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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 173. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 12067 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — Drucksache 7/2460 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/3566 — Mahne (SPD) 12067 B Sick (CDU/CSU) 12069 B Hoffie (FDP) 12072 A Dreyer (CDU/CSU) . . . . . . . . 12073 B Wrede (SPD) 12075 A Ollesch (FDP) 12076 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studenten — Drucksache 7/2993 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3641 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3640 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studierenden —Drucksache 7/2519 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3641 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3640 — Biermann (SPD) 12078 B Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) 12080 B Spitzmüller (FDP) 12082 C Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) . 12084 A Große Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Frau Stommel, Kroll-Schlüter, Burger, Frau Schleicher, Orgaß, Sauer (Salzgitter), Braun und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in Deutschland — Drucksachen 7/2414, 7/3340 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland — Zweiter Familienbericht — sowie die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Zweiten Familienbericht — Drucksache 7/3502 — Rollmann (CDU/CSU) 12085 B Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 12092 B, 12161 C Frau Dr. Wex (CDU/CSU) 12100 A Fiebig (SPD) 12113 B Frau Lüdemann (FDP) 12118 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) . 12122 C Frau Stommel (CDU/CSU) 12126 D Marschall (SPD) 12129 A Frau Funcke (FDP) . . . . . . . . 12131 C Frau Schleicher (CDU/CSU) 12135 A Frau Huber (SPD) 12138 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . . . 12140 B Kroll-Schlüter (CDU/CSU) 12142 B Frau Meermann (SPD) 12144 C Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . . 12147 B Frau Dr. Lepsius (SPD) 12150 D Braun (CDU/CSU) 12154 A Frau Dr. Timm (SPD) . . . . . . . . 12155 D Burger (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12159 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt — Drucksache 7/3304 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt — Drucksache 7/3642 — . . . . . . . . 12163 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fundrechts — Drucksache 7/3559 — 12163 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 5. Juli 1974 des Weltpostvereins — Drucksache 7/3580 — . . . 12163 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. November 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung — Drucksache 7/3587 — . . . . . . . . 12163 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Susset, Sauer (Salzgitter), Dr. Köhler (Wolfsburg), Schröder (Lüneburg), Dr. Sprung, Dr. Müller-Hermann, Gierenstein, Höcherl, Dr. Warnke, Seiters, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. zusätzliche Förderungsmaßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage — Drucksache 7/3558 — Susset (CDU/CSU) . . . . . . . . 12163 D Christ (FDP) 12165 D Reuschenbach (SPD) 12168 B Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute — Drucksachen 7/3082, 7/3605 — 12170 C Fragestunde — Drucksachen 7/3630 vom 15. 5. 75 und 7/3665 vom 21. 5. 75 — Presseberichte betreffend Erwägungen der Bundesregierung hinsichtlich einer Sondersteuer für die deutsche Erdgas- oder Erdölförderung; Wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines durch die Sondersteuer erzwungenen gleichförmigen Verhaltens der internationalen Mineralölkonzerne durch die Bundesregierung DringlAnfr C1 21.05.75 Drs 07/3665 Zeyer CDU/CSU DringlAnfr C2 21.05.75 Drs 07/3665 Zeyer CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . 12105 B, C, D, 12106 A, B, C ZusFr Zeyer CDU/CSU . . . 12105 B, C, 12106 A ZusFr Frau Pack CDU/CSU . . 12105 C, 12106 C ZusFr Dreyer CDU/CSU 12106 B ZusFr Sick CDU/CSU 12106 B ZusFr Huonker SPD 12106 C Dank des Bundeskanzlers an die Sowjetunion in seiner Rede am 7. Mai 1975; Beurteilung der Ereignisse des 17. Juni 1953 durch die Bundesregierung in diesem Zusammenhang MdlAnfr A78 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A79 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BK . . . . . 12106 D, 12107 A, B, C, D, 12108 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . 12107 A, B, 12108 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 III ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12107 B, C, 12108 C ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 12107 C, 12108 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 12107 D Einsetzung einer Untersuchungskommission zur Feststellung der Wahrung der Menschenrechte in Indochina MdlAnfr A80 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 12108 D, 12109 A, B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 12109 A, B Finanzielle Förderung von Schulbuchempfehlungen mit „Umschreibungen" der Vertreibungsverbrechen im Rahmen der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen MdlAnfr A81 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A82 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 12109 C, D, 12110A,B,C,D, 12111 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 12109 D, 12110 A, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 12110 A, 12111 A Hoheitsanspruch Ost-Berlins auf das S-BahnGelände in West-Berlin; Belastung des innerdeutschen Verhältnisses durch die Verweigerung und Verhinderung jeglicher Hilfe für das in die Spree gestürzte türkische Kind MdlAnfr A70 15.05.75 Drs 07/3630 Hösl CDU/CSU MdlAnfr A71 15.05.75 Drs 07/3630 Hösl CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . • . .12111 C, D, 12112A,B,C,D, 12113A ZusFr Hösl CDU/CSU . . . 12111 D, 12112B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 12112 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12112 D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 12112 D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . . 12113 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 12170 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12171*A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesausschusses für Berufsbildung zur BerufsgrundbildungsjahrAnrechnungsverordnung MdlAnfr A3 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Gölter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 12171*D Anlage 3 Forderung von Gegenleistungen für Entwicklungshilfeleistungen an kommunistische Staaten MdlAnfr A4 15.05.75 Drs 07/3630 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 12171*D Anlage 4 Anordnung von Sicherheitsverwahrung für verurteilte Terroristen zum Schutz der Bevölkerung vor neuen strafbaren Handlungen nach Strafverbüßung vor und nach dem 1. Januar 1975 MdlAnfr A31 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12172* A Anlage 5 Beibehaltung der Orientierungszahlen über das reale Wachstum trotz veränderter Voraussetzungen; Bedingungen für eine Beendigung der konjunkturellen Übergangsphase und für die Erhöhung von Steuern MdlAnfr A46 15.05.75 Drs 07/3630 .Höcherl CDU/CSU MdlAnfr A47 15.05.75 Drs 07/3630 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12172* C Anlage 6 Errichtung von Energieparks für eine zentrale Elektrizitätsversorgung durch Kernkraftwerke; Erleichterung der Installierung von Trockenkühltürmen MdlAnfr A50 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A51 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12173* B Anlage 7 Anspruch von Gemeinden auf ERP-Mittel nach dem Beschluß des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" über den Wegfall des Status „Schwerpunktort"; Beginn der Förderung der mittelständischen Wirtschaft durch ERP-Darlehen MdlAnfr A54 15.05.75 Drs 07/3630 Lemmrich CDU/CSU MdlAnfr A55 15.05.75 Drs 07/3630 Lemmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12174* A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Anlage 8 Herausgabe einer Sammlung aller staatlichen Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft und die Gemeinden MdlAnfr A56 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12174* B Anlage 9 Verlust des Anspruchs auf Betriebsrente bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses; Benachteiligung der wegen der Erziehung von Kindern vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit aufgebenden Frauen MdlAnfr A62 15.05.75 Drs 07/3630 Pawelczyk SPD MdlAnfr A63 15.05.75 Drs 07/3630 Pawelczyk SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12174* D Anlage 10 Ausgleichszahlungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die Landesversicherungsanstalten MdlAnfr A64 15.05.75 Drs 07/3630 Ziegler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12175* B Anlage 11 Einbeziehung weiterer Jahrgänge in die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs; Einführung von Vorsorgeuntersuchungen für Herz- und Kreislauferkrankungen MdlAnfr A65 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Enders SPD MdlAnfr A66 15.05.35 Drs 07/3630 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12175* D Anlage 12 Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 8 des Arbeitsförderungsgesetzes im Hinblick auf das gegenwärtige Lehrstellenangebot MdlAnfr A67 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12176* B Anlage 13 Anwendung der Besitzstandsklausel des Artikels 10 Nr. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters zur Sicherung von Waisenrenten aus Betriebsrenten und privaten Renten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres MdlAnfr A68 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU MdlAnfr A69 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12176* B Anlage 14 Verletzung von Verträgen, Abkommen und sonstigen Rechten durch die DDR bei der Verweigerung der Hilfeleistung für ein ertrinkendes Kind MdlAnfr A72 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12136* D Anlage 15 Zahl der Fälle von Mord, Totschlag, Verwundung und verweigerter Hilfeleistung mit Todesfolge durch die Grenztruppe der DDR an Demarkationslinie und Mauer seit Oktober 1969 und seit Abschluß des Grundvertrages; konkrete Bedeutung der Ausführung von Staatssekretär Dr. Schüler gegenüber dem Ständigen Vertreter der DDR am 14. Mai 1975 über die Beeinträchtigung des Verhältnisses zwischen den beiden deutschen Staaten MdlAnfr A73 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Marx CDU/CSU MdlAnfr A74 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12177* A Anlage 16 Zurückweisung von Behauptungen der Ostberliner Stellen im Zusammenhang mit der Verweigerung von Hilfeleistungen; Unterrichtung der türkischen Behörden über den Tod des türkischen Jungen an der Sektorengrenze MdlAnfr A75 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Jenninger CDU/CSU MdlAnfr A76 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12177* C Anlage 17 Eröffnung des Goethe-Instituts in Singapur MdlAnfr A77 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Schmitt-Vockenhausen SchrAntw StMin Moersch AA 12178* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12067 173. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12171* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23.5. Adams* 23.5. Dr. Aigner* 23.5. Dr. Artzinger * 23.5. Dr. Barzel 23.5. Behrendt * 23.5. Blumenfeld 23.5. Buchstaller 23.5. Dr. Burgbacher * 23.5. Dr. Corterier 23.5. Damm 23.5. van Delden 23.5. Dr. Dregger 6.6. Egert 23.5. Dr. Enders 23.5. Engelsberger 23.5. Dr. Erhard 23.5. Dr. Evers 23.5. Fellermaier * 23.5. Flämig * 23.5. Frehsee * 23.5. Dr. Früh * 23.5. Gerlach (Emsland) * 23.5. Dr. Geßner 23.5. Gewandt 23.5. Härzschel * 22. 5. Handlos 23. 5. von Hassel 23.5. Hauck 23.5. Heyen 23.5. Hölscher 23.5. Dr. Hupka 23.5. Kater 31.5. Dr. h. c. Kiesinger 23.5. Dr. Klepsch 23.5. Krall 23.5. Krampe 24. 5. Dr. Kreile 23.5. Dr. Graf Lambsdorff 23.5. Lange * 23.5. Lautenschlager * 23. 5. Lücker * 24. 5. Mattick 23.5. Maucher 23.5. Memmel * 23.5. Metzger 23.5. Müller (Mülheim) * 23.5. Dr. Müller (München) ** 23.5. Dr. Müller-Emmert 23.5. Mursch (Soltau-Harburg) * 22. 5. Neumann 23. 5. Frau Dr. Orth * 23.5. Pawelczyk 23.5. Picard 23.5. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Richter 23.5. Frau Dr. Riedel-Martiny 23.5. Dr. Ritgen 21.6. Dr. Schäuble 23.5. Dr. Schollenberg 23.5. Schirmer 23.5. Schmidt (Kempten) 23.5. Schmidt (München) * 23.5. von Schoeler 23.5. Frau Schroeder (Detmold) 23.5. Dr. Schulz (Berlin) 6.6. Dr. Schulze-Vorberg 23.5. Dr. Schwencke ** 23.5. Dr. Schwörer * 23.5. Seefeld * 22.5. Springorum * 23.5. Dr. Starke (Franken) * 23.5. Strauß 23.5. Suck * 23.5. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 23.5. Dr. Waigel 23.5. Walkhoff * 23.5. Frau Dr. Walz • 22. 5. Wende 23. 5. Wohlrabe 23.5. Wolfram 22.5. Zywietz 7.6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 3) : Wann kann damit gerechnet werden, daß der Bundesausschuß für Berufsbildung zur Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gegenüber der Bundesregierung Stellung nimmt? Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 21. April 1975 mitgeteilt wurde, hat sich der Bundesausschuß für Berufsbildung schon am 20. März 1975 mehrheitlich gegen eine Aufhebung der vollen Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahres ausgesprochen. Gleichzeitig hat er den dafür zuständigen Unterausschuß beauftragt, die Beratungen über andere mögliche Maßnahmen zur Überwindung der im Zusammenhang mit der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung aufgetretenen Schwierigkeiten, wie z. B. eine Modifizierung der Berufsfelder, fortzusetzen. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird, läßt sich z. Z. noch nicht absehen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 4) : 12172* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Gilt für die Bundesregierung die in der Kölnischen Rundschau vom 14. Mai 1975 geäußerte Ansicht des Bundesministers Bahr, Chile werde solange keine Entwicklungshilfe erhalten, als dort die Demokratie abgeschafft sei, auch für die Entwicklungshilfe an kommunistische Staaten, und kann davon ausgegangen werden, daß die Bundesregierung zukünftig keine Entwicklungshilfe oder gleichwertige Leistungen ohne entsprechende Gegenleistungen mehr an kommunistische Staaten erbringen wird? Die Bundesregierung hat bereits am 4. Dezember 1974 in Ihrer Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Roser unter anderem ausgeführt: „Ein Vergleich zwischen zwei Empfängerländern deutscher Kapitalhilfe ist in genereller Hinsicht nicht möglich, weil Grundlagen und Ursachen ihrer jeweiligen weiteren Entwicklung völlig verschieden sind. Die länder-spezifischen Voraussetzungen bestimmen nach sorgfältigem Abwägen die Entscheidung über die Art der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit." Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 31) : In wieviel Fällen wurde bisher gegen verurteilte Terroristen auf Grund des vor dem 1. Januar 1975 geltenden Rechts Sicherungsverwahrung angeordnet, und glaubt die Bundesregierung, daß die seit dem 1. Januar 1975 geltenden Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung ausreichen, um die Bevölkerung davor zu schützen, daß verurteilte Terroristen ihre erkannte Absicht verwirklichen, nach Strafverbüßung erneut strafbare Handlungen, z. B. im Rahmen krimineller Vereinigungen, zu begehen? Der Bundesregierung ist bisher nicht bekanntgeworden, daß gegen Personen, die terroristischen Vereinigungen zuzurechnen sind, Sicherungsverwahrung verhängt worden ist. Die Frage geht im übrigen davon aus, daß die Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung mit Wirkung vom 1. Januar 1975 geändert worden sind. Dies trifft nicht zu. Die geltende Vorschrift über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung hat ihre Fassung mit Wirkung vom 1. April 1970 durch das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 25. Juni 1969 erhalten; die Regelung über die Sicherungsverwahrung ist seinerzeit mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen worden. In dieser Fassung ist die Vorschrift über die Sicherungsverwahrung mit unbedeutenden redaktionellen Änderungen in den neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs übergegangen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die seit dem 1. April 1970 geltenden Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung ausreichen, um die Bevölkerung vor solchen Tätern zu schützen, von denen angenommen werden muß, daß sie auch nach Verbüßung einer längeren Freiheitsstrafe weitere schwere Straftaten begehen werden. Die Vorschrift des Strafgesetzbuchs über die Sicherungsverwahrung (§ 66) ist auf Täter zugeschnitten, bei denen die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, daß sie infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, für die Allgemeinheit gefährlich sind. Die sonstigen Voraussetzungen für die Unterbringung sind in § 66 Abs. 1, 2 StGB in differenzierter Weise so umschrieben, daß berechtigten kriminalpolitischen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann und gleichzeitig das für das Maßregelrecht grundlegende Prinzip der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) gewahrt bleibt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 46 und 47) : Hält die Bundesregierung an der Ansicht ihres wirtschaftspolitischen Pressesprechers fest, daß sie ihre Orientierungszahlen z. B. über das reale Wachstum beibehalten kann, obwohl sich die tatsächlichen Voraussetzungen geändert haben? Unter welchen Bedingungen wäre die konjunkturelle Übergangsphase, innerhalb deren nach den Worten des Bundeswirtschaftsministers Steuern weder erhöht werden dürfen noch über Steuererhöhungen gesprochen werden darf, als beendet anzusehen? Zu Frage A 46: Ich gehe davon aus, daß mit dem in der Anfrage angesprochenen Begriff „Orientierungszahlen" die Jahresprojektion der Bundesregierung für 1975 gemeint ist, mit der nach § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft die für das laufende Jahr angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele dargestellt werden. Eine Korrektur der Jahresprojektion ist — wie an dieser Stelle bereits vor einem Monat im Zusammenhang mit einer ähnlichen Frage zum Ausdruck gebracht wurde — nicht beabsichtigt. Zwar ist es richtig, daß die Ausgangssituation an der Jahreswende 1974/75 ungünstiger war, als noch zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Jahreswirtschaftsberichts vermutet wurde (es lagen damals Produktionszahlen bis lediglich November vor). Für den Jahresverlauf — und dies ist das wesentliche — haben sich jedoch die Erwartungen — insbesondere auch hinsichtlich des Wirtschaftswachstums — nicht geändert. Sie sind vielmehr auch von der jüngsten Gemeinschaftsdiagnose der Institute voll bestätigt worden. Wörtlich heißt es im Gutachten der Institute, daß „das reale Bruttosozialprodukt im weiteren Verlauf dieses Jahres saisonbereinigt deutlich steigen wird". Trotzdem wird das gesamtwirtschaftliche Produktionsniveau im Jahresdurchschnitt 1975 allenfalls geringfügig über dem von 1974 liegen, weil sich die Ausgangsbasis im Verlaufe des 4. Quartals 1974 so stark abgeschwächt hat. Wie hoch das Wirtschaftswachstum im Jahresdurchschnitt 1975 tatsächlich sein wird, hängt weitgehend vom Zeitpunkt des konjunkturellen Wendepunkts ab, dessen präzise Vorhersage — auch nach dem Urteil der Institute — kaum möglich ist; schon eine Abweichung um 1 bis Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12173* 2 Monate würde für den Jahresdurchschnitt erhebliche Konsequenzen haben. Daher ist eine Vorhersage über das jahresdurchschnittliche Wirtschaftswachstum z. Z. mit besonders großen Unsicherheiten behaftet. Es erscheint kaum sinnvoll, die im Jahreswirtschaftsbericht genannten Zielgrößen an solche zur Zeit noch unsicheren Wahrscheinlichkeitsprognosen anzupassen. In diesem Zusammenhang sollte der unterschiedliche Charakter von Zielprojektion und Wahrscheinlichkeitsprognose nicht übersehen werden. Zu Frage A 47: Zur Kennzeichnung der gegenwärtigen Lage als „konjunkturelle Übergangsphase" habe ich bereits in meiner schriftlichen Antwort vom 15. Mai 1975 auf eine entsprechende Frage des Herrn Kollegen Niegel Stellung genommen. Dieser Text ist als Anlage 30 zum stenographischen Bericht über die Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Mai 1975 veröffentlicht worden und lag Ihnen bei Abfassung Ihrer Frage offenbar noch nicht vor. Insgesamt läßt sich zur derzeitigen Konjunkturphase folgendes sagen: Die rezessiven Tendenzen klingen offenbar ab, die Lage hat sich konsolidiert, und die Impulse aus den konjunktur- und fiskalpolitischen Maßnahmen lassen bei den aufgelockerten monetären Rahmenbedingungen erwarten, daß sich zusammen mit den wirtschaftsimmanenten Kräften im weiteren Verlauf eine aufwärts gerichtete Tendenz der Gesamtwirtschaft durchsetzt. Die weitere Entwicklung wird allerdings nicht zuletzt auch von der Auslandsnachfrage mitbestimmt werden. Nach der Beurteilung durch die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute (Gemeinschaftsdiagnose vom 25. April 1975) müßten die expansiven Impulse der Finanz- und Geldpolitik vollauf ausreichen, um einen neuen Aufschwung herbeizuführen. Im übrigen bin ich der Auffassung, daß eine auf Darlegung von Fakten und statistische Daten begrenzte Beschreibung der konjunkturellen Situation nicht der angemessene Anlaß für eine Diskussion über steuerpolitische Grundsatzfragen sein kann. Die Konjunkturlage ist nur einer von mehreren Aspekten, die es bei steuerpolitischen Entscheidungen zu beachten gilt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 50 und 51) : Ist es denkbar, daß aus gesamtwirtschaftlichen Gründen eine zentrale Elektrizitätsversorgung der Bundesrepublik Deutschland durch Kernkraftwerke in Form von Energieparks einer dezentralen, die bisher geplant ist, vorzuziehen ist, und auf Grund welcher Untersuchungen und Unterlagen kommt die Bundesregierung zu ihrem Urteil? Bis wann rechnet die Bundesregierung damit, daß Naß-Kühltürme in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr eingesetzt werden können, und in welchem Umfang ist sie bereit, die Installierung von Trocken-Kühltürmen zu erleichtern? Zu Frage A 50: Wissenschaftliche Untersuchungen über Energieoder Nuklearparks zeigen einerseits technische und wirtschaftliche Vorteile solcher Kraftwerksanordnungen auf. Durch Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen und gemeinsamer Hilfskomponenten lassen sich geringere spezifische Anlagekosten errechnen. Dort wo sich u. U. Wiederaufbereitungsanlagen und möglicherweise auch Endlagerungsplätze einbeziehen lassen, könnten sich darüber hinaus Vorteile für die Sicherheit des Brennstoffkreislaufs ergeben. Dem stehen andererseits Mehraufwendungen für Kühlung und Netzausbau sowie für höhere Übertragungsverluste gegenüber. Nuklearparks im Landesinneren werden nur mit Luftkühlung betrieben werden können, welche gegenüber der Naßkühlung wesentlich höhere Investitions- und Betriebskosten erfordert. Hohe Leistungskonzentrationen führen außerdem zu Problemen bei der Konstruktion der elektrischen Anlagen und Geräte (Schwierigkeiten bei der Beherrschung der Kurzschlußleistung). Andere Probleme ergeben sich für die Reservehaltung. Neben diesen elektrizitätswirtschaftlichen Momenten sind aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vor allem die Auswirkungen auf die Raumordnung zu beachten, die eine Massierung von Kraftwerken und Hochspannungsleistungen mit sich bringen. Die Bundesregierung läßt derzeit eine Studie über küstennahe Großstandorte anfertigen, die soweit nähere Erkenntnisse bringen soll. In der Bundesrepublik Deutschland besteht bereits ein ausgedehntes Hochspannungsnetz, das die weit verteilten, zum Teil verbrauchsnahen Kraftwerksstandorte miteinander und mit den Verbrauchszentren verbindet. Darauf basieren die gegenwärtigen Planungen der Elektrizitätswirtschaft. Dabei versucht sie schon heute weitgehend an einzelnen Standorten mehrere Kraftwerksblöcke zu vereinigen. (Beispiel: 4 Blöcke für Biblis). Zu Frage A 51: Die Bemühungen der Bundesregierung um möglichst sichere, wirtschaftlich und rationelle Stromerzeugung erfordern es, die noch vorhandenen Möglichkeiten für nasse Rückkühlung des Kraftwerksprozesses weitgehend zu nutzen. Die Abwärmekommission beschäftigt sich eingehend mit diesen Fragen. Auf Grund der bis heute angestellten Überlegungen kann damit gerechnet werden, daß doch bis in die 80er Jahre genügend Standorte für nasse Rückkühlung vorhanden sein werden. Die Bundesregierung verfolgt die Arbeiten zur Entwicklung von Trockenkühltürmen sehr aufmerksam. Ein erstes Großprojekt dieser Art wird in Schmehausen gebaut und mit öffentlichen Mitteln gefördert. Allerdings bringen auch Trockenkühltürme Probleme mit sich. Investitionsaufwendungen sind höher als bei Naßkühltürmen und aufgrund eines ungünstigeren thermischen Prozeßwirkungsgrades ist bei dieser Kühlungsart die elektrische Energieausbeute geringer. Davon würden leichtwassermoderierte Reaktoren besonders benachteiligt. Aus diesem Grunde sollte Trockenkühlung zunächst konventionellen Kraftwer- 12174* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, cien 22. Mai 1975 ken und Hochtemperaturreaktoren vorbehalten bleiben. Inwieweit weitere Förderungen notwendig sind, wird sich besser überblicken lassen, sobald Ergebnisse von Schmehausen vorliegen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 54 und 55) : Trifft es zu, daß Gemeinden, die nach dem jüngsten Beschluß des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nicht mehr den Status als Schwerpunktort behielten, der Zugriff auf wichtige Teile der ERP-Mittel verwehrt ist? Seit wann wird die mittelständische Wirtschaft mit ERP-Darlehen gefördert? Zu Frage A 54: Nein, es trifft nicht zu, daß die Gemeinden, die als Schwerpunktorte entfallen, aus dem ERP-Sondervermögen nicht mehr gefördert werden. Die im 4. Rahmenplan vorgesehene Übergangsregelung wird auch im ERP-Gemeindeprogramm angewendet. Danach können solche Schwerpunktorte, die ihren Status verloren haben, weil sie nicht mehr im Fördergebiet liegen, noch Anträge bis zum 31. Dezember 1976 stellen; die Investitionen müssen bis zum 31. Dezember 1979 abgeschlossen sein. Für alle anderen Schwerpunktorte wird die Förderung unverändert weitergeführt. Die vorhandenen Mittel reichen aus. Da verschiedentlich Zweifel entstehen, darf ich zur Klarstellung noch sagen: Die ERP-Umweltschutzprogramme für Abwasserreinigung, Luftreinhaltung und Abfallbeseitigung stehen allen Gemeinden ohne regionale Begrenzung offen, ebenso das M IV-Programm für Abfallbeseitigung der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Zur Information Die ERP-Ansätze betragen — in Mio. DM — Gemeinde programm Umweltschutz 1973 150 250 1974 165 280 1975 180 295 Zu Frage A 55: Die mittelständische Wirtschaft wird bereits seit Entstehung des ERP-Sondervermögens (Anfang der 50er Jahre) gefördert. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7'3630 Frage A 56) : Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung bisher unterlassen, eine umfassende Sammlung aller staatlichen Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft und für die Gemeinden von seiten des Bundes herauszugeben, obgleich dafür in der Bevölkerung und in der Verwaltung wegen der Unübersichtlichkeit auf diesem Gebiet ein dringendes Bedürfnis besteht? Mit Ihnen bin ich der Auffassung, daß alle interessierten Bürger ein Recht auf umfassende Information über öffentliche Finanzierungshilfen und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft haben. Die Möglichkeit, mit einer einzigen Veröffentlichung gleichzeitig über alle Finanzierungshilfen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft zu informieren, ist jedoch nicht der diesem Zweck adäquateste Weg. Die Interessenlagen der zu informierenden Kreise sind zu unterschiedlich. Eine solche Broschüre hätte nicht für alle Bereiche der gewerblichen Wirtschaft, sondern auch über alle Verwendungszwecke der zur Verfügung stehenden Förderhilfen berichten müssen. Wegen der notwendigen Beschreibung der Voraussetzungen und Konditionen der jeweiligen Fördermaßnahmen hätte auf die Wiedergabe von Richtlinien nicht verzichtet werden können. Daher wäre eine solche Darstellung sehr umfangreich geworden; ihre Übersichtlichkeit wäre eingeschränkt gewesen. Bei Einbeziehung aller Hilfen der Länder zugunsten der gewerblichen Wirtschaft hätten sich diese Nachteile vervielfacht. Änderungen einzelner Bestimmungen sind oft unvermeidlich. Dadurch würden Neuauflagen einer so umfangreichen Broschüre in kürzeren Zeitabständen erforderlich werden. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß die Wirtschaft an einer umfassenden Information über spezifische Hilfen und Maßnahmen für den jeweiligen Fachbereich interessiert ist. Broschüren mit einem solchen Informationsgehalt über ein zusammenhängendes Sachgebiet sind vom Erfolg her am wirksamsten und entsprechen dem Informationsbedürfnis der Fragesteller am besten. In diesem Zusammenhang möchte ich die Mittelstandsfibel, die jährlichen ERP-Broschüren und die jährlichen Rahmenpläne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nennen. Auch der Subventionsbericht der Bundesregierung, der alle zwei Jahre erstellt wird, bietet eine breite Erkenntnis- und Informationsbasis über die Förderung der gesamten Wirtschaft. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 7/3630 Fragen A 62 und 63) : Trifft es zu, daß auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Arbeitnehmer einen Anspruch auf Betriebsrenten trotz mehr als 12jähriger Betriebszugehörigkeit bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlieren können, wenn die Zeit der Betriebszugehörigkeit nicht zusammenhängend verbracht worden ist, sondern eine Unterbrechung aufweist? Sieht die Bundesregierung bejahendenfalls in dieser Tatsache eine Benachteiligung von Frauen, die wegen der Erziehung von Kindern vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und später wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, und hält die Bundesregierung eine Abhilfe durch eine Gesetzesänderung für möglich und nötig? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12175* Nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 behält ein Arbeitnehmer die Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung auch dann, wenn sein Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles endet, sofern in diesem Zeitpunkt der Arbeitnehmer mindestens das 35. Lebensjahr vollendet hat und — entweder die Versorgungszusage für ihn mindestens 10 Jahre bestanden hat — oder der Beginn der Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für ihn mindestens 3 Jahre bestanden hat. Die in der zweiten Alternativvoraussetzung genannte 12jährige Betriebszugehörigkeit muß zusammenhängend verbracht worden sein. Wird die Betriebszugehörigkeit vorher unterbrochen, so verfällt die Anwartschaft und kann später bei einem Neubeginn der Betriebszugehörigkeit nicht wieder aufleben, es sei denn, der Arbeitgeber ist aufgrund vertraglicher Vereinbarung bereit, die Unverfallbarkeit bereits früher eintreten zu lassen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Die gesetzliche Regelung gilt generell und betrifft daher nicht nur Frauen, die wegen der Erziehung von Kindern ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrechen, sondern auch Männer, die nach einem Arbeitsplatzwechsel später wieder für den früheren Arbeitgeber tätig werden wollen. Im Hinblick darauf, daß die gesetzliche Regelung nur eine soziale Mindestnorm darstellt, von der in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann, steht es dem Arbeitgeber frei, früher bei ihm verbrachte Dienstzeiten bei der Berechnung der Frist für den Eintritt der Unverfallbarkeit und bei der Bemessung der Anwartschaftshöhe mit zu berücksichtigen. Es kann davon ausgegangen werden, daß Arbeitgeber, die eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers wünschen, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung, derartige frühere Zeiten der Betriebszugehörigkeit anzurechnen, wird dagegen nicht für zweckmäßig gehalten. Ein solcher gesetzlicher Zwang würde die Gefahr in sich bergen, daß Arbeitgeber bei der Wiedereinstellung früherer Arbeitnehmer besondere Zurückhaltung üben werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 64) : Wie ist die Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Anfrage in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 9. April 1975 mit neuerlichen Meldungen zu vereinbaren, die Ausgleichszahlungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die Landesversicherungsanstalten würden nach neuesten Schätzungen mindestens 9 Milliarden DM, vielleicht sogar 11 Milliarden DM betragen, so daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ihre Reserven angreifen müsse wie schon im März 1975 mit 241 Millionen DM? Die unterschiedliche Höhe der von der Bundesregierung und in der Presse genannten Ausgleichszahlung von der Angestelltenrentenversicherung an die Rentenversicherung der Arbeiter geht im wesentlichen auf unterschiedliche Berechnungsmethoden zurück. Die Vorausberechnungen der Bundesregierung im Rentenanpassungsbericht 1975, die sich über 15 Jahre erstrecken, sollen die langfristige finanzielle Entwicklung erkennen lassen. Demgegenüber sind z. B. die kurzfristigen Schätzungen über die Entwicklung der Haushalte der Versicherungsträger von der Aufgabenstellung und der Methode her nicht vergleichbar. Ein Unterschied liegt insbesondere in der Behandlung der Beiträge an die Krankenkassen für die Krankenversicherung der Rentner. Hinzu kommt noch, daß alle Vorausschätzungen über die tatsächliche Höhe des Finanzausgleichs zwischen den Rentenversicherungszweigen mit den nicht im voraus bekannten Daten des Arbeitsmarktes und auch der Lohn- und Gehaltsentwicklung belastet sind. Bei der sich von Monat zu Monat verändernden Wirtschaftslage ändern sich selbstverständlich auch die Zahlen über die finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung. So sind die Rentenversicherungen beim Finanzausgleich für das jeweilige Kalenderjahr auf Vorausschätzungen angewiesen. Man wird also erst im Laufe des Jahres 1976 wissen, wie hoch der Finanzausgleich für das Jahr 1975 tatsächlich war. So wurde beispielsweise bei der endgültigen Abrechnung für das Jahr 1974 im Jahre 1975 festgestellt, daß rund eine halbe Milliarde DM zuviel von der Angestelltenrentenversicherung an die Arbeiterrentenversicherung überwiesen worden ist. Erst recht ist eine monatliche Betrachtungsweise, wie Sie sie am Ende Ihrer Frage für den Monat März anstellen, nicht hilfreich. Diese Ausgleichszahlungen sind gerade dazu gedacht, die finanzielle Situation in den beiden Zweigen der Rentenversicherung so zu gestalten, daß die Zahlung der Renten immer gewährleistet ist. Außerdem sind auch die 45 Milliarden DM aus dem Rücklagevermögen der beiden Versicherungszweige dafür bestimmt, vorübergehend auftretende Engpässe zu überwinden. Die Liquiditätsreserve ist im übrigen so hoch, daß eine Besorgnis für die Zahlung der Renten nicht gerechtfertigt ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/3630 Fragen A 65 und 66) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, weitere Jahrgänge in die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs einzubeziehen, da der bisherige Kreis der Berechtigten verhältnismäßig wenig Gebrauch von den angebotenen Untersuchungen machte? Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen, auch für Herz- und Kreislauferkrankungen Vorsorgeuntersuchungen einzuführen, nachdem statistisch erwiesen ist, daß mehr Menschen an diesen Krankheiten sterben als an Krebs? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung 12176* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 auf Grund verstärkter Aufklärung in zunehmendem Maße die ihnen zur Verfügung stehenden Früherkennungsmaßnahmen in Anspruch nehmen werden. Die im Gesetz festgelegten Altersgrenzen erfassen die Jahrgänge der Versicherten, die durch solche Krebsarten gefährdet sind, zu deren Bekämpfung die Früherkennungsuntersuchungen bestimmt sind. Es ist daher sozialpolitisch nicht erforderlich, den anspruchsberechtigten Personenkreis zu erweitern. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung hat eine Empfehlung zur Erweiterung der bestehenden Früherkennungsuntersuchungen auf Krankheiten des Kreislaufsystems erarbeitet. In dieser Empfehlung hält es die Sachverständigenkommission für erforderlich, vor der allgemeinen Einführung der vorgeschlagenen Früherkennungsuntersuchungen eine Systemerprobung des Vorgehens in ausgewählten Bezirken vorzunehmen und die vergleichende Wertung der Ergebnisse dieser Erprobung dazu geeigneten Wissenschaftlern zu übertragen. Die Bundesregierung bereitet derzeit die vorgeschlagenen Modellversuche vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage A 67): Welche Rechtsverordnungen sind bisher im Hinblick auf den § 9 des Arbeitsförderungsgesetzes von 1969 erlassen worden, und welche Verordnungen gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf die gegenwärtige Lage im Bereich des Lehrstellenangebotes in der Bundesrepublik Deutschland gegebenenfalls zu erlassen? Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Berufsbildungsgesetzes sieht eine umfassende Regelung der Statistik der betrieblichen Berufsausbildung vor. In diesem Zusammenhang sollen künftig jährlich einmal die bei den Ausbildungsbetrieben besetzten und nicht besetzten Ausbildungsplätze erhoben werden. Der Berufsbildungsbericht, der nach dem Entwurf jedes Jahr zum 1. März vorzulegen ist, soll u. a. die Zahl der am 30. September des vergangenen .Jahres nicht besetzten Ausbildungsplätze und für das laufende Kalenderjahr die bis zum 30. September zu erwartende Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze angeben. Der Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 9 des Arbeitsförderungsgesetzes erscheint auch daher nicht mehr zweckmäßig. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 68 und 69) : Findet nach Auffassung der Bundesregierung die Besitzstandsklausel des Artikels 10 Nr. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters, wonach entsprechend dem Willen des Gesetzgebers nachteilige Folgen aus der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters bei Renten in jedem Fall ausgeschlossen sein sollten, auch auf Betriebsrenten und private Renten Anwendung, so daß etwa laut einem 1970 unter früherem Recht vereinbarten Geschäftsführervertrag „noch minderjährige Kinder eine volle Waisenrente in Höhe von 15 % der väterlichen Rente" bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres anzusprechen haben? Ist es — falls die vorausgehende Frage bejaht wird — mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, wenn eine Finanzbehörde den Standpunkt vertritt, eine 1974 achtzehn Jahre gewordene Waise habe als nunmehr Volljährige keine Rente aus dem Geschäftsführervertrag ihres Vaters mehr anzusprechen, während Waisen, die eine gesetzliche Rente erhalten, ihren Rentenanspruch bis zu ihrem 21. Lebensjahr behalten? Das Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters enthält eine Übergangsregelung für die erhöhten Witwenrenten der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung. Es ist sichergestellt worden, daß Witwen, die ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen, die erhöhte Witwenrente auch dann weiter gezahlt bekommen, wenn das Kind durch das Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters vor dem 21. Lebensjahr volljährig geworden ist. Die Vorschrift sollte ausschließlich Renten der Sozialversicherung erfassen, nicht aber Betriebsrenten oder private Renten für Waisen. Für privatrechtlich vereinbarte Renten gilt nach wie vor der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der im Vertrag zum Ausdruck gekommene Parteiwille ist für die Auslegung maßgebend. Ob die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters Auswirkungen auf die Waisenrenten aufgrund von Geschäftsführerverträgen hat, hängt deshalb von der Ausgestaltung des Vertrages im Einzelfall ab. Betriebliche Versorgungsregelungen knüpfen für die Dauer der Zahlung von Waisenrenten schon bisher regelmäßig nicht an das Volljährigkeitsalter, sondern an die Vollendung eines bestimmten Lebensalters an. Ihre zweite Frage haben Sie für den Fall gestellt daß die erste Frage zu bejahen ist. Da dies aber, wie ich ausgeführt habe, nicht der Fall ist, möchte ich mich auf folgende Bemerkungen beschränken: Die für die Waisenrenten der Sozialversicherung bedeutsamen Altersgrenzen sind, wie schon nach früherem Recht, unabhängig vom Volljährigkeitsalter. Diese Waisenrenten werden allgemein bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen, z. B. längere Ausbildung, vorliegen, werden sie bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Zu der von Ihnen genannten Auskunft einer Finanzbehörde kann ich mich ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht äußern. Ich bin gerne bereit, den Fall prüfen zu lassen, falls Sie mir entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen möchten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 72) : Welche Verträge, Abkommen oder sonstige Rechte verletzte nach Auffassung der Bundesregierung die DDR im Zusammenhang mit der Verweigerung der Hilfeleistung für ein ertrinkendes Kind durch die „Grenztruppe der DDR"? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12177* Die Bundesregierung ist sich mit den Regierungen der Drei Mächte und mit dem Senat von Berlin darin einig, daß es in diesen und ähnlich gearteten Fällen in erster Linie darum geht, einem in Lebensgefahr befindlichen Menschen zu helfen. Ein solcher Vorgang beeinträchtigt die Bemühungen um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten, er steht im Gegensatz zu dem erklärten Willen, den die Vertragspartner des Viermächte-Abkommens wie auch die Vertragspartner des Grundlagenvertrages in dessen Präambel zum Ausdruck gebracht haben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 73 und 74): Wieviel Fälle von Mord, Totschlag, Verwundung und verweigerter Hilfeleistung mit Todesfolge hat die Bundesregierung von seiten der DDR und Ost-Berlins an und bei der Demarkationslinie und Mauer seit Oktober 1969 und seit Abschluß des Grundvertrags festgestellt? Was bedeutet die Ausführung von Staatssekretär Dr. Schüler gegenüber dem Ständigen Vertreter der DDR am 14. Mai 1975 konkret und im einzelnen, daß die Bemühungen der Bundesregierung um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten schwer beeinträchtigt worden seien? Zu Frage A 73: Die Bundesregierung legt angesichts dieses empörenden Unglücksfalles Wert auf die Feststellung, daß unterschieden werden muß zwischen direkter Gewaltanwendung gegen Menschen (z. B. Mord, Totschlag, Verwundung) und dem Verweigern bzw. Untersagen einer Hilfeleistung zur Rettung eines in Lebensgefahr befindlichen Menschen. Hier kann eine Verbesserung der Situation nur erreicht werden, wenn differenziert wird, d. h. konkret: wir hoffen und wünschen, daß die angestrebte Vereinbarung zur Rettung bei Unglücksfällen an der Sektorengrenze schnell zustande kommt, damit das Problem des Untersagens einer Hilfeleistung nicht mehr auftritt. Davon zu trennen ist das Schicksal jener Menschen, die beim Versuch, aus der DDR zu fliehen, ums Leben kommen. Seit Oktober 1969 waren dies — soweit sich das überhaupt feststellen läßt — bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages 11 Fälle an der Grenze zur DDR und 3 Fälle in Berlin, seit dem Abschluß des Grundlagenvertrages bis heute 4 Fälle an der Grenze zur DDR und 1 Fall in Berlin. Zu Frage A 74: Staatssekretär Dr. Schüler hat den Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Herrn Dr. Kohl, am 14. Mai 1975 zu sich gebeten und ihn auf folgendes hingewiesen: „Die Bundesregierung hat kein Verständnis dafür, daß Grenzorgane der DDR am 11. Mai die rechtzeitige Hilfeleistung für das in die Spree gestürzte Kind durch die Westberliner Feuerwehr verweigert haben. Mit den Regierungen der Drei Mächte und dem Senat von Berlin ist die Bundesregierung der Auffassung, daß alle juristischen oder politischen Überlegungen zurücktreten müssen, wenn es darum geht, einem in Lebensgefahr befindlichen Menschen Hilfe zu leisten. Mit Empörung und Trauer hat die Bevölkerung auf die unfaßbare Nachricht vom Tod des Kindes reagiert. Die Bemühungen der Bundesregierung um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten sind schwer kompromittiert worden." Dieser Erklärung habe ich im Namen der Bundesregierung nichts hinzuzufügen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 75 und 76): In welcher Form und mit welchen Argumenten bat die Bundesregierung die Behauptung von Ostberliner Stellen zurückgewiesen, die verweigerte Hilfeleistung an dem türkischen Jungen Cetin Merb sei auf Westberliner Verschulden zurückzuführen? Hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat und den drei westlichen Gewahrsamsmächten den türkischen Behörden alle notwendigen Einblicke und Kenntnisnahmen gewährt, um den Vorgang um den ertrunkenen türkischen Jungen eindeutig aufzuklären? Zu Frage A 75: Der Westberliner Senat hat die Anschuldigungen der DDR zurückgewiesen. Der Regierende Bürgermeister hat u. a. am 12. und am 15. Mai im Fernsehen Stellung genommen und nachdrücklich den Versuch der DDR zurückgewiesen, die Schuld an dem tragischen Vorfall dem Senat zuzuschieben. Hier gehe es eindeutig darum, daß an den Grenzen endlich etwas Normales eintrete, nämlich daß jeder, der retten wolle, auch retten könne. Dazu brauche man keine Vereinbarung. Der Senat sei dennoch bereit, eine Vereinbarung abzuschließen, aber nur, wenn sie nicht im Widerspruch zum ViermächteStatus für ganz Berlin stehe. Der Sprecher des Berliner Senats hat an verschiedenen Stellen zum Ausdruck gebracht, daß es jenseits aller politischen Probleme um die einfachsten Gebote der Menschlichkeit und der Nächstenhilfe ging. Die DDR sei während der Verhandlungen über Rettungsmaßnahmen an den Sektorengrenzen nicht von der Pflicht entbunden, Rettungshandlungen am Ort des Unglücks zuzulassen. Sie kompromittiere sich restlos, wenn sie versuche, am Beispiel tragischer Unglücksfälle den Status der Stadt widerrechtlich und einseitig zu verändern. Die Bundesregierung hat das, was von ihrer Seite aus zu diesem Unglücksfall zu sagen ist, durch Staatssekretär Dr. Schüler dem Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Herr Dr. Kohl, mitteilen lassen. Zu Frage A 76: Die in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen sind ergriffen worden. 12178* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Anlage 17 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage A 77) : Wann ist mit der Eröffnung des Goethe-Instituts in Singapur zu rechnen, dessen Notwendigkeit von allen zuständigen Stellen seit langem bejaht wird? Mit der Eröffnung der Zweigstelle des Goethe-Instituts in Singapur ist — vorbehaltlich einer befriedigenden Regelung der die Funktionsfähigkeit des Instituts sichernden Statusfragen — aller Voraussicht nach noch im Laufe dieses Jahres zu rechnen.
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    Rede von Antje Huber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur einige Bemerkungen zu verschiedenen ökonomischen Aspekten machen, die heute in diese familienpolitische Debatte eingeflossen sind. Wir halten zunächst an dem Grundsatz fest, daß die Entscheidung über die Familiengröße eine private Entscheidung ist und bleibt. Ich glaube aber, es trifft nicht zu, daß diese private Entscheidung für oder gegen ein oder mehrere Kinder ausschließlich ökonomisch begründet ist. Hier muß man sich vor einem falschen bevölkerungspolitischen Zungenschlag hüten.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Staat kann Kinderliebe nicht in Gesetzen verordnen. Er kann keine Richtlinien für Mutterliebe oder für kinderfreundliches Verhalten erlassen.

    (Beifall und sehr gut! bei der SPD)

    Dies ist Aufgabe der Gesellschaft. Das hier zu erwähnen, ist sicherlich nützlich.
    Man muß sich aber auch der Grenzen staatlicher Möglichkeiten bewußt sein. Wir sind uns natürlich alle darüber im klaren, daß hier die ökonomischen Aspekte neben der Schutzgesetzgebung und neben Bildungsfragen eine große Rolle gespielt haben. Insofern möchte ich gleich sagen: Der Staat leistet heute in verschiedenen Formen einen Teilausgleich für die Kinderkosten. Er leistet keinen Vollausgleich, und zwar — das muß man auch festhalten nicht nur, weil es finanziell nicht darstellbar wäre, sondern weil auch die Eigenverantwortlichkeit der Familie dann verschwinden würde. Dies wünschen weder der Gesetzgeber noch die Familie noch die Bevölkerung.
    Ich finde es geradezu abenteuerlich, wenn die Frau Wex in ihrer Rede sagt, daß die Eheleute heute aus ökonomischen Gründen einen massiven Druck hinsichtlich ihrer freien Entscheidung für oder gegen das Kind empfänden. Die Umfragen in der Bevölkerung von neutralen, uns nicht nahestehenden Instituten haben ausgewiesen, daß drei Viertel der Bevölkerung erklärt haben, es gehe ihnen gut. Ausgerechnet in dieser Zeit, in der der Teilausgleich des
    Staates bedeutend höher ist als je zuvor, soll also ein massiver Druck vorhanden sein. Das finde ich doch ein bißchen abenteuerlich.

    (Beifall bei der SPD)

    Nun ist in der Debatte über die Tabelle geredet worden, die auf den Seiten 168/169 steht und in der der Pro-Kopf-Anteil des Familieneinkommens aufgeschlüsselt wird. Wenn man es so betrachtet, wird hierbei zunächst unterstellt, daß Babies und Kleinkinder genau denselben Bedarf wie Erwachsene haben und daß sich die Familienkosten im einzelnen ganz anders ausnehmen. Aber dies würde ich noch vernachlässigen. Der Hauptgesichtspunkt ist, daß man überhaupt nur von einem Einkommen schreibt und nicht von den vielen Ausgleichsleistungen, die gerade auch der kinderreichen Familie zufließen. Diese Tabelle gibt überhaupt keinen Aufschluß über Entwicklungen; sie zeigt keine Vergleiche. Ich aber möchte Ihnen ein paar Zahlen nennen.
    Bei der Fortschreibung der Einkommensstatistik von dem Jahr 1968 auf heute ergibt sich, daß z. B. die 540 000 Arbeitnehmerhaushalte mit vier oder mehr Kindern, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden — also Lohnsteuerfälle —, fast zur Hälfte, nämlich in über 200 000 Fällen, in der Lohngruppe zwischen 25 000 und 36 000 DM Einkommen jährlich sind. Das ist stets mehr als der Durchschnittslohn des Arbeitnehmers. Und da müssen Sie natürlich auch einmal fragen, wo diese Leute angesiedelt sind. Wir haben also 62 % der Mehrkinderfamilien in den Einkommensstufen zwischen 20 000 und 36 000 DM jährlich; darunter liegen nur 17 %. Frühere Tabellen, meine Damen und Herren, haben sehr viel schlechter ausgesehen. Und Sie dürfen ja nicht nur immer sagen, das sei alles ganz schlecht, sondern müssen erst einmal sehen, wieviel besser alles geworden ist.

    (Beifall bei der SPD und der FDP KrollSchlüter [CDU/CSU]: O je! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch nicht die Aufgabe der Opposition! Rollmann [CDU/CSU]: Frau Kollegin, lesen Sie doch einmal im Familienbericht, was da zum Familienlastenausgleich steht!)

    — Ja, das habe ich gelesen, aber ich sage Ihnen, daß der Familienlastenausgleich nicht die Aufgabe hat, Einkommensnivellierungen jeglicher Art zu vollziehen; er ist vielmehr ein Teilausgleich für Kinderkosten, und darüber sind wir uns mit den betroffenen Gruppen der Gesellschaft einig.
    Von den Einkommensteigerungen haben nämlich auch die Mehrkinderfamilien profitiert, wie ich dargelegt habe. Wenn Sie nun einwenden: ja, aber nicht in dem Maße, will ich Ihnen gleich sagen, in welchem Maße wir jetzt die steuerlichen Entlastungen hinzurechnen können. Zu den reinen Lohn- und Einkommensteigerungen kommen ja die dadurch hervorgerufenen Verbesserungen hinzu.
    Bei Familien mit vier und mehr Kindern wurden durch die Steuerreform Entlastungen bis zu Jahreseinkommen von 180 000 DM erzielt, bei den Junggesellen nur bis zu 40 000 DM und bei den kinder-



    Frau Huber
    losen Ehepaaren his zu 80 000 DM. Da können Sie doch unsere Präferenzen deutlich sehen!

    (Beifall bei der SPD)

    Ich will ein Beispiel nennen. Ein unverheirateter Arbeitnehmer unter 50 Jahren hat bei 20 000 DM Jahreseinkommen steuerlich nach der Reform 688 DM gespart; das sind 19,1 %. Ein verheirateter Arbeitnehmer unter 50 Jahren mit genau dein gleichen Einkommen, aber mit vier Kindern, erfährt eine steuerliche Entlastung von 1 734 DM gegenüber dem, was früher war, und das sind 255%. Ich finde, dies ist schon etwas.

    (Beifall bei der SPD)

    Bei den höheren Einkommen ist die Entlastung geringer, aber die Werte sind noch deutlich unterschiedlich. Wenn jemand, der ledig ist, 100 000 DM verdient, so hat er jetzt eine Entlastung von 275 DM gleich 0,69 %. Wenn er 100 000 DM verdient und vier Kinder hat, hat er eine Entlastung von 1 122 DM, und dies sind 4,3 %.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Ich will aber gerade an dieser Stelle einen grundsätzlichen Satz anfügen: Es geht hier nicht um die ökonomische Lage der Mehrkinderfamilien schlechthin. Es kann einer Familie mit zwei Kindern oder auch mit einem Kind oder sogar einer Einzelperson sehr viel schlechter gehen als einer Familie mit drei, vier oder fünf Kindern.

    (Beifall bei der SPD)

    Man muß das doch einmal gesellschaftspolitisch sehen, und da ist die einzige Überlegung, die anzustellen ist, die, daß man den Familien helfen muß, deren eigene finanzielle Kraft nicht ausreicht, damit sie am gesellschaftlichen Standard teilhaben können. Hier muß man ansetzen, nicht einfach an der Kinderzahl; sonst kommt man zu völlig falschen Auffassungen.

    (Beifall bei der SPD)

    Das Familienlastenausgleichssystem hat hier mit der Ersetzung der früheren Kinderfreibeträge ein Stück mehr Gerechtigkeit gebracht, denn die Freibeträge hatten ja gerade auch die Großverdiener berücksichtigt, und zwar stärker als den kleinen Mann, der von der heutigen Regelung mehr hat.
    Ich will auch noch einen anderen interessanten Aspekt ansprechen, nämlich den der Sparförderung. Es wird ja immer so getan, als könne hier nicht gespart werden. Aber wir haben bei der neuen Form der Sparförderung die Kinder nicht nur bei den Einkommensgrenzen stark berücksichtigt, wir haben ja auch 2 % pro Kind auf die Prämie aufgeschlagen. Das bedeutet, daß die früheren starren 400 DM für jedermann jetzt bei den kinderlosen Ehepaaren gesenkt worden, bei den Ehepaaren mit Kindern aber höher geworden sind. So gibt es jetzt 496 DM bei vier Kindern und 560 DM bei sechs Kindern.
    Nun kommen Sie sicher her und sagen: ja, was soll das alles, eine Familie mit so vielen Kindern spart doch nicht. Auch das will ich Ihnen erläutern. 1972 hatten 11% der Haushalte drei oder mehr Kinder. Nach einer Untersuchung, die sich auf 1,7 Millionen abgeschlossene Sparverträge stützten, entfielen auf diese Haushalte 9 °/o dieser Verträge. Die Mehrkinderfamilien sparen also bei den Sparverträgen genau entsprechend ihrem prozentualen Anteil an der Bevölkerung, d. h. sie sparen auch, und sie sind durch unsere Gesetzgebung, durch die Prämien usw., bevorzugt bedient worden.

    (Beifall bei der SPD)

    Nun belohnt natürlich die Prämie beim Sparen eine eigene Leistung; dies soll gar nicht verkannt werden. Ich werde jetzt aber noch ein paar Daten zu den Leistungen nennen, die unabhängig von eigenen Leistungen gewährt werden. 1973 waren von 1,1 Millionen Haushalten, die Wohngeld bezogen, knapp 102 000 Familien mit fünf und mehr Personen; das waren 8,6%. Da die Bewilligung des Wohngeldes bei der Wohnbedarfs- wie auch insbesondere bei der Einkommensberechnung an der Familiengröße ausgerichtet ist, zeigt auch dieser Anteil, daß für eine generelle Klage über die schlechte Einkommenssituation der Mehrkinderfamilien kein Anlaß besteht.
    Kein schlechtes Bild bietet sich bei den Eigenheimern. Die Zahl der Lastenzuschüsse ist gestiegen. 1973 entfiel von 67 700 geförderten Haushalten in bezug auf das Eigenheim die Hälfte auf die Haushalte mit fünf und mehr Personen --- die Hälfte!
    Mehr als die Finanzierung des täglichen Lebensbedarfs und etwa die Sparförderung wird aber noch ein Punkt berührt, bei dem man sehr kritisch ist und zu Recht sehr kritisch ist. Das ist die Frage nach den Ausbildungschancen der Kinder. Hier wird ja immer gesagt, viele Kinder beeinträchtigten die Ausbildungschancen. Dazu will ich Ihnen auch einen Zahlenvergleich bringen. 8% der Familien haben jetzt — voriges Jahr — vier oder mehr Kinder. Von den Familien, in denen mindestens ein Kind studiert, sind aber 17 °/o Familien mit vier oder mehr Kindern. Leider habe ich keine Statistik über die berufliche Zuordnung der Väter von Mehrkinderfamilien allgemein. Aber für die Studenten gibt es die. Unter den Studenten aus Familien mit vier und mehr Kindern haben 20 % einen Arbeiter zum Vater. Unter diesen Vätern sind 12 % ungelernte Arbeiter. Ihr Anteil wird nur noch übertroffen von den Ärzten mit 13 °/o und von den Geistlichen mit 365.

    (Fiebig [SPD] : Geistigen? Heiterkeit Gegenruf von der CDU/CSU: Das sind Sie, Herr Kollege!)

    — Geistlichen!

    (Weitere Zurufe)

    — Gut, Pfarrer; in der Statistik steht „Geistlichen".
    Alle die hier aufgezählten Hilfsmaßnahmen: steuerliche Maßnahmen einschließlich Kindergeld, Sparförderung, Wohngeld, Ausbildungsförderung und die Sonderprogramme der Gemeinden für Fahrgeld, Eintrittspreise, öffentliche Einrichtungen, Ferienmaßnahmen sowie die für besondere Fälle eintretende Sozialhilfe bedeuten natürlich nicht, daß man sich für die Zukunft nicht noch Besseres einfallen lassen könnte. Sie sind aber eine eindeutige Antwort auf die Schwarzmalerei, die Sie heute hier betrieben haben. Seit 1969 ist eine ganze Reihe von



    Frau Huber
    Fortschritten erzielt worden, von denen auch und gerade die Familien mit mehr Kindern profitiert haben. Unter sozialen Gesichtspunkten ist es selbstverständlich, daß die spezielle Förderung der Familie über den rein steuerlichen und Kindergeldbereich hinaus von bestimmten Einkommensgrenzen abhängig gemacht wird. Sonst verliert Förderung als materieller Ausgleich ihren Sinn. Sie wäre auch finanziell überhaupt nicht darstellbar. Einkommensgrenzen sind notwendig. Aber das Notwendige — das bekenne ich offen — stellt keine ideale Lösung dar, denn es bringt immer Ungerechtigkeiten an der Grenze für diejenigen, deren Einkommen leicht über dieser Grenze liegt. Der Umstand, daß verschiedene Förderungen heute an ein und derselben Grenze enden, verstärkt diese Problematik. Das ist ein ernstes Problem, mit dem wir uns beschäftigen müssen. Einen ersten Schritt in die richtige Richtung stellt das neue Stufensystem bei der Bundesausbildungsförderung dar.
    Der Zweite Familienbericht, der heute hier diskutiert worden ist, hat der Opposition wiederum Anlaß gegeben, in polemischer Form die Familien- und Jugendpolitik der Regierung zu kritisieren. Als ob es hier jemanden gäbe, der gegen die Familie wäre, oder, um mit Frau Schleicher zu reden, der die Familie in Frage stellte! Ich finde das seltsam. Wir alle sind in Familien großgeworden, und wir verbringen den größten Teil unseres Lebens in der Familie, und wir halten das für die normale Lebensform in dieser Gesellschaft. Es braucht überhaupt nicht erörtert zu werden, ob man für oder gegen die Familie ist. Wenn man gegen die Familie ist, ist man gegen die Gesellschaft. Das ist hier kein Mensch.

    (Beifall bei der SPD Zuruf von der CDU/ CSU: Schwacher Beifall!)

    Ich möchte aber noch betonen: jeder, der hier sitzt, weiß, daß es uns allen besser geht. Das brauchen wir nicht erst aus Umfragen zu erfahren. Jeder, der in seinen Wahlkreis fährt, weiß, daß die Leute dies auch zugeben in Gesprächen. Wir verlangen nicht, meine Damen und Herren von der Opposition, daß Sie schönfärben; wir verlangen nur, daß Sie der Wahrheit die Ehre geben. Da möchte ich der Frau Wex sagen: gestalterische Kraft beweist sich nicht in Worten, sondern in Taten. Ich glaube, wenn wir heute in diesem Land — im Gegensatz zu vielen anderen Ländern — einen relativ gesicherten sozialen Frieden haben, dann ist das

    (Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU]: Auf die CDU/ CSU zurückzuführen, auf die guten 20 Jahre der CDU/CSU!)

    der Erfolg einer gesellschaftlichen Politik, die der Familie gewidmet war und die wir seit 1969 betrieben haben.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Spitzmüller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Spitzmüller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Für die aufmerksamen Zuhörer der Debatte hat sich jetzt etwas
    Eigenartiges abgespielt. Frau Schleicher von der CSU hat nämlich den Sachverständigenbericht sehr kritisch gewürdigt und auf die unterschiedlichsten und vielfältigsten Widersprüche hingewiesen, die in diesem Sachverständigenbericht enthalten sind. Zwar hat heute morgen Frau Dr. Wex ebenfalls auf einige Widersprüche hingewiesen, hat aber ausdrücklich den Sachverständigen großes Lob gezollt und angeführt, kein Lob verdiene die Bundesregierung, weil sie die Unterschiede zu den Sachverständigen nicht deutlich genug herausgearbeitet habe.
    Meine Damen und Herren, für mich stellt sich damit die Frage, ob dieser Sachverständigenbericht von der CSU also in einem etwas anderen Licht und aus einem anderen Gesichtswinkel betrachtet wird als von der CDU,

    (Rollmann [CDU/CSU] : Sonthofen!)

    die durch ihre stellvertretende Fraktionsvorsitzende hier ja nun tatsächlich diese Sachverständigen mit außerordentlichem Lob bedacht hat. Ich habe mich heute mittag, weil wir ja eine Pause hatten, gefragt, was Frau Wex denn als innere Widersprüche ansehen würde oder was in ihr Lob einzubeziehen wäre. So lese ich auf Seite 74 des Sachverständigenberichts:
    Dies bedeutet, daß nichtlegalisierte Partnergemeinschaften, Wohngemeinschaften, Kollektive etc. gegenüber der historischen Form der heutigen „Normalfamilie" nicht benachteiligt werden dürfen . . .
    Danach wird ausgeführt:
    So ist die derzeitige Wohngeldregelung voll auf das traditionelle Familienprinzip abgestellt. Elternpaare, die in nichtlegalisierter Partnerschaft leben, im Haushalt lebende Verwandte und die Wohngemeinschaften nicht-verwandter Personen sind von einer gemeinsamen Wohngeldbeantragung ausgeschlossen.
    So geht es auf dieser Seite noch weiter. Hat hier Frau Dr. Wex nun zustimmen wollen, oder hat hier Frau Wex auf die inneren Widersprüche hinweisen wollen? Ich hoffe, daß dies bei der Beratung des Berichts im Ausschuß klar und deutlich wird.

    (Fiebig [SPD]: Frau Wex ist ja nie da!)

    — Ja, ich hoffe, daß Frau Dr. Wex uns dann die
    Ehre ihrer Anwesenheit geben wird und uns klarmacht, wo sie die inneren Widersprüche sah. Frau Schleicher hat das ja sehr gut ausgearbeitet, wo sie sie sieht. Wir wüßten aber gerne, wo Frau Dr. Wex Widersprüche sieht oder wo sie lobt.
    Wenn ich auf Seite 77 des Berichts feststelle, daß diese Sachverständigenkommission die organisatorische Konzentration von Familienpolitik wünscht, also Kompetenzerweiterung des Familienministeriums, dann stellt sich mir die Frage, die ich nun gar nicht beantworten kann: War das nun in das Lob oder in das andere einzubeziehen? Wenn es ins Lob einzubeziehen ist, kann ich nur sagen: diese Familienministerin hat wesentlich mehr Kompetenzen im familienpolitischen Bereich, als vor zehn Jahren Familienminister der CDU hatten. Demnach



    Spitzmüller
    wären wir dann auf dem richtigen Weg in die richtige Richtung.
    Am Schluß auf Seite 142 ist zu den Kosten und der Finanzierung der Maßnahmen, die die Sachverständigenkommission angeregt oder vorgeschlagen hat, zu lesen:
    Die dabei zur Disposition stehenden Mittel aus dem Gesamtbereich bisheriger Familienpolitik sind nicht zu gering zu veranschlagen, wenn man etwa daran denkt, daß durch das Ehegattensplitting 1972 rund 13 Mrd. DM an Steuern dem Staat entgingen . . .
    Da stellt sich für mich die Frage: Hat Frau Wex das begrüßt, und will sie das Ehegattensplitting abschaffen, das wir überhaupt erst auf Grund eines Verfassungsgerichtsbeschlusses eingeführt haben, oder gehört das zu den Widersprüchen, auf die sie in einem Nebensatz hingewiesen hat?
    Meine Damen und Herren, ich führe das an, um deutlich zu machen, daß die heutige breite Diskussion hier im Plenum noch keineswegs Klarheiten geschaffen hat, welchen Weg die Opposition eigentlich zu gehen bereit ist und welchen Weg sie einschlagen will.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Auf der folgenden Seite, der Seite 143, ist dann zu lesen:
    Darüber hinaus können dort Mittel eingespart werden, wo die Kommission bestimmten Maßnahmen keine Priorität zumißt (z. B. Kindergeld bei höheren Einkommensgruppen ...)

    Da stelle ich mir die Frage: Will sich die CDU damit von ihren schichtenspezifischen Kindergeldvorstellungen der 50er und der 60er Jahre abwenden? Ich erinnere mich, daß die CDU damals auch ihren Koalitionspartner FDP gegeißelt hat, weil er der Meinung war, das damals über Familienlastenausgleichskassen aufzubringende Kindergeld solle von einer bestimmten Einkommenshöhe ab nicht mehr gezahlt werden. Die CDU hat dann ihre schichtenspezifische Kindergeldregelung verteidigt, die Kindergeld plus Steuerfreibeträge umfaßte, die um so höher waren, je höher das Einkommen war. Dies hat bis zum heutigen Tage in der Gesetzgebung eine große Rolle gespielt. Das sind Fragen, die sich mir aufgedrängt haben nach dem hohen Lob, das Frau Dr. Wex diesem Sachverständigenbericht gezollt hat. Wir hoffen, daß im Ausschuß noch aufgeklärt wird, wo das Lob galt und wo die Widersprüche von Frau Dr. Wex gesehen wurden.
    Einige Worte noch zum Kollegen Rollmann. Herr Kollege Rollmann, wir kennen uns nun schon über ein Jahrzehnt, und ich hätte eigentlich erwartet, daß Sie in diese Debatte ein bißchen mit weniger jugendbewegtem Ungestüm einsteigen würden, sondern sich in den Jahren doch zu etwas hanseatischer Distinguiertheit entwickelt hätten

    (Heiterkeit)

    und Sie das heute an den Tag legen würden; aber
    Sie waren noch der jugendbewegte jugendpolitische
    Sprecher der CDU/CSU, als den ich Sie in den Jahren 1961/62, glaube ich, zum erstenmal kennenlernte. Sie haben hier ein tristes Kolossalgemälde des angeblich familienpolitischen Versagens aufgezählt, allerdings teilweise wieder gespickt mit Zitaten, und dabei so ein bißchen unterschwellig einfließen lassen, daß dieses familienpolitische Versagen in der Bundesrepublik ganz besonders groß geworden sei, seitdem die sozialliberale Koalition an der Regierung ist.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: So ist es!)

    Herr Kollege Rollmann, wir sind uns sicher beide einig, daß vieles besser sein sollte. Aber wenn wir nachprüfen, werden wir feststellen, daß wahrscheinlich nur einiges besser sein könnte, weil die Gemeinden, die Länder und der Bund mit ihren Mitteln eben immer nur das Maß des Möglichen und nicht das Maß des Wünschbaren durchführen können.
    Herr Kollege Rollmann, ich habe Ihr tristes Kolossalgemälde auch deshalb als schmerzlich empfunden, weil vieles von dem, was Sie angesprochen haben — fehlende Spielflächen im Freien, falsch angelegte Spielflächen im Freien, fehlende Spielflächen in der Wohnung, Spielplatzgesetze nur in einigen Bundesländern —, im Grunde genommen doch eine Anklage gegen die Kommunalpolitiker und gegen Landespolitiker war, die ich so pauschal nicht abgeben möchte. Denn ich glaube, wir wissen alle miteinander, daß in den Kommunen die Vertreter der verschiedensten politischen Gruppen ringen um familiengerechtere Entscheidungen in den Gemeinden, um kindergerechtere Entscheidungen, um Einrichtung von Spielplätzen usw. und daß sich das manchmal von Ort zu Ort und von Landschaft zu Landschaft in der Firma der Partei, die sich dafür besonders engagiert, sehr wechselhaft im Lande darstellt.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Rollmann [CDU/CSU]: Eben!)

    Daher, glaube ich, sollten wir den heutigen Tag auch nutzen, denen in den Kommunalparlamenten zu danken — ob sie der CDU, der CSU, der FDP, der SPD oder freien Wählergruppen angehören —, die sich doch manchmal sogar in heftigem Widerstreit mit der Mehrheit in ihrer Fraktion für solche kinder-und familiengemäße Belange einsetzen. Meine Damen und Herren, machen wir uns doch gar nichts vor: Es ist in vielen Gemeinden außerordentlich schwierig, sich für Minderheiten im Rat der Stadt oder der Gemeinde stark zu machen.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

    Es ist nicht so, daß man Parteikarriere damit macht,

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : Ein sehr gutes Wort!)

    daß man sich für Obdachlose, für Ausländerkinder, für Behindertenschulen, für Freizeitangebote einsetzt und dafür auch Geld aus dem Stadtsäckel verlangt.

    (Beifall)

    Daher, meine Damen und Herren, wollte ich dem, was Herr Kollege Rollmann hier aufgestellt hat, ein bißchen entgegentreten und sagen: So schlecht ist es um die Kinderfreundlichkeit und um die Familien-



    Spitzmüller
    freundlichkeit in unserer Bundesrepublik, in unseren Gemeinden und Bundesländern nicht bestellt, daß man das so hart geißeln kann, wie Kollege Rollmann das heute gegeißelt hat, sondern wir haben hier und heute auch die Aufgabe, denen zu danken, die im kommunalpolitischen Bereich sich dieser Dinge angenommen haben.
    Meine Damen und Herren, ich hätte einen praktischen Vorschlag zu machen. Wenn nicht nur alle, die hier anwesend sind, sondern etwa die dreifache Zahl der hier anwesenden Bundestagsabgeordneten als Fazit der heutigen Debatte mit nach Hause nehmen würden in die sitzungsfreie Woche und in die Sommerpause, sich in ihren Parteiorganisationen auf Kreis- und auf Stadtverbandsebene in diesen vier Monaten einmal intensiv darum zu kümmern und dafür zu engagieren, daß auch auf der unteren Ebene vor Ort, wo das Entscheidende und das Wichtige und das Mögliche täglich getan werden kann, diese kinder- und familienpolitischen Akzente durch Initiativen der Bundestagsabgeordneten oder zumindest der Hälfte der Bundestagsabgeordneten — in den Parteiorganisationen wieder ein bißchen mehr aktiviert werden, dann, glaube ich, hätte diese Debatte heute auch eines erreicht, das alle Parteien verbindet, nämlich daß in den Parteien die Wichtigkeit und die Notwendigkeit familien- und kinderpolitischer Akzente in den Kommunen wieder bewußter werden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU)