Protokoll:
7193

insert_drive_file

Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 193

  • date_rangeDatum: 16. Oktober 1975

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:32 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 193. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 13391 A Fragestunde - Drucksache 7/4138 vom 10. 10. 1975 — Informierung des früheren Bundeskanzlers Brandt durch den damaligen Bundesinnenminister Genscher über die Tätigkeit eines DDR-Agenten im Bundeskanzleramt sowie Anwesenheit des persönlichen Referenten des früheren Bundeskanzlers, Guillaume, in seinem Urlaubsort in Norwegen MdlAnfr A90 10.10.75 Drs 07/4138 Zeyer CDU/CSU MdlAnfr A91 10.10.75 Drs 07/4138 Zeyer CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BK . . . .13391 C, D, 13392 A, B, C ZusFr Zeyer CDU/CSU . . . 13391 D, 13392 B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13392 A Auffassung des Senats von Berlin zum Vier-Mächte-Abkommen MdlAnfr A93 10.10.75 Drs 07/4138 Hösl CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 13392 D, 13393 A, B ZusFr Hösl CDU/CSU . . . . 13392 D, 13393 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 13393 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13393 B Angabe der Staatsangehörigkeit „deutsch" bei Reisen von Westberlinern in Ostblockländer MdlAnfr A94 10.10.75 Drs 07/4138 Hösl CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 13393 B, C, D, 13394 A ZusFr Hösl CDU/CSU 13393 C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 13393 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Veröffentlichung des vollständigen Textes der KSZE-Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A95 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Arndt (Hamburg) SPD MdlAnfr A96 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Arndt (Hamburg) SPD Antw StMin Moersch AA . 13394 B, C, D, 13395 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . 13394 B, C, 13395 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 13394 C Gewährleistung der Sicherheit der Staatsbürger und Touristen aus der Bundesrepublik Deutschland in Spanien MdlAnfr A97 10.10.75 Drs 07/4138 Reiser SPD Antw StMin Moersch AA . 13395 B, C, D, 13396 A ZusFr Reiser SPD . . . . . . . . 13395 C, D ZusFr Hansen SPD 13395 D Herausgabe der Bahr-Protokolle an die Staatsanwaltschaft München im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Bundesminister Bahr wegen Falschaussage vor Gericht MdlAnfr A100 10.10.75 Drs 07/4138 Spranger CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 13396 B ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 13396 B Beurteilung des neuen Freundschaftsvertrages zwischen der DDR und der UdSSR im Hinblick auf die Einheit Deutschlands MdlAnfr A103 10.10.75 Drs 07/4138 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 13396 C, 13397 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13396 D, 13397 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 13397 B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 13397 B Beurteilung des neuen Freundschaftsvertrages zwischen der DDR und der UdSSR im Hinblick auf Berlin MdlAnfr A104 10.10.75 Drs 07/4138 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . . .13397 C, D, 13398 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13397 C, D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 13398 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13398 B ZusFr Wehner SPD 13398 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13398 C ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 13398 D Polnische Angaben über die Zahl der Aussiedler in die Bundesrepublik Deutschland und in die DDR bis 1979 MdlAnfr A105 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 13399 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 13399 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13399 B Stand des Zustimmungs- oder Ratifikationsverfahrens zum Atomsperrvertrag in Japan, Israel, Brasilien und Indien MdlAnfr A109 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 13399 D, 13400 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 13400 A Kommentar des stellvertretenden ZK-Mitglieds Ryszard Wojna über die Aussiedlung „unbestreitbar deutscher Volkszugehöriger" MdlAnfr A110 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 13400 B, C, D, 13401 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . .13400 B, C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 13400 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 13400 D ZusFr Wehner SPD 13401 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13401 B Verpflichtung Polens zur Genehmigung der Ausreise Deutscher aus den Oder-Neiße- Gebieten durch das am 7. August 1975 paraphierte Protokoll MdlAnfr A112 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 13401 C, D, 13402 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13401 D ZusFr Wehner SPD 13402 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13402 B ZusFr Friedrich SPD 13402 C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 13402 D Bereitstellung von 0,7 % des Bruttosozialproduktes für Entwicklungshilfe bis 1980 MdlAnfr A113 10.10.75 Drs 07/4138 Roser CDU/CSU MdlAnfr A114 10.10.75 Drs 07/4138 Roser CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 13403 A, B, C, D, 13404 A, B, C, D ZusFr Roser CDU/CSU . . 13403 A, B, 13404 B ZusFr Schluckebier SPD . . . . . . . 13403 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 III ZusFr Stahl (Kempen) SPD 13403 D ZusFr Schleifenbaum FDP . . . . . 13403 D ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 13404 A ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 13404 C ZusFr Wehner SPD . . . . . . . . 13404 C Aussagen von Bundesminister Bahr vom 17. September 1975 in New York und vom 27. September 1975 gegenüber der Deutschen Welle über einen „Durchbruch" zugunsten der Entwicklungsländer; Haltung der Bundesregierung in der Entwicklungspolitik auf der 4. Welthandelskonferenz MdlAnfr A115 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Todenhöfer CDU/CSU MdlAnfr A116 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Todenhöfer CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 13404 D, 13405 A, B, C, D, 13406 A, B, C, D, 13407 A, B, C ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . . 13404 D, 13405 A, 13406 B, C ZusFr Kaffka SPD . . . . . . . . 13405 C von Hassel, Vizepräsident 13405 C ZusFr Werner CDU/CSU 13405 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 13406 A ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 13406 D ZusFr Schleifenbaum FDP 13407 A ZusFr Hofmann SPD 13407 A ZusFr Wehner SPD . . . . . . . . 13407 B ZusFr Roser CDU/CSU 13407 C Auffassung der Bundesregierung zu den Schlußdokumenten der 7. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen für die 4. Welthandelskonferenz hinsichtlich des integrierten Rohstoffprogramms; Zustimmung der Bundesregierung zu Studien über direkte und indirekte Preisindexierungsverfahren mit dem Ziel konkreter Vorschläge für die 4. Welthandelskonferenz MdlAnfr A117 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU MdlAnfr A118 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 13407 D, 13408 A, B, C, D, 13409 A, B ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 13407 D, 13408 A, C ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 13408 D, 13409 A ZusFr Werner CDU/CSU 13409 B Bedenken der Bundesregierung gegen das Schlußdokument der 7. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen für die 4. Welthandelskonferenz MdlAnfr A119 10.10.75 Drs 07/4138 Werner CDU/CSU MdlAnfr A120 10.10.75 Drs 07/4138 Werner CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . . 13409 C, D, 13410 A, B, C, D, 13411 A, B, C, D ZusFr Werner CDU/CSU . 13409 C, D, 13411 B, C ZusFr Dr. Holtz SPD . . . . . . . . 13409 D ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . . 13410 B ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 13410 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 13410 D von Hassel, Vizepräsident 13410 B, D ZusFr Roser CDU/CSU . . . . . . 13411 A, D Bereitstellung von 0,7 0/u des Bruttosozialproduktes für Entwicklungsländer bis 1980 MdlAnfr A121 10.10.75 Drs 07/4138 Josten CDU/CSU Antw StMin Moersch .AA 13412 A, C ZusFr Josten CDU/CSU . . . . . 13412 B, C Nächste Sitzung 13412 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13413* A Anlage 2 Beurteilung der Privacy Act der USA im Hinblick auf das von der Bundesregierung vorgesehene Datenschutzgesetz MdlAnfr A20 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 13413*C Anlage 3 Gründe für die Unterlassung der Antragstellung auf Auslieferung der fünf im Süd-Jemen befindlichen linksradikalen Terroristen MdlAnfr A23 10.10.75 Drs 07/4138 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 13414* C Anlage 4 Beurteilung der zeitgerechten Verwirklichung des von der Bundesregierung vorgelegten Programms zum Bau zusätzlicher Kohlekraftwerke MdlAnfr A31 10.10.75 Drs 07/4138 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13414* D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Anlage 5 Verlängerung der für das Konjunkturprogramm gesetzten Termine zur Sicherstellung einer dauerhaften Beschäftigung MdlAnfr A34 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU MdlAnfr A35 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13415* A Anlage 6 Maßnahmen der Bundesregierung mit dem Ziel der Anerkennung der von Automobilklubs in der Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen Schutzbriefe in der DDR MdlAnfr A36 10.10.75 Drs 07/4138 Wende SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13415* B Anlage 7 Zusätzliche Förderungen im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur" für das Zonenrandgebiet angesichts des Bedarfs an Ausbildungsplätzen MdlAnfr A37 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13415* C Anlage 8 Sicherstellung der Abgabe eines verbindlichen Angebots der Kraftwerk-Union bis Ende November auf Lieferung eines Kernkraftwerks in die Republik Südafrika MdlAnfr A38 10.10.75 Drs 07/4138 Schmidhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . .13416* A Anlage 9 Unterschiedliche Aussagen über die Verlustquoten der während des Manövers Große Rochade „abgeschossenen" Panzer sowie Einsatz mechanischer oder elektronischer Indikatoren, um der Wirklichkeit entsprechende Ausfallquoten zu erhalten MdlAnfr A54 10.10.75 Drs 07/4138 Schlaga SPD MdlAnfr A55 10.10.75 Drs 07/4138 Schlaga SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13416* B Anlage 10 Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhinderung der Teilnahme von Bundeswehrsoldaten in Uniform an Demonstrationen MdlAnfr A56 10.10.75 Drs 07/4138 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU MdlAnfr A57 10.10.75 Drs 07/4138 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13416* D Anlage 11 Presseberichte über französische Raketenbasen im Oberelsaß sowie Verhinderung der Gefährdung der grenznahen deutschen Bevölkerung durch Transport und Lagerung der Atomsprengköpfe MdlAnfr A58 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Böhme (Freiburg) SPD MdlAnfr A59 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Böhme (Freiburg) SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13416* D Anlage 12 Pressemeldungen über die Anlage des Kernkraftwerks Biblis als Anflugziel der NATO bei Flugübungen MdlAnfr A61 10.10.75 Drs 07/4138 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13417* B Anlage 13 Maßnahmen der Bundesregierung gegen den steigenden Verbrauch von bromhaltigen Schlaf- und Beruhigungsmitteln MdlAnfr A63 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Ahrens SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 13417* C Anlage 14 Pressemeldungen über ein PVC-Verpakkungsverbot für Lebensmittel in den USA wegen Krebsgefahr MdlAnfr A64 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . .13418* A Anlage 15 Änderung der EG-Vorschrift, nach der größere Lkw bei Besetzung mit einem Fahrer täglich nur eine Strecke von 450 km zurücklegen dürfen MdlAnfr A65 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Jobst CDU/CSU MdlAnfr A66 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 13418* B Anlage 16 Gründe für die Zusage von Staatssekretär Ruhnau vom Bundesverkehrsministerium für die Anhebung der Dringlichkeitsstufe Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 V für den Ausbau einer Autobahn bzw. einer Bundesstraße MdlAnfr A67 10.10.75 Drs 07/4138 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 13418' D Anlage 17 Forderung eines Betrages von 200 DM durch den Technischen Überwachungsverein bei der Begutachtung der „Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" auch von Rentnern MdlAnfr A68 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 13418* D Anlage 18 Behebung von Fernsprechstörungen an Wochenenden und zusammenhängenden Feiertagen sowie Verhinderung einer Gefährdung älterer und kranker Fernsprechteilnehmer durch Ausfall des Fernsprechers MdlAnfr A69 10.10.75 Drs 07/4138 Frau Funcke FDP MdlAnfr A70 10.10.75. Drs 07/4138 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Jung BMP 13419* B Anlage 19 Ergänzung der 1973 vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erlassenen Richtlinie über das grundsätzliche Verbot der Abholung von Postsendungen mit Postfahrzeugen aus den Geschäftsräumen der Selbstbucher MdlAnfr A71 10.10.75 Drs 41/38 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 13419* D Anlage 20 Abschluß eines Abkommens mit der DDR über den Ausbau der Transitstraßen nach Berlin ohne finanzielle Eigenbeteiligung der DDR MdlAnfr A73 10.10.75 Drs 07/4138 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 13420* A Anlage 21 Ursachen für die Zahlendifferenzen in den Angaben über den Straßen- und Schienenverkehr zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet durch die Bundesregierung und den Senat von Berlin für die Zeit nach Inkrafttreten des Viermächteabkommens über Berlin MdlAnfr A74 10.10.75 Drs 07/4138 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A75 10.10.75 Drs 07/4138 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 13420* B Anlage 22 Protest der Bundesregierung auf Grund der Beschlüsse von Helsinki gegenüber der DDR wegen der Errichtung neuer Sperrsysteme zwischen Harz und Hessen MdlAnfr A76 10.10.75 Drs 07/4138 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 13420* C Anlage 23 Vereinbarung mit der DDR vom 29. Juni 1974 über den Fischfang an der Lübecker Bucht MdlAnfr A77 10.10.75 Drs 07/4138 Baron von Wrangel CDU/CSU MdlAnfr A78 10.10.75 Drs 07/4138 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 13420* D Anlage 24 Kürzung der Zuschüsse zur Förderung von Reisen nach Berlin und an die Zonengrenze sowie Höhe der für diese Reisen von 1970 bis 1974 jährlich aus dem Bundeshaushalt ausgegebenen Mittel und Ansätze für die Haushaltsjahre 1975 und 1976 MdlAnfr A79 10.10.75 Drs 07/4138 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A80 10.10.75 Drs 07/4138 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 13421* C Anlage 25 Versickerung trifiumhaltiger Chemieabwässer durch ein Leck im Klärwerk des Kernforschungszentrums Karlsruhe; Gefährdung des Trinkwassers MdlAnfr A81 10.10.75 Drs 07/4138 Schäfer (Appenweier) SPD MdlAnfr A82 10.10.75 Drs 07/4138 Schäfer (Appenweier) SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . .13422* A Anlage 26 Zuordnung der bisher im Bundesforschungsministerium bearbeiteten Reaktorsicherheitsforschung zum Bundesinnenministerium sowie Verlagerung der Haushaltsmittel im Jahre 1976 vom Bundesforschungsauf das Bundesinnenministerium; Bekanntgabe der seit Amtsantritt von Bundesmini- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 ster Matthöfer vom Bundesforschungsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten und Studien zu wirtschaftswissenschaftlichen oder wirtschaftsstrukturpolitischen Fragen MdlAnfr A83 10.10.75 Drs 07/4138 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A84 10.10.75 Drs 07/4138 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13422* C Anlage 27 Beurteilung der im Forschungsbericht festgelegten Zielsetzung der Forschungspolitik „Sicherung der Arbeitsplätze der Zukunft" im Zusammenhang mit den beschlossenen Kürzungsmaßnahmen im Bereich der Forschung sowie Verstärkung der Forschungstätigkeit der Wirtschaft durch eine indirekte Forschungsförderung MdlAnfr A85 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr A86 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . .13424* A Anlage 28 Vorstellungen des Bundesministers für Forschung und Technologie über die zukünftige Arbeit des Europäischen Raumfahrtkontrollzentrums ESOC in Darmstadt sowie Rolle der ESOC im Rahmen der europäischen Weltraumforschung; Gewährleistung der Benutzung der Erdfunkstelle bei Michelstadt ab 1978 MdlAnfr A87 10.10.75 Drs 07/4138 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A88 10.10.75 Drs 07/4138 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13424* C Anlage 29 Zeitungsmeldung vom 6. Oktober 1975 über den Rückgang der Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion sowie Nichteinhaltung der Vereinbarungen aus der KSZE hinsichtlich der Ankündigung von Manövern und der Verletzung der Menschenrechte durch die Sowjetunion MdlAnfr A101 10.10.75 Drs 07/4138 Gierenstein CDU/CSU MdlAnfr A102 10.10.75 Drs 07/4138 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13424* D Anlage 30 Unterrichtung der südafrikanischen Botschaft in Bonn über die Nichtanerkennung des Anspruchs Südafrikas auf Verwaltungshoheit im Territorium Namibia durch die Bundesregierung MdlAnfr A106 10.10.75 Drs 07/4138 Frau von Bothmer SPD SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13425* B Anlage 31 Möglichkeit einer nuklearen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Südafrika MdlAnfr A107 10.10.75 Drs 07/4138 Schinzel SPD MdlAnfr A108 10.10.75 Drs 07/4138 Schinzel SPD SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13425* C Anlage 32 Konfrontation zwischen Industrie- und Entwicklungsländern bei einer Wiederholung und Bestätigung der von der Bundesregierung vorgebrachten Vorbehalte auf der 6. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen für die 4. Welthandelskonferenz; Vorbehalte der USA MdlAnfr A122 10.10.75 Drs 07/4138 Wawrzik CDU/CSU MdlAnfr A123 10.10.75 Drs 07/4138 Wawrzik CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 13426*A Anlage 33 Einstellung der Bundesregierung zur Errichtung eines „link" zwischen Sonderziehungsrechten und der Entwicklungshilfefinanzierung auf der Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen MdlAnfr Al24 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Wulff CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 13426* B Anlage 34 Abruf des Ständigen Vertreters in Ost-Berlin zur Berichterstattung über den jüngsten Zwischenfall an der Zonengrenze SchrAnfr B2 10.10.75 Drs 07/4138 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BK . . . 13426* C Anlage 35 Werbung der Bundesregierung durch Zeitungsanzeigen und Broschüren in der Zeit von Dezember 1975 bis Anfang April 1976 SchrAnfr B3 10.10.75 Drs 07/4138 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw StSekr Bolling BPA . . . . . 13426* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 VII Anlage 36 Widersprüchliche Einlassungen der Bundesregierung zur Veröffentlichung vertraulicher Dokumente des Auswärtigen Amtes in dem kommunistischen Parteien nahestehenden „berliner EXTRA dienst" SchrAnfr B4 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13427* B Anlage 37 Pressemeldung über Versuche zur Änderung des Status von West-Berlin durch den kürzlich unterzeichneten Vertrag zwischen Moskau und Ost-Berlin SchrAnfr B5 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13427* D Anlage 38 Herkunft der Geldmittel der „Deutschen Bürgerinitiative" für den Erwerb eines Anwesens bei Schwalmstadt sowie Konsequenzen aus der möglichen Mitgliedschaft von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in dieser neonazistischen Vereinigung SchrAnfr B9 10.10.75 Drs 07/4138 von Schoeler FDP SchrAnfr B10 10.10.75 Drs 07/4138 von Schoeler FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI 13428* A Anlage 39 Aufwendungen des Bundes für eine alternative Übernahme des halben Krankenversicherungsbeitrags der Beamten sowie Höhe der Beihilfenzahlung im Jahr 1974 SchrAnfr B11 10.10.75 Drs 07/4138 Walther SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 13428* C Anlage 40 Vereinbarkeit von Vorschriften der Bundesnebentätigkeitsverordnung mit dem Wohl der Allgemeinheit gemäß BNV unter Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit SchrAnfr B12 10.10.75 Drs 07/4138 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B13 10.10.75 Drs 07/4138 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 13428* D Anlage 41 Verlängerung von Briefwahlfristen zugunsten von Seeleuten SchrAnfr B14 10.10.75 Drs 07/4138 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 13429* C Anlage 42 Vernichtung des Fischbestandes in der Jeetzel im Landkreis Lüchow-Dannenberg infolge Wasserverunreinigung durch die Zukkerfabrik Salzwedel in der DDR SchrAnfr B15 10.10.75 Drs 07/4138 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 13430* C Anlage 43 Stand des Genehmigungsverfahrens für das Atomkraftwerk Neupotz/Pfalz sowie Umweltbelastungen durch weitere Atomkraftwerke im Rheingraben SchrAnfr B16 10.10.75 Drs 07/4138 Leicht CDU/CSU SchrAnfr B17 10.10.75 Drs 07/4138 Leicht CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 13431* A Anlage 44 Straftaten von Angehörigen und Beauftragten des African National Congress (ANC) in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B18 10.10.75 Drs 07/4138 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . .13431* C Anlage 45 Schadensregulierungen durch DDR-Behörden wegen giftiger Abwässer in niedersächsischen Flüssen SchrAnfr B19 10.10.75 Drs 07/4138 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 13431* D Anlage 46 Erhaltung einheimischer Vogelarten und Pflanzen SchrAnfr B25 10.10.75 Drs 07/4138 Geldner FDP SchrAnfr B26 10.10.75 Drs 07/4138 Geldner FDP SchrAntw PStSekr Logemann BML . . .13432* A Anlage 47 Beurteilung der Situation auf dem EG-Markt bei Futterpflanzensaatgut insbesondere im Hinblick auf das Verhalten Dänemarks und Hollands SchrAnfr B27 10.10.75 Drs 07/4138 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . .13433* A Anlage 48 Zulassung von Methylbromid im deutschen Gemüseanbau sowie Untersuchung von Ge- VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 müseimporten aus den Niederlanden auf organisches Bromid SchrAnfr B28 10.10.75 Drs 07/4138 Eigen CDU/CSU SchrAnfr B29 10.10.75 Drs 07/4138 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 13433* C Anlage 49 Einsatz von zivildienstleistenden Ärzten in Krankenhäusern SchrAnfr B30 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Haenschke SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13433* D Anlage 50 Inanspruchnahme der auf Sperrkonten befindlichen Renten nach § 1317 RVO durch deutsche Staatsbürger aus Ostblockstaaten während ihres Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B31 10.10.75 Drs 07/4138 Katzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . .13434* A Anlage 51 Lärmbelastung und Neufestsetzung der Lärmzonen nach Abzug des leichten Kampfgeschwaders vom Militärflugplatz Leipheim SchrAnfr B33 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAnfr B34 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13434* B Anlage 52 Projektförderung der Bundeswehr im Rahmen des Förderungsprogramms für die Bauwirtschaft im Raum München SchrAnfr B35 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13434* D Anlage 53 Übergangsbeihilferegelung für nach dem 10. September 1975 verpflichtete bzw. weiterverpflichtete Soldaten auf Zeit SchrAnfr B36 10.10.75 Drs 07/4138 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13435* B Anlage 54 Zulassung von in Frankreich und in den USA entwickelten neuen Impfstoffen gegen Grippeerkrankungen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B37 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Arnold CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 13436* B Anlage 55 Auswirkung der Kürzungen für Leistungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz auf Grund des Haushaltsstrukturgesetzes auf Krankenhausplanungen der Stadt München SchrAnfr B38 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 13436* B Anlage 56 Verhinderung der mißbräuchlichen Verwendung von Bocksbeutelflaschen für Tischweineinfuhren aus Drittländern in die EG SchrAnfr B39 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 13436* C Anlage 57 Förderung der Beratungsstelle Pro-Familia in Augsburg SchrAnfr B40 10.10.75 Drs 07/4138 Frau Grützmann SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . .13437* A Anlage 58 Informierung der Stadt Bad Soden über den Verkauf des ehemaligen Postdienstgebäudes in der Kronberger Straße durch die Deutsche Bundespost SchrAnfr B63 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Jung BMP 13437* B Anlage 59 Gründe für die beabsichtigte Auflösung der Oberpostdirektion Tübingen SchrAnfr B64 10.10.75 Drs 07/4138 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 13437* C Anlage 60 Kosten für die Herstellung und den Versand der Forschungsberichte IV und V der Bundesregierung SchrAnfr B67 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B68 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13437* D Anlage 61 Höhe der in der Gesellschaft für Kernforschung in Karlsruhe für die Entwicklung des sogenannten „Trenndüsenverfahrens" ausgegebenen Bundesmittel SchrAnfr B69 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Haenschke SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13438* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13391 193. Sitzung Bonn, den 16. Oktober 1675 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 192. Sitzung, Seite 13373 D, Zeile 16 ist statt „Anordnung" zu lesen: „Anrechnung". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 10. Adams * 17. 10. Ahlers 17. 10. Dr. Aigner * 17. 10. von Alten-Nordheim 24. 10. Dr. Artzinger * 17. 10. Dr. Bangemann 24. 10. Dr. Barzel 17. 10. Dr. Bayerl * 17. 10. Dr. von Bismarck 17. 10. Behrendt * 17. 10. Blumenfeld * 23. 10. Dr. Böger 16. 10. Dr. Burgbacher * 17. 10. Dr. Corterier * 17. 10. Engelsberger 17. 10. Entrup 17. 10. Dr. Eppler 16. 10. Prof. Dr. Erhard 17. 10. Fellermaier * 17. 10. Flämig * 17. 10. Frehsee * 17. 10. Dr. Früh * 17. 10. Graaff 24. 10. Gerlach (Emsland) * 17. 10. Härzschel * 17. 10. Dr. Heck 24. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 10. Dr. Klepsch * 17. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 17. 10. Prof. Dr. Laermann 17. 10. Lange * 17. 10. Lautenschlager * 17. 10. Lücker * 17. 10. Manning 17. 10. Memmel * 17. 10. Müller (Mülheim) * 17. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 17. 10. Nagel 17. 10. Frau Dr. Orth * 17. 10. Dr. Prassler 17. 10. Dr. Ritgen 17. 10. Schirmer 24. 10. Schmidt (München) * 17. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 17. 10. Schwabe * 17. 10. Dr. Schwörer * 17. 10. Seefeld * 17. 10. Springorum * 17. 10. Dr. Starke (Franken) * 17. 10. Graf Stauffenberg 17. 10. Suck * 17. 10. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10. Walkhoff * 17. 10. Dr. Wallmann 17. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Walz * 17. 10. Wende 24. 10. Frau Dr. Wex 16. 10. Dr. Wörner 17. 10. Dr. Zimmermann 24. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage A 20) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf das von ihr vorgesehene Datenschutzgesetz die am 27. September 1975 in Kraft getretene Privacy Act der USA von 1974, die für den Schutz der Privatsphäre des einzelnen Regelungen enthält? Das amerikanische Datenschutzgesetz 1974 (Privacy Act) ist das zweite Bundesgesetz, das den Datenschutz in den Vereinigten Staaten zum Gegenstand hat. Es befaßt sich mit dem Datenschutz in der US-Bundesverwaltung. Den Datenschutz im Bereich des Kreditauskunfteiwesens regelt der Fair Credit Reporting Act, ein Gesetz aus dem Jahre 1970. Die zügige Verabschiedung des Privacy Act durch den amerikanischen Kongreß bestätigt die wiederholt vorgetragene Auffassung der Bundesregierung, daß die gesetzliche Regelung des Schutzes des grundrechtlich gewährleisteten Persönlichkeitsbereichs (Datenschutz) keinen Aufschub duldet. In bezug auf den einzelnen Bürger werden immer mehr Daten in allen Bereichen gespeichert; in jeder denkbaren Eigenschaft werden von staatlicher und dritter Seite Informationen über ihn benötigt. Damit aber ist die Persönlichkeitssphäre des Bürgers unmittelbar bedroht. Dieser Drohung entgegenzuwirken, ist eine vorrangige Aufgabe von Parlament und Regierung. Die Bundesregierung hat im Jahre 1973 den Entwurf eines Datenschutzgesetzes dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Er wird z. Z. im Innenausschuß beraten. Die Bundesregierung hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, daß die Regelungsinhalte des amerikanischen Datenschutzgesetzes in mehrfacher Hinsicht denen des Regierungsentwurfs eines Bundes-Datenschutzgesetzes entsprechen: 1. Das amerikanische Datenschutzgesetz sowie der Entwurf der Bundesregierung verwirklichen den Datenschutz dadurch, daß sie den Umgang mit personenbezogenen Daten in den schutzrelevanten Phasen der Datenverarbeitung regeln. Das amerikanische Datenschutzgesetz beschränkt sich dabei auf die Phasen der Sammlung, Speicherung und Weitergabe von Daten. Der Entwurf der Bundesregierung umfaßt demgegenüber die Speicherung, Berichtigung, Übermittlung und Löschung von personenbezogenen Daten. 2. Beide Gesetze gewähren dem Bürger ferner weitreichende Kontroll- und Mitwirkungsrechte: An 13414* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 erster Stelle ist hier der Grundsatz der Selbstbestimmung des einzelnen über die ihn betreffenden Daten zu nennen. Die US-Bundesbehörden sind verpflichtet, außer im Falle anderweitiger Regelung, dem einzelnen zu gestatten, darüber zu bestimmen, welche auf ihn bezüglichen Daten von diesen Behörden gesammelt, unterhalten, benötigt oder weitergegeben werden dürfen. Inhaltlich entsprechend ist nach dem Entwurf der Bundesregierung die „Verarbeitung personenbezogener Daten ... nur zulässig, wenn 1. der Betroffene zugestimmt hat oder 2. dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt". Darüber hinaus gewähren beide Gestze dem Bürger einen Anspruch auf Auskunft und Berichtigung ihn betreffender Daten. 3. Beide Datenschutzgesetze gelten für den gesamten Bereich der Bundesverwaltung, einschließlich Polizei- und Nachrichtendienste, für die lediglich in Einzelheiten (z. B. Auskunftsanspruch) Ausnahmen vorgesehen sind. Der Geltungsbereich des Entwurfs der Bundesregierung erstreckt sich darüber hinaus auf den Datenschutz in den Ländern und Kommunen, soweit sie Bundesrecht ausführen, sowie im Bereich der Wirtschaft. Beide Gesetze umfassen die Datenverarbeitung in automatisierten Datenverarbeitungsanlagen sowie die mittels herkömmlicher Methoden. 4. Sowohl das amerikanische Datenschutzgesetz als auch der Entwurf der Bundesregierung enthalten den wichtigen Grundsatz, daß es keine geheimen Datenbanken innerhalb der Verwaltung geben darf. Sie verpflichten die Behörde daher zur Veröffentlichung entsprechender Angaben, ermöglichen aber zugleich im Interesse der staatlichen Sicherheit und der Verbrechensbekämpfung notwendige Ausnahmen. 5. Eine gewisse Übereinstimmung besteht auch in der Beurteilung der Notwendigkeit einer externen Kontrollinstanz. Während die Bundesregierung in ihrem Entwurf diese Frage dahin gehend entschieden hat, daß im Bereich der Bundesverwaltung die bisherigen Formen der Kontrolle (z. B. Parlament, Dienstaufsicht, Gerichte) grundsätzlich ausreichen und eine eigene institutionalisierte Kontrollinstanz nicht notwendig ist, läßt das amerikanische Datenschutzgesetz diese Frage noch offen. Es sieht lediglich die Errichtung einer Studienkommission vor, die — ausgestattet mit weitreichenden Befugnissen — die Bundesregierung berät und Empfehlungen für die weitere Gestaltung des Datenschutzes geben soll. Ihre Tätigkeit ist auf die Dauer von zwei Jahren begrenzt. 6. Beide Gesetze enthalten darüber hinaus weitere inhaltlich übereinstimmende, aber auch einige voneinander abweichende Regelungen. Für letztere sei hier z. B. erwähnt, daß dem Bürger im Falle mißbräuchlicher Datenverarbeitung besonderer Schadensersatzanspruch gewährt wird. Nach deutschem Recht dürfen die allgemeinen Schadensersatzregelungen zwar ausreichen; es ist aber möglich, daß im Verlaufe der weiteren Beratungen der Regierungsentwurf entsprechend ergänzt wird. Auch im übrigen wird das amerikanische Datenschutzgesetz 1974 bei den weiteren Beratungen des Entwurfs als zusätzliche Erkenntnisquelle genutzt werden können. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 23) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung noch keinen Antrag auf Auslieferung der fünf im Süd-Jemen befindlichen linksradikalen Terroristen gestellt, und wie gedenkt die Bundesregierung ihrer rechtsstaatlichen Pflicht nachzukommen, diese Terroristen ihrer gesetzmäßigen Strafe zuzuführen? Ob ein ausländischer Staat um die Auslieferung eines Verfolgten in die Bundesrepublik Deutschland ersucht werden soll, haben zunächst die mit der Führung eines Ermittlungs-, Straf- oder Strafvollstreckungsverfahrens befaßten Stellen der Länder zu prüfen. Sie können bei der Bundesregierung anregen, ein Auslieferungsersuchen zu stellen. Die Bundesregierung hat dann unter Abwägung der berührten politischen Belange, der Rechtsbeziehungen zu dem zu ersuchenden Staat und des deutschen Strafverfolgungsinteresses zu entscheiden, ob ein solches Ersuchen gestellt werden kann und soll. Die Entscheidung wird grundsätzlich im Einvernehmen mit der zuständigen Landesjustizverwaltung getroffen. In dem von Ihnen angesprochenen Fall hat die Bundesregierung, soweit sie damit befaßt worden ist, nach sorgfältiger Abwägung der genannten Gesichtspunkte von der Stellung eines Auslieferungsersuchens abgesehen, weil schwerwiegende Gründe gegen eine solche Maßnahme sprechen. Es ist selbstverständlich, daß die Bundesregierung alles tun wird, um im Rahmen ihrer Zuständigkeit und soweit sie dies verantworten kann zur baldigen Ergreifung der fünf freigelassenen Häftlinge beizutragen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 31): Wie beurteilt die Bundesregierung nach der verwaltungsgerichtlich erzwungenen Stillegung des Kraftwerkausbaus in Voerde (Niederrhein) die Chancen für die zeitgerechte Verwirklichung des von ihr vorgelegten Programms zum Bau zusätzlicher Kohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 6 000 MW? Das 6000-MW-Programm basiert auf einem prognostizierten Anstieg des Stromverbrauchs bis 1980 um durchschnittlich 7 % pro Jahr. Die tatsächliche Entwicklung in 1974 und 1975 ist weit hinter diesem Wert zurückgeblieben. Angesichts der jetzi- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13415* gen Annahmen über den weiteren Verlauf des Wirtschaftswachstum müssen wir davon ausgehen, daß der Einbruch dieser beiden Jahre bis 1980 wahrscheinlich zumindest nicht voll kompensiert werden wird. Die volle Realisierung des Programms — rd. 3 900 MW sind bis jetzt abgedeckt — wird sich daher entsprechend dem Strombedarf in den Anfang der achtziger Jahre hinein verschieben. Das Voerde-Urteil betrifft 2 Kraftwerksblöcke von zusammen rd. 1 400 MW, deren Inbetriebnahme für 1978/79 vorgesehen war. Mit welchen Verzögerungen jetzt zu rechnen ist, läßt sich erst nach Kenntnis der für diese Woche erwarteten schriftlichen Urteilsbegründung und den sich daraus ergebenden Konsequenzen genauer beurteilen. Wir werden dann sehr schnell mit der Elektrizitätswirtschaft über die Auswirkungen auf die Deckung des Strombedarfs und die ggf. daraus zu ziehenden Konsequenzen sprechen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 34 und 35) : Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß die für das Konjunkturprogramm gesetzten Termine zu kurzfristig sind, und durch die Ableistung von Überstunden zur Termineinhaltung die Konjunkturmaßnahmen nur einen bedingten Erfolg haben können? Wenn die jetzigen Terminfestsetzungen Sinn und Zweck einer dauerhaften Beschäftigung nicht erfüllen, frage ich die Bundesregierung, oh sie kurzfristig bereit ist, die Termine zu verlängern? Die Bundesregierung ist keineswegs der Meinung, daß die im Rahmen des Programs zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen gesetzten Termine zu kurzfristig bemessen sind. Es liegt vielmehr gerade im Wesen von konjunkturpolitischen Maßnahmen zur Nachfragebelebung, die für erforderlich erachteten Impulse zeitlich massiert zu geben. Ziel solcher — stets zeitlich begrenzter — Aktionen kann es damit auch nur sein, Anstöße im Sinne einer Initialzündung für eine nachhaltigere Belebung der Wirtschaftstätigkeit zu bewirken. Die Bundesregierung hält daher an den aus konjunkturpolitischen Gründen festgelegten Terminplanungen fest. Sie ist sich dabei bewußt, daß die anzustrebende rasche Durchführung der konjunkturanregenden Maßnahmen die Mitwirkung aller Beteiligten erfordert. Die Bundesregierung ist zugleich der festen Überzeugung, daß diese Bereitschaft zur Mitarbeit im Interesse der gesamtwirtschaftlichen Zielsetzung gegeben ist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage A 36) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache. daß die von deutschen Automobilclubs herausgegebenen Schutzbriefe für Kfz-Hilfe in allen west- und osteuropäischen Ländern — mit Ausnahme von Albanien und der DDR — anerkannt werden, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, dazu beizutragen, daß diese Schutzbriefe auch in der DDR Gültigkeit erhalten? Die Bundesregierung begrüßt alle Maßnahmen, so auch den Abschluß von Kfz-Schutzbriefabkommen, die den Reiseverkehr zwischen den einzelnen Ländern erleichtern. Die Treuhandstelle für den Interzonenhandel hat den zuständigen Stellen der DDR im Frühjahr dieses Jahres erneut vorgeschlagen, umgehend Verhandlungen über eine Erweiterung der Dienstleistungsvereinbarung zum bestehenden Abkommen über den innerdeutschen Handel aufzunehmen. Im Rahmen dieser Verhandlungen soll auch versucht werden, den von Ihnen angesprochenen Komplex zu regeln. Eine Antwort der DDR zu diesem Vorschlag steht noch aus. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 37) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts des großen Bedarfs an beruflichen Ausbildungsplätzen im Zonenrandgebiet zusätzliche Förderungen im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur" für diesen Raum einzubauen? Nach dem z. Z. gültigen 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sind zur Errichtung und zum Ausbau von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten für den Planungszeitraum 1975 bis 1978 Gemeinschaftsaufgabenmittel in Höhe von 168,9 Millionen DM vorgesehen; hiervon entfallen 83,6 Millionen DM auf Vorhaben im Zonenrandgebiet. Neben dieser speziellen Förderungsmaßnahme kann die Schaffung von beruflichen Ausbildungsplätzen nach den für die Errichtung oder Erweiterung geltenden Förderpräferenzen gefördert werden, sofern die Einrichtung dieser Ausbildungsplätze im Zusammenhang mit der Durchführung eines förderungswürdigen Investitionsvorhabens erfolgt. Sollten wider Erwarten die veranschlagten Mittel nicht ausreichen, so ist darauf hinzuweisen, daß der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe bei der Verabschiedung des 4. Rahmenplans durch einen entsprechenden Beschluß dafür Sorge getragen hat, daß zwischen den Mittelansätzen der regionalen Aktionsprogramme eines Landes eine Flexibilität sowohl im sektoralen als auch im regionalen Sinne besteht. Im Falle eines Mehrbedarfs nehmen die einzelnen Bundesländer die notwendigen Umplanungen in eigener Verantwortung vor. 13416* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 38) : Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die Kraftwerk-Union bis Ende November ein endgültiges verbindliches Angebot auf Lieferung eines Kernkraftwerks in die Republik Südafrika abgeben kann, und warum hat die Bundesregierung auf entsprechende Sondierungen noch nicht geantwortet, obwohl der Export unter volkswirtschaftlichen und versorgungspolitischen Gesichtspunkten geboten ist und ihm keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen? Das in der Frage genannte Unternehmen hat lediglich um die Übernahme einer Ausfuhrgarantie nachgesucht. Dieser Antrag bedarf einer eingehenden Prüfung aller wirtschaftspolitischen und finanzierungstechnischen Probleme, die damit aufgeworfen werden. Bei Projekten dieser Größenordnung ist deshalb eine längere Prüfungsdauer unvermeidlich. Hinzu kommt, daß die Kraftwerk-Union von einer Ausfuhrgarantie erst Gebrauch machen könnte, wenn die für dieses Exportgeschäft erforderliche Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz vorliegt. Ein entsprechender Antrag der Kraftwerk-Union liegt z. Z. jedoch noch nicht vor, so daß die bei Ausfuhrvorhaben dieser Art zu berücksichtigenden Umstände, insbesondere auch die sich im Zusammenhang mit der Erfüllung des Nichtverbreitungsvertrages ergebenden Fragen, noch nicht geprüft werden konnten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 7/4138 Fragen A 54 und 55) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Süddeutschen Zeitung vom 22. September 1975 über das Manöver Große Rochade gemachte Aussage, wonach ein General meinte, die Verlustquoten der während der Großen Rochade „abgeschossenen" Panzer lägen im Divisionsrahmen bei rund zehn Prozent pro Großangriff, während ein anderer „Schlachtenlenker" die Ausfälle durch „Waffeneinwirkung" gleich auf ein Mehrfaches hiervon schätzte? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung anstelle der völlig überforderten Manöverschiedsrichter mechanische, elektronische oder laserabhängige Indikatoren zu entwickeln bzw. einzusetzen, um so exakte und der Wirklichkeit weitgehend entsprechende Ausfallquoten zu erhalten? Zu Frage A 54: Ich darf zunächst darauf hinweisen, daß während der Übung „Große Rochade" Panzerverbände nur im Rahmen einer Verteidigungsoperation angriffsweise eingesetzt wurden. Die Höhe der Panzerverluste in einem Gefecht wird von zahlreichen unterschiedlichen Faktoren beeinflußt. Hierzu gehören, um nur einige zu nennen, Feindstärke und -verhalten, Umweltbedingungen wie Gelände, Wetter, Sicht, Kampfkraft und Gefechtswert der eingesetzten Panzerverbände, die wiederum bestimmt werden durch die Qualifikation der militärischen Führer, Ausbildungsstand der Truppe, die Versorgungslage, die Unterstützung durch andere Teilstreitkräfte u. a. mehr, Bei einer Übung ist außerdem zu bedenken, daß sich die Truppe zur Vermeidung von Flurschäden nicht immer taktisch richtig verhalten kann. Die Vielzahl der unterschiedlichen Faktoren, die als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden müssen, kann daher durchaus zu voneinander abweichenden Beurteilungen führen. Zu Frage A 55: Das Bundesministerium der Verteidigung verfolgt schon seit längerer Zeit entsprechende Entwicklungen auf dem Rüstungsmarkt. Nach eingehender Prüfung verschiedener Geräte ist beabsichtigt, ab 1977 in das Heer sogenannte TALISSI-Geräte einzuführen. TALISSI ist die Abkürzung für „Taktischer Licht-Schußsimulator". Dieses Gerät simuliert den Schuß und Treffer direkt gerichteter Waffen mittels Laser-Technik und Optronik. In der zur Zeit verfügbaren Auslegung ist das Gerät jedoch nur für die Verwendung am Kampfpanzer LEOPARD geeignet. Entwicklungen für Schützenpanzer und andere Waffensysteme sind allerdings bereits angelaufen und werden durch den Bundesminister der Verteidigung mit Interesse verfolgt. Anlage 10 Antwort des Pari. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 56 und 57): Wie erklärt und beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß sich in dem Demonstrationszug am 21. September 1975 in Bonn, der im wesentlichen vom Kommunistischen Bund Westdeutschland organisiert wurde, eine beachtliche Anzahl Bundeswehrsoldaten in Uniform befanden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um für die Zukunft einer Teilnahme von Bürgern in Uniform an Demonstrationen entgegenzuwirken, in denen Parolen wie „Wenn die Verfassung gegen das Volk ist, ist das Volk gegen die Verfassung" verbreitet werden? Es ist richtig, daß ca. 70 Soldaten verbotswidrig in Uniform an der Demonstration am 21. September 1975 in Bonn teilgenommen haben. Die Soldaten haben damit gegen die ihnen in § 15 Abs. 3 Soldatengesetz aufgegebenen Pflichten, wonach bei politischen Veranstaltungen keine Uniform getragen werden darf, verstoßen. Die Bundesregierung beabsichtigt, keine Maßnahmen zu ergreifen. Die gesetzlichen Bestimmungen reichen vielmehr aus, pflichtwidriges Verhalten von Soldaten zu ahnden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/4138 Fragen A 58 und 59) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13417* Stimmen Presseberichte über französische Raketenbasen im französischen Departement Oberelsaß, und sind der Bundesregierung Stationierung, Feuerkraft und Reichweite der sogenannten Pluton-Raketen bekannt, und hat die Bundesregierung sich wegen dieser Fragen mit der französischen Regierung ins Benehmen gesetzt, um zu erreichen, daß diese Pluton-Raketen nicht im grenznahen Raum stationiert werden? Ist sichergestellt, daß aus Transport und Lagerung der Atomsprengköpfe keine Gefährdung für die grenznahe deutsche Bevölkerung ausgehen kann? Zu Frage A 58: Der Bundesregierung ist bekannt, daß zur 1. französischen Armee gehörende, mit Pluton-Raketen ausgestattete Truppenteile im Departement Oberelsaß stationiert sind. Da dieses Waffensystem auf Selbstfahrlafette montiert und daher voll beweglich ist, können die Stationierungsorte nicht mit Raketenbasen gleichgesetzt werden. Dieses Waffensystem ist integrierter Bestandteil der 1. französischen Armee und hat die Aufgabe, Operationen der französischen Landstreitkräfte zu unterstützen. Die Sprengkraft der Raketen ist der Bundesregierung bekannt, die Reichweite beträgt etwa 120 Kilometer. Frankreich besteht als Ausdruck seiner Politik der Unabhängigkeit auf Autarkie im nuklearen Bereich und gehört daher der nuklearen Planungsgruppe der NATO nicht an. Die Bundesregierung verfolgt mit Interesse die sicherheitspolitische Diskussion in Frankreich, in deren Zusammenhang auch Pluton zu sehen ist. Zu Frage A 59: Transport und Lagerung von Atomsprengköpfen sind bei allen Atommächten besonders scharfen Sicherheitsbestimmungen unterworfen. Darüber hinaus ist durch technische Vorkehrungen Vorsorge getroffen, daß eine ungewollte Detonation ausgeschlossen ist. Daher schließt die Bundesregierung eine Gefährdung der grenznahen deutschen Bevölkerung durch Transport und Lagerung der Sprengköpfe für die Pluton-Raketen aus. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/4138 Frage A 61) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die NATO die Anlage des Kernkraftwerks Biblis als Anflugziel bei Flugübungen benutzt und wenn ja, was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? Wie Ihnen bekannt ist, werden Tiefflüge militärischer Luftfahrzeuge in dem für diesen Flugbetrieb vorgesehenen Höhenbereich ohne Bindung an bestimmte Strecken über nahezu dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland — auch im Raume Biblis — durchgeführt. Das Verhalten der Luftfahrzeugführer in der Nähe von Industrieanlagen hoher Gefahrenklasse — Kernkraftwerke sind solche Anlagen — ist im Luftfahrthandbuch Deutschland geregelt. Darin werden Luftfahrzeugführer ersucht, diese Anlage a) in ausreichendem Abstand zu umfliegen oder b) bei Überflügen die Bestimmungen des § 6 Luftverkehrsordnung über Sicherheitsmindesthöhen genaustens zu beachten. Für den militärischen Tiefflug wurde über diese gesetzliche Formulierung hinausgehend eine militärische Eigenbeschränkung verfügt, die für alle Luftstreitkräfte verbindlich ist. Industrieanlagen hoher Gefahrenklasse und schutzbedürftige Objekte sind auf allen Tag-Tiefflugkarten mit einem besonderen Symbol gekennzeichnet. So gekennzeichnete Anlagen sind von tieffliegenden Militärluftfahrzeugen nach Möglichkeit zu meiden. Nach Möglichkeit meiden heißt in diesem Fall: „Die gekennzeichneten Anlagen und Objekte sind aus der Planung zur Festlegung der Streckenführung eines militärischen Tieffluges auszusparen." Pressemeldungen, wonach die Anlage Biblis den NATO-Luftstreitkräften als Anflugziel dient, sind demzufolge nicht zutreffend. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage A 63) : Treffen Meldungen zu, wonach der Verbrauch von Schlaf- und Beruhigungsmitteln, die Brom oder Bromverbindungen enthalten, in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat, und wie beurteilt die Bundesregierung die gesundheitlichen Folgen eines längere Zeit andauernden Gebrauchs derartiger Arzneimittel, und hält sie gegebenenfalls die Einführung einer Rezeptpflicht für diese Mittel für geboten? Der Bundesregierung sind keine exakten Statistiken über den Verbrauch bromhaltiger Schlaf- und Beruhigungsmittel bekannt. Den vorliegenden Unterlagen über den Umsatz von Sedativa und Hypnotika kann aber entnommen werden, daß der Verbrauch dieser Mittel in den letzten Jahren zugenommen hat. Ferner wird über Mißbrauchsfälle berichtet. Um dem erhöhten Verbrauch entgegenzuwirken. hat die Bundesregierung daher Arzneimittel, die bromhaltige Schlafmittel enthalten, durch Verordnung vom 14. November 1973 den Bestimmungen des § 38 a des Arzneimittelgesetzes unterstellt. Danach dürfen diese Arzneimittel nur mit dem Hinweis in den Verkehr gebracht werden, daß sie nicht längere Zeit oder in höheren Dosen ohne ärztlichen oder zahnärztlichen Rat angewendet werden sollen. Das Bundesgesundheitsamt führt zur Zeit mit den Arzneimittelherstellern Gespräche, die zum Ziele haben, diesen allgemeinen Warnhinweis für bromhaltige Schlafmittel noch zu verstärken. Der Verbraucher soll darin besonders nachhaltig auf die Gefahren einer Bromintoxikation hingewiesen werden. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren wiederholt die Frage geprüft, ob die Ver- 13418* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 schreibungspflicht für bromhaltige Schlafmittel eingeführt werden kann. Die Prüfung des ihr zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnismaterials hat ergeben, daß eine Unterstellung unter die Rezeptpflicht auf Grund der zur Zeit geltenden Ermächtigung des § 35 des Arzneimittelgesetzes nicht möglich ist. Zur Zeit können nur solche Arzneimittel der Verschreibungspflicht unterstellt werden, die die Gesundheit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährden, wenn sie ohne ärztliche Anweisung und Überwachung angewendet werden. Eine Verschreibungspflicht wegen einer mißbräuchlichen Verwendung und unter Hinweis auf die daraus entstehenden Gefahren für die menschliche Gesundheit ist durch die Bestimmungen des zur Zeit geltenden Arzneimittelgesetzes nicht möglich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 64) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach in Amerika wegen Krebsgefahr ein PVC-Verpackungsverbot für Lebensmittel erwogen werden soll, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls derartige Erwägungen zum Schutz der Bevölkerung? Der Bundesregierung liegen die Vorschläge der amerikanischen Food and Drug Administration vor, nach denen beabsichtigt ist, die dort geltenden Vorschriften über die Verwendung des Kunststoffes PVC bei einigen Bedarfsgegenständen zu verschärfen. Ausschlaggebend für die amerikanischen Maßnahmen ist die Vermutung, daß die in PVC enthaltenen Restmengen von Vinylchlorid auch bei oraler Aufnahme krebserregend wirken können. Langzeituntersuchungen, die den Verdacht beweisen sollen, sind nach Mitteilung der Behörden der USA noch im Gange. Die Kunststoff-Kommission des Bundesgesundheitsamtes hatte vor einem Jahr an Hand von Untersuchungen festgestellt, daß in der Bundesrepublik die Lebensmittel, die mit PVC in Kontakt kommen, nur Gehalte an Vinylchlorid aufweisen, die zu gesundheitlichen Bedenken keinen Anlaß geben. Das Bundesgesundheitsamt ist angewiesen, auf der nächsten Sitzung der Kunststoff-Kommission erneut diese Frage zu erörtern und die nach dem Stand der Wissenschaft als gesundheitlich unbedenklich und technisch unvermeidbar anzusehenden Mengen an Vinylchlorid festzulegen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 65 und 66) : Hält die Bundesregierung im Hinblick auf den inzwischen erfolgten weiteren Ausbau des Straßennetzes die EG-Vorschrift noch für gerechtfertigt nach der gröbere Lkw täglich nur eine Fahrstrecke von maximal 450 km zurücklegen dürfen, wenn sie nur mit einem Fahrer besetzt sind? Ist die Bundesregierung bereit, auf eine Abänderung dieser EG-Vorschrift und auch darauf hinzuwirken, doll bis zu deren Abänderung die Überwachung dieser Vorschrift in der Bundesrepublik Deutschland nach der Praxis in den anderen EG-Staaten erfolgt? Die Bundesregierung strebt eine Modifizierung der von Ihnen erwähnten EG-Vorschrift an, wonach diese in den Fällen keine Anwendung finden soll, in denen das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät ausgestattet ist. Mit diesem Gerät können Lenkzeiten und ihre Überwachung ebenso wie die einzuhaltenden Geschwindigkeiten wirksam kontrolliert werden, so daß es einer zusätzlichen Wegstreckenbegrenzung dann nicht bedarf. Es ist damit zu rechnen, daß der Rat der Europäischen Gemeinschaften in seiner nächsten Sitzung die Neuregelung beschließen wird, nachdem zuvor die Kommission Stellung genommen hat. Die Überwachung dieser Vorschrift ist Angelegenheit der Bundesländer. Nach deren Überwachungspraxis — soweit sie der Bundesregierung bekannt ist — werden ohnedies geringfügige Überschreitungen der 450 km-Begrenzung nicht beanstandet. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 67) : Trifft es zu, daß Staatssekretär Ruhnau vom Bundesverkehrsministerium durch eine Intervention eines nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten beim Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Zusage gemacht haben soll, daß der Ausbau einer Autobahn bzw. einer Bundesstraße von der Ausbaustufe I b in die Dringlichkeitsstufe I a aufgenommen werde, und welche Umstände waren für die Anhebung der Dringlichkeitsstufe maßgebend? Über das Ergebnis der neuen Dringlichkeitsstufen der Bundesfernstraßenplanungen hat es mit allen Bundesländern, unter anderem auch mit Nordrhein-Westfalen, bilaterale Gespräche gegeben. Dabei wurden begründete Umstufungsvorschläge der Länder erörtert. Das Ergebnis dieser Gespräche hat Bundesverkehrsminister Gscheidle in einem Schreiben vom 3. Oktober 1975 seinen Länderkollegen übermittelt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage 68) : Wie erklärt sich der Betrag von über 200 DM, der vom Technischen Überwachungsverein bei der Begutachtung der „Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" auch von Rentnern Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13419* unter Hinweis auf die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr gefordert wird, und wie setzt sich dieser Betrag im einzelnen zusammen? Aus der Frage ist nicht zu entnehmen, welche Leistungen im vorliegenden Fall im einzelnen vom Technischen Überwachungsverein erbracht wurden. Nach Nr. 451 des Gebührentarifs für Maßnahmen im Straßenverkehr betragen die Gebühren für die Untersuchung eines Fahrerlaubnisinhabers durch eine amtlich anerkannte medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle je nach der Art der erbrachten Leistung 93,—, 186,— oder 250,— DM. Zu diesen Gebühren kommt die vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Die genannten Untersuchungsgebühren sind nicht weiter untergliedert; es handelt sich vielmehr um Festgebühren, mit denen alle erbrachten Leistungen abgegolten werden. Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe im Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr wird nach § 6 a Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes das Kostendeckungsprinzip beachtet. Eine Gebührenermäßigung für Rentner sieht die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr nicht vor, da die Untersuchungsgebühr ein Entgelt für Leistungen ist, die die medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle erbracht hat. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/4138 Fragen A 69 und 70) : In welcher Zeitspanne werden an Wochenenden und bei zusammenhängenden Feiertagen Fernsprechstörungen — außer in besonderen Notfällen — nicht behoben, und welcher Stau ergibt sich dadurch? Wie wird sichergestellt, daß insbesondere alleinstehende, ältere oder kranke Fernsprechteilnehmer nicht durch den Ausfall des Fernsprechers am Wochenende gefährdet sind? Zu Frage A 69: Wenn kurz vor Betriebsende oder während des Wochenendes bzw. an Feiertagen Störungen gemeldet werden, werden sie grundsätzlich am nächsten Werktag beseitigt. Das gleiche gilt für Störungen, die durch betriebsnotwendige Arbeiten an Fernsprechanschlüssen ohne wesentliche Auswirkungen auf die Betriebsbereitschaft entstehen oder bei Terminabsprachen. Eine Ausnahme bilden Störungen in besonderen Notfällen. Dazu gehören neben gestörten Anschlüssen von z. B. Ärzten, Krankenhäusern, der Polizei und der öffentlichen Versorgung auch Störungen in den Einzelfällen, bei denen nach Darstellung des Fernsprechteilnehmers oder der Lage des Sachverhalts dringende Hilfe für geboten erscheint. Auch bei außergewöhnlichen Ereignissen, z. B. Massenstörungen infolge Unwetter, Unfällen oder Katastrophen, werden Entstörungen sogleich eingeleitet. Im allgemeinen liegt der Stau vom Wochenende jeweils zwischen 30 und 50 v. H. des Tagewerks einer Betriebsstelle. Zu Frage A 70: Neben den zuvor erwähnten Fällen werden außerhalb der regulären Dienstzeit keine Fernsprechanschlüsse entstört. Die hierzu notwendigen organisatorischen und personellen Aufwendungen waren wirtschaftlich nicht vertretbar. Bei dem gegenwärtigen hohen technologischen Stand der Fernmeldeeinrichtungen ist ,der einzelne Fernsprechanschluß an Wochenenden und über Feiertage im Mittel alle 25 Jahre von einer Vollstörung betroffen. Die vorhandene Fernsprechdichte erlaubt im allgemeinen in dringlichen Fällen, d. h. auch bei älteren oder kranken Fernsprechteilnehmern, zumutbare Nachbarschaftshilfen. Außerdem können öffentliche Münzfernsprecher verwendet werden. Sobald sich jedoch im konkreten Einzelfall eine Notlage abzeichnet, wird das zuständige Fernmeldeamt unbürokratisch tätig und entstört den Anschluß. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 71): Ist die Bundesregierung bereit, die 1973 vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erlassenen Richtlinien über das grundsätzliche Verbot der Abholung von Postsendungen mit Postfahrzeugen aus den Geschäftsräumen der Selbstbucher dahin gehend zu ergänzen, daß Ausnahmen in denjenigen Fällen gestattet werden, in denen eine starre Ausführung der Richtlinie den wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Bundespost oder den strukturpolitischen Maßnahmen und Plänen von Bund und Ländern zuwiderläuft, oder in denen dem Erfordernis der Verhinderung formaler Vorteile in einzelnen Unternehmen durch die Deutsche Bundespost die doppelte Notwendigkeit der Entlastung der Post oder der volkswirtschaftlich gebotenen Förderung von Unternehmen in wirtschaftsschwachen Regionen vorrangig gegenübersteht? Ende 1973 hat der Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen die Oberpostdirektionen angewiesen, die noch bestehenden Paketabholfahrten einzustellen. Diese Paketabholfahrten waren freiwillige Sonderleistungen in Form unentgeltlicher Abholung von Paketsendungen aus den Geschäftsräumen einzelner Versender durch posteigene Fahrzeuge. Damit die Einstellung nicht den wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Bundespost zuwiderläuft, kommt die Deutsche Bundespost den Einlieferern selbstgebuchter Sendungen durch ein weitgespanntes Netz von Einlieferungsmöglichkeiten entgegen. Soweit die stationären Annahmeeinrichtungen nicht ausreichen, werden sie durch mobile Einrichtungen erweitert. Diese Regelung wird flexibel gehandhabt. 13420* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 73) : Ist die Bundesregierung trotz der gegenwärtigen angespannten Haushaltslage bereit, mit der DDR ein Abkommen über den Ausbau der Transitstraßen nach Berlin ohne finanzielle Eigenleistung der DDR abzuschließen, und wenn nein, welchen prozentualen Anteil an den Ausbaumaßnahmen ist die Bundesregierung bereit, äußerstenfalls zu übernehmen? Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, sich am Ausbau bestimmter Transitstraßen nach Berlin finanziell zu beteiligen. Die Beteiligung beider Seiten an der Finanzierung muß nach Auffassung der Bundesregierung dem Nutzen, den sie aus dem Ausbau ziehen, entsprechen. Eine Entscheidung darüber, in welchem Verhältnis die Kosten aufgeteilt werden sollen, ist erst möglich, wenn Klarheit über die Kostenhöhe besteht. Die Verhandlungen darüber werden zwischen Staatssekretär Gaus und dem stellvertretenden Verkehrsminister der DDR, Schlimper, geführt. Nach der Sommerpause haben bisher zwei Verhandlungsrunden, und zwar am 30. 9. und am 9. 10., stattgefunden. Die Verhandlungen werden am 15. 10. weitergeführt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 74 und 75) : Worauf sind die Zahlendifferenzen in den entsprechenden Angaben über den Straßen- und Schienenverkehr zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet durch die Bundesregierung und den Senat von Berlin für die Zeit nach Inkrafttreten des Viermächteabkommens über Berlin zurückzuführen, die sich aus den jährlichen Berichten des Senats von Berlin über die Durchführung des Viermächteabkommens und den Jahresberichten der Bundesregierung laut nachstehender Aufstellung ergeben? Bundesregierung Senat 1972 10,48 Mio. 11,60 Mio. Personen 1973 13,67 Mio. 12,78 Mio. Personen 1974 13,05 Mio. 13,28 Mio. Personen Ist die Bundesregierung bereit, sich mit dem Senat von Berlin auf übereinstimmende bzw. untereinander vergleichbare Zahlenangaben über den Bund und Berlin gleichermaßen betreffende Angelegenheiten zu verständigen? Zu Frage A 74: Die Differenzen beruhen auf einer unterschiedlichen Erfassung des Transitverkehrs von und nach Berlin (West). Den Angaben der Bundesregierung liegt eine Zählung der Reisenden beim Verlassen des Bundesgebietes in Richtung Berlin (West) durch die mit der grenzpolizeilichen Kontrolle betrauten Behörden zugrunde, wobei ,die Reisenden bei den Übergängen im Straßen- und Eisenbahnverkehr einzeln gewählt werden. Lediglich am Übergang Helmstedt—Autobahn wird die Zahl der Reisenden dadurch ermittelt, daß die Kraftfahrzeuge festgestellt und die Zahl der Insassen mit Hilfe eines Multiplikators errechnet wird. Die vom Senat veröffentlichten Zahlen beruhen auf Erhebungen bei der Ankunft der Reisenden an den Übergängen in Berlin (West), wobei dort im Straßenverkehr wie in Helmstedt nicht die Personen, sondern die Kraftfahrzeuge gezählt und deren Insassen mit Hilfe eines Multiplikators errechnet werden. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß der hier behandelte Bereich bereits Gegenstand einer Kleinen Anfrage vom 25. August 1975 im Abgeordnetenhaus von Berlin war, zu der der Senat im gleichen Sinne Stellung bezogen hat. Zu Frage A 75: Am 15. September 1975 hat eine Besprechung zwischen den zuständigen Beamten der Bundesregierung und des Senats von Berlin stattgefunden, bei der eine Verständigung über eine einheitliche statistische Erfassung der Reisenden dergestalt erzielt werden konnte, daß der Senat künftig bei seinen Veröffentlichungen die Angaben übernimmt, die von der Bundesgrenzschutzdirektion Koblenz für die Bundesregierung ermittelt werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 76) : Hat die Bundesregierung auf Grund der Beschlüsse von Helsinki gegenüber der DDR Protest erhoben, daß derzeit zwischen Harz und Hessen neue Sperrsysteme wie Selbstschußanlagen usw. errichtet werden? Seit Jahren ist zu beobachten, daß die DDR die an der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten errichteten Anlagen weiter automatisiert und ausbaut. Sie wissen, daß ,die Bundesregierung die Zustände an der Grenze verurteilt; sie hat hierzu bereits mehrfach eindeutig Stellung bezogen. Die in der Schlußakte von Helsinki niedergelegten Grundsätze stellen keinen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag, sondern moralisch-politische Absichtserklärungen dar. Die Grundsätze geben eine Zielrichtung an, es wird daher eines längeren Prozesses zur Realisierung dieser Erklärungen bedürfen. Niemand wird vernünftigerweise erwarten können, daß schon wenige Wochen nach der Unterzeichnung der Schlußakte der Beweis für konkrete Veränderungen unter Bezugnahme auf die Schlußakte angetreten werden kann. Es muß klar im Auge behalten werden, daß wir es mit einem beginnenden Prozeß der Entspannung zu tun haben. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 77 und 78) : Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, die Vereinbarung mit der DDR über den Fischfang in der Lübecker Bucht vom 29. Juni 1974 stelle eine „befriedigende Sicherung der praktischen und wirtschaftlichen Interessen der Lübecker Stadtfischer dar", obwohl die Betroffenen die Folgen dieser Verein- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13421* barung — insbesondere die Preisgabe von Fischrechten an der mecklenburgischen Küste, die zeitlichen Begrenzungen des Fischens sowie die Modalitäten der Visaregelung — als schwere Belastung empfunden? Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem von den Lübecker Stadlfischern erhobenen Vorwurf, sie habe mit der Vereinbarung vom 29. Juni 1974 in verbürgte Rechte der Lübecker Stadtfischer eingegriffen, ohne hierzu berechtigt zu sein, und welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, die betroffenen Lübecker Stadtfischer weder an den Verhandlungen zu beteiligen noch zu konsultieren? Zu Frage A 77: Die Bundesregierung ist weiterhin der Ansicht, daß die Vereinbarung mit der DDR vom 29. Juni 1974 über den Fischfang der Lübecker Stadtfischer in Territorialgewässern der DDR deren praktische und wirtschaftliche Interessen sichert. In diesem Zusammenhang gehört innerhalb der Regelung des Gesamtkomplexes Lübecker Bucht auch die von der DDR anerkannte freie und unbehinderte Schiffahrt zu den Häfen von Lübeck und Travemünde. In den Verhandlungen, die zu der Vereinbarung vom 29. Juni 1974 geführt haben, galt es, die Ausübung des Fischfanges auf der Grundlage des Fischereirechts der Hansestadt Lübeck, das dieser im Jahr 1188 verliehen und im Jahr 1226 bestätigt wurde, für die Lübecker Stadtfischer in dem Gebiet zu sichern, in dem dieses Recht belegen ist und zulässigerweise ausgeübt werden kann. Die Vereinbarung hat sich bei der räumlichen Umschreibung des Fischereigebietes exakt an ein lange vor 1945 ergangenes Urteil des Staatsgerichtshofes für das Deutsche Reich gehalten, das den jahrhunder alten Streit zwischen den Lübecker Stadtfischern und Mecklenburger Fischern durch die Festlegung der ostwärtigen Grenze des Fischereigebietes durch die Linie vom Gömnitzer Berg zur Mündung des Baches Harkenbäk beendet hat. In Abstimmung mit Vertretern der Lübecker Stadtfischer und unter Mitwirkung von Vertretern des Landes Schleswig-Holstein wurden mit der DDR Modalitäten der Ausübung des Fischfanges ausgehandelt, die den Interessen der Lübecker Stadtfischer an einer wirtschaftlichen Ausübung des Fischfanges Rechnung tragen. Dies gilt insbesondere auch für die erst in der Endphase der Verhandlungen durchgesetzte Zulässigkeit des ertragreichen Nachtfischfangs in der Sommerzeit. Daneben trägt die vereinbarte Visaregelung dem Wunsche der Lübecker Stadtfischer Rechnung, bei der Ausübung des Fischfanges nicht unmittelbar durch die Organe der DDR kontrolliert zu werden. Dieses Verfahren hat sich in dem Jahr, in dem es nunmehr praktiziert wird, bewährt; die zunehmende Zahl der Interessierten zeigt auch, daß es von den Berechtigten akzeptiert wird. Zu Frage A 78: In der Antwort auf Ihre 1. Frage habe ich bereits ausgeführt, daß es Aufgabe der Verhandlungen war, in der Vereinbarung vom 29. Juni 1974 die Ausübung des Fischfangs auf der Grundlage des Fischereirechts der Hansestadt Lübeck zu sichern. Gegenstand der Verhandlungen war und konnte nicht das Fischereirecht selbst sein, sondern lediglich dessen Ausübung. In das Fischereirecht ist deshalb nicht eingegriffen worden. Es ist weiterhin nicht richtig, die Lübecker Stadtfischer seien nicht beteiligt worden. Die Vertreter der Fischer hatten von Beginn der Verhandlungen an und besonders in der Endphase Gelegenheit, ihre Wünsche vorzutragen und Anregungen zu geben. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 79 und 80) : Treffen Meldungen zu, nach denen die Zuschüsse zur Förderung von Reisen nach Berlin und an die Zonengrenze im Rahmen des Bundeshaushalts gekürzt werden sollen? Welche Mittel sind für die Förderung von Reisen nach Berlin von 1970 bis 1974 jährlich aus dem Bundeshaushalt ausgegeben worden, und wie hoch sind die Ansätze für die Haushaltsjahre 1975 und 1976? Zu Frage A 79: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Zuschüsse zur Förderung von Reisen nach Berlin und an die Zonengrenze zu kürzen. Sie wissen, daß diese im wesentlichen darin bestehen, daß der Bund je Teilnehmer und Tag solcher Reisen 5,— DM sowie einen Zuschuß zu den Fahrtkosten gewährt. Zutreffend ist allerdings, daß im Rahmen der allgemein notwendigen Einsparungen für 1976 beabsichtigt ist, den Plafond der für Berlin- und Zonengrenzreisen vorgesehenen Mittel auf etwa die Istausgaben der Vorjahre herabzusetzen. Zu Frage A 80: Für die Förderung von Berlinreisen und Berlinseminaren sind folgende Beträge aus dem Bundeshaushalt ausgegeben worden (Istbeträge) : 1970 11,5 Millionen DM 1971 11,3 Millionen DM 1972 10,4 Millionen DM 1973 10,0 Millionen DM 1974 10,5 Millionen DM Es sind weiter vorgesehen für 1975 11,4 Millionen DM 1976 11,0 Millionen DM (10,3 Millionen DM für Fahrten, 0,7 Millionen DM für Seminare in Berlin) Wir hatten also 1974 eine Istausgabe für Berlinreisen und Berlinseminare von 10,5 Millionen DM. Heute, beim Stand vom 15. 10. 1975, kann nicht abgesehen werden, ob die für 1975 vorgesehenen Mittel von 11,4 Millionen DM in voller Höhe entsprechend den Förderungsrichtlinien in Anspruch genommen werden, ich gehe allerdings davon aus. Die Planung von 11,0 Millionen DM für 1976 stellt daher einen vertretbaren Mittelwert zwischen dem Istergebnis 1974 von 10,5 Millionen DM und dem Planungsbetrag 1975 von 11,4 Millionen DM dar, der sowohl dem Gebot der Sparsamkeit Rechnung trägt, als auch sicherstellt, daß die Zahl der Berlinreisen 13422* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 und Seminare — jedenfalls nach der Planung des Bundes — nicht zurückgehen wird. Die Bundesregierung hofft allerdings, daß auch die Länder weiterhin Förderungsmittel für diesen Bereich in bisheriger Höhe bereitstellen. Vor allem auch vom Land Bayern, das sich hierzu bisher nicht bereit finden konnte, muß in Zukunft ein Beitrag erwartet werden. Anlage 25 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/4138 Fragen A 81 und 82) : Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach noch unbekannte Mengen tritiumhaltiger Chemieabwässer durch ein Leck im Klärwerk des Kernforschungszentrums Karlsruhe versickern, wenn ja, ist dadurch eine Gefährdung des Trinkwassers möglich bzw. gegeben? Liegen der Bundesregierung Untersuchungen vor, wie es möglich sein konnte, daß tritiumhaltige Chemieabwässer ins Grundwasser gelangen konnten, und welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Zu Frage A 81: Es trifft zu, daß im Klärwerk des Kernforschungszentrums Karlsruhe ein Leck bestanden hat, durch das tritiumhaltige Abwässer abgeflossen sind. Die Tritiumaktivität dieser Abwässer lag jedoch unterhalb der Grenze, wie sie von den Aufsichtsbehörden für diesen Bereich der Anlage genehmigt worden sind. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie und die zuständigen Landesbehörden wurden sofort nach Entdeckung des Schadens unterrichtet. Das Klärwerk des Kernforschungszentrums ist so angelegt worden, daß in der bekannten Fließrichtung des Grundwassers keine Wasserwerke liegen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß das Trinkwasser aus einem sehr viel tieferen Horizont entnommen wird. Es ist daher nach dem heutigen Kenntnisstand davon auszugehen, daß keine Gefahr für das Trinkwasser der Gemeinde Linkenheim besteht. Unbeschadet davon sind die Brunnen der um das Kernforschungszentrum herum liegenden Wasserwerke seit vielen Jahren unter ständiger Kontrolle, so daß jede Veränderung der Grundwasserqualität registriert wird und entsprechende Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können. Zu Frage A 82: Die Schadensursache ist sowohl von den Fachleuten des Kernforschungszentrums wie auch durch die Landesbehörden eingehend untersucht worden. Als Ergebnis wurde festgestellt, daß eine Ablaufleitung undicht war. Diese Leitung wurde sofort stillgelegt und aus Sicherheitsgründen abgemauert. Ausführliche Bodenuntersuchungen, die Aufklärung über das genauere Ausmaß der Tritiumausbreitung geben sollen, werden z. Z. durchgeführt. Das zuständige Landratsamt Karlsruhe hat zur Erhöhung der Sicherheit dieser Anlage eine Reihe von Auflagen gemacht. Die Bundesregierung wird die weiteren Untersuchungen mit höchster Aufmerksamkeit verfolgen. Anlage 26 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksachen 7/ 4138 Fragen A 83 und 84) : Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse einer verstärkten Reaktorsicherheitsforschung die bisher im Bundesforschungsministerium bearbeitete Reaktorsicherheitsforschung dem Bundesinnenministerium zuzuordnen und im Interesse einer sparsameren Haushaltswirtschaft die Haushaltsmittel schon im Jahr 1976 vom Bundesforschungsministerium auf das Bundesinnenministerium zu verlagern? Welche Gutachten und Studien zu wirtschaftswissenschaftlichen oder wirtschaftsstrukturpolitischen Fragen sind seit Amtsantritt von Bundesminister Matthöfer vom Bundesforschungsministerium in Auftrag gegeben worden, und wie fand im einzelnen eine Koordinierung mit dem Bundeswirtschaftsministerium statt? Zu Frage A 83: Der Themenkreis Ihrer Frage war bereits Gegenstand früherer Anfragen. Aufgrund der Neuordnung der Zuständigkeiten im Dezember 1972 ist der Bundesminister des Innern für die Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht über den Vollzug des Atomgesetzes zuständig, während die Verantwortung für Forschung und Entwicklung auf kerntechnischem Gebiet beim Bundesminister für Forschung und Technologie liegt. Es gibt zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie und dem Bundesminister des Innern keine Schwierigkeiten bei der Koordinierung. Die Frage, ob durch eine Zuständigkeitsverlagerung eine noch zweckmäßigere Zuständigkeitsverteilung und insbesondere eine sparsamere Haushaltswirtschaft erreicht werden kann, hat die Bundesregierung nicht nur in diesem Fall stets vor Augen. Sie bezieht dabei auch alle ernsthaften Anregungen ein, die aus diesem Hohen Hause oder von dritter Seite an sie herangetragen werden. Die Bundesregierung hat im Regierungsentwurf für den Haushalt 1976 keine Umsetzung von Mitteln für die Reaktorsicherheitsforschung auf den Haushalt des Bundesministers des Innern vorgesehen. Zu Frage A 84: Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat seit Mai 1974 mehrere Studien in Auftrag gegeben, die forschungs- und technologiepolitische Entscheidungshilfen liefern sollen, und dabei insbesondere auch Fragen der Wirtschafts- und Industriesturktur ansprechen. Es handelt sich insgesamt um acht Studien, die aufzeigen sollen, — welche Forschungsbereiche und welche Technologien besonders geeignet sind, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit auch die Arbeitsplätze auf lange Sicht zu sichern, — wie sich in einer weltwirtschaftlichen, namentlich auch die Entwicklungsländer einbeziehenden Arbeitsteilung die einzelnen Branchen in ihrer Technologie weiterentwickeln können, Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13423* — was die Gesellschaft von der privaten und der öffentlichen Wirtschaft an Leistungen langfristig erwartet und wie Forschung und Technologie dazu beitragen können. Wegen der Themenstellung der einzelnen Studien und der ausführenden Institute verweise ich auf die Anlage. Das Bundesministerium für Wirtschaft ist über die Aufträge unterrichtet. Bei einem Teil der Aufträge hat eine vorherige Abstimmung stattgefunden. Beide Ressorts haben eine periodische wechselseitige Unterrichtung auch über geplante Studien sowie bei besonderem Interesse im Einzelfall eine Beteiligung des anderen Ressorts vereinbart. Anlage Zusammenstellung der Studienaufträge Thema bzw. Aufgabenstellung beauftragtes Institut/ Vergütung A. Studien zum Fragenbereich Forschungs- und Technologiepolitik und Wirtschaftssturktur (1) Gesamtwirtschaftliche Langfristprognose, dabei insbesondere Prognose der voraussichtlichen weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung, der Entwicklung technologieintensiver Sektoren und der technologischen Engpässe und Zukunftsaufgaben. Prognos AG. DM 335 000,— (2) Erfordernisse und Konsequenzen einer wirtschaftlichen und technologischen „Universalstrategie" für die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu einer „Aussparungsstrategie". Institut für Weltwirtschaft Kiel DM 100 000,- (3) Analyse gesellschaftlicher Trends und insbesondere der Nachfrage nach öffentlichen Dienstleistungen und mögliche Beiträge von Forschung und Technologie zur Überwindung von Engpässen. Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung DM 260 000,- (4) Bewertung ausgewählter technologischer Entwicklungslinien und ihres wirtschaftlichen Potentials. FhG-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (DSI) DM 145 000,- (5) Analyse der Technologieentwicklung, des Produktionspotentials und Ifo-Institut, München der Wettbewerbsfähigkeit wichtiger Branchen; Identifizierung von DM 182 000,—DIW, Berlin technologischen Schlüsselbereichen und Problembranchen. DM 110 000,- (6) Entwicklungstendenzen der Produktions- und Fertigungstechnik; mögliche Einsatzbereiche für Forschung und Technologie. Ifo-Institut, München Battelle, Frankfurt DIW, Berlin DM 475 000,- (7) Entwicklungstendenzen des Dienstleistungsbereichs und mögliche Einsatzbereiche für Forschung und Technologie. Prognos AG., Basel Dornier-System ADV/Orga DM 500 000,- (8) Anpassung des Mesarovic/Pestel-Weltmodells zur Anwendung auf Lehrstuhl A für forschungs- und technologierelevante Fragestellungen aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland. Mechanik der TU Hannover DM 1 200 000,— B. Studien zu Fragen der besseren wirtschaftlichen Umsetzung (Innovation von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen und Transfer) (9) Industrieeigene Vorausschauung und Bewertung künftiger Entwicklungen, ihr Einfluß auf das Innovationsverhalten der Unternehmen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Staat. Ifo-Institut, München DM 151 000,—Battelle, Frankfurt DM 179 000,- (10) Neue Instrumente zur Umsetzung nichtindustrieller Forschung in die Anwendung. FhG-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI) DM 174 000,— 13424* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Anlage 27 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 85 und 86) : Wie beurteilt die Bundesregierung die im Forschungsbericht festgelegte Zielsetzung der Forschungspolitik „Sicherung der Arbeitsplätze der Zukunft" im Zusammenhang mit den beschlossenen Kürzungsmaßnahmen im Bereich der Forschung, und welche strukturpolitischen Effekte erwartet die Bundesregierung auf Grund der von ihr beschlossenen Kürzungen im Forschungsbereich? In welchem Umfang hat sich die Forschungstätigkeit in der Wirtschaft in diesem und im letzten Jahr auf Grund der verschlechterten Wirtschaftslage verringert, und gedenkt die Bundesregierung, die Forschungstätigkeit der Wirtschaft durch eine verstärkte indirekte Forschungsförderung zu verstärken? Zu Frage A 85: Bei der Umsetzung der gegenüber der früheren Finanzplanung beschlossenen Einsparungen hat der Bundesminister für Forschung und Technologie versucht, auch angesichts einer Stagnation staatlicher Fördermittel keines der im Bundesforschungsbericht V dargelegten Ziele zu vernachlässigen. Das gilt insbesondere für die Zielsetzung, „die Leistungs-und Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu erhalten und auszubauen und damit die Arbeitsplätze durch Modernisierung zu sichern". Strukturelle Auswirkungen der staatlichen Forschungsförderung können nur über längere Zeiträume beurteilt werden. Zu Frage A 86: Der Bundesregierung sind, über Einzeläußerungen von Vertretern der Wirtschaft hinaus, keine aktuellen Zahlen verfügbar. Aus den Einzeläußerungen geht allerdings hervor, daß zumindest in bestimmten Wirtschaftsbereichen angesichts der Ertragslage der Unternehmen mit rückläufigen FuE-Aufwendungen gerechnet werden muß. Die Bundesregierung untersucht derzeit Möglichkeiten der verbesserten Ausgestaltung der indirekten Forschungsförderung. Der Bundesminister für Forschung und Technologie wird in Abstimmung mit den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft im Anschluß an eine Vorstudie ein Wirtschaftsforschungsinstitut beauftragen, die Wirksamkeit steuerlicher Fördermaßnahmen — in Abhängigkeit von der Ausgestaltung, — im Hinblick auf die Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen, — im Hinblick auf den erforderlichen finanziellen- und Verwaltungsaufwand und — im Vergleich mit den Wirkungen der direkten Förderung umfassender zu untersuchen. Bis zum Vorliegen der Studie etwa Mitte 1976 wird die Bundesregierung Überlegungen über grundsätzliche Änderungen oder Erweiterungen bei der steuerlichen Forschungsförderung zurückstellen. Anlage 28 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 87 und 88) : Welche Vorstellungen hat der Bundesminister für Forschung und Technologie über die zukünftige Arbeit des Europäischen Raumfahrtkontrollzentrums ESOC in Darmstadt, und welche Rolle spielt insbesondere ESOC im Rahmen der europäischen Weltraumforschung? Trifft es insbesondere zu, daß die Benutzung der Erdfunkstelle bei Michelstadt ab 1978 nicht mehr gewährleistet ist, da die Deutsche Bundespost die hierfür notwendigen Frequenzen nicht weiter zur Verfügung stellen will, und was wird unternommen, um hier baldmöglichst eine Klärung herbeizuführen? Zu Frage A 87: Das europäische Raumfahrtkontrollzentrum ESOC in Darmstadt enthält neben den Bodenbetriebseinrichtungen für die europäischen Satelliten METEOSAT und GEOS die Einrichtungen zum Verarbeiten der Daten aller Satellitenprojekte der europäischen Weltraumorganisation ESA. Darüber hinaus ist ESOC Zentralstelle für die Kontrolle des Netzwerkes der ESA-Bodenstation. Dieser Aufgabenbereich wird sich künftig nur insoweit ändern, als geplant ist, zur Vermeidung von Doppelarbeit alle Bodenbetriebseinrichtungen der ESA und der Mitgliedstaaten in einem Verbundsystem zusammenarbeiten zu lassen. ESOC wird dabei eine zentrale Rolle spielen, insbesondere die der Netzwerkkontrolle. Nationale Kontrollzentren wie Oberpfaffenhofen bei München und Toulouse in Südfrankreich sollen mit Sonderaufgaben betraut werden, z. B. die Überwachung und Steuerung künftiger ESA-Satelliten und ihrer Nutzlasten. Noch nicht entschieden sind die wichtigen Fragen des Bodenbetriebs für Spacelab. Die Bedeutung von ESOC als europäisches Zentrum zur Verarbeitung von Weltraumdaten wird wachsen, insbesondere wenn zu den Anwendungssatelliten Spacelab hinzukommt. Zu Frage A 88: Die Frequenzfreigabe durch die Deutsche Bundespost für METEOSAT und GEOS gilt nur bis einschließlich 1978 und es ist zweifelhaft, ob der ESA Frequenzen für künftige Satelliten zur Verfügung gestellt werden können, denn der Großraum Frankfurt ist ein Ballungszentrum für den drahtlosen Fernmeldeverkehr. Die Zukunft von ESOC hängt nicht von der Zurverfügungstellung von Frequenzen durch die Bundespost ab. Über eine Verlängerung der schon gewährten Frequenzen wird mit der Bundespost rechtzeitig verhandelt werden. Dasgleiche gilt für Frequenzen für künftige Satelliten, sobald deren konkrete Anforderungen festgelegt sind. Der Bundespost ist die Sachlage bekannt, so daß sie in ihren Planungen auch die ESA-Bedürfnisse berücksichtigen kann. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 101 und 102) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13425* Trifft die Meldung der „Welt" vom 6. Oktober 1975 zu, die Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion in den freien Teil Deutschlands sei zurückgegangen, und was hat die Bundesregierung angesichts der Vielzahl der Ausreisewünsche unternommen, um statt zu einem Absinken zu einem Ansteigen der Zahl der Aussiedler zu kommen? Wird die Bundesregierung — und bejahendenfalls auf welchem Wege — dagegen Schritte unternehmen, daß die Sowjetunion, wie der Generalsekretär des Nordatlantischen Bündnisses kürzlich ausgeführt hat, sich nicht an die Vereinbarungen aus der KSZE hält, insbesondere hinsichtlich der Ankündigung von Manövern und der Verletzung der Menschenrechte im eigenen Land? Zu Frage A 101: Ich verweise auf die bereits mehrfach, unter anderem auch Ihnen erteilten Antworten zu Fragen nach Ausreisezahlen aus der Sowjetunion (Frage von MdB Hupka, Fragestunde des Deutschen Bundestages am 1./2. Oktober 1975; schriftlich beantwortete Frage von MdB Gierenstein, Fragestunde des Deutschen Bundestages im Juli 1975; Frage Nr. 133). Ich möchte auch den früher ausgesprochenen Hinweis wiederholen, daß Teiljahresergebnisse keine zuverlässigen Schlüsse auf die Haltung der sowjetischen Regierung zulassen. Zu Frage A 102: Die Bundesregierung wird mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf die Einhaltung der Bestimmungen der Schlußakte der KSZE durch alle Teilnehmerstaaten hinwirken. Zur Frage der Vorankündigung größerer Manöver durch die Sowjetunion darf ich ergänzend auf die Ausführungen hinweisen, die mein Kollege Schmidt vom Bundesministerium der Verteidigung am 24. September zur Beantwortung der Frage des Abgeordneten Engelsberger gemacht hat. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage A 106) : Wird die Bundesregierung — aus Anlaß des Besuchs einer nach den Gesetzen der Apartheid zusammengesetzten Delegation des von Südafrika widerrechtlich besetzten Territoriums Namibia — der südafrikanischen Botschaft in Bonn unmißverständlich zu verstehen geben, daß die Bundesregierung Südafrikas Anspruch auf Verwaltungshoheit in diesem Territorium nicht anerkennt? Der südafrikanischen Botschaft in Bonn ist die Haltung der Bundesregierung zur Namibia-Frage bekannt. Der Bundesminister des Auswärtigen hat am 11. 9. 1975 dem südafrikanischen Außenminister anläßlich dessen Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland diese Haltung erneut unmißverständlich dargelegt, wie sie zuletzt am 27. 5. 1974 in einer Note des Ständigen Vertreters der Bundesrepublik Deutschland dem Generalsekretär der Vereinten Nationen übermittelt wurde. In diesen Stellungnahmen wurde klargestellt, daß die Anwesenheit Südafrikas in dem Territorium keine Grundlage im Völkerrecht mehr hat. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schinzel (SPD) (Drucksache 7/4138 Fragen A 107 und 108) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß weder von Mitgliedern der Bundesregierung, noch von Mitarbeitern in den Bundesministerien Gespräche oder Schriftwechsel mit südafrikanischen Regierungsstellen, Diplomaten oder Mitarbeitern des südafrikanischen Atomic Energy Board (AEB) geführt wurden, mit der Zielsetzung, die Möglichkeit einer nuklearen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Südafrika zu prüfen oder zu fördern? Ist aus der Tatsache, daß die Bundesregierung der Resolution Nr. 3324 (XXIX) der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 1974 nicht zugestimmt hat, in der u. a. in Ziffer E 9, f alle Regierungen ersucht werden, „jede Zusammenarbeit mit Südafrika auf dem Gebiet der nuklearen oder anderen modernen technologischen Forschung, insbesondere der mit militärischer Nutzungsmöglichkeit, zu beenden" zu schließen, daß die Bundesregierung die Zusammenarbeit deutscher Firmen und Forschungsinstitute mit Südafrika auf diesem Gebiet zulassen und fördern wird? Zu Frage A 107: Es hat keine Kontakte gegeben und es gibt keine Kontakte zwischen Mitgliedern der Bundesregierung oder Vertretern der Ressorts und offiziellen südafrikanischen Stellen mit dem Ziel, von Regierungsseite eine nukleare Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik und Südafrika einzuleiten. Es trifft allerdings zu, daß es im Rahmen der normalen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen auch auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie Kontakte mit südafrikanischen Regierungsstellen gegeben hat. Zu Frage A 108: Gegen die von Ihnen zitierte Resolution 3324 (XXIX) stimmen 13 Staaten, darunter sämtliche EG-Staaten. Die Mitgliedsländer der EG mußten gegen diese Resolution stimmen, da sie neben einer kompromißlosen Verurteilung der Apartheidspolitik der südafrikanischen Regierung — insoweit hätte die Bundesregierung zustimmen können — eine harte Kritik an Staaten enthält, die Beziehungen zu Südafrika unterhalten, sowie die kategorische Forderung, diese Beziehungen abzubrechen bzw. zu unterbinden. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die entsprechenden Ausführungen in Bundestagsdrucksache 7/3637 (7. Wahlperiode) verwiesen. Ihre Frage, ob die Bundesregierung aus der Tatsache, daß sie gegen diese Resolution gestimmt hat, die von Ihnen angenommenen Schlußfolgerungen gezogen hat, kann ich verneinen. Tatsache ist, daß es keine nukleare Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Südafrika gibt. Es gibt im Verhältnis zu Südafrika auch keine Vereinbarung auf Regierungsebene über wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit. Dies betrifft auch den Bereich möglicher militärischer Nutzung. Im übrigen unterhalten unsere Forschungszentren Kontakte zur wissenschaftlichen Welt vieler Länder. Besuchsreisen von Wissenschaftlern aus Südafrika ordnen sich in diese Kontakte ein. Von einer Förderung der Tätigkeit deutscher Firmen und Forschungsinstitute in dem von Ihnen genannten Bereich kann keine Rede sein. 13426* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Anlage 32 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wawrzik (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 122 und 123) : Ist es richtig, daß auch die deutsche Delegation auf der 7. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen bis in die Schlußphase der Beratungen hinein Vorbehalte zu den einzelnen Punkten textlich bereits entworfen hatte, wenn ja, um welche Punkte handelt es sich, und wie lauten diese vorbereiteten Vorbehatte? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine Wiederholung und Bestätigung ihrer auf der 6. Sondergeneralversammlung erhobenen Vorbehalte eine Konfrontation zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern bewirkt hätte, und wenn ja, ist eine solche Konfrontation durch die Vorbehalte der USA zu erwarten, wenn nein, warum hat die Bundesregierung ihre Vorbehalte nicht erneuert, um bei den Entwicklungsländern keine falschen Erwartungen zu wecken? Zu Frage A 122: Es wird Ihnen bekannt sein, daß die Verhandlungssituation sich laufend änderte und der Schlußtext erst in der letzten Nacht vorlag. Die Delegation hat selbstverständlich in jedem Stadium der Verhandlungen Überlegungen über ihre Haltung zu den jeweils vorliegenden Formulierungen angestellt und diese als Grundlage für ihr eigenes Vorgehen in den Verhandlungen benutzt. Ich glaube, daß dies zu den Aufgaben und Pflichten einer Delegation gehört. Für unsere heutige Diskussion zählt das Verhandlungsergebnis selbst. Seine Entstehungsgeschichte kann erst dann, wenn nach 30 Jahren die Akten des Auswärtigen Amts der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung stehen, nachgezeichnet werden. Zu Frage A 123: Die deutsche Delegation ist auf der 7. Sondergeneralversammlung u. a. mit dem Ziel aufgetreten, von Auseinandersetzungen über Prinzipien wegzukommen und zu praktischen Ergebnissen zu gelangen. Es hätte nicht in unserem Interesse gelegen, angesichts der auf der 7. Sondergeneralversammlung herrschenden guten Verhandlungsatmosphäre ohne Not Kontroversen auszutragen. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Fragen Nr. 89 und 90 gemäß Anlage 10 zum Protokoll der 190. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Oktober 1975. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wulff (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 124) : Versteht die Bundesregierung ihre Aussage, sie bleibe „bei ihrer Auffassung, daß Währungs- und Finanzpolitik kein Ersatz für Entwicklungspolitik ist?" (schriftliche Antwort der Bundesregierung vom 2. Oktober 1975 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger, Stenographischer Bericht Seite 13274), dahin gehend, daß die Bundesregierung bei Beratungen im internationalen Währungsfonds die Herstellung eines link bei der Einrichtung neuer Sonderziehungsrechte ablehnen wird? Die Formulierung in der Entschließung der 7. Sondergeneralversammlung besagt, daß wenn und soweit Sonderziehungsrechte geschaffen werden, dann auch der Link mit in die Überlegungen einbezogen werden soll. Entscheidend bleibt für die Schaffung von Sonderziehungsrechten weiterhin, daß auf die Bedürfnisse der internationalen Liquidität abgestellt wird. Angesichts der internationalen Liquiditätssituation ist eine Entscheidung gegenwärtig nicht aktuell. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 2) : Wird die Bundesregierung, entsprechend ihrem Verhalten gegenüber Spanien, ihren Ständigen Vertreter in Ost-Berlin, Herrn Gaus, zur Berichterstattung nach Bonn einberufen, nachdem am Wochenende erneut ein Deutscher im Splitterhagel der Mordautomaten an der Zonengrenze liegengeblieben ist, oder macht die Bundesregierung einen moralischen Unterschied zwischen Diktaturen, die in der kommunistischen oder in der westlichen Welt liegen? In der moralischen Verurteilung von Gewalt und Unrechtshandlungen macht die Bundesregierung keinen Unterschied zwischen Diktaturen und Nicht-Diktaturen, zwischen Verantwortlichen in West oder Ost oder in der Dritten Welt. Wie jede Regierung behält sich aber die Bundesregierung vor, aus dem gegebenen Anlaß heraus zu prüfen, ob sie ihren Botschafter oder Ständigen Vertreter zur Berichterstattung nach Bonn rufen will. Wenn sie in einem Fall so, im anderen Fall anders entscheidet, dann liegt das daran, daß sie politische Instrumente nicht nur aufgrund moralischer Erwägungen einsetzen kann, sondern ebenso sorgfältig die Frage der Zweckmäßigkeit prüfen muß. Anlage 35 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 3) : Beabsichtigt die Bundesregierung, in der Zeit von Dezember 1975 bis Anfang April 1976 mit ähnlichem finanziellen Aufwand in Zeitungsanzeigen und Broschüren für ihre Politik zu werben, wie dies in der Zeit vom Dezember 1974 bis Anfang Mai 1975 der Fall war (vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung vom 21. März 1975 auf eine entsprechende schriftliche Frage), und welche konkreten Pläne mit welchen finanziellen Kosten bestehen hierfür gegebenenfalls? Für den Zeitraum von Dezember 1975 bis Anfang April 1976 können die für Zeitungsanzeigen und Broschüren erforderlichen Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zur Zeit nicht angegeben werden, weil die Planungen noch kein so konkretes Stadium erreicht haben, daß Maßnahmen und Kosten dargelegt werden könnten. Art und Um- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13427* fang der Öffentlichkeitsarbeit, die sich an dem haushaltsgesetzlichen Auftrag zur Information der Bevölkerung über die Ziele und die Arbeit der Bundesregierung ausrichtet, hängen davon ab, welche Gesetze in Kraft treten oder ob politische Sachfragen mit Hilfe der Öffentlichkeitsarbeit verdeutlicht werden müssen. Im Augenblick vermag ich aus diesen Gründen nur folgendes mitzuteilen: Im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sind für Dezember 1975 keine größeren Maßnahmen geplant. Es werden lediglich einige Broschüren, wie die „Tips für Arbeitnehmer" und die „109 Tips für die Frau", die mittlerweile vergriffen sind, im November/Dezember 1975 in aktualisierter Fassung neu aufgelegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird wegen der zahlreichen Anfragen zum Thema „Soziale Sicherung" und zu neuen sozialpolitischen Gesetzen und Vorhaben im Dezember 1975 voraussichtlich einen überarbeiteten Nachdruck der Broschüre „Soziale Sicherung — ein ganzes Leben lang" und Informationsmaterial zum Arbeitsförderungsgesetz herausgeben. Der Gesamtkostenaufwand beider Vorhaben wird bei etwa DM 700 000 liegen. Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit ist vorgesehen, in der Zeit von Dezember 1975 bis Anfang April 1976 Materialien zur Entwicklungspolitik in drei Ausgaben zu je DM 10 000 und die Darstellung des entwicklungspolitischen Instrumentariums und der Leistungen der Bundesrepublik Deutschland unter dem Titel „Politik der Partner" mit voraussichtlichen Kosten von DM 140 000 herauszugeben. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie beabsichtigt, in der Zeit von Dezember 1975 bis April 1976 durch verschiedene Medien über die Forschungs- und Technologiepolitik der Bundesregierung zu informieren und hat als Kostenrahmen einen Betrag von rd. DM 700 000 vorgesehen. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 4) : Was hat die Bundesregierung bewogen, auf meine Anfrage betreffend Veröffentlichung vertraulicher Dokumente des Auswärtigen Amtes in dem kommunistischen Parteien nahestehenden „berliner EXTRA dienst" (Stenographischer Bericht über die 162. Sitzung des Deutschen Bundestages, Anlage 28) eine Antwort zu geben, die in offenkundigem Widerspruch zu den Einlassungen des Rechtsvertreters der Bundesregierung in einem Arbeitsgerichtsprozeß steht, von denen die Bonner Zeitungen am 23. August 1975 berichteten, und wie ist nunmehr die Antwort der Bundesregierung zu korrigieren? In meiner Antwort vom 10. 4. 1975 auf ihre mündliche Anfrage hatte ich die Dokumentation des Auswärtigen Amtes, aus welcher der „Berliner Extra Dienst" zitiert hatte, als nicht vertraulichen Charakters bezeichnet. In dem Arbeitsgerichtsprozeß, auf den Sie sich beziehen, hat indessen der Vertreter der Bundesregierung den Drahtbericht der Botschaft Lissabon, der Gegenstand der Erörterung in dem Verfahren ist, als Geheimnis im Sinne des § 353 des StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses) bezeichnet. Der Vorgang ist wie folgt: Der Drahtbericht wurde in der Botschaft Lissabon bei der Absendung nicht als Verschlußsache eingestuft. Erst später, als dieser Bericht im Auswärtigen Amt für den „Gelben Dienst" (eine Berichtsammlung, die in erster Linie zur Unterrichtung aller Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes dient und in der Regel in 450 Exemplaren erscheint) ausgewählt und einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht wurde, erfolgte eine Einstufung „Verschlußsache — Nur für den Dienstgebrauch" „unter Verschluß zu halten". Zur Zeit meiner Antwort vom 10. 4. 1975 war noch nicht bekannt, daß die Veröffentlichung im „Extra Dienst" nicht auf den Drahtbericht der Botschaft Lissabon zurückging, sondern von einem Angestellten der Botschaft Kairo mit Hilfe des vertraulichen „Gelben Dienstes" veranlaßt worden war. Die Antwort der Bundesregierung vom 10. 4. 1975 ist deshalb nicht zu korrigieren. Es sind lediglich neue Umstände hinzugetreten, die die damalige Antwort ergänzungsbedürftig machen. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 5) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 8. Oktober 1975 zu, Moskau und Ost-Berlin hätten in den von ihnen unterzeichneten Vertrag Textstellen aus dem Vier-Mächte- Abkommen über Berlin in verkürzter und verfälschter Form übernommen und von einer Entwicklung der Verbindungen zwischen ihnen und West-Berlin in einer Weise gesprochen, wie sie das Vier-Mächte-Abkommen für die Bindung zwischen dem Bund und dem Land Berlin vorsieht, und was hat die Bundesregierung gegen diesen schwerwiegenden Versuch unternommen, den Status der Stadt und insbesondere der Westsektoren zugunsten Moskaus und Ost-Berlins zu verändern? Zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf meine Ausführungen vom 16. 10. 1975 zur Frage Nr. 104 des Abgeordneten Jäger, in der ich folgendes ausgeführt habe: „Auch hier möchte ich zunächst feststellen, daß sich an der Rechtsstellung Berlins nichts geändert hat. Ein Vertrag, den die Sowjetunion mit der DDR abschließt, kann weder die originären Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte für Berlin noch die Regelungen, die zwischen diesen Vier Mächten am 3. September 1971 getroffen wurden, berühren. Soweit mit dem Vertrag der Versuch unternommen werden soll, über eine einseitige und entstellende Wiedergabe einzelner Teile und Worte des Viermächteabkommens bekannten politischen Zielvorstellungen näher zu kommen, ist dies ein unrealistisches Unterfangen". 13428* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/4138 Fragen B 9 und 10) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, woher die im Verfassungsschutzbericht 1973 und 1974 als „neonazistisch" eingestufte „Deutsche Bürgerinitiative" die für den Erwerb eines Anwesens bei Schwalmstadt nötigen Geldmittel bezieht? Hat die Bundesregierung Untersuchungen darüber angestellt, ob und gegebenenfalls welche Mitglieder der „Deutscher Bürgerinitiative" Angehörige des öffentlichen Dienstes sind, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der möglichen Mitgliedschaft von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in der „Deutschen Bürgerinitiative" ziehen? Zu Frage B 9: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen hat die Ehefrau des Rechtsanwalts Manfred Roeder am 20. Mai 1975 ein in Schwarzenborn bei Schwalmstadt gelegenen ehemaliges Hotel zum Kaufpreis von 170 000 DM erworben. Roeder nennt das von seiner Ehefrau erworbene Anwesen „Reichshof". Der Kaufpreis dürfte nach den vorliegenden Erkenntnissen im wesentlichen aus Spendenmitteln finanziert werden, die der „Deutschen Bürgerinitiative e. V." zufließen. Rechtsanwalt Roeder, der „Geschäftsführer" dieses Vereins, hat in einem an die „Freunde" der „Deutschen Bürgerinitiative" gerichteten „30. Brief" vom Juni 1975 mitgeteilt, verschiedene „Freunde" hätten ihre handwerkliche Hilfe angeboten, andere zinslose Darlehen angekündigt; dennoch sei ein Restkaufpreis von ca. 100 000 DM aufzubringen, der in verschiedenen Raten bis zum Jahresende gezahlt werden müsse, wenn nicht eine hohe Zinsbelastung eintreten solle. Er hat deshalb die „Freunde" zu „Opfern" aufgefordert. Die neonazistische „Deutsche Bürgerinitiative e. V." ist im Januar 1972 im Vereinsregister des Amtsgerichts Bensheim eingetragen worden. Ihr gehörten als Gründungsmitglieder neben den Eheleuten Roeder fünf weitere Personen an, die sich allerdings während der letzten Jahre nicht mehr aktiv für die Organisation eingesetzt haben. Die „Deutsche Bürgerinitiative" wird von einem Kreis von Anhängern, der nach den Teilnehmerzahlen bei ihren Aktionen (z. B. „Reichstag" in Flensburg am 23. Mai 1975, Sonnwendfeier auf dem Knüllköpfchen am 21./22. Juni 1975) auf etwa 150 Personen geschätzt wird, aktiv unterstützt und wohl auch finanziell gefördert. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl von Sympathisanten, die der „Deutschen Bürgerinitiative" Spenden zur Verfügung stellen. Zu Frage B 10: Unter den Personen, die sich aktiv für die „Deutsche Bürgerinitiative" einsetzen, sowie unter den Gründungsmitgliedern befinden sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung keine Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage B 11): Welche Aufwendungen hätten vom Bund für Beamten 1974 erbracht werden müssen, wenn der Bund anstatt der Beihilfen die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung übernommen hätte, und wie hoch ist der Betrag, der 1974 an Beihilfen für Beamte gezahlt wurde? Bei Annahme einer Beitragszuschußpflicht des Dienstherrn wären 1974 Aufwendungen in Höhe von etwa 557 Millionen DM entstanden, während an Beihilfen 348 Millionen DM gezahlt wurden. Diese Zahlen beziehen sich auf 637 294 Beihilfeberechtigte — ohne Angestellte und Arbeiter, wobei die fiktiven Aufwendungen von 557 Millionen DM wie folgt hergeleitet sind: Bei Zahlung der Hälfte des Höchstbetrages zur gesetzlichen Krankenversicherung ergeben sich Aufwendungen in Höhe von 717 Millionen DM; hiervon sind jedoch 160 Millionen DM abzusetzen, weil an einen Teil der Beihilfeberechtigten wegen geringeren Einkommens nicht der höchste Beitragszuschuß zu gewähren wäre und ein Teil der Versorgungsempfänger wegen eines Rentenbezuges aus früheren Arbeitsverhältnissen beitragsfrei in der Krankenversicherung der Rentner versichert ist. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/4138 Fragen B 12 und 13) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV), soweit sie die Möglichkeit vorsieht, Bediensteten Nebenbeschäftigungen gegen Entgelt außerhalb des öffentlichen Dienstes einzuräumen, daraufhin zu überprüfen, ob diese Regelung unter Berücksichtigung der bestehenden Arbeitslosigkeit überhaupt noch mit dem „Wohl der Allgemeinheit" (BNV) zu vereinbaren ist, und wird sie bereit sein, diese Frage wegen ihrer übergreifenden Wirkung für die Bundesländer und Gemeinden auf einer der nächsten Sitzungen der Innenministerkonferenz zur Diskussion zu stellen? Wodurch könnte nach Ansicht der Bundesregierung wirkungsvoller, als das bisher mit der gültigen Bundesnebentätiqkeitsverordnung möglich war, vermieden werden, daß zum Beispiel Beamte, die in Bauverwaltungen tätig sind, entweder als Konkurrenz oder aber als Zuarbeiter für freischaffende Architekten und ähnliche Berufsgruppen in Erscheinung treten und dadurch in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, im Hauptberuf nicht ausgelastet zu sein oder dienstliche Aufgaben zugunsten privater Neigungen zu vernachlässigen? In Ihrer ersten Frage beziehen Sie sich auf die Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV), wonach eine Nebentätigkeit zu versagen ist, wenn sie „mit dem Ansehen der Beamtenschaft oder dem Wohl der Allgemeinheit nicht vereinbar ist". Diese Vorschrift stellt —wie § 5 BNV insgesamt — lediglich eine Durchführungsvorschrift zu § 65 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) dar, der die Gründe für die Versagung einer genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit abschließend regelt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13429* Nach § 65 Abs. 2 BBG kann die Genehmigung für eine private Nebentätigkeit nur versagt werden, wenn zu besorgen ist, daß die Nebentätigkeit die dienstlichen Leistungen, die Unparteilichkeit oder die Unbefangenheit des Beamten oder andere dienstliche Interessen beeinträchtigen würde. § 5 Abs. 2 BNV konkretisiert diese Versagungsgründe u. a. dahin, daß eine Nebenbeschäftigung, die mit dem Ansehen der Beamtenschaft oder dem Wohl der Allgemeinheit nicht vereinbar ist, dienstliche Interessen im Sinne des § 65 Abs. 2 BBG beeinträchtigen würde. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß das Nebentätigkeitsrecht Dienstrecht ist und nicht Steuerungsmittel für dienstrechtsfremde Zwecke sein kann, wie z. B. die Arbeitsmarktentwicklung oder der Wettbewerbsschutz. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung steht auch dem Beamten das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Abs .1 GG) zu, das grundsätzlich das Recht auf entgeltliche Verwertung der eigenen Arbeitskraft umfaßt. Ich verweise hierzu insbesondere auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 1970 (abgedruckt in der Zeitschrift für Beamtenrecht 1971 S. 57). Dort hat das Bundesverwaltungsgericht u. a. ausgeführt, daß sich der Beamte zwar seinem Hauptamt mit voller Hingabe zu widmen habe, jedoch mit seiner Arbeitskraft im allgemeinen nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Arbeitszeit. Ihm verbleibe deshalb Zeit zur freien Verfügung, die er auch für eine entgeltliche Nebentätigkeit verwenden dürfe. Eine solche Nebentätigkeit dürfe ihm der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen — diese allerdings in einem weit verstandenen Sinne — beeinträchtigen könne. Habe der Dienstherr hiernach nur die dienstlichen Interessen zu wahren, so könne die Versagung der Nebentätigkeitsgenehmigung nicht durch Erwägungen gerechtfertigt werden, die in keiner Beziehung zu den dienstlichen stünden. Danach besteht für Bund, Länder und Gemeinden nur in relativ engen Grenzen eine Möglichkeit, auf außerdienstliche, dem privaten Sektor zugehörende Tätigkeiten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes mit Mitteln des Dienstrechts Einfluß zu nehmen. Dies habe ich auch schon in meiner Antwort auf die Mündliche Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Februar 1975 ausgeführt (vgl. Stenografischer Bericht S. 10263). Mit den für das allgemeine Beamtenrecht zuständigen Ressorts der Länder hat über diese Frage bereits am 29./30. April 1975 im Arbeitskreis für Beamtenrechtsfragen des Bundes und der Länder ein Meinungsaustausch stattgefunden. Für die in Ihren Fragen erkennbare Sorge um die Erhaltung von Arbeitsplätzen außerhalb des öffentlichen Dienstes habe ich Verständnis. Wegen der geschilderten gesetzlichen Schranken und der durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Nebentätigkeitsrecht der Beamten sieht die Bundesregierung jedoch keine Möglichkeit, die Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes weiter einzugrenzen. Sie geht aber davon aus, daß das geltende Recht ausreicht, einer unerwünschten Ausweitung dieser Nebentätigkeiten vorzubeugen. Die für die Genehmigung zuständigen Dienstbehörden sind im Rahmen ihrer Dienstaufsicht verpflichtet, sorgfältig zu prüfen, ob eine beantragte Nebentätigkeit dienstliche Interessen berührt. Dabei ist selbstverständlich auch zu fragen, ob etwa dienstliche Aufgaben zugunsten privater Neigungen (Nebentätigkeiten) vernachlässigt werden. Eine erteilte Genehmigung steht im übrigen immer unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß anzunehmen, daß im Bund die entsprechenden dienstrechtlichen Entscheidungen nicht sachgerecht getroffen werden. Mißbräuche durch Nebentätigkeiten von Beamten im Bundesdienst sind ihr jedenfalls nicht bekanntgeworden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 14) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß viele Seeleute wegen der für sie zu kurzen Fristen zur Briefwahl nicht an Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen können, und welche Überlegungen werden im Interesse der wahlberechtigten Seeleute zu dieser Frage innerhalb der Bundesregierung angestellt? Die Frage der Teilnahme deutscher Seeleute an den Wahlen zu den Volksvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland hat den Wahlprüfungsausschuß (vgl. BT-Drucksache 7/339 vom 16. März 1973) und den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages sowie die Bundesregierung in den vergangenen Jahren verschiedentlich beschäftigt. Was die Bundestagswahlen angeht, so ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die vom Bundeswahlgesetz — BWG — und von der Bundeswahlordnung — BWO — (BGBl. I 1975 S. 2325 und 2384) getroffene Regelung für die Wahlteilnahme die Belange der wahlberechtigten deutschen Seeleute angemessen berücksichtigt. 1. Für wahlberechtigte Seeleute, die an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, kommt in der Regel nur die Stimmabgabe mittels Briefwahl in Betracht. Den dafür erforderlichen Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen (amtlicher Stimmzettel, amtlicher Wahlumschlag mit Siegelmarke, amtlicher Wahlbriefumschlag und das Merkblatt für die Briefwahl) kann der Seemann schon von der Bekanntgabe des Wahltages an entweder selbst oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person seines Vertrauens (Familienangehöriger, Reeder u. a.) bei der für ihn zuständigen Gemeindebehörde beantragen (§ 24 BWO). Dann erhält der Seemann seinen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen von der Gemeindebehörde zugesandt, und zwar auf Wunsch an jede von ihm angegebene Adresse (z. B. Anlaufhafen) oder an eine von ihm zum Empfang bevollmächtigte Vertrauensperson (Familienangehöriger oder Reeder, die ihrerseits diese Unterlagen an den Seemann weiterleiten). Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag des Seemannes, daß er von einem 13430* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 außereuropäischen Gebiet aus wählen will, oder erscheint es sonst geboten, hat die Gemeindebehörde dem Wahlberechtigten den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen mit Luftpost zu übersenden (§ 25 Abs. 4 BWO). Allerdings darf die Gemeindebehörde nach § 25 Abs. 1 BWO Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nicht vor Beginn der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse (20. Tag vor der Wahl, der ein Montag ist) erteilen. Damit stehen für die Übersendung der Wahlunterlagen an die Seeleute und für die Rücksendung der Wahlbriefe durch die Seeleute an die jeweiligen Kreiswahlleiter, wo die Wahlbriefe spätestens am Wahltag 18 Uhr eingegangen sein müssen, 20 Tage zur Verfügung. Dieser Zeitraum ist in aller Regel ausreichend, um den wahlberechtigten Bürgern auch im entfernten Ausland die Teilnahme an Bundestagswahlen zu ermöglichen. Dies gilt auch für Seeleute, wenn auch nicht zu verkennen ist, daß die 20-Tagesfrist bei Seeleuten auf großer Fahrt im Einzelfall knapp sein kann. Eine frühere Versendungsmöglichkeit der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen — was eine Änderung der Bundeswahlordnung zur Voraussetzung hätte —, wie sie gelegentlich angeregt wird, wird nicht in Erwägung gezogen, weil dies mit erheblichen wahltechnischen und wahlorganisatorischen Nachteilen verbunden wäre. Da zu den Briefwahlunterlagen die amtlichen Stimmzettel gehören, die erst nach Abschluß des Verfahrens zur Aufstellung der Wahlbewerber und nach Zulassung der Wahlvorschläge hergestellt werden können, würde eine Vorverlegung der Versendung der Briefwahlunterlagen notwendig zu einer Änderung der in den bisherigen Bundestagswahlen erprobten Fristen für die Wahlbewerberaufstellung und die Zulassung der Wahlvorschläge führen (vgl. §§ 19, 26, 28 BWG). Das erscheint nicht angängig. Auch für Seeleute auf großer Fahrt dürften sich indessen im Rahmen der geltenden Bestimmungen Fristversäumnisse vermeiden lassen, wenn sie ihre Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zeitig vor der Bundestagswahl beantragen und insbesondere darauf achten, sich diese Unterlagen an eine Adresse (Hafen) zusenden zu lassen, wo sie postalisch nach dem 20. Tag vor der Wahl zu erreichen sind. Zudem können die Gemeindebehörden — wie es in der Praxis überwiegend geschieht — bei frühzeitiger Antragstellung die Briefwahlunterlagen so vorbereiten, daß sie noch am 20. Tag vor der Wahl oder doch unverzüglich danach versandt werden können. 2. Die Gesetz- und Verordnungsgebung auf dem Gebiet des Wahlrechts muß einer Vielzahl von Belangen Rechnung tragen. Sie besitzt deshalb keinen unbeschränkten Gestaltungsspielraum zur Berücksichtigung der besonderen Lage der Seeleute. Im übrigen ist es keineswegs so, als ob deutschen Seeleuten die Wahlteilnahme unvertretbar erschwert oder gar daß der Berufszweig Seefahrt bei der Ausgestaltung des Bundestagswahlrechts benachteiligt werde. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß bei der kürzlich erfolgten Novellierung des Bundeswahlgesetzes (Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 24. Juni 1975 BGBl. I S. 1593) der Kreis der wahlberechtigten deutschen Seeleute ausgedehnt wurde. Nach § 12 Abs. 4 BWG i. d. F. vom 1. September 1975 (BGBl. I S. 2325) sind jetzt auch die deutschen Seeleute mit ihren Angehörigen wahlberechtigt, die in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung mehr innehaben, aber auf einem Schiff fahren, das nach dem Flaggenrechtsgesetz berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der gesamte Fischbestand in der Jeetzel im Landkreis Lüchow-Dannenberg infolge einer durch die Zuckerfabrik Salzwedel in der DDR verursachten Wasserverunreinigung in den letzten Monaten total vernichtet wurde und der entsprechende Schaden der Verseuchung ca. 160 000 DM beträgt, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, von der DDR einen Schadenersatz zu bekommen? Es ist mir bekannt, daß Ende September 1975 in der Jeetzel im Landkreis Lüchow-Dannenberg ein umfangreiches Fischsterben beobachtet wurde. Als Ursache werden die Abwässer einer in der DDR liegenden Zuckerfabrik vermutet. Im vorliegenden Fall wurden der Jeetzel vom niedersächsischen Untersuchungsamt Hildesheim Wasserproben entnommen, deren Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist. Über Menge und Beschaffenheit der Abwässer ist mir nichts bekannt. Eine zuverlässige Schätzung der Schadenshöhe konnte ebenfalls noch nicht angestellt werden. Die niedersächsischen Behörden sind bemüht, den Sachverhalt so schnell wie möglich aufzuklären. Der Schadensfall ist den DDR-Behörden, wie in der „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" (BGBl. II 1974 S. 1237) vorgesehen, über den Grenzinformationspunkt Uelzen-Salzwedel mitgeteilt worden. Nach Art. 4 dieser Vereinbarung ist jede Seite verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintritt von Schäden auf dem Gebiet des anderen Staates, die ihre Ursachen auf dem Gebiet des eigenen Staates haben, zu verhindern. Sollte sich herausstellen, daß die DDR diese Verpflichtung hier nicht erfüllt hat, wird nach Art. 5 der zitierten Vereinbarung verfahren werden, d. h. es wird ein Protokoll über die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchung angefertigt. Die weitere Bearbeitung zur Regulierung des Schadensfalles erfolgt dann über unsere Ständige Vertretung bei der DDR. Ergänzend weise ich darauf hin, daß zur Überwachung künftig auch eine automatische Wassergütemeßstation an der Grenze zur DDR beitragen wird, die mit Beteiligung des Bundes gebaut wird. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13431* Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) : (Drucksache 7/4138 Fragen B 16 und 17) : Wie weit ist der Stand des Genehmigungsverfahrens des in Neupotz/Pfalz geplanten Atomkraftwerks, das von dem RWE und den Pfalzwerken als Träger errichtet werden soll? Wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit vor einer eventuellen Genehmigung des Baues eines Atomkraftwerks bei Neupotz/Pfalz insbesondere die Frage — und diese bewegt unsere Bürger — prüfen, wie sich die Häufung von weiter geplanten Atomkraftwerken, der Bau von Staustufen, Schädlingsbekämpfung (Schnaken) usw. im Rheingraben als Gefahr für die Bürger und als übermäßiger Eingriff in die Natur auswirken werden? Zu Frage B 16: Für das geplante Kernkraftwerk Neupotz wurde bisher kein Genehmigungsantrag nach § 7 des Atomgesetzes gestellt. Die Atomrechtliche Genehmigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz sowie der die Aufsicht ausübende Bundesminister des Innern konnte deshalb die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit noch nicht aufnehmen. Degegen läuft für den Standort Neupotz ein Raumordnungsverfahren nach dem Landesplanungsgesetz, welches noch nicht abgeschlossen ist; die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen zu diesem Verfahren wurde auf Antrag der Beteiligten vom 15. September auf den 15. Oktober 1975 verlängert. Erst danach kann mit einer Entscheidung durch die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz gerechnet werden, welche jedoch keinerlei Vorwegnahme oder Festlegung hinsichtlich des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens enthalten kann. Zu Frage B 17: Die Bundesregierung wird im Falle eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens darauf achten, daß alle mit dem Schutz vor Gefahren bei der Errichtung und dem Betrieb eines geplanten Kernkraftwerkes zusammenhängenden Fragen von der Genehmigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz sorgfältig geprüft und entsprechende Schutzvorkehrungen vorgeschrieben werden. Hierzu zählen sowohl Gefahrenquellen in einem Kernkraftwerk selbst, Einwirkungsmöglichkeiten aus der Umgebung auf die Anlage sowie die Konsequenzen der Ableitungen radioaktiver Stoffe an die Umwelt und deren Überlagerung mit Belastungen aus anderen Quellen in der näheren oder weiteren Umgebung. Der die Bundesaufsicht ausübende Bundesminister des Innern wird hierbei auch die ihn beratenden Sachverständigengremien einschalten, insbesondere die Reaktorsicherheitskommission. Sofern wichtige Fragen nicht im Sinne einwandfreier Sicherheitslösungen geklärt werden können, wird die Bundesregierung der Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung nicht zustimmen. Die darüber hinaus wichtigen aber nicht kernenergiespezifischen Aspekte, beispielsweise des Umwelt-, Natur- oder Landschaftsschutzes, werden vom Atomgesetz nicht abgedeckt, sondern unterliegen den vom Land durchzuführenden üblichen Genehmigungsverfahren, auf die der Bund keinen Einfluß hat. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die von Ihnen genannten Aspekte im Falle einer Konkretisierung des Projektes Neupotz von der Landesregierung sorgfältig geprüft werden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 18) : Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Straftaten von Angehörigen und Beauftragten des African National Congress (ANC) in der Bundesrepublik Deutschland vor, und zu welchen Schritten der Bundesregierung geben diese Anlaß? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Straftaten von Angehörigen und Beauftragten des African National Congress (ANC) in der Bundesrepublik Deutschland vor, für deren Verfolgung Bundesbehörden zuständig wären. Eine Umfrage bei den Justizverwaltungen der größeren Länder hat ergeben, daß auch dort derartige Taten nicht bekannt sind. Eine Anfrage an alle Länder war aus Zeitmangel nicht möglich. Unter diesen Umständen hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, weitere Schritte zu veranlassen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 19) : Wann und in welcher Höhe werden die DDR-Behörden wegen ihrer giftigen Abwässer in niedersächsische Flüsse Schadensregulierungen vornehmen? In jüngster Zeit sind an der Grenze zur DDR zwei Schadensfälle der angesprochenen Art bekanntgeworden. Es sind dies einmal das Fischsterben in der Jeetzel Ende September 1975, das vermutlich durch eine Zuckerfabrik in der DDR verursacht wurde. Hier liegen die abschließenden Untersuchungen über die Schadensursache sowie über die Schadenshöhe noch nicht vor. Ferner fand am 8./9. Februar 1974 in der Leine ein Massenfischsterben statt. Die DDR hat am 11. Februar 1974 den Leiter unserer Delegation in der Grenzkommission fernschriftlich davon unterrichtet, daß am 8. Februar 1974 eine Havarie in einem Heiligenstädter Werk zum Eindringen von Galvanikabwässern in die Leine geführt habe; seitens der zuständigen Organe der DDR würden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Unsere Delegation in der Grenzkommission hat die DDR auf der Sitzung der Grenzkommission am 6./7. März 1974 darauf hingewiesen, daß beträchtliche Schadensersatzforderungen seitens der Fischereiausübungsberechtigten zu erwarten seien. 13432* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Der Schadensbetrag in Höhe von rd. 145 000 DM einschließlich der notwendigen Erläuterungen ist dem Leiter der DDR-Delegation in der Grenzkommission fernschriftlich am 20. Mai 1975 übermittelt worden. Nach einer Erörterung der Angelegenheit in der Sitzung der Grenzkommission Anfang Juli 1974 wurde die Schadensersatzforderung entsprechend Art. 5 der „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" (BGBl Teil II 1974 S. 1237) von unserer Ständigen Vertretung bei der DDR an diese herangetragen. Eine abschließende Stellungnahme der DDR steht noch aus. Unsere Ständige Vertretung bei der DDR drängt weiterhin auf Antwort. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4138 Fragen B 25 und 26) : Ist der Bundesregierung der Bericht „Friß Vogel und stirb" im Zeitmagazin vom 19. September 1975 bekannt, und was kann auch von Staats wegen dagegen getan werden, daß angeblich die Hälfte aller hei uns lebenden Vogelarten zum Tode verurteilt ist? Wenn die Aussage des bayerischen Umweltschutzministeriums richtig ist, daß 566 einheimische Pflanzen auszusterben drohen und vor allem die Alpenblumen in Gefahr sind, muß dem tatenlos zugesehen werden, oder was kann — nach Ansicht der Bundesregierung — geschehen, um diesen Schaden von der Natur abzuwehren? Zu Frage B 25: Mir ist der Bericht „Friß Vogel und stirb" im „Zeitmagazin" vom 19. September ebenso bekannt wie die Tatsache, daß die Artenvielfalt der Vögel Europas aus den verschiedensten Ursachen heraus gefährdet ist. Der möglichen Abwehr oder doch Verminderung dieser Gefahren dienen in den einzelnen Bundesländern sogenannte Artenschutzverordnungen, entweder auf der Grundlage noch ,des Reichsnaturschutzgesetzes oder neuerer entsprechender Gesetze der Länder, denen prinzipiell die Gesetzgebungskompetenz auf diesem Gebiet zusteht. Darüber hinaus bemühen sich die Länder durch entsprechende andere Schutzmaßnahmen, z. B. durch die Einrichtung von Schutzgebieten, um die Erhaltung auch der Artenvielfalt unserer Vögel. Die Möglichkeiten der Bundesregierung, auf diesem Gebiet etwas zu tun, sind relativ gering, da sie auf diesem Gebiet nur die Rahmengesetzgebungskompetenz hat (vgl. Artikel Nr. 75 3 GG). Insoweit sieht aber der Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes, das zur Zeit in den entsprechenden Ausschüssen des Bundestages beraten wird, die Ermächtigung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zum Artenschutz zu erlassen. Damit kann auch dem Vogelartenschutz im Gebiet der Bundesrepublik die notwendige Einheitlichkeit gegeben werden, wobei den Ländern die Möglichkeit belassen werden soll und muß, regionale Bedürfnisse selbst zu regeln. Die entsprechenden Verordnungen werden vorbereitet. Auch der vorliegende Entwurf einer Novellierung des Bundesjagdgesetzes sieht eine Verbesserung des Artenschutzes für jagdbare Vögel vor. Die Verabschiedung der Novelle in der vorgeschlagenen Form wird der Bundesrepublik Deutschland außerdem die Möglichkeit eröffnen, dem Vogelschutzabkommen von 1950 (Paris) beizutreten. Im Rahmen dieser internationalen Bemühungen um den Vogelschutz bereitet die Bundesrepublik Deutschland ferner die Ratifikation des internationalen „Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar 1971) ", das sie bereits 1973 unterzeichnet hat, noch für dieses Jahr vor. Über die Ratifikation des „Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washington 1973)" finden gegenwärtig Absprachen im Bereich der Europäischen Gemeinschaften statt. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Voraussetzungen für eine Ratifikation gegeben. Im Hinblick auf die unbefriedigenden Verhältnisse bei der Vogeljagd in Italien, die auch Einfluß auf unsere Zugvogelbestände haben, habe ich meinem italienischen Kollegen Marcora sowohl schriftlich als auch mündlich die Sorge der Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck gebracht und um Abhilfe gebeten. Die entsprechenden Bemühungen wurden mir zugesagt. Über diese Aktivitäten hinaus unterstütze ich alle Initiativen zu einer Verbesserung des Artenschutzes ideell und zum Teil auch materiell, so z. B. auch durch Forschungsarbeiten, die der besseren Fundierung künftiger Artenschutzregelungen auf Bundesebene dienen. Zu Frage B 26: Für den Pflanzenartenschutz gilt prinzipiell hinsichtlich der Schutzmöglichkeiten und der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern dasselbe wie beim Vogelartenschutz. Auch hier wird die Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes die Möglichkeit eröffnen, den Artenschutz einheitlich auszurichten. Das Schwergewicht der praktischen Schutzmaßnahmen bleibt auch hier bei den Ländern und muß auch bei ihnen bleiben. Artenschutzregelungen und ein systematisch betriebener Gebietsschutz insbesondere in der Form des Biotopschutzes sind durchaus geeignet, die Gefährdungen des Artenbestandes zu verhindern oder wenigstens zu mindern. Dabei muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß gerade der Gebietsschutz oft in erheblicher Konkurrenz zu anderen Anforderungen der Allgemeinheit, aber auch einzelner an Natur und Landschaft steht. Hier muß im Einzelfall unter oft schwieriger Interessenabwägung eine richtige Entscheidung getroffen werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13433* Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 27): Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation auf dem EG-Markt bei Futterpflanzensaatgut, insbesondere im Hinblick auf das Verhalten der EG-Partner Dänemark und Holland, und welche Folgerungen zieht sie daraus zur Erhaltung langfristiger Aufrechterhaltung der deutschen Erzeugung? Die Situation auf dem EG-Markt für Futterpflanzensaatgut ist gekennzeichnet durch Überproduktion bei einigen Grasarten und durch ausreichende bis knappe Versorgung bei den Kleearten. Insbesondere bei Deutschem Weidelgras und bei Rotschwingel wurden während der letzten Jahre die Vermehrungsflächen — teilweise spekulativ — stark ausgedehnt. Über die Entwicklung der Vermehrungsflächen in den letzten Jahren ist in meiner Antwort auf die Frage B 18 des Kollegen Eigen (Anlage 23 zum stenographischen Bericht über die 187. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 25. September 1975) Zahlenmaterial für die Bundesrepublik Deutschland, Dänemark und die EG enthalten. Aus den Niederlanden liegen mir folgende Angaben vor: Jahr Deutsches Weidelgras I Rotschwingel 1971 2 431 ha 2 462 ha 1972 3 594 ha 3 360 ha 1973 3 508 ha 4 114 ha 1974 6 057 ha 4 133 ha 1975 7 866 ha *) 4 621 ha *) *) zur Feldbesichtigung gemeldet Aus diesem Zahlenmaterial ergibt sich, daß die Wirtschaftskreise zumindest bei Deutschem Weidelgras in allen 3 Mitgliedstaaten gleichsinnig eine Flächenausweitung betrieben haben, die gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 1970 bis 1973 in allen Staaten bis 1975 ungefähr zu einer Verdoppelung der jeweiligen Vermehrungsflächen geführt hat. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut schon seit jeher für eine sinnvolle Staffelung der Beihilfensätze ein. Eine Realisierung dieser Vorstellungen ist allerdings 1974 wegen des Widerstandes einiger anderer Delegationen nicht in ausreichendem Ausmaß gelungen. Die Bundesregierung wird außerdem angesichts der gegenwärtigen Lage auf dem Grassamenmarkt bei der Kommission auf weitergehende Maßnahmen drängen, die eine bessere Stabilisierung dieses Marktes auch gegenüber inneren Marktschwankungen ermöglichen. Für nationale Sondermaßnahmen besteht kein Spielraum Die Gesundung des Grassamenmarktes, die zur Aufrechterhaltung der deutschen Erzeugung erforderlich ist, muß in erster Linie von der Wirtschaft ausgehen. Eine Reduzierung der Vermehrungsflächen auf ein angemessenes Ausmaß erscheint dazu unerläßlich. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen B 28 und 29) : Wie lange gedenkt die Bundesregierung noch die Rücknahme der Zulassung von Methylbromid im Gemüsebau zu überprüfen (Antwort auf meine Fragen vom 21. Februar 1975 Nr. 25 und 26), wobei die Anwendung in den Niederlanden erlaubt ist und das holländische Gemüse von deutschen Verbrauchern ständig konsumiert wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Importeure von Gemüse aus den Niederlanden risikolos importieren können, da Gemüse von den deutschen Lebensmittelüberwachungsämtern gar nicht auf organisches Bromid untersucht werden kann? Zu Frage B 28: Erneute Untersuchungen haben ergeben, daß bei Anwendung von Methylbromid im Gemüsebau mit Überschreitungen der zulässigen Rückstandsgrenze nach der Höchstmengenverordnung Pflanzenschutz, pflanzliche Lebensmittel gerechnet werden muß. Durch das Anwendungsverbot sollen die Erzeuger vor Überschreitungen geschützt werden. Eine gewisse Erleichterung wird dadurch angestrebt, daß in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Höchstmengenverordnung Pflanzenschutz, pflanzliche Lebensmittel, die z. Z. dem Bundesrat vorliegt, der Rückstandswert für bromhaltige Begasungsmittel für Gemüse generell bei 30,0 ppm festgesetzt werden soll. Sobald dieser Wert beschlossen ist, wäre zu überprüfen, ob die Nachbbauregelung für Gemüse nach der Verordnung über Anwendungsverbote und -beschränkungen für Pflanzenschutzmittel gelockert werden kann. Zu Frage B 29: Informationen haben ergeben, daß die Höchstmengen für Rückstände bromhaltiger Begasungsmittel nach den z. Z. gültigen Vorschriften bei Importen nur gelegentlich überschritten werden. Die Überwachung obliegt im übrigen den Ländern und ist von der Bundesregierung nicht zu beeinflussen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage B 30) : Was unternimmt die Bundesregierung um sicherzustellen, daß zivildienstleistende Ärzte in Krankenhäusern nicht als Pförtner, Pfleger oder Krankenfahrer, sondern als Ärzte eingesetzt werden? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß approbierte Ärzte im Zivildienst als Pförtner, Pfleger oder Krankenfahrer beschäftigt werden. Auch die großen ärztlichen Standesorganisationen haben bisher keinen Fall genannt, in dem ein Arzt im Zivildienst nicht berufsbezogen beschäftigt wurde. Das Bundesamt für den Zivildienst beruft zivildienstpflichtige approbierte Ärzte grundsätzlich zu Beschäftigungsstellen ein, die in der Nähe ihres Wohnortes liegen und in denen eine berufsbezogene Tätigkeit möglich ist. Der größte Teil der zivildienstpflichtigen Ärzte legt dem Bundesamt für den Zivildienst bereits vor ihrer Einberufung Einverständniserklärungen von Beschäftigungsstellen vor, zu denen sie einberufen werden wollen. Diesen Wünschen wird entsprochen, wenn die Ärzte nicht bereits vor der Einberufung in der Beschäftigungsstelle tätig waren, zu der sie einberufen werden wollen. Auf die Art der Beschäftigung der Zivildienstleistenden in den Beschäftigungsstellen hat das Bundesamt für den Zivildienst nach der Einberufung keinen Einfluß mehr. Sie wird von der Leitung der Einrichtung bestimmt. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, daß approbierten Ärzten von den Leitungen der Einrichtungen nicht berufsbezogene Tätigkeiten zugewiesen werden. Sollte sich Ihre Frage auf einen konkreten Fall beziehen, der der Bundesregierung nicht bekanntgeworden ist, wäre ich Ihnen für einen Hinweis dankbar. Ich würde dann die Sache eingehend prüfen lassen und Sie entsprechend unterrichten. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 31) : Hält es die Bundesregierung im Rahmen der Sorgepflicht, die Interessen aller Deutschen zu wahren, nach wie vor für angebracht, daß deutsche Staatsbürger aus Ostblockstaaten ihre ihnen zustehende und auf Sperrkonten lagernde Rente nach § 1317 RVO, auch wenn sie sich in der Bundesrepublik Deutschland auf Besuch befinden, nicht in Anspruch nehmen können? Nach § 1317 der Reichsversicherungsordnung (RVO) ruht die Rente eines Deutschen bei Auslandsaufenthalt, soweit sich aus den Vorschriften der §§ 1318 ff. Reichsversicherungsordnung nichts anderes ergibt. Das Ruhen der Rente bedeutet, daß zwar für die Zeit, in der der Berechtigte seinen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches der Reichsversicherungsordnung hat, keinen Anspruch auf die einzelnen Rentenleistungen besteht; diese werden demnach auch nicht auf ein Sperrkonto gezahlt. Das Ruhen der Rente dauert fort, bis der Berechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nimmt. Dieser Grundsatz gilt im Verhältnis zu allen Staaten. Er besteht bereits seit jeher und wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1959 in der jetzt geltenden Fassung normiert. Die Regelung entspricht im wesentlichen auch dem ausländischen Recht. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, § 1317 Reichsversicherungsordnung zu ändern. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen B 33 und 34) : Ist die nach der Verlegung des leichten Kampfgeschwaders vom Militärflugplatz Leipheim, Landkreis Günzburg, von diesem Flugplatz ausgehende Lärmbelastung größer oder geringer geworden? Beabsichtigt die Bundesregierung infolge der durch den Abzug des leichten Kampfgeschwaders erfolgten veränderten Lärmbelastung gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen den Fluglärm eine Neufestsetzung der Lärmzonen in absehbarer Zeit? Der Flugplatz Leipheim ist auch nach der Auflösung des Leichten Kampfgeschwaders 44 ein Einsatzflugplatz der Luftwaffe, der besonders dann in Anspruch genommen wird, wenn z. B. aufgrund von Infrastrukturmaßnahmen an anderen Flugplätzen Verlegungen von Einheiten erforderlich werden. Dies war bereits in den Monaten Mai bis Juli 1975 der Fall. Bei der Festlegung der Lärmschutzbereiche wurde der voraussehbare künftige Flugbetrieb nach Art und Umfang berücksichtigt und für 1981 eine gegenüber 1969-1971 um ca. 20 % verringerte Anzahl von Flugbewegungen in die Datenerfassung eingegeben. Maßgebend für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der beiden Schutzzonen waren neben technischen und topographischen Einflußgrößen insbesondere die Dauerlärmbelästigung, die durch die zeitlich begrenzte Nutzung Leipheims als Ausweichflugplatz für Einsatzverbände mit Strahlflugzeugen entsteht. In diesen Zeiträumen ist mit einem Ansteigen des sonst reduzierten Flugbetriebes zu rechnen. Er entspricht dann in seinem Umfang etwa dem eines Geschwaders. Da die vorhersehbare Veränderung des Flugbetriebes und damit der Lärmbelastung bei der Festlegung der Lärmschutzbereiche bereits zugrunde gelegt wurde, ist eine Prüfung des Lärmschutzbereichs nicht vor Ablauf der in § 4 Absatz 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm festgelegten Frist von fünf Jahren beabsichtigt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 35) : Welche Projekte der Bundeswehr werden im Raum München mit den aus dem Förderungsprogramm für die Bauwirtschaft im Bereich der Verteidigung im Haushalt 1975/76 für Bayern zur Verfügung stehenden Summe von 60,3 Millionen DM gefördert? Der Gesamtbetrag für Bayern verteilt sich auf a) Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten rd. 47,3 Millionen DM b) Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten rd. 4,0 Millionen DM c) Bauunterhalt rd. 9,0 Millionen DM zusammen rd. 60,3 Millionen DM Für Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten entfallen auf den Raum München 18,315 Millionen DM = ca. 39 %. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13435* Im einzelnen handelt es sich um folgende Baumaßnahmen: Lfd. Politische Objektbezeichnung Teilbaumaßnahme Mittelabfluß Lfd. Gemeinde 1975/76 in Millionen DM 1 München Fürst Wrede-Kaserne Techn. Ber. Süd Außenanlagen 2,400 2 München Fürst Wrede-Kaserne Inst. Werkhalle 10 0,852 3 München Warner-Kaserne Doppel-WiGeb 1,500 4 München Warner-Kaserne Nachtrag WiGeb 0,465 5 München Warner-Kaserne Wärmeversorg. 3 Kasernen 0,200 6 München Warner-Kaserne Stromversorg. 0,250 7 München Bayern-Kaserne Neubau WiGeb 1546 1,300 8 München Bayern-Kaserne Kfz-Hallen 0,450 9 München Bayern-Kaserne InstGeb 1548 1,600 10 München Bayern-Kaserne InstGeb 1557 1,600 11 München Bayern-Kaserne Geb. 12 SanBer II B 2,000 12 München Bayern-Kaserne Einbau von 3 Kp-Werkhallen 2,400 in Geb 1511 13 München WBBeklAmt Instands. Geb. 1124, 1127 1,110 Milbertshofen 14 Feldafing Fm-Schule Erw. Geb. 12 1,300 15 Erding StOV Nachtr. Neubau Dienstgebäude 0,888 zusammen 18,315 Soweit Beträge für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten und Bauunterhalt auf Objekte im Raum München entfallen, betreffen sie eine Reihe von Einzelmaßnahmen, deren Auswahl auf die Wehrbereichsverwaltung VI delegiert worden ist. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 36) : Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Anweisung des Bundesverteidigungsministers an die Truppe, derzufolge für Soldaten auf Zeit, die sich nach dem 10. September 1975 verpflichtet bzw. weiterverpflichtet haben, bereits die Übergangsbeihilferegelung entsprechend dem Artikelgesetz gelten soll? Ihre Frage geht von der Annahme aus, daß der Bundesminister der Verteidigung eine Anweisung an die Truppe gegeben habe, nach der für Soldaten auf Zeit, die sich nach dem 10. September 1975 verpflichtet bzw. weiterverpflichtet haben, bereits die Übergangsbeihilferegelung entsprechend dem Entwurf eines Haushaltsstrukturgesetzes (BR-Drucksache 575/75) gelten soll. Diese Annahme trifft nicht zu. Nachdem die Bundesregierung den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur am 10. September 1975 beschlossen hatte, hielt es das Bundesministerium der Verteidigung aus fürsorgerischen Gründen für geboten, mit Fernschreiben vom 11. September und 18. September 1975 und durch entsprechende Veröffentlichungen in dem Informationsblatt der Bundeswehr die Soldaten der Bundeswehr über diejenigen Maßnahmen zu unterrichten, von denen sie nach Inkrafttreten des Gesetzes betroffen sein werden. Dies war auch deshalb geboten, weil aus den Zeitungsveröffentlichungen nicht hinreichend hervorging, inwieweit sich die Sparmaßnahmen auch auf die zur Zeit im Dienst befindlichen Soldaten auswirken werden. 13436* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Im Rahmen dieser Unterrichtung wurde auch darauf hingewiesen, daß im Entwurf des Haushaltsstrukturgesetzes für Soldaten auf Zeit im Zusammenhang mit der Herabsetzung der Übergangsbeihilfe (§ 12 des Soldatenversorgungsgesetzes) zur Wahrung ihrer Anwartschaften eine Übergangsvorschrift vorgesehen ist (Artikel 10 § 3 des Entwurfs eines Haushaltsstrukturgesetzes — BR-Drucksache 575/75). Hiernach sollen Soldaten auf Zeit, deren Dienstverhältnis unter der Geltung des neuen Rechts endet, die Übergangsbeihilfe noch in der bisherigen Höhe erhalten, wenn sie die für die Beendigung des Dienstverhältnisses maßgebende Verpflichtungs- oder Weiterverpflichtungserklärung vor dem 11. September 1975, dem Tag der Bekanntgabe des Kabinettbeschlusses, abgegeben haben. Bei der Unterrichtung über die von der Bundesregierung beschlossenen Sparmaßnahmen handelte es sich daher nicht um eine „Anweisung an die Truppe", sondern um eine notwendige Unterrichtung der Soldaten über den sie betreffenden Teil des Gesetzentwurfs. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 37) : Trifft es zu, daß in Frankreich und in den USA besonders wirksame neue Impfstoffe gegen Grippeerkrankungen entwickelt worden sind, und wann werden diese gegebenenfalls in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen? In Frankreich wurde ein neuer Grippeimpfstoff im Institut Pasteur entwickelt und unter ,dem Namen Mutagrip in den Handel gebracht. Bei ihm besteht eine den bereits im Handel befindlichen Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit. Die für diesen Impfstoff behauptete Wirkung gegen zukünftig auftretende Varianten ,des Grippevirus ist bislang nicht erwiesen. Mutagrip wurde am 11. März 1974 vom Paul-Ehrlich-Institut, dem Bundesamt für Sera und Impfstoffe, auch für die Bundesrepublik und am 20. Juni 1975 in veränderter, der neuen epidemiologischen Situation angepaßter Form erneut zugelassen. Zulassungsanträge, die sich auf neuere amerikanische Entwicklungen beziehen, liegen nicht vor. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 38) : In welchem Umfang werden sich Kürzungen für Leistungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz auf Grund des sogenannten Haushaltsstrukturgesetzes auf die dringend notwendige Verwirklichung der Krankenhausplanungen der Stadt München auswirken? Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur werden sich die Investitionshilfen des Bundes im Rahmen des Neubauplafonds für Bayern wie folgt entwickeln: Nachdem Bayern 1973 50 Millionen DM, 1974 51,4 Millionen DM, 1975 53,5 Millionen DM erhalten hat, sind für 1976 56,0 Millionen DM, 1977 51,3 Millionen DM, 1978 40,2 Millionen DM und 1979 29,5 Millionen DM vorgesehen. Da die Krankenhausplanung in die Zuständigkeit der Länder fällt, liegt es in der Verantwortung der Bayerischen Staatsregierung, ob und in welchem Umfang sich dies auf die Verwirklichung der Krankenhausplanung der Stadt München auswirkt. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 39) : Welche rechtlichen und politischen Möglichkeiten hat die Bundesregierung ergriffen, um die Einfuhr von Tischweinen in Bocksbeuteln — oder zum Verwechseln ähnliche Flaschenformen — aus Drittländern in den Raum der EG zu verhindern, da doch der Bocksbeutel gesetzlich geschützt und ausdrücklich geprüften Qualitätsweinen vorbehalten ist, um so die Verbraucher und die fränkischen Winzer zu schützen? Die Haltung der Bundesregierung in der Frage des Schutzes der Bocksbeutelflasche für Qualitätsweine aus Franken und dem badischen Frankenland ist in den Antworten auf Ihre Anfragen in den Fragestunden des Deutschen Bundestages vom 6./7. November 1974, vom 15./16. Januar 1975 und vom Monat Juli 1975 ausführlich erläutert worden. Sie hat sich auch seit der mit Schreiben vom 16. September 1975 beantworteten weiteren Anfrage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages im Monat August 1975 nicht verändert. In dem letztgenannten Schreiben war bereits darauf aufmerksam gemacht worden, daß als Erfolg der deutschen Bemühungen bei den Beratungen einer EWG-Regelung für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste in Artikel 17 Abs. 2 des überarbeiteten Entwurfs einer Verordnung der Kommission über Durchführungsbestimmungen für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste vom 16. Juli 1975 die Verwendung der Flaschenform des Bocksbeutels für andere Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete oder für eingeführte Qualitätsweine nur zugelassen wird, sofern diese durch eine geographische Angabe bezeichnet werden und in dem in Anhang V zu dieser Verordnung enthaltenen Verzeichnis aufgeführt sind. Die Einfuhr von Tischweinen in bocksbeutelähnlichen Flaschen aus Drittländern in den Raum der EG wird danach nicht möglich sein. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 13437* Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Grützmann (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage B 40) : Erwägt die Bundesregierung auf Grund des Berichts (s. Augsburger Allgemeine vom 20. September 1975) die Einstellung der finanziellen Förderungsmittel für die Beratungsstelle (Pro Familia) in Augsburg, oder werden diese weiter gewährt im Interesse der zu betreuenden Frauen unabhängig von den in der Beratungsstelle tätigen Personen? Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat die Beratungsstelle der Pro FAMILIA in Augsburg als Modellberatungsstelle anerkannt. Aufgrund dieser Funktion erhält die Beratungsstelle finanzielle Zuschüsse aus Haushaltsmitteln des Bundes. Eine Einstellung der Förderung könnte nur in Betracht kommen, wenn sich die Beratungsstelle nicht mehr an die vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in Zusammenarbeit mit den Ländern entwickelte Modellkonzeption hielte. Der Träger der Modellberatungsstelle hat jedoch die Förderungsbedingungen des Bundes in vollem Umfang anerkannt. Über die Einstellung des Beratungspersonals und über Personalveränderungen entscheidet der Träger in alleiniger Verantwortung. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage B 63) : Trifft es zu, daß die Stadt Bad Soden bezüglich des ehemaligen Postdienstgebäudes in Bad Soden/Taunus, Kronberger Straße 6, von der Deutschen Bundespost nicht über die Tatsache, daß sie zum Verkauf und nicht nur, wie die Stadt Bad Soden annahm, zum Tausch bereit war, informiert worden ist? Es trifft zu, daß die Stadt Bad Soden nicht unmittelbar über die Tatsache unterrichtet worden ist, daß die Deutsche Bundespost bei der Abgabe des Postgrundstücks Kronberger Straße 6 nicht mehr auf die vom Erwerber angebotenen Tauschgrundstücke zurückgegriffen hat. Diese Unterrichtung ist aus folgenden Gründen unterblieben: Nach dem Scheitern der Tauschverhandlungen zwischen der Oberpostdirektion Frankfurt am Main und dem Magistrat der Stadt Bad Soden hatte der Grundstücksnachbar Kontakt mit der Oberpostdirektion wegen eines Grundstückstausches aufgenommen und sich unter gleichen Konditionen wie vorher die Stadt auch um den Nachweis von Tauschgrundstücken bemüht. Der Oberpostdirektion war bekannt, daß der Grundstücksnachbar dabei enge Verbindung mit dem Magistrat hielt, der ihm sogar Tauschgrundstücke nachwies. Aus diesem Vorgang entnahm die Oberpostdirektion, daß der Magistrat auf den Erwerb des Postgrundstückes offenbar keinen Wert mehr legte. Sie war zu dieser Annahme berechtigt, weil das vom Magistrat bekundete Interesse ohnehin nur darin bestanden hatte, Flächen zu erwerben, die für eine Straßenverbreiterung benötigt wurden. Dieses Interesse wurde von der Oberpostdirektion gewahrt, indem im Kaufvertrag eine entsprechende Bestimmung aufgenommen wurde. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 64) : Welches sind die wirklichen Gründe, die die Bundesregierung veranlaßt haben, die Auflösung der Oberpostdirektion Tübingen ins Auge zu fassen, nachdem seitens der Landesregierung und der zuständigen Gewerkschaften überzeugende Argumente für ihre Erhaltung und gegen die Annahme ins Feld geführt worden sind, mit der Auflösung dieser Oberpostdirektion lasse sich ein wirksamer Einsparungseffekt für die Deutsche Bundespost erreichen? Ich kann mich Ihrer Feststellung nicht anschließen, daß seitens der Landesregierung von Baden-Württemberg und der zuständigen Gewerkschaften überzeugende Argumente für die Erhaltung der Oberpostdirektion Tübingen und gegen die Annahme ins Feld geführt worden seien, mit der Auflösung dieser Oberpostdirektion lasse sich ein wirksamer Einsparungseffekt erreichen. Vielmehr sind insbesondere wirtschaftliche, aber auch organisatorische Gründe für die beabsichtigte Auflösung der Oberpostdirektion Tübingen maßgebend. Mit dieser Maßnahme werden mit Sicherheit, selbst auf der Basis konstanter Löhne und Gehälter (Basisjahr 1974), mindestens Einsparungen von kurzfristig (1. bis 5. Jahr) 1,52 Millionen DM/Jahr, mittelfristig (6. bis 10. Jahr) 3,25 Millionen DM/Jahr, langfristig (ab 11. Jahr) 4,40 Millionen DM/Jahr erzielt. Die Umstellungsausgaben werden höchstens 3,234 Millionen DM betragen, die sich bereits nach rund 2 Jahren amortisieren. Hinzuzurechnen ist der zur Zeit nicht quantifizierbare mittelbare Nutzen durch die nachfolgend mögliche Funktionalreform der Verwaltung der Deutschen Bundespost. Dieses unmittelbare geldwerte Rationalisierungsergebnis kann angesichts der Finanzlage der Deutschen Bundespost nicht übersehen werden und ist auch in Relation zum Gesamtbudget der Deutschen Bundespost nicht unbeachtlich. Für die von der Deutschen Bundespost angestrebte umfassende Funktionalreform der Verwaltung ist eine Oberpostdirektion von der Größe der Oberpostdirektion Tübingen nicht geeignet. Bei der Planung wurde die Sozialverträglichkeit beachtet. Struktur- und raumordnungspolitische Gesichtspunkte wurden ausgewogen berücksichtigt. Anlage 60 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen B 67 und 68) : 13438* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Oktober 1975 Wie hoch waren die Ausgaben für die Herstellung und den Versand des Forschungsberichts IV inklusive der Ausarbeitung für die Umfrage bei Personen und Institutionen und der Auswertung der Umfrage, und welche Folgerungen hat das Bundesforschungsministerium insbesondere aus den Stellungnahmen der angesprochenen Personen im Rahmen seiner Forschungspolitik gezogen, und wie ist dies anhand einiger Beispiele zu belegen? Welche Kosten entstanden für die Herstellung und den Versand des Forschungsberichts V, die Ausarbeitung der Umfrage und die Auswahl der Adressen, Porto und Versand sowie die Auswertung der Stellungnahmen zum Forschungsbericht V, und welche Institutionen sind hiermit beauftragt? Zu Frage B 67: Für die Herstellung und den Versand des Bundesberichts Forschung IV einschließlich der Umfrage und deren Auswertung beliefen sich die Kosten auf insgesamt 330 046,12 DM. Eine Aufschlüsselung dieses Betrages hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Hauff auf die Frage des Herrn Abgeordneten Pfeffermann schriftlich zu der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 17. Januar 1974 gegeben (Frage A 90, Bundestags-Drucksache 7/1510). Ich darf mich insoweit darauf beziehen. Die Beteiligung an der Umfrage zum Bundesbericht Forschung IV war nicht repräsentativ (4 400 Antworten bei 70 000 Anfragen). Folgerungen für den Bundesbericht Forschung V konnten deshalb nur in einigen Punkten gezogen werden. Beispiele hierfür sind: 1. Die Mehrzahl der Befragten hielt den Bundesbericht Forschung IV für zu allgemein, zu umfangreich und zu unübersichtlich. Dies war ein Anlaß zur Aufgliederung des Bundesberichts Forschung V in einen Forschungspolitischen Teil und einen Faktenteil. 2. Es wurde als ein Mangel empfunden, daß der IV. Bericht keine kurzgefaßte zusammenhängende Darstellung aller Förderungsaktivitäten des Bundes enthalte. Der Bundesbericht Forschung V gibt diese Darstellung in dem Kapitel „Schwerpunkte der Forschungsförderung", und zwar unabhängig von den Ressortzuständigkeiten und ohne Darstellung der allgemeinen Politik der einzelnen Fachressorts. 3. Außerdem wurden Mängel und Unübersichtlichkeit des Zahlenmaterials gerügt. Dies führte zu dem Versuch, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen nach Fachgebieten und Regionen zahlenmäßig in der Forschungslandkarte und die Fachprogramme größerer Forschungseinrichtungen in Datenblättern zu erfassen. Die Umfrage zum Bundesbericht Forschung IV kann nicht als ein Erfolg gewertet werden. Ich habe deshalb zum Bundesbericht Forschung V eine andere Form der Umfrage gewählt, um den öffentlichen Dialog in der Forschungspolitik weiter zu fördern. Zu Frage B 68: Für den Bundesbericht Forschung V hat die Bundesregierung folgende Aufwendungen gemacht: DM Kap./Titel Entwicklung einer 127 100,— 30 02/685 03 „Forschungslandkarte" (56 850 DM) und einer Schnellklassifikation von Ressortforschungsprojekten (70 250,— DM), durchgeführt vom Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung der Fraunhofer-Gesellschaft Herstellung von 70 000 Broschüren als Fortdruck der Bundestagsdrucksache (BT-Drucksache 7/3574) 111 665,71 30 01/531 02 Versand des Bundesberichts Forschung V (einschließlich Umfrage) 12 859,58 30 01/513 01 insgesamt: 251 625,29 Ich habe den Bundesbericht Forschung V mit einem kurzen Anschreiben ohne Fragenkatalog an etwa 350 Organisationen (Parteien, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Wissenschaftsorganisationen, Firmen und deren Betriebsräte u. a. m.) und Einzelpersönlichkeiten (Mitglieder des BAFT und des Diskussionskreises) mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Die Auswahl und Ermittlung der Adressen erfolgte im Bundesministerium für Forschung und Technologie. Die Stellungnahmen werden durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie ausgewertet; bei der Sichtung und Klassifikation der Antworten wird das Ministerium vom Institut für angewandte Systemtechnik der Gesellschaft für Kernforschung, Karlsruhe unterstützt. Die hierfür aufzuwendenden Mittel sind zur Zeit noch nicht abschätzbar. Die Auswertung werde ich dem Deutschen Bundestag so bald wie möglich übersenden. Anlage 61 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage B 69) : Wie hoch sind die Bundesmittel (aufgeschlüsselt nach Jahren), die bisher in der Gesellschaft für Kernforschung in Karlsruhe für die Entwicklung des sogenannten „Trenndüsenverfahrens" einschließlich Vorstudien und Grundlagenforschungen ausgegeben worden sind? Die Gesamtausgaben, welche die Bundesregierung in der Zeit von 1959 bis 1974 für die Entwicklung des Trenndüsenverfahrens getätigt hat, belaufen sich insgesamt auf etwa 50 Millionen DM. Die Aufschlüsselung dieser Summe auf die einzelnen Jahre ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Jahre 1959 bis 1970 1971 1 1972 1973 1974 1969 Millionen DM 7,7 4,5 9,6 7,7 8,6 11,6
Gesamtes Protokol
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719300000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, zunächst einmal teile ich Ihnen mit, daß Ihnen eine Liste von Vorlagen vorliegt, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die wir gemäß § 76 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überweisen können:
Betr.: Bericht über den Ersten Teil der 21. ordenlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 26. bis 29. Mai 1975 in Bonn

(federführend, Verteidigungsausschuß)

Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments zum Bildungswesen in der Europäischen Gemeinschaft
— Drucksache 7/4118 — zuständig: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments mit der
Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Entscheidung über die Änderung des Zeitplans für die Ausarbeitung des Jahresberichts über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft
— Drucksache 7/4119 — zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Betr.: Bericht der Bundesregierung zu Fragen des Leistungsrechts des Arbeitsförderungsgesetzes gemäß .. Ehtschließung des Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 1974
- Drucksache 7/4120 —
zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend)

Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Erhebt sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Ich stelle .fest, daß wir so beschlossen haben.
Wir treten in den einzigen Tagesordnungspunkt der heutigen Plenarsitzung ein:
Fragestunde
— Drucksache 7/4138 —
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes auf.
Die Frage 89 des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) ist zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 90 des Abgeordneten Zeyer auf:
Treffen Presseberichte zu, wonach der frühere Bundesinnenminister Genscher den damaligen Bundeskanzler Brandt Ende Mai 1973 nur vage darüber informierte, daß jemand aus dem Bundeskanzleramt nach den Erkenntnissen des Bundesamts für Verfassungsschutz für die DDR arbeiten solle?
Zur Beantwortung bitte, Frau Parlamentarischer Staatssekretär Schlei !

Marie Schlei (SPD):
Rede ID: ID0719300100
Herr Kollege, der 2. Untersuchungsausschuß dieses Bundestages hat die Sache Guillaume geprüft. Gegenstand der Beweisaufnahme war auch der von Ihnen angesprochene Sachverhalt. Die beiden von Ihnen genannten Politiker haben vor dem Untersuchungsausschuß in öffentlicher Sitzung dazu ausgesagt. Es ist nicht Sache der Bundesregierung, dem etwas hinzuzufügen. Die Protokolle des Untersuchungsausschusses sind Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege, gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zugänglich, wie Ihnen sicher bekannt ist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719300200
Eine Zusatzfrage,. der Abgeordnete Zeyer.

Werner Zeyer (CDU):
Rede ID: ID0719300300
Frau Staatssekretärin, ist es richtig, daß der frühere Bundeskanzler Brandt bei seiner Zeugenvernehmung im Düsseldorfer Landesverratsprozeß erklärt hat, daß Herr Genscher nicht von einem konkreten Verdacht gegen- den Referenten Guillaume gesprochen habe, sondern lediglich gesagt- daß etwas aufgetaucht sei, was sich auf einen Mitarbeiter mit einem französisch klingenden Namen beziehe?
Frau Schlei, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es kann nicht Sache der Bundesregierung sein, Aussagen, die im parlamentarischen Untersuchungsverfahren oder, wie Sie jetzt anführen, im Strafverfahren gemacht werden, zu kommentieren.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719300400
Zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Zeyer.
Zeyer;- (CDU/CSU):. Frau ,Staatssekretärin, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die von dem früheren Bundeskanzler Brandt in dem Düsseldorfer Landesverratsprozeß behauptete vage Warnung durch den damaligen Bundesinnenminister den Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Schwere des möglichen Verrats, wie es sich im Mai 1973 darstellte, entsprach?
Frau Schlei, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung bildet sich keine Auffassungen zu dem jetzt



Parl. Staatssekretär Frau Schlei
laufenden Verfahren und überläßt die Beweisführung und Beschlußfindung dem Gericht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719300500
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0719300600
Frau Staatssekretärin, nachdem doch inzwischen Aussagen vorliegen, die noch nicht Gegenstand der Untersuchung des Untersuchungsausschusses waren, warum antwortet die Bundesregierung eigentlich nicht auf die gestellten Fragen, die zutiefst die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland betreffen?

(Oho-Rufe von der SPD)

Frau Schiel, Pari. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, so wie ich es bisher abgelehnt habe, zu antworten, werde ich mich auch jetzt nicht an der Zunge ziepen lassen.

(Heiterkeit)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719300700
Ich rufe die Frage 91 des Abgeordneten Zeyer auf:
Hat der damalige Bundeskanzler Brandt seinen Referenten Guillaume nur deshalb im Jahr 1973 an seinen Urlaubsort in Norwegen mitgenommen, weil er nicht im einzelnen über die vorliegenden Verdachtsmomente unterrichtet worden war und außerdem davon ausging, daß Guillaume in Norwegen observiert werde?
Bitte, zur Beantwortung, Frau Staatssekretär!
Frau Schlei, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es gibt im Bundeskanzleramt keine Akten oder Unterlagen, aus denen sich für die Beantwortung Ihrer Frage irgend etwas entnehmen läßt. Herr Brandt hat sich vor dem 2. Untersuchungsausschuß in öffentlicher Sitzung auch hierzu sehr ausführlich geäußert. Er ist außerdem in dem Strafverfahren, das zur Zeit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen das Ehepaar Guillaume durchgeführt wird, als Zeuge vernommen worden, und seine Aussage ist in der Presse vielfältig kommentiert worden. Nun kann es aber nicht Sache der Bundesregierung sein, auch noch so intelligente Ausführungen der Presse ihrerseits zu kommentieren. Das müssen Sie als früherer Richter ja auch wissen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719300800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Zeyer.

Werner Zeyer (CDU):
Rede ID: ID0719300900
Frau Staatssekretärin, die Bundesregierung wird aber doch wohl in der Lage sein, darüber Auskunft zu geben, ob der Bundesminister Genscher den damaligen Bundeskanzler Brandt eingehend über den Verdacht gegen den Referenten Guillaume unterrichtet hat.
Frau Schlei, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich muß Sie noch einmal darauf verweisen, daß zu diesem Komplex keine Akten, keine Vermerke, keine protokollarischen Eintragungen im Bundeskanzleramt vorliegen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719301000
Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Zeyer.

Werner Zeyer (CDU):
Rede ID: ID0719301100
Frau Staatssekretärin, wer hat denn eigentlich den damaligen Bundeskanzler Brandt unterrichtet?
Frau Schiel, Parl. Staatssekretär: Es hat ein Gespräch stattgefunden.

(Lachen bei der CDU/CSU)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719301200
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 92 des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich danke Ihnen für die Beantwortung, Frau Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Ich rufe zunächst die Frage 93 des Abgeordneten Hösl auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung Äußerungen, die Auffassung des Senats von Berlin zum Viermächteabkommen seien unbefugt und läppisch, und was hat die Bundesregierung getan, um demgegenüber deutlich zu machen, daß sie und der Senat von Berlin nichts anderes tun, als die Bindungen zwischen dem Bund und dem Land Berlin zu entwickeln, wie dies durch das Viermächteabkommen bestätigt worden ist?
Der Fragesteller ist anwesend. Zur Beantwortung, Herr Staatsminister Moersch.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0719301300
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat nicht die Absicht, vor dem Deutschen Bundestag Presseäußerungen zu kommentieren. Ich habe dieses Prinzip hier schon mehrfach darlegen können. Die Bundesregierung wird vielmehr fortfahren — hier geht es um Ihre inhaltliche Frage —, in enger Abstimmung mit den Drei Mächten sowohl öffentlich als auch in Gesprächen mit der Sowjetunion an hoher Stelle klarzustellen, daß die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin unverzichtbare Elemente ihrer Politik sind und daß sie nicht bereit ist, eine Schmälerung dieser im Viermächteabkommen ausdrücklich bekräftigten Rechte hinzunehmen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719301400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Hösl.

Alex Hösl (CSU):
Rede ID: ID0719301500
Herr Staatsminister, sieht die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit einer Stellungnahme dann, wenn die Äußerungen des Senats von Berlin, die ja nur die Rechtsposition dieser Stadt ausdrücken, in der Weise wie geschehen kommentiert werden? Will die Bundesregierung dem nicht öffentlich entgegentreten, zumal die Anklage bzw. die Verächtlichmachung oder Herabsetzung dieser Aussage öffentlich erfolgte?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich habe bereits dargelegt, daß die Bundesregierung keine Presseäußerungen kommentiert — es handelt sich hier um Presseäußerungen — und daß sie ihren



Staatsminister Moersch
Standpunkt auf den ihr zur Verfügung stehenden Wegen selber darlegt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719301600
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Hösl.

Alex Hösl (CSU):
Rede ID: ID0719301700
Herr Staatsminister, Sie sehen also keine Veranlassung, seitens der Bundesregierung den Senat von Berlin in der Wahrung seiner Rechte zu unterstützen?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, diese in der Frage enthaltene Aufforderung stellt hier nicht das Problem dar, sondern hier kommt es darauf an, daß die Bundesregierung keine Veranlassung sieht, Presseäußerungen zu kommentieren. Das schließt keineswegs aus — ich habe das ja in der Sache klar beantwortet —, daß die Bundesregierung denselben Standpunkt vertritt wie der Senat von Berlin. Ich hatte versucht, das hier darzulegen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719301800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein).

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0719301900
Herr Staatsminister, wie beurteilt denn die Bundesregierung die Verwendung des Begriffs „ihre Verbindungen zu West-Berlin unterhalten und entwickeln" für das Verhältnis zwischen der Sowjetunion und Berlin (West) sowie der DDR und Berlin (West) im Vertrag zwischen der UdSSR und der DDR vom 7. Oktober 1975?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, wenn ich die Frage jetzt beantwortete, wäre einer Ihrer Kollegen, der eine ähnliche Frage gestellt hat, um die Antwort betrogen. Ich bitte, zu warten, bis ich zur Beantwortung dieser Frage komme.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719302000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0719302100
Herr Staatsminister, bedeutet der Rückzug auf die formale Position, daß die Bundesregierung nicht zu Presseverlautbarungen Stellung nehme, in diesem konkreten Fall des Kollegen Hösl nicht eigentlich, daß die Regierung hier den Senat von Berlin im Stich läßt?
Moersch, Staatsminister: Nein, Herr Abgeordneter, das können Sie aus dem, was ich vorhin zur Sache gesagt habe, nicht schließen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719302200
Ich rufe die Frage 94 des Abgeordneten Hösl auf:
Trifft die Meldung des „Tagesspiegel" vom 30. September 1975 zu, der Regierende Bürgermeister von Berlin habe den Berlinern empfohlen, notfalls auf Reisen in Ostblockländer zu verzichten, falls ihnen zugemutet werde, eine andere Angabe statt der Staatsangehörigkeit „deutsch" zu machen, und was hat die Bundesregierung unternommen, um die betreffenden Mitglieder des Warschauer Paktes zu veranlassen, ein dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht entsprechendes Verhalten der Reisenden zu respektieren und anzuerkennen?
Moersch, Staatsminister: Die von Ihnen, Herr Abgeordneter, erwähnte Meldung des „Tagesspiegel" vom 30. September 1975 gibt inhaltlich die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des Mitglieds des Berliner Abgeordnetenhauses Bodo Thomas vom 3. September 1975 wieder.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage, Herr Abgeordneter, teile ich mit, daß in allen Fällen, in denen das Auswärtige Amt Kenntnis davon erhält, daß deutsche Staatsbürger gezwungen werden sollen, unkorrekte Staatsangehörigkeitsangaben zu verwenden, die notwendigen diplomatischen Schritte bei den entsprechenden Regierungen unternommen werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719302300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hösl.

Alex Hösl (CSU):
Rede ID: ID0719302400
Herr Staatsminister, gibt es Absprachen mit allen Ostblockländern darüber, daß diese Staatsangehörigkeitsbezeichnung von ihnen anerkannt wird?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat nirgends und nie einen Zweifel daran gelassen — auch nicht gegenüber den Staaten, die Sie soeben erwähnt haben —, daß „deutsch" bzw. „Deutscher" für uns die einzig korrekten Bezeichnungen unserer Staatsangehörigkeit sind. Ich darf hinzufügen, daß über Staatsangehörigkeitsbezeichnungen keine gegenseitigen Abkommen zu schließen sind, übrigens nirgends in der Welt. Jeder Staat bestimmt souverän, welche Staatsangehörigkeitsbezeichnung er hat, genauso wie er seinen Namen selbst bestimmt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719302500
Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hösl.

Alex Hösl (CSU):
Rede ID: ID0719302600
Herr Staatsminister, darf ich daraus schließen, daß für Westberliner Bürger hier klare Absprachen mit den Ostblockländern nicht bestehen?
Moersch, Staatsminister: Ich verstehe, offen gestanden, den Inhalt Ihrer Frage nicht. Ich habe soeben gesagt, daß es keinerlei Absprachen mit einem anderen Land über die Staatsangehörigkeitsbezeichnungen bedarf, daß es vielmehr international üblich ist, daß ein Land seine Staatsangehörigkeitsbezeichnung selbst feststellt und daß andere dies hinzunehmen haben, wie wir umgekehrt die Staatsangehörigkeitsbezeichnungen anderer hinzunehmen haben. Wenn ich Ihrer Frage folgte — was mir ein bißchen schwerfällt, weil ich vielleicht den Sinn nicht ganz verstanden habe —, würden wir andere zum Richter für unsere Staatsangehörigkeitsbezeichnungen machen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719302700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0719302800
Herr Staatsminister, ist Ihnen entgangen, daß Sie jenen Teil der Frage nicht beantwortet haben, der darauf zurückzuführen ist,



Dr. Czaja
daß die Bundesregierung nach dem Grundgesetz verpflichtet ist, gegenüber dritten Staaten die Respektierung der deutschen Staatsangehörigkeitsrechte und aller Rechtspositionen durchzusetzen, und daß ein Rückzug auf die rein völkerrechtliche Position dieser staatsrechtlichen Verpflichtung nicht voll gerecht wird?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, es fällt mir schwer, Ihnen ganz zu folgen. Erstens möchte ich gern den Beweis dafür haben, daß die Bundesregierung irgendwann das Grundgesetz verletzt hat, und zweitens würde mich interessieren was der Unterschied zwischen „rein völkerrechtlich" und Ihrer Auffassung ist. Ich denke, daß die Bundesregierung immer „rein völkerrechtlich" vorgeht. Das Gegenteil wäre „unrein völkerrechtlich", und das wäre wohl nicht sinnvoll.

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Das ist keine Beantwortung! — Gegenruf von der SPD: Bei einer solchen Frage schon!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719302900
Bevor ich im Aufruf der Fragen fortfahre, möchte ich aus gegebener Veranlassung auf folgendes hinweisen. Herr Kollege Hösl, jeder Fragesteller hat nur zwei Zusatzfragen. Sie hatten beide konsumiert. Insofern konnte ich eine weitere Zusatzfrage nicht zulassen. Zusätzliche Fragesteller haben dann nur eine Zusatzfrage. Herr Kollege Hösl, Sie haben zwei Zusatzfragen, für beide Fragen insgesamt vier Zusatzfragen, gestellt.
Ich rufe die Frage 95 des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) auf:
Trifft die insbesondere von amtlichen sowjetischen Stellen mehrfach aufgestellte Behauptung zu, der Text der Schlußakte von Helsinki der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) sei im Westen und insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland nicht oder nicht vollständig veröffentlicht worden?
Zur Beantwortung der Herr Staatsminister, bitte.
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, für die Bundesrepublik Deutschland trifft das, was in der Frage gesagt wird, nicht zu. Über die Veröffentlichung der KSZE-Schlußakte in den übrigen westlichen Staaten hat die Bundesregierung keine vollständigen Informationen. Es ist allerdings bekannt, daß sich in einigen Staaten die amtlichen Veröffentlichungen noch in Vorbereitung befinden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719303000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Arndt.

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0719303100
Herr Staatsminister, trifft es also zu, daß sich jedermann in diesem Lande über den vollen Wortlaut — von der Präambel bis zum letzten Satz — unterrichten kann, ohne Schwierigkeiten dabei zu haben?
Moersch, Staatsminister: Zu einer solchen Unterrichtung bestehen mehrere Möglichkeiten, einschließlich der Möglichkeit, das Bulletin der Bundesregierung zu lesen — wenn Sie zugestehen, daß es keine besondere Mühe macht, dieses zu lesen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719303200
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Arndt.

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0719303300
Ist die Bundesregierung bereit, allen offiziellen Besuchern der Sowjetunion, von deren Reise sie ja Kenntnis erhält, die Informationen mitzugeben, die erforderlich sind, um ihren sowjetischen Gesprächspartnern gegenüber auf die Möglichkeit hinzuweisen, sich zu informieren?
Moersch, Staatsminister: Wo immer es gewünscht wird, gibt die Bundesregierung Informationen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719303400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Mertes (Gerolstein).

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0719303500
Herr Staatsminister, wie erklärt sich die Bundesregierung die vom Kollegen Arndt zu Recht beanstandete sowjetische Behauptung?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, das ist eine Frage, die Sie dem Kollegen Dr. Arndt stellen müssen. Ich weiß ja nicht, warum Herr Dr. Arndt diese Frage gestellt hat.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0719303600
Der Kollege Arndt hat von einer sowjetischen Behauptung gesprochen, und ich frage Sie: Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Behauptung sowjetischer Dienststellen, die auch gegenüber Herrn Ministerpräsident Dr. Kohl geäußert worden ist?
Moersch, Staatsminister: Sie erklärt sich daraus, daß derjenige, der diese Behauptung in der Sowjetunion aufgestellt hat, offensichtlich nicht ausreichend informiert gewesen ist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719303700
Ich rufe Frage 96 des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) auf:
Ist die Bundesregierung in der Lage, dem Deutschen Bundestag mitzuteilen, welche Veröffentlichungen des vollständigen Textes der KSZE-Schlußakte von Helsinki von ihr veranlaßt oder ihr bekanntgeworden sind?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatsminister.
Moersch, Staatsminister: Die KSZE-Schlußakte ist in unserem Lande in folgender Weise veröffentlicht worden:
1. Bundestagsdrucksache 7/3867 vom 23. Juli 1975; Auflage angeblich 4 000.
2. Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 102/75; Auflage 25 000.
3. Broschüre „Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa", herausgegeben vom Bundespresseamt; Auflage 20 000.
4. Der „Vorwärts" vom 14. August 1975; Auflage 71 000.
5. „Das Parlament" vom 23. August 1975; Auflage 103 000.
6. „Europa-Archiv", Sonderdruck; Auflage 4 200.




Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719303800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Arndt.

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0719303900
Herr Staatsminister, hat die Bundesregierung über ihren Botschafter in Moskau Gelegenheit genommen, den Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, als dieser den Vorsitzenden des Ministerrats der RSFSR besucht hat, ebenfalls zu unterrichten, damit dieser seinen sowjetischen Gesprächspartner entsprechend antworten konnte?
Moersch, Staatsminister: Ich müßte das nachprüfen. Ich habe den Eindruck gehabt, daß Herr Kohl und seine Begleiter sehr wohl darüber informiert gewesen sind, wo dies erschienen ist, zumal es sich bei der Begleitung um zwei Mitglieder des Bundestages handelte und ich annehmen darf, daß sie die Drucksachen, die hier verteilt werden, zur Kenntnis nehmen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719304000
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 97 des Abgeordneten Reiser auf:
Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, daß die Sicherheit von Staatsbürgern und Touristen aus der Bundesrepublik Deutschland in Spanien gewährleistet ist, nachdem von der spanischen Polizei (unter ähnlichen Gegebenheiten wie vor einigen Monaten) ein deutscher Staatsbürger erschossen worden ist und ein Bildreporter des „Stern" in Ausübung seines Berufs von der dortigen Polizei mißhandelt wurde?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatsminister.
Moersch, Staatsminister: Herr Kollege, der erste II Ihrer Frage genannte Zwischenfall, der zum Tode von Frau Leckelt geführt hat, war Gegenstand der Fragestunde vom 12. Juni 1975. Ich darf mich insofern auf meine damaligen Ausführungen beziehen.
Der zweite tragische Zwischenfall, den Sie erwähnen, ereignete sich am 27. September dieses Jahres. Herr Frank wurde bei Port-Bou nach Überfahren sowohl der französischen wie der spanischen Zoll- und Grenzsperren von spanischer Polizei erschossen. Der Botschafter in Madrid hat wegen beider Vorfälle bei der spanischen Regierung protestiert. Er hat auch den Fall des Bildreporters des „Stern" zum Gegenstand einer Demarche gemacht. In allen Fällen hat das spanischen Außenministerium eine Untersuchung angeordnet. Es laufen auch Verhandlungen über einen Schadenersatz an den Hinterbliebenen von Frau Leckelt.
Generell darf ich sagen, daß deutschen Spanienreisenden im Hinblick auf die erheblichen innenpolitischen Spannungen in Spanien zur Zeit besondere Vorsicht anzuraten ist. Aus dieser Tatsache haben auch deutsche Zeitungen, Reisebüros und die Automobilklubs, zum Teil auf Veranlassung unserer Botschaft in Madrid und des Auswärtigen Amtes, die Folgerung gezogen und Reisenden zu gewissen Vorsichtsmaßregeln geraten. Bei Beachtung dieser Ratschläge, die größtenteils eine Selbstverständlichkeit sind oder sein sollten, besteht keine Gefahr für Deutsche in Spanien, die eine weitergehende Warnung rechtfertigen würde.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719304100
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Reiser.

Hermann P. Reiser (SPD):
Rede ID: ID0719304200
Herr Staatsminister Moersch, bleiben Sie denn bei der Auskunft, die Sie in der Fragestunde vom 12. Juni 1975 gegeben haben, als Sie sagten, die Bundesregierung sei grundsätzlich nicht der Ansicht, daß die Sicherheit deutscher Touristen in Spanien stärker gefährdet ist als in anderen Ländern?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, damals ging es um die Frage etwa der Inhaftierung nach Verkehrsunfällen und ähnliches mehr. Ich glaube, wenn neue Tatbestände eintreten, sind neue Überlegungen anzustellen. Ich habe hier vorgetragen, worauf es ankommt, was die Sicherheit betrifft. Ich habe in dem Fall, den ich eben erwähnt habe, feststellen müssen, daß der betroffene und zu unserem großen Bedauern ums Leben gekommene deutsche Staatsbürger die Grenz- und Zollsperren von zwei Staaten überfahren hat. Ich glaube, es gehört zu den Hinweisen, die der Allgemeine Deutsche Automobilklub gegeben hat, die ich übrigens für eine Selbstverständlichkeit halte, daß man in einem solchen Falle, wo man der Staatsgewalt eines anderen Staates gegenübertritt, sich an deren Anweisungen zu halten hat, wenn man nicht ein persönliches Risiko laufen will. Das ist der Unterschied zu dem Fall der Frau Leckelt, wo es sich offensichtlich um ein Mißverstehen handelte. Wir haben den Fall im Juni hier behandelt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719304300
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Reiser.

Hermann P. Reiser (SPD):
Rede ID: ID0719304400
Herr Staatsminister, könnten Sie bitte noch auf ,den Punkt meiner Frage eingehen, wo es um den „Stern"-Reporter geht, der mißhandelt worden ist.
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, dazu habe ich Ihnen gesagt, daß wir von der Botschaft aus demarchiert haben und daß eine Untersuchung angeordnet worden ist. Von Ihrem Berufsweg her dürfte Ihnen allerdings die Tatsache nicht unbekannt sein, daß es im journalistischen Beruf, vor allem dort, wo man Zwischenfälle fotografieren will, gewisse erhöhte Risiken gibt, die sozusagen dem Beruf immanent sind. Dennoch wird es immer Aufgabe der Bundesregierung sein — sie hat diese Aufgabe auch stets wahrgenommen —, dann, wenn es zu solchen Verwicklungen von Personen deutscher Staatsbürgerschaft kommt, die mit diesen Zwischenfällen selbst gar nichts zut un haben, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, soweit dies möglich ist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719304500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hansen.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0719304600
Herr Staatsminister, ich möchte Sie — das, was Sie zuletzt gesagt haben, voraussetzend — fragen, ob das Risiko für Journalisten, die



Hansen
Aufnahmen machen, in Spanien — darum geht es doch in dieser Angelegenheit — nicht größer ist als bei uns.
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, auf was Sie mit Ihrer Frage zielen. Ich hatte dies für eine Selbstverständlichkeit gehalten, da ich bei uns in jüngster Zeit glücklicherweise keine Tätlichkeiten auf der Straße erlebt habe. Dort, wo es Tätlichkeiten auf der Straße gibt, in die man als Zuschauer hineingezogen werden kann, geht man nach aller Lebenserfahrung ein größeres Risiko ein als dort, wo es solche Tätlichkeiten nicht gibt. Sich diesem Risiko zu entziehen, ist mit ,dem journalistischen Beruf aber eben nicht ohne weiteres vereinbar, denn die Berichterstattung setzt die Nähe zum Geschehen voraus.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719304700
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 98 und 99 sind vom Fragesteller, dem Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin), zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 100 des Abgeordneten Spranger auf:
Würde nach Auffassung der Bundesregierung die Herausgabe der Bahr-Protokolle an die Staatsanwaltschaft München im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Bundesminister Bahr wegen Falschaussage vor Gericht nicht auch der Klärung dienen, inwieweit die früher veröffentlichten „Bahr-Papiere" der Wahrheit entsprechen, oder welche Nachteile muß die Bundesregierung bei Herausgabe der Bahr-Protokolle befürchten?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatsminister!
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, es ist entschieden worden, daß die Protokolle nicht herausgegeben werden. Das Auswärtige Amt wird dies gemäß § 96 der Strafprozeßordnung der Staatsanwaltschaft München mitteilen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719304800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Spranger.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0719304900
Herr Staatsminister, können Sie erklären, welche Nachteile die Bundesregierung gemäß § 96 StPO offenbar durch die Herausgabe der Akten befürchtet?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, der Deutsche Bundestag hat den § 96 so gefaßt, daß diese Erklärung eben nicht gegeben wird, und zwar aus ,den Gründen, die in Ihrer Frage liegen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719305000
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Spranger.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0719305100
Herr Staatsminister, wie kann die Bundesregierung bei Nichtherausgabe dieser Akten zukünftig den Vorwurf vermeiden, hier eine mögliche Straftat eines Mitglieds der Bundesregierung gedeckt zu haben?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, hier müßte ich Ihnen als Staatsanwalt die Gegenfrage stellen, warum der Gesetzgeber eine Strafbestimmung erläßt, die angeblich zu solchen Konsequenzen führt, wie sie in Ihrer Frage angesprochen worden sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719305200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Frage 101 ist von dem Herrn Abgeordneten Gierenstein eingebracht. — Der Herr Abgeordnete ist nicth im Saal. Dann wird die Frage 101 und ebenso die Frage 102 des Herrn Abgeordneten Gierenstein schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 103 des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung den neuen Freundschaftsvertrag zwischen der DDR und der UdSSR und insbesondere den Wegfall jener Bestimmungen in den früheren entsprechenden Verträgen, in denen auf die Einheit Deutschlands Bezug genommen wurde?
Bitte schön, Herr Staatsminister!
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, nach Ansicht der Bundesregierung hat sich die rechtliche und politische Lage in Deutschland durch den Abschluß des neuen Freundschaftsvertrages zwischen der UdSSR und der DDR nicht geändert. Zur Begründung dieser Beurteilung weise ich nur auf folgende Punkte hin.
Erstens. Ein Vertrag, den die Sowjetunion mit der DDR schließt, kann die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte für Deutschland als Ganzes nicht berühren.
Zweitens. Durch die Unberührtheitsklausel des Art. 10 des Vertrages bleiben außerdem auch im Verhältnis zwischen der Sowjetunion und der DDR die von der Sowjetunion gegenüber den Drei Mächten bezüglich Deutschland als Ganzes eingegangenen Verpflichtungen ausdrücklich unberührt.
Drittens. Der Vertrag ändert schließlich auch nichts an den Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Sowjetunion und zur DDR, die durch den Moskauer Vertrag von 1970 bzw. den Grundlagenvertrag von 1972 bestimmt werden. Wie allseits bekannt, wurde beim Abschluß dieser beiden Verträge die deutsche Frage durch die widerspruchslose Entgegennahme des Briefes zur Einheit der Nation ausdrücklich offengehalten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719305300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0719305400
Herr Staatsminister, wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang insbesondere jenen Teil der Präambel des Vertrages zwischen der Sowjetunion und der DDR, in dem gesagt wird — ich zitiere —, daß die Staaten sich vom Streben geleitet sehen, gemäß den Grundsätzen und Zielen der sozialistischen Außenpolitik die günstigsten internationalen Bedingungen für die Errichtung des Sozialismus und Kommunismus zu gewährleisten, und steht dies nicht in direktem Widerspruch zu der Verpflichtung in



Jäger (Wangen)

Art. 1 des Grundlagenvertrages, normale und gutnachbarliche Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland herzustellen?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich vermag dem, was Sie hier zum Ausdruck bringen, deswegen nicht zu folgen, weil es ja, wenn Sie recht hätten, so wäre, daß die DDR und die Sowjetunion in der Lage wären, einen Vertrag, den wir mit anderen Staaten geschlossen haben — etwa auch mit der DDR —, zu ändern.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719305500
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0719305600
Herr Staatsminister, um die Frage von vorhin noch einmal zu verdeutlichen: Sind Sie nicht der Meinung, daß Verträge, die wir mit der DDR geschlossen haben, durch diesen Vertrag zwar nicht geändert, durch die aggressive Zielsetzung des neuen Freundschaftsvertrages wohl aber praktisch unterlaufen werden können?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich halte es nicht für sinnvoll, in Frageform in dieser Weise zu argumentieren. Die Bundesregierung hat ihren Standpunkt zu den hier gestellten Fragen dargelegt. Sie hat dem nichts hinzuzufügen. Ich verstehe nicht, weshalb Sie widersprechen wollen, wenn wir feststellen — das ist nach Auffassung der Völkerrechtler durchaus korrekt —, daß solche Verträge unberührt bleiben, d. h. in ihrem ganzen Gehalt unberührt bleiben müssen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719305700
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0719305800
Herr Staatsminister, sind Sie nicht der Auffassung, daß dieser Vertrag von Moskau dem Grundvertrag und dem Moskauer Vertrag, wie sie die Bundesrepublik Deutschland auslegt, widerspricht?
Moersch, Staatsminister: Nein, Herr Abgeordneter. Das ist ein Vetrag, der unseren Vertrag nicht berühren kann, also ihm auch nicht widersprechen kann.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719305900
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0719306000
Herr Staatsminister, wie steht es mit der Weitergeltung der beiden Verträge zwischen der DDR und der UdSSR von 1955 und 1964 nach diesem neuen Vertrag zwischen den beiden Staaten?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, das ist im Vertrag selbst angeschnitten. Ich habe soeben zitiert; ich darf das wiederholen. Art. 10 des Vertrages enthält eine Unberührtheitsklausel. Ich nehme an, daß diese Unberührtheitsklausel genau das zum Inhalt hat, was sie ausdrückt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719306100
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 104 des Abgeordneten Jäger (Wangen) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung den Teil des neuen Freundschaftsvertrags zwischen der DDR und der UdSSR, der sich auf Berlin bezieht, und insbesondere den Umstand, daß darin der Passus des Viermächteabkommens über die Bindungen von Berlin (West) an die Bundesrepublik Deutschland einseitig und verfälschend wiedergegeben wird?
Moersch, Staatsminister: Auch hier, Herr Abgeordneter, möchte ich zunächt feststellen, daß sich an der Rechtsstellung Berlins nichts geändert hat. Ein Vertrag, den die Sowjetunion mit der DDR abschließt, kann weder die originären Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte für Deutschland noch die Regelungen, die zwischen diesen vier Mächten am 3. September 1971 getroffen wurden, berühren.
Soweit mit dem Vertrag der Versuch unternommen werden soll, über eine einseitige und entstellende Wiedergabe einzelner Teile und Worte des Viermächteabkommens bekannten politischen Zielvorstellungen näherzukommen, ist dies ein unrealistisches Unterfangen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719306200
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0719306300
Herr Staatsminister, darf ich dieser Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung die Auffassung teilt, die in meiner Frage zum Ausdruck kommt, daß der Vertrag zwische der DDR und der UdSSR die Teile des Berlin-Abkommens, auf die dort Bezug genommen wird, verfälschend, unrichtig und sinnentstellend wiedergibt?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, Sie dürfen meinen Antworten immer das entnehmen, was ich gesagt habe. Was Sie dann selbst dazu kommentieren, ist Ihre Sache. Ich habe nicht die Absicht, meine Antworten zu kommentieren.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719306400
Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0719306500
Herr Staatsminister, hat die Bundesregierung bemerkt, daß in Art. 7 des Vertrages in ganz bewußter Form — wie übrigens, wenn ich das einflechten darf, auch Herr Bundesminister Franke heute im Innerdeutschen Ausschuß ausdrücklich erklärt hat — eine undeutliche und unklare Verschiebung der Aussage zum Status von Berlin erfolgt ist, da er jenen Schluß aus dem Viermächteabkommen nicht enthält, in dem es heißt: Die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland sollen aufrechterhalten und entwickelt werden?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, erstens sehe ich mich nicht in der Lage, Gegenstände, die heute morgen in der Ausschußberatung, an der ich nicht teilgenommen habe, von der Bundesregierung behandelt worden sind, hier zusätzlich zu



Staatsminister Moersch
kommentieren. Ich bin ganz sicher, daß das, was die Bundesregierung dort gesagt hat, richtig ist. Ob es im einzelnen hier erörtert werden muß, ist eine zweite Frage.
Zum anderen möchte ich Ihnen sagen, daß all das, was ich zum Prinzip erwähnt habe, auch bei der Betrachtung und Meinungsbildung hier angewandt werden sollte. Ich meine das Prinzip, daß die vorhandenen Rechte gar nicht geschmälert werden können.
Ich darf noch hinzufügen, daß die Bundesregierung in enger Abstimmung mit den Drei Mächten auch künftig auf der Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen von Berlin (West) an den Bund und der Außenvertretung von Berlin (West) durch den Bund, so wie dies im Viermächteabkommen ausdrücklich bekräftigt wurde, als einer essentiellen Voraussetzung zur Erhaltung der Lebensfähigkeit der Stadt bestehen wird. Dies sei gesagt, um Ihre Zweifel zu beseitigen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719306600
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0719306700
Herr Staatsminister, ist die Bundesregierung bei der Darstellung der Verträge von Moskau und Warschau, des innerdeutschen Grundvertrages und des Viermächteabkommens über Berlin in den Jahren 1971 bis 1973 bereits davon ausgegangen, daß unsere östlichen Vertragspartner auch nach diesen Verträgen und Abkommen den Status quo in West-Berlin rechtlich und politisch offensiv in Frage stellen?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich beziehe mich auf die gesamten Erörterungen in den Ausschüssen. Da gibt es eingehende Unterlagen; sie sind Ihnen vollständig bekannt. Die Bundesregierung muß bei allem, was sie tut, selbstverständlich Möglichkeiten ins Auge fassen, die in der Zukunft Wirklichkeit werden könnten. Ich hoffte nur, daß dies auch in der Vergangenheit von allen Betroffenen und Verantwortlichen immer geschehen wäre. Das beginnt im Zusammenhang mit dieser Frage mit der Entstehungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719306800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0719306900
Herr Staatsminister, welche Gedanken hat sich die Bundesregierung darüber gemacht, daß die Sowjetunion als einer der Vertragspartner dieses neuen Freundschaftspaktes das Berlin-Abkommen in so einseitiger Weise verkürzt und in ein neues Abkommen einbringt?
Moersch, Staatsminister: Die Bundesregierung hat gesagt, daß das, was Sie soeben zum Ausdruck gebracht haben, nicht möglich ist. Das Abkommen kann nicht in einseitiger Weise verkürzt werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719307000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneter Wehner.

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0719307100
Herr Staatsminister, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung nicht daran denkt, am Wortlaut und am Geist der von ihr mit anderen abgeschlossenen Verträge deuteln zu lassen, durch welche Interpretationen immer, bzw. auch am Geist und an den Tatsachen der Abkommen und besonders des Abkommen, das die Vier Mächte über Berlin abgeschlossen haben?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, eben das glaubte die Bundesregierung mit den Antworten auf die Fragen 103 und 104 zum Ausdruck gebracht zu haben. Ich bedanke mich dafür, daß Sie mir Gelegenheit geben, das noch einmal zu bestätigen, weil das offensichtlich nicht im ganzen Haus verstanden worden war.

(Zurufe von der CDU/CSU)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719307200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0719307300
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die drei mit uns verbündeten Mächte als Mitunterzeichner des Viermächteabkommens diesbezüglich — gerade zu dem, was Herr Wehner jetzt sagte — bereits diplomatische Schritte unternommen haben, oder steht die Bundesregierung in Verbindung mit den drei verbündeten Mächten, damit sie zur Wahrung dieses Standpunktes in dieser Richtung entsprechende Schritte unternehmen kann?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung steht in allen Fragen, die Berlin betreffen, immer in Verbindung mit den Drei Mächten. Auch die Antworten, die die Bundesregierung, soweit Berlin hier betroffen ist, gibt, sind mit den Drei Mächten abgestimmt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719307400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Pfeffermann.

Gerhard O. Pfeffermann (CDU):
Rede ID: ID0719307500
Herr Staatsminister, darf ich Sie unter Bezugnahme auf die Frage des Kollegen Wehner fragen, ob die Bundesregierung gleichwohl mit ansehen muß, daß andere in ihrer politischen Zielsetzung regelmäßig an den geschlossenen Verträgen, und zwar an Geist und Inhalt, rütteln?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, es tut mir leid, Ihnen bei dieser Art der Fragestellung nicht folgen zu können; denn ich habe eher den Eindruck, daß Sie mit solchen Zusatzfragen der Position der Drei Mächte und unserer Position — sicherlich unbeabsichtigt — gar keinen Gefallen tun. Ich verstehe nicht, wie man solche Fragen stellen kann.

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719307600
Ich rufe die Frage 105 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:



Vizepräsident von Hassel
Ist es richtig, wie polnischerseits verlautbart worden ist, daß die Zahl von 120 000 bis 125 000 Aussiedlern bis 1979 sowohl Aussiedler in die Bundesrepublik Deutschland als auch Aussiedler in die DDR umschließt?
Zur Beantwortung, bitte, Herr Staatsminister!
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, wenn Sie unter Verlautbarung eine regierungsamtliche Äußerung verstehen, ist der Bundesregierung eine solche nicht bekannt.
Sollten Sie auf einen Artikel in „Trybuna Ludu" vom 19. August 1975 Bezug nehmen, in dem von Ausreisen in die Bundesrepublik Deutschland und in die DDR gesprochen wird, ist hierzu festzustellen, daß die polnische Seite unmißverständlich erklärt hat, daß es sich hierbei um die Meinung des Verfassers und nicht um die Auffassung der polnischen Regierung handelt. Außenminister Olszowski hat das gegenüber dem Bundesminister des Auswärtigen anläßlich seines Besuchs in Warschau bestätigt. Zwischen den beiden Regierungen besteht Einvernehmen darüber, daß die im Ausreiseprotokoll genannte Zahl von 120 000 bis 125 000 ausschließlich Fälle der Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland betrifft.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719307700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0719307800
Herr Staatsminister, ist die Bundesregierung denn darüber informiert, in welcher Weise die Deutschen, die in die DDR aussiedeln wollen, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können?
Moersch, Staatsminister: Hier gelten wohl die Kriterien, die in der „Information" niedergelegt worden sind. Aber das ist eine Sache, die die Bundesregierung jetzt nicht zu vereinbaren hatte. Wir haben 1970 diese Möglichkeit durchaus ins Auge gefaßt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719307900
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0719308000
Wenn Sie sich, Herr Staatsminister, soeben auf die „Information" beziehen: Können Sie mir darin zustimmen, daß die „Information" seitens der polnischen Regierung an sich als erfüllt gilt?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, wir werden sicher noch Gelegenheit haben, diese Frage
diesem Hause zu diskutieren. Ich möchte der Diskussion darüber nicht vorgreifen.

(Dr. Hupka [CDU/CSU] : Wenn wir fragen, sollten wir doch auch Antworten bekommen!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719308100
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0719308200
Herr Staatsminister, ist durch Wortlaut und Inhalt des Protokolls oder ähnlicher Texte sichergestellt, daß es sich bei den 125 000 Personen um Deutsche handeln wird, und welche objektiven Kriterien wird die Bundesregierung bei der Beurteilung dieser Frage beachten?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, der Wortlaut des Protokolls ist Ihnen bekannt. Ich darf das unterstellen, so daß ich ihn nicht zu verlesen brauche. Ich nehme an, daß Sie deutsche Volkszugehörige oder deutsche Staatsangehörige nach unserem Recht meinen. Habe ich Sie da recht verstanden?

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Ja, ich warte auf die Antwort!)

— Was soll ich dazu erklären? Es ist doch bekannt, wer deutscher Volkszugehörigkeit und wer deutscher Staatsangehöriger nach unserem Recht ist.

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Ich habe gefragt, ob nur die in dem Protokoll gemeint sind!)

— Das steht im Protokoll drin.

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Eben nicht!)

— Das steht drin unter Bezugnahme auf die „Information"; ich bitte Sie!

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Nein, es steht nicht drin!)

— Soll ich Ihnen das vorlesen, Herr Abgeordneter? Dadurch würde sich die Sachlage leicht klären lassen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719308300
Die Frage 106 der Abgeordneten Frau von Bothmer wird schriftlich beantwortet, da die Fragestellerin nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 107 und 108 des Abgeordneten Schinzel werden wegen Abwesenheit des Fragestellers ebenfalls schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 109 des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) auf:
Welches ist der Stand des Zustimmungs- oder Ratifikationsverfahrens zum Atomwaffensperrvertrag in Japan, Israel, Brasilien und Indien?
Zur Beantwortung, bitte, Herr Staatsminister!
Moersch, Staatsminister: Die japanische Regierung setzt sich für eine baldige Ratifizierung ein. Es wird damit gerechnet, daß das japanische Parlament das Zustimmungsverfahren möglicherweise in der ersten Hälfte des Jahres 1976 abschließt.
Für Israel, Brasilien und Indien läßt sich zur Zeit nicht absehen, ob und gegebenenfalls wann diese Länder dem NV-Vertrag beitreten werden. Brasilien hat den Vertrag von Tlatelolco über eine kernwaffenfreie Zone in Lateinamerika unterzeichnet und das Ratifizierungsverfahren abgeschlossen. Da noch nicht alle Länder dieser Zone den Vertrag in Kraft gesetzt haben, ist er allerdings zur Zeit auch in Brasilien noch nicht in Kraft.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719308400
Zu einer Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Mertes.




Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0719308500
Herr Staatsminister, mit welchen Argumenten ist die Ratifizierung des NV-Vertrags in Japan bisher verzögert worden?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich will das im einzelnen nachprüfen. Aber, ich glaube, es kann nicht Sache der Bundesregierung sein, über die Argumente anderer Regierungen zu befinden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719308600
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0719308700
Herr Staatsminister, nach der Zündung eines Kernsprengkörpers durch Indien 1974 stellte ich die Frage, ob Indien dem NV-Vertrag überhaupt noch beitreten kann, nachdem dieser Vertrag als Nuklearmächte nur diejenigen fünf Staaten anerkennt, die vor dem 1. 1. 1967 eine Kernwaffe oder einen sonstigen Kernsprengkörper hergestellt oder gezündet haben.
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich bedaure, daß ich diese Frage im Augenblick nicht beantworten kann. Das müßte erst von rechtskundiger Seite geprüft werden. Ich bin dann gern bereit, diese, wie ich meine, im Augenblick hypothetische Frage zu erörtern; denn Indien hat bisher nicht die Absicht zum Beitritt bekundet.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719308800
Ich rufe die Frage 110 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung den Kommentar des stellvertretenden ZK-Mitglieds Ryszard Wojna, daß es sich beim „Protokoll" nur um „eine Familienzusammenführungsaktion" handelt und bedeutet das, daß Deutsche auf Grund „unbestreitbarer deutscher Volkszugehörigkeit" nicht mehr aussiedeln dürfen?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, der Bundesregierung sind polnische Presseäußerungen bekannt, nach denen eine weitere Aktion der Familienzusammenführung auf der Grundlage des Ausreiseprotokolls durchgeführt werden soll. Ausschlaggebend sind jedoch nicht derartige Pressestimmen, sondern der Text des Protokolls, der klarstellt, daß ausreiseberechtigt der in der „Information" beschriebene Personenkreis sein soll. Das ist übrigens auch noch einmal eine Antwort auf die vorherige Zusatzfrage.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719308900
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0719309000
Herr Staatsminister, ist Ihnen denn nicht auch aufgefallen, daß bei dem beschriebenen Personenkreis, auf den Sie sich eben bezogen haben, die Deutschen mit „unbestreitbarer deutscher Volkszugehörigkeit", so wie es in der „Information" stand, nicht mit erwähnt sind?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, in dem Protokoll steht folgendes — das kann die Dinge vielleicht klären —:
Minister Olszowski erklärte die Bereitschaft der
Regierung der Volksrepublik Polen, unter Berücksichtigung aller Aspekte dieser Angelegenheit und im Bestreben nach ihrer umfassenden Lösung sich an den Staatsrat der Volksrepublik Polen zu wenden, um das Einverständnis zur Ausreise einer weiteren Personengruppe auf der Grundlage der „Information" und in Übereinstimmung mit den in ihr genannten Kriterien und Verfahren zu erlangen.
Ich halte das für eine umfassende und klare Beschreibung.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719309100
Zu einer Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0719309200
Wie erklären Sie sich denn aber, Herr Staatsminister, daß derartige polnische Pressestimmen zu hören sind wie die von Herrn Ryszard Wojna? Ryszard Wojna ist ja nicht irgendein Journalist in einem freien Land, sondern er ist stellvertretendes ZK-Mitglied und d e r Journalist der „Trybuna. Ludu". Er wird also nichts schreiben dürfen, was sich nicht in Übereinstimmung mit der Haltung der polnischen Regierung befindet.
Moersch, Staatsminister: Ich schätze die Äußerungen des polnischen Außenministers höher ein als die Meinungsäußerung von Herrn Wojna. Wir haben Abmachungen mit der Regierung der Volksrepublik Polen getroffen. Ich habe nicht einen Augenblick Grund zu zweifeln, daß dies der zuständige Adressat für Abmachungen war und nicht der Leitartikler von „Trybuna Ludu".

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719309300
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Sauer.

Helmut Sauer (CDU):
Rede ID: ID0719309400
Herr Staatsminister, hat die Bundesregierung Informationen über die Tatsache eingeholt, daß Herr Ryszard Wojna geschrieben hat, die polnische Regierung habe noch einmal ein Entgegenkommen in bezug auf Familienzusammenführung unterbreitet?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, auch hier gilt, was ich vorhin gesagt habe: Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, Presseäußerungen zu kommentieren. Es handelt sich hier um Presseäußerungen und nicht um Äußerungen der polnischen Regierung.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719309500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0719309600
Herr Staatsminister, ist Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, daß in dem eben verlesenen Absatz von 125 000 Personen überhaupt nicht die Rede ist, sondern von den innerstaatlichen Bemühungen in Polen, und daß im nächsten Absatz, wo von 125 000 Personen die Rede ist, nur von Personen gesprochen wird und nicht von Deutschen?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, das ist meiner Aufmerksamkeit überhaupt nicht ent-



Staatsminister Moersch
Bangen. Ich hätte offensichtlich, um Sie von der Last weiterer Zusatzfragen zu befreien, das ganze Protokoll vorlesen sollen.

(Dr. Hupka [CDU/CSU] : Lesen können wir auch!)

Ich verstehe überhaupt nicht, wie man versuchen kann, sozusagen in Zusatzfragen, einen so klaren Text, wie er hier steht, gegen unsere eigenen Interessen auszulegen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Unruhe bei der CDU/CSU)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719309700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Wehner.

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0719309800
Herr Staatsminister, wird sich die Bundesregierung darum bemühen, daß diese „Protokollnotiz", die einen hohen Rang bekommen hat, auch tatsächlich ausgefüllt wird und daß das nicht durch die Art und Weise gestört oder verhindert wird, in der hier im Deutschen Bundestag und um ihn herum der Versuch gemacht wird, es überhaupt nicht zu einer ordnungsgemäßen Erfüllung kommen zu lassen, wobei immer darüber gestritten wird, wie viele es eigentlich zu sein hätten?

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, die Meinungsfreiheit ist in diesem Lande ein hohes Gut. Aber sie korrespondiert, wie ich meine, für diejenigen, die sich Demokraten nennen, mit der Pflicht zur Interessenwahrnehmung für das ganze deutsche Volk.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Hupka [CDU/CSU]: Und für 280 Q00 Deutsche ! — Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU] : Das gilt auch für Herrn Wehner!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719309900
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0719310000
Herr Staatsminister, da ich mir vom Kollegen Wehner keinen Maulkorb umhängen lasse, frage ich Sie noch einmal zu diesem Thema: Wie wollen Sie es rechtfertigen, daß, wie Sie sich ausdrücken, der Glaubwürdigkeit des polnischen Außenministers ein höherer Grad zugemessen werden muß als der des Herrn Wojna, nachdem doch der ganzen deutschen Öffentlichkeit bekannt ist, daß der polnische Außenminister, der dies unterschrieben hat, im Jahre 1974 die Ausreise von 50 000 Deutschen aus Polen zugesagt hat und diese Zusage nachher nicht einhalten konnte, weil er offenbar zu weit gegangen war?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, die Beantwortung dieser Frage fällt unter die Kategorie meiner Antwort von vorhin.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719310100
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 111 des Abgeordneten Höcherl wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 112 des Abgeordneten Dr. Czaja auf:
Wurde die Ausreise Deutscher aus den Oder-Neiße-Gebieten durch das am 7. August 1975 paraphierte Protokoll dahin gehend „konkretisiert" (vgl. Anlage 13 zum Stenographischen Bericht vom 2. Oktober 1975), daß eine eindeutige völkerrechtliche Verpflichtung Polens zur Genehmigung der Ausreisen, die „nicht an Bedingungen geknüpft" sind, entsteht und die Wahrnehmung der grundgesetzlich gebotenen Schutzpflicht der Bundesrepublik Deutschland durch Ausübung des diplomatisch-konsularischen Schutzes für Deutsche seitens der Volksrepublik Polen eindeutig zugestanden wird?
Zur Beantwortung, Herr Staatsminister.
Moersch, Staatsminister: Im Ausreiseprotokoll hat die polnische Seite eine verbindliche Zusicherung über die Möglichkeit der Ausreise für 120 000 bis 125 000 Angehörige des in der „Information" beschriebenen Personenkreises gegeben. Mit dieser Zusage sind keine Bedingungen verknüpft. Die von Ihnen wiederholt aufgeworfene Frage der Schutzpflicht und der praktischen Grenzen, auf die angesichts der gegebenen Umstände ihre Wahrnehmung stößt, ist sowohl in den Fragestunden des Deutschen Bundestages als auch in den Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses nicht zuletzt auf Grund der von Ihnen gestellten Fragen ausführlich erörtert worden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719310200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0719310300
Welche Teile des Protokolls enthalten nach Wortlaut und Sinn eine völkerrechtliche Verpflichtung und nicht nur eine Information über innerstaatliche Vorgänge ohne Verpflichtungscharakter?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, der Deutsche Bundestag wird in Kürze Gelegenheit haben, über diesen Gesamtkomplex zu sprechen. Die Bundesregierung wird ihre Vorlage entsprechend erläutern und kommentieren. Ich möchte bitten, diese Debatte hier nicht vorwegzunehmen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719310400
Noch eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0719310500
Hat die Bundesregierung nach den bisherigen zahlreichen Erfahrungen mit der generellen Zurückweisung der Schutzpflicht der Bundesrepublik für Deutsche durch Polen, nunmehr im Protokoll irgendwo die Wahrnehmung dieser verfassungsmäßigen Pflicht vertraglich gesichert? Würden Sie darüber die Öffentlichkeit auch in der Fragestunde aufklären?
Moersch, Staatsminister: Ich bin bereit, die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, wenn Sie einen ganz bestimmten Punkt nennen, an Hand dessen ich diese Frage beantworten kann.
Ich darf aber noch einmal in Erinnerung rufen, daß Sie von der falschen Prämisse ausgehen, die Frage,



Staatsminister Moersch
welche Staatsangehörigkeit jemand besitze, sei zwischen uns und der Volksrepublik Polen unumstritten. Wahr ist vielmehr, daß die polnische Seite viele Staatsbürger, die nach Art. 116 unseres Grundgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit beanspruchen können, als polnische Staatsbürger ansieht. Wahr ist auch, daß die polnische Seite nie bereit war, über Fragen, die nach ihrer Meinung allein nach ihrem Rechte zu klären sind, mit anderen Staaten Verträge abzuschließen. Es geht also hier um Positionen, die Sie rechtlich nicht auf einen Nenner bringen können. Ich brauche jetzt nicht die ganze Vorgeschichte zu bemühen, um zu erläutern, warum das so ist.
Ich darf auch darauf hinweisen, daß z. B. die Vokabel „unbestreitbar deutsche Volkszugehörigkeit" ein Verb enthält, das unter normalen Umständen nicht nötig wäre, weil „Volkszugehörigkeit" nach unserer Meinung klar ist. Daß es aber offensichtlich bestreitbare Volkszugehörigkeiten gibt, ist auf Grund der gesamten geschichtlichen Bedingungen nicht von der Hand zu weisen. Ich glaube, viele von uns haben eigene Erfahrungen in Einheiten der Deutschen Wehrmacht sammeln können, in denen es Soldaten gab, die nach ihrer eigenen Auffassung Polen, nach Auffassung des damaligen Deutschen Reiches aber Deutsche waren und deswegen zum deutschen Wehrdienst herangezogen worden sind. Wenn Sie diese Streitfrage im Auge haben, dann wissen Sie, wie unmöglich es jetzt ist, hier Antworten zu geben, die alle Teile voll zufriedenstellen könnten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719310600
Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Wehner.

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0719310700
Herr Staatsminister, liegt es nicht im Interesse der Bundesrepublik Deutschland insgesamt, daß diese Protokolle — „Notizen", wie man sie häufig nennt , die im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Abkommen am 9. Oktober durch den Herrn Bundesminister des Auswärtigen ihren besonderen Rang erhalten und behauptet haben, nun nicht herabsetzend eingestuft werden?
Moersch, Staatsminister: In der Tat, Herr Abgeordneter, es ist so. Deswegen will die Bundesregierung dies auch dem Deutschen Bundestag in entsprechender Form zur Kenntnis bringen. Der Deutsche Bundestag wird dann sicher Gelegenheit haben, dazu seine Meinung zu äußern, auch wenn es sich nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719310800
Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0719310900
Herr Staatsminister, können Sie den von Herrn Wehner soeben apostrophierten „besonderen Rang" auch insofern klären, daß ein Protokoll etwas anderes ist als ein Vertrag und daß es ja wohl sein Bewenden haben muß, daß Polen hinsichtlich der Aussiedlung der Deutschen eben keinen Vertrag und kein Abkommen abgeschlossen, sondern sich nur zu einem Protokoll bereit erklärt hat?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich habe vorhin zu erklären versucht, wo gemeinsame Positionen möglich waren und wo nicht. Die Frage ist damit beantwortet. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß wir Absprachen getroffen haben, die in einer bilateralen Vereinbarung gemündet haben und die wir hier im einzelnen erläutern werden. Sie werden sicherlich noch Gelegenheit haben, dieses Thema hier in kommentierender Form und nicht nur in fragekommentierender Form anzusprechen. Dann wird die Bundesregierung entsprechend Stellung nehmen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719311000
Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Friedrich.

Bruno Friedrich (SPD):
Rede ID: ID0719311100
Herr Staatsminister, ist es nicht verwunderlich, daß die Opposition heute diese Fragen hier stellt, obwohl der Herr Bundesminister des Auswärtigen selbst gestern im Auswärtigen Ausschuß eine erschöpfende Auskunft über den Rang des Protokolls gegeben hat und zugesichert worden ist, daß dies den Abgeordneten auch schriftlich mitgeteilt wird?

(Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU] : Wir sind doch nicht alle im Auswärtigen Ausschuß!)

Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, für mich sind diese Fragen nach aller Erfahrung in der Vergangenheit nicht verwunderlich.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719311200
Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Dr. Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0719311300
Herr Staatsminister, nachdem Sie mir einmal in einer früheren Fragestunde geantwortet haben, die „Information" sei die Geschäftsgrundlage des Warschauer Vertrages gewesen, darf ich Sie nun fragen: Ist die Bundesregierung bereit, das Hohe Haus, insbesondere den Abgeordneten Wehner, darüber zu informieren, welche Abgeordneten auf Erfüllung dieser feierlichen polnischen Zusage stets gedrängt haben?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, sicherlich ist es möglich, dies zu tun. Aber Sie wissen aus den Verhandlungen im Auswärtigen Ausschuß und auf Grund anderer Gelegenheiten sicherlich auch, welche Probleme wirklich vorhanden waren und welche Probleme vorhanden sind.

(Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU] : Das Problem sind die Polen selber!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719311400
Ich rufe die Frage 113 des Herrn Abgeordneten Roser auf:
Wie vereinbart sich die von der Bundesregierung in New York feierlich erklärte Absicht, bis 1980 0,7 % des Bruttosozialprodukts für Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen, mit der vor wenigen Tagen von der Bundesregierung beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung, die im Entwicklungshilfeetat für 1979 nominal weniger öffentliche Entwicklungshilfe vorsieht als 1975, so daß sich der Anteil der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe am Bruttosozialprodukt (ODA) nach Schätzungen 1979 lediglich auf 0,25 % des Bruttosozialprodukts belaufen wird?
Bitte zur Beantwortung, Herr Staatsminister!



Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, in der Schlußresolution der 7. Sondergeneralversammlung bestätigen die entwickelten Länder ihre Verpflichtungen bezüglich der Leistungsziele gemäß der internationalen Entwicklungsstrategie, die sie früher eingegangen sind. In ihrer Beitrittserklärung zur internationalen Entwicklungsstrategie hatte die Bundesregierung dem 0,7 %-Ziel zwar zugestimmt, aber keine Verpflichtung bezüglich des Zeitzieles übernommen. Sie hatte vielmehr erklärt, daß sie sich bemühen wird, dieses Ziel zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erreichen. Diese Erklärung gilt weiter.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719311500
Eine Zusatzfrage.

Hans Roser (CSU):
Rede ID: ID0719311600
Herr Staatsminister, angesichts der Tatsache, daß die Bundesregierung die deutsche Delegation feierlich und ohne Vorbehalt der Schlußdeklaration mit dem Zeitziel 1980 hat zustimmen lassen, sowie angesichts der Tatsache, daß wir im Jahre 1980 bei zur Verfügungstellung von 0,7 % des Bruttosozialprodukts für Entwicklungshilfe 11,1 Milliarden DM aus dem Einzelplan 23 aufbringen müßten, die Bundesregierung in der mittelfristigen Finanzplanung für 1979 aber nur 3,5 Milliarden DM vorgesehen hat, frage ich Sie, wie die Bundesregierung ihre feierliche und ohne Vorbehalt eingegangene Verpflichtung, bis 1980 0,7 % des Bruttosozialprodukts für Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen, tatsächlich einlösen will?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, in Ihrer Frage sind Prämissen enthalten, die so nicht zutreffend sind. In der Frage 114, die Sie gestellt haben, werde ich darauf kurz eingehen. Darf ich sie sofort beantworten? Das klärt vielleicht die Sachlage.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719311700
Dann rufe ich die Frage 114 gleich mit auf:
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung nicht — ähnlich anderen EG-Staaten — in der Frage des 0,7 %-Ziels angesichts ihrer mittelfristigen Finanzplanung einen Vorbehalt eingelegt?
Sie haben die gleiche Anzahl von Zusatzfragen.
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat einer Bemühensklausel zugestimmt. Es war daher sachlich nicht erforderlich, hierzu eine Erklärung abzugeben. Unsere Haltung war allen Konferenzteilnehmern bekannt. An ihr hat nach der Annahme der Resolution kein einziges Land der Dritten Welt gezweifelt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719311800
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Roser.

Hans Roser (CSU):
Rede ID: ID0719311900
Herr Staatsminister, wie wollen Sie meine These widerlegen, daß die Bemühensklausel sich ausdrücklich auf die Länder bezieht, von denen es heißt — ich zitiere wörtlich —: „Die entwickelten Länder, die sich noch nicht an diese Ziele gebunden haben, verpflichten sich, sie noch innerhalb dieses Jahrzehnts nach besten Kräften anzustreben." Sie bezieht sich also nicht auf die Bundesrepublik, die diese Verpflichtung früher bereits ohne zeitliche Festlegung im Sinne einer Bemühensbekundung eingegangen ist.
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich kann Ihrer Auslegung auf Grund der mir vorliegenden Texte nicht folgen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719312000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schluckebier.

Günter Schluckebier (SPD):
Rede ID: ID0719312100
Herr Staatsminister, wie bewertet die Bundesregierung angesichts der Frage des Herrn Kollegen Roser das ausdrückliche Lob des Vorsitzenden des Ausschusses für Entwicklungshilfe der OECD, Maurice Williams, das er auf dem entwicklungspolitischen Kongreß der CDU der Bundesregierung wegen der großen Steigerung ihres Mittelflusses und ihrer Entwicklungshilfeauslagen gezollt hat?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, falls Sie mit dieser Frage ausdrücken wollen, daß es innerhalb der Opposition zu gewissen Meinungsänderungen gekommen ist, so bewerte ich das als eine Erfahrung, die dem politischen Leben entspricht.

(Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU]: Sie sollen antworten, nicht bewerten!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719312200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Stahl.

Erwin Stahl (SPD):
Rede ID: ID0719312300
Herr Staatsminister, ist es nicht verwunderlich, und welche Gründe könnten dafür sprechen, daß Herr Roser, der bei der 7. Sondergeneralversammlung als Beobachter für seine Fraktion teilgenommen hat und bei sämtlichen Gesprächen und Beratungen zugegen war, einen so schlechten Informationsstand besitzt, daß er glaubt, derartige Fragen hier im deutschen Plenum stellen zu müssen?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, es ist der meiner Ansicht nach berechtigte Wunsch eines Abgeordneten, seine eigenen Entscheidungen, die einmal in Kommentaren zum Ausdruck gekommen sind, noch einmal von der Bundesregierung überprüfen zu lassen. Ich bewerte die Fragen des Herrn Abgeordneten Roser als eine Hilfe für die Bundesregierung, ihren Standpunkt noch einmal verdeutlichen zu können.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719312400
Im übrigen mache ich den Fragesteller darauf aufmerksam, daß Dreiecksfragen von einem Abgeordneten über die Regierung zu einem anderen Abgeordneten hier im Bundestag nicht üblich sind.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schleifenbaum.

Eckhard Schleifenbaum (FDP):
Rede ID: ID0719312500
Herr Staatsminister, stimmen Sie mir zu, daß es ja die Möglichkeit einer spä-



Schleifenbaum
teren Korrektur der mittelfristigen Finanzplanung in Richtung des in New York erklärten Ziels, nämlich des 0,7 %-Ziels, weiterhin gibt und daß es im Auge behalten werden muß, wenn dies auf Grund der Haushaltsentwicklung möglich ist.
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat über ihre Zielsetzungen Klarheit geschaffen. Sie hat das noch einmal in vielen Erklärungen verdeutlicht, aber sie hat auch auf die gegenwärtige Lage hingewiesen. Ich möchte den Kollegen, die sich in der Voraussage sicher fühlen, was in fünf Jahren etwa sein wird, in Erinnerung rufen, daß es das Schicksal aller solcher Voraussagen war, von der Wirklichkeit verändert zu werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719312600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Todenhöfer.

Dr. Jürgen Todenhöfer (CDU):
Rede ID: ID0719312700
Herr Staatsminister, hat die Bundesregierung durch ihre mittelfristige Finanzplanung und durch den Beschluß, 1979 weniger Geld für Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen als in diesem Jahr, nicht letztlich beschlossen, ihre in New York feierlich erklärte Absicht, 0,7 % des Bruttosozialprodukts für Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen, nicht zu verwirklichen, und sind Sie nicht der Auffassung, daß Sie der Glaubwürdigkeit der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik in New York einen sehr schlechten Dienst erwiesen haben?

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, dieser Auffassung bin ich nicht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719312800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Roser.

Hans Roser (CSU):
Rede ID: ID0719312900
Herr Staatsminister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß sich meine von einem Kollegen hier zitierte Erklärung ausdrücklich auf die Dauer meines Besuches als Beobachter in New York bezogen hat und nicht auf das Schlußdokument und schon gar nicht auf das angesichts der Rede des Bundesaußenministers nun wahrhaftig nicht zu erwartende Ergebnis, und sind Sie weiter bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß ich in dieser meiner Erklärung ausdrücklich festgestellt habe, bezogen auf die Dauer meines Besuches, daß die Entwicklungsländer ihre großen Ziele der Durchsetzung der Majoritätsbeschlüsse der 6. Sondergeneralversammlung nicht aufgegeben haben und daß ebenso deutlich ihr Wille erkennbar ist, solidarische Geschlossenheit walten zu lassen?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719313000
Verehrter Herr Kollege, ich darf Sie bitten, in Zukunft die Richtlinien für die Fragestunde zu beachten, wonach die Fragen und auch die Zusatzfragen kurz gefaßt werden müssen.
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich will dem Rat des Präsidenten folgen und kurz antworten: Ich bin ein Freund der Aufklärung.

(Heiterkeit)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719313100
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg).

Dr. Volkmar Köhler (CDU):
Rede ID: ID0719313200
Herr Staatsminister, bei aller Skepsis gegenüber mittelfristigen Planungen: Würden Sie mir freundlicherweise Ihre Erfahrung mitteilen, aus der man ableiten könnte, daß sich ein für 1979 beschlossener Mittelansatz von 3,5 Milliarden DM innerhalb eines Jahres um mehr als das Dreifache erhöhen würde? Welche Erfahrungen haben Sie, um so etwas für denkbar zu halten?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich will meine Erfahrungen prüfen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719313300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Wehner.

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0719313400
Herr Staatsminister, nachdem ich hier zu meinem Erstaunen und Erschrecken habe feststellen müssen, daß hochwichtige Reden, die da in New York gehalten worden sind und gehalten werden, offensichtlich nicht den Teil dieses Parlaments erreichen, der gerne lernen möchte: Könnte die Regierung auf Grund der Belehrungen in dieser Fragestunde nicht daran denken, Bandaufnahmen solcher bedeutsamer Reden in einer besonderen Kemenate ständig vorspielen zu lassen?

(Heiterkeit)

Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, vielleicht könnten wir dafür eine Kassette anlegen.

(Erneute Heiterkeit)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719313500
Ich rufe die Frage 115 des Abgeordneten Dr. Todenhöfer auf:
Wie vereinbart die Bundesregierung die Aussage von Bundesminister Bahr am 17. September 1975, „In New York wurde ein Durchbruch zugunsten der Entwicklungsländer erreicht", dem die Bundesregierung vorbehaltlos zugestimmt habe, mit dessen Aussage vom 27. September 1975 gegenüber der Deutschen Welle —nachdem Kritik an der Haltung der Bundesregierung aufgekommen war —, daß die Industrieländer und Entwicklungsländer bei ihren alten Positionen bleiben und daß niemand Grundsatzpositionen und Grundsatzwünsche aufgegeben habe, und worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der „Durchbruch" zugunsten der Entwicklungsländer?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatsminister.
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, der Durchbruch liegt darin, daß sich beide Seiten, Industrieländer und Entwicklungsländer, ohne Aufgabe von Grundsatzpositionen verständigt haben, die Lösung konkreter Probleme in Angriff zu nehmen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719313600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Todenhöfer.

Dr. Jürgen Todenhöfer (CDU):
Rede ID: ID0719313700
Herr Staatsminister, da dies keine Antwort war, frage ich Sie, ob Sie



Dr. Todenhöfer
der — auch in der Wochenzeitschrift „Die Zeit" vom 10. Oktober 1975 vertretenen — Auffassung zuneigen, daß die Bundesregierung die wahren Gründe für ihr Abstimmungsverhalten in New York nicht offen darlegt, weil sie — ich zitiere — glaubt, die Öffentlichkeit sei noch nicht reif genug, um die Richtigkeit und Notwendigkeit einer solchen Politik einzusehen?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, die Beibringung von Zitaten ist kein Beweis für die Richtigkeit dessen, was der Kommentator gesagt hat. Das gilt auch für Ihre Äußerung vorher zu meiner Antwort.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719313800
Zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Todenhöfer.

Dr. Jürgen Todenhöfer (CDU):
Rede ID: ID0719313900
Herr Staatsminister, ich hatte nicht nur die „Zeit" zitiert, sondern eine Frage gestellt, die Sie nicht beantwortet haben.
Ich möchte Sie fragen: Sind die Aussagen der Bundesregierung bezüglich der freien Weltwirtschaftsordnung vor der Abstimmung zum Schlußdokument und nach der Abstimmung zum Schlußdokument — leider nicht während der Abstimmung — von demselben Grad des politischen Durchsetzungswillens getragen wie die vorbehaltlose Zustimmung der Bundesregierung zur Festsetzung des Zeitziels 1980 für das 0,7-Prozent-Ziel?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich muß jetzt davon absehen, die Unterstellungen oder die mißverständlichen Interpretationen, die Sie in Ihre Frage hineingelegt haben, zurückzuweisen. Wir haben noch viele Fragen zu beantworten. Ich bin nicht der Meinung, daß ich Sie überzeugen kann.
Immerhin muß ich Ihnen sagen, daß die Bundesregierung in ihrer praktischen Politik niemals einen Zweifel daran gelassen hat, daß sie eine Verbesserung, aber nicht eine Abschaffung der Weltwirtschaftsordnung wünscht. Niemand in der Dritten Welt ist über diese Meinung der Bundesregierung im Zweifel. Sie hatte gerade gestern in Paris bei der Vorbereitung der Konferenz der Verbraucher-und Erzeugerländer Gelegenheit, dies in dem internationalen Dialog noch einmal deutlich zu machen, und dies ist mit Erfolg geschehen. Ich verstehe nicht, welchen praktischen Anhaltspunkt Sie haben könnten, zu behaupten, die Bundesregierung sei von dieser Meinung abgewichen.
Die Bundesregierung bemüht sich, in geduldiger Weise andere von der Richtigkeit ihrer Ansichten zu überzeugen. Sie hat konkrete Vorschläge zu dem Themenkreis gemacht. Die Rede des Bundesaußenministers in New York ist die Grundlage für die Weiterentwicklung dieser Vorschläge. Sie wissen, glaube ich, ganz gut, wie die Dinge dort tatsächlich gelaufen sind. Ich möchte Ihnen sagen, daß ich es immer wieder bewundere, wenn jemand nach dem Motto handelt: „Wer halb zitiert, hat ganz gewonnen."

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719314000
Eine Zusatzfrage, der Abgeordneten Kaffka.

Rudolf Kaffka (SPD):
Rede ID: ID0719314100
Herr Staatsminister, hält die Bundesregierung es nicht für bedenklich, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, daß es nach Abschluß der 7. Sondergeneralversammlung noch um ideologische Konfrontation zwischen Industrie- und Entwicklungsländern gehe, nachdem sich alle Beteiligten darauf verständigt haben, zunächst konstruktive Sachlösungen unter Hintanstellung von Grundsatzfragen voranzutreiben?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich teile die in der Frage enthaltene Meinung in vollem Umfang. Bei einigen Fragen, vor allem nachdem ich Einlassungen aus früheren Erklärungen kennengelernt habe, verstärkt sich bei mir ein bißchen der Eindruck, daß hier gelegentlich sozusagen Opposition der Opposition wegen getrieben wird, also l'art pour l'art.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Eigen [CDU/CSU] : Müssen wir uns hier belehren lassen? Das ist doch eine Unverschämtheit! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719314200
Meine Damen und Herren, ich darf darauf verweisen, daß die Richtlinien für die Fragestunde vorschreiben, daß Wertungen in eine Frage nicht aufgenommen werden dürfen. Ich meine mit Blick auf die Regierung, daß mit Rücksicht darauf, daß die Abgeordneten nicht werten dürfen, auch in der Antwort eine gewisse Zurückhaltung mit Wertungen eintreten müßte.
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Werner.

Herbert Werner (CDU):
Rede ID: ID0719314300
Herr Staatsminister, nachdem Sie gerade als den Standpunkt der Bundesregierung dargelegt haben, daß die bisherige Weltwirtschaftsordnung grundsätzlich beibehalten, allerdings in einzelnen Teilen verbessert werden sollte — ich glaube Sie so richtig verstanden zu haben —, muß ich Sie fragen, wieso die Bundesregierung ihrerseits in den Schlußdokumenten und in der Schlußabstimmung die Bekräftigung der Ziele der in Abs. 2 der Schlußdeklaration genannten neuen Weltwirtschaftsordnung durch ihre Unterschrift ausdrücklich akzeptiert und gebilligt hat.
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich bedaure, daß Sie nicht geduldig genug sind, die Antworten auf die anderen Fragen abzuwarten. Ich werde hier noch einmal darlegen können, was die Erklärung der Neun bedeutet und wie die Erklärungen der Bundesregierung zur 6. Sondergeneralversammlung zu werten sind, die unverändert fortbestehen. Ich sage Ihnen noch einmal: Ich bin einfach überrascht, daß solche Zweifel in dieser Form hier geäußert werden, nachdem die betroffenen Länder in der übrigen Welt keinerlei Zweifel an unserer Haltung haben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)





Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719314400
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Stahl.

Erwin Stahl (SPD):
Rede ID: ID0719314500
Herr Staatsminister, kann die Bundesregierung bestätigen, daß zahlreiche Mitglieder der Gruppe der 77 die konstruktive Haltung der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt haben und daß dadurch ein wesentlicher Beitrag zum erfolgreichen Abschluß der 7. Sondergeneralversammlung geleistet worden ist?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, so ist es. Und ich gehe darüber hinaus: Eine Reihe von Gesprächspartnern aus der Dritten Welt, mit denen ich inzwischen gesprochen habe, haben sehr nachdenklich auf unsere Einlassungen bezüglich der Grundlagen der Weltwirtschaftsordnung reagiert und haben mir zugestimmt in den Erläuterungen dessen, was wir den marktwirtschaftlichen Mechanismus in der Welt nennen. Ich glaube, daß die Bundesregierung mit ihrem Vorgehen einen wesentlichen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion, zur Entemotionalisierung und zur Entideologisierung geleistet hat. Ich würde es bedauern, wenn der Bundesregierung im eigenen Lande unterstellt würde, dies sei nicht der richtige Weg. Der Weg der Konfrontation hat jedenfalls zum Gegenteil geführt. Wir haben es mit dem Weg der Kooperation versucht.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719314600
Ich rufe die Frage 116 des Abgeordneten Dr. Todenhöfer auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sie — nachdem sie dem Schlußdokument der 7. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen „ohne Vorbehalt" zugestimmt hat — auf der kommenden 4. Welthandelskonferenz auf ihre früheren Vorbehalte zurückkommen kann, ohne bei den Entwicklungsländern erweckte Erwartungen zu enttäuschen?
Zur Beantwortung bitte, Herr Staatsminister!
Moersch, Staatsminister: Ich beantworte diese Frage mit Ja.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719314700
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Todenhöfer.

Dr. Jürgen Todenhöfer (CDU):
Rede ID: ID0719314800
Herr Staatsminister, nach dieser ausführlichen Auskunft möchte ich Sie fragen, ob Sie nicht der Auffassung sind, daß ein Zurückkommen auf die alten Vorbehalte der 6. Sondergeneralversammlung die Konfrontation eher verstärken wird, mit anderen Worten, daß die Konfrontationsgefahr wachsen wird, wenn die Vorbehalte der 6. Sondergeneralversammlung bei der vierten Welthandelskonferenz oder bei einer anderen UNO-Sondersitzung wieder vorgebracht werden, und daß dies daher keine Verbesserung der Kooperation zwischen Entwicklungsländern und Industrieländern bedeutet?
Moersch, Staatsminister: Die Bundesregierung fühlt sich in ihrer Haltung und ihrer Zielsetzung durch die praktischen Folgerungen, die bereits aus der 7. Sondergeneralversammlung gezogen worden sind, bestätigt und kann spekulative Befürchtungen nicht teilen.
Die Resolution der 7. Sondergeneralversammlung hat insbesondere Anhaltspunkte für die Art der auf der 4. Tagung der UNCTAD zu behandelnden Themen gegeben, ohne das Ergebnis dieser Ende Mai 1976 stattfindenden Konferenz vorwegzunehmen.
Ich verweise im übrigen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 89 und 90, Anlage 10 zum Protokoll der 190. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Oktober 1975, wo dies ausführlich dargestellt worden ist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719314900
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Dr. Todenhöfer.

Dr. Jürgen Todenhöfer (CDU):
Rede ID: ID0719315000
Herr Staatsminister, sehen Sie wirklich ein Bekenntnis zur freien Weltwirtschaftsordnung in der Präambel, der Sie vorbehaltlos zugestimmt haben und in der es heißt, daß die Zusammenarbeit in Zukunft auf den Prinzipien der Deklaration und des Aktionsprogramms einer neuen Weltwirtschaftsordnung, die bekanntlich planwirtschaftliche Elemente enthält, beruhen soll?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, erstens ist die Art der Verbindlichkeit der Präambel, so glaube ich, in der ganzen Welt klar.
Zweitens frage ich Sie, ob der jetzige Zustand in der Weltwirtschaft, in der es ganz offensichtlich wirksame Kartelle gibt, Ihren Vorstellungen von einer freien Weltwirtschaftsordnung entspricht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719315100
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg).

Dr. Volkmar Köhler (CDU):
Rede ID: ID0719315200
Herr Staatsminister, wenn ich akzeptiere, daß Sie es als Ziel der Bundesregierung bezeichnen, eine freie Weltwirtschaftsordnung zu erhalten und zu verbessern und geduldig andere Partner davon zu überzeugen, dann frage ich Sie, wie diese Auffassung mit den Äußerungen des Herrn Bundesministers Bahr vereinbar ist, der kürzlich vor der Friedrich-Ebert-Stiftung das neue Weltwirtschaftssystem als ein System der Koexistenz zwischen Planwirtschaft und Marktwirtschaft beschrieben hat.
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen in diesem Punkt mit der Frage nicht folgen; denn daß andere Staaten andere wirtschaftliche Vorstellungen haben als wir, ändert doch überhaupt nichts daran, daß wir auf unserer Basis der marktwirtschaftlichen Vorstellungen mit ihnen Handel treiben.
Ich habe noch nie gehört, daß die Bundesregierung ausgezogen wäre, die ganze Welt nach ihren Gesichtspunkten der Marktwirtschaft ordnen zu wollen; da könnten wir den Welthandel weitgehend einstellen.

(Wehner [SPD]: Sie kennen die CDU offenbar nicht! Die ziehen zu Felde!)




Staatsminister Moersch
Herr Bahr hat doch einen Zustand beschrieben, der in der Welt vorhanden ist. Daß auch Staatshandelsländer sich an marktorientierte Preise halten müssen, wenn sie etwa auf dem Weltmarkt einkaufen, ist doch völlig unbestritten.
Entschuldigen Sie, wenn ich hier sage: Ich glaube fast, wir streiten hier um des Kaisers Bart.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719315300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schleifenbaum.

Eckhard Schleifenbaum (FDP):
Rede ID: ID0719315400
Herr Staatsminister, würden Sie mir zustimmen, wenn ich sage, daß der Begriff „freie Weltwirtschaft" nicht ein Glaubensbekenntnis an sich sein kann, sondern daß wir — ähnlich wie wir es auf nationaler Ebene haben — auch einmal den Begriff „sozial" in diese Diskussion einführen könnten?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich will jetzt nicht vertiefen, wie es mit bestimmten Vokabeln steht. Gelegentlich muß man sie vom Lateinischen ins Deutsche rückübersetzen oder auch vom Deutschen ins Lateinische, um die Ursprungsgründe offenzulegen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719315500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Hofmann.

Karl Hofmann (SPD):
Rede ID: ID0719315600
Herr Staatsminister, bekomme Sie nicht allmählich wie ich die Auffassung, daß die Kampagne der CDU/CSU gegen die Ergebnisse der 7. Sondergeneralversammlung bestenfalls dahin führt, daß es hier nicht zu einer kooperativen Lösung der aktuellen Wirtschaftsprobleme kommt, sondern daß dieser Komplex eher zu einer Konfrontation in der Innenpolitik mißbraucht wird?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich habe nicht die Befürchtung, daß die Meinungsäußerungen der Opposition — Sie haben von einer „Kampagne" gesprochen; ich vermag das nicht ganz so zu sehen — die Bundesregierung irgendwie daran hindern könnten, in Fragen der Weltwirtschaft und in den Debatten der Generalversammlung der Vereinten Nationen das zu entscheiden und das zu tun, was die Bundesregierung auf Grund ihrer Pflichten für richtig hält.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719315700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Wehner.

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0719315800
Herr Staatsminister, bei allem Streit um die Vortrefflichkeit sogenannter wirtschaftlicher Modelle: Kommt es nicht darauf an, daß sich in diesem Bereich unser Staat, die Bundesrepublik Deutschland, vor allem als ein Partner erweist, mit dem man arbeiten und rechnen und auf den man zählen kann?
Moersch, Staatsminister: Die Bundesregierung hat versucht, diese Maxime in allen Teilen zu befolgen, und ich meine, die Ergebnisse sprechen eindeutig für die Bundesregierung. Das sehen Sie u. a. daran, daß es ja Industriestaaten des Westens gegeben hat, die ursprünglich unseren methodischen Vorstellungen nicht folgen wollten, sich aber inzwischen unseren Vorstellungen in vollem Umfang angeschlossen haben. Ich glaube, das bestätigt die Richtigkeit unserer Position.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719315900
Eine letzte Zusatzfrage des Abgeordneten Roser.

Hans Roser (CSU):
Rede ID: ID0719316000
Herr Staatsminister, wollen Sie es angesichts der Rede des Herrn Bundesaußenministers in New York tatsächlich ausschließen, daß die Zustimmung der deutschen Delegation am Ende — die zweifelsfrei in Widerspruch zu dieser Rede steht — nicht doch aus innenpolitischer Rücksichtnahme angesichts laufender Diskussionen erfolgte?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich kann das ausschließen. Das steht nicht, wie Sie vermuten, in einem Widerspruch. Das ist Ihre Meinung. Ich habe darüber eine andere Meinung. Die Bundesregierung hat sich zu der Zustimmung und zu ihrer Verhaltensweise nicht etwa aus einer plötzlichen Laune heraus entschieden, sondern nach sorgfältiger Rücksprache mit allen Betroffenen und Verantwortlichen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719316100
Ich rufe die Frage 117 des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß in Ziffer I/3 der Schlußdokumente der 7. Sondergeneralversammlung für die 4. Welthandelskonferenz im nächsten Frühjahr bezüglich des von ihr bisher stets abgelehnten integrierten Rohstoffprogramms nicht nur ein Prüfungsauftrag, sondern auch ein Konkretisierungsauftrag erteilt wurde, wobei einzelne Punkte eines solchen integrierten Rohstoffprogramms durch Aufführung in den Auftrag bereits präjudiziert werden?
Zur Beantwortung der Herr Staatsminister bitte.
Moersch, Staatsminister: Auf der 7. Sondergeneralversammlung wurde entschieden, daß über Rohstoff-Fragen erst auf der 4. Tagung der UNCTAD im Mai 1976 Beschlüsse gefaßt werden sollen. Der in der Entschließung aufgeführte Katalog umfaßt alle wesentlichen Themen auf dem Rohstoffsektor, die international diskutiert werden. Daraus wird klar, daß auf der 7. Sondergeneralversammlung keine Konkretisierung oder Präjudizierung in der einen oder anderen Richtung getroffen wurde.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719316200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Köhler.

Dr. Volkmar Köhler (CDU):
Rede ID: ID0719316300
Herr Staatsminister, wenn Sie hier eine Präjudizierung durch diesen sehr detaillierten Katalog einzelner Beschlußmöglichkeiten ausschließen, dann frage ich allerdings — da sich ja eine ganze Reihe von Beschlüssen darunter befindet, die nach mehreren Aussagen der Bundesregierung nicht wünschenswert sind —, warum man überhaupt der Prüfung dieser einzelnen Möglichkeiten zugestimmt hat.



Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, das ist eine entscheidende Frage im internationalen Verkehr der Staaten untereinander. Man kann aus einer tiefen Überzeugung heraus sagen: da wollen wir überhaupt keine Zeit verlieren und nein sagen. Damit habe ich aber andere, die nach unserer Auffassung eine Methode empfehlen, die nicht wirksam sein kann, noch lange nicht überzeugt. Wenn ich dagegen bereit bin, in aller Unvoreingenommenheit und geleitet vom Willen zur Objektivität Fakten zu prüfen, wenn sie auf den Tisch gelegt sind, wenn ich mich also dieser Mühe unterziehe und dann zu dem gleichen Ergebnis komme, von dem ich überzeugt bin und zu dem wir durch lange interne Diskussion längst gekommen sind, dann ist das für niemanden, der früher einen anderen Standpunkt eingenommen hat, verletzend. Deswegen empfehle ich dieses Vorgehen, das die Bundesregierung sich zu eigen gemacht hat, und nicht ein teutonisches Nein am Anfang.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Todenhöfer [CDU/CSU] : Das führt zur Konfrontation!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719316400
Noch eine Zusatzfrage? — Bitte schön, eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Volkmar Köhler (CDU):
Rede ID: ID0719316500
Herr Staatsminister, würden Sie mir dann aber zustimmen, daß damit, zumal keinerlei Vorbehalte gemacht wurden — Vorbehalte bedeuten ja noch kein Nein —, die Gefahr späterer harter Konfrontationen entsteht, dann allerdings zu einem Zeitpunkt, in dem Sie als Regierung nicht mehr die Handlungsfreiheit haben, die Sie bei der 7. SGV noch hatten?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich teile diese Befürchtung nicht. Sehen Sie, wir haben früher in einem anderen Fall die Grenze ganz genau markiert, über die wir niemals gehen können, und wir haben erfahren, daß durch geduldige bilaterale Gespräche viele andere sich inzwischen unseren Auffassungen angenähert haben. Wir haben im übrigen bei allen gebotenen Gelegenheiten unsere Auffassung nicht nur dargelegt, sondern begründet. Diese Argumente sind den anderen zur Kenntnis gekommen. Wir haben dies erst vor wenigen Tagen hier im Lande noch einmal deutlich getan. Es kann also niemand einen Zweifel hinsichtlich unserer Grundposition haben. Wenn ich aber von anderen verlange, daß sie ihre Position überdenken sollen, muß auch ich bereit sein, meine eigenen Positionen in die Überlegungen einzubeziehen; sonst verlange ich von den anderen ein Verhalten, das ich selber nicht praktizieren möchte.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719316600
Ich rufe die Frage 118 des Abgeordneten Dr. Köhler auf:
Weshalb hat die Bundesregierung, im Gegensatz zur amerikanischen Regierung, Studien über direkte und indirekte Preis-indexierungsverfahren mit dem Ziel konkreter Vorschläge für die 4. Welthandelskonferenz zugestimmt, obwohl sie immer wieder beteuert, eine Preisindexierung komme für sie nicht in Betracht?
Moersch, Staatsminister: Die Bundesregierung hat dem Studienauftrag zugestimmt, weil sie davon überzeugt ist, daß die Studien die Richtigkeit der Auffassungen der Bundesregierung bestätigen werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719316700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Köhler.

Dr. Volkmar Köhler (CDU):
Rede ID: ID0719316800
Gehen Sie, Herr Staatsminister, also davon aus, daß die Prüfung durch den Generalsekretär der UNCTAD zu dem Ergebnis kommen wird, daß ein solches Modell nicht praktikabel ist, oder warum haben Sie, wenn Sie anderer Erwartung sind, nicht doch Vorbehalte angemeldet?
Moersch, Staatsminister: Wir gehen davon aus, wenn ich diese Vokabel aufnehmen darf, daß die Prüfung zu einer Versachlichung der Diskussion führt und daß unsere gewichtigen Argumente dabei berücksichtigt werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719316900
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Köhler.

Dr. Volkmar Köhler (CDU):
Rede ID: ID0719317000
Herr Staatsminister, nachdem uns nun genügend Berichte gerade der Presse der Entwicklungsländer vorliegen, aus denen hervorgeht, daß in diesen Fragen das Abstimmungsergebnis als der Sieg der Dritten Welt über die USA verstanden worden ist, glauben Sie wirklich, daß Sie nach der vorbehaltlosen Zustimmung der Bundesregierung ohne Glaubwürdigkeitsverlust auf der Vierten Welthandelskonferenz solche Modelle ablehnen können?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, Berichte dieser Art, die Sie zitieren, mag es geben. Ich kann sie im einzelnen jetzt nicht nachprüfen. Dies ändert doch aber nichts daran, daß diejenigen Beobachter, die sachkundige Beobachter genannt werden dürfen, diese Auffassung, die Sie eben zitiert haben, nicht teilen. Davon habe ich mich selbst in vielen Gesprächen überzeugen können, und das ist wichtig. Es kommt nicht auf den Umfang von kritischen Veröffentlichungen an, sondern auf die Qualifikation derer, die diese Entscheidungen kommentieren, und hier können wir sehr zufrieden sein mit dem Echo aus der Dritten Welt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719317100
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Todenhöfer.

Dr. Jürgen Todenhöfer (CDU):
Rede ID: ID0719317200
Herr Staatsminister, das war ein Zitat aus einer algerischen Zeitung. Dies aber nur zur Erklärung.
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, Herr Staatsminister, daß Staatssekretär Rohwedder auf der Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 14. Oktober 1975 im Namen der Bundesregierung zwar Regierungsabkommen über Mengen und Preise sowie eine Indexierung bei Erdöl abgelehnt



Dr. Todenhöfer
hat, aber diese Ablehnung ausdrücklich nicht auf andere Rohstoffe erstreckt hat?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, war das jetzt ein Zitat aus der algerischen Zeitung, oder war das Ihre Frage? Sie haben gesagt, Sie würden ein Zitat aus einer algerischen Zeitung bringen.

Dr. Jürgen Todenhöfer (CDU):
Rede ID: ID0719317300
Herr Staatsminister, ich kann diese Frage von Ihnen nicht ernst nehmen.

(Zurufe von der SPD — Wehner [SPD] : Sie kann man auch nicht ernst nehmen!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719317400
Einen Augenblick, bitte. Herr Staatsminister, der Fragesteller hat an eine Meldung aus einer algerischen Zeitung angeschlossen und eine Frage gestellt. So habe ich das als Präsident aufgefaßt. Es war nicht ein Zitat aus einer Zeitung, sondern er hat an ein Zitat angeknüpft. Bitte, Herr Staatsminister!
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat Vorschläge zur Erlösstabilisierung bei Rohstoffen gemacht, die sich auf eine Reihe von Rohstoffen beziehen können. Es gibt ja Abkommen über Rohstoffe in der Welt. Ich vermag jetzt nicht zu sagen, ob Sie Herrn Rohwedder zitiert haben, ob das also ein Zitat aus seiner Rede gewesen ist. Ich bin sicher, daß Herr Rohwedder etwas Richtiges gesagt hat.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719317500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Werner.

Herbert Werner (CDU):
Rede ID: ID0719317600
Herr Staatsminister, ich möchte auf den Kern der Frage des Kollegen Köhler zurückkommen. Sie haben zur Frage der Indizierung ausgeführt, daß Sie es als eine Angelegenheit der diplomatischen Geschicklichkeit erachteten, Prüfungsvorschlägen und Prüfungsaufträgen Ihre Zustimmung zu geben. Mit Bezug darauf möchte ich Sie fragen, ob Sie der Auffassung sind, daß der Vertreter der Vereinigten Staaten, als er den Vorbehalt zu dem möglichen Ergebnis eines solchen Prüfungsauftrages im Hinblick auf eine mögliche Indizierung ausdrücklich zu Protokoll gegeben hat, ebenfalls im Sinne der Rubrik „diplomatische Geschicklichkeit" gehandelt hat.
Moersch, Staatsminister: Das ist eine gute Frage, Herr Abgeordneter. Ich habe die Entscheidungen anderer Regierungen nicht zu kommentieren. Ich will Ihnen sagen, daß die neun europäischen Regierungen zu einer bestimmten Entscheidung gekommen sind, die wir hier zu vertreten haben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719317700
Ich rufe die Frage 119 des Abgeordneten Werner auf:
In welchen Punkten, in denen von anderen Ländern — insbesondere von den USA — Vorbehalte gegen das Schlußdokument der 7. Sondergeneralversammlung gemacht wurden, teilt die Bundesregierung die dort formulierten Bedenken, und in welchen Punkten bestehen Meinungsverschiedenheiten?
Bitte, Herr Staatsminister!
Moersch, Staatsminister: Es muß jedem Staat überlassen bleiben, selbst zu beurteilen, inwieweit es möglich oder nützlich ist, Bemerkungen oder Klarstellungen zu einer Entschließung abzugeben. Die Bundesregierung hat stets ihre Position deutlich gemacht, so z. B. auf der 6. Sondergeneralversammlung und bei der Annahme der Charta der wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten. Zur Schlußresolution der 7. Sondergeneralversammlung hat die Bundesregierung zusammen mit ihren EG-Partnern durch den Sprecher der Europäischen Gemeinschaft die Erklärung abgeben lassen, die zur Klarstellung ihrer Haltung notwendig und ausreichend war.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719317800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Werner.

Herbert Werner (CDU):
Rede ID: ID0719317900
Herr Staatsminister, darf ich zunächst darauf hinweisen, daß sich in der Erklärung seitens der EG auf der 6. SGV nichts auf die freie Weltwirtschaft und deren Veränderung durch eine Charta der wirtschaftlichen Rechte bezieht, und Sie fragen, inwieweit Sie der Auffassung sind, daß durch das Außerachtlassen und Verschweigen dieses Vorbehalts nicht doch die Vorbehalte, soweit sie auf der 6. SGV gemacht worden waren, unterlaufen werden?
Moersch, Staatsminister: Das ist international eindeutig geklärt. Niemand ist der Meinung, daß man früher gemachte Vorbehalte und abgegebene Erklärungen damit aus der Welt schaffen kann, daß man sie bei der nächsten Gelegenheit nicht wiederholt. Sie gelten vielmehr bis zum Widerruf. Das gilt auch hier. Das hat die Bundesregierung ausdrücklich erklärt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719318000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Holtz.

(Werner [CDU/CSU] : Ich habe zwei Zusatzfragen!)

— Sie bekommen gleich das Wort zu Ihrer zweiten Zusatzfrage.

Prof. Dr. Uwe Holtz (SPD):
Rede ID: ID0719318100
Herr Staatsminister, trifft es zu, daß die Vorbehalte, die — von welcher Seite auch immer — gemacht worden sind, nicht während der abschließenden Plenardebatte, sondern nur in den Ad-hoc-Ausschüssen vorgelegt worden sind?
Moersch, Staatsminister: Das muß ich prüfen, Herr Abgeordneter.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719318200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Werner.

Herbert Werner (CDU):
Rede ID: ID0719318300
Herr Staatsminister, im Hinblick auf Ihre vorige Antwort möchte ich Sie konkretisierend fragen, ob Sie nicht auch der Auffassung sind, daß es zweckdienlicher gewesen wäre, sich so ähnlich wie die Vereinigten Staaten zu verhalten und noch einmal gleichsam einen Katalog der Vorbehalte vorzulegen, die gegenüber den



Werner
möglicherweise aus der Bekräftigung der Präambel des beschlossenen Schlußdokuments sich ergebenden Folgen gemacht werden konnten.
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hielt es für zweckmäßig, sich so zu verhalten, wie sie sich verhalten hat. Zur Verdeutlichung möchte ich noch einmal sagen, was hier offensichtlich überhört worden ist: Es war sehr wertvoll, daß die neun Staaten der Europäischen Gemeinschaft sich hier einheitlich verhalten haben. Ich glaube, Sie sollten den Wert dieser gemeinsamen Verhaltensweise der Neun nicht zu gering achten.

(Beifall bei der SPD)

Es ist unbestritten so, daß die Vereinigten Staaten ein wichtiger, ja, der wichtigste Bündnispartner sind, den wir haben. Das schließt aber nicht aus, wie sich etwa in der Rohstoff- und Energiekrise vor zwei Jahren ergeben hat, daß die Vereinigten Staaten auf Grund ihrer besonderen Lage, ihrer eigenen Rohstoffvorkommen, ihrer eigenen Ressourcen, ihrer eigenen Interessen zu anderen methodischen Entscheidungen kommen als etwa die europäischen Staaten, die sich eben in einer anderen Lage befinden. Das ändert, ich wiederhole es, nichts daran, daß wir die gleiche Zielsetzung haben. Es kann aber sehr wohl sein, daß z. B. über die Methoden, wie man Vorbehalte anmeldet, wie man sich auf einer solchen Tagung verhält, vom amerikanischen Standpunkt aus anders geurteilt werden kann als vom deutschen Standpunkt aus. Entscheidend ist doch, daß auch diese Unterschiede in der äußeren Darbietung nicht darüber hinwegtäuschen dürfen, daß im Kern zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Gemeinschaft Übereinstimmung besteht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719318400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Todenhöfer.

Dr. Jürgen Todenhöfer (CDU):
Rede ID: ID0719318500
Herr Staatsminister, ist Ihr Hinweis auf den europäischen Verbund, auf das gemeinsame Auftreten nicht etwas fadenscheinig, wenn man erstens bedenkt, daß ein Teil der Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft zu Einzelpunkten sehr wohl spezielle Vorbehalte angemeldet hat, und wenn man zweitens bedenkt, daß die Bundesrepublik Deutschland noch vor drei Tagen bei der Sitzung der Entwicklungshilfeminister in Luxemburg eine gemeinsame weltweite europäische Entwicklungspolitik wieder einmal durch ihr Nein zu einem finanziellen Fonds blockiert hat?
Moersch, Staatsminister: Herr Präsident, Sie haben — die Geschäftsordnung zitierend — uns vorhin auf beiden Seiten ermahnt, keine Wertungen vorzunehmen, weder in Fragen noch in Antworten. Ich möchte jetzt die Frage an Sie stellen, Herr Präsident, ob das Wort „fadenscheinig" zu den Wertungen gehört, die nicht erlaubt sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719318600
Ich bitte vielmals um Entschuldigung, Herr Staatsminister, ich habe das
Wort „fadenscheinig" im Moment nicht gehört. Wenn es gefallen sein sollte, was ich im Protokoll feststellen lassen werde, dann ist von Ihnen, Herr Kollege, in der Tat nicht enstprechend den Richtlinien für die Fragestunde verfahren worden. In diesem Fall müßte ich Sie bitten, in Zukunft von Wertungen abzusehen.
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatsminister!
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, darf ich diese Frage nachher zusammen mit einer schriftlich gestellten Frage beantworten?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719318700
Welche Frage wäre das?
Moersch, Staatsminister: Die Frage 120, die als nächste aufgerufen wird.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719318800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg).

Dr. Volkmar Köhler (CDU):
Rede ID: ID0719318900
Herr Staatsminister, trifft es denn zu, daß sich die deutsche Delegation während der Verhandlungen über den sogenannten link ursprünglich gemeinsam mit den USA dagegen ausgesprochen hat, später bei der Schlußabstimmung dann aber aus Gründen, die Sie mir noch erläutern müßten, sich allein die USA dazu äußern ließ?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, es hat bei allen Entscheidungen von beiden Seiten her Entwicklungen gegeben. Es ist aber nicht üblich, daß man einzelne Stationen der Meinungsbildung darlegt. Das Ergebnis zählt, und das Ergebnis haben wir meiner Ansicht nach mit guten Gründen so akzeptieren können. Ich bin bereit, dies im Rahmen einer Antwort auf eine andere Frage nachher noch im einzelnen darzulegen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719319000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Stahl.

Erwin Stahl (SPD):
Rede ID: ID0719319100
Herr Staatsminister, können Sie mir erklären, warum die CDU/CSU auf der einen Seite stets lautstark die Europäisierung und Harmonisierung der Entwicklungspolitik fordert, auf der anderen Seite aber plötzlich nichts dabei finden würde, die gemeinsame Linie der Europäischen Gemeinschaft bei der 7. Sondergeneralversammlung zu verlassen?

(Zuruf von der CDU/CSU: „Lautstark" ist eine Wertung! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Moersch, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, man kann sich darüber Gedanken machen; erklären kann man es in der Tat nicht.

(Fortgesetzte Zurufe von der CDU/CSU)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719319200
Meine Damen und Herren, die Fragestunde darf nicht in der Form fort-



Vizepräsident von Hassel
geführt werden, wie wir es gegenwärtig tun. Die Fragen sollten offen gestellt und offen beantwortet werden. Wir wollen uns aber um der Sache willen bemühen, das in einer Form zu tun, wie sie unsere Richtlinien vorschreiben.
Ich gebe die letzte Zusatzfrage Herrn Roser. Dann gehen wir weiter zur Frage 120. Bitte schön, Herr Roser!

Hans Roser (CSU):
Rede ID: ID0719319300
Herr Staatsminister, wäre es nicht gerade unter europapolitischen Gesichtspunkten geboten gewesen, angesichts der Tatsache, daß die einzelnen nationalen Vorbehalte der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft von der Gemeinschaft vorgetragen wurden, unsere Vorbehalte innerhalb der Gemeinschaft deutlich werden und sie über die Gemeinschaft vortragen zu lassen?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, es ist uns gelungen, in der allgemeinen Erklärung der Gemeinschaft die Punkte unterzubringen, die für uns von großer Bedeutung gewesen sind. Ich habe vorhin darauf hingewiesen, daß unsere bei früheren Gelegenheiten abgegebenen Erklärungen voll weitergelten. Wir haben uns nach Abwägung des Für und Wider für die hier praktizierte Form entschieden und glaubten, damit unseren Interessen am besten zu dienen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719319400
Ich rufe die Frage 120 des Abgeordneten Werner auf:
Hätte es nach Meinung der Bundesregierung den viel beschworenen europäischen Verbund gestört, wenn die Bundesregierung wie die fünf EG-Staaten Frankreich, Großbritannien, Italien, Irland und Luxemburg ihrerseits ebenfalls ihre Vorbehalte in wesentlichen Fragen zu Protokoll gegeben hätte, und wenn ja, inwieweit?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, diese Frage hat sich für die Bundesregierung nicht gestellt. Die nach Ihrer Ansicht notwendigen Klarstellungen waren in dem allgemeinen Teil der EG-Erklärung enthalten, so daß gesonderte Bemerkungen von deutscher Seite nicht erforderlich waren.
Ich bedaure, daß das eben schon in der Antwort auf eine Zusatzfrage dem Abgeordneten Roser gesagt werden mußte.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719319500
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Werner.

Herbert Werner (CDU):
Rede ID: ID0719319600
Darf ich Sie in diesem Zusammenhang noch einmal fragen, Herr Staatsminister, ob die Bundesregierung der Auffassung ist, daß die fünf Mitgliedstaaten, die Vorbehalte angemeldet haben, die gemeinsame Linie der EG-Staaten, sofern eine solche ihrer Auffassung nach vorhanden war, verlassen haben?
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich glaube, die Erklärung selbst gibt darauf erschöpfend Antwort. Es handelte sich ja um Punkte, die spezieller, nicht allgemeiner, Natur waren. Die Tatsache, daß der italienische Präsident für alle Staaten gesprochen hat, ist in der ganzen Welt außerordentlich stark beachtet worden. Ich halte das für ein sehr gutes Verfahren. Warum sollen nicht spezielle Probleme einzelner Staaten noch einmal in der Erklärung der EG-Ratsmacht dargestellt werden?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719319700
Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Werner.

Herbert Werner (CDU):
Rede ID: ID0719319800
Herr Staatsminister, da es sich offensichtlich beim Erreichen des vorhin schon angesprochenen 0,7-Prozent-Zieles um eine spezielle Angelegenheit auch dieses Staates handelt, darf ich Sie fragen, warum nicht auch die Bundesregierung zumindest in diesem Punkt den Mut aufgebracht hat, einen Vorbehalt anzumelden, ohne deswegen von der gemeinsam vereinbarten Linienführung abzukommen.
Moersch, Staatsminister: Ich glaube, man kann hier nicht von einem Mangel an Mut sprechen. Die Bundesregierung hat wiederholt — ich habe es heute wieder getan — dargelegt, warum sie sich in der Frage des 0,7-Prozent-Zieles bei einer Bemühensklausel so verhalten hat, wie sie sich verhalten hat. Hypothetische Fragen nachträglich noch einmal aufzurollen, ändert nichts daran, daß wir die Auffassung teilen, daß dies eine realistische und akzeptable Entscheidung von unserer Seite gewesen ist. Ich werde Sie hier in der Fragestunde sicherlich nicht von unserer Ansicht überzeugen können. Das würde auch der Sache jeden Reiz nehmen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719319900
Meine Damen und Herren, ich lasse jetzt nur noch eine Zusatzfrage zu. Wir wollen sehen, daß wir noch die anderen Fragen erledigen. Ich habe bereits über 30 Zusatzfragen zu dem gesamten Komplex zugelassen.
Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Roser.

Hans Roser (CSU):
Rede ID: ID0719320000
Herr Staatsminister, da Art. 110 und 111 der Römischen Verträge, wie mir scheint, mit großer Deutlichkeit ein Eintreten der Europäischen Gemeinschaft für die Prinzipien einer liberalen Weltwirtschaftsordnung vorschreiben, frage ich Sie anknüpfend an die Frage von Herrn Werner, was Sie seitens der Bundesregierung unternommen haben, um diesen Vertragsbestimmungen auch EG-intern Geltung zu verschaffen.
Moersch, Staatsminister: Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, ob Sie auf die Landwirtschaftspolitik in der EG anspielen wollen. Ich verstehe die Frage nicht ganz. In der EG selbst haben wir uns entschieden für eine Verbesserung der Weltwirtschaftsordnung, nämlich der freiheitlichen Weltwirtschaftsordnung, ausgesprochen. Wir sind bereit, dort, wo sie in der Tat gefährdet ist, Verbesserungen vorzunehmen. Das haben wir gesagt. Ich meine, es entspricht voll dem Auftrag dieses Vertrages, wie wir uns verhalten haben. Im Gegenteil, wir wurden ja zum Teil angegriffen, weil wir zu beständig auf diese Prinzipien, die für uns sehr erfolgreiche Prinzipien sind, hingewiesen haben. Auch von Partnern in der Gemeinschaft wurde dies gelegentlich mo-



Staatsminister Moersch
niert. Die Tatsache, daß sich die Bundesregierung mit ihren Argumenten hat durchsetzen können, zeigt, daß ihre Argumente überzeugend gewesen sind, übrigens auch ihre Methode.
Und wenn ich das noch sagen darf: Es ist vielleicht kein Zufall — oder vielleicht ist es doch ein Zufall —, daß der Sprecher der Europäischen Gemeinschaft in diesem Punkte ein Mann gewesen ist, der Ihnen politisch sicherlich sehr nahe stehen dürfte, nämlich der italienische Außenminister Rumor.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719320100
Ich rufe die Frage 121 des Abgeordneten Josten auf:
Sieht die Bundesregierung nicht die Gefahr eines bedenklichen Glaubwürdigkeitsverlustes, wenn sie international erklärt, sie habe die Absicht, bis 1980 0,7 % des Bruttosozialprodukts für Entwicklungshilfe bereitzustellen — das wären nach Schätzungen 11,1 Milliarden DM im Einzelplan 23 —, während sie zugleich national in der mittelfristigen Finanzplanung für 1979 lediglich 3,5 Milliarden DM vorsieht und damit für jedermann offen zutage liegend beschlossen hat, ihre international erklärte „Absicht" nicht zu verwirklichen?
Ich darf darauf aufmerksam machen, daß es zu diesem Fragenkomplex bereits eine Reihe von Zusatzfragen gegeben hat.
Bitte schön, zur Beantwortung.
Moersch, Staatsminister: Deshalb, Herr Präsident, verweise ich auf meine Antwort zur Frage 113 des Abgeordneten Roser.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719320200
Eine Zusatzfrage, Herr Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0719320300
Herr Staatsminister, teilen Sie im Hinblick auf die hier gestellten Fragen meine Meinung, daß die Bundesregierung bei ihren Äußerungen gegenüber den Entwicklungsländern besonderen Wert auf Wahrheit und Klarheit legen muß, damit kein Zweifel an unserer Glaubwürdigkeit entsteht?
Moersch, Staatsminister: Das tut die Bundesregierung, Herr Abgeordneter, und sie hat immer die zehn Gebote vor Augen.

(Wehner [SPD] : Ja, sehr gut! — Dr. Kliesing [CDU/CSU] : Die sollten Sie nicht vor Augen, sondern im Herzen haben! — Zuruf von der CDU/CSU: Eines der zehn würde schon genügen! — Weitere Zurufe und Heiterkeit bei der CDU/CSU)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719320400
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0719320500
Herr Staatsminister, Sie erwähnten vorhin, es komme auf die Qualität der Aussage an. Halten Sie Ihre Antwort auf meine Frage für von besonderer Qualität?
Moersch, Staatsminister: Ich halte sie für besonders kurz; denn die Zeit ,der Fragestunde ist gleich abgelaufen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0719320600
Die Fragestunde ist abgelaufen; die 90 Minuten sind um.
Ich danke Ihnen, Herr Staatsminister.
Außer den Fragen 53 des Abgeordneten Reiser, 60 des Abgeordneten Hansen, 62 des Abgeordneten Kiechle und 72 des Abgeordneten Dr. Arnold, die von den Fragestellern zurückgezogen worden sind, werden die nicht beantworteten Fragen schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 17. Oktober 1975, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.