Rede:
ID0719906800

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Metadaten
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    Vokabeln: 3
    1. Zusatzfrage,: 1
    2. Herr: 1
    3. Abgeordneter.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 199. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. November 1975 Inhalt: Eintritt des Abg. Schetter in den Deutschen Bundestag 13631 A Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . . 13631 B Aussprache über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1976 (Haushaltsgesetz 1976) Drucksache 7/4100 — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1975 bis 1979 — Drucksache 7/4101 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz) — Drucksachen 7/4127, 7/4193 — Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses — Drucksachen 7/4224, 7/4243 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuer- und Gewerbesteuergesetzes (Steueränderungsgesetz 1975) — Drucksache 7/3667 — Strauß CDU/CSU 13631 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller SPD 13648 D Hoppe FDP 13656 D Leicht CDU/CSU 13660 D Dr. Apel, Bundesminister BMF 13688 B Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU 13693 B Dr. von Bülow SPD 13700 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 13706 B Moersch, Staatsminister AA 13714 B Dr. Müller-Hermann CDU/CSU 13717 C Dr. Ehrenberg SPD 13723 A Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi . 13727 B Dr. Sprung CDU/CSU 13729 C Blank SPD 13731 D Wohlrabe CDU/CSU 13732 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. November 1975 Fragestunde — Drucksache 7/4242 vom 31. 10. 1975 — Fristverlängerung für Beitragsnachentrichtung der Selbständigen zur Rentenversicherung sowie Mittel für die Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger MdlAnfr Al 31.10.75 Drs 07/4242 Rollmann CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 13668 D, 13669 A, B, C ZusFr Rollmann CDU/CSU 13669 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 13669 B Gewährung von Vergünstigungen an Zivildienstleistende bei Benutzung öffentlicher Einrichtungen MdlAnfr A2 31.10.75 Drs 07/4242 Gansel SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . 13669 C, 13670 A ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 13670 A Kapazitätsberechnung an den Hochschulen MdlAnfr A3 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Schweitzer SPD Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW 13670 B, D, 13671 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . . 13670 D Ausdruck „Ausland" als Geburtsortangabe in den Zulassungsbescheiden der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) für in Mittel- und Ostdeutschland geborene Studenten MdlAnfr A4 31.10.75 Drs 07/4242 Gerlach (Obernau) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . 13671 A, B, C ZusFr Gerlach (Obernau) CDU/CSU . . 13671 B, C Benachteiligung der Versicherten der Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz durch das neue Tarifsystem der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen MdlAnfr A5 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Jobst CDU/CSU MdlAnfr A6 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 13671 D, 13672 A, B, C, D, 13673 A ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . . . . 13672 A, B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 13672 D ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . 13673 A Einkommensbelastung der Kraftfahrer durch die Erhöhung der Mineralölsteuer MdlAnfr A8 31.10.75 Drs 07/4242 Milz CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 13673 A, C, D ZusFr Milz CDU/CSU . . . . . . . 13673 B, C ZusFr Nordlohne CDU/CSU 13673 C Einschränkung der Förderungsmittel für Industrieansiedlung in Ballungsräumen zugunsten schwachstrukturierter Gebiete MdlAnfr A9 31.10.75 Drs 07/4242 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . 13673 D, 13674 A, B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 13674 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU 13674 C Ankauf oder Subventionierung der anwachsenden Kohlenhaldenbestände durch die Bundesregierung zum Zwecke der Bildung einer nationalen Energiereserve zur Überbrückung künftiger Versorgungskrisen MdlAnfr A10 31.10.75 Drs 07/4242 Thürk CDU/CSU MdlAnfr A11 31.10.75 Drs 07/4242 Thürk CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 13674 C, D, 13675 A, B, C ZusFr Thürk CDU/CSU 13675 A, B ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . 13675 C Unterdrückung der Veröffentlichung von Testergebnissen der Stiftung Warentest durch die betroffenen Hersteller MdlAnfr Al2 31.10.75 Drs 07/4242 Hansen SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 13675 D, 13676 A, B ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . . 13676 A ZusFr Frau Dr. Riedel-Martiny SPD . . . 13676 B Entwicklung des Primärenergie- und Stromverbrauchs in den drei ersten Quartalen 1975 MdlAnfr A13 31.10.75 Drs 07/4242 Kern SPD MdlAnfr A14 31.10.75 Drs 07/4242 Kern SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 13676 C, D, 13677 A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 13676 D Förderung der einheimischen Natursteinindustrie im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Sicherung der Arbeitsplätze MdlAnfr A15 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . .13677 A, C, D, 13678 A, B, C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. November 1975 III ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 13677 C, D ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 13677 D ZusFr Schwabe SPD 13678 B ZusFr Niegel CDU/CSU 13678 B ZusFr Milz CDU/CSU . . . . . . . 13678 C Koordination der Auslandsaktivitäten der Bundesregierung und Landesregierungen auf wirtschaftlichem Gebiet MdlAnfr A16 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 13678 D, 13679 B ZusFr Dr. Wernitz SPD . . . . . . . 13679 B Auslegung der Härteklausel in § 7 des Dritten Verstromungsgesetzes durch das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft sowie Anzahl der gemäß § 7 gestellten Anträge für 1975 MdlAnfr A17 31.10.75 Drs 07/4242 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A18 31.10.75 Drs 07/4242 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 13679 B, D, 13680 B, C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 13679 C, 13680 B, C Errechnung des Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte in den Monaten Juli und August der Jahre 1975 und 1976 MdlAnfr A21 31.10.75 Drs 07/4242 Peters (Poppenbüll) FDP Antw PStSekr Logemann BML . . . . . 13680 D, 13681 A, B, C ZusFr Peters (Poppenbüll) FDP . . 13681 A, B ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . . 13681 B ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . . 13681 C Beteiligung der Erzeuger beim Abbau und bei der Verwertung von Agrarüberschüssen MdlAnfr A22 31.10.75 Drs 07/4242 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML 13681 D, 13682 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU 13682 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 13682 B EG-Verhandlungen mit Island über Fischereirechte innerhalb der 200-Meilen-Zone unter Berücksichtigung von britischen Interessen MdlAnfr A23 31.10.75 Drs 07/4242 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML 13682 C, 13683 A, B ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . 13683 A, B Einsatz der Bundesregierung für eine Kostenbeteiligung auch der deutschen Milcherzeuger im EG-Ministerrat MdlAnfr A24 31.10.75 Drs 07/4242 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML . . . 13683 C, D, 13684 A, B ZusFr Eigen CDU/CSU 13683 C, D ZusFr Kiechle CDU/CSU 13684 A, B Einfuhrverbot für Singvögel aus Italien zur Bekämpfung des Vogelmords MdlAnfr A25 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Gruhl CDU/CSU MdlAnfr A26 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Gruhl CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML . . . . 13684 C, D, 13685 A, B, C ZusFr Dr. Gruhl CDU/CSU . 13684 D, 13685 A, B Sicherstellung der Trinkwasserversorgung aus dem Rhein MdlAnfr A27 31.10.75 Drs 07/4242 Josten CDU/CSU MdlAnfr A28 31.10.75 Drs 07/4242 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13685 C, D, 13686 B, C, D ZusFr Josten CDU/CSU . . . . . . 13686 B, C ZusFr Dr. Gruhl CDU/CSU 13686 D Ausdehnung der Maßnahmen gegen die Beschäftigung Radikaler im öffentlichen Dienst auf in öffentlichem Auftrag eingesetzte Busfahrer bei privaten Firmen MdlAnfr A32 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Sperling SPD MdlAnfr A33 31.10.75 Drs 07/4242 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . 13687 A, C ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . 13687 B, C ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . . 13687 C Konsequenzen aus den Feststellungen des Bundesrechnungshofs über die Zahl der Dienstwagen in den Bundesverwaltungen MdlAnfr A34 31.10.75 Drs 07/4242 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13687 D Nächste Sitzung 13737 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. November 1975 Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13739* A Anlage 2 Verletzung des Persönlichkeitsschutzes durch Angabe des Aktenzeichens und der Namen der Prozeßbeteiligten auf Umschlägen von Briefsendungen der Justizbehörden MdlAnfr A2 19.9.75 Drs 07/4038 Brandt (Grolsheim) SPD ErgSchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 13739* B Anlage 3 Verlängerung der Gültigkeitsfristen für Jagdscheine MdlAnfr A20 31.10.75 Drs 07/4242 Wawrzik CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 13739* C Anlage 4 Pressemeldung über die Errichtung von Atomkraftwerken bei Stockstadt und Kahl und einer Wiederaufbereitungsanlage bei Rieneck MdlAnfr A29 31.10.75 Drs 07/4242 Lambinus SPD MdlAnfr A30 31.10.75 Drs 07/4242 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13739* D Anlage 5 Strahlengefährdung durch einen in Unterfranken gefundenen Metallzylinder mit radioaktivem Material MdlAnfr A31 31.10.75 Drs 07/4242 Schäfer (Appenweier) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13740 *B Anlage 6 Aushändigung von Durchschriften ausgefüllter amtlicher Formulare an Bürger als Unterlage über die von ihnen eingereichten Angaben MdlAnfr A35 31.10.75 Drs 07/4242 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13740* C Anlage 7 Unterstützung der Empfehlung 768 des Europarats und der „Deklaration über die Folter° des 5. UN-Kongresses über Verbrechensverhütung und Strafvollzug durch die Bundesregierung MdlAnfr A36 31.10.75 Drs 07/4242 Frau von Bothmer SPD MdlAnfr A37 31.10.75 Drs 07/4242 Frau von Bothmer SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 13740 *D Anlage 8 Verbesserung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen MdlAnfr A38 31.10.75 Drs 07/4242 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 13741* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. November 1975 13631 199. Sitzung Bonn, den 5. November 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 197. Sitzung, Seite 13 533 A, Zeile 10 ist statt „Drucksache 7/4112" zu lesen: „Drucksache 7/4212" Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 7. 11. Dr. Aigner * 7.11. Alber ** 6. 11. Dr. Artzinger * 7. 11. Baier 7. 11. Behrendt * 7. 11. Dr. Böger 5. 11. Prof. Dr. Burgbacher * 7. 11. Dr. Eppler 7. 11. Fellermaier * 7. 11. Frehsee * 7. 11. Frau Funcke 7. 11. Gerlach (Emsland) * 7. 11. Glombig 7. 11. Graaff 12. 12. von Hassel 5. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 11. Kater 7. 11. Kiep 5. 11. Dr. Kiesinger 7.11. Dr. Köhler (Wolfsburg) 7. 11. Lange * 7. 11. Lautenschlager * 7. 11. Memmel * 7. 11. Müller (Mülheim) * 7. 11. Frau Dr. Orth 28. 11. Pieroth 5.11. Rosenthal 5. 11. Dr. Schulz (Berlin) * 7.11. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 7. 11. Dr. Schwörer * 6. 11. Seefeld ` 7. 11. Sieglerschmidt 7.11. Springorum * 7.11. Suck * 7. 11. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 12. 12. Walkhoff * 7.11. Baron von Wrangel 7.11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 7/4038 Frage A 2 187. Sitzung, Seite 13182* Anlage 3) : Durch Ihr Schreiben von 30. September 1975 habe ich erstmals von der Praxis eines Gerichts erfahren, eine zuzustellende Postsendung außer mit der An- Anlagen zum Stenographischen Bericht schrift der Person, an die zugestellt werden soll, der Bezeichnung der absendenden Stelle und der Geschäftsnummer auch mit den Namen der Prozeßparteien zu versehen. Die Praxis des Landgerichts Baden-Baden findet keine Rechtfertigung durch § 211 Abs. 1 Satz 2 ZPO. Ich stimme Ihrer Auffassung zu, daß entsprechende Vermerke auf den Briefumschlägen für die Feststellung der Identität des zuzustellenden Poststücks nicht erforderlich und im Hinblick auf den Schutz des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen nicht unbedenklich sind. Die Bundesregierung hält gesetzgeberische Maßnahmen nicht für erforderlich, da das Problem im Wege der Dienstaufsicht durch den Erlaß von Verwaltungsvorschriften der Länderjustizminister geregelt werden kann. Ich habe veranlaßt, daß die Angelegenheit der Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg zur Kenntnis gebracht worden ist. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wawrzik (CDU/CSU) (Drucksache 7/4242 Frage A 20) : Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Verringerung von Verwaltungskosten die Gültigkeitsfristen von Jagdscheinen von einem Jahr auf drei oder fünf Jahre zu erweitern? Der Begriff „Jahresjagdschein" ist in § 15 des Bundesjagdgesetzes normiert und wird in anderen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder entsprechend verwendet. Eine Änderung mit dem Ziel, die Gültigkeitsdauer auf drei oder fünf Jahre zu erweitern, könnte nur vom Gesetzgeber getroffen werden. Gegen eine solche Änderung sprechen aber verschiedene Gründe, so daß eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer nicht tunlich erscheint. Anlage 4 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/4242 Fragen A 29 und 30) : Treffen Presseveröffentlichungen über ein Gutachten der Kernforschungsanstalt Jülich zu, nach welchen in Unterfranken in den nächsten Jahren drei neue Atomanlagen, und zwar bei Stockstadt und Kahl je ein Atomkraftwerk und bei Rieneck eine Wiederaufbereitungsanlage errichtet werden sollen? Trifft es zu, daß die für Rieneck geplante Wiedergewinnungsanlage für Reaktorbrennstoff jährlich 1 500 Tonnen Brennstoff durch Umwandlung von Plutonium für Leichtwasserreaktoren produzieren soll und bisher in der Bundesrepublik Deutschland noch keinerlei Erfahrungen mit dem geplanten Typ der Anlage gesammelt werden konnten? 13740* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. November 1975 Zu Frage A 29: An dem Forschungsvorhaben „Zukünftige radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland durch Radionuklide aus kerntechnischen Anlagen im Normalbetrieb" sind Institute der Technischen Hochschule Aachen und der Kernforschungsanlage Jülich beteiligt. In dem den Presseveröffentlichungen zugrunde liegenden 1. Bericht über dieses Vorhaben wird abgeschätzt, wie sich bei einer angenommenen raschen Zunahme des Energiebedarfs und des Einsatzes der Kernenergie die radioaktive Umweltbelastung in der Bundesrepublik im Laufe der nächsten 100 Jahre entwickeln würde. Hierbei wurden den Berechnungen unterschiedliche Annahmen über Art, Anzahl und regionale Verteilung von kerntechnischen Anlagen zugrunde gelegt. Die in den einzelnen Fallstudien enthaltenen Standorte sind somit insgesamt rein hypothetisch. Das gilt auch für die in zwei Abbildungen des Berichts eingezeichneten Kernkraftwerke bei Kahl — neben dem dort bestehenden Versuchskraftwerk —, ebenso für die Prozeßwärmeanlage bei Stockstadt und die Wiederaufarbeitungsanlage bei Rieneck. In einer weiteren Abbildung des Berichts sind an den genannten Standorten keine kerntechnischen Anlagen eingezeichnet. Der Bericht enthält somit weder eine Standortplanung noch gar eine Standortfestlegung. Er soll vielmehr die Möglichkeit eröffnen, bereits heute die voraussichtlichen radiologischen Belastungen durch kerntechnische Anlagen bis weit über das Jahr 2000 hinaus abzuschätzen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu beurteilen. Zu Frage A 30: Es trifft nicht zu, daß für den Raum Rieneck eine Wiederaufarbeitungsanlage für Kernbrennstoffe geplant ist. Richtig ist lediglich, daß Wissenschaftler in dem Bericht über das soeben genannte Forschungsvorhaben im Rahmen hypothetischer Annahmen in eine Abbildung im Raume Rieneck eine Wiederaufbereitungsanlage eingezeichnet haben. Diese Abbildung bezieht sich etwa auf das Jahr 2070, denn frühestens in diesem Jahr wird die Stromerzeugung in der Bundesrepublik eine Gesamtleistung von 540 Gigawatt erreichen. In einer zweiten Annahme für das Jahr 2070 haben die Wissenschaftler im Raum Rieneck keine Wiederaufbereitungsanlage eingezeichnet. Von einer entsprechenden Planung für den Raum Rieneck kann also nicht die Rede sein. Zu Ihrer Frage nach den bisher gesammelten Erfahrungen weise ich darauf hin, daß eine kleinere Wiederaufarbeitungsanlage bereits seit einigen Jahren beim Kernforschungszentrum Karlsruhe in Betrieb ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/4242 Frage A 31) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen in Unterfranken ein mit radioaktivem Material gefüllter Metallzylinder gefunden wurde, und kann die Bundesregierung mitteilen, ob eine Strahlengefährdung vorhanden war? Bei dem angeblich „radioaktiven Material enthaltenden Metallzylinder", der einer Einheit der US-Streitkräfte im Verlauf des Manövers „Reforger VII am 23. Oktober 1975 abhanden gekommen war, handelt es sich um ein Strahlenmeßgerät. Das Gerät wurde wieder aufgefunden und konnte bereits am 24. Oktober 1975 über die Militärpolizei der betroffenen Einheit unversehrt wieder zugestellt werden. Eine Gefährdung der Bevölkerung war durch diesen Verlust zu keiner Zeit gegeben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Frage A 35) : Trifft es zu, daß die meisten amtlichen Formulare und Fragebogen den Bürgern, die sie auszufüllen haben, ohne Zweitschrift zugesandt oder ausgehändigt werden, so daß die Bürger entweder sich umständlich Abschriften oder Ablichtungen fertigen müssen oder keine Unterlagen über die eingereichten Angaben behalten (z. B. Anträge für Wohngeld, Ausbildungsförderung u. v. a. m.), und ist die Bundesregierung bereit, entsprechend dem bei Steuererklärungen bereits üblichen Verfahren, in allen Fällen, in denen sie für die Regelung des Verwaltungsverfahrens zuständig ist, die grundsätzliche Aushändigung von Durchschriften oder Zweitschriften an die betroffenen Bürger vorzusehen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß es — im Gegensatz zu der Praxis z. B. im Besteuerungsverfahren — in verschiedenen Bereichen der Verwaltung bisher nicht üblich ist, dem Bürger amtliche Formulare und Fragebogen in doppelter Ausfertigung zuzusenden oder auszuhändigen. So werden z. B. nach meinen vorläufigen Feststellungen für Anträge auf Wohngeld und auf Ausbildungsförderung dem Bürger keine Zweitausfertigungen überlassen. Die Bundesregierung hält es durchaus für sachgerecht, dem Bürger Doppelstücke von Formularen und Fragebogen in Fällen zur Verfügung zu stellen, in denen ein Interesse an der Zurückbehaltung eines Doppels zu unterstellen ist. Unter Beteiligung der Länder, die die einschlägigen Bundesgesetze auszuführen und in der Regel deren Kosten ganz oder teilweise zu tragen haben, wird die Bundesregierung prüfen, in welchen Sachbereichen die Aushändigung von doppelten Ausfertigungen amtlicher Formulare und Fragebogen vorgesehen werden kann. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/4242 Fragen A 36 und 37) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Auslieferung oder Ausweisung nach Ländern, in denen die Folter angewandt oder von den Behörden geduldet wird, Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspricht, und wird sie demgemäß die Empfehlung 768 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats im Ministerkomitee unterstützen? Ist die Bundesregierung bereit, die Deklaration über die Folter des 5. UN-Kongresses über Verbrechensverhütung und Straf- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. November 1975 13741* vollzug auf der gegenwärtigen UN-Vollversammlung zu unterstützen und gegebenenfalls die rechtlichen Bindungen der darin enthaltenen Prinzipien zu stärken? Zu Frage A 36: Nach Artikel 3 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten darf niemand „der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden". Nach ständiger Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission für Menschenrechte kann ein Vertragsstaat der Konvention die Bestimmung des Artikels 3 durch die Auslieferung oder Abschiebung einer Person im Einzelfall verletzen, wenn nach den Umständen ernsthafter Anlaß zur Annahme besteht, daß der von der Auslieferung oder Ausweisung Betroffene in dem Staat, an den er ausgeliefert oder in den er abgeschoben werden soll, Maßnahmen erleiden wird, die durch Artikel 3 der Konvention verboten sind. Dieser Auslegung schließt sich die Bundesregierung an. Die Anwendung dieses Grundsatzes kann allerdings im Einzelfall in Konflikt treten zu internationalen Verpflichtungen, die die Vertragsstaaten der Konvention auf Grund multilateraler oder bilateraler Auslieferungsverträge übernommen haben. Schon im Jahre 1969 ist die sich hieraus ergebende Problematik innerhalb des Europarats erörtert worden. Hinzuweisen ist insbesondere auf den seinerzeit im Europäischen Ausschuß für Strafrechtsfragen beim Europarat veranstalteten Meinungsaustausch über die Anwendung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, bei dem folgender Beschluß gefaßt worden ist: „Selbst wenn bei der Unterzeichnung oder Ratifizierung keine diesbezüglichen Vorbehalte gemacht worden sind, sollte die Auslieferung auf Grund des Europäischen Auslieferungsübereinkommens nicht bewilligt werden, wenn — hinsichtlich der Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention — die Gefahr besteht, daß die Auslieferung zu einer Verletzung der Bestimmungen dieser Konvention durch den ersuchenden Staat führt oder, was die anderen Staaten betrifft, daß die Auslieferung nicht den Grundsätzen entspricht, auf denen die Vorschriften des genannten Übereinkommens beruhen." Über den damals gefaßten Beschluß geht die Empfehlung 768 (1975) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 3. Oktober 1975 hinaus, als sie das Ministerkomitee ersucht, den Europäischen Ausschuß für Strafrechtsfragen damit zu beauftragen, bestehende Auslieferungsverträge mit dem Ziel zu überprüfen, eine Auslieferung an solche Staaten zu verhindern, in denen die Folter praktiziert oder durch deren Regierungen geduldet wird. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese und die anderen in der Empfehlung 768 (1975) behandelten Fragen einer sehr sorgfältigen Prüfung bedürfen. Sie wird darum die Empfehlung im Ministerkomitee unterstützen. Zu Frage A 37: Die Praktizierung der Folter ist nach Auffassung der Bundesregierung verabscheuungswürdig und ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte. Der vom 5. Kongreß der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und Behandlung Straffälliger angenommenen Deklaration zur Folter hat daher die deutsche Delegation auf dem Kongreß zugestimmt. Die Bundesregierung wird diese Deklaration auch im Rahmen der Vollversammlung der Vereinten Nationen unterstützen. Sie ist im übrigen der Auffassung, daß das innerstaatliche deutsche Recht den Anforderungen der Deklaration voll entspricht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4242 Frage A 38) : Plant die Bundesregierung eine Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, und welche Verbesserungen sind vorgesehen? Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter, durch den die Entschädigungen verbessert werden sollen, ist am 15. Oktober 1975 von der Bundesregierung beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet worden. Der Entwurf ist als Bundesrats-Drucksache 631/75 erschienen, die ich zu Ihrer Unterrichtung beifüge. Die wichtigsten Verbesserungen für Zeugen und Sachverständige bestehen darin, daß der Höchstbetrag der Entschädigung des Zeugen für Verdienstausfall von 8 DM je Stunde auf 15 DM und der Höchstbetrag für die Regelentschädigung des Sachverständigen von 30 DM je Stunde auf 50 DM heraufgesetzt werden soll. Diese Erhöhungen sind mit Rücksicht darauf erforderlich, daß die letzte Erhöhung im Jahre 1969 vorgenommen wurde und die Einkommen inzwischen erheblich gestiegen sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Der
    Fragesteller ist einverstanden. Daher rufe ich jetzt
    auch die Frage 6 des Abgeordneten Dr. Jobst auf:
    Würde dadurch nicht die Bevölkerung dieser Regionen benachteiligt werden, nachdem diese Gebiete noch nicht ausreichend mit Bundesfernstraßen erschlossen sind?
    Herr Dr. Jobst, Sie können dann noch drei Zusatzfragen stellen.
    Grüner, Parl. Staatssekretär: In meiner Antwort auf Ihre erste Frage habe ich bereits darauf hingewiesen, daß die neue Tarifstruktur dem tatsächlichen Schadensverlauf der letzten Jahre entspricht. Es kann also insoweit nicht von einer Benachteiligung der Versicherungsnehmer dieser Regionen gesprochen werden.
    Im übrigen zeigen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts über die polizeilich festgestellten Ursachen von Straßenverkehrsunfällen, daß dabei generell das Verhalten des Fahrers und nicht die Straßenverhältnisse im Vordergrund stehen.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dionys Jobst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Staatssekretär, würden Sie nicht doch einen Zusammenhang zwischen der, wie Sie anführen, höheren Unfallquote und dem Zustand vor allem des überörtlichen Straßennetzes in diesen Gebieten sehen?
    Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe die Antwort darauf schon gegeben. Sie ist selbstverständlich generalisierend, wie auch die Benachteiligung, die in Ihrer Frage unterstellt wird; für viele in diesen Regionen führt es zu einer Bevorzugung, nämlich durch den schadensfreien Verlauf der Versicherungen. Ich kann mich nur noch einmal auf die statistischen Unterlagen berufen. Die Verkehrsstatistik weist aus, daß für die Unfallhäufigkeit überwiegend das Verhalten der Verkehrsteilnehmer — das schließt natürlich andere Ursachen nicht aus — und nicht die Straßenverkehrsverhältnisse im einzelnen maßgebend sind.