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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 193. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 13391 A Fragestunde - Drucksache 7/4138 vom 10. 10. 1975 — Informierung des früheren Bundeskanzlers Brandt durch den damaligen Bundesinnenminister Genscher über die Tätigkeit eines DDR-Agenten im Bundeskanzleramt sowie Anwesenheit des persönlichen Referenten des früheren Bundeskanzlers, Guillaume, in seinem Urlaubsort in Norwegen MdlAnfr A90 10.10.75 Drs 07/4138 Zeyer CDU/CSU MdlAnfr A91 10.10.75 Drs 07/4138 Zeyer CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BK . . . .13391 C, D, 13392 A, B, C ZusFr Zeyer CDU/CSU . . . 13391 D, 13392 B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13392 A Auffassung des Senats von Berlin zum Vier-Mächte-Abkommen MdlAnfr A93 10.10.75 Drs 07/4138 Hösl CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 13392 D, 13393 A, B ZusFr Hösl CDU/CSU . . . . 13392 D, 13393 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 13393 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13393 B Angabe der Staatsangehörigkeit „deutsch" bei Reisen von Westberlinern in Ostblockländer MdlAnfr A94 10.10.75 Drs 07/4138 Hösl CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 13393 B, C, D, 13394 A ZusFr Hösl CDU/CSU 13393 C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 13393 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Veröffentlichung des vollständigen Textes der KSZE-Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A95 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Arndt (Hamburg) SPD MdlAnfr A96 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Arndt (Hamburg) SPD Antw StMin Moersch AA . 13394 B, C, D, 13395 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . 13394 B, C, 13395 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 13394 C Gewährleistung der Sicherheit der Staatsbürger und Touristen aus der Bundesrepublik Deutschland in Spanien MdlAnfr A97 10.10.75 Drs 07/4138 Reiser SPD Antw StMin Moersch AA . 13395 B, C, D, 13396 A ZusFr Reiser SPD . . . . . . . . 13395 C, D ZusFr Hansen SPD 13395 D Herausgabe der Bahr-Protokolle an die Staatsanwaltschaft München im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Bundesminister Bahr wegen Falschaussage vor Gericht MdlAnfr A100 10.10.75 Drs 07/4138 Spranger CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 13396 B ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 13396 B Beurteilung des neuen Freundschaftsvertrages zwischen der DDR und der UdSSR im Hinblick auf die Einheit Deutschlands MdlAnfr A103 10.10.75 Drs 07/4138 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 13396 C, 13397 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13396 D, 13397 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 13397 B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 13397 B Beurteilung des neuen Freundschaftsvertrages zwischen der DDR und der UdSSR im Hinblick auf Berlin MdlAnfr A104 10.10.75 Drs 07/4138 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . . .13397 C, D, 13398 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13397 C, D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 13398 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13398 B ZusFr Wehner SPD 13398 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13398 C ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 13398 D Polnische Angaben über die Zahl der Aussiedler in die Bundesrepublik Deutschland und in die DDR bis 1979 MdlAnfr A105 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 13399 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 13399 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13399 B Stand des Zustimmungs- oder Ratifikationsverfahrens zum Atomsperrvertrag in Japan, Israel, Brasilien und Indien MdlAnfr A109 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 13399 D, 13400 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 13400 A Kommentar des stellvertretenden ZK-Mitglieds Ryszard Wojna über die Aussiedlung „unbestreitbar deutscher Volkszugehöriger" MdlAnfr A110 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 13400 B, C, D, 13401 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . .13400 B, C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 13400 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 13400 D ZusFr Wehner SPD 13401 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13401 B Verpflichtung Polens zur Genehmigung der Ausreise Deutscher aus den Oder-Neiße- Gebieten durch das am 7. August 1975 paraphierte Protokoll MdlAnfr A112 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 13401 C, D, 13402 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13401 D ZusFr Wehner SPD 13402 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13402 B ZusFr Friedrich SPD 13402 C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 13402 D Bereitstellung von 0,7 % des Bruttosozialproduktes für Entwicklungshilfe bis 1980 MdlAnfr A113 10.10.75 Drs 07/4138 Roser CDU/CSU MdlAnfr A114 10.10.75 Drs 07/4138 Roser CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 13403 A, B, C, D, 13404 A, B, C, D ZusFr Roser CDU/CSU . . 13403 A, B, 13404 B ZusFr Schluckebier SPD . . . . . . . 13403 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 III ZusFr Stahl (Kempen) SPD 13403 D ZusFr Schleifenbaum FDP . . . . . 13403 D ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 13404 A ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 13404 C ZusFr Wehner SPD . . . . . . . . 13404 C Aussagen von Bundesminister Bahr vom 17. September 1975 in New York und vom 27. September 1975 gegenüber der Deutschen Welle über einen „Durchbruch" zugunsten der Entwicklungsländer; Haltung der Bundesregierung in der Entwicklungspolitik auf der 4. Welthandelskonferenz MdlAnfr A115 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Todenhöfer CDU/CSU MdlAnfr A116 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Todenhöfer CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 13404 D, 13405 A, B, C, D, 13406 A, B, C, D, 13407 A, B, C ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . . 13404 D, 13405 A, 13406 B, C ZusFr Kaffka SPD . . . . . . . . 13405 C von Hassel, Vizepräsident 13405 C ZusFr Werner CDU/CSU 13405 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 13406 A ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 13406 D ZusFr Schleifenbaum FDP 13407 A ZusFr Hofmann SPD 13407 A ZusFr Wehner SPD . . . . . . . . 13407 B ZusFr Roser CDU/CSU 13407 C Auffassung der Bundesregierung zu den Schlußdokumenten der 7. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen für die 4. Welthandelskonferenz hinsichtlich des integrierten Rohstoffprogramms; Zustimmung der Bundesregierung zu Studien über direkte und indirekte Preisindexierungsverfahren mit dem Ziel konkreter Vorschläge für die 4. Welthandelskonferenz MdlAnfr A117 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU MdlAnfr A118 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 13407 D, 13408 A, B, C, D, 13409 A, B ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 13407 D, 13408 A, C ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 13408 D, 13409 A ZusFr Werner CDU/CSU 13409 B Bedenken der Bundesregierung gegen das Schlußdokument der 7. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen für die 4. Welthandelskonferenz MdlAnfr A119 10.10.75 Drs 07/4138 Werner CDU/CSU MdlAnfr A120 10.10.75 Drs 07/4138 Werner CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . . 13409 C, D, 13410 A, B, C, D, 13411 A, B, C, D ZusFr Werner CDU/CSU . 13409 C, D, 13411 B, C ZusFr Dr. Holtz SPD . . . . . . . . 13409 D ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . . 13410 B ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 13410 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 13410 D von Hassel, Vizepräsident 13410 B, D ZusFr Roser CDU/CSU . . . . . . 13411 A, D Bereitstellung von 0,7 0/u des Bruttosozialproduktes für Entwicklungsländer bis 1980 MdlAnfr A121 10.10.75 Drs 07/4138 Josten CDU/CSU Antw StMin Moersch .AA 13412 A, C ZusFr Josten CDU/CSU . . . . . 13412 B, C Nächste Sitzung 13412 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13413* A Anlage 2 Beurteilung der Privacy Act der USA im Hinblick auf das von der Bundesregierung vorgesehene Datenschutzgesetz MdlAnfr A20 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 13413*C Anlage 3 Gründe für die Unterlassung der Antragstellung auf Auslieferung der fünf im Süd-Jemen befindlichen linksradikalen Terroristen MdlAnfr A23 10.10.75 Drs 07/4138 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 13414* C Anlage 4 Beurteilung der zeitgerechten Verwirklichung des von der Bundesregierung vorgelegten Programms zum Bau zusätzlicher Kohlekraftwerke MdlAnfr A31 10.10.75 Drs 07/4138 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13414* D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Anlage 5 Verlängerung der für das Konjunkturprogramm gesetzten Termine zur Sicherstellung einer dauerhaften Beschäftigung MdlAnfr A34 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU MdlAnfr A35 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13415* A Anlage 6 Maßnahmen der Bundesregierung mit dem Ziel der Anerkennung der von Automobilklubs in der Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen Schutzbriefe in der DDR MdlAnfr A36 10.10.75 Drs 07/4138 Wende SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13415* B Anlage 7 Zusätzliche Förderungen im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur" für das Zonenrandgebiet angesichts des Bedarfs an Ausbildungsplätzen MdlAnfr A37 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13415* C Anlage 8 Sicherstellung der Abgabe eines verbindlichen Angebots der Kraftwerk-Union bis Ende November auf Lieferung eines Kernkraftwerks in die Republik Südafrika MdlAnfr A38 10.10.75 Drs 07/4138 Schmidhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . .13416* A Anlage 9 Unterschiedliche Aussagen über die Verlustquoten der während des Manövers Große Rochade „abgeschossenen" Panzer sowie Einsatz mechanischer oder elektronischer Indikatoren, um der Wirklichkeit entsprechende Ausfallquoten zu erhalten MdlAnfr A54 10.10.75 Drs 07/4138 Schlaga SPD MdlAnfr A55 10.10.75 Drs 07/4138 Schlaga SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13416* B Anlage 10 Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhinderung der Teilnahme von Bundeswehrsoldaten in Uniform an Demonstrationen MdlAnfr A56 10.10.75 Drs 07/4138 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU MdlAnfr A57 10.10.75 Drs 07/4138 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13416* D Anlage 11 Presseberichte über französische Raketenbasen im Oberelsaß sowie Verhinderung der Gefährdung der grenznahen deutschen Bevölkerung durch Transport und Lagerung der Atomsprengköpfe MdlAnfr A58 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Böhme (Freiburg) SPD MdlAnfr A59 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Böhme (Freiburg) SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13416* D Anlage 12 Pressemeldungen über die Anlage des Kernkraftwerks Biblis als Anflugziel der NATO bei Flugübungen MdlAnfr A61 10.10.75 Drs 07/4138 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13417* B Anlage 13 Maßnahmen der Bundesregierung gegen den steigenden Verbrauch von bromhaltigen Schlaf- und Beruhigungsmitteln MdlAnfr A63 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Ahrens SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 13417* C Anlage 14 Pressemeldungen über ein PVC-Verpakkungsverbot für Lebensmittel in den USA wegen Krebsgefahr MdlAnfr A64 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . .13418* A Anlage 15 Änderung der EG-Vorschrift, nach der größere Lkw bei Besetzung mit einem Fahrer täglich nur eine Strecke von 450 km zurücklegen dürfen MdlAnfr A65 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Jobst CDU/CSU MdlAnfr A66 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 13418* B Anlage 16 Gründe für die Zusage von Staatssekretär Ruhnau vom Bundesverkehrsministerium für die Anhebung der Dringlichkeitsstufe Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 V für den Ausbau einer Autobahn bzw. einer Bundesstraße MdlAnfr A67 10.10.75 Drs 07/4138 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 13418' D Anlage 17 Forderung eines Betrages von 200 DM durch den Technischen Überwachungsverein bei der Begutachtung der „Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" auch von Rentnern MdlAnfr A68 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 13418* D Anlage 18 Behebung von Fernsprechstörungen an Wochenenden und zusammenhängenden Feiertagen sowie Verhinderung einer Gefährdung älterer und kranker Fernsprechteilnehmer durch Ausfall des Fernsprechers MdlAnfr A69 10.10.75 Drs 07/4138 Frau Funcke FDP MdlAnfr A70 10.10.75. Drs 07/4138 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Jung BMP 13419* B Anlage 19 Ergänzung der 1973 vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erlassenen Richtlinie über das grundsätzliche Verbot der Abholung von Postsendungen mit Postfahrzeugen aus den Geschäftsräumen der Selbstbucher MdlAnfr A71 10.10.75 Drs 41/38 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 13419* D Anlage 20 Abschluß eines Abkommens mit der DDR über den Ausbau der Transitstraßen nach Berlin ohne finanzielle Eigenbeteiligung der DDR MdlAnfr A73 10.10.75 Drs 07/4138 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 13420* A Anlage 21 Ursachen für die Zahlendifferenzen in den Angaben über den Straßen- und Schienenverkehr zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet durch die Bundesregierung und den Senat von Berlin für die Zeit nach Inkrafttreten des Viermächteabkommens über Berlin MdlAnfr A74 10.10.75 Drs 07/4138 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A75 10.10.75 Drs 07/4138 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 13420* B Anlage 22 Protest der Bundesregierung auf Grund der Beschlüsse von Helsinki gegenüber der DDR wegen der Errichtung neuer Sperrsysteme zwischen Harz und Hessen MdlAnfr A76 10.10.75 Drs 07/4138 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 13420* C Anlage 23 Vereinbarung mit der DDR vom 29. Juni 1974 über den Fischfang an der Lübecker Bucht MdlAnfr A77 10.10.75 Drs 07/4138 Baron von Wrangel CDU/CSU MdlAnfr A78 10.10.75 Drs 07/4138 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 13420* D Anlage 24 Kürzung der Zuschüsse zur Förderung von Reisen nach Berlin und an die Zonengrenze sowie Höhe der für diese Reisen von 1970 bis 1974 jährlich aus dem Bundeshaushalt ausgegebenen Mittel und Ansätze für die Haushaltsjahre 1975 und 1976 MdlAnfr A79 10.10.75 Drs 07/4138 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A80 10.10.75 Drs 07/4138 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 13421* C Anlage 25 Versickerung trifiumhaltiger Chemieabwässer durch ein Leck im Klärwerk des Kernforschungszentrums Karlsruhe; Gefährdung des Trinkwassers MdlAnfr A81 10.10.75 Drs 07/4138 Schäfer (Appenweier) SPD MdlAnfr A82 10.10.75 Drs 07/4138 Schäfer (Appenweier) SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . .13422* A Anlage 26 Zuordnung der bisher im Bundesforschungsministerium bearbeiteten Reaktorsicherheitsforschung zum Bundesinnenministerium sowie Verlagerung der Haushaltsmittel im Jahre 1976 vom Bundesforschungsauf das Bundesinnenministerium; Bekanntgabe der seit Amtsantritt von Bundesmini- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 ster Matthöfer vom Bundesforschungsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten und Studien zu wirtschaftswissenschaftlichen oder wirtschaftsstrukturpolitischen Fragen MdlAnfr A83 10.10.75 Drs 07/4138 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A84 10.10.75 Drs 07/4138 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13422* C Anlage 27 Beurteilung der im Forschungsbericht festgelegten Zielsetzung der Forschungspolitik „Sicherung der Arbeitsplätze der Zukunft" im Zusammenhang mit den beschlossenen Kürzungsmaßnahmen im Bereich der Forschung sowie Verstärkung der Forschungstätigkeit der Wirtschaft durch eine indirekte Forschungsförderung MdlAnfr A85 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr A86 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . .13424* A Anlage 28 Vorstellungen des Bundesministers für Forschung und Technologie über die zukünftige Arbeit des Europäischen Raumfahrtkontrollzentrums ESOC in Darmstadt sowie Rolle der ESOC im Rahmen der europäischen Weltraumforschung; Gewährleistung der Benutzung der Erdfunkstelle bei Michelstadt ab 1978 MdlAnfr A87 10.10.75 Drs 07/4138 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A88 10.10.75 Drs 07/4138 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13424* C Anlage 29 Zeitungsmeldung vom 6. Oktober 1975 über den Rückgang der Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion sowie Nichteinhaltung der Vereinbarungen aus der KSZE hinsichtlich der Ankündigung von Manövern und der Verletzung der Menschenrechte durch die Sowjetunion MdlAnfr A101 10.10.75 Drs 07/4138 Gierenstein CDU/CSU MdlAnfr A102 10.10.75 Drs 07/4138 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13424* D Anlage 30 Unterrichtung der südafrikanischen Botschaft in Bonn über die Nichtanerkennung des Anspruchs Südafrikas auf Verwaltungshoheit im Territorium Namibia durch die Bundesregierung MdlAnfr A106 10.10.75 Drs 07/4138 Frau von Bothmer SPD SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13425* B Anlage 31 Möglichkeit einer nuklearen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Südafrika MdlAnfr A107 10.10.75 Drs 07/4138 Schinzel SPD MdlAnfr A108 10.10.75 Drs 07/4138 Schinzel SPD SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13425* C Anlage 32 Konfrontation zwischen Industrie- und Entwicklungsländern bei einer Wiederholung und Bestätigung der von der Bundesregierung vorgebrachten Vorbehalte auf der 6. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen für die 4. Welthandelskonferenz; Vorbehalte der USA MdlAnfr A122 10.10.75 Drs 07/4138 Wawrzik CDU/CSU MdlAnfr A123 10.10.75 Drs 07/4138 Wawrzik CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 13426*A Anlage 33 Einstellung der Bundesregierung zur Errichtung eines „link" zwischen Sonderziehungsrechten und der Entwicklungshilfefinanzierung auf der Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen MdlAnfr Al24 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Wulff CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 13426* B Anlage 34 Abruf des Ständigen Vertreters in Ost-Berlin zur Berichterstattung über den jüngsten Zwischenfall an der Zonengrenze SchrAnfr B2 10.10.75 Drs 07/4138 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BK . . . 13426* C Anlage 35 Werbung der Bundesregierung durch Zeitungsanzeigen und Broschüren in der Zeit von Dezember 1975 bis Anfang April 1976 SchrAnfr B3 10.10.75 Drs 07/4138 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw StSekr Bolling BPA . . . . . 13426* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 VII Anlage 36 Widersprüchliche Einlassungen der Bundesregierung zur Veröffentlichung vertraulicher Dokumente des Auswärtigen Amtes in dem kommunistischen Parteien nahestehenden „berliner EXTRA dienst" SchrAnfr B4 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13427* B Anlage 37 Pressemeldung über Versuche zur Änderung des Status von West-Berlin durch den kürzlich unterzeichneten Vertrag zwischen Moskau und Ost-Berlin SchrAnfr B5 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13427* D Anlage 38 Herkunft der Geldmittel der „Deutschen Bürgerinitiative" für den Erwerb eines Anwesens bei Schwalmstadt sowie Konsequenzen aus der möglichen Mitgliedschaft von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in dieser neonazistischen Vereinigung SchrAnfr B9 10.10.75 Drs 07/4138 von Schoeler FDP SchrAnfr B10 10.10.75 Drs 07/4138 von Schoeler FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI 13428* A Anlage 39 Aufwendungen des Bundes für eine alternative Übernahme des halben Krankenversicherungsbeitrags der Beamten sowie Höhe der Beihilfenzahlung im Jahr 1974 SchrAnfr B11 10.10.75 Drs 07/4138 Walther SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 13428* C Anlage 40 Vereinbarkeit von Vorschriften der Bundesnebentätigkeitsverordnung mit dem Wohl der Allgemeinheit gemäß BNV unter Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit SchrAnfr B12 10.10.75 Drs 07/4138 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B13 10.10.75 Drs 07/4138 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 13428* D Anlage 41 Verlängerung von Briefwahlfristen zugunsten von Seeleuten SchrAnfr B14 10.10.75 Drs 07/4138 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 13429* C Anlage 42 Vernichtung des Fischbestandes in der Jeetzel im Landkreis Lüchow-Dannenberg infolge Wasserverunreinigung durch die Zukkerfabrik Salzwedel in der DDR SchrAnfr B15 10.10.75 Drs 07/4138 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 13430* C Anlage 43 Stand des Genehmigungsverfahrens für das Atomkraftwerk Neupotz/Pfalz sowie Umweltbelastungen durch weitere Atomkraftwerke im Rheingraben SchrAnfr B16 10.10.75 Drs 07/4138 Leicht CDU/CSU SchrAnfr B17 10.10.75 Drs 07/4138 Leicht CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 13431* A Anlage 44 Straftaten von Angehörigen und Beauftragten des African National Congress (ANC) in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B18 10.10.75 Drs 07/4138 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . .13431* C Anlage 45 Schadensregulierungen durch DDR-Behörden wegen giftiger Abwässer in niedersächsischen Flüssen SchrAnfr B19 10.10.75 Drs 07/4138 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 13431* D Anlage 46 Erhaltung einheimischer Vogelarten und Pflanzen SchrAnfr B25 10.10.75 Drs 07/4138 Geldner FDP SchrAnfr B26 10.10.75 Drs 07/4138 Geldner FDP SchrAntw PStSekr Logemann BML . . .13432* A Anlage 47 Beurteilung der Situation auf dem EG-Markt bei Futterpflanzensaatgut insbesondere im Hinblick auf das Verhalten Dänemarks und Hollands SchrAnfr B27 10.10.75 Drs 07/4138 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . .13433* A Anlage 48 Zulassung von Methylbromid im deutschen Gemüseanbau sowie Untersuchung von Ge- VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 müseimporten aus den Niederlanden auf organisches Bromid SchrAnfr B28 10.10.75 Drs 07/4138 Eigen CDU/CSU SchrAnfr B29 10.10.75 Drs 07/4138 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 13433* C Anlage 49 Einsatz von zivildienstleistenden Ärzten in Krankenhäusern SchrAnfr B30 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Haenschke SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13433* D Anlage 50 Inanspruchnahme der auf Sperrkonten befindlichen Renten nach § 1317 RVO durch deutsche Staatsbürger aus Ostblockstaaten während ihres Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B31 10.10.75 Drs 07/4138 Katzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . .13434* A Anlage 51 Lärmbelastung und Neufestsetzung der Lärmzonen nach Abzug des leichten Kampfgeschwaders vom Militärflugplatz Leipheim SchrAnfr B33 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAnfr B34 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13434* B Anlage 52 Projektförderung der Bundeswehr im Rahmen des Förderungsprogramms für die Bauwirtschaft im Raum München SchrAnfr B35 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13434* D Anlage 53 Übergangsbeihilferegelung für nach dem 10. September 1975 verpflichtete bzw. weiterverpflichtete Soldaten auf Zeit SchrAnfr B36 10.10.75 Drs 07/4138 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13435* B Anlage 54 Zulassung von in Frankreich und in den USA entwickelten neuen Impfstoffen gegen Grippeerkrankungen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B37 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Arnold CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 13436* B Anlage 55 Auswirkung der Kürzungen für Leistungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz auf Grund des Haushaltsstrukturgesetzes auf Krankenhausplanungen der Stadt München SchrAnfr B38 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 13436* B Anlage 56 Verhinderung der mißbräuchlichen Verwendung von Bocksbeutelflaschen für Tischweineinfuhren aus Drittländern in die EG SchrAnfr B39 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 13436* C Anlage 57 Förderung der Beratungsstelle Pro-Familia in Augsburg SchrAnfr B40 10.10.75 Drs 07/4138 Frau Grützmann SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . .13437* A Anlage 58 Informierung der Stadt Bad Soden über den Verkauf des ehemaligen Postdienstgebäudes in der Kronberger Straße durch die Deutsche Bundespost SchrAnfr B63 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Jung BMP 13437* B Anlage 59 Gründe für die beabsichtigte Auflösung der Oberpostdirektion Tübingen SchrAnfr B64 10.10.75 Drs 07/4138 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 13437* C Anlage 60 Kosten für die Herstellung und den Versand der Forschungsberichte IV und V der Bundesregierung SchrAnfr B67 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B68 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13437* D Anlage 61 Höhe der in der Gesellschaft für Kernforschung in Karlsruhe für die Entwicklung des sogenannten „Trenndüsenverfahrens" ausgegebenen Bundesmittel SchrAnfr B69 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Haenschke SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13438* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13391 193. Sitzung Bonn, den 16. Oktober 1675 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 192. Sitzung, Seite 13373 D, Zeile 16 ist statt „Anordnung" zu lesen: „Anrechnung". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 10. Adams * 17. 10. Ahlers 17. 10. Dr. Aigner * 17. 10. von Alten-Nordheim 24. 10. Dr. Artzinger * 17. 10. Dr. Bangemann 24. 10. Dr. Barzel 17. 10. Dr. Bayerl * 17. 10. Dr. von Bismarck 17. 10. Behrendt * 17. 10. Blumenfeld * 23. 10. Dr. Böger 16. 10. Dr. Burgbacher * 17. 10. Dr. Corterier * 17. 10. Engelsberger 17. 10. Entrup 17. 10. Dr. Eppler 16. 10. Prof. Dr. Erhard 17. 10. Fellermaier * 17. 10. Flämig * 17. 10. Frehsee * 17. 10. Dr. Früh * 17. 10. Graaff 24. 10. Gerlach (Emsland) * 17. 10. Härzschel * 17. 10. Dr. Heck 24. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 10. Dr. Klepsch * 17. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 17. 10. Prof. Dr. Laermann 17. 10. Lange * 17. 10. Lautenschlager * 17. 10. Lücker * 17. 10. Manning 17. 10. Memmel * 17. 10. Müller (Mülheim) * 17. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 17. 10. Nagel 17. 10. Frau Dr. Orth * 17. 10. Dr. Prassler 17. 10. Dr. Ritgen 17. 10. Schirmer 24. 10. Schmidt (München) * 17. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 17. 10. Schwabe * 17. 10. Dr. Schwörer * 17. 10. Seefeld * 17. 10. Springorum * 17. 10. Dr. Starke (Franken) * 17. 10. Graf Stauffenberg 17. 10. Suck * 17. 10. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10. Walkhoff * 17. 10. Dr. Wallmann 17. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Walz * 17. 10. Wende 24. 10. Frau Dr. Wex 16. 10. Dr. Wörner 17. 10. Dr. Zimmermann 24. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage A 20) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf das von ihr vorgesehene Datenschutzgesetz die am 27. September 1975 in Kraft getretene Privacy Act der USA von 1974, die für den Schutz der Privatsphäre des einzelnen Regelungen enthält? Das amerikanische Datenschutzgesetz 1974 (Privacy Act) ist das zweite Bundesgesetz, das den Datenschutz in den Vereinigten Staaten zum Gegenstand hat. Es befaßt sich mit dem Datenschutz in der US-Bundesverwaltung. Den Datenschutz im Bereich des Kreditauskunfteiwesens regelt der Fair Credit Reporting Act, ein Gesetz aus dem Jahre 1970. Die zügige Verabschiedung des Privacy Act durch den amerikanischen Kongreß bestätigt die wiederholt vorgetragene Auffassung der Bundesregierung, daß die gesetzliche Regelung des Schutzes des grundrechtlich gewährleisteten Persönlichkeitsbereichs (Datenschutz) keinen Aufschub duldet. In bezug auf den einzelnen Bürger werden immer mehr Daten in allen Bereichen gespeichert; in jeder denkbaren Eigenschaft werden von staatlicher und dritter Seite Informationen über ihn benötigt. Damit aber ist die Persönlichkeitssphäre des Bürgers unmittelbar bedroht. Dieser Drohung entgegenzuwirken, ist eine vorrangige Aufgabe von Parlament und Regierung. Die Bundesregierung hat im Jahre 1973 den Entwurf eines Datenschutzgesetzes dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Er wird z. Z. im Innenausschuß beraten. Die Bundesregierung hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, daß die Regelungsinhalte des amerikanischen Datenschutzgesetzes in mehrfacher Hinsicht denen des Regierungsentwurfs eines Bundes-Datenschutzgesetzes entsprechen: 1. Das amerikanische Datenschutzgesetz sowie der Entwurf der Bundesregierung verwirklichen den Datenschutz dadurch, daß sie den Umgang mit personenbezogenen Daten in den schutzrelevanten Phasen der Datenverarbeitung regeln. Das amerikanische Datenschutzgesetz beschränkt sich dabei auf die Phasen der Sammlung, Speicherung und Weitergabe von Daten. Der Entwurf der Bundesregierung umfaßt demgegenüber die Speicherung, Berichtigung, Übermittlung und Löschung von personenbezogenen Daten. 2. Beide Gesetze gewähren dem Bürger ferner weitreichende Kontroll- und Mitwirkungsrechte: An 13414* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 erster Stelle ist hier der Grundsatz der Selbstbestimmung des einzelnen über die ihn betreffenden Daten zu nennen. Die US-Bundesbehörden sind verpflichtet, außer im Falle anderweitiger Regelung, dem einzelnen zu gestatten, darüber zu bestimmen, welche auf ihn bezüglichen Daten von diesen Behörden gesammelt, unterhalten, benötigt oder weitergegeben werden dürfen. Inhaltlich entsprechend ist nach dem Entwurf der Bundesregierung die „Verarbeitung personenbezogener Daten ... nur zulässig, wenn 1. der Betroffene zugestimmt hat oder 2. dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt". Darüber hinaus gewähren beide Gestze dem Bürger einen Anspruch auf Auskunft und Berichtigung ihn betreffender Daten. 3. Beide Datenschutzgesetze gelten für den gesamten Bereich der Bundesverwaltung, einschließlich Polizei- und Nachrichtendienste, für die lediglich in Einzelheiten (z. B. Auskunftsanspruch) Ausnahmen vorgesehen sind. Der Geltungsbereich des Entwurfs der Bundesregierung erstreckt sich darüber hinaus auf den Datenschutz in den Ländern und Kommunen, soweit sie Bundesrecht ausführen, sowie im Bereich der Wirtschaft. Beide Gesetze umfassen die Datenverarbeitung in automatisierten Datenverarbeitungsanlagen sowie die mittels herkömmlicher Methoden. 4. Sowohl das amerikanische Datenschutzgesetz als auch der Entwurf der Bundesregierung enthalten den wichtigen Grundsatz, daß es keine geheimen Datenbanken innerhalb der Verwaltung geben darf. Sie verpflichten die Behörde daher zur Veröffentlichung entsprechender Angaben, ermöglichen aber zugleich im Interesse der staatlichen Sicherheit und der Verbrechensbekämpfung notwendige Ausnahmen. 5. Eine gewisse Übereinstimmung besteht auch in der Beurteilung der Notwendigkeit einer externen Kontrollinstanz. Während die Bundesregierung in ihrem Entwurf diese Frage dahin gehend entschieden hat, daß im Bereich der Bundesverwaltung die bisherigen Formen der Kontrolle (z. B. Parlament, Dienstaufsicht, Gerichte) grundsätzlich ausreichen und eine eigene institutionalisierte Kontrollinstanz nicht notwendig ist, läßt das amerikanische Datenschutzgesetz diese Frage noch offen. Es sieht lediglich die Errichtung einer Studienkommission vor, die — ausgestattet mit weitreichenden Befugnissen — die Bundesregierung berät und Empfehlungen für die weitere Gestaltung des Datenschutzes geben soll. Ihre Tätigkeit ist auf die Dauer von zwei Jahren begrenzt. 6. Beide Gesetze enthalten darüber hinaus weitere inhaltlich übereinstimmende, aber auch einige voneinander abweichende Regelungen. Für letztere sei hier z. B. erwähnt, daß dem Bürger im Falle mißbräuchlicher Datenverarbeitung besonderer Schadensersatzanspruch gewährt wird. Nach deutschem Recht dürfen die allgemeinen Schadensersatzregelungen zwar ausreichen; es ist aber möglich, daß im Verlaufe der weiteren Beratungen der Regierungsentwurf entsprechend ergänzt wird. Auch im übrigen wird das amerikanische Datenschutzgesetz 1974 bei den weiteren Beratungen des Entwurfs als zusätzliche Erkenntnisquelle genutzt werden können. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 23) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung noch keinen Antrag auf Auslieferung der fünf im Süd-Jemen befindlichen linksradikalen Terroristen gestellt, und wie gedenkt die Bundesregierung ihrer rechtsstaatlichen Pflicht nachzukommen, diese Terroristen ihrer gesetzmäßigen Strafe zuzuführen? Ob ein ausländischer Staat um die Auslieferung eines Verfolgten in die Bundesrepublik Deutschland ersucht werden soll, haben zunächst die mit der Führung eines Ermittlungs-, Straf- oder Strafvollstreckungsverfahrens befaßten Stellen der Länder zu prüfen. Sie können bei der Bundesregierung anregen, ein Auslieferungsersuchen zu stellen. Die Bundesregierung hat dann unter Abwägung der berührten politischen Belange, der Rechtsbeziehungen zu dem zu ersuchenden Staat und des deutschen Strafverfolgungsinteresses zu entscheiden, ob ein solches Ersuchen gestellt werden kann und soll. Die Entscheidung wird grundsätzlich im Einvernehmen mit der zuständigen Landesjustizverwaltung getroffen. In dem von Ihnen angesprochenen Fall hat die Bundesregierung, soweit sie damit befaßt worden ist, nach sorgfältiger Abwägung der genannten Gesichtspunkte von der Stellung eines Auslieferungsersuchens abgesehen, weil schwerwiegende Gründe gegen eine solche Maßnahme sprechen. Es ist selbstverständlich, daß die Bundesregierung alles tun wird, um im Rahmen ihrer Zuständigkeit und soweit sie dies verantworten kann zur baldigen Ergreifung der fünf freigelassenen Häftlinge beizutragen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 31): Wie beurteilt die Bundesregierung nach der verwaltungsgerichtlich erzwungenen Stillegung des Kraftwerkausbaus in Voerde (Niederrhein) die Chancen für die zeitgerechte Verwirklichung des von ihr vorgelegten Programms zum Bau zusätzlicher Kohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 6 000 MW? Das 6000-MW-Programm basiert auf einem prognostizierten Anstieg des Stromverbrauchs bis 1980 um durchschnittlich 7 % pro Jahr. Die tatsächliche Entwicklung in 1974 und 1975 ist weit hinter diesem Wert zurückgeblieben. Angesichts der jetzi- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13415* gen Annahmen über den weiteren Verlauf des Wirtschaftswachstum müssen wir davon ausgehen, daß der Einbruch dieser beiden Jahre bis 1980 wahrscheinlich zumindest nicht voll kompensiert werden wird. Die volle Realisierung des Programms — rd. 3 900 MW sind bis jetzt abgedeckt — wird sich daher entsprechend dem Strombedarf in den Anfang der achtziger Jahre hinein verschieben. Das Voerde-Urteil betrifft 2 Kraftwerksblöcke von zusammen rd. 1 400 MW, deren Inbetriebnahme für 1978/79 vorgesehen war. Mit welchen Verzögerungen jetzt zu rechnen ist, läßt sich erst nach Kenntnis der für diese Woche erwarteten schriftlichen Urteilsbegründung und den sich daraus ergebenden Konsequenzen genauer beurteilen. Wir werden dann sehr schnell mit der Elektrizitätswirtschaft über die Auswirkungen auf die Deckung des Strombedarfs und die ggf. daraus zu ziehenden Konsequenzen sprechen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 34 und 35) : Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß die für das Konjunkturprogramm gesetzten Termine zu kurzfristig sind, und durch die Ableistung von Überstunden zur Termineinhaltung die Konjunkturmaßnahmen nur einen bedingten Erfolg haben können? Wenn die jetzigen Terminfestsetzungen Sinn und Zweck einer dauerhaften Beschäftigung nicht erfüllen, frage ich die Bundesregierung, oh sie kurzfristig bereit ist, die Termine zu verlängern? Die Bundesregierung ist keineswegs der Meinung, daß die im Rahmen des Programs zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen gesetzten Termine zu kurzfristig bemessen sind. Es liegt vielmehr gerade im Wesen von konjunkturpolitischen Maßnahmen zur Nachfragebelebung, die für erforderlich erachteten Impulse zeitlich massiert zu geben. Ziel solcher — stets zeitlich begrenzter — Aktionen kann es damit auch nur sein, Anstöße im Sinne einer Initialzündung für eine nachhaltigere Belebung der Wirtschaftstätigkeit zu bewirken. Die Bundesregierung hält daher an den aus konjunkturpolitischen Gründen festgelegten Terminplanungen fest. Sie ist sich dabei bewußt, daß die anzustrebende rasche Durchführung der konjunkturanregenden Maßnahmen die Mitwirkung aller Beteiligten erfordert. Die Bundesregierung ist zugleich der festen Überzeugung, daß diese Bereitschaft zur Mitarbeit im Interesse der gesamtwirtschaftlichen Zielsetzung gegeben ist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage A 36) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache. daß die von deutschen Automobilclubs herausgegebenen Schutzbriefe für Kfz-Hilfe in allen west- und osteuropäischen Ländern — mit Ausnahme von Albanien und der DDR — anerkannt werden, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, dazu beizutragen, daß diese Schutzbriefe auch in der DDR Gültigkeit erhalten? Die Bundesregierung begrüßt alle Maßnahmen, so auch den Abschluß von Kfz-Schutzbriefabkommen, die den Reiseverkehr zwischen den einzelnen Ländern erleichtern. Die Treuhandstelle für den Interzonenhandel hat den zuständigen Stellen der DDR im Frühjahr dieses Jahres erneut vorgeschlagen, umgehend Verhandlungen über eine Erweiterung der Dienstleistungsvereinbarung zum bestehenden Abkommen über den innerdeutschen Handel aufzunehmen. Im Rahmen dieser Verhandlungen soll auch versucht werden, den von Ihnen angesprochenen Komplex zu regeln. Eine Antwort der DDR zu diesem Vorschlag steht noch aus. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 37) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts des großen Bedarfs an beruflichen Ausbildungsplätzen im Zonenrandgebiet zusätzliche Förderungen im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur" für diesen Raum einzubauen? Nach dem z. Z. gültigen 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sind zur Errichtung und zum Ausbau von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten für den Planungszeitraum 1975 bis 1978 Gemeinschaftsaufgabenmittel in Höhe von 168,9 Millionen DM vorgesehen; hiervon entfallen 83,6 Millionen DM auf Vorhaben im Zonenrandgebiet. Neben dieser speziellen Förderungsmaßnahme kann die Schaffung von beruflichen Ausbildungsplätzen nach den für die Errichtung oder Erweiterung geltenden Förderpräferenzen gefördert werden, sofern die Einrichtung dieser Ausbildungsplätze im Zusammenhang mit der Durchführung eines förderungswürdigen Investitionsvorhabens erfolgt. Sollten wider Erwarten die veranschlagten Mittel nicht ausreichen, so ist darauf hinzuweisen, daß der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe bei der Verabschiedung des 4. Rahmenplans durch einen entsprechenden Beschluß dafür Sorge getragen hat, daß zwischen den Mittelansätzen der regionalen Aktionsprogramme eines Landes eine Flexibilität sowohl im sektoralen als auch im regionalen Sinne besteht. Im Falle eines Mehrbedarfs nehmen die einzelnen Bundesländer die notwendigen Umplanungen in eigener Verantwortung vor. 13416* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 38) : Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die Kraftwerk-Union bis Ende November ein endgültiges verbindliches Angebot auf Lieferung eines Kernkraftwerks in die Republik Südafrika abgeben kann, und warum hat die Bundesregierung auf entsprechende Sondierungen noch nicht geantwortet, obwohl der Export unter volkswirtschaftlichen und versorgungspolitischen Gesichtspunkten geboten ist und ihm keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen? Das in der Frage genannte Unternehmen hat lediglich um die Übernahme einer Ausfuhrgarantie nachgesucht. Dieser Antrag bedarf einer eingehenden Prüfung aller wirtschaftspolitischen und finanzierungstechnischen Probleme, die damit aufgeworfen werden. Bei Projekten dieser Größenordnung ist deshalb eine längere Prüfungsdauer unvermeidlich. Hinzu kommt, daß die Kraftwerk-Union von einer Ausfuhrgarantie erst Gebrauch machen könnte, wenn die für dieses Exportgeschäft erforderliche Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz vorliegt. Ein entsprechender Antrag der Kraftwerk-Union liegt z. Z. jedoch noch nicht vor, so daß die bei Ausfuhrvorhaben dieser Art zu berücksichtigenden Umstände, insbesondere auch die sich im Zusammenhang mit der Erfüllung des Nichtverbreitungsvertrages ergebenden Fragen, noch nicht geprüft werden konnten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 7/4138 Fragen A 54 und 55) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Süddeutschen Zeitung vom 22. September 1975 über das Manöver Große Rochade gemachte Aussage, wonach ein General meinte, die Verlustquoten der während der Großen Rochade „abgeschossenen" Panzer lägen im Divisionsrahmen bei rund zehn Prozent pro Großangriff, während ein anderer „Schlachtenlenker" die Ausfälle durch „Waffeneinwirkung" gleich auf ein Mehrfaches hiervon schätzte? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung anstelle der völlig überforderten Manöverschiedsrichter mechanische, elektronische oder laserabhängige Indikatoren zu entwickeln bzw. einzusetzen, um so exakte und der Wirklichkeit weitgehend entsprechende Ausfallquoten zu erhalten? Zu Frage A 54: Ich darf zunächst darauf hinweisen, daß während der Übung „Große Rochade" Panzerverbände nur im Rahmen einer Verteidigungsoperation angriffsweise eingesetzt wurden. Die Höhe der Panzerverluste in einem Gefecht wird von zahlreichen unterschiedlichen Faktoren beeinflußt. Hierzu gehören, um nur einige zu nennen, Feindstärke und -verhalten, Umweltbedingungen wie Gelände, Wetter, Sicht, Kampfkraft und Gefechtswert der eingesetzten Panzerverbände, die wiederum bestimmt werden durch die Qualifikation der militärischen Führer, Ausbildungsstand der Truppe, die Versorgungslage, die Unterstützung durch andere Teilstreitkräfte u. a. mehr, Bei einer Übung ist außerdem zu bedenken, daß sich die Truppe zur Vermeidung von Flurschäden nicht immer taktisch richtig verhalten kann. Die Vielzahl der unterschiedlichen Faktoren, die als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden müssen, kann daher durchaus zu voneinander abweichenden Beurteilungen führen. Zu Frage A 55: Das Bundesministerium der Verteidigung verfolgt schon seit längerer Zeit entsprechende Entwicklungen auf dem Rüstungsmarkt. Nach eingehender Prüfung verschiedener Geräte ist beabsichtigt, ab 1977 in das Heer sogenannte TALISSI-Geräte einzuführen. TALISSI ist die Abkürzung für „Taktischer Licht-Schußsimulator". Dieses Gerät simuliert den Schuß und Treffer direkt gerichteter Waffen mittels Laser-Technik und Optronik. In der zur Zeit verfügbaren Auslegung ist das Gerät jedoch nur für die Verwendung am Kampfpanzer LEOPARD geeignet. Entwicklungen für Schützenpanzer und andere Waffensysteme sind allerdings bereits angelaufen und werden durch den Bundesminister der Verteidigung mit Interesse verfolgt. Anlage 10 Antwort des Pari. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 56 und 57): Wie erklärt und beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß sich in dem Demonstrationszug am 21. September 1975 in Bonn, der im wesentlichen vom Kommunistischen Bund Westdeutschland organisiert wurde, eine beachtliche Anzahl Bundeswehrsoldaten in Uniform befanden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um für die Zukunft einer Teilnahme von Bürgern in Uniform an Demonstrationen entgegenzuwirken, in denen Parolen wie „Wenn die Verfassung gegen das Volk ist, ist das Volk gegen die Verfassung" verbreitet werden? Es ist richtig, daß ca. 70 Soldaten verbotswidrig in Uniform an der Demonstration am 21. September 1975 in Bonn teilgenommen haben. Die Soldaten haben damit gegen die ihnen in § 15 Abs. 3 Soldatengesetz aufgegebenen Pflichten, wonach bei politischen Veranstaltungen keine Uniform getragen werden darf, verstoßen. Die Bundesregierung beabsichtigt, keine Maßnahmen zu ergreifen. Die gesetzlichen Bestimmungen reichen vielmehr aus, pflichtwidriges Verhalten von Soldaten zu ahnden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/4138 Fragen A 58 und 59) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13417* Stimmen Presseberichte über französische Raketenbasen im französischen Departement Oberelsaß, und sind der Bundesregierung Stationierung, Feuerkraft und Reichweite der sogenannten Pluton-Raketen bekannt, und hat die Bundesregierung sich wegen dieser Fragen mit der französischen Regierung ins Benehmen gesetzt, um zu erreichen, daß diese Pluton-Raketen nicht im grenznahen Raum stationiert werden? Ist sichergestellt, daß aus Transport und Lagerung der Atomsprengköpfe keine Gefährdung für die grenznahe deutsche Bevölkerung ausgehen kann? Zu Frage A 58: Der Bundesregierung ist bekannt, daß zur 1. französischen Armee gehörende, mit Pluton-Raketen ausgestattete Truppenteile im Departement Oberelsaß stationiert sind. Da dieses Waffensystem auf Selbstfahrlafette montiert und daher voll beweglich ist, können die Stationierungsorte nicht mit Raketenbasen gleichgesetzt werden. Dieses Waffensystem ist integrierter Bestandteil der 1. französischen Armee und hat die Aufgabe, Operationen der französischen Landstreitkräfte zu unterstützen. Die Sprengkraft der Raketen ist der Bundesregierung bekannt, die Reichweite beträgt etwa 120 Kilometer. Frankreich besteht als Ausdruck seiner Politik der Unabhängigkeit auf Autarkie im nuklearen Bereich und gehört daher der nuklearen Planungsgruppe der NATO nicht an. Die Bundesregierung verfolgt mit Interesse die sicherheitspolitische Diskussion in Frankreich, in deren Zusammenhang auch Pluton zu sehen ist. Zu Frage A 59: Transport und Lagerung von Atomsprengköpfen sind bei allen Atommächten besonders scharfen Sicherheitsbestimmungen unterworfen. Darüber hinaus ist durch technische Vorkehrungen Vorsorge getroffen, daß eine ungewollte Detonation ausgeschlossen ist. Daher schließt die Bundesregierung eine Gefährdung der grenznahen deutschen Bevölkerung durch Transport und Lagerung der Sprengköpfe für die Pluton-Raketen aus. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/4138 Frage A 61) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die NATO die Anlage des Kernkraftwerks Biblis als Anflugziel bei Flugübungen benutzt und wenn ja, was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? Wie Ihnen bekannt ist, werden Tiefflüge militärischer Luftfahrzeuge in dem für diesen Flugbetrieb vorgesehenen Höhenbereich ohne Bindung an bestimmte Strecken über nahezu dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland — auch im Raume Biblis — durchgeführt. Das Verhalten der Luftfahrzeugführer in der Nähe von Industrieanlagen hoher Gefahrenklasse — Kernkraftwerke sind solche Anlagen — ist im Luftfahrthandbuch Deutschland geregelt. Darin werden Luftfahrzeugführer ersucht, diese Anlage a) in ausreichendem Abstand zu umfliegen oder b) bei Überflügen die Bestimmungen des § 6 Luftverkehrsordnung über Sicherheitsmindesthöhen genaustens zu beachten. Für den militärischen Tiefflug wurde über diese gesetzliche Formulierung hinausgehend eine militärische Eigenbeschränkung verfügt, die für alle Luftstreitkräfte verbindlich ist. Industrieanlagen hoher Gefahrenklasse und schutzbedürftige Objekte sind auf allen Tag-Tiefflugkarten mit einem besonderen Symbol gekennzeichnet. So gekennzeichnete Anlagen sind von tieffliegenden Militärluftfahrzeugen nach Möglichkeit zu meiden. Nach Möglichkeit meiden heißt in diesem Fall: „Die gekennzeichneten Anlagen und Objekte sind aus der Planung zur Festlegung der Streckenführung eines militärischen Tieffluges auszusparen." Pressemeldungen, wonach die Anlage Biblis den NATO-Luftstreitkräften als Anflugziel dient, sind demzufolge nicht zutreffend. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage A 63) : Treffen Meldungen zu, wonach der Verbrauch von Schlaf- und Beruhigungsmitteln, die Brom oder Bromverbindungen enthalten, in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat, und wie beurteilt die Bundesregierung die gesundheitlichen Folgen eines längere Zeit andauernden Gebrauchs derartiger Arzneimittel, und hält sie gegebenenfalls die Einführung einer Rezeptpflicht für diese Mittel für geboten? Der Bundesregierung sind keine exakten Statistiken über den Verbrauch bromhaltiger Schlaf- und Beruhigungsmittel bekannt. Den vorliegenden Unterlagen über den Umsatz von Sedativa und Hypnotika kann aber entnommen werden, daß der Verbrauch dieser Mittel in den letzten Jahren zugenommen hat. Ferner wird über Mißbrauchsfälle berichtet. Um dem erhöhten Verbrauch entgegenzuwirken. hat die Bundesregierung daher Arzneimittel, die bromhaltige Schlafmittel enthalten, durch Verordnung vom 14. November 1973 den Bestimmungen des § 38 a des Arzneimittelgesetzes unterstellt. Danach dürfen diese Arzneimittel nur mit dem Hinweis in den Verkehr gebracht werden, daß sie nicht längere Zeit oder in höheren Dosen ohne ärztlichen oder zahnärztlichen Rat angewendet werden sollen. Das Bundesgesundheitsamt führt zur Zeit mit den Arzneimittelherstellern Gespräche, die zum Ziele haben, diesen allgemeinen Warnhinweis für bromhaltige Schlafmittel noch zu verstärken. Der Verbraucher soll darin besonders nachhaltig auf die Gefahren einer Bromintoxikation hingewiesen werden. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren wiederholt die Frage geprüft, ob die Ver- 13418* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 schreibungspflicht für bromhaltige Schlafmittel eingeführt werden kann. Die Prüfung des ihr zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnismaterials hat ergeben, daß eine Unterstellung unter die Rezeptpflicht auf Grund der zur Zeit geltenden Ermächtigung des § 35 des Arzneimittelgesetzes nicht möglich ist. Zur Zeit können nur solche Arzneimittel der Verschreibungspflicht unterstellt werden, die die Gesundheit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährden, wenn sie ohne ärztliche Anweisung und Überwachung angewendet werden. Eine Verschreibungspflicht wegen einer mißbräuchlichen Verwendung und unter Hinweis auf die daraus entstehenden Gefahren für die menschliche Gesundheit ist durch die Bestimmungen des zur Zeit geltenden Arzneimittelgesetzes nicht möglich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 64) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach in Amerika wegen Krebsgefahr ein PVC-Verpackungsverbot für Lebensmittel erwogen werden soll, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls derartige Erwägungen zum Schutz der Bevölkerung? Der Bundesregierung liegen die Vorschläge der amerikanischen Food and Drug Administration vor, nach denen beabsichtigt ist, die dort geltenden Vorschriften über die Verwendung des Kunststoffes PVC bei einigen Bedarfsgegenständen zu verschärfen. Ausschlaggebend für die amerikanischen Maßnahmen ist die Vermutung, daß die in PVC enthaltenen Restmengen von Vinylchlorid auch bei oraler Aufnahme krebserregend wirken können. Langzeituntersuchungen, die den Verdacht beweisen sollen, sind nach Mitteilung der Behörden der USA noch im Gange. Die Kunststoff-Kommission des Bundesgesundheitsamtes hatte vor einem Jahr an Hand von Untersuchungen festgestellt, daß in der Bundesrepublik die Lebensmittel, die mit PVC in Kontakt kommen, nur Gehalte an Vinylchlorid aufweisen, die zu gesundheitlichen Bedenken keinen Anlaß geben. Das Bundesgesundheitsamt ist angewiesen, auf der nächsten Sitzung der Kunststoff-Kommission erneut diese Frage zu erörtern und die nach dem Stand der Wissenschaft als gesundheitlich unbedenklich und technisch unvermeidbar anzusehenden Mengen an Vinylchlorid festzulegen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 65 und 66) : Hält die Bundesregierung im Hinblick auf den inzwischen erfolgten weiteren Ausbau des Straßennetzes die EG-Vorschrift noch für gerechtfertigt nach der gröbere Lkw täglich nur eine Fahrstrecke von maximal 450 km zurücklegen dürfen, wenn sie nur mit einem Fahrer besetzt sind? Ist die Bundesregierung bereit, auf eine Abänderung dieser EG-Vorschrift und auch darauf hinzuwirken, doll bis zu deren Abänderung die Überwachung dieser Vorschrift in der Bundesrepublik Deutschland nach der Praxis in den anderen EG-Staaten erfolgt? Die Bundesregierung strebt eine Modifizierung der von Ihnen erwähnten EG-Vorschrift an, wonach diese in den Fällen keine Anwendung finden soll, in denen das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät ausgestattet ist. Mit diesem Gerät können Lenkzeiten und ihre Überwachung ebenso wie die einzuhaltenden Geschwindigkeiten wirksam kontrolliert werden, so daß es einer zusätzlichen Wegstreckenbegrenzung dann nicht bedarf. Es ist damit zu rechnen, daß der Rat der Europäischen Gemeinschaften in seiner nächsten Sitzung die Neuregelung beschließen wird, nachdem zuvor die Kommission Stellung genommen hat. Die Überwachung dieser Vorschrift ist Angelegenheit der Bundesländer. Nach deren Überwachungspraxis — soweit sie der Bundesregierung bekannt ist — werden ohnedies geringfügige Überschreitungen der 450 km-Begrenzung nicht beanstandet. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 67) : Trifft es zu, daß Staatssekretär Ruhnau vom Bundesverkehrsministerium durch eine Intervention eines nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten beim Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Zusage gemacht haben soll, daß der Ausbau einer Autobahn bzw. einer Bundesstraße von der Ausbaustufe I b in die Dringlichkeitsstufe I a aufgenommen werde, und welche Umstände waren für die Anhebung der Dringlichkeitsstufe maßgebend? Über das Ergebnis der neuen Dringlichkeitsstufen der Bundesfernstraßenplanungen hat es mit allen Bundesländern, unter anderem auch mit Nordrhein-Westfalen, bilaterale Gespräche gegeben. Dabei wurden begründete Umstufungsvorschläge der Länder erörtert. Das Ergebnis dieser Gespräche hat Bundesverkehrsminister Gscheidle in einem Schreiben vom 3. Oktober 1975 seinen Länderkollegen übermittelt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage 68) : Wie erklärt sich der Betrag von über 200 DM, der vom Technischen Überwachungsverein bei der Begutachtung der „Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" auch von Rentnern Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13419* unter Hinweis auf die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr gefordert wird, und wie setzt sich dieser Betrag im einzelnen zusammen? Aus der Frage ist nicht zu entnehmen, welche Leistungen im vorliegenden Fall im einzelnen vom Technischen Überwachungsverein erbracht wurden. Nach Nr. 451 des Gebührentarifs für Maßnahmen im Straßenverkehr betragen die Gebühren für die Untersuchung eines Fahrerlaubnisinhabers durch eine amtlich anerkannte medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle je nach der Art der erbrachten Leistung 93,—, 186,— oder 250,— DM. Zu diesen Gebühren kommt die vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Die genannten Untersuchungsgebühren sind nicht weiter untergliedert; es handelt sich vielmehr um Festgebühren, mit denen alle erbrachten Leistungen abgegolten werden. Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe im Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr wird nach § 6 a Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes das Kostendeckungsprinzip beachtet. Eine Gebührenermäßigung für Rentner sieht die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr nicht vor, da die Untersuchungsgebühr ein Entgelt für Leistungen ist, die die medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle erbracht hat. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/4138 Fragen A 69 und 70) : In welcher Zeitspanne werden an Wochenenden und bei zusammenhängenden Feiertagen Fernsprechstörungen — außer in besonderen Notfällen — nicht behoben, und welcher Stau ergibt sich dadurch? Wie wird sichergestellt, daß insbesondere alleinstehende, ältere oder kranke Fernsprechteilnehmer nicht durch den Ausfall des Fernsprechers am Wochenende gefährdet sind? Zu Frage A 69: Wenn kurz vor Betriebsende oder während des Wochenendes bzw. an Feiertagen Störungen gemeldet werden, werden sie grundsätzlich am nächsten Werktag beseitigt. Das gleiche gilt für Störungen, die durch betriebsnotwendige Arbeiten an Fernsprechanschlüssen ohne wesentliche Auswirkungen auf die Betriebsbereitschaft entstehen oder bei Terminabsprachen. Eine Ausnahme bilden Störungen in besonderen Notfällen. Dazu gehören neben gestörten Anschlüssen von z. B. Ärzten, Krankenhäusern, der Polizei und der öffentlichen Versorgung auch Störungen in den Einzelfällen, bei denen nach Darstellung des Fernsprechteilnehmers oder der Lage des Sachverhalts dringende Hilfe für geboten erscheint. Auch bei außergewöhnlichen Ereignissen, z. B. Massenstörungen infolge Unwetter, Unfällen oder Katastrophen, werden Entstörungen sogleich eingeleitet. Im allgemeinen liegt der Stau vom Wochenende jeweils zwischen 30 und 50 v. H. des Tagewerks einer Betriebsstelle. Zu Frage A 70: Neben den zuvor erwähnten Fällen werden außerhalb der regulären Dienstzeit keine Fernsprechanschlüsse entstört. Die hierzu notwendigen organisatorischen und personellen Aufwendungen waren wirtschaftlich nicht vertretbar. Bei dem gegenwärtigen hohen technologischen Stand der Fernmeldeeinrichtungen ist ,der einzelne Fernsprechanschluß an Wochenenden und über Feiertage im Mittel alle 25 Jahre von einer Vollstörung betroffen. Die vorhandene Fernsprechdichte erlaubt im allgemeinen in dringlichen Fällen, d. h. auch bei älteren oder kranken Fernsprechteilnehmern, zumutbare Nachbarschaftshilfen. Außerdem können öffentliche Münzfernsprecher verwendet werden. Sobald sich jedoch im konkreten Einzelfall eine Notlage abzeichnet, wird das zuständige Fernmeldeamt unbürokratisch tätig und entstört den Anschluß. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 71): Ist die Bundesregierung bereit, die 1973 vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erlassenen Richtlinien über das grundsätzliche Verbot der Abholung von Postsendungen mit Postfahrzeugen aus den Geschäftsräumen der Selbstbucher dahin gehend zu ergänzen, daß Ausnahmen in denjenigen Fällen gestattet werden, in denen eine starre Ausführung der Richtlinie den wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Bundespost oder den strukturpolitischen Maßnahmen und Plänen von Bund und Ländern zuwiderläuft, oder in denen dem Erfordernis der Verhinderung formaler Vorteile in einzelnen Unternehmen durch die Deutsche Bundespost die doppelte Notwendigkeit der Entlastung der Post oder der volkswirtschaftlich gebotenen Förderung von Unternehmen in wirtschaftsschwachen Regionen vorrangig gegenübersteht? Ende 1973 hat der Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen die Oberpostdirektionen angewiesen, die noch bestehenden Paketabholfahrten einzustellen. Diese Paketabholfahrten waren freiwillige Sonderleistungen in Form unentgeltlicher Abholung von Paketsendungen aus den Geschäftsräumen einzelner Versender durch posteigene Fahrzeuge. Damit die Einstellung nicht den wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Bundespost zuwiderläuft, kommt die Deutsche Bundespost den Einlieferern selbstgebuchter Sendungen durch ein weitgespanntes Netz von Einlieferungsmöglichkeiten entgegen. Soweit die stationären Annahmeeinrichtungen nicht ausreichen, werden sie durch mobile Einrichtungen erweitert. Diese Regelung wird flexibel gehandhabt. 13420* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 73) : Ist die Bundesregierung trotz der gegenwärtigen angespannten Haushaltslage bereit, mit der DDR ein Abkommen über den Ausbau der Transitstraßen nach Berlin ohne finanzielle Eigenleistung der DDR abzuschließen, und wenn nein, welchen prozentualen Anteil an den Ausbaumaßnahmen ist die Bundesregierung bereit, äußerstenfalls zu übernehmen? Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, sich am Ausbau bestimmter Transitstraßen nach Berlin finanziell zu beteiligen. Die Beteiligung beider Seiten an der Finanzierung muß nach Auffassung der Bundesregierung dem Nutzen, den sie aus dem Ausbau ziehen, entsprechen. Eine Entscheidung darüber, in welchem Verhältnis die Kosten aufgeteilt werden sollen, ist erst möglich, wenn Klarheit über die Kostenhöhe besteht. Die Verhandlungen darüber werden zwischen Staatssekretär Gaus und dem stellvertretenden Verkehrsminister der DDR, Schlimper, geführt. Nach der Sommerpause haben bisher zwei Verhandlungsrunden, und zwar am 30. 9. und am 9. 10., stattgefunden. Die Verhandlungen werden am 15. 10. weitergeführt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 74 und 75) : Worauf sind die Zahlendifferenzen in den entsprechenden Angaben über den Straßen- und Schienenverkehr zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet durch die Bundesregierung und den Senat von Berlin für die Zeit nach Inkrafttreten des Viermächteabkommens über Berlin zurückzuführen, die sich aus den jährlichen Berichten des Senats von Berlin über die Durchführung des Viermächteabkommens und den Jahresberichten der Bundesregierung laut nachstehender Aufstellung ergeben? Bundesregierung Senat 1972 10,48 Mio. 11,60 Mio. Personen 1973 13,67 Mio. 12,78 Mio. Personen 1974 13,05 Mio. 13,28 Mio. Personen Ist die Bundesregierung bereit, sich mit dem Senat von Berlin auf übereinstimmende bzw. untereinander vergleichbare Zahlenangaben über den Bund und Berlin gleichermaßen betreffende Angelegenheiten zu verständigen? Zu Frage A 74: Die Differenzen beruhen auf einer unterschiedlichen Erfassung des Transitverkehrs von und nach Berlin (West). Den Angaben der Bundesregierung liegt eine Zählung der Reisenden beim Verlassen des Bundesgebietes in Richtung Berlin (West) durch die mit der grenzpolizeilichen Kontrolle betrauten Behörden zugrunde, wobei ,die Reisenden bei den Übergängen im Straßen- und Eisenbahnverkehr einzeln gewählt werden. Lediglich am Übergang Helmstedt—Autobahn wird die Zahl der Reisenden dadurch ermittelt, daß die Kraftfahrzeuge festgestellt und die Zahl der Insassen mit Hilfe eines Multiplikators errechnet wird. Die vom Senat veröffentlichten Zahlen beruhen auf Erhebungen bei der Ankunft der Reisenden an den Übergängen in Berlin (West), wobei dort im Straßenverkehr wie in Helmstedt nicht die Personen, sondern die Kraftfahrzeuge gezählt und deren Insassen mit Hilfe eines Multiplikators errechnet werden. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß der hier behandelte Bereich bereits Gegenstand einer Kleinen Anfrage vom 25. August 1975 im Abgeordnetenhaus von Berlin war, zu der der Senat im gleichen Sinne Stellung bezogen hat. Zu Frage A 75: Am 15. September 1975 hat eine Besprechung zwischen den zuständigen Beamten der Bundesregierung und des Senats von Berlin stattgefunden, bei der eine Verständigung über eine einheitliche statistische Erfassung der Reisenden dergestalt erzielt werden konnte, daß der Senat künftig bei seinen Veröffentlichungen die Angaben übernimmt, die von der Bundesgrenzschutzdirektion Koblenz für die Bundesregierung ermittelt werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 76) : Hat die Bundesregierung auf Grund der Beschlüsse von Helsinki gegenüber der DDR Protest erhoben, daß derzeit zwischen Harz und Hessen neue Sperrsysteme wie Selbstschußanlagen usw. errichtet werden? Seit Jahren ist zu beobachten, daß die DDR die an der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten errichteten Anlagen weiter automatisiert und ausbaut. Sie wissen, daß ,die Bundesregierung die Zustände an der Grenze verurteilt; sie hat hierzu bereits mehrfach eindeutig Stellung bezogen. Die in der Schlußakte von Helsinki niedergelegten Grundsätze stellen keinen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag, sondern moralisch-politische Absichtserklärungen dar. Die Grundsätze geben eine Zielrichtung an, es wird daher eines längeren Prozesses zur Realisierung dieser Erklärungen bedürfen. Niemand wird vernünftigerweise erwarten können, daß schon wenige Wochen nach der Unterzeichnung der Schlußakte der Beweis für konkrete Veränderungen unter Bezugnahme auf die Schlußakte angetreten werden kann. Es muß klar im Auge behalten werden, daß wir es mit einem beginnenden Prozeß der Entspannung zu tun haben. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 77 und 78) : Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, die Vereinbarung mit der DDR über den Fischfang in der Lübecker Bucht vom 29. Juni 1974 stelle eine „befriedigende Sicherung der praktischen und wirtschaftlichen Interessen der Lübecker Stadtfischer dar", obwohl die Betroffenen die Folgen dieser Verein- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13421* barung — insbesondere die Preisgabe von Fischrechten an der mecklenburgischen Küste, die zeitlichen Begrenzungen des Fischens sowie die Modalitäten der Visaregelung — als schwere Belastung empfunden? Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem von den Lübecker Stadlfischern erhobenen Vorwurf, sie habe mit der Vereinbarung vom 29. Juni 1974 in verbürgte Rechte der Lübecker Stadtfischer eingegriffen, ohne hierzu berechtigt zu sein, und welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, die betroffenen Lübecker Stadtfischer weder an den Verhandlungen zu beteiligen noch zu konsultieren? Zu Frage A 77: Die Bundesregierung ist weiterhin der Ansicht, daß die Vereinbarung mit der DDR vom 29. Juni 1974 über den Fischfang der Lübecker Stadtfischer in Territorialgewässern der DDR deren praktische und wirtschaftliche Interessen sichert. In diesem Zusammenhang gehört innerhalb der Regelung des Gesamtkomplexes Lübecker Bucht auch die von der DDR anerkannte freie und unbehinderte Schiffahrt zu den Häfen von Lübeck und Travemünde. In den Verhandlungen, die zu der Vereinbarung vom 29. Juni 1974 geführt haben, galt es, die Ausübung des Fischfanges auf der Grundlage des Fischereirechts der Hansestadt Lübeck, das dieser im Jahr 1188 verliehen und im Jahr 1226 bestätigt wurde, für die Lübecker Stadtfischer in dem Gebiet zu sichern, in dem dieses Recht belegen ist und zulässigerweise ausgeübt werden kann. Die Vereinbarung hat sich bei der räumlichen Umschreibung des Fischereigebietes exakt an ein lange vor 1945 ergangenes Urteil des Staatsgerichtshofes für das Deutsche Reich gehalten, das den jahrhunder alten Streit zwischen den Lübecker Stadtfischern und Mecklenburger Fischern durch die Festlegung der ostwärtigen Grenze des Fischereigebietes durch die Linie vom Gömnitzer Berg zur Mündung des Baches Harkenbäk beendet hat. In Abstimmung mit Vertretern der Lübecker Stadtfischer und unter Mitwirkung von Vertretern des Landes Schleswig-Holstein wurden mit der DDR Modalitäten der Ausübung des Fischfanges ausgehandelt, die den Interessen der Lübecker Stadtfischer an einer wirtschaftlichen Ausübung des Fischfanges Rechnung tragen. Dies gilt insbesondere auch für die erst in der Endphase der Verhandlungen durchgesetzte Zulässigkeit des ertragreichen Nachtfischfangs in der Sommerzeit. Daneben trägt die vereinbarte Visaregelung dem Wunsche der Lübecker Stadtfischer Rechnung, bei der Ausübung des Fischfanges nicht unmittelbar durch die Organe der DDR kontrolliert zu werden. Dieses Verfahren hat sich in dem Jahr, in dem es nunmehr praktiziert wird, bewährt; die zunehmende Zahl der Interessierten zeigt auch, daß es von den Berechtigten akzeptiert wird. Zu Frage A 78: In der Antwort auf Ihre 1. Frage habe ich bereits ausgeführt, daß es Aufgabe der Verhandlungen war, in der Vereinbarung vom 29. Juni 1974 die Ausübung des Fischfangs auf der Grundlage des Fischereirechts der Hansestadt Lübeck zu sichern. Gegenstand der Verhandlungen war und konnte nicht das Fischereirecht selbst sein, sondern lediglich dessen Ausübung. In das Fischereirecht ist deshalb nicht eingegriffen worden. Es ist weiterhin nicht richtig, die Lübecker Stadtfischer seien nicht beteiligt worden. Die Vertreter der Fischer hatten von Beginn der Verhandlungen an und besonders in der Endphase Gelegenheit, ihre Wünsche vorzutragen und Anregungen zu geben. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 79 und 80) : Treffen Meldungen zu, nach denen die Zuschüsse zur Förderung von Reisen nach Berlin und an die Zonengrenze im Rahmen des Bundeshaushalts gekürzt werden sollen? Welche Mittel sind für die Förderung von Reisen nach Berlin von 1970 bis 1974 jährlich aus dem Bundeshaushalt ausgegeben worden, und wie hoch sind die Ansätze für die Haushaltsjahre 1975 und 1976? Zu Frage A 79: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Zuschüsse zur Förderung von Reisen nach Berlin und an die Zonengrenze zu kürzen. Sie wissen, daß diese im wesentlichen darin bestehen, daß der Bund je Teilnehmer und Tag solcher Reisen 5,— DM sowie einen Zuschuß zu den Fahrtkosten gewährt. Zutreffend ist allerdings, daß im Rahmen der allgemein notwendigen Einsparungen für 1976 beabsichtigt ist, den Plafond der für Berlin- und Zonengrenzreisen vorgesehenen Mittel auf etwa die Istausgaben der Vorjahre herabzusetzen. Zu Frage A 80: Für die Förderung von Berlinreisen und Berlinseminaren sind folgende Beträge aus dem Bundeshaushalt ausgegeben worden (Istbeträge) : 1970 11,5 Millionen DM 1971 11,3 Millionen DM 1972 10,4 Millionen DM 1973 10,0 Millionen DM 1974 10,5 Millionen DM Es sind weiter vorgesehen für 1975 11,4 Millionen DM 1976 11,0 Millionen DM (10,3 Millionen DM für Fahrten, 0,7 Millionen DM für Seminare in Berlin) Wir hatten also 1974 eine Istausgabe für Berlinreisen und Berlinseminare von 10,5 Millionen DM. Heute, beim Stand vom 15. 10. 1975, kann nicht abgesehen werden, ob die für 1975 vorgesehenen Mittel von 11,4 Millionen DM in voller Höhe entsprechend den Förderungsrichtlinien in Anspruch genommen werden, ich gehe allerdings davon aus. Die Planung von 11,0 Millionen DM für 1976 stellt daher einen vertretbaren Mittelwert zwischen dem Istergebnis 1974 von 10,5 Millionen DM und dem Planungsbetrag 1975 von 11,4 Millionen DM dar, der sowohl dem Gebot der Sparsamkeit Rechnung trägt, als auch sicherstellt, daß die Zahl der Berlinreisen 13422* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 und Seminare — jedenfalls nach der Planung des Bundes — nicht zurückgehen wird. Die Bundesregierung hofft allerdings, daß auch die Länder weiterhin Förderungsmittel für diesen Bereich in bisheriger Höhe bereitstellen. Vor allem auch vom Land Bayern, das sich hierzu bisher nicht bereit finden konnte, muß in Zukunft ein Beitrag erwartet werden. Anlage 25 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/4138 Fragen A 81 und 82) : Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach noch unbekannte Mengen tritiumhaltiger Chemieabwässer durch ein Leck im Klärwerk des Kernforschungszentrums Karlsruhe versickern, wenn ja, ist dadurch eine Gefährdung des Trinkwassers möglich bzw. gegeben? Liegen der Bundesregierung Untersuchungen vor, wie es möglich sein konnte, daß tritiumhaltige Chemieabwässer ins Grundwasser gelangen konnten, und welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Zu Frage A 81: Es trifft zu, daß im Klärwerk des Kernforschungszentrums Karlsruhe ein Leck bestanden hat, durch das tritiumhaltige Abwässer abgeflossen sind. Die Tritiumaktivität dieser Abwässer lag jedoch unterhalb der Grenze, wie sie von den Aufsichtsbehörden für diesen Bereich der Anlage genehmigt worden sind. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie und die zuständigen Landesbehörden wurden sofort nach Entdeckung des Schadens unterrichtet. Das Klärwerk des Kernforschungszentrums ist so angelegt worden, daß in der bekannten Fließrichtung des Grundwassers keine Wasserwerke liegen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß das Trinkwasser aus einem sehr viel tieferen Horizont entnommen wird. Es ist daher nach dem heutigen Kenntnisstand davon auszugehen, daß keine Gefahr für das Trinkwasser der Gemeinde Linkenheim besteht. Unbeschadet davon sind die Brunnen der um das Kernforschungszentrum herum liegenden Wasserwerke seit vielen Jahren unter ständiger Kontrolle, so daß jede Veränderung der Grundwasserqualität registriert wird und entsprechende Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können. Zu Frage A 82: Die Schadensursache ist sowohl von den Fachleuten des Kernforschungszentrums wie auch durch die Landesbehörden eingehend untersucht worden. Als Ergebnis wurde festgestellt, daß eine Ablaufleitung undicht war. Diese Leitung wurde sofort stillgelegt und aus Sicherheitsgründen abgemauert. Ausführliche Bodenuntersuchungen, die Aufklärung über das genauere Ausmaß der Tritiumausbreitung geben sollen, werden z. Z. durchgeführt. Das zuständige Landratsamt Karlsruhe hat zur Erhöhung der Sicherheit dieser Anlage eine Reihe von Auflagen gemacht. Die Bundesregierung wird die weiteren Untersuchungen mit höchster Aufmerksamkeit verfolgen. Anlage 26 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksachen 7/ 4138 Fragen A 83 und 84) : Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse einer verstärkten Reaktorsicherheitsforschung die bisher im Bundesforschungsministerium bearbeitete Reaktorsicherheitsforschung dem Bundesinnenministerium zuzuordnen und im Interesse einer sparsameren Haushaltswirtschaft die Haushaltsmittel schon im Jahr 1976 vom Bundesforschungsministerium auf das Bundesinnenministerium zu verlagern? Welche Gutachten und Studien zu wirtschaftswissenschaftlichen oder wirtschaftsstrukturpolitischen Fragen sind seit Amtsantritt von Bundesminister Matthöfer vom Bundesforschungsministerium in Auftrag gegeben worden, und wie fand im einzelnen eine Koordinierung mit dem Bundeswirtschaftsministerium statt? Zu Frage A 83: Der Themenkreis Ihrer Frage war bereits Gegenstand früherer Anfragen. Aufgrund der Neuordnung der Zuständigkeiten im Dezember 1972 ist der Bundesminister des Innern für die Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht über den Vollzug des Atomgesetzes zuständig, während die Verantwortung für Forschung und Entwicklung auf kerntechnischem Gebiet beim Bundesminister für Forschung und Technologie liegt. Es gibt zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie und dem Bundesminister des Innern keine Schwierigkeiten bei der Koordinierung. Die Frage, ob durch eine Zuständigkeitsverlagerung eine noch zweckmäßigere Zuständigkeitsverteilung und insbesondere eine sparsamere Haushaltswirtschaft erreicht werden kann, hat die Bundesregierung nicht nur in diesem Fall stets vor Augen. Sie bezieht dabei auch alle ernsthaften Anregungen ein, die aus diesem Hohen Hause oder von dritter Seite an sie herangetragen werden. Die Bundesregierung hat im Regierungsentwurf für den Haushalt 1976 keine Umsetzung von Mitteln für die Reaktorsicherheitsforschung auf den Haushalt des Bundesministers des Innern vorgesehen. Zu Frage A 84: Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat seit Mai 1974 mehrere Studien in Auftrag gegeben, die forschungs- und technologiepolitische Entscheidungshilfen liefern sollen, und dabei insbesondere auch Fragen der Wirtschafts- und Industriesturktur ansprechen. Es handelt sich insgesamt um acht Studien, die aufzeigen sollen, — welche Forschungsbereiche und welche Technologien besonders geeignet sind, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit auch die Arbeitsplätze auf lange Sicht zu sichern, — wie sich in einer weltwirtschaftlichen, namentlich auch die Entwicklungsländer einbeziehenden Arbeitsteilung die einzelnen Branchen in ihrer Technologie weiterentwickeln können, Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13423* — was die Gesellschaft von der privaten und der öffentlichen Wirtschaft an Leistungen langfristig erwartet und wie Forschung und Technologie dazu beitragen können. Wegen der Themenstellung der einzelnen Studien und der ausführenden Institute verweise ich auf die Anlage. Das Bundesministerium für Wirtschaft ist über die Aufträge unterrichtet. Bei einem Teil der Aufträge hat eine vorherige Abstimmung stattgefunden. Beide Ressorts haben eine periodische wechselseitige Unterrichtung auch über geplante Studien sowie bei besonderem Interesse im Einzelfall eine Beteiligung des anderen Ressorts vereinbart. Anlage Zusammenstellung der Studienaufträge Thema bzw. Aufgabenstellung beauftragtes Institut/ Vergütung A. Studien zum Fragenbereich Forschungs- und Technologiepolitik und Wirtschaftssturktur (1) Gesamtwirtschaftliche Langfristprognose, dabei insbesondere Prognose der voraussichtlichen weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung, der Entwicklung technologieintensiver Sektoren und der technologischen Engpässe und Zukunftsaufgaben. Prognos AG. DM 335 000,— (2) Erfordernisse und Konsequenzen einer wirtschaftlichen und technologischen „Universalstrategie" für die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu einer „Aussparungsstrategie". Institut für Weltwirtschaft Kiel DM 100 000,- (3) Analyse gesellschaftlicher Trends und insbesondere der Nachfrage nach öffentlichen Dienstleistungen und mögliche Beiträge von Forschung und Technologie zur Überwindung von Engpässen. Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung DM 260 000,- (4) Bewertung ausgewählter technologischer Entwicklungslinien und ihres wirtschaftlichen Potentials. FhG-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (DSI) DM 145 000,- (5) Analyse der Technologieentwicklung, des Produktionspotentials und Ifo-Institut, München der Wettbewerbsfähigkeit wichtiger Branchen; Identifizierung von DM 182 000,—DIW, Berlin technologischen Schlüsselbereichen und Problembranchen. DM 110 000,- (6) Entwicklungstendenzen der Produktions- und Fertigungstechnik; mögliche Einsatzbereiche für Forschung und Technologie. Ifo-Institut, München Battelle, Frankfurt DIW, Berlin DM 475 000,- (7) Entwicklungstendenzen des Dienstleistungsbereichs und mögliche Einsatzbereiche für Forschung und Technologie. Prognos AG., Basel Dornier-System ADV/Orga DM 500 000,- (8) Anpassung des Mesarovic/Pestel-Weltmodells zur Anwendung auf Lehrstuhl A für forschungs- und technologierelevante Fragestellungen aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland. Mechanik der TU Hannover DM 1 200 000,— B. Studien zu Fragen der besseren wirtschaftlichen Umsetzung (Innovation von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen und Transfer) (9) Industrieeigene Vorausschauung und Bewertung künftiger Entwicklungen, ihr Einfluß auf das Innovationsverhalten der Unternehmen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Staat. Ifo-Institut, München DM 151 000,—Battelle, Frankfurt DM 179 000,- (10) Neue Instrumente zur Umsetzung nichtindustrieller Forschung in die Anwendung. FhG-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI) DM 174 000,— 13424* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Anlage 27 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 85 und 86) : Wie beurteilt die Bundesregierung die im Forschungsbericht festgelegte Zielsetzung der Forschungspolitik „Sicherung der Arbeitsplätze der Zukunft" im Zusammenhang mit den beschlossenen Kürzungsmaßnahmen im Bereich der Forschung, und welche strukturpolitischen Effekte erwartet die Bundesregierung auf Grund der von ihr beschlossenen Kürzungen im Forschungsbereich? In welchem Umfang hat sich die Forschungstätigkeit in der Wirtschaft in diesem und im letzten Jahr auf Grund der verschlechterten Wirtschaftslage verringert, und gedenkt die Bundesregierung, die Forschungstätigkeit der Wirtschaft durch eine verstärkte indirekte Forschungsförderung zu verstärken? Zu Frage A 85: Bei der Umsetzung der gegenüber der früheren Finanzplanung beschlossenen Einsparungen hat der Bundesminister für Forschung und Technologie versucht, auch angesichts einer Stagnation staatlicher Fördermittel keines der im Bundesforschungsbericht V dargelegten Ziele zu vernachlässigen. Das gilt insbesondere für die Zielsetzung, „die Leistungs-und Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu erhalten und auszubauen und damit die Arbeitsplätze durch Modernisierung zu sichern". Strukturelle Auswirkungen der staatlichen Forschungsförderung können nur über längere Zeiträume beurteilt werden. Zu Frage A 86: Der Bundesregierung sind, über Einzeläußerungen von Vertretern der Wirtschaft hinaus, keine aktuellen Zahlen verfügbar. Aus den Einzeläußerungen geht allerdings hervor, daß zumindest in bestimmten Wirtschaftsbereichen angesichts der Ertragslage der Unternehmen mit rückläufigen FuE-Aufwendungen gerechnet werden muß. Die Bundesregierung untersucht derzeit Möglichkeiten der verbesserten Ausgestaltung der indirekten Forschungsförderung. Der Bundesminister für Forschung und Technologie wird in Abstimmung mit den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft im Anschluß an eine Vorstudie ein Wirtschaftsforschungsinstitut beauftragen, die Wirksamkeit steuerlicher Fördermaßnahmen — in Abhängigkeit von der Ausgestaltung, — im Hinblick auf die Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen, — im Hinblick auf den erforderlichen finanziellen- und Verwaltungsaufwand und — im Vergleich mit den Wirkungen der direkten Förderung umfassender zu untersuchen. Bis zum Vorliegen der Studie etwa Mitte 1976 wird die Bundesregierung Überlegungen über grundsätzliche Änderungen oder Erweiterungen bei der steuerlichen Forschungsförderung zurückstellen. Anlage 28 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 87 und 88) : Welche Vorstellungen hat der Bundesminister für Forschung und Technologie über die zukünftige Arbeit des Europäischen Raumfahrtkontrollzentrums ESOC in Darmstadt, und welche Rolle spielt insbesondere ESOC im Rahmen der europäischen Weltraumforschung? Trifft es insbesondere zu, daß die Benutzung der Erdfunkstelle bei Michelstadt ab 1978 nicht mehr gewährleistet ist, da die Deutsche Bundespost die hierfür notwendigen Frequenzen nicht weiter zur Verfügung stellen will, und was wird unternommen, um hier baldmöglichst eine Klärung herbeizuführen? Zu Frage A 87: Das europäische Raumfahrtkontrollzentrum ESOC in Darmstadt enthält neben den Bodenbetriebseinrichtungen für die europäischen Satelliten METEOSAT und GEOS die Einrichtungen zum Verarbeiten der Daten aller Satellitenprojekte der europäischen Weltraumorganisation ESA. Darüber hinaus ist ESOC Zentralstelle für die Kontrolle des Netzwerkes der ESA-Bodenstation. Dieser Aufgabenbereich wird sich künftig nur insoweit ändern, als geplant ist, zur Vermeidung von Doppelarbeit alle Bodenbetriebseinrichtungen der ESA und der Mitgliedstaaten in einem Verbundsystem zusammenarbeiten zu lassen. ESOC wird dabei eine zentrale Rolle spielen, insbesondere die der Netzwerkkontrolle. Nationale Kontrollzentren wie Oberpfaffenhofen bei München und Toulouse in Südfrankreich sollen mit Sonderaufgaben betraut werden, z. B. die Überwachung und Steuerung künftiger ESA-Satelliten und ihrer Nutzlasten. Noch nicht entschieden sind die wichtigen Fragen des Bodenbetriebs für Spacelab. Die Bedeutung von ESOC als europäisches Zentrum zur Verarbeitung von Weltraumdaten wird wachsen, insbesondere wenn zu den Anwendungssatelliten Spacelab hinzukommt. Zu Frage A 88: Die Frequenzfreigabe durch die Deutsche Bundespost für METEOSAT und GEOS gilt nur bis einschließlich 1978 und es ist zweifelhaft, ob der ESA Frequenzen für künftige Satelliten zur Verfügung gestellt werden können, denn der Großraum Frankfurt ist ein Ballungszentrum für den drahtlosen Fernmeldeverkehr. Die Zukunft von ESOC hängt nicht von der Zurverfügungstellung von Frequenzen durch die Bundespost ab. Über eine Verlängerung der schon gewährten Frequenzen wird mit der Bundespost rechtzeitig verhandelt werden. Dasgleiche gilt für Frequenzen für künftige Satelliten, sobald deren konkrete Anforderungen festgelegt sind. Der Bundespost ist die Sachlage bekannt, so daß sie in ihren Planungen auch die ESA-Bedürfnisse berücksichtigen kann. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 101 und 102) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13425* Trifft die Meldung der „Welt" vom 6. Oktober 1975 zu, die Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion in den freien Teil Deutschlands sei zurückgegangen, und was hat die Bundesregierung angesichts der Vielzahl der Ausreisewünsche unternommen, um statt zu einem Absinken zu einem Ansteigen der Zahl der Aussiedler zu kommen? Wird die Bundesregierung — und bejahendenfalls auf welchem Wege — dagegen Schritte unternehmen, daß die Sowjetunion, wie der Generalsekretär des Nordatlantischen Bündnisses kürzlich ausgeführt hat, sich nicht an die Vereinbarungen aus der KSZE hält, insbesondere hinsichtlich der Ankündigung von Manövern und der Verletzung der Menschenrechte im eigenen Land? Zu Frage A 101: Ich verweise auf die bereits mehrfach, unter anderem auch Ihnen erteilten Antworten zu Fragen nach Ausreisezahlen aus der Sowjetunion (Frage von MdB Hupka, Fragestunde des Deutschen Bundestages am 1./2. Oktober 1975; schriftlich beantwortete Frage von MdB Gierenstein, Fragestunde des Deutschen Bundestages im Juli 1975; Frage Nr. 133). Ich möchte auch den früher ausgesprochenen Hinweis wiederholen, daß Teiljahresergebnisse keine zuverlässigen Schlüsse auf die Haltung der sowjetischen Regierung zulassen. Zu Frage A 102: Die Bundesregierung wird mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf die Einhaltung der Bestimmungen der Schlußakte der KSZE durch alle Teilnehmerstaaten hinwirken. Zur Frage der Vorankündigung größerer Manöver durch die Sowjetunion darf ich ergänzend auf die Ausführungen hinweisen, die mein Kollege Schmidt vom Bundesministerium der Verteidigung am 24. September zur Beantwortung der Frage des Abgeordneten Engelsberger gemacht hat. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage A 106) : Wird die Bundesregierung — aus Anlaß des Besuchs einer nach den Gesetzen der Apartheid zusammengesetzten Delegation des von Südafrika widerrechtlich besetzten Territoriums Namibia — der südafrikanischen Botschaft in Bonn unmißverständlich zu verstehen geben, daß die Bundesregierung Südafrikas Anspruch auf Verwaltungshoheit in diesem Territorium nicht anerkennt? Der südafrikanischen Botschaft in Bonn ist die Haltung der Bundesregierung zur Namibia-Frage bekannt. Der Bundesminister des Auswärtigen hat am 11. 9. 1975 dem südafrikanischen Außenminister anläßlich dessen Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland diese Haltung erneut unmißverständlich dargelegt, wie sie zuletzt am 27. 5. 1974 in einer Note des Ständigen Vertreters der Bundesrepublik Deutschland dem Generalsekretär der Vereinten Nationen übermittelt wurde. In diesen Stellungnahmen wurde klargestellt, daß die Anwesenheit Südafrikas in dem Territorium keine Grundlage im Völkerrecht mehr hat. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schinzel (SPD) (Drucksache 7/4138 Fragen A 107 und 108) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß weder von Mitgliedern der Bundesregierung, noch von Mitarbeitern in den Bundesministerien Gespräche oder Schriftwechsel mit südafrikanischen Regierungsstellen, Diplomaten oder Mitarbeitern des südafrikanischen Atomic Energy Board (AEB) geführt wurden, mit der Zielsetzung, die Möglichkeit einer nuklearen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Südafrika zu prüfen oder zu fördern? Ist aus der Tatsache, daß die Bundesregierung der Resolution Nr. 3324 (XXIX) der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 1974 nicht zugestimmt hat, in der u. a. in Ziffer E 9, f alle Regierungen ersucht werden, „jede Zusammenarbeit mit Südafrika auf dem Gebiet der nuklearen oder anderen modernen technologischen Forschung, insbesondere der mit militärischer Nutzungsmöglichkeit, zu beenden" zu schließen, daß die Bundesregierung die Zusammenarbeit deutscher Firmen und Forschungsinstitute mit Südafrika auf diesem Gebiet zulassen und fördern wird? Zu Frage A 107: Es hat keine Kontakte gegeben und es gibt keine Kontakte zwischen Mitgliedern der Bundesregierung oder Vertretern der Ressorts und offiziellen südafrikanischen Stellen mit dem Ziel, von Regierungsseite eine nukleare Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik und Südafrika einzuleiten. Es trifft allerdings zu, daß es im Rahmen der normalen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen auch auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie Kontakte mit südafrikanischen Regierungsstellen gegeben hat. Zu Frage A 108: Gegen die von Ihnen zitierte Resolution 3324 (XXIX) stimmen 13 Staaten, darunter sämtliche EG-Staaten. Die Mitgliedsländer der EG mußten gegen diese Resolution stimmen, da sie neben einer kompromißlosen Verurteilung der Apartheidspolitik der südafrikanischen Regierung — insoweit hätte die Bundesregierung zustimmen können — eine harte Kritik an Staaten enthält, die Beziehungen zu Südafrika unterhalten, sowie die kategorische Forderung, diese Beziehungen abzubrechen bzw. zu unterbinden. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die entsprechenden Ausführungen in Bundestagsdrucksache 7/3637 (7. Wahlperiode) verwiesen. Ihre Frage, ob die Bundesregierung aus der Tatsache, daß sie gegen diese Resolution gestimmt hat, die von Ihnen angenommenen Schlußfolgerungen gezogen hat, kann ich verneinen. Tatsache ist, daß es keine nukleare Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Südafrika gibt. Es gibt im Verhältnis zu Südafrika auch keine Vereinbarung auf Regierungsebene über wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit. Dies betrifft auch den Bereich möglicher militärischer Nutzung. Im übrigen unterhalten unsere Forschungszentren Kontakte zur wissenschaftlichen Welt vieler Länder. Besuchsreisen von Wissenschaftlern aus Südafrika ordnen sich in diese Kontakte ein. Von einer Förderung der Tätigkeit deutscher Firmen und Forschungsinstitute in dem von Ihnen genannten Bereich kann keine Rede sein. 13426* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Anlage 32 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wawrzik (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 122 und 123) : Ist es richtig, daß auch die deutsche Delegation auf der 7. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen bis in die Schlußphase der Beratungen hinein Vorbehalte zu den einzelnen Punkten textlich bereits entworfen hatte, wenn ja, um welche Punkte handelt es sich, und wie lauten diese vorbereiteten Vorbehatte? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine Wiederholung und Bestätigung ihrer auf der 6. Sondergeneralversammlung erhobenen Vorbehalte eine Konfrontation zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern bewirkt hätte, und wenn ja, ist eine solche Konfrontation durch die Vorbehalte der USA zu erwarten, wenn nein, warum hat die Bundesregierung ihre Vorbehalte nicht erneuert, um bei den Entwicklungsländern keine falschen Erwartungen zu wecken? Zu Frage A 122: Es wird Ihnen bekannt sein, daß die Verhandlungssituation sich laufend änderte und der Schlußtext erst in der letzten Nacht vorlag. Die Delegation hat selbstverständlich in jedem Stadium der Verhandlungen Überlegungen über ihre Haltung zu den jeweils vorliegenden Formulierungen angestellt und diese als Grundlage für ihr eigenes Vorgehen in den Verhandlungen benutzt. Ich glaube, daß dies zu den Aufgaben und Pflichten einer Delegation gehört. Für unsere heutige Diskussion zählt das Verhandlungsergebnis selbst. Seine Entstehungsgeschichte kann erst dann, wenn nach 30 Jahren die Akten des Auswärtigen Amts der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung stehen, nachgezeichnet werden. Zu Frage A 123: Die deutsche Delegation ist auf der 7. Sondergeneralversammlung u. a. mit dem Ziel aufgetreten, von Auseinandersetzungen über Prinzipien wegzukommen und zu praktischen Ergebnissen zu gelangen. Es hätte nicht in unserem Interesse gelegen, angesichts der auf der 7. Sondergeneralversammlung herrschenden guten Verhandlungsatmosphäre ohne Not Kontroversen auszutragen. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Fragen Nr. 89 und 90 gemäß Anlage 10 zum Protokoll der 190. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Oktober 1975. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wulff (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 124) : Versteht die Bundesregierung ihre Aussage, sie bleibe „bei ihrer Auffassung, daß Währungs- und Finanzpolitik kein Ersatz für Entwicklungspolitik ist?" (schriftliche Antwort der Bundesregierung vom 2. Oktober 1975 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger, Stenographischer Bericht Seite 13274), dahin gehend, daß die Bundesregierung bei Beratungen im internationalen Währungsfonds die Herstellung eines link bei der Einrichtung neuer Sonderziehungsrechte ablehnen wird? Die Formulierung in der Entschließung der 7. Sondergeneralversammlung besagt, daß wenn und soweit Sonderziehungsrechte geschaffen werden, dann auch der Link mit in die Überlegungen einbezogen werden soll. Entscheidend bleibt für die Schaffung von Sonderziehungsrechten weiterhin, daß auf die Bedürfnisse der internationalen Liquidität abgestellt wird. Angesichts der internationalen Liquiditätssituation ist eine Entscheidung gegenwärtig nicht aktuell. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 2) : Wird die Bundesregierung, entsprechend ihrem Verhalten gegenüber Spanien, ihren Ständigen Vertreter in Ost-Berlin, Herrn Gaus, zur Berichterstattung nach Bonn einberufen, nachdem am Wochenende erneut ein Deutscher im Splitterhagel der Mordautomaten an der Zonengrenze liegengeblieben ist, oder macht die Bundesregierung einen moralischen Unterschied zwischen Diktaturen, die in der kommunistischen oder in der westlichen Welt liegen? In der moralischen Verurteilung von Gewalt und Unrechtshandlungen macht die Bundesregierung keinen Unterschied zwischen Diktaturen und Nicht-Diktaturen, zwischen Verantwortlichen in West oder Ost oder in der Dritten Welt. Wie jede Regierung behält sich aber die Bundesregierung vor, aus dem gegebenen Anlaß heraus zu prüfen, ob sie ihren Botschafter oder Ständigen Vertreter zur Berichterstattung nach Bonn rufen will. Wenn sie in einem Fall so, im anderen Fall anders entscheidet, dann liegt das daran, daß sie politische Instrumente nicht nur aufgrund moralischer Erwägungen einsetzen kann, sondern ebenso sorgfältig die Frage der Zweckmäßigkeit prüfen muß. Anlage 35 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 3) : Beabsichtigt die Bundesregierung, in der Zeit von Dezember 1975 bis Anfang April 1976 mit ähnlichem finanziellen Aufwand in Zeitungsanzeigen und Broschüren für ihre Politik zu werben, wie dies in der Zeit vom Dezember 1974 bis Anfang Mai 1975 der Fall war (vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung vom 21. März 1975 auf eine entsprechende schriftliche Frage), und welche konkreten Pläne mit welchen finanziellen Kosten bestehen hierfür gegebenenfalls? Für den Zeitraum von Dezember 1975 bis Anfang April 1976 können die für Zeitungsanzeigen und Broschüren erforderlichen Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zur Zeit nicht angegeben werden, weil die Planungen noch kein so konkretes Stadium erreicht haben, daß Maßnahmen und Kosten dargelegt werden könnten. Art und Um- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13427* fang der Öffentlichkeitsarbeit, die sich an dem haushaltsgesetzlichen Auftrag zur Information der Bevölkerung über die Ziele und die Arbeit der Bundesregierung ausrichtet, hängen davon ab, welche Gesetze in Kraft treten oder ob politische Sachfragen mit Hilfe der Öffentlichkeitsarbeit verdeutlicht werden müssen. Im Augenblick vermag ich aus diesen Gründen nur folgendes mitzuteilen: Im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sind für Dezember 1975 keine größeren Maßnahmen geplant. Es werden lediglich einige Broschüren, wie die „Tips für Arbeitnehmer" und die „109 Tips für die Frau", die mittlerweile vergriffen sind, im November/Dezember 1975 in aktualisierter Fassung neu aufgelegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird wegen der zahlreichen Anfragen zum Thema „Soziale Sicherung" und zu neuen sozialpolitischen Gesetzen und Vorhaben im Dezember 1975 voraussichtlich einen überarbeiteten Nachdruck der Broschüre „Soziale Sicherung — ein ganzes Leben lang" und Informationsmaterial zum Arbeitsförderungsgesetz herausgeben. Der Gesamtkostenaufwand beider Vorhaben wird bei etwa DM 700 000 liegen. Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit ist vorgesehen, in der Zeit von Dezember 1975 bis Anfang April 1976 Materialien zur Entwicklungspolitik in drei Ausgaben zu je DM 10 000 und die Darstellung des entwicklungspolitischen Instrumentariums und der Leistungen der Bundesrepublik Deutschland unter dem Titel „Politik der Partner" mit voraussichtlichen Kosten von DM 140 000 herauszugeben. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie beabsichtigt, in der Zeit von Dezember 1975 bis April 1976 durch verschiedene Medien über die Forschungs- und Technologiepolitik der Bundesregierung zu informieren und hat als Kostenrahmen einen Betrag von rd. DM 700 000 vorgesehen. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 4) : Was hat die Bundesregierung bewogen, auf meine Anfrage betreffend Veröffentlichung vertraulicher Dokumente des Auswärtigen Amtes in dem kommunistischen Parteien nahestehenden „berliner EXTRA dienst" (Stenographischer Bericht über die 162. Sitzung des Deutschen Bundestages, Anlage 28) eine Antwort zu geben, die in offenkundigem Widerspruch zu den Einlassungen des Rechtsvertreters der Bundesregierung in einem Arbeitsgerichtsprozeß steht, von denen die Bonner Zeitungen am 23. August 1975 berichteten, und wie ist nunmehr die Antwort der Bundesregierung zu korrigieren? In meiner Antwort vom 10. 4. 1975 auf ihre mündliche Anfrage hatte ich die Dokumentation des Auswärtigen Amtes, aus welcher der „Berliner Extra Dienst" zitiert hatte, als nicht vertraulichen Charakters bezeichnet. In dem Arbeitsgerichtsprozeß, auf den Sie sich beziehen, hat indessen der Vertreter der Bundesregierung den Drahtbericht der Botschaft Lissabon, der Gegenstand der Erörterung in dem Verfahren ist, als Geheimnis im Sinne des § 353 des StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses) bezeichnet. Der Vorgang ist wie folgt: Der Drahtbericht wurde in der Botschaft Lissabon bei der Absendung nicht als Verschlußsache eingestuft. Erst später, als dieser Bericht im Auswärtigen Amt für den „Gelben Dienst" (eine Berichtsammlung, die in erster Linie zur Unterrichtung aller Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes dient und in der Regel in 450 Exemplaren erscheint) ausgewählt und einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht wurde, erfolgte eine Einstufung „Verschlußsache — Nur für den Dienstgebrauch" „unter Verschluß zu halten". Zur Zeit meiner Antwort vom 10. 4. 1975 war noch nicht bekannt, daß die Veröffentlichung im „Extra Dienst" nicht auf den Drahtbericht der Botschaft Lissabon zurückging, sondern von einem Angestellten der Botschaft Kairo mit Hilfe des vertraulichen „Gelben Dienstes" veranlaßt worden war. Die Antwort der Bundesregierung vom 10. 4. 1975 ist deshalb nicht zu korrigieren. Es sind lediglich neue Umstände hinzugetreten, die die damalige Antwort ergänzungsbedürftig machen. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 5) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 8. Oktober 1975 zu, Moskau und Ost-Berlin hätten in den von ihnen unterzeichneten Vertrag Textstellen aus dem Vier-Mächte- Abkommen über Berlin in verkürzter und verfälschter Form übernommen und von einer Entwicklung der Verbindungen zwischen ihnen und West-Berlin in einer Weise gesprochen, wie sie das Vier-Mächte-Abkommen für die Bindung zwischen dem Bund und dem Land Berlin vorsieht, und was hat die Bundesregierung gegen diesen schwerwiegenden Versuch unternommen, den Status der Stadt und insbesondere der Westsektoren zugunsten Moskaus und Ost-Berlins zu verändern? Zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf meine Ausführungen vom 16. 10. 1975 zur Frage Nr. 104 des Abgeordneten Jäger, in der ich folgendes ausgeführt habe: „Auch hier möchte ich zunächst feststellen, daß sich an der Rechtsstellung Berlins nichts geändert hat. Ein Vertrag, den die Sowjetunion mit der DDR abschließt, kann weder die originären Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte für Berlin noch die Regelungen, die zwischen diesen Vier Mächten am 3. September 1971 getroffen wurden, berühren. Soweit mit dem Vertrag der Versuch unternommen werden soll, über eine einseitige und entstellende Wiedergabe einzelner Teile und Worte des Viermächteabkommens bekannten politischen Zielvorstellungen näher zu kommen, ist dies ein unrealistisches Unterfangen". 13428* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/4138 Fragen B 9 und 10) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, woher die im Verfassungsschutzbericht 1973 und 1974 als „neonazistisch" eingestufte „Deutsche Bürgerinitiative" die für den Erwerb eines Anwesens bei Schwalmstadt nötigen Geldmittel bezieht? Hat die Bundesregierung Untersuchungen darüber angestellt, ob und gegebenenfalls welche Mitglieder der „Deutscher Bürgerinitiative" Angehörige des öffentlichen Dienstes sind, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der möglichen Mitgliedschaft von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in der „Deutschen Bürgerinitiative" ziehen? Zu Frage B 9: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen hat die Ehefrau des Rechtsanwalts Manfred Roeder am 20. Mai 1975 ein in Schwarzenborn bei Schwalmstadt gelegenen ehemaliges Hotel zum Kaufpreis von 170 000 DM erworben. Roeder nennt das von seiner Ehefrau erworbene Anwesen „Reichshof". Der Kaufpreis dürfte nach den vorliegenden Erkenntnissen im wesentlichen aus Spendenmitteln finanziert werden, die der „Deutschen Bürgerinitiative e. V." zufließen. Rechtsanwalt Roeder, der „Geschäftsführer" dieses Vereins, hat in einem an die „Freunde" der „Deutschen Bürgerinitiative" gerichteten „30. Brief" vom Juni 1975 mitgeteilt, verschiedene „Freunde" hätten ihre handwerkliche Hilfe angeboten, andere zinslose Darlehen angekündigt; dennoch sei ein Restkaufpreis von ca. 100 000 DM aufzubringen, der in verschiedenen Raten bis zum Jahresende gezahlt werden müsse, wenn nicht eine hohe Zinsbelastung eintreten solle. Er hat deshalb die „Freunde" zu „Opfern" aufgefordert. Die neonazistische „Deutsche Bürgerinitiative e. V." ist im Januar 1972 im Vereinsregister des Amtsgerichts Bensheim eingetragen worden. Ihr gehörten als Gründungsmitglieder neben den Eheleuten Roeder fünf weitere Personen an, die sich allerdings während der letzten Jahre nicht mehr aktiv für die Organisation eingesetzt haben. Die „Deutsche Bürgerinitiative" wird von einem Kreis von Anhängern, der nach den Teilnehmerzahlen bei ihren Aktionen (z. B. „Reichstag" in Flensburg am 23. Mai 1975, Sonnwendfeier auf dem Knüllköpfchen am 21./22. Juni 1975) auf etwa 150 Personen geschätzt wird, aktiv unterstützt und wohl auch finanziell gefördert. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl von Sympathisanten, die der „Deutschen Bürgerinitiative" Spenden zur Verfügung stellen. Zu Frage B 10: Unter den Personen, die sich aktiv für die „Deutsche Bürgerinitiative" einsetzen, sowie unter den Gründungsmitgliedern befinden sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung keine Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage B 11): Welche Aufwendungen hätten vom Bund für Beamten 1974 erbracht werden müssen, wenn der Bund anstatt der Beihilfen die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung übernommen hätte, und wie hoch ist der Betrag, der 1974 an Beihilfen für Beamte gezahlt wurde? Bei Annahme einer Beitragszuschußpflicht des Dienstherrn wären 1974 Aufwendungen in Höhe von etwa 557 Millionen DM entstanden, während an Beihilfen 348 Millionen DM gezahlt wurden. Diese Zahlen beziehen sich auf 637 294 Beihilfeberechtigte — ohne Angestellte und Arbeiter, wobei die fiktiven Aufwendungen von 557 Millionen DM wie folgt hergeleitet sind: Bei Zahlung der Hälfte des Höchstbetrages zur gesetzlichen Krankenversicherung ergeben sich Aufwendungen in Höhe von 717 Millionen DM; hiervon sind jedoch 160 Millionen DM abzusetzen, weil an einen Teil der Beihilfeberechtigten wegen geringeren Einkommens nicht der höchste Beitragszuschuß zu gewähren wäre und ein Teil der Versorgungsempfänger wegen eines Rentenbezuges aus früheren Arbeitsverhältnissen beitragsfrei in der Krankenversicherung der Rentner versichert ist. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/4138 Fragen B 12 und 13) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV), soweit sie die Möglichkeit vorsieht, Bediensteten Nebenbeschäftigungen gegen Entgelt außerhalb des öffentlichen Dienstes einzuräumen, daraufhin zu überprüfen, ob diese Regelung unter Berücksichtigung der bestehenden Arbeitslosigkeit überhaupt noch mit dem „Wohl der Allgemeinheit" (BNV) zu vereinbaren ist, und wird sie bereit sein, diese Frage wegen ihrer übergreifenden Wirkung für die Bundesländer und Gemeinden auf einer der nächsten Sitzungen der Innenministerkonferenz zur Diskussion zu stellen? Wodurch könnte nach Ansicht der Bundesregierung wirkungsvoller, als das bisher mit der gültigen Bundesnebentätiqkeitsverordnung möglich war, vermieden werden, daß zum Beispiel Beamte, die in Bauverwaltungen tätig sind, entweder als Konkurrenz oder aber als Zuarbeiter für freischaffende Architekten und ähnliche Berufsgruppen in Erscheinung treten und dadurch in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, im Hauptberuf nicht ausgelastet zu sein oder dienstliche Aufgaben zugunsten privater Neigungen zu vernachlässigen? In Ihrer ersten Frage beziehen Sie sich auf die Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV), wonach eine Nebentätigkeit zu versagen ist, wenn sie „mit dem Ansehen der Beamtenschaft oder dem Wohl der Allgemeinheit nicht vereinbar ist". Diese Vorschrift stellt —wie § 5 BNV insgesamt — lediglich eine Durchführungsvorschrift zu § 65 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) dar, der die Gründe für die Versagung einer genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit abschließend regelt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13429* Nach § 65 Abs. 2 BBG kann die Genehmigung für eine private Nebentätigkeit nur versagt werden, wenn zu besorgen ist, daß die Nebentätigkeit die dienstlichen Leistungen, die Unparteilichkeit oder die Unbefangenheit des Beamten oder andere dienstliche Interessen beeinträchtigen würde. § 5 Abs. 2 BNV konkretisiert diese Versagungsgründe u. a. dahin, daß eine Nebenbeschäftigung, die mit dem Ansehen der Beamtenschaft oder dem Wohl der Allgemeinheit nicht vereinbar ist, dienstliche Interessen im Sinne des § 65 Abs. 2 BBG beeinträchtigen würde. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß das Nebentätigkeitsrecht Dienstrecht ist und nicht Steuerungsmittel für dienstrechtsfremde Zwecke sein kann, wie z. B. die Arbeitsmarktentwicklung oder der Wettbewerbsschutz. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung steht auch dem Beamten das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Abs .1 GG) zu, das grundsätzlich das Recht auf entgeltliche Verwertung der eigenen Arbeitskraft umfaßt. Ich verweise hierzu insbesondere auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 1970 (abgedruckt in der Zeitschrift für Beamtenrecht 1971 S. 57). Dort hat das Bundesverwaltungsgericht u. a. ausgeführt, daß sich der Beamte zwar seinem Hauptamt mit voller Hingabe zu widmen habe, jedoch mit seiner Arbeitskraft im allgemeinen nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Arbeitszeit. Ihm verbleibe deshalb Zeit zur freien Verfügung, die er auch für eine entgeltliche Nebentätigkeit verwenden dürfe. Eine solche Nebentätigkeit dürfe ihm der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen — diese allerdings in einem weit verstandenen Sinne — beeinträchtigen könne. Habe der Dienstherr hiernach nur die dienstlichen Interessen zu wahren, so könne die Versagung der Nebentätigkeitsgenehmigung nicht durch Erwägungen gerechtfertigt werden, die in keiner Beziehung zu den dienstlichen stünden. Danach besteht für Bund, Länder und Gemeinden nur in relativ engen Grenzen eine Möglichkeit, auf außerdienstliche, dem privaten Sektor zugehörende Tätigkeiten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes mit Mitteln des Dienstrechts Einfluß zu nehmen. Dies habe ich auch schon in meiner Antwort auf die Mündliche Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Februar 1975 ausgeführt (vgl. Stenografischer Bericht S. 10263). Mit den für das allgemeine Beamtenrecht zuständigen Ressorts der Länder hat über diese Frage bereits am 29./30. April 1975 im Arbeitskreis für Beamtenrechtsfragen des Bundes und der Länder ein Meinungsaustausch stattgefunden. Für die in Ihren Fragen erkennbare Sorge um die Erhaltung von Arbeitsplätzen außerhalb des öffentlichen Dienstes habe ich Verständnis. Wegen der geschilderten gesetzlichen Schranken und der durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Nebentätigkeitsrecht der Beamten sieht die Bundesregierung jedoch keine Möglichkeit, die Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes weiter einzugrenzen. Sie geht aber davon aus, daß das geltende Recht ausreicht, einer unerwünschten Ausweitung dieser Nebentätigkeiten vorzubeugen. Die für die Genehmigung zuständigen Dienstbehörden sind im Rahmen ihrer Dienstaufsicht verpflichtet, sorgfältig zu prüfen, ob eine beantragte Nebentätigkeit dienstliche Interessen berührt. Dabei ist selbstverständlich auch zu fragen, ob etwa dienstliche Aufgaben zugunsten privater Neigungen (Nebentätigkeiten) vernachlässigt werden. Eine erteilte Genehmigung steht im übrigen immer unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß anzunehmen, daß im Bund die entsprechenden dienstrechtlichen Entscheidungen nicht sachgerecht getroffen werden. Mißbräuche durch Nebentätigkeiten von Beamten im Bundesdienst sind ihr jedenfalls nicht bekanntgeworden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 14) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß viele Seeleute wegen der für sie zu kurzen Fristen zur Briefwahl nicht an Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen können, und welche Überlegungen werden im Interesse der wahlberechtigten Seeleute zu dieser Frage innerhalb der Bundesregierung angestellt? Die Frage der Teilnahme deutscher Seeleute an den Wahlen zu den Volksvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland hat den Wahlprüfungsausschuß (vgl. BT-Drucksache 7/339 vom 16. März 1973) und den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages sowie die Bundesregierung in den vergangenen Jahren verschiedentlich beschäftigt. Was die Bundestagswahlen angeht, so ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die vom Bundeswahlgesetz — BWG — und von der Bundeswahlordnung — BWO — (BGBl. I 1975 S. 2325 und 2384) getroffene Regelung für die Wahlteilnahme die Belange der wahlberechtigten deutschen Seeleute angemessen berücksichtigt. 1. Für wahlberechtigte Seeleute, die an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, kommt in der Regel nur die Stimmabgabe mittels Briefwahl in Betracht. Den dafür erforderlichen Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen (amtlicher Stimmzettel, amtlicher Wahlumschlag mit Siegelmarke, amtlicher Wahlbriefumschlag und das Merkblatt für die Briefwahl) kann der Seemann schon von der Bekanntgabe des Wahltages an entweder selbst oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person seines Vertrauens (Familienangehöriger, Reeder u. a.) bei der für ihn zuständigen Gemeindebehörde beantragen (§ 24 BWO). Dann erhält der Seemann seinen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen von der Gemeindebehörde zugesandt, und zwar auf Wunsch an jede von ihm angegebene Adresse (z. B. Anlaufhafen) oder an eine von ihm zum Empfang bevollmächtigte Vertrauensperson (Familienangehöriger oder Reeder, die ihrerseits diese Unterlagen an den Seemann weiterleiten). Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag des Seemannes, daß er von einem 13430* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 außereuropäischen Gebiet aus wählen will, oder erscheint es sonst geboten, hat die Gemeindebehörde dem Wahlberechtigten den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen mit Luftpost zu übersenden (§ 25 Abs. 4 BWO). Allerdings darf die Gemeindebehörde nach § 25 Abs. 1 BWO Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nicht vor Beginn der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse (20. Tag vor der Wahl, der ein Montag ist) erteilen. Damit stehen für die Übersendung der Wahlunterlagen an die Seeleute und für die Rücksendung der Wahlbriefe durch die Seeleute an die jeweiligen Kreiswahlleiter, wo die Wahlbriefe spätestens am Wahltag 18 Uhr eingegangen sein müssen, 20 Tage zur Verfügung. Dieser Zeitraum ist in aller Regel ausreichend, um den wahlberechtigten Bürgern auch im entfernten Ausland die Teilnahme an Bundestagswahlen zu ermöglichen. Dies gilt auch für Seeleute, wenn auch nicht zu verkennen ist, daß die 20-Tagesfrist bei Seeleuten auf großer Fahrt im Einzelfall knapp sein kann. Eine frühere Versendungsmöglichkeit der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen — was eine Änderung der Bundeswahlordnung zur Voraussetzung hätte —, wie sie gelegentlich angeregt wird, wird nicht in Erwägung gezogen, weil dies mit erheblichen wahltechnischen und wahlorganisatorischen Nachteilen verbunden wäre. Da zu den Briefwahlunterlagen die amtlichen Stimmzettel gehören, die erst nach Abschluß des Verfahrens zur Aufstellung der Wahlbewerber und nach Zulassung der Wahlvorschläge hergestellt werden können, würde eine Vorverlegung der Versendung der Briefwahlunterlagen notwendig zu einer Änderung der in den bisherigen Bundestagswahlen erprobten Fristen für die Wahlbewerberaufstellung und die Zulassung der Wahlvorschläge führen (vgl. §§ 19, 26, 28 BWG). Das erscheint nicht angängig. Auch für Seeleute auf großer Fahrt dürften sich indessen im Rahmen der geltenden Bestimmungen Fristversäumnisse vermeiden lassen, wenn sie ihre Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zeitig vor der Bundestagswahl beantragen und insbesondere darauf achten, sich diese Unterlagen an eine Adresse (Hafen) zusenden zu lassen, wo sie postalisch nach dem 20. Tag vor der Wahl zu erreichen sind. Zudem können die Gemeindebehörden — wie es in der Praxis überwiegend geschieht — bei frühzeitiger Antragstellung die Briefwahlunterlagen so vorbereiten, daß sie noch am 20. Tag vor der Wahl oder doch unverzüglich danach versandt werden können. 2. Die Gesetz- und Verordnungsgebung auf dem Gebiet des Wahlrechts muß einer Vielzahl von Belangen Rechnung tragen. Sie besitzt deshalb keinen unbeschränkten Gestaltungsspielraum zur Berücksichtigung der besonderen Lage der Seeleute. Im übrigen ist es keineswegs so, als ob deutschen Seeleuten die Wahlteilnahme unvertretbar erschwert oder gar daß der Berufszweig Seefahrt bei der Ausgestaltung des Bundestagswahlrechts benachteiligt werde. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß bei der kürzlich erfolgten Novellierung des Bundeswahlgesetzes (Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 24. Juni 1975 BGBl. I S. 1593) der Kreis der wahlberechtigten deutschen Seeleute ausgedehnt wurde. Nach § 12 Abs. 4 BWG i. d. F. vom 1. September 1975 (BGBl. I S. 2325) sind jetzt auch die deutschen Seeleute mit ihren Angehörigen wahlberechtigt, die in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung mehr innehaben, aber auf einem Schiff fahren, das nach dem Flaggenrechtsgesetz berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der gesamte Fischbestand in der Jeetzel im Landkreis Lüchow-Dannenberg infolge einer durch die Zuckerfabrik Salzwedel in der DDR verursachten Wasserverunreinigung in den letzten Monaten total vernichtet wurde und der entsprechende Schaden der Verseuchung ca. 160 000 DM beträgt, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, von der DDR einen Schadenersatz zu bekommen? Es ist mir bekannt, daß Ende September 1975 in der Jeetzel im Landkreis Lüchow-Dannenberg ein umfangreiches Fischsterben beobachtet wurde. Als Ursache werden die Abwässer einer in der DDR liegenden Zuckerfabrik vermutet. Im vorliegenden Fall wurden der Jeetzel vom niedersächsischen Untersuchungsamt Hildesheim Wasserproben entnommen, deren Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist. Über Menge und Beschaffenheit der Abwässer ist mir nichts bekannt. Eine zuverlässige Schätzung der Schadenshöhe konnte ebenfalls noch nicht angestellt werden. Die niedersächsischen Behörden sind bemüht, den Sachverhalt so schnell wie möglich aufzuklären. Der Schadensfall ist den DDR-Behörden, wie in der „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" (BGBl. II 1974 S. 1237) vorgesehen, über den Grenzinformationspunkt Uelzen-Salzwedel mitgeteilt worden. Nach Art. 4 dieser Vereinbarung ist jede Seite verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintritt von Schäden auf dem Gebiet des anderen Staates, die ihre Ursachen auf dem Gebiet des eigenen Staates haben, zu verhindern. Sollte sich herausstellen, daß die DDR diese Verpflichtung hier nicht erfüllt hat, wird nach Art. 5 der zitierten Vereinbarung verfahren werden, d. h. es wird ein Protokoll über die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchung angefertigt. Die weitere Bearbeitung zur Regulierung des Schadensfalles erfolgt dann über unsere Ständige Vertretung bei der DDR. Ergänzend weise ich darauf hin, daß zur Überwachung künftig auch eine automatische Wassergütemeßstation an der Grenze zur DDR beitragen wird, die mit Beteiligung des Bundes gebaut wird. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13431* Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) : (Drucksache 7/4138 Fragen B 16 und 17) : Wie weit ist der Stand des Genehmigungsverfahrens des in Neupotz/Pfalz geplanten Atomkraftwerks, das von dem RWE und den Pfalzwerken als Träger errichtet werden soll? Wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit vor einer eventuellen Genehmigung des Baues eines Atomkraftwerks bei Neupotz/Pfalz insbesondere die Frage — und diese bewegt unsere Bürger — prüfen, wie sich die Häufung von weiter geplanten Atomkraftwerken, der Bau von Staustufen, Schädlingsbekämpfung (Schnaken) usw. im Rheingraben als Gefahr für die Bürger und als übermäßiger Eingriff in die Natur auswirken werden? Zu Frage B 16: Für das geplante Kernkraftwerk Neupotz wurde bisher kein Genehmigungsantrag nach § 7 des Atomgesetzes gestellt. Die Atomrechtliche Genehmigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz sowie der die Aufsicht ausübende Bundesminister des Innern konnte deshalb die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit noch nicht aufnehmen. Degegen läuft für den Standort Neupotz ein Raumordnungsverfahren nach dem Landesplanungsgesetz, welches noch nicht abgeschlossen ist; die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen zu diesem Verfahren wurde auf Antrag der Beteiligten vom 15. September auf den 15. Oktober 1975 verlängert. Erst danach kann mit einer Entscheidung durch die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz gerechnet werden, welche jedoch keinerlei Vorwegnahme oder Festlegung hinsichtlich des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens enthalten kann. Zu Frage B 17: Die Bundesregierung wird im Falle eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens darauf achten, daß alle mit dem Schutz vor Gefahren bei der Errichtung und dem Betrieb eines geplanten Kernkraftwerkes zusammenhängenden Fragen von der Genehmigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz sorgfältig geprüft und entsprechende Schutzvorkehrungen vorgeschrieben werden. Hierzu zählen sowohl Gefahrenquellen in einem Kernkraftwerk selbst, Einwirkungsmöglichkeiten aus der Umgebung auf die Anlage sowie die Konsequenzen der Ableitungen radioaktiver Stoffe an die Umwelt und deren Überlagerung mit Belastungen aus anderen Quellen in der näheren oder weiteren Umgebung. Der die Bundesaufsicht ausübende Bundesminister des Innern wird hierbei auch die ihn beratenden Sachverständigengremien einschalten, insbesondere die Reaktorsicherheitskommission. Sofern wichtige Fragen nicht im Sinne einwandfreier Sicherheitslösungen geklärt werden können, wird die Bundesregierung der Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung nicht zustimmen. Die darüber hinaus wichtigen aber nicht kernenergiespezifischen Aspekte, beispielsweise des Umwelt-, Natur- oder Landschaftsschutzes, werden vom Atomgesetz nicht abgedeckt, sondern unterliegen den vom Land durchzuführenden üblichen Genehmigungsverfahren, auf die der Bund keinen Einfluß hat. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die von Ihnen genannten Aspekte im Falle einer Konkretisierung des Projektes Neupotz von der Landesregierung sorgfältig geprüft werden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 18) : Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Straftaten von Angehörigen und Beauftragten des African National Congress (ANC) in der Bundesrepublik Deutschland vor, und zu welchen Schritten der Bundesregierung geben diese Anlaß? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Straftaten von Angehörigen und Beauftragten des African National Congress (ANC) in der Bundesrepublik Deutschland vor, für deren Verfolgung Bundesbehörden zuständig wären. Eine Umfrage bei den Justizverwaltungen der größeren Länder hat ergeben, daß auch dort derartige Taten nicht bekannt sind. Eine Anfrage an alle Länder war aus Zeitmangel nicht möglich. Unter diesen Umständen hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, weitere Schritte zu veranlassen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 19) : Wann und in welcher Höhe werden die DDR-Behörden wegen ihrer giftigen Abwässer in niedersächsische Flüsse Schadensregulierungen vornehmen? In jüngster Zeit sind an der Grenze zur DDR zwei Schadensfälle der angesprochenen Art bekanntgeworden. Es sind dies einmal das Fischsterben in der Jeetzel Ende September 1975, das vermutlich durch eine Zuckerfabrik in der DDR verursacht wurde. Hier liegen die abschließenden Untersuchungen über die Schadensursache sowie über die Schadenshöhe noch nicht vor. Ferner fand am 8./9. Februar 1974 in der Leine ein Massenfischsterben statt. Die DDR hat am 11. Februar 1974 den Leiter unserer Delegation in der Grenzkommission fernschriftlich davon unterrichtet, daß am 8. Februar 1974 eine Havarie in einem Heiligenstädter Werk zum Eindringen von Galvanikabwässern in die Leine geführt habe; seitens der zuständigen Organe der DDR würden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Unsere Delegation in der Grenzkommission hat die DDR auf der Sitzung der Grenzkommission am 6./7. März 1974 darauf hingewiesen, daß beträchtliche Schadensersatzforderungen seitens der Fischereiausübungsberechtigten zu erwarten seien. 13432* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Der Schadensbetrag in Höhe von rd. 145 000 DM einschließlich der notwendigen Erläuterungen ist dem Leiter der DDR-Delegation in der Grenzkommission fernschriftlich am 20. Mai 1975 übermittelt worden. Nach einer Erörterung der Angelegenheit in der Sitzung der Grenzkommission Anfang Juli 1974 wurde die Schadensersatzforderung entsprechend Art. 5 der „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" (BGBl Teil II 1974 S. 1237) von unserer Ständigen Vertretung bei der DDR an diese herangetragen. Eine abschließende Stellungnahme der DDR steht noch aus. Unsere Ständige Vertretung bei der DDR drängt weiterhin auf Antwort. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4138 Fragen B 25 und 26) : Ist der Bundesregierung der Bericht „Friß Vogel und stirb" im Zeitmagazin vom 19. September 1975 bekannt, und was kann auch von Staats wegen dagegen getan werden, daß angeblich die Hälfte aller hei uns lebenden Vogelarten zum Tode verurteilt ist? Wenn die Aussage des bayerischen Umweltschutzministeriums richtig ist, daß 566 einheimische Pflanzen auszusterben drohen und vor allem die Alpenblumen in Gefahr sind, muß dem tatenlos zugesehen werden, oder was kann — nach Ansicht der Bundesregierung — geschehen, um diesen Schaden von der Natur abzuwehren? Zu Frage B 25: Mir ist der Bericht „Friß Vogel und stirb" im „Zeitmagazin" vom 19. September ebenso bekannt wie die Tatsache, daß die Artenvielfalt der Vögel Europas aus den verschiedensten Ursachen heraus gefährdet ist. Der möglichen Abwehr oder doch Verminderung dieser Gefahren dienen in den einzelnen Bundesländern sogenannte Artenschutzverordnungen, entweder auf der Grundlage noch ,des Reichsnaturschutzgesetzes oder neuerer entsprechender Gesetze der Länder, denen prinzipiell die Gesetzgebungskompetenz auf diesem Gebiet zusteht. Darüber hinaus bemühen sich die Länder durch entsprechende andere Schutzmaßnahmen, z. B. durch die Einrichtung von Schutzgebieten, um die Erhaltung auch der Artenvielfalt unserer Vögel. Die Möglichkeiten der Bundesregierung, auf diesem Gebiet etwas zu tun, sind relativ gering, da sie auf diesem Gebiet nur die Rahmengesetzgebungskompetenz hat (vgl. Artikel Nr. 75 3 GG). Insoweit sieht aber der Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes, das zur Zeit in den entsprechenden Ausschüssen des Bundestages beraten wird, die Ermächtigung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zum Artenschutz zu erlassen. Damit kann auch dem Vogelartenschutz im Gebiet der Bundesrepublik die notwendige Einheitlichkeit gegeben werden, wobei den Ländern die Möglichkeit belassen werden soll und muß, regionale Bedürfnisse selbst zu regeln. Die entsprechenden Verordnungen werden vorbereitet. Auch der vorliegende Entwurf einer Novellierung des Bundesjagdgesetzes sieht eine Verbesserung des Artenschutzes für jagdbare Vögel vor. Die Verabschiedung der Novelle in der vorgeschlagenen Form wird der Bundesrepublik Deutschland außerdem die Möglichkeit eröffnen, dem Vogelschutzabkommen von 1950 (Paris) beizutreten. Im Rahmen dieser internationalen Bemühungen um den Vogelschutz bereitet die Bundesrepublik Deutschland ferner die Ratifikation des internationalen „Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar 1971) ", das sie bereits 1973 unterzeichnet hat, noch für dieses Jahr vor. Über die Ratifikation des „Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washington 1973)" finden gegenwärtig Absprachen im Bereich der Europäischen Gemeinschaften statt. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Voraussetzungen für eine Ratifikation gegeben. Im Hinblick auf die unbefriedigenden Verhältnisse bei der Vogeljagd in Italien, die auch Einfluß auf unsere Zugvogelbestände haben, habe ich meinem italienischen Kollegen Marcora sowohl schriftlich als auch mündlich die Sorge der Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck gebracht und um Abhilfe gebeten. Die entsprechenden Bemühungen wurden mir zugesagt. Über diese Aktivitäten hinaus unterstütze ich alle Initiativen zu einer Verbesserung des Artenschutzes ideell und zum Teil auch materiell, so z. B. auch durch Forschungsarbeiten, die der besseren Fundierung künftiger Artenschutzregelungen auf Bundesebene dienen. Zu Frage B 26: Für den Pflanzenartenschutz gilt prinzipiell hinsichtlich der Schutzmöglichkeiten und der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern dasselbe wie beim Vogelartenschutz. Auch hier wird die Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes die Möglichkeit eröffnen, den Artenschutz einheitlich auszurichten. Das Schwergewicht der praktischen Schutzmaßnahmen bleibt auch hier bei den Ländern und muß auch bei ihnen bleiben. Artenschutzregelungen und ein systematisch betriebener Gebietsschutz insbesondere in der Form des Biotopschutzes sind durchaus geeignet, die Gefährdungen des Artenbestandes zu verhindern oder wenigstens zu mindern. Dabei muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß gerade der Gebietsschutz oft in erheblicher Konkurrenz zu anderen Anforderungen der Allgemeinheit, aber auch einzelner an Natur und Landschaft steht. Hier muß im Einzelfall unter oft schwieriger Interessenabwägung eine richtige Entscheidung getroffen werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13433* Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 27): Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation auf dem EG-Markt bei Futterpflanzensaatgut, insbesondere im Hinblick auf das Verhalten der EG-Partner Dänemark und Holland, und welche Folgerungen zieht sie daraus zur Erhaltung langfristiger Aufrechterhaltung der deutschen Erzeugung? Die Situation auf dem EG-Markt für Futterpflanzensaatgut ist gekennzeichnet durch Überproduktion bei einigen Grasarten und durch ausreichende bis knappe Versorgung bei den Kleearten. Insbesondere bei Deutschem Weidelgras und bei Rotschwingel wurden während der letzten Jahre die Vermehrungsflächen — teilweise spekulativ — stark ausgedehnt. Über die Entwicklung der Vermehrungsflächen in den letzten Jahren ist in meiner Antwort auf die Frage B 18 des Kollegen Eigen (Anlage 23 zum stenographischen Bericht über die 187. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 25. September 1975) Zahlenmaterial für die Bundesrepublik Deutschland, Dänemark und die EG enthalten. Aus den Niederlanden liegen mir folgende Angaben vor: Jahr Deutsches Weidelgras I Rotschwingel 1971 2 431 ha 2 462 ha 1972 3 594 ha 3 360 ha 1973 3 508 ha 4 114 ha 1974 6 057 ha 4 133 ha 1975 7 866 ha *) 4 621 ha *) *) zur Feldbesichtigung gemeldet Aus diesem Zahlenmaterial ergibt sich, daß die Wirtschaftskreise zumindest bei Deutschem Weidelgras in allen 3 Mitgliedstaaten gleichsinnig eine Flächenausweitung betrieben haben, die gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 1970 bis 1973 in allen Staaten bis 1975 ungefähr zu einer Verdoppelung der jeweiligen Vermehrungsflächen geführt hat. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut schon seit jeher für eine sinnvolle Staffelung der Beihilfensätze ein. Eine Realisierung dieser Vorstellungen ist allerdings 1974 wegen des Widerstandes einiger anderer Delegationen nicht in ausreichendem Ausmaß gelungen. Die Bundesregierung wird außerdem angesichts der gegenwärtigen Lage auf dem Grassamenmarkt bei der Kommission auf weitergehende Maßnahmen drängen, die eine bessere Stabilisierung dieses Marktes auch gegenüber inneren Marktschwankungen ermöglichen. Für nationale Sondermaßnahmen besteht kein Spielraum Die Gesundung des Grassamenmarktes, die zur Aufrechterhaltung der deutschen Erzeugung erforderlich ist, muß in erster Linie von der Wirtschaft ausgehen. Eine Reduzierung der Vermehrungsflächen auf ein angemessenes Ausmaß erscheint dazu unerläßlich. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen B 28 und 29) : Wie lange gedenkt die Bundesregierung noch die Rücknahme der Zulassung von Methylbromid im Gemüsebau zu überprüfen (Antwort auf meine Fragen vom 21. Februar 1975 Nr. 25 und 26), wobei die Anwendung in den Niederlanden erlaubt ist und das holländische Gemüse von deutschen Verbrauchern ständig konsumiert wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Importeure von Gemüse aus den Niederlanden risikolos importieren können, da Gemüse von den deutschen Lebensmittelüberwachungsämtern gar nicht auf organisches Bromid untersucht werden kann? Zu Frage B 28: Erneute Untersuchungen haben ergeben, daß bei Anwendung von Methylbromid im Gemüsebau mit Überschreitungen der zulässigen Rückstandsgrenze nach der Höchstmengenverordnung Pflanzenschutz, pflanzliche Lebensmittel gerechnet werden muß. Durch das Anwendungsverbot sollen die Erzeuger vor Überschreitungen geschützt werden. Eine gewisse Erleichterung wird dadurch angestrebt, daß in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Höchstmengenverordnung Pflanzenschutz, pflanzliche Lebensmittel, die z. Z. dem Bundesrat vorliegt, der Rückstandswert für bromhaltige Begasungsmittel für Gemüse generell bei 30,0 ppm festgesetzt werden soll. Sobald dieser Wert beschlossen ist, wäre zu überprüfen, ob die Nachbbauregelung für Gemüse nach der Verordnung über Anwendungsverbote und -beschränkungen für Pflanzenschutzmittel gelockert werden kann. Zu Frage B 29: Informationen haben ergeben, daß die Höchstmengen für Rückstände bromhaltiger Begasungsmittel nach den z. Z. gültigen Vorschriften bei Importen nur gelegentlich überschritten werden. Die Überwachung obliegt im übrigen den Ländern und ist von der Bundesregierung nicht zu beeinflussen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage B 30) : Was unternimmt die Bundesregierung um sicherzustellen, daß zivildienstleistende Ärzte in Krankenhäusern nicht als Pförtner, Pfleger oder Krankenfahrer, sondern als Ärzte eingesetzt werden? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß approbierte Ärzte im Zivildienst als Pförtner, Pfleger oder Krankenfahrer beschäftigt werden. Auch die großen ärztlichen Standesorganisationen haben bisher keinen Fall genannt, in dem ein Arzt im Zivildienst nicht berufsbezogen beschäftigt wurde. Das Bundesamt für den Zivildienst beruft zivildienstpflichtige approbierte Ärzte grundsätzlich zu Beschäftigungsstellen ein, die in der Nähe ihres Wohnortes liegen und in denen eine berufsbezogene Tätigkeit möglich ist. Der größte Teil der zivildienstpflichtigen Ärzte legt dem Bundesamt für den Zivildienst bereits vor ihrer Einberufung Einverständniserklärungen von Beschäftigungsstellen vor, zu denen sie einberufen werden wollen. Diesen Wünschen wird entsprochen, wenn die Ärzte nicht bereits vor der Einberufung in der Beschäftigungsstelle tätig waren, zu der sie einberufen werden wollen. Auf die Art der Beschäftigung der Zivildienstleistenden in den Beschäftigungsstellen hat das Bundesamt für den Zivildienst nach der Einberufung keinen Einfluß mehr. Sie wird von der Leitung der Einrichtung bestimmt. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, daß approbierten Ärzten von den Leitungen der Einrichtungen nicht berufsbezogene Tätigkeiten zugewiesen werden. Sollte sich Ihre Frage auf einen konkreten Fall beziehen, der der Bundesregierung nicht bekanntgeworden ist, wäre ich Ihnen für einen Hinweis dankbar. Ich würde dann die Sache eingehend prüfen lassen und Sie entsprechend unterrichten. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 31) : Hält es die Bundesregierung im Rahmen der Sorgepflicht, die Interessen aller Deutschen zu wahren, nach wie vor für angebracht, daß deutsche Staatsbürger aus Ostblockstaaten ihre ihnen zustehende und auf Sperrkonten lagernde Rente nach § 1317 RVO, auch wenn sie sich in der Bundesrepublik Deutschland auf Besuch befinden, nicht in Anspruch nehmen können? Nach § 1317 der Reichsversicherungsordnung (RVO) ruht die Rente eines Deutschen bei Auslandsaufenthalt, soweit sich aus den Vorschriften der §§ 1318 ff. Reichsversicherungsordnung nichts anderes ergibt. Das Ruhen der Rente bedeutet, daß zwar für die Zeit, in der der Berechtigte seinen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches der Reichsversicherungsordnung hat, keinen Anspruch auf die einzelnen Rentenleistungen besteht; diese werden demnach auch nicht auf ein Sperrkonto gezahlt. Das Ruhen der Rente dauert fort, bis der Berechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nimmt. Dieser Grundsatz gilt im Verhältnis zu allen Staaten. Er besteht bereits seit jeher und wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1959 in der jetzt geltenden Fassung normiert. Die Regelung entspricht im wesentlichen auch dem ausländischen Recht. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, § 1317 Reichsversicherungsordnung zu ändern. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen B 33 und 34) : Ist die nach der Verlegung des leichten Kampfgeschwaders vom Militärflugplatz Leipheim, Landkreis Günzburg, von diesem Flugplatz ausgehende Lärmbelastung größer oder geringer geworden? Beabsichtigt die Bundesregierung infolge der durch den Abzug des leichten Kampfgeschwaders erfolgten veränderten Lärmbelastung gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen den Fluglärm eine Neufestsetzung der Lärmzonen in absehbarer Zeit? Der Flugplatz Leipheim ist auch nach der Auflösung des Leichten Kampfgeschwaders 44 ein Einsatzflugplatz der Luftwaffe, der besonders dann in Anspruch genommen wird, wenn z. B. aufgrund von Infrastrukturmaßnahmen an anderen Flugplätzen Verlegungen von Einheiten erforderlich werden. Dies war bereits in den Monaten Mai bis Juli 1975 der Fall. Bei der Festlegung der Lärmschutzbereiche wurde der voraussehbare künftige Flugbetrieb nach Art und Umfang berücksichtigt und für 1981 eine gegenüber 1969-1971 um ca. 20 % verringerte Anzahl von Flugbewegungen in die Datenerfassung eingegeben. Maßgebend für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der beiden Schutzzonen waren neben technischen und topographischen Einflußgrößen insbesondere die Dauerlärmbelästigung, die durch die zeitlich begrenzte Nutzung Leipheims als Ausweichflugplatz für Einsatzverbände mit Strahlflugzeugen entsteht. In diesen Zeiträumen ist mit einem Ansteigen des sonst reduzierten Flugbetriebes zu rechnen. Er entspricht dann in seinem Umfang etwa dem eines Geschwaders. Da die vorhersehbare Veränderung des Flugbetriebes und damit der Lärmbelastung bei der Festlegung der Lärmschutzbereiche bereits zugrunde gelegt wurde, ist eine Prüfung des Lärmschutzbereichs nicht vor Ablauf der in § 4 Absatz 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm festgelegten Frist von fünf Jahren beabsichtigt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 35) : Welche Projekte der Bundeswehr werden im Raum München mit den aus dem Förderungsprogramm für die Bauwirtschaft im Bereich der Verteidigung im Haushalt 1975/76 für Bayern zur Verfügung stehenden Summe von 60,3 Millionen DM gefördert? Der Gesamtbetrag für Bayern verteilt sich auf a) Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten rd. 47,3 Millionen DM b) Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten rd. 4,0 Millionen DM c) Bauunterhalt rd. 9,0 Millionen DM zusammen rd. 60,3 Millionen DM Für Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten entfallen auf den Raum München 18,315 Millionen DM = ca. 39 %. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13435* Im einzelnen handelt es sich um folgende Baumaßnahmen: Lfd. Politische Objektbezeichnung Teilbaumaßnahme Mittelabfluß Lfd. Gemeinde 1975/76 in Millionen DM 1 München Fürst Wrede-Kaserne Techn. Ber. Süd Außenanlagen 2,400 2 München Fürst Wrede-Kaserne Inst. Werkhalle 10 0,852 3 München Warner-Kaserne Doppel-WiGeb 1,500 4 München Warner-Kaserne Nachtrag WiGeb 0,465 5 München Warner-Kaserne Wärmeversorg. 3 Kasernen 0,200 6 München Warner-Kaserne Stromversorg. 0,250 7 München Bayern-Kaserne Neubau WiGeb 1546 1,300 8 München Bayern-Kaserne Kfz-Hallen 0,450 9 München Bayern-Kaserne InstGeb 1548 1,600 10 München Bayern-Kaserne InstGeb 1557 1,600 11 München Bayern-Kaserne Geb. 12 SanBer II B 2,000 12 München Bayern-Kaserne Einbau von 3 Kp-Werkhallen 2,400 in Geb 1511 13 München WBBeklAmt Instands. Geb. 1124, 1127 1,110 Milbertshofen 14 Feldafing Fm-Schule Erw. Geb. 12 1,300 15 Erding StOV Nachtr. Neubau Dienstgebäude 0,888 zusammen 18,315 Soweit Beträge für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten und Bauunterhalt auf Objekte im Raum München entfallen, betreffen sie eine Reihe von Einzelmaßnahmen, deren Auswahl auf die Wehrbereichsverwaltung VI delegiert worden ist. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 36) : Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Anweisung des Bundesverteidigungsministers an die Truppe, derzufolge für Soldaten auf Zeit, die sich nach dem 10. September 1975 verpflichtet bzw. weiterverpflichtet haben, bereits die Übergangsbeihilferegelung entsprechend dem Artikelgesetz gelten soll? Ihre Frage geht von der Annahme aus, daß der Bundesminister der Verteidigung eine Anweisung an die Truppe gegeben habe, nach der für Soldaten auf Zeit, die sich nach dem 10. September 1975 verpflichtet bzw. weiterverpflichtet haben, bereits die Übergangsbeihilferegelung entsprechend dem Entwurf eines Haushaltsstrukturgesetzes (BR-Drucksache 575/75) gelten soll. Diese Annahme trifft nicht zu. Nachdem die Bundesregierung den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur am 10. September 1975 beschlossen hatte, hielt es das Bundesministerium der Verteidigung aus fürsorgerischen Gründen für geboten, mit Fernschreiben vom 11. September und 18. September 1975 und durch entsprechende Veröffentlichungen in dem Informationsblatt der Bundeswehr die Soldaten der Bundeswehr über diejenigen Maßnahmen zu unterrichten, von denen sie nach Inkrafttreten des Gesetzes betroffen sein werden. Dies war auch deshalb geboten, weil aus den Zeitungsveröffentlichungen nicht hinreichend hervorging, inwieweit sich die Sparmaßnahmen auch auf die zur Zeit im Dienst befindlichen Soldaten auswirken werden. 13436* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Im Rahmen dieser Unterrichtung wurde auch darauf hingewiesen, daß im Entwurf des Haushaltsstrukturgesetzes für Soldaten auf Zeit im Zusammenhang mit der Herabsetzung der Übergangsbeihilfe (§ 12 des Soldatenversorgungsgesetzes) zur Wahrung ihrer Anwartschaften eine Übergangsvorschrift vorgesehen ist (Artikel 10 § 3 des Entwurfs eines Haushaltsstrukturgesetzes — BR-Drucksache 575/75). Hiernach sollen Soldaten auf Zeit, deren Dienstverhältnis unter der Geltung des neuen Rechts endet, die Übergangsbeihilfe noch in der bisherigen Höhe erhalten, wenn sie die für die Beendigung des Dienstverhältnisses maßgebende Verpflichtungs- oder Weiterverpflichtungserklärung vor dem 11. September 1975, dem Tag der Bekanntgabe des Kabinettbeschlusses, abgegeben haben. Bei der Unterrichtung über die von der Bundesregierung beschlossenen Sparmaßnahmen handelte es sich daher nicht um eine „Anweisung an die Truppe", sondern um eine notwendige Unterrichtung der Soldaten über den sie betreffenden Teil des Gesetzentwurfs. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 37) : Trifft es zu, daß in Frankreich und in den USA besonders wirksame neue Impfstoffe gegen Grippeerkrankungen entwickelt worden sind, und wann werden diese gegebenenfalls in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen? In Frankreich wurde ein neuer Grippeimpfstoff im Institut Pasteur entwickelt und unter ,dem Namen Mutagrip in den Handel gebracht. Bei ihm besteht eine den bereits im Handel befindlichen Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit. Die für diesen Impfstoff behauptete Wirkung gegen zukünftig auftretende Varianten ,des Grippevirus ist bislang nicht erwiesen. Mutagrip wurde am 11. März 1974 vom Paul-Ehrlich-Institut, dem Bundesamt für Sera und Impfstoffe, auch für die Bundesrepublik und am 20. Juni 1975 in veränderter, der neuen epidemiologischen Situation angepaßter Form erneut zugelassen. Zulassungsanträge, die sich auf neuere amerikanische Entwicklungen beziehen, liegen nicht vor. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 38) : In welchem Umfang werden sich Kürzungen für Leistungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz auf Grund des sogenannten Haushaltsstrukturgesetzes auf die dringend notwendige Verwirklichung der Krankenhausplanungen der Stadt München auswirken? Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur werden sich die Investitionshilfen des Bundes im Rahmen des Neubauplafonds für Bayern wie folgt entwickeln: Nachdem Bayern 1973 50 Millionen DM, 1974 51,4 Millionen DM, 1975 53,5 Millionen DM erhalten hat, sind für 1976 56,0 Millionen DM, 1977 51,3 Millionen DM, 1978 40,2 Millionen DM und 1979 29,5 Millionen DM vorgesehen. Da die Krankenhausplanung in die Zuständigkeit der Länder fällt, liegt es in der Verantwortung der Bayerischen Staatsregierung, ob und in welchem Umfang sich dies auf die Verwirklichung der Krankenhausplanung der Stadt München auswirkt. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 39) : Welche rechtlichen und politischen Möglichkeiten hat die Bundesregierung ergriffen, um die Einfuhr von Tischweinen in Bocksbeuteln — oder zum Verwechseln ähnliche Flaschenformen — aus Drittländern in den Raum der EG zu verhindern, da doch der Bocksbeutel gesetzlich geschützt und ausdrücklich geprüften Qualitätsweinen vorbehalten ist, um so die Verbraucher und die fränkischen Winzer zu schützen? Die Haltung der Bundesregierung in der Frage des Schutzes der Bocksbeutelflasche für Qualitätsweine aus Franken und dem badischen Frankenland ist in den Antworten auf Ihre Anfragen in den Fragestunden des Deutschen Bundestages vom 6./7. November 1974, vom 15./16. Januar 1975 und vom Monat Juli 1975 ausführlich erläutert worden. Sie hat sich auch seit der mit Schreiben vom 16. September 1975 beantworteten weiteren Anfrage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages im Monat August 1975 nicht verändert. In dem letztgenannten Schreiben war bereits darauf aufmerksam gemacht worden, daß als Erfolg der deutschen Bemühungen bei den Beratungen einer EWG-Regelung für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste in Artikel 17 Abs. 2 des überarbeiteten Entwurfs einer Verordnung der Kommission über Durchführungsbestimmungen für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste vom 16. Juli 1975 die Verwendung der Flaschenform des Bocksbeutels für andere Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete oder für eingeführte Qualitätsweine nur zugelassen wird, sofern diese durch eine geographische Angabe bezeichnet werden und in dem in Anhang V zu dieser Verordnung enthaltenen Verzeichnis aufgeführt sind. Die Einfuhr von Tischweinen in bocksbeutelähnlichen Flaschen aus Drittländern in den Raum der EG wird danach nicht möglich sein. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13437* Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Grützmann (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage B 40) : Erwägt die Bundesregierung auf Grund des Berichts (s. Augsburger Allgemeine vom 20. September 1975) die Einstellung der finanziellen Förderungsmittel für die Beratungsstelle (Pro Familia) in Augsburg, oder werden diese weiter gewährt im Interesse der zu betreuenden Frauen unabhängig von den in der Beratungsstelle tätigen Personen? Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat die Beratungsstelle der Pro FAMILIA in Augsburg als Modellberatungsstelle anerkannt. Aufgrund dieser Funktion erhält die Beratungsstelle finanzielle Zuschüsse aus Haushaltsmitteln des Bundes. Eine Einstellung der Förderung könnte nur in Betracht kommen, wenn sich die Beratungsstelle nicht mehr an die vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in Zusammenarbeit mit den Ländern entwickelte Modellkonzeption hielte. Der Träger der Modellberatungsstelle hat jedoch die Förderungsbedingungen des Bundes in vollem Umfang anerkannt. Über die Einstellung des Beratungspersonals und über Personalveränderungen entscheidet der Träger in alleiniger Verantwortung. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage B 63) : Trifft es zu, daß die Stadt Bad Soden bezüglich des ehemaligen Postdienstgebäudes in Bad Soden/Taunus, Kronberger Straße 6, von der Deutschen Bundespost nicht über die Tatsache, daß sie zum Verkauf und nicht nur, wie die Stadt Bad Soden annahm, zum Tausch bereit war, informiert worden ist? Es trifft zu, daß die Stadt Bad Soden nicht unmittelbar über die Tatsache unterrichtet worden ist, daß die Deutsche Bundespost bei der Abgabe des Postgrundstücks Kronberger Straße 6 nicht mehr auf die vom Erwerber angebotenen Tauschgrundstücke zurückgegriffen hat. Diese Unterrichtung ist aus folgenden Gründen unterblieben: Nach dem Scheitern der Tauschverhandlungen zwischen der Oberpostdirektion Frankfurt am Main und dem Magistrat der Stadt Bad Soden hatte der Grundstücksnachbar Kontakt mit der Oberpostdirektion wegen eines Grundstückstausches aufgenommen und sich unter gleichen Konditionen wie vorher die Stadt auch um den Nachweis von Tauschgrundstücken bemüht. Der Oberpostdirektion war bekannt, daß der Grundstücksnachbar dabei enge Verbindung mit dem Magistrat hielt, der ihm sogar Tauschgrundstücke nachwies. Aus diesem Vorgang entnahm die Oberpostdirektion, daß der Magistrat auf den Erwerb des Postgrundstückes offenbar keinen Wert mehr legte. Sie war zu dieser Annahme berechtigt, weil das vom Magistrat bekundete Interesse ohnehin nur darin bestanden hatte, Flächen zu erwerben, die für eine Straßenverbreiterung benötigt wurden. Dieses Interesse wurde von der Oberpostdirektion gewahrt, indem im Kaufvertrag eine entsprechende Bestimmung aufgenommen wurde. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 64) : Welches sind die wirklichen Gründe, die die Bundesregierung veranlaßt haben, die Auflösung der Oberpostdirektion Tübingen ins Auge zu fassen, nachdem seitens der Landesregierung und der zuständigen Gewerkschaften überzeugende Argumente für ihre Erhaltung und gegen die Annahme ins Feld geführt worden sind, mit der Auflösung dieser Oberpostdirektion lasse sich ein wirksamer Einsparungseffekt für die Deutsche Bundespost erreichen? Ich kann mich Ihrer Feststellung nicht anschließen, daß seitens der Landesregierung von Baden-Württemberg und der zuständigen Gewerkschaften überzeugende Argumente für die Erhaltung der Oberpostdirektion Tübingen und gegen die Annahme ins Feld geführt worden seien, mit der Auflösung dieser Oberpostdirektion lasse sich ein wirksamer Einsparungseffekt erreichen. Vielmehr sind insbesondere wirtschaftliche, aber auch organisatorische Gründe für die beabsichtigte Auflösung der Oberpostdirektion Tübingen maßgebend. Mit dieser Maßnahme werden mit Sicherheit, selbst auf der Basis konstanter Löhne und Gehälter (Basisjahr 1974), mindestens Einsparungen von kurzfristig (1. bis 5. Jahr) 1,52 Millionen DM/Jahr, mittelfristig (6. bis 10. Jahr) 3,25 Millionen DM/Jahr, langfristig (ab 11. Jahr) 4,40 Millionen DM/Jahr erzielt. Die Umstellungsausgaben werden höchstens 3,234 Millionen DM betragen, die sich bereits nach rund 2 Jahren amortisieren. Hinzuzurechnen ist der zur Zeit nicht quantifizierbare mittelbare Nutzen durch die nachfolgend mögliche Funktionalreform der Verwaltung der Deutschen Bundespost. Dieses unmittelbare geldwerte Rationalisierungsergebnis kann angesichts der Finanzlage der Deutschen Bundespost nicht übersehen werden und ist auch in Relation zum Gesamtbudget der Deutschen Bundespost nicht unbeachtlich. Für die von der Deutschen Bundespost angestrebte umfassende Funktionalreform der Verwaltung ist eine Oberpostdirektion von der Größe der Oberpostdirektion Tübingen nicht geeignet. Bei der Planung wurde die Sozialverträglichkeit beachtet. Struktur- und raumordnungspolitische Gesichtspunkte wurden ausgewogen berücksichtigt. Anlage 60 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen B 67 und 68) : 13438* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Wie hoch waren die Ausgaben für die Herstellung und den Versand des Forschungsberichts IV inklusive der Ausarbeitung für die Umfrage bei Personen und Institutionen und der Auswertung der Umfrage, und welche Folgerungen hat das Bundesforschungsministerium insbesondere aus den Stellungnahmen der angesprochenen Personen im Rahmen seiner Forschungspolitik gezogen, und wie ist dies anhand einiger Beispiele zu belegen? Welche Kosten entstanden für die Herstellung und den Versand des Forschungsberichts V, die Ausarbeitung der Umfrage und die Auswahl der Adressen, Porto und Versand sowie die Auswertung der Stellungnahmen zum Forschungsbericht V, und welche Institutionen sind hiermit beauftragt? Zu Frage B 67: Für die Herstellung und den Versand des Bundesberichts Forschung IV einschließlich der Umfrage und deren Auswertung beliefen sich die Kosten auf insgesamt 330 046,12 DM. Eine Aufschlüsselung dieses Betrages hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Hauff auf die Frage des Herrn Abgeordneten Pfeffermann schriftlich zu der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 17. Januar 1974 gegeben (Frage A 90, Bundestags-Drucksache 7/1510). Ich darf mich insoweit darauf beziehen. Die Beteiligung an der Umfrage zum Bundesbericht Forschung IV war nicht repräsentativ (4 400 Antworten bei 70 000 Anfragen). Folgerungen für den Bundesbericht Forschung V konnten deshalb nur in einigen Punkten gezogen werden. Beispiele hierfür sind: 1. Die Mehrzahl der Befragten hielt den Bundesbericht Forschung IV für zu allgemein, zu umfangreich und zu unübersichtlich. Dies war ein Anlaß zur Aufgliederung des Bundesberichts Forschung V in einen Forschungspolitischen Teil und einen Faktenteil. 2. Es wurde als ein Mangel empfunden, daß der IV. Bericht keine kurzgefaßte zusammenhängende Darstellung aller Förderungsaktivitäten des Bundes enthalte. Der Bundesbericht Forschung V gibt diese Darstellung in dem Kapitel „Schwerpunkte der Forschungsförderung", und zwar unabhängig von den Ressortzuständigkeiten und ohne Darstellung der allgemeinen Politik der einzelnen Fachressorts. 3. Außerdem wurden Mängel und Unübersichtlichkeit des Zahlenmaterials gerügt. Dies führte zu dem Versuch, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen nach Fachgebieten und Regionen zahlenmäßig in der Forschungslandkarte und die Fachprogramme größerer Forschungseinrichtungen in Datenblättern zu erfassen. Die Umfrage zum Bundesbericht Forschung IV kann nicht als ein Erfolg gewertet werden. Ich habe deshalb zum Bundesbericht Forschung V eine andere Form der Umfrage gewählt, um den öffentlichen Dialog in der Forschungspolitik weiter zu fördern. Zu Frage B 68: Für den Bundesbericht Forschung V hat die Bundesregierung folgende Aufwendungen gemacht: DM Kap./Titel Entwicklung einer 127 100,— 30 02/685 03 „Forschungslandkarte" (56 850 DM) und einer Schnellklassifikation von Ressortforschungsprojekten (70 250,— DM), durchgeführt vom Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung der Fraunhofer-Gesellschaft Herstellung von 70 000 Broschüren als Fortdruck der Bundestagsdrucksache (BT-Drucksache 7/3574) 111 665,71 30 01/531 02 Versand des Bundesberichts Forschung V (einschließlich Umfrage) 12 859,58 30 01/513 01 insgesamt: 251 625,29 Ich habe den Bundesbericht Forschung V mit einem kurzen Anschreiben ohne Fragenkatalog an etwa 350 Organisationen (Parteien, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Wissenschaftsorganisationen, Firmen und deren Betriebsräte u. a. m.) und Einzelpersönlichkeiten (Mitglieder des BAFT und des Diskussionskreises) mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Die Auswahl und Ermittlung der Adressen erfolgte im Bundesministerium für Forschung und Technologie. Die Stellungnahmen werden durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie ausgewertet; bei der Sichtung und Klassifikation der Antworten wird das Ministerium vom Institut für angewandte Systemtechnik der Gesellschaft für Kernforschung, Karlsruhe unterstützt. Die hierfür aufzuwendenden Mittel sind zur Zeit noch nicht abschätzbar. Die Auswertung werde ich dem Deutschen Bundestag so bald wie möglich übersenden. Anlage 61 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage B 69) : Wie hoch sind die Bundesmittel (aufgeschlüsselt nach Jahren), die bisher in der Gesellschaft für Kernforschung in Karlsruhe für die Entwicklung des sogenannten „Trenndüsenverfahrens" einschließlich Vorstudien und Grundlagenforschungen ausgegeben worden sind? Die Gesamtausgaben, welche die Bundesregierung in der Zeit von 1959 bis 1974 für die Entwicklung des Trenndüsenverfahrens getätigt hat, belaufen sich insgesamt auf etwa 50 Millionen DM. Die Aufschlüsselung dieser Summe auf die einzelnen Jahre ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Jahre 1959 bis 1970 1971 1 1972 1973 1974 1969 Millionen DM 7,7 4,5 9,6 7,7 8,6 11,6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alois Mertes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatsminister, nachdem Sie mir einmal in einer früheren Fragestunde geantwortet haben, die „Information" sei die Geschäftsgrundlage des Warschauer Vertrages gewesen, darf ich Sie nun fragen: Ist die Bundesregierung bereit, das Hohe Haus, insbesondere den Abgeordneten Wehner, darüber zu informieren, welche Abgeordneten auf Erfüllung dieser feierlichen polnischen Zusage stets gedrängt haben?
    Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, sicherlich ist es möglich, dies zu tun. Aber Sie wissen aus den Verhandlungen im Auswärtigen Ausschuß und auf Grund anderer Gelegenheiten sicherlich auch, welche Probleme wirklich vorhanden waren und welche Probleme vorhanden sind.

    (Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU] : Das Problem sind die Polen selber!)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich rufe die Frage 113 des Herrn Abgeordneten Roser auf:
Wie vereinbart sich die von der Bundesregierung in New York feierlich erklärte Absicht, bis 1980 0,7 % des Bruttosozialprodukts für Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen, mit der vor wenigen Tagen von der Bundesregierung beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung, die im Entwicklungshilfeetat für 1979 nominal weniger öffentliche Entwicklungshilfe vorsieht als 1975, so daß sich der Anteil der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe am Bruttosozialprodukt (ODA) nach Schätzungen 1979 lediglich auf 0,25 % des Bruttosozialprodukts belaufen wird?
Bitte zur Beantwortung, Herr Staatsminister!



Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, in der Schlußresolution der 7. Sondergeneralversammlung bestätigen die entwickelten Länder ihre Verpflichtungen bezüglich der Leistungsziele gemäß der internationalen Entwicklungsstrategie, die sie früher eingegangen sind. In ihrer Beitrittserklärung zur internationalen Entwicklungsstrategie hatte die Bundesregierung dem 0,7 %-Ziel zwar zugestimmt, aber keine Verpflichtung bezüglich des Zeitzieles übernommen. Sie hatte vielmehr erklärt, daß sie sich bemühen wird, dieses Ziel zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erreichen. Diese Erklärung gilt weiter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine Zusatzfrage.