Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
187. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975
Inhalt:
Wahl des Abg. Dr. Vohrer zum Mitglied und des Abg. Opitz zum stellvertretenden Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 13123 A
Beratung des Berichts und des Antrags des Haushaltsausschusses zu dem Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen — Drucksachen 7/4013, 7/4044 —
Dr. von Bülow SPD . . . . . . . . . 13123 B
Dr. Zeitel CDU/CSU . . . . . . . . 13126 D
Wurbs FDP 13130 C
Junghans SPD 13133 B
Dr. Schneider CDU/CSU 13136 B
Ravens, Bundesminister BMBau 13143 C
Dr. Waigel CDU/CSU . . . . . . . 13149 B
Wolfgramm (Göttingen) FDP 13151 D
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen — Drucksache 7/3919 —
Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 13153 C
Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 13155 A
von Schoeler FDP 13157 C
Thürk CDU/CSU 13158 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch — Drucksache 7/4017 — . . 13161 D
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen — Drucksache 7/4021 — . . 13161 D
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung — Drucksache 7/4027 — . . . 13161 D
Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten — Drucksache 7/4035 — 13162 A
Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten — Drucksache 7/4036 — 13162 A
Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr Aufhebung der Immunität I der Abgeordneten — Drucksache 7/4037 — 13162 A
II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes Drucksachen 7/3721,
7/4056 — 13162 B
Fragestunde — Drucksache 7/4038 vom 19. 9. 1975
Gespräche zwischen Ministerialdirektor Sanne vom Bundeskanzleramt und dem Staatssekretär im Ostberliner Außenhandelsministerium sowie Unterrichtung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen, des Leiters der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin und des Regierenden Bürgermeisters von Berlin über deren Inhalt
MdlAnfr A75 19.09.75 Drs 07/4038 Hösl CDU/CSU
Antw PStSekr Frau Schlei BK 13162 D, 13163 A
ZusFr Hösl CDU/CSU . . . . . . . . 13163 A
Meldungen betreffend Vergleich vertraulicher Kontakte des zuständigen Abteilungsleiters des Bundeskanzleramts mit dem Staatssekretär im Ostberliner Außenhandelsministerium mit Treffen zwischen Beauftragten von miteinander verbündeten Regierungen durch den Chef des Bundespresseamtes
MdlAnfr A76 19.09.75 Drs 07/4038 Hösl CDU/CSU
Antw StSekr, Ch Bölling BPA 13163 B, C, D ZusFr Hösl CDU/CSU . . . . . . . 13163 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13163 D Hilfsmaßnahmen für Portgugal
MdlAnfr A77 19.09.75 Drs 07/4038 Niegel CDU/CSU
StMin Moersch AA . . . . . . . 13164 A, C, D ZusFr Niegel CDU/CSU 13164 C
ZusFr Friedrich SPD . . . . . . . . 13164 C
Pressemeldungen über die Intensivierung
des kalten Kriegs durch die Sowjetunion
MdlAnfr A82 19.09.75 Drs 07/4038 Jäger (Wangen) CDU/CSU
Antw StMin Moersch AA . . . . . 13165 A, B, C
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13165 B
Ausführungen von Bundesminister Bahr gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Time" über die Gewohnheiten, politischen Einstellungen und Interessen der amerikanischen Bevölkerung
MdlAnfr A84 19.09.75 Drs 07/4038 Werner CDU/CSU
MdlAnfr A85 19.09.75 Drs 07/4038 Werner CDU/CSU
Antw StMin Moersch AA . . . . . . . 13165 D,
13166 A, B, C, D, 13167 A, B
ZusFr Werner CDU/CSU . 13166 A, B, D, 13167 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . . . . 13166 C ZusFr Friedrich SPD . . . . . . . . . 13166 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . . 13166 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13167 A
Öffentlich-rechtliche Organisation von Me-
diensystemen, wie z. B. das Kabelfernsehen
MdlAnfr A56 19.09.75 Drs 07/4038 Reiser SPD
Antw PStSekr Jung BMP . . 13167 C, D, 13168 A
ZusFr Reiser SPD . . . . . . . . . . 13167 D
ZusFr Sieglerschmidt SPD . . . . . . 13167 D
Einsatz von Fahrzeugen westlicher Herkunft mit polizeilichem Kennzeichen aus der Bundesrepublik Deutschland durch den Staatssicherheitsdienst der DDR zur Überwachung von Berlinreisenden auf den Transitstrecken
MdlAnfr A65 19.09.75 Drs 07/4038 Böhm (Melsungen) CDU/CSU
Antw PStSekr Jung BMV 13168 A, B, C, D, 13169 A ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 13168 B, C
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13168 D
ZusFr Stahl (Kempen) SPD 13168 D
ZusFr Hösl CDU/CSU . . . . . . . 13169 A
Vorfälle vom 16. und 19. August 1975 am Kontrollpunkt Hirschberg auf der Transitstrecke nach Berlin
MdlAnfr A66 19.09.75 Drs 07/4038 Böhm (Melsungen) CDU/CSU
Antw PStSekr Jung BMV . . . . . 13169 B, C, D,
13170 A, B
ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 13169 B, C
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13169 D
ZusFr Lagershausen CDU/CSU 13170 A
ZusFr Dr. Gradl CDU/CSU 13170 A
Mängel beim Antragsverfahren für die Gewährung von Zuschüssen nach dem Programm der Bundesregierung zur Bausparzwischenfinanzierung und Wohnungsmodernisierung
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975 III
MdlAnfr A58 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Waigel CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 13170 B, D,
13171 A, B
ZusFr Dr. Waigel CDU/CSU 13170 D, 13171 A
ZusFr Hösl CDU/CSU . . . . . . . . 13171 B
Forderung des Zwangsumtausches von DM 13 je Tag durch Grenzorgane der DDR von Rentnern unter 65 Jahre bei der Einreise in die DDR
MdlAnfr A63 19.09.75 Drs 07/4038 Lagershausen CDU/CSU
Antw PStSekr Herold BMB . . . . . 13131 C, D,
13172 A, B, C, D
ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 13171 D, 13172 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13172 A ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 13172 B
ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 13172 C
ZusFr Sieglerschmidt SPD 13172 C
ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU . . . . 13172 D
Vernehmung eines westdeutschen Ehepaares bei der Einreise in die DDR am Grenzkontrollpunkt Drewitz ohne Angabe von Gründen
MdlAnfr A64 19.09.75 Drs 07/4038 Lagershausen CDU/CSU
Antw PStSekr Herold BMB . . 13173 A, B, C, D,
13174 A, B
ZusFr Lagershausen CDU/CSU 13173 A
ZusFr Hösl CDU/CSU . . . . . . . 13173 B
ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 13173 C
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13173 C
ZusFr Maucher CDU/CSU . . . . . 13173 D
ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 13174 A
ZusFr Westphal SPD . . . . . 13174 A
ZusFr Lampersbach CDU/CSU . . 13174 B
Beanstandung der Bezeichnung der Staatsangehörigkeit „deutsch" von DDR-Kontrolleuren an den Grenzkontrollstellen zur Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr A67 19.09.75 Drs 07/4038 Jäger (Wangen) CDU/CSU
Antw PStSekr Herold BMB . 13174 C, D, 13175 A
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13174 C, D
ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 13175 A
Vereinbarkeit der zunehmenden brutalen Praxis der DDR bei angeblichen Grenzverletzungen durch Einwohner der Bundesrepublik Deutschland mit den durch den Grundvertrag vereinbarten gut nachbarlichen Beziehungen; Einrichtungen der DDR zur Menschenjagd entlang der Grenze
MdlAnfr A68 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Abelein CDU/CSU
MdlAnfr A69 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Abelein CDU/CSU
Antw PStSekr Herold BMB . . 13175 A, B, C, D, 13176 A, B, C, D, 13177 A, B, C, D
ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 13175 B, 13176 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13175 C, 13176 D ZusFr Müller (Berlin) CSU /CSU . . . . 13176 C ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 13176 D
ZusFr Dr. Kreutzmann SPD 13177 A
ZusFr Seiters CDU/CSU . . . . . . 131e B
ZusFr Dr. Gradl CDU/CSU 13177 B
ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 13177 C
Wahrnehmung einer Funktion als sachverständiger Berater des Deutschen Bundestages durch die mit öffentlichen Mitteln geförderte Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V.; Fragenkatalog für eine Anhörung zum Basisprogramm für die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie
MdlAnfr A70 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. -Ing. Laermann FDP
MdlAnfr A71 19.09.75 Drs 07/4038 Dr.-Ing. Laermann FDP
Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . 13178 A, B, C, D ZusFr Dr. -Ing. Laermann FDP . 13178 A, B, C, D Deckung des steigenden Uranbedarfs
MdlAnfr A72 19.09.75 Drs 07/4038 Niegel CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . . . 13178 D,
13179 B, C
ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . 13179 A, B
ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 13179 C
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 13179 D
Anlagen Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13181* A Anlage 2
Einsetzung und Anweisung der Verwendung der EG-Regionalfondsmittel im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Ver-
IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975
besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
SchrAnfr B13 12.09.75 Drs 07/4024 Wolfgramm (Göttingen) FDP
SchrAntw BMin Dr. Friderichs BMWi . . 13181* C
Anlage 3
Verletzung des Persönlichkeitsschutzes durch Angabe des Aktenzeichens und der Namen der Prozeßbeteiligten auf Umschlägen von Briefsendungen der Justizbehörden
MdlAnfr A2 19.09.75 Drs 07/4038 Brandt (Grolsheim) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 13182* A Anlage 4
Hilfsmöglichkeiten für die Wiederinbetriebnahme der von einer Naturkatastrophe betroffenen Schachtanlage der Zeche „Sophia Jacoba" in Hückelhoven zur Erhaltung der Arbeitsplätze
MdlAnfr A21 19.09.75 Drs 07/4038
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU
MdlAnfr A22 19.09.75 Drs 07/4038
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . 13182* D Anlage 5
Einrichtung amtlich ausgewiesener Liegeplätze für Tanker mit hoher Gefahrenklasse in allen Binnenhäfen durch die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen
MdlAnfr A53 19.09.75 Drs 07/4038 Wolfram (Recklinghausen) SPD
MdlAnfr A54 19.09.75 Drs 07/4038 Wolfram (Recklinghausen) SPD
SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . 13183* B Anlage 6
Vorschriften für den Transport von Plutonium mit Flugzeugen
MdlAnfr A55 19.09.75 Drs 07/4038 Flämig SPD
SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . 13183* D Anlage 7
,Entwicklung der Rentabilität der Fernsprechanschlüsse bei der Deutschen Bundespost
MdlAnfr A57 19.09.75 Drs 07/4038 Ey CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Jung BMP . . . . 13184* A
Anlage 8
Einsatz von Torfmoor als Filter- und Lauge-mittel zur Ausscheidung von Schwermetallen, Zyaniden, Phosphaten, Detergentien, Öl und Farbstoffen
MdlAnfr A73 19.09.75 Drs 07/4038 Konrad SPD
MdlAnfr A74 19.09.75 Drs 07/4038 Konrad SPD
SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13184* A Anlage 9
Bestrebungen nonkonformistischer sowjetischer Künstler zur Deklarierung des 15. September zum „Tag der freien Kunst"
MdlAnfr A78 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Fuchs CDU/CSU
SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13184* C Anlage 10
Einbeziehung des Landes Berlin in die Besuchsprogramme von Gästen der Bundesregierung
MdlAnfr A79 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
SchrAntw StMin Moersch AA . . . 13184* D Anlage 11
Pressemeldungen über Gespräche von Vertretern der Bundesregierung mit dem südafrikanischen Außenminister hinsichtlich einer Änderung der Rassentrennungspolitik Afrikas im Sinne der Vereinten Nationen
MdlAnfr A80 19.09.75 Drs 07/4038 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU
SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13185* A Anlage 12
Erklärung des Chefs der KPdSU, Leonid Breschnew, über die Zielvorstellungen der KSZE über den freien Verkehr und Austausch von Meinungen und Personen
MdlAnfr A81 19.09.75 Drs 07/4038 Spranger CDU/CSU
SchrAntw StMin Moersch AA 13185* B
Anlage 13
Zusammenarbeit der NATO und der Bundesregierung auf militärischem Gebiet mit der Republik Südafrika
MdlAnfr A83 19.09.75 Drs 07/4038 Coppik SPD
SchrAntw StMin Moersch AA 13185* C
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975 V
Anlage 14
Auflagenhöhe, Herstellungskosten und Verteilerkreis der vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebenen Schrift „Außenpolitik schafft Sicherheit"
SchrAnfr B1 19.09.75 Drs 07/4038 Zink CDU/CSU
SchrAnfr B2 19.09.75 Drs 07/4038 Zink CDU/CSU
SchrAntw StSekr, Ch Bölling BPA . . . 13185* D Anlage 15
Herausgabe der Bahr-Protokolle an die Staatsanwaltschaft München im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Falschaussage vor Gericht
SchrAnfr B3 19.09.75 Drs 07/4038 Spranger CDU/CSU
SchrAntw StMin Moersch AA 13186 *A
Anlage 16
Bedeutung des § 10 der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten bei der Gestaltung der Schichtarbeit
SchrAnfr B4 19.09.75 Drs 07/4038 Peter SPD
SchrAnfr B5 19.09.75 Drs 07/4038 Peter SPD
SchrAntw PStSekr Baum BMI 13186* A
Anlage 17
Ergebnis der Überprüfung einer Anwendung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm auf den Bombenabwurf- und Luft-Boden-Schießplatz Nordhorn und andere Schießplätze
SchrAnfr B6 19.09.75 Drs 07/4038 Seiters CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI 13186* D
Anlage 18
Berücksichtigung der Kosten für die Umrüstung eines Motors auf bleiarmes Benzin bei der Lohn- und Einkommensteuerveranlagung
SchrAnfr B7 19.09.75 Drs 07/4038 Pfeffermann CDU/CSU
SchrAnfr B8 19.09.75 Drs 07/4038 Pfeffermann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI 13187* A
Anlage 19
Erfahrungen mit der Ausschreibung von Beamtenstellen
SchrAnfr B9 19.09.75 Drs 07/4038 Röhner CDU/CSU
SchrAnfr B10 19.09.75 Drs 07/4038 Röhner CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI 13187* C
Anlage 20
Wahrung der Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten Deutsche Welle und Deutschlandfunk
SchrAnfr B11 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU
SchrAnfr B12 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI 13188* A
Anlage 21
Unterbindung der DDR-Exporte zu Dumpingpreisen in die Bundesrepublik Deutschland
SchrAnfr 1315 19.09.75 Drs 07/4038 Höcherl CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13188* C Anlage 22
Mittel des Regionalen Förderungsprogrammes der Bundesregierung 1965 bis 1968 für den Landkreis Schweinfurt zum Bau einer Berufsschule mit Lehrwerkstätten in Gerolzhofen sowie Anpassung der Richtlinien an die geänderten Verhältnisse
SchrAnfr B16 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU
SchrAnfr B13 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13188*D Anlage 23
Gefährdung der deutschen Grassamenerzeugung durch dänische Dumpingexporte in die Bundesrepublik Deutschland; Vermischung von Zusatz- und Schadstoffen bei der Herstellung von Futtermitteln in anerkannten Betrieben
SchrAnfr B18 19.09.75 Drs 07/4038 Eigen CDU/CSU
SchrAnfr B19 19.09.75 Drs 07/4038 Eigen CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 13189* C Anlage 24
Abzug amerikanischer Nike-Hercules-Raketen sowie Sicherung der bisherigen Flugabwehrbereitschaft; Stationierung von Kurzstreckenraketen in Ost-Frankreich
VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975
SchrAnfr B20 19.09.75 Drs 07/4038 Engelsberger CDU/CSU
SchrAnfr B21 19.09.75 Drs 07/4038 Engelsberger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 13190* C Anlage 25
Kürzung der Ausgleichsbeträge von 12 000 DM auf 8 000 DM nach § 28 des Soldatenversorgungsgesetzes
SchrAnfr B22 19.09.75 Drs 07/4038 Ey CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . 13190* D Anlage 26
Wegfall der Fahrpreisermäßigung auf Bundesbahnstrecken bei Aufnahme des S-BahnBetriebs auf diesen Strecken
SchrAnfr B23 19.09.75 Drs 07/4038 Meinike (Oberhausen) SPD
SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 13191* A Anlage 27
Umgestaltung der Bahnhofsanlagen in der Gemeinde Graben-Neudorf /Landkreis Karlsruhe
SchrAnfr B24 19.09.75 Drs 07/4038 Seefeld SPD
SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 13191* B Anlage 28
Transport von Plutonium auf dem Luftweg
SchrAnfr B25 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. -Ing. Laermann FDP
SchrAntw PStSekr Jung BMV 13191* C
Anlage 29
Durchführung der von Bulgarien geforderten Zwischenlandung im Bundesgebiet beim Flug von ausländischen Arbeitnehmern von Berlin in die Türkei
SchrAnfr B26 19.09.75 Drs 07/4038 Hussing CDU/CSU
SchrAnfr B27 19.09.75 Drs 07/4038 Hussing CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Jung BMV 13191* D
Anlage 30
Neubau des Stellwerks in Luneburg; Einführung einer ferngesteuerten Bedienung der ca. 15 handbedienten Bahnübergänge zwischen Harburg und Uelzen
SchrAnfr B28 19.09.75 Drs 07/4038 Schröder (Luneburg) CDU/CSU
SchrAnfr B29 19.09.75 Drs 07/4038 Schröder (Luneburg) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 13192* B Anlage 31
Erlaß der Vorschriften über die Schiffahrt auf dem Bodensee sowie Bildung der Internationalen Schiffahrtskommission für den Bodensee
SchrAnfr B30 19.09.75 Drs 07/4038 Biechele CDU/CSU
SchrAnfr B31 19.09.75 Drs 07/4038 Biechele CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Jung BMV 13192* C
Anlage 32
Verkauf des ehemaligen Postdienstgebäudes in Bad Soden am Taunus an einen Privatinteressenten
SchrAnfr B32 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD
SchrAntw PStSekr Jung BMP 13192 *D
Anlage 33
Veröffentlichung des Berichts der Oberpostdirektion Nürnberg vom 12. Juli 1975 über Baumaßnahmen beim Postamt Hof
SchrAnfr B33 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Warnke CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Jung BMP 13193* B
Anlage 34
Beantragung der Förderung nach dem Sonderprogramm „Wohnungsmodernisierung"
SchrAnfr B34 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Wernitz SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 13193* C Anlage 35
Zugehörigkeit des Kreises Euskirchen zum strukturschwachen Gebiet nach dem Bundesraumordnungsprogramm
SchrAnfr B35 19.09.75 Drs 07/4038 Milz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 13193 *D Anlage 36
Bewilligungsbedingungen für das Wohnungsmodernisierungsprogramm 1975
SchrAnfr B36 19.09.75 Drs 07/4038 Immer (Altenkirchen) SPD
SchrAnfr B37 19.09.75 Drs 07/4038 Immer (Altenkirchen) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 13194* A
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975 VII
Anlage 37
Entwicklung und Förderung der europäischen Computerindustrie sowie Gespräche zwischen Vertretern einer amerikanisch-japanischen Großrechnerfirma im Bundesministerium für Forschung und Technologie
SchrAnfr B38 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Stavenhagen CDU/CSU
SchrAnfr B39 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Stavenhagen CDU/CSU
SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13194* B
Anlage 38
Kosten für die Herstellung und Verteilung der vom Bundesministerium für Forschung und Technologie herausgegebenen Schrift „Forschung aktuell"
SchrAnfr B40 19.09.75 Drs 07/4038 Link CDU/CSU
SchrAnfr B41 19.09.75 Drs 07/4038 Link CDU/CSU
SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13194* C
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975 13123
187. Sitzung
Bonn, den 25. September 1975
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Achenbach* 26. 9.
Adams* 26. 9.
Dr. Ahrens 25. 9.
Dr. Aigner * 26. 9.
Dr. Artzinger * 26. 9.
Dr. Bangemann* 26. 9.
Dr. Bayerl * 26. 9.
Behrendt * 26. 9.
Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 9.
Dr. von Bismarck 26. 9.
Dr. Burgbacher * 26. 9.
Dr. Corterier 26. 9.
Damm 26. 9.
Dr. Dollinger 26. 9.
Dr. Dregger 3. 10.
Fellermaier * 26. 9.
Frehsee * 26. 9.
Dr. Früh* 26. 9.
Gerlach (Emsland) * 26. 9.
Graaff 3. 10.
Härzschel * 26. 9.
Dr. Holtz 26. 9.
Dr. Hupka 26. 9.
Immer (Altenkirchen) 3. 10.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 26. 9.
Kater 3. 10.
Dr. Kempfler 26. 9.
Kern 26. 9.
Dr. Klepsch *
Dr. Kliesing ***
Koblitz 30. 9.
Krall * 26. 9.
Dr. Kunz (Weiden) 26. 9.
Lange 26. 9.
Lautenschlager * 26. 9.
Lücker * 26. 9.
Dr. Marx 30. 9.
Mattick 26. 9.
Memmel* 26. 9.
Müller (Bayreuth) 26. 9.
Müller (Mülheim) * 26. 9.
Müller (Remscheid) 25. 9. ab 15.00 Uhr
Mursch (Soltau-Harburg) * 26. 9.
Neumann 26. 9.
011esch 26. 9.
Opitz 26. 9.
Frau Dr. Orth * 26. 9.
Pawelczyk 26. 9.
Russe 26. 9.
Schirmer 3. 10.
Schmidt (München) * 26. 9.
Dr. Schneider 25. 9.
Schulte (Unna) 26. 9.
Dr. Schulz (Berlin) * 26. 9.
* für die Teilnahme ann Sitzungen des Europäischen Parlaments
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich
Dr. Schulze-Vorberg 26. 9.
Schwabe * 26. 9.
Dr. Schwörer * 26. 9.
Seefeld * 26. 9.
Solke 26. 9.
Springorum * 26. 9.
Dr. Starke (Franken) * 26. 9.
Graf Stauffenberg 26. 9.
Strauß 26. 9.
Stücklen 25. 9.
Suck * 26. 9.
Vahlberg 26. 9.
Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10.
Walkhoff * 26. 9.
Dr. Wallmann 26. 9.
Frau Dr. Walz * 26. 9.
Dr. Freiherr von Weizsäcker 30. 9.
Wende 26. 9.
Dr. Wittmann (München) 26. 9.
Dr. Zimmermann 30. 9.
Zoglmann 25. 9.
Anlage 2
Antwort
des Bundesministers Dr. Friderichs auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 7/4024 Frage B 13) :
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, der EG-Kommission die Kontrolle der EG-Regionalfondsmittel, die in der Bundesrepublik Deutschland für regionalpolitische Zwecke verwendet werden, dadurch zu erleichtern, daß im nächsten Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" diese Mittel zusätzlich eingesetzt und ihre Verwendung gesondert ausgewiesen weiden?
Eine Kontrolle der aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zurückfließenden Mittel und ihrer Verwendung für zusätzliche regionale Entwicklungsprogramme hält die Bundesregierung für notwendig. Als wichtigster Nettozahler des EG-Regionalfonds hat die Bundesrepublik Deutschland ein besonderes finanzielles Interesse daran, daß die Staaten der Gemeinschaft, vor allem die Hauptempfängerländer Italien, Vereinigtes Königreich und Irland, die Rückflüsse nicht zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung verwenden. Andernfalls werden die gemeinsamen Anstrengungen zur Beseitigung des regionalen Ungleichgewichts in Frage gestellt. Ich möchte auch Ihre Frage bejahen, ob die Kontrolle durch die EG-Kommission erleichtert würde, wenn die EG-Regionalfondsmittel im nächsten Rahmenplan gesondert ausgewiesen würden.
Für die Haushaltsjahre 1975 und 1975 ist eine Änderung der haushaltsmäßigen Behandlung der Erstattungen im Hinblick auf die bereits beschlossenen Erhöhungen der Mittel für die regionale Wirtschaftsförderung und die angespannte Haushaltslage nicht ratsam. Gegenüber der Kommission kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf die Ausgaben für das regionale Sonderprogramm im Zusam-
13182* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975
menhang mit den Beschlüssen von Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG vom 14./15. April 1975 verweisen. Diese zusätzlichen Ausgaben sind auch gesondert im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" — Teil IV — ausgewiesen (BundestagsDrucksache 7/3601, Seite 119). Ferner ist zu erwähnen, daß auch das von der Bundesregierung am 27. August 1975 beschlossene Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen eine regionalwirtschaftliche Komponente enthält. Der Mitteleinsatz im Rahmen dieser zusätzlichen regionalpolitischen Anstrengungen in der Bundesrepublik Deutschland wird voraussichtlich den Betrag der Erstattungen aus dem EG-Regionalfonds, die in den Jahren 1975 und 1976 zu erwarten ist, nicht unwesentlich übersteigen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 7/4038 Frage A 2) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Justizbehörden bei Briefsendungen auf dem Umschlag neben der Anschrift, fur jeden erkennbar also, das Aktenzeichen und die Namen der Prozeßbeteiligten anführen, hält die Bundesregierung diese Praxis im Hinblick auf den Persönlichkeitsschutz für gerechtfertigt, oder wird sie anderenfalls entsprechende gesetzgeberische Schritte einleiten?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Justizbehörden bei Briefsendungen, die förmlich mit Postzustellungsurkunde zugestellt werden, auf dem Briefumschlag das Aktenzeichen der betreffenden Sache neben der Anschrift des Empfängers vermerken. Die Angabe des Aktenzeichens auf dem Briefumschlag beruht auf § 195 Abs. 2 in Verbindung mit § 194 Abs. 1 ZPO bei Zustellungen im Parteibetrieb sowie auf § 211 Abs. 1 ZPO bei Zustellungen im Amtsbetrieb. Nach diesen Vorschriften muß die zuzustellende Briefsendung mit der Anschrift der Person, an die zugestellt werden soll, sowie mit der Bezeichnung der absendenden Stelle und einer Geschäftsnummer versehen sein. Die „Geschäftsnummer" ist bei der Zustellung im Parteibetrieb die Geschäftsnummer des Gerichtsvollziehers, bei der Zustellung im Amtsbetrieb das Aktenzeichen des Rechtsstreits. Die Angabe der Geschäftsnummer auf der zuzustellenden Briefsendung ist erforderlich, damit die Identität der übergebenen Sendung mit der in der Zustellungsurkunde als zugestellt bezeugten Sendung sichergestellt ist. Voraussetzung für die Feststellung dieser Identität ist aber, daß die Geschäftsnummer sowohl in der Zustellungsurkunde als auch auf dem Briefumschlag vermerkt ist, da der Postbedienstete den Inhalt des in dem verschlossenen Briefumschlag befindlichen Schriftstücks nicht kennt.
Die Bundesregierung sieht in der Angabe des Aktenzeichens auf dem Briefumschlag keine Diskriminierung oder Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Empfängers. Denn das Aktenzeichen
läßt keine Schlüsse auf die Stellung des Empfängers in dem betreffenden Verfahren zu. Ein Schriftstück mit einem zivilprozessualen Aktenzeichen kann beispielsweise an einen Kläger, einen Beklagten, eine Person, der der Streit verkündet wird, einen Zeugen, einen gesetzlichen Vertreter einer dieser Personen oder einen Sachverständigen gerichtet sein. Entsprechendes gilt für strafprozessuale Aktenzeichen. Darüber hinaus ist den meisten Bürgern die Bedeutung der einzelnen Aktenzeichen ohnehin nicht bekannt. Aus der Geschäftsnummer des Gerichtsvollziehers können überhaupt keinerlei Rückschlüsse gezogen werden.
Daß auf den Briefumschlägen zusätzlich zu den Geschäftsnummern die Namen der Prozeßbeteiligten angegeben werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Einer Benennung der Prozeßbeteiligten bedarf es auch nicht gemäß § 194 Abs. 1, § 211 Abs. 1 ZPO.
Anläßlich der Vorbereitung einer Aktenauswertung zu Fragen des Zustellungsrechts ist u. a. die Frage der Kennzeichnung der Umschläge von zuzustellenden Postsendungen erörtert worden. Den aus der Praxis stammenden Teilnehmern dieser Besprechung sind keine Fälle bekannt gewesen, in denen außer dem Geschäftszeichen weitere die Prozeßbeteiligten betreffenden Hinweise auf den zuzustellenden Postsendungen vermerkt worden sind.
Unter diesen Umständen hat die Bundesregierung Gesetzesänderungen bisher nicht für erforderlich gehalten.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen A 21 und 22) :
Können die 4 600 Arbeitnehmer der am 13./14. September 1975 von einer Naturkatastrophe betroffenen Zeche „Sophia Jacoba" in Hückelhoven, Kreis Heinsberg, und die von diesem Unternehmen mittelbar abhängige Bevölkerung des ohnehin wirtschaftsschwachen Kreises Heinsberg erwarten, daß die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen dieses bisher stets wirtschaftlich gesund gewesene Unternehmen in seinem Bemühen unterstützt, und es — insbesondere durch Investitionshilfen — in die Lage versetzt, die Förderung im früheren Umfang wieder aufzunehmen?
Welche Hilfsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung konkret, wann kann die Bundesregierung frühestens über diese Hilfsmöglichkeiten entscheiden, und wird die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung gebührend berücksichtigen, daß sowohl die Schaffung neuer Arbeitsplätze in diesem Bereich als auch die langfristige Zahlung von Arbeitslosenunterstützung wesentlich teurer sein würden als die möglichst schnelle Wiederinbetriebnahme dieser Schachtanlage?
Zu Frage A 21:
Der in der Nacht vom 12. zum 13. September auf der Zeche Sophia-Jacoba beim Anfahren einer geologischen Störung erfolgte Einbruch von Schwimmsandmassen in das Grubengebäude war ein unvorhergesehenes Ereignis, das den Weiterbestand der Schachtanlage gefährdet hat.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975 13183*
Zwischenzeitlich hat sich die Lage stabilisiert. Der Zufluß der Wasser- und Sandmassen und auch die übertägigen Erdbewegungen sind jedoch noch nicht ganz zum Stillstand gekommen. Die technischen Maßnahmen zum Abdichten der Einbruchzone (durch übertägige Bohrung und Verpressen mit Zement) sind angelaufen. Sie gestalten sich zwar sehr schwierig, es besteht jedoch hinreichend Aussicht auf Erfolg. Das Gelingen einer sicheren Abdichtung ist die Voraussetzung für das Aufwältigen der überfluteten Grubenbaue und den Weiterbetrieb der Anlage.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und auch die Bundesregierung haben den bisherigen Verlauf der Ereignisse auf der Grube Sophia-Jacoba mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Die akuten finanziellen Auswirkungen auf die betroffenen Arbeitnehmer sind von der öffentlichen Hand durch die unverzügliche und unbürokratische Gewährung von Kurzarbeitergeld gemildert worden.
Unabhängig davon wird zunächst von seiten des Unternehmens geklärt werden müssen, welche Zeit und welcher Aufwand erforderlich ist, um den Betrieb der Grube in vollem Umfang wieder aufzunehmen. Das Unternehmen wird zusammen mit seinen Eigentümern dann darüber zu entscheiden haben, wie sich die Frage des Weiterbetriebs unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten darstellt und inwieweit Unternehmen und Eigentümer angesichts der bisher günstigen Entwicklung der Schachtanlage in der Lage sind, die sich stellenden Finanzierungsprobleme zu lösen.
Zu Frage A 22:
Die Bundesregierung sieht sehr deutlich die schwerwiegenden Konsequenzen für die betroffene Region, falls durch eine Einstellung der Förderung mehr als 4 000 Arbeitsplätze verlorengehen würden. Sie ist sich auch bewußt, daß die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht nur schwierig, sondern auch mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden wäre. Sie hat es daher begrüßt, daß die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dieser schwierigen Situation ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet hat.
Die derzeitige Situation erlaubt noch keine Beurteilung, ob überhaupt und wenn ja, in welchem Umfange Hilfsmaßnahmen für die Schachtanlage Sophia-Jacoba erforderlich sind. Wie Sie wissen, ist die Förderung bereits teilweise wieder aufgenommen worden. Die Arbeiten zur Eindämmung der Schäden sind in vollem Gange. Die Bundesregierung geht im Prinzip davon aus, daß das Unternehmen von sich aus oder mit Hilfe seiner Eigentümer den Weiterbetrieb der Schachtanlage sicherstellen kann.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 7/4038 Fragen A 53 und 54) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Sachverständigen, insbesondere der Binnenschiffer und ihrer Organisationen, daß in allen Binnenhäfen amtlich ausgewiesene Liegeplätze für Tanker, insbesondere für Tanker mit hoher Gefahrenklasse, errichtet werden sollten?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, sicherzustellen, daß die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen angewiesen werden, solche besonderen Liegeplätze zum Schutze der Binnenschiffer, aber auch der Anwohner, einzurichten?
Zu Frage A 53:
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß nach Möglichkeit für Binnenschiffe mit bestimmten gefährlichen Gütern in Binnenhäfen besondere Liegeplätze ausgewiesen werden sollten.
Zu Frage A 54:
Eine Anweisung an die zur bundeseigenen Verwaltung gehörenden Wasser- und Schiffahrtsdirektionen, besondere Liegeplätze für Schiffe mit gefährlichen Gütern einzurichten, ist nicht möglich, weil dies als Angelegenheit der Hafenpolizei in die Zuständigkeit der Länder fällt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Häfen in der Bundeswasserstraße eingerichtet sind (sogenannte Parallelhäfen) oder ob sie sich außerhalb von ihnen befinden (sogenannte Stichhäfen mit besonderen Hafenbekken).
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/4038 Frage A 55) :
Nachdem die USA einschränkende Bestimmungen erlassen Nahen, frage ich die Bundesregierung, ob es in der Bundesrepublik Deutschland für den Transport von Plutonium mit Flugzeugen Vorschriften gibt, und wenn nein, gedenkt die Bundesregierung Vorschriften zu erlassen?
Die Beförderung gefährlicher Güter mit Luftfahrzeugen ist in der Bundesrepublik Deutschland durch die „Bekanntmachung über die Erlaubnis zum Mitführen gefährlicher Güter in Luftfahrzeugen" vom 31. 5. 1968 geregelt, welche auf den „Vorschriften über die Beförderung bedingt zugelassener Güter" des Internationalen Lufttransportverbandes (IATA) aufbaut.
Der Transport von Plutonium bedarf darüber hinaus gem. § 4 des Atomgesetzes der Beförderungsgenehmigung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die bei Erteilung der Genehmigung die Aufsichtsbehörden in den Bundesländern informiert. Bei größeren Mengen wird zusätzlicher Polizeischutz am Flughafen zur Auflage gemacht.
Für den Transport sind spezielle Behälter (sog. Typ B) vorgeschrieben, die besonderen Spezifikationen zur Gewährleistung des sicheren Einschlusses und der radiologischen Abschirmung genügen und in der Bundesrepublik Deutschland von der Bundesanstalt für Materialprüfung offiziell genehmigt sein müssen.
13184* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 57):
Wie entwickelt sich die Rentabilität der Fernsprechanschlüsse bei der Deutschen Bundespost nach dem jetzigen Verhältnis der Neuanmelde- und Abmeldezahlen von Antragstellern und Anschlußinhabern?
Wie die in den Geschäftsberichten veröffentlichten Ergebnisse der Leistungs- und Kostenrechnung der Deutschen Bundespost ausweisen, ist der Fernsprechdienst schon immer kostenüberdeckend gewesen. Die relative Kostenüberdeckung, d. h. das Verhältnis von Leistungen zu Kosten, ist in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben.
Der derzeitige Nettozugang, d. h. Neueinrichtungen minus Aufhebungen, beträgt z. Z. im monatlichen Durchschnitt rd. 50 000 Hauptanschlüsse.
Anlage 8
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache 7/4038 Fragen A 73 und 74):
Sind der Bundesregierung die Ergebnisse von wissenschaftlichen Untersuchungen an der Universität Sherbrooke/Kanada bekannt, wonach sich der Einsatz von Torfmoor als Filter- und Laugemittel zur Ausscheidung von Schwermetallen, Zyaniden, Phosphaten, Detergentien, Öl und Farbstoffen bewährt habe, und nunmehr die kanadische Industrie die praktische Anwendung dieses Verfahrens in Betracht ziehe?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Ergebnisse, und ist sie gegebenenfalls bereit, die Entwicklung dieses Verfahrens in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern?
Zu Frage A 73:
Der Bundesregierung sind die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen der Universität Sherbrooke, Kanada, über den Einsatz von Torfmoor als Adsorbens in der Abwasserreinigung bekannt. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um den direkten Einsatz von Torfmoor, sondern Rohtorf wird in bestimmter Weise chemisch oder thermisch vorbehandelt, um die behaupteten Eigenschaften zu erhalten.
Zu Frage A 74:
Die Bundesregierung fördert seit Jahren umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zum wirtschaftlichen und ökologisch unbedenklichen Einsatz hochaktiver Adsorbentien für die Abwasserreinigung und Trinkwassergewinnung. Diese Untersuchungen umfassen auch
— die Ermittlung der Eigenschaften von Aktivkohlen und -koksen aus verschiedenen Rohstoffen (Kohle, Holz, Pflanzenreste usw.)
— die Verbesserung der Adsorptionseigenschaften, der Regenerierbarkeit und der Anwendungstechnologie.
In diesem Zusammenhang werden auch Torfkokse und Torfgranulate untersucht, die jedoch keine signifikant besseren Eigenschaften als andere unkonventionelle Adsorbentien und Ionenaustausche besitzen.
Eine über die jetzigen Arbeiten hinausgehende Förderung der Anwendung von Torf für die Abwasserreinigung ist z. Z. nicht vorgesehen.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 78):
Treffen Meldungen zu, nonkonformistische Künstler in der Sowjetunion hätten sich an die UNESCO mit der Anregung gewandt, den 15. September zum „Tag der freien Kunst" zu erklären, und wird die Bundesregierung — bejahendenfalls — diese Initiative unterstützen?
Eine Rückfrage unserer Ständigen Vertretung bei den zuständigen Stellen der UNESCO in Paris hat ergeben, daß der UNESCO eine Anregung, den 15. September zum „Tag der freien Kunst" zu erklären, nicht vorliegt und ihr von einer solchen Anregung auch nichts bekannt ist.
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 79):
Wie beurteilt die Bundesregierung den sowjetischerseits entstandenen Eindruck „faktisch wurden die Reisen ausländischer Staatsmänner nach West-Berlin im Rahmen ihrer Besuche in der Bundesrepublik eingestellt" und „In der Stadt lassen sich keine Bundesämter und Institutionen der Bundesrepublik Deutschland nieder", und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um der Sowjetunion deutlich zu machen, daß die Einbeziehung des Landes Berlin in die Besuchsprogramme von Gästen der Bundesregierung sowie die Errichtung von Bundesämtern und Institutionen, wie z. B. einer „Deutschen Nationalstiftung", zur Entwicklung der Bindungen zwischen dem Bund und dem Land Berlin gehört, wie sie im Vier-Mächte-Abkommen ausdrücklich bekräftigt worden ist?
Die zitierten Fragmente eines Moskauer Rundfunkkommentators geben journalistische Eindrücke wieder, die in ihrem sachlichen Gehalt bekannte sowjetische berlinpolitische Zielsetzungen widerspiegeln.
Die Bundesregierung hat wiederholt sowohl öffentlich als auch in bilateralen Gesprächen mit der Sowjetunion an hoher Stelle klargestellt, daß die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin ein unverzichtbares Element ihrer Politik sind und daß sie nicht bereit ist, eine Schmälerung dieser im Viermächte-Abkommen ausdrücklich bestätigten Rechte hinzunehmen. Diese Auffassung wird von den Drei Mächten geteilt.
Die Entwicklung in Berlin seit der Unterzeichnung des Viermächte-Abkommens zeigt hinlänglich, daß
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975 13185*
die Bundesregierung in Abstimmung mit den Drei Mächten von diesen Rechten auch tatsächlich Gebrauch macht.
Die Bundesregierung hält dagegen demonstratives Vorgehen für sachlich nicht geboten und politisch nicht opportun.
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 80) :
Treffen Pressemeldungen zu, denenzufolge die Vertreter der Bundesregierung bei dem kürzlichen Besuch des südafrikanischen Außenministers Südafrika zu einer Änderung seiner Rassentrennungspolitik im Sinne der Vereinten Nationen bewegen wollten, und wenn ja, ist die Bundesregierung bei der irakischen Regierung bezüglich der rassischen Diskriminierung der Kurden, bei der sowjetischen Regierung bezüglich der Diskriminierung der baltischen Völker, bei der Regierung Ugandas bezüglich der rassischen Diskriminierung der Inder und bei der Regierung Nigerias bezüglich der Unterdrückung der Bevölkerung Biafras vorstellig geworden?
Das Gespräch zwischen dem Herrn Bundesminister des Auswärtigen und dem südafrikanischen Außenminister Muller konzentrierte sich auf eine eingehende Diskussion des Entkolonialisierungsprozesses im südlichen Afrika, d. h. auf die Probleme Südrhodesien und Südwestafrika/Namibia. Im Zuge des Gesprächs über die Entkolonialisierung wurde an Einzelbeispielen des Apartheid-Systems erneut klargestellt, daß die Bundesregierung Rassentrennung und Rassendiskriminierung ablehnt und im Interesse des friedlichen Zusammenlebens im südlichen Afrika für ihre baldige Abschaffung eintritt, weil anderenfalls die Gefahr der Radikalisierung zunimmt.
Anlage 12
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 81) :
Wie läßt sich die Erklärung des Chefs der KPdSU, Leonid Breschnew, die Zielvorstellung der KSZE über den freien Verkehr und Austausch von Meinungen und Personen sei Gegenstand zwischenstaatlicher Einzelverträge, mit der Auffassung der Bundesregierung über die Bedeutung des Korbs III der KSZE in Einklang bringen, und stellt diese Erklärung Breschnews nicht eine völlige Entwertung der Bedeutung des Korbs III dar?
Über die Äußerungen von Generalsekretär Breschnew, auf die Sie sich beziehen dürften, liegen voneinander abweichende Darstellungen verschiedener Nachrichtenagenturen vor.
Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Sowjetunion beabsichtigt, die Absichtserklärungen der KSZE über größere Bewegungsfreiheit und freieren Informationsfluß insgesamt erst nach Abschluß entsprechender bilateraler Vereinbarungen zu verwirklichen. Tatsächlich bedarf es bei einer Reihe der beabsichtigten Verbesserungen der Beziehungen im Rahmen des sogenannten Korbes III
bilateraler Vereinbarungen, Abkommen oder Verträge. Andere Teile des Korbes III bedürfen einseitiger innerstaatlicher Akte zu ihrer Erfüllung.
Im übrigen verweise ich auf die schriftliche Antwort auf die Frage des Abgeordneten Horst Schröder in der Fragestunde im Monat August d. J.
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 7/4038 Frage A 83) :
Kann die Bundesregierung es nach den Äußerungen des südafrikanischen Außenministers Hilgard Muller am 7. September 1975 in Den Haag, wonach die Republik Südafrika bereit ist, der NATO im Falle eines Krieges Häfen zur Verfügung zu stellen und den Stützpunkt Simonstown als Beispiel für eine mögliche Ausgangsbasis der NATO anbietet, ausschließen, daß die NATO im allgemeinen und die Bundesregierung im besonderen auf militärischem Gebiet mit der Republik Südafrika zusammenarbeiten werden?
Der Einwirkungsbereich der NATO im Verteidigungsfalle ist gemäß Artikel VI des Nordatlantikvertrages durch den Wendekreis des Krebses nach Süden abgegrenzt. Demgemäß wird die Frage einer militärischen Zusammenarbeit mit der Republik Südafrika innerhalb der NATO auch nicht behandelt.
Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, mit der Republik Südafrika auf militärischem Gebiet zusammenzuarbeiten.
Anlage 14
Antwort
des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen B 1 und 2) :
In welcher Auflage und durch welche Zeitungen wurde die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebene Schrift „Außenpolitik schafft Sicherheit" verbreitet?
Wie hoch waren die Kosten für Herstellung und Verteilung?
Zu Frage B 1:
Die Zeitungsbeilage „Außenpolitik schafft Sicherheit" wurde in einer Auflage von 3 480 500 Exemplaren folgenden Tageszeitungen beigelegt: Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Rundschau, Neue Westfälische Zeitung, Kölnische Rundschau, Westfalenpost, NRZ, WZ-Nachrichten, WAZ, Rheinische Post, Ruhr Nachrichten, Hannoversche Allgemeine Zeitung, Saarbrücker Zeitung.
Zu Frage B 2:
Die Kosten für die Herstellung und Verteilung der Beilage „Außenpolitik schafft Sicherheit" betrugen 470 414,73 DM.
13186* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975
Anlage 15
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage B 3) :
Ist die Prüfung der Herausgabe der Bahr-Protokolle an die Staatsanwaltschaft München im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Bundesminister Bahr wegen Falschaussage vor Gericht zwischenzeitlich abgeschlossen, oder wann kann mit dem Abschluß der Prüfung gerechnet werden?
Die Prüfung steht vor ihrem Abschluß. Ihr Ergebnis wird der zuständigen Behörde demnächst mitgeteilt werden.
Anlage 16
Antwort
des Parl, Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/4038 Fragen B 4 und 5) :
In welcher Weise wurde im Bundesdienst seither und soll in Zukunft der besonderen Beanspruchung der Arbeitskraft durch Nachtdienst/Nachtarbeit bei der Dienstgestaltung Rechnung getragen werden, wie es § 10 der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten i. d. F. vom 24. September 1974 (BGBl. I S. 2356) bestimmt?
Welche praktische Bedeutung hat die Vorschrift des § 10 der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten bei der Gestaltung der Schichtarbeit erlangt, und welche konkreten Regelungen wurden auf Grund dieser Vorschrift in welchen Bereichen und wo getroffen?
Im Bund ergibt sich die Notwendigkeit, Beamte zum Nachtdienst heranzuziehen, vor allem im Bereich der inneren Sicherheit, im Betriebsdienst der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost, außerdem im Zolldienst, im Flugsicherungsdienst und im Deutschen Wetterdienst. In diesen Bereichen wird bei der Dienstplangestaltung darauf Bedacht genommen, daß der einzelne Beamte derartigen Dienst möglichst nicht zu häufig verrichten muß und ihm ausreichende Ruhezeiten vor und nach einer Nachtschicht gewährt werden.
So hat die Deutsche Bundespost bestimmt, daß die Arbeitskräfte im Durchschnitt einer Dienstplanperiode in der Regel nicht öfter als einmal innerhalb von vier, möglichst jedoch nicht öfter als einmal innerhalb von drei Kalendertagen eingeteilt werden.
Bei der Bundesbahn ist für die Ableistung von Nachtdienst am 2. Juni 1975 eine Neuregelung getroffen worden, die in allen Bereichen spätestens vom 1. Juni 1976 an zu beachten ist. Danach sollen Dienstschichten, die mit mindestens 30 Minuten in die Zeit von 22.30 Uhr bis 04.30 Uhr fallen, in der Regel nicht mehr als zweimal, dürfen aber nicht mehr als viermal hintereinander angesetzt werden. In einer Dienstplanperiode sollen sie fünfzig Prozent der Kalendertage nicht überschreiten. Im Bereich des Flugsicherungsdienstes und des Deutschen Wetterdienstes wird den besonderen Belastungen des dort anfallenden Nachtdienstes durch seine gleichmäßige Verteilung auf die Beamten Rechnung getragen.
Im Zolldienst gibt es für den Grenzabfertigungsdienst keine besonderen Bestimmungen über die Ableistung von Nachtdienst, während für den Grenzaufsichtsdienst der Nachtdienst im allgemeinen auf zwei Stunden pro Werktag begrenzt ist.
Im Grenzschutzeinzeldienst werden die Beamten einer Dienststelle gleichmäßig zum Nachtdienst herangezogen; die Häufigkeit richtet sich nach den dienstlichen Erfordernissen.
Von den oben erwähnten Bereichen abgesehen hat § 10 der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten keine große, praktische Bedeutung. Soweit im sonstigen Bundesdienst Arbeitsleistungen zur Nachtzeit erforderlich sein sollten, dürfte es sich um Ausnahmefälle handeln, so daß schon wegen der Seltenheit der Beanspruchung eines Beamten davon ausgegangen werden kann, daß den Erfordernissen des § 10 der Arbeitszeitverordnung auch in diesen Bereichen Rechnung getragen wird. Eine verbindliche Auskunft darüber, ob und ggf. welche besonderen Bestimmungen über die Ableistung von Nachtdienst im gesamten Bundesdienst getroffen worden sind, könnte jedoch nur nach einer entsprechenden schriftlichen Umfrage gegeben werden.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage B 6) :
Wie ist das Ergebnis der Überprüfung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm, insbesondere in bezug auf meine Fragen vom 11./12. Juni 1975 (Drucksache 7/3737) und die Antwort der Bundesregierung vom 12. Juni 1975 (Stenographischer Bericht Seite 12539) ?
1. Zwischen den beteiligten Bundesressorts konnte nach ein gehenden rechtlichen Untersuchungen Einigkeit darüber erzielt werden, daß für Bombenabwurf- und Luft-Boden-Schießplätze Lärmschutzbereiche nach dem Fluglärmgesetz festgesetzt werden können. Der Bundesinnenminister hat die für die Ermittlung des Lärmschutzbereichs für den Übungsplatz Nordhorn erforderliche Dateneinholung eingeleitet und ist — zusammen mit den anderen beteiligten Stellen — um eine möglichst rasche Festsetzung des Lärmschutzbereichs bemüht. Mit der Dateneinholung für die anderen entsprechenden Übungsplätze ist inzwischen ebenfalls begonnen worden.
2. Der Bericht der Bundesregierung zu der Frage, ob der Höchstbetrag für Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden gem. § 9 Abs. 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm zu ändern ist, wird z. Z. zwischen den beteiligten Bundesressorts abgestimmt. Der Bericht wird dem Parlament sobald als möglich vorgelegt werden.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975 13187*
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen B 7 und 8) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtungen des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC), wonach die Produktion der einheimischen Raffinerien voraussichtlich auch 1978 noch nicht ausreichen wird, um den gesamten Benzinbedarf der Bundesrepublik Deutschland zu decken und unter der Voraussetzung, daß nach Ablauf der kommenden zwei Jahre die Regierungen unserer Nachbarländer voraussichtlich nicht bereit sein werden, sich dem deutschen Alleingang bei den Benzinqualitäten anzuschließen, auf dem deutschen Benzinmarkt eine Treibstoffverknappung und erhebliche Preissteigerungen zu erwarten sind?
Ist die Bundesregierung bereit, die Anregung des Präsidenten des ADAC aufzugreifen und zu verwirklichen, wonach die Kosten für die Umrüstung eines Motors auf bleiarmes Benzin bei der Lohn- und Einkommensteuer berücksichtigt werden können?
Zu Frage B 7:
Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß der Benzinbedarf in der Bundesrepublik Deutschland auch in der Vergangenheit nicht vollständig aus der Produktion der einheimischen Raffinerien gedeckt wurde. Je nach Bedarfshöhe betrug der Anteil des Imports zwischen etwa 10 lind 25 % Daran dürfte sich auch nach der Einführung der 2. Stufe des Benzinbleigesetzes nichts ändern.
Im übrigen hat die Bundesregierung wiederholt auf Mitteilungen aus der deutschen Mineralölindustrie verwiesen, wonach schon im Jahre 1976 der Benzinbedarf der Bundesrepublik Deutschland an gesetzeskonformer Ware bis auf Restmengen aus der inländischen Herstellung und dem Import (zum Teil durch inländische Hersteller) gedeckt wird.
Der Gesetzgeber ging im Jahre 1971, als das Benzinbleigesetz erlassen wurde, davon aus, daß die Zeit bis zur Einführung der 2. Stufe mit einer Beschränkung des Bleigehalts im Benzin auf 0,15 g/1 ausreichen würde, eine ausnahmslose Umstellung der Produkte und der geschäftlichen Dispositionen vorzunehmen. Die eingeräumte Frist ist jedoch nicht ausreichend genutzt worden, so daß am 1. Januar 1976 tatsächlich ein geringer Fehlbedarf an bleiarmem Benzin auftreten könnte. Um mögliche Versorgungsschwierigkeiten zu vermeiden, sieht bereits das Benzinbleigesetz in § 3 Abs. 1 die Ermächtigung zur Bewilligung von Ausnahmen vor. Der dem Bundestag vorliegende Entwurf eines Ergänzungsgesetzes zum Benzinbleigesetz sieht die weitere Möglichkeit zur Erteilung von — längstens auf zwei Jahre befristeten — Ausnahmebewilligungen für die Fälle vor, in denen die Einhaltung des zulässigen Höchstgehalts an Bleiverbindungen für den Antragsteller cinc unzumutbare Härte bedeuten würde (Artikel 1 Nr. 4 Buchst. c in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Benzinbleigesetzes). Die Bundesregierung geht davon aus, daß spätestens in der eingeräumten zusätzlichen Frist von zwei Jahren auch die restliche Umstellung der Mineralölwirtschaft erfolgt.
Die Bundesregierung wird sich in der Europäischen Gemeinschaft weiterhin um eine einheitliche Begrenzung des Bleigehalts von Ottokraftstoffen bemühen, die den Vorschriften des Benzinbleigesetzes Rechnung trägt.
Zu Frage B 8:
Hierzu besteht kein Anlaß. Das Benzinbleigesetz wird die Verwendbarkeit von Benzin, auch von Superbenzin, für die gebräuchlichen Kraftfahrzeugmotoren nicht negativ beeinflussen und damit keine konstruktiven Änderungen an den Motoren zur Folge haben. Die Notwendigkeit, bei einzelnen Motoren, die an der Grenze der Fertigungstoleranzen liegen, zur Verbesserung des Fahrverhaltens bestimmte Maßnahmen durchzuführen, war auch bisher nicht auszuschließen, ohne daß aus diesem Grunde an den Staat herangetreten wurde.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen B 9 und 10) :
Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung mit der Ausschreibung von Beamtenstellen vor?
Kann die Bundesregierung statistisches Material über Bewerbungen und Einstellungen im Bereich des gehobenen und höheren Dienstes seit 1. Januar 1970, geordnet nach internen Bewerbern, externen Bewerbern oder zu einer früheren Zeit an der jeweiligen Behörde beschäftigten Bewerbern, vorlegen?
Zu Frage B 9:
Nach § 8 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes sind die Bewerber grundsätzlich durch Stellenausschreibung zu ermitteln. Die Ausschreibungspflicht gilt nach Abs. 2 Satz 1 der Vorschrift nicht für die Stellen der Staatssekretäre, Abteilungsleiter in den Bundesministerien und Leiter der den Bundesministerien unmittelbar nachgeordneten Behörden sowie der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Darüber hinaus hat der Bundespersonalausschuß aufgrund der Ermächtigung in § 8 Abs. 2 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes weitere Ausnahmen insbesondere für folgende Beamtenstellen zugelassen:
1. Stellen von der Besoldungsgruppe A 16 BBesO (früher A 1 a RBO) einschließlich aufwärts bei obersten Bundesbehörden,
2. Stellen für Persönliche Referenten der Minister und der Staatssekretäre,
3. Stellen, deren Besetzung durch die Anstellung von Beamten, die ihre Probezeit abgeleistet haben, durch Versetzung von Beamten und durch Übernahme von Beamten anderer Dienstherren vorgenommen wird.
Die allgemeine Erfahrung der Bundesregierung ist, daß die Ausschreibung der Beamtenstellen wesentlich zu dem Ziel beigetragen hat, den zu besetzenden Stellen die fähigsten und leistungsstärksten Bewerber zuzuführen.
Der Bundesminister des Innern hat einen ins einzelne gehenden Erfahrungsüberblick über die Verhältnisse in den verschiedenen Ressortbereichen nicht. Die Ausschreibungen sind Instrumente der
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Personalsteuerung, deren Handhabung im einzelnen in die Verantwortlichkeit jedes Ressortministers für seinen Geschäftsbereich fällt (Artikel 65 Satz 2 Grundgesetz).
Zu Frage B 10:
Statistisches Material zur Frage der Bewerbung und der Besetzung der Stellen des gehobenen und des höheren Dienstes, gegliedert nach den in Ihrer Frage genannten Bewerbergruppen, steht der Bundesregierung nicht zur Verfügung. Die Ermittlung der Angaben würde umfangreiche Einzelfallerhebungen bei den Ressorts erforderlich machen, da nur die einzelnen Personalstellen das Material für den mehrjährigen Zeitraum zusammenstellen können.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen B 11 und 12) :
Wie will die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß in einer der letzten Sitzungen des Rundfunkrats der Deutschen Welle der Diskussion über die russischen Programme eine umfangreiche Analyse des Bundespresse- und Informationsamts und des Auswärtigen Amts sowie ein Gutachten der deutschen Botschaft in Moskau zugrunde lagen, den Verdacht zerstreuen, daß hier im Sinne der bekanntgewordenen Äußerungen von Bundesminister Bahr in der Form der Nachzensur der Versuch gemacht wird, in Zukunft stärker auf den bisher regierungsunabhängigen Sender Einfluß zu nehmen?
Ist die Bundesregierung bereit, jeden Versuch des Bundes- ministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit oder anderer Regierungsstellen, die durch Verfassung und Gesetz garantierte Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten Deutsche Welle und Deutschlandfunk zu beeinträchtigen und durch eine Anbindung an die Politik der Bundesregierung zu ersetzen, mit allen Mitteln zu verhindern?
Voraussetzung für die Beantwortung Ihrer bereits Anfang Juli 1975 im Pressedienst Ihrer Fraktion veröffentlichten Frage wäre, daß ein solcher Verdacht überhaupt besteht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ich verweise hierzu auf das Ihnen übersandte Schreiben des Vorsitzenden des Rundfunkrates der Deutschen Welle, Herrn Senator a. D. Dr. Ernst Heinsen, vom 4. Juli 1975. Danach hat der Rundfunkrat der Deutschen Welle in Erfüllung seines gesetzlichen Auftrages, dem Intendanten Richtlinien für die Programmgestaltung zu geben und deren Beachtung zu überwachen, einstimmig beschlossen, nacheinander diejenigen Sprachprogramme der Deutschen Welle besonders zu prüfen, von denen im In- und Ausland eine Verletzung des Programmauftrags behauptet worden war. Da die Mitglieder des Rundfunkrates verständlicherweise nicht selbst alle 33 Sendesprachen sprechen bzw. verstehen, sind sie dabei auf die Amtshilfe der Dienststellen angewiesen, die über entsprechende Übersetzer verfügen, insbesondere das Auswärtige Amt und das Bundespresseamt. Der Rundfunkrat hat demgemäß seine Mitglieder Schollwer und Dr. Thomas gebeten, mit Unterstützung der Fachleute dieser beiden Ämter die russischsprachigen Sendungen zweier von ihm ausgewählter Wochen zu übersetzen und dem Rundfunkrat über die Einhaltung des gesetzlichen Programmauftrages und der bestehenden Programmrichtlinien zu berichten. Der Rundfunkratvorsitzende der Deutschen Welle folgert daraus, „daß die Bundesregierung oder die Koalition die regierungsunabhängige Deutsche Welle (nicht) in den Griff bekommen will, sondern allenfalls ..., daß der Rundfunkrat einstimmig, mit den Stimmen seiner der CDU angehörenden Mitglieder, seinen gesetzlichen Auftrag ernst nimmt".
Die Bundesregierung nimmt, wie Sie wissen, jede Gelegenheit wahr, den Grundsatz der Staatsfreiheit der Rundfunkanstalten des Bundesrechts hervorzuheben und zu bekräftigen. Sie tut dies erneut in Beantwortung Ihrer Frage 2, möchte jedoch zugleich klarstellen, daß von Versuchen einer Beeinflussung der Rundfunkanstalten des Bundesrechts in den von Ihnen angesprochenen Fällen nicht die Rede sein kann. Ich darf hierzu auf die Antworten auf Ihre Fragen 11 und 12 vom 4. Juni 1975 und auf das vorstehend wiedergegebene Schreiben des Rundfunkratsvorsitzenden der Deutschen Welle vom 4. Juli 1975 Bezug nehmen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage B 15) :
Was hat die Bundesregierung unternommen bzw. was beabsichtigt sie zu tun, um die DDR-Exporte zu Dumpingpreisen in die Bundesrepublik Deutschland zu unterbinden?
Staatssekretär Dr. Rohwedder hat bei seinem Gespräch mit Minister Sölle anläßlich der Leipziger Herbstmesse gegen die marktstörenden Lieferungen der DDR protestiert und unter Bezug auf das Berliner Abkommen darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung solche Niedrigpreislieferungen nicht dulden werde. Beide Seiten kamen überein, daß die Treuhandstelle für den Interzonenhandel und das Ministerium für Außenhandel der DDR diese Probleme unverzüglich klären, damit solche Praktiken künftig unterbunden werden. Die Gespräche hierüber werden in Kürze abgeschlossen.
Unabhängig hiervon wird das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft die zwischen DDR-Betrieben und westdeutschen Firmen vereinbarten Preise bei sensiblen Waren, vor allem auf dem Textilsektor, besonders sorgfältig beobachten.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen B 16 und 17) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem Landkreis Schweinfurt die Mittel des Regionalen Förderungsprogrammes der Bundesregierung 1965 bis 1968 zu belassen, die zum Bau einer Berufsschule mit Lehrwerkstätten in Gerolzhofen bewilligt wurden, da doch die neue Verwendung dieser Gebäude
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für ein Gymnasium, die als Folge der Gebietsreform notwendig wurde, auch vom Bundesminister für Wirtschaft — in seinem Schreiben vom 16. d. M. an mich — ausdrücklich als „zweckmäßig und vernünftig" anerkannt wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Richtlinien von 1965 bis 1968 an geänderte Verhältnisse angepaßt werden müssen, wenn nur so zweckmäßige und vernünftige Lösungen und damit eine optimale Nutzung der gewährten Bundesmittel möglich sind?
Zu Frage B 16:
Die Richtlinien der Bundesregierung für die Verwendung der Bundeshaushaltsmittel des Regionalen Förderungsprogramms wurden unter aktiver Beteiligung der Bundesländer erstellt. Ziel war die Förderung nur solcher Maßnahmen, die einen Primäreffekt für die Steigerung der Wirtschaftskraft eines strukturschwachen Gebietes auslösen und damit unmittelbar zusätzliche Einkommenquellen in den Fördergebieten schaffen. Unter dieser Prämisse und mit dieser Zielsetzung konnten in den Haushaltsjahren 1965 bis 1968 auch Bundesmittel für die Errichtung oder den Ausbau von Aus- und Fortbildungsstätten zur Verfügung gestellt werden. Zwingende Voraussetzung war jedoch, daß „ein erkennbarer Zusammenhang der geplanten Maßnahme mit dem Bedarf der lokalen Wirtschaft an geschulten Arbeitskräften" bestand.
Diese Voraussetzung war beim Bau der Berufsschule (mit Lehrwerkstätten) in Gerolzhofen erfüllt, sie ist es jedoch nicht bei einer Verwendung der Gebäude für allgemeinbildende Schulen wie Gymnasien oder Realschulen. Der angestrebte Primäreffekt des regionalen Förderungsprogramms wird damit nicht erreicht.
Sowohl aus diesen wie aus haushaltsrechtlichen Gründen ist es der Bundesregierung daher leider nicht möglich, dem Landkreis Schweinfurt die in den letzten Jahren 1965 bis 1968 gewährten Zuwendungen zu belassen.
Zu Frage B 17:
Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß zu einer Änderung der Richtlinien. Artikel 91 a und 91 b GG
Vermehrungsflächen in ha
Deutsches Weidelgras Rotschwingel
Jahr
D DK EG D DK EG
1970 4 275 11 644 995 4 221
1971 4 151 12 784 909 5 562
1972 4 707 11 541 32 815 1 068 6 995 11 696
1973 4 802 10 342 32 283 1 053 7 621 13 257
1974 6 061 19 759 48 478 1 129 9 700 15 118
1975 7 965* 20 700* 50 646* 1 552* 8 000* 14 464*
* Zur Feldbesichtigung gemeldet.
zählen die Gemeinschaftsaufgaben abschließend auf. Eine „Anpassung" der Richtlinien in dem von Ihnen angestrebten Sinne würde zu einer Verlagerung der von der Verfassung vorgegebenen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern führen. Das hindert nicht, daß auch die Bundesregierung die vom Landkreis Schweinfurt veränderte Nutzung der Gebäude für zweckmäßig und vernünftig hält. Die Finanzierung ist in diesem Falle jedoch Angelegenheit der zuständigen Gebietskörperschaften.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen B 18 und 19) :
Was gedenkt die Bundesregierung zur Erhaltung einer deutschen Grassamenerzeugung zu unternehmen, angesichts der Tatsache, daß Dänemark einen Dumpingexport in die Bundesrepublik Deutschland beireibt, da Frankreich seine Grenze für Grassamenexporte gesperrt hat?
Wird die Bundesregierung die ihr von den Europäischen Gemeinschaften übertragene Möglichkeit der Zulassung anerkannter Hersteller für die Vermischung von Futtermitteln, bei denen die vorgesehenen Höchstgehalte überschritten sind, auf Zusatzstoffe beschränken oder auch auf Schadstoffe ausdehnen?
Zu Frage B 18:
Der Bundesregierung liegen bis jetzt keine Anhaltspunkte vor, nach denen Dänemark bei Grassamen einen Dumpingexport in die Bundesrepublik Deutschland betreibt. Wie ich bereits auf Ihre Mündliche Frage vom 21. Januar 1975 ausgeführt habe, unterliegt der Grassamenhandel und in manchen Ländern auch die Grassamenvermehrung seit jeher spekulativen Einflüssen. Das verdeutlicht die Entwicklung der Vermehrungsflächen von Deutschem Weidelgras und Rotschwingel in der Bundesrepublik Deutschland, in Dänemark und in der EWG (hier seit 1972) :
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Aus diesen Zahlen läßt sich ersehen, daß nicht nur Dänemark seine Vermehrungsflächen stark ausgeweitet hat. Auch in der Bundesrepublik Deutschland wurden die Vermehrungsflächen von Deutschem Weidelgras im Verlauf von 5 Jahren fast verdoppelt. Als Folge dieser Spekulation sind die bekannten Preiszusammenbrüche aufgetreten, bei denen die dänischen Firmen zwar auf Grund der dort besonders großen Lagerbestände vorausgingen, aber nicht in einem Ausmaß, das den Vorwurf von Dumpingmaßnahmen rechtfertigen würde. Die dänischen Preise von Grassamen haben auch in früheren Jahren die deutschen Preise mehrfach deutlich unterschritten. So hat die Kommission der EG aufgrund von Angaben der Berufskreise für das Wirtschaftsjahr 1969/70 folgende Erzeugerpreise (in RE/dt) ermittelt:
D FI DK
Deutsches Weidelgras
(spät) 54,6 45 22,3
Deutsches Weidelgras
(anderes) 35,5 33,3 17,5
Rotschwingel 68,3 — 28,4
Ursache für diese niedrigeren Preise sind u. a. die höheren Samenerträge der dänischen Sorten, die aber mit Nachteilen für eine langfristige Nutzung gekoppelt sind.
Wie ich in der Antwort auf die o. g. Anfrage schon ausführte, sind Schutzmaßnahmen für die deutsche Grassamenproduktion nur im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut möglich. Die Auswirkungen der nach Reifezeit differenzierten Beihilfen bei Deutschem Weidelgras bleiben abzuwarten.
Für weitergehende nationale Maßnahmen besteht auch angesichts der angespannten Haushaltslage kein Spielraum. Bei den von Ihnen erwähnten französischen Maßnahmen handelt es sich um keine amtlichen Maßnahmen, sondern um Kontingentsund Einfuhrabgaberegelungen auf berufsständischer Ebene. Hierzu hat die Bundesregierung die Kommission der EG bereits um eine rechtliche Stellungnahme gebeten. Weitere Schritte der Bundesregierung werden nicht zuletzt von dieser Stellungnahme abhängen.
Zu Frage B 19:
Nach dem derzeitigen Stand der Beratungen in meinem Hause ist vorgesehen, die Abgabe von Einzelfuttermitteln mit überhöhten Schadstoffgehalten an anerkannte Hersteller von Mischfuttermitteln unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen.
Zu diesen Voraussetzungen gehört u. a. die Angabe des Schadstoffgehaltes. Hierdurch soll die Herstellung gesundheitlich unbedenklicher Mischfuttermittel hinsichtlich des Schadstoffgehaltes gewährleistet werden.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen B 20 und 21):
Trifft es zu, daß die Bundesregierung die USA von deren ursprünglicher Absicht, 8 ihrer 16 Batterien mit Nike-HerculesRaketen aus der Bundesrepublik Deutschland abzuziehen, hat abbringen können, und kann nun davon ausgegangen werden, daß in Zukunft auch bei einem eventuellen Ersatz der Nike-Raketen durch ein anderes System mindestens die bisherige Flugabwehrbereitschaft aufrechterhalten bleibt?
Ist die Bundesregierung vor der Stationierung von Kurzstrekkenraketen in Ost-Frankreich von der französischen Regierung konsultiert worden, und muß bei einem eventuellen Verteidigungsfall die deutsche Bevölkerung nicht befürchten, sehr rasch in den Wirkungsbereich dieser Raketen zu gelangen?
Die Frage der Stationierung der NIKE-HerkulesBatterien in der Bundesrepublik Deutschland ist auf Wunsch der Vereinigten Staaten Gegenstand von Gesprächen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten und der Bundesregierung. Diese Gespräche sind zur Zeit noch nicht abgeschlossen.
Am 22. Juni 1972 hat die französische Regierung mitgeteilt, daß die 1. Französische Armee mit dem nuklear-taktischen Waffensystem PLUTON ausgestattet werde. Die mit diesem Waffensystem ausgerüsteten Truppenteile würden nur auf französischem Territorium stationiert.
Da es sich bei PLUTON um ein voll bewegliches, auf Selbstfahrlafette montiertes Waffensystem handelt, dessen Aufgabe in der Unterstützung der Operationen der französischen Landstreitkräfte besteht, können die derzeitigen Stationierungsorte nicht mit Einsatzorten gleichgesetzt werden. Bisher hat Frankreich als Ausdruck seiner Politik der Unabhängigkeit eine Mitsprache der NATO oder der Bundesrepublik Deutschland in Fragen der Stationierungen seines Nuklearpotentials abgelehnt.
Aus Äußerungen des französischen Außenministers vom 21. Juni 1975 ist jedoch zu schließen, daß ein eventueller Einsatz dieser Waffen nur nach entsprechenden Konsultationen und im Rahmen einer gemeinsam erarbeiteten Strategie erfolgen wird.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage B 22) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Kürzung der Ausgleichsbeträge von 12 000 DM auf 8 000 DM nach § 38 des Soldatenversorgungsgesetzes ab 1. Januar 1976 Härtefälle entstehen, und sind hierfür Abhilfemaßnahmen beabsichtigt?
Der einmalige Ausgleich wird den Soldaten bei der Versetzung in den Ruhestand wegen Überschreitens der besonderen oder allgemeinen Altersgrenze gezahlt. Er beträgt zur Zeit das Siebeneinhalbfache der Dienstbezüge des letzten Monats, jedoch höchstens 12 000,— DM. Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur soll der einmalige Ausgleich künftig das Dreifache der
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Dienstbezüge des letzten Monats, jedoch höchstens 8 000,— DM, betragen. Eine Anwartschaftswahrung ist nicht vorgesehen; von der Maßnahme werden erstmals Soldaten betroffen, die mit Ablauf des 31. 3. 1976 in den Ruhestand versetzt werden.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die eintretenden Kürzungen in einer Größenordnung bleiben, auf die sich der betroffene Personenkreis einstellen kann. Auch die zum frühesten Zeitpunkt nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in den Ruhestand versetzten Soldaten haben mehr als sechs Monate Zeit, ihre finanzielle Planung auf die neue Situation abzustellen. Dennoch in einzelnen Fällen auftretende Härten müssen mit Rücksicht auf die Zielsetzung der beabsichtigten Maßnahmen in Kauf genommen werden.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 7/4038 Frage B 23) :
Ist es zutreffend, daß Fahrpreisermäßigungen (z. B. bei kinderreichen Familien) auf Bundesbahnstrecken nicht mehr gewährt werden, sobald der S-Bahn-Betrieb auf diesen Strecken in Betrieb genommen wird?
In den Verkehrs- und Tarifverbünden (z. B. in Frankfurt/M., Hamburg, München) geht auch für den Bereich der S-Bahnen die Tarifhoheit für alle Tarife innerhalb des Geltungsbereiches des Verbundes auf die Verbundgesellschaft über.
Daneben gibt es noch spezielle S-Bahntarife für S-Bahnstrecken der Deutschen Bundesbahn (z. B. Köln, Rhein-Ruhr), die z. T. gegenüber dem allgemein gültigen Personentarif erheblich ermäßigt sind. Auch im Zuge der Automation können nicht alle sonst gültigen Tarifermäßigungen übernommen werden. Es trifft daher zu, daß einige Fahrpreisermäßigungen (z. B. für kinderreiche Familien) auf Bundesbahnstrecken nicht mehr gewährt werden, sobald der S-Bahnbetrieb auf diesen Strecken eröffnet worden ist. An deren Stelle tritt der besondere S-Bahntarif mit anderen Vergünstigungen.
Die Ermäßigungen werden jedoch wieder gewährt, sofern der Reisende über den örtlichen Geltungsbereich der S-Bahntarife hinausfährt.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/4038 Frage B 24) :
Welche Maßnahmen — und wann — wird die Deutsche Bundesbahn unternehmen, um die Bahnhofsanlagen in der Gemeinde Graben-Neudorf/Landkreis Karlsruhe umzugestalten?
Die Gemeinde Graben-Neudorf plant eine Fußgängerüberführung über die gesamten Bahnanlagen mit Abgängen zu den Bahnsteigen. Wegen der ungünstigen werkehrlichen Lage und des schlechten baulichen Zustandes des alten Empfangsgebäudes ist von der Deutschen Bundesbahn der Bau eines neuen Empfangsgebäudes als Flachbau in einfacher Bauweise in unmittelbarer Nähe der Fußgängerüberführung vorgesehen. Voraussichtlicher Baubeginn dieser Baumaßnahme ist nach Angaben der Deutschen Bundesbahn das Jahr 1976.
Im Rahmen des „Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen" ist die Instandsetzung der Zufahrtsstraße und der Parkplätze in Höhe von 100 000 DM vorgesehen. Die Lage des neuen Bahnhofs ist bei diesem Vorhaben bereits berücksichtigt.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 7/4038 Frage B 25) :
Wird in der Bundesrepublik Deutschland, und in welchen Transportbehältern, Plutonium auf dem Luftwege transportiert, und denkt die Bundesregierung an ein Verbot der Lufttransporte von Plutonium?
In der Bundesrepublik Deutschland wird Plutonium selten mit Flugzeugen transportiert. Für den Transport sind spezielle Behälter (sog. Typ B) vorgeschrieben, die besonderen Spezifikationen zur Gewährleistung des sicheren Einschlusses und der radiologischen Abschirmung genügen und von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) offiziell genehmigt sein müssen.
Nach bisher vorliegenden Erfahrungen sieht die Bundesregierung im nationalen Rahmen allerdings keine Notwendigkeit, den Lufttransport von Plutonium überhaupt zu verbieten.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen B 26 und 27) :
Trifft eine Mitteilung der Tageszeitung „Die Welt" vom 8. September 1975 zu, nach der Experten des Bundesverkehrsministeriums Fluggesellschaften, die ausländische Arbeitnehmer von Berlin in die Türkei fliegen, empfohlen haben, die von Bulgarien verlangte Zwischenlandung im Bundesgebiet nicht mehr tatsächlich durchzuführen, sondern zu simulieren, und falls ja, wie vereinbart die Bundesregierung diese Empfehlung mit dem Völkerrecht?
Ist die Bundesregierung, bei andauernder Verweigerung von Überflugrechten für Flüge aus West-Berlin ohne Zwischenlandung im Bundesgebiet, zu Gegenmaßnahmen bereit, wie z. B. die Verweigerung von Landungsrechten für bulgarische Maschinen in der Bundesrepublik Deutschland?
18192* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 187. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975
Zu Frage B 26:
Das Bundesverkehrsministerium hat Erwägungen darüber angestellt, die nächtlichen Lärmbelästigungen auf dem Flughafen Nürnberg zu vermeiden. Die mit der ergangenen Empfehlung verbundene flugsicherungsmäßige Maßnahme verstößt nicht gegen völkerrechtliche Abmachungen, insbesondere nicht gegen das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt.
Zu Frage B 27:
Die Bundesregierung ist vor allem um eine Wiedereröffnung der Luftstraße G 12 zwischen Griechenland und der Türkei bemüht, deren Schließung seit der Zypernkrise die Benutzung bulgarischen Luftraums für Flüge zwischen Berlin (West) und Istanbul notwendig machte. Der Luftverkehr von und nach Berlin (West) fällt bekanntlich in die ausschließliche Zuständigkeit der Drei Mächte, die sich laufend darum bemühen, diesen Flugverkehr so reibungslos wie möglich zu gestalten. Die Schutzmächte stehen in diesen Fragen in ständigem engen Kontakt mit der Bundesregierung. Diese unterstützt ihrerseits die Bemühungen der Drei Mächte im Rahmen ihrer Möglichkeiten und mit den Mitteln, die ihr und den Schutzmächten notwendig und angemessen erscheinen.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen B 28 und 29) :
Wann beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn den Neubau des dringend erforderlichen Stellwerks in Lüneburg, und teilt die Deutsche Bundesbahn und das Bundesverkehrsministerium die Auffassung, daß damit ca. 45 Personalstellen eingespart werden können?
Wann beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn die Einführung einer ferngesteuerten Bedienung der ca. 15 handbedienten Bahnübergänge zwischen Harburg und Uelzen, und teilt die Deutsche Bundesbahn und das Bundesverkehrsministerium die Auffassung, daß damit ebenfalls ca. 40 Personalstellen eingespart werden können?
Zu Frage B 28:
Wegen der erforderlichen planerischen Vorbereitung des Vorhabens kann mit den Bauarbeiten für das neue Stellwerk im Bahnhof Luneburg frühestens Anfang 1977 begonnen werden. Bei der Zusammenfassung der bisherigen 12 mechanischen Stellwerke zu einem Zentralstellwerk werden nach Angaben der Deutschen Bundesbahn einschließlich der Modernisierung der Bahnübergangssicherung etwa 38 Personen für anderen Einsatz freigestellt.
Zu Frage B 29:
Die Deutsche Bundesbahn hat die Einführung einer ferngesteuerten Sicherung der zwischen Harburg und Uelzen vorhandenen Bahnübergänge bisher nicht untersucht. Schlußfolgerungen hinsichtlich etwaiger Personaleinsparungen sind daher z. Z. nicht möglich.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage B 30 und 31):
Bis zu welchem Zeitpunkt werden die Schiffahrtsvorschriften nach Artikel 5 des Übereinkommens über die Schiffahrt auf dem Bodensee und nach Artikel 6 des Vertrags der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Schiffahrt auf dem Bodensee und dem Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen (vgl. Drucksache 7/3439) erlassen, und hat die Bundesregierung allenfalls die Möglichkeit, dafür einzutreten, daß diese Schiffahrtsvorschriften baldigst erlassen werden?
Bis zu welchem Zeitpunkt wird die nach Artikel 19 des Übereinkommens über die Schiffahrt auf dem Bodensee vorgesehene Internationale Schiffahrtskommission für den Bodensee gebildet?
Zu Frage B 30:
Aufgrund der Vorbereitungen für den Erlaß der Verordnung über die Schiffahrt auf dem Bodensee (Bodenseeschiffahrtsordnung) in Osterreich und der Schweiz sowie in den Ländern Baden-Württemberg und Bayern kann damit gerechnet werden, daß die Bodenseeschiffahrtsordnung in allen Anliegerstaaten des Bodensees am 1. März 1976 und damit rechtzeitig vor Beginn der neuen Wassersportsaison in Kraft tritt.
Zu Frage B 31:
Die Internationale Schiffahrtskommission für den Bodensee (Kommission) wird sich nach Inkrafttreten des Übereinkommens über die Schiffahrt auf dem Bodensee (Übereinkommen) konstituieren. Das Übereinkommen soll am 1. Januar 1976 in Kraft treten. Die Tätigkeit der Kommission wird schon jetzt durch einen internationalen SachverständigenAusschuß vorbereitet, der im Oktober zum dritten Mal in diesem Jahre zusammentritt.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4038 Frage B 32) :
Ist es richtig, daß die Deutsche Bundespost im Hinblick auf das ehemalige Postdienstgebäude in Bad Soden am Taunus, Kronberger Straße 6, der Stadt als Kaufinteressenten immer mitgeteilt hat, daß es „dringend geboten sei, der Stadt das Postgrundstück nur im Tauschwege zu überlassen", daß dieses Grundstück aber am 11. August 1975 an einen Privatinteressenten verkauft worden ist, ohne daß ein Tausch gefordert sein soll?
Nach den Plänen der Oberpostdirektion Frankfurt am Main sollte auf dem Grundstück des früheren Postamts in Bad Soden, Kronberger Straße 6, ein Wohngebäude für Postbedienstete' errichtet werden.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975 13193*
Die Stadt zeigte an dem Grundstück für eine Straßenverbreiterung Interesse. Der Stadt wurde wiederholt mitgeteilt, daß das Gelände aus Gründen der Wohnungsfürsorge nur im Austausch gegen ein anderes für Wohnzwecke geeignetes Grundstück abgegeben werden kann. Die Verhandlungen über den vorgeschlagenen Grundstückstausch scheiterten schließlich, weil die Stadt sich nicht dazu in der Lage sah, ein anderes Grundstück zur Verfügung zu stellen.
Einem Privatinteressenten, dem Grundstücksnachbarn, wurden zunächst die gleichen Auflagen gestellt. Er hat der Oberpostdirektion auch mehrere Grundstücke nachgewiesen, die aber alle für den Wohnungsbau für Postbedienstete nicht geeignet erschienen.
Im Laufe dieser Verhandlungen ergab sich für die Oberpostdirektion eine neue Situation. Es hatte sich zwischenzeitlich herausgestellt, daß durch den Bau von Wohnungen in Königstein und einer Minderung des Bedarfs die Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnungen in Bad Soden weggefallen waren. Die Oberpostdirektion Frankfurt am Main hat sich daraufhin umgehend zu einem Verkauf des Grundstücks entschlossen.
Die Stadt hatte wiederholt betont, daß sie den größeren Teil des Grundstücks für die Verbreiterung einer Straße benötigt. Der Käufer ist daher vor Abschluß des Kaufvertrages darauf hingewiesen worden, daß die Stadt einen wesentlichen Teil des zu erwerbenden Grundstücks zum Ausbau einer Straße beansprucht. Nach seinen Angaben in den Verhandlungen ist er mündlich und im Juni 1975 schriftlich an die Stadt herangetreten. Er hat dabei in den Gesprächen mit dem Bürgermeister erfahren, daß die Planungen für die Straßenführung noch nicht abgeschlossen seien und man sich zu gegebener Zeit an ihn wenden werde.
Es steht fest, daß die Stadt von dem Erwerb des Grundstücks durch den Käufer wußte und damit einverstanden war. Dies findet auch seine Bestätigung in einem Schreiben der Stadt an das beurkundende Notariat, in dem mitgeteilt wurde, daß für die Stadt im vorliegenden Fall ein Vorkaufsrecht nicht bestehe.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage B 33) :
Ist der Bundespostminister bereit, den in der Presse wiederholt auszugsweise zitierten Bericht der Oberpostdirektion Nürnberg vom 12. Juli 1975 betreffend Baumaßnahmen beim Postamt Hof der Offentlichkeit in seinem gesamten Wortlaut zu unterbreiten?
Aufgrund einer Stellungnahme der Pressestelle der Oberpostdirektion Nürnberg ist ein Bericht der Oberpostdirektion vom 10. Juli 1975 betr. Baumaßnahmen beim PA Hof am 2. August 1975 in der Frankenpost in seinen wesentlichen Punkten wiedergegeben worden. Das Bundespostministerium beabsichtigt nicht, den Bericht in seinem vollen Wortlaut zu veröffentlichen; es handelt sich um einen verwaltungsinternen Vorgang.
Von einem weiteren Bericht der Oberpostdirektion Nürnberg vom 12. September 1975 betreffend Baumaßnahmen beim Postamt Hof ist dem Bundespostministerium nichts bekannt.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretär Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4038 Frage B 34) :
Sind die Inhaber von Dauerrechtswohnungen berechtigt, die Förderung nach dem Sonderprogramm „Wohnungsmodernisierung" selbst zu beantragen, oder steht das Antragsrecht der jeweiligen Siedlungs- oder Baugesellschaft zu?
Nach dem Wortlaut der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern besteht die Förderung in einem einmaligen Zuschuß an den Eigentümer oder sonst dinglich Verfügungsberechtigten. Damit ist sichergestellt, daß auch der Inhaber eines grundbuchlich eingetragenen Dauerwohnrechts — soweit dies nicht im Hinblick auf die Modernisierung und Instandsetzung vertraglich eingeschränkt ist Zuschüsse im Rahmen des Sonderprogramms zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden beantragen kann.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage B 35) :
Gehört der Kreis Euskirchen (ehemaliger Kreis Schleiden und ehemaliger Kreis Euskirchen) gemäß dem Bundesraumordnungsprogramm zu den strukturschwachen Gebieten?
Die strukturschwachen Räume des Bundesraumordnungsprogramms basieren auf dem Stand der Kreisgrenzen nach der Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung 1970. Bund und Länder haben die den strukturschwachen Räumen zugrunde liegenden Gebietseinheiten im wesentlichen in den Jahren 1970/71 abgegrenzt. Aus statistischen und methodischen Gründen konnten anschließende Kreisreformen der Bundesländer in den Analysen, die der Auswahl der Schwerpunkträume zugrunde liegen, nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. Bundesraumordnungsprogramm II, 1 Ziffer 4).
Infolgedessen gehört nur derjenige Teil des neuen Kreises Euskirchen, der den ehemaligen Kreis Schleiden umfaßt, gemäß Bundesraumordnungsprogramm zu dem Schwerpunktraum „Eifel—Westerwald."
13194* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. September 1975
Bund und Länder gehen jedoch bei allen raumordnungspolit schen Überlegungen und Fortschreibungserfordernissen des Bundesraumordnungsprogramms davon aus, daß jeweils der aktuelle Gebietsstand zu berücksichtigen ist.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4038 Fragen B 36 und 37) :
Inwieweit beruhen die Bewilligungsbedingungen für das Modernisierungsprogramm 1975 auf gemeinsamen Beschlüssen des Bundes und der Länder, bzw. welche Länder haben Einspruch erhoben oder den Bewilligungsbedingungen nicht zugestimmt?
Inwieweit trifft es zu, daß das Modernisierungsprogramm 1975 deshalb nur zögernd und daher nicht konjunkturwirksam habe verwirklicht werden können, „weil die Bewilligungsbedingungen des Bundes viel zu kompliziert sind und eine Förderung ausschließlich nur in vorher festgelegten Modernisierungszonen erfolgen kann"?
Zu Frage B 36:
Die vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau erlassenen Richtlinien für das Modernisierungsprogramm 1974 und 1975 sind in mehreren Besprechungen mit den Länderreferenten erarbeitet worden und auf den Ministerkonferenzen vom 13. Dezember 1973 und 28. November 1974 von allen für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Ministern und Senatoren gebilligt worden. Um Anlaufschwierigkeiten des Programms zu vermindern, wurde zusätzlich vereinbart, daß in der Anlaufphase des Programms stärker von der Ausnahmeregelung, auch außerhalb von Modernisierungszonen zu fördern, Gebrauch gemacht werden könne.
Zu Frage B 37:
Das gemeinsame Modernisierungsprogramm von Bund und Ländern konzentriert die Förderung erstmalig auf räumliche Schwerpunkte. Die Durchführung des Modernisierungsprogramms war — wie bei einem neuen Programm zu erwarten — mit anfänglichen Schwierigkeiten verbunden. Wie mir aus den Ländern berichtet worden ist, sind diese Schwierigkeiten jedoch inzwischen weitgehend behoben.
Anlage 37
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen B 38 und 39) :
Welche Vorstellung hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie über die zukünftige Entwicklung und Förderung der Europäischen Computerindustrie, und welche Folgerungen ergeben sich hieraus für direkte Förderungsmaßnahmen?
Trifft es zu, daß Vertreter einer amerikanisch-japanischen Großrechnerfirma im Bundesministerium für Forschung und Technologie zu Gesprächen eingeladen waren, und ist dies zurückzuführen auf die Intervention eines deutschen Kleinrechnerherstellers oder eines Politikers der Koalitionsparteien?
Zu Frage B 38:
Die Bundesregierung hat dem Bundestagsausschuß für Forschung und Technologie in einem ausführlichen Bericht die Situation der Hersteller von Datenverarbeitungsanlagen dargelegt und auch die Folgerungen für Förderungsmaßnahmen aufgezeigt. Der Bericht ist Ihnen als Mitglied dieses Ausschusses bekannt.
Zu Frage B 39:
Ihre Frage beantworte ich mit ja. Die Computerwoche berichtete am 13. Juni 1975 unter dem Titel „Ein Superstar in Bonn" über den Besuch.
Anlage 38
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen B 40 und 41) :
In welcher Auflage und durch welche Zeitungen wurde die vom Bundesministerium für Forschung und Technologie herausgegebene Schrift „forschung aktuell" verbreitet?
Wie hoch waren die Kosten für die Herstellung und Verteilung?
Zu Frage B 40:
Die Informationsschrift „forschung aktuell" mit den Schwerpunktthemen Modernisierung der Volkswirtschaft und Humanisierung des Arbeitslebens wurde in einer Gesamtauflage von 1,5 Millionen Exemplaren hergestellt. Davon wurden rd. 630 000 Exemplare über Arbeitnehmerorganisationen, bei Informationsveranstaltungen und an Besuchergruppen verteilt. Die Verteilung als Zeitungsbeilage erfolgte in industriellen Ballungsgebieten über die folgenden Organe:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung Teilauflage Expl.
563 000
Braunschweiger Zeitung, Teilauflagen Wolfsburg/Salzgitter 49 000
Saarbrücker Zeitung (Stadtauflage) 119 000
Frankfurter Rundschau (Teilauflage) 60 000
Nürnberger Nachrichten (Teilauflage) 75 000
866 000
Zu Frage B 41:
Die Kosten für die Herstellung betrugen DM 60 205,48, für die Verteilung DM 97 798,25.