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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 181. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 12611 A Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 12611 B Begrüßung einer Delegation beider Häuser des Australischen Parlaments . . . . . 12618 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Berufsbildungsgesetzes — Drucksachen 7/3714, 7/3732 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. weitere Reform der beruflichen Bildung — Drucksache 7/3746 — Rohde, Bundesminister BMBW . 12611 C, 12672 C Dr. Gölter CDU/CSU 12618 B Engholm SPD 12625 D Frau Schuchardt FDP 12630 C Schmidt, Bundeskanzler 12633 D Dr. Maier, Staatsminister des Landes Bayern 12638 B, 12677 B Steinert, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 12644 C Schedl CDU/CSU 12647 A Wüster SPD 12657 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 12661 C, 12679 C Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU 12667 A Möllemann FDP 12669 B Frau Benedix CDU/CSU 12680 D Burger CDU/CSU 12683 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk — Drucksache 7/3777 — Sieglerschmidt SPD 12650 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz) — Drucksache 7/3778 — Jahn (Marburg) SPD 12651 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD . . . . . 12652 D Frau Verhülsdonk CDU/CSU . . . . . 12653 C Spitzmüller FDP . . . . . . . . . 12654 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/3779 — Willms, Senator der Hansestadt Bremen 12655 B Krockert SPD 12655 D Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . . 12655 A Wurbs FDP 12657 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes und der Wehrdisziplinarordnung — Drucksache 7/3505 —, Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses — Drucksache 7/3773 — Gerstl (Passau) SPD 12684 D Biehle CDU/CSU 12686 A Krall FDP 12688 C Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . 12689 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Marktstrukturgesetzes — Drucksache 7/2508 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3679 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/3678 — Marquardt SPD 12690 A Eigen CDU/CSU 12691 C Gallus FDP 12693 C Ertl, Bundesminister BML 12695 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs — Allgemeiner Teil — Drucksache 7/868 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3766 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 7/3738, 7/3786 — Gansel SPD 12697 C Müller (Berlin) CDU/CSU 12699 C Hölscher FDP . . . . . . . . . . 12701 D Arendt, Bundesminister BMA 12703 A Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Biermann, Hölscher und den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes — Drucksache 7/3460 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3749 — 12704 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. November 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung — Drucksache 7/3587 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3742 — 12705 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 7/3385 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3797 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/3771 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 7/3386 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/3771 — 12705 B Zweite und dritte Beratung des von der . Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 —, Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/3772 — 12705 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter — Drucksache 7/3550 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/3781 — 12706 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksache 7/3722 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/3783 — 12706 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. September 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung — Drucksache 7/3735 — . . . . 12706 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung 1. zu dem von den Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Jahn (Münster), Dr. Jobst und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumen- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 III feld, Dr. Jahn (Münster), Volmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise 2. zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 7/2744, 7/3747 (neu) —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3767 — . . . . 12706 D Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumenfeld, Dr. Jahn (Münster), Volmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise — Drucksachen7/2741, 7/3764 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3765 — 12707 B Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. Mai 1975 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/3752 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksachen 7/3758, 7/3798 — Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU . . 12707 C Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Einspruch des Hessen-Nassauischen Heimatbundes e. V., vertreten durch den Vorsitzenden, Peter Heilmann, Oberursel, gegen die Gültigkeit des Volksentscheides im früheren Bezirk Montabaur des Landes Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 1975 — Drucksache 7/3751 — 12709 B Beratung des Antrags des Innenausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für Verordnungen des Rates über die Einführung einer Sonderprämie für die Atomanlagenbediensteten in Deutschland und in den Niederlanden sowie einer vorübergehenden Pauschalzulage für dieses Personal, das in den beiden genannten Ländern sowie in Belgien dienstlich verwendet wird — Drucksachen 7/3525, 7/3743 — 12709 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsturzschutzvorrichtungen von landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/3108, 7/3748 — . . 12709 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gasverbrauchsgeräte, hierfür bestimmte Gassicherheits- und Regelgeräte und über Prüfverfahren für diese Geräte Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Warmwasserbereiter für sanitäre Zwecke, die mit gasförmigen Brennstoffen beheizt werden — Drucksachen 7/3184, 7/3750 — 12709 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Übereinkommen Nr. 137 über die sozialen Auswirkungen neuer Umschlagmethoden in Häfen der Empfehlung Nr. 145 betreffend die sozialen Auswirkungen neuer Umschlagmethoden in Häfen mit je einer Stellungnahme der Bundesregierung — Drucksachen 7/3445, 7/3753 — 12710 A Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in Geel-Mol (Belgien) dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/3377, 7/3761 — 12710 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bunderegierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Billigung des Briefwechsels zwischen IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend die von Norwegen vollzogene Festlegung von Fischereizonen, die für Trawler während bestimmter Zeitabschnitte des Jahres gesperrt sind Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Waren der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den AKP-Staaten Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel Verordnung (EWG) des Rates zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Israel — Ducksachen 7/3431, 7/3609, 7/3577, 7/3593, 7/3770 — . . . . . 12710 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektromedizinische Geräte Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für medizinische elektroradiologische Geräte für Röntgenstrahlen von 10 bis 400 kV — Drucksachen 7/3176, 7/3776 — . . . . 12710 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend die Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern (Zugang zu Arbeitsplätzen, zur Berufsausbildung und -förderung und Arbeitsbedingungen) — Drucksachen 7/3316, 7/3782 — 12710 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/74 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko) — Drucksachen 7/3535, 7/3769 — 12710 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über Beziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten eine Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einen Entwurf eines Abkommens über den Handel mit den überseeischen Ländern und Gebieten mit Erzeugnissen, die unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen — Drucksachen 7/3569, 7/3784 — 12710 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über handelspolitische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Sri Lanka — Drucksachen 7/3459, 7/3785 — 12710 D Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anpassung der in Artikel 13 Absatz 9 von Anhang VII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Sätze der Tagegelder für Dienstreisen — Drucksachen 7/3615, 7/3787 — . . . . . . . . . . 12711 A Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Dr. Marx, Baron von Wrangel, Dr. Abelein, Dr. Gradl, Jäger (Wangen), Böhm (Melsungen), Dr. von Bismarck, Franke (Osnabrück), Seiters, Lagershausen und Genossen betr. Verhandlungen mit der DDR über die Grenzmarkierungen an der Elbe — Drucksachen 7/3278, 7/3780 — Spillecke SPD 12711 B Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 12712 B Möhring SPD 12714 B Dr. Wendig FDP 12717 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 12719 A Präsident Frau Renger . . . . . . . . 12721 D Dr. Abelein CDU/CSU 12722 A Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . . . 12724 B Baron von Wrangel CDU/CSU 12727 D Hoppe FDP 12729 A Nächste Sitzung 12730 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12731* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 12611 181. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1975 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 20. 6. Adams * 20. 6. Dr. Aigner * 20. 6. Dr. Artzinger * 20. 6. Baier 20. 6. Dr. Bangemann * 20. 6. Dr. Bayerl * 20. 6. Behrendt * 20. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 20. 6. Dr. Blüm 20. 6. Blumenfeld * 20. 6. Dr. Böger 20. 6. Dr. Burgbacher * 20. 6. Dr. Corterier * 20. 6. van Delden 20. 6. Fellermaier * 20. 6. Flämig * 20. 6. Frehsee * 20. 6. Dr. Früh * 20. 6. Gerlach (Emsland) * 20. 6. Härzschel * 20. 6. Hansen 20. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 6. Kater 20. 6. Dr. Klepsch * 20. 6. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Krall * 20. 6. Lange * 20.6. Lautenschlager * 20. 6. Lücker * 20. 6. Lutz 20. 6. Dr. Meinecke (Hamburg) 20. 6. Memmel * 20. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 20. 6. Müller (Mülheim) * 20. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 20. 6. Frau Dr. Orth * 20.6. Picard 20. 6. Dr. Ritgen 20. 6. Frau Schimschok 20. 6. Frau Schleicher 20. 6. Schmidt (München) * 20. 6. Dr. Schneider 20. 6. Frau Schroeder (Detmold) 20. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 20. 6. Schwabe * 20. 6. Dr. Schwörer * 20. 6. Seefeld * 20. 6. Spranger 20. 6. Springorum * 20. 6. Dr. Starke (Franken) * 20. 6. Suck * 20. 6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 6. Walkhoff * 20. 6. Walther 20. 6. Frau Dr. Walz * 20. 6. Dr. Zimmermann 20. 6.
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Herr Dr. Maier.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat soeben festgestellt, daß der Entwurf der Bundesregierung mit Menschen aus der Praxis viele Stunden lang diskutiert worden sei und daß sich in ihm „die Einsicht in anderer Leute Erfahrung" spiegele. Dann wundert es mich doch, Herr Bundeskanzler, daß dieser Entwurf nicht nur von sieben Wirtschaftsverbänden, sondern auch von den vier größten Lehrerverbänden sowie von zahlreichen
Ländern abgelehnt wird und daß der DGB ihm bis heute nicht zugestimmt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zander [SPD]: Die Verbandsfunktionäre sind doch praxisfern!)

Sie haben sehr stark die Einheit und Geschlossenheit der Bundesregierung in Fragen dieses Entwurfs betont, und Sie hatten nach dem fesselnden Zweipersonenstück Rohde gegen Friderichs, Friderichs gegen Rohde, das monatelang auf dem Bonner Spielplan stand, auch einigen Grund dazu.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Allein in den wenigen Wortmeldungen dieses Morgens aus den Reihen der Koalitionsredner waren aber so viele Widersprüche zu hören — ich erinnere nur an die Rede von Herrn Engholm und an die ganz anderen Vorstellungen, die Frau Schuchardt vorgetragen hat —, daß ich glaube, es wird Ihres Einsatzes auch in der Zukunft noch sehr bedürfen, damit die Beteiligten dieses Gesetz nicht auf Pressekonferenzen unterschiedlich interpretieren.

(Erneute Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Hier ist der Sachverstand von Herrn Carstens ein wenig in Zweifel gezogen worden. Ich muß ihn nach dem, was ich soeben gehört habe, verteidigen. Mit einem gewissen Mitgefühl stelle ich fest — auch ich habe es vor Jahren lernen müssen —, daß auch Ihnen die Unterscheidung zwischen Rahmenlehrordnungen, Rahmenlehrprüfungen, Ausbildungsordnungen und Berufsordnungen einige Schwierigkeiten macht.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Der Bundeskanzler hat die Richtlinien der Politik zu bestimmen. Er muß nicht die Einzelheiten aller Gesetze kennen. Aber wenn er selber radebrecht, sollte er nicht anderen Vorwürfe machen.

(Erneute Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU — Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : Dafür ist er um so arroganter! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Vor allem aber möchte ich einer Behauptung, einer These nicht nur des Herrn Bundeskanzlers, sondern auch des Herrn Bundesbildungsministers, des Kollegen Rohde, hier deutlich entgegentreten. Beide sprechen von diesem Gesetz als von der „Reform", und sie sagen: Von hier und heute und von diesem Gesetz geht die Reform aus, und wer gegen dieses Gesetz ist, der stellt sich gegen die Reform, der verhindert, daß die Reform beginnt. Es gelte, sagte der Bundeskanzler, daß wir uns die Reform nicht vor Interessengruppen aus den Händen schlagen lassen

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Sehr schön gesagt!)

Meine Damen und Herren, die Reform beginnt gai nicht hier und heute und mit diesem Gesetz. Diese
Reform hat schon vor langer Zeit begonnen. Die Reform der Berufsbildung ist seit vielen Jahren in Gange: auf der schulischen Seite in den Ländern in der außerschulischen Bildung durch das Berufs



Staatsminister Dr. Maier (Bayern)

bildungsgesetz von 1969 sowie durch die Planungen der Bund-Länder-Kommission. Ich möchte im Gegenteil hier folgende These aufstellen: Der Regierungsentwurf entwickelt die seit Jahren in Gang befindlichen Reformen in manchen Punkten keineswegs weiter; ja, er wirft sie besonders auf der schulischen Seite der Berufsausbildung zurück. Das wird im einzelnen noch darzustellen sein.
Zweitens glaube ich auch nicht, daß die betriebliche Ausbildung durch den Entwurf verbessert wird. Schon gar nicht stimmt es — drittens —, daß dieses Gesetz imstande sei, die Probleme des Mangels an Ausbildungsplätzen und die Probleme der Jugendarbeitslosigkeit zu lösen.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: So ist es!)

Das muß im einzelnen dargestellt werden. Ich bitte Sie, mir hierzu einige Minuten Zeit zu geben.
Eine Bemerkung noch zu Herrn Rohde. Er hat zu Beginn seiner Begründung ein gutes Wort gesprochen: man solle in dieser Debatte Pauschalurteile vermeiden. Aber, Herr Rohde, Sie selber haben die Behauptung aufgestellt, der Bundesrat habe in seiner Stellungnahme die Einheitlichkeit der Ausbildungsordnungen im Bundesgebiet in Frage gezogen. Ich muß das deutlich zurückweisen. Das ist einfach nicht wahr. Der Bundesrat hat nur bezweifelt, daß der Bund nach dem Grundgesetz die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis zur Regelung der außerschulischen beruflichen Bildung hat. Die Einheitlichkeit der Ausbildungsordnungen ist eine Sache; wer die Einheitlichkeit herstellt, ist eine andere Sache. Sie sind der Meinung: der Bund stellt die Einheitlichkeit her, wir meinen — durchaus in Einklang mit vielen Verfassungsrechtlern —: Bund und Länder. Man darf aber aus verfassungsrechtlichen Bedenken, die geäußert werden, nicht schließen, daß hier gesagt wird: Ausbildungsordnungen können im Grunde von Land zu Land und von Stadt zu Stadt differieren. Das hat der Bundesrat nie gesagt. Wir wollen doch nicht so diskutieren, daß wir hier Türken bauen und wechselseitig falsche Behauptungen aufstellen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Und noch eine letzte Vorbemerkung. Es ist gesagt worden, Gymnasium und Universität dürften nicht länger „Königspfad" zu allen Privilegien bleiben. Dazu ist zweierlei zu bemerken.
Einmal eine keineswegs nur rhetorische Frage: Waren sie es denn je? Herr Engholm, wenn Sie die Geschichte der deutschen Betriebsverfassung wirklich kennten, wüßten Sie, daß die Akademisierung der leitenden Positionen relativ spät eingesetzt hat und daß es im vorigen Jahrhundert, aber noch bis in unser Jahrhundert hinein, eher die Ausnahme war, daß man über akademische Zugänge in führende Positionen in Wirtschaft und Gesellschaft gekommen ist. Wir sollten auch sozialgeschichtlich die ältere Vergangenheit nicht schlechtmachen und sollten nicht 'behaupten, daß schon im 19. Jahrhundert
eine Akademisierung stattgefunden habe. Das ist einfach nicht so.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Wenn Sie aber sagen: in Zukunft müssen auch die Berufsschulen ausgebaut werden, in Zukunft muß mehr für das berufsbildende Schulwesen getan werden — da stimmt Ihnen die Union ja voll zu —, dann stelle ich eine zweite nicht nur rhetorisch gemeinte Frage: Wer hat denn im Bildungsbericht 1970 das Ziel proklamiert, 50 % eines Altersjahrgangs sollten das Abitur II machen?

(Beifall bei der CDU/CSU — Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : Jetzt hören Sie mal zu!)

Woher soll denn dieses Mehr gegenüber den jetzigen 12 % kommen?

(Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : Da sollte der Bundeskanzler einmal zuhören!)

Doch aus solchen, die sonst in eine berufsbildende Ausbildung gegangen wären! Ihre Bildungspolitik — das muß um der historischen Wahrheit willen festgehalten werden — ging also 20 Jahre lang darauf aus, immer mehr junge Menschen aus der beruflichen Ausbildung herauszunehmen und sie in die allgemeinbildenden Schulen hinüberzunehmen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Damit haben Sie den „Königsweg" Gymnasium-Abitur gerade erst festgetreten und gepflastert.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)

Die Folgen bekommen wir alle heute zu spüren, weil ja diejenigen, die heute vor den geschlossenen Türen der Hochschulen stehen, den anderen, den Hauptschülern, den Realschülern, die Plätze wegnehmen.

(Zurufe von der CDU/CSU: So ist es!)

Darüber wird nachher noch zu sprechen sein. Ich wehre mich entschieden dagegen, daß man mit Reizworten wie „Gymnasium", „Universität" und „Königsweg" eine Verbindung zur Union herstellt. Die Unionspolitik war genau die gegenteilige, und wir sind noch im letzten Landtagswahlkampf in Bayern beschimpft worden, weil wir davor gewarnt haben, die Zahl der Abiturienten uferlos zu steigern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich habe vorhin gesagt, der Regierungsentwurf schwäche die schulische Berufsbildung. Ich glaube, als Autor des ersten Berufsbildungsgesetzes, das ein deutsches Land 1972 veröffentlicht hat, weiß ich, wovon ich rede.
Meine Damen und Herren, ich gehöre nicht zu denen, die mit dem Ruf „Hie gut duales System allerwege!" die Probleme der Berufsbildung für schon gelöst ansehen. Ich bin mir sehr bewußt und habe das seit vielen Jahren vertreten, daß das duale System auch Schwächen aufweist. Grundsätzlich wollen wir am dualen System festhalten, weil es ja in hervorragender Weise die Vorzüge der unmittelbaren Anschauung fertigungstechnischer und wartungstechnischer Vorgänge, gepaart mit dem unmittelbaren Erleben betrieblicher Abläufe auf der einen



Staatsminister Dr. Maier (Bayern)

Seite, mit der entsprechenden fachtheoretischen Untermauerung in der Berufsschule auf der anderen Seite miteinander verbindet.
Das duale System hat sicher auch Mängel und muß weiterentwickelt werden. Die starre Einteilung in vier Tage betrieblicher und einen Tag schulischer Arbeit hat in einer Vielzahl von Berufen dazu geführt, daß die bereits jetzt, aber erst recht für die Zukunft notwendige breite fachtheoretische Basis nicht mehr geschaffen werden kann. Deswegen die Reformvorhaben der Länder, die ja seit vielen Jahren laufen; deswegen der Übergang zum Block- und Phasenunterricht, der Übergang zum Berufsgrundschuljahr und zum Berufsgrundbildungsjahr.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren: 1. Welcher SPD- oder FDP-Parteitag hat sich je zum Berufsgrundbildungsjahr und Berufsgrundschuljahr in der Weise bekannt, wie ich es Ihnen etwa vom Münchner CSU-Parteitag 1974 ohne weiteres hier vorlesen kann? Es gibt keine Parteitagsbeschlüsse dieser Art.
2. Warum hat die Bundesregierung nicht die Möglichkeiten genutzt, innerhalb des Berufsbildungsgesetzes von 1969 den Reforminitiativen der Länder Sukkurs zu bieten? Sie hat das nicht getan. Die Anrechnungsverordnung für das Berufsgrundbildungsjahr kam sehr, sehr spät.
Meine Damen und Herren, für mich ist es ein wichtiger Punkt: Ich höre, die Anrechnungsverordnung soll jetzt auf ein halbes Jahr Anerkennung abgeschwächt werden. Ich begrüßte es sehr, wenn die Bundesregierung dazu Stellung nähme; denn wenn ich heute versuche, das Berufsgrundschuljahr in Bayern weiter voranzutreiben, sagt mir die Wirtschaft: Aber die Bundesregierung hat ja vor, das abzubauen, die Anrechnungsverordnung wird abgeschwächt werden!
Ich möchte eine klare Stellungnahme der Bundesregierung, ob sie einen Reformabbau in diesem Bereich vorhat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Bundesregierung hat die Reformen im schulischen Bereich auch im Bereich der Berufsfelder nicht genügend unterstützt. Meine Damen und Herren, es wird viel von der Sabotage der Wirtschaft gegenüber dem Berufsgrundbildungsjahr gesprochen. Die Anerkennungsbereitschaft der Wirtschaft hängt aber ganz stark von dem Zuschnitt der Berufsfelder und der entsprechenden berufsfeldbezogenen Grundbildung ab.
Wir haben im Augenblick nur elf Berufsfelder. Wir haben in der Union immer die Meinung vertreten: Das ist zu wenig; denn dann werden die Berufsbilder so weit und so unspezifisch, daß natürlich die spezielle Ausbildungsleistung, welche die Wirtschaft erwartet, um das auf den Lehrvertrag umrechnen zu können, nicht erbracht wird. Es mag ja noch gehen in einem Berufsfeld wie Metall, wo es sehr viele Metallberufe gibt. Aber wenn ich etwa Brauer, Mälzer, Fotografen, Textillaboranten, Weinhandelsküfer zusammenrinnen lasse in einem Berufsfeld „Chemie, Physik, Biologie", dann hört der
Spaß einfach auf. Hier hätte die Bundesregierung handeln können!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Hier hat sie die Länder schmählich im Stich gelassen.
Wir sind uns doch einig, daß die außerschulische Berufsbildung nicht verbessert werden kann, wenn nicht auch die schulische Bildung verbessert wird. Die Berufsschule ist ja das Fundament für alles.
Ich frage auch hier, was die Bundesregierung — die Frage geht an den Wirtschaftsminister — in bezug auf die Berufsfelder vorhat.
Daß nichts geschehen sei, kann man gleichwohl nicht sagen, Herr Kollege Rohde. Immerhin sind seit 1969 44 Ausbildungsordnungen von der Bundesregierung erlassen worden. Das sei anerkannt. Aber sie sind leider mit den Ländern nicht abgestimmt worden, obwohl es im Bundesberufsbildungsausschuß möglich gewesen wäre.
Bis heute besteht die Schwierigkeit — ich komme gleich im zweiten Teil darauf zurück —, daß die Rahmenlehrpläne der Länder in der Tat mit diesen Ausbildungsordnungen nicht harmonieren. Ich bitte aber doch zu sehen, daß das ein Versäumnis von seiten des hier allein Verordnungsberechtigten ist, nämlich des Bundes und der Bundesregierung.
Ich möchte, um diesen Teil abzuschließen, nochmals ganz deutlich die Frage stellen: was meint die Bundesregierung zur Zukunft des Berufsgrundbildungsjahres und des Berufsgrundschuljahres? Denn man kann ja nicht so tun, als ob seit Jahren in diesem Gebiet der schulischen Berufsbildung nichts Neues geschehen sei; ja, man muß zunächst einmal den von mir erhärteten und begründeten Verdacht widerlegen, man sei an einer Reform in diesem Bereich gar nicht interessiert.
Ich habe vorhin gesagt: nicht nur im schulischen Bereich, sondern auch im außerschulischen Bereich bringt das Gesetz keine wirksamen Verbesserungen. Ganz im Gegenteil, die Ausbildung im Betrieb wird erschwert.
Dies einmal dadurch, daß die Eignungsanforderungen für die Ausbildung in einer Weise bestimmt werden, die, wie ich meine, keinen Bezug zu betrieblichen Notwendigkeiten mehr hat. Man kann aber die Berufsausbildung nicht exakt nach der schulischen konstruieren.
Zweitens gibt es eine Erschwerung dadurch, daß die Prüfungsvorgänge in einer Weise aufgesplittert und atomisiert werden, daß der Ausbildungsabschluß seinen Charakter als Gesamtqualifikation verlieren muß, — ein wichtiger Punkt!
Drittens fehlt dem Entwurf ein durchgreifendes und wirksames Instrument für die Abstimmung zwischen Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen. An dieser mangelnden Abstimmung krankt ja in der Tat bis heute, wie von allen anerkannt wird, auch vom Bundesrat, das Gesetz von 1969.
Endlich, viertens, werden die Ausbildungsbetriebe durch den starken Ausbau überbetrieblicher Ausbildungsstätten im Gesetzentwurf nicht so sehr er-



Staatsminister Dr. Maier (Bayern)

gänzt und abgerundet — das wäre durchaus in unserem Sinn, das kann in vielen Bereichen, besonders denen des Handwerks, durchaus vernünftig sein —, sie werden vielmehr zu einem System, das die Tendenz in sich hat, die betriebliche Ausbildung zu absorbieren und zu ersetzen; aus dem dualen System wird dann ein triales System mit drei Lernorten.
Zunächst zum ersten Punkt: die Eignungsanforderungen für die Ausbildung. Auch hier will ich nicht verkennen, daß Verbesserungen notwendig sind. Schon das Gesetz von 1969 geht davon aus, daß hier das Niveau schrittweise gehoben werden soll und daß man auf diese Weise dann die wirklich zur Ausbildung ungenügenden Betriebe und Ausbilder allmählich ausscheidet.
Auch der Bildungsgesamtplan sieht das vor, und die Stellungnahme der Unionsländer im Bundesrat lehnt eine Anhebung keineswegs ab. Ich sage das in Erwiderung auf die Einwendungen der Bundesregierung zu dieser Stellungnahme. Sie wenden sich nur gegen eine unangemessene Ausweitung formalisierter und durch Prüfungen zu belegender Eignungsnachweise.
Außerdem wenden sie sich — das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt — gegen die unzureichenden Übergangsbestimmungen für bereits tätige Ausbilder. Das ist heute das Hauptproblem. Denn wir verhandeln diese Frage ja nicht im luftleeren Raum. Berufsbildung ist keine erzwingbare Leistung. Sie beruht wesentlich auf der Motivation der Bereitschaft der Beteiligten und der Bereitschaft der Ausbilder.
Ich wundere mich, warum die Koalition aus unseren Erfahrungen mit der Lehrerbildung in den letzten zehn Jahren nichts gelernt hat. Man hat den alten Allround-Lehrer allmählich beseitigt — das war gewiß nötig —, man ist aber sicher zu weit gegangen in der Richtung einer fachspezifischen Ausbildung bis in die Grundschule hinunter. Wir sehen heute, daß wir bei fortschreitendem Geburtenrückgang diesen spezialisierten Lehrer gar nicht mehr sinnvoll einsetzen können. Wir bräuchten jetzt wieder einen etwas weiter zugeschnittenen Lehrer. Sie machen den gleichen Fehler bei den Ausbildern. Vergessen Sie nicht, auch das Tal der nächsten Jahre mit den großen Jahrgängen endet eines Tages, und zwar schon früher als die Überfüllung der allgemeinbildenden Schulen; dort geht sie ja noch bis zum Ende der 70er und in den Universitäten bis zur Mitte der 80er Jahre.
Wenn Sie dann das Ausbildungsniveau so stark spezialisiert haben, wie das der Entwurf vorsieht, werden Sie am Ende die alten Ausbilder herausgedrängt haben, die neuen aber sind unter den veränderten Umständen — gerade, wenn Sie die Klein-und Mittelbetriebe mit heranziehen wollen, was ja der Entwurf will — nicht mehr verwendbar.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der zweite Punkt betrifft das Prüfungswesen. Ich meine, daß hier die Einheitlichkeit im Prüfungswesen nicht nur im Regierungsentwurf nicht gesichert ist; ich meine, die Zersplitterung sowohl in der Durchführung von Prüfungen wie auch in der Anrechnung von Teilprüfungen führt zu einer Auflösung des gesamten Prüfungsvorgangs.
Auch hier bitte ich doch die Zusammenhänge mit dem allgemeinbildenden Schulwesen zu sehen. Auch dort haben die pädagogischen Erkenntnisse dazu geführt, daß man nicht mehr die Prüfungsvorgänge so stark splittet wie in den vergangenen zehn Jahren. Aus Amerika, aus der neuesten Pädagogik, sogar aus der linken, kommt jetzt gerade die umgekehrte Bewegung: nämlich den Charakter der Prüfung, der Schwelle, auch der Überwindung der Schwellenangst, wiederherzustellen. Ich will nicht in die Einzelheiten eingehen; „Frustrationstoleranz" heißt das pädagogische Stichwort.
Jedenfalls sollte man hier die weiche Welle der allgemeinbildenden Schulen aus den 60er Jahren doch nicht unnötig wiederholen, ganz abgesehen davon, daß Sie alle, auch die Gewerkschaften, personell überfordern, wenn Sie die Prüfungsvorgänge so splitten; denn so viel Prüfer stehen nun einmal einfach nicht zur Verfügung.
Dritter Punkt: das Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern. Meine Damen und Herren, es ist vorhin sehr viel gesprochen und auch viel gerätselt worden über den gewaltigen Graben, die kaum zu überwindende Kluft, die hier zwischen der Stellungnahme des Bundesrates und dem Entwurf der CDU/CSU-Fraktion liegen soll. Darf ich zur Versachlichung beitragen, indem ich folgende Feststellungen mache:
Das Kernstück einer Reform der beruflichen Bildung ist in der Tat — darüber besteht sicher Einigkeit in diesem Haus — eine wirksame Abstimmung der Maßnahmen von Bund und Ländern, besonders eine Abstimmung zwischen Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen. Das ist zunächst die These, von der wir alle ausgehen können, und hier besteht keinerlei sachlicher Unterschied zwischen dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion und der Stellungnahme des Bundesrates. Es besteht auch Übereinstimmung darüber, daß die Abstimmung nur außerhalb des Berufsbildungsgesetzes durch eine Vereinbarung von Bund und Ländern geregelt werden kann. Der Antrag des Bundesrates stellt das Verfahren der Abstimmung dar. Dem fügt der Antrag der CDU/CSUFraktion hinzu, daß die Abstimmung in einer durch die Vereinbarung zu errichtenden Zentralstelle für berufliche Bildung vorgenommen werden soll. Der Bundesrat hat sich bezüglich der organisatorischen Ausgestaltung bekanntlich nicht festgelegt. Der CDU/CDU-Antrag verdeutlicht ferner gegenüber dem Bundesratsantrag, daß die Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne in der Zentralstelle gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet und abgestimmt werden. „Tant de bruit pour une omelette", kann ich nur sagen. Man hat hier wahre Gräben und unüberbrückbare Unterschiede gesehen.
Meine Damen und Herren, zunächst einmal finde ich es normal und legitim, daß die Länder im Bundesrat aus ihrer Interessenlage und ihrer verfassungspolitischen Verantwortung argumentieren und daß eine Fraktion im Deutschen Bundestag das aus ihrer Verantwortung tut. Es ist ja nicht ganz glaub-



Staatsminister Dr. Maier (Bayern)

würdig, wenn die SPD auf der einen Seite den Bundesrat prügelt, wenn er sich zu nahe an die Linie der CDU/CSU hinbewegt,

(Zurufe von der CDU/CSU: So ist es!)

und jetzt, wo er einmal eine gewisse Selbständigkeit einzunehmen scheint, ist das auch wieder unrecht. Meine Damen und Herren, Sie werden unglaubwürdig!

(Dr. Gölter [CDU/CSU] : So sind die halt!)

Der Verfassungsgesetzgeber hat nicht eine Kammer gewollt, sondern zwei Organe,

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Gölter [CDU/CSU] : Das einfache Weltbild des Herrn Rohde!)

und dann sollten Nuancen zwischen beiden durchaus als ein bereicherndes Element unserer politischen Wirklichkeit begrüßt und nicht verdammt werden, wenn es einem gerade ins Konzept paßt.

(Gerster [Mainz] [CDU/CSU] : Keine sozialistische Gleichschaltung!)

Der letzte Punkt in diesem Bereich betrifft die überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Meine Damen und Herren, über die überbetrieblichen Ausbildungsstätten besteht ja, vor allem in der Bund-LänderKommission, im Grundsatz Einigkeit zwischen Bund und Ländern. Wichtig scheint mir nur zu sein — unabhängig vom Streitpunkt: dritter Lernort oder betriebsergänzende Funktion —, daß man sich über die Kriterien dieser überbetrieblichen Werkstätten klar ist.
Zunächst: Überbetriebliche Ausbildungsstätten kommen nur für einen Teil der Ausbildungsberufe zum Zuge, nämlich für solche — ich brauche es hier nicht näher auszuführen —, deren Ausbildungsordnungsmittel auf Grund der Struktur der zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse einen klar trennbaren Abschnitt beruflicher Grundbildung aufweisen. Das ist also hauptsächlich in der Metallverarbeitung, auch bei den elektronischen Berufen und bei verschiedenen handwerklichen Berufen der Fall. Bei anderen Ausbildungsberufen von geringerer Besetzungsdichte — z. B. beim Hotel- und Gaststättengewerbe und einem Großteil auch der kaufmännischen Ausbildungsberufe — kommen solche überbetrieblichen Werkstätten ohnehin nicht in Betracht.
Und nun meine ich, es muß im Interesse der Auszubildenden sichergestellt sein — auch darüber hätte ich gern ein Wort der Bundesregierung gehört —, daß die betriebliche Fachbildung, also in der Regel das zweite und dritte Ausbildungsjahr, in einem in entsprechender räumlicher Nähe gelegenen Ausbildungsbetrieb fortgesetzt werden kann. Wenn wir uns nicht nur in Worten, sondern auch als Gesetzgeber zum dualen System bekennen, dann muß der Betrieb als spezifischer Erfahrungsort — nicht nur als Lernort! — seine Stelle darin haben. Betriebliche Erfahrung, die vor allem soziale und nicht nur fachliche Erfahrung ist, kann nicht simuliert werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Eine überbetriebliche Werkstätte tendiert ja von Natur aus immer zu schulischen Formen. Damit kapselt sie sich zunächst einmal von der praktischentechnischen Betriebsentwicklung ab. Die Erfahrungen der Kultusminister mit den Fachoberschulen und mit in die Schulen eingelagerten Praktika sprechen hier eine deutliche Sprache.

(Frau Benedix [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Auf der anderen Seite — ich wiederhole das noch einmal — wollen wir den Betrieb ja als einen sozialen Erfahrungsort und wollen nicht, daß sich diese überbetrieblichen Werkstätten verselbständigen. Dazu, glaube ich, müßte im Entwurf der Bundesregierung ein deutlicheres Wort gesagt werden.
Ich komme jetzt zur entscheidenden Frage und zum dritten und abschließenden Teil meiner Ausführungen: Trägt dieser Gesetzentwurf dazu bei, zwei entscheidende Probleme zu lösen, die sich heute im Bereich der beruflichen Ausbildung stellen: nämlich den Mangel an Ausbildungsplätzen und die, wie auch ich meine, erschreckend zunehmende Jugendarbeitslosigkeit? Der Herr Bundesminister Rohde wird nicht müde, seinen Entwurf als die Lösung all dieser Probleme anzupreisen; der Bundeskanzler hat ihm vorhin sekundiert. Die Bundesregierung versucht diejenigen, die Bedenken äußern, in eine Art Abseits zu drängen, indem sie den Eindruck erweckt: Wer gegen den Entwurf ist, perpetuiert die Ausbildungsnot der Jugend und verewigt die Jugendarbeitslosigkeit.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Das ist ihr Raster, das legt sie überall an!)

Hier möchte ich einmal ganz deutlich sagen: Die Bundesregierung ist uns jeden Beweis schuldig geblieben, daß dieser Entwurf zur Vermehrung der Ausbildungsstellen beiträgt

(Beifall bei der CDU/CSU)

und ein Mittel zur Eindämmung der Jugendarbeitslosigkeit darstellt. In Klammern sei angemerkt: Wenn ich heute in Bayern versuche, ein Berufsgrundschuljahr gerade für Jungarbeiter zu entwikkeln, dann kommt mir die Bundesregierung mit ihrer Tendenz, die Anrechnungsverordnung zurückzunehmen oder auf ein halbes Jahr zu verkürzen, entscheidend in die Quere — bei einem Vorhaben, bei dem mich übrigens auch der bayerische DGB unterstützt.

(Frau Benedix [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

Auch dazu möge man bitte einmal Stellung nehmen!
Aber zunächst zur Frage der Berufsausbildung. Meine Damen und Herren, man muß hier zunächst eine Legende wegräumen, zerstören: Die Kosten der Berufsausbildung waren und sind nicht der entscheidende Punkt für die Frage, ob die Betriebe ausbilden oder nicht. Hier hat schon die Arbeit der Sachverständigenkommission zweierlei erwiesen: Einmal mußten die Ausbildungskosten bei den Betrieben erst erhoben werden. Wären die Kosten sozusagen der Kulminationspunkt der Ausbildungsentscheidung gewesen, dann hätten die Betriebe diese Daten mit Sicherheit früher schon selbst er-



Staatsminister Dr. Maier (Bayern)

mittelt. Zum anderen ist durch die Betriebserhebung der Sachverständigenkommission, aber auch durch viele Untersuchungen anderer Institute bei den Betrieben heute in der Tat eine Art Kostenbewußtsein für ihre Ausbildungstätigkeit erwachsen. Konstruiert man derzeit eine Indikatorenreihe für die Ausbildungsentscheidung eines Betriebs, müßte sie etwa so lauten: 1. Nachwuchsbedarf, 2. Eignung des Betriebes als Ausbildungsstätte, 3. Vorhandensein geeigneter Ausbildungsplätze, 4. Qualifikation der Bewerber und erst 5. Kosten der Berufsausbildung. Wenn man bei den Kosten einsetzt, trifft man also nicht den Kern der Motivation oder mangelnden Motivation; das möchte ich deutlich sagen. Es ist schon aus dem Gutachten der Sachverständigen herauszulesen.
Ein zweites Argument muß, wenn nicht weggeräumt, so doch differenziert werden: Am meisten verwendet für ein kollektives Finanzierungssystem wird ja der Gedanke des Lastenausgleichs zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben.
Ich bin dem ein wenig nachgegangen. Die Begründung resultiert wieder aus dem Abschlußbericht der Sachverständigenkommission. Danach bilden im Bereich der Industrie- und Handelskammern 10 bis 11 °/o der kammerzugehörigen Betriebe aus; im Bereich der Handwerkskammern tun dies etwa 25 % der kammerangehörigen Betriebe. Es ist ja bekannt, daß das Handwerk ausbildungsintensiver ist. Als gewogenes Mittel aus diesen beiden Prozentsätzen hat man einen Wert von 16 % ermittelt. Dieser Wert von 16 % geistert durch den Gesetzentwurf und durch alle Diskussionbeiträge.
Diese Statistik wirkt im ersten Augenblick verständlich. In Wahrheit handelt es sich aber doch um eine beachtliche Augentäuschung. Es kommt nämlich entscheidend darauf an, wie viele Arbeitnehmer bei den 16 % Ausbildungbetrieben tatsächlich beschäftigt sind. Es läßt sich aus dem Gutachten der Sachverständigenkommission und aus Materialien des Statistischen Bundesamtes eindeutig folgern: das sind 70 bis 80 % aller Arbeitnehmer.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Die Argumentation ist also falsch, daß gewissermaßen nur sechzehn Prozent ausbilden und man der übergroßen Zahl der übrigen einen Ausgleich schaffen müßte. Man darf nicht die Zahl der Betriebe, sonderen muß die Zahl der Auszubildenden zugrunde legen;

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

dann zeigt sich daß die Ausbildungsbereitschaft relativ gleichmäßig verteilt ist — mit zwei kleinen Einbrüchen, nämlich bei den Betrieben zwischen 100 und 200 und bei Betrieben unmittelbar unter der Tausendergrenze.
Wie das Finanzierungsmodell der Bundesregierung dazu beitragen soll, gerade diese etwas langsamer fahrenden Schiffe wieder in den Geleitzug einzuordnen, das bleibt ihr Geheimnis. Ich möchte doch einmal ganz klar die Zahlen wissen, wie dieses Finanzierungsmodell überhaupt bei der so von mir geschilderten Struktur der Wirtschaft wirken kann.
Ich behaupte, daß es gar nichts verbessert, daß es zwar einen Anreiz für diejenigen schafft, die schon gut ausbilden, auf der anderen Seite jedoch die Demotivierung bei denjenigen fortsetzt, die nicht ausbilden.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Denn dort liegt der Kern eindeutig bei dem in der gegenwärtigen Konjunkturlage sicher zu hoch gesteckten Anforderungsniveau an die Ausbilder.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns heute in den Universitäten überlegen, wie wir durch den gewaltigen Studentenberg bis 1985 hindurchkommen, und wenn Bund und Länder gemeinsam bereits jetzt eine Überbelegungsquote bis zu 15 % vereinbaren, dann sollte man auf der anderen Seite bei den Betrieben, wo man das gleiche sieht, nicht den Purismus in der Ausbildung so weit treiben, daß man sagt: Die springen über die Klinge; die können eben nicht ausbilden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Genau das ist es!)

Wie gesagt: Es wird nicht gelingen, durch die Hintertür der Finanzierung das zu ersetzen, was man mit dem Zuschlagen der Vordertür verloren hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun zum Punkt der Jugendarbeitslosigkeit: Auch hier wurde von der Bundesregierung — von verschiedenen Sprechern auch in dieser Debatte — gesagt, daß man über dieses Gesetz zu einem längerfristigen Abbau, zumindest zu einer Kanalisierung der Jugendarbeitslosigkeit kommen könne.
Meine Damen und Herren, auch hier fehlt jeder Beweis. Die Bundesregierung widerspricht sich hier selbst; denn in ihrer Analyse der Jugendarbeitslosigkeit sagt sie gerade, daß es keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen der Ausbildungssituation und der Jugendarbeitslosigkeit gibt. Ich darf hierzu mit Genehmigung des Herrn Präsidenten aus dem „Bulletin" vom 28. Januar 1975 zitieren:
Die Bundesregierung rechnet auch nicht damit, daß sich auf längere oder mittlere Sicht in der Bundesrepublik eine strukturelle Jugendarbeitslosigkeit einstellen wird. Hierfür spricht der auf absehbare Zeit andauernde Arbeitskräftemangel, bedingt durch die nur noch wenig ansteigende Erwerbspersonenzahl und die von der Bundesregierung beschlossene Konsolidierungspolitik im Bereich der Ausländerbeschäftigung.
Woher stammt also die Annahme, daß dieses Gesetz die Verhältnisse im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit verbessern könne?
Meine Damen und Herren, ich möchte meinen, zugegebenermaßen, flüchtigen Rundgang durch diesen Gesetzentwurf abschließen und mit einer grundsätzlichen Bemerkung enden: Ich meine, daß sich in diesem Gesetzentwurf ein Denkfehler wiederholt, len ich auch in der Hochschulpolitik der sozialliberalen Koalition und der SPD und der FDP sehe. Man versucht, ein Problem — Ausbildungsnot —, das seinen Ursprung in gesellschaftlichen Vorgängen Ind Bewegungen hat und das nicht nur quantitativer, sondern auch qualitativer, nicht nur mechanischer, sondern auch psychologischer Natur ist, durch Einsatz staatlicher Lenkungs- und Zwangsmittel und



Staatsminister Dr. Maier (Bayern)

durch eine Reihe institutioneller Patentlösungen, die man nun verteidigt wie Shylock sein Pfund Fleisch, in den Griff zu bekommen.
In Wahrheit kuriert man mit riesigem Personal- und Organisationsaufwand an Symptomen herum. Meine Damen und Herren, man meint, es sei ein Problem der Organisation. In Wahrheit ist es ein Problem des Vertrauensschwundes in diesen Staat, in diese Bundesregierung. Man schafft neue Gremien. In Wahrheit gälte es, persönliche Initiative wieder zu beleben. Man ersetzt die Selbstverwaltung teils durch den Staat, teils durch paritätisch zusammengesetzte Gesellschaftskräfte. In Wahrheit müßte man nur die vorhandenen Kräfte wirksamer machen und reformieren. Man baut eine Fülle von neuen gesetzlichen Bestimmungen, von Gremien, von Stellen auf, genau wie seinerzeit in der Hochschulpolitik. Dort hieß es damals: Morgen ist dieses Problem gelöst, wenn wir erst den Präsidenten haben, wenn die Drittelparität verwirklicht ist, wenn alle Fakultäten in Fachbereiche umgewandelt sind. Was ist geschehen? Von den wirklichen Problemen quantitativer und qualitativer Art haben wir — ich schließe die Länder durchaus ein — mit diesen Methoden noch nichts gelöst.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Aber teurer!)

Meine Damen und Herren, die Enttäuschung ist bei solchen Gesetzentwürfen, die sich die Aufgaben der Analyse und der Berücksichtigung der Motive zu leichtmachen und sofort auf institutionelle Patentlösungen zusteuern, schon einprogrammiert. Wir haben heute den Zorn und die Enttäuschung der jungen Abiturienten, denen man vor 1970 eingeredet hat — gerade die Bundesregierung —, daß sie zu 50 % des Abitur erwerben können und die Hälfte von ihnen in akademische Positionen kommen kann. Wie groß wird erst der Zorn der jungen Menschen sein, denen man eingeredet hat, es bedürfe nur eines neuen Berufsbildungsgesetzes, dann sei es mit der Ausbildungsnot und mit der Jugendarbeitslosigkeit zu Ende!

(Beifall bei der CDU/CSU — Möllemann [FDP] : Das hat doch keiner gesagt!)

Die Union und auch der Bundesrat lehnen eine neue gesetzliche Regelung sicher nicht ab. Sie glauben aber nicht, daß dieser Gesetzentwurf ein Weg zu dem von uns gewünschten Ziel sein kann. Wir werden nicht müde werden, unsere Stimme rechtzeitig warnend zu erheben gegen eine Reform, die keine ist.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/ CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Senator für Bundesangelegenheiten der Freien und Hansestadt Hamburg, Herr Steinert.

    (Engholm [SPD] : Herr Maier scheint der bildungspolitische Sprecher der Unionsparteien zu sein! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Die Union hat eben viele gute Männer! — Weitere Zurufe von der SPD und der CDU/CSU)