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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 181. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 12611 A Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 12611 B Begrüßung einer Delegation beider Häuser des Australischen Parlaments . . . . . 12618 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Berufsbildungsgesetzes — Drucksachen 7/3714, 7/3732 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. weitere Reform der beruflichen Bildung — Drucksache 7/3746 — Rohde, Bundesminister BMBW . 12611 C, 12672 C Dr. Gölter CDU/CSU 12618 B Engholm SPD 12625 D Frau Schuchardt FDP 12630 C Schmidt, Bundeskanzler 12633 D Dr. Maier, Staatsminister des Landes Bayern 12638 B, 12677 B Steinert, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 12644 C Schedl CDU/CSU 12647 A Wüster SPD 12657 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 12661 C, 12679 C Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU 12667 A Möllemann FDP 12669 B Frau Benedix CDU/CSU 12680 D Burger CDU/CSU 12683 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk — Drucksache 7/3777 — Sieglerschmidt SPD 12650 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz) — Drucksache 7/3778 — Jahn (Marburg) SPD 12651 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD . . . . . 12652 D Frau Verhülsdonk CDU/CSU . . . . . 12653 C Spitzmüller FDP . . . . . . . . . 12654 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/3779 — Willms, Senator der Hansestadt Bremen 12655 B Krockert SPD 12655 D Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . . 12655 A Wurbs FDP 12657 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes und der Wehrdisziplinarordnung — Drucksache 7/3505 —, Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses — Drucksache 7/3773 — Gerstl (Passau) SPD 12684 D Biehle CDU/CSU 12686 A Krall FDP 12688 C Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . 12689 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Marktstrukturgesetzes — Drucksache 7/2508 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3679 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/3678 — Marquardt SPD 12690 A Eigen CDU/CSU 12691 C Gallus FDP 12693 C Ertl, Bundesminister BML 12695 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs — Allgemeiner Teil — Drucksache 7/868 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3766 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 7/3738, 7/3786 — Gansel SPD 12697 C Müller (Berlin) CDU/CSU 12699 C Hölscher FDP . . . . . . . . . . 12701 D Arendt, Bundesminister BMA 12703 A Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Biermann, Hölscher und den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes — Drucksache 7/3460 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3749 — 12704 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. November 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung — Drucksache 7/3587 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3742 — 12705 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 7/3385 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3797 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/3771 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 7/3386 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/3771 — 12705 B Zweite und dritte Beratung des von der . Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 —, Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/3772 — 12705 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter — Drucksache 7/3550 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/3781 — 12706 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksache 7/3722 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/3783 — 12706 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. September 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung — Drucksache 7/3735 — . . . . 12706 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung 1. zu dem von den Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Jahn (Münster), Dr. Jobst und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumen- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 III feld, Dr. Jahn (Münster), Volmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise 2. zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 7/2744, 7/3747 (neu) —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3767 — . . . . 12706 D Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumenfeld, Dr. Jahn (Münster), Volmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise — Drucksachen7/2741, 7/3764 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3765 — 12707 B Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. Mai 1975 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/3752 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksachen 7/3758, 7/3798 — Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU . . 12707 C Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Einspruch des Hessen-Nassauischen Heimatbundes e. V., vertreten durch den Vorsitzenden, Peter Heilmann, Oberursel, gegen die Gültigkeit des Volksentscheides im früheren Bezirk Montabaur des Landes Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 1975 — Drucksache 7/3751 — 12709 B Beratung des Antrags des Innenausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für Verordnungen des Rates über die Einführung einer Sonderprämie für die Atomanlagenbediensteten in Deutschland und in den Niederlanden sowie einer vorübergehenden Pauschalzulage für dieses Personal, das in den beiden genannten Ländern sowie in Belgien dienstlich verwendet wird — Drucksachen 7/3525, 7/3743 — 12709 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsturzschutzvorrichtungen von landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/3108, 7/3748 — . . 12709 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gasverbrauchsgeräte, hierfür bestimmte Gassicherheits- und Regelgeräte und über Prüfverfahren für diese Geräte Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Warmwasserbereiter für sanitäre Zwecke, die mit gasförmigen Brennstoffen beheizt werden — Drucksachen 7/3184, 7/3750 — 12709 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Übereinkommen Nr. 137 über die sozialen Auswirkungen neuer Umschlagmethoden in Häfen der Empfehlung Nr. 145 betreffend die sozialen Auswirkungen neuer Umschlagmethoden in Häfen mit je einer Stellungnahme der Bundesregierung — Drucksachen 7/3445, 7/3753 — 12710 A Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in Geel-Mol (Belgien) dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/3377, 7/3761 — 12710 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bunderegierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Billigung des Briefwechsels zwischen IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend die von Norwegen vollzogene Festlegung von Fischereizonen, die für Trawler während bestimmter Zeitabschnitte des Jahres gesperrt sind Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Waren der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den AKP-Staaten Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel Verordnung (EWG) des Rates zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Israel — Ducksachen 7/3431, 7/3609, 7/3577, 7/3593, 7/3770 — . . . . . 12710 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektromedizinische Geräte Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für medizinische elektroradiologische Geräte für Röntgenstrahlen von 10 bis 400 kV — Drucksachen 7/3176, 7/3776 — . . . . 12710 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend die Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern (Zugang zu Arbeitsplätzen, zur Berufsausbildung und -förderung und Arbeitsbedingungen) — Drucksachen 7/3316, 7/3782 — 12710 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/74 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko) — Drucksachen 7/3535, 7/3769 — 12710 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über Beziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten eine Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einen Entwurf eines Abkommens über den Handel mit den überseeischen Ländern und Gebieten mit Erzeugnissen, die unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen — Drucksachen 7/3569, 7/3784 — 12710 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über handelspolitische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Sri Lanka — Drucksachen 7/3459, 7/3785 — 12710 D Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anpassung der in Artikel 13 Absatz 9 von Anhang VII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Sätze der Tagegelder für Dienstreisen — Drucksachen 7/3615, 7/3787 — . . . . . . . . . . 12711 A Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Dr. Marx, Baron von Wrangel, Dr. Abelein, Dr. Gradl, Jäger (Wangen), Böhm (Melsungen), Dr. von Bismarck, Franke (Osnabrück), Seiters, Lagershausen und Genossen betr. Verhandlungen mit der DDR über die Grenzmarkierungen an der Elbe — Drucksachen 7/3278, 7/3780 — Spillecke SPD 12711 B Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 12712 B Möhring SPD 12714 B Dr. Wendig FDP 12717 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 12719 A Präsident Frau Renger . . . . . . . . 12721 D Dr. Abelein CDU/CSU 12722 A Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . . . 12724 B Baron von Wrangel CDU/CSU 12727 D Hoppe FDP 12729 A Nächste Sitzung 12730 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12731* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 12611 181. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 20. 6. Adams * 20. 6. Dr. Aigner * 20. 6. Dr. Artzinger * 20. 6. Baier 20. 6. Dr. Bangemann * 20. 6. Dr. Bayerl * 20. 6. Behrendt * 20. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 20. 6. Dr. Blüm 20. 6. Blumenfeld * 20. 6. Dr. Böger 20. 6. Dr. Burgbacher * 20. 6. Dr. Corterier * 20. 6. van Delden 20. 6. Fellermaier * 20. 6. Flämig * 20. 6. Frehsee * 20. 6. Dr. Früh * 20. 6. Gerlach (Emsland) * 20. 6. Härzschel * 20. 6. Hansen 20. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 6. Kater 20. 6. Dr. Klepsch * 20. 6. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Krall * 20. 6. Lange * 20.6. Lautenschlager * 20. 6. Lücker * 20. 6. Lutz 20. 6. Dr. Meinecke (Hamburg) 20. 6. Memmel * 20. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 20. 6. Müller (Mülheim) * 20. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 20. 6. Frau Dr. Orth * 20.6. Picard 20. 6. Dr. Ritgen 20. 6. Frau Schimschok 20. 6. Frau Schleicher 20. 6. Schmidt (München) * 20. 6. Dr. Schneider 20. 6. Frau Schroeder (Detmold) 20. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 20. 6. Schwabe * 20. 6. Dr. Schwörer * 20. 6. Seefeld * 20. 6. Spranger 20. 6. Springorum * 20. 6. Dr. Starke (Franken) * 20. 6. Suck * 20. 6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 6. Walkhoff * 20. 6. Walther 20. 6. Frau Dr. Walz * 20. 6. Dr. Zimmermann 20. 6.
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    Rede von Helmut Rohde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Erfüllung der Regierungserklärung von Bundeskanzler Helmut Schmidt und auch der Erwartung der Fraktionen des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform der beruflichen Bildung vorgelegt. Sie hat damit Voraussetzungen für konkreten Fortschritt in einer der schwerwiegendsten gesellschaftspolitischen Fragen geschaffen, denen sich heute Industrieländer gegenübersehen. Wir sind heute mit der Frage nach der Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung im Gesamtbildungssystem und nach einer besseren Sicherung des Ausbildungsplätzeangebots für die jungen Menschen konfrontiert. In einer solchen Zeit zählen nicht mehr allgemeine Thesen und Erwägungen, sondern nur noch präzise Vorschläge.
    Die Debatte, die wir im vergangenen Jahr im Deutschen Bundestag über die weitere Entwicklung der Berufsbildung geführt haben, endete seinerzeit mit der einmütigen Auffassung, daß es mit kosmetischen Korrekturen nicht mehr getan sei, sondern daß im Hinblick auf die sich abzeichnenden Strukturprobleme des beruflichen Bildungssystems weiterführende Lösungen gefunden werden müßten. Bereits in den Erörterungen des Bundesrates habe ich darauf hingewiesen, daß der Entwicklung unserer Volkswirtschaft und unserer gesellschaftlichen Ordnung insgesamt schwerer Schaden zugefügt würde, wenn die Reform nicht zustande käme.

    (Beifall bei der SDP und der FDP)




    Bundesminister Rohde
    Denn die wirtschaftlichen Aufgaben, denen sich ein hochindustrialisiertes Land wie die Bundesrepublik angesichts weltwirtschaftlicher Veränderungen und auch neuer Formen internationaler Arbeitsteilung gegenübersieht, sind nur durch ein breites Potential qualifizierter Arbeitskräfte zu bewältigen.
    Es ist nicht zu verkennen, daß soziale Stabilität und Gerechtigkeit auch abhängen von Chancengleichheit im Bildungswesen und vom Vertrauen der Bevölkerung in dieses Prinzip. Das Bildungssystem geriete auf Dauer aus den Fugen, wenn weiterhin Gymnasien und Hochschule allein der „Königspfad" zu allen Privilegien blieben.

    (Beifall bei der SDP und der FDP)

    Wenn es nicht gelingt, ,die berufliche Bildung, die für die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen der Weg ins Arbeitsleben ist, zu einem gleichgewichtigen und gleichwertigen Bestandteil des Bildungssystems zu machen, dann wäre dies die Bankrotterklärung gegenüber den unbestrittenen Zielen von Chancengleichheit, Leistungsfähigkeit und Durchlässigkeit. Wir können es uns weder wirtschaftlich noch sozial und politisch leisten, unser Bildungswesen in Elitebildung und Bildungswege zweiter Klasse zu polarisieren.
    Wer heute dem Rat folgt, alles so laufen zu lassen, wie es ist, der gefährdet nicht nur unser Berufsbildungssystem mit seinen beiden Lernorten Betrieb und Schule, sondern er riskiert auch schwere Verwerfungen im Gesamtbereich von Bildung und Beschäftigung. Wenn tatenlos abgewartet wird, manövriert sich das praxisbezogene und praxisorientierte berufliche Bildungssystem in die Gefahrenzone hinein. Ich bitte den Deutschen Bundestag um Verständnis dafür, daß ich mich deshalb im Bundesrat mit Nachdruck gegen jeden Versuch gewandt habe, die Reform der beruflichen Bildung zeitlich und politisch bis in die 80er Jahre hinein zu verschieben.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Eines zeichnet sich allerdings heute schon ab: Die Beratungen im Deutschen Bundestag, die wir heute aufnehmen, fangen unter anderen und, wie ich sagen möchte, besseren Voraussetzungen an, als sie im Bundesrat mit dem Antrag der CDU/CSU-regierten Länder geendet haben. Das war ein Antrag, der in allgemeinen und widersprüchlichen Erwägungen steckengeblieben war und der sich im ganzen gesehen mit pauschalen Urteilen über den Entwurf der Bundesregierung begnügte, ohne eigene Vorstellungen unid Auffassungen der Antragsteller selbst darzulegen. Bei der Bundesratsdebatte waren noch jede Form der staatlichen Kontrolle in der beruflichen Ausbildung, 'die Regelungen in der Weiterbildung, die Vorschläge für differenziertere Strukturen in der Berufsausbildung, die bessere Abstimmung der Ausbildungsinhalte durch eine zentrale Stelle auf Bundesebene, die Bundeseinheitlichkeit der Ausbildungsordnung und vor allem auch das Bestreben, in dieser Legislaturperiode eine Finanzierungsregelung im beruflichen Bildungssystem zu erreichen, auf scharfe Kritik der CDU/CSU-regierten Länder gestoßen. Ich stelle heute fest, daß es in diesen Fragen
    sichtbare Auffassungsunterschiede zwischen Bundestag und Bundesrat gibt.
    Das zeigt sich nicht nur in den Stellungnahmen der Koalition und in der Regierungsvorlage. Das macht auch der Antrag der Opposition deutlich. Insofern ist das weitgehende Nein der Bundesratsmehrheit der CDU/CSU-regierten Länder in meinen Augen weder sachlich noch politisch von Bestand.

    (Beifall bei der SDP und der FDP)

    Der Mehrheitsantrag im Bundesrat hat sich nicht, wie manche meinten, als ein Einschnitt, sondern als eine Episode in der Reformdebatte erwiesen.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    In einer eingehenden Stellungnahme hat die Bundesregierung — auch zur Information für die heutige Debatte — in jedem Punkt nachgewiesen, warum der Antrag der Bundesratsmehrheit nicht den Anforderungen entspricht, die an die Qualität eines Beitrages zur Reformdebatte in dieser Zeit zu stellen sind. Wir hoffen, daß diese detaillierte Stellungnahme zu einer Versachlichung beiträgt. Daß diese Hoffnung nicht unbegründet ist, entnehme ich auch dem Antrag der Opposition im Deutschen Bundestag, der sich offensichtlich in einer Reihe von Punkten von der Auffassung der Bundesratsmehrheit distanziert.
    In Hinblick darauf, daß von mancher Seite in den letzten Monaten die Notwendigkeit einer Reform durch Gesetz überhaupt bestritten worden ist, will ich nunmehr zusammengerafft wesentliche Ausgangspositionen für die Regierungsvorlage nennen.
    Erstens. Bereits bei der Verabschiedung des geltenden Berufsbildungsrechts im Jahre 1969 hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, daß in einer absehbaren Zeit weitere Reformschritte folgen müssen. Sein Interesse richtete er dabei insbesondere auf die Fragen der Finanzierung, indem er einstimmig eine unabhängige Sachverständigenkommission zur Untersuchung der gegenwärtigen Finanzierungsstrukturen und zur Ausarbeitung von Vorschlägen einsetzte. Wenn wir in der Vorbereitung des Gesetzentwurfs mit Energie und Nachdruck Finanzierungsfragen aufgegriffen haben, dann nicht aus persönlichen Intentionen und Auffassungen, sondern darum, weil wir uns verpflichtet fühlten, einer Linie zu folgen, die der gesamten Deutsche Bundestag bereits 1970 in einmütig gefaßten Beschlüssen vorgezeichnet hatte.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Zweitens. Bei den inhaltlichen Regelungen hat sich inzwischen herausgestellt, daß im geltenden Recht keine zulängliche Gestaltung der Berufsausbildung nach Grund- und Fachbildung angelegt ist und vor allem auch für Lernbehinderte und für Lernschwache keine angemessenen Ausbildungswege geschaffen werden konnten.
    Drittens. Die berufliche Weiterbildung, die allein schon durch die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit in den letzten Jahren eine neue Dimension erhalten hat, ist in dem Gesetz von 1969 nur als Merkposten mit einem Paragraphen erwähnt, aber nicht konzeptionell ausgearbeitet.



    Bundesminister Rohde
    Viertens. Die Vorschriften über die Ausbilderqualifizierung, über die Kontrolle der Berufsausbildung, über die Prüfungen und den Fernunterricht und vor allem auch über die Eignung der Ausbildungsstätten bedürfen nach den Erfahrungen der letzten Jahre einer praxisorientierten und qualitativ fundierten Ausformung.
    Fünftens. Die Abstimmung der Ausbildungsinhalte zwischen Betrieb und Schule ist inzwischen nach Auffassung aller Beteiligten völlig unzureichend. Bisher, meine Damen und Herren, gibt es noch nicht einen bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan für die Berufsschulen in der Bundesrepublik.

    (Wehner [SPD] : Hört! Hört!)

    Die Erarbeitung von Ausbildungsordnungen dauert fünf bis zehn Jahre. Wenn wir das gegenwärtige Verfahren fortsetzten, würden wir für die heute vorhandenen Berufe erst im Jahre 2000 neue Pläne für Schule und Betrieb haben, von der Entwicklung neuer Ausbildungsgänge ganz zu schweigen. Diese Feststellung ist nicht überzogen, sondern entspricht den Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren auf diesem Felde gemacht haben.
    Sechstens. Die Instrumente der Vorausschau sind völlig unzulänglich. Wir haben nach dem geltenden Recht nicht die mindesten Voraussetzungen statistischer und anderer Art zu unserer Verfügung. Das ist auch ein Grund dafür, daß in der deutschen Offentlichkeit alljährlich die Frage nach der Zahl der Ausbildungsplätze wie ein Lotteriespiel empfunden wird.
    Siebtens ist eine entscheidende Sorge die Entwicklung des Ausbildungsplätzeangebots. Es ist nicht erst, wie manche meinen und wie von einigen in der öffentlichen Debatte behauptet wird, in den letzten Jahren zurückgegangen, sondern entwickelt sich seit anderthalb Jahrzehnten rückläufig. Die Hauptgründe dafür liegen in strukturellen Veränderungen, die ihren Einfluß auch unabhängig vom Gang der Reformdebatte auf die Angebotsseite gehabt haben. Der Angebotsrückgang zeichnete sich bereits in einer Zeit ab, in der wirtschaftliche Expansion und Hochkonjunktur herrschten.
    Neben der strukturellen und konjunkturellen Abhängigkeit kommt nun aber hinzu, daß die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in den nächsten Jahren von geburtenstarken Schulabgängerjahrgängen beeinflußt werden wird. Insgesamt steht also vor uns die Sorge, daß auf der einen Seite die seit eineinhalb Jahrzehnten rückläufige Kurve des Ausbildungsplätzeangebotes und auf der anderen Seite die Kurve wachsender Nachfrage durch stärkere Schulabgängerjahrgänge in der Zukunft immer mehr in Konflikt miteinander geraten.

    (Wehner [SPD] : Sehr wahr!)

    Wegen der fehlenden finanziellen Absicherung unserer beruflichen Ausbildung war es bisher nicht möglich, die Erosionserscheinungen im Ausbildungsplätzeangebot aufzuhalten. Ein Gesetzgebungsprozeß kann in dieser Zeit an einer so zentralen Erfahrung nicht vorbeigehen. Meine Damen und Herren, es trifft zu: Die bisherigen Instrumente und Möglichkeiten haben sich als unzulänglich erwiesen.

    (Beifall bei der SPD)

    Achtens. Ein wesentliches Kennzeichen der Ausbildungsstruktur liegt auch darin, daß mehr als die Hälfte aller Jugendlichen in Kleinbetrieben ausgebildet wird, darunter allein 400 000 in Betrieben bis zu 9 Beschäftigten. Diese Betriebe brauchen für die Zukunft ergänzende und stützende Hilfen.
    Wer heute in der Öffentlichkeit behauptet, die bestehenden Strukturmängel seien ohne ein neues Gesetz zu beheben, der muß sich die Frage gefallen lassen, warum er dann nicht entsprechend handelt und warum die Mängel nicht abgebaut werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Die Entwicklungslinien, die ich aufgezeigt habe und die wesentlicher Anlaß für den Gesetzentwurf der Bundesregierung sind, zeigen nach unserer Auffassung, daß die berufliche Bildung nicht allein mit Appellen und kurzfristigen und gelegentlichen Interventionen qualitativ und quantitativ für die Zukunft abgesichert werden kann.
    Aufbauend auf dieser Erfahrung enthält der Regierungsentwurf inhaltlich folgende grundlegende Ziele.
    Erstens besteht unsere grundlegende Orientierung darin, die berufliche Bildung zu einem gleichwertigen Bestandteil des Gesamtbildungssystems zu machen. Das drückt sich insbesondere darin aus, daß die Abschlüsse der Berufsbildung künftig, meine Damen und Herren, Abschlüsse der Oberstufe unseres Bildungswesens sein sollen.

    (Dr. Gölter erreicht?!)

    Daran wird zwar Kritik aus dem Bereich der Länder geübt. Allerdings ist demgegenüber festzustellen, daß die Schule nicht allein Maßstab für das Bildungswesen sein kann. Wenn der Anspruch auf Gleichwertigkeit ernst genommen werden soll, dann muß er auch die im Gesetz enthaltenen Ausbildungswege und Lernorte mit einbeziehen.
    Ich bin mir bewußt, daß mit diesem Ziel ein hoher Anspruch an alle Träger der beruflichen Bildung gestellt wird. Dazu bedarf es nicht nur dieses Reformgesetzes, sondern auch eines wirkungsvollen Ausbaus der Berufsschulen. Unter Einfluß und Initiative des Bundes sind dafür in der Bund-LänderKommission zwei wichtige Weichenstellungen vollzogen worden: zum einen durch den Kosten- und Finanzierungsplan von Bund und Ländern für die Bildungsausgaben bis 1978, in dem die Berufsschule zum ersten Mal in so deutlicher Akzentuierung Priorität erhalten hat; zum anderen durch den neuen Stufenplan für die berufliche Grundbildung und für die überbetrieblichen Ausbildungsstätten, die damit endlich aus dem Streit der Meinungen herausgezogen worden sind und ihre Anerkennung nunmehr durch die gemeinsame Unterschrift von Bund und Ländern erhalten haben. Der Bund hat begonnen, diese Verpflichtungen einzulösen, indem er z. B. für



    Bundesminister Rohde
    den Bau dieser überbetrieblichen Ausbildungsstätten allein im Jahre 1975 rund 150 Millionen DM für die Träger zu günstigen Konditionen bereitstellt.
    Im ganzen gesehen hat die Bund-Länder-Kommission im Stufenplan für die berufliche Bildung präzise ausformuliert, was der Antrag der Opposition heute an allgemeinen Erwägungen für die Weiterentwicklung der Berufsschulen im Blick auf Behinderte, auf Hauptschüler ohne Abschluß oder im Blick auf das Berufsgrundbildungsjahr enthält.
    Der vorliegende Gesetzentwurf regelt ferner das Verhältnis von breitangelegter Grundausbildung und darauf aufbauender Fachbildung für alle Ausbildungsberufe. Damit wird die Konsequenz aus der Tatsache gezogen, daß wir junge Menschen für eine sich dynamisch verändernde Wirtschaft ausbilden und sie nicht allein auf schmalspuriges Spezialwissen hin orientieren wollen.
    Von grundlegender Bedeutung ist auch das neue Konzept für die berufliche Weiterbildung. Es ermöglicht, weiterführende Bildungsgänge zu entwickeln, erhöht damit die Attraktivität beruflicher Bildung, stärkt ihre Gleichwertigkeit und schafft Voraussetzungen dafür, ebenfalls auf praxisbezogenen Ausbildungswegen und nicht nur in weiterführenden Schulen ein hohes Qualifikationsniveau zu erreichen. Hiermit werden Voraussetzungen dafür geschaffen, das vielzitierte „Baukastensystem" von aufeinander bezogenen Bildungsgängen zu verwirklichen und auf diese Weise mehr Chancengleichheit zu ermöglichen. In zahlreichen Gesprächen, die wir mit Weiterbildungsexperten in den letzten Wochen geführt haben, ist deutlich geworden, daß es sich bei unserem Entwurf um ein offenes und differenziertes Konzept handelt, das den Bedürfnissen der Praxis Rechnung trägt.
    Ein wesentlicher Fortschritt des Gesetzes liegt auch darin, daß sein Geltungsbereich erweitert worden ist, z. B. durch die Einbeziehung von Behinderten und der Seeschiffahrt sowie des Strafvollzugs und der Erziehungshilfe. In Zukunft soll es möglich sein, für die Behinderten Ausbildungswege zu konzipieren, die einmal ihre Vorbildung und die Art ihrer Behinderung berücksichtigen, zum anderen aber auch in normale Ausbildungsverhältnisse hineinführen sollen.
    Mit diesem Gesetz wird somit zugleich ein wesentlicher Beitrag zur Rehabilitation geleistet. Es ergänzt gleichsam die Anstrengungen, die von der Bundesregierung im sozialpolitischen Bereich für die Behinderten unternommen worden sind. Wir wollen sowohl durch bildungspolitische als auch durch sozialpolitische Mittel dazu beitragen, daß endlich die Besenbinder- und Bürstenmacher-Philosophie, unter der die Behinderten über Jahrzehnte gelitten haben, in die Vergangenheit hinabsinkt.

    (Beifall bei der SPD)

    Um die Durchlässigkeit zwischen Industrie und Handwerk und damit sowohl die berufliche als auch die wirtschaftliche Mobilität zu erhöhen, ermöglicht der Gesetzentwurf, künftig einheitliche Ausbildungsordnungen bei gleichen oder verwandten Berufen für beide Bereiche zu schaffen.
    Die von uns weiterentwickelten Vorschriften zur inhaltlichen Ausgestaltung von Berufsausbildung und Weiterbildung sind in den vergangenen Monaten von manchen Seiten mit sehr widersprüchlichen Begriffen wie „praxisfern" und „bürokratisch" auf der einen und „Atomisierung und Zersplitterung der Ausbildung" auf der anderen bedacht worden. Wir werden uns hiermit in den Ausschußberatungen bei der Behandlung der verschiedenen Paragraphen im einzelnen auseinandersetzen und dabei klarstellen, daß solche pauschalen Vorwürfe im Entwurf keine Stütze finden. Im übrigen wäre es ein großer Gewinn, wenn wir in der Berufsbildungsdebatte von der pauschalierenden Sprache endlich herunterkämen und uns konkreten Sachverhalten zuwenden würden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Zweitens. Wie künftig eine bessere Abstimmung der Ausbildungsinhalte in Betrieb und Schule sichergestellt werden kann, ist inzwischen eine Kernfrage in der Diskussion um die Berufsbildung geworden. Sie muß von allen ernst genommen werden, die nicht Verschulung oder Verstaatlichung wollen, sondern von den beiden Lernorten Betrieb und Schule ausgehen und praxisorientierte Bildungsprinzipien sichern wollen. Eine Berufsbildung, die über die Betriebe und Schulen zugleich vollzogen wird — wie das in unserem Lande der Fall ist — und zudem noch eingebettet ist in die Strukturen unseres föderalistischen Bildungssystems, kann überhaupt nur dann funktionieren, wenn ihre Inhalte nicht auseinanderlaufen und die für diese Inhalte Verantwortlichen — das sind Bund und Länder — ein befriedigendes Maß von Kooperation verwirklichen.
    Wenn jeder nur seine Karte ausreizt oder gar, wie es im Antrag der Bundesratsmehrheit der Fall ist, auch noch die Bundeseinheitlichkeit der außerschulischen, also der betrieblichen Ausbildung in Frage gestellt wird,

    (Wehner [SPD] : Hört! Hört!)

    kann das nur zu Lasten der Zukunft des dualen Systems gehen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD)

    Das fehlte uns eigentlich noch, daß wir neben einer Fülle unterschiedlicher Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen auch noch länderbezogene Ausbildungsordnungen für Bäcker, Werkzeugmacher und Elektriker hätten.
    Solchen Fehlentwicklungen will die Bundesregierung begegnen. Ziel ihrer organisatorischen Vorstellungen sind Kooperation und Konzentration: Kooperation, indem öffentliche Verantwortung auf der einen sowie Mitverantwortung und Mitgestaltung der an der beruflichen Bildung Beteiligten auf der anderen Seite miteinander verbunden werden; und Konzentration, indem durch die Zusammenfassung der heute zahlreichen Gremien, die sich mit Abstimmungsfragen beschäftigen, die Entscheidungswege im beruflichen Bildungssystem übersichtlich und kürzer werden.
    Im Bundesrat habe ich dargelegt — ich will das hier nicht im einzelnen wiederholen —, wie schwer-



    Bundesminister Rohde
    fällig und bürokratisch die Abstimmungsprozesse heute sind, die eine erhebliche Zahl von Institutionen, Kontakt- und Koordinierungsgremien im Beziehungsfeld zwischen Bund und Ländern durchlaufen müssen. Der Gesetzentwurf enthält den Vorschlag, in Zukunft mit einem Bundesinstitut für berufliche Bildung eine gemeinsame Adresse zu schaffen, unter der alle an der beruflichen Bildung Beteiligten zu erreichen sind. Das sind Bund und Länder, Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie Berufsbildungsforschung und Berufsbildungspraxis, die unmittelbarer als heute in die Erarbeitung der Ausbildungsinhalte einbezogen werden sollen. Zum erstenmal haben damit Ausbilder und Lehrer einen gesetzlichen Anspruch zur fachlichen Mitarbeit. Ihr Sachverstand und ihr Engagement sollen dabei zur Geltung gebracht werden.
    Mit dem Bundesinstitut für berufliche Bildung wird ein so hohes Maß von Konzentration und, wie ich überzeugt bin, auch Effektivität in der Entwicklung von Ausbildungsinhalten, in der Planung, Abstimmung und Zusammenarbeit erreicht, wie es auf einem anderen Wege schwerlich ermöglicht werden könnte.
    Mit dem Vorwurf der Bürokratisierung ist dieser Vorschlag zur Konzentration in der Berufsbildung nicht aus der Welt zu schaffen. Bürokratisch und kostspielig sind die heutigen Verhältnisse,

    (Beifall bei der SPD)

    die hohen Zeitaufwand, Reibungsverluste in der Grauzone der Gremien zwischen Bund und Ländern und Fehlentwicklungen mit allen finanziellen Konsequenzen beinhalten.
    Nun wissen wir, daß die Vorschläge des Bundesinstituts für die Berufliche Bildung, die es in bezug auf die Ausbildungsinhalte machen wird, nicht unmittelbar geltendes und bindendes Recht für Bund und Länder sein können. Diesem Sachverhalt trägt unser Vorschlag Rechnung: gleichsam parallel zum Gesetzesverfahren ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern abzuschließen, mit dem gesetzlich nicht regelungsfähige Verfahrensfragen über das gemeinsame Inkraftsetzen neuer Ausbildungsinhalte zwischen Bund und Ländern vereinbart werden sollen.
    Unser Vorschlag bedeutet also insgesamt und konkret: in dem Bundesinstitut durch Zusammenarbeit von Berufsbildungspraxis und Berufsbildungsforschung die Empfehlungen für Ausbildungsinhalte in Betrieb und Schule zu erarbeiten und durch das Verwaltungsabkommen dafür zu sorgen, daß sich Bund und Länder über das gemeinsame Inkraftsetzen verständigen. Wenn dieses Mindestmaß der Kooperation nicht erreicht wird, dann müssen diejenigen, die das nicht wollen, sagen, wie sich dann eigentlich das duale Ausbildungssystem, das sich auf Betrieb und Schule, auf Bundes- und Länderkompetenzen stützt, in Zukunft weiterentwickeln soll.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Probst [CDU/ CSU]: Das sagen wir schon!)

    Aus dem Antrag der Opposition ersehe ich — damit komme ich, Herr Probst, zu Ihrem Einwand —,
    daß auch sie eine zentrale Stelle auf Bundesbene für notwendig hält.

    (Dr. Probst [CDU/CSU] : Aber verfassungskonform!)

    Insofern ist das wenigstens ein Schritt vorwärts gegenüber dem Antrag des Bundesrates und der Mehrheit der CDU/CSU-regierten Länder. Meine Frage aber ist, ob durch Ihren — im einzelnen noch nicht präzisierten — Vorschlag wirkliche Partnerschaft aller Beteiligten und eine sinnvolle Aufgabenerfüllung erreicht werden können.

    (Dr. Probst [CDU/CSU] Nur so!)

    Wir haben den Eindruck gewonnen, daß durch diesen Antrag Arbeitgeber, Arbeitnehmer und andere nicht mitgestaltend in die Verantwortung einbezogen, sondern auf reine Beratungsfunktionen abgedrängt werden sollen

    (Dr. Probst [CDU/CSU] : Irrtum! — Dr. Gölter [CDU/CSU] : Dann ist Ihnen nicht zu helfen!)

    und daß die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit zu unverbindlichen Empfehlungen herabgestuft werden.

    (Dr. Gölter [CDU/CSU] : Man kann lesen oder nicht! Das ist die Frage!)

    Es wird auch kein zulänglicher Raum für Forschung und Umsetzung gelassen. Ferner würden die bestehenden Bundeskompetenzen, zumindest tendenziell, zugunsten einer gesetzlich nicht gefestigten Zentralstelle ausgehöhlt. Man muß im Ernst fragen, ob dadurch mehr Einheitlichkeit und zügigere Entscheidungsprozesse in der beruflichen Bildung erzielt würden.

    (Dr. Probst [CDU/CSU] : Das geht nur gemeinsam, nicht allein!)

    Im einzelnen will ich die Debatte darüber, Herr Kollege Probst, nicht vertiefen,

    (Dr. Gölter [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    aber mit meinen Einwänden andeuten, welche Fragen uns beim Vergleich des von der Regierung vorgeschlagenen Bundesinstituts für berufliche Bildung und der allgemeinen Aussage der Opposition über eine zentrale Stelle in den Ausschußberatungen, die vor uns stehen, beschäftigen werden.
    Im Zusammenhang mit der Organisationsstruktur der beruflichen Bildung will ich darauf hinweisen, daß auf der Landesebene die Entwicklungsmöglichkeiten und Aufgabenstellungen des Berufsbildungsausschusses entsprechend den Erfahrungen der letzten Jahre verstärkt werden sollen. Den Ländern wird die Möglichkeit eröffnet, darüber hinausgehende Formen der Kooperation in einer Landesanstalt für berufliche Bildung zu entwickeln. Die Opposition wird mit diesem unseren Vorschlag sicherlich den Vorwurf der Zersplitterung verbinden. Auf der einen Seite wird uns der Vorwurf gemacht, daß wir den Ländern nicht genügend Gestaltungsmöglichkeiten in der Organisation auf ihrer sie besonders beschäftigenden Ebene eröffnen, und wenn wir dann auf der anderen Seite, wie das im



    Bundesminister Rohde
    Gesetzentwurf der Fall ist, ein flexibleres Angebot machen, wird genau das umgekehrte Bedenken und der Vorwurf der Zersplitterung erhoben.

    (Dr. Gölter [CDU/CSU] : Der Gerechte muß viel leiden, was?)

    — Ja, wenn Sie uns mit dem Vorwurf der Zersplitterung kommen, dann würden wir uns bei anderer Gelegenheit einmal über die konkrete Ausformung des föderalistischen Bildungssystems in der Bundesrepublik unterhalten.

    (Beifall bei der SPD und der FPD — Dr. Gölter [CDU/CSU] : Herr Kühn spricht dann für die SPD-regierten Länder!)

    Sehr viel differenzierter — Herr Kollege Gölter, jetzt will ich ja etwas Freundliches zum Antrag der Opposition sagen —,

    (Dr. Gölter [CDU/CSU] : Danke!)

    anders als in den Bundesratsberatungen stellt sich heute im Bundestag die Frage nach den Rechten der Berufsbildungsausschüsse in den zuständigen Stellen, den Kammern, dar. Auch der Antrag der Opposition geht über die Auffassungen der CDU/CSU-regierten Länder hinaus. Soweit es die Rechte des Berufsbildungsausschusses für Regelungen in der Berufsbildung, für die Anstellung von Ausbildungsberatern, für deren Berichterstattung sowie für Haushaltsfragen angeht und soweit es die Frage der Kontrolle der Ausbildungsbetriebe betrifft, zeigen Regierungsentwurf sowie auch die Vorlage der Opposition Gemeinsamkeiten auf, die nach meiner Auffassung im Gesetzgebungsverfahren zu konkreten Ergebnissen geführt werden können. Die Prüfungsausschüsse werden in Zukunft staatlich berufen — eine Erwartung, die wir auch dem Berufsbildungsantrag der Opposition vom März vergangenen Jahres entnommen haben, Herr Kollege Gölter.
    Drittens. Ein zentrales Thema ist — ich habe es einleitend erwähnt —, wie in Zukunft mit Hilfe eines Finanzierungsinstrumentariums eine bessere Absicherung des Angebots von Ausbildungsplätzen erreicht werden kann. Wer auf diesem Felde Vorschläge unterbreitet, sieht sich widersprüchlichen Einwänden und Angriffen ausgesetzt. Dem einen ist das Finanzierungsvolumen nicht weitgehend genug, und dem anderen ist ein solcher Gedanke von vornherein suspekt. Insofern kann man nicht von der Gesamtablehnung der Finanzierungsregelung sprechen. Wir haben es hier vielmehr mit ganz unterschiedlichen Auffassungen der sozialen Gruppen in unserer Gesellschaft zu tun.

    (Dr. Gölter [CDU/CSU] : Ein „gewisser Minister"!)

    Inzwischen hat auch die Opposition in ihrem Antrag die Frage nach der Finanzierung aufgeworfen. Sie hat es aber nur bei der Frage belassen. Eine Antwort finden wir bei ihr nicht. Sie läßt Parlament und Öffentlichkeit völlig im unklaren darüber, in welcher Weise finanziellen Notwendigkeiten entsprochen werden soll.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)

    Wenn Sie, Herr Kollege, keinen Fraktionsvorschlag vorlegen können, weil Sie innerhalb der Opposition in dieser Sache nicht zu einer Einigung gekommen sind, so sollten doch wenigstens die Bildungspolitiker der CDU in der Fraktion — die CSU macht da ohnehin nicht mit, wie wir wissen — die Grundlinien ihrer mehrfach angekündigten Finanzierungsvorstellungen darlegen. Es wäre interessant, wenn Sie die in den vergangenen Wochen viel zitierte Schublade endlich einmal, und sei es nur ein Stück, öffnen würden.

    (Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Das würde Ihnen so passen!)

    — Herr Kollege, das ist ein bemerkenswerter Einwurf, den Sie gemacht haben: „Das könnte Ihnen so passen!" Finden Sie nicht, daß es bei der ernsten Situation im Bereich der Ausbildungsplätze und ihrem Zusammenhang mit Finanzierungsfragen im Grunde genommen eine politische Pflicht der Opposition wäre, hätte sie Beiträge, sie auf den Tisch zu legen?

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Dieser Einwurf: „Das könnte Ihnen so passen!", hat doch den Verdacht in sich, als solle hier in einer ganz wichtigen Frage nur mit taktischem Kalkül gespielt werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)

    Soweit es das Finanzierungsinstrumentarium in der Regierungsvorlage angeht, orientiert es sich an einem wesentlichen Kriterium der Berufsbildung, nämlich an der Nachfrage der schulentlassenen Jugendlichen nach Ausbildungsplätzen. So wichtig auch in meinen Augen ein Lastenausgleich zwischen Betrieben mit hohen und solchen mit geringen oder völlig fehlenden Ausbildungsleistungen ist, so muß doch jedes Finanzierungssystem darüber hinaus auch die Frage beantworten, wie es das Angebot von Ausbildungsplätzen zu stärken in der Lage ist.

    (Dr. Probst [CDU/CSU] : Das ist die Frage!)

    Unser System ist zur Sicherung des Normalfalles und nicht allein als Notfallfinanzierung gedacht. Der Normalfall ist in unseren Augen ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen. Wenn nicht mindestens 12,5 % mehr Ausbildungsplätze angeboten als nachgefragt werden, sollen Mittel erhoben werden, die zur Schaffung zusätzlicher und zur Stabilisierung vorhandener Ausbildungsplätze, zum Abbau spezifischer sektoraler und regionaler Mangellagen und zur Leistungsfähigkeit überbetrieblicher Ausbildungsstätten beitragen sollen. Im einzelnen berücksichtigt das Finanzierungssystem bei seinen Umlagekriterien auch die Ausbildungsanstrengungen der Betriebe; es wirkt insofern nicht undifferenziert, sondern enthält auch Elemente des Ausgleichs zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben.
    Die Bundesregierung nimmt die Diskussionen über die Einzelheiten des Finanzierungssystems ernst; sie sollen in die Beratungen der Parlamentsausschüsse einfließen. Aber eines will ich hier deutlich unterstreichen: Aus unserer Sicht kann und darf nicht



    Bundesminister Rohde
    auf eine ergänzende überbetriebliche Finanzierung der Ausbildung verzichtet werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit der allgemeinen Aussage „Wir werden noch alles prüfen" kann sich der Gesetzgeber angesichts der Ausbildungsplatzsorgen heute nicht mehr aus der Affäre ziehen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Die Opposition versuchte bisher, mit dem Vorwurf der Bürokratisierung die Notwendigkeit eines Finanzierungsinstrumentariums herabzusetzen und mit allgemeinen Vorwürfen einer Diskussion über den konkreten Inhalt einer Regelung auszuweichen. Im Gesetzentwurf wird klargelegt, daß wir keine neuen Erhebungsbürokratien schaffen, sondern Einrichtungen und Möglichkeiten der Berufsgenossenschaften nutzbar machen und daß die Ausgabe der Mittel in engem Zusammenhang mit der Berufsbildungspraxis erfolgen soll.
    Ich bin gespannt darauf — vielleicht nicht nur ich —, wie die Opposition einen kontinuierlichen Lastenausgleich zwischen den Betrieben schaffen will — ohne Fondsbildungen und Verwaltungsaufwand, wie sie sagt — und welche Vorschläge sie für die Stimulanz zusätzlicher Ausbildungsplätze parat hat. Bisher tappen alle im dunklen. Vieles in den allgemeinen Darlegungen im CDU/CSU-Antrag erinnert mich an die Quadratur des Kreises, weil ich den Verdacht nicht loswerde, daß darin Leitsätze aufgestellt worden sind, die sich inhaltlich gegenseitig ausschließen.

    (Beifall bei der SPD)

    Viertens. Für die vorausschauende Entwicklung der Berufsausbildung und für die Finanzierung wollen wir in Zukunft ein besseres Datenwerk schaffen. Es wäre für alle ein großer Fortschritt, wenn nicht Jahr für Jahr — wie das heute der Fall ist — Staat, Jugendliche, Eltern und Öffentlichkeit mit spektakulären und spekulativen Zahlen über das Ausbildungsangebot überrascht und belastet würden. Wir bekommen die Zahlen von den zuständigen Stellen, wann diese das und wie diese das für richtig halten. Mit diesen Zahlen wird auch in die Berufsbildungsdiskussion politisch eingegriffen.
    In Zukunft soll Jahr für Jahr ein Berufsbildungsbericht vorgelegt werden, in dem für Fachleute und Öffentlichkeit in gleicher Weise die qualitativen und die quantitativen Entwicklungstendenzen dokumentiert werden. Dieses Hauptbuch für die berufliche Bildung kann auch wesentliche Aufgaben in der Information und in der Berufsberatung erfüllen.
    Ein in Inhalt, Organisation und Finanzierung so umfassendes Gesetz, wie wir es vorgelegt haben, das zudem noch für ein flexibles Ausbildungssystem konzipiert ist, kann nicht alle wichtigen Tatbestände durch Gesetz ein für allemal festschreiben. Dies und nichts anderes ist der Grund für die Zahl der Rechtsverordnungen, die der Entwurf ermöglicht. Daß sie verfassungsrechtlich abgesichert sind, hat auch der Rechtsausschuß des Bundesrates nicht bezweifelt. Wenn Sie von der Opposition uns im Laufe der Ausschußberatungen nachweisen können, an welcher Stelle eine Rechtsverordnung überflüssig erscheint, werden wir mit Ihnen darüber ernsthaft diskutieren; Weltanschauungsfragen sind das nicht.
    Ein abschließendes Wort sei mir gestattet. Wer sich eine Reform der beruflichen Bildung heute und nach der Berufsbildungsdebatte, so wie sie sich in den letzten Jahren entwickelt hat, vornimmt, gerät damit in ein Feld unterschiedlicher Auffassungen, Interessen und zugespitzter Widersprüche. Er kann nicht erwarten, daß er unter solchen Voraussetzungen in jedem Punkt die Zustimmung aller Beteiligten findet. Diese Erfahrung hat nicht nur die Bundesregierung gemacht. In gleicher Weise hat sie auch die Opposition des Parlaments bei ihrem Antrag nachvollziehen müssen. Zu dem Oppositionsantrag liegen inzwischen außerordentlich kritische Stellungnahmen von der Wirtschaft über die Gewerkschaften bis hin zur Jungen Union und anderen vor. Die Stunde der Wahrheit kommt eben dann, wenn man konkret wird und aus den Wolken allgemeiner Darlegungen heraustritt. Wer sich in den Reihen der Opposition in den letzten Wochen ausschließlich an den Auffassungen einer Gruppe — z. B. der Wirtschaftsverbände — orientiert hat, muß jetzt an deren Reaktion auf den CDU/CSUAntrag feststellen, daß Einseitigkeit weder belohnt noch belobigt wird.

    (Beifall bei der SPD und FDP)

    Meine Damen und Herren, der Inhalt der kritischen Anmerkungen der Wirtschaftsverbände zu dem Antrag der Opposition ist nahezu deckungsgleich mit den Texten, die wir seit Monaten zu der Regierungsvorlage erhalten. Da gibt es offensichtlich einige, die sich noch nicht einmal die Mühe machen, die Texte umzuformulieren. Ein Vergleich mit den 60er Jahren zeigt, daß eine Reihe der Thesen, die heute gegen die Regierungsvorlage kritisch eingewandt werden, bis in die Formulierung hinein den Vorwürfen entsprechen, die z. B. dem früheren Minister Katzer bei dem damaligen Berufsbildungsgesetz gemacht worden sind.

    (Wehner [SPD] : Hört! Hört!)

    Ich habe mich in den letzten Wochen unter dem Eindruck dieser sogenannten Papiere der Wirtschaft oft gefragt, ob dahinter wirklich die Wirtschaft und die ausbildenden Betriebe stehen oder ob es nicht vielmehr eine Handvoll Leute sind, die seit Jahren dieselben Ressentiments formulieren.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Gölter [CDU/CSU]: Oder Herr Friderichs!)

    Jedenfalls kann der Gesetzgeber das, was er zu tun hat, nicht auf das abstellen, was ihm in dieser professionellen Neinsager-Philosophie angeboten wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie argumentieren jetzt gegen die FDP?)

    Meine Damen und Herren, ich werde nicht zu denen gehören, die solche kritischen Stellungnahmen, wie sie gegenüber den Anträgen der Opposition geäußert worden sind, selbstzufrieden registrieren. Wenn sich Probleme und Schwierigkeiten so abzeichnen, wie das heute in der Berufsausbil-



    Bundesminister Rohde
    dung der Fall ist, reicht es eben nicht aus, nur widersprüchliche Interessen und Auffassungen zu sammeln und zu zitieren. Dann muß der Staat — dies ist seine Funktion, seine Pflicht und seine Aufgabe — seine ausgleichende und, wo Ausgleich wegen des Widerspruchs der Interessen nicht zu erreichen ist, auch seine ordnende Funktion wahrnehmen. Alles andere wäre opportunistisch.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn wir auf die zentrale Frage nach der Zukunft des größten Teils der jungen Generation — immerhin gehen 75 % eines Altersjahrgangs durch die berufliche Bildung ins Arbeitsleben — keine Antwort finden, die kräftige Impulse und neue Voraussetzungen für einen Reformprozeß schafft, sind Chancen über Jahre hinweg vertan. Nicht allein die wirtschaftlichen Aufgaben, denen sich ein hochindustrialisiertes Land wie die Bundesrepublik gegenübersieht, sondern auch soziale Stabilität sowie Chancengleichheit im Bildungswesen hängen entscheidend von den Fortschritten in der beruflichen Bildung ab.
    Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme des Ständigen Ausschusses für Beschäftigungsfragen in der Europäischen Gemeinschaft über die Probleme von Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildungsdefiziten in Europa müssen als Signal gewertet werden. Ändert sich am hohen Stand der Jugendarbeitslosigkeit in Europa nichts, wird dies eine schwere soziale und politische Hypothek für die Gemeinschaft.
    Im Vergleich zu anderen Ländern zeigt sich heute, daß die Bundesrepublik, was die Ausbildungszahlen der Jugendlichen angeht und auch die Qualität der Ausbildung betrifft, noch immer einen Vorsprung besitzt. Anlaß zur Sorglosigkeit aber besteht nicht. Vielmehr gilt es, die Chance zu nutzen, durch einen konzentrierten und zügigen Gesetzgebungsprozeß im Sinne einer Gemeinschaftsaufgabe aller Verantwortlichen das Fundament für berufliche Bildung und damit auch für Arbeitsplatzsicherheit und soziale Sicherheit von Millionen von Menschen in unserem Lande zu stärken.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, begrüße ich sehr herzlich eine Delegation beider Häuser des australischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist ein Gegenbesuch, den diese Delegation macht. Alles Gute für Ihren Aufenthalt hier!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Darin ist auch die Begründung des CDU/ CSU-Antrags eingeschlossen.
Bitte schön, Herr Abgeordneter Dr. Gölter!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Georg Gölter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr vereherten Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat genau vor einem Jahr, im Juni 1974, letztmals ausführlich über berufliche Bildung diskutiert. Grundlage der damaligen Debatte war der
    Antrag der Fraktion der CDU/CSU vom März 1974. Mit diesem Antrag hatten wir unsere Position in den Grundzügen dargelegt. Der Antrag war Alternative zu der Berufsbildungspolitik der Koalition, die bis Frühjahr 1974 nichts anderes war als ein einziger hakenschlagender ideologischer Slalomlauf.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich erinnere an den Bildungsbericht des Jahres 1970, der das Heil in erster Linie in der Einschmelzung der beruflichen Bildung in die Gesamtschule gesehen hatte, verbunden mit der Studienberechtigung für die größtmögliche Zahl.

    (Zuruf von der SPD: Schlicht unwahr!)

    Ich erinnere an die Markierungspunkte des Spätjahres 1973, die das Ziel der Verschulung durch die Vorstellung einer weitgehenden Verstaatlichung ergänzt und übertroffen haben. Bereits im Juni 1974, in der damaligen Debatte, wurde deutlich, daß diese ideologisch durchsäuerte Bildungspolitik an der Realität, an den entscheidenden Problemen und an allen Betroffenen vorbei betrieben worden war.

    (Wehner [SPD] : Das entscheidende Problem ist die CDU allein!)

    Die Rede, die Bundesminister Rohde im Juni 1974 gehalten hat, war das Eingeständnis des Scheiterns der vorhergegangenen Politik der Koalition.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : So ist es!)

    Auch Teilen der Koalition war allmächlich klargeworden, daß die jahrelange Polemik gegen die betriebliche Ausbildung,

    (Wehner [SPD]: Das ist doch Quatsch!)

    die Zielsetzung, Ausbildung im Betrieb schrittweise zu reduzieren und durch schulische Formen zu ersetzen,

    (Wehner [SPD] : Das ist doch Unfug!)

    zu immer fragwürdigeren Ergebnissen führen würden.

    (Wehner [SPD] : Das ist Entstellung! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Das, was man jahrelang als Ziel angestrebt hatte, war nämlich tatsächlich eingetreten: ein Rückgang an Ausbildungsbereitschaft und der Ausbildungsmöglichkeiten in der Wirtschaft.

    (Wehner [SPD]: Dachten Sie!)

    Ist die Zeit vom Sommer 1974 bis Sommer 1975 wirklich genutzt worden? Hat die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich die Konsequenzen gezogen? Ist der verantwortliche Minister bei der Verwirklichung der Zielsetzungen, die er im Juni 1974 nannte und die im wesentlichen unsere Zustimmung gefunden hatten, wirklich weitergekommen?

    (Dr. Ehrenberg [SPD] : Ja!)

    Trotz mancher Bemühungen, z. B. in der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung, ist die Bilanz der letzten zwölf Monate für die Bundesregierung eindeutig negativ. Die Bundesregierung steht in der Berufsbildungspolitik nicht nur vor dem Scheiterhaufen der Illusionen vergangener Jahre;



    Dr. Gölter
    sie hat sich zusätzlich in den letzten zwölf Monaten den Blick für die Notwendigkeiten verstellt, indem sich die Kräfte der Verantwortlichen in Regierung und Koalitionsfraktionen auf einen ermüdenden Streit um ein neues Gesetz konzentriert haben. Die Illusionen vergangener Jahre sind offensichtlich durch die Illusion abgelöst worden, ein neues Gesetz werde alle, zum Teil selbstfabrizierten, Probleme auf einmal lösen, als handle es sich dabei um eine Wundertüte, die man nur zu öffnen brauche, und die Augen aller Beteiligten erstrahlten wie die eines fünfjährigen Kindes.

    (Wehner [SPD] : Das nennen Sie berufliche Bildung?)

    Oder sollte es sich bei der Propagierung dieser Wundertüte gar nicht um eine Illusion handeln? Ist am Ende der nach außen an den Tag gelegte Kinderglaube, ein neues Gesetz vertreibe die Jugendarbeitslosigkeit, sichere in allen Regionen der Bundesrepublik Deutschland ein gleichbleibendes Überangebot an qualifizierten Ausbildungsplätzen ausschließlich in sogenannten Zukunftsberufen, sichere somit jedem Jugendlichen unabhängig von Eignung und Einsatz den richtigen Ausbildungsplatz, nichts anderes als ein vorweggenommener Beitrag zum Konzept des Bundestagswahlkampfs 1976?

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es wäre unhöflich, der Koalition jeden Sachverstand in der Berufsbildung absprechen zu wollen.

    (Wehner [SPD]: Hört! Hört!)

    Da ich dies nicht kann und nicht will, Herr Wehner, scheidet als Antwort doch aus, die Koalition hege wirklich die Illusion, ein neues Gesetz beseitige alle Probleme.

    (Wehner [SPD] : Wie kann man „Illusion" und „wirklich" zusammen nennen?)

    Wenn dies aber richtig ist, dann bleibt doch nur die Antwort, daß die Koalition wider besseres Wissen den Eindruck zu erwecken versucht, ein neues Gesetz sei ein Allheilmittel.
    Worum geht es in der Berufsbildungspolitik? Was haben Bundestag und Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit den Regierungen der Länder in den nächsten 12 Monaten zu leisten?
    Vorrangiges Ziel ist die Sicherung eines quantitativ ausreichenden Angebots an qualifizierten Ausbildungsplätzen sowie die Verwirklichung der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung. Mit dieser Formulierung hat die Bundestagsfraktion der CDU/CSU die Zielsetzungen des einstimmig verabschiedeten Antrags zusammengefaßt, mit denen wir den Antrag vom vergangenen Frühjahr ergänzt haben und mit dem wir jetzt erneut unsere Alternative zur Regierungspolitik vorlegen.

    (Zuruf von der SPD: Alternative?)

    In den kommenden Jahren wird die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen über die Nachfrage des Jahres 1974/75 weit hinausgehen. Die geburtenstarken Jahrgänge 1962 folgende kommen auf unser Ausbildungssystem zu. Zusätzlich stellen wir bereits jetzt eine zunehmende Nachfrage nach Ausbildungsplätzen durch Realschüler und Abiturienten fest. Die immer deutlicher werdende Skepsis gegenüber Abitur und Studium wird diese Entwicklung verstärken. Die Verpflichtung, auch bildungsschwächeren Jugendlichen eine abgeschlossene Ausbildung zu ermöglichen und sie nicht nur auf von der konjunkturellen Entwicklung abhängige Hilfstätigkeiten zu verweisen, kommt hinzu.
    Dieses Ziel eines erheblich ausgeweiteten Ausbildungsplatzangebots kann aber nur erreicht werden, wenn alles geschieht, um die Ausbildungsbereitschaft aller zur Ausbildung qualifizierten Betriebe zu stärken, wenn der breite Fächer der Ausbildungsbetriebe gerade in der mittelständischen Wirtschaft nicht nur erhalten bleibt, sondern wenn sich auch Betriebe, die die Ausbildung in den letzten Jahren eingestellt haben, erneut dieser Aufgabe unterziehen.
    Warum haben viele Betriebe in den letzten Jahren die Ausbildung eingestellt? Die systematische Kampagne, die in kaum einem anderen Bereich unserer Gesellschaft eine Parallele gefunden hat, hat in erheblichem Umfang zum Rückgang der Ausbildungsbereitschaft beigetragen.
    Eine weitere Antwort liegt in der Tatsache, daß in neuen Ausbildungsordnungen zum Teil überhöhte Anforderungen gestellt wurden. Dafür einige Beispiele: Der stärkste Rückgang des Ausbildungsplatzangebots ist in den kaufmännischen Berufen eingetreten. Wenn dem jungen Bankkaufmann und dem Versicherungskaufmann in der Ausbildung Kenntnisse aller wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen vermittelt werden sollen, wenn der junge Versicherungskaufmann — ich zitiere wörtlich — „Grundkenntnisse der internationalen wirtschaftlichen Zusammenschlüsse", also der sogenannten Multis, aufweisen muß, wenn dem jungen Bankkaufmann 117 Arbeitsbereiche abschließend vermittelt werden sollen, darunter viele, deren Kenntnis sich erst im Laufe einer mehrjährigen Banktätigkeit schrittweise erwerben läßt, wenn Kenntnisse in der automatischen Datenverarbeitung sowohl beim Versicherungskaufmann wie beim Bankkaufmann zwingende Voraussetzungen sind,

    (Zuruf von der SPD: Halten Sie das für überflüssig?)

    obwohl in vielen kleineren Banken und Zweigstellen von Versicherungen keine Datenverarbeitungsanlagen vorhanden sind,

    (Anhaltende Zurufe von der SPD)

    dann wird die Ausbildungsordnung zur Ausbildungsverhinderungsordnung, vor allem in der mittelständischen Wirtschaft.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr.-Ing. Oetting [SPD] : Wer hat die denn beantragt?)

    — Entschuldigung, es ist doch keine Frage für mich, wer die gemacht hat. Diejenigen, die sie gemacht haben, haben überzogen; daran waren alle Beteiligten schuld.

    (Dr.-Ing. Oetting [SPD] : Das sieht aus, als hätte die Regierung das gemacht!)




    Dr. Gölter
    Wenn aus dem Starkstromelektriker ein Energiegeräteelektroniker mit entsprechenden Anforderungen gemacht wird, sollte sich doch keiner wundern, wenn in einem mir sehr genau bekannten Kammerbezirk die Zahl der Ausbildungsbetriebe von 88 auf 16 zurückgeht. Und auch von diesen 16 Ausbildungsbetrieben bildet rund ein Dutzend nur noch deshalb aus, weil die ach so vorzüglichen Anforderungen der Ausbildungsordnung weitherzig ausgelegt werden, und zwar weitherzig im Interesse der Jugendlichen und ihrer Ausbildungsplätze.

    (Seiters [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

    Die Anforderungen der einzelnen Ausbildungsordnungen werden nicht im Gesetz festgelegt. Auch wenn es uns gelänge, meine Damen und Herren, in größter Harmonie zwischen den Parteien, den Gewerkschaften, der Wirtschaft und den Lehrern ein wunderbares Berufsbildungsgesetz zu verabschieden, wenn .aber andererseits bei der Erarbeitung vieler Ausbildungsordnungen weiter nach dem Motto verfahren würde: „Gibt es noch irgend etwas, was wir zum Nachteil der höheren Ehre dieses Berufes vergessen haben könnten?", dann wird auch das wunderbare Gesetz gar nichts nützen; die Zahl der Ausbildungsplätze wird zurückgehen, weil Betriebe gar nicht mehr ausbilden dürfen.
    Die Schlußfolgerung: Ein Gesetz hilft gar nichts, wenn berufliche Bildung in Distanz und im Affekt gegen die Arbeitswelt betrieben wird. Seit Jahren scheint der Stolz vieler Verantwortlicher gerade bei der Erarbeitung der Ausbildungsordnungen darin zu liegen, so praxis- und so berufsfern wie nur irgend möglich vorzugehen.
    Ein zweites Beispiel für die notwendig begrenzte Wirkung jedes Gesetzes: Auch wenn es in einem Gesetz gelänge, eine von allen akzeptierte Form der Finanzierung zu finden, wenn andererseits aber die Ausbildung im Betrieb durch Ausbildungsordnungen oder — wie geschehen — durch überzogene Ausbildereignungsverordnungen erschwert oder unmöglich gemacht wird, werden die Betriebe die Ausbildung einstellen müssen, auch wenn ihnen ein Kostenersatz angeboten wird.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Ein drittes Beispiel. Das Ausbildungsplatzangebot unterliegt in gewissem Umfang auch Schwankungen der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung. Wenn in einer tiefgreifenden Rezession, wie der vorliegenden, Betriebe, und zwar in erster Linie mittelständische Betriebe, schließen müssen, dann bringt dies zwangsläufig in vielen Fällen auch eine Reduzierung des Ausbildungsplatzangebots mit sich.
    Ein Berufsbildungsgesetz kann doch weder Ersatz sein für Konjunkturpolitik, noch kann es Arbeitsmarktpolitik oder regionale Strukturpolitik ersetzen. Auch das ausgefeilteste Instrumentarium eines Berufsbildungsgesetzes ist machtlos angesichts der für Jugendliche entscheidenden Frage, ob in einer bestimmten Region ein ausbildungsintensiver Betrieb angesiedelt werden kann oder — da sich diese Frage zu unserem gemeinsamen Bedauern derzeit nicht
    mehr stellt — ob ein ausbildungsintensiver Betrieb am Leben bleibt.
    Ein viertes Beispiel für die begrenzte Wirkung eines Gesetzes: Ob die berufliche Bildung wirklich zu einer gleichwertigen Alternative zur allgemeinen Bildung, zu Abitur und Studium wird, ob der jungen Generation auch über berufsbezogene Bildungsgänge Aufstiegs- und Lebenschancen eröffnet werden, hängt doch nicht davon ab, daß man in ein Gesetz hineinschreibt, die Berufsbildungsabschlüsse seien Abschlüsse der Oberstufe des Bildungswesens.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das hängt doch davon ab, ob es zu einer umfassenden Berufs- und Laufbahnreform kommt.

    (Pfeifer [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Berufs- und Laufbahnreform unter dem Gesichtspunkt einer fairen Chance berufsbezogener Bildungsgänge wird immer mehr zu dem Prüfstein der Gestaltungs- und Leistungsfähigkeit des Bundes. Berufs- und Laufbahnreform findet, wenn ich es recht sehe, jedoch auch in dieser Legislaturperiode nicht statt.
    Ein fünftes Beispiel: Wer mit Ausbildern und Lehrern redet und Berufsbildung nicht nur in der Form von Parteitagsresolutionen betreibt, erfährt immer wieder, daß die mangelnde Abstimmung zwischen Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen der Berufsschule immer mehr zum bedrückendsten Problem wird. Damit sind Bund und Länder gleichermaßen angesprochen; denn beide sind gemeinsam verantwortlich dafür, daß berufliche Bildung als einheitliches Konzept für Betrieb und Schule gestaltet werden kann.

    (Zuruf von der FDP: So ist die Verfassung!)

    Bislang funktioniert die Zusammenarbeit nicht ausreichend. Ein Beispiel unter vielen ist die mangelnde Abstimmung zwischen beruflicher Grundbildung und beruflicher Fachbildung.
    Kernstück einer wirksamen Berufsbildungspolitik ist in der Tat eine reibungslose Zusammenarbeit, eine reibungslose Abstimmung der Maßnahmen von Bund und Ländern für Betrieb und Schule. Aber selbst die Bundesregierung ist doch bereit, zuzugeben, daß diese Zielsetzung über ein Berufsbildungsgesetz des Bundes nicht erreicht werden kann. Die Behauptung vom Allheilmittel Berufsbildungsgesetz hält, wie sich weiter an einer Fülle von Beispielen nachweisen ließe, einer sachlichen Überprüfung nicht stand. Berufsbildungspolitik darf sich gerade nicht in einer gläubigen Heilserwartung gegenüber einem Gesetz erschöpfen.

    (Müller [Berlin] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Die entscheidende Frage, ob die Betriebe zur Ausbildung motiviert werden oder nicht, hängt ab von einer vernünftigen staatlichen Ordnungspolitik und dem Klima des Vertrauens und der Sachlichkeit, das unter den Betroffenen geschaffen wird. Ein Beirufsbildungsgesetz ist somit nur ein Baustein.
    Wo eine Neufassung des Berufsbildungsgesetzes von 1969 jedoch sinnvoll sein könnte, wird die Bun-



    Dr. Gölter
    desregierung unseres Erachtens den Anforderungen nicht gerecht. Ich will dies an Hand der wichtigsten Bestandteile unseres Antrags in der Gegenüberstellung zum Regierungsentwurf verdeutlichen.
    Erstens. Eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes muß in dem grundsätzlichen Teil die Zielvorstellung, die der Erstausbildung zugrunde liegt, in überschaubarer Form zum Ausdruck bringen. Sie muß die Grundstrukturen der beruflichen Erstausbildung, soweit sie durch Ausbildungsordnungen zu regeln ist, verbindlich vorschreiben. Sie muß insbesondere eine klare Gliederung nach dem Prinzip der Stufenausbildung sichern. Nach unserer Auffassung sollen dabei, auf der jeweiligen Grundbildung aufbauend, zweijährige Ausbildungsgänge, dreijährige Ausbildungsgänge und zweijährige Ausbildungsgänge mit aufbauender einjähriger Stufe möglich sein. Die Zielsetzung verbindlicher Festlegung der Grundstrukturen würde eine begrenzte Novellierung der grundsätzlichen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes von 1969 rechtfertigen.
    Bei einem Vergleich des geltenden Gesetzes, verabschiedet von der Großen Koalition unter Federführung von Hans Katzer, und des Regierungsentwurfs stellt sich jedoch nicht nur heraus, daß diese Zielsetzung nicht erreicht wird, vielmehr beseitigt der Regierungsentwurf auch die vorhandene Klarheit und Übersichtlichkeit. Er ist gegenüber dem Gesetz von 1969 ein eindeutiger Rückschritt. Er schlägt einen Weg ein, der zwangsläufig zur Atomisierung der Ausbildung führen muß.
    In dem für die Bewertung des Gesetzes — hinsichtlich der Struktur der Erstausbildung — entscheidenden zweiten Kapitel jongliert die Bundesregierung in einem beängstigenden Umfang mit unklaren und teilweise widersprüchlichen Begriffen: Teilabschlüsse, Teilprüfungen, Zwischenprüfungen, Teile von Teilprüfungen, Teile von Abschlußprüfungen, ausbildungsbegleitende Leistungsnachweise und was dergleichen mehr ist, erhalten einen Stellenwert, daß man sich besorgt fragt, wer in Zukunft mit wieviel Personal mit diesen Teilabschnitten fertig werden soll.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Man fragt sich besorgt, welche Komplikationen dies zwangsläufig für die Übersichtlichkeit und Praktikabilität eines bis heute noch im wesentlichen ehrenamtlichen Prüfungsverfahrens haben muß.
    Der Regierungsentwurf erreicht somit gerade nicht, was die Bundesregierung als Zielsetzung vorgibt, nämlich die Absicherung des Ausbildungsplatzangebots. Nur noch, so befürchten wir, hauptamtliche Spezialisten in großen Betrieben werden in der Lage sein, den auf diesen Begriffssalat zwangsläufig folgenden Verordnungswirrwarr zu überblicken.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Bundesregierung reagiert auf den Vorwurf, diese Perspektive führe unweigerlich zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand, wie eine in ihrer Ehre zu Recht bescholtene alte Jungfrau.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Ein schönes Bild!)

    — Schönes Bild, gell? — Ich wiederhole: Im Interesse der Auszubildenden und der Ausbilder, im Interesse der kleinen und mittleren Ausbildungsbetriebe ist nach Auffassung der CDU/CSU eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes nur dann sinnvoll, wenn in verständlicher, wenigstens für die Ausbilder lesbarer Form die Perspektive der Erstausbildung klargemacht wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das Stiften von Verwirrung kann jedoch beim besten Willen nicht als Konzeption bezeichnet werden.
    Im Zusammenhang mit der Zielsetzung des Gesetzentwurfs eine kurze Bemerkung zum Stellenwert der überbetrieblichen Ausbildung. Wir unterstreichen die Bedeutung überbetrieblicher Einrichtungen als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung, vor allem in der mittelständischen Wirtschaft. Wir können jedoch nicht zustimmen, daß der Regierungsentwurf entgegen allen offiziellen Erklärungen die überbetrieblichen Einrichtungen zu einem eigenständigen dritten Lernort verselbständigt, wie dies aus dem Wortlaut des § 4 zweifelsfrei hervorgeht, wenn Sprache überhaupt noch einen Sinn haben soll.
    Da die Bundesregierung darüber hinaus vorsieht, daß durch Rechtsverordnungen eine generelle Zuweisung der Ausbildung an überbetriebliche Ausbildungsstätten vorgenommen werden kann und Teilverträge mit überbetrieblichen Ausbildungsstätten abgeschlossen werden können, besteht die Gefahr, daß die überbetrieblichen Ausbildungsstätten in der Konzeption ,des Regierungsentwurfs zum Vehikel des Abbaues betrieblicher Ausbildung werden.
    Zweitens. Wegen der sachlichen und der politischen Bedeutung darf ich als nächstes auf die Vorstellungen der CDU/CSU eingehen, wie die kardinale Frage der Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen gelöst werden soll.
    Wir schlagen einstimmig eine Vereinbarung von Bund und Ländern vor, die zur Errichtung einer von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Zentralstelle für berufliche Bildung führen soll. Unter gleichberechtigter Mitwirkung der Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Lehrer an berufsbildenden Schulen, die von der Bundesregierung durchgängig nicht berücksichtigt worden sind, sind in dieser Zentralstelle die Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne gemeinsam zu erarbeiten und aufeinander abzustimmen. Der Erlaß von Rahmenlehrplänen durch die Länder und von Ausbildungsordnungen durch den Bund muß nach unserer Auffassung die vollzogene Abstimmung in der Zentralstelle zur Voraussetzung haben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So wird das gemacht!)

    Die Zentralstelle für berufliche Bildung soll darüber hinaus den Bund in allen wesentlichen Fragen der beruflichen Bildung beraten; ich verzichte auf die Aufführung im einzelnen.
    Wir gehen davon aus, daß nur eine gleichberechtigte und gleichgewichtige Zusammenarbeit von Bund und Ländern zum Erfolg führen kann. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, umgehend



    Dr. Gölter
    in Verhandlungen mit den Ländern einzutreten, um noch im Laufe dieses Jahres auf der Grundlage unserer Vorstellung zu einer Vereinbarung zu kommen, deren den Bund bindende Teile, soweit nötig und möglich, in ein novelliertes Berufsbildungsgesetz übernommen werden könnten.

    (Engholm [SPD] : Herr Gölter, schauen Sie einmal auf die Bundesratsbank!)

    Wir befürchten, daß die Bundesregierung ihren Vorschlag eines Bundesinstituts für Berufsbildung zuerst im Bundestag von der Mehrheit absegnen lassen will, um dann mit den Ländern zu verhandeln, in welcher Form durch eine das Berufsbildungsgesetz ergänzende Vereinbarung die Abstimmung gesichert werden kann. Der von der Bundesregierung unterbreitete Vorschlag des Bundesinstituts ist nichts anderes als der institutionalisierte Konflikt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Die SPD-geführten Länder sprechen dies hinter verschlossenen Türen aus; wir sagen es unverhohlen: Die Länder sollen im Konzept der Bundesregierung überspielt und an die Wand gedrückt werden.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Sehr richtig! — Pfeifer [CDU/CSU]: So ist es!)

    Der Vorschlag eines Länderausschusses innerhalb des Bundesinstituts, dessen Mitglieder dann in anderer Funktion wieder für die Abstimmung mit dem Bund, in dessen Institut sie ja ansonsten arbeiten, zuständig sein sollen, zeigt doch, daß dieser Vorschlag zum Scheitern verurteilt sein wird.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Aber raffiniert angelegt!)

    Gerade in dieser Frage angesichts des weitgehenden, von der CDU/CSU vorgeschlagenen Konzepts einer Zentralstelle wird sich zeigen, ob die Bundesregierung mit dem Entwurf wirklich mehr will als einen Beitrag zum Jahr 1976 und dessen Auseinandersetzungen. Daß der Regierungsentwurf, wie sich im Bundesrat erwiesen hat, noch nicht einmal mit den SPD-geführten Bundesländern, geschweige denn mit den von der CDU/CSU regierten, ausführlich erörtert worden ist, zeigt ein merkwürdiges Verständnis von Kooperation.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Nur „beifällige Bejahung eines unabgestimmten und unausgegorenen Konzepts" wird als Kooperation anerkannt. Widerspruch wie im Bundesrat wird mit „staatszersetzender Obstruktion" gleichgesetzt, um ein Wort des rheinland-pfälzischen Kultusministers Bernhard Vogel aus der Bundesratsdebatte aufzugreifen.
    Drittens. Das Konzept der CDU/CSU sichert, daß — um jetzt ein Wort von Bundesminister Rohde aus der Bundesratsdebatte aufzunehmen — der „Gremiendschungel" verhindert wird.
    Nach unseren Vorstellungen wird auf Bundesebene lediglich eine einzige Einrichtung zuständig sein; der Gesetzentwurf der Bundesregierung jedoch macht neben dem Bundesinstitut nach wie vor das
    davon getrennte Abstimmungsverfahren mit den Ländern notwendig.
    Auf Landesebene darf es nach Auffassung der CDU/CSU nicht zu einer unterschiedlichen Entwicklung kommen, die in dem einen Land einen Landesausschuß, in dem anderen Land eine Landesanstalt mit zwangsläufig erheblichem Aufwand zur Folge hat und damit die bundeseinheitliche Organisationsstruktur zerstört. Ich verweise darauf, daß alle Bundesländer in den Beratungen der Ausschüsse des Bundesrates gegen die Einführung einer Landesanstalt erhebliche Bedenken geäußert haben.
    In Abweichung vom Regierungsentwurf müssen unseres Erachtens im Landesausschuß für Berufsbildung, der ja als Beratungsorgan der Landesregierung fungieren soll, neben den Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Lehrer an berufsbildenden Schulen gleichberechtigt beteiligt werden.

    (Wüster [SPD] : Nur Beratungsorgan!)

    Von besonderer Bedeutung im Konzept der CDU/CSU ist die Aufforderung an die Länder, in wichtigen Fragen, also beispielsweise beim Erlaß der Rahmenlehrpläne für das berufsbildende Schulwesen, das Votum des Landesausschusses einzuholen.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Zu sagen haben sie nichts?!)

    — Och, Herr Schäfer, Sie haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Berufsbildung ja nun sicher nicht durchgelesen;

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Ich frage ja nur!)

    dazu haben Sie ja gar nicht die Zeit. Ich nehme Ihnen das gar nicht übel.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Erneuter Zuruf des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD])

    — Lesen Sie einmal unseren Antrag durch!

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Beantworten Sie meine Frage! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Auf der regionalen Ebene sieht das Konzept der CDU/CSU in Übereinstimmung mit allen Bundesländern vor, auf Bezirksausschüsse zu verzichten. Der Bezirksausschuß ist überflüssig, seine Einführung beinhaltet lediglich die Gefahr der Zersplitterung der Beratung, der Kompetenzüberschreitungen und der uneinheitlichen Organisationsstruktur. Der Berufsbildungsauschuß der zuständigen Stelle muß nach den Forderungen der CDU/CSU zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Lehrer an berufsbildenden Schulen zusammengesetzt sein.

    (Zander [SPD] : Aber zu sagen haben darf er nichts!)

    Besonderen Wert legt die CDU/CSU auf eine durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes abzusichernde Vertretung der Ausbilder. Wir schlagen daher vor, daß in der Regel die Hälfte der Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer über die Ausbildereignung verfügen soll. Im Vergleich zur



    Dr. Gölter
    geltenden gesetzlichen Regelung schlägt die CDU/CSU eine Ausweitung der Kompetenzen des Berufsbildungsausschusses vor. Es sind dies im einzelnen: Mitwirkung bei der Bestellung und Abberufung von Ausbildungsberatern sowie der anderen Beschäftigten der Kammern, die überwiegend mit wesentlichen Aufgaben der Berufsbildung befaßt sind; Mitwirkung bei der Erstellung des Haushaltsplans der Kammer betreffend die Mittel für die Berufsbildung; Berichtspflicht der Ausbildungsberater auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses.
    Die CDU/CSU lehnt es jedoch ab, daß durch den Berufsbildungsausschuß der Kammer — wie im Regierungsentwurf vorgesehen — auch die allgemeinen Verwaltungsanweisungen erlassen werden, durch die alle im Verwaltungsbereich tätigen Mitarbeiter gebunden würden. Ihr Erlaß muß zwangsläufig das originäre Recht jener Organe sein, die für die Verwaltung der zuständigen Stelle insgesamt die Verantwortung tragen.
    Viertens. Im Interesse der Sicherung der Ausbildungsqualität schlägt die CDU/CSU vor, daß durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes die Voraussetzung für eine ebenso unkomplizierte wie die Kompetenzen klar abgrenzende Regelung des Verhältnisses von staatlicher Kontrolle und zuständigen Stellen geschaffen wird. Die Zulassung der Ausbildungsbetriebe und der Entzug der Ausbildungserlaubnis sollen nach unseren Vorstellungen von den zuständigen Stellen nach bundeseinheitlichen Richtlinien vorgenommen werden. Es soll auch in Zukunft Aufgabe der zuständigen Stellen sein, die Ausbildungsbetriebe zu beraten sowie für die Erfüllung der sachlichen und personellen Voraussetzungen und die Einhaltung der vorliegenden Ausbildungspläne Sorge zu tragen.

    (Wüster [SPD] : Bei uns auch!)

    Werden von dem Beauftragten der zuständigen Stelle festgestellte Mängel nicht in zumutbarer Zeit behoben, so soll nach unseren Vorstellungen die zuständige Stelle die Ausbildungserlaubnis umgehend entziehen können.

    (Zander [SPD]: Das ist ja ein Rückschritt!)

    Diese Regelung ist eine eindeutige Ausweitung der Kompetenzen der Kammern im Interesse einer schnellen und wirksamen Sicherung der Ausbildungsqualität. Wir wissen, daß der Entzug der Ausbildungserlaubnis die Kammern heute und nach dem Regierungsentwurf auch in Zukunft auf ein oft langwieriges, bürokratisches Verfahren verweist.
    Wir treten — über den Regierungsentwurf hinausgehend — für die Einrichtung einer von der Tätigkeit der Kammern getrennten staatlichen Kontrolle ein. Die nach Landesrecht zuständige Behörde soll die Erfüllung der gesetzlichen und sonstigen Vorschriften durch die Ausbildungsbetriebe überprüfen. Die Länder sollen dafür Sorge tragen, daß die zuständigen Behörden personell in der Lage sind, in ausreichendem Umfang Stichproben vorzunehmen.

    (Wüster [SPD] : Haben Sie das mit dem Bundesrat abgestimmt?!)

    Wir wissen, daß dieser Vorschlag in den Ländern zu einem personellen Mehraufwand führt. Wir haben uns trotz der dadurch bedingten Bedenken einstimmig entschlossen, dieses Konzept im Deutschen Bundestag einzubringen.
    Fünftens. Um so notwendiger ist es unseres Erachtens, bei der Errichtung der Prüfungsausschüsse auf personalintensiven und zeitraubenden Aufwand zu verzichten. Während wir noch in unserem Antrag Drucksache 7/1908 vom März des vergangenen Jahres die Berufung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse durch die zuständige staatliche Behörde vorgesehen hatten, haben wir uns jetzt für eine Berufung durch die Kammern entschieden. Die Berufung der Mitglieder von 17 000 Prüfungsausschüssen durch die Länder bzw. ihre Stellen würde einen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand mit sich bringen, ohne daß sich im Vergleich zur heutigen gesetzlichen Regelung der Berufung durch die Kammern Veränderungen ergäben.

    (Zuruf von der SPD: Das ist eine Behauptung!)

    Denn auch die staatliche Stelle wäre auf die Vorschläge der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen angewiesen; davon abzuweichen, fehlen jener staatlichen Stelle der Überblick und die Personalkenntnis.
    Sechstens. Ich verweise nachdrücklich auf das Kapitel C II unseres Antrags, das auf die Sonderformen der Ausbildung, insbesondere auf die Notwendigkeit verstärkter Maßnahmen zugunsten leistungsschwacher und behinderter Jugendlicher, eingeht. Den besonderen Formen des Berufsgrundschuljahres für leistungsschwache Jugendliche, durchgeführt durch die Länder, und den berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit kommt gerade angesichts der Erfahrungen der letzten zwölf Monate in Zukunft noch größere Bedeutung zu. Bund und Länder müssen dieser Aufgabe Priorität zumessen. Die soziale Verpflichtung ist so eindeutig, daß anderes gegebenfalls zurückstehen muß, wenn dies Voraussetzung der Finanzierung dieser Sonderaufgaben sein sollte.

    (Zuruf von der SPD: Das wollen auch wir nicht!)

    Wir begrüßen, daß die Bundesregierung in ihrem Entwurf besondere Vorschriften für die Berufsbildung Behinderter vorgesehen hat. Diesem Abschnitt wird wegen seiner Bedeutung im federführenden Ausschuß ein eigenes Anhörverfahren gewidmet.
    Siebtens. Eine kurze Bemerkung zu dem Komplex „Weiterbildung"! Wir unterstreichen die Bedeutung der Fort- und Weiterbildung, in deren Rahmen breitgefächerte Bildungsangebote zur Verfügung gestellt werden müssen, um den Erwerb höherer beruflicher Qualifikationen, die sogenannte Aufstiegsbildung, sowie die Anpassung an neue Erkenntnisse, Technologien und wirtschaftliche Veränderungen, die sogenannte Anpassungsbildung, zu ermöglichen.

    (Zuruf von der SPD: Was ist denn das? — Weitere Zurufe von der SPD)




    Dr. Gölter
    — Lesen Sie einmal die Paragraphen am Anfang Ihres Gesetzentwurfs; dort wird auch in dieser Richtung differenziert. — Der Bereich der „Anpassungsbildung", also der Anpassung an neue Erkenntnisse, Technologien und wirtschaftliche Veränderungen, muß von der Verschiedenartigkeit des Personenkreises und damit von der Notwendigkeit eines breitgefächerten Bildungsangebots ausgehen. Damit entzieht sich die „Anpassungsbildung" weitgehend einem über Rahmenvorschriften hinausgehenden staatlichen Ordnungsanspruch.
    In Gegensatz dazu ist für den Bereich der „Aufstiegsbildung" eine staatliche Normierung angebracht. Diese Normierung hat nach dem Prinzip der Pluralität von der gewachsenen, bewährten Vielfalt sowohl von Trägern als auch von Angeboten auszugehen. Sie muß sich über allgemeine Rahmenvorschriften hinaus im wesentlichen auf die Sicherung einheitlicher Standards für berufliche Qualifikationen beschränken.
    Der Vorschlag der Bundesregierung, der ohne jede Differenzierung zwischen „Aufstiegs-" und „Anpassungsbildung" den gesamten Komplex der Fort- und Weiterbildung spiegelbildlich zur Erstausbildung regeln will, führt zwangsläufig zu einer „Weiterbildungspersonaleignungsverordnung" und ist im Ergebnis ein brillantes Arbeitsbeschaffungsprogramm für arbeitslose Volks- und Sozialwirte, Soziologen, Politologen und Juristen. Die Zielsetzung der totalen Perfektion, die hier zum Ausdruck kommt, wird nicht eine Ausweitung des Angebots zur Folge haben — im Gegenteil: sie wird die unverzichtbare freie Initiative im gefährlichen Umfang strangulieren.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Genau!)

    Achtens. Wir bejahen die Notwendigkeit einer verbesserten Berufsbildungsstatistik. Das Kapitel „Planung und Statistik" des Regierungsentwurfs allerdings ist eine seltene statistische Orgie.

    (Zuruf von der SPD: Wie ist es denn in Ihrem Antrag?)

    Bis auf die Haarfarbe der Aus- und Weiterzubildenden wird alles erfragt, was nur irgendwie erfragt werden könnte.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das saß aber!)

    Dies bedeutet, daß einzelne Kammerbezirke pro Jahr mehrere Millionen Daten zur Verfügung stellen müssen — angesichts einer Ausgangssituation, die durch Computer weitgehend überhaupt nicht erfaßt ist.

    (Zurufe von der SPD)

    Der Regierungsentwurf legt einen kostenaufwendigen Maximalkatalog fest, der lediglich im nachhinein durch Rechtsverordnung eingeschränkt werden kann, statt sich auf unbedingt erforderliche statistische Daten zu beschränken.
    Es ist selbstverständlich, daß in den Ausschüssen des Bundestages von der Regierung detaillierte Unterlagen über die durch derartige Vorschriften sicherlich entstehenden personellen Mehraufwendungen erwartet werden.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Neuntes. In der Frage der Finanzierung hat die Fraktion der CDU/CSU noch nicht abschließend Stellung genommen.

    (Zuruf von der SPD: Mager!)

    Wir geben das zu. Ich sage das ganz offen. Nach Auffassung der Fraktion ist noch nicht schlüssig nachgewiesen, daß ein Finanzierungssystem überhaupt geeignet ist, die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu stärken, oder, anders formuliert, daß ein Finanzierungssystem in den kommenden Jahren eine Ausweitung des Ausbildungsplatzangebotes fördert.

    (Zuruf von der SPD: Was soll denn dann die lange Rede! — Lachen bei der CDU/ CSU)

    Unabhängig von der Entscheidung in der Grundsatzfrage hat die Bundestagsfraktion vor allem die Möglichkeiten eines kontinuierlichen Lastenausgleichs diskutiert. Ein solcher Lastenausgleich läßt sich in verschiedenen Formen bewerkstelligen. Eine davon ist der Vorschlag, der von einem mittelständischen Unternehmer im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Augsburg zuerst in Diskussion gebracht wurde, einen Lastenausgleich mit Hilfe der Berufsgenossenschaften durchzuführen. So ist im übrigen der Name „Augsburger Modell" entstanden.
    Unsere Fraktion wird keinen Vorschlag unterbreiten

    (Rappe [Hildesheim] [SPD]: Bravo!)

    — einen Augenblick, Herr Kollege Rappe; hören Sie den Satz zu Ende — und keiner Vorstellung zustimmen, die in irgendeiner Form zu Fondsbildungen führt. Jeder Fonds ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, jeder Fonds beseitigt keine Probleme, sondern schafft sie erst, wenn die Auseinandersetzungen über die Einzelheiten der Steuerung einsetzen.
    Stellen Sie sich vor, meine Damen und Herren, wir hätten in den letzten Jahren das Vergnügen gehabt, mit einem Fonds arbeiten zu dürfen. WeißeKragen-Berufe im Bereich der Computer, der Elektronik und der Fernmeldetechnik wären als Lieblingskind der planenden Steuerer auf die Förderliste gesetzt worden. Die Dienstleistungsberufe des Handwerks, die für die Lebensqualität der Bürger nicht minder wichtig sind, wären auf die Aussterbeliste einer angeblichen Vergangenheit gesetzt worden.
    Der Vorschlag der Bundesregierung, wie er im Regierungsentwurf seinen Niederschlag findet, trägt alle Spuren eines nicht lebensfähigen Kompromisses. Er ist mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Er ist in der zeitlichen Durchführung langwierig und bedeutet keinerlei Hilfe für die Ausbildungsbetriebe.

    (Zuruf von der SPD: Was soll man denn statt dessen machen?!)

    Deutscher Bundestau — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 12625
    Dr. Gölter
    Zunächst muß — so schlägt die Bundesregierung vor — die Berufsbildungsstatistik den Notfall nachweisen.

    (Zuruf von der SPD: Wir wollen doch keine Statistik!)

    Es wäre reizvoll, jetzt über die Notfallgrenze zu diskutieren, die aus unserer Sicht sehr willkürlich auf 12,5 % Überangebot angesetzt ist. Warum eigentlich nicht auf 8, 10, 15 oder 17,5 %.

    (Engholm [SPD] : Wieviel?!)

    Welches sind die Kriterien, die die Bundesregierung gerade veranlaßt haben, 12,5 % anzusetzen? Steht hinter der Sache wirklich mehr als das arithmetische Mittel zwischen Herrn Rohde und Herrn Friderichs?

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr! Bravo!)

    Zurück zum Verfahren. Wenn die Notfallgrenze erwiesen ist, erläßt die Bundesregierung eine Rechtsverordnung. Auf deren Grundlage müßten die Berufsgenossenschaften Beiträge einziehen. Diese überweisen dann die Mittel an das Bundesinstitut für Berufsbildung, in dem mit Sicherheit ein nicht enden wollender Streit über die Kriterien der Vergabe ausbricht.

    (Wüster [SPD] : An die Lastenausgleichsbank!)

    Wenn die Betriebe ihre Anträge eingebracht haben — die Formulierung des § 88 vermittelt einen kleinen Vorgeschmack von dem Papieraufwand, der mit der ganzen Sache verbunden ist —, dann verteilt das Bundesinstitut die Mittel über die Lastenausgleichsbank.
    Frühestens zwei Jahre nach Feststellung des sogenannten Notfalls bekommen dann die Betriebe die Unterstützung, über deren bescheidene Höhe sie sich allerdings füglich sehr wundern werden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln soll nämlich eine solche Fülle von Maßnahmen finanziert werden, daß für die einzelne Maßnahme gar kein nennenswerter Beitrag mehr übrigbleibt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Der bürokratische Aufwand und die damit verbundene finanzielle Belastung wird für manchen Betrieb größer sein als der Gegenwert, der ihm auf Grund der Weisheit der Bundesregierung zugewiesen wird.

    (Sehr gut! und Beifall bei der CDU/CSU)

    Mit genau der Argumentation, die ich vortrage, gehen Mitglieder der Bundesregierung, vielleicht bis hinein in die jüngsten Tage, in bestimmten Häusern ein und aus und sagen, man solle dem doch zustimmen, weil mindestens zwei Jahre vergingen; vor 1979 passiere ja mit absoluter Sicherheit nichts.

    (Beifall und Heiterkeit bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Wer hat denn das gesagt?)

    — Erkundigen Sie sich einmal.
    Die Bilanz: Das Finanzierungsmodell der Bundesregierung wird weder im Jahre 1976 noch im Jahre
    1977 und auch nicht im Jahre 1978 eine einzige müde Mark zur Förderung auch nur eines einzigen Ausbildungsplatzes locker machen. Das Modell der Bundesregierung ist ungeeignet, zur Sicherung des Lehrstellenangebotes auch nur den geringsten Beitrag zu leisten. Wenn das aber selbst von Mitgliedern der Bundesregierung ganz offensichtlich so gesehen wird, dann, finde ich, sollte man sich bei den Vorwürfen gegenüber der Opposition ein wenig zurückhalten.
    Ich fasse zusammen. Für die Berufsbildungspolitik der kommenden Jahre gibt es nur einen einzigen sachgerechten Maßstab: die Sicherung eines ausreichenden Angebots an qualifizierten Ausbildungsplätzen im Interesse der Berufs- und Lebenschancen der jungen Generation, im Interesse der zukünftigen wirtschaftlichen und sozialen Leistungsfähigkeit unseres Staates. Wir legen einen Initiativantrag vor, der sich an diesen Maßstäben orientiert und sie in das weitere Beratungsverfahren einbringt.

    (Zuruf von der SPD: Der ist sehr mager!)

    Der Gesetzentwurf der Koalition muß im Ansatz und in der Ausgestaltung als Fehlschlag bezeichnet werden. Er geht an den Interessen der Betroffenen und den sich daraus ergebenden Notwendigkeiten vorbei. Er verbessert die Chancen auf qualifizierte Ausbildung für den einzelnen Jugendlichen nicht; für den Ausbilder wird er vor allen Dingen in seinem Grundsatzteil, dem zweiten Kapitel, zu einer erheblichen Belastung werden.

    (Seiters [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    Wir erfüllen mit unserem Initiativantrag die bei der Behandlung der beruflichen Bildung auf uns zukommende Verantwortung. Wir werden unserer Verantwortung auch im weiteren Verfahren im einzelnen gerecht werden. Es wird der Koalition nicht gelingen, uns aus dieser Verantwortung herauszupolemisieren.

    (Zuruf von der FDP: Hineinzupolemisieren!)

    Wir meinen, es liegt jetzt an der Koalition, zu zeigen — vor allen Dingen in einigen sehr wesentlichen Fragen wie Abstimmung zwischen Bund und Ländern —, ob sie in der beruflichen Bildung wirklich mehr will, als jetzt einen Beitrag für das Jahr 1976 zu leisten, ob sie wirklich ein Gesetz will oder ob sie sogar darauf hinsteuert, gar kein Gesetz zu wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Sonst brächten wir keinen Gesetzentwurf ein!)