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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 197. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 13533 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 7/4065 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 13534 A Ollesch FDP . .. 13534 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/4180 —Jahn (Marburg) SPD . . . . . . . . . 13534 D Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 13535 C Henke SPD 13536 D Dr. Böger FDP 13537 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2433 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4183 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des Deutschen Richtergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten — Drucksache 7/2432 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4183 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/4187 — Liedtke SPD 13538 A Dr. Dregger CDU/CSU 13541 B Dr. Wendig FDP 13548 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 13553 A Dr. Bender, Minister des Landes Baden-Württemberg 13558 C Koschnick, Präsident des Senats der Hansestadt Bremen 13560 A Dr. Hirsch, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 13564 C Coppik SPD 13568 A Gerlach (Obernau) CDU/CSU 13570 C von Schoeler FDP 13573 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Neubauer, Senator des Landes Berlin . 13577 B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 13579 A Dr. Schöfberger SPD . . . . . . . . 13584 B Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . 13587 A Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 13592 A Kleinert FDP 13595 A Namentliche Abstimmung . . . . . . 13598 C Erweiterung der Tagesordnung . . . . 13596 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes — Drucksache 7/4141 — . . . . . . . . 13596 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 28. Februar 1975 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 7/4139 — . 13596 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes — Drucksache 7/4140 — . . . . . . . 13596 D Erste Beratung des von den Abgeordneten von Bockelberg, Kleinert, Metzger, Dr. Weber (Köln), Erhard (Bad Schwalbach) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Partnerschaftsgesetzes — Drucksache 7/4089 — 13597 A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 7/4194 . . 13597 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes — Drucksache 7/4206 — . . . . . 13597 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Kreutzmann, Barche, Büchler (Hof), Zebisch, Niegel, Böhm (Melsungen), Hösl, Dr. Warnke, Wolfgramm (Göttingen) und Genossen betr. Förderung des Zonenrandgebietes — Drucksache 7/4117 — . . . . 13597 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dreyer, Ey, Schröder (Lüneburg) und Genossen betr. Information ausländischer Kraftfahrer über nationales Verkehrsrecht im europäischen Raum — Drucksachen 7/2829, 7/4098 — . . 13597 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Bericht der Bundesregierung über die Einführung eines einheitlichen Notrufnummernsystems im Bundesgebiet — Drucksachen 7/2588 (neu), 7/4108 — 13597 C Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1975 — Drucksachen 7/3621, 7/4126 — 13597 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses betr. Haushaltsführung 1975 hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Haushaltsausgaben bei Kap. 11 11 Tit. 616 11 — Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit — Drucksachen 7/3745, 7/4092 — . . . . . 13597 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses betr. Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 15 02 Tit. 681 11 des Haushaltsjahres 1975 (Beihilfen an jugendliche Zuwanderer für Schul- und Berufsausbildung) — Drucksachen 7/3903, 7/4093 — . . . . . . . 13598 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Amt zur Bewertung technologischer Entwicklung beim Deutschen Bundestag — Drucksachen 7/468, 7/3802 — . . . 13598 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Agrarbericht 1975 — Drucksachen 7/3210, 7/3211, 7/4151 — . . . 13600 C Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/4090 — 13600 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Ursprung von Mineralölerzeugnissen — Drucksachen 7/2447, 7/4106 — . . . . . 13600 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 III Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über den Handel mit Spinnstoffen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan sowie zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu diesem Abkommen — Drucksachen 7/3993, 7/4099 — 13600 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über den Handel mit Spinnstoffen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Indien sowie zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu diesem Abkommen — Drucksachen 7/3970, 7/4102 13601 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der EG-Kommission über die Probleme in der Halbstoff-, Papier- und Pappenerzeugung — Drucksachen 7/2039, 7/4103 — 13601 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Programm der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für im Bereich der Bauwirtschaft durchzuführende Aktionen — Drucksachen 7/3271, 7/4104 — . . . . . 13601 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Änderung des Zeitplans für die Ausarbeitung des Jahresberichts über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft — Drucksachen 7/3961, 7/4105 — 13601 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über ein gemeinschaftliches Verfahren zur Unterrichtung und Konsultation über die Preise für Rohöl und Mineralölerzeugnisse in der Gemeinschaft — Drucksachen 7/3979, 7/4144 — 13601 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für Verordnungen und Mitteilungen an den Rat zum Schema der Allgemeinen Zollpräferenzen der Europäischen Gemeinschaften für 1976 — Drucksachen 7/3878, 7/4145 — . 13601 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Abänderung der Ratsverordnung Nr. 1056/72 über die Mitteilung der Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor an die Kommission — Drucksachen 7/3987, 7/4146 — 13601 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Keramikgegenstände, die für die Aufnahme von Lebensmitteln bestimmt sind — Drucksachen 7/3209, 7/4148 — 13601 C Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Entscheidung des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für die Anlage und Fortschreibung eines ständigen europäischen Bestandsverzeichnisses der Informationsquellen auf dem Gebiet des Umweltschutzes — Drucksachen 7/3435, 7/4125 — 13601 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG- Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung in bezug auf die Mittel des Europäischen Sozialfonds — Drucksachen 7/3809, 7/4091 — 13601 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 und zur Vereinheitlichung der Regelung für die Zahlung der Familienleistungen an Arbeitnehmer, deren Familienangehörige in einem anderen als dem Beschäftigungsland wohnen — Drucksachen 7/3589, 7/4109 — . 13601 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG- Kommission für eine Verordnung (EGKS, Euratom, EWG) des Rates zur Festlegung der Gruppe der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütungen, die den im Schichtdienst im Sinne von Artikel 56 a des Statuts arbeitenden Beamten gewährt werden können — Drucksachen 7/3951, 7/4110 — . . . . . 13602 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Erhebung einer Ausfuhrabgabe bei Versorgungsschwierigkeiten mit Zucker für bestimmte Waren außer Anhang II des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die Saccharose enthalten — Drucksachen 7/3701, 7/4152 — . . . . . . . 13602 A Beratung der Sammelübersicht 47 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 30. September 1975 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/4142 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 48 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen Drucksache 7/4166 — Frau Grützmann SPD . . . . . . . . 13602 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container — Drucksache 7/3917 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/4096 — . . . . . . . . 13603 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über den Luftverkehr — Drucksache 7/3821 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 7/4097 — 13604 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Artikel 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes — Drucksache 7/4167 — Dr. Dr. h. C. Maihofer, Bundesminister BMI 13604 C Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . 13605 B Carstens (Emstek) CDU/CSU 13606 C Nächste Sitzung 13608 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13609* A Anlage 2 Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der entbehrlichen oder unwirtschaftlichen Regietätigkeit von Bundesbehörden und anderen Körperschaften der öffentlichen Hand; Ausweitung der Prüfungen über den Kompetenzbereich des Bundes hinaus aus konjunkturpolitischen Gründen MdlAnfr A39 17.10.75 Drs 07/4161 Milz CDU/CSU MdlAnfr A40 17.10.75 Drs 07/4161 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13609* D Anlage 3 Meldungen über die Ablehnung der Einbeziehung West-Berlins in ein Ost-WestStromverbundsystem durch die DDR sowie Sicherstellung der Stromversorgung West-Berlins MdlAnfr A48 17.10.75 Drs 07/4161 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A49 17.10.75 Drs 07/4161 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13610* B Anlage 4 Publizierung der Studie des Instituts für Weltwirtschaft über die pharmazeutische Industrie angesichts der öffentlichen Diskussion über die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sowie Auffassung der Bundesregierung über die in der Studie enthaltene Ansicht über die Senkung der Arzneimittelpreise MdlAnfr A50 17.10.75 Drs 07/4161 Egert SPD MdlAnfr A51 17.10.75 Drs 07/4161 Egert SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13610* C Anlage 5 Auffassung der Bundesregierung zu der in einer Studie des Instituts für Weltwirtschaft vertretenen Ansicht über die Höhe der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 V Arzneimittelpreise in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A52 17.10.75 Drs 07/4161 Sund SPD MdlAnfr A53 17.10.75 Drs 07/4161 Sund SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* A Anlage 6 Beurteilung der in der Studie des Instituts für Weltwirtschaft vertretenen Meinung über den Ausgleich der durch Preisrückgang verursachten Einbußen der Pharmaproduzenten durch Rationalisierung im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie über die Verkürzung der Laufzeit der Arzneimittelpatenten MdlAnfr A54 17.10.75 Drs 07/4161 Glombig SPD MdlAnfr A55 17.10.75 Drs 07/4161 Glombig SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* B Anlage 7 Nichtberücksichtigung von Kinder- und Jugendheimen bei der Bezuschussung aus dem Konjunkturprogramm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen MdlAnfr A56 17.10.75 Drs 07/4161 Tietjen SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* D Anlage 8 Gezielter Einsatz von Mitteln aus verschiedenen Haushalten für Luftfahrttechnik und -forschung, Flugzeugbau und Warten von Bundeswehrflugzeugen zur Vermeidung zusätzlicher Ausgaben für das Arbeitslosengeld von Beschäftigten des Luftfahrtbereichs MdlAnfr A57 17.10.75 Drs 07/4161 Dr. Sperling SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* D Anlage 9 Auffassung zu dem vom Zentralverband des Deutschen Handwerks gemachten Vorschlag zur Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der entbehrlichen und unwirtschaftlichen Regietätigkeiten der öffentlichen Hand MdlAnfr A58 17.10.75 Drs 07/4161 Stücklen CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13612* B Anlage 10 Reformbedürftigkeit von Bestimmungen der Wasserverbandsverordnung MdlAnfr A59 17.10.75 Drs 07/4161 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 136l2* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 13533 197. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1975 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 24. 10. Adams * 24. 10. Dr. Ahrens * 24. 10. Dr. Aigner * 24. 10. Alber 24. 10. von Alten-Nordheim 24. 10. Dr. Artzinger * 24. 10. Dr. Bangemann 24. 10. Behrendt * 24. 10. Biermann 24. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 24. 10. Frau von Bothmer*** 24. 10. Christ 24. 10. Dr. Corterier 24. 10. Dr. Eppler 24. 10. Fellermaier * 24. 10. Frehsee * 24. 10. Flämig * 24. 10. Dr. Früh* 24. 10. Dr. Gölter 24. 10. Graaf 24. 10. Gerlach (Emsland) * 24. 10. Gewandt 24. 10. Gierenstein 24. 10. Grüner 24. 10. Härzschel * 24. 10. Handlos 24. 10. Dr. Heck 24. 10. Huonker 24. 10. Dr. Jaeger 24. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 24. 10. Kiep 5.11. Dr. Kiesinger 24. 10. Dr. Klepsch *** 24. 10. Dr. Kliesing 24. 10. Köster 24. 10. Dr. Kunz (Weiden) 24. 10. Dr. Graf Lambsdorff 24. 10. Lautenschlager * 24. 10. Prof. Dr. Lohmar 24. 10. Lücker * 24. 10. Memmel * 24. 10. Dr. Mende "' 24. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 24. 10. Moersch * 24. 10. Müller (Mülheim) * 24. 10. Dr. Müller (München) ** 24. 10. Dr. Müller-Hermann 24. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 24. 10. Frau Dr. Orth * 24. 10. Polkehn 24. 10. Dr. Prassler 24. 10. Richter 24.10. Prof. Dr. Schellenberg 24. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Schirmer 24. 10. Schleifenbaum 24. 10. Schmidt (Wuppertal) 24. 10. Dr. Schneider 24. 10. Schröder (Wilhelminenhof) 24. 10. Schwabe * 24. 10. Dr. Schwenke * 24. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 24. 10. Seefeld * 24. 10. Sieglerschmidt** 24. 10. Springorum * 24. 10. Dr. Starke (Franken) * 24. 10. Frau Steinhauer 24. 10. Suck * 24. 10. Dr. Vohrer *** 24. 10. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10. Waltemathe 24. 10. Frau Dr. Walz * 24. 10. Dr. von Weizsäcker 24. 10. Wilhelm 24. 10. Wolfgramm 24. 10. Würtz 24. 10. Wurbs 24. 10. Dr. Zimmermann 24. 10. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen A 39 und 40) : Ist die Bundesregierung bereit, ein Gutachten zur Ermittlung der entbehrlichen oder unwirtschaftlichen Regietätigkeiten von Bundesbehörden und anderen Körperschaften der öffentlichen Hand erstellen zu lassen und das Ergebnis dem Deutschen Bundestag vorzulegen, zumal der Bundesrechnungshof sich zu diesem Problem bereits mehrfach geäußert hat und der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen sich in seinem Gutachten vom 7. August 1975 ebenfalls mit der Frage der Verlagerung von öffentlicher Eigenproduktion in Privatbetriebe befaßt hat? Hält die Bundesregierung die Ausweitung der Prüfungen übet den Kompetenzbereich des Bundes hinaus aus konjunkturpolitischen Gründen in der Weise für notwendig, indem sie die Bundesländer und die Kommunen auffordert, diesem Beispiel zu folgen und die Länder und kommunalen Rechnungshöfe oder Rechnungsprüfungsämter ebenfalls in diesem Sinne tätig werden zu lassen, zumal gerade in mittleren und kleineren Gemeinden wirtschaftliche Aufgaben von den Verwaltungen übernommen worden sind, die hinsichtlich des maschinellen und personellen Aufwands in besonders gravierendem Mißverhältnis zum jeweiligen Haushaltsvolumen stehen? Die Bundesregierung hat der Problematik der Regietätigkeiten der öffentlichen Hand bereits seit jeher im Rahmen ihrer Haushaltsplanung besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat das Thema in seinem Schreiben vom 23. September 1975 an den Herrn Bundeskanzler, die Bundesminister für Wirtschaft und der Finanzen sowie die Bundestagsfraktionen erneut aufgegriffen. In einem Gespräch des Herrn Bundeskanzlers mit dem Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, an dem ich beteiligt war, sind die damit zusammenhängenden Fragen eingehend erörtert worden. Dabei wurde Einigkeit darüber erzielt, daß die Erstellung eines Gutachtens nicht der geeignete Weg ist, das Problem anzugehen. Der Herr Bundeskanzler hat den Zentralverband des Deutschen Handwerks gebeten, der Bundesregierung konkrete Beispiele von Regietätigkeiten von Bundesbehörden zu nennen, die das 13610* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Handwerk für unwirtschaftlich und damit für entbehrlich hält. Die Bundesregierung sammelt darüber hinaus gegenwärtig die verfügbaren Daten über Umfang und Kosten der Regietätigkeit der öffentlichen Hand. Nach Auswertung des Materials wird sie prüfen, welche Konsequenzen für Regietätigkeiten beim Bund zu ziehen sind. Dabei muß ausschließlich vom Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ausgegangen werden. Falls unwirtschaftliche Fälle festgestellt werden, ist einer wettbewerbsorientierten Vergabe öffentlicher Aufträge an die Wirtschaft, insbesondere auch an das mittelständische Gewerbe, der Vorzug zu geben. Jedoch sind Regiebetriebe dann notwendig oder zumindest zweckmäßig, wenn es sich um Arbeiten handelt, die z. B. nach Art und Umfang oder aus versorgungs- und sicherheitspolitischen Gründen nicht an private Unternehmen vergeben werden können. Sobald die Bundesregierung übersieht, welche Konsequenzen auf Bundesebene zu ziehen sind, wird sie an die Länder mit der Bitte um entsprechende Aktivitäten in ihrem Bereich herantreten. Was die Prüfung von Regietätigkeiten durch Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsämter anbelangt, kann die Bundesregierung in den Organisations- und Zuständigkeitsbereich der Länder nicht eingreifen. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen A 48 und 49) : Treffen Meldungen zu, nach denen die DDR die Einbeziehung West-Berlins in ein Ost-West-Stromverbundsystem endgültig ablehnt, weil sie aus wirtschaftlichen Gründen den für West-Berlin bestimmten Strom selbst liefern will? Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung, die langfristige Stromversorgung Berlins zu sichern, falls Ost-Berlin auf seinem Standpunkt beharrt? Zu Frage A 48: Die Bundesregierung ist über das Stromlieferprojekt im Gespräch mit der Regierung der UdSSR. Die Sowjetunion hat es übernommen, die Frage der Trassenführung für die Stromleitung u. a. mit der DDR zu klären; eine Antwort steht noch aus. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die DDR die Einbeziehung West-Berlins in dieses Projekt ablehnt. Auch die kommerziellen Verhandlungen laufen weiter. Die betreffenden deutschen Unternehmen sind sowjetischerseits gebeten worden, ihre Angebote zu aktualisieren. Dies geschieht derzeit. Zu Frage A 49: Wie zur vorigen Frage geantwortet, sollte nicht von einem Scheitern des Projektes ausgegangen werden. Zu der Frage ist im übrigen zu bemerken, daß die BEWAG als das verantwortliche EVU die Stromversorgung Berlins bisher voll gewährleistet hat. Bei ihren weiteren Planungen geht sie von dem künftig erwarteten Stromabsatz aus, der durch die Bevölkerungsentwicklung und das weitere wirtschaftliche Wachstum wesentlich bestimmt wird. Die BEWAG wird dabei alle in Betracht kommenden Versorgungsalternativen in die Überlegungen einbeziehen und damit sicherstellen, daß die Versorgung Berlins mit Elektrizität auch künftig in jedem Falle gewährleistet wird. Es ist sichergestellt, daß die Versorgungspolitik der BEWAG im Einvernehmen mit dem Senat und in den entscheidenden Fragen auch in Abstimmung mit der Bundesregierung erfolgt. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/4161 Fragen A 50 und 51) : Hat die Bundesregierung gerade angesichts der lebhaften öffentlidien Diskussion über die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen die Absicht, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte Studie des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel über die pharmazeutische Industrie in der Bundesrepublik Deutschland zu publizieren? Teilt die Bundesregierung die nach Darstellung des Pressedienstes „Bonn im Spiegel" (Nr. 16 vom 30. September 1975) in der Studie enthaltene Ansicht, daß die Arzneimittelpreise in der Bundesrepublik Deutschland um 20 Prozent — verteilt je zur Hälfte auf Hersteller und Handel — gesenkt werden könnten, ohne daß dadurch die Gewinne in einem solchen Maß beeinträchtigt würden, daß dies wiederum Auswirkungen auf die Innovationshäufigkeit hätte? Zu Frage A 50: Dazu möchte ich kurz eine generelle Bemerkung voranstellen: Das BMWi veröffentlicht von ihm in Auftrag gegebene Untersuchungen wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute nicht selbst. Es gibt den Instituten die Studien zur Veröffentlichung unverzüglich frei, sobald geprüft wurde, ob ein erteilter Auftrag der Themenstellung nach erfüllt ist. Dies geschieht selbstverständlich auch im vorliegenden Fall. Das Kieler Institut hat dem BMWi Mitte Juli 1975 einen vorläufigen Bericht vorgelegt. Inzwischen wurden dem Institut vom BMWi einige die Sachdarstellung betreffenden Bemerkungen mitgeteilt, mit der Bitte um Prüfung, ob diese Punkte bei der Schlußredaktion des Abschlußberichtes noch berücksichtigt werden können. Aus der Sicht des BMWi steht einer raschen Freigabe nichts im Wege. Hierüber ist das Kieler Institut auch informiert. Vermutungen, daß das Gutachten zurückgehalten wird, treffen nicht zu. Zu Frage A 51: In dem Gutachten wird eine derartige Aussage nicht als Feststellung getroffen. Es handelt sich vielmehr um eine — vom Kieler Institut auch als solche bezeichnete — „Modellrechnung", die unter eine ganze Reihe von sachlichen und politischen Voraussetzungen gestellt ist. Die Bundesregierung wird diese nach Vorlage des endgültigen Berichts in Zusammenarbeit aller beteiligten Bundesressorts genau prüfen. Dabei wird es sehr wesentlich darauf ankommen, wie die Realisierbarkeit der verschiedenen Prämissen, zu denen u. a. auch eine spürbare Beteiligung der Verbraucher an den Kosten für Arzneimittel und ärztliche Leistungen gehört, eingeschätzt werden müssen. Aufgrund der vielfältigen Untersuchungen im Zusammenhang mit den inzwischen vom Bundes- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 13611* kabinett beschlossenen Eckwerten halte ich allerdings die für eine eventuelle Preissenkung genannte Größenordnung von 20 % nicht für realistisch. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sund (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 52 und 53) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Herstellerabgabepreise für Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland die Preise in allen Ländern übertreffen — eine Ansicht, wie sie in einer im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Untersuchung des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel vertreten wird? Hält die Bundesregierung die in derselben Untersuchung als Ergebnis internationaler Vergleiche enthaltene Feststellung für zutreffend, daß die Bundesrepublik Deutschland auch bei den Apothekenverkaufspreisen an der Spitze stehe, weil der Anteil von Groß- und Einzelhandel vergleichsweise hoch sei? Die Bundesregierung hat noch keine abschließende Meinung zu dem vorläufigen Untersuchungsergebnis des Instituts für Weltwirtschaft zu diesem Fragenkreis. Soviel schon jetzt: Das Kieler Institut zieht seine vorläufigen Schlußfolgerungen aus einem Preisvergleich für Arzneimittel in der Bundesrepublik, der Schweiz, Frankreich, Italien und Großbritannien. Es stellt ausdrücklich fest, daß internationale Preisvergleiche für Arzneimittel problematisch und die zur Verfügung stehenden Unterlagen unvollständig sind und im Einzelfall angreifbar sein mögen. In der Tat müssen internationale Preisvergleiche — wie sich auch bei früheren vergleichenden Untersuchungen gezeigt hat — ein Vielzahl von Komponenten berücksichtigen. Lassen Sie mich dazu nur einige aufzählen: — Es ist schwierig, wirklich identische Arzneimittel zu finden, die zudem für den entsprechenden Indikationsbereich in den untersuchten Ländern repräsentativ sind. — Die Steuerbelastung ist unterschiedlich. — Produktionskosten und Kaufkraft differieren. — Die Staaten nehmen auf die Preisbildung mehr oder weniger stark Einfluß. — Die Preisdifferenzen werden maßgeblich und u. U. kurzfristig durch Schwankungen der Wechselkurse beeinflußt. Z. B. zu diesem Punkt hat das Ministerium um ergänzende Konkretisierung im endgültigen Bericht gebeten. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Glombig (SPD) (Drucksache 7/4161 Fragen A 54 und 55) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in der im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Untersuchung des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel vertretene Meinung, daß es den Pharmaproduzenten in der Bundesrepublik Deutschland möglich sein würde, die durch etwaige Preisrückgänge verursachten Einbußen durch Rationalisierung im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie der- Absatzförderung auszugleichen? Hält es die Bundesregierung für geboten, gemäß einer Empfehlung des Kieler Instituts in derselben Untersuchung die Laufzeit von Arzneimittelpatenten zu verkürzen, damit die innovatorischen Aktivitäten der Pharmaindustrie nicht mehr für die Suche nach trivialen Neuerungen und für das Unterlaufen bestehender Patente eingesetzt würden? Zu Frage A 54: Forschung und Entwicklung spielen in der Arzneimittelherstellung eine zentrale Rolle. Aber natürlich schließt dies nicht aus, daß auch in diesem Bereich im Einzelfall Kosten preiswirksam eingespart werden können. Angesichts der von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlichen Kostenstrukturen halte ich generalisierende Aussagen allerdings nicht für möglich. Was die Ausgaben für Werbung und Information angeht, wird das Bundesministerium für Wirtschaft in Kürze mit den Arzneimittelherstellern über eine deutliche Beschränkung sprechen; denn vor allem hier sind nach Auffassung der Bundesregierung erkennbare Kostensenkungsspielräume gegeben. Zu Frage A 55: Gewisse Zusammenhänge in dieser Hinsicht sind sicher nicht zu bestreiten. Aber: Dem Deutschen Bundestag liegen mit der Drucksache 7/3712 drei internationale Patentübereinkommen, darunter das europäische Patentübereinkommen vom 5. Oktober 1973, sowie ein Entwurf zur entsprechenden Anpassung des deutschen Patentrechts zur Beschlußfassung vor. Danach ist eine einheitliche Laufzeit der europäischen und nationalen Patente von 20 Jahren vorgesehen. Diese drei Übereinkommen und die Anpassung des deutschen Patentrechts sollen die Schwierigkeiten eines bisher territorial auf den einzelnen Staat beschränkten und unterschiedlichen Patentrechts beseitigen. Die Empfehlung des Kieler Instituts muß in diesem integrationspolitischen Zusammenhang gesehen werden. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 56) : Wie erklärt die Bundesregierung die Nichtberücksichtigung von Kinder- und Jugendheimen bei der Bezuschussung aus dem Konjunkturprogramm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen, oder teilt sie meine Auffassung, daß diese Maßnahmen unter die Begriffsbestimmung „Stätten der Jugendarbeit" einzuordnen sind? Jugendheime und Kinderheime können in die Förderung im Rahmen des kommunalen Infrastrukturprogramms 1975 dann einbezogen werden, wenn das Schwergewicht der Tätigkeit in der Jugendhilfe liegt. Die Grundlage ist im § 5 Jugendwohlfahrtsgesetz verankert. Die für die Jugendhilfe zuständigen Länderbehörden müssen in jedem Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Jugendwohnheime, die lediglich der Unterbringung dienen, können nicht in das Programm einbezogen werden. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sperling (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 57) : Ist die Bundesregierung in der Lage, die Mittel aus verschiedenen Haushalten (Bundeswirtschaftsministerium, Bundesministerium für Forschung und Technologie, Bundesverteidigungsministerium) für Luftfahrttechnik und -forschung, Flugzeugfertigung und -bau, Vermarktung und das Warten von Bundeswehrflugzeugen so gezielt und gesteuert einzusetzen, daß in den von diesen Maßnahmen betroffenen Regionen (München, Hamburg, 13612 *Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Bremen) keine zusätzliche Belastung der öffentlichen Kassen durch zusätzliche Ausgaben für die Arbeitslosenunterstützung von Beschäftigten des Luftfahrtbereichs eintritt? Die Koordinierung zwischen den Ressorts hat in der Vergangenheit dazu beigetragen, Beschäftigungseinbrüche in der Luft- und Raumfahrtindustrie zu verhindern. U. a. haben die durch staatliche Hilfen ermöglichten zivilen Programme Airbus, VFW 614 und Bo 105 stärkere Auslastungsschwankungen im wehrtechnischen Bereich teilweise ausgleichen können. Die Bundesregierung hat allerdings im Basisprogramm für die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie 1974-1978 (BT-Drucksache 7/2986) bereits darauf hingewiesen, daß die Unternehmen wegen Beendigung verschiedener Entwicklungsprogramme und eines rückläufigen Bedarfs an militärischen Betreuungsleistungen ihre Kapazitäten straffen müssen. Der vom Kabinett eingesetzte Koordinator für die deutsche Luft- und Raumfahrt wird in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ressorts bei der Erarbeitung aktualisierter strukturpolitischer Leitlinien und durch laufende Abstimmung konkreter Aufträge und Förderungsmaßnahmen anstreben, den Rahmen für Anpassungsmaßnahmen der Firmen so zu setzen, daß Härten für die Beschäftigten möglichst vermieden werden. Die Möglichkeiten des Bundes reichen naturgemäß nicht aus, um die letztlich auch hier von der Nachfrage abhängige Beschäftigung stets auf gleichem Stand zu halten. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage A 58) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu dem ihr vom Zentralverband des Deutschen Handwerks gemachten Vorschlag, ein Gutachten zur Ermittlung der entbehrlichen und unwirtschaftlichen Regietätigkeiten der öffentlichen Hand erstellen und das Ergebnis dem Deutschen Bundestag vorlegen zu lassen? Die Bundesregierung hat der Problematik der Regietätigkeiten der öffentlichen Hand bereits seit jeher im Rahmen ihrer Haushaltsplanung besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat das Thema in seinem Schreiben vom 23. September 1975 an den Herrn Bundeskanzler, die Bundesminister für Wirtschaft und der Finanzen sowie die Bundestagsfraktionen erneut aufgegriffen. In einem Gespräch des Herrn Bundeskanzlers mit dem Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, an dem ich beteiligt war, sind die damit zusammenhängenden Fragen eingehend erörtert worden. Dabei wurde Einigkeit darüber erzielt, daß die Erstellung eines Gutachtens nicht der geeignete Weg ist, das Problem anzugehen. Der Herr Bundeskanzler hat den Zentralverband des Deutschen Handwerks gebeten, der Bundesregierung konkrete Beispiele von Regietätigkeiten von Bundesbehörden zu nennen, die das Handwerk für unwirtschaftlich und damit für entbehrlich hält. Die Bundesregierung sammelt darüber hinaus gegenwärtig die verfügbaren Daten über Umfang und Kosten der Regietätigkeit der öffentlichen Hand. Nach Auswertung des Materials wird sie prüfen, welche Konsequenzen für Regietätigkeiten beim Bund zu ziehen sind. Dabei muß ausschließlich vom Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ausgegangen werden. Falls unwirtschaftliche Fälle festgestellt werden, ist einer wettbewerbsorientierten Vergabe öffentlicher Aufträge an die Wirtschaft, insbesondere auch an das mittelständische Gewerbe, der Vorzug zu geben. Jedoch sind Regiebetriebe dann notwendig oder zumindest zweckmäßig, wenn es sich um Arbeiten handelt, die z. B. nach Art und Umfang oder aus versorgungs-und sicherheitspolitischen Gründen nicht an private Unternehmen vergeben werden können. Sobald die Bundesregierung übersieht, welche Konsequenzen auf Bundesebene zu ziehen sind, wird sie an die Länder mit der Bitte um entsprechende Aktivitäten in ihrem Bereich herantreten. Was die Prüfung von Regietätigkeiten durch Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsämter anbelangt, kann die Bundesregierung in den Organisations- und Zuständigkeitsbereich der Länder nicht eingreifen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 59) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die gegenwärtig gültige Wasserverbandsverordnung eine Reihe von Bestimmungen enthält, die nach heutigem Demokratieverständnis und nach der heutigen allgemeinen Lage überholungsbedürftig sind? Es ist richtig, daß die Erste Wasserverbandsverordnung (WVV) vom 3. September 1937 als frühere reichsrechtliche Vorschrift einige Bestimmungen enthält, die dem heutigen Demokratieverständnis widersprechen. Die Wasserverbandsverordnung ist gemäß Artikel 125 Abs. 1 GG in Verbindung mit Artikel 123 Abs. 1 GG Bundesrecht geworden. Die dem Grundgesetz widersprechenden Vorschriften gelten allerdings nach Artikel 123 Abs. 1 GG nicht fort. Hinsichtlich einer gesetzgeberischen Neuordnung des Wasserverbandsrechts ist anzumerken, daß über eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterschiedliche Auffassungen bestehen. In verschiedenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ist die Kompetenz des Bundes auf Grund des Artikels 74 Nrn. 11, 17 und 18 GG anerkannt worden. Hingegen haben die Länder erklärt, daß sie ein neues Wasserverbandsgesetz als Vollgesetz nachdrücklich ablehnen würden. Andererseits könnte eine Neuregelung in der Form eines Rahmengesetzes eine Gefahr für die bestehende Einheitlichkeit des Wasserverbandsrechts bedeuten. Die bisher reibungslose Zusammenarbeit der Länder, vor allem die Bildung von Wasser- und Bodenverbänden über die Ländergrenzen hinaus, würde erschwert. Eine Neuregelung des Wasserverbandsrechtes wäre an sich wünschenswert. Mit Rücksicht darauf, daß die Anwendung des bisherigen Rechts sich ohne die nicht mehr passenden Vorschriften eingespielt hat und — wie die laufende Rechtsprechung beweist — keine Schwierigkeiten verursacht, wird zur Zeit eine zwingende Notwendigkeit zu einer Neuregelung nicht gesehen. Dieser Meinung sind auch die Länder.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Maihofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die Frage können Sie sich mit einem einfachen Blick — ich komme darauf noch im einzelnen — in das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Begründung beantworten: daß nämlich eben das, was aus jener entgegengesetzten Regelung herausgelesen wird, daß es hier eine Beweislast zugunsten des Bewerbers gebe, nun durch das Urteil klargestellt wird. Weshalb alle diese früheren Regelungen, die von einer solchen Beweislastumkehr ausgehen, heute nicht mehr haltbar sind. Aber das werde ich Ihnen im einzelnen noch darlegen.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Ist denn nun materiellrechtlich etwas verändert oder nicht?)

    — Sie werden darauf eine klipp und klare Antwort schon in wenigen Minuten erhalten,

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Das kann ich mir kaum vorstellen, Herr Maihofer!)

    wenn ich hier fortfahren kann.
    Nur so läßt sich nämlich ausschließen, das es in der Einstellungspraxis zu Fehlentscheidungen und



    Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
    Mißbräuchen kommt, die die Existenzplanung und Lebenschancen eines Menschen ohne gesicherte Beurteilungsgrundlagen zutiefst beschneiden, seine persönliche Freiheit in der Wahl der Ausbildungsstätte und des Berufs — —

    (Breidbach [CDU/CSU] : Der arme Kommunist!)

    — Entschuldigen Sie, da geht es doch nicht um die „armen Kommunisten" — wenn ich so etwas nur höre! —, sondern um unsere Staatsbürger: ob sie die Gewähr der Verfassungstreue bieten oder nicht.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Deshalb die Konzentration der Zuständigkeit für ablehnende Entscheidungen bei der obersten Dienstbehörde; deshalb das Gebot, daß die Ablehnung einer Bewerbung nur auf solche in der Person des Bewerbers liegende Tatsachen gestützt werden darf, die in vollem Umfang gerichtlich nachprüfbar sind, die die Behörde also gegebenenfalls auch vor Gericht aufrechtzuerhalten bereit und in der Lage ist; deshalb der Begründungszwang für ablehnende Entscheidungen mit der Maßgabe, daß die Ablehnungsgründe dem Bewerber auf Verlangen schriftlich mitzuteilen sind, also nur dann, wenn der Bewerber selbst zu erkennen gibt, daß die schriftliche Begründung von ihm nicht als interessenschädigend empfunden wird; deshalb der Zwang zur Beifügung einer Rechtsmittelbelehrung; und deshalb aber auch die Verpflichtung, dem Bewerber schon vor der beabsichtigten Ablehnung seiner Bewerbung die Gründe und die entscheidungserheblichen Tatsachen mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern.
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seinem Beschluß vom 22. Mai ausgeführt, daß die Einstellungsbehörde über den Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis entscheiden könne, ohne verpflichtet zu sein, vorher den Bewerber zu ihren Zweifeln zu hören. Der Bewerber habe erst, so heißt es dort, wenn der Ablehnungsbescheid durch Anfechtungsklage angegriffen werden soll, Anspruch auf Mitteilung der Umstände, auf die die Einstellungsbehörde ihre Ablehnung stützt. Dies ist nach dem derzeit geltenden Recht gewiß richtig, aber genau in dieser Hinsicht wollen wir das derzeit geltende Recht verändern; denn wir alle halten nach den mit den Einstellungsverfahren gemachten Erfahrungen bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Bewerbern ein Mehr an Durchsichtigkeit und Rechtsstaatlichkeit bei diesen Verfahren für unerläßlich.
    Abs. 1 des vorgeschlagenen § 122 a des Beamtenrechtsrahmengesetzes und der Parallelvorschriften im Richter- und im Soldatengesetz, in welchem sich dieses Mehr an Rechtsstaatlichkeit widerspiegelt, ist angesichts des weiten, auch für Unwägbarkeiten und persönliche Eindrücke offenen Beurteilungsspielraums, den das Bundesverfassungsgericht den Einstellungsbehörden ja ausdrücklich zugesteht, unverzichtbar, wie wir meinen. Wie sollte das geforderte prognostische Urteil über die Persönlichkeit des Bewerbers sonst auch nur annähernd gerecht und gesichert getroffen werden können, wenn der
    Betroffene nicht beizeiten — und das kann doch nur heißen: vor der Entscheidung — Gelegenheit erhält, sich zu den Tatsachen erklärend zu äußern, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen könnten?! Daß der Bewerber zu einer solchen Anhörung einen Rechtsbeistand unterstützend hinzuziehen kann, ist für mich selbstverständlich. Das geltende Recht gibt ihm diese Befugnis. Eine weitere gesetzliche Regelung ist deshalb hier entbehrlich, die Klarstellung in der vom Innenausschuß vorgeschlagenen Entschließung ausreichend, aber, wie ich meine, auch hilfreich.
    Notwendig ist vor allem der Appell an die Einstellungsbehörden, die Ausführungen zu beherzigen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai zum Stellenwert von Verhaltensweisen gemacht hat, die in die Ausbildungs- und Studienzeit junger Menschen fallen. Dazu habe ich mich schon in meiner damaligen Rede hier vor dem Bundestag in allen Hinsichten im gleichen Sinne geäußert.
    Die Feststellung des Gerichts, daß sich Äußerungsformen der individuellen Sturm- und Drangzeit, die, wie es dort heißt, „häufig Emotionen in Verbindung mit engagiertem Protest entspringen und Teil von Milieu- und Gruppenreaktionen sind", für die vorzunehmende und auf die Zukunft bezogene Persönlichkeitsbeurteilung — so das Verfassungsgericht wörtlich: — „wenig eignen", entspricht genau dem freiheitlichen Geist, der in dem Einstellungsverfahren herrschen und auch die Entscheidung der Behörde selbst bestimmen muß. Sie macht darüber hinaus deutlich, wie wichtig es hier wie allgemein ist, daß jeder für sich sorgfältig geprüft und nach gründlicher Aufhellung und Bewertung der tatsächlichen Aktivitäten und der persönlichen Motivationen des jeweiligen Bewerbers entschieden wird.
    Was sicherlich nicht weniger bedeutsam ist — denn das Bundesverfassungsgericht hat eine dreistufige Beurteilung des Bewerbers vorgesehen, im Vorbereitungsdienst, in der Probezeit und danach bei der endgültigen Einstellung —: Die entscheidenden verläßlichen Eindrücke hinsichtlich der Verfassungstreue des Bewerbers sollen — so sagt das Bundesverfassungsgericht — vor allem anderen aus dem unmittelbaren Eindruck im Vorbereitungsdienst selbst gewonnen werden, hinter dem alle anderen früheren Erkenntnisse zurücktreten können und müssen.
    Erst dort, wo der Staat bei einem Bewerber die konkrete Gefahr läuft, von verfassungsfeindlichen Kräften unterwandert zu werden, muß er dem um der Freiheit seiner Bürger willen — und nichts anderem — begegnen.
    Diese Gefahrenzone ist nun freilich nicht erst dann erreicht, wenn auf Grund eindeutiger Tatsachen mit Gewißheit feststeht, daß der Bewerber die von ihm geforderte Gewähr der Verfassungstreue nicht bietet, sondern auch dann, wenn in soweit ernsthafte Zweifel verbleiben. Das habe ich ausdrücklich bereits bei der Beratung in erster Lesung festgestellt. Dem ist weder nach der einen noch nach der anderen Richtung etwas hinzuzufügen.



    Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
    Aber hierbei gibt es — und da liegen unsere Auffassungen nun vollkommen auseinander, Herr Kollege Dregger — weder eine Beweislast — in strengem Sinne — der Behörde noch eine des Bewerbers, sondern: beide haben daran mitzuwirken — das habe ich damals bereits eindeutig ausgeführt —,

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    aufgetretene Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers aufzuklären.

    (Wehner [SPD] : Sehr wahr!)

    Eben dies hat nun auch das Bundesverfassungsgericht klargestellt, wenn es sagt — ich zitiere aus der Begründung
    Die Einstellungsbehörde entscheidet über den Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis. Bei dieser Entscheidung gibt es keine „Beweislast", weder für den Bewerber, daß er die geforderte Gewähr bietet, noch für die Einstellungsbehörde, daß der Bewerber diese Gewähr nicht bietet.

    (von Schoeler [FDP] : Sehr richtig!)

    „Zweifel an der Verfassungstreue" hat hier nur den Sinn, daß der für die Einstellung Verantwortliche im Augenblick seiner Entscheidung nicht überzeugt ist, daß der Bewerber die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.

    (von Schoeler [FDP] : Damit stimmt der CDU-Entwurf eben nicht überein!)

    Um es Ihnen ganz klar zu sagen: Damit stimmen weder die frühere Praxis nach dem sogenannten Ministerpräsidentenbeschluß noch der Bundesratsentwurf im Grundsatz überein. Das ist der eigentliche Unterschied.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Wehner [SPD] : Sehr wahr!)

    Das sollten wir nicht verkleistern. Hier liegt wirklich der Grundunterschied zwischen dem, was die Regierungskoalition vorlegt — das ist ein streng rechtsstaatlich gesichertes Verfahren ohne die Beweislastumkehr auf den Bewerber —, und dem, was Sie ganz offenkundig anstreben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Dem Hohen Hause liegt auch — lassen Sie mich darauf abschließend eingehen — ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor, der auch die Zulassung zu Berufsausbildungen, die Voraussetzung für die Ausübung von Berufen auch außerhalb des öffentlichen Dienstes sind, zum Gegenstand hat. Daß es insoweit wegen Art. 12 des Grundgesetzes, der hier von ganz besonderem Gewicht ist, einer Sonderregelung bedarf, war bereits die Vorstellung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes, der mit diesem auch insoweit im Prinzip identisch ist. Das Bundesverfassungsgericht hat auch dies in seinem Beschluß vom 22. Mai dieses Jahres bekräftigt und für die Zugangsregelung im einzelnen verschiedene Möglichkeiten genannt.
    Die Koalitionsfraktionen haben sich für die Lösung entschieden, die jedwede Diskriminierung von vornherein ausscheidet. Das konnte — das ist auch meine Überzeugung — nur eine Regelung sein, die den Vorbereitungsdienst bei sogenannter Monopolausbildung einheitlich außerhalb des Beamtenverhältnisses vorsieht. Nur eine solche Regelung schafft klare Verhältnisse, vermeidet ein untragbares Nebeneinander verschiedener Statusformen von Beamten und Nichtbeamten bei ein und derselben Ausbildung und erfüllt damit auch die vom Bundesverfassungsgericht gestellten Anforderungen, die ja auch solche der Nichtdiskriminierung von Bewerbern untereinander sind; das ist doch eines unserer grundlegendsten Verfassungsprinzipien überhaupt.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Worauf es der Koalition bei der Regelung dieses Komplexes vor allem ankommt, ist zweierlei: Zum einen zu gewährleisten, daß der junge Mensch, der sich auf einen Beruf vorbereitet, die bestmögliche Ausbildung erhält. Dazu ist ein sachangemessener Status nötig, der ihm auch die Erfüllung von Hoheitsaufgaben ermöglicht. Zum anderen muß unter allen Umständen vermieden werden, daß hier am Anfang eines Berufsweges zwei Kategorien von Auszubildenden und damit Diskriminierungen zwischen zweierlei Bewerbern geschaffen werden. Stellen Sie sich das bitte einmal — jeder hat ja solche Erinnerungen — in der juristischen Praxis etwa bei der Ausbildung am Gericht vor! Da würden dann Leute beim Ausbilder sitzen, von denen jeder weiß, die einen sind die Verfassungstreuen

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Die angeblich Verfassungstreuen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    und die anderen sind solche, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue begründet ist. Das wäre ein völlig unmöglicher, zu Verketzerungen und Verhetzungen und zu einer unerträglichen Störung des politischen Klimas führender Zustand.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU)

    — Ich weiß gar nicht, warum Sie sich über solche Selbstverständlichkeiten aufregen!

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Weil Sie das Problem verkennen! — Gegenruf des Abg. Wehner [SPD])

    — Aber nein!
    Beide Ziele sind mit dem Ihnen hier vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem auch ich im Grundsatz völlig übereinstimme, erreicht. Einzelheiten der Ausgestaltung dieses neuen, außerhalb des Beamtenverhältnisses in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis abzuleistenden Vorbereitungsdienstes bedürfen, wie ich meine, jedoch noch grundsätzlicher Erörterung in den Fachgremien. Sie können nicht Thema der heutigen Debatte sein. Die verschiedenen Ministerkonferenzen, die hier mitbeteiligt sind, die Innenministerkonferenz, die Justizministerkonferenz und die Kultusministerkonferenz haben sich dieser Frage bereits angenommen. Die Beratungen im federführenden Innenausschuß und die vorge-



    Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
    sehene, von der Opposition beantragte Anhörung von Sachverständigen und Interessenvertretern bieten, wie ich hoffe, die Gewähr für eine sachgerechte gesetzgeberische Lösung dieses Fragenkreises, die nur in der hier angedeuteten Richtung liegen kann, wenn sie mit den Grundsätzen unserer Verfassung in Einklang stehen soll.
    Lassen Sie mich zum Abschluß noch einmal, diesmal einschränkungslos zustimmend, Alfred Grosser zitieren:
    Unsere Rechtsordnung im Westen
    — so hat er in seiner Frankfurter Ansprache gesagt —
    beruht auf dem Prinzip, daß der Schuldige lieber zuviel Rechtsschutz erhalten soll als der Unschuldige zuwenig.
    Dieses Prinzip entspricht unserer Verfassung und eben nicht nur, wie Sie meinen, Herr Kollege Dregger, als Unschuldsvermutung — in dubio pro reo dem Strafrecht. Es ist ein Grundprinzip unserer Verfassung überhaupt; das auch außerhalb des Strafrechts gilt

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    und über dessen allgemeine Gültigkeit und Verbindlichkeit wir alle in diesem Hohen Haus einig sein sollten. Es gilt so auch für die Fälle, in denen es um den Rechtsschutz derer geht, die von belastenden staatlichen Entscheidungen der Verwaltung
    — und eben nicht nur von gerichtlichen Urteilen im Strafrecht — betroffen werden.

    (Seiters [CDU/CSU] : Da ist Herr Kubel anderer Meinung!)

    — Nein, darüber kann man nicht streiten.

    (Seiters [CDU/CSU] : Herr Kubel ist anderer Meinung, habe ich gesagt!)

    — Nein, das kann ich mir nicht vorstellen. (Lachen bei der CDU/CSU)

    — Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Aber darüber können wir hinterher rechten.

    (Abg. Seiters [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Ich möchte diesen letzten Gedanken hier jetzt zu Ende bringen. Wir können gern darüber sprechen. Ich lasse mich von Herrn Kubel darüber unterrichten.
    Deshalb appelliere ich an Sie alle: Lassen Sie mit der gemeinsamen Verabschiedung dieses Gesetzes Ruhe und Befriedung in diesem Land einkehren, und machen Sie damit endlich auch dem Evergreen jener politischen Kampagnen gegen sogenannte Berufsverbote ein Ende!

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wir sollten nicht noch weiteren zwei, drei Studentengenerationen und ihren politischen Agiteuren ein billiges Betätigungsfeld liefern. Und lassen Sie uns nach einem solchen Gesetzesbeschluß alsdann darangehen, das Gesetz vor Ort in die einheitliche demokratische Praxis umzusetzen, im Geiste der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
    22. Mai und damit in Ausfüllung des Rechtsstaats zum Wohle der Freiheit und der Sicherheit aller Bürger dieser unserer freiheitlichen, rechtsstaatlichen Demokratie!

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat als Vertreter des Bundesrats Herr Minister Bender aus Baden-Württemberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Weil die Länder von dem Geschehen und dem Thema, das uns hier beschäftigt, existentiell mit betroffen sind, möchte ich als baden-württembergischer Landesminister kurz den Standpunkt der baden-württembergischen Landesregierung markieren.
    Meine Damen und Herren, die Weichenstellung, die sich mit diesem Gesetz vollzieht, wird das Staatsbewußtsein, das staatsbürgerliche Bewußtsein auf weite Sicht sehr entscheidend prägen. Es wird damit die Zukunft unseres Staates, die Zukunft unseres Volkes nach meiner Überzeugung sehr wesentlich mitbestimmen. Mit dieser Gesetzesmaterie ist auch die Frage des Vertrauens in unseren Staat und zu unserem Staat angesprochen, die Frage des Vertrauens in seine innere Stabilität.
    Die Gefahr, das Vertrauen der Bürger in diesen Staat zu verlieren, liegt meines Erachtens primär keineswegs darin, daß sich in unserem Staat Gesinnungsschnüffelei breitmachte, der wir gemeinsam mit aller Entschiedenheit entgegentreten würden und müßten.
    Vorhin ist Schiller zitiert worden. In Baden-Württemberg und — dessen bin ich sicher — auch in den anderen Ländern wollen wir das erhalten, was Schiller für uns miterworben hat, nämlich die Freiheit. Schiller — meine Damen und Herren, davon bin ich überzeugt — stünde heute im Lager jener, die die Freiheit erhalten wollen und den Feinden der Freiheit den Kampf ansagen.

    (Lachen bei der SPD)

    Wenn wir schon Schiller für uns reklamieren, dann möchte ich doch das gesagt haben: Schiller stünde im Lager jener, die denen den Kampf ansagen, die unsere Freiheit in der Substanz zerstören wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, in unserem Staat gibt es Meinungsfreiheit. Hier wird Meinungsfreiheit gelebt, oft bis an die Grenze und gelegentlich auch über die Grenze des Zulässigen.
    Die Gefahr, das Vertrauen der Bürger in den Staat zu verlieren, liegt meines Erachtens vielmehr in der Tendenz zum Abbau legitimer staatlicher Autorität, in der Tendenz zum Abbau positiven, hinwendenden staatsbürgerlichen Bewußtseins. Das ist die Gefahr, in der wir uns befinden und mit der wir uns auseinandersetzen müssen.
    Meine Damen und Herren, unsere freiheitliche demokratische Gesellschaftsordnung beruht auf dem Modell des Pluralismus. Sie setzt voraus, daß im
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197, Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 13559
    Minister Dr. Bender
    freien Spiel und Wettbewerb der Meinungen und der Interessen, daß im Gebrauch der Freiheit, der Freiheiten im privaten wie im öffentlichen Bereich, Grenzen eingehalten werden. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist der Rahmen, der die Freiheit des einzelnen und die Freiheit der Minderheit garantiert. Wenn wir diesen Rahmen nicht zu erhalten vermögen, wenn wir ihn relativieren und ihn damit letztlich — unbewußt vielleicht der Zerstörung preisgeben, haben wir unsere Freiheit verspielt. Aber Erhaltung dieses Rahmens — das ist Ermöglichung von Freiheit — bedeutet nichts anderes als aktives Eintreten, Hinstehen für diesen unseren Staat, Verdeutlichung seiner Aufgaben, Verdeutlichung der Werte, die diesen unseren Staat freiheitlich machen. Darin sind wir uns einig.
    Wenn das so ist, dann können wir es uns — das ist der Standpunkt der Regierung, der ich angehöre — einfach nicht erlauben, Stellen des öffentlichen Dienstes, Stellen im staatlichen Bereich, mit Feinden eben dieses Staates, mit Feinden unserer Verfassung oder mit Leuten, die sich von der Verfassung und von diesem unserem Staat bewußt distanzieren, zu besetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir können nicht denen, die diesen Staat offen oder erkennbar kaschiert bekämpfen, staatliche Machtbefugnisse gewissermaßen als Waffe in die Hand drücken.
    Meine Damen und Herren, ich meine, daß hier Verfahrensregelungen, über die wir uns im wesentlichen, wenn ich es recht sehe, einig sind, allein nicht ausreichen. Wir müßten deutlich sagen, was wir wollen, wir müßten hier Positionen, möglichst gemeinsame Positionen, beziehen, eindeutig Farbe bekennen, dann aber auch Konsequenzen in die materiell-rechtliche Situation hinein ziehen. Klare Entscheidungen erfordern Mut. Wir alle — ich sage das durchaus selbstkritisch — im demokratischen Lager müssen uns gegen die Versuchung jenes schleichenden Opportunismus wehren, der dem langfristig denkenden, dem strategisch denkenden und beweglich taktierenden Gegner Position für Position überläßt.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: So ist es!)

    Als ein solcher Opportunismus müßte es gewertet werden, wollten wir die offenkundige und in der Lebenserfahrung liegende Tatsache wegdiskutieren oder wegreflektieren, daß derjenige, der einer verfassungsfeindlichen Partei angehört, der sich auch für diese Partei einsetzt und ihre Ziele mitträgt, nicht gleichzeitig für sich in Anspruch nehmen kann, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
    Meine Damen und Herren, ist es denn zuviel verlangt, wenn der demokratische Gesetzgeber, ohne eine irgendwie geartete Automatik von Mitgliedschaft, Zweifel und Ablehnung zu konstruieren oder zugrunde zu legen, davon ausgeht, daß der Bewerber diesen letzten Grundwiderspruch klärt und die wichtigste Voraussetzung für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst — das sage ich hier ganz schlicht —, nämlich die Treue zu seinem Staat, seine
    Verfassungstreue, dargelegt und bekennt? Das ist das Entscheidende, und dort, wo Widersprüche vorhanden sind, müssen sie geklärt werden. Ich bin durchaus der Meinung, daß man hier nicht zivilprozessuale Beweislastregeln heranziehen kann. Hier geht es nicht um zivilprozessuale oder strafprozessuale oder sonstige Beweislastregeln, sondern hier geht es darum, daß eine Sachvoraussetzung nachgewiesen wird. Die Sachvoraussetzung im öffentlichen Dienst ist eben das Bekenntnis zu diesem Staat, die Treue zu dieser konkreten Verfassung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Auf derselben Linie eines falschen und schädlichen Opportunismus läge es, meine ich, im Vorbereitungsdienst auf das Beamtenverhältnis zu verzichten. Dies würde doch heißen, gerade mit Rücksicht auf die Leute, die diesen Staat angreifen, beseitigen wollen oder sich bewußt von ihm distanzieren, ein bedeutsames Stück Staat zurückzunehmen, und zwar legitimen Staat zurückzunehmen. Die sich daraus ergebenden negativen ausbildungspolitischen Konsequenzen wären darüber hinaus wohl kaum abzuschätzen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ausgangspunkt aller Bemühungen, das Radikalenproblem zu bewältigen, war — das ist heute mehrfach angesprochen worden — der Beschluß vom 28. Januar 1972, den der damalige Bundeskanzler Brandt und die Regierungschefs der Länder gemeinsam gefaßt haben. Diesem Beschluß entspricht der Entwurf des Bundesrats. Wir meinen, daß der Beschluß der Ministerpräsidenten, der Bundesratsentwurf, den Zielsetzungen und den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils entspricht, ja, geradezu die Intention des Bundesverfassungsgerichtsurteils aufnimmt. Wir meinen, daß dieser Entwurf und der Beschluß der Ministerpräsidenten nicht nur sehr deutlich dem Buchstaben unserer Verfassung entsprechen, sondern vor allem auch dem Geist unserer Verfassung. Ich glaube, darüber kann man einfach nicht hinwegkommen.
    Meine Damen und Herren, die demokratischen Kräfte in unserem Lande sollten und müßten sich trotz der Diskussion, die in vielen Punkten kontrovers gewesen ist, zu einem gemeinsamen überzeugenden Beschluß zusammenfinden können. Dies ist meine Hoffnung. Ich meine, es sei um unseres Volkes und des Vertrauens unseres Volkes in diesen Staat willen notwendig. Darauf warten unsere Bürger draußen im Lande. Das erwarten sie von uns allen, das erwarten sie von Ihnen.
    Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, die uns verbindende gemeinsame demokratische Überzeugung auch heute und hier deutlich werden zu lassen, auch in den Konsequenzen, auch in unangenehmen Konsequenzen. Es geht doch um unseren freiheitlichen Staat, den wir lieben, der aber offensiv verteidigt werden will, verteidigt werden muß gegen jene, die unter Berufung auf die ihnen von diesem Staat gewährte Freiheit die Freiheit beenden wollen, sie eliminieren wollen. Am Abbau des freiheitlichen Rechtsstaates wollen wir jedenfalls um des humanen Fortschritts willen und damit



    Minister Dr. Bender
    um unserer Bürger, um jedes einzelnen Bürgers willen nicht schuldig werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)