Protokoll:
7186

insert_drive_file

Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 186

  • date_rangeDatum: 24. September 1975

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:32 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 186. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 Inhalt: Absetzung der Punkte 4, 8, 9 und 10 von der Tagesordnung 13089 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 13089 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 13089 B Fragestunde — Drucksache 7/4038 vom 19. 9. 1975 — Abweichung der Rechtsprechung von den im Merkblatt des Bundesjustizministeriums vom 19. Februar 1975 entwickelten Vorstellungen über die Anrechnung von Kindergeld auf Unterhaltszahlungen für eheliche Kinder MdlAnfr Al 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Schwenk (Stade) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 13090 A Verlängerung des Konditionstrainings für U-Boot-Fahrer an der Bundeswehrsportschule Sonthofen MdlAnfr A3 19.09.75 Drs 07/4038 Reiser SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg . . 13090 B, C, D ZusFr Reiser SPD 13090 C Anrechnung des Bonus für Abiturienten aus staatlich anerkannten Fernlehrgängen bei der Vergabe von Studienplätzen MdlAnfr A5 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Haenschke SPD Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW . 13090 D, 13091 B ZusFr Dr. Haenschke SPD 13091 B Verfassungswidrigkeit der §§ 6 und 7 der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vom 25. Juli 1974 MdlAnfr A23 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Fuchs CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW 13091 C, D, 13092 A ZusFr Dr. Fuchs CDU/CSU 13091 D Disziplinar- und Arbeitsrechtsverfahren gegen Teilnehmer an illegalen Arbeitskämpfen im öffentlichen Dienst MdlAnfr A7 19.09.75 Dr. 07/4038 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A8 19.09.75 Drs 07/4038 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . 13092 A, C, D, 13093 A ZusFr Spranger CDU/CSU . . 13092 C, D, 13093 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 Aufführung der zulässigen Waffen in den zur Ausübung unmittelbaren Zwanges ermächtigenden Gesetzen MdlAnfr A9 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Arndt (Hamburg) SPD MdlAnfr A10 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Arndt (Hamburg) SPD Antw PStSekr Baum BMI . . . . 13093 B, C, D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 13093 C, D Finanzierung des deutschen Sports aus Bundesmitteln MdlAnfr A13 19.09.75 Drs 07/4038 Milz CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . . . 13094 A, B, C ZusFr Milz CDU/CSU . . . . . . . . 13094 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 13094 C Anwendung der neuen EG-Rechnungseinheit auf den EG-Haushalt sowie Höhe der finanziellen Auswirkungen im Jahr 1976 bei Zugrundelegung der alten Rechnungseinheit für EG-Haushaltsbeiträge MdlAnfr A16 19.09.75 Drs 07/4038 Löffler SPD MdlAnfr A17 19.09.75 Drs 07/4038 Löffler SPD Antw PStSekr Haehser BMF 13094 D, 13095 B, C, D ZusFr Löffler SPD . . . . . . . . 13095 B, C ZusFr Peters (Poppenbüll) FDP . . . . 13095 C Schlußfolgerungen aus der Entwicklung der administrierten Preise für die Privatisierung von Unternehmen der öffentlichen Hand MdlAnfr A24 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 13096 B, D, 13097 A, B, C ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . 13096 D, 13097 A ZusFr Frau Dr. Riedel-Martiny SPD . . 13097 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 13097 B ZusFr Milz CDU/CSU 13097 C Belastung der Lebensmittelerzeugung durch Anhebung der Mehrwertsteuer für Produktionsmittel der Landwirtschaft um 2 % sowie Einkommenseinbußen für die deutsche Landwirtschaft bei Abbau des Aufwertungsausgleichs von 3 % Mehrwertsteuer MdlAnfr A25 19.09.75 Drs 07/4038 Kiechle CDU/CSU Mdl Anfr A26 19.09.75 Drs 07/4038 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML . . . . . 13097 D, 13098 A, B, C, D, 13099 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . 13097 D, 13098 A, D, 13099 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . . . 13098 B, 13099 C ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . 13099 B ZusFr Bremm CDU/CSU 13099 B Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem deutschen und niederländischen Gartenbau MdlAnfr A27 19.09.75 Drs 07/4038 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML . 13099 D, 13100 A ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . 13099 D, 13100 A Unvereinbarkeit der Behauptung von Bundeskanzler Schmidt über die Zweckerfüllung des landwirtschaftlichen Aufwertungsausgleichs mit dem im Verhältnis zum Betriebsmittelindex schlechten Erzeugerpreisindex 1974/75 MdlAnfr A28 19.09.75 Drs 07/4038 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML . . . . 13100 B, D, 13101 A, B, C, D ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . . 13100 D ZusFr Peters (Poppenbüll) FDP . . . . . 13101 B ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . . 13101 B ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . . . . . . . 13101 C Lockerung des Anwerbestopps für ausländische Arbeitskräfte aus Nicht-EG-Ländern zur Behebung des Arbeitskräftemangels in dem gastronomischen Gewerbe MdlAnfr A29 19.09.75 Drs 07/4038 Rollmann CDU/CSU MdlAnfr A30 19.09.75 Drs 07/4038 Rollmann CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 13102 A, B, C, D, 13103 A, B, C, D 13104 A, B, C ZusFr Rollmann CDU/CSU 13102 B, C, 13103 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13102 D, 13104 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 13103 A ZusFr Milz CDU/CSU . . . . 13103 A, 13104 B ZusFr Lambinus SPD 13103 B von Hassel, Vizepräsident . . . . . . 13103 B ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . 13104 A ZusFr Spitzmüller FDP . . . . . . . 13104 C Voraussetzungen für den Anspruch der nach der Steuerreform 1972 der gesetzlichen Rentenversicherung beigetretenen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 III Selbständigen auf Hinterbliebenen- und Erwerbsunfähigkeitsrente MdlAnfr A32 19.09.75 Drs 07/4038 Metzger SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 13104 D ZusFr Metzger SPD . . . . . . . . . 13104 D Berücksichtigung der bis 1945 bei deutschen Versicherungsträgern in polnisch verwalteten Gebieten und in der Freien Stadt Danzig zurückgelegten Beschäftigungszeiten bei der Rentenberechnung nach polnischem Sozialversicherungsrecht; Zahl der unter polnischer Verwaltung und im Gebiet Polens in den Grenzen vom 1. September 1939 lebenden Deutschen im Sinne des Grundgesetzes sowie Anteil der in der reichsgesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen MdlAnfr A33 19.09.75 Drs 07/4038 Freiherr von Fircks CDU/CSU MdlAnfr A34 19.09.75 Drs 07/4038 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 13105 A, C, D, 13106 A, B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 13105 C, D, 13106 A ZusFr Hösl CDU/CSU . . . . . . . . 13106 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 13106 B Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit zur Eingliederung von Schulabgängern ohne Ausbildungsvertrag und Arbeitsplatz in das Arbeitsleben MdlAnfr A35 19.09.75 Drs 07/4038 Frau Dr. Rehlen SPD MdlAnfr A36 19.09.75 Drs 07/4038 Frau Dr. Rehlen SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13106 C, D, 13107 A, B, C ZusFr Frau Dr. Rehlen SPD . . 13106 D, 13107 B ZusFr Milz CDU/CSU . . . . . . . . 13107 B Feststellung des Präsidenten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte über die Abdeckung der Rentenleistungen bei den derzeitigen Beiträgen MdlAnfr A44 19.09.75 Drs 07/4038 Geisenhofer CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 13107 D, 13108 A ZusFr Geisenhofer CDU/CSU . . 13107 D, 13108 A Zahlung von Halbwaisengeld nach dem Altershilfegesetz für Landwirte MdlAnfr A47 19.09.75 Drs 07/4038 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 13108 B, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . . . . 13108 C Forderung eines Impfnachweises bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus Ländern mit Polioerkrankungen MdlAnfr A48 19.09.75 Drs 07/4038 Amling SPD MdlAnfr A49 19.09.75 Drs 07/4038 Amling SPD Antw. PStSekr Zander BMJFG . . . . . 13108 D Unterstützung und Förderung der Mitbürger mit besonders kleinem Wuchs MdlAnfr A50 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Haenschke SPD Antw. PStSekr Zander BMJFG . . . . 13109 A, B ZusFr Dr. Haenschke SPD . . . . . . . 13109 B Verhaltensbeeinflussung von Kindern durch Spielen mit Kriegsspielzeug sowie Verbot des Vertriebs dieses Spielzeugs MdlAnfr A51 19.09.75 Drs 07/4038 Schäfer (Appenweier) SPD MdlAnfr A52 19.09.75 Drs 07/4038 Schäfer (Appenweier) SPD Antw. PStSekr Zander BMJFG . . . . 13109 C, D, 13110A, C ZusFr Schäfer (Appenweier) SPD 13109 C, 13110 A ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU . . . . 13110 C Nächste Sitzung 13110 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13111* A Anlage 2 Zahl der Freistellungen nach § 46 Abs. 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes SchrAnfr B11 11.10.74 Drs 07/2631 Walther SPD ErgSchrAntw PStSekr Baum BMI auf ZusFr Walther SPD . . . . . . . . 13111* C Anlage 3 Fragebogen der zentralen Vergabe für Studienplätze in Dortmund für das Wintersemester 1975/76 MdlAnfr A5 12.09.75 Drs 07/4024 Frau Benedix CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 13114* A Anlage 4 Errichtung einer „Freien Medizinischen Hochschule" durch den Hartmannbund für IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 Arztkinder unter Umgehung des Numerus clausus MdlAnfr A6 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 13114* B Anlage 5 Pressemeldungen über die Zuleitung einer als vertraulich gekennzeichneten Niederschrift über ein Gespräch zwischen dem CDU-Präsidium und dem DGB-Vorstand an den früheren Bundeskanzler Brandt sowie Existenz von Unterlagen im Bundeskanzleramt über die Anforderung weiterer vertraulicher Papiere über Gespräche zwischen der CDU/CSU und dem DGB MdlAnfr A111 12.09.75 Drs 07/4024 Nordlohne CDU/CSU MdlAnfr A112 12.09.75 Drs 07/4024 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BK . . . . 13114* D Anlage 6 Übereinstimmung des Bekenntnisses des Staatsministers beim Bundesminister des Auswärtigen zugunsten der sowjetkommunistischen Aufstandsbewegung in Angola mit der Auffassung der Bundesregierung MdlAnfr A114 12.09.75 Drs 07/4024 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13115* A Anlage 7 Pressemeldung über die Weigerung der Polen, auf der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz über die Möglichkeit einer friedlichen Grenzveränderung zu sprechen und Schlüsse der Bundesregierung aus diesem mit den Vereinbarungen der KSZE im Widerspruch stehenden Verhalten MdlAnfr A115 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13115* B Anlage 8 Pressemeldung über die Kontrolle der Wagen von Angehörigen der alliierten Schutzmächte nach einer Fahrt über die Transitstrecken von und nach Berlin MdlAnfr A116 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 13115* B Anlage 9 Pressemeldung über die Aufforderung Kubas an Portugal um Ubermittlung geheimen Materials über die NATO MdlAnfr A117 12.09.75 Drs 07/4024 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 13115* C Anlage 10 Freilassung des deutschen Kriegsgefangenen Herbert Kappler als Voraussetzung der Gewährung des Fünf-Milliarden-Währungskredits an Italien MdlAnfr A121 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 13115* D Anlage 11 Gewährung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz an deutsche Studenten im Ausland SchrAnfr B52 12.09.75 Drs 07/4024 Seiters CDU/CSU SchrAnfr PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 13116* A Anlage 12 Mißachtung der KSZE-Vereinbarungen über die Anmeldung von Manövern seitens der Sowjetunion MdlAnfr A4 19.09.75 Drs 07/4038 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 13116* D Anlage 13 Stimmenanteil moskauhöriger und maoistischer Gruppierungen bei den letzten Wahlen zu den Studentenparlamenten an den Hochschulen MdlAnfr A6 19.09.75 Drs 07/4038 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 13117* A Anlage 14 Folgerung aus Gutachten und Studien über die Untergrundbauweise von Kernkraftwerken MdlAnfr A11 19.09.75 Drs 07/4038 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A12 19.09.75 Drs 07/4038 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 13117* B Anlage 15 Kriterien für die Gewährung politischen Asyls sowie unterschiedliche Behandlung von Vietnamesen und Chilenen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 V MdlAnfr A14 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU MdlAnfr A15 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 13118* A Anlage 16 Rechtfertigung der steigenden kurzfristigen Verschuldung MdlAnfr A18 19.09.75 Drs 07/4038 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 13118* D Anlage 17 Verzicht der Finanzverwaltung auf enge Auslegung des Begriffs „Ordnungsmäßigkeit der Buchführung" bei Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz in vor dem 1. Dezember 1974 liegenden Förderungsfällen MdlAnfr A19 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 13119* A Anlage 18 Gewährung eines verminderten Steuersatzes für die Gastronomie bei der geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer MdlAnfr A20 19.09.75 Drs 07/4038 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 13119* B Anlage 19 Zeitungsmeldung über Verwaltungskosten von 70 Millionen DM bei einer Verlagerung der Kindergeldzahlungen von der Bundesanstalt für Arbeit auf die Länder und Gemeinden MdlAnfr A31 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13119* D Anlage 20 Anweisung des Projektleiters des Arbeitskreises „Dienst für den Frieden", Ernst Nagel, an die Regionalbeauftragten des Zivildienstes zur Geheimhaltung der Fragebögen bis zur Durchführung der Befragung sowie Erstattung der durch die Einschaltung von Dienststellen entstandenen Kosten MdlAnfr A37 19.09.75 Drs 07/4038 Frau Schuchardt FDP MdlAnfr A38 19.09.75 Drs 07/4038 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13119* D Anlage 21 Mißbrauch von Dienststellen im Bereich des Zivildienstes und der Verteidigung durch die Verteilung von Fragebögen für den Arbeitskreis „Dienst für den Frieden" der Deutschen Bischofskonferenz MdlAnfr A39 19.09.75 Drs 07/4038 Hölscher FDP MdlAnfr A40 19.09.75 Drs 07/4038 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13120* A Anlage 22 Gewährleistung der Anonymität und der wissenschaftlichen Neutralität bei der Fragebogenaktion des Arbeitskreises „Dienst für den Frieden" MdlAnfr A41 19.09.75 Drs 07/4038 von Schoeler FDP MdlAnfr A42 19.09.75 Drs 07/4038 von Schoeler FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13120* B Anlage 23 Abzug eines bezahlten Sonderurlaubs bei einer regelmäßigen Gewährung von Arbeitslosengeld an Saisonarbeitskräfte MdlAnfr A43 19.09.75 Drs 07/4038 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13120* D Anlage 24 Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge zur Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr A45 19.09.75 Drs 07/4038 Freiherr von Kühlmann-Stumm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13121* A Anlage 25 Durchschnittliche Bearbeitungszeit von Rentenanträgen bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte MdlAnfr A46 19.09.75 Drs 07/4038 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13121 * B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 13089 186. Sitzung Bonn, den 24. September 1975 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26. 9. Adams * 26. 9. Dr. Aigner * 26. 9. Dr. Artzinger * 26. 9. Dr. Bangemann * 26. 9. Dr. Bayerl * 26. 9. Behrendt * 26. 9. Büchner (Speyer) *** 24. 9. Dr. Burgbacher * 26.9. Dr. Corterier 26. 9. Damm 26.9. Dr. Dregger 3. 10. Dr. Evers 24. 9. Fellermaier * 26. 9. Frehsee * 26. 9. Dr. Früh * 26. 9. Gallus 24. 9. Gerlach (Emsland) * 26. 9. Graaff 3. 10. Haase (Fürth) *** 24. 9. Härzschel * 26. 9. Dr. Holtz 26.9. Dr. Hupka 26.9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 26. 9. Immer (Altenkirchen) 3. 10. Kater 3. 10. Dr. Kempfler 26. 9. Kern 26. 9. Dr. Klepsch *** 26. 9. Dr. Kliesing 26. 9. Koblitz 30. 9. Krall * 26. 9. Dr. Kunz (Weiden) 26. 9. Lange 26. 9. Lautenschlager * 26. 9. Lücker * 26. 9. Dr. Marx 30. 9. Mattick 26. 9. Memmel * 26. 9. Müller (Bayreuth) 26. 9. Müller (Mülheim) * 26. 9. Mursch (Soltau-Harburg) * 26. 9. Neumann 26. 9. Ollesch 26. 9. Opitz 26. 9. Frau Dr. Orth * 26. 9. Pawelczyk 26. 9. Schirmer 3. 10. Schmidt (Kempten) *** 24. 9. Schmidt (München) * 26. 9. Dr. Schneider 25. 9. Dr. Schulz (Berlin) * 26. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schulze-Vorberg 26. 9. Schwabe * 26. 9. Dr. Schwörer * 26. 9. Seefeld * 26. 9. Seibert 24. 9. Solke 26. 9. Springorum * 26. 9. Dr. Starke (Franken) * 26. 9. Strauß 26. 9. Suck * 26. 9. Vahlberg 26. 9. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 10. Walkhoff * 26. 9. Frau Dr. Walz * 26. 9. Dr. Freiherr von Weizsäcker 30. 9. Frau Dr. Wex 24. 9. Dr. Zimmermann 30. 9. Zoglmann 24. 9. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage B 11 126. Sitzung, Seite 8494 *, Anlage 23) : Wie ich Ihnen mit Schreiben vom 15. Oktober 1974 mitgeteilt habe, setzte die Beantwortung Ihrer Frage 2 Erhebungen der Bundesressorts und ihrer nachgeordneten Behörden voraus. Diese Erhebungen konnten wegen des damit verbundenen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwandes erst jetzt abgeschlossen werden. Nun beantworte ich Ihre Frage B 11 wie folgt: Die Zahl der Freistellungen, aufgegliedert nach örtlichen Personalräten, Stufenvertretungen und Jugendvertretungen im Bundesdienst, bei Bundesbahn und Bundespost, ergibt sich aus der Zusammenstellung in der Anlage 1. In Fällen, in denen Personalvertretungsmitglieder nicht bereit sind, sich ganz von ihren dienstlichen Aufgaben freistellen zu lassen, werden statt dessen mehrere Personalvertretungsmitglieder teilweise freigestellt. Derartige Teilfreistellungen sind in der Aufstellung (Anlage 1) zu vollen Freistellungen addiert worden. Die Gesamtzahl der Freistellungen beträgt danach 3 432. Nach Auskunft der Bundesressorts sind die in § 46 Abs. 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes bestimmten Freistellungsquoten im Einvernehmen zwischen Personalrat und Dienststellenleiter in mehreren Fällen unter- oder überschritten worden (§ 46 Abs. 4 Satz 3 BPersVG). In keinem Fall ist bisher ein Verwaltungsgericht wegen Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der Freistellungen nach § 46 Abs. 3, 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes angerufen worden. Daraus ist zu entneh- 13112* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 men, daß die Dienststellen insoweit ihre Verpflichtungen erfüllt haben. Die meisten Bundesressorts halten es für notwendig, so bald wie möglich zusätzliche Planstellen und Stellen für die Freistellungen bereitzustellen. Die Einzelheiten sind in der Anlage 2 dargestellt. Die Bundesregierung hat jedoch anläßlich der Beratung über den Haushalt 1975 am 4. Juli 1974 entschieden, zusätzliche Stellen wegen der Freistellung von Personalratsmitgliedern aufgrund der Neuregelung des Personalvertretungsrechts kämen nicht in Betracht, der Stellenausgleich müsse erforderlichenfalls durch Umsetzungen innerhalb der Einzelpläne vorgenommen werden. Anlage 1 1. Freistellungen in örtlichen Personalräten *) Bundesdienst Bundesbahn Bundespost (außer Bahn und Post) Personalstärke der Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Dienststellen Dienststellen Freistellungen Dienststellen Freistellungen Dienststellen Freistellungen unter 300 Beschäftigte 3 194 61 2 324 379 437 437 300 bis 600 Beschäftigte 318 171 222 232 147 147 601 bis 1 000 Beschäftigte 45 53 94 182 82 164 1 001 bis 2 000 Beschäftigte 16 43 41 113 126 378 2 001 bis 3 000 Beschäftigte 4 11 6 19 48 192 über 3 000 Beschäftigte 4 24 2 10 nicht nach Dienststellen aufgegliedert 330 insgesamt 363 925 1 658 2. Freistellungen in Stufenvertretungen *) Bundesdienst (außer Bahn und Post) Bundesbahn Bundespost Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Stufenvertretungen Freistellungen Stufenvertretungen Freistellungen Stufenvertretungen Freistellungen 85 117 17 105 23 125 3. Freistellungen in Jugendvertretungen *) Bundesdienst Bundesbahn Bundespost (außer Bahn und Post) Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Jugendvertretungen Freistellungen Jugendvertretungen Freistellungen Jugendvertretungen Freistellungen örtliche Jugendvertretungen 104 — 859 — 589 110 Jugendstufenvertretungen 36 1 15 — 23 28 insgesamt 1 — 138 *) Teilfreistellungen sind zu vollen Freistellungen zusammengerechnet worden Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 13113* 4. Zusammenfassung (Bundesdienst einschließlich Bahn und Post, jedoch ohne Träger der Sozialversicherung) a) örtliche Personalräte 2 946 b) Stufenvertretungen 347 c) Jugendvertretungen 139 3 432 Freistellungen *) *) Teilfreistellungen sind zu vollen Freistellungen zusammengerechnet worden Anlage 2 Zusätzlich geforderte Planstellen/Stellen für die Freistellungen 1. Planstellen für Beamte Besoldungsgruppen Bundesdienst (außer Rahn und Bundesbahn Bundespost Post) A 4 10 A 5 30 A 6 2 A 7 6 15 A 8 11 40 A 9 11 180 A10 6 A 11 19 40 A 12 23 80 A 13 14 200 A14 4 A15 9 A16 2 5 B 6 1 ohne nähere Aufschlüsselung 77 insgesamt 185 1 60 2. Stellen für Arbeitnehmer Vergütungsgruppe/ Bundesdienst (außer Bahn und Post.) Bundesbahn Bundespost Lohngruppe Vergütungsgruppe VIII 3 Vergütungsgruppe VII 17 Vergütungsgruppe VI b 18 Vergütungsgruppe Kr V 1 Vergütungsgruppe V c 19 Vergütungsgruppe V b 33 Vergütungsgruppe IV b 27 Vergütungsgruppe IV a 23 100 ohne Vergütungsgruppe III 13 nähere Vergütungsgruppe II 2 Auf- Vergütungsgruppe I 3 schlüsselung Lohngruppe IV 10 Lohngruppe III 25 Lohngruppe III a 3 Lohngruppe II 10 Lohngruppe I 13 insgesamt 220 *) 100 *) Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn fordert keine zusätzlichen Planstellen und Stellen, weist aber darauf hin, daß 386 Planstellen der Besoldungsgruppen A 5 bis B 2, die ganz freigestellte Beamte innehaben, voll zu Lasten der Anstellungs- und Beförderungsverhältnisse in den betroffenen Laufbahnen gehen. 3. Zusammenfassung (Bundesdienst einschließlich Bahn und Post, jedoch ohne Träger der Sozialversicherung) a) Planstellen für Beamte 785 b) Stellen für Arbeitnehmer 320 1 105 13114* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf den Fragebogen der zentralen Vergabe für Studienplätze in Dortmund für das Wintersemester 1975/76 deutsche Abiturienten, die nicht in einem der elf Länder der Bundesrepublik Deutschland geboren sind, als im Ausland geboren registriert werden, und hält die Bundesregierung eine solche Registrierung für staatsrechtlich notwendig? Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, auf deren Fragebogen sich die Anfrage bezieht, ist eine Einrichtung der Länder. Die von der Zentralstelle versandten Fragebögen sind hinsichtlich des in der Anfrage angesprochenen Bereichs wie folgt gestaltet: a) Bei der Frage nach dem „Land des Geburtsortes" werden die 11 Länder der Bundesrepublik aufgeführt; daneben gibt es eine Restkategorie mit der Überschrift „nicht Bundesrepublik Deutschland". b) Im Datenfeld „Staatsangehörigkeit" trägt der Bewerber seine Angaben nach einem Schlüssel ein. Dieser sieht für deutsche Staatsangehörige „Deutschland" vor. Die in der Frage genannte Unterscheidung findet sich an keiner Stelle des Fragebogens. Es ist insbesondere nicht ersichtlich, daß die Frage nach dem Land des Geburtsortes mit der Registrierung der Staatsangehörigkeit in irgendeiner Weise verknüpft ist. Die Anfrage geht daher von einer unzutreffenden Voraussetzung aus. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 7/4024 Frage A 6) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne einer Standesorganisation — des Hartmannbundes —, eine insbesondere Arztkinder privilegierende sogenannte „Freie Medizinische Hochschule" unter Umgehung des allgemeinen Numerus clausus für eine bestimmte, offensichtlich allein durch ihr weit überdimensioniertes Einkommen dafür prädestinierte Gesellschaftsschicht zu errichten (lt. „Spiegel" vom 25. August 1975), und ist nach Ansicht der Bundesregierung das durch das Grundgesetz gesicherte Gleichheitsprinzip, das insbesondere auch Chancengleichheit für alle Bürger postuliert, dann noch gewährleistet? Die Pläne des Hartmannbundes, in einem Bundesland eine „Freie Medizinische Hochschule", also eine Privathochschule zu errichten, sind der Bundesregierung seit längerem bekannt. Wie aus einem Interview des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel" (Ausgabe vom 25. August 1975) mit dem Kultusminister von Rheinland-Pfalz, Herrn Bernhard Vogel, andeutungsweise hervorgeht, ist nicht auszuschließen, wenn z. Z. auch noch keineswegs sicher, daß der Hartmannbund dieses Projekt in Rheinland-Pfalz realisieren kann. Nach Auskünften des Hartmannbundes ist nicht daran gedacht, eine Hochschule zu errichten, die Arztkinder privilegiert oder den allgemeinen Numerus clausus umgeht. Man sei vielmehr mit der Vergabe der Studienplätze über die ZVS einverstanden und werde auch keine Studiengebühren oder Hörgeld verlangen. Insgesamt beurteilt die Bundesregierung das Vorhaben des Hartmannbundes dennoch mit erheblicher Skepsis. Die Bedenken beziehen sich dabei zunächst weniger auf rechtliche Gesichtspunkte als vielmehr auf die Finanzierbarkeit und Lebensfähigkeit einer solchen privaten Medizinhochschule. Die Bundesregierung teilt die auch von Kultusminister Vogel vertretene Auffassung, daß eine solche Hochschule nur genehmigt werden könnte, wenn sie sich in der Frage der Gebühren so wie die staatlichen Hochschulen verhält. Der Hartmannbund geht davon aus, daß die benötigten Finanzierungsmittel im Rahmen einer privaten Stiftung durch Spenden insbesondere aus der deutschen Ärzteschaft aufgebracht werden können. Es muß bezweifelt werden, ob das angesichts des bekanntermaßen sehr erheblichen laufenden Mittelbedarfs bei der Medizinerausbildung realistisch ist. Aller Voraussicht nach würde eine solche Hochschule über kurz oder lang den Staat um finanzielle Hilfe angehen müssen — und eine solche Entwicklung wäre für den Staat unerträglich. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen A 111 und 112) : Treffen Presseberichte über die am Dienstag vor dem Vierten Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes gemachten Zeugenaussagen der Herren Johannes Naber und Günther König in dem dort zu verhandelnden Landesverratsprozeß zu, wonach der frühere Bundeskanzler Brandt vom DGB-Vorsitzenden Oskar Vetter eine mit dem Vermerk „Vertraulich" gekennzeichnete Niederschrift eines Gespräches, das am 6. März 1972 zwischen dem CDU-Präsidium und dem geschäftsführenden DGB-Vorstand stattgefunden hat, erbeten und sie daraufhin auch erhalten hat? Existiert heute noch oder existierte während der Amtszeit des Bundeskanzlers Brandt im Bundeskanzleramt eine Aktenunterlage, aus der zu schließen ist, daß vom damaligen Bundeskanzlei selbst oder von seinen Mitarbeitern weitere vertrauliche Papiere über Gespräche zwischen der CDU/CSU und dem DGB beschafft worden sind? Zu Frage A 111: Aus den Akten des Bundeskanzleramtes ergibt sich weder, daß die von Ihnen zitierte Niederschrift angefordert, noch daß eine solche Niederschrift im Bundeskanzleramt eingegangen ist. Zu Frage A 112: Auch diese Frage ist mit Nein zu beantworten. Die Akten des Bundeskanzleramtes geben keinerlei derartige Hinweise. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 13115* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 114) : Stellt das Bekenntnis des derzeitigen Staatsministers beim Bundesminister des Auswärtigen zugunsten der sowjet-kommunistischen Aufstandsbewegung in Angola „Für uns gibt es nur die MPLA" die frühere oder gegenwärtige Auffassung der Bundesregierung dar, und wie stellt die Bundesregierung sicher, daß sie nicht durch entsprechende Auffassungen des größeren Koalitionspartners präjudiziert wird? Kollege Wischnewski hat nie, auch nicht in seiner früheren Eigenschaft als Bundesgeschäftsführer der SPD, einseitig zugunsten einer der Befreiungsbewegungen Angolas Stellung genommen. Seinerzeit hat er nur von der Tatsache gesprochen, daß zum damaligen Zeitpunkt lediglich die MPLA Kontakte zur SPD aufgenommen hatte. Inzwischen haben Angehörige der anderen Befreiungsbewegungen Angolas mit Vertretern des Auswärtigen Amts, darunter auch StM Wischnewski, Gespräche geführt. Die Bundesregierung mischt sich nicht in innere Angelegenheiten Angolas ein und unterhält Kontakte zu allen drei Befreiungsbewegungen. Sie bedauert die gegenwärtigen militärischen Auseinandersetzungen und wahrt hierbei Neutralität. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 115) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 3. September 1975 zu, auf der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz weigere sich die polnische Seite, von der Möglichkeit einer friedlichen Veränderung der Grenzen zu reden, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung — bejahendenfalls — aus diesem mit den Vereinbarungen auf der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) im Widerspruch stehenden Verhalten? Weder dem Auswärtigen Amt noch dem deutschen Vertreter in der gemeinsamen deutsch-polnischen Schulbuchkommission ist eine solche Äußerung eines polnischen Kommissionsmitglieds bekannt. Zur Arbeit der gemeinsamen Kommission ist im Gegenteil folgendes zu sagen: Auf ihrer bevorstehenden 8. Konferenz, die vom 29. September bis 4. Oktober 1975 in Warschau stattfinden soll, werden die verbleibenden Bereiche der Zeitgeschichte ab 1948 behandelt werden. Nach den Vorarbeiten läßt sich schon jetzt sagen, daß sich eine erhebliche Annäherung der beiderseitigen Standpunkte abzeichnet. Die grundsätzlichen Vorstellungen der deutschen Seite werden dabei in befriedigender Weise Berücksichtigung finden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 116) : Trifft die Meldung der Welt" vom 2. September 1975 zu, die Wagen von Angehörigen der alliierten Schutzmächte würden nach der Fahrt durch das Gebiet der „DDR" einer Kontrolle unterzogen, wobei sogar die Sitze angehoben würden, und geht — bejahendenfalls — diese Maßnahme unmittelbar oder mittelbar auf Vorstellungen oder Anregungen der Bundesregierung oder des Senats von Berlin zurück? Alliierte Kontrollpunkte befinden sich für die Transitstrecke Berlin—Helmstedt an den Ein- und Ausfahrtstellen in Dreilinden und Helmstedt. Ob und welche Kontrollen die Alliierten an diesen Stellen ihrem eigenen Personal gegenüber durchführen, ist eine interne Angelegenheit der Behörden der Streitkräfte der Drei Mächte. Ich kann jedoch versichern, daß die Bundesregierung nicht um Kontrollmaßnahmen gebeten hat. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 117) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. September 1975 zu, Kuba habe die ihm nahestehenden politischcn Kräfte in Portugal aufgefordert ihm geheimes Material über das Nordatlantische Bündnis zur Verfügung zu stellen, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung hiergegen in den atlantischen Gremien unternommen? Der Bundesregierung und der NATO liegen keine Anhaltspunkte vor, die diese Meldung bestätigen. Unabhängig hiervon verweise ich auf die Äußerung von Generalsekretär Luns, der vor wenigen Tagen bei seinem Besuch in Washington mitgeteilt hat, die Allianz habe bereits „die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen", um zu verhindern, daß sensitives Material in falsche Hände gelangt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 121): Hat die Bundesregierung versucht, bei der Gewährung des Fünfmilliarden-Währungskredits an Italien die Freilassung des nunmehr schon seit 30 Jahren inhaftierten deutschen Kriegsgefangenen Herbert Kappler in Gaeta als Voraussetzung ins Gespräch zu bringen? Nach der Besprechung des Bundeskanzlers mit dem italienischen Ministerpräsidenten Rumor am 31. August 1974 habe ich auf eine ähnlich lautende Frage des Abgeordneten Dr. Häfele am 27. September 1974 wie folgt geantwortet: „Im Zentrum des Arbeitsbesuches des Bundeskanzlers bei dem Regierungschef unseres EG-Partners Italien standen Fragen der Europäischen Gemeinschaft, deren Festigung wesentliches deutsches Anliegen ist. Der Bundeskanzler hat sich bei dieser Gelegenheit aus humanitären Gründen für den kriegsverurteilten Herrn Kappler verwandt. Der deutsche Standpunkt wurde zur Kenntnis genommen." 13116* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 Zu den Bemühungen der Bundesregierung um die Freilassung des Herrn Kappler verweise ich auch auf die Ausführungen, die ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 10. April 1975 in Beantwortung einer Anfrage des Herrn Kollegen Dr. Kliesing gemacht habe. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage B 52) : Gedenkt die Bundesregierung Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auch künftig davon abhängig zu machen, daß deutsche Studenten, die eine außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Ausbildungsstätte besuchen, täglich von ihrem ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland zu der Ausbildungsstätte fahren, und welche Überlegungen werden hierzu in der Bundesregierung angestellt? Gemäß § 4 Bundesausbildungsförderungsgesetz besteht der Grundsatz, daß Ausbildungsförderung nur geleistet wird, wenn die Ausbildung im Geltungsbereich des Gesetzes, also in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin, durchgeführt wird. In den §§ 5 und 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz sind eine Reihe von Durchbrechungen dieses Grundsatzes normiert. Diese Bestimmungen setzen aber in jedem Fall besondere Bedingungen voraus, wenn eine Ausbildung außerhalb des Geltungsbereiches gefördert werden soll. Förderungsrechtlich bedeutsam sind vor allem die Regelungen in § 5 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz. Hiernach wird Ausbildungsförderung unter bestimmten Voraussetzungen für eine Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes in Europa oder außerhalb Europas für die Dauer eines Jahres geleistet. Dem Auszubildenden soll dadurch Gelegenheit gegeben werden, Kenntnisse und Erfahrungen auch im Ausland zu sammeln. Die Regeldauer von einem Jahr wird als ausreichend angesehen, einen Einblick in die Fachwissenschaft und den Wissenschaftsbetrieb sowie die Lebensgewohnheiten und Kultur des Gastlandes zu gewinnen, Sprachkenntnisse zu verbessern und persönliche Beziehungen zu knüpfen. Auf der anderen Seite steht eine Auslandsausbildung von dieser Dauer der zügigen Durchführung der Ausbildung insgesamt nicht entgegen. Diese Regeldauer ist auch aus finanziellen Gesichtspunkten so festgelegt, da die Ausbildung im Ausland höhere Kosten verursacht, die in der Regel durch erhöhte Förderungsleistungen aufgefangen werden. Daneben wird nach § 5 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz eine Ausbildung außerhalb des Geltungsbereiches ohne die zeitliche Begrenzung der Regeldauer von einem Jahr geleistet, wenn die Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin nicht durchgeführt werden kann. Die von Ihnen angesprochene Regelung ist in § 5 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz getroffen. Es handelt sich hierbei um die sogenannten Grenzgänger, die Ausbildungsförderung erhalten, wenn sie täglich von ihrem ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland aus eine Ausbildungsstätte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besuchen. Diesen Auszubildenden wird damit die Möglichkeit eröffnet, Ausbildungsförderung für den Besuch von grenznahen ausländischen Ausbildungsstätten zu erhalten, wenn eine entsprechende deutsche Schule wesentlich schwerer zu erreichen ist. Der Schwerpunkt dieser Regelung liegt im Sekundar- und nicht im Tertiärbereich. Ihre Frage verstehe ich dahin, ob diesen Auszubildenden Ausbildungsförderung nicht auch dann geleistet werden sollte, wenn sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Dies ist im wesentlichen aus zwei Gründen nicht möglich: 1. Nach der jetzigen Konzeption des Gesetzes handelt es sich in den Fällen des § 5 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz um eine über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland ausgedehnte „Inlandsförderung" für den Besuch von grenznahen deutschsprachigen Ausbildungsstätten, und 2. würden — wie dargelegt — bei einer Verlagerung sowohl des Ausbildungsortes wie des Wohnsitzes des Auszubildenden ins Ausland höhere Kosten entstehen, die höhere Förderungsleistungen bedingen würden. Die Bundesregierung strebt insoweit daher weder aus bildungspolitischen noch aus finanziellen Gründen eine Änderung an. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 4) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die Sowjetunion die Vereinbarungen der Sicherheitskonferenz von Helsinki dadurch mißachtet hat, daß ihre Truppen ohne Voranmeldung militärische Manöver innerhalb des 250-Kilometer-Streifens an der Ost/West- Grenze aufgenommen haben, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gemeinsam mit ihren Verbündeten dagegen zu ergreifen? Die Sowjetunion und auch die anderen Warschauer-Pakt-Staaten haben bisher noch keines ihrer eigenen Herbstmanöver, die sie seit Abschluß der „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" (KSZE) abgehalten haben, angekündigt. Es gibt auch keine Presseverlautbarungen zu den Manövern, wie sie bei uns üblich und selbstverständlich sind. Die Absprachen über die „vertrauensbildenden Maßnahmen" sind auf freiwilliger Basis getroffen worden, doch haben alle KSZE-Teilnehmer ausdrücklich ihre große politische Bedeutung hervorgehoben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 13117' Nach dieser Absprache sollen Manöver der Landstreitkräfte mit einer Beteiligung von mehr als 25 000 Soldaten vorher angekündigt werden. In einer weiteren Absprache wird anerkannt, daß auch die Vorankündigung kleinerer Manöver zur Vertrauensbildung beitragen würde. Es ist selbstverständlich, daß wir der Frage große Aufmerksamkeit widmen, ob die Sowjetunion und ihre Verbündeten so wie wir die in der KSZE-Schlußakte vorgesehenen „vertrauensbildenden Maßnahmen" verwirklichen. Wir werden aus dem Verhalten der anderen Seite die gebotenen Schlüsse ziehen. Fest steht auf jeden Fall, daß die bewußt irreführende Pressekampagne des Warschauer-Paktes, die behauptet, die von der NATO korrekt angekündigten Herbstmanöver verstießen gegen „Buchstaben und Geist" der KSZE-Schlußakte, der Vertrauensbildung nicht dient und den Eindruck eines Ablenkungsmanövers hinterläßt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 6) : Welche Tendenzen bezüglich des Stimmenanteils freiheitlicher, moskauhöriger und maoistischer Gruppierungen ließen sich an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlins im Verlauf der letzten zwei Semester und deren Wahlen zu den Studentenparlamenten beobachten, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Ergebnis, wenn sie schon nicht bereit ist, die diese Umtriebe tragenden Gruppen zu verbieten? Eine auf die letzten beiden Semester bezogene Information ist nicht möglich, da die Wahlen zu den Studentenparlamenten zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden und die Erhebungen der Zahlen nicht auf die Semester abstellen. Der jährlich herausgegebene Verfassungsschutzbericht stellt auch auf das Kalenderjahr ab. Die der Bundesregierung jetzt vorliegenden Zahlen lassen einen Vergleich zu den Zahlen am Ende des Jahres 1974 nicht zu. Genauere Angaben konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit auch die Westdeutsche Rektorenkonferenz nicht machen. Die Bewegungen innerhalb der in Frage kommenden Gruppierungen sind aber offenbar nicht so stark, daß sich schon jetzt eine Tendenz nach der einen oder anderen Seite klar abzeichnet. In jedem Fall verfolgt die Bundesregierung die Entwicklung linksextremistischer Bestrebungen an den Hochschulen unverändert mit aller Aufmerksamkeit. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen A 11 und 12) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Untergrundbau von Kernkraftwerken, insbesondere in Kavernen, Gruben oder unter Hügeln, und gedenkt sie, am Beispiel eines Demonstrationskraftwerks eine derartige Untergrundbauweise zu testen? Welche Gutachten und Studien wurden bisher von der Bundesregierung zur Untersuchung der Untergrundbauweise von Kernkraftwerken vergeben, und welche Folgerung hat die Bundesregierung hieraus gezogen? Zu Frage A 11: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß eine Untergrundbauweise von Kernkraftwerken aus sicherheitstechnischer Sicht interessant sein kann und läßt deshalb die Vor- und Nachteile einer unterirdischen Bauweise zur Zeit von Experten prüfen. Abschließende Ergebnisse werden Ende 1976 vorliegen. Erst nach diesem Zeitpunkt kann die Bundesregierung beurteilen, ob der Bau eines unterirdischen Demonstrationskraftwerkes sinnvoll ist und ob gar eine finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand in Frage kommt. Ich möchte noch hinzufügen, daß mit unterirdischen Kernkraftwerken der heute üblichen Größe keinerlei praktische Erfahrungen vorliegen. Einige zum Teil bereits wieder stillgelegte kleinere Anlagen in Schweden, Norwegen, der Schweiz und Frankreich besitzen diesbezüglich keine hinreichende Aussagekraft. In jedem Falle würde die Sicherheitskonzeption der bisher üblichen Kernkraftwerke einer sorgfältigen Anpassung an die unterirdische Bauweise bedürfen. Besondere Probleme wirft dabei zweifellos die eingeschränkte Zugänglichkeit bei der Errichtung, im Betrieb und bei Wartungs- und Reparaturarbeiten auf. Eine unterirdische Bauweise bringt auch Vorteile mit sich, so den besonders guten Schutz der Anlage gegen Einwirkungen von außen, die große Rückhaltewirkung bei Störfällen mit radioaktiven Freisetzungen. Diese möglichen Vorteile einer unterirdischen Bauweise könnten besonderes Gewicht erhalten bei der Erwägung von Standorten in industriellen und urbanen Ballungsräumen. Wegen weiterer Einzelheiten verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen betr. friedliche Nutzung der Kernenergie vom 16. Juli 1975 (BT-Drucksache 7/3871). Zu Frage A 12: Die Bundesregierung hat unter Berücksichtigung von Voruntersuchungen aus dem Jahr 1970 unter der Federführung des Bundesministers des Innern ein Studienprojekt „Untergrundbauweise" geschaffen, das von September 1974 bis Juni 1976 z. Z. 12 einzelne Teil-Studien und im Anschluß daran eine Kosten/Nutzen-Analyse bis Ende 1976 vorsieht. Die Thematik der Studien, die zum Teil schon vergeben sind, umfaßt eine Reihe von Themen, über die ich Ihnen gern schriftlich Auskunft gebe. Es würde den Rahmen dieser Fragestunde sprengen, sie im einzelnen aufzuführen. Die Auswertungen der Studienergebnisse werden von den im atomrechtlichen Genehmigungsverfah- 13118e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 ren tätigen Gutachterorganisationen sowie von einem Projektbeirat vorgenommen, dem Vertreter der EVU, Kernkraftwerkshersteller, Gutachter sowie wissenschaftliche Institutionen angehören werden. Die vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Betreiber und Hersteller von Kernkraftwerken an den Überlegungen zur Zweckmäßigkeit der unterirdischen Bauweise von Kernkraftwerken soll dem Studienprojekt die notwendige Praxisnähe verleihen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Braun auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Fragen A 14 und 15) : Wendet die Bundesregierung verschiedenartige Regeln bei der Gewährung politischen Asyls an, je nachdem aus welchem Land der Asylsuchende stammt? Trifft es zu, daß um politisches Asyl nachsuchende Vietnamesen anders behandelt werden als solche aus Chile, und wenn ja, von welchen Gründen läßt sich die Bundesregierung hierbei leiten? Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den wenigen Staaten, die das Asylrecht als Grundrecht ausgestaltet haben. Jeder Ausländer, der hier Asyl beantragt und die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf seine Anerkennung als Asylberechtigter. Die Anerkennungsvoraussetzungen, wie sie in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 unserer Verfassung und dem Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge enthalten sind, gelten für jedermann in gleicher Weise, aus welchem Land er auch gekommen sein mag. Hieraus folgt, daß bei den Entscheidungen der weisungsunabhängigen Ausschüsse des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über Asylanträge keine verschiedenartigen Regelungen angewandt und vietnamesische Asylsuchende nicht anders behandelt werden als chilenische Asylbegehrende. Zu Ihrer Unterrichtung möchte ich Ihnen noch mitteilen, daß in diesem Jahr bis zum 31. Juli insgesamt 220 vietnamesische Staatsangehörige Asylantrag gestellt haben. Die ersten Asylanträge dieser Personen wurden nach Abschluß der notwendigen Prüfungen in der letzten Woche vor dem zuständigen Anerkennungsausschuß verhandelt. Etwa 50 Personen wurden als Asylberechtigte anerkannt. In dieser Woche wird voraussichtlich über weitere 70 Asylanträge vietnamesischer Staatsangehöriger verhandelt werden. Etwas anderes ist die Aufnahme eines Ausländers durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Dies stellt keine Asylgewährung dar. Hinsichtlich der Frage der Aufnahme vietnamesischer und chilenischer Staatsangehöriger ist zu bemerken, daß es sich um zwei verschiedene Problemkreise handelt: Nach den Ereignissen im Herbst 1973 in Chile hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eine humanitäre Hilfsaktion eingeleitet, die Menschen helfen soll, die sich aus politischen Gründen in Chile in Haft befinden und deren Entlassung aus Gefängnissen oder Internierungslagern nur unter der Auflage erfolgt, daß sie Chile verlassen und von einem anderen Land aufgenommen werden. Hinzu kommen enge Familienangehörige von hier aufgenommenen chilenischen Flüchtlingen. Andere Personen, die wegen der derzeitigen politischen Verhältnisse Chile verlassen wollen, sich aber nicht aus politischen Gründen in Haft befinden, oder die in anderen Staaten Schutz vor Verfolgung gefunden haben, werden in diese humanitäre Hilfsaktion nicht aufgenommen. Zur Lösung der durch die Ereignisse in Südostasien entstandenen Flüchtlingsfragen soll als humanitärer Beitrag der Bundesrepublik Deutschland in Abstimmung mit den Bundesländern die Aufnahme vietnamesischer Flüchtlinge, denen die Ausreise aus Vietnam gelungen ist und die inzwischen in anderen Staaten einen — wenn auch zum Teil nur vorübergehenden — Schutz gefunden haben, im Rahmen bestimmter Kriterien erfolgen. Nach diesen Kriterien kommen für die Aufnahme insbesondere in Betracht: 1. Personen, die aufgrund ihrer früheren Zusammenarbeit mit deutschen Stellen in ihrem Heimatland gefährdet sein könnten 2. Deutschverheiratete und deren Angehörige 3. Personen, die zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Familienangehörigen übersiedeln wollen. Die beiden Personengruppen können somit nicht unmittelbar miteinander verglichen werden, weil sich die Chilenen noch in Chile aufhalten, während die Vietnamesen sich bereits in einem Drittstaat befinden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 18) : Wie will die Bundesregierung die steigende kurzfristige Verschuldung rechtfertigen? Bei der Kreditaufnahme muß der Bund Rücksicht auf die Marktgegebenheiten nehmen. Auf Anraten der Deutschen Bundesbank hat daher der Bund den Kreditgebern auch kürzerfristige Anlagemöglichkeiten geboten. Diese Form der Kreditaufnahme ist konjunkturpolitisch vernünftig, weil sie den privaten Kreditnehmern für die Investitionsfinanzierung den längerfristigen Markt in größerem Umfang überläßt. Gleichzeitig ist die kürzerfristige Verschuldung erheblich zinsgünstiger. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 13119* Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 19) : Ist die Bundesregierung bereit, auf die Länderfinanzminister einzuwirken, damit diese ihrerseits die Finanzverwaltungen anweisen, in Förderungsfällen, die vor dem 31. Dezember 1974 liegen, auf eine enge Auslegung des Begriffs „Ordnungsmäßigkeit der Buchführung" bei Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz zu verzichten, da seit dem 1. Januar 1975 das Erfordernis der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung auf Grund Streichung in § 4 Abs. 1 Satz 1 nicht mehr erforderlich ist? Im Rahmen der Einkommensteuerreform hat der Gesetzgeber die Grundsatzentscheidung getroffen, die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen und Investitionszulagen einheitlich ab 1975 nicht mehr von der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung abhängig zu machen. Angesichts dieses eindeutigen gesetzgeberischen Willens sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, bei den obersten Finanzbehörden der Länder für Ihr Anliegen einzutreten, bei Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz in vor dem 1. Januar 1975 liegenden Förderungsfällen auf eine korrekte Auslegung des Begriffs „Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu verzichten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 20) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der ab 1. Januar 1977 geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie einen verminderten Steuersatz vorzusehen, und wie beurteilt die Bundesregierung im Fall der Beibehaltung der bisherigen Regelung — voller Steuersatz — die Konkurrenzfähigkeit dieses Wirtschaftszweigs gegenüber den steuerbegünstigten Nachbarländern? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, im Zusammenhang mit der ab 1. Januar 1977 geplanten Anhebung der Umsatzsteuersätze die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Umsätze des Hotel- und Gaststättengewerbes vorzuschlagen. Die Zuordnung dieser Umsätze zum ermäßigten Steuersatz hätte auf das Jahr 1977 bezogen einen unmittelbaren Steuerausfall von rd. zwei Milliarden DM zur Folge. Hinzu käme über eine weitere Milliarde DM, weil aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Getränkeumsätze außerhalb des Gastgewerbes ebenfalls in vollem Umfang begünstigt werden müßten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Steuerausfalle in dieser Größenordnung in der gegenwärtigen Finanzsituation nicht zu verantworten sind. Im übrigen glaube ich auch nicht, daß die Anregung in Ihrer Frage mit der Erklärung Ihrer Partei zur Wiederbelebung der Wirtschaft, Überwindung von Arbeitslosigkeit und Sanierung der Staatsfinanzen vom 5. September dieses Jahres in Einklang zu bringen ist. Wie Sie wissen, heißt es in der Erklärung u. a.: „Der CDU/CSU-Fraktion und den CDU/CSU-regierten Bundesländern wird empfohlen, ihre bereits im Bundestag und Bundesrat eingebrachten finanzwirksamen Gesetzesanträge zurückzuziehen." Im Gegensatz hierzu würde die von Ihnen zur Diskussion gestellte Steuerermäßigung zu einer finanzwirksamen Gesetzesänderung führen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage bemerke ich folgendes: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß durch die geplante Anhebung des allgemeinen Steuersatzes auf 13 v. H. die Wettbewerbsfähigkeit des Hotel- und Gaststättengewerbes der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der ausländischen Konkurrenz, die keineswegs in allen Nachbarländern steuerlich günstiger gestellt ist, nicht nennenswert beeinflußt wird. Die daraus resultierende umsatzsteuerliche Mehrbelastung ist geringfügig. Sie beträgt z. B. bei einem Essen, das bis zur Steuersatzanhebung zum Endpreis von 10 DM abgegeben wird, 18 Pf, und beläuft sich bei einem Pensionsaufenthalt, der bei den gegenwärtig geltenden Sätzen zum Endpreis von 500 DM angeboten wird, auf etwa 9 DM. Im übrigen wird die Stellung der Fremdenverkehrswirtschaft im internationalen Wettbewerb durch andere Faktoren wie Klima, geographische Lage, Sehenswürdigkeiten sicherlich wesentlich entscheidender beeinflußt als durch gewisse Unterschiede in der Steuerbelastung. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 31): Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12. September 1975 zu, die für 1977 vorgesehene Verlagerung der Kindergeldzahlungen der Länder und Gemeinden von der Bundesanstalt für Arbeit führe zu Verwaltungskosten von 70 Millionen DM, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung — bejahendenfalls — daraus hinsichtlich der Ausführung der übrigen Kindergeldzahlungen durch die Bundesanstalt für Arbeit? Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und in welchem Umfang zusätzliche Verwaltungskosten entstehen würden, wenn - wie im Bundeskindergeldgesetz vorgesehen — die Bundesanstalt für Arbeit ab 1977 auch die Kindergeldzahlung an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes übernähme. Die Bundesregierung beabsichtigt, dasjenige Verfahren vorzusehen, das den geringsten Verwaltungsaufwand und damit die geringsten Kosten erfordert. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 7/4038 Fragen A 37 und 38) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Anweisung des Projektleiters des Arbeitskreises „Dienst für den Frieden", Ernst Nagel, an die Regionalbeauftragten des Zivildienstes, die Fragebögen bis zur Durchführung geheimzuhalten, „da sonst das berühmte Gerede entsteht"? 13120* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 Wie hoch sind die durch die Einschaltung von Dienststellen bei der Befragung entstandenen Kosten, und welche Kostenerstattungsregelung wurde mit dem Arbeitskreis vereinbart? Eine Anweisung zur Geheimhaltung der Befragungsaktion ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht erfolgt. In dem Anschreiben des Projektleiters an die Regionalbetreuer und Zivildienstgruppenleiter wurde lediglich darum gebeten, während des Ausfüllens der Fragebögen keine Diskussion zwischen den Befragten zuzulassen, da es bei der Beantwortung der Fragen auf die Spontaneität der Beantwortung ankomme, und den Bogen sofort wieder einzusammeln. Damit sollte die Objektivität der Befragung erhalten bleiben. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß die kirchlichen Gremien diese Untersuchung selbst finanzieren. Dem Bundesamt für den Zivildienst sind keine Kosten entstanden, da Porto und sonstige Kosten vom Arbeitskreis „Dienst für den Frieden" erstattet wurden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 7/4038 Fragen A 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Arbeitskreis „Dienst für den Frieden" der Deutschen Bischofskonferenz Dienststellen im Bereich des Zivildienstes und der Verteidigung dazu mißbraucht hat, einen von diesem Arbeitskreis erarbeiteten Fragebogen an Soldaten und Zivildienstleistende verteilen und während der Dienstzeit beantworten zu lassen? Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß staatliche Behörden als Hilfsorgane für private Befragungen zur Verfügung gestellt werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der von der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzte ständige Ausschuß „Dienst für den Frieden" eine Befragung bei Soldaten und Zivildienstleistenden durchgeführt hat. Hierzu wurde von den Verwaltungsstellen der Bundeswehr und des Zivildienstes organisatorische Hilfe geleistet. Darüber hinaus bestand kein Einfluß auf Zustandekommen und Auswertung der Untersuchung. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Die Bundesregierung erwartet von der Befragungsaktion keine wissenschaftliche Aussage für die Zwecke der Bundeswehr oder des Zivildienstes. Sie nimmt diesen Vorgang zum Anlaß zu prüfen, ob solche oder ähnliche Aktionen künftig noch einmal mit Unterstützung der Dienststellen der Bundeswehr oder des Zivildienstes durchgeführt werden sollen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/4038 Fragen A 41 und 42) : Teilt die Bundesregierung meine Befürchtung, daß die Fragebogenaktion des Arbeitskreises „Dienst für den Frieden" die notwendige Anonymität der Befragten wegen des in einzelnen Dienststellen kleinen Personenkreises, des Inhalts einiger Fragen und der Art der Durchführung der Aktion nicht gewährleistet ist? Hält die Bundesregierung die bei Umfragen gebotene wissenschaftliche Neutralität für gegeben, wenn in einigen Fragen, wie z. B. in der Frage 28 nach den „Möglichkeiten, unsere politische Ordnung gewaltsam (wie etwa Baader-Meinhof) zu verändern", eine ablehnende Antwort nicht vorgesehen ist? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Anonymität bei dieser Befragung durchaus gewahrt worden ist. Zunächst einmal stehen die ermittelten Daten keiner anderen Stelle und keinen anderen Personen zur Auswertung zur Verfügung als dem Projektleiter und seinen Mitarbeitern. Auch die Bundesregierung hat keinen unmittelbaren Zugang zu den Daten. Da nach keinen konkreten Personaldaten gefragt wurde, ist die Anonymität auch bei kleineren Gruppen von Befragten als gewährleistet anzusehen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Zur Klarstellung darf ich die Fragestellung der Frage 28 im Original-Wortlaut zitieren. Nachdem nach Möglichkeiten gewaltfreier Veränderung unserer politischen Ordnung gefragt wurde, lautet die Frage: „Wie beurteilen Sie demgegenüber die Möglichkeit, unsere politische Ordnung gewaltsam (wie etwa Baader-Meinhof) zu verändern?" Die variabel vorgegebene Antwortmöglichkeit erstreckte sich auf folgende Einstellungen: leicht, ziemlich leicht, teils-teils, ziemlich schwer, schwer. Aus der Systematik der Fragestellung ist zu erkennen, daß insoweit eine ablehnende Antwort „nein" nicht vorgesehen werden konnte. Im übrigen möchte ich betonen, daß die Bundesregierung auf den Inhalt der Befragung keinen Einfluß genommen hat. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Arbeitskräfte, die nur während einer bestimmten jahreszeitlichen Saison berufstätig sind, nach der derzeitigen Fassung des Arbeitsförderungsgesetzes während der übrigen Zeit des Jahres ebenso regelmäßig Arbeitslosengeld beziehen, obwohl sie teilweise über Jahre hinweg vom gleichen Arbeitgeber eingestellt und entlassen werden, ohne daß die ernstliche Arbeitsbereitschaft durch die Arbeitsverwaltung mit der erforderlichen Zuverlässigkeit nachgeprüft werden kann, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß damit die Zeit zwischen Saisonende und Saisonbeginn mindestens teilweise als ein von der Bundesanstalt für Arbeit bezahlter Sonderurlaub angesehen werden kann, durch den die Solidargemeinschaft der Versicherten mit einer Leistungspflicht belastet wird, die nach dem Buchstaben des Gesetzes rechtens ist, aber nicht dem Zweck des Gesetzes entsprechen kann, und wie kann gegebenenfalls Abhilfe geschaffen werden? Saisonarbeitnehmer erhalten in der Zeit, in der sie arbeitslos sind, nur dann Arbeitslosengeld, wenn sie bereit sind, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Auf diese Weise dürfte ein nicht unerheblicher Teil der arbeitslosen Saisonarbeitnehmer bisher von den Arbeitsämtern in andere Beschäftigung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. September 1975 13121* vermittelt worden sein. Die Arbeitsämter sind bemüht, eine mißbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen soweit wie möglich auszuschließen. Auch die in dem Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur vorgesehene Konkretisierung des Begriffes Zumutbarkeit soll diesem Ziel dienen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Kühlmann-Stumm (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 45) : Ergibt sich nicht daraus, daß die Bundesregierung im Rahmen des Sparprogramms die Arbeitslosenversicherungsbeiträge um 50 % erhöht hat, obwohl der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Buschfort, meine schriftliche Anfrage Nummer 68 (Drucksache 7/3977, Seite 38) wie folgt beantwortet: „Eine Erhöhung des Beitrags zur Bundesanstalt für Arbeit ist derzeit nicht beabsichtigt. Für Zeiten, in denen der Bedarf der Bundesanstalt für Arbeit nicht aus Beitragseinnahmen und aus der Rücklage gedeckt werden kann, sieht das Arbeitsförderungsgesetz ausdrücklich die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen des Bundes vor", ein Sinneswandel? Die Bundesregierung hat sich im Zusammenhang mit der Aufstellung des Nachtragshaushalts 1975 und des Haushalts 1976 Ende August entschlossen, neben einem Programm zur Konjunkturbelebung auch ein umfassendes Programm zur Verbesserung der Haushaltsstruktur aufzustellen. Dabei hat es sich unter den Gesichtspunkten des Gesamtzusammenhangs als unumgänglich erwiesen, den Beitrag zur Bundesanstalt für Arbeit für die nächste Zeit zu erhöhen. Damit kann der für 1976 zu erwartende Zuschußbedarf der Bundesanstalt für Arbeit erheblich gesenkt werden. Sobald die Finanzlage der Bundesanstalt es zuläßt, wird die Bundesregierung von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen, den Beitragssatz durch Verordnung wieder zu senken. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4038 Frage A 46) : Wie lange pflegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Rentenanträgen bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zu sein, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Bearbeitungszeit zu verkürzen? Nach Mitteilung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Rentenanträge bei ihr (Stand: 31. August 1975) insgesamt 108 Tage (rd. 31/2 Monate). Aufgeschlüsselt nach Leistungsarten ergibt sich im einzelnen folgendes Bild: Versichertenrenten insgesamt = 114 Tage davon Berufsunfähigkeitsrenten = 160 Tage Erwerbsunfähigkeitsrenten = 140 Tage Altersruhegelder = etwa 90 bis 100 Tage Witwenrenten insgesamt = 89 Tage Waisenrenten insgesamt = 95 Tage Hinterbliebenenrenten zusammen = 90 Tage. Es ergibt sich, daß die Dauer der Bearbeitungszeit bei Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit im Durchschnitt 50 Tage länger ist als bei den Altersruhegeldern, was insbesondere auf den zusätzlichen Zeitaufwand bei der Begutachtung des Gesundheitszustandes des Antragstellers zurückzuführen ist. Ich darf bei dieser Gelegenheit feststellen, daß die Laufzeiten der Rentenanträge bereits seit Mitte des letzten Jahres den Normalstand der Zeit vor dem Rentenreformgesetz wieder erreicht haben. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesversicherungsamt und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bemüht, durch gezielte Einzelmaßnahmen (u. a. Verbesserung des Verwaltungsablaufs, vereinfachte Abwicklung der Rentennachzahlung usw.) eine Verkürzung der Gesamtdauer des Bearbeitungszeitraums zwischen Antragseingang und der endgültigen Rentenauszahlung zu erreichen. Mit einer spürbaren Verbesserung ist jedoch erst zu rechnen, wenn die Aufbereitung und elektronische Speicherung der Konten für die rentennahen Jahrgänge abgeschlossen oder zumindest in größerem Umfange erfolgt sein wird als das bisher der Fall ist. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ist hierzu gemäß § 104 des Angestelltenversicherungsgesetzes verpflichtet und bemüht, in den nächsten Jahren den Inhalt aller Versicherungsunterlagen maschinell zu speichern, um jedenfalls den rentennahen Jahrgängen eine Aufstellung über den Inhalt ihrer Versicherungsunterlagen übersenden zu können. Anhand dieses Versicherungsverlaufes erkennt der Versicherte rechtzeitig, welche Lücken in seinem Versicherungskonto enthalten sind und erhält Gelegenheit, diese noch vor der Rentenantragstellung aufzuklären. Ein wesentlicher Faktor für die Verzögerung in der Antragsbearbeitung, nämlich die Lückenaufklärung, kann damit ausgeschaltet werden.
Gesamtes Protokol
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718600000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, ich teile zunächst mit, daß nach einer interfraktionellen Vereinbarung Punkt 4 betr. Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Logopäden, Punkt 8 betr. Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit, Punkt 9 betr. Gründung eines Instituts für Familienforschung und Punkt 10 betr. gesetzmäßige Behandlung der Personalangelegenheiten in der Bundesverwaltung von unserer für morgen vorgesehenen Tagesordnung abgesetzt werden sollen.
Nach einer weiteren interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung am Donnerstag erweitert werden um die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes — Drucksachen 7/3721, 7/4056 —.
Das Haus ist einverstanden. — Es ist so beschlossen.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Die Stellungnahme des Bundesrates gegenüber dem Bundestag zu dem Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen, die er in seiner Sitzung am 19. September 1975 beschlossen hat, ist als Drucksache 7/4043 verteilt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19. September 1975 gemäß §§ 9 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht den von den Wahlmännern des Deutschen Bundestages zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählten
Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Dr. Wolfgang Zeidler
zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt
und gemäß Artikel 94 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Abs. 1, § 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht für die Dauer von zwölf Jahren, längstens bis zur Altersgrenze, 711 Richtern am Bundesverfassungsgericht
Professor Dr. Konrad Hesse
für Bundesverfassungsrichter Theodor Ritterspach in den Ersten Senat gewählt,
Bundesverfassungsrichter Dr. Helmut Simon in den Ersten Senat wiedergewählt
Professor Dr. Helmut Steinberger
für Bundesverfassungsrichter Walter Seuffert in den Zweiten Senat gewählt.
Der Wahlmännerausschuß des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 19. September 1975 zu Richtern am Bundesverfassungsgericht gewählt:
Dr. Dietrich Katzenstein in den Ersten Senat
Dr. Engelbert Niebler in den Zweiten Senat
Dr. Wolfgang Zeidler in den Zweiten Senat.
Überweisung einer Zollvorlage
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehende Vorlage überwiesen:
Aufhebbare verkündete Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9/75 — Erhöhung des Zollkontingents 1975 für Bananen)

— Drucksache 7/4030 —
überwiesen den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um
Vorlage des Berichts rechtzeitig dem Plenum am 11. Dezember 1975
Überweisungen von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem
— Drucksache 7/4012 —
überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über Sondermaßnahmen für Sojabohnen im Wirtschaftsjahr 1975/1976
— Drucksache 7/4022 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 542'69 über das gemeinschaftliche Versandverfahren
— Drucksache 7/4028 —
überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte
— Drucksache 7/4029 —
überwiesen an den Rechtsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 7/4038 —
Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, daß wir auch in dieser Woche zwei Fragestunden, abweichend von den Richtlinien für die Fragestunde, mit einer jeweiligen Dauer von 90 Minuten durchführen. Wir müssen nach § 127 unserer Geschäftsordnung diese Abweichung von der Geschäftsordnung beschließen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; dann ist so beschlossen.



Vizepräsident von Hassel

Dr. Wolfgang Schwenk (SPD):
Rede ID: ID0718600100

Ist der Bundesregierung bekannt, daß es eine von ihren im Merkblatt des Bundesjustizministeriums vorn 19. Februar 1975 über die Anrechnung von Kindergeld auf Unterhaltszahlungen für eheliche Kinder entwickelten Vorstellungen abweichende Rechtsprechung gibt (vgl. AG Berlin-Neukölln vom 17. April 1975 — 3 C 911/74), und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn sich die vorgenannte Rechtsprechung durchsetzt?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. de With.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0718600200
Herr Kollege, der Bundesregierung ist die Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln aus der Veröffentlichung in der Fachzeitschrift „Der Amtsvormund" 1975 Spalte 355 ff. bekannt. Das Urteil, gegen das Berufung eingelegt worden ist, weicht mit seiner Feststellung, daß das dem anderen Elternteil gewährte Kindergeld den Unterhaltsverpflichteten auch nicht teilweise entlasten solle und eine dem geltenden Paragraphen 1615 g BGB entsprechende Anrechnungsregelung für das für eheliche Kinder gezahlte Kindergeld nicht bestehe, von anderen Gerichtsentscheidungen, die vor dem 1. Januar 1975 noch unter der Geltung des alten Kindergeldgesetzes ergangen sind, die aber grundsätzlich die gleiche Rechtsfrage betreffen, ab. Die Entwicklung der Rechtsprechung insbesondere seit Inkrafttreten des Einkommensteuerreformgesetzes am 1. Januar 1975 wird sorgfältig beobachtet. Sollte sich herausstellen, daß das geltende Recht zu unbefriedigenden Ergebnissen führt, so kann eine Überprüfung der auftretenden Schwierigkeiten und gegebenenfalls eine notwendig werdende Korrektur des Gesetzes im Rahmen der für die nächste Legislaturperiode vorgesehenen umfassenden Überarbeitung des geltenden Unterhaltsrechts vorgenommen werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718600300
Keine Zusatzfragen.
Die Frage 2 des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich danke Ihnen für die Beantwortung der Frage aus Ihrem Geschäftsbereich, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. de With.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Frage 3 stellt der Herr Abgeordnete Reiser:
Beabsichtigt die Bundesregierung, die sogenannten Konditionstrainingslehrgänge für U-Boot-Fahrer an der Bundeswehrsportschule Sonthofen von bisher zwei auf künftig drei Wochen Dauer zu verlängern, nachdem laut übereinstimmenden wissenschaftlichen Erkenntnissen 14-Tage-Kurse für medizinisch nutzlos gehalten werden?
Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Schmidt!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0718600400
Herr Kollege Reiser, die Konditionslehrgänge, deren Ziel es ist, den durch die Bewegungsarmut an Bord bedingten möglichen Gesundheitsschäden wirkungsvoll vorzubeugen, laufen an der Sportschule der Bundeswehr, Sonthofen, zur Zeit zwei Wochen, d. h. zehn Trainingstage. Das
Trainingsprogramm ist gleichzeitig Vorbild und Anregung für die weitere Sportausbildung bei den U-Boot-Geschwadern. Das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt nicht, diese Lehrgänge auf eine Dauer von drei Wochen zu verlängern.
Im übrigen, Herr Kollege Reiser, sind dem Bundesministerium der Verteidigung übereinstimmende wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen 14-Tage-
Kurse für medizinisch nutzlos gehalten werden, nicht bekannt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718600500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Reiser.

Hermann P. Reiser (SPD):
Rede ID: ID0718600600
Wird denn erwogen, derartige wissenschaftliche Erkenntnisse, die vorliegen, unter Umständen noch einzuholen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0718600700
Dazu sind wir selbstverständlich jederzeit gerne bereit. Ich werde auch die Inspektion des Sanitätswesens darauf aufmerksam machen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718600800
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Reiser.

Hermann P. Reiser (SPD):
Rede ID: ID0718600900
Herr Staatssekretär, da die Verhältnisse bei den Besatzungsangehörigen von beispielsweise so engen Metall- und Stahlkästen, wie es die Zerstörer der Fletcher-Klasse sind, ähnlich sind, möchte ich fragen: Kann man das Programm gegebenenfalls auch auf diese Marineangehörigen ausdehnen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0718601000
Hierzu kann ich abschließend nichts sagen. Ich meine aber, daß diese Frage es wert ist, eingehend geprüft zu werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718601100
Keine Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 4 des Abgeordneten Engelsberger auf. — Ist der Fragesteller anwesend? — Er ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf, zunächst Frage 5 des Abgeordneten Dr. Haenschke:
Trifft es zu, daß Abiturienten aus staatlich anerkannten Fernlehrgängen zwar nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Abendgymnasiasten gleichgestellt sind, aber bei der Vergabe von Studienplätzen nicht den Bonus für den Zweiten Bildungsweg, wohl aber z. B. den Bayern-Malus angerechnet erhalten, und was unternimmt die Bundesregierung, um hier gegebenenfalls eine gerechtere Behandlung der Fernschüler zu erreichen?
Der Fragesteller ist anwesend. Zur Beantwortung, bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Glotz!

Prof. Dr. Peter Glotz (SPD):
Rede ID: ID0718601200
Herr Kollege, ich muß den ersten Teil Ihrer Frage mit Ja beantworten. In § 8 der Vergabeverordnung der Länder, die



Parl. Staatssekretär Dr. Glotz
zur Durchführung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen erlassen worden ist, wird den Bewerbern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einem Abendgymnasium oder Kolleg oder durch eine sogenannte Sonderreifeprüfung erworben haben, ein Bonus von 0,5 zuerkannt. Für die Absolventen staatlich anerkannter Fernlehrgänge — nach denen Sie gefragt haben —, die sich der staatlichen Reifeprüfung unterzogen haben, ist ein solcher Bonus nicht vorgesehen. Es trifft zu, wie Sie in Ihrer Frage vermuten, daß solche Zeugnisse unter die Bonus-Malus-Regelung fallen, d. h. daß die entsprechenden Nachteile für die Absolventen der Fernlehrgänge in der Tat gegeben sind.
Der Bundesregierung ist unbekannt, Herr Kollege Haenschke, und auch nicht klar, warum Abendgymnasiasten und Absolventen von Fernstudienlehrgängen, die eine staatliche Reifeprüfung abgelegt haben, in der Rechtsverordnung der Länder bei der Hochschulzulassung unterschiedlich behandelt werden. In § 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes werden unter bestimmten Voraussetzungen Abendgymnasiasten und Fernschüler vom Bundesgesetzgeber gleichgestellt.
Hinsichtlich des zweiten Teils Ihrer Frage muß ich Sie allerdings auf die beschränkten Kompetenzen des Bundes in dieser Angelegenheit verweisen. Für eine entsprechende Änderung der gerade zitierten Vergabeordnung, die notwendig wäre, sind allein die Länder zuständig. Der Direktor der Akademikergesellschaft für Erwachsenenfortbildung hat mit einem Schreiben vom 31. Juli 1975 die Länderregierungen und die Bundesregierung auf die Sachlage aufmerksam gemacht. In den zuständigen Gremien der Zentralen Verwaltungsstelle wird an einer Lösung dieses Problems gearbeitet. Die Bundesregierung wird auf eine rasche Klärung und Entscheidung in dieser Sache drängen. Sie ist auch Mitglied dieser Gremien. Sobald hierzu ein Beschluß der Ländergremien vorliegt, werde ich Sie gern unterrichten, Herr Kollege Haenschke.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718601300
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Haenschke.

Dr. Frank Haenschke (SPD):
Rede ID: ID0718601400
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Fernschüler und Absolventen von Abendgymnasien nach Auffassung der Bundesregierung auf jeden Fall gleichbehandelt werden sollten?

Prof. Dr. Peter Glotz (SPD):
Rede ID: ID0718601500
Sie dürfen diese Auffassung der Bundesregierung meiner Antwort entnehmen, Herr Kollege Haenschke. Aber ich muß nochmals darauf verweisen, daß dies im wesentlichen Sache der Länder ist und daß unser Einfluß begrenzt ist. Wir werden ihn gerne wahrnehmen, soweit unsere Möglichkeiten in diesem Bereich gehen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718601600
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 23 des Abgeordneten Dr. Fuchs auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg (Mündliche Verkündung vom 21. Juli 1975) die II 6 und 7 der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vom 25. Juli 1974 für grundrechtswidrig und damit für nichtig erklärt wurden, und was beabsichtigt die Bundesregierung angesichts dieser Tatsache zu tun?
Der Fragesteller ist anwesend. Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!

Prof. Dr. Peter Glotz (SPD):
Rede ID: ID0718601700
Herr Kollege Fuchs, das Urteil, das Sie in ihrer Frage zitieren, ist der Bundesregierung bekannt. Der Bundesregierung ist auch bekannt, daß der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als Berufungsinstanz in einem gleichgelagerten, ebenfalls von dem von Ihnen zitierten Verwaltungsgericht Regensburg in erster Instanz entschiedenen Fall die Verfassungsmäßigkeit der hier in Rede stehenden §§ 6 und 7 der Ausbildereignungsverordnung bejaht hat.
Deswegen und nachdem der Vertreter des öffentlichen Interesses gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg Berufung eingelegt hat, wird sich die Bundesregierung darauf beschränken, die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der nächsten Instanz abzuwarten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718601800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Fuchs.

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0718601900
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß diejenigen, die sich in diesem Fall um die Ausbildereignung bewerben, auf Grund des Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg den Eindruck gewinnen müssen, daß ihnen eigentlich zu Unrecht etwas aberkannt wird, und daß dadurch auch die Kammern, die ja diese Ablehnung aussprechen müssen, zumindest in ein schiefes Licht kommen?

Prof. Dr. Peter Glotz (SPD):
Rede ID: ID0718602000
Herr Kollege Fuchs, diese Auffassung kann ich nicht teilen, denn es handelt sich hier um ein erstinstanzliches Urteil, in dem die Verfassungsmäßigkeit zweier Paragraphen dieser Verordnung angezweifelt wird. Es gibt schon andere Urteile, und zwar von höheren Instanzen, in denen eindeutig gesagt ist: Diese Paragraphen sind verfassungsgemäß. Ich glaube nicht, daß man sich mit Recht auf dieses erstinstanzliche Urteil, das schon einmal von einer Berufungsinstanz korrigiert wurde, berufen und sagen kann, dadurch entstünde irgendeine Form von Rechtsunsicherheit.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718602100
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Fuchs.

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0718602200
Unbeschadet dieser unterschiedlichen Urteile darf ich die Bundesregierung fragen, ob sie den Gesichtspunkt teilt — sie hat ja die Verordnung erlassen —, daß jetzt Leute, die lange Zeit ausgebildet haben, aber zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht ausbilden, nur deswegen die Ausbildereignung aberkannt bekommen?




Prof. Dr. Peter Glotz (SPD):
Rede ID: ID0718602300
Herr Kollege Fuchs, die Ausbildereignungsverordnung hat sich, wie uns die betroffenen Kreise weitgehend bestätigen, bewährt. Ich kann deshalb zur Zeit keinen Grund für eine von Ihnen angeregte Änderung dieser beiden Paragraphen erkennen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718602400
Keine weitere Zusatzfrage. — Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Baum zur Verfügung.
Die Frage 6 des Abgeordneten Schedl wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Spranger auf:
Unter welchen Bedingungen sind Arbeitskampfmaßnahmen im öffentlichen Dienst nach Auffassung der Bundesregierung illegal, und in welcher Weise wird sie aus dem Gedanken der Fürsorgepflicht heraus ihre Bediensteten auf die Rechtslage hinweisen?

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0718602500
Herr Kollege Spranger, die Bundesregierung ist bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Benda und der Fraktion der CDU/CSU vom 6. Oktober 1970 und in der Antwort auf die mündliche Frage des Herrn Kollegen Ziegler am 27. Februar dieses Jahres auf diesen Fragenkomplex eingegangen. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Bundesregierung dazu ausgeführt:
Das Streikrecht ist nach Auffassung der Bundesregierung durch die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von Art. 9 Abs. 3 GG mitgewährleistete Tarifautonomie verfassungsrechtlich gesichert. Entsprechend folgert die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der allgemeinen Auffassung von Lehre und Rechtsprechung aus Art. 33 Abs. 4 und 5 GG, daß das Streikrecht für Angehörige des öffentlichen Dienstes, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, d. h. Beamte, Richter und Soldaten sind, ausgeschlossen ist.
Die Bedingungen der Legalität oder Illegalität eines Arbeitskampfes oder einzelner Betätigungen innerhalb eines Arbeitskampfes ergeben sich im übrigen aus den Grundsätzen des Arbeitskampfrechts, wie sie insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts herausgearbeitet worden sind.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ebenso wie die Arbeitnehmerschaft insgesamt über ihre grundlegenden Rechte und Pflichten orientiert sind und daß es besonderer Hinweise deswegen nicht bedarf.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718602600
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Spranger.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0718602700
Herr Staatssekretär, konnte dem Verhalten der Bundesregierung im Tarifkonflikt im Februar 1974 nicht der Eindruck entnommen werden, daß einer Arbeitsniederlegung im öffentlichen Dienst keinerlei rechtliche Schranken auferlegt sind, auch nicht die der Sozialadäquanz?

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0718602800
Herr Kollege, die Bundesregierung hat — ich habe hier jetzt auszugsweise zitiert; ich könnte die Zitate fortsetzen — in der erwähnten Antwort auf die Kleine Anfrage von Kollegen Ihrer Fraktion sehr klar ihre Haltung zum Ausdruck gebracht, und auch im Jahre 1974 hat sie durch ihr Verhalten nichts anderes getan, als diese Prinzipien zu unterstreichen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718602900
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Spranger.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0718603000
Meinen Sie, Herr Staatssekretär, daß der Gesichtspunkt der Sozialadäquanz in diesem Rahmen von gleichwertiger Bedeutung wie im normalen Arbeitskampf ist?

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0718603100
Ich kann mir nicht vorstellen, daß hier für diesen Tarifbereich etwas anderes gilt als sonst im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718603200
Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Spranger auf:
Welche disziplinarischen oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen sind für den Fall der Teilnahme an illegalen Arbeitskampfmaßnahmen im öffentlichen Dienst möglich und vorgesehen, und in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, aus dem Gedanken der Fürsorgepflicht ihre Bediensteten über diese Rechtslage aufzuklären?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0718603300
Für den Fall der Beteiligung an illegalen Arbeitskämpfen oder illegaler Verhaltensweisen bei an sich legalen Arbeitskämpfen gestattet das Arbeitsrecht u. a. die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Es können sich auch Schadensersatzansprüche ergeben.
Für Beamte, Richter und Soldaten stellt die Beteiligung an Arbeitskampfmaßnahmen eine schwere Verletzung ihrer Dienstpflichten dar, die disziplinarrechtlicher Ahndung unterliegt.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Rechtslage den Betroffenen bekannt ist. Sie hat in der Vergangenheit Hinweise gegeben, wenn es notwendig war, und wird das in etwaigen künftigen Fällen wiederum in geeigneter Form tun.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718603400
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Spranger.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0718603500
Herr Staatssekretär, hält die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der Sozialadäquanz Arbeitskampfmaßnahmen wegen der Maßnahmen, die sie im Rahmen des sogenannten



Spranger
Sparprogramms für den öffentlichen Dienst als Beschränkungen vorschlägt, für politisch und rechtlich vertretbar?

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0718603600
Herr Kollege, das ist eine Frage, die sich meines Erachtens jetzt gar nicht stellt. Es wäre wohl verfehlt, heute auf eine Situation abzustellen, von der wir gar nicht wissen, ob sie eintritt. Die Frage muß letztlich von den Tarifpartnern, also hier von den Gewerkschaften, entschieden werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Gewerkschaften über ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten hinausgehen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718603700
Die zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Spranger.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0718603800
Wie nimmt die Bundesregierung zu der Äußerung des DGB-Vorstandsmitglieds Schmidt in der „Süddeutschen Zeitung" vom 12. September 1975 Stellung, der im Hinblick auf die Kürzung der Ortszuschläge und der Fahrtkostenzuschüsse erklärt hat, das werde möglicherweise Ärger für Milliarden schaffen?

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0718603900
Es handelt sich nicht um einen Beschluß einer Gewerkschaft, sondern um eine Erklärung, die Sie hier wiedergeben. Ich hielte es nicht für zweckmäßig, wenn sich ein Tarifvertragspartner, nämlich hier die Bundesregierung als einer der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, zu einer Ankündigung äußerte, von der wir gar nicht wissen, ob sie reale Bedeutung erlangt oder nicht. Das wird zu gegebener Zeit der Fall sein müssen. Sich heute aber prophylaktisch zu irgendeinem Verhalten eines Tarifvertragspartners der Bundesregierung zu äußern, hielte ich nicht für sehr zweckmäßig.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718604000
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) auf:
Ist die Bundesregierung bei der von ihr beabsichtigten Vorlage eines einheitlichen Polizeivollzugsgesetzes bereit, nunmehr den verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung zu tragen, die von zahlreichen Wissenschaftlern und von dem damaligen Präses der Hamburger Behörde für Inneres, Senator Helmut Schmidt, dagegen vorgetragen worden sind, daß in Gesetzen über die Ausübung unmittelbaren Zwanges die Bestimmung der zulässigen Waffen nicht im Gesetz selbst, sondern nur in Dienstvorschriften ohne Rechtssatzcharakter erfolgt?
Zur Beantwortung, bitte, Herr Staatssekretär.

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0718604100
Herr Kollege Dr. Arndt, gestatten Sie, daß ich beide Fragen zusammen beantworte?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718604200
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 10 des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) auf:
Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Rechtseinheit, im Ilinblick auf die Artikel 87 a und 91 des Grundgesetzes sowie zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Ausbildung und heim Einsatz von Polizeivollzugsbeamten und Soldaten darauf hinzuwirken, daß in allen Gesetzen des Bundes und der Länder, die zur Ausübung unmittelbaren Zwanges ermächtigen, die zulässigen (allgemeinen und besonderen) Waffen ausdrücklich im Gesetz und nicht nur in Dienstvorschriften ohne Rechtssatzcharakter aufgeführt werden?

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0718604300
Herr Kollege Dr. Arndt, der im Auftrag der Innenministerkonferenz ausgearbeitete Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes, der von Bund und Ländern übernommen werden soll, umfaßt Regelungen über die Anwendung des unmittelbaren Zwangs. In § 36 des Entwurfs werden die dazu zugelassenen Hilfsmittel, die körperliche Gewalt und die zugelassenen Waffen, ausdrücklich benannt. Diese Aufstellung ist abschließend. Für eine Regelung durch allgemeine Verwaltungsvorschriften wäre dann in Zukunft kein Raum mehr. Der Entwurf befindet sich zur Zeit im Stadium der öffentlichen Erörterung.
Die Innenministerkonferenz hat in Aussicht genommen, im Frühjahr des kommenden Jahres über den Entwurf zu entscheiden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718604400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Arndt.

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0718604500
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß die Bundesregierung nunmehr entgegen der Stellungnahme in den vorangegangenen Legislaturperioden bereit ist, die Tiefe der Eingriffsmöglichkeit in das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch eine Regelung dieser Art zu verändern?

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0718604600
Herr Kollege Dr. Arndt, die Bundesregierung ist sicher bereit, das zu tun. Es geht doch im wesentlichen urn die Frage, unter welchen Voraussetzungen welche Waffen anwendbar sind. Diese Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung gesetzlich geregelt werden. In diesem Zusammenhang wird man auch festlegen, um welche Waffen es sich im einzelnen handeln darf.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718604700
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Arndt.

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0718604800
Wird sich die Bundesregierung bemühen, daß dieses Gesetz dann in allen Bundesländern — die Gesetzgebungskompetenz für das Polizeirecht liegt doch mit Ausnahme der Bundespolizei BGS und der Bahnpolizei bei den Ländern - einheitlich in Kraft gesetzt wird, damit die Beamten des Bundes und der Länder, wenn sie z. B. nach Art. 91 des Grundgesetzes eingesetzt werden, nur eine Rechtsvorschrift zu lernen haben?

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0718604900
Herr Kollege Dr. Arndt, das ist der Ausgangspunkt aller Bemühungen um ein solches Polizeigesetz. Es handelt sich hier um einen Musterentwurf, der von den Ländern gerade unter den Gesichtspunkten, die Sie hier aufgezeigt haben — Ermöglichung eines Einsatzes über die Ländergrenzen hinweg nach einheitlichen Vorschriften —, übernommen werden soll.




Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718605000
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Fragen 11 und 12 des Abgeordneten Lenzer werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 13 des Abgeordneten Milz auf — der Fragesteller ist anwesend —:
Aus welchen Bundesmitteln wird der deutsche Sport im einzelnen finanziert?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0718605100
Die Bundesregierung stellt im Haushaltsjahr 1975 rund 250 Millionen DM an Sportförderungsmitteln zur Verfügung. Diese Mittel sind in den Haushalten von 12 verschiedenen Bundesressorts veranschlagt. Es handelt sich hierbei beispielsweise um Haushaltsansätze für die Förderung der Sportwissenschaft, des Sports in den Entwicklungsländern, des Sports in der Bundeswehr, des Sports im Rahmen des deutsch-französischen Jugendwerks, des Sportstättenbaues im Zonenrandgebiet und um die Beteiligung des Bundes am Hochschulsportstättenbau. Die Mittel, die speziell und unmittelbar für den deutschen Sport zur Verfügung stehen, sind im wesentlichen im Haushalt des Bundesministers des Innern ausgewiesen. Es handelt sich hierbei entsprechend der begrenzten Finanzierungszuständigkeit des Bundes im Bereich des Sports um Haushaltsansätze, die vorwiegend der Finanzierung zentraler Maßnahmen der Bundessportfachverbände dienen. Im einzelnen sind dies etwa neben der institutionellen Förderung des Deutschen Sportbundes und des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland Mittel zur Finanzierung der Trainings-und Wettkampfprogramme der Nationalkader, der Bundestrainer und hauptamtlichen Führungskräfte der Bundessportfachverbände sowie des sportlichen Nachwuchses.
Im Haushaltsjahr 1975 stehen allein für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports rund 32 Millionen DM zur Verfügung. Im Olympiajahr wird sich die Summe auf rund 38 Millionen DM erhöhen. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß ich hierbei — in Übereinstimmung mit Ihrer Fragestellung — nur die unmittelbar dem deutschen Sport zufließenden Haushaltsmittel nenne.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718605200
Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Milz.

Peter Milz (CDU):
Rede ID: ID0718605300
Herr Staatssekretär, läßt sich eine Aussage darüber machen, welche Beträge die Länder insgesamt für die gleiche Aufgabe verwenden?

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0718605400
Diese Aussage läßt sich sehr wohl machen, Herr Kollege. Sie haben nicht danach gefragt, sonst hätte ich Ihnen das im einzelnen auch ausgewiesen. Ich habe hier eine Übersicht über alle Sportförderungsmaßnahmen, die ich Ihnen gern zur
Verfügung stelle, Sportförderungsmaßnahmen auf allen Ebenen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718605500
Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Gerster.

Dr. Johannes Gerster (CDU):
Rede ID: ID0718605600
Herr Staatssekretär, wären Sie in der Lage und bereit, die Förderungsmittel des Bundes für den deutschen Sport aufzusplitten in Mittel, die dem Breitensport, und solche, die dem Spitzensport zufließen?

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0718605700
Sie wissen, Herr Kollege Gerster, daß sich die Zuständigkeit des Bundes im wesentlichen auf die Förderung des Spitzensportes bezieht. Ich kann Ihnen gern eine Aufstellung zukommen lassen, aus der sich die Förderung im einzelnen ergibt. Ich möchte auch auf die Berichte verweisen, die die Bundesregierung dem Sportausschuß gegeben hat. In den Ausschußprotokollen finden Sie detaillierte Angaben auch zu der Frage, die Sie soeben aufgeworfen haben.

(Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Und ein Grundgesetz, damit er nachlesen kann, wer zuständig ist!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718605800
Die Fragen 14 und 15 des Herrn Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Damit sind wir am Ende Ihres Geschäftsbereiches angelangt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär Baum.
Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen.
Ich rufe die Frage 16 des Abgeordneten Löffler auf — der Fragesteller ist anwesend —:
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit die neue EG-Rechnungseinheit (berechnet nach dem europäischen Währungskorb) möglichst bald auch auf den Haushalt der EG angewendet wird?
Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haehser!

Karl Haehser (SPD):
Rede ID: ID0718605900
Herr Kollege Lothar Löffler, die in der Haushaltsordnung der Gemeinschaften definierte Rechnungseinheit ist noch in Gold bestimmt. Sie gründet sich auf die Verhältnisse zur Zeit fester Wechselkurse, wie sie vor der Einführung des Floatens bestanden haben und wie sie de jure auf Grund der beim Internationalen Währungsfonds gemeldeten offiziellen Paritäten auch heute noch bestehen.
Danach hat eine Rechnungseinheit den Gegenwert von 3,66 DM. Inzwischen hat die D-Mark an den Devisenmärkten eine erhebliche De-facto-Aufwertung erfahren. Ihr relativer Wert gegenüber den anderen Währungen ist Schritt für Schritt so weit



Parl. Staatssekretär Haehser
angestiegen, daß heute — bei wirtschaftlicher Betrachtung — eine Rechnungseinheit bereits mit etwa 3,07 DM gleichgesetzt werden müßte.
Die rechtlichen Bestimmungen über die Haushalts-Rechnungseinheit sollten grundsätzlich möglichst bald an diese veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse angepaßt werden. Die Einführung einer realistischen europäischen Haushalts-Rechnungseinheit würde zu einer Verminderung des deutschen Haushaltsbeitrages führen. Zugleich hätte sie auch beachtlich höhere Zahlungen anderer EG-Mitgliedstaaten zur Folge, deren Währungen einen erheblichen Wertverlust erlitten haben. Die Definition der Haushalts-Rechnungseinheit kann nur auf Vorschlag der Kommission durch einstimmigen Beschluß des Rates im Wege der Änderung der EG-Haushaltsordnung modifiziert werden.
Am 18. März 1975 hat sich der Rat mit der Frage einer Neudefinition der Rechnungseinheit befaßt. Die Kommission soll eine Neudefinition der Rechnungseinheiten für die verschiedenen Bereiche der EG in Zusammenarbeit mit dem Währungsausschuß prüfen und dem Rat hierzu Vorschläge unterbreiten.
Anläßlich der Beratungen über den EG-Haushalt 1976 hat die deutsche Delegation — gemeinsam mit den Delegationen anderer interessierter Mitgliedstaaten — die Kommission aufgefordert, dem Rat sobald wie möglich einen Vorschlag für eine Neudefinition der Haushalts-Rechnungseinheit vorzulegen. Hierfür bietet sich die neue, nach einem europäischen Währungskorb definierte Rechnungseinheit an, die bereits im Rahmen des Abkommens von Lomé und bei der Europäischen Investitionsbank eingeführt worden ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat diese Forderung nach Beratung im Bundeskabinett kürzlich in einem Schreiben an den Präsidenten der EG-Kommission bekräftigt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718606000
Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Löffler.

Lothar Löffler (SPD):
Rede ID: ID0718606100
Herr Staatssekretär, können Sie mitteilen, wie der Beitrag für die Europäische Gemeinschaft in den anderen Ländern der EG berechnet wird, ob die ihre Beiträge auch noch in der alten Dollar-Parität abführen?

Karl Haehser (SPD):
Rede ID: ID0718606200
Herr Kollege Lothar Löffler, die Umrechnung der europäischen Rechnungseinheit in die Währungen der Mitgliedstaaten richtet sich nach den beim Internationalen Währungsfonds zuletzt angemeldeten Goldparitäten; für die Bundesrepublik ist das also die bereits genannte Zahl. Sie berücksichtigt nicht die bisherigen Veränderungen der Wechselkurse am Devisenmarkt, so daß die Relationen der einzelnen Landeswährungen zueinander bei der Umrechnung über die Rechnungseinheit verzerrt sind. Ich habe hier bei meinen Unterlagen, Herr Kollege, eine Tabelle, wie die nationalen Währungen zur Rechnungseinheit stehen. Ich stelle Ihnen diese Tabelle und andere gerne zur Verfügung.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718606300
Eine weitere Zusatzfrage? — Bitte schön, Herr Löffler!

Lothar Löffler (SPD):
Rede ID: ID0718606400
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung das Ansinnen, das sie an die Kommission gestellt hat, die Haushalts-Rechnungseinheit neu zu definieren?

Karl Haehser (SPD):
Rede ID: ID0718606500
Sie fragen sicher, wie die Bundesregierung die Erfolgsaussichten beurteilt. Dazu will ich Ihnen sagen Herr Kollege Lothar Löffler, daß die Bundesregierung dann, wenn sie sich etwas vorgenommen hat, dies mit aller Kraft verfolgen wird.

(Gerster [Mainz] [CDU/CSU] : Na, na! — Dr. Ritz [CDU/CSU] : Mit der ihr verbliebenen Kraft!)

Ich hoffe, die Kraft hat Erfolg.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718606600
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Peters (Poppenbüll).

Walter Peters (FDP):
Rede ID: ID0718606700
Herr Staatssekretär, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Summe, die die Bundesrepublik bei der EG einsparen würde, wenn von 3,66 DM auf 3,07 DM umgestellt würde?

Karl Haehser (SPD):
Rede ID: ID0718606800
Herr Kollege Peters, wenn ich Ihnen diese Frage beantwortete, würde ich Teile der Antwort, die ich auf die zweite Frage des Kollegen Löffler zu geben beabsichtige, vorwegnehmen. Vielleicht können Sie sich einen Moment gedulden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718606900
Ich rufe also zunächst die Frage 17 des Abgeordneten Löffler auf:
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die finanziellen Auswirkungen im nächsten Jahr, wenn die alte Rechnungseinheit (3,66 DM) bei den Beiträgen zum Haushalt der EG weiterhin zugrunde gelegt wird?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär.

Karl Haehser (SPD):
Rede ID: ID0718607000
Herr Kollege Lothar Löffler, die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat einen Haushaltsentwurf für 1976 mit einem Volumen von 8,058 Milliarden Rechnungseinheiten vorgelegt. Zur Finanzierung des EG-Haushalts 1976 wird die Bundesrepublik Deutschland mit einem relativen Anteil von 27,57 % beitragen müssen. Unter Berücksichtigung gewisser Sondereinnahmen der Gemeinschaft würde dies bei einem Umrechnungskurs, wie wir ihn heute noch kennen, zu einem deutschen Beitrag in Höhe von 8,056 Milliarden DM führen. Der endgültige Betrag hängt selbstverständlich von dem Ergebnis der EG-Haushaltsverhandlungen ab.
Falls die neue Währungskorb-Rechnungseinheit so rechtzeitig übernommen wird, daß sie schon auf den EG-Haushalt 1976 Anwendung findet, wird sich der deutsche Finanzierungsanteil, in D-Mark ausgedrückt, erheblich vermindern. Denn wir hätten dann für jede geschuldete Rechnungseinheit nicht



Parl. Staatssekretär Haehser
mehr wie bisher 3,66 DM, sondern nur etwa 3,07 DM nach Brüssel abzuführen.
Den Einsparungen bei der Finanzierung des EG-Haushalts würde allerdings eine Verminderung bestimmter Rückflüsse von den Europäischen Gemeinschaften in die Bundesrepublik gegenüberstehen. Es handelt sich dabei um die Leistungen der Europäischen Gemeinschaft, die in bestimmter Höhe in Haushalts-Rechnungseinheiten festgesetzt sind.
Im Endergebnis, Herr Kollege Löffler und Herr Kollege Peters, könnte danach die Einführung der neuen Währungskorb-Rechnungseinheit, soweit das bisher zu übersehen ist, den Bundeshaushalt in den Jahren 1976 und 1977 netto um etwa 700 bis 900 Millionen DM entlasten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718607100
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 18 des Abgeordneten Höcherl auf. — Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 19 des Abgeordneten Dr. Warnke auf. — Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 20 des Abgeordneten Engelsberger auf. — Der Abgeordnete ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich darf Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, für die Beantwortung der Fragen danken.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft, und zwar zuerst zu den Fragen 21 und 22 des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim. Der Fragesteiler ist nicht anwesend. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe dann die Frage 24 des Abgeordneten Dr. Jobst auf:
Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 17. September 1975 zu, die von der öffentlichen Hand administrierten Preise hätten um über die Hälfte stärker angezogen als die Preise der Privatwirtschaft, und welche Schlußfolgerungen zieht — bejahendenfalls — die Bundesregierung daraus hinsichtlich einer rationellen Wirtschaftsführung durch die öffentliche Hand und der Bereitschaft zur Privatisierung dort, wo die öffentliche Hand zu einer Effizienz nicht in der Lage ist?
Der Fragesteller ist anwesend. Zur Beantwortung, bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner.

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0718607200
Die Meldung, Herr Kollege, bezieht sich auf eine Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher. Die darin enthaltene Aussage ist in dieser Form unzutreffend. Sie stützt sich lediglich auf die Preise von sieben im Preisindex für die Lebenshaltung enthaltenen Gütern. Einerseits unterliegen selbst diese Preise nicht alle einer totalen staatlichen Einflußnahme — ich denke dabei besonders an die Gaspreise —; andererseits gibt es zahlreiche weitere administrativ beeinflußte Preise, welche die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher in ihrer Aufstellung nicht berücksichtigt hat.
In der Presseerklärung wird somit unzulässigerweise die Entwicklung einiger administrierter Preise für die der Gesamtheit ausgegeben. Lassen Sie mich die Fehlerhaftigkeit dieses Vorgehens an einem Zahlenbeispiel demonstrieren. Von August 1974 bis August 1975 hat sich der Preisindex für die Lebenshaltung um 5,9 % erhöht. Nach den Berechnungen der AGV sind „die administrierten Preise" um 12,1 % und damit „entscheidend stärker gestiegen als die übrigen Waren und Dienstleistungen".
Tatsächlich hat sich die Gesamtheit der im Lebenshaltungsindex enthaltenen ganz oder partiell administrativ beeinflußten Preise — ohne die Preise für Nahrungsmittel, die der EG-Agrarmarktordnung unterliegen — in dem genannten Zeitraum um 5,8 % erhöht. Schaltet man überdies bei den nur teilweise staatlich beeinflußten Preisen diejenigen Preiseffekte aus, die zweifelsfrei nicht dem Staat anzulasten sind, so ergibt sich ein durchschnittlicher Preisanstieg von 4,8 %.
Sie werden verstehen, Herr Kollege, daß die Bundesregierung die Pressenotiz der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher somit nicht als Basis für die Schlußfolgerung der von Ihnen angesprochenen Art verwenden kann. Unabhängig davon bedarf es natürlich ständiger Überlegungen, ob staatliche Leistungen nicht von privater Seite rationeller erbracht werden könnten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718607300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Jobst.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0718607400
Herr Staatssekretär, Sie haben einige Bereiche des öffentlichen Dienstleistungsverkehrs herausgegriffen. Ich will darauf nicht eingehen, sondern möchte Sie fragen: Teilen Sie die Auffassung, daß im öffentlichen Dienstleistungsbereich in den letzten Jahren ein erheblicher Kostenanstieg zu verzeichnen ist? Sind Sie der Meinung, daß Schritte unternommen werden müssen, um diese Kostenentwicklung zu bremsen? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen?

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0718607500
Erstens ist es sicher richtig, daß ein erheblicher Kostenanstieg entstanden ist, der im übrigen auch im privaten Dienstleistungsbereich wegen der hohen Personalkostenintensität zu verzeichnen ist, die ja beide Bereiche — den öffentlichen und den privaten Dienstleistungsbereich — auszeichnet.
Zweitens bin ich durchaus der Meinung, daß sich einige Bereiche für eine Untersuchung in der Richtung anböten, etwa von staatlichen Leistungen auf eine private Besorgung dieser Leistungen überzugehen. Das wird vor allem im Bereich der Kommunen zu untersuchen sein.
Allerdings meine ich auf der anderen Seite, daß man die Möglichkeiten, in diesen Bereich zu Einsparungen zu kommen, nicht überschätzen sollte. Insbesondere bietet der große Bereich, der vom



Parl. Staatssekretär Grüner
Bund beeinflußt werden kann, hier relativ wenig Ansatzpunkte.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718607600
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Jobst.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0718607700
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung eine Kommission einsetzen, die geeignete Bereiche der öffentlichen Verwaltung auf Privatisierungsmöglichkeiten hin durchleuchtet und im Benehmen mit den Ländern und den anderen öffentlichen Händen Vorschläge für eine rationalere Handhabe im Dienstleistungsverkehr der öffentlichen Verwaltung wie auch in Richtung Privatisierung macht?

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0718607800
Die Bundesregierung wird alle Vorschläge sehr eingehend prüfen, die konkret in diesem Bereich gemacht werden. Ich verweise noch einmal darauf, daß gerade im Bereich der Kommunen Überlegungen im Gange sind und vor allem auch schon eine ganze Reihe von Beispielen praktiziert wird. Welche Schlußfolgerungen die Bundesregierung aus diesen konkreten Überlegungen ziehen wird, hängt vom Ergebnis der Initiativen ab, die im Augenblick bei den Kommunen im Gange sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718607900
Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Dr. Riedel-Martiny.

Dr. Anke Riedel-Martiny (SPD):
Rede ID: ID0718608000
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher darauf aufmerksam gemacht, daß die Grundlage ihrer Presseveröffentlichung nach Meinung der Bundesregierung unzutreffend ist?

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0718608100
Das ist, soweit ich weiß, Frau Kollegin, nicht geschehen. Meine Antwort und meine Kritik an der AGV hat sich auf die von dem Kollegen damit verbundene Fragestellung bezogen. Man kann durchaus der Meinung sein, daß auch eine Auswahl administrierter Preise, wie sie die AGV verwendet hat, eine Gesamttendenz der administrierten Preise wiedergibt. Nur sind die Schlußfolgerungen, die daraus in der Allgemeinheit und auch in der Darstellung der AGV gezogen werden, in dieser globalen Art nicht zutreffend.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718608200
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Kiechle.

Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0718608300
Herr Staatssekretär, darf ich die Frage des Kollegen Jobst wiederholen, die Sie nicht beantwortet haben: Wird die Bundesregierung selber eine solche Kommission einsetzen und entsprechende Vorschläge machen, oder wird sie, wie Sie sagten, auf andere Vorschläge warten?

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0718608400
Herr Kollege, ich habe die Frage indirekt beantwortet: Es ist nicht beabsichtigt, eine Kommission einzusetzen. Sollten konkrete Vorschläge mit entsprechender Auswirkung sichtbar werden, wird sich die Bundesregierung sicher intensiv damit befassen. Über die Form, in der das geschehen wird, kann ich im Augenblick keine Aussage machen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718608500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Milz.

Peter Milz (CDU):
Rede ID: ID0718608600
Herr Staatssekretär, wird sich die Bundesregierung unter der Voraussetzung, daß das nach gründlicher Prüfung zweckmäßig erscheint, konsequent in diesen Bereichen für eine Privatisierung einsetzen?

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0718608700
Die Bundesregierung wird jede Gelegenheit nutzen, den Kostenanstieg zu bremsen, und jede Maßnahme ergreifen, die dafür zweckmäßig ist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718608800
Keine weitere Zusatzfrage. Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär Grüner, für die Beantwortung.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich rufe die Frage 25 des Abgeordneten Kiechle auf:
Um wieviel Millionen wird in der Bundesrepublik Deutschland die Ur-Produktion von Lebensmitteln durch Steuern verteuert, wenn die deutsche Landwirtschaft für Produktionsmittel 2 Mehrwertsteuer mehr bezahlt, ohne daß gleichzeitig die Vorsteuerpauschale entsprechend angehoben wird, und wie wirkt sich das auf die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EG aus?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Logemann.

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718608900
Herr Kollege Kiechle, Ihre Frage stellt sich so nicht. Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung am 10. September 1975 beschlossen, daß die bestehenden Vorsteuerpauschalen für die Land- und Forstwirtschaft noch im Jahre 1976 auf der Basis der endgültigen Ergebnisse der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für das Wirtschaftsjahr 1974/75 neu festgesetzt werden, und zwar so, daß weder Vor- noch Nachteile für die deutsche Land- und Forstwirtschaft entstehen. Durch eine derartige Regelung werden die durch die vorgesehene Anhebung der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 1977 anfallenden Mehrausgaben durch höhere Mehrwertsteuereinnahmen ausgeglichen, so daß sich auch die Wettbewerbsstellung der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EG nicht verändert.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718609000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Kiechle.

Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0718609100
Herr Staatssekretär, da allgemein bekannt ist, daß die Landwirtschaft mehr als die Hälfte — im Jahre 1972/73 konkret etwa 55 % —des Gesamtvolumens ihres Umsatzes an Vorleistungen erbringt, und da aus dieser Tatsache in etwa geschlossen werden kann, daß zu diesem Zweck eine



Kiechle
Erhöhung der Vorsteuerpauschale um 1 % notwendig wäre, frage ich: Warum hat die Bundesregierung nicht klipp und klar gesagt: wir werden das so machen?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718609200
Herr Kollege Kiechle, Sie werden sich daran erinnern, daß wir im letzten Jahr sehr lange gebraucht haben, um genaue Unterlagen für die damalige Erhöhung der Vorsteuerpauschale zusammenzubekommen. Es ist durchaus notwendig, daß wir uns zuerst bemühen, die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung vorzulegen. Erst dann kann die Bundesregierung so entscheiden, daß für die Landwirtschaft weder Vor- noch Nachteile entstehen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718609300
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kiechle.

Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0718609400
Herr Staatssekretär, darf ich Sie so verstehen, daß Sie den etwas vagen Beschluß des Bundeskabinetts — Vor- und Nachteile zu vermeiden — demnach so interpretieren, daß auf jeden Fall dafür Sorge getragen wird, daß die 2 % Mehrwertsteuer die Landwirte nicht mehr als andere Bürger in diesem Lande belasten werden?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718609500
Zunächst mal möchte ich sagen: Der Kabinettsbeschluß ist durchaus nicht vage, sondern es sind zwei Entscheidungen getroffen worden: einmal, daß nach Vorliegen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eine Neufestsetzung der Vorsteuerpauschale mit Wirkung vom 1. Januar 1977 erfolgt, zweitens, daß die Landwirtschaft dabei weder Vor- noch Nachteile haben wird.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718609600
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Ritz.

Dr. Burkhard Ritz (CDU):
Rede ID: ID0718609700
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß man ein hohes Maß an Unsicherheit in dieser Frage der Vorsteueranhebung beseitigen könnte, wenn zeitgleich die Anhebung der Mehrwertsteuer und der Vorsteuer beschlossen und nicht das eine vorgezogen würde, um dann auf irgendwelche Berechnungen im nächsten Jahr zu warten?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718609800
Herr Dr. Ritz, ich darf wieder auf die Schwierigkeiten im Vorjahr verweisen, zu genauen Festlegungen zu kommen. Die Bundesregierung muß zunächst über Unterlagen verfügen, um zu solchen Festsetzungen kommen zu können, bei denen für die Landwirtschaft keine Nachteile entstehen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718609900
Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 26 des Abgeordneten Kiechle auf:
Welche direkten irreparablen Einkommenssenkungen, ausgedrückt in DM, entstehen für die deutsche Landwirtschaft bei Abbau des Aufwertungsausgleichs von 3 % Mehrwertsteuer einschließlich Bundes- und Ländermittel in den ersten vier Jahren, und welchen Anteil, ausgedrückt in Prozenten, macht diese Einkommenssenkung am verfügbaren Konsumeinkommen der deutschen Landwirtschaft im ersten, zweiten, dritten und vierten Jahr aus?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718610000
Der Aufwertungsausgleich über die Mehrwertsteuer in Höhe von 3 % dürfte der deutschen Landwirtschaft im Jahre 1975 rund 1,1 Milliarden DM direkte Einkommensverbesserungen gebracht haben. Der Abbau dieses von vornherein degressiv konzipierten Aufwertungsausgleichs um jährlich 0,75 Prozentpunkte ab 1. Januar 1976 führt bei Fortschätzung der Verkaufserlöse dazu, daß der Landwirtschaft in den Jahren 1976 bis 1978 noch rund 1,9 Milliarden DM zufließen werden. Bis Ende 1978 wird die Landwirtschaft damit nach der 1969 vollzogenen Aufwertung mehr als 10,6 Milliarden DM Ausgleichszahlungen erhalten haben. Gegenüber dem bisher gültigen Aufwertungsausgleich über die Mehrwertsteuer in Höhe von 3 % der Umsätze dürfte der beschlossene Abbau von jährlich 0,75 % dazu führen, daß die voraussichtlichen Steigerungsraten des Einkommens in dem durch die Testbetriebe des Agrarberichts repräsentierten Bereich der Vollerwerbslandwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1975/76 um etwa 1 % und in den drei Folgejahren um reichlich 2 % niedriger sein werden. Die Marktentwicklung und die Kostenentwicklung in den nächsten Jahren werden darüber entscheiden, inwieweit diese rechnerischen Auswirkungen ausgeglichen werden können. Eine Addition dieser Prozentwerte ist wegen der im Marktprozeß mittel- und längerfristig generell bestehenden Anpassungsmöglichkeiten nicht zulässig. Der Abbau des Aufwertungsausgleichs wird deshalb zwar die tendenziellen Steigerungsraten des Einkommens der Landwirtschaft in den nächsten Jahren beeinflussen, aber nicht, wie in Ihrer Frage behauptet, zu irreparablen Einkommenssenkungen führen, Herr Kollege Kiechle.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718610100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kiechle.

Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0718610200
Herr Staatssekretär, da es sich hier nicht so sehr um Einkommensverbesserungen, sondern um Einkommensersatz wegen der damaligen Preissenkung handelt, möchte ich Sie fragen, ob im Rückschluß aus Ihrer hier eben vorgetragenen Rechnung, daß in den nächsten vier Jahren der Landwirtschaft noch rund 1,9 Milliarden DM zufließen, nicht besser gesagt werden müßte, daß die Landwirtschaft in diesem Zeitraum statt rund 3 Milliarden DM nurmehr 1,9 Milliarden DM erhält und am Ende eben doch eine Einkommensminderung in Höhe von 3 % des Gesamtverkaufs bestehenbleibt?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718610300
Herr Kollege Kiechle, das habe ich nie bestritten, das hat auch die Bundesregierung nicht bestritten. In der Tat ist es so, daß dieser Einkommensausfall da sein wird. Andererseits ist es auch notwendig,



Parl. Staatssekretär Logemann
auf die Tatsache hinzuweisen, daß der Landwirtschaft — wenn man vorschätzt — noch 1,9 Milliarden DM zufließen werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718610400
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kiechle.

Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0718610500
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir dann wenigstens insoweit zu, daß, da sich die dreiprozentige Minderung auf den gesamten Verkaufsumsatz bezieht, während das eigentliche konsumfähige Einkommen höchstens 40 % davon betragen kann, der eigentliche Einkommensverlust wesentlich höher als 3 %, nämlich rund 7 %, sein muß?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718610600
Nein, da stimme ich Ihnen so nicht zu. Ich habe in meiner Antwort eben schon darauf hingewiesen, daß die weitere Entwicklung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise in diesem Zeitraum wesentlich sein wird.

(Kiechle [CDU/CSU]: Die 3 % bleiben doch immer bestehen!)

— Die bleiben bestehen. Aber es wird davon abhängen, wieweit es möglich ist, durch die allgemeinen Preistendenzen diesen Verlust in Zukunft wieder aufzufangen, so daß man nicht genau sagen kann: Es tritt der und der Verlust ein.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718610700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen.

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0718610800
Herr Staatssekretär, bedeutet diese Ihre Hoffnung auf weitere Einkommenssteigerungen der Landwirtschaft, daß Sie bei den Preisverhandlungen in Brüssel danach streben werden, daß die Preisanhebungen für die deutsche Landwirtschaft höher sein werden als die für die Landwirtschaften der anderen Länder der Europäischen Gemeinschaft?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718610900
Sie werden verstehen, daß ich darauf heute keine Antwort geben kann. Ich würde sonst Verhandlungen vorgreifen, die noch gar nicht fest terminiert sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718611000
Eine weitere Zusatzfrage.

Klaus Bremm (CDU):
Rede ID: ID0718611100
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß durch den Abbau dieses 3 %igen Ausgleichs bei der Mehrwertsteuer — und erst recht, wenn jetzt noch der Abbau des Grenzausgleichs für den Wein im Gespräch ist — für den deutschen Weinbau wieder eine weitere erhebliche Wettbewerbsverzerrung eintritt?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718611200
Das sehe ich in diesem Umfang nicht. Auch hier, Herr
Kollege, wird eben die gesamte Preisentwicklung mitentscheidend sein; das wird also auch für den Weinbau gelten. Die Entwicklung wird davon abhängen, wieweit sich unsere Preise nach oben bewegen. Ich habe ja ausdrücklich zugegeben, daß wir festhalten müssen, daß der zu erwartende Einkommensanstieg — etwa 1 °/o im nächsten Wirtschaftsjahr, in den folgenden Jahren jeweils gut 2 % —abgebremst wird.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718611300
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Ritz.

Dr. Burkhard Ritz (CDU):
Rede ID: ID0718611400
Herr Staatssekretär, nachdem Sie den 3%igen Zuschlag zur Mehrwertsteuer als ein Einkommensplus für die Landwirtschaft in den abgelaufenen Jahren dargestellt haben, darf ich Sie fragen, ob es richtig ist, daß das Verhältnis von Erzeugerpreisen und Betriebsmittelpreisen noch im Jahre 1974/75 für die deutschen Landwirte erheblich schlechter war als etwa für die französische Landwirtschaft?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718611500
Das gebe ich zu. Wenn Sie an den Quotienten denken, Herr Dr. Ritz, haben Sie recht. Aber Sie wissen auch ganz genau — und das wird meinerseits gleich noch in einer Antwort auf eine andere Frage zum Ausdruck kommen —, daß man nicht allein von einem Quotienten ausgehen darf, sondern auch andere Dinge mit zu berücksichtigen hat.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718611600
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 27 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen in bezug auf die Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem deutschen und vor allem dein niederländischen Gartenbau, wenn ihre Bemühungen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften und in bilateralen Verhandlungen mit der niederländischen Regierung nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, zumal der Preis für leichtes Heizöl in der letzten Zeit außerordentlich gestiegen ist?
Bitte, zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Logemann.

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718611700
Herr Kollege Eigen, ich bitte um Verständnis für meine kurze Antwort: Bei der Beantwortung dieser Frage nehme ich Bezug auf meine schriftliche Antwort zur Frage 42 in der Drucksache 7/4024. Während der laufenden Verhandlungen sieht sich die Bundesregierung aus naheliegenden Gründen nicht in der Lage, die gestellte Frage zu beantworten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718611800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen.

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0718611900
Herr Staatssekretär, Ihnen ist doch sicherlich bekannt, daß der holländische Landwirtschaftsminister van der Stee klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, daß er bereit ist — und auch die entsprechende Absicherung des holländi-



Eigen
sehen Kabinetts hat - , die Zuschüsse für Energie,
die von der Kommission vorgeschlagen und genehmigt sind, für den holländischen Gartenbau voll auszuschöpfen.

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718612000
Das ist uns bekannt. Aber vielleicht ist Ihnen nicht bekannt — deshalb möchte ich es hier wiederholen —, daß wir ja in laufenden Verhandlungen stehen, um gerade darauf nun auch entsprechend zu reagieren.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718612100
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Eigen.

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0718612200
Sind Sie nicht mit mir der Meinung, Herr Staatssekretär, daß, wenn wir auch in den letzten Tagen herrliches Wetter gehabt haben, die Gartenbauwirtschaft bei einer so existentiellen Frage, wie es die der Energieversorgung und der Kosten für die Energieversorgung ist, doch immerhin rechtzeitig etwas über die Intentionen der Bundesregierung erfahren muß?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718612300
Durchaus, aber wir können nichts sagen, bevor nicht ein Verhandlungsergebnis vorliegt. Im übrigen, Herr Kollege Eigen, darf ich doch darauf hinweisen, daß die Bundesregierung im letzten Jahr den Unter-
Glas-Anbau keineswegs im Stich gelassen hat. Ich habe hier eine Zusammenstellung, die ich kurz vortragen will: z. B. Gewährung von 38 Millionen DM im Haushaltsjahr 1974 — ergänzend hierzu haben die Länder Beihilfen von insgesamt rund 16 Millionen DM gewährt —, Gewährung von 25 Millionen DM im Haushaltsjahr 1975, Förderung von Investitionen zur Wärmedämmung durch einen 20%igen Zuschuß ab Januar 1975, Freistellung von Zins- und Tilgungslasten für 1974 und 1975 für Betriebe, die nach dem „Einzelbetrieblichen Förderungsprogramm" vor 1973 gefördert worden sind. Hinzu kommt noch — das wird Ihnen aber vielleicht bekannt sein —, daß die Bundesregierung Forschungsvorhaben zur Einsparung von Energie im Gartenbau finanziert.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718612400
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 28 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
Wie verträgt sich die Behauptung von Bundeskanzler Schmidt in seiner Regierungserklärung vom 17. September 1975, daß der landwirtschaftliche Aufwertungsausgleich seinen Zweck erfüllt habe, mit der Tatsache, daß der Erzeugerpreisindex im Verhältnis zum Betriehsmittelindex in der Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland noch niemals so schlecht (79,4 %) wie im Wirtschaftsjahr 1974/75 war?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär bitte.

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718612500
Zwischen dem vorgesehenen schrittweisen Abbau des Teilausgleichs über die Mehrwertsteuer ab 1. Januar 1976 und dem Verhältnis aus Erzeuger- und
Betriebsmittelpreisindex im abgelaufenen Wirtschaftsjahr sehe ich keinen direkten Zusammenhang, und zwar aus folgenden Gründen:
Erstens. Das Preis-Kosten-Verhältnis gibt keine Auskunft über die tatsächliche Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft, da Mengen-, Qualitäts-
und Produktivitätsveränderungen — das sage ich auch zu Ihrer vorherigen Frage, Herr Dr. Ritz — unberücksichtigt bleiben. Diese Faktoren haben dazu geführt, daß die landwirtschaftlichen Einkommen trotz ungünstiger Preisentwicklung im vorigen Jahr weiter angestiegen sind.
Zweitens darf nicht übersehen werden, daß sich das Preis-Kosten-Verhältnis in den letzten Monaten im Bundesgebiet und auch im Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten laufend verbessert hat.
Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß auch für 1975/76 mit einer weiteren Einkommenssteigerung in der Landwirtschaft gerechnet werden kann. Der Einkommenszuwachs dürfte durch den Abbau des Aufwertungsausgleichs über die Mehrwertsteuer 1975/76 lediglich — ich darf das wiederholen — um etwa 1 % und in den drei Folgejahren um gut 2 % geringer ausfallen. Den Abbau dieses Teilausgleichs hält die Bundesregierung für vertretbar, zumal er auch nur als begrenzte Übergangsmaßnahme nach der Aufwertung 1969 gedacht war.
Im einzelnen verweise ich hierzu auf meine schriftliche Antwort auf Ihre Frage anläßlich der Fragestunde am 17. September 1975, Herr Kollege Eigen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718612600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen.

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0718612700
Herr Staatssekretär, wenn Sie die Entwicklung des Einkommens als wichtiger als die Entwicklung des Kaufwerts der Agrarprodukte erachten, dürfte Ihnen doch eigentlich bekannt sein, daß von 1968 — ausgehend von 100 % — bis 1973 die Einkommen der Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf 108 %, in Frankreich auf 152 % und in Großbritannien auf 146 % gestiegen sind. Wie verträgt sich das mit der soeben von Ihnen gemachten Aussage?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718612800
Das verträgt sich schon, wie Sie sehen, wenn ich in Relation hierzu einmal die Entwicklung des Reineinkommens in der deutschen Landwirtschaft nenne: 1970/71 11 907 DM, 1973/74 19 972 DM, 1974/75 — geschätzt; ich hoffe, daß wir uns nicht verrechnet haben; ich gehe da von der oberen Grenze, von diesen genannten 8 % aus — 20 590 DM, 1975/76 — etwaige Voraussage bei der jetzigen Preisentwicklung — ca. 23 000 DM.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718612900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen.

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0718613000
Herr Staatssekretär, wäre es nicht korrekter, wenn Sie auf einen Zeitpunkt vor der Aufwertung vom 23. September 1969 und nicht



Eigen
auf das katastrophalste Jahr der letzten zehn Jahre Bezug nähmen, um damit die Entwicklung der Einkommen statistisch darzustellen? Ich halte das für keine korrekte Handlungsweise.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718613100
Ich kann das heute nicht bis 1962 zurückrechnen; da wäre ich zeitlich einfach überfordert. Ich gebe aber zu, daß wir auch damals positive Entwicklungen hatten. Das habe ich damit gar nicht abgestritten.
Ich möchte hier nur auf die letzten Jahre Bezug nehmen, Herr Kollege Eigen, und da müssen Sie eines sehen. Die französische Landwirtschaft hat im Jahr 1974 eine Betriebsmittelpreiserhöhung von 26 % verkraften müssen. Bei uns waren es etwa zwischen 7 und 8 %. Die Italiener haben, glaube ich, 32 % zu verkraften gehabt. Angesichts dieser starken Betriebsmittelpreissteigerungen ist die Einkommensentwicklung in den Nachbarländern natürlich doch negativ verlaufen, obwohl der Quotient — da muß ich Dr. Ritz recht geben — zum Teil etwas anders aussah.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718613200
Ich darf, bevor ich das Wort weitergebe, auf folgendes aufmerksam machen: Das Fragerecht beinhaltet, daß weder bei der Frage noch bei der Antwort Bewertungen vorgenommen werden dürfen. Ich möchte das nur noch einmal aus gegebenem Anlaß erwähnen.
Zu einer Zusatzfrage hat das Wort der Abgeordnete Peters (Poppenbüll).

Walter Peters (FDP):
Rede ID: ID0718613300
Herr Staatssekretär, könnten Sie uns die Indexzahlen für landwirtschaftliche Verkaufserlöse vom August dieses Jahres im Verhältnis zum Vorjahr und die Indexzahlen für die Betriebsmittelpreise, ebenfalls vom August dieses Jahres im Verhältnis zum vorigen Jahr, nennen.

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718613400
Die Zahlen kann ich durchaus nennen, und zwar bezüglich der Entwicklung des Verhältnisses von Erzeugerpreisindex und Betriebsmittelpreisindex in der Landwirtschaft, Basis — Herr Kollege Eigen, damit komme ich Ihnen entgegen — 1961 bis 1963: Juli 1974 80,0, August 1974 77,4, September 1974 80,0, Oktober 1974 79,8, November 1974 81,1, Dezember 1974 81,0, Januar 1975 79,1, Februar 1975 80,1, März 1975 81,5, April 1975 82,0, Mai 1975 82,0, Juni 1975 83,5, .Juli 1975 85,8, August 1975 86,8.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718613500
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Kiechle.

Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0718613600
Herr Staatssekretär, da Sie vorhin über Prozentsätze in bezug auf den Anstieg der Produktionsmittel gesprochen und dabei Frankreich und Deutschland verglichen haben, darf ich Sie fragen: Geben Sie mir recht, daß das an und für sich keine exakte Aussage deswegen darstellt, weil es natürlich ein Unterschied ist, ob die Bezahlung einer französischen Maurerstunde, die bei etwa 9,80 DM lag, um 20 % oder die für eine deutsche, die bei etwa 22 DM lag, um 10 % steigt.

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718613700
Herr Kollege Kiechle, da mögen Sie vielleicht recht haben. Ich kann Ihnen aber, wenn Sie das beruhigt, auch andere Zahlen nennen: Rückgang der landwirtschaftlichen Reineinkommen in Frankreich 1974 real minus 8,7 %, allgemeine Preissteigerungsrate real 11,2 %, Steigerung der Agrarpreise plus 4,4 %, Steigerung der landwirtschaftlichen Betriebsmittel-preise 23,9 %.

(Hört! Hört! bei der SPD)

Oder wenn wir zu den Niederlanden hinüberschauen: Rückgang des Reineinkommens der landwirtschaftlichen Unternehmen im Jahre 1974/75 zwischen minus 6 bis minus 80 %— unterschiedlich, wie ja auch bei uns zum Teil —; Rückgang des Reineinkommens bei der Mehrzahl der Betriebsgruppen zwischen minus 20 und minus 40 %.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718613800
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Ritz.

Dr. Burkhard Ritz (CDU):
Rede ID: ID0718613900
Herr Staatssekretär, nachdem Sie vorhin auf die Erhöhung der Betriebsmittelpreise in Italien im vorigen Jahr in der Größenordnung von 26 °/o verwiesen haben, frage ich Sie: Wären Sie dann auch bereit, die Zahl hinzuzufügen, die ja von Ihnen selbst stammt, daß nämlich mit den nominalen administrativen Preiserhebungen über Brüssel in diesem Jahr für die italienischen Landwirte ein Plus von knapp 50 % an Erzeugerpreisen verbunden war?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0718614000
Die Zahl habe ich nicht so genau im Kopf. Ich kann jetzt auch nicht genau sagen, ob ich sie jemals genannt habe.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Die haben Sie genannt!)

— Ich bleibe dabei: Ich habe für Italien die Zahl von 32 % genannt, für Frankreich 26 %.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Aber Sie bleiben bei den 50 % für Erzeugerpreise bei den italienischen Landwirten?)

— Diese Zahl von 50 % habe ich heute doch nicht genannt.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Nicht heute, Sie haben sie früher einmal in der Fragestunde genannt!)

Da möchte ich mich jetzt nicht festlegen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718614100
Keine weitere Zusatzfrage. — Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches angelangt. Ich danke Ihnen für die Beantwortung.



Vizepräsident von Hassel

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0718614200

Aus welchem Grund hat die Bundesregierung den Anwerbestopp für ausländische Arbeitskräfte aus Nicht-EG-Ländern, die in der Bundesrepublik Deutschland im gastronomischen Gewerbe arbeiten wollen, nicht aufgehoben oder wenigstens gelockert, obwohl nach einer Mitteilung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands trotz hoher Arbeitslosigkeit noch immer 50 000 Fach- und Hilfskräfte im gastronomischen Gewerbe fehlen?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Buschfort.

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718614300
Herr Kollege Rollmann, gestatten Sie mir zunächst eine grundsätzliche Bemerkung. In der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation dient der Anwerbestopp vor allem dem Ziel, die Arbeitsplätze der inländischen Arbeitnehmer sicherer zu machen. Eine Aufhebung des Anwerbestopps wäre unter den gegebenen Umständen nicht zu verantworten.
Längerfristig muß beachtet werden, daß im kommenden Jahrzehnt Arbeitsplätze für eine stark steigende Zahl von neu in das Erwerbsleben hineinwachsenden Jugendlichen zur Verfügung stehen müssen. Eine Anwerbung in der Form, wie sie bis 1973 bestand, kann es also künftig nicht mehr geben. Auf diese Entwicklung sollten sich die Wirtschaft insgesamt, vor allem aber jene Branchen einstellen, die bisher in erster Linie Ausländer anforderten, wenn personelle Engpässe auftraten.
Es ist bekannt, daß einige Branchen von der Ausländerbeschäftigungspolitik besonders betroffen sind. Hierzu gehört zweifellos auch das Hotel- und Gaststättengewerbe. Dieser Situation wurde bei der Erteilung von erstmaligen Arbeitserlaubnissen Rechnung getragen: Während nach dem Erlaß der Bundesanstalt für Arbeit zum Arbeitserlaubnisverfahren vom 13. November 1973 erstmalige Arbeitserlaubnisse grundsätzlich nicht mehr erteilt werden, besteht diese Möglichkeit für legal in der Bundesrepublik beschäftigte Ausländer u. a. für das Hotel-und Gaststättengewerbe, sofern nachdrückliche eigene Bemühungen der Betriebe und die Vermittlungsanstregungen der Bundesanstalt für Arbeit ohne Erfolg geblieben sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718614400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Rollmann.

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0718614500
Herr Staatssekretär, da Sie meine Frage nicht beantwortet haben, darf ich Sie fragen: Aus welchem Grunde haben Sie den Anwerbestopp nicht gelockert, obwohl es dem Hotel- und Gaststättengewerbe trotz aller Bemühungen bei deutschen wie bei ausländischen Arbeitnehmern, die bereits in der Bundesrepublik Deutschland leben, nicht gelungen ist, seinen Arbeitsplatzbedarf zu befriedigen? Warum wird hier nicht der Anwerbestopp wenigstens gelockert?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718614600
Herr Kollege Rollmann, ich glaube, Sie sprechen jetzt von Ihrer zweiten Frage, die ich im Anschluß beantworten will.
Zu Ihrer ersten Frage will ich noch einmal sagen: Die Bundesrepublik hat zur Zeit eine Million Arbeitslose, darunter 650 000 Leistungsempfänger. Kein Mensch würde es verstehen, und ich glaube, auch Ihre eigenen Fraktionskollegen würden es nicht verstehen, wenn wir jetzt den Anwerbestopp branchenbezogen aufheben würden. Das müßten wir dann nicht nur für diese Branche tun, sondern wir müßten es dann auch für den Bergbau, für die Gemüsebauern und für die Fischverarbeitung tun. Es ist überhaupt nicht daran zu denken, und die Bundesregierung denkt nicht daran, den Anwerbestopp aufzuheben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718614700
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Rollmann.

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0718614800
Herr Staatssekretär, ist es nicht so, daß sich deutsche Arbeitslose nach wie vor weigern, in dem notwendigen Umfange in gewissen Branchen zu arbeiten, beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe, wo sich die Situation nicht verbessert hat?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718614900
Herr Kollege Rollmann, es stehen ja auch genügend arbeitslose ausländische Arbeitnehmer zur Verfügung. Dann muß diese Branche eben alle Mittel einsetzen, um diese arbeitslosen ausländischen Arbeitnehmer einzustellen.
Hinzuzufügen ist aber auch, daß wir es zur Zeit gerade im Hotel- und Gaststättengewerbe mit einer bestimmten Saisonlage zu tun haben. Auch aus diesem Grunde muß noch einmal unterstrichen werden, daß zur Zeit an eine Aufhebung des Anwerbestopps überhaupt nicht zu denken ist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718615000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0718615100
Herr Staatssekretär, muß ich Ihrer Antwort auf die Frage des Kollegen Rollmann nicht entnehmen, daß sich die Bundesregierung hier einer rein optischen Politik bedient, indem sie sich deswegen davon abhalten läßt, den Anwerbestopp einzuschränken oder zu lockern, weil sie rein optische Auswirkungen befürchtet, anstatt hier auf die Sache konkret einzugehen?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718615200
Nein, Herr Kollege Jäger, hier geht es nicht um optische Eindrücke, sondern um die Erfüllung des wohlverstandenen Auftrags des Arbeitsförderungsgesetzes. In diesem Gesetz steht, daß der deutsche Arbeitnehmer bei der Vermittlung den Vorrang hat. Wir haben in der Bundesrepublik zahlreiche arbeitslose Arbeitnehmer. Von da her gesehen dient die Politik der Bundesregierung nicht der Optik, sondern gesetzlichen Notwendigkeiten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)





Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718615300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sauer.

Helmut Sauer (CDU):
Rede ID: ID0718615400
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, wieviel Nachfragen von deutschen Arbeitnehmern für dieses Gewerbe bei den deutschen Arbeitsämtern zur Zeit vorhanden sind?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718615500
Ich kann Ihnen das aus dem Stegreif nicht sagen, will diese Frage aber gerne nachträglich beantworten.

(Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU] : Sie müssen das doch vorher geprüft haben!)

— Herr Kollege, die Frage ist im Zusammenhang zu beantworten. Hier wurde gefragt, ob die Bundesregierung beabsichtigt, den Anwerbestopp in diesem Bereich aufzuheben.

(Erneuter Zuruf des Abg. Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU])


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718615600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Milz.

Peter Milz (CDU):
Rede ID: ID0718615700
Herr Staatssekretär, Sie haben eben der angesprochenen Branche empfohlen, alle Möglichkeiten auf dem inländischen Arbeitsmarkt zu nutzen. Welche Möglichkeiten meinen Sie damit?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718615800
Herr Kollege Milz, es gibt eine ganze Anzahl von Möglichkeiten.

(Milz [CDU/CSU] : Zum Beispiel?)

Zu nennen sind hier beispielsweise die Mobilitätszulage und Reisekostenzuschüsse. Es gibt die überörtliche Vermittlungsmöglichkeit und die Beratungsmöglichkeit. Es gibt also eine ganze Anzahl von Möglichkeiten, die einmal die Bundesanstalt für Arbeit bietet; darüber hinaus muß allerdings auch erwartet werden, daß sich der Gastronom, der Arbeitskräfte sucht, auch selbst bemüht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718615900
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Lambinus.

Uwe Lambinus (SPD):
Rede ID: ID0718616000
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Tatsache, daß viele Kollegen der Opposition draußen im Lande herumreisen und gegen den hohen Anteil ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik polemisieren,

(Zurufe von der CDU/CSU: Wer?) hier aber nach Einzelvorteilen fragen?


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718616100
Die Frage lasse ich nicht zu. Sie haben hier nicht nach der Opposition zu fragen, sondern Sie haben im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage Fragen an die Regierung zu stellen. Es gibt hier kein Dreiecksfrageverhältnis.
Ich rufe Frage 30 des Abgeordneten Rollmann auf:
In welcher Weise wird die Bundesregierung dazu beitragen, dem Arbeitskräftemangel im gastronomischen Gewerbe abzuhelfen?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718616200
Die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeit bemühen sich ständig, die Vermittlung von Arbeitsuchenden in Hotel- und Gaststättenbetriebe zu intensivieren und insbesondere den überregionalen Vermittlungsausgleich zwischen den Arbeitsämtern und Landesarbeitsämtern zu verstärken. Außerdem hat die Bundesregierung angeregt, auch Studenten, Schüler und anderen Personen, die nur eine zeitlich befristete Arbeit suchen, Tätigkeiten in der Gastronomie anzubieten. Soweit sich Vermittlungsschwierigkeiten aus den besonderen Arbeitsbedingungen in Hotel- und Gaststättenbetrieben ergeben, wurde die Bundesanstalt für Arbeit darauf hingewiesen, daß arbeitslose Leistungsempfänger grundsätzlich auch bereit sein müssen, eine zumutbare Beschäftigung im Hotel- und Gaststättengewerbe auszuüben. Die Bundesanstalt für Arbeit hat mit Erlaß vom 10. Juli 1975 ihre Dienststellen entsprechend angewiesen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718616300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Rollmann.

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0718616400
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung in dieser Frage mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband im Gespräch?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718616500
Herr Kollege Rollmann, wir haben wiederholt Gespräche mit mehreren Branchenvertretern gehabt. Das Anliegen war aber immer gleich: sie möchten eine bevorzugte Stellung in bezug auf eine Lockerung des Anwerbestopps erhalten. In Anbetracht der derzeitigen Arbeitsmarktsituation ist diese Möglichkeit aber nicht gegeben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718616600
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Rollmann.

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0718616700
Herr Staatssekretär, wie sieht die Bundesregierung diese Frage unter dem Gesichtspunkt der unausgeglichenen Bilanz im deutschen Fremdenverkehr? Die Bundesregierung führt ja selbst darüber Klage, daß zuwenig Deutsche im Inland und zuwenig Ausländer in Deutschland ihren Urlaub verbringen können.

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718616800
Herr Kollege Rollmann, ich glaube nicht, daß die Personalfrage dabei ausschlagggebend ist. Sicherlich gibt es dafür eine ganze Anzahl anderer Gründe.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718616900
Eine Zusatzfrage, bitte schön, Herr Kollege!




Erich Wolfram (SPD):
Rede ID: ID0718617000
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß es in einer Marktwirtschaft in erster Linie Aufgabe der zuständigen Branche ist, sich um die erforderlichen Arbeitskräfte zu bemühen, und daß sie das um so leichter tun kann, wenn eine Arbeitsmarktlage wie die derzeitige gegeben ist, noch dazu wenn man berücksichtigt, daß die Bundesregierung alles getan hat, um die Mobilität der Arbeitskräfte zu erhöhen und zu verbessern?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718617100
Herr Kollege, ich kann Ihre Auffassung nur unterstreichen. Wir haben seit jeher die eigene Anstrengung des Unternehmens oder der Unternehmer in den Vordergrund gestellt. Hier wird jetzt plötzlich erwartet, daß die Bundesanstalt für Arbeit für eine volle Befriedigung des in einer Branche notwendigen Arbeitskräftebedarfs sorgt. Das hat es auch in der Vergangenheit nicht gegeben. Die Unternehmen haben auch in der Vergangenheit eine ganz beachtliche Anstrengung unternehmen müssen, um den jeweiligen Bedarf abdecken zu können.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718617200
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0718617300
Herr Staatssekretär, müßte nicht die Erfolglosigkeit der von Ihnen soeben dargestellten umfangreichen Bemühungen der Arbeitsverwaltung, die sich in den 50 000 offenen Stellen eindeutig dokumentiert, den Schluß nahelegen, daß eine Lockerung des Anwerbestopps eben doch die einzig sinnvolle und vernünftige, diesem Gewerbezweig zugute kommende Haltung wäre?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718617400
Nein, Herr Kollege Jäger, ich glaube nicht, daß das die einzige sinnvolle Lösungsmöglichkeit wäre. Sinnvoller ist es, größere Anstrengungen zu unternehmen, daß die derzeit Arbeitslosen in offene Arbeitsstellen vermittelt werden.

(Beifall bei der SPD)

Wie Sie wissen, beraten wir zur Zeit eine Gesetzesinitiative, nach der die Vermittlungschancen besser als bisher geregelt werden sollen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718617500
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Milz.

Peter Milz (CDU):
Rede ID: ID0718617600
Herr Staatssekretär, ist es richtig, wenn ich Ihre Auffassung in folgender Weise zusammenfasse: Die Gastronomie ist an diesen Schwierigkeiten selber schuld?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718617700
Zum Teil haben Sie sicherlich recht, Herr Kollege.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718617800
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Spitzmüller.

Kurt Spitzmüller (FDP):
Rede ID: ID0718617900
Herr Staatssekretär, würden Sie nicht eine wirksame Hilfe bei der Besetzung der freien Stellen darin sehen, daß der Begriff der Zumutbarkeit der anzunehmenden Arbeit für den Arbeitslosen anders gefaßt wird, als es bisher der Fall ist?

(Beifall bei der CDU/CSU)


Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718618000
Herr Kollege Spitzmüller, ich kann das nur voll unterstreichen. Mich überrascht allerdings in diesem Moment der Beifall der Opposition, denn genau diese Änderung befindet sich zur Zeit in der Ausschußberatung.

(Zurufe von der CDU/CSU)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718618100
Ich rufe die Frage 31 des Abgeordneten Dr. Franz auf. — Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 32 des Abgeordneten Metzger auf:
Stimmt die von privaten Versicherungsvertretern zuweilen aufgestellte Behauptung, daß Selbständige, die nach der Rentenreform 1972 der gesetzlichen Rentenversicherung beigetreten sind, nur einen Anspruch auf das Altersruhegeld, aber keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente und auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erwerben, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn entgegen diesen Behauptungen ein Selbständiger eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält?
Zur Beantwortung, bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Buschfort!

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718618200
Herr Kollege Metzger, die Behauptung, daß Selbständige, die nach der Rentenreform 1972 der gesetzlichen Rentenversicherung beigetreten sind, nur einen Anspruch auf Altersruhegeld, aber keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente und auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erwerben können, ist nicht zutreffend. Die Voraussetzung für den Bezug jeder Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also auch einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und einer Hinterbliebenenrente, sind für abhängig Beschäftigte und Selbständige gleich. Die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit an Selbständige setzt voraus, daß diese eine Versicherungszeit von 60 Kalendermonaten zurückgelegt haben und eine selbständige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben (§ 1247 Abs. 1 bis 3 RVO).

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718618300
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Metzger.

Günther Metzger (SPD):
Rede ID: ID0718618400
Herr Staatssekretär, gibt es für das Entstehen der Ansprüche auf Hinterbliebenenrente oder auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bestimmte Altersvoraussetzungen?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718618500
Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente ist eine Versicherungszeit von 60 Kalendermonaten notwendig. Voraussetzung für das Altersruhegeld sind 15 Beitragsjahre. Hier ist allerdings die altersmäßige Bezogenheit zu beachten: ent-



Parl. Staatssekretär Buschfort
weder Inanspruchnahme der flexiblen Altersgrenze nach dem 62. bzw. 63. Lebensjahr, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, ansonsten Rente mit dem 65. Lebensjahr. Diese Voraussetzungen sind aber für Selbständige und für abhängig Beschäftigte gleich.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718618600
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Fragen 33 und 34 des Abgeordneten Freiherr von Fircks auf:
Hat die Bundesregierung im Zuge der weiteren Entwicklung der Kontakte mit der Regierung der Volksrepublik Polen, insbesondere im Rahmen der Verhandlungen über die Vereinbarung eines Abkommens über Renten- und Unfallversicherung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen, Erkenntnisse darüber gewinnen können, ob und in welchem Umfang bei der Rentenberechnung nach polnischem Sozialversicherungsrecht auch solche Beschäftigungszeiten anspruchsbegründend bzw. rentensteigernd berücksichtigt werden, die in den unter polnischer Verwaltung stehenden Gebieten und im Gebiet der freien Stadt Danzig bis 1945 bei deutschen Versicherungsträgern zurückgelegt worden sind?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der unter polnischer Verwaltung und im Gebiet Polens in den Grenzen vom 1. September 1939 lebenden Deutschen im Sinne des Grundgesetzes sowie die anteilige Zahl derjenigen Personen, die Versicherungszeiten in der reichsgesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben, und auf welches statistische Material stützen sich diese Schätzungen der Bundesregierung?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär!

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718618700
Anläßlich der Verhandlung hat der polnische Verhandlungspartner an Hand eines von unserer Seite erstellten Fragenkatalogs eingehende Auskünfte über die Gestaltung des polnischen Sozialversicherungsrechts gegeben. Danach berücksichtigen polnische Versicherungsträger Zeiten in den früheren deutschen Ostgebieten einschließlich der freien Stadt Danzig, in denen eine Beschäftigung als Arbeitnehmer ausgeübt wurde, oder Zeiten, die den Beschäftigungszeiten gleichgestellt, sind z. B. KZ-Zeiten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Versicherung in der deutschen Rentenversicherung bestanden hat.
Zu Ihrer zweiten Frage führe ich folgendes aus. Die genaue Zahl der Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die im Gebiet Polens in den Grenzen vom 1. September 1939 und in den unter polnischer Verwaltung stehenden Gebieten leben, sowie die anteilige Zahl derjenigen Personen, die Versicherungszeiten in der reichsgesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben, sind nicht bekannt. Geschätzt wird, daß zur Zeit 600 000 bis 700 000 Deutsche in den genannten Gebieten leben. Diese Zahl basiert auf einem Bericht des Statistischen Bundesamts vom 4. November 1959, wonach im Jahre 1950 in diesen Gebieten rund 1,1 Millionen Deutsche lebten. Die Differenz der Zahlen beruht in erster Linie auf der natürlichen Bevölkerungsbewegung, d. h. der Geburtenentwicklung und der Sterberate. Bei der Berechnung wurde ferner die Zahl der Aussiedler berücksichtigt, die der Statistik „Aussiedler und über das freie Ausland aufgenommene Vertriebene" entnommen wurde. Diese Statistik wird vom Bundesminister des Innern herausgegeben. Wegen des Fehlens einer statistisch gesicherten Altersstruktur kann die Zahl der Personen, die Versicherungszeiten in der reichsgesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben, nur grob auf 100 000 bis 180 000 geschätzt werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718618800
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Freiherr von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0718618900
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß aus den Gesprächen und Verhandlungen deutlich geworden und verhandlungsmäßig abgesichert ist, daß die beitragslosen Versicherungszeiten wie Arbeitslosenzeiten, Kriegsdienstzeiten, Gefangenschaft und Ausfallzeiten wie Schulzeiten — so wie es in unserem Sozialversicherungsrecht ist — jetzt auch dort berücksichtigt werden sollen?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718619000
Herr Kollege Freiherr von Fircks, es ist richtig, was Sie sagen. Nur müssen diese Zeiten in die besonderen Voraussetzungen des polnischen Versicherungsrechts eingeordnet werden. Z. B. gilt für die Inanspruchnahme des Altersruhegeldes in Polen eine andere Voraussetzung als bei uns. Dort geht man von einer 20jährigen Versicherungszeit aus. Richtig ist aber, daß daß die Zeiten, die in dem ehemaligen Deutschen Reich oder in der Bundesrepublik oder aber in den anderen Bereichen zurückgelegt worden sind, grundsätzlich so behandelt werden, als wären sie in Polen zurückgelegt worden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718619100
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Freiherr von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0718619200
Herr Staatssekretär, ist gesichert, daß die Personen, die davon eine Vergünstigung haben würden, über diese Vereinbarungen und ihre Folgerungen informiert werden, damit sie selber beurteilen können, ob sie sich mit Anträgen oder durch andere Schritte, wie sie in Polen üblich sind, in ihrem eigenen Interesse an die zuständige Stelle in Polen wenden können?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718619300
Herr Kollege, der bisherige Öffentlichkeitsgrad der angestrebten Vereinbarung ist jetzt schon recht groß. Ich bin ganz sicher, daß, wenn die Verträge einmal unterzeichnet sein werden, sowohl die Bundesrepublik als auch die polnische Seite dazu beitragen werden, daß der Vertragsinhalt den Betroffenen zugänglich gemacht wird.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718619400
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Freiherr von Fircks, bitte schön!

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0718619500
Herr Staatssekretär, drüben gibt es doch sicher eine Gruppe ganz alter Menschen, die nur Versicherungszeiten in der deutschen Versicherung zurückgelegt und nur dort eingezahlt haben. Wird sich die Vereinbarung auch für diesen Personenkreis der ganz alten Menschen noch positiv auswirken?




Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718619600
Herr Kollege, hier dürfte sich das Bild gegenüber dem bisherigen Rechtszustand verändern. Diese Deutschen in Polen werden in Zukunft nicht mehr darauf angewiesen sein, sagen wir einmal, freiwillige Leistungen des polnischen Staates entgegennehmen zu müssen, sondern sie werden Leistungen mit einem Rechtsanspruch erhalten, der auf Versicherungszeiten begründet ist, die im Deutschen Reich zurückgelegt worden sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718619700
Letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0718619800
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl derjenigen Deutschen, die auf Grund von reichsgesetzlichen Versicherungszeiten nach Eintritt des Rentenfalls schon jetzt rentenberechtigt sind, und wie groß ist die Zahl derjenigen Personen, die künftig Ansprüche unter Berücksichtigung auch deutscher Versicherungszeiten haben werden? Läßt sich die Frage heute beantworten?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718619900
Ich kann die Frage heute nicht beantworten. Wir hatten schon besondere Schwierigkeiten, die alten Werte zusammenzusuchen. Es gibt darüber noch keine gesicherten Angaben. Ich werde aber veranlassen, einmal nachzuprüfen, in welchem Umfange wir diese Frage beantworten können.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718620000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hösl.

Alex Hösl (CSU):
Rede ID: ID0718620100
Herr Staatssekretär, sind die von Ihnen erwarteten Rechte der Betroffenen in Polen aus der Vereinbarung abzuleiten, oder ist das nur eine Hoffnung von Ihnen?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718620200
Die sind aus der Vereinbarung abzuleiten. Das gilt im übrigen auch im Umkehrverhältnis für Deutsche, die jetzt hier sind und im polnischen Bereich zurückgelegte Zeiten vorweisen können.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718620300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0718620400
Herr Staatssekretär, ist die von Ihnen eben in der Antwort auf die Frage 34 genannte Zahl von 600 000 bis 700 000 Deutschen bei den Gesprächen über die Pauschalierung der Rentenansprüche mit der polnischen Seite zur Sprache gebracht worden, und ist die von dort bestritten worden?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718620500
Herr Kollege, ich habe an diesen Verhandlungen nicht teilgenommen. Ich kann Ihnen auf diese Frage im Augenblick keine Angaben machen. Sie könnte wohl auch nur von Vertretern des Auswärtigen Amtes beantwortet werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718620600
Ich rufe die Frage 35 der Abgeordneten Frau Dr. Rehlen auf:
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesanstalt für Arbeit, um Schulabgängern, die weder einen Ausbildungsvertrag abschließen noch einen Arbeitsplatz finden können, dennoch die Eingliederung in das Arbeitsleben zu erleichtern?
Zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718620700
Die von Ihnen genannten Schulabgänger können auf der Grundlage des Arbeitsförderungsgesetzes an berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen. Das sind im einzelnen Grundausbildungslehrgänge, Förderungslehrgänge und Lehrgänge zur Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten.
Grundausbildungslehrgänge werden für Schulentlassene eingerichtet, die wegen des Mangels an Ausbildungsstellen oder wegen ihrer schulischen Leistungen keine betrieblichen Ausbildungsstellen erhalten. Außerdem werden entsprechende Lehrgänge arbeitslosen Jugendlichen angeboten, für die aus den gleichen Gründen eine Berufsausbildung nicht in Betracht kommt.
Förderungslehrgänge werden für noch nicht berufsreife Schulentlassene durchgeführt.
Lehrgänge zur Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten sollen nicht berufsreifen Personen, die wegen einer Behinderung mit Sicherheit nicht für eine Berufsausbildung in Betracht kommen, die Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718620800
Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Dr. Rehlen.

Dr. Wiltrud Rehlen (SPD):
Rede ID: ID0718620900
Herr Staatssekretär, sind diese Maßnahmen auf weitere berufliche Qualifikation oder mehr auf Allgemeinbildung abgestimmt?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718621000
Diese beruflichen Bildungsgänge sind unter beiden Aspekten zu bewerten. Wir kennen einmal das Ziel, Lücken in der Allgemeinbildung zu schließen, und bieten natürlich gleichzeitig auch einen ganzen Bereich von Förderungsmaßnahmen an, die auf die erste Ausbildung abgestellt sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718621100
Eine zweite Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Rehlen.

Dr. Wiltrud Rehlen (SPD):
Rede ID: ID0718621200
Wird die Bundesregierung diese Maßnahmen in die geplante Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz einbeziehen und, wenn ja, plant die Bundesregierung, diese Maßnahmen zu erweitern oder einzuschränken?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718621300
Diese Maßnah-



Parl. Staatssekretär Buschfort
men waren bisher schon Gegenstand der Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz. Bei den vorgesehenen Änderungen wird dieser Förderungsbereich nicht beeinträchtigt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718621400
Ich rufe die Frage 36 der Frau Abgeordneten Dr. Rehlen auf:
Konnten bisher alle Schulabgänger, die an solchen Maßnahmen teilnehmen wollten, auch berücksichtigt werden?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär.

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718621500
Inwieweit die Nachfrage in allen Einzelfällen abgedeckt werden konnte, läßt sich nicht sagen. Hierüber ist keine Statistik geführt worden. Die starke Erweiterung der Maßnahmen ist aber ein Hinweis darauf, daß die Anzahl der geförderten Maßnahmen und der Teilnehmer entsprechend dem gestiegenen Bedarf ausgeweitet wurde. Um geeignete Träger zu gewinnen, gewährt die Bundesanstalt für Arbeit auch eine institutionelle Förderung.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hin- weisen, daß neben der Bundesanstalt für Arbeit auch die Länder auf Grund ihrer Zuständigkeit für das Schulwesen eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, die berufliche Eingliederung von Schulentlassenen, die schwer vermittelbar sind, zu erleichtern.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718621600
Frau Dr. Rehlen, zu einer Zusatzfrage.

Dr. Wiltrud Rehlen (SPD):
Rede ID: ID0718621700
Herr Staatssekretär, gibt es Wartelisten für Schulabgänger, die solche Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, und wenn ja, für welche Berufe und in welchen Bundesländern?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718621800
Frau Kollegin, mir ist nichts von Wartelisten bekannt. Mir ist wohl bekannt, daß es bestimmte Schwierigkeiten gegeben hat, bereitgestellte Lehrgänge zu besetzen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718621900
Eine zweite Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Rehlen.

Dr. Wiltrud Rehlen (SPD):
Rede ID: ID0718622000
Nehmen an solchen Lehrgängen Jungen und Mädchen in gleicher Weise teil, oder gibt es da signifikante Unterschiede?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718622100
Frau Kollegin, das müßte ich prüfen. Auf Anhieb würde ich sagen, daß die Inanspruchnahme solcher Lehrgänge durch Jungen stärker ist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718622200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Milz.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0718622300
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung alles tun, auch der nicht berufsreifen weiblichen Jugend alle Möglichkeiten zu geben, in der Weise ausgebildet zu werden, damit der Übergang in normale Berufe leichter wird?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718622400
Herr Kollege, wir bieten jetzt schon ein breites Spektrum an Förderungsmaßnahmen an; diese Maßnahmen sollen auch aufrechterhalten werden. Nur, verstehen Sie bitte, daß wir uns durch die öffentliche Diskussion jetzt nicht verleiten lassen dürfen, Programme aufzustellen, die dann anschließend nicht in Anspruch genommen werden,

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718622500
Die Fragen 37 und 38 der Abgeordneten Frau Schuchardt, die Fragen 39 und 40 des Abgeordneten Hölscher sowie die Fragen 41 und 42 des Abgeordneten von Schoeler werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage Nr. 43 des Abgeordneten Dr. Evers auf. — Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 44 des Abgeordneten Geisenhofer auf:
Teilt die Bundesregierung die Feststellung des Präsidenten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die Rentenleistungen seien bei den derzeitigen Beiträgen nur für die „nächste Zukunft abgedeckt", und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus?
Zur Beantwortung bitte, Herr Staatssekretär!

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718622600
Herr Kollege Geisenhofer, der Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat zutreffend davor gewarnt, die derzeitige Wirtschaftslage in alle Zukunft fortzuschreiben und dadurch ein unzutreffendes Bild über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen zu erzeugen. Zur Überbrückung des Konjunktureinbruchs steht den Rentenversicherungsträgern eine Reserve von zur Zeit rund 45 Milliarden DM zur Verfügung.
Die Bundesregierung wird in wenigen Wochen den Rentenanpassungsbericht 1976 fertigstellen und darin die langfristigen finanziellen Perspektiven der gesetzlichen Rentenversicherungen darlegen. Ich möchte Sie deshalb um Ihr Verständnis bitten, daß ich hier den Ergebnissen der dem Rentenanpassungsbericht 1976 zugrunde zu legenden Abstimmungen nicht vorgreifen kann.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718622700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Geisenhofer.

Franz Xaver Geisenhofer (CSU):
Rede ID: ID0718622800
Herr Staatssekretär, nach Ihren Aussagen kann man also annehmen, daß die Situation in der Rentenversicherung in Ordnung ist?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718622900
Ja, davon dürfen Sie ausgehen.




Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718623000
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Geisenhofer.

Franz Xaver Geisenhofer (CSU):
Rede ID: ID0718623100
Wurde bei Ihrer Auskunft, Herr Staatssekretär, auch berücksichtigt, daß sich aus den Milliarden-Beiträgen, die jetzt auf Grund der günstigen Nachversicherungsmöglichkeit für Selbständige und für Hausfrauen eingehen, auch sofort oder wenigstens in den nächsten Jahren Rentenansprüche ergeben, so daß diese Einnahmen keine echten Einnahmen, sondern durchlaufende Einnahmen sind, denen sofort die Ausgaben folgen werden, so daß diese Milliarden-Einnahmen eigentlich von den Gesamteinnahmen abgesetzt werden müßten?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718623200
Herr Kollege Geisenhofer, Sie haben völlig recht. Weil es sich um eine unechte Einzahlung handelt, haben wir diesen Betrag auch nicht bei der Rücklage berücksichtigt, sondern kostenneutral verbucht.

(Geisenhofer [CDU/CSU] : Vielen Dank!) Vizepräsident von Hassel: Keine Zusatzfrage?

Ich rufe die Frage 45 des Herrn Abgeordneten Freiherr von Kühlmann-Stumm auf. — Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 46 des Herrn Abgeordneten Schröder (Lüneburg) wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 47 des Abgeordneten Horstmeier auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Halbwaisengeld nach dem Altershilfegesetz für Landwirte nur dann ausgezahlt wird, wenn der Unternehmer gestorben ist, und daß der Unternehmer selber 60 Monate Beiträge gezahlt haben muß, weil bei einem früheren Todesfall die Beiträge der Witwe nicht zählen, und gedenkt die Bundesregierung, hier Abhilfe zu schaffen?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718623300
Herr Kollege Horstmeier, laufende Leistungen nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte können frühestens gewährt werden, wenn durchgehend für mindestens 60 Kalendermonate Beiträge vom Unternehmer gezahlt worden sind. Dies gilt auch für das Waisengeld.
Liegt im Zeitpunkt des Versicherungsfalles eine Beitragszeit von 60 Kalendermonaten nicht vor, kann dieser Mangel ebenso wie in allen anderen Zweigen der Sozialversicherung nachträglich nicht geheilt werden. In der Altershilfe für Landwirte gibt es allerdings die Vergünstigung, daß der überlebende Ehegatte die Beitragsleistungen des verstorbenen Ehegatten mit eigenen Beiträgen auffüllen kann. Deswegen ist es hier möglich, daß beim Tode des zweiten Elternteils Vollwaisengeld auch dann gezahlt wird, wenn die erforderliche Mindestbeitragszeit von 60 Kalendermonaten nur durch Zusammenrechnung der Beiträge beider Ehegatten erreicht wird. Eine Änderung der gesetzlichen Regelung ist nicht beabsichtigt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718623400
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Horstmeier.

Martin Horstmeier (CDU):
Rede ID: ID0718623500
Darf ich Ihnen einige Unterlagen zugehen lassen, wo Ablehnungsbescheide vorliegen?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0718623600
Bitte!

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718623700
Keine Zusatzfragen. Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung.
Ich rufe noch den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf, zunächst die Frage 48 des Abgeordneten Amling:
Zieht die Bundesregierung in Erwägung, von Personen, die aus Staaten in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, in denen Polioerkrankungen verbreitet auftreten, einen Impfnachweis beim Grenzübertritt zu verlangen?
Zur Beantwortung bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Zander!

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0718623800
Herr Kollege Amling, in den vergangenen Jahren sind immer wieder einmal Fälle von Poliomyelitis-Erkrankungen festgestellt worden, bei denen die Infektionsquellen in Staaten lagen, in denen die Poliobekämpfung noch nicht die Erfolge aufzuweisen hat, die wir in der Bundesrepublik verzeichnen können. Die Zahl dieser Erkrankungsfälle ist jedoch insgesamt so gering, daß der personelle Aufwand einer theoretisch möglichen Kontrolle von Impfnachweisen an den Grenzen, Flugplätzen und Schiffshäfen angesichts des starken Reiseverkehrs in keinem Verhältnis zu der seuchenhygienischen Bedeutung dieser Fälle stehen würde.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718623900
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 49 des Abgeordneten Amling auf:
Wenn nein, welche vorbeugenden Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Einschleppung der Kinderlähmung aus Ländern wie z. B. der Türkei zu verhindern?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär.

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0718624000
Die sicherste Maßnahme zur Vorbeugung gegen Poliomyelitis ist und bleibt die Schluckimpfung. Sie ist nicht nur billiger, sondern auch effektiver als Grenzkontrollen, weil sie nicht nur gegen die aus Epedemie-



Parl. Staatssekretär Zander
gebieten eingeschleppten Fälle schützt. In Übereinstimmung mit den obersten Gesundheitsbehörden der Länder bin ich der Meinung, daß die Bemühungen um eine möglichst vollständige Teilnahme der zur Impfung aufgerufenen Bevölkerung an den kostenlosen Impfaktionen weitergeführt werden müssen, zumal das Impfrisiko bei der Polioschluckimpfung nachgewiesenermaßen außerordentlich gering ist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718624100
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 50 des Abgeordneten Dr. Haenschke auf:
Welche Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung durch die Bundesregierung für Mitbürger mit besonders kleinem Wuchs sind bisher gegeben bzw. für die Zukunft geplant?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0718624200
Herr Kollege Dr. Haenschke, eine Reihe von Gesetzen berücksichtigt die Belange von besonders kleinwüchsigen Menschen. Sie fallen unter den Schutz des neuen Schwerbehindertengesetzes, wenn ihre Körpergröße nach Abschluß des Wachstums 1,30 m nicht übersteigt. In diesem Falle stellt das zuständige Versorgungsamt auf Antrag die Schwerbehinderteneigenschaft des Betreffenden fest mit der Konsequenz, daß er in den Genuß bestimmter gesetzlicher Vergünstigungen kommt, u. a. Bevorzugung bei der Einstellung und Beschäftigung, besonderer Kündigungsschutz sowie Zusatzurlaub von sechs Tagen jährlich. Als Schwerbehinderte erhalten besonders kleinwüchsige Menschen ferner die vorgesehenen steuerlichen Erleichterungen nach § 33 b des Einkommensteuergesetzes.
Soweit Menschen, die dem genannten Personenkreis angehören, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten, werden körperbedingte zusätzliche Bedarfslagen, etwa bei der Bemessung von Bekleidungszulagen oder der Beschaffung von bestimmtem Hausrat, besonders berücksichtigt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718624300
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Haenschke.

Dr. Frank Haenschke (SPD):
Rede ID: ID0718624400
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, ihren Einfluß auch dahin gehend geltend zu machen, daß die Normen für den Hochbau so geändert werden, daß sie den Bedürfnissen der kleinen Menschen entgegenkommen?

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0718624500
Herr Kollege Haenschke, ich werde mich bemühen, festzustellen, welche Einflußmöglichkeiten hier gegeben sind, bin aber ganz sicher, daß sie auch genutzt werden können.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718624600
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 51 des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) auf:
Liegen der Bundesregierung Untersuchungsergebnisse vor, die eine Verhaltensbeeinflussung von Kindern durch „Spielen" mit Kriegsspielzeug ausweisen, wenn ja, welcher Art sind diese Erkenntnisse?

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0718624700
Herr Kollege Schäfer, Untersuchungsergebnisse speziell im Hinblick auf die Beeinflussung des Verhaltens von Kindern durch Spielen mit Kriegsspielzeug liegen nur in unzureichendem Umfange vor.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718624800
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Schäfer.

Harald B. Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0718624900
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Erforschung der Ursachen der Kriminalität auch unter Einbeziehung der in der Frage genannten Tatbestände stärker als bisher zu fördern?

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0718625000
Herr Kollege Schäfer, mit dieser Frage befaßt sich der Wissenschaftliche Beirat der Arbeitsgemeinschaft Spielzeug e. V. Ich werde die Anregung, die Sie ausgesprochen haben, gerne weitergeben. Aber es gibt auch Untersuchungen dieser Art.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718625100
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 52 des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Herstellung und den Vertrieb von Kriegsspielzeug in der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen, und was sind die Gründe für die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage?
Bitte schön, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0718625200
Herr Kollege Schäfer, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Kriegsspielzeug aus erzieherischen Gründen abzulehnen ist. Herstellungs- und Vertriebsverbote sind jedoch so schwerwiegende Beschränkungen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Gewerbefreiheit, daß sie sich nur rechtfertigen lassen, wenn zumindest ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad für eine schädigende Auswirkung der Beschäftigung mit Kriegsspielzeug festgestellt werden kann. Derartiges Spielzeug ist in seiner Art und Funktion so unterschiedlich, daß es kaum möglich sein dürfte, verfassungskonforme gesetzliche Beschränkungen unter dem Aspekt einer mutmaßlichen schädigenden Auswirkung auf Kinder festzulegen.
Der zur Zeit im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit vorbereitete Entwurf für eine Neufassung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit sieht für Kinder ein Verbot der Anwesenheit in Spielhallen vor, in denen Grausamkeit oder kriegerische Handlungen dargestellt werden oder in denen Schießeinrichtungen benutzt werden, mit denen Feuerstöße abgegeben



Parl. Staatssekretär Zander
werden. Auch außerhalb von Spielhallen darf Kindern in der Öffentlichkeit die Teilnahme an derartigen Spielen nicht gestattet werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718625300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schäfer.

Harald B. Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0718625400
Herr Staatssekretär, kann ich Ihre Antwort so verstehen, daß sich bei Vorlage eindeutigerer Forschungsergebnisse, die einen möglichen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Spielen mit Kriegsspielzeug ergeben, die Bundesregierung im Zielkonflikt zwischen erzieherischem Wert auf der einen Seite und Gewerbefreiheit auf der anderen Seite so entscheiden könnte, wie in der Frage unterstellt wird?

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0718625500
Herr Kollege Schäfer, wenn nachweisbar ein ganz fester Zusammenhang bestünde, müßte man die Frage neu durchdenken. Aber die bisherigen — zugegebenermaßen: unvollkommenen — Untersuchungsergebnisse deuten nicht in die von Ihnen vermutete Richtung.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718625600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Abelein.

Dr. Manfred Abelein (CDU):
Rede ID: ID0718625700
Sieht die Bundesregierung Indianerfederbüsche und Holzbeile ebenfalls als schädliches Kriegsspielzeug an?

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Das war die Frage eines Professors!)


Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0718625800
Herr Kollege Abelein, ich habe mich nicht zu einzelnen Kriegsspielzeugen geäußert. Aber ich würde die von Ihnen hier angesprochene Kategorie, mit der sicher sehr viele, die hier im Raum sind, früher zu tun hatten, als nicht schädlich ansehen.
Aber es gibt doch ohne Zweifel eine Reihe von Arten von Kriegsspielzeug, bei denen dieser Zusammenhang untersucht werden muß und bei denen der Verdacht naheliegt, daß sie für Kinder unter Umständen schädlich sein könnten.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0718625900
Keine weitere Zusatzfrage. Die Fragestunde von 90 Minuten ist für heute abgelaufen.
Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 25. September 1975, 9 Uhr ein und schließe die heutige Sitzung.