*) Siehe Anlage 2
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 20. 6.
Dr. Achenbach * 20. 6.
Adams * 20. 6.
Dr. Aigner * 20. 6.
Dr. Artzinger * 20. 6.
Baier 20. 6.
Dr. Bangemann * 20. 6.
Dr. Bayerl * 20. 6.
Dr. Becher (Pullach) 20. 6.
Behrendt * 20. 6.
Berger 20. 6.
Dr. Dr. h. c. Birrenbach 20. 6.
Dr. Blüm 20. 6.
Blumenfeld * 20. 6.
Dr. Böger 20. 6.
Brandt 20. 6.
Dr. Burgbacher * 20. 6.
Burger 20. 6.
Christ 20. 6.
Dr. Corterier * 20. 6.
van Delden 20. 6.
Dreyer 20. 6.
Eckerland 20. 6.
Dr. Ehmke 20. 6.
Engholm 20. 6.
Dr. Evers 20. 6.
Fellermaier * 20. 6.
Flämig * 20. 6.
Frehsee * 20. 6.
Dr. Früh * 20. 6.
Gerlach (Emsland) * 20. 6.
Härzschel * 20. 6.
Hansen 20. 6.
Hussing 20. 6.
Dr. Jaeger 20. 6.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 6.
Kaffka 20. 6.
Kater 20. 6.
Dr. Klepsch * 20. 6.
Krall * 20. 6.
Dr.-Ing. Laermann 20. 6.
Lange * 20. 6.
Lautenschlager * 20. 6.
Lücker * 20. 6.
Frau Lüdemann 20. 6.
Lutz 20. 6.
Dr. Meinecke (Hamburg) 20. 6.
Memmel * 20. 6.
Dr. Mikat 20. 6.
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 20. 6.
Müller (Mülheim) * 20. 6.
Mursch (Soltau-Harburg) * 20. 6.
011esch 20. 6.
Opitz 20. 6.
Frau Dr. Orth * 20. 6.
Picard 20. 6.
Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Pieroth 20. 6.
Dr. Ritgen 20. 6.
Scheu 20. 6.
Frau Schimschok 20. 6.
Frau Schleicher 20. 6.
Schmidt (Kempten) 20. 6.
Schmidt (München) * 20. 6.
Dr. Schneider 20. 6.
Frau Schroeder (Detmold) 20. 6.
Dr. Schulz (Berlin) * 20. 6.
Schwabe * 20. 6.
Dr. Schwörer * 20. 6.
Seefeld * 20. 6.
Spranger 20. 6.
Springorum * 20. 6.
Dr. Starke (Franken) * 20. 6.
Stücklen 20. 6.
Suck * 20. 6.
Dr. Unland 20. 6.
Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 6.
Walkhoff * 20. 6.
Dr. Wallmann 20. 6.
Walther 20. 6.
Frau Dr. Walz * 20. 6.
Dr. Warnke 20. 6.
Westphal 20. 6.
Frau Dr. Wex 20. 6.
Wurbs 20. 6.
Dr. Zimmermann 20. 6.
Anlage 2
Erklärung des Abg. Schinzel (SPD) nach § 59 GO zur Abstimmung über die Überweisungsanträge zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes - Drucksache 7/3730 -
Herr Kollege Dr. Kraske hat behauptet, ich hätte die Möglichkeit der Wiedereinführung des Prüfungsverfahrens als verfassungswidrig bezeichnet.
Dies trifft nicht zu.
Ich habe lediglich eine Anwendung des Prüfungsverfahrens nur mit dem Ziel der Steuerung der Zahl der Wehrdienstleistenden als nicht in Übereinstimmung mit dem Verfassungsanspruch stehend bezeichnet.
Anlage 2 a
Ergänzende Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen A 50 und 51, Nachtrag zum Stenogr. Bericht der 176. Sitzung, Anlage 17) :
12770 * Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975
Zu Ihrer Frage betreffend die Preise und Mengen an Rindfleisch, das 1973-1975 aus EG-Beständen in Ostblockstaaten oder in andere Drittländer geliefert worden ist, kann ich Ihnen nunmehr ergänzend zu meiner mündlichen Antwort vom 5. Mai 1975 folgende Informationen geben:
Nach Angaben der Dienststellen der EG-Kommission sind 1974 rd. 76 650 t gefrorenes Rindfleisch aus in Frankreich und den Niederlanden lagernden staatlichen Interventionsbeständen in Ostblockstaaten geliefert worden. Davon entfallen knapp 65 100 t Rinderhälften zum Preis von 2,75 DM/kg auf französische Lieferungen in die UdSSR und rd. 9 560 t zum Preis von 2,54 DM/kg auf französische Lieferungen nach Bulgarien.
Die restliche Menge setzt sich aus niederländischem Rindfleisch
a) 942 t Vordervierteln zum Preis von 2,46 DM/kg und
b) 1 051 t Hintervierteln zum Preise von 2,99 DM/kg,
jeweils Lieferungen in die UdSSR, zusammen. Die genannten Preise schließen die Exporterstattungen ein.
Exportziffern und -preise für Ausfuhren in übrige Drittländer liegen mir nicht vor. 1973 ist nach Feststellung der EG-Kommission kein interveniertes Rindfleisch aus der EG exportiert worden und für 1975 sind bisher keine Zahlen bekannt. Etwaige Ausfuhren aus Beständen der privaten Lagerhaltung Rindfleisch sind in den genannten Zahlen nicht enthalten und lassen sich angesichts der Freizügigkeit des Handels auch im Detail kaum erfassen. Die Abgabepreise für interveniertes Rindfleisch zu Exportzwecken sind zu Beginn dieses Jahres durch die VO Nr. 300/75/EWG (s. AB der EG Nr. 34 vom 7. 2. 1975) für die einzelnen EG-Länder neu festgesetzt worden. Sie betragen z. B. für EVSt-Waren z. Z.
3,72 DM/kg für Ochsenvorderviertel und 3,79 DM/kg für Bullenvorderviertel.
Ein vergleichbarer Preis zu den vorgenannten Preisen des Jahres 1974 ergibt sich durch den Abzug der Exporterstattung, die gegenwärtig für Vorderviertel 1,80 DM/kg beträgt.
Anlage 3
Ergänzende Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/3227 Fragen B 15 und 16, 150. Sitzung, Anlage 26) :
Das amerikanische Hauptquartier hat mitgeteilt, daß nach dem Stand von Ende Dezember 1974 bei den US-Dienststellen innerhalb des Bundesgebietes
60 771 deutsche bzw. nicht-amerikanische Staatsangehörige,
8 095 amerikanische Angehörige von Mitgliedern (I der Truppe oder des zivilen Gefolges und
4 175 andere zivile US-Staatsbürger beschäftigt sind.
Anlage 4
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 32) :
Welche sogenannten Aufstallprämien für Rinder werden in den neun Ländern der Europäischen Gemeinschaft gezahlt, und wer bringt jeweils die Mittel auf?
Mit Ausnahme Frankreichs und Italiens gewähren alle EG-Länder die sogenannte Erzeugerprämie Schlachtrinder. Diese Prämie wird bei der Schlachtung von Bullen, Ochsen und Färsen unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere Erfüllung von Mindestgewichten) gezahlt, sofern diese Rinder nicht zur Intervention angeboten werden.
Ab 1. Mai 1975 wird ein einheitlicher Prämien-Grundbetrag von 28 RE/Tier = 100,20 DM/Tier aus dem EAGFL gewährt. Von der Möglichkeit, nationale Ergänzungsprämien bis zu einem Höchstbetrag von 52 RE/Tier zu zahlen, machen gegenwärtig nur die Niederlande und Luxemburg Gebrauch. In den Niederlanden wird der Prämienbetrag bis August 1975 schrittweise auf den EAGFL-Grundbetrag von 100,20 DM/Tier abgebaut, dabei wird im Juni 1975 ein Betrag von 143,15 DM/Tier gewährt.
Nachteile für die deutschen Rindermäster werden nicht gesehen, da die Schlachtrinderpreise in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig um mehr als 15 % über Vorjahresstand und auch über dem bisherigen Rekordniveau vom Frühjahr 1973 liegen.
In Frankreich wird gemäß VO (EWG) Nr. 848/75 vom 1. April 1975 als Alternative zur Schlachtprämie eine Prämie für die Erhaltung der Kühe gewährt, für die der EAGFL-Grundbetrag 9,941 RE/Kuh = 35,58 DM/Kuh beträgt. Aus nationalen französischen Mitteln wird dieser Betrag in Einklang mit den EG-Bestimmungen um 18,462 RE/Kuh aufgestockt, so daß der Gesamtbetrag etwa dem Betrag der Schlachtprämie in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Voraussetzung für die Prämiengewährung in Frankreich ist die Aufrechterhaltung des am 4. März 1975 im Betrieb des Begünstigten vorhandenen Kuhbestandes bis zum 15. November 1975, wobei Prämien nur bis zu einer Höchstzahl von 15 Kühen je Betrieb gezahlt werden.
In Italien wird gemäß Artikel 10 der VO Nr. 848/ 75/EWG alternativ zur Schlachtprämie eine Kälberaufzuchtprämie gewährt. Danach erhalten Landwirte, in deren Betrieb nach dem 3. März 1975 Kälber geboren wurden, spätestens 60 Tage nach der Geburt 28 RE/Tier = 100,20 DM/Tier und nach zwölfmonatiger Lebenszeit des Kalbes noch einmal den gleichen Betrag. Dieser Gesamtbetrag von 56 RE/Tier = 200,40 DM/Tier wird aus Mitteln des EAGFL gezahlt.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975 12771*
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 7/3763 Frage A 2) :
Wie will die Bundesregierung der Tatsache begegnen, daß medizinisch Geschädigte in der Mehrzahl der Fälle keinen inländischen Arzt finden der prozeßverwertbare Gutachten über Art, Ausmaß und Folgen von Behandlungs- und Kunstfehlern eines Berufskollegen erstellt?
Die Bundesregierung hat keine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit auf die Ärzteschaft. Die Aufsicht über die Landesärztekammern, in denen Ärzte zusammengeschlossen sind, obliegt den zuständigen Landesgesundheitsbehörden. Es scheint aber bei der Ärzteschaft die Bereitschaft zu wachsen, Vorwürfe über Kunst- und Behandlungsfehler rasch und auf außergerichtlichem Wege aufzuklären. Im April 1975 ist bei der Landesärztekammer Bayern erstmals und versuchsweise eine Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Erledigung von Haftpflichtstreitigkeiten zwischen Ärzten und Patienten eingerichtet worden. Diese hat das Recht, Gutachten einzuholen. Sollten weitere Schlichtungsstellen im Bereich der übrigen Landesärztekammern eingerichtet werden, so wäre damit zu rechnen, daß dann in vielen Fällen Prozesse vermieden werden könnten.
Ob sich die genannten Einrichtungen im Interesse der Patienten bewähren, bleibt abzuwarten. Insofern kann über evtl. erforderliche weitere Schritte oder Maßnahmen nichts gesagt werden.
Anlage 6
Antwort
des Bundesministers Bahr auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 7) :
Wem oder welchen Interessen ist die Äußerung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit dienlich, die Preise für Rohöl gehörten zu den wenigen Preisen am Weltmarkt, die seit Oktober 1973 stabil geblieben seien?
Ich habe ein Faktum ausgesprochen, indem ich sagte, die Preise für Rohöl seien seit Ende 1973 stabil geblieben. Es war nicht beabsichtigt, damit irgendwelchen Interessen zu dienen.
Anlage 7
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen A 8 und 9) :
Trifft es zu, daß von seiten der amerikanischen Regierung oder von anderen westlichen Regierungen auf die Bundesregierung eingewirkt worden ist, das geplante deutsch-brasilianische Kernkraftwerksgeschäft fallenzulassen oder umzugestalten, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Einschränkung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Nuklearindustrie durch politische Auflagen seitens der Kernwaffenstaaten?
Ist die Bundesregierung immer Joch der Ansicht, daß der Atomwaffensperrvertrag nicht zur wirtschaftlichen Diskriminierung, insbesondere der deutschen Nuklearindustrie, verwendet wird, und .wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang das geplante deutsch-brasilianische Kernkraftwerksprojekt und die immer noch nicht erfolgte Genehmigung des deutsch-russischen Kernkraftwerksprojekts seitens CoCom?
Zu Frage A 8:
Es trifft nicht zu, daß die amerikanische Regierung auf die Bundesregierung eingewirkt hat, das deutsch-brasilianische Kernkraftwerksgeschäft fallenzulassen oder umzugestalten. Andere westliche Länder haben ebenfalls keine in diese Richtung gehenden Versuche unternommen.
Die Bundesregierung hat die amerikanische Regierung rechtzeitig und ausführlich über ihre Absicht konsultiert, mit Brasilien ein Abkommen über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie abzuschließen. Diese Konsultationen wurden von der amerikanischen Regierung als offen und nützlich bezeichnet.
Die Bundesregierung hat sich ebenfalls mit einigen anderen befreundeten Regierungen konsultiert. Anders lautende Meldungen treffen nicht zu.
Was die Frage der Einschränkung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Nuklearindustrie durch politische Auflagen seitens der Kernwaffenstaaten angeht, so kann nur festgestellt werden, daß kein Versuch unternommen worden ist, der Bundesregierung politische Auflagen aufzubürden, auch nicht im Zusammenhang mit dem geplanten Brasilienabkommen. Von einer Einschränkung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Nuklearindustrie für friedliche Zwecke kann daher nicht gesprochen werden.
Zu Frage A 9:
Aus der Beantwortung der Frage 8 folgt, daß der Atomwaffensperrvertrag nicht als ein Instrument zur wirtschaftlichen Diskriminierung der deutschen Nuklearindustrie verwandt worden ist. Das globale Abkommen mit Brasilien über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie ist vielmehr ein Beispiel dafür, daß der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen kein Hemmnis für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Verwendung der Kernenergie darstellt.
Was die immer noch nicht erfolgte Genehmigung des deutsch-russischen Kernkraftwerkprojektes seitens COCOM angeht, ist folgendes zu sagen:
Dem deutschen Antrag hinsichtlich des deutschsowjetischen Kernkraftwerkprojektes haben bis auf Großbritannien und die USA alle anderen Mitglieder des COCOM seit geraumer Zeit zugestimmt. Die Delegationen Großbritanniens und der USA haben im Rahmen des COCOM noch um Klärung einiger technischer Einzelfragen gebeten.
12772* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 23) :
Warum ruft der Bundeswirtschaftsminister nur die Unternehmer auf, im kommenden wirtschaftlichen Aufschwung „nicht auf das volle Ausschöpfen von kurzfristigen Preiserhöhungsspielräumen zu setzen"?
Ziel der Bundesregierung ist der Aufschwung in Stabilität. Dies erfordert eine gesamtwirtschaftliche Solidarität sowohl auf seiten der Unternehmer als auch der Gewerkschaften. Die Gewerkschaften haben in der diesjährigen Lohnrunde einen solchen Stabilitätsbeitrag erbracht. Bei der Wiederbelebung der Konjunktur besteht der Solidaritätsbeitrag der Unternehmer darin, auf die volle Ausschöpfung kurzfristiger Preiserhöhungsspielräume zu verzichten. Eine an kurzfristige Chancen ausgerichtete Preispolitik würde von der Kostenseite her auf die Gewinne zurückschlagen. Die notwendige nachhaltige Konsolidierung der Gewinne muß in erster Linie über konjunkturell steigende Absatzmengen stattfinden. Wegen des langsameren Anstiegs der Lohnkosten, der Preisberuhigung auf dem Rohstoffsektor, sinkender Kapitalkosten und der zu erwartenden Kostendegression beim Hineinwachsen in bessere Kapazitätsauslastung gibt es Chancen, befriedigendere Gewinne über sinkende Stückkosten zu erzielen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Russe (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 32) :
Wie beurteilt der Bundeskanzler die Äußerung seines Regierungssprechers Grünewald, daß auch ohne Wachstum für 1975 ein „Spielraum für die Lohnpolitik bestehe" und wenn ja, wie groß schätzt der Bundeskanzler diesen Spielraum nach dem heutigen Erkenntnisstand für das Jahr 1975 ein?
In den meisten Tarifbereichen sind die Lohnverhandlungen für das Jahr 1975 bereits abgeschlossen. Die Äußerung von Regierungssprecher Dr. Grünewald bezog sich auf die für die zweite Jahreshälfte 1975 erwartete positive Wachstumsrate des Bruttosozialprodukts und den dann in den Tarifverhandlungen für das nächste Jahr gegebenen Spielraum für die Lohnpolitik.
Wie hoch dieser Spielraum sein wird, kann heute noch nicht abgeschätzt werden. Die Bundesregierung wird sich jedoch rechtzeitig zu den Wachstumsaussichten und den unvermeidlichen Preissteigerungen im Jahre 1976 äußern. Von diesen Aussichten werden auch die lohnpolitischen Möglichkeiten im nächsten Jahr bestimmt.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 35) :
In welchem Umfang ist die Dauer der Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht angestiegen, und zu welchen gesetzgeberischen Initiativen gibt die Entwicklung Anlaß?
Die Dauer der Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. Während 1972 noch 42,5 % der Urteilsverfahren innerhalb von 6 Monaten erledigt wurden, waren es 1974 lediglich 9,5 %. Innerhalb eines Jahres wurden 1972 98,8 % der Urteilsverfahren erledigt, 1974 dagegen 82,7 %. Diese Entwicklung, die bei den Beschlußverfahren ähnlich verlaufen ist, gibt im Interesse des Rechtsschutzes der Arbeitnehmer zu Sorgen Anlaß. Die Bundesregierung hat daher bereits am 3. April 1973 dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Revision in Zivilsachen und Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit zugeleitet. Durch die dort vorgesehene Beseitigung der Streitwertrevision erwartete die Bundesregierung eine Entlastung des Bundesarbeitsgerichts. Der Bundestag hat bisher unter Zustimmung aller Fraktionen lediglich die Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof geregelt und die Änderung der Revisionsverfahren in den übrigen Gerichtsbarkeiten zurückgestellt. Gleichwohl prüft die Bundesregierung zur Zeit, ob eine weitere Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens insgesamt möglich ist, um auf diese Weise künftig zu einer Entlastung u. a. auch des Bundesarbeitsgerichts zu kommen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen A 37 und 38) :
Stellt die Bundesregierung derzeit Überlegungen an, die für die Förderung der beruflichen Bildung im Arbeitsförderungsgesetz enthaltenen Bestimmungen mit dem Ziel zu ändern, bestehende Rechtsansprüche auf Förderung ganz oder teilweise in Wegfall kommen zu lassen?
In welchem Umfang und von welchem Zeitpunkt ab sind gegebenenfalls derartige Kürzungen vorgesehen?
Die Bundesregierung hat bereits im Arbeitsförderungsbericht (Bundestagsdrucks. 7/403) auf die Probleme hingewiesen, die sich bei verschiedenen Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes über die Förderung der beruflichen Bildung stellen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wird zur Zeit geprüft, welche Änderungen der Förderungsvorschriften angezeigt sind, um die Förderung noch stärker als bisher auf arbeitsmarktpolitisch notwendige und zweckmäßige Maßnahmen zu konzentrieren. Dabei kann sich möglicherweise für einzelne Fallgestaltungen eine Einschränkung der Förderung als notwendig erweisen.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975 12773*
Ihre zweite Frage läßt sich im Augenblick noch nicht beantworten. Die Vorstellungen der Bundesregierung über die notwendigen Gesetzesänderungen sind noch nicht soweit konkretisiert, daß sich schon die finanziellen Auswirkungen angeben ließen. Auch über den Zeitpunkt, zu dem die Änderungen wirksam werden sollen, hat die Bundesregierung noch keine abschließende Meinung gebildet.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 7/3763 Fragen A 39 und 40) :
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Berufsberatung dadurch zu verbessern und zu aktualisieren, daß nebenamtliche Kräfte, die im Berufsleben stehen, verstärkt in das Beratungsinstrumentarium eingegliedert und zusammen mit den hauptamtlichen Berufsberatern in den Beratungen eingesetzt werden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Berufsberatungsstellen der Bundesanstalt für Arbeit mit den übrigen Beratungseinrichtungen und den Studienberatungen der Hochschulen entsprechend dem Beschluß der Kultusministerkonferenz „Beratung in Schule und Hochschule" vom 14. September 1973 zu verbessern und effizienter zu gestalten?
Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Möglichkeit, nebenamtliche Kräfte in der Berufsberatung einzusetzen. Das für eine sachgerechte und wirkungsvolle Beratung notwendige Fachwissen ist so umfangreich und der sich daraus ergebende Zeitaufwand für die Aus- und Weiterbildung der Beratungsfachkräfte so groß, daß in der Regel nur hauptamtlich tätige Berufsberater den Anforderungen in der Beratung gewachsen sein dürften. Im übrigen würden dem Einsatz von nebenamtlichen Kräften auch haushaltsmäßige Gründe entgegenstehen, da nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit spätestens im Jahr 1976 alle zur Zeit zur Verfügung stehenden über 2 100 Planstellen der allgemeinen Berufsberatung und 419 Planstellen der Berufsberatung für Abiturienten und Hochschüler mit hauptamtlichen Fachkräften besetzt sein werden.
Unabhängig davon ist die Bundesanstalt für Arbeit bemüht, das Fachwissen von Vertretern der einzelnen Berufe in den Beratungsablauf einzubeziehen. Sie veranstaltet u. a. berufskundliche Ausstellungen, berufskundliche Vortragsreihen und Wochenendseminare, in denen vorrangig Berufsvertreter mitwirken.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß die Bundesanstalt für Arbeit sich bemüht, die Zusammenarbeit der Berufsberatung mit anderen Beratungseinrichtungen durch entsprechende Kooperationsvereinbarungen zu verbessern.
Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und der Kultusministerkonferenz vom Februar 1971 sind mit allen Ländern Einzelvereinbarungen abgeschlossen worden. In diesen wird die Zusammenarbeit der Berufsberatung mit den schulischen Beratungseinrichtungen auf den Gebieten Einzelberatung, Informationsaustausch und berufswahlvorbereitende Maßnahmen geregelt.
Die Bemühungen um Zusammenarbeit mit den Studienberatungseinrichtungen der Hochschulen haben dazu geführt, daß bisher mit 8 Hochschulen entsprechende Einzelvereinbarungen und mit zwei Ländern Rahmenvereinbarungen abgeschlossen worden sind.
Die Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern ist durch die im November 1973 abgeschlossene Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und dem Deutschen Industrie- und Handelstag sowie dem Deutschen Handwerkskammertag auf dem Gebiet der Berufsberatung geregelt.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/3763 Frage A 43) :
Trifft es zu, daß in einigen Bundesländern Osterreichs eine Reihe von Ärzten sich weigert, deutsche Patienten auf Krankenschein zu behandeln und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem entgegenzuwirken?
Es ist zutreffend, daß ein Teil der österreichischen Ärzte deutsche Patienten — meistens deutsche Urlauber — nicht auf Krankenschein behandeln.
Nach dem geltenden deutsch-österreichischen Abkommen über Soziale Sicherheit sind die österreichischen Ärzte verpflichtet, die Mitglieder der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung und ihre Familienangehörigen bei Erkrankung in Österreich in demselben Umfang auf Krankenschein zu behandeln wie österreichische Versicherte und ihre Familienangehörigen. Die frei praktizierenden Ärzte, hauptsächlich in den Bundesländern Salzburg, Steiermark und Tirol behandeln teilweise deutsche Urlauber als Privatpatienten. Die Ärztekammern dieser Länder haben sich bisher entweder geweigert, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtung gebotenen Sondervereinbarungen mit den österreichischen Krankenkassen zu schließen, oder haben — wie im Falle des Bundeslandes Tirol — die zunächst für die deutschen Versicherten geschlossenen Sondervereinbarungen später wieder gekündigt.
Grundsätzlich werden jedoch alle Fälle, die stationäre Behandlung erfordern, abkommensgemäß abgewickelt. Bezieher von deutschen Renten werden in Osterreich auch ambulant auf Krankenschein ärztlich betreut.
Auch die österreichische Seite teilt die Auffassung, daß das Verhalten der nicht betreuungswilligen Ärzte bzw. der für sie zuständigen Ärztekammern mit dem Abkommen nicht vereinbar ist und daß dieses Problem zu bereinigen ist. Dies wurde übereinstimmend von den Herren Sozialministern beider Vertragsstaaten unterstrichen. Die österreichische Seite ist entsprechend ihren Zusicherungen bemüht, weiterhin in diesem Sinne auf die österreichischen Ärzte einzuwirken.
12774* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975
So hat sich, wie mir mitgeteilt wird, der österreichische Bundesminister für soziale Verwaltung in dieser Angelegenheit erneut schriftlich an den Präsidenten der österreichischen Bundesärztekammer gewandt und hierauf mit einer Ausnahme zustimmende Äußerungen der Präsidenten der Ärztekammern der Bundesländer erhalten. Nach den Angaben der österreichischen Seite erfüllen über 84 % der Ärzte im gesamten österreichischen Gebiet die vertragliche Verpflichtung. Die Tendenz ist deutlich steigend.
Die insgesamt positive Entwicklung ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß die deutschen Krankenkassen den nach Osterreich Reisenden in einem Merkblatt über die Rechts- und Sachlage aufklären und eine Liste der in den genannten drei Bundesländern betreuungswilligen Ärzte beifügen.
Die deutsche Seite benützt jede Gelegenheit, um den österreichischen Vertragspartner zu bitten, in seinem Bemühen um eine abkommensgemäße Betreuung in allen Fällen fortzufahren.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 44) :
Welche Kosten entstehen bei der Bundesanstalt für Arbeit seit der Anwendung der Anordnung über die Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung vom 19. Dezember 1973 insofern, als in jedem Fall die pauschalierten Kosten notwendiger auswärtiger Unterbringung bei Fortbildungsveranstaltungen zu ersetzen sind?
Genauere Angaben lassen sich zu der von Ihnen gestellten Frage nicht machen, da die Bundesanstalt für Arbeit die einzelnen in § 45 Arbeitsförderungsgesetz zusammengefaßten Leistungsarten statistisch nicht gesondert erfaßt. Allgemein läßt sich aber soviel sagen, daß die von Ihnen erwähnte Änderung der Anordnung über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung nicht nur Mehrausgaben, sondern auch Einsparungen zur Folge hatte. Nach früherem Recht wurden Ledigen die Kosten sowohl der Unterbringung als auch der Verpflegung erstattet, wenn ihnen der Umzug vom Wohnort zum Lehrgangsort nicht zuzumuten war; in vielen Fällen mußten deshalb beide Kostenarten erstattet werden. Nach der Änderung der Anordnung erhalten Ledige zwar in jedem Fall Leistungen; ihnen werden jedoch nur die Kosten der Unterbringung erstattet.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Lockweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen A 45 und 46) :
Wie hoch war die Zahl der Industriebeschäftigten am 30. April 1974, und wie hoch lag diese am 30. April 1975?
Wieviel Prozent betrug die saisonbereinigte Arbeitslosenzahl zum 31. Mai 1974, und wie hoch war diese am 31. Mai 1975?
Am 30. April 1974 waren 8 210 426 Arbeitnehmer in der Industrie beschäftigt; die entsprechende Zahl für April 1975 wird vom Statistischen Bundesamt erst im Juli 1975 bekanntgegeben. Zur Verfügung steht bisher nur die Zahl für März 1975; sie lautet 7 721 632.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken.
Am 31. Mai 1974 belief sich die saisonbereinigte Arbeitslosenzahl auf 2,3 %; Ende Mai 1975 lautet diese Zahl 5,1 %.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen A 47 und 48) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Behindertenwerkstätten erst dann anerkannt werden bzw. Aufträge erhalten, wenn die Verordnung nach § 55 Abs. 3 erlassen ist?
Wann kann mit dem Erlaß der Verordnung gerechnet werden?
Die Annahme, Werkstätten für Behinderte würden erst dann anerkannt und könnten infolgedessen die im Schwerbehindertengesetz vorgesehenen Vergünstigungen bei der Auftragsbeschaffung erst dann in Anspruch nehmen, wenn die Rechtsverordnung nach § 55 Abs. 3 des Schwerbehindertengesetzes erlassen ist, ist nicht zutreffend. Vielmehr hat die Bundesanstalt für Arbeit, dem gesetzlichen Auftrag des § 55 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes entsprechend, schon zu Beginn des Jahres damit begonnen, Anerkennungen auszusprechen. Über gestellte Anträge auf Anerkennung wird auf der Grundlage des § 52 des Schwerbehindertengesetzes unter Beachtung der „Grundsätze zur Konzeption der Werkstatt für Behinderte" entschieden. Die Entscheidung ist nicht davon abhängig, daß vorweg die von Ihnen genannte Rechtsverordnung über Einzelheiten der fachlichen Anforderungen der Werkstatt für Behinderte und des Verfahrens zur Anerkennung ergeht.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß diese Rechtsverordnung erst erlassen werden kann, wenn mit den Beteiligten — den Ländern, den betroffenen Sozialleistungsträgern und der Werkstattpraxis — Einvernehmen über die wesentlichen Fragen der künftigen Konzeption der Werkstatt für Behinderte erzielt worden ist.
In einer Bund/Länderbesprechung ist schon im Dezember vergangenen Jahres Einvernehmen über die Grundsätze der Konzeption erzielt worden. Die notwendige Klärung einer Reihe von Einzelfragen, insbesondere Fragen der Ausgestaltung des Rechts der individuellen Leistungen für die in den Werkstätten tätigen Behinderten steht jedoch noch aus. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975 12775*
hat die Länder schon im Dezember um Stellungnahme zu einer Reihe grundlegender Punkte gebeten. Die Länder sind der Bitte erst teilweise nachgekommen. Ohne den weiteren Gesprächen mit den Ländern vorgreifen zu wollen, ist deshalb damit begonnen worden, den Fragenkomplex schon vorweg im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Sachverständigen zu erörtern. Sobald die Stellungnahmen der Länder vorliegen, kann die Bund/Länderbesprechung über die künftige Konzeption der Werkstatt für Behinderte fortgesetzt werden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird dann unmittelbar nach Abschluß der Besprechungen den Entwurf der Rechtsverordnung vorlegen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 7/3763 Frage A 55) :
Ist die Bundesregierung angesichts des Eisenbahnunglücks von Warngau bereit, die Deutsche Bundesbahn zum Erlassen wirksamerer Sicherheitsvorschriften und zum beschleunigten Einbau weiterer technischer Sicherungen zu veranlassen?
Die Untersuchung des Eisenbahnunglücks bei Warngau liegt in Händen der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die der Deutschen Bundesbahn und dem Bundesminister für Verkehr vorliegenden Informationen über den Ablauf des Betriebsgeschehens bis zum Eintritt des Zugunglücks haben bisher keine Anhaltspunkte dafür gegeben, daß der Sicherheit dienende Betriebsvorschriften etwa auf Grund neuer Erkenntnisse geändert werden müßten. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat den Vorrang bestätigt, den der Einbau weiterer technischer Sicherungen im Rahmen des allgemeinen Ausrüstungsprogramms hat.
Anlage 18
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen A 56 und 57) :
Wieviel Strecken der Deutschen Bundesbahn werden heute noch eingleisig befahren, und in welcher Höhe belaufen sich die Investitionen der Deutschen Bundesbahn, eingleisige Strecken zweigleisig auszubauen oder mit einer automatischen Streckensicherung, einem sogenannten Streckenblock, zu versehen?
Wird die Bundesregierung aus dem Zugunglück von Warngau in der Weise Konsequenzen ziehen, indem für die beschleunigte Einführung des Zugbahnfunks, des Streckenblockungsverfahrens auf allen Schienenwegen und für den Ausbau der induktiven Zugbeeinflussung durch Einführung der vierten Frequenz Sorge getragen wird?
Zu Frage A 56:
Im Netz der Deutschen Bundesbahn sind von etwa 18 500 km Hauptbahnen 34 % eingleisig und 66 % zwei- und mehrgleisig. Die rd. 10 300 km Nebenbahnen sind fast alle eingleisig.
Die Umwandlung einer eingleisigen in eine zweigleisige Strecke ist nur dann vorgesehen, wenn die Leistungsfähigkeit auf Grund hoher Zugzahlen verbessert werden muß. Die Frage des Nachbaus eines 2. Gleises als primäres Mittel zur Vermeidung von Zugunglücken stellt sich nicht, weil diese durch den Nachbau von Streckenblocks wirksamer verhindert werden können. Im Netz der Deutschen Bundesbahn sind rd. 19 000 km Strecke mit Streckenblocks ausgerüstet, weitere 4 400 km Strecke sollen noch ausgerüstet werden. Die Deutsche Bundesbahn hat bis Ende Mai 1975 etwa 30 % der Nachrüstungen durchgeführt und weitere rd. 60 % in Angriff genommen. Die restlichen 10 %, die überwiegend in den Bezirken der Bundesbahndirektion München und Stuttgart liegen, können erst begonnen werden, wenn Stellwerke älterer Bauart, bei denen ein Nachbau des Streckenblocks nicht möglich ist, durch Stellwerksneubauten ersetzt sind.
Für die Nachrüstung der Strecken mit Streckenblock wurden bisher 43 Millionen DM von der DB aufgewendet. Für dieses Jahr sind weitere Investitionen in Höhe von rd. 25 Millionen DM vorgesehen.
Zu Frage A 57:
Auf Grund der Empfehlungen der im Jahre 1971 vom Bundesminister für Verkehr eingesetzten Kornmission „Sicherheit im Eisenbahnbetrieb" sind für die Einführung des Zugbahnfunks und die Nachrüstung von Strecken mit Streckenblock von der Deutschen Bundesbahn Terminziele festgelegt worden, bis zu denen die Durchführung angestrebt werden soll. Danach soll die Ausrüstung mit Zugbahnfunk bis etwa 1978, die Nachrüstung von Streckenblocks bis Ende 1977 abgeschlossen sein. Auf die besondere Situation in den Direktionsbezirken München und Stuttgart habe ich in der Antwort auf Ihre vorhergehende Frage bereits hingewiesen. Die Frage der Einführung einer 4. Frequenz zur Weiterentwicklung des induktiven Zugsicherungssystems (Indusi) steht in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Zugunglück bei Warngau. Die hierzu bei der Deutschen Bundesbahn angelaufenen Versuche sind im Rahmen der technischen Fortentwicklung dieser Einrichtung zu sehen, die im Zusammenhang mit Neubau- und Ausbaustrecken für Geschwindigkeiten über 160 km/h stehen. Zur Zeit sind bei der Deutschen Bundesbahn keine Geschwindigkeiten von mehr als 160 km/h für Züge des öffentlichen Verkehrs zugelassen.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen A 59 und 60) :
Hält die Bundesregierung nach den ersten Erfahrungen mit dem Punktsystem für Verkehrssünder daran fest, daß die Einführung dieses Systems sinnvoll und geboten war, und welche Änderungen scheinen der Bundesregierung im Licht der bisher gewonnenen Erfahrungen als angezeigt?
12776* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sehr viele Betroffene besonders darüber aufgebracht sind, daß sie nicht einmal über Eintragungen und gegebenenfalls später über Löschungen im Verkehrszentralregister unterrichtet werden und daß jede neue Eintragung die Löschung früherer Eintragungen hemmt, so daß Eintragungen im extremsten Fall bis zu 34 Jahren im Register verbleiben können?
Zur Änderung des Punktsystem besteht z. Z. kein Anlaß.
Eine automatische Unterrichtung des Betroffenen, der ja seinen Bußgeldbescheid zugestellt bekommt, ist nicht notwendig. Jederzeit wird Auskunft aus dem Verkehrszentralregister erteilt.
Richtig ist, daß die Löschung unterbleibt, wenn vor Ablauf der zweijährigen Tilgungsfrist eine neue Verkehrsordnungswidrigkeit eingetragen wird. Dies führt jedoch nicht ohne weiteres zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine einfache Ordnungswidrigkeit bringt einen Punkt, höchstens aber 4 Punkte. Bei 18 Punkten wird zwar die Fahrerlaubnis entzogen, jedoch nur dann, wenn sie innerhalb der kurzen Zeit von zwei Jahren angesammelt worden sind.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Bismarck (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen A 73 und 74) :
Hat die Bundesregierung bei der Prüfung der vorgelegten Pläne der Zusammenlegung der Oberpostdirektionen Braunschweig und Hannover in Hannover berücksichtigt, daß die vorgelegten Zahlen kurzfristig keinerlei nennenswerte Ersparnisse bringen, jedoch psychologisch dazu geeignet sind, den Bemühungen, neue Arbeitsplätze durch Anziehung investitionswilliger Unternehmen zu schaffen, entgegenzuwirken?
Hat die Bundesregierung dabei ferner berücksichtigt, daß im Bereich Braunschweig nach Mitteilung des Verwaltungspräsidenten bereits 40 000 Arbeitsplätze gesichert werden müssen, und daß mit Verlegung der Funktion der Oberpostdirektion nach Hannover auch die Auftragsvergabe in das schon strukturell geschwächte Gebiet verkürzt würde?
Zu Frage A 73:
Die von der Deutschen Bundespost erstellte Vorschau-Wirtschaftlichkeitsrechnung hat aufgezeigt, daß schon bei kurzfristiger Betrachtungsweise bereits 1,716 Millionen DM jährlich an Einsparungen zu erwarten sind, und sich die Umstellungsausgaben bereits nach rd. 1 Jahr amortisieren. Schon diese Ersparnisse dürften als nennenswert zu bezeichnen sein.
Bei mittel- und langfristiger Betrachtung erhöhen sich die erzielten Ersparnisse wesentlich.
Eine Standortentscheidung investitionswilliger Unternehmen wird nicht durch das Vorhandensein einer Dienststelle Oberpostdirektion, sondern durch das Vorhandensein des benötigten Dienstleistungsangebots bestimmt. Dieses Dienstleistungsangebot wird von den Ämtern des Post- und Fernmeldewesens erbracht, die von der hier erläuterten Maßnahme nicht berührt sind. Das Dienstleistungsangebot wird nicht geschmälert. Die Bemühungen, neue Arbeitsplätze durch Anziehung investitionswilliger Unternehmen zu schaffen, werden daher nicht beeinträchtigt.
Die von der Deutschen Bundespost beabsichtigte Rationalisierungsmaßnahme ist wirtschaftlich und sozial tragbar. Sie wird den Belangen des Wirtschaftsraumes Braunschweig auch dadurch gerecht, daß in Braunschweig Organisationseinheiten der künftig vereinigten Oberpostdirektion mit erweiterter Zuständigkeit eingerichtet werden.
Zu Frage A 74:
Eine Verkürzung der Aufträge der Deutschen Bundespost in dem hier in Rede stehenden Bereich ist nicht zu befürchten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind alle Dienststellen der Deutschen Bundespost im gesamten Bundesgebiet gehalten, Bewerber des Zonenrandgebiets bevorzugt zu berücksichtigen. Die Vereinigung der Oberpostdirektionen Hannover und Braunschweig ändert hieran nichts.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen A 75 und 76) :
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Umstände, unter denen — laut Pressemeldungen — die Entscheidung für einen ersten Großversuch von lokalem Kabelfernsehen in Kassel gefallen sind, und die Art und Weise, wie die Offentlichkeit von diesem Projekt erfahren hat, geeignet sind, die Arbeit der „Kommission für den Ausbau der technischen Kommunikationssysteme (KtK)" zu belasten und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Sachverständigen und der Bundesregierung zu erschweren?
Ist die Bundesregierung bereit, unter diesen Umständen ihre Pläne, Standorte und bereits getroffene Absprachen für weitere Experimente dieser Art mitzuteilen, oder muß die Offentlichkeit mit weiteren Überraschungen rechnen?
1. Die KtK wurde bereits am 29. November 1974 von der Bundesregierung über die Absicht informiert, die Planungen für ein Zweiweg-Kabelfernseh-
Versuchsprojekt aufzunehmen. Eine Entscheidung über die Realisierung des Projektes in Kassel ist bisher nicht getroffen worden. Dies ist erst möglich, wenn der notwendige Abstimmungsprozeß zwischen den Betroffenen abgeschlossen ist.
Die Bundesregierung hat keinerlei Veranlassung, an der Fortsetzung der bislang so vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der KtK zu zweifeln.
2. Derzeit hat die Bundesregierung keine Pläne zur Realisierung weiterer Zweiweg-Kabelfernseh-
Versuchsprojekte.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (Drucksache 7/3763 Fragen A 85 und 86) :
Von welcher wirtschaftlichen Situation geht Bundesfinanzminister Dr. Apel aus, wenn er in seinem „Stern"-Interview vom 5. Juni 1975 davon spricht, daß „wenn es uns wieder bessergeht, werde ich im Kabinett Steuererhöhung beantragen", und wann hält die Bundesregierung aus heutiger Kenntnissicht diesen Zeitpunkt für gekommen?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975 12777*
Bei welchen Maßnahmen der „Reform-Politik" ist nach Meinung der Bundesregierung „nicht intelligent genug vorgegangen", und wo ist mit „finanzieller Gießkanne gearbeitet" worden, wie es Bundesfinanzminister Dr. Apel in seinem „Stern"-Interview vom 5. Juni 1975 zum Ausdruck gebracht hat?
Zu Frage A 85:
Ich möchte zunächst noch einmal wiederholen, was der Bundesfinanzminister in der Aktuellen Stunde der vergangenen Woche gesagt hat, nämlich daß der Zeitpunkt, über Steuererhöhungen zu entscheiden, keineswegs gekommen ist. Hierüber wird erst zu reden sein, wenn. die Rezession überwunden ist. Welche Voraussetzungen im einzelnen vorliegen müssen, um von der Überwindung der Rezession sprechen zu können, wird zu gegebener Zeit anhand der vorliegenden Indikatoren im Benehmen mit den wirtschafts- und finanzpolitisch kompetenten Stellen und Sachverständigen zu ermitteln sein. Ein Zeitpunkt hierfür läßt sich schon deshalb nicht abschätzen, weil unsere Konjunktur auch von der wirtschaftlichen Entwicklung in den Ländern abhängt, die unsere wichtigsten Handelspartner sind.
Zu Frage A 86:
Die von Ihnen angesprochene Äußerung bezieht sich auf eine Reihe von Maßnahmen, insbesondere bei Leistungsgesetzen. Wir haben dort feststellen müssen, daß Leistungen des Staates auch von Personen in Anspruch genommen werden können, die nach der eigentlichen Intention der Maßnahmen davon nicht begünstigt werden sollten. Es kommt daher bei allen zukünftigen Gesetzesvorhaben darauf an, die Maßnahmen sehr genau daraufhin zu überprüfen, ob sie in ausreichendem Maße den wirklich Bedürftigen zugute kommen und nicht zu Mißbräuchen veranlassen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 87):
Wieviel Prozent des Bruttosozialprodukts beträgt in den Jahren 1970 bis 1975 bei uns der sogenannte Staatsanteil, d. h. die Ausgaben der öffentlichen Hand insgesamt?
Der Staatsanteil in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, d. h. die Ausgaben von Bund, Ländern, Gemeinden, Lastenausgleichsfonds, ERP-Sondervermögen, sowie der Sozialversicherung, in v. H. des Bruttosozialprodukts hat sich seit 1970 wie folgt entwickelt:
1970 37,3
1971 38,5
1972 39,2
1973 39,8
1974 42,8
1975 45,4, und zwar bereinigt um die rein buchmäßigen Auswirkungen der Kindergeldreform, d. h. Ersetzung der Kinderfreibeträge durch Kindergeldzahlungen.
Bis 1974 beruhen diese Angaben auf den Daten des Statistischen Bundesamtes; für 1975 handelt es sich um Schätzungen des Bundesfinanzministeriums.
Die Zahlen zeigen, daß der Staatsanteil in den durch einen Konjunktureinbruch betroffenen Jahren 1974 und 1975 stark zugenommen hat. Hier wird deutlich, daß die öffentlichen Gebietskörperschaften
und hier insbesondere der Bund — in großem Umfang zur Nachfragestützung im Sinne einer antizyklischen Finanzpolitik beigetragen haben.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 88) :
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über Zeitpunkt und Umfang einer Erhöhung der Tabaksteuer?
Die Bundesregierung hat zur Zeit keine Vorstellungen über die Erhöhung irgendwelcher Steuern, also auch nicht über die Erhöhung der Tabaksteuer.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 89) :
Wäre es nach der deprimierenden Konjunkturanalyse vom 6. Juni 1975 nicht an der Zeit, die neuen Steuerschätzungen vorzunehmen?
Herr Kollege Höcherl, Sie haben inzwischen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage erhalten, die Sie mit der Fraktion der CDU/ CSU zum Haushalt 1975 gestellt hatten. Ich kann nur noch einmal wiederholen, was in dieser Antwort zur Frage der Steuerschätzung gesagt worden ist: Eine fundierte Schätzung der Steuereinnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die für die Steuerschätzung notwendigen gesamtwirtschaftlichen Daten sind in der konjunkturellen Umbruchsituation, in der sich die Bundesrepublik Deutschland zur Zeit befindet, mit großen Unsicherheiten behaftet. Eine Steuerschätzung hätte deshalb für finanz- und steuerpolitische Zwecke nur einen geringen Aussagewert.
Anlage 26
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 93) :
12778* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975
Ist die Bundesregierung bereit, eine Erfolgskontrolle der agrarpolitischen Förderungsmaßnahmen durchzuführen, und wenn ja, wann ist mit der Vorlage eines Ergebnisses zu rechnen?
Die Bundesregierung führt seit langem bei agrarpolitischen Förderungsmaßnahmen Erfolgskontrollen durch, um sicherzustellen, daß die eingesetzten Mittel den angestrebten Zweck mit der bestmöglichen Effizienz erreichen. Die Form der Erfolgskontrolle variiert naturgemäß je nach Ausprägung und Zielsetzung der Förderungsmaßnahme; sie muß dabei einerseits die Verflechtung der Agrarpolitik im EG-Rahmen berücksichtigen. Andererseits hat die Bundesregierung in der Erfolgskontrolle bei einer Reihe von Förderungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der Agrarstrukturpolitik besonders eng mit den Bundesländern zusammenzuarbeiten, die die Maßnahmen durchführen.
Ein wirkungsvolles Instrument für die Erfolgskontrolle steht seit einigen Jahren mit der Entwicklung der Nutzen-Kosten-Untersuchungen zur Verfügung, die die Bundesregierung auch in der Agrarpolitik anwendet. Bisher sind 8 derartige Untersuchungen durchgeführt worden. Sie geben einen umfassenden Überblick über die Auswirkung einer Förderungsmaßnahme und die zu beachtenden Interdependenzen. 12 weitere Untersuchungen laufen zur Zeit.
Ich bin gern bereit, Ihnen eine umfassende Liste zur Verfügung zu stellen und die eine oder andere Nutzen-Kosten-Untersuchung im einzelnen zu erläutern.
Anlage 27
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen A 94 und 95) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft nicht in der Lage ist, ihrer gesetzlichen Aufgabe, die Pflanzenschutzmittel zuzulassen, termingerecht nachzukommen und sich diese Situation nach der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes noch weiter verschärfen wird, so daß der Wirtschaft dadurch schwere Schäden erwachsen?
Da sich die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft bei der Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln schon jetzt in einem Arbeitsrückstand von mehreren Jahren befindet (1 100 unerledigte Anträge), frage ich die Bundesregierung, aus welchen Instituten soll die Biologische Bundesanstalt Arbeitskräfte abziehen, und welche Forschungsarbeiten können abgebrochen werden, um die vermehrten Prüfungsarbeiten durchführen zu können?
Die unzulängliche Personalausstattung der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft ist von Ihnen, Herr Abgeordneter, in der Fragestunde wiederholt angeschnitten worden. Am 31. Januar 1973 und am 14. November 1974 wurde Ihnen geantwortet, daß die ursprünglich für die Prüfungsaufgaben der Anstalt als erforderlich angesehenen Stellen bewilligt worden sind, daß der Deutsche Bundestag den später aufgetretenen Personalbedarf wegen der bekannten Haushaltsrestriktionen aber nur teilweise durch entsprechende Stellenbewilligungen befriedigen konnte.
Daß dadurch Arbeitsrückstände entstanden sind, ist der Bundesregierung bekannt. Da die meisten der zur Zulassung angemeldeten Pflanzenschutzmittel bis 1976, z. 'T. sogar bis 1977 und 1978 vorläufig zugelassen sind, kann jedoch keine Rede davon sein, daß der Wirtschaft „schwere Schäden" erwachsen.
Im Rahmen seiner Organisationsvollmachten hat in erster Linie der Präsident der Biologischen Bundesanstalt zu regeln, wie die der Anstalt übertragenen Aufgaben wahrzunehmen und wie die Mitarbeiter dabei einzusetzen sind. Dabei wird er den gesetzlich übertragenen Aufgaben — zu denen die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln gehört — Vorrang geben müssen. Ich halte es nicht für zweckmäßig, hier durch aufsichtsbehördliche Anordnungen einzugreifen.
Der Entwurf der Bundesregierung für das Zweite Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes hat im übrigen eine Verstärkung des Personals der Biologischen Bundesanstalt vorgesehen. Dieser Vorschlag hat in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages jedoch keine Zustimmung gefunden, wie ich dem Kurzprotokoll der 61. Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 11. April 1975 zu entnehmen bitte.
Anlage 28
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 96) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Absatzchancen des
deutschen Tabakbaues bei rückläufiger Zigarettenproduktion?
Der deutsche Tabakbau mit einer Fläche von knapp 4 000 ha und einer Jahresernte von rund 10 000 t ist am Rohtabakbedarf der inländischen Verarbeitungsbetriebe mit etwa 5 % beteiligt. Inwieweit die Tabakpflanzer diesen zwar geringen Marktanteil halten können, ist wohl in erster Linie eine Frage des Preises. Dabei ist zu bedenken, daß im Rahmen der EG-Marktordnung erhebliche Mittel aufgewendet werden, um den Gemeinschaftstabaken durch Prämien einen Preisvorsprung gegenüber Drittlandstabaken einzuräumen. Nach Ansicht der Bundesregierung dürften demnach die zwar begrenzten Absatzchancen für inländischen Rohtabak nicht entscheidend durch evtl. geringfügige Änderungen bei der Zigarettenproduktion beeinflußt werden.
Anlage 29
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 97):
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975 12779*
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Agrarkommissar Lardinois in einem Interview im Agra Europe festgestellt hat, daß die Tatsache, daß die Bundesregierung nicht bereit ist, alle Möglichkeiten der Energiesubvention im deutschen Gartenbau, die ihr die EG-Kommission gegeben hat, auszuschöpfen, eine große Gefahr für die Europäische Gemeinschaft ist, und ist die Bundesregierung bereit, diese Aussage bei ihrer künftigen Politik zu berücksichtigen?
Die Bundesregierung hat von dem in „Agra-Europe" abgedruckten Interview mit EG-Kommissar Lardinois Kenntnis. Im Gegensatz zu Kommissar Lardinois ist sie der Ansicht, daß man die energiebedingten Wettbewerbsunterschiede im Gartenbau innerhalb der EG nicht mit kurzfristigen Subventionen lösen kann.
Deshalb hat die Bundesregierung im Rat der Agrarminister gemeinsam mit weit der überwiegenden Mehrzahl der übrigen EG-Mitgliedstaaten erhebliche Bedenken gegen die von der EG-Kommission vorgelegte Verlängerung der Leitlinie für die Gewährung einzelstaatlicher Beihilfen auf dem Energiesektor geltend gemacht. Die Bundesregierung ist unverändert der Ansicht, daß eine Anpassung im Energiekostenbereich bereits jetzt eingeleitet werden muß. Dazu ist insbesondere eine Aufhebung der gespaltenen Erdgaspreise in der Gemeinschaft erforderlich.
Nationale Beihilfen können allenfalls als kurzfristige Hilfen angesehen werden und bieten keine Gewähr für eine langfristige ausreichende Angleichung der Energiekosten im Gartenbau innerhalb der Gemeinschaft.
Anlage 30
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 98) :
Sind der Bundesregierung Äußerungen der Kommission in Brüssel bekannt, daß die Agrarpreisvorschläge für das Wirtschaftsjahr 1976/1977 noch vor der Sommerpause dem Ministerrat zugeleitet werden sollen und daß die Kommission einen Abbau des Währungsausgleichs um wiederum 2 %-Punkte vorschlagen wird, und welche Haltung wird die Bundesregierung gegenüber solchen Vorschlägen einnehmen?
Der Bundesregierung sind offizielle Äußerungen der EG-Kommission, daß sie die Agrarpreisvorschläge für das Wirtschaftsjahr 1976/77 noch vor der Sommerpause dem Ministerrat zuleiten und dabei einen Abbau des Währungsausgleichs um wiederum 2 %-Punkte vorschlagen will, nicht bekannt. Die Bundesregierung geht vielmehr davon aus, daß die Preisvorschläge erst nach einer umfassenden Erörterung der Bestandsaufnahme der gemeinsamen Agrarpolitik mit der im Frühherbst gerechnet werden kann, vorgelegt werden.
Anlage 31
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 99) :
Wir beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbands auf ein nationales Ergänzungsprogramm für die deutsche Landwirtschaft, wie es vom BBV-Schnelldienst am 5. Mai 1975 veröffentlicht wurde?
Die Vorschläge im Schnelldienst des Bayerischen Bauernverbandes vom 5. Mai 1975 enthalten eine Vielzahl finanzwirksamer Maßnahmen, die die Einkommenssituation der Landwirtschaft durch zusätzliche nationale Hilfsmaßnahmen verbessern sollen.
Nach den bisher vorliegenden Schätzungen wird jedoch der Einkommensanstieg der deutschen Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1974/75 im oberen Bereich der Spanne von 30/e bis 80/0 liegen. Eine Untersuchung vom Bauer Institut für Agrarpolitik der Universität Bonn (Agra-Europe Nr. 22/75) kommt zu dem Schluß, daß das Reineinkommen je Familien-AK gegenüber dem Vorjahr um 8,8 % zunehmen wird. Dies bedeutet, daß sich die Einkommensentwicklung der deutschen Landwirtschaft etwa in der gleichen Größenordnung wie im außerlandwirtschaftlichen Bereich bewegen dürfte.
Ein nationales Ergänzungsprogramm zu den EG-Agrarpreisbeschlüssen für 1975/76 kann angesichts dieser Entwicklung nicht begründet werden. Die Bundesregierung sieht daher z. Z. keinen Anlaß für zusätzliche nationale Maßnahmen. Hinzu kommt, daß die außerordentlich weitreichenden Forderungen des Bayerischen Bauernverbandes zu Mehrausgaben bzw. Steuerausfällen von insgesamt mehreren Milliarden DM führen würden. Dies ist bei der augenblicklichen Haushaltssituation und der allgemeinen Wirtschaftslage nicht zu vertreten.
Anlage 32
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 100) :
Welchen Erfolg haben die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung bei der italienischen Regierung und der EWG im Hinblick auf ein Verbot des Vogelmordes in Italien gebracht, und wann ist damit zu rechnen, daß in Italien Singvögel nicht mehr getötet werden?
Der italienische Senat hat im Frühjahr 1975 der Abgeordnetenkammer einen Gesetzentwurf zustimmend weitergeleitet, der eine Einschränkung von Vogeljagd und Vogelfang vorsah. Nach früheren Kontakten habe ich letztmalig am 26. Mai 1975 mit meinem jetzigen italienischen Amtskollegen, Minister Marcora, über das Problem gesprochen und ihm ein Schreiben in dieser Frage überreicht.
In der Sorge um die Erhaltung der Vogelwelt Europas stimmen wir beide überein. Herr Marcora will sich dafür einsetzen, daß der Entwurf Gesetzeskraft erhält.
Er hat sich in der Abgeordnetenkammer mit Erfolg der Absicht widersetzt, die Regelung des Vogelfangs und der Vogeljagd den Regionen zu übertragen. Die Angelegenheit wird nun in der Abgeordnetenkammer weiterbehandelt werden.
12780* Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975
Darüber, ob und wann das italienische Parlament das Gesetz verabschiedet und zu welchem Termin in Kraft setzt, kann ich nichts aussagen.
Durch zahlreiche Aktivitäten gegenüber dem Europarat, in der EG, wie auch gegenüber den Fraktionen des Deutschen Bundestages werde ich mich weiterhin darum bemühen, eine baldige Verabschiedung zu erreichen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/3763 Fragen A 104 und 105) :
Welche Untersuchungen hat die Bundesregierung auf Grund der Erkenntnisse der US-Senatskommission für multinationale Unternehmen über die Geschäftspolitik des amerikanischen Rüstungskonzerns Northrop veranlaßt, und wann werden die ersten Ergebnisse vorliegen?
In welcher Höhe sind Geschäfte, insbesondere im Rüstungsbereich, seit 1956 zwischen der Bundesregierung und dein Northrop-Konzern abgeschlossen worden oder Gegenstand von Verhandlungen gewesen?
Nachdem sich Presseberichte im Zusammenhang mit den Untersuchungen der amerikanischen Senatskommission auch mit Rüstungskäufen der Bundesrepublik befaßten, habe ich unverzüglich den offiziellen Untersuchungsbericht angefordert. Dieser Bericht liegt mir jedoch noch nicht vor. Daher konnten auch noch keine konkreten Untersuchungen eingeleitet werden.
Aufgrund von Regierungsverträgen hat die Bundeswehr im Jahre 1965 46 von der Firma Northrop hergestellte Flugzeuge im Wert von rund 119 Millionen DM erworben. Darüber hinaus wurden der Firma Northrop von 1966 bis 1971 fünf Aufträge im Gesamtwert von rund 2,17 Millionen DM unmittelbar erteilt. Weitere Aufträge waren nicht Gegenstand von Verhandlungen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 106) :
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von dem in der Beratung befindlichen neuen holländischen Opiumgesetz für den Rauschmittel- und Drogenmarkt in der Bundesrepublik Deutschland?
Von besonderem Interesse für die Bundesrepublik Deutschland sind die vorgesehenen erheblichen Strafverschärfungen beim Handel mit „harten Drogen" — dazu gehört auch Haschisch-Öl —, weil der grenzüberschreitende Handel mit harten Drogen — insbesondere der Heroinschmuggel — bisher zu erheblichen Befürchtungen Anlaß gab. Die Bundesregierung erhofft insoweit in Verbindung mit der deutsch-niederländischen Zusammenarbeit der Polizei-, Zoll- und Grenzschutzorgane eine Beruhigung des Drogenmarktes für harte Drogen in der Bundesrepublik Deutschland.
Andererseits enthält der Gesetzentwurf mildere Strafandrohungen für den Besitz und Gebrauch sogenannter „weicher Drogen". Wenn auch die Auswirkungen dieser Erleichterungen vorwiegend die innerstaatliche Drogenszene in den Niederlanden betreffen, so beobachtet die Bundesregierung derartige Liberalisierungstendenzen auf dem Gebiete der weichen Drogen, die auch in Kanada und einigen US-Bundesstaaten bestehen, doch mit Sorge. Auf Veranlassung der Bundesregierung haben deshalb die Suchtstoffkommission und der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen im Frühjahr 1975 eine Resolution verabschiedet, die derartigen Bestrebungen entgegenwirken soll. Im übrigen wird die Bundesregierung ggf. ihre Maßnahmen auf dem Gebiete der Polizei-, Zoll- und Grenzschutzorgane überprüfen müssen, wenn die niederländischen Gesetzesänderung zu einer leichteren Verfügbarkeit der weichen Drogen auf dem Drogenmarkt der Bundesrepublik Deutschland führen sollte. Die Bundesregierung wird jedenfalls in ihren Bemühungen zur Abwehr von Drogenlieferungen, sowie im Bereich der Information und Aufklärung über Drogen nicht nachlassen.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen A 108 und 109) :
Trifft die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Zander in der Fragestunde vom 23. April 1975 zu, daß auf Grund des § 7 der Tabakverordnung Zigaretten weiterhin als „naturrein" bezeichnet werden dürften, oder ist es nicht vielmehr so, daß durch die dritte Änderungsverordnung zur Tabakverordnung vom 20. August 1971 die Bezeichnung „naturrein" für Zigaretten verboten wurde, da ja im Papier, Filter oder Mundstück, in den Klebemitteln oder Aufdruckfarben bestimmte fremde Stoffe enthalten sind, daß aber nach dem geltenden § 7 der Tabakverordnung Zigaretten als „naturrein im Tabak" bezeichnet werden dürfen, wenn ihnen bei der Herstellung keine fremden Stoffe zugesetzt wurden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß traditionell der Begriff „naturrein" bzw. „naturrein im Tabak" fast ausschließlich für Zigaretten verwendet wird, die mit deutschem Tabak hergestellt werden?
Zu Frage A 108:
Meine in der Fragestunde am 23. April 1975 gegebene Antwort ist zutreffend. § 7 der Tabakverordnung enthält kein Bezeichnungsverbot. Vielmehr ist in ihm die Erlaubnis enthalten, bei Zigaretten trotz des Gehaltes an bestimmten fremden Stoffen im Zigarettenpapier, Filter usw. auf die Naturreinheit des verwendeten Tabaks hinzuweisen. Diese Regelung besteht auch nicht erst seit 1971, sondern bereits seit Erlaß der Tabakverordnung im Jahre 1959.
Zu Frage A 109:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Bezeichnung „naturrein" im wesentlichen bei be-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975 12781*
stimmten deutschen Zigarettensorten verwendet wird, bei deren Herstellung zu einem erheblichen Anteil deutsche Tabake Verwendung finden.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/3763 Frage A 110) :
Sind der Bundesregierung nach Verabschiedung der Gesamtreform des Lebensmittelrechts durch den Bundestag Pressemitteilungen bekanntgeworden, die weiterhin Klage über die Verwechselungsgefahr von Reinigungsmitteln mit Lebensmitteln führen, und welche Konsequenzen gedenkt sie gegebenenfalls daraus zu ziehen?
Der Bundesregierung ist eine im April veröffentlichte Meldung der deutschen Presseagentur bekannt, in der der Werbung mit Zitronenabbildungen auf Spülmitteln eine Mitschuld an Vergiftungsunfällen von Kindern durch Reinigungs- und Pflegemittel gegeben wird.
Die Möglichkeit solcher Verwechslungen ist in letzter Zeit erheblich geringer geworden, nachdem dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit im Dezember 1973 die Selbstverpflichtung des zuständigen Industrieverbandes Körperpflege und Waschmittel e. V. erreicht hatte, nach der seine Mitglieder in Zukunft ihre Erzeugnisse nicht derart aufmachen, daß sie mit Lebensmitteln verwechselt werden können. Diese Verpflichtung hat absprachegemäß zu einer stärkeren Stilisierung der Zitronenabbildungen geführt und wird nach wie vor beachtet.
Im übrigen ist es nunmehr nach § 30 Nr. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes ausdrücklich verboten, Reinigungs- und Pflegemittel sowie Spielwaren derart in den Verkehr zu bringen, daß sie mit Lebensmitteln verwechselt werden können. Mit Hilfe des gesetzlichen Verbotes wird der beanstandete Werbemißbrauch mit Zitronenabbildungen künftig endgültig unterbunden werden können, soweit die vorerwähnte Selbstverpflichtung der Industrie nicht bereits zu einer befriedigenden Beseitigung aller Verwechslungsgefahren führen sollte.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/3763 Frage A 111) :
Treffen Pressemitteilungen zu, wonach der Bundesregierung die Bereitschaft der Werbewirtschaft zu selbstbeschränkenden Werbemaßnahmen für alkoholische Getränke erklärt worden ist, und wann ist gegebenenfalls mit einer Umsetzung dieser erklärten Bereitschaft in Taten zu rechnen?
Die von Ihnen erwähnten Pressemitteilungen treffen zu. In einem Gespräch im Januar 1975, das Frau Bundesminister Dr. Focke mit Vertretern der Deutschen Alkoholwirtschaft und des Zentralausschusses der Werbewirtschaft geführt hatte, haben sich diese grundsätzlich bereit erklärt, durch selbstdisziplinäre Maßnahmen Werbeaussagen zu vermeiden, die dem Mißbrauch von Alkohol insbesondere durch Jugendliche Vorschub leisten.
Der Rohentwurf für Verhaltensregeln in der Werbung für alkoholische Getränke soll nach Aussagen der betroffenen Wirtschaft Ende Juni vorliegen, so daß mit einem Zustandekommen der freiwilligen Vereinbarung noch im Laufe des Sommers gerechnet werden kann.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 112) :
Wie hoch waren bzw. sind die von der Bundesrepublik Deutschland für das deutsch-französische Jugendwerk bereitgestellten Mittel seit Beginn des Abkommens, aufgeschlüsselt pro Jahr, die ausgegeben wurden bzw. werden, und in welcher Höhe sind die Vorplanungen für die nächsten Jahre?
Die Höhe der von der Bundesrepublik Deutschland für das Deutsch-Französische Jugendwerk bereitgestellten Mittel seit Beginn des Abkommens ist in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abg. Rollmann und andere sowie der CDU/CSU-Fraktion ausführlich dargelegt. Wegen des Umfanges des Zahlenmaterials erlaube ich mir, auf die Bundestagsdrucksache Nr. 7/2119 vom 17. Mai 1974 zu verweisen.
Im Jahre 1975 wird die Bundesrepublik Deutschland 13 220 884,— DM bereitstellen; von französischer Seite ist ein Betrag von 23 612 500 französ. Francs vorgesehen.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen A 113 und 114) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit oder die Zweckmäßigkeit, daß für Zigaretten, die ohne Tabakfolie tabakfreies Material und ohne Zusatzstoffe ausschließlich mit Rohtabak gefüllt sind, auch in Zukunft ein Prädikat zugelassen wird, und an welches Prädikat denkt die Bundesregierung gegebenenfalls?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, daß die Beseitigung eines eingebürgerten, gesundheitlich nicht relevanten Gattungsbegriffs für einen zu Zigaretten verarbeiteten Tabak meist deutscher Herkunft die Existenz von 6 300 mittelständischen Tabakpflanzern berührt, die 11 Millionen Kilogramm Tabak mit einem Wert von über 80 Millionen DM produzieren?
Zu Frage A 113:
Die Frage, ob für Zigaretten bestimmter Beschaffenheit und für andere Tabakerzeugnisse privilegie-
12782* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975
rende Bezeichnungen zugelassen werden sollen, wird von der Bundesregierung geprüft. Die Überlegungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen.
Die etwaige Zulassung privilegierender Bezeichnungen für Tabakerzeugnisse, die keinerlei Zusatzstoffe enthalten oder bei denen der Gehalt an Schadstoffen, darunter auch Pflanzenschutzmitteln, bestimmte Werte unterschreitet, könnte sich nicht auf Zigaretten beschränken, sondern müßte auch für Tabak, Zigarren usw. geregelt werden.
Zu Frage A 114:
Die Abschaffung der Bezeichnung „naturrein" bei Zigaretten wird nach Auffassung der Bundesregierung keine Nachteile für die deutschen Tabakpflanzer mit sich bringen. Die Eigenart derjenigen Erzeugnisse, die zu einem wesentlichen Anteil aus deutschen Tabaken bestehen und herkömmlicherweise als „naturrein" bezeichnet wurden, der sogenannten „schwarzen Zigaretten", wird auch künftig für jeden Verbraucher zu erkennen sein, ohne-daß es hierzu der Verwendung der Bezeichnung „naturrein" bedarf.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Stommel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 118) :
Ist die Bundesregierung bereit, in diesem Zusammenhang die Frage des Gesundheitspasses aufzugreifen, oder ist sie der Meinug, daß es dem einzelnen Menschen überlassen werden soll, sich selber um eine Unterlage zu bemühen, aus der u. a. Blutgruppe, Impfungen, Röntgenuntersuchungen und -behandlungen sowie sonstige lebenswichtige Hinweise hervorgehen?
Eine für alle Bundesbürger obligate Einführung eines Gesundheitspasses ist von der Bundesregierung nicht geplant. Seine verbindliche Einführung stößt auf erhebliche rechtliche Bedenken, weil der Verschwiegenheitsanspruch des Patienten nicht ausreichend gewährleistet werden kann.
1974 wurde vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit gemeinsam mit den Bundesländern der bundeseinheitliche Notfallausweis entwickelt und von diesen vorwiegend an Risikopatienten ausgegeben. Derzeit wird auf Wunsch dei Länder geprüft, ob der Notfallausweis über den Handel der gesamten Bevölkerung zugänglich gemacht werden kann. Ich darf mich insoweit auf die ausführlichen Darlegungen beziehen, die ich dem Abgeordneten Josten für die Fragestunde am 15. Mai 1975 gegeben habe. Sie ist im Protokoll dei 170. Sitzung als Anlage 18 abgedruckt.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Druck sache 7/3763 Fragen A 119 und 120) :
Ist der Bundesregierung die vom Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführte Verbraucherumfrage bekannt, nach der die Verbraucher anders als bei Lebensmitteln die Bezeichnung „naturrein" bei Zigaretten als Gattungsbegriff zur Kennzeichnung einer bestimmten Geschmacksrichtung auffassen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Repräsentativumfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zu dem Ergebnis gekommen ist, daß für die Vermutung, der Begriff „naturrein" in Verbindung mit Zigaretten könne Vorstellungen von ,gesund" hervorrufen und die Idee erwecken, naturreine Zigaretten seien weniger schädlich als andere Zigaretten, keine Anhaltspunkte gefunden wurden?
Zu Frage A 119:
Ich nehme an, daß sich Ihre Frage auf ein Gutachten des Institutes vom 25. Januar 1969 zum Thema „Naturreine Zigaretten" bezieht. Etwas mehr als die Hälfte der befragten Zigarettenraucher — 53 % bzw. 58 % — war der Auffassung, daß der Hinweis „naturrein" einen besonderen, d. h. kräftigeren Geschmack kennzeichne. Ebenso hoch —52 % — war der Anteil der Zigarettenraucher, nach deren Meinung die als naturrein bezeichneten Zigaretten ausschließlich reine Tabake enthalten, die nicht besonders behandelt sind und keine tabakfremden Stoffe enthalten. Aus dem Umfrageergebnis kann daher nicht herausgelesen werden, daß der Verbraucher der Bezeichnung „naturrein" bei Tabakerzeugnissen eine völlig andere Bedeutung als bei Lebensmitteln beimesse.
Zu Frage A 120:
Bei der dem Allensbacher Gutachten zugrunde liegenden Umfrage wurden keine Fragen über die Gesundheitsschädlichkeit „naturreiner" Zigaretten gestellt. Das Umfrageergebnis kann deshalb auch keinen Aufschluß darüber geben, ob und inwieweit das Rauchen derartiger Zigaretten von den Befragten als weniger gesundheitsschädlich beurteilt wird.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/3763 Fragen A 121 und 122) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr von Hautkrebskrankheiten durch den Verbrauch von Fluorkohlenwasserstoffen als Treibgas für Sprühdosen und Kältemittel in Kühlanlagen?
Ist an ein Verbot oder eine Einschränkung der Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen gedacht?
Zu Frage A 121:
Eine karzinogene Wirkung von Fluor-Kohlenwasserstoffen, genauer Fluorchlor-Kohlenwasserstoffen, bei direktem Kontakt mit dem menschlichen Organismus ist nicht bekannt.
Eine Beurteilung der Frage der indirekten Gefahr von Hautkrebs durch den Verbrauch von Fluorchlor-Kohlenwasserstoffen und deren Vorkommen in der Atmosphäre kann erst dann abgegeben werden, wenn sichere Erkenntnisse über die Wirkungen der Fluorchlor-Kohlenwasserstoffe auf die stratosphärische Ozonschicht und damit auf einen u. U. verstärkten Einfall von kurzwelliger UV-Strahlung
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auf die Erdoberfläche vorliegen. Zum Kenntnisstand über eine mögliche Beeinflussung der stratosphärischen Ozonschicht hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Frage des Abgeordneten Krockert — abgedruckt im Protokoll über die 123. Sitzung, Seite 8280 — ausgeführt, daß sie sich gegenwärtig nicht der Auffassung anschließen kann, daß die weitere Verwendung dieser Stoffe in der Zukunft zu einer teilweisen Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht führen muß. Die Bundesregierung hat dabei darauf hingewiesen, daß die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse noch erheblich erweitert werden müssen.
Zur Klärung der offenen Fragen hat die Bundesregierung Forschungsarbeiten über die Forschungsgruppe „Organohalogenverbindungen" der interministeriellen Projektgruppe „Umweltchemikalien" eingeleitet. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Die bisherigen Pressemitteilungen in dieser Sache beruhen auf Publikationen US-amerikanischer Wissenschaftler, die selbst ausdrücklich auf den hypothetischen Charakter ihrer Berechnungen hingewiesen haben, denen im übrigen wissenschaftliche Aussagen entgegengesetzter Tendenz gegenüberstehen.
Zu Frage A 122:
Da die hypothetischen Vorstellungen über die Wirkung der Fluor-Kohlenwasserstoffe auf die stratosphärische Ozonschicht bisher nicht durch exakte Meßergebnisse gesichert sind, sieht die Bundesregierung zur Zeit keine Notwendigkeit, ein Verbot oder eine Einschränkung der Verwendung von Fluor-Kohlenwasserstoffen herbeizuführen. Dabei ist nicht nur von Bedeutung, daß die Fluor-Kohlenwasserstoffe auf Grund ihrer günstigen chemischen und physikalischen Eigenschaften als Treibgas und Kältemittel noch nicht zu ersetzen sind. Viel wichtiger ist die Tatsache, daß die Auswirkungen dieser Stoffe — wenn sie überhaupt zutreffen — von weltweitem Ausmaß wären und nationale Maßnahmen nur geringe Effekte hätte. In Anbetracht dieser Situation hat sich bereits die OECD-
Sektorgruppe „Unbeabsichtigtes Vorkommen von Chemikalien in der Umwelt" unter Beteiligung von Sachverständigen unseres Landes mit der Problematik der Fluor-Kohlenwasserstoffe beschäftigt, ohne allerdings bisher zu konkreten Schlußfolgerungen und Empfehlungen gekommen zu sein.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 7/3763 Frage A 123) :
Ist die Bundesregierung nicht auch der Ansicht, daß im Bundesausbildungsförderungsgesetz eine Regelung für Kinder von geschiedenen Eltern getroffen werden müßte, und in diesen Fällen nicht von der Höhe des Einkommens beider Elternteile ausgegangen werden kann, zumal wenn ein Elternteil in der Zwischenzeit schon wieder eine neue Familie gegründet hat (siehe Meldung in der "Frankfurter Rundschau" vom 27. Mai 1975)?
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird Ausbildungsförderung familienabhängig geleistet, d. h. auf den im Gesetz festgelegten, nach Art der Ausbildung und Unterbringung gestaffelten Bedarf sind Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, seines Ehegatten und seiner Eltern, soweit sie die nach dem Familienstand und der Zahl dei Familienangehörigen differenzierten Freibeträge übersteigen, anzurechnen. Dabei ist Einkommen und Vermögen beider Elternteile in gleicher Weise heranzuziehen. Nicht zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, ob die Ehe der Eltern des Auszubildenden geschieden ist; denn die Scheidung ist ohne Einfluß auf den Unterhaltsanspruch der gemeinsamen ehelichen Kinder. Mit dieser Regelung trägt das Bundesausbildungsförderungsgesetz der Tatsache Rechnung, daß die Eltern nach dem bürgerlichen Unterhaltsrecht verpflichtet sind, entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft die Kosten der Ausbildung ihrer Kinder ganz oder teilweise zu tragen.
Der besonderen Lage geschiedener Elternteile wird bei der Bemessung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch besondere Freibeträge für jeden Elternteil und die von ihm zu unterhaltenden Familienangehörigen, auch die unterhaltsberechtigten Angehörigen der neu begründeten Familie, Rechnung getragen. Die Freibeträge für die beiden geschiedenen Elternteile sind mit 1 280 DM zusammen höher als der Freibetrag für ein in ehelicher Gemeinschaft zusammenlebendes Elternpaar mit 960 DM bzw. 1 120 DM, wenn beide Eltern Einkommen haben. Außerdem wird bei beiden geschiedenen Elternteilen der Freibetrag von 60 DM für den Auszubildenden berücksichtigt, während dieser Betrag bei zusammenlebenden Eltern nur einmal anrechnungsfrei gestellt wird.
Damit ergibt sich für die geschiedenen Eltern einschließlich des Auszubildenden ein Grundfreibetrag von 1 400 DM gegenüber 1 180 DM für zusammenlebende Eltern. Auf diese Zusammenhänge hat die Bundesregierung auch in Teil C ihres Berichts gemäß der Entschließung des Deutschen Bundestags vom 21. Juni 1974 (Drucksache 7/3438) hingewiesen.
Sie ist der Ansicht, daß die derzeitige gesetzliche Regelung auch der besonderen Situation von Auszubildenden aus geschiedenen Ehen Rechnung trägt und keiner Änderung bedarf. Das Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind nach der Scheidung nicht lebt, von der Anrechnung gänzlich freizustellen, würde im Ergebnis bedeuten, daß dieser Elternteil von seiner bürgerlich-rechtlich begründeten Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinen Kindern aus der geschiedenen Ehe zu Lasten der öffentlichen Hand entbunden würde.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/3763 Frage A 124) :
12784* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975
Wie beurteilt die Bundesregierung die Hintergründe des bundesweiten studentischen Sternmarsches nach Dortmund am 11. Juni 1975 in Sachen „Bundesausbildungsförderungsgesetz" und welche Konsequenzen beabsichtigt sie daraus gegebenenfalls zu ziehen?
Der Sternmarsch am 11. Juni 1975 nach Dortmund, an dem nach Presseberichten 20 000 Personen teilgenommen haben, ist von einem „Sternmarsch-Komitee" veranstaltet worden. Dieses Komitee wird vom MSB Spartakus und dem Sozialistischen Hochschulbund (SHB) getragen. Die vor kurzem als Dachverband der Studentenschaften gegründeten „Vereinigten Deutschen Studentenschaften" hatten es abgelehnt, sich an dem Sternmarsch zu beteiligen.
Die weiteren Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Ausbildungsförderung werden durch ihre gesetzlich begründeten Pflichten bestimmt. Nach § 35 Bundesausbildungsförderungsgesetz hat die Bundesregierung noch in diesem Jahr die Bedarfssätze und Freibeträge im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten und der Einkommensentwicklung zu überprüfen und darüber dem Deutschen Bundestag zu berichten. Gegebenenfalls ist durch Gesetz eine Anpassung vorzunehmen, und zwar entsprechend dem im Gesetz vorgesehenen Zweijahresrhythmus. Dabei wird es vor allem darauf ankommen, den eigentlichen bildungspolitischen und sozialen Kerngehalt der Ausbildungsförderung auf Dauer zu sichern. Es ist aber auch selbstverständlich, daß die Bundesregierung bei ihrem Bericht und ihren Vorschlägen prüfen wird, wie sich die Leistungen des Gesetzes im Verhältnis zu dem enger werdenden Finanzrahmen für die öffentliche Hand entwickeln können und müssen.
In diesem Sinne hat sich die Bundesregierung schon auf die Anfrage des Abgeordneten Pfeifer am 5. Juni 1975 geäußert. Sie hat keinen Anlaß, ihre Auffassung im Hinblick auf die in der Frage angesprochene Veranstaltung zu ändern.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 125) :
Sieht sich die Bundesregierung nicht veranlaßt, entsprechend ihrer Zusage in der Fragestunde vom 25. Februar 1972 bei den Bundesländern anzuregen, die Zulassungsrichtlinien, soweit sie die Vergabe der Studienplätze für Pharmazie betreffen, zu überprüfen, nachdem die Studienbewerber, die noch die pharmazeutische Vorprüfung abzulegen hatten, nicht mehr die Note aus dieser Vorprüfung „dreifach gewichtet" angerechnet erhalten, sondern nur noch mit einem ganz allgemeinen Abzug von 1,0 berücksichtigt werden und damit gegenüber früher schlechter gestellt sind?
Die Bundesregierung hatte in der Fragestunde am 25. Februar 1972 (damaliger Parlamentarischer Staatssekretär Dr. v. Dohnanyi) mitgeteilt, daß sie bei den hierfür zuständigen Ländern eine Überprüfung der Zulassungsregelungen anregen werde, wenn sich die Situation der Bewerber für den Studiengang Pharmazie mit bestandener pharmazeutischer Vorprüfung — aufgrund der Prüfungsordnung für Apotheker vom 8. Dezember 1934 — über das damalige Maß hinaus verschlechtern sollte. Im
Oktober 1972 wurde die Zulassung zum Hochschulstudium generell durch den Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen und den zu seiner Durchführung erlassenen Bestimmungen neu geregelt. Damit erfolgte auch die Zulassung zum Studium der Pharmazie auf einer neuen Rechtsgrundlage. Die zur Durchführung erlassenen Vergabeverordnungen sehen vor, daß von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung der vorexaminierten Studienbewerber 1,0 abgezogen werden.
Ob sich in den letzten Semestern die Situation der vorexaminierten Studienbewerber für Pharmazie verändert hat, kann nur aufgrund der entsprechenden Zulassungsunterlagen beurteilt werden. Über diese Unterlagen verfügt ausschließlich die Zentralstelle der Länder für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund, die das bundesweite Zulassungsverfahren - in Pharmazie durchführt. Die Bundesregierung wird die ZVS um eine entsprechende Auswertung bitten. Es ist davon auszugehen, daß die ZVS hierfür eine Sonderauswertung durchführen muß. Ferner setzt dies voraus, daß die Gremien der ZVS, in denen der Bund nur beratend mitwirken kann, die Herausgabe der Daten genehmigen. Nach Vorlage des Zahlenmaterials durch die ZVS werde ich Ihnen eine Antwort zukommen lassen.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage A 126) :
In welchen Bundesländern ist der Beschluß der Kultusministerkonferenz „Beratung in Schule und Hochschule" vom 14. September 1973 bereits in Landesrecht umgesetzt worden?
Bei dem Beschluß der Kultusministerkonferenz handelt es sich um eine ausdrücklich als solche gekennzeichnete Empfehlung. Derartige Empfehlungen werden häufig nicht durch unmittelbar auf sie bezogene Gesetze, Verordnungen oder Erlasse der Länderverwaltungen verwirklicht, sondern schrittweise durch Einzelmaßnahmen der Länder (z. B. zur Ausbildung von Beratungslehrern).
Die Bundesregierung ist darüber informiert, daß dem Schulausschuß der Kultusministerkonferenz ein Bericht zur Umsetzung der Empfehlung vorliegt, der voraussichtlich in der 185. Sitzung am 27./28. August 1975 beraten wird. Über Ergebnisse aus diesem Bericht ist der Bundesregierung nichts bekannt.
Die Bundesregierung ist jedoch gern bereit, die Kultusministerkonferenz zu gegebener Zeit durch eine schriftliche Anfrage um Mitteilung über das Beratungsergebnis zu bitten.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975 12785*
Anlage 47
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen B 1 und 2) :
Ist die Bundesregierung, nachdem die Landesregierung von Rheinland-Pfalz keine Einwendungen gegen eine Ratifizierung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik zur Regelung verschiedener Grenzfragen vom 31. Juli 1962 erhebt, gewillt, nunmehr erneut ein Ratifizierungsverfahren einzuleiten?
Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß dafür Sorge zu tragen ist, daß denjenigen Bürgern, deren Grundbesitz im Sequesterland seit der Paraphierung dieses Abkommens von der französischen Regierung enteignet worden ist, eine angemessene Entschädigung gezahlt werden muß?
Auf Ihre Frage, ob die Bundesregierung gewillt ist, nunmehr erneut das Verfahren zur Ratifizierung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung verschiedener Grenzfragen vom 31. Juli 1962 einzuleiten, möchte ich Ihnen mitteilen, daß die Bundesregierung vor wenigen Wochen im Zusammenhang mit dem Besuch des Herrn Bundespräsidenten in Frankreich noch einmal eine Sondierung bei der französischen Regierung unternommen hat, um festzustellen, ob diese nicht doch noch für eine Änderung des Vertrages im Sinne der Ihnen bekannten deutschen Vorschläge zu gewinnen wäre. Bis zur endgültigen Antwort auf diese unsere letzte Demarche möchte ich mich nicht weiter äußern.
Was Ihre zweite Frage hinsichtlich der Entschädigung derjenigen Bürger anbetrifft, deren Grundbesitz im Sequesterland seit der Paraphierung dieses Abkommens von der französischen Regierung enteignet worden ist, kann ich Ihnen versichern, daß die Bundesregierung sich für die Interessen dieser Bürger einsetzen wird.
Durch die Fixierung des Eigentumübergangs im Vertrag auf den 31. Juli 1962 wird sichergestellt, daß der deutsche Berechtigte in gleicher Weise wie ein französischer Staatsangehöriger, dessen Grund und Boden aus Gründen öffentlichen Interesses enteignet wird, die nach den französischen Gesetzen vorgesehene Entschädigung erhält.
Anlage 48
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 3) :
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das Vermögen deutscher Firmen und Privatpersonen in Portugal zu sichern?
Die portugiesische Regierung hat bisher ausländische Unternehmen von allen Verstaatlichungen und Beschlagnahmen ausgenommen und nach Kenntnis der Bundesregierung keine Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit des Vermögens deutscher Firmen und Privatpersonen in Portugal beeinträchtigen. Die Bundesregierung hat daher keine Veranlassung gehabt, Maßnahmen zur Sicherung deutscher Vermögenswerte in Portugal zu ergreifen.
Soweit sich im Verlauf von sozialen Auseinandersetzungen und Arbeitskämpfen innerhalb einzelner Betriebe deutscher Unternehmer in Portugal Unzuträglichkeiten ergeben haben, ist die portugiesische Regierung durch das Auswärtige Amt und die Botschaft in Lissabon auf die Besorgnis der Bundesregierung über derartige Vorkommnisse hingewiesen worden.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 4) :
Wie weit ist das in der Antwort der Bundesregierung — Drucksache 7/2887 — auf die Kleinen Anfragen betr. Straffung und Verbesserung der Organisationsstruktur von Bundesregierung und Bundesverwaltung angekündigte und genannte Arbeitsprogramm zur Verbesserung des Informationswesens der Bundesregierung gediehen, und wann ist mit seiner Veröffentlichung zu rechnen?
Das „Arbeitsprogramm zur Verbesserung des Informationswesens der Bundesverwaltung" ist inzwischen zum Referatsentwurf gediehen; ihm liegen die Ergebnisse zweier Befragungen zum Informationswesen der obersten Bundesbehörden zugrunde. Die weitere Zeitplanung ist wie folgt:
— Abstimmung mit den Bundesressorts: Herbst 1975
— Kabinettvorlage: Frühjahr 1976
Das Arbeitsprogramm wird zwei Hauptzielen dienen:
— Es soll im Zuge der allgemeinen Verwaltungsreform durch untereinander abgestimmte Maßnahmen zu der in allen Bereichen des Informationswesens der Bundesverwaltung erforderlichen Rationalisierung beitragen.
— Es soll ein späteres kooperatives Informations.
Verbund-System („Bundesinformationssystem") vorbereiten.
Dabei wird insbesondere von zwei Grundsätzen ausgegangen:
— Es sollen zwar fach- und bereichsübergreifend Voraussetzungen für eine Informationsstruktur geschaffen werden, die einen Datenaustausch im erforderlichen Umfang erlauben; die auf die jeweiligen praktischen Bedürfnisse ausgerichtete Gestaltungsfreiheit der Einzelsysteme und Funktionsbereiche darf jedoch nicht unangemessen eingeschränkt werden.
— Der Struktur eines späteren „Bundesinformationssystems" darf nicht vorgegriffen werden.
Entsprechend den organisatorischen und methodischen Erfordernissen werden als Funktionsbereiche der numerische Bereich, der Textdatenbereich, der Schriftgutbereich und der Literaturbereich unterschieden.
12786* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975
Die in dem Arbeitsprogramm vorgesehenen Maßnahmen und Projekte beziehen sich vorwiegend auf Verbesserungen nichttechnischer Art, ohne die — insbesondere im Textdatenbereich — auch ein wirtschaftlicher DV-Einsatz nicht möglich ist.
Das Arbeitsprogramm wie eine daraus hervorgehende Konzeption für ein späteres „Bundesinformationssystem" finden ihre Ergänzung in einer entsprechenden Organisation der Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung.
Mit einer Veröffentlichung des Arbeitsprogramms kann nach Entscheidung der Bundesregierung über die Kabinettvorlage gerechnet werden.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 5) :
Können die Gemeinden Heimenkirch, Opfenbach und Wohmbrechts, Kreis Lindau, mit Bundeszuschüssen rechnen, wenn sie eine Gemeinschaftskläranlage errichten, und gegebenenfalls in welcher Höhe?
Die Bundesregierung fördert seit Jahren den Bau kommunaler Kläranlagen aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Bundesprogramms zur Sanierung von Rhein und Bodensee. Sie widmet dabei besonderes Augenmerk der finanziellen Förderung solcher Maßnahmen, die der Erhaltung der Gewässergüte des Bodensees dienen. Gerade in den vergangenen Jahren sind im bayerischen Bodenseeraum Vorhaben der Stadt Lindau und des Abwasserverbandes Bayerischer Bodenseegemeinden mit namhaften Beträgen unterstützt worden.
Durch das Bayerische Staatsministerium des Innern bin ich unterrichtet, daß die von Ihnen genannten Gemeinden Heimenkirch, Opfenbach und Wohmbrechts, die ebenfalls im Einzugsgebiet des Bodensees liegen, sich zu einem Abwasserverband zusammengeschlossen und den Planungsauftrag für eine Gemeinschaftskläranlage vergeben haben. Eine baufachlich geprüfte baureife Planung sowie Angaben über die erforderlichen Investitionen liegen allerdings bisher noch nicht vor.
Mit Rücksicht auf diesen Planungsstand sind bisher Anträge auf die Gewährung eines Zuschusses des Bundes aus dem Rhein-Bodensee-Sanierungsprogramm oder eines ERP-Kredites nicht gestellt worden. Eine Aussage darüber, ob und in welcher Höhe die Gewährung eines Zuschusses oder Kredits in Betracht kommt, kann daher derzeit leider nicht gemacht werden. Ich bin jedoch gerne bereit, nach Eingang eines Antrages des Abwasserverbandes die Frage der Mitfinanzierung durch ein ERP-Darlehen ebenso zu prüfen wie die Einbeziehung der Baumaßnahme in das Bundessanierungsprogramm Rhein-Bodensee.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 7/3763 Fragen B 6 und 7) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die in § 7 a des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871, zuletzt geändert am 15. August 1943, festgesetzte Haftungshöchstgrenze von 15 000 DM im Jahr den derzeitigen Einkommens- und Lebensverhältnissen nicht mehr entspricht und aus diesen Gründen entweder beseitigt oder angepaßt werden müßte, um eine Benachteiligung gegenüber Beziehern dynamisierter gesetzlicher Unfallrenten zu beseitigen?
Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag den Entwurf zur Novellierung dieses Gesetzes vorzulegen, und bis zu welchem Zeitpunkt könnte dies geschehen?
Nach § 7 a RHG beläuft sich die Haftungshöchstgrenze bei Personenschäden derzeit auf 15 000 DM Jahresrente. Dieser Betrag ist im Hinblick auf die Entwicklung der Arbeitsverdienste und den steigenden Preisindex für die Lebenshaltung nicht mehr als ausreichend anzusehen. Im Bundesministerium der Justiz ist deshalb ein Entwurf zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften erarbeitet worden, der u. a. eine Verdoppelung des genannten Haftungshöchstbetrages vorsieht (Art. 1 Nr. 7 des Entwurfs). Dieser Entwurf ist im Mai 1975 den beteiligten Kreisen zur Stellungnahme übersandt worden. Es ist beabsichtigt, ihn nach weiteren Erörterungen noch in diesem Jahr dem Kabinett zur Beschlußfassung zuzuleiten.
Einen Abdruck des Entwurfs füge ich zu Ihrer Kenntnisnahme bei.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 8) :
Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemeldungen, wonach der 9. Zivilsenat des Kölner Oberlandesgerichts prüfen lassen will, ob das Gesetz zur Errichtung der Stiftung „Hilfe für behinderte Kinder" verfassungsgemäß ist, und sieht die Bundesregierung in dieser erneuten Zuspitzung eines alten Streits eine Gefährdung des weiteren Vollzugs des Gesetzes?
Im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz beantworte ich die Frage wie folgt:
Es ist richtig, daß das Oberlandesgericht Köln durch zwei Beschlüsse vom 30. Mai 1975 den § 29 des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder", der den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes betrifft, dem Bundesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt hat. Die Bundesregierung sieht hierin keine Gefährdung des weiteren Vollzugs des Gesetzes. Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln haben keinerlei Einfluß auf die in dem Gesetz geregelten Leistungen an die contergangeschädigten Kinder. Es werden weder die erbrachten Zahlungen noch insbesondere die Weiterzahlung der Renten an die Kinder hiervon betroffen. Im übrigen geht die Bundesregierung davon aus, daß die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975 12787*
einer im Interesse der contergangeschädigten Kinder dringend erforderlichen endgültigen Klärung der Angelegenheit führen wird. Die Regelung des § 29 des Gesetzes ist im Gesetzgebungsverfahren eingehend geprüft und von den gesetzgebenden Körperschaften einstimmig beschlossen worden. Ihre Verfassungsmäßigkeit hat inzwischen auch der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 13. Februar 1975 — VI ZR 44/74 — bestätigt.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schrift-
lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen B 9 und 10) :
Da in der letzten Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage — Drucksache 7/3602 Nr. 24 Teil B — (meine konjunkturbelebenden Maßnahmen aus finanziellen Gründen abgelehnt wurden) frage ich die Bundesregierung, ob nicht damit zu rechnen ist, daß die Kosten für die Arbeitslosigkeit höher sind als die durch zusätzliche Anregung der Investitionstätigkeit entstehenden Steuerausfälle?
Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen anderer europäischer Länder, wie z. B. Frankreich, zu erwägen, die auf eine Verbesserung der Abschreibungsbedingungen und die steuerliche Schonung des im Betrieb investierten Gewinns hinauslaufen?
Zu Frage B 9:
Die in Ihrer Anfrage aus Bundestags-Drucksache 7/3602 Nr. B 24 im einzelnen aufgeführten steuerpolitischen Vorschläge beziehen sich auf wesentliche Strukturelemente des Steuersystems. Ihre Realisierung wäre mit erheblichen Steuerausfällen verbunden, die die öffentlichen Finanzen auf Dauer belasten würden. Das Problem der Arbeitslosigkeit ist hingegen vorübergehender Natur. Demgemäß fallen die zusätzlichen Kosten hierfür auch nur solange an, bis die Konjunkturschwäche überwunden ist. Man kann daher mit Sicherheit davon ausgehen, daß die von Ihnen genannten steuersystematischen Erleichterungen die öffentlichen Haushalte insgesamt erheblich stärker belasten würden als die Kosten für die konjunkturell bedingte Arbeitslosigkeit. Abgesehen davon ist — wie ich in meiner Antwort auf Ihre vorgenannte Anfrage ausgeführt hatte — zweifelhaft, ob diese Maßnahmen überhaupt geeignet sind, schnell wirksame Konjunkturanstöße zu vermitteln, die einen Rückgang der Arbeitslosigkeit zur Folge hätten.
Zu Frage B 10:
Die Bundesregierung ist immer für internationale Koordinierung der Wirtschaftspolitik, insbesondere im Rahmen der EG, eingetreten. Sie hält an dieser Auffassung fest. Dies zwingt nicht dazu, in den einzelnen Ländern zur Verfolgung bestimmter gemeinsamer wirtschaftspolitischer Grundziele identische Instrumente einzusetzen. Angesichts des derzeitigen Integrationsstandes zwischen den Volkswirtschaften der EG-Länder ist es zweckdienlich, wenn in den einzelnen Ländern von Fall zu Fall jeweils die Maßnahmen ergriffen werden, die aufgrund der Besonderheiten der jeweiligen Situation am besten geeignet sind, ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Die Bundesregierung hat mit ihrem Konjunkturprogramm vom vergangenen Dezember, mit der Steuer- und Kindergeldreform und mit der Ausgestaltung des Bundeshaushaltes ihren auf einen stabilitätsgerechten Aufschwung gerichteten konjunkturpolitischen Kurs festgelegt. Die Bundesbank wirkt durch ihre Geld- und Kreditpolitik in die gleiche Richtung. In Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Konzertierten Aktion vom 6. Juni 1975 ist die Bundesregierung daher der Meinung, daß derzeit keine weiteren konjunkturpolitischen Maßnahmen angezeigt sind.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 11) :
Ist die Absage von Bundesfinanzminister Dr. Apel an zwei Botschafter, deren Länder zu besuchen, ein Eingeständnis der Kritik an der Gestaltung seiner kürzlichen Japanreise, und welche sonstigen Gründe haben den Bundesfinanzminister in seinem „Stern"-Interview vom 5. Juni zu seiner entsprechenden Aussage bewogen?
Am 6. Juni schreibt der japanische Finanzminister an den Bundesminister der Finanzen folgendes:
„Lieber Kollege! Es war für mich ein sehr großes Vergnügen und eine Ehre, daß Sie Anfang Mai unser Land besucht haben und damit so freundlich waren, meiner Einladung zu entsprechen. Mir ist heute noch bewußt, welche Mühen Sie wegen der langen Reise auf sich genommen haben, und ich schätze es ganz besonders, daß Sie diese Anstrengungen übernommen haben, obwohl Sie sicherlich einer der beschäftigtsten Menschen in der Welt sind.
Ich bin davon überzeugt, daß der offene Meinungsaustausch, den wir miteinander hatten, und die Möglichkeiten, die Sie hatten, Land und Leute in Japan kennenzulernen, für unsere beiden Länder von großer Bedeutung waren."
Der japanische Finanzminister spricht dann über aktuelle Währungsfragen in diesem Schreiben und führt fort:
„Wie ich höre, haben Mitglieder der Opposition versucht, Ihnen wegen Ihrer Japan-Reise Schwierigkeiten zu machen. Ich bin betrübt darüber, daß für Sie aus meiner Einladung Probleme entstanden sind und Sie Ungelegenheiten haben." Der japanische Finanzminister unterstreicht dann, wie sehr es dennoch wichtig ist, weiterhin in persönlichem Kontakt zu bleiben.
Wenn der Bundesfinanzminister im „Stern"-Interview erklärt hat, er wolle in der nächsten Zeit keine Einladungen ausländischer Kollegen mehr annehmen, dann deshalb, um seinen Kollegen den Ärger zu ersparen, den auch sie empfinden müssen, wenn deutsche Politiker Einladungen in befreundete Länder annehmen und dann ein solcher Wirbel entfacht wird, der im übrigen durch nichts gerechtfertigt ist.
12788* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 12) :
In welchen Bundesministerien werden die für alle Ministerien haushaltsrechtlich vorgeschriebenen „Nutzen-Kosten-Untersuchungen" (§ 6 Abs. 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes) für Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung tatsächlich durchgeführt und in welchen noch nicht?
Nach § 7 Abs. 2 BHO sind für geeignete Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung Nutzen-
Kosten-Untersuchungen anzustellen. Zu dieser Vorschrift sind Vorläufige Verwaltungsvorschriften ergangen, die das Instrument definieren, eine Methode zur Erstellung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen festlegen und erforderliche organisatorische Maßnahmen treffen.
Nutzen-Kosten-Untersuchungen werden von den Bundesministerien in steigendem Maße vorgenommen. So werden im laufenden Haushaltsjahr 82 neue Untersuchungen mit einem geschätzten Maßnahmenvolumen von 25 Mrd. DM durchgeführt,
Im Bereich des BMP werden zwar keine Nutzen-
Kosten-Untersuchungen, aber betriebswirtschaftlich ausgerichtete Wirtschaftlichkeitsrechnungen angestellt.
Die Aufgabenstruktur im Geschäftsbereich des BMF führt zu einer verstärkten Anwendung finanzwirtschaftlicher Berechnungen.
In den Geschäftsbereichen des AA, des BMJ und des BMB gibt es z. Z. keine geeigneten Maßnahmen im Sinne des § 7 Abs. 2 BHO.
Im Bereich des BMA, des BMSt und des BMBW sind die Arbeiten noch nicht so weit fortgeschritten, daß Nutzen-Kosten-Untersuchungen als Entscheidungshilfen vorliegen.
Anlage 56
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 13) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung eines namhaften Agrar-Informationsblatts (AGRA-EUROPE vom 3. Juni 1975), wonach sich „große Einsparungen an den bisherigen Agrarausgaben erzielen ließen durch Förderung des Produktionsverzichts"?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Maßnahmen, die zu einer Produktionseinschränkung führen, grundsätzlich als geeignete und u. U. langfristig auch sparsamere Instrumente zur Beseitigung struktureller Marktungleichgewichte anzusehen sind.
Daher hat sich die Bundesregierung in den vergangenen Jahren aus der jeweiligen Marktlage heraus und mit dem Ziel längerfristiger struktureller Verbesserung an verschiedenen Maßnahmen beteiligt, z. B. der Abschlachtaktion für Milchkühe,
— der Nichtvermarktungsanreize für Milch,
— der Umstellungsaktion von der Milch- auf die Rindfleischerzeugung,
— der Rodeaktion für Obstbäume ebenso wie
— der Aufforstungsbeihilfenregelung und
— der Gewährung von Landabgaberente.
Gegen großräumige Flächenstillegungsprämien bestehen jedoch — nicht zuletzt im Hinblick auf die Erfahrungen in den USA — erhebliche Bedenken. Dies gilt vor allem, wenn die Stillegungsprämien einen echten Ausgleich für das entgangene Einkommen bieten sollen. Die Bundesregierung ist — wie der von Ihnen zitierte Informationsdienst— der Auffassung, daß eine wesentliche Voraussetzung für die Beseitigung struktureller Agrarüberschüsse eine wirkungsvolle Regionalpolitik in allen EG-Ländern ist, die ausreichende Einkommensalternativen bietet, und damit Möglichkeiten eines strukturellen Wandels ohne große soziale Härten eröffnet.
Anlage 57
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 14) :
Hält die Bundesregierung eine Fettmarktordnung für die Europäische Gemeinschaft, in die pflanzliche und tierische Fette einbezogen sind, für eine geeignete Maßnahme, den Butterkonsum zu fördern dadurch, daß die Vorzüglichkeit der Butter gegenüber anderen Fetten verbessert wird?
Die Einbeziehung der tierischen Fette einschließlich Butter in eine Fettmarktordnung, wie sie derzeit für pflanzliche Ole und Fette angewandt wird, würde infolge einer Herabschleusung des Butterpreises den Butterabsatz voraussichtlich erhöhen, dafür aber einen sehr hohen Mittelaufwand erfordern. Andererseits könnte die Einbeziehung der Butter in die Fettmarktordnung auch in der Weise erfolgen, daß die Preise der Fettrohstoffe bei der Einfuhr heraufgeschleust werde, was zu einer Verteuerung der Margarine, aber auch der Kraftfuttermittel für die gesamte Veredelungswirtschaft führen würde.
Die Bundesregierung sieht in der Einbeziehung der tierischen Fette in die Fettmarktordnung daher keine besonderen Vorteile. Sie ist nach wie vor der Meinung, daß das beste Mittel zur Lösung des Butterproblems eine gezielte Absatzpolitik ist. Des weiteren hält es die Bundesregierung für erforderlich, die in der Gemeinschaft auf den Sektoren pflanzliche und tierische Fette jeweils zu verfolgende Politik sehr sorgfältig aufeinander abzustimmen, um neben dem Aspekt der sicherzustellenden Fettversorgung auch nachteilige Auswirkungen auf das Wettbewerbsverhältnis der Fette untereinander ausgleichend berücksichtigen zu können.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975 12789*
Anlage 58
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 15) :
Ist die Bundesregierung bereit, den Agrarkommissar Lardinois, dem offensichtlich nicht die Fakten bekannt sind, weshalb die Mehrwertsteuer-Vorsteuerpauschale für Agrarprodukte in der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 1975 um 1 % angehoben worden ist, darüber zu unterrichten?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Mitglieder der EG-Kommission in ausreichendem Umfange über die Gründe, die zur Anhebung der Vorsteuerpauschale zum 1. Januar 1975 geführt haben, informiert sind.
Die Bundesregierung hat mit Schreiben vom 23. Dezember 1974 in eingehender Form die EG-Kommission über die Gründe, die zur Anhebung der Vorsteuerpauschale und des Steuersatzes in § 24 Umsatzsteuergesetz geführt haben, unterrichtet. Sie hat in diesem Schreiben insbesondere darauf hingewiesen, daß in dieser Maßnahme eine Beihilfe nicht zu sehen sei, da die Anhebung durch das Steigen der Vorsteuerbelastung der Land- und Forstwirtschaft notwendig geworden sei.
Der Gesetzestext ist mit Schreiben vom 20. Januar 1975 der EG-Kommission übersandt worden.
Nachdem nunmehr auch die erforderlichen Zahlenunterlagen zur Verfügung stehen, bereitet die Bundesregierung eine Zusammenstellung vor, die die Angaben im Schreiben vom 23. Dezember 1974 untermauern. Diese Unterlagen werden der EG-Kommission in Kürze zugeleitet.
Die Bundesregierung hat daher alles getan, um die EG-Kommission über die Gründe der Anhebung der Umsatzsteuer zum 1. Januar 1975 zu unterrichten.
Anlage 59
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 16) :
Rechtfertigt die wirtschaftliche Entwicklung im Zonenrandgebiet die Kürzung der Vergütung bei Getreidefrachten von 25 % auf 15 % und die Heraufsetzung der Mindestfrachtsätze von bisher 48 DM auf 60 DM?
Die Frachthilfe für Getreide ist ab 1. Juni 1975 unter anderem dahin gehend geändert worden, daß der Beihilfesatz künftig nicht mehr 25 v. H., sondern nur noch 15 v. H. der rechtsverbindlichen Frachten beträgt. Die Ermäßigung der Subvention war aus finanzpolitischen Gründen unabdingbar.
Der Haushaltsansatz für die Frachthilfe hat sich seit ihrer Einführung im Jahre 1962 bis heute fast verdoppelt. Um die für 1975 und voraussichtlich auch für 1976 bereitgestellten Mittel in Höhe von 40 Millionen DM nicht zu überschreiten, war die Anpassung erforderlich. Die Erhöhung des frachthilfefähigen Frachtbetrages von 48,— DM auf 60,— DM war notwendig, um die Beihilfezahlungen für Beförderungen mit geringen Frachtkosten in einem vertretbaren Verhältnis zu dem zwangsläufig eintretenden Verwaltungsaufwand zu halten.
Die Frachthilfe verfolgt keine unmittelbaren regionalpolitischen Ziele. Sie wird auf alle Getreidebeförderungen gewährt, die innerhalb des Bundesgebietes beginnen und enden. Dabei spielt es auch keine Rolle, wo der Frachtzahler seinen Sitz hat; er kann gegebenenfalls auch Ausländer sein. Die Frachtzahler sind also gleichmäßig betroffen.
Die Getreideerzeuger — auch die im Zonenrandgebiet — sind durch die Interventionspreisregelung für Getreide abgesichert. Auf die Höhe der durch die EWG-Getreidemarktordnung festgelegten Interventionspreise im Zonenrandgebiet hat die Frachthilfe keinen Einfluß.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 17) :
Wer ist nach Auffassung der Bundesregierung nach Verabschiedung des Schwerbehindertengesetzes vom 29. April 1974 und nach dem Gesetz „Sozialversicherung für Behinderte" Kostenträger für die anfallenden Fahrkosten und die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für Behinderte, die als Lohnempfänger in einer Werkstatt für Behinderte tätig sind?
Nach § 3 Abs. 4 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter in geschützten Einrichtungen vom 7. Mai 1975 sind die Beiträge zur Sozialversicherung, die die Träger der Werkstätten für Behinderte als Arbeitgeber entrichten müssen, von den Kostenträgern der Behinderten zu erstatten. Diese Regelung bezieht sich auf den Teil der Arbeitgeberanteile, die vom tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt der Behinderten abzuführen sind. Beiträge zur Rentenversicherung für den Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsächlichen und dem fiktiven Arbeitsentgelt nach § 9 des genannten Gesetzes sind zwar auch von den Trägern der Werkstätten als Arbeitgeber zu entrichten; diese Aufwendungen werden aber vom Bund und den Ländern je zur Hälfte getragen und den Werkstattträgern erstattet.
Die Beteiligung des Bundes und der Länder gilt auch für die in Werkstätten für Behinderte beschäftigten Lohnempfänger.
Die Finanzierung der Arbeitgeberanteile, die vom tatsächlichen Arbeitsentgelt der Behinderten zu entrichten sind, macht in den Fällen, in denen die überörtlichen Träger der Sozialhilfe oder die Bundesanstalt für Arbeit Kostenträger sind, keine Schwierigkeiten. Dagegen ist sie noch ungeklärt bei den Behinderten, die wie die meisten Lohnempfänger keinen Kostenträger haben. Die Frage, ob und ggf. welcher Kostenträger für die in Werkstätten für Behinderte arbeitenden Lohnempfänger herangezogen werden kann, gehört zu den Problemen des individuellen Leistungsrechts im Werkstattbereich und hängt eng mit der zu entwickelnden Konzeption der Werkstatt für Behinderte zusammen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung prüft zur Zeit in Zusammenarbeit mit den Ländern und mit
12790* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975
einer Arbeitsgruppe von Sachverständigen, welche Lösungen möglich sind. Ihre Frage läßt sich deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantworten.
Die Übernahme der Fahrtkosten gehört ebenfalls zu den noch offenen Problemen des individuellen Leistungsrechts und steht bei den genannten Beratungen mit zur Diskussion. Für die Behinderten, die einen Kostenträger haben, werden auch die Fahrtkosten von den jeweiligen Kostenträgern aufgebracht. Die Frage, ob Fahrtkosten auch für Lohnempfänger übernommen werden sollen, wird nach ähnlichen Gesichtspunkten zu beurteilen sein wie die Frage der Finanzierung der Arbeitgeberbeiträge. Die innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen zu führende Diskussion, ob im Rahmen der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben nach § 28 des Schwerbehindertengesetzes solche Fahrtkosten getragen werden können, ist noch nicht abgeschlossen.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen B 18 und 19) :
Hält die Bundesregierung die Äußerung des Bundeswirtschaftsministers in der "Wirtschaftswoche" vom 6. Juni 1975, wonach ein neues Konjunkturprogramm nicht in Betracht käme, vereinbar mit der gleichzeitigen Ankündigung des Bundesarbeitsministers zur Freigabe von 250 Millionen DM zur Finanzierung gemeindlicher Sozialeinrichtungen unter konjunkturpolitischer Zielsetzung?
Auf Grund welcher Berechnungen ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, daß sich mit dem Betrag von 250 Millionen DM, die aus dem letzten Konjunkturprogramm 1974 nicht in Anspruch genommen worden sind und die jetzt zur Finanzierung kommunaler Sozialeinrichtungen ausgegeben werden sollen, 15 000 bis 20 000 Arbeitslose eine neue Beschäftigung finden?
Bei der vom Kabinett beschlossenen Freigabe von Mitteln zur Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit handelt es sich nicht um ein neues Konjunkturprogramm. Hierbei geht es vielmehr um die Verwendung der Restmittel aus den arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungshilfen, die als Teil des Konjunkturprogramms vom Dezember 1974 beschlossen wurden. Diese Verwendung liegt in der Zielsetzung und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten des Konjunkturprogramms vom vergangenen Dezember.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken:
Die Anträge auf Zuschüsse liegen der Bundesanstalt für Arbeit bereits vor. Zum Teil sind sie schon bewilligt.
Aus diesen Anträgen läßt sich schließen, daß Arbeitskräfte in der von Ihnen genannten Größenordnung gefördert werden.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 20) :
Wie haben sich die Zuwendungen an die freien und politischen Jugendverbände allgemein und für ihren internationalen Jugendaustausch seit Amtsantritt der sozialliberalen Bundesregierung im Jahr 1969 entwickelt?
Im Rahmen des Bundesjugendplanes hat die Bundesregierung nachstehende Beträge für die Förderung zentraler Aufgaben der Jugendverbände (Deutscher Bundesjugendring und seine Mitgliedsverbände, Deutsche Sportjugend und ihre Mitgliedsverbände, Ring Politischer Jugend und seine Mitgliedsverbände, sonstige zentrale Jugendverbände) bereitgestellt:
Jahr Deutscher Deutsche Sportjugend und ihre Mitgliedsverbände Ring Politischer Jugend und seine Mitgliedsverbände Sonstige zentrale Jugendverbände
Bundesjugendring und seine DM DM DM
Mitgliedsverbände
DM
1969 7 100 000 *) 550 000 495 000
1970 7 080 000 1 705 000 665 000 590 000
1971 7 560 000 2 145 000 715 000 640 000
1972 7 560 000 2 145 000 715 000 640 000
1973 8 710 000 2 360 000 785 000 770 000
1974 9 295 000 2 515 000 830 000 825 000
1975 9 777 300 2 637 800 857 400 864 900
Für die internationale Jugendarbeit wurden im gleichen Zeitraum folgende Mittel zur Verfügung gestellt:
Jahr Deutscher Deutsche Sonstige
Bundesjugendring und seine Sportjugend und zentrale Jugendverbände
Mitgliedsverbände ihre Mitgliedsverbände DM
DM DM
1969 3 038 805 *) 384 092
1970 3 540 760 *) 530 297
1971 2 670 242 1 496 830 410 350
1972 2 952 263 1 650 000 600 553
1973 3 133 006 1 711 250 701 083
1974 3 392 979 1 729 300 742 030
1975
(Planung) 3 100 000 1 700 000 740 000
Die mit *) bezeichneten Positionen wurden in den genannten Jahren für die beiden Trägerbereiche gemeinsam bewirtschaftet.
Bei den Zahlenangaben über die internationale Jugendarbeit für die sonstigen zentralen Jugendverbände enthalten den Gesamtansatz sowohl für den Ring Politischer Jugend und seine Mitgliedsverbände als auch für den Bereich der anderen zentralen Jugendverbände und der sonstigen zentralen Organisationen der Jugendarbeit.
Über die genannten Beträge hinaus partizipierten Jugendorganisationen — je nach ihrer Aufgabenstellung und ihren Arbeitsschwerpunkten — auch an den Förderungsmitteln in anderen Programmen des Bundesjugendplanes (z. B. Sonderprogramm der politischen Bildung, Freiwilliger sozialer Dienst, Erprobung neuer Konzeptionen und Methoden in der Jugendhilfe, Sportliche Jugendbildung). Diese Beträge sind hier nicht berücksichtigt worden, weil nicht alle Jugendverbände gleichartig und gleich-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975 12791*
mäßig in diesen verschiedenen Aufgabenbereichen engagiert sind. Sie können deshalb zu Vergleichszwecken nicht herangezogen werden.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 21):
Wann wird die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Blei-Zink-Gesetzes einbringen mit dem Ziel, den gesetzlich zugelassenen Bleianteil auf einen mit dem Gesundheitsschutz zu vereinbarenden vom Hundertsatz zu senken?
Artikel 4 des Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts sieht die Möglichkeit zur Ablösung des Blei-Zink-Gesetzes durch lebensmittelrechtliche Verordnungen bereits vor. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hält den Erlaß entsprechender Rechtsvorschriften für dringend erforderlich. Eine groß angelegte Fragebogenaktion bei den obersten Landesgesundheits- und -veterinärbehörden sowie bei allen in Betracht kommenden Bundesanstalten, die der Vorbereitung dieser Rechtsvorschriften diente, konnte inzwischen abgeschlossen und ausgewertet werden.
Die Auswertung der Fragebogen hat aber gezeigt, daß für den Erlaß von Rechtsvorschriften noch materielle Unterlagen fehlen. Für die Festsetzung von Lässigkeitsgrenzen für Blei und andere Schwermetalle oder für eine prozentuale Beschränkung dieser Stoffe in Bedarfsgegenständen sind deshalb noch weitere umfangreiche Recherchen und Sachverständigenbefragungen sowie Erörterungen mit den betroffenen Wirtschaftskreisen unumgänglich. Für diese Sachfrage ist auch ein Forschungsauftrag vergeben worden,
Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wird im Hinblick auf die Bedeutung von Regelungen über die Schwermetall-Lässigkeit von Bedarfsgegenständen bemüht sein, möglichst kurzfristig zu den im Interesse des Gesundheitsschutzes notwendigen und wirtschaftlich vertretbaren Lösungen zu kommen. Mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der Materie ist es jedoch zur Zeit nicht möglich, einen Termin für den Erlaß der Rechtsverordnung zu nennen.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen B 22 und 23) :
Ist die Bundesregierung bereit, um die Übernahme der internationalen Jugendstätte in Baasem durch die Otto-Benecke-Stiftung zur Durchführung von Sprachkursen für junge spätausgesiedelte oder geflüchtete Studienbewerber zu ermöglichen, sich an den Kosten zur Errichtung von Freizeiteinrichtungen im notwendigen Umfang zu beteiligen, um den jungen Menschen während ihrer mehrwöchigen Kurse einen Ausgleich zu bieten?
Wie hoch würde der tatsächliche oder prozentuale Anteil der Bundesregierung unter diesen Voraussetzungen sein?
Zu Frage B 22:
Die Bundesregierung ist im Falle der Übernahme der Internationalen Jugendstätte Baasem durch die Otto-Benecke-Stiftung grundsätzlich bereit, sich an den Kosten notwendiger Freizeiteinrichtungen im Rahmen des Möglichen zu beteiligen.
Zu Frage B 23:
Über eine mögliche Kostenbeteiligung bedarf es noch Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Diese können jedoch erst geführt werden, wenn die Frage der Übernahme durch die Otto-
Benecke-Stiftung abschließend geklärt ist und der Mittelbedarf für die zu schaffenden Freizeiteinrichtungen feststeht.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 24) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Insektengift „Vapona" mit großer Wahrscheinlichkeit für den Menschen ebenfalls schädlich ist und darum in einigen Ländern bereits verboten wurde, und erwägt die Bundesregierung ähnliche Maßnahmen?
Der Bundesregierung ist kein Land bekannt, in dem der in Handelsprodukten enthaltene Wirkstoff Dichlorvos — auch Vapona genannt — verboten ist.
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und bei Einhaltung der vom Bundesgesundheitsamt aufgestellten Hinweise, mit denen Hersteller dichlorvoshaltige Zubereitungen kennzeichnen müssen, sieht die Bundesregierung nach den heutigen wissenschaftlichen Kenntnissen keine Gefahr für den Menschen und daher keine Veranlassung, das Insektizid Dichlorvos sowie dichlorphoshaltige Zubereitungen zu verbieten.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/3763 Frage B 25) :
Treffen Pressemitteilungen („Tagesspiegel" vom 14. Mai 1975) zu, denenzufolge eine Reihe von Haarfärbemitteln mit großer Wahrscheinlichkeit krebserzeugende Konsistenzen enthalten, und welche sofortigen und weiteren Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung angesichts dieses Sachverhalts gegen die entsprechenden auf dem Markt befindlichen Produkte zu ergreifen?
Die der Bundesregierung bekanntgewordenen Pressemitteilungen gehen auf die in den USA durchgeführten Vorversuche zurück, mit denen ermittelt werden soll, ob einige Stoffe, die in Haarfärbemitteln Verwendung finden, eine krebserregende Wirkung aufweisen. Die bisher durchgeführten Untersuchungen geben noch keine Auskunft darüber, ob diese Stoffe krebserregend sind. Ergebnisse sind voraussichtlich erst in einem halben Jahr zu erwarten.
12792* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975
Nach § 24 Nummer 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. August 1974 ist es verboten, Stoffe, die bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen, als kosmetische Mittel in den Verkehr zu bringen. Sofern sich also herausstellt, daß in Haarfärbemitteln enthaltene Stoffe die menschliche Gesundheit schädigen, dürfen sie nicht in den Verkehr gebracht werden. Die Bundesregierung wird bei Vorliegen ungünstiger Untersuchungsergebnisse die für den Vollzug des Gesetzes zuständigen obersten Landesbehörden und die betroffene Wirtschaft unverzüglich hiervon unterrichten.
Im übrigen erarbeitet die Kosmetik-Kommission beim Bundesgesundheitsamt, die sich laufend mit den aktuellen toxikologischen Problemen auch der Haarfärbemittel befaßt, zur Zeit eine Liste derjenigen Stoffe, die in Haarfärbemitteln wegen ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit ausschließlich verwendet werden sollten.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 26) :
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um zu vermeiden, daß von der beabsichtigten Verbreiterung der Bundesautobahn A 67/A 6 (A 10 alt) auf sechs Spuren im Bereich der Stadt Viernheim schädliche Wirkungen auf das benachbarte Wohngebiet östlich und das geplante Erholungsgebiet westlich der Bundesautobahn ausgehen, und ist die Bundesregierung insbesondere bereit, den von der Stadt Viernheim vorgebrachten Einwendungen stattzugeben?
Für die vorgesehene Verbreiterung der Autobahn A 67 auf 6 Spuren läuft zur Zeit das Planfeststellungsverfahren. Planfestellungsbehörde ist in Hessen der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik. Er hat auch über alle im Rahmen des Verfahrens vorgebrachten Einwendungen in dem von ihm zu erlassenden Planfeststellungbeschluß zu entscheiden. Der Bundesminister für Verkehr kann in das laufende Verfahren nicht eingreifen.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen B 27 und 28) :
Treffen Meldungen zu, wonach der Autobahnabschnitt Singen-
Überlingen nur zum Teil in die 1. Dringlichkeit des Fünfjahresplans 1976 bis 1980 kommen soll, obwohl dieser Abschnitt schon im Fünfjahresplan 1971 bis 1975 in der 1. Dringlichkeit war?
Ist der Bundesregierung klar, daß die Ortsdurchfahrten und der Bodenseeuferbereich zwischen Singen—Stockach—Überlingen nicht mehr länger auf die überfällige Verkehrsentlastung warten können?
Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung des Bedarfsplanes ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grunde lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über die künftige Dringlichkeitseinstufung des BAB-Abschnitts Singen—Überlingen machen.
Die schwierigen Verkehrsverhältnisse in den genannten Ortsdurchfahrten sind bekannt, und eine baldmöglichste Besserung dieser Zustände wird nach wie vor angestrebt.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 29) :
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Einstellung
der Bundesbahnstrecke Moerlenbach—Wahlen zu verhindern?
Die Deutsche Bundesbahn hat ein Stillegungsverfahren für diese Strecke noch nicht eingeleitet. Erst nach Vorlage eines Stillegungs-Antrages mit entsprechenden Unterlagen kann die Frage einer Beibehaltung dieser Strecke geprüft werden.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen B 30 und 31) :
Treffen die Aussagen des hessischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr zu, wonach die Bundesregierung bereit ist, die Kosten für die Führung der Bundesautobahn A 66 (früher A 80) als Tunnel (auf der Trasse Miquel—Adickes—Allee) im Frankfurter Alleenring zu übernehmen?
Ist die Bundesregierung bereit, mögliche alternative Trassenführungen in gleichem Umfang zu bezuschussen, und welche Planungen gibt es gegebenenfalls dafür?
Der Bundesminister für Verkehr hält eine als Autobahn stadtnah geführte Straßenverbindung zwischen der Miquelallee und der A 49 (früher A 91) zur wirksamen Entlastung des städtischen Straßennetzes für notwendig. Da eine nördliche Umfahrung der Stadt dieser Funktion nicht gerecht werden würde, könnte diese nicht zu Lasten des Bundes gebaut werden.
Die Tunnellösung ist eine der in technischer Hinsicht möglichen Lösungen für eine stadtnahe Verbindung. Im Auftrage des Bundesministers für Verkehr prüft der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik in einer ökonomischen Untersuchung (Kosten-Nutzen-Rechnung) unter besonderer Berücksichtigung der Umweltprobleme die Vor- und Nachteile der einzelnen Lösungen. Der Bundesminister für Verkehr hofft, daß das Einvernehmen mit der Stadt zur stadtnahen Führung der Autobahn, zur Kostenteilung und Bauträgerschaft hergestellt werden wird.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 32) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich in Hauptverkehrszeiten auf der B 27 vor den Verkehrsampeln an der sogenannten Adler-Kreuzung in Tübingen-Lustnau regelmäßig ein Verkehrsstau von mehreren Kilometern Länge bildet, und ist die
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975 12793*
Bundesregierung bereit, den kreuzungsfreien Ausbau der B 27 an dieser Stelle entsprechend den Vorstellungen des Regierungspräsidiums in Tübingen in den 1976 beginnenden Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen aufzunehmen?
Die Verkehrsprobleme, die sich im Einmündungsbereich B 27/B 297 („Adlerkreuzung") in Tübingen aus der begrenzten Leistungsfähigkeit der bestehenden Anlage ergeben, sind bekannt. Die Maßnahme zum höhenfreien Ausbau dieses Bereichs der B 27 wird entsprechend auch in die Überlegungen bei Aufstellung des künftigen Bauprogramms einbezogen. Die Einplanung macht bei der vorliegenden Größenordnung (über 20 Millionen DM) naturgemäß besondere Schwierigkeiten. Die Vielzahl anstehender und vordringlicher Maßnahmen und die sich verschärfenden Finanzierungsmöglichkeiten lassen eine kurzfristige Verwirklichung dieser Maßnahme aus heutiger Sicht nicht zu. Festlegungen für die Jahre nach 1976 sind jedoch noch nicht getroffen. Für eine endgültige Aussage muß die derzeitig stattfindende Überprüfung des Bedarfsplans und Aufstellung des 2. Fünfjahresplans abgewartet werden.
Zur Verbesserung der bestehenden Verhältnisse ist eine Zwischenlösung (Anlage einer Rechtsabbiegerspur) vorgesehen. Eine solche kleinere Maßnahme ist sowohl vom baulichen als insbesondere auch vom finanziellen Aufwand her kurzfristig zu verwirklichen.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 33) :
Welche Reparaturkosten auf Bundesfernstraßen haben Spikesreifen seit ihrer Einführung verursacht?
Bereits 1971 hat ein Bund-Länder-Ausschuß aufgrund von Meßergebnissen aus fünf Bundesländern die durch Spikes verursachten Unterhaltungskosten für das gesamte überörtliche Netz von seinerzeit 165 000 km Länge ermittelt. Die Hochrechnung, die wie bei vielen Ermittlungen im Verkehrsbereich auf einigen Annahmen (z. B. Spikesanteil in den einzelnen Verkehrsklassen, Gesamtzahl der Spikesüberrollungen innerhalb eines Jahres) aufbauen mußte, führte zu dem Ergebnis, daß jährlich etwa 4 353 km zweispurige Straßen des betrachteten Netzes, in erster Linie Straßen für starken und sehr starken Verkehr, erneuert werden müssen. Bei einem Erneuerungssatz von etwa 100 000 DM/km für diese Straßenklassen, welcher auch die Kosten für Baustelleneinrichtung, -räumung, -absperrung und -beschilderung enthält, fielen allein für die 165 000 km jährliche Kosten von 435 Millionen DM an. Nicht berücksichtigt sind bei dieser Kostenschätzung die Straßen mit einer Verkehrsbelastung unter 4 000 Kfz/Tag und das Netz der Gemeindestraßen, das ebenfalls erhebliche Spikesschäden aufweist.
Außerdem liegen die Kosten für die Erneuerung auf Autobahnen um 50-100 % höher als mit 100 000 DM/km angenommen.
Bei der Wertung der Kostenschätzung ist zu beachten, daß sich seit 1972 die Zahl der Spikesbenutzer und damit der Umfang der Spikesschäden von Jahr zu Jahr verringert hat.
Anfang dieses Jahres wurden die Bundesländer erneut gebeten, den Umfang und die geschätzten Instandsetzungskosten der Spikesschäden zu melden. Dabei sollte auch die Zeitdauer bis zum Abschluß der Instandsetzungsmaßnahmen unter Beachtung der technischen und haushaltsmäßigen Möglichkeiten unter der Voraussetzung angegeben werden, daß das Verbot der Spikesreifenbenutzung ab 1. Mai 1975 endgültig ist und keine weiteren Spikesschäden mehr zu erwarten sind.
Die Stellungnahmen der Länder stehen teilweise noch aus. Bisher vorliegende Angaben lassen erkennen, daß in den nächsten 5-6 Jahren insgesamt Kosten von mehreren 100 Millionen DM für die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durch Beseitigung der von den Spikesreifen hervorgerufenen Schäden entstehen werden.
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/3763 Fragen B 34 und 35) :
Bestehen bei der Deutschen Bundesbahn Pläne, daß eine neue Bundesbahnstrecke von Koblenz nach Wiesbaden geführt werden soll?
Falls dies zutrifft, wird die Deutsche Bundesbahn dann bei der Trassenführung den strukturschwachen Raum Nastätten in ihre Planungen einbeziehen?
In den unternehmenspolitischen Zielvorgaben für den Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat der Bundesminister für Verkehr die DB aufgefordert, anstelle der geplanten Strecke Köln—Groß Gerau (Westerwaldtrasse) einen anderen Lösungsvorschlag zur Verbesserung der Verbindung Köln—Frankfurt zu entwickeln. Im Rahmen der Untersuchungen für alternative Möglichkeiten wird auch eine Verbindung von Koblenz nach Wiesbaden in die Überlegungen einbezogen. Die Planungen hierfür sind noch nicht abgeschlossen, so daß keine abschließende Aussage über die Trassenführung und somit auch nicht über einen Anschluß der Stadt Nastätten gemacht werden kann.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3763 Frage B 36) :
Ist sichergestellt, daß die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der B 44 im Bereich Dornheim—Stodckstadt noch in diesem Jahr durch Einleitung des Planfeststellungsverfahrens geschaffen werden?
Es ist vorgesehen, nach abschließender Fertigstellung der zur Zeit noch in Arbeit befindlichen Planfeststellungsunterlagen noch im Sommer dieses
12794* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975
Jahres das Planfeststellungsverfahren für den Bau der B 44 zwischen Dornheim und Stockstadt einzuleiten.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/3763 Fragen B 37 und 38) :
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf Nahverkehrsstrecken mit einem nachweislich besonders hohen Verkehrsaufkommen — wie z. B. zwischen Andernach und Bonn — in Spitzenzeiten des Berufsverkehrs zusätzliche Wagen für die fahrplanmäßigen Züge bereitzustellen?
Welche organisatorischen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder wird sie noch ergreifen, um sicherzustellen, daß besonders im Hinblick auf die Stillegung von Bundesbahnstreckenabschnitten künftig ein Verbundsystem Bahn—Omnibusverkehr noch besser funktioniert?
Zu Frage B 37:
Die Gestaltung des Reisezugfahrplans der Deutschen Bundesbahn (DB) und die damit zusammenhängende Bemessung des Platzangebots der Züge liegt nach den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes in der Zuständigkeit der DB.
Zu Ihrer Frage hat die DB mitgeteilt, daß sie in den Spitzenzeiten des Berufsverkehrs im allgemeinen die Nahverkehrs- und Eilzüge nicht durch zusätzliche Wagen verstärken kann. Während dieser Zeiten sind ohnehin alle verfügbaren Fahrzeuge im Einsatz.
Die jeweilige Wagenzahl der Züge wird auf Grund von regelmäßigen Reisendenzählungen festgelegt. Dabei sind jedoch neben der Verfügbarkeit der Wagen auch betriebliche Gegebenheiten zu beachten, wie z. B. die Bahnsteiglängen der Haltebahnhöfe oder die zulässige Zuglast. Auf der Strecke Andernach–Bonn hat z. B. der Eilzug 3005, der um 6.42 Uhr in Koblenz nach Dortmund abfährt, die betrieblich mögliche maximale Zuglänge. Kurzzeitige starke Besetzungen dieses Zuges — vor allem zwischen Remagen und Bonn — sind daher nach Auskunft der DB leider nicht zu vermeiden.
Zu Frage B 38:
Bei der Stillegung von Bundesbahnstrecken bietet die DB stets einen Busverkehr an, der die bisherige Schienenbedienung ersetzt und häufig noch verbessert. Hierbei ist die Anbindung an das bestehende Schienennetz stets Voraussetzung.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 39) :
Da das Fusionskonzept der Verwaltung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen ergibt, daß Braunschweig Filialbetrieb der OPD Hannover werden soll, frage ich die Bundesregierung, welche Abteilungen aus Braunschweig abgezogen werden, wieviel Arbeitsplätze dadurch auf die Dauer verlorengehen und wieviel Personalumbesetzungen aus Braunschweig nach Hannover erfolgen sollen?
Die Planung für die Vereinigung der Oberpostdirektionen Hannover und Braunschweig sieht vor, daß die Produktionsbereiche und Querschnittsaufgaben der heutigen Oberpostdirektionen weitgehend zusammengefaßt werden und für den künftig vereinigten Gesamtbezirk zuständig sind.
Eine Prüfung der Standortfragen und Aufgaben für diese Bereiche hat folgendes ergeben:
Am Standort Hannover werden
die Produktionsbereiche Post- und Fernmeldewesen geschlossen zusammengefaßt,
Teile der Abteilung für Personalangelegenheiten sowie der Abteilung für Bauangelegenheiten eingerichtet, aus der Abteilung Haushalts- und Rechnungsangelegenheiten lediglich ein Referat.
Die am Standort Braunschweig vorgesehenen Organisationseinheiten mit künftig erweiterter Zuständigkeit für den Gesamtbezirk sind
nahezu die gesamte Abteilung Haushalts- und Rechnungsangelegenheiten mit den Referaten für Kassen- und Rechnungswesen, für Beschaffung, für Liegenschaften und Wohnungsbau,
aus der Abteilung Personalangelegenheiten die Referate für Ausbildung und Versorgung,
ein Referat für Revision im Fernmeldewesen und
die zentrale Bearbeitung der Kraftfahrzeug-Unfälle unter zusätzlicher Einbeziehung des heutigen Oberpostdirektions-Bezirks Bremen.
An Einrichtungen mit regionaler Zuständigkeit für den bisherigen Bezirk werden in Braunschweig verbleiben
zwei Hochbaureferate,
ein Referat für Haustechnik und die Post- und Fernmeldeschule.
Daneben bleiben Bestandskonten verwaltende Einrichtungen wie die Besoldungskasse am Standort Braunschweig bestehen.
Durch diese Maßnahmen wird erreicht, daß die von der Deutschen Bundespost errechneten Personaleinsparungen nicht allein zu Lasten des Standortes und damit der heutigen Oberpostdirektion Braunschweig gehen, sondern auch von Hannover mitgetragen werden müssen.
Im einzelnen wurden errechnet:
die Einsparungen in Hannover mit 29,8 Arbeitsposten,
die Einsparungen in Braunschweig mit 43,5 Arbeitsposten (dazu ein Präsident und drei Abteilungsleiter),
die räumlichen Personalumsetzungen ohne Berücksichtigung der natürlichen Fluktuation durch Zurruhesetzung u. ä. für Hannover und Braunschweig gemeinsam mit 54 Kräften.
Beim gegenwärtigen Stand der Planungen kann die Zahl der Personalumsetzungen aus Braunschweig nach Hannover noch nicht angegeben werden.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975 12795*
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Fragen B 40 und 41):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Fortbestand des mit erheblichen Investitionen neu ausgebauten Verwaltungspostamts Helmstedt als wichtige Behörde im engeren Zonenrandgrenzgebiet garantiert werden muß, und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um dia damit in Zusammenhang stehenden Arbeitsplätze am Ort zu erhalten und dauerhaft zu sichern?
Welche Konzeption verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf Zuordnungsüberlegungen für die postalische Ablauforganisation im Bereich der Gemeinden Velpke, Königslutter und Schöningen?
Zu Frage B 40:
Die Organisationsform des Postamts Helmstedt soll im Zusammenhang mit den z. Z. laufenden Planungen zur Rationalisierung des Verwaltungsdienstes bei den Postämtern nicht geändert werden. Es ist vorgesehen, die Verwaltungsaufgaben der Postämter Helmstedt und Schöningen in Helmstedt zusammenzufassen.
Zu Frage B 41:
Grundsätzliche Änderungen der postalischen Ablauforganisation in den Gemeinden Velpke, Königslutter und Schöningen sind nicht beabsichtigt.
Die Gemeinde Velpke liegt im Bezirk des Postamts Vorsfelde. Nachdem die Stadt Vorsfelde in die Stadt Wolfsburg eingemeindet wurde, sollen nunmehr auch das Postamt Vorsfelde und alle in seinem Bezirk liegenden Postanstalten, also auch das Postamt Velpke, dem Postamt Wolfsburg unterstellt werden. Die Gemeinde Velpke wird damit in die postalische Leiteinheit Wolfsburg eingegliedert werden.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3763 Frage B 42) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung einer steuerfreien Rücklagenbildung für Reparatur- bzw. Modernisierungs-betrage von den Mieteinnahmen beim Althausbesitz zur Anregung der Privatinitiativen für Reparatur- und Modernisierungsmaßnahmen beim Althausbesitz?
Bereits nach geltendem Steuerrecht bestehen auf dem von Ihnen angesprochenen Gebiet gewisse Vergüstigungen, die sich als erhebliche Finanzierungshilfen für die betroffenen Steuerpflichtigen auswirken.
Größerer Erhaltungsaufwand für Wohngebäude, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und überwiegend Wohnzwecken dienen, kann nach § 82 b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung — EStDV — gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden.
Modernisierungsaufwand - soweit er für in der Anlage 7 zu § 82 a EStDV aufgezählte Anlagen und
Einrichtungen getätigt wird - kann bei Gebäuden, die vor dem 1. Januar 1957 fertiggestellt worden sind, im Jahr des Einbaus der Anlagen und Einrichtungen und in den folgenden neun Jahren mit jeweils bis zu 10 v. H. der Kosten erhöht abgesetzt werden.
Zusätzlich zu diesen vorhandenen Steuerbegünstigungen kann die Einführung einer steuerfreien Rücklage nicht in Betracht kommen. Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten läßt steuersystematisch die Bildung der von Ihnen genannten Rücklage nicht zu. Sie kann unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit der Besteuerung (Art. 3 GG) nicht befürwortet werden. Auch in anderen Bereichen steht eine derartige Steuerbegünstigung nicht zur Verfügung. Künftiger Reparatur- und Modernisierungsaufwand muß aus den Einnahmen der Vergangenheit finanziert werden. Der Steuerausfall einer allgemein zugelassenen steuerfreien Rücklage könnte haushaltspolitisch nicht verantwortet werden.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 7/3763 Fragen B 43 und 44) :
Trifft es zu, daß die weit überwiegende Zahl der Landwirte bei der Einkommensermittlung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Arbeitnehmern gegenüber deshalb begünstigt ist, weil in Ermangelung einer Einkommensteuererklärung ihr Einkommen mit Null angesetzt wird?
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die unruhestiftende Regelung zu überprüfen und möglicherweise eine Veranlagungsmethode einzuführen, wie sie für die Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse praktiziert wird?
Einkommen i. S. des BAföG ist nach § 21 Abs. 1 — von Ausnahmen abgesehen — der Gesamtbetrag der Einkünfte i. S. des Einkommensteuergesetzes (EStG) nach Abzug der Steuern und Aufwendungen zur sozialen Sicherung. Bei der steuerlichen Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wird, soweit eine gesetzliche Verpflichtung, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, nicht besteht, nach § 13 a Abs. 2 bis 6 EStG verfahren. Bei dieser Gewinnermittlung kommt durchschnittlich knapp die Hälfte der tatsächlichen Gewinne zum Ansatz. Bei einem Teil der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe führt diese steuerliche Begünstigung zu Einkünften in einer Höhe, daß eine Steuerpflicht nicht besteht und darum eine Veranlagung nicht durchgeführt wird.
Die Anbindung des förderungsrechtlichen Einkommensbegriffs an den steuerlichen Begriff des Gesamtbetrages der Einkünfte bewirkt, daß die vorbezeichnete steuerliche Begünstigung bei der Gewinnermittlung der nichtbuchführenden Landwirte sich auch bei der Berechnung der Förderungsleistung nach dem BAföG begünstigend auswirkt.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die vorbezeichnete steuerliche Begünstigung und ihre
12796* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Juni 1975
Auswirkungen bei der Leistung von Ausbildungsförderung Unruhe gestiftet haben.
Die Bemessung der Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse geht nicht von dem tatsächlichen Einkommen aus, sondern von einem theoretischen Ertragswert des Betriebes. Die Veranlagungsmethode bei diesem Umlageverfahren ist daher zur Einkommensermittlung im Rahmen der Ausbildungsförderung nicht geeignet.
Die Bundesregierung wird erneut prüfen, ob und ggf. inwieweit eine Änderung des geltenden Ausbildungsförderungsrechts notwendig ist.
Anlage 80
Antwort
des Bundesministers Bahr auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 7/3763 Frage B 45) :
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, bei Dürrekatastrophen — insbesondere bei der lebensnotwendigen Versorgung mit Trinkwasser — im Rahmen der Entwicklungspolitik zu helfen, wie hat sie dies bisher getan, und was ist für künftige Fälle dieser Art geplant?
Dürrekatastrophen treten meist dort auf, wo die Wasserversorgung ohnehin nicht hinreichend gesichert ist. Dementsprechend wird z. B. in den Sahel-Ländern Mali, Obervolta, Senegal, Tschad und Niger dieser Sektor — oft in Verbindung mit Landwirtschaft — schon seit mehreren Jahren als Schwerpunkt der finanziellen und technischen Zusammenarbeit betrachtet. Dürrekatastrophen wirken sich derart aus, daß die vorhandenen Flüsse, Brunnen, Quellen usw. weniger Wasser führen oder ganz versiegen, so daß nacheinander die Versorgung von Pflanzen, Tieren und Menschen kritisch wird; dezimierte Viehbestände und Menschen konzentrieren sich auf die restlichen verbliebenen Wasserquellen
oder fliehen in größere Orte oder Auffanglager für die nomadische Landbevölkerung. Dort kann im Rahmen von Sofortmaßnahmen auf nationaler oder internationaler Ebene unter großen Schwierigkeiten und zu hohen Kosten das Trinkwasserangebot etwa durch Einsatz von Tankwagen sowie Aufbereitung von sonst ungenießbarem Wasser gesteigert werden. Die Bundesregierung hat die begrenzten Möglichkeiten von Entwicklungsländern für derartige Vorhaben z. B. durch Lieferung bzw. Finanzierung von Geräten und Spezialfahrzeugen — z. B. 1973 ca. 1,5 Millionen DM Soforthilfekredit für Tankfahrzeuge in Mali — unterstützt.
Der anhaltenden Unterversorgung mit Wasser ist jedoch nur im Rahmen der bestehenden, zum Teil aufgrund der Dürrekatastrophen erweiterten oder neuen, mit höherer Priorität versehenen mehrjährigen Projekten entgegenzuwirken, welche zusätzliche, weniger niederschlagsabhängige Quellen (z. B. durch tiefere Brunnen oder Zuleitung aus entfernteren, ganzjährig wasserführenden Flüssen) erschließen und nutzen. So werden z. B. im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit mit Niger Versuchs- und Nutzbohrungen niedergebracht, vorhandene Brunnen in Tahoua umgerüstet und die Oasen Timia und Iferouane rehabilitiert. In Obervolta wurden 1,7 Millionen DM Kapitalhilfe für den Ausbau der Wasserversorgung von 9 Provinzstädten und 22 für die Wasserversorgung von Koudougou und Ouagadougou aus dem Schwarzen Volta-Fluß bereitgestellt.
Trotz derartiger staatlicher Projekte und wachsender Zuschüsse zu nichtstaatlichen Aktivitäten (besonders Brunnenbau in ländlichen Zonen durch kirchliche Trägerorganisationen), sowie hoher Investitionen des Europäischen Entwicklungsfonds, der Weltbank, Frankreichs und anderer Geber werden, insbesondere aufgrund der begrenzten Finanzkraft der Sahel-Länder, auch künftig Versorgungsengpässe nicht auszuschließen sein.