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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 181. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 12611 A Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 12611 B Begrüßung einer Delegation beider Häuser des Australischen Parlaments . . . . . 12618 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Berufsbildungsgesetzes — Drucksachen 7/3714, 7/3732 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. weitere Reform der beruflichen Bildung — Drucksache 7/3746 — Rohde, Bundesminister BMBW . 12611 C, 12672 C Dr. Gölter CDU/CSU 12618 B Engholm SPD 12625 D Frau Schuchardt FDP 12630 C Schmidt, Bundeskanzler 12633 D Dr. Maier, Staatsminister des Landes Bayern 12638 B, 12677 B Steinert, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 12644 C Schedl CDU/CSU 12647 A Wüster SPD 12657 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 12661 C, 12679 C Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU 12667 A Möllemann FDP 12669 B Frau Benedix CDU/CSU 12680 D Burger CDU/CSU 12683 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk — Drucksache 7/3777 — Sieglerschmidt SPD 12650 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz) — Drucksache 7/3778 — Jahn (Marburg) SPD 12651 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD . . . . . 12652 D Frau Verhülsdonk CDU/CSU . . . . . 12653 C Spitzmüller FDP . . . . . . . . . 12654 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/3779 — Willms, Senator der Hansestadt Bremen 12655 B Krockert SPD 12655 D Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . . 12655 A Wurbs FDP 12657 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes und der Wehrdisziplinarordnung — Drucksache 7/3505 —, Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses — Drucksache 7/3773 — Gerstl (Passau) SPD 12684 D Biehle CDU/CSU 12686 A Krall FDP 12688 C Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . 12689 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Marktstrukturgesetzes — Drucksache 7/2508 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3679 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/3678 — Marquardt SPD 12690 A Eigen CDU/CSU 12691 C Gallus FDP 12693 C Ertl, Bundesminister BML 12695 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs — Allgemeiner Teil — Drucksache 7/868 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3766 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 7/3738, 7/3786 — Gansel SPD 12697 C Müller (Berlin) CDU/CSU 12699 C Hölscher FDP . . . . . . . . . . 12701 D Arendt, Bundesminister BMA 12703 A Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Biermann, Hölscher und den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes — Drucksache 7/3460 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3749 — 12704 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. November 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung — Drucksache 7/3587 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3742 — 12705 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 7/3385 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3797 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/3771 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 7/3386 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/3771 — 12705 B Zweite und dritte Beratung des von der . Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 —, Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/3772 — 12705 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter — Drucksache 7/3550 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/3781 — 12706 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksache 7/3722 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/3783 — 12706 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. September 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung — Drucksache 7/3735 — . . . . 12706 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung 1. zu dem von den Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Jahn (Münster), Dr. Jobst und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumen- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 III feld, Dr. Jahn (Münster), Volmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise 2. zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 7/2744, 7/3747 (neu) —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3767 — . . . . 12706 D Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumenfeld, Dr. Jahn (Münster), Volmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise — Drucksachen7/2741, 7/3764 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3765 — 12707 B Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. Mai 1975 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/3752 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksachen 7/3758, 7/3798 — Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU . . 12707 C Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Einspruch des Hessen-Nassauischen Heimatbundes e. V., vertreten durch den Vorsitzenden, Peter Heilmann, Oberursel, gegen die Gültigkeit des Volksentscheides im früheren Bezirk Montabaur des Landes Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 1975 — Drucksache 7/3751 — 12709 B Beratung des Antrags des Innenausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für Verordnungen des Rates über die Einführung einer Sonderprämie für die Atomanlagenbediensteten in Deutschland und in den Niederlanden sowie einer vorübergehenden Pauschalzulage für dieses Personal, das in den beiden genannten Ländern sowie in Belgien dienstlich verwendet wird — Drucksachen 7/3525, 7/3743 — 12709 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsturzschutzvorrichtungen von landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/3108, 7/3748 — . . 12709 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gasverbrauchsgeräte, hierfür bestimmte Gassicherheits- und Regelgeräte und über Prüfverfahren für diese Geräte Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Warmwasserbereiter für sanitäre Zwecke, die mit gasförmigen Brennstoffen beheizt werden — Drucksachen 7/3184, 7/3750 — 12709 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Übereinkommen Nr. 137 über die sozialen Auswirkungen neuer Umschlagmethoden in Häfen der Empfehlung Nr. 145 betreffend die sozialen Auswirkungen neuer Umschlagmethoden in Häfen mit je einer Stellungnahme der Bundesregierung — Drucksachen 7/3445, 7/3753 — 12710 A Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in Geel-Mol (Belgien) dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/3377, 7/3761 — 12710 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bunderegierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Billigung des Briefwechsels zwischen IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend die von Norwegen vollzogene Festlegung von Fischereizonen, die für Trawler während bestimmter Zeitabschnitte des Jahres gesperrt sind Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Waren der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den AKP-Staaten Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel Verordnung (EWG) des Rates zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Israel — Ducksachen 7/3431, 7/3609, 7/3577, 7/3593, 7/3770 — . . . . . 12710 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektromedizinische Geräte Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für medizinische elektroradiologische Geräte für Röntgenstrahlen von 10 bis 400 kV — Drucksachen 7/3176, 7/3776 — . . . . 12710 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend die Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern (Zugang zu Arbeitsplätzen, zur Berufsausbildung und -förderung und Arbeitsbedingungen) — Drucksachen 7/3316, 7/3782 — 12710 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/74 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko) — Drucksachen 7/3535, 7/3769 — 12710 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über Beziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten eine Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einen Entwurf eines Abkommens über den Handel mit den überseeischen Ländern und Gebieten mit Erzeugnissen, die unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen — Drucksachen 7/3569, 7/3784 — 12710 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über handelspolitische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Sri Lanka — Drucksachen 7/3459, 7/3785 — 12710 D Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anpassung der in Artikel 13 Absatz 9 von Anhang VII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Sätze der Tagegelder für Dienstreisen — Drucksachen 7/3615, 7/3787 — . . . . . . . . . . 12711 A Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Dr. Marx, Baron von Wrangel, Dr. Abelein, Dr. Gradl, Jäger (Wangen), Böhm (Melsungen), Dr. von Bismarck, Franke (Osnabrück), Seiters, Lagershausen und Genossen betr. Verhandlungen mit der DDR über die Grenzmarkierungen an der Elbe — Drucksachen 7/3278, 7/3780 — Spillecke SPD 12711 B Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 12712 B Möhring SPD 12714 B Dr. Wendig FDP 12717 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 12719 A Präsident Frau Renger . . . . . . . . 12721 D Dr. Abelein CDU/CSU 12722 A Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . . . 12724 B Baron von Wrangel CDU/CSU 12727 D Hoppe FDP 12729 A Nächste Sitzung 12730 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12731* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 12611 181. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 20. 6. Adams * 20. 6. Dr. Aigner * 20. 6. Dr. Artzinger * 20. 6. Baier 20. 6. Dr. Bangemann * 20. 6. Dr. Bayerl * 20. 6. Behrendt * 20. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 20. 6. Dr. Blüm 20. 6. Blumenfeld * 20. 6. Dr. Böger 20. 6. Dr. Burgbacher * 20. 6. Dr. Corterier * 20. 6. van Delden 20. 6. Fellermaier * 20. 6. Flämig * 20. 6. Frehsee * 20. 6. Dr. Früh * 20. 6. Gerlach (Emsland) * 20. 6. Härzschel * 20. 6. Hansen 20. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 6. Kater 20. 6. Dr. Klepsch * 20. 6. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Krall * 20. 6. Lange * 20.6. Lautenschlager * 20. 6. Lücker * 20. 6. Lutz 20. 6. Dr. Meinecke (Hamburg) 20. 6. Memmel * 20. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 20. 6. Müller (Mülheim) * 20. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 20. 6. Frau Dr. Orth * 20.6. Picard 20. 6. Dr. Ritgen 20. 6. Frau Schimschok 20. 6. Frau Schleicher 20. 6. Schmidt (München) * 20. 6. Dr. Schneider 20. 6. Frau Schroeder (Detmold) 20. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 20. 6. Schwabe * 20. 6. Dr. Schwörer * 20. 6. Seefeld * 20. 6. Spranger 20. 6. Springorum * 20. 6. Dr. Starke (Franken) * 20. 6. Suck * 20. 6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 6. Walkhoff * 20. 6. Walther 20. 6. Frau Dr. Walz * 20. 6. Dr. Zimmermann 20. 6.
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    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Herr Arendt.



    Arendt, Bundesminister für Arbeit und 'Sozialordnung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, der jetzt zur Verabschiedung ansteht, ist die erste Stufe und zugleich die entscheidende Grundlage zur Verwirklichung eines neuen Gesetzgebungswerkes. Wir haben in unserem Lande ein imponierendes Sozialleistungssystem geschaffen; es ist jedoch mit einem Defizit an innerer Geschlossenheit und Überschaubarkeit unserer Sozialrechtsordnung belastet. Unser Sozialrecht ist in eine große Zahl von Gesetzen und Verordnungen gegliedert. Sie machen es vor allem dem Bürger, aber auch der Verwaltung, der Rechtsprechung und der Gesetzgebung schwer, sich darin zurechtzufinden. Dieser Gesetzesdschungel birgt die Gefahr wachsender Entfremdung unserer Bürger gegenüber der Rechtsordnung in sich, die fast für jeden von großer Bedeutung ist.
    Es ist deshalb an der Zeit, unsere Sozialrechtsordnung so zu gestalten, daß der Bürger sein Recht auch versteht und daß Verwaltung und Rechtsprechung in die Lage versetzt werden, das Sozialrecht nach einheitlichen Leitideen gleichmäßig anzuwenden. Eine Sozialrechtsordnung, die solchen Anforderungen genügt, kann nur verwirklicht werden, wenn alle auf Dauer angelegten Sozialleistungsbereiche in das Sozialgesetzbuch einbezogen werden. Nur dann ist gewährleistet, daß die funktionalen Zusammenhänge der aus unterschiedlichen Traditionen stammenden Sozialleistungsbereiche verdeutlicht und mehr als bisher bei der Rechtsanwendung und Gesetzgebung beachtet werden. Nur so wird erreicht, daß die einzelnen Sozialleistungsbereiche in ihren Aufgaben, ihren Rechtsgrundsätzen und ihren Begriffen besser aufeinander abgestimmt werden, und nur so wird sichergestellt, daß sachlich nicht begründete Unterschiede in den verschiedenen Sozialleistungsbereichen beseitigt und die entsprechenden Regelungen harmonisiert werden können. Dies bedingt die Einbeziehung der Ausbildungs- und Arbeitsförderung, der Sozialversicherung und sozialen Entschädigung, des Kindergeld- und Wohngeldrechts sowie der Sozialhilfe.
    Die genannten Zielvorstellungen machen daneben auch die Einbeziehung der Jugendhilfe in das Sozialgesetzbuch erforderlich.
    Die Politik sozialer Sicherung und Förderung darf sich nicht in Geld- und Sachleistungen erschöpfen. Sie muß in steigendem Maße das ganze Feld sozialer Dienstleistungen einschließlich persönlicher und erzieherischer Hilfen umfassen.
    Nicht zuletzt deshalb setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür ein, die persönlichen und erzieherischen Hilfen nach. dem Recht der Jugendhilfe in das Sozialgesetzbuch zu integrieren. Wir gehen davon aus, daß die Selbständigkeit und die Grundprinzipien der Jugendhilfe in einem besonderen Buch des Sozialgesetzbuchs unangetastet bleiben. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang betonen, daß das Sozialgesetzbuch keine monetäre Schlagseite haben darf und haben wird.
    Bei der Kodifizierung des Sozialrechts muß den sozialen Diensten ein besonderes Gewicht zukommen.
    Die Bundesregierung war sich von Anfang an bewußt, daß ein so umfangreiches Gesetzesvorhaben nur stufenweise verwirklicht werden kann. Der Ihnen heute vorliegende Allgemeine Teil enthält als erste Stufe jene Vorschriften, die übergreifende Bedeutung für alle Sozialleistungsbereiche haben, den Gegenstandsbereich des Sozialgesetzbuches festlegen und die Grundlage für die Einordnung der einzelnen Sozialleistungsbereiche in das Sozialgesetzbuch bilden.
    Der Allgemeine Teil beginnt mit einer Charta sozialer Rechte. Hier werden die Leitideen unserer Sozialrechtsordnung programmatisch und in die Zukunft orientiert formuliert sowie die sozialrechtlichen Grundpositionen des Bürgers zusammengefaßt. Ziel ist dabei, dem Bürger seine Teilhabe an den verschiedenen sozialen Sicherungs- und Förderungseinrichtungen unserer Gesellschaft transparent zu machen.
    Durch die im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung beschlossene Fassung des § 2 ist noch deutlicher als im Regierungsentwurf sichergestellt, daß die sozialen Rechte von der Verwaltung und Rechtssprechung bei der Auslegung des Sozialrechts, bei der Ausfüllung von Gesetzeslücken und bei der Ermessensausübung als „authentische Interpretationsregeln" zu beachten sind. Das dürfte insbesondere zu einer stärkeren Gleichheit in der Rechtsanwendung, aber auch zu einer effizienten Fortbildung des Sozialrechts beitragen.
    Der Verbesserung der Information des Bürgers im Sozialrecht durch sogenannte Einweisungsvorschriften mißt die Bundesregierung größte Bedeutung zu, weil gerade die sozial Schwachen ihre Rechte aus Unkenntnis oft nicht wahrnehmen. Wir wollen das Sozialrecht so ausgestalten, daß es allen Bürgern gleiche Chancen zur Wahrnehmung ihrer Rechte gewährleistet. Deshalb werden die Einweisungsvorschriften durch eine Verpflichtung aller sozialen Institutionen zur Rechtsaufklärung der Bevölkerung ergänzt. Der Bürger erhält einen Anspruch auf Beratung über seine sozialen Rechte und Pflichten durch den zuständigen Leistungsträger sowie einen Anspruch auf Auskunft über alle sozialen Angelegenheiten durch regional nahegelegene Auskunftsstellen. Diese Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht ist in einem so weit verzweigten und so stark gegliederten Sozialleistungssystem wie dem unseren keine Nebenleistung. Sie ist im Gegenteil vor allem wegen den vorsorgenden und fördernden sozialen Maßnahmen von größter Aktualität und daher eine der wichtigsten Dienstleistungen für die soziale Sicherung unserer Bevölkerung.
    Die Bundesregierung begrüßt daher den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1978 einen Bericht über die Erfahrungen mit den entsprechenden Vorschriften des Allgemeinen Teils vorzulegen.



    Bundesminister Arendt
    Ein weiteres wichtiges Anliegen des Allgemeinen Teils ist es, den Rechtsanspruch auf soziale Leistungen auszubauen sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Sozialverwaltung zu stärken. Diesem Ziel dienen insbesondere die Vorschriften über Vorschüsse und vorläufige Leistungen, über Auszahlung, Verzinsung und Vererbung von Geldleistungen, über die Übertragung, Aufrechnung und Pfändung von Sozialleistungen sowie über den Schutz der Intimsphäre, das rechtliche Gehör und die Mitwirkung des Bürgers bei der Gestaltung und Verwirklichung von Sozialleistungen. Hier zeigt sich, daß die Kodifizierung des Sozialrechts in einem einheitlichen Sozialgesetzbuch notwendigerweise mit einer begrenzten Sachreform verbunden ist.
    Es ist sozialpolitisch notwendig, den Allgemeinen Teil vorab und schon bald in Kraft treten zu lassen.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat mit der Vorlage des Allgemeinen Teils ein weiteres Stück ihres Regierungsprogramms erfüllt. Sie dankt dem federführenden Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und den beteiligten Ausschüssen des Bundestages für die intensive Beratung des Gesetzentwurfs. Sie hat in zahlreichen Punkten zu Verbesserungen der Regierungsvorlage im Interesse der Bürger unseres Landes geführt. Die Bundesregierung begrüßt es, daß bei den Beratungen des Gesetzentwurfs weitgehende Übereinstimmung mit der Opposition erzielt werden konnte. Sie hofft, daß dieses Stück sozialpolitischer Gemeinsamkeit auch bei der weiteren Gesetzgebungsarbeit zum Sozialgesetzbuch erhalten bleibt.
    Sie wissen, meine Damen und Herren, daß die Bundesregierung das Sozialgesetzbuch seit 1970 in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Sachverständigenkommission für das Sozialgesetzbuch vorbereitet. Der heutige Tag gibt Veranlassung, den Sachverständigen dieser Kommission für ihre gründliche Arbeit und wertvolle Hilfe den besonderen Dank des Hauses zu sagen. Ich verbinde diesen Dank mit der Bitte, uns bei den noch verbleibenden Vorbereitungsarbeiten in der bisherigen Art und Weise zu unterstützen.
    Bundesregierung und Sachverständigenkommission haben in der Zwischenzeit weitere Stufen des Sozialgesetzbuchs teils fertiggestellt, teils vorbereitet. Der Gesetzentwurf über die „Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung" befindet sich im ersten Durchgang des Bundesrats und wird dem Deutschen Bundestag in Kürze zugeleitet. Zum „Verwaltungsverfahren" liegt ein Referentenentwurf vor, dessen Ziel es ist, das sehr unterschiedlich geregelte Verfahren weitgehend zu vereinheitlichen, den Verfahrensablauf zu beschleunigen und die Stellung des Bürgers im Verfahren zu stärken. Der Referentenentwurf wird zur Zeit mit allen Beteiligten intensiv beraten.
    Die Sachverständigenkommission steht jetzt vor der Aufgabe, das Sozialrecht insgesamt zu harmonisieren und damit die Grundsätze des Allgemeinen Teils auch im Detail zu verwirklichen. Bei dieser Aufgabe geht es nicht etwa um eine Beseitigung der
    Vielgestaltigkeit sozialer Leistungen und sozialer Institutionen. Vielmehr geht es darum, das innere Gefüge unserer gegliederten Sozialrechtsordnung nach seiner Systematik, seiner Sprache, seinen Begriffen und seinen Rechtsgrundsätzen in Einklang zu bringen sowie die einzelnen Sozialleistungsbereiche nahtlos miteinander zu verzahnen. Hierzu gehören auch eine Verbesserung in der Koordinierung der unterschiedlichen Aufgaben in den einzelnen Sozialbereichen und eine Verbesserung der Kooperation zwischen den verschiedenen Leistungsträgern. Eine befriedigende Lösung dieser bedeutenden und schwierigen Probleme wird weitgehend darüber entscheiden, ob das Ziel, ein „Sozialrecht aus einem Guß" zu schaffen, optimal erreicht wird.
    Namens der Bundesregierung bitte ich Sie, meine Damen und Herren, diese Arbeiten zur Schaffung einer verständlichen und überschaubaren Sozialrechtsordnung in einem einheitlichen Sozialgesetzbuch auch weiterhin zu unterstützen. Vielen herzlichen Dank!

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die dritte Beratung.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Wir haben noch über zwei Anträge des Ausschusses zu befinden. Wir können wohl über beide gemeinsam abstimmen. Wer den Anträgen des Ausschusses unter den Ziffern 2 und 3 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Die beiden Anträge sind angenommen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Biermann, Hölscher und den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes
— Drucksache 7/3460 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 7/3749 —
Berichterstatter: Abgeordneter Ziegler (Erste Beratung 164. Sitzung)

Ich danke dem Berichterstatter. Wünscht er noch zur Ergänzung das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur zweiten Beratung. Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung über Art. 1, 1 a und 2 sowie Einleitung und Überschrift. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.



Vizepräsident von Hassel
Ich eröffne die
dritte Beratung.
— Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Wir haben noch über den Ausschußantrag unter Ziffer 2 auf Seite 3 abzustimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. November 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung
— Drucksache 7/3587 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 7/3742 —
Berichterstatter: Abgeordneter Kratz (Erste Beratung 173. Sitzung)

Ich eröffne die Aussprache in zweiter Beratung.
— Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer den Art. 1, 2 und 3 sowie Einleitung und Überschrift in zweiter Lesung, verbunden mit der Schlußabstimmung, zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben.
— Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (3. BAföG ÄndG)

aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/3797 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Althammer
bb) Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (18. Ausschuß)

— Drucksache 7/3771 — Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Fuchs Abgeordneter Vogelsang

(Erste Beratung 162. Sitzung) b) Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

— Drucksache 7/3386 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (18. Ausschuß)

— Drucksache 7/3771 — Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Fuchs Abgeordneter Vogelsang

(Erste Beratung 162. Sitzung)

Ich danke den Berichterstattern. Wünschen sie das Wort zur Ergänzung? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache in zweiter Lesung. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Entwurf der Bundesregierung in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung. Wer den Artikeln 1, 1 a und 2 sowie Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — In zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
des Entwurfs der Bundesregierung. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Wir haben dann abzustimmen über drei Anträge des Ausschusses und zwar unter den Ziffern 2, 3 und 4 auf Seite 9 der Drucksache 7/3771. Ich kann darüber wohl gemeinsam abstimmen lassen. Wer dem zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Damit entfällt die zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften
— Drucksache 7/2885 —
Antrag des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)

— Drucksache 7/3772 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Schmitt-Vockenhausen (Erste Beratung 136. Sitzung)

Ich eröffne die zweite Beratung. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die zweite Beratung.



Vizepräsident von Hassel
Wer dem Gesetz mit den §§ 1 bis 7 einschließlich Einleitung und Überschrift seine Zustimmung zu geben wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die dritte Beratung.
Wer dem Gesetz in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, möge sich bitte erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter
— Drucksache 7/3550 —
Bericht und Antrag des Rechtsausschusses

(6. Ausschuß)

— Drucksache 7/3781 —
Berichterstatter: Abgeordneter Erhard

(Bad Schwalbach) Abgeordneter Dr. Arndt (Hamburg)


(Erste Beratung 174. Sitzung)

Ich danke den Berichterstattern. Wünschen diese zur Ergänzung das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die zweite Beratung. Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die zweite Beratung.
Wir kommen -zur Abstimmung in zweiter Beratung. Wer den Artikeln 1 bis 5 einschließlich Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die dritte Beratung.
Wer dem Gesetz in dritter Beratung seine Zustimmung zu geben wünscht, erhebe sich bitte. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zurÄnderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
— Drucksache 7/3722 —
Bericht und Antrag des Finanzausschusses

(7. Ausschuß)

— Drucksache 7/3783 —
Berichterstatter: Abgeordneter von AltenNordheim

(Erste Beratung 178. Sitzung)

Ich danke dem Berichterstatter. Wünscht dieser das Wort zur Ergänzung? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur zweiten Beratung. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die zweite Beratung.
Wer den Artikeln 1 bis 4 sowie der Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die dritte Beratung.
Wer dem Gesetz in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, möge sich bitte erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. September 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
— Drucksache 7/3735 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Wie Sie aus der Tagesordnung ersehen, empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Finanzausschuß. Wer dieser Überweisung zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

1. zu dem von den Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Jahn (Münster), Dr. Jobst und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumenfeld, Dr. Jahn (Münster), Volmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise



Vizepräsident von Hassel
2. zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
— Drucksachen 7/2744, 7/3747 (neu) — Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Schmitt-Vockenhausen dazu
Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/3767 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Riedl (München)

Zunächst zu Ziffer 1! Das Wort wird nicht begehrt. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Ausschußantrag unter Ziffer 1 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen dann zu Ziffer 2. Ich danke den Berichterstattern. Wünschen diese zur Ergänzung das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag des Ausschusses unter Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe den Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumenfeld, Dr. Jahn (Münster), Volmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise — Drucksachen 7/2741, 7/3764 — Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Waffenschmidt Abgeordneter Spillecke
dazu
Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/3765 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Riedl (München)

Ich danke den Berichterstattern. Wünschen diese das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses. Wer dem Ausschußantrag zu folgen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe den Punkt 19 der Tagesordnung auf:
a) Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. Mai 1975 eingegangenen Petitionen
— Drucksache 7/3752 —
b) Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksachen 7/3758, 7/3798 —
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat Frau Dr. Riede (Oeffingen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Paula Riede


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Petitionsausschuß legt Ihnen mindestens einmal im Monat Ausschußberichte über Petitionen in einer Sammelübersicht vor, wie es § 113 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorsieht. Die Sammelübersicht bilden die Grundlagen für die Schlußmitteilungen an die Petenten. Sie enthalten in einer Tabelle den Namen und den Wohnort des Einsenders, die schlagwortartige Bezeichnung des Anliegens und den Vorschlag des Ausschusses, wie die Petition erledigt werden soll. Einen darüber hinausgehenden Aussagewert haben die Sammelübersichten nicht.
    Um Ihnen auch einen Überblick über die Tätigkeit des Petitionsausschusses insgesamt zu verschaffen, wird den Sammelübersichten vierteljährlich eine systematische Ubersicht über die in der laufenden Wahlperiode beim Deutschen Bundestag eingegangenen Petitionen beigegeben. Außerdem ist der Petitionsausschuß dazu übergegangen, anläßlich der Beratung von Sammelübersichten eines seiner Mitglieder in diesem Hohen Hause das Wort nehmen zu lassen, um über die Tätigkeit des Petitionsausschusses allgemein zu berichten und um Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, über besonders beispielhafte Eingaben in Kenntnis zu setzen.
    Wenn ich dies heute tue, so besteht dazu ein besonderer Anlaß. Sie wissen, daß die am 27. Februar dieses Jahres vom Plenum beschlossenen Gesetze über die erweiterten Befugnisse des Petitionsausschusses am 30. Mai im Bundesrat abschließend beraten worden sind. Damit haben die jahrelangen, bis in die 5. Wahlperiode zurückgehenden Bemühungen, dem Petitionsausschuß das Recht auf eigene, unmittelbare Sachaufklärung und Wahrheitsfindung zu geben, endlich ein erfolgreiches Ende gefunden.
    Der Petitionsausschuß kann nunmehr zur Vorbereitung von Beschlüssen über Beschwerden nicht nur von der Bundesregierung, sondern auch direkt von den ihr nachgeordneten Behörden und den ihrer Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Auskunft verlangen. Außerdem sind die vorgenannten Stellen jetzt verpflichtet, dem Ausschuß auf Verlangen Akten vorzulegen und Zutritt zu ihren Einrichtungen zu gestatten. Der Ausschuß hat ferner das Recht,



    Frau Dr. Riede (Oeffingen)

    den Petenten, Zeugen und Sachverständige anzuhören. Er kann die Ausübung dieser Befugnisse auf eines oder mehrere seiner Mitglieder übertragen. Gerichte und Verwaltungsbehörden sind dem Petitionsausschuß und den von ihm beauftragten Mitgliedern zur Amtshilfe verpflichtet.
    Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben, daß der Petitionsausschuß seinen Aufgaben noch besser als bisher gerecht werden kann.
    Die weitestgefaßten Befugnisse nützen aber wenig, wenn die personelle Ausstattung des Petitionsausschusses und seines administrativen Hilfsdienstes, der Zentralstelle für Petitionen und Eingaben, unzureichend ist. Ich richte deshalb erneut von dieser Stelle aus die schon wiederholt geäußerte Bitte an die Fraktionen, Kolleginnen und Kollegen in den Petitionsausschuß zu entsenden, die hierfür besondere Sachkunde und nach Möglichkeit auch Erfahrungen mitbringen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    An die Frau Präsidentin geht meine Bitte, die Zentralstelle für Petitionen und Eingaben mit einer genügenden Anzahl von qualifizierten Mitarbeitern auszustatten.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU)

    Die seit langem geforderte Einrichtung eines vierten Eingabenreferats zur Entlastung der übrigen Referate muß jetzt vordringlich verwirklicht werden.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Ein Vergleich mit der personellen Situation beim Wehrbeauftragten zeigt, daß hier einiges verbessert werden muß.
    Erlauben Sie mir noch ein Wort zu den Ihnen zur Beschlußfassung vorliegenden Sammelübersichten 44 und 45. Wie der statistische Teil ,der Sammelübersicht 44 ausweist, sind in der 7. Wahlperiode bereits rund 22 500 Petitionen neu eingegangen. Das sind weitaus mehr als in der vergleichbaren Zeit der 6. Wahlperiode. Die Zahl der Eingaben ist von Jahr zu Jahr gestiegen. In der Zeit von Januar bis Mai dieses Jahres belief sich diese Zahl auf rund 4 800. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres hatte die Zahl der Eingaben noch 3 500 und in den ersten fünf Monaten des Jahres 1973 sogar nur 2 800 — also zirka 2 000 Eingaben weniger als dieses Jahr — betragen.
    Diese Zahlen zeigen Ihnen, meine Damen und Herren, daß der Petitionsausschuß als Klagemauer für den Bürger in zunehmendem Maße in Anspruch genommen wird und somit auch als Mittler zwischen Bürger und Staat immer mehr an Bedeutung gewinnt.
    Gestatten Sie mir die Frage, woran es liegt, daß die Zahl der Petitionen, insbesondere die der Beschwerden, ständig steigt. Ist der Grund dafür in anwachsender, nachlässiger und uneinsichtiger Bürokratie zu suchen, oder hat die Zunahme der Eingaben andere Ursachen? Sicherlich führt eine größere Aufklärung des Bürgers dazu, daß er sich
    seines Grundrechts nach Art. 17 des Grundgesetzes mehr bewußt ist

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Richtig — keine Reklame, Aufklärung! — Heiterkeit)

    und vom Petitionsrecht Gebrauch macht. Aber auch die Vielzahl neuer Gesetze sowie die wachsende Komplizierung von Gesetzen und Rechtsvorschriften haben zur Folge, daß der Bürger häufiger einen Grund hat, sich hilfesuchend an den Petitionsausschuß zu wenden, der oft genug für ihn sozusagen die letzte Instanz ist.

    (Pfeffermann [CDU/CSU] : Das liegt an den miesen Gesetzen!)

    Je stärker der einzelne von staatlichen Leistungen und Ansprüchen, von Geboten und Verboten abhängig ist, um so nötiger wird die Aufgabe des Petitionsausschusses, auf der einen Seite quasi als „Notrufsäule" zu fungieren und auf der anderen das vielfach erschütterte Vertrauen des Bürgers in die staatlichen Organe wiederherzustellen.
    Lassen Sie mich zum Schluß über ein wahllos herausgegriffenes Beispiel aus der Ihnen vorliegenden Sammelübersicht 44 für eine Petition eines Bürgers und ihre Behandlung im Petitionsausschuß berichten. Ein geprüfter Landwirtschaftsgehilfe beantragte auf Grund des Arbeitsförderungsgesetzes beim zuständigen Arbeitsamt ,die Förderung seiner Teilnahme an der Ausbildung zum staatlich geprüften Landwirtschaftsleiter. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, daß der Antragsteller zwar eine abgeschlossene Berufsausbildung habe, nicht aber eine für das Erreichen des Förderungszieles notwendige, mindestens einjährige praktische Berufserfahrung. Die zweijährige Lehrzeit wurde also dafür nicht als ausreichend anerkannt. Rechtsbehelfe und bis zur Bundesanstalt für Arbeit vorgetragene Gegenvorstellungen führten nicht zum Erfolg. Daraufhin wandte sich der Bürger an den Petitionsausschuß.
    Der Ausschuß kam bei seiner Prüfung — im Gegensatz zur Gesetzesauslegung durch die zuständigen Behörden — zu dem Ergebnis, daß die Anspruchsvoraussetzungen für die beantragte Förderung gegeben seien. Dabei stützte er sich auch auf ein in einem ähnlich gelagerten Fall ergangenes Gerichtsurteil. Der Ausschuß hat vorgeschlagen, die Eingabe dem zuständigen Bundesminister zur Erwägung zu überweisen mit dem Ziel, der Bundesanstalt für Arbeit eine nochmalige Prüfung ihrer Entscheidung nahezulegen. Ich rechne sicher mit einem positiven Ergebnis.
    Interessant ist auch die Petition, die im Nachtrag zur Sammelübersicht 45 — Drucksache 7/3798 — enthalten ist. Der Ausschuß hat sie nachgereicht, weil die Bundesregierung nach seiner Meinung hier vordringlich eine Möglichkeit finden sollte zu helfen. Die Petentin war in der NS-Zeit wegen Abhörens eines englischen Senders sowie wegen Hochverrats und landesverräterischer Feindbegünstigung zunächst zum Tode verurteilt, später jedoch zu einer Zuchthausstrafe von zwölf Jahren begnadigt worden. Daraufhin wurde die Ehe der Petentin geschieden. Die Petentin beantragte nun ohne Erfolg, ihr



    Frau Dr. Riede (Oeffingen)

    aus der Versicherung ihres 1966 verstorbenen früheren Ehemannes eine Hinterbliebenenrente zu gewähren. Der Versicherungsträger sieht wegen Fehlens eines durch die Hinterbliebenenrente zu ersetzenden Unterhaltsanspruchs keine Möglichkeit, dem Antrag der Petentin zu entsprechen. Dieses Ergebnis erscheint dem Ausschuß äußerst unbefriedigend, weil es seine Ursache in der auf politischen Gründen beruhenden Ehescheidung hat. Er hält es für angebracht, daß hier über die Anwendung des die Rechtsordnung beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben geholfen wird und schlägt deshalb vor, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
    Es versteht sich von selbst, daß nicht alle Petitionen für den Einsender zum Erfolg führen können. Die Zahl der Eingaben, die positiv erledigt werden oder bei denen dem Petenten durch einen Rat, eine Auskunft, durch Übersendung von Material oder in anderer Weise geholfen werden kann, ist jedoch nicht gering. Sie beläuft sich auf rund 40 %.
    Wir Abgeordneten haben also durch den Petitionsausschuß echte Chancen, etwas für den Bürger zu erreichen, d. h. wir haben Chancen, hier Erfolg zu haben. Und Erfolg wirkt auf den Politiker wie Mairegen:

    (Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU] : Mairegen bringt Segen!)

    Er weckt schlummernde Kräfte, gibt Elan und vielfältige Ideen. Kurz: Ein Politiker ohne Erfolg ist wie ein Kinderwagen ohne Baby.

    (Große Heiterkeit und Beifall)

    Man sieht ihn, aber man geht, ohne ihn näher zu betrachten, weiter. Deshalb, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie den Petitionsausschuß und seine Möglichkeiten ernst! Denn er kann für Sie zum Lebenselixier werden.
    Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie um Zustimmung zu den vorliegenden Sammelübersichten.

    (Allseitiger lebhafter Beifall)