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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 173. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 12067 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — Drucksache 7/2460 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/3566 — Mahne (SPD) 12067 B Sick (CDU/CSU) 12069 B Hoffie (FDP) 12072 A Dreyer (CDU/CSU) . . . . . . . . 12073 B Wrede (SPD) 12075 A Ollesch (FDP) 12076 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studenten — Drucksache 7/2993 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3641 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3640 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studierenden —Drucksache 7/2519 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3641 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3640 — Biermann (SPD) 12078 B Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) 12080 B Spitzmüller (FDP) 12082 C Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) . 12084 A Große Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Frau Stommel, Kroll-Schlüter, Burger, Frau Schleicher, Orgaß, Sauer (Salzgitter), Braun und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in Deutschland — Drucksachen 7/2414, 7/3340 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland — Zweiter Familienbericht — sowie die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Zweiten Familienbericht — Drucksache 7/3502 — Rollmann (CDU/CSU) 12085 B Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 12092 B, 12161 C Frau Dr. Wex (CDU/CSU) 12100 A Fiebig (SPD) 12113 B Frau Lüdemann (FDP) 12118 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) . 12122 C Frau Stommel (CDU/CSU) 12126 D Marschall (SPD) 12129 A Frau Funcke (FDP) . . . . . . . . 12131 C Frau Schleicher (CDU/CSU) 12135 A Frau Huber (SPD) 12138 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . . . 12140 B Kroll-Schlüter (CDU/CSU) 12142 B Frau Meermann (SPD) 12144 C Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . . 12147 B Frau Dr. Lepsius (SPD) 12150 D Braun (CDU/CSU) 12154 A Frau Dr. Timm (SPD) . . . . . . . . 12155 D Burger (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12159 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt — Drucksache 7/3304 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt — Drucksache 7/3642 — . . . . . . . . 12163 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fundrechts — Drucksache 7/3559 — 12163 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 5. Juli 1974 des Weltpostvereins — Drucksache 7/3580 — . . . 12163 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. November 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung — Drucksache 7/3587 — . . . . . . . . 12163 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Susset, Sauer (Salzgitter), Dr. Köhler (Wolfsburg), Schröder (Lüneburg), Dr. Sprung, Dr. Müller-Hermann, Gierenstein, Höcherl, Dr. Warnke, Seiters, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. zusätzliche Förderungsmaßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage — Drucksache 7/3558 — Susset (CDU/CSU) . . . . . . . . 12163 D Christ (FDP) 12165 D Reuschenbach (SPD) 12168 B Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute — Drucksachen 7/3082, 7/3605 — 12170 C Fragestunde — Drucksachen 7/3630 vom 15. 5. 75 und 7/3665 vom 21. 5. 75 — Presseberichte betreffend Erwägungen der Bundesregierung hinsichtlich einer Sondersteuer für die deutsche Erdgas- oder Erdölförderung; Wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines durch die Sondersteuer erzwungenen gleichförmigen Verhaltens der internationalen Mineralölkonzerne durch die Bundesregierung DringlAnfr C1 21.05.75 Drs 07/3665 Zeyer CDU/CSU DringlAnfr C2 21.05.75 Drs 07/3665 Zeyer CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . 12105 B, C, D, 12106 A, B, C ZusFr Zeyer CDU/CSU . . . 12105 B, C, 12106 A ZusFr Frau Pack CDU/CSU . . 12105 C, 12106 C ZusFr Dreyer CDU/CSU 12106 B ZusFr Sick CDU/CSU 12106 B ZusFr Huonker SPD 12106 C Dank des Bundeskanzlers an die Sowjetunion in seiner Rede am 7. Mai 1975; Beurteilung der Ereignisse des 17. Juni 1953 durch die Bundesregierung in diesem Zusammenhang MdlAnfr A78 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A79 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BK . . . . . 12106 D, 12107 A, B, C, D, 12108 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . 12107 A, B, 12108 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 III ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12107 B, C, 12108 C ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 12107 C, 12108 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 12107 D Einsetzung einer Untersuchungskommission zur Feststellung der Wahrung der Menschenrechte in Indochina MdlAnfr A80 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 12108 D, 12109 A, B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 12109 A, B Finanzielle Förderung von Schulbuchempfehlungen mit „Umschreibungen" der Vertreibungsverbrechen im Rahmen der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen MdlAnfr A81 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A82 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 12109 C, D, 12110A,B,C,D, 12111 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 12109 D, 12110 A, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 12110 A, 12111 A Hoheitsanspruch Ost-Berlins auf das S-BahnGelände in West-Berlin; Belastung des innerdeutschen Verhältnisses durch die Verweigerung und Verhinderung jeglicher Hilfe für das in die Spree gestürzte türkische Kind MdlAnfr A70 15.05.75 Drs 07/3630 Hösl CDU/CSU MdlAnfr A71 15.05.75 Drs 07/3630 Hösl CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . • . .12111 C, D, 12112A,B,C,D, 12113A ZusFr Hösl CDU/CSU . . . 12111 D, 12112B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 12112 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12112 D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 12112 D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . . 12113 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 12170 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12171*A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesausschusses für Berufsbildung zur BerufsgrundbildungsjahrAnrechnungsverordnung MdlAnfr A3 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Gölter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 12171*D Anlage 3 Forderung von Gegenleistungen für Entwicklungshilfeleistungen an kommunistische Staaten MdlAnfr A4 15.05.75 Drs 07/3630 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 12171*D Anlage 4 Anordnung von Sicherheitsverwahrung für verurteilte Terroristen zum Schutz der Bevölkerung vor neuen strafbaren Handlungen nach Strafverbüßung vor und nach dem 1. Januar 1975 MdlAnfr A31 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12172* A Anlage 5 Beibehaltung der Orientierungszahlen über das reale Wachstum trotz veränderter Voraussetzungen; Bedingungen für eine Beendigung der konjunkturellen Übergangsphase und für die Erhöhung von Steuern MdlAnfr A46 15.05.75 Drs 07/3630 .Höcherl CDU/CSU MdlAnfr A47 15.05.75 Drs 07/3630 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12172* C Anlage 6 Errichtung von Energieparks für eine zentrale Elektrizitätsversorgung durch Kernkraftwerke; Erleichterung der Installierung von Trockenkühltürmen MdlAnfr A50 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A51 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12173* B Anlage 7 Anspruch von Gemeinden auf ERP-Mittel nach dem Beschluß des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" über den Wegfall des Status „Schwerpunktort"; Beginn der Förderung der mittelständischen Wirtschaft durch ERP-Darlehen MdlAnfr A54 15.05.75 Drs 07/3630 Lemmrich CDU/CSU MdlAnfr A55 15.05.75 Drs 07/3630 Lemmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12174* A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Anlage 8 Herausgabe einer Sammlung aller staatlichen Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft und die Gemeinden MdlAnfr A56 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12174* B Anlage 9 Verlust des Anspruchs auf Betriebsrente bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses; Benachteiligung der wegen der Erziehung von Kindern vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit aufgebenden Frauen MdlAnfr A62 15.05.75 Drs 07/3630 Pawelczyk SPD MdlAnfr A63 15.05.75 Drs 07/3630 Pawelczyk SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12174* D Anlage 10 Ausgleichszahlungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die Landesversicherungsanstalten MdlAnfr A64 15.05.75 Drs 07/3630 Ziegler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12175* B Anlage 11 Einbeziehung weiterer Jahrgänge in die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs; Einführung von Vorsorgeuntersuchungen für Herz- und Kreislauferkrankungen MdlAnfr A65 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Enders SPD MdlAnfr A66 15.05.35 Drs 07/3630 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12175* D Anlage 12 Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 8 des Arbeitsförderungsgesetzes im Hinblick auf das gegenwärtige Lehrstellenangebot MdlAnfr A67 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12176* B Anlage 13 Anwendung der Besitzstandsklausel des Artikels 10 Nr. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters zur Sicherung von Waisenrenten aus Betriebsrenten und privaten Renten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres MdlAnfr A68 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU MdlAnfr A69 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12176* B Anlage 14 Verletzung von Verträgen, Abkommen und sonstigen Rechten durch die DDR bei der Verweigerung der Hilfeleistung für ein ertrinkendes Kind MdlAnfr A72 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12136* D Anlage 15 Zahl der Fälle von Mord, Totschlag, Verwundung und verweigerter Hilfeleistung mit Todesfolge durch die Grenztruppe der DDR an Demarkationslinie und Mauer seit Oktober 1969 und seit Abschluß des Grundvertrages; konkrete Bedeutung der Ausführung von Staatssekretär Dr. Schüler gegenüber dem Ständigen Vertreter der DDR am 14. Mai 1975 über die Beeinträchtigung des Verhältnisses zwischen den beiden deutschen Staaten MdlAnfr A73 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Marx CDU/CSU MdlAnfr A74 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12177* A Anlage 16 Zurückweisung von Behauptungen der Ostberliner Stellen im Zusammenhang mit der Verweigerung von Hilfeleistungen; Unterrichtung der türkischen Behörden über den Tod des türkischen Jungen an der Sektorengrenze MdlAnfr A75 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Jenninger CDU/CSU MdlAnfr A76 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12177* C Anlage 17 Eröffnung des Goethe-Instituts in Singapur MdlAnfr A77 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Schmitt-Vockenhausen SchrAntw StMin Moersch AA 12178* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12067 173. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12171* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23.5. Adams* 23.5. Dr. Aigner* 23.5. Dr. Artzinger * 23.5. Dr. Barzel 23.5. Behrendt * 23.5. Blumenfeld 23.5. Buchstaller 23.5. Dr. Burgbacher * 23.5. Dr. Corterier 23.5. Damm 23.5. van Delden 23.5. Dr. Dregger 6.6. Egert 23.5. Dr. Enders 23.5. Engelsberger 23.5. Dr. Erhard 23.5. Dr. Evers 23.5. Fellermaier * 23.5. Flämig * 23.5. Frehsee * 23.5. Dr. Früh * 23.5. Gerlach (Emsland) * 23.5. Dr. Geßner 23.5. Gewandt 23.5. Härzschel * 22. 5. Handlos 23. 5. von Hassel 23.5. Hauck 23.5. Heyen 23.5. Hölscher 23.5. Dr. Hupka 23.5. Kater 31.5. Dr. h. c. Kiesinger 23.5. Dr. Klepsch 23.5. Krall 23.5. Krampe 24. 5. Dr. Kreile 23.5. Dr. Graf Lambsdorff 23.5. Lange * 23.5. Lautenschlager * 23. 5. Lücker * 24. 5. Mattick 23.5. Maucher 23.5. Memmel * 23.5. Metzger 23.5. Müller (Mülheim) * 23.5. Dr. Müller (München) ** 23.5. Dr. Müller-Emmert 23.5. Mursch (Soltau-Harburg) * 22. 5. Neumann 23. 5. Frau Dr. Orth * 23.5. Pawelczyk 23.5. Picard 23.5. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Richter 23.5. Frau Dr. Riedel-Martiny 23.5. Dr. Ritgen 21.6. Dr. Schäuble 23.5. Dr. Schollenberg 23.5. Schirmer 23.5. Schmidt (Kempten) 23.5. Schmidt (München) * 23.5. von Schoeler 23.5. Frau Schroeder (Detmold) 23.5. Dr. Schulz (Berlin) 6.6. Dr. Schulze-Vorberg 23.5. Dr. Schwencke ** 23.5. Dr. Schwörer * 23.5. Seefeld * 22.5. Springorum * 23.5. Dr. Starke (Franken) * 23.5. Strauß 23.5. Suck * 23.5. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 23.5. Dr. Waigel 23.5. Walkhoff * 23.5. Frau Dr. Walz • 22. 5. Wende 23. 5. Wohlrabe 23.5. Wolfram 22.5. Zywietz 7.6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 3) : Wann kann damit gerechnet werden, daß der Bundesausschuß für Berufsbildung zur Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gegenüber der Bundesregierung Stellung nimmt? Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 21. April 1975 mitgeteilt wurde, hat sich der Bundesausschuß für Berufsbildung schon am 20. März 1975 mehrheitlich gegen eine Aufhebung der vollen Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahres ausgesprochen. Gleichzeitig hat er den dafür zuständigen Unterausschuß beauftragt, die Beratungen über andere mögliche Maßnahmen zur Überwindung der im Zusammenhang mit der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung aufgetretenen Schwierigkeiten, wie z. B. eine Modifizierung der Berufsfelder, fortzusetzen. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird, läßt sich z. Z. noch nicht absehen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 4) : 12172* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Gilt für die Bundesregierung die in der Kölnischen Rundschau vom 14. Mai 1975 geäußerte Ansicht des Bundesministers Bahr, Chile werde solange keine Entwicklungshilfe erhalten, als dort die Demokratie abgeschafft sei, auch für die Entwicklungshilfe an kommunistische Staaten, und kann davon ausgegangen werden, daß die Bundesregierung zukünftig keine Entwicklungshilfe oder gleichwertige Leistungen ohne entsprechende Gegenleistungen mehr an kommunistische Staaten erbringen wird? Die Bundesregierung hat bereits am 4. Dezember 1974 in Ihrer Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Roser unter anderem ausgeführt: „Ein Vergleich zwischen zwei Empfängerländern deutscher Kapitalhilfe ist in genereller Hinsicht nicht möglich, weil Grundlagen und Ursachen ihrer jeweiligen weiteren Entwicklung völlig verschieden sind. Die länder-spezifischen Voraussetzungen bestimmen nach sorgfältigem Abwägen die Entscheidung über die Art der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit." Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 31) : In wieviel Fällen wurde bisher gegen verurteilte Terroristen auf Grund des vor dem 1. Januar 1975 geltenden Rechts Sicherungsverwahrung angeordnet, und glaubt die Bundesregierung, daß die seit dem 1. Januar 1975 geltenden Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung ausreichen, um die Bevölkerung davor zu schützen, daß verurteilte Terroristen ihre erkannte Absicht verwirklichen, nach Strafverbüßung erneut strafbare Handlungen, z. B. im Rahmen krimineller Vereinigungen, zu begehen? Der Bundesregierung ist bisher nicht bekanntgeworden, daß gegen Personen, die terroristischen Vereinigungen zuzurechnen sind, Sicherungsverwahrung verhängt worden ist. Die Frage geht im übrigen davon aus, daß die Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung mit Wirkung vom 1. Januar 1975 geändert worden sind. Dies trifft nicht zu. Die geltende Vorschrift über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung hat ihre Fassung mit Wirkung vom 1. April 1970 durch das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 25. Juni 1969 erhalten; die Regelung über die Sicherungsverwahrung ist seinerzeit mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen worden. In dieser Fassung ist die Vorschrift über die Sicherungsverwahrung mit unbedeutenden redaktionellen Änderungen in den neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs übergegangen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die seit dem 1. April 1970 geltenden Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung ausreichen, um die Bevölkerung vor solchen Tätern zu schützen, von denen angenommen werden muß, daß sie auch nach Verbüßung einer längeren Freiheitsstrafe weitere schwere Straftaten begehen werden. Die Vorschrift des Strafgesetzbuchs über die Sicherungsverwahrung (§ 66) ist auf Täter zugeschnitten, bei denen die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, daß sie infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, für die Allgemeinheit gefährlich sind. Die sonstigen Voraussetzungen für die Unterbringung sind in § 66 Abs. 1, 2 StGB in differenzierter Weise so umschrieben, daß berechtigten kriminalpolitischen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann und gleichzeitig das für das Maßregelrecht grundlegende Prinzip der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) gewahrt bleibt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 46 und 47) : Hält die Bundesregierung an der Ansicht ihres wirtschaftspolitischen Pressesprechers fest, daß sie ihre Orientierungszahlen z. B. über das reale Wachstum beibehalten kann, obwohl sich die tatsächlichen Voraussetzungen geändert haben? Unter welchen Bedingungen wäre die konjunkturelle Übergangsphase, innerhalb deren nach den Worten des Bundeswirtschaftsministers Steuern weder erhöht werden dürfen noch über Steuererhöhungen gesprochen werden darf, als beendet anzusehen? Zu Frage A 46: Ich gehe davon aus, daß mit dem in der Anfrage angesprochenen Begriff „Orientierungszahlen" die Jahresprojektion der Bundesregierung für 1975 gemeint ist, mit der nach § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft die für das laufende Jahr angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele dargestellt werden. Eine Korrektur der Jahresprojektion ist — wie an dieser Stelle bereits vor einem Monat im Zusammenhang mit einer ähnlichen Frage zum Ausdruck gebracht wurde — nicht beabsichtigt. Zwar ist es richtig, daß die Ausgangssituation an der Jahreswende 1974/75 ungünstiger war, als noch zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Jahreswirtschaftsberichts vermutet wurde (es lagen damals Produktionszahlen bis lediglich November vor). Für den Jahresverlauf — und dies ist das wesentliche — haben sich jedoch die Erwartungen — insbesondere auch hinsichtlich des Wirtschaftswachstums — nicht geändert. Sie sind vielmehr auch von der jüngsten Gemeinschaftsdiagnose der Institute voll bestätigt worden. Wörtlich heißt es im Gutachten der Institute, daß „das reale Bruttosozialprodukt im weiteren Verlauf dieses Jahres saisonbereinigt deutlich steigen wird". Trotzdem wird das gesamtwirtschaftliche Produktionsniveau im Jahresdurchschnitt 1975 allenfalls geringfügig über dem von 1974 liegen, weil sich die Ausgangsbasis im Verlaufe des 4. Quartals 1974 so stark abgeschwächt hat. Wie hoch das Wirtschaftswachstum im Jahresdurchschnitt 1975 tatsächlich sein wird, hängt weitgehend vom Zeitpunkt des konjunkturellen Wendepunkts ab, dessen präzise Vorhersage — auch nach dem Urteil der Institute — kaum möglich ist; schon eine Abweichung um 1 bis Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12173* 2 Monate würde für den Jahresdurchschnitt erhebliche Konsequenzen haben. Daher ist eine Vorhersage über das jahresdurchschnittliche Wirtschaftswachstum z. Z. mit besonders großen Unsicherheiten behaftet. Es erscheint kaum sinnvoll, die im Jahreswirtschaftsbericht genannten Zielgrößen an solche zur Zeit noch unsicheren Wahrscheinlichkeitsprognosen anzupassen. In diesem Zusammenhang sollte der unterschiedliche Charakter von Zielprojektion und Wahrscheinlichkeitsprognose nicht übersehen werden. Zu Frage A 47: Zur Kennzeichnung der gegenwärtigen Lage als „konjunkturelle Übergangsphase" habe ich bereits in meiner schriftlichen Antwort vom 15. Mai 1975 auf eine entsprechende Frage des Herrn Kollegen Niegel Stellung genommen. Dieser Text ist als Anlage 30 zum stenographischen Bericht über die Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Mai 1975 veröffentlicht worden und lag Ihnen bei Abfassung Ihrer Frage offenbar noch nicht vor. Insgesamt läßt sich zur derzeitigen Konjunkturphase folgendes sagen: Die rezessiven Tendenzen klingen offenbar ab, die Lage hat sich konsolidiert, und die Impulse aus den konjunktur- und fiskalpolitischen Maßnahmen lassen bei den aufgelockerten monetären Rahmenbedingungen erwarten, daß sich zusammen mit den wirtschaftsimmanenten Kräften im weiteren Verlauf eine aufwärts gerichtete Tendenz der Gesamtwirtschaft durchsetzt. Die weitere Entwicklung wird allerdings nicht zuletzt auch von der Auslandsnachfrage mitbestimmt werden. Nach der Beurteilung durch die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute (Gemeinschaftsdiagnose vom 25. April 1975) müßten die expansiven Impulse der Finanz- und Geldpolitik vollauf ausreichen, um einen neuen Aufschwung herbeizuführen. Im übrigen bin ich der Auffassung, daß eine auf Darlegung von Fakten und statistische Daten begrenzte Beschreibung der konjunkturellen Situation nicht der angemessene Anlaß für eine Diskussion über steuerpolitische Grundsatzfragen sein kann. Die Konjunkturlage ist nur einer von mehreren Aspekten, die es bei steuerpolitischen Entscheidungen zu beachten gilt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 50 und 51) : Ist es denkbar, daß aus gesamtwirtschaftlichen Gründen eine zentrale Elektrizitätsversorgung der Bundesrepublik Deutschland durch Kernkraftwerke in Form von Energieparks einer dezentralen, die bisher geplant ist, vorzuziehen ist, und auf Grund welcher Untersuchungen und Unterlagen kommt die Bundesregierung zu ihrem Urteil? Bis wann rechnet die Bundesregierung damit, daß Naß-Kühltürme in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr eingesetzt werden können, und in welchem Umfang ist sie bereit, die Installierung von Trocken-Kühltürmen zu erleichtern? Zu Frage A 50: Wissenschaftliche Untersuchungen über Energieoder Nuklearparks zeigen einerseits technische und wirtschaftliche Vorteile solcher Kraftwerksanordnungen auf. Durch Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen und gemeinsamer Hilfskomponenten lassen sich geringere spezifische Anlagekosten errechnen. Dort wo sich u. U. Wiederaufbereitungsanlagen und möglicherweise auch Endlagerungsplätze einbeziehen lassen, könnten sich darüber hinaus Vorteile für die Sicherheit des Brennstoffkreislaufs ergeben. Dem stehen andererseits Mehraufwendungen für Kühlung und Netzausbau sowie für höhere Übertragungsverluste gegenüber. Nuklearparks im Landesinneren werden nur mit Luftkühlung betrieben werden können, welche gegenüber der Naßkühlung wesentlich höhere Investitions- und Betriebskosten erfordert. Hohe Leistungskonzentrationen führen außerdem zu Problemen bei der Konstruktion der elektrischen Anlagen und Geräte (Schwierigkeiten bei der Beherrschung der Kurzschlußleistung). Andere Probleme ergeben sich für die Reservehaltung. Neben diesen elektrizitätswirtschaftlichen Momenten sind aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vor allem die Auswirkungen auf die Raumordnung zu beachten, die eine Massierung von Kraftwerken und Hochspannungsleistungen mit sich bringen. Die Bundesregierung läßt derzeit eine Studie über küstennahe Großstandorte anfertigen, die soweit nähere Erkenntnisse bringen soll. In der Bundesrepublik Deutschland besteht bereits ein ausgedehntes Hochspannungsnetz, das die weit verteilten, zum Teil verbrauchsnahen Kraftwerksstandorte miteinander und mit den Verbrauchszentren verbindet. Darauf basieren die gegenwärtigen Planungen der Elektrizitätswirtschaft. Dabei versucht sie schon heute weitgehend an einzelnen Standorten mehrere Kraftwerksblöcke zu vereinigen. (Beispiel: 4 Blöcke für Biblis). Zu Frage A 51: Die Bemühungen der Bundesregierung um möglichst sichere, wirtschaftlich und rationelle Stromerzeugung erfordern es, die noch vorhandenen Möglichkeiten für nasse Rückkühlung des Kraftwerksprozesses weitgehend zu nutzen. Die Abwärmekommission beschäftigt sich eingehend mit diesen Fragen. Auf Grund der bis heute angestellten Überlegungen kann damit gerechnet werden, daß doch bis in die 80er Jahre genügend Standorte für nasse Rückkühlung vorhanden sein werden. Die Bundesregierung verfolgt die Arbeiten zur Entwicklung von Trockenkühltürmen sehr aufmerksam. Ein erstes Großprojekt dieser Art wird in Schmehausen gebaut und mit öffentlichen Mitteln gefördert. Allerdings bringen auch Trockenkühltürme Probleme mit sich. Investitionsaufwendungen sind höher als bei Naßkühltürmen und aufgrund eines ungünstigeren thermischen Prozeßwirkungsgrades ist bei dieser Kühlungsart die elektrische Energieausbeute geringer. Davon würden leichtwassermoderierte Reaktoren besonders benachteiligt. Aus diesem Grunde sollte Trockenkühlung zunächst konventionellen Kraftwer- 12174* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, cien 22. Mai 1975 ken und Hochtemperaturreaktoren vorbehalten bleiben. Inwieweit weitere Förderungen notwendig sind, wird sich besser überblicken lassen, sobald Ergebnisse von Schmehausen vorliegen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 54 und 55) : Trifft es zu, daß Gemeinden, die nach dem jüngsten Beschluß des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nicht mehr den Status als Schwerpunktort behielten, der Zugriff auf wichtige Teile der ERP-Mittel verwehrt ist? Seit wann wird die mittelständische Wirtschaft mit ERP-Darlehen gefördert? Zu Frage A 54: Nein, es trifft nicht zu, daß die Gemeinden, die als Schwerpunktorte entfallen, aus dem ERP-Sondervermögen nicht mehr gefördert werden. Die im 4. Rahmenplan vorgesehene Übergangsregelung wird auch im ERP-Gemeindeprogramm angewendet. Danach können solche Schwerpunktorte, die ihren Status verloren haben, weil sie nicht mehr im Fördergebiet liegen, noch Anträge bis zum 31. Dezember 1976 stellen; die Investitionen müssen bis zum 31. Dezember 1979 abgeschlossen sein. Für alle anderen Schwerpunktorte wird die Förderung unverändert weitergeführt. Die vorhandenen Mittel reichen aus. Da verschiedentlich Zweifel entstehen, darf ich zur Klarstellung noch sagen: Die ERP-Umweltschutzprogramme für Abwasserreinigung, Luftreinhaltung und Abfallbeseitigung stehen allen Gemeinden ohne regionale Begrenzung offen, ebenso das M IV-Programm für Abfallbeseitigung der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Zur Information Die ERP-Ansätze betragen — in Mio. DM — Gemeinde programm Umweltschutz 1973 150 250 1974 165 280 1975 180 295 Zu Frage A 55: Die mittelständische Wirtschaft wird bereits seit Entstehung des ERP-Sondervermögens (Anfang der 50er Jahre) gefördert. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7'3630 Frage A 56) : Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung bisher unterlassen, eine umfassende Sammlung aller staatlichen Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft und für die Gemeinden von seiten des Bundes herauszugeben, obgleich dafür in der Bevölkerung und in der Verwaltung wegen der Unübersichtlichkeit auf diesem Gebiet ein dringendes Bedürfnis besteht? Mit Ihnen bin ich der Auffassung, daß alle interessierten Bürger ein Recht auf umfassende Information über öffentliche Finanzierungshilfen und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft haben. Die Möglichkeit, mit einer einzigen Veröffentlichung gleichzeitig über alle Finanzierungshilfen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft zu informieren, ist jedoch nicht der diesem Zweck adäquateste Weg. Die Interessenlagen der zu informierenden Kreise sind zu unterschiedlich. Eine solche Broschüre hätte nicht für alle Bereiche der gewerblichen Wirtschaft, sondern auch über alle Verwendungszwecke der zur Verfügung stehenden Förderhilfen berichten müssen. Wegen der notwendigen Beschreibung der Voraussetzungen und Konditionen der jeweiligen Fördermaßnahmen hätte auf die Wiedergabe von Richtlinien nicht verzichtet werden können. Daher wäre eine solche Darstellung sehr umfangreich geworden; ihre Übersichtlichkeit wäre eingeschränkt gewesen. Bei Einbeziehung aller Hilfen der Länder zugunsten der gewerblichen Wirtschaft hätten sich diese Nachteile vervielfacht. Änderungen einzelner Bestimmungen sind oft unvermeidlich. Dadurch würden Neuauflagen einer so umfangreichen Broschüre in kürzeren Zeitabständen erforderlich werden. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß die Wirtschaft an einer umfassenden Information über spezifische Hilfen und Maßnahmen für den jeweiligen Fachbereich interessiert ist. Broschüren mit einem solchen Informationsgehalt über ein zusammenhängendes Sachgebiet sind vom Erfolg her am wirksamsten und entsprechen dem Informationsbedürfnis der Fragesteller am besten. In diesem Zusammenhang möchte ich die Mittelstandsfibel, die jährlichen ERP-Broschüren und die jährlichen Rahmenpläne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nennen. Auch der Subventionsbericht der Bundesregierung, der alle zwei Jahre erstellt wird, bietet eine breite Erkenntnis- und Informationsbasis über die Förderung der gesamten Wirtschaft. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 7/3630 Fragen A 62 und 63) : Trifft es zu, daß auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Arbeitnehmer einen Anspruch auf Betriebsrenten trotz mehr als 12jähriger Betriebszugehörigkeit bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlieren können, wenn die Zeit der Betriebszugehörigkeit nicht zusammenhängend verbracht worden ist, sondern eine Unterbrechung aufweist? Sieht die Bundesregierung bejahendenfalls in dieser Tatsache eine Benachteiligung von Frauen, die wegen der Erziehung von Kindern vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und später wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, und hält die Bundesregierung eine Abhilfe durch eine Gesetzesänderung für möglich und nötig? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12175* Nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 behält ein Arbeitnehmer die Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung auch dann, wenn sein Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles endet, sofern in diesem Zeitpunkt der Arbeitnehmer mindestens das 35. Lebensjahr vollendet hat und — entweder die Versorgungszusage für ihn mindestens 10 Jahre bestanden hat — oder der Beginn der Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für ihn mindestens 3 Jahre bestanden hat. Die in der zweiten Alternativvoraussetzung genannte 12jährige Betriebszugehörigkeit muß zusammenhängend verbracht worden sein. Wird die Betriebszugehörigkeit vorher unterbrochen, so verfällt die Anwartschaft und kann später bei einem Neubeginn der Betriebszugehörigkeit nicht wieder aufleben, es sei denn, der Arbeitgeber ist aufgrund vertraglicher Vereinbarung bereit, die Unverfallbarkeit bereits früher eintreten zu lassen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Die gesetzliche Regelung gilt generell und betrifft daher nicht nur Frauen, die wegen der Erziehung von Kindern ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrechen, sondern auch Männer, die nach einem Arbeitsplatzwechsel später wieder für den früheren Arbeitgeber tätig werden wollen. Im Hinblick darauf, daß die gesetzliche Regelung nur eine soziale Mindestnorm darstellt, von der in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann, steht es dem Arbeitgeber frei, früher bei ihm verbrachte Dienstzeiten bei der Berechnung der Frist für den Eintritt der Unverfallbarkeit und bei der Bemessung der Anwartschaftshöhe mit zu berücksichtigen. Es kann davon ausgegangen werden, daß Arbeitgeber, die eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers wünschen, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung, derartige frühere Zeiten der Betriebszugehörigkeit anzurechnen, wird dagegen nicht für zweckmäßig gehalten. Ein solcher gesetzlicher Zwang würde die Gefahr in sich bergen, daß Arbeitgeber bei der Wiedereinstellung früherer Arbeitnehmer besondere Zurückhaltung üben werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 64) : Wie ist die Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Anfrage in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 9. April 1975 mit neuerlichen Meldungen zu vereinbaren, die Ausgleichszahlungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die Landesversicherungsanstalten würden nach neuesten Schätzungen mindestens 9 Milliarden DM, vielleicht sogar 11 Milliarden DM betragen, so daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ihre Reserven angreifen müsse wie schon im März 1975 mit 241 Millionen DM? Die unterschiedliche Höhe der von der Bundesregierung und in der Presse genannten Ausgleichszahlung von der Angestelltenrentenversicherung an die Rentenversicherung der Arbeiter geht im wesentlichen auf unterschiedliche Berechnungsmethoden zurück. Die Vorausberechnungen der Bundesregierung im Rentenanpassungsbericht 1975, die sich über 15 Jahre erstrecken, sollen die langfristige finanzielle Entwicklung erkennen lassen. Demgegenüber sind z. B. die kurzfristigen Schätzungen über die Entwicklung der Haushalte der Versicherungsträger von der Aufgabenstellung und der Methode her nicht vergleichbar. Ein Unterschied liegt insbesondere in der Behandlung der Beiträge an die Krankenkassen für die Krankenversicherung der Rentner. Hinzu kommt noch, daß alle Vorausschätzungen über die tatsächliche Höhe des Finanzausgleichs zwischen den Rentenversicherungszweigen mit den nicht im voraus bekannten Daten des Arbeitsmarktes und auch der Lohn- und Gehaltsentwicklung belastet sind. Bei der sich von Monat zu Monat verändernden Wirtschaftslage ändern sich selbstverständlich auch die Zahlen über die finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung. So sind die Rentenversicherungen beim Finanzausgleich für das jeweilige Kalenderjahr auf Vorausschätzungen angewiesen. Man wird also erst im Laufe des Jahres 1976 wissen, wie hoch der Finanzausgleich für das Jahr 1975 tatsächlich war. So wurde beispielsweise bei der endgültigen Abrechnung für das Jahr 1974 im Jahre 1975 festgestellt, daß rund eine halbe Milliarde DM zuviel von der Angestelltenrentenversicherung an die Arbeiterrentenversicherung überwiesen worden ist. Erst recht ist eine monatliche Betrachtungsweise, wie Sie sie am Ende Ihrer Frage für den Monat März anstellen, nicht hilfreich. Diese Ausgleichszahlungen sind gerade dazu gedacht, die finanzielle Situation in den beiden Zweigen der Rentenversicherung so zu gestalten, daß die Zahlung der Renten immer gewährleistet ist. Außerdem sind auch die 45 Milliarden DM aus dem Rücklagevermögen der beiden Versicherungszweige dafür bestimmt, vorübergehend auftretende Engpässe zu überwinden. Die Liquiditätsreserve ist im übrigen so hoch, daß eine Besorgnis für die Zahlung der Renten nicht gerechtfertigt ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/3630 Fragen A 65 und 66) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, weitere Jahrgänge in die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs einzubeziehen, da der bisherige Kreis der Berechtigten verhältnismäßig wenig Gebrauch von den angebotenen Untersuchungen machte? Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen, auch für Herz- und Kreislauferkrankungen Vorsorgeuntersuchungen einzuführen, nachdem statistisch erwiesen ist, daß mehr Menschen an diesen Krankheiten sterben als an Krebs? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung 12176* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 auf Grund verstärkter Aufklärung in zunehmendem Maße die ihnen zur Verfügung stehenden Früherkennungsmaßnahmen in Anspruch nehmen werden. Die im Gesetz festgelegten Altersgrenzen erfassen die Jahrgänge der Versicherten, die durch solche Krebsarten gefährdet sind, zu deren Bekämpfung die Früherkennungsuntersuchungen bestimmt sind. Es ist daher sozialpolitisch nicht erforderlich, den anspruchsberechtigten Personenkreis zu erweitern. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung hat eine Empfehlung zur Erweiterung der bestehenden Früherkennungsuntersuchungen auf Krankheiten des Kreislaufsystems erarbeitet. In dieser Empfehlung hält es die Sachverständigenkommission für erforderlich, vor der allgemeinen Einführung der vorgeschlagenen Früherkennungsuntersuchungen eine Systemerprobung des Vorgehens in ausgewählten Bezirken vorzunehmen und die vergleichende Wertung der Ergebnisse dieser Erprobung dazu geeigneten Wissenschaftlern zu übertragen. Die Bundesregierung bereitet derzeit die vorgeschlagenen Modellversuche vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage A 67): Welche Rechtsverordnungen sind bisher im Hinblick auf den § 9 des Arbeitsförderungsgesetzes von 1969 erlassen worden, und welche Verordnungen gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf die gegenwärtige Lage im Bereich des Lehrstellenangebotes in der Bundesrepublik Deutschland gegebenenfalls zu erlassen? Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Berufsbildungsgesetzes sieht eine umfassende Regelung der Statistik der betrieblichen Berufsausbildung vor. In diesem Zusammenhang sollen künftig jährlich einmal die bei den Ausbildungsbetrieben besetzten und nicht besetzten Ausbildungsplätze erhoben werden. Der Berufsbildungsbericht, der nach dem Entwurf jedes Jahr zum 1. März vorzulegen ist, soll u. a. die Zahl der am 30. September des vergangenen .Jahres nicht besetzten Ausbildungsplätze und für das laufende Kalenderjahr die bis zum 30. September zu erwartende Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze angeben. Der Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 9 des Arbeitsförderungsgesetzes erscheint auch daher nicht mehr zweckmäßig. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 68 und 69) : Findet nach Auffassung der Bundesregierung die Besitzstandsklausel des Artikels 10 Nr. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters, wonach entsprechend dem Willen des Gesetzgebers nachteilige Folgen aus der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters bei Renten in jedem Fall ausgeschlossen sein sollten, auch auf Betriebsrenten und private Renten Anwendung, so daß etwa laut einem 1970 unter früherem Recht vereinbarten Geschäftsführervertrag „noch minderjährige Kinder eine volle Waisenrente in Höhe von 15 % der väterlichen Rente" bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres anzusprechen haben? Ist es — falls die vorausgehende Frage bejaht wird — mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, wenn eine Finanzbehörde den Standpunkt vertritt, eine 1974 achtzehn Jahre gewordene Waise habe als nunmehr Volljährige keine Rente aus dem Geschäftsführervertrag ihres Vaters mehr anzusprechen, während Waisen, die eine gesetzliche Rente erhalten, ihren Rentenanspruch bis zu ihrem 21. Lebensjahr behalten? Das Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters enthält eine Übergangsregelung für die erhöhten Witwenrenten der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung. Es ist sichergestellt worden, daß Witwen, die ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen, die erhöhte Witwenrente auch dann weiter gezahlt bekommen, wenn das Kind durch das Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters vor dem 21. Lebensjahr volljährig geworden ist. Die Vorschrift sollte ausschließlich Renten der Sozialversicherung erfassen, nicht aber Betriebsrenten oder private Renten für Waisen. Für privatrechtlich vereinbarte Renten gilt nach wie vor der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der im Vertrag zum Ausdruck gekommene Parteiwille ist für die Auslegung maßgebend. Ob die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters Auswirkungen auf die Waisenrenten aufgrund von Geschäftsführerverträgen hat, hängt deshalb von der Ausgestaltung des Vertrages im Einzelfall ab. Betriebliche Versorgungsregelungen knüpfen für die Dauer der Zahlung von Waisenrenten schon bisher regelmäßig nicht an das Volljährigkeitsalter, sondern an die Vollendung eines bestimmten Lebensalters an. Ihre zweite Frage haben Sie für den Fall gestellt daß die erste Frage zu bejahen ist. Da dies aber, wie ich ausgeführt habe, nicht der Fall ist, möchte ich mich auf folgende Bemerkungen beschränken: Die für die Waisenrenten der Sozialversicherung bedeutsamen Altersgrenzen sind, wie schon nach früherem Recht, unabhängig vom Volljährigkeitsalter. Diese Waisenrenten werden allgemein bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen, z. B. längere Ausbildung, vorliegen, werden sie bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Zu der von Ihnen genannten Auskunft einer Finanzbehörde kann ich mich ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht äußern. Ich bin gerne bereit, den Fall prüfen zu lassen, falls Sie mir entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen möchten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 72) : Welche Verträge, Abkommen oder sonstige Rechte verletzte nach Auffassung der Bundesregierung die DDR im Zusammenhang mit der Verweigerung der Hilfeleistung für ein ertrinkendes Kind durch die „Grenztruppe der DDR"? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12177* Die Bundesregierung ist sich mit den Regierungen der Drei Mächte und mit dem Senat von Berlin darin einig, daß es in diesen und ähnlich gearteten Fällen in erster Linie darum geht, einem in Lebensgefahr befindlichen Menschen zu helfen. Ein solcher Vorgang beeinträchtigt die Bemühungen um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten, er steht im Gegensatz zu dem erklärten Willen, den die Vertragspartner des Viermächte-Abkommens wie auch die Vertragspartner des Grundlagenvertrages in dessen Präambel zum Ausdruck gebracht haben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 73 und 74): Wieviel Fälle von Mord, Totschlag, Verwundung und verweigerter Hilfeleistung mit Todesfolge hat die Bundesregierung von seiten der DDR und Ost-Berlins an und bei der Demarkationslinie und Mauer seit Oktober 1969 und seit Abschluß des Grundvertrags festgestellt? Was bedeutet die Ausführung von Staatssekretär Dr. Schüler gegenüber dem Ständigen Vertreter der DDR am 14. Mai 1975 konkret und im einzelnen, daß die Bemühungen der Bundesregierung um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten schwer beeinträchtigt worden seien? Zu Frage A 73: Die Bundesregierung legt angesichts dieses empörenden Unglücksfalles Wert auf die Feststellung, daß unterschieden werden muß zwischen direkter Gewaltanwendung gegen Menschen (z. B. Mord, Totschlag, Verwundung) und dem Verweigern bzw. Untersagen einer Hilfeleistung zur Rettung eines in Lebensgefahr befindlichen Menschen. Hier kann eine Verbesserung der Situation nur erreicht werden, wenn differenziert wird, d. h. konkret: wir hoffen und wünschen, daß die angestrebte Vereinbarung zur Rettung bei Unglücksfällen an der Sektorengrenze schnell zustande kommt, damit das Problem des Untersagens einer Hilfeleistung nicht mehr auftritt. Davon zu trennen ist das Schicksal jener Menschen, die beim Versuch, aus der DDR zu fliehen, ums Leben kommen. Seit Oktober 1969 waren dies — soweit sich das überhaupt feststellen läßt — bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages 11 Fälle an der Grenze zur DDR und 3 Fälle in Berlin, seit dem Abschluß des Grundlagenvertrages bis heute 4 Fälle an der Grenze zur DDR und 1 Fall in Berlin. Zu Frage A 74: Staatssekretär Dr. Schüler hat den Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Herrn Dr. Kohl, am 14. Mai 1975 zu sich gebeten und ihn auf folgendes hingewiesen: „Die Bundesregierung hat kein Verständnis dafür, daß Grenzorgane der DDR am 11. Mai die rechtzeitige Hilfeleistung für das in die Spree gestürzte Kind durch die Westberliner Feuerwehr verweigert haben. Mit den Regierungen der Drei Mächte und dem Senat von Berlin ist die Bundesregierung der Auffassung, daß alle juristischen oder politischen Überlegungen zurücktreten müssen, wenn es darum geht, einem in Lebensgefahr befindlichen Menschen Hilfe zu leisten. Mit Empörung und Trauer hat die Bevölkerung auf die unfaßbare Nachricht vom Tod des Kindes reagiert. Die Bemühungen der Bundesregierung um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten sind schwer kompromittiert worden." Dieser Erklärung habe ich im Namen der Bundesregierung nichts hinzuzufügen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 75 und 76): In welcher Form und mit welchen Argumenten bat die Bundesregierung die Behauptung von Ostberliner Stellen zurückgewiesen, die verweigerte Hilfeleistung an dem türkischen Jungen Cetin Merb sei auf Westberliner Verschulden zurückzuführen? Hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat und den drei westlichen Gewahrsamsmächten den türkischen Behörden alle notwendigen Einblicke und Kenntnisnahmen gewährt, um den Vorgang um den ertrunkenen türkischen Jungen eindeutig aufzuklären? Zu Frage A 75: Der Westberliner Senat hat die Anschuldigungen der DDR zurückgewiesen. Der Regierende Bürgermeister hat u. a. am 12. und am 15. Mai im Fernsehen Stellung genommen und nachdrücklich den Versuch der DDR zurückgewiesen, die Schuld an dem tragischen Vorfall dem Senat zuzuschieben. Hier gehe es eindeutig darum, daß an den Grenzen endlich etwas Normales eintrete, nämlich daß jeder, der retten wolle, auch retten könne. Dazu brauche man keine Vereinbarung. Der Senat sei dennoch bereit, eine Vereinbarung abzuschließen, aber nur, wenn sie nicht im Widerspruch zum ViermächteStatus für ganz Berlin stehe. Der Sprecher des Berliner Senats hat an verschiedenen Stellen zum Ausdruck gebracht, daß es jenseits aller politischen Probleme um die einfachsten Gebote der Menschlichkeit und der Nächstenhilfe ging. Die DDR sei während der Verhandlungen über Rettungsmaßnahmen an den Sektorengrenzen nicht von der Pflicht entbunden, Rettungshandlungen am Ort des Unglücks zuzulassen. Sie kompromittiere sich restlos, wenn sie versuche, am Beispiel tragischer Unglücksfälle den Status der Stadt widerrechtlich und einseitig zu verändern. Die Bundesregierung hat das, was von ihrer Seite aus zu diesem Unglücksfall zu sagen ist, durch Staatssekretär Dr. Schüler dem Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Herr Dr. Kohl, mitteilen lassen. Zu Frage A 76: Die in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen sind ergriffen worden. 12178* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Anlage 17 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage A 77) : Wann ist mit der Eröffnung des Goethe-Instituts in Singapur zu rechnen, dessen Notwendigkeit von allen zuständigen Stellen seit langem bejaht wird? Mit der Eröffnung der Zweigstelle des Goethe-Instituts in Singapur ist — vorbehaltlich einer befriedigenden Regelung der die Funktionsfähigkeit des Instituts sichernden Statusfragen — aller Voraussicht nach noch im Laufe dieses Jahres zu rechnen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Wir haben noch über den Punkt 4 b) abzustimmen. Dazu liegt ein Antrag des Ausschusses vor. Wer dem Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung auf Drucksache 7/3640 unter Nr. 2 a), „den vom Bundestag eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studierenden ... im Hinblick auf die Beschlußfassung zu Nummer 1 für erledigt zu erklären", zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
    Es liegen zwei weitere Ausschußanträge vor. Wer dem Antrag des Ausschusses unter Nr. 2 b) auf Drucksache 7/3640, „den Antrag des Abg. Rollmann und der Fraktion der CDU/CSU betr. Neuordnung der studentischen Krankenversicherung — Drucksache 7/1096 — im Hinblick auf die Beschlußfassung zu Nummer 1 für erledigt zu erklären", zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Wer dem Antrag des Ausschusses unter Nr. 3 auf Drucksache 7/3640, „die zu den Gesetzentwürfen eingegangenen Eingaben und Petitionen für erledigt zu erklären", zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 5 auf:
    a) Große Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Frau Stommel, Kroll-Schlüter, Burger, Frau Schleicher, Orgaß, Sauer (Salzgitter), Braun und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in Deutschland
    — Drucksachen 7/2414, 7/3340 —
    b) Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland — Zweiter Familienbericht — sowie die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Zweiten Familienbericht
    — Drucksache 7/3502
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates.
    Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
    Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
    Das Wort in der Aussprache hat der Herr Abgeordnete Rollmann.


Rede von Dietrich-Wilhelm Rollmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion hat bereits 1966 zum erstenmal eine Große Anfrage zur Situation der Kinder in Deutschland im Bundestag eingebracht. Von dieser Großen Anfrage, der Antwort
der Bundesregierung und der Debatte im Bundestag sind damals wichtige Anstöße für eine Verbesserung der Situation der Kinder in Deutschland ausgegangen.
Wenn die CDU/CSU-Fraktion acht Jahre später erneut eine Große Anfrage zum gleichen Thema stellt, dann hat dieses zwei Gründe. Zum einen wollen wir prüfen, wie sich im Vergleich zu damals die Situation der Kinder in unserem Lande entwickelt hat. Zum anderen sind inzwischen neue Fakten und Daten über die Lebensverhältnisse der Kinder in unserem Lande erforscht worden, die uns besorgt, ja, die uns alarmiert haben. Ganz offensichtlich ist es um die Situation der Kinder in unserem Lande bedeutend schlechtergestellt, als die Öffentlichkeit bisher angenommen hat.
Aus diesem Grunde auch ist diesmal unsere Große Anfrage so viel umfassender, so viel detaillierter gefaßt als damals. Wir danken der Bundesregierung für die Beantwortung dieser Großen Anfrage, wenngleich wir feststellen müssen, daß die Regierung auf viele unserer Fragen nicht eingegangen ist und uns viele ihrer Antworten nicht befriedigen können. Die große Chance, umfassend die Situation der Kinder in Deutschland darzustellen und qualifizierte Konzepte für eine Verbesserung ihrer Situation vorzulegen, hat die Regierung nicht wahrgenommen. In ihrer Antwort versucht die Bundesregierung, hinter vielen Worten listenreich zu verbergen, wie kläglich es weithin um die Situation der Kinder in unserem Lande bestellt ist, wie notwendig eine gezielte Politik für das Kind wäre und wie sehr es ihr an einem Konzept für eine solche Politik mangelt. Aus diesem Grunde auch ersuchen wir die Bundesregierung in unserem Antrag, der Verbesserung der Situation der Kinder in Deutschland mehr als bisher ihre Aufmerksamkeit und ihre Initiative zuzuwenden und dem Bundestag bis zum 30. Juni 1977 einen umfassenden Bericht über die Situation der Kinder mit konkreten Vorstellungen für eine Verbesserung dieser Situation vorzulegen.
Wie stellt sich uns Christlichen Demokraten und Christlichen Sozialen heute auf Grund der Antwort der Bundesregierung und unserer eigenen Erkenntnisse die Situation der 14 Millionen Kinder in der Bundesrepublik Deutschland dar? Was halten wir für erforderlich, um die Situation der Kinder in unserem Hande nachhaltig zu verbessern?
In unserem Lande werden weniger Kinder denn je geboren. Seit dem Beginn dieses Jahrzehnts haben wir ein von Jahr zu Jahr steigendes Geburtendefizit. 1974 erblickten 200 000 Kinder weniger das Leben, als zur Bestandserhaltung unseres Volkes notwendig ist.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Im ersten Quartal 1975 ist die Zahl der Geburten gegenüber dem Vorjahr noch einmal wieder um fast 7 °/o gefallen.
Die Geburtenrate, die Zahl der Lebendgeborenen je 1000 Einwohner, hat
— wie selbst der nun bevölkerungspolitisch wahr-
lich nicht engagierte „Spiegel" feststellen mußte —



Rollmann
mit dem Wert 10 1974 einen historischen Tiefstand erreicht. Die Bundesregierung rangiert am Ende sämtlicher Länder der Welt, in Europa weit hinter Ländern wie Frankreich (16,4), Italien (16) oder Schweden (13,5). Im internationalen Vergleich der allgemeinen Fruchtbarkeitsziffern rangiert die Bundesrepublik mit 51,1 Lebendgeborenen je 1 000 Frauen an letzter Stelle der Welt, weit hinter Industrienationen wie den USA (87,6) der Sowjet-Union (65,2) und Japan (76,1) und traditionell geburtenschwachen Ländern wie Finnland (63,4). Sie ist, nach allen verfügbaren Ziffern und Daten, am Geburten-Tiefpunkt nicht nur ihrer eigenen Geschichte, sondern weltweit und absolut angelangt.
Soweit der „Spiegel".
Schon, meine Damen und Herren, zeichnet sich ein Bevölkerungsschwund in Millionenhöhe ab. So viele kluge Erklärungen es für diesen Geburtenrückgang auch geben mag — in diesen Zahlen spiegeln sich auch die Enttäuschungen der vergangenen Jahre und die gesunkenen Zukunftserwartungen unseres Volkes wider. Die Bundesregierung hat auf diese alarmierende Entwicklung bisher keine andere Antwort gefunden als die Errichtung eines Bundesinstitutes für Bevölkerungsforschung. Mit unserem Antrag wollen wir die Regierung veranlassen, dem Bundestag bis zum 31. Dezember dieses Jahres — unter Berücksichtigung des Geburtenrückganges — Modellrechnungen für die Bevölkerungsentwicklung in den kommenden Jahrzehnten vorzulegen, damit wir uns über die Frage schlüssig werden können, ob und in welchem Umfang nunmehr eine aktive Bevölkerungspolitik notwendig ist.
Trotz Kindergeld und Steuerreform ist der Familienlastenausgleich so unzulänglich geblieben, daß ein durchschnittlich verdienender Familienvater mit mehreren Kindern mit seinem Gesamteinkommen kaum über dem Sozialhilfeanspruch liegt. Der Lebensstandard einer Familie mit Kindern liegt um so stärker unter dem Lebensstandard eines kinderlosen Ehepaares, je mehr Kinder diese Familie hat. Der zweite Familienbericht stellt zutreffend fest:
Je größer die Familien sind, desto niedriger sind die durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen.
1965 bekam ein Familienvater mit drei Kindern noch 18 % seines Einkommens durch den Familienlastenausgleich. 1974 noch 8 %, 1975 durch die Kindergeldreform dann wieder 13 %, und 1978 werden es dann wieder nur noch 9,5 % sein.
Selbst das Sozialbudget der Bundesregierung für das Jahr 1974 gibt zu:
Die Leistungen für die Familie nehmen unterproportional zur Gesamtentwicklung des Sozialbudgets zu. Ihr Anteil sinkt von 20 % 1968 auf etwa 15 % in den Jahren 1973, 1974 und 1978 ...
Wie kann die Bundesregierung bei dieser eindeutigen Sachlage die Stirn haben, in ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage zu leugnen, daß die Fürsorge des Bundes für Familien mit Kindern unzureichend ist!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Gerade teilt das Statistische Bundesamt mit, daß die Lebenshaltungskosten für ein Kind im vergangenen Jahr um nicht weniger als 7,6% gestiegen sind.
Auch die Familienberichtskommission „ist nicht davon überzeugt, daß mit der Kindergeldregelung eine die Sozialisationsleistung der Familie hinreichend fördernde Hilfe gegeben wird. Die Kindergeldbeträge müssen" — so sagen die Verfasser des Zweiten Familienberichts — „nicht zuletzt auch wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Teuerung der Lebenshaltung als unzureichend angesehen werden. Die Regelsätze für die Lebenshaltung nach § 22
BSHG liegen derzeit bereits über den Kindergeldbeträgen."
Ich glaube, man kann insgesamt sagen: Je größer und je ärmer die Familien in unserem Lande sind, um so geringer ist die Fürsorge der Bundesregierung für diese Familien.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Mit ihrem mangelhaften Familienlastenausgleich setzt die Bundesregierung unaufhörlich eine der Ursachen für den Geburtenrückgang und die Ursache für den schlechten Lebensstandard vieler Familien in unserem Lande.
Wir Christlichen Demokraten und Christlichen Sozialen haben uns bei der Kindergeldreform vergeblich um mehr Kindergeld für das vierte und jedes weitere Kind bemüht, denn vor allen Dingen die kinderreichen Familien sind es doch, die sich in Not befinden. Die Unionsparteien waren es, die bei der Kindergeldreform vergeblich die gesetzliche periodische Anpassung des Kindergeldes an die Entwicklung der Einkommen und der Lebenshaltungskosten verlangt haben, wie dies ständig mit den Renten und anderen Sozialleistungen geschieht.
Das von uns regierte Saarland hat im vergangenen Jahr ein staatsverbürgtes und zinsbegünstigtes Familiengründungsdarlehen eingeführt, das jungen Ehepaaren die Gründung einer Familie erleichtern soll und je nach der Kinderzahl nur teilweise oder gar nicht zurückgezahlt zu werden braucht.
Zur Frage der Höhe der Säuglingssterblichkeit möchte ich mich nicht auf den Streit der Statistiker einlassen. Sie liegt — um mit der Bundesregierung selbst zu sprechen — höher, als sie nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf der Grundlage des bestehenden Gesundheitssystems sein könnte. 1973 entfielen auf 1 000 Geburten 22,7 Totgeburten und Sterbefälle im ersten Lebensjahr. Mehr als 10 000 Kinder versterben jährlich allein als Frühgeburten, und im Vergleich mit 25 europäischen Ländern nimmt die Bundesrepublik Deutschland nur den 14. Platz ein — ein wahrhaft beschämender Rang für unser Land!
Unsere Fragen nach der Entwicklung der Müttersterblichkeit hat die Bundesregierung gar nicht erst beantwortet. Ich will Ihnen die Daten nennen. Auf 100 000 lebend Geborene starben 1972 in der Bundesrepublik Deutschland 42,7 Mütter. Im Ausland waren es bedeutend weniger, in Schweden z. B. nur 10 und in Dänemark nur 9 Mütter. 1973 hat sich die Müttersterblichkeit in Deutschland noch weiter verschlechtert; es starben in jenem Jahr 46,4 Mütter.



Rollmann
Wir sind der Meinung, daß der Kampf gegen die Säuglings- und Müttersterblichkeit in diesem Lande intensiver als bisher geführt werden muß. Aus diesem Grunde beantragen wir, daß Bund und Länder umgehend eine unabhängige Sachverständigenkommission berufen, die Vorschläge machen soll, wie die Säuglings- und Müttersterblichkeit endlich auf ein tragbares Niveau gesenkt werden kann. Wir gehen mit diesem Antrag bewußt über die Entschließungen der Konferenzen der Gesundheitsminister der Länder hinaus.
Fast 900 000 Kinder unter 15 Jahren wachsen als Scheidungswaisen, als Halbwaisen und als nichteheliche Kinder in unvollständigen Familien heran. Fast 100 000 Kinder und Jugendliche aus unvollständigen Familien leben von ihren Eltern getrennt in Heimen und in Pflegefamilien. 65 % der Minderjährigen in freiwilliger Erziehungshilfe, 54 % der Minderjährigen in Fürsorgeerziehung stammen aus unvollständigen Familien, weil gerade die alleinstehende Mutter mit den Erziehungsproblemen ihrer Kinder zu lange alleingelassen wird.
Die Mütter der Kinder aus unvollständigen Familien sind überproportional außerhäuslich erwerbstätig. Während 1973 39 % der Mütter in vollständigen Familien mit Kindern unter 15 Jahren berufstätig waren, betrug dieser Prozentsatz bei den verwitweten Müttern 44 %, bei den geschiedenen Müttern 73 % und bei den ledigen Müttern 84 %.
Trotz dieser hohen Erwerbstätigkeitsquote war 1973 das monatliche Durchschnittseinkommen der alleinstehenden Mütter im Vergleich zu dem der verheirateten Väter extrem niedrig. Während die Männer ein Einkommen von 1 370 DM hatten, zu dem in einem Drittel aller Ehen noch das Einkommen der erwerbstätigen Ehefrau hinzukam, hatten die verwitweten Mütter ein Einkommen von 710 DM, die geschiedenen Mütter von 850 DM und die ledigen Mütter von 820 DM.
Was die Realisierung von Unterhaltsansprüchen angeht, so ist — nach dem Zweiten Familienbericht — „die Situation der unvollständigen Familien häufig durch Phasen wirtschaftlicher Instabilität und Unsicherheit gekennzeichnet: Zahlungsausfälle wegen ungeklärter Unterhaltsansprüche, schwebender Unterhaltsklagen, Zahlungsunwilligkeit und -unfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten" sind nach dem Zweiten Familienbericht an der Tagesordnung. In vielen anderen Fällen sind die Unterhaltsleistungen unangemessen niedrig, weil sie nicht an die wirtschaftliche Entwicklung angepaßt werden.
Aus diesem Grunde macht der Zweite Familienbericht den Vorschlag, Unterhaltsersatz- und Vorschußkassen nach skandinavischem Vorbild einzurichten, welche „die Funktion hätten, bei Zahlungsausfällen oder ungeklärten Unterhaltsansprüchen die Zahlungen in Höhe der Unterhaltssätze zu ersetzen bzw. vorzuschießen". Obwohl dieser Vorschlag wahrlich nicht neu ist, sondern von der Bundesregierung bereits seit Jahren geprüft wird, bezieht die Bundesregierung zu diesem Vorschlag wiederum keine Stellung, sondern verweist auf eventuelle Verbesserungen des Bundessozialhilfegesetzes.
Bisher hat sich aber das Bundessozialhilfegesetz nicht als ein geeignetes Instrument erwiesen, um die wirtschaftliche Lage der unvollständigen Familien zu verbessern und zu stabilisieren. Es ist an der Zeit, daß die Bundesregierung in der Frage der Unterhaltsersatz- und Vorschußkassen endlich einmal Farbe bekennt!

(Beifall bei der CDU/CSU)

2,7 Millionen Mütter mit 4,4 Millionen Kindern unter 15 Jahren sind außerhäuslich erwerbstätig. Sogar 700 000 Mütter mit 800 000 Kindern unter drei Jahren gehen einer Arbeit nach. Kaum etwas hat sich in den vergangenen Jahrzehnten so erhöht wie die Zahl der erwerbstätigen Mütter: von 1,5 Millionen im Jahre 1950 auf 2,7 Millionen heute, also um 79 %.
Um ihrer Berufstätigkeit nachgehen zu können, haben Eltern beinahe 20 000 Kinder und Jugendliche in Heimen und in anderen Familien untergebracht und verdienen dann durchschnittlich bedeutend weniger, als die Heimunterbringung ihres Kindes heute kostet. Die anderen Kinder werden tagtäglich zwischen ihren berufstätigen Müttern auf der einen Seite und Verwandten, Kinderkrippen, Tagespflegestellen oder Tagesmüttern auf der anderen Seite hin-und hergerissen.
Nach einer Mikrozensusuntersuchung aus dem Jahre 1969 sind von 3,2 Millionen Kindern unter drei Jahren allein 108 000 den halben oder den ganzen Tag in einer Institution, deren „deprivationsgefährdende Wirkung auf diese Altersstufe" (Pechstein) hinreichend bekannt ist, untergebracht.
Warum, so frage ich Frau Bundesminister Focke, folgen Sie nicht unserem Gedankengang, den berufstätigen Müttern soviel von dem Geld, das die Heimunterbringung ihrer Kinder kostet, zu geben, daß diese Mütter zu Hause bleiben und sich um ihre Kinder kümmern können?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage entnehmen wir, daß die Bundesregierung dem Wohnen von Familien mit Kindern in der „Bauform Hochhaus" immer noch keine schädlichen Wirkungen zurechnet, obwohl sie andererseits selbst einräumen muß, daß „Kleinkinder in den oberen Geschossen von Hochhäusern ohne Begleitung kaum einen Spielplatz erreichen können und deshalb mehr Zeit innerhalb der Wohnung verbringen als gleichaltrige Kinder, die leichteren Zugang zu Spielgelegenheiten haben".
Der Zweite Familienbericht beurteilt das Wohnen von Familien mit Kindern im Hochhaus eindeutig negativ. In Belgien ist kürzlich beschlossen worden, daß dort im sozialen Wohnungsbau keine Hochhäuser mehr errichtet werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: In Frankreich auch!)

Nach den Untersuchungen von Professor Biermann vom Psychohygienischen Institut des Landkreises Köln „nehmen kindliche Verhaltensstörungen mit zunehmender Höhe der Stockwerke eines Wohnraums zu". Nach den Untersuchungen von Oeter



Rollmann
„erkranken Mütter und Kinder in Etagenwohnungen weitaus häufiger als Mütter und Kinder in Einfamilienhäusern. Ihre Morbidität ist um 57 % höher".
Meine Damen und Herren, wir begreifen nicht, wie sich die Regierung diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen so beharrlich verschließen kann.
Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage keine Angaben zur Wohnraumversorgung unserer Familien, aber dem Gutachten „Familie und Wohnen" des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit entnehmen wir, daß „zirka 45 % aller Kinder unter 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland in Wohnungen leben, die der Mindestnorm nicht entsprechen".

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

In dem Gutachten wird darauf hingewiesen, „daß sich die mit Wohnraum unterversorgten Kinder auf Haushalte mit überdurchschnittlicher Kinderzahl und niedrigem Einkommen konzentrieren". Der Zweite Familienbericht macht auf die besonders ungünstige Wohnungssituation kinderreicher, junger und unvollständiger Familien sowie von Familien mit behinderten Kindern aufmerksam. Das „macht wohl am deutlichsten", so urteilt Ihr eigener Beirat, Frau Bundesminister Focke, „in welchem Maße die Familien mit Kindern durch die bisherige Wohnungsbaupolitik vernachlässigt worden sind".

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Meine Damen und Herren, ein vernichtenderes Urteil als in diesem Gutachten Ihres eigenen Beirates konnte über die Wohnungspolitik der SPD, die nun seit bald zehn Jahren den Bundeswohnungsbauminister stellt, wohl überhaupt nicht gefällt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Die Bundesregierung geht nirgends auf die Feststellungen und Schlußfolgerungen dieses Gutachtens ein. Wir möchten von Ihnen, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, bis zum 31. Dezember 1975 hören, welche Konsequenzen Sie aus diesem Gutachten und aus den Vorschlägen Ihres Beirats für Ihre Wohnungspolitik ziehen, insbesondere zur Frage der Reform der Wohngeldgesetzgebung und der Einführung eines Prämiensystems für Familien mit drei und mehr Kindern.
Frau Bundesminister Focke, Sie können doch dieses Gutachten nicht einfach dadurch zu den Akten legen, daß Sie es in Ihrer Schriftenreihe veröffentlichen und sich auf die Bemerkung beschränken, daß Sie sich nicht „in allen einzelnen Punkten der Analysen und Empfehlungen die Auffassung des Beirats zu eigen machen".
Auf unsere Frage teilt die Bundesregierung mit, daß die Ergebnisse der Wohnungsstichprobe von 1972 den Schluß zulassen, daß in rund 128 000 Einfamilienhaushalten nicht alle Kinder ein eigenes Bett haben. Daraus „kann jedoch nicht" — und ich zitiere die Bundesregierung — „auf einen norm-
widrigen Zustand im Einzelfall geschlossen werden" .

(Seiters [CDU/CSU] : Wer das wohl geschrieben hat?)

Meine Damen und Herren, ich glaube, man muß diesen Satz zweimal hören, um seine ganze Ungeheuerlichkeit zu begreifen: Aus der Tatsache, daß nicht alle Kinder in diesem Lande ein eigenes Bett haben, kann nach Auffassung der Bundesregierung „nicht auf einen normwidrigen Zustand im Einzelfall geschlossen werden".
Nehmen Sie zur Kenntnis, meine Damen und Herren von der sozialliberalen Koalition, daß die CDU/CSU-Fraktion es für einen absolut normwidrigen Zustand im Einzelfall wie im allgemeinen hält, daß nicht alle Kinder in diesem Lande ein eigenes Bett haben,

(Beifall bei der CDU/CSU)

und daß wir ein Konzept der Bundesregierung zur
Beseitigung dieses unmöglichen Zustands erwarten.
Wie steht es, so frage ich in diesem Zusammenhang, um das mehrfach angekündigte „Gesetz zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse"?
Die Bundesregierung schätzt die Zahl der Obdachlosen auf 500 000, der Familienbericht auf 500 000 bis 800 000 Menschen, von denen mehr als die Hälfte Kinder und Jugendliche sind. Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage über die Situation dieser Kinder und Jugendlichen nicht. Der Familienbericht weist auf die mangelhaften Entfaltungschancen der Kinder und Jugendlichen in Lagern und Notunterkünften hin. „Die Kinder von Obdachlosenfamilien", so sagt der Zweite Familienbericht, „werden durch die Sozialisationseinflüsse, die sie erfahren, dazu disponiert, selbst wieder in den Bann der Obdachlosigkeit" zu geraten. Wir haben diesen Worten des Familienberichts nichts hinzuzufügen.
In ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage entwickelt die Bundesregierung überhaupt kein Konzept zur Verbesserung der Situation dieser Kinder und Jugendlichen. In ihrer Stellungnahme zum Familienbericht äußert sie sich nur über die Verbesserung der Wohnverhältnisse der Obdachlosenfamilien. Wir halten das als Aussage einer Regierung, die doch mehr Chancengleichheit schaffen wollte, nicht für ausreichend.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wie wir der Antwort auf unsere Große Anfrage entnehmen, hält die Bundesregierung noch immer an der berüchtigten DIN 18 011 fest, die für ein Zweibett-Kinderzimmer nur „eine zur Spielfläche erweiterte Bewegungsfläche von 120 X 180 cm" vorsieht, weil die von uns geforderten 5 qm Spielfläche von der Bundesregierung wegen der Auswirkungen auf die Höhe der Mieten für „fraglich" gehalten werden. Auch in größeren Wohnblocks sind kaum Kindergemeinschaftsräume vorhanden, und draußen fehlt es an Spielplätzen. Über den Fehlbestand an Spielplätzen gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort nur Schätzungen wieder, die sich auf 20 000 bis 100 000 fehlende Spielplätze in unserem Lande be-



Rollmann
I laufen. Viele der vorhandenen Spielplätze — das hat noch jüngst das Nürnberger Städtebauinstitut festgestellt — sind falsch geplant und befinden sich in einem erbärmlichen Zustand. Ihre Ausstattung spricht fast ausschließlich den Spieltrieb der kleineren Kinder, nicht aber den Bewegungs- und Bolzdrang der größeren Kinder an. Viele Spielplätze sind doch heute in unserem Lande eher Hundetoiletten als eben Spielplätze!
Seit 1939 bestimmt die Reichsgaragenordnung, daß mit jeder neuen Wohnung auch ein Autoabstellplatz zu errichten ist. Gesetze für die Anlage und Unterhaltung von Spielplätzen, Spielplatzgesetze, gibt es jedoch erst seit einigen Jahren, und das noch nicht einmal in allen Bundesländern. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, daß die Bundesregierung endlich nach § 25 JWG die Schaffung von Spielplatzgesetzen in allen Bundesländern anregt.
Rund 70 000 Kinder verunglücken in unserem Lande jährlich im Straßenverkehr, davon 1973 1 800 tödlich. Von der Gesamtzahl der Getöteten und Verletzten, also von den Verunglückten, entfallen 13 bis 14 % auf Kinder bis zu 15 Jahren. Von 100 000 Kindern verunglückten 1971/72 in Deutschland 364, in den Niederlanden 216, in Dänemark 212, in Frankreich 156 und in Italien 110. Wir hoffen, daß die eingeleiteten Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr bald Erfolg haben und sich auch für die Situation der Kinder im Straßenverkehr günstig auswirken werden.
1974 war fast ein Drittel aller Hamburger Schulanfänger nicht ganz gesund; jeder zehnte von ihnen war sogar ernsthaft krank. 500 000 Kinder verunglücken jährlich in der Bundesrepublik, 80% im Hause, 20 % außer Hauses. Wir beantragen jetzt, die gesetzliche Unfallversicherung auf die Kinder in Krippen und Horten auszudehnen.
Die Bundesregierung beziffert die Zahl der behinderten Kinder unter 15 Jahren auf 104 000. Professor Pechstein vom Kinderneurologischen Zentrum in Mainz geht von 500 000 aus.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Rund' 5 °/o aller Kinder werden behindert geboren. Nach Angaben von Professor Pechstein sind nur bei einem Zehntel dieser Kinder die Behinderungen eindeutig auf Vererbung, bei drei Vierteln aller Kinder aber auf eine Schädigung vor oder während der Geburt zurückzuführen. Das unterstreicht die Wichtigkeit und die Notwendigkeit einer besseren Schwangerenvorsorge. Denn aus einer Düsseldorfer Untersuchung ergibt sich, daß ein Drittel aller schwangeren Frauen niemals an einer Vorsorgeuntersuchung teilnimmt.
An der Früherkennungsuntersuchung nehmen nur 54% aller Kinder teil. Wir geben zu erwägen, daß in Zukunft die Leistung des Kindergeldes an die Teilnahme der Kinder an den ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen gebunden wird. Nur auf diese Weise kann erreicht werden, daß möglichst alle Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen und Krankheiten und Behinderungen frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Die Zahl der verhaltensgestörten Kinder wird bereits auf 20%, die Zahl der verhaltensauffälligen Kinder auf 30 % geschätzt. 20% der Schulkinder haben inzwischen mehr oder minder eine SchreibLese-Schwäche, sind Legastheniker. Fast 25% der Hauptschüler schaffen den Hauptschulabschluß nicht. Die Zahl der Plätze in Sonderkindergärten und Sonderschulen reicht bei weitem nicht aus.
Die Wartezeiten in !den Erziehungsberatungsstellen sind unerträglich lang. Es fehlen rund 800 Erziehungsberatungsstellen. Im Schulpsychologischen Dienst haben wir 1 600 Planstellen für Schulpsychologen zu wenig. In den Jugendämtern mangelt es an Erziehungsbeiständen. 1973 befanden sich 32 365 Minderjährige in freiwilliger Erziehungshilfe oder in Fürsorgeerziehung.
74 Kinder nahmen sich das Leben. Zu 7 % waren Kinder an Straftaten beteiligt. 19 % der Vermißten waren Kinder, die von zu Hause weggelaufen sind.
Seit Jahren steigt die Zahl der Kindesmißhandlungen langsam aber stetig an. Viele Eltern sind auf eine verantwortungsbewußte Elternschaft heute nicht vorbereitet. Nur 12% der Eltern haben je an einer Maßnahme der Elternbildung teilgenommen.
Das sind einige Tatsachen und Zahlen zur Situation der Kinder in Deutschland. Das ist das Bild, das sich bietet. Dieses Bild ist weit von jener Schönfärberei entfernt, mit der die Bundesregierung in weiten Teilen ihrer Antwort die Situation der Kinder in Deutschland bezeichnet, ja verzeichnet hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bei der Lektüre der Antwort der Bundesregierung fällt zweierlei auf. Auf einige Fragen zur Situation der Kinder will die Bundesregierung offensichtlich keine Antwort geben. Auf andere Fragen kann sie keine Antwort geben, sondern muß sich mit Schätzungen begnügen, weil die Jugendhilfestatistik nicht ausreicht. Der Bundestag hat bereits im Jahre 1967 die Regierung ersucht, „eine bundeseinheitliche Jugendhilfestatistik auf der Grundlage einheitlicher Begriffe anzustreben, in die die freien Träger mit einbezogen werden". Die CDU/CSU-Fraktion ist in den vergangenen Jahren nicht müde geworden, die Bundesregierung immer wieder an die Erfüllung dieses Auftrages zu erinnern. Wenn bis heute die Grundlagen für viele Planungen in der Jugendhilfe einfach nicht gegeben sind, wenn die Regierung viele unserer Fragen wirklich nicht beantworten kann, dann aus dem Grunde, weil sie es unter Mißachtung des Auftrages des Parlaments immer wieder versäumt hat, eine brauchbare Jugendhilfestatistik zu schaffen. Es ist ein Punkt unseres Antrages, die Bundesregierung nachdrücklich an die Erledigung dieses Auftrages aus dem Jahre 1967 zu erinnern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das zweite, das auffällt: Immer wieder, wenn wir die Bundesregierung in unserer Großen Anfrage konkret fragen, was sie denn hier und dort zur Verbesserung der Situation der Kinder in unserem Lande zu tun gedenkt, verweist sie auf den Referentenentwurf eines Jugendhilfegesetzes. Wir ha-



Rollmann
ben ein neues Jugendhilfegesetz, das konkrete Rechtsansprüche des jungen Menschen auf Leistungen der Jugendhilfe schafft, immer für notwendig gehalten. Die Bundesregierung hat dieses neue Jugendhilfegesetz seit Jahren versprochen, und sie kann heute aus finanziellen Gründen dieses Versprechen nicht halten. Kostbare Jahre, in denen andere Aufgaben der Jugendhilfe liegengeblieben sind, sind mit der ergebnislosen Diskussion des neuen Jugendhilfegesetzes vertan worden. Nun aber einen schlichten Referentenentwurf, von dem bis heute keiner weiß, ob und wann und in welcher Form er jemals im Bundestag eingebracht und dort verabschiedet wird, ja, der bis heute noch nicht einmal von der Bundesregierung beschlossen worden ist, zur Grundlage von irgendwelchen Maßnahmen machen zu wollen, bedeutet, die Verbesserung der Situation der Kinder in unserem Lande weithin auf den Sanktnimmerleinstag zu verschieben. Stimmen Sie, meine Damen und Herren von der sozialliberalen Koalition, nun wenigstens unserem Antrag zu, daß zur Beseitigung der wichtigsten Defizite in der Jugendhilfe — Elternschulen, Erziehungsberatungsstellen, Spielplätze — Mehrjahrespläne aufgestellt und verwirklicht werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die CDU/CSU-Fraktion ist der Auffassung, daß die Verbesserung der Situation der Kinder in unserem Lande mit der Verbesserung der Situation unserer Familien beginnen muß, mit einer umfassenden Elternbildung, mit einem ausreichenden Familienlastenausgleich, mit einer kindgerechten Wohnraumversorgung. Bei allen Mängeln, die der heutigen Kleinfamilie anhaften, bei aller Kritik, die an ihr immer wieder geübt wird, in allen Stürmen unserer Zeit hat sich die Familie nicht nur als die verläßlichste Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, sondern auch als der letztlich unersetzbare Platz für die Entwicklung und Entfaltung des Kindes erwiesen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sagen dies nicht aus Gründen der Ideologie, sondern weil die Erfahrungen des Lebens und die Erkenntnisse der Wissenschaft selbst es sind, die der immer wieder totgesagten Familie gerade in den letzten Jahren zu einer Renaissance verholfen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Regierung und der Zweite Familienbericht erkennen mehr oder weniger die Bedeutung der Familie in dem Personalisations- und Sozialisationsprozeß des Kindes an. Die entscheidende Rolle der Mutter oder der Ersatzmutter — der Adoptivmutter, der Pflegemutter also — für das Wachsen und Reifen des Kindes, insbesondere des Säuglings und des Kleinkindes, wird von der Bundesregierung überhaupt nicht und von der Familienberichtskommission nicht ausreichend gesehen. Die Bundesregierung bringt das unglaubliche „Kunststück" fertig, in ihrer 21seitigen Antwort auf unsere Große Anfrage das Wort „Mutter" überhaupt nicht zu erwähnen.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Für die Familienberichtskommission ist die Mutter nur deshalb „im frühkindlichen Sozialisationsprozeß von Bedeutung, weil sie . . . für Stimulation des Kindes sorgt ... Es muß jedoch — so fährt der Familienbericht fort — „nicht die Mutter sein, die die sensorische Stimulation des Kindes vermittelt" . Es können auch „bestimmte Dauerpflegepersonen" sein. Und auch da muß man schon kritisch fragen, wo es denn bei dem Rückgang der Pflegefamilien, bei der Personalfluktuation, dem Schichtdienst und der Gruppengröße in Kinderheimen und Kinderkrippen diese „bestimmten Dauerpflegepersonen" überhaupt gibt, geben kann.
Meine Damen und Herren, das Kind bedarf aber unserer Auffassung nach nicht nur der „Dauerpflege", es bedarf vor allen Dingen der Liebe, ein Begriff, der auch weder in der Antwort der Bundesregierung noch im Familienbericht vorkommt. Im ständigen Zusammensein mit dem Kind Spender und Empfänger der Liebe des Kindes zu sein, das ist die Rolle der Mutter vor allen Dingen in den ersten Lebensjahren des Kindes. Diese Rolle der Mutter ist wichtiger als alles andere. Kinderärzte und Kinderpsychiater, Psychologen, Biologen und Verhaltensforscher haben seit Sigmund Freud, Rene Spitz und John Bowlby immer wieder auf die einmalige Bedeutung der Mutter oder der Ersatzmutter als notwendiges Objekt der ersten verläßlichen Liebesbindung des Kindes hingewiesen. Voraussetzung für das Entstehen dieser ersten Liebesbindung des Kindes ist die beständige liebevolle Zuwendung der Mutter. Kommt es, aus welchen Gründen auch immer, zu dieser ersten verläßlichen Liebesbindung des Kindes nicht oder wird sie durch die Trennung von Mutter und Kind frühzeitig unterbrochen, sind Bindungslosigkeit und seelische Verwahrlosung die Folge, bildet sich nicht jenes „Urvertrauen" des Säuglings und des Kleinkindes, das die Grundlage des Vertrauens eines jeden Menschen in die Welt und zu seinen Mitmenschen ist. Mögen sich die „bestimmten Dauerpflegepersonen", die der Familienbericht verlangt, denn auch noch irgendwo finden, die Liebe der Mutter zu ihrem Kind können wir von den professionellen Kinderpflegerinnen, Kindergärtnerinnen und Tagesmüttern nun wirklich nicht auch noch erwarten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es besorgt uns, daß heute auch mehr und mehr Mütter der Auffassung sind, daß sich die Emanzipation der Frau nur im Beruf, nicht aber in der Familie verwirklichen lasse. Nur so ist die steigende Zahl von erwerbstätigen Müttern zu erklären, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu arbeiten brauchten. „Zuhausebleiben bedeutet soziale Isolation, Ausgeliefertsein an die Kinder oder das Kind." Das schreibt die Sozialdemokratin Sophie von Behr in dem Buch „Demokratischer Sozialismus und Langzeitprogramm"

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

und fordert, einen Teil auch der frühkindlichen Sozialisationsaufgaben aus der Kleinfamilie in die Gesellschaft zu verlagern.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)




Rollmann
Gerhard Würzbacher und Gudrun Cyprian verlangen in Band 7 der Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit:
Durch staatliche Maßnahmen der Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik muß eine Entlastung der Mutter von ihren familiären und erzieherischen Aufgaben erreicht werden, die ihr erst dann eine wirkliche Entscheidung zwischen Berufstätigkeit und Nichtberufstätigkeit erlaubt.
Also noch mehr Kinder, Frau Bundesminister Focke, in Heime, in Krippen, zu Tagespflegestellen, zu Tagesmüttern, in Fremd- und Wechselerziehung? Das, meine Damen und Herren, ist doch die unweigerliche Folge, wenn sich bei der von allen Parteien proklamierten Wahlfreiheit der Frau zwischen Berufstätigkeit und Nichtberufstätigkeit heute auch mehr und mehr Mütter für die Berufstätigkeit entscheiden. Die Wahlfreiheit der Mutter also, wenn sie zugunsten der Berufstätigkeit ausgeübt wird, ist in der Praxis sehr schnell eine Entscheidung gegen das Kleinkind, das auf das ungeteilte Dasein und die liebevolle Zuwendung seiner Mutter angewiesen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir kämpfen, meine Damen und Herren, bei der Reform des § 218 für das Recht des noch ungeborenen Kindes auf sein Leben. Wir treten aber auch für das Recht des Kleinkindes auf seine Mutter ein. Viele Fehlentwicklungen im späteren Menschenleben bis hin zu Suchtverhalten und Kriminalität haben ihre Ursache in der Mutterlosigkeit des Kleinkindes.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wie, meine Damen und Herren, steht es denn um die Situation von Heimkindern, von Krippenkindern, von Kindern in Tagespflegestellen und bei Tagesmüttern? Professor Pechstein berichtet von Untersuchungen an mehr als 1 000 Säuglingen und Kleinkindern in 40 Heimen, die ergeben haben, daß „nach einem Heimaufenthalt von mehr als sechs Monaten etwa 70% der Kinder eine Einbuße der statomotorischen Entwicklung um rund 20 %, in der Sprach- und Sozialentwicklung hingegen um fast 50 0/0, d. h. um die Hälfte des Lebensalters, erleiden". Professor Pechstein berichtet von Untersuchungen an Krippenkindern:
Diese Kinder sind in ihrer psychomotorischen Entwicklung gegenüber gleichaltrigen Kindern aus der Familie deutlich benachteiligt. Die entsprechenden Entwicklungsquotienten weichen bereits nach dem dritten Aufenthaltsmonat von dem der Familienkinder deutlich nach unten ab und liegen danach regelmäßig zwischen den entsprechenden Verteilungen der Heimkinder und der Familienkinder.
Bei einer Entwicklungsuntersuchung an mehr als 6 000 Kindern in 69 Krippen der DDR, in der 42 % aller Kinder bis zu drei Jahren eine Kinderkrippe besuchen, wurde festgestellt, „daß Krippenkinder auf einigen Gebieten, beispielsweise der Sprachentwicklung, zumindest zeitweise hinter ihren Altersgenossen deutlich zurückbleiben. Der Unterschied ist im zweiten Lebensjahr besonders auffallend. Die größte Retardierung gab es bei Kleinkindern, die die ganze Arbeitswoche in der Krippe verbringen und nur zum Wochenende zu ihren Eltern nach Hause kommen".
Kein Projekt aus Ihrem Hause, Frau Bundesminister Focke, ist spektakulärer gestartet und von der Wissenschaft härter kritisiert worden als das Tagesmütter-Projekt, dessen — ich zitiere den Zweiten Familienbericht — „überstürzte Initiierung viel eher aktuellen politischen Interessen zu entspringen scheint als längerfristigen Überlegungen zu einem Gesamtkonzept der Gestaltung optimaler frühkindlicher Sozialisation"
Nun gut! Die Tagesmutter ist dem Kinderheim und der Kinderkrippe vorzuziehen, aber sie ist wie Heim und Krippe für Kinder unter drei Jahren nur eine Notbehelfseinrichtung, wenn sich die Mutter infolge Berufstätigkeit tagsüber um ihr Kind nicht kümmern kann und eine andere feste Bezugsperson für das Kind nicht zu Verfügung steht.
„Die täglichen Wechsel von Bezugspersonen und Lebensumgebung" — so schreibt der Verhaltensbiologe Professor Hassenstein — „bergen in sich die Gefahr von Trennungsschocks, Verlassenheitsängsten und Anpassungsschwierigkeiten. Das Kind verliert jeweils eine seiner Betreuerinnen samt Lebensumgebung, wenn es der anderen übergeben wird. Ein Säugling oder Kleinkind vermag aber noch nicht zwischen vorübergehendem und endgültigem Verlust einer Bezugsperson und Lebensumgebung zu unterscheiden." Heimkinder, Krippenkinder und Tagesmutterkinder sind nach der Auffassung der kinderärztlichen Verbände als „Risikokinder" anzusehen.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

Wenn wir von Ihnen, Frau Bundesminister Focke, lesen, „daß die Voraussetzungen einer störungsfreien psychischen und körperlichen Entwicklung des
I Kindes auch bei einer Betreuung durch die leibliche Mutter und eine Pflegemutter geschaffen werden können", dann ersehen wir daraus, daß die Tagesmutter für Sie keine Notbehelfseinrichtung, sondern ein durchaus akzeptabler Weg ist, um sich als Mutter mit gutem Gewissen tagsüber seiner Kinder zu entledigen und arbeiten zu gehen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege, Sie haben die Zeit schon erheblich überschritten.