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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 173. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 12067 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — Drucksache 7/2460 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/3566 — Mahne (SPD) 12067 B Sick (CDU/CSU) 12069 B Hoffie (FDP) 12072 A Dreyer (CDU/CSU) . . . . . . . . 12073 B Wrede (SPD) 12075 A Ollesch (FDP) 12076 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studenten — Drucksache 7/2993 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3641 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3640 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studierenden —Drucksache 7/2519 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3641 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3640 — Biermann (SPD) 12078 B Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) 12080 B Spitzmüller (FDP) 12082 C Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) . 12084 A Große Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Frau Stommel, Kroll-Schlüter, Burger, Frau Schleicher, Orgaß, Sauer (Salzgitter), Braun und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in Deutschland — Drucksachen 7/2414, 7/3340 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland — Zweiter Familienbericht — sowie die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Zweiten Familienbericht — Drucksache 7/3502 — Rollmann (CDU/CSU) 12085 B Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 12092 B, 12161 C Frau Dr. Wex (CDU/CSU) 12100 A Fiebig (SPD) 12113 B Frau Lüdemann (FDP) 12118 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) . 12122 C Frau Stommel (CDU/CSU) 12126 D Marschall (SPD) 12129 A Frau Funcke (FDP) . . . . . . . . 12131 C Frau Schleicher (CDU/CSU) 12135 A Frau Huber (SPD) 12138 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . . . 12140 B Kroll-Schlüter (CDU/CSU) 12142 B Frau Meermann (SPD) 12144 C Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . . 12147 B Frau Dr. Lepsius (SPD) 12150 D Braun (CDU/CSU) 12154 A Frau Dr. Timm (SPD) . . . . . . . . 12155 D Burger (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12159 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt — Drucksache 7/3304 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt — Drucksache 7/3642 — . . . . . . . . 12163 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fundrechts — Drucksache 7/3559 — 12163 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 5. Juli 1974 des Weltpostvereins — Drucksache 7/3580 — . . . 12163 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. November 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung — Drucksache 7/3587 — . . . . . . . . 12163 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Susset, Sauer (Salzgitter), Dr. Köhler (Wolfsburg), Schröder (Lüneburg), Dr. Sprung, Dr. Müller-Hermann, Gierenstein, Höcherl, Dr. Warnke, Seiters, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. zusätzliche Förderungsmaßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage — Drucksache 7/3558 — Susset (CDU/CSU) . . . . . . . . 12163 D Christ (FDP) 12165 D Reuschenbach (SPD) 12168 B Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute — Drucksachen 7/3082, 7/3605 — 12170 C Fragestunde — Drucksachen 7/3630 vom 15. 5. 75 und 7/3665 vom 21. 5. 75 — Presseberichte betreffend Erwägungen der Bundesregierung hinsichtlich einer Sondersteuer für die deutsche Erdgas- oder Erdölförderung; Wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines durch die Sondersteuer erzwungenen gleichförmigen Verhaltens der internationalen Mineralölkonzerne durch die Bundesregierung DringlAnfr C1 21.05.75 Drs 07/3665 Zeyer CDU/CSU DringlAnfr C2 21.05.75 Drs 07/3665 Zeyer CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . 12105 B, C, D, 12106 A, B, C ZusFr Zeyer CDU/CSU . . . 12105 B, C, 12106 A ZusFr Frau Pack CDU/CSU . . 12105 C, 12106 C ZusFr Dreyer CDU/CSU 12106 B ZusFr Sick CDU/CSU 12106 B ZusFr Huonker SPD 12106 C Dank des Bundeskanzlers an die Sowjetunion in seiner Rede am 7. Mai 1975; Beurteilung der Ereignisse des 17. Juni 1953 durch die Bundesregierung in diesem Zusammenhang MdlAnfr A78 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A79 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BK . . . . . 12106 D, 12107 A, B, C, D, 12108 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . 12107 A, B, 12108 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 III ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12107 B, C, 12108 C ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 12107 C, 12108 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 12107 D Einsetzung einer Untersuchungskommission zur Feststellung der Wahrung der Menschenrechte in Indochina MdlAnfr A80 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 12108 D, 12109 A, B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 12109 A, B Finanzielle Förderung von Schulbuchempfehlungen mit „Umschreibungen" der Vertreibungsverbrechen im Rahmen der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen MdlAnfr A81 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A82 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 12109 C, D, 12110A,B,C,D, 12111 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 12109 D, 12110 A, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 12110 A, 12111 A Hoheitsanspruch Ost-Berlins auf das S-BahnGelände in West-Berlin; Belastung des innerdeutschen Verhältnisses durch die Verweigerung und Verhinderung jeglicher Hilfe für das in die Spree gestürzte türkische Kind MdlAnfr A70 15.05.75 Drs 07/3630 Hösl CDU/CSU MdlAnfr A71 15.05.75 Drs 07/3630 Hösl CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . • . .12111 C, D, 12112A,B,C,D, 12113A ZusFr Hösl CDU/CSU . . . 12111 D, 12112B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 12112 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12112 D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 12112 D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . . 12113 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 12170 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12171*A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesausschusses für Berufsbildung zur BerufsgrundbildungsjahrAnrechnungsverordnung MdlAnfr A3 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Gölter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 12171*D Anlage 3 Forderung von Gegenleistungen für Entwicklungshilfeleistungen an kommunistische Staaten MdlAnfr A4 15.05.75 Drs 07/3630 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 12171*D Anlage 4 Anordnung von Sicherheitsverwahrung für verurteilte Terroristen zum Schutz der Bevölkerung vor neuen strafbaren Handlungen nach Strafverbüßung vor und nach dem 1. Januar 1975 MdlAnfr A31 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12172* A Anlage 5 Beibehaltung der Orientierungszahlen über das reale Wachstum trotz veränderter Voraussetzungen; Bedingungen für eine Beendigung der konjunkturellen Übergangsphase und für die Erhöhung von Steuern MdlAnfr A46 15.05.75 Drs 07/3630 .Höcherl CDU/CSU MdlAnfr A47 15.05.75 Drs 07/3630 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12172* C Anlage 6 Errichtung von Energieparks für eine zentrale Elektrizitätsversorgung durch Kernkraftwerke; Erleichterung der Installierung von Trockenkühltürmen MdlAnfr A50 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A51 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12173* B Anlage 7 Anspruch von Gemeinden auf ERP-Mittel nach dem Beschluß des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" über den Wegfall des Status „Schwerpunktort"; Beginn der Förderung der mittelständischen Wirtschaft durch ERP-Darlehen MdlAnfr A54 15.05.75 Drs 07/3630 Lemmrich CDU/CSU MdlAnfr A55 15.05.75 Drs 07/3630 Lemmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12174* A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Anlage 8 Herausgabe einer Sammlung aller staatlichen Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft und die Gemeinden MdlAnfr A56 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12174* B Anlage 9 Verlust des Anspruchs auf Betriebsrente bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses; Benachteiligung der wegen der Erziehung von Kindern vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit aufgebenden Frauen MdlAnfr A62 15.05.75 Drs 07/3630 Pawelczyk SPD MdlAnfr A63 15.05.75 Drs 07/3630 Pawelczyk SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12174* D Anlage 10 Ausgleichszahlungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die Landesversicherungsanstalten MdlAnfr A64 15.05.75 Drs 07/3630 Ziegler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12175* B Anlage 11 Einbeziehung weiterer Jahrgänge in die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs; Einführung von Vorsorgeuntersuchungen für Herz- und Kreislauferkrankungen MdlAnfr A65 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Enders SPD MdlAnfr A66 15.05.35 Drs 07/3630 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12175* D Anlage 12 Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 8 des Arbeitsförderungsgesetzes im Hinblick auf das gegenwärtige Lehrstellenangebot MdlAnfr A67 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12176* B Anlage 13 Anwendung der Besitzstandsklausel des Artikels 10 Nr. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters zur Sicherung von Waisenrenten aus Betriebsrenten und privaten Renten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres MdlAnfr A68 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU MdlAnfr A69 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12176* B Anlage 14 Verletzung von Verträgen, Abkommen und sonstigen Rechten durch die DDR bei der Verweigerung der Hilfeleistung für ein ertrinkendes Kind MdlAnfr A72 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12136* D Anlage 15 Zahl der Fälle von Mord, Totschlag, Verwundung und verweigerter Hilfeleistung mit Todesfolge durch die Grenztruppe der DDR an Demarkationslinie und Mauer seit Oktober 1969 und seit Abschluß des Grundvertrages; konkrete Bedeutung der Ausführung von Staatssekretär Dr. Schüler gegenüber dem Ständigen Vertreter der DDR am 14. Mai 1975 über die Beeinträchtigung des Verhältnisses zwischen den beiden deutschen Staaten MdlAnfr A73 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Marx CDU/CSU MdlAnfr A74 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12177* A Anlage 16 Zurückweisung von Behauptungen der Ostberliner Stellen im Zusammenhang mit der Verweigerung von Hilfeleistungen; Unterrichtung der türkischen Behörden über den Tod des türkischen Jungen an der Sektorengrenze MdlAnfr A75 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Jenninger CDU/CSU MdlAnfr A76 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12177* C Anlage 17 Eröffnung des Goethe-Instituts in Singapur MdlAnfr A77 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Schmitt-Vockenhausen SchrAntw StMin Moersch AA 12178* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12067 173. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12171* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23.5. Adams* 23.5. Dr. Aigner* 23.5. Dr. Artzinger * 23.5. Dr. Barzel 23.5. Behrendt * 23.5. Blumenfeld 23.5. Buchstaller 23.5. Dr. Burgbacher * 23.5. Dr. Corterier 23.5. Damm 23.5. van Delden 23.5. Dr. Dregger 6.6. Egert 23.5. Dr. Enders 23.5. Engelsberger 23.5. Dr. Erhard 23.5. Dr. Evers 23.5. Fellermaier * 23.5. Flämig * 23.5. Frehsee * 23.5. Dr. Früh * 23.5. Gerlach (Emsland) * 23.5. Dr. Geßner 23.5. Gewandt 23.5. Härzschel * 22. 5. Handlos 23. 5. von Hassel 23.5. Hauck 23.5. Heyen 23.5. Hölscher 23.5. Dr. Hupka 23.5. Kater 31.5. Dr. h. c. Kiesinger 23.5. Dr. Klepsch 23.5. Krall 23.5. Krampe 24. 5. Dr. Kreile 23.5. Dr. Graf Lambsdorff 23.5. Lange * 23.5. Lautenschlager * 23. 5. Lücker * 24. 5. Mattick 23.5. Maucher 23.5. Memmel * 23.5. Metzger 23.5. Müller (Mülheim) * 23.5. Dr. Müller (München) ** 23.5. Dr. Müller-Emmert 23.5. Mursch (Soltau-Harburg) * 22. 5. Neumann 23. 5. Frau Dr. Orth * 23.5. Pawelczyk 23.5. Picard 23.5. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Richter 23.5. Frau Dr. Riedel-Martiny 23.5. Dr. Ritgen 21.6. Dr. Schäuble 23.5. Dr. Schollenberg 23.5. Schirmer 23.5. Schmidt (Kempten) 23.5. Schmidt (München) * 23.5. von Schoeler 23.5. Frau Schroeder (Detmold) 23.5. Dr. Schulz (Berlin) 6.6. Dr. Schulze-Vorberg 23.5. Dr. Schwencke ** 23.5. Dr. Schwörer * 23.5. Seefeld * 22.5. Springorum * 23.5. Dr. Starke (Franken) * 23.5. Strauß 23.5. Suck * 23.5. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 23.5. Dr. Waigel 23.5. Walkhoff * 23.5. Frau Dr. Walz • 22. 5. Wende 23. 5. Wohlrabe 23.5. Wolfram 22.5. Zywietz 7.6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 3) : Wann kann damit gerechnet werden, daß der Bundesausschuß für Berufsbildung zur Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gegenüber der Bundesregierung Stellung nimmt? Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 21. April 1975 mitgeteilt wurde, hat sich der Bundesausschuß für Berufsbildung schon am 20. März 1975 mehrheitlich gegen eine Aufhebung der vollen Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahres ausgesprochen. Gleichzeitig hat er den dafür zuständigen Unterausschuß beauftragt, die Beratungen über andere mögliche Maßnahmen zur Überwindung der im Zusammenhang mit der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung aufgetretenen Schwierigkeiten, wie z. B. eine Modifizierung der Berufsfelder, fortzusetzen. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird, läßt sich z. Z. noch nicht absehen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 4) : 12172* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Gilt für die Bundesregierung die in der Kölnischen Rundschau vom 14. Mai 1975 geäußerte Ansicht des Bundesministers Bahr, Chile werde solange keine Entwicklungshilfe erhalten, als dort die Demokratie abgeschafft sei, auch für die Entwicklungshilfe an kommunistische Staaten, und kann davon ausgegangen werden, daß die Bundesregierung zukünftig keine Entwicklungshilfe oder gleichwertige Leistungen ohne entsprechende Gegenleistungen mehr an kommunistische Staaten erbringen wird? Die Bundesregierung hat bereits am 4. Dezember 1974 in Ihrer Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Roser unter anderem ausgeführt: „Ein Vergleich zwischen zwei Empfängerländern deutscher Kapitalhilfe ist in genereller Hinsicht nicht möglich, weil Grundlagen und Ursachen ihrer jeweiligen weiteren Entwicklung völlig verschieden sind. Die länder-spezifischen Voraussetzungen bestimmen nach sorgfältigem Abwägen die Entscheidung über die Art der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit." Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 31) : In wieviel Fällen wurde bisher gegen verurteilte Terroristen auf Grund des vor dem 1. Januar 1975 geltenden Rechts Sicherungsverwahrung angeordnet, und glaubt die Bundesregierung, daß die seit dem 1. Januar 1975 geltenden Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung ausreichen, um die Bevölkerung davor zu schützen, daß verurteilte Terroristen ihre erkannte Absicht verwirklichen, nach Strafverbüßung erneut strafbare Handlungen, z. B. im Rahmen krimineller Vereinigungen, zu begehen? Der Bundesregierung ist bisher nicht bekanntgeworden, daß gegen Personen, die terroristischen Vereinigungen zuzurechnen sind, Sicherungsverwahrung verhängt worden ist. Die Frage geht im übrigen davon aus, daß die Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung mit Wirkung vom 1. Januar 1975 geändert worden sind. Dies trifft nicht zu. Die geltende Vorschrift über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung hat ihre Fassung mit Wirkung vom 1. April 1970 durch das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 25. Juni 1969 erhalten; die Regelung über die Sicherungsverwahrung ist seinerzeit mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen worden. In dieser Fassung ist die Vorschrift über die Sicherungsverwahrung mit unbedeutenden redaktionellen Änderungen in den neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs übergegangen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die seit dem 1. April 1970 geltenden Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung ausreichen, um die Bevölkerung vor solchen Tätern zu schützen, von denen angenommen werden muß, daß sie auch nach Verbüßung einer längeren Freiheitsstrafe weitere schwere Straftaten begehen werden. Die Vorschrift des Strafgesetzbuchs über die Sicherungsverwahrung (§ 66) ist auf Täter zugeschnitten, bei denen die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, daß sie infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, für die Allgemeinheit gefährlich sind. Die sonstigen Voraussetzungen für die Unterbringung sind in § 66 Abs. 1, 2 StGB in differenzierter Weise so umschrieben, daß berechtigten kriminalpolitischen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann und gleichzeitig das für das Maßregelrecht grundlegende Prinzip der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) gewahrt bleibt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 46 und 47) : Hält die Bundesregierung an der Ansicht ihres wirtschaftspolitischen Pressesprechers fest, daß sie ihre Orientierungszahlen z. B. über das reale Wachstum beibehalten kann, obwohl sich die tatsächlichen Voraussetzungen geändert haben? Unter welchen Bedingungen wäre die konjunkturelle Übergangsphase, innerhalb deren nach den Worten des Bundeswirtschaftsministers Steuern weder erhöht werden dürfen noch über Steuererhöhungen gesprochen werden darf, als beendet anzusehen? Zu Frage A 46: Ich gehe davon aus, daß mit dem in der Anfrage angesprochenen Begriff „Orientierungszahlen" die Jahresprojektion der Bundesregierung für 1975 gemeint ist, mit der nach § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft die für das laufende Jahr angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele dargestellt werden. Eine Korrektur der Jahresprojektion ist — wie an dieser Stelle bereits vor einem Monat im Zusammenhang mit einer ähnlichen Frage zum Ausdruck gebracht wurde — nicht beabsichtigt. Zwar ist es richtig, daß die Ausgangssituation an der Jahreswende 1974/75 ungünstiger war, als noch zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Jahreswirtschaftsberichts vermutet wurde (es lagen damals Produktionszahlen bis lediglich November vor). Für den Jahresverlauf — und dies ist das wesentliche — haben sich jedoch die Erwartungen — insbesondere auch hinsichtlich des Wirtschaftswachstums — nicht geändert. Sie sind vielmehr auch von der jüngsten Gemeinschaftsdiagnose der Institute voll bestätigt worden. Wörtlich heißt es im Gutachten der Institute, daß „das reale Bruttosozialprodukt im weiteren Verlauf dieses Jahres saisonbereinigt deutlich steigen wird". Trotzdem wird das gesamtwirtschaftliche Produktionsniveau im Jahresdurchschnitt 1975 allenfalls geringfügig über dem von 1974 liegen, weil sich die Ausgangsbasis im Verlaufe des 4. Quartals 1974 so stark abgeschwächt hat. Wie hoch das Wirtschaftswachstum im Jahresdurchschnitt 1975 tatsächlich sein wird, hängt weitgehend vom Zeitpunkt des konjunkturellen Wendepunkts ab, dessen präzise Vorhersage — auch nach dem Urteil der Institute — kaum möglich ist; schon eine Abweichung um 1 bis Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12173* 2 Monate würde für den Jahresdurchschnitt erhebliche Konsequenzen haben. Daher ist eine Vorhersage über das jahresdurchschnittliche Wirtschaftswachstum z. Z. mit besonders großen Unsicherheiten behaftet. Es erscheint kaum sinnvoll, die im Jahreswirtschaftsbericht genannten Zielgrößen an solche zur Zeit noch unsicheren Wahrscheinlichkeitsprognosen anzupassen. In diesem Zusammenhang sollte der unterschiedliche Charakter von Zielprojektion und Wahrscheinlichkeitsprognose nicht übersehen werden. Zu Frage A 47: Zur Kennzeichnung der gegenwärtigen Lage als „konjunkturelle Übergangsphase" habe ich bereits in meiner schriftlichen Antwort vom 15. Mai 1975 auf eine entsprechende Frage des Herrn Kollegen Niegel Stellung genommen. Dieser Text ist als Anlage 30 zum stenographischen Bericht über die Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Mai 1975 veröffentlicht worden und lag Ihnen bei Abfassung Ihrer Frage offenbar noch nicht vor. Insgesamt läßt sich zur derzeitigen Konjunkturphase folgendes sagen: Die rezessiven Tendenzen klingen offenbar ab, die Lage hat sich konsolidiert, und die Impulse aus den konjunktur- und fiskalpolitischen Maßnahmen lassen bei den aufgelockerten monetären Rahmenbedingungen erwarten, daß sich zusammen mit den wirtschaftsimmanenten Kräften im weiteren Verlauf eine aufwärts gerichtete Tendenz der Gesamtwirtschaft durchsetzt. Die weitere Entwicklung wird allerdings nicht zuletzt auch von der Auslandsnachfrage mitbestimmt werden. Nach der Beurteilung durch die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute (Gemeinschaftsdiagnose vom 25. April 1975) müßten die expansiven Impulse der Finanz- und Geldpolitik vollauf ausreichen, um einen neuen Aufschwung herbeizuführen. Im übrigen bin ich der Auffassung, daß eine auf Darlegung von Fakten und statistische Daten begrenzte Beschreibung der konjunkturellen Situation nicht der angemessene Anlaß für eine Diskussion über steuerpolitische Grundsatzfragen sein kann. Die Konjunkturlage ist nur einer von mehreren Aspekten, die es bei steuerpolitischen Entscheidungen zu beachten gilt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 50 und 51) : Ist es denkbar, daß aus gesamtwirtschaftlichen Gründen eine zentrale Elektrizitätsversorgung der Bundesrepublik Deutschland durch Kernkraftwerke in Form von Energieparks einer dezentralen, die bisher geplant ist, vorzuziehen ist, und auf Grund welcher Untersuchungen und Unterlagen kommt die Bundesregierung zu ihrem Urteil? Bis wann rechnet die Bundesregierung damit, daß Naß-Kühltürme in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr eingesetzt werden können, und in welchem Umfang ist sie bereit, die Installierung von Trocken-Kühltürmen zu erleichtern? Zu Frage A 50: Wissenschaftliche Untersuchungen über Energieoder Nuklearparks zeigen einerseits technische und wirtschaftliche Vorteile solcher Kraftwerksanordnungen auf. Durch Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen und gemeinsamer Hilfskomponenten lassen sich geringere spezifische Anlagekosten errechnen. Dort wo sich u. U. Wiederaufbereitungsanlagen und möglicherweise auch Endlagerungsplätze einbeziehen lassen, könnten sich darüber hinaus Vorteile für die Sicherheit des Brennstoffkreislaufs ergeben. Dem stehen andererseits Mehraufwendungen für Kühlung und Netzausbau sowie für höhere Übertragungsverluste gegenüber. Nuklearparks im Landesinneren werden nur mit Luftkühlung betrieben werden können, welche gegenüber der Naßkühlung wesentlich höhere Investitions- und Betriebskosten erfordert. Hohe Leistungskonzentrationen führen außerdem zu Problemen bei der Konstruktion der elektrischen Anlagen und Geräte (Schwierigkeiten bei der Beherrschung der Kurzschlußleistung). Andere Probleme ergeben sich für die Reservehaltung. Neben diesen elektrizitätswirtschaftlichen Momenten sind aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vor allem die Auswirkungen auf die Raumordnung zu beachten, die eine Massierung von Kraftwerken und Hochspannungsleistungen mit sich bringen. Die Bundesregierung läßt derzeit eine Studie über küstennahe Großstandorte anfertigen, die soweit nähere Erkenntnisse bringen soll. In der Bundesrepublik Deutschland besteht bereits ein ausgedehntes Hochspannungsnetz, das die weit verteilten, zum Teil verbrauchsnahen Kraftwerksstandorte miteinander und mit den Verbrauchszentren verbindet. Darauf basieren die gegenwärtigen Planungen der Elektrizitätswirtschaft. Dabei versucht sie schon heute weitgehend an einzelnen Standorten mehrere Kraftwerksblöcke zu vereinigen. (Beispiel: 4 Blöcke für Biblis). Zu Frage A 51: Die Bemühungen der Bundesregierung um möglichst sichere, wirtschaftlich und rationelle Stromerzeugung erfordern es, die noch vorhandenen Möglichkeiten für nasse Rückkühlung des Kraftwerksprozesses weitgehend zu nutzen. Die Abwärmekommission beschäftigt sich eingehend mit diesen Fragen. Auf Grund der bis heute angestellten Überlegungen kann damit gerechnet werden, daß doch bis in die 80er Jahre genügend Standorte für nasse Rückkühlung vorhanden sein werden. Die Bundesregierung verfolgt die Arbeiten zur Entwicklung von Trockenkühltürmen sehr aufmerksam. Ein erstes Großprojekt dieser Art wird in Schmehausen gebaut und mit öffentlichen Mitteln gefördert. Allerdings bringen auch Trockenkühltürme Probleme mit sich. Investitionsaufwendungen sind höher als bei Naßkühltürmen und aufgrund eines ungünstigeren thermischen Prozeßwirkungsgrades ist bei dieser Kühlungsart die elektrische Energieausbeute geringer. Davon würden leichtwassermoderierte Reaktoren besonders benachteiligt. Aus diesem Grunde sollte Trockenkühlung zunächst konventionellen Kraftwer- 12174* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, cien 22. Mai 1975 ken und Hochtemperaturreaktoren vorbehalten bleiben. Inwieweit weitere Förderungen notwendig sind, wird sich besser überblicken lassen, sobald Ergebnisse von Schmehausen vorliegen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 54 und 55) : Trifft es zu, daß Gemeinden, die nach dem jüngsten Beschluß des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nicht mehr den Status als Schwerpunktort behielten, der Zugriff auf wichtige Teile der ERP-Mittel verwehrt ist? Seit wann wird die mittelständische Wirtschaft mit ERP-Darlehen gefördert? Zu Frage A 54: Nein, es trifft nicht zu, daß die Gemeinden, die als Schwerpunktorte entfallen, aus dem ERP-Sondervermögen nicht mehr gefördert werden. Die im 4. Rahmenplan vorgesehene Übergangsregelung wird auch im ERP-Gemeindeprogramm angewendet. Danach können solche Schwerpunktorte, die ihren Status verloren haben, weil sie nicht mehr im Fördergebiet liegen, noch Anträge bis zum 31. Dezember 1976 stellen; die Investitionen müssen bis zum 31. Dezember 1979 abgeschlossen sein. Für alle anderen Schwerpunktorte wird die Förderung unverändert weitergeführt. Die vorhandenen Mittel reichen aus. Da verschiedentlich Zweifel entstehen, darf ich zur Klarstellung noch sagen: Die ERP-Umweltschutzprogramme für Abwasserreinigung, Luftreinhaltung und Abfallbeseitigung stehen allen Gemeinden ohne regionale Begrenzung offen, ebenso das M IV-Programm für Abfallbeseitigung der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Zur Information Die ERP-Ansätze betragen — in Mio. DM — Gemeinde programm Umweltschutz 1973 150 250 1974 165 280 1975 180 295 Zu Frage A 55: Die mittelständische Wirtschaft wird bereits seit Entstehung des ERP-Sondervermögens (Anfang der 50er Jahre) gefördert. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7'3630 Frage A 56) : Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung bisher unterlassen, eine umfassende Sammlung aller staatlichen Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft und für die Gemeinden von seiten des Bundes herauszugeben, obgleich dafür in der Bevölkerung und in der Verwaltung wegen der Unübersichtlichkeit auf diesem Gebiet ein dringendes Bedürfnis besteht? Mit Ihnen bin ich der Auffassung, daß alle interessierten Bürger ein Recht auf umfassende Information über öffentliche Finanzierungshilfen und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft haben. Die Möglichkeit, mit einer einzigen Veröffentlichung gleichzeitig über alle Finanzierungshilfen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft zu informieren, ist jedoch nicht der diesem Zweck adäquateste Weg. Die Interessenlagen der zu informierenden Kreise sind zu unterschiedlich. Eine solche Broschüre hätte nicht für alle Bereiche der gewerblichen Wirtschaft, sondern auch über alle Verwendungszwecke der zur Verfügung stehenden Förderhilfen berichten müssen. Wegen der notwendigen Beschreibung der Voraussetzungen und Konditionen der jeweiligen Fördermaßnahmen hätte auf die Wiedergabe von Richtlinien nicht verzichtet werden können. Daher wäre eine solche Darstellung sehr umfangreich geworden; ihre Übersichtlichkeit wäre eingeschränkt gewesen. Bei Einbeziehung aller Hilfen der Länder zugunsten der gewerblichen Wirtschaft hätten sich diese Nachteile vervielfacht. Änderungen einzelner Bestimmungen sind oft unvermeidlich. Dadurch würden Neuauflagen einer so umfangreichen Broschüre in kürzeren Zeitabständen erforderlich werden. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß die Wirtschaft an einer umfassenden Information über spezifische Hilfen und Maßnahmen für den jeweiligen Fachbereich interessiert ist. Broschüren mit einem solchen Informationsgehalt über ein zusammenhängendes Sachgebiet sind vom Erfolg her am wirksamsten und entsprechen dem Informationsbedürfnis der Fragesteller am besten. In diesem Zusammenhang möchte ich die Mittelstandsfibel, die jährlichen ERP-Broschüren und die jährlichen Rahmenpläne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nennen. Auch der Subventionsbericht der Bundesregierung, der alle zwei Jahre erstellt wird, bietet eine breite Erkenntnis- und Informationsbasis über die Förderung der gesamten Wirtschaft. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 7/3630 Fragen A 62 und 63) : Trifft es zu, daß auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Arbeitnehmer einen Anspruch auf Betriebsrenten trotz mehr als 12jähriger Betriebszugehörigkeit bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlieren können, wenn die Zeit der Betriebszugehörigkeit nicht zusammenhängend verbracht worden ist, sondern eine Unterbrechung aufweist? Sieht die Bundesregierung bejahendenfalls in dieser Tatsache eine Benachteiligung von Frauen, die wegen der Erziehung von Kindern vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und später wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, und hält die Bundesregierung eine Abhilfe durch eine Gesetzesänderung für möglich und nötig? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12175* Nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 behält ein Arbeitnehmer die Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung auch dann, wenn sein Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles endet, sofern in diesem Zeitpunkt der Arbeitnehmer mindestens das 35. Lebensjahr vollendet hat und — entweder die Versorgungszusage für ihn mindestens 10 Jahre bestanden hat — oder der Beginn der Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für ihn mindestens 3 Jahre bestanden hat. Die in der zweiten Alternativvoraussetzung genannte 12jährige Betriebszugehörigkeit muß zusammenhängend verbracht worden sein. Wird die Betriebszugehörigkeit vorher unterbrochen, so verfällt die Anwartschaft und kann später bei einem Neubeginn der Betriebszugehörigkeit nicht wieder aufleben, es sei denn, der Arbeitgeber ist aufgrund vertraglicher Vereinbarung bereit, die Unverfallbarkeit bereits früher eintreten zu lassen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Die gesetzliche Regelung gilt generell und betrifft daher nicht nur Frauen, die wegen der Erziehung von Kindern ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrechen, sondern auch Männer, die nach einem Arbeitsplatzwechsel später wieder für den früheren Arbeitgeber tätig werden wollen. Im Hinblick darauf, daß die gesetzliche Regelung nur eine soziale Mindestnorm darstellt, von der in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann, steht es dem Arbeitgeber frei, früher bei ihm verbrachte Dienstzeiten bei der Berechnung der Frist für den Eintritt der Unverfallbarkeit und bei der Bemessung der Anwartschaftshöhe mit zu berücksichtigen. Es kann davon ausgegangen werden, daß Arbeitgeber, die eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers wünschen, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung, derartige frühere Zeiten der Betriebszugehörigkeit anzurechnen, wird dagegen nicht für zweckmäßig gehalten. Ein solcher gesetzlicher Zwang würde die Gefahr in sich bergen, daß Arbeitgeber bei der Wiedereinstellung früherer Arbeitnehmer besondere Zurückhaltung üben werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 64) : Wie ist die Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Anfrage in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 9. April 1975 mit neuerlichen Meldungen zu vereinbaren, die Ausgleichszahlungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die Landesversicherungsanstalten würden nach neuesten Schätzungen mindestens 9 Milliarden DM, vielleicht sogar 11 Milliarden DM betragen, so daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ihre Reserven angreifen müsse wie schon im März 1975 mit 241 Millionen DM? Die unterschiedliche Höhe der von der Bundesregierung und in der Presse genannten Ausgleichszahlung von der Angestelltenrentenversicherung an die Rentenversicherung der Arbeiter geht im wesentlichen auf unterschiedliche Berechnungsmethoden zurück. Die Vorausberechnungen der Bundesregierung im Rentenanpassungsbericht 1975, die sich über 15 Jahre erstrecken, sollen die langfristige finanzielle Entwicklung erkennen lassen. Demgegenüber sind z. B. die kurzfristigen Schätzungen über die Entwicklung der Haushalte der Versicherungsträger von der Aufgabenstellung und der Methode her nicht vergleichbar. Ein Unterschied liegt insbesondere in der Behandlung der Beiträge an die Krankenkassen für die Krankenversicherung der Rentner. Hinzu kommt noch, daß alle Vorausschätzungen über die tatsächliche Höhe des Finanzausgleichs zwischen den Rentenversicherungszweigen mit den nicht im voraus bekannten Daten des Arbeitsmarktes und auch der Lohn- und Gehaltsentwicklung belastet sind. Bei der sich von Monat zu Monat verändernden Wirtschaftslage ändern sich selbstverständlich auch die Zahlen über die finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung. So sind die Rentenversicherungen beim Finanzausgleich für das jeweilige Kalenderjahr auf Vorausschätzungen angewiesen. Man wird also erst im Laufe des Jahres 1976 wissen, wie hoch der Finanzausgleich für das Jahr 1975 tatsächlich war. So wurde beispielsweise bei der endgültigen Abrechnung für das Jahr 1974 im Jahre 1975 festgestellt, daß rund eine halbe Milliarde DM zuviel von der Angestelltenrentenversicherung an die Arbeiterrentenversicherung überwiesen worden ist. Erst recht ist eine monatliche Betrachtungsweise, wie Sie sie am Ende Ihrer Frage für den Monat März anstellen, nicht hilfreich. Diese Ausgleichszahlungen sind gerade dazu gedacht, die finanzielle Situation in den beiden Zweigen der Rentenversicherung so zu gestalten, daß die Zahlung der Renten immer gewährleistet ist. Außerdem sind auch die 45 Milliarden DM aus dem Rücklagevermögen der beiden Versicherungszweige dafür bestimmt, vorübergehend auftretende Engpässe zu überwinden. Die Liquiditätsreserve ist im übrigen so hoch, daß eine Besorgnis für die Zahlung der Renten nicht gerechtfertigt ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/3630 Fragen A 65 und 66) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, weitere Jahrgänge in die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs einzubeziehen, da der bisherige Kreis der Berechtigten verhältnismäßig wenig Gebrauch von den angebotenen Untersuchungen machte? Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen, auch für Herz- und Kreislauferkrankungen Vorsorgeuntersuchungen einzuführen, nachdem statistisch erwiesen ist, daß mehr Menschen an diesen Krankheiten sterben als an Krebs? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung 12176* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 auf Grund verstärkter Aufklärung in zunehmendem Maße die ihnen zur Verfügung stehenden Früherkennungsmaßnahmen in Anspruch nehmen werden. Die im Gesetz festgelegten Altersgrenzen erfassen die Jahrgänge der Versicherten, die durch solche Krebsarten gefährdet sind, zu deren Bekämpfung die Früherkennungsuntersuchungen bestimmt sind. Es ist daher sozialpolitisch nicht erforderlich, den anspruchsberechtigten Personenkreis zu erweitern. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung hat eine Empfehlung zur Erweiterung der bestehenden Früherkennungsuntersuchungen auf Krankheiten des Kreislaufsystems erarbeitet. In dieser Empfehlung hält es die Sachverständigenkommission für erforderlich, vor der allgemeinen Einführung der vorgeschlagenen Früherkennungsuntersuchungen eine Systemerprobung des Vorgehens in ausgewählten Bezirken vorzunehmen und die vergleichende Wertung der Ergebnisse dieser Erprobung dazu geeigneten Wissenschaftlern zu übertragen. Die Bundesregierung bereitet derzeit die vorgeschlagenen Modellversuche vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage A 67): Welche Rechtsverordnungen sind bisher im Hinblick auf den § 9 des Arbeitsförderungsgesetzes von 1969 erlassen worden, und welche Verordnungen gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf die gegenwärtige Lage im Bereich des Lehrstellenangebotes in der Bundesrepublik Deutschland gegebenenfalls zu erlassen? Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Berufsbildungsgesetzes sieht eine umfassende Regelung der Statistik der betrieblichen Berufsausbildung vor. In diesem Zusammenhang sollen künftig jährlich einmal die bei den Ausbildungsbetrieben besetzten und nicht besetzten Ausbildungsplätze erhoben werden. Der Berufsbildungsbericht, der nach dem Entwurf jedes Jahr zum 1. März vorzulegen ist, soll u. a. die Zahl der am 30. September des vergangenen .Jahres nicht besetzten Ausbildungsplätze und für das laufende Kalenderjahr die bis zum 30. September zu erwartende Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze angeben. Der Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 9 des Arbeitsförderungsgesetzes erscheint auch daher nicht mehr zweckmäßig. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 68 und 69) : Findet nach Auffassung der Bundesregierung die Besitzstandsklausel des Artikels 10 Nr. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters, wonach entsprechend dem Willen des Gesetzgebers nachteilige Folgen aus der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters bei Renten in jedem Fall ausgeschlossen sein sollten, auch auf Betriebsrenten und private Renten Anwendung, so daß etwa laut einem 1970 unter früherem Recht vereinbarten Geschäftsführervertrag „noch minderjährige Kinder eine volle Waisenrente in Höhe von 15 % der väterlichen Rente" bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres anzusprechen haben? Ist es — falls die vorausgehende Frage bejaht wird — mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, wenn eine Finanzbehörde den Standpunkt vertritt, eine 1974 achtzehn Jahre gewordene Waise habe als nunmehr Volljährige keine Rente aus dem Geschäftsführervertrag ihres Vaters mehr anzusprechen, während Waisen, die eine gesetzliche Rente erhalten, ihren Rentenanspruch bis zu ihrem 21. Lebensjahr behalten? Das Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters enthält eine Übergangsregelung für die erhöhten Witwenrenten der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung. Es ist sichergestellt worden, daß Witwen, die ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen, die erhöhte Witwenrente auch dann weiter gezahlt bekommen, wenn das Kind durch das Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters vor dem 21. Lebensjahr volljährig geworden ist. Die Vorschrift sollte ausschließlich Renten der Sozialversicherung erfassen, nicht aber Betriebsrenten oder private Renten für Waisen. Für privatrechtlich vereinbarte Renten gilt nach wie vor der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der im Vertrag zum Ausdruck gekommene Parteiwille ist für die Auslegung maßgebend. Ob die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters Auswirkungen auf die Waisenrenten aufgrund von Geschäftsführerverträgen hat, hängt deshalb von der Ausgestaltung des Vertrages im Einzelfall ab. Betriebliche Versorgungsregelungen knüpfen für die Dauer der Zahlung von Waisenrenten schon bisher regelmäßig nicht an das Volljährigkeitsalter, sondern an die Vollendung eines bestimmten Lebensalters an. Ihre zweite Frage haben Sie für den Fall gestellt daß die erste Frage zu bejahen ist. Da dies aber, wie ich ausgeführt habe, nicht der Fall ist, möchte ich mich auf folgende Bemerkungen beschränken: Die für die Waisenrenten der Sozialversicherung bedeutsamen Altersgrenzen sind, wie schon nach früherem Recht, unabhängig vom Volljährigkeitsalter. Diese Waisenrenten werden allgemein bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen, z. B. längere Ausbildung, vorliegen, werden sie bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Zu der von Ihnen genannten Auskunft einer Finanzbehörde kann ich mich ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht äußern. Ich bin gerne bereit, den Fall prüfen zu lassen, falls Sie mir entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen möchten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 72) : Welche Verträge, Abkommen oder sonstige Rechte verletzte nach Auffassung der Bundesregierung die DDR im Zusammenhang mit der Verweigerung der Hilfeleistung für ein ertrinkendes Kind durch die „Grenztruppe der DDR"? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12177* Die Bundesregierung ist sich mit den Regierungen der Drei Mächte und mit dem Senat von Berlin darin einig, daß es in diesen und ähnlich gearteten Fällen in erster Linie darum geht, einem in Lebensgefahr befindlichen Menschen zu helfen. Ein solcher Vorgang beeinträchtigt die Bemühungen um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten, er steht im Gegensatz zu dem erklärten Willen, den die Vertragspartner des Viermächte-Abkommens wie auch die Vertragspartner des Grundlagenvertrages in dessen Präambel zum Ausdruck gebracht haben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 73 und 74): Wieviel Fälle von Mord, Totschlag, Verwundung und verweigerter Hilfeleistung mit Todesfolge hat die Bundesregierung von seiten der DDR und Ost-Berlins an und bei der Demarkationslinie und Mauer seit Oktober 1969 und seit Abschluß des Grundvertrags festgestellt? Was bedeutet die Ausführung von Staatssekretär Dr. Schüler gegenüber dem Ständigen Vertreter der DDR am 14. Mai 1975 konkret und im einzelnen, daß die Bemühungen der Bundesregierung um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten schwer beeinträchtigt worden seien? Zu Frage A 73: Die Bundesregierung legt angesichts dieses empörenden Unglücksfalles Wert auf die Feststellung, daß unterschieden werden muß zwischen direkter Gewaltanwendung gegen Menschen (z. B. Mord, Totschlag, Verwundung) und dem Verweigern bzw. Untersagen einer Hilfeleistung zur Rettung eines in Lebensgefahr befindlichen Menschen. Hier kann eine Verbesserung der Situation nur erreicht werden, wenn differenziert wird, d. h. konkret: wir hoffen und wünschen, daß die angestrebte Vereinbarung zur Rettung bei Unglücksfällen an der Sektorengrenze schnell zustande kommt, damit das Problem des Untersagens einer Hilfeleistung nicht mehr auftritt. Davon zu trennen ist das Schicksal jener Menschen, die beim Versuch, aus der DDR zu fliehen, ums Leben kommen. Seit Oktober 1969 waren dies — soweit sich das überhaupt feststellen läßt — bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages 11 Fälle an der Grenze zur DDR und 3 Fälle in Berlin, seit dem Abschluß des Grundlagenvertrages bis heute 4 Fälle an der Grenze zur DDR und 1 Fall in Berlin. Zu Frage A 74: Staatssekretär Dr. Schüler hat den Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Herrn Dr. Kohl, am 14. Mai 1975 zu sich gebeten und ihn auf folgendes hingewiesen: „Die Bundesregierung hat kein Verständnis dafür, daß Grenzorgane der DDR am 11. Mai die rechtzeitige Hilfeleistung für das in die Spree gestürzte Kind durch die Westberliner Feuerwehr verweigert haben. Mit den Regierungen der Drei Mächte und dem Senat von Berlin ist die Bundesregierung der Auffassung, daß alle juristischen oder politischen Überlegungen zurücktreten müssen, wenn es darum geht, einem in Lebensgefahr befindlichen Menschen Hilfe zu leisten. Mit Empörung und Trauer hat die Bevölkerung auf die unfaßbare Nachricht vom Tod des Kindes reagiert. Die Bemühungen der Bundesregierung um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten sind schwer kompromittiert worden." Dieser Erklärung habe ich im Namen der Bundesregierung nichts hinzuzufügen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 75 und 76): In welcher Form und mit welchen Argumenten bat die Bundesregierung die Behauptung von Ostberliner Stellen zurückgewiesen, die verweigerte Hilfeleistung an dem türkischen Jungen Cetin Merb sei auf Westberliner Verschulden zurückzuführen? Hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat und den drei westlichen Gewahrsamsmächten den türkischen Behörden alle notwendigen Einblicke und Kenntnisnahmen gewährt, um den Vorgang um den ertrunkenen türkischen Jungen eindeutig aufzuklären? Zu Frage A 75: Der Westberliner Senat hat die Anschuldigungen der DDR zurückgewiesen. Der Regierende Bürgermeister hat u. a. am 12. und am 15. Mai im Fernsehen Stellung genommen und nachdrücklich den Versuch der DDR zurückgewiesen, die Schuld an dem tragischen Vorfall dem Senat zuzuschieben. Hier gehe es eindeutig darum, daß an den Grenzen endlich etwas Normales eintrete, nämlich daß jeder, der retten wolle, auch retten könne. Dazu brauche man keine Vereinbarung. Der Senat sei dennoch bereit, eine Vereinbarung abzuschließen, aber nur, wenn sie nicht im Widerspruch zum ViermächteStatus für ganz Berlin stehe. Der Sprecher des Berliner Senats hat an verschiedenen Stellen zum Ausdruck gebracht, daß es jenseits aller politischen Probleme um die einfachsten Gebote der Menschlichkeit und der Nächstenhilfe ging. Die DDR sei während der Verhandlungen über Rettungsmaßnahmen an den Sektorengrenzen nicht von der Pflicht entbunden, Rettungshandlungen am Ort des Unglücks zuzulassen. Sie kompromittiere sich restlos, wenn sie versuche, am Beispiel tragischer Unglücksfälle den Status der Stadt widerrechtlich und einseitig zu verändern. Die Bundesregierung hat das, was von ihrer Seite aus zu diesem Unglücksfall zu sagen ist, durch Staatssekretär Dr. Schüler dem Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Herr Dr. Kohl, mitteilen lassen. Zu Frage A 76: Die in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen sind ergriffen worden. 12178* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Anlage 17 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage A 77) : Wann ist mit der Eröffnung des Goethe-Instituts in Singapur zu rechnen, dessen Notwendigkeit von allen zuständigen Stellen seit langem bejaht wird? Mit der Eröffnung der Zweigstelle des Goethe-Instituts in Singapur ist — vorbehaltlich einer befriedigenden Regelung der die Funktionsfähigkeit des Instituts sichernden Statusfragen — aller Voraussicht nach noch im Laufe dieses Jahres zu rechnen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Katharina Focke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich werde gleich versuchen, genau darauf noch näher einzugehen; wenn Sie sich noch einen Augenblick gedulden würden.
    Herr Rollmann hat hier soeben und Herr Minister Geißler hat im Oktober des vergangenen Jahres auf dem Familienpolitischen Kongreß der CDU in Münster erklärt, das Nettoeinkommen von Arbeiterfamilien mit mehreren Kindern liege heute im Durchschnitt bereits unter dem Niveau der Sozialhilfe. Das ist sozusagen das Fazit, das aus dieser angeblichen Beobachtung gezogen wird. Dazu ganz eindeutig folgendes. Diese Behauptung stimmt so nicht. Daß sich im Einzelfall bei einer überdurchschnittlich hohen Miete oder bei mehreren in Ausbildung befindlichen Kindern von mehr als 16 Jahren Einzelbeispiele bilden lassen, in denen das verfügbare Einkommen einer solchen Familie gering-



    Bundesminister Frau Dr. Focke
    fügig unter der Sozialhilfeschwelle liegen mag, kann gelegentlich vorkommen.

    (Katzer [CDU/CSU] : Also doch!)

    — Kann gelegentlich vorkommen. Nur, für die große Masse unserer Arbeiterfamilien trifft diese Behauptung nicht zu. Das beweist allein schon ein Blick auf die Sozialhilfestatistik. Im Jahre 1973 — neuere Zahlen liegen uns bisher nicht vor — gab es im gesamten Bundesgebiet 11 024 Ehepaare mit drei und mehr Kindern, die Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe bezogen.

    (Katzer [CDU/CSU] : Schlimm genug! — Rollmann [CDU/CSU] : Die Tendenz ist steigend!)

    Ich wiederhole: im gesamten Bundesgebiet 11 000 Familien. Ich bin ziemlich sicher, Herr Katzer, daß dies nur zum geringsten Teil normal verdienende Arbeitnehmer waren. Vielfach mögen Krankheit und andere Notfälle den Weg dieser Familien zum Sozialamt bestimmt haben.
    Und schließlich: Reden wir doch auch hier — gerade diejenigen von uns, die sich für eine Verbesserung der Sozialhilfe engagiert hatten — nicht immer mit zwei Zungen! Man kann es nicht oft genug wiederholen, und ich finde, daß es auch manchen Sozialpolitikern gelegentlich immer wieder gesagt werden muß: Die Inanspruchnahme der Sozialhilfe hat für diejenigen, die sich nicht aus eigener Kraft helfen können, nichts Diskriminierendes an sich.

    (Beifall bei allen Fraktionen — Rollmann [CDU/CSU] : Eben!)

    Die Sozialhilfe soll denjenigen helfen, die in Not geraten sind und ihre Notlage allein oder mit Hilfe anderer nicht meistern können. Sie stellt sozusagen das letzte Auffangnetz unseres Systems der sozialen Sicherung dar, das jedem Bürger im Sinne des Grundgesetzes ein menschenwürdiges Dasein garantiert. Bitte behalten Sie dabei in Erinnerung: 11 000 Familien im ganzen Bundesgebiet, im wesentlichen sicher Sondersituationen. Wir könnten natürlich den Versuch machen, so schwierig das ist, diesen Fällen weiter nachzugehen.
    Nun sagen manche — und dies ist sicher ein Punkt, den auch Sie, Herr Burger, im Auge hatten, als Sie soeben noch einmal die Familienberichtskommission zitierten —, gerade die vielerlei Verbesserungen auf dem Gebiet der Sozial- und Bildungspolitik schafften neue Ungerechtigkeiten, das Geflecht der staatlichen Sozialleistungen sei zu undurchsichtig, zuwenig aufeinander abgestimmt, und die Kumulation von Arbeitseinkommen und staatlichen, in der Regel an Einkommensgrenzen gebundenen Leistungen nehme verteilungspolitisch eine ungerechte Entwicklung. Meine Damen und Herren von der Opposition, wir nehmen solche Einwände sehr ernst. Wir prüfen sie selbstverständlich.
    Unsere bisherigen Überprüfungen haben gezeigt — dafür finden Sie ein sehr instruktives Beispiel im Bericht der Bundesregierung gemäß der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 21. Juni 1974 zum Bundesausbildungsförderungsgesetz; das ist die Drucksache 7/3438 —, daß diese Vorwürfe, was das Zusammenwirken von Leistungen nach dem Kindergeldgesetz und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und von bestimmten steuerlichen Entlastungen angeht, unberechtigt sind.
    Was auch immer weitere Überprüfungen ergeben mögen — lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit auch dies einmal in aller Offenheit sagen —: Mehr Chancengleichheit für diejenigen, die sich selber nicht oder nur unzureichend helfen können, bedingt nun einmal eine Umverteilung der Einkommen in dem Sinne, daß der niedriger Verdienende durch staatliche Leistungen stärker begünstigt wird als der höher Verdienende. Wenn man das will — und das wollen wir —, muß man auch hinzunehmen bereit sein, daß in einem gewissen Übergangsbereich — vor allem bei hohen Einkommen — bei Lohn-und Gehaltserhöhungen ein geringerer Nettoeinkommenszuwachs verbleibt. Ungereimtheiten und Verzerrungen sollen und müssen im Interesse der Gerechtigkeit beseitigt werden; das ist selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich ist jedoch, daß die sozialen Leistungen gezielt denen gewährt werden müssen, die sie auf Grund ihrer unzureichenden Einkommenslage oder besonderen Belastungen am nötigsten brauchen. Alles andere wäre heute und auf absehbare Zeit finanzwirtschaftlich nicht zu verantworten.
    Meine Damen und Herren, ich komme zu einer weiteren entscheidenden Frage im Zusammenhang unserer heutigen Debatte. Gleichberechtigung von Frau und Mann ist heute kaum mehr ein rechtliches, sondern in erster Linie ein soziales Problem. Wo Mann und Frau außerhalb der Familie als selbständige, eigenverantwortliche Personen tätig sind und politisch gleichberechtigt behandelt werden, kann das Verhältnis zwischen ihnen in der Familie nicht grundlegend anders sein. Auch darin zeigt sich die Wechselwirkung von Gesellschaft und Familie.
    Gleichberechtigung bedeutet nicht die Aneignung von Männerrechten, sondern das Recht der Frau auf Selbstentfaltung, auf ihre eigene Persönlichkeit. Dies gilt nicht nur für die Erwerbstätigkeit und nicht nur für die Teilnahme am öffentlichen Leben, sondern ebenso für die private, die persönliche, die Familiensphäre.
    Die Bundesregierung will gerade nicht, wie es z. B. Frau Kollegin Stommel behauptet hat, die berufstätige Ehefrau als Leitbild gesetzlich festlegen, sondern Wahlfreiheit ermöglichen, die das noch geltende Familienrecht der Ehefrau und Mutter vorenthält,

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf des Abg. Kroll-Schlüter [CDU/CSU])

    eine Wahlfreiheit, von der ich allerdings den Eindruck habe, Herr Kollege, daß Sie diese am liebsten nicht sähen.
    Man kann nicht verschweigen, daß es auch in einer partnerschaftlichen Ehe Probleme geben kann, wenn die Erwerbstätigkeit beider Elternteile und die Erziehung von Kindern vor allem in der frühkindlichen Phase zusammenfallen. Die Bundesregierung



    Bundesminister Frau Dr. Focke
    und der Bundesgesetzgeber haben aber, soweit es in ihrer Zuständigkeit liegt und soweit es finanzwirtschaftlich möglich ist, schon bisher Hilfen dafür bereitgestellt. Ich denke an die Förderung der Teilzeitarbeit, die Freistellung der erwerbstätigen Mutter bei Erkrankung eines Kindes, die Freistellung von Beamten oder auch an das Modellprogramm „Tagesmütter", die zweitbeste, familienähnlichste Lösung für Situationen, wo es die Mutter für den ganzen Tag für das Kind leider nicht gibt. Über dieses Modell, seinen Wert und auch die positiven Erfahrungen in der Praxis gibt es weit im Land, Herr Rollmann, zustimmende Einigkeit.

    (Rollmann [CDU/CSU] : Nicht unter den Wissenschaftlern!)

    Aber auch die Frage eines Erziehungsgeldes wird von der Bundesregierung eingehend untersucht, wenn auch die Haushaltssituation vorerst die Einführung einer solchen Hilfe für die Erziehung mit ihrem enormen Kostenumfang, der in die Milliarden geht, nicht gestattet. Immerhin darf ich daran erinnern, daß es die SPD war, die als erste Partei im Entwurf ihres familienpolitischen Programms die Einführung eines Karenz- oder Erziehungsgeldes als langfristige Maßnahme gefordert hat.

    (Beifall bei der SPD — Kroll-Schlüter [CDU/ CSU] : Sie haben schon vieles geschrieben! — Rollmann [CDU/CSU] : Von diesem alten Gedanken sind Sie doch lange weg! — Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU] : Keine Antwort ist auch eine Antwort!)

    Was die Partnerschaft zwischen den Generationen und die partnerschaftliche Erziehung angeht, gibt es bedauerlicherweise immer wieder Mißverständnisse, vielleicht auch gewollte Mißverständnisse. Partnerschaftliche Erziehung muß selbstverständlich auch in den Regelungen zur Frage des elterlichen Sorgerechts ihren Niederschlag finden.
    Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf wird nicht Elternrecht verdrängt. Die Anerkennung des Elternrechts, das vom Bundesverfassungsgericht treffend als „Elternverantwortung" bezeichnet worden ist, findet ihre Rechtfertigung darin, daß das Kind des Schutzes und der Hilfe bedarf, um seine Grundrechte wahrzunehmen und sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu entwickeln, wie sie dem Menschenbild unseres Grundgesetzes entspricht.
    Wenn allerdings die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, hat das Kind einen Anspruch auf den Schutz des Staates. Dieses sogenannte Wächteramt des Staates müssen wir sehr ernst nehmen; denn die Zahlen über Kindesmißhandlung, Kindestötung oder über verhaltensgestörte Kinder oder die altersmäßige Verlagerung beim Mißbrauch illegaler Rauschdrogen zeigen, daß die Früherkennung atypischen Sozialverhaltens von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern nach wie vor besonders wichtig und ausbaubedürftig ist.
    Es bedarf dabei der breiten Mithilfe von Institutionen und Personen, insbesondere solcher, die auf
    Grund ihrer beruflichen Betätigung an dem Wohlergehen von Kindern mithelfen. Angesprochen sind nicht nur Sozialarbeiter, sondern auch Lehrer, Geistliche, Ärzte, Psychologen, die Schulen, die Kindergärten, die Jugendhilfeträger, die Sozialämter, die Gesundheitsämter usw., aber auch in der Nachbarschaft wohnende Mitbürger. Es darf nicht sein, daß Nachbarn schweigen, wenn Kinder monatelang oder jahrelang eingesperrt oder mißhandelt werden oder sogar an Unterernährung sterben.
    Die Bundesregierung ist in ihrer Antwort auf die Große Anfrage sehr eingehend auf bestimmte schwerwiegende, von der Norm abweichende Verhaltensweisen von Kindern oder Erwachsenen in Verbindung mit Kindern eingegangen. Es darf uns nicht beruhigen, daß die Anzahl der Fälle von Kindesmißhandlung, Kindestötung, Kinderselbstmord, Kinderstraffälligkeit oder auch des Ausreißens von Kindern in den letzten Jahren nicht oder nicht wesentlich gestiegen oder sogar rückläufig ist. Das große Maß an Leid, an zerbrochenen Hoffnungen, an physischen und psychischen Belastungen, das sich hinter den Zahlen verbirgt, verlangt sicher noch größere Anstrengungen, um den Ursachen nachzugehen und schon weit im Vorfeld ernsthafter Schädigungen oder abnormaler Verhaltensweisen vorbeugende Hilfen zu geben, aber auch um die Voraussetzungen für konsequente Eingriffe zu schaffen, um eingetretene Schäden zu heilen.
    Auf Grund wissenschaftlicher Untersuchungen und praktischer Erfahrungen in der Familien- und Jugendhilfe, vor allem aus der Praxis der Erziehungsberatung, wissen wir, daß die Ursachen für Fehlverhalten und Fehlentwicklungen bei Kindern und Jugendlichen sehr häufig in ungünstigen Familienverhältnissen liegen. Die Bundesregierung hat immer wieder — erneut in ihrer Ihnen vorliegenden Stellungnahme zum Familienbericht — erklärt, daß sie die Erziehung des Kindes als die dominierende Aufgabe der Familie ansieht und daß sie eine Reihe von Maßnahmen getroffen oder eingeleitet hat, um die Familie bei der Erfüllung dieser Aufgabe zu unterstützen.
    Ich darf insbesondere auf die in der Stellungnahme der Bundesregierung zum Zweiten Familienbericht dargestellten Maßnahmen zur Förderung der Elternbildung und zum Ausbau der familienbezogenen Beratung hinweisen.
    Auch die angestrebte grundlegende Reform des Jugendhilferechts wird ein wichtiger Schritt in dieser Richtung sein, auch wenn die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Ministerpräsidenten aller Bundesländer angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage und mit Rücksicht auf die angespannte finanzwirtschaftliche Situation der Länder und Gemeinden davon abgesehen hat, den im Frühjahr fertiggestellten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zum gegenwärtigen Zeitpunkt den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten. Die Bundesregierung hält, ungeachtet der aus gesamtstaatlicher Verantwortung gebotenen Zurückhaltung des Gesetzes, an ihrem Reformvorhaben fest.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)




    Bundesminister Frau Dr. Focke
    Meine Damen und Herren, Bemühungen uni stärkeren Schutz für Kinder dürfen sich indessen nicht nur auf die Familie konzentrieren. Es geht um die Verbesserung der gesamtgesellschaftlichen Bedingungen; denn in diesen stecken vor allem die Wurzeln der immer wieder zitierten Kinderfeindlichkeit in unserer Gesellschaft. Sicherlich lieben bei uns Eltern ihre Kinder genauso wie in anderen Ländern. Das Problem der Kinderfeindlichkeit in einem modernen Industriestaat ist ganz anders gelagert. In Technisierung, Verstädterung, Automatisierung stecken Wurzeln einer kinderfeindlichen Entwicklung. Der Fehler lag nicht in einer quasi in uns steckenden Kinderfeindlichkeit, sondern darin, daß man sich nicht genug für Kinder eingesetzt hat, daß in der Aufbauphase der Nachkriegszeit an ihnen vorbeigeplant und -gebaut wurde,

    (Beifall bei der SPD)

    daß man zu wenig bedacht hat, welche elementare Bedeutung Raum und Zeit für das Leben eines Kindes haben, daß unterschätzt wurde, wie wichtig der ständige Kontakt zwischen Erwachsenen und Kindern für beide Seiten ist.
    Lieber Herr Rollmann, es hat überhaupt keinen Sinn, zu versuchen, diese ganze Nachkriegsentwicklung nun einzig und allein der Bundesregierung in die Schuhe zu schieben. Das ist ein Problem, mit dem wir uns differenzierter auseinandersetzen müssen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Abg. Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Ich würde jetzt gern zum Ende kommen. Wir können das sicher nachher noch klären.
    Erfreulicherweise wächst die Erkenntnis, daß die Entwicklungschancen für Kinder in starkem Maße auch von der Gestaltung der räumlichen Bereiche abhängig sind, in denen Kinder aufwachsen. Angesprochen ist dabei nicht nur die Wohnung, sondern auch das Wohngebiet und dessen Ausstattung mit Einrichtungen für Kinder, wie Spielplätze, Kindergärten, Kinderhorte, Schulen usw. Es gewinnt unter einer sozialdemokratisch geführten Bundesregierung die Einsicht an Boden, daß hochverdichtete Wohnformen und die Tendenz zur optimalen wirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke — also ein Höchstmaß an Wohnungskapazität auf engstem Raum — zwar die Renditen erhöhen, der Forderung nach einer kindgerechten Umwelt aber entgegenstehen. Überbelegte Wohnungen, mangelhafte Qualität der Wohnlage und das Fehlen von Spielflächen sind nicht selten Ursache auch schulischer Minderleistungen und Schulversagens,

    (So ist es! bei der CDU/CSU)

    nicht entwickelter Intelligenz, Verkümmerung von Kreativität und auch Ursache aggressiven Verhaltens.
    Die Bundesregierung aber begegnet den Mängeln in der gebauten Umwelt des Kindes im Rahmen ihrer von sozialer Verpflichtung getragenen Wohnungspolitik mit einer stärkeren Konzentration der Förderungsmittel auf sozial benachteiligte Förderungsgruppen, auch durch die Erweiterung der Belegungsrechte für freiwerdende Sozialwohnungen zugunsten besonders einkommensschwacher Familien. Die für die Modernisierung von Altbauten bereitgestellten öffentlichen Mittel werden den Familien helfen, Wohnung und Wohnungsumgebung den Bedürfnissen ihrer Kinder anzupassen. Mit der von der Bundesregierung vorgelegten Novelle zum Bundesbaugesetz werden den Gemeinden zusätzliche rechtliche Instrumente in die Hand gegeben, damit sie auf die Entwicklung zur familiengerechten Stadt stärker als bisher Einfluß nehmen können.
    Auch darf nicht vergessen werden, daß die Einführung des Kündigungsschutzes als eines Dauerrechts in erster Linie den Familien mit kleinen Kindern, insbesondere den kinderreichen Familien, zugute kommt, die erfahrungsgemäß auf einem völlig freien Wohnungsmarkt zu kurz kommen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Schließlich darf auch das von der Bundesregierung vorgelegte, inzwischen vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau nicht unerwähnt bleiben, durch das kinderreiche Familien, junge Ehepaare, ältere Menschen und Schwerbehinderte mit geringem Einkommen in Zukunft verstärkt Wohnungseigentum oder Wohnbesitz bilden können.
    Eine positive Einstellung zum Kind kann man, meine Damen und Herren von der Opposition, nicht von Staats wegen verordnen.

    (Rollmann [CDU/CSU] : Das verlangt doch keiner! — Frau Dr. Wex [CDU/CSU] : Wer versucht das denn?)

    — Es klingt aber sehr häufig so, als verlangten Sie dies. — Die Bundesregierung sieht es allerdings als eine familienpolitische Aufgabe an, dafür zu werben und dafür bessere Voraussetzungen zu schaffen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß es der auf ihren seelisch-geistigen Gehalt angewiesenen Familie schwerfällt, sich mit ihrem kindbezogenen Anliegen gegenüber einer zu einem großen Teil von materialistischer Lebensauffassung, Rationalität und Technik geprägten Gesellschaft Gehör zu verschaffen. Hier müssen Bund, Länder und Gemeinden Hilfe leisten, damit das Wohl des Kindes in der allgemeinen Wertordnung einen höheren Rang erhält.
    Wir haben in den letzten Jahren durch eine konsequente Politik versucht, die Verantwortlichkeit des Bürgers für seine Umwelt zu wecken. Es müßte erst recht möglich sein, unseren Kindern ihren Lebensraum in dieser Umwelt durch aktive Förderung, durch Rücksichtnahme und Wohlwollen noch mehr als bisher zu sichern. So unterstützt z. B. die Bundesregierung die Ziele der „Aktion Gemeinsinn", die bemüht ist, unsere Mitbürger zu aktivieren und Denkanstöße zu geben, um dadurch eine Änderung der für Kinder nachteiligen Situation herbeizuführen.
    Lassen Sie mich zum Schluß an die familienpolitischen Ziele der Bundesregierung, die ich zu Anfang nannte, mit drei Zitaten noch einmal anknüpfen. Das erste Zitat:



    Bundesminister Frau Dr. Focke
    In jüngerer Zeit mehren sich auch die Stimmen, daß der Schutz des Kindes vor dem Mißbrauch der elterlichen Gewalt verstärkt werden müsse . . . Man kann sich sogar fragen, ob die bestehende rechtliche Regelung der elterlichen Gewalt ausreichend berücksichtigt, daß die Eltern heute weniger denn je die Herren ihrer Kinder sind . . . Ist nicht z. B. ein uneingeschränktes Recht der Eltern, über Ausbildung und künftigen Berufsweg des Kindes zu entscheiden, mehr und mehr als problematisch zu bezeichnen?
    Das zweite Zitat:
    Es ist verständlich, wenn eine moderne Familienpolitik die Familien nicht schon deswegen rundweg und unkritisch bejaht, weil es sich um „Familie" handelt ... Vielmehr fragt eine moderne Familienpolitik gerade auch nach Leistungsmängeln und Leistungsgrenzen der Familien, ...
    Das dritte Zitat:
    Und doch wissen wir ..., daß eben diese Familie . z. B. einer absoluten Gleichheit der Startchancen der jungen Menschen im Wege steht.
    Diese Bemerkungen meiner Vor-Vorgängerin im Amt, unserer langjährigen Kollegin Aenne Brauksiepe, nachzulesen im Bulletin Nr. 41 aus dem Jahre 1969, kann ich nur unterstreichen. Heute hören wir es aus oppositionellem Munde leider anders:

    (Zuruf von der CDU/CSU: Eben nicht!)

    einmal, wir hätten kein Konzept, so z. B. Frau Wex im Pressedienst der CDU/CSU-Fraktion vom 24. April 1975. Den Kern dieses Vorwurfs sehe ich darin, daß wir uns weigern, einen Familientyp als „die" Familie zu dekretieren,

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    zu schützen und zu fördern, nämlich die Kleinfamilie mit mehreren Kindern und der nicht berufstätigen Frau. In der Tat, dieses Konzept einer dekretierten Familie haben wir nicht.
    Zum anderen kommt aus oppositionellem Munde die Behauptung, wir hätten ein böses Konzept. So z. B. Frau Schleicher, nachzulesen im „Bayernkurier" vom 20. April 1975. Das heißt, wir würden die Familie zerstören, sie entleeren, sie ganz an den Rand der Gesellschaft drängen, in ihre Intimität grob eindringen. Abgesehen davon, meine Damen und Herren von der Opposition, daß es ein bißchen, aber nur ein bißchen lustig ist, so widersprüchlich gescholten zu werden, wird mit dem zweiten Vorwurf in der Familienpolitik genau wie anderswo ein böser Popanz aufgebaut.
    In Wahrheit zerstört die Familie, wer sie als Herrschaftsordnung in der Nußschale erhalten will, anstatt sie für die Partnerschaft zu öffnen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Das wollen wir doch nicht!)

    In Wahrheit entleert die Familie, wer sie mit Problemen der Erziehung der jungen Generation und
    der Pflege der Alteren allein läßt und ihr den Rat
    und die Hilfe der Gemeinschaft fernhält. Ohne diesen Rat und diese Hilfe verlagern sich Erziehung und Pflege von der Familie weg, weil sie damit überfordert wird. Und in Wahrheit drängt sich in die Intimität der Familie ein, wer reglementieren will, wie sie ihr Leben miteinander und füreinander einrichtet und besteht.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Auch vor der Ideologie der alleinseligmachenden materiellen Leistungen in der Familienpolitik möchte ich am Schluß noch einmal eindringlich warnen. Wer so tut, als müsse alles aufgerechnet und vom Staat gezahlt werden, was an Leistung und Gegenleistung in der Familie gewährt wird, vor allem die Fülle der Leistungen für die Kinder, ist unversehens in der kalten Nachbarschaft derer, die Kinder als Besitz der Gesellschaft ansehen, in ihrem Auftrag treuhänderisch erzogen von ihren Eltern.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Kinder sind nicht Besitz irgend jemandes, nicht ihrer Eltern und schon gar nicht des Staates. Sie sind Persönlichkeiten mit eigener Würde und eigenem Recht.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    Sie verpflichten uns alle, insbesondere natürlich die Eltern, aber auch die Lehrer, jeden in ihrem Umkreis, alles zu tun, ihnen zu einer freien Entwicklung zu unseren Mitbürgern von morgen zu verhelfen.
    Wir halten es für nötig und gerecht, daß die Last, die Kinder auch bedeuten, solidarisch von der ganzen Gesellschaft mit getragen wird. Aber Kinder sind doch, vergessen wir das nicht, geringe Last und große Freude, sind Menschen, in denen wir das Beste von dem wiederfinden, was wir selbst geschaffen haben und zu leben versuchen.

    (Zustimmung bei der SPD und der FDP — Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Die Bundesregierung hat nicht den Ehrgeiz, ständig von Familie zu reden, um nichts für sie tun zu müssen.
    Die Rechtspolitik dieser Regierung ist ein Stück gute Familienpolitik.
    Die Sozialpolitik dieser Regierung ist ein Stück gute Familienpolitik.
    Die Bildungspolitik dieser Regierung ist ein Stück gute Familienpolitik.

    (Zustimmung bei der SPD und der FDP — Rollmann [CDU/CSU] : Nur das, was Sie tun sollen, das haben Sie nicht getan!)

    Die Wohnungspolitik dieser Regierung ist ein Stück gute Familienpolitik.
    Wir lassen uns nicht daran messen, wie viele unserer Leistungen das Beiwort „Familie" tragen. Wir lassen uns daran messen, was wir tun, damit jede einzelne Familie im Land sagen kann: Heute geht es uns und unseren Kindern besser als gestern. Und vor dem Morgen brauchen wir keine Furcht zu haben.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)






Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Wex.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helga Wex


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der letzte Teil der Ausführungen der Frau Bundesminister paßt genau in das hinein, was die Wissenschaftler auf Grund ihres Zweiten Familienberichtes gesagt haben: es ist kein Konzept vorhanden.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : So ist es! Sammelsurium!)

    Und es paßt genau in die Art, wie man wirkliche Diskussion vermeidet, wenn wir — in diesem Falle ich — zitiert werden, die Regierung habe kein Konzept, und dann die Interpretation der Frau Bundesminister angeboten wird: „Den Kern dieses Vorwurfs sehe ich darin, daß wir uns weigern, einen Familientyp als die Familie zu dekretieren". Ich habe diese Aussprüche natürlich nie getan, denn wir von der CDU/CSU haben ja ein familienpolitisches Konzept. Immer wieder, auch schon im Wahlkampf 1972, ist behauptet worden, auch die SPD hätte eines. Nirgendwo sonst als in einer Kommission von Frauen der SPD ist eines verabschiedet worden. Darin liegt genau der Unterschied. Wir binden uns mit der gesamten Partei an unsere Vorstellungen und lassen nicht an verschiedenen Stellen verschiedene Aussagen machen.

    (Katzer [CDU/CSU] : Sehr gut!) Dieses alles paßt zusammen.

    Der von der Bundesregierung auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vorgelegte Zweite Familienbericht veranlaßt zu folgenden Feststellungen:
    Erstens. Der Bericht der Sachverständigenkommission, der das Generalthema „Leistungen und Leistungsgrenzen der Familie im Erziehungs- und Bildungsprozeß der nachwachsenden Generation" behandelt, verdient Anerkennung. Die Analysen und die gesellschaftspolitischen Vorschläge des Berichts lassen ein hohes Maß an wissenschaftlicher Kompetenz und politischer Unabhängigkeit erkennen, obwohl auch innere Widersprüche nicht zu übersehen sind.
    Die Kommission bietet allerdings insgesamt fundierte Entscheidungshilfen für eine in die Zukunft gerichtete Familienpolitik an, die uns hoffentlich in diesem Hause noch lange, aber in anderer Form als heute morgen beschäftigen wird.
    Zweitens. Das Lob, das dem Bericht der Sachverständigenkommission gebührt, kann die Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigen nicht beanspruchen. Sie ist nämlich der mißlungene Versuch, eine Übereinstimmung zwischen der Politik der Bundesregierung seit 1969 und dem Bericht der Sachverständigen herzustellen. Die Regierung vermeidet es, die tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten zwischen ihrer Politik und dem Sachverständigengutachten klarzumachen. Das wäre aber notwendig gewesen, entweder um darzulegen, aus welchen Gründen die Politik der Bundesregierung nicht geändert zu werden braucht, oder
    um darzutun, in welchen Punkten ihre Politik im einzelnen überdacht werden muß. Statt dessen aber schreibt Frau Focke im SPD-Pressedienst vom 24. April 1975:
    Man kann sich darüber streiten, wie sinnvoll es ist, daß sieben Experten sich einige Jahre lang die Köpfe über Familienfragen zerbrochen haben. Das Ergebnis dieses Kopfzerbrechens, den Zweiten Familienbericht, finde ich zumindest insofern nützlich, als diese sieben Fachleute in ihrem Bericht an vielen Stellen bestätigen, wie richtig die Familienpolitik der Bundesregierung seit 1969 war und ist.

    (Zustimmung bei der SPD — Lachen bei der CDU/CSU)

    Will die Ministerin den Familienbericht etwa in diesem Sinne behandelt wissen? Sieht sie in den Sachverständigen nur insoweit nützliche Zuarbeiter, als sie das Lied einer richtig handelnden Bundesregierung singen? Vor einer solchen Degradierung muß man, so finde ich, eine wissenschaftliche Kommission in Schutz nehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Weniger offen allerdings drückt sich die zuständige Ministerin aus, wenn es um Mitteilungen der Bundesregierung geht. Bei der Vorlage des Familienberichts heißt es in der Presseerklärung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit:
    Der Kommission stehen hier wiederum etwa die gleichen Ziele vor Augen, die auch die Bundesregierung verfolgt, nämlich mehr Chancengleichheit für alle, mehr Selbstentfaltung für den einzelnen, Eigenverantwortung und Mitbestimmung aller Familienangehörigen in den möglichen Grenzen, auch innerhalb der Familie, im familialen Umfeld und im gesamten gesellschaftlichen Raum.
    Durch diesen Zielkatalog, der in dieser Form natürlich nicht etwa in dem Bericht der Sachverständigen zu finden ist, dem man aber in seiner Allgemeinheit zustimmen kann, sieht die Bundesregierung wahrhaftig ihre Politik bestätigt. Aber es kann doch heute nicht mehr ernsthaft darum gehen, mehr Chancengleichheit für alle herzustellen — wer wollte das denn nicht? —, sondern nur noch darum, wie man mehr Chancengleichheit für alle herstellen kann. Es geht doch darum, diese allgemeinen Leerformeln mit Inhalten zu füllen. Hierauf ist uns die Bundesregierung die Antwort schuldig geblieben.
    Sachgerechte Ergebnisse kann ein solcher Sachverständigenbericht doch nur dann haben, wenn man bereit ist, sich ernsthaft mit den dort dargelegten Problemen auseinanderzusetzen, und auch bereit ist, Korrekturen vorzunehmen. So hat jedenfalls der Deutsche Bundestag seinen Auftrag an die Regierung verstanden, als er sie mit der Erstellung des Familienberichts beauftragte.
    Die Regierung versucht den Eindruck zu erwecken, als ob ihre familienpolitischen Grundsätze voll und ganz den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprächen. Dieser Versuch konnte jedoch nicht ge-



    Frau Dr. Wex
    lingen, obwohl die Bundesregierung in fast einjähriger Arbeit versucht hat, in ihrer Stellungnahme zum Kommissionsbericht durch Formulierungskünste die Kritik der Wissenschaftler an ihrer Politik abzufangen. Die Stellungnahme entpuppt sich als ein Versuch der Bundesregierung, den Blick auf diesen Kommissionsbericht zu verstellen. Die Wissenschaft, die zum Kronzeugen einer „richtigen" Politik aufgerufen wird, weist nämlich selbst diese angebliche Übereinstimmung zurück. Die Regierung hat bei der Formulierung ihrer Familienpolitik auf ein enges Verhältnis ihrer Familienpolitik mit der Wissenschaft abgehoben und wollte die wissenschaftlichen Erkenntnisse als von ihr beachtet in Anspruch nehmen. Dies ist aber abgewiesen worden, und das ist eine wesentliche Aussage des Kommissionsberichts.
    Die Stellungnahme der Sachverständigen zum Modellprojekt „Tagesmütter" auf Seite 82 des Berichts ist ein eklatantes Beispiel dafür. Dort heißt es:
    Derzeit wird vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ein Modellprogramm zur frühkindlichen außerfamilialen Sozialisation durchgeführt, für welches auch ein wissenschaftliches Begleitprogramm vorgesehen ist. Die Kommission will in diesem Zusammenhang kein Votum über die allgemeine Konzeption von „Tagesmüttern" äußern, sie kritisiert aber, daß die überstürzte Initiierung des Tagesmutter-Projekts viel eher aktuellen politischen Interessen zu entspringen scheint

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: So ist es!)

    als längerfristigen Überlegungen zu einem Gesamtkonzept der Gestaltung optimaler frühkindlicher Sozialisation.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Dies zeigt sich beispielsweise daran, daß in der Projektierungsphase kaum Wissenschaft einbezogen wurde: Die in absehbarer Zeit vorliegenden Ergebnisse der Beratungen des Fachausschusses für Jugend- und Familiensoziologie der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, der mit Förderung des Ministeriums Strukturbedingungen frühkindlicher Sozialisation thematisiert, wurden nicht abgewartet. Der wissenschaftliche Beirat beim Familienministerium wurde nicht in die Planungsüberlegungen zu dem Projekt einbezogen ... Vielmehr scheint das Projekt unter dem Druck von Instanzen (und Teilen der Öffentlichkeit), deren Kompetenz diesbezüglich in weiten Bereichen zweifelhaft ist, in großer Hast begonnen worden zu sein.
    Das ist die Nähe zu wissenschaftlichen Aussagen!
    Die mangelnde Abstimmung mit der Wissenschaft ist ein zusätzlicher Grund dafür, daß der Familienpolitik der Bundesregierung die notwendige Grundlage für eine Einordnung in gesamtpolitische Vorstellungen fehlt. Die Regierung nimmt für sich in Anspruch, ein gesamtpolitisches Konzept zu haben. Sie führt insbesondere aus, daß ihre Familienpolitik mit allen anderen Sparten der Politik abgestimmt sei. Der Kommisionsbericht weist aber gerade nach, daß dies nicht der Fall ist. Die Prüfung der Gründe, die die Kommission für eine fehlende wirkungsvolle Familienpolitik anführt, ergibt folgende Punkte:
    Erstens. Es fehlt eine Mitsprache des Familienministeriums bei Gesetzesvorhaben, die die Familie betreffen. Die Kommission stellt am Beispiel der Reform des Ehescheidungsrechts fest:
    Daß das Familienministerium in der Konkurrenz der verschiedenen Kräfte nicht einmal in eigenen Angelegenheiten effektvoll operieren kann, mag wenigstens beispielhaft daran gezeigt werden, daß die Reform des Ehescheidungsrechts ohne maßgebliche Mitwirkung des dafür von der Sache her eigentlich in erster Linie zuständigen Hauses vollzogen worden ist.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : Eine treffende Feststellung! — Fiebig [SPD] : Glauben Sie das selber? — Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : Das steht doch drin!)

    — Die Kommission sagt das. Wir sprechen hier über den Familienbericht. Es ist entscheidend, daß man sich auch einmal mit Vorstellungen, die von wissenschaftlicher Seite an uns herangetragen werden, sachlich auseinandersetzt. Das täte Ihnen allen sehr gut.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Zweitens. Die Kommission führt aus — ich werde das so ausführen, weil ein großer Teil der Ausführungen im Familienbericht von der Öffentlichkeit leider nicht so gelesen werden kann, wie es dringend notwendig wäre —:
    Es mangelt an statistischen Daten. Voraussetzung für Effizienzkontrollen staatlicher Familienpolitik fehlen gegenwärtig weitgehend.
    Und dies, obwohl bereits der Familienbericht von 1968 auf die notwendige Erfolgskontrolle familienpolitischer Maßnahmen hingewiesen hatte.
    Drittens. Es besteht eine extreme Kompetenzzersplitterung. Die Kommission schreibt:
    Angesichts der gegenwärtig gegebenen Kompetenzverteilung bei familienpolitischen Maßnahmen werden die Kompetenzen, die beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit liegen, als nicht ausreichend angesehen.
    Viertens. Die Transparenz familienpolitischer Entscheidungsprozesse ist zu gering. Es wird nämlich überhaupt nicht deutlich, aus welchen Gründen sich die Bundesregierung für bestimmte Maßnahmen entscheidet oder aus welchen Motiven sie andere Maßnahmen ablehnt.
    Fünftens. Es fehlt eine umfassende Familienforschung. Die Kommission schreibt auf Seite 80:
    Eine systematische, langfristig angesetzte Familienforschung fehlt in der Bundesrepublik . . ., so daß viele Fragen noch nicht beantwortet werden können.
    Und schließlich — und das ist wohl der einschneidenste Vorwurf —: Es fehlt eine Gesamtkonzeption. Dazu braucht Frau Focke doch gar nicht erst etwa die Opposition zu bemühen, obgleich sie vieles von
    12102 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode— 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975
    Frau Dr. Wex
    unserer Konzeption einmal aufnehmen sollte. Hier brauchte sie ja nur ihre von ihrem eigenen Haus berufenen Wissenschaftler zu fragen. Da steht: Es fehlt eine Gesamtkonzeption. Die Kommission stellt in ihrer Beurteilung fest, daß die Familienpolitik der Bundesregierung in stärkerem Maße von partikularen Gestaltungserfordernissen diverser gesellschaftlicher Teilsysteme eingerichtet ist und nur in geringem Maße von Sozialisationserfordernissen bestimmt und familienspezifisch orientiert ist. Das ist doch ein erstaunlicher Katalog.
    Anstatt zu diesen schwerwiegenden Feststellungen Stellung zu nehmen, führt die Bundesregierung aus, daß ihre Familienpolitik vor allem in dem eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts sowie in dem Gesetz zur elterlichen Sorge zum Ausdruck komme. Allerdings; denn gerade in den antifamiliären Tendenzen dieser Gesetzesvorlagen wird die Familienpolitik der Bundesregierung deutlich. Ich erinnere an die Begründung zum Gesetzentwurf über die elterliche Sorge: daß das Kleinkind ebenso wie der Heranwachsende Objekt elterlicher Fremdbestimmung sei.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Ich erinnere daran, daß nach Ihrem Entwurf für eine Änderung des Ehescheidungsrechts die Gefahr einer Verstoßungsentscheidung immer noch nicht gebannt ist.
    Natürlich darf sich die Familienpolitik nicht in Kindergeldregelungen erschöpfen. Welchen Popanz hat denn Frau Focke wieder aufgebaut? Als wenn das von irgend jemandem von uns vertreten würde!

    (Zuruf von der SPD: Das ist Ihr Popanz!)

    Da stimmen wir doch mit der Bundesregierung überein. Das mindert jedoch nicht die Bedeutung, die der Kindergeldfrage zukommt. Das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, das unsere Sozialpolitik ja durchgängig bestimmt, gebietet, daß Familien auch durch ein vernünftig gegliedertes Beihilfesystem in den Stand versetzt werden, ihre Funktion als Lebens- und Erziehungsgemeinschaft umfassend zu erfüllen.
    Wenn man die Leistungen der Familie als Leistungen für die Gesellschaft anerkennt — und nicht nur mit Worten —, dann geht es nicht an, kinderreiche Familien und Familien mit einem geringen Einkommen auf das Bundessozialhilfegesetz zu verweisen. Das aber hat die Regierung in der Stellungnahme zu dem Bericht auf Seite XIII getan. Wenn Frau Focke hier von 11 000 Familien gesprochen hat, so kann ich nur sagen: Dies ist Anlaß genug für eine Aktivität. Außerdem muß ich hinzufügen, daß diese Zahlen von 1969 sind. In der Zwischenzeit hat sich in der Bundesrepublik durch die Inflation einiges noch verschlechtert.
    Gesellschaftspolitische Verantwortung tragen wir vornehmlich für die Schwächeren. Darüber sind wir uns ja wohl einig. Der Schlußfolgerung der Kommission im Hinblick auf die Kindergeldreform vom 1. Januar 1975 ist zuzustimmen. Wenn wir uns hier mit einem solch wichtigen Bericht beschäftigen, müssen dem Parlament von der Regierung Stellungnahmen zu einem solchen Bericht vorgelegt werden.
    Das Parlament hat das Recht, zu hören, was die Regierung zu solchen wissenschaftlichen Aussagen sagt. Die Kommission ist nicht davon überzeugt, daß mit der vorgesehenen Kindergeldregelung eine der Sozialisationsleistung der Familie hinreichend förderliche Hilfe gegeben wird. So steht es auf Seite 89.
    Nach unserer Auffassung muß die Kindergeldregelung durch eine gezielte, strukturwandelnde Leistung, nämlich das Erziehungsgeld, ergänzt werden.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dem Hause mit dem Entwurf für die Gewährung eines Erziehungsgeldes einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Seine Zielsetzungen sind:
    — Das Recht des Kindes, in der Familie erzogen zu werden, soll weitgehend verwirklicht werden.
    — Die Erziehungsleistung der Familie soll in ihrer
    gesellschaftlichen Bedeutung erfahrbar werden.
    - Unzumutbare Nachteile sollen weitgehend aus-
    geglichen werden.
    — Die Chancengleichheit der Kinder soll wesentlich erhöht werden. Die Lücke zwischen Erziehung in der Familie und den Einrichtungen der außerfamiliären Erziehung soll sinnvoll geschlossen werden.
    — Alleinlebenden Elternteilen soll die Erziehungsaufgabe weitgehend erleichtert werden.
    Wir nehmen mit unserem Vorschlag „Erziehungsgeld" eindeutig die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse auf und erkennen gleichzeitig durch die Tatsache, daß wir das Erziehungsgeld sowohl der Frau als auch dem Mann anbieten wollen, die Wandlung an, die sich im Rollenverständnis der Geschlechter vollzogen hat. Wir sind allerdings der Meinung, daß wir die Ansprüche aneinander — auch in dieser Phase der Ablösung von teilweise ja auch vorhandenen familienneurotischen Erscheinungen — nicht überziehen dürfen. Wenn Emanzipation etwa in der Weise entartete, daß nur eine Steigerung des Egoismus übrigbliebe, könnten wir das Ende dieser Entwicklung leicht absehen: Dann sind wir nämlich in nicht allzuferner Zeit alle emanzipiert, einsam und ausgestorben.
    Auch wenn diese Erkenntnis schon alt ist, sie wird durch die Psychologie und Psychotherapie von heute bestätigt: Selbstverwirklichung geschieht am wirkungsvollsten durch die Fähigkeit zur Hingabe an andere Menschen. Diese Fähigkeit muß natürlich schon in der Schule entwickelt werden. Es ist nur eine Teilwahrheit, daß immer nur die heranwachsenden Kinder in ihrer Durchsetzungskraft die Schwächeren wären. Die Tatsache, daß durch bestimmte Lehrinhalte der Konsensus in der Erziehung zwischen Elternhaus und Schule systematisch zerstört wird, macht die Eltern doch oft auch zu Erfüllungsgehilfen ihrer mit Ansprüchen vollgepumpten Kinder — und dies zum Schaden von beiden. Damit ich hier aber nicht mißverstanden werde: Das ist nicht Schuld der Kinder. Im Gegenteil! Die schlimmste Sünde begehen die Vorkämpfer



    Frau Dr. Wex
    dieser falsch verstandenen emanzipatorischen Erziehung an den Kindern selbst.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU) : Rich-

    tig!)
    Sie betrügen sie nämlich um die Möglichkeit, Autorität zu erfahren, und machen sie damit für jede Art von kollektiver Ideologie manipulierbar.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Frau Dr. Timm [SPD] : Sagen Sie doch einmal etwas Konkretes! Was soll denn das?)

    Autorität ist freilich nicht so zu verstehen, daß etwa Eltern und Erzieher schon deshalb Recht und Gehör zu beanspruchen haben, weil sie älter sind, sondern muß vielmehr als ein Angebot zur Orientierung an Wertmaßstäben verstanden werden.