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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 181. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 12611 A Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 12611 B Begrüßung einer Delegation beider Häuser des Australischen Parlaments . . . . . 12618 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Berufsbildungsgesetzes — Drucksachen 7/3714, 7/3732 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. weitere Reform der beruflichen Bildung — Drucksache 7/3746 — Rohde, Bundesminister BMBW . 12611 C, 12672 C Dr. Gölter CDU/CSU 12618 B Engholm SPD 12625 D Frau Schuchardt FDP 12630 C Schmidt, Bundeskanzler 12633 D Dr. Maier, Staatsminister des Landes Bayern 12638 B, 12677 B Steinert, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 12644 C Schedl CDU/CSU 12647 A Wüster SPD 12657 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 12661 C, 12679 C Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU 12667 A Möllemann FDP 12669 B Frau Benedix CDU/CSU 12680 D Burger CDU/CSU 12683 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk — Drucksache 7/3777 — Sieglerschmidt SPD 12650 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz) — Drucksache 7/3778 — Jahn (Marburg) SPD 12651 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD . . . . . 12652 D Frau Verhülsdonk CDU/CSU . . . . . 12653 C Spitzmüller FDP . . . . . . . . . 12654 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/3779 — Willms, Senator der Hansestadt Bremen 12655 B Krockert SPD 12655 D Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . . 12655 A Wurbs FDP 12657 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes und der Wehrdisziplinarordnung — Drucksache 7/3505 —, Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses — Drucksache 7/3773 — Gerstl (Passau) SPD 12684 D Biehle CDU/CSU 12686 A Krall FDP 12688 C Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . 12689 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Marktstrukturgesetzes — Drucksache 7/2508 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3679 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/3678 — Marquardt SPD 12690 A Eigen CDU/CSU 12691 C Gallus FDP 12693 C Ertl, Bundesminister BML 12695 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs — Allgemeiner Teil — Drucksache 7/868 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3766 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 7/3738, 7/3786 — Gansel SPD 12697 C Müller (Berlin) CDU/CSU 12699 C Hölscher FDP . . . . . . . . . . 12701 D Arendt, Bundesminister BMA 12703 A Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Biermann, Hölscher und den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes — Drucksache 7/3460 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3749 — 12704 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. November 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung — Drucksache 7/3587 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3742 — 12705 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 7/3385 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3797 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/3771 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 7/3386 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/3771 — 12705 B Zweite und dritte Beratung des von der . Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 —, Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/3772 — 12705 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter — Drucksache 7/3550 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/3781 — 12706 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksache 7/3722 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/3783 — 12706 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. September 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung — Drucksache 7/3735 — . . . . 12706 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung 1. zu dem von den Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Jahn (Münster), Dr. Jobst und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumen- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 III feld, Dr. Jahn (Münster), Volmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise 2. zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 7/2744, 7/3747 (neu) —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3767 — . . . . 12706 D Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumenfeld, Dr. Jahn (Münster), Volmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise — Drucksachen7/2741, 7/3764 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3765 — 12707 B Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. Mai 1975 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/3752 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksachen 7/3758, 7/3798 — Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU . . 12707 C Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Einspruch des Hessen-Nassauischen Heimatbundes e. V., vertreten durch den Vorsitzenden, Peter Heilmann, Oberursel, gegen die Gültigkeit des Volksentscheides im früheren Bezirk Montabaur des Landes Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 1975 — Drucksache 7/3751 — 12709 B Beratung des Antrags des Innenausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für Verordnungen des Rates über die Einführung einer Sonderprämie für die Atomanlagenbediensteten in Deutschland und in den Niederlanden sowie einer vorübergehenden Pauschalzulage für dieses Personal, das in den beiden genannten Ländern sowie in Belgien dienstlich verwendet wird — Drucksachen 7/3525, 7/3743 — 12709 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsturzschutzvorrichtungen von landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/3108, 7/3748 — . . 12709 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gasverbrauchsgeräte, hierfür bestimmte Gassicherheits- und Regelgeräte und über Prüfverfahren für diese Geräte Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Warmwasserbereiter für sanitäre Zwecke, die mit gasförmigen Brennstoffen beheizt werden — Drucksachen 7/3184, 7/3750 — 12709 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Übereinkommen Nr. 137 über die sozialen Auswirkungen neuer Umschlagmethoden in Häfen der Empfehlung Nr. 145 betreffend die sozialen Auswirkungen neuer Umschlagmethoden in Häfen mit je einer Stellungnahme der Bundesregierung — Drucksachen 7/3445, 7/3753 — 12710 A Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in Geel-Mol (Belgien) dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/3377, 7/3761 — 12710 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bunderegierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Billigung des Briefwechsels zwischen IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend die von Norwegen vollzogene Festlegung von Fischereizonen, die für Trawler während bestimmter Zeitabschnitte des Jahres gesperrt sind Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Waren der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den AKP-Staaten Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel Verordnung (EWG) des Rates zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Israel — Ducksachen 7/3431, 7/3609, 7/3577, 7/3593, 7/3770 — . . . . . 12710 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektromedizinische Geräte Richtlinie des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für medizinische elektroradiologische Geräte für Röntgenstrahlen von 10 bis 400 kV — Drucksachen 7/3176, 7/3776 — . . . . 12710 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend die Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern (Zugang zu Arbeitsplätzen, zur Berufsausbildung und -förderung und Arbeitsbedingungen) — Drucksachen 7/3316, 7/3782 — 12710 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/74 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko) — Drucksachen 7/3535, 7/3769 — 12710 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über Beziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten eine Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einen Entwurf eines Abkommens über den Handel mit den überseeischen Ländern und Gebieten mit Erzeugnissen, die unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen — Drucksachen 7/3569, 7/3784 — 12710 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über handelspolitische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Sri Lanka — Drucksachen 7/3459, 7/3785 — 12710 D Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anpassung der in Artikel 13 Absatz 9 von Anhang VII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Sätze der Tagegelder für Dienstreisen — Drucksachen 7/3615, 7/3787 — . . . . . . . . . . 12711 A Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Dr. Marx, Baron von Wrangel, Dr. Abelein, Dr. Gradl, Jäger (Wangen), Böhm (Melsungen), Dr. von Bismarck, Franke (Osnabrück), Seiters, Lagershausen und Genossen betr. Verhandlungen mit der DDR über die Grenzmarkierungen an der Elbe — Drucksachen 7/3278, 7/3780 — Spillecke SPD 12711 B Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 12712 B Möhring SPD 12714 B Dr. Wendig FDP 12717 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 12719 A Präsident Frau Renger . . . . . . . . 12721 D Dr. Abelein CDU/CSU 12722 A Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . . . 12724 B Baron von Wrangel CDU/CSU 12727 D Hoppe FDP 12729 A Nächste Sitzung 12730 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12731* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Juni 1975 12611 181. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1975 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 20. 6. Adams * 20. 6. Dr. Aigner * 20. 6. Dr. Artzinger * 20. 6. Baier 20. 6. Dr. Bangemann * 20. 6. Dr. Bayerl * 20. 6. Behrendt * 20. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 20. 6. Dr. Blüm 20. 6. Blumenfeld * 20. 6. Dr. Böger 20. 6. Dr. Burgbacher * 20. 6. Dr. Corterier * 20. 6. van Delden 20. 6. Fellermaier * 20. 6. Flämig * 20. 6. Frehsee * 20. 6. Dr. Früh * 20. 6. Gerlach (Emsland) * 20. 6. Härzschel * 20. 6. Hansen 20. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 6. Kater 20. 6. Dr. Klepsch * 20. 6. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Krall * 20. 6. Lange * 20.6. Lautenschlager * 20. 6. Lücker * 20. 6. Lutz 20. 6. Dr. Meinecke (Hamburg) 20. 6. Memmel * 20. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 20. 6. Müller (Mülheim) * 20. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 20. 6. Frau Dr. Orth * 20.6. Picard 20. 6. Dr. Ritgen 20. 6. Frau Schimschok 20. 6. Frau Schleicher 20. 6. Schmidt (München) * 20. 6. Dr. Schneider 20. 6. Frau Schroeder (Detmold) 20. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 20. 6. Schwabe * 20. 6. Dr. Schwörer * 20. 6. Seefeld * 20. 6. Spranger 20. 6. Springorum * 20. 6. Dr. Starke (Franken) * 20. 6. Suck * 20. 6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 6. Walkhoff * 20. 6. Walther 20. 6. Frau Dr. Walz * 20. 6. Dr. Zimmermann 20. 6.
Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Sitzung ist eröffnet.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung ergänzt werden um die in der Ihnen vorliegenden Liste aufgeführten Vorlagen:
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für
eine Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über Beziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG)

eine Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
einen Entwurf eines Abkommens über den Handel mit den überseeischen Ländern und Gebieten mit Erzeugnissen, die unter die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen
— Drucksachen 7/3569, 7/3784 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. von Dohnanyi
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über handelspolitische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Sri Lanka
— Drucksachen 7/3459, 7/3785 —
Berichterstatter: Abgeordneter Russe
Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anpassung der in Artikel 13 Absatz 9 von Anhang VII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Sätze der Tagegelder für Dienstreisen
— Drucksachen 7/3615, 7/3787 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Schäfer (Tübingen)

— Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung soll der Bundesbericht Forschung V (Forschungspolitischer Teil und Faktenteil — Drucksache 7/3574 —) dem Ausschuß für Forschung und Technologie — federführend — und dem Haushaltsausschuß — mitberatend — überwiesen werden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 2 a) und b) der heutigen Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Berufsbildungsgesetzes (BBiG)

— Drucksachen 7/3714, 7/3732 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Wirtschaft
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
b) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. weitere Reform der beruflichen Bildung
— Drucksache 7/3746 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Wirtschaft
Haushaltsausschuß
Das Wort zur Begründung zu Punkt 2 a) hat Herr Bundesminister Rohde.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Rohde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Erfüllung der Regierungserklärung von Bundeskanzler Helmut Schmidt und auch der Erwartung der Fraktionen des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform der beruflichen Bildung vorgelegt. Sie hat damit Voraussetzungen für konkreten Fortschritt in einer der schwerwiegendsten gesellschaftspolitischen Fragen geschaffen, denen sich heute Industrieländer gegenübersehen. Wir sind heute mit der Frage nach der Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung im Gesamtbildungssystem und nach einer besseren Sicherung des Ausbildungsplätzeangebots für die jungen Menschen konfrontiert. In einer solchen Zeit zählen nicht mehr allgemeine Thesen und Erwägungen, sondern nur noch präzise Vorschläge.
    Die Debatte, die wir im vergangenen Jahr im Deutschen Bundestag über die weitere Entwicklung der Berufsbildung geführt haben, endete seinerzeit mit der einmütigen Auffassung, daß es mit kosmetischen Korrekturen nicht mehr getan sei, sondern daß im Hinblick auf die sich abzeichnenden Strukturprobleme des beruflichen Bildungssystems weiterführende Lösungen gefunden werden müßten. Bereits in den Erörterungen des Bundesrates habe ich darauf hingewiesen, daß der Entwicklung unserer Volkswirtschaft und unserer gesellschaftlichen Ordnung insgesamt schwerer Schaden zugefügt würde, wenn die Reform nicht zustande käme.

    (Beifall bei der SDP und der FDP)




    Bundesminister Rohde
    Denn die wirtschaftlichen Aufgaben, denen sich ein hochindustrialisiertes Land wie die Bundesrepublik angesichts weltwirtschaftlicher Veränderungen und auch neuer Formen internationaler Arbeitsteilung gegenübersieht, sind nur durch ein breites Potential qualifizierter Arbeitskräfte zu bewältigen.
    Es ist nicht zu verkennen, daß soziale Stabilität und Gerechtigkeit auch abhängen von Chancengleichheit im Bildungswesen und vom Vertrauen der Bevölkerung in dieses Prinzip. Das Bildungssystem geriete auf Dauer aus den Fugen, wenn weiterhin Gymnasien und Hochschule allein der „Königspfad" zu allen Privilegien blieben.

    (Beifall bei der SDP und der FDP)

    Wenn es nicht gelingt, ,die berufliche Bildung, die für die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen der Weg ins Arbeitsleben ist, zu einem gleichgewichtigen und gleichwertigen Bestandteil des Bildungssystems zu machen, dann wäre dies die Bankrotterklärung gegenüber den unbestrittenen Zielen von Chancengleichheit, Leistungsfähigkeit und Durchlässigkeit. Wir können es uns weder wirtschaftlich noch sozial und politisch leisten, unser Bildungswesen in Elitebildung und Bildungswege zweiter Klasse zu polarisieren.
    Wer heute dem Rat folgt, alles so laufen zu lassen, wie es ist, der gefährdet nicht nur unser Berufsbildungssystem mit seinen beiden Lernorten Betrieb und Schule, sondern er riskiert auch schwere Verwerfungen im Gesamtbereich von Bildung und Beschäftigung. Wenn tatenlos abgewartet wird, manövriert sich das praxisbezogene und praxisorientierte berufliche Bildungssystem in die Gefahrenzone hinein. Ich bitte den Deutschen Bundestag um Verständnis dafür, daß ich mich deshalb im Bundesrat mit Nachdruck gegen jeden Versuch gewandt habe, die Reform der beruflichen Bildung zeitlich und politisch bis in die 80er Jahre hinein zu verschieben.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Eines zeichnet sich allerdings heute schon ab: Die Beratungen im Deutschen Bundestag, die wir heute aufnehmen, fangen unter anderen und, wie ich sagen möchte, besseren Voraussetzungen an, als sie im Bundesrat mit dem Antrag der CDU/CSU-regierten Länder geendet haben. Das war ein Antrag, der in allgemeinen und widersprüchlichen Erwägungen steckengeblieben war und der sich im ganzen gesehen mit pauschalen Urteilen über den Entwurf der Bundesregierung begnügte, ohne eigene Vorstellungen unid Auffassungen der Antragsteller selbst darzulegen. Bei der Bundesratsdebatte waren noch jede Form der staatlichen Kontrolle in der beruflichen Ausbildung, 'die Regelungen in der Weiterbildung, die Vorschläge für differenziertere Strukturen in der Berufsausbildung, die bessere Abstimmung der Ausbildungsinhalte durch eine zentrale Stelle auf Bundesebene, die Bundeseinheitlichkeit der Ausbildungsordnung und vor allem auch das Bestreben, in dieser Legislaturperiode eine Finanzierungsregelung im beruflichen Bildungssystem zu erreichen, auf scharfe Kritik der CDU/CSU-regierten Länder gestoßen. Ich stelle heute fest, daß es in diesen Fragen
    sichtbare Auffassungsunterschiede zwischen Bundestag und Bundesrat gibt.
    Das zeigt sich nicht nur in den Stellungnahmen der Koalition und in der Regierungsvorlage. Das macht auch der Antrag der Opposition deutlich. Insofern ist das weitgehende Nein der Bundesratsmehrheit der CDU/CSU-regierten Länder in meinen Augen weder sachlich noch politisch von Bestand.

    (Beifall bei der SDP und der FDP)

    Der Mehrheitsantrag im Bundesrat hat sich nicht, wie manche meinten, als ein Einschnitt, sondern als eine Episode in der Reformdebatte erwiesen.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    In einer eingehenden Stellungnahme hat die Bundesregierung — auch zur Information für die heutige Debatte — in jedem Punkt nachgewiesen, warum der Antrag der Bundesratsmehrheit nicht den Anforderungen entspricht, die an die Qualität eines Beitrages zur Reformdebatte in dieser Zeit zu stellen sind. Wir hoffen, daß diese detaillierte Stellungnahme zu einer Versachlichung beiträgt. Daß diese Hoffnung nicht unbegründet ist, entnehme ich auch dem Antrag der Opposition im Deutschen Bundestag, der sich offensichtlich in einer Reihe von Punkten von der Auffassung der Bundesratsmehrheit distanziert.
    In Hinblick darauf, daß von mancher Seite in den letzten Monaten die Notwendigkeit einer Reform durch Gesetz überhaupt bestritten worden ist, will ich nunmehr zusammengerafft wesentliche Ausgangspositionen für die Regierungsvorlage nennen.
    Erstens. Bereits bei der Verabschiedung des geltenden Berufsbildungsrechts im Jahre 1969 hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, daß in einer absehbaren Zeit weitere Reformschritte folgen müssen. Sein Interesse richtete er dabei insbesondere auf die Fragen der Finanzierung, indem er einstimmig eine unabhängige Sachverständigenkommission zur Untersuchung der gegenwärtigen Finanzierungsstrukturen und zur Ausarbeitung von Vorschlägen einsetzte. Wenn wir in der Vorbereitung des Gesetzentwurfs mit Energie und Nachdruck Finanzierungsfragen aufgegriffen haben, dann nicht aus persönlichen Intentionen und Auffassungen, sondern darum, weil wir uns verpflichtet fühlten, einer Linie zu folgen, die der gesamten Deutsche Bundestag bereits 1970 in einmütig gefaßten Beschlüssen vorgezeichnet hatte.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Zweitens. Bei den inhaltlichen Regelungen hat sich inzwischen herausgestellt, daß im geltenden Recht keine zulängliche Gestaltung der Berufsausbildung nach Grund- und Fachbildung angelegt ist und vor allem auch für Lernbehinderte und für Lernschwache keine angemessenen Ausbildungswege geschaffen werden konnten.
    Drittens. Die berufliche Weiterbildung, die allein schon durch die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit in den letzten Jahren eine neue Dimension erhalten hat, ist in dem Gesetz von 1969 nur als Merkposten mit einem Paragraphen erwähnt, aber nicht konzeptionell ausgearbeitet.



    Bundesminister Rohde
    Viertens. Die Vorschriften über die Ausbilderqualifizierung, über die Kontrolle der Berufsausbildung, über die Prüfungen und den Fernunterricht und vor allem auch über die Eignung der Ausbildungsstätten bedürfen nach den Erfahrungen der letzten Jahre einer praxisorientierten und qualitativ fundierten Ausformung.
    Fünftens. Die Abstimmung der Ausbildungsinhalte zwischen Betrieb und Schule ist inzwischen nach Auffassung aller Beteiligten völlig unzureichend. Bisher, meine Damen und Herren, gibt es noch nicht einen bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan für die Berufsschulen in der Bundesrepublik.

    (Wehner [SPD] : Hört! Hört!)

    Die Erarbeitung von Ausbildungsordnungen dauert fünf bis zehn Jahre. Wenn wir das gegenwärtige Verfahren fortsetzten, würden wir für die heute vorhandenen Berufe erst im Jahre 2000 neue Pläne für Schule und Betrieb haben, von der Entwicklung neuer Ausbildungsgänge ganz zu schweigen. Diese Feststellung ist nicht überzogen, sondern entspricht den Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren auf diesem Felde gemacht haben.
    Sechstens. Die Instrumente der Vorausschau sind völlig unzulänglich. Wir haben nach dem geltenden Recht nicht die mindesten Voraussetzungen statistischer und anderer Art zu unserer Verfügung. Das ist auch ein Grund dafür, daß in der deutschen Offentlichkeit alljährlich die Frage nach der Zahl der Ausbildungsplätze wie ein Lotteriespiel empfunden wird.
    Siebtens ist eine entscheidende Sorge die Entwicklung des Ausbildungsplätzeangebots. Es ist nicht erst, wie manche meinen und wie von einigen in der öffentlichen Debatte behauptet wird, in den letzten Jahren zurückgegangen, sondern entwickelt sich seit anderthalb Jahrzehnten rückläufig. Die Hauptgründe dafür liegen in strukturellen Veränderungen, die ihren Einfluß auch unabhängig vom Gang der Reformdebatte auf die Angebotsseite gehabt haben. Der Angebotsrückgang zeichnete sich bereits in einer Zeit ab, in der wirtschaftliche Expansion und Hochkonjunktur herrschten.
    Neben der strukturellen und konjunkturellen Abhängigkeit kommt nun aber hinzu, daß die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in den nächsten Jahren von geburtenstarken Schulabgängerjahrgängen beeinflußt werden wird. Insgesamt steht also vor uns die Sorge, daß auf der einen Seite die seit eineinhalb Jahrzehnten rückläufige Kurve des Ausbildungsplätzeangebotes und auf der anderen Seite die Kurve wachsender Nachfrage durch stärkere Schulabgängerjahrgänge in der Zukunft immer mehr in Konflikt miteinander geraten.

    (Wehner [SPD] : Sehr wahr!)

    Wegen der fehlenden finanziellen Absicherung unserer beruflichen Ausbildung war es bisher nicht möglich, die Erosionserscheinungen im Ausbildungsplätzeangebot aufzuhalten. Ein Gesetzgebungsprozeß kann in dieser Zeit an einer so zentralen Erfahrung nicht vorbeigehen. Meine Damen und Herren, es trifft zu: Die bisherigen Instrumente und Möglichkeiten haben sich als unzulänglich erwiesen.

    (Beifall bei der SPD)

    Achtens. Ein wesentliches Kennzeichen der Ausbildungsstruktur liegt auch darin, daß mehr als die Hälfte aller Jugendlichen in Kleinbetrieben ausgebildet wird, darunter allein 400 000 in Betrieben bis zu 9 Beschäftigten. Diese Betriebe brauchen für die Zukunft ergänzende und stützende Hilfen.
    Wer heute in der Öffentlichkeit behauptet, die bestehenden Strukturmängel seien ohne ein neues Gesetz zu beheben, der muß sich die Frage gefallen lassen, warum er dann nicht entsprechend handelt und warum die Mängel nicht abgebaut werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Die Entwicklungslinien, die ich aufgezeigt habe und die wesentlicher Anlaß für den Gesetzentwurf der Bundesregierung sind, zeigen nach unserer Auffassung, daß die berufliche Bildung nicht allein mit Appellen und kurzfristigen und gelegentlichen Interventionen qualitativ und quantitativ für die Zukunft abgesichert werden kann.
    Aufbauend auf dieser Erfahrung enthält der Regierungsentwurf inhaltlich folgende grundlegende Ziele.
    Erstens besteht unsere grundlegende Orientierung darin, die berufliche Bildung zu einem gleichwertigen Bestandteil des Gesamtbildungssystems zu machen. Das drückt sich insbesondere darin aus, daß die Abschlüsse der Berufsbildung künftig, meine Damen und Herren, Abschlüsse der Oberstufe unseres Bildungswesens sein sollen.

    (Dr. Gölter erreicht?!)

    Daran wird zwar Kritik aus dem Bereich der Länder geübt. Allerdings ist demgegenüber festzustellen, daß die Schule nicht allein Maßstab für das Bildungswesen sein kann. Wenn der Anspruch auf Gleichwertigkeit ernst genommen werden soll, dann muß er auch die im Gesetz enthaltenen Ausbildungswege und Lernorte mit einbeziehen.
    Ich bin mir bewußt, daß mit diesem Ziel ein hoher Anspruch an alle Träger der beruflichen Bildung gestellt wird. Dazu bedarf es nicht nur dieses Reformgesetzes, sondern auch eines wirkungsvollen Ausbaus der Berufsschulen. Unter Einfluß und Initiative des Bundes sind dafür in der Bund-LänderKommission zwei wichtige Weichenstellungen vollzogen worden: zum einen durch den Kosten- und Finanzierungsplan von Bund und Ländern für die Bildungsausgaben bis 1978, in dem die Berufsschule zum ersten Mal in so deutlicher Akzentuierung Priorität erhalten hat; zum anderen durch den neuen Stufenplan für die berufliche Grundbildung und für die überbetrieblichen Ausbildungsstätten, die damit endlich aus dem Streit der Meinungen herausgezogen worden sind und ihre Anerkennung nunmehr durch die gemeinsame Unterschrift von Bund und Ländern erhalten haben. Der Bund hat begonnen, diese Verpflichtungen einzulösen, indem er z. B. für



    Bundesminister Rohde
    den Bau dieser überbetrieblichen Ausbildungsstätten allein im Jahre 1975 rund 150 Millionen DM für die Träger zu günstigen Konditionen bereitstellt.
    Im ganzen gesehen hat die Bund-Länder-Kommission im Stufenplan für die berufliche Bildung präzise ausformuliert, was der Antrag der Opposition heute an allgemeinen Erwägungen für die Weiterentwicklung der Berufsschulen im Blick auf Behinderte, auf Hauptschüler ohne Abschluß oder im Blick auf das Berufsgrundbildungsjahr enthält.
    Der vorliegende Gesetzentwurf regelt ferner das Verhältnis von breitangelegter Grundausbildung und darauf aufbauender Fachbildung für alle Ausbildungsberufe. Damit wird die Konsequenz aus der Tatsache gezogen, daß wir junge Menschen für eine sich dynamisch verändernde Wirtschaft ausbilden und sie nicht allein auf schmalspuriges Spezialwissen hin orientieren wollen.
    Von grundlegender Bedeutung ist auch das neue Konzept für die berufliche Weiterbildung. Es ermöglicht, weiterführende Bildungsgänge zu entwickeln, erhöht damit die Attraktivität beruflicher Bildung, stärkt ihre Gleichwertigkeit und schafft Voraussetzungen dafür, ebenfalls auf praxisbezogenen Ausbildungswegen und nicht nur in weiterführenden Schulen ein hohes Qualifikationsniveau zu erreichen. Hiermit werden Voraussetzungen dafür geschaffen, das vielzitierte „Baukastensystem" von aufeinander bezogenen Bildungsgängen zu verwirklichen und auf diese Weise mehr Chancengleichheit zu ermöglichen. In zahlreichen Gesprächen, die wir mit Weiterbildungsexperten in den letzten Wochen geführt haben, ist deutlich geworden, daß es sich bei unserem Entwurf um ein offenes und differenziertes Konzept handelt, das den Bedürfnissen der Praxis Rechnung trägt.
    Ein wesentlicher Fortschritt des Gesetzes liegt auch darin, daß sein Geltungsbereich erweitert worden ist, z. B. durch die Einbeziehung von Behinderten und der Seeschiffahrt sowie des Strafvollzugs und der Erziehungshilfe. In Zukunft soll es möglich sein, für die Behinderten Ausbildungswege zu konzipieren, die einmal ihre Vorbildung und die Art ihrer Behinderung berücksichtigen, zum anderen aber auch in normale Ausbildungsverhältnisse hineinführen sollen.
    Mit diesem Gesetz wird somit zugleich ein wesentlicher Beitrag zur Rehabilitation geleistet. Es ergänzt gleichsam die Anstrengungen, die von der Bundesregierung im sozialpolitischen Bereich für die Behinderten unternommen worden sind. Wir wollen sowohl durch bildungspolitische als auch durch sozialpolitische Mittel dazu beitragen, daß endlich die Besenbinder- und Bürstenmacher-Philosophie, unter der die Behinderten über Jahrzehnte gelitten haben, in die Vergangenheit hinabsinkt.

    (Beifall bei der SPD)

    Um die Durchlässigkeit zwischen Industrie und Handwerk und damit sowohl die berufliche als auch die wirtschaftliche Mobilität zu erhöhen, ermöglicht der Gesetzentwurf, künftig einheitliche Ausbildungsordnungen bei gleichen oder verwandten Berufen für beide Bereiche zu schaffen.
    Die von uns weiterentwickelten Vorschriften zur inhaltlichen Ausgestaltung von Berufsausbildung und Weiterbildung sind in den vergangenen Monaten von manchen Seiten mit sehr widersprüchlichen Begriffen wie „praxisfern" und „bürokratisch" auf der einen und „Atomisierung und Zersplitterung der Ausbildung" auf der anderen bedacht worden. Wir werden uns hiermit in den Ausschußberatungen bei der Behandlung der verschiedenen Paragraphen im einzelnen auseinandersetzen und dabei klarstellen, daß solche pauschalen Vorwürfe im Entwurf keine Stütze finden. Im übrigen wäre es ein großer Gewinn, wenn wir in der Berufsbildungsdebatte von der pauschalierenden Sprache endlich herunterkämen und uns konkreten Sachverhalten zuwenden würden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Zweitens. Wie künftig eine bessere Abstimmung der Ausbildungsinhalte in Betrieb und Schule sichergestellt werden kann, ist inzwischen eine Kernfrage in der Diskussion um die Berufsbildung geworden. Sie muß von allen ernst genommen werden, die nicht Verschulung oder Verstaatlichung wollen, sondern von den beiden Lernorten Betrieb und Schule ausgehen und praxisorientierte Bildungsprinzipien sichern wollen. Eine Berufsbildung, die über die Betriebe und Schulen zugleich vollzogen wird — wie das in unserem Lande der Fall ist — und zudem noch eingebettet ist in die Strukturen unseres föderalistischen Bildungssystems, kann überhaupt nur dann funktionieren, wenn ihre Inhalte nicht auseinanderlaufen und die für diese Inhalte Verantwortlichen — das sind Bund und Länder — ein befriedigendes Maß von Kooperation verwirklichen.
    Wenn jeder nur seine Karte ausreizt oder gar, wie es im Antrag der Bundesratsmehrheit der Fall ist, auch noch die Bundeseinheitlichkeit der außerschulischen, also der betrieblichen Ausbildung in Frage gestellt wird,

    (Wehner [SPD] : Hört! Hört!)

    kann das nur zu Lasten der Zukunft des dualen Systems gehen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD)

    Das fehlte uns eigentlich noch, daß wir neben einer Fülle unterschiedlicher Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen auch noch länderbezogene Ausbildungsordnungen für Bäcker, Werkzeugmacher und Elektriker hätten.
    Solchen Fehlentwicklungen will die Bundesregierung begegnen. Ziel ihrer organisatorischen Vorstellungen sind Kooperation und Konzentration: Kooperation, indem öffentliche Verantwortung auf der einen sowie Mitverantwortung und Mitgestaltung der an der beruflichen Bildung Beteiligten auf der anderen Seite miteinander verbunden werden; und Konzentration, indem durch die Zusammenfassung der heute zahlreichen Gremien, die sich mit Abstimmungsfragen beschäftigen, die Entscheidungswege im beruflichen Bildungssystem übersichtlich und kürzer werden.
    Im Bundesrat habe ich dargelegt — ich will das hier nicht im einzelnen wiederholen —, wie schwer-



    Bundesminister Rohde
    fällig und bürokratisch die Abstimmungsprozesse heute sind, die eine erhebliche Zahl von Institutionen, Kontakt- und Koordinierungsgremien im Beziehungsfeld zwischen Bund und Ländern durchlaufen müssen. Der Gesetzentwurf enthält den Vorschlag, in Zukunft mit einem Bundesinstitut für berufliche Bildung eine gemeinsame Adresse zu schaffen, unter der alle an der beruflichen Bildung Beteiligten zu erreichen sind. Das sind Bund und Länder, Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie Berufsbildungsforschung und Berufsbildungspraxis, die unmittelbarer als heute in die Erarbeitung der Ausbildungsinhalte einbezogen werden sollen. Zum erstenmal haben damit Ausbilder und Lehrer einen gesetzlichen Anspruch zur fachlichen Mitarbeit. Ihr Sachverstand und ihr Engagement sollen dabei zur Geltung gebracht werden.
    Mit dem Bundesinstitut für berufliche Bildung wird ein so hohes Maß von Konzentration und, wie ich überzeugt bin, auch Effektivität in der Entwicklung von Ausbildungsinhalten, in der Planung, Abstimmung und Zusammenarbeit erreicht, wie es auf einem anderen Wege schwerlich ermöglicht werden könnte.
    Mit dem Vorwurf der Bürokratisierung ist dieser Vorschlag zur Konzentration in der Berufsbildung nicht aus der Welt zu schaffen. Bürokratisch und kostspielig sind die heutigen Verhältnisse,

    (Beifall bei der SPD)

    die hohen Zeitaufwand, Reibungsverluste in der Grauzone der Gremien zwischen Bund und Ländern und Fehlentwicklungen mit allen finanziellen Konsequenzen beinhalten.
    Nun wissen wir, daß die Vorschläge des Bundesinstituts für die Berufliche Bildung, die es in bezug auf die Ausbildungsinhalte machen wird, nicht unmittelbar geltendes und bindendes Recht für Bund und Länder sein können. Diesem Sachverhalt trägt unser Vorschlag Rechnung: gleichsam parallel zum Gesetzesverfahren ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern abzuschließen, mit dem gesetzlich nicht regelungsfähige Verfahrensfragen über das gemeinsame Inkraftsetzen neuer Ausbildungsinhalte zwischen Bund und Ländern vereinbart werden sollen.
    Unser Vorschlag bedeutet also insgesamt und konkret: in dem Bundesinstitut durch Zusammenarbeit von Berufsbildungspraxis und Berufsbildungsforschung die Empfehlungen für Ausbildungsinhalte in Betrieb und Schule zu erarbeiten und durch das Verwaltungsabkommen dafür zu sorgen, daß sich Bund und Länder über das gemeinsame Inkraftsetzen verständigen. Wenn dieses Mindestmaß der Kooperation nicht erreicht wird, dann müssen diejenigen, die das nicht wollen, sagen, wie sich dann eigentlich das duale Ausbildungssystem, das sich auf Betrieb und Schule, auf Bundes- und Länderkompetenzen stützt, in Zukunft weiterentwickeln soll.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Probst [CDU/ CSU]: Das sagen wir schon!)

    Aus dem Antrag der Opposition ersehe ich — damit komme ich, Herr Probst, zu Ihrem Einwand —,
    daß auch sie eine zentrale Stelle auf Bundesbene für notwendig hält.

    (Dr. Probst [CDU/CSU] : Aber verfassungskonform!)

    Insofern ist das wenigstens ein Schritt vorwärts gegenüber dem Antrag des Bundesrates und der Mehrheit der CDU/CSU-regierten Länder. Meine Frage aber ist, ob durch Ihren — im einzelnen noch nicht präzisierten — Vorschlag wirkliche Partnerschaft aller Beteiligten und eine sinnvolle Aufgabenerfüllung erreicht werden können.

    (Dr. Probst [CDU/CSU] Nur so!)

    Wir haben den Eindruck gewonnen, daß durch diesen Antrag Arbeitgeber, Arbeitnehmer und andere nicht mitgestaltend in die Verantwortung einbezogen, sondern auf reine Beratungsfunktionen abgedrängt werden sollen

    (Dr. Probst [CDU/CSU] : Irrtum! — Dr. Gölter [CDU/CSU] : Dann ist Ihnen nicht zu helfen!)

    und daß die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit zu unverbindlichen Empfehlungen herabgestuft werden.

    (Dr. Gölter [CDU/CSU] : Man kann lesen oder nicht! Das ist die Frage!)

    Es wird auch kein zulänglicher Raum für Forschung und Umsetzung gelassen. Ferner würden die bestehenden Bundeskompetenzen, zumindest tendenziell, zugunsten einer gesetzlich nicht gefestigten Zentralstelle ausgehöhlt. Man muß im Ernst fragen, ob dadurch mehr Einheitlichkeit und zügigere Entscheidungsprozesse in der beruflichen Bildung erzielt würden.

    (Dr. Probst [CDU/CSU] : Das geht nur gemeinsam, nicht allein!)

    Im einzelnen will ich die Debatte darüber, Herr Kollege Probst, nicht vertiefen,

    (Dr. Gölter [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    aber mit meinen Einwänden andeuten, welche Fragen uns beim Vergleich des von der Regierung vorgeschlagenen Bundesinstituts für berufliche Bildung und der allgemeinen Aussage der Opposition über eine zentrale Stelle in den Ausschußberatungen, die vor uns stehen, beschäftigen werden.
    Im Zusammenhang mit der Organisationsstruktur der beruflichen Bildung will ich darauf hinweisen, daß auf der Landesebene die Entwicklungsmöglichkeiten und Aufgabenstellungen des Berufsbildungsausschusses entsprechend den Erfahrungen der letzten Jahre verstärkt werden sollen. Den Ländern wird die Möglichkeit eröffnet, darüber hinausgehende Formen der Kooperation in einer Landesanstalt für berufliche Bildung zu entwickeln. Die Opposition wird mit diesem unseren Vorschlag sicherlich den Vorwurf der Zersplitterung verbinden. Auf der einen Seite wird uns der Vorwurf gemacht, daß wir den Ländern nicht genügend Gestaltungsmöglichkeiten in der Organisation auf ihrer sie besonders beschäftigenden Ebene eröffnen, und wenn wir dann auf der anderen Seite, wie das im



    Bundesminister Rohde
    Gesetzentwurf der Fall ist, ein flexibleres Angebot machen, wird genau das umgekehrte Bedenken und der Vorwurf der Zersplitterung erhoben.

    (Dr. Gölter [CDU/CSU] : Der Gerechte muß viel leiden, was?)

    — Ja, wenn Sie uns mit dem Vorwurf der Zersplitterung kommen, dann würden wir uns bei anderer Gelegenheit einmal über die konkrete Ausformung des föderalistischen Bildungssystems in der Bundesrepublik unterhalten.

    (Beifall bei der SPD und der FPD — Dr. Gölter [CDU/CSU] : Herr Kühn spricht dann für die SPD-regierten Länder!)

    Sehr viel differenzierter — Herr Kollege Gölter, jetzt will ich ja etwas Freundliches zum Antrag der Opposition sagen —,

    (Dr. Gölter [CDU/CSU] : Danke!)

    anders als in den Bundesratsberatungen stellt sich heute im Bundestag die Frage nach den Rechten der Berufsbildungsausschüsse in den zuständigen Stellen, den Kammern, dar. Auch der Antrag der Opposition geht über die Auffassungen der CDU/CSU-regierten Länder hinaus. Soweit es die Rechte des Berufsbildungsausschusses für Regelungen in der Berufsbildung, für die Anstellung von Ausbildungsberatern, für deren Berichterstattung sowie für Haushaltsfragen angeht und soweit es die Frage der Kontrolle der Ausbildungsbetriebe betrifft, zeigen Regierungsentwurf sowie auch die Vorlage der Opposition Gemeinsamkeiten auf, die nach meiner Auffassung im Gesetzgebungsverfahren zu konkreten Ergebnissen geführt werden können. Die Prüfungsausschüsse werden in Zukunft staatlich berufen — eine Erwartung, die wir auch dem Berufsbildungsantrag der Opposition vom März vergangenen Jahres entnommen haben, Herr Kollege Gölter.
    Drittens. Ein zentrales Thema ist — ich habe es einleitend erwähnt —, wie in Zukunft mit Hilfe eines Finanzierungsinstrumentariums eine bessere Absicherung des Angebots von Ausbildungsplätzen erreicht werden kann. Wer auf diesem Felde Vorschläge unterbreitet, sieht sich widersprüchlichen Einwänden und Angriffen ausgesetzt. Dem einen ist das Finanzierungsvolumen nicht weitgehend genug, und dem anderen ist ein solcher Gedanke von vornherein suspekt. Insofern kann man nicht von der Gesamtablehnung der Finanzierungsregelung sprechen. Wir haben es hier vielmehr mit ganz unterschiedlichen Auffassungen der sozialen Gruppen in unserer Gesellschaft zu tun.

    (Dr. Gölter [CDU/CSU] : Ein „gewisser Minister"!)

    Inzwischen hat auch die Opposition in ihrem Antrag die Frage nach der Finanzierung aufgeworfen. Sie hat es aber nur bei der Frage belassen. Eine Antwort finden wir bei ihr nicht. Sie läßt Parlament und Öffentlichkeit völlig im unklaren darüber, in welcher Weise finanziellen Notwendigkeiten entsprochen werden soll.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)

    Wenn Sie, Herr Kollege, keinen Fraktionsvorschlag vorlegen können, weil Sie innerhalb der Opposition in dieser Sache nicht zu einer Einigung gekommen sind, so sollten doch wenigstens die Bildungspolitiker der CDU in der Fraktion — die CSU macht da ohnehin nicht mit, wie wir wissen — die Grundlinien ihrer mehrfach angekündigten Finanzierungsvorstellungen darlegen. Es wäre interessant, wenn Sie die in den vergangenen Wochen viel zitierte Schublade endlich einmal, und sei es nur ein Stück, öffnen würden.

    (Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Das würde Ihnen so passen!)

    — Herr Kollege, das ist ein bemerkenswerter Einwurf, den Sie gemacht haben: „Das könnte Ihnen so passen!" Finden Sie nicht, daß es bei der ernsten Situation im Bereich der Ausbildungsplätze und ihrem Zusammenhang mit Finanzierungsfragen im Grunde genommen eine politische Pflicht der Opposition wäre, hätte sie Beiträge, sie auf den Tisch zu legen?

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Dieser Einwurf: „Das könnte Ihnen so passen!", hat doch den Verdacht in sich, als solle hier in einer ganz wichtigen Frage nur mit taktischem Kalkül gespielt werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)

    Soweit es das Finanzierungsinstrumentarium in der Regierungsvorlage angeht, orientiert es sich an einem wesentlichen Kriterium der Berufsbildung, nämlich an der Nachfrage der schulentlassenen Jugendlichen nach Ausbildungsplätzen. So wichtig auch in meinen Augen ein Lastenausgleich zwischen Betrieben mit hohen und solchen mit geringen oder völlig fehlenden Ausbildungsleistungen ist, so muß doch jedes Finanzierungssystem darüber hinaus auch die Frage beantworten, wie es das Angebot von Ausbildungsplätzen zu stärken in der Lage ist.

    (Dr. Probst [CDU/CSU] : Das ist die Frage!)

    Unser System ist zur Sicherung des Normalfalles und nicht allein als Notfallfinanzierung gedacht. Der Normalfall ist in unseren Augen ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen. Wenn nicht mindestens 12,5 % mehr Ausbildungsplätze angeboten als nachgefragt werden, sollen Mittel erhoben werden, die zur Schaffung zusätzlicher und zur Stabilisierung vorhandener Ausbildungsplätze, zum Abbau spezifischer sektoraler und regionaler Mangellagen und zur Leistungsfähigkeit überbetrieblicher Ausbildungsstätten beitragen sollen. Im einzelnen berücksichtigt das Finanzierungssystem bei seinen Umlagekriterien auch die Ausbildungsanstrengungen der Betriebe; es wirkt insofern nicht undifferenziert, sondern enthält auch Elemente des Ausgleichs zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben.
    Die Bundesregierung nimmt die Diskussionen über die Einzelheiten des Finanzierungssystems ernst; sie sollen in die Beratungen der Parlamentsausschüsse einfließen. Aber eines will ich hier deutlich unterstreichen: Aus unserer Sicht kann und darf nicht



    Bundesminister Rohde
    auf eine ergänzende überbetriebliche Finanzierung der Ausbildung verzichtet werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit der allgemeinen Aussage „Wir werden noch alles prüfen" kann sich der Gesetzgeber angesichts der Ausbildungsplatzsorgen heute nicht mehr aus der Affäre ziehen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Die Opposition versuchte bisher, mit dem Vorwurf der Bürokratisierung die Notwendigkeit eines Finanzierungsinstrumentariums herabzusetzen und mit allgemeinen Vorwürfen einer Diskussion über den konkreten Inhalt einer Regelung auszuweichen. Im Gesetzentwurf wird klargelegt, daß wir keine neuen Erhebungsbürokratien schaffen, sondern Einrichtungen und Möglichkeiten der Berufsgenossenschaften nutzbar machen und daß die Ausgabe der Mittel in engem Zusammenhang mit der Berufsbildungspraxis erfolgen soll.
    Ich bin gespannt darauf — vielleicht nicht nur ich —, wie die Opposition einen kontinuierlichen Lastenausgleich zwischen den Betrieben schaffen will — ohne Fondsbildungen und Verwaltungsaufwand, wie sie sagt — und welche Vorschläge sie für die Stimulanz zusätzlicher Ausbildungsplätze parat hat. Bisher tappen alle im dunklen. Vieles in den allgemeinen Darlegungen im CDU/CSU-Antrag erinnert mich an die Quadratur des Kreises, weil ich den Verdacht nicht loswerde, daß darin Leitsätze aufgestellt worden sind, die sich inhaltlich gegenseitig ausschließen.

    (Beifall bei der SPD)

    Viertens. Für die vorausschauende Entwicklung der Berufsausbildung und für die Finanzierung wollen wir in Zukunft ein besseres Datenwerk schaffen. Es wäre für alle ein großer Fortschritt, wenn nicht Jahr für Jahr — wie das heute der Fall ist — Staat, Jugendliche, Eltern und Öffentlichkeit mit spektakulären und spekulativen Zahlen über das Ausbildungsangebot überrascht und belastet würden. Wir bekommen die Zahlen von den zuständigen Stellen, wann diese das und wie diese das für richtig halten. Mit diesen Zahlen wird auch in die Berufsbildungsdiskussion politisch eingegriffen.
    In Zukunft soll Jahr für Jahr ein Berufsbildungsbericht vorgelegt werden, in dem für Fachleute und Öffentlichkeit in gleicher Weise die qualitativen und die quantitativen Entwicklungstendenzen dokumentiert werden. Dieses Hauptbuch für die berufliche Bildung kann auch wesentliche Aufgaben in der Information und in der Berufsberatung erfüllen.
    Ein in Inhalt, Organisation und Finanzierung so umfassendes Gesetz, wie wir es vorgelegt haben, das zudem noch für ein flexibles Ausbildungssystem konzipiert ist, kann nicht alle wichtigen Tatbestände durch Gesetz ein für allemal festschreiben. Dies und nichts anderes ist der Grund für die Zahl der Rechtsverordnungen, die der Entwurf ermöglicht. Daß sie verfassungsrechtlich abgesichert sind, hat auch der Rechtsausschuß des Bundesrates nicht bezweifelt. Wenn Sie von der Opposition uns im Laufe der Ausschußberatungen nachweisen können, an welcher Stelle eine Rechtsverordnung überflüssig erscheint, werden wir mit Ihnen darüber ernsthaft diskutieren; Weltanschauungsfragen sind das nicht.
    Ein abschließendes Wort sei mir gestattet. Wer sich eine Reform der beruflichen Bildung heute und nach der Berufsbildungsdebatte, so wie sie sich in den letzten Jahren entwickelt hat, vornimmt, gerät damit in ein Feld unterschiedlicher Auffassungen, Interessen und zugespitzter Widersprüche. Er kann nicht erwarten, daß er unter solchen Voraussetzungen in jedem Punkt die Zustimmung aller Beteiligten findet. Diese Erfahrung hat nicht nur die Bundesregierung gemacht. In gleicher Weise hat sie auch die Opposition des Parlaments bei ihrem Antrag nachvollziehen müssen. Zu dem Oppositionsantrag liegen inzwischen außerordentlich kritische Stellungnahmen von der Wirtschaft über die Gewerkschaften bis hin zur Jungen Union und anderen vor. Die Stunde der Wahrheit kommt eben dann, wenn man konkret wird und aus den Wolken allgemeiner Darlegungen heraustritt. Wer sich in den Reihen der Opposition in den letzten Wochen ausschließlich an den Auffassungen einer Gruppe — z. B. der Wirtschaftsverbände — orientiert hat, muß jetzt an deren Reaktion auf den CDU/CSUAntrag feststellen, daß Einseitigkeit weder belohnt noch belobigt wird.

    (Beifall bei der SPD und FDP)

    Meine Damen und Herren, der Inhalt der kritischen Anmerkungen der Wirtschaftsverbände zu dem Antrag der Opposition ist nahezu deckungsgleich mit den Texten, die wir seit Monaten zu der Regierungsvorlage erhalten. Da gibt es offensichtlich einige, die sich noch nicht einmal die Mühe machen, die Texte umzuformulieren. Ein Vergleich mit den 60er Jahren zeigt, daß eine Reihe der Thesen, die heute gegen die Regierungsvorlage kritisch eingewandt werden, bis in die Formulierung hinein den Vorwürfen entsprechen, die z. B. dem früheren Minister Katzer bei dem damaligen Berufsbildungsgesetz gemacht worden sind.

    (Wehner [SPD] : Hört! Hört!)

    Ich habe mich in den letzten Wochen unter dem Eindruck dieser sogenannten Papiere der Wirtschaft oft gefragt, ob dahinter wirklich die Wirtschaft und die ausbildenden Betriebe stehen oder ob es nicht vielmehr eine Handvoll Leute sind, die seit Jahren dieselben Ressentiments formulieren.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Gölter [CDU/CSU]: Oder Herr Friderichs!)

    Jedenfalls kann der Gesetzgeber das, was er zu tun hat, nicht auf das abstellen, was ihm in dieser professionellen Neinsager-Philosophie angeboten wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie argumentieren jetzt gegen die FDP?)

    Meine Damen und Herren, ich werde nicht zu denen gehören, die solche kritischen Stellungnahmen, wie sie gegenüber den Anträgen der Opposition geäußert worden sind, selbstzufrieden registrieren. Wenn sich Probleme und Schwierigkeiten so abzeichnen, wie das heute in der Berufsausbil-



    Bundesminister Rohde
    dung der Fall ist, reicht es eben nicht aus, nur widersprüchliche Interessen und Auffassungen zu sammeln und zu zitieren. Dann muß der Staat — dies ist seine Funktion, seine Pflicht und seine Aufgabe — seine ausgleichende und, wo Ausgleich wegen des Widerspruchs der Interessen nicht zu erreichen ist, auch seine ordnende Funktion wahrnehmen. Alles andere wäre opportunistisch.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn wir auf die zentrale Frage nach der Zukunft des größten Teils der jungen Generation — immerhin gehen 75 % eines Altersjahrgangs durch die berufliche Bildung ins Arbeitsleben — keine Antwort finden, die kräftige Impulse und neue Voraussetzungen für einen Reformprozeß schafft, sind Chancen über Jahre hinweg vertan. Nicht allein die wirtschaftlichen Aufgaben, denen sich ein hochindustrialisiertes Land wie die Bundesrepublik gegenübersieht, sondern auch soziale Stabilität sowie Chancengleichheit im Bildungswesen hängen entscheidend von den Fortschritten in der beruflichen Bildung ab.
    Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme des Ständigen Ausschusses für Beschäftigungsfragen in der Europäischen Gemeinschaft über die Probleme von Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildungsdefiziten in Europa müssen als Signal gewertet werden. Ändert sich am hohen Stand der Jugendarbeitslosigkeit in Europa nichts, wird dies eine schwere soziale und politische Hypothek für die Gemeinschaft.
    Im Vergleich zu anderen Ländern zeigt sich heute, daß die Bundesrepublik, was die Ausbildungszahlen der Jugendlichen angeht und auch die Qualität der Ausbildung betrifft, noch immer einen Vorsprung besitzt. Anlaß zur Sorglosigkeit aber besteht nicht. Vielmehr gilt es, die Chance zu nutzen, durch einen konzentrierten und zügigen Gesetzgebungsprozeß im Sinne einer Gemeinschaftsaufgabe aller Verantwortlichen das Fundament für berufliche Bildung und damit auch für Arbeitsplatzsicherheit und soziale Sicherheit von Millionen von Menschen in unserem Lande zu stärken.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD und der FDP)