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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 173. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 12067 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — Drucksache 7/2460 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/3566 — Mahne (SPD) 12067 B Sick (CDU/CSU) 12069 B Hoffie (FDP) 12072 A Dreyer (CDU/CSU) . . . . . . . . 12073 B Wrede (SPD) 12075 A Ollesch (FDP) 12076 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studenten — Drucksache 7/2993 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3641 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3640 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studierenden —Drucksache 7/2519 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3641 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3640 — Biermann (SPD) 12078 B Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) 12080 B Spitzmüller (FDP) 12082 C Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) . 12084 A Große Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Frau Stommel, Kroll-Schlüter, Burger, Frau Schleicher, Orgaß, Sauer (Salzgitter), Braun und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in Deutschland — Drucksachen 7/2414, 7/3340 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland — Zweiter Familienbericht — sowie die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Zweiten Familienbericht — Drucksache 7/3502 — Rollmann (CDU/CSU) 12085 B Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 12092 B, 12161 C Frau Dr. Wex (CDU/CSU) 12100 A Fiebig (SPD) 12113 B Frau Lüdemann (FDP) 12118 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) . 12122 C Frau Stommel (CDU/CSU) 12126 D Marschall (SPD) 12129 A Frau Funcke (FDP) . . . . . . . . 12131 C Frau Schleicher (CDU/CSU) 12135 A Frau Huber (SPD) 12138 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . . . 12140 B Kroll-Schlüter (CDU/CSU) 12142 B Frau Meermann (SPD) 12144 C Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . . 12147 B Frau Dr. Lepsius (SPD) 12150 D Braun (CDU/CSU) 12154 A Frau Dr. Timm (SPD) . . . . . . . . 12155 D Burger (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12159 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt — Drucksache 7/3304 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt — Drucksache 7/3642 — . . . . . . . . 12163 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fundrechts — Drucksache 7/3559 — 12163 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 5. Juli 1974 des Weltpostvereins — Drucksache 7/3580 — . . . 12163 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. November 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung — Drucksache 7/3587 — . . . . . . . . 12163 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Susset, Sauer (Salzgitter), Dr. Köhler (Wolfsburg), Schröder (Lüneburg), Dr. Sprung, Dr. Müller-Hermann, Gierenstein, Höcherl, Dr. Warnke, Seiters, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. zusätzliche Förderungsmaßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage — Drucksache 7/3558 — Susset (CDU/CSU) . . . . . . . . 12163 D Christ (FDP) 12165 D Reuschenbach (SPD) 12168 B Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute — Drucksachen 7/3082, 7/3605 — 12170 C Fragestunde — Drucksachen 7/3630 vom 15. 5. 75 und 7/3665 vom 21. 5. 75 — Presseberichte betreffend Erwägungen der Bundesregierung hinsichtlich einer Sondersteuer für die deutsche Erdgas- oder Erdölförderung; Wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines durch die Sondersteuer erzwungenen gleichförmigen Verhaltens der internationalen Mineralölkonzerne durch die Bundesregierung DringlAnfr C1 21.05.75 Drs 07/3665 Zeyer CDU/CSU DringlAnfr C2 21.05.75 Drs 07/3665 Zeyer CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . 12105 B, C, D, 12106 A, B, C ZusFr Zeyer CDU/CSU . . . 12105 B, C, 12106 A ZusFr Frau Pack CDU/CSU . . 12105 C, 12106 C ZusFr Dreyer CDU/CSU 12106 B ZusFr Sick CDU/CSU 12106 B ZusFr Huonker SPD 12106 C Dank des Bundeskanzlers an die Sowjetunion in seiner Rede am 7. Mai 1975; Beurteilung der Ereignisse des 17. Juni 1953 durch die Bundesregierung in diesem Zusammenhang MdlAnfr A78 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A79 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BK . . . . . 12106 D, 12107 A, B, C, D, 12108 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . 12107 A, B, 12108 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 III ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12107 B, C, 12108 C ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 12107 C, 12108 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 12107 D Einsetzung einer Untersuchungskommission zur Feststellung der Wahrung der Menschenrechte in Indochina MdlAnfr A80 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 12108 D, 12109 A, B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 12109 A, B Finanzielle Förderung von Schulbuchempfehlungen mit „Umschreibungen" der Vertreibungsverbrechen im Rahmen der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen MdlAnfr A81 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A82 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 12109 C, D, 12110A,B,C,D, 12111 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 12109 D, 12110 A, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 12110 A, 12111 A Hoheitsanspruch Ost-Berlins auf das S-BahnGelände in West-Berlin; Belastung des innerdeutschen Verhältnisses durch die Verweigerung und Verhinderung jeglicher Hilfe für das in die Spree gestürzte türkische Kind MdlAnfr A70 15.05.75 Drs 07/3630 Hösl CDU/CSU MdlAnfr A71 15.05.75 Drs 07/3630 Hösl CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . • . .12111 C, D, 12112A,B,C,D, 12113A ZusFr Hösl CDU/CSU . . . 12111 D, 12112B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 12112 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12112 D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 12112 D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . . 12113 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 12170 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12171*A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesausschusses für Berufsbildung zur BerufsgrundbildungsjahrAnrechnungsverordnung MdlAnfr A3 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Gölter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 12171*D Anlage 3 Forderung von Gegenleistungen für Entwicklungshilfeleistungen an kommunistische Staaten MdlAnfr A4 15.05.75 Drs 07/3630 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 12171*D Anlage 4 Anordnung von Sicherheitsverwahrung für verurteilte Terroristen zum Schutz der Bevölkerung vor neuen strafbaren Handlungen nach Strafverbüßung vor und nach dem 1. Januar 1975 MdlAnfr A31 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12172* A Anlage 5 Beibehaltung der Orientierungszahlen über das reale Wachstum trotz veränderter Voraussetzungen; Bedingungen für eine Beendigung der konjunkturellen Übergangsphase und für die Erhöhung von Steuern MdlAnfr A46 15.05.75 Drs 07/3630 .Höcherl CDU/CSU MdlAnfr A47 15.05.75 Drs 07/3630 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12172* C Anlage 6 Errichtung von Energieparks für eine zentrale Elektrizitätsversorgung durch Kernkraftwerke; Erleichterung der Installierung von Trockenkühltürmen MdlAnfr A50 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A51 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12173* B Anlage 7 Anspruch von Gemeinden auf ERP-Mittel nach dem Beschluß des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" über den Wegfall des Status „Schwerpunktort"; Beginn der Förderung der mittelständischen Wirtschaft durch ERP-Darlehen MdlAnfr A54 15.05.75 Drs 07/3630 Lemmrich CDU/CSU MdlAnfr A55 15.05.75 Drs 07/3630 Lemmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12174* A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Anlage 8 Herausgabe einer Sammlung aller staatlichen Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft und die Gemeinden MdlAnfr A56 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12174* B Anlage 9 Verlust des Anspruchs auf Betriebsrente bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses; Benachteiligung der wegen der Erziehung von Kindern vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit aufgebenden Frauen MdlAnfr A62 15.05.75 Drs 07/3630 Pawelczyk SPD MdlAnfr A63 15.05.75 Drs 07/3630 Pawelczyk SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12174* D Anlage 10 Ausgleichszahlungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die Landesversicherungsanstalten MdlAnfr A64 15.05.75 Drs 07/3630 Ziegler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12175* B Anlage 11 Einbeziehung weiterer Jahrgänge in die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs; Einführung von Vorsorgeuntersuchungen für Herz- und Kreislauferkrankungen MdlAnfr A65 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Enders SPD MdlAnfr A66 15.05.35 Drs 07/3630 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12175* D Anlage 12 Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 8 des Arbeitsförderungsgesetzes im Hinblick auf das gegenwärtige Lehrstellenangebot MdlAnfr A67 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12176* B Anlage 13 Anwendung der Besitzstandsklausel des Artikels 10 Nr. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters zur Sicherung von Waisenrenten aus Betriebsrenten und privaten Renten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres MdlAnfr A68 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU MdlAnfr A69 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12176* B Anlage 14 Verletzung von Verträgen, Abkommen und sonstigen Rechten durch die DDR bei der Verweigerung der Hilfeleistung für ein ertrinkendes Kind MdlAnfr A72 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12136* D Anlage 15 Zahl der Fälle von Mord, Totschlag, Verwundung und verweigerter Hilfeleistung mit Todesfolge durch die Grenztruppe der DDR an Demarkationslinie und Mauer seit Oktober 1969 und seit Abschluß des Grundvertrages; konkrete Bedeutung der Ausführung von Staatssekretär Dr. Schüler gegenüber dem Ständigen Vertreter der DDR am 14. Mai 1975 über die Beeinträchtigung des Verhältnisses zwischen den beiden deutschen Staaten MdlAnfr A73 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Marx CDU/CSU MdlAnfr A74 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12177* A Anlage 16 Zurückweisung von Behauptungen der Ostberliner Stellen im Zusammenhang mit der Verweigerung von Hilfeleistungen; Unterrichtung der türkischen Behörden über den Tod des türkischen Jungen an der Sektorengrenze MdlAnfr A75 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Jenninger CDU/CSU MdlAnfr A76 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12177* C Anlage 17 Eröffnung des Goethe-Instituts in Singapur MdlAnfr A77 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Schmitt-Vockenhausen SchrAntw StMin Moersch AA 12178* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12067 173. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12171* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23.5. Adams* 23.5. Dr. Aigner* 23.5. Dr. Artzinger * 23.5. Dr. Barzel 23.5. Behrendt * 23.5. Blumenfeld 23.5. Buchstaller 23.5. Dr. Burgbacher * 23.5. Dr. Corterier 23.5. Damm 23.5. van Delden 23.5. Dr. Dregger 6.6. Egert 23.5. Dr. Enders 23.5. Engelsberger 23.5. Dr. Erhard 23.5. Dr. Evers 23.5. Fellermaier * 23.5. Flämig * 23.5. Frehsee * 23.5. Dr. Früh * 23.5. Gerlach (Emsland) * 23.5. Dr. Geßner 23.5. Gewandt 23.5. Härzschel * 22. 5. Handlos 23. 5. von Hassel 23.5. Hauck 23.5. Heyen 23.5. Hölscher 23.5. Dr. Hupka 23.5. Kater 31.5. Dr. h. c. Kiesinger 23.5. Dr. Klepsch 23.5. Krall 23.5. Krampe 24. 5. Dr. Kreile 23.5. Dr. Graf Lambsdorff 23.5. Lange * 23.5. Lautenschlager * 23. 5. Lücker * 24. 5. Mattick 23.5. Maucher 23.5. Memmel * 23.5. Metzger 23.5. Müller (Mülheim) * 23.5. Dr. Müller (München) ** 23.5. Dr. Müller-Emmert 23.5. Mursch (Soltau-Harburg) * 22. 5. Neumann 23. 5. Frau Dr. Orth * 23.5. Pawelczyk 23.5. Picard 23.5. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Richter 23.5. Frau Dr. Riedel-Martiny 23.5. Dr. Ritgen 21.6. Dr. Schäuble 23.5. Dr. Schollenberg 23.5. Schirmer 23.5. Schmidt (Kempten) 23.5. Schmidt (München) * 23.5. von Schoeler 23.5. Frau Schroeder (Detmold) 23.5. Dr. Schulz (Berlin) 6.6. Dr. Schulze-Vorberg 23.5. Dr. Schwencke ** 23.5. Dr. Schwörer * 23.5. Seefeld * 22.5. Springorum * 23.5. Dr. Starke (Franken) * 23.5. Strauß 23.5. Suck * 23.5. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 23.5. Dr. Waigel 23.5. Walkhoff * 23.5. Frau Dr. Walz • 22. 5. Wende 23. 5. Wohlrabe 23.5. Wolfram 22.5. Zywietz 7.6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 3) : Wann kann damit gerechnet werden, daß der Bundesausschuß für Berufsbildung zur Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gegenüber der Bundesregierung Stellung nimmt? Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 21. April 1975 mitgeteilt wurde, hat sich der Bundesausschuß für Berufsbildung schon am 20. März 1975 mehrheitlich gegen eine Aufhebung der vollen Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahres ausgesprochen. Gleichzeitig hat er den dafür zuständigen Unterausschuß beauftragt, die Beratungen über andere mögliche Maßnahmen zur Überwindung der im Zusammenhang mit der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung aufgetretenen Schwierigkeiten, wie z. B. eine Modifizierung der Berufsfelder, fortzusetzen. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird, läßt sich z. Z. noch nicht absehen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 4) : 12172* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Gilt für die Bundesregierung die in der Kölnischen Rundschau vom 14. Mai 1975 geäußerte Ansicht des Bundesministers Bahr, Chile werde solange keine Entwicklungshilfe erhalten, als dort die Demokratie abgeschafft sei, auch für die Entwicklungshilfe an kommunistische Staaten, und kann davon ausgegangen werden, daß die Bundesregierung zukünftig keine Entwicklungshilfe oder gleichwertige Leistungen ohne entsprechende Gegenleistungen mehr an kommunistische Staaten erbringen wird? Die Bundesregierung hat bereits am 4. Dezember 1974 in Ihrer Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Roser unter anderem ausgeführt: „Ein Vergleich zwischen zwei Empfängerländern deutscher Kapitalhilfe ist in genereller Hinsicht nicht möglich, weil Grundlagen und Ursachen ihrer jeweiligen weiteren Entwicklung völlig verschieden sind. Die länder-spezifischen Voraussetzungen bestimmen nach sorgfältigem Abwägen die Entscheidung über die Art der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit." Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 31) : In wieviel Fällen wurde bisher gegen verurteilte Terroristen auf Grund des vor dem 1. Januar 1975 geltenden Rechts Sicherungsverwahrung angeordnet, und glaubt die Bundesregierung, daß die seit dem 1. Januar 1975 geltenden Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung ausreichen, um die Bevölkerung davor zu schützen, daß verurteilte Terroristen ihre erkannte Absicht verwirklichen, nach Strafverbüßung erneut strafbare Handlungen, z. B. im Rahmen krimineller Vereinigungen, zu begehen? Der Bundesregierung ist bisher nicht bekanntgeworden, daß gegen Personen, die terroristischen Vereinigungen zuzurechnen sind, Sicherungsverwahrung verhängt worden ist. Die Frage geht im übrigen davon aus, daß die Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung mit Wirkung vom 1. Januar 1975 geändert worden sind. Dies trifft nicht zu. Die geltende Vorschrift über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung hat ihre Fassung mit Wirkung vom 1. April 1970 durch das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 25. Juni 1969 erhalten; die Regelung über die Sicherungsverwahrung ist seinerzeit mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen worden. In dieser Fassung ist die Vorschrift über die Sicherungsverwahrung mit unbedeutenden redaktionellen Änderungen in den neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs übergegangen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die seit dem 1. April 1970 geltenden Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung ausreichen, um die Bevölkerung vor solchen Tätern zu schützen, von denen angenommen werden muß, daß sie auch nach Verbüßung einer längeren Freiheitsstrafe weitere schwere Straftaten begehen werden. Die Vorschrift des Strafgesetzbuchs über die Sicherungsverwahrung (§ 66) ist auf Täter zugeschnitten, bei denen die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, daß sie infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, für die Allgemeinheit gefährlich sind. Die sonstigen Voraussetzungen für die Unterbringung sind in § 66 Abs. 1, 2 StGB in differenzierter Weise so umschrieben, daß berechtigten kriminalpolitischen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann und gleichzeitig das für das Maßregelrecht grundlegende Prinzip der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) gewahrt bleibt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 46 und 47) : Hält die Bundesregierung an der Ansicht ihres wirtschaftspolitischen Pressesprechers fest, daß sie ihre Orientierungszahlen z. B. über das reale Wachstum beibehalten kann, obwohl sich die tatsächlichen Voraussetzungen geändert haben? Unter welchen Bedingungen wäre die konjunkturelle Übergangsphase, innerhalb deren nach den Worten des Bundeswirtschaftsministers Steuern weder erhöht werden dürfen noch über Steuererhöhungen gesprochen werden darf, als beendet anzusehen? Zu Frage A 46: Ich gehe davon aus, daß mit dem in der Anfrage angesprochenen Begriff „Orientierungszahlen" die Jahresprojektion der Bundesregierung für 1975 gemeint ist, mit der nach § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft die für das laufende Jahr angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele dargestellt werden. Eine Korrektur der Jahresprojektion ist — wie an dieser Stelle bereits vor einem Monat im Zusammenhang mit einer ähnlichen Frage zum Ausdruck gebracht wurde — nicht beabsichtigt. Zwar ist es richtig, daß die Ausgangssituation an der Jahreswende 1974/75 ungünstiger war, als noch zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Jahreswirtschaftsberichts vermutet wurde (es lagen damals Produktionszahlen bis lediglich November vor). Für den Jahresverlauf — und dies ist das wesentliche — haben sich jedoch die Erwartungen — insbesondere auch hinsichtlich des Wirtschaftswachstums — nicht geändert. Sie sind vielmehr auch von der jüngsten Gemeinschaftsdiagnose der Institute voll bestätigt worden. Wörtlich heißt es im Gutachten der Institute, daß „das reale Bruttosozialprodukt im weiteren Verlauf dieses Jahres saisonbereinigt deutlich steigen wird". Trotzdem wird das gesamtwirtschaftliche Produktionsniveau im Jahresdurchschnitt 1975 allenfalls geringfügig über dem von 1974 liegen, weil sich die Ausgangsbasis im Verlaufe des 4. Quartals 1974 so stark abgeschwächt hat. Wie hoch das Wirtschaftswachstum im Jahresdurchschnitt 1975 tatsächlich sein wird, hängt weitgehend vom Zeitpunkt des konjunkturellen Wendepunkts ab, dessen präzise Vorhersage — auch nach dem Urteil der Institute — kaum möglich ist; schon eine Abweichung um 1 bis Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12173* 2 Monate würde für den Jahresdurchschnitt erhebliche Konsequenzen haben. Daher ist eine Vorhersage über das jahresdurchschnittliche Wirtschaftswachstum z. Z. mit besonders großen Unsicherheiten behaftet. Es erscheint kaum sinnvoll, die im Jahreswirtschaftsbericht genannten Zielgrößen an solche zur Zeit noch unsicheren Wahrscheinlichkeitsprognosen anzupassen. In diesem Zusammenhang sollte der unterschiedliche Charakter von Zielprojektion und Wahrscheinlichkeitsprognose nicht übersehen werden. Zu Frage A 47: Zur Kennzeichnung der gegenwärtigen Lage als „konjunkturelle Übergangsphase" habe ich bereits in meiner schriftlichen Antwort vom 15. Mai 1975 auf eine entsprechende Frage des Herrn Kollegen Niegel Stellung genommen. Dieser Text ist als Anlage 30 zum stenographischen Bericht über die Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Mai 1975 veröffentlicht worden und lag Ihnen bei Abfassung Ihrer Frage offenbar noch nicht vor. Insgesamt läßt sich zur derzeitigen Konjunkturphase folgendes sagen: Die rezessiven Tendenzen klingen offenbar ab, die Lage hat sich konsolidiert, und die Impulse aus den konjunktur- und fiskalpolitischen Maßnahmen lassen bei den aufgelockerten monetären Rahmenbedingungen erwarten, daß sich zusammen mit den wirtschaftsimmanenten Kräften im weiteren Verlauf eine aufwärts gerichtete Tendenz der Gesamtwirtschaft durchsetzt. Die weitere Entwicklung wird allerdings nicht zuletzt auch von der Auslandsnachfrage mitbestimmt werden. Nach der Beurteilung durch die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute (Gemeinschaftsdiagnose vom 25. April 1975) müßten die expansiven Impulse der Finanz- und Geldpolitik vollauf ausreichen, um einen neuen Aufschwung herbeizuführen. Im übrigen bin ich der Auffassung, daß eine auf Darlegung von Fakten und statistische Daten begrenzte Beschreibung der konjunkturellen Situation nicht der angemessene Anlaß für eine Diskussion über steuerpolitische Grundsatzfragen sein kann. Die Konjunkturlage ist nur einer von mehreren Aspekten, die es bei steuerpolitischen Entscheidungen zu beachten gilt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 50 und 51) : Ist es denkbar, daß aus gesamtwirtschaftlichen Gründen eine zentrale Elektrizitätsversorgung der Bundesrepublik Deutschland durch Kernkraftwerke in Form von Energieparks einer dezentralen, die bisher geplant ist, vorzuziehen ist, und auf Grund welcher Untersuchungen und Unterlagen kommt die Bundesregierung zu ihrem Urteil? Bis wann rechnet die Bundesregierung damit, daß Naß-Kühltürme in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr eingesetzt werden können, und in welchem Umfang ist sie bereit, die Installierung von Trocken-Kühltürmen zu erleichtern? Zu Frage A 50: Wissenschaftliche Untersuchungen über Energieoder Nuklearparks zeigen einerseits technische und wirtschaftliche Vorteile solcher Kraftwerksanordnungen auf. Durch Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen und gemeinsamer Hilfskomponenten lassen sich geringere spezifische Anlagekosten errechnen. Dort wo sich u. U. Wiederaufbereitungsanlagen und möglicherweise auch Endlagerungsplätze einbeziehen lassen, könnten sich darüber hinaus Vorteile für die Sicherheit des Brennstoffkreislaufs ergeben. Dem stehen andererseits Mehraufwendungen für Kühlung und Netzausbau sowie für höhere Übertragungsverluste gegenüber. Nuklearparks im Landesinneren werden nur mit Luftkühlung betrieben werden können, welche gegenüber der Naßkühlung wesentlich höhere Investitions- und Betriebskosten erfordert. Hohe Leistungskonzentrationen führen außerdem zu Problemen bei der Konstruktion der elektrischen Anlagen und Geräte (Schwierigkeiten bei der Beherrschung der Kurzschlußleistung). Andere Probleme ergeben sich für die Reservehaltung. Neben diesen elektrizitätswirtschaftlichen Momenten sind aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vor allem die Auswirkungen auf die Raumordnung zu beachten, die eine Massierung von Kraftwerken und Hochspannungsleistungen mit sich bringen. Die Bundesregierung läßt derzeit eine Studie über küstennahe Großstandorte anfertigen, die soweit nähere Erkenntnisse bringen soll. In der Bundesrepublik Deutschland besteht bereits ein ausgedehntes Hochspannungsnetz, das die weit verteilten, zum Teil verbrauchsnahen Kraftwerksstandorte miteinander und mit den Verbrauchszentren verbindet. Darauf basieren die gegenwärtigen Planungen der Elektrizitätswirtschaft. Dabei versucht sie schon heute weitgehend an einzelnen Standorten mehrere Kraftwerksblöcke zu vereinigen. (Beispiel: 4 Blöcke für Biblis). Zu Frage A 51: Die Bemühungen der Bundesregierung um möglichst sichere, wirtschaftlich und rationelle Stromerzeugung erfordern es, die noch vorhandenen Möglichkeiten für nasse Rückkühlung des Kraftwerksprozesses weitgehend zu nutzen. Die Abwärmekommission beschäftigt sich eingehend mit diesen Fragen. Auf Grund der bis heute angestellten Überlegungen kann damit gerechnet werden, daß doch bis in die 80er Jahre genügend Standorte für nasse Rückkühlung vorhanden sein werden. Die Bundesregierung verfolgt die Arbeiten zur Entwicklung von Trockenkühltürmen sehr aufmerksam. Ein erstes Großprojekt dieser Art wird in Schmehausen gebaut und mit öffentlichen Mitteln gefördert. Allerdings bringen auch Trockenkühltürme Probleme mit sich. Investitionsaufwendungen sind höher als bei Naßkühltürmen und aufgrund eines ungünstigeren thermischen Prozeßwirkungsgrades ist bei dieser Kühlungsart die elektrische Energieausbeute geringer. Davon würden leichtwassermoderierte Reaktoren besonders benachteiligt. Aus diesem Grunde sollte Trockenkühlung zunächst konventionellen Kraftwer- 12174* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, cien 22. Mai 1975 ken und Hochtemperaturreaktoren vorbehalten bleiben. Inwieweit weitere Förderungen notwendig sind, wird sich besser überblicken lassen, sobald Ergebnisse von Schmehausen vorliegen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 54 und 55) : Trifft es zu, daß Gemeinden, die nach dem jüngsten Beschluß des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nicht mehr den Status als Schwerpunktort behielten, der Zugriff auf wichtige Teile der ERP-Mittel verwehrt ist? Seit wann wird die mittelständische Wirtschaft mit ERP-Darlehen gefördert? Zu Frage A 54: Nein, es trifft nicht zu, daß die Gemeinden, die als Schwerpunktorte entfallen, aus dem ERP-Sondervermögen nicht mehr gefördert werden. Die im 4. Rahmenplan vorgesehene Übergangsregelung wird auch im ERP-Gemeindeprogramm angewendet. Danach können solche Schwerpunktorte, die ihren Status verloren haben, weil sie nicht mehr im Fördergebiet liegen, noch Anträge bis zum 31. Dezember 1976 stellen; die Investitionen müssen bis zum 31. Dezember 1979 abgeschlossen sein. Für alle anderen Schwerpunktorte wird die Förderung unverändert weitergeführt. Die vorhandenen Mittel reichen aus. Da verschiedentlich Zweifel entstehen, darf ich zur Klarstellung noch sagen: Die ERP-Umweltschutzprogramme für Abwasserreinigung, Luftreinhaltung und Abfallbeseitigung stehen allen Gemeinden ohne regionale Begrenzung offen, ebenso das M IV-Programm für Abfallbeseitigung der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Zur Information Die ERP-Ansätze betragen — in Mio. DM — Gemeinde programm Umweltschutz 1973 150 250 1974 165 280 1975 180 295 Zu Frage A 55: Die mittelständische Wirtschaft wird bereits seit Entstehung des ERP-Sondervermögens (Anfang der 50er Jahre) gefördert. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7'3630 Frage A 56) : Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung bisher unterlassen, eine umfassende Sammlung aller staatlichen Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft und für die Gemeinden von seiten des Bundes herauszugeben, obgleich dafür in der Bevölkerung und in der Verwaltung wegen der Unübersichtlichkeit auf diesem Gebiet ein dringendes Bedürfnis besteht? Mit Ihnen bin ich der Auffassung, daß alle interessierten Bürger ein Recht auf umfassende Information über öffentliche Finanzierungshilfen und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft haben. Die Möglichkeit, mit einer einzigen Veröffentlichung gleichzeitig über alle Finanzierungshilfen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft zu informieren, ist jedoch nicht der diesem Zweck adäquateste Weg. Die Interessenlagen der zu informierenden Kreise sind zu unterschiedlich. Eine solche Broschüre hätte nicht für alle Bereiche der gewerblichen Wirtschaft, sondern auch über alle Verwendungszwecke der zur Verfügung stehenden Förderhilfen berichten müssen. Wegen der notwendigen Beschreibung der Voraussetzungen und Konditionen der jeweiligen Fördermaßnahmen hätte auf die Wiedergabe von Richtlinien nicht verzichtet werden können. Daher wäre eine solche Darstellung sehr umfangreich geworden; ihre Übersichtlichkeit wäre eingeschränkt gewesen. Bei Einbeziehung aller Hilfen der Länder zugunsten der gewerblichen Wirtschaft hätten sich diese Nachteile vervielfacht. Änderungen einzelner Bestimmungen sind oft unvermeidlich. Dadurch würden Neuauflagen einer so umfangreichen Broschüre in kürzeren Zeitabständen erforderlich werden. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß die Wirtschaft an einer umfassenden Information über spezifische Hilfen und Maßnahmen für den jeweiligen Fachbereich interessiert ist. Broschüren mit einem solchen Informationsgehalt über ein zusammenhängendes Sachgebiet sind vom Erfolg her am wirksamsten und entsprechen dem Informationsbedürfnis der Fragesteller am besten. In diesem Zusammenhang möchte ich die Mittelstandsfibel, die jährlichen ERP-Broschüren und die jährlichen Rahmenpläne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nennen. Auch der Subventionsbericht der Bundesregierung, der alle zwei Jahre erstellt wird, bietet eine breite Erkenntnis- und Informationsbasis über die Förderung der gesamten Wirtschaft. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 7/3630 Fragen A 62 und 63) : Trifft es zu, daß auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Arbeitnehmer einen Anspruch auf Betriebsrenten trotz mehr als 12jähriger Betriebszugehörigkeit bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlieren können, wenn die Zeit der Betriebszugehörigkeit nicht zusammenhängend verbracht worden ist, sondern eine Unterbrechung aufweist? Sieht die Bundesregierung bejahendenfalls in dieser Tatsache eine Benachteiligung von Frauen, die wegen der Erziehung von Kindern vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und später wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, und hält die Bundesregierung eine Abhilfe durch eine Gesetzesänderung für möglich und nötig? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12175* Nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 behält ein Arbeitnehmer die Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung auch dann, wenn sein Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles endet, sofern in diesem Zeitpunkt der Arbeitnehmer mindestens das 35. Lebensjahr vollendet hat und — entweder die Versorgungszusage für ihn mindestens 10 Jahre bestanden hat — oder der Beginn der Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für ihn mindestens 3 Jahre bestanden hat. Die in der zweiten Alternativvoraussetzung genannte 12jährige Betriebszugehörigkeit muß zusammenhängend verbracht worden sein. Wird die Betriebszugehörigkeit vorher unterbrochen, so verfällt die Anwartschaft und kann später bei einem Neubeginn der Betriebszugehörigkeit nicht wieder aufleben, es sei denn, der Arbeitgeber ist aufgrund vertraglicher Vereinbarung bereit, die Unverfallbarkeit bereits früher eintreten zu lassen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Die gesetzliche Regelung gilt generell und betrifft daher nicht nur Frauen, die wegen der Erziehung von Kindern ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrechen, sondern auch Männer, die nach einem Arbeitsplatzwechsel später wieder für den früheren Arbeitgeber tätig werden wollen. Im Hinblick darauf, daß die gesetzliche Regelung nur eine soziale Mindestnorm darstellt, von der in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann, steht es dem Arbeitgeber frei, früher bei ihm verbrachte Dienstzeiten bei der Berechnung der Frist für den Eintritt der Unverfallbarkeit und bei der Bemessung der Anwartschaftshöhe mit zu berücksichtigen. Es kann davon ausgegangen werden, daß Arbeitgeber, die eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers wünschen, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung, derartige frühere Zeiten der Betriebszugehörigkeit anzurechnen, wird dagegen nicht für zweckmäßig gehalten. Ein solcher gesetzlicher Zwang würde die Gefahr in sich bergen, daß Arbeitgeber bei der Wiedereinstellung früherer Arbeitnehmer besondere Zurückhaltung üben werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 64) : Wie ist die Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Anfrage in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 9. April 1975 mit neuerlichen Meldungen zu vereinbaren, die Ausgleichszahlungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die Landesversicherungsanstalten würden nach neuesten Schätzungen mindestens 9 Milliarden DM, vielleicht sogar 11 Milliarden DM betragen, so daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ihre Reserven angreifen müsse wie schon im März 1975 mit 241 Millionen DM? Die unterschiedliche Höhe der von der Bundesregierung und in der Presse genannten Ausgleichszahlung von der Angestelltenrentenversicherung an die Rentenversicherung der Arbeiter geht im wesentlichen auf unterschiedliche Berechnungsmethoden zurück. Die Vorausberechnungen der Bundesregierung im Rentenanpassungsbericht 1975, die sich über 15 Jahre erstrecken, sollen die langfristige finanzielle Entwicklung erkennen lassen. Demgegenüber sind z. B. die kurzfristigen Schätzungen über die Entwicklung der Haushalte der Versicherungsträger von der Aufgabenstellung und der Methode her nicht vergleichbar. Ein Unterschied liegt insbesondere in der Behandlung der Beiträge an die Krankenkassen für die Krankenversicherung der Rentner. Hinzu kommt noch, daß alle Vorausschätzungen über die tatsächliche Höhe des Finanzausgleichs zwischen den Rentenversicherungszweigen mit den nicht im voraus bekannten Daten des Arbeitsmarktes und auch der Lohn- und Gehaltsentwicklung belastet sind. Bei der sich von Monat zu Monat verändernden Wirtschaftslage ändern sich selbstverständlich auch die Zahlen über die finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung. So sind die Rentenversicherungen beim Finanzausgleich für das jeweilige Kalenderjahr auf Vorausschätzungen angewiesen. Man wird also erst im Laufe des Jahres 1976 wissen, wie hoch der Finanzausgleich für das Jahr 1975 tatsächlich war. So wurde beispielsweise bei der endgültigen Abrechnung für das Jahr 1974 im Jahre 1975 festgestellt, daß rund eine halbe Milliarde DM zuviel von der Angestelltenrentenversicherung an die Arbeiterrentenversicherung überwiesen worden ist. Erst recht ist eine monatliche Betrachtungsweise, wie Sie sie am Ende Ihrer Frage für den Monat März anstellen, nicht hilfreich. Diese Ausgleichszahlungen sind gerade dazu gedacht, die finanzielle Situation in den beiden Zweigen der Rentenversicherung so zu gestalten, daß die Zahlung der Renten immer gewährleistet ist. Außerdem sind auch die 45 Milliarden DM aus dem Rücklagevermögen der beiden Versicherungszweige dafür bestimmt, vorübergehend auftretende Engpässe zu überwinden. Die Liquiditätsreserve ist im übrigen so hoch, daß eine Besorgnis für die Zahlung der Renten nicht gerechtfertigt ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/3630 Fragen A 65 und 66) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, weitere Jahrgänge in die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs einzubeziehen, da der bisherige Kreis der Berechtigten verhältnismäßig wenig Gebrauch von den angebotenen Untersuchungen machte? Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen, auch für Herz- und Kreislauferkrankungen Vorsorgeuntersuchungen einzuführen, nachdem statistisch erwiesen ist, daß mehr Menschen an diesen Krankheiten sterben als an Krebs? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung 12176* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 auf Grund verstärkter Aufklärung in zunehmendem Maße die ihnen zur Verfügung stehenden Früherkennungsmaßnahmen in Anspruch nehmen werden. Die im Gesetz festgelegten Altersgrenzen erfassen die Jahrgänge der Versicherten, die durch solche Krebsarten gefährdet sind, zu deren Bekämpfung die Früherkennungsuntersuchungen bestimmt sind. Es ist daher sozialpolitisch nicht erforderlich, den anspruchsberechtigten Personenkreis zu erweitern. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung hat eine Empfehlung zur Erweiterung der bestehenden Früherkennungsuntersuchungen auf Krankheiten des Kreislaufsystems erarbeitet. In dieser Empfehlung hält es die Sachverständigenkommission für erforderlich, vor der allgemeinen Einführung der vorgeschlagenen Früherkennungsuntersuchungen eine Systemerprobung des Vorgehens in ausgewählten Bezirken vorzunehmen und die vergleichende Wertung der Ergebnisse dieser Erprobung dazu geeigneten Wissenschaftlern zu übertragen. Die Bundesregierung bereitet derzeit die vorgeschlagenen Modellversuche vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage A 67): Welche Rechtsverordnungen sind bisher im Hinblick auf den § 9 des Arbeitsförderungsgesetzes von 1969 erlassen worden, und welche Verordnungen gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf die gegenwärtige Lage im Bereich des Lehrstellenangebotes in der Bundesrepublik Deutschland gegebenenfalls zu erlassen? Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Berufsbildungsgesetzes sieht eine umfassende Regelung der Statistik der betrieblichen Berufsausbildung vor. In diesem Zusammenhang sollen künftig jährlich einmal die bei den Ausbildungsbetrieben besetzten und nicht besetzten Ausbildungsplätze erhoben werden. Der Berufsbildungsbericht, der nach dem Entwurf jedes Jahr zum 1. März vorzulegen ist, soll u. a. die Zahl der am 30. September des vergangenen .Jahres nicht besetzten Ausbildungsplätze und für das laufende Kalenderjahr die bis zum 30. September zu erwartende Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze angeben. Der Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 9 des Arbeitsförderungsgesetzes erscheint auch daher nicht mehr zweckmäßig. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 68 und 69) : Findet nach Auffassung der Bundesregierung die Besitzstandsklausel des Artikels 10 Nr. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters, wonach entsprechend dem Willen des Gesetzgebers nachteilige Folgen aus der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters bei Renten in jedem Fall ausgeschlossen sein sollten, auch auf Betriebsrenten und private Renten Anwendung, so daß etwa laut einem 1970 unter früherem Recht vereinbarten Geschäftsführervertrag „noch minderjährige Kinder eine volle Waisenrente in Höhe von 15 % der väterlichen Rente" bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres anzusprechen haben? Ist es — falls die vorausgehende Frage bejaht wird — mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, wenn eine Finanzbehörde den Standpunkt vertritt, eine 1974 achtzehn Jahre gewordene Waise habe als nunmehr Volljährige keine Rente aus dem Geschäftsführervertrag ihres Vaters mehr anzusprechen, während Waisen, die eine gesetzliche Rente erhalten, ihren Rentenanspruch bis zu ihrem 21. Lebensjahr behalten? Das Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters enthält eine Übergangsregelung für die erhöhten Witwenrenten der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung. Es ist sichergestellt worden, daß Witwen, die ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen, die erhöhte Witwenrente auch dann weiter gezahlt bekommen, wenn das Kind durch das Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters vor dem 21. Lebensjahr volljährig geworden ist. Die Vorschrift sollte ausschließlich Renten der Sozialversicherung erfassen, nicht aber Betriebsrenten oder private Renten für Waisen. Für privatrechtlich vereinbarte Renten gilt nach wie vor der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der im Vertrag zum Ausdruck gekommene Parteiwille ist für die Auslegung maßgebend. Ob die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters Auswirkungen auf die Waisenrenten aufgrund von Geschäftsführerverträgen hat, hängt deshalb von der Ausgestaltung des Vertrages im Einzelfall ab. Betriebliche Versorgungsregelungen knüpfen für die Dauer der Zahlung von Waisenrenten schon bisher regelmäßig nicht an das Volljährigkeitsalter, sondern an die Vollendung eines bestimmten Lebensalters an. Ihre zweite Frage haben Sie für den Fall gestellt daß die erste Frage zu bejahen ist. Da dies aber, wie ich ausgeführt habe, nicht der Fall ist, möchte ich mich auf folgende Bemerkungen beschränken: Die für die Waisenrenten der Sozialversicherung bedeutsamen Altersgrenzen sind, wie schon nach früherem Recht, unabhängig vom Volljährigkeitsalter. Diese Waisenrenten werden allgemein bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen, z. B. längere Ausbildung, vorliegen, werden sie bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Zu der von Ihnen genannten Auskunft einer Finanzbehörde kann ich mich ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht äußern. Ich bin gerne bereit, den Fall prüfen zu lassen, falls Sie mir entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen möchten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 72) : Welche Verträge, Abkommen oder sonstige Rechte verletzte nach Auffassung der Bundesregierung die DDR im Zusammenhang mit der Verweigerung der Hilfeleistung für ein ertrinkendes Kind durch die „Grenztruppe der DDR"? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12177* Die Bundesregierung ist sich mit den Regierungen der Drei Mächte und mit dem Senat von Berlin darin einig, daß es in diesen und ähnlich gearteten Fällen in erster Linie darum geht, einem in Lebensgefahr befindlichen Menschen zu helfen. Ein solcher Vorgang beeinträchtigt die Bemühungen um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten, er steht im Gegensatz zu dem erklärten Willen, den die Vertragspartner des Viermächte-Abkommens wie auch die Vertragspartner des Grundlagenvertrages in dessen Präambel zum Ausdruck gebracht haben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 73 und 74): Wieviel Fälle von Mord, Totschlag, Verwundung und verweigerter Hilfeleistung mit Todesfolge hat die Bundesregierung von seiten der DDR und Ost-Berlins an und bei der Demarkationslinie und Mauer seit Oktober 1969 und seit Abschluß des Grundvertrags festgestellt? Was bedeutet die Ausführung von Staatssekretär Dr. Schüler gegenüber dem Ständigen Vertreter der DDR am 14. Mai 1975 konkret und im einzelnen, daß die Bemühungen der Bundesregierung um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten schwer beeinträchtigt worden seien? Zu Frage A 73: Die Bundesregierung legt angesichts dieses empörenden Unglücksfalles Wert auf die Feststellung, daß unterschieden werden muß zwischen direkter Gewaltanwendung gegen Menschen (z. B. Mord, Totschlag, Verwundung) und dem Verweigern bzw. Untersagen einer Hilfeleistung zur Rettung eines in Lebensgefahr befindlichen Menschen. Hier kann eine Verbesserung der Situation nur erreicht werden, wenn differenziert wird, d. h. konkret: wir hoffen und wünschen, daß die angestrebte Vereinbarung zur Rettung bei Unglücksfällen an der Sektorengrenze schnell zustande kommt, damit das Problem des Untersagens einer Hilfeleistung nicht mehr auftritt. Davon zu trennen ist das Schicksal jener Menschen, die beim Versuch, aus der DDR zu fliehen, ums Leben kommen. Seit Oktober 1969 waren dies — soweit sich das überhaupt feststellen läßt — bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages 11 Fälle an der Grenze zur DDR und 3 Fälle in Berlin, seit dem Abschluß des Grundlagenvertrages bis heute 4 Fälle an der Grenze zur DDR und 1 Fall in Berlin. Zu Frage A 74: Staatssekretär Dr. Schüler hat den Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Herrn Dr. Kohl, am 14. Mai 1975 zu sich gebeten und ihn auf folgendes hingewiesen: „Die Bundesregierung hat kein Verständnis dafür, daß Grenzorgane der DDR am 11. Mai die rechtzeitige Hilfeleistung für das in die Spree gestürzte Kind durch die Westberliner Feuerwehr verweigert haben. Mit den Regierungen der Drei Mächte und dem Senat von Berlin ist die Bundesregierung der Auffassung, daß alle juristischen oder politischen Überlegungen zurücktreten müssen, wenn es darum geht, einem in Lebensgefahr befindlichen Menschen Hilfe zu leisten. Mit Empörung und Trauer hat die Bevölkerung auf die unfaßbare Nachricht vom Tod des Kindes reagiert. Die Bemühungen der Bundesregierung um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten sind schwer kompromittiert worden." Dieser Erklärung habe ich im Namen der Bundesregierung nichts hinzuzufügen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 75 und 76): In welcher Form und mit welchen Argumenten bat die Bundesregierung die Behauptung von Ostberliner Stellen zurückgewiesen, die verweigerte Hilfeleistung an dem türkischen Jungen Cetin Merb sei auf Westberliner Verschulden zurückzuführen? Hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat und den drei westlichen Gewahrsamsmächten den türkischen Behörden alle notwendigen Einblicke und Kenntnisnahmen gewährt, um den Vorgang um den ertrunkenen türkischen Jungen eindeutig aufzuklären? Zu Frage A 75: Der Westberliner Senat hat die Anschuldigungen der DDR zurückgewiesen. Der Regierende Bürgermeister hat u. a. am 12. und am 15. Mai im Fernsehen Stellung genommen und nachdrücklich den Versuch der DDR zurückgewiesen, die Schuld an dem tragischen Vorfall dem Senat zuzuschieben. Hier gehe es eindeutig darum, daß an den Grenzen endlich etwas Normales eintrete, nämlich daß jeder, der retten wolle, auch retten könne. Dazu brauche man keine Vereinbarung. Der Senat sei dennoch bereit, eine Vereinbarung abzuschließen, aber nur, wenn sie nicht im Widerspruch zum ViermächteStatus für ganz Berlin stehe. Der Sprecher des Berliner Senats hat an verschiedenen Stellen zum Ausdruck gebracht, daß es jenseits aller politischen Probleme um die einfachsten Gebote der Menschlichkeit und der Nächstenhilfe ging. Die DDR sei während der Verhandlungen über Rettungsmaßnahmen an den Sektorengrenzen nicht von der Pflicht entbunden, Rettungshandlungen am Ort des Unglücks zuzulassen. Sie kompromittiere sich restlos, wenn sie versuche, am Beispiel tragischer Unglücksfälle den Status der Stadt widerrechtlich und einseitig zu verändern. Die Bundesregierung hat das, was von ihrer Seite aus zu diesem Unglücksfall zu sagen ist, durch Staatssekretär Dr. Schüler dem Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Herr Dr. Kohl, mitteilen lassen. Zu Frage A 76: Die in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen sind ergriffen worden. 12178* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Anlage 17 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage A 77) : Wann ist mit der Eröffnung des Goethe-Instituts in Singapur zu rechnen, dessen Notwendigkeit von allen zuständigen Stellen seit langem bejaht wird? Mit der Eröffnung der Zweigstelle des Goethe-Instituts in Singapur ist — vorbehaltlich einer befriedigenden Regelung der die Funktionsfähigkeit des Instituts sichernden Statusfragen — aller Voraussicht nach noch im Laufe dieses Jahres zu rechnen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Manfred Marschall


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nein, ich möchte weiter sprechen.
    Besondere Beachtung verdient die Tatsache, daß die Säuglingssterblichkeit bei ledigen Müttern doppelt so hoch wie bei verheirateten liegt. Dies bedeutet unter anderem auch, daß nicht gewünschte Kinder schlechtere Lebenschancen haben als erwünschte. Das gilt nicht nur für die betroffenen Mütter, sondern auch für ihre Umwelt. Ein warnendes Zeichen nicht nur für die Politiker, sondern für die gesamte Gesellschaft.
    Der alarmierend hohe Anteil von Kindern in der Kriminalstatistik darf von niemandem bagatellisiert werden. Es bleibt jedoch festzuhalten, daß der seit 1959 bis 1969 zu verzeichnende stetige Anstieg der von Kindern begangenen Delikte seit 1970 zum Stehen gebracht werden konnte. Das ist sicher zu einem nicht geringen Maße ein Verdienst der aufklärenden und fördernden Maßnahmen dieser Bundesregierung.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nein!)

    Bedauerlich ist, daß Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, sich des Begriffes „Kinderkriminalität" bedienen. Es ist kaum zu rechtfertigen, Sechs- bis Vierzehnjährige bereits durch eine solche Bezeichnung mit dem Stigma des Verbrecherischen zu belegen.

    (Rollmann [CDU/CSU] : Das ist der amtliche Ausdruck, Herr Marschall!)

    Dem Anschein nach ist die Diskussion um ein neues Jugendhilferecht in diesem Punkte spurlos an den Fragestellern vorübergegangen. Die Statistik macht deutlich, daß das Hauptdelikt dieser Altersgruppe der Diebstahl ist. Unsere Kinder werden in Funk, Fernsehen und in der Öffentlichkeit dem Trommelfeuer hemmungsloser Konsumwerbung ausgesetzt. Die dadurch bei den Kindern geweckte Begehrlichkeit übersteigt gerade bei sozial schwachen Familien bei weitem die wirtschaftlichen Möglichkeiten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt haben wir den Schuldigen!)

    Wen soll es da wundern, wenn Kinder zur „Selbsthilfe" schreiten? Dieses rücksichtslose Trommelfeuer auf unsere Kinder wird immer wieder mit dem Argument einer angeblich sozialen oder freien Marktwirtschaft abgedeckt. Die Auseinandersetzung um die Alkohol- und Tabakwerbung ist ein offenkundiges Beispiel,
    Dazu kommt, daß die Familiensituation in vielen Fällen keine umfassende Erziehung und Förderung unserer Kinder mehr erlaubt. Wo Vater und Mutter, eventuell noch in Wechselschichten, arbeiten, wo die Wohnung zu klein und das Einkommen gering ist, bleibt oft nicht genug Kraft für eine vielseitige und intensive Erziehung der Kinder. Deshalb — dies knüpft an Frau Stommels Bemerkung an — fördert die Bundesregierung eine stattliche Reihe von Maßnahmen zur Ehe- und Familienförderung mit entlastenden und kinderfördernden Angeboten und Verbesserungen im Wohnbereich.
    Wir sehen wie Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, mit großer Besorgnis, daß viele Kinder von ihren Eltern und Angehörigen geistig, seelisch und körperlich gequält und mißhandelt werden. Wir alle wissen um die Problematik der Dunkelziffern, um die Begrenztheit der Aufklärungs- und Beweismöglichkeiten. Wir können jedoch in der Zunahme der Strafanzeigen keinen Beweis für die Ausweitung dieses Tatbestandes sehen. Vielmehr liegt darin bereits ein Erfolg der Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit, an der auch die Bundesregierung Anteil hat. Immer mehr Bürger zeigen so viel Verantwortungsbewußtsein gegenüber den Kindern aus ihrer Nachbarschaft, daß sie den Anruf, den Brief oder auch die persönliche Anzeige bei der Polizei nicht scheuen. Daß die Zahl der strafrechtlich zu ahndenden Kindesmißhandlungen nicht gestiegen ist, geht wohl aus der Tatsache hervor, daß die Zahl der Verurteilungen in den letzten Jahren etwa auf gleicher Höhe geblieben ist.
    Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage auch Ursachen aufgezählt: Zerrüttete Familienverhältnisse, beengte Wohnverhältnisse, wirtschaftliche Schwierigkeiten, berufliche Überla-



    Marschall
    stung der Eltern, um nur einige zu nennen. Es wird deutlich, daß auch hier keine monokausalen, sondern komplexe und strukturelle Zusammenhänge bestehen, die nur durch ein Ineinandergreifen von verschiedenartigsten Maßnahmen z. B. der Rechtspolitik, der Einkommens- und Steuerpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Wirtschaftspolitik, Wohnungsbaupolitik, Gesundheitspolitik sowie Familien- und Jugendpolitik wirkungsvoll verändert werden können. Von meinen Vorrednern ist eine Fülle dieser für die Lebensverhältnisse der Kinder bedeutsamen Maßnahmen vorgetragen worden, die bis an die Grenze der gegenwärtigen finanziellen Möglichkeiten des Bundes reichen.
    Die Bundesregierung bereitet darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen vor, die ebenfalls dazu beitragen werden, die Zahl der Kindesmißhandlungen und Kindestötungen zu senken. Dazu gehören die Förderung von Projekten für familiengerechtes Wohnen, des Ausbaus der sozialen Dienste für sozial benachteiligte Familien und nicht zuletzt die Verstärkung der öffentlichen Aufklärung, unter anderem mit Hilfe der Aktion Jugendschutz.
    Auch die vorgesehene Neufassung des § 1666 BGB im Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge dient dem Schutz von Kindern bei objektiv erziehungsunfähigen Eltern. Die Opposition wäre in ihrer Sorge um die betroffenen Kinder sicherlich glaubwürdiger, wenn sie diese Regelung zugunsten der Kinder klar und deutlich unterstützte

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    und aufhörte, den Text des neugefaßten § 1666 als „Einstiegsschleuse für eine Aushöhlung des verfassungsgemäß garantierten Elternrechts" und als „Beginn eines staatlichen Hineinregierens und Hineinreglementierens in den Kernbereich der Familie" zu verdächtigen. Schließlich wird auch die Erleichterung der Aussagemöglichkeiten für Kinder nach der Reform des Strafverfahrensrechtes dazu beitragen, daß Fälle von Kindesmißhandlungen leichter aufzuklären sind.
    Mit Befriedigung nehmen wir zu Kenntnis, daß der mit viel Mühe gegen manche Widerstände ausgehandelte Bildungsgesamtplan zügig realisiert wird, so daß 1985 für alle Fünfjährigen ein Bildungsangebot entweder in Kindergärten oder in der Eingangsstufe der Grundschulen erwartet werden kann. 1970 hatte ein Drittel der Drei- bis Fünfjährigen einen Kindergartenplatz, nunmehr die Hälfte. Bereits im vergangenen Jahr wurde mit einer durchschnittlichen Gruppengröße von 17 die im Bildungsgesamtplan für 1980 vorgesehene Ausbauquote erreicht. Nun gilt es, besondere Aufmerksamkeit auf regionale und gruppenspezifische Defizite zu richten.
    Die Sprecher der Opposition haben heute viel Wünschenswertes vorgetragen. Die Wege zur Verwirklichung verlieren sich jedoch meist im Unbestimmten. Den verantwortungsvollen Sparsamkeitsappellen in der Öffentlichkeit stehen gleichzeitig gutklingende Forderungen zur Seite, in der heutigen Diskussion etwa die Forderung nach zwei besonders wichtigen Dingen, wie gesagt wurde: dem Familienlastenausgleich und einer familiengerechten Wohnraumversorgung. Von der Kostendeckung war natürlich nicht die Rede. Der CDU/CSU-Fraktion sei jedenfalls gedankt, daß sie durch die Große Anfrage der Regierung und den Koalitionsfraktionen Gelegenheit gibt, darzulegen, wie viele Anstrengungen in den letzten Jahren gemacht wurden, um die Situation der Kinder in unserem Land Schritt um Schritt und konsequent zu verbessern; dies nicht ohne Schwierigkeiten, da durch die Zuständigkeitsregelung, z. B. im Bereich des Bildungswesens und der Jugendhilfe, diesen Bemühungen deutliche Grenzen gesetzt sind.
    Es bleibt weiterhin viel zu tun. Die sozialdemokratische Fraktion wird sich auch in Zukunft entschieden für bessere Bedingungen zugunsten der Kinder im Lande einsetzen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Funcke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Rollmann hat in seiner Rede deutlich gemacht — und das geht auch aus dem Entschließungsantrag der CDU/CSU hervor , wie unverändert einseitig innerhalb der CDU/CSU die Aufgaben von Mann und Frau und ihre Rollen in dieser Welt gesehen werden.

    (Sehr richtig! bei der SPD — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Die Kinder kriegen nicht die Männer, sondern immer noch die Frauen!)

    Nun ist es inzwischen doch wohl keine Frage, daß es nicht d e n Mann gibt, und es hat sich auch herumgesprochen, daß es nicht d i e Frau gibt, aber offensichtlich gibt es in Ihrer Vorstellung nur eine Standardform von Familie. Da hat es eben so zu sein, wie Friedrich Schiller das sorgfältig beschrieben hat: „Der Mann muß hinaus ins feindliche Leben ... Und drinnen waltet die züchtige Hausfrau." Genau dies war das Lebensbild, das uns heute Herr Rollmann und auch Frau Wex in dem ersten Teil ihrer Rede so deutlich und so plastisch vorgeführt haben.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : Frau Funcke, Sie haben gar nicht zugehört!)

    — Ich habe sorgfältig zugehört. Der Vater ist bei der Betrachtung der Situation der Kinder und ihrer Notwendigkeiten bei Herrn Rollmann überhaupt nicht vorgekommen. Es war immer nur von den Pflichten der Mutter die Rede, vom Vater nicht.

    (Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU] : Wie soll sie denn sonst Mutter werden?)

    Meine Damen und Herren, in dem Entschließungsantrag über die Kinder kommt nun wiederum die Mutter sozusagen nicht vor. Sie wird lediglich an vier Stellen erwähnt, der Vater nur einmal in Klammern. Einmal kommt die Mutter bei der „Müttersterblichkeit" vor, dann bei der „Mutterberatung", weiter bei der „Elternerziehung", und schließlich



    Frau Funcke
    heißt es, daß die Mutter dem Kind „voll als feste Bezugsperson zur Verfügung stehen" muß. Aus!

    (Rollmann [CDU/CSU] : Mutter oder Vater!) — In Klammern der Vater.


    (Heiterkeit — Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : Im Jahr der Frau haben wir einmal die Priorität anders gesetzt!)

    Ich sagte ja, einmal kommt er in Klammern vor.
    Meine Damen und Herren, in unserer Welt sollte es sich allmählich herumsprechen, daß es eine gesunde Familie nur geben kann, wenn alle Teile in dieser Familie Rechte und Pflichten haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    und nicht, wenn der Mann und die Kinder Rechte und die Frauen allein die Pflichten haben. Es war mein Eindruck, nachdem ich die Reden aus den Reihen der CDU/CSU gehört hatte, daß Sie Rechte und Pflichten sehr ungleich verteilen.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : Das möchten Sie gerne! Das ist aber nicht so!)

    — So hat es sich aber angehört. Ich glaube, diesen Eindruck hatten wir alle.

    (Rollmann [CDU/CSU] : Da ist der Wunsch der Vater des Gedanken!)

    Nun, meine Damen und Herren, müssen wir uns doch wirklich einmal klarmachen, daß es eben nicht d i e Familie gibt und daß es vor allen Dingen einen erheblichen Strukturwandel im Leben der Familie gegeben hat; Herr Kollege Fiebig hat darauf schon hingewiesen. Das, was wir landläufig als Familie, noch von Schiller herkommend, tradiert haben, gibt es doch in weiten Bereichen nicht mehr, nämlich jene Großfamilie mit verwandtschaftlichem Anhang, mit Nähe des Berufes, mit dem Vater im Haus. Das alles hat sich doch gewandelt. Von daher kommt doch überhaupt erst diese seltsame Verteilung, daß der Mann „hinaus" muß und die Frau ins Haus gehört. Das ist doch keineswegs etwa natur- oder schöpfungsbedingt, sondern das entspricht der bürgerlichen Gesellschaft des vorigen und vorvorigen Jahrhunderts, die dieses Leitbild entwickelt hat.
    In allen früheren Jahrhunderten hat es die echte Partnerschaft von Mann und Frau in Familie, Beruf und Gesellschaft gegeben; denn in der Großfamilie früherer Zeiten mit bekannter Nachbarschaft war die Frau in das gesamte berufliche und gesellschaftliche Leben einbezogen. Da gab es kein Draußen und Drinnen; sie nahm selbstverständlich an der Berufstätigkeit des Mannes teil, und selbstverständlich war der Vater auch den ganzen Tag bei der Familie.
    Diese Aufteilung, der Bereich, der sich allmählich entwickelt, resultiert eben aus Strukturveränderungen, die wir uns einmal vor Augen halten müssen. Erstens haben sich Beruf und Haushalt räumlich voneinander getrennt. Doch besagt das ja nicht, daß daraus nun auch ganz zwangsläufig eine Trennung der Bereiche folgen muß, d. h. daß der Mann außerhalb der Familie, die Frau allein im Haushalt zu wirken haben.
    Zweitens ist heute ein großer Teil der Aufgaben der Frauen in den Bereich des Berufes und der Gesellschaft übergegangen. Damit ist der Bereich des Haushaltes in seiner früheren Wirkungsbreite immer enger geworden, weil eben vieles nicht mehr zu Hause produziert und entschieden wird, sondern in der Politik oder im Beruf.
    Drittens haben wir weithin nur noch die Kleinoder Kleinstfamilie mit allen Folgen der menschlichen Isolierung. Herr Rollmann, da hilft es uns nun einmal nicht weiter, wenn Sie sagen, die Frauen hätten eben ein falsches Gefühl, wenn sie sich isoliert fühlten. Sie fühlen sich nun einmal isoliert. Ob Sie das wahrhaben wollen oder nicht, es ist so.

    (Rollmann [CDU/CSU] : Das hängt von der Einstellung der Mutter zu ihren Kindern ab!)

    — Ja, eben. Aber diese Einstellung können Sie weder durch die Bundesregierung noch durch sonstige staatliche Maßnahmen ändern. Die fixierte Vorstellung, die Sie haben — was die Frau tun sollte, nämlich so fühlen und so denken , ist eben das, was ich Ihnen vorwerfe. Sie haben eine festgelegte Vorstellung, was christliche Menschen für richtig zu halten haben, und danach wollen Sie alle Gesetze und Maßnahmen ausrichten.
    Ich meine, von einer solchen Einheitsvorstellung müssen wir Abschied nehmen. Wenn Sie von Wahlmöglichkeiten sprechen, müßten Sie doch konsequenterweise auch die Wahlmöglichkeiten in der Wertung zugestehen und nicht sagen: Sie dürfen zwar und werden nicht erschossen, wenn sie es anders machen; aber es ist natürlich verkehrt, was sie da machen.
    Nein, die Möglichkeiten heute, Familie zu sein, sind so vielschichtig, wie unsere Welt vielschichtig ist. Die Menschen sind in ihren persönlichen und äußeren Verhältnissen, ihren Fähigkeiten, ihrer Zuordnung zueinander, ihren persönlichen Entscheidungen so vielschichtig, daß ich mich frage, wieso Frau Wex, die doch sonst für die selbständigen Entscheidungen der Familien ist, sagt, wir brauchten eine bestimmte Konzeption. Nein, wir wollen keine fixierte Konzeption, was Familie zu sein hat.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : „Fixiert" hat Frau Wex doch gar nicht gesagt!)

    Ich verstehe vielmehr die Maßnahmen der Bundesregierung und der Koalition richtigerweise so, daß wir die gegebenen Verhältnisse erleichtern und darüber hinaus Möglichkeiten schaffen müssen, damit die Familien ihre Aufgaben selbst so aufteilen und wahrnehmen können, wie sie es in ihrem individuellen Bereich entsprechend ihrer Verantwortung für richtig halten.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Wer verhindert denn so etwas heute?)

    Da ist ja nun eine Menge geschehen. Wir haben doch eine Reihe von Maßnahmen zugunsten der im Hause bleibenden Frau verwirklicht. Wir haben doch das Kindergeld nachdrücklich angehoben. Wir haben doch mit Hilfe des von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens zu der Frage, was denn



    Frau Funcke
    eigentlich die Arbeit einer Hausfrau wert ist, dazu beigetragen, daß die Hausfrauenarbeit höher bewertet wird. Wir haben uns doch zumindest bemüht, das Babyjahr einzuführen, was leider an Ihnen gescheitert ist.

    (Burger [CDU/CSU] : Warum haben Sie es denn nicht eingeführt? — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Wer hat denn die Mehrheit?)

    — Wir wollen doch nun nicht jedesmal wieder darüber streiten. Daß Sie das Babyjahr abgelehnt haben, ist doch historisch eindeutig nachweisbar.

    (Rollmann [CDU/CSU] : Aber Sie können es jetzt nachholen! Sie haben doch die Mehrheit! — Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller [SPD] : Aber das Geld ist verbraucht!)

    — Aber entschuldigen Sie, Sie haben doch das Geld für die flexible Altersgrenze ausgegeben. Sie haben doch seinerzeit bei Ihrer Entscheidung kein Geld eingespart. Die Mittel, die für die Frauen vorgesehen waren, haben Sie doch an anderer Stelle ausgegeben. Das Geld ist nicht zweimal da.

    (Zustimmung bei der FDP und der SPD)

    Es ist nun einmal eine Tatsache, daß man Geld nur einmal ausgeben kann. Oder wollen Sie etwa die Vergünstigungen für die 63jährigen Rentner wieder zurücknehmen?
    Wir haben eine Regelung eingeführt, daß die Pflege eines Angehörigen daheim auch Versicherungsansprüche verbessern kann — dies ist zwar nur ein kleiner Schritt, aber immerhin doch ein Schritt nach vorn —; wir haben erreicht, daß die Fortbildung auch für die Frau erleichtert wird — und vieles andere.
    Es muß nun allerdings auch die Erkenntnis hinzukommen, daß die Frau im Hause eine berufsgleiche Leistung erbringt und daß sie deshalb auch eine Alterssicherung haben muß. Meine Damen und Herren, heute morgen gab es in diesem Hause einige Zwischenrufe, als Frau Wex ganz selbstverständlich erklärte, die CDU/CSU habe mit ihrem Vorschlag der Partnerschaftsrente nun endlich die Tür aufgestoßen. Wir sind wirklich nicht sehr eitel, aber so geht es sicher nicht. Wenn man vom Nachbarn abschreibt, soll man dies, wenn man ertappt wird, auch zugeben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Lachen bei der CDU/CSU — Müller [Berlin] [CDU/ CSU] : Wer schreibt denn ab?)

    — Sie haben das Ganze bei der FDP abgeschrieben. Daran kann doch überhaupt kein Zweifel bestehen, auch wenn Herr Geißler aus Rheinland-Pfalz offenbar so tut, als habe man in der Provinz noch nichts davon gelesen, dies sei seine neue Idee. All das wurde haargenau abgeschrieben. Das Rentensplitting wurde lediglich mit einem neuen Etikett versehen, und unter diesem neuen Etikett wird es nun draußen gehandelt. Wir sind im übrigen ganz froh, wenn Sie dieses Ziel jetzt auch ansteuern. Vielleicht kommen wir dann miteinander klar. Sie sollten aber nicht so tun, als handle es sich hier um Ihre Erfindung.