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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 173. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 12067 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — Drucksache 7/2460 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/3566 — Mahne (SPD) 12067 B Sick (CDU/CSU) 12069 B Hoffie (FDP) 12072 A Dreyer (CDU/CSU) . . . . . . . . 12073 B Wrede (SPD) 12075 A Ollesch (FDP) 12076 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studenten — Drucksache 7/2993 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3641 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3640 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studierenden —Drucksache 7/2519 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3641 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3640 — Biermann (SPD) 12078 B Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) 12080 B Spitzmüller (FDP) 12082 C Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) . 12084 A Große Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Frau Stommel, Kroll-Schlüter, Burger, Frau Schleicher, Orgaß, Sauer (Salzgitter), Braun und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Situation der Kinder in Deutschland — Drucksachen 7/2414, 7/3340 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland — Zweiter Familienbericht — sowie die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Zweiten Familienbericht — Drucksache 7/3502 — Rollmann (CDU/CSU) 12085 B Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 12092 B, 12161 C Frau Dr. Wex (CDU/CSU) 12100 A Fiebig (SPD) 12113 B Frau Lüdemann (FDP) 12118 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) . 12122 C Frau Stommel (CDU/CSU) 12126 D Marschall (SPD) 12129 A Frau Funcke (FDP) . . . . . . . . 12131 C Frau Schleicher (CDU/CSU) 12135 A Frau Huber (SPD) 12138 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . . . 12140 B Kroll-Schlüter (CDU/CSU) 12142 B Frau Meermann (SPD) 12144 C Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . . 12147 B Frau Dr. Lepsius (SPD) 12150 D Braun (CDU/CSU) 12154 A Frau Dr. Timm (SPD) . . . . . . . . 12155 D Burger (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12159 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt — Drucksache 7/3304 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt — Drucksache 7/3642 — . . . . . . . . 12163 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fundrechts — Drucksache 7/3559 — 12163 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 5. Juli 1974 des Weltpostvereins — Drucksache 7/3580 — . . . 12163 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. November 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung — Drucksache 7/3587 — . . . . . . . . 12163 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Susset, Sauer (Salzgitter), Dr. Köhler (Wolfsburg), Schröder (Lüneburg), Dr. Sprung, Dr. Müller-Hermann, Gierenstein, Höcherl, Dr. Warnke, Seiters, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. zusätzliche Förderungsmaßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage — Drucksache 7/3558 — Susset (CDU/CSU) . . . . . . . . 12163 D Christ (FDP) 12165 D Reuschenbach (SPD) 12168 B Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute — Drucksachen 7/3082, 7/3605 — 12170 C Fragestunde — Drucksachen 7/3630 vom 15. 5. 75 und 7/3665 vom 21. 5. 75 — Presseberichte betreffend Erwägungen der Bundesregierung hinsichtlich einer Sondersteuer für die deutsche Erdgas- oder Erdölförderung; Wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines durch die Sondersteuer erzwungenen gleichförmigen Verhaltens der internationalen Mineralölkonzerne durch die Bundesregierung DringlAnfr C1 21.05.75 Drs 07/3665 Zeyer CDU/CSU DringlAnfr C2 21.05.75 Drs 07/3665 Zeyer CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . 12105 B, C, D, 12106 A, B, C ZusFr Zeyer CDU/CSU . . . 12105 B, C, 12106 A ZusFr Frau Pack CDU/CSU . . 12105 C, 12106 C ZusFr Dreyer CDU/CSU 12106 B ZusFr Sick CDU/CSU 12106 B ZusFr Huonker SPD 12106 C Dank des Bundeskanzlers an die Sowjetunion in seiner Rede am 7. Mai 1975; Beurteilung der Ereignisse des 17. Juni 1953 durch die Bundesregierung in diesem Zusammenhang MdlAnfr A78 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A79 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BK . . . . . 12106 D, 12107 A, B, C, D, 12108 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . 12107 A, B, 12108 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 III ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12107 B, C, 12108 C ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 12107 C, 12108 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 12107 D Einsetzung einer Untersuchungskommission zur Feststellung der Wahrung der Menschenrechte in Indochina MdlAnfr A80 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 12108 D, 12109 A, B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 12109 A, B Finanzielle Förderung von Schulbuchempfehlungen mit „Umschreibungen" der Vertreibungsverbrechen im Rahmen der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen MdlAnfr A81 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A82 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 12109 C, D, 12110A,B,C,D, 12111 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 12109 D, 12110 A, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 12110 A, 12111 A Hoheitsanspruch Ost-Berlins auf das S-BahnGelände in West-Berlin; Belastung des innerdeutschen Verhältnisses durch die Verweigerung und Verhinderung jeglicher Hilfe für das in die Spree gestürzte türkische Kind MdlAnfr A70 15.05.75 Drs 07/3630 Hösl CDU/CSU MdlAnfr A71 15.05.75 Drs 07/3630 Hösl CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . • . .12111 C, D, 12112A,B,C,D, 12113A ZusFr Hösl CDU/CSU . . . 12111 D, 12112B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 12112 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12112 D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 12112 D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . . 12113 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 12170 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12171*A Anlage 2 Stellungnahme des Bundesausschusses für Berufsbildung zur BerufsgrundbildungsjahrAnrechnungsverordnung MdlAnfr A3 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Gölter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 12171*D Anlage 3 Forderung von Gegenleistungen für Entwicklungshilfeleistungen an kommunistische Staaten MdlAnfr A4 15.05.75 Drs 07/3630 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 12171*D Anlage 4 Anordnung von Sicherheitsverwahrung für verurteilte Terroristen zum Schutz der Bevölkerung vor neuen strafbaren Handlungen nach Strafverbüßung vor und nach dem 1. Januar 1975 MdlAnfr A31 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12172* A Anlage 5 Beibehaltung der Orientierungszahlen über das reale Wachstum trotz veränderter Voraussetzungen; Bedingungen für eine Beendigung der konjunkturellen Übergangsphase und für die Erhöhung von Steuern MdlAnfr A46 15.05.75 Drs 07/3630 .Höcherl CDU/CSU MdlAnfr A47 15.05.75 Drs 07/3630 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12172* C Anlage 6 Errichtung von Energieparks für eine zentrale Elektrizitätsversorgung durch Kernkraftwerke; Erleichterung der Installierung von Trockenkühltürmen MdlAnfr A50 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A51 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12173* B Anlage 7 Anspruch von Gemeinden auf ERP-Mittel nach dem Beschluß des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" über den Wegfall des Status „Schwerpunktort"; Beginn der Förderung der mittelständischen Wirtschaft durch ERP-Darlehen MdlAnfr A54 15.05.75 Drs 07/3630 Lemmrich CDU/CSU MdlAnfr A55 15.05.75 Drs 07/3630 Lemmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12174* A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Anlage 8 Herausgabe einer Sammlung aller staatlichen Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft und die Gemeinden MdlAnfr A56 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 12174* B Anlage 9 Verlust des Anspruchs auf Betriebsrente bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses; Benachteiligung der wegen der Erziehung von Kindern vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit aufgebenden Frauen MdlAnfr A62 15.05.75 Drs 07/3630 Pawelczyk SPD MdlAnfr A63 15.05.75 Drs 07/3630 Pawelczyk SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12174* D Anlage 10 Ausgleichszahlungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die Landesversicherungsanstalten MdlAnfr A64 15.05.75 Drs 07/3630 Ziegler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12175* B Anlage 11 Einbeziehung weiterer Jahrgänge in die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs; Einführung von Vorsorgeuntersuchungen für Herz- und Kreislauferkrankungen MdlAnfr A65 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Enders SPD MdlAnfr A66 15.05.35 Drs 07/3630 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12175* D Anlage 12 Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 8 des Arbeitsförderungsgesetzes im Hinblick auf das gegenwärtige Lehrstellenangebot MdlAnfr A67 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12176* B Anlage 13 Anwendung der Besitzstandsklausel des Artikels 10 Nr. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters zur Sicherung von Waisenrenten aus Betriebsrenten und privaten Renten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres MdlAnfr A68 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU MdlAnfr A69 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12176* B Anlage 14 Verletzung von Verträgen, Abkommen und sonstigen Rechten durch die DDR bei der Verweigerung der Hilfeleistung für ein ertrinkendes Kind MdlAnfr A72 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12136* D Anlage 15 Zahl der Fälle von Mord, Totschlag, Verwundung und verweigerter Hilfeleistung mit Todesfolge durch die Grenztruppe der DDR an Demarkationslinie und Mauer seit Oktober 1969 und seit Abschluß des Grundvertrages; konkrete Bedeutung der Ausführung von Staatssekretär Dr. Schüler gegenüber dem Ständigen Vertreter der DDR am 14. Mai 1975 über die Beeinträchtigung des Verhältnisses zwischen den beiden deutschen Staaten MdlAnfr A73 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Marx CDU/CSU MdlAnfr A74 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12177* A Anlage 16 Zurückweisung von Behauptungen der Ostberliner Stellen im Zusammenhang mit der Verweigerung von Hilfeleistungen; Unterrichtung der türkischen Behörden über den Tod des türkischen Jungen an der Sektorengrenze MdlAnfr A75 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Jenninger CDU/CSU MdlAnfr A76 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 12177* C Anlage 17 Eröffnung des Goethe-Instituts in Singapur MdlAnfr A77 15.05.75 Drs 07/3630 Dr. Schmitt-Vockenhausen SchrAntw StMin Moersch AA 12178* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12067 173. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12171* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23.5. Adams* 23.5. Dr. Aigner* 23.5. Dr. Artzinger * 23.5. Dr. Barzel 23.5. Behrendt * 23.5. Blumenfeld 23.5. Buchstaller 23.5. Dr. Burgbacher * 23.5. Dr. Corterier 23.5. Damm 23.5. van Delden 23.5. Dr. Dregger 6.6. Egert 23.5. Dr. Enders 23.5. Engelsberger 23.5. Dr. Erhard 23.5. Dr. Evers 23.5. Fellermaier * 23.5. Flämig * 23.5. Frehsee * 23.5. Dr. Früh * 23.5. Gerlach (Emsland) * 23.5. Dr. Geßner 23.5. Gewandt 23.5. Härzschel * 22. 5. Handlos 23. 5. von Hassel 23.5. Hauck 23.5. Heyen 23.5. Hölscher 23.5. Dr. Hupka 23.5. Kater 31.5. Dr. h. c. Kiesinger 23.5. Dr. Klepsch 23.5. Krall 23.5. Krampe 24. 5. Dr. Kreile 23.5. Dr. Graf Lambsdorff 23.5. Lange * 23.5. Lautenschlager * 23. 5. Lücker * 24. 5. Mattick 23.5. Maucher 23.5. Memmel * 23.5. Metzger 23.5. Müller (Mülheim) * 23.5. Dr. Müller (München) ** 23.5. Dr. Müller-Emmert 23.5. Mursch (Soltau-Harburg) * 22. 5. Neumann 23. 5. Frau Dr. Orth * 23.5. Pawelczyk 23.5. Picard 23.5. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Richter 23.5. Frau Dr. Riedel-Martiny 23.5. Dr. Ritgen 21.6. Dr. Schäuble 23.5. Dr. Schollenberg 23.5. Schirmer 23.5. Schmidt (Kempten) 23.5. Schmidt (München) * 23.5. von Schoeler 23.5. Frau Schroeder (Detmold) 23.5. Dr. Schulz (Berlin) 6.6. Dr. Schulze-Vorberg 23.5. Dr. Schwencke ** 23.5. Dr. Schwörer * 23.5. Seefeld * 22.5. Springorum * 23.5. Dr. Starke (Franken) * 23.5. Strauß 23.5. Suck * 23.5. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 23.5. Dr. Waigel 23.5. Walkhoff * 23.5. Frau Dr. Walz • 22. 5. Wende 23. 5. Wohlrabe 23.5. Wolfram 22.5. Zywietz 7.6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 3) : Wann kann damit gerechnet werden, daß der Bundesausschuß für Berufsbildung zur Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gegenüber der Bundesregierung Stellung nimmt? Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 21. April 1975 mitgeteilt wurde, hat sich der Bundesausschuß für Berufsbildung schon am 20. März 1975 mehrheitlich gegen eine Aufhebung der vollen Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahres ausgesprochen. Gleichzeitig hat er den dafür zuständigen Unterausschuß beauftragt, die Beratungen über andere mögliche Maßnahmen zur Überwindung der im Zusammenhang mit der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung aufgetretenen Schwierigkeiten, wie z. B. eine Modifizierung der Berufsfelder, fortzusetzen. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird, läßt sich z. Z. noch nicht absehen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 4) : 12172* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Gilt für die Bundesregierung die in der Kölnischen Rundschau vom 14. Mai 1975 geäußerte Ansicht des Bundesministers Bahr, Chile werde solange keine Entwicklungshilfe erhalten, als dort die Demokratie abgeschafft sei, auch für die Entwicklungshilfe an kommunistische Staaten, und kann davon ausgegangen werden, daß die Bundesregierung zukünftig keine Entwicklungshilfe oder gleichwertige Leistungen ohne entsprechende Gegenleistungen mehr an kommunistische Staaten erbringen wird? Die Bundesregierung hat bereits am 4. Dezember 1974 in Ihrer Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Roser unter anderem ausgeführt: „Ein Vergleich zwischen zwei Empfängerländern deutscher Kapitalhilfe ist in genereller Hinsicht nicht möglich, weil Grundlagen und Ursachen ihrer jeweiligen weiteren Entwicklung völlig verschieden sind. Die länder-spezifischen Voraussetzungen bestimmen nach sorgfältigem Abwägen die Entscheidung über die Art der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit." Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 31) : In wieviel Fällen wurde bisher gegen verurteilte Terroristen auf Grund des vor dem 1. Januar 1975 geltenden Rechts Sicherungsverwahrung angeordnet, und glaubt die Bundesregierung, daß die seit dem 1. Januar 1975 geltenden Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung ausreichen, um die Bevölkerung davor zu schützen, daß verurteilte Terroristen ihre erkannte Absicht verwirklichen, nach Strafverbüßung erneut strafbare Handlungen, z. B. im Rahmen krimineller Vereinigungen, zu begehen? Der Bundesregierung ist bisher nicht bekanntgeworden, daß gegen Personen, die terroristischen Vereinigungen zuzurechnen sind, Sicherungsverwahrung verhängt worden ist. Die Frage geht im übrigen davon aus, daß die Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung mit Wirkung vom 1. Januar 1975 geändert worden sind. Dies trifft nicht zu. Die geltende Vorschrift über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung hat ihre Fassung mit Wirkung vom 1. April 1970 durch das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 25. Juni 1969 erhalten; die Regelung über die Sicherungsverwahrung ist seinerzeit mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen worden. In dieser Fassung ist die Vorschrift über die Sicherungsverwahrung mit unbedeutenden redaktionellen Änderungen in den neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs übergegangen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die seit dem 1. April 1970 geltenden Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung ausreichen, um die Bevölkerung vor solchen Tätern zu schützen, von denen angenommen werden muß, daß sie auch nach Verbüßung einer längeren Freiheitsstrafe weitere schwere Straftaten begehen werden. Die Vorschrift des Strafgesetzbuchs über die Sicherungsverwahrung (§ 66) ist auf Täter zugeschnitten, bei denen die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, daß sie infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, für die Allgemeinheit gefährlich sind. Die sonstigen Voraussetzungen für die Unterbringung sind in § 66 Abs. 1, 2 StGB in differenzierter Weise so umschrieben, daß berechtigten kriminalpolitischen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann und gleichzeitig das für das Maßregelrecht grundlegende Prinzip der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) gewahrt bleibt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 46 und 47) : Hält die Bundesregierung an der Ansicht ihres wirtschaftspolitischen Pressesprechers fest, daß sie ihre Orientierungszahlen z. B. über das reale Wachstum beibehalten kann, obwohl sich die tatsächlichen Voraussetzungen geändert haben? Unter welchen Bedingungen wäre die konjunkturelle Übergangsphase, innerhalb deren nach den Worten des Bundeswirtschaftsministers Steuern weder erhöht werden dürfen noch über Steuererhöhungen gesprochen werden darf, als beendet anzusehen? Zu Frage A 46: Ich gehe davon aus, daß mit dem in der Anfrage angesprochenen Begriff „Orientierungszahlen" die Jahresprojektion der Bundesregierung für 1975 gemeint ist, mit der nach § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft die für das laufende Jahr angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele dargestellt werden. Eine Korrektur der Jahresprojektion ist — wie an dieser Stelle bereits vor einem Monat im Zusammenhang mit einer ähnlichen Frage zum Ausdruck gebracht wurde — nicht beabsichtigt. Zwar ist es richtig, daß die Ausgangssituation an der Jahreswende 1974/75 ungünstiger war, als noch zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Jahreswirtschaftsberichts vermutet wurde (es lagen damals Produktionszahlen bis lediglich November vor). Für den Jahresverlauf — und dies ist das wesentliche — haben sich jedoch die Erwartungen — insbesondere auch hinsichtlich des Wirtschaftswachstums — nicht geändert. Sie sind vielmehr auch von der jüngsten Gemeinschaftsdiagnose der Institute voll bestätigt worden. Wörtlich heißt es im Gutachten der Institute, daß „das reale Bruttosozialprodukt im weiteren Verlauf dieses Jahres saisonbereinigt deutlich steigen wird". Trotzdem wird das gesamtwirtschaftliche Produktionsniveau im Jahresdurchschnitt 1975 allenfalls geringfügig über dem von 1974 liegen, weil sich die Ausgangsbasis im Verlaufe des 4. Quartals 1974 so stark abgeschwächt hat. Wie hoch das Wirtschaftswachstum im Jahresdurchschnitt 1975 tatsächlich sein wird, hängt weitgehend vom Zeitpunkt des konjunkturellen Wendepunkts ab, dessen präzise Vorhersage — auch nach dem Urteil der Institute — kaum möglich ist; schon eine Abweichung um 1 bis Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12173* 2 Monate würde für den Jahresdurchschnitt erhebliche Konsequenzen haben. Daher ist eine Vorhersage über das jahresdurchschnittliche Wirtschaftswachstum z. Z. mit besonders großen Unsicherheiten behaftet. Es erscheint kaum sinnvoll, die im Jahreswirtschaftsbericht genannten Zielgrößen an solche zur Zeit noch unsicheren Wahrscheinlichkeitsprognosen anzupassen. In diesem Zusammenhang sollte der unterschiedliche Charakter von Zielprojektion und Wahrscheinlichkeitsprognose nicht übersehen werden. Zu Frage A 47: Zur Kennzeichnung der gegenwärtigen Lage als „konjunkturelle Übergangsphase" habe ich bereits in meiner schriftlichen Antwort vom 15. Mai 1975 auf eine entsprechende Frage des Herrn Kollegen Niegel Stellung genommen. Dieser Text ist als Anlage 30 zum stenographischen Bericht über die Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Mai 1975 veröffentlicht worden und lag Ihnen bei Abfassung Ihrer Frage offenbar noch nicht vor. Insgesamt läßt sich zur derzeitigen Konjunkturphase folgendes sagen: Die rezessiven Tendenzen klingen offenbar ab, die Lage hat sich konsolidiert, und die Impulse aus den konjunktur- und fiskalpolitischen Maßnahmen lassen bei den aufgelockerten monetären Rahmenbedingungen erwarten, daß sich zusammen mit den wirtschaftsimmanenten Kräften im weiteren Verlauf eine aufwärts gerichtete Tendenz der Gesamtwirtschaft durchsetzt. Die weitere Entwicklung wird allerdings nicht zuletzt auch von der Auslandsnachfrage mitbestimmt werden. Nach der Beurteilung durch die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute (Gemeinschaftsdiagnose vom 25. April 1975) müßten die expansiven Impulse der Finanz- und Geldpolitik vollauf ausreichen, um einen neuen Aufschwung herbeizuführen. Im übrigen bin ich der Auffassung, daß eine auf Darlegung von Fakten und statistische Daten begrenzte Beschreibung der konjunkturellen Situation nicht der angemessene Anlaß für eine Diskussion über steuerpolitische Grundsatzfragen sein kann. Die Konjunkturlage ist nur einer von mehreren Aspekten, die es bei steuerpolitischen Entscheidungen zu beachten gilt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 50 und 51) : Ist es denkbar, daß aus gesamtwirtschaftlichen Gründen eine zentrale Elektrizitätsversorgung der Bundesrepublik Deutschland durch Kernkraftwerke in Form von Energieparks einer dezentralen, die bisher geplant ist, vorzuziehen ist, und auf Grund welcher Untersuchungen und Unterlagen kommt die Bundesregierung zu ihrem Urteil? Bis wann rechnet die Bundesregierung damit, daß Naß-Kühltürme in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr eingesetzt werden können, und in welchem Umfang ist sie bereit, die Installierung von Trocken-Kühltürmen zu erleichtern? Zu Frage A 50: Wissenschaftliche Untersuchungen über Energieoder Nuklearparks zeigen einerseits technische und wirtschaftliche Vorteile solcher Kraftwerksanordnungen auf. Durch Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen und gemeinsamer Hilfskomponenten lassen sich geringere spezifische Anlagekosten errechnen. Dort wo sich u. U. Wiederaufbereitungsanlagen und möglicherweise auch Endlagerungsplätze einbeziehen lassen, könnten sich darüber hinaus Vorteile für die Sicherheit des Brennstoffkreislaufs ergeben. Dem stehen andererseits Mehraufwendungen für Kühlung und Netzausbau sowie für höhere Übertragungsverluste gegenüber. Nuklearparks im Landesinneren werden nur mit Luftkühlung betrieben werden können, welche gegenüber der Naßkühlung wesentlich höhere Investitions- und Betriebskosten erfordert. Hohe Leistungskonzentrationen führen außerdem zu Problemen bei der Konstruktion der elektrischen Anlagen und Geräte (Schwierigkeiten bei der Beherrschung der Kurzschlußleistung). Andere Probleme ergeben sich für die Reservehaltung. Neben diesen elektrizitätswirtschaftlichen Momenten sind aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vor allem die Auswirkungen auf die Raumordnung zu beachten, die eine Massierung von Kraftwerken und Hochspannungsleistungen mit sich bringen. Die Bundesregierung läßt derzeit eine Studie über küstennahe Großstandorte anfertigen, die soweit nähere Erkenntnisse bringen soll. In der Bundesrepublik Deutschland besteht bereits ein ausgedehntes Hochspannungsnetz, das die weit verteilten, zum Teil verbrauchsnahen Kraftwerksstandorte miteinander und mit den Verbrauchszentren verbindet. Darauf basieren die gegenwärtigen Planungen der Elektrizitätswirtschaft. Dabei versucht sie schon heute weitgehend an einzelnen Standorten mehrere Kraftwerksblöcke zu vereinigen. (Beispiel: 4 Blöcke für Biblis). Zu Frage A 51: Die Bemühungen der Bundesregierung um möglichst sichere, wirtschaftlich und rationelle Stromerzeugung erfordern es, die noch vorhandenen Möglichkeiten für nasse Rückkühlung des Kraftwerksprozesses weitgehend zu nutzen. Die Abwärmekommission beschäftigt sich eingehend mit diesen Fragen. Auf Grund der bis heute angestellten Überlegungen kann damit gerechnet werden, daß doch bis in die 80er Jahre genügend Standorte für nasse Rückkühlung vorhanden sein werden. Die Bundesregierung verfolgt die Arbeiten zur Entwicklung von Trockenkühltürmen sehr aufmerksam. Ein erstes Großprojekt dieser Art wird in Schmehausen gebaut und mit öffentlichen Mitteln gefördert. Allerdings bringen auch Trockenkühltürme Probleme mit sich. Investitionsaufwendungen sind höher als bei Naßkühltürmen und aufgrund eines ungünstigeren thermischen Prozeßwirkungsgrades ist bei dieser Kühlungsart die elektrische Energieausbeute geringer. Davon würden leichtwassermoderierte Reaktoren besonders benachteiligt. Aus diesem Grunde sollte Trockenkühlung zunächst konventionellen Kraftwer- 12174* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, cien 22. Mai 1975 ken und Hochtemperaturreaktoren vorbehalten bleiben. Inwieweit weitere Förderungen notwendig sind, wird sich besser überblicken lassen, sobald Ergebnisse von Schmehausen vorliegen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 54 und 55) : Trifft es zu, daß Gemeinden, die nach dem jüngsten Beschluß des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nicht mehr den Status als Schwerpunktort behielten, der Zugriff auf wichtige Teile der ERP-Mittel verwehrt ist? Seit wann wird die mittelständische Wirtschaft mit ERP-Darlehen gefördert? Zu Frage A 54: Nein, es trifft nicht zu, daß die Gemeinden, die als Schwerpunktorte entfallen, aus dem ERP-Sondervermögen nicht mehr gefördert werden. Die im 4. Rahmenplan vorgesehene Übergangsregelung wird auch im ERP-Gemeindeprogramm angewendet. Danach können solche Schwerpunktorte, die ihren Status verloren haben, weil sie nicht mehr im Fördergebiet liegen, noch Anträge bis zum 31. Dezember 1976 stellen; die Investitionen müssen bis zum 31. Dezember 1979 abgeschlossen sein. Für alle anderen Schwerpunktorte wird die Förderung unverändert weitergeführt. Die vorhandenen Mittel reichen aus. Da verschiedentlich Zweifel entstehen, darf ich zur Klarstellung noch sagen: Die ERP-Umweltschutzprogramme für Abwasserreinigung, Luftreinhaltung und Abfallbeseitigung stehen allen Gemeinden ohne regionale Begrenzung offen, ebenso das M IV-Programm für Abfallbeseitigung der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Zur Information Die ERP-Ansätze betragen — in Mio. DM — Gemeinde programm Umweltschutz 1973 150 250 1974 165 280 1975 180 295 Zu Frage A 55: Die mittelständische Wirtschaft wird bereits seit Entstehung des ERP-Sondervermögens (Anfang der 50er Jahre) gefördert. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7'3630 Frage A 56) : Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung bisher unterlassen, eine umfassende Sammlung aller staatlichen Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft und für die Gemeinden von seiten des Bundes herauszugeben, obgleich dafür in der Bevölkerung und in der Verwaltung wegen der Unübersichtlichkeit auf diesem Gebiet ein dringendes Bedürfnis besteht? Mit Ihnen bin ich der Auffassung, daß alle interessierten Bürger ein Recht auf umfassende Information über öffentliche Finanzierungshilfen und Förderungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft haben. Die Möglichkeit, mit einer einzigen Veröffentlichung gleichzeitig über alle Finanzierungshilfen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft zu informieren, ist jedoch nicht der diesem Zweck adäquateste Weg. Die Interessenlagen der zu informierenden Kreise sind zu unterschiedlich. Eine solche Broschüre hätte nicht für alle Bereiche der gewerblichen Wirtschaft, sondern auch über alle Verwendungszwecke der zur Verfügung stehenden Förderhilfen berichten müssen. Wegen der notwendigen Beschreibung der Voraussetzungen und Konditionen der jeweiligen Fördermaßnahmen hätte auf die Wiedergabe von Richtlinien nicht verzichtet werden können. Daher wäre eine solche Darstellung sehr umfangreich geworden; ihre Übersichtlichkeit wäre eingeschränkt gewesen. Bei Einbeziehung aller Hilfen der Länder zugunsten der gewerblichen Wirtschaft hätten sich diese Nachteile vervielfacht. Änderungen einzelner Bestimmungen sind oft unvermeidlich. Dadurch würden Neuauflagen einer so umfangreichen Broschüre in kürzeren Zeitabständen erforderlich werden. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß die Wirtschaft an einer umfassenden Information über spezifische Hilfen und Maßnahmen für den jeweiligen Fachbereich interessiert ist. Broschüren mit einem solchen Informationsgehalt über ein zusammenhängendes Sachgebiet sind vom Erfolg her am wirksamsten und entsprechen dem Informationsbedürfnis der Fragesteller am besten. In diesem Zusammenhang möchte ich die Mittelstandsfibel, die jährlichen ERP-Broschüren und die jährlichen Rahmenpläne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nennen. Auch der Subventionsbericht der Bundesregierung, der alle zwei Jahre erstellt wird, bietet eine breite Erkenntnis- und Informationsbasis über die Förderung der gesamten Wirtschaft. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 7/3630 Fragen A 62 und 63) : Trifft es zu, daß auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Arbeitnehmer einen Anspruch auf Betriebsrenten trotz mehr als 12jähriger Betriebszugehörigkeit bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlieren können, wenn die Zeit der Betriebszugehörigkeit nicht zusammenhängend verbracht worden ist, sondern eine Unterbrechung aufweist? Sieht die Bundesregierung bejahendenfalls in dieser Tatsache eine Benachteiligung von Frauen, die wegen der Erziehung von Kindern vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und später wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, und hält die Bundesregierung eine Abhilfe durch eine Gesetzesänderung für möglich und nötig? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12175* Nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 behält ein Arbeitnehmer die Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung auch dann, wenn sein Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles endet, sofern in diesem Zeitpunkt der Arbeitnehmer mindestens das 35. Lebensjahr vollendet hat und — entweder die Versorgungszusage für ihn mindestens 10 Jahre bestanden hat — oder der Beginn der Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für ihn mindestens 3 Jahre bestanden hat. Die in der zweiten Alternativvoraussetzung genannte 12jährige Betriebszugehörigkeit muß zusammenhängend verbracht worden sein. Wird die Betriebszugehörigkeit vorher unterbrochen, so verfällt die Anwartschaft und kann später bei einem Neubeginn der Betriebszugehörigkeit nicht wieder aufleben, es sei denn, der Arbeitgeber ist aufgrund vertraglicher Vereinbarung bereit, die Unverfallbarkeit bereits früher eintreten zu lassen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Die gesetzliche Regelung gilt generell und betrifft daher nicht nur Frauen, die wegen der Erziehung von Kindern ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrechen, sondern auch Männer, die nach einem Arbeitsplatzwechsel später wieder für den früheren Arbeitgeber tätig werden wollen. Im Hinblick darauf, daß die gesetzliche Regelung nur eine soziale Mindestnorm darstellt, von der in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann, steht es dem Arbeitgeber frei, früher bei ihm verbrachte Dienstzeiten bei der Berechnung der Frist für den Eintritt der Unverfallbarkeit und bei der Bemessung der Anwartschaftshöhe mit zu berücksichtigen. Es kann davon ausgegangen werden, daß Arbeitgeber, die eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers wünschen, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung, derartige frühere Zeiten der Betriebszugehörigkeit anzurechnen, wird dagegen nicht für zweckmäßig gehalten. Ein solcher gesetzlicher Zwang würde die Gefahr in sich bergen, daß Arbeitgeber bei der Wiedereinstellung früherer Arbeitnehmer besondere Zurückhaltung üben werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 64) : Wie ist die Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Anfrage in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 9. April 1975 mit neuerlichen Meldungen zu vereinbaren, die Ausgleichszahlungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die Landesversicherungsanstalten würden nach neuesten Schätzungen mindestens 9 Milliarden DM, vielleicht sogar 11 Milliarden DM betragen, so daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ihre Reserven angreifen müsse wie schon im März 1975 mit 241 Millionen DM? Die unterschiedliche Höhe der von der Bundesregierung und in der Presse genannten Ausgleichszahlung von der Angestelltenrentenversicherung an die Rentenversicherung der Arbeiter geht im wesentlichen auf unterschiedliche Berechnungsmethoden zurück. Die Vorausberechnungen der Bundesregierung im Rentenanpassungsbericht 1975, die sich über 15 Jahre erstrecken, sollen die langfristige finanzielle Entwicklung erkennen lassen. Demgegenüber sind z. B. die kurzfristigen Schätzungen über die Entwicklung der Haushalte der Versicherungsträger von der Aufgabenstellung und der Methode her nicht vergleichbar. Ein Unterschied liegt insbesondere in der Behandlung der Beiträge an die Krankenkassen für die Krankenversicherung der Rentner. Hinzu kommt noch, daß alle Vorausschätzungen über die tatsächliche Höhe des Finanzausgleichs zwischen den Rentenversicherungszweigen mit den nicht im voraus bekannten Daten des Arbeitsmarktes und auch der Lohn- und Gehaltsentwicklung belastet sind. Bei der sich von Monat zu Monat verändernden Wirtschaftslage ändern sich selbstverständlich auch die Zahlen über die finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung. So sind die Rentenversicherungen beim Finanzausgleich für das jeweilige Kalenderjahr auf Vorausschätzungen angewiesen. Man wird also erst im Laufe des Jahres 1976 wissen, wie hoch der Finanzausgleich für das Jahr 1975 tatsächlich war. So wurde beispielsweise bei der endgültigen Abrechnung für das Jahr 1974 im Jahre 1975 festgestellt, daß rund eine halbe Milliarde DM zuviel von der Angestelltenrentenversicherung an die Arbeiterrentenversicherung überwiesen worden ist. Erst recht ist eine monatliche Betrachtungsweise, wie Sie sie am Ende Ihrer Frage für den Monat März anstellen, nicht hilfreich. Diese Ausgleichszahlungen sind gerade dazu gedacht, die finanzielle Situation in den beiden Zweigen der Rentenversicherung so zu gestalten, daß die Zahlung der Renten immer gewährleistet ist. Außerdem sind auch die 45 Milliarden DM aus dem Rücklagevermögen der beiden Versicherungszweige dafür bestimmt, vorübergehend auftretende Engpässe zu überwinden. Die Liquiditätsreserve ist im übrigen so hoch, daß eine Besorgnis für die Zahlung der Renten nicht gerechtfertigt ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/3630 Fragen A 65 und 66) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, weitere Jahrgänge in die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs einzubeziehen, da der bisherige Kreis der Berechtigten verhältnismäßig wenig Gebrauch von den angebotenen Untersuchungen machte? Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen, auch für Herz- und Kreislauferkrankungen Vorsorgeuntersuchungen einzuführen, nachdem statistisch erwiesen ist, daß mehr Menschen an diesen Krankheiten sterben als an Krebs? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung 12176* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 auf Grund verstärkter Aufklärung in zunehmendem Maße die ihnen zur Verfügung stehenden Früherkennungsmaßnahmen in Anspruch nehmen werden. Die im Gesetz festgelegten Altersgrenzen erfassen die Jahrgänge der Versicherten, die durch solche Krebsarten gefährdet sind, zu deren Bekämpfung die Früherkennungsuntersuchungen bestimmt sind. Es ist daher sozialpolitisch nicht erforderlich, den anspruchsberechtigten Personenkreis zu erweitern. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung hat eine Empfehlung zur Erweiterung der bestehenden Früherkennungsuntersuchungen auf Krankheiten des Kreislaufsystems erarbeitet. In dieser Empfehlung hält es die Sachverständigenkommission für erforderlich, vor der allgemeinen Einführung der vorgeschlagenen Früherkennungsuntersuchungen eine Systemerprobung des Vorgehens in ausgewählten Bezirken vorzunehmen und die vergleichende Wertung der Ergebnisse dieser Erprobung dazu geeigneten Wissenschaftlern zu übertragen. Die Bundesregierung bereitet derzeit die vorgeschlagenen Modellversuche vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage A 67): Welche Rechtsverordnungen sind bisher im Hinblick auf den § 9 des Arbeitsförderungsgesetzes von 1969 erlassen worden, und welche Verordnungen gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf die gegenwärtige Lage im Bereich des Lehrstellenangebotes in der Bundesrepublik Deutschland gegebenenfalls zu erlassen? Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Berufsbildungsgesetzes sieht eine umfassende Regelung der Statistik der betrieblichen Berufsausbildung vor. In diesem Zusammenhang sollen künftig jährlich einmal die bei den Ausbildungsbetrieben besetzten und nicht besetzten Ausbildungsplätze erhoben werden. Der Berufsbildungsbericht, der nach dem Entwurf jedes Jahr zum 1. März vorzulegen ist, soll u. a. die Zahl der am 30. September des vergangenen .Jahres nicht besetzten Ausbildungsplätze und für das laufende Kalenderjahr die bis zum 30. September zu erwartende Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze angeben. Der Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 9 des Arbeitsförderungsgesetzes erscheint auch daher nicht mehr zweckmäßig. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 68 und 69) : Findet nach Auffassung der Bundesregierung die Besitzstandsklausel des Artikels 10 Nr. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters, wonach entsprechend dem Willen des Gesetzgebers nachteilige Folgen aus der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters bei Renten in jedem Fall ausgeschlossen sein sollten, auch auf Betriebsrenten und private Renten Anwendung, so daß etwa laut einem 1970 unter früherem Recht vereinbarten Geschäftsführervertrag „noch minderjährige Kinder eine volle Waisenrente in Höhe von 15 % der väterlichen Rente" bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres anzusprechen haben? Ist es — falls die vorausgehende Frage bejaht wird — mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, wenn eine Finanzbehörde den Standpunkt vertritt, eine 1974 achtzehn Jahre gewordene Waise habe als nunmehr Volljährige keine Rente aus dem Geschäftsführervertrag ihres Vaters mehr anzusprechen, während Waisen, die eine gesetzliche Rente erhalten, ihren Rentenanspruch bis zu ihrem 21. Lebensjahr behalten? Das Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters enthält eine Übergangsregelung für die erhöhten Witwenrenten der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung. Es ist sichergestellt worden, daß Witwen, die ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen, die erhöhte Witwenrente auch dann weiter gezahlt bekommen, wenn das Kind durch das Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters vor dem 21. Lebensjahr volljährig geworden ist. Die Vorschrift sollte ausschließlich Renten der Sozialversicherung erfassen, nicht aber Betriebsrenten oder private Renten für Waisen. Für privatrechtlich vereinbarte Renten gilt nach wie vor der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der im Vertrag zum Ausdruck gekommene Parteiwille ist für die Auslegung maßgebend. Ob die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters Auswirkungen auf die Waisenrenten aufgrund von Geschäftsführerverträgen hat, hängt deshalb von der Ausgestaltung des Vertrages im Einzelfall ab. Betriebliche Versorgungsregelungen knüpfen für die Dauer der Zahlung von Waisenrenten schon bisher regelmäßig nicht an das Volljährigkeitsalter, sondern an die Vollendung eines bestimmten Lebensalters an. Ihre zweite Frage haben Sie für den Fall gestellt daß die erste Frage zu bejahen ist. Da dies aber, wie ich ausgeführt habe, nicht der Fall ist, möchte ich mich auf folgende Bemerkungen beschränken: Die für die Waisenrenten der Sozialversicherung bedeutsamen Altersgrenzen sind, wie schon nach früherem Recht, unabhängig vom Volljährigkeitsalter. Diese Waisenrenten werden allgemein bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen, z. B. längere Ausbildung, vorliegen, werden sie bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Zu der von Ihnen genannten Auskunft einer Finanzbehörde kann ich mich ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht äußern. Ich bin gerne bereit, den Fall prüfen zu lassen, falls Sie mir entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen möchten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Frage A 72) : Welche Verträge, Abkommen oder sonstige Rechte verletzte nach Auffassung der Bundesregierung die DDR im Zusammenhang mit der Verweigerung der Hilfeleistung für ein ertrinkendes Kind durch die „Grenztruppe der DDR"? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 12177* Die Bundesregierung ist sich mit den Regierungen der Drei Mächte und mit dem Senat von Berlin darin einig, daß es in diesen und ähnlich gearteten Fällen in erster Linie darum geht, einem in Lebensgefahr befindlichen Menschen zu helfen. Ein solcher Vorgang beeinträchtigt die Bemühungen um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten, er steht im Gegensatz zu dem erklärten Willen, den die Vertragspartner des Viermächte-Abkommens wie auch die Vertragspartner des Grundlagenvertrages in dessen Präambel zum Ausdruck gebracht haben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 73 und 74): Wieviel Fälle von Mord, Totschlag, Verwundung und verweigerter Hilfeleistung mit Todesfolge hat die Bundesregierung von seiten der DDR und Ost-Berlins an und bei der Demarkationslinie und Mauer seit Oktober 1969 und seit Abschluß des Grundvertrags festgestellt? Was bedeutet die Ausführung von Staatssekretär Dr. Schüler gegenüber dem Ständigen Vertreter der DDR am 14. Mai 1975 konkret und im einzelnen, daß die Bemühungen der Bundesregierung um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten schwer beeinträchtigt worden seien? Zu Frage A 73: Die Bundesregierung legt angesichts dieses empörenden Unglücksfalles Wert auf die Feststellung, daß unterschieden werden muß zwischen direkter Gewaltanwendung gegen Menschen (z. B. Mord, Totschlag, Verwundung) und dem Verweigern bzw. Untersagen einer Hilfeleistung zur Rettung eines in Lebensgefahr befindlichen Menschen. Hier kann eine Verbesserung der Situation nur erreicht werden, wenn differenziert wird, d. h. konkret: wir hoffen und wünschen, daß die angestrebte Vereinbarung zur Rettung bei Unglücksfällen an der Sektorengrenze schnell zustande kommt, damit das Problem des Untersagens einer Hilfeleistung nicht mehr auftritt. Davon zu trennen ist das Schicksal jener Menschen, die beim Versuch, aus der DDR zu fliehen, ums Leben kommen. Seit Oktober 1969 waren dies — soweit sich das überhaupt feststellen läßt — bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages 11 Fälle an der Grenze zur DDR und 3 Fälle in Berlin, seit dem Abschluß des Grundlagenvertrages bis heute 4 Fälle an der Grenze zur DDR und 1 Fall in Berlin. Zu Frage A 74: Staatssekretär Dr. Schüler hat den Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Herrn Dr. Kohl, am 14. Mai 1975 zu sich gebeten und ihn auf folgendes hingewiesen: „Die Bundesregierung hat kein Verständnis dafür, daß Grenzorgane der DDR am 11. Mai die rechtzeitige Hilfeleistung für das in die Spree gestürzte Kind durch die Westberliner Feuerwehr verweigert haben. Mit den Regierungen der Drei Mächte und dem Senat von Berlin ist die Bundesregierung der Auffassung, daß alle juristischen oder politischen Überlegungen zurücktreten müssen, wenn es darum geht, einem in Lebensgefahr befindlichen Menschen Hilfe zu leisten. Mit Empörung und Trauer hat die Bevölkerung auf die unfaßbare Nachricht vom Tod des Kindes reagiert. Die Bemühungen der Bundesregierung um ein besseres Klima zwischen den beiden deutschen Staaten sind schwer kompromittiert worden." Dieser Erklärung habe ich im Namen der Bundesregierung nichts hinzuzufügen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3630 Fragen A 75 und 76): In welcher Form und mit welchen Argumenten bat die Bundesregierung die Behauptung von Ostberliner Stellen zurückgewiesen, die verweigerte Hilfeleistung an dem türkischen Jungen Cetin Merb sei auf Westberliner Verschulden zurückzuführen? Hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat und den drei westlichen Gewahrsamsmächten den türkischen Behörden alle notwendigen Einblicke und Kenntnisnahmen gewährt, um den Vorgang um den ertrunkenen türkischen Jungen eindeutig aufzuklären? Zu Frage A 75: Der Westberliner Senat hat die Anschuldigungen der DDR zurückgewiesen. Der Regierende Bürgermeister hat u. a. am 12. und am 15. Mai im Fernsehen Stellung genommen und nachdrücklich den Versuch der DDR zurückgewiesen, die Schuld an dem tragischen Vorfall dem Senat zuzuschieben. Hier gehe es eindeutig darum, daß an den Grenzen endlich etwas Normales eintrete, nämlich daß jeder, der retten wolle, auch retten könne. Dazu brauche man keine Vereinbarung. Der Senat sei dennoch bereit, eine Vereinbarung abzuschließen, aber nur, wenn sie nicht im Widerspruch zum ViermächteStatus für ganz Berlin stehe. Der Sprecher des Berliner Senats hat an verschiedenen Stellen zum Ausdruck gebracht, daß es jenseits aller politischen Probleme um die einfachsten Gebote der Menschlichkeit und der Nächstenhilfe ging. Die DDR sei während der Verhandlungen über Rettungsmaßnahmen an den Sektorengrenzen nicht von der Pflicht entbunden, Rettungshandlungen am Ort des Unglücks zuzulassen. Sie kompromittiere sich restlos, wenn sie versuche, am Beispiel tragischer Unglücksfälle den Status der Stadt widerrechtlich und einseitig zu verändern. Die Bundesregierung hat das, was von ihrer Seite aus zu diesem Unglücksfall zu sagen ist, durch Staatssekretär Dr. Schüler dem Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Herr Dr. Kohl, mitteilen lassen. Zu Frage A 76: Die in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen sind ergriffen worden. 12178* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1975 Anlage 17 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3630 Frage A 77) : Wann ist mit der Eröffnung des Goethe-Instituts in Singapur zu rechnen, dessen Notwendigkeit von allen zuständigen Stellen seit langem bejaht wird? Mit der Eröffnung der Zweigstelle des Goethe-Instituts in Singapur ist — vorbehaltlich einer befriedigenden Regelung der die Funktionsfähigkeit des Instituts sichernden Statusfragen — aller Voraussicht nach noch im Laufe dieses Jahres zu rechnen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willi-Peter Sick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Kollege Mahne hat eben diese dritte Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes in einen gewissen Zusammenhang gestellt, als sei mit dem geltenden Recht alles in den Griff zu bekommen. Ich habe da gewisse Zweifel, Herr Kollege Mahne.
    Vordergründig handelt es sich bei dem, was wir heute tun, um die Angleichung von Rechtsnormen an veränderte ökonomische Fakten. Das ist ein normaler Vorgang, und damit könnte es sein Bewenden haben. Ich meine allerdings, daß dies im vorliegenden Fall wohl nicht mehr reicht und daß wir uns von der Verkehrspolitik her werden Gedanken machen müssen, ob die Rechtssystematik, mit der wir uns hier beschäftigen, noch ausreicht, um die, wie ich es ausdrücken möchte, ökonomische Systematik, wie sie sich heute darbietet, abzudecken.
    Ich habe da meine Zweifel, und zwar einfach deswegen, weil die Grundlage des bisherigen Verkehrsordnungsrechts in der Bundesrepublik das Primat der Schiene war, und zwar zu Recht. Es war die Schiene, die das starke Monopol hatte, und es war die Schiene, die deshalb gemeinwirtschaftlich fuhr. Aber es ist auch die Schiene, die sich jetzt selbst dieses Vorteils begibt, indem sie sich aus der Fläche herauslöst und damit, so meine ich, ganz andere Bedingungen für die Entwicklung von Verkehrsrecht für die Zukunft setzt, als das bisher der Fall war.
    Ich denke hier an das, was der Herr Bundesverkehrsminister jetzt über ,die langfristige Entwicklung, über die Orientierung der Schiene nur auf den Fernverkehr, gesagt hat. Die Schiene ist ja ein wichtiger Verkehrsträger, und Verkehr ist in erster Linie ein ordnungspolitischer, ein raumordnungspolitischer, ein gestaltender Faktor. Dem werden wir als Verkehrspolitiker Rechnung tragen müssen, wenn wir es ernst meinen mit dem Zusammenhang zwischen Raumordnung, Regionalpolitik und Verkehrspolitik;

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    das also in bezug auf die ländlichen Räume. Ich meine, wir sollten uns mehr denn je Mühe geben, die Verklammerung zwischen den einzelnen Sachgebieten und nicht immer nur dieses kleine Spezialinteresse zu sehen; denn alle Spezialdinge hängen irgendwo miteinander zusammen und haben negative und positive Wirkungen.
    Ich darf hier nur erwähnen, wohin etwa unsere Überlegungen bei der Verkehrspolitik in Zukunft werden gehen müssen. Wenn der Schienenverkehr zurückgeht, werden beispielsweise immer weniger Orte — natürlich in den ländlichen Räumen — an einen Stückgutbahnhof heran können. Das aber hat standortmäßig direkte Kostenauswirkungen. Das heißt nämlich — in aller Kürze dargestellt —, daß die armen, die ländlichen Gebiete, kostendeckend werden fahren müssen in bezug auf die Vorfracht von ihrem Ort zum nächsten Stückgutbahnhof; von dort wird subventionierter Schienenverkehr in die Ballungsräume betrieben, und die Nachlauffracht vom letzten Bahnhof in das Dorf muß wieder kostendeckend sein.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es! Leider wahr!)

    Das bedeutet, daß die armen Räume ihre vollen Kosten bezahlen, während die reichen Räume weiterhin subventioniert werden. Wohin das raumordnungspolitisch und standortpolitisch führt, liegt auf der Hand.

    (Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/CSU] : Zweiteilung des Bundesgebietes!)

    — Richtig, Herr Kollege Schulte.
    Ich erwähne dies, Herr Kollege Mahne, auch deshalb: Wir werden uns darüber Gedanken machen müssen, weil Verkehrspolitik nicht nur etwas ganz Spezifisches ist, sondern etwas Umgreifendes. Verkehr ist eine Basisvoraussetzung für alles Wirtschaften schlechthin.
    Wir werden folgende Überlegungen. anstellen müssen — ich will sie nur andeuten —: Bleiben wir bei dem Begriff der Nahzone wie bisher? Stellen wir Verkehre von der Kontingentierung — 31/2 t bisher, 4 t später — frei? Wagen wir uns überhaupt an die Neuordnung der Kontingente heran? Und so weiter.
    Sie haben, Herr Kollege Mahne, den materiellen Inhalt des Gesetzes im großen bereits geschildert. Ich will darauf nicht noch einmal im einzelnen eingehen, sondern nur wenige der, ich würde sagen: neuralgischen Punkte ansprechen.
    Aus der Sicht des Gewerbes wäre das beispielsweise beim § 20 die Abschaffung der Kundensatz-



    Sick
    verordnung. Ich teile die Bedenken, die hier vom Gewerbe gekommen sind, daß nun eine Überflutung kommen könnte, nicht. Denn gerade im Speditionsgewerbe sind die Anforderungen an die Kapitalausstattung und an die Ausstattung mit Spezialwissen so groß und ist der Organisationsgrad, der dort erforderlich ist, so hoch, daß mit einer großen Fluktuation nicht gerechnet werden kann. Womit viel eher gerechnet werden könnte — darauf werden wir achten müssen —, ist eine zu starke Konzentration wegen dieser erheblichen Vorleistungen. Eine zu starke Konzentration würde natürlich wieder zur Betätigung in betriebswirtschaftlich interessanten Feldern führen. Das wäre wieder der Ballungsraum, dort, wo das Aufkommen ist. Hier wäre die Negativwirkung wieder der Rückzug aus der Fläche, aus den schwachen Räumen, was dann dort erhöhte Kosten mit erneuten Standortnachteilen zur Folge hätte. Das wird viel eher unsere Sorge sein. Wir müssen beobachten, wohin dies geht. Das ist ein ausgesprochen raumordnungspolitischer Effekt, der uns durchaus interessiert, wenn wir sowohl den Auftrag aus dem Grundgesetz wie auch den aus dem Raumordnungsgesetz wie auch den aus den Bundesraumordnungsprogrammen ernst nehmen, und ich weiß, daß wir das gemeinsam tun.
    Ein weiterer neuralgischer Punkt ist § 48 a, die weitere Abgrenzung von Werkverkehr gegenüber dem gewerblichen Güterverkehr. Auch hier, meine Damen und Herren und meine Freunde von der Verkehrspolitik, werden wir uns in wahrscheinlich sehr kurzer Zeit neue Gedanken machen müssen, wie wir denn diese ländlichen Räume in zumutbarer Weise mit einem ausreichenden Verkehrsangebot versehen. Ich will heute nicht mehr sagen: Wir werden darauf achten, daß die durch Änderung des Kartellrechts gerade erst geschaffenen Kooperationsmöglichkeiten im mittelständischen Gewerbe hierdurch nicht wieder verschüttet werden; denn das wäre wohl eine Entwicklung, wo beim Gesetzgeber die eine Hand nicht weiß, was die andere tut.
    Ich komme nun zur Tarifüberwachung im Güternahverkehr. Das ist einer der Hauptpunkte. Hierzu will ich einige klare Worte sagen. Die Einführung der Buchführungspflicht, die Bezugnahme auf § 29 in § 85 Abs. 3 ist unstreitig. Es wird auch für das Gewerbe selbst hilfreich sein, mit ordnungsgemäßen betriebswirtschaftlichen Unterlagen die eigene Position jeweils hinreichend bestimmen zu können, um daraus die betriebswirtschaftlich richtigen Entscheidungen ableiten zu können.
    Die Tarifüberwachung, die vom Gewerbe gefordert wird, muß weiterhin skeptisch und vorsichtig betrachtet werden, und zwar im Interesse des Gewerbes selbst und im Interesse unserer Systematik,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    der Systematik nämlich, daß wir die freie Marktwirtschaft und innerhalb dieser Marktwirtschaft nur mit ganz bestimmten Begründungen geregelte Bereiche haben. Zu diesen Bereichen gehörte der Nahverkehr bisher nicht. Wer einmal nachliest ich habe es getan —, was in den 50er Jahren gesagt wurde, als der Fernverkehr der Überprüfungspflicht
    unterworfen wurde, wird diese Bedenken erneut bestätigt finden.
    Wir dürfen nicht den Fehler machen, anzunehmen, es handele sich beim Güternahverkehrsmarkt um einen homogenen Markt. Er ist in den Teilbereichen so heterogen wie kaum einer, sowohl regional wie sektoral wie strukturell und konjunkturell — bezüglich der Baustellen —; Sie alle kennen das, und ich will darauf nicht im einzelnen eingehen.
    Wir werden also dieser Überwachung zustimmen; wir haben ja auch im Hearing gemeinsam das Pro und Kontra gehört. Ich kann davon ausgehen, daß Sie unserem Entschließungsantrag zustimmen werden, der besagt, daß wir uns nach zwei Jahren von der Bundesregierung werden Bericht erstatten lassen, wie das denn gelaufen ist.
    Auf gar keinen Fall — das stelle ich hier auch
    vor der Öffentlichkeit fest — betrachten wir die jetzige Regelung so quasi als eine Methode, den Fuß in die Tür zu setzen, als einen Einstieg in eine umfassende Überwachung des Tarifwesens im Güternahverkehr. Ich lege Wert darauf, dies festzustellen, und ich freue mich darüber, daß der Herr Berichterstatter dies auf einmütigen Wunsch des Ausschusses — in seinem Schriftlichen Bericht auch ausdrücklich gesagt hat. Ich glaube, wir täten mit einem solchen Einstieg auch dem Gewerbe keinen Gefallen, einmal abgesehen davon — aber das soll das Gewerbe mit sich ausmachen —, wie das mit den sozialen Überlegungen zu verstehen ist, wenn man beikommt und sagt: Ich habe nur eine kleine Zahl großer Fische, und alle sollen bezahlen.
    Aber, meine Damen und Herren, das Herzstück war die Steuerreform, und dieses Problem ist nicht gelöst worden. Hier, so muß ich in aller Kürze sagen, ist die Regierung an ihrer eigenen Unfähigkeit, die Bedingungen für einen Wirtschaftsaufschwung zu schaffen, wieder gescheitert. Die Bedingungen für den Aufschwung, von dem soviel geredet wird und der nicht kommt, ist nämlich, daß die Wirtschaft überhaupt erst einmal wieder in Gang kommt, daß die Pferde einmal wieder saufen. Nur, das Brackwasser, das ihnen heute angeboten wird, werden sie nicht saufen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich frage mich, meine Damen und Herren: Woher soll das Vertrauen kommen? Es ist unvertretbar, was hier geboten wird, was man diesem Gewerbe zugemutet hat, diesem Gewerbe, welches einem direkten Existenzdruck, der Gefahr einer Existenzvernichtung ausgesetzt ist. Es wird vertröstet, es wird gesagt: wir möchten ja gerne, aber wir können leider nicht. Welche Assoziationen es in diesem Zusammenhang gibt, überlasse ich jedem selber. Auch damit, daß Herr Minister Gscheidle hier Absichtserklärungen abgibt, ist dem Gewerbe nicht geholfen. Damit wird ein wichtiger mittelständischer Bereich unseres Gewerbes — ich befürchte, fast vorsätzlich — vernichtet und zerstört. Dann von Aufschwung zu reden, dann den Eindruck zu erwecken, es gehe ja aufwärts, das, meine Damen und Herren, ist eine Blasphemie. Hier, so würde ich sagen, befin-



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    det sich die Bundesregierung in der Kontinuität des Versagens.
    Ich würde zugeben, Herr Kollege Ollesch mit seiner großen Sachkunde ist als Motor der Verkehrspolitik auf Vollast gelaufen, aber es fehlt zwischen Ihnen, meine Herren von der Koalition, und dieser Regierung das Getriebe, die Kupplung, die Ihre Aktivitäten auch umsetzen könnte. damit etwas passiert. Es nützt gar nichts, groß im Leerlauf daherzureden oder sonst etwas zu tun und dann nachher zu sagen: Wir konnten es ja leider nicht durchsetzen.

    (Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/CSU] : Und bei der Abstimmung fehlen!)

    — Und bei der Abstimmung nicht da sein. Kollege Schulte, das war, würde ich sagen, wieder einer der treffenden Zwischenrufe.
    Hier also, meine Damen und Herren, sollte man für eine bessere Kupplung sorgen, für eine bessere Verbindung, damit das, was wir gemeinsam beschlossen hatten und das soll einmal festgestellt werden —, auch in die Praxis umgesetzt werden kann.
    Ich bin der Auffassung, daß wir gerade im Verkehrsgewerbe als dem Gewerbe, welches eine der Grundbedingungen ist, um überhaupt wieder die Wirtschaft in Gang zu setzen, besonders die mittelständische Struktur brauchen. Eine Politik, die sich mit Absichtserklärungen um die Regelung der notwendigen Dinge herumdrückt, ist es tut mir leid
    — eine unseriöse Politik. Ich habe zu Anfang die Kollegen im Ausschuß bedauert, die mit uns gemeinsam beschlossen hatten, die Kfz-Steuer-Neuregelung durchzuführen, und nun revozieren mußten mit der ausdrücklichen Begründung — das wurde heute gesagt —, die Kassen seien leer.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Auf höheren Befehl!)

    — Auf höheren Befehl. — Aber denken wir einen Augenblick darüber nach! Die Kassen sind leer, das ist zwar richtig. Aber die sind nicht von selbst leer, sondern durch die Mißwirtschaft dieser Bundesregierung auf finanzpolitischem Gebiet, auf wirtschaftspolitischem Gebiet. Nur, es gibt ja immer einen neuen Anfang, wenn man es richtig macht und die Daten richtig setzt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wenn man will!)

    — Wenn man will, aber nicht alleine, sondern wenn man die Daten richtig setzt. Das Wollen allein genügt nicht, wenn man nicht auch das Richtige dafür tut. Die Bedingung dafür ist, daß man einmal die Wirtschaft wieder in Gang setzt und daß man wieder die Kuh füttert, die man melken will.
    Hier aber tritt genau das Gegenteil ein. Man ist dabei, insbesondere auch im grenzüberschreitenden Verkehr — dazu wird im einzelnen mein Kollege Dreyer nachher einiges sagen ein Gewerbe in seiner Substanz zu vernichten. Wir sind dabei, volkswirtschaftlich gesehen, international Verkehre zu verlieren, Verkehre, die wir, da sie in einen bereits weitgehend gemeinsamen Markt hineinfließen, nicht wiederbekommen; die sind unwiderruflich verloren.
    Ein weitere Folge dieser Verkehrspolitik, wie sie sich heute darstellt, die vom Ansatz her in die Konzentration hineinmündet, ist, daß die wichtige Aufgabe, alle Räume gleichmäßig mit den Leistungen zu versorgen, auf die es ankommt, vernachlässigt wird, daß wir uns also immer mehr von der Zielsetzung entfernen, überall zumindest vergleichbare Lebensbedingungen zu schaffen. Bei Fortführung dieser Verkehrspolitik kommen wir in eine schizophrene Lage. In den ländlichen Räumen müssen wir — nicht nur wegen des Rückganges der Schiene — Straßenersatzinvestitionen vornehmen, und wegen der Subventionierung in den Ballungsräumen frißt die Schiene in Kürze den gesamten Verkehrshaushalt auf. Immer weniger bleibt übrig, um die notwendigen Schienenersatzverkehrsleistungen zu finanzieren. Da frage ich mich: wo bleibt denn dann die dienende Rolle der Verkehrspolitik, ihre Aufgabe, ein Faktor innerhalb der Gesamtwirtschaft zu sein, aber der wichtigste, der grundsätzliche Faktor, wie ich sagte, die Basisvoraussetzung, um die gleichmäßige Entwicklung herbeizuführen?
    Ich bin also der Auffassung — diese Forderung sollten wir gemeinsam an die Bundesregierung stellen —, daß hinsichtlich der Bedienung des Verkehrshaushalts mehr getan werden muß — aus dieser Sicht der Dinge , daß überproportional aus dem begrenzten Haushalt Mittel zugewiesen werden müssen, um die Basisbedingungen in Ordnung zu halten, um die Voraussetzungen für einen neuen Aufschwung zu schaffen, damit nicht nur davon geredet werden muß, sondern damit wir auch tatsächlich etwas tun können. Denn, wie ich sagte, es kommt darauf an, wirklich etwas zu tun.
    Es kommt aber auch entscheidend darauf an, daß wir bei dem betroffenen Gewerbe das Vertrauen wiederherstellen. Sie alle — auch von der Koalition — haben mit den Vertretern des Gewerbes Ihre Gespräche geführt. Sie alle wissen, daß es hier nicht um ein akademisches Problem geht, daß die Sorgen echt auf den Nägeln brennen und daß es sich natürlich nicht nur um das Güterkraftverkehrsgesetz handelt aber nur das ist heute zu behandeln , sondern daß die Dinge weitergehen.
    Meine Bitte auch an die Freunde bei der Koalition: Lassen Sie uns versuchen, hier gemeinsam zu einer Regelung zu gelangen, die diesen wichtigen Bereich, den wir alle zusammen vorsätzlich aus der völligen Freiheit der Marktwirtschaft herausgenommen haben, in Ordnung hält, damit wir hier keine Einbrüche bekommen, die nicht nur das Verkehrsgewerbe negativ betreffen, die sich nicht nur wirtschaftspolitisch im einzelnen statistisch und steuerlich negativ auswirken, sondern die auch strukturelle Schäden verursachen, deren Wirkungen wir in absehbarer Zeit nicht wieder werden beheben können.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das ist das eigentlich Wichtige und Entscheidende hier beim Güterkraftverkehrsgesetz, welches wir heute beraten, wobei wir uns, wie gesagt, in der Materie völlig einig sind. Uns kam es dabei darauf an, noch einmal deutlich zu machen, daß es um mehr geht als um eine rein gesetzestechnische Regelung,



    sick
    daß es darum geht, hier auch für die Zukunft die Rechtssystematik weiter zu entwickeln, auch den Schienenverkehr richtig in ein Gesamtkonzept einzubetten, in das er hineingehört. Wir müssen von der klassischen Art und Weise herunterkommen, alles unter dem Primat des Schienenverkehrs zu sehen, denn dafür sind die Bedingungen nicht mehr gegeben.
    Meine Damen und Herren, wir werden diesem Gesetz in der Hoffnung, daß sich hierzu eine realistischere und verläßlichere Betrachtungsweise bei allen anderen Beteiligten ergibt, zustimmen. Wir werden auch dem gemeinsamen Entschließungsantrag zustimmen und werden unsererseits alles tun, damit das, was in diesem Entschließungsantrag angedeutet wird, auch in die Tat umgesetzt wird. Wir bitten Sie weiterhin, dem von uns vorgelegten Entschließungsantrag zuzustimmen, daß nach Ablauf von zwei Jahren darüber berichtet wird, wie sich insbesondere beim Güternahverkehr die Tarifüberwachung ausgewirkt hat.
    In diesem Sinne stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hoffie.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus-Jürgen Hoffie


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Dritten Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes schaffen wir die Voraussetzungen für eine erhebliche Förderung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit des betroffenen Gewerbes. Eine Reihe von in der Praxis des Güterkraftverkehrs seit langem erkannten Mängeln und Schwächen werden beseitigt, Wettbewerbsverzerrungen abgebaut und notwendige Kontrollmechanismen gesetzlich geregelt.
    Die Freien Demokraten begrüßen es, daß diese von ihnen seit Jahren verfolgte Zielsetzung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in einigen wichtigen Punkten erreicht wird. Das betrifft die Anpassung des Güterkraftverkehrs an die kommunale Neugliederung genauso wie die Maßnahmen zur Eindämmung des unechten oder grauen Werkverkehrs, und das schließt die wirksamere Tarifüberwachung ebenso ein wie die Einführung der Buchführungspflicht für die Unternehmen des Güternahverkehrs.
    Mit Befriedigung können wir weiter feststellen, daß der Forderung der Koalitionsfraktionen voll entsprochen wurde, den Gesetzentwurf dahin gehend zu erweitern, daß die zum 30. Juni auslaufenden Kundensatzverordnungen des Spediteursammelgutverkehrs durch das Modell unverbindlicher Preisempfehlungen abgelöst werden.
    Wir bedauern hingegen mit allen Verkehrspolitikern des Hauses, daß unsere ursprüngliche Absicht, den Gesetzentwurf zum Anlaß zu nehmen, auch einige seit langem anstehende Korrekturen bei der Kraftfahrzeugsteuer für Nutzfahrzeuge anzubringen, aufgegeben werden mußte. Niemand hat mehr darum gekämpft, durch Steuerbefreiung für
    überzählige Sattelauflieger, für Anhänger und Fahrzeuge des kombinierten Verkehrs die gravierenden Wettbewerbsverzerrungen, die wir ja alle sehen, zu beseitigen, denen die deutschen Transportunternehmer im internationalen Güterfernverkehr ausgeliefert sind. Mein Kollege Alfred Ollesch, der in dieser Frage wie kein anderer engagiert war, wird zu diesem speziellen Problemkreis noch sprechen. Lassen Sie mich jetzt nur soviel feststellen, daß es nachgerade unerträglich wäre, wenn man diejenigen angreifen wollte, die eine von uns allen erhobene Forderung zurückgestellt haben, weil sie sich der größeren Verantwortung für das Ganze gebeugt haben, um einen wirklichen Beitrag zur Sicherung unseres Haushalts zu leisten, der eine Verminderung des Steueraufkommens nicht zuließ.
    Die Ausführungen meiner Vorredner und die Einmütigkeit bei der Schlußabstimmung zum eigentlichen Gesetzentwurf erlauben es mir, zu den inhaltlichen Neuregelungen, die ich eingangs herausstellte, nur einige Erklärungen anzuschließen.
    Zunächst zur Anpassung des Güterkraftverkehrsrechts an die kommunale Neugliederung. Die Bildung zahlreicher Großgemeinden hat bekanntlich zu einer Veränderung der Ortsmittelpunkte geführt, so daß zahlreiche Verkehrsverbindungen, die bislang im Nahverkehr bedient werden konnten, zu Fernverkehr wurden. Künftig soll es nun möglich sein, für derartige Großgemeinden bis zu drei Ortsmittelpunkte zu bestimmen, wenn dies für eine befriedigende Verkehrsbedienung notwendig ist. Wir Freien Demokraten unterstützen diese Regelung, weil auf diese Weise die bisherigen Nahverkehrszonen im wesentlichen erhalten bleiben.
    Bevor ich, meine Damen und Herren, auf die von der Regierung vorgeschlagenen Bestimmungen zur Eindämmung des sogenannten „grauen Werkverkehrs" zu sprechen komme, vorab nur einige knappe Worte zum Werkverkehr ganz allgemein: Die nach Auslaufen der Straßengüterverkehrsteuer und nach Einführung des wenig effektiven Lizenzverfahrens eingetretene überproportionale Zunahme des Werkverkehrs wurde auch von den Freien Demokraten mit Besorgnis beobachtet. Allerdings sollte aus dieser Entwicklung auch nicht der voreilige und sicherlich unzweckmäßige Ruf nach dirigistischen Maßnahmen zur Eindämmung des Werkverkehrs abgeleitet werden. Die Freien Demokraten haben bereits in der ersten Beratung des Gesetzentwurfes klar gesagt, ein flexibleres Angebot der gewerblichen Verkehrsunternehmer wäre in jedem Fall zur angestrebten Substitution von Werkverkehren sinnvoller als ordnungspolitisch bedenkliche und im Ergebnis fragwürdige Eingriffe. Die nunmehr im Güterkraftverkehrsgesetz vorgesehene Begriffsbestimmung des zulässigen Werkverkehrs wird von uns begrüßt, weil sie geeignet ist, den als Fuhrmannshandel bekannten unechten Werkverkehr einzudämmen. Der echte Werkverkehr bleibt hiervon selbstverständlich unberührt, und es erscheint mir noch wesentlich, festzustellen, daß durch die Definition des regulären Werkverkehrs Kooperationsformen im mittelständischen Bereich nicht eingeengt werden sollen, wie das ja, Herr Kollege Sick, von der Opposition in der ersten Beratung noch befürchtet wurde.



    Hoffie
    Meine Damen und Herren, über die Notwendigkeit einer wirksameren Tarifüberwachung im Güternahverkehr besteht wohl allgemeines Einvernehmen. Die hier vorgesehenen Verbesserungen werden zahlreiche mittelständische Nahverkehrsbetriebe vor einseitiger Marktüberlegenheit auf der Verladerseite schützen und damit letztlich eine gewisse Marktgleichgewichtigkeit stabilisieren oder herbeiführen. Um in diesem Bereich aber nicht zu einer übermäßigen Perfektion mit all ihren unerwünschten Folgen zu kommen, soll die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr deshalb nur zur Abwehr schwerwiegender Marktstörungen tätig werden. Meine Fraktion schließt sich dieser Auffassung an, da eine umfassende Tarifüberwachung im Güternahverkehr nicht notwendig ist und wegen der Vielzahl der Beförderungsfälle auch gar nicht praktikabel wäre.
    Die vorgesehene Einführung der Buchführungspflicht im gewerblichen Güternahverkehr ist nach Auffassung meiner Fraktion überfällig, weil sie es insbesondere den kleineren und mittleren Transportunternehmern erleichtert, ihre Entscheidungen so zu treffen, daß die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Betriebe erhalten bleibt.
    Ich darf abschließend zu der von SPD und FDP vorgeschlagenen Einführung unverbindlicher Preisempfehlungen im Spediteursammelgutverkehr kommen. Die zum 30. Juni dieses Jahres auslaufende Kundessatzverordnung bietet die nach unserer Auffassung günstige Gelegenheit, in einem begrenzten und überschaubaren Bereich einen kleinen Schritt in Richtung auf die vielzitierte Liberalisierung der Verkehrstarife zu tun. Die im Ausschuß vorgeschlagene Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht vor, daß künftig von Spediteursvereinigungen unverbindliche Preisempfehlungen gegeben werden können, da diese Empfehlungen beim Kartellamt anzumelden sind, und zwar zusammen mit einer Stellungnahme der Verlader zu den Preisempfehlungen. Meiner Fraktion erscheint die vorgeschlagene kartellrechtliche Lösung, insgesamt betrachtet, zweckmäßig und ausgewogen.
    Wir werden abwarten müssen, welche Erfahrungen Spediteure und Verlader mit dieser Preisregelung machen werden. Möglicherweise könnten von diesem Modell, wenn die Erfahrungen positiv sind, Anstöße für eine allgemeine Reform der Verkehrstarife ausgehen.
    Die FDP-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag in der Gewißheit zu, daß wir einen beachtlichen Schritt vorwärts getan haben, um die Leistungsfähigkeit des Güterkraftverkehrsgewerbes zu steigern.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)