser Indikation, wie wir sie formuliert haben, der Fall ist, wirklich noch, daß da jemand ist, der der Frau auch sagen kann: Nein, du darfst die Abtreibung nicht vornehmen. Wollen Sie die Frau auch
in einer solch schweren Notlage, die die Fortsetzung der Schwangerschaft nicht zumutbar macht, mit dem Strafrecht zwingen, das Kind auszutragen? Das können Sie doch ernsthaft nicht wollen.
Nun gibt es einen zweiten Punkt, der von uns in diesem Gesetzentwurf zu regeln war: das Verfahren. Die Frau soll sich an eine Person ihres Vertrauens wenden, und zwar an einen Arzt ihres Vertrauens. Wie anders könnten wir denn erreichen, daß die Frauen diese Beratung annehmen und sich an eine Person wenden, wenn diese Person nicht der Arzt ihres Vertrauens ist? Wen kann es denn sonst geben, zu dem eine Frau in einer solchen Situation wie der, in der sie sich befindet, mit ihren Konflikten hingeht und über diese Konflikte zu sprechen bereit ist? Ich glaube, so gesehen, gibt es keine andere Lösung als den Weg der Frau zum Arzt ihres Vertrauens.
Meine Damen und Herren, wir brauchen in dieser Diskussion von Ihnen auch keine Belehrungen über die besondere Rolle der Bedeutung der Beratung. Gerade die Befürworter der Fristenregelung haben in dieser Diskussion doch immer wieder die zentrale Bedeutung der Beratung herausgestellt. Unser Anliegen war es doch gerade, den Weg zur Beratung zu eröffnen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Wenn die Frau sich bei dem Arzt ihres Vertrauens hat beraten lassen — —

(Zuruf des Abg. Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU])

— Ich verstehe Ihre Zwischenrufe leider nicht. Deswegen kann ich nicht darauf antworten.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Desinformation betreiben Sie!)

— Ich habe auf das geantwortet, was von den Vertretern Ihrer Fraktion hier vorgetragen worden ist.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Genau! Nur haben Sie die Beratung in Ihrem Vorschlag miserabel gelöst!)

— Dies ist doch nun wirklich nicht die Sachlichkeit, mit der wir über dieses Problem hier diskutieren sollten. Ich habe dargestellt, warum die Frau zu einer Person ihres Vertrauens gehen muß, Herr Dr. Stark. Nun sagen Sie, daß das eine miserable Lösung sei. Ich weiß nicht, was ich mit einem solchen Zwischenruf anfangen soll.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist eine heuchlerische Argumentation!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0720101000
Herr Abgeordneter von Schoeler, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Spranger? — Bitte sehr!

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0720101100
Herr von Schoeler, Sie haben sich auf die Wirksamkeit der Beratungsregelung der Vertreter der Fristenlösung berufen. Ist Ihnen bekannt, daß das Bundesverfassungsgericht



Spranger
ausgerechnet diese Form von Beratung als nicht verfassungsgemäß angesehen hat?

(Zustimmung bei der CDU/CSU — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Aber was ist denn schon das Bundesverfassungsgericht?)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0720101200
Herr Kollege Spranger, ich spreche im Augenblick über die Drucksache 7/4128, über den Entwurf der Koalitionsfraktionen. Sie wissen genau, daß wir die Beratungsregelung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geändert haben. Wir haben jetzt eine Regelung gefunden, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt. Insofern weiß ich nicht, wieso Sie hier eine solche Zwischenfrage stellen können.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0720101300
Herr Abgeordneter von Schoeler, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Vogel (Ennepetal)?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0720101400
Ja.

Friedrich Vogel (CDU):
Rede ID: ID0720101500
Herr Kollege von Schoeler, habe ich Sie vorhin richtig verstanden, daß Sie gesagt haben, daß diese Beratung bei Ihnen von Anfang an der entscheidende Ansatz gewesen sei, d. h. also schon vor dem Urteil, und räumen Sie ein, daß die Beratungsregelung, die in dem früheren Fristenregelungsentwurf enthalten war, in dem Urteil im Ergebnis eben als eine Scheinberatungsregelung und gerade deshalb als mit der Verfassung nicht im Einklang stehend bezeichnet worden ist?

(Zustimmung bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0720101600
Herr Kollege Vogel, ich habe gesagt, daß wir die Beratung schon immer in den Mittelpunkt all unserer Überlegungen gestellt haben

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Verbal stimmt das!)

und daß wir deshalb von Ihnen keine Belehrungen darüber brauchen, wie wichtig die Beratung ist. Die Beratung war schließlich der Ansatzpunkt all unserer Überlegungen. Die konkrete Beratungsregelung haben wir nun in einen Gesetzentwurf gefaßt, der den Ansprüchen und Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung trägt,

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Das meinen Sie!)

der allerdings auch nicht — das gebe ich gerne zu, Herr Kollege Vogel — einen Hürden- und Hindernislauf für die Frau vorsieht, wie Sie es fordern.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Wir haben — dies ist der dritte Punkt, zu dem ich etwas sagen will — in unserem Gesetzentwurf eine Regelung vorgesehen, daß die Frau, die nach Beratung innerhalb der ersten 22 Wochen der Schwangerschaft einen Abbruch vornehmen läßt, straffrei gestellt ist. Sie haben diese Vorschrift von der Sache und von der verfassungsrechtlichen Seite her kritisiert.
Zunächst ein Wort zur verfassungsrechtlichen Seite. Herr Kollege Eyrich hat hier in der Debatte vorhin auf das Gutachten des Bundesjustizministeriums hingewiesen. Sie wissen so gut wie ich, Herr Kollege Eyrich, daß in diesem Gutachten des Bundesjustizministeriums sehr ausführlich und gründlich und, wie wir meinen, auch sehr zutreffend ausgeführt worden ist, daß diese Straffreiheitsregelung den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Sie haben dieses Gutachten des Bundesjustizministeriums bisher immer begrüßt, aber jetzt sagen Sie plötzlich: das stimmt alles nicht mehr. Ich weiß nicht, wie Sie diesen Widerspruch in Ihrer eigenen Argumentation erklären wollen.

(Dr. Hauser [Sasbach] [CDU/CSU] : Und der Richterbund?)

Meine Damen und Herren, Sie haben diese Straffreiheitsregelung außerdem von der Sache her kritisiert. Wir haben diese Straffreiheit im Gesetzentwurf vorgesehen, weil wir damit zunächst der besonderen Konfliktsituation der Frau, die einmal den für sie ja doch schweren Entschluß gefaßt hat, sich in einer schwierigen Situation einem anderen Menschen zu offenbaren, gerecht werden wollten. Dies entspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben diese Straffreiheitsklausel auch deshalb vorgesehen, weil wir der Frau den Weg zur Beratung vorzeigen möchten.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf ist keine Fristenregelung; er kann nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine sein. Er ist auch keine verkappte Fristenregelung, sondern ein Gesetzentwurf, der sich im Rahmen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hält, diesen Rahmen aber ausschöpft.

(Zustimmung bei der SPD)

Nun haben Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Situation gestanden, daß das Gericht wesentlich über den Rahmen hinaus gegangen ist, den Sie noch in der dritten Lesung mit Ihren Gesetzentwürfen gezogen hatten. Der Tatbestand ist doch folgender: Karlsruhe hat Ihnen ja keineswegs recht gegeben; Karlsruhe hat gesagt: Auch die soziale Indikation ist möglich.

(Zustimmung bei der SPD)

Sie hatten uns doch hier damals einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem in 99 von 100 Fällen alles beim Alten geblieben wäre. Sie hatten die medizinische Indikation anerkennen wollen, die schon heute anerkannt ist. Sie hatten darüber hinaus die eugenische und die ethische Indikation anerkennen wollen, die von den Voraussetzungen her überhaupt nur in einigen wenigen Fällen pro Jahr gegeben ist.

(Spranger [CDU/CSU] : Die haben Sie doch auch!)

Sie hatten sich aber nicht dazu entschließen können,
darüber hinaus den Konfliktsituationen der Frauen
auch in Fällen schwerer Notlagen gerecht zu werden.



von Schoeler
Nun hat Karlsruhe gesagt: Auch die soziale Indikation ist zulässig. Danach hatten wir allerdings gedacht, daß Sie Ihre Position vielleicht noch einmal überdenken. Offensichtlich aber hat dieser Prozeß des Überdenkens nicht stattgefunden. Wir sind von Ihrem Entwurf enttäuscht, weil er eben das, was in Karlsruhe als möglich erklärt worden ist, nicht einmal annähernd ausschöpft.

(Sehr gut! bei der SPD — Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Entweder es gibt einen Spielraum, oder es gibt ihn nicht, aber reden Sie doch nicht so daher!)

— Jetzt kommen wir zu dem entscheidenden Punkt, Herr Kollege Vogel; ich bin Ihnen für diesen Zwischenruf sehr dankbar. Herr Kollege Eyrich hat vorhin verschiedentlich an uns appelliert, doch nun zu einer gemeinsamen Plattform zu kommen. Davor muß doch aber die Frage stehen, ob es eine gemeinsame politische Zielsetzung gibt. Und da sage ich Ihnen: Unsere politische Zielsetzung ist, den Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht gezogen hat, auszuschöpfen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ihre politische Zielsetzung ist offensichtlich eine andere, und darauf weist Ihr Zwischenruf hin. Sie wollen nach wie vor eine restriktive Regelung.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD)

Sie können sich vom Geist der Bevormundung nicht lösen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0720101700
Herr Abgeordneter von Schoeler, es liegen mehrere Zwischenfragen vor, zuerst die des Abgeordneten Spranger, dann die des Abgeordneten Vogel (Ennepetal). Bitte!

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0720101800
Herr Kollege von Schoeler, können Sie mir erklären, wie sich die soziale Indikation in Ihrem Entwurf mit Ihren Ausführungen in der Bundestagsdebatte vom April 1974 in Einklang bringen läßt? Damals sagten Sie:
Ich gestehe offen, daß ich auch nach einem Jahr Diskussion im Strafrechtssonderausschuß immer noch nicht weiß, was eine Notlage ist, daß ich mir immer noch nicht vorstellen kann, welche Fälle dann straffrei gestellt werden sollen und welche Fälle nicht.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0720101900
Herr Kollege Spranger, vielleicht erinnern Sie sich daran, daß diese Äußerung zu dem Entwurf des Kollegen Dr. Müller-Emmert abgegeben worden ist. Vielleicht erinnern Sie sich auch daran, daß wir jetzt über den Entwurf der Koalitionsfraktionen diskutieren. Die Formulierungen beider Entwürfe sind, wie Sie wissen, unterschiedlich.
Allerdings gebe ich Ihnen eines zu: Ich war immer ein Befürworter einer Fristenregelung, und ich weiß, daß jede Indikationenregelung demgegenüber einen entscheidenden Nachteil hat. Sie muß nämlich — auch Ihr Entwurf tut das — mit einer Generalklausel arbeiten, bei der man eben nicht von vornherein sagen kann: in dem Falle ist ein Schwangerschaftsabbruch straffrei, in dem anderen Falle nicht. Es ist ja gerade der entscheidende Nachteil der Indikationenlösung, daß der Gesetzgeber ein Stück Verantwortung auf Richter, Staatsanwälte und Ärzte überträgt, die dieses Gesetz anwenden und dann mit der Generalklausel arbeiten müssen. Ich glaube, schon heute merken viele, die damals für eine Indikationenregelung waren, vor welche Schwierigkeiten diejenigen gestellt sind, die ein solches Gesetz anwenden müssen. Das ist nicht leicht. Es ist nicht leicht, über eine Frau in einer Konfliktsituation zu entscheiden und dann zu sagen: Das ist eine Notlage — das ist keine Notlage. Wir wissen doch, wie schwierig die Grenzziehungen in jedem einzelnen Fall sind.
Meine Damen und Herren, ich will noch einige Bemerkungen zu Ihrem Gesetzentwurf machen, Herr Kollege Eyrich. Zunächst einmal zu der Formulierung der Indikationen. Sie haben eine, wie es in der Begründung Ihres Entwurfs heißt, „umfassende medizinische Indikation", keine sozialmedizinische, wie hier vorhin einmal gesagt worden ist.

(Frau Verhülsdonk [CDU/CSU] : Er versteht es nicht!)

— Ich verstehe es schon. Ich will jetzt gern einmal den Meinungsbildungsprozeß in Ihrer Fraktion darstellen. Da war es doch so, daß einige bei Ihnen gerne eine sozialmedizinische Indikation in diesen Entwurf hineingenommen hätten, daß aber bei der letzten entscheidenden Fraktionssitzung das Wort „sozialmedizinische" durch „umfassende medizinische" ersetzt worden ist.

(Zuruf des Abg. Vogel [Ennepetal] [CDU/ CSU])

— Sie wissen es genauso gut wie ich, Herr Kollege Vogel. — Sie konnten sich doch nicht dazu entschließen, das Wort „sozialmedizinische" hineinzunehmen.

(Abg. Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Nachher, Herr Vogel!
Ich möchte in diesem Zusammenhang gern auf etwas eingehen, was Herr Kollege Eyrich vorhin gesagt hat. Er hat davon gesprochen — und er hat wiederholt, was er in der ersten Lesung gesagt hat —, daß der Sozialstaat das Recht verloren habe, sich Sozialstaat zu nennen, wenn er einer Frau in einer Notlage nicht Geld und Hilfe anbieten könne. Das haben Sie gesagt. Das müßte dann doch allerdings zu der Konsequenz führen, daß man soziale Gesichtspunkte bei der Formulierung der Indikationen nicht berücksichtigt, weil man meint, sie mit Geld und Hilfe ausräumen zu können.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0720102000
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Eyrich?

Dr. Heinz Eyrich (CDU):
Rede ID: ID0720102100
Herr Kollege von Schoeler, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß genau das der Punkt ist, bei dem Sie mich nicht mehr verstehen wollen, weil Sie ganz genau wissen, daß es



Dr. Eyrich
Konfliktsituationen gibt, die man mit Geld nicht beheben kann und die wir berücksichtigt haben wollen?

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Er polemisiert mit Halbwahrheiten! Nichts anderes! Das ist sehr billig!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0720102200
Das ist ein recht böses Wort, das Sie in dieser Debatte eigentlich nicht sagen sollten.
Herr Kollege Eyrich hat hier eben eine Interpretation Ihrer Indikationen gegeben, die dafür spricht, daß Sie soziale Gesichtspunkte einbeziehen wollen. Sie haben sich allerdings nicht dazu entschließen können, die Formulierung des Ärztetages von der sozialmedizinischen Indikation, auf die Sie sich immer wieder berufen, einzubeziehen.

(Dr. Eyrich [CDU/CSU) : Wir haben sie doch

einbezogen!)
— Sie haben sich nicht dazu entschließen können, Ihre Indikation als sozialmedizinische Indikation zu bezeichnen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0720102300
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Vogel?

Friedrich Vogel (CDU):
Rede ID: ID0720102400
Herr Kollege von Schoeler, nachdem Sie das jetzt der Wahrheit zuwider — so muß ich sagen, weil ich die ganzen Vorgänge sehr genau kenne — erneut behauptet haben, darf ich Sie einmal bitten, zu sagen, wo in dem Ihnen vorliegenden Gesetzestext eine Änderung vorgenommen worden ist, die das rechtfertigt, was Sie hier behaupten.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0720102500

(Abg. Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Das führt uns ja nicht weiter. Wir können die Frage jetzt wahrscheinlich nicht zu Ihrer Zufriedenheit klären. Wir sollten sie in den Ausschußberatungen weiter diskutieren.
Herr Kollege Vogel, ich will zu einem weiteren Punkt Ihres Entwurfs — —

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0720102600
Herr Abgeordneter von Schoeler, nehmen Sie die Zwischenfrage an oder nicht?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0720102700
Entschuldigung, ich möchte jetzt etwas zu dem weiteren Punkt Ihres Entwurfs sagen.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Es ist billig, hier zu kneifen!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0720102800
Herr Abgeordneter Vogel (Ennepetal), nach der Geschäftsordnung liegt es in der Hand des Redners, ob er eine Zwischenfrage annimmt oder nicht.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0720102900
Entschuldigung, Herr Kollege Vogel, es ist, glaube ich, nicht billig, sondern es ist auch eine Frage der Zeit.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Es ist billig!)

Ich will etwas zum zweiten Punkt Ihres Entwurfs sagen, zur Verfahrensregelung. Sie schreiben vor, daß die Frau zur Beratungsstelle gehen muß, daß sie dann zu zwei ermächtigten Ärzten gehen muß. Sie schreiben außerdem vor, daß dann ein anderer Arzt den Eingriff vornehmen muß.
Meine Damen und Herren von der Opposition, haben Sie denn nicht selbst den Eindruck, daß Sie durch diesen Beratungsgang, zu dem Sie die Frau zwingen wollen, den Weg zum vertrauensvollen Gespräch und zur offenen Beratung nachgerade versperren? Haben Sie denn nicht selbst den Eindruck, daß die Kompliziertheit des Verfahrens, das Sie den Frauen vorschreiben und das, wie ich meine, von einem unbegründeten Mißtrauen gegenüber den Frauen gekennzeichnet ist, genau den gegenteiligen als den erstrebten Effekt hat, nämlich daß die Frauen weiter in die Illegalität oder ins Ausland gehen?

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Das sind die Befürchtungen, die wir gegenüber Ihrem Entwurf haben.
Sie wissen doch, wie wenig Beratungsstellen wir heute leider haben. Sie wissen doch auch, wenn sich alle Frauen an die Beratungsstellen, die wir heute haben, wendeten

(Frau Verhülsdonk [CDU/CSU] : Wieso alle?)

— alle Frauen, die von diesem Problem betroffen sind und heute in die Illegalität getrieben werden; Sie kennen doch die Zahlen, die es darüber gibt, ob es nun 80 000 oder 100 000 sind —, daß dann dort Wartezeiten von mehreren Wochen oder Monaten entstünden.

(Dr. Eyrich [CDU/CSU] : Das ist doch ganz einfach nicht wahr!)

Damit schreibt doch Ihr Entwurf eine Regelung fest, die so wohl kaum durchführbar ist.

(Dr. Hauser [Sasbach] [CDU/CSU] : So primitiv!)

Sie sagen: Zwei ermächtigte Ärzte sollen eingeschaltet werden. Meine Damen und Herren, nach welchen Kriterien eigentlich ermächtigt? Sie sagen, von wem ermächtigt. Aber warum, wozu und nach welchen Kriterien ermächtigt? Kommt hier nicht nur der Wille zu einer restriktiven, zu einer einengenden Regelung zum Ausdruck, zu einer Regelung, die vom Mißtrauen nicht nur gegenüber den Frauen, sondern auch gegenüber den Ärzten ausgeht?

(Beifall bei der FDP und der SPD)





Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0720103000
Herr Abgeordneter von Schoeler, gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vogel?

Friedrich Vogel (CDU):
Rede ID: ID0720103100
Herr Kollege von Schoeler, wenn Sie schon nicht bereit sind, auf das einzugehen, was wir in diesem Zusammenhang zur Begründung unseres Entwurfs sagen: Wären Sie denn bereit, sich ernsthaft mit dem auseinanderzusetzen, was der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland insoweit zum Entwurf der Koalition gesagt hat? Ich darf das bitte zitieren:
Der neue Entwurf sieht zwar die Notwendigkeit einer Beratung der Schwangeren vor und enthält hierfür einzelne begrüßenswerte Ansätze. Er gibt jedoch die Möglichkeit, daß ein einzelner Arzt alle Funktionen der Beratung und der Feststellung des Grundes für den Schwangerschaftsabbruch ausüben kann, ohne dafür einer Zulassung oder Anerkennung durch eine staatliche oder ärztliche Stelle zu bedürfen. Es ist zu fragen, ob nicht auf diese Weise der verfassungskonforme Ansatz einer Indikationenregelung durch ein mangelhaftes Verfahren wieder zurückgenommen wird.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0720103200
Herr Kollege Vogel, zunächst einmal wäre ich Ihnen sehr dankbar gewesen, wenn Sie auch die Passage, die vor dem steht, was Sie vorgelesen haben, vorgetragen hätten

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Das ist das, was Ihnen paßt!)

— ich sehe, Sie kennen es, aber Sie haben es nicht vorgelesen —, in der uns nämlich Herr Class bescheinigt, daß die Formulierung der Indikation in unserem Entwurf den Vorstellungen der Evangelischen Kirche sehr nahekommt. Das haben Sie hier offensichtlich weggelassen.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Sie zitieren immer nur die erste Hälfte!)

Nun zu dem, was Sie vorgelesen haben. Wir nehmen das sehr ernst.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Dann müßten wir uns näherkommen können, wenn Sie es wirklich ernst nehmen!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0720103300
Meine Damen und Herren, ich würde dem Redner jetzt doch Gelegenheit geben, auf die Zwischenfrage zu antworten.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0720103400
Vielen Dank, Herr Präsident.
Wir nehmen das sehr ernst, und wir haben uns natürlich auch damit auseinandergesetzt, daß mit der Schwangerschaftsunterbrechung

(Spranger [CDU/CSU] : Schwangerschaftsabbruch!)

kein Geschäft gemacht werden darf. Das will jeder hier verhindern. Da sind wir uns alle völlig einig. Wir wollen nicht das Zusammenwirken von zwei Ärzten um der Geschäftemacherei willen. Das ist
doch nach unserem Entwurf auch ausgeschlossen. Ich will Ihnen dazu nur zwei Punkte nennen.
Erstens. Der Arzt, der den Schwangerschaftsabbruch vornimmt und der nicht auf die feststellende Bescheinigung des ersten Arztes vertrauen darf, weil er eben mit diesem so zusammenwirkt, ist nach unserem Gesetzentwurf strafbar. Das ist der Unterschied zu England, das Sie immer wieder als Beispiel zitieren.
Zweitens. Der Arzt, der ein falsches Gesundheitszeugnis ausstellt, ist nach unserem Strafrecht strafbar.
Es gibt hier also Riegel dagegen, daß eine Kumpanei um des Geschäftes willen entsteht. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, aber diese Kumpanei um des Geschäftes willen vermeiden wollen, müssen Sie dafür sorgen, daß in den von Ihrer Partei beherrschten Kreistagen die Beschlüsse verschwinden, die in den Krankenhäusern jener Kreise die Durchführung von legalen Schwangerschaftsabbrüchen verhindern. Sie wissen doch so gut wie ich, daß dies zu Abtreibungskliniken führt.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0720103500
Herr Abgeordneter von Schoeler, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Eyrich?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0720103600
Können wir uns vielleicht darauf verständigen, daß das im Hinblick auf meine Zeit die letzte ist, Herr Kollege Eyrich?

(Dr. Eyrich [CDU/CSU] : Dann bitte nein!)

Meine Damen und Herren, es gibt einige Probleme, auf die wir, wie ich meine, anläßlich dieser Debatte hinweisen sollten.
Zunächst das Problem, daß die Beratung in unserem Lande immer noch einen erschreckenden Rückstand gegenüber dem von uns allen Gewünschten aufweist. Lassen Sie mich dafür vielleicht einmal ein Beispiel herausgreifen. Dieses Beispiel entnehme ich der Berichterstattung eines Journalisten im Hessischen Rundfunk. Dort ist über eine Beratungsstelle berichtet worden, die sich in einer mittelgroßen Stadt in diesem Lande befindet. Die Voraussetzungen dort sind eigentlich ideal. Nebenan hat sich eine psychologische Beratungstelle niedergelassen. In der Beratungsstelle selbst arbeitet eine Psychologin und eine Sozialarbeiterin. Ein Frauenarzt kann jederzeit herbeigerufen werden. Also ideale Voraussetzungen! Diese Beratungsstelle arbeitet seit dem 1. Juni 1975. Seit dieser Zeit waren nach Auskunft dieser Beratungsstelle drei Ratsuchende da — trotz einer Vielzahl von Veröffentlichungen. Nur drei Ratsuchende waren es natürlich auch deshalb, weil wir heute eine restriktive gesetzliche Regelung haben. Aber auch deshalb, weil die Barrieren, die Schwellen, die eine Frau in schwerer innerer Not davon abhalten, sich einem anderen Menschen zu offenbaren, hoch sind. Wir alle gemeinsam müssen uns das Ziel setzen, diese Schwellen niedriger zu setzen, vor allem bei denen, die sozial benachteiligt sind. Gerade die Mittelschichten werden zuerst von



von Schoeler
dem Beratungsangebot Gebrauch machen. Aber wir wollen ja alle betroffenen Frauen da haben, unabhängig von ihrer sozialen Stellung. Wir sollten uns deshalb gemeinsam anstrengen, damit hier etwas geschieht.
Allerdings müssen wir dann auch eine Beratungsregelung schaffen, die in voller Anerkennung der Anforderungen, die das Verfassungsgericht in Karlsruhe aufgestellt hat, ihre Aufgabe nicht in unzumutbaren Moralpredigten sieht, in einem erhobenen Zeigefinger, in — wie Sie es sagen — der Belehrung der Frau. Denn so werden Sie, meine Damen und Herren, nicht erreichen, daß die Frau auf Grund eines vertrauensvollen Gespräches zur Annahme ihres Kindes motiviert wird. Mit der unzumutbaren Moralpredigt werden Sie die Frauen von der Beratungsstelle abhalten. Eine solche Beratung durchzuführen, ist eine schwierige Aufgabe. Wir sollten die Beratungsstellen nicht mit zu vielen Vorschriften, mit zu vielen Belehrungspflichten, mit zu vielen Moralpredigten belasten, damit sie ihre Aufgaben wirklich in dem Sinne erfüllen können, den wir alle wollen, nämlich im Sinne der Hilfe und der Motivation der Frau, ihr Kind anzunehmen.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Problem ist und bleibt die Verfolgungspraxis in unserem Lande. Jeder 100., vielleicht auch nur jeder 500. Fall wird von den Strafverfolgungsbehörden aufgegriffen. Die Strafzumessung sieht so aus, daß Strafen unter 100 DM ausgesprochen werden; das alles unter dem hohen Titel des Schutzes des werdenden Lebens. Ich habe oft an dieser Stelle hier gesagt, daß es grotesk ist, wenn dieser Paragraph mit so hohen Worten für so niedrige Strafen aufrechterhalten wird.
Aber diese Verfolgungspraxis hat für diejenigen Frauen, gegen die heute ermittelt wird, auch eine andere Seite. Muß es ihnen nicht wie Willkür erscheinen, daß gerade sie herausgegriffen werden? Muß ihnen das nicht auch deshalb wie Heuchelei erscheinen, weil alle wissen, daß beispielsweise jährlich mehrere zehntausend Frauen nach Holland oder nach England fahren und Abtreibungen vornehmen? Nur dann, wenn sich einmal — wie beispielsweise in Frankfurt das Frauenzentrum — jemand dazu bekennt, geht in der Öffentlichkeit die Entrüstung darüber los. Das ist der Geist der Heuchelei, der um diesen Paragraphen heute liegt.
Meine Damen und Herren, diese ganze Diskussion sollten wir mehr führen mit dem Ziel, diese Heuchelei zu beseitigen. Wir sollten mit mehr Ehrlichkeit an die Sache herangehen,

(Spranger [CDU/CSU] : Dann müssen Sie auch anders reden!)

und wir sollten mehr herangehen in dem echten Willen, den Frauen zu helfen und uns den Problemen zu stellen, die Frauen heute dazu bewegen, ihr Kind nicht anzunehmen. Wie wenig wissen wir denn darüber, warum das heute der Fall ist? Wie wenig haben wir uns darum bemüht, die Ursachen zu beseitigen? Wie sehr haben wir uns auf einen Paragraphen verlassen, wo Hilfe und Rat notwendig gewesen wären, und wie bequem hat doch dieser
Paragraph uns das Leben bisher gemacht! Deswegen, meine Damen und Herren, sollte diese heutige Diskussion wieder ein Appell an uns alle sein, diese Bequemlichkeit abzulegen und die Probleme der Frauen ernst zu nehmen und zu ihrer Lösung beizutragen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0720103700
Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Heck.

Dr. Bruno Heck (CDU):
Rede ID: ID0720103800
Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Im April vorigen Jahres hat sich die Gruppe meiner Fraktion, die sich mit einem eigenen Entwurf zu Wort gemeldet hatte, schließlich bei der dritten Lesung dem Mehrheitsentwurf der Fraktion angeschlossen, um eventuell doch noch eine Mehrheit gegen die Fristenregelung mit zu bewirken.
Heute liegen zwei Indikationsentwürfe zur ersten Lesung vor. Meine Fraktion ist den Vorstellungen der Koalitionsparteien noch einmal vorweg ein Stück entgegengekommen, um eine gemeinsame Grundlage für die Neufassung des § 218 mit zu schaffen. Ich sehe jedoch — gerade nach den Ausführungen des Herrn von Schoeler — nicht, wie es zu einem Kompromiß kommen soll, dem ich zustimmen könnte. Da ich gegenüber beiden Entwürfen Bedenken und Sorgen habe, mußte ich mich bei dieser ersten Lesung zu Wort melden.
Meine Damen und Herren, ich komme nicht darüber hinweg, daß in beiden Entwürfen die Grenze, die uns die Verantwortung für den Schutz des ungeborenen Lebens zieht, überschritten worden ist. Ich verstehe die Motive sehr wohl, meine aber, daß dieses einseitige Helfenwollen nicht möglich ist. Ich sehe schon, daß Besseres bewirkt werden soll gegen bestimmte Nöte schwangerer Frauen, die sich in schwerwiegenden Konflikten befinden. Ich sehe schon, daß sie von dem zusätzlichen Konflikt mit dem Strafrecht befreit werden sollen. Ich glaube schon, daß damit auch die Überzeugung verbunden ist, auf diese Weise nach einer Seite hin zu einem besseren Schutz des ungeborenen Lebens zu kommen. Ich fürchte jedoch, ja, ich bin davon überzeugt, daß insgesamt gesehen diese Bemühungen in ihrer praktischen Auswirkung den Schutz des ungeborenen Lebens in entscheidenden Punkten preisgeben, zunächst im Rechtsbewußtsein und dann in der moralischen Verantwortung.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Mir scheint, daß die Not der in Konflikt geratenen schwangeren Frauen allgemein das Bewußtsein allein beherrscht, daß darüber die absolut hilflose Not des Lebens der Ungeborenen und die Verantwortung für ihr Recht auf ihre Geburt aus dem Blickfeld geraten sind.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Ein Zweites: Seit der Debatte im April vorigen Jahres hat sich in dem für die Beurteilung des Problems entscheidenden Begriff eine Verschiebung vollzogen,
13892 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn. Freitag. den 7. November 1975
Dr. Heck
die kaum mehr erkennen läßt, was rechtspolitisch gewollt wird und verantwortet werden soll und muß; denn das, was aus rechtspolitischen Gründen bewirkt werden soll, wird einfach als medizinisch begründet ausgegeben.
Im übrigen habe ich mich auch zu Wort gemeldet, weil ich aus dem Kreis derer darum gebeten wurde, die meine Bedenken und Sorgen teilen.
Meine Damen und Herren, mir scheint, daß die entscheidende Frage nicht richtig gesehen und nicht richtig beantwortet worden ist. Diese entscheidende Frage ist, ob das zwar gezeugte, aber noch nicht geborene menschliche Leben das Leben eines Menschen ist, das grundsätzlich und deswegen auch konkret in jedem Fall das gleiche Recht darauf hat, daß es durch Gesetz und menschliche Solidarität geschützt wird, d. h. hier das Recht auf seine Geburt wie das geborene menschliche Leben auf seine Erhaltung, Entwicklung und Entfaltung.

(Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Bestreitet niemand!)

Es handelt sich eben nicht um werdendes Leben und auch nicht darum — wie so oft gesagt wird —, daß werdendes Leben lediglich unterbrochen werden soll — wie man offensichtlich meint —, bevor es menschliches Leben geworden ist.
Das konnte man in längst vergangenen Zeiten noch annehmen, wo auch die Gelehrten meinten, daß es sich bei dem gezeugten Leben, bei dem Embryo, zunächst nur um einen Teil des Mutterleibes handele, aus dem erst im Verlauf der Schwangerschaft mehr und mehr ein in seinem eigenen Selbst stehendes Menschenleben werde. Nur vor dem Hintergrund solcher Vorstellungen kann das Lebensrecht der Ungeborenen so relativiert werden, wie dies Professor Maihofer in der April-Debatte vorigen Jahres getan hat. Nur so kann man dieses Recht als ein im Verlauf der Schwangerschaft in verschiedenen Stufen erst entstehendes Recht gelten lassen.
Wir wissen heute, daß es sich auch beim Embryo vom ersten Augenblick seines Lebens an um individuelles, in seiner Einmaligkeit unwiederholbares menschliches Leben handelt. Bei jeder Abtreibung handelt es sich um das Töten dieses Lebens.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Genau darum geht es!)

An dem Recht der Ungeborenen aber auf ihre Geburt muß jedes Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau seine Grenze finden. Das Selbstbestimmungsrecht der Mutter kann dort, wo es nicht gleichzeitig um ihr Recht auf ihr Leben — und zwar in vergleichbar elementarem Sinne — geht, das Lebensrecht des gezeugten Kindes nicht auslöschen. Kein Selbstbestimmungsrecht gilt uneingeschränkt. Es stößt immer dort auf seine Grenze, wo es auf das Recht eines anderen stößt. Selbstbestimmungsrecht darf nicht zum Fremdbestimmungsrecht werden. Kein Selbstbestimmungsrecht kann das Töten rechtfertigen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, ich rede hier nicht zuletzt deswegen so nachdrücklich für das Recht der Ungeborenen auf ihre Geburt, weil das ungeborene menschliche Leben das hilfloseste und das wehrloseste Leben ist, das es gibt. Es kann sich nicht zu Wort melden, ja, es kann sich nicht einmal bemerkbar machen. Es ist zwar vollkommen geborgen im Mutterschoß, aber ebenso völlig verborgen vor unseren Sinnen.

(Vorsitz : Vizepräsident Frau Funcke)

Es übersteigt auch das allgemeine Vorstellungsvermögen, daß schon im Embryo von der ersten Stunde seiner Existenz an alle Potenzen seiner Begabungen und Veranlagungen gegeben sind, die im Laufe seines ganzen Menschenlebens zur Entfaltung kommen können. Dies sollte aber gerade aus dem Bewußtsein bei uns nicht verdrängt werden, da wir — und gerade wir — auch in unserer Rechtsordnung jenes Minimum an moralischer und sozialer Verantwortung signalisieren müssen, ohne daß der Mensch nicht Mensch zu sein vermag und ohne daß keine menschliche Gemeinschaft, keine Gesellschaft und kein Staat Bestand hat. Der Rechtsstaat steht und fällt mit der Unantastbarkeit der fundamentalen Rechtsgüter.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0720103900
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Arndt?

Dr. Bruno Heck (CDU):
Rede ID: ID0720104000
Nein, danke schön! — Meine Damen und Herren, es gibt kein fundamentaleres Rechtsgut als das menschliche Leben.

(Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Auch das der Mutter!)

Nun hat Herr de With in der Aprildebatte des vorigen Jahres zu unserem Gruppenantrag gemeint, er kodifiziere lediglich den derzeit geltenden Rechtszustand. Er vermißte das diesen Rechtszustand überschreitende, offensichtlich das Fortschrittliche. Dieses Fortschrittliche wurde und wird auch heute noch in dem Mehr an Selbstbestimmungsrecht der Frau gegenüber dem Lebensrecht der Ungeborenen gesehen und in der Erwartung, daß mehr Beratung und damit mehr Hilfe für schwangere Frauen in schweren Konfliktslagen möglich seien und daß damit der Zuflucht zum Kurpfuscher entgegengewirkt werde.
Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie sollten nicht davon ausgehen, daß wir diese Probleme nicht sehen und nicht ernst nehmen. Es gibt immer wieder tragische Fälle, wo Mütter aus ihrer Bedrängnis keinen Weg sehen und das empfangene menschliche Leben töten lassen und dabei fürs erste ihre moralische Pflicht aus ihrem Gewissen verbannen, Fälle, bei denen wir uns sträuben, diese Frauen als Kriminelle zu verurteilen. Es gibt auch die Frage an den Staat, was getan werden kann, um schwangere Frauen davon abzuhalten, sich in Bedrängnis oder auch leichtfertig dem Dschungel verbrecherischer Pfuscherei anzuvertrauen. Doch die erste Pflicht des Staates, das Leben des Menschen — hier: des ungeborenen Menschen — zu schützen, das Recht auf seine Geburt, läßt eben keine strafrechtliche



Dr. Heck
Regelung zu, die das Schicksal der Frauen aufheben könnte, deren Leben als Mütter unter bestimmten Voraussetzungen und in gegebenen Verhältnissen vorübergehend erheblich beeinträchtigt, bedrängt, bedrückt oder entgegen ihren Erwartungen in eine andere Richtung gedrängt wird.

(Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Oder vernichtet wird!)

Vielleicht meinen manche oder viele von Ihnen, daß wir es uns mit dem Schicksal der betroffenen Frauen zu leicht machen.

(Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Auch für die gilt das 5. Gebot!)

Ich müßte Ihnen dann sagen, daß Sie darüber das Schicksal der ungeborenen Kinder nicht aus dem Auge verlieren sollten.
Doch nun zu der Verschiebung des einen zentralen Begriffes, zu der Verschiebung seines Inhalts, die, was bewirkt werden soll bzw. bewirkt wird, verschleiert. Meine Damen und Herren, in beiden Entwürfen ist der § 218 a Nr. 1 so gefaßt, daß man den Eindruck gewinnen kann, daß beiden Entwürfen der gemeinsame Wille zugrunde liege, die Reform des § 218 insgesamt auf die medizinische Indikation zu stellen. Doch beim Weiterlesen ergibt sich bei der Nummer 2, daß die medizinische Indikation, das, was mi dieser Bezeichnung umschrieben werden soll, eine Interpretation, eine Ausweitung erfahren hat, die in beiden Entwürfen die eugenische und die kriminologische Indikation und im Koalitionsentwurf dazu auch die soziale Indikation uneingeschränkt und grundsätzlich unter die medizinische Indikation subsumiert. Für alle drei Fälle wird nur festgestellt, daß bei ihnen die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Gesundheitszustands der Schwangeren vorliege. Die Ablehnung also des empfangenen Lebens aus den drei genannten Gründen wird mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustands der Schwangeren gleichgesetzt.
Wer so bei der eugenischen und bei der kriminologischen Indikation verfährt, erscheint nahezu als inkonsequent, wenn er die Ablehnung aus sozialen Gründen nicht auch als medizinische Indikation gelten läßt. Der Koalitionsentwurf gibt sich gar keine Mühe, die soziale Indikation als medizinische zu begründen, auch nicht sie so einzugrenzen, daß sie nicht als De-facto-Fristenregelung interpretiert werden konnte. Aber das ist meine Frage: warum dann ihre grundsätzliche Einordnung über die Nr. 1 des § 218 a in die medizinische Indikation? Etwa um den Aussagen des Bundesverfassungsgerichts Genüge zu tun oder um die rechtspolitische Entscheidung für das Selbstbestimmungsrecht der Frau oder für die soziale Gerechtigkeit — auch so wurde im April vor einem Jahr argumentiert — vor dem Recht der Ungeborenen auf ihre Geburt, auf ihr Leben mit einer allgemeinen medizinischen Begründung abzusichern?
Daß die Bezeichnung „medizinische Indikation" inzwischen für verschiedene Sachverhalte benutzt wird, geht auch aus dem Entwurf meiner Fraktion hervor. Dort gilt für die Straffreiheit nach der medizinischen Indikation gemäß § 218 a Nr. 1 die 12Wochen-Frist, wenn es sich nämlich um eine unzumutbare Belastung, die eine erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen oder psychischen Gesundheitszustandes erwarten läßt, handelt. Daneben behandelt dieser Entwurf die eigentliche medizinische Indikation noch gesondert, nämlich die, bei der die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung besteht, Für diese medizinische Indikation gelten auch einige andere Bestimmungen. Die Frage nach dem Unterschied läßt sich wohl nur so beantworten: Unter Gesundheitsschädigung ist der eindeutig medizinisch feststellbare Sachverhalt einer Dauerschädigung der Gesundheit zu verstehen, unter einer erheblichen Beeinträchtigung des körperlichen und psychischen Gesundheitszustands lediglich erhebliche Mehrbelastungen, die vorübergehende gesundheitliche Folgen befürchten lassen, aber offensichtlich keine gesundheitliche Dauerschädigung.
Was unter Gesundheitszustand und dessen Beeinträchtigung medizinisch alles verstanden werden kann, ergibt sich aus der Interpretation der Weltgesundheitsorganisation,

(Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Sehr wahr!)

die als Gesundheitszustand das „psychische und soziale Wohlbefinden" bezeichnet hat. Dieses psychische und soziale Wohlbefinden wird allerdings durch die sozialen Lebensverhältnisse kräftig mitbestimmt, deren Qualität neuerdings zur Qualität des Lebens schlechthin erhoben worden ist.
Meine Damen und Herren, ein solcher Vorranganspruch der Schwangeren vor dem Recht der Ungeborenen auf ihre Geburt, auf ihr Menschenleben erscheint lediglich als eine medizinische Verbrämung des nahezu absoluten Selbstbestimmungsrechts der Schwangeren. Darüber kommt man auch mit den noch so barocken Formulierungen des § 218 Nr. 1 nicht hinweg. Im Sinne der Weltgesundheitsorganisation kann man in der Tat auch künftig zu erwartende Lebensverhältnisse und ihre Wirkung auf einen künftig zu erwartenden Gesundheitszustand in die Begründung mit einbeziehen, die es rechtfertigt, für die Zukunft eine erhebliche Beeinträchtigung des Gesundheitszustands zu prognostizieren. Nur hat das mit einer wirklichen Gefahr einer Gesundheitsschädigung wenig zu tun. Allein die Gefahr einer Schädigung kann im Rahmen der medizinischen Indikation das Recht auf das eigene Leben in vergleichbar elementarer Weise dem Recht der Ungeborenen auf ihre Geburt gegenüberstellen.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß die Fassung des § 218 a auch durch den Fraktionsentwurf der CDU/CSU unter der Überschrift der medizinischen Indikation zunächst dem Wortlaut des Gesetzes nach das Tor der medizinischen Indikation lediglich für die schwereren Fälle der sozialen Indikation öffnet, daß aber danach in der Praxis durch dieses Tor hindurch die soziale Indikation überhaupt praktiziert wird. Das ist der Grund dafür, warum wir uns außerstande sahen, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)





Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0720104100
Das Wort hat der Abgeordnete Penner.

Dr. Willfried Penner (SPD):
Rede ID: ID0720104200
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht zum erstenmal hat Herr Kollege Heck seine achtenswerte Überzeugung zu dieser Frage dargelegt. Ein wesentliches Kennzeichen aller Auseinandersetzungen um die Reform des § 218 ist wohl die Herausforderung zur prinzipiellen Stellungnahme. Herr Kollege Heck hat schon am 17. Mai 1973, als im Deutschen Bundestag vier Entwürfe zur Reform des § 218 zur ersten Lesung anstanden, in rigoros ethischer Form zum Ausdruck gebracht, daß es sich nicht um ein Problem handle, welches durch pragmatisches Vorgehen oder durch die Suche nach dem zweckmäßigsten Weg zu lösen sei.
Aber der Rückzug auf das, was er und mit ihm einige andere als grundsätzliche und darum allein ausschlaggebende Position ansehen, ist in Wirklichkeit die Beschränkung auf nur eine für die politische Entscheidung mögliche Haltung von Belang. Richtig ist, daß persönliche Kompromisse schwerfallen, wo um Entscheidungen mit weitreichenden Bezügen zur sittlichen Grundanschauung und zu individuell gefundenen Haltungen gerungen wird. Aber ein Politiker hat nicht nur seine persönlichen Überzeugungen zu achten, auch wenn diese ihn mit vielen anderen verbinden mögen. Eine große Zahl anderer jedoch wird ihr Recht auf eine davon unterschiedliche Grundanschauung beanspruchen. Dies verpflichtet jeden Parlamentarier zu dem Bemühen, in sein politisches Handeln auch andere als seine ganz persönlichen Überzeugungen einfließen zu lassen. Aus gutem Grund wird die Hoffnung unserer Zeit, die Haltung des anderen zu respektieren, die Pluralität unserer Gesellschaft anzuerkennen, auch bei der Reform des § 218 auf die Probe gestellt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Denn in gleich starkem Maß sind drei Grundpfeiler politischen Handelns überhaupt angesprochen: Erstens die ethische Grundposition des einzelnen; zweitens die Aufgabe des Politikers, sich auf der Grundlage seiner Erkenntnisse über Ursachen und Entwicklungen sozialen Lebens um die Gestaltung gesellschaftlicher Bedingungen zu bemühen, das Interesse und die Belange jedes einzelnen abwägend; und schließlich drittens die Verfassung, die den rechtlichen Rahmen für sein Handeln bildet.
Die sittliche Grundposition, das gemeinsame Bemühen, ungeborenes Leben in möglichst wirksamer Weise auch durch gesetzgeberische Maßnahmen schützen zu helfen, ist nicht strittig.. Gerade darum heißt das gemeinsam zu bewältigende Problem, den geeignetsten Weg im Rahmen unserer Verfassung zu suchen.
Welche Anweisungen und Anforderungen die Verfassung an unser Handeln stellt, ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1975 zunächst in einer Richtung entschieden worden, die Respekt erfordert. Den verfassungsrechtlichen Rahmen bei der nun endgültigen Reform des § 218 auszuschöpfen war für uns Sozialdemokraten selbstverständlich.
Ich will an dieser Stelle nicht verschweigen, daß die Analyse des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Fünften Gesetz zur Reform des Strafrechts erschwert und überlagert wurde durch ein anderes Problem, das nicht direkt mit der Frage zu tun hat, welche Reform des § 218 sich im Rahmen des Grundgesetzes hält. Es handelt sich dabei um eine Tendenz der letzten Jahre, Verschiebungen feststellen zu müssen zwischen dem, was die Verfassung als Grenze der Verfassungsgerichtsbarkeit darstellt, und der Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers.

(Wehner [SPD] : Sehr wahr!)

In der verfassungsrechtlichen Literatur wird in immer stärkerem Maße die Ansicht vertreten, daß das Bundesverfassungsgericht seit einiger Zeit in Gefahr ist, seine Kompetenz zu Lasten des Gesetzgebers auszuweiten.

(Wehner [SPD] : Schwer zu bestreiten!)

Im Sondervotum zu dem hier angesprochenen Urteil heißt es dazu von zwei Verfassungsrichtern — ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin —:
Die Befugnis des Bundesverfassungsgerichts, Entscheidungen des parlamentarischen Gesetzgebers zu annulieren, erfordert einen sparsamen Gebrauch, wenn eine Verschiebung der Gewichte zwischen den Verfassungsorganen vermieden werden soll.
Der bekannte ehemalige Verfassungsrichter und Staatsrechtler Professor Leibholz hat das Gebot der richterlichen Selbtbeschränkung als das „Lebenselixier" der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet.

(Wehner [SPD] : Hat er eigentlich recht!)

Nach Auffassung der beiden Verfassungsrichter, die das Sondervotum tragen, verläßt das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil zur Reform des § 218 den Boden der klassischen verfassungsgerichtlichen Kontrolle. Sie sprechen davon, das Verfassungsgericht dürfe nicht der Versuchung erliegen, selbst Funktionen des eigentlich zu kontrollierenden Organs zu übernehmen. Anderenfalls werde auf lange Sicht die Stellung des Gerichts selbst gefährdet werden.

(Wehner [SPD] : Sehr wahr!)

Unabänderlicher Bestandteil unseres Grundgesetzes ist die Trennung und Abgrenzung von Gesetzgebung einerseits und Verfassungsgerichtsbarkeit andererseits. Nur so wird Übermacht einer politischen Kraft verhindert. Die normative Bindung des Verfassungsgerichts ergibt sich also aus der Funktionszuweisung des Grundgesetzes selbst. Art. 93 des Grundgesetzes bestimmt die Aufgabe der Verfassungsgerichtsbarkeit derart, daß ihr gegenüber dem Gesetzgeber eine rechtliche Kontrollfunktion zukommt. Menger, ein anerkannter Lehrer des öffentlichen Rechts, spricht davon, daß „die Grenze der Gerichtsbarkeit dort erreicht ist, wo nicht mehr durch juristisch rationale Methoden der Inhalt der Norm festgestellt wird, sondern wo nach außerhalb der Verfassung liegenden Kriterien bloßer Zweckmäßig-



Dr. Penner
keit und politisch-sozialer Wünschbarkeit die Entscheidung getroffen wird".
Menger schließt seinen Beitrag über das verfassungsgerichtliche Urteil zu § 218 mit dem Wunsch, daß „diese Kompetenzanmaßung bei zukünftigen Entscheidungen unterbleibt und das Verfassungsgericht seine Verpflichtung, das gesetzgeberische Ermessen zu beachten, nicht nur seinen Ausführungen als bloße Formel voranstellt, sondern daß es sich daran hält".

(Jahn [Marburg] [SPD] : Der Aufsatz ist aber weithin unbekannt geblieben!)

— In der Tat!
Die Funktionskraft des Verfassungsgerichts beruht neben anderen Faktoren auf der Beachtung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Eine in letzter Zeit zu beachtende Neigung, sichtbar geworden am Hochschulurteil, am Grundvertragsurteil und auch an der Entscheidung zu § 218, diesen Rahmen gleichsam durch eigene, nicht legitimierte Machtvollkommenheit zu erweitern, muß zu Konflikten führen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Diese können weder dem Verfassungsorgan noch der Struktur unseres Staatswesens insgesamt von Nutzen sein.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich wiederhole, dieses Urteil zur Reform des § 218 ist für uns verbindlich und wird ohne alle Abstriche respektiert. Unser Ziel, ungeborenes Leben besser als bisher zu schützen, wurde darum im Rahmen der veränderten Verfassungsrechtslage weiterverfolgt.
Der Gesetzentwurf der sozialliberalen Koalition gründet sich im wesentlichen auf drei Punkte. Er mißbilligt, auch strafrechtlich, den nicht gerechtfertigten Schwangerschaftsabbruch; er gewährt einen wirksamen strafrechtlichen Schutz. Er ist so gesehen eine schon für sich genommen wirksame Bestrafungsregelung. Darüber hinaus sind wir Sozialdemokraten überzeugt, daß eine wirksame, lebenschützende Beratung ungeborenes Leben erhalten kann; denn häufig schätzen schwangere Frauen nur aus Unkenntnis der zwischenmenschlichen, gesellschaftlichen und staatlichen Hilfsangebote ihre Situation falsch ein. In Wirklichkeit gibt es auch heute schon vielfältige Angebote. Beratung kann helfen.
Die Annahme der Angebote sozialstaatlichen Schutzes für das sich entwickelnde Leben durch konkrete einzelfallbezogene Beratung für die Schwangere erfolgt nach unserer Überzeugung eher, wenn Straffreiheit vorgesehen ist. Beratung ist im übrigen für den straflosen Schwangerschaftsabbruch verbindlich vorgeschrieben. Das Bundesverfassungsgericht macht von der Qualität bestehender Möglichkeiten, das sich entwickelnde Leben zu schützen, abhängig, inwieweit der Gesetzgeber verpflichtet ist, mit den Mitteln des Strafrechts einzugreifen. Es anerkennt also die Abhängigkeit strafrechtlicher Regelung von der Gestaltung anderer außerstrafrechtlicher Möglichkeiten, ungebores Leben wirksam zu schützen.
Dieser Schutz wird im übrigen wirkungsvoll durch zwei sich teilweise bedingende Maßnahmen gesichert. Zum einen anerkennt der Entwurf, daß nicht jeder beliebige Grund, der eine Frau zum Schwangerschaftsabbruch veranlassen mag, vor dem Gesetz Bestand haben kann. Er beschreibt die Gründe, die einen Abbruch rechtfertigen. Die BeStimmung des § 218 a enthält keine soziale Indikation im üblichen Sinne, sondern diese Art der Indikation kann eher mit dem Begriff sozialmedizinische Indikation umschrieben werden. Dieser Tatbestand stellt unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und der zukünftigen Lebensverhältnisse der Frau auf die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren ab, benennt jedoch nicht abschließend all e denkbaren Fälle einer solchen Gefahr. Bei den in § 218 a umschriebenen Konfliktlagen handelt es sich insgesamt um derart belastende Umstände, daß die Fortsetzung der Schwangerschaft nicht verlangt werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat, bezogen auf eine Indikation der allgemeinen Notlage, ausgeführt, daß die Schwere des hier vorauszusetzenden sozialen Konflikts deutlich erkennbar wird und, unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit betrachtet, die Kongruenz dieser Indikation mit den anderen Indikationsfällen gewahrt bleibt. Dieser Anforderung wird die sozialmedizinische Indikation mit allen ihren drei gesetzlich umschriebenen Unterfällen gerecht.
Ein Letztes: Der Entwurf der Koalitionsfraktionen beachtet peinlich genau, daß die Voraussetzungen einer Indikationenlage nur von einem Arzt festgestellt werden dürfen, der den Eingriff nicht vornimmt. Demzufolge macht sich der operierende Arzt nach der Neuregelung auch strafbar, wenn eine Indikationenlage besteht, er aber den vorgeschriebenen Verfahrensweg nicht beachtet hat. Diese Bestimmung steht auch im Zusammenhang mit einer Vorschrift der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Strafrechtsreformergänzungsgesetzes vom 28. August 1975. Danach gehören die ärztliche Untersuchung und Begutachtung zur Feststellung der Voraussetzungen für einen legalen Schwangerschaftsabbruch zu den kassenärztlichen Arztleistungen, deren Ausübung einem Arzt nur dann untersagt werden kann, wenn er die ihm obliegenden Pflichten zur gewissenhaften Prüfung der Indikation verletzt hat. Die hier vorgesehene Regelung stellt sicher, daß jede Schwangere sich an den Arzt ihres Vertrauens wenden, also den legalen Weg gehen kann. Das ist außerordentlich wichtig; so wird wirksam verhindert, daß wir mit dem ungerechten und inhumanen Zustand weiterleben müssen, daß Verurteilungen nach § 218 als Zufallsbestrafungen angesehen werden und immer nur die ohnehin sozial Benachteiligten treffen.
Die Bedenken, die gegen die angestrebte Form der Beratung geltend gemacht wurden, erscheinen nicht durchschlagend. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum 5. Strafrechtsreformgesetz angeordnet, daß die dort vorgesehene Sozialberatung durch einen Arzt vorgenommen werden kann. Es ist



Dr. Penner
kaum anzunehmen, daß das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Regelung anordnet, die es selbst für verfassungswidrig hält.
Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen verbinden mit ihrem Entwurf die Überzeugung, daß er den Gründen des Bundesverfassungsgerichtsurteils gerecht wird. Sie sind darüber hinaus sicher, daß der Entwurf den Schutz des werdenden Lebens verbessern, illegale Schwangerschaftsabbrüche verringern und lebenserhaltende Beratung annehmen helfen kann. Die besonders Betroffenen, nämlich die Frauen und die Ärzte, werden die gesetzliche Regelung akzeptieren. Wir sind sicher, daß so ein wesentliches Reformziel erreicht wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0720104300
Das Wort hat Herz Bundesminister Vogel.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0720104400
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen soll die Reform des Rechts der Schwangerschaftsunterbrechung

(Zuruf von der CDU/CSU: Des Schwangerschaftsabbruchs!)

zum Abschluß gebracht werden. Dabei geht es um Fragen, die sich weit aus dem Bereich der legislativen Routine entfernen und die — das sage ich gerade auch im Hinblick auf Ihren Beitrag, Herr Kollege Heck — eigentlich im Kern nur aus dem Gewissen, dem in der Verantwortung gebundenen Gewissen des einzelnen, beantwortet werden können. Der bisherige Gang der Beratungen hat diesem Umstand stets Rechnung getragen. Im Einklang damit hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode davon abgesehen, eigene Vorlagen einzubringen.
Die Bundesregierung sieht sich durch diese ihre grundsätzliche Haltung jedoch nicht daran gehindert, zu den vorliegenden Entwürfen Stellung zu nehmen, und zwar gerade auch zu den Punkten, in denen diese Entwürfe nicht übereinstimmen. Übereinstimmung — dies wird bei den Beratungen allzuleicht verdrängt — hat sich in wesentlichen Fragen bereits in der Bundestagsdebatte vom 24. und 25. April 1974 ergeben, nämlich darüber, daß die Existenz des menschlichen Lebewesens bereits vor der Geburt beginnt, daß auch dieses ungeborene Leben des Schutzes bedarf, daß die ursprüngliche Fassung des § 218 StGB diesen Schutz nicht in wirksamer Weise leistet und daß sie darüber hinaus alljährlich eine große Anzahl von Frauen in seelische und körperliche Not geraten ließ. Von diesen Wertungen gehen beide Entwürfe aus. Beide wollen auch die Beratung, das Gespräch und die Hilfeleistung in den Mittelpunkt der Schutzmaßnahmen rücken und das Mittel der Strafdrohung nur als ultima ratio einsetzen. Beide Entwürfe — ich sehe es als einen Fortschritt an, daß dies gegenseitig nicht bestritten wird — bewegen sich außerdem in dem Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 25. Februar 1975 verbindlich gezogen hat.
So weit die Übereinstimmungen. Wo Unterschiede vorliegen, verdient nach Auffassung der Bundesregierung der Entwurf der Koalitionsfraktionen den Vorzug. Das gilt für die Ausgestaltung der Notlagen-Indikation, die sich im Ergebnis auch im Oppositionsentwurf findet Herr Kollege Heck hat das völlig zu Recht ausgeführt —, dort aber so formuliert ist, daß ihre Auslegung fast zwangsläufig zu Unklarheiten und Schwierigkeiten führen muß. Das gilt weiter für die vom Koalitionsentwurf vorgeschlagene obligatorische Straffreiheit für die Frau, die nach Beratung einen Arzt aufgesucht hat. Gerade damit wird der Weg zum Kurpfuscher erschwert und der Gang zur Beratung erleichtert. Die Aufnahme des Beratungsgesprächs bedeutet aber nach allen praktischen Erfahrungen, daß die Chance, das werdende Leben zu erhalten und den Abbruch zu verhindern, deutlich steigt. Wer den Weg zur Beratung ebnet, handelt gerade lebensbewahrend und lebenserhaltend.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Der vom Bundesverfassungsgericht geforderte strafrechtliche Schutz bleibt auch in diesem Falle erhalten, weil sich der Arzt, der den Eingriff vornimmt, ohne daß eine Indikation vorliegt, nicht nur standesrechtlich, sondern auch strafrechtlich zu verantworten hat. Auch bedeutet die Straffreiheit der Frau keineswegs eine Rechtfertigung ihres Tuns im Sinne der allgemeinen Strafrechtsnorm, sondern eben nur einen Verzicht auf die Festsetzung einer Strafe, den übrigens das Strafgesetzbuch auch an anderer Stelle kennt.
Im Einklang mit der vom Kollegen Eyrich zitierten Auswertung, die in meinem Hause gefertigt worden ist, darf ich auch hier noch einmal feststellen, daß diese Regelung durchaus mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil übereinstimmt. Ich darf mit Erlaubnis der Frau Präsidentin die entscheidenden Sätze aus der Auswertung zitieren. Sie lauten:
Eine unbeschränkte Straffreiheit der Schwangeren dürfte das Urteil wohl nicht zulassen. Die Gründe gehen erkennbar von der grundsätzlichen Strafbarkeit der Frau aus. Möglich erscheint jedoch eine Lösung, die in differenzierterer Form Voraussetzungen für ein Absehen von Strafe festlegt. In diesem Zusammenhang wird zu untersuchen sein, ob sich außerhalb des gesetzlichen Indikationenkatalogs Merkmale formulieren lassen, an die das Absehen von Strafe anknüpfen kann. Weiter wird zu prüfen sein, ob und gegebenenfalls nach welchen Gesichtspunkten zwischen obligatorischer und fakultativer Straffreiheit unterschieden werden kann.
Diese hier angekündigten und für möglich erklärten Prüfungen haben stattgefunden und haben zu dem jetzt vorliegenden Ergebnis geführt. Ein Widerspruch, ein Mangel an Übereinstimmung besteht also nicht.
Der Entwurf der Koalitionsfraktionen ist auch in seinen Verfahrensbestimmungen eine gute Beratungsgrundlage. Kern der Meinungsverschiedenheit ist hier die Frage, ob die Feststellung der Indikation



Bundesminister Dr. Vogel
nur bestimmten Ärzten übertragen werden oder zu dieser Feststellung jeder approbierte Arzt zugelassen sein soll. Der Entwurf der Opposition befürwortet die erste Alternative, überläßt es aber den Landesregierungen, die Voraussetzungen der Ermächtigung zu regeln. Das kann zu ganz unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern führen. Demgegenüber trifft der Koalitionsentwurf selbst eine abschließende Entscheidung, die grundsätzlich von der Gesetzestreue und dem Verantwortungsbewußtsein des Arztes ausgeht und den im Falle des Mißbrauchs drohenden Verlust der Approbation als hinreichende Sanktion ansieht. Ich meine, in jedem Fall muß der Bundesgesetzgeber dieses Problem selbst lösen. Eine Vielfalt unterschiedlicher Landesregelungen von Nord nach Süd und von West nach Ost wäre gerade auf diesem Gebiet schwer erträglich.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die lang anhaltende Diskussion über die Reform des § 218 hat — das stelle ich für die Bundesregierung mit Genugtuung fest — schon jetzt Früchte getragen. Sie hat die Spannungen nicht vertieft, sondern abgebaut. Sie hat die dicke Schicht von Heuchelei, die sich in Jahrzehnten über das Problem des Schwangerschaftsabbruchs gelegt hatte, abgetragen. Sie hat unsere Gesellschaft an ihre Verantwortung erinnert und die selbstgerechte Illusion zerstört, das Problem sei gelöst, weil es ja einen Strafparagraphen gebe. Und die Diskussion hat vor allem deutlich gemacht, daß eine Gemeinschaft, die ihre eigene Verfassung ernst nimmt, das, was sie an Hilfe, an mitmenschlicher Solidarität versäumt, nicht durch Strafdrohung und Strafe ersetzen kann.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich bin sicher, meine Damen und Herren, daß am Ende dieser großen, unser ganzes Volk erfassenden Diskussion eine Reform steht, die den Rechtsfrieden auf einem wichtigen Gebiet unseres Gemeinschaftslebens wiederherstellt und sichert. Es wird eine Reform sein, die es vielen unserer Mitbürgerinnen ermöglicht, sich künftig leichter aus Bedrängnis und Not zu lösen und sich für das Leben ihres Kindes zu entscheiden, wo sie bisher aus Furcht vor Strafe, Schande oder gesellschaftlicher Ächtung keinen anderen Ausweg als den Gang zum Kurpfuscher fanden.
Mit diesem Ziel, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird die Bundesregierung ihren Beitrag zur baldigen Verabschiedung des 15. Strafrechtsänderungsgesetzes leisten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0720104500
Das Wort hat Frau Bundesminister Dr. Focke.

Dr. Katharina Focke (SPD):
Rede ID: ID0720104600
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat in der Begründung zu seiner Entscheidung zu den im geltenden § 218 c StGB enthaltenen Beratungsvorschriften wichtige Hinweise gegeben, die in dem zur Beratung anstehenden neuen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Berücksichtigung gefunden haben.
Der neue § 218 b sieht unverändert — abgesehen von der medizinischen Indikation — nur dann Straffreiheit vor, wenn die schwangere Frau vor der Unterbrechung über öffentliche und private Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder beraten worden ist.
Beratung darf selbstverständlich nicht auf eine Pflichtübung reduziert werden. Der Gesetzentwurf schiebt einer solchen Handhabung auch einen Riegel dadurch vor, daß er der Beratung über Hilfen, die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern, Vorrang einräumt und eine sehr detaillierte Regelung darüber trifft, wer als Berater im Sinne des Gesetzes tätig werden kann. Er schafft so die Voraussetzungen für eine möglichst optimale, auf Lebensschutz gerichtete Beratung, die der Schwangeren bei der Bewältigung ihres Konflikts die entscheidenden Hilfen geben soll. Andererseits berücksichtigt das Beratungsmodell des Koalitionsentwurfs aber auch voll die psychologische Ausnahmesituation der Schwangeren und verzichtet bewußt darauf, den Zugang zur Beratung durch vermeidbare Barrieren zu erschweren.
Wir haben uns ohnehin die Frage zu stellen: Ist das Beratungsangebot in der Bundesrepublik Deutschland so reichhaltig, daß die schwangere Frau, die einen Abbruch erwägt, in zumutbarer Entfernung eine Stelle findet, die kostenlosen Rat erteilt und Hilfen vermittelt? Dabei ist zu berücksichtigen, daß Schwangerschaftskonfliktberatung nicht isoliert geleistet werden kann. Denn in engem Zusammenhang mit der Konfliktsituation stehen häufig ungelöste Fragen der Familienplanung, Schwierigkeiten im Bereich der Sexualität und andere, auch soziale Probleme.
Eine Bestandsaufnahme vor Einleitung der Reform des § 218 hatte gezeigt, daß es zu jenem Zeitpunkt keineswegs genügend Beratungsstellen gab und daß in den vorhandenen Beratungsstellen für Ehe, Familie und Erziehung die Beratung über Empfängnisregelung, im Schwangerschaftskonflikt und bei Sexualproblemen noch unterentwickelt waren. Erschwerend kam hinzu, daß die vorhandenen Beratungsstellen auf Stadt und Land sehr ungleichgewichtig verteilt waren. In aller Regel jedenfalls waren die ländlichen Gebiete in besonderem Maße unterversorgt.
Inzwischen, meine Damen und Herren, hat sich die Situation ein gutes Stück verbessert. Dazu hat die Bundesregierung beigetragen, und zwar in erster Linie durch ein von ihr in Zusammenarbeit mit den Ländern entwickeltes, vom Bund weitgehend finanziertes und im Wege wissenschaftlicher Begleitung gesteuertes Modellprogramm. Die als Modell anerkannten 53 Beratungsstellen, verteilt auf alle Länder der Bundesrepublik und im wesentlichen getragen von Verbänden in pluraler Auswahl, werden nicht nur neue Erkenntnisse über das Beratungsbedürfnis, geeignete Formen des Beratungsangebots und nicht zuletzt Antworten auf die Frage, wie das




Bundesminister Frau Dr. Focke
Angebot an diejenigen, die des Rates bedürfen, am besten herangetragen wird, vermitteln; sie haben zugleich die Funktion, die Bedeutung der Beratungseinrichtungen im Rahmen der Reform zum § 218 und darüber hinaus innerhalb unseres sozialen Leistungssystems in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses zu rücken und auch auf diese Weise bessere Voraussetzungen für ein flächendeckendes Netz qualifizierter Beratungsstellen zu schaffen.
Der Modellversuch hat sich jetzt schon dahin gehend ausgewirkt, daß die Beratung — sei es durch Behörden, sei es durch Ärzte oder Beratungsstellen — einen höheren Stellenwert bekommen hat. Die Anzahl der Beratungsstellen hat sich vergrößert, auch über die 53 im Modellprogramm der Bundesregierung vorgesehenen Stellen hinaus. Zur Zeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland etwa 2 000 Beratungsstellen, welche für die Beratung im Rahmen der Reform zum Schwangerschaftsabbruch von Bedeutung sind.
Allerdings: Herr von Schoeler hat mit Recht darauf hingewiesen, daß diesem gewachsenen Beratungsangebot zur Zeit noch sehr erhebliche Barrieren auf der Grundlage unserer gegebenen gesetzlichen Situation im Wege stehen und daß hier auch ganz erhebliche psychologische Probleme noch bewältigt werden müssen.
Dennoch: Eine erste Leistungsbilanz der Modellberatungsstellen im Gebiet eines Bundeslandes liefert den Beweis, daß die Beratung im Verhältnis zur Strafandrohung ein wirksameres Mittel zur Erhaltung des ungeborenen Lebens ist. Einzelne Beratungsstellen sind darüber orientiert, daß die Schwangerschaft in einer großen Zahl der Beratungsfälle ausgetragen wird, wenn eine Beratung stattgefunden hat und geeignete Hilfen gegeben wurden. Dies deckt sich mit den Untersuchungen eines größeren Wohlfahrtsverbandes, der in vielen Beratungsstellen in der gesamten Bundesrepublik Frauen in Konfliktsituationen berät.
Ende dieses Jahres wird eine Broschüre durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verteilt, die einen bis ins einzelne gehenden Überblick über alle Beratungsstellen in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die Frauen in Schwangerschaftskonflikten beraten können. In der Vielfalt dieses Beratungsangebots in dieser Broschüre werden auch Aufgabenbereiche und Ziele der Träger vorgestellt — liegt für jeden Ratsuchenden die Chance, diejenige Beratungsstelle herauszufinden, die seinen Bedürfnissen und Einstellungen am meisten entspricht.
Meine Damen und Herren, die erzielten Fortschritte dürfen andererseits nicht zu dem Trugschluß verführen, daß Beratungsstellen jetzt schon oder gar in der nächsten Zukunft, wenn wir eine neue gesetzliche Grundlage haben, in ausreichendem Umfang und mit der notwendigen Qualifikation zur Verfügung stehen. Aus diesem Grunde, aber auch aus prinzipiellen Erwägungen wäre es nicht vertretbar, den Arzt außerhalb einer Beratungsstelle von der Beratung nach § 218 b des Gesetzentwurfs der SPD /FDP-Fraktion auszuschließen.
Es ist auch nicht richtig, dem Arzt die Qualifikation als Berater bei Schwangerschaftskonflikten abzusprechen. Gerade der Arzt des Vertrauens, der in vielen Fällen die einzelnen Familienmitglieder behandelt, Hausbesuche macht, die Entwicklung der Kinder in der Familie kennt, ist oft eher in der Lage, Notsituationen zu beurteilen, als eine möglicherweise entfernte Beratungsstelle, die den Ratsuchenden in der Notsituation zum erstenmal kennenlernt. Der Arzt hat darüber hinaus in seiner Praxis ständige Kontakte mit Einrichtungen des Gesundheitswesens. Diese reichen von Kontakten zu den Krankenkassen als den Trägern vielfältiger Hilfen über die Kooperation mit den Gesundheitsämtern bis hin zur Zusammenarbeit mit vielen Stellen, die sozialmedizinisch orientierte Hilfen gewähren oder vermitteln.
Es darf schließlich nicht übersehen werden, daß eine Reihe von Ärzten in den letzten Jahren in der Sexual-, Familienplanungs- und Schwangerschaftskonfliktberatung zunehmend tätig sind und infolgedessen über besondere Erfahrungsberatungen verfügen.
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist dennoch davon ausgegangen, daß der Arzt für die Beratung über soziale Hilfen unterrichtungsbedürftig ist, und hat ihm dementsprechende Unterrichtungspflichten auferlegt.
Um die Ärzte besser in die Lage zu versetzen, in Schwangerschaftskonflikten über Empfängnisreglung und soziale Hilfen sowie in Fragen eines etwaigen Schwangerschaftsabbruchs zu beraten, haben wir Informationsschriften speziell für Ärzte entwickelt und an diese verteilen lassen. Einer ersten Schrift mit dem Titel „Empfängnisregelung ist besser als Abtreibung" folgte eine weitere Schrift über „Hilfen für die Schwangeren, die Mutter und das Kind". Daneben ist in der Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit eine Untersuchung zum Thema „Demographische und sozialmedizinische Auswirkungen der Reform des § 218" erschienen, die u. a. auf die Funktion und Wirkung der Beratung bei Schwangerschaftskonflikten eingeht. Zur Ärzteinformation ist zur Zeit eine weitere Broschüre „Methoden und Risiken des Schwangerschaftsabbruchs" in Druck. Sie wird im Dezember dieses Jahres verteilt. Und schließlich wird eine Informationsschrift über „Probleme aus der ärztlichen Beratungssituation" erarbeitet und Anfang nächsten Jahres vorliegen. Die Bundesärztekammer hat in der Vergangenheit auf solche Veröffentlichungen hingewiesen und wird im Deutschen Ärzteblatt auch auf diese weiteren Informationsschriften wieder hinweisen.
Ich habe in einem weiteren Schritt mit der Bundesärztekammer und den ärztlichen Standesorganisationen die Fortbildung der Ärzte im Hinblick auf die ärztliche Beratung im Zusammenhang mit der Reform des § 218 erörtert. Die ärztlichen Verbände erklärten sich bereit, ihr Angebot an Fortbildung durch entsprechende Veranstaltungen zu ergänzen. Diese Fortbildung der Ärzte muß sich auch auf die Vermittlung von Kenntnissen in psychologischer Gesprächsführung erstrecken und dabei die Einsicht



Bundesminister Frau Dr. Focke
vermitteln, daß Beratungserfolge oft deshalb ausbleiben, weil sich der Arzt einer der ratsuchenden Frau nicht verständlichen Sprache bedient.
Ein Wort noch zu den Kosten, die durch die ärztliche Beratung entstehen. Wir sollten bei dieser ersten Lesung ruhig daran erinnern, wie notwendig und dringend es war, das Strafrechtsreformergänzungsgesetz, das nun trotz aller Widerstände am 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten wird, vor der abschließenden Regelung zum Schwangerschaftsabbruch zu verabschieden.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Das Gesetz, das den gegen Krankheit Versicherten einen Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung, Beratung über die Erhaltung oder den Abbruch der Schwangerschaft einräumt, gehört mit zu dem Maßnahmenbündel, das die Reform des § 218 auf einer besseren Grundlage ermöglicht. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, daß die im Strafrechtsreformergänzungsgesetz festgelegten Leistungen in den Richtlinien des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen über die Gewähr für ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Maßnahmen so schnell wie möglich so transformiert werden, daß eine einheitliche, versichertenfreundliche Handhabung in der Bundesrepublik rechtzeitig gesichert ist.
Insgesamt erweist sich die Beratungsregelung des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurfs nach Abwägung der wesentlichen Gesichtspunkte als die optimale Regelung. Beratungsstellen und Ärzte können nur gemeinsam die wichtige Aufgabe der Beratung erfüllen. Die Regelung sichert eine qualifizierte Beratung, die einerseits der Erhaltung ungeborenen Lebens dient, andererseits gleichzeitig der schwangeren Frau den Weg zu einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch nicht unnötig erschwert. Eine Regelung, die der Interessenlage der Frau nicht ausreichend Rechnung trüge, würde dazu führen, daß sich der Schwangerschaftsabbruch wie bisher in der Illegalität mit all ihren Gefahren für Leben und Gesundheit vollzieht.
Wir werden die Auswirkungen der gesamten Reform sehr eingehend und gründlich zu überprüfen haben. Dazu habe ich in Übereinstimmung mit dem Beschluß dieses Hauses vom 21. März 1974 eine Kommission berufen, der 16 Sachverständige aus den in Betracht kommenden Fachbereichen angehören. Die konstituierende Sitzung wird am Ende dieses Monats stattfinden. Es ist vorgesehen, einen Bericht über die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelung dem Deutschen Bundestag Anfang 1979 vorzulegen. Ich hoffe, daß diesem Bericht dann ein etwa dreijähriger Berichtszeitraum zugrunde liegen kann. Das heißt, meine Damen und Herren, ich hoffe, daß der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf möglichst schnell beraten und verabschiedet wird. Ich bin davon überzeugt, daß ein Bericht über die Auswirkungen der Reform auf seiner Grundlage und den begleitenden Maßnahmen besser ausfallen wird, als er nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf jeder anderen gesetzlichen Grundlage ausfallen könnte. Denn die Koalitionsfraktionen haben im Rahmen der vom Verfassungsgericht gezogenen Grenzen den Problemen und Konflikten von Frauen mit einer ungewollten Schwangerschaft, der Verantwortung und Beratungsfähigkeit der Ärzte, den Bedingungen, unter denen Familien der Erziehung der Kinder gewachsen sind, so gut wie irgend möglich Rechnung getragen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0720104700
Meine Damen und Herren, das Wort zu einer persönlichen Erklärung nach § 35 der Geschäftsordnung hat jetzt die Abgeordnete Frau Funcke.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0720104800
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege E y r i c h hat es heute morgen für richtig gehalten, eine Bemerkung von mir zum Verfassungsgerichtsurteil zu zitieren, allerdings falsch zu zitieren. Er sagte:
Was soll es denn bedeuten, wenn z. B. die Frau Vizepräsidentin dieses Hohen Hauses erklärt hat, s i e und die Frauen könnten ein solches Urteil nicht akzeptieren und nicht respektieren.
Richtig ist folgendes: Ich habe in der Erklärung, auf die er sich bezieht, gesagt:
Bei einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es keine Revision. Die Politiker und Parlamente müssen sich dem Spruch ... beugen.
Hierzu darf ich darauf hinweisen, daß ich mich als solcher Politiker fühle. Dann weiter:
Die b e t r o f f e n e n Frauen aber werden einen solchen Spruch nicht akzeptieren und nicht respektieren.
Meine Damen und Herren, daß die betroffenen Frauen diesen Spruch nicht akzeptieren und respektieren, ist nicht eine Meinung oder Aufforderung von mir, sondern eine Tatsachenfeststellung.

(Dr. Eyrich [CDU/CSU] : Akzeptiert!)

Das wird durch die Praxis hunderttausendfach bestätigt. Ich bedauere daher wirklich, daß in einer so sachlichen Debatte heute, bei der wir alle empfunden haben, wie sehr der einzelne engagiert ist, Anlaß für eine solche nicht unbeabsichtigt falsche Zitierung gesucht und genommen wurde.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0720104900
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir haben die unter Tagesordnungspunkt 7 a und b vorgelegten Entwürfe zu überweisen. Den ausgedruckten Überweisungsvorschlägen des Ältestenrats ist noch im Einvernehmen der Fraktionen hinzuzufügen: „Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO". Wer den Überweisungsvorschlägen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? -- Einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe die Punkte 8 bis 15 der Tagesordnung auf:



Präsident Frau Renger
8. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Mai 1975 zur Änderung des Artikels 12 Absatz 1 des am 30. Mai 1958 in Den Haag zustande gekommenen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze
— Drucksache 7/4174 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß
9. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Mai 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten
— Drucksache 7/4175 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß
10. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 9. August 1973 über den vorläufigen Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
— Drucksache 7/4176 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
11. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren
— Drucksache 7/4177 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
12. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs (SGB) — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
- Drucksache 7/4122 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß
13. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 139 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1974 über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende Stoffe und Einwirkungen verursachten Berufsgefahren
— Drucksache 7/4178 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
14. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
— Drucksache 7/4179 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß (federführend)

Ausschuß für Forschung und Technologie
15. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen
— Drucksache 7/4170 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß
Das Wort wird nicht gewünscht. Die Überweisungsvorschläge des Ältestenrates ersehen Sie aus der Tagesordnung. — Ist das Haus mit der Überweisung einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr für das Jahr 1973 und Vollzugsplan zum Programm der Bundesregierung vom 23. November 1973 zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr „Mehr Sicherheit auf unseren Straßen" (Maßnahmen-Zeit-Katalog) sowie Fortschreibung des Verkehrssicherheitsprogramms — Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 1973 —— Drucksachen 7/3685, 7/4164 — Berichterstatter: Abgeordneter Straßmeir
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Das Haus hat entsprechend dem Antrag des Ausschusses von dem Bericht Kenntnis genommen.
Ich rufe die Punkte 17 bis 21 der Tagesordnung auf:
17. Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament betr. Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vertragsentwurf des Rates zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Teil betreffend die Schaffung eines Europäischen Rechnungshofes)
— Drucksachen 7/3947, 7/4189 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Carstens (Emstek)

18. Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament betr. Ent-



Präsident Frau Renger
schließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vertragsentwurf des Rates zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Teil betreffend das Haushaltsverfahren)

— Drucksachen 7/3946, 7/4190 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Carstens (Emstek)

19. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß) zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine
Richtlinie des Rates zur 11. Änderung der Richtlinie Nr. 64 /54 /EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
Richtlinie des Rates zur zweiten Änderung der Richtlinie des Rates Nr. 65 /66 /EWG zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
— Drucksachen 7/3828, 7/3833, 7/4188 — Berichterstatter: Abgeordneter Geisenhofer
20. Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses (8. Auschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Vorschlag einer Verordnung (EWG) zur Schaffung eines Finanzmechanismus
— Drucksachen 7/3978, 7/4191 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Carstens (Emstek) Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Vorschlag einer Verordnung (EWG) zur Änderung der Haushaltsordnung vom 25. April 1975 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften
— Drucksachen 7/4003, 7/4192 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Carstens (Emstek)

Es handelt sich um Anträge der Ausschüsse zu Vorlagen des Europäischen Parlaments und zu Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort dazu? — Das ist nicht der Fall.
Ich nehme an, das Haus ist damit einverstanden, daß wir gemeinsam abstimmen. — Auch das ist der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschußantrage auf den Drucksachen 7/4189, 7/4190, 7/4188, 7/4191 und 7/4192. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! —

(Unruhe)

Wir wiederholen die Abstimmung. Wer für die Annahme der Anträge ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Anträge sind bei 4 Gegenstimmen angenommen.
Damit sind wir am Ende der Beratungen zur heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages für Mittwoch, den 26. November 1975, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.