Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Achenbach* 3. 10.
Adams * 3. 10.
Dr. Ahrens ** 3. 10.
Dr. Aigner * 3. 10.
Alber ** 3. 10.
von Alten-Nordheim 3. 10.
Amrehn** 3. 10.
Dr. Arndt (Hamburg) 3. 10.
Dr. Artzinger * 3. 10.
Augstein 3. 10.
Baier 3. 10.
Blumenfeld * 23. 10.
Frau von Bothmer ** 3. 10.
Büchner (Speyer) ** 3. 10.
Dr. Corterier * 3. 10.
van Delden 3. 10.
Dr. Dregger 3. 10.
Dr. Enders ** 3. 10.
Dr. Eppler 3. 10.
Ey 3. 10.
Flämig * 3. 10.
Frehsee * 3. 10.
Dr. Früh * 3. 10.
Dr. Fuchs 3. 10.
Geiger 2. 10.
Dr. Geßner ** 3. 10.
Gerlach (Emsland) * 3. 10.
Dr. Gölter ** 3. 10.
Graaf 3. 10.
Haase (Fürth) ** 3. 10.
Härzschel * 2. 10.
Dr. Holtz ** 3. 10.
Immer (Altenkirchen) 3. 10.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 3. 10.
Kaffka 2. 10.
Kater 3. 10.
Dr. Kempfler ** *** 3. 10.
Prof. Dr. Klein (Göttingen) 2. 10.
Dr. Klepsch ** 3. 10.
Dr. Kliesing ** 3. 10.
Dr. Köhler 17. 10.
Krall * 2. 10.
Lagershausen ** 3. 10.
Lange * 3. 10.
Lautenschlager * 2. 10.
Lemmrich ** 3. 10.
Lenzer ** 3. 10.
Lücker * 3. 10.
Lutz 3. 10.
Marquardt** *** 3. 10.
Mattick ** 3. 10.
Memmel * 3. 10.
*für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Mende ** 3. 10.
Mertes (Stuttgart) 3. 10.
Müller (Mülheim) * 3. 10.
Dr. Müller (München) ** 3. 10.
Mursch (Soltau-Harburg) * 3. 10.
Frau Dr. Orth * 3. 10.
Pawelczyk ** 3. 10.
Pieroth 3. 10.
Richter ** 3. 10.
Russe 3. 10.
Dr. Schäuble ** 3. 10.
Schirmer 3. 10.
Schmidt (Kempten) 3. 10.
Schmidt (München) * 3. 10.
Schmidt (Wattenscheid) 3. 10.
Dr. Schulz (Berlin) * 3. 10.
Dr. Schwencke ** 3. 10.
Dr. Schwörer * 3. 10.
Sieglerschmidt ** 3. 10.
Spilker 3. 10.
Springorum * 3. 10.
Dr. Starke (Franken) * 3. 10.
Dr. Stienen 3. 10.
Strauß 3. 10.
Suck * 3. 10.
Sund 3. 10.
Vahlberg 3. 10.
Dr. Vohrer ** 3. 10.
Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10.
Walkhoff * 2. 10.
Wende ** 3. 10.
Frau Dr. Wolf ** 3. 10.
Wolfram (Recklinghausen) 3. 10.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4069 Fragen A 17 und 18) :
In welcher Höhe fließen Direktinvestitionsmittel des Bundes aus dem jüngsten Konjunkturprogramm nach Bayern, und in welchen Städten bzw. Regionen werden diese Gelder eingesetzt?
Auf welche Weise kann sichergestellt werden, daß die übrigen Teile des Konjunkturprogramms, die auf Bayern entfallen, besonders in jenen Gegenden eingesetzt werden, die saisonal wie strukturell unter Arbeitslosigkeit am stärksten zu leiden haben?
Zu Frage A 17:
Das Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen enthält bundeseigene Investitionen in Höhe von 1,2 Mrd. DM. Sie umfassen zu etwa zwei Drittel Hochbau- und zu einem Drittel Tiefbaumaßnahmen. Für die Auswahl der Projekte und ihre Aufteilung auf die einzelnen Länder waren folgende Kriterien maßgebend:
- kurzfristige Auftragsvergabe und möglichst schnelle produktionsmäßige Umsetzung
- im Finanzplan des Bundes vorgesehen, möglichst keine Folgekosten.
13268* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975
Auf Bayern entfallen hiervon rd. 188 Mio DM oder 15,7 %, wobei ein Restbetrag von 51,4 Mio DM gegenwärtig noch nicht länderweise zurechenbar ist, so daß sich der auf Bayern entfallende Anteil noch entsprechend erhöhen kann. Von den 188 Mio DM lassen sich rd. 72 Mio DM wie folgt auf die einzelnen Regierungsbezirke aufteilen : Oberbayern 30,7 Mio DM, Niederbayern 11,3 Mio DM, Oberpfalz 4,3 Mio DM, Oberfranken 8,6 Mio DM, Mittelfranken 9,1 Mio DM, Unterfranken 7 Mio DM und Schwaben 1,2 Mio DM.
Eine weitere Aufgliederung wird erst mit Abwicklung des Programms möglich sein, weil sich ein Großteil der Projekte gleichzeitig auf mehrere Einsatzschwerpunkte innerhalb eines Regierungsbezirks oder auf verschiedene Regierungsbezirke bezieht. Deshalb kann derzeit auch der auf Bayern noch entfallende Betrag von 116 Mio DM nicht auf die einzelnen Regionen aufgeteilt werden. Er enthält Maßnahmen im Verkehrsbereich von 95,6 Mio DM (Bundesbahn 75 Mio DM), im Verteidigungsbereich von 13 Mio DM und bei der Bundesfinanz- und Vermögensverwaltung von 7,3 Mio DM. Insbesondere bei der Auswahl der die Bundesbahn betreffenden Projekte werden auch regionale Aspekte beachtet, um schwächer strukturierte Gebiete entsprechend bedienen zu können.
Zu Frage A 18:
Bei den Bund /Ländermaßnahmen hat der Bund, soweit die Kriterien der Verwaltungsvereinbarungen erfüllt sind, keinen unmittelbaren Einfluß auf die innerregionale Mittelaufteilung durch die Länder und auf die Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten.
Die Projektauswahl unterliegt beim kommunalen Infrastruktur- und beim Stadtsanierungsprogramm ausschließlich der Sachkompetenz der Länder. Beim Infrastrukturprogramm wurde den regionalpolitischen Belangen allerdings schon durch die Wahl des für die Länderaufteilung der Bundesmittel maßgebenden Schlüssels (60 % Bevölkerungs-, 40 % GA- Anteile) Rechnung getragen. — Bei der Stadtsanierung können die Länder strukturpolitische Ziele dadurch besonders beachten, daß verstärkt Projekte aus solchen Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten ausgewählt werden, in denen auch besondere Beschäftigungsrisiken bestehen. Eine gleichzeitige Beanspruchung von Mitteln aus verschiedenen Programmteilen ist aber nicht möglich.
Die Mittel im Modernisierungs- und Bausparzwischenfinanzierungsprogramm werden durch das sog. „Windhundverfahren" bewilligt. Schwächer strukturierte Regionen können nur dann stärkere Berücksichtigung finden, wenn die Antragsteller und ihre Kreditinstitute hier im Wettbewerb um die knappen Mittel schneller reagieren als in den anderen Gebietsteilen eines Landes.
Eine eindeutige arbeitsmarktpolitische Akzentuierung haben dagegen die von der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführten und ausschließlich vom Bund finanzierten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Höhe von 600 Mio DM. Von den bisher schon den
Landesarbeitsämtern zugeleiteten 460 Mio DM entfallen derzeit auf Nordbayern 78 Mio DM und auf Südbayern 33 Mio DM.
Bei der Bewertung des Gesamtprogramms ist allerdings darauf hinzuweisen, daß es hierbei vorrangig um konjunkturstützende Maßnahmen geht, um insbesondere in der Bauwirtschaft kurzfristige Beschäftigungsrisiken zu vermindern und um gleichzeitig die binnenwirtschaftlichen Voraussetzungen für einen Wiederanstieg von Produktion und Beschäftigung zu verbessern.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mahne (SPD) (Drucksache 7/4069 Frage A 25) :
Hält die Bundesregierung die Novellierung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung vom 23. Juni 1964 dahin gehend für notwendig, daß nicht mehr Betriebsflächen von nur 0,5 Hektar bei der Bodennutzungshaupterhebung in einem Betriebsbogen aufgeführt werden müssen?
Der Referentenentwurf für die Novellierung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung wird zur Zeit nicht weiter verfolgt. Vor einer erneuten Beratung muß zunächst die Überprüfung der Agrarstatistik durch den Abteilungsleiterausschuß Statistik, der die gesamte Bundesstatistik auf Einsparungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten untersucht, abgewartet werden.
Die Novellierung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung wurde seinerzeit vorbereitet, um die Richtlinie des Rates über die statistischen Erhebungen zur Ermittlung des Produktionspotentials bestimmter Baumobstanlagen in nationales Recht umzusetzen. Im Rahmen der Novellierung sollten daneben aber auch einige der im Gesetz verankerten Erhebungen oder Erhebungsteile vereinfacht oder an andere Gesetze angepaßt werden. Dazu gehört bei der Bodennutzungshaupterhebung auch die Heraufsetzung der Erfassungsgrenze von 0,5 auf 1 Hektar in Anpassung an entsprechende Regelungen in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften sowie des Agrarberichterstattungsgesetzes. Wegen der Marktbedeutung sollten bei Spezialkulturen die zu Verkaufszwecken genutzten Flächen allerdings total erfaßt werden.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen A 26 und 27) :
In welcher Weise würde sich nach Meinung der Bundesregierung die sogenannte Aktualisierung der Haushaltsrechnungseinheit (3,66 DM) der Europäischen Gemeinschaft auf die sogenannte Korbrechnungseinheit (3,07 DM) auf die Leistung des EAGFL-Fonds für die Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland, aufgeteilt nach Garantie und Ausrichtung, auswirken?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975 13269*
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Frankreich und Holland die Haushaltsansätze zur Förderung der Landwirtschaft stark erhöht haben, und welche Konsequenzen könnten sich gegebenenfalls für die deutsche Landwirtschaft in Hinsicht auf die Wettbewerbssituation ergeben, zumal die Vermarktung in den genannten Ländern besonders intensiv gefördert wird?
Zu Frage A 26:
Der von der Bundesregierung angestrebte neue Umrechnungskurs für die Haushalts-RE der EG wird sich nicht auf die Höhe der deutschen Rückflüsse aus dem EAGFL-Fonds für die Landwirtschaft auswirken. Diese Zahlungen aus dem Fonds, insbesondere für Interventionsmaßnahmen, Ausfuhrerstattungen und Beihilfen, werden unverändert nach dem Agrarumrechnungskurs (d. h. 1 RE = 3,5787 DM) bemessen, der von einer Neubewertung der Haushalts-RE nicht berührt wird.
Zu Frage A 27:
Der Bundesregierung werden die Haushaltsansätze der Landwirtschaftsressorts der EG-Mitgliedstaaten, darunter auch diejenigen von Frankreich und den Niederlanden regelmäßig bekannt. Wegen der Vielfalt von Einflüssen, die einerseits im längerfristigen Zeitablauf auf die Entwicklung der Agraretats in den anderen Mitgliedstaaten von Bedeutung sind, und wegen der Vielzahl von Bestimmungsgründen, die andererseits für die Wettbewerbssituation der deutschen Landwirtschaft maßgebend sind, können unmittelbare Zusammenhänge zwischen der globalen Etatentwicklung in anderen Mitgliedstaaten und der Wettbewerbssituation der deutschen Landwirtschaft allgemein nicht abgeleitet werden.
Besondere Aufmerksamkeit wird von seiten der Bundesregierung der Entwicklung und Dotierung spezieller Förderungsmaßnahmen in anderen Mitgliedstaaten gewidmet, weil sich diese unmittelbar auf die Wettbewerbssituation in bestimmten Sektoren der deutschen Landwirtschaft auswirken können. Dabei ist die Bundesregierung mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln bestrebt, jedenfalls negative Auswirkungen von der deutschen Landwirtschaft fernzuhalten.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 4/4069 Frage A 67) :
Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorhaben des Bildungsgesamtplanes, demzufolge bis 1980 — trotz aller Sparmaßnahmen — für 70 % aller Vorschulkinder sogar Ganztagesplätze bereitgestellt werden sollten, nachdem der Vorschulexperte Gunnar Heinsohn und die Historikerin Barbara Knieper festgestellt haben, Kollektiverziehung kleiner Kinder gefährde die Entwicklung zur „Realitätstüchtigkeit", könne „deformierend", „infantilisierend" und „psychotisierend" wirken, so daß die jährlich für Kindergärten und Vorschulerziehung ausgegebene eine Milliarde DM nur als gigantische Fehlinvestition betrachtet werden könne (vgl. auch den „Spiegel"-Artikel in Nummer 38/75, Seite 82 his 84)?
Die in der Anfrage wiedergegebene Auffassung wird nicht nur durch die schlichte Lebenserfahrung, sondern auch durch die Auswertung von 46 Modellversuchen des Bundes und der Länder an Kindergärten, Vorklassen und 2jährigen Eingangsstufen an Grundschulen eindeutig widerlegt:
Es konnten Spiel- und Lernangebote entwickelt und erprobt werden, die geeignet waren, sowohl das logische Denken als auch die sozialen Fähigkeiten und die Gefühlswelt der 3- bis 6jährigen zu entfalten. In diesem Zusammenhang ist besonders auch auf neue Vermittlungsformen hinzuweisen, mit denen die 3- bis 6jährigen von der engen Eltern-KindBindung über die Kleingruppen des Kindergartens in größere Lerngruppen der Grundschule übergeführt werden konnten. Außerdem machten es neue Formen der Zusammenarbeit von Sozialpädagogen und Grundschullehrern möglich, daß beim Schuleintritt grundsätzlich keine Kinder mehr zurückgestellt werden mußten.
Selbst Sprachbehinderte, Verhaltensauffällige und ein großer Teil der von Lernbehinderung Bedrohten konnten in Kindergärten bzw. Grundschulen aufgenommen, dort gefördert werden und verbleiben.
Insgesamt zeigen die Modellversuche, daß institutionelle pädagogische Angebote für 3- bis 6jährige von den Eltern gern angenommen werden. Von Einzelfällen abgesehen, bei denen persönliche, familiäre, soziale oder weltanschauliche Überzeugungen den Ausschlag gaben, nutzten Eltern für ihre Kinder im vorschulischen Alter die neuen pädagogischen Angebote im Sinne einer familienergänzenden Erziehung. Angesichts dieser Ergebnisse sind alle Verantwortlichen sich darin einig, daß die institutionalisierte vorschulische Erziehung durch den Ausbau von entsprechenden Einrichtungen an Kindergärten und Grundschulen fortgesetzt und die inhaltliche Ausgestaltung in Abstimmung mit der Familie weiter ausgebaut werden muß. Unverantwortlich wäre gegenüber der klaren Bedürfnislage bei den Familien eine Aussage, daß Aufwendungen für diese bessere Erziehung im Vorschulbereich eine „gigantische Fehlinvestition" seien.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) (Drucksache 7/4069 Fragen A 69 und 70) :
Ist der Bundesregierung ein „Vermerk" aus dem „Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik" bekannt, worin die Überlegung angestellt wird, „die Bundesländer sollten bei bestimmten an sie von der Bundesregierung gerichteten Umfragen die Beantwortung inhaltlich nicht erledigen, sondern von der Bundesregierung verlangen, daß sie im Bundestag die Beantwortung unter Hinweis auf die mangelnde Kompetenz verweigern solle"?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß hier ein fragwürdiges Verfassungsverständnis zum Ausdruck kommt, wenn in Konsequenz dieser Überlegungen den Abgeordneten des Deutschen Bundestages das Recht verweigert würde, sich mit der Unterstützung der Bundesregierung über vergleichende Lebensverhältnisse der Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu informieren?
13270* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975
Zu Frage A 69:
Die Bundesregierung ist ein solcher Vermerk nicht bekannt. Eine Anfrage im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder ergab, daß der von Ihnen angeführte Satz aus einem hausinternen Vermerk eines Referenten des Sekretariats stammt. Es wurde ausdrücklich versichert, daß dieser Vermerk weder eine offizielle Mitteilung oder Stellungnahme des Sekretariats noch der Kultusministerkonferenz darstellt.
Zu Frage A 70:
Unabhängig von dieser Sachlage ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es selbstverständlich den Abgeordneten des Deutschen Bundestages unbenommen ist, der Bundesregierung nicht nur Fragen aus den von ihr nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes im einzelnen zugewiesenen oder mitzugewiesenen Bereichen des Bildungswesens zu stellen. Auch auf Gebieten, die in der Regelungsbefugnis grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fallen, kann die Bundesregierung, soweit gesamtstaatliche Interessen berührt sind, Stellung nehmen und Angaben machen. Allerdings ist die Bundesregierung insoweit hinsichtlich der Tatsachenfeststellung auf Auskünfte und Angaben der Länder angewiesen. Bisher hat sie solche Auskünfte und Angaben in aller Regel auch erhalten. Es wäre in der Tat ein politisch belastender Vorgang, wenn die Länder die Mithilfe zur Beantwortung der Fragen von Bundestagsabgeordneten verweigern würden.
Andererseits wird die Bundesregierung schon von sich aus Wert darauf legen, daß in der Öffentlichkeit nicht der Anschein erweckt wird, als ob der Bund für Entwicklungen und Vorgänge im Bildungswesen verantwortlich sei, die eindeutig und ausschließlich in die Kompetenz der Länder fallen. Dies betrifft vor allem Einzelvorgänge ohne gesamtstaatlichen Bezug. Es liegt auch im Interesse der Bundesregierung, bei der Beantwortung von Fragen im Deutschen Bundestag die Verantwortungen und Zuständigkeiten von Bund und Ländern nicht zu verwischen, sondern eindeutig klarzustellen.
Anlage 7
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4069 Frage A 84) :
Welche Staaten haben entsprechend den Vereinbarungen der KSZE-Schlußakte his zum gegenwärtigen Zeitpunkt Manöver und Truppenbewegungen im voraus angekündigt?
1. Folgende Staaten haben bisher entsprechend dem „Dokument über vertrauensbildende Maßnahmen und bestimmte Aspekte der Sicherheit und Abrüstung" in der KSZE-Schlußakte größere Manöver angekündigt:
— Türkei und Großbritannien das Manöver „Deep Express" (12.-28. September in Ostthrazien und Ägäis)
— Bundesrepublik Deutschland, USA, Kanada und Frankreich das Manöver „Große Rochade" (15. bis 19. September in Bayern)
— USA und Kanada das Manöver „Reforger 75" (Anfang Oktober bis Ende November als Rahmenübung für Zu- und Rückführung amerikanischer Streitkräfte nach der Bundesrepublik Deutschland)
— Bundesrepublik Deutschland, USA und Kanada das Manöver „Certain Treck" (14.-23. Oktober in Bayern im Rahmen des „Reforger 75", gleichzeitig zusätzliche Information über die Divisionsgefechtsübung „Straffe Zügel" vom 13. bis 17. Oktober in Niedersachsen)
— Norwegen das Manöver „Batten Bolt 75" 3. bis 7. Oktober in Norwegen). Dieses Manöver liegt mit rd. 8 000 Soldaten unter der in der KSZE vereinbarten Ankündigungsschwelle
— Jugoslawien eine Divisionsgefechtsübung (21. bis 25. Oktober in der Teilrepublik Mazedonien). Auch dieses Manöver liegt mit rd. 18 000 Soldaten unterhalb der Ankündigungsschwelle.
2. Truppenbewegungen wurden bisher von keinem Teilnehmerstaat angekündigt. In der KSZE- Schlußakte heißt es zu diesem Punkt:
„In Übereinstimmung mit den Schlußempfehlungen der Helsinki-Konsultationen haben die Teilnehmerstaaten die Frage der vorherigen Ankündigung größerer militärischer Bewegungen als einer Maßnahme zur Stärkung des Vertrauens geprüft.
Dementsprechend erkennen die Teilnehmerstaaten an, daß sie nach eigenem Ermessen und mit dem Ziel, zur Vertrauensbildung beizutragen, ihre größeren militärischen Bewegungen ankündigen können.
Im gleichen Geiste werden die an der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa teilnehmenden Staaten der Frage der vorherigen Ankündigung größerer militärischer Bewegungen weitere Überlegungen widmen, wobei sie insbesondere die aus der Durchführung der in diesem Dokument festgelegten Maßnahmen gewonnenen Erfahrungen berücksichtigen."
Anlage 8
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/4069 Fragen A 85 und 86) :
Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Addis Abeba erst eine Woche nach dem Absturz einer äthiopischen Linienmaschine und der angeblichen Gefangennahme der deutschen Staatsbürgerin Christiane Lange durch Rebellen bei der äthiopischen Regierung um Hilfe ersucht hat?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um derartiges Verhalten bundesdeutscher Auslandsvertretungen zukünftig zu verhindern?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975 13271*
Zu Frage A 85:
Die von Ihnen wiedergegebenen Pressemeldungen sind unrichtig. Die Botschaft wurde am 12. 9. 75, einen Tag nach der Notlandung des Flugzeuges, von dem Unfall unterrichtet und hielt in der Folgezeit ständigen Kontakt mit den äthiopischen Stellen und der Fluglinie Ethiopian Airlines. Da es in der Gegend, in der das Flugzeug notlandete, keine Straßen oder Telefonverbindungen gibt und man eine Gefangennahme der Passagiere durch eine politische Oppositiongruppe nicht ausschließen konnte, hielt die äthiopische Regierung die Entsendung von Militär oder Polizei in diese Gegend nicht für opportun. Man wollte über lokale Vertrauensleute Verbindung zu der Bevölkerung aufnehmen, in deren Obhut oder Gefangenschaft die verunglückten Passagiere vermutet wurden. Bis zum Abschluß dieser Kontaktversuche bat die äthiopische Regierung die Botschaft, nicht selbst zu intervenieren. Dieser Bitte entsprach die Botschaft zunächst, da ihre Begründung einleuchtete.
Erst als die Nachrichten aus offizieller äthiopischer Quelle gelegentlich unklar und widersprüchlich wurden, entsandte die Botschaft, etwa 10 Tage nach dem Unfall, gegen offiziellen äthiopischen Wunsch, die beiden Botschaftsangehörigen von Muenchow und Karels in die Unfallgegend. Wir wissen inzwischen, daß die Passagiere der DC-3 nicht entführt oder gefangengenommen wurden, sondern daß einfach die Abgelegenheit des Unfallortes und die Verletzungen einiger Passagiere ein früheres Erreichen von Orten mit Nachrichtenverbindungen zur Hauptstadt verhinderten.
Zu Frage A 86:
Durch meine Antwort auf Ihre vorhergehende Frage dürften sich Ausführungen zu dieser Frage erübrigen.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen A 87 und 88) :
Wie beurteilt die Bundesregierung rechtlich und politisch die Verwendung des Begriffs „Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland" in amtlichen Verlautbarungen der Sowjetunion und der DDR (vgl. die Rede des Ersten Sekretärs der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands vom 11. September 1975, abgedruckt im Neuen Deutschland vom 12. September 1975) angesichts der bekannten sowjetischen Zurückweisung des völkerrechtsgemäßen Deutschland-Begriffs der Bundesrepublik Deutschland und der westlichen Siegermächte (vgl. Grundgesetz; Deutschland-Vertrag; USA-Note vom 11. August 1970 zum deutschsowjetischen Vertrag vom 12. August 1970) sowie im Lichte der sowjetischen Auffassung über angebliche sowjetische Mitspracherechte bei der politischen Entwidclung in West-Deutschland einschließlich West-Berlin (vgl. die konvergierende sowjetische Auslegung des sogenannten Potsdamer Abkommens und der KSZE-Schlußakte) ?
Verwenden die Drei Mächte, die bis zum Abschluß des gesamtdeutschen Friedensvertrags mit der Sowjetunion Rechte und
Verantwortlichkeiten in bezug auf Deutschland und Berlin als Ganzes innehaben, für ihre in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in den Westsektoren von Berlin stationierten Streitkräfte in amtlichen Verlautbarungen ebenfalls den Begriff _Deutschland", um auch auf diese Weise eine Verschweigung des Geltungsbereichs ihrer Verantwortlichkeiten und Rechte in bezug auf Deutschland als Ganzes und seine Hauptstadt nicht eintreten zu lassen?
Zu Frage A 87:
Wie ich hier bereits mehrfach dargelegt habe, geht die Bundesregierung vom Fortbestand der Verantwortlichkeiten und Rechte der Vier Mächte für Deutschland als Ganzes aus. Sie bewertet es daher rechtlich und politisch positiv, wenn auch in amtlichen Verlautbarungen der Sowjetunion und der DDR Begriffe verwendet werden, die ebenfalls im Sinne dieses Fortbestandes der Viermächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten für Deutschland als Ganzes gedeutet werden können.
Diese Rechte galten und gelten ausdrücklich für Fragen, die Deutschland als Ganzes betreffen. Ein sowjetisches Mitspracherecht in Angelegenheiten der drei westlichen Besatzungszonen und später auch in der Bundesrepublik Deutschland konnten hieraus niemals abgeleitet werden.
Zu Frage A 88:
Die Drei Mächte verwenden für ihre in der Bundesrepublik Deutschland und in den Westsektoren Berlins stationierten Streitkräfte Bezeichnungen, die an die jeweiligen militärischen Organisationsschemata dieser Staaten anknüpfen und ihre Ursprünge zum Teil in der Zeit vor 1945 haben. So wird in den Bezeichnungen für die amerikanischen Streitkräfte entsprechend dem globalen Engagement der USA an Europa angeknüpft, indem sie dem sogenannten „US Europe Command" unterstellt sind. Für die britischen Streitkräfte hat sich der Begriff „British Army of the Rhine" eingebürgert, die französischen Truppen werden als „Forces françaises en Allemagne" bezeichnet.
Im Hinblick auf die klare Haltung der Drei Mächte in bezug auf ihre Rechte und Verbindlichkeiten für Deutschland als Ganzes, die sie nicht nur im Deutschlandvertrag und den Noten der Drei Westmächte vom 11. 8. 1970 zum Moskauer Vertrag, sondern auch beim VN-Beitritt der beiden deutschen Staaten und zuletzt in den KSZE-Verhandlungen unmißverständlich zum Ausdruck gebracht und bekräftigt wurden, sehe ich nicht, wie durch die oben dargelegte Bezeichnungspraxis eine Verschweigung des Geltungsbereiches der Verantwortlichkeiten der Drei Mächte eintreten könnte.
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen A 89 und 90) :
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung, abweichend von ihrer offiziellen Stellungnahme vom 1. Mai 1974 zur Grundsatzerklärung und zum Aktionsprogramm der 6. Sondergeneral-
13272* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975
versammlung der Vereinten Nationen und abweichend von ihrer Ablehnung der UN-Charta der wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten, keine Vorbehalte gegen die im Schlußdokument der 7. Sondergeneralversammlung bekräftigten Grundsätze der neuen Weltwirtschaftsordnung eingelegt?
Hält es die Bundesregierung für politisch vertretbar, die Verteidigung einer marktwirtschaftlichen Weltwirtschaftsordnung allein den USA zu überlassen?
Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Staaten trägt auch zur Stärkung des Friedens und der Sicherheit in der Welt bei. Dies ist die Überzeugung der Bundesregierung und die Hauptaussage der Präambel.
Im übrigen bedeutet die Bezugnahme auf zwei frühere Resolutionen der Vereinten Nationen nicht, daß unsere damals bei der Verabschiedung der Resolution über die Errichtung einer neuen Weltwirtschaftsordnung protokollierten Vorbehalte gegenstandslos geworden sind und unsere Nein-Stimme zur Charta sich nachträglich in eine Zustimmung verwandelt hat.
Außerdem begründen nach allgemeiner Praxis der Vereinten Nationen Präambeln keine Verpflichtung. Bezugnahmen auf frühere Resolutionen stellen keine Revision der Abstimmungsergebnisse über die genannnten Resolutionen dar. Dies war auch allen Beteiligten in New York klar. Die EG-Staaten, die gegen die zitierten früheren Dokumente Vorbehalte haben, hielten deshalb eine Klarstellung nicht für erforderlich.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Erklärung des Bundesaußenministers vor der 7. Sonder-Generalversammlung hinweisen, die eine klare Absage an ein dirigistisches Weltwirtschaftssystem enthält. Die Bundesregierung ist bereit, an einer Reform der Weltwirtschaftsordnung mitzuarbeiten und hat diese Bereitschaft durch Zustimmung zu einer Reihe von Einzelpunkten zur Verbesserung der Lage der Entwicklungsländer unter Beweis gestellt.
Ihre Haltung in den Grundfragen einer marktwirtschaftlich orientierten Weltwirtschaft hat sie nicht geändert, so daß ihre bekannten Vorbehalte gegen die Einführung eines integrierten Rohstoffprogramms und der Indexierung, gegen die Billigung von Erzeugerkartellen und die Nationalisierung ausländischen Eigentums ohne Beachtung des Völkerrechts — um die wichtigsten Punkte zu nennen — weiter aufrechterhalten bleiben.
Wir haben die USA in der Verteidigung einer marktwirtschaftlichen Weltwirtschaftsordnung nicht allein gelassen. Dies wird auch in klarer und unmißverständlicher Weise in ,den Ausführungen des Bundesaußenministers vor der 7. Sonder-Generalversammlung am 2. September 1975 und vor der 30. ordentlichen Generalversammlung der Vereinten Nationen am 24. 9. 1975 sichtbar. Die Bundesregierung ist mit der festen Absicht in die Sonder-Generalversammlung gegangen, eine Konfrontation zu vermeiden und zu praktischen Ergebnissen zugunsten der Entwicklungsländer zu gelangen. Dieses Ziel ist erreicht worden.
Außenminister Kissinger hat in seiner Rede vor der 30. Generalversammlung der Vereinten Nationen das Ergebnis der 7. Sonder-Generalversammlung mit Nachdruck begrüßt. Auch im EG- und OECD-Rahmen ist nach Beendigung der New Yorker Tagung einhellig die gleiche Auffassung vertreten worden.
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4069 Frage A 93) :
Wie vereinbart die Bundesregierung ihre veränderte Haltung zur Errichtung eines „link" zwischen neuen Sonderziehungsrechten und Entwicklungshilfefinanzierung mit der Feststellung von Bundeskanzler Schmidt am 4. Juni 1975: „Man muß auch versuchen, klarzumachen, daß es keinen Sinn hat die internationale Liquidität durch Schöpfung von zusätzlichen Sonderziehungsrechten zu vergrößern, die dann in Form von direkter Entwicklungshilfe zur Verfügung gestellt werden", und wie erklärt die Bundesregierung ihr Abstimmungsverhalten im Hinblick auf die zuvor getroffene Absprache mit den USA, den link abzulehnen?
Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung, daß Währungs- und Finanzpolitik kein Ersatz für Entwicklungspolitik ist. Eine monetäre Finanzierung der Entwicklungshilfe sollte daher vermieden werden. Auch bisher hat die Bundesregierung an Untersuchungen in der Weltbank und im Internationalen Währungsfonds mitgearbeitet, wie die Übertragung realer Ressourcen für Zwecke der Entwicklungshilfe einschließlich des Link zwischen der Zuteilung von Sonderziehungsrechten und Entwicklungshilfe für die bedürftigsten Entwicklungsländer verwirklicht werden kann. Die in der Schlußresolution akzeptierte Formulierung stellt eine Spezifizierung des Auftrages dar. Sie besagt, daß wenn und soweit Sonderziehungsrechte geschaffen werden, dann auch der Link mit in die Überlegungen einbezogen werden sollte. Entscheidend bleibt für die Schaffung von Sonderziehungsrechten weiterhin, daß auf die Bedürfnisse der internationalen Liquidität abgestellt wird. Somit besteht auch kein Widerspruch zu der von dem Herrn Bundeskanzler am 4. 6. 1975 in seiner Rede vor der Deutschen Gruppe der Internationalen Handelskammer in Köln getroffenen Feststellung (Bulletin der Bundesregierung Nr. 74/1975, Seite 693).
Die Bundesregierung hat es für richtig gehalten, in dieser Frage im Rahmen der EG zu bleiben. Mit den Vereinigten Staaten von Amerika hat es laufend Kontakte auch bezüglich des Link und des Abstimmungsverhaltens gegeben.
Anlage 12
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wulff (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Frage A 94) :
Welche Vorbehalte zu welchen konkreten Einzelpunkten der Entschließungen der 7. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen haben die USA, und welche Vorbehalte haben welche Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft geäußert?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975 13273*
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben in einer interpretativen Erklärung klargestellt, wie sie einzelne Punkte der Schlußresolution verstehen. Diese Klarstellung bezieht sich auf folgende Punkte: Errichtung der neuen Weltwirtschaftsordnung, Resolution der 6. Sonder-Generalversammlung und gewisse Bestimmungen der Charta der wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten sowie der Lima-Erklärung der UNIDO, Handel, Indexierung, Zielvorstellungen bei der öffentlichen Entwicklungshilfe, Link, Teilnahme am Entscheidungsprozeß in den internationalen Finanzinstitutionen, Verhaltenskodex beim Technologietransfer, Strukturänderungen im Industrialisierungsbereich, Konsultationsverfahren bei UNIDO, Marktzugänge und Anpassungsmaßnahmen im Agrarsektor.
Ich werde mir erlauben, Ihnen den Text der Erklärung der USA schriftlich zu übermitteln.
Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben eine Erklärung abgegeben, um die Haltung der EG zur Schlußresolution klarzustellen. Dabei wurde im Namen aller Mitgliedstaaten zu drei Punkten Stellung genommen. Zum einen wurde auf die eigenständige Rolle der Privatwirtschaft in den marktwirtschaftlich ausgerichteten Staaten der Gemeinschaft verwiesen.
Hierauf haben wir Wert gelegt, um die Haltung gegen dirigistische Tendenzen in der Weltwirtschaft deutlich zu machen. Zur Erklärung und zum Aktionsplan der Lima-Konferenz über Industrialisierung wurden die jeweils eingegangenen Verpflichtungen bekräftigt. Bezüglich der Nahrungsmittelnotreserve unterstreicht die EG die Notwendigkeit, das wirksamste Verteilungsverfahren zu wählen.
Daneben hat der Sprecher der EG im Namen von Irland, Italien, Luxemburg und des Vereinigten Königreichs Erläuterungen zu den Bemühungen dieser Staaten gegeben, das Entwicklungshilfeziel zu erreichen. Für das Vereinigte Königreich wurde dabei darauf hingewiesen, daß der Zugang zu seinem Kapitalmarkt begrenzt bleiben muß. Für Frankreich wurde zum Ausdruck gebracht, daß die Empfehlung über Beiträge zu neuen internationalen Fonds, über die Lieferaufbindung in der Entwicklungshilfe und zum Schuldenproblem im Gesamtzusammenhang der Bemühungen aller Regierungen bei der Erhöhung ihrer Finanzhilfe gesehen werden muß.
Die Bundesregierung betrachtet die einheitliche Erklärung der Europäischen Gemeinschaft als eine außenpolitisch und integrationspolitisch zu begrüßende Entwicklung, die sie gefördert hat.
Ich werde mir erlauben, Ihnen den Text der EG-Erklärung schriftlich zu übermitteln.
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Frage A 95) :
Weist der Umstand, daß 125 000 Personen, denen bisher zum größten Teil durch wiederholte Absage die Ausreise verweigert wurde, sogar nach den Feststellungen auch der polnischen Behörden unter die Kriterien der „Information" fallen, nicht schlüssig nach, daß diese „Information" als Vertragsgrundlage zum Warschauer Vertrag bisher aufs schwerste verletzt wurde, und warum lassen die polnischen Behörden nach dieser Feststellung diese Deutschen nicht bereits auf der Grundlage der Zusagen in der „Information" — ohne weitere neue Bedingungen zu stellen — ausreisen?
Die in Ihrer Frage enthaltene Unterstellung, die „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" sei bisher aufs schwerste verletzt worden, kann die Bundesregierung sich nicht zu eigen machen. Ebensowenig vermag sie vorherzusagen, wie viele der 125 000 Aussiedler, die aufgrund des am 7. August 1975 paraphierten deutsch-polnischen Umsiedlungsprotokolls zunächst ausreisen sollen, zum Kreise der Personen gehören werden, die in der Vergangenheit erfolglos Anträge gestellt haben.
Basis der Ausreise von Deutschen aus Polen bleibt die „Information". Obwohl in ihr bekanntlich keine Aussiedlerzahlen festgelegt waren, hat die Bundesregierung die seit 1971 gestattete Ausreise von rund 58 000 Personen als unbefriedigende Erfüllung der „Information" angesehen. Mit dem am 7. August 1975 in Bonn paraphierten deutsch-polnischen Umsiedlungsprotokoll wurde die „Information" hinsichtlich der Abwicklung der Ausreisen in den nächsten Jahren konkretisiert. Die Ausreisen waren und sind nicht an Bedingungen geknüpft. Dies geht auch aus den Texten der deutsch-polnischen Vereinbarungen hervor, die nach ihrer Unterzeichnung am 9. Oktober 1975 veröffentlicht werden.
Anlage 14
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Frage A 96) :
Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. September 1975 zu, daß der deutschen Delegation bei der Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinigten Nationen die sorgfältig formulierten Vorbehalte der USA gegen wichtige Punkte der Schlußakte, wie die Weltwirtschaftsordnung, Indexbindung, Koppelung an Sonderziehungsrechte und die zahlenmäßige Zusage eines bestimmten Entwicklungshilfeanteils, vor Abschluß der Konferenz nicht bekannt waren, und ist dies — bejahendenfalls — auf das bekanntermaßen zunehmend gestörte Verhältnis des zu diesem Zeitpunkt amtierenden Delegationsleiters, Bundesminister Bahr, zu den Vereinigten Staaten zurückzuführen?
Mit der Delegation der Vereinigten Staaten fand während der gesamten Dauer der 7. Sonder-Generalversammlung der Vereinten Nationen ein laufender enger Meinungsaustausch statt. Der deutschen Delegation war deshalb auch bekannt, daß die Delegation der Vereinigten Staaten zu einer Reihe von Punkten der Schlußresolution der 7. Sonder-Generalversammlung eine Erklärung abgeben würde. Die deutsche Delegation konnte über den genauen Wortlaut der amerikanischen Erklärung nicht unterrichtet sein, da diese erst nach Abschluß der Verhandlungen von der amerikanischen Delegation in letzter Minute formuliert wurde.
Zum 2. Teil der Frage lautet die Antwort, wenn sie im Ernst überhaupt erwartet wird: Nein.
13274*. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975.
Anlage 15
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4069 Frage A 97) :
Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 20. September 1975 zu, die Bundesregierung habe zum Abschluß der Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Verbindung der Sonderziehungsrechte mit Entwicklungshilfeleistungen (Link) zugestimmt, statt mit den USA einen Vorbehalt dagegen anzumelden, und wie will die Bundesregierung — bejahendenfalls — die möglicherweise davon ausgehenden inflationären Wirkungen rechtfertigen?
Die Meldung der FAZ vom 20. September 1975 trifft nicht zu. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung, daß Währungs- und Finanzpolitik kein Ersatz für Entwicklungspolitik ist. Im übrigen verweise ich auf meine Antwort zur Frage Nr. 93 des Herrn Abgeordneten Dr. Todenhöfer.
Anlage 16
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen A 98 und 99) :
Ist der Bundesregierung die gemeinsame Empfehlung der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz bekannt, wonach deutsche Schulbücher künftig die Formulierung enthalten sollen, „daß es sich bei der polnischen Administration der ehemals deutschen Gebiete nicht um ein revidierbares Provisorium handeln könne"?
Was gedenkt die Bundesregierung zur Klärung des Begriffs „deutsche Aussiedler aus den Oder-Neiße-Gebieten" beizutragen, um den mißverständlichen Bezeichnungen in Presse, Rundfunk und Fernsehen wie z. B. „deutschstämmige Polen" oder „Polendeutsche" ein Ende zu bereiten?
Zu Frage A 98:
Der Bundesregierung ist die erwähnte Formulierung als eine Empfehlung der VI. Tagung der deutsch-polnischen Schulbuchkommission vom 3. bis 7. Oktober 1974 bekannt. Der Klarheit halber halte ich es aber für erforderlich, hier den vollen Wortlaut dieser Empfehlung zu verlesen: „Die Darstellung der deutsch-polnischen Grenzregelung nach dem zweiten Weltkrieg ist im Zusammenhang der allgemeinen Territorial- und Grenzveränderungen als Ergebnis des Krieges zu betrachten. In den alliierten Kriegskonferenzen von Moskau, Teheran und Jalta spielte die Frage der polnischen Westgrenze eine bedeutende Rolle. Die unterschiedlichen Auffassungen bezüglich des Ausmaßes der neuen polnischen Westgebiete waren unter den Alliierten vor der Potsdamer Konferenz nicht beizulegen. Vor Konferenzbeginn war jedoch die staatliche Hoheitsgewalt de facto bereits den polnischen Behörden übertragen worden. Die Anerkennung der polnischen Administration durch die Westalliierten bedeutete nach deren Auffassung mit zunehmendem zeitlichen Abstand von der Konferenz noch keine völkerrechtlich definitive Anerkennung der Grenzlinie. Mit der gleichzeitigen Einigung über den Art. XIII (Transfer der deutschen Bevölkerung) und der Aufstellung eines Aufnahmeplans des Alliierten Kontrollrates in Deutschland im November 1945 wurde aber von den Alliierten selbst präjudiziert, daß es sich bei der polnischen Administration der ehemals deutschen Gebiete nicht um ein revidierbares Provisorium handeln könne."
Zu Frage A 99:
Die Bundesregierung ist wie Sie der Auffassung, daß Begriffe wie „deutschstämmige Polen" oder „Polendeutsche" irreführend und sachlich falsch sind. Sie vermeidet sie daher auch in ihren Verlautbarungen und Publikationen, wobei natürlich Irrtümer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an eine Anfrage des Herrn Kollegen Hupka vom 7. November 1974 zu dem vom Bundespresseamt veröffentlichten „Arbeitsbericht 74" der Bundesregierung und auf die darauf erteilte Antwort.
Die Bundesregierung ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten generell bestrebt, auf die Verwendung der korrekten Bezeichnung „Deutsche aus Polen" einzuwirken.
So hat z. B. das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit Schreiben vom 17. September 1975 die Deutsche Presseagentur um die Vermeidung irreführender Begriffe gebeten.
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Frage A 100) :
Hat die Bundesregierung den drei Schutzmächten in Berlin die Zurückweisung des sowjetischen Protestes gegen die Konferenz der Länderinnenminister in Berlin empfohlen, oder ist das bisherige Schweigen der Bundesregierung in der Öffentlichkeit ein Kennzeichen einer Politik des Wohlverhaltens, wie sie in den Worten des Bundeskanzlers über das Testen der Belastbarkeit des Vier-Mächte-Abkommens, das es zu vermeiden gelte, zum Ausdruck kommt?
Der Vertreter der Drei Mächte hat den mündlich vorgebrachten sowjetischen Protest auf der Stelle zurückgewiesen. Dazu bedurfte es keiner Empfehlung der Bundesregierung. Die Angelegenheit ist inzwischen Gegenstand der laufenden vertraulichen Konsultationen mit den Drei Mächten gewesen. Dabei hat die Bundesregierung die alliierte Reaktion begrüßt. Für eine zusätzliche öffentliche Stellungnahme bestand kein Anlaß.
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Frage A 101) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975 13275*
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, „über internationale Organisationen erhöhten Druck auf die Militärjunta auszuüben und die Vertretungen dieser Organisationen in Santiago, insbesondere das Büro der Europäischen Gemeinschaft sofort zu schließen", und ist sie demgegenüber nicht vielmehr der Auffassung, daß ein internationaler Boykott der chilenischen Bevölkerung nur zum Nachteil gereichen kann, so daß eine an Bedingungen geknüpfte massive wirtschaftliche Unterstützung der 'Demokratisierung in Chile zugunsten konunen würde, -wie sie vom Deutschen Gewerkschaftsbund am 10. September 1975 erhoben wurde?
Der Bundesregierung ist die Presseverlautbarung des DGB vom 10. September 1975 — auf die vermutlich Ihre Frage zurückgeht — bekannt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich bisher nicht unmittelbar an die Bundesregierung gewandt. Dies und die Tatsache, daß es nicht um Vertretungen der Bundesregierung, sondern um Büros internationaler Organisationen in Chile geht, bedingt, daß einer öffentlichen Stellungnahme der Bundesregierung Grenzen gezogen sind.
Zu der in der Frage besonders erwähnten Vertretung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Südamerika hat sich die hierfür zuständige Kommission auf eine Anfrage im Europäischen Parlament im Juni 1974 u. a. wie folgt geäußert: „Die Vertretung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Südamerika wurde 1965 von der Hohen Behörde der EGKS in Santiago eingerichtet, weil sich dort bereits das Lateinamerikanische Institut für Kohle und Stahl und die Wirtschaftskommission für Lateinamerika befanden und Santiago Vorteile für die Einrichtung eines Pressebüros bot, das ganz Lateinamerika umfassen sollte. Diese Faktoren bleiben von den jüngsten Ereignissen in Chile unberührt. Die Kommission beabsichtigt deshalb, ihre Delegation in Santiago beizubehalten."
Auch die Bundesregierung hält eine Schließung des Büros nicht für zweckmäßig.
Im Rahmen des ihr Möglichen setzt sich die Bundesregierung, wie allgemein bekannt ist, stets für eine demokratische Entwicklung in Chile ein.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage darf ich auf die bisher zum Thema Entwicklungshilfe für Chile gegebenen Antworten der Bundesregierung verweiweisen. Der Chile zugesagte Kapitalhilfekredit von 21,1 Millionen DM wird abgewickelt. Neue Anträge auf Hilfe liegen nicht vor.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Frage B 1) :
Ist die Meldung des „Spiegel" vom 22. September 1975 zutreffend, derzufolge kürzlich Frankreichs Innenminister Fürst Poniatowski die Existenz von anarchistisch-terroristischen Ausbildungszentren in der DDR bestätigte, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dieser Meldung des „Spiegel" gegenüber der DDR ziehen?
Die Meldung des Spiegel vom 22. 9. 1975, auf die Sie Bezug nehmen, trifft nicht zu.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun(CDU/ CSU) (Drucksache 7/4069 Frage B 2) :
In wieviel europäischen Ländern besteht für das Jahr 1976 die sogenannte Sommerzeit, nachdem auch Frankreich die Einführung beschlossen hat, und beabsichtigt die Bundesregierung ebenfalls im Rahmen einer europäischen Harmonisierung die Einführung der Sommerzeit im Jahr 1976?
Sommerzeit wird im Jahre 1976 in Großbritannien, Irland, Italien, Spanien und Andorra gelten; einige dieser Staaten haben bereits seit längerer Zeit ein Sommerzeitsystem. Frankreich hat seine Absicht geäußert, 1976 Sommerzeit einzuführen.
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch das im Jahre 1976 die Einführung einer Sommerzeit ermöglicht würde. Für das Jahr 1976 kommt eine solche Vorlage schon deshalb nicht in Betracht, weil wegen der verkehrsmäßigen Auswirkungen einer Zeitumstellung die Entscheidung hierüber spätestens ein Jahr vor ihrer Durchführung getroffen sein müßte.
Im übrigen beteiligt sich die Bundesregierung an den Beratungen über diesen Gegenstand in den Organen der Europäischen Gemeinschaften. Solange diese Beratungen nicht abgeschlossen sind, hält die Bundesregierung eine eigene Initiative für nicht angebracht.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/4069 Fragen B 3 und 4) :
Ist § 10 der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten eine Ermächtigung für Regelungen, durch die besondere Belastungen der Schichtarbeit gemildert werden sollen, und an welche Maßnahmen hat der Verordnungsgeber hierbei gedacht?
Ist die Bundesregierung bereit, die Dienststellen des Bundes auf die konkrete Bedeutung des § 10 der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten aufmerksam zu machen und auf die Verpflichtung, die sich daraus für Dienststelle und Behördenleiter ergibt, hinzuweisen sowie sich berichten zu lassen, in welcher Weise in den in Frage kommenden Dienststellen die durch den Nachtdienst verursachte besondere Belastung gemildert wird?
Zu Frage B 3:
Die Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten geht nicht davon aus, daß Schichtdienst grundsätzlich eine besondere Belastung für die Bediensteten darstellt. Erfdhrungen im Bereich der Betriebsverwaltungen zeigen, daß Früh- und Nachmittags-(Spät-)schichten beim Personal durchaus auch als vorteilhaft empfunden werden, so daß hierfür die Unannehmlichkeiten des Nachtdienstes in Kauf genommen werden.
Soweit die Schichtarbeit auch Nachtdienst umfaßt, ist § 10 der Arbeitszeitverordnung die Rechtsgrundlage für verwaltungsinterne Regelungen, die die besonderen Belastungen der Beamten durch die Nacht-
13276* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975
dienste mildern sollen. Insoweit verweise ich auf die am 24. September 1975 erteilten Antworten auf Ihre Schriftlichen Fragen B 4 und 5 für die Fragestunden des Deutschen Bundestages am 24./25. September 1975. Die dort erwähnten Maßnahmen der Verwaltungen entsprechen den Vorstellungen des Verordnungsgebers zu dieser Vorschrift der Arbeitszeitverordnung.
Zu Frage B 4:
Die in den Antworten vom 24. September 1975 geschilderten Nachtdienstregelungen lassen erkennen, daß die Bedeutung der Bestimmung des § 10 der Arbeitszeitverordnung allgemein erkannt wird. Mir sind keine Fälle bekanntgeworden, in denen der Vorschrift nicht entsprochen worden wäre. Dies spricht dafür, daß die Regelungen in der Praxis ausreichend beachtet werden, so daß keine Veranlassung besteht, die Dienststellen auf die Bedeutung des § 10 der Arbeitszeitverordnung aufmerksam zu machen. Ich bin jedoch gerne bereit, mir von den in Frage kommenden Verwaltungen deren Erfahrungen mit der Ableistung von Nachtdienst und den konkreten praktischen Auswirkungen der Regelungen auf diesem Gebiet berichten zu lassen, falls Sie dies wünschen.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/4069 Frage B 5) :
Wie groß schätzt die Bundesregierung die Summe der bei allen Kernwaffenversuchen bisher in die Atmosphäre freigesetzten Aktivitäten an Strontium-90, Cäsium-137, Jod-129 und Plutoniumisotopen?
Das weltweite Inventar an langlebigen Radionukliden, die in den Jahren 1945 bis 1974 durch Kernwaffenversuche in die Atmosphäre freigesetzt worden sind, beträgt schätzungsweise etwa 15 Megacurie Strontium-90, 25 Megacurie Cäsium-137, 10 Kilocurie Plutonium-238, 400 Kilocurie Plutonium-239 und weniger als 10 Kilocurie Jod-129.
Dies folgt aus einem Bericht, den das Health and Safety Laboratory für UNSCEAR erstellt hat.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/4069 Fragen B 6 und 7):
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die im § 114 ZPO getroffene Regelung, wonach die Beiordnung eines Armenanwalts an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, für den Personenkreis körperlich-geistig Behinderter, die auf Grund ihrer Gebrechen keine notwendigen Erklärungen abgeben können, eine ausgesprochene Härte ist?
Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob für solche Personen, die unbeschadet der Bestimmungen der ZPO in ihrem wohlverstandenen berechtigten Interesse eines Rechtsbeistands bedürfen, im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes (hier: Hilfe in besonderen Lebenslagen) Anwaltskosten ganz oder teilweise bewilligt werden können?
Zu Frage B 6:
Die Bewilligung des Armenrechts hat gemäß § 114 ZPO zur Voraussetzung, daß die Partei außerstande ist, ohne Beeinträchtigung des für sie und ihre Familie notwendigen Lebensunterhalts die Kosten des Prozesses zu bestreiten. Darüber hinaus muß die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung eine hinreichende Erfolgsaussicht bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.
Die besonderen Voraussetzungen für die Beiordnung eines Armenanwalts ergeben sich aus den §§ 115, 116 ZPO: Wenn einer Partei das Armenrecht bewilligt wird, ist ihr im Anwaltsprozeß stets ein Armenanwalt beizuordnen (§ 115 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). In einem dem Anwaltszwang nicht unterliegenden Prozeß wird der armen Partei auf ihren Antrag hin ein Rechtsanwalt beigeordnet, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint. Diese Bedürfnisfrage ist im Einzelfall nach der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage und den persönlichen Verhältnissen des Antragstellers zu beurteilen. In diesem Rahmen ist insbesondere das Maß der Hilflosigkeit einer Partei zu berücksichtigen. Die danach vom Gericht anzustellende Würdigung kann auch dazu führen, daß zwar eine Vertretung, nicht aber die durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint. In diesem Fall kann das Gericht anstelle eines Rechtsanwalts einen Referendar oder einen anderen Justizbeamten beiordnen.
Dies zeigt, daß die Vorschriften über das Armenrecht der schwierigen Lage geistig und körperlich Behinderter Rechnung tragen. Soweit die Behinderten aufgrund ihrer Gebrechen nicht einmal in der Lage sind, die für die Bewilligung des Armenrechts erforderlichen Erklärungen abzugeben, werden diese für die Behinderten durch andere Personen (z. B. gesetzliche Vertreter oder Pfleger) abzugeben sein. Auf die Mithilfe dieser Pesonen ist auch ein Rechtsanwalt, der für einen Behinderten einen Prozeß führen soll, angewiesen.
Zu Frage B 7:
Nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Sozialhilfe (§ 2 BSHG) erhält Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz nur, wer sich nicht selbst helfen kann und die Hilfe nicht von anderen erhält. Dies gilt auch für die Hilfe in besonderen Lebenslagen. Für die Beiordnung eines Rechtsbeistands zur Führung eines Rechtsstreits sind die Voraussetzungen — wie oben dargelegt — in den §§ 114 ff. ZPO geregelt. Diese Voraussetzungen werden vom Gericht geprüft.
Falls das Gericht diese Voraussetzungen verneint, bleibt für die Übernahme von Anwaltskosten durch die Sozialhilfe grundsätzlich kein Raum mehr.
Es kann nicht Aufgabe der Sozialhilfe sein, die Führung eines Rechtsstreits zu finanzieren, wenn das Gericht festgestellt hat, daß die Voraussetzungen für die Bewilligung des Armenrechts nicht vorliegen oder die Vertretung der Partei durch einen Rechtsanwalt nicht erforderlich erscheint.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975 13277*
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Frage B 8) :
Wieviel Staaten müssen nach dem gegenwärtigen Stand den internationalen Pakten über bürgerliche und politische sowie über soziale Rechte, deren Mitglied auch die Bundesrepublik Deutschland ist, noch beitreten, damit sie in Kraft treten können, und wann ist nach Auffassung der Bundesregierung mit diesen restlichen Beitritten zu rechnen?
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 tritt gemäß seinem Artikel 49 Abs. 1 drei Monate nach Hinterlegung der fünfunddreißigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft. Eine gleichlautende Inkrafttretensklausel enthält Artikel 27 Abs. 1 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen sind in bezug auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte gegenwärtig 32 Ratifikations- oder Beitrittsurkunden hinterlegt worden. In bezug auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte liegen 33 Ratifikations- oder Beitrittsurkunden vor.
Der Pakt über bürgerliche und politische Rechte bedarf infolgedessen noch drei weiterer Ratifikationen oder Beitritte, um in Kraft treten zu können. Der Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bedarf zu diesem Zweck nur noch zweier Beitritte oder Ratifikationen.
Bei dieser relativ geringen Anzahl noch ausstehender Ratifikations- oder Beitrittserklärungen besteht nach Auffassung der Bundesregierung Aussicht, daß die Pakte im Verlauf des nächsten Jahres in Kraft treten werden.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen B 9 und 10) :
Trifft es zu, daß die Übereignung eines Kunstwerks an ein Museum in öffentlicher Trägerschaft, auch wenn es zu Lebzeiten des Zuwendenden in dessen Besitz bleibt, sowohl als erbschaftsteuerftete Zuwendung wie auch als Sachspende zur Förderung der Kunst vom Gesamtbetrag der Einkünfte absetzbar ist und, da das Kunstwerk als Wirtschaftsgut dem Vermögen des Zuwendenden nicht mehr zuzurechnen ist, hierfür keine Vermögensteuer anfällt?
Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, in welchem Umfang von dieser besonderen Form der Übereignung von Kunstwerken an öffentliche Museen Gebrauch gemacht wird, und was hat sie getan, um auf diese Möglichkeit einer Förderung der Künstler aufmerksam zu machen?
Zu Frage B 9:
Die Zuwendung eines Kunstgegenstandes an ein von der öffentlichen Hand oder einer gemeinnützigen Körperschaft unterhaltenes Museum ist auch dann schenkungsteuerfrei, wenn sich der Schenker den Besitz an dem Kunstgegenstand auf Lebenszeit vorbehält (§ 13 Abs. 1 Nr. 15 und 16 Buchst. b Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz). Nach der Schenkung ist bei der Vermögensteuer dem Schenker nur noch das Besitzrecht an dem Kunstgegenstand zuzurechnen. Dieses ist wie ein Nutzungsrecht mit dem Kapitalwert anzusetzen. Bei dessen Ermittlung ist der Jahreswert des Besitzrechts in aller Regel mit einem Achtzehntel des Werts des Kunstgegenstandes anzusetzen (§§ 13, 14 und 16 Bewertungsgesetz).
Nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes können Spenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Rahmen von Höchstbeträgen bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden. Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit gefördert wird.
Da sich der Spender bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt den Besitz an den Kunstgegenständen auf Lebenszeit vorbehält, wird mit der Spende nicht ausschließlich die Allgemeinheit gefördert. Die Übereignung eines Kunstgegenstandes an ein Museum in öffentlicher Trägerschaft unter diesen Auflagen ist daher nicht als abzugsfähige Spende anzuerkennen. Ich darf insoweit auch auf die Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 23. Februar 1972 verweisen (Protokoll der 171. Sitzung S. 9774 f.).
Zu Frage B 10:
Unter diesen Umständen sieht die Bundesregierung in der von Ihnen geschilderten Form der Übereignung von Kunstwerken keine besondere Möglichkeit zur Förderung der Künstler. Sie hat daher öffentlich auch nicht darauf aufmerksam gemacht.
Der Bundesregierung liegen keine Unterlagen vor über den Umfang, in dem Übereignungen von Kunstwerken in der von Ihnen geschilderten Form vorgenommen werden.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4069 Frage B 13) :
Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach sich die Schulden der Volksrepublik Polen aus deutschen Warenlieferungen derzeit auf 3,5 Milliarden Deutsche Mark belaufen?
Die Bundesregierung kann diese Meldungen nicht bestätigen. Der Bestand an Ausfuhrbürgschaften für Exporte nach Polen beläuft sich z. Z. auf knapp 1,5 Mrd. DM. Inwieweit außerdem deutsche Firmen an Polen ohne staatliche Bürgschaften Lieferkredite gewährt haben, ist mangels statistischer Erfassung nicht bekannt. Es dürfte sich jedoch nicht um nennenswerte Beträge handeln.
13278* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schrift-
lichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen B 16 und 17) :
Inwieweit und auf Grund welcher Veränderungen vorgegebener Daten weicht die tatsächliche Entwicklung der Rentenfinanzierung in der gesetzlichen Rentenversicherung bis jetzt von der 15-Jahres-Vorausschau im letzten Rentenanpassungsbericht ab?
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der ungeklärten Rentnerkrankenversicherung und der kritischen Entwicklung der Rentenfinanzierung im Rahmen des Rentenanpassungsberichts 1976, neben der bisher üblichen 15jährigen Vorausschau (Modellrechnung), diese noch durch kurz- und mittelfristige Alternativrechnungen zu ergänzen?
Zu Frage B 16:
In den fünfzehnjährigen Vorausberechnungen im Rentenanpassungsbericht 1975 der Bundesregierung können z. Zt. die Ergebnisse für 1974 der tatsächlichen finanziellen Entwicklung gegenübergestellt werden. Dieser Vergleich zeigt, daß der Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben im Jahre 1974 tatsächlich um 2,1 Mrd. DM größer war, als im Rentenanpassungsbericht 1975 unter vorsichtigen Annahmen vorausberechnet worden war.
Die Mehreinnahmen sind insbesondere durch höhere Beitragseinnahmen in der Angestelltenversicherung sowie höhere Zinserträge und etwas geringere Rentenausgaben zustandegekommen.
Zu Frage B 17:
Zu Ihrer zweiten Frage ist zu sagen, daß die Bundesregierung prüft, wie in dem in wenigen Wochen vorzulegenden Rentenanpassungsbericht 1976 die finanziellen Perspektiven der gesetzlichen Rentenversicherung ausführlich dargestellt werden können.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 7/4069 Frage B 18) :
Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung in absehbarer Zeit eine Änderung des Ladenschlußgesetzes vorschlagen wird, die eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ermöglicht, und ist es richtig, daß diese Gesetzesänderung mit den betroffenen Verbänden abgesprochen wurde?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, in absehbarer Zeit eine Änderung der Ladenöffnungszeiten vorzuschlagen. Sie hat auch eine Gesetzesänderung mit den betroffenen Verbänden nicht abgesprochen.
Das geltende Ladenschlußgesetz ist ein Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Interessen des Einzelhandels, der dort beschäftigten Arbeitnehmer und der Verbraucher. Es stellt für keine der drei Seiten eine optimale Lösung dar. Eine bessere Lösung, die alle Seiten befriedigen würde, ist bisher nicht gefunden worden.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 7/4069 Fragen B 19 und 20) :
Treffen Meldungen zu, daß beim Großprojekt Schneller Brüter SNR 300 in Kalkar mehr als 200 Bauarbeiter fehlen und trotz aller Bemühungen auch über das zentrale Arbeitsamt in Frankfurt diese offenen Stellen nicht besetzt werden konnten, und welches sind die Gründe hierfür?
Treffen Meldungen zu, daß die fehlenden Arbeitskräfte in Großbritannien angeworben und die ersten Bauarbeiter bereits eingeflogen wurden, und wie ist gegebenenfalls diese Tatsache mit dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen zu vereinbaren?
Nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit liegen dem zuständigen Arbeitsamt Krefeld lediglich zwei Aufträge über die Vermittlung von Baufachkräften für den Bau des Atomreaktors in Kalkar vor.
Es handelt sich um einen Auftrag über 5 Zimmerer, von denen bisher einer vermittelt werden konnte und einen weiteren Auftrag über 5 Betonbauer.
Beide Vermittlungsaufträge sind vom Arbeitsamt Krefeld in den sogenannten Landesausgleich und in den Bundesausgleich gegeben worden, d. h., sie sind allen Arbeitsämtern des Bundesgebietes als freie Stellen bekannt. Außerdem wurde der Auftrag auf Vermittlung von Zimmerern im Wege des sogenannten Sofortausgleiches vorab auch dem Arbeitsamt Kiel übermittelt, weil dort eine größere Zahl Zimmerer arbeitslos gemeldet war.
Die freien Arbeitsplätze konnten bisher trotz der Vermittlungsbemühungen nicht besetzt werden. Der Grund dürften die ungünstige Arbeitszeit und die Abgelegenheit der Großbaustelle sein. Das Bauwerk wird im Schichtbetrieb errichtet. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden (wöchentlich 50 Stunden).
Den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit ist nicht bekannt, daß für die Baustelle in Kalkar Arbeitskräfte in Großbritannien angeworben werden. Es ist aber denkbar, daß eine der Baufirmen beabsichtigt, Angehörige ihrer englischen Zweigniederlassung auf der Baustelle in Kalkar einzusetzen.
Wegen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Gemeinschaften können Anwerbemaßnahmen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft nicht verhindert werden. Die Notwendigkeit des Programms der Bundesregierung zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen wird hierdurch — angesichts der nach wie vor ungünstigen Beschäftigungslage in der Bauwirtschaft — in keiner Weise berührt.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4069 Frage B 21):
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975 13279*
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, bei Tiefflugeinsätzen der Bundesluftwaffe die betroffene Bevölkerung vorher zu verständigen, damit sie sich darauf einstellen kann?
Tiefflug darf nur nach Sichtflugregeln durchgeführt werden. Er ist also vom Wetter abhängig und läßt sich dadurch nicht vorausplanen. Sichtflugwetterbedingungen herrschen nur an etwa 110 bis 130 Tagen im Jahr.
Der Flugweg wird erst in der Flugvorbereitung unmittelbar vor dem Übungseinsatz festgelegt. Auch er wird vom Wetter mitbestimmt.
Je nach Flugzeugtyp werden bei einem Einsatz 400 bis 800 km Strecke zurückgelegt. Der pro Flug betroffene Personenkreis läßt sich nicht genau bestimmen. Er müßte zudem in weniger als einer Stunde benachrichtigt werden. Das ist jedoch nicht realisierbar.
Über Manöver und Übungen wird die Presse, wie auch bisher üblich, unter Angabe von Zeit und Übungsräumen jedoch vorab informiert. Dies gilt ebenfalls für kleinere örtlich begrenzte Übungsvorhaben. Aber auch hierbei kann der einzelne Flug nicht angekündigt werden.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4069 Frage B 22) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die seit 1. Januar 1975 angeordnete Entscheidung, nach der die Taucherzulage für Wehrpflichtige (W 15) — unabhängig von der Frage der Gehaltsempfängerschaft — eine ungleiche Behandlung der betroffenen Soldaten darstellt, in dem z. B. ein Gefreiter (Z 2) diese Erschwerniszulage erhält, während sie einem Gefreiten (W 15) trotz gleicher Dienstleistung vorenthalten wird, und könnte die Bundesregierung sich dazu entschließen, diese nicht zu rechtfertigende Anordnung wiederaufzuheben, zumal diese Taucherzulage bis 31. Dezember 1974 auch an Wehrpflichtige (W 15) gezahlt worden ist und im ganzen Heer nur etwa 100 Wehrpflichtige (W 15) davon betroffen sind?
Rechtsgrundlage für die Gewährung der Zulage für Tauchertätigkeit ist die Verordnung der Bundesregierung zur vorläufigen Regelung von Erschwerniszulagen vom 19. 12. 1973 (BGBl I S. 1947) in Verbindung mit dem Erlaß BMVg vom 20. 12. 1973 — VR I 3 — Az. 19-02-09. Danach kann die Zulage mit Wirkung vom 1. 1. 1974 als Erschwerniszulage auf besoldungsrechtlicher Grundlage nur Empfängern von Dienstbezügen gewährt werden. Diese Rechtsverordnung gilt einheitlich für den Bund, die Länder und Kommunen und läßt keine Anwendung auf andere Dienstverhältnisse zu. Demzufolge können grundwehrdienstleistende Soldaten die Taucherzulage nicht erhalten. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die entsprechenden Erschwernisse bei Wehrpflichtigen in Anbetracht eines 15 Monate dauernden Wehrdienstes nur verhältnismäßig kurze Zeit in Betracht kommen können und deshalb auch zumutbar sind.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 7/4069 Fragen B 23 und 24) :
Was ist seitens der Bundesregierung geschehen, um durch eine zügige Verabschiedung des EG-Richtlinienvorschlags zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel übereinstimmende Vorschriften über Kosmetika zugunsten des europäischen Verbrauchers zu erreichen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß inzwischen ein neues französiches Kosmetikgesetz in Kraft getreten ist, dessen Inhalt über die Vorschriften der Richtlinien hinausgeht, und daß durch weiteres Verzögern die Harmonisierung dieses für den Verbraucher wichtigen Rechtsgebiets gefährdet wird?
Zu Frage B 23:
Die Bundesregierung hat sich bei den bisherigen Beratungen in der Arbeitsgruppe des Rates aktiv für eine zügige Verabschiedung der Richtlinie über kosmetische Mittel eingesetzt. Dabei hat sie die Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit des Deutschen Bundestages als Maßstab genommen, nach dem der durch das neue Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz erreichte Standard erhalten bleiben soll. Ferner hat die Bundesregierung kürzlich gemeinsam mit der EG-Kommission Überlegungen angestellt, wie die noch offenen Probleme möglichst schnell ausgeräumt werden können. Dies soll u. a. durch Intensivierung der Arbeit in der Ratsgruppe erreicht werden.
Zu Frage B 24:
Der Bundesregierung ist das französische Gesetz Nr. 75-604 vom 10. Juli 1975 über die Herstellung, die Verpackung, die Einfuhr und das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln und Erzeugnissen für die Körperpflege bekannt. Es enthält Vorschriften, die über diejenigen des EG-Richtlinienvorschlages hinausgehen. Sie treten jedoch zum Teil erst ein oder drei Jahre nach Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß sich noch vor Ablauf dieser Fristen eine sinnvolle dem Verbraucher wirklich dienende Harmonisierung der europäischen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der kosmetischen Mittel erreichen läßt.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/4069 Fragen B 25 und 26) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß — entgegen dem ausdrücklichen Verbot des § 9 des Gesetzes über das Apothekenwesen und dessen gesundheitspolitischer Zielsetzung — ein erheblicher Teil aller in Deutschland betriebenen Apotheken in einem mehr oder weniger verdeckten Pachtverhältnis betrieben werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die wirtschaftliche Abhängigkeit der in diesen verdeckten Pachtverhältnissen tätigen Apotheker gesundheitspolitisch höchst bedenklich ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesem bedenklichen Zustand zu begegnen?
13280* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975
Zu Frage B 25:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß Apotheken in einer Reihe von Fällen entgegen den Vorschriften des § 9 des Apothekengesetzes in einem mehr oder weniger verdeckten Pachtverhältnis betrieben werden.
Zu Frage B 26:
Die Bundesregierung hat die für die Ausführung des Apothekengesetzes allein zuständigen Länder immer wieder auf ihre Verpflichtung hingewiesen, vor Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke eingehend zu prüfen, ob die in diesem Zusammenhang zu beachtenden Voraussetzungen des Apothekengesetzes, zu denen grundsätzlich auch das Verbot der Nutzung durch Verpachtung gehört, erfüllt sind.
Die Bundesregierung wird auch weiterhin ihren Einfluß in dieser Richtung geltend machen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen B 27 und 28) :
Ist der Bundesregierung das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster mit dem Aktenzeichen VIII A 736/74 bekannt, wonach Großeltern, die ihren nicht ehelich geborenen Enkel aufgenommen haben, statt nach § 6 des Jugendwohlfahrtsgesetzes unterstützt zu werden auf § 1 des Jugendwohlfahrtsgesetzes und damit auf die Sozialhilfe mit ihren engeren Bedürftigkeitsgrenzen und den wie in vielen Fällen daraus folgenden Fortfall finanzieller Leistungen verwiesen wurden?
Erkennt die Bundesregierung hier eine Tendenz zur Verlagerung von Jugendhilfe auf die Sozialhilfe und wenn ja, begrüßt sie diese Tendenz?
Zu Frage B 27:
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist der Bundesregierung bekannt. Hiernach wird künftig in jedem Einzelfall genau geprüft werden müssen, ob die Großeltern in der Lage sind, die Kosten auch die des notwendigen Lebensunterhalts für das Enkelkind zu tragen und ob das Kind gegebenenfalls Anspruch auf Sozialhilfe hat.
Viele Jugendämter erbringen auch nach Bekanntwerden des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster noch Leistungen an die Großeltern, um dadurch zu verhindern, daß die Kinder in einem Heim untergebracht werden müssen. Letzteres würde zu einer ungleich stärkeren finanziellen Belastung des zuständigen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe führen.
Zu Frage B 28:
Eine Tendenz zur Verlagerung von Jugendhilfe auf Sozialhilfe vermag die Bundesregierung in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 19. Februar 1975 nicht zu erkennen.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Frage B 29) :
Ist die Bundesregierung bereit, genaue Angaben darüber zu machen, in welchem Zeitraum die verschiedenen Teilstücke der geplanten Autobahnen Regensburg—Passau bzw. München—Deggendorf gebaut werden sollen?
Das Bundesverkehrsministerium führt zur Zeit die Arbeiten zur Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen sowie zur Aufstellung des 2. Fünfjahresplanes (1976 bis 1980) durch. Angaben über Bauprogramme wird der 2. Fünfjahresplan enthalten. Die Arbeiten zur Aufstellung dieses Planes werden gegen Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Vorher sind Angaben über Termine neuer Autobahnprojekte noch nicht möglich.
Für die im Bau befindliche Autobahnneubaustrecke Regensburg—Passau, Abschnitt Deggendorf—Passau, sind folgende Fertigstellungstermine vorgesehen:
1975 Abschnitt Deggendorf—Iggensbach 1978 Abschnitt Iggensbach—Passau /West 1979 Abschnitt Passau/West—Passau /Süd (B 12).
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen B 30 und 31) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die angesichts der Bevölkerungszunahme in Dietzenbach — 13 000 Einwohner Ende August 1970, 22 000 Einwohner Ende August 1975 — und der erheblichen Zunahme der Industrie zwingend erforderliche Verbesserung des öffentlichen Verkehrs so bald zu verwirklichen, daß zahlreiche, vor Jahren erfolgte Zusagen, auf Grund deren die Zunahme der Bevölkerung wie die Ansiedlung der Industrie erfolgte, wenn auch mit großer Verzögerung eingehalten werden?
Nachdem seit vielen Jahren eine Entlastung der Stadtdurchfahrt Dietzenbach im Zuge der B 459 von allen in Frage kommenden Stellen für erforderlich gehalten wird, die Stadt Dietzenbach seit 1973 Entwicklungsbereich nach dem Städtebauförderungsgesetz ist und die Bevölkerung auf Grund dessen weiter zunimmt, frage ich die Bundesregierung, welchen Termin sie für Bau und Inbetriebnahme dieser Umgehung (Nordostumgehung) nennen kann, und warum ein früherer Bau nicht möglich war bzw. ist?
Zu Frage B 30:
Investitionen für den Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs im Rodgau können — wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt wurde — nicht vor 1985 durchgeführt werden. Die Untersuchungen über Art und Umfang der Maßnahmen werden zu gegebener Zeit eingeleitet werden.
Zu Frage B 31:
Eine Umgehungsstraße von Dietzenbach im Zuge der B 459 ist seitens des Bundes nicht vorgesehen. Eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Dietzenbach wird durch den Bau des Odenwaldzubringers erreicht.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975 13281*
Als Sofortmaßnahme für eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Dietzenbach ist jedoch der Bau einer Zubringerstraße im Gange, die aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und des Landes gefördert wird. Diese Umgehung wird lediglich vorübergehend — bis zur Fertigstellung des Odenwaldzubringers — einen Teil des Durchgangsverkehrs der Ortsdurchfahrt aufzunehmen haben.
Soweit mir bekannt ist, ist für den nördlichen Bereich dieser Umgehungsstraße ein Verwaltungsstreitverfahren anhängig, während im südlichen Teilabschnitt Grunderwerbsschwierigkeiten aufgetreten sind. Da für dieses Bauvorhaben, wie schon erwähnt, die Stadt Dietzenbach Baulastträger ist, können die weiteren Fragen über Inbetriebnahme usw. von hier aus nicht beantwortet werden.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen B 32 und 33) :
Wie ist z. Z. aus der Sicht der Bundesregierung der Planungsstand der A 49 (früher A 91) zur Streckenführung in Frankfurt am Main zwischen Homburger Landstraße und Friedberger Landstraße?
Wann kann mit einem Baubeginn in dem genannten Streckenabschnitt gerechnet werden?
Zu Frage B 32:
Für den Streckenabschnitt der A 49 zwischen Homburger Landstraße und Friedberger Landstraße sind die Planungsvorbereitungen soweit fortgeschritten, daß voraussichtlich im Frühjahr 1976 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden könnte.
Zu Frage B 33:
Bei der Überprüfung des Bedarfsplanes der Bundesfernstraßen ist der Streckenabschnitt der A 49 zwischen Homburger Landstraße und Friedberger Landstraße in die Dringlichkeit I b eingestuft worden. Über den Baubeginn können daher z. Z. noch keine Angaben gemacht werden.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen B 34 und 35) :
Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß der Einfluß von Rauschgift und Psychopharmaka im Straßenverkehr genauso gefährlich ist wie übermäßiger Alkoholgenuß und entsprechend geahndet werden sollte?
Hat die Bundesregierung entsprechende administrative und legislative Maßnahmen vorbereitet und welcher Art sind diese?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Rauschgifte und Psychopharmaka, genauso wie Alkohol, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeintächtigen und sogar ausschließen können. Aus diesem Grund ist es schon heute Kraftfahrern ausdrücklich verboten, ein Fahrzeug zu führen, wenn sie infolge des Einflusses von solchen Mitteln fahruntüchtig sind (vgl. § 315 a StGB).
Aus Verkehrssicherheitsgründen ist die Bundesregierung bemüht, fahruntüchtige Drogensüchtige nicht zum Straßenverkehr zuzulassen bzw. sie als Kraftfahrer von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sehen hierfür bereits Möglichkeiten vor. So hat die zuständige örtliche Behörde bei jedem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Antragstellers vorliegen, insbesondere, ob eine Neigung zur Rauschgiftsucht besteht (§ 9 StVZO). Macht der Sachverständige während der Prüfung Beobachtungen, die Zweifel an der Eignung des Bewerbers aufkommen lassen, so hat er der Verwaltungsbehörde davon Mitteilung zu machen (§ 11 Abs. 3 StVZO). Die Verwaltungsbehörde hat ihrerseits Ermittlungen durchzuführen, wenn ihr Tatsachen, die die Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers in Frage stellen, bekannt werden (§§ 12 Abs. 1, 15 b Abs. 2 StVZO).
Ob über die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten hinaus noch weitere Maßnahmen getroffen werden können, um zu verhindern, daß fahruntüchtige Drogensüchtige am Straßenverkehr als Kraftfahrer teilnehmen, läßt sich im Augenblick nicht übersehen. Zu denken wäre insbesondere an ein Grobtestverfahren, das, ähnlich wie das Alcoteströhrchen, einen Anhaltspunkt für eine evtl. vorliegende Fahruntüchtigkeit bietet. Bei der Vielzahl der Drogen und ihrer unterschiedlichen Wirkungsweise ist es bisher jedoch nicht gelungen, eine der Promilleskala entsprechende Skala für Rauschgifte zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit zu entwikkeln. Es sind hierzu bereits wissenschaftliche Untersuchungen eingeleitet worden, sie haben bisher jedoch noch zu keinem verwertbaren Abschluß geführt.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/4069 Frage B 36) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Vorgänge prüfen zu lassen, die zur Aufgabe der im Vertrag vom 4. Juli 1969 geplanten Sohlenerosion zugunsten einer Staustufe bei Neuburgweier führten, nachdem Stimmen laut wurden, die die Grundlagen der durch die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Freiburg und die Bundesanstalt für Wasserbau, Karlsruhe, erarbeiteten Erosionsberechnungen für nachweisbar falsch halten?
Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, die Vorgänge, die zur Aufgabe der im Vertrag vom 4. Juli 1969 geplanten Sohlenpanzerung führten, besonders
13282* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975
prüfen zu lassen, da diese Vorgänge klar liegen. Die nach diesem Vertrag gemeinsam von der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik durchgeführten Untersuchungen führten zu dem Ergebnis, daß eine Sohlenpanzerung keine Maßnahme darstellt, mit welcher die unterhalb der Staustufe Iffezheim auftretenden Probleme ohne eine unzulässige Beeinträchtigung der Schiffahrt gelöst werden können. Aus diesem Grunde haben beide Regierungen in einer Zusatzvereinbarung zum Vertrag vom 4. Juli 1969 den Bau der Staustufe Neuburgweier beschlossen.
Es ist heute noch nicht möglich, exakte Erosionsberechnungen für einen Strom wie den Rhein aufzustellen. Zwar liegen mehrere wissenschaftliche Untersuchungen über das zu erwartende Erosionsausmaß unterhalb der Staustufe Iffezheim vor, die jedoch zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Bei der Entscheidung über den Bau der Staustufe Neuburgweier mußte die nach diesen Untersuchungen sich ergebende ungünstigste Erosionstiefe von rd. 18 m in die Überlegungen einbezogen werden.
Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Freiburg und die Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe hatten keinen Auftrag, Erosionsberechnungen anzustellen. Die Bundesanstalt für Wasserbau war lediglich beauftragt, ein Rechenmodell zu erarbeiten, mit dessen Hilfe genauere Erosionsberechnungen für den Oberrhein durchgeführt werden sollten. Die vorhandenen Daten über eingetretene Erosionen oberhalb von Straßburg reichten aber noch nicht für die Entwicklung eines solchen Rechenmodells aus. Erst die jetzt möglichen und im Gang befindlichen Modell-und Naturversuche könnten Meßwerte erbringen, die eine Wiederaufnahme der Erarbeitung des Rechenmodells ermöglichen. Dieses wiederum wird ein Hilfsmittel für die unterhalb der Staustufe Neuburgweier vorzusehenden Maßnahmen sein können.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen B 37 und 38) :
Wie setzt sich die zur Beurteilung des Standorts für einen Rangierbahnhof im Raum München von der Bundesregierung geplante Kommission im einzelnen zusammen?
Wann wird diese Kommission mit ihrer Arbeit beginnen?
Herr Rechtsanwalt — Staatssekretär a. D. Karl Wittrock soll im Auftrage des Bundesministers für Verkehr die Kommission zur Beurteilung der Standortfrage für den im Raume München geplanten Rangierbahnhof leiten. Die Bayerische Staatskanzlei wurde entsprechend unterrichtet und gebeten, die einzelnen Kommissionsmitglieder aus dem Freistaat Bayern vorzuschlagen. Sobald diese Vorschläge vorliegen und die endgültige Zusammensetzung der Kommission feststeht, wird sie zu ihrer ersten Sitzung einberufen werden.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Frage B 39) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Entscheidung des Bundesverkehrsministers, die geplante Autobahn Würzburg—Ulm nicht in die nächste Dringlichkeitsstufe 1 a, ja nicht einmal in die Dringlichkeitsstufe für 1 b aufzunehmen, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der strukturellen, wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Fortentwicklung Westmittelfrankens zur Folge haben wird, und ist die Bundesregierung aus diesen Gründen bereit, doch noch für die Einstufung der Autobahn Würzburg—Ulm in die höchste Dringlichkeitsstufe zu sorgen?
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen (1971 bis 1985) sollte bei der Planung und beim Bau von neuen Straßenbaumaßnahmen die Wirtschaftlichkeit stärker als bisher berücksichtigt werden. Es wurde daher vom Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit den Ländern ein Bewertungsverfahren entwickelt, das nach objektiven Kriterien für die Bauwürdigkeit und Dringlichkeit der einzelnen Baumaßnahmen im Bundesfernstraßennetz einen Maßstab liefert, der sich an der Gegenüberstellung der Nutzen und des Kostenaufwandes orientiert. Die Belange der Raumordnung wurden in diesem Verfahren besonders stark gewichtet.
Aufgrund ,des Ergebnisses dieser Bewertung wurde die BAB-Neubaustrecke in verschiedene Dringlichkeiten eingestuft: Der Abschnitt Ulm—Bissingen ist im Bau und wird voraussichtlich bis 1977/78 fertiggestellt werden. Der nach Norden anschließende Abschnitt von Bissingen bis zur Bundesstraße 466 bei Heidenheim konnte — zunächst einbahnig — in die Dringlichkeit I a (vorrangiger Bedarf) eingestuft werden, so daß mit dessen Baubeginn in nächster Zeit gerechnet werden kann. Die verbleibende Strecke erfuhr eine Einstufung in die Dringlichkeiten I b bzw. II. Der Bau dieses Abschnittes wird in den nächsten 10 Jahren voraussichtlich nicht anlaufen können.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Frage B 40 und 41):
Liegen dem Bundesverkehrsminister die Planungsunterlagen für den Neubau der B 40 zwischen Mainz-Kostheim und FrankfurtSindlingen zur Bestimmung der Linie gem. § 16 des Fernstraßengesetzes vor, und bis wann kann mit den Arbeiten zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens begonnen werden?
Welche Dringlichkeitsstufe ist für die Umgehung Hochheim im Zuge der B 40 vorgesehen?
Zu Frage B 40:
Dem Bundesminister für Verkehr liegen nunmehr die Unterlagen zur Bestimmung der Linienführung der neuen B 40 zwischen Mainz-Kastel und Frankfurt /M.-Sindlingen gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) vor. Nach Abschluß dieses Verfahrens sind zunächst ldie Entwürfe für die je-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975 13283*
weiligen Bauabschnitte zu erstellen, bevor das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann. Sofern beim Verfahren nach § 16 FStrG keine größeren Schwierigkeiten auftreten, kann voraussichtlich im Frühjahr 1976 mit der Ausarbeitung der Planunterlagen begonnen werden.
Zu Frage B 41:
Im Rahmen der Überprüfung des Bedarfsplans der Bundesfernstraßen hat die Umgehung Hochheim im Zuge der B 40 die Dringlichkeitsstufe I a erhalten.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen B 42 und 43) :
Trifft es zu, daß im Rahmen der Rationalisierungsbemühungen des Vorstands der Deutschen Bundesbahn die Notwendigkeit und Möglichkeit der Stillegung der Strecken Köln—Euskirchen—Trier bzw. Bonn—Euskirchen—Duren untersucht wird bzw. worden ist?
Zu welchem Ergebnis kommt die Deutsche Bundesbahn bei dieser Untersuchung, und ist mit der Stillegung der Strecke Köln—Euskirchen--Trier bzw. Bonn—Euskirchen—Düren zu rechnen?
Es trifft zu, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn z. Z. das Streckennetz der Deutschen Bundesbahn nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten untersuchen läßt. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind, wird der Bundesminister für Verkehr eine Arbeitsgruppe einsetzen, die die Aufgabe erhalten wird, im Einvernehmen mit den übrigen Ressorts — hier insbesondere dem Wirtschaftsminister, sowie dem Minister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — als auch in Zusammenarbeit mit den Ländern, die öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen mit den eigenwirtschaftlichen Belangen der Deutschen Bundesbahn abzuwägen.
Aussagen über Einzelstrecken der Deutschen Bundesbahn kann die Bundesregierung zur Zeit nicht machen.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen B 44 und 45) :
Ist die Bundesregierung bereit, nach der krisenhaften wirtschaftlichen Entwicklung im Braunschweiger Raum, der Forderung breiter Kreise der Bevölkerung, der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der politischen Parteien und der Landesregierung Niedersachsen zu entsprechen, das Bundesbahnausbesserungswerk Braunschweig mit neuen Aufträgen auszustatten und zu erhalten?
Ist die Bundesregierung bereit, den Sitz für das Wasser- und Schiffahrtsamt Braunschweig auf Grund seiner zentralen Lage im Zonenrandgebiet zu erhalten und wenn nicht, welche Gründe sprechen dagegen?
Zu Frage B 44:
Bei der Entscheidung über die vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn beantragte Aufhebung des Ausbesserungswerkes (AW) Braunschweig wird sich der Bundesminister für Verkehr mit den Argumenten der Gewerkschaften, politischen Parteien und der Landesregierung von Niedersachsen noch einmal im einzelnen auseinandersetzen und auch alle eingegangenen Stellungnahmen zur Erhaltung der Dienststelle eingehend prüfen. Dabei wird auch das Gutachten über die Werkstättenkonzeption der Deutschen Bundesbahn zu berücksichtigen sein, das von der Unternehmensberatungsfirma Knight Wegenstein in Zürich erstellt worden ist.
Wegen des Widerspruchs, den das Land Niedersachsen am 4. September gegen die Entscheidung des Vorstandes und des Verwaltungsrates der DB, das AW Braunschweig aufzulassen, eingelegt hat, wird der Bundesminister für Verkehr im weiteren Verlauf des Verfahrens erst nach nochmaliger Behandlung des Genehmigungsantrages im Verwaltungsrat der DB tätig werden. Das Ergebnis der weiteren Beratungen, für die sich ein Termin zur Stunde noch nicht benennen läßt, bleibt abzuwarten.
Zu Frage B 45:
Die Bundesregierung kann z. Z. nicht bestätigen, daß das Wasser- und Schiffahrtsamt Braunschweig beibehalten wird.
Zum Vorgehen bei der Neuordnung der Wasser-und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), insbesondere zur Neuordnung der Unterinstanz (Wasser- und Schiffahrtsämter), möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
Der Beauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) hat im August 1972 ein Gutachten über die Organisation und Wirtschaftlichkeit der WSV erstellt. Ergänzend hierzu hat die Projektgruppe WSV /Org beim Bundesminister für Verkehr einen Bericht vorgelegt, der insbesondere auch Aussagen über quantitative Auswirkungen einer Neuordnung der WSV macht.
Die notwendigen organisatorischen Maßnahmen sollen schrittweise durchgeführt werden. Im ersten Schritt wird über die Neuordnung der Mittelinstanz, d. h. der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen, entschieden. Nach Durchführung der Neuordnung der Mittelinstanz werden die Präsidenten der neuen Direktionen auf der Grundlage der vorliegenden Untersuchungen Vorschläge für die Neugliederung der Ämter, der Außenbezirke und der Bauhöfe vorlegen. Auch dieser Schritt wird begleitet sein von einem Gedankenaustausch mit den Betroffenen und Beteiligten, um ggf. strukturpolitische Gesichtspunkte und Fragen der Zonenrandförderung in die geplante Neugliederung einbeziehen zu können. Eine Aussage über den künftigen Standort eines Wasser- und Schiffahrtsamtes im Raum Hannover-Braunschweig wäre daher zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.
13284' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4069 Frage B 46) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich der Bundesanstalt für Flugsicherung zahlreiche Angestellte und Arbeiter in großen Sorgen leben, weil sie seit Jahren nur Zeitarbeitsverträge haben und dadurch ständig in sozialer Unsicherheit leben, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, diese Mitarbeiter in feste Arbeitsplätze zu übernehmen?
Der Bundesregierung ist das Problem der Mitarbeiter im Zeitarbeitsverhältnis bekannt. Es handelt sich dabei um Angestellte und Arbeiter in verschiedenen Funktionen, deren stellenmäßige Abdeckung im Bundeshaushalt bisher nicht möglich gewesen ist. Die Bundesanstalt für Flugsicherung ist z. Z. im Zusammenwirken mit der Personalvertretung bemüht, insbesondere die seit mehr als zwei Jahren bei der Bundesanstalt für Flugsicherung tätigen Zeitkräfte auf freiwerdende etatisierte Dienstposten umzusetzen. Außerdem wird z. Z. geprüft, ob und ggf. in welchem Umfang die Möglichkeit besteht, durch Verlagerung von Stellen innerhalb des Einzelplans 12 Abhilfe zu schaffen. Schließlich wurde mit anderen Verwaltungen Fühlung aufgenommen, um Mitarbeitern, deren Arbeitsverträge nicht verlängert werden können, Gelegenheit für eine Weiterbeschäftigung zu bieten.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen B 47 und 48) :
Ist beabsichtigt und wenn ja, mit welchem Kostenaufwand, den Viadukt der Deutschen Bundesbahn über die Bundesstraße 83 südlich der Stadt Melsungen (Schwalm-Eder-Kreis) umzubauen, obwohl die vor kurzem durchgeführte Verlegung einer Fahrspur unter einen vorhandenen zweiten Brückenbogen eine ausreichende Lösung des Verkehrsproblems an dieser Stelle darstellt?
Wann ist damit zu rechnen, daß im Bereich des Bahnhofs Melsungen (Schwalm-Eder-Kreis) der Ausbau eines Omnibusbahnhofs vorgenommen werden kann?
Zu Frage B 47:
Bei dem vor kurzem durchgeführten Bau einer Fahrspur durch einen vorhandenen zweiten Brückenbogen des Viadukts der Bundesbahn über die Bundesstraße 83 und die Fulda handelt es sich um die während des Umbaues der Eisenbahnüberführung erforderliche Umleitungsstrecke. Sie stellt keine ausreichende Lösung des Verkehrsproblems dar, weil sie im Überschwemmungsgebiet der Fulda liegt und nicht hochwasserfrei angelegt werden konnte. Sie dient nur zur Umleitung des Verkehrs auf der Bundesstraße während der Bauzeit für die Verbreiterung der Unterführung der B 83. Die Kosten der Gesamtmaßnahme betragen etwa 2,8 Millionen DM, davon wurden für die Herstellung der Umleitungsstrecke rund 200 000 DM benötigt.
Zu Frage B 48:
Nach Mitteilung des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik liegt ein für die Förderung des Omnibusbahnhofes Melsungen notwendiger Antrag dort bislang nicht vor. Insofern ist es seitens des Bundes verfrüht, sich zur Frage der Gewährung von Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für die genannte Maßnahme zu äußern.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Fragen B 49 und 50) :
Ist die Bundesregierung bereit, aus dem am heutigen Tag vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr einen Investitionszuschuß zu den im Zusammenhang mit der Verlegung des Empfangsgebäudes beim Bahnhof Vechta /Oldenburg entstehenden Folgemaßnahmen von insgesamt 1,025 Millionen DM zu gewähren?
Inwieweit sind dieserhalb mit der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn in Frankfurt und der Bundesbahndirektion in Hannover bereits entsprechende Maßnahmen seitens des Bundesverkehrsministeriums abgesprochen?
Für die Verlegung des Empfangsgebäudes im Bahnhof Vechta wurde vorsorglich ein Betrag in das „Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen" aufgenommen. Die Verhandlungen zwischen der Stadt Vechta und der Deutschen Bundesbahn über den Abschluß einer Vereinbarung für dieses Vorhaben sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Absprachen zwischen Bundesminister für Verkehr und Deutscher Bundesbahn bestehen in dieser Angelegenheit nicht. In einer Besprechung an Ort und Stelle wird sich der Bundesminister für Verkehr über den Stand der Verhandlungen informieren. Erst nach diesem Gespräch ist mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4069 Frage B 51) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Kursbuch der Deutschen Bundesbahn alle Städte und Ortschaften in den deutschen Ostgebieten, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nach wie vor zum fortbestehenden Deutschen Reich (innerhalb seiner Grenzen von 1937) gehören, an erster Stelle mit polnischem Namen, den deutschen Namen in Klammern dahinter gesetzt, benannt sind, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Oktober 1975 13285*
Die Deutsche Bundesbahn muß sich hinsichtlich der Ortsbezeichnungen in ihrem Kursbuch sowie in sonstigen Karten- und Prospektmaterial an den praktischen Bedürfnissen der Reisenden ausrichten. Hierauf wurde bereits durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Jung in der Fragestunde am 30. Januar 1975 (146. Sitzung, S. 10 077) hingewiesen. Die Benutzer des Kursbuches, unter denen sich auch viele Ausländer befinden, sollen an erster Stelle die in den ehemalig deutschen Ostgebieten heute amtlich geltenden und auch allein gebräuchlichen polnischen Ortsnamen finden. Mit diesen Namen sind vorrangig auch die Wagen der grenzüberschreitenden Züge gekennzeichnet. Nur so ist heute für jedermann eine eindeutige Orientierung möglich. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Jung hat in der genannten Fragestunde auch bereits darauf hingewiesen, daß durch den Zusatz der deutschen Ortsnamen in Klammern auch dem berechtigten Interesse der deutschen Reisenden Rechnung getragen wird.
Diese Bezeichnungsweise steht übrigens auch mit der internationalen Eisenbahnpraxis in Einklang, nach der in den Kursbüchern und Fahrplänen die Ortsnamen zuerst in der amtlichen Bezeichnung genannt werden, die am Ort gilt.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Frage B 56) :
Trifft die Meldung der „Zeit" vom 26. September 1975 zu, der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen und der Senat von Berlin hätten einem nach Abschluß des sogenannten Transitabkommens aus der „DDR" geflüchteten Ehepaar die Auskunft erteilt, es könne die Verbindungswege von und nach Berlin ohne Bedenken benutzen, worauf es zur Festnahme des Ehepaars kam, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung daraufhin unternommen, insbesondere auch im Hinblick auf frühere Versicherungen, entsprechende Ankündigungen seitens Ost-Berlins dienten lediglich der Wahrung eines grundsätzlichen Ostberliner Standpunkts ohne Folgen in der Praxis?
Die Meldung in der Wochenzeitung „Die Zeit" vom 26. September 1975, das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen habe einem Ehepaar die Auskunft erteilt, es könne ungefährdet die Transitwege von und nach Berlin (West) benutzen und gleichwohl sei das Ehepaar festgenommen worden, trifft nicht zu.
Über die Festnahme des hier in Rede stehenden Ehepaares habe ich den Bundestagsausschuß für innerdeutsche Beziehungen am 16. April 1975 ausführlich unterrichtet; ich bin gern bereit, die Berichterstattung fortzusetzen.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4069 Frage B 57) :
Welche Rolle hat die Entwicklungshilfepolitik bei den jüngsten Haushaltsberatungen gespielt, und wie steht sie in der mittelfristigen Finanzplanung im Vergleich zur gesamten Etatentwicklung da?
Die Bundesregierung hat am 10. September 1975 den Entwurf des Bundeshaushalts 1976 sowie den Finanzplan des Bundes für die Jahre 1975 bis 1979 beschlossen. Damit wurden auch die Ansätze für den Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit festgelegt. Gegenüber der bisher gültigen Finanzplanung hat auch dieser Etat Kürzungen hinnehmen müssen. Bei einem Vergleich mit früheren Ansätzen muß jedoch berücksichtigt werden, daß ab 1976 Beteiligungen an der Kapitalausstattung mehrerer internationaler Entwicklungsinstitutionen bis 1979 in Höhe von insgesamt rd. 2,8 Milliarden DM durch Hingabe von Schuldscheinen erbracht werden. Bereinigt um diese Positionen ergibt sich für die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern eine über der durchschnittlichen Zuwachsrate des Gesamthaushalts liegende Steigerung. Damit hat die Bundesregierung deutlich gemacht, daß sie der Entwicklungspolitik Priorität beimißt.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4069 Frage B 58) :
Wird mit der Antwort des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 17. September 1975 auf meine schriftliche Anfrage Nr. 53 mit der Angabe, nur ein Chilene werde beim Deutschen Entwicklungsdienst beschäftigt, der Sachverhalt vollständig dargelegt, oder hat die Bundesregierung die etwa auf Grund von Werkverträgen beschäftigten, aber mit überwiegend denselben Aufgaben wie die Festangestellten betrauten chilenischen Mitarbeiter des Deutschen Entwicklungsdienstes verschwiegen?
Die Anfrage Nr. 53 ist am 17. September 1975 zutreffend dahin gehend beantwortet worden, daß nur ein nach dem Staatsstreich geflüchteter Chilene beim Deutschen Entwicklungsdienst beschäftigt war. In der zurückliegenden Zeit waren beim DED zwar noch zwei weitere, nach dem Putsch in Chile in die Bundesrepublik Deutschland eingereiste chilenische Staatsbürger vorübergehend auf Honorarbasis als Sprachtutoren tätig. Zur Zeit der Beantwortung der Anfrage standen sie jedoch nicht mehr unter Vertrag.