Rede:
ID0719219400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 61
    1. der: 3
    2. ein: 3
    3. Herr: 2
    4. Sie: 2
    5. ob: 2
    6. die: 2
    7. Entscheidung: 2
    8. zu: 2
    9. als: 2
    10. eine: 2
    11. Maßnahme: 2
    12. Staatssekretär,: 1
    13. nach: 1
    14. dieser: 1
    15. Frage: 1
    16. möchte: 1
    17. ich: 1
    18. fragen,: 1
    19. eines: 1
    20. Verwaltungsgerichts,: 1
    21. Firma: 1
    22. STEAG: 1
    23. untersagen,: 1
    24. Kraftwerk: 1
    25. bauen,: 1
    26. globalen: 1
    27. Steuerung: 1
    28. oder: 1
    29. Investitionslenkung: 1
    30. betrachten.Grüner,: 1
    31. Parl.: 1
    32. Staatssekretär:: 1
    33. Weder/noch,: 1
    34. Kollege,: 1
    35. sondern: 1
    36. hier: 1
    37. wird: 1
    38. Gesetz,: 1
    39. das: 1
    40. wir: 1
    41. erlassen: 1
    42. haben,: 1
    43. mit: 1
    44. den: 1
    45. entsprechenden: 1
    46. Konsequenzen: 1
    47. durch: 1
    48. Gericht: 1
    49. angewandt,: 1
    50. wobei: 1
    51. Frage,: 1
    52. diese: 1
    53. bestehenbleibt,: 1
    54. bis: 1
    55. zum: 1
    56. Abschluß: 1
    57. des: 1
    58. Rechtszuges: 1
    59. ja: 1
    60. noch: 1
    61. offenbleibt.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 192. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Schwabe 13319 A Wahl des Herrn Dorn zum Mitglied und des Herrn Dahlmeyer zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt 13319 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 13319 B Begrüßung des Vizepräsidenten und einer Delegation des Parlaments der Republik Indonesien 13329 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz) — Drucksache 7/4127 — Apel, Bundesminister BMF 13319 D Windelen CDU/CSU . . . . . . . . 13324 B Dr. von Bülow SPD . . . . . . . . 13333 A Dr. Althammer CDU/CSU 13338 B Kirst FDP 13345 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 13350 B Fragestunde — Drucksache 7/4138 vom 10. 10. 1975 — Sofortmaßnahmen gegen die Numerusclausus-,,Lawine" MdlAnfr Al 10.10. 75 Drs 07/4138 Dr. Schweitzer SPD Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . . 13352 C, 13353 A, B, C ZusFr Stahlberg CDU/CSU . . 13352 D, 13353 B ZusFr Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU . . 13353 C Uberblick über Zahl und Umfang der Anträge auf Förderung landwirtschaftlicher Althofsanierung MdlAnfr A7 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML . . .13354 A, B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 13354 B Bekanntgabe der Konzeption für die europäische Agrarpolitik MdlAnfr A8 10.10.75 Drs 07/4138 Höcherl CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 Antw PStSekr Logemann BML . . . .13354 C, D, 13355 A, B ZusFr Höcherl CDU/CSU 13354 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 13355 A ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . 13355 A Vergabe der zinsverbilligten Mittel, bevor die Informationsschrift zum Bauinvestitionsprogramm die bauwilligen Antragsteller erreichte sowie Sinn einer solchen Information MdlAnfr A9 10.10.75 Drs 07/4138 Stahlberg CDU/CSU MdlAnfr A10 10.10.75 Drs 07/4138 Stahlberg CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Haack BMBau . . .13355 B, D, 13356 A, B, C, D, 13357 A, B, C ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . 13355 D, 13356 A, 13357 A, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 13356 A ZusFr Dr. Evers CDU/CSU 13356 B ZusFr Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU . 13356 C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 13356 D Termin für die Vorlage der mit dem Entwurf eines Wohnungsmodernisierungsgesetzes in Aussicht gestellten Änderung der Ermächtigungsgrundlage zum Erlaß der Zweckentfremdun gsverordnungen MdlAnfr All 10.10.75 Drs 07/4138 Geisenhofer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Haack BMBau 13357 D, 13358 A ZusFr Geisenhofer CDU/CSU . . . . . 13358 A Nachteile durch das sogenannte „Windhund-Verfahren" beim Sonderfinanzierungsprogramm der Bundesregierung für bauwillige Bürger ohne besondere Beziehungen MdlAnfr Al2 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Haack BMBau . . .13358 B, D, 13359 B ZusFr Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU . . 13358 C, 13359 A Zusammensetzung des nach dem „Windhund-Verfahren" zu verteilenden Sonderprogramms zur Altbaumodernisierung MdlAnfr A15 10.10.75 Drs 07/4138 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 13359 C, D, 13360 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU 13359 C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 13360 A ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU . . . . . 13360 B Delikte, für die das Strafgesetzbuch der DDR die Todesstrafe androht sowie Anzahl der seit 1949 in der DDR verhängten und vollstreckten Todesurteile MdlAnfr A24 10.10.75 Drs 07/4138 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A25 10.10.75 Drs 07/4138 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 13360 C, 13361 A, B, C, D, 13362 A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . .13361 A, B, 13362 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13361 B, 13362 B ZusFr Ey CDU/CSU 13361 C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . 13361 C Beurteilung der Finanzierung öffentlicher Einrichtungen mit Hilfe sogenannter Steuermodelle sowie Aufhebung der die Steuergesetze für die Finanzierung von Wohnungsbauvorhaben einengend interpretierenden Erlasse MdlAnfr A27 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Evers CDU/CSU MdlAnfr A28 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Evers CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . . .13362 C, D, 13363 A, B, C, D ZusFr Dr. Evers CDU/CSU 13362 D, 13363 A, B, C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 13363 D ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU 13363 D Schaden für das deutsche Ansehen in der EG durch die Vorschläge der Bundesregierung zur Einsparung im EAGFL-Fonds MdlAnfr A29 10.10.75 Drs 07/4138 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . 13364 A, B, C ZusFr Eigen CDU/CSU 13364 A, B Anzahl der im Verlaufe des Jahres 1975 in Konkurs gegangenen kleinen und mittleren Betriebe - MdlAnfr A30 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Arnold CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . .13364 C, D, 13365 A, B, C, D ZusFr Dr. Arnold CDU/CSU . . 13364 D, 13365 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 13365 A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 13365 B ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU 13365 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 13365 C ZusFr Eigen CDU/CSU 13365 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 III Auswirkungen der von den OPEC-Staaten beschlossenen Ölpreiserhöhungen auf die Realisierung des fortgeschriebenen Energiekonzepts MdlAnfr A32.10.10.75 Drs 07/4138 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A33 10.10.75 Drs 07/4138 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . 13365 D, 13366 A, B, C, D ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD .13366 B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . . 13366 D Gründe für die Entscheidung über den Antrag der Kraftwerk-Union auf Ausfuhrgenehmigung für ein Kernkraftwerk nach Südafrika MdlAnfr A39 10.10.75 Drs 07/4138 Frau von Bothmer SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 13367 A, B, C, D, 13368 A, B ZusFr Frau von Bothmer SPD . . . . 13367 B ZusFr Hansen SPD 13367 C ZusFr Dr. Müller (München) CDU/CSU . 13367 D ZusFr Dr. Böhme (Freiburg) SPD . . . 13367 D ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . 13368 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 13368 A Auffassung der Bundesregierung über Formen der Investitionslenkung in der deutschen Wirtschaftsordnung sowie Versachlichung der öffentlichen Diskussion über Formen der Investitionslenkung MdlAnfr A40 10.10.75 Drs 07/4138 Marschall SPD MdlAnfr A41 10.10.75 Drs 07/4138 Marschall SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . ,13368 B, C, D, 13369 A, B, C, D ZusFr Marschall SPD . . . 13368 C, 13369 B, D ZusFr Dr. Müller (München) CDU/CSU . . 13368 D ZusFr Dr. Schachtschabel SPD 13368 D ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU 13369 A ZusFr Lenders SPD 13369 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 13369 B Äußerungen des Agrarkommissars Lardinois über die Bundesrepublik Deutschland als dem eigentlichen Gewinner der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft MdlAnfr A42 10.10.75 Drs 07/4138 Eigen CDU/CSU • Antw PStSekr Grüner BMWi 13369 D, 13370 A, B ZusFr Eigen CDU/CSU 13370 A, B Einführung von Gebührenzuschlägen bzw. -abschlägen zum Abbau des Ärztemangels in bestimmten Gebieten MdlAnfr A44 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Haenschke SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 13370 C, D, 13371 A ZusFr Dr. Haenschke SPD . . 13370 D, 13371 A Richtigkeit der Behauptung des Bayerischen Bauindustrieverbandes über die Nichtverfügbarkeit deutscher Bauarbeiter und gleichzeitige Verweigerung der Arbeitserlaubnis für ausländische Bauarbeiter MdlAnfr A45 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Kempfler CDU/CSU MdlAnfr A46 10.10.75 Drs 4138 Dr. Kempfler CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 13371 B, C, D ZusFr Dr. Kempfler CDU/CSU . . . 13371 C, D Einhaltung der Dreimonatsfrist bei der Meldung der Arbeitgeber nach § 11 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung sowie Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der Arbeitnehmer MdlAnfr A47 10.10.75 Drs 07/4138 Stahl (Kempen) SPD MdlAnfr A48 10.10.75 Drs 07/4138 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 13371 D, 13372 A, B, C, D ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . 13372 A, B, C, D Pressemeldung über die Weigerung des Bundesarbeitsministers die für den Rentenanpassungsbericht beigebrachten Grundannahmen zu akzeptieren und Verpflichtung der Bundesregierung zur Unterbreitung ihres Vorschlags für die Höhe des Beitragssatzes sowie Bedeutung der Vorlage von vier Modellen zur Rentenanpassung und deren Übereinstimmung mit der Zusage des Nichtabbaues der beitragsgerechten Rentenanpassung MdlAnfr A49 10.10.75 Drs 07/4138 Ziegler CDU/CSU MdlAnfr A50 10.10.75 Drs 07/4138 Ziegler CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 13373 A, B, C, D ZusFr Ziegler CDU/CSU 13373 A, B, D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 13374 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .13375* A Anlage 2 Vereinbarkeit der Verzögerung der Überführung von in der DDR verstorbenen Bundesbürgern mit den Grundsätzen der Menschlichkeit und mit dem Grundvertrag MdlAnfr A109 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB auf ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . . 13375* C Anlage 3 Zahl und Kosten der Auslandsdienstreisen des Bundesministers für Wirtschaft in der 7. Wahlperiode SchrAnfr B11 26.09.75 Drs 07/4069 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B12 26.09.75 Drs 07/4069 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw Dr. Friderichs BMWi . . . .13376* A Anlage 4 Vorstellungen der Bundesregierung im EG-Ministerrat zur Senkung der Ausgaben der Europäischen Gemeinschaften insbesondere auf dem Agrarsektor MdlAnfr A5 10.10.75 Drs 07/4138 Freiherr von Kühlmann-Stumm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . .13379* A Anlage 5 ' Bestätigung der Behauptungen über die günstige Entwicklung der deutschen landwirtschaftlichen Einkommen 1974/1975 im Vergleich zu den Argrareinkommen in den anderen EG-Ländern MdlAnfr A6 10.10.75 Drs 07/4138 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 13379* B Anlage 6 Pressemeldungen über die Uberprüfung der Mittelvergabe aus dem Modernisierungsprogramm des jüngsten Konjunkturförderungsprogramms durch den Landesrechnungshof von Nordrhein-Westfalen sowie Uberprüfung der Vergabepraxis durch die Bundesregierung zur Abstellung von Mißbräuchen; Erkenntnisse über die Entwicklung, subventionsbedingten Mietpreissteigerungen durch Umzug in neuere Sozialwohnungen auszuweichen und Höhe der Mietbelastung in den Sozialwohnungen der Baualtersgruppen 1971-1975 . MdlAnfr A 13 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A14 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 13379* D Anlage 7 Bestehen von Honorarverträgen beim Bundesamt für Zivilschutz mit ehemaligen pensionierten Mitarbeitern und Vereinbarkeit derartiger Honorarverträge mit dem Sparprogramm MdlAnfr A16 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Franz CDU/CSU MdlAnfr A17 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 13380* B Anlage 8 Vervielfachung des Restrisikos durch die geplante Verdoppelung der Kapazität des Kernkraftwerks Biblis sowie Auffassung der Bundesregierung zur Verdoppelung der Kapazität des größten Kernkraftwerks der Welt MdlAnfr A18 10.10.75 Drs 07/4138 Schwabe SPD MdlAnfr A19 10.10.75 Drs 07/4138 Schwabe SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 13380* D Anlage 9 Änderung der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter hinsichtlich der Gewährung von Sonderurlaub auch für die ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb kommunal geförderter Maßnahmen MdlAnfr A21 10.10.75 Drs 07/4138 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . .13381* C Anlage 10 Vorlage einer Neufassung der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TA-Luft) MdlAnfr A22 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 13381 * D Anlage 11 Nichtgewährung der im Städtebauförderungsgesetz für Entwicklungs- und Sanierungsgebiete vorgesehenen Zuwendungen des Bundes und der Länder neben Bundes- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 V und Landeszuwendungen nach anderen Gesetzen MdlAnfr A26 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Wagner (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 13382* B Anlage 12 Höhe der jährlichen Rentenausgaben für Einwohner West-Berlins, deren Sozialversicherungsbeiträge während ihrer Beschäftigung bei der Deutschen Reichsbahn in Berlin (West) an Versicherungsorgane der DDR abgeführt worden sind MdlAnfr A43 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Dübber SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13382* D Anlage 13 Staaten mit Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland nach dem sogenannten Eingliederungsprinzip bzw. Rentenexportprinzip MdlAnfr A51 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU MdlAnfr A52 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . .13383* A * Anlage 14 Bau der geplanten S-Bahn OffenbachDietzenbach SchrAnfr B41 10.10.75 Drs 07/4138 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 13383* C Anlage 15 Ausbau der B 37 von Heidelberg in Richtung Eberbach-Mosbach SchrAnfr B42 10.10.75 Drs 07/4138 Baier CDU/CSU SchrAnfr B43 10.10.75 Drs 07/4138 Baier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 13383* D Anlage 16 Inkrafttreten der Bodenseeschiffahrtsordnung sowie Regelungen zum Schutz der ' Umwelt vor Beeinträchtigungen durch die Schiffahrt SchrAnfr B44 10.10.75 Drs 07/4138 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B45 10.10.75 Drs 07/4138 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 13384* A Anlage 17 Regulierung der Druckwasserschäden nach Flußstauungen SchrAnfr B46 10.10.75 Drs 07/4138 Schäfer (Appenweier) SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 13384* B Anlage 18 Pressemeldungen über die Auflösung der Bundesbahnumladestelle Offenburg SchrAnfr B47 10.10.75 Drs 07/4138 Schäfer (Appenweier) SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 13384* C Anlage 19 Autobahnbeschilderung auf der A 7 im Bereich Hamburg SchrAnfr B48 10.10.75 Drs 07/4138 Dreyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 13384* D Anlage 20 Auswirkungen des Verbots von Spikes-Reifen auf die Verkehrssicherheit insbesondere in Mittelgebirgslagen SchrAnfr B49 10.10.75 Drs 07/4138 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 13385* A Anlage 21 Ausbau der Autobahn A 61 im Abschnitt Kerpen—Jackerath SchrAnfr B50 10.10.75 Drs 07/4138 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 13385* D Anlage 22 Einbau von Meßinstrumenten zur Feststellung des Blutalkohols mit anfahrblockierender Wirkung in Kraftfahrzeuge SchrAnfr B51 10.10.75 Drs 07/4138 Schmidt (Kempten) FDP SchrAnfr B52 10.10.75 Drs 07/4138 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 13385* D Anlage 23 Bau der Autobahnteilstrecke WetzlarerKreuz—Krofdorf—Gleiberg SchrAnfr B53 10.10.75 Drs 07/4138 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 13386* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 Anlage 24 Streckenführung der A 49 in der Gemarkung Darmstadt sowie Ausbau der B 3 im Stadtteil Eberstadt SchrAnfr B54 10.10.75 Drs 07/4138 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B55 10.10.75 Drs 07/4138 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 13386* C Anlage 25 Erhaltung des Wasser- und Schiffahrtsamts Saabrücken im Fall einer Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung SchrAnfr B56 10.10.75 /Drs 07/4138 Zeyer CDU/CSU . SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 13386* D Anlage 26 Fertigstellungstermine für die Autobahnabschnitte Deggendorf—Passau/West, Passau/ Süd und Deggendorf—Sautorn SchrAnfr B57 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 13387* B Anlage 27 Einstellung der Bahnbuslinie WeismainMainleus—Kulmbach SchrAnfr B58 10.10.75 Drs 07/4138 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 13387* B Anlage 28 Bau der Umgehung Bad Breisig im Zuge der B 9 SchrAnfr B59 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 13387* C Anlage 29 Kosten einer Verlegung der Zugleitung „Frankfurt Nord-Süd" von dem Bundesbahnbetriebsamt Bad Hersfeld nach Frankfurt SchrAnfr B60 10.10.75 Drs 07/4138 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B61 10.10.75 Drs 07/4138 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 13387* D Anlage 30 Erhaltung eines ausreichenden Eisenbahnnetzes und Schaffung eines angemessenen Fernstraßenanschlusses in der Region Bodensee—Oberschwaben SchrAnfr B62 10.10.75 Drs 07/4138 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 13388* B Anlage 31 Beurteilung der Verhaftung einer 74jährigen Deutschen aus West-Berlin bei der Einreise in die DDR im Hinblick auf das mit dem Grundvertrag und den Ergebnissen der KSZE angestrebte Verhältnis zwischen Bonn und Ost-Berlin SchrAnfr B65 10.10.75 Drs 07/4138 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . .13388* C Anlage 32 Pressemeldung über eine Kostenvereinbarung mit Ost-Berlin für die Erneuerung der Autobahn Berlin—Helmstedt SchrAnfr B66 10.10.75 Drs 07/4138 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 13388* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 13319 192. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1975 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 10. Adams * 17. 10. Ahlers 17. 10. Dr. Aigner * 17. 10. von Alten-Nordheim 24. 10. Dr. Artzinger * 17. 10. Dr. Bangemann 24. 10. Dr. Barzel 17. 10. Dr. Bayerl * 17. 10. Behrendt * 17. 10. Blumenfeld * 23. 10. Dr. Burgbacher * 17. 10. Dr. Corterier * 17. 10. Prof. Dr. Erhard 17. 10. Fellermaier * 17. 10. Flämig * 17. 10. Frehsee * 17. 10. Dr. Früh * 17. 10. Graaff 24. 10. Gerlach (Emsland) * 17. 10. Härzschel * 17. 10. Dr. Heck 24. 10. Hoffie 17. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 10. Junghans 15. 10. Dr. Klepsch * 17. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 17. 10. Prof. Dr. Laermann 17. 10. Lange * 17. 10. Lautenschlager * 17. 10. Lücker * 17. 10. Manning 17. 10. Memmel * 17. 10. Müller (Mülheim) * 17. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 17. 10. Nagel 17. 10. Frau Dr. Orth * 17. 10. Frau Pack 15. 10. Dr. Prassler 17. 10. Schirmer 24. 10. Schmidt (München) * 17. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 17. 10. Schwabe * 17. 10. Dr. Schwörer * 17. 10. Seefeld * 17. 10. Springorum * 17. 10. Dr. Starke (Franken) * 17. 10. Graf Stauffenberg 17. 10. Suck * 17. 10. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10. Walkhoff * 17. 10. Frau Dr. Walz * 17. 10. Wende 24. 10. Frau Dr. Wex 15. 10. Dr. Zimmermann 24. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 109 184. Sitzung, Seite 12925 B) : In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 17. September 1975 habe ich Ihnen eine schriftliche Beantwortung der Frage, warum die Urne eines am 28. Mai 1975 in der DDR verstorbenen Besuchers aus der Bundesrepublik Deutschland erst am 20. August 1975 den Angehörigen zugestellt worden ist, zugesagt. Die Nachforschungen haben folgenden Sachverhalt und Ablauf ergeben: Der am 28. Mai in Brandenburg a. d. Havel verstorbene Besucher ist am 3. Juni eingeäschert worden. Am 4. Juni hat die Witwe beim Rat der Stadt mündlich die Überführung der Urne beantragt. Sie erhielt die Auskunft, daß der Antrag durch einen Bewohner der DDR gestellt werden müsse. Von der in der DDR besuchten Verwandten wurde der Antrag am 6. Juni mündlich gestellt. Die Witwe reiste am gleichen Tage ab, da die Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert wurde. Auf mehrmalige Anfrage beim Rat der Stadt über den Stand der Angelegenheit wurde am 17. Juni mitgeteilt, daß der Antrag schriftlich gestellt werden müsse. Dies erfolgte am 18. Juni. Am 23. Juni wurde die Genehmigung zur Überführung erteilt. Da die Antragstellerin in der DDR von der Behörde keinen Hinweis zum weiteren Verfahren erhalten hatte, schickte sie die Genehmigung an die Witwe in der Bundesrepublik Deutschland. Erst bei erneuter Anfrage im Juli nach dem Stand der Angelegenheit wurde der Antragstellerin mitgeteilt, daß die Genehmigung dem Krematorium in Brandenburg zugestellt werden müsse. Nach erfolgter Übersendung der Genehmigung und der Übergabe an das Krematorium wurde die Urne am 5. bzw. 8. August von der Friedhofsverwaltung auf dem Postwege nach Augsburg abgeschickt, wo sie am 20. August eintraf. Aus dem geschilderten Ablauf ist zu ersehen, daß es sich nicht um eine bewußte Verzögerung der Übersendung der Urne handelt. Wie ich Ihnen in der Fragestunde am 17. September 1975 bereits mitgeteilt hatte, wird die Überführung von in der DDR verstorbenen Menschen in aller Regel schnell und reibungslos abgewickelt. Dies schließt nicht aus, daß es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen kann. Ich werde jedoch diesen Fall gegenüber der DDR ansprechen und um Überprüfung bitten, damit auch in Zukunft unnötige Verzögerungen vermieden werden können. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Dr. Friderichs auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen B 11 und 12) : Wieviel Auslandsreisen mit welcher zeitlichen Dauer und aus welchem Anlaß hat der Bundesminister fur Wirtschaft seit Beginn dieser Legislaturperiode des Bundestages unternommen, und in welchen Fällen hat er seine Dienstreise anschließend für andere Zwecke als den offiziellen Anlaß verlangert? Welche Gesamtkosten sind aus den in Frage 11 gefragten Auslandsreisen entstanden? Seit Beginn dieser Legislaturperiode habe ich insgesamt 38 Auslandsdienstreisen übernommen. Davon haben nur einige länger als 1 bis 2 Tage gedauert. 11 dieser Reisen wurden durch die multilateralen Verpflichtungen der Bundesrepublik erforderlich. Dazu gehören die Reisen zu den Sitzungen des EG-Ministerrates in Brüssel und Luxemburg, zum OECD-Ministerrat in Paris, aber auch die Reise zu der GATT-Ministertagung 1973 in Tokio, auf der die multilateralen Handelsverhandlungen eröffnet wurden. 3 Reisen dienten der Teilnahme an den deutschfranzösischen Konsultationen in Paris. Einzelheiten über die weiteren Reisen mögen Sie der beigefügten Aufstellung entnehmen. Bezüglich Ihrer Frage nach Verlängerung von Dienstreisen für andere Zwecke als den offiziellen Anlaß teile ich Ihnen mit: 1. Da kein anderer Termin gefunden werden konnte, die schwedische Regierung im Sommer 1974 aber außerordentlich auf einen baldigen Meinungsaustausch über Fragen der Welthandelspolitik, die UNCTAD-Linienschiffahrtskonferenz, die Rohstoffversorgung und Probleme der Industriestruktur beider Länder drängte, habe ich meinen Urlaub auf Gotland für die Gespräche mit Handelsminister Kjell Olof Feldt in Stockholm vom 15. bis 17. Juli unterbrechen müssen. Der Bundeshaushalt ist durch diese Reise mit DM 706,36 belastet worden, also weniger, als wenn ich aus Bonn hätte anreisen müssen. Am 11./12. November 1974 habe ich in Budapest ein Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Kooperation als Basis für die weitere wirtschaftliche Zusammenarbeit unterzeichnet. Das Wochenende vor der Unterzeichnung habe ich aufgrund einer privaten Einladung in Ungarn verbracht. Kosten sind dem Staat daraus nicht erwachsen. 25. Während meines Besuchs in Jugoslawien fanden am Pfingstsonntag und -montag keine dienstlichen Veranstaltungen statt. Da ich Gast der jugoslawische Regierung war, sind dem Bund durch diese Dienstreise lediglich Kosten in Höhe von insgesamt DM 151,70 entstanden. 26. Meinen Aufenthalt im Iran im April 1974 habe ich nach Abschluß der deutsch-iranischen Investitionskonferenz auf Einladung der iranischen Regierung dazu benutzt, mir einen besseren Eindruck von den Entwicklungsmöglichkeiten dieses in vollem Aufbau befindlichen Landes zu verschaffen. Hierdurch sind dem Bund keine zusätzlichen Kosten entstanden. Insgesamt sind dem Bund seit meinem Amtsantritt für meine Auslandsdienstreisen Kosten in Höhe von DM 61 352,59 DM entstanden. Lfd. Geschäftsort Dauer Anlaß Nr. 1. Brüssel 15.1.73 EG-Ministerratstagung 2. Paris 22. 1. bis 24. 1. 73 Deutsch-französische Konsultationen 3. Moskau 10. 2. bis 14. 2. 73 2. Tagung der deutsch-sowjetischen Wirtschafts- kommission 4. Wien 17. 3. bis 20. 3. 73 Vortrag über außenwirtschaftliche Probleme auf Einladung zur Generalversammlung der deutsch- österreichischen Handelskammer, Meinungsaustausch mit Minister Dr. Staribacher über Währungs- und Konjunkturlage 5. Brüssel 22. 3. 73 Konjunkturrat der EG 6. Innsbruck 4. 5. bis '6. 5. 73 Innsbrucker Tage, wirtschaftspolitisches Diskussions- forum des Instituts für Finanzwissenschaft der Uni- versität Innsbruck 7. Luxemburg 25. 6. 73 248. Ratstagung der EG 8. Luxemburg 28. 6. 73 250. Ratstagung der EG Lfd. Geschäftsort Dauer Anlaß Nr. 9. Tokio 9. 9. bis 13. 9. 73 GATT-Ministerkonferenz 10. Teheran 5. 10. bis 12. 10. 73 Klimaverbesserung erforderlich, Gespräche über wirtschaftliche Kooperation (Einladung Wirtschaftsminister Ansary) 11. London 16. 10.73 Wirtschaftsgespräche mit Industrieminister Walker (britische Gegeneinladung) 12. Paris 29. 10. 73 Gespräch über Luftfahrtindustrie mit den Ministern Guéna und Hesseltine 13. Paris 26. 11. bis 27. 11. 73 Deutsch-französische Konsultationen 14. Brüssel 4.12.73 EG-Ministerratstagung 15. Warschau 12. 12. bis 15. 12. 73 Förderung der deutsch-polnischen Wirtschaftsbeziehungen (Regierungseinladung) 16. St. Moritz 26. 1. bis 28. 1. 74 Fortführung der Gespräche über Großprojekte auf Wunsch des Schah und von Minister Ansary 17. Venezuela und Brasilien 10. 3. bis 19. 3. 74 Vertretung der Bundesregierung bei der Amtseinführung der neuen Staatspräsidenten (auf Einladung der betreffenden Regierungen) Zugleich Wirtschaftsgespräche in Venezuela über Intensivierung der industriellen Kooperation im Bereich der Erdölindustrie in Brasilien (für Bundesrepublik Deutschland wichtigstes Investitionsland in Übersee, Bundesrepublik Deutschland zweitwichtigster Handelspartner Brasiliens) Vortrag vor der deutsch-brasilianischen Handelskammer 18. Teheran 27. 4. bis 1. 5. 74 Deutsch-iranische Investitionskonferenz (Einladung zur Teilnahme von iranischer Seite und von BDJ) 19. Brüssel 3.5.74 EG-Ministerratstagung 20. Paris 29. 5. bis 30. 5. 74 OECD-Ratstagung 21. Luxemburg 6. 6. 74 289. Tagung des Rates der EG 22. Stockholm 15. 7. bis 17. 7. 74 Meinungsaustausch über Welthandelspolitik, Rohstoffversorgung, Industriestruktur (Regierungseinladung) 23. Mexiko, Ecuador, Brasilien 27. 8. bis 9. 9. 74 Wichtiges Partnerland der Bundesrepublik Deutschland, ein Sprecher der 3. Welt (Lex Echeverria), Besuch zur Pflege der Wirtschaftsbeziehungen (Einladung von Staatspräsident Echeverria) Ecuador ist wichtiges Erdölexportland geworden, Gespräche über industrielle Kooperation und Rohstoffversorgung (Regierungseinladung) Fortsetzung der Gespräche vom März 1974, Gedankenaustausch über die weltwirtschaftliche Lage (Regierungseinladung) 24. Moskau 15. 10. bis 19. 10. 74 4. Tagung der deutsch-sowjetischen Kommission 25. Saudi-Arabien 4. 11. bis 7. 11. 74 Wichtigster Rohöllieferant der Bundesrepublik Deutschland, Gespräche über Wirtschaft und Inten- Lfd. Geschäftsort Dauer Anlaß Nr. sivierung der technischen Zusammenarbeit sowie Rohstoffversorgung (Einladung der saudiarabischen Regierung) 26. Budapest 11. 11. bis 12. 11. 74 Unterzeichnung des Abkommens über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit Wirtschaftsgespräche mit verschiedenen Ministern (Einladung von Außenhandelsminister Biro) 27. Brüssel 17. 12. 74 EG-Ministerratstagung (Energierat) 28. Paris 3. 2. bis 4. 2. 75 Deutsch-französische Konsultationen 29. Zürich 5. 2. bis 6. 2. 75 Besuch der deutsch-schweizerischen Handelskammer, Gespräche mit Wirtschaftsminister Brugger 30. Moskau 12. 3. bis 13. 3. 75 Eröffnung der deutschen Industrieausstellung 31. Warschau 17. 3. bis 18. 3. 75 1. Tagung der deutsch-polnischen Wirtschaftskommission 32. Tripolis 7. 5. bis 8. 5. 75 Zweitwichtigster Rohöllieferant der Bundesrepublik Deutschland, Fortsetzung der Gespräche mit Ministerpräsident Jalloud über verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit im industriellen Bereich (Einladung Ministerpräsident Jalloud) 33. Sofia und Belgrad 14. 5. bis 20. 5. 75 Unterzeichnung des Abkommens über wirtschaftliche, industrielle und technische Kooperation, Wirtschaftsgespräche (seit Jahren erbetener Besuch auf Einladung von Außenhandelsminister Nedev) Gespräche über bilaterale Wirtschaftsfragen (Einladung von Außenhandelsminister Ludviger) 34. Paris 27. 5. bis 29. 5. 75 OECD-Ministerrat und Sitzung der internationalen Energieagentur sowie Rede vor der deutsch-französischen Handelskammer 35. Kanada und USA 15. 6. bis 24. 6. 75 Wirtschaftliche Gespräche auf Einladung von Industrie- und Handelsminister Gillespie Wirtschaftspolitische Gespräche, u. a. über Konjunktur- und Rohstoffpolitik, auch mit Präs. Ford und Außenminister Kissinger (Einladung Finanzminister Simon) Außerdem Gespräche mit VN-Vertretern der 3. Welt, internationalen Ölgesellschaften und Industriellen (Reise nach zweimaliger Verschiebung - 1973 und 1974 - dringend geboten) 36. Teheran 28. 7. bis 1. 8. 75 2. Tagung der deutsch-iranischen Regierungskommission -und Eröffnung der deutsch-iranischen Handelskammer in Teheran 37. Peking 2. 9. bis 9. 9. 75 Eröffnung der TECHNOGERMA (1. Messe der Bundesrepublik Deutschland in der VR China), Wirtschaftsgespräche mit Regierungsmitgliedern, Industrieausstellung Schanghai (Einladung von Außenminister Li Chiang) 38. Innsbruck und Wien 19. 9. bis 23. 9. 75 Außenwirtschaftskongreß der deutsch-österreichischen Handelskammer, handelspolitische Gespräche mit I,österreichischer Regierung Innsbrucker Tage Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 13379* Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Kühlmann-Stumm (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 5): Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung bei der letzten Sitzung im EG-Ministerrat (Rat der Finanzminister) entwickelt, um zu einer Senkung der Ausgaben der Europäischen Gemeinschaften — vor allem im Agrarsektor — zu gelangen? Beim Rat am 22./23. 9. 1975 wurde der Entwurf der Kommission für den EG-Haushalt 1976 beraten. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß in diesem Entwurf Kürzungen möglich waren und 'hat für den Agrarsektor eine Liste möglicher Minderausgaben für die Abteilung Garantie des EAGFL vorgeschlagen, die zusammen über 300 Mio RE ausgemacht hätten. Der Schwerpunkt der Sparvorschläge lag in den Bereichen Getreide, Olivenöl und Wein. Dabei ging es weder um grundsätzliche Überlegungen zur EG-Agrarpolitik noch um die kommenden Preisverhandlungen. Die Diskussion zur Bestandsaufnahme der gemeinsamen Agrarpolitik ist der Sondersitzung des Argrarrates am 29./30. 10. 1975 vorbehalten. Die Bundesregierung wird dabei die Lösungsansätze vertreten, die sie bereits im Januar d. J. in Brüssel unterbreitet und in der Zwischenzeit konkretisiert hat. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 6) : Kann die Bundesregierung Behauptungen, z. B. im fdk tagesdienst vom 29. September 1975, bestätigen und mit exakten Zahlen im Vergleich zu den EG-Landern beweisen, daß sich die deutschen „landwirtschaftlichen Einkommen 1974/75 und besonders im 2. Halbjahr 1975 im Vergleich zu den Agrareinkommen in allen anderen EG-Partnerländern außerordentlich günstig entwickelt" haben, und rechtfertigt dies den Abbau des 3 %igen Mehrwertsteuerausgleichs? Die Bundesregierung ist aus naheliegenden Gründen mit Aussagen über die jüngste Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft der EG sehr vorsichtig. Selbst für die Bundesrepublik Deutschland werden die Testbetriebsergebnisse des Wirtschaftsjahres 1974/75 erst in diesen Wochen zusammengestellt und ausgewertet. Unterlagen, aus denen die Einkommensentwicklung in den anderen EG-Mitgliedsländern direkt ersichtlich ist, sind erfahrungsgemäß erst mit größeren Zeitverzögerungen verfügbar. Es ist deshalb unrealistisch, Beweise aufgrund „exakter Zahlen" zu fordern, die noch gar nicht vorhanden sein können. Mit gewissen Vorbehalten läßt sich aus einigen Indikatoren, zu denen insbesondere Indizes über die Preisentwicklung gehören, aber ableiten, daß die Landwirte in der Bundesrepublik Deutschland stabilere und für die Entwicklung ihrer realen Einkommen günstigere wirtschaftliche Rahmenbedingungen vorfinden als ihre Berufskollegen in den anderen EG-Ländern. Die Relationen von Erzeuger- zu Betriebsmittelpreisen haben sich in den EG-Ländern in dem Zeitraum von 1970 bis heute relativ ähnlich verändert. Die erzielten landwirtschaftlichen Einkommen erlitten dagegen in allen übrigen Mitgliedsländern, wenn man sie vor dem Hintergrund der Entwicklung der Lebenshaltungskosten betrachtet, wesentlich größere Kaufkraftverluste als in der Bundesrepublik Deutschland. Mit einer zeitlichen Verzögerung, wie dies bei Änderungen der monetären Rahmenbedingungen nicht anders zu erwarten ist, begünstigt die Aufwertung der DM mittel- und langfristig auch die deutsche Landwirtschaft. Der zwischenzeitlich gewährte Aufwertungsausgleich über die Mehrwertsteuer hat seine Funktion im wesentlichen erfüllt und kann nunmehr, zumal alle Wirtschaftsbereiche vergleichbare Stabilitätsopfer zu leisten haben, schrittweise abgebaut werden. Die sehr günstige Entwicklung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise zu Beginn des Wirtschaftsjahres 1975/ 76 deuten trotz des Abbaues des Aufwertungsausgleichs über die Mehrwertsteuer auf einen überdurchschnittlich hohen Einkommenzuwachs hin. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 13 und 14) : Treffen Pressemeldungen zu, daß das Land Nordrhein-Westfalen den Landesrechnungshof beauftragt hat, die Mittelvergabe aus dem Modernisierungsprogramm des jüngsten Konjunkturforderungsprogramms zu überprüfen, und auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, ihrerseits die Vergabepraxis zu überprüfen und eventuell festgestellte Mißbräuche auszugleichen? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine zunehmende Entwicklung vor, jeweils durch Umzüge in neuere Sozialwohnungen subventionsbedingten Mietpreissteigerungen auszuweichen, und wie hoch ist die durchschnittliche „verbleibende Mietbelastung" in den Sozialwohnungen der Baualtersgruppen von 1971 bis 1975 bei bestimmten Gruppen der Bevölkerung? Zu Frage A 13: Wie mir auf Anfrage berichtet wird, hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen den Landesrechnungshof vor wenigen Tagen beauftragt, stichprobenweise Prüfungen der Antragsunterlagen zum Sonderprogramm Wohnungsmodernisierung bei verschiedenen Kreditinstituten vorzunehmen. Die Landesregierung will damit Beschwerden aus der Bevölkerung nachgehen, daß die Antragsannahme durch die Kreditinstitute nicht ordnungsgemäß vorgenommen worden sei. Zur Zeit liegen noch keine Ergebnisse dieser Überprüfung vor. Gegenwärtig beabsichtigt die Bundesregierung nicht, eigene Nachprüfungen bei Kreditinstituten 13380* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 vorzunehmen. Sie geht davon aus, daß die Länder, in deren Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich die Durchführung ,des Programms liegt, die erforderlichen Schritte einleiten werden, wenn sich dies als notwendig erweist. Zu Frage A 14: NachBerichten wohnungswirtschaftlicher Verbände, die jedoch nicht durch Zahlenmaterial belegt sind, hat die Fluktuation im neueren Sozialwohnungsbestand zugenommen. Einzelne Sozialmieter scheinen in der Tat dem Mietenanstieg in ihren Sozialwohnungen durch Umzug in neueste Sozialwohnungen auszuweichen. Solche Fälle können vor allem dann auftreten, wenn sich bei einzelnen Baumaßnahmen durch das Zusammenwirken mehrerer mietpreiserhöhender Faktoren, also nicht aufgrund der Förderungsdegression, weit überdurchschnittliche Sozialmieten ergeben haben, und in dem betreffenden Land bei der Förderung neuer Vorhaben streng auf die Einhaltung der inzwischen nicht mehr heraufgesetzten Mietobergrenzen geachtet wird. Es handelt sich indessen nicht um ein bundesweit in Erscheinung tretendes Problem. Für die Beantwortung Ihrer weiteren Frage nach der im Durchschnitt verbleibenden Mietlast in den Sozialwohnungen der Baualtergruppen von 1971 bis 1975 fehlt es leider an entsprechend differenzierten Auswertungen der Wohngeldstatistik. Immerhin gibt jedoch die Wohngeldstatistik darüber Auskunft, daß die Durchschnittsmiete der nach dem 31. 12. 1971 bezugsfertig gewordenen Sozialwohnungen Ende 1974 4,27 DM je qm Wohnfläche betrug. Auch wenn sich bei den betreffenden Wohnungen zwischenzeitlich weitere Mieterhöhungen ergeben haben, macht diese Durchschnittszahl doch deutlich, daß von den in Ihrer Frage angesprochenen Problemen nur der kleinere Teil des neueren Sozialwohnungsbestandes betroffen sein kann. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 16 und 17): Ist es zutreffend, daß beim Bundesamt für Zivilschutz seit längerer Zeit Honorarverträge, wenn ja, mit welcher Dotierung, mit ehemaligen pensionierten Mitarbeitern bestehen, unter anderem sogar mit einem mit 62 Jahren vorzeitig pensionierten Abteilungsleiter, die sich auf Fachgebiete beziehen, für die fachlich qualifizierte Mitarbeiter vorhanden sind, die jedoch durch die Tätigkeit der honorierten ohne Qualifikation angemessene Beschaftigung bleiben? Wie sieht die Bundesregierung die Vereinbarkeit derartiger Honorarverträge mit dem ansonsten propagierten Sparprogramm? Zu Frage A 16: Beim Bundesamt für Zivilschutz besteht nur ein einziger Werkvertrag mit einem ehemaligen Beschäftigten. Es handelt sich um einen 1972 vorzeitig pensionierten Leiter der Wissenschaftlichen Abteilung des Amtes mit der Qualifikation eines Hochschullehrers 'der Medizin. Inhalt des Werkvertrages ist die wissenschaftliche Beratung des Amtes auf dem breitgefächerten Gebiet der Katastrophenmedizin sowie die Koordinierung der Arbeit der sechs medizinischen Ausschüssse der Schutzkommission, die dem Bundesminister des Innern als wissenschaftliches Beratungsgremium auf dem Gebiete des Zivilschutzes zur Verfügung steht. Weiter ist Inhalt des Werkvertrages die dokumentarische Erfassung, Erschließung und Auswertung zivil- und katastrophenschutzrelevanter medizinischer Fachliteratur des In- und Auslandes. Die angesprochene Tätigkeit erfordert spezifische Vorbildung und Fachkenntnisse sowie die Qualifikation zu selbständiger wissenschaftlicher und interdisziplinärer Arbeit auf dem Gebiet der Katastrophenmedizin. Hierfür steht dem Amt kein fachlich qualifizierter Mitarbeiter zur Verfügung, so 'daß kein Tatbestand gegeben ist, bei dem vorhandene Mitarbeiter ohne angemessene Beschäftigung bleiben. Der Werkvertrag besteht seit 1. 10. 1972 und endet Ende dieses Jahres. Zu Frage A 17: Derartige Werkverträge sind mit dem Sparprogramm der Bundesregierung vereinbar, da sie durchaus eine sparsame und wirtschaftliche Verwaltung ermöglichen. Art und Umfang der hier zu erbringenden Leistungen rechtfertigen nämlich nicht die ständige Beschäftigung einer so hoch qualifizierten Arbeitskraft mit den entsprechenden finanziellen Konsequenzen. Auch in der Sache selbst führt im vorliegenden Fall schon die Koordinierung der Forschungstätigkeiten im universitären wie auch im hochschulfreien Bereich zu nicht unerheblichen Einsparungen. Die Forschungsarbeit wird so auf die für den Zivilschutz relevanten Projekte konzentriert, und Doppelarbeit wird vermieden. Durch diese Koordinierung wird einem Anliegen der Bundesregierung, das sie im Interesse der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gerade in letzter Zeit mit Nachdruck verfolgt, Rechnung getragen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schwabe (SPD) (Drucksache 7/4138 Fragen A 18 und 19) : Bedeutet die geplante Verdoppelung der Kapazitat des Kernkraftwerks Biblis eine Verdoppelung oder eine Vervielfachung des unvermeidlichen Restrisikos? Halt die Bundesregierung es für richtig, daß das schon jetzt großte Kernkraftwerk der Welt schon jetzt in seiner Kapazität noch einmal verdoppelt wird? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 13381' Zu Frage A 18: Bei der angesprochenen Verdoppelung der Kapazität des Kernkraftwerkes Biblis geht es um die geplante Errichtung weiterer zwei Kernkraftwerksblöcke, zusätzlich zu dem im Betrieb° befindlichen Block A und dem im Bau befindlichen Block B. Diese vorhandenen Blöcke werden durch die geplante Kapazitätserweiterung also nicht unmittelbar berührt. In einem Genehmigungsverfahren für weitere Kraftwerksblöcke am Standort Biblis wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufsicht über die atomrechtliche Genehmigungsbehörde des Landes Hessen darauf achten, daß die einzelnen Reaktoranlagen in sicherheitstechnischer Hinsicht so voneinander unbeeinflußt sind, daß ein Störfall in einem Kraftwerksblock keine Folgeschäden an den Nachbaranlagen hervorruft. Damit würde eine Verdoppelung der Zahl der Kraftwerksblöcke von zwei auf vier das Restrisiko um einen Faktor 2 erhöhen in dem Sinne, daß die Auswirkung eines Störfalles zwar unverändert bleibt, die Wahrscheinlichkeit allerdings insgesamt für das Eintreten eines größeren Störfalles am Standort Biblis verdoppelt wird. Da die Wahrscheinlichkeit für ein derartiges Ereignis aber dank der weitgehenden Vorsorge gegen Störfälle sehr klein ist, kann ein Faktor 2 aus risikopolitischer Sicht praktisch als unerheblich angesehen werden, zumal die Größenordnung des Risikos, und auf diese kommt es an, unverändert bleibt. Zur Verdeutlichung kann folgendes Zahlenbeispiel dienen: Die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines bestimmten Schadens würde statt einmal in 1 Million Jahren auf zweimal in 1 Million Jahren sich erhöhen. Zu Frage A 19: Die energiepolitische Notwendigkeit zur Errichtung weiterer Kernkraftwerke hat die Bundesregierung in der Ersten Fortschreibung ihres Energieprogrammes begründet. Die Auswahl geeigneter Standorte für neue Kraftwerke dagegen ist alleinige Sache der Länder. Die Bundesregierung kann im Rahmen ihrer begrenzten Kompetenzen hier nur Hilfestellung geben. Die Konzentrierung mehrerer Kraftwerksblöcke an einem Standort stellt angesichts der Knappheit geeigneter Standorte in der dichtbesiedelten Bundesrepublik eine Möglichkeit dar, welche die Bundesregierung nicht von vornherein ausschließen möchte. Eine entsprechende Entwicklung bahnt sich auch im Ausland an. Vor einer Entscheidung im konkreten Fall wären selbstverständlich eine Reihe wichtiger Fragen zu klären. Vorrangig gehört dazu die Belastung der Gewässer und der Atmosphäre durch die notwendige Entnahme von Kühlwasser bzw. die Abgabe von Abwärme. Hinzu kommen die Begrenzung der Strahlenbelastung in der Umgebung durch die Abgabe radioaktiver Stoffe an Luft und Wasser im Normalbetrieb sowie der Schutz der Anlagen gegen Störfälle. Zu diesem Fragenkomplex hat die BR kürzlich in ihrer Antwort auf die Große Anfrage zur Kernenergie (BT-Drucksache 7/3871) ausführlich Stellung genommen. Möglichkeiten zur Diskussion über dieses Thema wird die bevorstehende Debatte im DBT bieten. Die beiden letztgenannten Themen fallen in den Bereich der atomrechtlichen Genehmigung, welche von der Bundesregierung unter Einschaltung insbesondere der den Bundesminister des Innern beratenden Reaktorsicherheitskommission beaufsichtigt wird. Sobald für einen weiteren Kernkraftwerks-block in Biblis ein Antrag auf atomrechtliche Genehmigung vorliegt, wird auch die Bundesregierung die Antragsunterlagen prüfen. Ohne die Kenntnis von Details ist eine Vorabstellungnahme der Bundesregierung über die gemachten grundsätzlichen Ausführungen hinaus leider nicht möglich. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage A 21) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die in der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter getroffene Regelung, Sonderurlaub nur für aus Mitteln des Bundes- oder eines Landesjugendplans geförderte Maßnahmen zu gewähren, dahin gehend geändert wird, daß auch für die ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb kommunal geförderter Maßnahmen Sonderurlaub gewahrt wird? Die von Ihnen aufgeworfene Frage befindet sich schon seit einigen Jahren in der Diskussion. Es ist jedoch jetzt eine neue Lage eingetreten. Nach dem Kabinettsbeschluß vom 27./28. August 1975 über Einsparungen im öffentlichen Dienst soll auch die Sonderurlaubsverordnung überprüft werden. Bevor also die Frage einer Gleichbehandlung der kommunal geförderten Maßnahmen mit denen durch Bund und Länder geförderten weiter erörtert werden kann, muß zunächst das Ergebnis dieser Überprüfung abgewartet werden. Im gegenwärtigen Zeitpunkt kann daher eine Änderung der Sonderurlaubsverordnung im Sinne Ihrer Anregung nicht in Aussicht gestellt werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 22) : Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich eine Neufassung der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TA-Luft) vorzulegen, die insbesondere klarere Vorschriften für die vier- 13382* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 jährige Ubungszeit enthält, nachdem sich im Verwaltungsgerichtsstreit uber den Ausbau des Kohlekraftwerks in Voerde gezeigt hat, daß Regierungspräsident und Verwaltungsgericht die vorliegende TA-Luft in entscheidenden Punkten unterschiedlich ausgelegt haben? Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die hierauf gestützte Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft 1974 sind Kernstücke des neuen Umweltschutzrechts, das auch von der Opposition mitgetragen wird. Die Bundesregierung wird die Fortschritte, die hierdurch für unsere Bevölkerung erzielt wurden, nicht in Frage stellen lassen. Der Verwaltungsrechtsstreit wegen des Kraftwerks Voerde bietet dazu aber auch keinen Anlaß. Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft enthält Anweisungen an die zuständigen Landesbehörden, die diese bei der Prüfung von Genehmigungsanträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz regelmäßig zu beachten haben. Für eine Übergangszeit von vier Jahren, also bis zum September 1978, haben die Behörden ihrer Prüfung bei einigen Schadstoffen weniger strenge Immissionswerte zu- grunde zu legen, bei Schwefeldioxid beispielsweise 0,5 mg/m3. Voraussetzung ist, daß der Unternehmer für seinen Teil alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, Luftverschmutzungen zu verhindern. Die Anpassungsfrist gilt nach dem klaren Wortlaut der TA-Luft für jede Anlage, die in der Übergangszeit genehmigt wird, auch wenn sie erst später in Betrieb geht. Die Übergangsregelung läßt nach übereinstimmender Auffassung der Bundesregireung und des Landes Nordrhein-Westfalen den Ausbau des Kohlekraftwerks in Voerde zu. Welche Konsequenzen aus dem erst seit 2 Tagen vorliegenden schriftlich begründeten Urteil zu ziehen sind, wird die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zu entscheiden haben. Die Bundesregierung sieht jedenfalls keinen Anlaß, die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft zu ändern. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage A 26) : Ist es zutreffend, daß auf Grund des § 35 der Bundeshaushaltsordnung die im Städtebauförderungsgesetz für Entwicklungs- und Sanierungsgebiete vorgesehenen Zuwendungen des Bundes und der Länder nicht neben Bundes- und Landeszuwendungen nach anderen Gesetzen, z. B. nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, gewährt werden können, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch eine derartige Handhabung das Städtebauförderungsgesetz in seiner Wirksamkeit einschneidend beeinträchtigt würde und wird sie dementsprechend Vorschläge zur Abhilfe — gegebenenfalls durch Vermerke im Bundeshaushaltsplan — unterbreiten? Maßnahmen, die ein und demselben Zweck dienen, dürfen nach § 35 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung nicht aus verschiedenen Titeln des Bundeshaushalts gefördert werden; es sei denn, der Haushaltsplan läßt dies zu. In den beiden angesprochenen Bereichen „Kommunaler Straßenbau" nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und „Städtebau" nach dem Städtebauförderungsgesetz sieht der Bundeshaushaltsplan keine Ausnahme vom Verbot der Doppelförderung vor. Eine solche Ausnahme wäre auch unzulässig, weil Städtebauförderungsmittel grundsätzlich nur subsidiär eingesetzt werden. Der Bund fördert den kommunalen Straßenbau nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit 60 bzw. 70 %. Dazu kommen Landesmittel, so daß die Gemeinde im Ergebnis nur einen Finanzierungseigenanteil von 15 % der zuwendungsfähigen Kosten aufzuwenden hat. Bei einer solchen Regelung kann nicht davon gesprochen werden, daß das Städtebauförderungsgesetz in seiner Wirksamkeit. einschneidend beeinträchtigt wird. Die Bundesregierung hält es deshalb nicht für vertretbar, in den von Ihnen angesprochenen Fällen die Doppelförderung durch einen Vermerk im Bundeshaushaltsplan vorzuschlagen. Angesichts der gegenwärtigen Haushaltssituation sieht "sich die Bundesregierung auch nicht in der Lage, zusätzliche Ausgaben aus dem Bundeshaushalt vorzusehen. Sie befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Erklärung der CDU/CSU zur Wiederbelebung der Wirtschaft, Überwindung der Arbeitslosigkeit und Sanierung der Staatsfinanzen vom 5. September 1975, in der es heißt — ich zitiere: „Die Bundesregierung und die Koalitionsparteien werden aufgefordert, bis zur Sanierung der Staatsfinanzen keine neuen Ausgaben erhöhenden Gesetze vorzulegen." Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage A 43) : Wie hoch sind die jährlichen Rentenausgaben der Bundesanstalt für Angestellte und der Bundesbahnversicherungsanstalt für solche Einwohner West-Berlins, deren Sozialversicherungsbeiträge während ihrer Beschäftigung bei der Deutschen Reichsbahn innerhalb von Berlin (West) an Versicherungsorgane der DDR abgeführt worden sind? Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die Bundesbahn-Versicherungsanstalt um die notwendigen Informationen zu Ihrer Frage gebeten. Nach Auskunft der beiden Versicherungsträger besteht — vorbehaltlich einer eingehenden und längere Zeit beanspruchenden Prüfung — vermutlich keine Aussicht, Angaben über die anteilige Höhe der Rentenausgaben für den gefragten Personenkreis zu erhalten, deren Sozialversicherungsbeiträge während ihrer Beschäftigung bei der Deutschen Reichsbahn innerhalb von Berlin (West) an Versicherungsorgane der Deut- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 13383* schen Demokratischen Republik abgeführt worden sind. Sobald ein Ergebnis von der Bundesversicherungsanstalt vorliegt, werde ich Ihre Frage gerne abschließend beantworten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen A 51 und 52) : Mit welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland Sozialversicherungsabkommen nach dem sogenannten Eingliederungsprinzip abgeschlossen? Mit welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland Sozialversidierungsabkommen nach dem sogenannten Rentenexportprinzip abgeschlossene Zu Frage A 51: Bereits im Jahre 1956 ist im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jugoslawien über Forderungen aus der Sozialversicherung das sogenannte Eingliederungsprinzip zur Anwendung gelangt. Zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche zahlte die Bundesrepublik Deutschland an Jugoslawien einen Pauschalbetrag von 26 Millionen DM. Im Ausgleichsvertrag mit Luxemburg aus dem Jahre 1959 übernahmen die Träger der deutschen Rentenversicherung die Verpflichtungen für Deutsche, die vor dem 1. Januar 1946 in Luxemburg versichert waren. Zur Abgeltung aller Ansprüche zahlte die Bundesrepublik Deutschland 35 Millionen DM an Luxemburg. Eine ähnliche Regelung ist in der Vierten Zusatzvereinbarung aus dem Jahre 1956 zu deutsch-niederländischen Sozialversicherungsabkommen enthalten. In dem Sozialversicherungsabkommen mit Polen aus dein Jahre 1973 über entsandte Arbeitnehmer ist kein Leistungsexport vorgesehen, sondern geregelt, daß die entsandten Arbeitnehmer in ihrem Heimatland versichert bleiben. Entsprechendes gilt für das Sozialversicherungsabkommen mit Rumänien aus dem gleichen Jahr. Schließlich ist das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen vom 9. Oktober 1975 nach dem sogenannten Eingliederungsprinzip abgeschlossen worden. Für die Versicherungsverhältnisse soll das Recht des Wohnsitzlandes maßgebend sein, wobei die im anderen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten oder dort eingetretene Unfälle oder Krankheiten Berücksichtigung finden. Zu Frage A 52: Abkommen der Bundesrepublik Deutschland, welche die Erhaltung der Rechte und Anwartschaften bei Aufenthalt im Ausland vorsehen, bestehen mit folgenden Staaten: der Schweiz, Österreich, der Türkei, Griechenland, Jugoslawien (aus dem Jahre 1968), Spanien, Portugal, Kanada und Israel. Es handelt sich nicht um Abkommen, die rein nach dem sogenannten Leistungsexportprinzip ausgestaltet worden sind. Ausnahmen bestehen z. B. hinsichtlich der entsandten Arbeitnehmer und der Sachleistungen der Kranken- und Unfallversicherungsträger. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 41) : Kann die Bundesregierung eine verbindliche Auskunft über den Bau der geplanten S-Bahn Offenbach—Dietzenbach geben und für die Zwischenzeit bis zur Inbetriebnahme ein verbessertes Zugangebot mit vermehrten Anschlußmöglichkeiten in Offenbach zusagen? Nein! Im übrigen darf ich auf meine mehrfach gegebenen Auskünfte in gleicher Angelegenheit Bezug nehmen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/4139 Fragen B 42 und 43) : Bis wann ist mit dem endgültigen Ausbau der B 37 von Heidelberg in Richtung Eberbach—Mosbach insbesondere im hessischen Landesteil zu rechnen bzw. welche Pläne bestehen? Teilt der Bundesverkehrsminister die Auffassung, daß die B 37 im Neckartal insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Fremdenverkehrs alsbald endgültig ausgebaut und mit entsprechenden Rastplätzen versehen wird? Im hessischen Bereich der B 37 ist bei Hirschhorn eine Verlegung vorgesehen, wodurch die Neckarschleife abgeschnitten wird. Hierzu wird der Bau eines Tunnels und zweier Neckarbrücken erforderlich. Der Vergabeauftrag für das westlich Hirschhorn liegende Brückenbauwerk, das für die Ausbrucharbeiten des Tunnels erforderlich ist, wurde bereits erteilt. Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist in Kürze zu rechnen. Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich Ende 1980 abgeschlossen sein. Im baden-württembergischen Bereich der B 37 ist als letzte größere Maßnahme die Verlegung bei Diedesheim-Neckarelz im Bau. Mit der Fertigstellung ist im Jahre 1978 zu rechnen. 13384* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 Mit diesen Maßnahmen ist der seit Jahren mit erheblichem Aufwand laufende Ausbau der B 37 im Neckartal im wesentlichen als abgeschlossen zu betrachten. Dies gilt auch für die Anlage von Rastplätzen. Infolge der Enge des Neckartals ist die Anlage besonderer Rastplätze nicht möglich. Soweit in Einzelfällen durch die Begradigung von Kurven die Möglichkeit der Anlage von Parkplätzen bestand, ist hiervon Gebrauch gemacht worden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen B 44 und 45) : Welche Regelungen sind in den Schiffahrtsvorschriften nach Artikel 5 des Übereinkommens über die Schiffahrt auf dem Bodensee in der inzwischen vereinbarten Bodenseeschiffahrtsordnung vorgesehen, die dem Schutz der Umwelt gegen Beeinträchtigungen durch die Schiffahrt dienen (vgl. Artikel 5 Abs. 2 e und Abs. 4 des Übereinkommens) ? Setzt sich die Bundesregierung mit ihren Moglichkeiten dafür ein, daß die Bodenseeschiffahrtsordnung tatsächlich zum 1. März 1976 und damit rechtzeitig vor Beginn der neuen Wassersportsaison in Kraft tritt, nachdem sie in ihrer Antwort vom 24 September 1975 auf meine entsprechende Frage nur von der Möglichkeit dieses Termins für das Inkrafttreten gesprochen hat? Zu Frage B 44: Die Bodensee-Schiffahrt-Ordnung wird Vorschriften zum Schutz der Umwelt enthalten, insbesondere die Verbote — wassergefährdende Güter zu befördern, — bestimmte Geschwindigkeiten zu überschreiten, — Veranstaltungen behördlich zu genehmigen, von denen wesentliche Beeinträchtigungen des Wassers, der Fischerei oder 'der Umwelt zu erwarten sind. Die Betriebsgeräusche der Fahrzeuge dürfen auf 25 m Entfernung .den Wert von 72 dB (A) grundsätzlich nicht überschreiten. Weitere Vorschriften betreffen die Auffangwanne für Öl und Kraftstoffe sowie die Verpflichtung, Fahrgastschiffe mit Behältern zum Auffangen von Fäkalien, Abwässern und Abfällen auszurüsten. Zu Frage B 45: Ja. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage ,des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage B 46) : Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen als Folge von Flußstauungen, z. B. als Folge von Rheinstauungen, Druckwasserschäden aufgetreten sind, und wie wurde in solchen Fallen die Schadensregulierung vorgenommene Die vorübergehende Anhebung des Grundwasserstandes unmittelbar nach Stauerichtung einer Staustufe am Oberrhein ist eine Erscheinung, die bei der Inbetriebnahme aller Staustufen in diesem Gebiet zu beobachten war. Deshalb wurde bereits im Planfeststellungsverfahren hierauf hingewiesen; entsprechende Entscheidungsvorbehalte wurden in den Beschluß aufgenommen. Als Folge dieser Grundwasserstandsanhebung sind vereinzelt auch im Bereich der Staustufen oberhalb von Straßburg vorübergehend Druckwasserschäden in Kellern aufgetreten. Die Erfahrung lehrt jedoch, daß sich das Flußbett nach Ablaufen des ersten größeren Hochwassers infolge der dabei auftretenden starken Schwebstoffablagerungen sehr schnell abdichtet und der Druckwasseranfall schlagartig zurückgeht. Damit ist etwa 1 bis 2 Jahre nach Inbetriebnahme einer Staustufe zu rechnen. Während dieser Zeit auftretende Schaden wurden ermittelt und — soweit sie auf die Stauerrichtung im Rhein zurückzuführen sind — nach den üblichen Grundsätzen durch Zahlung von Abfindungen entschädigt. Wenn es sich dabei um Dauerschäden gehandelt hat, wurden entsprechende bauliche Maßnahmen (Abdichtungen, Geländeanhebungen, Entwässerungskanäle) getroffen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage B 47) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesbahnumladestelle Offenburg aufgelöst werden soll, und ist gegebenenfalls sichergestellt, daß die 130 Bundesbahnangehörigen, die von einer Auflosung unmittelbar betroffen werden, nicht arbeitslos werden? Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat bestätigt, daß die Umladestelle Offenburg zum 30. 5. 1976 aufgelöst werden soll. Diese Maßnahme wird in keinem Fall zu Entlassungen führen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 48) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verkehrsbeschilderung auf der Autobahn A 7 Flensburg—Hamburg—Hannover im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg lediglich Angaben über den Anschlußstellennamen bzw. Hinweise auf die Ham- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 13385* burger Stadtteile enthält, und ist sie bereit und in der Lage, für eine zusätzliche ausreichende Beschilderung im Interesse der Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich Sorge zu tragen Der Bundesregierung sind die auf der Autobahn A 7 Flensburg—Hamburg—Hannover im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg angezeigten Anschlußstellennamen und Ausfahrtziiele bekannt. Die Hinweise haben sich als ausreichend erwiesen. Vorschläge, die geeignet wären, die Wegweisung nachhaltig zu verbessern, liegen nicht vor. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 49) : Ist die Bundesregierung bereit, Untersuchungen darüber anzustellen, ob und inwieweit als Ersatz für die Spikes-Reifen im Winter insbesondere in Mittelgebirgslagen andere Reifen verwendet werden könnten, und ist die Bundesregierung sich darüber im klaren, daß durch das Verbot von Spikes-Reifen die Verkehrsunsicherheit in Mittelgebirgslagen im Winter durch Eisund Glattebildung auf den Straßen erheblich vergrößert worden ist? Aus in der Vergangenheit durchgeführten Untersuchungen u. a. Gemeinschaftsuntersuchung des ADAC, des Schweizer Touring-Clubs und der Stiftung Warentest, Untersuchung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Baden-Württemberg unter Beteiligung der Universität Stuttgart und des Technischen Überwachungs-Vereins Baden e. V. über die Wintertauglichkeit verschiedener Sommergürtelreifen hat sich folgendes ergeben: Die verbesserten Hafteigenschaften der neuen Winterreifen auf Eis und Schnee werden, abgesehen von der besonderen Profilierung, durch entsprechende Zusammensetzung und Strukturierung (dosierte Porigkeit) der Gummimischung erzielt. Bei festgefahrenem Schnee, losem Schnee und bei Eis unter —5° C zeigen die neuen Haftreifen bessere Eigenschaften als Spikes-Reifen. Nur auf Eis um den Gefrierpunkt ist der Kraftschluß etwas geringer, wobei keine nennenswerten Unterschiede zwischen Haftreifen und Spikes-Reifen beim Befahren von geraden Strecken mit Steigungen um 10 °/o auftreten. Die Leistungsfähigkeit der neuen Winterreifen ist damit hinreichend bekannt. Die Bundesregierung sieht es daher nicht für erforderlich an, weitere Untersuchungen im Sinne Ihrer Fragestellung anzustellen. Bezüglich der Verkehrssicherheit ist folgendes festzustellen: Auf das ganze Jahr bezogen ist die den Spikes-Reifen nachgesagte Unfallverminderung statistisch nicht signifikant. Der Anteil an Unfällen mit Personenschäden infolge „Schnee- und Eisglätte" schwankte in den letzten 10 Jahren zwischen etwa 2 und 4 % und zwar lediglich in Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen und nicht vom Anteil der spikesbereiften Fahrzeuge im Verkehr. Auch im Hinblick auf die Schwere treten die durch Fahrbahnglätte verursachten Unfälle im Winter völlig hinter denen zurück, die während des ganzen Jahres durch Wasser auf der Fahrbahn (Aquaplaning) entstehen. Diese Unfallart, die in erheblichem Umfang durch die von Spikes-Reifen herrührenden Spurrinnen ausgelöst wird, macht im Bereich der Bundesfernstraßen 25-40 % aller schweren Unfälle aus. Das Verbot der Verwendung von Spikes-Reifen wird also insgesamt eher zu einer Verbesserung als zu einer Verschlechterung der Unfallbilanz führen. Wegen der vorherrschenden klimatischen Bedingungen in der Bundesrepublik Deutschland und infolge des durchweg gut funktionierenden Winterdienstes wird auch im Winter die weit überwiegende Fahrleistung auf schnee- und eisfreien Straßen erbracht. Die wenigen Stunden, während mit vereisten Straßen gerechnet werden muß, können — nach Auffassung der Bundesregierung — mit einer vorsichtigen Fahrweise und mit Hilfe der neu entwickelten Haftreifen ohne Gefahr für Leib und Leben überbrückt werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 50) : In welche Dringlichkeitsstufe ist der Ausbau der Autobahn A 61 (Erfttalstraße) im Abschnitt Kerpen—Jackerath aufgenommen worden, und wann kann mit dem Ausbau der einzelnen Bauabschnitte auf Grund der derzeitig zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sowie mit der Ubergabe an den Verkehr der A 61 gerechnet werden? Nach dem derzeitigen Stand der Bedarfsplanüberprüfung hat die A 61 (Erfttalstraße) im Abschnitt Kerpen—Jackerath die Einstufung als „vorrangiger Bedarf" (Stufe I a) erhalten. Das bedeutet, daß mit dem Bau im Verlauf der nächsten Jahre begonnen werden soll. Zunächst müssen die zur Zeit laufenden planerischen und verfahrensmäßigen Vorbereitungen zum Abschluß gebracht werden. Zu Beginn der Maßnahme ist vorsorglich bereits ein Anlaufbetrag in den Entwurf des Straßenbauplanes 1976 eingestellt worden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/4138 Fragen 13 51 und 52) : 13386* Deutscher Bundestag— 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob es geeignete Meßinstrumente zur Feststellung des Promillegehalts zum Einbau in Kraftfahrzeuge gibt, die bei einer Überschreitung der zulässigen Promillegrenze ein Anlassen des Motors verhindern oder in anderer Weise das Anfahren blockieren würden? Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten solcher Installierungen im Einzelfall bzw. bei serienmäßiger Herstellung? Theoretisch ist vorstellbar, daß ein solches Meßinstrument auf alkoholgeschwängerte Atemluft reagiert, die allerdings nicht nur vom Kfz-Führer, sondern auch von den Fahrgästen stammen kann. Entsprechende Versuche sind — soweit hier bekannt — vor einigen Jahren in den USA gemacht worden, jedoch mit negativem Ergebnis. Entsprechend war auch die Reaktion auf die Vorstellung eines Fahrzeugs, bei dem das Anlassen des Motors davon abhängig war, daß zunächst eine Nadel für einen bestimmten Zeitraum von dem Fahrzeuglenker durch entsprechende Bewegung des Lenkrades in eine vorbezeichnete Haltung gebracht werden mußte. Hierbei handelte es sich jedoch mehr um eine Geschicklichkeits- als um eine Alkoholprobe. Dieses Fahrzeug war anläßlich einer Veranstaltung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates am 14. November 1974 in München vorgestellt worden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 53) : Wie begründet die Bundesregierung den Bau der Bundesautobahn A 48, Teilstrecke Wetzlarer Kreuz—Krofdorf-Gleiberg, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die mit Schreiben vom 3. Oktober 1975 dem Bundesminister für Verkehr übermittelte Stellungnahme zu diesem Projekt? Die Bundesregierung hält den Bau der Autobahnteilstrecke vom Wetzlarer Kreuz bis Krofdorf/Gleiberg für auf längere Sicht gesehen erforderlich', da sie Teilstück einer internationalen Durchgangsautobahn ist, und die Ersatzverbindung über die B 429 und insbesondere über die „Westtangente Gießen" nicht geeignet ist, den Durchgangsverkehr auf Dauer zu bewältigen. Bei der Überprüfung des Bedarfsplans hat sie für die erste Fahrbahn die Einstufung als „Bedarf der Stufe I b und für die zweite Fahrbahn die Einstufung als „möglicher weiterer Bedarf" gefunden. Danach kommt der Bau der ersten Fahrbahn in den nächsten 10 Jahren und der Bau der zweiten Fahrbahn darüber hinaus in absehbarer Zeit nicht in Betracht. Das dem Bundesminister für Verkehr seit dem 6. Oktober 1975 vorliegende Schreiben der Gemeinde Waldgirmes vom 3. Oktober 1975 in dieser Sache wird in vorstehendem Sinne beantwortet. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen B 54 und 55) : Wie ist zur Zeit aus Sicht der Bundesregierung der Planungsstand der A 49 (früher A 91) zur Streckenführung in der Gemarkung Darmstadt, und mit welchem Zeitablauf rechnet die Bundesregierung beim Ausbau dieser Strecke? Wer behindert nach Auffassung der Bundesregierung den weiteren Ausbau der B 3 in der Gemarkung Darmstadt, Stadtteil Eberstadt, bzw. wann darf nach Vorstellung der Bundesregierung mit dem Ausbau dieses Streckenabschnitts gerechnet werden? Zu Frage B 54: Für die von der Stadt Darmstadt angestrebte weiter östlich durch das Waldgebiet verlaufende Trasse wird z. Z. das Verfahren zur Bestimmung der Linie nach § 16 Bundesfernstraßengesetz auf Landesebene durchgeführt. Die Stellungnahme der Landesplanungsbehörde wird in Kürze erwartet. Der weitere Fortgang der Angelegenheit wird ganz von dieser -Stellungnahme abhängen. Im Anschluß hieran sind neben der Ausarbeitung des Entwurfs noch das Planfeststellungsverfahren sowie der Grunderwerb durchzuführen. Aufgrund der sich bisher in Darmstadt gezeigten Schwierigkeiten kann ein genauer Zeitablauf nicht angegeben werden. Zu Frage B 55: Mit dem Ausbau der B 3 in Darmstadt-Eberstadt kann begonnen werden, sobald ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluß vorliegt und die weiteren für das Bauen notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden sind. Hierzu gehört vor allem auch, daß mit der US-Army in Europa (USAREUR) in Heidelberg über die Planung Einvernehmen erzielt wird. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneter Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 56) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei einer Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung das Wasser- und Schiffahrtsamt Saarbrücken wegen der grenzüberschreitenden Aufgaben (Wasserstraßenverbindung mit Frankreich) und der Bedeutung, welche die Saar nach der Kanalisierung als Wasserstraße haben wird, bestehen bleiben muß? Die Bundesregierung kann z. Z. nicht bestätigen, daß das Wasser- und Schiffahrtsamt Saarbrücken beibehalten wird. Zum Vorgehen bei der Neuordnung der Wasser-und Schiffahrtsverwaltung des Bundes, insbeson- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 13387* dere zur Neuordnung der Unterinstanz (Wasser- und Schiffahrtsämter), möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Der Beauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BMV) hat im August 1972 ein Gutachten über die Organisation und Wirtschaftlichkeit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung (WSV) erstellt. Ergänzend hierzu hat die Projektgruppe WSV/Organisation beim Bundesminister für Verkehr einen Bericht vorgelegt, der insbesondere auch Aussagen über quantitative Auswirkungen einer Neuordnung der WSV macht. Die notwendigen organisatorischen Maßnahmen sollen schrittweise durchgeführt werden. Im ersten Schritt wird über die Neuordnung der Mittelinstanz, d. h. der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen, entschieden. Nach Durchführung der Neuordnung der Mittelinstanz werden die Präsidenten der neuen Direktionen auf der Grundlage der vorliegenden Untersuchungen Vorschläge für die Neugliederung der Ämter, der Außenbezirke und der Bauhöfe vorlegen. Auch dieser Schritt wird begleitet sein von einem Gedankenaustausch mit den Betroffenen und Beteiligten, um Verbesserungsvorschläge in die geplante Neugliederung einbeziehen zu können. Eine Aussage über den künftigen Standort eines Wasser-und Schiffahrtsamtes im Saargebiet wäre daher zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 57) : Hält die Bundesregierung an den von ihr mehrmals bestätigten Fertigstellungsterminen für die Teilabschnitte der Bundesautobahnneubaustrecken Deggendorf—Passau/West (1978), Passau/Süd (1979) und Deggendorf—Sautorn (1979) fest? Ja, sie hält daran fest. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksage 7/4138 Frage B 58) : Hält die Bundesregierung die ersatzlose, und für die auf eine öffentliche Linie angewiesene betroffene Bevölkerung sowie für die öffentlichen Stellen überraschende, Einstellung der Bahnbuslinie Weismain—Mainleus—Kulmbach durch die Deutsche-Bundesbahn mit ihren raumordnerischen Zielen und dem Zonenrandforderungsgesetz für vereinbar, und welche Dienststellen wurden vor der ersatzlosen Einstellung der Busstrecke konsultiert? Wegen des anhaltend schlechten Wirtschaftsergebnisses sahen sich ein privater Omnibusunternehmer und die Deutsche Bundesbahn als gemeinsame Genehmigungsinhaber gezwungen, den 'angesprochenen Linienverkehr einzustellen. Die Regierung von Oberfranken hat als zuständige Genehmigungsbehörde einem entsprechenden Antrag mit Wirkung vom 28. September 1975 stattgegeben. Soweit die Bundesregierung unterrichtet ist, hat das Landratsamt Kulmbach inzwischen einen speziellen Schulbusverkehr eingerichtet und dabei die Mitnahme anderer Fahrgäste sichergestellt, um den Verkehrsbedürfnissen in der dünn besiedelten Fläche gerecht zu werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/4138 Frage B 59) : Wann ist nunmehr mit einer Inangriffnahme der seit Jahren überfälligen Umgehungsstraße B 9 im Raum Bad Breisig zu rechnen, und worauf führt es die Bundesregierung zurück, daß trotz einer regelmäßigen Bereitstellung von entsprechenden Bundesmitteln die Arbeiten bislang zur Beseitigung ständig wiederkehrender Großstaus in diesem Raum nicht in Angriff genommen werden konnten? Die Planungen für eine Entlastung der Ortsdurchfahrt von Bad Breisig werden durch die Widerstände der betroffenen Anlieger sehr erschwert. 'Bei allen Trassenführungen, die verkehrstechnisch und finanziell realisierbar sind, können Immissionen in 'gewissem Umfang nicht ausgeschlossen werden. Das führte bisher zu erheblichen Einwendungen der jeweils Betroffenen. Die Planung einer zweispurigen Straße entlang der Bahn ist soweit abgeschlossen, daß sie dem Bundesminister für Verkehr in Kürze vorgelegt werden soll. Zur Zeit kann noch nicht übersehen werden, ob für diese Planung eine Rechtskraft erlangt werden kann. Bei der Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ist das Bauvorhaben in die Dringlichkeit I a eingestuft worden; das bedeutet, daß nach den heutigen finanziellen Perspektiven mit der Baumaßnahme im Verlauf der nächsten Jahre voraussichtlich begonnen wird, voausgesetzt, daß eine Einigung über die Linienführung mit den örtlichen Behörden und den betroffenen Anliegern hergestellt werden kann. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Fragen B 60 und 61) : 13388* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 Trifft es zu, daß die dem Bundesbahnbetriebsamt Bad Hersfeld angegliederte Zugleitung „Frankfurt Nord-Süd" von Bad Hersfeld nach Frankfurt verlegt werden soll, obwohl diese Zugleitung erst 1968 von Bad Hersfeld nach Kassel (Kosten etwa 100 000 DM) verlegt und von dort 1974 wieder zurück nach Bad Hersfeld beordert wurde (Kosten 80 000 DM) ? Welche Kosten würden bei einer Verlegung der dem Bundesbahnbetriebsamt Bad Hersfeld angegliederten Zugleitung „Frankfurt Nord-Süd" von Bad Hersfeld nach Frankfurt in Frankfurt entstehen, und wie viele Bundesbahnbedienstete müßten innerhalb von sieben Jahren die dritte Versetzung mit Wohnsitzverlegung auf sich nehmen? Die Deutsche Bundesbahn (DB), die über die Organisation ihres Betriebes in eigener Zuständigkeit entscheidet, strebt seit Jahren eine Konzentration des Betriebsleitstellendienstes an, um dessen Effizienz zu verbessern. Im Zuge dieser Bestrebungen soll unter anderem auch die Außenzugleitung Bad Hersfeld an den Sitz der zuständigen Oberzugleitung bei der Bundesbahndirektion Frankfurt nach Frankfurt verlegt werden. Nach Auskunft der DB sind die Kosten für die Verlegung der Zugleitung nach Frankfurt zur Zeit noch nicht ermittelt. Zu den Personalumsetzungen weist die DB darauf hin, daß grundsätzlich im Benehmen mit den Personalvertretungen Sozialpläne aufgestellt werden, durch die nachteilige Auswirkungen für die Mitarbeiter so weit wie möglich vermieden werden sollen. Von einer dritten Versetzung innerhalb von 7 Jahren wäre nach Feststellung der DB im vorliegenden Fall lediglich ein Mitarbeiter betroffen, sofern dieser mit seiner Versetzung nach Frankfurt einverstanden sein sollte. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 62) : Welches Verkehrskonzept hat die Bundesregierung für die Erhaltung eines ausreichenden Eisenbahnnetzes und für die Schaffung eines den Bedürfnissen dieses Raumes angemessenen Femstraßenansdilusses für das Gebiet des südlichen Oberschwabens (Region Bodensee—Oberschwaben), und in welchen Zeitabständen soll dieses Konzept verwirklicht werden? Hinsichtlich der Konzeption für ein künftiges Eisenbahnnetz verweise ich auf meine Antwort zu Ihrer Frage vom 17./18. September 1975. Der Ausbau des Bundesstraßennetzes erfolgt nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der dem Ausbauplangesetz als Anlage beigefügt ist. Der Bedarfsplan wird entsprechend § 4 dieses Gesetzes zur Zeit überprüft und den heutigen Verhältnissen angepaßt. Nach dem derzeitigen Stand der Überarbeitung des Bedarfsplans sind im Gebiet des südlichen Oberschwabens der Aus- bzw. Neubau folgender Bundesstraßenabschnitte als „vorrangiger Bedarf (Stufe I a)" eingestuft: A 96, Memmingen—Leutkirch (einbahnig) und Wangen—Lindau (z. T. einbahnig) ; A 98, Wangen (A 96) — Opfenbach (B 32) (einbahnig) ; B 30, Enzisreute—Friedrichshafen; B 31, Friedrichshafen—Lindau und B 467, Meckenbeuren—Tettnang. Dies bedeutet grundsätzlich, daß nach den heutigen finanziellen Perspektiven entsprechende Baumaßnahmen im Verlauf der nächsten Jahre voraussichtlich begonnen werden. Maßgebend im einzelnen wird die jeweilige Einplanung in die Fünf-Jahres-Pläne sein. Der 2. Fünf-Jahres-Plan (1976-1980) befindet sich z. Z. in Bearbeitung, so daß über Terminplanungen für die Zeit ab 1976 im einzelnen noch nichts ausgesagt werden kann. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 65) : Trifft die Meldung des Tagesspiegel vom 7. Oktober 1975 zu, eine 74jährige Deutsche aus West-Berlin sei am 6. Oktober 1975 bei der Einreise in die „DDR" über den Kontrollpunkt Drewitz verhaftet und abgefuhrt worden, und wie beurteilt — bejahendenfalls — die Bundesregierung diesen neuerlichen Akt einer unmenschlichen Politik im Hinblick auf das mit dem Grundvertrag und mit den Ergebnissen der KSZE angestrebte Verhältnis zwischen Bonn und Ost-Berlin? Die von Ihnen zitierte Pressemeldung trifft nicht zu. Der Vorgang hat sich folgendermaßen abgespielt: Am 6. Oktober 1975, gegen 8.20 Uhr, wurde eine in Berlin (West) wohnhafte Rentnerin, deren Personalien mir bekannt sind, im Kontrollpunkt Drewitz von den dortigen Kontrollorganen aus einem BVG-Bus herausgeholt, weil sie einen Koffer mit Kleidungsstücken bei sich führte. Die Sachen waren als Geschenke für ihren Sohn und ihre Schwiegertochter in Potsdam gedacht. Da die Kontrollorgane der DDR für die Einfuhr eine Gebühr in Höhe von 500,— DM verlangten, deponierte die Rentnerin den Koffer im Kontrollpunkt. Mit dem nächsten Bus konnte sie ihre Reise fortsetzen. Bei ihrer Rückkehr nach Berlin (West) noch am selben Tage durfte sie ihren Koffer mit Inhalt wieder mit zurücknehmen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4138 Frage B 66) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 8. Oktober 1975 zu, eine Vereinbarung mit Ost-Berlin über die Kosten einer Erneuerung der Autobahn zwischen Berlin und Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Oktober 1975 13389* Helmstedt stünde kurz vor dem Abschluß und werde vorsehen, daß Ost-Berlin etwa ein Drittel der Kosten aus Mitteln der ihm von Bonn zu zahlenden sogenannten Transitpauschale aufbringt, und welche nachgeprüften Angaben liegen der Bundesregierung uber die anteilige Benutzung der Autobahn und ihrer einzelnen Abschnitte durch Fahrzeuge aus dem Ostberliner Herrschaftsbereich, aufgeschlüsselt nach Personen- und Lastkraftwagen, vor? Die Verhandlungen mit der DDR über die Erneuerung der Autobahn Helmstedt und den Ausbau eines Teilstücks des Berliner Rings sind noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung über die Aufteilung der Kosten kann erst getroffen werden, wenn Klarheit über die Kostenhöhe besteht. Darüber ist seit Ende September in mehreren Treffen zwischen Staatssekretär Gaus und dem stellvertretenden Verkehrsminister der DDR, Schlimper, verhandelt worden. Die Verhandlungen werden fortgesetzt. Die Bundesregierung geht grundsätzlich davon aus, daß die Beteiligung jeder Seite an der Finanzierung sich an dem Nutzen orientieren muß, den sie aus dem Ausbau zieht. Der Bundesregierung stehen die erforderlichen Erkenntnisse für die Beurteilung dieser Frage im Rahmen der Verhandlungen zur Verfügung. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich im Interesse unserer Verhandlungsposition dazu im Augenblick keine näheren Angaben machen kann.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Lenders.


Rede von Helmut Lenders
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, nach dieser Frage möchte ich Sie fragen, ob Sie die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts, der Firma STEAG zu untersagen, ein Kraftwerk zu bauen, als eine Maßnahme der globalen Steuerung oder als eine Maßnahme der Investitionslenkung betrachten.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Weder/noch, Herr Kollege, sondern hier wird ein Gesetz, das wir erlassen haben, mit den entsprechenden Konsequenzen durch ein Gericht angewandt, wobei die Frage, ob diese Entscheidung bestehenbleibt, bis zum Abschluß des Rechtszuges ja noch offenbleibt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Marschall.