Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
184. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 17. September 1975
Inhalt:
Begrüßung des Präsidenten und der Delegation des Schwedischen Reichstages . . 12877 A
Begrüßung des Vizepräsidenten, Herrn Dr. el Oteifi, und der Delegation der Volksversammlung der Arabischen Republik Ägypten 12953 C
Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Müller (Berlin), Dr. Becker (Mönchengladbach), Dr. Hupka, Dr. Burgbacher, Strauß, Dr. Schröder (Düsseldorf) . . . . 12877 B
Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 12877 B
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 12878 B
Erklärung der Bundesregierung
Schmidt, Bundeskanzler . . . . . . . 12885 A
Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung
in Verbindung mit
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 (Nachtragshaushaltsgesetz 1975) — Drucksache 7/4001 —
in Verbindung mit
Beratung des Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen — Drucksache 7/4013 —
in Verbindung mit
Beratung des Sondergutachtens zur konjunkturpolitischen Lage im August 1975 — Drucksache 7/3976 —
Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . . . 12898 B
Schmidt (Wattenscheid) SPD . . . . . .12906 B
von Hassel, Vizepräsident . . . . . 12907 A
Kirst FDP 12909 A
Dr. Kohl, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . 12915 B
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller SPD . . . . 12946 A Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . . 12953 D Dr. Dollinger CDU/CSU . . . . . . . 12961 D Schmidt, Bundeskanzler . . . . . . . 12967 C
Dr. Stoltenberg, Ministerpräsident des
Landes Schleswig-Holstein 12975 A
Genscher, Bundesminister AA . . . . 12980 D
Dr. Barzel CDU/CSU . . . . . . . 12982 D
Dr. Ehrenberg SPD . . . . . . . . 12990 B
II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1975
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1967 über das Verhalten beim Fischfang im Nordatlantik —
Drucksache 7/3501 —, Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten —
Drucksache 7/3796 — 12997 D
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. April 1975 über einen Finanziellen Beistandsfonds der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Drucksache 7/3869 — 12998 A
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Titels IV der Gewerbeordnung -- Drucksache 7/3859 — . . . . 12998 A
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Eichgesetzes — Drucksache 7/4016 — . . . . . . . . 12998 B
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin — Drucksache 7/3795 — 12998 B
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Kaufmannseigenschaft von Land-und Forstwirten — Drucksache 7/3918 — 12998 B
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts — Drucksachen 7/3939, 7/4023 — 12998 B
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. September 1971 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt — Drucksache 7/3982 — . . . . 12998 C
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/3838 — 12998 C
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen — Drucksache 7/3913 — . . . 12998 C
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ubereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container — Drucksache 7/3917 — 12998 C
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über den Luftverkehr — Drucksache 7/3821 — . . . 12998 D
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Rahmenvorschriften für Naturschutz und Landschaftspflege sowie zur Anpassung bundesrechtlicher Vorschriften an die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) — Drucksache 7/3879 — 12998 D
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tierzuchtgesetzes — Drucksache 7/4008 — . . 12998 D
Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 6/75 — Besondere Zollsätze gegenüber Israel — EGKS) — Drucksache 7/3937 -- 12999 A
Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 7/75 — Besondere Zollsätze gegenüber den AKP-Staaten und den ÜLG — EGKS) — Drucksache 7/3962 — . . . . 12999 B
Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 8/75 — Zollpräferenzen 1975 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksache 7/3984 — 12999 B
Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/75 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 2. Halbjahr 1975) — Drucksache 7/3992 — . . . 12999 B
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß) zu dem von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entschließungsantrag betreffend Berichterstattung über Erfahrungen mit der neuen Tarifüberwachung im gewerblichen Güternahverkehr — Drucksachen 7/3662, 7/3807 — 12999 C
Beratung des Berichts und des Antrags des
Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten zu dem von der Bundesregie-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1975 III
rung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Entscheidung des Rates betreffend Maßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche — Drucksachen 7/3608, 7/3804 — 12999 C
Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Entscheidung des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für einen Informationsaustausch über die Luftverschmutzung durch Schwefelverbindungen und Schwebstoffe zwischen den Überwachungs-
und Kontrollnetzen — Drucksachen 7/3035, 7/3823 — 12999 D
Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschuses zu den von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betr. Baugeräte und Baumaschinen
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betr. Baugeräte und Baumaschinen; Messung des Geräuschemissionspegels
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betr. den zulässigen Geräuschemissionspegel von Betonbrechern und Preßlufthämmern — Drucksachen 7/3180, 7/3824 — 12999 D
Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für einen Entwurf einer Entschließung des Rates betr. eine überarbeitete Liste der im Rahmen des Aktionsprogramms für den Umweltschutz zu untersuchenden Schadstoffe der zweiten Gruppe — Drucksachen 7/3034, 7/3825 — 13000 A
Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für einen Beschluß des Rates zur Eindämmung der Verunreinigung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft — Drucksachen 7/2821, 7/3826 — . . . . . . . . . . 13000 A
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Forschung und Technologie zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ersten Vorschlägen der EG-Kommission für prioritäre Aktionen auf dem Gebiet der Informatik — Drucksachen 7/3437, 7/3836 — 13000 B
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einbeziehung von Frühkartoffeln in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse — Drucksachen 7/3635, 7/3841 — 13000 B
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Ergänzung zum Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1974 bis 1977 — Drucksachen 7/2587, 7/3842 — 13000 C
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung bestimmter Maßnahmen zur Sanierung der Erzeugung von Unterglasgartenbauerzeugnissen — Drucksachen 7/3659, 7/3870 — . . 13000 C
Fragestunde — Drucksache 7/4024 vom 12. 9. 1975 —
Vereinbarkeit der Verzögerung der Überführung von in der DDR verstorbenen Bundesbürgern mit den Grundsätzen der Menschlichkeit und mit dem Grundvertrag
MdlAnfr A109 12. 09.75 Drs 07/4024
Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
Antw PStSekr Herold BMB . . . . . 12925 A, B
ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
12925 A, B
Hilfsmaßnahmen für durch politische Entwicklungen in Afrika in Not geratene Europäer sowie Abhängigmachung der Zusicherung von Entwicklungshilfe an afrikanische Staaten von der Behandlung der Europäer nach den Grundsätzen der Konventionen über die Menschenrechte
MdlAnfr A107 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU
MdlAnfr A108 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU
Antw PStSekr Brück BMZ 12925 C, D, 12926 A, B, C
ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 12925 D,
12926 B, C
ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 12926 A
IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1975
Anwendung der Bestimmungen über den
Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr für Dienstwagen des Bundes
MdlAnfr A11 12.09.75 Drs 07/4024 Gansel SPD
Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . . 12926 D
Ausführungen der FAZ über die Sicherheit von Atomkraftwerken
MdlAnfr A12 12.09.75 Drs 07/4024 Ey CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .12927 A, C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . .12927 B, C
Aussagen der Bundesregierung über Sicherheits- und Risikofragen bei Atomkraftwerken
MdlAnfr A13 12.09.75 Drs 07/4024 Ey CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 12927 C, D ZusFr Ey CDU/CSU 12927 D
Erledigung des Verfassungsauftrags des Art. 29 Grundgesetz; Vorschläge der Bundesregierung zum Gutachten der Sachverständigenkommission zur Neugliederung des Bundesgebietes
MdlAnfr A14 12.09.75 Drs 07/4024 Kern SPD
MdlAnfr A15 12.09.75 Drs 07/4024 Kern SPD
Antw PStSekr Dr. Schmude BMI 12928 A, B, C, D,
12929 A, B, C, D
ZusFr Kern SPD 12928 C, D, 12929 A
ZusFr Ey CDU/CSU 12929 B
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12929 C
ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 12929 D
Umfang der Lieferungen Ost-Berlins zu Dumpingpreisen in das Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin seit Bestehen des Interzonenhandels
MdlAnfr A24 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi . . 12930 B, C, D,
12931 A, B
ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . .12930 C, D ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . . 12930 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 12931 A
Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Gelder zur Beschaffung von Arbeitsplätzen
MdlAnfr A26 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Jens SPD
MdlAnfr A27 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Jens SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi . . . .12931 C, D,
12932 A, B, C, D, 12933 A
ZusFr Dr. Jens SPD . . . 12931 D, 12932 A, B, C
ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . 12932 D
ZusFr Ey CDU/CSU 12933 A
Berücksichtigung der Verbraucherbelange bei der Normungsarbeit des DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
MdlAnfr A30 12.09.75 Drs 07/4024 Frau Dr. Riedel-Martiny SPD
MdlAnfr A31 12.09.75 Drs 07/4024 Frau Dr. Riedel-Martiny SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi . . 12933 B, C, D,
12934 B, C
ZusFr Frau Dr. Riedel-Martiny SPD . .12933 C, D,
12934 A, C
ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . . 12934 C
Pläne zur Beseitigung der leistungsbezogenen dynamischen Rente
MdlAnfr A44 12.09.75 Drs 07/4024 Ziegler CDU/CSU
MdlAnfr A45 12.09.75 Drs 07/4024 Ziegler CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA . . 12935 B, C, D ZusFr Ziegler CDU/CSU . . . . . .12935 C, D
Zeitungsmeldung über den Ausschluß transsexueller Personen von der Arbeitsvermittlung
MdlAnfr A49 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Arndt (Hamburg) SPD
Antw PStSekr Buschfort BMA . . . .12936 A, B
ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . .12936 A, B
Berücksichtigung des Alters bei der Beurteilung der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit
MdlAnfr A50 12.09.75 Drs 07/4024 Frau Steinhauer SPD
Antw PStSekr Buschfort BMA 12936 B
Ausgleich der den Unfallrentnern, die sich nach dem bis zum 30. Juni 1963 geltenden Recht auf Lebenszeit abfinden lassen mußten, entstandenen Nachteile
MdlAnfr A51 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Enders SPD
Antw PStSekr Buschfort BMA . . 12936 D, 12937 A
ZusFr Dr. Enders SPD . . . . . . . . 12937 A
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1975 V
Anwendung des Gesetzes über die Sozialversicherung von Behinderten vom 7. Mai 1975 auch auf die nicht in anerkannten Werkstätten beschäftigten Behinderten
MdlAnfr A52 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Enders SPD
Antw PStSekr Buschfort BMA . . . .12937 A, B
ZusFr Dr. Enders SPD . . . . . . . . 12937 B
Wahrung des Gleichheitssatzes des Grundgesetzes und der Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes bei der Vermittlung arbeitsloser Frauen mit Kleinkind
MdlAnfr A53 12.09.75 Drs 07/4024 Frau Grützmann SPD
Antw PStSekr Buschfort BMA . . . .12937 C, D ZusFr Frau Grützmann SPD 12937 D
Beförderungstarif der Deutschen Bundesbahn für Schwerbeschädigte
MdlAnfr A54 12.09. 75 Drs 07/4024 Gerster (Mainz) CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 12937 D
Anrechnung von Wartezeiten aus einer früheren Beschäftigung in den ehemaligen deutschen Ostgebieten bzw. in der DDR und Berücksichtigung anderer Zusatzrenten bei der Bestimmung von Ausgleichsleistungen der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
MdlAnfr A57 12.09.75 Drs 07/4024 Horstmeier CDU/CSU
MdlAnfr A58 12.09.75 Drs 07/4024 Horstmeier CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA . . ,12938 B, C, D,
12939 A
ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . 12938 D, 12939 A
Stellung politischer Gesinnungsfragen bei Prüfungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer
MdlAnfr A60 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Schweitzer SPD
Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . .12939 B, C ZusFr Dr. Schweitzer SPD 12939 C
Verbot von Anhalterfahrten für Bundeswehrangehörige
MdlAnfr A61 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Schweitzer SPD
Antw PStSekr Schmidt BMVg 12939 D, 12940 A, B ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . 12939 D, 12940 A Kiechle CDU/CSU 12940 B
Pressemeldungen über die Verstärkung der Panzerdivisionen der Roten Armee in der DDR durch die Sowjetunion
MdlAnfr A66 12.09.75 Drs 07/4024 Jäger (Wangen) CDU/CSU
Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . .12940 C, D
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 12940 D
Veröffentlichung des Textes der Rede von Alexander Solschenizyn vor dem amerikanischen Gewerkschaftsbund für die Angehörigen der Bundeswehr
MdlAnfr A67 12.09.75 Drs 07/4024 Jäger (Wangen) CDU/CSU
Antw PStSekr Schmidt BMVg . . .12941 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . .12941 A, B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 12941 C
Prozentsatz der Lehrer an den Bundeswehrhochschulen mit abgeleistetem Wehrdienst sowie Berücksichtigung der Berufsoffiziere mit einem Studium an den allgemeinen deutschen Hochschulen als Lehrer für die Bundeswehrhochschulen
MdlAnfr A68 12.09.75 Drs 07/4024 Frau Pack CDU/CSU
MdlAnfr A69 12.09.75 Drs 07/4024 Frau Pack CDU/CSU
Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . .12941 C, D,
12942 A, B
ZusFr Frau Pack CDU/CSU . 12941 D, 12942 A, B
Termin des Abschlusses der Untersuchung über Verwicklungen von Bundesbediensteten in die Bestechungsaffäre Northrop sowie zur Zeit laufende Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden in diesem Zusammenhang
MdlAnfr A75 12.09.75 Drs 07/4024 Gansel SPD
Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . 12942 C, D
ZusFr Gansel SPD 12942 C, D
Termin für den Erlaß einer Verordnung über Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime sowie Höhe der zusätzlichen Kosten und Finanzierung dieser Verordnung
MdlAnfr A77 12.09.75 Drs 07/4024 Braun CDU/CSU
MdlAnfr A78 12.09.75 Drs 07/4024 Braun CDU/CSU
Antw PStSekr Zander BMJFG . ,12943 A, B, C, D
ZusFr Braun CDU/CSU . . . . .12943 B, C, D
VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1975
Gründe für die Zahlungen des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit an die linksextremen Studentenorganisationen SHB und SVI
MdlAnfr A79 12.09.75 Drs 07/4024 Kroll-Schlüter CDU/CSU
Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . . 12944 A
Verbesserung der Lage der alleinstehenden Mütter durch Einrichtung von Unterhaltsvorschußkassen für nichtehelich geborene oder aus geschiedenen Ehen stammende Kinder
MdlAnfr A81 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Arndt (Hamburg) SPD
Antw PStSekr Zander BMJFG 12944 B, D, 12945 A
ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 12944 D
Unterschiedliche Behandlung von Kraftfahrern mit 8stündiger Dienstzeit und Lokfahrern mit 14stündiger Dienstzeit
MdlAnfr A89 12.09.75 Drs 07/4024 Kroll-Schlüter CDU/CSU
Antw PStSekr Haar BMV . • . . . 12945 B, D ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . . .12945 C, D
Höhe der Schadenersatzleistungen an die Opfer des Warngauer Zugunglücks und noch ausstehende Schadenersatzforderungen
MdlAnfr A90 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Riedl (München) CDU/CSU
Antw PStSekr Haar BMV 12946 A
Nächste Sitzung 13000 D
Anlagen
Anlage i
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13001*A Anlage 2
Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Krankenversicherung der Studenten (KVSG) 13001* C
Anlage 3
Ausdehnung der im Gesetz über die Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau enthaltenen Frist von 5 Jahren auf einen Zeitraum von 10 Jahren
MdlAnfr Al 12.09.75 Drs 07/4024 Röhner CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 13001* D
Anlage 4
Bearbeitungszeit eines seitens eines Wirtschaftsunternehmens beim Bundesministerium für Forschung und Technologie gestellten Antrages auf Forschungsförderung
MdlAnfr A3 12.09.75 Drs 07/4024 Pfeffermann CDU/CSU
MdlAnfr A4 12.09.75 Drs 07/4024 Pfeffermann CDU/CSU
SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 13002* A Anlage 5
Bestehen eines rumänischen Industriespionagenetzes in der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr A7 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Jobst CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13003* A Anlage 6
Reisepaßverlängerung und Arbeitserlaubnis für in Deutschland lebende Studenten aus der Republik Vietnam
MdlAnfr A8 12.09.75 Drs 07/4024 Roser CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13003* A Anlage 7
Sicherstellung der Einsatzfähigkeit des Bundesgrenzschutzes für Grenzsicherungsaufgaben des Zonenrandgebietes
MdlAnfr A9 12.09.75 Drs 07/4024 Gerlach (Oberhau) CDU/CSU
MdlAnfr A10 12.09.75 Drs 07/4024 Gerlach (Obernau) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 13003* C Anlage 8
Entschädigung der durch die Waldbrandkatastrophe im Gebiet der Lüneburger Heide betroffenen Waldbesitzer
MdlAnfr A40 12.09.75 Drs 07/4024 von Alten-Nordheim CDU/CSU
MdlAnfr A41 12.09.75 Drs 07/4024 von Alten-Nordheim CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 13004* A Anlage 9
Anrechnung von Aufträgen an Werkstätten
für Behinderte auf die Ausgleichsabgabe
MdlAnfr A46 12.09.75 Drs 07/4024 Pohlmann CDU/CSU
MdlAnfr A47 12.09.75 Drs 07/4024 Pohlmann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13004* B
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1975 VII
Anlage 10
Finanzierung von Maßnahmen der Fortbildung und Umschulung, die keine Arbeitslosigkeit abwenden, aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung
MdlAnfr A48 12.09.75 Drs 07/4024 Roser CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13004*D Anlage 11
Umschulung für Berufe ohne Bedarf; mißbräuchliche Ausnutzung der Arbeitslosenversicherung
MdlAnfr A55 12.09.75 Drs 07/4024 Milz CDU/CSU
MdlAnfr A56 12.09.75 Drs 07/4024 Milz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 13005*A Anlage 12
Meldungen über eine Erhöhung der Rüstungsausgaben der Sowjetunion um jährlich 4 % und über eine Stagnation der Ausgaben im Nordatlantischen Bündnis
MdlAnfr A59 12.09.75 Drs 07/4024 Biehle CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13005* B Anlage 13
Vereinbarkeit der Ausbildung von Angehörigen der chilenischen Armee mit dem demokratischen Auftrag der Bundeswehr sowie Bereitschaft der Bundesregierung zur Einstellung der Ausbildung chilenischer Offiziere
MdlAnfr A62 12.09.75 Drs 07/4024 Schinzel SPD
MdlAnfr A63 12.09.75 Drs 07/4024 Schinzel SPD
SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13005* C Anlage 14
Pressemeldungen über die Ausbildung chilenischer Offiziere bei der Bundeswehr sowie Gründe für diese Unterstützung der chilenischen Militärjunta
MdlAnfr A64 12.09.75 Drs 07/4024 Hoffie FDP
MdlAnfr A65 12.09.75 Drs 07/4024 Hoffie FDP
SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13005* D
Anlage 15
Kriterien für die Ausbildung ausländischer Offiziere bei der Bundeswehr sowie Gründe für die Ablehnung der Ausbildung im Einzelfall
MdlAnfr A70 12.09.75 Drs 07/4024 Schäfer (Appenweier) SPD
MdlAnfr A71 12.09.75 Drs 07/4024 Schäfer (Appenweier) SPD
SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13006*A Anlage 16
Gründe für die Ausbildung ausländischer Offiziere in der Bundeswehr
MdlAnfr A72 12.09.75 Drs 07/4024 Simpfendörfer SPD
SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13006* C Anlage 17
Ausbildungsabkommen für Offiziere unter NATO-Partnern mit Festlegung der zukünftigen Aufgaben nach Rückkehr der in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildeten Offiziere
MdlAnfr A74 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Böhme (Freiburg) SPD
SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 13006* C Anlage 18
Deckung der „Studienpläne der Universität Ulm, Humanmedizin 1974" durch die Approbationsordnung für Ärzte
MdlAnfr A76 12.09.75 Drs 07/4024 Frau Schleicher CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 13006* D Anlage 19
Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherstellung der Gewährung eines Arztabschlags an Krankenhausbenutzer mit gesondert berechneten Arztkosten
MdlAnfr A80 12.09.75 Drs 07/4024 Müller (Remscheid) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 13007* A Anlage 20
Durchführbarkeit der Reform der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr im Hinblick auf die Strafandrohung bei Verstoß gegen das Redeverbot zwischen Taxifahrer und Fahrgast sowie Beseitigung der durch Pro-
VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1975
teste von Taxifahrern und Fahrgästen entstandenen Rechtsunsicherheit
MdlAnfr A82 12.09.75 Drs 07/4024 Orgaß CDU/CSU
MdlAnfr A83 12.09.75 Drs 07/4024 Orgaß CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 13007* B Anlage 21
Gründe für das mit der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr verfügte Schweigegebot, Radioverbot und Rauchverbot in Taxen
MdlAnfr A84 12.09.75 Drs 07/4024 Kleinert FDP
MdlAnfr A85 12.09.75 Drs 07/4024 Kleinert FDP
SchrAntw PStSekr Haar BMV 13007* D Anlage 22
Aufhebung der neuen Taxiverordnung
MdlAnfr A86 12.09.75 Drs 07/4024 Spranger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 13008* A Anlage 23
Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte durch Rationalisierungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Verwaltung sowie Unzweckmäßigkeit der vorgesehenen Fusion der Schiffahrtsdirektionen Freiburg, Stuttgart und Mainz in Mainz
MdlAnfr A87 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Evers CDU/CSU
MdlAnfr A88 12.09.75 Drs 07/4024 Dr. Evers CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haar BMV 13008* D
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1975 12877
184. Sitzung
Bonn, den 17. September 1975
Beginn: 9.00 Uhr
Berichtigungen
169. Sitzung, Seite 11829 B, 4. Zeile von unten ist statt „21. 1. 1974" zu lesen: „21. 1. 1975";
181. Sitzung, Seite 12724 C, Zeilen 1 und 2 ist statt „versteigen" zu lesen: „verschweigen";
183. Sitzung, Seiten 12872 C und 12873 A sind die Namen „Hermsdorf" und „Dr. Sperling" zu streichen.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens ** 17. 9.
Amrehn ** 17. 9.
Dr. Artzinger 17. 9.
Dr. Bayerl * 17. 9.
Behrendt * 17. 9.
Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 9.
Prof. Dr. Burgbacher 17. 9.
Fellermaier * 17. 9.
Frau Dr. Focke 17. 9.
Frehsee * 17. 9.
Dr. Früh * 17. 9.
Gerlach (Emsland) 17. 9.
Graaff 17. 9.
Härzschel * 17. 9.
Dr. Holtz ** 17. 9.
Immer (Altenkirchen) 17. 9.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 9.
Kater 17. 9.
Dr. Klepsch * 17. 9.
Dr. Kliesing ** 17. 9.
Koblitz 17. 9.
Lange * 17. 9.
Lautenschlager * 17. 9.
Lemmrich ** 17. 9.
Memmel * 17. 9.
Müller (Bayreuth) 17. 9.
Müller (Mülheim) 17. 9.
Mursch (Soltau-Harburg) 17. 9.
Frau Dr. Orth * 17. 9.
Richter ** 17. 9.
Russe 17. 9.
Frau Schleicher 17. 9.
Schmidt (München) 17. 9.
Dr. Schulz (Berlin) 17. 9.
Dr. Schwencke (Nienburg) 17. 9.
Seefeld * 17. 9.
Springorum * 17. 9.
Dr. Starke (Franken) 17. 9.
* Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Frau Stommel 17. 9.
Vahlberg 17. 9.
Dr. Vohrer ** 17. 9.
Walkhoff 17. 9.
Frau Dr. Walz * 17. 9.
Frau Dr. Wex 17. 9.
Dr. Zimmermann 17. 9.
Anlage 2
Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über
die Krankenversicherung der Studenten (KVSG)
Der Bundesrat sieht von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses ab, obwohl im Hinblick auf die besonders angespannte Finanzlage von Bund und Ländern ganz erhebliche Bedenken dagegen bestehen, staatliche Leistungen zugunsten der Studenten über das bisherige Maß hinaus zu gewähren. Er geht jedoch davon aus, daß insbesondere im Falle einer Änderung des Systems der Ausbildungsförderung die Frage des Umfangs der Zuschußleistungen der öffentlichen Hand für die Krankenversicherung der Studenten erneut zu prüfen sein wird mit dem Ziel einer Beschränkung der haushaltsmäßigen Auswirkungen, z. B. durch Einschränkung des Begünstigtenkreises auf Unterstützungsbedürftige.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 1):
Ist die Bundesregierung bereit, die im Gesetz über die Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau vom 30. Mai 1953 enthaltene Frist von fünf Jahren auf einen Zeitraum von zehn Jahren auszudehnen, um eine Deckungsgleichheit mit der von den Ländern getroffenen Regelung zu erreichen, wonach im sozialen Wohnungsbau Grunderwerbsteuerfreiheit für einen Zeitraum von zehn Jahren besteht?
Der in Ihrer Frage zum Ausdruck kommenden Tendenz, daß die Fristen, die für die Befreiung von Gerichtsgebühren im Wohnungsbau gelten, nach Möglichkeit mit den Fristen übereinstimmen sollten, die für die Grunderwerbssteuerbefreiung maßgebend sind, stimmt die Bundesregierung zu. Würde in allen Bundesländern bei sämtlichen Erwerbsvorgängen für die Grunderwerbssteuerbefreiung eine Frist von 10 Jahren gelten, so sollte auch die Frist in § 3 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz des Bundesgesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau auf 10 Jahre verlängert werden. Die Fristen für die Grunderwerbssteuerbefreiung in den Bundesländern sind aber unterschiedlich. Eine Fristverlängerung
13002* Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1975
auf 10 Jahre ist bisher nur in einzelnen Ländern und auch nur für bestimmte — in den Ländern unterschiedlich geregelte — Erwerbsvorgänge vorgenommen worden. Im übrigen gilt noch die Fünfjahresfrist. Unter diesen Umständen würde eine Ersetzung der Fünfjahresfrist im Bundesgesetz über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau durch eine Zehnjahresfrist zu weit gehen. Die Bundesregierung wird aber mit den Ländern in Erörterungen darüber eintreten, ob sich eine bessere Anpassung der gerichtskostenrechtlichen Regelung an die grunderwerbssteuerrechtliche erreichen läßt.
Anlage 4
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen A 3 und 4) :
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages auf Forschungsförderung beim Ministerium für Forschung und Technologie seitens eines Unternehmens der Wirtschaft, und welche Finanzierungsschwierigkeiten treten insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen auf bei der Durchführung von bewilligten Forschungsprojekten?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß durch die neuen Bewilligungsbedingungen für Forschungszuwendungen seitens der Bundesregierung eine Vereinfachung der Abwicklung herbeigeführt wurde, und wie begründet sie im einzelnen die neuen Bewilligungsbedingungen?
Zu Frage A 3: Bearbeitungsdauer der Anträge
Für die Bearbeitung von Förderungsanträgen im BMFT läßt sich kein bestimmter Zeitraum angeben. Er hängt unter anderem davon ab:
1. Ob der Antrag alle wesentlichen Angaben und Unterlagen enthält.
2. Wann das zuständige Beratungsgremium zusammentreten kann.
3. Wie groß die Arbeitsbelastung in den zuständigen Referaten des BMFT ist.
4. Ob es sich um ein Vorhaben handelt, das erstmals gefördert wird, oder um ein Fortsetzungsvorhaben.
5. Ob noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen oder ob der nächste Haushaltsplan abgewartet werden muß.
Das BMFT hat sich bemüht, das Antragsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Dazu wurden einheitliche Antragsformulare mit Hinweisen für die Antragsteller eingeführt. Die Förderungsmaßnahmen werden ferner, soweit dies möglich ist, unter Fristsetzung für die Antragstellung öffentlich bekanntgemacht. Die Anträge für Vorhaben im Bereich der Datenverarbeitung, die ab 1. Januar 1976 gefördert werden sollen, mußten z. B. bis 15. Juli 1975 eingereicht werden. Dieses Verfahren hat den Vorteil, daß die Vorhaben gleichzeitig geprüft werden können, so daß sie gegeneinander abgewogen und aufeinander abgestimmt werden.
Trotz der Rationalisierung beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer
— bei Fortsetzungsvorhaben ca. 2 bis 3 Monate
— bei der erstmaligen Förderung ca. 5 bis 6 Monate.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß ein wirksamer und sparsamer Einsatz der Förderungsmittel eine gründliche Prüfung durch die Fachreferate und die Gutachter verlangt.
Probleme der Finanzierung bei der Durchführung von bewilligten Forschungsprojekten
Die Grundsätze und Bedingungen, nach denen das BMFT Projekte fördert, sehen in der Regel Zuwendungen nur in Höhe von 50 % der Gesamtaufwendungen des Unternehmens vor. Die finanzielle Eigenbeteiligung der Wirtschaft gewährleistet am besten die Marktorientierung der geförderten Entwicklung und deren schnelle wirtschaftliche Umsetzung. Der Regelsatz kann jedoch überschritten werden, wenn das Vorhaben sonst an der begrenzten Finanzkraft des Unternehmens scheitern würde. Die Höhe des Eigenanteils wird mit den Unternehmen schon vor Beginn der Förderung erörtert und im Zuwendungsbescheid festgelegt. Bei der Durchführung der Vorhaben treten daher im allgemeinen keine finanzielle Schwierigkeiten mehr auf.
Zu Frage A 4:
Die Bundesregierung ist überzeugt, daß die mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie eingehend erörterten neuen Bewilligungsbedingungen die Abwicklung von FuE-Vorhaben erleichtern. Das gilt insbesondere in folgenden Punkten:
1. Wegfall der komplizierten ertragsabhängigen Rückzahlungsregelungen bei der bereits bestehenden Förderung marktnaher DV-Vorhaben und deren Ersatz durch das nunmehr für alle Bereiche geltende Förderungsmodell für marktnahe Vorhaben mit einer Rückzahlung der Zuwendung in festen Jahresraten; dieser an die grundsätzliche Verwertbarkeit des Ergebnisses anknüpfende Rückzahlungsmodus wird auch im im Gutachten der Treuarbeit zur Frage der Erfolgsbeteiligung des Bundes vom März 1972 als einfachste Lösung angesehen, besonders weil hierbei das geförderte Unternehmen sein betriebliches Rechnungswesen nicht offenzulegen braucht.
2. Vereinfachung der Auszahlungsregelungen; die neuen Bedingungen sehen vierteljährliche Abschlagszahlungen auf der Basis von Kostenschätzungen vor, wodurch Sonderregelungen zum Ende des Kalenderjahres entfallen.
3. Wegfall einer Zwischenstufe bei der Eingruppierung der Vorhaben nach der gewährten Förderungsquote; die jetzigen Bedingungen für eine (bis zu) 75 %ige Förderung ersetzen die bisherige Differenzierung nach 662/3- und 80%iger Förderquote.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1975 13003 *
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 7):
Treffen Meldungen über ein rumänisches Industriespionagenetz zu, das sich auch auf das Bundesgebiet erstrecken soll, und wie groß ist — bejahendenfalls — der entstandene und noch zu erwartende Schaden?
Wie in den jährlichen Berichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz mitgeteilt wurde, ist die Bundesrepublik Deutschland seit jeher ein bevorzugtes Ausspähungsobjekt der Nachrichtendienste der Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes. Neben dem militärischen und politischen Bereich ist zunehmend auch die Industrie Schwerpunkt von Ausspähversuchen der gegnerischen Dienste.
Wie es Gepflogenheit ist, werden Einzelheiten über Aktionen von Nachrichtendiensten nicht öffentlich, sondern nur dem Parlamentarischen Vertrauensmänner-Gremium (PVMG) mitgeteilt.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 8) :
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Studenten aus der Republik Vietnam, die durch die Eroberung ihrer Heimat hier in Not geraten sind, im Falle des Ablaufs der Gültigkeitsdauer ihrer Reisepässe mit ausreichenden Legitimationspapieren zu versehen und ihnen durch Erteilung einer entsprechenden Arbeitserlaubnis den Abschluß ihrer Studien notfalls als Werkstudenten zu ermöglichen?
Die Bundesregierung hat bereits am 15. Mai 1975 die Innenminister der Länder gebeten, den in Ihrer Frage angesprochenen aufenthaltsrechtlichen Problemen Rechnung zu tragen:
Dementsprechend haben die Innenminister der Länder die zuständigen Ausländerbehörden veranlaßt, hier lebenden vietnamesischen Staatsangehörigen im Falle des Ablaufs der Gültigkeitsdauer ihrer Heimatpässe grundsätzlich einen deutschen Fremdenpaß auszustellen und die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
Ebenso soll vietnamesischen Studenten, die infolge der Entwicklung der politischen Ereignisse ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch Zuwendungen ihrer in der Heimat lebenden Angehörigen bestreiten können, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglicht werden. Anträgen auf Aufhebung etwaiger die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit einschränkender Auflagen zur Aufenthaltserlaubnis soll regelmäßig stattgegeben werden.
Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat durch Erlaß vom 14. 7. 1975 die Landesarbeitsämter gebeten, in diesen Fällen ggf. Arbeitserlaubnisse zu erteilen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen A 9 und 10) :
Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die Einsatzfähigkeit des Bundesgrenzschutzes für eigentliche Grenzsicherungsaufgaben im Zonenrandgebiet trotz der zusätzlichen polizeilichen Aufgaben im übrigen Bundesgebiet erhalten bleibt?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den Bundesgrenzschutz in die Lage zu versetzen, daß er nach Ausbildung und Ausrüstung in jeder Situation den sogenannten Grenztruppen der „DDR" gewachsen ist?
Zu Frage A 9:
Um die Durchführung der dem BGS obliegenden Aufgaben zu ermöglichen, wurde die Sollstärke des BGS von 20 000 im Jahre 1969 auf rund 21 900 im Jahre 1974 stetig erhöht (1970: 20 400, 1971: 20 800, 1972: 21 200, 1973: 21 800) ; die Durchschnittsiststärke wuchs im selben Zeitraum von rund 16 700 auf rund 21 000 im Jahre 1975. Daraus ersehen Sie, daß die gegenwärtige Einsatzstärke des BGS die größte seit seiner Aufstellung ist. In großem Umfang konnten in den letzten Jahren Nachwuchskräfte gewonnen werden, die dem BGS längere Zeit angehören werden. Durch eine verbesserte und erweiterte Ausbildung wird gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Beamten gefördert. Mit diesen Maßnahmen konnte die Einsatzfähigkeit des BGS nicht nur erhalten, sondern erheblich gesteigert werden. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen, wenn der zur Zeit besonders hohe Anteil von Beamten in der Grundausbildung diese abgeschlossen hat und wenn das dem Bundestag als Entwurf vorliegende BGS-Personalstrukturgesetz in Kraft gesetzt wird.
Die Bundesregierung hält im übrigen an der überwiegenden Gliederung des BGS in Verbände und Einheiten fest und achtet darauf, daß im Grenzbereich die dem unmittelbaren Einsatz dienenden Kräfte in unverminderter Stärke zur Verfügung stehen.
Zu Frage A 10:
Der Bundesgrenzschutz ist nach Ausbildung und Ausstattung, aber auch nach Organisation und Stärke durchaus in der Lage, die ihm obliegenden grenzpolizeilichen Aufgaben an der Grenze zur DDR zu erfüllen. Sein Aufgabenbereich schließt jedoch nicht ein, daß er den militärischen Grenztruppen der DDR in „jeder Lage", also auch im bewaffneten Konflikt gewachsen sein muß.
Anders als die Grenztruppen der DDR hat nämlich der BGS nur polizeiliche und nicht etwa militärische Aufgaben zu erfüllen. Dies ist auch die Auffassung früherer Bundesregierungen.
Ich zitiere hierzu aus dem Jahre 1965 den damaligen Bundesminister des Innern:
Der BGS ist und bleibt Polizei, gleichgültig wann, wo und für welche Zwecke er tätig wird. Eine rein militärische Verwendung des BGS kommt nicht in Betracht; seine Ausbildung, Ausrüstung und Organisation, die sich auch weiterhin nach den polizeilichen Notwendigkeiten richten, würden dies auch nicht zulassen.
13004 * Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1975
Im gleichen Sinne haben sich der Innenausschuß des Deutschen Bundestages in einem Bericht vom 16. März 1965 und die Innenminister und -senatoren im „Sicherheitsprogramm" geäußert.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen A 40 und 41) :
Was gedenkt die Bundesregierung nach der Besichtigung der Waldbrandkatastrophengebiete durch den Parlamentarischen Staatssekretär Logemann am 21. August 1975 zu tun, um den nach den Sturmschäden von 1972 erneut schwer betroffenen über 400 Waldbesitzern die Beseitigung der umfangreichen und untragbaren Schäden zu ermöglichen, die nicht durch Waldbrandversicherung abgedeckt sind?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um im Hinblick auf die langwierige Schadensbeseitigung sicherzustellen, daß die geschädigten Waldbesitzer nicht vorweg einen Teil der Leistungen der Waldbrandversicherung als Einkommensteuer abführen müssen?
Die finanzielle Hilfeleistung bei Katastrophenschäden, wie sie durch die Waldbrände vom August dieses Jahres in Niedersachsen entstanden sind, fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern des betroffenen Landes.
Die Bundesregierung sieht daher leider keine Möglichkeit für eine direkte Hilfeleistung.
Der zur Beseitigung der Folgen der Sturmschäden des Jahres 1972 geleisteten Finanzhilfe des Bundes lag ein Sachverhalt zugrunde, mit dem die Schadensfälle, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, nicht vergleichbar sind.
Für steuerliche Maßnahmen aus Anlaß der Brandkatastrophe in Niedersachsen ist in erster Linie der Niedersächsische Minister der Finanzen zuständig. Diesem ist das in Ihrer Frage angesprochene Problem bekannt. Es wird im Rahmen einer Billigkeitsregelung gelöst werden, die zur Zeit vorbereitet wird. Soweit der Bundesminister der Finanzen einer derartigen Billigkeitsregelung zustimmen muß, hat er dem Niedersächsischen Minister der Finanzen bereits unmittelbar nach der Brandkatastrophe mitgeteilt, daß zu Billigkeitsmaßnahmen, wie sie anläßlich der Hochwasserkatastrophe im Jahre 1970 getroffen worden sind, seine Zustimmung unterstellt werden kann.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen A 46 und 47) :
Können nach Meinung der Bundesregierung gemäß § 53 des Schwerbeschädigtengesetzes nur solche Aufträge an Werkstätten für Behinderte auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden, denen die Lieferung von Eigenerzeugnissen der Werkstätten zugrunde liegt, oder können als Aufträge im Sinne des Gesetzes auch solche angesehen werden, auf Grund deren ein Arbeitgeber bestimmte Arbeiten bei der Herstellung seiner Erzeugnisse im Lohnauftrag dort durchführen läßt?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß insbesondere die letztgenannte Verrechnungsmöglichkeit wesentlich dazu beiträgt, die beabsichtigte Förderung von Werkstätten zu erreichen und ihren laufenden Betrieb sicherzustellen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß (C § 53 des Schwerbehindertengesetzes auf alle Arten von Aufträgen an Behindertenwerkstätten Anwendung finden muß. Art und juristische Qualifikation der Aufträge dürfen bei der Verrechnung der Ausgleichsabgabe keine ausschlaggebende Rolle spielen. In Frage kommen danach sowohl die Bearbeitung oder Verarbeitung von Materialien für andere Unternehmen, die Lieferung von Waren, die die Werkstätten aus selbst beschafften Materialien herstellen (Eigenerzeugnisse) und die Erbringung von Dienstleistungen.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Übernahme der Bearbeitung und Verarbeitung von Materialien oder Waren, die der Werkstatt zu diesem Zweck von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, bildete schon immer den überwiegenden Anteil des Produktionsprogramms der Werkstätten für Behinderte. Die Herstellung und Veräußerung von Waren aus selbst beschafften Materialien tritt dem gegenüber deutlich zurück. Es würde dem Willen des Gesetzgebers nach einer wirkungsvollen und daher möglichst umfassenden Förderung widerstreiten, wenn gerade die wichtigste Art von Aufträgen von der Anrechenbarkeit nach § 53 ausgeschlossen würde. Daher ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sowohl Lie-fer- als auch Lohnaufträge auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden können.
(1
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 48) :
Hält es die Bundesregierung trotz der bisher gemachten Erfahrungen nach wie vor für geboten, daß Maßnahmen der Fortbildung und Umschulung, die nicht eine bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit abwenden, sondern der Mobilität und damit dem individuellen Fortkommen dienen, aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert werden, oder welche sonstigen Vorstellungen hat sie im einzelnen hierzu?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich die Förderung der beruflichen Bildung nach dem Arbeitsförderungsgesetz grundsätzlich bewährt hat. Dies gilt auch für die Förderung von Personen, die nicht durch eine bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit zur Teilnahme veranlaßt worden sind. Die Bundesregierung erhält deshalb in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur die Förderung der Teilnahme an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen auch in diesen Fällen aufrecht. Sie ist jedoch der Auffassung, daß bei dem hohen Wert des ermöglichten Aufstiegs diesem Personenkreis eine höhere Eigenbeteiligung an den Aufwendungen als bisher zugemutet werden kann. Diese Personen sollen daher in Zukunft ein Unterhaltsgeld vom 58 v. H. des früheren Nettoarbeitsentgelts erhalten, während das Unterhaltsgeld für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Teilnehmer, sowie für Teilnehmer ohne beruflichen Abschluß, die eine berufliche Qualifikation erwerben wollen, 80 v. H. betragen soll.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1975 13005*
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen A 55 und 56) :
Trifft es zu, daß in zunehmendem Maße in mißbräuchlicher Weise Umschulungen für Berufe vorgenommen werden, bei denen zur Zeit und auch auf längere Sicht kein Bedarf besteht und bei denen Arbeitsplatzmangel herrscht, wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um dieser fehlorientierten Verwendung von Steuergeldern entgegenzutreten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die mißbräuchliche Ausnutzung der Arbeitslosenversicherung von Personen, die ihre Ausbildung beendet haben und vorläufig nicht bereit sind, einen Arbeitsplatz anzunehmen, um so mögliche Gesetzeslücken in der Arbeitslosenversicherung zum eigenen Vorteil auszunutzen und in den Genuß von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe zu kommen, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?
Die Teilnahme an einer Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme kann nach geltendem Recht nur dann gefördert werden, wenn dies arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig ist. Es muß also grundsätzlich davon ausgegangen werden können, daß der Teilnehmer nach Abschluß der Maßnahme einen Arbeitsplatz in dem angestrebten Beruf findet. Da die Maßnahmen bis zu zwei Jahren dauern, ist nicht auszuschließen, daß sich in dieser Zeit die Beschäftigungslage in dem betreffenden Beruf verschlechtert.
In der letzten Zeit hat die Bundesanstalt vor allem im Bereich der sog. Aufstiegsfortbildung für Techniker, Meister und Betriebswirte einen Rückgang der Nachfrage feststellen können. Sie hat daraufhin die Förderungsvoraussetzungen für diese Bereiche enger gefaßt. Es werden nur noch Teilnehmer gefördert, die mindestens drei Jahre lang praktisch tätig waren. In dem am 10. September 1975 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur wird die Fortbildungs- und Umschulungsförderung allgemein davon abhängig gemacht, daß der Antragsteller einschließlich einer betrieblichen Berufsausbildung mindestens sechs Jahre lang eine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat.
Zu ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: In ihrem Entwurf eines Haushaltsstrukturgesetzes hat die Bundesregierung Regelungen vorgesehen, die geeignet sind, bei Fehlentwicklungen der von Ihnen genannten Art entgegenzuwirken. So hat sie die Voraussetzungen, unter denen einem Arbeitslosen die Annahme eines Vermittlungsangebotes zugemutet werden kann, neu geregelt. Außerdem sollen Schul- und Hochschulabsolventen Arbeitslosenhilfe nur noch dann erhalten, wenn sie vor der Ausbildung mindestens ein halbes Jahr lang in entlohnter Beschäftigung gestanden haben.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 59) :
Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, die Rüstungsausgaben der Sowjetunion stiegen Jahr um Jahr um 4 %, während sie im Nordatlantischen Bündnis stagnierten, bestenfalls die Inflationsrate ausglichen, und wie rechtfertigt die Bundesregierung — bejahendenfalls — demgegenüber ihre Beschlüsse, soweit sie den Verteidigungshaushalt 1976 betreffen?
Die Entwicklung der Verteidigungsausgaben des Warschauer Paktes und der NATO sowie die Absichten der Bundesregierung auf dem Gebiet der Verteidigungspolitik sind Gegenstand der Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, die in Kürze umfassend beantwortet werden wird.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schinzel (SPD) (Drucksache 7/4024 Fragen A 62 und 63) :
Wie vereinbart die Bundesregierung die militärische Ausbildung von Angehörigen einer Armee, deren Führer in ihrem Heimatland eine faschistische Diktatur ausüben, mit dem demokratischen Auftrag der Bundeswehr?
Ist die Bundesregierung bereit, unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in Chile Demokraten politisch verfolgt, gefoltert und ermordet werden, jegliche militärische Unterstützung der Militärjunta einzustellen und die Ausbildung chilenischer Offiziere sofort abzubrechen?
Zu Frage A 62:
Die Bundesrepublik Deutschland leistet durch die Bundeswehr auf Antrag zahlreichen Ländern Ausbildungshilfe.
Wenn einzelne Soldaten aus Ländern mit anderen politischen Systemen im Rahmen einer Vereinbarung an einer Ausbildung teilnehmen, so wird dadurch nicht der Inhalt unserer Ausbildung, der Geist an unseren Schulen und bei der Truppe verändert. Dagegen wirken viele Eindrücke, Erlebnisse und Anregungen auf diese Soldaten ein und fordern sie zur geistigen Auseinandersetzung und zum Vergleich nicht nur während des Aufenthalts in Deutschland sondern auch nach Rückkehr in die Verhältnisse im Heimatland heraus.
So ist gerade der demokratische Auftrag der Bundeswehr auch geeignet, Soldaten aus Ländern mit anderer politischer Grundauffassung mit unserem Demokratieverständnis, praktizierter Rechtsstaatlichkeit und moderner Menschenführung vertraut zu machen.
Zu Frage A 63:
Die vereinbarte Ausbildungshilfe wird jüngeren Soldaten gewährt. Ihre Ergebnisse wirken daher auch in die Zukunft. Im Hinblick auf meine Antwort zur 1. Frage wird keine Veranlassung gesehen, die Vereinbarung mit Chile zu brechen und die Ausbildung des chilenischen Offiziers abzubrechen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/4024 Fragen A 64 und 65) :
Treffen Pressemeldungen darüber zu, daß bei der Bundeswehr Offiziere des chilenischen Militärregimes ausgebildet werden?
Welche Gründe haben die Bundesregierung gegebenenfalls zu einer derartigen Unterstützung der chilenischen Militärjunta veranlaßt?
13006 * Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1975
Zu Frage A 64:
Ihre Frage beantworte ich mit ja. Es wird z. Zt. ein chilenischer Offizier bei der Bundeswehr ausgebildet.
Zu Frage A 65:
Mit der Ausbildung des chilenischen Offiziers wird eine der chilenischen Regierung im Jahre 1970 zugesagte und seitdem gewährte Ausbildungshilfe fortgesetzt. Ausbildungshilfe wirkt über einen langen Zeitraum. Sie wird nicht zur Unterstützung einer bestimmten Regierung gewährt.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/4024 Fragen A 70 und 71) :
Wie viele ausländische Offiziere welcher Nationalität werden bei der Bundeswehr auf Grund welcher und nach welchen Kriterien ausgebildet?
Hat die Bundeswehr das Ersuchen um Ausbildung ausländischer Offiziere in einzelnen Fällen abgelehnt, wenn ja, mit welcher Begründung?
Zu Frage A 70:
Gegenwärtig werden bei der Bundeswehr 93 Offiziere folgender Nationalitäten ausgebildet:
Algerien Iran Paraguay
Argentinien Japan Philippinen
Brasilien Kamerun Sudan
Chile Korea Türkei
Griechenland Marokko Tunesien
Honduras Nepal Thailand
Indonesien Pakistan Venezuela
Ausbildungshilfe wird gewährt
— auf Antrag des Entsendelandes, nach außenpolitischer Zweckmäßigkeit und den Möglichkeiten der Bundeswehr.
Die Ausbildung der Offiziere hat zum Ziel:
— Weiterbildung von Truppenoffizieren bis zur Ebene Bataillonskommandeur und im Stabsdienst der „Mittleren Führung"
— Ausbildung zum Ingenieur (graduiert) an Fachhochschulen der Teilstreitkräfte
— Ausbildung zum Lehrer für deutsche Sprache in den Streitkräften
— Ausbildung zum Prüfer im technischen Dienst. Zu Frage A 71:
Ersuchen um Ausbildung ausländischer Offiziere hat die Bundeswehr bisher nicht abgelehnt.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 7/4024 Frage A 72) :
Hat die Tatsache, daß wir mit einem Land diplomatische Beziehungen unterhalten, automatisch zur Folge, daß Offiziere dieses Landes bei uns ausgebildet werden können, wenn ja, seit wann gilt diese Praxis?
Wenn die Bundesrepublik Deutschland mit einem Land diplomatische Beziehungen unterhält, so hat das nicht automatisch zur Folge, daß Soldaten dieses Landes bei uns ausgebildet werden können.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/4024 Frage A 74) :
Bestehen unter NATO-Partnern Ausbildungsabkommen für Offiziere und werden darin irgendwelche Festlegungen getroffen, welche Aufgaben den in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildeten Offizieren nach ihrer Rückkehr übertragen werden?
Mit den NATO-Partnern werden bei Bedarf seit Jahren Ausbildungsabkommen für Offiziere geschlossen. Diese Abkommen werden ausschließlich nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit als bilaterale Verträge ausgehandelt.
In keinem dieser bilateralen Verträge ist jedoch eine Festlegung enthalten, welche Aufgaben die in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildeten Offiziere danach in ihrem Land jeweils übertragen bekommen. Wie diese Offiziere danach in ihrem Heimatland verwendet werden, ist vielmehr ausschließlich eine nationale Angelegenheit.
Gleiches gilt auch für die bei den NATO-Partnern ausgebildeten Offiziere der Bundeswehr.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 76) :
Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung die ,,Studienpläne der Universität Ulm, Humanmedizin 1974" durch die Approbationsordnung für Ärzte gedeckt, bzw. ihre zwingende oder angemessene Konkretisierung, und ist nach Auffassung der Bundesregierung der sogenannte Basisarzt, der lediglich in „begrenzten Bereichen ärztliche Verantwortung übernehmen kann", ein im Sinne einer abgeschlossenen Berufsausbildung voll ausgebildeter Arzt?
Die von Ihnen angesprochenen Studienpläne der Universität Ulm liegen dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nicht vor. Ich kann mich daher dazu leider nicht äußern.
Zum allgemeinen möchte ich jedoch folgendes erwähnen:
Die Bundesärzteordnung, die die Zulassung zum ärztlichen Beruf regelt, setzt den Rahmen für die
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1975 13007 *
Ausbildung zum Arzt, der im einzelnen durch die Approbationsordnung für Ärzte ausgefüllt wird. Sie geht dabei von der Berechtigung zur unbeschränkten Ausübung des ärztlichen Berufs aus, die durch die Approbation als Arzt verliehen wird. Dem entsprechen die Regelungen in der Approbationsordnung für Ärzte.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Remscheid) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 80) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Reihe von Bundesländern keine Rechtsverordnungen über die Gewährung eines Arztabschlags nach § 17 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und § 3 Abs. 2 Satz 2 der Bundespflegesatzverordnung erlassen haben, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um sicherzustellen, daß allen Krankenhausbenutzern, denen Arztkosten gesondert berechnet werden, ein angemessener Abschlag vom Pflegesatz gewährt wird?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß bisher lediglich ein Teil der Länder auf Grund der Ermächtigung des § 3 Abs. 2 Bundespflegesatzverordnung einen Arztkostenabschlag eingeführt hat. Nach Auffassung der Bundesregierung läßt sich weder aus § 17 Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz noch aus § 3 Abs. 2 Bundespflegesatzverordnung herleiten, daß Krankenhausbenutzern, denen Arztkosten gesondert berechnet werden, generell ein Arztkostenabschlag gewährt werden muß. § 3 Abs. 2 Bundespflegesatzverordnung enthält lediglich eine Ermächtigung für die Länder zum Erlaß einer entsprechenden Rechtsverordnung. Ob ein Arztkostenabschlag einzuführen ist, hängt insbesondere davon ab, ob und welche Auswirkungen eine gesondert berechenbare Leistung auf die übrigen Selbstkosten des Krankenhauses hat. Diese Frage muß von den Ländern geprüft und entschieden werden. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, auf diese Entscheidung der Länder Einfluß zu nehmen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Orgaß (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen A 82 und 83) :
Was hält die Bundesregierung von der Durchführbarkeit der am 1. September 1975 in Kraft getretenen Reform der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr im Hinblick auf das trotz Protest des zuständigen Bundesfachverbandes übernommene Redeverbot von 1939 zwischen Taxifahrer und Fahrgast sowie das Verbot des Betriebs von Rundfunkgeräten — und damit auch des Verkehrswarnfunks —, wonach Zuwiderhandlungen mit Bußen zwischen 5 DM und 10 000 DM belegt werden können und im Wiederholungsfall für den Taxiunternehmer der Entzug der Genehmigung zur Ausübung des Taxigewerbes wegen Unzuverlässigkeit möglich ist?
Wie sinnvoll hält die Bundesregierung die Reform einer Verordnung, wenn gleichzeitig auf Grund bundesweiter Proteste von Taxifahrern wie Fahrgästen aus dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr laut „Quick" vom 4. September 1975 verlautet, daß es sich nur um eine grundsätzliche Norm handele, die in der Praxis sicherlich ganz anders gehandhabt wird, und
ist die Bundesregierung bereit, die dadurch entstandene Rechtsunsicherheit durch eine erneute Reform (Streichung der umstrittenen Normen) zu beseitigen?
Der Entwurf der neuen „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr" ist unter Vorsitz des Bundesverkehrsministeriums von einem aus Verkehrsfachleuten der Länder gebildeten Arbeitskreis vorbereitet und von den Verkehrsministern der Länder gebilligt worden. Der Arbeitskreis und die Länderministerien entschieden sich aus Gründen der Verkehrssicherheit, auch künftig an dem Verbot für Taxifahrer und Fahrgäste festzuhalten, sich während der Fahrt zu unterhalten. Der Bundesrat hat nach eingehender Prüfung durch seine zuständigen Ausschüsse der Verordnung in der jetzigen Fassung einstimmig zugestimmt.
Dessenungeachtet sollten alle am Zustandekommen der Verordnung Beteiligten für Kritik offen und bereit sein, Bestimmungen zu revidieren, wenn dies notwendig ist. Herr Minister Gscheidle hat deshalb in einem Schreiben an die Länderverkehrsminister angeregt, die Verordnung auf der nächsten Länderverkehrsministerkonferenz zu überprüfen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache 7/4024 Fragen A 84 und 85) :
Welche Tatsachen, Zahlungsunterlagen und Erfahrungssätze haben zu dem mit der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573) verfügten Schweigegebot, Radioverbot und Rauchverbot in Taxen geführt?
Haben die unmittelbar mit dem Entwurf der Verordnung befaßten Beamten genügend Gelegenheit gehabt, selbst häufig Taxen zu benutzen und dabei zu prüfen, ob es einer derartigen Verordnung insbesondere mit den in Frage 84 angeführten Inhalten überhaupt bedurft hätte?
Der Entwurf der neuen „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr" ist unter Vorsitz des Bundesverkehrsministeriums von einem aus Verkehrsfachleuten der Länder gebildeten Arbeitskreis vorbereitet und von den Verkehrsministerien der Länder gebilligt worden. Der Arbeitskreis und die Länderministerien entschieden sich aus Gründen der Verkehrssicherheit, auch künftig an dem Verbot für Taxifahrer und Fahrgäste festzuhalten, sich während der Fahrt zu unterhalten. Der Bundesrat hat nach eingehender Prüfung durch seine zuständigen Ausschüsse der Verordnung in der jetzigen Fassung einstimmig zugestimmt.
Dessenungeachtet sollten alle am Zustandekommen der Verordnung beteiligten für Kritik offen und bereit sein, Bestimmungen zu revidieren, wenn dies notwendig ist. Herr Minister Gscheidle hat deshalb in einem Schreiben an die Länderverkehrsminister angeregt, die Verordnung auf der nächsten Länderverkehrsministerkonferenz zu überprüfen.
13008 * Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. September 1975
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Frage A 86) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die neue Taxiverordnung für die Praxis untragbare Bestimmungen enthält und wird die Bundesregierung deshalb unverzüglich diese Verordnung aufheben?
Der Entwurf der neuen „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr" ist unter Vorsitz des Bundesverkehrsministeriums von einem aus Verkehrsfachleuten der Länder gebildeten Arbeitskreis vorbereitet und von den Verkehrsministerien der Länder gebilligt worden. Der Arbeitskreis und die Länderministerien entschieden sich aus Gründen der Verkehrssicherheit, auch künftig an dem Verbot für Taxifahrer und Fahrgäste festzuhalten, sich während der Fahrt zu unterhalten. Der Bundesrat hat nach eingehender Prüfung durch seine zuständigen Ausschüsse der Verordnung in der jetzigen Fassung einstimmig zugestimmt.
Dessenungeachtet sollten alle am Zustandekommen der Verordnung Beteiligten für Kritik offen und bereit sein, Bestimmungen zu revidieren, wenn dies notwendig ist. Herr Minister Gscheidle hat deshalb in einem Schreiben an die Länderverkehrsminister angeregt, die Verordnung auf der nächsten Länderverkehrsministerkonferenz zu überprüfen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4024 Fragen A 87 und 88) :
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß Rationalisierungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Verwaltung, die in einer Zusammenlegung von bisher weit auseinandergelegenen Behörden bestehen, mindestens während einer mehrjährigen Übergangsphase zu spürbaren Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte durch Versetzungen, Trennungsentschädigungen, Umzugskostenerstattungen, Aufgabe bisher benutzter und Anmietung und Erwerb zusätzlicher Räume führen, die neben den Belastungen der Mitarbeiter und ihrer Familien im humanitären Bereich wesentlich stärker zu Buch schlagen, als erhoffte aber keineswegs sichere Einsparungen und Rationalisierungserfolge in späteren Jahren?
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß es unter Würdigung dieser Gesichtspunkte und im Hinblick auf die extrem ungünstige Lage des Bundeshaushalts unzweckmäßig ist, die vorgesehene Fusion der Schiffahrtsdirektionen Freiburg, Stuttgart und Mainz in Mainz mit einem geschätzten Umstellungsaufwand in Höhe von 43 Millionen DM weiter zu verfolgen und damit nicht nur zu einer Beunruhigung der betroffenen Bediensteten, sondern auch zu einer Erschwerung der Haushaltslage bei insgesamt ungewissem aber sicher erst wesentlich späterem Einsparungseffekt beizutragen?
Die Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wird nicht zu einer Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte führen, sondern zur Kostenminderung führen.
Die in der Frage enthaltene Zahlenbehauptung ist falsch.