Anlage i
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Achenbach * 23. 5.
Adams * 23. 5.
Dr. Aigner * 23. 5.
Dr. Artzinger * 23. 5.
Dr. Barzel 23. 5.
Behrendt * 23. 5.
Berger 23. 5.
Dr. Birrenbach 23. 5.
Blumenfeld 23. 5.
Frau von Bothmer 23. 5.
Buchstaller 23. 5.
Dr. Burgbacher * 23. 5.
Dr. Corterier 23. 5.
Damm 23. 5.
van Delden 23. 5.
Dr. Dregger 6. 6.
Egert 23. 5.
Dr. Eyrich 23. 5.
Frau Eilers (Bielefeld) 23. 5.
Dr. Enders 23. 5.
Engelsberger 23. 5.
Dr. Eppler 23. 5.
Dr. Erhard 23. 5.
Dr. Evers 23. 5.
Fellermaier * 23. 5.
Flämig *23. 5.
Frehsee * 23. 5.
Dr. Früh * 23. 5.
Gerlach (Emsland) * 23. 5.
Dr. Geßner 23. 5.
Gewandt 23. 5.
Frau Grützmann 23. 5.
Handlos 23. 5.
von Hassel 23. 5.
Hauck 23. 5.
Heyen 23. 5.
Hölscher 23. 5.
Frau Huber 23. 5.
Dr. Hupka 23. 5.
Kater 31.5.
Dr. Kempfler 23. 5.
Dr. h. c. Kiesinger 23. 5.
Dr. Klepsch 23. 5.
Krall 23. 5.
Krampe 24. 5.
Dr. Kreile 23. 5.
Kroll-Schlüter 23. 5.
Dr. Graf Lambsdorff 23. 5.
Lange * 23. 5.
Lautenschlager * 23. 5.
Lücker * 24. 5.
Mattick 23. 5.
Maucher 23. 5:
Memmel * 23. 5.
* Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Metzger 23. 5.
Müller (Mülheim) * 23. 5.
Dr. Müller (München) " 23. 5.
Dr. Müller-Emmert 23. 5.
Neumann 23. 5.
Frau Dr. Orth * 23. 5.
Frau Pack 23. 5.
Pawelczyk 23. 5.
Picard 23. 5.
Porzner 23. 5.
Rappe (Hildesheim) 23. 5.
Richter 23. 5.
Frau Dr. Riedel-Martiny 23. 5.
Dr. Ritgen 21. 6.
Dr. Schäuble 23. 5.
Dr. Schellenberg 23. 5.
Schirmer 23. 5.
Schmidt (Kempten) 23. 5.
Schmidt (München) * 23. 5.
von Schoeler 23. 5.
Frau Schroeder (Detmold) 23. 5.
Dr. Schulz (Berlin) 6. 6.
Dr. Schulze-Vorberg 23. 5.
Dr. Schwencke ** 23. 5.
Dr. Schwörer * 23. 5.
Springorum * 23. 5.
Dr. Starke (Franken) * 23. 5.
Strauß 23. 5.
Suck * 23. 5.
Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 23. 5.
Dr. Waigel 23. 5.
Walkhoff * 23. 5.
Weber (Heidelberg) 23. 5.
Wende 23. 5.
Wohlrabe 23. 5.
Zywietz 7. 6.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 48 und 49) :
Ist die Bundesregierung bereit, das Präferenzgefälle bei der Förderung des Zonenrandgebiets zu anderen Gebieten entgegen den Vorstellungen des 4. Rahmenplans wiederherzustellen?
Ist die Bundesregierung bereit, die Frist für die Gewährung der konjunkturpolitischen Investitionszulage zur Förderung von Investitionen im Zonenrandgebiet für Investoren des Zonenrandgebiets zu verlängern?
Zu Frage A 48:
Die Bundesregierung sieht dazu keinen Anlaß. Denn auch im 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist - wie bisher - die bevorzugte Förderung des Zonenrandgebietes verankert.
12196' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1975
Zu Frage A 49:
Bereits während der Beratung des Konjunkturprogramms bestand in den gesetzgebenden Körperschaften Übereinstimmung darüber, daß die konjunkturpolitische Investitionszulage nicht regional differenziert werden sollte. Die Bundesregierung hält an dieser Auffassung fest. Da sie eine allgemeine Verlängerung der Frist für die Bestellung bzw. den Beginn der Herstellung der begünstigten Investitionsgüter nicht für zweckmäßig hält, ist auch eine Verlängerung für Investitionen im Zonenrandgebiet nicht beabsichtigt.
Anlage 3
Antwort
des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Dr. Liebrecht auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage B 3) :
Hält es die Bundesregierung für richtig, daß die sogenannten „Informationsschriften" und Broschüren der einzelnen Bundesministerien und des Bundespresseamts auf den Titelblättern mit Aufklebern von Verbänden, Organisationen und Parteien jeglicher Art partiell überdeckt werden und damit bei den Bürgern der Eindruck entsteht, als ob diese Institutionen die Herausgeber der entsprechenden Schriften sind?
Der Bundesregierung sind Fälle, in denen Parteien, Organisationen oder Verbände durch Aufkleber auf Informationsschriften der Bundesregierung den Eindruck erweckt haben, daß sie selbst Herausgeber der Schriften seien, nicht bekannt.
Durch Anheften von Visitenkarten oder partielles Verdecken durch Aufkleber ist die Gefahr, daß die Bundesregierung als Herausgeber der Informationsschriften nicht mehr erkennbar ist, auch nicht gegeben.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministes Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3630 Frage B 4) :
Sind Entlassungen bei dem Sender „Freies Europa" in München auf ausländische Interventionen zurückzuführen?
Die Bundesregierung ist über Pläne und Erwägungen der amerikanischen Verwaltung des Senders „Freies Europa", auf die sich die Pressemeldungen über geplante Entlassungen beziehen, nicht unterrichtet.
Anlage 5
Antwort
des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3660 Fragen B 5 und 6) :
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der aktiven Sympathisanten der Linksterroristen unter Berücksichtigung der Tatsache, daß bei der gewalttätigen Sympathiedemonstration in Berlin im November vergangenen Jahres nach Presseberichten 10 000 Personen teilnahmen?
Wie groß ist die Zahl der überprüften „Personen aus dem weiteren Umfeld der Terroristen", von denen nach Mitteilung des Bundesinnenministers über 10 % angeben, ihre Personalausweise verloren zu haben?
Zu Frage B 5:
Nach Auffassung der Bundesregierung gehören zu den Sympathisanten solche Personen, die vorbereitende, unterstützende oder begünstigende Aktivitäten — wenn auch nur gelegentlich — entfalten. Da Sie in Ihrer Frage den Begriff der „aktiven Sympathisanten" verwenden, gehe ich davon aus, daß Sie den gleichen Personenkreis meinen. Dieser Kreis der gelegentlichen Unterstützer oder Begünstiger von anarchistischen Gewalttätern wird auf 200 bis 300 Köpfe geschätzt.
Die Tatsache, daß im November 1974 ca. 10 000 Menschen an einer Demonstration in Berlin nach dem Tode von Holger Meins teilgenommen haben, führt zu keiner anderen Beurteilung. Die Motive für die Teilnahme an solchen Ad-hoc-Veranstaltungen können vielfältig sein. Die bloße Beteiligung an ihnen rechtfertigt ebenso wenig wie gelegentliche, rein verbale Bekundungen von Verständnis für die angeblich politischen Ziele von Terroristen die Bewertung, es handele sich um einen Sympathisanten in dem vorstehend dargestellten Sinne.
Zu Frage B 6:
Es trifft zu, daß die Polizeibehörden des Bundes und der Länder Überprüfungen bestimmter Personen aus dem weiteren Umfeld der Terroristen durchgeführt haben und daß dabei über 10 % angetroffen worden sind, die angeblich ihre Personalausweise verloren hatten. Ich darf Sie jedoch um Ihr Verständnis dafür bitten, daß ich Ihnen die Zahl der überprüften Personen aus polizeitaktischen Gründen nicht mitteilen kann.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage B 7) :
Trifft es zu, daß der im Gebiet des Landkreises Groß-Gerau gelegene Ginsheimer Altrhein das „giftigste Gewässer" der Bundesrepublik Deutschland ist, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gegebenenfalls zugunsten der Bevölkerung Abhilfe für die betroffene Bevölkerung zu schaffen?
Es ist mir bekannt, daß der Ginsheimer Altrhein zu den stark verunreinigten Gewässern gehört und bei seinen Bodenschlämmen hohe Konzentrationen an Schwermetallen festgestellt wurden. Stark verunreinigte Bodenschlämme sind im übrigen aber nicht unbedingt ein Kriterium für den gegenwärtigen Zustand, da sie von lange zurückliegenden Gewässerverunreinigungen herrühren können.
Aus der Presse ist mir bekannt, daß der Landrat des Kreises Groß-Gerau in dieser Sache eine An-
frage an den in Hessen für den Gewässerschutz zuständigen Minister für Landwirtschaft und Umwelt gerichtet hat. Dieser hat gegenüber der zuständigen Oberen Wasserbehörde, dem Regierungspräsidenten in Darmstadt, veranlaßt, daß alle erforderlichen Untersuchungen kurzfristig durchgeführt und die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung möglichst bald abgeschlossen werden. Dabei hat sich allerdings bereits gezeigt, daß Schwermetalle im Flußwasser des Ginsheimer Altrheins nicht meßbar sind, derzeit also — wenn überhaupt — nur in sehr niedrigen Konzentrationen vorkommen. Bei Untersuchung der dortigen Bodenschlämme ist im übrigen festgestellt worden, daß die Schwermetalle nur schwer löslich sind, eine sachgemäße Deponierung der Schlämme also als unbedenklich anzusehen ist.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage B 8) :
Treffen Meldungen zu, Ost-Berlin fordere für die künftige Nutzung der Eckertalsperre die jährliche Zahlung einer „siebenstelligen Summe"?
Die Meldungen treffen nicht zu.
Die Behauptungen, auf die sich die Frage bezieht, sind in Zeitungsartikeln — „Die Welt" vom 13. 5. 1975 und „FAZ" vom 14. 5. 1975 — aufgestellt worden. Sie enthielten Spekulationen über die in der Grenzkommission geführten Erörterungen und eine Reihe weiterer unrichtiger Darstellungen. Auch spekulative Meldungen dieser Art können kein Anlaß dafür sein, die in unserem eigenen Interesse gebotene Vertraulichkeit der Gespräche und Verhandlungen mit der DDR nicht mehr zu wahren. In einer Presseunterrichtung, die vom Bundesministerium des Innern und vom Niedersächsischen Ministerium des Innern gemeinsam am 7. Mai 1975 auch den o. a. Presseorganen zugeleitet wurde, sind die Informationen zusammengefaßt, die zum Fragenkomplex der Eckertalsperre und dem verwandten Problem der Wasserversorgung der Stadt Duderstadt zum damaligen Zeitpunkt gegeben werden konnten. Eine Ergänzung ergibt sich aus der vereinbarten Mitteilung der Grenzkommission vom 15. Mai 1975. Abschließend darf ich auf die wiederholte Bereitschaft der Bundesregierung hinweisen, die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages in vertraulicher Sitzung auch über die Einzelheiten der Gespräche in der Grenzkommission zu unterrichten, deren öffentliche Behandlung den Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht zuträglich sein könnte.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage B 9) :
Unterstützt die Bundesregierung die seit 1973 vorliegenden Gesetzentwürfe zur Beseitigung der Nachteile der Heimkehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung und für einen gerechten Abschluß des Kriegsgefangenengesetzes, und wenn ja, worin liegen die Hindernisse für eine Verwirklichung bzw. bis wann ist mit dem Inkrafttreten zu rechnen?
Ihre Frage beantworte ich — hinsichtlich der ersten Teilfrage (Nachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung) im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — wie folgt:
Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht über die Beseitigung etwaiger Nachteile in der Rentenversicherung bei Personen mit langen Zeiten des Kriegsdienstes und der Kriegsgefangenschaft (BT-Drucksache 7/3054) dargelegt, in welcher Beziehung diesen Personen Nachteile in der Rentenversicherung entstehen können. Sie hat in diesem Bericht auch aufgezeigt, in welchen Fällen und wie derartige Nachteile vermieden werden könnten. Darauf darf ich verweisen. Ob und in welchem Umfang die zur Vermeidung von möglichen Nachteilen aufgezeigten Maßnahmen verwirklicht werden können, hängt vorwiegend von den finanziellen Möglichkeiten der Rentenversicherungen ab, die, wie Sie Herr Kollege, wissen, nach dem derzeitigen Stand der Entwicklung sehr begrenzt sind. Der vorliegende Gesetzentwurf, der z. B. eine Herabsetzung der Altersgrenze speziell für Heimkehrer anstrebt, überfordert zweifellos diese finanziellen Möglichkeiten. Die Maßnahmen, die verwirklicht werden können, bedürfen daher einer sehr sorgfältigen Prüfung.
Hinsichtlich des Abschlusses der Kriegsgefangenenentschädigung muß ich Ihnen bei allem Verständnis für die Belange der Heimkehrer folgendes mitteilen:
Das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz kann nicht unabhängig von den übrigen Kriegsfolgegesetzen einschließlich der Gesetzgebung auf dem Gebiet der Wiedergutmachung, den hierzu insgesamt erhobenen Forderungen, deren finanziellen Auswirkungen und den dem Staate sonst obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen gesehen werden. Aus diesem Grunde hatte der Innenausschuß des Deutschen Bundestages die Bundesregierung um einen Bericht ersucht. Die Bundesregierung hat darin zum Ausdruck gebracht, daß die finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Volkes eine alle befriedigende Abschlußgesetzgebung im Bereich der Kriegsfolgengesetze nicht zuläßt. Die Bundesregierung hielt es deshalb für geboten, die Grenzen des Möglichen aufzuzeigen, damit nicht weiterhin Hoffnungen auf Befriedigung unerfüllbarer Forderungen genährt werden. Dabei ist besonders darauf hingewiesen worden, daß die Bundesrepublik Deutschland bis Ende 1973 für die Kriegsfolgengesetze nach bisherigem Recht Leistungen von rd. 220 Milliarden DM aufgebracht hat; sie wird darüber hinaus künftig schätzungsweise noch mindestens mit 174 Milliarden DM belastet werden. Diese Belastungen können, auch angesichts der stabilitätspolitischen Erfordernisse, nicht mehr erheblich größer werden.
Die Auffassung der Bundesregierung hat der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung am 17. Mai 1974 noch einmal bekräftigt.
12198* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1975
Das schließt nicht aus, auftretende Härten zu mildern. Ich verweise insofern auf die Entschließung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 27. März 1974, wodurch die Bundesregierung u. a. ersucht wird, über die Erfahrungen mit und die Leistungen aus der Heimkehrerstiftung (§§ 44 ff. KgfEG) zu berichten. Ich gehe davon aus, daß die in parlamentarischer Beratung befindliche 6. Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (Initiativantrag) diese Erfahrungen berücksichtigen wird.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage B 10):
Wieviel Anklagen sind nach dem Wirksamwerden des Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen erhoben worden?
Mir ist bislang kein Fall bekanntgeworden, in dem es aufgrund des am 15. April 1975 in Kraft getretenen Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen vom 2. Februar 1971 zur Anklageerhebung gekommen ist. Zuständig wären in den in Betracht kommenden Fällen die Staatsanwaltschaften der Länder.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/3630 Frage B 11) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz der Bedenken des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen hohe Beamte ohne eine besondere Qualifikation für ein derartiges Amt in die Leitung von Landesbanken wechseln, insbesondere den Fall des Bremer Staatsrats Klaus Franzen, der nach Pressemeldungen sein Amt als Leiter der Staatskanzlei verläßt, um das Amt des „Stellvertreters des Vorstands" der Bremer Landesbank zu übernehmen, das erst auf Grund der Intervention des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen neu geschaffen wurde, weil dieses Franzen auf Grund der fehlenden Bankenerfahrung nicht als stimmberechtigtes Vollmitglied im Vorstand sehen wollte?
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen schreitet ein, wenn ein Kreditinstitut eine fachlich ungeeignete Person zum Geschäftsleiter bestellen will oder bestellt hat. Das gilt sowohl für private wie öffentlich-rechtliche Kreditinstitute. Die Verantwortung für die fachliche Qualität eines Mitarbeiters in einem Kreditinstitut, der nicht Geschäftsleiter ist, obliegt allein der oder den anstellenden Personen. In dem von Ihnen angesprochenen Fall erfolgte keine Ernennung zum Geschäftsleiter im Sinne von § i Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen, so daß das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen insoweit kein Prüfungsrecht hat.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Statssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage B 12) :
Wird die Bundesregierung die Forderung des bayerischen Städteverbands berücksichtigen und bei der Vorbereitung künftiger Konjunkturprogramme den Entscheidungsspielraum der Städte und Gemeinden gegenüber den bisherigen Programmen dadurch ausweiten, daß zum Beispiel der Förderkatalog weiter gefaßt wird, um gemeindliche Prioritäten zu berücksichtigen, daß weiter ein Vorbereitungszeitraum von mindestens sechs Wochen gewährleistet wird und schließlich bereits in den Haushalten der Gemeinden vorgesehene Maßnahmen gefördert werden können, um zu vermeiden, daß Prioritätenverschiebungen auf Grund öffentlicher Förderungen ohne sachlichen Grund vorgenommen werden?
Die Bundesregierung hat einvernehmlich mit den Ländern bereits in den beiden Sonderprogrammen vom Februar und September 1974 den Förderungskatalog bei den kommunalen Infrastrukturprojekten so flexibel gehalten, daß sowohl den konjunkturpolitischen Erfordernissen als auch den Wünschen der Gemeinden hinsichtlich ihrer vorrangigen Aufgabenerfüllung ausreichend Rechnung getragen werden konnte. Bei den in dem Förderungskatalog aufgeführten Maßnahmen handelte es sich lediglich um eine beispielhafte Aufzählung solcher Vorhaben, die den Förderungszwecken beider Programme in besonderem Maße entsprachen. Entsprechend den jeweiligen konjunkturpolitischen Notwendigkeiten können grundsätzlich bei eventuellen künftigen Konjunkturprogrammen durchaus auch andere Förderungsmaßnahmen in Betracht kommen.
Zur Frage des Vorbereitungszeitraums ist zu beachten, daß bei einem auf möglichst kurzfristige Wirksamkeit angelegten Konjunkturprogramm auch für den Kommunalbereich die Kriterien einer hinreichenden Vorplanung, der Ausschreibungsreife und der kurzfristigen Auftragsvergabe erfüllt sein müssen. Deshalb sind auch die Gemeinden entsprechend § 11 StWG gehalten, bei einer die Ziele des § i gefährdenden Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit die Planungen geeigneter Investitionsvorhaben so zu beschleunigen, daß mit ihrer Durchführung kurzfristig begonnen werden kann.
Aus konjunkturpolitischen Gründen hält es die Bundesregierung auch für erforderlich, daß es sich bei den im Rahmen von Konjunkturprogrammen zu fördernden Vorhaben in jedem Falle um zusätzliche Maßnahmen, d. h. zusätzlich zu den in den Haushaltsplänen vorgesehene Ausgaben, handelt. Nur dadurch kann sichergestellt werden, daß die konjunkturell erforderlichen zusätzlichen Beschäftigungsimpulse auch tatsächlich ausgelöst werden. Dieser Zwecksetzung würde eine Verwendung im Sinne einer reinen Haushaltsfinanzierung nicht entsprechen. Das bedeutet allerdings nicht, daß damit eine Prioritätsverschiebung ohne sachlichen Grund verbunden sein muß. Die einzelne Gemeinde ent- scheidet letztlich selbst darüber, für welche Projekte im Rahmen solcher Förderungsprogramme Mittel beantragt werden sollen.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1975
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen B 13 und 14) :
Da in der Zeit von 1962 bis 1974 die Zahl der Industriebetriebe im Bereich der Industrie- und Handelskammer Braunschweig von 665 auf 551 und die in ihnen Beschäftigten von 125 300 auf 114 900 zurückging, frage ich die Bundesregierung, ob sie bereit ist, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge neue Wege zu gehen durch Verlegung ganzer Fertigungen in diesen Raum — wie es
die Industrie- und Handelskammer Braunschweig vorschlägt
um der Wirtschaft dieses Raums eine ausgeglichenere Beschäftigung zu sichern?
Ist die Bundesregierung bereit, im Zonenrandgebiet bei der Objektförderung sowohl der Neueinrichtung von Betrieben als auch der Erweiterung bestehender Betriebe die gleichen Konditionen zur Anwendung zu bringen?
Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt nach den Grundsätzen des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung der Bewerber und der Wirtschaftlichkeit des Einsatzes öffentlicher Mittel. Auflagen der öffentlichen Hand gegenüber Bewerbern um öffentliche Aufträge, ihre Fertigungen an einen bestimmten Standort zu verlagern, wären ein unzulässiger staatlicher Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen.
Im übrigen hat die Bundesregierung für das Zonenrandgebiet — damit auch für den Braunschweiger Wirtschaftsraum — das zum Ausgleich der ihm durch die Teilung Deutschlands entstandenen Nach-. teile in besonderer Weise der Förderung bedarf, Richtlinien für eine angemessene, bevorzugte Berücksichtigung von Bewerbern aus diesem Gebiet erlassen. Die Bevorzugungsregelungen sind so beschaffen, daß Bewerber aus dem Zonenrandgebiet und aus Berlin den öffentlichen Auftrag auch dann noch erhalten, wenn ihr Angebotspreis bis zu einem gewissen, noch vertretbaren Prozentsatz über dem von Konkurrenten aus dem übrigen Bundesgebiet liegt. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn auf die Ausschreibungen ihrer Vergabestellen in zunehmendem Maße Angebote von Unternehmen aus dem Zonenrandgebiet eingehen und dadurch noch mehr Aufträge als bisher in diesen Raum gelangen würden.
Die regionale Wirtschaftsförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Nach den in den Rahmenplänen dieser Gemeinschaftsaufgabe festgelegten Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung gelten für die Neuerrichtung und Erweiterung von Betrieben die gleichen Konditionen. Die Bedingung „Schaffung einer angemessenen Anzahl neuer Arbeitsplätze", an die der Erweiterungstatbestand gebunden wird, hat den Zweck, die Erweiterungsinvestitionen von den reinen Ersatzinvestitionen abzugrenzen. Die Förderung von reinen Ersatzinvestitionen kann nicht Gegenstand der Wirtschaftsförderung aus öffentlichen Mitteln sein.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage B 15) :
Wer in der Bundesrepublik Deutschland vertritt noch die Auffassung, daß wir uns schon im Aufschwung befinden und wenn ja, mit welcher Begründung?
Aufgrund des derzeitigen statistischen Datenbildes und der erkennbaren Entwicklungslinien vertrete ich die Auffassung, daß sich die Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland in einer konjunkturrellen Übergangsphase befindet. Die rezessiven Tendenzen klingen offenbar ab, die Lage hat sich konsolidiert, und die Impulse aus den konjunkturund fiskalpolitischen Maßnahmen lassen bei den aufgelockerten monetären Rahmenbedingungen erwarten, daß sich zusammen mit den wirtschaftsimmanenten Kräften im weiteren Verlauf eine aufwärts gerichtete Tendenz der Gesamtwirtschaft durchsetzt. Die weitere Entwicklung wird allerdings nicht zuletzt auch von der Auslandsnachfrage mitbestimmt werden. Nach der Beurteilung durch die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute (Gemeinschaftsdiagnose vom 25. April 1975) dürften die expansiven Impulse der Finanz- und Geldpolitik vollauf ausreichen, um einen neuen Aufschwung herbeizuführen.
In diesem Zusammenhang darf ich auch auf meine Antwort vom 15. Mai 1975 an Herrn Abgeordneten Niegel hinweisen, der danach gefragt hatte, was ich unter dem Begriff Übergangsphase verstehe.
Anlage 14
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage B 16) :
Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Besuch von Bundesminister Dr. Friderichs in Libyen angesichts der Unterstützung, die die Urheber von Terroranschlägen auf Deutsche durch die libysche Regierung erfahren haben?
Die Bundesregierung verurteilt seit jeher die Androhung und Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele. Sie hat deshalb alle Staaten aufgerufen, bei der Bekämpfung des Terrorismus zusammenzuarbeiten. Einer solchen Zusammenarbeit wäre ein Abbau von Beziehungen nicht förderlich; Einflußmöglichkeiten sind im Gegenteil am ehesten dann gegeben, wenn man mit den Staaten im Gespräch bleibt.
Diese Politik der Bundesregierung hat sicherlich wesentlich dazu beigetragen, daß auch im Falle Libyen entgegen früherer Praxis in jüngster Zeit terroristischen Gewalttätern die Zuflucht verweigert wurde.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage B 17) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die beabsichtigten ungewöhnlich hohen staatlichen Förderungsmaßnahmen für ein großes britisches Automobil- und Landmaschinenunternehmen, besonders auch im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Markt?
12200* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1975
Die Bundesregierung beobachtet aufmerksam die Aktivitäten anderer europäischer Länder im Automobilbereich. Sie hat auch ihrerseits durch regionalpolitische Maßnahmen dazu beigetragen, die erforderlichen Anpassungen der deutschen Automobilindustrie an die veränderten Marktverhältnisse zu erleichtern. Sie erwartet nicht, daß die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen zugunsten eines britischen Automobil- und Landmaschinenherstellers die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie in unzumutbarer Weise beeinträchtigen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen B 18 und 19) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Ölmühlenindustrie spätestens zwei Monate vor der neuen Ernte wissen muß, zu welchen Bedingungen sie Raps kaufen kann, und wird sie diese Tatsache bei den Verhandlungen in Brüssel um den Qualitätsraps berücksichtigen?
Welche Beschlüsse von Ministerrat und Kommission der EG haben nach Meinung der Bundesregierung dazu geführt, daß der Milchmarkt der EG völlig verunsichert worden ist und die Magermilchpulver-Interventionsmengen stark ansteigen?
Zu Frage B 18:
Die Bundesregierung kennt die Bedingungen, die auf die Vermarktung von Raps auf der Grundlage der gemeinsamen Marktorganisation für Fette einwirken. Sie hat daher bereits am 29. April 1975 beantragt, den Mindestgehalt an Ö1 der Standardqualität des Rapses herabzusetzen und einen Qualitätsaufschlag für erucasäurearmen Raps einzuführen oder in anderer Weise sicherzustellen, daß die erfolgte Umstellung auf Qualitätsraps nicht gefährdet wird.
Die Kommission wird in Kürze eine Entscheidung herbeiführen.
Zu Frage B 19:
Die von Ihnen behauptete „völlige Verunsicherung" des Milchmarktes der EG kann ich nicht feststellen. Vielmehr zeigt der EG-Milchmarkt trotz der saisonalen Zunahme der Milcherzeugung eine beachtliche Stabilität. Diese ist allerdings nur auf die Anwendung der Marktordnungsinstrumente der Intervention bei Butter und Magermilchpulver zurückzuführen.
Das steigende Milchangebot stößt nämlich auf einen Markt, in dem die Nachfrage bei gestiegenen Preisen, schwacher Gesamtkonjunktur und stagnierendem Bevölkerungszuwachs insgesamt kein Wachstum mehr aufweist und auch die Verfütterung von Magermilch abnimmt.
Hinzu kommt, daß infolge einer wieder zunehmenden Milchproduktion in Drittländern die Absatzmöglichkeiten für Milchprodukte aus der Gemeinschaft auf dem Weltmarkt geringer geworden sind. Daher haben in den letzten Monaten die Interventionen besonders bei Magermilchpulver stark zugenommen. In den zunehmenden Beständen dokumentiert sich ein steigendes strukturelles Ungleichgewicht zwischen Produktion und Absatzmöglichkeiten, für das kurzfristig keine Lösungsmöglichkeiten in Sicht sind. Dies bereitet mir ebenso wie die für den Herbst vom Ministerrat der EG beschlossene weitere Butterpreiserhöhung erhebliche Sorge.
Ich bin daher der Auffassung, daß der EG-Ministerrat sich baldmöglich mit Maßnahmen für eine Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage befassen muß.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage B 20) :
Trifft es zu, daß durch die Verordnung zur Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsgesetzes in der Neufassung vom 23. Dezember 1974 in zahlreichen Fällen eine erhebliche Minderung bisher gewährter Versorgungsbezüge eintritt?
Sie sprechen mit Ihrer Frage eine Änderungsverordnung zu der für die Einkommensermittlung nach dem Bundesversorgungsgesetz maßgebenden Verordnung zur Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsgesetzes an.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß diese Verordnung in zahlreichen Fällen eine erhebliche Minderung von Versorgungsbezügen herbeigeführt habe. Vielmehr dürften sich die am 1. Januar 1974 wirksam gewordenen Rechtsänderungen insgesamt zugunsten der Versorgungsberechtigten ausgewirkt haben, was nicht zuletzt auch daraus hervorgeht, daß für die Änderungsverordnung jährlich rund 4 Millionen DM an Bundesmitteln zusätzlich eingeplant werden mußten. Es ist allerdings nicht auszuschließen, daß sich bei einzelnen Einkunftsarten in bestimmten Fällen vom 1. Januar 1974 an höhere Ansätze ergeben. Dies wäre jedoch nicht primär durch die erwähnte Änderungsverordnung, sondern durch die gleichzeitig wirksam gewordenen Änderungen von bewertungsund steuerrechtlichen Vorschriften bedingt.
Eine generelle Aussage über die Ursachen für einen höheren Einkommensansatz ist nicht möglich. Dazu könnte nur etwas auf Grund einer Nachprüfung im Einzelfall gesagt werden.
Anlage 18
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage B 21) :
Wie viele Volljuristen beziehen in der Bundesrepublik Deutschland Sozialhilfe?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1975 12201*
Ihre Frage läßt sich anhand der vorliegenden Unterlagen leider nicht ausreichend beantworten. Die Sozialhilfestatistik des Statistischen Bundesamtes enthält keine Angaben über Berufsgruppen unter den Sozialhilfeempfängern.
Soweit festgestellt werden konnte, handelt es sich bei einem Teil der Empfänger von Sozialhilfe um in Not geratene Rechtsanwälte. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist jedoch nicht in der Lage, über ihre Gesamtzahl Angaben zu machen. Beispielsweise sind bei einer gemeinsamen überregionalen Hilfskasse von 8 Rechtsanwaltskammern, die etwa 10 500 zugelassene Rechtsanwälte umfaßt, 43 Rechtsanwälte registriert, die Sozialhilfe beziehen.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage B 22) :
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten dafür, daß die Deutsche Bundesbahn die Bahnlinie Nürnberg—Furth im Wald in absehbarer Zeit zweigleisig ausbaut und elektrifiziert?
Die Strecke Nürnberg—Furth i. Wald weist noch erhebliche Kapazitätsreserven auf. Der zweigleisige Ausbau des eingleisigen Abschnitts Amberg—Furth i. Wald ist daher nicht erforderlich. Eine Elektrifizierung ist in absehbarer Zeit von der Deutschen Bundesbahn nicht vorgesehen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen B 23 und 24) :
Macht die Einteilung des Bundesgebiets in Verkehrsbereiche zum Empfang der Verkehrssender eine Neubeschilderung der entsprechenden Hinweistafeln an Bundesautobahnen und Bundesstraßen erforderlich, und wer trägt die Kosten, wenn anstelle der bisherigen Schilder neue Hinweisschilder angebracht werden?
Was ist der Grund dafür, daß die alten Hinweisschilder nicht durch ergänzende Hinweise mit dem entsprechenden Buchstaben vervollständigt werden, sondern daß neu angefertigte Schilder angebracht werden, und wie hoch ist der Aufwand für diese neue Schilderaktion auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen?
Die Einführung des Verkehrsrundfunk-Kennungssystems durch die ARD und die dadurch erforderliche Einteilung des Bundesgebiets in Verkehrsbereiche zum 25. Juni 1974 macht keine Neubeschilderung erforderlich. Das Bundesverkehrsministerium hat vielmehr die Länder mit Schreiben vom 25. Juli 1974 gebeten, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits aufgestellten Hinweiszeichen auf Verkehrsfunksender durch Klebefolien mit den Angaben für den jeweiligen Verkehrsbereich zu ergänzen und für neu aufzustellende Hinweiszeichen die Angabe des Verkehrsbereiches vorzusehen. Nach den hier vorliegenden Mitteilungen der Länder wurde grundsätzlich entsprechend dieser Empfehlung verfahren. Ob
in Einzelfällen bereits aufgestellte Hinweiszeichen durch neue Schilder ersetzt wurden und welche Kosten dafür entstanden sind, ist nicht bekannt, da die Aufstellung der Zeichen in die alleinige Zuständigkeit der Länder fällt. Die Kosten für die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der amtlichen Verkehrszeichen hat nach § 5 b Straßenverkehrsgesetz der Straßenbaulastträger, für Bundesfernstraßen also der Bund, zu übernehmen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage B 25) :
Ist es richtig, daß die Transportkosten für humanitäre Hilfesendungen auf dem Luftweg oft das Vielfache des Werts der Sendung betragen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch internationale Vereinbarungen (Luftpool) durch den Einsatz von wirklichen Transportmaschinen statt der aushilfsweisen Benutzung von Passagiermaschinen diese Kosten zu verringern?
Humanitäre Hilfssendungen werden in dringlichen Fällen auf Anforderung der entsprechenden diplomatischen Vertretungen grundsätzlich mit Frachtflugzeugen durchgeführt, wenn es sich um größere Sammeltransporte der Bundesregierung oder der nationalen Hilfsorganisationen handelt. Passagierflugzeuge wurden bisher nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen.
Es ist vorgekommen, daß die Kosten für den Lufttransport den Wert der beförderten Güter überstiegen haben, so z. B. bei Transporten nach Vietnam. Sobald die Situation es zuläßt, wird daher dazu übergegangen, zwecks Kostenersparnis die Hilfsgüter auf dem Seewege zu transportieren. Bemühungen um eine internationale Poolbildung für Lufttransporte erscheinen dagegen wegen der unterschiedlichen Interessenlage der Absenderstaaten und im Hinblick darauf, daß stets schnelle Entscheidungen zu treffen sind, nicht erfolgversprechend.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage B 26) :
Ist sichergestellt, daß durch eine rechtzeitige Instandsetzung der Eisenbahnbrücke über die Donau bei Hacklstein der Zugverkehr auf der Strecke Passau—Waldkirchen—Freyung nicht von der Einstellung bedroht wird?
Das Brückenbauwerk über die Donau bei Hackelstein befindet sich noch in einem betriebssicheren Zustand. Auch wurden in den letzten Jahren kleinere Instandsetzungsarbeiten an diesem Bauwerk von der Deutschen Bundesbahn (DB) durchgeführt. Mit erheblichen Investitionen für diese Brücke muß nach Mitteilung der DB im Jahre 1977 gerechnet werden, da zu diesem Zeitpunkt die Arbeiten für eine evtl.
12202* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1975
Erneuerung bzw. Teilerneuerung aufgenommen werden müssen.
Zur Zeit wird jedoch von der DB wegen des verhältnismäßig niedrigen Verkehrsaufkommens eine betriebswirtschaftliche Überprüfung der Strecke Passau–Freyung durchgeführt. Das Ergebnis wird bis zum Zeitpunkt der notwendigen Erneuerung der Brücke vorliegen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage B 27):
Ist die Bundesregierung bereit, der Gemeinde Oberstdorf den Bau einer Gemeindeverbindungsstraße auf einer der möglichen Trassen der B 19 - Breitachbrücke-Walsertal — ohne vorhergehendes Raumordnungsverfahren zu gestatten, und wenn ja, auf welcher der beiden Varianten?
Die zuständigen Behörden des Freistaates Bayern werden demnächst das nach Landesrecht vorgeschriebene Raumordnungsverfahren für die Verlegung der B 19 im Raum Oberstdorf einleiten; danach soll die Ortsumgehung Oberstdorf westlich des Ortsteiles Jauchen verlaufen. Andere Trassenvarianten für die Ortsumgehung im Zuge der B 19 werden zur Zeit nicht mehr verfolgt.
Einer Gestattung der Bundesregierung zu gemeindlichen Planungen bedarf es grundsätzlich nicht.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen B 28 und 29) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß ab 1958 der Verkehrswacht Ansbach eine Vielzahl von Vorschlägen zur Verbesserung des Schutzes für Fußgänger auf nächtlichen Straßen durch Tragen von reflektierenden Gegenständen verschiedenen Bundesministerien unterbreitet und daß diese Vorschläge mit großem Erfolg zwischenzeitlich wohl in anderen Ländern, z. B. in Skandinavien, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht wurden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Selbstschutz des Fußgängers auf nächtlichen Straßen unverzüglich verbessert werden muß, um die Zahl der bei Verkehrsunfällen auf nächtlichen Straßen getöteten Fußgänger zu verringern, und wird die Bundesregierung deshalo bereit sein, die Vorschläge der Ansbacher Verkehrswacht unverzüglich in gesetzliche Regelungen aufzunehmen?
1. Es ist immer wieder angeregt worden, Fußgänger bei Dunkelheit durch rückstrahlende oder selbstleuchtende Mittel kenntlich zu machen. Auch ich betrachte die Sicherung der Fußgänger als eine dringende Aufgabe. Vor längerer Zeit wurde deshalb die Frage geprüft, ob die Verwendung der zahlreichen — bereits auf dem Markt befindlichen —
verschiedenartigen Einrichtungen zur Sicherung der Fußgänger (Taschenlampen, lichtreflektierende Prismen, Clips, Warnrückstrahler, Pendelblitze, Armbinden, Gürtel, Schärpen, Aufkleber für Schulranzen, Aufkleber an Schuhsohlen, Stöcken, Handtaschen usw.) Unfälle verhütet. Da dies der Fall ist, wird von mir in regelmäßigen Abständen — in der Regel bei Beginn der dunklen Jahreszeit — die Benutzung dieser Sicherungsmittel empfohlen.
2. Der Bundesminister für Verkehr ist Schirmherr der Deutschen Verkehrswacht (DVW), deren Arbeit aus Mitteln des Kapitels 12 12 des Bundeshaushalts über den Deutschen Verkehrssicherheitsrat e. V. auch finanziell gefördert wird.
Im Rahmen der vielschichtigen Arbeit der DVW wurden im Bereich Ansbach Anfang der 60er Jahre von der dortigen Verkehrswacht im Großversuch Maßnahmen zum Schutze der Fußgänger bei Nacht durchgeführt. Allerdings haben diese Versuche und spätere Folgeversuche leider ergeben, daß die kostenlos verteilten Leuchtgegenstände nach kurzer Zeit von den Versuchspersonen — vermutlich aus Gleichgültigkeit — nicht mehr getragen wurden. Der Einzelhandel ist m. W. wegen der geringen Nachfrage nur selten bereit, diese Sicherungsmittel überhaupt in das Verkaufssortiment zu übernehmen.
3. Es ist in meinem Hause auch schon geprüft worden, ob man durch Rechtsverordnung die Fußgänger verpflichten sollte, bei Nacht lichtreflektierende Gegenstände zu tragen. Das würde bedeuten, daß alle Fußgänger zunächst derartige Gegenstände erwerben müßten, obwohl sich nur ein Bruchteil von ihnen nachts auf unbeleuchteten Landstraßen bewegt. Außerdem müßte der Rechtspflicht eine Bußgeldvorschrift entsprechen, d. h., der Fußgänger, der der Vorschrift nicht genügt, würde mit einer Geldbuße belegt. Das wäre keineswegs in allen Fällen gerechtfertigt.
Mit Sicherheit würde es häufig zu ärgerlichen Auseinandersetzungen mit der Polizei kommen, wenn die Sicherungsmittel vergessen oder in Verlust geraten sind.
4. Im übrigen bestehen auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung einer solchen Rechtspflicht. Ich bin daher zu der Überzeugung gelangt, daß es sich hierbei um einen Bereich handelt, den man mit Erfolg nicht gesetzlich reglementieren kann. Die Entscheidung, ob der Fußgänger insoweit etwas zu seinem eigenen Schutz unternehmen will, muß ihm überlassen werden, da vor allem er selbst betroffen ist und der Schutz von seiner eigenen Entscheidung abhängt.
5. Es ist mir nicht bekannt, ob die Anregungen der Verkehrswacht Ansbach in anderen Ländern, z. B. Skandinavien, verwirklicht wurden.
6. Die verkehrserzieherischen Bemühungen seitens der Bundesregierung, der Bundeländer und des DVR werden fortgesetzt, um die Fußgänger zu veranlassen, freiwillig die bezeichneten lichtreflektierenden Gegenstände zu benutzen.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Fieitag, den 23. Mai 1975 12203*
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen B 30 und 31) :
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, mit dem Neubau der Bundesautobahn zwischen den Anschlußstellen beim Stadtteil Salzgitter-Salder und Westerlinde zu beginnen, und in welchem Zeitraum wird dieses Vorhaben fertiggestellt sein?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, mit dem Bau der Umgehungsstraße für die Stadt Bad Gandersheim, B 64, zu beginnen, und in welchem Zeitraum wird dieses Ausbauteilstück fertiggestellt sein?
Zur Zeit laufen beim Bundesminister für Verkehr die Arbeiten an der Überprüfung und Fortschreibung des Bedarfsplanes zum Ausbauplan für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985. Im Rahmen dieser Überprüfung werden rd. 2 000 Ausbau- und Neubaumaßnahmen der bisherigen Ausbaudringlichkeit I und rd. 500 Änderungswünsche der Länder hinsichtlich ihrer Dringlichkeit nach bundeseinheitlichen Bewertungskriterien bewertet. Die Dringlichkeit der Einzelmaßnahmen soll danach aufgrund des sich aus dieser Bewertung ergebenden Nutzen-Kosten-Verhältnisses festgelegt werden. Ergebnisse diese Bewertung, die die Grundlage für die Einstellung in den Fünfjahresplan 1976-1980 und den Baubeginn innerhalb dieses Mehrjahresprogrammes bilden, liegen zur Zeit noch nicht vor, so daß über den Baubeginn der o. g. Einzelmaßnahmen, ihre Dotierung und Fertigstellung zur Zeit keine Angaben gemacht werden können.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krampe (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen B 32 und 33) :
Wann ist mit der Schaffung eines einheitlichen Telefonnetzes für Hamm bzw. mit einer Umstellung auf den Nandienst zu rechnen?
Wann kann mit der Erstellung eines amtlichen und örtlichen Telefonbuchs für Hamm gerechnet werden?
Zu Frage B 32:
Mit der Schaffung eines Fernsprechnetzes für das gesamte Stadtgebiet von Hamm, also auch für die durch die kommunale Neugliederung hinzugekommenen Stadtteile, kann leider nicht gerechnet werden. Weil die Schwierigkeiten, die starre Ortsnetzgrenzen insbesondere bei der kommunalen Neuordnung bereiten, durch die Umstrukturierung des Kabelnetzes mit einem vernünftigen Aufwand nicht beseitigt werden können, ist am 1. Juli 1971 die Einführung des großraumorientierten Nahverkehrstarifs beschlossen worden.
Die Deutsche Bundespost ist dabei, die technischen Voraussetzungen für die Einführung des Nandienstes zu schaffen. Die erforderlichen technischen Entwicklungsarbeiten sind weitgehend abgeschlossen; die fünfstelligen Ortsnetzkennzahlen sind zum
großen Teil schon auf vier Stellen verkürzt. Wegen der umfangreichen technischen Arbeiten und der erheblichen Investitionen, die geleistet werden müssen, kann die Umstellung nicht kurzfristig vorgenommen werden. Die Reihenfolge ist abhängig von den technischen Gegebenheiten in den einzelnen Netzbereichen. Umstellungstermine für einzelne Bereiche können z. Z. noch nicht angegeben werden. Die Deutsche Bundespost wird jedoch alles tun, um die Voraussetzungen für die Einführung des Nahverkehrstarifs so bald wie möglich zu schaffen.
Zu Frage B 33:
Die Städte Bockum-Hövel und die Gemeinden Pelkum, Rhynern und Uentrop haben gegen die kommunale Neuordnung im Raum Hamm Verfassungsbeschwerde eingereicht. Solange darüber nicht entschieden ist, können die Dienststellen der Deutschen Bundespost den Wünschen der Stadt Hamm nicht nachkommen. Im übrigen sind die Teilnehmer aller vorgenannten Städte und Gemeinden im Amtlichen Fernsprechbuch 31, Bereiche Dortmund und Hamm, also in einem Amtlichen Fernsprechbuch, aufgeführt.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen B 34 und 35):
Wann kann mit einem einheitlichen Antragsverfahren für die Erstattung von Schallschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden nach § 9 Abs. 4 des Fluglärmgesetzes gerechnet werden, und wann können Anwohnern in der Schallschutzzone 1 Vorschüsse für Aufwendungen von Schallschutzmaßnahmen gewährt werden?
Welche baulichen Schallschutzelemente für Schallschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden nach dem Fluglärmgesetz haben inzwischen einen Preisrückgang erfahren?
Zu Frage B 34:
Nach § 10 des Fluglärmgesetzes liegt das Verfahren bei der Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen in den Händen der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die Aufgaben, die sich für die Länder beim Vollzug des Fluglärmgesetzes ergeben, sind nach dem Inkrafttreten des Gesetzes mit den zuständigen obersten Landesbehörden erörtert worden. Dabei brachten die Vertreter der obersten Landesbehörden zum Ausdruck, daß sie eine bundeseinheitliche Regelung des Erstattungsverfahrens nicht für erforderlich halten. Die Bundesregierung hat daher vorerst davon abgesehen, in einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfte, die Einzelheiten des Erstattungsverfahrens festzulegen.
§ 12 des Fluglärmgesetzes verpflichtet die Flugplatzhalter zur Erstattung von — gemachten — Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen,
12204* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1975
nicht jedoch zur Gewährung von Vorschüssen. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, den Flugplatzhaltern eine solche Verpflichtung aufzuerlegen. Das Gesetz schließt andererseits nicht aus, daß die zuständige Behörde schon vor dem Einbau des baulichen Schallschutzes im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Erstattung prüft und das Ergebnis der Prüfung dem Antragsteller mitteilt.
Zu Frage B 35:
Es ist anzunehmen, daß eine größere Nachfrage und eine stärkere Konkurrenz bereits eine preisdämpfende Wirkung auch bei baulichen Schallschutzelementen gehabt haben. Sofern die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Untersuchung über die Kosten des baulichen Schallschutzes nähere Aussagen über die Preisentwicklung einzelner Schallschutzelemente erlaubt, wird sich die Bundesregierung in ihrem bis September 1975 vorzulegenden Bericht hierzu äußern.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage B 36) :
Werden Informationen von der Bundesregierung an Krankenhäuser und Ärzte ausgegeben, die darüber Auskunft erteilen, wie ein Antrag an DDR-Behörden formuliert sein muß, damit mit Aussicht auf Erfolg die Verwandten, im Fall von lebensgefährlichen Erkrankungen ihrer Angehörigen in der Bundesrepublik Deutschland, die DDR zu einem Krankenbesuch in die Bundesrepublik Deutschland verlassen dürfen, und wenn ja, in welcher Form werden die Informationen bekanntgegeben?
Nachdem die Regierung der DDR durch die Anordnung vom 17. 10. 1972 die Möglichkeit eröffnet hatte, daß auch solche DDR-Bewohner, die noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, anläßlich dringender Familienangelegenheiten in das Bundesgebiet und nach Berlin (West) reisen können, habe ich mit Schreiben vom 30. 11. 1972 an den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit die Einzelheiten dargelegt, wie das amtsärztlich bestätigte Attest des behandelnden Arztes beschaffen sein muß, um einem DDR-Bewohner die Reise zu einem lebensgefährlich erkrankten nahen Angehörigen im Bundesgebiet oder in Berlin (West) zu ermöglichen. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Rundschreiben vom 8. 1. 1973 die obersten Landesgesundheitsbehörden entsprechend informiert.
Unabhängig von dieser generellen Information erhalten auch in Einzelfällen Anfragende von mir selbstverständlich jede gewünschte Auskunft.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen B 37 und 38) :
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen bzw. was gedenkt sie noch zu tun, um Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zu deren in Ost-Berlin oder in der DDR festgehaltenen Vermögenswerten (Immobilienbesitz oder Sperrkonten) zu verhelfen?
Ist für den Fall, daß eine Realentschädigung im Rahmen des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs mit der DDR nicht zu erreichen ist, auch an Ersatzleistungen seitens der Bundesregierung gedacht?
Zu Frage B 37:
Der Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und der Minister der Finanzen der DDR haben am 25. April 1974 neben der „Unterhaltsvereinbarung" eine Vereinbarung über den Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen („Sperrguthabenvereinbarung") geschlossen. Aufgrund dieser Vereinbarung sind erstmalig — wenn auch vorläufig nur unter bestimmten Voraussetzungen und in der Regel monatlich in der Höhe von 200,— DM — Transfermöglichkeiten aus Sperrguthaben bei Bankinstituten der DDR in die Bundesrepublik Deutschland eröffnet. Im Rahmen der Verhandlungen über den Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR konnten die vielschichtigen und komplizierten Vermögensprobleme wegen der unterschiedlichen Rechtspositionen beider Seiten nicht gelöst werden, was in einem Protokollvermerk zum Grundlagenvertrag seinen Ausdruck gefunden hat. Auch im Rahmen der Verhandlungen über den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr war eine umfassende Lösung dieses Problems nicht möglich. Bei den erwähnten beiden zur Regelung der unter sozialen Gesichtspunkten dringlichsten Fragen getroffenen Teilvereinbarungen handelt es sich um einen ersten Schritt, der bereits zahlreichen betroffenen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR eine spürbare materielle Erleichterung bringt.
Die Bundesregierung ist bei den weiteren Verhandlungen mit der DDR darum bemüht, den Rahmen der „Sperrguthabenvereinbarung" zu erweitern und mehrere Bereiche des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs zu regeln.
Immobilien in der DDR können mit Genehmigung der zuständigen Behörden verkauft werden. Die Möglichkeiten, den Verkaufserlös in die Bundesrepublik Deutschland zu transferieren, bestehen zur Zeit nur im Rahmen der „Sperrguthabenvereinbarung" .
Zu Frage B 38:
Soweit Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere Flüchtlingen) der Zugang zu ihren Vermögenswerten in der DDR verschlossen ist, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in der DDR erlittene Vermögensschäden nach Maßgabe der Vorschriften des Lastenausgleichs- und Beweissicherungs-/FeststellungsGesetzes geltend zu machen.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Mai 1975 12205*
Anlage 30
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen B 39 und 40) :
Wie hoch ist die Gesamtzahl der Berater des Bundesministeriums für Forschung und Technologie unter Zugrundelegung des Beratungsplans 1974, wie viele Berater fungieren davon in Dauergremien, wie viele in Ad-hoc-Gremien?
Wie verteilt sich die Gesamtzahl der Berater auf die Herkunftsbereiche Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Industrie, Verbände, Verwaltung, Gewerkschaft?
Zu Frage B 39:
Unter Zugrundelegung des Beratungsplans 1974 vom Mai 1974 beträgt die Gesamtzahl der Mitglieder der Beratungsgremien 907. Hiervon fungierten 53 in Dauergremien und 854 in Ad-hoc-Gremien. Die tatsächlichen Zahlen können sich aus Gründen der notwendigen Flexibilität der Beratung, der Auflösung alter und der Konstituierung neuer Gremien, sowie des Wechsels in den Personen der Berater gegenüber dem Plan verändern. Neben den Mitgliedern der Beratungsgremien werden fallweise Gutachter oder Unternehmen als Sachverständige herangezogen und gegebenenfalls auch um schriftliche Gutachten gebeten.
Zu Frage B 40:
Die Gesamtzahl der Mitglieder ,der Beratungsgremien des Beratungsplans 1974 verteilt sich auf folgende Herkunfts- bzw. Wirkungsbereiche:
Hochschule 374
außer-universitäre Forschungseinrichtungen 207
Industrie 171
Verbände 43
Verwaltung 90
Gewerkschaften 7
sonstige Bereiche bzw. nicht zuordenbar 15
Da die Berater „ad personam" berufen werden, kann eine Zuordnung nur unter Vorbehalt, und soweit sie überhaupt bekannt ist, geschehen.