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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 173. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 12067 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — Drucksache 7/2460 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/3566 — Mahne (SPD) 12067 B Sick (CDU/CSU) 12069 B Hoffie (FDP) 12072 A Dreyer (CDU/CSU) . . . . . . . . 12073 B Wrede (SPD) 12075 A Ollesch (FDP) 12076 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studenten — Drucksache 7/2993 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3641 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3640 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studierenden —Drucksache 7/2519 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3641 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3640 — Biermann (SPD) 12078 B Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) 12080 B Spitzmüller (FDP) 12082 C Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) . 12084 A Große Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Frau Stommel, Kroll-Schlüter, Burger, Frau Schleicher, Orgaß, Sauer (Salzgitter), Braun und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in Deutschland — Drucksachen 7/2414, 7/3340 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland — Zweiter Familienbericht — sowie die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Zweiten Familienbericht — Drucksache 7/3502 — Rollmann (CDU/CSU) 12085 B Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 12092 B, 12161 C Frau Dr. Wex (CDU/CSU) 12100 A Fiebig (SPD) 12113 B Frau Lüdemann (FDP) 12118 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) . 12122 C Frau Stommel (CDU/CSU) 12126 D Marschall (SPD) 12129 A Frau Funcke (FDP) . . . . . . . . 12131 C Frau Schleicher (CDU/CSU) 12135 A Frau Huber (SPD) 12138 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . . . 12140 B Kroll-Schlüter (CDU/CSU) 12142 B Frau Meermann (SPD) 12144 C Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . . 12147 B Frau Dr. Lepsius (SPD) 12150 D Braun (CDU/CSU) 12154 A Frau Dr. Timm (SPD) . . . . . . . . 12155 D Burger (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12159 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt — Drucksache 7/3304 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt — Drucksache 7/3642 — . . . . . . . . 12163 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fundrechts — Drucksache 7/3559 — 12163 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 5. Juli 1974 des Weltpostvereins — Drucksache 7/3580 — . . . 12163 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. November 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung — Drucksache 7/3587 — . . . . . . . . 12163 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Susset, Sauer (Salzgitter), Dr. Köhler (Wolfsburg), Schröder (Lüneburg), Dr. Sprung, Dr. Müller-Hermann, Gierenstein, Höcherl, Dr. Warnke, Seiters, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. zusätzliche Förderungsmaßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage — Drucksache 7/3558 — Susset (CDU/CSU) . . . . . . . . 12163 D Christ (FDP) 12165 D Reuschenbach (SPD) 12168 B Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute — Drucksachen 7/3082, 7/3605 — 12170 C Fragestunde — Drucksachen 7/3630 vom 15. 5. 75 und 7/3665 vom 21. 5. 75 — Presseberichte betreffend Erwägungen der Bundesregierung hinsichtlich einer Sondersteuer für die deutsche Erdgas- oder Erdölförderung; Wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines durch die Sondersteuer erzwungenen gleichförmigen Verhaltens der internationalen Mineralölkonzerne durch die Bundesregierung DringlAnfr C1 21.05.75 Drs 07/3665 Zeyer CDU/CSU DringlAnfr C2 21.05.75 Drs 07/3665 Zeyer CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . 12105 B, C, D, 12106 A, B, C ZusFr Zeyer CDU/CSU . . . 12105 B, C, 12106 A ZusFr Frau Pack CDU/CSU . . 12105 C, 12106 C ZusFr Dreyer CDU/CSU 12106 B ZusFr Sick CDU/CSU 12106 B ZusFr Huonker SPD 12106 C Dank des Bundeskanzlers an die Sowjetunion in seiner Rede am 7. Mai 1975; Beurteilung der Ereignisse des 17. Juni 1953 durch die Bundesregierung in diesem Zusammenhang MdlAnfr A78 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A79 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BK . . . . . 12106 D, 12107 A, B, C, D, 12108 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . 12107 A, B, 12108 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 III ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12107 B, C, 12108 C ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 12107 C, 12108 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 12107 D Einsetzung einer Untersuchungskommission zur Feststellung der Wahrung der Menschenrechte in Indochina MdlAnfr A80 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 12108 D, 12109 A, B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 12109 A, B Finanzielle Förderung von Schulbuchempfehlungen mit „Umschreibungen" der Vertreibungsverbrechen im Rahmen der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen MdlAnfr A81 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A82 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 12109 C, D, 12110A,B,C,D, 12111 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 12109 D, 12110 A, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 12110 A, 12111 A Hoheitsanspruch Ost-Berlins auf das S-BahnGelände in West-Berlin; Belastung des innerdeutschen Verhältnisses durch die Verweigerung und Verhinderung jeglicher Hilfe für das in die Spree gestürzte türkische Kind MdlAnfr A70 15.05.75 Drs 07/3630 Hösl CDU/CSU MdlAnfr A71 15.05.75 Drs 07/3630 Hösl CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . • . .12111 C, D, 12112A,B,C,D, 12113A ZusFr Hösl CDU/CSU . . . 12111 D, 12112B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 12112 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12112 D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 12112 D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . . 12113 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 12170 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12171*A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesausschusses für Berufsbildung zur BerufsgrundbildungsjahrAnrechnungsverordnung MdlAnfr A3 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Gölter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 12171*D Anlage 3 Forderung von Gegenleistungen für Entwicklungshilfeleistungen an kommunistische Staaten MdlAnfr A4 15.05.75 Drs 07/3630 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 12171*D Anlage 4 Anordnung von Sicherheitsverwahrung für verurteilte Terroristen zum Schutz der Bevölkerung vor neuen strafbaren Handlungen nach Strafverbüßung vor und nach dem 1. Januar 1975 MdlAnfr A31 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12172* A Anlage 5 Beibehaltung der Orientierungszahlen über das reale Wachstum trotz veränderter Voraussetzungen; Bedingungen für eine Beendigung der konjunkturellen Übergangsphase und für die Erhöhung von Steuern MdlAnfr A46 15.05.75 Drs 07/3630 .Höcherl CDU/CSU MdlAnfr A47 15.05.75 Drs 07/3630 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12172* C Anlage 6 Errichtung von Energieparks für eine zentrale Elektrizitätsversorgung durch Kernkraftwerke; Erleichterung der Installierung von Trockenkühltürmen MdlAnfr A50 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A51 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12173* B Anlage 7 Anspruch von Gemeinden auf ERP-Mittel nach dem Beschluß des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" über den Wegfall des Status „Schwerpunktort"; Beginn der Förderung der mittelständischen Wirtschaft durch ERP-Darlehen MdlAnfr A54 15.05.75 Drs 07/3630 Lemmrich CDU/CSU MdlAnfr A55 15.05.75 Drs 07/3630 Lemmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12174* A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Anlage 8 Herausgabe einer Sammlung aller staatlichen Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft und die Gemeinden MdlAnfr A56 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12174* B Anlage 9 Verlust des Anspruchs auf Betriebsrente bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses; Benachteiligung der wegen der Erziehung von Kindern vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit aufgebenden Frauen MdlAnfr A62 15.05.75 Drs 07/3630 Pawelczyk SPD MdlAnfr A63 15.05.75 Drs 07/3630 Pawelczyk SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12174* D Anlage 10 Ausgleichszahlungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die Landesversicherungsanstalten MdlAnfr A64 15.05.75 Drs 07/3630 Ziegler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12175* B Anlage 11 Einbeziehung weiterer Jahrgänge in die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs; Einführung von Vorsorgeuntersuchungen für Herz- und Kreislauferkrankungen MdlAnfr A65 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Enders SPD MdlAnfr A66 15.05.35 Drs 07/3630 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12175* D Anlage 12 Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 8 des Arbeitsförderungsgesetzes im Hinblick auf das gegenwärtige Lehrstellenangebot MdlAnfr A67 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12176* B Anlage 13 Anwendung der Besitzstandsklausel des Artikels 10 Nr. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters zur Sicherung von Waisenrenten aus Betriebsrenten und privaten Renten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres MdlAnfr A68 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU MdlAnfr A69 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12176* B Anlage 14 Verletzung von Verträgen, Abkommen und sonstigen Rechten durch die DDR bei der Verweigerung der Hilfeleistung für ein ertrinkendes Kind MdlAnfr A72 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12136* D Anlage 15 Zahl der Fälle von Mord, Totschlag, Verwundung und verweigerter Hilfeleistung mit Todesfolge durch die Grenztruppe der DDR an Demarkationslinie und Mauer seit Oktober 1969 und seit Abschluß des Grundvertrages; konkrete Bedeutung der Ausführung von Staatssekretär Dr. Schüler gegenüber dem Ständigen Vertreter der DDR am 14. Mai 1975 über die Beeinträchtigung des Verhältnisses zwischen den beiden deutschen Staaten MdlAnfr A73 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Marx CDU/CSU MdlAnfr A74 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12177* A Anlage 16 Zurückweisung von Behauptungen der Ostberliner Stellen im Zusammenhang mit der Verweigerung von Hilfeleistungen; Unterrichtung der türkischen Behörden über den Tod des türkischen Jungen an der Sektorengrenze MdlAnfr A75 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Jenninger CDU/CSU MdlAnfr A76 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12177* C Anlage 17 Eröffnung des Goethe-Instituts in Singapur MdlAnfr A77 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Schmitt-Vockenhausen SchrAntw StMin Moersch AA 12178* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12067 173. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12171* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23.5. Adams* 23.5. Dr. Aigner* 23.5. Dr. Artzinger * 23.5. Dr. Barzel 23.5. Behrendt * 23.5. Blumenfeld 23.5. Buchstaller 23.5. Dr. Burgbacher * 23.5. Dr. Corterier 23.5. Damm 23.5. van Delden 23.5. Dr. Dregger 6.6. Egert 23.5. Dr. Enders 23.5. Engelsberger 23.5. Dr. Erhard 23.5. Dr. Evers 23.5. Fellermaier * 23.5. Flämig * 23.5. Frehsee * 23.5. Dr. Früh * 23.5. Gerlach (Emsland) * 23.5. Dr. Geßner 23.5. Gewandt 23.5. Härzschel * 22. 5. Handlos 23. 5. von Hassel 23.5. Hauck 23.5. Heyen 23.5. Hölscher 23.5. Dr. Hupka 23.5. Kater 31.5. Dr. h. c. Kiesinger 23.5. Dr. Klepsch 23.5. Krall 23.5. Krampe 24. 5. Dr. Kreile 23.5. Dr. Graf Lambsdorff 23.5. Lange * 23.5. Lautenschlager * 23. 5. Lücker * 24. 5. Mattick 23.5. Maucher 23.5. Memmel * 23.5. Metzger 23.5. Müller (Mülheim) * 23.5. Dr. Müller (München) ** 23.5. Dr. Müller-Emmert 23.5. Mursch (Soltau-Harburg) * 22. 5. Neumann 23. 5. Frau Dr. Orth * 23.5. Pawelczyk 23.5. Picard 23.5. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Richter 23.5. Frau Dr. Riedel-Martiny 23.5. Dr. Ritgen 21.6. Dr. Schäuble 23.5. Dr. Schollenberg 23.5. Schirmer 23.5. Schmidt (Kempten) 23.5. Schmidt (München) * 23.5. von Schoeler 23.5. Frau Schroeder (Detmold) 23.5. Dr. Schulz (Berlin) 6.6. Dr. Schulze-Vorberg 23.5. Dr. Schwencke ** 23.5. Dr. Schwörer * 23.5. Seefeld * 22.5. Springorum * 23.5. Dr. Starke (Franken) * 23.5. Strauß 23.5. Suck * 23.5. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 23.5. Dr. Waigel 23.5. Walkhoff * 23.5. Frau Dr. Walz • 22. 5. Wende 23. 5. Wohlrabe 23.5. Wolfram 22.5. Zywietz 7.6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 3) : Wann kann damit gerechnet werden, daß der Bundesausschuß für Berufsbildung zur Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gegenüber der Bundesregierung Stellung nimmt? Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 21. April 1975 mitgeteilt wurde, hat sich der Bundesausschuß für Berufsbildung schon am 20. März 1975 mehrheitlich gegen eine Aufhebung der vollen Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahres ausgesprochen. Gleichzeitig hat er den dafür zuständigen Unterausschuß beauftragt, die Beratungen über andere mögliche Maßnahmen zur Überwindung der im Zusammenhang mit der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung aufgetretenen Schwierigkeiten, wie z. B. eine Modifizierung der Berufsfelder, fortzusetzen. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird, läßt sich z. Z. noch nicht absehen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 4) : 12172* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Gilt für die Bundesregierung die in der Kölnischen Rundschau vom 14. Mai 1975 geäußerte Ansicht des Bundesministers Bahr, Chile werde solange keine Entwicklungshilfe erhalten, als dort die Demokratie abgeschafft sei, auch für die Entwicklungshilfe an kommunistische Staaten, und kann davon ausgegangen werden, daß die Bundesregierung zukünftig keine Entwicklungshilfe oder gleichwertige Leistungen ohne entsprechende Gegenleistungen mehr an kommunistische Staaten erbringen wird? Die Bundesregierung hat bereits am 4. Dezember 1974 in Ihrer Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Roser unter anderem ausgeführt: „Ein Vergleich zwischen zwei Empfängerländern deutscher Kapitalhilfe ist in genereller Hinsicht nicht möglich, weil Grundlagen und Ursachen ihrer jeweiligen weiteren Entwicklung völlig verschieden sind. Die länder-spezifischen Voraussetzungen bestimmen nach sorgfältigem Abwägen die Entscheidung über die Art der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit." Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 31) : In wieviel Fällen wurde bisher gegen verurteilte Terroristen auf Grund des vor dem 1. Januar 1975 geltenden Rechts Sicherungsverwahrung angeordnet, und glaubt die Bundesregierung, daß die seit dem 1. Januar 1975 geltenden Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung ausreichen, um die Bevölkerung davor zu schützen, daß verurteilte Terroristen ihre erkannte Absicht verwirklichen, nach Strafverbüßung erneut strafbare Handlungen, z. B. im Rahmen krimineller Vereinigungen, zu begehen? Der Bundesregierung ist bisher nicht bekanntgeworden, daß gegen Personen, die terroristischen Vereinigungen zuzurechnen sind, Sicherungsverwahrung verhängt worden ist. Die Frage geht im übrigen davon aus, daß die Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung mit Wirkung vom 1. Januar 1975 geändert worden sind. Dies trifft nicht zu. Die geltende Vorschrift über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung hat ihre Fassung mit Wirkung vom 1. April 1970 durch das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 25. Juni 1969 erhalten; die Regelung über die Sicherungsverwahrung ist seinerzeit mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen worden. In dieser Fassung ist die Vorschrift über die Sicherungsverwahrung mit unbedeutenden redaktionellen Änderungen in den neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs übergegangen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die seit dem 1. April 1970 geltenden Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung ausreichen, um die Bevölkerung vor solchen Tätern zu schützen, von denen angenommen werden muß, daß sie auch nach Verbüßung einer längeren Freiheitsstrafe weitere schwere Straftaten begehen werden. Die Vorschrift des Strafgesetzbuchs über die Sicherungsverwahrung (§ 66) ist auf Täter zugeschnitten, bei denen die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, daß sie infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, für die Allgemeinheit gefährlich sind. Die sonstigen Voraussetzungen für die Unterbringung sind in § 66 Abs. 1, 2 StGB in differenzierter Weise so umschrieben, daß berechtigten kriminalpolitischen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann und gleichzeitig das für das Maßregelrecht grundlegende Prinzip der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) gewahrt bleibt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 46 und 47) : Hält die Bundesregierung an der Ansicht ihres wirtschaftspolitischen Pressesprechers fest, daß sie ihre Orientierungszahlen z. B. über das reale Wachstum beibehalten kann, obwohl sich die tatsächlichen Voraussetzungen geändert haben? Unter welchen Bedingungen wäre die konjunkturelle Übergangsphase, innerhalb deren nach den Worten des Bundeswirtschaftsministers Steuern weder erhöht werden dürfen noch über Steuererhöhungen gesprochen werden darf, als beendet anzusehen? Zu Frage A 46: Ich gehe davon aus, daß mit dem in der Anfrage angesprochenen Begriff „Orientierungszahlen" die Jahresprojektion der Bundesregierung für 1975 gemeint ist, mit der nach § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft die für das laufende Jahr angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele dargestellt werden. Eine Korrektur der Jahresprojektion ist — wie an dieser Stelle bereits vor einem Monat im Zusammenhang mit einer ähnlichen Frage zum Ausdruck gebracht wurde — nicht beabsichtigt. Zwar ist es richtig, daß die Ausgangssituation an der Jahreswende 1974/75 ungünstiger war, als noch zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Jahreswirtschaftsberichts vermutet wurde (es lagen damals Produktionszahlen bis lediglich November vor). Für den Jahresverlauf — und dies ist das wesentliche — haben sich jedoch die Erwartungen — insbesondere auch hinsichtlich des Wirtschaftswachstums — nicht geändert. Sie sind vielmehr auch von der jüngsten Gemeinschaftsdiagnose der Institute voll bestätigt worden. Wörtlich heißt es im Gutachten der Institute, daß „das reale Bruttosozialprodukt im weiteren Verlauf dieses Jahres saisonbereinigt deutlich steigen wird". Trotzdem wird das gesamtwirtschaftliche Produktionsniveau im Jahresdurchschnitt 1975 allenfalls geringfügig über dem von 1974 liegen, weil sich die Ausgangsbasis im Verlaufe des 4. Quartals 1974 so stark abgeschwächt hat. Wie hoch das Wirtschaftswachstum im Jahresdurchschnitt 1975 tatsächlich sein wird, hängt weitgehend vom Zeitpunkt des konjunkturellen Wendepunkts ab, dessen präzise Vorhersage — auch nach dem Urteil der Institute — kaum möglich ist; schon eine Abweichung um 1 bis Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12173* 2 Monate würde für den Jahresdurchschnitt erhebliche Konsequenzen haben. Daher ist eine Vorhersage über das jahresdurchschnittliche Wirtschaftswachstum z. Z. mit besonders großen Unsicherheiten behaftet. Es erscheint kaum sinnvoll, die im Jahreswirtschaftsbericht genannten Zielgrößen an solche zur Zeit noch unsicheren Wahrscheinlichkeitsprognosen anzupassen. In diesem Zusammenhang sollte der unterschiedliche Charakter von Zielprojektion und Wahrscheinlichkeitsprognose nicht übersehen werden. Zu Frage A 47: Zur Kennzeichnung der gegenwärtigen Lage als „konjunkturelle Übergangsphase" habe ich bereits in meiner schriftlichen Antwort vom 15. Mai 1975 auf eine entsprechende Frage des Herrn Kollegen Niegel Stellung genommen. Dieser Text ist als Anlage 30 zum stenographischen Bericht über die Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Mai 1975 veröffentlicht worden und lag Ihnen bei Abfassung Ihrer Frage offenbar noch nicht vor. Insgesamt läßt sich zur derzeitigen Konjunkturphase folgendes sagen: Die rezessiven Tendenzen klingen offenbar ab, die Lage hat sich konsolidiert, und die Impulse aus den konjunktur- und fiskalpolitischen Maßnahmen lassen bei den aufgelockerten monetären Rahmenbedingungen erwarten, daß sich zusammen mit den wirtschaftsimmanenten Kräften im weiteren Verlauf eine aufwärts gerichtete Tendenz der Gesamtwirtschaft durchsetzt. Die weitere Entwicklung wird allerdings nicht zuletzt auch von der Auslandsnachfrage mitbestimmt werden. Nach der Beurteilung durch die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute (Gemeinschaftsdiagnose vom 25. April 1975) müßten die expansiven Impulse der Finanz- und Geldpolitik vollauf ausreichen, um einen neuen Aufschwung herbeizuführen. Im übrigen bin ich der Auffassung, daß eine auf Darlegung von Fakten und statistische Daten begrenzte Beschreibung der konjunkturellen Situation nicht der angemessene Anlaß für eine Diskussion über steuerpolitische Grundsatzfragen sein kann. Die Konjunkturlage ist nur einer von mehreren Aspekten, die es bei steuerpolitischen Entscheidungen zu beachten gilt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 50 und 51) : Ist es denkbar, daß aus gesamtwirtschaftlichen Gründen eine zentrale Elektrizitätsversorgung der Bundesrepublik Deutschland durch Kernkraftwerke in Form von Energieparks einer dezentralen, die bisher geplant ist, vorzuziehen ist, und auf Grund welcher Untersuchungen und Unterlagen kommt die Bundesregierung zu ihrem Urteil? Bis wann rechnet die Bundesregierung damit, daß Naß-Kühltürme in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr eingesetzt werden können, und in welchem Umfang ist sie bereit, die Installierung von Trocken-Kühltürmen zu erleichtern? Zu Frage A 50: Wissenschaftliche Untersuchungen über Energieoder Nuklearparks zeigen einerseits technische und wirtschaftliche Vorteile solcher Kraftwerksanordnungen auf. Durch Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen und gemeinsamer Hilfskomponenten lassen sich geringere spezifische Anlagekosten errechnen. Dort wo sich u. U. Wiederaufbereitungsanlagen und möglicherweise auch Endlagerungsplätze einbeziehen lassen, könnten sich darüber hinaus Vorteile für die Sicherheit des Brennstoffkreislaufs ergeben. Dem stehen andererseits Mehraufwendungen für Kühlung und Netzausbau sowie für höhere Übertragungsverluste gegenüber. Nuklearparks im Landesinneren werden nur mit Luftkühlung betrieben werden können, welche gegenüber der Naßkühlung wesentlich höhere Investitions- und Betriebskosten erfordert. Hohe Leistungskonzentrationen führen außerdem zu Problemen bei der Konstruktion der elektrischen Anlagen und Geräte (Schwierigkeiten bei der Beherrschung der Kurzschlußleistung). Andere Probleme ergeben sich für die Reservehaltung. Neben diesen elektrizitätswirtschaftlichen Momenten sind aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vor allem die Auswirkungen auf die Raumordnung zu beachten, die eine Massierung von Kraftwerken und Hochspannungsleistungen mit sich bringen. Die Bundesregierung läßt derzeit eine Studie über küstennahe Großstandorte anfertigen, die soweit nähere Erkenntnisse bringen soll. In der Bundesrepublik Deutschland besteht bereits ein ausgedehntes Hochspannungsnetz, das die weit verteilten, zum Teil verbrauchsnahen Kraftwerksstandorte miteinander und mit den Verbrauchszentren verbindet. Darauf basieren die gegenwärtigen Planungen der Elektrizitätswirtschaft. Dabei versucht sie schon heute weitgehend an einzelnen Standorten mehrere Kraftwerksblöcke zu vereinigen. (Beispiel: 4 Blöcke für Biblis). Zu Frage A 51: Die Bemühungen der Bundesregierung um möglichst sichere, wirtschaftlich und rationelle Stromerzeugung erfordern es, die noch vorhandenen Möglichkeiten für nasse Rückkühlung des Kraftwerksprozesses weitgehend zu nutzen. Die Abwärmekommission beschäftigt sich eingehend mit diesen Fragen. Auf Grund der bis heute angestellten Überlegungen kann damit gerechnet werden, daß doch bis in die 80er Jahre genügend Standorte für nasse Rückkühlung vorhanden sein werden. Die Bundesregierung verfolgt die Arbeiten zur Entwicklung von Trockenkühltürmen sehr aufmerksam. Ein erstes Großprojekt dieser Art wird in Schmehausen gebaut und mit öffentlichen Mitteln gefördert. Allerdings bringen auch Trockenkühltürme Probleme mit sich. Investitionsaufwendungen sind höher als bei Naßkühltürmen und aufgrund eines ungünstigeren thermischen Prozeßwirkungsgrades ist bei dieser Kühlungsart die elektrische Energieausbeute geringer. Davon würden leichtwassermoderierte Reaktoren besonders benachteiligt. Aus diesem Grunde sollte Trockenkühlung zunächst konventionellen Kraftwer- 12174* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, cien 22. Mai 1975 ken und Hochtemperaturreaktoren vorbehalten bleiben. Inwieweit weitere Förderungen notwendig sind, wird sich besser überblicken lassen, sobald Ergebnisse von Schmehausen vorliegen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 54 und 55) : Trifft es zu, daß Gemeinden, die nach dem jüngsten Beschluß des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nicht mehr den Status als Schwerpunktort behielten, der Zugriff auf wichtige Teile der ERP-Mittel verwehrt ist? Seit wann wird die mittelständische Wirtschaft mit ERP-Darlehen gefördert? Zu Frage A 54: Nein, es trifft nicht zu, daß die Gemeinden, die als Schwerpunktorte entfallen, aus dem ERP-Sondervermögen nicht mehr gefördert werden. Die im 4. Rahmenplan vorgesehene Übergangsregelung wird auch im ERP-Gemeindeprogramm angewendet. Danach können solche Schwerpunktorte, die ihren Status verloren haben, weil sie nicht mehr im Fördergebiet liegen, noch Anträge bis zum 31. Dezember 1976 stellen; die Investitionen müssen bis zum 31. Dezember 1979 abgeschlossen sein. Für alle anderen Schwerpunktorte wird die Förderung unverändert weitergeführt. Die vorhandenen Mittel reichen aus. Da verschiedentlich Zweifel entstehen, darf ich zur Klarstellung noch sagen: Die ERP-Umweltschutzprogramme für Abwasserreinigung, Luftreinhaltung und Abfallbeseitigung stehen allen Gemeinden ohne regionale Begrenzung offen, ebenso das M IV-Programm für Abfallbeseitigung der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Zur Information Die ERP-Ansätze betragen — in Mio. DM — Gemeinde programm Umweltschutz 1973 150 250 1974 165 280 1975 180 295 Zu Frage A 55: Die mittelständische Wirtschaft wird bereits seit Entstehung des ERP-Sondervermögens (Anfang der 50er Jahre) gefördert. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7'3630 Frage A 56) : Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung bisher unterlassen, eine umfassende Sammlung aller staatlichen Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft und für die Gemeinden von seiten des Bundes herauszugeben, obgleich dafür in der Bevölkerung und in der Verwaltung wegen der Unübersichtlichkeit auf diesem Gebiet ein dringendes Bedürfnis besteht? Mit Ihnen bin ich der Auffassung, daß alle interessierten Bürger ein Recht auf umfassende Information über öffentliche Finanzierungshilfen und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft haben. Die Möglichkeit, mit einer einzigen Veröffentlichung gleichzeitig über alle Finanzierungshilfen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft zu informieren, ist jedoch nicht der diesem Zweck adäquateste Weg. Die Interessenlagen der zu informierenden Kreise sind zu unterschiedlich. Eine solche Broschüre hätte nicht für alle Bereiche der gewerblichen Wirtschaft, sondern auch über alle Verwendungszwecke der zur Verfügung stehenden Förderhilfen berichten müssen. Wegen der notwendigen Beschreibung der Voraussetzungen und Konditionen der jeweiligen Fördermaßnahmen hätte auf die Wiedergabe von Richtlinien nicht verzichtet werden können. Daher wäre eine solche Darstellung sehr umfangreich geworden; ihre Übersichtlichkeit wäre eingeschränkt gewesen. Bei Einbeziehung aller Hilfen der Länder zugunsten der gewerblichen Wirtschaft hätten sich diese Nachteile vervielfacht. Änderungen einzelner Bestimmungen sind oft unvermeidlich. Dadurch würden Neuauflagen einer so umfangreichen Broschüre in kürzeren Zeitabständen erforderlich werden. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß die Wirtschaft an einer umfassenden Information über spezifische Hilfen und Maßnahmen für den jeweiligen Fachbereich interessiert ist. Broschüren mit einem solchen Informationsgehalt über ein zusammenhängendes Sachgebiet sind vom Erfolg her am wirksamsten und entsprechen dem Informationsbedürfnis der Fragesteller am besten. In diesem Zusammenhang möchte ich die Mittelstandsfibel, die jährlichen ERP-Broschüren und die jährlichen Rahmenpläne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nennen. Auch der Subventionsbericht der Bundesregierung, der alle zwei Jahre erstellt wird, bietet eine breite Erkenntnis- und Informationsbasis über die Förderung der gesamten Wirtschaft. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 7/3630 Fragen A 62 und 63) : Trifft es zu, daß auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Arbeitnehmer einen Anspruch auf Betriebsrenten trotz mehr als 12jähriger Betriebszugehörigkeit bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlieren können, wenn die Zeit der Betriebszugehörigkeit nicht zusammenhängend verbracht worden ist, sondern eine Unterbrechung aufweist? Sieht die Bundesregierung bejahendenfalls in dieser Tatsache eine Benachteiligung von Frauen, die wegen der Erziehung von Kindern vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und später wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, und hält die Bundesregierung eine Abhilfe durch eine Gesetzesänderung für möglich und nötig? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12175* Nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 behält ein Arbeitnehmer die Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung auch dann, wenn sein Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles endet, sofern in diesem Zeitpunkt der Arbeitnehmer mindestens das 35. Lebensjahr vollendet hat und — entweder die Versorgungszusage für ihn mindestens 10 Jahre bestanden hat — oder der Beginn der Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für ihn mindestens 3 Jahre bestanden hat. Die in der zweiten Alternativvoraussetzung genannte 12jährige Betriebszugehörigkeit muß zusammenhängend verbracht worden sein. Wird die Betriebszugehörigkeit vorher unterbrochen, so verfällt die Anwartschaft und kann später bei einem Neubeginn der Betriebszugehörigkeit nicht wieder aufleben, es sei denn, der Arbeitgeber ist aufgrund vertraglicher Vereinbarung bereit, die Unverfallbarkeit bereits früher eintreten zu lassen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Die gesetzliche Regelung gilt generell und betrifft daher nicht nur Frauen, die wegen der Erziehung von Kindern ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrechen, sondern auch Männer, die nach einem Arbeitsplatzwechsel später wieder für den früheren Arbeitgeber tätig werden wollen. Im Hinblick darauf, daß die gesetzliche Regelung nur eine soziale Mindestnorm darstellt, von der in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann, steht es dem Arbeitgeber frei, früher bei ihm verbrachte Dienstzeiten bei der Berechnung der Frist für den Eintritt der Unverfallbarkeit und bei der Bemessung der Anwartschaftshöhe mit zu berücksichtigen. Es kann davon ausgegangen werden, daß Arbeitgeber, die eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers wünschen, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung, derartige frühere Zeiten der Betriebszugehörigkeit anzurechnen, wird dagegen nicht für zweckmäßig gehalten. Ein solcher gesetzlicher Zwang würde die Gefahr in sich bergen, daß Arbeitgeber bei der Wiedereinstellung früherer Arbeitnehmer besondere Zurückhaltung üben werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 64) : Wie ist die Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Anfrage in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 9. April 1975 mit neuerlichen Meldungen zu vereinbaren, die Ausgleichszahlungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die Landesversicherungsanstalten würden nach neuesten Schätzungen mindestens 9 Milliarden DM, vielleicht sogar 11 Milliarden DM betragen, so daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ihre Reserven angreifen müsse wie schon im März 1975 mit 241 Millionen DM? Die unterschiedliche Höhe der von der Bundesregierung und in der Presse genannten Ausgleichszahlung von der Angestelltenrentenversicherung an die Rentenversicherung der Arbeiter geht im wesentlichen auf unterschiedliche Berechnungsmethoden zurück. Die Vorausberechnungen der Bundesregierung im Rentenanpassungsbericht 1975, die sich über 15 Jahre erstrecken, sollen die langfristige finanzielle Entwicklung erkennen lassen. Demgegenüber sind z. B. die kurzfristigen Schätzungen über die Entwicklung der Haushalte der Versicherungsträger von der Aufgabenstellung und der Methode her nicht vergleichbar. Ein Unterschied liegt insbesondere in der Behandlung der Beiträge an die Krankenkassen für die Krankenversicherung der Rentner. Hinzu kommt noch, daß alle Vorausschätzungen über die tatsächliche Höhe des Finanzausgleichs zwischen den Rentenversicherungszweigen mit den nicht im voraus bekannten Daten des Arbeitsmarktes und auch der Lohn- und Gehaltsentwicklung belastet sind. Bei der sich von Monat zu Monat verändernden Wirtschaftslage ändern sich selbstverständlich auch die Zahlen über die finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung. So sind die Rentenversicherungen beim Finanzausgleich für das jeweilige Kalenderjahr auf Vorausschätzungen angewiesen. Man wird also erst im Laufe des Jahres 1976 wissen, wie hoch der Finanzausgleich für das Jahr 1975 tatsächlich war. So wurde beispielsweise bei der endgültigen Abrechnung für das Jahr 1974 im Jahre 1975 festgestellt, daß rund eine halbe Milliarde DM zuviel von der Angestelltenrentenversicherung an die Arbeiterrentenversicherung überwiesen worden ist. Erst recht ist eine monatliche Betrachtungsweise, wie Sie sie am Ende Ihrer Frage für den Monat März anstellen, nicht hilfreich. Diese Ausgleichszahlungen sind gerade dazu gedacht, die finanzielle Situation in den beiden Zweigen der Rentenversicherung so zu gestalten, daß die Zahlung der Renten immer gewährleistet ist. Außerdem sind auch die 45 Milliarden DM aus dem Rücklagevermögen der beiden Versicherungszweige dafür bestimmt, vorübergehend auftretende Engpässe zu überwinden. Die Liquiditätsreserve ist im übrigen so hoch, daß eine Besorgnis für die Zahlung der Renten nicht gerechtfertigt ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/3630 Fragen A 65 und 66) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, weitere Jahrgänge in die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs einzubeziehen, da der bisherige Kreis der Berechtigten verhältnismäßig wenig Gebrauch von den angebotenen Untersuchungen machte? Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen, auch für Herz- und Kreislauferkrankungen Vorsorgeuntersuchungen einzuführen, nachdem statistisch erwiesen ist, daß mehr Menschen an diesen Krankheiten sterben als an Krebs? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung 12176* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 auf Grund verstärkter Aufklärung in zunehmendem Maße die ihnen zur Verfügung stehenden Früherkennungsmaßnahmen in Anspruch nehmen werden. Die im Gesetz festgelegten Altersgrenzen erfassen die Jahrgänge der Versicherten, die durch solche Krebsarten gefährdet sind, zu deren Bekämpfung die Früherkennungsuntersuchungen bestimmt sind. Es ist daher sozialpolitisch nicht erforderlich, den anspruchsberechtigten Personenkreis zu erweitern. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung hat eine Empfehlung zur Erweiterung der bestehenden Früherkennungsuntersuchungen auf Krankheiten des Kreislaufsystems erarbeitet. In dieser Empfehlung hält es die Sachverständigenkommission für erforderlich, vor der allgemeinen Einführung der vorgeschlagenen Früherkennungsuntersuchungen eine Systemerprobung des Vorgehens in ausgewählten Bezirken vorzunehmen und die vergleichende Wertung der Ergebnisse dieser Erprobung dazu geeigneten Wissenschaftlern zu übertragen. Die Bundesregierung bereitet derzeit die vorgeschlagenen Modellversuche vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage A 67): Welche Rechtsverordnungen sind bisher im Hinblick auf den § 9 des Arbeitsförderungsgesetzes von 1969 erlassen worden, und welche Verordnungen gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf die gegenwärtige Lage im Bereich des Lehrstellenangebotes in der Bundesrepublik Deutschland gegebenenfalls zu erlassen? Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Berufsbildungsgesetzes sieht eine umfassende Regelung der Statistik der betrieblichen Berufsausbildung vor. In diesem Zusammenhang sollen künftig jährlich einmal die bei den Ausbildungsbetrieben besetzten und nicht besetzten Ausbildungsplätze erhoben werden. Der Berufsbildungsbericht, der nach dem Entwurf jedes Jahr zum 1. März vorzulegen ist, soll u. a. die Zahl der am 30. September des vergangenen .Jahres nicht besetzten Ausbildungsplätze und für das laufende Kalenderjahr die bis zum 30. September zu erwartende Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze angeben. Der Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 9 des Arbeitsförderungsgesetzes erscheint auch daher nicht mehr zweckmäßig. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 68 und 69) : Findet nach Auffassung der Bundesregierung die Besitzstandsklausel des Artikels 10 Nr. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters, wonach entsprechend dem Willen des Gesetzgebers nachteilige Folgen aus der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters bei Renten in jedem Fall ausgeschlossen sein sollten, auch auf Betriebsrenten und private Renten Anwendung, so daß etwa laut einem 1970 unter früherem Recht vereinbarten Geschäftsführervertrag „noch minderjährige Kinder eine volle Waisenrente in Höhe von 15 % der väterlichen Rente" bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres anzusprechen haben? Ist es — falls die vorausgehende Frage bejaht wird — mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, wenn eine Finanzbehörde den Standpunkt vertritt, eine 1974 achtzehn Jahre gewordene Waise habe als nunmehr Volljährige keine Rente aus dem Geschäftsführervertrag ihres Vaters mehr anzusprechen, während Waisen, die eine gesetzliche Rente erhalten, ihren Rentenanspruch bis zu ihrem 21. Lebensjahr behalten? Das Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters enthält eine Übergangsregelung für die erhöhten Witwenrenten der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung. Es ist sichergestellt worden, daß Witwen, die ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen, die erhöhte Witwenrente auch dann weiter gezahlt bekommen, wenn das Kind durch das Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters vor dem 21. Lebensjahr volljährig geworden ist. Die Vorschrift sollte ausschließlich Renten der Sozialversicherung erfassen, nicht aber Betriebsrenten oder private Renten für Waisen. Für privatrechtlich vereinbarte Renten gilt nach wie vor der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der im Vertrag zum Ausdruck gekommene Parteiwille ist für die Auslegung maßgebend. Ob die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters Auswirkungen auf die Waisenrenten aufgrund von Geschäftsführerverträgen hat, hängt deshalb von der Ausgestaltung des Vertrages im Einzelfall ab. Betriebliche Versorgungsregelungen knüpfen für die Dauer der Zahlung von Waisenrenten schon bisher regelmäßig nicht an das Volljährigkeitsalter, sondern an die Vollendung eines bestimmten Lebensalters an. Ihre zweite Frage haben Sie für den Fall gestellt daß die erste Frage zu bejahen ist. Da dies aber, wie ich ausgeführt habe, nicht der Fall ist, möchte ich mich auf folgende Bemerkungen beschränken: Die für die Waisenrenten der Sozialversicherung bedeutsamen Altersgrenzen sind, wie schon nach früherem Recht, unabhängig vom Volljährigkeitsalter. Diese Waisenrenten werden allgemein bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen, z. B. längere Ausbildung, vorliegen, werden sie bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Zu der von Ihnen genannten Auskunft einer Finanzbehörde kann ich mich ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht äußern. Ich bin gerne bereit, den Fall prüfen zu lassen, falls Sie mir entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen möchten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 72) : Welche Verträge, Abkommen oder sonstige Rechte verletzte nach Auffassung der Bundesregierung die DDR im Zusammenhang mit der Verweigerung der Hilfeleistung für ein ertrinkendes Kind durch die „Grenztruppe der DDR"? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12177* Die Bundesregierung ist sich mit den Regierungen der Drei Mächte und mit dem Senat von Berlin darin einig, daß es in diesen und ähnlich gearteten Fällen in erster Linie darum geht, einem in Lebensgefahr befindlichen Menschen zu helfen. Ein solcher Vorgang beeinträchtigt die Bemühungen um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten, er steht im Gegensatz zu dem erklärten Willen, den die Vertragspartner des Viermächte-Abkommens wie auch die Vertragspartner des Grundlagenvertrages in dessen Präambel zum Ausdruck gebracht haben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 73 und 74): Wieviel Fälle von Mord, Totschlag, Verwundung und verweigerter Hilfeleistung mit Todesfolge hat die Bundesregierung von seiten der DDR und Ost-Berlins an und bei der Demarkationslinie und Mauer seit Oktober 1969 und seit Abschluß des Grundvertrags festgestellt? Was bedeutet die Ausführung von Staatssekretär Dr. Schüler gegenüber dem Ständigen Vertreter der DDR am 14. Mai 1975 konkret und im einzelnen, daß die Bemühungen der Bundesregierung um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten schwer beeinträchtigt worden seien? Zu Frage A 73: Die Bundesregierung legt angesichts dieses empörenden Unglücksfalles Wert auf die Feststellung, daß unterschieden werden muß zwischen direkter Gewaltanwendung gegen Menschen (z. B. Mord, Totschlag, Verwundung) und dem Verweigern bzw. Untersagen einer Hilfeleistung zur Rettung eines in Lebensgefahr befindlichen Menschen. Hier kann eine Verbesserung der Situation nur erreicht werden, wenn differenziert wird, d. h. konkret: wir hoffen und wünschen, daß die angestrebte Vereinbarung zur Rettung bei Unglücksfällen an der Sektorengrenze schnell zustande kommt, damit das Problem des Untersagens einer Hilfeleistung nicht mehr auftritt. Davon zu trennen ist das Schicksal jener Menschen, die beim Versuch, aus der DDR zu fliehen, ums Leben kommen. Seit Oktober 1969 waren dies — soweit sich das überhaupt feststellen läßt — bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages 11 Fälle an der Grenze zur DDR und 3 Fälle in Berlin, seit dem Abschluß des Grundlagenvertrages bis heute 4 Fälle an der Grenze zur DDR und 1 Fall in Berlin. Zu Frage A 74: Staatssekretär Dr. Schüler hat den Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Herrn Dr. Kohl, am 14. Mai 1975 zu sich gebeten und ihn auf folgendes hingewiesen: „Die Bundesregierung hat kein Verständnis dafür, daß Grenzorgane der DDR am 11. Mai die rechtzeitige Hilfeleistung für das in die Spree gestürzte Kind durch die Westberliner Feuerwehr verweigert haben. Mit den Regierungen der Drei Mächte und dem Senat von Berlin ist die Bundesregierung der Auffassung, daß alle juristischen oder politischen Überlegungen zurücktreten müssen, wenn es darum geht, einem in Lebensgefahr befindlichen Menschen Hilfe zu leisten. Mit Empörung und Trauer hat die Bevölkerung auf die unfaßbare Nachricht vom Tod des Kindes reagiert. Die Bemühungen der Bundesregierung um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten sind schwer kompromittiert worden." Dieser Erklärung habe ich im Namen der Bundesregierung nichts hinzuzufügen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 75 und 76): In welcher Form und mit welchen Argumenten bat die Bundesregierung die Behauptung von Ostberliner Stellen zurückgewiesen, die verweigerte Hilfeleistung an dem türkischen Jungen Cetin Merb sei auf Westberliner Verschulden zurückzuführen? Hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat und den drei westlichen Gewahrsamsmächten den türkischen Behörden alle notwendigen Einblicke und Kenntnisnahmen gewährt, um den Vorgang um den ertrunkenen türkischen Jungen eindeutig aufzuklären? Zu Frage A 75: Der Westberliner Senat hat die Anschuldigungen der DDR zurückgewiesen. Der Regierende Bürgermeister hat u. a. am 12. und am 15. Mai im Fernsehen Stellung genommen und nachdrücklich den Versuch der DDR zurückgewiesen, die Schuld an dem tragischen Vorfall dem Senat zuzuschieben. Hier gehe es eindeutig darum, daß an den Grenzen endlich etwas Normales eintrete, nämlich daß jeder, der retten wolle, auch retten könne. Dazu brauche man keine Vereinbarung. Der Senat sei dennoch bereit, eine Vereinbarung abzuschließen, aber nur, wenn sie nicht im Widerspruch zum ViermächteStatus für ganz Berlin stehe. Der Sprecher des Berliner Senats hat an verschiedenen Stellen zum Ausdruck gebracht, daß es jenseits aller politischen Probleme um die einfachsten Gebote der Menschlichkeit und der Nächstenhilfe ging. Die DDR sei während der Verhandlungen über Rettungsmaßnahmen an den Sektorengrenzen nicht von der Pflicht entbunden, Rettungshandlungen am Ort des Unglücks zuzulassen. Sie kompromittiere sich restlos, wenn sie versuche, am Beispiel tragischer Unglücksfälle den Status der Stadt widerrechtlich und einseitig zu verändern. Die Bundesregierung hat das, was von ihrer Seite aus zu diesem Unglücksfall zu sagen ist, durch Staatssekretär Dr. Schüler dem Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Herr Dr. Kohl, mitteilen lassen. Zu Frage A 76: Die in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen sind ergriffen worden. 12178* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Anlage 17 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage A 77) : Wann ist mit der Eröffnung des Goethe-Instituts in Singapur zu rechnen, dessen Notwendigkeit von allen zuständigen Stellen seit langem bejaht wird? Mit der Eröffnung der Zweigstelle des Goethe-Instituts in Singapur ist — vorbehaltlich einer befriedigenden Regelung der die Funktionsfähigkeit des Instituts sichernden Statusfragen — aller Voraussicht nach noch im Laufe dieses Jahres zu rechnen.
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    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Müller, es gibt mehr in der Welt, als Sie wissen. Deswegen nehme ich Ihnen Ihre Frage nicht übel. Wir sprechen seit acht Jahren vom Rentensplitting. Spätestens seit fünf Jahren haben wir konkrete Vorlagen dazu vorgelegt. Bei Gelegenheit können Sie einmal bei Ihren Kollegen die Einzelheiten darüber erfragen, wie ich auf Bitten der Jungen Union vor vielen Jahren unsere Konzeption vorgetragen habe. Damals wurden von Ihnen drei ausgewachsene Sozialpolitiker dazugesetzt, um zu verhindern, daß ich etwa die Junge Union mit unseren Gedanken infiziere. Nun ist diese Infektion aber doch geglückt, wenn auch sozusagen nur mit Zeitzündung. Sie haben diese Zielsetzung jetzt übernommen. Wir sind dafür dankbar und hoffen, daß wir in dieser Angelegenheit jetzt weiterkommen.

    (Müller [Berlin] [CDU/CSU]: Ganz und gar nicht!)

    Allerdings sollten Sie den Etikettenschwindel lassen. Er bringt uns nicht weiter.
    Nun haben wir eine Reihe von Möglichkeiten angeboten, die es der berufstätigen Hausfrau — dies gilt natürlich in gleicher Weise auch für den Mann — ermöglichen sollen, die beiden Aufgabenbereiche Beruf und Familie miteinander zu verbinden: die Teilzeitbeschäftigung, die Möglichkeit, im Falle der Krankheit eines Kindes eine Woche zu Hause zu bleiben, der Unfallschutz auch auf dem Weg zum Kindergarten, die flexiblen Anfangszeiten, die Kindergartengesetze in verschiedenen Ländern, das Institut der sogenannten Tagesmütter. Nicht zuletzt ist hier auch die dahin gehende Änderung im Eherecht zu nennen, daß die Frau nicht einseitig zur Hausarbeit verpflichtet sein soll. Dies alles sind Schritte auf dem Wege zu einer echten partnerschaftlichen Ehe und einer Partnerschaft auch außerhalb der Familie — in Beruf, Politik und Gesellschaft.
    Meine Damen und Herren, Sie meinen offensichtlich — es klang jedenfalls so, vielleicht tue ich Ihnen unrecht —, als sei die Wertung von Ehe und Familie zum einen von der Größe der Familie und zum anderen von deren formalem Bestand abhängig. Wie sollen wir denn sonst die zweieinhalb Seiten Ihrer Entschließung verstehen, in denen von Bevölkerungspolitik die Rede ist? Sie stellen doch in er-



    Frau Funcke
    heblichem Maße die quantitativen Wertungen in den Vordergrund. Wir sind demgegenüber der Meinung, daß eine kleine Familie, in der es möglich ist, sich hinreichend um die Kinder zu kümmern, in einem besseren Sinne „Familie" ist als eine solche, in der die Zahl der Kinder im umgekehrten Verhältnis zur Betreuungsmöglichkeit steht. Ich verstehe, ehrlich gesagt, diese Ihre bevölkerungspolitischen Exkursionen nicht, und ich verstehe, auch nicht, warum — dieser Satz wurde hier zitiert — eigentlich „eine Gefährdung der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kultur" gegeben ist, wenn die Bevölkerungszahl sinkt.

    (Rollmann [CDU/CSU] : Das haben wir nie gesagt!)

    So wörtlich in Ihrer Entschließung. Hat Kultur zwingend etwas mit der Zahl zu tun? Oder denken Sie, es müßte überall so sein wie bei Bach, der als 16. Kind eine besondere Leistung hervorgebracht hat? Nicht jeder berühmte Mann war ein 16. Kind. Von solchen bevölkerungspolitischen Vorstellungen sollten wir doch wohl abesehen.
    Auch die Wertung von Ehe und Familie hat nichts mit dem formalen Aufrechterhalten einer nicht mehr intakten Ehe zu tun. Hier greife ich eine Andeutung auf, die Frau Wex heute morgen machte. Eine Ehe, die über drei Jahre nicht mehr besteht, ist keine Ehe mehr, die tatsächlich den Namen Ehe und Familie verdient, auch wenn sie noch auf dem Papier steht.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Sie kann im Gegenteil sehr erheblich sowohl die alte Familie wie auch eine möglicherweise daneben bestehende neue Familienbindung belasten. Sie trifft nicht nur die neue — das brauche ich wohl nicht zu erläutern —, sondern auch die alte Familie. Denn wer ist so lebensfremd, nicht zu wissen, daß der aus der Ehe hinausdrängende Partner, der dies wegen § 48 nicht kann, versucht sein kann, über seine noch bestehenden Einflüsse auf die Kinder die Zustimmung zur Ehescheidung zu erzwingen? Dann sind die Kinder diejenigen, auf deren Rücken die Streitigkeiten der Eltern praktisch ausgetragen werden. Das kann für die Kinder doch nicht gut sein und kann ebensowenig ehefördernd sein. Ich meine, eine Ehe, die nicht mehr besteht, die auf viele Jahre getrennt ist, muß auch aufgehoben werden können; denn sie dient nicht mehr der Idee der Ehe und entspricht nicht ihren Grundsätzen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zuletzt noch ein Wort zu der Verbindung von Familie und Gesellschaft sagen. Immer wieder klingt bei der Opposition so etwas wie ein Widerspruch auf. Ich habe das zu früheren Zeiten auch schon einmal gesagt. Frau Wex, auch bei Ihnen klang das an. Nach meiner Erinnerung haben Sie sinngemäß gesagt,

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : Mit Sicherheit nicht!)

    die Bundesregierung oder die Koalition oder welche bösen Mächte auch immer verhinderten, daß die Kinder die Erfahrung der Autorität machten, und seien dann den Gefahren der Kollektivierung und Manipulation ausgesetzt. Es klang auch Ihre Mei-
    nung an, die Erziehung müsse nicht auf kritische Auseinandersetzung gerichtet sein, sondern müsse Erziehung in einem Guß sein, um Konfliktmöglichkeiten auszuschließen.
    Meine Damen und Herren, die Struktur der Kleinfamilie hat es mit sich gebracht, daß diese kleine Gemeinschaft von Menschen in viel größerem Maße auf die Umwelt angewiesen ist, nicht nur bezüglich der gegenseitigen Hilfeleistung, sondern entscheidend in der Kommunikation und Sozialisation. Wir können die Familie nicht mehr abschließen und in einen geschlossenen Raum einbinden, in dem es nur die durch die Familie bestimmte Wertung gibt. Die heutige Kleinfamilie ist nach allen Seiten offen. Von hier aus ergibt sich die Notwendigkeit einer anderen Erziehung als zu früheren Zeiten. Damals gab man an Kinder und Lehrlinge weiter, was man wußte. Das mußte dann akzeptiert werden; das war Tradition und erlebte Erfahrung.
    Heute dagegen leben wir in einer Welt, in der keiner weiß, was die Kinder in zehn Jahren erwartet. Keiner kann sagen, in welche Bedingungen oder Bedingtheiten wir die Kinder hineinerziehen. Um so notwendiger ist, daß wir sie auch mit der Atmosphäre außerhalb des Hauses vertraut machen und sie dort Erfahrungen sammeln lassen. Wir müssen sie dann auch kritisch werden lassen. Sie sollten nicht alles akzeptieren, auch nicht einfach die Autorität der Eltern. Sie müssen bei allem Respekt gleichzeitig urteilen lernen. Das ist nämlich, meine Damen und Herren, der beste Schutz, den wir den Kindern in ein ungesichertes Leben überhaupt mitgeben können: die Fähigkeit, die verschiedenen Erscheinungen dieser Welt zu beurteilen und sich nicht zum Gefangenen von Meinungen anderer Leute zu machen;

    (Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller [SPD] : Sehr gut!)

    denn wir können sie nicht mehr in geschützten Räumen vor der Außenwelt schützen.
    Aber — das ist das Letzte — dieses bedingt dann auch, daß wir uns auf der anderen Seite mühen, die „böse Welt" draußen, außerhalb unserer vier Wände, ein wenig familiengerechter, ein wenig familienfreundlicher, ein wenig mehr entsprechend der Wohnzimmeratmosphäre zu machen. Dazu gehört nun allerdings, meine Damen und Herren, daß die Frau hinausgeht, daß sie eben auch draußen ihren Einfluß geltend macht, daß sie nicht an das Haus gebunden wird, sondern daß sie von früh an, auch wenn sie Mutter kleinerer Kinder ist, bei den Entscheidungen dieser Welt mitspricht, die ja auch Entscheidungen über ihre Kinder sind, wenn wir von Schule, Kindergärten, Spielplätzen usw. sprechen. Diese Welt draußen — die anwesenden Herren mögen dies entschuldigen — ist weitgehend von den Auffassungen und nach den Maßstäben der Männer geprägt, und das liegt entscheidend daran, daß die Frauen in immer kleinere Räume zurückgedrängt wurden oder sich haben zurückdrängen lassen. Das öffentliche und gesellschaftliche Leben ist ganz eindeutig durch die Maßstäbe bestimmt, die die Männer gesetzt haben. Sie wissen, daß gerade wir Politikerinnen immer wieder manches verdolmetschen



    Frau Funcke
    müssen, wenn wir in die Vorstellungswelt der Frauen hereinsprechen.
    Wenn wir auch außerhalb des Hauses eine familiengerechte Welt haben wollen, so ist dies, glaube ich, nur in einer echten Partnerschaft in allen Bereichen dieses Lebens zu erreichen. Dazu ist es notwendig, daß die Frau Verantwortung auch für Dinge außerhalb des Hauses übernimmt und die Familien es so einrichten, daß sie es ohne Schädigung und ohne Benachteiligung der Familie tun kann. Das heißt, daß der Mann seine Partnerschaft in der Familie ernster nehmen muß als bisher.

    (Beifall bei der FPD und der SPD)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Schleicher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ursula Schleicher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anlaß der heutigen Debatte ist die Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Situation der Kinder in Deutschland. Die damit verbundene Debatte zum Familienbericht der Bundesregierung gibt uns eigentlich eine unerwartet gute Möglichkeit, Vergleiche zu der Antwort zu ziehen, die hier gegeben worden ist.
    Ich möchte mich zunächst auf einige Punkte der Großen Anfrage konzentrieren, nämlich auf die Fragen 5, 6, 12 und 16. Ich sehe mich dabei gezwungen, die Antworten in Relation zu dem gesamten Familienbericht zu setzen. Zunächst aber einiges zu der Großen Anfrage.
    Die Selbsttötung im kindlichen Alter ist laut Antwort der Bundesregierung eine Ausnahme geblieben. Es wäre aber doch angebracht, Veränderungen in der zahlenmäßigen Erfassung zu beobachten und eventuell Rückfragen zu stellen.
    Angesprochen auf die Entwicklung der Frühkriminalität bei Kindern, kann die Antwort des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit in keiner Weise zufriedenstellend sein. Es klingt nämlich mehr als dürftig, bei der Nachfrage hinsichtlich der Entwicklung in anderen Ländern lediglich festgestellt zu haben, daß auch dort ein Ansteigen zu beobachten ist. Entweder will man hier die Augen verschließen, oder man erkennt nicht, daß das Anwachsen der Jugendkriminalität in den letzten Jahren auf lange Sicht eine lebensgefährliche Krise von Gesellschaft und Staat in sich birgt. Der Hinweis, daß die Erkenntnis des Unrechtsgehalts einer strafbaren Handlung bei Kindern noch wenig ausgeprägt sei und die Tatmotive bei Kindern anders gelagert seien als bei Jugendlichen, ist keine Entschuldigung. Man muß doch wissen, daß vielen erwachsenen Straffälligen bereits im Kindesalter Verfehlungen nachzuweisen sind. Also wird es sich später widerum um den nahezu gleichen Personenkreis handeln, wenn auch, wie in der Antwort zum Ausdruck kommt, die Kinderdelinquenz anderen Regeln als denen von Strafmündigen folgt. Es wird in der Antwort auch eindeutig zugegeben, daß diesem Bereich in der Vergangenheit zu wenig Beachtung geschenkt worden sei und daß deshalb die Erkenntnisse noch lückenhaft seien.
    Es ist der Zweck unserer Anfrage, auf diese Dinge aufmerksam zu machen, da dies von zuständiger Stelle bisher nicht geschehen ist.
    Auffällig ist der hohe Anteil der Kinder bei einfachen Eigentumsdelikten, wobei Mädchen besonders hervorstechen. Noch beachtenswerter ist die Zunahme von schwerem Diebstahl oder gar Sachbeschädigung, was sich bei jugendlichen Tätern in einem Anwachsen von Gewalt und in dem Hang zu krimineller Gruppen- und Bandenbildung zeigt. Vorbeugung ist hier eines der wichtigsten Mittel — um unserer Gesellschaft willen, aber ganz sicher auch um dieser Kinder willen.
    Da in der Vergangenheit hier zu wenig geschehen ist, ist es um so erstaunlicher, wenn man die Aufmerksamkeit zunächst nicht nur auf die betroffenen Familien dieser Kinder richtet, sondern gleichzeitig auf „anscheinend" problemlose Familien. Soll dieses der Einstieg sein, alle Familien zu kontrollieren, oder — wie es so schön im Familienbericht heißt — die Familie aus ihrer Isolation zu lösen, da man sich mit der Tatsache der Nichtkontrollierbarkeit der Erziehung in den Familien nicht abfinden kann? Es versöhnt dann wieder, auf der anderen Seite festzustellen, daß die Bildungsarbeit auf dem Sektor von Ehe und Familie darauf abzielt,
    ... die Selbstverantwortung der Familie zu stärken und sie bei der Erfüllung ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen sowie Schwierigkeiten auf dem Wege zur partnerschaftlichen Familie auszuräumen.
    Es taucht jedoch in dieser Argumentation immer wieder ein Widerspruch auf, der sich z. B. aus einer Veröffentlichung der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit in Band 7 ergibt. Es heißt dort:
    Man sollte unsere heutigen Ehen und Familien von ihrer übermäßigen Selbstbezogenheit, von ihrem sich dem öffentlichen Raum weitgehend verschließenden Privatismus sich befreien helfen.
    Hierzu sei
    ... freilich eine Weiterentwicklung des in unserer bundesdeutschen Gesellschaft gültigen Menschen- und Gesellschaftsbildes erforderlich, die das Bedürfnis nach personaler Freiheit außer auf die Familie auch auf die übergreifenden Gemeinwesen richtet ... bzw. sie aus ihrer Beschränkung auf den innerfamiliaren Bereich .. .
    lösen müsse. Wie dies zu geschehen hat, wird in diesem Bericht gleich deutlich angesprochen:
    Wegen Vernachlässigung der kognitiven, sozialen und politischen Entwicklung des Kindes in der Familie müssen schon frühzeitig ergänzende Institutionen eingreifen ... Allerdings
    — das sollte man sich auch wirklich anhören —
    darf der Besuch von vorschulischen und schulischen Förderungsmaßnahmen nicht primär der Entscheidung der Eltern überlassen werden, da sonst nur die bildungswilligen Mittel- und



    Frau Schleicher
    Oberschichten aktiviert werden. Nur durch eine stärkere Gewichtung der schulischen Erziehung kann weiterhin zumindest in den Ansätzen eine Korrektur des elterlichen Erziehungsverhaltens erreicht werden. Zudem stehen dem Kind in der Schule mehrere Bezugspersonen zur Verfügung, die es von seiner Abhängigkeit gegenüber den Eltern in gewissem Maße entlasten können.
    Wenn ich auf diese Schriftenreihe verweise, so deshalb, weil sie im Familienbericht als Quellenangabe zu finden ist.
    Auf die Frage nach Maßnahmen zur Bekämpfung der kindlichen Vergehen wird dann ausführlich auf die Elternbildung hingewiesen, vor allem auch im Zusammenhang mit den Beratungsstellen, wozu das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ein Modellprogramm fördert. Ich halte diese Argumentation für wirklich an den Haaren herbeigezogen. Die Regierung bringt sie lediglich vor, um Aktivitäten nachweisen zu können. Denn der Schwerpunkt gerade dieses Modellprogramms sind doch die Familienplanung und Familienberatung im Zusammenhang mit den Maßnahmen zu § 218 des Strafgesetzbuches — dafür sind ja auch die Mittel gegeben worden —, wobei das Problem der Erziehungsberatung „schwieriger Kinder" nicht im Vordergrund dieses Modellprogramms steht. Vielmehr steht hier im Vordergrund die Hilfestellung im Falle der Schwangerschaft.
    Es wird dann auch darauf verwiesen, daß im Rahmen eines psychosozialen Langzeitprogramms derzeit Hilfen entwickelt werden, die der Früherkennung und Früherfassung gefährdet erscheinender Kinder und Jugendlicher dienen. Ich möchte hier ganz konkret an das Bundesministerium die Frage stellen: Wer führt dieses Programm durch und in welchem Auftrag, und wann ist hier mit ersten Ergebnissen zu rechnen? Es ist sicherlich wünschenswert, hier baldigst auch von den gemachten Erfahrungen zu hören.
    Es ist sicherlich bedauerlich, daß bezüglich kindlicher Ausreißer überhaupt keine Zahlen aufzutreiben sind und in dieser Antwort auf die große Anfrage nur auf Erfahrungsberichte verwiesen wird. Wenn Sie auch glauben, die Ursachen erkannt zu haben, so scheint es mir doch mehr als zweifelhaft zu sein, daß Sie den richtigen Personenkreis erfassen, zumal Sie auf Grund der Angaben bzw. der mangelhaften Angaben überhaupt nicht wissen können, um welche Familien es sich hier nun tatsächlich handelt. Ist es politisch nicht sogar etwas gefährlich, ohne Nachweis und damit ohne Einstieg in die Materie zu behaupten, was tatsächlich Ursache und Wirkung ausmacht?
    Zum Stichwort „Kindesmißhandlungen" erscheint die tatsächliche Zahl der Fälle ungeheuer niedrig gegenüber sonstigen Schreckensmeldungen. Sicher ist es notwendig, weitere Forschungen einzuleiten. Ich möchte jedoch in diesem Zusammenhang davor warnen, immer nur den Unterschied zwischen dem geliebten und dem ungeliebten bzw. unerwünschten Kind zu machen. Die Ursachen für solche Mißhandlungen sind doch in den wenigsten Fällen beim Kind zu suchen, sondern immer nur bei demjenigen,
    der mißhandelt und mit sich selbst eben nicht fertig wird. Daß dann ein Kind leichter zum Objekt wird als ein Erwachsener, ist naheliegend, da sich ein Kind am wenigsten wehren kann.
    Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie man Mangelzustände und Alarmzeichen erkennen kann, ohne die Familien unbedingt kontrollieren zu müssen. Ich halte es deshalb in diesem Zusammenhang für wesentlich und wichtig, den Schutz des Kindes stärker auszubauen. Haben wir nicht sogar in erster Linie eine Verpflichtung, hier tätig zu werden, als in mißverstandener Weise die Rechte des Kindes gegen seinen Erziehungsberechtigten neu durchzudenken?
    Es ist wirklich hochinteressant, den Familienbericht zu lesen. Ich war nur gespannt auf die Ausführungen der zuständigen Frau Ministerin; denn es ist doch mehr als erstaunlich — ich möchte sogar behaupten: wahrscheinlich einmalig —, daß ein zuständiger Minister zu einem Bericht, der in seinem Hause in Auftrag gegeben worden ist, überhaupt nicht Stellung nimmt, wenn dieser Bericht veröffentlicht wird. Immerhin sind in diesem Bericht eine Reihe von kritischen Punkten aufgeführt, die aufhorchen lassen. Es wäre aber unglücklich, hierzu Stellung zu nehmen, ohne den bzw. die Betroffenen vorher gehört zu haben. Mir ist in den bisherigen Ausführungen auch noch nichts zu Ohren gekommen, was direkt zu diesem Bericht sowie zu den Fragen und Kritiken, die dort enthalten sind, Stellung nimmt.
    Eines ist jedenfalls deutlich geworden, wenn man den Bericht aufmerksam liest: daß viele Ungereimtheiten zutage treten. Ich kann diese Widersprüche, die sich offen ergeben, nur aufzeigen und zur Diskussion stellen, ohne mir bereits ein abschließendes Bild machen zu können. Scheinbar hatten die Kommissionsmitglieder nur einen vagen Auftrag, ohne über die Absichten und Vorstellungen des auf-traggebenden Hauses informiert zu werden. Wie könnte es sonst dazu kommen, daß sich — ich zitiere jetzt aus dem Bericht — die Kommissionsmitglieder verunsichert fühlten und erst einmal abwarten wollten; das heißt: sie werden den Umgang der Bundesregierung mit dem vorliegenden Bericht als Probe aufs Exempel begreifen.
    Es hört sich ganz gut an, wenn die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme schreibt — ich zitiere hier die Erklärung der Bundesregierung —:
    In Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie als Gemeinschaften, deren Bedeutung mit keiner anderen menschlichen Verbindung verglichen werden kann, unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, sieht die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht lediglich ein Bekenntnis und eine Institutsgarantie, sondern eine verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts.
    Ich möchte Frau Kollegin Funcke fragen, ob sie zu diesem Grundsatz, der im Bericht der Bundesregierung zum Ausdruck kommt, auch steht oder nicht.



    Frau Schleicher
    Man stutzt wirklich, wenn man die Ausführungen der Kommission liest und feststellt, daß sie eine besondere Art von Außeneinflüssen auf die Familie sieht, nämlich die Gesamtheit der gesellschaftlichen Eingriffe in die Familie, wobei dieses aber wieder den Wünschen des Ministeriums entspreche — so laut Bericht , besonders unter dem Gesichtspunkt der Erfolgskontrolle.
    Ich muß auf diesen Punkt noch weiter eingehen, denn ich halte diese Widersprüche für sehr wesentlich. Der Familienbericht sagt, an der Institution Familie würde jedoch Kritik geübt, d. h., Formen eines Zusammenlebens außerhalb der Familie würden diskriminiert. Dieses Problem stelle sich allerdings — so ein Teil des Berichts — nur einer akademisch bestimmten Minderheitengruppe. An anderer Stelle geht der Familienbericht allerdings darauf ein und sagt, man bemühe sich um einen offenen Familienbegriff, d. h., es dürfe keine Benachteiligungen gegenüber „Normalfamilien" geben. Deshalb wurde die Forderung von neuen Formen des Zusammenlebens aufgestellt. — Dann aber wieder im Gegensatz dazu: „Was solche Zusammenschlüsse leisten können, ist allerdings noch nicht genau bestimmbar."! Und im Text wörtlich: „Auf der einen Seite scheinen Hoffnungen derer enttäuscht, welche mit der Gründung von Wohngemeinschaften glaubten, politisch wirksame Aktionszentren schaffen zu können. Je mehr sie im Inneren der neuen Wohngruppe Funktionen kollektivierten und die privaten Zonen der Mitglieder dabei auflösten, um so stärker entstand ein innerer Problemdruck, der den Elan der Beteiligten absorbierte und von Außenbeziehungen abzog."
    Oder aber an anderer Stelle: „Vom Wohl der Kinder her muß dabei besonders auf die Nichtdiskriminierung nicht-legalisierter Lebensgemeinschaften und alleinstehender Elternteile mit Kleinkindern geachtet werden, da dort die Haushaltsaufbauprobleme gewöhnlich noch schwieriger sind als in normalen Familien." !
    Dagegen steht dann wieder der Ausspruch: „Will man Familien abschaffen, läuft es auf künstliche Reproduktion familienähnlicher Kleingruppen hinaus — mit kaum überwindbaren Schwierigkeiten, wenn man diese Kleingruppen auf Massenbasis stellen will. Eine außerordentliche Zahl von Erziehungspersonen beiderlei Geschlechts (!) müßte über den Arbeitsmarkt rekrutiert werden, wobei neue Probleme des Familienersatzes entstehen, die bis zur Überlegung gehen, wie man bei normalen Kündigungsrechten eine bisher gewährleistete Freizügigkeit der Erzieher ihrerseits aufheben könnte."
    In einem anderen Licht sehe ich noch weitere Widersprüche, die ich andeuten möchte: es wird darauf aufmerksam gemacht, daß es dem Ministerium an Effizienz-Kontrolle fehle, an Koordination, an einem Gesamtkonzept auch im Zusammenhang mit dem Sozialbudget. Als Beispiel wurde der angeblich absurde Effekt der Steuerreform zahlenmäßig aufgeführt, daß nämlich Familien mit höherem Einkommen sich schlechter stünden als Familien mit niedrigerem Einkommen und gleicher Kinderzahl!
    Wenn dies zwar zunächst auf Grund des Berichts als absurd erscheint, muß ich dagegensetzen, was an anderer Stelle behauptet wird: „Weitere gesellschaftspolitische Maßnahmen sollten darauf abzielen, gravierende Einkommensunterschiede zu verringern." Dies sei sowohl Aufgabe des Staates als auch der Tarifpartner. Ich kann diesen Sachverhalt nur so verstehen, daß dieser Widerspruch nur Unwissenden auffällt, da in Wirklichkeit volle Absicht dahinter steckt, nämlich: Einkommen ohne Bezug auf Leistung zu nivellieren! — Ist sonst eine Kritik gegen das Ministerium und damit gegen die Bundesregierung anders zu verstehen als die durchsichtige Tatsache, daß die Bundesregierung Familienpolitik den federführenden Ministerien zugesteht, ohne auch die entsprechende Sachkompetenz damit zu verbinden? Es geht hier letzten Endes überhaupt gar nicht um die Familienpolitik, sondern um die Veränderung der Gesellschaft, die sich über den Gesetzesweg leichter anläßt, wenn sie über Ressorts eingeleitet wird mit anderen politischen Schwerpunkten, wie z. B.: Reformierung des Rechts.
    Ich glaube, die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat ein Anrecht darauf, zu erfahren, wohin die Bundesregierung bei der Familienpolitik tatsächlich steuert. Fragen sind genügend aufgeworfen worden. Das Mißtrauen unsererseits ist nicht unbegründet. Es zeigt sich schon auf Grund der Tatsache, daß die Familienpolitik, wie sie von CDU und CSU verantwortlich geführt wurde, in dem Familienbericht in folgender Weise abgetan wird: „Eine durch ihren Bezug auf Sozialisationsprozesse funktional begründete Familienpolitik wendet sich gegen ideologische Zielsetzungen, welche die überzeitliche Geltung eines bestimmten historischen Familientypus unkritisch hinnehmen und fixieren. Tendenzen zu solcher Zielbestimmung lassen sich für die Gründerjahre staatlicher Familienpolitik in der Bundesrepublik Deutschland" -- die übrigens in diesem Zusammenhang natürlich abgekürzt als BRD bezeichnet wird — „angeführt feststellen". Dazu die Fußnote mit dem Hinweis auf eine repressive Familienpolitik, die damals geführt worden sei!
    Ich möchte deshalb abschließend betonen: Es gibt eine Reihe von Problemen in Familien, die gesehen werden und angegangen werden müssen. Es ist nur mehr als unklug, so zu tun, als ob alle Familien überhaupt nur Konflikte hätten, d. h. die Eltern nicht erziehungsfähig seien und deshalb neue Einrichtungen deren Aufgabe übernehmen müßten. Es wird ein ernstes Randproblem hochstilisiert, um Begründungen zu finden, die Gesellschaft verändern zu können. Sie haben uns als Verbündete, wenn es darum geht, unglückliche Zustände aufzugreifen und ihnen entgegenzuwirken. Sie werden uns aber nicht dafür gewinnen können, die Familie in Frage zu stellen, sie zu zerstören, indem man beabsichtigte neue Formen des Zusammenlebens legalisiert. Wir tun alles dafür, die Familie zu stärken, um sie in den Stand zu versetzen, ihren Aufgaben gerecht werden zu können, auch wenn nur ein Elternteil vorhanden ist.
    Aber die eigenartigen Vorgänge um die Veröffentlichung des Familienberichts, die ich vorhin



    Frau Schleicher
    schon angedeutet habe, lassen tief blicken. Zu verstehen sind sie nur unter dem Gesichtspunkt, daß bei Ihnen die Rechte nicht weiß, wohin die Linke gehen will. Deshalb möchte ich nochmals die Frage aufwerfen, ob der Satz in der Stellungnahme der Bundesregierung auch so zu verstehen ist, der lautet:
    Das Grundgesetz ist offen für unterschiedliche familienpolitische Denkansätze und Zielvorstellungen; es ist offen für den Fortschritt.
    Bitte sagen Sie uns, was Sie, die Bundesregierung und das zuständige Familienministerium nun wirklich darunter verstehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Das war doch vorhin schon gesagt worden!)