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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 7176

  • date_rangeDatum: 5. Juni 1975

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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 176. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 12245 A Bemerkung gem. § 35 GO Mattick SPD 12245 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Revision in Zivilsachen und in Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit hier: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs — aus Drucksache 7/444 —, Zweiter Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/3654 — Dr. Emmerlich SPD . . . . . . . . . 12245 D Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU 12246 B Kleinert FDP 12247 D Begrüßung des Präsidenten der Knesseth des Staates Israel, Herrn Yisrael Yeshayáhu, und einer Delegation israelischer Parlamentarier 12250 A Beratung des Berichts und des Antrags des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform zu dem Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dr. Eyrich, Dr. Stark (Nürtingen) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Berufung einer Jugendstrafvollzugskommission — Drucksachen 7/648, 7/3643 — Dr. Eyrich CDU/CSU 12248 D Brandt (Grolsheim) SPD 12250 B Engelhard FDP 12251 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Viertes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) — Drucksache 7/3611 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3724 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/3689 — Dr. Riedl (München) CDU/CSU 12251 D Conradi SPD 12252 A Berger CDU/CSU 12253 B Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 12253 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 7/2935 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Er- II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 nährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/3670 — Frau Dr. Riedel-Martiny SPD 12254 A Dr. Fischer SPD 12254 C Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU . . 12255 D Gallus FDP 12256 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 7/3599 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3723 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/3675 —. . . . 12257 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik — Drucksache 7/3440 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3639 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/3638 — . . . 12257 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe — Drucksache 7/3372 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3652 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/3651 — . 12258 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung — Drucksache 7/2417 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/3650 — . . . 12258 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes — Drucksache 7/3554 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/3680 — 12258 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kristallglaskennzeichnungsgesetzes — Drucks ache 7/3500 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/3677 — . 12259 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben — Drucksache 7/2405 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/3674 — . . . 12259 B Große Anfrage der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Frau Dr. Neumeister, Frau Schleicher, Braun, Dr. Hammans, Burger, Rollmann und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation des Gesundheitswesens in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 7/2421, 7/3322 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts und zur Änderung der Krankenversicherung der Rentner (Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz) — Drucksache 7/3336 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts) — Drucksache 7/3337 — Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU 12259 D Frau Dr. Focke, Bundesminister BMJFG . 12267 A Arendt, Bundesminister BMA . . . . 12274 C Dr. Vorndran, Staatssekretär des Freistaates Bayern 12279 D Sund SPD 12303 B Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . . . 12307 A Schmidt (Kempten) FDP . . . . . . 12312 D Dr. Geissler, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . 12315 D Glombig SPD 12320 B Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . . . . 12326 B Spitzmüller FDP . . . . . . . . . 12332 A Pätzold, Senator des Landes Berlin . . 12337 A Burger CDU/CSU . . . . . . . . . 12340 A Frau Schleicher CDU/CSU . . . . . . 12342 B Frau Lüdemann FDP . . . . . . . . 12343 D Kratz SPD 12346 A Dr. Hammans CDU/CSU . . . . . 12348 B Jaunich SPD 12350 A Braun CDU/CSU . . . . . . . . . 12352 A Rollmann CDU/CSU . . . . . . . . . 12353 D Fiebig SPD 12354 D Nachruf auf den Abg. Heyen . . . . . 12281 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen — Drucksache 7/3657 — Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . . 12356 B Dr. Sprung CDU/CSU 12358 B Rapp (Göppingen) SPD . . . . . . . 12360 C Hoppe FDP 12362 B Beratung der Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/3671 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/3672 — 12363 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für Verordnungen (EWG) betreffend die Festsetzung der Preise für einige Agrarerzeugnisse und bestimmte damit zusammenhängende Maßnahmen hier: Vorschlag einer Richtlinie des Rates über eine Sonderbeihilfe für junge Betriebsinhaber, die sich seit weniger als fünf Jahren niedergelassen haben und einen Entwicklungsplan durchführen — aus Drucksache 7/3033, Drucksache 7/3648 12363 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den EAGFL — Garantie Sektor Ölsaaten und Olivenöl —Drucksachen 7/3315, 7/3668 — 12364 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Vorschriften für die Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Geflügelfleisch Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Ausgleichsbeträge für Geflügelfleisch Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Vorschriften für die Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Eier Verordnung (EWG) des Rates über die Vermarktungsnormen für Eier Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Ausgleichsbeträge für Eier Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführungsbestimmungen betreffend die Regelung der Ausgleichsbeträge bei der Einfuhr von Waren des Artikels 47 Absatz 1. der Akte über die Beitrittsbedingungen und die Anpassung der Verträge Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Ausgleichsbeträge für Schweinefleisch Verordnung (EWG) des Rates über ,die Erzeugung von und den Verkehr mit Bruteiern und Küken von Hausgeflügel Verordnung (EWG) des Rates über die gemeinsame Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und der Standardqualität für geschlachtete Schweine für die Zeit vom 1. November 1974 bis 31. Oktober 1975 Verordnung (EWG) des Rates zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schweinehälften Kodifizierung der Verordnung (EWG) Nr. 2595/69 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Anwendung der Schutzmaßnahmen auf dem Sektor Geflügelfleisch Kodifizierung der Verordnung (EWG) Nr. 2594/69 zur Festlegung der Voraussetzung für die Anwendung der Schutzmaßnahmen auf dem Sektor Eier Kodifizierung der Verordnung (EWG) Nr. 739/68 zur Festsetzung der allgemeinen Vorschriften betreffend die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung auf dem Sektor Schweinefleisch Kodifizierung der Verordnung (EWG) Nr. 897/69 zur Festsetzung der im Falle einer erheblichen Preiserhöhung auf dem Schweinefleischsektor anzuwendenden Grundregeln Kodifizierung der Verordnung (EWG) Nr. 133/67 zur Festlegung der Regeln für die Berechnung eines Teilbetrags der Abschöpfung für geschlachtete Schweine —Drucksachen 7/3355, 7/3669 — . . . . . . . 12364 A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Fragestunde — Drucksache 7/3706 vom 30. 5. 75 — Ausspruch von Staatssekretär Bölling über die Abkehr von „maximalistischen Positionen" bei der Aussiedlung MdlAnfr A110 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BK . . 12282 B, C, D, 12283 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12282 C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 12282 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12283 A Beantwortung der Ausweisung eines deutschen Staatsbürgers aus einem anderen Staat mit der Verhängung politischer oder wirtschaftlicher Sanktionen wie im Falle der Ausweisung eines Lufthansapiloten aus Indien MdlAnfr A117 30.05.75 Drs 07/3706 Schluckebier SPD Antw StMin Moersch AA 12283 B Presseberichte über empfindliche Kürzungen im Etat der beiden amerikanischen Sender Radio Free Europe und Radio Liberty in München MdlAnfr A118 30.05.75 Drs 07/3706 Frau Dr. Walz CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 12283 C, D, 12284 A ZusFr Frau Dr. Walz CDU/CSU . . . . 12283 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12284 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12284 A Schritte der Bundesregierung zur Erfüllung ihrer Schutzpflicht bei Schikanen polnischer Behörden gegen ausreisewillige Deutsche; Folgerungen aus der Nichtbeantwortung fast aller „Interventionsnotizen" der Bundesrepublik Deutschland für Deutsche in den Oder-Neiße-Gebieten MdlAnfr A120 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A121 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . . 12284 B, C, D, 12285 A, B, C, D, 12286 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU • 12284 C, D, 12285 C ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 12284 D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 12285 A, D, 12286 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12285 D Rolle des Bundesverteidigungsministers bei der Kritik des DGB-Vorsitzenden Vetter an der Teilnahme des Inspekteurs der Bundeswehr an der Militärparade vom 25. Mai 1975 in Madrid MdlAnfr A60 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Wörner CDU/CSU MdlAnfr A61 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Wörner CDU/CSU Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 12286 C, D, 12287 A, B, C, D, 12288 A, B, C, D, 12289 A ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU . . 12286 A, B, C ZusFr Friedrich SPD . . . . . . . 12286 D ZusFr van Delden CDU/CSU 12288 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 12288 B ZusFr Biehle CDU/CSU 12288 C ZusFr Lagershausen CDU/CSU 12288 D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 12288 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12289 A Kindergeldanspruch bei Unterbrechung bzw. Verlängerung der Ausbildung über das 27. Lebensjahr hinaus wegen der Geburt eines Kindes; Anrechnung des auf Antrag halbierten Kindergeldes auf die Leistungen unterhaltspflichtiger Väter und die wirtschaftliche Lage der davon betroffenen Mütter MdlAnfr A64 30.05.75 Drs 07/3706 Frau Dr. Riedel-Martiny SPD MdlAnfr A65 30.05.75 Drs 07/3706 Frau Dr. Riedel-Martiny SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 12289 B, C, 12290 B ZusFr Frau Dr. Riedel-Martiny SPD . . . 12290 B Errichtung von Wildschutz- und Elektroschutzzäunen an Bundesfernstraßen MdlAnfr A70 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Kempfler CDU/CSU MdlAnfr A71 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Kempfler CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV 12290 D, 12291 A, B, C, D ZusFr Dr. Kempfler CDU/CSU 12290 D, 12291 A, B, D ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . 12291 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD 12291 D Ursachen für den Beinahe-Zusammenstoß zwischen einer landenden Boeing 737 und einer Phantom der Bundeswehr südwestlich von Düsseldorf-Lohausen; Vermeidung derartiger Kollisionsgefahren MdlAnfr A72 30.05.75 Drs 07/3706 Hansen SPD MdlAnfr A 73 30.05.75 Drs 07/3706 Hansen SPD Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 V Antw PStSekr Jung BMV . . . 12292 A, B, C, D ZusFr Hansen SPD . . . . . . 12292 A, B, C Zugeständnis schiffahrts- und wasserschutzpolizeilicher Befugnisse auf dem zum Bundesgebiet gehörenden Teil der Elbe an die DDR in einem Vertragsentwurf der Kommission zur Markierung der Zonengrenze MdlAnfr A76 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV 12292 D, 12293 A, B, C, D, 12294 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 12293 A ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . 12293 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 12293 C ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 12293 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 12293 D ZusFr Lagershausen CDU/CSU 12294 A Belastung eines deutschen, holländischen und dänischen Fernlastwagens von 32 t Nutzlast durch Kfz-, Mineralöl-, Mehrwert- und Beförderungsteuer; Beseitigung eventueller Wettbewerbsverzerrungen in der Europäischen Gemeinschaft MdlAnfr A77 30.05.75 Drs 07/3706 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV . . . 12294 A, B, C, D, 12295 A ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . 12294 B, C ZusFr Sick CDU/CSU . . . . . . . . 12294 C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 12294 D Vermeidung wirtschaftlicher Schäden für die Bevölkerung im ländlichen Raum durch Abstimmung der neuen Verkehrspläne der Bundesbahn mit der Wirtschaft MdlAnfr A78 30.05.75 Drs 07/3706 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV . . . 12295 A, B, C, D, 12296 A, B, C, D ZusFr Eigen CDU/CSU 12295 B, C ZusFr Sick CDU/CSU . . . . . . . 12295 C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 12295 D ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . 12295 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 12296 B ZusFr Maucher CDU/CSU 12296 C ZusFr Grobecker SPD 12296 C Pressemeldungen über die Einräumung schiffahrts- und wasserschutzpolizeilicher Hoheitsbefugnisse der DDR auf der Elbe zwischen Lauenburg und Schnackenburg in dem Vertragsentwurf der Grenzkommission; Auswirkungen einer derartigen Vereinbarung auf schwimmende Flüchtende aus der DDR MdlAnfr A79 30.05.75 Drs 07/3706 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A80 30.05.75 Drs 07/3706 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV 12296 D, 12297 A, B, C, D, 12298 A, B, D, 12299 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 12296 D, 12297 A, B, C, D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 12298 A, 12299 A ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . 12298 A, B ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU . . . 12298 B, C ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 12298 D ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . . . 12299 B, C ZusFr von Wrangel CDU/CSU . . . . . 12299 D Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Linienschiffahrt im Hinblick auf Ratenunterbietungen von Handelsflotten aus Drittländern MdlAnfr A81 30.05.75 Drs 07/3706 Grobecker SPD Antw PStSekr Jung BMV . . . 12299 D, 12300 A ZusFr Grobecker SPD . . . . . . . . 12300 A Ankauf der Zeitschrift „V — illustrierte Forschung für morgen" ; Bemühungen um Firmenwerbung durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie MdlAnfr A98 30.05.75 Drs 07/3706 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A99/30.05.75 Drs 07/3706 Lenzer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . . 12300 C, D, 12301 A, B, C ZusFr Lenzer CDU/CSU . . . 12300 D, 12301 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 12301 A Forschungszuwendungen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie an Firmen mit maßgeblicher ausländischer Beteiligung sowie Forschungs- und Entwicklungslabors dieser Unternehmen und Lizenzahlungen ausländischer Tochterfirmen in der Bundesrepublik Deutschland an ihre Muttergesellschaften MdlAnfr A100 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr A101 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Stavenhagen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT 12301 C, 12302 B, D ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU . . . 12302 B, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) (Bemerkung gem. § 35 GO) 12303 A Nächste Sitzung 12364 D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . . 12365* A Die schriftlichen Antworten auf die Fragen der Drucksache 7/3706 vom 30. 5. 75 werden in einem Nachtrag zum Stenographischen Bericht über die 176. Sitzung abgedruckt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12245 17 6. Sitzung Bonn, den 5. Juni 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 6. 6. Dr. Artzinger * 6. 6. Dr. Bayerl * 6. 6. Behrendt * 6. 6. Blumenfeld * 6. 6. Dr. Burgbacher * 6. 6. Dr. von Dohnanyi 5. 6. Dr. Dollinger 6. 6. Dr. Dregger 6. 6. Flämig * 6. 6. Geldner 5. 6. Gerlach (Emsland) * 7. 6. Gewandt 6. 6. Dr. Gölter *** 6. 6. Heyen 6. 6. Dr. Holtz ** 6. 6. Dr. Jaeger 6. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 6. 6. Kater 20. 6. Krall * 5. 6. Dr. Graf Lamsdorff 6. 6. Lampersbach 6. 6. Lange * 13. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Lautenschlager * 6. 6. Lenzer *** 5. 6. Maucher 11.6. Frau Meermann 6. 6. Memmel * 6. 6. Dr. Mende ** 5. 6. Müller (Mülheim) * 6. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 7. 6. Picard 20. 6. Frau Pieser 6. 6. Richter*** 6. 6. Dr. Ritgen 21. 6. Ronneburger * 6. 6. Scheffler 5. 6. Dr. Schellenberg 20. 6. Schmidhuber 6. 6. Schmidt (München) * 6. 6. von Schoeler 6. 6. Frau Schroeder (Detmold) 6. 6. Dr. Schulz (Berlin) 6. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 5. 6. Dr. Schwörer * 6. 6. Seefeld * 6. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 6. 6. Springorum * 6. 6. Dr. Starke (Franken) 5. 6. Suck * 6. 6. Unland 6. 6. Dr. Vohrer ** 6. 6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 6. Walkhoff * 5. 6. Dr. Wallmann 6. 6. Zywietz 7. 6. Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 176. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Inhalt: Anlagen Anlage 2 Meldungen über die Bildung von Gruppen in Frankreich zur Verfolgung nationalsozialistischer Völkermordverbrechen in der Bundesrepublik Deutschland durch Selbstjustiz MdlAnfr A29 15.05.75 Drs 07/3630 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU MdlAnfr A30 15.05.75 Drs 07/3630 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12367* A auf ZusFr Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU Anlage 3 Pressemeldungen über beabsichtigte Kürzungen der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Graduiertenförderungsgesetz für Schüler und Studenten MdlAnfr A2 30.05.75 Drs 07/3706 Pfeifer CDU/CSU MdlAnfr A3 30.05.75 Drs 07/3706 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 12367* C Anlage 4 Einführung der Dienstzeitzulagen für Angestellte in den Vergütungsgruppen Vc bis X BAT und Auswirkungen der Herabsetzung des BDA-Mindestalters auf das 18. Lebensjahr für Beamte des gehobenen Dienstes MdlAnfr A4 30.05.75 Drs 07/3706 Berger CDU/CSU MdlAnfr A5 30.05.75 Drs 07/3706 Berger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 12368* B Anlage 5 Förderung und Erhaltung des Orchesters Philharmonia Hungarica MdlAnfr A8 30.05.75 Drs 07/3706 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 12369* A Anlage 6 Verhinderung einer Einreise der nach der Entführung von Peter Lorenz freigelassenen II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 und ausgeflogenen Personen über Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland und nach West-Berlin MdlAnfr A10 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 12369* B Anlage 7 Verbindung von Auslandsdienstreisen und Urlaubsreisen der Mitglieder der Bundesregierung MdlAnfr A14 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Schweitzer SPD MdlAnfr A15 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 12369* C Anlage 8 Auffassung der Bundesregierung über die Ziele der DKP; Zahl gefährlicher Terroristen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A16 30.05.75 Drs 07/3706 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A17 30.05.75 Drs 07/3706 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 12370* A Anlage 9 Vorlage einer Bescheinigung über Größe, Qualität und Miete der für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer nachzuweisenden Wohnung zur Bekämpfung überhöhter Mieten MdlAnfr A19 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI ...12370* C Anlage 10 Aufenthaltsort der nach der Lorenz-Entführung freigelassenen Personen MdlAnfr A26 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12370* D Anlage 11 Zins- und Substanzverluste der Sparer durch den Kaufkraftschwund im Jahre 1974 MdlAnfr A27 30.05.75 Drs 07/3706 Härzschel CDU/CSU MdlAnfr A28 30.05.75 Drs 07/3706 Härzschel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . .12371* A Anlage 12 Steuermindereinnahmen in Höhe von 4 Milliarden DM durch das Gesetz zur Sicherung der betrieblichen Altersversorgung MdlAnfr A33 30.05.75 Drs 07/3706 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12371* C Anlage 13 Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Vergabe öffentlicher Aufträge an kleine und mittlere Unternehmen; Intensivierung der mittelstandspolitischen Arbeiten der EG-Kommission MdlAnfr A39 30.05.75 Drs 07/3706 Wurbs FDP MdlAnfr A40 30.05.75 Drs 07/3706 Wurbs FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12371* D Anlage 14 Erstellung eines zusätzlichen Gutachtens durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung angesichts der zunehmenden strukturellen Schwierigkeiten und der konjunkturell bedingten Arbeitslosigkeit MdlAnfr A41 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12372* B Anlage 15 Auslösung der Benzinpreissteigerungen durch die Firma Aral und Unterbindung von Kartellabsprachen der Mineralölkonzerne MdlAnfr A47 30.05.75 Drs 07/3706 Dr.-Ing. Oetting SPD MdlAnfr A48 30.05.75 Drs 07/3706 Dr.-Ing. Oetting SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12372* C Anlage 16 Zunahme der Tollwut und ihre Bekämpfung bei Füchsen MdlAnfr A49 30.05.75 Drs 07/3706 Gallus FDP SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 12373* A Anlage 17 Lieferung von Rindfleisch aus EG-Beständen an Ostblockländer oder andere Drittländer; Verbraucherpreise für Rindfleisch Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 III der verschiedenen Arten in den EG-Staaten in den Jahren 1973 bis 1975 MdlAnfr A50 30.05.75 Drs 07/3706 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A51 30.05.75 Drs 07/3706 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 12373* A Anlage 18 Bewilligung von Anträgen auf Förderung von Baumaßnahmen mit Arbeitsbeschaffungsmitteln MdlAnfr A52 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 12373* D Anlage 19 Anspruch eines Landwirts auf Altersgeld bei Erreichen der Altersgrenze oder bei Erwerbsunfähigkeit nach Abgabe und späterer Wiederübernahme des Unternehmens MdlAnfr A53 30.05.75 Drs 07/3706 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 12374* A Anlage 20 Teilnahme des Inspekteurs des Heeres, Generalleutnant Horst Hildebrandt, an der Militärparade in Madrid zum 36. Jahrestag des Sieges der Franco-Truppen im spanischen Bürgerkrieg MdlAnfr A56 30.05.75 Drs 07/3706 Reiser SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 12374* C Anlage 21 Konzeption der Bundesregierung bei bilateralen und multilateralen Absprachen über Jugendaustausch und jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa; Verteilung der im Bundesjugendplan 1975 vorgesehenen Mittel für internationale Jugendarbeit MdlAnfr A62 30.05.75 Drs 07/3706 Kroll-Schlüter CDU/CSU MdlAnfr A63 30.05.75 Drs 07/3706 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12374* C Anlage 22 Gewährung besonderer Kindergeldzuschläge bei Mehrlingsgeburten MdlAnfr A66 30.05.75 Drs 07/3706 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12375* A Anlage 23 Förderung des Deutschen Kolping Werkes mit öffentlichen Mitteln nach dem Beschluß über den Ausschluß einer Mitgliedschaft von Jusos MdlAnfr A67 30.05.75 Drs 07/3706 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12375* B Anlage 24 Ausbildungskonzept des Deutschen Caritasverbandes und gesetzliche Anerkennung für den Beruf der Familienpflegerin und Dorfhelferin MdlAnfr A68 30.05.75 Drs 07/3706 Frau Stommel CDU/CSU MdlAnfr A69 30.05.75 Drs 07/3706 Frau Stommel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12375* C Anlage 25 Auswirkungen von Einsparungen bei Verkehrsinvestitionen auf Autobahnverbindundungen im Bezirk Trier MdlAnfr A74 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Wagner (Trier) CDU/CSU MdlAnfr A75 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Wagner (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 12376* A Anlage 26 Verbesserung der Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten bei der Bundesbahn insbesondere für ältere und behinderte Mitbürger MdlAnfr A82 30.05.75 Drs 07/3706 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 12376* B Anlage 27 Entwicklung der Verkehrsunfälle auf Autobahnen mit Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen und Konsequenzen bei deutlichem Rückgang der Zahl der Toten und Verletzten MdlAnfr A83 30.05.75 Drs 07/3706 Frau Dr. Orth SPD MdlAnfr A84 30.05.75 Drs 07/3706 Frau Dr. Orth SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV ...12376* C Anlage 28 Umwandlung der OPD Braunschweig in einen Filialbetrieb OPD Hannover und die IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Folgen für den Wirtschaftsraum Braunschweig MdlAnfr A85 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU MdlAnfr A86 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP . . . . . 12377* A Anlage 29 Bekanntgabe der neuen postalischen Ortsbezeichnungen und Fernsprechnetze vor der Bildung von Großgemeinden im Rahmen der Gebietsreform des Landes Hessen ab 1. 1. 1977 MdlAnfr A87 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Jung BMP 12377* C Anlage 30 Herabsetzung oder Abschaffung der Altersgrenze für die nachrangige Berücksichtigung alleinstehender Bundesbediensteter unter 35 Jahren bei der Bewilligung von Mitteln im Rahmen der Familienheimförderung MdlAnfr A88 30.05.75 Drs 07/3706 Frau Funcke FDP MdlAnfr A89 30.05.75 Drs 07/3706 Frau Funcke FDP SchrAntw StSekr Dr. Abreß BMBau . . . 12378* A Anlage 31 Mietanstieg im sozialen Wohnungsbau und Rückgang der Bauaktivitäten im privaten Bereich MdlAnfr A90 30.05.75 Drs 07/3706 Höcherl CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Abreß BMBau . . . 12378* C Anlage 32 Entwicklung der kommunalen Wohnungsvermittlungsstellen; Anteil der nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz förderungsberechtigten an der Gesamtzahl der privaten Haushalte MdlAnfr A91 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A92 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Abreß BMBau . . . 12379* A Anlage 33 Propagandatätigkeit der im Institut für nukleare Sicherheitsforschung der Kernforschungsanlage in Jülich beschäftigten KPD- Kandidatin Angelika Götz gegen den Bau von Kernkraftwerken MdlAnfr A93 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 12379* C Anlage 34 Angebot der Republik Südafrika zur Lieferung von Uran aus Namibia und Resolution der VN zum Verbot der Einfuhr von in Namibia abgebauten Rohstoffen MdlAnfr A94 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Holtz SPD MdlAnfr A95 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Holtz SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 12379* D Anlage 35 Vergabe von Forschungszuwendungen zur Entwicklung energiesparender Lampen an die Firma Osram; Problematik der Zuwendungen von staatlichen Forschungsgeldern an nichtdeutsche und nichteuropäische Firmen MdlAnfr A96 30.05.75 Drs 07/3706 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A97 30.05.75 Drs 07/3706 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 12380* A Anlage 36 Vorenthaltung finanzieller Hilfen für Portugal bei Beschlagnahme deutschen Eigentums; Zerstörung deutscher Betriebe in Portugal MdlAnfr A102 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Schwörer CDU/CSU MdlAnfr A103 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 12380* C Anlage 37 Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern auf dem Gebiet der Sonnenenergie und ihre möglichen positiven Rückwirkungen MdlAnfr A104 30.05.75 Drs 07/3706 Kaffka SPD MdlAnfr A105 30.05.75 Drs 07/3706 Kaffka SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 12380* D Anlage 38 Erklärung des Bundeskanzlers über Zeitpunkt und Tempo eines möglichen kon- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 V junkturellen Wiederaufschwungs in der Weltwirtschaft MdlAnfr A106 30.05.75 Drs 07/3706 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BK . . . . 12381* A Anlage 39 Senkung der Versandkosten und Einsparung von Steuergeldern durch die auf der Lüneburger Ausstellung „Vom Berg zum Meer" praktizierte Verteilung von Informationsmaterial der Bundesministerien und des Bundespresseamtes durch staatstragende Parteien MdlAnfr A108 30.05.75 Drs 07/3706 Möhring SPD MdlAnfr A109 30.05.75 Drs 07/3706 Möhring SPD SchrAntw StSekr Bölling Ch BPA . . . . 12381* C Anlage 40 Vergabe von Druckaufträgen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung an Unternehmen im Ausland MdlAnfr A111 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling Ch BPA . . . . 12381* D Anlage 41 Einwirkungen der Bundesregierung auf den deutschen Badminton-Verband zum Ausschluß von Spielern von den Vergleichskämpfen mit der chinesischen Nationalmannschaft MdlAnfr A112 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 12382* B Anlage 42 Bemühungen der Bundesregierung und der Hilfsgemeinschaft „Freiheit für Rudolf Hess" um Beendigung der Inhaftierung von Rudolf Hess MdlAnfr A113 30.05.75 Drs 07/3706 Milz CDU/CSU MdlAnfr A114 30.05.75 Drs 07/3706 Milz CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 12382* B Anlage 43 Reaktion der Bundesregierung auf die Presseerklärung des sowjetischen Botschafters in Ost-Berlin zur Anwesenheit des Bundesministers des Auswärtigen in Berlin; Beurteilung zunehmender Angriffe der Sowjetunion auf die Bindungen zwischen dem Bund und dem Land Berlin MdlAnfr A115 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 12382* C Anlage 44 Verweigerung von Landesrechten für den Transport von Hilfsgütern des Deutschen Roten Kreuzes mit der Lufthansa nach Hanoi durch Nordvietnam MdlAnfr A116 30.05.75 Drs 07/3706 Schedl CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 12382* D Anlage 45 Verständigung mit Frankreich über Zahl und Standorte von Kernkraftwerken am Oberrhein MdlAnfr A119 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Corterier SPD SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 12383* A Anlage 46 Rede des Bundeskanzlers und der Kabinettsmitglieder auf Betriebsversammlungen in den Jahren 1974 und 1975 SchrAnfr B1 15.05.75 Drs 07/3630 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAnfr B2 15.05.75 Drs 07/3630 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BK . . 12383* B Anlage 47 Anschuldigungen gegen den deutschen Botschafter in Uganda in der Zeitung „Badische Neueste Nachrichten" vom 15. Mai 1975 SchrAnfr B1 30.05.75 Drs 07/3706 Seefeld SPD SchrAntw StMin Moersch AA 12383* C Anlage 48 Aufnahme von Flüchtlingen aus Südvietnam in der Bundesrepublik Deutschland und Übernahme der Reisekosten SchrAnfr B2 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU SchrAnfr B3 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 12383* D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Anlage 49 Erlaß einer bundeseinheitlichen Ausbildungsordnung für die Angestellten im öffentlichen Dienst SchrAnfr B5 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 12384* A Anlage 50 Schutz des öffentlichen Dienstes vor kommunistischer Infiltration durch nur formell der DKP nicht verbundene Stellenbewerber SchrAnfr B6 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 12384* C Anlage 51 Meldung der Tageszeitung „Die Welt" zu einer Äußerung von Bundesminister Bahr über den Status der Deutschen Welle SchrAnfr B7 30.05.75 Drs 07/3706 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 12384* D Anlage 52 Überprüfung künftiger Gesetze auf mögliche negative Folgen für denkmalwürdige Einrichtungen und deren Änderung im Sinne des Denkmalschutzes und öffentliche Aufklärung über die Intentionen des europäischen Denkmalschutzjahres SchrAnfr B8 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Holtz SPD SchrAnfr B9 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 12385* B Anlage 53 Verfahren des Bundesmininsters für Forschung und Technologie bei der Besetzung der Stelle eines Projektleiters beim Forschungsprogramm „Humanisierung des Arbeitslebens" SchrAnfr B10 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Frau Walz CDU/CSU SchrAnfr B11 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Frau Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 12386* C Anlage 54 Auffassung der Bundesregierung zur Frage der Verfassungsfeindlichkeit von maoistisch orientierten Gruppen und moskauorientierten DKP-Kommunisten SchrAnfr B12 30.05.75 Drs 07/3706 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU SchrAnfr B13 30.05.75 Drs 07/3706 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 12386* D Anlage 55 Haushaltsmittel 1975 zur Förderung des Sportstättenbaus im Zonenrandgebiet SchrAnfr B14 30.05.75 Drs 07/3706 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 12387* A Anlage 56 Einfluß der Ergebnisse von Forschungen über Mißstände im Stiftungswesen auf Reformüberlegungen SchrAnfr B15 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12387* B Anlage 57 Stellungnahme des Bundesjustizministers gegenüber dem Bundesrechnungshof zur Frage der Wirtschaftlichkeit der Beförderung einer größeren Portion Leberkäse mit dem Dienstwagen von Euskirchen nach Bonn zur Bewirtung von Journalisten SchrAnfr B16 30.05.75 Drs 07/3706 Milz CDU/CSU SchrAnfr B17 30.05.75 Drs 07/3706 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12387* D Anlage 58 Behauptungen über die Einführung einer Sondersteuer oder -abgabe für erdölfördernde Unternehmen im Bundesgebiet SchrAnfr B18 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 12388* B Anlage 59 Benachteiligung der deutschen Arbeitnehmer bei der US-Army gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch Einstellung der Fahrgeldzahlung und die teilweise Entziehung der außertariflichen Zulage SchrAnfr B19 30.05.75 Drs 07/3706 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 12388* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 VII Anlage 60 Verzögerung der Einheitswertfeststellung für gewerbliche Grundstücke und die sich daraus ergebende Gefahr der Verjährung von Grundsteuerforderungen SchrAnfr B20 30.05.75 Drs 3706 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 12388* D Anlage 61 Auffassung eines maßgeblichen Vertreters des Bundeswirtschaftsministeriums über die Schaffung von Arbeitsplätzen und Aussiedlungsbemühungen im Hochrheingebiet im Hinblick auf die strukturpolitischen Vorstellungen der Bundesregierung SchrAnfr B21 30.05.75 Drs 07/3706 Härzschel CDU/CSU SchrAnfr B22 30.05.75 Drs 3706 Härzschel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 12389* A Anlage 62 Bereitstellung ausreichender Mittel aus dem Sonderprogramm von Bund und Ländern zur Abstützung der regionalen und lokalen Beschäftigung in den Kreisen Reutlingen und Tübingen SchrAnfr B23 30.05.75 Drs 07/3706 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12389* B Anlage 63 Vorlage eines Gesetzes für eine ausreichende Lagerstatistik SchrAnfr B24 30.05.75 Drs 07/3706 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12389* D Anlage 64 Erhöhung des Förderungsbeitrages für die durch die Rationalisierungsmaßnahmen des VW-Werkes betroffenen Gebiete von 210 auf 500 Millionen DM SchrAnfr B25 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12390* B Anlage 65 Weitergewährung von Prämien für Masttierhaltung bei der Aufgabe der Milchviehhaltung SchrAnfr B26 30.05.75 Drs 07/3706 Gallus FDP SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 12390* D Anlage 66 Einführung von Mindestanforderungen nach dem Tierschutzgesetz für die Massengeflügelhaltung SchrAnfr B27 30.05.75 Drs 3706 Kiep CDU/CSU SchrAnfr B28 30.05.75 Drs 07/3706 Kiep CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 12391* A Anlage 67 Äußerung des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes über die die Landwirtschaft belastenden Gesetze und Importe aus Herkunftsländern mit vergleichbar geringerer Qualitätskontrolle SchrAnfr B29 30.05.75 Drs 07/3706 Geldner FDP SchrAnfr B30 30.05.75 Drs 07/3706 Geldner FDP SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 12391* C Anlage 68 Druck aus Dänemark auf den deutschen Grassamenmarkt durch das französische Einfuhrverbot SchrAnfr B31 30.05.75 Drs 07/3706 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 12391* D Anlage 69 Folgekosten der Bundesanstalt für Arbeit für vom Wohnort aus nicht erreichbare Fortbildungsveranstaltungen SchrAnfr B33 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12392* B Anlage 70 Zahl der Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung SchrAnfr B34 30.05.75 Drs 07/3706 Zink CDU/CSU SchrAnfr B35 30.05.75 Drs 07/3706 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12392* C Anlage 71 Gefährdung der gesetzlich vorgeschriebenen Rücklage bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte durch Verminderung des Rücklagenvermögens SchrAnfr B36 30.05.75 Drs 07/3706 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12392* D VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Anlage 72 Geltung der Bestimmungen für die Anwerbung und Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern für die amerikanischen Militärbehörden in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B37 30.05.75 Drs 07/3706 Flämig SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12393* A Anlage 73 Erfahrungen mit der Realisierung des § 28 des Schwerbehindertengesetzes, insbesondere mit Schulungs- und Bildungsmaßnahmen der Hauptfürsorgestellen SchrAnfr B38 30.05.75 Drs 07/3706 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12393* C Anlage 74 Anweisung der Arbeitsverwaltung zur Einstellung der Planung, Vorbereitung und Bewilligung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung und. ihre Auswirkungen auf die Förderungsanträge der Stadt Ansbach SchrAnfr B39 30.05.75 Drs 07/3706 Spranger CDU/CSU SchrAnfr B40 30.05.75 Drs 07/3706 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12393* D Anlage 75 Gefährdung landwirtschaftlicher Betriebe durch Einberufung selbständiger Landwirte zum Grundwehrdienst nach erfolgloser Bemühung um Ersatzkräfte; Unabkömmlichkeitsstellung des Wehrpflichtigen bei Vorlage eines entsprechenden Gutachtens der Landwirtschaftskammer SchrAnfr B41 30.05.75 Drs 07/3706 Tillmann CDU/CSU SchrAnfr B42 30.05.75 Drs 07/3706 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 12394* B Anlage 76 Schaffung der Lärmschutzzonen für Flugplätze der RAF in Wildenrath und Brüggen/ Elmpt SchrAnfr B43 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAnfr B44 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 12395* A Anlage 77 Finanzierung der Monatszeitschrift „LOYAL — das kritische Wehrmagazin" aus Bundesmitteln SchrAnfr B45 30.05.75 Drs 07/3706 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 12395* B Anlage 78 Existenzgefährdung deutscher Wäschereibetriebe durch eine zentrale Großwäscherei für die Britische Rheinarmee in Mönchengladbach SchrAnfr B46 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Becker (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B47 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Becker (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 12395* C Anlage 79 Gefährdung des Unterrichts an Gymnasien durch Einberufung von wehrpflichtigen Lehrkräften zum Grundwehrdienst SchrAnfr B48 30.05.75 Drs 07/3706 Nordlohne CDU/CSU SchrAnfr B49 30.05.75 Drs 07/3706 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 12396* A Anlage 80 Verhältnis der Bewerbungen für den Krankenpflegerberuf zur Zahl der vorhandenen Ausbildungsplätze SchrAnfr B50 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Arnold CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12396* C Anlage 81 Einflußnahme auf die den Ländern nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz geförderten Maßnahmen; Aufgliederung der Verwendung der Bundesmittel 1975 durch das Saarland nach Einzelprojekten SchrAnfr B51 30.05.75 Drs 07/3706 Peter SPD SchrAnfr B52 30.05.75 Drs 07/3706 Peter SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12396* D Anlage 82 Ausbau der B 490 zur Autobahn in Salzgitter-Sauingen und Salzgitter-Üfingen; Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 IX Verlegung der B 248 zwischen SalzgitterBarum (L 495) und der B 490 SchrAnfr B53 30.05. 75 Drs 07/3706 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAnfr B54 30.05.75 Dr. 07/3706 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 12393* B Anlage 83 Meldung über die Stillegung zahlreicher Bundesbahnstrecken im öffentlichen Nahverkehr, Schließung der dadurch entstehenden Versorgungslücke und Verbesserung bestehender Verkehrsverbindungen SchrAnfr B55 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B 56 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 12397* C Anlage 84 Verhinderung von Störungen des Wassersportfestes auf der Elbe bei Hitzacker am 31. Mai und 1. Juni 1975 durch die Nationale Volksarmee SchrAnfr B57 30.05.75 Drs 07/3706 Schröder (Luneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 12398* A Anlage 85 Änderung der Dringlichkeitsstufe für den Bau der BAB 98 von Kempten nach Weitnau SchrAnfr B58 30.05.75 Drs 07/3706 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 12398* A Anlage 86 Konsequenzen auf der statistischen Erfassung von Fahrzeugbränden im TUV-Autoreport 1975 SchrAnfr B59 30.05.75 Drs 07/3706 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 12398* B Anlage 87 Ersatz der feueremaillierten Straßennamensschilder durch reflektierende ab 1. 1. 1976 SchrAnfr B60 30.05.75 Drs 07/3706 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 12398* C Anlage 88 Errichtung von Notruftelefonen am Autobahnteilstück Nenntmannsreuth—Unterbrücklein und der B 505 von Unterbrücklein bei Bamberg; Erweiterung der Versuchsstrecke auf der B 505 — Autobahn Höchstadt bis Bamberg SchrAnfr B61 30.05.75 Drs 07/3706 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 12398* D Anlage 89 Einschränkungen des Schienenverkehrs der Bundesbahn im Bereich Bundesbahndirektion Frankfurt ab Sommerfahrplan 1975 SchrAnfr B62 30.05.75 Drs 07/3706 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 12399* A Anlage 90 Ausbau der B 30 zwischen Ulm und Friedrichshafen und der B 18 von der bayerischen Landesgrenze bis Leutkirch—Tautenhofen einschließlich der Umgehungen Leutkirch und Altmannshofen SchrAnfr B63 30.05.75 Drs 07/3706 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B64 30.05.75 Drs 07/3706 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 12399* B Anlage 91 Pressemeldungen über die Trassenführung der B 42 bei Erpel; Bau der Kriechspuren zwischen Altenkirchen und Kircheib im Zuge des Ausbaus der B 8 SchrAnfr B65 30.05.75 Drs 07/3706 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B66 30.05.75 Drs 07/3706 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 12399* C Anlage 92 Errichtung eines neuen Postamtes in Frankenberg/Eder angesichts des Abzugs des Verwaltungspostamtes SchrAnfr B67 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Kreutzmann SPD SchrAntw PStSekr Jung BMP . . . . . 12399* D Anlage 93 Verlegung von Arbeitsplätzen und Personaleinsparung bei der Neuordnung der Verwaltungsorganisation des Postamtes Lahr SchrAnfr B68 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAnfr B69 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 12400* B X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Anlage 94 Vergabe der Technologie- und Folgenabschätzung und des Gutachtens „Kosten-Nutzung-Untersuchung zur Weiterentwicklung des Hochtemperatur-Reaktors mit Heliumturbine im Direktkreislauf (HHT)" durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie; Koordinierung der Reaktorsicherheitsforschung und des atomrechtlichen Genehmigungsverfaherns innerhalb der Bundesregierung SchrAnfr B70 30.05.75 Drs 07/3706 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B71 30.05.75 Drs 07/3706 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 12400* D Anlage 95 Umfang und Höhe der Forschungszuwendungen, insbesondere des Forschungsministeriums für in der Zeitschrift „Forschung für morgen" annoncierende Firmen SchrAnfr B72 30.05.75 Drs 07/3706 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 12401* C Anlage 96 Einsatzmenge von Kohle und Öl zur Erzeugung der von einem 1300 MW-Kernkraftwerk bei 80 % Auslastung produzierten Strommenge; Importausgaben für das benötigte Öl im Vergleich zu den Kosten für Natururan und angereichertem Uran SchrAnfr B73 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B74 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 12402* A Anlage 97 Kosten der Verzögerung des Baus der Südsternwarte SchrAnfr B75 30.05.75 Drs 07/3706 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 12402* B Anlage 98 Ausbau und Förderung der Bildungsberatung und der schulpsychologischen Dienste mit Koordinierung der Berufsberatung der Arbeitsämter mit der Bildungsberatung der Schulen SchrAnfr B76 30.05.75 Drs 07/3706 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . 12402* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12367* Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Zusatzfragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 29 und 30 172. Sitzung, Seite 12051 A, C, D) : Zusatzfrage zu der Frage A 29: Bestehen erkennbare und vielleicht auch organisatorische Verbindungen zwischen diesen Vereinigungen in Frankreich und den Vorgängen um den Richter Ehlers? Antwort: Organisatorische Verbindungen zwischen der in Betracht kommenden Vereinigung in Frankreich und der belgischen Gruppe, die in die Wohnung des Richters Ehlers eingedrungen ist, sind nicht erkennbar und mir nicht bekannt. Zusatzfrage zu der Frage A 30: Trifft es zu, daß dieser ehemalige Richter ein führender Mann in dem System der Judenvernichtung in Belgien gewesen ist und daß er bisher von einem deutschen Gericht nicht deswegen abgeurteilt wurde? Antwort: Die Frage, ob der ehemalige Richter Ehlers „ein führender Mann" in dem System der Judenvernichtung in Belgien gewesen ist, kann nur in einem Strafverfahren geprüft und authentisch beantwortet werden. Die Bundesregierung kann bei Berücksichtigung der Unabhängigkeit der Gerichte und der Zuständigkeit der Justizbehörden der Länder eine Stellungnahme insoweit nicht abgeben. Wie mir bekannt ist, ist wegen des in Ihrer Frage bezeichneten Tatkomplexes (Judendeportationen aus Belgien) bei dem Landgericht in Flensburg ein Strafverfahren anhängig. Zu einer Verurteilung des früheren Richters Ehlers ist es bislang nicht gekommen. Zusatzfrage zu der Frage A 30: Treffen Meldungen zu, nach denen Frau Klarsfeld in irgendeiner Weise an der Organisation der Aktionen, die zu diesem Eindringen in die Wohnung des Richters Ehlers geführt haben, und an der Planung entsprechender Aktionen in Frankreich beteiligt gewesen ist, und trifft es zu, daß sie in diesem Zusammenhang mit einer Fahndung gesucht wird? Antwort: Die Frage, ob Frau Beate Klarsfeld an der Organisation der Vorfälle in der Wohnung des früheren Richters Ehlers oder an der Planung „entsprechender Aktionen in Frankreich" beteiligt gewesen ist, kann die Bundesregierung nicht abschließend beurten. Nach meinen Informationen soll die einzige in diesem Zusammenhang genannte französische Organisation, das „Comité d'action, resistance — deportation", keine Verbindung mit den Kreisen um Frau Beate Klarsfeld haben. Wegen der Vorfälle in Schleswig prüft die zuständige Staatsanwaltschaft in Flensburg den Verdacht einer Beteiligung von Frau Klarsfeld. Über Einzelheiten dieses Verfahrens können allein die zuständigen Behörden des Landes Schleswig-Holstein Auskunft erteilen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen A 2 und 3) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, nach denen die Bundesregierung drastische Kürzungen der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Graduiertenförderungsgesetz für Schüler und Studenten beabsichtigt? In welchem Umfang und ab welchem Zeitpunkt sind derartige Kürzungen geplant? Erlauben Sie, daß ich Ihre Fragen für die Komplexe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Graduiertenförderungsgesetzes jeweils getrennt beantworte. 1. Zum Bundesausbildungsförderungsgesetz Zeitungsmeldungen, nach denen die Bundesregierung oder der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft „drastische Kürzungen" der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beabsichtigen, treffen nicht zu. Entsprechende Äußerungen sind seitens des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft gegenüber der Presse nicht abgegeben worden. Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bemessen sich nach dem zum Herbst 1974 in Kraft getretenen 2. Änderungsgesetz. Danach sind allein im Bundeshaushalt die Aufwendungen von 1974 mit rd. 1,2 Milliarden DM in diesem Jahr auf 2,08 Milliarden DM (Haushaltsoll) gestiegen. Für 1976 dürfte aufgrund des geltenden Rechts eine weitere Erhöhung der Mittel notwendig sein. Gemäß § 35 des BAföG hat die Bundesregierung noch in diesem Jahr die Bedarfssätze und Freibeträge im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten und der Einkommensentwicklung zu überprüfen und darüber dem Deutschen Bundestag zu berichten. Gegebenenfalls ist durch Gesetz eine Anpassung vorzunehmen, und zwar entsprechend dem im Gesetz vorgesehenen Zweijahresrhythmus. Dabei wird es vor allem darauf ankommen, den eigentlichen bildungspolitischen und sozialen Kerngehalt der Ausbildungsförderung für die Zukunft auf Dauer zu sichern. Es ist aber auch selbstverständlich, daß die Bundesregierung bei ihrem Bericht und ihren Vorschlägen prüfen wird, wie sich die Leistungen des Gesetzes im Verhältnis zu dem enger werdenden Finanzrahmen für die öffentliche Hand entwickeln können und müssen. Eine wichtige Orientierung ist dafür der Kosten- und Finanzierungsplan der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung bis 1978, der am 25. April 1975 von den Regierungschefs gebilligt worden ist. In dem genannten Plan befindet sich auch die Überlegung, den Darlehensanteil für geförderte Studenten anzuheben. In ihre Prüfung wird die Bundesregierung auch verschiedene Überlegungen einbeziehen, wie wir sie aus den Ländern vorliegen haben. Dabei wird es vor allem um eine Auswertung der vorliegenden 12368* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Ergebnisse über die jetzige Struktur des Gesetzes und seinen Wirkungsgrad gehen. Das Ergebnis der Prüfung kann hier nicht vorweggenommen werden; es wird dem Deutschen Bundestag bis Ende des Jahres vorgelegt werden. 2. Zum Graduiertenförderungsgesetz Ich weiß nicht, auf welche Zeitungsmeldungen Sie sich beziehen, und kann daher zu deren Inhalt nicht Stellung nehmen. Aber ich erinnere mich gut, daß ich Sie selbst Anfang April ausführlich über die Überlegungen der Bundesregierung zur Graduiertenförderung schriftlich unterrichtet habe und daß diese Fragen im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft am 9. April 1975 ausführlich erörtert worden sind. Sie wissen also, daß die Bundesregierung im Hinblick auf den deutlichen Rückgang der Bedarfszahlen für den Hochschullehrernachwuchs den quantitativen Umfang der Graduiertenförderung, nicht aber die Einzelleistung reduzieren will; die Zahl der Stipendiaten soll schrittweise verringert werden. Dies wird in Absprache mit den Ländern, die das Graduiertenförderungsgesetz im Auftrag ausführen und zum Teil mitfinanzieren, so vorgenommen werden, daß die laufenden Neuaufnahmen zwar verringert, jedoch nicht völlig gestoppt werden. Die Planungssummen für die Graduiertenförderung sollen für das Jahr 1976 im Entwurf des Bundeshaushaltes auf 45 Mio. herabgesetzt werden, gegenüber 65 Mio. im laufenden Haushaltsjahr, und werden auch in den Folgejahren diesen Betrag nicht übersteigen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß bei den Beratungen über die Strukturprobleme der Ausbildungsförderung auch Anregungen der Opposition zur Erörterung stehen. Ich habe mit großem Interesse zur Kenntnis genommen, daß Herr Kollege Dr. von Weizsäcker davon gesprochen hat, daß es „gerade aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit gegenüber der großen Zahl der Steuerzahler geboten (sei), diejenigen, die dieses Null-Tarif-Studium in den Stand setzt, lebenslang ein überdurchschnittliches Einkommen zu erzielen, später auch zur Rückzahlung von Studienkosten an die Gemeinschaftskasse der Steuerzahler heranzuziehen". Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen A 4 und 5) : War der Bundesregierung bei der Beantwortung der schriftlichen Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (Drucksache 7/3135, Frage B 5) durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Schmude bekannt, daß im Angestelltenbereich für die in Betracht kommenden Altersgruppen ab dem 18. Lebensjahr in den Vergütungsgruppen V c bis X BAT Dienstzeitzulagen bereits eingeführt sind, für ein auf das 18. Lebensjahr herabgesetztes BDA-Mindestlebensalter in der Mehrzahl nur Beamte der Betriebsverwaltungen in Frage kommen würden und es ab dem gehobenen Dienst Beamte unter dem 21. Lebensjahr kaum gibt? Ist die Bundesregierung bereit, ihre Antwort auf den sachlichen Gehalt zu überprüfen? Nach § 27 Abs. 1 Satz 2 des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) wird die Grundvergütung der ersten Lebensaltersstufe (Anfangsgrundvergütung) vom Beginn des Monats angezahlt, in dem der Angestellte in den Vergütungsgruppen III bis X das 21. Lebensjahr vollendet. Angestellte der Vergütungsgruppen X bis V b, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haebn, erhalten nach § 28 Abs. 1 BAT bis zum Beginn des Monats, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, nach Vollendung des 18. Lebensjahres 92 v. H. nach Vollendung des 19. Lebensjahres 96 v. H. nach Vollendung des 20. Lebensjahres 100 v. H. der Anfangsgrundvergütung. Diese gestaffelten Anteile sind im BAT in einer gesonderten Tabelle ausgewiesen, im Tarifvertrag für die Angestellten der Deutschen Bundesbahn z. B. sind sie lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit redaktionell mit in die allgemeine Vergütungstabelle eingearbeitet und den mit der Anfangsgrundvergütung beginnenden Lebensaltersstufen vorangestellt. Zusammenfassend ist also zu sagen, daß die Anfangsgrundvergütung der Angestellten mit dem 21. Lebensjahr beginnt; bei den vom 18. Lebensjahr an gezahlten Beträgen handelt es sich nicht um Lebensalterszulagen, sondern um Teile der Anfangsgrundvergütung. Nach dem geltenden Besoldungsrecht entspricht die 1. Dienstaltersstufe des Grundgehalts im Regelfall dem 21. Lebensjahr. Der noch nicht 21jährige Beamte oder Soldat erhält sofort das Anfangsgrundgehalt seiner Besoldungsgruppe. Der Beamte oder Soldat rückt nach Vollendung des 21. Lebensjahres dann alle 2 Jahre, also mit dem 23., 25., 27 usw. Lebensjahr im Regelfall in den Dienstaltersstufen vor. Eine Festsetzung des Besoldungsdienstalters auf das 18. Lebensjahr ist aber nur so zu verstehen, daß der 18jährige zwar — wie bisher schon — das Anfangsgrundgehalt erhält, das weitere Vorrücken aber schon mit dem 20., 22., 24. usw. Lebensjahr erfolgt. Im Falle einer so zu verstehenden generellen Herabsetzung des Beginns des Besoldungsdienstalters auf das 18. Lebensjahr wären nicht nur — wie von Ihnen vermutet — die Beamten zwischen 18 und 21 Jahren in den Betriebsverwaltungen bessergestellt. Da der Beginn des Besoldungsdienstalters ein besoldungsrechtliches Instrument zur Fixierung des Ausgangspunktes für das Vorrücken in den Dienstaltersstufen ist, wäre damit auch das Besoldungsdienstalter aller Beamten, Richter und Soldaten über 21 Jahre, soweit sie sich noch nicht im Endgehalt befinden, betroffen und automatisch un 3 Jahre, nämlich die Differenz zwischen 18 und 21 Jahre, zu verbessern. Dadurch würde das Endgrund gehalt um diese Zeitspanne früher und — auf die gesamte Dienstzeit im Beamtenverhältnis abgestellt — insgesamt ein höheres Lebenseinkommen erreicht werden. Hieraus erklären sich die hohen Kosten, die in der Antwort auf die Frage des Kollegei Dr. Jenninger genannt sind. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12369* Die in Ihrer Frage angesprochenen und vorstehend beantworteten Punkte waren der Bundesregierung bei Beantwortung der Frage des Kollegen Dr. Jenninger bekannt; die Frage zum Tarifrecht der Angestellten war von Herrn Dr. Jenninger dabei nicht gestellt worden. Die Bundesregierung bestätigt die sachliche Richtigkeit ihrer Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (Anlage 2 zum Stenographischen Bericht über die 148. Sitzung am 19. Februar 1975). Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage A 8) : Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die Philharmonie Hungarica in ihrem ursprünglichen Charakter erhalten bleibt, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dieses Orchester wegen seiner kulturellen Bedeutung eine Förderung verdient, die ihm eine Chance bietet, die mit der anderer führenrender Orchester vergleichbar ist? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß das Orchester Philharmonia Hungarica wegen seiner kulturellen Bedeutung die Förderung verdient, die ihm eine Chance bietet, die mit der anderer führender Orchester vergleichbar ist. Die Bundesregierung wird in ihrer Auffassung bestätigt durch die erfreuliche Tatsache, daß das Orchester gerade in jüngster Zeit wieder hochwertige Auszeichnungen entgegennehmen konnte. Es erhielt im März dieses Jahres den Grand Prix du Disque in Paris; im Mai wurde ihm der Große Schallplattenpreis der Deutschen-Phono-Akademie ausgehändigt. Der Spielplan der laufenden und kommenden Spielzeit weist Gastspielreisen nicht nur in verschiedene Bereiche unseres Landes aus, sondern auch nach Frankreich, nach Holland, in die Schweiz und nach Österreich. Ich möchte außerdem bemerken, daß die im vergangenen Jahre begonnene Zusammenarbeit mit dem künstlerischen Leiter, Herrn Reinhard Peters, weitere Erfolge auch für die Zukunft verspricht. Mit der Bereitstellung von Bundesmitteln — sie decken den weitaus größten Teil des unvermeidlichen Zuschußbedarfs — ist die Erhaltung des Orchesters gesichert. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage A 10) : Hat die Bundesregierung zusammen mit den drei Alliierten und dem Berliner Senat Vorsorge dafür getroffen, daß eine Einreise jener Personen, die nach der gewaltsamen Entführung von Peter Lorenz freigelassen und ausgeflogen wurden, über OstBerlin ins Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und WestBerlin verhindert würde? Eine grenzpolizeiliche Kontrolle des Verkehrs innerhalb Berlins findet nicht statt. Eine solche Kontrolle ist nach Auffassung der Berliner Kommandantur und des Berliner Senats aufgrund des Viermächtestatus für diese Stadt nicht zulässig. Ich bin gerne bereit, Ihnen mündlich zu erläutern, wie dennoch eine Festnahme der freigelassenen Häftlinge, gegen die weiterhin Haftbefehl besteht, erreicht werden soll, falls sie von Ost-Berlin auf das Gebiet von Berlin (West) gelangen sollten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/3706 Fragen A 14 und 15) : Welche Bestimmungen regeln zur Zeit die Möglichkeit einer Verbindung von Auslandsdienstreisen mit Urlaubsreisen für die Mitglieder der Bundesregierung? Wie ist im Vergleich zu den im „Spiegel" vom 26. Mai 1975 aufgestellten Behauptungen über solche Auslandsdienstreisen in letzter Zeit die Praxis in der Amtszeit früherer Bundesregierungen zu beurteilen? Zur Frage A 14: Für Auslandsdienstreisen von Mitgliedern der Bundesregierung gelten nach den Durchführungsbestimmungen zu § 12 des Bundesministergesetzes die für Bundesbeamte maßgebenden Bestimmungen entsprechend. Für eine Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen bestimmt § 2 der Verordnung über die Reisekostenvergütung in besonderen Fällen u. a.: „Wird eine Dienstreise mit einer Urlaubsreise oder einer anderen privaten Reise zeitlich verbunden, so wird die Reisekostenvergütung so bemessen, wie wenn der Dienstreisende unmittelbar vor dem Dienstgeschäft vom Dienstort zum Geschäftsort und unmittelbar danach von diesem zum Dienstort gereist wäre." Zu Frage A 15: Soweit sich der von Ihnen zitierte Artikel im „Spiegel" auf Auslandsdienstreisen von Mitgliedern der Bundesregierung bezieht, ist dazu folgendes zu bemerken: Genaue Feststellungen über die Praxis in der Amtszeit früherer Bundesregierungen könnten nur nach zeitraubenden, arbeitsaufwendigen und daher kostenträchtigen Untersuchungen der einzelnen Bundesressorts getroffen werden. Man kann jedoch von der Annahme ausgehen, daß in der Amtszeit früherer Bundesregierungen nicht anders als heute verfahren worden ist. Ich möchte überdies auf folgendes hinweisen: Auf die Gestaltung der Programme für Auslandsreisen von Regierungsmitgliedern nimmt in der Regel das Gastland maßgebenden Einfluß. Aus Gründen des internationalen Taktes kann der Besucher im allgemeinen solchen Programmvorschlägen, die im übrigen den zwischenstaatlichen Beziehungen nützlich sein können, nicht widersprechen. 12370* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen A 16 und 17) : Teilt die gesamte Bundesregierung die Auffassung, die DKP verfolge keine verfassungsfeindlichen Ziele, wie dies vom Vorsitzenden des SPD-Bezirkes Hessen-Süd und des Frankfurter Oberbürgermeisters Rudi Arndt geäußert wurde? Welche gesicherten Erkenntnisse haben dazu geführt, daß innerhalb weniger Tage Bundesjustizminister Dr. Vogel die Zahl gefährlicher Terroristen mit 50, Bundesinnenminister Prof. Dr. Maihofer dagegen mit nicht ganz 30 beziffert haben, und muß nicht bereits aus der Schaffung einer neuen Abteilung Terrorismus im Bundeskriminalamt darauf geschlossen werden, daß die Bundesregierung in Wirklichkeit von einer bedeutend höheren Zahl gefährlicher Terroristen ausgeht? Zu Frage A 16: Die Bundesregierung hält an ihrer wiederholt öffentlich geäußerten Beurteilung fest, daß die DKP verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Ich verweise u. a. auf die Antwort, die ich Ihnen, Herr Kollege, in der Fragestunde vom 23. März 1973 auf eine entsprechende Frage erteilt habe. Diese Auffassung, Herr Kollege, ist die Auffassung der Bundesregierung. Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt wie bei allen an die Bundesregierung gerichteten parlamentarischen Anfragen namens der Bundesregierung. Diese Beurteilung der DKP ist bei Vorlage des Verfassungsschutzberichtes 1974 vom Bundesminister des Innern am 27. Mai 1975 erneut bekräftigt worden. Er hat bei dieser Gelegenheit u. a. ausgeführt: „Besonders die DKP verfolgt trotz ihrer bisherigen Mißerfolge ihre verfassungsfeindlichen Ziele unbeirrt weiter." Zu Frage A 17: Es trifft zu, daß Bundesinnenminister Prof. Dr. Maihofer die Gesamtzahl gefährlicher Terroristen mit nicht ganz 30 beziffert hat. Diese Zahl, die er in einem Gespräch mit dem „Spiegel" (vgl. Nr. 19 vom 5. Mai 1975) genannt hat, war bezogen auf den Täterkreis, der den Sicherheitsbehörden namentlich bekannt ist und nach dem gezielt gefahndet wird. Die damals genannte Zahl von 27 Personen hat sich inzwischen durch Festnahme und Tod von Gesuchten auf 25 verringert. Der Bundesinnenminister hat zugleich zum Ausdruck gebracht, daß der „Kreis potentieller Mittäter" größer ist, auf jeden Fall aber unter 100 liegt, während der Kreis der „gelegentlichen Unterstützer", der aktiven Symphatisanten also, auf 200 bis 300 Köpfe zu schätzen ist. Darüber hinaus gibt es noch einen „weiteren Umkreis" von 2 000 bis 3 000 Personen, mit denen wir als potentiellen Symphatisanten rechnen müssen. Bundesjustizminister Dr. Vogel hat seinerseits in einem Gespräch mit Journalisten am 12. Mai 1975 ausgeführt, man müsse heute von einem Verhältnis zwischen „hartem Kern und Umfeld" von 50 zu 250 ausgehen. Beide Äußerungen beruhen auf dem gleichen Erkenntnisstand. Sie geben keinen Anlaß zu der in Ihrer Fragestellung zum Ausdruck kommenden Annahme, daß der Bundesjustizminister und der Bundesinnenminister die Lage unterschiedlich beurteilen. Damit trifft auch Ihre Annahme nicht zu, wonach die Einrichtung einer besonderen Abteilung „Terrorismus" im Bundeskriminalamt darauf beruht, daß die Bundesregierung in Wirklichkeit von einer bedeutend höheren Zahl gefährlicher Terroristen ausgeht. Die Einrichtung einer Abteilung für die Bekämpfung „politisch motivierter Gewaltverbrechen" zieht die Folgerungen aus dem Beschluß der Innenministerkonferenz vom 11. April 1975, mit dem dem Bundeskriminalamt die zentrale Steuerung der politischen Operation der Kräfte des Bundes wie der Länder zur Bekämpfung terroristischer Vereinigungen übertragen worden ist. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3706 Frage A 19) : Kann, um gegen überhöhte Mieten leichter angehen zu können, bei der Erteilung bzw. der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen von Ausländern verlangt werden, daß im Hinblick auf den Nachweis einer Wohnung auch eine Bescheinigung über die Größe und Qualität der Wohnung bzw. über die Höhe der Miete beigefügt wird? Vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis prüft die zuständige Ausländerbehörde die Frage, ob der Antragsteller über eine angemessene Wohnung verfügt. Im Rahmen dieser Prüfung kann die Ausländerbehörde die Vorlage eines Mietvertrages über die gemietete Wohnung verlangen, der sowohl Angaben über die Größe und Qualität der Wohnung als auch über den zu zahlenden Mietpreis enthält. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage A 26) : Kann die Bundesregierung die immer noch vorhandene Unklarheit beseitigen und den bisherigen und gegenwärtigen Aufenthaltsort jener Personen, die nach der gewaltsamen Entführung von Peter Lorenz freigelassen und ausgeflogen wurden, einwandfrei angeben? Wie ich bereits auf Ihre schriftliche Anfrage für die Fragestunde vom 23./24. April 1975 (Stenographischer Bericht über die 168. Sitzung S. 11 807 B) festgestellt habe, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, daß die im Zusammenhang mit der Entführung von Peter Lorenz freigelassenen Häftlinge die Demokratische Volksrepublik Jemen seit ihrer Ankunft dort verlassen haben. Dieser Sachstand ist unverändert. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12371* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/ 3706 Fragen A 27 und 28) : Mit welchen Fakten kann der Bundesfinanzminister seine Aussage, daß die Zinsen höher als der Kaufkraftschwund seien, hinsichtlich der normalen Sparguthaben belegen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung im Jahr 1974 die Zinsverluste der Sparer durch den Kaufkraftverlust im allgemeinen und den Substanzverlust im besonderen, und hält sie die entstandenen Substanzverluste der Sparer für sozial vertretbar? Zu Frage A 27: Ihre Frage bezieht sich offensichtlich auf einen Artikel des Bundesfinanzministers in der Neuen Ruhr-Zeitung vom 23. April 1975. Der Bundesfinanzminister hat in diesem Artikel geschrieben — ich zitiere: ,,... die durchschnittliche nominale Verzinsung der Spareinlagen ist höher als der Schwund der Kaufkraft des Sparkapitals, ...". Der Durchschnitt der Zinssätze für Spareinlagen mit verschiedener Fristigkeit betrug nach den im Aprilbericht der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen im Monat März 1975 6,3 %. Die Lebenshaltungskosten stiegen dagegen im März 1975 gegenüber dem betreffenden Vorjahresmonat um 5,9 %. Daraus folgt, daß der Durchschnitt der Zinssätze, wie der Bundesfinanzminister zu Recht ausführte, höher war als der Kaufkraftschwund des Sparkapitals, und zwar um 0,4 %. Zu Frage A 28: Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß sie es nicht für sinnvoll hält, die Differenz zwischen den Zinsgutschriften und dem Kaufkraftverlust zu errechnen, weil dies zu irreführenden Ergebnissen führt. Denn die Verwendung der Ersparnisse ist individuell so unterschiedlich, daß kein zutreffendes Gesamtergebnis errechnet werden kann. Außerdem ist ein beachtlicher Teil der Ersparnisse nur kurzfristig angelegt und dient größtenteils der Kassenhaltung und dem Ausgleich schwankender Ausgabeerfordernisse der privaten Haushalte. Dies gilt besonders für die Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Schon die kurzfristige Einlagezeit führt dazu, daß eine Errechnung von Entwertungsverlusten, etwa mit der Steigerungsrate des Lebenshaltungskostenindex, nicht gerechtfertigt erscheint. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Zinssätze für langfristige Anlagen nach wie vor höher sind als der Kaufkraftschwund. Schließlich möchte ich auch an die staatliche Sparförderung erinnern, durch die die Sparer Jahr für Jahr zusätzliche Vorteile in Milliardenhöhe erhalten. Dadurch — und damit komme ich auf den von Ihnen angesprochenen sozialen Aspekt dieser Frage zu sprechen — wird das Netz sozialer Sicherheit in der Bundesrepublik ergänzt, indem die private Vermögensbildung als zusätzliche Sicherheit für den einzelnen gefördert wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/3706 Frage A 33) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Behauptung, das Gesetz zur Sicherung der betrieblichen Altersversorgung habe allein in diesem Jahr Steuermindereinnahmen in Höhe von 4 Milliarden DM zur Folge? Pressemeldungen, wonach das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung allein in diesem Jahr Steuermindereinnahmen in Höhe von 4 Milliarden DM verursache, treffen nicht zu. Bei den in der Presse genannten Steuerausfällen handelt es sich um das Ergebnis einer Modellrechnung über die Entwicklung der Pensionsrückstellungen für alle Pensionsanwartschaften bis zu ihrer Fälligkeit unter Berücksichtigung einer Preisrate von 7 % jährlich, also für einen längeren Zeitraum. Diese Modellrechnung ist unrealistisch. Die Pensionszusagen dürften zwar voraussichtlich an die wirtschaftliche Entwicklung in gewissem Umfang angepaßt werden. In welcher Höhe und in welcher zeitlichen Verteilung dies geschehen wird, läßt sich jedoch wegen der Vielzahl der diese Unternehmensentscheidungen beeinflussenden Faktoren zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht annäherungsweise schätzen. Abgesehen davon können Erhöhungen von Pensionsrückstellungen, die zur Anhebung der betrieblichen Versorgungszusagen in Anlehnung an die wirtschaftliche Entwicklung zwischenzeitlich erfolgt sind oder noch erfolgen, nicht als unmittelbare Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung angesehen werden. Hier handelt es sich allenfalls um Sekundärwirkungen. Denn Anpassungen der Rückstellungen an die wirtschaftliche Entwicklung wären sicherlich auch vorgenommen worden, wenn das Gesetz nicht erlassen worden wäre. Im übrigen sind Anhebungen der Versorgungszusagen im Interesse der Arbeitnehmer durchaus zu begrüßen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wurbs (FDP) (Drucksache 7/3706 Fragen A 39 und 40) : Ist die Bundesregierung bereit, Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu akzeptieren, durch die die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge innerhalb der Gemeinschaft so geändert werden, daß kleine und mittlere Unternehmen an öffentlichen Aufträgen im Interesse einer Förderung des Wettbewerbs angemessen partizipieren? Wird die Bundesregierung die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ersuchen, ihre mittelstandspolitischen Arbeiten zu intensivieren? Zu Frage A 39: Die Bundesregierung würde derartige mittelstandsspezifische Vorschläge der Kommission der EG mit Interesse prüfen. 12372* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge liegt bereits die im Jahre 1971 verabschiedete EWG- Koordinierungsrichtlinie „Öffentliche Bauaufträge" vor, die im Rahmen der Neufassung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde. Außerdem wird gegenwärtig bei den Ständigen Vertretern in Brüssel der Kommissionsvorschlag einer EWG-Koordinierungsrichtlinie „Öffentliche Lieferaufträg'' beraten. Die Baurichtlinie und der Richtlinienvorschlag für öffentliche Lieferaufträge sind schon jetzt — u. a. auf die Initiative der Bundesregierung hin — so ausgestaltet, daß die berechtigten Belange kleinerer und mittlerer Unternehmen angemessen berücksichtigt werden können. So ist beispielsweise vorgesehen, daß der Zuschlag nicht unbedingt auf das niedrigste Preisangebot erfolgen muß, sondern auch andere wirtschaftliche Kriterien berücksichtigt werden, und Aufträge in Lose aufgeteilt werden können. Ferner sind die EG-Regelungen, die der Öffnung der Beschaffungsmärkte in der Gemeinschaft dienen, erst von einem bestimmten Schwellenwert anzuwenden. Dieser Schwellenwert ist so hoch bemessen, daß genügend Spielraum bleibt, zur Förderung des Wettbewerbs Regelungen im nationalen Bereich zu treffen, die eine angemessene Berücksichtigung kleinerer und mittlerer Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten. Das Bundesministerium für Wirtschaft prüft gegenwärtig im Rahmen der Arbeiten zur Neufassung der Verdingungsordnung für Leistungen — ausgenommen Bauleistungen (VOL) entsprechende Maßnahmen. Zu Frage A 40: Die Bundesregierung hat — insbesondere in den Sitzungen der für Mittelstandsfragen zuständigen Regierungssachverständigen mit Vertretern der EG-Kommission — darauf hingewirkt, daß die Kommission ihre mittelstandspolitischen Arbeiten intensiviert. So haben sich die deutschen Vertreter auch in der letzten Sitzung am 15. Mai 1975 nachdrücklich dafür eingesetzt, daß die Kommission möglichst bald zu der Studie des Wirtschafts- und Sozialausschusses der EG über „Die Lage der Klein- und Mittelbetriebe in der Europäischen Gemeinschaft" Stellung nimmt. Diese Studie enthält eine Reihe von Vorschlägen und Anregungen dazu, wie die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen bei den wirtschaftspolitischen Maßnahmen der EG besser berücksichtigt werden können. Ich verweise im übrigen auf meine Antwort vom 15. Mai 1975 auf Ihre schriftliche Anfrage zur Vorbereitung mittelstandspolitischer Initiativen auf EG-Ebene. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage A 41) : Wann wird der Sachverständigenrat in Anbetracht der zunehmenden strukturellen Schwierigkeiten und dem sich anbahnenden hohen Sockel strukturell und konjunkturell bedingter Arbeitslosigkeit gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft ein zusätzliches Gutachten erstellen, insbesondere da auf diesen Gebieten Entwicklungen erkennbar werden, welche die in § 2 Abs. 2 des Gesetzes genannten Ziele zunehmend gefährden? Ich gehe davon aus, daß sich Ihre Frage nicht auf § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, sondern auf § 6 Abs. 2 des Sachverständigenratsgesetzes bezieht. Ich habe den Vorsitzenden des Sachverständigenrates gebeten, mir mitzuteilen, ob der Sachverständigenrat beabsichtige., demnächst ein Sondergutachten gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu erstatten. Nach Vorliegen der Antwort wird die Bundesregierung selbst prüfen, ob sie eventuell von der Kann-Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 3 des Sachverständigenratsgesetzes Gebrauch machen und den Sachverständigenrat mit der Erstattung eines Sondergutachtens beauftragen sollte. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/3706 Fragen A 47 und 48) : Wie beurteilt die Bundesregierung, daß ausgerechnet die zu mehr als 50 % in Bundesbesitz befindliche Firma Aral die Welle der Benzinpreissteigerungen zwischen dem 20. und 24. Mai 1975 ausgelöst hat? Wie gedenkt die Bundesregierung, die Firma Aral zukünftig aus den wettbewerbswidrigen Kartellabsprachen der Mineralölkonzerne in der Bundesrepublik Deutschland zu lösen und diese generell zu unterbinden? Zu Frage A 47: Die Tatsache, daß die Firma ARAL die jüngsten Benzinpreissteigerungen ausgelöst hat, ist nach Auffassung der Bundesregierung kein Anlaß für eine spezifische Beurteilung. Selbst bei Unternehmen, die ganz im Besitz des Bundes stehen oder an denen der Bund unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist — bei ARAL hat der Bund über VEBA/Gelsenberg als mehrheitlichen Anteilseigner nur mittelbaren Einfluß —, ist es die Politik der Bundesregierung, davon abzusehen, den Unternehmensleitungen durch Weisungen im Einzelfall die unternehmerische Verantwortung für ihr Marktverhalten abzunehmen oder sonst in den Verantwortungsbereich der Unternehmensleitungen einzugreifen. Zu Frage A 48: Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte für wettbewerbswidrige Kartellabsprachen der Mineralölkonzerne in der Bundesrepublik und damit auch nicht für eine Beteiligung der Firma ARAL an solchen Absprachen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12373* Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus" (FDP) (Drucksache 7/3706 Frage A 49): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einzelnen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland, wie z. B. in Baden-Württemberg, die Tollwut in auffallendem Maße wieder zunimmt, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine wirksame Bekämpfung der Tollwut bei Füchsen zu gewährleisten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Zahl der Tollwutfälle in der Bundesrepublik im Verlauf ,des Jahres 1974 gegenüber dem Vorjahr zugenommen hat. Die Bundesregierung prüft z. Z. — zusammen mit den Ländern —, ob und inwieweit eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Anordnung wirksamer Maßnahmen gegen die Tollwut beim Wild — ggf. im Viehseuchengesetz — geschaffen werden sollte. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 3/3706 Fragen A 50 und 51) : Kann die Bundesregierung — erforderlichenfalls unter Heranziehung von Auskünften der Dienststellen der EG-Kommission — angeben, welche Mengen an Rindfleisch in den Jahren 1973, 1974 und 1975 aus EG-Beständen jeglicher Art zu welchem Preis an Ostblockstaaten oder an andere Drittländer geliefert worden sind? Wie hoch stellten sich in den Jahren 1973, 1974 und 1975 für Verbraucher in den Mitgliedstaaten der EG die Preise für Rindfleisch der verschiedenen Arten, und wie sind die Preise der nach Auskunft der Bundesregierung „preiswert im Inland an Handel und Gewerbe abgegebenen 50 000 t Rindfleisch" gewesen (Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, 172. Sitzung, Seite 12 065) ? Zu Frage A 50: Unter Hinweis auf meine Antwort auf eine ähnlich lautende Frage des Herrn Abgeordneten Schedl in der Fragestunde am 21./22. 5. 1975 möchte ich hier wiederholen, daß aus Beständen der deutschen Interventionsstelle bisher keinerlei Rindfleischlieferungen in Ostblockstaaten erfolgt sind. Ich habe mich zwischenzeitlich bemüht, bei den Dienststellen der EG-Kommission Auskünfte über Export-Mengen und Preise aus anderen Mitgliedstaaten beim Verkauf in Drittländer zu erhalten, doch ist die Kommission nicht in der Lage, so kurzfristig entsprechende Angaben vorzulegen, da zunächst Rückfragen in den übrigen Partnerländern erforderlich sind. Sobald mir die zugesagten Unterlagen zur Verfügung stehen, bin ich gern bereit, Ihre Frage schriftlich zu beantworten. Zu Frage A 51: Die Verbraucherpreise für Rindfleisch werden in den einzelnen EG-Mitgliedstaaten wegen der unterschiedlichen Verzehrsgewohnheiten nicht einheitlich erhoben. Ein exakter Preisvergleich zwischen den Ländern ist daher nicht möglich, wie die nachfolgenden Zahlen deutlich machen. So kosteten im Februar 1975 das Kilo — Querrippe zum Kochen in der BR Deutschland 7,98 DM, — Kochfleisch mit Knochen in Frankreich (Paris) 5,03 DM, — Kochfleisch, durchwachsen, in den Niederlanden 8,74 DM, — Rippenstück in Großbritannien 6,73 DM. Die Zahlen aus den Verbraucherpreiserhebungen geben lediglich Aufschlüsse über die Preisentwicklung in den Ländern; hierbei sind aber wiederum auch die unterschiedlichen Inflationsraten zu berücksichtigen. Im Februar dieses Jahres zeigten die Verbraucherpreise über Landeswährung gerechnet für Rindfleisch in der BR Deutschland gegenüber Februar 1974 keine wesentlichen Veränderungen; in Frankreich (Paris) lagen sie zwischen 3 und 6 % höher; in ,den Niederlanden wurden die Vorjahrespreise noch unterschritten; in Großbritannien waren wertvolle Teilstücke deutlich teurer, während Kochfleisch noch preiswert eingekauft werden konnte. Die von mir genannten Preise werden in dem Statistischen Monatsbericht meines Hauses periodisch veröffentlicht. Bis Mitte Mai 1975 hat die EVSt-Schlachtvieh aus Interventionsbeständen rd. 54 000 t Rindfleisch verbilligt im Inland abgesetzt. Davon entfallen rd. 30 000 t auf gefrorene Hinterviertel von Bullen und Ochsen, die in zwei Teilaktionen von jeweils rd. 15 000 t im Herbst 1974 und Frühjahr 1975 zu Verarbeitungszwecken an Handel und Gewerbe in der Bundesrepublik verkauft wurden. Die Abgabepreise für diese Ware betrugen bis zum 2. 3. 1975 4 800 DM/t für Ochsenhinterviertel und 5 000 DM/t für Bullenhinterviertel und wurden ab 3. 3. 1975 auf 4 693,51 DM/t für Ochsenhinterviertel und 4 888,91 DM/t für Bullenhinterviertel gesenkt. Die Abgabepreise der EVSt für Vorderviertel von Rindern, von denen von Ende August 1974 bis Mitte Mai 1975 rd. 24 000 t zur Auslagerung im Inland gelangten, schwankten im angegebenen Zeitraum für Ochsen zwischen 4 056 bis 4 321 DM/t und für Bullen zwischen 4 126 bis 4 386 DM/t. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage A 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß von den eingereichten Anträgen auf Förderung von Baumaßnahmen mit Arbeitsbeschaffungsmitteln in manchen Bereichen bisher nur 10 % bewilligt wurden, wie konnte eine solche Situation entstehen und 12374* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 wie gedenkt die Bundesregierung, mit den restlichen Anträgen zu verfahren? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in diesem Jahr nur ein Teil der bei den Arbeitsämtern und Landesarbeitsämtern gestellten Anträge auf Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bisher bewilligt worden ist. Das liegt daran, daß seitens der öffentlich-rechtlichen Körperschaften weitaus mehr Förderungsanträge gestellt worden sind, als den Mittelansätzen im Haushalt 1975 der Bundesanstalt für Arbeit seinerzeit zugrunde gelegt werden konnte. Die Bundesregierung ist bemüht, kurzfristig weitere Mittel für die Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung bereitzustellen, damit auch dieses arbeitsmarktpolitische Instrument weiterhin wirksam zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit eingesetzt werden kann. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatsskretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage A 53) : Hat ein Landwirt, wenn er vor Ablauf einer beitragspflichtigen Unternehmertätigkeit von 60 Kalendermonaten das Unternehmen abgibt und später wieder übernimmt, einen Anspruch auf Altersgeld, wenn er 65 Jahre alt oder erwerbsunfähig ist und insgesamt gesehen eine Beitragszahlung von 180 Kalendermonaten bzw. 60 Kalendermonaten nachweisen kann? In der Altershilfe für Landwirte ist die ununterbrochene Beitragsentrichtung eine der Leistungsvoraussetzungen. Soweit ein Landwirt seinen Betrieb vorzeitig aufgibt, kann er dem landwirtschaftlichen Alterssicherungssystem weiter angehören, wenn er — wie die in der Landwirtschaft weiterhin tätigen Unternehmer — Beiträge entrichtet. Liegt allerdings eine Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer von nicht einmal fünf Jahren vor, so ist nach geltendem Recht eine Weiterentrichtung von Beiträgen in der Altershilfe nicht zulässig. In diesen Fällen geht der Gesetzgeber davon aus, daß der Betreffende in ein anderes Alterssicherungssystem überwechselt. Um diesen Übergang zu erleichtern, besteht für Landwirte, die eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit aufnehmen, eine besondere Möglichkeit zur Nachentrichtung von Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Kosten für eine solche Nachentrichtung bezuschußt der Bund bis zu 70 v. H. In diesem Falle werden die an die landwirtschaftliche Alterskasse gezahlten Beiträge von Amts wegen erstattet und können ebenfalls zum Aufbau der neuen Alterssicherung verwendet werden. Sollte jedoch, wovon Ihre Frage ausgeht, der Sonderfall eintreten, daß der Betreffende später doch wieder landwirtschaftlicher Unternehmer wird, so kann er aus dieser neuen Tätigkeit Leistungsansprüche erwerben. Die früheren, kurzfristigen Beitragszeiten können beim Wiedereintritt in das Sicherungssystem der Altershilfe jedoch keine Berücksichtigung mehr finden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/3706 Frage A 56) : War die Bundesregierung von der Teilnahme des Inspekteurs des Heeres, Generalleutnant Horst Hildebrandt, an der „Siegesparade" des Franco-Staates zum 36. Jahrestag der Zerschlagung der demokratisch gewählten spanischen Republik in Madrid unterrichtet, und (gegebenenfalls) was hat sie zu dieser Zustimmung bewogen? Dem Bundesminister der Verteidigung war nicht bekannt, daß in dem Besuchszeitraum eine Militärparade stattfinden sollte und der Inspekteur des Heeres zu einer Teilnahme eingeladen werden würde. Der Termin dieser Parade ist flexibel, sie wird mal dann, mal dann veranstaltet. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen A 62 und 63) : Welche Konzeption vertritt die Bundesregierung bei bilateralen bzw. multilateralen Absprachen über Jugendaustausch und jugendpolitische Zusammenarbeit mit anderen Ländern im Hinblick auf ein geeintes Europa? Wie verteilen sich die in der Antwort zur Frage Nr. 40 in der Fragestunde am 16. Januar 1975 genannten 3 820 000 DM — Haushaltsjahr 1975, Bundesjugendplan (Kapitel 15 02 Titel 684 11), Position „B Internationale Jugendarbeit" —, die „zur unmittelbaren Förderung im Rahmen überwiegend bilateraler und auch multilateraler Vereinbarungen von Intensiv-Jugendprogrammen" dienen sollen? Zu Frage A 62: Die internationale Jugendarbeit dient durch ihre Austauschprogramme und vielfältigen Formen der Zusammenarbeit der Bewußseinsbildung junger Menschen, mitverantwortlich für eine dauerhafte Friedensordnung zu sein. Die internationale Jugendarbeit unterstützt die außenpolitischen Ziele der Bundesregierung, unter denen der Schaffung einer europäischen politischen Union vorrangige Bedeutung zukommt. Die Bundesregierung mißt der Tätigkeit europäischer Einrichtungen, z. B. des Europäischen Jugendwerks oder des Europäischen Jugendzentrums beim Europa-Rat, einen hohen Stellenwert bei. Bei der Förderung von Programmen aus dem Bundesjugendplan gewinnen die multilateralen Maßnahmen immer mehr an Bedeutung. Auch die bilateralen Absprachen sollen Programme umfassen, die der europäischen Bewußtseinsbildung gewidmet sind. Zu Frage A 63: Der im Haushaltsjahr 1975 durch den Bundesjugendplan vorgesehene Förderungsansatz in Höhe von DM 3 820 000 gliedert sich schwerpunktmäßig wie folgt: Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12375* Absprachen mit westeuropäischen Ländern 1 300 000,— DM Absprachen mit osteuropäischen Ländern 500 000,— DM Absprachen mit außereuropäischen Ländern 1 970 000,— DM Entwicklung neuer Methoden und Inhalte 50 000,— DM 3 820 000,— DM. Bei dieser Aufstellung ist zu berücksichtigen, daß die Planungsbeträge den Interessen und Möglichkeiten der Partnerländer entsprechen müssen, so daß sie nicht einseitig von der Bundesregierung festgelegt werden können. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage A 66) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß beim Kindergeld besondere Zuschläge für Familien mit Mehrlingsgeburten angebracht sind? Die mit steigender Kinderzahl wachsende Mehrbelastung der Familie wird bereits durch die progressive Staffelung der Kindergeldsätze berücksichtigt; so wird für das erste Kind 50 DM, für das zweite Kind 70 DM und für jedes weitere Kind 120 DM monatlich gezahlt. Diese Staffelung trägt auch der durch Mehrlingsgeburten entstehenden zusätzlichen Belastung der Eltern Rechnung. Die Tatsache, daß die Belastung bei Mehrlingsgeburten gleichzeitig eintritt, findet auch nach geltendem Recht eine gewisse Berücksichtigung. Denn der aus der Staffelung der Kindergeldsätze entstehende finanzielle Vorteil kommt den Eltern bereits vom Zeitpunkt der Geburt an zu Gute und wirkt sich demgemäß für eine maximale Zeitdauer aus; denn gleichaltrige Geschwister erreichen die Altersgrenze von 18 Jahren gemeinsam und scheiden zudem bei vergleichbaren weiterführenden Ausbildungsgängen etwa zeitgleich aus dem Kreis der kindergeldrechtlich zu berücksichtigenden Kinder aus. Bei Kindern unterschiedlichen Alters in einer Familie wirkt sich der Staffelungseffekt dagegen nur für einen kürzeren, nämlich genau dem um den Altersunterschied gekürzten Zeitraum aus. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage A 67) : Wird die Tatsache, daß das Deutsche Kolpingwerk beschlossen hat, Mitgliedschaft bei den Jusos und beim Kolpingwerk seien unvereinbar, in irgendeiner Hinsicht von Einfluß auf die Bezuschussung des Kolpingwerkes mit staatlichen Mitteln sein? Die Förderung des Kolpingwerkes wird derzeit ohne Abstriche fortgesetzt. Allerdings hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit das Kolpingwerk brieflich um eine Begründung und Interpretation seines Beschlusses gebeten, der die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten in der SPD und dem Kolpingwerk zum Gegenstand hatte. Der Ausschluß von Mitgliedern einer demokratischen Partei von der Mitgliedschaft in einem parteipolitisch neutralen Verband zwingt natürlich zu Fragen nach dem Demokratieverständnis eines solchen Verbandes. Eine Antwort des Kolpingwerkes steht noch aus. Schon aus diesem Grunde kann ich zu der gestellten Frage noch nicht abschließend Stellung nehmen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Stommel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen A 68 und 69) : Hat die Bundesregierung eigene Vorstellungen über die Ausbildung der Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen, und ist der Bundesregierung das Konzept des Deutschen Caritasverbandes dazu bekannt? Ist die Bundesregierung bereit, den Beruf der Familienpflegerin und Dorfhelferin z. B. analog der Krankenschwester gesetzlich anzuerkennen? Zu Frage A 68: Die Ausbildungen zu den Berufen der Hauspflegerin, der Familienpflegerin und der Dorfhelferin sind landesrechtlich geregelt. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Ausbildungen für diese Berufe bundesrechtlich zu regeln, da sie eine Ausbildung in schulischer Form für geboten hält. Die Bundesregierung hat aber auch eigene Überlegungen zu einer Verbesserung der Ausbildungen zu diesen Berufen, die sie aus grundsätzlichen berufspolitischen Überlegungen heraus ableitet und die sie auch ihrer Verantwortung für die Jugend-und Sozialhilfe heraus gewonnen hat. Ihre Auffasung wird die Bundesregierung zu gegebener Zeit in der Kommission Sozialberufe der Obersten Landesjugendbehörden, in der sie mitwirkt, und in den entsprechenden Fachgremien des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge in Frankfurt geltend machen. Der Bundesregierung ist das schon vor einigen Jahren im Deutschen Verein entwickelte Konzept für die Ausbildung der oben angeführten Berufe bekannt. Neuere Vorstellungen speziell des Caritasverbandes über Weiterentwicklung sind ihr nicht bekanntgeworden. Zu Frage A 69: Die Bundesregierung hält eine staatliche Anerkennung der genannten Berufe durch die für die 12376* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Ausbildung zuständigen Bundesländer für wünschenswert. Eine solche staatliche Anerkennung wird in einigen Bundesländern bereits ausgesprochen. Ein Schutz der Berufsbezeichnung, wie er für die Krankenschwester und den Krankenpfleger im Krankenpflegegesetz vorgenommen wurde, erscheint jedoch gegenwärtig nicht geboten. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen A 74 und 75) : Treffen Pressemeldungen zu (Der Spiegel vom 5. Mai 1975), nach denen die geplanten Einsparungen bei den Haushaltsmitteln für Verkehrsinvestitionen auch Autobahnverbindungen im Bezirk Trier betreffen? Ist damit zu rechnen, daß — nachdem es die in der erwähnten Pressemeldung angeführte Autobahn von Luxemburg in das Rhein-Main-Gebiet nicht gibt — von den Einsparungsmaßnahmen die Autobahn Luxemburg-Schweich oder die Autobahn Antwerpen-Lüttich-Frankfurt betroffen sein könnte? Die Frage, ob und in welchem Umfang geplante Autobahnverbindungen im Bezirk Trier von den beabsichtigten Beschränkungen der Investitionsmittel im Bundesfernstraßenbau betroffen werden, kann erst Ende 1975 beantwortet werden, wenn die im Gange befindliche Bedarfsplanüberprüfung abgeschlossen, die voraussichtlich in den kommenden Jahren zur Verfügung stehenden Mittel innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung bekannt und die Gespräche zwischen Bund und Land Rheinland-Pfalz wegen des 2. Fünfjahresplanes (1976-1980) abgeschlossen sind. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/3706 Frage A 82) : Welche Absichten bestehen bei der Deutschen Bundesbahn, die Ein- und Aussteigemöglichkeiten — die besonders für ältere Mitbürger und Behinderte beschwerlich sind — zu verbessern? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat im August des vergangenen Jahres den Auftrag erteilt, die Benutzung aller Anlagen und Einrichtungen für den Personenverkehr durch Körperbehinderte und ältere Mitbürger in einer besonderen Arbeitsgruppe zu untersuchen. Diese Gruppe hat die Aufgabe, Vorschläge zu unterbreiten, wie bereits bestehende Einrichtungen verbessert und welche neuen Maßnahmen getroffen werden können, um dem genannten Personenkreis die Inanspruchnahme des gesamten DB-Leistungsangebots zu ermöglichen. Im Benehmen mit den Verbänden wird dabei auch die von Ihnen angeschnittene Frage der Ein-und Ausstiege bei den Reisezugwagen untersucht. Der Bericht der Deutschen Bundesbahn mit den Vorschlägen und den damit verbundenen Kosten wird voraussichtlich nach der Sommerpause vorliegen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache 7/3706 Fragen A 83 und 84) : Kann die Bundesregierung Angaben über die Zahl der Verkehrsunfälle insgesamt, die Zahl der Verletzten und die der Toten bei Unfällen auf Autobahnen in den Ländern machen, in denen seit Jahren eine strenge Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen eingeführt ist? Wenn diese Zahlen einen deutlichen Rückgang der Unfallzahlen der Toten und Verletzten aufweisen, wird die Bundesregierung daraus Konsequenzen ziehen? 1. a) Wenn man von den in Zusammenhang mit der Energiekrise vom Herbst 1973 in zahlreichen Ländern angeordneten und danach in abgeänderter Form beibehaltenen Geschwindigkeitsbegrenzungen (Höchstgeschwindigkeiten) auf Autobahnen absieht, kommen als Länder mit seit Jahren geltenden Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen im wesentlichen die Vereinigten Staaten von Amerika sowie mit einem verhältnismäßig kleinen Autobahnnetz Großbritannien und Schweden in Betracht. b) Der Bundesregierung ist bekannt, daß das Unfallgeschehen auf den Autobahnen in diesen drei Ländern günstiger ist als auf unseren Autobahnen. So lag die Anzahl der je 100 Millionen Fahrzeug-Kilometer Getöteten (Getötetenrate) im Jahre 1970 in den USA im Mittel bei 1,7, während sie bei uns 2,7 betrug. Wegen der Kürze der für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit ist es nicht möglich, weitere wissenschaftlich gesicherte Einzelangaben zu machen. 2. Im Falle der USA ist ein deutlicher, in Zahlen ausdrückbarer Rückgang der Unfälle durch die Einführung der seit Jahren geltenden Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen deshalb nicht wissenschaftlich objektiv feststellbar, weil diese Beschränkungen dort schon seit so vielen Jahren bestehen, daß der benötigte Vorher-Nachher-Vergleich jetzt nicht mehr angestellt werden kann. Auch angesichts dieser Umstände hält die Bundesregierung daran fest, die im Jahre 1977 vorliegenden Ergebnisse der laufenden Großversuche — Richtgeschwindigkeit 130 km/h und Höchstgeschwindigkeit 130 km/h auf Autobahnen — vor einer Entscheidung über geschwindigkeitsregelnde Maßnahmen auf Autobahnen abzuwarten. Bei dieser Entscheidung werden selbstverständlich die Erfahrungen berücksichtigt, die im Ausland auch mit den in jüngster Zeit angeordneten Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen gemacht worden sind. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12377* Die in der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister vertretenen Staaten sind im Dezember 1974 übereingekommen, über die Auswirkungen der Geschwindigkeitsbeschränkungen in den einzelnen Staaten einen Bericht zu erstellen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen A 85 und 86) : Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen über einen Referentenbeschluß, der die Umwandlung der OPD Braunschweig in einen Filialbetrieb der OPD Hannover vorsieht, und wenn ja, um welche Organisationsform handelt es sich? Ist die Bundesregierung bereit zu bestätigen, daß der Rationalisierungseffekt der Auflösung der OPD Braunschweig in keinem Verhältnis zu den negativen Folgen für den Wirtschaftsraum Braunschweig steht? Zu Frage A 85: Die Deutsche Bundespost hat für die Vereinigung der Oberpostdirektionen Hannover und Braunschweig ein Konzept entwickelt, nach dem die bisherigen Oberpostdirektions-Bezirke Hannover und Braunschweig eine gemeinsame Oberpostdirektion mit Doppelstandort Hannover/Braunschweig erhalten sollen. Sitz des Präsidenten ist Hannover. Für den Standort Braunschweig sind, neben Dienststellen mit regional wahrzunehmenden Einzelaufgaben, zahlreiche Referate, die ihre Aufgaben nicht unbedingt am Sitz der Spitze einer Oberpostdirektion wahrnehmen müssen, mit Zuständigkeiten für den künftig vereinigten Bezirk vorgesehen. Zusätzlich ist beabsichtigt, die Bearbeitung der KraftfahrzeugUnfälle für die bisherigen Oberpostdirektions-Bezirke Hannover und Braunschweig sowie den Oberpostdirektions-Bereich Bremen Standort Braunschweig zusammenzufassen. Mit diesem „Filialsystem" wird erreicht, daß in Braunschweig Arbeitsplätze weitestgehend erhalten bleiben und dort künftig Organisationseinheiten mit größerer Zentralität als bisher vorhanden sein werden. Dieses Konzept bildet auch die Grundlage für die gesetzlich vorgesehenen und inzwischen eingeleiteten Beteiligungsverfahren mit der obersten Landesbehörde des Landes Niedersachsen. Zu Frage A 86: Die Auflösung der Oberpostdirektion Braunschweig führt nicht zu negativen Folgen für den Wirtschaftsraum Braunschweig. Gerade das „Filialsystem" ermöglicht den weitestgehenden, dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze in Braunschweig. Die ungeteilte betriebliche Planungs- und Investitionszuständigkeit der vereinigten Oberpostdirektionen für den künftig größeren Bezirk sichern die gegenüber anderen Räumen ranggleiche Ausgestaltung des Wirtschaftsraumes Braunschweig und des Zonenrandgebietes mit post- und fernmeldebetrieblichen Einrichtungen. Die Berücksichtigung der Wirtschaft des Raumes bei der Erteilung von Aufträgen ist gewahrt. In Kenntnis dieses Sachverhalts haben daher die beteiligten Ressorts für Wirtschaft, Finanzen, Raumordnung, Städtebau und Bauwesen sowie innerdeutsche Beziehungen das Konzept einhellig zur Annahme empfohlen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3706 Frage A 87) : Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß in den Fällen, in denen im Rahmen der Gebietsreform im Land Hessen schon jetzt feststeht, wie ab 1. Januar 1977 die neuen Großgemeinden zusammengesetzt sein werden, die Anpassung der postalischen Ortsbezeichnungen sowie Fernsprechnetze so vorbereitet wird, daß sie in angemessener Zeit vor dem gesetzlichen Termin für den Zusammenschluß der Bevölkerung mitgeteilt werden kann? Die Bildung neuer Groß- oder Einheitsgemeinden anläßlich von Gebietsreformen erfordern in den jeweils betroffenen Gebieten in der Regel Änderungen in der bisherigen postalischen Aufbau- und Ablauforganisation. Mit der Vorbereitung der erforderlichen Anpassung beginnt die Deutsche Bundespost, sobald sich die Ergebnisse der entsprechenden Gesetzgebungsverfahren zur kommunalen Neuordnung hinreichend deutlich abzeichnen. Dabei wird nach wie vor angestrebt, die postalisch erforderlichen Änderungen zum selben Zeitpunkt wirksam werden zu lassen, in dem auch die jeweiligen Neuordnungsgesetze in Kraft treten. Im Hinblick auf die bei den postbetrieblichen Neuregelungen erforderliche Berücksichtigung der nicht immer kurzfristig zu ändernden Personalsituation und der Raumverhältnisse bei den Postanstalten läßt sich dieses Ziel zwar nicht immer erreichen. In derartigen Fällen wird jedoch durch geeignete Einzelmaßnahmen sichergestellt, daß in der Postversorgung keine Nachteile entstehen. Eine Anpassung der bestehenden Fernsprechortsnetze an die Änderungen der politischen Gebietseinheiten läßt sich nicht realisieren, weil die Leitungen des Fernsprechnetzes in der Erde fest verlegt und auf bestimmte Zentralpunkte — die Vermittlungsstellen — ausgerichtet sind. Deshalb ist am 1. Juli 1971 die Einführung eines großraumorientierten Nahverkehrstarifs beschlossen worden, durch den die Tarifgrenzen von den Ortsnetzgrenzen gelöst und mehrere Ortsnetze zu einem einheitlichen Gebührenbereich zusammengefaßt werden. Die Deutsche Bundespost ist dabei, die technischen Voraussetzungen für die Einführung des Nahverkehrstarifs zu schaffen. Die erforderlichen technischen Entwicklungsarbeiten sind weitgehend abgeschlossen; die fünfstelligen Ortsnetzkennzahlen sind zum großen Teil schon auf vier Stellen verkürzt. Wegen der umfangreichen technischen Arbeiten und der erheblichen Investitionen, die gelei- 12378* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 stet werden müssen, kann die Umstellung nicht kurzfristig vorgenommen werden. Die Reihenfolge ist abhängig von den technischen Gegebenheiten in den einzelnen Netzbereichen. Umstellungstermine für einzelne Bereiche können z. Z. noch nicht angegeben werden. Die Deutsche Bundespost wird jedoch alles tun, um die Voraussetzungen für die Einführung des Nahverkehrstarifs so bald wie möglich zu schaffen. Bei Ortsnetzerweiterungen, d. h. beim Ausbau des öffentlichen Fernsprechnetzes berücksichtigte die Deutsche Bundespost schon immer die kommunalpolitischen Verhältnisse. Sie wird die kommunalpolitischen Verhältnisse auch in Zukunft in ihre Planungen einbeziehen. Anlage 30 Antwort des Staatssekretärs Dr. Abreß auf die Mündlichen Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/3706 Fragen A 88 und 89) : Hält die Bundesregierung die nachrangige Berücksichtigung alleinstehender Bundesbediensteter unter 35 Jahren bei der Bewilligung von Mitteln im Rahmen der Familienheimförderung des Bundes für sachgerecht angesichts der Tatsache, daß eine eigene Wohnung für jeden Menschen zum Grundbedarf des Lebens gehört? Ist die Bundesregierung bereit, die Altersgrenze herabzusetzen oder abzuschaffen? Zu Frage A 88: Die Mittel der Wohnungsfürsorge des Bundes haben bisher nicht ausgereicht, allen Anträgen von Bundesbediensteten auf angemessene Versorgung mit Wohnraum am Dienstort zu entsprechen. Nicht nur das besondere Interesse des Bundes als Arbeitgeber sondern allgemeine fürsorgerische Erwägungen erforderten es daher, Prioritäten zu setzen, damit in erster Linie denjenigen geholfen wurde, die am schwersten unterzubringen sind. Das sind neben Kinderreichen, Schwerbehinderten und Trennungsgeldempfängern die Familien allgemein. Die Familienheimrichtlinien des Bundes tragen dem Rechnung. Die Bundesregierung prüft aber zur Zeit, ob gegebenenfalls auf Grund der fortschreitenden Bedarfsdeckung und Entspannung des Wohnungsmarktes eine Neuregelung ,des begünstigten Personenkreises möglich ist. Dabei muß allerdings gesehen werden, daß eine Ausweitung der Wohnungsfürsorgemittel für das Haushaltsjahr 1976 angesichts der Haushaltsenge nicht erwartet werden kann. Zu Frage A 89: Die Bundesregierung befindet sich, wie Sie bereits aus der Antwort zu der vorangehenden Frage ersehen, in einem Abstimmungsprozeß über die Neuabgrenzung des begünstigten Personenkreises. Ob dabei die Altersgrenze für Alleinstehende herabgesetzt oder aufgehoben werden kann oder ob eine andere Prioritätenregelung getroffen wird, kann heute noch nicht mitgeteilt werden. Anlage 31 Antwort des Staatssekretärs Dr. Abreß auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage A 90) : Hat die Bundesregierung mit ihrer Wohnungsbaupolitik für Sozialwohnungen beabsichtigt, daß die Mieten in diesem Bereich stärker ansteigen als beim frei finanzierten Wohnungsbau, und wundert sich die Bundesregierung darüber, daß die Bauaktivitäten im privaten Bereich zurückgehen? Die Entwicklung der Mieten im Sozialwohnungsbestand wird unter anderem — und zwar wesentlich — durch die Art der Finanzierung bestimmt. Die Art der Finanzierung wird von den für den sozialen Wohnungsbau zuständigen Ländern festgelegt. So ist es auch verständlich, daß der Bundesrat 1973 die Initiative zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes mit dem Ziele ergriffen hat, weitere Jahrgänge des Altbestandes in die Zinsanhebung einzubeziehen. Dieser Initiative hat das Wohnungsbauänderungsgesetz Rechnung getragen. Dieses Gesetz hat den Ländern die Möglichkeit eröffnet, — mit Wirkung ab 1. Januar 1975 die Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen bei den bis Ende 1959 geförderten Mietwohnungen des sozialen Wohnungsbaus zu erhöhen und — für die in den Jahren 1960 bis 1962 geförderten Mietwohnungen des sozialen Wohnungsbaues erstmals eine auf 0,30 DM/qm und Monat begrenzte Zinsanhebung vorzunehmen. Von dieser Möglichkeit haben bisher die Länder Bayern und Hamburg zum 1. Januar 1975 und das Land Hessen zum 1. April 1935 Gebrauch gemacht. Das hat entscheidend zu dem offensichtlich von Ihnen registrierten Anstieg des Teilindexes für die Mieten im Sozialwohnungsbestand beigetragen. Bereits im Jahre 1969 war es auf Grund des 1968 verabschiedeten Gesetzes zur Fortführung des sozialen Wohnungsbaues zu einer ähnlicher Sonderentwicklung gekommen. Hinsichtlich der Mietenentwicklung im zukünftigen sozialen Wohnungsbau verweise ich auf die Bemühungen um eine Vereinheitlichung der Mietobergrenzen und eine Begrenzung des subventionstechnisch bedingten Mietanstiegs. Ich habe den Ländern vor kurzem den Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung zugeleitet, der auf den Vorarbeiten einer von der Konferenz der Wohnungsbauminister eingesetzten Bund-Länder-Kommission fußt. Daß die Entwicklung der Mieten im frei finanzierten Wohnungsbau gegenüber den Mieten im Sozialwohnungsbestand gedämpft erscheint, kann angesichts der andersartigen Mietkalkulation und nicht zuletzt der derzeitigen Lage auf den freien Wohnungsmärkten nicht verwundern. Ebensowenig kann Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12379* es bei dem derzeitigen Angebotsüberhang an teuren Neubauwohnungen verwundern, daß die Neigung zur Ausweitung dieses Angebots durch Inangriffnahme neuer Mietwohnungsbauten des frei finanzierten Wohnungsbaues gering ist. Anlage 32 Antwort des Staatssekretärs Dr. Abreß auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen A 91 und 92) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der kommunalen Wohnungsvermittlungsstellen? Wie hoch ist, bezogen auf die Gesamtzahl der privaten Haushalte, der Anteil der nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz förderungsberechtigten Haushalte? Zu Frage A 91: Kommunale Wohnungsvermittlungsstellen können nur im Rahmen landesgesetzlicher Regelungen gebildet werden. Die Einrichtung solcher Stellen ist eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden, so daß die Bundesregierung weder einen Einfluß auf die Schaffung von Vermittlungsstellen ausüben noch deren Tätigkeit überprüfen kann. Zur Beurteilung der Entwicklung der kommunalen Wohnnugsvermittlungsstellen ist die Bundesregierung auf Erfahrungsberichte der Gemeinden oder der kommunalen Spitzenverbände angewiesen. Solche Berichte liegen aus neuerer Zeit nicht vor. Auf Grund der früheren Berichte, die die Bundesregierung bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Mick und Genossen am 26. Februar 1974 verwertet hatte (Drucksache 7/1737), beurteilt die Bundesregierung die bisherige Entwicklung insgesamt positiv. Im übrigen darf ich auf meine Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Kollegen Dr. Lohmar (Anlage 78 zum Sitzungsprotokoll vom 21. Februar 1975) und Sauer (Anlage 37 zum Sitzungsprotokoll vom 27. Februar 1975) verweisen. Zu Frage A 92: Eine Schätzung auf der Grundlage der Wohnungsstichprobe 1972 hat ergeben, daß zwischen 50 und 60 % der privaten Haushalte zu dem durch § 25 des II. WoBauG begünstigten Personenkreis gehören. Aus dieser Zahl kann nicht auf den Bedarf an zusätzlichen Sozialwohnungen geschlossen werden. Der weitaus größere Teil der nicht in Sozialwohnungen lebenden Förderungsberechtigten ist in Eigenheimen und Mietwohnungen zufriedenstellend untergebracht. Der soziale Wohnungsbau soll deshalb auf die noch verbleibenden sozialen Schwerpunkte konzentriert werden. Anlage 33 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage A 93) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß die KPD-Kandidatin für die Kommunalwahl am 4. Mai 1975 in. Jülich, Frau Angelika Götz, im Institut für nukleare Sicherheitsforschung der Kernforschungsanlage in Jülich beschäftigt ist, und daß sie — nach Presseberichten — von dieser Stelle aus massive kommunistische Propaganda unter anderem auch gegen den Bau von Kernkraftwerken betreibt? Frau Angelika Götz ist als mathematisch-technische Assistentin im Institut für nukleare Sicherheitsforschung der Kernforschungsanlage Jülich GmbH (KFA) beschäftigt. Frau Götz ist bei der Landtagswahl am 4. Mai 1975 im Wahlkreis Düren/Jülich als Kandidatin für die nicht verbotene KPD aufgetreten. In der KFA ist kommunistische Parteipropaganda nicht zulässig. Dies gilt auch für die von Ihnen angesprochene „kommunistische Propaganda gegen den Bau von Kernkraftwerken". Damit ist eine sachlich-kritische Auseinandersetzung eines Arbeitnehmers der KFA zu diesen in der Öffentlichkeit diskutierten Fragen nicht ausgeschlossen. Im übrigen ist es in Personalangelegenheiten Aufgabe der Geschäftsführung der als GmbH betriebenen Kernforschungsanlage Jülich zu prüfen, ob und ggf. welche Konsequenzen zu ziehen sind, sofern ein Arbeitnehmer gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstößt. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß anzunehmen, daß die Geschäftsführung der KFA ihre diesbezüglichen Aufsichtspflichten nicht wahrnimmt. Anlage 34 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/3706 Fragen A 94 und 95) : Wie steht die Bundesregierung zu dem Angebot der Republik Südafrika, Uran aus Namibia zu liefern, wie in der Süddeutschen Zeitung vom 22. April 1975 berichtet? Würde die Bundesregierung die Resolution der VN zum Verbot der Einfuhr von in Namibia abgebauten Rohstoffen „sachfremde politische Erwägungen" nennen? Zu Frage A 94: Die Süddeutsche Zeitung hat am 22. April 1975 auf Seite 14 berichtet, daß die südafrikanische Republik der Bundesregierung angeboten habe, Engpässe bei der Uranversorgung der Bundesregierung durch Lieferungen geeigneter Kernbrennstoffe aus eigener Produktion überwinden zu helfen. Es ist nicht von einem Angebot berichtet worden, Uran aus Namibia zu liefern. — Südafrika verfügt auch über eigene größere Uranvorkommen. Da die Bundesregierung selbst nicht mit Uran handelt, richtet sich ein solches Angebot an die Privatwirtschaft. Die Einfuhr 12380* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 von Natururan durch Privatunternehmen unterliegt keiner Genehmigungspflicht. Zu Frage A 95: Die Delegation der Bundesrepublik Deutschland hat anläßlich der Verabschiedung der Namibia-Resolution in der 29. Generalversammlung der Vereinten Nationen, in der das Dekret des Namibia-Rates betreffend das Verbot der Ausfuhr von Bodenschätzen aus Namibia indossiert wurde, eine rechtswahrende Erklärung abgegeben. Nach unserer Auffassung ist der VN-Rat für Namibia nicht befugt, ein solches Dekret mit Rechtskraft zu erlassen. Anlage 35 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen A 96 und 97): Was waren die Gründe für die Vergabe von Forschungszuwendungen an die Firma Osram in Höhe von ca. 1,6 Millionen DM für Forschungsprojekte zur Entwicklung energiesparender Lampen, und in welchem Umfange wurde berücksichtigt, ob andere deutsche und internationale Firmen diese Lampen schon entwickelt haben? Auf Grund welcher industriepolitischer Überlegungen wurde vor allem die Zuwendung an die Firma Osram erteilt, die mehrheitlich in amerikanischem Besitz ist, und wie beurteilt dies die Bundesregierung im Zusammenhang mit der allgemeinen Problematik der Zuwendungen von staatlichen Forschungsgeldern an nichtdeutsche und nichteuropäische Firmen? Zu Frage A 96: Die Osram GmbH hat bereits im August 1973 beantragt, folgende zwei Entwicklungsprojekte zu fördern: 1. Neue Amalgamtechnologien zur Verbesserung der Lichtausbeute von Leuchtstofflampen 2. Halogenmetalldampf-Hochdruckentladungslampe mit niedriger Farbtemperatur und hoher Lichtausbeute durch Molekülstrahlung. Aufgabenstellung und Zielsetzung beider Forschungsvorhaben sind in der Antwort auf die Große Anfrage Rationelle Energieverwendung vom Mai 1975 (BT-Drucksache 7/3595, S. 29 und 30) näher beschrieben. Die Projekte wurden im April 1974 von zwei namhaften Hochschullehrern begutachtet und befürwortet. Den Gutachtern waren hierbei die Neuentwicklungen der übrigen Firmen bekannt. Sie bejahten ausdrücklich, daß alle neuen wichtigen internationalen Forschungen bei den Vorhaben berücksichtigt sind. Nach Aufbau der Projektträgerschaft für den Bereich nichtnukleare Energieforschung wurden die Projekte erneut geprüft und für gut befunden. Ende 1974 wurde schließlich die Zuwendung ausgesprochen. Zu Frage A 97: Die Anteile der Firma Osram sind gegenwärtig zu 42,77 % in Händen der Siemens AG, zu 35,78 % in Händen der AEG und nur zu 21,45 % in Händen der amerikanischen Firma General Electric. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen A 102 und 103) : Treffen Nachrichten zu, wonach die Bundesregierung bereit ist, finanzielle Hilfen an Portugal zu leisten? Ist die Bundesregierung bereit zu versichern, keine finanziellen Unterstützungen an Portugal zu leisten, solange deutsches Eigentum in Portugal beschlagnahmt und deutsche Betriebe zerstört werden? Zu Frage A 102: Ja. Zu Frage A 103: Bisher ist nach den Informationen der Bundesregierung kein deutsches Eigentum in Portugal beschlagnahmt worden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kaffka (SPD) (Drucksache 7/3706 Fragen A 104 und 105) : Welches Ausmaß hat die Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Entwicklungsländern auf dem Gebiet der Sonnenenergie? Haben die Projekte zur Nutzung der Sonnenenergie in Entwicklungsländern auch positive Rückwirkungen auf die Gegebenheiten in der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage A 104: Bei der Nutzung der Sonnenenergie hat die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern im Rahmen der Technischen Hilfe auf folgenden Gebieten eingeleitet: Trinkwasseraufbereitung, Meerwasserentsalzung, Raumkühlung und Erzeugung mechanischer Energie für Wasserpumpen. 4 Pilotprojekte befinden sich zur Zeit im Stadium der Vorbereitung. Mit ihrer Durchführung in Ägypten (2), Jordanien (1) und Peru (1) soll in diesem Jahr begonnen werden. Der deutsche Finanzierungsanteil an diesen Projekten beträgt 4,45 Millionen DM. Im Rahmen der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (BMFT) wird eine Kooperation mit Ägypten (bei der Meerwasserentsalzung) und mit Indien (vor allem bei der Elektrifizierung abgelegener Gebiete) vorbereitet. Auch eine Kooperation mit Algerien wird erwogen. Die Zusammenarbeit in diesen Fällen sieht vor allem den Austausch von Wissenschaftlern und die gemeinsame Nutzung von Forschungseinrichtungen vor. Die Internationalen Büros der Kernforschungszentren Jülich und Karlsruhe dienen auf deutscher Seite als Koordinierungsstellen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12381* Zu Frage A 105: Obwohl die Strahlungsintensität der Sonne in der Bundesrepublik Deutschland geringer ist als in den Entwicklungsländern, kommt den von der Bundesregierung in Aussicht genommenen Projekten und Aktivitäten, mittelfristig gesehen, auch Bedeutung für die deutsche Energieforschung und -versorgung zu. Insbesondere der Teil des Forschungsprogramms der Bundesregierung, der die Entwicklung solarer Techniken der Warmwasserbereitung und Raumheizung vorsieht, kann daraus Nutzen ziehen. Projekte, die der Nutzung der Sonnenenergie in Entwicklungsländern dienen, bieten der deutschen Forschung die Möglichkeit, solare Techniken (unter günstigen Klimabedingungen) zu erproben und die Erfahrungen der Wissenschaftler des Partnerlandes auszuwerten. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage A 106) : Hält der Bundeskanzler die vor allem während des Landtagswahlkampfes in Nordrhein-Westfalen und im Saarland immer wieder gemachte Ankündigung eines konjunkturellen Aufschwungs im „Frühsommer" dieses Jahres nicht mehr aufrecht, nachdem er am 20. Mai 1975 vor der SPD-Fraktion erklärt hat, „daß Zeitpunkt und Tempo eines möglichen Wiederaufschwungs in der Weltwirtschaft noch nicht eindeutig erkennbar seien"? Die von Ihnen zitierten Äußerungen des Herrn Bundeskanzlers vom 20. Mai, „daß Zeitpunkt und Tempo eines möglichen Wiederaufschwungs in der Weltwirtschaft noch nicht eindeutig erkennbar seien", beziehen sich auf die Risiken, die in der rezessiven Entwicklung der Weltwirtschaft liegen. Die vom Bundeskanzler ausgedrückte Erwartung, daß in der Bundesrepublik ein neuer Aufschwung im Frühsommer sichtbar werden wird, steht dazu keineswegs im Widerspruch. Denn diese Aussage bezog sich auf die binnenwirtschaftlichen konjunkturellen Auftriebskräfte in der Bundesrepublik. Auch von den Fachleuten wird nicht bestritten, daß die internen Voraussetzungen für einen Konjunkturaufschwung in der Bundesrepublik günstiger sind als in allen anderen Ländern; denn — die Tarifabschlüsse waren verantwortungsbewußt, — die Einkommen sind durch die Steuer- und Kindergeldreform verbessert worden, — wir haben das umfangreichste Konjunkturprogramm in der Geschichte_ der Bundesrepublik in Kraft gesetzt und — wir haben die niedrigsten Preissteigerungsraten. Sie werden mir zugeben, Herr Kollege, daß es angesichts dieser Tatsachen unverantwortlich wäre, wenn der Bundeskanzler nicht immer wieder auf die positiven Gesichtspunkte und Voraussetzungen der Konjunkturentwicklung in der Bundesrepublik hin- weisen würde. Andererseits hat gerade der Bundeskanzler immer wieder auf die Risiken hingewiesen, die sich für die deutsche Wirtschaft aufgrund ihrer starken außenwirtschaftlichen Verflechtung ergeben. Wie Sie wissen, hat der Bundeskanzler wegen der Bedeutung dieser Frage bereits im vorigen Jahr in Konsultationen mit Präsident Ford und innerhalb der EG darauf hingewirkt, daß sich zumindest die Industrieländer zu einer gemeinsamen Anti-Rezessionspolitik zusammenfinden. Er hat diesen Gesichtspunkt auch bei der jüngsten NATO-Rats-Tagung in den Vordergrund seiner Gespräche gestellt. Anlage 39 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 7/ 3706 Fragen A 108 und 109) : Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die auf der Lüneburger Ausstellung „Vom Berg zum Meer" praktizierte Verteilung von Informationsmaterial der Bundesministerien und des Bundespresseamtes durch staatstragende Parteien zu erheblicher Senkung der sonst notwendigen Versandkosten und damit zu spürbarer Ersparnis von Steuergeldern führen kann? Kann die Bundesregierung meine Auffassung teilen, daß mehr noch als bisher die staatstragenden Parteien von der Möglichkeit der Verteilung kostenlosen Informationsmaterials der Bundesregierung Gebrauch machen sollten, um den Bürger verstärkt auf seine Rechte und Pflichten hinzuweisen? 1. Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Meinung, daß erhebliche Steuermittel dadurch eingespart werden, daß Verbände, Organisationen und selbstverständlich die Parteien als die eigentlichen Träger der politischen Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihrer Informationsarbeit und auf eigene Kosten Informationsmaterial der Bundesregierung verteilen. 2. Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß die staatstragenden Parteien durchaus in noch stärkerem Umfang von der Möglichkeit Gebrauch machen sollten, den Bürger auf seine Rechte und Pflichten durch die Verteilung von Informationsmaterial hinzuweisen. Dieses Material steht allen Parteien, auch der Opposition, gleicherweise zur Verfügung. Anlage 40 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage A 111) : In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung Druckaufträge an Unternehmen im Ausland vergeben? Aus Mitteln der „Politischen Öffentlichkeitsarbeit Ausland" — Kapitel 04 03 Titel 53 104 — werden vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Druckaufträge an Unternehmen im Ausland nur in Ausnahmefällen vergeben, wenn dies aus 12382* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Gründen der Aktualität oder der Wirtschaftlichkeit geboten ist. Bisher wurden im Jahre 1975 Aufträge für ca. 375 000 DM erteilt, das sind etwa 2,2 % der bisher erteilten Druckaufträge des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung für die „Politische Öffentlichkeitsarbeit Ausland". Daneben werden von den deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland aus den ihnen zugewiesenen Zweckmitteln der „Politischen Öffentlichkeitsarbeit Ausland" — Kapitel 04 03 Titel 53 104 — Druckaufträge an Ort und Stelle vergeben. Es handelt sich hierbei vor allem um Botschaftsbulletins und andere Veröffentlichungen, deren Umfang im Verhältnis zum Gesamtvolumen der vom Presse- und Informationsamt im Rahmen der „Politischen Öffentlichkeitsarbeit Ausland" vergebenen Druckaufträge gering ist. Diese Aufträge der Auslandsvertretungen können aus Aktualitäts- und Kostengründen oder weil es sich um Veröffentlichungen in sehr seltenen und schwierigen Sprachen handelt nicht an Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland vergeben werden. Von den beteiligten Ministerien wurden nach deren Angaben keine Druckaufträge an Unternehmen im Ausland vergeben. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage A 112) : Hat die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar auf den Deutschen Badminton-Verband eingewirkt, Spieler aus der Mannschaft für die Vergleichskämpfe mit der chinesischen Nationalmannschaft auszuschließen, oder hat es allgemein gehaltene Äußerungen der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Badminton-Verband gegeben, es solle alles vermieden werden, was die deutsch-chinesischen Beziehungen stören könnte? Die Bundesregierung hat weder unmittelbar noch mittelbar auf den Deutschen Badmintonverband eingewirkt, Spieler aus der Mannschaft für die Vergleichskämpfe mit der chinesischen Nationalmannschaft auszuschließen. Es hat auch keine allgemein gehaltene Äußerung der Bundesregierung gegeben, es solle alles vermieden werden, was die deutschchinesischen Beziehungen stören könnte. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen A 113 und 114) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Anliegen der Hilfsgemeinschaft „Freiheit für Rudolf Hess" bei, der Inhaftierung von Rudolf Hess ein Ende zu setzen? Wie beurteilen die vier Mächte in Berlin das Bemühen der Bundesregierung um eine Freilassung von Rudolf Hess? Zu Frage A 113: Die Haltung der Bundesregierung zur Frage der Begnadigung von Rudolf Heß ist allgemein bekannt. Die Bundesregierung bemüht sich seit Jahren, eine Freilassung von Rudolf Heß aus humanitären Gründen zu erreichen. Im übrigen verweise ich auf meine Ausführungen in den Fragestunden des Deutschen Bundestages vom 15./16. Mai 1974 sowie vom 22. April 1974. Zu Frage A 114: Die drei Westmächte stehen den Bemühungen der Bundesregierung um die Freilassung von Rudolf Heß positiv gegenüber. Die Sowjetunion hat dagegen bisher ablehnend reagiert. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage A 115) : Wie hat die Bundesregierung die Presseerklärung des sowjetischen Botschafters in Ost-Berlin zurückgewiesen, in der er die Anwesenheit des Bundesministers des Auswärtigen in Berlin zusammen mit dem amerikanischen Außenminister als ernste Verletzung des Vier-Mächte-Abkommens über Berlin bezeichnet hat, und wie beurteilt die Bundesregierung die sich häufenden und steigernden Angriffe der Sowjetunion auf die Bindungen zwischen dem Bund und dem Land Berlin? Der Sprecher der Bundesregierung hat die Kritik des sowjetischen Botschafters in Ost-Berlin als unangebracht zurückgewiesen und erklärt, daß die Begleitung des amerikanischen Außenministers durch Bundesminister Genscher nach Berlin (West) eine Selbstverständlichkeit ist, die völlig den im Viermächte-Abkommen ausdrücklich bekräftigten Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) entspricht. Die Bundesregierung begrüßt es, daß die jüngsten sowjetischen Stellungnahmen zu Berlin sowohl im Kommuniqué der Brüsseler NATO-Konferenz wie auch in einer besonderen gemeinsamen Erklärung der Außenminister Frankreichs, Großbritanniens, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland beantwortet sind. Anlage 44 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage A 116) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die kommunistische Regierung Nordvietnams der Lufthansa Landerechte in Hanoi auch für Transporte von Hilfsgütern des Deutschen Roten Kreuzes verweigert hat, und was für Konsequenzen zieht sie daraus? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß der Lufthansa Landerechte in Hanoi verweigert worden sind. Nach ihrer Kenntnis hält die Lufthansa die Startbahnlänge des Flughafens von Hanoi für ihre Flugzeugtypen nicht für ausreichend. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12383* Anlage 45 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Corterier (SPD) (Drucksache 7/3706 Frage A 119) : Will die Bundesregierung die Äußerung des französischen Staatspräsidenten Giscard d'Estaing (Le Monde, 23. Mai 1975, Seite 3), daß Frankreich gegen eine zu große Konzentration von Kernkraftwerken am Rhein hinwirken wird, zum Anlaß nehmen, sich unverzüglich mit Frankreich über Zahl und Standorte von Kernkraftwerken, die am Oberrhein noch errichtet werden können, zu verständigen? Die Bundesregierung wird die Erklärung des französischen Staatspräsidenten Giscard d'Estaing zum Anlaß nehmen, die deutsch-französischen Kontakte in Fragen der Errichtung von Kernkraftwerken zu intensivieren. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abg. Burger, Dr. Gruhl, Dr. Marx, Braun und Genossen betreffend Koordinierung bei der Erstellung von Großprojekten am Oberrhein — vgl. Drucksache Deutscher Bundes- tag 7. Wahlperiode 7/2840 vom 19. November 1974 — auf bereits bestehende deutsch-französische Kontakte hingewiesen und betont, daß sie der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Frankreich große Bedeutung beimißt. Die zwischen der Bundesregierung, der französischen Regierung und der schweizerischen Regierung vorgesehene Vereinbarung über die Bildung einer dreiseitigen Regierungskommission für regionale Fragen im Grenzgebiet am Oberrhein bietet der Bundesregierung ebenfalls die Möglichkeit, auf trilateraler Ebene mit Frankreich Fragen der Koordinierung von Kernkraftwerkprojekten im Grenzgebiet am Oberrhein zu erörtern. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen B 1 und 2) : Auf wieviel Betriebsversammlungen haben der Bundeskanzler und Mitglieder des Kabinetts in der Zeit vom 1. Januar 1974 bis zum 15. Mai 1974 gesprochen? Auf wieviel Betriebsversammlungen haben der Bundeskanzler und Mitglieder des Kabinetts in der Zeit vom 1. Januar 1975 bis zum 15. Mai 1975 gesprochen? Der Bundeskanzler und die übrigen Mitglieder des Kabinetts nehmen bei Reisen durch die Bundesrepublik Deutschland nach Möglichkeit gern die Gelegenheit wahr, auf Einladung von Firmenleitungen und Betriebsräten an Betriebsversammlungen teilzunehmen. So hat der Bundeskanzler in der Zeit vom 1. Januar 1975 bis zum 15. Mai 1975 auf insgesamt 6 Betriebsversammlungen gesprochen. Sein Vorgänger im Amt hat in der vergleichbaren Zeit des Vorjahres ebenfalls an 6 Belegschaftsversammlungen teilgenommen. Die übrigen Kabinettsmitglieder haben in der Zeit vom 1. Januar 1975 bis 15 Mai 1975 an insgesamt 20 Betriebsversammlungen teilgenommen. In der Zeit vom 1. Januar 1974 bis 15 Mai 1974 haben solche Besuche nicht stattgefunden. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/3706 Frage B 1): Entsprechen die in der Zeitung Badische Neueste Nachrichten vom 15. Mai 1975 in dem Artikel „Idi Amin entdeckt das Gute in Hitler" über den deutschen Botschafter in Uganda aufgestellten Behauptungen der Wahrheit, insbesondere, er habe sich „dank ruheloser Anbiederei den Ruf eines Präsidentenberaters erworben" und er rühre „keinen Finger — nicht für Cecil Hill und nicht für die Würde und Reputation des Landes, das er vertritt" ? Botschafter Dr. Richard Ellerkmann ist, wie jeder Diplomat, verpflichtet, sich um ein gutes Verhältnis zum Präsidenten und den führenden Persönlichkeiten des Landes zu bemühen, bei dessen Regierung er akkreditiert ist. Es ist nicht seine Aufgabe, zu Äußerungen des Staatsoberhauptes seines Gastlandes öffentlich Stellung zu nehmen. Die starke Ausrichtung des gesamten ugandischen Staatsapparates auf Präsident Amin bringt diesen in häufigen direkten Kontakt mit den in Uganda akkreditierten Botschaftern. Die Bundesrepublik Deutschland vertritt in Kampala auch die Interessen der USA. Insgesamt sieht Botschafter Ellerkmann also im Rahmen seiner Dienstgeschäfte Präsident Amin recht häufig. Von „Anbiedern" oder der Übernahme der Rolle eines „Präsidentenberaters" kann in diesem Zusammenhang nicht die Rede sein. Über das erwähnte Gerichtsverfahren gegen Mr. Cecil Hills, welches noch nicht abgeschlossen ist, hat Botschafter Dr. Ellerkmann von Anfang an ausführlich berichtet. Mr. Hills ist britischer Staatsangehöriger, seine Frau ist Deutsche. Obwohl die Einflußmöglichkeiten der Deutschen Botschaft begrenzt sind, hat in dieser Frage eine laufende Abstimmung zwischen der britischen und der deutschen Vertretung stattgefunden. An diesem Abstimmungsprozeß war Botschafter Ellerkmann selbst aktiv beteiligt, so daß der gegen ihn erhobene Vorwurf der Berechtigung entbehrt. Anlage 48 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 2 und 3) : Wie vielen Flüchtlingen aus Südvietnam beabsichtigt die Bundesregierung die Einreise aus Guam und den USA in die Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen, und wann wird die Möglichkeit der Einreise bestehen? Wird die Bundesregierung die Reisekosten der Flüchtlinge übernehmen, und in welcher Form wird sie ihnen den Start in der Bundesrepublik erleichtern? Zu Frage B 2: Die Bundesregierung hat kein Kontingent für die Aufnahme von südvietnamesischen Flüchtlingen festgelegt. Über die Möglichkeit und den Zeitpunkt einer Einreise entscheiden die Ausländerbehörden der Zielorte aufgrund individueller Anträge, die über 12384" Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden können. Zu Frage B 3: Die Bundesregierung beabsichtigt, die Hilfsprogramme des VN-Flüchtlingskommissars und der Flüchtlingsorganisation ICEM finanziell zu unterstützen. Sie steht dieserhalb mit beiden Organisationen, die sich der Fragen des Transports und der Versorgung sowie der rechtlichen Belange der Flüchtlinge annehmen, in Verbindung. Die Fragen der Eingliederung der Flüchtlinge im Bundesgebiet fallen in die Zuständigkeit der örtlichen Behörden. Die Bundesregierung kann hierzu keine Beihilfen gewähren. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3706 Frage B 5) : Ist die Bundesregierung bereit, eine bundeseinheitliche Ausbildungsordnung für die Angestellten im öffentlichen Dienst zu erlassen? Nach § 25 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes in der geltenden Fassung kann der Bundesminister für Wirtschaft oder der sonst zuständige Fachminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft durch Rechtsverordnung für Ausbildungsberufe Ausbildungsordnungen erlassen. Für den Erlaß einer Rechtsverordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten ist danach der Bundesminister zuständiger Fachminister, in dessen Zuständigkeitsbereich Verwaltungsangestellte ausgebildet werden. Die beteiligten Bundesminister sind sich einig, die Regelung der Ausbildung zum Verwaltungsangestellten in allen Verwaltungsbereichen, in denen Verwaltungsangestellte ausgebildet werden, in einer gemeinsamen Verordnung zusammenzufassen. Der Bundesminister des Innern hat für die Erarbeitung des Entwurfs der Rechtsverordnung die Federführung unter den beteiligten Bundesministern übernommen. Nach dem bildungspolitischen Konzept der Bundesregierung soll dabei auf einer für alle Fachrichtungen gemeinsamen beruflichen Grundbildung die berufliche Fachbildung in einem besonderen Teil aufbauen, der für die einzelnen Fachrichtungen getrennt durchgeführt wird. Als Fachrichtungen sind u. a. die staatliche Innenverwaltung, die Kommunalverwaltung, die Justizverwaltung, die Bundeswehrverwaltung, die Bundesverkehrsverwaltung, die Versorgungsverwaltung und die Kirchenverwaltung vorgesehen. Die Vertreter der beteiligten Bundesminister haben Ende März 1975 einen Vorentwurf der Rechtsverordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erörtert. Unter Berücksichtigung der Besprechungsergebnisse und der ergänzenden schriftlichen Stellungnahmen der beteiligten Fachminister und der Kirchen wird derzeit ein Entwurf erstellt, der Mitte 1975 dem Koordinierungsausschuß von Bund und Ländern zur Abstimmung mit den Rahmenlehrplänen für die Berufsschulen der Länder zugeleitet werden soll. Gleichzeitig ist vorgesehen, den Entwurf den Ländern und den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu übersenden. Die Frage, ob die Rechtsverordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten auch für den Bereich der Länder und Gemeinden unmittelbar Geltung haben oder ob der Bund insoweit nur Rahmenvorschriften gemäß Artikel 75 Nr. 1 des Grundgesetzes erlassen kann, ist verfassungsrechtlich noch nicht abschließend geprüft. Die endgültige Beurteilung dieser Frage ist erst nach Abschluß der Erarbeitung der Ausbildungsinhalte möglich. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 6) : Treffen Meldungen zu, die DKP habe an ihre Anhänger die Parole ausgegeben, nicht formell Mitglied zu werden bzw. formell aus der Partei auszutreten, wenn sie Stellen im ''bürgerlichen Apparat" zu besetzen suchten, und wie wird die Bundesregierung — bejahendenfalls — die Freihaltung des öffentlichen Dienstes von Verfassungsfeinden gegenüber dieser neuen Variante kommunistischer Täuschung und Infiltration wirksam gewährleisten? Die Bundesregierung kann solche Meldungen weder bestätigen noch dementieren. Ich bitte um Verständnis dafür, daß über Informationen, die der Natur der Sache nach vertraulich behandelt werden müssen, keine öffentlichen Auskünfte gegeben werden können. Zum zweiten Teil Ihrer Frage verweise ich auf die Vorlage der Bundesregierung betr. den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BT-Drucksache 7/2433 vom 31. Juli 1974). Gerade das mit Ihrer Frage angesprochene Problem macht deutlich, daß es richtig ist, in jedem Einzelfalle alle bekannten Umstände in der Person des Bewerbers für den öffentlichen Dienst in die Prüfung einzubeziehen und nicht schematisch auf die Mitgliedschaft in bestimmten Parteien oder Organisationen abzuheben. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 7) : Trifft die Meldung der Welt vom 20. Mai 1975 zu, Bundesminister Bahr habe die Deutsche Welle als regierungsoffiziösen Sender bezeichnet, und welche Folgen hat dies — bejahendenfalls — für die Freiheit der Berichterstattung und Kommentierung? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12385* Es trifft nicht zu, daß Bundesminister Bahr die in der Frage enthaltene Wertung abgegeben hat. Damit erübrigt sich ein Eingehen auf den zweiten Teil Ihrer Frage. Die Bundesregieung möchte Ihre Frage zum Anlaß nehmen, erneut hervorzuheben, daß der Deutschen Welle wie dem Deutschlandfunk nach dem Bundesrundfunkgesetz das Recht der Selbstverwaltung zusteht und demzufolge ihr auch die volle Selbstverantwortung obliegt. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die von mir in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. Februar 1975 gegebene Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Spranger Bezug nehmen (Protokoll S. 10 256, Spalte 2). Auf die Staatsfreiheit der Deutschen Welle hat auch der Vorsitzende des Rundfunkrates der Deutschen Welle, Herr Senator a. D. Dr. Ernst Heinsen, in einer Presseerklärung zu dem Artikel der „Welt" vom 20. Mai 1975 hingewiesen. In ihr wird u. a. folgendes festgestellt: „In dem Gesetz über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts vom 20. November 1960 heißt es ausdrücklich in § 21, die Deutsche Welle und der Deutschlandfunk unterliegen keiner staatlichen Fachaufsicht. Zuständig für die Programmgestaltung sind allein der Rundfunkrat und der Intendant. Die Deutsche Welle ist genauso regierungsunabhängig wie der Deutschlandfunk . . ." Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/3706 Fragen B 8 und 9) : Beabsichtigt die Bundesregierung, zukünftig Gesetze (z. B. beim Straßenbau, sozialen Wohnungsbau, Landwirtschaft, Stadtsanierung) auf mögliche negative Folgen für denkmalwürdige Einrichtungen hin zu überprüfen und gegebenenfalls im Sinne des Denkmalschutzes zu ändern? Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um einer breiten Offentlichkeit die Intentionen des europäischen Jahres des Denkmalschutzes — wie z. B. Umweltschutz, Humanisierung des Städtebaus, Bewahrung europäischen Kulturerbes — deutlicher werden zu lassen? Zu Frage B 8: Mit Ihnen bin ich der Auffassung, daß die Bundesregierung darauf bedacht sein muß, negative Folgen für denkmalwürdige Einrichtungen, die sich aus Bundesgesetzen ergeben können, abzuwehren und zu beseitigen. Zu berücksichtigen ist jedoch, daß der Bund auf dem Gebiete des Denkmalschutzes nach den Regelungen des Grundgesetzes eine generelle Zuständigkeit nicht besitzt. Denkmalschutz ist vielmehr grundsätzlich eine Angelegenheit der Länder. Der Bund hat aber eine Reihe begrenzter Kompetenzen, die ihm entweder ausdrücklich zugewiesen sind oder die sich aus der Natur der Sache oder kraft Sachzusammenhangs ergeben. Zur Wahrnehmung dieser Kompetenzen für den Denkmalschutz ist innerhalb der Bundesregierung der Bundesminister des Innern berufen. Er wird — wie es § 22 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (Besonderer Teil) vorschreibt — schon bei den Vorarbeiten zu Gesetzgebungsvorhaben beteiligt. Dem Bundesminister des Innern wird mithin Gelegenheit gegeben, zu allen Gesetzgebungsvorhaben Stellung zu nehmen, die Auswirkungen auf den Denkmalschutz haben. Sie können gewiß sein, sehr geehrter Herr Kollege, daß ,die Bundesregierung zukünftig in besonderem Maße bemüht sein wird, alle den Denkmalschutz betreffenden Aspekte zu beachten und in Gesetzesvorlagen des Bundes zu berücksichtigen. Zu Frage B 9: 1. Die Bundesregierung hat bereits im Jahre 1973 beschlossen, die Ziele des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975 nachhaltig zu unterstützen. Nach der Aufgabenabgrenzung des Grundgesetzes fällt der Denkmalschutz in die Zuständigkeit der Länder. Deshalb hat die Bundesregierung bei der Vorbereitung und Durchführung des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975 eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern angestrebt. Die notwendigen Vorbereitungsarbeiten wurden einem deutschen Nationalkomitee übertragen, dem neben mehreren Bundesministern unter anderem Vertreter der Fraktionen des Deutschen Bundestages, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der Kirchen sowie namhafte Fachleute und Wissenschaftler angehören. Präsident des Komitees ist der bayerische Staasminister für Unterricht und Kultus, Professor Dr. Hans Maier. Die Geschäftsstelle des Komitees ist beim Bundesminister des Innern eingerichtet worden. Das Komitee hat für verschiedene Bereiche Arbeitsgruppen eingesetzt, die es übernommen haben, spezielle Maßnahmen vorzuschlagen, vorzubereiten oder durchzuführen. Hierzu gehört auch die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit, die sich mit dem in Ihrer Frage angesprochenen, außerordentlich wichtigen Bereich befaßt, wie die Intentionen des Denkmalschutzjahres einer breiten Öffentlichkeit nahegebracht werden können. Bund und Länder haben für die Arbeit des Komitees 2,56 Millionen DM bereitgestellt, die vorwiegend öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zugute kommen. Es erscheint mir notwendig darauf hinzuweisen, daß sich die enge Zusammenarbeit insbesondere zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden bei der Durchführung des Europäischen Denkmalschutzjahres schon jetzt außerordentlich gut bewährt und den Wunsch nach einer Fortsetzung dieser gemeinsamen Arbeit hervorgerufen hat, um die Erörterung der schwierigen Fragen eines modernen Denkmalschutzes zwischen den Fachleuten der verschiedenen Ebenen in einer zwanglosen und unbürokratischen Weise auch in Zukunft zu ermöglichen. 2. Aus der Fülle der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, die im Sinne Ihrer Frage geeignet sind, den Bürgern die Ziele des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975 nahezubringen oder zum Anlaß ge- 12386* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 nommen werden können, Einzelaspekte des Denkmalschutzes deutlicher hervorzuheben, können hier nur einige Beispiele genannt werden: a) So hat die Auftaktveranstaltung am 20. Januar 1975 in Bonn dank der Unterstützung durch die Medien ein großes Echo gefunden und zunächst das Stichwort „Denkmalschutz" vielen Bürgern nahegebracht. Eine in hoher Auflage gedruckte Informationsbroschüre mit dem Titel „Haus für Haus stirbt dein Zuhause. Unser Lebensraum braucht Schutz. Denkmalschutz" kann über die „Aktion Gemeinsinn" bezogen werden, die hierauf in einer Anzeigenkampagne in Zeitungen und Zeitschriften hinweist. Diese Kampagne wird durch eine bundesweite Plakataktion ergänzt werden. Am 3. Juli 1975 wird eine Wanderausstellung in München eröffnet und später in noch etwa 10 Städten mit größerem Einzugsbereich gezeigt werden. Daneben findet bereits eine Informationsschau der europäischen und nationalen Beispielstädte Alsfeld, Berlin, Rothenburg o./T., Trier und Xanten sowie Bamberg, Lübeck, Regensburg großen Anklang, die zunächst für die Auftaktveranstaltung konzipiert worden war, ihres Erfolges wegen aber jetzt auch in zahlreichen kleinen und mittleren Städten ergänzend zur großen Wanderausstellung laufen wird. Nächster Ausstellungsort ist die Stadt Wetzlar, die die Ausstellung für den vom 7. bis 15. Juni 1975 stattfindenden Hessentag erbeten hat. Als weitere Werbemittel für den Gedanken des Denkmalschutzes werden auch Briefmarken, Gedenkmedaillen und Gedenkmünzen eingesetzt. Fünf Briefmarken mit Motiven der Beispielstädte werden im Laufe des Juli der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Acht Gedenkmedaillen (ebenfalls mit Motiven der Beispielstädte) sind bereits auf dem Markt. Für sie wurde in Presse und Fernsehen geworben. Ein Fünf-Mark-Stück wird aus Anlaß des Denkmalschutzjahres im Oktober 1975 gleichzeitig mit dem Beginn der europäischen Abschlußveranstaltung in Amsterdam ausgegeben werden. Durch die Unterstützung regionaler Pressekonferenzen soll die Berichterstattung über Probleme des Denkmalschutzes anhand von den Bürgern aus ihrer näheren Umgebung bekannten Einzelbeispielen angeregt und verstärkt werden. Die Jugend wurde durch einen Schülerwettbewerb im Rahmen des „Europäischen Schultages" in die Bemühungen zur Popularisierung des Denkmalschutzgedankens einbezogen. b) Zahlreiche, bereits erschienene oder noch im Laufe des Jahres 1975 erscheinende Publikationen zum Denkmalschutz wenden sich zwar nicht an die breite Offentlichkeit, bieten aber den interessierten Bürgern Gelegenheit zu intensiverer Information. Daneben hat sich die Verbandspresse von Industrie und Gewerbe — teils angeregt durch Aktionen des Nationalkomitees — in zunehmendem Maße in fachbezogenen Artikeln des Themas angenommen. c) Als über das Jahr 1975 hinausreichende, weiterführende Aktion ist ein internationales Symposion geplant, das sich nach der Vorstellung der Bundesregierung u. a. auch mit der Auswertung der Erfahrungen auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit zum Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 befassen sollte. Die Durchführung des Symposions ist finanziell als gesichert anzusehen. 3. Die Bundesregierung hat überdies im Städtebaubericht 1975 (Bundestags-Drucksache 7/3583) zu den mit der Frage aufgeworfenen Problemen im städtebaulichen Gesamtzusammenhang aus ihrer Sicht Stellung genommen; in Abschnitt C des Berichts werden Fragen des Umweltschutzes und der Erhaltungsaufgaben im Städtebau intensiv behandelt. Der Bericht, der in erster Linie zur Unterrichtung des Bundestages dient, soll darüber hinaus auch in Ländern und Gemeinden kommunalpolitisch Interessierten und Tätigen einen Überblick über Hauptprobleme der städtebaulichen Entwicklung geben. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 10 und 11) : Wie beurteilt der Bundesminister des Innern die Tatsache, daß sein Kabinettskollege Hans Matthöfer in der Antwort — vgl. Anlage 5, Stenographischer Bericht der 169. Sitzung vom 14. Mai 1975, S. 11846 * — auf meine Frage, warum für die Stelle eines Leiters des Projektträgers für den vom Bundesministerium für Forschung und Technologie durchzuführenden Teil des Forschungsprogramms „Humanisierung des Arbeitslebens" keine Ausschreibung erfolgt ist, eine solche Ausschreibung „als Farce" bezeichnet? Was gedenkt der für beamten- und besoldungsrechtliche Fragen zuständige Bundesminister des Innern zu unternehmen, um in Zukunft sicherzustellen, daß sich auch der Bundesminister für Forschung und Technologie an das bei der Besetzung solcher Positionen vorgesehene Verfahren der Stellenausschreibung hält? Die Stelle soll aufgrund eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses bei der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt — einem Zuwendungsempfänger des Bundes — besetzt werden. Auf dieses Rechtsverhältnis finden die beamtenrechtlichen Vorschriften keine Anwendung. In den einschlägigen tarifrechtlichen Bestimmungen ist eine Ausschreibungspflicht nicht festgelegt. Eine Ausschreibung kann aber unter diesen Umständen aus personalwirtschaftlichen Erwägungen sinnvoll sein, wenn nicht von vornherein feststeht, daß der bestqualifizierte Kandidat zur Verfügung steht. Davon ist die von Ihnen zitierte Antwort der Bundesregierung ausgegangen. Die Entscheidung liegt bei dem Zuwendungsempfänger und bei dem zuständigen Ressortminister. Dem Bundesminister des Innern ist eine ressortübergreifende Zuständigkeit in der personalwirtschaftlichen Frage der Ausschreibung von Angestelltenstellen nicht eingeräumt. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogel (Ennepetal) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 12 und 13) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12387* Teilt die Bundesregierung die neuerdings von einem Bundesvorstandsmitglied einer demokratischen Partei vertretene Auffassung, das Programm der DKP verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen die hessische Verfassung und die „Diktatur des Proletariats" sei heute lediglich als Machtausübung durch parlamentarische Mehrheit zu verstehen, oder steht sie weiterhin zu ihrer wiederholten Feststellung, die DKP verfolge nach Programm und Praxis verfassungsfeindliche Ziele? Sieht die Bundesregierung zwischen den Parteiprogrammen der maoistisch orientierten kommunistischen Gruppen einerseits und dem der moskauorientierten DKP-Kommunisten andererseits Unterschiede soldier Art, daß sie deshalb zu verschiedenen Urteilen über die verfassungsfeindliche Zielsetzung kommt? Zu Frage B 12: Die Bundesregierung hat wiederholt — zuletzt .bei der Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichtes 1974 — öffentlich erklärt, daß die DKP nach ihrer Auffassung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Die Bundesregierung hält an dieser Beurteilung fest. Zu Frage B 13: Nein. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 14) : Welche zur Förderung des Sportstättenbaus im Zonenrandgebiet vorgesehenen Haushaltsmittel des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen werden vom Bundesinnenministerium in einzelnen Beträgen wie im prozentualen Anteil den jeweiligen Zonenrandländern zur Verplanung für das Jahr 1975 noch zur Verfügung gestellt? Wie ich Ihnen in der Fragestunde am 4. Juni 1975 bereits mündlich mitgeteilt habe, steht für den Bau von Sportstätten im Zonenrandgebiet jährlich ein Planbetrag von insgesamt 16,0 Millionen DM (einschließlich Berlin [West]) zur Verfügung. Diese Mittel sind den Zonenrandländern einschließlich eines Zusatzbetrages von 3,0 Millionen DM bereits zugewiesen worden. Weitere Zusatzmittel aus nichtverbrauchten Resten anderer Häuser können, wie in den vergangenen Jahren, erst gegen Ende des Jahres auf die Länder verteilt werden. Die Höhe dieser Restmittel ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 15) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 17. Mai 1975 zu, die Ergebnisse von Forschungen der Bundesregierung nach Mißständen im Stiftungswesen wären „fast gleich Null" gewesen, und wird die Bundesregierung — bejahendenfalls — gleichwohl an ihren Reformprojekten und -überlegungen festhalten? Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 18. September 1974 Pläne des Bundesministers der Justiz gebilligt, die darauf abzielen, die Stiftungswirklichkeit und neue Tendenzen im Stiftungswesen näher zu erforschen. Diese Arbeiten sollen die Prüfung der Frage erleichtern, ob und in welchen Punkten eine bundeseinheitliche Reform des Stiftungsrechts erforderlich ist. Zur Klärung dieser Frage ist eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz gebildet worden, die ihre Tätigkeit im Dezember 1974 aufgenommen hat. Die Arbeitsgruppe hat im März 1975 mit Experten der Stiftungspraxis die Lage des Stiftungswesens insbesondere mit dem Ziel erörtert, Unzulänglichkeiten des geltenden Stiftungsrechts rechtstatsächlich aufzuhellen. Weitere Besprechungen dieser Art mit Verbänden, die an der Förderung von Stiftungen interessiert sind, mit den zuständigen Landesministerien und mit den Behörden der Stiftungsaufsicht sollen in den nächsten Monaten folgen. Erst wenn die rechtstatsächlichen Erhebungen und Untersuchungen der interministeriellen Arbeitsgruppe abgeschlossen sind, wird auf der Grundlage des von ihr zu erwartenden Berichts beurteilt werden können, ob und gegebenenfalls in welcher Weise Verbesserungen im Stiftungsrecht möglich sind. Vorher besteht für die Bundesregierung kein Anlaß, Überlegungen zur Neuordnung dieser Materie fortzuführen oder einzustellen. Die von Ihnen zitierte Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 17. Mai 1975 bezieht sich lediglich auf das Ergebnis der Nachforschungen des Bundesministeriums der Justiz nach Mißständen im Stiftungswesen, das die vorerwähnte Arbeitsgruppe in ihrem zukünftigen Bericht selbstverständlich zu berücksichtigen haben wird. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 16 und 17) : Welchen Inhalt hat die Stellungnahme des Bundesjustizministeriums gegenüber dem Bundesredinungshof hinsichtlich der Tatsache, daß der Bundesjustizminister eine größere Portion Leberkäse zur Bewirtung von Journalisten mit dem Dienstwagen aus dem 35 km von Bonn entfernten Euskirchen hat holen lassen? Zweifelt die Bundesregierung an der Wirtschaftlichkeit dieses Verfahrens? Zu Frage B 16: Ich habe am 13. Mai 1975 dem Bundesrechnungshof auf seine Anfrage vom 10. April 1975 folgendes mitgeteilt: „In Zusammenhang mit der Entführung des Berliner Politikers Peter Lorenz war es notwendig, die damit berührten rechtlichen — vor allem strafrechtlichen und strafprozessualen — Fragen eingehend zu erörtern und für die Öffentlichkeit zu erläutern. Hierzu hat Herr Bundesminister Dr. Vogel kurzfristig eine größere Anzahl von Pressevertretern zu einer Besprechung am Montag, dem 3. März 1975, 12388* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 abends, eingeladen. Bei derartigen Gelegenheiten ist ein kleiner Imbiß für die Journalisten üblich, der im Haus gegeben wird. Bei den Vorbereitungen für dieses Pressegespräch wurde an diesem Tag eine Angestellte des BMJ beauftragt, die für den Imbiß notwendige Menge Leberkäs zu besorgen. Diese Angestellte wohnt in Euskirchen. Sie hatte schon früher auf ihrem Weg zum Dienst — mit ihrem eigenen Wagen! — gelegentlich entsprechende Einkäufe für das BMJ in Euskirchen gemacht. An diesem Tag, als wegen der Umstände des aktuellen Anlasses besondere Eilbedürftigkeit bestand, wurde ohne nähere Prüfung und Anweisung die Metzgerei in Euskirchen für die Lieferung in Anspruch genommen und mit einem Dienstwagen aufgesucht. Ein solches Verfahren ist unwirtschaftlich und im Bundesministerium der Justiz auch keineswegs üblich. Es ist auch im Hinblick auf diesen durch besondere Umstände bedingten Einzelfall dafür gesorgt, daß die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Haus weiter streng beachtet werden." Zu Frage B 17: Die Antwort ergibt sich aus dem soeben zitierten letzten Absatz meiner Stellungnahme an den Bundesrechnungshof. Diesen Ausführungen habe ich nichts hinzuzufügen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 18) : Treffen Behauptungen zu, die Bundesregierung erwäge die Einbringung eines Gesetzentwurfs, auf Grund dessen im Bundesgebiet erdölfördernde Unternehmen einer Sondersteuer bzw. -abgabe unterliegen würden, und wie rechtfertigt — bejahendenfalls — die Bundesregierung dies unter verfassungsrechtlichen, ordnungspolitischen und wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten, insbesondere im Hinblick auf die Position derjenigen Unternehmen, an denen der Bund selbst beteiligt ist? Auf eine Dringlichkeitsfrage Ihres Fraktionskollegen Zeyer habe ich bereits am 22. Mai 1975 im Deutschen Bundestag erklärt, daß die Bundesregierung gegenwärtig die Probleme untersucht, die sich aus den weltweiten Mineralölpreissteigerungen im Hinblick auf die inländische Erdöl- und Erdgasförderung ergeben. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob steuerliche Maßnahmen in Betracht kommen. Da diese Überlegungen bisher noch nicht abgeschlossen sind, ist es mir nicht möglich, schon jetzt zu denkbaren Entscheidungsalternativen unter den von Ihnen genannten Gesichtspunkten Stellung zu nehmen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die deutschen Arbeitnehmer bei der US-Army in letzter Zeit durch die Einstellung der Zahlung von Fahrgeld ab 1. April 1975 und die teilweise Entziehung der außertariflichen Zulage (OTS) rückwirkend zum 1. Januar 1975 finanzielle Einbußen hinnehmen mußten, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um eine zunehmende Benachteiligung der deutschen Arbeitnehmer bei der US-Army gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu verhindern? Die Kürzungsmaßnahmen der US-Stationierungsstreitkräfte, die zur Einstellung der Zahlung der außertariflichen Zulagen geführt haben, sind nach Mitteilung des US-Hauptquartiers durch den vom US-Senat verabschiedeten Zusatz zum Haushaltsgesetz und die sich daraus ergebende entscheidende Begrenzung der Haushaltsmittel der Streitkräfte verursacht. Sie betreffen ausschließlich außertarifliche Leistungen, über deren Kürzung oder Wegfall genau umrissene arbeitsvertragliche Absprachen zwischen den US-Streitkräften und jedem einzelnen Arbeitnehmer bestehen. Das Hauptquartier ist der Auffassung, daß aufgrund der Kürzung der Haushaltsmittel ein Abbau der außertariflichen Zulagen unvermeidbar ist. Die daraus evtl. im einzelnen sich ergebenden Härten müssen im Vergleich zu den sonst unumgänglichen Entlassungen von Arbeitnehmern gesehen werden. Im übrigen wurden auch schon in den Vorjahren außertarifliche Zulagen auf die tarifvertraglichen Lohn- und Gehaltserhöhungen teilweise angerechnet, soweit ein Vergleich mit den Effektivlöhnen der gewerblichen Wirtschaft die Anrechnung rechtfertigte. Die Vergütungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst können nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden, weil sich die Tarifpolitik für die Beschäftigten im .Bereich der Stationierungsstreitkräfte an der Entwicklung in der gewerblichen Wirtschaft ausrichtet. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3706 Frage B 20) : Ist es richtig, daß die Einheitswertfeststellung der Finanzämter für gewerbliche Grundstücke wegen der Umstellung auf EDV sich erheblich verzögert, da manuelle Bescheide nicht mehr erteilt werden und die entsprechenden EDV-Programme noch nicht erstellt worden sind, und ergibt sich nicht dadurch zum Teil sogar die Gefahr der Verjährung von Grundsteuerforderungen? In der Steuerverwaltung hat sich der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung für die Einheitswertfeststellung und für die Grundsteuermeßbetragsveranlagung bewährt. Die Programme für die Einheitswertfeststellungen sowie für die Fortschreibungen und Nachfeststellungen der Einheitswerte des Grundbesitzes sind bereits seit längerer Zeit im Einsatz. Es liegen mir keine Anhaltspunkte dafür vor, daß sich diese Arbeiten bei gewerblichen Grundstücken wegen der Umstellung auf die EDV erheblich verzögern würden. Allerdings liegen mir nur allgemeine Statistiken der Länder über den Stand der Arbeiten vor. Ich Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12389* kann daher nicht ausschließen, daß in dem einen oder anderen Land gewisse Arbeitsrückstände aufgetreten sind. Ich bin gern bereit, die zuständige oberste Landesfinanzbehörde um Auskunft zu bitten, wenn Sie mir mitteilen, aus welchem Land Ihnen eine Verzögerung bekanntgeworden ist. Die Verjährungsfrist beträgt bei der Grundsteuer fünf Jahre. Die Gefahr einer Verjährung besteht daher m. E. nicht. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 21 und 22) : Trifft es zu, daß ein maßgeblicher Beamter des Bundeswirtschaftsministeriums bei einem Regio-Gespräch in Basel die Auffassung vertreten hat, daß die Schaffung von Arbeitsplätzen und Ansiedlungsbemühungen im Hochrheingebiet überflüssig seien, weil auf Schweizer Seite genügend qualifizierte Arbeitsplätze vorhanden seien? Wenn ja, wie vereinbart die Bundesregierung dies mit ihren strukturpolitischen Vorstellungen hinsichtlich benachteiligter Gebiete, und welche konkreten Vorstellungen bestehen für die Entwicklung des Hochrheingebiets? Es trifft nicht zu, daß ein Beamter des Bundeswirtschaftsministeriums die in Ihrer Frage wiedergegebene Auffassung vertreten hat. Es ist mir allerdings bekannt, daß in einer Veröffentlichung der Regio Basiliensis eine Äußerung sinnenstellend wiedergegeben worden ist, die vom Leiter der deutschen Delegation in einer Arbeitsgruppe für deutsch-französisch-schweizerische Grenzprobleme abgegeben worden ist. Dem Beamten des Bundeswirtschaftsministeriums ging es seinerzeit darum, konkurrierende Ansiedlungsbemühungen beiderseits der Staatsgrenzen abzulösen durch gemeinsame Anstrengungen hinsichtlich der Ausnutzung verfügbarer Arbeitskraftreserven einerseits und für die Industrieansiedlung geeigneter Flächen andererseits. Demgemäß erübrigt sich eine Beantwortung Ihrer zweiten Frage. Gleichwohl erinnere ich daran, daß die konkreten Vorstellungen für die Entwicklung des Hochrheingebietes u. a. im 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Niederschlag gefunden haben, der vom Bund und allen Ländern am 20. März 1975 beschlossen worden ist. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 23) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß selbst in einer strukturell gesunden Region wie den Kreisen Reutlingen und Tübingen im April die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem März erneut und die Zahl der Kurzarbeiter sogar um 24,4 % angestiegen ist, und ist die Bundesregierung bereit, jetzt endlich auch für diese Region ausreichende Mittel aus dem Sonderprogramm von Bund und Ländern zur Abstützung der regionalen und lokalen Beschäftigung bereitzustellen? Die Bundesregierung hat in Kenntnis der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt schon seit Anfang 1974 eine Fülle von konjunktur-, arbeitsmarkt- und regionalpolitischen Maßnahmen eingeleitet und größtenteils auch bereits durchgeführt. Weitergehende Einbrüche auf dem Arbeitsmarkt konnten damit verhindert und wichtige Voraussetzungen für einen neuen Aufschwung geschaffen werden. Die gegenwärtige Übergangsphase ist dadurch gekennzeichnet, daß die rezessiven Tendenzen weitgehend zum Stillstand gekommen sind und eine gewisse Konsolidierung erreicht ist; im weiteren Verlauf kann mit entsprechenden Rückwirkungen im Produktions- und Beschäftigungsbereich gerechnet werden. Entsprechend dieser gegenwärtigen Lageanalyse gehe ich davon aus, daß sich in den Kreisen Reutlingen und Tübingen im weiteren Verlauf ebenfalls eine positive Tendenz abzeichnen wird. Das Sonderprogramm von Bund und Ländern zur Abstützung der regionalen und lokalen Beschäftigung wurde am 25. September 1974 vom Bundeskabinett beschlossen. Die Mittel, die für die Gebietskörperschaften verfügbar waren, wurden auf Vorschlag der Länder zügig bewilligt. Die letzte Bewilligung des Teiles, der mein Ressort betraf, wurde am 15. November 1974 erteilt. Weitere ProgrammMittel stehen nicht mehr zur Verfügung. Ich darf in diesem Zusammenhang auf Veröffentlichungen in der Presse und auf die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebenen „Aktuelle Beiträge zur Wirtschafts- und Finanzpolitik" Nr. 101 vom 1. Oktober 1974 und Nr. 121 vom 27. November 1974 verweisen. Aus den letzteren sind die Aufteilungen der Mittel auf Länder und Kreise zu entnehmen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 24) : Ist die Bundesregierung bereit, ein Gesetz für eine ausreichende Lagerstatistik vorzulegen? Eine umfassende Darstellung der Vorratsveränderung in der Gesamtwirtschaft erfolgt in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Sie stützt sich auf die jeweils neuesten Ergebnisse über Lagerbestände und Vorratsveränderungen, die in wichtigen Wirtschaftsbereichen laufend statistisch erhoben werden. So werden in der Industrie sowie im Produzierenden Handwerk jährlich die der Bilanz zu entnehmenden Wertsummen über Vorratsbestände nach einheitlicher Methode erfragt. Außerdem gibt es weitere Lagerstatistiken in einzelnen Industriezweigen, in denen ein vor allem mengenmäßiger Nachweis wichtiger Vorratsgüter für erforderlich gehalten wird, wie z. B. in der Eisenschaffenden Industrie, der Kohlenwirtschaft, der NE-Metallindustrie und der Mineralölwirtschaft. 12390* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Auch im Bereich des Groß- und Einzelhandels besteht eine auf gesetzlicher Grundlage angeordnete jährlich amtliche Statistik über die Entwicklung der Lagerbestände. Außerhalb der amtlichen Statistik verfügen zahlreiche Industrieverbände über regelmäßige Lagerstatistiken, die allerdings begrifflich und in ihrer zeitlichen Abfolge auf die jeweiligen speziellen Anforderungen ausgerichtet sind und die Vorräte überwiegend in ihrer mengenmäßigen Zusammensetzung aufzeigen. Einen weiteren Ausbau der Lagerstatistiken, insbesondere im Hinblick auf einen kurzfristigen Erhebungsrhythmus, steht vorerst entgegen, daß in zahlreichen Unternehmen der verschiedensten Produktions- und Handelsstufen die dazu erforderlichen Angaben über Vorräte überhaupt fehlen oder aber bezüglich ihrer Bewertung bzw. Periodenabgrenzung nur in einer für eine statistische Zusammenfassung nicht geeigneten Form vorliegen — ganz abgesehen von den methodischen Problemen einer zuverlässigen Preisbereinigung. In Kenntnis dieser überwiegend im sog. „vorstatistischen Raum" liegenden Schwierigkeiten und erforderlichen Voraussetzungen — vor allem was eine kurzfristige Lagerstatistik anbetrifft — haben sich auch die Europäischen Gemeinschaften auf die Forderung einer jährlichen Erfassung von Lagerbeständen im Produzierenden Gewerbe beschränkt, die nunmehr seit 1964 durchgeführt wird und den wichtigsten Teilbereich der Volkswirtschaft abdeckt. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 25) : Nachdem der Bundesregierung bekannt ist, daß die französische Regierung 1,5 Milliarden Franc und die britische Regierung 200 Millionen Pfund zur Stützung ihrer Automobilindustrie zur Verfügung gestellt haben, frage ich die Bundesregierung, ob sie bereit ist, für die durch die Rationalisierungsmaßnahmen des VW-Werkes betroffenen Gebiete den Förderungsbeitrag auf 500 Millionen DM zu erhöhen, da der bisher zur Verfügung gestellte Betrag von 210 Millionen DM nach der bisher gewonnenen Übersicht eine nur sehr unvollkommene Hilfe für die betroffenen Regionen und die Menschen darstellt? Der Bundesregierung sind die Stützungsmaßnahmen der französischen und britischen Regierung für die eigene Automobilindustrie bekannt. Ein Vergleich der Beträge verbietet sich schon aus zwei Gründen: 1. Es handelt sich bei den für Frankreich und Großbritannien genannten Beträgen zumindest teilweise um Kredite; die Beträge im Rahmen des Sonderprogramms von Bund und Ländern sind Zuschüsse. 2. Es handelt sich bei den ausländischen Hilfen um Maßnahmen zugunsten der Automobilindustrie ; bei unseren Maßnahmen geht es um regionale Hilfen, mit denen in bestimmten Gebieten neue Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. Die Bundesregierung hält es jedoch für verfrüht, jetzt schon über den Erfolg des regionalen Sonderprogramms für die von der Entscheidung der Volkswagenwerk-AG besonders betroffenen Regionen zu urteilen. Da regionalpolitische Hilfen mittelfristig wirken, läuft das Programm auch über drei Jahre. Zudem sind die 210 Millionen DM allein für die Schaffung neuer Arbeitsplätze vorgesehen. Die Bundesregierung hat daher im Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur darauf hingewiesen, daß der Erfolg dieses Programms auch von der Durchführung zusätzlicher Maßnahmen abhängt. Sie hat deshalb die betroffenen Länder aufgefordert, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Infrastrukturinvestitionen sowie Maßnahmen zur Absicherung der Bonität mittelständischer Unternehmen und von Arbeitnehmern mit langfristigen Kreditverpflichtungen zu ergreifen. Überdies wurden die Länder darauf aufmerksam gemacht, daß z. Z. ERP-Mittel ausreichend zur Verfügung stehen. Schließlich wurde die Kreditanstalt für Wiederaufbau angewiesen, Anträge aus den vom Sonderprogramm erfaßten Regionen bevorzugt zu bedienen. Dieser umfassende Katalog von Maßnahmen, der überdies erst vor einem Monat beschlossen wurde, berechtigt keineswegs zu dem Urteil, es handele sich um eine „nur sehr unvollkommene Hilfe für die betroffenen Regionen und Menschen". Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache 7/3706 Frage B 26) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der EG-Kommission in Brüssel sich dafür einzusetzen, daß die Gewährung von Prämien bei der Aufgabe der Milchviehhaltung ohne Auflagen zur weiteren Mastviehhaltung erfolgt? Die Bundesregierung hält es gegenwärtig nicht für angebracht, sich für die Abschaffung der Verpflichtung zur Mastviehhaltung bei der Prämie für die Umstellung von Milchkuhbeständen auf Bestände zur Fleischerzeugung (Umstellungsprämie) einzusetzen. Die Abschaffung dieser Verpflichtung könnte kurzfristig zu einem erhöhten Schlachtrinderangebot führen und im Spätsommer und Herbst 1975 den durch den Weideabtrieb erfahrungsgemäß schon stark belasteten Markt weiter unter Druck setzen. Die Bundesregierung wird jedoch an Hand des zu erwartenden Rinderaufkommens prüfen, ob auf längere Sicht eine Abschaffung der Verpflichtung zur Mastviehhaltung angebracht ist. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die Kommission und die Mehrzahl der anderen Mitgliedstaaten bisher die Aufgabe einer solchen Verpflichtung ablehnten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12391* Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiep (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 27 und 28) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die in der Offentlichkeit umstrittene Massengeflügelhaltung mit den Erfordernissen des Tierschutzgesetzes in Einklang zu bringen, und wann ist mit einer verbindlichen Regelung dieser Haltungsart zu rechnen, die sowohl die Aspekte des Tierschutzes als auch die Sicherstellung der menschlichen Ernährung ausgewogen berücksichtigt? Gibt es bereits jetzt nach dem derzeitigen Wissensstand abgesicherte verbindliche Grundsätze, die geeignet sind, als Mindestanforderungen nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes bei dieser Haltungsform zu gelten, und in welcher Weise sollen solche Mindestanforderungen durchgesetzt werden? Zur Regelung der tierschutzrelevanten Fragen, die sich aus der heutigen Haltung großer, gleichartiger Nutzgeflügelbestände auf begrenztem Raum in neuzeitlichen Haushaltssystemen — den sog. Massengeflügelhaltungen — ergeben, enthält das Tierschutzgesetz vom 24. Juli 1972 (BGBl. I S. 1277) die Ermächtigung, Durchführungsvorschriften zum Schutz dieser Tiere unter diesen besonderen Haltungsbedingungen in einer Rechtsverordnung zu erlassen. Voraussetzung für den Erlaß derartiger Durchführungsvorschriften ist die Klärung einer Reihe wissenschaftlicher und fachtechnischer Fragen. Mit der Bearbeitung ist auf Veranlassung des BML seit 1969 eine Arbeitsgruppe von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis befaßt. Im Sommer 1974 haben diese Sachverständigen BML in zweigeteilter Fassung ein Gutachten übergeben, wobei die Gutachtenteile I und II zu manchen wichtigen Fragen gegensätzliche Auffassungen enthalten. Es ergibt sich — dies ist die einmütige Auffassung aller Sachverständigen — die Notwendigkeit weiterer fachlich-wissenschaftlicher Klärungen und Absicherungen. Bisher von wissenschaftlicher Seite vorgelegte Aussagen und Daten gehen innerhalb einer nicht unbeachtlichen Spannweite von höheren oder geringeren Werten aus. Deshalb ist eine abschließende Meinungsbildung derzeit noch nicht möglich. Der Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 13 TierSchG kann daher vorerst nicht erstellt werden. Die Gutachtenteile I und II sind mit einer „Schlußfolgerung" des BML, die auf Ersuchen der Sachverständigen erarbeitet wurde, unter dem 7. April 1975 den zuständigen Landesbehörden sowie den interessierten Verbänden und Organisationen zur Kenntnis gebracht worden. Die in den Gutachtenteile I und II sowie der Schlußfolgerung enthaltenen Aussagen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter, da für den Staatsbürger verpflichtende Normen nur in einer Rechtsverordnung erlassen werden können. Die Gutachtenteile I und II sowie die Schlußfolgerung haben daher den Sinn einer Materialsammlung mit informativem Charakter. Eine Entscheidung darüber, ob tierschutzrelevante Sachverhalte gegeben sind, kann — solange eine Rechtsverordnung noch nicht vorliegt — an Ort und Stelle weder dem Tierhalter noch der Überwachungsbehörde oder einem Sachverständigen abgenommen werden. Sicher ist, daß § 2 TierSchG die Pflicht begründet und die Handhabe bietet, einzuschreiten, wenn z. B. „Technopathien" (Verletzungen an Flügeln, Hälsen, Ständern u. ä. als Folge der jeweiligen Art der Haltung) vorliegen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/3706 Fragen B 29 und 30) : Welche Gesetze aus dem Bereich des ländlichen Bauwesens, der Tierhaltung, der Qualitätskontrollen u. a., die die Landwirtschaft ganz erheblich belasten, hat die Bundesregierung in letzter Zeit „mit einer unverständlichen Eile vorangetrieben, ohne die Erfordernisse der Landwirtschaft zu berücksichtigen", wie der Präsident des Deutschen Bauernverbandes laut „vwd" vom 23. April 1975 erklärt haben soll? Wie kann der Klage des Präsidenten von Heeremann seitens der Bundesregierung abgeholfen werden, daß im Gegensatz zu den strengen Vorschriften in Deutschland "verstärkt Importe auf den deutschen Markt" strömen, die in den Herkunftsländern einer weit geringeren Qualitätskontrolle unterworfen seien? Zu Frage B 29: Die Bundesregierung hat in letzter Zeit keine Gesetze „mit einer unverständlichen Eile vorangetrieben, ohne die Erfordernisse der Landwirtschaft zu berücksichtigen". Bei gesetzgeberischen Vorhaben werden die Vertretungen der Fachkreise beteiligt. Zu Frage B 30: Zu den Klagen über die strengen Qualitätsregelungen ist festzustellen, daß Lebensmittel, die in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden, nach § 47 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) vom 15. August 1974 den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen entsprechen müssen. § 47 des LMBG entspricht dem § 21 des alten Lebensmittelgesetzes vom 17. Januar 1936. Auch hinsichtlich der Einhaltung der Handelsklassenvorschriften beim Inverkehrbringen auf den deutschen Markt wird nicht unterschieden, ob es sich um deutsche oder ausländische Waren handelt; dementsprechend werden in der Bundesrepublik Deutschland Waren inländischer und ausländischer Herkunft insoweit gleichermaßen kontrolliert. Die Bemühungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind darauf gerichtet, auch durch Harmonisierung des Lebensmittelrechts und einheitliche Qualitäts- und Vermarktungsnormen Handelshemmnisse und Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 31): Treffen Pressemeldungen zu, daß Frankreich die Einfuhr von Grassamen verboten hat, und daß sich damit der Druck auf den deutschen Grassamenmarkt aus Dänemark noch verstärkt hat, und welche Gegenmaßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet? 12392* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Von einer Maßnahme der französischen Regierung oder einer französischen Behörde zur Unterbindung von Grassamen-Einfuhren nach Frankreich ist mir bisher nichts bekannt. Allerdings sollen nach meinen Informationen in Frankreich Übereinkommen bestehen, Grassamen erst wieder zu importieren, wenn der Umfang der neuen Ernte bekannt ist. Diese Maßnahme soll den französischen Markt vor Spekulationen und Preisverfall schützen, der durch eine Überproduktion vor allem in Dänemark entstanden ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß die dänische Überproduktion als Folge dieser und ähnlicher Maßnahmen in anderen Staaten verstärkt auf den deutschen Markt zu drängen versucht. Es wird in soeben angelaufenen deutsch-dänischen Gesprächen unter Beteiligung von Vertretern der betroffenen Wirtschaftskreise nach Lösungsmöglichkeiten für die aufgetretenen Probleme gesucht. Die Kommission der EG prüft z. Z. die Zulässigkeit der in Frankreich praktizierten Maßnahmen bei der Einfuhr von Grassamen, und zwar insbesondere unter den Aspekten der Art. 30 ff. EWG-Vertrag. Eine Stellungnahme ist noch nicht ergangen. Die Bundesregierung wird sich in diesem Zusammenhang für eine strikte Einhaltung der Bestimmungen des EWG-Vertrags einsetzen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 33) : Welche Kosten entstehen der Bundesanstalt für Arbeit in diesem Jahr und in den folgenden Jahren auf Grund des Urteils des Bundessozialgerichts, wonach die Bundesanstalt für Arbeit auch Zuschüsse für die durch Unterbringung und Verpflegung entstehenden Kosten im Gefolge von Fortbildungsveranstaltungen zahlen muß, die vom Wohnort aus nicht erreicht werden können? Die beiden Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 1975 (7 RAr 87/73 und 7 RAr 95/73), auf die sich Ihre Frage offensichtlich bezieht, führen nicht zu finanziellen Folgelasten bei der Bundesanstalt für Arbeit. Beide Urteile stellen für Alleinstehende auf Grund der früheren Rechtslage (§ 45 AFG in Verbindung mit § 16 der Anordnungen über die Förderung der beruflichen Bildung vom 18. Dezember 1969) fest, daß es für die Frage der Notwendigkeit einer auswärtigen Unterbringung lediglich darauf ankommt, ob der Maßnahmeort vom bisherigen Wohnort aus erreicht werden kann. Das Bundessozialgericht erklärt damit die frühere Auffassung der Bundesanstalt, einem Ledigen sei unter bestimmten Umständen der Umzug von seinem bisherigen Wohnort an den Maßnahmeort zumutbar, für nicht mit dem Gesetz vereinbar. Die Bundesanstalt hat bereits durch ihre Anordnung über die Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung vom 19. Dezember 1973 und der dazu ergangenen Dienstanweisungen Regelungen getroffen, die der Auffassung des Bundessozialgerichts Rechnung tragen. Für Alleinstehende ist in § 16 Abs. 2 Satz 2 dieser Anordnung allerdings vorgesehen, daß sie bei auswärtiger Unterbringung nur den Pauschalbetrag für die Kosten der Unterkunft erhalten. Nach Auskunft der Bundesanstalt sind keine Verfahren mehr anhängig, in denen die jetzt vom Bundessozialgericht entschiedene Frage Streitgegenstand ist. Anlage 70 Antwort des Parl. Staaatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 34 und 35) : Sind die Erhebungen der Bundesregierung abgeschlossen, die feststellen sollen, wieviel Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung gewähren? Wenn ja, wieviel Betriebe gewähren ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung? Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes steht die Auswertung der Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung auf Grund der Verordnung vom 11. März 1974 (BGBl. I S. 681) vor dem Abschluß. Mit den ersten Ergebnissen ist in absehbarer Zeit zu rechnen. Sie werden Ihnen dann umgehend übermittelt. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 36) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und des Hauptgeschäftsführers des Verbandes deutscher Rentenversicherungsträger, denen zufolge auf Grund der noch zu erwartenden Minderung der im letzten Anpassungsbericht noch unterstellten Überschüsse der Rentenversicherung um 3,8 Milliarden DM das für 1988 unterstellte Rücklagenvermögen um 7,6 Milliarden DM vermindern wird, so daß die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage in Höhe von drei Monatsausgaben nicht mehr gesichert sein wird und daß die Finanzlage der Rentenversicherungsanstalt Stundungen nicht mehr zulasse? Nach den Vorausberechnungen im Rentenanpassungsbericht 1975 überschritt die Rücklage der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten zusammen Ende 1988 den vorgeschriebenen Mindestwert um 3,6 Mrd. DM. Die von Ihnen genannte Minderung der Überschüsse im Jahr 1975 um 3,8 Mrd. DM würde unter Berücksichtigung des Zinsausfalles zu einem Wert führen, der geringer ist als die vorgeschriebene Rücklage. Bei einer solchen „Aktualisierung" der Vorausberechnung dürfen aber die langfristigen Auswirkungen der Beitragsmehreinnahmen im Jahre 1974, die gegenüber den Werten im Rentenanpassungsbericht 1975 zu verzeichnen sind und durch die die Rücklage Ende 1988 nicht Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12393* unerheblich vergrößert wird, nicht vernachlässigt werden. Eine überschlägige Berechnung ergab sogar eine größere Rücklage Ende 1988 als im Rentenanpassungsbericht 1975 angegeben. Die neuen Vorausberechnungen, die dem Parlament im Oktober dieses Jahres vorzulegen sind, werden die Auswirkungen der tatsächlichen Ergebnisse im Jahre 1974 und der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahre 1975 genauer erkennen lassen. Zu der Auffassung, daß die Finanzlage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) keine Stundung von Bundeszuschüssen mehr zulasse, ist zu sagen, daß die BfA Ende des Jahres 1974 über ein Vermögen von rd. 38 Mrd. DM verfügte, von denen 12,7 Mrd. DM als liquide Mittel ausgewiesen waren. Die weitere Entwicklung der Liquiditätslage der BfA wird entscheidend durch das künftige wirtschaftliche Wachstum bestimmt. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/3706 Frage B 37) : Gelten die Bestimmungen für die Anwerbung und Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern für die amerikanischen Militärbehörden ebenso wie für alle anderen Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland, und ist die Einstellung von Amerikanern mit Touristenvisum deshalb als Verstoß gegen das NATO-Truppenstatut zu werten? Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern möchte ich folgendes bemerken. Nach § 18 des Arbeitsförderungsgesetzes obliegt die Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer im Ausland für eine Beschäftigung im Inland der Bundesanstalt für Arbeit. Andere Einrichtungen und Personen bedürfen hierzu in jedem Einzelfall der vorherigen Zustimmung der Bundesanstalt. Dies gilt auch für die amerikanischen Militärbehörden. Ausländische Arbeitnehmer, die bei einer amerikanischen Militärbehörde eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, benötigen eine Arbeitserlaubnis. US-Staatsangehörige, die von den amerikanischen Streitkräften als Mitglieder einer Truppe oder eines zivilen Gefolges beschäftigt werden, unterliegen hingegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 des Ausländergesetzes in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut nicht den Vorschriften des Ausländergesetzes. Sie bedürfen auch keiner Arbeitserlaubnis (§ 9 Nr. 8 der Arbeitserlaubnisverordnung) . Im übrigen sind US-Staatsangehörige, die als Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften beschäftigt sind, von den deutschen Bestimmungen des Aufenthalts- und des Arbeitserlaubnisrechts nicht befreit. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/ 3706 Frage B 38) : Welche Erfahrungen sind der Bundesregierung über die Realisierung des § 28 des Schwerbehindertengesetzes bekannt, insbesondere über Schulungs- und Bildungsmaßnahmen der Hauptfürsorgestellen? Ich verstehe Ihre Frage ,dahin gehend, daß Sie nähere Informationen über die Durchführung des § 28 SchwbG erhalten wollen, soweit in dieser Vorschrift die den Hauptfürsorgestellen obliegende nachgehende Hilfe im Arbeitsleben geregelt ist. Obwohl dem Bund in diesem Bereich Verwaltungskompetenzen nicht zustehen, ist die Bundesregierung bemüht, bei den zuständigen Stellen auf eine einheitliche und zügige Handhabung der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben hinzuwirken. Was die in § 28 Abs. 3 SchwbG genannten Geldleistungen betrifft, so ist der Bundesregierung bekannt, daß wegen der Aussetzung der Ausgleichsabgabe im Jahre 1974 Mittel für diese Leistungen zur Zeit nur in sehr beschränktem Umfang zur Verfügung stehen. Sie ist jedoch der Auffassung, daß die Knappheit der Mittel nicht zu einer generellen Versagung bestimmter Geldleistungen — wie etwa der Kraftfahrzeughilfe — durch die Hauptfürsorgestellen führen darf, sondern daß die Schwere des Einzelfalles das entscheidende Kriterium sein muß, ob und in welchem Umfang der Schwerbehinderte Hilfen nach § 28 Abs. 3 SchwbG erhalten kann. Zu den in Ihrer Frage besonders erwähnten Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Vertrauensmänner, Beauftragte der Arbeitgeber, Betriebs-, Personal-, Richter- und Präsidialräte kann im jetzigen Zeitpunkt noch nicht Stellung genommen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat im März 1975 die Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder u. a. um Mitteilung gebeten, welche Maßnahmen zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages nach § 28 Abs. 2 Satz 3 SchwbG in den einzelnen Bundesländern seitens der Hauptfürsorgestellen ergriffen werden. Die Antworten auf dieses Schreiben stehen zum größten Teil noch aus. Sobald sie mir vollzählig vorliegen, komme ich auf die Angelegenheit zurück. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 39 und 40) : Ist es zutreffend, daß die Dienststellen der Arbeitsverwaltung angewiesen worden sind, mit sofortiger Wirkung die Planung und Vorbereitung weiterer Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung einzustellen und keine weiteren Anerkennungsbescheide in dieser Frage mehr zu erteilen, sowie die Bearbeitung vorliegender Anträge auszusetzen? 12394* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Wieviel der zur Zeit von der Stadt Ansbach beantragten und noch nicht geförderten Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung werden von eventuellen Kürzungen betroffen, oder kann die Stadt Ansbach davon ausgehen, daß entsprechend dem bisherigen Verfahren ihren Anträgen stattgegeben wird? Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden nicht von den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit, sondern überwiegend von Städten, Kreisen, Gemeinden und Gemeindeverbänden geplant, vorbereitet und durchgeführt; die Bundesanstalt für Arbeit fördert lediglich die Arbeiten im Rahmen solcher Maßnahmen. Der Präsident der Bundesanstalt hat allerdings die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter im Mai 1975 wegen der Finanzlage angewiesen, keine weiteren Anerkennungsbescheide über die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und auch keine Zustimmungen mehr zum Beginn von Arbeiten im Rahmen solcher Maßnahmen zu erteilen. Inzwischen hat die Bundesregierung jedoch die restlichen Mittel aus dem Konjunkturprogramm vom Dezember 1974 für die Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung bereitgestellt. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß die Mittel für fünf Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Stadt Ansbach, hinsichtlich deren bereits Anerkennungsbescheide ergangen sind, in Höhe von 220 000 DM zur Verfügung stehen. Die Stadt Ans-bach führt darüber hinaus vier weitere Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch, deren Beginn die Arbeitsverwaltung bereits zugestimmt hatte; die Förderung dieser Maßnahmen (810 300 DM Bundesanstaltsmittel, 170 500 DM Bundesmittel) dürfte gleichfalls gesichert sein, nachdem die Bundesregierung weitere Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bereitgestellt hat. Schließlich plant die Stadt Ansbach noch fünf Maßnahmen mit einem Förderungsbedarf von 340 000 DM Bundesanstaltsmitteln und 83 000 DM Bundesmitteln; diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr gefördert werden können. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 41 und 42) : Ist es zutreffend, daß durch die Einberufung von selbständigen Landwirten, deren Bemühungen um die Heranziehung geeigneter Ersatzkräfte erfolglos geblieben sind, es vielfach zu Härtefällen dahin gehend kommt, daß eine Gefährdung der Weiterführung des Betriebs nach Beendigung des Grundwehrdienstes wegen der nicht durchzuführenden Umstellung des Betriebs auf Grünland erfolgt und damit die Existenz des Wehrpflichtigen in seinem Beruf für die Zukunft in Frage gestellt wird? Erwägt die Bundesregierung neben der in den meisten Fällen nicht ausreichenden Regelung einer Ableistung des Wehrdienstes in getrennten Zeitabschnitten bzw. einer Ableistung des Wehrdienstes in Heimatnähe die grundsätzliche Unabkömmlichkeitsstellung des Wehrpflichtigen bei Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens der Landwirtschaftskammer? Selbständige Landwirte sollen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wie andere Wehrpflichtige auch, vom Wehrdienst zurückgestellt werden, wenn die Einberufung zum Wehrdienst für sie eine besondere Härte bedeutet. Eine besondere Härte ist in der Regel anzunehmen, wenn der Wehrpflichtige für die Erhaltung und Fortführung des eigenen landwirtschaftlichen Betriebes unentbehrlich ist. Unentbehrlich ist er nicht schon dann, wenn Betriebsumstellungen notwendig sind oder Ertragseinbußen hingenommen werden müssen. Unentbehrlichkeit i. S. der Zurückstellungsvorschriften liegt vielmehr nur dann vor, wenn die Existenz des Betriebes durch die Einberufung gefährdet würde. Von einer Existenzgefährdung durch die Einberufung kann nicht ausgegangen werden, wenn der Betriebsinhaber sich nicht ausreichend und nachhaltig bemüht hat, den Betrieb auf den Fall seiner voraussehbaren Einberufung durch Einstellung von Ersatzkräften, Betriebsumstellung oder in sonstiger geeigneter Weise einzurichten. In diesem Falle hat er die nach seiner Einberufung möglicherweise auftretenden Schwierigkeiten selbst zu vertreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn er bereits einmal vom Wehrdienst zurückgestellt war. Eine weitere Voraussetzung für die Zurückstellung vom Wehrdienst ist, daß durch sie die besondere Härte der Einberufung noch vor Vollendung des 28. Lebensjahres des Wehrpflichtigen behoben werden kann. Ist dies nicht der Fall, so kann der Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten herangezogen werden, wenn die Einberufung zum ungeteilten Grundwehrdienst eine unzumutbare Härte darstellen würde. Würde auch die Einberufung zum Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten den Wehrpflichtigen unzumutbar hart treffen, kann auch eine Zurückstellung über das 28. Lebensjahr hinaus gewährt werden, was zur Folge hat, daß eine Heranziehung zum Grundwehrdienst nicht mehr in Frage kommt. Außerdem besteht die Möglichkeit, auch einen Landwirt im Einzelfalle für den Wehrdienst unabkömmlich zu stellen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an seinem Verbleiben im Betrieb vorliegt. Eine entsprechende Entscheidung kann nur auf Vorschlag der zuständigen vorschlagsberechtigten Behörde, d. h. der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, ergehen. Gutachten der Landwirtschaftskammern sind dabei gebührend zu berücksichtigen. Sind eine passende Bedarfsanforderung der Truppe und eine entsprechende Eignung des Wehrpflichtigen gegeben, kann auch durch Einberufung in einen heimatnahen Standort geholfen werden. Der Bundesregierung sind keine Anhaltspunkte dafür bekannt, daß die Wehrersatzbehörden nicht nach den oben dargelegten Regelungen verfahren würden, ohne daß bei deren Anwendung vielfach die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe gefährdet würde. Die bisherigen Erfahrungen zeigen vielmehr, daß bei der geltenden Rechtslage den berechtigten Interessen der Landwirtschaft und der in ihr tätigen Wehrpflichtigen entsprochen werden kann. Eine irgendwie geartete Sonderregelung zu deren Gunsten, insbesondere zugunsten der selbständigen Landwirte, erscheint bei der gegebenen Sachlage nicht nur unnötig, sie würde auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Wehrpflich- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12395* tigen widersprechen. Die Bundesregierung erwägt daher auch keine grundsätzliche Unabkömmlichstellung selbständiger Landwirte oder sonstiger Wehrpflichtiger aus der Landwirtschaft. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 43 und 44) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß die Lärmschutzzonen nach dem Fluglärmgesetz für die Flugplätze der RAF in Wildenrath und Brüggen/Elmpt wegen der Schwierigkeit der Datenherstellung für den in Wildenrath stationierten britischen Senkrechtstarter „Harrier" noch immer nicht errechnet werden konnten und daher die Bevölkerung, die unter der Lärmentwicklung dieses im Flugverhalten atypischen Geräts unvergleichbar stark zu leiden hat, auch noch besonders lange auf die Zuwendungen für Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz warten muß? Bis wann spätestens werden die zuständigen deutschen Stellen die Daten für die Flugplätze und die Flugzeuge nach nunmehr fast zweijährigen Untersuchungen soweit hergerichtet haben, daß die Unterlagen zur Errechnung der Lärmschutzzonen weitergegeben werden können? Frage B 43: Bei der Berechnung und Festsetzung des gemeinsamen Lärmschutzbereiches für die beiden benachbarten Flugplätze Wildenrath und Brüggen gehen Sie zutreffend davon aus, daß Hauptursache der Verzögerung bei der Festsetzung des Lärmschutzbereiches die besonderen Flugeigenschaften des Harrier (Strahltriebflugzeug und Senkrechtstarter) gewesen sind. Der Harrier-Verband wird jedoch 1977 vom Flugplatz Wildenrath verlegt. Darüber, wie sich im einzelnen die künftige Belegung der beiden hier in Frage stehenden Flugplätze gestalten soll, laufen zur Zeit Gespräche mit den britischen Streitkräften. Frage B 43: Gleichwohl laufen mit dem für die Festsetzung der Lärmschutzbereiche zuständigen Bundesministerium des Innern Verhandlungen mit dem Ziel, die vorbereitenden Arbeiten zur Festsetzung des Lärmschutzbereiches für die genannten Flugplätze auf der bisherigen Grundlage (Harrier) fertigzustellen und einen Lärmschutzbereich festzusetzen, der nach zwei Jahren dann den neuen Bedingungen angepaßt werden müßte. Die Datenunterlagen für die Festsetzung des Lärmschutzbereiches werden im Herbst dieses Jahres vollständig zur Verfügung stehen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 7/3706 Frage B 45) : Ist es zutreffend, daß die Monatszeitschrift „LOYAL — das kritische Wehrmagazin" aus Bundesmitteln sowohl unmittelbar als auch mittelbar (über Pflicht- und Pauschalabonnements) finanziert wird? Die Monatszeitschrift „loyal" — Verbandsorgan des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. (VdRBw) — wird vom Verband herausgegeben. Der Verband erhält jährlich im Einzelplan 14 veranschlagte Zuwendungsmittel (Kap. 14 03 Tit. 684 02). In diesen Zuwendungsmitteln sind auch die Kosten für die Zeitschrift „loyal" enthalten. Sie werden im jährlich aufzustellenden Wirtschaftsplan des VdRBw wie alle übrigen Kosten ausgewiesen. Der Wirtschaftsplan wird im Rahmen der Haushaltsberatungen dem Haushaltsausschuß vorgelegt. Neben diesen Zuwendungsmitteln werden weitere Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 14 für Abonnements dieser Zeitschrift nicht in Anspruch genommen. Im Mitgliedsbeitrag von DM 1,50 ist die Lieferung der Zeitschrift an die Mitglieder enthalten. Da die Eigenmittel (Mitgliedsbeiträge) des Verbandes in den Wirtschaftsplan mit eingebracht werden, ist von daher ein Teil der Kosten für die Monatszeitschrift mit abgedeckt. Pflichtabonnements gibt es nicht. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 46 und 47): Trifft es zu, daß in Mönchengladbach mit einem Kostenaufwand von 4,5 Millionen DM eine zentrale Großwäscherei als Regiebetrieb für die Britische Rheinarmee gebaut werden soll, obwohl die deutschen gewerblichen Wäschereien auf Grund reichlicher und moderner Kapazitäten den Bedarf der britischen Streitkräfte voll befriedigen könnten? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Bündnispartner von einem solchen Vorhaben, das den erklärten Zielen der deutschen Mittelstandspolitik entgegensteht, abzubringen, da zu befürchten ist, daß der Bau einer britischen Zentralwäscherei nicht nur die seit Jahren für den Armeebedarf tätigen Wäschereibetriebe in ihrer Existenz bedrohen und die in diesen Betrieben tätigen Arbeitnehmer um ihre Arbeitsplätze bringen würde? Zu Frage B 46: Es trifft zu, daß die britische Rheinarmee beabsichtigt, auf dem Gelände der Ayrshire Kaserne in Mönchengladbach eine zentrale Großwäscherei errichten zu lassen. Der entsprechende Planungsauftrag ist vom Bundesministerium der Verteidigung dem Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen am 5. 12. 1973 erteilt worden. Nach Auskunft des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Kosten für dieses Projekt, die aus britischen Heimatmitteln finanziert werden, nach dem derzeitigen Bauplanungsstand etwa 3,5 Millionen DM betragen. Das britische Verteidigungsministerium ist bei seiner Genehmigung dieser Baumaßnahme davon ausgegangen, daß sich durch diese Wäscherei die den britischen Staatshaushalt belastenden Kosten für das Reinigen der Wäsche senken lassen und die Verwaltung vom Abschluß einer großen Anzahl von Verträgen mit den Wäschereien entlastet wird. Zu Frage B 47: Die britischen Streitkräfte sind nach den Bestimmungen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppen- 12396* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 statut (BGBl II 1961 S. 1183) berechtigt, auf den ihnen überlassenen Liegenschaften die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Bundesbehörden zu treffen. Hierzu gehört auch die Durchführung des geplanten Bauvorhabens. Gegen den Bau dieser Wäscherei können daher aus rechtlichen Gründen keine Einwendungen erhoben werden. Es ist jedoch beabsichtigt, die britischen Streitkräfte von den in Ihrer Anfrage geäußerten Befürchtungen zu unterrichten und um Überprüfung des Bauprojekts zu bitten. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 48 und 49) : Sind der Bundesregierung vergleichbare Fälle bekannt, in denen eine weitere UK-Stellung eines Wehrpflichtigen des Jahrganges 1948 durch das zuständige Kreiswehrersatzamt mit der Begründung der Wehrgerechtigkeit abgelehnt wird, obwohl bekannt ist, daß sich durch die Einberufung dieses Wehrpflichtigen bei dem betroffenen Gymnasium für 13 Mittelstufenklassen und 13 Oberstufenklassen der Ausfall an Physik-Unterrichtsstunden für das Schuljahr 1975/1976 auf 69 % erhöht und der Mathematik-Unterricht für 24 Unter- und Mittelstufenklassen sowie für 13 Oberstufenklassen erheblich reduziert wird? Inwieweit hat die Durchsetzung der Einberufung eines Wehrpflichtigen, solange für ihn trotz intensiver Bemühungen beim Niedersächsischen Kultusministerium keine Ersatzkraft zu bekommen ist, Vorrang vor der Benachteiligung vieler Schülerinnen und Schüler des betreffenden Gymnasiums, die dadurch entsteht, daß sie durch den hohen Unterrichtsausfall keinen ordnungsgemäßen Unterricht erhalten und gegenüber anderen Abiturienten, insbesondere auch im Hinblick auf den Numerus clausus erheblichen geistigen und materiellen Schaden zugefügt erhalten? Zu Frage B 48: Ihre Feststellungen beruhen offenbar auf einem Einzelfall, den ich wegen Fehlens näherer Angaben nicht nachprüfen kann. Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt, in dem die Unabkömmlichstellung eines Wehrpflichtigen ausschließlich oder überwiegend aus Gründen der Wehrgerechtigkeit abgelehnt worden ist. Die Unabkömmlichstellung eines Wehrpflichtigen ist vielmehr dann auszusprechen, wenn in einem durch Gesetz und Rechtsverordnung vorgeschriebenen Verfahren festgestellt wird, daß das öffentliche Interesse am Verbleiben des Wehrpflichtigen in der von ihm ausgeübten Tätigkeit das an seiner Heranziehung zum Wehrdienst überwiegt. Allerdings — und das darf nicht übersehen werden — wird das öffentliche Interesse an der Heranziehung eines ungedienten Wehrpflichtigen zum Grundwehrdienst in der Regel um so gewichtiger einzuschätzen sein, je häufiger er aus persönlichen Gründen vom Wehrdienst zurückgestellt oder für den Wehrdienst unabkömmlich gestellt worden ist und er sich deshalb zunehmend der Altersgrenze für seine Einberufung zum Grundwehrdienst nähert. Jeder Arbeitgeber — auch der öffentliche Dienstherr — ist verpflichtet, alles zu tun, die Einberufung eines bei ihm beschäftigten Wehrpflichtigen zum Grundwehrdienst durch entsprechende Personalplanung zu ermöglichen. Hierzu ist er regelmäßig auch in der Lage, sofern es sich bei dem Betreffenden nicht gerade um einen unersetzbaren Spezialisten handelt. Es wäre andernfalls auch die Gefahr nicht auszuschließen, daß Wehrpflichtige durch Einsatz auf bestimmten Arbeits- oder Dienstposten der Ableistung des Wehrdienstes willkürlich entzogen würden. Zu Frage B 49: Die Frage, in welchen Fällen eine Einberufung Vorrang vor anderen öffentlichen Interessen hat, läßt sich generell nicht beantworten. Die Prüfung und Entscheidung dieser Frage ist regelmäßig Gegenstand des UK-Verfahrens. Insoweit darf ich auf meine Antwort zu Frage 1 Bezug nehmen. Die Durchsetzung einer Einberufung gegen den Willen der am UK-Verfahren Beteiligten ist nicht möglich. Gegen die ablehnende Entscheidung der Wehrersatzbehörde kann die vorschlagsberechtigte Behörde die endgültige und abschließende Entscheidung eines 3köpfigen Ausschusses herbeiführen, in dem die Wehrersatzbehörde nur eine Stimme hat. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 50) : Sind die Bewerbungen für den Krankenpflegerberuf so zahlreich, daß die Ausbildungsplätze nicht ausreichen? Sowohl von den obersten Landesgesundheitsbehörden als auch von den Berufsverbänden der Krankenpflegeberufe ist in den letzten Monaten wiederholt mitgeteilt worden, daß die Ausbildungsplätze in den Krankenpflegeschulen und Kinderkrankenpflegeschulen nicht ausreichen, um alle Bewerber aufzunehmen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/3706 Fragen B 51 und 52) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, von sich aus in bestimmtem Maße auf die Prioritäten bei den in den Ländern nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz geforderten Maßnahmen Einfluß zu nehmen und wenn ja, welche? In welchem Umfang stellt der Bund dem Saarland für das Jahr 1975 Mittel zur Verfügung zur Finanzierung von Maßnahmen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, und für welche Einzelprodukte sollen dieselben nach Antrag des Landes, aufgeschlüsselt nach jeweiliger Höhe, verwendet werden? Zu Frage B 51: Die Förderung der Krankenhäuser aus Mitteln des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) ist abhängig von der Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan des jeweiligen Landes. Für diese Entscheidung ist allein das Land. zuständig. Der Bund hat zwar nach § 23 Abs. 2 KHG die Möglichkeit, einen Teil der Finanzhilfe im Benehmen mit dem Ausschuß für Fragen der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser nach Schwerpunkten zu verteilen. Diese Schwerpunkte sind: Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12397* — die Befriedigung eines übrregionalen Bettenbedarfs, — die Berücksichtigung unterschiedlicher gesundheitlicher Verhältnisse, — die Beseitigung einer regionalen Unterversorgung, — die Durchführung von Rationalisierungs- und von Modellmaßnahmen im Benehmen mit dem Ausschuß für Fragen der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Aber auch in diesen Fällen ist eine Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan notwendig, um die Deckung der Folgekosten abzusichern. Der Bund ist also auch insoweit von der Entscheidung des Landes hinsichtlich der Aufnahme in den Krankenhausbedarfsplan abhängig. Zu Frage B 52: Für das Jahr 1975 beteiligt sich der Bund in folgender Höhe an der Krankenhausfinanzierung des Saarlandes: Für Neubauten 5,5 Millionen DM, für gesetzliche Verpflichtungen 13,2 Millionen DM, insgesamt also mit 18,7 Millionen DM. Von dem Gesamtbetrag sind dem Saarland für das 1. Halbjahr 1975 am 29. Januar 1975 9,4 Millionen DM zugewiesen worden. Die Höhe der Finanzhilfen des Bundes ergibt sich aus dem gemeldeten Mittelbedarf sowie der Einwohnerzahl des Bundeslandes. Die Entscheidung über die Förderung von Einzelprojekten wird allein vom Land getroffen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 53 und 54) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, mit dem Ausbau der B 490 zur Bundesautobahn im Raum der Stadtteile SalzgitterSauingen und Salzgitter-Üfingen zu beginnen, und in welchem Zeitraum wird dieses Vorhaben fertiggestellt sein? Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Verlegung der B 248 nördlicher Abschnitt zwischen dem Stadtteil SalzgitterBarum bzw. zwischen der L 495 (Industriestraße Mitte) und der B 490 Anschlußstelle „Steterburger Spinne" zu beginnen, und in welchem Zeitraum wird dieses Vorhaben fertiggestellt sein? Zu Frage B 53: Für die Ausbaumaßnahme ist das Planfeststellungsverfahren nach § 18 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) seit einiger Zeit im Gange. Unter der Voraussetzung, daß der Planfeststellungsbeschluß noch in diesem Jahr unanfechtbar wird, ist ein Baubeginn — soweit die Maßnahme im Ergebnis der Überprüfung und Fortschreibung des Bedarfsplanes zum Ausbauplan für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985 vordringlich eingestuft wird — im Jahre 1976 möglich. Die Bauzeit wird auf rd. 2 Jahre geschätzt. Zu Frage B 54: Die Niedersächsische Straßenbauverwaltung hat die Vorplanung für die Verlegung der B 248 von nordwestlich Salzgitter-Thiede (B 490/Steterburger Knoten) bis südlich Salzgitter-Immendorf (B 248) aufgenommen. Ausgehend von diesem frühen Planungsstadium können realistische Termine für einen Baubeginn nicht genannt werden. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 55 und 56) : Treffen Meldungen zu, daß die Bundesregierung in naher Zukunft beabsichtigt, eine Vielzahl von Bundesbahnstrecken im öffentlichen Nahverkehr stillzulegen? Ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung, daß Einschränkungen bei Leistung und Service, Erhöhung der Tarife und Unterlassung notwendiger Modernisierungsmaßnahmen zur Abnahme der Nachfrage und damit zu Erlöseinbußen führen, und wie gedenkt die Bundesregierung, die durch Stillegung von Bahnlinien entstehende Versorgungslücke im öffentlichen Nahverkehr (auch der Verlader von Gütern) zu schließen und die bestehenden Verkehrsverbindungen zu sichern und zu verbessern? Zu Frage B 55: Es ist nicht Aufgabe des Bundesministers für Verkehr, sondern des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn gem. Bundesbahngesetz das Streckennetz auf seine Wirtschaftlichkeit zu überprüfen und ggf. das gesetzlich vorgeschriebene Stillegungsverfahren einzuleiten. Dies gilt besonders für den Schienenpersonennahverkehr, da in diesem Bereich nur eine geringe Kostendeckung gegeben ist. Im übrigen schränkt die Deutsche Bundesbahn ihr Leistungsangebot nur dort ein, wo keine entsprechende Nachfrage vorhanden ist. Zu Frage B 56: Die Bundesregierung ist nicht dieser Meinung. Auf Grund der außerordentlich hohen Kostenunterdeckung des Schienenpersonennahverkehrs der DB und der daraus resultierenden Belastung des Bundeshaushalts ist die DB verpflichtet, alle gegebenen Möglichkeiten zur Kostensenkung auszuschöpfen. Hierzu gehört u. a. eine Überprüfung des Leistungsangebotes dahin, ob und inwieweit angebotene Leistungen vom Verkehrsnutzer auch tatsächlich angenommen werden. Wenn dies zu Kürzungen des Leistungsangebotes führt, ist die DB verpflichtet, ein ausreichendes Angebot zu entwickeln, ohne daß die Qualität der angebotenen Leistungen, vor allem hinsichtlich Pünktlichkeit und Sicherheit, leidet. Im übrigen muß die DB selbstverständlich alle gegebenen Marktchancen zur Verbesserung ihrer Ertragslage wahrnehmen. 12398* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 57) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das Wassersportfest auf der Elbe von Hitzacker bis Niedermarschacht am 31. Mai/1. Juni d. J. ohne Störungen, d. h. insbesondere ohne Interventionen der sogenannten Nationalen Volksarmee, ablaufen zu lassen? Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes wird in enger Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei Hamburgs, der Zollverwaltung und dem Bundesgrenzschutz den Ablauf der vom Deutschen Kanu-Verband vom 30. Mai bis 1. Juni 1975 auf der Oberelbe zwischen Hitzacker und Niedermarschacht vorgesehenen Langstrecken-Ralley mit sämtlichen verfügbaren Wasserfahrzeugen und zwei Hubschraubern grenzmäßig und schiffahrtpolizeilich absichern. Das Ministerium für Verkehr der DDR ist am 23. Mai 1975 durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin über die Durchführung der genannten Veranstaltung unterrichtet worden. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 58) : Gibt es einen amtlichen bayerischen Anpassungsvorschlag des Inhalts, die BAB 98 von Kempten nach Weitnau aus der ersten Dringlichkeitsstufe herauszunehmen? Nein. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 59) : Teilt die Bundesregierung die Meinung der „Statistischen Erfassung von Fahrzeugbränden" im TÜV-Autoreport 1975, über die der „Stern" kürzlich berichtete, daß Mängel im Kraftstoffsystem (Tankdeckel, Kraftstoffleitungen) und im elektrischen Leitungssystem (Kunststoffverarbeitung) wesentliche Ursachen für Fahrzeugbrände sind, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus ziehen? Eine Gruppe von Sachverständigen beschäftigt sich im Auftrag des Bundesministers für Verkehr seit mehreren Jahren mit der Frage der Feuersicherheit von Straßenfahrzeugen. Diesem Kreis, wie auch dem Bundesminister für Verkehr, sind die Untersuchungen des Technischen Überwachungsamtes Darmstadt und deren Ergebnisse bekannt. Die von den Sachverständigen unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Verkehr erarbeiteten Vorschläge berücksichtigen die Ergebnisse dieser Untersuchung. Die Vorschläge der Sachverständigen gliedern sich wie folgt: — Verwendung schwer entflammbarer Werkstoffe — Ausführung und Unterbringung von Kraftstoffbehältern — brandschutztechnische Anforderungen. Ferner wird von den Sachverständigen eine Aussage über die Beschaffenheit des elektrischen Systems und die Absicherung elektrischer Leitungen für erforderlich gehalten. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat mit Schreiben vom 14. März 1975 den Mitgliedstaaten des Übereinkommens vom 20. März 1958 die Regelung Nr. 34 über die Feuersicherheit von Fahrzeugen vorgelegt, die Anforderungen im wesentlichen an den Kraftstoffbehälter und das Kraftstoffsystem zum Inhalt hat. Die Absicherung elektrischer Leitungen sowie die Verwendung schwer entflammbarer Werkstoffe sind Gegenstand weiterer Regelungen der UN-Wirtschaftskommission für Europa, die gegenwärtig unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland erarbeitet werden. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 60) : Trifft es zu, daß Straßennamensschilder, die ab 1. Januar 1976 den Charakter von Verkehrszeichen erhalten, nicht mehr wie bisher aus Feueremaille hergestellt, sondern mit einer reflektierenden Schicht versehen werden sollen, und welche Gründe haben die Bundesregierung gegebenenfalls veranlaßt, von den bewährten Feueremailleschildern abzugehen? Ihre Annahme trifft nicht zu. Hinsichtlich der Straßennamensschilder (Zeichen 437 der StVO) bestimmt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO lediglich, daß sie „entweder weiße Schrift auf dunklem Grund oder schwarze Schrift auf hellem Grund" haben müssen. Sie können rückstrahlend ausgeführt sein, müssen es aber nicht. Das ist die Rechtslage seit dem 1. März 1971. Es ist nicht beabsichtigt, daran etwas zu ändern. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 61) : Wird das Bundesverkehrsministerium in Anbetracht der Abgelegenheit der Strecke des Autobahnteilstückes Nenntmannsreuth—Unterbrücklein und der autobahnähnlichen B 505 von Unterbrücklein bis Bamberg Notrufsäulen oder Notruftelefone in absehbarer Zeit errichten bzw. die jetzt errichtete Versuchsstrecke auf der B 505 — Autobahn Höchstad bis Bamberg — erweitern bis Nenntmannsreuth, um Menschenleben zu retten? Auf dem Streckenabschnitt Nenntmannsreuth–Unterbrücklein bleibt die Aufstellung von Notrufsäulen zurückgestellt, solange die Autobahn in Richtung Bamberg wenige Kilometer nach der Abzweigung von der Autobahn Nürnberg–Hof endet und der Verkehr entsprechend gering ist. Die anschließende, einbahnig ausgebaute B 505 weist bis Bamberg ebenfalls nur geringe Verkehrsbelastung auf. Es ist deshalb nicht vorgesehen, den auf der B 505 westlich Bamberg laufenden Versuch hierauf auszudehnen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12399* Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 62) : Welche Einschränkungen des Schienenyerkehrs hat die Deutsche Bundesbahn im Bereich der Bundesbahndirektion Frankfurt mit Einführung des Sommerfahrplans 1975 vorgenommen, und ist trotz dieser Einschränkungen eine ausreichende Verkehrsbedienung besonders des ländlichen Raumes gewährleistet? Grundsätzlich ist festzustellen, daß die Fahrplangestaltung bei der Deutschen Bundesbahn (DB) in deren unternehmerischen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich liegt und ein Eingreifen des Bundesministers für Verkehr nicht möglich ist. Ich habe deshalb die DB gebeten, Sie im einzelnen über die im Bereich der Bundesbahndirektion Frankfurt mit Einführung des Sommerfahrplans 1975 vorgenommenen Einschränkungen zu unterrichten. Zu Einschränkungen ihres Leistungsangebots im Schienenverkehr sieht sich die DB dort verpflichtet, wo keine entsprechende Nachfrage besteht. Sie hat mir im übrigen bestätigt, daß das Angebot auf der Schiene weitgehend durch Straßenbusse ersetzt wird. Die DB ist der Auffassung, daß damit eine ausreichende Verkehrsbedienung auch des ländlichen Raumes gewährleistet wird. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 63 und 64) : Welche Mittel sind im Haushaltsjahr 1975 für den weiteren Ausbau der B 30 zwischen Ulm und Friedrichshafen und der B 18 zwischen der bayerisch—baden-württembergischen Landesgrenze und Leutkirch—Tautenhofen vorgesehen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nur ein rascher zweibahniger Ausbau der B 30 und ein rascher Ausbau der B 18 unter Umgehung der Ortsdurchfahrten von Leutkirch und Altmannshofen die schwerwiegenden Nachteile ausgleichen kann, die dem südlichen Oberschwaben und dem württembergischen Allgäu durch die Einschränkungen im Personen- und Güterverkehr der Deutschen Bundesbahn erwachsen werden? Die Inangriffnahme größerer Bauvorhaben im Zuge von Bundesstraßen ist sehr wesentlich von der Möglichkeit der Durchfinanzierung abhängig. Eine endgültige Entscheidung kann daher in solchen Fällen erst nach der Mittelverplanung für die Jahre nach 1975 gefällt werden. Die hierfür erforderliche und gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung des Bedarfsplans und die Aufstellung des 2. Fünfjahresplans sind noch im Gange. Für die Bundesstraßen 18 und 30 im Bereich des Regierungsbezirks Tübingen ergibt sich hieraus, daß für neue Maßnahmen im Haushalt 1975 noch keine Ansätze ausgebracht wurden. Außerdem werden die hier im Jahr 1975 für den Bundesfernstraßenbau zur Verfügung stehenden Mittel im wesentlichen für dringend notwendige kleine örtliche Verbesserungen und für die Fortsetzung der bereits laufenden größeren Maßnahmen benötigt. Bei der Aufstellung des Bedarfsplans wurde für die genannten Bereiche Ulm–Friedrichshafen und Memmingen–Leutkirch–Lindau der bestehende Ausbaubedarf im Zuge der Bundesfernstraßen ermittelt. Hierfür waren insbesondere die örtlichen Verhältnisse, Gesichtspunkte des Verkehrs, der Landesplanung und der Raumordnung maßgebend. Gleiches gilt für die jetzt im Gang befindliche Überprüfung des Bedarfsplans und die Aufstellung des 2. Fünfjahresplans, wobei dem wirtschaftlichen Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel in der sich verschärfenden Finanzierungssituation eine besondere Bedeutunng zukommen wird. Für eine endgültige Entscheidung über Einzelmaßnahmen muß zunächst der Abschluß der Überarbeitung des Bedarfsplans abgewartet werden. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/3706 Fragen B 65 und 66) : Inwieweit kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach jetzt die Trassenführung der B 42 im Raum Erpel — entgegen früheren Planungen — am Rheinufer entlang geführt werden soll? Wann und in welchem Abschnitt ist damit zu rechnen, daß im Zuge des Ausbaus der B 8 zwischen Altenkirchen und Kircheib der Bau der vorgesehenen Kriechspuren in Angriff genommen wird? Zu Frage B 65: Im Einvernehmen zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz ist eine Lösung entwickelt worden, bei der die vorhandene B 42 für den Ortsverkehr bestehenbleibt und der Durchgangsverkehr auf eine neue 2spurige Straße parallel der Bahnlinie verlagert werden soll. Es ist beabsichtigt, zunächst die vorhandene B 42 auszubauen. Der Zeitpunkt des Neubaues der 2spurigen B 42 entlang der Bahn ist von der Verkehrsentwicklung abhängig. Alle anderen Varianten, auch eine Führung der B 42 entlang des Rheins, werden nicht mehr weiterverfolgt. Zu Frage B 66: Auf der B 8 ist der Bau von Kriechspuren bei Oberölsen, bei Hasselbach und bei Rettersen vorgesehen. Es ist beabsichtigt, mit der Herstellung der Kriechspur bei Rettersen in diesem Jahr zu beginnen. Entsprechende Mittel dafür sind im Bauprogramm 1975 eingeplant. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreutzmann (SPD) (Drucksache 7/ 3706 Frage B 67) : Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß man in der Stadt Frankenberg/Eder mit einem Kostenaufwand von 41/2 Millionen DM ein neues Postamt errichtet hat, aber gleichzeitig einen Teil der dortigen Postbehörde, nämlich das Verwaltungspostamt, abzieht, so daß neu geschaffene Räume wieder leerstehen? Der Neubau für das Postamt Frankenberg/Eder ist bereits im Jahre 1971 eingeleitet worden. Er war 12400* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 ausschließlich aus postbetrieblichen Gründen und im Interesse der Postkunden notwendig, weil die früher vorhandenen Diensträume eine reibungslose Betriebsabwicklung nicht mehr zuließen. Die Bauplanung gründete sich auf die bei Baubeginn überschaubare Verkehrsentwicklung im Versorgungsbereich des Postamts. Die jetzt auch für das Postamt Frankenberg vorgesehene Neuordnung ist Teil einer für das gesamte Bundesgebiet geplanten Rationalisierungsmaßnahme, bei der die in der Ortsebene anfallenden Verwaltungsaufgaben bei Ämtern optimaler Größe zusammengefaßt werden sollen. Art und Umfang der Zusammenfassung werden vor allem nach postbetrieblichen Erfordernissen und nach der darauf gegründeten Ablauforganisation bestimmt werden. Insgesamt wird mit der Neuordnung der Anteil des Verwaltungsaufwands am Arbeitsumfang der Postämter ohne Leistungsminderung verringert. Aus Frankenberg wird also nicht „das Verwaltungspostamt abgezogen" werden, sondern es werden nur einige mit Verwaltungsaufgaben befaßte Dienststellen oder Arbeitsposten verlagert. Das Postamt wird die Bedienung der Postkunden unverändert und ohne jede Einschränkung auch künftig wahrnehmen. Die Neuordnung wird erst nach Abschluß der noch laufenden Erhebungen und nach Regelung der dabei aufkommenden personellen Fragen — frühestens 1976 — durchgeführt werden. Die z. Z. für diese Dienststellen genutzten Diensträume werden jedoch künftig nicht Leerstehen, sondern anderweitig sinnvoll verwendet werden. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 68 und 69) : Unter Bezugnahme auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jung auf meine Fragen A 115 und 116 in der Fragestunde vom 15. Mai 1975 frage ich, welche die Belange der Öffentlichkeit nicht berührenden Verwaltungsaufgaben sollen im Zuge der beabsichtigten Neuordnung der Verwaltungsorganisation der Postämter dem Postamt Lahr im einzelnen entzogen werden, wie viele Arbeitsplätze werden dabei zu verlegen sein und bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, hierüber zu entscheiden? Welche Personaleinsparung erwartet die Bundesregierung von dieser Neuorganisation im Bereich des Postamtes Lahr konkret, oder welche sonstigen Anhaltspunkte hat die Bundesregierung dafür, daß die Übertragung von Verwaltungsaufgaben des Postamtes Lahr auf eine größere organisatorische Einheit tatsächlich zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Postverwaltungsdienstes führt? Zu Frage B 68: Die Zusammenfassung der bei den Postämtern anfallenden Verwaltungsaufgaben wird sich auf folgende Bereiche erstrecken: Organisation, Personal- und Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Hausverwaltung, Sozialbetreuung, Betriebssicherung, Öffentlichkeitsarbeit und Ausbildungsfragen. Beim Postamt Lahr würden von der Verlegung dieser Aufgaben bei dem gegenwärtigen Geschäftsumfang etwa 10 bis 12 Arbeitsposten betroffen werden. Über die Neuordnung soll nach Abschluß der laufenden Erhebungen noch 1975 entschieden werden. Ein Zeitpunkt für die Durchführung kann — insbesondere wegen der Berücksichtigung sozialer Fragen bei der Umsetzung von Dienstkräften — beim gegenwärtigen Planungsstand noch nicht angegeben werden. Zu Frage B 69: Der Umfang der Personaleinsparungen kann erst ermittelt werden, wenn über die Neuordnung in dem größeren Neuordnungsbereich Offenburg entschieden ist, in den das Postamt Lahr einzubeziehen wäre. Durch eingehende Untersuchungen im gesamten Bundesgebiet ist festgestellt worden, daß die Verwaltungsarbeiten bei Einheiten einer bestimmten vom Postamt Lahr nicht erreichten Mindestgröße wirtschaftlicher abgewickelt werden. Diese Tatsache hat bereits in dem im Jahre 1956 vom Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung erstellten Gutachten über die Organisation der Deutschen Bundespost die Forderung nach Bildung größerer Verwaltungseinheiten begründet. Die beabsichtigte Neuordnung folgt aber nicht nur wirtschaftlichen Überlegungen. Sie soll darüber hinaus — wie bereits in der Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde am 15. März 1974 (Drucksache 7/1823, Nr. 49) betont — auch zu einer Leistungsverbesserung im Verwaltungsdienst der Postämter führen. Anlage 94 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 70 und 71): In welchem Umfange wird eine Technologie-Folgenabschätzung bei den vom Forschungsministerium vergebenen Gutachten „Kosten-Nutzen-Untersuchung zur Weiterentwicklung des Hochtemperatur-Reaktors mit Heliumturbine im Direktkreislauf (HHT)" berücksichtigt, wer hat dieses Gutachten zu welchem Preis erhalten, und sind bei der Ausarbeitung des Gutachtens Firmen beteiligt, die direkt oder indirekt selbst wiederum am HHT-Programm mitwirken? In welchem Umfange beabsichtigt die Bundesregierung, die Reaktor-Sicherheitsforschung und das atomrechtliche Genehmigungsverfahren innerhalb der Bundesregierung zu koordinieren, weil sich durch die jetzige Arbeitsteilung zwischen Forschungs- und Innenministerium erhebliche Schwierigkeiten bei der Koordinierung abgezeichnet haben? Zu Frage B 70: Mit der Durchführung der Kosten/Nutzen-Untersuchung zur Weiterentwicklung des HHT-Systems ist die Firma Fichtner-Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG, Stuttgart, unter Mitwirkung der Firma Motor Columbus, Ing. Unternehmen AG, Baden/ Schweiz, beauftragt. Der Vergabepreis beläuft sich auf 380 000,— DM einschl. MWSt. Beide Firmen wirken nicht am HHT-Projekt mit. In der Kosten/ Nutzen-Untersuchung sollen hinsichtlich spezifischer technischer Fragen die Überprüfungs- bzw. Auswer- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 12401* tungsergebnisse übernommen werden, die im Rahmen eines gesonderten Auftrags von der Preußischen Elektrizitäts Aktiengesellschaft unter Mitwirkung der übrigen das HHT-Projekt betreuenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen erarbeitet wurden; für diesen Teilaspekt der Auswertung der Ergebnisse von Phase I des HHT-Programms wurde bewußt auf die genannte Gruppe von Elektrizitätsversorgungsunternehmen zurückgegriffen, weil sie als potentieller zukünftiger Betreiber einer HHTDemonstrationsanlage die Gewähr für eine besonders kritische Beurteilung bietet und weil sie zudem aufgrund intensiver Befassung mit technischen Aspekten des Projekts in den vergangenen zwei Jahren bereits die für eine fundierte Beurteilung erforderliche Detailkenntnisse in hervorragendem Maß besitzt. Die Spezifikation der Kosten/Nutzen-Untersuchung wurde in einer Reihe von Punkten allgemein gehalten, um dem Auftragnehmer weitestgehenden Spielraum für eigene Vorstellungen zur Detailbearbeitung zu lassen. Als Aufgabe der Untersuchung wurde das Aufzeigen der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen einer Weiterentwicklung des HHTSystems festgehalten. In welchem Umfang hierunter auch eine Technologie-Folgenabschätzung fällt, wird bei der Festlegung des Zielkatalogs, die mit dem BMFT abzustimmen ist, zu erörtern sein. Zu Frage B 71: Aufgrund der Neuordnung der Zuständigkeiten im Dezember 1972 ist der Bundesminister des Innern für die Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht über den Vollzug des Atomgesetzes zuständig, während die Verantwortung für Forschung und Entwicklung auf kerntechnischem Gebiet beim Bundesminister Zahl der 1972 1973 1974 Vorhaben DM DM DM Robert Bosch GmbH 20 2 537 519 5 934 560 6 738 775 Daimler-Benz AG 8 169 125 1 057 296 Deutsche Datel-Gesellschaft für Datenfernverarbeitung mbH 7 1 799 018 1 704 534 248 711 Hochtemperatur-Reaktorbau GmbH 7 1 561 210 7 782 832 11 499 826 Klöckner-Humboldt-Deutz AG 6 30 786 397 817 1 377 008 Fried. Krupp GmbH 72 7 097 528 15 021 986 10 850 771 Motoren- u. Turbinenunion 6 207 583 687 000 Standard-Elektrik-Lorenz AG 36 2 478 719 4 445 665 9 427 544 VEBA-Chemie AG 1 Vereinigte Flugtechnische Werke Fokker GmbH 13 1 983 961 1 962 098 Die Firma Aral wurde in den Jahren 1972 bis 1974 vom BMFT nicht gefördert. Zu der an die Firma VEBA-Chemie AG gewährten Zuwendung ist zu bemerken, daß das Vorhaben zwar im Haushaltsjahr 1974 begonnen wurde, aber Haushaltsmittel erst im Jahre 1975 beansprucht für Forschung und Technologie liegt. Die Aufgabenabgrenzung und Zusammenarbeit ist durch eine Ressortvereinbarung im einzelnen geregelt. Es gibt zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie und dem Bundesminister des Innern keine Schwierigkeiten bei der Koordinierung. Durch enge Zusammenarbeit der zuständigen Fachreferate beider Ministerien sowie durch Beteiligung von Mitgliedern der Reaktorsicherheitskommission, Vertretern der atomrechtlichen Genehmigungsbehörden, des Instituts für Reaktorsicherheit und Sachverständigen der Technischen ÜberwachungsVereine bei der Planung und Durchführung des Forschungsprogramms Reaktorsicherheit wird eine praxisnahe Orientierung der Reaktorsicherheitsforschung gewährleistet. Die Bundesregierung sieht folglich keinen Anlaß zu zusätzlichen Koordinierungsmaßnahmen. Anlage 95 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 72) : Welche Forschungszuwendungen haben die folgenden Firmen Aral, Bosch, Daimler Benz, Krupp Essen, Motoren- und Turbinen-Union München, Klöckner Humboldt-Deutz, VFW-Fokker, Hochtemperatur-Reaktor GmbH, Veba, Datel und Standard-Elektrik-Lorenz, die in der Zeitschrift „Forschung für morgen", herausgegeben vom Neuen Vorwärts-Verlag, Bonn-Bad Godesberg, annonciert haben, in den letzten Jahren von seiten der Bundesregierung, insbesondere des Forschungsministeriums, erhalten? In den Jahren 1972, 1973 und 1974 wurden die von Ihnen genannten Firmen wie folgt gefördert: werden. Deshalb sind bei diesem Vorhaben keine Beträge enthalten. Ich bin bereit, Ihnen auf Anforderung einen entsprechend detaillierten Auszug aus der Datenbank zur Verfügung zu stellen. In der Kürze der Zeit war nicht festzustellen, welche Mittel von den übrigen 12402* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juni 1975 Bundesressorts an die o. a. Firmen in den Jahren 1972, 1973, und 1974 ausgezahlt wurden. Anlage 96 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Fragen B 73 und 74) : Wieviel Kohle oder 01 müßte eingesetzt werden, um die gleiche Strommenge in einem Kraftwerk zu erzeugen, die von einem 1300-MW-Kernkraftwerk im Jahr bei 80 % Auslastung produziert wird? Wie hoch sind die Importausgaben für die in Frage 73 benötigten Ölmengen bei dem gegenwärtigen Preisniveau, und wie hoch sind vergleichsweise die jährlichen notwendigen Ausgaben für den Import von Natururan und angereichertem Uran zum Betrieb eines 1300-MW-Kernkraftwerks? Zu Frage B 73: Ein Kernkraftwerk von 1 300 MW elektrischer Leistung und 80 % Auslastung erzeugt im Jahr 9,11 Mrd. KWh. Unterstellt man für ein fossil betriebenes Kraftwerk einen thermischen Wirkungsgrad von 40 %, so sind dafür etwa 2,8 Millionen t SKE oder 1,9 Millionen t Erdöl einzusetzen. Zu Frage B 74: Gegenwärtig ist für Kraftwerke ein mittlerer Preis ab Grenze von 220 bis 230 DM/t Schweröl zu veranschlagen; das ergibt für die in der Antwort auf Frage B 73 genannten 1,9 Millionen t Öl Importausgaben von etwa 430 Millionen DM. Die Verbrauchsdaten für das in Frage B 73 vorgegebene Kernkraftwerk mit Leichtwasserreaktor liegen bei etwa 270 slit U:108 und 165 t Trennarbeit; hierbei ist eine Abreicherungs-Konzentration von 0,2 % U-235 unterstellt. Bei einem mittleren aktuellen Preis von 16 $/lb U3O8 und 42,1 $/Trennarbeitseinheit ergeben sich Aufwendungen von etwa 22 Millionen DM für das Natururan und 17 Millionen DM für Anreicherungsleistung. Den 430 Millionen DM für Ölimporte stehen also bei einem Kernkraftwerk insgesamt etwa 40 Millionen DM für Import von Natururan und Anreicherung gegenüber. Diese Gegenüberstellung ist aber nicht geeignet, die Gesamtkosten der Energiegewinnung aus Erdöl und aus Uran zu vergleichen. Anlage 97 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 75) : Welche Kosten entstehen und welche Vorteile entgehen infolge der Verzögerung des Baus der Südsternwarte durch die Bundesregierung, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß wissenschaftliche Erwägungen den Ausschlag bei der zu prüfenden Entscheidung geben müssen? In den ursprünglichen Planungen der Max-PlanckGesellschaft zum Ausbau des Max-Planck-Instituts für Astronomie sind zwei Sternwarten vorgesehen. Die dafür zunächst eingeplanten Mittel sind durch die Verzögerungen und erheblichen Kostensteigerungen beim Bau der Nordsternwarte in Spanien allerdings aufgezehrt worden. Die Bundesregierung hat einen Sachverständigenausschuß eingesetzt, der verschiedene Großprojekte der Grundlagenforschung einer vergleichenden Bewertung unterzieht, unter anderem auch das Projekt Südsternwarte. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß die Bundesregierung nicht vor der Empfehlung der von ihr selbst berufenen Gutachter eine Entscheidung treffen will. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3706 Frage B 76) : Was tut die Bundesregierung, um die Bildungsberatung und schulpsychologischen Dienste auszubauen und zu fördern, und in welcher Weise arbeiten die Berufsberatung der Arbeitsämter und die Bildungsberatung der Schulen zusammen? Aufbau, Organisation und Unterhalt von Bildungsberatungsstellen und schulpsychologischen Diensten sind Angelegenheiten der Länder und Kommunen der Bundesrepublik Deutschland. Die wachsende Bedeutung eines leistungsfähigen Beratungssystems haben Bund und Länder jedoch im Bildungsgesamtplan ausdrücklich hervorgehoben. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihrer Mitwirkung bei der Bildungsplanung und im Vollzug des Bildungsgesamtplans am Ausbau der Bildungsberatung und der schulpsychologischen Dienste durch die Förderung von entsprechenden Modellversuchen und an der Entwicklung der Grundlagen dafür durch wissenschaftliche Untersuchungen stark beteiligt. Über die Zusammenarbeit zwische Schule und Berufsberatung haben die Kultusminister der Länder und die Bundesanstalt ,für Arbeit eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die von mehreren Ländern durch Einzelvereinbarungen ergänzt wurde. In diesen Einzelvereinbarungen wurde die länderspezifische Ausgestaltung der Beratung in der Schule und damit auch die besonderen Fragen der Zusammenarbeit zwischen Bildungsberatung und Berufsberatung berücksichtigt. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft erachtet es als vordringlich, daß nunmehr verschiedene Kooperationsformen der Beratungsdienste durch Modellversuche erprobt und mit allen Beteiligten bei Bund und Ländern abgestimmt werden. Die Vorbereitung eines entsprechenden Programms ist eingeleitet. Nachdem die ersten Ergebnisse einer auf Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft vorgenommenen Bestandsaufnahme durch eine Projektgruppe unabhängiger Wissenschaftler inzwischen vorliegen, beabsichtigt die Bundesregierung, der Bund-Länder-Kommission vorzuschlagen, Modellversuchen und wissenschaftlichen Begleituntersuchungen zu bestimmten vordringlichen Problemen der Bildungsberatung Priorität einzuräumen. Die Frage B 4 — Drucksache 7/3706 vom 30. 5. 75 — ist zurückgezogen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Senator, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prinz Botho zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Senator, sollte Ihnen der Brief des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Wehner, an den Ärztetag in Hamburg nicht bekannt sein, worin er u. a. schreibt:
    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang versichern, daß eine generelle Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung für die SPD-Bundestagsfraktion nicht akzeptabel ist
    und das nachher auch begründet?