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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 197. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 13533 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 7/4065 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 13534 A Ollesch FDP . .. 13534 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/4180 —Jahn (Marburg) SPD . . . . . . . . . 13534 D Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 13535 C Henke SPD 13536 D Dr. Böger FDP 13537 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2433 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4183 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des Deutschen Richtergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten — Drucksache 7/2432 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4183 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/4187 — Liedtke SPD 13538 A Dr. Dregger CDU/CSU 13541 B Dr. Wendig FDP 13548 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 13553 A Dr. Bender, Minister des Landes Baden-Württemberg 13558 C Koschnick, Präsident des Senats der Hansestadt Bremen 13560 A Dr. Hirsch, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 13564 C Coppik SPD 13568 A Gerlach (Obernau) CDU/CSU 13570 C von Schoeler FDP 13573 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Neubauer, Senator des Landes Berlin . 13577 B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 13579 A Dr. Schöfberger SPD . . . . . . . . 13584 B Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . 13587 A Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 13592 A Kleinert FDP 13595 A Namentliche Abstimmung . . . . . . 13598 C Erweiterung der Tagesordnung . . . . 13596 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes — Drucksache 7/4141 — . . . . . . . . 13596 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 28. Februar 1975 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 7/4139 — . 13596 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes — Drucksache 7/4140 — . . . . . . . 13596 D Erste Beratung des von den Abgeordneten von Bockelberg, Kleinert, Metzger, Dr. Weber (Köln), Erhard (Bad Schwalbach) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Partnerschaftsgesetzes — Drucksache 7/4089 — 13597 A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 7/4194 . . 13597 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes — Drucksache 7/4206 — . . . . . 13597 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Kreutzmann, Barche, Büchler (Hof), Zebisch, Niegel, Böhm (Melsungen), Hösl, Dr. Warnke, Wolfgramm (Göttingen) und Genossen betr. Förderung des Zonenrandgebietes — Drucksache 7/4117 — . . . . 13597 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dreyer, Ey, Schröder (Lüneburg) und Genossen betr. Information ausländischer Kraftfahrer über nationales Verkehrsrecht im europäischen Raum — Drucksachen 7/2829, 7/4098 — . . 13597 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Bericht der Bundesregierung über die Einführung eines einheitlichen Notrufnummernsystems im Bundesgebiet — Drucksachen 7/2588 (neu), 7/4108 — 13597 C Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1975 — Drucksachen 7/3621, 7/4126 — 13597 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses betr. Haushaltsführung 1975 hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Haushaltsausgaben bei Kap. 11 11 Tit. 616 11 — Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit — Drucksachen 7/3745, 7/4092 — . . . . . 13597 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses betr. Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 15 02 Tit. 681 11 des Haushaltsjahres 1975 (Beihilfen an jugendliche Zuwanderer für Schul- und Berufsausbildung) — Drucksachen 7/3903, 7/4093 — . . . . . . . 13598 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Amt zur Bewertung technologischer Entwicklung beim Deutschen Bundestag — Drucksachen 7/468, 7/3802 — . . . 13598 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Agrarbericht 1975 — Drucksachen 7/3210, 7/3211, 7/4151 — . . . 13600 C Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/4090 — 13600 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Ursprung von Mineralölerzeugnissen — Drucksachen 7/2447, 7/4106 — . . . . . 13600 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 III Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über den Handel mit Spinnstoffen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan sowie zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu diesem Abkommen — Drucksachen 7/3993, 7/4099 — 13600 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über den Handel mit Spinnstoffen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Indien sowie zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu diesem Abkommen — Drucksachen 7/3970, 7/4102 13601 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der EG-Kommission über die Probleme in der Halbstoff-, Papier- und Pappenerzeugung — Drucksachen 7/2039, 7/4103 — 13601 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Programm der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für im Bereich der Bauwirtschaft durchzuführende Aktionen — Drucksachen 7/3271, 7/4104 — . . . . . 13601 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Änderung des Zeitplans für die Ausarbeitung des Jahresberichts über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft — Drucksachen 7/3961, 7/4105 — 13601 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über ein gemeinschaftliches Verfahren zur Unterrichtung und Konsultation über die Preise für Rohöl und Mineralölerzeugnisse in der Gemeinschaft — Drucksachen 7/3979, 7/4144 — 13601 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für Verordnungen und Mitteilungen an den Rat zum Schema der Allgemeinen Zollpräferenzen der Europäischen Gemeinschaften für 1976 — Drucksachen 7/3878, 7/4145 — . 13601 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Abänderung der Ratsverordnung Nr. 1056/72 über die Mitteilung der Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor an die Kommission — Drucksachen 7/3987, 7/4146 — 13601 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Keramikgegenstände, die für die Aufnahme von Lebensmitteln bestimmt sind — Drucksachen 7/3209, 7/4148 — 13601 C Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Entscheidung des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für die Anlage und Fortschreibung eines ständigen europäischen Bestandsverzeichnisses der Informationsquellen auf dem Gebiet des Umweltschutzes — Drucksachen 7/3435, 7/4125 — 13601 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG- Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung in bezug auf die Mittel des Europäischen Sozialfonds — Drucksachen 7/3809, 7/4091 — 13601 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 und zur Vereinheitlichung der Regelung für die Zahlung der Familienleistungen an Arbeitnehmer, deren Familienangehörige in einem anderen als dem Beschäftigungsland wohnen — Drucksachen 7/3589, 7/4109 — . 13601 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG- Kommission für eine Verordnung (EGKS, Euratom, EWG) des Rates zur Festlegung der Gruppe der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütungen, die den im Schichtdienst im Sinne von Artikel 56 a des Statuts arbeitenden Beamten gewährt werden können — Drucksachen 7/3951, 7/4110 — . . . . . 13602 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Erhebung einer Ausfuhrabgabe bei Versorgungsschwierigkeiten mit Zucker für bestimmte Waren außer Anhang II des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die Saccharose enthalten — Drucksachen 7/3701, 7/4152 — . . . . . . . 13602 A Beratung der Sammelübersicht 47 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 30. September 1975 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/4142 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 48 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen Drucksache 7/4166 — Frau Grützmann SPD . . . . . . . . 13602 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container — Drucksache 7/3917 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/4096 — . . . . . . . . 13603 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über den Luftverkehr — Drucksache 7/3821 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 7/4097 — 13604 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Artikel 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes — Drucksache 7/4167 — Dr. Dr. h. C. Maihofer, Bundesminister BMI 13604 C Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . 13605 B Carstens (Emstek) CDU/CSU 13606 C Nächste Sitzung 13608 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13609* A Anlage 2 Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der entbehrlichen oder unwirtschaftlichen Regietätigkeit von Bundesbehörden und anderen Körperschaften der öffentlichen Hand; Ausweitung der Prüfungen über den Kompetenzbereich des Bundes hinaus aus konjunkturpolitischen Gründen MdlAnfr A39 17.10.75 Drs 07/4161 Milz CDU/CSU MdlAnfr A40 17.10.75 Drs 07/4161 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13609* D Anlage 3 Meldungen über die Ablehnung der Einbeziehung West-Berlins in ein Ost-WestStromverbundsystem durch die DDR sowie Sicherstellung der Stromversorgung West-Berlins MdlAnfr A48 17.10.75 Drs 07/4161 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A49 17.10.75 Drs 07/4161 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13610* B Anlage 4 Publizierung der Studie des Instituts für Weltwirtschaft über die pharmazeutische Industrie angesichts der öffentlichen Diskussion über die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sowie Auffassung der Bundesregierung über die in der Studie enthaltene Ansicht über die Senkung der Arzneimittelpreise MdlAnfr A50 17.10.75 Drs 07/4161 Egert SPD MdlAnfr A51 17.10.75 Drs 07/4161 Egert SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13610* C Anlage 5 Auffassung der Bundesregierung zu der in einer Studie des Instituts für Weltwirtschaft vertretenen Ansicht über die Höhe der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 V Arzneimittelpreise in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A52 17.10.75 Drs 07/4161 Sund SPD MdlAnfr A53 17.10.75 Drs 07/4161 Sund SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* A Anlage 6 Beurteilung der in der Studie des Instituts für Weltwirtschaft vertretenen Meinung über den Ausgleich der durch Preisrückgang verursachten Einbußen der Pharmaproduzenten durch Rationalisierung im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie über die Verkürzung der Laufzeit der Arzneimittelpatenten MdlAnfr A54 17.10.75 Drs 07/4161 Glombig SPD MdlAnfr A55 17.10.75 Drs 07/4161 Glombig SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* B Anlage 7 Nichtberücksichtigung von Kinder- und Jugendheimen bei der Bezuschussung aus dem Konjunkturprogramm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen MdlAnfr A56 17.10.75 Drs 07/4161 Tietjen SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* D Anlage 8 Gezielter Einsatz von Mitteln aus verschiedenen Haushalten für Luftfahrttechnik und -forschung, Flugzeugbau und Warten von Bundeswehrflugzeugen zur Vermeidung zusätzlicher Ausgaben für das Arbeitslosengeld von Beschäftigten des Luftfahrtbereichs MdlAnfr A57 17.10.75 Drs 07/4161 Dr. Sperling SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* D Anlage 9 Auffassung zu dem vom Zentralverband des Deutschen Handwerks gemachten Vorschlag zur Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der entbehrlichen und unwirtschaftlichen Regietätigkeiten der öffentlichen Hand MdlAnfr A58 17.10.75 Drs 07/4161 Stücklen CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13612* B Anlage 10 Reformbedürftigkeit von Bestimmungen der Wasserverbandsverordnung MdlAnfr A59 17.10.75 Drs 07/4161 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 136l2* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 13533 197. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1975 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 24. 10. Adams * 24. 10. Dr. Ahrens * 24. 10. Dr. Aigner * 24. 10. Alber 24. 10. von Alten-Nordheim 24. 10. Dr. Artzinger * 24. 10. Dr. Bangemann 24. 10. Behrendt * 24. 10. Biermann 24. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 24. 10. Frau von Bothmer*** 24. 10. Christ 24. 10. Dr. Corterier 24. 10. Dr. Eppler 24. 10. Fellermaier * 24. 10. Frehsee * 24. 10. Flämig * 24. 10. Dr. Früh* 24. 10. Dr. Gölter 24. 10. Graaf 24. 10. Gerlach (Emsland) * 24. 10. Gewandt 24. 10. Gierenstein 24. 10. Grüner 24. 10. Härzschel * 24. 10. Handlos 24. 10. Dr. Heck 24. 10. Huonker 24. 10. Dr. Jaeger 24. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 24. 10. Kiep 5.11. Dr. Kiesinger 24. 10. Dr. Klepsch *** 24. 10. Dr. Kliesing 24. 10. Köster 24. 10. Dr. Kunz (Weiden) 24. 10. Dr. Graf Lambsdorff 24. 10. Lautenschlager * 24. 10. Prof. Dr. Lohmar 24. 10. Lücker * 24. 10. Memmel * 24. 10. Dr. Mende "' 24. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 24. 10. Moersch * 24. 10. Müller (Mülheim) * 24. 10. Dr. Müller (München) ** 24. 10. Dr. Müller-Hermann 24. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 24. 10. Frau Dr. Orth * 24. 10. Polkehn 24. 10. Dr. Prassler 24. 10. Richter 24.10. Prof. Dr. Schellenberg 24. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Schirmer 24. 10. Schleifenbaum 24. 10. Schmidt (Wuppertal) 24. 10. Dr. Schneider 24. 10. Schröder (Wilhelminenhof) 24. 10. Schwabe * 24. 10. Dr. Schwenke * 24. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 24. 10. Seefeld * 24. 10. Sieglerschmidt** 24. 10. Springorum * 24. 10. Dr. Starke (Franken) * 24. 10. Frau Steinhauer 24. 10. Suck * 24. 10. Dr. Vohrer *** 24. 10. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10. Waltemathe 24. 10. Frau Dr. Walz * 24. 10. Dr. von Weizsäcker 24. 10. Wilhelm 24. 10. Wolfgramm 24. 10. Würtz 24. 10. Wurbs 24. 10. Dr. Zimmermann 24. 10. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen A 39 und 40) : Ist die Bundesregierung bereit, ein Gutachten zur Ermittlung der entbehrlichen oder unwirtschaftlichen Regietätigkeiten von Bundesbehörden und anderen Körperschaften der öffentlichen Hand erstellen zu lassen und das Ergebnis dem Deutschen Bundestag vorzulegen, zumal der Bundesrechnungshof sich zu diesem Problem bereits mehrfach geäußert hat und der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen sich in seinem Gutachten vom 7. August 1975 ebenfalls mit der Frage der Verlagerung von öffentlicher Eigenproduktion in Privatbetriebe befaßt hat? Hält die Bundesregierung die Ausweitung der Prüfungen übet den Kompetenzbereich des Bundes hinaus aus konjunkturpolitischen Gründen in der Weise für notwendig, indem sie die Bundesländer und die Kommunen auffordert, diesem Beispiel zu folgen und die Länder und kommunalen Rechnungshöfe oder Rechnungsprüfungsämter ebenfalls in diesem Sinne tätig werden zu lassen, zumal gerade in mittleren und kleineren Gemeinden wirtschaftliche Aufgaben von den Verwaltungen übernommen worden sind, die hinsichtlich des maschinellen und personellen Aufwands in besonders gravierendem Mißverhältnis zum jeweiligen Haushaltsvolumen stehen? Die Bundesregierung hat der Problematik der Regietätigkeiten der öffentlichen Hand bereits seit jeher im Rahmen ihrer Haushaltsplanung besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat das Thema in seinem Schreiben vom 23. September 1975 an den Herrn Bundeskanzler, die Bundesminister für Wirtschaft und der Finanzen sowie die Bundestagsfraktionen erneut aufgegriffen. In einem Gespräch des Herrn Bundeskanzlers mit dem Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, an dem ich beteiligt war, sind die damit zusammenhängenden Fragen eingehend erörtert worden. Dabei wurde Einigkeit darüber erzielt, daß die Erstellung eines Gutachtens nicht der geeignete Weg ist, das Problem anzugehen. Der Herr Bundeskanzler hat den Zentralverband des Deutschen Handwerks gebeten, der Bundesregierung konkrete Beispiele von Regietätigkeiten von Bundesbehörden zu nennen, die das 13610* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Handwerk für unwirtschaftlich und damit für entbehrlich hält. Die Bundesregierung sammelt darüber hinaus gegenwärtig die verfügbaren Daten über Umfang und Kosten der Regietätigkeit der öffentlichen Hand. Nach Auswertung des Materials wird sie prüfen, welche Konsequenzen für Regietätigkeiten beim Bund zu ziehen sind. Dabei muß ausschließlich vom Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ausgegangen werden. Falls unwirtschaftliche Fälle festgestellt werden, ist einer wettbewerbsorientierten Vergabe öffentlicher Aufträge an die Wirtschaft, insbesondere auch an das mittelständische Gewerbe, der Vorzug zu geben. Jedoch sind Regiebetriebe dann notwendig oder zumindest zweckmäßig, wenn es sich um Arbeiten handelt, die z. B. nach Art und Umfang oder aus versorgungs- und sicherheitspolitischen Gründen nicht an private Unternehmen vergeben werden können. Sobald die Bundesregierung übersieht, welche Konsequenzen auf Bundesebene zu ziehen sind, wird sie an die Länder mit der Bitte um entsprechende Aktivitäten in ihrem Bereich herantreten. Was die Prüfung von Regietätigkeiten durch Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsämter anbelangt, kann die Bundesregierung in den Organisations- und Zuständigkeitsbereich der Länder nicht eingreifen. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen A 48 und 49) : Treffen Meldungen zu, nach denen die DDR die Einbeziehung West-Berlins in ein Ost-West-Stromverbundsystem endgültig ablehnt, weil sie aus wirtschaftlichen Gründen den für West-Berlin bestimmten Strom selbst liefern will? Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung, die langfristige Stromversorgung Berlins zu sichern, falls Ost-Berlin auf seinem Standpunkt beharrt? Zu Frage A 48: Die Bundesregierung ist über das Stromlieferprojekt im Gespräch mit der Regierung der UdSSR. Die Sowjetunion hat es übernommen, die Frage der Trassenführung für die Stromleitung u. a. mit der DDR zu klären; eine Antwort steht noch aus. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die DDR die Einbeziehung West-Berlins in dieses Projekt ablehnt. Auch die kommerziellen Verhandlungen laufen weiter. Die betreffenden deutschen Unternehmen sind sowjetischerseits gebeten worden, ihre Angebote zu aktualisieren. Dies geschieht derzeit. Zu Frage A 49: Wie zur vorigen Frage geantwortet, sollte nicht von einem Scheitern des Projektes ausgegangen werden. Zu der Frage ist im übrigen zu bemerken, daß die BEWAG als das verantwortliche EVU die Stromversorgung Berlins bisher voll gewährleistet hat. Bei ihren weiteren Planungen geht sie von dem künftig erwarteten Stromabsatz aus, der durch die Bevölkerungsentwicklung und das weitere wirtschaftliche Wachstum wesentlich bestimmt wird. Die BEWAG wird dabei alle in Betracht kommenden Versorgungsalternativen in die Überlegungen einbeziehen und damit sicherstellen, daß die Versorgung Berlins mit Elektrizität auch künftig in jedem Falle gewährleistet wird. Es ist sichergestellt, daß die Versorgungspolitik der BEWAG im Einvernehmen mit dem Senat und in den entscheidenden Fragen auch in Abstimmung mit der Bundesregierung erfolgt. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/4161 Fragen A 50 und 51) : Hat die Bundesregierung gerade angesichts der lebhaften öffentlidien Diskussion über die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen die Absicht, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte Studie des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel über die pharmazeutische Industrie in der Bundesrepublik Deutschland zu publizieren? Teilt die Bundesregierung die nach Darstellung des Pressedienstes „Bonn im Spiegel" (Nr. 16 vom 30. September 1975) in der Studie enthaltene Ansicht, daß die Arzneimittelpreise in der Bundesrepublik Deutschland um 20 Prozent — verteilt je zur Hälfte auf Hersteller und Handel — gesenkt werden könnten, ohne daß dadurch die Gewinne in einem solchen Maß beeinträchtigt würden, daß dies wiederum Auswirkungen auf die Innovationshäufigkeit hätte? Zu Frage A 50: Dazu möchte ich kurz eine generelle Bemerkung voranstellen: Das BMWi veröffentlicht von ihm in Auftrag gegebene Untersuchungen wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute nicht selbst. Es gibt den Instituten die Studien zur Veröffentlichung unverzüglich frei, sobald geprüft wurde, ob ein erteilter Auftrag der Themenstellung nach erfüllt ist. Dies geschieht selbstverständlich auch im vorliegenden Fall. Das Kieler Institut hat dem BMWi Mitte Juli 1975 einen vorläufigen Bericht vorgelegt. Inzwischen wurden dem Institut vom BMWi einige die Sachdarstellung betreffenden Bemerkungen mitgeteilt, mit der Bitte um Prüfung, ob diese Punkte bei der Schlußredaktion des Abschlußberichtes noch berücksichtigt werden können. Aus der Sicht des BMWi steht einer raschen Freigabe nichts im Wege. Hierüber ist das Kieler Institut auch informiert. Vermutungen, daß das Gutachten zurückgehalten wird, treffen nicht zu. Zu Frage A 51: In dem Gutachten wird eine derartige Aussage nicht als Feststellung getroffen. Es handelt sich vielmehr um eine — vom Kieler Institut auch als solche bezeichnete — „Modellrechnung", die unter eine ganze Reihe von sachlichen und politischen Voraussetzungen gestellt ist. Die Bundesregierung wird diese nach Vorlage des endgültigen Berichts in Zusammenarbeit aller beteiligten Bundesressorts genau prüfen. Dabei wird es sehr wesentlich darauf ankommen, wie die Realisierbarkeit der verschiedenen Prämissen, zu denen u. a. auch eine spürbare Beteiligung der Verbraucher an den Kosten für Arzneimittel und ärztliche Leistungen gehört, eingeschätzt werden müssen. Aufgrund der vielfältigen Untersuchungen im Zusammenhang mit den inzwischen vom Bundes- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 13611* kabinett beschlossenen Eckwerten halte ich allerdings die für eine eventuelle Preissenkung genannte Größenordnung von 20 % nicht für realistisch. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sund (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 52 und 53) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Herstellerabgabepreise für Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland die Preise in allen Ländern übertreffen — eine Ansicht, wie sie in einer im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Untersuchung des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel vertreten wird? Hält die Bundesregierung die in derselben Untersuchung als Ergebnis internationaler Vergleiche enthaltene Feststellung für zutreffend, daß die Bundesrepublik Deutschland auch bei den Apothekenverkaufspreisen an der Spitze stehe, weil der Anteil von Groß- und Einzelhandel vergleichsweise hoch sei? Die Bundesregierung hat noch keine abschließende Meinung zu dem vorläufigen Untersuchungsergebnis des Instituts für Weltwirtschaft zu diesem Fragenkreis. Soviel schon jetzt: Das Kieler Institut zieht seine vorläufigen Schlußfolgerungen aus einem Preisvergleich für Arzneimittel in der Bundesrepublik, der Schweiz, Frankreich, Italien und Großbritannien. Es stellt ausdrücklich fest, daß internationale Preisvergleiche für Arzneimittel problematisch und die zur Verfügung stehenden Unterlagen unvollständig sind und im Einzelfall angreifbar sein mögen. In der Tat müssen internationale Preisvergleiche — wie sich auch bei früheren vergleichenden Untersuchungen gezeigt hat — ein Vielzahl von Komponenten berücksichtigen. Lassen Sie mich dazu nur einige aufzählen: — Es ist schwierig, wirklich identische Arzneimittel zu finden, die zudem für den entsprechenden Indikationsbereich in den untersuchten Ländern repräsentativ sind. — Die Steuerbelastung ist unterschiedlich. — Produktionskosten und Kaufkraft differieren. — Die Staaten nehmen auf die Preisbildung mehr oder weniger stark Einfluß. — Die Preisdifferenzen werden maßgeblich und u. U. kurzfristig durch Schwankungen der Wechselkurse beeinflußt. Z. B. zu diesem Punkt hat das Ministerium um ergänzende Konkretisierung im endgültigen Bericht gebeten. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Glombig (SPD) (Drucksache 7/4161 Fragen A 54 und 55) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in der im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Untersuchung des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel vertretene Meinung, daß es den Pharmaproduzenten in der Bundesrepublik Deutschland möglich sein würde, die durch etwaige Preisrückgänge verursachten Einbußen durch Rationalisierung im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie der- Absatzförderung auszugleichen? Hält es die Bundesregierung für geboten, gemäß einer Empfehlung des Kieler Instituts in derselben Untersuchung die Laufzeit von Arzneimittelpatenten zu verkürzen, damit die innovatorischen Aktivitäten der Pharmaindustrie nicht mehr für die Suche nach trivialen Neuerungen und für das Unterlaufen bestehender Patente eingesetzt würden? Zu Frage A 54: Forschung und Entwicklung spielen in der Arzneimittelherstellung eine zentrale Rolle. Aber natürlich schließt dies nicht aus, daß auch in diesem Bereich im Einzelfall Kosten preiswirksam eingespart werden können. Angesichts der von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlichen Kostenstrukturen halte ich generalisierende Aussagen allerdings nicht für möglich. Was die Ausgaben für Werbung und Information angeht, wird das Bundesministerium für Wirtschaft in Kürze mit den Arzneimittelherstellern über eine deutliche Beschränkung sprechen; denn vor allem hier sind nach Auffassung der Bundesregierung erkennbare Kostensenkungsspielräume gegeben. Zu Frage A 55: Gewisse Zusammenhänge in dieser Hinsicht sind sicher nicht zu bestreiten. Aber: Dem Deutschen Bundestag liegen mit der Drucksache 7/3712 drei internationale Patentübereinkommen, darunter das europäische Patentübereinkommen vom 5. Oktober 1973, sowie ein Entwurf zur entsprechenden Anpassung des deutschen Patentrechts zur Beschlußfassung vor. Danach ist eine einheitliche Laufzeit der europäischen und nationalen Patente von 20 Jahren vorgesehen. Diese drei Übereinkommen und die Anpassung des deutschen Patentrechts sollen die Schwierigkeiten eines bisher territorial auf den einzelnen Staat beschränkten und unterschiedlichen Patentrechts beseitigen. Die Empfehlung des Kieler Instituts muß in diesem integrationspolitischen Zusammenhang gesehen werden. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 56) : Wie erklärt die Bundesregierung die Nichtberücksichtigung von Kinder- und Jugendheimen bei der Bezuschussung aus dem Konjunkturprogramm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen, oder teilt sie meine Auffassung, daß diese Maßnahmen unter die Begriffsbestimmung „Stätten der Jugendarbeit" einzuordnen sind? Jugendheime und Kinderheime können in die Förderung im Rahmen des kommunalen Infrastrukturprogramms 1975 dann einbezogen werden, wenn das Schwergewicht der Tätigkeit in der Jugendhilfe liegt. Die Grundlage ist im § 5 Jugendwohlfahrtsgesetz verankert. Die für die Jugendhilfe zuständigen Länderbehörden müssen in jedem Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Jugendwohnheime, die lediglich der Unterbringung dienen, können nicht in das Programm einbezogen werden. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sperling (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 57) : Ist die Bundesregierung in der Lage, die Mittel aus verschiedenen Haushalten (Bundeswirtschaftsministerium, Bundesministerium für Forschung und Technologie, Bundesverteidigungsministerium) für Luftfahrttechnik und -forschung, Flugzeugfertigung und -bau, Vermarktung und das Warten von Bundeswehrflugzeugen so gezielt und gesteuert einzusetzen, daß in den von diesen Maßnahmen betroffenen Regionen (München, Hamburg, 13612 *Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Bremen) keine zusätzliche Belastung der öffentlichen Kassen durch zusätzliche Ausgaben für die Arbeitslosenunterstützung von Beschäftigten des Luftfahrtbereichs eintritt? Die Koordinierung zwischen den Ressorts hat in der Vergangenheit dazu beigetragen, Beschäftigungseinbrüche in der Luft- und Raumfahrtindustrie zu verhindern. U. a. haben die durch staatliche Hilfen ermöglichten zivilen Programme Airbus, VFW 614 und Bo 105 stärkere Auslastungsschwankungen im wehrtechnischen Bereich teilweise ausgleichen können. Die Bundesregierung hat allerdings im Basisprogramm für die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie 1974-1978 (BT-Drucksache 7/2986) bereits darauf hingewiesen, daß die Unternehmen wegen Beendigung verschiedener Entwicklungsprogramme und eines rückläufigen Bedarfs an militärischen Betreuungsleistungen ihre Kapazitäten straffen müssen. Der vom Kabinett eingesetzte Koordinator für die deutsche Luft- und Raumfahrt wird in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ressorts bei der Erarbeitung aktualisierter strukturpolitischer Leitlinien und durch laufende Abstimmung konkreter Aufträge und Förderungsmaßnahmen anstreben, den Rahmen für Anpassungsmaßnahmen der Firmen so zu setzen, daß Härten für die Beschäftigten möglichst vermieden werden. Die Möglichkeiten des Bundes reichen naturgemäß nicht aus, um die letztlich auch hier von der Nachfrage abhängige Beschäftigung stets auf gleichem Stand zu halten. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage A 58) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu dem ihr vom Zentralverband des Deutschen Handwerks gemachten Vorschlag, ein Gutachten zur Ermittlung der entbehrlichen und unwirtschaftlichen Regietätigkeiten der öffentlichen Hand erstellen und das Ergebnis dem Deutschen Bundestag vorlegen zu lassen? Die Bundesregierung hat der Problematik der Regietätigkeiten der öffentlichen Hand bereits seit jeher im Rahmen ihrer Haushaltsplanung besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat das Thema in seinem Schreiben vom 23. September 1975 an den Herrn Bundeskanzler, die Bundesminister für Wirtschaft und der Finanzen sowie die Bundestagsfraktionen erneut aufgegriffen. In einem Gespräch des Herrn Bundeskanzlers mit dem Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, an dem ich beteiligt war, sind die damit zusammenhängenden Fragen eingehend erörtert worden. Dabei wurde Einigkeit darüber erzielt, daß die Erstellung eines Gutachtens nicht der geeignete Weg ist, das Problem anzugehen. Der Herr Bundeskanzler hat den Zentralverband des Deutschen Handwerks gebeten, der Bundesregierung konkrete Beispiele von Regietätigkeiten von Bundesbehörden zu nennen, die das Handwerk für unwirtschaftlich und damit für entbehrlich hält. Die Bundesregierung sammelt darüber hinaus gegenwärtig die verfügbaren Daten über Umfang und Kosten der Regietätigkeit der öffentlichen Hand. Nach Auswertung des Materials wird sie prüfen, welche Konsequenzen für Regietätigkeiten beim Bund zu ziehen sind. Dabei muß ausschließlich vom Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ausgegangen werden. Falls unwirtschaftliche Fälle festgestellt werden, ist einer wettbewerbsorientierten Vergabe öffentlicher Aufträge an die Wirtschaft, insbesondere auch an das mittelständische Gewerbe, der Vorzug zu geben. Jedoch sind Regiebetriebe dann notwendig oder zumindest zweckmäßig, wenn es sich um Arbeiten handelt, die z. B. nach Art und Umfang oder aus versorgungs-und sicherheitspolitischen Gründen nicht an private Unternehmen vergeben werden können. Sobald die Bundesregierung übersieht, welche Konsequenzen auf Bundesebene zu ziehen sind, wird sie an die Länder mit der Bitte um entsprechende Aktivitäten in ihrem Bereich herantreten. Was die Prüfung von Regietätigkeiten durch Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsämter anbelangt, kann die Bundesregierung in den Organisations- und Zuständigkeitsbereich der Länder nicht eingreifen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 59) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die gegenwärtig gültige Wasserverbandsverordnung eine Reihe von Bestimmungen enthält, die nach heutigem Demokratieverständnis und nach der heutigen allgemeinen Lage überholungsbedürftig sind? Es ist richtig, daß die Erste Wasserverbandsverordnung (WVV) vom 3. September 1937 als frühere reichsrechtliche Vorschrift einige Bestimmungen enthält, die dem heutigen Demokratieverständnis widersprechen. Die Wasserverbandsverordnung ist gemäß Artikel 125 Abs. 1 GG in Verbindung mit Artikel 123 Abs. 1 GG Bundesrecht geworden. Die dem Grundgesetz widersprechenden Vorschriften gelten allerdings nach Artikel 123 Abs. 1 GG nicht fort. Hinsichtlich einer gesetzgeberischen Neuordnung des Wasserverbandsrechts ist anzumerken, daß über eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterschiedliche Auffassungen bestehen. In verschiedenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ist die Kompetenz des Bundes auf Grund des Artikels 74 Nrn. 11, 17 und 18 GG anerkannt worden. Hingegen haben die Länder erklärt, daß sie ein neues Wasserverbandsgesetz als Vollgesetz nachdrücklich ablehnen würden. Andererseits könnte eine Neuregelung in der Form eines Rahmengesetzes eine Gefahr für die bestehende Einheitlichkeit des Wasserverbandsrechts bedeuten. Die bisher reibungslose Zusammenarbeit der Länder, vor allem die Bildung von Wasser- und Bodenverbänden über die Ländergrenzen hinaus, würde erschwert. Eine Neuregelung des Wasserverbandsrechtes wäre an sich wünschenswert. Mit Rücksicht darauf, daß die Anwendung des bisherigen Rechts sich ohne die nicht mehr passenden Vorschriften eingespielt hat und — wie die laufende Rechtsprechung beweist — keine Schwierigkeiten verursacht, wird zur Zeit eine zwingende Notwendigkeit zu einer Neuregelung nicht gesehen. Dieser Meinung sind auch die Länder.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat als Vertreter des Bundesrats Herr Bürgermeister Koschnick, Bremen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte die Gelegenheit, Frau Präsidentin, beim letztenmal im Bundesrat zu kritisieren, daß von dieser Bank für den Bundesrat gesprochen wird. Ich will hier nur als ein Mitglied des Bundesrates und für Bremen sprechen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das war ein Problem des Bundesrates, nicht dieses Hauses.
Ich darf zweitens als einer der Mitverfasser, als Mitbeteiligter der Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der damaligen Bundesregierung gleich eine Geschichtsfälschung ein wenig richtigstellen, die Sie, sehr verehrter Herr Kollege Dregger, und eben auch Herr Bender vorgetragen haben. Es ist keineswegs so, daß der Entwurf des Bundesrates mit dem Beschluß der Ministerpräsidenten identisch ist. Allerdings sind viele Inhalte übernommen worden.
Ich möchte auch nicht über die Freiheit im Sinne von Schiller sprechen. Wir Bremer sind vergleichsweise ohne Poesie. Ich möchte die Frage etwas nüchterner angehen und muß dabei auf eine Ausführung eingehen, die sowohl Herr Dregger als auch Herr Professor Maihofer vorhin gemacht haben. Sie bezog sich auf eine Rede von Professor Alfred Grosser am 12. Oktober zur Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels in Frankfurt. Ich möchte meine Position etwas abweichend von meinen beiden Vorrednern beziehen. Alfred Grosser hat gesagt, es scheine ihm, als ob in der Bundesrepublik immer mehr von der Verteidigung der Grundordnung durch den Staat und immer weniger von der Verteidigung der Grundfreiheiten gegen den Staat die Rede sei.

(Seiters [CDU/CSU] : So wie Kubel!)

— Langsam! — Ich widerspreche hier Herrn Grosser ausdrücklich. Das Grundgesetz konstituiert, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung sagt und wie wir es gemeinsam wollten, eine wehrhafte Demokratie.

(Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Diese Grundentscheidung schließt es aus, daß Bewerber zum Staatsdienst zugelassen werden, die die freiheitliche demokratische rechtsstaatliche und sozialstaatliche Ordnung ablehnen und bekämpfen. Hinter dieser Entscheidung, die auf die Erfahrungen der ersten deutschen Republik zurückgeht, stehen auch heute noch die demokratischen Parteien mit ihrem politischen Willen. Ich halte es für eine Unterstellung, wenn hier gesagt wird, es gebe in unserem Lande einige, die bereit wären, den öffentlichen Dienst für Verfassungsfeinde zu öffnen. Genau das ist nicht der Fall!

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Zur Erfüllung der Pflicht und Aufgabe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, müssen — und das wollen auch wir — staatliche Machtmittel einsetzbar sein.
Mit Herrn Grosser bin ich aber darin einig, daß eine der Hauptforderungen dieser Grundordnung die aktive Sicherung der Freiheitsrechte des einzelnen gegenüber dem Staate ist. Auch dies ist eine Lehre aus der jüngsten deutschen Vergangenheit, nämlich aus den Verfolgungen der NS-Zeit und der DDR. Deshalb besteht — und hier bin ich mit Professor Maihofer einer Meinung — kein Widerspruch zwischen dem Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung und der Gewährleistung freier politischer Tätigkeit unserer Bürger.
Diese grundsätzliche Position hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen von jeher eingehalten. Schon vor dem Ministerpräsidentenbeschluß vom 28. Januar 1972 sind aktive Gegner der Verfassung unter strenger Beachtung verfassungs- und beamtenrechtlicher Grundsätze in Bremen vom öffentlichen Dienst ferngehalten oder aus dem öffentlichen Dienst entfernt worden. Bremen ist seit 1945 niemals ein Domizil brauner oder linksextremistischer Kräfte gewesen.

(Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Haben Sie schon einmal etwas von der Universität in Bremen gehört? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Das habe ich wie Sie, Herr Professor Carstens. Leider gehen Sie nicht in die Universität, mit der ich mich regelmäßig herumschlage, um dort ein bißchen Ordnung zu halten.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Seiters [CDU/CSU] : Ein bißchen! — Dr. Wörner [CDU/CSU]: Das muß aber bis jetzt erfolglos geblieben sein!)

— Sie müssen nicht immer nur eine Zeitung lesen! Wenn Sie einen Querschnitt hätten, wüßten Sie mehr darüber.

(Erneuter Beifall bei der SPD und der FDP — Wehner [SPD] : Sehr gut!)

Und es wäre doch einmal ganz gut, wenn die CDU/ CSU-Fraktion nach Bremen käme, um sich einer kritischen Auseinandersetzung zu stellen,

(Wehner [SPD] : Sehr schön!)

statt daß Sie an diesem Ort über Dinge sprechen, die Sie nicht kennen. Ich lade Sie ein!

(Erneuter Beifall bei der SPD und der FDP — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Im öffentlichen Dienst hat es jedenfalls in Bremen stets eine klare Abgrenzung gegenüber Leuten gegeben, die unsere Verfassung aktiv — auch wenn es in Wort und Schrift geschieht — bekämpfen. Der Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder hat daher in unserer Einstellungspraxis zu keinen Konsequenzen geführt, die nicht ebenso



Präsident Koschnick
schon vorher zu ziehen gewesen wären und gezogen worden sind.
Auf der anderen Seite habe ich schon knapp einen Monat nach diesem Beschluß die bremische Position vor unserem Landesparlament dargelegt und dabei folgendes erklärt:
Erstens. Die bloße Mitgliedschaft eines Bewerbers in einer Organisation, die nach Meinung des Senats verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ist in der Regel geeignet, Zweifel daran zu wecken, ob dieser Bewerber jederzeit für die demokratische Grundordnung eintreten wird.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Der Senat wird deshalb in der Regel zu prüfen haben, ob der Bewerber neben einer bloßen Mitgliedschaft besondere Aktivitäten entwickelt hat, die eine Einstellung ausschließen.
Und darauf kommt es an, auf die Aktivitäten!

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Genau richtig! Sie haben zu früh geklatscht!)

Zweitens. Der Senat bezieht seine Entscheidung auf jeden Einzelfall. Er begründet seine Entscheidung, und er will bewußt eine rechtliche Überprüfung seines Verwaltungshandelns ermöglichen.

(Dr. Dregger [CDU/CSU] : Natürlich! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Alles klar!)

— Herr Dregger sagt „Natürlich", aber die christlich-demokratischen Ministerpräsidenten wollten 1972 keine schriftliche Begründung und keine Überprüfung.

(Wehner [SPD] : Hört! Hört!)

Und jetzt sage ich: Natürlich haben wir deswegen schon damals eine andere Position eingenommen.
Mit der Prüfung jedes Einzelfalles und mit der Begründung durch den Dienstherrn
— so habe ich damals erklärt —
ermöglicht der Senat eine Überprüfung der jeweiligen Entscheidung durch ein unabhängiges Gericht. Dabei hat der Bewerber die Möglichkeit, die beim Dienstherrn vorhandenen Zweifel, die wir begründet haben müssen, über die Bereitschaft, jederzeit für die freiheitliche Grundordnung einzutreten, zu widerlegen und auszuräumen.
Drittens. In all den Fällen, in denen der Staat ein Ausbildungsmonopol hat, wie z. B. bei den Lehrern oder den Juristen, ist den Hochschulabsolventen die Möglichkeit zu geben, ihre Ausbildung abzuschließen.
Auch das ist 1972 gesagt worden.

(Sehr gut! bei der SPD)

So klar und bedenkensfrei diese bremische Haltung und Praxis ist — und sie ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 in vollem Umfange bestätigt worden —, so uneinheitlich und besorgniserregend ist das Gesamtbild in der Bundesrepublik. Auch der Beschluß der Regierungschefs hat nicht die beabsichtigte bundesweite Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns bewirkt. Vielmehr zeigt er in der Anwendung gefährliche Folgen.

(Zuruf von der CDU/CSU)

— Ich komme darauf noch. — Das Verfahren bei der Einstellung wird von den Landesregierungen — oder oft auch von nachgeordneten Beamten — höchst unterschiedlich gehandhabt, wie der Bericht über das Ergebnis der Umfrage zur Praxis der Überprüfung der Gewähr der Verfassungstreue bei Einstellungsbewerbern, den der Bundesminister des Innern kürzlich vorgelegt hat, zeigt. Darüber hinaus haben sich die Kriterien bei der Einstellungspraxis in den einzelnen Ländern auseinanderentwickelt. Dies zeigt die erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die jetzt Grundlage der gesetzgeberischen Bemühungen ist.
Der Senat der Freien und Hansestadt Bremen hat z. B. einen Gerichtsreferendar, der in Schleswig-Holstein abgewiesen wurde, übernommen. Die Meinungsverschiedenheit drehte sich im Kern um die Frage, ob es mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar ist, einen Bewerber um die Übernahme in einen Vorbereitungsdienst, der auch die Voraussetzung für den Zugang zu einem Beruf außerhalb des Staatsdienstes ist, die Hürde des Beamtenrechts überwinden zu lassen. Auf diese Problematik in bezug auf den konkreten Fall dieses Referendars hat das Bundesverfassungsgericht in wünschenswerter Deutlichkeit im Sinne Bremens geantwortet.
Der Ministerpräsidentenbeschluß hat schließlich nicht verhindern können, daß sich im öffentlichen Dienst an Schulen und an Hochschulen eine Atmosphäre verbreitete, die dazu führt, die Vielfalt von Meinungsäußerungen einzuschränken, und die in die Nähe von Gesinnungsschnüffelei gerät. Das ist nicht die Zielsetzung einer Regierung; das ist leider Praxis, die sich ergibt, weil man oben nicht erkennen kann, wie es unten gehandhabt wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

In einigen, und zwar vornehmlich CDU/CSU-regierten, Bundesländern verschafft sich dabei ein Verfassungsverständnis zunehmend Geltung, das eine ganz junge Generation schon während der Ausbildungs- und Studienzeit obrigkeitlich diszipliniert.

(Dr. Wörner [CDU/CSU] : Jetzt reden Sie von etwas, wovon Sie nichts verstehen! Kommen Sie mal zu uns, dann merken Sie die „Gesinnungsschnüffelei"! Kommen Sie mal nach Baden-Württemberg! — Wehner [SPD] [zu Abg. Dr. Wörner] : Gehen Sie auf den Exerzierplatz!)

— Ich bin gern bereit, nach Baden-Württemberg zu kommen, wenn Sie einmal nach Bremen kommen.

(Dr. Wörner [CDU/CSU] : Kommen Sie mal nach Baden-Württemberg! Baden-Württemberg ist ein liberales Land! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Ich erkläre hier für das Protokoll: Ich halte das Land Baden-Württemberg für eines der freiheitlichsten und liberalsten Länder. Ich erkläre das nicht

Präsident Koschnick
für die Regierung und nicht für die CDU, aber für das Land.

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

— Ich freue mich jedenfalls, daß ein Hanseat noch in der Lage ist, die CDU in Bewegung zu bringen.
Tragende Elemente dieser Art von Verfassungsverständnis sind: die Einengung des Gedankens der Demokratie auf den Bereich des Parlaments im Gegensatz zu seiner Förderung auch in anderen Lebensbereichen; die Überbetonung einzelner Verfassungsinstitute zu Lasten anderer, die nach dem Willen des Verfassungsgebers gleichrangig sind, wie z. B. der freien Verfügbarkeit des Eigentums gegenüber der Sozialpflichtigkeit des Eigentums oder die Abwertung all jener zu Verfassungsfeinden, die an gesellschaftlichen Zuständen Kritik üben, über Alternativen nachdenken und für Veränderungen eintreten, auch dann, wenn sie sich dabei auf Verfassungsaufträge berufen können und verfassungsmäßige Wege einhalten.
Diese Entwicklung, meine Damen und Herren, stoppt nach Meinung Bremens der von den Koalitionsfraktionen der SPD und FDP vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, der sich Satz für Satz mit der bremischen Auffassung deckt. Das vorgesehene einheitlich und unmittelbar für Bund und Länder geltende Recht wird die schutzwürdigen Belange der Betroffenen, insbesondere ihr Interesse an einem fairen und nachprüfbaren Verfahren, und die vom Bundesverfassungsgericht bekräftigten Anforderungen an die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst wieder in ein ausgewogenes Verhältnis stellen. Der Entwurf übernimmt außerdem die entscheidenden Schlußfolgerungen aus den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Fällen des Ausbildungsmonopols und garantiert die Zulassung zur Berufsausbildung auch in diesem Bereich.
Es ist bedauerlich, daß die Fraktion der CDU/ CSU nicht bereit war, auch den Teil des ursprünglichen Gesetzentwurfs heute zur Abstimmung stellen zu lassen, der in den Fällen des Ausbildungsmonopols einen einheitlichen Vorbereitungsdienst ohne Begründung eines Beamtenverhältnisses in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis vorsah und eine Abweichung nur erlaubte, wenn die Bewerber die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpften.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Von welchem Entwurf reden Sie?)

Die Unionsparteien können sich nicht hinter dem Argument verschanzen, ein solches Modell sei dienstrechtlich neu oder gar ein Schritt auf dem Wege zur Abschaffung des Berufsbeamtentums.

(Dr. Miltner [CDU/CSU] : Die Koalition hat doch die Abtrennung mitgemacht!)

— Natürlich. Einen Vorläufer dieses Modells gab es bereits in den Regelungen des Reichsbeamtengesetzes von 1937 und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen, etwa über die Ausbildung des mittleren und gehobenen Dienstes. Die von der CDU/
CSU-Fraktion praktisch erzwungene Abtrennung des strukturellen Teils des vorliegenden Gesetzentwurfs — —

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Wer hat denn die Mehrheit in diesem Hause?)

— Verzeihen Sie, Sie wollen doch verzögern.

(Zuruf von der CDU/CSU: Nein, das ist doch nicht wahr!)

Das weiß doch inzwischen jeder, und das ist heute deutlich dargestellt worden. Heute fangen Sie an zu toben, weil es Ihnen nicht gelungen ist, die entscheidenden Dinge hier wegzubekommen. Das ist das Problem.

(Beifall bei der SPD und der FPD — Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Sie haben doch die Mehrheit in diesem Hause! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Ach du lieber Gott! Etwas mehr Ruhe und Gelassenheit wäre doch ganz gut.

(Zurufe von der CDU/CSU: Da haben Sie recht! Sie schreien doch immer — Wer hat denn die Mehrheit hier? — Wer regiert denn hier?)

— Wer schreit denn hier so? — Dies ist nicht nur politisch unverantwortlich, sondern läßt sich auch rechtlich nicht plausibel machen.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Wer hat denn die Mehrheit?)

Denn der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wählt eine von den drei Regelungsmöglichkeiten, die das Bundesverfassungsgericht aufgezeigt hat, und zwar die nach meiner Meinung überzeugendste. Die vorgeschlagene einheitliche Lösung schließt jede Möglichkeit einer Diskriminierung derjenigen Ausbildungsform aus, die außerhalb des Beamtenverhältnisses angeboten wird. Wir unterstützen den Entwurf aber vor allem deshalb, weil er auch hier eine für Bund und Länder einheitlich und unmittelbar geltende Regelung vorsieht. Jeder andere Vorschlag würde die Entwicklung zu mehrspurigen Systemen auf dem Gebiet der Bildungspolitik und des Bildungsrechts verstärken.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren — und hier folge ich Professor Maihofer — wird allerdings geprüft werden müssen, ob die Unterwerfung des neuen Rechtsinstituts eines nichtbeamtenrechtlichen öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses unter die Regeln für Beamte auf Widerruf den Gegebenheiten und Bedürfnissen integrierter Ausbildungsgänge im Bereich der Juristen- und Lehrerausbildung angemessen ist. Um diese Prüfung bitte ich im weiteren Verfahren. Bremen wird sich daran beteiligen.
Um zu Grosser zurückzukehren: Ich bin dafür, meine Damen und Herren, daß unser Staat die Stärke zeigt, das vom Bundesverfassungsgericht empfohlene Rechtsinstitut verbindlich für Bund und Länder einzuführen. Wir sollten darüber hinaus gegenüber dem politischen Irrtum heute nicht weniger großzügig und überlegen verfahren als vor 25 Jahren. Die Fraktionen des Deutschen Bundes-



Präsident Koschnick
tages haben die Chance, einen gemeinsamen Beitrag zum inneren Frieden zu leisten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich glaube nicht, Herr Dregger, daß Ihr Plädoyer heute morgen für mehr Gemeinsamkeit in der Abwehr von Verfassungsfeinden — da folge ich gern —, verbunden mit dem Kampf innerhalb der demokratischen Strukturen in diesem Staate um staatliche Macht, letztlich so dargestellt werden kann, als wenn es in dieser Frage um einen Kampf nur gegen die Kommunisten geht und nicht um die Ausformung demokratischer Ordnungen, Freiheiten und gesellschaftlicher Bezüge.

(Beifall bei der SPD)

In Europa haben wir einige Beispiele dafür, wie man richtig oder falsch dem Gespenst des Kommunismus begegnen kann.

(Dr. Miltner [CDU/CSU] : Zum Beispiel?)

— Schauen Sie bitte nach Skandinavien, schauen Sie nach Nordeuropa, schauen Sie auch in den westlichen Bereich hinein! Dann stellen Sie fest, daß überall dort, wo aktiv für neue Formen der Gesellschaft, für mehr Gerechtigkeit, für mehr Sicherheit und mehr Freiheit gekämpft wird, der Kommunismus keine Chance hat,

(Beifall bei der SPD und der FDP)

daß aber in konservativen Bereichen der Zustrom zum Kommunismus immer größer wird.

(Zuruf von der CDU/CSU: Denken Sie an Großbritannien!)

Hier müssen wir uns also doch zunächst einmal gemeinsam verständigen, daß die erste Möglichkeit, aktive Demokratie zu betreiben, darin besteht, daß wir uns gemeinsam bemühen, die gesellschaftlichen Verhältnisse so zu gestalten, daß der Ansatzpunkt für kommunistische Positionen nicht mehr gegeben ist.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Der zweite Punkt ist, daß wir uns alle persönlich, und zwar nicht nur auf den Plattformen von Parlamenten, in die Auseinandersetzung begeben — auch im vorparlamentarischen Raum —, um die Auseinandersetzung aufzunehmen, um draußen zu stehen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich weiß, wovon ich spreche, denn ich habe von diesen Typen einige in meinem Lande, und ich bemühe mich um eine solche unmittelbare Auseinandersetzung.
Drittens müssen dann, und zwar in dieser Reihenfolge, die Machtmittel des Staates eingesetzt wer um aktiven Verfassungsfeinden entsprechend rechtsstaatlich — ich sage: rechtsstaatlich — zu begegnen. Wir können unsere eigene Demokratie, unseren eigenen Staat verhunzen, wenn wir das preisgeben, was wir als gemeinsame rechtsstaatliche Basis bei der Schaffung des Bundes gehabt haben. Wir geben die Grundrechte und Grundfreiheiten auch nicht preis, wenn wir die Besorgnis haben, daß der eine oder andere vielleicht nicht so loyal zum Staate steht, wie wir es gern haben möchten. Aus
diesem Grunde unterstütze ich sehr nachdrücklich das Plädoyer der Bundesregierung, vertreten durch Herrn Maihofer, unsere Bürger nicht von vornherein zu kriminalisieren, sie nicht von vornherein in den Verdacht zu stellen, sie seien keine Verfassungsfreunde.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das tut doch kein Mensch!)

Wir alle hier haben ein Mandat unserer Bürger wahrzunehmen, die uns doch wohl hoffentlich gemeinsam als verfassungstreue Bürger gewählt haben, damit wir sie hier nicht verdächtigen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

In diesem Sinne kommt es darauf an: Stellen Sie die Dinge auf den normalen Ursprung zurück. Der Bürger hat einen Anspruch, in den öffentlichen Dienst einzutreten.

(Widerspruch bei der CDU/CSU — Seiters [CDU/CSU] : Wo steht das?)

— Artikel 33! Lesen Sie bitte nach! (Lachen bei der CDU/CSU)

— Da beginnt unser grundsätzlicher Unterschied. Wir wollen den Staat öffnen für alle Bürger, die verfassungstreu sind. Er hat also einen Anspruch einzutreten, soweit wir Stellen für ihn haben, natürlich.

(Lachen bei der CDU/CSU — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Aha! — Und geeignet sind! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Das ist doch kein Anspruch! — Da sind noch einige Voraussetzungen zu erfüllen! — Glocke der Präsidentin)

— Es gibt mehr als drei Voraussetzungen; es gibt eine ganze Reihe mehr. Dazu gehört auch bei mir eine ganz bestimmte Haltung zu diesem Staat, zu der freiheitlichen Grundordnung und zu den Entwicklungen in diesem Lande. Aber, bitte, keine verklemmte Position, wo von vornherein eine junge Generation — —

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Wer ist denn verklemmt?)

— Das will ich Ihnen genau sagen. Ich habe nun 25 Jahre lang Gelegenheit, insbesondere für Angehörige im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Es wäre vielleicht ganz gut, wenn einige Damen und Herren aus Ihrem Bereich einmal nachläsen, was sie in den Jahren 1949, 1950 und 1951 bei der Diskussion über das Gesetz Artikel 131 GG über die Fragen gesagt haben; etwa: Man muß bei der jungen Generation auch ein bißchen Irrtum zubilligen können. Das kann doch nicht nur für eine Gruppe gelten. Das muß doch wohl für alle gelten können.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich bin der Auffassung, daß ich jeden, bei dem ich eine begründete Vermutung habe, daß er diesen Staat in Zeiten der Not nicht verteidigen wird, nicht einstelle, und wenn er im öffentlichen Dienst ist, wird er aus dem öffentlichen Dienst entfernt. Im übrigen werden Sie in Kürze eine Aufstellung haben; dann werden Sie feststellen, daß Sie in Bre-



Präsident Koschnick
men keine Sorgen zu haben brauchen. Ich erinnere mich jedenfalls so mancher Aufregungen auch in Ihren Landen, wo sich christlich-soziale Politiker, die heute wichtige Funktionen im Freistaat Bayern einnehmen, an uns gewandt haben, wir möchten doch einen Professor auf jeden Fall einstellen, den wir abgelehnt haben; inzwischen haben sie ihn auch abgelehnt. Ich sage nur, hier könnte man einen Austausch von Informationen vornehmen, und dann werden Sie feststellen, daß wir ohne Gesinnungsschnüffelei, aber unter konkreter Abwehr wirklicher Gefahren handeln. Das machen nicht nur Bremer; das können wir in unseren ganzen Ländern nachweisen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Vor allen Dingen in Hessen!)

Diejenigen, die hier über den Ministerpräsidentenbeschluß sprechen und sagen, es hätte genügt, diesen Beschluß in Gesetzesform zu gießen, verkennen die Praxis. Sie verkennen nicht nur die Praxis in den sozialdemokratisch-liberal regierten Ländern. Sie verkennen auch die Praxis in den Ländern, wo Sie die Mehrheit haben. Ich will nicht den Fall Lennert in Rheinland-Pfalz oder Rossig in Baden-Württemberg aufgreifen, wo zwei Leute in anderen Ländern aufgenommen sind. In dem einen Fall ist das Mädchen aus dem öffentlichen Dienst entfernt worden, im anderen Fall schwebt noch eine Klage.
Ich sage nur, es gibt zwischen einzelnen Ländern kein einheitliches Verständnis hinsichtlich der Entscheidungen, weil wir alle den Beschluß differenziert ausgelegt haben. Die einen taten dies mehr unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des Staates, die anderen unter den klaren Gesichtspunkten öffentliches Dienstrecht, die dritten unter Verfassungsgegebenheiten. Das war doch der Grund, warum die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht hat, der endlich ein einheitliches Handeln ermöglichen sollte. Das war doch die gemeinsame Überlegung: Wir müssen in Bund, Ländern und Gemeinden eine gemeinsame Position haben. Wer heute sagt, es hätte genügt, diesen Beschluß der Ministerpräsidenten umzuformen und in einen Gesetzentwurf umzugießen, der will beispielsweise nicht wahrhaben, was das Verfassungsgericht im Falle Sämisch etwa zum Ausbildungsmonopol gesagt hat, der will nicht wahrhaben, was vorher in einer klaren Definition gesagt worden ist, um welche Prinzipien es geht, und daß es darauf ankommt, nicht nachzuforschen, was vor 20 Jahren war, sondern daß es darauf ankommt festzustellen, ob er morgen oder übermorgen die Gewähr bietet, daß er für diesen Staat eintritt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Das, meine Damen und Herren, ist im Ziel dieses Entwurfs begründet, und ich sage, Bremen wird im Bundesrat diesen Entwurf unterstützen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Bürgermeister Koschnick, ich danke für die zutreffende Berichtigung. — Das Wort als Mitglied des Bundesrates hat Herr Minister Hirsch.