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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 197. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 13533 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 7/4065 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 13534 A Ollesch FDP . .. 13534 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/4180 —Jahn (Marburg) SPD . . . . . . . . . 13534 D Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 13535 C Henke SPD 13536 D Dr. Böger FDP 13537 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2433 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4183 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des Deutschen Richtergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten — Drucksache 7/2432 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4183 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/4187 — Liedtke SPD 13538 A Dr. Dregger CDU/CSU 13541 B Dr. Wendig FDP 13548 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 13553 A Dr. Bender, Minister des Landes Baden-Württemberg 13558 C Koschnick, Präsident des Senats der Hansestadt Bremen 13560 A Dr. Hirsch, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 13564 C Coppik SPD 13568 A Gerlach (Obernau) CDU/CSU 13570 C von Schoeler FDP 13573 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Neubauer, Senator des Landes Berlin . 13577 B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 13579 A Dr. Schöfberger SPD . . . . . . . . 13584 B Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . 13587 A Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 13592 A Kleinert FDP 13595 A Namentliche Abstimmung . . . . . . 13598 C Erweiterung der Tagesordnung . . . . 13596 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes — Drucksache 7/4141 — . . . . . . . . 13596 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 28. Februar 1975 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 7/4139 — . 13596 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes — Drucksache 7/4140 — . . . . . . . 13596 D Erste Beratung des von den Abgeordneten von Bockelberg, Kleinert, Metzger, Dr. Weber (Köln), Erhard (Bad Schwalbach) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Partnerschaftsgesetzes — Drucksache 7/4089 — 13597 A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 7/4194 . . 13597 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes — Drucksache 7/4206 — . . . . . 13597 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Kreutzmann, Barche, Büchler (Hof), Zebisch, Niegel, Böhm (Melsungen), Hösl, Dr. Warnke, Wolfgramm (Göttingen) und Genossen betr. Förderung des Zonenrandgebietes — Drucksache 7/4117 — . . . . 13597 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dreyer, Ey, Schröder (Lüneburg) und Genossen betr. Information ausländischer Kraftfahrer über nationales Verkehrsrecht im europäischen Raum — Drucksachen 7/2829, 7/4098 — . . 13597 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Bericht der Bundesregierung über die Einführung eines einheitlichen Notrufnummernsystems im Bundesgebiet — Drucksachen 7/2588 (neu), 7/4108 — 13597 C Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1975 — Drucksachen 7/3621, 7/4126 — 13597 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses betr. Haushaltsführung 1975 hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Haushaltsausgaben bei Kap. 11 11 Tit. 616 11 — Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit — Drucksachen 7/3745, 7/4092 — . . . . . 13597 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses betr. Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 15 02 Tit. 681 11 des Haushaltsjahres 1975 (Beihilfen an jugendliche Zuwanderer für Schul- und Berufsausbildung) — Drucksachen 7/3903, 7/4093 — . . . . . . . 13598 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Amt zur Bewertung technologischer Entwicklung beim Deutschen Bundestag — Drucksachen 7/468, 7/3802 — . . . 13598 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Agrarbericht 1975 — Drucksachen 7/3210, 7/3211, 7/4151 — . . . 13600 C Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/4090 — 13600 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Ursprung von Mineralölerzeugnissen — Drucksachen 7/2447, 7/4106 — . . . . . 13600 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 III Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über den Handel mit Spinnstoffen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan sowie zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu diesem Abkommen — Drucksachen 7/3993, 7/4099 — 13600 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über den Handel mit Spinnstoffen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Indien sowie zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu diesem Abkommen — Drucksachen 7/3970, 7/4102 13601 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der EG-Kommission über die Probleme in der Halbstoff-, Papier- und Pappenerzeugung — Drucksachen 7/2039, 7/4103 — 13601 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Programm der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für im Bereich der Bauwirtschaft durchzuführende Aktionen — Drucksachen 7/3271, 7/4104 — . . . . . 13601 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Änderung des Zeitplans für die Ausarbeitung des Jahresberichts über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft — Drucksachen 7/3961, 7/4105 — 13601 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über ein gemeinschaftliches Verfahren zur Unterrichtung und Konsultation über die Preise für Rohöl und Mineralölerzeugnisse in der Gemeinschaft — Drucksachen 7/3979, 7/4144 — 13601 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für Verordnungen und Mitteilungen an den Rat zum Schema der Allgemeinen Zollpräferenzen der Europäischen Gemeinschaften für 1976 — Drucksachen 7/3878, 7/4145 — . 13601 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Abänderung der Ratsverordnung Nr. 1056/72 über die Mitteilung der Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor an die Kommission — Drucksachen 7/3987, 7/4146 — 13601 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Keramikgegenstände, die für die Aufnahme von Lebensmitteln bestimmt sind — Drucksachen 7/3209, 7/4148 — 13601 C Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Entscheidung des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für die Anlage und Fortschreibung eines ständigen europäischen Bestandsverzeichnisses der Informationsquellen auf dem Gebiet des Umweltschutzes — Drucksachen 7/3435, 7/4125 — 13601 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG- Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung in bezug auf die Mittel des Europäischen Sozialfonds — Drucksachen 7/3809, 7/4091 — 13601 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 und zur Vereinheitlichung der Regelung für die Zahlung der Familienleistungen an Arbeitnehmer, deren Familienangehörige in einem anderen als dem Beschäftigungsland wohnen — Drucksachen 7/3589, 7/4109 — . 13601 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG- Kommission für eine Verordnung (EGKS, Euratom, EWG) des Rates zur Festlegung der Gruppe der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütungen, die den im Schichtdienst im Sinne von Artikel 56 a des Statuts arbeitenden Beamten gewährt werden können — Drucksachen 7/3951, 7/4110 — . . . . . 13602 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Erhebung einer Ausfuhrabgabe bei Versorgungsschwierigkeiten mit Zucker für bestimmte Waren außer Anhang II des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die Saccharose enthalten — Drucksachen 7/3701, 7/4152 — . . . . . . . 13602 A Beratung der Sammelübersicht 47 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 30. September 1975 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/4142 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 48 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen Drucksache 7/4166 — Frau Grützmann SPD . . . . . . . . 13602 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container — Drucksache 7/3917 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/4096 — . . . . . . . . 13603 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über den Luftverkehr — Drucksache 7/3821 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 7/4097 — 13604 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Artikel 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes — Drucksache 7/4167 — Dr. Dr. h. C. Maihofer, Bundesminister BMI 13604 C Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . 13605 B Carstens (Emstek) CDU/CSU 13606 C Nächste Sitzung 13608 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13609* A Anlage 2 Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der entbehrlichen oder unwirtschaftlichen Regietätigkeit von Bundesbehörden und anderen Körperschaften der öffentlichen Hand; Ausweitung der Prüfungen über den Kompetenzbereich des Bundes hinaus aus konjunkturpolitischen Gründen MdlAnfr A39 17.10.75 Drs 07/4161 Milz CDU/CSU MdlAnfr A40 17.10.75 Drs 07/4161 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13609* D Anlage 3 Meldungen über die Ablehnung der Einbeziehung West-Berlins in ein Ost-WestStromverbundsystem durch die DDR sowie Sicherstellung der Stromversorgung West-Berlins MdlAnfr A48 17.10.75 Drs 07/4161 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A49 17.10.75 Drs 07/4161 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13610* B Anlage 4 Publizierung der Studie des Instituts für Weltwirtschaft über die pharmazeutische Industrie angesichts der öffentlichen Diskussion über die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sowie Auffassung der Bundesregierung über die in der Studie enthaltene Ansicht über die Senkung der Arzneimittelpreise MdlAnfr A50 17.10.75 Drs 07/4161 Egert SPD MdlAnfr A51 17.10.75 Drs 07/4161 Egert SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13610* C Anlage 5 Auffassung der Bundesregierung zu der in einer Studie des Instituts für Weltwirtschaft vertretenen Ansicht über die Höhe der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 V Arzneimittelpreise in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A52 17.10.75 Drs 07/4161 Sund SPD MdlAnfr A53 17.10.75 Drs 07/4161 Sund SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* A Anlage 6 Beurteilung der in der Studie des Instituts für Weltwirtschaft vertretenen Meinung über den Ausgleich der durch Preisrückgang verursachten Einbußen der Pharmaproduzenten durch Rationalisierung im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie über die Verkürzung der Laufzeit der Arzneimittelpatenten MdlAnfr A54 17.10.75 Drs 07/4161 Glombig SPD MdlAnfr A55 17.10.75 Drs 07/4161 Glombig SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* B Anlage 7 Nichtberücksichtigung von Kinder- und Jugendheimen bei der Bezuschussung aus dem Konjunkturprogramm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen MdlAnfr A56 17.10.75 Drs 07/4161 Tietjen SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* D Anlage 8 Gezielter Einsatz von Mitteln aus verschiedenen Haushalten für Luftfahrttechnik und -forschung, Flugzeugbau und Warten von Bundeswehrflugzeugen zur Vermeidung zusätzlicher Ausgaben für das Arbeitslosengeld von Beschäftigten des Luftfahrtbereichs MdlAnfr A57 17.10.75 Drs 07/4161 Dr. Sperling SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* D Anlage 9 Auffassung zu dem vom Zentralverband des Deutschen Handwerks gemachten Vorschlag zur Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der entbehrlichen und unwirtschaftlichen Regietätigkeiten der öffentlichen Hand MdlAnfr A58 17.10.75 Drs 07/4161 Stücklen CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13612* B Anlage 10 Reformbedürftigkeit von Bestimmungen der Wasserverbandsverordnung MdlAnfr A59 17.10.75 Drs 07/4161 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 136l2* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 13533 197. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1975 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 24. 10. Adams * 24. 10. Dr. Ahrens * 24. 10. Dr. Aigner * 24. 10. Alber 24. 10. von Alten-Nordheim 24. 10. Dr. Artzinger * 24. 10. Dr. Bangemann 24. 10. Behrendt * 24. 10. Biermann 24. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 24. 10. Frau von Bothmer*** 24. 10. Christ 24. 10. Dr. Corterier 24. 10. Dr. Eppler 24. 10. Fellermaier * 24. 10. Frehsee * 24. 10. Flämig * 24. 10. Dr. Früh* 24. 10. Dr. Gölter 24. 10. Graaf 24. 10. Gerlach (Emsland) * 24. 10. Gewandt 24. 10. Gierenstein 24. 10. Grüner 24. 10. Härzschel * 24. 10. Handlos 24. 10. Dr. Heck 24. 10. Huonker 24. 10. Dr. Jaeger 24. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 24. 10. Kiep 5.11. Dr. Kiesinger 24. 10. Dr. Klepsch *** 24. 10. Dr. Kliesing 24. 10. Köster 24. 10. Dr. Kunz (Weiden) 24. 10. Dr. Graf Lambsdorff 24. 10. Lautenschlager * 24. 10. Prof. Dr. Lohmar 24. 10. Lücker * 24. 10. Memmel * 24. 10. Dr. Mende "' 24. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 24. 10. Moersch * 24. 10. Müller (Mülheim) * 24. 10. Dr. Müller (München) ** 24. 10. Dr. Müller-Hermann 24. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 24. 10. Frau Dr. Orth * 24. 10. Polkehn 24. 10. Dr. Prassler 24. 10. Richter 24.10. Prof. Dr. Schellenberg 24. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Schirmer 24. 10. Schleifenbaum 24. 10. Schmidt (Wuppertal) 24. 10. Dr. Schneider 24. 10. Schröder (Wilhelminenhof) 24. 10. Schwabe * 24. 10. Dr. Schwenke * 24. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 24. 10. Seefeld * 24. 10. Sieglerschmidt** 24. 10. Springorum * 24. 10. Dr. Starke (Franken) * 24. 10. Frau Steinhauer 24. 10. Suck * 24. 10. Dr. Vohrer *** 24. 10. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10. Waltemathe 24. 10. Frau Dr. Walz * 24. 10. Dr. von Weizsäcker 24. 10. Wilhelm 24. 10. Wolfgramm 24. 10. Würtz 24. 10. Wurbs 24. 10. Dr. Zimmermann 24. 10. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen A 39 und 40) : Ist die Bundesregierung bereit, ein Gutachten zur Ermittlung der entbehrlichen oder unwirtschaftlichen Regietätigkeiten von Bundesbehörden und anderen Körperschaften der öffentlichen Hand erstellen zu lassen und das Ergebnis dem Deutschen Bundestag vorzulegen, zumal der Bundesrechnungshof sich zu diesem Problem bereits mehrfach geäußert hat und der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen sich in seinem Gutachten vom 7. August 1975 ebenfalls mit der Frage der Verlagerung von öffentlicher Eigenproduktion in Privatbetriebe befaßt hat? Hält die Bundesregierung die Ausweitung der Prüfungen übet den Kompetenzbereich des Bundes hinaus aus konjunkturpolitischen Gründen in der Weise für notwendig, indem sie die Bundesländer und die Kommunen auffordert, diesem Beispiel zu folgen und die Länder und kommunalen Rechnungshöfe oder Rechnungsprüfungsämter ebenfalls in diesem Sinne tätig werden zu lassen, zumal gerade in mittleren und kleineren Gemeinden wirtschaftliche Aufgaben von den Verwaltungen übernommen worden sind, die hinsichtlich des maschinellen und personellen Aufwands in besonders gravierendem Mißverhältnis zum jeweiligen Haushaltsvolumen stehen? Die Bundesregierung hat der Problematik der Regietätigkeiten der öffentlichen Hand bereits seit jeher im Rahmen ihrer Haushaltsplanung besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat das Thema in seinem Schreiben vom 23. September 1975 an den Herrn Bundeskanzler, die Bundesminister für Wirtschaft und der Finanzen sowie die Bundestagsfraktionen erneut aufgegriffen. In einem Gespräch des Herrn Bundeskanzlers mit dem Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, an dem ich beteiligt war, sind die damit zusammenhängenden Fragen eingehend erörtert worden. Dabei wurde Einigkeit darüber erzielt, daß die Erstellung eines Gutachtens nicht der geeignete Weg ist, das Problem anzugehen. Der Herr Bundeskanzler hat den Zentralverband des Deutschen Handwerks gebeten, der Bundesregierung konkrete Beispiele von Regietätigkeiten von Bundesbehörden zu nennen, die das 13610* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Handwerk für unwirtschaftlich und damit für entbehrlich hält. Die Bundesregierung sammelt darüber hinaus gegenwärtig die verfügbaren Daten über Umfang und Kosten der Regietätigkeit der öffentlichen Hand. Nach Auswertung des Materials wird sie prüfen, welche Konsequenzen für Regietätigkeiten beim Bund zu ziehen sind. Dabei muß ausschließlich vom Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ausgegangen werden. Falls unwirtschaftliche Fälle festgestellt werden, ist einer wettbewerbsorientierten Vergabe öffentlicher Aufträge an die Wirtschaft, insbesondere auch an das mittelständische Gewerbe, der Vorzug zu geben. Jedoch sind Regiebetriebe dann notwendig oder zumindest zweckmäßig, wenn es sich um Arbeiten handelt, die z. B. nach Art und Umfang oder aus versorgungs- und sicherheitspolitischen Gründen nicht an private Unternehmen vergeben werden können. Sobald die Bundesregierung übersieht, welche Konsequenzen auf Bundesebene zu ziehen sind, wird sie an die Länder mit der Bitte um entsprechende Aktivitäten in ihrem Bereich herantreten. Was die Prüfung von Regietätigkeiten durch Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsämter anbelangt, kann die Bundesregierung in den Organisations- und Zuständigkeitsbereich der Länder nicht eingreifen. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen A 48 und 49) : Treffen Meldungen zu, nach denen die DDR die Einbeziehung West-Berlins in ein Ost-West-Stromverbundsystem endgültig ablehnt, weil sie aus wirtschaftlichen Gründen den für West-Berlin bestimmten Strom selbst liefern will? Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung, die langfristige Stromversorgung Berlins zu sichern, falls Ost-Berlin auf seinem Standpunkt beharrt? Zu Frage A 48: Die Bundesregierung ist über das Stromlieferprojekt im Gespräch mit der Regierung der UdSSR. Die Sowjetunion hat es übernommen, die Frage der Trassenführung für die Stromleitung u. a. mit der DDR zu klären; eine Antwort steht noch aus. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die DDR die Einbeziehung West-Berlins in dieses Projekt ablehnt. Auch die kommerziellen Verhandlungen laufen weiter. Die betreffenden deutschen Unternehmen sind sowjetischerseits gebeten worden, ihre Angebote zu aktualisieren. Dies geschieht derzeit. Zu Frage A 49: Wie zur vorigen Frage geantwortet, sollte nicht von einem Scheitern des Projektes ausgegangen werden. Zu der Frage ist im übrigen zu bemerken, daß die BEWAG als das verantwortliche EVU die Stromversorgung Berlins bisher voll gewährleistet hat. Bei ihren weiteren Planungen geht sie von dem künftig erwarteten Stromabsatz aus, der durch die Bevölkerungsentwicklung und das weitere wirtschaftliche Wachstum wesentlich bestimmt wird. Die BEWAG wird dabei alle in Betracht kommenden Versorgungsalternativen in die Überlegungen einbeziehen und damit sicherstellen, daß die Versorgung Berlins mit Elektrizität auch künftig in jedem Falle gewährleistet wird. Es ist sichergestellt, daß die Versorgungspolitik der BEWAG im Einvernehmen mit dem Senat und in den entscheidenden Fragen auch in Abstimmung mit der Bundesregierung erfolgt. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/4161 Fragen A 50 und 51) : Hat die Bundesregierung gerade angesichts der lebhaften öffentlidien Diskussion über die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen die Absicht, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte Studie des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel über die pharmazeutische Industrie in der Bundesrepublik Deutschland zu publizieren? Teilt die Bundesregierung die nach Darstellung des Pressedienstes „Bonn im Spiegel" (Nr. 16 vom 30. September 1975) in der Studie enthaltene Ansicht, daß die Arzneimittelpreise in der Bundesrepublik Deutschland um 20 Prozent — verteilt je zur Hälfte auf Hersteller und Handel — gesenkt werden könnten, ohne daß dadurch die Gewinne in einem solchen Maß beeinträchtigt würden, daß dies wiederum Auswirkungen auf die Innovationshäufigkeit hätte? Zu Frage A 50: Dazu möchte ich kurz eine generelle Bemerkung voranstellen: Das BMWi veröffentlicht von ihm in Auftrag gegebene Untersuchungen wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute nicht selbst. Es gibt den Instituten die Studien zur Veröffentlichung unverzüglich frei, sobald geprüft wurde, ob ein erteilter Auftrag der Themenstellung nach erfüllt ist. Dies geschieht selbstverständlich auch im vorliegenden Fall. Das Kieler Institut hat dem BMWi Mitte Juli 1975 einen vorläufigen Bericht vorgelegt. Inzwischen wurden dem Institut vom BMWi einige die Sachdarstellung betreffenden Bemerkungen mitgeteilt, mit der Bitte um Prüfung, ob diese Punkte bei der Schlußredaktion des Abschlußberichtes noch berücksichtigt werden können. Aus der Sicht des BMWi steht einer raschen Freigabe nichts im Wege. Hierüber ist das Kieler Institut auch informiert. Vermutungen, daß das Gutachten zurückgehalten wird, treffen nicht zu. Zu Frage A 51: In dem Gutachten wird eine derartige Aussage nicht als Feststellung getroffen. Es handelt sich vielmehr um eine — vom Kieler Institut auch als solche bezeichnete — „Modellrechnung", die unter eine ganze Reihe von sachlichen und politischen Voraussetzungen gestellt ist. Die Bundesregierung wird diese nach Vorlage des endgültigen Berichts in Zusammenarbeit aller beteiligten Bundesressorts genau prüfen. Dabei wird es sehr wesentlich darauf ankommen, wie die Realisierbarkeit der verschiedenen Prämissen, zu denen u. a. auch eine spürbare Beteiligung der Verbraucher an den Kosten für Arzneimittel und ärztliche Leistungen gehört, eingeschätzt werden müssen. Aufgrund der vielfältigen Untersuchungen im Zusammenhang mit den inzwischen vom Bundes- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 13611* kabinett beschlossenen Eckwerten halte ich allerdings die für eine eventuelle Preissenkung genannte Größenordnung von 20 % nicht für realistisch. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sund (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 52 und 53) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Herstellerabgabepreise für Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland die Preise in allen Ländern übertreffen — eine Ansicht, wie sie in einer im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Untersuchung des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel vertreten wird? Hält die Bundesregierung die in derselben Untersuchung als Ergebnis internationaler Vergleiche enthaltene Feststellung für zutreffend, daß die Bundesrepublik Deutschland auch bei den Apothekenverkaufspreisen an der Spitze stehe, weil der Anteil von Groß- und Einzelhandel vergleichsweise hoch sei? Die Bundesregierung hat noch keine abschließende Meinung zu dem vorläufigen Untersuchungsergebnis des Instituts für Weltwirtschaft zu diesem Fragenkreis. Soviel schon jetzt: Das Kieler Institut zieht seine vorläufigen Schlußfolgerungen aus einem Preisvergleich für Arzneimittel in der Bundesrepublik, der Schweiz, Frankreich, Italien und Großbritannien. Es stellt ausdrücklich fest, daß internationale Preisvergleiche für Arzneimittel problematisch und die zur Verfügung stehenden Unterlagen unvollständig sind und im Einzelfall angreifbar sein mögen. In der Tat müssen internationale Preisvergleiche — wie sich auch bei früheren vergleichenden Untersuchungen gezeigt hat — ein Vielzahl von Komponenten berücksichtigen. Lassen Sie mich dazu nur einige aufzählen: — Es ist schwierig, wirklich identische Arzneimittel zu finden, die zudem für den entsprechenden Indikationsbereich in den untersuchten Ländern repräsentativ sind. — Die Steuerbelastung ist unterschiedlich. — Produktionskosten und Kaufkraft differieren. — Die Staaten nehmen auf die Preisbildung mehr oder weniger stark Einfluß. — Die Preisdifferenzen werden maßgeblich und u. U. kurzfristig durch Schwankungen der Wechselkurse beeinflußt. Z. B. zu diesem Punkt hat das Ministerium um ergänzende Konkretisierung im endgültigen Bericht gebeten. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Glombig (SPD) (Drucksache 7/4161 Fragen A 54 und 55) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in der im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Untersuchung des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel vertretene Meinung, daß es den Pharmaproduzenten in der Bundesrepublik Deutschland möglich sein würde, die durch etwaige Preisrückgänge verursachten Einbußen durch Rationalisierung im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie der- Absatzförderung auszugleichen? Hält es die Bundesregierung für geboten, gemäß einer Empfehlung des Kieler Instituts in derselben Untersuchung die Laufzeit von Arzneimittelpatenten zu verkürzen, damit die innovatorischen Aktivitäten der Pharmaindustrie nicht mehr für die Suche nach trivialen Neuerungen und für das Unterlaufen bestehender Patente eingesetzt würden? Zu Frage A 54: Forschung und Entwicklung spielen in der Arzneimittelherstellung eine zentrale Rolle. Aber natürlich schließt dies nicht aus, daß auch in diesem Bereich im Einzelfall Kosten preiswirksam eingespart werden können. Angesichts der von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlichen Kostenstrukturen halte ich generalisierende Aussagen allerdings nicht für möglich. Was die Ausgaben für Werbung und Information angeht, wird das Bundesministerium für Wirtschaft in Kürze mit den Arzneimittelherstellern über eine deutliche Beschränkung sprechen; denn vor allem hier sind nach Auffassung der Bundesregierung erkennbare Kostensenkungsspielräume gegeben. Zu Frage A 55: Gewisse Zusammenhänge in dieser Hinsicht sind sicher nicht zu bestreiten. Aber: Dem Deutschen Bundestag liegen mit der Drucksache 7/3712 drei internationale Patentübereinkommen, darunter das europäische Patentübereinkommen vom 5. Oktober 1973, sowie ein Entwurf zur entsprechenden Anpassung des deutschen Patentrechts zur Beschlußfassung vor. Danach ist eine einheitliche Laufzeit der europäischen und nationalen Patente von 20 Jahren vorgesehen. Diese drei Übereinkommen und die Anpassung des deutschen Patentrechts sollen die Schwierigkeiten eines bisher territorial auf den einzelnen Staat beschränkten und unterschiedlichen Patentrechts beseitigen. Die Empfehlung des Kieler Instituts muß in diesem integrationspolitischen Zusammenhang gesehen werden. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 56) : Wie erklärt die Bundesregierung die Nichtberücksichtigung von Kinder- und Jugendheimen bei der Bezuschussung aus dem Konjunkturprogramm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen, oder teilt sie meine Auffassung, daß diese Maßnahmen unter die Begriffsbestimmung „Stätten der Jugendarbeit" einzuordnen sind? Jugendheime und Kinderheime können in die Förderung im Rahmen des kommunalen Infrastrukturprogramms 1975 dann einbezogen werden, wenn das Schwergewicht der Tätigkeit in der Jugendhilfe liegt. Die Grundlage ist im § 5 Jugendwohlfahrtsgesetz verankert. Die für die Jugendhilfe zuständigen Länderbehörden müssen in jedem Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Jugendwohnheime, die lediglich der Unterbringung dienen, können nicht in das Programm einbezogen werden. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sperling (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 57) : Ist die Bundesregierung in der Lage, die Mittel aus verschiedenen Haushalten (Bundeswirtschaftsministerium, Bundesministerium für Forschung und Technologie, Bundesverteidigungsministerium) für Luftfahrttechnik und -forschung, Flugzeugfertigung und -bau, Vermarktung und das Warten von Bundeswehrflugzeugen so gezielt und gesteuert einzusetzen, daß in den von diesen Maßnahmen betroffenen Regionen (München, Hamburg, 13612 *Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Bremen) keine zusätzliche Belastung der öffentlichen Kassen durch zusätzliche Ausgaben für die Arbeitslosenunterstützung von Beschäftigten des Luftfahrtbereichs eintritt? Die Koordinierung zwischen den Ressorts hat in der Vergangenheit dazu beigetragen, Beschäftigungseinbrüche in der Luft- und Raumfahrtindustrie zu verhindern. U. a. haben die durch staatliche Hilfen ermöglichten zivilen Programme Airbus, VFW 614 und Bo 105 stärkere Auslastungsschwankungen im wehrtechnischen Bereich teilweise ausgleichen können. Die Bundesregierung hat allerdings im Basisprogramm für die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie 1974-1978 (BT-Drucksache 7/2986) bereits darauf hingewiesen, daß die Unternehmen wegen Beendigung verschiedener Entwicklungsprogramme und eines rückläufigen Bedarfs an militärischen Betreuungsleistungen ihre Kapazitäten straffen müssen. Der vom Kabinett eingesetzte Koordinator für die deutsche Luft- und Raumfahrt wird in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ressorts bei der Erarbeitung aktualisierter strukturpolitischer Leitlinien und durch laufende Abstimmung konkreter Aufträge und Förderungsmaßnahmen anstreben, den Rahmen für Anpassungsmaßnahmen der Firmen so zu setzen, daß Härten für die Beschäftigten möglichst vermieden werden. Die Möglichkeiten des Bundes reichen naturgemäß nicht aus, um die letztlich auch hier von der Nachfrage abhängige Beschäftigung stets auf gleichem Stand zu halten. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage A 58) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu dem ihr vom Zentralverband des Deutschen Handwerks gemachten Vorschlag, ein Gutachten zur Ermittlung der entbehrlichen und unwirtschaftlichen Regietätigkeiten der öffentlichen Hand erstellen und das Ergebnis dem Deutschen Bundestag vorlegen zu lassen? Die Bundesregierung hat der Problematik der Regietätigkeiten der öffentlichen Hand bereits seit jeher im Rahmen ihrer Haushaltsplanung besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat das Thema in seinem Schreiben vom 23. September 1975 an den Herrn Bundeskanzler, die Bundesminister für Wirtschaft und der Finanzen sowie die Bundestagsfraktionen erneut aufgegriffen. In einem Gespräch des Herrn Bundeskanzlers mit dem Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, an dem ich beteiligt war, sind die damit zusammenhängenden Fragen eingehend erörtert worden. Dabei wurde Einigkeit darüber erzielt, daß die Erstellung eines Gutachtens nicht der geeignete Weg ist, das Problem anzugehen. Der Herr Bundeskanzler hat den Zentralverband des Deutschen Handwerks gebeten, der Bundesregierung konkrete Beispiele von Regietätigkeiten von Bundesbehörden zu nennen, die das Handwerk für unwirtschaftlich und damit für entbehrlich hält. Die Bundesregierung sammelt darüber hinaus gegenwärtig die verfügbaren Daten über Umfang und Kosten der Regietätigkeit der öffentlichen Hand. Nach Auswertung des Materials wird sie prüfen, welche Konsequenzen für Regietätigkeiten beim Bund zu ziehen sind. Dabei muß ausschließlich vom Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ausgegangen werden. Falls unwirtschaftliche Fälle festgestellt werden, ist einer wettbewerbsorientierten Vergabe öffentlicher Aufträge an die Wirtschaft, insbesondere auch an das mittelständische Gewerbe, der Vorzug zu geben. Jedoch sind Regiebetriebe dann notwendig oder zumindest zweckmäßig, wenn es sich um Arbeiten handelt, die z. B. nach Art und Umfang oder aus versorgungs-und sicherheitspolitischen Gründen nicht an private Unternehmen vergeben werden können. Sobald die Bundesregierung übersieht, welche Konsequenzen auf Bundesebene zu ziehen sind, wird sie an die Länder mit der Bitte um entsprechende Aktivitäten in ihrem Bereich herantreten. Was die Prüfung von Regietätigkeiten durch Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsämter anbelangt, kann die Bundesregierung in den Organisations- und Zuständigkeitsbereich der Länder nicht eingreifen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 59) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die gegenwärtig gültige Wasserverbandsverordnung eine Reihe von Bestimmungen enthält, die nach heutigem Demokratieverständnis und nach der heutigen allgemeinen Lage überholungsbedürftig sind? Es ist richtig, daß die Erste Wasserverbandsverordnung (WVV) vom 3. September 1937 als frühere reichsrechtliche Vorschrift einige Bestimmungen enthält, die dem heutigen Demokratieverständnis widersprechen. Die Wasserverbandsverordnung ist gemäß Artikel 125 Abs. 1 GG in Verbindung mit Artikel 123 Abs. 1 GG Bundesrecht geworden. Die dem Grundgesetz widersprechenden Vorschriften gelten allerdings nach Artikel 123 Abs. 1 GG nicht fort. Hinsichtlich einer gesetzgeberischen Neuordnung des Wasserverbandsrechts ist anzumerken, daß über eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterschiedliche Auffassungen bestehen. In verschiedenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ist die Kompetenz des Bundes auf Grund des Artikels 74 Nrn. 11, 17 und 18 GG anerkannt worden. Hingegen haben die Länder erklärt, daß sie ein neues Wasserverbandsgesetz als Vollgesetz nachdrücklich ablehnen würden. Andererseits könnte eine Neuregelung in der Form eines Rahmengesetzes eine Gefahr für die bestehende Einheitlichkeit des Wasserverbandsrechts bedeuten. Die bisher reibungslose Zusammenarbeit der Länder, vor allem die Bildung von Wasser- und Bodenverbänden über die Ländergrenzen hinaus, würde erschwert. Eine Neuregelung des Wasserverbandsrechtes wäre an sich wünschenswert. Mit Rücksicht darauf, daß die Anwendung des bisherigen Rechts sich ohne die nicht mehr passenden Vorschriften eingespielt hat und — wie die laufende Rechtsprechung beweist — keine Schwierigkeiten verursacht, wird zur Zeit eine zwingende Notwendigkeit zu einer Neuregelung nicht gesehen. Dieser Meinung sind auch die Länder.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich möchte jetzt weitermachen, Herr Präsident.
    Das Zweite ist der heute morgen von Herrn Kollegen Liedtke in die Debatte eingeführte Fall eines NPD-Angehörigen in Schleswig-Holstein.

    (Liedtke [SPD] : Ich habe den Fall nicht eingeführt, er ist da!)

    — Dann hat es irgend jemand anders im Laufe der
    Debatte getan. Meine Erinnerung war, daß Sie in
    Ihrer Rede von einem NPD-Angehörigen gesprochen haben

    (Zuruf von der CDU/CSU: Hat er auch gemacht!)

    — ich meine auch, daß es so gewesen ist, Herr Kollege Liedtke —, dem vom Ministerpräsidenten, so haben Sie gesagt, des Landes Schleswig-Holstein seine Verfassungstreue bescheinigt worden sei. Das ist doch richtig.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jawohl!)

    Herr Kollege Liedtke, können wir uns darauf verständigen? — Schönen Dank!
    Meine Damen und Herren! Wir haben nun einmal die Schwierigkeit, daß wir auf der einen Seite Bewerber für den öffentlichen Dienst haben, deren Verfassungstreue wir zu überprüfen haben und bei denen bei Zweifeln in die Verfassungstreue die Einstellung in den öffentlichen Dienst nicht erfolgen darf. Wir haben auf der anderen Seite Menschen, die im öffentlichen Dienst sind und die, wenn ihnen Verstöße gegen ihre Verfassungstreue nachweisbar sind, in einem Disziplinarverfahren aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden können. Um einen solchen Fall der zweiten Kategorie, Herr Kollege Liedtke, handelt es sich hier. Ich glaube, es wäre in der Diskussion redlicher, wenn wir beim Zitieren von Beispielen deutlich auseinanderhalten würden, ob es sich um Einstellungen oder um die Notwendigkeit von Disziplinarverfahren gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes handelt, weil die rechtlichen Voraussetzungen unterschiedlich sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Im übrigen ist es in dem Fall so, daß ihm nicht die Verfassungstreue bescheinigt worden ist, sondern daß lediglich auf eine Anfrage der SPD mitgeteilt worden ist, daß keine Tatsachen aufgetreten sind, die heute eine andere Beurteilung mit Blick auf ein Disziplinarverfahren ergeben als zu einem früheren Zeitpunkt. Das gleiche gilt für Mitglieder der DKP wie der NPD, die sich bereits im öffentlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein befinden Ich glaube, es wäre gut, wenn wir das doch sorgfältig auseinanderhielten, weil das die Diskussion insgesamt ehrlicher machen würde.
    Meine Damen und Herren! Mir fällt die Aufgabe zu, den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU sowie den Entschließungsantrag der CDU/CSU- Fraktion zu begründen. Der Ihnen von der SPD/ FDP-
    Mehrheit des Innenausschusses zur Beschlußfassung vorgelegte Gesetzesantrag spiegelt in exemplarischer Weise die Unfähigkeit beider Koalitionsfraktionen zu unmißverständlichen Entscheidungen in Grundfragen des Demokratie- und Rechtsstaatsverständnisses,

    (Wehner [SPD] : Machen Sie mal halblang!)

    die Konfliktscheu der führenden Repräsentanten des sozialliberalen Machtbündnisses gegenüber den systemverändernden Kräften in ihren eigenen Reihen und die fehlende Bereitschaft von SPD und FDP zu konsequenter Bekämpfung vor allem aller anti-



    Vogel (Ennepetal)

    demokratischen sozialistischen und kommunistischen Gruppierungen in unserem Lande wider.

    (Wehner [SPD] : Das ist die Systematik Ihrer Art von Verleumdung!)

    — Herr Kollege Wehner, ich habe bisher in meinem politischen Nachhilfeunterricht immer gelernt, daß Sie der Altmeister der Verleumder seien.

    (Zurufe ,von der SPD: Unerhört! - Unverschämt!)

    — Entschuldigung, glauben Sie denn vielleicht, ich lasse mich in dieser Weise hier angreifen, ohne darauf zu antworten? Das glauben Sie doch wohl selber nicht!

    (Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Wir haben ja einen Präsidenten, nicht? — Weitere Zurufe — Wehner [SPD] : Und was für einen!)

    Meine Damen und Herren! Wo der Regierungsentwurf noch bescheidene, wenn auch erheblich hinter den Notwendigkeiten der Praxis zurückbleibende Regelungen für den Fall der Mitgliedschaft in einer Partei vorsah, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, sind in dem Antrag des Innenausschusses selbst diese Regelungen unter den Tisch gefallen. Das wird hier zum wiederholten Male fadenscheinig damit begründet, daß nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 ein Bedürfnis für die gesetzliche Regelung materiell-rechtlicher Fragen nicht mehr bestehe.
    Der Herr Minister Maihofer hat heute morgen in seiner Rede auch gesagt, daß ja am geltenden materiellen Recht durch den Vorschlag, den die Koalitionsfraktionen hier zur Abstimmung stellen, nichts geändert werden solle. Soll ich das denn dahin gehend verstehen, Herr Minister Maihofer, daß die in der Praxis bestehende Unklarheit und Unsicherheit in der Frage, wie wir es denn mit der Anknüpfung bei der Mitgliedschaft halten wollen, bestehenbleiben soll? Ich glaube, daß das außerordentlich schlecht wäre und daß wir unsere Pflicht hier nicht erfüllen würden, wenn wir diese Frage nicht klar regeln wollten.
    In Wahrheit stellt die Streichung der sich mit der Mitgliedschaft in einer Partei befassenden Sätze aus dem Regierungsentwurf eine Kapitulation vor den Attacken der linken Flügel von SPD und FDP dar.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich sage es ganz bewußt: Es gehört zum Versagen führender Sozialdemokraten und Freier Demokraten in unserem Lande, daß sie mehr mit der Bagatellisierung und Verharmlosung der unsere Freiheit bedrohenden Gefahren und Kräfte beschäftigt sind als mit dem Zeichnen klarer, die Solidarität aller Demokraten unterstreichender Trennungslinien gegenüber allen freiheitsfeindlichen Kräften und Bestrebungen in unserem Lande.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich auch das sagen: Sie bringen gegenüber der Opposition in diesem frei gewählten Parlament des deutschen Volkes weniger demokratische Sensibilität, weniger Einfühlsamkeit, weniger Takt und weniger Fingerspitzengefühl auf als gegenüber denen, die wegen ihrer Mitgliedschaft in einer Partei oder Organisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung Zweifel an ihrer Treue zu unserer freiheitlichen Verfassung begründen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Leider wahr!)

    Man kann leider nur den Eindruck gewinnen, daß es den systemverändernden Kräften in SPD und FDP immerhin schon gelungen ist, vielen aufrechten, demokratisch absolut zuverlässigen Sozialdemokraten und Liberalen, die ihrer Partei auf Jahrzehnte angehören, die Luft abzuschnüren und den Schneid abzukaufen.
    Vielfach — ich habe das bereits einmal in diesem Hause beklagt — ist die Solidarität der Demokraten bereits unheilvoll überlagert durch eine historisch gesehen für die Freiheit tödliche Solidarität der Sozialisten, zwischen demokratischen Sozialisten und antidemokratischen Sozialisten und Kommunisten, denen bereits das irreführende Etikett „kritische Demokraten" angeheftet worden ist.

    (Lambinus [SPD]: Das ist es: Altmeister der Verleumdung! — Stücklen [CDU/CSU]: Bist du ruhig da hinten!)

    — Sie können dieses Beispiel frei Haus geliefert bekommen, Herr Kollege.

    (Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Das sind doch Warendorfer Märchen!)

    — Herr Kollege Arndt, Sie sollten es doch wissen, daß Ihre Koalitionspartner in Hamburg den DKP-Kommunisten in Hamburg das Etikett „kritische Demokraten" angeheftet haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, schon macht sich die Vorstellung von der Verkürzung der demokratischpolitischen Alternativmöglichkeiten auf den Bereich dessen breit, was „sozialistischer Pluralismus" genannt wird. Dahinein paßt genau die Kampfvokabel vom „Rechtskartell", dem CDU und CSU behende zugeordnet werden. „Sozialistischer Pluralismus" in diesem Verständnis wird — davon sind wir überzeugt — in kommunistischer Diktatur enden.
    Meine Damen und Herren, es ist manchmal sehr schwierig, in diesem sehr diffizilen Bereich auch so zu argumentieren, daß die Unterschiedlichkeiten der Positionen deutlich werden. Ich möchte deshalb etwas zitieren, was der Bundesinnenminister, Professor Ma ih o f er, in der ZDF-Sendung „Kontrovers" am 9. Oktober 1975 gesagt hat. Ich darf das wörtlich zitieren und bitte um Ihre Nachsicht. Er sagte:
    Nur müssen Sie im einzelnen Fall fragen:
    — es ging dabei um die Einzelfallprüfung —.. Identifiziert sich nun dieses Mitglied mit diesen Zielsetzungen, ja oder nein? Oder ist hier in der Tat, obwohl eine formale Mitgliedschaft besteht, eine politische Haltung feststellbar, die nun gerade nicht im Widerspruch steht zu diesen Verfassungsgrundsätzen? Das wird in einem Fall wie der DKP möglicherweise sehr selten



    Vogel (Ennepetal)

    der Fall sein, aber ich möchte ein Beispiel nennen, provokativ. Stellen Sie sich einmal vor, Herr Dubček würde heute bei uns vor einer Einstellungsbehörde stehen, ein Mann, der genau für die Einführung dieser rechtsstaatlichen Errungenschaften seine ganze politische Existenz in der damaligen CSSR auf das Spiel gesetzt hat, als Kommunist, der er damals wie heute ist. Einen solchen Menschen, der nun auch als Kommunist für genau diese Errungenschaften auf die politische Barrikade geht, bei dem können Sie möglicherweise nicht am Ende zur Begründung solcher Zweifel an der Verfassungstreue kommen.
    Das erinnert mich an das, was Willy Brandt bei seinem gemeinsamen Auftritt mit Soares in Frankfurt gesagt hat: „Wie man einen aufrechten Sozialisten wie Dubček drangsaliert, ist empörend." Nun, meine Damen und Herren, natürlich ist auch in unserer Beurteilung Alexander Dubček persönlich ein tapferer Mann; aber nach unserem Verständnis ist ein Sozialismus des Prager Frühlings noch lange keine Demokratie

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und ist Dubček Kommunist und kein Demokrat. Oder vertreten Sie auch die Auffassung, daß sich Dubček „im weitesten Sinne unter den Begriff ,demokratischer Sozialismus' ü einreihen lasse,

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU] : Mit Sicherheit meinen die das!)

    daß sich demgemäß auch die KPI und die KPF, nur weil sie vorgeben, sich der Vormundschaft Moskaus nicht unterwerfen zu wollen, „im weitesten Sinne unter den Begriff ,demokratischer Sozialismus'" einreihen? Bedeutet das demgemäß — wenn ich hier an Äußerungen des SPD-Bundesvorstandsmitglieds Rudi Arndt erinnern darf —, daß auch die DKP, wenn sie sich nur aus der Unterwerfung unter die Vormundschaft der KPdSU und der SED löst, unter diesen Begriff einzureihen wäre? In der Tat, meine Damen und Herren, von da her verstünde ich, warum Mitgliedschaft in der DKP allein z. B. keine Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers begründen darf.
    Ich sagte schon: Alexander Dubček ist gewiß persönlich ein tapferer Mann. Aber er ist ein Kommunist, vielleicht im weitesten Sinne des Begriffs ein demokratischer Sozialist — das ist Ihre Sache—, aber ganz gewiß kein Idol, kein Heiliger der freiheitlichen Demokratie. Wenn ich die Wahl hätte zwischen Dubček-Kommunismus und Breschnew-Kommunismus, würde ich sicher den ersteren wählen. Das ändert jedoch nichts daran, daß DubčekKommunismus, hier bei uns eingeführt, das Ende der Demokratie wäre. Auch eine Reduzierung der Demokratie auf sozialistischen Pluralismus, meine Damen und Herren, wäre das Ende der Demokratie.
    Kernstück der Auseinandersetzung über die Frage der Beschäftigung von Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst ist seit Beginn die Bewertung der Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei oder Organisation. Zugespitzt: Die Kernfrage ist heute, ob die Mitgliedschaft in der DKP Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers begründet und in der Regel als Ablehnungsgrund ausreicht oder nicht. Seit Jahren werden die wahrsten Eiertänze wegen einer Frage aufgeführt, deren Beantwortung, wenn man sich einen klaren Verstand und ein nüchternes Urteil bewahrt hat, nur eindeutig dahin ausfallen kann, daß ein DKP-Mitglied, ein eingeschriebener Kommunist, per definitionem ein Feind unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist.
    Wenn das Gesetz werden sollte, was SPD und FDP heute hier beschließen wollen, dann werden aus den Eiertänzen von Demokraten im Handumdrehen Freundentänze von Kommunisten. Denn die DKP hat hier ein ganz klares Ziel: Sie will durchsetzen, daß ein Mitglied der DKP ebenso selbstverständlich in den öffentlichen Dienst eintreten kann wie Mitglieder demokratischer Parteien. Alles, was sonst um die Problematik der Beschäftigung von Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst herumgeredet wird, ist Rankenwerk — Herr Kollege von Schoeler ist nicht mehr da; ich würde ihm das gern noch einmal bestätigen — und dient nur der Vernebelung der eigentlichen Frage, die hier zur Entscheidung steht. Hier gibt es, von uns her jedenfalls, nur eine einzige Antwort: Dieses Ziel darf die DKP nicht erreichen. Sie ist kein demokratischer Partner und wird auch keiner werden. Nur Ignoranten können sich darüber täuschen.
    Wer Mitglied der DKP ist, gehört nicht in den öffentlichen Dienst, den können wir weder in der Bundeswehr noch als Richter, Staatsanwalt oder Polizisten gebrauchen, aber auch nicht als Maschinisten im Wasserwerk oder als Ingenieur im Elektrizitätswerk und schon gar nicht als Lehrer unserer Kinder, auch nicht als Mitarbeiter in einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Gegner dieser politisch wie rechtlich sauberen Lösung stimmen immer das Klagelied von der „Gesinnungsschnüffelei" an. Hier werden die rührendsten Geschichten erzählt. Nur wird bewußt verschwiegen, daß die Gesinnungsschnüffelei am ehesten dann vermieden wird, wenn aus der Mitgliedschaft in einer Partei oder Organisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung die einzige der Lebenserfahrung entsprechende und darum realistische Schlußfolgerung gezogen wird: daß ein solches Mitglied in der Regel nicht in den öffentlichen Dienst gehört. Der Ihnen von der SPD doch besonders nahestehende Kölner Staatsrechtslehrer Professor Kriele hat zu Recht darauf aufmerksam gemacht, daß es dem Durchschnittsbürger nur schwer plausibel zu machen sei, was gegen den Schluß einzuwenden ist, „jemand gelte deshalb als Kommunist, weil er Mitglied der Kommunistischen Partei sei".

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU — Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Wie kann man auch so etwas sagen, wo alle Begriffe dagegen sprechen!)

    Die Behauptung, die Anknüpfung an die Mitgliedschaft verstoße gegen das Prinzip der Einzelfallprü-



    Vogel (Ennepetal)

    fang, ist intellektuell unredlich und wird auch wohl nur deshalb aufgestellt, um das Ziel, die Freikämpfung der DKP, um so besser erreichen zu können. Herr Minister Maihofer hat aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts die Sätze zitiert, die sich mit der sogenannten Beweislast beschäftigen, hat aber dabei übersehen, daß das Bundesverfassungsgericht das Wort „Beweislast" in Anführungsstriche gestellt und keineswegs die Unterscheidung getroffen hat zwischen materieller Beweislast und prozessualer Beweislast. Das, wovon Sie sprechen, Herr Minister Maihofer, bezieht sich auf das, was man prozessuale Beweislast nennt, aber nicht auf das, was man materielle Beweislast nennt. Es wäre sicher förderlich, dazu das nachzulesen, was in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht, um dann hier gemeinsam zu der Schlußfolgerung zu kommen, daß selbstverständlich die materielle Beweislast denjenigen trifft, der die Zweifel, die in seine Verfassungstreue begründet sind, nicht auszuräumen in der Lage ist. Auch darüber werden eine Fülle von falschen Ausführungen gemacht.
    Alles das, was an Fehlentwicklung bei der Überprüfung der Verfassungstreue beklagt wird, stellt sich um so sicherer ein, wenn auf den klarsten und überzeugendsten Anknüpfungspunkt, die Mitgliedschaft, nicht mehr abgestellt werden kann. Ich möchte noch einmal Professor Kriele zitieren — ich identifiziere mich keineswegs damit —: „Die individuelle Methode der Überprüfung von Beamtenbewerbern hat ein Klima des Mißtrauens erzeugt, das die geistige Freiheit an der Wurzel gefährdet."
    Niemand von uns denkt daran, jemandem ständig seine Jugendsünden vorzurechnen oder Duckmäuser heranzuziehen. Wenn wir an die Mitgliedschaft anknüpfen, dann bedeutet das nicht, daß wir an irgend etwas, was in der Vergangenheit liegt, anknüpfen, sondern dann bedeutet das, daß wir an die im gegenwärtigen Zeitpunkt, im Zeitpunkt der Entscheidung bestehende Mitgliedschaft in einer Partei oder Organisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung anknüpfen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und das ist genau das Gegenteil von Gesinnungsschnüffelei. Gerade das stellt sich bei Ihnen bei den Einzelfallprüfungen ein.
    Es wird gern eingewendet, wenn sich die Mitgliedschaft als Einstellungssperre erweise, würden die Bewerber aus der entsprechenden Partei oder Organisation austreten. Das mag durchaus sein. Gegen subversives Einschleusen und konspiratives Verhalten gibt es kein in jedem Falle wirkendes Kraut. Aber organisierte Verfassungsfeinde sind eben gefährlicher als bloß gesinnungsmäßige Sympathisanten. Die DKP sähe sich in ihrer Strategie empfindlich gestört, mit der sie dahin gelangen will, daß jedes DKP-Mitglied offen und mit erhobenem Haupt in den öffentlichen Dienst marschieren kann,
    Nun noch einige Worte zu dem Einwand, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai dieses Jahres lasse die Ablehnung eines Bewerbers nur wegen seiner Mitgliedschaft in einer Partei oder Organisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung nicht mehr zu. Ich habe bereits im Innenausschuß des näheren ausgeführt, daß diese Schlußfolgerung schlechthin falsch ist. Sie ist heute morgen hier wiederholt worden. Auch ein Einzelumstand — das hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht — kann die Eignung für den öffentlichen Dienst ausschließen. Das Bundesverfassungsgericht nennt selbst die Fälle, daß ein Bewerber „uneinsichtig rechthaberisch" ist, daß einem Lehramtsbewerber ein Minimum an Geschick im Umgang mit Schülern abgehe oder daß ein Bewerber dem Erfordernis der Praxis, Entscheidungen zeitgerecht zu treffen, nicht genüge. Für „offenbar verfassungsrechtlich bedenklich" hat es das Bundesverfassungsgericht lediglich erklärt, wenn ein Gesetz allgemein zwingend vorschreibe, daß einzelne konkrete Verhaltensweisen die Gewähr des Bewerbers, er werde jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten, ausschließen. Eine solche Automatik schreiben — auch wenn das immer wieder behauptet wird — der Entwurf des Bundesrates und, ihm folgend, der von uns vorgelegte Änderungsantrag nicht vor. Unser Antrag stellt für den Fall der Mitgliedschaft in einer Partei oder Organisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung lediglich die der Lebenserfahrung entsprechende tatsächliche, im Einzelfall aber durchaus widerlegbare Vermutung auf, daß dadurch Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers begründet werden. Das ist etwas völlig anderes als Automatik. Wir haben, wie Sie wissen, eine ähnliche Streitfrage im Bereich des Ehescheidungsrechts.
    Meine Damen und Herren, ich komme nun zu den vorliegenden Entschließungsanträgen. Der von der Koalition vorgelegte Entschließungsantrag ist offensichtlich als ein Instrument zur Abwiegelung mit Blick auf die bevorstehenden Bundesparteitage der SPD und der FDP gedacht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dem dient sein alle Klarheiten beseitigender, die Problematik vernebelnder Inhalt, in dem insbesondere Regelungen vorgespiegelt werden, die das zur Verabschiedung vorgelegte Gesetz überhaupt nicht enthält.
    In dem Gesetz, das uns hier zur Verabschiedung vorliegt, ist nirgendwo gesagt, daß eine Überprüfung der Verfassungstreue eines Bewerbers nur dann und erst dann erfolgen darf, wenn sich im Einzelfall Tatsachen ergeben, die die Verfassungstreue ernsthaft in Frage stellen. Herr Minister Maihofer hat heute morgen geglaubt, die sogenannte Unschuldsvermutung aus dem Bereich des Strafrechts auch in andere Bereiche des Rechts transponieren zu können. Damit führen Sie, Herr Kollege Maihofer, aber, wie ich meine, eine völlig falsche Kategorie in die Diskussion ein; denn hier geht es nicht um Schuld oder Unschuld von Bewerbern, nicht einmal um Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit ihres Handelns, sondern hier geht es allein um den Rechtsbegriff der Eignung. Eine Vermutung im Hinblick auf die Eignung für den öffentlichen Dienst gibt es nun einmal in unserer Rechtsordnung nicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)




    Vogel (Ennepetal)

    Meine Damen und Herren, nirgends ist die Frage geregelt, ob und unter welchen Voraussetzungen der Bewerber einen Rechtsbeistand hinzuziehen darf, obwohl die Rechtsprechung — das gleiche gilt für die Praxis — dazu kontrovers ist. Der Entschließungsantrag tut aber so, als gäbe es eine solche Regelung.
    Im Gesetzesvorschlag heißt es ausdrücklich nur, daß in einer ablehnenden Entscheidung die gegen die Verfassungstreue sprechenden Tatsachen anzugeben seien. Die Entschließung behauptet, daß auch die „Bewertung" dieser Tatsachen mitzuteilen sei. Das mag durchaus zweckmäßig und richtig sein. Nur: In dem Gesetzesvorschlag selbst steht davon nichts.
    So ließe sich die Bewertung des Entschließungsantrags der Koalition fortsetzen. Der Entschließungsantrag der Koalition entpuppt sich bei näherem Hinsehen als ein Dokument der Verzagtheit und der Konfliktscheu zum Zweck der Abwiegelung mit Blick auf die bevorstehenden Parteitage von FDP und SPD.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dieser Entschließungsantrag ist unredlich — ich sage das bewußt — gegenüber den Mitgliedern in der SPD und der FDP, die diese Frage auf dem Parteitag diskutieren wollen und denen Sand in die Augen gestreut werden soll. Ich kann nur hoffen, daß diese Mitglieder Sie dennoch zwingen werden, sich klar und offen mit Ihnen auseinanderzusetzen.
    Wenn Sie schon entschlossen sind, Ihren schlechten Gesetzesvorschlag, der nie Gesetz werden darf, mit einer Entschließung zu begleiten, dann empfehle ich Ihnen den Text unseres Entschließungsantrags zur Annahme; denn der ist ehrlich und klar.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Schöfberger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Schöfberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Vogel hat drei untaugliche Versuche unternommen. Erster Versuch: den Sozialdemokraten vorzuhalten, sie würden die Gefährlichkeit des Weltkommunismus und all seiner kleineren Agenten nicht erkennen oder zumindest unterschätzen. Zweiter Versuch: Sozialdemokraten und Kommunisten in einen Topf zu werfen. Dritter Versuch: nachzuweisen, Sozialdemokraten und Freie Demokraten seien angeblich nicht bereit, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen.
    Versuche dieser Art sind nicht neu. Neu ist vielleicht immer wieder die Art und Weise, wie sie vorgetragen werden. Ihre ständige Wiederholung rüttelt angesichts der historischen Vorgänge, dem Verhalten der Sozialdemokratie in der Vergangenheit und in der Gegenwart und angesichts praktischer sozialdemokratischer Politik bestenfalls an Ihrer Glaubwürdigkeit, nicht an unserer.

    (Beifall bei der SPD) Im übrigen brauchen wir, was die Einschätzung des Kommunismus und seiner Gefährlichkeit betrifft, keine Belehrungen von Ihrer Seite entgegenzunehmen.


    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Wir sind der Meinung, daß nach dem Grundsatz der wehrhaften Demokratie diese freiheitlich-demokratische Grundordnung geschützt werden muß. Wir wollen ihren Feinden nicht die Mittel der Demokratie an die Hand geben, damit diese so frei sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung auszuhöhlen, aus den Angeln zu heben oder zu vernichten.
    Unsere Sorge ist es nicht — und ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen —, Kommunisten oder Extremen den Weg in den Staatsdienst zu ebnen. Unsere Sorge am heutigen Tag und auch in der Zukunft ist die Mißbrauchsabwehr nach einer doch erstaunlichen Praxis, die wir auf diesem Gebiet erlebt haben. Der Grundsatz der wehrhaften Demokratie steht nämlich nicht allein im Grundgesetz. Dieser Grundsatz berührt auch andere schützenswerte Wertentscheidungen unserer Verfassung: das Gleichbehandlungsgebot, das Diskriminierungsverbot, die Meinungsfreiheit, die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung und nicht zuletzt das Rechtsstaatsprinzip in all seinen Ausprägungen, von der Verhältnismäßigkeit der Mittel bis zum rechtlichen Gehör. Man kann die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne einer wehrhaften Demokratie nicht schützen, indem man diese verteidigungswerten Grundsätze über Bord wirft.

    (Beifall bei der SPD)

    Und auf der anderen Seite, meine Damen und Herren von der Opposition: Inquisition, Ketzerverfolgung und Hexenverbrennungen sind keine Gebote unseres Grundgesetzes!

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Was wir brauchen, ist eine sorgfältige Güterabwägung, eine gewissenhafte Grenzziehung, eine energische Mißbrauchsabwehr und ein rechtsstaatliches Verfahren, das der freiheitlich-demokratischen Grundordnung selbst zur Ehre gereicht.

    (Beifall bei der SPD)

    Gerade um dieses rechtsstaatliche Verfahren geht es beim vorliegenden Gesetzentwurf.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Beim Bezirksverband in München!)

    Die Verwertung nicht gerichtsverwertbarer Tatsachen, unwürdige Verhöre, Gesinnungsschnüffelei und seltsame Ablehnungsgründe dürfen keine Zukunft mehr haben.

    (Zuruf des Abg. Pfeffermann [CDU/CSU])

    Auf die Ablehnungsgründe aus der Vergangenheit möchte ich noch kurz eingehen. Herr Kollege Coppik hat dies schon dargelegt.
    Wir hatten in München einen Fall,

    (Zurufe von der CDU/CSU: Vogel!)

    bei dem ein evangelischer Religionslehrer mit Namen Kuder, Mitglied der Sozialdemokratischen Par-



    Dr. Schöfberger
    tei, durch einen höheren CSU-Beamten aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden sollte, weil er — so wörtlich — „den Gedanken des Friedens in den Mittelpunkt des Religionsunterrichts gestellt" hat und damit seine Pflichten verletzt haben soll. In München wurde bei einem Bewerber, der allerdings nicht Mitglied irgendeiner Partei aber mit einem DKP-Mitglied verheiratet war, die Vorlage eines rechtskräftigen Scheidungsurteils verlangt;

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    dann stünde seiner Einstellung nichts mehr im Wege. Dies im Freistaat Bayern, wo sonst die hehren Grundsätze der Unauflösbarkeit der Ehe sehr hochgehalten werden!

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Bei Ihnen nicht?)

    Hier kann man nur noch wiederholen, was das Bundesverfassungsgerichts dazu auf Seite 28 ausgeführt hat. Das vergiftet in der Tat die politische Atmosphäre, irritiert die Betroffenen in ihrem Vertrauen in die Demokratie und diskreditiert den freiheitlichen Staat.
    Jetzt darf ich Ihnen noch aus einem Urteil des I. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ein Zitat vorlesen, das in seiner Bedenklichkeit kaum mehr zu übertreffen ist. In diesem Urteil heißt es — ich zitiere mit Genehmigung —:
    Der Kläger tritt ein für die Entwicklung sozialistischer Alternativprogramme und die Kritik bestehender Verhältnisse und bietet deshalb nicht die Gewähr, jederzeit für die freiheitlichdemokratische Grundordnung einzutreten.
    Sehen Sie, meine Damen und Herren, an diesem Punkt ist ein Zustand erreicht, bei dem sich alle Sozialdemokraten, die sich zum Godesberger Programm bekennen, betroffen fühlen müssen.
    Möller [Lübeck] [CDU/CSU] : Dazu gehören
    nicht mehr viele!)
    Da wird Mißbrauchsabwehr nicht nur zu einem Gebot der Rechtsstaatlichkeit, sondern auch zu einem Gebot der Selbstachtung und der Selbsterhaltung von Sozialdemokraten. Dies muß man einer Partei zubilligen, die in ihrer Geschichte leidvollen und opferreichen Verfolgungen ausgesetzt war und gerade deshalb in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat jedem gefährlichen Ansatz einer neuen Verfolgung nachhaltig widersteht.
    Wir widerstehen auch einer Begriffsverwirrung, die sich in der Praxis eingeschlichen hat. Hier ist nicht nur von „Extremisten", von „Radikalen" und „Verfassungsfeinden" die Rede, hier werden ganz neue Begriffe kreiert, die ich für äußerst bedenklich halte. Die „Bayerischen Verwaltungsblätter" vorn 15. September 1975 drucken das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab unter der Überschrift: „Keine Staatsstellung und Ausbildung für nicht systemkonforme Personen".

    (Hört! Hört! und Lachen bei der SPD)

    Dies, meine Damen und Herren, ist ein Ausdruck,
    der schlaglichtartig kennzeichnet, wohin die Reise
    geht, wenn wir hier nicht eine ernsthafte Mißbrauchsabwehr einlegen.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich möchte noch auf eine Entwicklung eingehen, die in den Vereinigten Staaten in den 50er und 60er Jahren Platz gegriffen hat, weil wir daraus lernen können. Diese Entwicklung war durch drei Merkmale gekennzeichnet:
    Erstens durch eine ständige Ausweitung des betroffenen Personenkreises. Während ursprünglich Kommunisten und „subversive elements" gemeint waren, waren es später Pazifisten, Zeugen Jehovas und Gewerkschaftsführer und schließlich alle „gegenüber der Regierung illoyale Personen". Dies wollen wir in der Bundesrepublik verhindern. Zweitens durch die ständige Ausweitung der diskriminierten Verhaltensweisen: Während es ursprünglich kommunistische Betätigung und umstürzlerische Betätigung waren, waren es zum Schluß „unmoralische Verhaltensweisen". Dies wollen wir in der Bundesrepublik verhindern. Drittens durch die ständige Ausweitung der Sanktionen: Während es ursprünglich um das Fernhalten vom öffentlichen Dienst und später um die Vernichtung jeglicher Berufschance in der Privatwirtschaft ging, kam man schließlich zu einem Gesetz, das auch den sozialen Wohnungsbau betraf, nämlich zu dem Gesetz vom 6. Juli 1952, das in den Vereinigten Staaten über lange Zeit angewendet wurde. Dort heißt es wörtlich — ich zitiere mit Genehmigung—:
    Wohnungen, welche unter Inanspruchnahme von Bundesmitteln gebaut worden sind, dürfen nur von solchen Mietern bezogen werden, die eine eidesstattliche Erklärung abgeben, wonach weder sie selbst noch die mit ihnen in Hausgemeinschaft lebenden Personen Mitglieder einer vom Justizminister als umstürzlerisch bezeichneten Organisation sind.
    Wir wollen verhüten, daß Sanktionen, die für den öffentlichen Dienst ihren Platz und ihre Berechtigung haben mögen, auf andere Lebensbereiche übergreifen.
    Wir sehen uns dabei in einer interessanten Kampfgemeinschaft mit einem sehr prominenten Professor, der Ihnen nahesteht. Ich zitiere aus dessen Habilitationsschrift aus dem Jahre 1954, in der dieser Professor die damalige Entwicklung in den Vereinigten Staaten mit Recht geißelt, wenn er — ich zitiere — ausführt:
    Bei den vorstehend genannten öffentlichen und privaten Maßnahmen gegen den Kommunismus hat sich die Gefahr von zwei schweren Nachteilen ergeben: Einmal können Personen betroffen werden, gegen die der bloße, unbewiesene Verdacht besteht, daß sie Kommunisten sind. Die Rechtsschutzgarantien des Verdächtigten sind gegenüber einigen Maßnahmen schwach. Zum anderen besteht die Möglichkeit, daß eine liberale geistige Einstellung oder die Tatsache, daß ein Amerikaner in einer bestimmten politischen Frage eine von der herrschenden Meinung abweichende Auffassung vertritt, fälschlich als



    Dr. Schöfberger
    Ausdruck einer kommunistischen Einstellung angesehen wird. Viele Amerikaner
    — so heißt es weiter —
    wenden sich daher heute mit Entschiedenheit gegen ein Überhandnehmen der antikommunistischen Tendenzen. Es ist von einer Hexenverfolgung gesprochen worden, die das öffentliche Leben vergifte und insbesondere die Arbeitsfreude der im öffentlichen Dienst stehenden Beamten lähme. Mitglieder des Obersten Gerichtshofs — —

    (Unruhe)