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ID0718104400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 181. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 12611 A Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 12611 B Begrüßung einer Delegation beider Häuser des Australischen Parlaments . . . . . 12618 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Berufsbildungsgesetzes — Drucksachen 7/3714, 7/3732 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. weitere Reform der beruflichen Bildung — Drucksache 7/3746 — Rohde, Bundesminister BMBW . 12611 C, 12672 C Dr. Gölter CDU/CSU 12618 B Engholm SPD 12625 D Frau Schuchardt FDP 12630 C Schmidt, Bundeskanzler 12633 D Dr. Maier, Staatsminister des Landes Bayern 12638 B, 12677 B Steinert, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 12644 C Schedl CDU/CSU 12647 A Wüster SPD 12657 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 12661 C, 12679 C Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU 12667 A Möllemann FDP 12669 B Frau Benedix CDU/CSU 12680 D Burger CDU/CSU 12683 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk — Drucksache 7/3777 — Sieglerschmidt SPD 12650 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz) — Drucksache 7/3778 — Jahn (Marburg) SPD 12651 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD . . . . . 12652 D Frau Verhülsdonk CDU/CSU . . . . . 12653 C Spitzmüller FDP . . . . . . . . . 12654 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/3779 — Willms, Senator der Hansestadt Bremen 12655 B Krockert SPD 12655 D Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . . 12655 A Wurbs FDP 12657 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes und der Wehrdisziplinarordnung — Drucksache 7/3505 —, Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses — Drucksache 7/3773 — Gerstl (Passau) SPD 12684 D Biehle CDU/CSU 12686 A Krall FDP 12688 C Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . 12689 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Marktstrukturgesetzes — Drucksache 7/2508 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3679 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/3678 — Marquardt SPD 12690 A Eigen CDU/CSU 12691 C Gallus FDP 12693 C Ertl, Bundesminister BML 12695 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs — Allgemeiner Teil — Drucksache 7/868 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3766 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 7/3738, 7/3786 — Gansel SPD 12697 C Müller (Berlin) CDU/CSU 12699 C Hölscher FDP . . . . . . . . . . 12701 D Arendt, Bundesminister BMA 12703 A Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Biermann, Hölscher und den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes — Drucksache 7/3460 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3749 — 12704 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. November 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung — Drucksache 7/3587 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3742 — 12705 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 7/3385 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3797 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/3771 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 7/3386 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/3771 — 12705 B Zweite und dritte Beratung des von der . Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 —, Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/3772 — 12705 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter — Drucksache 7/3550 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/3781 — 12706 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksache 7/3722 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/3783 — 12706 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. September 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung — Drucksache 7/3735 — . . . . 12706 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung 1. zu dem von den Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Jahn (Münster), Dr. Jobst und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumen- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 III feld, Dr. Jahn (Münster), Volmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise 2. zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 7/2744, 7/3747 (neu) —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3767 — . . . . 12706 D Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumenfeld, Dr. Jahn (Münster), Volmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise — Drucksachen7/2741, 7/3764 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3765 — 12707 B Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. Mai 1975 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/3752 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksachen 7/3758, 7/3798 — Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU . . 12707 C Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Einspruch des Hessen-Nassauischen Heimatbundes e. V., vertreten durch den Vorsitzenden, Peter Heilmann, Oberursel, gegen die Gültigkeit des Volksentscheides im früheren Bezirk Montabaur des Landes Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 1975 — Drucksache 7/3751 — 12709 B Beratung des Antrags des Innenausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für Verordnungen des Rates über die Einführung einer Sonderprämie für die Atomanlagenbediensteten in Deutschland und in den Niederlanden sowie einer vorübergehenden Pauschalzulage für dieses Personal, das in den beiden genannten Ländern sowie in Belgien dienstlich verwendet wird — Drucksachen 7/3525, 7/3743 — 12709 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsturzschutzvorrichtungen von landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/3108, 7/3748 — . . 12709 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gasverbrauchsgeräte, hierfür bestimmte Gassicherheits- und Regelgeräte und über Prüfverfahren für diese Geräte Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Warmwasserbereiter für sanitäre Zwecke, die mit gasförmigen Brennstoffen beheizt werden — Drucksachen 7/3184, 7/3750 — 12709 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Übereinkommen Nr. 137 über die sozialen Auswirkungen neuer Umschlagmethoden in Häfen der Empfehlung Nr. 145 betreffend die sozialen Auswirkungen neuer Umschlagmethoden in Häfen mit je einer Stellungnahme der Bundesregierung — Drucksachen 7/3445, 7/3753 — 12710 A Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in Geel-Mol (Belgien) dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/3377, 7/3761 — 12710 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bunderegierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Billigung des Briefwechsels zwischen IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend die von Norwegen vollzogene Festlegung von Fischereizonen, die für Trawler während bestimmter Zeitabschnitte des Jahres gesperrt sind Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Waren der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den AKP-Staaten Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel Verordnung (EWG) des Rates zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Israel — Ducksachen 7/3431, 7/3609, 7/3577, 7/3593, 7/3770 — . . . . . 12710 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektromedizinische Geräte Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für medizinische elektroradiologische Geräte für Röntgenstrahlen von 10 bis 400 kV — Drucksachen 7/3176, 7/3776 — . . . . 12710 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend die Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern (Zugang zu Arbeitsplätzen, zur Berufsausbildung und -förderung und Arbeitsbedingungen) — Drucksachen 7/3316, 7/3782 — 12710 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/74 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko) — Drucksachen 7/3535, 7/3769 — 12710 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über Beziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten eine Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einen Entwurf eines Abkommens über den Handel mit den überseeischen Ländern und Gebieten mit Erzeugnissen, die unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen — Drucksachen 7/3569, 7/3784 — 12710 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über handelspolitische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Sri Lanka — Drucksachen 7/3459, 7/3785 — 12710 D Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anpassung der in Artikel 13 Absatz 9 von Anhang VII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Sätze der Tagegelder für Dienstreisen — Drucksachen 7/3615, 7/3787 — . . . . . . . . . . 12711 A Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Dr. Marx, Baron von Wrangel, Dr. Abelein, Dr. Gradl, Jäger (Wangen), Böhm (Melsungen), Dr. von Bismarck, Franke (Osnabrück), Seiters, Lagershausen und Genossen betr. Verhandlungen mit der DDR über die Grenzmarkierungen an der Elbe — Drucksachen 7/3278, 7/3780 — Spillecke SPD 12711 B Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 12712 B Möhring SPD 12714 B Dr. Wendig FDP 12717 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 12719 A Präsident Frau Renger . . . . . . . . 12721 D Dr. Abelein CDU/CSU 12722 A Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . . . 12724 B Baron von Wrangel CDU/CSU 12727 D Hoppe FDP 12729 A Nächste Sitzung 12730 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12731* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 12611 181. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1975 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 20. 6. Adams * 20. 6. Dr. Aigner * 20. 6. Dr. Artzinger * 20. 6. Baier 20. 6. Dr. Bangemann * 20. 6. Dr. Bayerl * 20. 6. Behrendt * 20. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 20. 6. Dr. Blüm 20. 6. Blumenfeld * 20. 6. Dr. Böger 20. 6. Dr. Burgbacher * 20. 6. Dr. Corterier * 20. 6. van Delden 20. 6. Fellermaier * 20. 6. Flämig * 20. 6. Frehsee * 20. 6. Dr. Früh * 20. 6. Gerlach (Emsland) * 20. 6. Härzschel * 20. 6. Hansen 20. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 6. Kater 20. 6. Dr. Klepsch * 20. 6. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Krall * 20. 6. Lange * 20.6. Lautenschlager * 20. 6. Lücker * 20. 6. Lutz 20. 6. Dr. Meinecke (Hamburg) 20. 6. Memmel * 20. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 20. 6. Müller (Mülheim) * 20. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 20. 6. Frau Dr. Orth * 20.6. Picard 20. 6. Dr. Ritgen 20. 6. Frau Schimschok 20. 6. Frau Schleicher 20. 6. Schmidt (München) * 20. 6. Dr. Schneider 20. 6. Frau Schroeder (Detmold) 20. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 20. 6. Schwabe * 20. 6. Dr. Schwörer * 20. 6. Seefeld * 20. 6. Spranger 20. 6. Springorum * 20. 6. Dr. Starke (Franken) * 20. 6. Suck * 20. 6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 6. Walkhoff * 20. 6. Walther 20. 6. Frau Dr. Walz * 20. 6. Dr. Zimmermann 20. 6.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der Vermittlungsausschuß empfiehlt dem Deutschen Bundestag, das Gesetz über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz in der vorliegenden geänderten Fassung anzunehmen.
    Das Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz hat eine lange Vorgeschichte. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am 21. März 1974 in dritter Lesung verabschiedet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Mai 1974 beschlossen, den Vermittlungsausschuß nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes anzurufen. Er begründete die" Anrufung des Vermittlungsausschusses vor allem damit, daß der Schwangerschaftsabbruch als Leistung der Krankenversicherung nur
    dann in Betracht kommen kann, wenn er aus Gründen der Erhaltung der Gesundheit — Gesundheit im umfassenden Sinne verstanden, wie der Bundesrat ausdrücklich sagte — notwendig ist. Nach seiner Ansicht treffe das nur in den Fällen zu, in denen der Schwangerschaftsabbruch medizinisch, eugenisch oder ethisch indiziert ist.
    Der Vermittlungsausschuß hat in seiner 13. Sitzung am 27. Juni 1974 beschlossen, daß das vom Deutschen Bundestag beschlossene Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz bestätigt wird. Daraufhin hat der Bundesrat in seiner 410. Sitzung am 12. Juli 1974 dem Gesetz die nach Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung versagt. Hierbei hat der Bundesrat zum Ausdruck gebracht, daß er wesentliche Regelungen dieses Gesetzes, vor allem die Kostenübernahme für ärztliche Beratung, für das Verschreiben empfängnisverhütender Mittel und für die Sterilisation begrüße, es jedoch bedauere, daß in der Frage der Kostenregelung für den Schwangerschaftsabbruch kein Kompromiß zustande gekommen sei. Der Bundesrat hat seine Zustimmung nur in Aussicht gestellt, wenn die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, der ohne das Vorliegen einer anerkannten Indikation allein auf Wunsch der Schwangeren vorgenommen wird, weder von der Solidargemeinschaft der Krankenversicherten noch vom Steuerzahler getragen werden.
    Die Bundesregierung hat daraufhin beschlossen, nach Art. 77 Abs. 2 Satz 4 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. In seiner Sitzung am 12. Juni 1975 hat der Vermittlungsausschuß mit Mehrheit die vorliegenden Änderungen des Gesetzes beschlossen. Durch eine einheitliche Fassung ist sichergestellt, daß die in diesem Gesetz vorgesehenen Leistungen bei der Sterilisation oder beim Abbruch der Schwangerschaft nur dann gewährt werden, wenn nach dem Strafrecht die Tat nicht rechtswidrig ist. Außerdem wurde das Gesetz der sich durch die Verabschiedung und das Inkrafttreten neuerer Sozialgesetze ergebenden Rechtslage angepaßt. Mit der neuen Fassung folgt das Gesetz dem Verlangen des Bundesrates, daß Anspruch auf die Leistungen nach diesem Gesetz nur in den Fällen einer anerkannten Indikation bestehen soll.
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 25. Februar 1975 festgestellt, daß der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch dann nicht strafbar ist, wenn er aus medizinischen, eugenischen oder ethischen Gründen angezeigt ist. Es kann nunmehr auch nach der bisherigen Auffassung des Bundesrates keinen Grund mehr geben, das Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz 15 Monate nach der Beschlußfassung durch den Bundestag nicht endgültig zu verabschieden.
    Mit dem Gesetz werden den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung folgende Ansprüche eingeräumt: ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung einschließlich der Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln sowie Leistungen bei einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder bei einem nicht rechtswidrigen Abbruch der Schwan-



    Jahn (Marburg)

    gerschaft durch einen Arzt. Zu diesen Leistungen gehören die ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch der Schwangerschaft, die ärztliche Untersuchung und Begutachtung zur Feststellung der Voraussetzungen für eine nicht rechtswidrige Sterilisation oder für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch, ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie Krankenhauspflege. Anspruch auf Krankengeld sowie unter den entsprechenden arbeitsrechtlichen Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn für die Frau wegen einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder wegen eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft durch einen Arzt Arbeitsunfähigkeit eintritt. Die genannten Sachleistungen erhalten auch die Personen, bei denen die Voraussetzungen vorliegen, nach denen auf Grund des Bundessozialhilfegesetzes Hilfen in besonderen Lebenslagen gewährt werden. Ihnen können ärztlich verordnete empfängnisregelnde Mittel zusätzlich als Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden.
    Die Ansprüche auf Leistungen bei der Sterilisation oder beim Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt hängen davon ab, daß die Sterilisation oder der Abbruch der Schwangerschaft nicht rechtswidrig geschehen. Diese Regelung enthielt zwar schon das Gesetz in der vom Deutschen Bundestag am 21. März 1974 verabschiedeten Fassung. Durch die vom Vermittlungsausschuß vorgenommene Neufassung wird aber eindeutig klargestellt, daß Anspruch auf die Leistungen der Krankenkassen, der Träger der Sozialhilfe und der Arbeitgeber nur dann besteht, wenn der vorgenommene Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt nach strafrechtlichen Vorschriften nicht rechtswidrig ist. Das gilt gleichfalls für die nicht rechtswidrige Sterilisation.
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1975 werden Leistungen nach dem Strafrechtsreformergänzungsgesetz beim Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt nur dann gewährt, wenn der Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen, eugenischen oder ethischen Gründen angezeigt ist. Ist dagegen die Schwangerschaft von einem Arzt mit Einwilligung der Schwangeren abgebrochen worden, um von der Schwangeren die auf andere ihr zumutbare Weise nicht abzuwendende Gefahr einer schwerwiegenden Notlage abzuwenden, bestehen bis zur Neuregelung der strafrechtlichen Vorschriften keine Ansprüche nach dem Strafrechtsreformergänzungsgesetz.
    Durch die Fassung des Gesetzes ist jedoch sichergestellt, daß nach einer gesetzlichen Neuregelung der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs die Leistungen nach dem Gesetz bei allen vom Gesetzgeber anerkannten Fällen des nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft durch einen Arzt zu gewähren sind.
    Der Vermittlungsausschuß hat außerdem vorgeschlagen, § 13 des Strafrechtsreformergänzungsgesetzes dahin zu ändern, daß das Gesetz am Ersten des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft tritt. Damit wird den Bedenken Rechnung getragen, daß die Krankenversicherungsträger, Kassenärzte und Krankenhäuser unmittelbar nach der Verkündung des Gesetzes noch nicht hinreichend über den Inhalt des Gesetzes und die ihnen daraus erwachsenen Verpflichtungen informiert sein können.
    Mit dem um drei Monate hinausgeschobenen Inkrafttreten des Gesetzes wird dem Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen Gelegenheit gegeben, die erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Maßnahmen zu beschließen und die nach § 368 n Abs. 6 der Reichsversicherungsordnung vorgesehenen Verträge mit ärztlich geleiteten Einrichtungen, insbesondere Krankenhäusern, über die ambulante Erbringung ärztlicher Leistungen zu schließen.
    Außerdem besteht während der Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Gelegenheit, das Netz der nach dem Strafgesetzbuch vorgesehenen ermächtigten Beratungsstellen zu verdichten.
    Das Strafrechtsreformergänzungsgesetz erweitert das Leistungsspektrum der Krankenversicherungsträger und der Träger der Sozialhilfe in dem Bereich der Empfängnisregelung und der Sterilisation. Die angebotenen sozialen Hilfen auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung und auf Leistungen bei nicht rechtswidriger Sterilisation oder bei nicht rechtswidrigem Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt erfordern es, daß das Gesetz nunmehr endgültig verabschiedet wird und in absehbarer Zeit in Kraft tritt.
    Ich bitte, dem Gesetz in der vom Vermittlungsausschuß angenommenen Fassung zuzustimmen. Der Vermittlungsausschuß hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich
danke dem Herrn Berichterstatter.
Das Wort zu einer Erklärung hat Frau Abgeordnete Eilers.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Elfriede Eilers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat die sozialen und gesundheitlichen Maßnahmen bei der Neuregelung des § 218 stets als den wichtigeren Teil der Gesamtreform betrachtet. Daher begrüße ich im Namen meiner Fraktion das Strafrechtsreformergänzungsgesetz in der vom Vermittlungsausschuß beschlossenen Fassung.

    (Dr. Becker [Mönchengladbach] [CDU/CSU] : Von der Mehrheit des Vermittlungsausschusses!)

    Dieses Gesetz, das von der Mehrheit dieses Hauses bereits im März 1974 in dritter Lesung verabschiedet wurde, sollte so schnell wie möglich in Kraft gesetzt werden: Die von uns vor über einem Jahr beschlossenen Maßnahmen, vor allem die umfassenden ärztlichen Beratungen, ermöglichen eine



    Frau Eilers (Bielefeld)

    verantwortliche Familienplanung und sind darin impliziert.
    Millionen von Bürgern in unserem Lande, Jugendlichen wie Erwachsenen, sind wir es schuldig, den Worten von verantwortlicher Elternschaft, Kinder-und Familienfreundlichkeit jetzt Taten und konkrete Leistungsangebote folgen zu lassen. Dieses Gesetz duldet keinen längeren Aufschub.
    Es ist unsere Vorstellung von einer zeitgemäßen Familienplanung, daß sie gewünschte Schwangerschaften ermöglicht und ungewollte Schwangerschaften verhindert. Daher sollten sich alle Versicherten, Männer und Frauen, von einem Arzt ihres Vertrauens über Fragen der Empfängnisregelung beraten lassen. Zu diesen Leistungen der Familienplanung gehören auch die ärztliche Untersuchung sowie die Rezeptur empfängnisregelnder Mittel. An den Kreis der Sozialhilfeempfänger sollten diese Mittel darüber hinaus kostenlos abgegeben werden.
    Ein Schwangerschaftsabbruch und eine freiwillige Sterilisation sind Eingriffe, die medizinisch fachgerecht durchgeführt werden müssen, will man schwere gesundheitliche Schäden vermeiden. Das können wir erfahrungsgemäß nur dann garantieren, wenn der Zugang zu einem Facharzt nicht wenigen Privilegierten vorbehalten bleibt. Daher sollen die entsprechenden nicht rechtswidrigen ärztlichen Eingriffe in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Durch die einheitlich verwendete Terminologie „nicht rechtswidrig", wie sie der Vermittlungsausschuß beschlossen hat, wird dieser Bezug zum Strafrecht nochmals verdeutlicht.
    Eine Kostenübernahme erfolgt auf der Grundlage des geltenden Rechts und der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts. Dennoch wird durch das vorliegende Leistungsgesetz die weitere strafrechtliche Neuordnung des § 218 in keiner Weise präjudiziert.
    An die Adresse der Opposition im Deutschen Bundestag und an die CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat, die alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen für systemwidrig halten, sei gesagt: Wir können nur auf diese Weise unsachgemäß durchgeführte Eingriffe und die damit verbundenen gesundheitlichen Folgeschäden und ihre immensen Kosten vermeiden. Und ich meine, daß allein der hieraus zu erwartende Rückgang der Müttersterblichkeit eine solche sozialrechtliche Regelung voll rechtfertigt.
    In einer Sachverständigenanhörung vor dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung wurde uns seinerzeit von Experten bestätigt, daß bereits jetzt Komplikationen und Folgeschäden illegaler Schwangerschaftsabbrüche von den Krankenkassen und der Sozialhilfe finanziert werden, ohne daß man deren genaue Höhe quantifizieren kann.
    Wenn es nach dem vorliegenden Gesetz als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung eine ärztliche Beratung über Familienplanung gibt, eine ärztliche Beratung, um eine bestehende Schwangerschaft zu erhalten, wenn nicht rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche und Sterilisationen medizinisch fachgerecht durchgeführt werden, dann handelt es sich um Leistungen, die im Interesse einer allgemeinen Gesundheitsvorsorge und Gesundheitssicherung liegen. Sie fügen sich an die von der Krankenversicherung bereits gewährten Vorsorgemaßnahmen an. Von daher ist es angemessen, wenn sich der Bund an den zu erwartenden Kosten mit einem jährlichen Zuschuß von 55 Millionen DM beteiligt. Selbst in Anbetracht allgemeiner Sparsamkeit in den öffentlichen Haushalten hält die Bundesregierung ihre finanzielle Zusage für diese wichtige gesundheits-und familienpolitische Aufgabe aufrecht.
    Die sozialdemokratische Fraktion stimmt dem Strafrechtsreformergänzungsgesetz in der vom Vermittlungsausschuß am 12. Juni 1975 angenommenen Fassung zu.

    (Beifall bei der SPD)