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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 197. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 13533 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 7/4065 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 13534 A Ollesch FDP . .. 13534 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/4180 —Jahn (Marburg) SPD . . . . . . . . . 13534 D Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 13535 C Henke SPD 13536 D Dr. Böger FDP 13537 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2433 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4183 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des Deutschen Richtergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten — Drucksache 7/2432 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4183 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/4187 — Liedtke SPD 13538 A Dr. Dregger CDU/CSU 13541 B Dr. Wendig FDP 13548 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 13553 A Dr. Bender, Minister des Landes Baden-Württemberg 13558 C Koschnick, Präsident des Senats der Hansestadt Bremen 13560 A Dr. Hirsch, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 13564 C Coppik SPD 13568 A Gerlach (Obernau) CDU/CSU 13570 C von Schoeler FDP 13573 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Neubauer, Senator des Landes Berlin . 13577 B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 13579 A Dr. Schöfberger SPD . . . . . . . . 13584 B Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . 13587 A Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 13592 A Kleinert FDP 13595 A Namentliche Abstimmung . . . . . . 13598 C Erweiterung der Tagesordnung . . . . 13596 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes — Drucksache 7/4141 — . . . . . . . . 13596 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 28. Februar 1975 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 7/4139 — . 13596 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes — Drucksache 7/4140 — . . . . . . . 13596 D Erste Beratung des von den Abgeordneten von Bockelberg, Kleinert, Metzger, Dr. Weber (Köln), Erhard (Bad Schwalbach) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Partnerschaftsgesetzes — Drucksache 7/4089 — 13597 A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 7/4194 . . 13597 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes — Drucksache 7/4206 — . . . . . 13597 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Kreutzmann, Barche, Büchler (Hof), Zebisch, Niegel, Böhm (Melsungen), Hösl, Dr. Warnke, Wolfgramm (Göttingen) und Genossen betr. Förderung des Zonenrandgebietes — Drucksache 7/4117 — . . . . 13597 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dreyer, Ey, Schröder (Lüneburg) und Genossen betr. Information ausländischer Kraftfahrer über nationales Verkehrsrecht im europäischen Raum — Drucksachen 7/2829, 7/4098 — . . 13597 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Bericht der Bundesregierung über die Einführung eines einheitlichen Notrufnummernsystems im Bundesgebiet — Drucksachen 7/2588 (neu), 7/4108 — 13597 C Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1975 — Drucksachen 7/3621, 7/4126 — 13597 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses betr. Haushaltsführung 1975 hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Haushaltsausgaben bei Kap. 11 11 Tit. 616 11 — Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit — Drucksachen 7/3745, 7/4092 — . . . . . 13597 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses betr. Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 15 02 Tit. 681 11 des Haushaltsjahres 1975 (Beihilfen an jugendliche Zuwanderer für Schul- und Berufsausbildung) — Drucksachen 7/3903, 7/4093 — . . . . . . . 13598 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Amt zur Bewertung technologischer Entwicklung beim Deutschen Bundestag — Drucksachen 7/468, 7/3802 — . . . 13598 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Agrarbericht 1975 — Drucksachen 7/3210, 7/3211, 7/4151 — . . . 13600 C Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/4090 — 13600 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Ursprung von Mineralölerzeugnissen — Drucksachen 7/2447, 7/4106 — . . . . . 13600 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 III Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über den Handel mit Spinnstoffen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan sowie zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu diesem Abkommen — Drucksachen 7/3993, 7/4099 — 13600 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über den Handel mit Spinnstoffen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Indien sowie zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu diesem Abkommen — Drucksachen 7/3970, 7/4102 13601 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der EG-Kommission über die Probleme in der Halbstoff-, Papier- und Pappenerzeugung — Drucksachen 7/2039, 7/4103 — 13601 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Programm der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für im Bereich der Bauwirtschaft durchzuführende Aktionen — Drucksachen 7/3271, 7/4104 — . . . . . 13601 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Änderung des Zeitplans für die Ausarbeitung des Jahresberichts über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft — Drucksachen 7/3961, 7/4105 — 13601 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über ein gemeinschaftliches Verfahren zur Unterrichtung und Konsultation über die Preise für Rohöl und Mineralölerzeugnisse in der Gemeinschaft — Drucksachen 7/3979, 7/4144 — 13601 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für Verordnungen und Mitteilungen an den Rat zum Schema der Allgemeinen Zollpräferenzen der Europäischen Gemeinschaften für 1976 — Drucksachen 7/3878, 7/4145 — . 13601 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Abänderung der Ratsverordnung Nr. 1056/72 über die Mitteilung der Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor an die Kommission — Drucksachen 7/3987, 7/4146 — 13601 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Keramikgegenstände, die für die Aufnahme von Lebensmitteln bestimmt sind — Drucksachen 7/3209, 7/4148 — 13601 C Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Entscheidung des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für die Anlage und Fortschreibung eines ständigen europäischen Bestandsverzeichnisses der Informationsquellen auf dem Gebiet des Umweltschutzes — Drucksachen 7/3435, 7/4125 — 13601 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG- Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung in bezug auf die Mittel des Europäischen Sozialfonds — Drucksachen 7/3809, 7/4091 — 13601 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 und zur Vereinheitlichung der Regelung für die Zahlung der Familienleistungen an Arbeitnehmer, deren Familienangehörige in einem anderen als dem Beschäftigungsland wohnen — Drucksachen 7/3589, 7/4109 — . 13601 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG- Kommission für eine Verordnung (EGKS, Euratom, EWG) des Rates zur Festlegung der Gruppe der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütungen, die den im Schichtdienst im Sinne von Artikel 56 a des Statuts arbeitenden Beamten gewährt werden können — Drucksachen 7/3951, 7/4110 — . . . . . 13602 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Erhebung einer Ausfuhrabgabe bei Versorgungsschwierigkeiten mit Zucker für bestimmte Waren außer Anhang II des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die Saccharose enthalten — Drucksachen 7/3701, 7/4152 — . . . . . . . 13602 A Beratung der Sammelübersicht 47 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 30. September 1975 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/4142 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 48 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen Drucksache 7/4166 — Frau Grützmann SPD . . . . . . . . 13602 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container — Drucksache 7/3917 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/4096 — . . . . . . . . 13603 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über den Luftverkehr — Drucksache 7/3821 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 7/4097 — 13604 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Artikel 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes — Drucksache 7/4167 — Dr. Dr. h. C. Maihofer, Bundesminister BMI 13604 C Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . 13605 B Carstens (Emstek) CDU/CSU 13606 C Nächste Sitzung 13608 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13609* A Anlage 2 Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der entbehrlichen oder unwirtschaftlichen Regietätigkeit von Bundesbehörden und anderen Körperschaften der öffentlichen Hand; Ausweitung der Prüfungen über den Kompetenzbereich des Bundes hinaus aus konjunkturpolitischen Gründen MdlAnfr A39 17.10.75 Drs 07/4161 Milz CDU/CSU MdlAnfr A40 17.10.75 Drs 07/4161 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13609* D Anlage 3 Meldungen über die Ablehnung der Einbeziehung West-Berlins in ein Ost-WestStromverbundsystem durch die DDR sowie Sicherstellung der Stromversorgung West-Berlins MdlAnfr A48 17.10.75 Drs 07/4161 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A49 17.10.75 Drs 07/4161 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13610* B Anlage 4 Publizierung der Studie des Instituts für Weltwirtschaft über die pharmazeutische Industrie angesichts der öffentlichen Diskussion über die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sowie Auffassung der Bundesregierung über die in der Studie enthaltene Ansicht über die Senkung der Arzneimittelpreise MdlAnfr A50 17.10.75 Drs 07/4161 Egert SPD MdlAnfr A51 17.10.75 Drs 07/4161 Egert SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13610* C Anlage 5 Auffassung der Bundesregierung zu der in einer Studie des Instituts für Weltwirtschaft vertretenen Ansicht über die Höhe der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 V Arzneimittelpreise in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A52 17.10.75 Drs 07/4161 Sund SPD MdlAnfr A53 17.10.75 Drs 07/4161 Sund SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* A Anlage 6 Beurteilung der in der Studie des Instituts für Weltwirtschaft vertretenen Meinung über den Ausgleich der durch Preisrückgang verursachten Einbußen der Pharmaproduzenten durch Rationalisierung im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie über die Verkürzung der Laufzeit der Arzneimittelpatenten MdlAnfr A54 17.10.75 Drs 07/4161 Glombig SPD MdlAnfr A55 17.10.75 Drs 07/4161 Glombig SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* B Anlage 7 Nichtberücksichtigung von Kinder- und Jugendheimen bei der Bezuschussung aus dem Konjunkturprogramm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen MdlAnfr A56 17.10.75 Drs 07/4161 Tietjen SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* D Anlage 8 Gezielter Einsatz von Mitteln aus verschiedenen Haushalten für Luftfahrttechnik und -forschung, Flugzeugbau und Warten von Bundeswehrflugzeugen zur Vermeidung zusätzlicher Ausgaben für das Arbeitslosengeld von Beschäftigten des Luftfahrtbereichs MdlAnfr A57 17.10.75 Drs 07/4161 Dr. Sperling SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13611* D Anlage 9 Auffassung zu dem vom Zentralverband des Deutschen Handwerks gemachten Vorschlag zur Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der entbehrlichen und unwirtschaftlichen Regietätigkeiten der öffentlichen Hand MdlAnfr A58 17.10.75 Drs 07/4161 Stücklen CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 13612* B Anlage 10 Reformbedürftigkeit von Bestimmungen der Wasserverbandsverordnung MdlAnfr A59 17.10.75 Drs 07/4161 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 136l2* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 13533 197. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1975 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 24. 10. Adams * 24. 10. Dr. Ahrens * 24. 10. Dr. Aigner * 24. 10. Alber 24. 10. von Alten-Nordheim 24. 10. Dr. Artzinger * 24. 10. Dr. Bangemann 24. 10. Behrendt * 24. 10. Biermann 24. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 24. 10. Frau von Bothmer*** 24. 10. Christ 24. 10. Dr. Corterier 24. 10. Dr. Eppler 24. 10. Fellermaier * 24. 10. Frehsee * 24. 10. Flämig * 24. 10. Dr. Früh* 24. 10. Dr. Gölter 24. 10. Graaf 24. 10. Gerlach (Emsland) * 24. 10. Gewandt 24. 10. Gierenstein 24. 10. Grüner 24. 10. Härzschel * 24. 10. Handlos 24. 10. Dr. Heck 24. 10. Huonker 24. 10. Dr. Jaeger 24. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 24. 10. Kiep 5.11. Dr. Kiesinger 24. 10. Dr. Klepsch *** 24. 10. Dr. Kliesing 24. 10. Köster 24. 10. Dr. Kunz (Weiden) 24. 10. Dr. Graf Lambsdorff 24. 10. Lautenschlager * 24. 10. Prof. Dr. Lohmar 24. 10. Lücker * 24. 10. Memmel * 24. 10. Dr. Mende "' 24. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 24. 10. Moersch * 24. 10. Müller (Mülheim) * 24. 10. Dr. Müller (München) ** 24. 10. Dr. Müller-Hermann 24. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 24. 10. Frau Dr. Orth * 24. 10. Polkehn 24. 10. Dr. Prassler 24. 10. Richter 24.10. Prof. Dr. Schellenberg 24. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Schirmer 24. 10. Schleifenbaum 24. 10. Schmidt (Wuppertal) 24. 10. Dr. Schneider 24. 10. Schröder (Wilhelminenhof) 24. 10. Schwabe * 24. 10. Dr. Schwenke * 24. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 24. 10. Seefeld * 24. 10. Sieglerschmidt** 24. 10. Springorum * 24. 10. Dr. Starke (Franken) * 24. 10. Frau Steinhauer 24. 10. Suck * 24. 10. Dr. Vohrer *** 24. 10. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10. Waltemathe 24. 10. Frau Dr. Walz * 24. 10. Dr. von Weizsäcker 24. 10. Wilhelm 24. 10. Wolfgramm 24. 10. Würtz 24. 10. Wurbs 24. 10. Dr. Zimmermann 24. 10. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen A 39 und 40) : Ist die Bundesregierung bereit, ein Gutachten zur Ermittlung der entbehrlichen oder unwirtschaftlichen Regietätigkeiten von Bundesbehörden und anderen Körperschaften der öffentlichen Hand erstellen zu lassen und das Ergebnis dem Deutschen Bundestag vorzulegen, zumal der Bundesrechnungshof sich zu diesem Problem bereits mehrfach geäußert hat und der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen sich in seinem Gutachten vom 7. August 1975 ebenfalls mit der Frage der Verlagerung von öffentlicher Eigenproduktion in Privatbetriebe befaßt hat? Hält die Bundesregierung die Ausweitung der Prüfungen übet den Kompetenzbereich des Bundes hinaus aus konjunkturpolitischen Gründen in der Weise für notwendig, indem sie die Bundesländer und die Kommunen auffordert, diesem Beispiel zu folgen und die Länder und kommunalen Rechnungshöfe oder Rechnungsprüfungsämter ebenfalls in diesem Sinne tätig werden zu lassen, zumal gerade in mittleren und kleineren Gemeinden wirtschaftliche Aufgaben von den Verwaltungen übernommen worden sind, die hinsichtlich des maschinellen und personellen Aufwands in besonders gravierendem Mißverhältnis zum jeweiligen Haushaltsvolumen stehen? Die Bundesregierung hat der Problematik der Regietätigkeiten der öffentlichen Hand bereits seit jeher im Rahmen ihrer Haushaltsplanung besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat das Thema in seinem Schreiben vom 23. September 1975 an den Herrn Bundeskanzler, die Bundesminister für Wirtschaft und der Finanzen sowie die Bundestagsfraktionen erneut aufgegriffen. In einem Gespräch des Herrn Bundeskanzlers mit dem Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, an dem ich beteiligt war, sind die damit zusammenhängenden Fragen eingehend erörtert worden. Dabei wurde Einigkeit darüber erzielt, daß die Erstellung eines Gutachtens nicht der geeignete Weg ist, das Problem anzugehen. Der Herr Bundeskanzler hat den Zentralverband des Deutschen Handwerks gebeten, der Bundesregierung konkrete Beispiele von Regietätigkeiten von Bundesbehörden zu nennen, die das 13610* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Handwerk für unwirtschaftlich und damit für entbehrlich hält. Die Bundesregierung sammelt darüber hinaus gegenwärtig die verfügbaren Daten über Umfang und Kosten der Regietätigkeit der öffentlichen Hand. Nach Auswertung des Materials wird sie prüfen, welche Konsequenzen für Regietätigkeiten beim Bund zu ziehen sind. Dabei muß ausschließlich vom Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ausgegangen werden. Falls unwirtschaftliche Fälle festgestellt werden, ist einer wettbewerbsorientierten Vergabe öffentlicher Aufträge an die Wirtschaft, insbesondere auch an das mittelständische Gewerbe, der Vorzug zu geben. Jedoch sind Regiebetriebe dann notwendig oder zumindest zweckmäßig, wenn es sich um Arbeiten handelt, die z. B. nach Art und Umfang oder aus versorgungs- und sicherheitspolitischen Gründen nicht an private Unternehmen vergeben werden können. Sobald die Bundesregierung übersieht, welche Konsequenzen auf Bundesebene zu ziehen sind, wird sie an die Länder mit der Bitte um entsprechende Aktivitäten in ihrem Bereich herantreten. Was die Prüfung von Regietätigkeiten durch Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsämter anbelangt, kann die Bundesregierung in den Organisations- und Zuständigkeitsbereich der Länder nicht eingreifen. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Fragen A 48 und 49) : Treffen Meldungen zu, nach denen die DDR die Einbeziehung West-Berlins in ein Ost-West-Stromverbundsystem endgültig ablehnt, weil sie aus wirtschaftlichen Gründen den für West-Berlin bestimmten Strom selbst liefern will? Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung, die langfristige Stromversorgung Berlins zu sichern, falls Ost-Berlin auf seinem Standpunkt beharrt? Zu Frage A 48: Die Bundesregierung ist über das Stromlieferprojekt im Gespräch mit der Regierung der UdSSR. Die Sowjetunion hat es übernommen, die Frage der Trassenführung für die Stromleitung u. a. mit der DDR zu klären; eine Antwort steht noch aus. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die DDR die Einbeziehung West-Berlins in dieses Projekt ablehnt. Auch die kommerziellen Verhandlungen laufen weiter. Die betreffenden deutschen Unternehmen sind sowjetischerseits gebeten worden, ihre Angebote zu aktualisieren. Dies geschieht derzeit. Zu Frage A 49: Wie zur vorigen Frage geantwortet, sollte nicht von einem Scheitern des Projektes ausgegangen werden. Zu der Frage ist im übrigen zu bemerken, daß die BEWAG als das verantwortliche EVU die Stromversorgung Berlins bisher voll gewährleistet hat. Bei ihren weiteren Planungen geht sie von dem künftig erwarteten Stromabsatz aus, der durch die Bevölkerungsentwicklung und das weitere wirtschaftliche Wachstum wesentlich bestimmt wird. Die BEWAG wird dabei alle in Betracht kommenden Versorgungsalternativen in die Überlegungen einbeziehen und damit sicherstellen, daß die Versorgung Berlins mit Elektrizität auch künftig in jedem Falle gewährleistet wird. Es ist sichergestellt, daß die Versorgungspolitik der BEWAG im Einvernehmen mit dem Senat und in den entscheidenden Fragen auch in Abstimmung mit der Bundesregierung erfolgt. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/4161 Fragen A 50 und 51) : Hat die Bundesregierung gerade angesichts der lebhaften öffentlidien Diskussion über die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen die Absicht, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte Studie des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel über die pharmazeutische Industrie in der Bundesrepublik Deutschland zu publizieren? Teilt die Bundesregierung die nach Darstellung des Pressedienstes „Bonn im Spiegel" (Nr. 16 vom 30. September 1975) in der Studie enthaltene Ansicht, daß die Arzneimittelpreise in der Bundesrepublik Deutschland um 20 Prozent — verteilt je zur Hälfte auf Hersteller und Handel — gesenkt werden könnten, ohne daß dadurch die Gewinne in einem solchen Maß beeinträchtigt würden, daß dies wiederum Auswirkungen auf die Innovationshäufigkeit hätte? Zu Frage A 50: Dazu möchte ich kurz eine generelle Bemerkung voranstellen: Das BMWi veröffentlicht von ihm in Auftrag gegebene Untersuchungen wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute nicht selbst. Es gibt den Instituten die Studien zur Veröffentlichung unverzüglich frei, sobald geprüft wurde, ob ein erteilter Auftrag der Themenstellung nach erfüllt ist. Dies geschieht selbstverständlich auch im vorliegenden Fall. Das Kieler Institut hat dem BMWi Mitte Juli 1975 einen vorläufigen Bericht vorgelegt. Inzwischen wurden dem Institut vom BMWi einige die Sachdarstellung betreffenden Bemerkungen mitgeteilt, mit der Bitte um Prüfung, ob diese Punkte bei der Schlußredaktion des Abschlußberichtes noch berücksichtigt werden können. Aus der Sicht des BMWi steht einer raschen Freigabe nichts im Wege. Hierüber ist das Kieler Institut auch informiert. Vermutungen, daß das Gutachten zurückgehalten wird, treffen nicht zu. Zu Frage A 51: In dem Gutachten wird eine derartige Aussage nicht als Feststellung getroffen. Es handelt sich vielmehr um eine — vom Kieler Institut auch als solche bezeichnete — „Modellrechnung", die unter eine ganze Reihe von sachlichen und politischen Voraussetzungen gestellt ist. Die Bundesregierung wird diese nach Vorlage des endgültigen Berichts in Zusammenarbeit aller beteiligten Bundesressorts genau prüfen. Dabei wird es sehr wesentlich darauf ankommen, wie die Realisierbarkeit der verschiedenen Prämissen, zu denen u. a. auch eine spürbare Beteiligung der Verbraucher an den Kosten für Arzneimittel und ärztliche Leistungen gehört, eingeschätzt werden müssen. Aufgrund der vielfältigen Untersuchungen im Zusammenhang mit den inzwischen vom Bundes- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 13611* kabinett beschlossenen Eckwerten halte ich allerdings die für eine eventuelle Preissenkung genannte Größenordnung von 20 % nicht für realistisch. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sund (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 52 und 53) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Herstellerabgabepreise für Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland die Preise in allen Ländern übertreffen — eine Ansicht, wie sie in einer im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Untersuchung des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel vertreten wird? Hält die Bundesregierung die in derselben Untersuchung als Ergebnis internationaler Vergleiche enthaltene Feststellung für zutreffend, daß die Bundesrepublik Deutschland auch bei den Apothekenverkaufspreisen an der Spitze stehe, weil der Anteil von Groß- und Einzelhandel vergleichsweise hoch sei? Die Bundesregierung hat noch keine abschließende Meinung zu dem vorläufigen Untersuchungsergebnis des Instituts für Weltwirtschaft zu diesem Fragenkreis. Soviel schon jetzt: Das Kieler Institut zieht seine vorläufigen Schlußfolgerungen aus einem Preisvergleich für Arzneimittel in der Bundesrepublik, der Schweiz, Frankreich, Italien und Großbritannien. Es stellt ausdrücklich fest, daß internationale Preisvergleiche für Arzneimittel problematisch und die zur Verfügung stehenden Unterlagen unvollständig sind und im Einzelfall angreifbar sein mögen. In der Tat müssen internationale Preisvergleiche — wie sich auch bei früheren vergleichenden Untersuchungen gezeigt hat — ein Vielzahl von Komponenten berücksichtigen. Lassen Sie mich dazu nur einige aufzählen: — Es ist schwierig, wirklich identische Arzneimittel zu finden, die zudem für den entsprechenden Indikationsbereich in den untersuchten Ländern repräsentativ sind. — Die Steuerbelastung ist unterschiedlich. — Produktionskosten und Kaufkraft differieren. — Die Staaten nehmen auf die Preisbildung mehr oder weniger stark Einfluß. — Die Preisdifferenzen werden maßgeblich und u. U. kurzfristig durch Schwankungen der Wechselkurse beeinflußt. Z. B. zu diesem Punkt hat das Ministerium um ergänzende Konkretisierung im endgültigen Bericht gebeten. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Glombig (SPD) (Drucksache 7/4161 Fragen A 54 und 55) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in der im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Untersuchung des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel vertretene Meinung, daß es den Pharmaproduzenten in der Bundesrepublik Deutschland möglich sein würde, die durch etwaige Preisrückgänge verursachten Einbußen durch Rationalisierung im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie der- Absatzförderung auszugleichen? Hält es die Bundesregierung für geboten, gemäß einer Empfehlung des Kieler Instituts in derselben Untersuchung die Laufzeit von Arzneimittelpatenten zu verkürzen, damit die innovatorischen Aktivitäten der Pharmaindustrie nicht mehr für die Suche nach trivialen Neuerungen und für das Unterlaufen bestehender Patente eingesetzt würden? Zu Frage A 54: Forschung und Entwicklung spielen in der Arzneimittelherstellung eine zentrale Rolle. Aber natürlich schließt dies nicht aus, daß auch in diesem Bereich im Einzelfall Kosten preiswirksam eingespart werden können. Angesichts der von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlichen Kostenstrukturen halte ich generalisierende Aussagen allerdings nicht für möglich. Was die Ausgaben für Werbung und Information angeht, wird das Bundesministerium für Wirtschaft in Kürze mit den Arzneimittelherstellern über eine deutliche Beschränkung sprechen; denn vor allem hier sind nach Auffassung der Bundesregierung erkennbare Kostensenkungsspielräume gegeben. Zu Frage A 55: Gewisse Zusammenhänge in dieser Hinsicht sind sicher nicht zu bestreiten. Aber: Dem Deutschen Bundestag liegen mit der Drucksache 7/3712 drei internationale Patentübereinkommen, darunter das europäische Patentübereinkommen vom 5. Oktober 1973, sowie ein Entwurf zur entsprechenden Anpassung des deutschen Patentrechts zur Beschlußfassung vor. Danach ist eine einheitliche Laufzeit der europäischen und nationalen Patente von 20 Jahren vorgesehen. Diese drei Übereinkommen und die Anpassung des deutschen Patentrechts sollen die Schwierigkeiten eines bisher territorial auf den einzelnen Staat beschränkten und unterschiedlichen Patentrechts beseitigen. Die Empfehlung des Kieler Instituts muß in diesem integrationspolitischen Zusammenhang gesehen werden. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 56) : Wie erklärt die Bundesregierung die Nichtberücksichtigung von Kinder- und Jugendheimen bei der Bezuschussung aus dem Konjunkturprogramm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen, oder teilt sie meine Auffassung, daß diese Maßnahmen unter die Begriffsbestimmung „Stätten der Jugendarbeit" einzuordnen sind? Jugendheime und Kinderheime können in die Förderung im Rahmen des kommunalen Infrastrukturprogramms 1975 dann einbezogen werden, wenn das Schwergewicht der Tätigkeit in der Jugendhilfe liegt. Die Grundlage ist im § 5 Jugendwohlfahrtsgesetz verankert. Die für die Jugendhilfe zuständigen Länderbehörden müssen in jedem Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Jugendwohnheime, die lediglich der Unterbringung dienen, können nicht in das Programm einbezogen werden. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sperling (SPD) (Drucksache 7/4161 Frage A 57) : Ist die Bundesregierung in der Lage, die Mittel aus verschiedenen Haushalten (Bundeswirtschaftsministerium, Bundesministerium für Forschung und Technologie, Bundesverteidigungsministerium) für Luftfahrttechnik und -forschung, Flugzeugfertigung und -bau, Vermarktung und das Warten von Bundeswehrflugzeugen so gezielt und gesteuert einzusetzen, daß in den von diesen Maßnahmen betroffenen Regionen (München, Hamburg, 13612 *Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 Bremen) keine zusätzliche Belastung der öffentlichen Kassen durch zusätzliche Ausgaben für die Arbeitslosenunterstützung von Beschäftigten des Luftfahrtbereichs eintritt? Die Koordinierung zwischen den Ressorts hat in der Vergangenheit dazu beigetragen, Beschäftigungseinbrüche in der Luft- und Raumfahrtindustrie zu verhindern. U. a. haben die durch staatliche Hilfen ermöglichten zivilen Programme Airbus, VFW 614 und Bo 105 stärkere Auslastungsschwankungen im wehrtechnischen Bereich teilweise ausgleichen können. Die Bundesregierung hat allerdings im Basisprogramm für die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie 1974-1978 (BT-Drucksache 7/2986) bereits darauf hingewiesen, daß die Unternehmen wegen Beendigung verschiedener Entwicklungsprogramme und eines rückläufigen Bedarfs an militärischen Betreuungsleistungen ihre Kapazitäten straffen müssen. Der vom Kabinett eingesetzte Koordinator für die deutsche Luft- und Raumfahrt wird in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ressorts bei der Erarbeitung aktualisierter strukturpolitischer Leitlinien und durch laufende Abstimmung konkreter Aufträge und Förderungsmaßnahmen anstreben, den Rahmen für Anpassungsmaßnahmen der Firmen so zu setzen, daß Härten für die Beschäftigten möglichst vermieden werden. Die Möglichkeiten des Bundes reichen naturgemäß nicht aus, um die letztlich auch hier von der Nachfrage abhängige Beschäftigung stets auf gleichem Stand zu halten. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage A 58) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu dem ihr vom Zentralverband des Deutschen Handwerks gemachten Vorschlag, ein Gutachten zur Ermittlung der entbehrlichen und unwirtschaftlichen Regietätigkeiten der öffentlichen Hand erstellen und das Ergebnis dem Deutschen Bundestag vorlegen zu lassen? Die Bundesregierung hat der Problematik der Regietätigkeiten der öffentlichen Hand bereits seit jeher im Rahmen ihrer Haushaltsplanung besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat das Thema in seinem Schreiben vom 23. September 1975 an den Herrn Bundeskanzler, die Bundesminister für Wirtschaft und der Finanzen sowie die Bundestagsfraktionen erneut aufgegriffen. In einem Gespräch des Herrn Bundeskanzlers mit dem Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, an dem ich beteiligt war, sind die damit zusammenhängenden Fragen eingehend erörtert worden. Dabei wurde Einigkeit darüber erzielt, daß die Erstellung eines Gutachtens nicht der geeignete Weg ist, das Problem anzugehen. Der Herr Bundeskanzler hat den Zentralverband des Deutschen Handwerks gebeten, der Bundesregierung konkrete Beispiele von Regietätigkeiten von Bundesbehörden zu nennen, die das Handwerk für unwirtschaftlich und damit für entbehrlich hält. Die Bundesregierung sammelt darüber hinaus gegenwärtig die verfügbaren Daten über Umfang und Kosten der Regietätigkeit der öffentlichen Hand. Nach Auswertung des Materials wird sie prüfen, welche Konsequenzen für Regietätigkeiten beim Bund zu ziehen sind. Dabei muß ausschließlich vom Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ausgegangen werden. Falls unwirtschaftliche Fälle festgestellt werden, ist einer wettbewerbsorientierten Vergabe öffentlicher Aufträge an die Wirtschaft, insbesondere auch an das mittelständische Gewerbe, der Vorzug zu geben. Jedoch sind Regiebetriebe dann notwendig oder zumindest zweckmäßig, wenn es sich um Arbeiten handelt, die z. B. nach Art und Umfang oder aus versorgungs-und sicherheitspolitischen Gründen nicht an private Unternehmen vergeben werden können. Sobald die Bundesregierung übersieht, welche Konsequenzen auf Bundesebene zu ziehen sind, wird sie an die Länder mit der Bitte um entsprechende Aktivitäten in ihrem Bereich herantreten. Was die Prüfung von Regietätigkeiten durch Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsämter anbelangt, kann die Bundesregierung in den Organisations- und Zuständigkeitsbereich der Länder nicht eingreifen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4161 Frage B 59) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die gegenwärtig gültige Wasserverbandsverordnung eine Reihe von Bestimmungen enthält, die nach heutigem Demokratieverständnis und nach der heutigen allgemeinen Lage überholungsbedürftig sind? Es ist richtig, daß die Erste Wasserverbandsverordnung (WVV) vom 3. September 1937 als frühere reichsrechtliche Vorschrift einige Bestimmungen enthält, die dem heutigen Demokratieverständnis widersprechen. Die Wasserverbandsverordnung ist gemäß Artikel 125 Abs. 1 GG in Verbindung mit Artikel 123 Abs. 1 GG Bundesrecht geworden. Die dem Grundgesetz widersprechenden Vorschriften gelten allerdings nach Artikel 123 Abs. 1 GG nicht fort. Hinsichtlich einer gesetzgeberischen Neuordnung des Wasserverbandsrechts ist anzumerken, daß über eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterschiedliche Auffassungen bestehen. In verschiedenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ist die Kompetenz des Bundes auf Grund des Artikels 74 Nrn. 11, 17 und 18 GG anerkannt worden. Hingegen haben die Länder erklärt, daß sie ein neues Wasserverbandsgesetz als Vollgesetz nachdrücklich ablehnen würden. Andererseits könnte eine Neuregelung in der Form eines Rahmengesetzes eine Gefahr für die bestehende Einheitlichkeit des Wasserverbandsrechts bedeuten. Die bisher reibungslose Zusammenarbeit der Länder, vor allem die Bildung von Wasser- und Bodenverbänden über die Ländergrenzen hinaus, würde erschwert. Eine Neuregelung des Wasserverbandsrechtes wäre an sich wünschenswert. Mit Rücksicht darauf, daß die Anwendung des bisherigen Rechts sich ohne die nicht mehr passenden Vorschriften eingespielt hat und — wie die laufende Rechtsprechung beweist — keine Schwierigkeiten verursacht, wird zur Zeit eine zwingende Notwendigkeit zu einer Neuregelung nicht gesehen. Dieser Meinung sind auch die Länder.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Liedtke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Grundgesetz verbürgt das Recht der Menschen, ihren Anspruch auf die Verwirklichung ihrer persönlichen Würde zu ermöglichen, und zwar in Freiheit von der Furcht vor der Not, der Unterdrückung und der Gewalt. Sicher ist vieles in diesen Bereichen noch verbesserungswürdig; aber so weit waren die Grundrechte der Geschichte dieses Landes noch nie manifestiert.
    Sozialdemokraten haben über hundert Jahre lang für diese Ziele gekämpft, gelitten, und viele sind auch dafür gestorben. So ist es keine Leerformel, wenn ich zu Beginn sage, daß wir mit Leidenschaft diese Verfassung bejahen und bereit sind, sie zu schützen gegen ihre Gegner.

    (Beifall bei der SPD)

    Es gehört auch zu unserem geschichtlichen Wissen, daß diese Verteidigungsbereitschaft nur in einer wehrhaften und nicht in einer wertneutralen Demokratie zu leisten ist. Wir sind aber auch zutiefst davon überzeugt, daß die Festigkeit einer demokratischen Staatsform abhängt vom Vertrauen der Bürger.
    Lassen Sie mich zu dem hohen Stellenwert, den wir diesem Vertrauen beimessen, einmal Fritz Erler zitieren aus einer Rede, die er im Jahre 1966 hier in diesem Bundestage gehalten hat:
    Wer dabei hilft, Vertrauen in eine gesunde Zukunft des demokratischen Deutschland zu schaffen, der arbeitet gleichzeitig an der Sicherung dieser Zukunft selbst. Eine Atmosphäre beständigen Mißtrauens würde jedoch die Demokratie in Deutschland zerstören. Wer Mißtrauen sät, kann kein Vertrauen schaffen.
    Es lohnt sich, darüber eine Weile nachzudenken.
    Nicht nur mangelnder Verzicht der Demokraten auf die aktive Bereitschaft, Verfassungsfeinde abzuwehren, kann diese Demokratie gefährden; auch derjenige, der das Vertrauen in sie untergräbt, der den demokratischen Gegner verteufelt, der den demokratischen Geist, zu dem das Verhältnis zur Wahrheit gehört, mißachtet, gleichzeitig vorgebend, für ihn zu streiten, stellt sehr wohl diese Demokratie in Frage.
    Meine Damen und Herren, zu diesem letzten Bereich gibt es auch für den weniger aufmerksamen Beobachter durchaus Elemente und Spuren in diesem Deutschen Bundestag festzustellen. Ich nehme als Zitat, aber nur als Beispiel für Haltungsformen, die bei mir Sorge auslösen, eine Pressenotiz von heute aus der „Esslinger Zeitung", in der ein Kollege dieses Hauses der Koalition unterstellt, sie sympathisiere mit den Gegnern dieser Verfassung und begebe sich auf den gefährlichen Weg, den Rechtsstaat zu zwingen, Verfassungsgegner als Beamte einzustellen und damit seine Existenz zu untergraben.
    Wer eine Konfrontationspolitik in diesem Hause und draußen so weit treibt, daß sie nur noch in einem immer mehr überzogenen Wortradikalismus darstellbar ist, wer Mißtrauen säen will und dabei selbst sein Verhältnis zur Wahrhaftigkeit zerstört, wer um Vertrauen wirbt, indem er anderen demokratischen Parteien dieses Recht abspricht, der sündigt wider den demokratischen Geist,

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    der betreibt sehr schnell das Geschäft derer, die er bekämpfen möchte, und der zerstört sehr schnell das, was er erhalten möchte, der benimmt sich wie ein Schaf im Wolfspelz und hilft den Wölfen im Schafspelz; so möchte ich das einmal formulieren.

    (Dr. Wagner [Trier] [CDU/CSU] : Das haben wir gemerkt!)

    — Das will ich auch hoffen.
    Meine Damen und Herren, Sie werden uns stets auf der Seite derer finden, die die Verfassungsgegner ohne Einschränkung bekämpfen und niemanden sehend und wissend in den öffentlichen Dienst hineinlassen. Sie werden uns aber auch auf der Seite derjenigen finden, die unter Freiheit auch immer die Freiheit der Andersdenkenden verstehen und die sich gegen Ansätze wehren werden, ein Duckmäusertum oder gar ein Anpassungsmoment in diese Demokratie hineintragen zu lassen. Eine Demokratie kann sehr wohl auch am Angepaßtsein ihrer Bürger zugrunde gehen.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir nehmen sehr ernst, was Amnesty International in einem Brief an den Bundespräsidenten vom 14. Oktober dieses Jahres geschrieben hat. Darin heißt es:
    Wir stellen fest, daß sich in zunehmendem Maße Bürger unseres Staates scheuen, sich an Unterschriftenaktionen von Amnesty International zu beteiligen, und zwar selbst an solchen, die nicht die politischen Verhältnisse in einem bestimmten Lande betreffen, sondern beispielsweise auf die Abschaffung der Folter in aller Welt gerichtet sind. Als Begründung wird uns entgegengehalten, man sei im Staatsdienst tätig oder beabsichtige, sich um eine Stelle im öffentlichen Dienst zu bewerben, und müsse fürchten, daß einem die Mitunterzeichnung dieser Petition nachteilig ausgelegt werde.
    — Ich belächele das nicht so einfach. — Amnesty International kommt zu dem Schluß:
    Offensichtlich haben die Verfahren im Zusammenhang mit der Annahme oder Ablehnung von Bewerbern um den öffentlichen Dienst dazu geführt, daß der Bürger das Recht auf freie Mei-



    Liedtke
    nungsäußerung nach Art. 5 des Grundgesetzes nicht mehr für gewährleistet hält.
    Ich folge dieser Schlußfolgerung nicht ihrer Allgemeinheit, vermag jedoch nicht auszuschließen, daß es in der Bürgerschaft schon Teile gibt, die den Art. 5 nicht mehr als selbstverständliches Recht in sich tragen.
    Der freiheitlich-demokratische Staat setzt das Vertrauen der Bürger in diesen Staat voraus. Das bedeutet aber auch, daß der Staat umgekehrt seinen Bürgern vertrauen muß. Deshalb heißt es in unserer Entschließung:
    Der freiheitlich-demokratische Staat geht von der Verfassungsloyalität seiner Bürger aus. Zugunsten der Bewerber für den öffentlichen Dienst spricht daher grundsätzlich die Vermutung, daß sie in ihrer Person die Gewähr der Verfassungstreue bieten.
    Der Normalfall ist also für uns, daß nicht bei jeder Bewerbung eine Verfassungsschutzakte den Eintritt in den öffentlichen Dienst begleitet. Wer diesen Grundsatz ernst nimmt, muß mit uns dafür Sorge tragen und besorgt sein, daß Gesinnungsschnüffelei in diesem Lande nicht zur Normalität wird,

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    daß Äußerungen und Handlungen eines jungen Menschen, besonders wenn sie längere Zeit zurückliegen, nur in ganz besonders gravierenden Fällen zu einer Bewertung herangezogen werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu im übrigen das Notwendige gesagt.
    Wir sind uns einig — das unterstelle ich —, daß wir die Auseinandersetzung mit dem Extremismus sehr ernst nehmen wollen. Ich weise aber auch darauf hin, daß es darum geht, nicht die Maßstäbe zu verlieren, die uns der Realitätssinn gebietet. Es ist eine Tatsache, daß die extremistischen Parteien in diesem Lande bei jeder Wahl weit abgeschlagen werden und erkennbar ohne jede Chance sind. Es ist weiter eine Tatsache, daß im gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes 0,02 % der Beschäftigten statistisch im Verfassungsschutzbericht als links- oder rechtsextremistisch eingestuft sind. Wir müssen schon lange mit der Laterne des Sokrates suchen, um in der Bundesrepublik einen gestandenen Extremisten zu finden.
    Wir begegnen dann vielleicht einem in Schleswig-Holstein, der dort zweiter Landesvorsitzender der NPD ist, der neben seiner Beamtentätigkeit einen sechsjährigen Lehrauftrag vom Staate hat und dem auf Anfrage der SPD-Fraktion von Herrn Stoltenberg die Verfassungstreue bescheinigt wird. So schwer ist es, wenn man in die Einzelprüfung eintritt, einem Beamten nachzuweisen, daß er nach selbst gesetzten, genormten Vorstellungen eigentlich längst unter das Negativurteil fallen müßte.

    (Zuruf des Abg. Vogel [Ennepetal] [CDU/ CSU])

    — Herr Vogel, Sie kennen die Anfrage, und Sie kennen auch die Antwort der Landesregierung.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Und ich kenne diese Argumentiererei!)

    — Dann sind Sie hervorragend informiert. Ich stelle fest: Sie können lesen.

    (Heiterkeit — Stücklen [CDU/CSU] : Und schreiben! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

    — Herr Kollege Stücklen, Sie schaffen es nie, ohne Mikrophon lauter zu sein als ich.
    Ich darf für die sozialdemokratische Fraktion als Fazit feststellen: Wir sind bei aller Wachsamkeit überzeugt, daß die Demokratie in diesem Lande verwurzelt ist. Wir sollten das mit Stolz sagen, damit dieser Stolz auch draußen im Lande von den Bürgern aufgenommen und mitgetragen wird.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir stellen auch fest, daß es um keinen Reinigungsprozeß im öffentlichen Dienst geht, ja es geht nicht einmal um das Setzen neuer Rechtsnormen. Es geht lediglich darum, bei Überprüfungsverfahren einen einheitlichen Ablauf im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen, weil die Gleichbehandlung auch eine wichtige Rechtsnorm in diesem Staate darstellt.
    Der Bericht der Länder zeigt, daß die Ungleichheit zur Zeit die Norm ist. Auch die Opposition bestätigt uns diesen Zustand fast täglich, freilich wiederum mit dem Lügendreheffekt, indem sie laufend Geschichten auftischt wie: In Bremen kann man als SED-Sympathisant natürlich mit Freuden in die Universität eintreten oder sich an einen Schreibtisch in Kassel setzen. — So in der Erklärung von Herrn Windelen von heute zu finden.
    Da sollte eigentlich jemand einmal den Versuch machen, dieses Moritatendeutsch der Opposition in ein wahres Deutsch zu übersetzen und darüber ein Lexikon zu erstellen. Vielleicht könnte man dann nachlesen, was Herr Carstens in der ersten Lesung zu diesem Gesetz mit dem „juristischen Klimbim" eigentlich gemeint hat, den er vom Tisch fegen wollte, um an den Kern der eigentlichen Staatsbedrohung freier heranzukommen. Vielleicht könnte man dann die Deutung geben, indem man Herrn Wrangel bemüht, der in der „Bergedorfer Zeitung" am 29. Mai 1974 geschrieben hat: Wir müssen die Sozialisten kaputtkriegen, damit endlich wieder die Ordnung hergestellt wird, die wir brauchen. — Ein ganz wachsamer deutscher Leser würde dann wieder fragen: Was ist nun eigentlich deren Ordnung? Daraufhin könnte man Herrn Strauß aus der „Welt" vom 15. Juli 1974 zitieren— das ist sehr deutlich —: Bayern wird frei bleiben, und Deutschland wird vom Marxismus wieder befreit werden.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr gut!)

    Wenn dieser einsichtige Leser dann einen Blick in dieses wundervolle freie Land wirft und dabei feststellt, daß das Herr Strauß Marxismus nennt, dann hat ihn Strauß endgültig zum Marxismus bekehrt. Spätestens hier würde also die Fehlleistung ihres Lexikons eintreten.
    Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf geht von folgenden Grundsätzen aus, die wir für unverzichtbar halten:



    Liedtke
    1. Jeder Einzelfall muß unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände für sich geprüft und entschieden werden.
    2. Für die Entscheidung ist allein die oberste Dienstbehörde verantwortlich.
    3. Vor der Entscheidung ist der Bewerber zu hören, um jede Anonymität auszuschließen.
    4. Eine ablehnende Entscheidung darf nur auf Tatsachen gestützt werden. Diese Tatsachen müssen in vollem Umfang gerichtlich nachprüfbar sein.
    5. Auf Verlangen ist diese Entscheidung schriftlich zu begründen. Eine Rechtsmittelbelehrung ist beizufügen. Der Rechtsweg steht offen.
    Das halten wir für strenge, saubere rechtsstaatliche Kriterien. Alles, was darüber hinausgeht, nimmt dem Einzelbewerber die gleichwertige Chance gegenüber dem Gebilde Staat, der ihm vertrauen soll und dem er vertrauen möchte.
    Hinzu kommt, daß nach dem Karlsruher Urteil die Zulassung zu einer Berufsausbildung, die Voraussetzung für die Ausübung eines Berufs auch außerhalb des öffentlichen Dienstes ist, zu gewährleisten ist. Wir halten auf Grund der Ausführungen des Karlsruher Urteils eine weitere Präzisierung und Konkretisierung des letzten Satzes in unserem Gesetzentwurf für notwendig und kommen zu dem Schluß, daß eine einheitliche Ausbildung in einem Vorbereitungsdienst ohne Begründung eines Beamtenverhältnisses die beste Gewähr dafür bietet, daß das Gebot der Gleichbehandlung und das Verbot der Diskriminierung der Bewerber am zuverlässigsten gewährleistet sind.
    Wir haben auch nach Kriterien gesucht, wann selbst diese Ausbildung dem Staat durch das persönliche Verhalten des Bewerbers nicht zumutbar ist. Wir haben hier die Kriterien der Rechtsanwaltsordnung zugrunde gelegt: Die Ausbildung ist zu versagen, wenn der Bewerber in strafbarer Weise die demokratische Grundordnung bekämpft. Die Folgerung ist: wer Rechtsanwalt in diesem Staat sein darf, dem kann man unmöglich die Ausbildung zu diesem Beruf verwehren.
    Die Oppositionsfraktion hat sich für noch nicht entscheidungsfähig in diesem Bereich erklärt und von ihrem Minderheitenrecht Gebrauch gemacht, ein Hearing dazu zu fordern. Ich erinnere mich daran, daß uns in den letzten Monaten aus den Reihen der Opposition ständig der Vorwurf gemacht wurde, wir verschleppten dieses Gesetz in der Behandlung und Entscheidung, weil uns — nun kommt wieder dieses spezifische Deutsch — inhärente Schwächen — ich weiß nicht, was dabei alles an sehr leicht eingängigen Vokabeln herbeigeholt wurde — daran hinderten. Nun wollen wir entscheiden, aber die Opposition ist noch nicht entscheidungsreif. Ich nehme an, Sie sehen jetzt ein, daß in Ihren Reihen die Möglichkeiten begrenzt sind und daß Sie diesen Vorwurf gegen uns heute zurücknehmen.
    Um die Behandlung dieses Bereichs zügig fortzuführen, haben wir heute einen Initiativentwurf eingebracht. Flugs sagen Sie nun wieder: Das machen die SPD und auch die FDP plötzlich deshalb so schnell, weil ihre Parteitage vor der Tür stehen.

    (Ironischer Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr richtig! Das haben Sie gut hingekriegt!)

    — Herr Carstens, wir geben sogar gerne zu,

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehen Sie!)

    daß wir auch unsere Parteitage nicht aus dem Auge verlieren. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, daß Bundesparteitage demokratischer Parteien von ihren gesetzgebenden Fraktionen in möglichst großem Umfang klare Fakten zur Beurteilung auf den Tisch gelegt bekommen.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn Sie das nicht für selbstverständlich halten,
    weil es in Ihren Reihen nicht üblich zu sein scheint,

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    und glauben, auch hier die Zunge des Spottes wetzen zu können, dann haben Sie noch ein bißchen Nachholbedarf in puncto innerparteilicher Demokratie.

    (Erneuter Beifall bei der SPD — Bewerunge [CDU/CSU] : Das müssen Sie dem Bundeskanzler sagen!)

    Ich will einmal versuchen festzustellen, ob es noch möglich ist, in diesem Hause den Katalog der Gemeinsamkeiten darzulegen. Ich gehe davon aus, daß niemand im Hause Extremisten im öffentlichen Dienst beschäftigen will; ich gehe davon aus, daß niemand Verfassung und geltende Beamtenrechte ändern will; ich gehe davon aus, daß wir lediglich gemeinsam die Gleichbehandlung des Verfahrens und nicht mehr sicherzustellen versuchen. Ich gehe auch davon aus, daß wir im Bereich der Ausbildungsmonopole möglicherweise einen gemeinsamen Nenner finden. Ich gebe sogar der Hoffnung Ausdruck, daß die Gemeinsamkeit bis in den von mir zitierten Grundsatz hineinreicht, wonach der Staat prinzipiell dem Bürger vertrauen muß, wenn er umgekehrt das Vertrauen der Bürger wünscht und benötigt. Diei Folgerung kann nur sein, daß Tatsachen vorliegen müssen, die geeignet sind, dieses Vertrauen in Frage zu stellen, und daß erst dann mit der gebotenen Gründlichkeit Überprüfungsverfahren einsetzen. Ich gehe letztlich davon aus, daß die Ausbildungs- oder Probezeit einer der wichtigsten Lebensabschnitte des Bewerbers ist, in der auch die Prüfung seiner aktiven Verfassungstreue durchgeführt werden muß.
    Wir unterscheiden uns nur in einem Punkt, der freilich sehr unterschiedlich ausgelegt wird. Sie wünschen, daß die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei oder Organisation in der Regel Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers begründet. Das findet nach unserem Studium des Urteils keine Stütze beim Bundesverfassungsgericht. Die Mitgliedschaft in einer solchen Partei oder Organisation ist zweifellos einer der Gesichtspunkte, die unter anderen als Indiz bei der Einzelfallprüfung und der Berücksichtigung der persönlichen



    Liedtke
    Umstände herangezogen werden können und — von mir aus — auch müssen. Eine gesetzliche Regelung „in der Regel Zweifel" nimmt aber global eine Tatsachenwürdigung auch für den Einzelfall vorweg. Aus Ihrer allgemeinen Lebenserfahrung wollen Sie eine gesetzliche Regelvermutung machen. Klar ist dabei doch wohl auch Ihnen, daß extremistische Parteien oder Organisationen, was immer man darunter versteht, graduiert zu sehen sind in der Extensität, wie sie sich von der Verfassung entfernt haben. Bei Ihnen geht das alles über die eine Regel, einen Leisten, gleichwertig und gleichmäßig. Klar dürfte doch auch sein, daß sich die Mitgliedschaft in einer dieser Parteien oder Organisationen dem Betrachter in einer breiten Skala anbietet, die vom Mitläufer bis zu allen möglichen engagierten Verfassungsgegnern reicht. Bei Ihnen wird das alles über den gleichen Leisten geschlagen: „begründet in der Regel Zweifel".
    Ich sage noch einmal, wir halten diese Regelung nicht für verfassungskonform, und wir sind sicher, daß ein hochkarätiger Verfassungsgegner von die-. ser Formel nicht erwischt wird. Der wird nicht im Traum daran denken, in eine Organisation oder Partei einzutreten, die in diesen Blickwinkel hineinpassen könnte Sorge haben wir, daß ein normaler Student sein Engagement beispielsweise an der Universität zurückstellt, weil er nicht weiß, ob die Vereinigung, der er beitreten möchte, nicht von der Zeit während des Studiums bis zur möglichen Bewerbung um eine Einstellung in den öffentlichen Dienst ohne sein Wissen auf die schwarze Liste geraten sein könnte. Konformes Verhalten, Nichtauffallen sind Verhaltensmuster aus dem anderen Teil Deutschlands. Es wäre sehr schwerwiegend, wenn wir, auch ungewollt, mit derartigen Verhaltensweisen eine gesunde Demokratie ins Kränkeln brächten.
    Ich will Ihnen zugeben, daß Ihre Lösung bequemer ist als die Lösung der sozialliberalen Koalition. Sie sollten aber bedenken, daß der Rechtsstaat nicht immer bequem ist.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Dregger. Er hat eine Redezeit von 60 Minuten angemeldet.

(Oh-Rufe bei der SPD — Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alfred Dregger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn unser parlamentarisches Regierungssystem innerhalb unserer verfassungsmäßigen Ordnung funktionieren und diese gesichert werden soll, muß es zwischen den demokratischen Parteien Kampf und Gemeinsamkeit zugleich geben. Der politische Kampf innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung ist die motorische Kraft, ohne die wirklicher Fortschritt nicht möglich gemacht und ohne die, was ebenso wichtig ist, scheinbarer Fortschritt in Richtung Abgrund nicht verhindert werden kann. Aus den streitenden demokratischen Gegnern müssen aber Verbündete werden, wenn es gilt, den demokratischen Staat gegen diejenigen zu schützen, die ihn abschaffen wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Einen zweiten Gedanken möchte ich voranstellen. Durch dieses Gesetz soll die demokratische Auseinandersetzung über Ziele und Wege der Politik nicht unterdrückt, sondern geschützt werden. Die Möglichkeit zu verfassungsmäßig bewirkten Änderungen soll nicht beschnitten, sondern offengehalten werden. Ausgeschlossen werden sollen nur solche Veränderungen, die künftige Veränderungen verhindern würden. Es ist ja das reaktionäre Wesensmerkmal aller sozialistischen und faschistischen Regime in der Welt, daß sie von den Machthabern nicht gewünschte Veränderungen durch Gewalt unterdrücken,

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    während es das freiheitliche Merkmal unserer Ordnung ist, daß sie für Veränderungen, soweit diese von der Mehrheit gewünscht werden, offen ist und daß sie dafür geordnete Verfahren anbietet. Nur diejenigen, die die Freiheiten unserer Verfassung mißbrauchen, um sie abzuschaffen, sollen durch dieses Gesetz auf Grenzen stoßen. Oder, juristisch ausgedrückt, nur der Kernbestand unserer Verfassung, wie er im KPD-Urteil durch das Bundesverfassungsgericht umrissen worden ist, soll geschützt werden, nicht jede Verfassungsbestimmung und erst recht nicht der derzeitige gesellschaftliche oder politische Zustand. Im Gegenteil, diesen ändern zu können, gehört ebenfalls zum Kernbestand unserer Verfassung, der geschützt werden soll.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, in der Verteidigung dieses Kernbestandes sollten die demokratischen Parteien zusammenwirken. Das war auch zunächst der Fall, nicht nur in der ersten Nachkriegszeit. Das Grundgesetz wurde in dieser Hinsicht in völliger Übereinstimmung von allen demokratischen Parteien als Verfassung einer streitbaren Demokratie ausgeprägt; alle demokratischen Parteien grenzten sich von den rechten und den linken Extremisten in gleicher Weise entschieden ab. Die SPD Kurt Schumachers kämpfte gegen die Kommunisten mit einer Konsequenz, die nicht zu überbieten war. Ein Wandel in dieser Hinsicht kündigte sich am Ende der 60er Jahre an. Aber noch 1972 war es möglich, daß der damalige Bundeskanzler Brandt und die Regierungschefs aller Bundesländer, also Regierungschefs, die beiden großen Parteien angehörten, unter Mitwirkung des Bundesinnenministers, der der FDP angehörte, die heute im Gesetz zu regelnde Frage in völliger Übereinstimmung durch eine Vereinbarung regelten.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Bald danach zerbrach diese Gemeinsamkeit, und zwar keineswegs, wie nacher von Vertretern der Regierungsparteien behauptet wurde, an einer unterschiedlichen Einschätzung der Rechtsgarantien, die im Interesse der Betroffenen zu beachten sind. In der Bereitschaft, diese Rechtsgarantien absolut zu



    Dr. Dregger
    respektieren, stimmen wir völlig überein; ich werde das darlegen. Die Gemeinsamkeit zerbrach auch nicht an der angeblichen Kompliziertheit der Materie. Kompliziert ist nicht der zu regelnde Tatbestand; kompliziert sind allenfalls die Gedankengänge einiger Koalitionspolitiker über diesen Tatbestand,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    insbesondere die Begründungen, mit denen sie die Aufgabe der gemeinsamen Position des Jahres 1972 zu. erklären versucht haben.
    Die Gemeinsamkeit zerbrach an Umständen, die außerhalb der Rechtsproblematik liegen. Sie zerbrach erstens an der neuerdings unterschiedlichen Einschätzung und Wertung der Gefahr, die von den heutigen Verfassungsfeinden — einige bekämpfen ja immer noch ,die verblichenen —, die also insbesondere von den Kommunisten Moskauer Provenienz ausgeht, und zweitens an der inneren Entwicklung der Regierungsparteien, die sich von der zuvor gemeinsamen Position der Demokraten entfernt haben. Sie haben sich geändert, wie der Bundesverteidigungsminister in seinem „Spiegel"-Interview ebenso freimütig wie resigniert feststellte.

    (Dr. Jenninger [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Das hat die Regierung daran gehindert, die von der Sache her gebotene Regelung vorzuschlagen oder zu akzeptieren, wozu es im Grunde genügt hätte, die Vereinbarung aller Regierungschefs in das Gesetz zu übernehmen. Die Regierung nahm statt dessen Zuflucht zu Formelkompromissen, die — nach dem ebenso berühmten wie berüchtigten Beispiel ihrer Ostverträge — unterschiedlich auslegbar sind. Meine Damen und Herren, als Gesetzgeber sind wir aber zu eindeutigen Entscheidungen verpflichtet. Verzichten wir darauf, dann gefährden wir mit dem Zweck des Gesetzes zugleich zwei Grundwerte des Rechtsstaats, nämlich die Rechtssicherheit, die eindeutige Regelungen verlangt, und die Gerechtigkeit, die gleiche Behandlung gleicher Tatbestände zur Pflicht macht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Ausschußfassung des Regierungsentwurfs hat, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" am 17. Oktober kommentierte, die letzten Klarheiten, die es im Regierungsentwurf noch gab, beseitigt, so daß alles das, was ich zum Regierungsentwurf gesagt habe, erst recht für die Ausschußfassung gilt.
    Lassen Sie mich diese meine Thesen begründen.
    Erste These: Wir stimmen in der Bereitschaft, rechtsstaatliche Erfordernisse absolut zu respektieren, voll und ganz überein. Koalition und Opposition lehnen, wie aus den beiden Gesetzentwürfen zu § 122 a hervorgeht, eine Pauschalregelung ab und fordern eine Berücksichtigung des Einzelfalles.
    Der Versuch der Regierungsparteien, uns das Gegenteil zu unterstellen, knüpft an ein anderes Problem an, an das Kernproblem der beiden Entwürfe, ob nämlich die Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung die widerlegbare Vermutung begründet, daß das Mitglied die Ziele seiner Partei teilt und unterstützt und daher selbst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt — eine doch nicht willkürliche, sondern außerordentlich naheliegende Vermutung, wie ich meine.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Mit dem Problem der Einzelfallprüfung hat diese Frage nichts zu tun. Einzelfallprüfung und widerlegbare Vermutung schließen sich nicht aus, sondern bedingen einander. Denn wenn die Mitgliedschaft in einer Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, nur Zweifel an der Verfassungstreue des Mitglieds begründet — und das auch nur „in der Regel", wie es im Bundesratsentwurf heißt —, bedarf es eben der Einzelfallprüfung, um die Zweifel bestätigt oder ausgeräumt zu. erhalten.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Wer über diese verwaltungsrechtliche Selbstverständlichkeit hinwegredet, ist entweder nicht informiert oder sucht den Tatbestand zu. vernebeln.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Bundesminister des Innern hat es in der ersten Lesung in schlimmer Weise getan. So, wenn er wahrheitswidrig behauptete, der Bundesratsentwurf lasse es zu, daß aus der Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung „ohne irgendwelche weitere Nachprüfung oder gar Anhörung auf die mangelnde Verfassungstreue des Bewerbers geschlossen werden könne".

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Dabei ist doch das Gegenteil des vom Bundesinnenminister in der ersten Lesung Behaupteten im Bundesratsentwurf ausdrücklich gesagt. Es heißt dort ausdrücklich, dem Bewerber sei Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern, die Ablehnung sei schriftlich zu begründen, sie könne nur auf die Tatsachen gestützt werden, die gerichtlich verwertbar sind, und die Entscheidung sei mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. In all diesen rechtsstaatlichen Garantien, meine Damen und Herren, stimmen beide Entwürfe völlig überein.
    Abweichungen zwischen den beiden Entwürfen ergeben sich jedoch in zwei für die Praxis der Einstellungsbehörden entscheidenden Fragen:
    1. Wie ist die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen extremistischen Partei zu bewerten?
    2. Wer trägt die sogenannte Beweislast?

    (Dr. Althammer [CDU/CSU]: Das ist sehr wichtig!)

    Der Bundesratsentwurf knüpft in diesen Fragen an die Vereinbarung des damaligen Bundeskanzlers Brandt mit den Ministerpräsidenten aller Bundesländer vom 28. Januar 1972 an und beantwortet diese Frage völlig eindeutig. Ich zitiere:
    Die Mitgliedschaft in einer Partei oder sonstigen Vereinigung, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, begründet in der Regel Zweifel daran, ob der Bewerber jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten wird, und zwar auch dann, wenn die Partei oder Ver-



    Dr. Dregger
    einigung noch nicht verboten ist. Bleiben die Zweifel bestehen, so ist der Bewerber abzulehnen.
    Regierungsentwurf und Ausschußfassung beantworten diese Frage überhaupt nicht. Das ist der entscheidende gesetzgeberische Vorwurf, der gegen sie zu erheben ist. Die Bundesregierung stand vor der schwierigen Aufgabe, dem erstaunten Publikum zu erklären, warum sie von der gemeinsamen Position des Jahres 1972 abgegangen ist. Der Bundesinnenminister entwickelte bei diesem Versuch in der ersten Lesung geradezu seiltänzerische Fähigkeiten. Er versuchte klarzumachen, daß das in der Entschließung der Ministerpräsidenten Gesagte von der Bundesregierung im Grunde auch gewollt, aber doch wieder nicht gewollt werde und vor allem nicht im Gesetzentwurf gesagt werden solle, und das ist das Entscheidende. Die Mitglieder der Koalitionsfraktionen widersprachen sich in dieser Frage mit Vehemenz.
    In der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Bundesratsentwurf hieß es noch ausdrücklich — ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin —:
    Der Entschluß, einer Partei oder Vereinigung mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung als Mitglied beizutreten und in ihr zu verbleiben, ist auch nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ein in der Person des Bewerbers liegender Anhaltspunkt bei der Beurteilung, ob ein Bewerber die — nach geltendem Recht vorgeschriebene — Gewähr der Verfassungstreue bietet.
    So die Bundesregierung in der Gegenäußerung zum Bundesratsentwurf.
    Diese Aussage war übrigens nicht ganz korrekt, weil das in der Gegenäußerung zum Bundesratsentwurf von der Bundesregierung Gesagte nicht im Gesetzentwurf der Bundesregierung steht, sondern nur das Gegenteil in diesem Gesetzentwurf ausgeschlossen ist.
    Während Professor Maihofer in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Bundesregierung in der ersten Lesung nochmals ausdrücklich versicherte, Mitgliedschaft sei ein in der Person des Bewerbers liegender Umstand — unter anderen —, erklärte sein Fraktionskollege Dr. Hirsch in derselben Beratung — ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin wörtlich —:
    Wir sind der Meinung, daß die Parteizugehörig-
    keit kein praktischer Anknüpfungspunkt für
    eine Entscheidung in einem Einzelfall sein kann.
    Meine Damen und Herren, wie soll denn der Gesetzentwurf nun eigentlich ausgelegt werden — nach der Interpretation von Professor Maihofer oder nach der Interpretation von Dr. Hirsch? Oder soll vielleicht unterschieden werden, je nach dem, ob es sich um moskaufreundliche oder um moskaufeindliche Kommunisten handelt?

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Während nämlich der jetzige nordrhein-westfälische Innenminister, Dr. Hirsch, die Parteimitgliedschaft als Anknüpfungspunkt ausdrücklich ablehnte, vertrat der nordrhein-westfälische Justizminister, Dr. Posser, jedenfalls im Hinblick auf die moskaufeindliche KPD, bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundesrat am 10. Mai 1974 folgende Auffassung — ich zitiere ihn wörtlich —:
    Es ist doch selbstverständlich, daß ein Bewerber, der dieser neuen KPD angehört,
    — die Zugehörigkeit zu einer Partei war also plötzlich wichtig —
    völlig unmöglich in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden kann.

    (Lachen bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Meine Damen und Herren, hier wird doch das Argument, es sei rechtsstaatswidrig, die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen als Anknüpfungspunkt zu verwenden, in durchaus vergleichbaren Fällen völlig unterschiedlich gehandhabt. Mitgliedschaft in der moskaufeindlichen KPD weist demnach auf fehlende Verfassungstreue hin, Mitgliedschaft in der moskaufreundlichen DKP dagegen nicht. Meine Damen und Herren, wollen wir uns auch noch bei der Auslegung unserer Verfassung nach Moskauer Maßstäben richten? Diese Frage muß man doch einmal stellen.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)

    Hie Hirsch, hie Maihofer, hie Posser! Was sollen eigentlich die Gesetzesanwender mit einem Gesetz machen, das schon bei seiner Entstehung in Bundestag und Bundesrat von seinen Vätern und Müttern — man könnte besser sagen: von seinen Stiefvätern und seinen Stiefmüttern — so unterschiedlich ausgelegt wird? Ein solches Gesetz ist in der Praxis doch völlig ungeeignet.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Jenninger CDU/CSU: Alles, was von unserer Regierung kommt!)

    Herr Hirsch hat für seine Auffassung, Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen sei kein geeigneter Anknüpfungspunkt, eine Begründung gegeben, die auch von vielen anderen Vertretern der Koalition ins Feld geführt wird, die ich aber unbeschadet dessen für völlig falsch halte. Nämlich: nichtorganisierte Verfassungsfeinde seien unter Umständen gefährlicher als organisierte, weshalb es gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstoße, wenn auf die Mitgliedschaft als Anknüpfungspunkt abgehoben werde. Meine Damen und Herren, es geht hier doch nicht um die Gefährlichkeit eines anarchistischen Bombenwerfers — bei dem ist es in der Tat völlig gleichgültig, ob er einer politischen Partei angehört oder nicht —, sondern es geht um die Bewertung des politischen Kampfes von Kommunisten und sonstigen Linksoder Rechtsextremisten mit dem Ziel, den Kernbestand unserer freiheitlichen Verfassung zu zerstören und unser demokratisches System durch eine kommunistische oder faschistische Diktatur zu er-
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    Dr. Dregger
    setzen. Daß dieses Ziel ohne eine schlagkräftige Parteiorganisation nicht erreichbar ist, darüber kann doch nicht ernsthaft gestritten werden. Davon geht auch unsere Verfassung aus, die ausdrücklich das Verbot verfassungsfeindlicher Parteien vorsieht. Das soll doch wahrscheinlich nicht geschehen, um Verfassungsfeinde durch Vereinzelung gefährlicher zu machen, wie Sie anzunehmen scheinen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Es ist doch ganz klar, daß nicht die Einzelkämpfer des Marxismus /Leninismus, die von Herrn Hirsch und dann auch von Herrn Maihofer in der ersten Lesung geradezu als Schreckensbilder an die Wand gemalt wurden, die Gefahr für die freiheitliche Demokratie in unserem Lande darstellen, sondern die organisierten Verfassungsfeinde, und zwar die disziplinierten noch viel mehr als die Chaoten. Davon müssen wir doch ausgehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Diese Bewertung, die ausdrücklich an die Parteimitgliedschaft anknüpft, erlaubt es im übrigen, auf Gesinnungsprüfungen, die in der Tat widerwärtig sind, ganz und gar zu verzichten.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU]: Bravo! Richtig!)

    Ganz im Gegensatz dazu hat Professor Ehmke in den Ausschußberatungen gemeint, gerade auf die Parteimitgliedschaft nicht verbotener Parteien dürfe nicht abgestellt werden. Diese Mitgliedschaft könne allenfalls Anlaß bieten, den Bewerber auf seine Verfassungstreue zu überprüfen. Die Mitgliedschaft selbst könne aber kein Ablehnungsgrund und, wie er meinte, wohl auch kein Indiz sein. Ich schließe das letztere aus der Tatsache, daß Herr Ehmke in diesem Zusammenhang Zweifel äußerte, ob die Regierung überhaupt das Recht habe, sich über die Verfassungsmäßigkeit einer nicht verbotenen politischen Partei zu äußern.
    Meine Damen und Herren, hätte Professor Ehmke recht, dann gäbe es nur eine Alternative: Entweder Verbot oder freie Betätigung für jede nicht verbotene Partei und ihre Mitglieder auch im öffentlichen Dienst.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Wenn Sie das wollen, meine Damen und Herren von der Koalition, bitte, dann müssen Sie die DKP eben verbieten; ich habe nichts dagegen. Aber Sie können doch nicht zweierlei hintereinander sagen, nämlich: Wir haben die DKP nicht verboten, weil wir sie in anderer Weise bekämpfen wollen — das war die Begründung für den Verbotsverzicht —, und danach: Wir können sie nicht in anderer Weise bekämpfen, weil wir sie nicht verboten haben. Diese Schizophrenie machen wir nicht mit.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich unsere Auffassung zu diesem Punkt wie folgt zusammenfassen.
    Der Kernbestand unserer Verfassung, um dessen Schutz allein es geht, wird nicht durch Gesinnungen bedroht, sondern durch Aktivitäten, und — da einzelne die Republik nicht gefährden können — weniger durch die Aktivität nicht organisierter Einzelkämpfer als durch die organisierten Aktivitäten extremer Gruppen. Das gilt insbesondere für die Gruppe, die sich auf die massive Unterstützung der SED, des von ihr beherrschten Staates und der hinter ihr und ihm stehenden .Hegemonialmacht, nämlich die Sowjetunion, stützen kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Genau zu dieser Frage, zur Unterstützung der DKP aus dem sozialistischen Lager, haben wir der Bundesregierung bereits Anfang August und Anfang September zwei Kleine Anfragen gestellt; sie sind bis heute nicht beantwortet worden. Der Koalition ging es wohl darum, Tatsachen, die nicht in ihr Konzept passen, bis auf einen Zeitpunkt nach dieser Debatte und möglicherweise auch nach den Parteitagen zu verschieben.
    Meine Damen und Herren, festzuhalten ist, daß die DKP bei der Bekämpfung extremistischer Parteien nicht ausgespart werden kann. Sie muß bekämpft werden, entweder durch Verbot oder zumindest durch politische Isolierung bei gleichzeitigem Ausschluß ihrer aktiven Mitglieder vom öffentlichen Dienst. Das ist der Kernpunkt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wer das letztere ablehnt, erzwingt das Parteiverbot. Die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei, nicht die Gesinnung — um es noch einmal zu sagen — ist der entscheidende Anknüpfungspunkt.
    Auch die zweite Frage der Praxis an den Gesetzgeber läßt der Regierungsentwurf unbeantwortet, nämlich die Frage nach der sogenannten Beweislast. Ich sage „sogenannte Beweislast", weil dieser Begriff rechtstechnisch aus dem Zivilrecht stammt und in diesem Sinne hier nicht verwendbar ist. Aber auch im öffentlichen Recht muß ein von Amts wegen aufzuklärender Tatbestand die eine oder die andere Rechtsfolge haben, wenn Zweifel nicht ausgeräumt werden können. Da es sich bei der Verfassungstreue des Bewerbers für den öffentlichen Dienst nicht um einen Tatbestand des Strafrechts — dort gilt der Grundsatz „in dubio pro reo", d. h. „im Zweifel für den Angeklagten" —, sondern um eine Eignungsvoraussetzung handelt, müssen verbleibende Zweifel — wie bei jeder anderen Eignungsvoraussetzung auch — zu Lasten des Bewerbes gehen. Das ist völlig klar.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das war auch die Auffassung von Professor Maihofer, zumindest in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs. Er sagte damals, in Übereinstimmung mit dem Bundesrat sei davon auszugehen, daß nach geltendem Recht der Bewerber seine Eignung nachzuweisen habe, wenn Zweifel an ihr bestünden. Falls er diese Zweifel nicht ausräumen könne, gehe das zu seinen Lasten.
    Herr Professor Maihofer, wenn Sie dieser Auffassung heute noch sind, müssen sie mit uns gemeinsam dafür sorgen, daß das in den Gesetzentwurf mit der Deutlichkeit hineingeschrieben wird, in der es im Bundesratsentwurf gesagt ist, nämlich mit den
    Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Oktober 1975 13545
    Dr. Dregger
    Worten: „Bleiben die Zweifel bestehen, so ist der Bewerber abzulehnen."
    Das ist notwendig, weil zahlreiche Politiker der Koalition Ihre Auffassung und Ihre Auslegung des Gesetzentwurfs nicht teilen. Schon in der ersten Lesung sagte Ihre Fraktionskollegin, Frau Schuchardt, wörtlich — ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin —:
    Rechtsstaatlichkeit erfordert auch, daß die Beweislast für die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des Bewerbers bei der Behörde liegt.
    Das wurde nach der abschließenden Beratung und auch heute von dem Kollegen Liedtke noch einmal ausdrücklich und öffentlich bestätigt. Also bitte, Herr Professor Maihofer, die Position, die Sie in der ersten Lesung eingenommen haben, war rechtsstaatswidrig, jedenfalls nach der Auffassung der beiden Regierungsparteien. Es wäre interessant zu erfahren, ob und in welcher Weise Sie inzwischen bekehrt worden sind.
    Meine Damen und Herren, bei der politischen Bewertung des Verhaltens von SPD und FDP — ich glaube, sie muß nach dieser Detailuntersuchung nun folgen — ist festzustellen, daß die Regierungsparteien sich als unfähig erwiesen haben, die anstehenden Fragen klar und eindeutig zu regeln.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die wichtigen Fragen der Einstellungsbehörden sind unbeantwortet geblieben. Damit ist eine gleichmäßige Anwendung der einschlägigen Rechtsnormen nicht sichergestellt. Der von Herrn Leber für die SPD festgestellte Wandel der Regierungsparteien hat Sie daran gehindert. Dieser Wandel macht die Koalition zunehmend regierungsunfähig, nicht nur auf dem Felde der inneren Sicherheit, sondern auch auf dem Felde der äußeren Sicherheit, wo sich der Bundesverteidigungsminister als Ganzes nur noch auf die Opposition verlassen kann, und ebenso auf dem Felde der Wirtschaftspolitik, wo die SPD mutwillig das Vertrauen zerstört, das für den Aufschwung notwendig ist und um das der Bundeskanzler verzweifelt ringt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dieser verhängnisvolle Wandel der SPD hat sich unter dem Patronat des Parteivorsitzenden Willy Brandt vollzogen, dessen Haltung in der Abwehr linker Extremisten sich von der einer seiner Vorgänger, Kurt Schumacher, diametral unterscheidet.
    Mit Brandts Kehrtwendung in der Ost- und Deutschlandpolitik veränderte sich auch die innenpolitische Einschätzung des kommunistischen Gegners. Das ist um so verhängnisvoller, weil gerade eine aktive Ost- und Deutschlandpolitik mit dem Ziel, die außenpolitischen Beziehungen zur Sowjetunion und den sozialistischen Staaten zu verbessern, existenznotwendig zur Voraussetzung hat, daß wir innenpolitisch die Front gegenüber den Kommunisten nicht aufweichen, sondern sie noch verstärken.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das ist aber nur möglich, wenn wir die Ziele und
    Methoden kommunistischer Politik auf Grund nüchterner Analyse richtig einschätzen. Kommunisten
    sind keine kritischen Demokraten, wie die Hamburger FDP mit der edlen Unschuld, die aus dem Augen ihrer Vorsitzenden leuchtet, glaubte feststellen zu können.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Kommunisten sind auch im Zeitalter der Entspannung und friedlichen Koexistenz geblieben, was sie immer waren, nämlich eine sich ständig im Angriff befindliche Gruppe mit ,dem Ziel, unsere Verfassungsordnung zu zerstören und eine kommunistische Diktatur nach dem Beispiel Moskaus und Ost-Berlins auch in unserem Land einzurichten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Daran haben weder die Ost-Verträge noch die Konferenz von Helsinki irgend etwas geändert. Die Kommunisten verschweigen das auch gar nicht. Nach Helsinki schrieb zum Beispiel Sarodow, einer der führenden Ideologen der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, in der „Prawda", ausdrücklich an die Adresse der westeuropäischen Kommunisten gerichtet -- ich zitiere mit Genehmigung wörtlich —
    Die sofortige, nicht auf die lange Bank geschobene Errichtung der Diktatur ,des Proletariats ist die unerläßliche Voraussetzung für den Sieg der demokratischen Revolution.
    Und weiter:
    Für Leninisten ist die Volksmehrheit kein arithmetischer, sondern ein politischer Begriff.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    So Sarodow in der „Prawda". Man wird sich erinnern, daß das genau die Formel ist, die der portugiesische Kommunistenführer Cunhal verwendet hat.
    All das ist völlig klar. Das Schlimme ist, daß SPD und FDP es nicht mehr zur Kenntnis nehmen, und wenn schon, daß sie nicht mehr bereit sind, daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie verdrängen das Ihnen Unangenehme aus Ihrem Bewußtsein und betrügen damit sich selbst und andere.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie folgen damit dem Beispiel derer, die in den 20er Jahren und zu Beginn der 30er Jahre Hitler nicht ernst nahmen, 'was nicht nur auf die Rechte in Deutschland zutraf, sondern auch auf weite Teile des demokratischen Auslands und viele unpolitische Menschen in Deutschland. Dabei hatte Hitler in sei nem Buch „Mein Kampf" die Perspektiven seiner Politik noch vor der Machtübernahme weitgehend enthüllt. Und als die Tragödie zu Ende ging, die die Nationalsozialisten über Deutschland und die Welt gebracht hatten, sagten die einen bei uns: Wir haben das Buch nicht gelesen!, und die anderen sagten: Wir haben es nicht geglaubt! — Das ist dieselbe Haltung, die Sie jetzt gegenüber den Kommunisten einnehmen.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)




    Dr. Dregger
    Ich meine, daß das für die freiheitliche Demokratie und für den ganzen Westen lebensgefährlich ist.
    Die Kommunisten verstehen unter Entspannung und friedlicher Koexistenz etwas grundsätzlich anderes als der Wortsinn es uns nahelegt. Der sowjetische Professor Woslenski, der in unserem Lande im Auftrag der Sowjetregierung eine rege Vorlesungs- und Vortragstätigkeit ausübt, hat ,das unter anderem in der Zeitschrift „Osteuropa", April-Ausgabe 1974, mit zahlreichen Zitaten aus dem Parteiprogramm der Kommunistischen Partei der Sowjetunion und aus der „Prawda" und in zahlreichen weiteren Vorträgen, Vorlesungen und Interviews, auch im „Spiegel", im einzelnen belegt. Für Kommunisten bedeuten friedliche Koexistenz und Entspannung nicht das Ende der Konfrontation, sondern die Fortsetzung der Konfrontation bis zum Sieg des Kommunismus im Weltmaßstab.
    „Mit zunehmender Entspannung wird der ideologische Krieg härter", so formulierte der Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion. In diesem ideologischen Krieg ist den Kommunisten nach eigener Einschätzung alles erlaubt, was ihren Zielen dient: Spionage — wir haben ja auch hier ein sehr interessantes Beispiel in Bonn —, Sabotage, Subversion, politischer und militärischer Druck, auch Bürgerkriege und sogenannte nationale Berfreiungskriege.
    Für den ideologischen Gegner, für die freiheitlichen Demokraten gibt es demgegenüber keine Chancengleichheit. Während die Kommunisten bei uns vollen Entfaltungsspielraum fordern und von Berufsverboten reden, verschwinden die Anhänger der Bürgerrechtsbewegung in der Sowjetunion und in den sozialistischen Ländern im Zuchthaus, in der Irrenanstalt oder werden, soweit sie durch Nobelpreisverleihung geschützt werden, aus ihrem Vaterland ausgewiesen, wie es Solschenizyn ergangen ist und möglicherweise auch Sacharow ergehen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Das ist die bittere Wahrheit! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Vor diesen Tatsachen, meine Damen und Herren, dürfen verantwortliche Politiker in der Bundesrepublik Deutschland ihre Augen nicht verschließen. Gegen die sich daraus ergebenden Gefahren für den Bestand unserer freiheitlichen Demokratie müssen wir rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Wir können nicht warten, bis eine extremistische Partei, zum Beispiel die DKP, in unserem Lande so stark geworden ist, daß Gegenvorkehrungen, die nach der Verfassung möglich und geboten sind, aus innenpolitischen oder außenpolitischen Gründen ich denke an Oreanda — nicht mehr durchgesetzt werden können.
    Die Zahlenspielchen, Herr Kollege Liedtke, mit den wenigen Links- und Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst besagen demgegenüber herzlich wenig. Die DKP, ohne Zweifel eine Ersatz- bzw. Nachfolgeorganisation der vom Bundesverfassungsgericht bereits verbotenen KPD, befindet sich im zügigen Aufbau. Sie hat zur Zeit mehr als 40 000
    Mitglieder; davon sind mindestens 34 000 aktive DGB-Gewerkschaftler. Nicht wenige von ihnen sind einflußreiche Funktionäre bis in die Bundesvorstände von Einzelgewerkschaften hinein. Während der DGB sich gegen die neue KPD und andere sogenannte Chaoten klar abgrenzt, geschieht das gegenüber der DKP nicht. Ihr bescheinigt zum Beispiel der Vorsitzende der IG Metall ausdrücklich Heimatrecht, „und zwar" — ich zitiere ihn jetzt wörtlich — „so lange, wie sie gemäß gewerkschaftlichen Grundsätzen in der Einheitsorganisaition arbeitet". Meine Damen und Herren, das werden die Kommunisten mit Sicherheit tun, solange es ihnen notwendig erscheint, sich zu tarnen, in den Gewerkschaften wie im Staat. Aber wenn ihnen das nicht mehr notwendig erscheint, dann ist es bereits zu spät, die Konsequenzen zu ziehen und die Abwehr sicherzustellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Deutsche Gewerkschaftsbund kann sich auf die staatliche Praxis als Beispiel berufen: im Bildungswesen, mehr noch im Hochschulbereich und demnächst auch auf dieses Gesetz, das sicherlich Signalwirkung haben wird. Deswegen ist es vielleicht verständlich und keine Überraschung, wenn der DGB diese Haltung einnimmt, obwohl auch er weiß oder zumindest wissen sollte, daß es in einem von der DKP beherrschten Staat freie Gewerkschaften nicht mehr geben wird, die DKP also auch die Existenz des DGB als einer freien Gewerkschaft untergräbt.

    (Beifall bei der CDU/CSU Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Ein Wort zu Professor Grosser und seiner Friedenspreis-Rede in Frankfurt.

    (Schinzel [SPD] : Er hat mehrere Worte verdient!)

    Professor Grosser, meine Damen und Herren, ist heute Franzose und lebt seit frühester Jugend in Frankreich. Die Lage Frankreichs ist gerade in diesem Punkt mit der unseres Landes nicht zu vergleichen. Ich will keineswegs die Probleme verkleinern, die sich aus dem Vorhandensein starker kommunistischer Parteien in Frankreich und Italien für die Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Demokratie in diesen Ländern ergeben. Sie erschweren zumindest den Ablösemechanismus innerhalb der parlamentarischen Demokratie. In Italien lautet die Alternative für die Democrazia Cristiana nicht: Regierung oder Opposition, sondern: Regierung oder Machtübernahme der Kommunisten. Allein unter diesem Aspekt kann man sich eine ähnliche Situation, kann man sich italienische Verhältnisse in diesem Punkt in Deutschland keineswegs wünschen.
    Aber im heutigen Deutschland ist noch etwas anderes zu sehen: Unser Land ist geteilt, die Bundesrepublik Deutschland, nur ein Teil des Ganzen, ruht schon aus diesem Grunde, aber auch wegen der geschichtlichen Katastrophen, die hinter uns liegen, nicht in der festen geschichtlichen Tradition z. B. Frankreichs und teilweise auch Italiens. Es kann keine Frage sein: Wenn es in der Bundesrepublik Deutschland eine starke kommunistische Partei geben sollte, dann wird aus der Abgrenzungspolitik



    Dr. Dregger
    der DDR eine Wiedervereinigungspolitik unter kommunistischen Vorzeichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Ostpolitik dieser Bundesregierung hat dafür die Grundlage geschaffen, weil sie nicht nur in der Welt, sondern auch bei unserer Jugend den Eindruck erweckt hat, das freie Deutschland habe die Idee der nationalen Wiedervereinigung aufgegeben. Meine Damen und Herren, wenn sich einmal die nationale Idee der Wiedervereinigung mit der kommunistischen Revolutionsidee verbinden sollte, dann wird das ein Gemisch sein, das nicht nur das freie Deutschland, sondern wahrscheinlich auch das ganze freie Westeuropa zum Einsturz bringen würde.
    Deshalb darf nach meiner Meinung — das möchte ich an die Adresse von Professor Grosser sagen — unter deutschen, europäischen und demokratischen Aspekten die kommunistische Expansion in diesem Lande — gerade in diesem Lande — nicht verniedlicht werden. Sie ist in ein neues Stadium getreten: eingeleitet an Universitäten und Lehrerakademien, begünstigt durch eine zumindest mißverständliche Ost- und Deutschlandpolitik und den inneren Wandel der Regierungsparteien.
    Meine Damen und Herren, Wahlergebnisse sind nicht der einzige Maßstab kommunistischer Macht. Die Stärke der Kommunisten und ihrer Sympathisanten im gesamten deutschen Bildungswesen, und in den Massenmedien ist weit größer, als Wahlergebnisse das ahnen lassen. Langfristig wird das politische Schicksal dieses Landes nicht in Parlamenten entschieden werden, die durch Wahlen gebildet werden, sondern an den Schulen, auf den Lehrerakademien, an den Hochschulen, in den Massenmedien, überall dort, wo politische Meinungen geprägt und gebildet werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)