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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 178. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. Hirsch auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 12427 A Eintritt des Abg. Schleifenbaum in den Deutschen Bundestag 12427 A Verzicht des Abg. Dr. Farthmann auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 12427 A Eintritt des Abg. Müntefering in den Deutschen Bundestag 12427 A Verzicht des Abg. Wurche auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 12427 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 12427 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschmittelgesetz) —Drucksache 7/2271—, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/3702 — Biechele CDU/CSU 12427 C, D Dr. Haenschke SPD 12428 D Dr.-Ing. Laermann FDP 12430 A Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär BMI 12431 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1973 über die Schifffahrt auf dem Bodensee und zu dem Vertrag vom 1. Juni 1973 über die Schiffahrt auf dem Untersee und dem Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen — Drucksache 7/3439 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/3736 — Biechele CDU/CSU 12432 B Gnädinger SPD 12433 A Hoffie FDP 12433 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung — Drucksache 7/3649 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung terroristischer krimineller Vereinigungen — Drucksache 7/3661 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Bundesrechtsanwaltsordnung — Drucksache 7/3729 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Strafverfolgung krimineller Vereinigungen — Drucksache 7/3734 — Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 12434 C Gnädinger SPD 12440 C Dr. Hillermeier, Staatsminister des Landes Bayern 12443 B Dr. Posser, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 12446 A Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 12447 B Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU 12450 B Kleinert FDP 12453 B Dr. Penner SPD 12456 A Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 12459 B Spranger CDU/CSU 12461 B Pensky SPD 12502 B Engelhard FDP 12504 A Dr. Eyrich CDU/CSU 12507 C Spillecke SPD 12510 B Dürr SPD 12512 B Kunz (Berlin) CDU/CSU 12514 A Dr. Wendig FDP 12515 D Aktuelle Stunde betr. wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung und frühere Äußerungen des Bundeskanzlers hierzu Seiters CDU/CSU (zur GO) 12485 A Dr. Müller-Hermann CDU/CSU 12485 D von Hassel, Vizepräsident 12486 A Dr. Ehrenberg SPD 12487 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 12488 A, 12493 D Dr. Sprung CDU/CSU 12489 B Dr Friderichs, Bundesminister BMWi 12490 C Dr. Zeitel CDU/CSU 12491 C Dr. von Dohnanyi SPD 12492 D Dr. Althammer CDU/CSU 12494 C Frau Huber SPD 12495 D Dr. Apel, Bundesminister BMF 12497 B Dr. Narjes CDU/CSU 12498 C Schmidt, Bundeskanzler 12499 C Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU 12501 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. November 1963 zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente, dem Vertrag vom 19. Juni 1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens und dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente (Gesetz über internationale Patentübereinkommen) — Drucksache 7/3712 — Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 12517 D Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . . 12519 B Frau Dr. Rehlen SPD 12520 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und des Wohnungsbindungsgesetzes — Drucksache 7/3666 — 12522 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abschlug der Währungsumstellung — Drucksache 7/3686 — 12522 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) vom 24. Juli 1973 — Erstes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG —— Drucksache 7/3687 — 12522 B Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksache 7/3722 — 12522 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes — Drucksache 7/3721 — 12522 B Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Juristenausbildung in den Ländern — Drucksache 7/3604 — 12522 C Beratung des Berichts und des Antrags des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 III dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1975 — Drucksachen 7/3407 7/3715 — 12522 C Beratung des Berichts und des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken — Drucksachen 7/3226, 7/3717 — 12522 D Beratung der Ubersicht 14 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/3728 — 12522 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Marktrichtpreises und des Interventionspreises für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1975/76 — Drucksachen 7/3436, 7/3681 — 12533 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1059/69 zur Festlegung der Handelsregelung für bestimmte, aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren — Drucksachen 7/3426, 7/3682 — 12533 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien Nr. 64/432/EWG, 64/433/EWG, 71/118/EWG, 72/461/EWG und 72/462/EWG über die Verfahren des Ständigen Veterinärausschusses Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 73/88/EWG in bezug auf die Verfahren des Ständigen Veterinärausschusses — Drucksachen 7/3434, 7/3683 — 12523 B Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Beseitigung von Abfällen — Drucksachen 7/2657, 7/3688 — 12523 C Fragestunde — Drucksachen 7/3754 vom 10. 6. 75 und 7/3737 vom 6. 6. 75 — Umfang der Hilfsmaßnahmen für die Angehörigen der Unfallopfer des Eisenbahnunglücks von Warngau DringlAnfr Cl 10.06.75 Drs 07/3754 Schmidt (München) SPD Antw PStSekr Haar BMV 12464 B, C, D, 12465 A, B, C ZusFr Schmidt (München) SPD 12464 C ZusFr Geisenhofer CDU/CSU 12464 D ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU 12464 D ZusFr Dr. Müller-Hermann CDU/CSU 12465 B ZusFr Lenzer CDU/CSU 12465 B Pressemeldung über die Nichtgewährung einer Entschädigung für die Hinterbliebenen und Verletzten des Zugunglücks von Warngau DringlAnfr C2 10.06.75 Drs 7/3754 Dr. Riedl (München) CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV 12465 C, D, 12466 A, B, C, D ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU 12465 D, 12466 A ZusFr Geisenhofer CDU/CSU 12466 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 12466 B ZusFr Schmidt (München) SPD 12466 C ZusFr Schmidhuber CDU/CSU 12466 D Auswirkungen der Erklärung des Bundesfinanzministers über Steuererhöhungen auf die Investitionsbereitschaft der deutschen Wirtschaft MdlAnfr A51 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Narjes CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BK 12467 A, B, C, D ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU 12467 B, C ZusFr Dr. Müller-Hermann CDU/CSU 12467 C Ankauf und Grenzdarstellung der „Wandkarte Deutschland" des Karl WunschowVerlags MdlAnfr A53 06.06.75 Drs 07/3737 Windelen CDU/CSU MdlAnfr A54 06.06.75 Drs 07/3737 Windelen CDU/CSU Antw StSekr Bölling ChBPA 12467 D, 12468 A, B, C, D, 12469 A, B, C, D, 12470 A, B, C ZusFr Windelen CDU/CSU 12468 A, 12469 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12468 B, 12469 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12468 C, 12469 D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU 12468 D, 12470 B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 12468 D, 12469 D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 12469 B ZusFr Dr. Kliesing CDU/CSU 12470 A Behauptung des Direktors des Warschauer Instituts für Auswärtige Politik über die Zahl der von 1971 bis 1975 ausgereisten Personen MdlAnfr A55 06.06.75 Drs 07/3737 Rollmann CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 12470 C, D ZusFr Rollmann CDU/CSU 12470 D Bemühungen um die Ausreise aller Deutschen unter polnischer Herrschaft MdlAnfr A56 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 12471 A, B ZusFr Dr Wittmann (München) CDU/CSU 12471 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12471 B Abwehr der Kampagne interessierter US-Konzerne gegen die deutsch-brasilianischen Kernenergiekooperationspläne MdlAnfr A59 06.06.75 Drs 07/3737 Hansen SPD Antw StMin Moersch AA 12471 C, 12472 A ZusFr Hansen SPD 12471 C, D Abwehr von Aktivitäten des südkoreanischen Geheimdienstes in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A60 06.06.75 Drs 07/3737 Reiser SPD Antw StMin Moersch AA 12472 B, C, D, 12473 A, B ZusFr Reiser SPD 12472 C, D ZusFr Lambinus SPD 12472 D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 12473 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD 12473 A Sicherheit deutscher Touristen vor Übergriffen der spanischen Polizei MdlAnfr A61 06.06.75 Drs 07/3737 Reiser SPD Antw StMin Moersch AA . 12473 B, D, 12474 A ZusFr Reiser SPD 12473 D, 12474 A Überwachung von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Koreanern durch den südkoreanischen Geheimdienst MdlAnfr A62 06.06.75 Drs 07/3737 Stahl (Kempen) SPD MdlAnfr A63 06.06.75 Drs 07/3737 Stahl (Kempen) SPD Antw StMin Moersch AA 12474 B, C, D, 12475 A, B, C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 12474 B, C, 12475 B ZusFr Reiser SPD 12474 D ZusFr Haase (Fürth) SPD 12475 A ZusFr Dr. Kliesing CDU/CSU 12475 C Wirkung der einseitigen Wiederanwendung von Kollektivverträgen aus der Zeit von 1939 und nach 1945 durch die DDR auf das innerdeutsche Verhältnis MdlAnfr A64 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 12475 D, 12476 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12475 D, 12476 A Gestaltung des Tags der Deutschen Einheit durch die Auslandsmissionen der Bundesrepublik Deutschland am 17. Juni MdlAnfr A65 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 12476 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12476 B, C Eintritt für die Aussiedlung von 280 000 aussiedlungswilligen Deutschen jenseits von Oder und Neiße unter Berufung auf die „Information" zum Warschauer Vertrag MdlAnfr A66 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 12476 D, 12477 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12476 D, 12477 A Einwände aus den USA gegen das mit Brasilien geplante Kooperationsabkommen über friedliche Nutzung der Kernenergie sowie Schutz der deutschen kerntechnischen Industrie vor Diskriminierung MdlAnfr A67 06.06.75 Drs 07/3737 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A68 06.06.75 Drs 07/3737 Lenzer CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 12477 A, B, C, D, 12478 B ZusFr Lenzer CDU/CSU 12477 B, C, D, 12478 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 V Haltung der Bundesregierung zur Annäherung Spaniens an die NATO MdlAnfr A70 06.06.75 Drs 07/3737 Engelsberger CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 12478 B, C, D ZusFr Engelsberger CDU/CSU 12478 C, D Belastung der Arbeitnehmer durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und deren Anteil am Bruttosozialprodukt 1974 und 1975 MdlAnfr A71 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Häfele CDU/CSU MdlAnfr A72 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Häfele CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 12479 A, B, C, D, 12480 B ZusFr Dr. Häfele CDU/CSU 12479 A, B, 12480 B ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 12479 B ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD 12479 C ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 12479 C Gewährung des ermäßigten Körperschaftsteuersatzes des § 19 Abs. 2 b KStR an gemischt-wirtschaftliche Genossenschaften nach der Übernahme des Warengeschäfts durch eine bisher reine Kreditgenossenschaft MdlAnfr A73 06.06.75 Drs 07/3737 Susset CDU/CSU MdlAnfr A 74 06.06.75 Drs 07/3737 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 12480 C, D, 12481 A ZusFr Susset CDU/CSU 12480 D Pläne für die Erhöhung der Mehrwertsteuer MdlAnfr A80 06.06.75 Drs 07/3737 Engelsberger CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 12481 B, C, D ZusFr Engelsberger CDU/CSU 12481 C, D Äußerung des Bundeskanzlers über die Notwendigkeit des privaten Kontensparens angesichts des engen Netzes sozialer Sicherheit MdlAnfr A 81 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Narjes CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 12482 A, B ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU 12482 A ZusFr Dr. Müller-Hermann CDU/CSU 12482 B ZusFr Dr. Graf Lambsdorff FDP 12482 B Ankündigung von Steuererhöhungen durch den Bundeskanzler vor den jüngsten Landtagswahlen MdlAnfr A82 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Sprung CDU/CSU MdlAnfr A83 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 12482 C, 12483 A, B, C, D, 12484 A, B, C, 12485 A ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU 12483 A, 12485 A ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 12483 B ZusFr Dr. Müller-Hermann CDU/CSU 12483 B ZusFr Dr. Zeitel CDU/CSU 12483 D ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU 12484 A ZusFr Frau Huber SPD 12484 B ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU 12484 B Nächste Sitzung 12523 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12525* A Anlage 2 Auswirkungen der Nichtvermarktungsprämie für Rinder auf Erzeuger und Verbraucher MdlAnfr A54 09.05.75 Drs 07/3602 Freiherr von Kühlmann-Stumm CDU/CSU ZusAntw StSekr Rohr BML 12525* C Anlage 3 Gründe für den Widerstand der Bundesregierung gegen die Erhöhung der Beteiligung des Agrarfonds am europäischen Bergbauernprogramm MdlAnfr A55 09.05.75 Drs 07/3602 Freiherr von Kühlmann-Stumm CDU/CSU ZusAntw StSekr Rohr BML 12525*D Anlage 4 Verwendung der Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für Flüchtlinge und Umsiedler in Niedersachsen MdlAnfr A3 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau 12526* A Anlage 5 Einstellung öffentlicher oder privater Entwicklungsprojekte in den Entwicklungsländern durch wirtschafts- und außenwirt- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 schaftspolitische Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder einzelner Mitglieder MdlAnfr A9 06.06.75 Drs 07/3737 Roser CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Kollatz BMZ 12526* C Anlage 6 Pressemeldung über Äußerungen von Bundesminister Bahr zur Ausbeutung der Dritten Welt durch die Industrienationen MdlAnfr A10 06.06.75 Drs 07/3737 Niegel CDU/CSU SchrAntw BMin Bahr BMZ 12526* D Anlage 7 Anteil der Gastarbeiter an der Verbrechensquote, insbesondere an Mord und Totschlag sowie Eindämmung der Ausländerkriminalität auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A21 06.06.75 Drs 07/3737 Schedl CDU/CSU MdlAnfr A22 06.06.75 Drs 07/3737 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 12527* A Anlage 8 Ausschreibung der Stelle des leitenden Direktors der Bundesanstalt für Ernährung, Institut für Qualitätsforschung pflanzlicher Erzeugnisse in Geisenheim; Auswirkungen des Bundeswaldgesetzes auf die Förderung der Naturparke durch den Bund MdlAnfr A23 06.0675 Drs 07/3737 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD MdlAnfr A24 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw BMin Ertl BML 12527* C Anlage 9 Auffassung des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Heereman, über Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft infolge der Gesetzgebung MdlAnfr A25 06.06.75 Drs 07/3737 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU MdlAnfr A26 06.06.75 Drs 07/3737 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 12527* D Anlage 10 Vergabe von Aufträgen im Bereich des Küstenschutzes an niederländische Baufirmen und ihre Förderung mit Mitteln der Konjunkturprogramme MdlAnfr A28 06.06.75 Drs 07/3737 Tietjen SPD SchrAntw BMin Ertl BML 12528* B Anlage 11 Entwicklung überbetrieblicher Zusammenschlüsse im Produktionsbereich der Landwirtschaft MdlAnfr A29 06.06.75 Drs 07/3737 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw BMin Ertl BML 12528* C Anlage 12 Verlust von Arbeitsplätzen durch Firmenkonkurse MdlAnfr A31 06.06.75 Drs 07/3737 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 12529* A Anlage 13 Verlust von Arbeitsplätzen in der Zulieferindustrie durch Rationalisierungsmaßnahmen des VW-Werks MdlAnfr A32 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 12529* B Anlage 14 Initiativen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für eine freie gewerkschaftliche Betätigung im Bereich des Warschauer Pakts MdlAnfr A33 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 12529* B Anlage 15 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Arbeitskampf- und Tarifrechts; Änderungen auf dem Gebiet der Sozialwahlen sowie hinsichtlich der Organisation der Sozialversicherung MdlAnfr A35 06.06.75 Drs 07/3737 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A36 06.06.75 Drs 07/3737 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 12530* A Anlage 16 Einsatz zivildienstleistender Ärzte als Pförtner, Pfleger und Krankenfahrer MdlAnfr A38 06.06.75 Drs 07/3737 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 12530* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 VII Anlage 17 Veröffentlichung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahl MdlAnfr A39 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 12530* C Anlage 18 Einsatz zusätzlicher Förderungsmaßnahmen zur Senkung der regionalen Arbeitslosigkeit im Bereich des Landesarbeitsamtes Nordbayern MdlAnfr A40 06.06.75 Drs 07/3737 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 12530* D Anlage 19 Schaffung fälschungssicherer Führerscheine MdlAnfr A42 06.06.75 Drs 07/3737 Frau Grützmann CDU/CSU MdlAnfr A43 06.06.75 Drs 07/3737 Frau Grützmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 12531* A Anlage 20 Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit durch reflektierende rückwärtige Autokennzeichen MdlAnfr A44 06.06.75 Drs 07/3737 Hoffie SPD MdlAnfr A45 06.06.75 Drs 07/3737 Hoffie SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 12531* C Anlage 21 Abwendung der vom „Aktions-Komitee des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs" für den 20. Juni 1975 geplanten Verkehrsblockade an allen Grenzübergängen von Bocholt bis Aachen MdlAnfr A46 06.06.75 Drs 07/3737 Breidbach CDU/CSU MdlAnfr A47 06.06.75 Drs 07/3737 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 12531* C Anlage 22 Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über die Einräumung des Rechts auf Schußwaffengebrauch und Festnahmen für die DDR-Polizei auf dem zum Bundesgebiet gehörenden Teil der Elbe sowie Einbeziehung des Landes Berlin in den Geltungsbereich des Vertrages über den Binnenschiffahrtsverkehr MdlAnfr A48 06.06.75 Drs 07/3737 Gierenstein CDU/CSU MdlAnfr A49 06.06.75 Drs 07/3737 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 12531* D Anlage 23 Personaleinsparungen durch die Zusammenlegung von zwei Postverwaltungsstellen MdlAnfr A50 06.06.75 Drs 07/3737 Haase (Fürth) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 12532* A Anlage 24 Verletzung der deutschen Staatsbürgerin Felicitas Leckelt durch spanische Ordnungskräfte bei San Sebastian sowie Schutz deutscher Staatsbürger vor Polizeiaktionen in Spanien MdlAnfr A57 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD MdlAnfr A58 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw StMin Moersch AA 12532* B Anlage 25 Auswirkungen von „intellektuellen Exekutionen" wie im Fall des Prager Philosophen Karel Kosik auf die Normalisierung der deutsch-tschechischen Beziehungen MdlAnfr A69 06.06.75 Drs 07/3737 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 12533* A Anlage 26 Untersuchung des IFO-Instituts für Wirtschaftsforschung über die Wirkung der Investitionszulage auf die Konjunkturentwicklung MdlAnfr A75 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Schwörer CDU/CSU MdlAnfr A76 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12533* B Anlage 27 Unterstützung des Landkreises Herford/ Rotenburg bei der Aufrechterhaltung seiner Kreisbahn MdlAnfr A7106.06.75 Drs 07/3737 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12534* A VIII Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 Anlage 28 Höhe der Sparguthaben und Zinsen sowie Substanz- und Kaufkraftverlust der Sparer im Jahre 1974 MdlAnfr A78 06,06.75 Drs 07/3737 Härzschel CDU/CSU MdlAnfr A79 06.06.75 Drs 07/3737 Härzschel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12534* B Anlage 29 Stickstoff- und Phosphorpreis in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A84 06.06.75 Drs 07/3737 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 12535* A Anlage 30 Bericht über Absichten der VEBA-Gelsenberg zur Trennung von dem in Speyer vorgesehenen Gemeinschaftsprojekt mit der staatlich französischen Mineralölgruppe elf MdlAnfr A85 06.06.75 Drs 07/3737 Gölter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 12535* B Anlage 31 Steuerung des Energie-Verbrauchs durch zusätzliche Kostenbelastung überdurchschnittlicher Verbraucher; Senkung des Zinssatzes für Darlehen aus dem ERP-Programm MdlAnfr A86 06.06.75 Drs 07/3737 Flämig SPD MdlAnfr A87 06.06.75 Drs 07/3737 Flämig SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 12535* C Anlage 32 Unterbindung von Hausverboten gegen Kritik äußernde Verbraucher MdlAnfr A88 06.06.75 Drs 07/3737 Frau Dr. Riedel-Martiny SPD MdlAnfr A89 06.06.75 Drs 07/3737 Frau Dr. Riedel-Martiny SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 12536* C Anlage 33 Meldung der „Kommunistischen Volkszeitung" über die Übergabe eines Flugzeugteils eines über Vietnam abgeschossenen US-Bombers an den Sieger eines Solidaritätsfußballturniers für den Aufbau Südvietnams in Freiburg SchrAnfr B1 06.06.75 Drs 07/3737 Schedl CDU/CSU SchrAnfr B2 06.06.75 Drs 07/3737 Schedl CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 12536* D Anlage 34 Meldung der Neuen Zürcher Zeitung über die Personalentwicklung beim Umweltschutzprogramm der Vereinten Nationen SchrAnfr B3 06.06.75 Drs 07/3737 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 12537* A Anlage 35 Zahl der schutzwürdigen Bauwerke sowie Auflage von Sonderbriefmarken und Städtemünzen zur Finanzierung des Denkmalschutzes SchrAnfr B4 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Holtz SPD SchrAnfr B5 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 12538* B Anlage 36 Bevorzugung von Anwärtern für den öffentlichen Dienst nach Ableistung ihrer Wehrpflicht SchrAnfr B6 06.06.75 Drs 07/3737 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 12539* A Anlage 37 Anwendung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm auf den Bombenabwurf- und LuftBoden-Schießplatz Nordhorn und andere Schießplätze sowie Änderung des Erstattungshöchstbetrages für bauliche Schallschutzmaßnahmen SchrAnfr B7 06.06.75 Drs 07/3737 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B8 06.06.75 Drs 07/3737 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 12539* B Anlage 38 Darstellung des höheren Dienstes in der Antwort auf die Kleine Anfrage betr. Straffung und Verbesserung der Organisationsstruktur von Bundesregierung und Bundesverwaltung (Drucksache 07/2887) SchrAnfr B9 06.06.75 Drs 07/3737 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 12539* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 IX Anlage 39 Pressemeldung über die Durchführung einer Wahlversammlung der KPI in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B10 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 12540* A Anlage 40 Kosten für den Schutz terrorgefährdeter Personen und öffentlicher Einrichtungen sowie der Verfolgung, Inhaftierung und Aburteilung der Terroristen SchrAnfr B11 06.06.75 Drs 07/3737 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 12540* D Anlage 41 Bau der Panzerumgehungsstraße in der Gemeinde Soderstorf SchrAnfr B12 06.06.75 Drs 07/3737 Neumann SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 12541* A Anlage 42 Personalstandsübersicht im Finanzbericht 1970 SchrAnfr B13 06.06.75 Drs 07/3737 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12541* A Anlage 43 Einführung einer Einkommensgrenze für Kindergeld im Rahmen von Spar- und Haushaltssicherungs-Maßnahmen SchrAnfr B14 06.06.75 Drs 07/3737 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12541 * B Anlage 44 Erhöhung des Grundpreises für Erdgaslieferungen im Bereich Lüneburg SchrAnfr B15 06.06.75 Drs 07/3737 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 12541* C Anlage 45 Einbeziehung der Landkreise Wetzlar und Dillkreis in die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur SchrAnfr B16 06.06.75 Drs 07/3737 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 12542* A Anlage 46 Verwendung von Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der ERP-Mittel zur Förderung von sogenannten Anlageinvestionen für Konsolidierungsmaßnahmen eines vom Konkurs bedrohten Unternehmens SchrAnfr B17 06.06.75 Drs 07/3737 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 12542* B Anlage 47 Förderung der Wirtschaftsstruktur der Landkreise Neustadt/Aisch, Bad Windsheim, Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen SchrAnfr B18 06.06.75 Drs 07/3737 Spranger CDU/CSU SchrAnfr B19 06.06.75 Drs 07/3737 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 12542* C Anlage 48 Anbau von Frühkartoffeln in der Bundesrepublik Deutschland nach Einführung einer europäischen Kartoffelmarktordnung; Entlastung des europäischen Milchmarktes durch den Zwang zur Beimischung von Magermilchpulver in Kälberaufzucht- und -mastfutter SchrAnfr B20 06.06.75 Drs 07/3737 Eigen CDU/CSU SchrAnfr B21 06.06.75 Drs 07/3737 Eigen CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 12543* A Anlage 49 Auswirkungen der Kosten des betriebsärztlichen Dienstes auf die Wettbewerbslage der deutschen Industrie SchrAnfr B22 06.06.35 Drs 07/3737 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 12543* D Anlage 50 Inanspruchnahme der flexiblen Altersgrenze ab 1974 insbesondere auf Grund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation SchrAnfr B 23 06.06.75 Drs 07/3737 Härzschel CDU/CSU SchrAnfr B 24 06.06.75 Drs 07/3737 Härzschel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 12544* A X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 Anlage 51 Entwicklung der Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- und Umschülerzahlen im Zonenrandgebiet, in West-Berlin und dem übrigen Bundesgebiet SchrAnfr B 25 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 12544* C Anlage 52 Zeitungsbericht über das Verhalten der britischen Rheinarmee im Raum Soderstorf SchrAnfr B 26 06.06.75 Drs 07/3737 Neumann SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 12544* D Anlage 53 Neubau des Kreiswehrersatzamtes in Neustadt a. d. Weinstraße SchrAnfr B 27 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Gölter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 12545* A Anlage 54 Konsequenzen aus der Untersuchungsarbeit „Kinderspielplätze" des SIN-Städtebauinstituts in Nürnberg für die Jugendpolitik und die Einführung und Ausbildung von Spielplatzpädagogen SchrAnfr B 28 06.06.75 Drs 07/3737 Rollmann CDU/CSU SchrAnfr B 29 06.06.75 Drs 07/3737 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 12545* B Anlage 55 Vereinbarkeit der Werbung für ein aus 80 % Alkohol bestehendes Beruhigungsmittel mit den Bemühungen zur Bekämpfung des Jugendalkoholismus SchrAnfr B 30 06.06.75 Drs 07/3737 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 12545* D Anlage 56 Herkunft und Qualität von Blutplasmaimporten SchrAnfr B 31 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Oldenstädt CDU/CSU SchrAnfr B 32 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Oldenstädt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 12546* B Anlage 57 Vereinbarkeit von Bildungsveranstaltungen nach dem hessischen Jugendbildungsgesetz mit § 10 des Krankenpflegegesetzes SchrAnfr B 33 06.06.75 Drs 07/3737 Flämig SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 12546* C Anlage 58 Sicherstellung der Wasserversorgung des unteren Edersees im Interesse des Fremdenverkehrs SchrAnfr B 34 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Kreutzmann SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 12547* A Anlage 59 Stillegung der sogenannten Kraichgaubahn nur bei Ausbau der Bundesstraßen 10 und 293 im Bereich Karlsruhe—Bretten—Heilbronn SchrAnfr B 35 06.06.75 Drs 07/3737 Seefeld SPD SchrAnfr B 36 06.06.75 Drs 07/3737 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 12547* C Anlage 60 Umwandlung des Bundesbahnausbesserungswerks Braunschweig in ein E-LokAusbesserungswerk SchrAnfr B 37 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 12547* D Anlage 61 Teilrücknahme der ab Juni 1975 geltenden verschärften Strafbestimmungen der Deutschen Bundesbahn für sogenannte Fahrgäste ohne Fahrkarte SchrAnfr B 38 06.06.75 Drs 07/3737 Link CDU/CSU SchrAnfr B 39 06.06.75 Drs 07/3737 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 12547* D Anlage 62 Ausbau der Umgehung Neukirch/Westerwald im Zuge der B 54 SchrAnfr B 40 06.06.75 07/3737 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 12548* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 XI Anlage 63 Festsetzung der Parkuhrgebühren nach den Erfordernissen der einzelnen Gemeinden SchrAnfr B 41 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 12548* B Anlage 64 Übernahme der Kosten für die FrankreichReise der Mitglieder der Planungsgemeinschaft Rhein-Main-Taunus durch die Deutsche Bundesbahn SchrAnfr B 42 06.06.75 Drs 07/3737 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 12548* C Anlage 65 Ausbau und Kurvenbegradigung im Zuge der B 256 im Raume Hamm/Sieg; Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke TroisdorfSiegen SchrAnfr B 43 06.06.75 Drs 07/3737 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B 44 06.06.75 Drs 07/3737 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 12548* C Anlage 66 Stillegung der Renchtalbahn zwischen Appenweier und Bad Peterstal—Griesbach durch die Deutsche Bundesbahn nach Abschluß notwendiger Ausbaumaßnahmen an der B 28 SchrAnfr B 45 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAnfr B 46 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 12549* A Anlage 67 Erhaltung des Bundesbahnbetriebsamtes Schwandorf SchrAnfr B 47 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 12549* A Anlage 68 Umorganisation der Postämter Singen, Radolfzell, Konstanz und Überlingen SchrAnfr B 48 06.06.75 Drs 07/3737 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B 49 06.06.75 Drs 07/3737 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 12549* B Anlage 69 Mehrkosten für zusätzliche Räume beim Neubau des Postamtes Fürth SchrAnfr B 50 06.06.75 Drs 07/3737 Haase (Fürth) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 12549* C Anlage 70 Niederlassung und Wohnraumversorgung von Umsiedlern in Niedersachsen seit 1973 SchrAnfr B 51 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau 12549* D Anlage 71 Bestand und wohnungsbaupolitische Mobilisierung der baureifen Grundstücke von privaten Haushalten, Wohnungsbau- und Grundstücksgesellschaften und anderen Unternehmungen SchrAnfr B 52 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B 53 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau 12550* A Anlage 72 Nutzung von U-Bahnanlagen in West-Berlin durch die BVG in Ost-Berlin SchrAnfr B 54 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12550* B Anlage 73 Förderung prototypischer Windkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B 55 06.06.75 Drs 07/3737 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B 56 06.06.75 Drs 07/3737 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT 12550* C Anlage 74 Förderung von Bauprojekten mit Mitteln aus dem Energieforschungsprogramm der Bundesregierung in Königswinter und dem übrigen Bonn—Kölner Raum SchrAnfr B 57 06.06.75 Drs 07/3737 Benz CDU/CSU SchrAnfr B 58 06.06.75 Drs 07/3737 Benz CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT 12551* B XII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 Anlage 75 Nichtanwendung des § 48 Absatz 2 BAföG durch einige Hochschulen SchrAnfr B 59 06.06.75 Drs 07/3737 Engholm SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW 12552* B Anlage 76 Unterstützung der deutschen Buchhandelsschule Frankfurt am Main im Rahmen der Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten SchrAnfr B 60 06.06.75 Drs 07/3737 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW 12552* B Anlage 77 Auffassung des Pressereferenten im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit über die Denkweise des Schriftstellers Hans Habe SchrAnfr B 61 06.06.75 Drs 07/3737 Rainer CDU/CSU SchrAntw BMin Bahr BMZ 12552* D Anlage 78 Schlußfolgerungen für die deutsche Entwicklungshilfe aus dem Memorandum der Weltbank über die Wirtschafts- und Agrarpolitik Tansanias SchrAnfr B 62 06.06.75 Drs 07/3737 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Kollatz BMZ 12552* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 12427 178. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 12. 6. Adams * 13. 6. Dr. Ahrens ** 12. 6. Dr. Aigner * 12. 6. Dr. Artzinger * 12. 6. Baier 20. 6. Dr. Bangemann 13. 6. Dr. Bayerl * 13. 6. Dr. Beermann 12. 6. Behrendt * 13. 6. Breidbach 12. 6. Büchner (Speyer) ** 13. 6. Dr. Corterier * 13. 6. Dr. Dollinger 13. 6. Fellermaier * 13. 6. Flämig * 12. 6. Frehsee * 12. 6. Dr. Früh * 12. 6. Gerlach (Emsland) * 13. 6. Härzschel * 12. 6. Hauser (Krefeld) 12. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 6. Kater 20. 6. Dr. h. c. Kiesinger 13. 6. Dr. Klepsch * 13. 6. Krall * 12. 6. Lange * 13. 6. Lautenschlager * 13. 6. Lemmrich ** 12. 6. Lenzer ** 12. 6. Lücker 12. 6. Memmel * 13. 6. Mischnick 13. 6. Müller (Mülheim) * 13. 6. Dr. Müller (München) ** 12. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 12. 6. Frau Dr. Orth * 12. 6. Picard 20. 6. Richter ** 12. 6. Dr. Ritgen 20. 6. Dr. Schellenberg 20. 6. Schmidt (München) * 13. 6. Dr. Schneider 20. 6. Frau Schroeder (Detmold) 20. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 13. 6. Schwabe * 12. 6. Dr. Schwörer * 12. 6. Seefeld * 12. 6. Sieglerschmidt ** 13. 6. Springorum * 14. 6. Dr. Starke (Franken) * 12. 6. Suck * 12. 6. Dr. Vohrer ** 13. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 6. Walkhoff * 13. 6. Walther 20. 6. Frau Dr. Walz * 12. 6. Dr. Freiherr von Weizsäcker 13. 6. Wende 12. 6. Frau Dr. Wex 13. 6. Frau Dr. Wolf ** 12. 6. Baron von Wrangel 13. 6. Dr. Zimmermann 20. 6. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Freiherr von Kühlmann-Stumm (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 54 170. Sitzung, Seite 11896 C) : Mit Ausnahme der Niederlande und Luxemburgs gewähren alle EG-Länder, die von der Prämienregelung für Schlachtrinder Gebrauch machen, ab 1. Mai 1975 entsprechend der Regelung in der Bundesrepublik Deutschland nur den Prämien-Grundbetrag aus dem EAGFL, in Höhe von 28 RE/Tier = 100,20 DM. In den Niederlanden soll der Prämienbetrag bis August 1975 schrittweise auf das Niveau von 28 RE/Tier abgebaut werden, da die niederländische Regierung den Standpunkt vertritt, daß eine abrupte Reduzierung vom bisherigen nationalen Prämienniveau (März 1975 = 65 RE bzw. 237,90 DM/Tier) auf den vorgenannten EAGFL-Grundbetrag für die niederländischen Rindfleischproduzenten nicht zumutbar sei. Im Mai 1975 betrug der Prämienbetrag in den Niederlanden im Zuge dieses Abbaus 45 RE = 161,04 DM/Tier, im Juni 1975 findet dort ein Prämiensatz von 40 RE = 143,15 DM/Tier Anwendung. Nachteile für die deutschen Rindermäster werden darin nicht gesehen. Die Schlachtrinderpreise liegen in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig um mehr als 15 % über Vorjahresstand und über dem Rekordniveau vom Frühjahr 1973. An die Interventionsstelle werden Rinder kaum noch angeliefert. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Freiherr von Kühlmann-Stumm (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 55 170. Sitzung, Seite 11897 B) : Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ist mit dem 12526* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 Inkrafttreten des 1. Rahmenplanes am 1. Januar 1973 wirksam geworden. Die gemeinsame Finanzierung von Agrarstrukturmaßnahmen war vor dem genannten Zeitpunkt nicht gesetzlich geregelt. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe erstattet der Bund den Ländern 60 % der für Agrarstrukturmaßnahmen und 70 % der für den Küstenschutz verausgabten Mittel, soweit diese in den jeweiligen Rahmenplan eingestellt worden sind. Der Einstellung in den Rahmenplan geht die Anmeldung des Landes voraus, die u. a. auf den finanziellen Möglichkeiten des jeweiligen Landes basiert. Bei der Durchführung der ersten beiden Rahmenpläne (1973 und 1974) hat sich gezeigt, daß auch Hessen die bereitgestellten Erstattungsanteile des Bundes voll in Anspruch genommen hat. Im Jahre 1972, also vor Wirksamwerden der Gemeinschaftsaufgabe, hat Hessen keine Bundesmittel wegen fehlender Komplementärmittel des Landes verfallen lassen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage A 3): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob es stimmt, daß die Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für Flüchtlinge und Umsiedler in Niedersachsen nicht zweckgebunden verwendet werden, sondern dem sozialen Wohnungsbau generell zugeteilt werden, und wenn ja, hält sie diese Verwendung der Mittel im Interesse der Flüchtlinge und Aussiedler für vorteilhaft? Der Bund stellt den Ländern, wie Ihnen bekannt ist, seit Jahren erhebliche Bundesmittel bereit und hilft ihnen dadurch bei der Finanzierung von Wohnraum für Aussiedler und Flüchtlinge. Die im jeweiligen Haushalt des Bundes ausgewiesenen Mittel werden hierbei nach der Zahl der in die einzelnen Länder eingewiesenen berücksichtigungsfähigen Personen aufgeteilt. Die den Ländern obliegende Verpflichtung, die berücksichtigungsfähigen Personen möglichst bald mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, muß hierbei nicht auf unmittelbarem Wege erfüllt werden, d. h. die mit Bundesmitteln finanzierten Wohnungen müssen nicht notwendigerweise nur den Aussiedlern und Flüchtlingen angeboten werden. Die Länder können ihrer Verpflichtung vielmehr auch dadurch nachkommen, daß sie den berücksichtigungsfähigen Personen nach Lage, Beschaffenheit und Mietpreis geeignete vorhandene Wohnungen anbieten. Soweit und sobald die Länder ihre Verpflichtung auf mittelbarem Wege erfüllt haben, können sie im Rahmen dieses Programms bereitgestellte Mittel (in einer der Zahl der Untergebrachten entsprechenden Höhe) im allgemeinen sozialen Wohnungsbau verwenden. Diese Regelung, die jetzt seit zwei Jahrzehnten praktiziert wird, hat sich bewährt. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, sie zu ändern. Es besteht daher auch keine Veranlassung, die Verfahrensweise des Landes Niedersachsen zu beanstanden, weil sie sich im Rahmen der eben aufgezeigten Regelung hält. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kollatz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage A 9) : Gibt es öffentliche oder private Entwicklungsprojekte — einschließlich der Privatinvestitionen in Entwicklungsländern —, die durch wirtschafts- und außenwirtschaftspolitische Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft und/oder ihrer Mitglieder unwirtschaftlich und wo die in solchen Projekten Beschäftigten arbeitslos geworden sind, und wie hoch ist — bejahendenfalls — die Höhe des investierten Kapitals und die Zahl der beschäftigungslos Gewordenen? Soweit der Bundesregierung bekannt ist, kam eine Firma mit Sitz in Äthiopien, die einer deutschen Unternehmensgruppe verbunden ist, durch den im Juli 1974 von der EG verfügten Einfuhrstopp für Rindfleisch vorübergehend in Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten konnten durch Erschließung neuer Absatzmärkte in Spanien und Ghana überwunden werden. Dabei handelte es sich um einen modernen Schlachthof mit angeschlossener Rinderfarm, der zwischen 700 und 900 Arbeitsplätze schafft. Das investierte Kapital beträgt etwa 5 Millionen DM. Weitere Fälle von öffentlichen und privaten Entwicklungsprojekten, bei denen durch Maßnahmen der EG oder/und ihrer Mitgliedstaaten Schwierigkeiten im Sinne der Fragestellung aufgetreten sind, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Allerdings erhält die Bundesregierung von den wirtschaftlichen Ergebnissen von Privatinvestitionen und Unternehmen, die durch private Exportkredite mitfinanziert werden, nicht immer Kenntnis. Den Importstopp für Schlachtrinder sowie Rindfleisch selbst hat die Bundesregierung bedauert. Sie hat sich stets für seine Aufhebung bzw. Modifizierung eingesetzt und begrüßt die im April 1975 erfolgten ersten Lockerungsmaßnahmen der Kommission. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Bahr auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage A 10) : Trifft die Pressemeldung vom 19. April 1975 zu, der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Bahr, habe behauptet, daß die Industrienationen die Dritte Welt bisher „schlicht ausgebeutet haben", nicht ganz zu Unrecht hätten deshalb die Ölförderländer die Ölpreise so drastisch heraufgesetzt, und teilt — bejahendenfalls — die Bundesregierung diese Auffassung? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 12527* Niemand bestreitet, daß die Industrieländer jahrzehntelang mit ungewöhnlich preiswertem Rohöl versorgt worden sind. Jedoch kann keine Äußerung eines Kabinettmitgliedes zur Ölpreisfrage als Rechtfertigung für die drastische Erhöhung der Ölpreise 1973/74 interpretiert werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen A 21 und 22) : Wie hoch ist der Anteil der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Gastarbeiter an der Verbrechensquote, insbesondere an Mord und Totschlag, und in welchem prozentualen Verhältnis sind dabei deutsche Staatsbürger betroffen? Hat die Bundesregierung ein wirksames Konzept zur Eindämmung oder gar Zurückdrängung der Ausländerkriminalität auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland? Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 1974 betrug der Anteil der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Gastarbeiter 6,8 % der insgesamt registrierten Tatverdächtigen. Der Kriminalitätsanteil liegt damit geringfügig über dem Bevölkerungsanteil von 6,2 %. Es ist daher grundsätzlich davon auszugehen, daß die Gastarbeiter in unserem Lande sich ebenso gesetzestreu verhalten wie unsere deutschen Mitbürger. Während der Anteil ausländischer Arbeitnehmer an der Eigentums-, Vermögens- und Rauschgiftkriminalität unterdurchschnittlich gering ist, ist ihr Anteil an Straftaten des Mordes mit 13,4 % und des Totschlags mit 22,3 % besonders hoch. Die Überrepräsentation ausländischer Arbeitnehmer bei diesen Gewalttaten erscheint vor allem dadurch begründet, daß der überwiegende Teil der Gastarbeiter aus der besonders kriminalitätsbelasteten Gruppen der 18-bis 40jährigen Männer besteht. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang aber auch die besondere Situation der Gastarbeiter in der Fremde mit oft ungünstigen Wohnverhältnissen und sprachlich bedingten Kontakt- und Verständigungsschwierigkeiten. In welchem Umfang Deutsche durch Straftaten von Gastarbeitern geschädigt wurden, ist nach den bestehenden Richtlinien über die Polizeiliche Kriminalstatistik nicht feststellbar, weil bislang die Nationalitäten der Opfer nicht erfaßt werden. Die im Aufbau befindliche elektronische Datei des Bundeskriminalamtes über sämtliche Straftaten und Straftäter in der Bundesrepublik Deutschland, die erheblich verfeinerte Erfassungsmöglichkeiten bietet, wird auch solche für die Beurteilung einzelner Straftatengruppen wesentliche Gesichtspunkte einbeziehen. Eines besonderen Konzepts zur Bekämpfung der Ausländerkriminalität bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung nicht. Kriminalität ist unabhängig davon zu bekämpfen, von wem sie begangen wird. Die von der Bundesregierung entwickelten Konzeptionen beziehen sich daher jeweils auf besondere Erscheinungsformen der Kriminalität. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3737 Fragen A 23 und 24) Erhält die frühere Bundesanstalt für Qualitätsforschung pflanzlicher Erzeugnisse (jetzt Bundesanstalt für Ernährung, Institut für Qualitätsforschung pflanzlicher Erzeugnisse) in Geisenheim nach dem Ausscheiden (Ende November 1973) ihres Gründers und leitenden Direktors einen fachkundigen Nachfolger, und ist die für den Sommer 1975 in Aussicht gestellte Ausschreibung der Stelle des Nachfolgers gesichert und entsprechend den fachlichen Erfordernissen der Anstalt vorgesehen? Ist die Kritik berechtigt, daß sich das Bundeswaldgesetz zunächst dadurch auswirkt, daß ab 1976 Naturparke, was insbesondere ihren Ausbau anbetrifft, vom Bund nicht mehr finanziell unterstützt werden? Zu Frage A 23: Die Zusammenfassung der früheren Bundesanstalt für Qualitätsforschung pflanzlicher Erzeugnisse in Geisenheim und der früheren Bundesforschungsanstalten für Hauswirtschaft in Hohenheim und für Lebensmittelfrischhaltung in Karlsruhe in eine Bundesforschungsanstalt für Ernährung hat die notwendige Intensivierung der Ernährungsforschung im Geschäftsbereich des BML zum Ziel. Diese Intensivierung soll auf der Grundlage eines umfassenden wissenschaftlichen und organisatorischen Konzepts, in das sämtliche mit Ernährungsfragen beschäftigten Forschungseinrichtungen des BML einbezogen werden, erfolgen. Die zwischen BML und dem Forschungsbereich eingeleiteten Arbeiten zur Erstellung dieses Konzepts sind noch nicht abgeschlossen. Sobald dies geschehen ist, werden klare Anhaltspunkte für die an den künftigen Leiter der Geisenheimer Einrichtung zu stellenden Anforderungen bestehen. Die Ausschreibung der Stelle wird dann unverzüglich erfolgen. Zu Frage A 24: Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Bundeswaldgesetz und der Förderung der Naturparke durch den Bund. Das geht schon daraus hervor, daß der Bund unbeschadet des Inkrafttretens des Bundeswaldgesetzes am 8. Mai 1975 im laufenden Jahr Zuwendungen für die Naturparke gewährt. Die weitere Förderung der Naturparke durch den Bund ist allerdings ernsthaft gefährdet, nachdem die von der Bundesregierung im Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege vorgesehenen Finanzhilfen nach Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes vom Bundesrat ähnlich wie beim Bundeswaldgesetz abgelehnt wurden. Es stellt sich deshalb für die gesetzgebenden Körperschaften die Frage, ob und wie die Förderung der Naturparke durch den Bund ab 1976 fortgeführt werden kann. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen A 25 und 26) : 12528* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Deutschen Bauernverbands, Heereman, daß durch die Gesetzgebung zusätzliche Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft entstehen? Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag keine Gesetzentwürfe mehr zuleiten oder Verordnungen und Vorschriften erlassen, die für die deutsche Landwirtschaft Wettbewerbsnachteile bringen? Die Wettbewerbsauswirkungen nationaler Regelungen sind in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand parlamentarischer Anfragen gewesen. Die bei der Beantwortung hervorgehobenen Gesichtspunkte — der Unmöglichkeit einer völligen Kostenharmonisierung, — der unterschiedlichen Bedeutung der einzelnen nicht harmonisierten Bereiche im Rahmen der jeweiligen nationalen Agrarpolitik haben ihre Bedeutung bis heute behalten. Für die Landwirtschaft eines Mitgliedstaates können sich hieraus Wettbewerbsvor- oder -nachteile ergeben. Insgesamt gesehen gleichen sich diese in etwa aus. Hinzu kommt, daß der Agrarsektor heute weitgehend gemeinschaftlichen Bestimmungen unterworfen ist. Diese Feststellungen gelten auch für die in der Frage angesprochenen Äußerungen des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit bei dem Erlaß von Vorschriften deren Auswirkungen auf die Wettbewerbslage der deutschen Landwirtschaft berücksichtigt. Sie wird dies auch in Zukunft tun. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksache 7/3737 Frage A 28) : Wie viele Aufträge und mit welchem Auftragsvolumen im Bereich des Küstenschutzes sind in den vergangenen zwei Jahren an niederländische Baufirmen vergeben, und welche dieser Aufträge sind aus Mitteln der Konjunktursonderprogramme gefördert worden? Die Arbeiten des Küstenschutzes sind in den vergangenen 2 Jahren im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" mit Bundesmitteln gefördert worden, und zwar durch Erstattungen gemäß § 10 des Gesetzes vom 3. September 1969 in Höhe von 70 %. Im Jahre 1974 sind darüber hinaus Bundesmittel in Höhe von 45 Millionen DM zur Beseitigung der Sturmflutschäden vom Herbst 1973 aus Kap. 10 02, Tit. 882 16 zur Verfügung gestellt worden; davon haben Niedersachsen 27,7, Schleswig-Holstein 17,3 Millionen DM erhalten. Konjunktursondermittel sind jedoch für weitere Sicherungsarbeiten im Küstenbereich aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr eingesetzt worden. Über diese Maßnahmen sowie die Vergabe von Mitteln an niederländische Baufirmen werden dort noch Erhebungen im nachgeordneten Bereich angestellt. Das Bundesministerium für Verkehr wird schriftliche Beantwortung nachreichen. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/3737 Frage A 29) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung von überbetrieblichen Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher Betriebe im Produktionsbereich, und welche Erfahrungen liegen über die Stabilität solcher Betriebe vor? 1. Das der Bundesregierung zur Verfügung stehende Zahlenmaterial reicht z. Z. für eine abschließende Beurteilung der Entwicklung überbetrieblicher Zusammenschlüsse im landwirtschaftlichen Produktionsbereich nicht aus. Diese wird erst möglich sein, wenn durch weitere Erhebungen ein Vergleich mit früheren Daten möglich ist. Aus den vorliegen Daten lassen sich zwei Tendenzen erkennen: a) Kooperationsformen der verschiedensten Art breiten sich im Bundesgebiet allmählich aus, jedoch in regional unterschiedlicher Intensität. b) Die Zahl der Kooperationen der beteiligten Betriebe nimmt mit steigendem Integrationsgrad ab. Bei den Kooperationen mit Schwergewicht im produktionswirtschaftlichen Bereich überwiegen die verschiedenen Formen der überbetrieblichen Maschinennutzung mit ca. 35 000 Kooperationen. An zweiter Stelle steht die gemeinschaftliche Anlagen- und Gebäudenutzung mit ca. 535 Kooperationen, gefolgt von der gemeinschaftlichen Grünlandnutzung mit ca. 200 Kooperationen. Diesen Kooperationen stehen auf höherer Integrationsstufe gegenüber: 410 Teilfusionen und nur etwa 125 Vollfusionen. 2. Die Bundesregierung hält die Kooperation für eine Bewirtschaftungsmethode, die in vielen Fällen einen geeigneten Weg zu einem effektiveren Einsatz der Produktionsfaktoren darstellt. 3. Über die Stabilität der Kooperation liegen bisher nur wenige Informationen vor. Die Gründe für eine vorzeitige Auflösung einer Kooperation sind vielfältig und liegen sowohl im wirtschaftlichen und rechtlichen als auch im menschlichen Bereich. Die Bundesregierung versucht, durch die Ausgestaltung ihrer Förderung den Bestand der Kooperationen zu sichern. Sie will dies für Teil- und Vollfusion auch dadurch erreichen, daß die Gesellschaftsformen des Handelsrechtes für die Landwirte zugänglich werden. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 12529* Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage A 31) : Wieviel Arbeitsplätze sind jeweils in den letzten Jahren durch Firmenkonkurse verlorengegangen? Eine Statistik, mit der sich Ihre Frage genau beantworten ließe, gibt es nicht. In Zukunft wird die Entwicklung der Anträge nach dem Gesetz über das Konkursausfallgeld, das im Juli 1974 in Kraft trat, einen — in seiner Aussagefähigkeit allerdings begrenzten — Zeitvergleich hinsichtlich der Arbeitsplätze, die durch Konkurse verloren gingen, ermöglichen. In der Zeit vom 20. Juli 1974 bis zum 30. April 1975 sind 76 000 Anträge auf Konkursausfallgeld an die Bundesanstalt für Arbeit gerichtet worden. Damit sind jedoch die Fälle nicht erfaßt, in denen der Arbeitnehmer bei Eintritt des Konkurses keine Forderungen mehr an den Arbeitgeber hat. Andererseits deckt die gesetzliche Regelung auch Fälle abgelehnter Konkursverfahren und von Firmenschließungen ohne anschließendes Konkursverfahren ab. Gewisse Hinweise ergibt auch die Auswertung der Meldungen der Arbeitsämter zu den „besonderen Vorkommnissen am Arbeitsmarkt". Danach haben 1973 rund 18 500 Arbeitnehmer, 1974 rund 24 800 Arbeitnehmer und in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. April 1975 rund 9 500 Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz durch Firmenkonkurse verloren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage A 32) : Hat die Bundesregierung eine Übersicht über die Zahl der Arbeitsplätze, die durch die Rationalisierungsmaßnahmen des VW-Werks in der Zulieferindustrie verlorengehen, und wenn nein, ist sie bereit, eine statistische Erfassung vorzunehmen und sie dem Bundestag vorzulegen? Eine statistische Erfassung der Arbeitsplätze, die durch die Rationalisierungsmaßnahmen des VW-Werkes in der Zulieferindustrie verlorengehen, besteht ebensowenig wie für andere wegfallende Arbeitsplätze. Sie ist auch unmöglich, da sich der Verlust eines Arbeitsplatzes in der Zulieferindustrie nur zum Teil und sehr bedingt den Ereignissen in einem bestimmten Unternehmen der Automobilindustrie zuordnen läßt. Dies hängt weithin von Art und Vielfältigkeit der Produktion des Zulieferbetriebes ab. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage A 33) : Was hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) bisher für eine freie gewerkschaftliche Betätigung im Bereich des Warschauer Pakts unternommen, und was haben insbesondere die Vertreter aus der Bundesrepublik Deutschland in dieser Organisation unternommen, um daraufhin gerichtete Initiativen zustande zu bringen? Die Internationale Arbeitsorganisation hat im Jahre 1948 ein Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts angenommen. Im darauffolgenden Jahr wurde von ihr ein Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechts und des Rechts zu Kollektivverhandlungen verabschiedet. Alle Staaten Ides Warschauer Paktes mit Ausnahme der DDR haben die beiden Übereinkommen ratifiziert. Im Jahre 1951 setzte der Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation einen Ausschuß über die Freiheit von Vereinigungen ein, der die Verletzung von Gewerkschaftsrechten prüfen sollte. Die praktische Auswirkung der Tätigkeit dieses Ausschusses war bisher jedoch gering. 1968 und 1970 faßte die Internationale Arbeitskonferenz zwei Entschließungen hinsichtlich der Vereinigungsfreiheit bzw. der gewerkschaftlichen Rechte. Sie fordert den besonderen Schutz dieser Rechte. Daraufhin forderte der Verwaltungsrat, in welchem Vertreter der Regierung, der Gewerkschaften und der Arbeitgeber aus der Bundesrepublik Deutschland mitarbeiten, die Regierungen im Jahre 1972 zur Vorlage von Berichten bezüglich der beiden Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit auf. Der Sachverständigenausschuß, in welchem auch ein Vertreter aus der Bundesrepublik Deutschland mitwirkt *), prüfte die Berichte der Regierungen und legte der Internationalen Arbeitskonferenz, die zur Zeit in Genf tagt, einen umfangreichen Bericht vor. Er äußerte sich hinsichtlich der Staaten des Warschauer Paktes verschiedentlich kritisch und forderte verschiedene Staaten des Paktes auf, ergänzende Auskünfte zu erbringen. Über den Bericht des Sachverständigenausschusses diskutiert während der diesjährigen Internationalen Arbeitskonferenz der Ausschuß zur Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen. In ihm wirken sowohl Vertreter der Regierung als auch der Tarifvertragsparteien aus der Bundesrepublik Deutschland mit. Seine Ergebnisse wird er in einem Bericht dem Plenum der Internationalen Arbeitskonferenz vorlegen. In diesem Bericht werden Verstöße gegen die behandelten Übereinkommen, wenn sie schwerwiegender Art sind, besonders hervorgehoben. Das Plenum diskutiert den Bericht und nimmt zu ihm Stellung. Die Ergebnisse der Diskussion im Plenum werden veröffentlicht. Die diesjährige Konferenz hat am 4. Juni begonnen und wird am 25. Juni enden. Ich bin gerne bereit, Sie über das Ergebnis der hier angesprochenen Erörterungen, sobald es vorliegt, zu unterrichten. *) Prof. Dr. jur. Beitzke von der Universität Bonn 12530* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen A 35 und 36) : Plant die Bundesregierung Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes und Änderungen auf dem Gebiet des Arbeitskampf- und Tarifrechts? Sind weitere Änderungen auf dem Gebiet der Sozialwahlen sowie hinsichtlich der Organisation der Sozialversicherung geplant? Zu Frage A 35: Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes oder des Tarifvertragsgesetzes; sie beabsichtigt auch auf dem Gebiet des Arbeitskampfrechts derzeit keine gesetzgeberischen Initiativen. Zu Frage A 36: Die Bundesregierung ist in Übereinstimmung mit dem Bericht des Bundeswahlbeauftragten und der Landeswahlbeauftragten der Auffassung, daß das Wahlrecht für die Sozialversicherungswahl weiter verbessert werden sollte. Auswirkungen auf die Organisation der Sozialversicherung ergeben sich hieraus nicht. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage A 38) : Treffen Meldungen zu, daß zivildienstleistende Ärzte als Pförtner, Pfleger und Krankenfahrer eingesetzt werden? Das Bundesamt für den Zivildienst beruft zivildienstpflichtige approbierte Ärzte grundsätzlich zu Beschäftigungsstellen ein, die in der Nähe ihres Wohnortes liegen und in denen eine berufsbezogene Tätigkeit möglich ist. Der größte Teil der zivildienstpflichtigen Ärzte legt dem Bundesamt für den Zivildienst bereits vor der Einberufung Einverständniserklärungen von Beschäftigungsstellen vor, zu denen sie einberufen werden wollen. Diesen Wünschen wird entsprochen, wenn die Ärzte nicht bereits vor der Einberufung in der Beschäftigungsstelle tätig waren, zu der sie einberufen werden wollen. Auf die Art der Beschäftigung der Zivildienstleistenden in den Beschäftigungsstellen hat das Bundesamt für den Zivildienst nach der Einberufung keinen Einfluß mehr. Sie wird von der Leitung der Einrichtung bestimmt. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, daß approbierten Ärzten von den Leitungen der Einrichtungen nicht berufsbezogene Tätigkeiten zugewiesen werden. Sollte sich ihre Frage auf einen konkreten Fall beziehen, wäre ich Ihnen für einen Hinweis dankbar. Ich würde dann die Sache eingehend prüfen lassen und Sie entsprechend unterrichten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage A 39) : Trifft es zu, daß die Arbeitslosenzahl saisonbereinigt auf 1 165 000 gestiegen ist, und wie will die Bundesregierung vor dem Parlament und der Öffentlichkeit die Vorenthaltung der in dieser Hinsicht vorliegenden Erkenntnisse rechtfertigen? Die von Ihnen genannte saisonbereinigte Arbeitslosenzahl, wie sie von Bundesbank und Bundesanstalt für Arbeit für Mai 1975 errechnet wurde, bestätige ich. Die Bundesregierung hat diese Zahl der Öffentlichkeit nicht vorenthalten. Richtig ist jedoch, daß in den Zahlenübersichten, welche die Bundesanstalt ihrer Pressemitteilung über die Arbeitsmarktlage im Mai 1975 wie in jedem Monat beigegeben hat, Angaben über die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahl fehlten. Dies hängt mit dem Bestreben der Bundesanstalt zusammen, die monatliche Arbeitsmarktberichterstattung übersichtlicher zu gestalten. Die gleichzeitige Nennung der tatsächlichen und der saisonbereinigten Arbeitslosenzahl stiftet zweifellos stets einige Verwirrung. Dabei wird vielfach auch übersehen, daß die saisonbereinigte Arbeitslosenzahl in der Sommer-Jahreszeit naturgemäß über den entsprechenden tatsächlichen Werten liegen muß und in der Winter-Jahreszeit darunter. Andererseits besteht aber in Politik und Fachwelt ein echtes Bedürfnis nach Kenntnis der saisonbereinigten Arbeitslosenzahl. Die Bundesanstalt beabsichtigt aus diesem Grunde, die saisonbereinigte Arbeitslosenzahl in Zukunft wieder im tabellarischen Anhang zu den Pressemitteilungen auszuweisen. Dies trifft auch das volle Einverständnis der Bundesregierung. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage A 40) : Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich mit gezielten, zusätzlichen Förderungsmaßnahmen der Tatsache entgegenzuwirken, daß nach der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit vom Mai 1975 das Landesarbeitsamt Nordbayern mit 5 % mit an der Spitze der regionalen Arbeitslosigkeit liegt, und mit welchen zusätzlichen Förderungsmaßnahmen kann bis zu welchem Zeitpunkt gerechnet werden? Wie mehrfach erklärt worden ist, beabsichtigt die Bundesregierung kein neues konjunktur- oder arbeitsmarktpolitisches Förderungsprogramm. Die besonderen arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungshilfen nach dem Konjunkturprogramm vom 12. Dezember 1974 kamen in erheblichem Umfang Bayern zugute. Von den bis zum 30. Mai 1975 geleisteten Zahlungen für Lohnkostenzuschüsse und Mobilitätszulagen in Höhe von insgesamt 340 Millionen DM flossen knapp 106 Millionen DM nach Bayern, das sind rund 31 %. Auf den einen, die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 12531* Anforderungen der Richtlinien erfüllenden Arbeitsamtsbezirk in Nordbayern, nämlich Schwandorf, entfielen allein 26,6 Millionen DM; das sind knapp 8 °A der Gesamtausgaben für das Beschäftigungsprogramm. Die Arbeitsmarktlage in den beiden bayerischen Landesarbeitsamtsbezirken wurde von den Beschäftigungshilfen sehr positiv beeinflußt. Die Arbeitslosigkeit ging dort im Mai 1975 wie schon in den zurückliegenden Monaten wesentlich ausgeprägter zurück als im übrigen Bundesgebiet. Außerdem wird Nordbayern dieses Jahr in besonders starkem Maße durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Bundesanstalt begünstigt werden. Gut 100 Millionen DM werden hierfür aufgewandt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Grützmann (SPD) (Drucksache 7/3737 Fragen A 42 und 43) : Auf Grund von besorgniserregenden Vorfällen in der letzten Zeit frage ich die Bundesregierung, welche Umgestaltungen der Führerscheine notwendig sind, um diese fälschungssicher zu machen? Sind solche Veränderungen geplant und wenn ja, wann? Die Bundesregierung beabsichtigt, den Führerschein fälschungssicherer zu machen. Dazu könnten u. a. folgende Maßnahmen in Betracht gezogen werden: — fälschungssicheres Papier, — durchgehende Numerierung durch zentrale Vordruckherstellung und -ausgabe, — zentrale Erfassung aller ausgestellten Führerscheine im Verkehrszentralregister, — Informationsverbund des erweiterten Verkehrszentralgesetzes mit den elektronischen Fahndungssystemen der Polizei. Die Bundesregierung prüft z. Z., ob und mit welchem Aufwand solche Maßnahmen durchgesetzt werden können. Voraussetzung eines effektiven Fälschungsschutzes ist ferner, daß alle im Verkehr befindlichen bisherigen Führerscheine in einer zeitlich befristeten Umtauschaktion gegen die neuen Formulare umgetauscht werden. Dies könnte geschehen im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen kleineren sog. „Europa-Führerscheins", den die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vorzuschlagen beabsichtigt. Denn es wäre unzweckmäßig und vor allem unwirtschaftlich, ein neues Führerscheinformular einzuführen, das schon bald wieder geändert werden müßte. Die Bundesregierung rechnet damit, daß die Beratungen über einen „Europa-Führerschein" im Herbst dieses Jahres im Rat der Europäischen Gemeinschaften beginnen. Wie lange die Beratungen dauern und welches Ergebnis sie haben werden, läßt sich jetzt noch nicht voraussagen, so daß auch ein Termin für die Einführung des neuen fälschungssicheren Führerscheins noch nicht genannt werden kann. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/3737 Fragen A 44 und 45) : Wie beurteilt die Bundesregierung die im Ausland gemachten positiven Ergebnisse hinsichtlich der Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit durch reflektierende rückwärtige Autokennzeichen? Beabsichtigt die Bundesregierung, reflektierende rückwärtige Autokennzeichen zwingend vorzuschreiben? Sichere Erkenntnisse über die Auswirkung von reflektierenden Kennzeichen liegen nicht vor. Um diese zu erhalten, hat die Bundesregierung im Jahre 1974 bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen angeregt, eine Umfrage bei den Regierungen der Mitgliedstaaten durchzuführen. Die Umfrage ist noch nicht abgeschlossen. Es wäre unzweckmäßig, schon jetzt eine Entscheidung über die obligatorische Verwendung reflektierender Kennzeichen zu treffen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737, Fragen A 46 und 47) : Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen das „Aktions-Komitee des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs" ab 20. Juni 1975 alle Grenzübergänge von Bocholt bis Aachen blockieren will? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das durch diese Verkehrsblockade entstehende Verkehrschaos an den nordrhein-westfälischen Grenzübergängen abzuwenden? Zu Frage A 46: Für die angekündigte Blockierung der Grenzübergänge von Bocholt bis Aachen ab 20. Juni 1975 durch Unternehmer des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs werden als Grund die Wettbewerbsbedingungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und die vom Deutschen Bundestag abgelehnten Steuererleichterungen für den Lkw-Verkehr angegeben. Zu Frage A 47: Für die Aufrechterhaltung eines geordneten Straßenverkehrs sind die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen A 48 und 49) : Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 6. Juni 1975 zu, daß die Bundesregierung sogar davon absehen will, Ost-Berlin zu einem vertraglichen Verzicht auf den Schußwaffengebrauch und auf Festnahmen im Bereich des zum Bundesgebiet gehörenden Verlaufs der Elbe zu veranlassen, nachdem 12532* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 die Bundesregierung das Tätigwerden von Ostberliner Polizeibooten als rechtmäßig erklären will, und wäre eine solche Politik überhaupt verfassungskonform? Trifft die Meldung der , Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 6. Juni 1975 zu, Ost-Berlin weigere sich, den Geltungsbereich des mit Bonn ausgehandelten Vertrages über den Binnenschifffahrtsverkehr auf dem Grenzabschnitt der Elbe, eines Zusatzvertrages zum Verkehrsvertrag, auf das Land Berlin zu erstrekken, und wie erklärt die Bundesregierung — bejahendenfalls — diese Haltung angesichts der Aussagen von Bundesminister Bahr und Bundesminister Franke bei Abschluß des Verkehrsvertrages, wonach unzweideutig klargestellt gewesen sei, daß das Land Berlin zum Verkehrsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört und ohne Einschränkung an dem Vertrag teilnimmt? Zu Frage A 48: Nein, Zu Frage A 49: Die Bundesregierung trägt wie bei allen Verhandlungen, bei denen es um die Einbeziehung von Berlin (West) in von dem Bund abgeschlossene Verträge geht, so auch bei den entsprechenden Erörterungen in der Verkehrskommission Sorge, daß die entsprechenden Bestimmungen auf Berlin (West) erstreckt werden. Zum Wahrheitsgehalt von Zeitungsmeldungen nimmt sie nicht Stellung. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haase (Fürth) (SPD) (Drucksache 7/3737 Frage A 50) : Erwartet das Bundespostministerium durch die Zusammenlegung von zwei Verwaltungsstellen erhebliche personelle Einsparungen? In den Fällen, in denen das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen die Zusammenlegung von Verwaltungsdienststellen plant, erwartet es eine Erhöhung der Effizienz des Verwaltungsdienstes und Personaleinsparungen. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 7/3737 Fragen A 57 und 58) : Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über den Zwischenfall am 28. Mai 1975 bei San Sebastian, bei dem die deutsche Staatsbürgerin Felicitas Leckelt von spanischen „Ordnungskräften" lebensgefährlich verletzt wurde? Welche Schritte hält die Bundesregierung für geeignet, um künftig deutsche Staatsbürger in Spanien vor Polizeiaktionen mit solch schwerwiegenden Folgen zu schützen? Zu Frage A 57: Der Zwischenfall ereignete sich am 27. Mai 1975 gegen 11.30 Uhr auf einer Straße bei San Sebastian (Provinz Guipúzcoa). Die Fahrbahn verläuft dort zweispurig, nämlich in einer rechten Spur Richtung San Sebastian, an der eine zwei bis drei Mann starke Einheit der spanischen Guardia Civil postiert und mit Verkehrskontrollen befaßt war, und in einer linken Spur Richtung Grenze Irun/Hendaye (Frankreich). Die deutsche Staatsangehörige Gudrun Leckelt befuhr als Fahrerin des PKWS, in dem noch ihre Schwiegermutter, Frau Felicitas Leckelt, und ihre beiden Kinder saßen, die linke Fahrspur. Frau Leckelt konnte offenbar ihren Wagen an der Kontrollstelle nicht sofort zum Stehen bringen, obgleich durch Tempobegrenzungschilder und ein Stoppschild auf die Verkehrskontrolle hingewiesen worden sein soll. Es soll auch noch ein Polizeibeamter mit Kelle vorgesprungen sein, in dem Bemühen, den Wagen anzuhalten. Während des Bremsvorganges schoß dann ein Polizeibeamter (Angehöriger der Guardia Civil) gezielt auf das vorbeifahrende Auto, wobei die Schwiegermutter der Fahrerin, Frau Felicitas Leckelt, durch einen Schuß in den Nacken lebensgefährlich verletzt wurde. Frau Leckelt ist am 2. Juni 1975 im Krankenhaus in San Sebastian verstorben und ihrem Wunsch entsprechend am 4. Juni in Madrid eingeäschert und bestattet worden. Die Straßensituation ist an der fraglichen Stelle durch die zwei Fahrspuren und Anbringung zahlreicher Verkehrsschilder unübersichtlich. Es kann sein, daß die Fahrerin des Wagens angenommen hat, die Verkehrskontrollen beschränkten sich auf die auf der rechten Fahrspur verkehrenden Fahrzeuge. Nach Ansicht der spanischen Polizei soll die Fahrerin ein Mitverschulden treffen, ein Strafverfahren ist jedoch noch nicht eingeleitet. Zu Frage A 58: Sofort nach dem Zwischenfall hat der deutsche Honorarkonsul in San Sebastian bei den örtlichen Behörden gegen das Verhalten der Polizeibeamten Protest eingelegt. Der deutsche Botschafter in Madrid hat am 28. Mai 1975 in Abwesenheit des spanischen Außenministers beim Staatssekretär eine Demarche unternommen. Staatssekretär Rovira hat gebeten, der Familie von Frau Leckelt wie der Bundesregierung das tiefste Bedauern der spanischen Regierung auszusprechen und zudem eine Untersuchung des Vorfalls durch den spanischen Innenminister zugesichert. Der deutsche Botschafter wird sich für den Fortgang dieser Untersuchung, die auch die Schadensersatzfrage berücksichtigen soll, persönlich einsetzen. Er hat gegenüber den deutschen Automobilclubs (ADAC, AvD) angeregt, deutsche Touristen über Rundfunk und Presse zu besonderer Vorsicht bei Fahrten durch das Baskenland, in dessen drei Provinzen Guipúzcoa, Vizcaya und Navarra Ausnahmezustand herrscht, aufzufordern. Der deutsche Botschafter hat auch die Korrespondenten deutscher Zeitungen und Rundfunkanstalten in Madrid gebeten, entsprechend zu berichten. Die Bundesregierung beabsichtigt darüber hinaus keine weiteren diplomatischen Schritte gegenüber Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 12533* der spanischen Regierung. Sie hält den Vorfall für einen bedauerlichen Einzelfall. Die Bundesregierung hält es jedoch für erforderlich, die die genannten spanischen Nordprovinzen bereisenden Touristen zu peinlicher Beachtung von Polizeikontrollen aufzufordern und wird dementsprechend die mit Tourismus befaßten Stellen (Reisebüros, Automobilclubs) bitten, Reisende zu besonderer Vorsicht zu ermahnen. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage A 69) : Hat die Bundesregierung die Regierung in Prag darauf hingewiesen, daß „intellektuelle Exekutionen" wie im Fall des Prager Philosophen Karel Kosik durch Beschlagnahme des Manuskripts seines Hauptwerkes und nicht wieder beschaffbarer Fachliteratur die Normalisierung der Beziehungen verhindert? Der Bundesregierung ist der Fall des Prager Philosophen Karel Kosik, so wie dieser ihn selbst in einem Brief an den französischen Philosophen und Schriftsteller Jean Paul Sartre dargestellt hat, aus der deutschen Presse bekannt. Die Bundesregierung bedauert generell jegliche Eingriffe in anerkannte Menschenrechte und Grundfreiheiten des einzelnen. Sie wird sich im Rahmen des Möglichen auch weiterhin für die Achtung der Menschenrechtsgrundsätze einsetzen. Im vorliegenden Fall ist der Bundesregierung jedoch ein Tätigwerden mit Aussicht auf Erfolg verwehrt, da die nach den Pressenachrichten gegen Professor Karel Kosik ergriffenen Maßnahmen innere Angelegenheiten eines anderen Landes sind, die nach internationalem Völkerrecht in aller Regel nicht zum Gegenstand eines diplomatischen Schrittes gemacht werden können. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen A 75 und 76) : Treffen Meldungen zu, daß das Bundesministerium der Finanzen das Münchener Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung beauftragt hat, zu untersuchen, ob die beschlossene 7,5 %ige Investitionszulage für eine konjunkturelle Ankurbelung ausreichend war, und was war das Ergebnis der Untersuchung? Könnte nicht die Meinung von Konjunkturexperten zutreffen, daß nach einer unvermutlichen Belebung der Investitionen durch die Investitionszulage danach eine um so größere Depression entsteht, und ist die Bundesregierung darauf vorbereitet, im Ernstfalle das weitere Ansteigen der Arbeitslosenziffern zu verhindern? Zu Frage A 75: Das Bundesfinanzministerium hat im Dezember 1974 einen Forschungsauftrag an das Ifo-Institut vergeben. Danach sollen im Rahmen regelmäßiger Investitionstests Sonderbefragungen bei Industrieunternehmen über das Investitionsverhalten in Verbindung mit dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung durchgeführt werden. Auf Grund einer ersten Befragung von Ende Februar/Anfang März 1975 hatte das Ifo-Institut von 4 000 Unternehmen zunächst die Antworten von 1 200 Unternehmen ausgewertet. Zu dem Ergebnis dieser Teilauswertung hat mein Kollege Offergeld in der Fragestunde am 16. 4. 1975 auf entsprechende Fragen des Abgeordneten Dr. Sprung Stellung genommen. Nach der nunmehr vorliegenden Gesamtauswertung der 4 000 Unternehmen haben 24,6 % — statt zunächst 22,2 % — der befragten Firmen mitgeteilt, daß sie auf Grund des Konjunkturprogramms der Bundesregierung mehr Investitionsgüter als ursprünglich beabsichtigt bestellen wollen. Diese Zahlen beziehen sich — wie gesagt — auf erste Befragungen Ende Februar/Anfang März 1975. Weitere Umfragen sollen Ende dieses Monats sowie im September 1975 stattfinden; das abschließende Ergebnis dieser Befragungen des Ifo-Instituts wird für November dieses Jahres erwartet. Aus dem genannten ersten Zahlenmaterial lassen sich noch keine generellen Schlüsse auf das Investitionsverhalten ziehen, das durch die Investitionszulage insgesamt angeregt wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Unternehmen, die bis Februar noch keine zusätzlichen Investitionen beschlossen hatten, in den Monaten März, April, Mai und Juni 1975 verhalten. Zu Frage A 76: Als Reaktion auf zusätzliche Investitionsbestellungen infolge der Investitionszulage gegen Ende des Begünstigungszeitraums wäre ein vorübergehender Rückgang der Bestelltätigkeit in den ersten Wochen nach Ablauf der Frist nicht unwahrscheinlich. Das zuvor gebildete Auftragspolster dürfte aber ausreichen, um über eine solche vorübergehende Abschwächung der Bestelltätigkeit hinwegzutragen. Im übrigen ist zu erwarten, daß die von der Investitionszulage ausgehenden Impulse sich fortpflanzen und die Nachfrage auf breiterer Basis anregen werden. Dies gilt insbesondere, je mehr sich auch die Wirkungen der übrigen stimulierenden Faktoren wie expansive Fiskalpolitik, Erleichterungen der Geld- und Kreditpolitik, stabilitätsgerechte Lohnpolitik usw. durchzusetzen begännen. Ein wesentliches Element der Unsicherheit liegt nach wie vor in der Entwicklung der Auslandsnachfrage. Die seit einiger Zeit in den meisten westlichen Industriestaaten ergriffenen Ankurbelungsmaßnahmen lassen aber erwarten, daß die derzeit bei der Exportnachfrage bestehende Schwächephase im weiteren Verlauf zu Ende gehen sollte. In Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Konzertierten Aktion in der vorigen Woche ist die Bundesregierung der Auffassung, daß weitere Maßnahmen zur Konjunkturanregung zur Zeit nicht erforderlich sind. Die Frage nach der Reaktion der Bundesregierung auf eine weitere Verschlechterung der Arbeitsmarktlage betrachte ich daher aus heutiger Sicht als hypothetisch. 12534* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage A 77) : Ist die Bundesregierung bereit, den Landkreis Hersfeld/Rotenburg finanziell zu unterstützen, damit er seine Kreisbahn aufrechterhalten kann, die die einzige Schienenverbindung zwischen dem Kali-Bergbau und dem Schienennetz der Deutschen Bundesbahn darstellt, die nicht über das Gebiet der DDR führt? Der Bundesregierung ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, dem Landkreis Hersfeld/Rotenburg eine allgemeine finanzielle Unterstützung zu gewähren, damit er seine Kreisbahn aufrechterhalten kann. Nach dem Grundgesetz besteht weder eine Finanzierungskompetenz des Bundes zur Förderung allgemeiner Aufgaben von Kommunen noch zur Förderung nichtbundeseigenen Güterverkehrs. Soweit eine Förderung solcher kommunaler Bahnen notwendig ist, gehört es zu den verfassungsrechtlichen Aufgaben der Länder, ihrer Finanzverantwortung gegenüber den Kommunen durch entsprechende Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs Rechnung zu tragen. Ich weise aber darauf hin, daß der Landkreis Hersfeld/Rotenburg Teil des Zonenrandgebiets ist und damit die Vergünstigungen des Zonenrandförderungsgesetzes genießt. Außerdem kann die Wirtschaftsstruktur des Landkreises im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert werden. Wie ich erfahren habe, liegt dem Bundeswirtschaftsministerium ein Antrag des Landes Hessen vor, der sich auf die Finanzierung einer Diesellok für die Kreisbahn im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe bezieht. Der Antrag bedarf noch der Prüfung und wird danach dem Planungsausschuß für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zugeleitet, dem dann die Entscheidung über den Antrag obliegt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen A 78 und 79) : Wie hoch war 1974 der Anteil der Sparguthaben mit gesetzlicher Kündigungsfrist bei den Geldinstituten in der Bundesrepublik Deutschland, wie hoch der Durchschnittszins dieser Sparguthaben und der Substanzverlust im Verhältnis von Zinsen und Kaufkraftschwund? Hält die Bundesregierung angesichts der Tatsache des nach wie vor hohen Kaufkraftverlustes die Versteuerung der Zinsen aus Sparguthaben für gerechtfertigt, obwohl damit ein Substanzverlust für den Sparer verbunden ist? Zu Frage A 78: Die Spareinlagen bei 'den berichtspflichtigen Kreditinstituten betrugen am 31. 12. 1974 312,8 Milliarden DM; davon waren 173,7 Milliarden DM mit gesetzlicher Kündigungsfrist festgelegt worden, das sind 55,5 v. H. Der durchschnittliche Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist betrug im Jahr 1974 5,51 v. H. Die Lebenshaltungskosten sind im Jahr 1974 um 7,0 v. H. gestiegen. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal wiederholen, was ich Ihnen schon in der vorigen Woche auf eine Frage zum gleichen Thema geantwortet hatte: Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß sie es nicht für sinnvoll hält, die Differenzen zwischen den Zinsgutschriften und dem Kaufkraftverlust zu errechnen, weil dies zu irreführenden Ergebnissen führt. Denn die Verwendung der Ersparnisse ist individuell so unterschiedlich, daß kein zutreffendes Gesamtergebnis errechnet werden kann. Außerdem ist ein beachtlicher Teil der Ersparnisse nur kurzfristig angelegt und dient größtenteils der Kassenhaltung und dem Ausgleich schwankender Ausgabeerfordernisse der privaten Haushalte. Dies gilt besonders für die Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Schon die kurzfristige Einlagezeit führt dazu, daß eine Errechnung von Entwertungsverlusten, etwa mit der Steigerungsrate des Lebenshaltungskastenindex, nicht gerechtfertigt erscheint. Im übrigen hatte ich darauf hingewiesen, daß die Zinssätze für längerfristige Anlagen nach wie vor höher sind als der Kaufkraftschwund. Schließlich hatte ich auch an die staatliche Sparförderung erinnert, durch die die Sparer Jahr für Jahr zusätzliche Vorteile in Milliardenhöhe erhalten. Zu Frage A 79: Zinsen und andere Kapitalerträge sind bei der Besteuerung mit dem Nennwert anzusetzen. Ein Abzug vom Nennbetrag der Kapitalerträge auf Grund der Geldentwertung ist, wie der Bundesfinanzhof in Urteilen vom 14. Mai 1974 entschieden hat, rechtlich nicht zulässig. Die Einkommensteuerreform hat zu einer fühlbaren Minderung der steuerlichen Belastung des Sparers geführt. Von den Einnahmen aus Kapitalvermögen kann ein Sparer-Freibetrag von 300 DM abgezogen werden. Bei Eheleuten, die zusammen veranlagt werden, erhöht sich der Sparerfreibetrag auf 600 DM. Daneben können Werbungskostenpauschbeträge von 100 DM — bei Ehegatten von 200 DM — geltend gemacht werden. Von Zinsen und anderen Einnahmen aus Kapitalvermögen sind ab Veranlagungszeitraum 1975 also 400 DM und bei zusammen veranlagten Ehegatten 800 DM nicht zur Besteuerung heranzuziehen. Außerdem ist eine steuerliche Entlastung des Sparers durch andere Maßnahmen im Rahmen der Einkommensteuerreform eingetreten. Ich erwähne in diesem Zusammenhang die Erhöhung des Grundfreibetrags, die Ausdehnung der Proportionalzone, die Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge, die Verbesserung bei der Besteuerung der Altersbezüge und die Neugestaltung des Familienlastenausgleichs. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß über die im Rahmen der Einkommensteuerreform ausge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 12535* sprochenen Steuererleichterungen hinaus keine weiteren steuerlichen Maßnahmen getroffen werden können. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage A 84) : Welche Ursachen sind nach Meinung der Bundesregierung dafür maßgebend, daß nach Aussagen des Statistischen Amts der Europäischen Gemeinschaften der Preis für Stickstoff in der Bundesrepublik Deutschland etwa 50 % und für Phosphor ca. 100 % höher ist als in Großbritannien, und auf welchem Wege sollen die gegebenenfalls vorhandenen Handelshemmnisse beseitigt werden? Ihre Frage beruht offenbar auf Pressemeldungen über Preisunterschiede bei Düngemitteln in den einzelnen Ländern der Europäischen Gemeinschaft. Die von Ihnen zitierten Preisunterschiede werden in einer VWD-Meldung vom 28. Mai 1975 und in der Zeitschrift AGRA-EUROPE vom 3. Juni 1975 für Ammoniumnitrat und Thomasphosphat genannt. Nach den letzten der Bundesregierung vorliegenden Daten des Statistischen Amtes der EG waren die Preisunterschiede bei diesen Düngemitteln in Großbritannien und der Bundesrepublik im Jahre 1974 geringer, als sie in den zitierten Presseveröffentlichungen angegeben werden; sie betrugen bei Ammoniumnitrat 13 % und bei Thomasphosphat 79 %. Derartige internationale Preisvergleiche sind aber außerordentlich problematisch, weil in den Preisen der einzelnen Länder in unterschiedlichem Maße Frachtraten, Rabatte, Steuern und Subventionen enthalten sind und weil bei der Umrechnung der nationalen Währungen in eine gemeinsame Rechnungseinheit von Paritäten ausgegangen wird, die das effektive Kaufkraftverhältnis nur unvollkommen widerspiegeln. Auf diese mangelhafte Vergleichbarkeit weist das Statistische Amt in seinen Veröffentlichungen auch ausdrücklich hin. Was den zweiten Teil Ihrer Frage angeht, so sind mir, abgesehen von gewissen Restzöllen, welche dem Beitrittsvertrag gemäß abgebaut werden, Handelshemmnisse bei der Einfuhr von Düngemitteln aus Großbritannien nicht bekannt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage A 85) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 30. Mai 1975, nach dem die VEBA-Gelsenberg sich von dem in Speyer vorgesehenen Gemeinschaftsprojekt mit der staatlich französischen Mineralölgruppe elf, der elf-Gelsenberg oHG., trennen will? Wie ich bereits in der letzten Woche auf Fragen des Kollegen Schmidt (München) dargelegt habe, sieht sich der VEBA-Konzern auf Grund des Preisverfalls für Mineralölprodukte und der hierdurch mitverursachten unzureichenden Auslastung seiner vorhandenen Raffineriekapazitäten — sie beträgt z. Z. nur etwa 50 % — gezwungen, verschiedene Raffinerie- und Chemieanlagen im Konzernbereich vorübergehend .stillzulegen. In einer derartigen Lage ist es verständlich, daß die VEBA sich sowohl auf Grund ihrer unternehmenspolitischen Verantwortung als auch mit Rücksicht auf ihre von Stillegungen betroffenen Arbeitnehmer um einen Aufschub des mit der französischen Mineralölgruppe ELF vereinbarten Raffinerieausbaus in Speyer bemüht. Hierbei handelt es sich um ein durch die gegenwärtige Marktsituation bestimmtes Problem, dessen Lösung in erster Linie zwischen den beteiligten Unternehmen gefunden werden muß. Unabhängig davon bleibt die längerfristig angelegte Forderung des Energieprogramms nach einem bedarfsgerechten und regional ausgewogenen Ausbau der einheimischen Raffineriekapazitäten unverändert gültig. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/3737 Fragen A 86 und 87) : Hält es die Bundesregierung für opportun und politisch wünschenswert, Energie-Einsparung nicht nur über Aufrufe oder Sparappelle zu erreichen, sondern ist sie bereit, den Versorgungsunternehmen zu empfehlen, den Energie-Verbrauch pro Kopf nur im unteren Verbrauchsbereich preiswert für den Abnehmer zu gestalten, einen verstärkten Energie-Verbrauch über eine durchschnittliche Norm hinaus hingegen mit einer gewissen zusätzlichen Kostenbelastung zu belegen? Ist die Bundesregierung bereit, den Zinssatz für Darlehen aus dem ERP-Programm fühlbar zu senken, um so den Realitäten auf dem Kapitalmarkt Rechnung zu tragen? Zu Frage A 86: In ihrer Antwort auf die Große Anfrage zur rationellen und sparsamen Energieversorgung hat die Bundesregierung eingehend dargelegt, welche sparwirksamen gesetzlichen und administrativen Maßnahmen sie im Interesse der Sicherheit unserer Energieversorgung für zweckmäßig hält. Eine ausschließlich an Einsparungserwägungen orientierte Beeinflussung der Tarifgestaltung im Bereich der leitungsgebundenen Energieversorgung gehört nicht hierzu. Die Elektrizitäts-, aber auch die Gas- und Fernwärmeversorgung ist geeignet, insgesamt zur Verminderung des Mineralölverbrauchs beizutragen. Eine Verlagerung der Energienachfrage in diese Bereiche soll deshalb nicht durch eine prohibitive Tarifgestaltung in der leitungsgebundenen Energieversorgung verhindert werden. Sie würde außerdem das Kriterium der Kostennähe der Tarife außer acht lassen und zu Preisen führen, die unter Kostengesichtspunkten nicht gerechtfertigt zu sein brauchen. Die Kostenorientierung gehört jedoch zu den wesentlichen Kriterien der Tarifgestaltung in der leitungsgebundenen Energieversorgung. Bei der Elektrizität vollzieht diese sich im Rahmen staatlicher 12536* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 Vorschriften. Bei Gas und Fernwärme unterliegt sie überwiegend bzw. ausschließlich der Verantwortung der Unternehmen. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, auf gesetzlichem oder sonstigem Wege darauf hinzuwirken, daß von einem bestimmten Verbrauch von Strom, Gas und Fernwärme an mit dem Ziel der Energieeinsparung Preiszuschläge erhoben werden. Sie ist davon überzeugt, daß die Fortsetzung und Intensivierung ihrer Öffentlichkeitsarbeit geeignet ist, auch in diesen Bereichen eine rationelle und sparsame Energieverwendung zu gewährleisten. Zu Frage A 87: Die Bundesregierung hat in Anpassung an die Entwicklungen am Kapitalmarkt die Zinssätze für ERP-Darlehen bereits am 15. April 1975 um 0,5 % gesenkt. Die ERP-Zinssätze betragen heute je nach Förderbereich — unter Berücksichtigung eines z. T. erhobenen geringen Disagios —7,5 % für gewerbliche Unternehmen außerhalb der Fördergebiete 6,5 % für gewerbliche Unternehmen innerhalb der strukturschwachen Gebiete 6,5 % ffür öffentliche Investoren (Umweltschutz- und Gemeindeprogramm) 5,5 % für Vorhaben in Berlin Im Vergleich hierzu müssen für Darlehen mit 10-15 Jahren Laufzeit am Kapitalmarkt mindestens 8,5 % von Kreditnehmern erster Bonität gezahlt werden. Der ERP-Zins ist also immer noch günstig. Dies beweist auch die nach wie vor rege Nachfrage nach ERP-Finanzierungshilfen. Bei der Entscheidung über die Höhe der letzten Zinssenkung war die Überlegung ausschlaggebend, daß jede Herabsetzung des Zinses zwangsläufig negative Auswirkungen auf das ERP-Fördervolumen haben muß. Wie bisher wird auch künftig ein Teil der ERP-Wirtschaftspläne durch Kreditaufnahme am Kapitalmarkt finanziert werden müssen. Der dafür mögliche Spielraum wird durch die Höhe des Kapitalmarktzinses einerseits und eben durch den Zins für ERP-Darlehen andererseits bestimmt. Jede Herabsetzung des ERP-Zinses ist daher behutsam und mit Blickrichtung auf eine Erhaltung und Verstärkung des Planvolumens vorzunehmen. Dies verlangen auch die Beschlüsse von Bundesregierung und Bundestag vom 12. Dezember 1974, nach denen die ERP-Förderung mittelständischer Unternehmen kräftig verstärkt werden soll. Ziel ist es, durch Verstetigung und Ausbau der ERP-Programme der mittelständischen Wirtschaft Darlehen zur langfristigen Investitionsfinanzierung, in der der besondere Vorteil der ERP-Hilfen zu sehen ist, in ausreichendem Umfange zur Verfügung zu stellen. Es muß vermeiden werden, daß bei der regen Inanspruchnahme der Mittel wichtige ERP-Programme — wie in früheren Jahren — wegen Erschöpfung der Ansätze teilweise bereits nach wenigen Monaten geschlossen werden. Selbstverständlich prüft die Bundesregierung die Entwicklung des Kapitalmarktes nach den jüngsten kreditpolitischen Maßnahmen genau, und Sie können versichert sein, daß für den ERP-Bereich im Rahmen des Möglichen alles getan wird, um eine Zinsanpassung, besonders für die gewerbliche Wirtschaft zu erreichen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/3737 Fragen A 88 und 89) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Einzelfällen Hausverbote für Käufer erlassen werden, die sich in einem Geschäft kritisch zu Mißständen geäußert und später hierüber das Ordnungsamt informiert haben, und hält sie diese Maßnahmen für rechtmäßig und angemessen? Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, Maßnahmen zu ergreifen, um einen Erlaß von Hausverboten gegen Kritik äußernde Verbraucher zu unterbinden, damit eine Kontrolle der Einhaltung von Verordnungen zum Schutz der Verbraucher auch durch Verbraucher selbst möglich ist? Zu Frage A 88: Der Bundesregierung sind nur ganz vereinzelt Fälle bekanntgeworden, in denen ein Geschäftsinhaber einem bestimmten Käufer ein Hausverbot erteilt hat. Überwiegend war Anlaß für dieses Hausverbot ein Ladendiebstahl. Doch mag es in Einzelfällen auch vorgekommen sein, daß Käufer, die sich kritisch zu Mißständen in einem Geschäft geäußert oder Preisvergleiche angestellt haben, deshalb ein Hausverbot erhielten. Grundsätzlich kann jeder Geschäftsinhaber frei darüber entscheiden, mit wem er in Geschäftsverkehr treten will; er unterliegt, von Ausnahmen abgesehen, keinem Kontrahierungszwang. Im Einzelfall kann das Verhalten des Geschäftsinhabers jedoch rechtsmißbräuchlich sein. Die Entscheidung hierüber obliegt den Gerichten. Dabei wird es ganz auf die Gegebenheiten des Einzelfalles ankommen. Zu Frage A 89: Die Bundesregierung begrüßt es, wie sie stets betont hat, wenn der Verbraucher sich beim Einkauf kritisch und preisbewußt verhält und damit zur Stärkung des Wettbewerbs beiträgt. Die Bundesregierung ist jedoch nicht in der Lage, in einem Verwaltungsverfahren gegen einen Mißbrauch des Hausrechts vorzugehen. Das wäre Sache der örtlich zuständigen Behörden. Beschwerden, die der Bundesregierung bekanntwerden, wie sie an die Verbände des Einzelhandels und der Verbraucher weiterleiten. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen B 1 und 2) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 12537* Ist der Bundesregierung die in der „Kommunistischen Volkszeitung" Nr. 19 vom 15. Mai 1975 enthaltene Meldung bekannt, wonach einer Fußballgruppe „Vorwärts Bundesbahn" anläßlich eines Solidaritätsfußballturniers für den Aufbau Südvietnams in Freiburg als Siegespreis ein Teil aus einem über Vietnam abgeschossenen US-Bomber vom Veranstalter übergeben wurde und trifft diese Meldung zu? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein solches Verhalten eine nicht zu überbietende Geschmacklosigkeit und Provokation gegenüber unserer Bündnismacht, den Vereinigten Staaten von Amerika ist, und was kann sie gegebenenfalls gegen Wiederholungsfälle unternehmen? Die Meldung der „Kommunistischen Volkszeitung" vom 15. Mai 1975 ist der Bundesregierung nicht bekannt. Sie beabsichtigt auch nicht, Meldungen lokaler oder regionaler kommunistischer Zeitungen über ein angebliches Solidaritätsfußballturnier für den Aufbau Südvietnams nachzugehen. Selbst, wenn die Meldung zuträfe, würde eine Übergabe eines Teils eines abgeschossenen US-Bombers auf dieser offensichtlich von kommunistischer Seite organisierten oder unterstützten Veranstaltung die politischen Beziehungen zu unseren Bündnispartnern in keiner Weise beeinflussen. Die Bundesregierung und die Länderregierungen können Manifestationen kleinster Minderheiten mit Gelassenheit hinnehmen, solange sie nicht gegen unsere demokratische Rechtsordnung verstoßen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 3) : Trifft die Meldung der „Neuen Zürcher Zeitung" vom 6. Mai 1975 zu, das Umweltschutzprogramm der Vereinten Nationen beschäftige statt des von der Vollversammlung beschlossenen „kleinen Sekretariats" bereits 280 Personen, was unter anderem auf Übergriffen in Kompetenzen anderer Organisationen der Vereinten Nationen beruhe, und wie wirkt die Bundesregierung — bejahendenfalls — einem solchen Verhalten entgegen angesichts der Tatsache, daß die Bundesregierung 10 V der bei dem Umweltschutzprogramm entstehenden Kosten trägt? Auf der 27. Generalversammlung der Vereinten Nationen wurde beschlossen (Resolution 2997), — ein kleines Sekretariat für die Durchführung und Koordinierung von Umweltmaßnahmen innerhalb der Vereinten Nationen zu schaffen, dessen Arbeitsweise ein hohes Maß an wirksamer Lenkung gewährleisten soll, — die Kosten für das Sekretariat und die administrativen Kosten des Verwaltungsrates des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) im ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen auszuweisen, — einen aus freiwilligen Beiträgen gespeisten Umweltfonds einzurichten, aus dem die Durchführung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen sowie die Verwaltungskosten dieses Fonds bestritten werden sollten. Die 27. Generalversammlung war von einer gleichbleibenden Zahl von Sekretariatsposten ausgegangen, ohne eine detaillierte Analyse des tatsächlichen Personalbedarfs vorzunehmen. Demgemäß weist der Stellenplan auch für das Jahr 1975 eine Zahl von 98 aus dem regulären VN-Haushalt zu finanzierenden Posten auf. Die übrigen im Stellenplan für 1975 vorgesehenen 182 Personalstellen werden aus dem Umweltfonds finanziert. Diese Stellenzahl ist im internationalen Bereich als nicht groß anzusehen. Im Vergleich zur UNEP-Behörde weisen andere VN-Organisationen 1975 weit höhere Stellenzahlen auf (UNDP: zum 31. Dezember 1974: 4.429; UNESCO: 2.257; UNICEF: 1.167). Eine erneute Entscheidung der Generalversammlung darüber, in welchem Verhältnis die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen vom ordentlichen Haushalt einerseits, vom Umweltfonds andererseits finanziert werden sollen, wird von UNEP angestrebt. Dabei wird insbesondere die seit der 27. VN-Generalversammlung eingetretene Konsolidierung und Entwicklung des Umweltprogramms zu berücksichtigen sein wie auch die Tatsache, daß dem Umweltprogramm als Anreger und Koordinator für Umweltaktivitäten innerhalb der VN-Familie eine bedeutende Rolle zukommt. II. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen sieht seine Aufgabe weniger in der Durchführung eigener Projekte als vielmehr darin, Umweltaktivitäten anzuregen und auf ihre Koordinierung innerhalb der Vereinten Nationen hinzuwirken. So hat UNEP im Jahre 1974 68,5 % seiner Projekte zusammen mit anderen Organisationen innerhalb und außerhalb der Vereinten Nationen durchgeführt und nur 31,5 % selbst; zu den letzteren gehören vor allem das internationale Nachweissystem für Umweltinformationen (IRS) sowie das weltweite Umweltüberwachungssystem (GEMS). Als junge Organisation hat UNEP Schwierigkeiten, sich gegenüber den etablierten Sonderorganisationen der VN durchzusetzen, die seit langem auch auf dem Gebiet der Umwelt tätig sind. Zudem werden wegen des horizontalen fachübergreifenden Charakters der Umweltprobleme auch viele Themen, die nicht im engeren Sinne Umweltthemen sind (z. B. Energie, menschliche Siedlungen) von UNEP aufgegriffen. Dies führt naturgemäß zu Überschneidungen mit Aktivitäten anderer auf diesen Gebieten tätigen Sonderorganisationen. Aus diesen Gründen dürfte es verfehlt sein, von „Übergriffen in Kompetenzen anderer Organisationen der Vereinten Nationen" zu sprechen. III. Die Bundesregierung hat beschlossen, in den Haushaltsjahren 1974 bis 1977 insgesamt 20 Millionen DM freiwilliger Beiträge an den UNEP-Fonds zu zahlen. Dieser Beitrag entspricht rd. 7 % des mit über 100 Millionen US-Dollar veranschlagten Umweltfonds der Vereinten Nationen. Die Delegation der Bundesrepublik Deutschland hat auf der 3. UNEP-Verwaltungsratssitzung vom 17. April bis 2. Mai 1975 in Nairobi zusammen mit anderen Geberländern deutliche Kritik an der Arbeit 12538* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 des UNEP-Sekretariats geübt. Gerügt wurden vor allem mangelhaftes Management, Zersplitterung der Aktivitäten anstelle von Konzentration auf wenige Projekte, fehlende Projektkontrolle und mangelhafte Information der Mitgliedstaaten. Mit Unterstützung anderer Delegationen hat die Bundesrepublik Deutschland auf eine Konzentration der Programmaktivitäten, auf eine wirksame Projektkontrolle sowie auf eine sparsame Haushaltsführung gedrängt, um einem weiteren Ansteigen der Verwaltungskosten entgegenzuwirken. Sie hat dabei beachtliche Erfolge erzielt. So konnte die Delegation der Bundesrepublik eine Reduzierung der in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Ansätze für die Jahre 1977 bis 1979 um jeweils 10 % erreichen. Sie hat ferner das UNEP-Sekretariat dringend um die Einführung eines kontinuierlichen Berichtssystems gebeten, das sowohl der Programmauswertung als auch der Haushaltskontrolle dient. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen hat trotz einiger Anfangsschwierigkeiten bereits auf zahlreichen Gebieten eines weltweiten Umweltschutzes konstruktive Arbeit geleistet. Seine weitere Entwicklung wird nicht zuletzt von der geplanten Umorganisation der Vereinten Nationen wie von der Entwicklung der Vereinten Nationen insgesamt abhängen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/3737 Fragen B 4 und 5) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Bauwerke, die unter Denkmalschutz stehen bzw. stehen müßten? Erwägt die Bundesregierung Initiativen (wie z. B. Sonderbriefmarken, Prägung von Städtemünzen, Lotterie), um die für den Denkmalschutz benötigten Gelder aufzubringen? Zu Frage B 4: Die Zahl derjenigen Bauwerke, die unter Denkmalschutz stehen bzw. stehen müßten, kann zur Zeit auch nicht annähernd angegeben werden. Hierbei bitte ich zu berücksichtigen, daß Angelegenheiten des Denkmalschutzes grundsätzlich zur Zuständigkeit der Länder gehören. Verzeichnisse der geschützten Denkmäler sind nur in einigen Bundesländern, dort teilweise auch nur unvollständig, vorhanden. Um diesem Mangel abzuhelfen, bereitet der Bundesminister des Innern in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Verzeichnis des nach der Haager Konvention zu schützenden Kulturgutes vor. Der Bundesminister des Innern hat am 8. April 1975 den Ländern ein Vorläufiges Verzeichnis schützenswerten Kulturgutes nach dem Stand vom 28. Februar 1975 zur Stellungnahme zugeleitet. Es wird angestrebt, dieses Werk zu einem Gesamtverzeichnis schützenswerter Baudenkmäler auszugestalten. Zu Frage B 5: Bund, Länder und Gemeinden sind ständig bemüht, dem Denkmalschutz Rechnung zu tragen. Der Bund hat seit dem Jahre 1969 als Zuschuß zur Erhaltung und zum Wiederaufbau von Baudenkmälern mit besonderer nationaler kultureller Bedeutung folgende Mittel bereitgestellt: 1969 800 000 DM 1970 1 100 000 DM 1971 1 100 000 DM 1972 1 200 000 DM 1973 1 200 000 DM 1974 1 550 000 DM 1975 1 800 000 DM Trotz der bekannt 'schwierigen Haushaltslage sollen im Bundeshaushalt 1976 voraussichtlich 2 200 000 DM für diesen Zweck veranschlagt werden. Diese Mittel dienen der Spitzenfinanzierung und veranlassen andere Zuschußgeber zu entsprechenden namhaften Förderungsbeträgen. Leider reichen diese Beträge auch nicht annähernd aus, um alle Baudenkmäler mit besonderer nationaler kultureller Bedeutung — nur diese können wegen der oben angeführten Zuständigkeitsregelung vom Bund berücksichtigt werden — zu fördern. Es sind deshalb bereits in der Vergangenheit Überlegungen angestellt worden, ob und ggf. welche zusätzlichen Finanzierungsquellen erschlossen werden können. Die Möglichkeit der Herausgabe zuschlagpflichtiger Sonderpostwertzeichen wurde mit dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erörtert. Er hat einem entsprechenden Antrag nicht zustimmen können, da Zuschlagmarken grundsätzlich nur als Wohlfahrtsmarken und Jugendmarken herausgegeben werden sollen. Die Prägung einer Gedenkmünze zu 5,— DM, die allerdings keinen materiellen Ertrag für den Denkmalschutz erbringt, ist beabsichtigt. Diese Münze wird im Herbst 1975 herausgegeben werden. Inzwischen ist ein Medaillensatz zum Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 geprägt worden. Der Erlös dieser Medaillen soll teilweise Maßnahmen im Denkmalschutzjahr 1975 zugute kommen. Leider hat der Absatz den Erwartungen 'bisher nicht entsprochen. Hinsichtlich der Veranstaltung einer Lotterie hat Herr Kollege Baum in der Fragestunde am 12. März 1975 bereits Herrn Kollegen Polkehn Auskunft in folgendem Sinne gegeben: Bemühungen, Sonderfinanzierungsmittel zu erhalten, wie dies seinerzeit bei der Olympia-Lotterie als Zuschlag bei Lotto-und Totoscheinen für Zwecke des Sports geschah, hatten bisher keinen Erfolg. Auch der Versuch, eine eigene Fernsehlotterie zur Finanzierung des Denkmalschutzes zu veranstalten, hat nicht zu dem gewünschten Ergebenis geführt. Das Bundesministerium des Innern hat bereits im letzten Jahr mit der ARD und dem ZDF entsprechende Verhandlungen geführt. Die Anstalten waren jedoch nicht bereit, eine eigenständige Fernsehlotterie für den Denkmalschutz durchzuführen. Ich bin nach wie vor der Meinung, sehr geehrter Herr Kollege, daß für Zwecke des Denkmalschutzes Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 12539* weitere Finanzierungsquellen erschlossen werden müssen. Die für den Denkmalschutz vorgesehenen Mittel der öffentlichen Haushalte reichen nicht aus, um wertvollen Kulturbesitz auch für die Zukunft zu erhalten. Es wird deshalb auch darauf ankommen, mit Mitteln, die für andere Zwecke vorgesehen sind, zugleich positive Auswirkungen für 'den zu schützenden Denkmalbestand zu erzielen. Ich muß jedoch noch einmal ,darauf hinweisen, daß für diesen Bereich in erster Linie die Bundesländer zuständig sind. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 6) : Hält es die Bundesregierung für möglich, Anwärter für den öffentlichen Dienst (z. B. Schuldienst usw.), die bereits ihren Wehrdienst abgeleistet haben, bei der Einstellung bevorzugt zu behandeln, und welche Schritte wird sie gegebenenfalls im Benehmen mit den Bundesländern unternehmen? Der Einfluß des Wehrdienstes auf Arbeits- und Dienstverhältnisse der Einberufenen ist im Arbeitsplatzschutzgesetz (ASG) geregelt. Nach § 11 a dieses Gesetzes haben bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst Bewerber, die Grundwehrdienst geleistet haben, den Vorrang vor Nichtgedienten, sofern sie über die gleiche Eignung verfügen und sich innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Wehrdienstes um Einstellung bewerben. Mit dieser Regelung, die bereits im Jahre 1971 in das ASG aufgenommen wurde (BGBl. I S. 665), ist als Beitrag für eine größere Wehrgerechtigkeit die von Ihnen gewünschte Möglichkeit zur bevorzugten Einstellung von gedienten Wehrpflichtigen in den öffentlichen Dienst geschaffen worden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen B 7 und 8) : Wann ist mit einem Abschluß der im Innenministerium durchgeführten Überprüfung der Frage zu rechnen, das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm auch auf Bombenabwurf- und Luft-Boden- Schießplätze, insbesondere auf den Platz Nordhorn, anzuwenden, und bis wann werden bei einem positiven Ergebnis die Lärmschutzbereiche festgesetzt? Wann ist mit dem Abschluß der Untersuchungen über die Frage zu rechnen, ob die Voraussetzungen für eine Änderung des Erstattungshöchstbetrages von 100 DM je Quadratmeter Wohnfläche für bauliche Schallschutzmaßnahmen gegeben sind? Zu Frage B 7: Die Frage, inwieweit für Bombenabwurf- und Luft-Boden-Schießplätze eine Festsetzung von Lärmschutzbereichen nach dem Fluglärmgesetz in Betracht kommt, wirft eine Reihe rechtlicher und praktischer Probleme auf, von denen die Geschäftsbereiche einer Anzahl verschiedener Ressorts, u. a. des Bundesministers der Verteidigung, des Bundesministers der Finanzen und des Bundesministers der Justiz berührt werden. Gemeinsam mit diesen Ressorts wird intensiv an der Klärung der anstehenden Fragen gearbeitet. Ich rechne damit, daß die Untersuchung noch in diesem Sommer abgeschlossen wird und hoffe, daß — auch ohne eine Gesetzesänderung — eine befriedigende Regelung für diese Fälle getroffen werden kann. Zu Frage B 8: Der Deutsche Bundestag hat in seiner 164. Sitzung am 17. April 1975 die Bundesregierung in einer Entschließung ersucht, die Kosten für bauliche Schallschutzmaßnahmen zu überprüfen und dem Bundestag bis zum 30. September 1975 über das Ergebnis und die gegebenenfalls zu treffenden Maßnahmen zu unterrichten. Bei der Preisentwicklung für bauliche Schallschutzmaßnahmen ist zu beachten, daß nicht nur preissteigernde, sondern infolge der wachsenden Nachfrage nach qualifizierten Schallschutzelementen auch preisdämpfende Einflüsse auftreten können. Die von der Bundesregierung veranlaßte Untersuchung wird so rechtzeitig abgeschlossen sein, daß der Bericht dem Bundestag fristgemäß vorgelegt werden kann. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 9) : Warum endet in der Antwort der Bundesregierung — Bundestagsdrucksache 7/2887 — auf die Kleine Anfrage betr. Straffung und Verbesserung der Organisationsstruktur von Bundesregierung und Bundesverwaltung die Darstellung des höheren Dienstes mit dem Jahre 1972, obwohl nach dem Haushaltsplan die Stellen bis zum Jahre 1975 hätten angegeben werden können, und ist die Bundesregierung bereit, die Zahlen bei dieser Gelegenheit bis zum Jahre 1975 zu vervollständigen? Die Angaben der Übersicht „Höherer Dienst in Bundesministerien" auf Seite 3 der BT-Drucksache 7/2887 waren nicht Gegenstand einer der Fragen der Kleinen Anfrage betreffend Straffung und Verbesserung der Organisationsstruktur von Bundesregierung und Bundesverwaltung. Die Frage nach Stellenerweiterungen bei den unmittelbar einem Bundesminister oder Staatssekretär unterstellten Arbeitseinheiten — Nr. 5 der Kleinen Anfrage in Drucksache 7/2490 — ist auf Seite 23 unter Bezugnahme auf die Übersichten 3 bis 5 (Seiten 38 ff.) beantwortet worden. Die Bundesregierung hat mit der Übersicht „Höherer Dienst in Bundesministerien" einen zusätzlichen Strukturüberblick geben wollen. Dafür stand eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes — zuletzt nach dem Stande vom 2. Oktober 1972 — zur Verfügung, die in dreijährigem Abstand erstellt wird. Sie enthält die Ist-Zahlen. Eine neuere Auswertung liegt nicht vor. 12540* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 Im Haushaltsplan sind nur die bewilligten Planstellen nach Besoldungsgruppen — also Soll-Zahlen — ausgewiesen. Sie sind in Teil V „Personalübersicht" des jährlichen Bundeshaushaltsplans zusammengestellt. Zur Erleichterung Ihrer Einsichtnahme übersende ich Ihnen je eine Ablichtung der Übersichten für die Jahre 1973 bis 1975. Ich weise darauf hin, daß die Personalübersicht des Haushaltsplans mit der Darstellung auf Seite 3 der BT-Drucksache 7/2887 nicht vergleichbar ist: Abgesehen davon, daß es sich um Soll-Werte handelt, kann auch nicht zuverlässig auf die tatsächliche Besetzung der Stellen geschlossen werden. Möglich ist, daß Stellen unbesetzt geblieben oder (gegebenenfalls zeitweise) mit Angestellten besetzt worden sind oder die Ernennung eines Dienstposteninhabers erst später vorgenommen wurde. Stellen der Besoldungsgruppe A 15 können zum Teil auch für Referenten in Betracht kommen. Auch die Erhebungskreise stimmen nicht überein, weil sich die Darstellung in Drucksache 7/2887 auf Bundesministerien beschränkt. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 10) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 5. Juni 1975 zu, daß die Kommunistische Partei Italiens eine Wahlversammlung in der Bundesrepublik Deutschland abgehalten hat, und wird die Bundesregierung künftig Aktionen ausländischer Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland zulassen, bzw. wie wird sich die Bundesregierung in Zukunft in ähnlich gelagerten Fällen dazu verhalten? 1. Über die Veranstaltung der KPI in Ulm liegen der Bundesregierung über die Meldung der Zeitung „Die Welt" vom 5. Juni 1975 hinaus keine weiteren Informationen vor. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, daß die KPI in mehreren anderen Orten der Bundesrepublik Deutschland ähnliche öffentliche Versammlungen veranstaltet hat mit dem Ziel, Mitglieder und Sympathisanten zu bewegen, nach Italien zu reisen und dort bei den am 15. Juni 1975 stattfindenden Regionalwahlen ihre Stimme für die KPI abzugeben. 2. Das Vereinsgesetz eröffnet in § 14 die Möglichkeit, Ausländervereine dann zu verbieten, „wenn sie durch politische Betätigung die innere oder äußere Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verletzten oder gefährden". Die Bundesregierung hat bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 24. Februar 1972 deutlich gemacht, daß sie erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland dann gefährdet sieht, wenn innenpolitische Streitigkeiten anderer Länder auf das Bundesgebiet übertragen und hier ausgetragen werden. Sie hält es nach diesem Grundsatz jedoch nicht für geboten, gegen jegliche politische Betätigung von Ausländern einzuschreiten. Maßgebend werden jeweils die Umstände des Einzelfalles sein, in dem es darauf ankommt, ob die Art der politischen Betätigung zu besonderen Spannungen oder Streitigkeiten führt, ob sie Zielen dient, deren Förderung wegen ihres besonderen Unwertgehaltes nicht hingenommen werden kann, oder ob sie als Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik angesehen werden muß. Im übrigen werden besondere Maßstäbe dann anzulegen sein, wenn die Tätigkeit von Ausländerorganisationen der Wahrnehmung von Interessen hier lebender ausländischer Arbeitnehmer dient. Auf der Grundlage solcher Erwägungen hat die Bundesregierung bisher Maßnahmen gegen die Betätigung der KPI im Bundesgebiet nicht ergriffen. Sie beabsichtigt das auch z. Z. nicht. Mit dieser Haltung sieht sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den für die Durchführung des Ausländergesetzes zuständigen Bundesländern. Ausdrücklich hat die Innenministerkonferenz der Länder am 8. Juni 1972 angekündigt, daß die Länder eine mit unserer Rechtsordnung nicht vereinbare Betätigung von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund von § 6 Ausländergesetz unterbinden werden. In dieser Form gegen Funktionäre oder Mitglieder der KPI vorzugehen, haben die Bundesländer bisher jedoch keine Veranlassung gesehen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 11): Ist die Bundesregierung in der Lage anzugeben, welche Kosten Bund und Ländern bisher durch die Aktivität von Terroristen entstanden sind, und zwar insbesondere für den Schutz von gefährdeten Personen und öffentlichen Einrichtungen sowie für die Verfolgung, Inhaftierung und Aburteilung der Terroristen? Die Bundesregierung ist nicht in der Lage anzugeben, welche Kosten Bund und Länder bisher für Personen- und Objektschutzmaßnahmen sowie für die Verfolgung, Inhaftierung und Aburteilung von Terroristen aufgewendet haben. Die erforderlichen Feststellungen würden bei zahlreichen Bundes- und Länderbehörden umfangreiche Verwaltungsarbeit verursachen und dennoch zu keinem befriedigenden Ergebnis führen, weil sich schon der Personaleinsatz zur Bekämpfung des Terrorismus für die zurückliegende Zeit nicht mehr exakt ermitteln läßt. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, daß ich unter diesen Umständen davon absehen möchte, umfangreiche Feststellungen bei Bundes- und Länderbehörden treffen zu lassen. Die Bundesregierung ist im übrigen der Auffassung, daß Maßnahmen der Sicherheitsbehörden, die unmittelbar dem Schutz des Staates und seiner Einrichtungen sowie der Sicherheit seiner Bürger dienen, nicht primär unter Kostengesichtspunkten beurteilt werden sollten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 12541* Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (SPD) (Drucksache 7/3737 Frage B 12) : Wann ist mit dem Baubeginn der seit langem geplanten Panzerumgehungsstraße in der Gemeinde Soderstorf zu rechnen? Weder dem Bundesminister für Verkehr noch dem Bundesminister der Finanzen liegt ein Finanzierungsantrag mit baureifem Entwurf für die Panzerumgehungsstraße von Soderstorf vor. Es läßt sich deshalb derzeitig nichts Näheres über die Realisierung des Vorhabens aussagen. Anlage 42 Antwort Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche (Drucksache 7/3737 Frage B 13) : Warum endet die im Finanzbericht 1970 veröffentlichte Personalstandsübersicht mit dem Jahre 1971, und sind entsprechende Übersichten in den Finanzberichten der folgenden Jahre nicht mehr enthalten? In § 14 Abs. 1 Nr. 3 der am 1. Januar 1970 in Kraft getretenen Bundeshaushaltsordnung ist bestimmt, daß in den Haushaltsplan eine Übersicht über die Planstellen der Beamten und die Stellen der Angestellten und Arbeiter aufzunehmen ist. Die Personalübersicht wird daher seit 1970 dem Bundeshaushaltsplan als Teil V der Übersichten zum Gesamtplan, beigefügt. Eine Fortführung der Übersichten in den jährlichen Finanzberichten ist damit entbehrlich geworden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 14) : Kann die Bundesregierung versichern, daß im Rahmen von Spar- und Haushaltssicherungsmaßnahmen die Einführung einer Einkommensgrenze beim Kindergeld nicht in Frage kommt und daß audi derartige Pläne nicht erwogen werden? Die Bundesregierung wird den Haushaltsentwurf 1976 und den Finanzplan 1975 bis 1979 nach der Sommerpause vorlegen. In diesem Zusammenhang wird auch über etwaige Sparmaßnahmen zu befinden sein. Die Bundesregierung hält es nicht für angebracht, vor dem genannten Zeitpunkt eine Vorabdiskussion über Einzelfragen zu führen. Das gilt unabhängig davon, ob bestimmte Maßnahmen überhaupt erwogen werden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 15) : Hält die Bundesregierung die Erhöhung des Grundpreises für Erdgaslieferungen mit einem Aufschlag von über 120 % durch das zuständige monopolistische Energieversorgungsunternehmen im Lüneburger Bereich gegenüber den Firmen des dortigen Bezirks für gerechtfertigt, und wenn nein, was kann die Bundesregierung unternehmen, um derartig überzogene Energiepreiserhöhungen durch monopolistische Anbieter zu verhindern? Nach den mir vorliegenden Informationen ist der Preis für Erdgaslieferungen im Lüneburger Raum nicht um 120 % erhöht worden. Richtig ist vielmehr, daß der Arbeitspreis (nicht Grundpreis) für Unternehmen des Lüneburger Bezirks mit Wirkung vom 1. April 1975 in einer Größenordnung von 30-40 % angehoben wurde, während der Grundpreis konstant blieb. Die Erhöhung des Arbeitspreises geht zurück auf die zwischen dem zuständigen Gaslieferanten und den jeweiligen Abnehmern vertraglich fixierte Preisanpassungsklausel, die als wichtigstes Glied eine Anbindung des Gaspreises zu 70 % an das leichte Heizöl vorsieht. Diese Anbindung führt automatisch dazu, daß der Arbeitspreis für Erdgas mit einem gewissen zeitlichen Abstand die sinkende oder steigende Preisentwicklung des leichten Heizöls nachvollzieht. Das leichte Heizöl hat sich als Folge der von den OPEC-Ländern in der jüngsten Vergangenheit einseitig verfügten Rohölpreissteigerungen, wie Sie wissen, drastisch verteuert. Die Preisaufschläge betrugen beispielsweise im Hamburger Raum seit Januar 1973 in der Spitze bis zu rd. 150 %. Ungeachtet dessen hat das Bundesministerium für Wirtschaft im Hinblick auf die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen die Frage der Erhöhung der Erdgaspreise eingehend untersucht und mit den maßgeblichen Unternehmen erörtert. Dadurch konnte im Ergebnis erreicht werden, daß die inländischen Erdgasfördergesellschaften im Tarifabnehmerbereich auf die volle Ausschöpfung des vertraglichen Preiserhöhungsspielraums verzichteten und den Preisanpassungsvorgang zeitlich gestreckt haben. Es wäre sicherlich zu begrüßen gewesen, eine entsprechende Regelung auch für den Bereich der industriellen Sonderabnehmer vorzusehen. Dies hat sich aber leider nicht erreichen lassen. Das Bundeskartellamt hat im Rahmen der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen die Preiserhöhungen der Ferngasgesellschaften ebenfalls überprüft. Hierbei haben sich hinreichende Anhaltspunkte für ein Vorgehen der Kartellbehörde gegen die Preiserhöhungen der Erdgasliefergesellschaften nicht ergeben. Sofern einzelne kommunale ader regionale Gasversorgungsunternehmen versuchen sollten, ihre Marktstellung zu mißbräuchlich erhöhten Preisen auszunutzen, sind im übrigen die Landeskartellbehörden für die Mißbrauchaufsicht aufgrund des Kartellgesetzes zuständig. 12542* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 16) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Landkreise Wetzlar und Dillkreis nicht in die Gebiete zur Förderung des Ausbaus der regionalen Wirtschaftsstruktur einbezogen, obwohl hier eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit zu verzeichnen ist? Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", dem alle Landeswirtschaftsminister und -senatoren angehören, hat am 21. August 1974 über die Neuabgrenzung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe zum 1. Januar 1975 Beschluß gefaßt. Als Abgrenzungskriterien wurden hierbei der Arbeitskräftereservequotient, das Einkommen in der Region und die physische Ausstattung mit Infrastruktur bestimmt. Nach einer Gewichtung dieser drei Abgrenzungskriterien wurde der Schwellenwert für die Anerkennung als Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe auf die Meßziffer 250 festgelegt. Die beiden Landkreise Wetzlar und Dillkreis erreichten hierbei nicht den für die Anerkennung als Fördergebiet maßgeblichen Schwellenwert. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf das Schreiben vom 23. August 1974 hinweisen, das an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages gerichtet ist und in dem die Beschlüsse des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe vom 21. August 1974 zur Neuabgrenzung der Fördergebiete eingehend erläutert und dargestellt sind. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 17) : Aus welchen Gründen dürfen die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und die ERP-Mittel nur zur Finanzierung von sogenannten Anlageinvestitionen, nicht aber für Konsolidierungsmaßnahmen eines vom Konkurs bedrohten Unternehmens verwendet werden, obwohl auch solche Konsolidierungsmaßnahmen geeignet sein können, Arbeitsplätze zu erhalten, und obwohl solche Konsolidierungsmaßnahmen oft weniger Finanzmittel der öffentlichen Hand erfordern als die nach dem Konkurs zu bezahlenden Arbeitslosengelder bzw. die Finanzierung von Anlageinvestitionen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze? Eine Konsolidierung von Verbindlichkeiten ist kein Mittel, das generell geeignet wäre, gefährdete Unternehmen vor dem Konkurs zu bewahren. Sie kann unter Umständen dann erfolgreich sei, wenn es sich um ein an sich rentabel arbeitendes Unternehmen handelt, das in begrenztem Umfang Teile seines Anlagevermögens oder sonstige Aktiva ungünstig finanziert hat. Wegen der großen mit einer Konsolidierung verbundenen Unsicherheiten ist ihre Durchführung Aufgabe erfahrener Kreditinstitute. Die Konsolidierung von Verbindlichkeiten ist daher generell keine für eine staatliche Förderung geeignete Maßnahme, zumal eine Sanierung konkursreifer Unternehmen mit öffentlichen Mitteln ausgeschlossen sein muß. In der Regel kann davon ausgegangen werden, daß die Kreditinstitute — bei geeigneten Sicherheiten — bereit sind, eine erfolgversprechende Konsolidierung der von ihnen betreuten Unternehmen vorzunehmen, da meist auch eigene Mittel im Konkursfall gefährdet sind. Als bewährte Methode, neue Arbeitsplätze zu schaffen bzw. bestehende Arbeitsplätze zu sichern, haben sich vielmehr die Verwendungszwecke der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sowie die ERP-Programme erwiesen. Mit diesen Mitteln werden vornehmlich Investitionen gefördert, bei denen neue Arbeitsplätze entstehen und damit zusätzliche Beiträge zur Verbesserung des Einkommens eines förderungsbedürftigen Gebietes geleistet werden. Außerdem können auch Umstellungsmaßnahmen und Investitionen zur grundlegenden Rationalisierung gefördert werden, wenn es für den Fortbestand des Betriebes und zur Sicherung der dort bestehenden Dauerarbeitsplätze erforderlich ist. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen B 18 und 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die drei westmittelfränkischen Landkreise Neustadt/Aisch—Bad Windsheim, Ansbach und Weißenburg—Gunzenhausen nach Bevölkerungsdichte, Erwerbspersonenstruktur und Steuereinnahmekraft den zwanzig bayerischen Landkreisen, die im Zonenrandgebiet liegen, entsprechen und daß die Wirtschaftsstruktur nicht günstiger ist als der Durchschnitt der Zonenrandgebiete? Ist die Bundesregierung bereit, diesen drei westmittelfränkischen Landkreisen die gleiche Förderung angedeihen zu lassen wie den Zonenrandgebieten, und mit welchen zusätzlichen Maßnahmen können die drei westmittelfränkischen Landkreise rechnen, damit eine den Zonenrandgebieten gleichwertige Förderung des Bundes erreicht wird? Das von allen Parteien des Deutschen Bundestages im Jahr 1971 beschlossene Gesetz zur Förderung des Zonenrandgebietes sieht in seinem § 1 vor, daß die Leistungskraft des Zonenrandgebietes zum Ausgleich der Auswirkungen der Teilung Deutschlands bevorzugt zu stärken ist und daß der Förderung des Zonenrandgebietes von den Behörden des Bundes besonderer Vorrang einzuräumen ist. So bestimmt § 2 dieses Gesetzes u. a., daß das Zonenrandgebiet bei der Förderung der gewerblichen Wirtschaft und des Ausbaues der Infrastruktur zum Ausgleich von Standortnachteilen sowie zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt zu berücksichtigen ist. Dieser Gesetzesauftrag hat auch Eingang in das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefunden, denn in § 2 Abs. 4 a ist zum Ausdruck gebracht, daß bei den Förderungsmaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe das Zonenrandgebiet bevorzugt zu berücksichtigen ist und daß die politisch bedingte Sondersituation dieses Raumes Abweichungen von den Grundsätzen und Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe und den Förderungsmodalitäten notwendig macht. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 12543* Bei dieser eindeutigen Rechtslange besteht keine rechtliche Möglichkeit für eine Gleichstellung der von Ihnen genannten mittelfränkischen Landkreise mit dem Zonenrandgebiet. Die Förderungsmaßnahmen für diese mittelfränkischen Landkreise müssen sich daher an den gesetzlichen Bestimmungen und an dem 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" orientieren. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß z. B. auch die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe beteiligte Bayerische Staatsregierung einen solchen Antrag nicht gestellt hat. Anlage 48 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen B 20 und 21) : Auf welchem Wege gedenkt die Bundesregierung, den Anbau von Frühkartoffeln in der Bundesrepublik Deutschland zu halten, wenn eine europäische Kartoffelmarktordnung beschlossen wird oder wenn Frühkartoffeln in die Obst-Gemüse-Marktordnung der EG einbezogen werden sollten? Hält die Bundesregierung den Beimischungszwang von Magermilchpulver in Kälberaufzucht- und -mastfutter für eine wirksame Entlastungsmaßnahme des europäischen Milchmarkts, und wieviel Mehrverbrauch an Magermilchpulver würde eine um 10 °/o höhere Beimischung ergeben? Zu Frage B 20: Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der EG-Kommission auf Einbeziehung der Frühkartoffeln in die Obst- und Gemüsemarktordnung der EG ab; sie wird die Wettbewerbsfähigkeit des Frühkartoffelanbaues insbesondere durch Fortsetzung der Maßnahmen zur Absatzförderung, der Marktstruktur- und der Qualitätsverbesserung unterstützen. Zu Frage B 21: In der Europäischen Gemeinschaft besteht kein Beimischungszwang von Magermilchpulver in Kälberaufzucht- und -mastfutter. Trotzdem werden etwa 50 % des Magermilchanfalls in der EG (rd. 17 Millionen t) flüssig oder in Pulverform im Futtersektor verwendet. In der Bundesrepublik Deutschland ist in der Neufassung der Normentafel für Mischfuttermittel vom 4. Oktober 1973 (BGBl. I S. 1353) für Kälberaufzucht- und -mastfutter ein Magermilchpulver-Mindestanteil von 35 bzw. 40 v. H. festgelegt. Nach Feststellungen des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft fand 1974 folgender Magermilchpulveranteil bei den Milchaustauschfuttermitteln Verwendung: Mindestanteil in % tatsächliche Beimischung in % 1. Milchaustauschfutter I für Kälbermast 40 über 60 (63,7-60,9) 2. Milchaustauschfutter II für Kälbermast 35 über 56 (56,0-58,9) 3. Milchaustauschfutter für Kälberaufzucht 35 über 48 (48,5-51,3) Ebenso wurde festgestellt, daß der prozentuale Beimischungssatz im letzten Jahresviertel 1974 gegenüber dem zweiten Jahresviertel um bis zu 2 Prozentpunkte rückläufig war. Dieser Rückgang ist darauf zurückzuführen, daß sich die Preisrelation zwischen Futtermagermilchpulver und anderen eiweißhaltigen Futtermitteln zugunsten der anderen eiweißhaltigen Futtermittel verschoben hat. Ich darf in diesem Zusammenhang auf eine Veröffentlichung „Über die Verwendung von Magermilch und Magermilchpulver für Futterzwecke in der Bundesrepublik Deutschland" in Heft 20 der „Deutschen Milchwirtschaft" verweisen, die ich Ihnen in Ablichtung beifüge. Eine Erhöhung der derzeitigen deutschen Mindestbeimischungssätze von Magermilchpulver in Kälberaufzucht- und -mastfutter um 10 % führt zu keinem Mehrverbrauch, da die tatsächlichen Prozentsätze bereits über den Mindestsätzen liegen. Ein Beimischungszwang auf EWG-Ebene dürfte sich auf Grund der bisherigen Erfahrungen kaum durchsetzen lassen. Deshalb wird im Verwaltungsausschuß für Milch und Milcherzeugnisse die Frage einer Staffelung der Beihilfensätze für Magermilchpulver zu Futterzwecken geprüft. Mit dieser Regelung soll durch eine Bindung der Beihilfengewährung an bestimmte Beimischungsmengen ein Mehrverbrauch an Magermilchpulver in den Europäischen Gemeinschaften erzielt werden. In diesem Zusammenhang darf ich auch auf meine Antwort zu Ihrer Mündlichen Anfrage vom 15. Mai 1975 — Drucksache 7/3630, Frage B 19 — hinweisen, bei der ich zum Ausdruck brachte, daß der EG-Ministerrat sich baldmöglichst mit Maßnahmen für eine Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage im Milchsektor befassen muß. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 22) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie hoch die Kosten des betriebsärztlichen Dienstes in Prozentzahlen der Lohnsumme veranschlagt werden müssen, und ist sich die Bundesregierung im klaren, daß angesichts der Wettbewerbslage der deutschen Industrie diese zusätzlichen Kosten nur dann tragbar sind, wenn auch in den Ländern, mit denen wir konkurrieren, gleiche Maßnahmen durchgeführt werden? Verläßliche Angaben über die exakten Kosten der betriebsärztlichen Dienste liegen nicht vor. Allerdings sind die Kosten einiger arbeitsmedizinischer Zentren bekannt. Man kann davon ausgehen, daß die verschiedenen Möglichkeiten der betriebsärztlichen Betreuung nicht zu große Kostenunterschiede aufweisen. Die Aufwendungen für die betriebsärztliche Betreuung durch betriebsärztliche Zentren der gewerblichen Berufsgenossenschaften werden pro Arbeitnehmer und Jahr mit DM 75,— bis 90,— veranschlagt. Das sind bei einem Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit nach den bisher vorliegenden Zahlen für das Jahr 1974 mit 24 752,— DM pro 12544* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 Arbeitnehmer etwa 0,3-0,36 % der Bruttolohnsumme. Für die betriebsärztliche Betreuung eines Arbeitnehmers sind also monatlich etwa 7,— DM aufzuwenden, ein Betrag, der durch die Erfolge der ärztlichen Betreuung der Arbeitnehmer mehr als ausgeglichen werden wird. In der Empfehlung 112 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1959 wird die Einrichtung betriebsärztlicher Dienste in den Arbeitsstätten gefordert. Am 1. Juli 1960 hat sich das Europäische Parlament mit dieser Frage befaßt. Mit der Empfehlung vom 20. Juli 1962 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Mitgliedstaaten aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Schaffung betriebsärztlicher Dienste in den Arbeitsstätten zu ergreifen. Die Bundesrepublik ist diesen Empfehlungen und Entschließungen mit dem Arbeitssicherheitsgesetz vom 12. Dezember 1973 gefolgt. In einer Reihe von Staaten, die bedeutende Handelspartner der Bundesrepublik sind, gibt es ebenfalls gesetzliche Regelungen über die betriebsärztliche Betreuung der Arbeitnehmer. Zu diesen Ländern gehören u. a. Frankreich, Belgien, die Niederlande und Osterreich. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen B 23 und 24) : Wieviel Prozent der berechtigten Arbeitnehmer haben in der Rentenversicherung 1974 von der Möglichkeit der flexiblen Altersgrenze Gebrauch gemacht? Hat die gegenwärtige Situation auf dem Arbeitsmarkt dazu geführt, daß die Anträge auf Altersruhegeld mit dem 63. Lebensjahr und die Anträge auf vorgezogenes Altersruhegeld der über 60jährigen nach einjähriger Arbeitslosigkeit angestiegen sind, oder ist damit zu rechnen, daß auf Grund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation diese Zahlen noch steigen werden? Über die Inanspruchnahme der flexiblen Altersgrenze im Jahre 1974 sind genaue Angaben noch nicht möglich, da die erforderlichen Statistiken für die Gesamtheit der Rentenversicherung noch nicht verfügbar sind. Sobald mir die Zahlen vorliegen und diese ausgewertet sind, werde ich Ihnen das Ergebnis mitteilen. Zu Ihrer zweiten Frage ist zu sagen, daß die Neuzugänge auf vorgezogenes Altersruhegeld nach vorhergehender mindestens einjähriger Arbeitslosigkeit von rund 19 200 im Jahre 1973 auf rund 14 500 im Jahre 1974 zurückgegangen sind. In den Jahren 1967 und 1968, ebenfalls Jahre mit relativ hoher Arbeitslosigkeit, hatte die Zahl dieser Neuzugänge gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Ein eindeutiger Zusammenhang mit der Arbeitsmarktlage ist hierbei also nicht festzustellen. Auch zwischen der Beantragung des flexiblen Altersruhegeldes und der Arbeitsmarktlage besteht offenbar keine positive Korrelation. Nach den Ergebnissen der monatlichen Rentenantragsstatistik ist die Zahl der Anträge auf flexibles Altersruhegeld wegen Vollendung des 63. Lebensjahres im Laufe des Jahres 1974 eindeutig zurückgegangen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 25) : Wie sieht ein Vergleich bei der Arbeitslosigkeit, bei der Kurzarbeit und bei den Umschülern (in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen) in der Bundesrepublik Deutschland aus, aufgeschlüsselt nach Zonenrandgebiet, West-Berlin und übriges Bundesgebiet, und worauf führt die Bundesregierung diese Entwicklung zurück? Der von Ihnen erbetene Zahlenvergleich ergibt sich aus nachfolgender Übersicht. Bundesgebiet Berlin Zonenrandgebiet Arbeitslose 1 017 716 31 494 156 185 (Stand: 31. Mai 1975) Arbeitslosenquote (%) 4,4 3,7 5,5 Anteil am Bundesge- biet — 3,1 15,3 Kurzarbeiter 921 791 21 397 137 835 Anteil am Bundesge- biet (%) — 2,3 15,0 (Stand: 15. Mai 1975) Umschüler 38 245 1 218 4 955 (Stand: 31. März 1975) Anteil am Bundesge- biet — 3,2 13,0 Sie können daraus entnehmen, daß der Anteil von Arbeitslosen, Kurzarbeitern und Umschülern im Zonenrandgebiet an den jeweiligen Gesamtzahlen für das Bundesgebiet in etwa gleich hoch ist, d. h., nur zwischen 13 und 15,3 % schwankt. Daß die Arbeitslosenquote um rund 1 % über der des Bundesgebietes liegt, ist auf die strukturellen Probleme ,des Zonenrandgebietes zurückzuführen. Allerdings haben sich diese Probleme in den letzten Jahren vermindert. Die Zahlen für Berlin weisen eine im Vergleich zum Bundesgebiet günstigere Arbeitsmarktsituation aus. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (SPD) (Drucksache 7/3737 Frage B 26) : Treffen Zeitungsberichte zu, nach denen in der letzten Zeit das Verhalten der britischen Rheinarmee im Raum Soderstorf besonders rücksichtslos gewesen ist? Auch mir sind Zeitungsberichte bekannt, in denen Beschwerden der Bevölkerung, insbesondere über Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 12545* das Fahren britischer Panzer bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen, herausgestellt wurden. Wie Erhebungen durch das Wehrbereichskommando II in Zusammenarbeit mit dem britischen Verbindungsamt in Niedersachsen ergeben haben, ist von britischer Seite den Einheiten der britischen 7. Panzerbrigade, die in diesem Raum zur angegebenen Zeit geübt und Anlaß zu den Beschwerden gegeben haben, eine Rüge erteilt worden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 27): Wird der Neubau des Kreiswehrersatzamts Neustadt a. d. Weinstraße entsprechend den früher durch die Bundesregierung gegebenen Zusagen spätestens im Jahr 1976 begonnen? Wie Ihnen bekannt ist, wird der geplante Neubau nicht nur das Kreiswehrersatzamt Neustadt aufnehmen, sondern es werden dort auch das Verteidigungsbezirkskommando 45 und der Bereichsfernmeldeführer untergebracht werden. Die baufachliche Planung des Vorhabens, die Anfang Oktober 1974 eingeleitet wurde, hat jedoch eine Verzögerung erfahren, da das Kreiswehrersatzamt eine Erhöhung der Fläche für die Unterbringung der Karteiunterlagen angemeldet hat. Außerdem wird z. Z. die Raumgebühr für Karteiunterlagen der Kreiswehrersatzämter generell überprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wird der weiteren Planung für den Raumbedarf des Kreiswehrersatzamtes zugrunde gelegt werden. Das Bundesministerium der Verteidigung bleibt um einen baldigen Baubeginn bemüht, kann aber über den genauen Zeitpunkt gegenwärtig keine Aussage machen. Für das Kreiswehrersatzamt führen die Verzögerungen jedoch zu keinem Nachteil, da die Dienststelle in der Zwischenzeit durch Austausch eines Mietobjektes ausreichend untergebracht ist. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen B 28 und 29) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der von ihr beauftragten Untersuchungsarbeit „Kinderspielplätze" des SIN-Städtebauinstituts in Nürnberg für ihre Jugendpolitik ziehen? Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag dieser Untersuchungsarbeit auf Einführung und Ausbildung von Spielplatzpädagogen? Zu Frage B 28: Die Ergebnisse der vom SIN-Städtebauinstitut im Auftrage des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau durchgeführten Untersuchung „Kinderspielplätze" bieten wertvolle Orientierungshilfen für die Anlage, Unterhaltung und Betreuung von Spielplätzen. Die Aufgabenstellung der Untersuchung entspricht im übrigen der auf der Jugendministerkonferenz vom 24. Sept. 1973 getroffenen Vereinbarung zwischen den für Jugendfragen zuständigen Ministern und Senatoren der Länder und dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, die Öffentlichkeitsarbeit für die Notwendigkeit von Spielplätzen, die an den Bedürfnissen der Kinder orientiert sind, zu verstärken. Im übrigen nennt das Gesetz für Jugendwohlfahrt „Kinderspielplätze" im Gegensatz zu den Gesetzesmaterialien nicht ausdrücklich. (Literatur bzw. Kommentatoren weisen Errichtung und Betrieb von Kinderspielplätzen den Jugendämtern als Aufgabe zu.) Es ist daher beabsichtigt, in einem künftigen Jugendhilfegesetz Errichtung und Unterhaltung von Kinderspielplätzen wegen ihrer großen pädagogischen Bedeutung ausdrücklich zu regeln. So macht der Referentenentwurf eines künftigen Jugendhilfegesetzes es dem zuständigen Träger der Jugendhilfe zur Pflicht, darauf hinzuwirken, daß Spielplätze gefördert und bereitgestellt werden. Ferner soll der öffentliche Träger der Jugendhilfe verpflichtet werden, in seinem Bereich den Jugendhilfebedarf für einen mindest 5jährigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Einrichtungen rechtzeitig zu planen. Der Referentenentwurf eines künftigen Jugendhilfegesetzes regelt ebenfalls die Zusammenarbeit der öffentlichen Träger der Jugendhilfe mit anderen Planungsträgern, um sicherzustellen, daß bei der Aufstellung der Bauleitpläne ausreichende Flächen für Einrichtungen der Jugendhilfe ausgewiesen werden. Zu Frage B 29: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß neben der Gestaltung und Ausstattung von Spielplätzen auch eine pädagogische Betreuung von Spielplätzen mit dazu beitragen kann, Kinder zu vielfältigen Spielformen und Spielaktivitäten anzuregen und sie damit in ihrer personalen und sozialen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Sie sieht jedoch kein Bedürfnis für die Einführung eines eigenständigen Berufes eines Spielplatzpädagogen mit entsprechend verselbständigten Ausbildungsgängen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat die Frage nach der Qualifikation von Spielplatzbetreuern im Rahmen von zwei Forschungsaufträgen zum Problem freizeitpädagogischer Berufe aufgegriffen. Eine Veröffentlichung der Forschungsergebnisse ist vorgesehen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/3737 Frage B 30) : Hält die Bundesregierung die Werbung für ein bekanntes Beruhigungsmittel, das zu 80 % aus Alkohol besteht („Die natürliche Hilfe für junge Menschen"), mit den Bemühungen zur Bekämpfung des Jugendalkoholismus für vereinbar, und welche Möglichkeiten sieht sie, solche Werbungen zu unterbinden? 12546* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 Die Bundesregierung hält die von Ihnen zitierte Werbeaussage für ein Beruhigungsmittel mit den Bemühungen zur Bekämpfung des Jugendalkoholismus nicht für vereinbar. Sollte in dieser Weise für ein Arzneimittel geworben werden, so hätte die für die Durchführung des Heilmittelwerbegesetzes zuständige Landesbehörde zu prüfen, inwieweit ein Verstoß gegen Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes vorliegt. Erforderlichenfalls müßten die Landesbehörden mit den im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen eingreifen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Registrierungspraxis des Bundesgesundheitsamtes hinweisen. Bei einem Präparat mit einem derartig hohen Alkoholgehalt wird vor der Eintragung in das Spezialitätenregister mit dem Hersteller die Aufnahme eines Hinweises in die Packungsbeilage vereinbart. Dieser Hinweis macht auf den hohen Alkoholgehalt und auf mögliche Gefahren für bestimmte Verbraucher aufmerksam. Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts, das zur Zeit im Deutschen Bundestag beraten wird, sieht vor, daß künftig die Zulassungsbehörde derartige Hinweise als Auflagen anordnen kann. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen B 31 und 32) : Trifft es zu, daß das Aufkommen der Blutspendendienste in der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreicht, um den eigenen Bedarf an Plasma zu decken, und daß deshalb große Mengen von Plasma zu einem Preis von durchschnittlich 16 Dollar je Liter importiert werden müssen? Ist weiterhin die Behauptung richtig, daß die Herkunft des importierten Plasmas unbekannt und damit die Verwendung kranken Blutes bei seiner Herstellung nicht ausgeschlossen ist, und daß darunter auch sogenanntes „Industrie-Plasma" aus den Vereinigten Staaten von Amerika sich befindet, das im Herstellerland nur für Laborzwecke außerhalb des menschlichen Körpers verwendet werden darf? Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß das Blutspendeaufkommen in der Bundesrepublik nicht ausreicht, um den Bedarf an Plasma zu decken. Der Bundesregierung ist allerdings bekannt, daß Blutplasma importiert wird, wobei die Herkunft nicht in allen Fällen nachgewiesen ist. Zu unterscheiden ist die Einfuhr von Rohplasma, das von der Industrie weiterverarbeitet wird, und die Einfuhr von gebrauchsfertigen Endprodukten. Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit liegen keine Beweise dafür vor, daß auch sogenanntes „Industrie-Plasma" aus den Vereinigten Staaten eingeführt und zweckwidrig verwendet wird. Sollte das aber im Einzelfall zutreffen, so machen sich Hersteller und Vertriebsunternehmer, die derartige Produkte in den Verkehr bringen, nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes strafbar. Im übrigen darf ich ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein und Genossen in der Drucksache 7/2317 vom 27. Juni 1974 und die schriftliche Beantwortung der Frage von Herrn Abgeordneten Dr. Riedl vom 21. Mai 1975 (Protokoll der 172. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. Mai 1975, S. 12061) hinweisen. Ich habe dort unter anderem ausgeführt, daß der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts, der zur Zeit dem Deutschen Bundestag vorliegt, erweiterte Grundlagen enthält, um gesundheitliche Risiken bei der Anwendung von Blutkonserven und Blutbestandteilen soweit wie möglich auszuschließen. Der Entwurf schafft die rechtliche Voraussetzung für eine engere Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und den zuständen Landesbehörden, um sicherzustellen, daß Arzneimittel bereits bei der Einfuhr zurückgewiesen werden, wenn sie nicht den Vorschriften des Arzneimittelrechts entsprechen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/3737 Frage B 33) : Ist die Bundesregierung auch der Auffassung, daß die Teilnehmer an Bildungsveranstaltungen, wie sie z. B. das hessische Jugendbildungsgesetz vorsieht, nicht in Widerspruch stehen zum § 10 des Krankenpflegegesetzes? Die Ausführung des Krankenpflegesetzes obliegt den Ländern in eigener Zuständigkeit. Ich bitte daher um Verständnis dafür, daß ich mich hierzu nicht abschließend äußern kann. Allgemein ist jedoch zu Ihrer Frage folgendes zu bemerken: Die Ausbildung in der Krankenpflege erfolgt nach den Vorschriften des Krankenpflegegesetzes in der Fassung vom 20. September 1965 (BGBl. I S. 1443), zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Krankenpflegegesetzes vom 4. Mai 1972 (BGBl. I S. 753). Sie ist an Krankenpflegeschulen durchzuführen, die als zur Ausbildung geeignet staatlich anerkannt sind. In der Praxis haben die Schüler von Krankenpflegeschulen einen Sonderstatus, da sie als Schüler in der Regel eine Ausbildungsvergütung erhalten, für die tarifrechtliche Regelungen maßgebend sind. Ob die Vorschriften des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub vom 24. Juni 1974 (GVBl. I S. 300) und des Gesetzes zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung (Jugendbildungsförderungsgesetz) vom 24. Juni 1974 (GVBl. I S. 300) im Bereich der Ausbildung in der Krankenpflege überhaupt Anwendung finden können, wird von der zuständigen Landesbehörde zu beurteilen sein. In § 1 des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub ist die Anwendung des Gesetzes auf Arbeitnehmer und Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes beschränkt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 12547* In einer Besprechung im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit mit den Vertretern der obersten Landesgesundheitsbehörden ist von der Mehrzahl der Länder die Anwendung von Vorschriften über Bildungsurlaub im Bereich der Krankenpflegeausbildungen verneint worden. Es wurde im übrigen auf § 10 des Krankenpflegegesetzes hingewiesen, der die Möglichkeiten für die Anrechnung von Unterbrechungen der Ausbildung auf solche Unterbrechungen beschränkt, die wegen Urlaubs (4 Wochen jährlich) und wegen Erkrankungen oder Schwangerschaft (insgesamt 12 Wochen) erfolgen. Es wurde auch der Vorschlag gemacht, daß bestimmte Bildungsveranstaltungen außenstehender Stellen in der Form angeboten werden könnten, daß sie voll in den Unterricht integriert werden, so daß alle Schüler dieses Bildungsangebot wahrnehmen könnten und Unterbrechungen der Lehrgänge nicht erforderlich seien. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreutzmann (SPD) (Drucksache 7/3737 Frage B 34) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die immer wieder gestörte Wasserversorgung des unteren Edersees, die für den dortigen Fremdenverkehr von lebensentscheidender Bedeutung ist, sicherzustellen? Ich darf davon ausgehen, daß mit der „gestörten Wasserversorgung des unteren Edersees" die Bewirtschaftung des Wasservorrates der Edertalsperre angesprochen ist. Hierzu ist folgendes auszuführen: Die Edertalsperre wurde kurz vor dem 1. Weltkrieg von der damaligen preußischen Wasserbauverwaltung gebaut. Die Zweckbestimmung der Anlage umfaßt die Niedrigwasseranreicherung der Weser, den Hochwasserschutz und die Gewinnung elektrischer Energie. Zur Erfüllung dieser Aufgaben muß in wasserreichen Zeiten, d. h. hauptsächlich im Winter, Wasser gespeichert werden, das in Trockenzeiten, also vornehmlich im Sommer, wieder abgegeben wird. Daraus ergibt sich zwangsläufig ein Steigen und Fallen des Wasserspiegels, das etwa in der Höhe der Mauerkrone und in der Höhe des sogenannten Eisernen Bestandes seine Grenzen findet. An der Zweckbestimmung und damit an diesem Zustand hat sich in der Zwischenzeit nichts Wesentliches geändert, an der Rangfolge der Nutzungen ist auch im Jahre 1966 bei der mit dem RP Kassel geschlossenen Vereinbarung über die Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und Wasserwirtschaft beim Betrieb der Edertalsperre festgehalten worden. In den vergangenen Jahren haben die Anlieger des Edersees — insbesondere die Kreise und Gemeinden — immer stärker gefordert, diese Talsperre im Sommer überwiegend zugunsten des am Edersee ansässigen Fremdengewerbes zu bewirtschaften, also in dieser kritischen Zeit möglichst wenig Wasser abzugeben. Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung hat sich seit Jahren bemüht, die Wünsche der Freizeitgestalter und Erhohungsuchenden in diesem Gebiet sowie die Belange der dortigen Sport- und Berufsfischerei soweit wie möglich zu berücksichtigen. Jedoch ist es nicht zu umgehen, daß von einem bestimmten Zeitpunkt an im Sommer ein Wasserzuschuß aus der Talsperre abgegeben wird, der so bemessen wird, daß die ausgedehnte Fahrgastschiffahrt auf der Oberweser möglichst lange noch ein Minimum an Fahrwassertiefe vorfindet. Der BMV sieht sich leider nicht in der Lage, die bisherige Zweckbestimmung und Bewirtschaftung der Edertalsperre zu ändern. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/3737 Fragen B 35 und 36) : Stimmen Gerüchte über angebliche Absichten der Deutschen Bundesbahn, die sogenannte Kraichgaubahn einzustellen, und wann wird dazu eine klare Aussage gemacht? Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß eine solche Entscheidung zu einem Chaos führen würde, wenn z. B. der gesamte Berufsverkehr auf die unzureichenden Straßen im Bereich Karlsruhe—Bretten—Heilbronn einfließen müßte, und wäre sie bereit, dann sofort die erforderlichen Ausbauten der Bundesstraßen 10 und 293 zu beschleunigen? Nach der mir von der Deutschen Bundesbahn gegebenen Auskunft ist eine dauernde Betriebseinstellung auf ,der Strecke Karlsruhe–Bretten–Heilbronn nicht beabsichtigt. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 37) : Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick auf die sich krisenhaft zuspitzende Arbeitsmarktlage im Braunschweiger Raum das in seinen Werkanlagen modernste Bundesbahnausbesserungswerk in ein E-Lok-Ausbesserungswerk umzuwandeln, nachdem sich herausstellt, daß die Reparaturkapazität der vorhandenen E-Lok-Werke nicht ausreicht und daher in diesen die Einstellung mehrerer hundert Arbeitskräfte vorgesehen ist? Nach Mitteilung der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn besteht kapazitätsmäßig derzeit keine Notwendigkeit, ein drittes E-Lock-Ausbesserungswerk einzurichten. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen B 38 und 39) : 12548* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 Ist die Bundesregierung bereit, über den Bundesverkehrsminister die Deutsche Bundesbahn anzuweisen, den Teil der ab Juni 1975 geltenden verschärften Strafbestimmungen der Deutschen Bundesbahn für „Fahrgäste ohne Fahrkarte" zurückzunehmen, welcher Fahrgäste mit Geldbußen bestraft, obwohl weder an dem zuständigen Bahnhof, noch am entspredienden Fahrkartenautomaten eine Fahrkarte zu erhalten war? Bis wann kann mit der Rücknahme dieser unverständlichen Strafbestimmung gerechnet werden? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung dazu, im Sinne der Fragestellung tätig zu werden, weil von Bundesbahnreisenden, die ihre Fahrausweise vor Zugabgang weder von der Fahrkartenausgabe noch aus Fahrkartenautomaten lösen können, ein Fahrpreiszuschlag nicht erhoben wird. Selbstverständliche Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß sich der Reisende unverzüglich zu Beginn der Fahrt unaufgefordert beim Zugpersonal meldet. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/3737 Frage B 40) : Wann ist in Anbetracht der Unfallhäufung mit dem Ausbau der Umgehung der B 54 bei Neukirch/Westerwald zu rechnen? Gemäß § 4 des Gesetzes zum Ausbauplan für die Bundesfernstraßen wird z. Z. eine Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen durchgeführt. Da das Ergebnis der Überprüfung erst gegen Ende des Jahres 1975 vorliegen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die Dringlichkeitseinstufung der Umgehung Stein—Neukirch im Zuge der B 54 getroffen werden. Inwieweit das Bauvolumen der zurückliegenden Jahre gehalten werden kann, läßt sich im Augenblick noch nicht übersehen. Mit großer Wahrscheinlichkeit müssen aber die Investitionen zeitlich gestreckt werden. Daher ist beabsichtigt, zunächst die Kreuzung der B 54 mit der B 414 höhenfrei auszubilden. Der Bundesminister für Verkehr ist bemüht, die Verkehrsverhältnisse im Bereich dieser Kreuzung sobald wie möglich zu verbessern. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3737 Frage B 41) : Wann ist damit zu rechnen, daß die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, die Parkuhrgebühren nach ihren Erfordernissen festzusetzen? Ein entsprechender Entwurf scheiterte in Bundestag und Bundesrat (BR-Drucksache 632/74). Es scheint nicht erfolgversprechend, erneut in dieser Frage initiativ zu werden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretär Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/3737 Frage B 42) : In welchem Umfang übernimmt die Deutsche Bundesbahn für die Reise der Mitglieder der Planungsgemeinschaft Rhein-Main- Taunus nach Frankreich zwecks Besichtigung der Bahnschnellstrecke Paris—Bordeaux die Reisekosten? Im Zusammenhang mit den Planungen der Neubaustrecken der Deutschen Bundesbahn (DB) und ihren Auswirkungen auf die Umwelt informierte sich aufgrund einer Einladung der Französischen Staatsbahnen die Planungsgemeinschaft Rhein-Main-Taunus über Schnellfahrten auf der Schiene in Frankreich. Die DB, an dieser Information interessiert, gewährte den Mitgliedern der Planungsgemeinschaft lediglich freie Fahrt zwischen Mainz und der französischen Grenze. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/3737 Fragen B 43 und 44) : Inwieweit gibt es mittel- oder langfristige Planungen für den Ausbau oder Kurvenbegradigungen im Zuge der B 256 im Raume Hamm/Sieg? Ist in absehbarer Zeit damit zu rechnen, daß die Bundesbahnstrecke Troisdorf—Siegen elektrifiziert werden kann, bzw. liegt schon eine exakte Terminplanung vor? Zu Frage B 43: Es ist beabsichtigt, mit der Planung für die Verbesserung der B 256 unter Ausschaltung der Serpentinen zwischen der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/ Nordrhein-Westfalen und Roth in diesem Jahr zu beginnen. Zu Frage B 44: Die in meiner Antwort auf die Frage B 62 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 21. 2. 1975 angekündigten Verhandlungen zwischen der Deutschen Bundesbahn (DB) und den beteiligten Ländern wegen der Elektrifizierung der Siegtalstrecke sollen noch in diesem Monat stattfinden. Wegen der nicht sehr hohen Belastung dieser Strecke ist die DB auf Finanzhilfen der Länder angewiesen, wenn sich ihr Wirtschaftsergebnis nicht verschlechtern soll. Der Bundesminister für Verkehr wird dem Vorhaben dann zustimmen, wenn die Finanzierungsverhandlungen zwischen den Vertragspartnern zu einem positiven Abschluß gekommen sind. Eine genaue Terminplanung ist im derzeitigen Stadium noch nicht möglich. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 12549* Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen B 45 und 46) : Was ist der Bundesregierung über Absichten innerhalb der Deutschen Bundesbahn, die Renchtalbahn zwischen Appenweier und Bad Peterstal-Griesbach ganz oder teilweise stillzulegen, bekannt, und welche Haltung beabsichtigt die Bundesregierung zu derartigen Vorhaben einzunehmen? Ist die Bundesregierung in der Lage, Rationalisierungspläne für den Schienenverkehr mit Ausbaumaßnahmen im Straßenbereich zu koordinieren, daß etwa im Renchtal eine Einschränkung des Schienenverkehrs vor Abschluß der dringend notwendigen Ausbaumaßnahmen an der B 28 nicht genehmigt werden? Im Rahmen der wirtschaftlichen Überprüfung verkehrsschwacher Nebenstrecken untersucht die Deutsche Bundesbahn auch die Strecke Appenweier–Bad Griesbach. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Sollte es zur Vorlage eines Stillegungsantrages gemäß Bundesbahngesetz an den Bundesminister für Verkehr kommen, wird u. a. auch Ihre Frage hinsichtlich der Notwendigkeit des Ausbaus von Straßen geprüft werden. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 47) : Kann davon ausgegangen werden, daß das Bundesbahnbetriebsamt Schwandorf auch künftig bestehenbleiben wird? Die Deutsche Bundesbahn, die über Organisationsmaßnahmen der von Ihnen angesprochenen Größenordnung in eigener Zuständigkeit entscheidet, hat erklärt, daß nach den derzeitigen Planungen für eine Straffung der Verwaltungsorganisation die Auflösung des Bundesbahn-Betriebsamtes Schwandorf nicht vorgesehen ist. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar ,auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen B 48 und 49) : Wie soll nach Meinung der Bundesregierung die Reform der Ämterorganisation für die Postämter Singen, Radolfzell, Konstanz und Überlingen aussehen, und in welchem Zeitraum soll diese Reform durchgeführt werden? Haben die von dieser Reform betroffenen Bediensteten die Möglichkeit, ihre Vorstellungen zu dieser Reform über Personalrat und Gewerkschaften zu äußern, und welche Verbindlichkeit haben Stellungnahmen von dieser Seite für die Entscheidung der Bundesregierung? Zu Frage B 48: Über die organisatorischen Maßnahmen zur Rationalisierung des Verwaltungsdienstes bei den Postämtern ist im einzelnen — auch für das Gebiet Singen — Radolfzell — Konstanz — Überlingen — noch nicht endgültig entschieden. Die Entscheidung kann erst nach der für den Sommer im Rahmen ihrer gesetzlichen Beteiligungsrechte vorgesehenen Erörterung mit den Personalvertretungen getroffen werden. Die Durchführung der Neuorganisation wird sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrekken. Sie wird unter Beachtung der für jeden Planungsraum aufzustellenden Sozialpläne so durchgeführt werden, daß die Belastungen für das betroffene Personal — insbesondere bei notwendigem Wechsel des Beschäftigungsortes — auf ein tragbares Maß begrenzt werden. Zu Frage B 49: Jeder Bedienstete der Deutschen Bundespost hat die Möglichkeit, zu organisatorischen Maßnahmen eigene Vorstellungen zu entwickeln und bei der Dienststelle, aber auch beim Personalrat und den Gewerkschaften vorzutragen. Sachliche Gesichtspunkte werden stets in die Überlegungen einbezogen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Haase (Fürth) (SPD) (Drucksache 7/3737 Frage B 50) : Welche Mehrkosten entstehen beim Neubau des Postamtes Fürth dadurch, daß zusätzliche Räume für die Aufnahme einer größeren Verwaltungsstelle (bedingt durch die Zusammenlegung Fürth—Neustadt) benötigt werden? Die Planung für den Neubau des Postamts (V) Fürth, Bay 2 wird z. Z. bei der Oberpostdirektion Nürnberg vorbereitet. Das Bauvorhaben ist bisher nicht beim Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen angemeldet. In diesem Stadium ist es noch nicht möglich, genaue Angaben über Mehrkosten für zusätzliche Räume zu machen, die infolge der Verlagerung von Verwaltungsstellen benötigt werden. Es werden voraussichtlich 12 bis 15 Kräfte zusätzlich in Fürth unterzubringen sein. Ich bin gern bereit, Ihnen nach Vorlage des Bau-Vorentwurfs voraussichtlich im Sommer 1977 — genauere Angaben zu machen. Die Rationalisierungsplanung weist jedoch aus, daß die Einsparungen aufgrund der höheren Effizienz des Verwaltungsdienstes und der Verringerung der Kräftezahl mittel- bis langfristig höher sein werden als der einmalige Mehraufwand. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 51): Kann die Bundesregierung eine Ubersicht geben über die Zahl der Umsiedler, die sich seit 1973 in Niedersachsen niedergelassen haben und ihre Versorgung mit Wohnungen aus dem Wohnungsbaufonds für Umsiedler und Flüchtlinge? 12550* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 Ich gehe davon aus, daß Sie mit den in Ihrer Frage u. a. erwähnten „Umsiedlern" die Personen meinen, die im Rahmen des Wohnungsbaues für Aussiedler und Flüchtlinge mit angemessenem Wohnraum zu versorgen sind. Nach den mir vorliegenden Unterlagen hat das Land Niedersachsen im Jahre 1973: 3 593 Personen, im Jahre 1974: 3 373 Personen aufgenommen. Wie viele hiervon im Lande inzwischen mit angemessenem Wohnraum versorgt werden konnten, vermag ich anhand meiner Unterlagen nicht festzustellen, weil die einschlägigen statistischen Meldungen der Länder auf dem Prinzip der Fortschreibung beruhen. Ich kann diesen Unterlagen jedoch entnehmen, daß das Land von der Gesamtzahl der aufgenommenen Personen (191 780) inzwischen 178 474 angemessen mit Wohnraum versorgt hat. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/ 3737 Fragen B 52 und 53) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung den derzeitigen Bestand an baureifen Grundstücken bei privaten Haushalten, Wohnungsbau- und Grundstücksgesellschaften, bei Unternehmungen einschließlich Banken und Versicherungsgesellschaften? Wie beurteilt die Bundesregierung die dadurch entstehende Liquiditätsbelastung, und inwieweit sieht sie eine Möglichkeit, diesen Bestand wohnungsbaupolitisch zu mobilisieren? Es gibt keine amtlichen Feststellungen über den Bestand an baureifen Grundstücken. Deshalb fehlen auch Anhaltspunkte dafür, wie sich der Vorrat an bebauungsfähigen Grundstücken auf die verschiedenen Eigentümergruppen verteilt. Es ist daher auch nicht möglich, die sich für die einzelnen Eigentümergruppen aus den Baulandvorräten ergebenden Liquiditätsbelastungen zu beurteilen, abgesehen davon, daß Informationen über die Erwerbsvorgänge und die Finanzierung des Baulanderwerbs im einzelnen fehlen. Die Baulandvorräte werden, sofern die Grundstücke nur einigermaßen vernünftig gekauft worden sind, auch ohne staatliche Eingriffe allein über den Markt ihrer Nutzung zugeführt werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei einem sich erfahrungsgemäß auf etwa 1-4 Jahre belaufenden Zeitraum zwischen Grundstückskauf und endgültiger Bebauung ein Zwei- bis Dreijahresbedarf als Baulandvorrat notwendige Voraussetzung für einen reibungslosen Planungs- und Bauablauf ist. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 54) : Trifft es zu, daß mit Ost-Berlin eine Vereinbarung über die Nutzung von U-Bahnanlagen in West-Berlin durch die BVG in Ost-Berlin getroffen wurde, und wie ist — bejahendenfalls —sichergestellt, daß dies zu keiner Einschränkung der Grundrechte auf Westberliner Gebiet führt? Es trifft zu, daß — in Abänderung der Vereinbarung zwischen dem Senat und der Regierung der DDR vom 21. Juli 1972 über die Einbeziehung des Gebietes am ehemaligen Potsdamer Bahnhof in die Vereinbarung vom 20. Dezember 1971 über die Regelung der Fragen von Enklaven durch Gebietsaustausch — zwischen dem Senat von Berlin und der Regierung der DDR am 3. Juni 1975 in Berlin (Ost) die Weiterbenutzung der unterirdischen U-Bahn-Wendeanlage durch die DDR in der bisherigen Weise vereinbart wurde. Die Nutzungsvereinbarung wurde mit Zustimmung der Alliierten Kommandantura abgeschlossen. Die Nutzungsberechtigung umfaßt nicht die Ausübung von Hoheitsbefugnissen. Diese sind vom Zeitpunkt des Übergangs der Gebietshoheit an ausschließlich den zuständigen Organen des Senates von Berlin vorbehalten. Anlage 73 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen B 55 und 56) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um prototypische Windkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen, und welche Projekte werden im einzelnen gefördert? Wie beurteilt das Bundesministerium für Forschung und Technologie die Erstellung einer 100-kW-Windkraftanlage sowie einer Windkraftgroßanlage von 1000 kW und den Bau von Windkraftkleinanlagen bis 10 kW, und was hat es in dieser Hinsicht unternommen? Zu Frage B 55: Eine großtechnische Nutzung der Windenergie in der Bundesrepublik setzt voraus, daß ein entsprechendes Potential an Windenergie verfügbar ist. Aufgrund der bisherigen Messungen ist das Potential des Windes in der Bundesrepublik noch nicht befriedigend bekannt. Die Bundesregierung hat vor einem Jahr eine Programmstudie in Auftrag gegeben, die das Potential „nichtnuklearer und nichtfossiler Primärenergieträger" abschätzen und Hinweise auf künftige Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten geben soll. Ein Teil dieser Studie befaßt sich mit dem Primärenergieträger Wind. Das Ergebnis dieser Studie wird in etwa einem Jahr vorliegen. Unabhängig hiervon will die Bundesregierung ein Meßprogramm für Windmeßdaten im Zusammenhang mit der Erzeugung von elektrischer Energie aus Wind fördern, sobald die noch anstehenden Fragen geklärt sind. Bei diesen Vorhaben soll eine auf der Insel Sylt installierte Anlage verwendet werden. Weiterhin wird die Bundesregierung ein Vorhaben zur Entwicklung eines Windenergiekonverters mit vertikaler Achse vom sogenannten Darrieux- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 12551* Typ fördern. Die theoretischen Untersuchungen hierzu sind bereits angelaufen. Für die nachfolgenden Vorhaben ist eine Förderung durch die Bundesregierung vorgesehen: — Erstellung und Untersuchung des Betriebsverhaltens eines Windenergie-Konverters mit 10 Meter Durchmesser in Modulbauweise, — Erstellung einer Datenbank aufbereiteter klimatologischer Daten zur Ermittlung des Energieangebots der Atmosphäre, — Entwicklung, Bau und Testbetrieb eines Windenergie-Konverters mit einer Leistung von 15 KW. Darüber hinaus wird eine Reihe von Vorhaben zur Speicherung von Energie gefördert, die für die Nutzung von Energiequellen mit zeitlich stark schwankender Verfügbarkeit — dazu zählt auch die Windenergie — von grundlegender Bedeutung sind. Zu Frage B 56: Bie Bundesregierung ist der Meinung, daß Windenergie-Konverter mit einer Leistung von 10 bis 20 KW in Gegenden mit ausreichendem Windangebot, in denen sich die Energieversorgung schwierig gestaltet, unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich eingesetzt werden könnten. Mit den eingangs dargelegten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist die Bundesregierung bestrebt, die Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Einsatz solcher Anlagen zu verbessern. Ein Windenergie-Konverter von 100 KW Leistung wurde in den Jahren 1959 bis 1968 in Stötten auf der Schwäbischen Alb betrieben. Nach Meinung von Experten gehört dieses Konzept auch heute noch zum Modernsten auf diesem Gebiet. Die Erstellung eines neuen Windenergie-Konverters in dieser Größenordnung scheint erst dann geboten, wenn aufgrund neuer Forschungsergebnisse wesentliche Verbesserungen in ein solches Konzept einfließen können. Wie die Bundesregierung bereits auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg), Drucksache 7/3602, Frage B 84, mitteilte, sind die von ihr geförderten oder geplanten Vorhaben teilweise so angelegt, daß die Erfordernisse und technischen Aspekte für Großanlagen berücksichtigt werden. Anlage 74 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Fragen B 57 und 58) : Trifft es zu, daß in Königswinter ein Bauprojekt mit Mitteln aus dem Energieforschungsprogramm der Bundesregierung erstellt werden soll, und welche anderen Förderungsvorhaben aus dem Bonn-Kölner Raum kommen für die Förderungsmaßnahmen aus dem Energieforschungsprogramm in Frage? Hängt die Auswahl des Projektes in Königswinter möglicherweise damit zusammen, daß der für die Verteilung der Mittel (Energieforschung) zuständige Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Forschung und Technologie Stadtrat in der Gemeinde Königswinter ist? Im vergangenen Jahr begannen im Bundesministerium für Forschung und Technologie im Rahmen der Entwicklungs- und Forschungsvorhaben zur rationelleren Energieverwendung auch Überlegungen über die Errichtung einer „Kleinsiedlung mit neuartigen Energie- und Heizungssystemen". Dabei ist an eine Mustersiedlung mit ca. 100 Häusern nahezu gleicher Wohnfläche, aber unterschiedlicher Bau- und Heizungsausführung gedacht, wobei die verschiedenartigen Aspekte der rationellen Energieverwendung untersucht und erprobt werden sollen. So soll auch die Energieversorgung der Anlage insgesamt Modellcharakter erhalten. Dabei sind nach Diskussionen mit Fachleuten drei Arten der Energieversorgung vorgesehen. Außerdem wird ein Wärmespeichersee geplant. Durch Planung und Bau einer solchen Anlage soll gezeigt werden, daß ohne erheblichen finanziellen Mehraufwand folgende Ziele erreichbar sind: — Energieeinsparung bei Gebäuden durch sinnvolle Planung — Energieeinsparung durch integrierte Energieversorgung — Raumheizung mit Wärme, die im Sommer erzeugt und bis in den Winter hin eingespeichert wird — Nutzung unterschiedlicher Wärmequellen (z. B. auch der Sonnenenergie). Die Errichtung einer solchen Anlage wird auch als Planungshilfe für Regionalplaner, Architekten, Bauphysiker, Heizungstechniker und Bauherren von Bedeutung sein. Wegen der umfassenden Aufgabenstellung wurde zunächst eine Vorstudie (Kosten rund 11 000,— DM) in Auftrag gegeben, die die Abwicklung eines solchen Projektes untersuchen sollte. Dabei zeigte sich, daß die allgemeinen Aussagewerte einer Hauptstudie auf unterschiedliche Gegebenheiten übertragbar sind, daß aber zunächst für die notwendigen Berechnungen und Planungen konkrete Annahmen über das Baugelände notwendig sind. Bei der Vorbereitung des gegenwärtig laufenden Konjunkturprogramms der Bundesregierung wurde u. a. auch dieses Projekt von meinem Hause vorgeschlagen. Die hierbei gesetzten kurzfristigen Termine machten es erforderlich, in sehr kurzer Zeit ein geeignetes Gelände als Planungsunterlage auszuwählen. Deshalb wurde der Vorschlag des zuständigen Unterabteilungsleiters in meinem Hause aufgegriffen, das ihm aus seiner Tätigkeit im Stadtrat der Gemeinde Königswinter bekannte Fronhofgelände in der Gemeinde Königswinter den Planungen zugrunde zu legen. Insoweit hängt, wenn ich damit auf Ihre zweite Frage eingehen darf, die Auswahl des Standortes des Projekts der Siedlung in der Tat damit zusammen, daß der zuständige Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Forschung und Technologie Stadtrat in der Gemeinde Königswinter ist. Weil Planung und Prüfung dieses Projekts mit der notwendigen Beschleunigung bei der Verabschiedung des Konjunkturprogramms nicht Schritt halten konnten, wurde das Projekt schließlich nicht 12552* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 mehr im Konjunkturprogramm berücksichtigt. Im Hinblick auf die Fortschritte und Aufwendungen bei der Planung wird den Untersuchungen jedoch weiterhin das Gelände in Königswinter zugrunde gelegt, zumal es sich hierbei als besonders geeignet erwiesen hat. Gegenwärtig werden Arbeiten durchgeführt, in denen die einzelnen energierelevanten Parameter für eine solche Siedlung bestimmt und Vorschläge ausgearbeitet werden, wie aus diesem Modellvorhaben ein Maximum an Information erzielt werden kann. Die Wahl dieses Standortes ist auch unter dem Gesichtspunkt einer vernünftigen regionalen Verteilung von solchen größeren Demonstrationsvorhaben über die Bundesrepublik sinnvoll. Es ist selbstverständlich, daß hier keine Siedlung aus Forschungsmitteln errichtet werden soll. Die Realisierung der Mustersiedlung soll zunächst einmal durch die einschlägige Wirtschaft erfolgen. Lediglich hinsichtlich der speziellen Anforderungen im Hinblick auf den Experimental-Charakter der Energieversorgung in dieser Siedlung sollen die entstehenden Mehrkosten abgedeckt werden. Im Bonn-Kölner Raum werden laut Ausdruck aus der Datenbank DAVOR, den ich Ihnen gern zur Verfügung stellen kann und der, wie bereits mehrfach betont, den aktuellen Stand der Einspeisung in die Datenbank wiedergibt — und deshalb z. B. die 1975 über Projektträger abgewickelten Vorhaben noch nicht vollständig erfassen kann —, im Bereich der Energieforschung gegenwärtig 7 Vorhaben mit einer Gesamtsumme von 18 364 559 DM gefördert. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 7/3737 Frage B 59) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund der Änderung des § 48 BAföG, die am 1. August 1975 in Kraft tritt, einige Hochschulen dazu übergegangen sind (siehe Beispiel Universität Bonn), sich lediglich auf Absatz 1 des § 48 BAföG zu beziehen und es so zu einer restriktiven Handhabung des Gesetzes kommt, und ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß je nach Studien- und Ausbildungsordnung auch der Absatz 2 voll zur Anwendung kommen sollte? Zur Beantwortung Ihrer Frage vom 5. 6. 1975 (Nr. B 59 BT-Drs. 7/3737) ist es erforderlich, von dem Minister für Wissenschaft unid Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen als zuständiger oberster Landesbehörde eine Stellungnahme zu dem dargelegten Sachverhalt einzuholen. Dies ist geschehen. Sobald mir dessen Bericht vorliegt, werde ich Ihre Frage unverzüglich beantworten. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3737 Frage B 60) : Sieht die Bundesregierung nunmehr Möglichkeiten, im Rahmen der Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten die deutsche Buchhandelsschule Frankfurt am Main durch Beteiligung an deren laufenden Kosten zu fördern? Der Bundesregierung ist die schwierige finanzielle Situation der Buchhändlerschule in Frankfurt bekannt. Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern prüft zur Zeit in erster Linie die Ständige Konferenz der Kultusminister, ob von Länderseite eine stärkere Unterstützung möglich ist. Nach den vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages formulierten Erläuterungen zum Bundeshaushaltsplan 1975 kann sich die Bundesregierung an der Finanzierung von laufenden Kosten überbetrieblicher Ausbildungsstätten vorübergehend beteiligen, wenn diese leerstehen und andernfalls nicht genutzt werden könnten. Mit Erlaß der Richtlinien, die nähere Regelungen enthalten, ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Für die Buchhändlerschule, mit deren Trägern das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft in Finanzierungsfragen seit etwa einem Jahr in ständigem Kontakt steht, ist sofort nach Erlaß der Richtlinien ein Antrag auf Bundeshilfe im Bereich der nichtschulischen überbetrieblichen Ausbildung zu erwarten. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft wird alle im Rahmen der Zweckbestimmung der Haushaltsmittel gegebenen Möglichkeiten für eine Förderung der Buchhändlerschule ausschöpfen. Anlage 77 Antwort des Bundesministers Bahr auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 61) : Billigt der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit die in der „Bonner Rundschau" vom 30. April 1975 abgedruckte Zuschrift seines Pressereferenten, und teilt er die Auffassung, daß es zumindest eine grobe Taktlosigkeit ist, Hans Habe ein Denken zu unterstellen, daß der NPD anstünde? Die Antwort auf den ersten Teil der Frage lautet: Ja. Die Antwort auf den zweiten Teil der Frage lautet: Nein, denn hier wurde kein Denken unterstellt, sondern ein Stil kritisiert, der, gekonnt, Vorurteile mit falschen Behauptungen mischt. Anlage 78 Antwort des Staatsekretärs Dr. Kollatz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/3737 Frage B 62) : Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Memorandum der Weltbank über die Wirtschafts- und Insbesondere Agrarpolitik Tansanias in Befolgung des Grundsatzes für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1975 12553* die deutsche Entwicklungshilfe, daß die Maßnahmen im Empfängerland einen größtmöglichen Nutzen der eingesetzten Mittel gewährleisten müßten? Wesentliche Faktoren für die schlechte Wirtschaftsentwicklung Tansanias sind: — Die Verschlechterung der Zahlungsbilanz infolge der Ölpreissteigerungen und' der ungünstigen Entwicklung der terms of trade — Der nicht ausreichende Zuwachs der landwirtschaftlichen Produktion wegen ausbleibender Regenfälle, niedriger Erzeugerpreise, übereilter Umsiedlungsaktionen und konservativer Anbaumethoden (Folge: devisenverzehrende Nahrungsmittelimporte) — Die relative Vernachlässigung des Industrie- und Bergbausektors. Ein Teil der genannten Faktoren ist weder durch Maßnahmen der tansanischen Regierung noch durch solche der deutschen Entwicklungshilfe beeinflußbar (Ölkrise, Dürre). Soweit sie beeinflußbar sind, hat die tansanische Regierung Gegenmaßnahmen ergriffen (drastische Importbeschränkungen, Erhöhung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise, prioritäre Förderung von Regionen mit hohem landwirtschaftlichen Potential, Betonung des Industrie- und Bergbausektors im neuen Fünfjahresplan 1975-1980, verstärkte Bereitstellung von Düngemitteln und Insektiziden, Verbesserung der landwirtschaftlichen Beratung). Das Hauptgewicht der künftigen Aktivitäten der Bundesrepublik wird in der regionalen Entwicklung und ferner in Maßnahmen liegen, die unmittelbar die Produktivität im landwirtschaftlichen und industriellen Bereich fördern. Es wird weiterhin geprüft, inwieweit sich die tansanischen Eisenerz- und Kohlevorkommen für eine Förderung eignen. Im übrigen waren sich die Teilnehmer der Weltbankberatungsgruppe darüber einig, daß Tansania im Vergleich zu anderen Entwicklungsländern bereits überdurchschnittliche Anstrengungen unternimmt, um die aufgetretenen Schwierigkeiten zu bewältigen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Eyrich?


Rede von Gerhard Kunz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Bitte, Herr Kollege!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Eyrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Kunz, ich wollte vorhin schon unseren Herrn Kollegen Dürr fragen; ich frage jetzt Sie: Sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß Fälle, in denen der Bürger tagtäglich sehen muß, wie Prozesse zu Dingen mißbraucht werden, die auch Sie soeben angesprochen haben, geeignet sind, das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unserer Justiz bei den Bürgern zu erschüttern?