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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 197. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 13533 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 7/4065 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 13534 A Ollesch FDP . .. 13534 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/4180 —Jahn (Marburg) SPD . . . . . . . . . 13534 D Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 13535 C Henke SPD 13536 D Dr. Böger FDP 13537 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2433 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4183 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des Deutschen Richtergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten — Drucksache 7/2432 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4183 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/4187 — Liedtke SPD 13538 A Dr. Dregger CDU/CSU 13541 B Dr. Wendig FDP 13548 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 13553 A Dr. Bender, Minister des Landes Baden-Württemberg 13558 C Koschnick, Präsident des Senats der Hansestadt Bremen 13560 A Dr. Hirsch, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 13564 C Coppik SPD 13568 A Gerlach (Obernau) CDU/CSU 13570 C von Schoeler FDP 13573 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Neubauer, Senator des Landes Berlin . 13577 B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 13579 A Dr. Schöfberger SPD . . . . . . . . 13584 B Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . 13587 A Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 13592 A Kleinert FDP 13595 A Namentliche Abstimmung . . . . . . 13598 C Erweiterung der Tagesordnung . . . . 13596 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes — Drucksache 7/4141 — . . . . . . . . 13596 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 28. Februar 1975 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 7/4139 — . 13596 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes — Drucksache 7/4140 — . . . . . . . 13596 D Erste Beratung des von den Abgeordneten von Bockelberg, Kleinert, Metzger, Dr. Weber (Köln), Erhard (Bad Schwalbach) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Partnerschaftsgesetzes — Drucksache 7/4089 — 13597 A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 7/4194 . . 13597 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes — Drucksache 7/4206 — . . . . . 13597 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Kreutzmann, Barche, Büchler (Hof), Zebisch, Niegel, Böhm (Melsungen), Hösl, Dr. Warnke, Wolfgramm (Göttingen) und Genossen betr. Förderung des Zonenrandgebietes — Drucksache 7/4117 — . . . . 13597 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dreyer, Ey, Schröder (Lüneburg) und Genossen betr. Information ausländischer Kraftfahrer über nationales Verkehrsrecht im europäischen Raum — Drucksachen 7/2829, 7/4098 — . . 13597 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Bericht der Bundesregierung über die Einführung eines einheitlichen Notrufnummernsystems im Bundesgebiet — Drucksachen 7/2588 (neu), 7/4108 — 13597 C Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1975 — Drucksachen 7/3621, 7/4126 — 13597 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses betr. Haushaltsführung 1975 hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Haushaltsausgaben bei Kap. 11 11 Tit. 616 11 — Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit — Drucksachen 7/3745, 7/4092 — . . . . . 13597 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses betr. Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 15 02 Tit. 681 11 des Haushaltsjahres 1975 (Beihilfen an jugendliche Zuwanderer für Schul- und Berufsausbildung) — Drucksachen 7/3903, 7/4093 — . . . . . . . 13598 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Amt zur Bewertung technologischer Entwicklung beim Deutschen Bundestag — Drucksachen 7/468, 7/3802 — . . . 13598 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Agrarbericht 1975 — Drucksachen 7/3210, 7/3211, 7/4151 — . . . 13600 C Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/4090 — 13600 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Ursprung von Mineralölerzeugnissen — Drucksachen 7/2447, 7/4106 — . . . . . 13600 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 III Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über den Handel mit Spinnstoffen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan sowie zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu diesem Abkommen — Drucksachen 7/3993, 7/4099 — 13600 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über den Handel mit Spinnstoffen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Indien sowie zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu diesem Abkommen — Drucksachen 7/3970, 7/4102 13601 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der EG-Kommission über die Probleme in der Halbstoff-, Papier- und Pappenerzeugung — Drucksachen 7/2039, 7/4103 — 13601 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Programm der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für im Bereich der Bauwirtschaft durchzuführende Aktionen — Drucksachen 7/3271, 7/4104 — . . . . . 13601 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Änderung des Zeitplans für die Ausarbeitung des Jahresberichts über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft — Drucksachen 7/3961, 7/4105 — 13601 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über ein gemeinschaftliches Verfahren zur Unterrichtung und Konsultation über die Preise für Rohöl und Mineralölerzeugnisse in der Gemeinschaft — Drucksachen 7/3979, 7/4144 — 13601 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für Verordnungen und Mitteilungen an den Rat zum Schema der Allgemeinen Zollpräferenzen der Europäischen Gemeinschaften für 1976 — Drucksachen 7/3878, 7/4145 — . 13601 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Abänderung der Ratsverordnung Nr. 1056/72 über die Mitteilung der Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor an die Kommission — Drucksachen 7/3987, 7/4146 — 13601 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Keramikgegenstände, die für die Aufnahme von Lebensmitteln bestimmt sind — Drucksachen 7/3209, 7/4148 — 13601 C Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Entscheidung des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für die Anlage und Fortschreibung eines ständigen europäischen Bestandsverzeichnisses der Informationsquellen auf dem Gebiet des Umweltschutzes — Drucksachen 7/3435, 7/4125 — 13601 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG- Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung in bezug auf die Mittel des Europäischen Sozialfonds — Drucksachen 7/3809, 7/4091 — 13601 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 und zur Vereinheitlichung der Regelung für die Zahlung der Familienleistungen an Arbeitnehmer, deren Familienangehörige in einem anderen als dem Beschäftigungsland wohnen — Drucksachen 7/3589, 7/4109 — . 13601 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG- Kommission für eine Verordnung (EGKS, Euratom, EWG) des Rates zur Festlegung der Gruppe der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütungen, die den im Schichtdienst im Sinne von Artikel 56 a des Statuts arbeitenden Beamten gewährt werden können — Drucksachen 7/3951, 7/4110 — . . . . . 13602 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Erhebung einer Ausfuhrabgabe bei Versorgungsschwierigkeiten mit Zucker für bestimmte Waren außer Anhang II des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die Saccharose enthalten — Drucksachen 7/3701, 7/4152 — . . . . . . . 13602 A Beratung der Sammelübersicht 47 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 30. September 1975 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/4142 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 48 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen Drucksache 7/4166 — Frau Grützmann SPD . . . . . . . . 13602 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container — Drucksache 7/3917 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/4096 — . . . . . . . . 13603 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über den Luftverkehr — Drucksache 7/3821 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 7/4097 — 13604 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Artikel 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes — Drucksache 7/4167 — Dr. Dr. h. C. Maihofer, Bundesminister BMI 13604 C Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . 13605 B Carstens (Emstek) CDU/CSU 13606 C Nächste Sitzung 13608 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13609* A Anlage 2 Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der entbehrlichen oder unwirtschaftlichen Regietätigkeit von Bundesbehörden und anderen Körperschaften der öffentlichen Hand; Ausweitung der Prüfungen über den Kompetenzbereich des Bundes hinaus aus konjunkturpolitischen Gründen MdlAnfr A39 17.10.75 Drs 07/4161 Milz CDU/CSU MdlAnfr A40 17.10.75 Drs 07/4161 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13609* D Anlage 3 Meldungen über die Ablehnung der Einbeziehung West-Berlins in ein Ost-WestStromverbundsystem durch die DDR sowie Sicherstellung der Stromversorgung West-Berlins MdlAnfr A48 17.10.75 Drs 07/4161 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A49 17.10.75 Drs 07/4161 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13610* B Anlage 4 Publizierung der Studie des Instituts für Weltwirtschaft über die pharmazeutische Industrie angesichts der öffentlichen Diskussion über die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sowie Auffassung der Bundesregierung über die in der Studie enthaltene Ansicht über die Senkung der Arzneimittelpreise MdlAnfr A50 17.10.75 Drs 07/4161 Egert SPD MdlAnfr A51 17.10.75 Drs 07/4161 Egert SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13610* C Anlage 5 Auffassung der Bundesregierung zu der in einer Studie des Instituts für Weltwirtschaft vertretenen Ansicht über die Höhe der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 V Arzneimittelpreise in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A52 17.10.75 Drs 07/4161 Sund SPD MdlAnfr A53 17.10.75 Drs 07/4161 Sund SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* A Anlage 6 Beurteilung der in der Studie des Instituts für Weltwirtschaft vertretenen Meinung über den Ausgleich der durch Preisrückgang verursachten Einbußen der Pharmaproduzenten durch Rationalisierung im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie über die Verkürzung der Laufzeit der Arzneimittelpatenten MdlAnfr A54 17.10.75 Drs 07/4161 Glombig SPD MdlAnfr A55 17.10.75 Drs 07/4161 Glombig SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* B Anlage 7 Nichtberücksichtigung von Kinder- und Jugendheimen bei der Bezuschussung aus dem Konjunkturprogramm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen MdlAnfr A56 17.10.75 Drs 07/4161 Tietjen SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* D Anlage 8 Gezielter Einsatz von Mitteln aus verschiedenen Haushalten für Luftfahrttechnik und -forschung, Flugzeugbau und Warten von Bundeswehrflugzeugen zur Vermeidung zusätzlicher Ausgaben für das Arbeitslosengeld von Beschäftigten des Luftfahrtbereichs MdlAnfr A57 17.10.75 Drs 07/4161 Dr. Sperling SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* D Anlage 9 Auffassung zu dem vom Zentralverband des Deutschen Handwerks gemachten Vorschlag zur Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der entbehrlichen und unwirtschaftlichen Regietätigkeiten der öffentlichen Hand MdlAnfr A58 17.10.75 Drs 07/4161 Stücklen CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13612* B Anlage 10 Reformbedürftigkeit von Bestimmungen der Wasserverbandsverordnung MdlAnfr A59 17.10.75 Drs 07/4161 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 136l2* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 13533 197. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1975 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 24. 10. Adams * 24. 10. Dr. Ahrens * 24. 10. Dr. Aigner * 24. 10. Alber 24. 10. von Alten-Nordheim 24. 10. Dr. Artzinger * 24. 10. Dr. Bangemann 24. 10. Behrendt * 24. 10. Biermann 24. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 24. 10. Frau von Bothmer*** 24. 10. Christ 24. 10. Dr. Corterier 24. 10. Dr. Eppler 24. 10. Fellermaier * 24. 10. Frehsee * 24. 10. Flämig * 24. 10. Dr. Früh* 24. 10. Dr. Gölter 24. 10. Graaf 24. 10. Gerlach (Emsland) * 24. 10. Gewandt 24. 10. Gierenstein 24. 10. Grüner 24. 10. Härzschel * 24. 10. Handlos 24. 10. Dr. Heck 24. 10. Huonker 24. 10. Dr. Jaeger 24. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 24. 10. Kiep 5.11. Dr. Kiesinger 24. 10. Dr. Klepsch *** 24. 10. Dr. Kliesing 24. 10. Köster 24. 10. Dr. Kunz (Weiden) 24. 10. Dr. Graf Lambsdorff 24. 10. Lautenschlager * 24. 10. Prof. Dr. Lohmar 24. 10. Lücker * 24. 10. Memmel * 24. 10. Dr. Mende "' 24. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 24. 10. Moersch * 24. 10. Müller (Mülheim) * 24. 10. Dr. Müller (München) ** 24. 10. Dr. Müller-Hermann 24. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 24. 10. Frau Dr. Orth * 24. 10. Polkehn 24. 10. Dr. Prassler 24. 10. Richter 24.10. Prof. Dr. Schellenberg 24. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Schirmer 24. 10. Schleifenbaum 24. 10. Schmidt (Wuppertal) 24. 10. Dr. Schneider 24. 10. Schröder (Wilhelminenhof) 24. 10. Schwabe * 24. 10. Dr. Schwenke * 24. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 24. 10. Seefeld * 24. 10. Sieglerschmidt** 24. 10. Springorum * 24. 10. Dr. Starke (Franken) * 24. 10. Frau Steinhauer 24. 10. Suck * 24. 10. Dr. Vohrer *** 24. 10. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10. Waltemathe 24. 10. Frau Dr. Walz * 24. 10. Dr. von Weizsäcker 24. 10. Wilhelm 24. 10. Wolfgramm 24. 10. Würtz 24. 10. Wurbs 24. 10. Dr. Zimmermann 24. 10. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen A 39 und 40) : Ist die Bundesregierung bereit, ein Gutachten zur Ermittlung der entbehrlichen oder unwirtschaftlichen Regietätigkeiten von Bundesbehörden und anderen Körperschaften der öffentlichen Hand erstellen zu lassen und das Ergebnis dem Deutschen Bundestag vorzulegen, zumal der Bundesrechnungshof sich zu diesem Problem bereits mehrfach geäußert hat und der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen sich in seinem Gutachten vom 7. August 1975 ebenfalls mit der Frage der Verlagerung von öffentlicher Eigenproduktion in Privatbetriebe befaßt hat? Hält die Bundesregierung die Ausweitung der Prüfungen übet den Kompetenzbereich des Bundes hinaus aus konjunkturpolitischen Gründen in der Weise für notwendig, indem sie die Bundesländer und die Kommunen auffordert, diesem Beispiel zu folgen und die Länder und kommunalen Rechnungshöfe oder Rechnungsprüfungsämter ebenfalls in diesem Sinne tätig werden zu lassen, zumal gerade in mittleren und kleineren Gemeinden wirtschaftliche Aufgaben von den Verwaltungen übernommen worden sind, die hinsichtlich des maschinellen und personellen Aufwands in besonders gravierendem Mißverhältnis zum jeweiligen Haushaltsvolumen stehen? Die Bundesregierung hat der Problematik der Regietätigkeiten der öffentlichen Hand bereits seit jeher im Rahmen ihrer Haushaltsplanung besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat das Thema in seinem Schreiben vom 23. September 1975 an den Herrn Bundeskanzler, die Bundesminister für Wirtschaft und der Finanzen sowie die Bundestagsfraktionen erneut aufgegriffen. In einem Gespräch des Herrn Bundeskanzlers mit dem Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, an dem ich beteiligt war, sind die damit zusammenhängenden Fragen eingehend erörtert worden. Dabei wurde Einigkeit darüber erzielt, daß die Erstellung eines Gutachtens nicht der geeignete Weg ist, das Problem anzugehen. Der Herr Bundeskanzler hat den Zentralverband des Deutschen Handwerks gebeten, der Bundesregierung konkrete Beispiele von Regietätigkeiten von Bundesbehörden zu nennen, die das 13610* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Handwerk für unwirtschaftlich und damit für entbehrlich hält. Die Bundesregierung sammelt darüber hinaus gegenwärtig die verfügbaren Daten über Umfang und Kosten der Regietätigkeit der öffentlichen Hand. Nach Auswertung des Materials wird sie prüfen, welche Konsequenzen für Regietätigkeiten beim Bund zu ziehen sind. Dabei muß ausschließlich vom Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ausgegangen werden. Falls unwirtschaftliche Fälle festgestellt werden, ist einer wettbewerbsorientierten Vergabe öffentlicher Aufträge an die Wirtschaft, insbesondere auch an das mittelständische Gewerbe, der Vorzug zu geben. Jedoch sind Regiebetriebe dann notwendig oder zumindest zweckmäßig, wenn es sich um Arbeiten handelt, die z. B. nach Art und Umfang oder aus versorgungs- und sicherheitspolitischen Gründen nicht an private Unternehmen vergeben werden können. Sobald die Bundesregierung übersieht, welche Konsequenzen auf Bundesebene zu ziehen sind, wird sie an die Länder mit der Bitte um entsprechende Aktivitäten in ihrem Bereich herantreten. Was die Prüfung von Regietätigkeiten durch Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsämter anbelangt, kann die Bundesregierung in den Organisations- und Zuständigkeitsbereich der Länder nicht eingreifen. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen A 48 und 49) : Treffen Meldungen zu, nach denen die DDR die Einbeziehung West-Berlins in ein Ost-West-Stromverbundsystem endgültig ablehnt, weil sie aus wirtschaftlichen Gründen den für West-Berlin bestimmten Strom selbst liefern will? Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung, die langfristige Stromversorgung Berlins zu sichern, falls Ost-Berlin auf seinem Standpunkt beharrt? Zu Frage A 48: Die Bundesregierung ist über das Stromlieferprojekt im Gespräch mit der Regierung der UdSSR. Die Sowjetunion hat es übernommen, die Frage der Trassenführung für die Stromleitung u. a. mit der DDR zu klären; eine Antwort steht noch aus. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die DDR die Einbeziehung West-Berlins in dieses Projekt ablehnt. Auch die kommerziellen Verhandlungen laufen weiter. Die betreffenden deutschen Unternehmen sind sowjetischerseits gebeten worden, ihre Angebote zu aktualisieren. Dies geschieht derzeit. Zu Frage A 49: Wie zur vorigen Frage geantwortet, sollte nicht von einem Scheitern des Projektes ausgegangen werden. Zu der Frage ist im übrigen zu bemerken, daß die BEWAG als das verantwortliche EVU die Stromversorgung Berlins bisher voll gewährleistet hat. Bei ihren weiteren Planungen geht sie von dem künftig erwarteten Stromabsatz aus, der durch die Bevölkerungsentwicklung und das weitere wirtschaftliche Wachstum wesentlich bestimmt wird. Die BEWAG wird dabei alle in Betracht kommenden Versorgungsalternativen in die Überlegungen einbeziehen und damit sicherstellen, daß die Versorgung Berlins mit Elektrizität auch künftig in jedem Falle gewährleistet wird. Es ist sichergestellt, daß die Versorgungspolitik der BEWAG im Einvernehmen mit dem Senat und in den entscheidenden Fragen auch in Abstimmung mit der Bundesregierung erfolgt. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/4161 Fragen A 50 und 51) : Hat die Bundesregierung gerade angesichts der lebhaften öffentlidien Diskussion über die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen die Absicht, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte Studie des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel über die pharmazeutische Industrie in der Bundesrepublik Deutschland zu publizieren? Teilt die Bundesregierung die nach Darstellung des Pressedienstes „Bonn im Spiegel" (Nr. 16 vom 30. September 1975) in der Studie enthaltene Ansicht, daß die Arzneimittelpreise in der Bundesrepublik Deutschland um 20 Prozent — verteilt je zur Hälfte auf Hersteller und Handel — gesenkt werden könnten, ohne daß dadurch die Gewinne in einem solchen Maß beeinträchtigt würden, daß dies wiederum Auswirkungen auf die Innovationshäufigkeit hätte? Zu Frage A 50: Dazu möchte ich kurz eine generelle Bemerkung voranstellen: Das BMWi veröffentlicht von ihm in Auftrag gegebene Untersuchungen wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute nicht selbst. Es gibt den Instituten die Studien zur Veröffentlichung unverzüglich frei, sobald geprüft wurde, ob ein erteilter Auftrag der Themenstellung nach erfüllt ist. Dies geschieht selbstverständlich auch im vorliegenden Fall. Das Kieler Institut hat dem BMWi Mitte Juli 1975 einen vorläufigen Bericht vorgelegt. Inzwischen wurden dem Institut vom BMWi einige die Sachdarstellung betreffenden Bemerkungen mitgeteilt, mit der Bitte um Prüfung, ob diese Punkte bei der Schlußredaktion des Abschlußberichtes noch berücksichtigt werden können. Aus der Sicht des BMWi steht einer raschen Freigabe nichts im Wege. Hierüber ist das Kieler Institut auch informiert. Vermutungen, daß das Gutachten zurückgehalten wird, treffen nicht zu. Zu Frage A 51: In dem Gutachten wird eine derartige Aussage nicht als Feststellung getroffen. Es handelt sich vielmehr um eine — vom Kieler Institut auch als solche bezeichnete — „Modellrechnung", die unter eine ganze Reihe von sachlichen und politischen Voraussetzungen gestellt ist. Die Bundesregierung wird diese nach Vorlage des endgültigen Berichts in Zusammenarbeit aller beteiligten Bundesressorts genau prüfen. Dabei wird es sehr wesentlich darauf ankommen, wie die Realisierbarkeit der verschiedenen Prämissen, zu denen u. a. auch eine spürbare Beteiligung der Verbraucher an den Kosten für Arzneimittel und ärztliche Leistungen gehört, eingeschätzt werden müssen. Aufgrund der vielfältigen Untersuchungen im Zusammenhang mit den inzwischen vom Bundes- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 13611* kabinett beschlossenen Eckwerten halte ich allerdings die für eine eventuelle Preissenkung genannte Größenordnung von 20 % nicht für realistisch. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sund (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 52 und 53) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Herstellerabgabepreise für Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland die Preise in allen Ländern übertreffen — eine Ansicht, wie sie in einer im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Untersuchung des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel vertreten wird? Hält die Bundesregierung die in derselben Untersuchung als Ergebnis internationaler Vergleiche enthaltene Feststellung für zutreffend, daß die Bundesrepublik Deutschland auch bei den Apothekenverkaufspreisen an der Spitze stehe, weil der Anteil von Groß- und Einzelhandel vergleichsweise hoch sei? Die Bundesregierung hat noch keine abschließende Meinung zu dem vorläufigen Untersuchungsergebnis des Instituts für Weltwirtschaft zu diesem Fragenkreis. Soviel schon jetzt: Das Kieler Institut zieht seine vorläufigen Schlußfolgerungen aus einem Preisvergleich für Arzneimittel in der Bundesrepublik, der Schweiz, Frankreich, Italien und Großbritannien. Es stellt ausdrücklich fest, daß internationale Preisvergleiche für Arzneimittel problematisch und die zur Verfügung stehenden Unterlagen unvollständig sind und im Einzelfall angreifbar sein mögen. In der Tat müssen internationale Preisvergleiche — wie sich auch bei früheren vergleichenden Untersuchungen gezeigt hat — ein Vielzahl von Komponenten berücksichtigen. Lassen Sie mich dazu nur einige aufzählen: — Es ist schwierig, wirklich identische Arzneimittel zu finden, die zudem für den entsprechenden Indikationsbereich in den untersuchten Ländern repräsentativ sind. — Die Steuerbelastung ist unterschiedlich. — Produktionskosten und Kaufkraft differieren. — Die Staaten nehmen auf die Preisbildung mehr oder weniger stark Einfluß. — Die Preisdifferenzen werden maßgeblich und u. U. kurzfristig durch Schwankungen der Wechselkurse beeinflußt. Z. B. zu diesem Punkt hat das Ministerium um ergänzende Konkretisierung im endgültigen Bericht gebeten. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Glombig (SPD) (Drucksache 7/4161 Fragen A 54 und 55) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in der im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Untersuchung des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel vertretene Meinung, daß es den Pharmaproduzenten in der Bundesrepublik Deutschland möglich sein würde, die durch etwaige Preisrückgänge verursachten Einbußen durch Rationalisierung im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie der- Absatzförderung auszugleichen? Hält es die Bundesregierung für geboten, gemäß einer Empfehlung des Kieler Instituts in derselben Untersuchung die Laufzeit von Arzneimittelpatenten zu verkürzen, damit die innovatorischen Aktivitäten der Pharmaindustrie nicht mehr für die Suche nach trivialen Neuerungen und für das Unterlaufen bestehender Patente eingesetzt würden? Zu Frage A 54: Forschung und Entwicklung spielen in der Arzneimittelherstellung eine zentrale Rolle. Aber natürlich schließt dies nicht aus, daß auch in diesem Bereich im Einzelfall Kosten preiswirksam eingespart werden können. Angesichts der von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlichen Kostenstrukturen halte ich generalisierende Aussagen allerdings nicht für möglich. Was die Ausgaben für Werbung und Information angeht, wird das Bundesministerium für Wirtschaft in Kürze mit den Arzneimittelherstellern über eine deutliche Beschränkung sprechen; denn vor allem hier sind nach Auffassung der Bundesregierung erkennbare Kostensenkungsspielräume gegeben. Zu Frage A 55: Gewisse Zusammenhänge in dieser Hinsicht sind sicher nicht zu bestreiten. Aber: Dem Deutschen Bundestag liegen mit der Drucksache 7/3712 drei internationale Patentübereinkommen, darunter das europäische Patentübereinkommen vom 5. Oktober 1973, sowie ein Entwurf zur entsprechenden Anpassung des deutschen Patentrechts zur Beschlußfassung vor. Danach ist eine einheitliche Laufzeit der europäischen und nationalen Patente von 20 Jahren vorgesehen. Diese drei Übereinkommen und die Anpassung des deutschen Patentrechts sollen die Schwierigkeiten eines bisher territorial auf den einzelnen Staat beschränkten und unterschiedlichen Patentrechts beseitigen. Die Empfehlung des Kieler Instituts muß in diesem integrationspolitischen Zusammenhang gesehen werden. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 56) : Wie erklärt die Bundesregierung die Nichtberücksichtigung von Kinder- und Jugendheimen bei der Bezuschussung aus dem Konjunkturprogramm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen, oder teilt sie meine Auffassung, daß diese Maßnahmen unter die Begriffsbestimmung „Stätten der Jugendarbeit" einzuordnen sind? Jugendheime und Kinderheime können in die Förderung im Rahmen des kommunalen Infrastrukturprogramms 1975 dann einbezogen werden, wenn das Schwergewicht der Tätigkeit in der Jugendhilfe liegt. Die Grundlage ist im § 5 Jugendwohlfahrtsgesetz verankert. Die für die Jugendhilfe zuständigen Länderbehörden müssen in jedem Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Jugendwohnheime, die lediglich der Unterbringung dienen, können nicht in das Programm einbezogen werden. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sperling (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 57) : Ist die Bundesregierung in der Lage, die Mittel aus verschiedenen Haushalten (Bundeswirtschaftsministerium, Bundesministerium für Forschung und Technologie, Bundesverteidigungsministerium) für Luftfahrttechnik und -forschung, Flugzeugfertigung und -bau, Vermarktung und das Warten von Bundeswehrflugzeugen so gezielt und gesteuert einzusetzen, daß in den von diesen Maßnahmen betroffenen Regionen (München, Hamburg, 13612 *Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Bremen) keine zusätzliche Belastung der öffentlichen Kassen durch zusätzliche Ausgaben für die Arbeitslosenunterstützung von Beschäftigten des Luftfahrtbereichs eintritt? Die Koordinierung zwischen den Ressorts hat in der Vergangenheit dazu beigetragen, Beschäftigungseinbrüche in der Luft- und Raumfahrtindustrie zu verhindern. U. a. haben die durch staatliche Hilfen ermöglichten zivilen Programme Airbus, VFW 614 und Bo 105 stärkere Auslastungsschwankungen im wehrtechnischen Bereich teilweise ausgleichen können. Die Bundesregierung hat allerdings im Basisprogramm für die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie 1974-1978 (BT-Drucksache 7/2986) bereits darauf hingewiesen, daß die Unternehmen wegen Beendigung verschiedener Entwicklungsprogramme und eines rückläufigen Bedarfs an militärischen Betreuungsleistungen ihre Kapazitäten straffen müssen. Der vom Kabinett eingesetzte Koordinator für die deutsche Luft- und Raumfahrt wird in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ressorts bei der Erarbeitung aktualisierter strukturpolitischer Leitlinien und durch laufende Abstimmung konkreter Aufträge und Förderungsmaßnahmen anstreben, den Rahmen für Anpassungsmaßnahmen der Firmen so zu setzen, daß Härten für die Beschäftigten möglichst vermieden werden. Die Möglichkeiten des Bundes reichen naturgemäß nicht aus, um die letztlich auch hier von der Nachfrage abhängige Beschäftigung stets auf gleichem Stand zu halten. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage A 58) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu dem ihr vom Zentralverband des Deutschen Handwerks gemachten Vorschlag, ein Gutachten zur Ermittlung der entbehrlichen und unwirtschaftlichen Regietätigkeiten der öffentlichen Hand erstellen und das Ergebnis dem Deutschen Bundestag vorlegen zu lassen? Die Bundesregierung hat der Problematik der Regietätigkeiten der öffentlichen Hand bereits seit jeher im Rahmen ihrer Haushaltsplanung besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat das Thema in seinem Schreiben vom 23. September 1975 an den Herrn Bundeskanzler, die Bundesminister für Wirtschaft und der Finanzen sowie die Bundestagsfraktionen erneut aufgegriffen. In einem Gespräch des Herrn Bundeskanzlers mit dem Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, an dem ich beteiligt war, sind die damit zusammenhängenden Fragen eingehend erörtert worden. Dabei wurde Einigkeit darüber erzielt, daß die Erstellung eines Gutachtens nicht der geeignete Weg ist, das Problem anzugehen. Der Herr Bundeskanzler hat den Zentralverband des Deutschen Handwerks gebeten, der Bundesregierung konkrete Beispiele von Regietätigkeiten von Bundesbehörden zu nennen, die das Handwerk für unwirtschaftlich und damit für entbehrlich hält. Die Bundesregierung sammelt darüber hinaus gegenwärtig die verfügbaren Daten über Umfang und Kosten der Regietätigkeit der öffentlichen Hand. Nach Auswertung des Materials wird sie prüfen, welche Konsequenzen für Regietätigkeiten beim Bund zu ziehen sind. Dabei muß ausschließlich vom Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ausgegangen werden. Falls unwirtschaftliche Fälle festgestellt werden, ist einer wettbewerbsorientierten Vergabe öffentlicher Aufträge an die Wirtschaft, insbesondere auch an das mittelständische Gewerbe, der Vorzug zu geben. Jedoch sind Regiebetriebe dann notwendig oder zumindest zweckmäßig, wenn es sich um Arbeiten handelt, die z. B. nach Art und Umfang oder aus versorgungs-und sicherheitspolitischen Gründen nicht an private Unternehmen vergeben werden können. Sobald die Bundesregierung übersieht, welche Konsequenzen auf Bundesebene zu ziehen sind, wird sie an die Länder mit der Bitte um entsprechende Aktivitäten in ihrem Bereich herantreten. Was die Prüfung von Regietätigkeiten durch Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsämter anbelangt, kann die Bundesregierung in den Organisations- und Zuständigkeitsbereich der Länder nicht eingreifen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 59) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die gegenwärtig gültige Wasserverbandsverordnung eine Reihe von Bestimmungen enthält, die nach heutigem Demokratieverständnis und nach der heutigen allgemeinen Lage überholungsbedürftig sind? Es ist richtig, daß die Erste Wasserverbandsverordnung (WVV) vom 3. September 1937 als frühere reichsrechtliche Vorschrift einige Bestimmungen enthält, die dem heutigen Demokratieverständnis widersprechen. Die Wasserverbandsverordnung ist gemäß Artikel 125 Abs. 1 GG in Verbindung mit Artikel 123 Abs. 1 GG Bundesrecht geworden. Die dem Grundgesetz widersprechenden Vorschriften gelten allerdings nach Artikel 123 Abs. 1 GG nicht fort. Hinsichtlich einer gesetzgeberischen Neuordnung des Wasserverbandsrechts ist anzumerken, daß über eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterschiedliche Auffassungen bestehen. In verschiedenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ist die Kompetenz des Bundes auf Grund des Artikels 74 Nrn. 11, 17 und 18 GG anerkannt worden. Hingegen haben die Länder erklärt, daß sie ein neues Wasserverbandsgesetz als Vollgesetz nachdrücklich ablehnen würden. Andererseits könnte eine Neuregelung in der Form eines Rahmengesetzes eine Gefahr für die bestehende Einheitlichkeit des Wasserverbandsrechts bedeuten. Die bisher reibungslose Zusammenarbeit der Länder, vor allem die Bildung von Wasser- und Bodenverbänden über die Ländergrenzen hinaus, würde erschwert. Eine Neuregelung des Wasserverbandsrechtes wäre an sich wünschenswert. Mit Rücksicht darauf, daß die Anwendung des bisherigen Rechts sich ohne die nicht mehr passenden Vorschriften eingespielt hat und — wie die laufende Rechtsprechung beweist — keine Schwierigkeiten verursacht, wird zur Zeit eine zwingende Notwendigkeit zu einer Neuregelung nicht gesehen. Dieser Meinung sind auch die Länder.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Wendig.


Rede von Dr. Friedrich Wendig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der Herr Kollege Jenninger hat vorgestern in der Geschäftsordnungsdebatte mit sehr starken Worten die Meinung seiner Fraktion vorgetragen, hier solle wider alle politische Vernunft eine Lösung durch die Parlamentsmehrheit durchgepeitscht werden, wo doch eine eingehende Debatte von der Sache her nötig wäre. Herr Jenninger wird sich — und Sie alle, meine Damen und Herren von der Opposition — durch die heutige Debatte belehren lassen müssen, daß das kaum mehr als ein Theaterdonner gewesen ist. Wir werden alle die anstehenden Probleme in aller Ausführlichkeit und Gründlichkeit diskutieren. Niemand wird und soll am Ende dieser Debatte sagen können, er sei unter einen Zeitdruck gesetzt worden. Solche Pauschalurteile sollte man vermeiden. Gestatten Sie mir hier ein Wort aus dem alten Preußen, nämlich von dem Alten Fritz: Niedriger hängen!
Nun, meine Damen und Herren, ein paar grundsätzliche Ausführungen, zunächst zu dem Kollegen Dregger. Herr Dregger, wir sind, glaube ich, alle gar nicht uneinig in der prinzipiellen Frage, daß die politischen Kräfte dieses Hauses und dieses Landes gegen diejenigen Kräfte zusammenstehen, die den Staat und seine freiheitliche Grundordnung in Gefahr bringen, ja, verändern wollen, die die Freiheit abschaffen wollen, und was wir sonst sagen. Darüber besteht gar kein Zweifel. Hier wird doch nur — und deswegen muß ich die Debatte auf diese Grundlage zurückführen — darum gestritten, in welchem Verfahren dies auf rechtsstaatliche Weise geschehen sollte.

(Beifall bei der FDP)

Auch all Ihre letzten Ausführungen über die Gefahren des Kommunismus, Herr Kollege Dregger, sind im Prinzip richtig. Ich glaube aber nicht, daß dieses Gesetz und dieser Gegenstand Anlaß sind, den Kommunismus im nationalen Bereich zu bekämpfen, so wie wir es für notwendig halten. Ich werde dazu nachher noch einige Worte sagen. Aber ich glaube, das ist einfach die falsche Schlachtordnung, in der wir hier antreten würden.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Nun einige allgemeine Bemerkungen, die bei dieser grundsätzlichen Angelegenheit durchaus am Platz sein müßten. Die Frage nach der Beschäftigung von Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst wird in diesem Land seit mehreren Jahren mit unterschiedlicher Leidenschaft, aber auch großem politischem Engagement diskutiert. Wir hören es heute wieder. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung und des Bundesrats, die diese Materie regeln sollen, stehen trotz sich verändernder innenpolitischer Szenerie wie selten ein Thema immer wieder im Zentrum des politischen Interesses.
Man wird fragen müssen, meine Damen und Herren, ob dies gut ist. Zwei Antworten sind möglich und berechtigt. Die eine Antwort wäre: Die langanhaltende Diskussion in der Öffentlichkeit wie in den politischen Gremien unseres Landes macht über den äußeren Anlaß hinaus Grundpositionen deutlich, auch Grundanschauungen über das Wesen unserer freiheitlichen Demokratie, über das Wesen der staatlichen Gewalt in dieser Ordnung, über die Stellung des Bürgers gegenüber diesem Staat und nicht zuletzt auch über die Beschaffenheit und die Qualität derjenigen, die als Beamte in diesem Staat ihren Dienst verrichten. Darum geht es. Ich sage: Dies ist für die Klarheit und den Meinungsbildungsprozeß in unserem Land gut.
Das andere Argument wäre: Es tut der freiheitlichen Demokratie auf Dauer nicht gut, wenn diese Probleme immer wieder wie eine offene Wunde meist in polemischer Diskussion am Leben gehalten werden, und zwar mit all der Unsicherheit und den Verunsicherungen im Detail bei den politisch Verantwortlichen ebenso wie bei den betroffenen Bürgern.
Entscheiden wir uns heute noch für die positive Beantwortung dieser Frage in der hoffnungsvollen, wenn auch vielleicht etwas skeptischen Erwartung, daß sich mit einer baldigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs in der Fassung der Koalitionsparteien die Rechtssicherheit auch im politischen Bewußtsein unserer Bürger im Lande auf die Dauer festigen wird.
Lassen Sie mich eine zweite, ebenfalls allgemein gehaltene Bemerkung anschließen. Wenn wir über die vorliegenden Entwürfe diskutieren, wird sehr oft die Rede davon sein — sie war es ja schon —,



Dr. Wendig
ob und inwieweit sie dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts entsprechen oder nicht. Auch ich werde mich von solcher Bezugnahme nicht frei machen können. Aber gerade deswegen muß in dem gegenwärtigen Zusammenhang in aller Nüchternheit und Zurückhaltung einiges zur Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland gesagt werden, und gestatten Sie mir hierzu einige Ausführungen.
Die Väter des Grundgesetzes gingen 1949 in vielen Sachbereichen — davon war schon die Rede — von der Grundüberzeugung aus, es komme vorrangig darauf an, Fehler der Weimarer Entwicklung vor 1933 zu vermeiden und die Möglichkeiten einer Gewaltherrschaft ein für allemal auch in den Ansätzen von der verfassungspolitischen Entwicklung unseres Staates fernzuhalten. Hierzu gehört neben anderen Punkten die Einführung des Normenkontrollverfahrens in die Verfassungsgerichtsbarkeit durch das Grundgesetz und seine nähere Ausgestaltung im Gesetz. Diese starke Stellung des Bundesverfassungsgerichts ist im Prinzip positiv zu bewerten. Sie hat in der Rechtsprechung des BVG, insbesondere in den ersten Jahren nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland, ganz wesentlich die verfassungsrechtlichen Grundlagen des neugegründeten Staatswesens gefestigt und gesichert und die Felder abgesteckt, in denen sich die verfassungspolitisch relevanten Kräfte in unserem Land zu betätigen haben.
Eine solche Position kann sich in ihren Folgewirkungen auf Staat und Gesellschaft auf Dauer aber auch als nachteilig erweisen, nämlich dann, wenn sie im Ergebnis dazu führt, Rechtsprechung an die Stelle von Politik zu setzen. Das ist eine ganz allgemeine Feststellung, die ich hier treffen möchte. Trotz ihres politischen Gehalts ist die Entscheidung eines Verfassungsgerichts, insbesondere im Normenkontrollverfahren, immer eine Rechtsentscheidung, und ein Mißverständnis über diese Tatsache führt auf die Dauer im Bewußtsein der Bürger zu der Überzeugung, daß im gerichtlichen Urteil eine höhere Stufe der Sachlichkeit gegenüber den „niederen" Stufen des politischen, insbesondere parteipolitischen Machtkampfes zu erblicken ist. Dies kann — ,deswegen sage ich das — vornehmlich der Fall sein, wenn die jeweilige politische Opposition das Bundesverfassungsgericht als letzte politische Instanz für eine im parlamentarischen Raum nicht durchsetzbare Erscheinung behandelt. Es kann dies aber auch der Fall sein, wenn die Verfassungsgerichtsbarkeit dazu zu neigen beginnt, über die Feststellung der Unwirksamkeit von Rechtsnormen hinausgehend positiv zu umschreiben, wie die strittige Materie richtig geregelt werden sollte.
Die rechtsprechende Gewalt ist eine neben anderen Gewalten; sie ist ihnen aber nicht generell übergeordnet. Eine solche Funktion wäre auf die Dauer bedenklich, weil sie das Bewußtsein des Bürgers verkümmern läßt, daß die Lebensfragen von Zukunft und Gegenwart unseres Landes, natürlich im Rahmen von Verfassung und Gesetz, doch nur politisch entschieden werden können. Die geringe Bewertung des Politischen hat in unserem Volk ohnehin leider eine lange Tradition in vielen Bereichen, und wir alle sollten alles dazu tun, daß sie nicht fortgesetzt wird. Wir sollten auch die Überlegung vermeiden, alle politischen Fragen durch Gesetze regeln und durch Richtersprüche im Einzelfall lösen zu können. Das gilt auch für den großen politischen Bereich, den Sie mit dem Kampf gegen den Kommunismus hier angesprochen haben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Wenn ich dies so sage, meine Damen und Herren, dann übe ich weder Urteilsschelte, zu der wir im übrigen von seiten der Koalitionsparteien gar keinen Anlaß haben, noch tangiere ich Grundsätze unserer rechtsstaatlichen Ordnung, die allein die Luft ist, in der wir politisch atmen können. Ich will aber dafür streiten, daß der Rang der politischen Entscheidung dem Bürger bewußt bleibt oder dem Bürger wieder stärker bewußt gemacht wird.

(Wehner [SPD] : Sehr gut!) Deswegen habe ich diese Ausführungen gemacht.

Dieser Hinweis ist gerade in bezug auf die hier anstehende Frage der Einstellung von Verfassungsfeinden in den öffentlichen Dienst von großer Bedeutung. An wenigen Stellen der politischen Szenerie wird so stark wie hier deutlich, wie sehr politische Meinung, Staatsauffassung, Verfassungskonformität und rechtsstaatliches Bewußtsein schon in ihren historischen Bezügen von der gegenwärtigen Situation berührt werden. Vielleicht betreibt man hier wirklich ein wenig Vergangenheitsbewältigung, und vielleicht ist dies sogar gut. Es ist jedenfalls so lange gut, als wir nicht über der Interpretation von Verfassungsbestimmungen, die hier zwangsläufig ein wenig nach gestern blicken, vergessen, daß wir ein gegenwärtiges und ein zukünftiges Problem zu lösen haben.
Das Berufsbeamtentum hat in unserer Verfassung eine starke, beinahe die einer Institution vergleichbare Stellung erhalten. Sie knüpft an die zurückliegende beamtenrechtliche Entwicklung an, indem sie in Art. 33 des Grundgesetzes auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verweist. Indem diese Grundsätze sowohl Vorrang vor dem Prinzip des Parteienprivilegs als auch Vorrang vor dem Recht auf freie Berufsausübung erhalten, ist, wie ich meine, zu Recht die Stellung des Berufsbeamtentums als eines tragenden Elements unseres Staates anerkannt. Dies wird man im Ergebnis auch dann bejahen müssen, wenn man eine noch heute in der deutschen Verfassungslehre nicht nur gelegentlich auftauchende Meinung nicht teilt, die in dem Berufsbeamtentum die einzige Institution erblickt, die die notwendige Kontinuität gewährleistet, die angeblich bei den politischen Kräften insbesondere im Parlament und in den Parteien nicht mehr gewährleistet ist. Aber bei alledem: die Interessenabwägung, die auch das Verfassungsgericht hier zugunsten der Treuepflicht der Beamten getroffen hat, ist richtig, und ich unterstreiche das.
Nur, meine Damen und Herren, muß man dann auch wissen, was dies in der Konsequenz letztlich bedeutet. Das geltende Recht verlangt mit seinen Vorschriften über die Verfassungstreue der Beamten mehr als das frühere Recht. Es genügt nicht



Dr. Wendig
eine wertneutrale Loyalität gegenüber dem Staat und eine verfassungskonforme Anwendung der Gesetze. Hinzu kommt heute ein Verhalten, das mit einem jederzeitigen Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung dieses Staates — das ist die Norm, um deren Auslegung hier gestritten wird, und nichts anderes — auch außerhalb der dienstlichen Obliegenheiten weite Bereiche des persönlichen Lebens einschließt.
Meine Damen und Herren, dies macht das Verfahren im ganzen schwieriger, da die geltende Verfassung keineswegs wertneutral ist. Davon war schon die Rede. Das Eintreten für die Wertordnung des Grundgesetzes muß mithin beim Beamten oder beim Bewerber mehr erkennen lassen als ein objektiv meßbares äußeres Verhalten. Es ist einbezogen in den Bereich der Bekundung bestimmter — sagen wir es einmal so — Gesinnungen. Ich verurteile dies nicht, weise aber darauf hin, daß diese Besonderheit der heutigen Rechtslage jedes Verfahren problematisch macht, will ich nicht einer unerwünschten Gesinnungsschnüffelei die Bahn brechen.
Dabei hat nun das Grundgesetz zusätzlich ein besonderes Spannungsverhältnis geschaffen, das auch in Richtung auf die heute zur Entscheidung stehende Frage von Belang ist. Auf der einen Seite sind im Grundgesetz im Gegensatz zur Verfassung von Weimar alle Ansätze einer staatsbürgerlichen Spontaneität genommen, alles Plebiszitäre, d. h. beispielsweise alle unmittelbaren Eingriffsmöglichkeiten des Bürgers wie früher bei der Wahl des Reichspräsidenten, bei Volksentscheid und Volksbegehren. Der Staat des Grundgesetzes ist mithin eine reine repräsentative Demokratie. Auf der anderen Seite enthält natürlich auch das Grundgesetz Bestandteile einer künftigen Entwicklung im Rahmen bestimmter unerläßlicher und unaufgebbarer Grundsätze, die wir alle kennen und bejahen. Die Verfassung ist also — das möchte ich hiermit sagen — nicht nur statisch auf die Erhaltung bestehender Verhältnisse gerichtet, sie enthält auch dynamische Bestandteile, die insbesondere — und das sollte man auch erkennen — für diejenigen Bedeutung gewinnen, die heute als jüngere Menschen in die Verfassungswirklichkeit hineinwachsen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Diese jungen Menschen fühlen sich von den mehr bewahrenden Elementen weit weniger angesprochen als von den in die Zukunft weisenden. Wer will da bei einem jungen Menschen immer mit dem Zentimetermaß messen, inwieweit solche Vorstellungen bereits unaufgebbare Grundsätze der Verfassung tangieren, und dies bis ins ferne Leben fortschreiben?
Damit Sie mich recht verstehen: Ich will hier weder wirklichen noch potentiellen Systemveränderern das Wort reden, wie manche von der Opposition immer wieder meinen. Ich will nur aufzeigen, wie sich aus der Problematik für junge Menschen Konfliktsituationen ergeben können, wollen sie als aktive und kritische Staatsbürger und zugleich als künftige Angehörige des öffentlichen Dienstes ihren beruflichen Weg finden. Dies, meine Damen und
Herren, ist der politische und der historische Hintergrund, vor dem wir unser Thema abzuhandeln haben.
In der Sache selbst konnten sich die Koalitionsparteien in Würdigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf ein Gesetz beschränken, das lediglich die Regelung eines rechtsstaatlich abgesicherten Verfahrens zum Gegenstand hat. Hier besteht nun ein großes Mißverständnis und hebt ein großes Wehklagen an. Die Koalitionsfraktionen, so sagt man, gingen hier sogar hinter den Entwurf der Bundesregierung zurück.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: So ist es!)

Wie falsch ist dies doch! Tatsache ist doch folgendes: Nachdem das Bundesverfassungsgericht materiell zweifelsfrei festlegt, welche grundsätzlichen Kriterien für die Entscheidung der Einstellungsbehörden bei potentiellen Verfassungsfeinden maßgeblich sind, konnten die materiell-rechtlichen Elemente aus dem Regierungsentwurf fortgelassen werden. Wenn das Bundesverfassungsgericht weiter ausführt, daß die Zugehörigkeit zu einer verfassungsfeindlichen Partei eines der für die Entscheidung der Einstellungsbehörde maßgeblichen Kriterien sein könne, wird ferner doch ganz eindeutig — und das kann niemand bestreiten — auf die Prüfung jedes Einzelfalles abgestellt. Beides ist in der von den Koalitionsparteien vorgelegten Verfahrensregelung voll befriedigend verwirklicht. Ich komme noch darauf.
Daß die Verfahrensregelung eine der möglichen Eingangsvoraussetzungen, nämlich die Verfassungstreue betrifft, kann doch wohl ernstlich ebenfalls nicht als verfassungswidrig angesehen werden. Daß auch die übrigen Eignungsvoraussetzungen für den Eintritt in den öffentlichen Dienst unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Grundsätze abzuhandeln sind, unterliegt bei niemandem einem Zweifel.

(Zuruf des Abg. Vogel [Ennepetal] [CDU/ CSU])

Mit der Verfassungstreue des Bewerbers steht aber ein Eignungsmerkmal in Frage, das im Zusammenhang mit bestimmten Vorschriften des Grundgesetzes über Parteienprivileg und Freiheit der Berufsausbildung der Verwaltung ein besonders hohes Maß an verfassungsrelevanter Kompetenz zufallen läßt. Schon dies sollte doch wohl eine solche besondere Verfahrensregelung für diesen Eignungsbereich rechtfertigen. Diese Besonderheit ist im übrigen auch von der Substanz her im Prinzip dem Entwurf der CDU/CSU eigen.
Der Entwurf in der Fassung der Koalitionsfraktionen geht mit der Anhörung des Bewerbers und mit der Mitteilungspflicht hinsichtlich der für die Ablehnung maßgeblichen Tatsachen sicher über das Mindestmaß hinaus, das das Bundesverfassungsgericht für den Fall einer ablehnenden Entscheidung der Entscheidungsbehörde für notwendig erachtet. Niemand kann uns aber daran hindern, ein Recht zu schaffen, das dem einzelnen ein Mehr an rechtsstaatlicher Sicherheit gewährleistet. Und nun komme dann bitte keiner mit der Behauptung, dies bedeute



Dr. Wendig
freie Bahn für Verfassungsfeinde, insbesondere für Kommunisten!
Die CDU/CSU-Fraktion will ja mit der Zustimmung zu den Bundesratsentwürfen eine Regelung erreichen, wonach die Zugehörigkeit zu einer verfassungsfeindlichen Partei in der Regel — ich formuliere einmal so Zweifel an der Verfassungstreue begründe. Dies wäre, wollte man es in das Gesetz aufnehmen, nach unserer Auffassung sowohl verfassungspolitisch bedenklich wie auch in der letzten Konsequenz nicht verfassungskonform. Ich will Ihnen sagen, wie ich das meine.
Verfassungspolitisch halten wir es für bedenklich, daß hier e i n mögliches — natürlich nicht unwichtiges — Entscheidungselement als einziges in das Gesetz hineingeschrieben wird. Daß wir dies nicht tun wollen, bedeutet aber doch nicht, daß für uns etwa die Zugehörigkeit zu einer solchen Partei im Entscheidungsverfahren ohne jeden Belang wäre. Nur widerspricht es dem von mir erläuterten Prinzip der Einzelfallentscheidung, diesen einen möglichen Tatbestand als einzigen in das Gesetz aufzunehmen und dann noch mit bestimmten Rechtsfolgen zu verbinden.
Verfassungsrechtlich fragwürdig wäre eine solche Bestimmung, da das Bundesverfassungsgericht jede Beweislastregelung mi t überzeugenden Gründen ablehnt. Was soll es aber in der Konsequenz bedeuten, wenn nach dem Entwurf des Bundesrates, den die Opposition übernommen hat, in solchen Fällen in der Regel Zweifel an der Verfassungstreue begründet sein sollen? Muß dies nicht objektiv als eine, wie ich meine, unzulässige Beweislastregelung gewertet werden? Hier gelten die allgemeinen öffentlich-rechtlichen Regelungen wie in anderen Fällen auch.
Alle anderslautenden Erklärungen der Opposition — auch gelegentlich in der Presse — gehen hier von einer falschen Voraussetzung aus. Meine Damen und Herren, Sie können bei nüchterner Betrachtung wirklich nicht behaupten, die Koalitionsparteien hätten Sie oder die Öffentlichkeit in irgendeiner Richtung darüber im unklaren gelassen, was mit diesem Entwurf gemeint ist. Es ist einfach zu bequem, so zu tun und so zu reden, als ob die Koalitionsfraktionen, wie man manchmal hört, aus Furcht, aus Schwäche oder in einer unrealistischen Schwärmerei die Realitäten nicht sähen. Wir sehen sie; wir sehen sie nur vielleicht ein wenig anders als Sie von der Opposition.
Wir sehen einen ganz klaren Auftrag, nämlich den Auftrag, Verfassungsfeinde vom öffentlichen Dienst fernzuhalten, dies zugleich aber in einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren festzustellen und zugleich auch sicherzustellen, daß dem jungen, heranwachsenden Bürger nicht der Mut zu einer freien, offenen Diskussion in unser Gesellschaft genommen wird.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Die Praxis der Überprüfung ist nun in einigen Bundesländern nicht dazu angetan, junge Menschen zum
politisch-kritischen Engagement zu ermutigen, wenn
sie die Absicht haben, einmal in den öffentlichen Dienst einzutreten;

(Erneuter Beifall bei der FDP und der SPD) auf einige Beispiele komme ich gleich noch zurück.

An dieser Stelle nur so viel zu diesem Punkt: Das Gesetz, das wir heute in zweiter und dritter Lesung beraten, bietet in keiner Hinsicht Anlaß, an dem politischen Willen der Koalitionsfraktionen zu zweifeln, diese rechtsstaatlichen Grundsätze durchzusetzen und dies auch an jeder Stelle offen zu sagen.
Was ich hier soeben ausführte, gilt im Prinzip auch für die Polemik,

(van Delden [CDU/CSU] : Die Sie veranstalten!)

mit der das Abkoppeln der Bestimmungen über besondere Ausbildungsverhältnisse diskutiert wird. Über diesen Teil soll, wie Sie von der Opposition es für erforderlich gehalten haben, eine Anhörung von Sachverständigen und Vertretern bestimmter Verbände, insbesondere der Referendarverbände, erfolgen. Dies wird geschehen; dies haben wir Ihnen zugesagt. Dies wird geschehen, wenn der von den Koalitionsfraktionen heute neu eingebrachte Entwurf eines § 122 Abs. 3 im Innenausschuß beraten wird.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Das hängt doch nicht von Ihrem guten Willen ab, das ist doch ein Minderheitsrecht!)

— Wir haben ja auch gesagt, Herr Vogel, daß wir es tun wollen!

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Sehr großzügig!)

Mit Rücksicht auf die klaren Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts möchte ich aber hier in einer ersten Debatte zweierlei zu diesem Komplex „Ausbildungsverhältnisse" feststellen dürfen. Erstens. Wir halten nur ein einheitliches Ausbildungsverhältnis für alle Bewerber in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis außerhalb des Beamtenverhältnisses für vertretbar. Wie Sie wissen, hält das Bundesverfassungsgericht drei Möglichkeiten offen, von denen dies die dritte ist. Sie ist aber, wie wir meinen, die einzige, die gewährleistet, daß dies ohne Nachteile für die Zukunft eines jeden Bewerbers geschehen kann. Man braucht das Wort „Diskriminierung" hier nicht einmal zu erwähnen; man muß sich doch aber vorstellen können, welche Nachteile für einen Bewerber, der den Weg eines Ausbildungsverhältnisses außerhalb des Beamtenverhältnisses durch besondere Erklärung gewählt hat oder wählen muß, in der Zukunft eintreten können. Und dann wird später niemand mehr fragen, ob solche politischen Gründe noch vorliegen oder ob sie jemals vorhanden waren. Wer weiß, aus welchen Gründen jemand einmal freiwillig eine Ausbildung außerhalb eines Beamtenverhältnisses gewählt hat?
Zweitens. Die Anforderungen an einen Beamten, der außerhalb des Beamtenverhältnisses seinen Vorbereitungsdienst leistet, müssen niedriger gehalten werden als die Voraussetzungen, die für einen Beamten gelten. Dies entspricht der klaren



Dr. Wendig
Auffassung des Bundesverfassungsgerichts. Daran ist, glaube ich, gar nicht zu deuteln. Hier halten wir es für notwendig und ausreichend, auf die Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung zurückzugreifen: Zugelassen werden darf also nicht, wer die verfassungsmäßige Ordnung in strafbarer Weise bekämpft.
Damit, meine Damen und Herren, komme ich zu dem Entwurf einer Erklärung der Koalitionsfraktionen zu diesem Fragenkomplex des Entschließungsentwurfs. Diese Erklärung, auf die noch nicht eingegangen wurde, ist keine Gesetzesauslegung, von der man meinen müßte, sie gehöre eigentlich in die Begründung eines Gesetzes. Sie ist weniger und mehr zugleich. Sie ist weniger, weil sie als politische Erklärung natürlich keinen Rechtszwang auf die Exekutive im Bund und auf die Legislative und Exekutive in den Ländern und Gemeinden ausüben kann. Sie ist aber zugleich mehr, weil sie als politische Erklärung des zentralen deutschen Parlaments die Überzeugung wiedergibt, wie im Geiste dieses Gesetzes auch im Verwaltungsvollzug auf allen Ebenen verfahren werden sollte. Sie ist also eine politische Erklärung, die als solche auch politisch verstanden und gewertet werden muß. Ihre Bedeutung und ihr Wert greifen daher weiter, als Sie von der Opposition meinen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Der politische Kernsatz der Erklärung besteht darin, daß deutlich ausgesprochen wird, daß für alle Bürger generell die Vermutung der Verfassungstreue mit bestimmten Folgerungen spricht, die an das Überprüfungsverfahren bezüglich dieser Feststellung zu knüpfen sind.

(V o r s i t z : Vizepräsident Frau Funcke)

Wer kann dabei Zweifel äußern, daß hier etwas wider den Geist des Gesetzes geschehen sollte?
Wenn ich mir allerdings die Einstellungs- und Überprüfungspraxis in einigen Ländern ansehe, möchte ich doch meinen, daß ein solcher Satz Gewicht haben sollte. Ich denke da unter anderem an das Land Baden-Württemberg, in dem die Zahl der Überprüfungsfälle ganz verdächtig hoch ist. Herr Kollege Liedtke hat vorhin einige Zahlen generell genannt; sie erschrecken. Man wird manchmal fragen müssen, ob hier in manchen Ländern eine Praxis deutlich wird, durch die beispielsweise der Autor der „Räuber" oder des „Don Carlos" heute kaum Chancen hätte, in seinem eigenen Lande in den Staatsdienst eingestellt zu werden.
Ich glaube schon, daß ein klares politisches Bekenntnis zur Handhabung gegenwärtig und künftig anhängiger Verfahren richtig ist. Leider werden hier in der Diskussion häufig Dinge kontrovers diskutiert, die eigentlich — damit komme ich zum Anfang zurück, auch zu dem, was Herr Kollege Dregger sagte — zwischen allen in diesem Hause klar sein sollten.
Auch wird deutlich, daß manche der Stabilität unserer bundesdeutschen Demokratie leider nicht sehr viel zutrauen. Damit richte ich meine Mahnung an all jene, die meinen, durch ein sehr restriktives Gesetz eine Entwicklung wie die von Weimar unterbinden zu können. Herr Kollege Dregger ist ja sehr eingehend auf diese Frage zu sprechen gekommen. Ich glaube, Sie verkennen hierbei schon die historischen Tatsachen. Der Staat von Weimar ist nicht zusammengebrochen, weil sein öffentlicher Dienst rechtsradikal unterwandert gewesen wäre; Weimar ist gescheitert, weil die maßgeblichen politischen Kräfte keine Resonanz mehr im Volke fanden und letztlich nur noch wenige vorhanden waren, die diesen damaligen Staat verteidigen wollten, ja, ihm überhaupt nur loyal gegenüberstanden. Das ist doch die historische Tatsache. Auch wenn damals ein Extremistengesetz in der Fassung der Opposition vorgelegen hätte, wäre solch eine Entwicklung nicht im mindesten verhindert worden. Auch darüber müssen wir uns, glaube ich, im klaren sein.

(Zuruf des Abg. Vogel [Ennepetal] [CDU/ CSU])

Auch die demokratische Bundesrepublik Deutschland mit dem Grundgesetz von 1949 wäre nur dann ernsthaft in Gefahr, wenn die maßgeblichen politischen Kräfte in diesem Lande sie nicht mehr zu tragen vermöchten, wenn der Bürger diesen Kräften nicht mehr in voller politischer Überzeugung folgte. Das gilt, so meine ich, für alle politischen Kräfte in diesem Hause.
Es gehört also zur Glaubwürdigkeit der Demokratie, daß politische Gegner grundsätzlich mit den Mitteln der Politik und im politischen Raum bekämpft werden. Das gilt auch für den Kommunismus, von dem Herr Dregger vorhin so lange gesprochen hat. Auch hier gilt, was ich eingangs gesagt habe: Alle perfekten Gesetze trüben den Blick dafür, was politisch zu entscheiden notwendig ist.
Und nun ein letztes Wort: Staat, Demokratie und öffentlicher Dienst in Deutschland haben in den letzten Wochen im Blickpunkt der Diskussion, auch außerhalb dieses Hohen Hauses, gestanden. Es tut gut, auf solche Töne auch dann zu hören, wenn man sie nicht voll übernimmt. Wir sollten aber allesamt in unserem Lande eines wissen: Politische Moralisten sind deswegen nicht schon politische Phantasten. Es ist in diesen Tagen — auch bei Herrn Dregger war es vorhin der Fall — sehr viel die Rede von der Rolle und der Qualität der Demokratie, der Kritikfähigkeit und Urteilsfähigkeit der Demokraten in unserem Lande. Ich will dies nicht vertiefen. Wir alle sind hier sicher gute Demokraten. Ich halte aber nicht unbedingt schon jene immer für nützliche Demokraten, die in dem ständigen Widerstreit zwischen Staatsräson und Bürgerrecht immer und unter jedem Bezug ihr Gewicht nur in die Waagschale einer dann auch noch falsch verstandenen Staatsräson legen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, wir alle müssen durch diese Probleme hindurch — wenn möglich, mit einem gemeinsamen Ergebnis. Die Vorlage der Bundesregierung in der Fassung der Koalitionsfraktionen weist Ihnen und uns allen, wie ich meine, den richtigen Weg.

(Beifall bei der FDP und der SPD)





  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Herr Bundesminister Professor Maihofer.