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ID0718623800

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 7186

  • date_rangeDatum: 24. September 1975

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 186. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 Inhalt: Absetzung der Punkte 4, 8, 9 und 10 von der Tagesordnung 13089 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 13089 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 13089 B Fragestunde — Drucksache 7/4038 vom 19. 9. 1975 — Abweichung der Rechtsprechung von den im Merkblatt des Bundesjustizministeriums vom 19. Februar 1975 entwickelten Vorstellungen über die Anrechnung von Kindergeld auf Unterhaltszahlungen für eheliche Kinder MdlAnfr Al 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schwenk (Stade) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 13090 A Verlängerung des Konditionstrainings für U-Boot-Fahrer an der Bundeswehrsportschule Sonthofen MdlAnfr A3 19.09.75 Drs 07/4038 Reiser SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg . . 13090 B, C, D ZusFr Reiser SPD 13090 C Anrechnung des Bonus für Abiturienten aus staatlich anerkannten Fernlehrgängen bei der Vergabe von Studienplätzen MdlAnfr A5 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Haenschke SPD Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW . 13090 D, 13091 B ZusFr Dr. Haenschke SPD 13091 B Verfassungswidrigkeit der §§ 6 und 7 der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vom 25. Juli 1974 MdlAnfr A23 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Fuchs CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW 13091 C, D, 13092 A ZusFr Dr. Fuchs CDU/CSU 13091 D Disziplinar- und Arbeitsrechtsverfahren gegen Teilnehmer an illegalen Arbeitskämpfen im öffentlichen Dienst MdlAnfr A7 19.09.75 Dr. 07/4038 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A8 19.09.75 Drs 07/4038 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . 13092 A, C, D, 13093 A ZusFr Spranger CDU/CSU . . 13092 C, D, 13093 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 Aufführung der zulässigen Waffen in den zur Ausübung unmittelbaren Zwanges ermächtigenden Gesetzen MdlAnfr A9 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Arndt (Hamburg) SPD MdlAnfr A10 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Arndt (Hamburg) SPD Antw PStSekr Baum BMI . . . . 13093 B, C, D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 13093 C, D Finanzierung des deutschen Sports aus Bundesmitteln MdlAnfr A13 19.09.75 Drs 07/4038 Milz CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . . . 13094 A, B, C ZusFr Milz CDU/CSU . . . . . . . . 13094 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 13094 C Anwendung der neuen EG-Rechnungseinheit auf den EG-Haushalt sowie Höhe der finanziellen Auswirkungen im Jahr 1976 bei Zugrundelegung der alten Rechnungseinheit für EG-Haushaltsbeiträge MdlAnfr A16 19.09.75 Drs 07/4038 Löffler SPD MdlAnfr A17 19.09.75 Drs 07/4038 Löffler SPD Antw PStSekr Haehser BMF 13094 D, 13095 B, C, D ZusFr Löffler SPD . . . . . . . . 13095 B, C ZusFr Peters (Poppenbüll) FDP . . . . 13095 C Schlußfolgerungen aus der Entwicklung der administrierten Preise für die Privatisierung von Unternehmen der öffentlichen Hand MdlAnfr A24 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13096 B, D, 13097 A, B, C ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . 13096 D, 13097 A ZusFr Frau Dr. Riedel-Martiny SPD . . 13097 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 13097 B ZusFr Milz CDU/CSU 13097 C Belastung der Lebensmittelerzeugung durch Anhebung der Mehrwertsteuer für Produktionsmittel der Landwirtschaft um 2 % sowie Einkommenseinbußen für die deutsche Landwirtschaft bei Abbau des Aufwertungsausgleichs von 3 % Mehrwertsteuer MdlAnfr A25 19.09.75 Drs 07/4038 Kiechle CDU/CSU Mdl Anfr A26 19.09.75 Drs 07/4038 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML . . . . . 13097 D, 13098 A, B, C, D, 13099 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . 13097 D, 13098 A, D, 13099 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . . . 13098 B, 13099 C ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . 13099 B ZusFr Bremm CDU/CSU 13099 B Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem deutschen und niederländischen Gartenbau MdlAnfr A27 19.09.75 Drs 07/4038 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML . 13099 D, 13100 A ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . 13099 D, 13100 A Unvereinbarkeit der Behauptung von Bundeskanzler Schmidt über die Zweckerfüllung des landwirtschaftlichen Aufwertungsausgleichs mit dem im Verhältnis zum Betriebsmittelindex schlechten Erzeugerpreisindex 1974/75 MdlAnfr A28 19.09.75 Drs 07/4038 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML . . . . 13100 B, D, 13101 A, B, C, D ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . . 13100 D ZusFr Peters (Poppenbüll) FDP . . . . . 13101 B ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . . 13101 B ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . . . . . . . 13101 C Lockerung des Anwerbestopps für ausländische Arbeitskräfte aus Nicht-EG-Ländern zur Behebung des Arbeitskräftemangels in dem gastronomischen Gewerbe MdlAnfr A29 19.09.75 Drs 07/4038 Rollmann CDU/CSU MdlAnfr A30 19.09.75 Drs 07/4038 Rollmann CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 13102 A, B, C, D, 13103 A, B, C, D 13104 A, B, C ZusFr Rollmann CDU/CSU 13102 B, C, 13103 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13102 D, 13104 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 13103 A ZusFr Milz CDU/CSU . . . . 13103 A, 13104 B ZusFr Lambinus SPD 13103 B von Hassel, Vizepräsident . . . . . . 13103 B ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . 13104 A ZusFr Spitzmüller FDP . . . . . . . 13104 C Voraussetzungen für den Anspruch der nach der Steuerreform 1972 der gesetzlichen Rentenversicherung beigetretenen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 III Selbständigen auf Hinterbliebenen- und Erwerbsunfähigkeitsrente MdlAnfr A32 19.09.75 Drs 07/4038 Metzger SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 13104 D ZusFr Metzger SPD . . . . . . . . . 13104 D Berücksichtigung der bis 1945 bei deutschen Versicherungsträgern in polnisch verwalteten Gebieten und in der Freien Stadt Danzig zurückgelegten Beschäftigungszeiten bei der Rentenberechnung nach polnischem Sozialversicherungsrecht; Zahl der unter polnischer Verwaltung und im Gebiet Polens in den Grenzen vom 1. September 1939 lebenden Deutschen im Sinne des Grundgesetzes sowie Anteil der in der reichsgesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen MdlAnfr A33 19.09.75 Drs 07/4038 Freiherr von Fircks CDU/CSU MdlAnfr A34 19.09.75 Drs 07/4038 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 13105 A, C, D, 13106 A, B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 13105 C, D, 13106 A ZusFr Hösl CDU/CSU . . . . . . . . 13106 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13106 B Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit zur Eingliederung von Schulabgängern ohne Ausbildungsvertrag und Arbeitsplatz in das Arbeitsleben MdlAnfr A35 19.09.75 Drs 07/4038 Frau Dr. Rehlen SPD MdlAnfr A36 19.09.75 Drs 07/4038 Frau Dr. Rehlen SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13106 C, D, 13107 A, B, C ZusFr Frau Dr. Rehlen SPD . . 13106 D, 13107 B ZusFr Milz CDU/CSU . . . . . . . . 13107 B Feststellung des Präsidenten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte über die Abdeckung der Rentenleistungen bei den derzeitigen Beiträgen MdlAnfr A44 19.09.75 Drs 07/4038 Geisenhofer CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 13107 D, 13108 A ZusFr Geisenhofer CDU/CSU . . 13107 D, 13108 A Zahlung von Halbwaisengeld nach dem Altershilfegesetz für Landwirte MdlAnfr A47 19.09.75 Drs 07/4038 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13108 B, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . . . . 13108 C Forderung eines Impfnachweises bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus Ländern mit Polioerkrankungen MdlAnfr A48 19.09.75 Drs 07/4038 Amling SPD MdlAnfr A49 19.09.75 Drs 07/4038 Amling SPD Antw. PStSekr Zander BMJFG . . . . . 13108 D Unterstützung und Förderung der Mitbürger mit besonders kleinem Wuchs MdlAnfr A50 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Haenschke SPD Antw. PStSekr Zander BMJFG . . . . 13109 A, B ZusFr Dr. Haenschke SPD . . . . . . . 13109 B Verhaltensbeeinflussung von Kindern durch Spielen mit Kriegsspielzeug sowie Verbot des Vertriebs dieses Spielzeugs MdlAnfr A51 19.09.75 Drs 07/4038 Schäfer (Appenweier) SPD MdlAnfr A52 19.09.75 Drs 07/4038 Schäfer (Appenweier) SPD Antw. PStSekr Zander BMJFG . . . . 13109 C, D, 13110A, C ZusFr Schäfer (Appenweier) SPD 13109 C, 13110 A ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU . . . . 13110 C Nächste Sitzung 13110 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13111* A Anlage 2 Zahl der Freistellungen nach § 46 Abs. 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes SchrAnfr B11 11.10.74 Drs 07/2631 Walther SPD ErgSchrAntw PStSekr Baum BMI auf ZusFr Walther SPD . . . . . . . . 13111* C Anlage 3 Fragebogen der zentralen Vergabe für Studienplätze in Dortmund für das Wintersemester 1975/76 MdlAnfr A5 12.09.75 Drs 07/4024 Frau Benedix CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 13114* A Anlage 4 Errichtung einer „Freien Medizinischen Hochschule" durch den Hartmannbund für IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 Arztkinder unter Umgehung des Numerus clausus MdlAnfr A6 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 13114* B Anlage 5 Pressemeldungen über die Zuleitung einer als vertraulich gekennzeichneten Niederschrift über ein Gespräch zwischen dem CDU-Präsidium und dem DGB-Vorstand an den früheren Bundeskanzler Brandt sowie Existenz von Unterlagen im Bundeskanzleramt über die Anforderung weiterer vertraulicher Papiere über Gespräche zwischen der CDU/CSU und dem DGB MdlAnfr A111 12.09.75 Drs 07/4024 Nordlohne CDU/CSU MdlAnfr A112 12.09.75 Drs 07/4024 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BK . . . . 13114* D Anlage 6 Übereinstimmung des Bekenntnisses des Staatsministers beim Bundesminister des Auswärtigen zugunsten der sowjetkommunistischen Aufstandsbewegung in Angola mit der Auffassung der Bundesregierung MdlAnfr A114 12.09.75 Drs 07/4024 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13115* A Anlage 7 Pressemeldung über die Weigerung der Polen, auf der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz über die Möglichkeit einer friedlichen Grenzveränderung zu sprechen und Schlüsse der Bundesregierung aus diesem mit den Vereinbarungen der KSZE im Widerspruch stehenden Verhalten MdlAnfr A115 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13115* B Anlage 8 Pressemeldung über die Kontrolle der Wagen von Angehörigen der alliierten Schutzmächte nach einer Fahrt über die Transitstrecken von und nach Berlin MdlAnfr A116 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13115* B Anlage 9 Pressemeldung über die Aufforderung Kubas an Portugal um Ubermittlung geheimen Materials über die NATO MdlAnfr A117 12.09.75 Drs 07/4024 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 13115* C Anlage 10 Freilassung des deutschen Kriegsgefangenen Herbert Kappler als Voraussetzung der Gewährung des Fünf-Milliarden-Währungskredits an Italien MdlAnfr A121 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 13115* D Anlage 11 Gewährung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz an deutsche Studenten im Ausland SchrAnfr B52 12.09.75 Drs 07/4024 Seiters CDU/CSU SchrAnfr PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 13116* A Anlage 12 Mißachtung der KSZE-Vereinbarungen über die Anmeldung von Manövern seitens der Sowjetunion MdlAnfr A4 19.09.75 Drs 07/4038 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 13116* D Anlage 13 Stimmenanteil moskauhöriger und maoistischer Gruppierungen bei den letzten Wahlen zu den Studentenparlamenten an den Hochschulen MdlAnfr A6 19.09.75 Drs 07/4038 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 13117* A Anlage 14 Folgerung aus Gutachten und Studien über die Untergrundbauweise von Kernkraftwerken MdlAnfr A11 19.09.75 Drs 07/4038 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A12 19.09.75 Drs 07/4038 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 13117* B Anlage 15 Kriterien für die Gewährung politischen Asyls sowie unterschiedliche Behandlung von Vietnamesen und Chilenen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 V MdlAnfr A14 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU MdlAnfr A15 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 13118* A Anlage 16 Rechtfertigung der steigenden kurzfristigen Verschuldung MdlAnfr A18 19.09.75 Drs 07/4038 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 13118* D Anlage 17 Verzicht der Finanzverwaltung auf enge Auslegung des Begriffs „Ordnungsmäßigkeit der Buchführung" bei Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz in vor dem 1. Dezember 1974 liegenden Förderungsfällen MdlAnfr A19 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 13119* A Anlage 18 Gewährung eines verminderten Steuersatzes für die Gastronomie bei der geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer MdlAnfr A20 19.09.75 Drs 07/4038 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 13119* B Anlage 19 Zeitungsmeldung über Verwaltungskosten von 70 Millionen DM bei einer Verlagerung der Kindergeldzahlungen von der Bundesanstalt für Arbeit auf die Länder und Gemeinden MdlAnfr A31 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13119* D Anlage 20 Anweisung des Projektleiters des Arbeitskreises „Dienst für den Frieden", Ernst Nagel, an die Regionalbeauftragten des Zivildienstes zur Geheimhaltung der Fragebögen bis zur Durchführung der Befragung sowie Erstattung der durch die Einschaltung von Dienststellen entstandenen Kosten MdlAnfr A37 19.09.75 Drs 07/4038 Frau Schuchardt FDP MdlAnfr A38 19.09.75 Drs 07/4038 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13119* D Anlage 21 Mißbrauch von Dienststellen im Bereich des Zivildienstes und der Verteidigung durch die Verteilung von Fragebögen für den Arbeitskreis „Dienst für den Frieden" der Deutschen Bischofskonferenz MdlAnfr A39 19.09.75 Drs 07/4038 Hölscher FDP MdlAnfr A40 19.09.75 Drs 07/4038 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13120* A Anlage 22 Gewährleistung der Anonymität und der wissenschaftlichen Neutralität bei der Fragebogenaktion des Arbeitskreises „Dienst für den Frieden" MdlAnfr A41 19.09.75 Drs 07/4038 von Schoeler FDP MdlAnfr A42 19.09.75 Drs 07/4038 von Schoeler FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13120* B Anlage 23 Abzug eines bezahlten Sonderurlaubs bei einer regelmäßigen Gewährung von Arbeitslosengeld an Saisonarbeitskräfte MdlAnfr A43 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13120* D Anlage 24 Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge zur Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr A45 19.09.75 Drs 07/4038 Freiherr von Kühlmann-Stumm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13121* A Anlage 25 Durchschnittliche Bearbeitungszeit von Rentenanträgen bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte MdlAnfr A46 19.09.75 Drs 07/4038 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13121 * B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 13089 186. Sitzung Bonn, den 24. September 1975 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26. 9. Adams * 26. 9. Dr. Aigner * 26. 9. Dr. Artzinger * 26. 9. Dr. Bangemann * 26. 9. Dr. Bayerl * 26. 9. Behrendt * 26. 9. Büchner (Speyer) *** 24. 9. Dr. Burgbacher * 26.9. Dr. Corterier 26. 9. Damm 26.9. Dr. Dregger 3. 10. Dr. Evers 24. 9. Fellermaier * 26. 9. Frehsee * 26. 9. Dr. Früh * 26. 9. Gallus 24. 9. Gerlach (Emsland) * 26. 9. Graaff 3. 10. Haase (Fürth) *** 24. 9. Härzschel * 26. 9. Dr. Holtz 26.9. Dr. Hupka 26.9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 26. 9. Immer (Altenkirchen) 3. 10. Kater 3. 10. Dr. Kempfler 26. 9. Kern 26. 9. Dr. Klepsch *** 26. 9. Dr. Kliesing 26. 9. Koblitz 30. 9. Krall * 26. 9. Dr. Kunz (Weiden) 26. 9. Lange 26. 9. Lautenschlager * 26. 9. Lücker * 26. 9. Dr. Marx 30. 9. Mattick 26. 9. Memmel * 26. 9. Müller (Bayreuth) 26. 9. Müller (Mülheim) * 26. 9. Mursch (Soltau-Harburg) * 26. 9. Neumann 26. 9. Ollesch 26. 9. Opitz 26. 9. Frau Dr. Orth * 26. 9. Pawelczyk 26. 9. Schirmer 3. 10. Schmidt (Kempten) *** 24. 9. Schmidt (München) * 26. 9. Dr. Schneider 25. 9. Dr. Schulz (Berlin) * 26. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schulze-Vorberg 26. 9. Schwabe * 26. 9. Dr. Schwörer * 26. 9. Seefeld * 26. 9. Seibert 24. 9. Solke 26. 9. Springorum * 26. 9. Dr. Starke (Franken) * 26. 9. Strauß 26. 9. Suck * 26. 9. Vahlberg 26. 9. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10. Walkhoff * 26. 9. Frau Dr. Walz * 26. 9. Dr. Freiherr von Weizsäcker 30. 9. Frau Dr. Wex 24. 9. Dr. Zimmermann 30. 9. Zoglmann 24. 9. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage B 11 126. Sitzung, Seite 8494 *, Anlage 23) : Wie ich Ihnen mit Schreiben vom 15. Oktober 1974 mitgeteilt habe, setzte die Beantwortung Ihrer Frage 2 Erhebungen der Bundesressorts und ihrer nachgeordneten Behörden voraus. Diese Erhebungen konnten wegen des damit verbundenen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwandes erst jetzt abgeschlossen werden. Nun beantworte ich Ihre Frage B 11 wie folgt: Die Zahl der Freistellungen, aufgegliedert nach örtlichen Personalräten, Stufenvertretungen und Jugendvertretungen im Bundesdienst, bei Bundesbahn und Bundespost, ergibt sich aus der Zusammenstellung in der Anlage 1. In Fällen, in denen Personalvertretungsmitglieder nicht bereit sind, sich ganz von ihren dienstlichen Aufgaben freistellen zu lassen, werden statt dessen mehrere Personalvertretungsmitglieder teilweise freigestellt. Derartige Teilfreistellungen sind in der Aufstellung (Anlage 1) zu vollen Freistellungen addiert worden. Die Gesamtzahl der Freistellungen beträgt danach 3 432. Nach Auskunft der Bundesressorts sind die in § 46 Abs. 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes bestimmten Freistellungsquoten im Einvernehmen zwischen Personalrat und Dienststellenleiter in mehreren Fällen unter- oder überschritten worden (§ 46 Abs. 4 Satz 3 BPersVG). In keinem Fall ist bisher ein Verwaltungsgericht wegen Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der Freistellungen nach § 46 Abs. 3, 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes angerufen worden. Daraus ist zu entneh- 13112* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 men, daß die Dienststellen insoweit ihre Verpflichtungen erfüllt haben. Die meisten Bundesressorts halten es für notwendig, so bald wie möglich zusätzliche Planstellen und Stellen für die Freistellungen bereitzustellen. Die Einzelheiten sind in der Anlage 2 dargestellt. Die Bundesregierung hat jedoch anläßlich der Beratung über den Haushalt 1975 am 4. Juli 1974 entschieden, zusätzliche Stellen wegen der Freistellung von Personalratsmitgliedern aufgrund der Neuregelung des Personalvertretungsrechts kämen nicht in Betracht, der Stellenausgleich müsse erforderlichenfalls durch Umsetzungen innerhalb der Einzelpläne vorgenommen werden. Anlage 1 1. Freistellungen in örtlichen Personalräten *) Bundesdienst Bundesbahn Bundespost (außer Bahn und Post) Personalstärke der Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Dienststellen Dienststellen Freistellungen Dienststellen Freistellungen Dienststellen Freistellungen unter 300 Beschäftigte 3 194 61 2 324 379 437 437 300 bis 600 Beschäftigte 318 171 222 232 147 147 601 bis 1 000 Beschäftigte 45 53 94 182 82 164 1 001 bis 2 000 Beschäftigte 16 43 41 113 126 378 2 001 bis 3 000 Beschäftigte 4 11 6 19 48 192 über 3 000 Beschäftigte 4 24 2 10 nicht nach Dienststellen aufgegliedert 330 insgesamt 363 925 1 658 2. Freistellungen in Stufenvertretungen *) Bundesdienst (außer Bahn und Post) Bundesbahn Bundespost Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Stufenvertretungen Freistellungen Stufenvertretungen Freistellungen Stufenvertretungen Freistellungen 85 117 17 105 23 125 3. Freistellungen in Jugendvertretungen *) Bundesdienst Bundesbahn Bundespost (außer Bahn und Post) Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Jugendvertretungen Freistellungen Jugendvertretungen Freistellungen Jugendvertretungen Freistellungen örtliche Jugendvertretungen 104 — 859 — 589 110 Jugendstufenvertretungen 36 1 15 — 23 28 insgesamt 1 — 138 *) Teilfreistellungen sind zu vollen Freistellungen zusammengerechnet worden Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 13113* 4. Zusammenfassung (Bundesdienst einschließlich Bahn und Post, jedoch ohne Träger der Sozialversicherung) a) örtliche Personalräte 2 946 b) Stufenvertretungen 347 c) Jugendvertretungen 139 3 432 Freistellungen *) *) Teilfreistellungen sind zu vollen Freistellungen zusammengerechnet worden Anlage 2 Zusätzlich geforderte Planstellen/Stellen für die Freistellungen 1. Planstellen für Beamte Besoldungsgruppen Bundesdienst (außer Rahn und Bundesbahn Bundespost Post) A 4 10 A 5 30 A 6 2 A 7 6 15 A 8 11 40 A 9 11 180 A10 6 A 11 19 40 A 12 23 80 A 13 14 200 A14 4 A15 9 A16 2 5 B 6 1 ohne nähere Aufschlüsselung 77 insgesamt 185 1 60 2. Stellen für Arbeitnehmer Vergütungsgruppe/ Bundesdienst (außer Bahn und Post.) Bundesbahn Bundespost Lohngruppe Vergütungsgruppe VIII 3 Vergütungsgruppe VII 17 Vergütungsgruppe VI b 18 Vergütungsgruppe Kr V 1 Vergütungsgruppe V c 19 Vergütungsgruppe V b 33 Vergütungsgruppe IV b 27 Vergütungsgruppe IV a 23 100 ohne Vergütungsgruppe III 13 nähere Vergütungsgruppe II 2 Auf- Vergütungsgruppe I 3 schlüsselung Lohngruppe IV 10 Lohngruppe III 25 Lohngruppe III a 3 Lohngruppe II 10 Lohngruppe I 13 insgesamt 220 *) 100 *) Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn fordert keine zusätzlichen Planstellen und Stellen, weist aber darauf hin, daß 386 Planstellen der Besoldungsgruppen A 5 bis B 2, die ganz freigestellte Beamte innehaben, voll zu Lasten der Anstellungs- und Beförderungsverhältnisse in den betroffenen Laufbahnen gehen. 3. Zusammenfassung (Bundesdienst einschließlich Bahn und Post, jedoch ohne Träger der Sozialversicherung) a) Planstellen für Beamte 785 b) Stellen für Arbeitnehmer 320 1 105 13114* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf den Fragebogen der zentralen Vergabe für Studienplätze in Dortmund für das Wintersemester 1975/76 deutsche Abiturienten, die nicht in einem der elf Länder der Bundesrepublik Deutschland geboren sind, als im Ausland geboren registriert werden, und hält die Bundesregierung eine solche Registrierung für staatsrechtlich notwendig? Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, auf deren Fragebogen sich die Anfrage bezieht, ist eine Einrichtung der Länder. Die von der Zentralstelle versandten Fragebögen sind hinsichtlich des in der Anfrage angesprochenen Bereichs wie folgt gestaltet: a) Bei der Frage nach dem „Land des Geburtsortes" werden die 11 Länder der Bundesrepublik aufgeführt; daneben gibt es eine Restkategorie mit der Überschrift „nicht Bundesrepublik Deutschland". b) Im Datenfeld „Staatsangehörigkeit" trägt der Bewerber seine Angaben nach einem Schlüssel ein. Dieser sieht für deutsche Staatsangehörige „Deutschland" vor. Die in der Frage genannte Unterscheidung findet sich an keiner Stelle des Fragebogens. Es ist insbesondere nicht ersichtlich, daß die Frage nach dem Land des Geburtsortes mit der Registrierung der Staatsangehörigkeit in irgendeiner Weise verknüpft ist. Die Anfrage geht daher von einer unzutreffenden Voraussetzung aus. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 7/4024 Frage A 6) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne einer Standesorganisation — des Hartmannbundes —, eine insbesondere Arztkinder privilegierende sogenannte „Freie Medizinische Hochschule" unter Umgehung des allgemeinen Numerus clausus für eine bestimmte, offensichtlich allein durch ihr weit überdimensioniertes Einkommen dafür prädestinierte Gesellschaftsschicht zu errichten (lt. „Spiegel" vom 25. August 1975), und ist nach Ansicht der Bundesregierung das durch das Grundgesetz gesicherte Gleichheitsprinzip, das insbesondere auch Chancengleichheit für alle Bürger postuliert, dann noch gewährleistet? Die Pläne des Hartmannbundes, in einem Bundesland eine „Freie Medizinische Hochschule", also eine Privathochschule zu errichten, sind der Bundesregierung seit längerem bekannt. Wie aus einem Interview des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel" (Ausgabe vom 25. August 1975) mit dem Kultusminister von Rheinland-Pfalz, Herrn Bernhard Vogel, andeutungsweise hervorgeht, ist nicht auszuschließen, wenn z. Z. auch noch keineswegs sicher, daß der Hartmannbund dieses Projekt in Rheinland-Pfalz realisieren kann. Nach Auskünften des Hartmannbundes ist nicht daran gedacht, eine Hochschule zu errichten, die Arztkinder privilegiert oder den allgemeinen Numerus clausus umgeht. Man sei vielmehr mit der Vergabe der Studienplätze über die ZVS einverstanden und werde auch keine Studiengebühren oder Hörgeld verlangen. Insgesamt beurteilt die Bundesregierung das Vorhaben des Hartmannbundes dennoch mit erheblicher Skepsis. Die Bedenken beziehen sich dabei zunächst weniger auf rechtliche Gesichtspunkte als vielmehr auf die Finanzierbarkeit und Lebensfähigkeit einer solchen privaten Medizinhochschule. Die Bundesregierung teilt die auch von Kultusminister Vogel vertretene Auffassung, daß eine solche Hochschule nur genehmigt werden könnte, wenn sie sich in der Frage der Gebühren so wie die staatlichen Hochschulen verhält. Der Hartmannbund geht davon aus, daß die benötigten Finanzierungsmittel im Rahmen einer privaten Stiftung durch Spenden insbesondere aus der deutschen Ärzteschaft aufgebracht werden können. Es muß bezweifelt werden, ob das angesichts des bekanntermaßen sehr erheblichen laufenden Mittelbedarfs bei der Medizinerausbildung realistisch ist. Aller Voraussicht nach würde eine solche Hochschule über kurz oder lang den Staat um finanzielle Hilfe angehen müssen — und eine solche Entwicklung wäre für den Staat unerträglich. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen A 111 und 112) : Treffen Presseberichte über die am Dienstag vor dem Vierten Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes gemachten Zeugenaussagen der Herren Johannes Naber und Günther König in dem dort zu verhandelnden Landesverratsprozeß zu, wonach der frühere Bundeskanzler Brandt vom DGB-Vorsitzenden Oskar Vetter eine mit dem Vermerk „Vertraulich" gekennzeichnete Niederschrift eines Gespräches, das am 6. März 1972 zwischen dem CDU-Präsidium und dem geschäftsführenden DGB-Vorstand stattgefunden hat, erbeten und sie daraufhin auch erhalten hat? Existiert heute noch oder existierte während der Amtszeit des Bundeskanzlers Brandt im Bundeskanzleramt eine Aktenunterlage, aus der zu schließen ist, daß vom damaligen Bundeskanzlei selbst oder von seinen Mitarbeitern weitere vertrauliche Papiere über Gespräche zwischen der CDU/CSU und dem DGB beschafft worden sind? Zu Frage A 111: Aus den Akten des Bundeskanzleramtes ergibt sich weder, daß die von Ihnen zitierte Niederschrift angefordert, noch daß eine solche Niederschrift im Bundeskanzleramt eingegangen ist. Zu Frage A 112: Auch diese Frage ist mit Nein zu beantworten. Die Akten des Bundeskanzleramtes geben keinerlei derartige Hinweise. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 13115* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 114) : Stellt das Bekenntnis des derzeitigen Staatsministers beim Bundesminister des Auswärtigen zugunsten der sowjet-kommunistischen Aufstandsbewegung in Angola „Für uns gibt es nur die MPLA" die frühere oder gegenwärtige Auffassung der Bundesregierung dar, und wie stellt die Bundesregierung sicher, daß sie nicht durch entsprechende Auffassungen des größeren Koalitionspartners präjudiziert wird? Kollege Wischnewski hat nie, auch nicht in seiner früheren Eigenschaft als Bundesgeschäftsführer der SPD, einseitig zugunsten einer der Befreiungsbewegungen Angolas Stellung genommen. Seinerzeit hat er nur von der Tatsache gesprochen, daß zum damaligen Zeitpunkt lediglich die MPLA Kontakte zur SPD aufgenommen hatte. Inzwischen haben Angehörige der anderen Befreiungsbewegungen Angolas mit Vertretern des Auswärtigen Amts, darunter auch StM Wischnewski, Gespräche geführt. Die Bundesregierung mischt sich nicht in innere Angelegenheiten Angolas ein und unterhält Kontakte zu allen drei Befreiungsbewegungen. Sie bedauert die gegenwärtigen militärischen Auseinandersetzungen und wahrt hierbei Neutralität. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 115) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 3. September 1975 zu, auf der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz weigere sich die polnische Seite, von der Möglichkeit einer friedlichen Veränderung der Grenzen zu reden, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung — bejahendenfalls — aus diesem mit den Vereinbarungen auf der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) im Widerspruch stehenden Verhalten? Weder dem Auswärtigen Amt noch dem deutschen Vertreter in der gemeinsamen deutsch-polnischen Schulbuchkommission ist eine solche Äußerung eines polnischen Kommissionsmitglieds bekannt. Zur Arbeit der gemeinsamen Kommission ist im Gegenteil folgendes zu sagen: Auf ihrer bevorstehenden 8. Konferenz, die vom 29. September bis 4. Oktober 1975 in Warschau stattfinden soll, werden die verbleibenden Bereiche der Zeitgeschichte ab 1948 behandelt werden. Nach den Vorarbeiten läßt sich schon jetzt sagen, daß sich eine erhebliche Annäherung der beiderseitigen Standpunkte abzeichnet. Die grundsätzlichen Vorstellungen der deutschen Seite werden dabei in befriedigender Weise Berücksichtigung finden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 116) : Trifft die Meldung der Welt" vom 2. September 1975 zu, die Wagen von Angehörigen der alliierten Schutzmächte würden nach der Fahrt durch das Gebiet der „DDR" einer Kontrolle unterzogen, wobei sogar die Sitze angehoben würden, und geht — bejahendenfalls — diese Maßnahme unmittelbar oder mittelbar auf Vorstellungen oder Anregungen der Bundesregierung oder des Senats von Berlin zurück? Alliierte Kontrollpunkte befinden sich für die Transitstrecke Berlin—Helmstedt an den Ein- und Ausfahrtstellen in Dreilinden und Helmstedt. Ob und welche Kontrollen die Alliierten an diesen Stellen ihrem eigenen Personal gegenüber durchführen, ist eine interne Angelegenheit der Behörden der Streitkräfte der Drei Mächte. Ich kann jedoch versichern, daß die Bundesregierung nicht um Kontrollmaßnahmen gebeten hat. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 117) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. September 1975 zu, Kuba habe die ihm nahestehenden politischcn Kräfte in Portugal aufgefordert ihm geheimes Material über das Nordatlantische Bündnis zur Verfügung zu stellen, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung hiergegen in den atlantischen Gremien unternommen? Der Bundesregierung und der NATO liegen keine Anhaltspunkte vor, die diese Meldung bestätigen. Unabhängig hiervon verweise ich auf die Äußerung von Generalsekretär Luns, der vor wenigen Tagen bei seinem Besuch in Washington mitgeteilt hat, die Allianz habe bereits „die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen", um zu verhindern, daß sensitives Material in falsche Hände gelangt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 121): Hat die Bundesregierung versucht, bei der Gewährung des Fünfmilliarden-Währungskredits an Italien die Freilassung des nunmehr schon seit 30 Jahren inhaftierten deutschen Kriegsgefangenen Herbert Kappler in Gaeta als Voraussetzung ins Gespräch zu bringen? Nach der Besprechung des Bundeskanzlers mit dem italienischen Ministerpräsidenten Rumor am 31. August 1974 habe ich auf eine ähnlich lautende Frage des Abgeordneten Dr. Häfele am 27. September 1974 wie folgt geantwortet: „Im Zentrum des Arbeitsbesuches des Bundeskanzlers bei dem Regierungschef unseres EG-Partners Italien standen Fragen der Europäischen Gemeinschaft, deren Festigung wesentliches deutsches Anliegen ist. Der Bundeskanzler hat sich bei dieser Gelegenheit aus humanitären Gründen für den kriegsverurteilten Herrn Kappler verwandt. Der deutsche Standpunkt wurde zur Kenntnis genommen." 13116* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 Zu den Bemühungen der Bundesregierung um die Freilassung des Herrn Kappler verweise ich auch auf die Ausführungen, die ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 10. April 1975 in Beantwortung einer Anfrage des Herrn Kollegen Dr. Kliesing gemacht habe. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 52) : Gedenkt die Bundesregierung Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auch künftig davon abhängig zu machen, daß deutsche Studenten, die eine außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Ausbildungsstätte besuchen, täglich von ihrem ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland zu der Ausbildungsstätte fahren, und welche Überlegungen werden hierzu in der Bundesregierung angestellt? Gemäß § 4 Bundesausbildungsförderungsgesetz besteht der Grundsatz, daß Ausbildungsförderung nur geleistet wird, wenn die Ausbildung im Geltungsbereich des Gesetzes, also in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin, durchgeführt wird. In den §§ 5 und 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz sind eine Reihe von Durchbrechungen dieses Grundsatzes normiert. Diese Bestimmungen setzen aber in jedem Fall besondere Bedingungen voraus, wenn eine Ausbildung außerhalb des Geltungsbereiches gefördert werden soll. Förderungsrechtlich bedeutsam sind vor allem die Regelungen in § 5 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz. Hiernach wird Ausbildungsförderung unter bestimmten Voraussetzungen für eine Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes in Europa oder außerhalb Europas für die Dauer eines Jahres geleistet. Dem Auszubildenden soll dadurch Gelegenheit gegeben werden, Kenntnisse und Erfahrungen auch im Ausland zu sammeln. Die Regeldauer von einem Jahr wird als ausreichend angesehen, einen Einblick in die Fachwissenschaft und den Wissenschaftsbetrieb sowie die Lebensgewohnheiten und Kultur des Gastlandes zu gewinnen, Sprachkenntnisse zu verbessern und persönliche Beziehungen zu knüpfen. Auf der anderen Seite steht eine Auslandsausbildung von dieser Dauer der zügigen Durchführung der Ausbildung insgesamt nicht entgegen. Diese Regeldauer ist auch aus finanziellen Gesichtspunkten so festgelegt, da die Ausbildung im Ausland höhere Kosten verursacht, die in der Regel durch erhöhte Förderungsleistungen aufgefangen werden. Daneben wird nach § 5 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz eine Ausbildung außerhalb des Geltungsbereiches ohne die zeitliche Begrenzung der Regeldauer von einem Jahr geleistet, wenn die Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin nicht durchgeführt werden kann. Die von Ihnen angesprochene Regelung ist in § 5 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz getroffen. Es handelt sich hierbei um die sogenannten Grenzgänger, die Ausbildungsförderung erhalten, wenn sie täglich von ihrem ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland aus eine Ausbildungsstätte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besuchen. Diesen Auszubildenden wird damit die Möglichkeit eröffnet, Ausbildungsförderung für den Besuch von grenznahen ausländischen Ausbildungsstätten zu erhalten, wenn eine entsprechende deutsche Schule wesentlich schwerer zu erreichen ist. Der Schwerpunkt dieser Regelung liegt im Sekundar- und nicht im Tertiärbereich. Ihre Frage verstehe ich dahin, ob diesen Auszubildenden Ausbildungsförderung nicht auch dann geleistet werden sollte, wenn sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Dies ist im wesentlichen aus zwei Gründen nicht möglich: 1. Nach der jetzigen Konzeption des Gesetzes handelt es sich in den Fällen des § 5 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz um eine über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland ausgedehnte „Inlandsförderung" für den Besuch von grenznahen deutschsprachigen Ausbildungsstätten, und 2. würden — wie dargelegt — bei einer Verlagerung sowohl des Ausbildungsortes wie des Wohnsitzes des Auszubildenden ins Ausland höhere Kosten entstehen, die höhere Förderungsleistungen bedingen würden. Die Bundesregierung strebt insoweit daher weder aus bildungspolitischen noch aus finanziellen Gründen eine Änderung an. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 4) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die Sowjetunion die Vereinbarungen der Sicherheitskonferenz von Helsinki dadurch mißachtet hat, daß ihre Truppen ohne Voranmeldung militärische Manöver innerhalb des 250-Kilometer-Streifens an der Ost/West- Grenze aufgenommen haben, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gemeinsam mit ihren Verbündeten dagegen zu ergreifen? Die Sowjetunion und auch die anderen Warschauer-Pakt-Staaten haben bisher noch keines ihrer eigenen Herbstmanöver, die sie seit Abschluß der „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" (KSZE) abgehalten haben, angekündigt. Es gibt auch keine Presseverlautbarungen zu den Manövern, wie sie bei uns üblich und selbstverständlich sind. Die Absprachen über die „vertrauensbildenden Maßnahmen" sind auf freiwilliger Basis getroffen worden, doch haben alle KSZE-Teilnehmer ausdrücklich ihre große politische Bedeutung hervorgehoben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 13117' Nach dieser Absprache sollen Manöver der Landstreitkräfte mit einer Beteiligung von mehr als 25 000 Soldaten vorher angekündigt werden. In einer weiteren Absprache wird anerkannt, daß auch die Vorankündigung kleinerer Manöver zur Vertrauensbildung beitragen würde. Es ist selbstverständlich, daß wir der Frage große Aufmerksamkeit widmen, ob die Sowjetunion und ihre Verbündeten so wie wir die in der KSZE-Schlußakte vorgesehenen „vertrauensbildenden Maßnahmen" verwirklichen. Wir werden aus dem Verhalten der anderen Seite die gebotenen Schlüsse ziehen. Fest steht auf jeden Fall, daß die bewußt irreführende Pressekampagne des Warschauer-Paktes, die behauptet, die von der NATO korrekt angekündigten Herbstmanöver verstießen gegen „Buchstaben und Geist" der KSZE-Schlußakte, der Vertrauensbildung nicht dient und den Eindruck eines Ablenkungsmanövers hinterläßt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 6) : Welche Tendenzen bezüglich des Stimmenanteils freiheitlicher, moskauhöriger und maoistischer Gruppierungen ließen sich an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlins im Verlauf der letzten zwei Semester und deren Wahlen zu den Studentenparlamenten beobachten, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Ergebnis, wenn sie schon nicht bereit ist, die diese Umtriebe tragenden Gruppen zu verbieten? Eine auf die letzten beiden Semester bezogene Information ist nicht möglich, da die Wahlen zu den Studentenparlamenten zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden und die Erhebungen der Zahlen nicht auf die Semester abstellen. Der jährlich herausgegebene Verfassungsschutzbericht stellt auch auf das Kalenderjahr ab. Die der Bundesregierung jetzt vorliegenden Zahlen lassen einen Vergleich zu den Zahlen am Ende des Jahres 1974 nicht zu. Genauere Angaben konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit auch die Westdeutsche Rektorenkonferenz nicht machen. Die Bewegungen innerhalb der in Frage kommenden Gruppierungen sind aber offenbar nicht so stark, daß sich schon jetzt eine Tendenz nach der einen oder anderen Seite klar abzeichnet. In jedem Fall verfolgt die Bundesregierung die Entwicklung linksextremistischer Bestrebungen an den Hochschulen unverändert mit aller Aufmerksamkeit. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen A 11 und 12) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Untergrundbau von Kernkraftwerken, insbesondere in Kavernen, Gruben oder unter Hügeln, und gedenkt sie, am Beispiel eines Demonstrationskraftwerks eine derartige Untergrundbauweise zu testen? Welche Gutachten und Studien wurden bisher von der Bundesregierung zur Untersuchung der Untergrundbauweise von Kernkraftwerken vergeben, und welche Folgerung hat die Bundesregierung hieraus gezogen? Zu Frage A 11: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß eine Untergrundbauweise von Kernkraftwerken aus sicherheitstechnischer Sicht interessant sein kann und läßt deshalb die Vor- und Nachteile einer unterirdischen Bauweise zur Zeit von Experten prüfen. Abschließende Ergebnisse werden Ende 1976 vorliegen. Erst nach diesem Zeitpunkt kann die Bundesregierung beurteilen, ob der Bau eines unterirdischen Demonstrationskraftwerkes sinnvoll ist und ob gar eine finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand in Frage kommt. Ich möchte noch hinzufügen, daß mit unterirdischen Kernkraftwerken der heute üblichen Größe keinerlei praktische Erfahrungen vorliegen. Einige zum Teil bereits wieder stillgelegte kleinere Anlagen in Schweden, Norwegen, der Schweiz und Frankreich besitzen diesbezüglich keine hinreichende Aussagekraft. In jedem Falle würde die Sicherheitskonzeption der bisher üblichen Kernkraftwerke einer sorgfältigen Anpassung an die unterirdische Bauweise bedürfen. Besondere Probleme wirft dabei zweifellos die eingeschränkte Zugänglichkeit bei der Errichtung, im Betrieb und bei Wartungs- und Reparaturarbeiten auf. Eine unterirdische Bauweise bringt auch Vorteile mit sich, so den besonders guten Schutz der Anlage gegen Einwirkungen von außen, die große Rückhaltewirkung bei Störfällen mit radioaktiven Freisetzungen. Diese möglichen Vorteile einer unterirdischen Bauweise könnten besonderes Gewicht erhalten bei der Erwägung von Standorten in industriellen und urbanen Ballungsräumen. Wegen weiterer Einzelheiten verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen betr. friedliche Nutzung der Kernenergie vom 16. Juli 1975 (BT-Drucksache 7/3871). Zu Frage A 12: Die Bundesregierung hat unter Berücksichtigung von Voruntersuchungen aus dem Jahr 1970 unter der Federführung des Bundesministers des Innern ein Studienprojekt „Untergrundbauweise" geschaffen, das von September 1974 bis Juni 1976 z. Z. 12 einzelne Teil-Studien und im Anschluß daran eine Kosten/Nutzen-Analyse bis Ende 1976 vorsieht. Die Thematik der Studien, die zum Teil schon vergeben sind, umfaßt eine Reihe von Themen, über die ich Ihnen gern schriftlich Auskunft gebe. Es würde den Rahmen dieser Fragestunde sprengen, sie im einzelnen aufzuführen. Die Auswertungen der Studienergebnisse werden von den im atomrechtlichen Genehmigungsverfah- 13118e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 ren tätigen Gutachterorganisationen sowie von einem Projektbeirat vorgenommen, dem Vertreter der EVU, Kernkraftwerkshersteller, Gutachter sowie wissenschaftliche Institutionen angehören werden. Die vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Betreiber und Hersteller von Kernkraftwerken an den Überlegungen zur Zweckmäßigkeit der unterirdischen Bauweise von Kernkraftwerken soll dem Studienprojekt die notwendige Praxisnähe verleihen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Braun auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen A 14 und 15) : Wendet die Bundesregierung verschiedenartige Regeln bei der Gewährung politischen Asyls an, je nachdem aus welchem Land der Asylsuchende stammt? Trifft es zu, daß um politisches Asyl nachsuchende Vietnamesen anders behandelt werden als solche aus Chile, und wenn ja, von welchen Gründen läßt sich die Bundesregierung hierbei leiten? Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den wenigen Staaten, die das Asylrecht als Grundrecht ausgestaltet haben. Jeder Ausländer, der hier Asyl beantragt und die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf seine Anerkennung als Asylberechtigter. Die Anerkennungsvoraussetzungen, wie sie in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 unserer Verfassung und dem Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge enthalten sind, gelten für jedermann in gleicher Weise, aus welchem Land er auch gekommen sein mag. Hieraus folgt, daß bei den Entscheidungen der weisungsunabhängigen Ausschüsse des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über Asylanträge keine verschiedenartigen Regelungen angewandt und vietnamesische Asylsuchende nicht anders behandelt werden als chilenische Asylbegehrende. Zu Ihrer Unterrichtung möchte ich Ihnen noch mitteilen, daß in diesem Jahr bis zum 31. Juli insgesamt 220 vietnamesische Staatsangehörige Asylantrag gestellt haben. Die ersten Asylanträge dieser Personen wurden nach Abschluß der notwendigen Prüfungen in der letzten Woche vor dem zuständigen Anerkennungsausschuß verhandelt. Etwa 50 Personen wurden als Asylberechtigte anerkannt. In dieser Woche wird voraussichtlich über weitere 70 Asylanträge vietnamesischer Staatsangehöriger verhandelt werden. Etwas anderes ist die Aufnahme eines Ausländers durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Dies stellt keine Asylgewährung dar. Hinsichtlich der Frage der Aufnahme vietnamesischer und chilenischer Staatsangehöriger ist zu bemerken, daß es sich um zwei verschiedene Problemkreise handelt: Nach den Ereignissen im Herbst 1973 in Chile hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eine humanitäre Hilfsaktion eingeleitet, die Menschen helfen soll, die sich aus politischen Gründen in Chile in Haft befinden und deren Entlassung aus Gefängnissen oder Internierungslagern nur unter der Auflage erfolgt, daß sie Chile verlassen und von einem anderen Land aufgenommen werden. Hinzu kommen enge Familienangehörige von hier aufgenommenen chilenischen Flüchtlingen. Andere Personen, die wegen der derzeitigen politischen Verhältnisse Chile verlassen wollen, sich aber nicht aus politischen Gründen in Haft befinden, oder die in anderen Staaten Schutz vor Verfolgung gefunden haben, werden in diese humanitäre Hilfsaktion nicht aufgenommen. Zur Lösung der durch die Ereignisse in Südostasien entstandenen Flüchtlingsfragen soll als humanitärer Beitrag der Bundesrepublik Deutschland in Abstimmung mit den Bundesländern die Aufnahme vietnamesischer Flüchtlinge, denen die Ausreise aus Vietnam gelungen ist und die inzwischen in anderen Staaten einen — wenn auch zum Teil nur vorübergehenden — Schutz gefunden haben, im Rahmen bestimmter Kriterien erfolgen. Nach diesen Kriterien kommen für die Aufnahme insbesondere in Betracht: 1. Personen, die aufgrund ihrer früheren Zusammenarbeit mit deutschen Stellen in ihrem Heimatland gefährdet sein könnten 2. Deutschverheiratete und deren Angehörige 3. Personen, die zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Familienangehörigen übersiedeln wollen. Die beiden Personengruppen können somit nicht unmittelbar miteinander verglichen werden, weil sich die Chilenen noch in Chile aufhalten, während die Vietnamesen sich bereits in einem Drittstaat befinden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 18) : Wie will die Bundesregierung die steigende kurzfristige Verschuldung rechtfertigen? Bei der Kreditaufnahme muß der Bund Rücksicht auf die Marktgegebenheiten nehmen. Auf Anraten der Deutschen Bundesbank hat daher der Bund den Kreditgebern auch kürzerfristige Anlagemöglichkeiten geboten. Diese Form der Kreditaufnahme ist konjunkturpolitisch vernünftig, weil sie den privaten Kreditnehmern für die Investitionsfinanzierung den längerfristigen Markt in größerem Umfang überläßt. Gleichzeitig ist die kürzerfristige Verschuldung erheblich zinsgünstiger. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 13119* Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 19) : Ist die Bundesregierung bereit, auf die Länderfinanzminister einzuwirken, damit diese ihrerseits die Finanzverwaltungen anweisen, in Förderungsfällen, die vor dem 31. Dezember 1974 liegen, auf eine enge Auslegung des Begriffs „Ordnungsmäßigkeit der Buchführung" bei Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz zu verzichten, da seit dem 1. Januar 1975 das Erfordernis der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung auf Grund Streichung in § 4 Abs. 1 Satz 1 nicht mehr erforderlich ist? Im Rahmen der Einkommensteuerreform hat der Gesetzgeber die Grundsatzentscheidung getroffen, die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen und Investitionszulagen einheitlich ab 1975 nicht mehr von der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung abhängig zu machen. Angesichts dieses eindeutigen gesetzgeberischen Willens sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, bei den obersten Finanzbehörden der Länder für Ihr Anliegen einzutreten, bei Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz in vor dem 1. Januar 1975 liegenden Förderungsfällen auf eine korrekte Auslegung des Begriffs „Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu verzichten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 20) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der ab 1. Januar 1977 geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie einen verminderten Steuersatz vorzusehen, und wie beurteilt die Bundesregierung im Fall der Beibehaltung der bisherigen Regelung — voller Steuersatz — die Konkurrenzfähigkeit dieses Wirtschaftszweigs gegenüber den steuerbegünstigten Nachbarländern? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, im Zusammenhang mit der ab 1. Januar 1977 geplanten Anhebung der Umsatzsteuersätze die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Umsätze des Hotel- und Gaststättengewerbes vorzuschlagen. Die Zuordnung dieser Umsätze zum ermäßigten Steuersatz hätte auf das Jahr 1977 bezogen einen unmittelbaren Steuerausfall von rd. zwei Milliarden DM zur Folge. Hinzu käme über eine weitere Milliarde DM, weil aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Getränkeumsätze außerhalb des Gastgewerbes ebenfalls in vollem Umfang begünstigt werden müßten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Steuerausfalle in dieser Größenordnung in der gegenwärtigen Finanzsituation nicht zu verantworten sind. Im übrigen glaube ich auch nicht, daß die Anregung in Ihrer Frage mit der Erklärung Ihrer Partei zur Wiederbelebung der Wirtschaft, Überwindung von Arbeitslosigkeit und Sanierung der Staatsfinanzen vom 5. September dieses Jahres in Einklang zu bringen ist. Wie Sie wissen, heißt es in der Erklärung u. a.: „Der CDU/CSU-Fraktion und den CDU/CSU-regierten Bundesländern wird empfohlen, ihre bereits im Bundestag und Bundesrat eingebrachten finanzwirksamen Gesetzesanträge zurückzuziehen." Im Gegensatz hierzu würde die von Ihnen zur Diskussion gestellte Steuerermäßigung zu einer finanzwirksamen Gesetzesänderung führen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage bemerke ich folgendes: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß durch die geplante Anhebung des allgemeinen Steuersatzes auf 13 v. H. die Wettbewerbsfähigkeit des Hotel- und Gaststättengewerbes der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der ausländischen Konkurrenz, die keineswegs in allen Nachbarländern steuerlich günstiger gestellt ist, nicht nennenswert beeinflußt wird. Die daraus resultierende umsatzsteuerliche Mehrbelastung ist geringfügig. Sie beträgt z. B. bei einem Essen, das bis zur Steuersatzanhebung zum Endpreis von 10 DM abgegeben wird, 18 Pf, und beläuft sich bei einem Pensionsaufenthalt, der bei den gegenwärtig geltenden Sätzen zum Endpreis von 500 DM angeboten wird, auf etwa 9 DM. Im übrigen wird die Stellung der Fremdenverkehrswirtschaft im internationalen Wettbewerb durch andere Faktoren wie Klima, geographische Lage, Sehenswürdigkeiten sicherlich wesentlich entscheidender beeinflußt als durch gewisse Unterschiede in der Steuerbelastung. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 31): Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12. September 1975 zu, die für 1977 vorgesehene Verlagerung der Kindergeldzahlungen der Länder und Gemeinden von der Bundesanstalt für Arbeit führe zu Verwaltungskosten von 70 Millionen DM, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung — bejahendenfalls — daraus hinsichtlich der Ausführung der übrigen Kindergeldzahlungen durch die Bundesanstalt für Arbeit? Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und in welchem Umfang zusätzliche Verwaltungskosten entstehen würden, wenn - wie im Bundeskindergeldgesetz vorgesehen — die Bundesanstalt für Arbeit ab 1977 auch die Kindergeldzahlung an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes übernähme. Die Bundesregierung beabsichtigt, dasjenige Verfahren vorzusehen, das den geringsten Verwaltungsaufwand und damit die geringsten Kosten erfordert. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 7/4038 Fragen A 37 und 38) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Anweisung des Projektleiters des Arbeitskreises „Dienst für den Frieden", Ernst Nagel, an die Regionalbeauftragten des Zivildienstes, die Fragebögen bis zur Durchführung geheimzuhalten, „da sonst das berühmte Gerede entsteht"? 13120* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 Wie hoch sind die durch die Einschaltung von Dienststellen bei der Befragung entstandenen Kosten, und welche Kostenerstattungsregelung wurde mit dem Arbeitskreis vereinbart? Eine Anweisung zur Geheimhaltung der Befragungsaktion ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht erfolgt. In dem Anschreiben des Projektleiters an die Regionalbetreuer und Zivildienstgruppenleiter wurde lediglich darum gebeten, während des Ausfüllens der Fragebögen keine Diskussion zwischen den Befragten zuzulassen, da es bei der Beantwortung der Fragen auf die Spontaneität der Beantwortung ankomme, und den Bogen sofort wieder einzusammeln. Damit sollte die Objektivität der Befragung erhalten bleiben. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß die kirchlichen Gremien diese Untersuchung selbst finanzieren. Dem Bundesamt für den Zivildienst sind keine Kosten entstanden, da Porto und sonstige Kosten vom Arbeitskreis „Dienst für den Frieden" erstattet wurden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 7/4038 Fragen A 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Arbeitskreis „Dienst für den Frieden" der Deutschen Bischofskonferenz Dienststellen im Bereich des Zivildienstes und der Verteidigung dazu mißbraucht hat, einen von diesem Arbeitskreis erarbeiteten Fragebogen an Soldaten und Zivildienstleistende verteilen und während der Dienstzeit beantworten zu lassen? Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß staatliche Behörden als Hilfsorgane für private Befragungen zur Verfügung gestellt werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der von der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzte ständige Ausschuß „Dienst für den Frieden" eine Befragung bei Soldaten und Zivildienstleistenden durchgeführt hat. Hierzu wurde von den Verwaltungsstellen der Bundeswehr und des Zivildienstes organisatorische Hilfe geleistet. Darüber hinaus bestand kein Einfluß auf Zustandekommen und Auswertung der Untersuchung. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Die Bundesregierung erwartet von der Befragungsaktion keine wissenschaftliche Aussage für die Zwecke der Bundeswehr oder des Zivildienstes. Sie nimmt diesen Vorgang zum Anlaß zu prüfen, ob solche oder ähnliche Aktionen künftig noch einmal mit Unterstützung der Dienststellen der Bundeswehr oder des Zivildienstes durchgeführt werden sollen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/4038 Fragen A 41 und 42) : Teilt die Bundesregierung meine Befürchtung, daß die Fragebogenaktion des Arbeitskreises „Dienst für den Frieden" die notwendige Anonymität der Befragten wegen des in einzelnen Dienststellen kleinen Personenkreises, des Inhalts einiger Fragen und der Art der Durchführung der Aktion nicht gewährleistet ist? Hält die Bundesregierung die bei Umfragen gebotene wissenschaftliche Neutralität für gegeben, wenn in einigen Fragen, wie z. B. in der Frage 28 nach den „Möglichkeiten, unsere politische Ordnung gewaltsam (wie etwa Baader-Meinhof) zu verändern", eine ablehnende Antwort nicht vorgesehen ist? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Anonymität bei dieser Befragung durchaus gewahrt worden ist. Zunächst einmal stehen die ermittelten Daten keiner anderen Stelle und keinen anderen Personen zur Auswertung zur Verfügung als dem Projektleiter und seinen Mitarbeitern. Auch die Bundesregierung hat keinen unmittelbaren Zugang zu den Daten. Da nach keinen konkreten Personaldaten gefragt wurde, ist die Anonymität auch bei kleineren Gruppen von Befragten als gewährleistet anzusehen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Zur Klarstellung darf ich die Fragestellung der Frage 28 im Original-Wortlaut zitieren. Nachdem nach Möglichkeiten gewaltfreier Veränderung unserer politischen Ordnung gefragt wurde, lautet die Frage: „Wie beurteilen Sie demgegenüber die Möglichkeit, unsere politische Ordnung gewaltsam (wie etwa Baader-Meinhof) zu verändern?" Die variabel vorgegebene Antwortmöglichkeit erstreckte sich auf folgende Einstellungen: leicht, ziemlich leicht, teils-teils, ziemlich schwer, schwer. Aus der Systematik der Fragestellung ist zu erkennen, daß insoweit eine ablehnende Antwort „nein" nicht vorgesehen werden konnte. Im übrigen möchte ich betonen, daß die Bundesregierung auf den Inhalt der Befragung keinen Einfluß genommen hat. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Arbeitskräfte, die nur während einer bestimmten jahreszeitlichen Saison berufstätig sind, nach der derzeitigen Fassung des Arbeitsförderungsgesetzes während der übrigen Zeit des Jahres ebenso regelmäßig Arbeitslosengeld beziehen, obwohl sie teilweise über Jahre hinweg vom gleichen Arbeitgeber eingestellt und entlassen werden, ohne daß die ernstliche Arbeitsbereitschaft durch die Arbeitsverwaltung mit der erforderlichen Zuverlässigkeit nachgeprüft werden kann, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß damit die Zeit zwischen Saisonende und Saisonbeginn mindestens teilweise als ein von der Bundesanstalt für Arbeit bezahlter Sonderurlaub angesehen werden kann, durch den die Solidargemeinschaft der Versicherten mit einer Leistungspflicht belastet wird, die nach dem Buchstaben des Gesetzes rechtens ist, aber nicht dem Zweck des Gesetzes entsprechen kann, und wie kann gegebenenfalls Abhilfe geschaffen werden? Saisonarbeitnehmer erhalten in der Zeit, in der sie arbeitslos sind, nur dann Arbeitslosengeld, wenn sie bereit sind, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Auf diese Weise dürfte ein nicht unerheblicher Teil der arbeitslosen Saisonarbeitnehmer bisher von den Arbeitsämtern in andere Beschäftigung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 13121* vermittelt worden sein. Die Arbeitsämter sind bemüht, eine mißbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen soweit wie möglich auszuschließen. Auch die in dem Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur vorgesehene Konkretisierung des Begriffes Zumutbarkeit soll diesem Ziel dienen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Kühlmann-Stumm (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 45) : Ergibt sich nicht daraus, daß die Bundesregierung im Rahmen des Sparprogramms die Arbeitslosenversicherungsbeiträge um 50 % erhöht hat, obwohl der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Buschfort, meine schriftliche Anfrage Nummer 68 (Drucksache 7/3977, Seite 38) wie folgt beantwortet: „Eine Erhöhung des Beitrags zur Bundesanstalt für Arbeit ist derzeit nicht beabsichtigt. Für Zeiten, in denen der Bedarf der Bundesanstalt für Arbeit nicht aus Beitragseinnahmen und aus der Rücklage gedeckt werden kann, sieht das Arbeitsförderungsgesetz ausdrücklich die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen des Bundes vor", ein Sinneswandel? Die Bundesregierung hat sich im Zusammenhang mit der Aufstellung des Nachtragshaushalts 1975 und des Haushalts 1976 Ende August entschlossen, neben einem Programm zur Konjunkturbelebung auch ein umfassendes Programm zur Verbesserung der Haushaltsstruktur aufzustellen. Dabei hat es sich unter den Gesichtspunkten des Gesamtzusammenhangs als unumgänglich erwiesen, den Beitrag zur Bundesanstalt für Arbeit für die nächste Zeit zu erhöhen. Damit kann der für 1976 zu erwartende Zuschußbedarf der Bundesanstalt für Arbeit erheblich gesenkt werden. Sobald die Finanzlage der Bundesanstalt es zuläßt, wird die Bundesregierung von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen, den Beitragssatz durch Verordnung wieder zu senken. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 46) : Wie lange pflegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Rentenanträgen bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zu sein, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Bearbeitungszeit zu verkürzen? Nach Mitteilung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Rentenanträge bei ihr (Stand: 31. August 1975) insgesamt 108 Tage (rd. 31/2 Monate). Aufgeschlüsselt nach Leistungsarten ergibt sich im einzelnen folgendes Bild: Versichertenrenten insgesamt = 114 Tage davon Berufsunfähigkeitsrenten = 160 Tage Erwerbsunfähigkeitsrenten = 140 Tage Altersruhegelder = etwa 90 bis 100 Tage Witwenrenten insgesamt = 89 Tage Waisenrenten insgesamt = 95 Tage Hinterbliebenenrenten zusammen = 90 Tage. Es ergibt sich, daß die Dauer der Bearbeitungszeit bei Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit im Durchschnitt 50 Tage länger ist als bei den Altersruhegeldern, was insbesondere auf den zusätzlichen Zeitaufwand bei der Begutachtung des Gesundheitszustandes des Antragstellers zurückzuführen ist. Ich darf bei dieser Gelegenheit feststellen, daß die Laufzeiten der Rentenanträge bereits seit Mitte des letzten Jahres den Normalstand der Zeit vor dem Rentenreformgesetz wieder erreicht haben. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesversicherungsamt und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bemüht, durch gezielte Einzelmaßnahmen (u. a. Verbesserung des Verwaltungsablaufs, vereinfachte Abwicklung der Rentennachzahlung usw.) eine Verkürzung der Gesamtdauer des Bearbeitungszeitraums zwischen Antragseingang und der endgültigen Rentenauszahlung zu erreichen. Mit einer spürbaren Verbesserung ist jedoch erst zu rechnen, wenn die Aufbereitung und elektronische Speicherung der Konten für die rentennahen Jahrgänge abgeschlossen oder zumindest in größerem Umfange erfolgt sein wird als das bisher der Fall ist. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ist hierzu gemäß § 104 des Angestelltenversicherungsgesetzes verpflichtet und bemüht, in den nächsten Jahren den Inhalt aller Versicherungsunterlagen maschinell zu speichern, um jedenfalls den rentennahen Jahrgängen eine Aufstellung über den Inhalt ihrer Versicherungsunterlagen übersenden zu können. Anhand dieses Versicherungsverlaufes erkennt der Versicherte rechtzeitig, welche Lücken in seinem Versicherungskonto enthalten sind und erhält Gelegenheit, diese noch vor der Rentenantragstellung aufzuklären. Ein wesentlicher Faktor für die Verzögerung in der Antragsbearbeitung, nämlich die Lückenaufklärung, kann damit ausgeschaltet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Keine Zusatzfragen. Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung.
    Ich rufe noch den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf, zunächst die Frage 48 des Abgeordneten Amling:
    Zieht die Bundesregierung in Erwägung, von Personen, die aus Staaten in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, in denen Polioerkrankungen verbreitet auftreten, einen Impfnachweis beim Grenzübertritt zu verlangen?
    Zur Beantwortung bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Zander!


Rede von Karl Fred Zander
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Amling, in den vergangenen Jahren sind immer wieder einmal Fälle von Poliomyelitis-Erkrankungen festgestellt worden, bei denen die Infektionsquellen in Staaten lagen, in denen die Poliobekämpfung noch nicht die Erfolge aufzuweisen hat, die wir in der Bundesrepublik verzeichnen können. Die Zahl dieser Erkrankungsfälle ist jedoch insgesamt so gering, daß der personelle Aufwand einer theoretisch möglichen Kontrolle von Impfnachweisen an den Grenzen, Flugplätzen und Schiffshäfen angesichts des starken Reiseverkehrs in keinem Verhältnis zu der seuchenhygienischen Bedeutung dieser Fälle stehen würde.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Keine Zusatzfrage.
    Ich rufe die Frage 49 des Abgeordneten Amling auf:
    Wenn nein, welche vorbeugenden Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Einschleppung der Kinderlähmung aus Ländern wie z. B. der Türkei zu verhindern?
    Zur Beantwortung Herr Staatssekretär.