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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 181. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 12611 A Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 12611 B Begrüßung einer Delegation beider Häuser des Australischen Parlaments . . . . . 12618 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Berufsbildungsgesetzes — Drucksachen 7/3714, 7/3732 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. weitere Reform der beruflichen Bildung — Drucksache 7/3746 — Rohde, Bundesminister BMBW . 12611 C, 12672 C Dr. Gölter CDU/CSU 12618 B Engholm SPD 12625 D Frau Schuchardt FDP 12630 C Schmidt, Bundeskanzler 12633 D Dr. Maier, Staatsminister des Landes Bayern 12638 B, 12677 B Steinert, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 12644 C Schedl CDU/CSU 12647 A Wüster SPD 12657 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 12661 C, 12679 C Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU 12667 A Möllemann FDP 12669 B Frau Benedix CDU/CSU 12680 D Burger CDU/CSU 12683 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk — Drucksache 7/3777 — Sieglerschmidt SPD 12650 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz) — Drucksache 7/3778 — Jahn (Marburg) SPD 12651 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD . . . . . 12652 D Frau Verhülsdonk CDU/CSU . . . . . 12653 C Spitzmüller FDP . . . . . . . . . 12654 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/3779 — Willms, Senator der Hansestadt Bremen 12655 B Krockert SPD 12655 D Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . . 12655 A Wurbs FDP 12657 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes und der Wehrdisziplinarordnung — Drucksache 7/3505 —, Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses — Drucksache 7/3773 — Gerstl (Passau) SPD 12684 D Biehle CDU/CSU 12686 A Krall FDP 12688 C Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . 12689 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Marktstrukturgesetzes — Drucksache 7/2508 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3679 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/3678 — Marquardt SPD 12690 A Eigen CDU/CSU 12691 C Gallus FDP 12693 C Ertl, Bundesminister BML 12695 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs — Allgemeiner Teil — Drucksache 7/868 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3766 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 7/3738, 7/3786 — Gansel SPD 12697 C Müller (Berlin) CDU/CSU 12699 C Hölscher FDP . . . . . . . . . . 12701 D Arendt, Bundesminister BMA 12703 A Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Biermann, Hölscher und den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes — Drucksache 7/3460 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3749 — 12704 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. November 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung — Drucksache 7/3587 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3742 — 12705 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 7/3385 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3797 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/3771 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 7/3386 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/3771 — 12705 B Zweite und dritte Beratung des von der . Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 —, Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/3772 — 12705 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter — Drucksache 7/3550 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/3781 — 12706 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksache 7/3722 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/3783 — 12706 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. September 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung — Drucksache 7/3735 — . . . . 12706 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung 1. zu dem von den Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Jahn (Münster), Dr. Jobst und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumen- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 III feld, Dr. Jahn (Münster), Volmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise 2. zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 7/2744, 7/3747 (neu) —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3767 — . . . . 12706 D Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumenfeld, Dr. Jahn (Münster), Volmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise — Drucksachen7/2741, 7/3764 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3765 — 12707 B Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. Mai 1975 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/3752 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksachen 7/3758, 7/3798 — Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU . . 12707 C Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Einspruch des Hessen-Nassauischen Heimatbundes e. V., vertreten durch den Vorsitzenden, Peter Heilmann, Oberursel, gegen die Gültigkeit des Volksentscheides im früheren Bezirk Montabaur des Landes Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 1975 — Drucksache 7/3751 — 12709 B Beratung des Antrags des Innenausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für Verordnungen des Rates über die Einführung einer Sonderprämie für die Atomanlagenbediensteten in Deutschland und in den Niederlanden sowie einer vorübergehenden Pauschalzulage für dieses Personal, das in den beiden genannten Ländern sowie in Belgien dienstlich verwendet wird — Drucksachen 7/3525, 7/3743 — 12709 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsturzschutzvorrichtungen von landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/3108, 7/3748 — . . 12709 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gasverbrauchsgeräte, hierfür bestimmte Gassicherheits- und Regelgeräte und über Prüfverfahren für diese Geräte Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Warmwasserbereiter für sanitäre Zwecke, die mit gasförmigen Brennstoffen beheizt werden — Drucksachen 7/3184, 7/3750 — 12709 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Übereinkommen Nr. 137 über die sozialen Auswirkungen neuer Umschlagmethoden in Häfen der Empfehlung Nr. 145 betreffend die sozialen Auswirkungen neuer Umschlagmethoden in Häfen mit je einer Stellungnahme der Bundesregierung — Drucksachen 7/3445, 7/3753 — 12710 A Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in Geel-Mol (Belgien) dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/3377, 7/3761 — 12710 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bunderegierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Billigung des Briefwechsels zwischen IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend die von Norwegen vollzogene Festlegung von Fischereizonen, die für Trawler während bestimmter Zeitabschnitte des Jahres gesperrt sind Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Waren der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den AKP-Staaten Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel Verordnung (EWG) des Rates zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Israel — Ducksachen 7/3431, 7/3609, 7/3577, 7/3593, 7/3770 — . . . . . 12710 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektromedizinische Geräte Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für medizinische elektroradiologische Geräte für Röntgenstrahlen von 10 bis 400 kV — Drucksachen 7/3176, 7/3776 — . . . . 12710 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend die Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern (Zugang zu Arbeitsplätzen, zur Berufsausbildung und -förderung und Arbeitsbedingungen) — Drucksachen 7/3316, 7/3782 — 12710 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/74 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko) — Drucksachen 7/3535, 7/3769 — 12710 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über Beziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten eine Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einen Entwurf eines Abkommens über den Handel mit den überseeischen Ländern und Gebieten mit Erzeugnissen, die unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen — Drucksachen 7/3569, 7/3784 — 12710 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über handelspolitische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Sri Lanka — Drucksachen 7/3459, 7/3785 — 12710 D Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anpassung der in Artikel 13 Absatz 9 von Anhang VII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Sätze der Tagegelder für Dienstreisen — Drucksachen 7/3615, 7/3787 — . . . . . . . . . . 12711 A Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Dr. Marx, Baron von Wrangel, Dr. Abelein, Dr. Gradl, Jäger (Wangen), Böhm (Melsungen), Dr. von Bismarck, Franke (Osnabrück), Seiters, Lagershausen und Genossen betr. Verhandlungen mit der DDR über die Grenzmarkierungen an der Elbe — Drucksachen 7/3278, 7/3780 — Spillecke SPD 12711 B Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 12712 B Möhring SPD 12714 B Dr. Wendig FDP 12717 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 12719 A Präsident Frau Renger . . . . . . . . 12721 D Dr. Abelein CDU/CSU 12722 A Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . . . 12724 B Baron von Wrangel CDU/CSU 12727 D Hoppe FDP 12729 A Nächste Sitzung 12730 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12731* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 12611 181. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 20. 6. Adams * 20. 6. Dr. Aigner * 20. 6. Dr. Artzinger * 20. 6. Baier 20. 6. Dr. Bangemann * 20. 6. Dr. Bayerl * 20. 6. Behrendt * 20. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 20. 6. Dr. Blüm 20. 6. Blumenfeld * 20. 6. Dr. Böger 20. 6. Dr. Burgbacher * 20. 6. Dr. Corterier * 20. 6. van Delden 20. 6. Fellermaier * 20. 6. Flämig * 20. 6. Frehsee * 20. 6. Dr. Früh * 20. 6. Gerlach (Emsland) * 20. 6. Härzschel * 20. 6. Hansen 20. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 6. Kater 20. 6. Dr. Klepsch * 20. 6. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Krall * 20. 6. Lange * 20.6. Lautenschlager * 20. 6. Lücker * 20. 6. Lutz 20. 6. Dr. Meinecke (Hamburg) 20. 6. Memmel * 20. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 20. 6. Müller (Mülheim) * 20. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 20. 6. Frau Dr. Orth * 20.6. Picard 20. 6. Dr. Ritgen 20. 6. Frau Schimschok 20. 6. Frau Schleicher 20. 6. Schmidt (München) * 20. 6. Dr. Schneider 20. 6. Frau Schroeder (Detmold) 20. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 20. 6. Schwabe * 20. 6. Dr. Schwörer * 20. 6. Seefeld * 20. 6. Spranger 20. 6. Springorum * 20. 6. Dr. Starke (Franken) * 20. 6. Suck * 20. 6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 6. Walkhoff * 20. 6. Walther 20. 6. Frau Dr. Walz * 20. 6. Dr. Zimmermann 20. 6.
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    In der Einstellung von Frauen für die Laufbahn der Sanitätsoffiziere sieht die Kommission allerdings keinen entscheidenden Weg zur Beseitigung des Mangels an längerdienenden Sanitätsoffizieren.
    Ich glaube, es bedarf keines besseren Beweises, daß dieses Gesetz mit Sicherheit kein Jahrhundertgesetz ist, wie Herr Kollege Gerstl das darstellen und interpretieren zu können glaubte.
    Er meinte, daß auch die Länder durch mehr Studienplätze die Situation verbessern könnten. Nun, da taucht die Frage auf: Was hat denn die Bundesregierung zur Veränderung der Staatsverträge unternommen, die auf diesem Gebiet abgeschlossen sind? Wir haben wiederholt darauf hingewiesen. Auf unsere Fragen im Ausschuß haben wir nichts gehört; es war das „Schweigen im Walde" von Ganghofer, als wir nach der Gesamtkonzeption gefragt haben.
    Der Kollege Gerstl hat die Gleichstellung der Frau herausgestellt, ohne wesentliche Einschränkungen in bezug auf etwaige Ausweitungen damit zu verbinden. Der nächste Schritt ist dann eben die Nachrichtenhelferin, die Fluglotsenhelferin und wer immer da in Betracht kommt. Genau dagegen aber wenden wir uns, auch unter dem Gesichtspunkt, den ich in der ersten Lesung — Sie haben das noch einmal erwähnt — mit der Verwendung des Begriffs „Flintenweiber" angesprochen habe. Sie haben mich allerdings nicht ganz richtig zitiert; ich darf wiederholen, was ich gesagt habe:
    Wir jedenfalls muten dies den Frauen nicht zu, und deshalb werden wir darauf achten, daß nicht auf dem Wege über die weiblichen Sanitätsoffiziere eine Bresche geschlagen wird, die
    eines Tages, langfristig gesehen, zu einem Soldatentyp führt, der dem eines Flintenweibes östlicher Prägung auch nur ähneln könnte.

    (Wehner [SPD] : Meinen Sie da auch die israelische Prägung? Sagen Sie das mal! Ein solches Geschwätz hier!)

    Genau das habe ich gesagt, und wer weiß, wie das mit den Frauen im Osten ist — Herr Kollege Wehner, Sie wissen da ja besser Bescheid als ich —,

    (Wehner [SPD] : Sagen Sie etwas zu den Israelis!)

    kann feststellen, daß Frauen bis zu 55 Jahren sogar der Wehrpflicht und der Pflicht zum Waffendienst unterliegen. — Ihr Beispiel, Herr Kollege Wehner, zieht doch nicht; das haben Sie das letzte Mal schon gebracht. Das ist doch nichts Neues. Es müßte Ihnen gelegentlich wieder einmal etwas Neues einfallen, was Sie in diesem Zusammenhang sagen sollten.

    (Wehner [SPD] : Sie sagen nichts dazu, weil Sie darauf nicht anworten können und wollen!)

    Soviel zu dem, was der Kollege Gerstl gesagt hat.
    Zur Sache selbst! Mit dem Gesetz zur Zulassung der freiwilligen weiblichen Sanitätsoffiziere erhalten nach dem 20jährigen Bestehen der Bundeswehr nun auch die Frauen den Soldatenstatus. Mit diesem Vorgang, so meinen wir, wird aber keineswegs die bisherige Untätigkeit und auch das Versagen sowohl von Bundesminister Leber als auch seines Ministeriums bei der Lösung der — ich habe das schon einmal anklingen lassen — schlechten Personalsituation im Sanitäts- und Gesundheitswesen der Bundeswehr behoben. Nahezu bei allen Haushaltsberatungen im Ausschuß wurde diese Personalmisere im Sanitätswesen der Bundeswehr angesprochen. Wir entsinnen uns, daß am 29. November 1973 der Bundesminister der Verteidigung den Plan der neuen Wehrstruktur vorgelegt hat. Darin befindet sich auch der Plan über die Neugliederung des Sanitätswesens. Nun, nach zwei Jahren, soll endlich am 1. Oktober 1975 in Schleswig-Holstein ein erster Modellversuch beginnen. Das zeigt: Konkret liegt außer diesem Gesetz, das Sie uns heute präsentieren, immer noch nichts vor.
    Ich wiederhole: Auf die Fragen im Ausschuß, welche Pläne zur Lösung der Gesamtmisere und des Gesamtproblems der schlechten Personallage im Sanitätswesen der Bundeswehr bestehen, haben wir leider keine verbindliche Antwort bekommen. Eine Beratung der in anderen Bereichen gegebenen Antworten auf Fragen unserer Fraktion wurde uns auch nicht ermöglicht, weil man mit der Mehrheit der Koalition die Abstimmung durchgesetzt und mit den Stimmen der Koalition dieses Gesetz dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt hat. Dadurch war uns keine Möglichkeit gegeben, diese Dinge im Detail anzugehen. In diesem Zusammenhang muß auch über das Demokratieverständnis der Koalition in den Ausschüssen gesprochen werden.
    Zum Gesetzesthema der Frau im Soldatenstatus bei der Bundeswehr wiederhole ich meine Feststellung aus der ersten Lesung des Gesetzes, daß meine



    Biehle
    Fraktion die Erschließung des Sanitätsbereichs im Truppendienst für Ärztinnen begrüßt. Die Meinung, daß dies in jedem Fall im Soldatenstatus zu geschehen habe, ist jedoch nicht einhellig.
    Es muß wohl einmal generell ein Wort zu dem Wert des Dienstes der Frau in der Armee gesagt werden. Wohl unvergessen sind sicherlich die Leistungen gerade auch der Frauen in den vergangenen beiden Weltkriegen. Zu Recht wurde vor kurzem in
    einem Beitrag über „Die Frau in der Landesverteidigung" festgestellt, daß es leider über die Frage,
    wie viele Frauen und Mädchen in den zehn Dienstjahren der beiden Weltkriege getötet, verwundet oder verschleppt wurden, wie viele in den Gefangenenlagern starben, keinerlei Dokumentation gibt. Es wäre sicherlich ein Denkmal für die Frau.
    Die wertvolle ärztliche Hilfe der Frauen nehmen wir im Interesse der Soldaten nun auch in der Bundeswehr dankbar an, doch findet der Soldatenstatus der Frau für meine Fraktion, für die Fraktion der CDU/CSU, bereits beim Sanitätsoffizier seine Grenzen.
    Die Vorlage ides Gesetzes ist für uns keine Schau zum Jahr der Frau. Es sollte auch von anderen dieser Eindruck nicht erweckt werden, zumal das Gesetz, gemessen am Gesamtproblem, nur eine Minilösung darstellt.
    Wie ist denn die Lage?
    Erstens. Für den Sanitätsdienst werden 2 100 Ärzte, davon 1 400 längendienende, benötigt. Gegenwärtig können nur 800 Dienstposten mit längerdienenden Sanitätsoffizieren — das sind Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit mit mehr als zweijähriger Verpflichtung — besetzt werden. Es besteht somit ein Fehl von rund 600 längerdienenden Sanitätsoffizieren.
    Zweitens. Eine neue Sanitätsstruktur wird keine Einsparung an Sanitätsoffizieren bringen. Durch den Facharzteinsatz könnte jedoch die Attraktivität für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes gesteigert werden. Leider — ich habe es schon einmal erwähnt — beginnt der einjährige Modellversuch erst am 1. Oktober dieses Jahres.
    Drittens kommt hinzu, daß sich das Fehl von 1975 bis 1980 durch die Erreichung der Dienstaltersgrenze bei weiteren 290 Sanitätsoffizieren vergrößert.
    Viertens ist durch die angestrebte Aussetzung des Prüfungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer — das sollten Sie auch bedenken, wenn Sie morgen darüber in diesem Plenum reden — ein weiterer Ausfall an Ärzten zu erwarten. Wehrpflichtige -Mediziner werden nach ihrer Approbation in den mit Facharztstellen und finanziell bestens bedachten zivilen Bereich gehen, zumal auch die geplanten Sanitätszentren mit den damit verbundenen Facharztstellen noch in weiter Ferne liegen. Es ist eine feststehende Tatsache, daß von den wehrpflichtigen Medizinern, den sogenannten Restanten, insgesamt nur rund 50 % echten Wehrdienst leisten.
    Fünftens. Im Besoldungsbereich gab und gibt es keine Initiativen, um die Attraktivität zu heben.
    Sechstens. Es wird für Frauen keine Sanitätsoffiziersanwärterstellen geben, weil das Angebot an männlichen Bewerbern in bezug auf vorhandene Studienplätze überreichlich ist. Für einen Studienplatz stehen zehn erfolgreiche Prüflinge bei der Offiziersbewerberprüfungszentrale zur Verfügung.
    Siebtens. Man will nur Frauen einen Sonderurlaub bis zu drei bzw. sechs Jahren sichern, wenn pflegebedürftige Angehörige im Haushalt leben. Das ist eine besonders fragwürdige Regelung. Pflegebedürftige kann jeder Soldat im Haushalt haben, nicht nur der weibliche Sanitätsoffizier im Soldatenstatus. Wie handhabt man hier eigentlich das Grundgesetz und den Gleichheitsgrundsatz nach dem § 3 des Soldatengesetzes? Wo bleibt die propagierte Anwendung von grundsätzlich gleichen Rechten und Pflichten? Nach dem zu ändernden § 3 des Soldatengesetzes soll es künftig weder Vorteile noch eine Benachteiligung wegen des unterschiedlichen Geschlechtes geben. Das ist doch damit nicht garantiert.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Achtens. Für den Sanitätsoffizier besteht generell die Pflicht zur Ausbildung mit der Waffe zur Selbstverteidigung und zum Schutz anvertrauter Verwundeter. Der weibliche Sanitätsoffizier muß diesen Schutz jedoch nicht vollziehen. Das sind interessante Perspektiven für einen Verwundeten in einem Lazarett, wenn weibliche Sanitätsoffiziere im Ernstfall ihn zu betreuen haben.
    Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung hat zwar am 8. Februar 1974 in einer Ausschußvorlage richtig festgestellt — ich zitiere mit Genehmigung der Frau Präsidentin —:
    Gleichgewichtig für die Nachwuchsgewinnung steht neben einer zeitentsprechenden, modernen Aufgabenstellung die Erfüllung der finanziellen Erwartungen im Vergleich zu den Verhältnissen für die gleiche Berufsgruppe im Zivilleben. Weiterhin wird auf eine besonders schlechte Personallage im musterungsärztlichen Dienst aufmerksam gemacht.
    Ende des Zitats. Dies ist aber auch heute noch das gleiche Problem. Hierzu hat man leider weder etwas vorgelegt noch etwas erreicht. Hier ist Schweigen im Walde; ich muß das nochmal wiederholen.
    Ein Besoldungsbeispiel! Wenn ein 35 Jahre alter Oberstabsarzt, verheiratet, zwei Kinder, als Berufssoldat 3 775,25 DM verdient, dagegen laut Ausschreibungen in neuesten Ärzteblättern in Mengen jungen Assistenzärzten neben einer Besoldung nach BAT II noch zusätzlich eine pauschale Bereitschaftsdienstvergütung von monatlich sage und schreibe 3 265 DM gegeben wird — das ist nahezu -der Betrag des Gesamtverdienstes des Oberstabsarztes —, dann glaube ich doch feststellen zu dürfen, daß wir bei einer solchen Situation in hundert Jahren noch auf den großen Andrang bei den Sanitätsoffizieren zu warten haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Hier muß einfach rasch gehandelt werden. Hier darf
    nicht weiter abgebaut werden, wie es z. B. in der



    Biehle
    Frage der Erschwerniszulage der Fall ist. Allerdings können die Auswüchse der zivilen Angebote — das sei hier ganz offen gestanden — nicht unbedingt der Maßstab für die Regelungen in der Bundeswehr und im öffentlichen Gesundheitswesen sein.
    Auch die Kommission „Personalergänzung im Sanitäts- und Gesundheitswesen" hat am 5. Juni festgestellt, daß der Dienst als Sanitätsoffizier in der Bundeswehr sowohl für den jungen Arzt als auch für den Abiturienten wenig anziehend ist, weil von der Besoldung bis zur Weiterbildung und zur Beförderung die Dinge einfach ungelöst sind. Langfristig wird damit die gute ärztliche Versorgung sowohl der Soldaten als auch der Musterungszentren in Frage gestellt. Genau das ist der wunde Punkt. Die Kommission hat eine Vielzahl von Vorschlägen gemacht, unter anderem auch im Besoldungsbereich. Ich möchte sie nicht im einzelnen wiederholen. Ich kann nur sagen, sie decken sich weitgehend mit unseren Vorstellungen und sind von uns wiederholt vorgetragen worden.
    Wenn wir dem Gesetz mit seiner Mini-Lösung dennoch zustimmen, dann nur, weil wir — erstens — das Dilemma nicht noch mehr vergrößert wissen wollen und — zweitens — die Hoffnung haben, daß wenigstens das weiter ansteigende Fehl an Sanitätsoffizieren mit diesem Gesetz einigermaßen kompensiert werden kann, wenn auch — das sei vermerkt — mit 82 Bewerbungen aus dem zivilen Bereich und mit 2 Bewerbungen von den 29 jetzt im zivilen Status bei der Bundeswehr eingesetzten Ärztinnen der Andrang sicher nicht groß ist. Herr Staatssekretär Schmidt hat ja neulich im Ausschuß gesagt, die Frauen, die sich jetzt im zivilen Status bei der Bundeswehr befänden, seien unter völlig anderen Voraussetzungen angetreten. Dazu muß ich bemerken: Das Argument war doch, daß jetzt Beförderungen und besoldungsmäßige Verbesserungen eintreten. Wenn dem so wäre, dann müßten genau diejenigen, die schon zur Zeit bei der Bundeswehr als zivile Ärztinnen Dienst leisten, die ersten sein, die sich für diesen Bereich melden.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Wir fordern jedoch — darauf sei sehr eindringlich hingewiesen — anläßlich dieser Zustimmung erneut:
    Erstens. Umgehende Vorlage eines Konzepts zur Gesamtlösung des Personalproblems beim Sanitäts-
    und Gesundheitswesen der Bundeswehr.
    Zweitens. Keinerlei Ausweitung des Soldatenstatus für Frauen außerhalb der Laufbahn für Sanitätsoffiziere. Minister Leber hält das zumindest für denkbar; so laut Bonner General-Anzeiger vom 12. April 1975.
    Drittens. Rasche Verbesserung der Sanitätsstruktur der Bundeswehr auf allen Ebenen.
    Viertens. Volle Zuständigkeit des Sanitäts- und Gesundheitswesens beim Inspekteur für das Sanitätswesen auch unter Einbeziehung der arbeitsmedizinischen Bereiche der Bundeswehr.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Fünftens. Erhöhung der Zahl der durch Staatsverträge festgelegten Studienplätze, um langfristig eigene Sanitätsoffiziere heranzubilden, wobei die Frau nicht ausgeklammert werden darf; das sei auch sehr deutlich gegen die bestehenden Tendenzen gesagt.
    Lassen Sie mich abschließend bemerken: Wir hoffen, daß man den vorliegenden Vorschlägen sowie den vorgetragenen Prioritäten künftig Rechnung trägt und mit noch größerem Eifer und Elan ans Werk geht, um unseren Soldaten auch in Zukunft modernsten Sanitätsdienst mit ausreichendem und qualifiziertem Personal zur Verfügung stellen zu können. Nur in diesem Sinne spricht sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes und der Wehrdisziplinarordnung in der vom Verteidigungsausschuß geänderten Fassung vom 12. Juni 1975 aus.

    (Beifall bei der CDU/CSU)


    (V o r s i t z : Vizepräsident von Hassel)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Krall.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lothar Krall


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich bin davon ausgegangen, daß wir hier eine Debatte über Tagesordnungspunkt 6 haben. Herr Kollege Biehle hat einen wesentlichen Teil seines Beitrags auf ein Gutachten bezogen, das von dem Bundesminister der Verteidigung vorgelegt worden ist und über das wir im Ausschuß noch nicht diskutiert haben.

    (Zuruf des Abg. Biehle [CDU/CSU])

    Ich habe im Ausschuß den Antrag gestellt, die Konzeption über das Sanitäts- und Gesundheitswesen vortragen zu lassen und dabei dieses Gutachten zu verwerten.

    (Erneuter Zuruf des Abg. Biehle [CDU/CSU])

    — Herr Biehle, ich muß sagen, daß die Bedenken, die Sie hier vorgetragen haben, im Grunde genommen an den Haaren herbeigezogen sind, weil Ihnen vorher nichts besseres eingefallen ist. Jetzt machen Sie sich diese Vorschläge der Kommission zu eigen. Wo haben Sie jemals einen entsprechenden Antrag
    — etwa im Verteidigungsausschuß — eingebracht?

    (Biehle [CDU/CSU] : Lesen Sie mal die Protokolle!)

    Wir werden uns zu gegebener Zeit eingehend mit dieser Frage zu beschäftigen haben. Sie können sicher sein, wir werden hierzu unseren Beitrag leisten.
    Im übrigen haben Sie versäumt zu erwähnen, daß in dem genannten Gutachten beispielsweise steht — ich erlaube mir, mit Genehmigung des Herrn Präsidenten die Ziffer 65 vorzulesen —:
    Wie bereits bisher als Beamte oder Angestellte im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, können auch für die Laufbahn der Sanitätsoffiziere grundsätzlich Ärztinnen, Zahn-



    Krall
    ärztinnen, Apothekerinnen und Tierärztinnen eingestellt werden.
    Diesen Beitrag der Kommission haben Sie wohlweislich verschwiegen, wobei ich bemerke, daß Ihr Kollege Prinz zu Sayn-Wittgenstein, der als Mitglied Ihrer Fraktion der Kommission angehörte, diesem Votum zugestimmt hat.
    Meine Damen und Herren, bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 7/3505, der die Voraussetzungen dafür schafft, daß auch Frauen in die Laufbahn des Sanitätsdienstes eingestellt werden können, habe ich namens meiner Fraktion bereits unsere Zustimmung angekündigt. Die Behandlung im Ausschuß war kurz, aber eingehend. Unüberwindliche Differenzen in den Auffassungen sind nicht zutage getreten. Die von mir in der ersten Lesung gestellten Fragen sind in der Beratung zufriedenstellend beantwortet worden. Es ist hinreichend geklärt worden, warum mit weiblichen Ärzten im zivilen Status die Lücken im Sanitätsdienst nicht geschlossen werden können. Wir sehen in dem Gesetzesvorschlag allerdings auch nur einen, aber immerhin einen wesentlichen Ansatz, das Fehl an Sanitätsoffizieren abzubauen.
    Wir hatten geglaubt, daß wir aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes die Frage der Teilzeitarbeit in dieses Gesetz einbringen sollten, haben aber festgestellt, daß diese Vorstellung mit den Eigentümlichkeiten des militärischen Dienstes nicht vereinbar ist. Ich brauche hier nur ein Beispiel zu nennen, nämlich das: Im Soldatengesetz ist im Gegensatz zum Bundesbeamtengesetz eine Arbeitszeitregelung nicht vorgesehen.
    Von mir ist weiter die Frage angeschnitten worden — das hat auch Herr Kollege Biehle hier angesprochen, sowohl in der ersten als auch jetzt in der abschließenden Lesung —, ob die weiblichen Sanitätsoffiziere nur der Anfang von weiteren militärischen Laufbahnen für Frauen in der Bundeswehr sein sollen. Hier gibt es für uns gar keine Zweifel: Es wird weder ein weibliches Schwesternkorps noch ein MTA-Korps noch gar weibliche Nachrichtenhelferinnen geben.
    Nachdem auch in der Beratung im Verteidigungsausschuß weitgehend Einvernehmen erzielt worden ist und nachdem wir die wirklich schicken Uniformen für die Ärztinnen bewundert haben, wollen wir dem Fortschritt nicht im Wege stehen. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
    Meine Damen und Herren, ich wünsche uns allen auf viele Jahre gute Gesundheit. Den Zweiflern an der Notwendigkeit der Verabschiedung dieses Gesetzes kann ich nur wünschen, daß sie, falls sich meine Wünsche nicht in jedem Falle erfüllen, Gelegenheit erhalten, etwa bei Wehrübungen oder beim Aufsuchen eines Bundeswehrkrankenhauses von zarter Frauenhand behandelt zu werden. Das gilt nicht nur für Abgeordnete, sondern auch für Mitglieder der Bundesregierung.

    (Heiterkeit — Beifall bei der FDP und bei der SPD — Biehle [CDU/CSU] : Jetzt wissen wir auch, warum Sie dafür sind! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)