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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 7170

  • date_rangeDatum: 15. Mai 1975

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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 170. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . .11849 A Beratung des Antrags des Auswärtigen Ausschusses zu den Empfehlungen und Entschließungen der Nordatlantischen Versammlung auf ihrer 20. Jahrestagung vom 11. bis 16. November 1974 in London —Drucksachen 7/3046, 7/3561 — Mattick (SPD) . . . . . . . . . . . 11849 B Blumenfeld (CDU/CSU) . . . . . . . 11852 C Brandt (SPD) 11855 A Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . . . 11859 A Ronneburger (FDP) . . . . . . . . 11864 D Genscher, Bundesminister (AA) . . . . 11869 A Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) . . 11873 B Dr. Corterier (SPD) . . . . . . . . 11877 A Hoppe (FDP) 11881 B, 11913 B Damm (CDU/CSU) . . . . . . . . 11906 A Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . . . 11908 A Wehner (SPD) 11911 B Moersch, Staatsminister (AA) 11913 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes — Drucksache 7/2874 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3541 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/3540 — . . . 11914 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Sitzstaatvereinbarung vom 10. Dezember 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Laboratorium für Molekularbiologie — Drucksache 7/3332 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3628 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Forschung und Technologie — Drucksache 7/3553 — . . 11914 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 7/3264 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/3528 — . . . . . . . 11915 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. September 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 7/3378 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/3529 — 11915 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Juni 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Jemen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 7/3379 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/3530 — . . . . . . . . 11915 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (Tierkörperbeseitigungsgesetz) — Drucksache 7/3225 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/3570 — . . . . . . . . 11916 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Futtermittelgesetzes — Drucksache 7/2990 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3629 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/3581 — 11916 B Zweite und_ dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße), Erhard (Bad Schwalbach), Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Hauser (Sasbach), Vogel (Ennepetal), Sick und der Fraktion der CDU! CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 7/3055 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/3450 — in Verbindung mit Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Neufassung des Verwarnungsgeldkataloges — Drucksachen 7/2755, 7/ 3562 — Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . . . 11916 D Dürr (SPD) 11917 D, 11919 B Dreyer (CDU/CSU) 11918 B Kleinert (FDP) 11920 A Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider, Mick, Dr. Müller-Hermann, Höcherl und der Fraktion der CDU/CSU betr. Ziele und Aufgaben der Wohnungspolitik — Drucksachen 7/3002, 7/3523 — Dr. Schneider (CDU/CSU) O 11920 D Ravens, Bundesminister (BMBau) . . . 11929 C Frau Meermann (SPD) . . . . 11939 A, 11947 B Wurbs (FDP) . . . . . . . . . . 11944 A Mick (CDU/CSU) 11948 C Schwedler (SPD) 11951 D Dr. Böger (FDP) . . . . . . . . 11954 C Schmöle (CDU/CSU) 11956 D Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . . 11957 D Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . . 11958 D Nordlohne (CDU/CSU) 11960 A Conradi (SPD) 11961 D Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . . . . 11963 B Sick (CDU/CSU) 11964 C Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 7/2467 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3309 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/3308 — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 11965 C Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . . . 11967 C Engholm (SPD) 11970 C Dr. Hirsch (FDP) 11971 C Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . . 11973 A Lutz (SPD) 11976 A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes — Drucksache 7/3554 —Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . . 11977 D Hofmann (SPD) 11979 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst-und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Viertes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) — Drucksache 7/3611 — . . . . 11979 C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Einsetzung eines Sonderausschusses zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit — Drucksache 7/3507 — Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) . . . 11979 D Sund (SPD) 11981 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 III Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem Bericht der Bundesregierung betr. Durchgangsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), hier: Verplombung von Leerfahrzeugen — Drucksachen 7/3230, 7/3538 — 11981 C Fragestunde — Drucksache 7/3602 vom 9.5. 75 — Äußerungen von Bundesbauminister Ravens in der „Frankfurter Rundschau" vom 18. April 1975 über eine Obstruktion des Bundesrates MdlAnfr A124 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A125 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BK . 11884 A, B, C, D, 11885 A ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . 11884 B, C, D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 11884 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 11885 A Kollektivbeschuldigung des deutschen Volkes in einem von der israelischen Botschaft verteilten Sonderdruck aus dem Buch des ehemaligen israelischen Außenministers Abba Eban „Das ist mein Volk" MdlAnfr A127 09.05.75 Drs 07/3602 Rollmann CDU/CSU MdlAnfr A128 09.05.75 Drs 07/3602 Rollmann CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . 11885 B, D, 11886 A ZusFr Rollmann CDU/CSU 11885 C, D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 11886 A Auffassung von Bundesminister Genscher über die Folgen öffentlicher Äußerungen von Kabinettsmitgliedern über fremde Regierungen; Auswirkungen solcher Äußerungen auf die Interessenvertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland MdlAnfr Al29 09.05.75 Drs 07/3602 Werner CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 11886 B, D ZusFr Werner CDU/CSU 11886 C, D Haltung der Bundesregierung in bezug auf die Ausreisemöglichkeiten für Deutsche in Polen MdlAnfr A131 09.05.75 Drs 07/3602 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Moersch AA .....11887 A, B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 11887 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 11887 C Revision des Ostkunde-Erlasses der Länderkultusminister MdlAnfr A133 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Moersch AA . 11887 D, 11888 B, C, D, 11889 A, B ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . . 11888 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 11888 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 11889 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 11889 A Förderung polnischer Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland im Haushaltsjahr 1975 MdlAnfr A5 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Moersch AA . . . . . 11889 B, C, D ZusFr Dr. Schweitzer SPD 11889 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 11889 C Einbeziehung des Landes Berlin in deutschsowjetische Verträge, insbesondere das Abkommen über technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit MdlAnfr A135 09.05.75 Drs 07/3602 Zoglmann CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 11890 A, B ZusFr Zoglmann CDU/CSU 11890 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 11890 B Berücksichtigung der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Unterzeichnung der Europäischen Konsularkonvention MdlAnfr A139 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A140 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 11890 C, D, 11891 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 11890 C, D, 11891 B, C Erhöhung der Zwangsumtauschrate durch die Volksrepublik Polen; Wiedergutmachungsleistungen wegen pseudo-medizinischer Versuche an polnische Betroffene MdlAnfr A141 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A142 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 11891 D, 11892 B, C, D, 11893 A, B, C, D, 11894 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 11892 A, B, 11893 A, B, ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 11892 B, 11893 B ZusFr Dr. Schweitzer SPD 11893 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 11893 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 11893 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 Vorzeitige Informierung eines „Prawda"Korrespondenten über eine Erklärung des Bundeskanzlers vom 8. Mai 1975 MdlAnfr A144 09.05.75 Drs 07/3602 Reddemann CDU/CSU MdlAnfr A145 09.05.75 Drs 07/3602 Reddemann CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 11894 A, B, C ZusFr Reddemann CDU/CSU 11894 B Besuch ausländischer Staatsoberhäupter und Regierungschefs in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin im Jahre 1975 MdlAnfr A146 09.05.75 Drs 07/3602 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A147 09.05.75 Drs 07/3602 Wohlrabe CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 11894 C, D, 11895 A, B, C ZusFr Wohlrabe CDU/CSU . 11894 D, 11895 A, B ZusFr Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU . . 11895 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 11895 C Gründe und Konsequenzen einer Richtlinie des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kürzung der Getreidefrachthilfe MdlAnfr A53 09.05.75 Drs 07/3602 Kiechle CDU/CSU Antw StSekr Rohr BML . . 11895 D, 11896 A, B ZusFr Kiechle CDU/CSU 11896 A, B Auswirkungen der Nichtvermarktungsprämie für Rinder auf Erzeuger und Verbraucher; Gründe für den Widerstand der Bundesregierung gegen die Erhöhung der Beteiligung des Agrarfonds am europäischen Bergbauernprogramm MdlAnfr A54 09.05.75 Drs 07/3602 Freiherr von Kühlmann-Stumm CDU/CSU MdlAnfr A55 09.05.75 Drs 07/3602 Freiherr von Kühlmann-Stumm CDU/CSU Antw StSekr Rohr BML 11896 B, C, D, 11897 A, C ZusFr Freiherr von Kühlmann-Stumm CDU/CSU . . . . . . . 11896 C, D, 11897 B ZusFr Eigen CDU/CSU ........11897 A Anzahl der Anträge und der Bewilligungen von Landabgaberenten; Betriebsflächengröße der übertragenen Betriebe bzw. Landflächen und Größe der übernehmenden Betriebe MdlAnfr A56 09.05.75 Drs 07/3602 Stahl (Kempen) SPD MdlAnfr A57 09.05.75 Drs 07/3602 Stahl (Kempen) SPD Antw StSekr Rohr BML . 11897 C, D, 11898, A, B ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . 11898 A, B ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . . . 11898 B Schutz der deutschen Landwirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen durch Erntefinanzierung in Frankreich und anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft; Kürzung der Zuschüsse für Seminare der Landjugend MdlAnfr A58 09.05.75 Drs 07/3602 Eigen CDU/CSU MdlAnfr A59 09.05.75 Drs 07/3602 Eigen CDU/CSU Antw StSekr Rohr BML . 11898 C, D, 11899 A, B ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . 11899 A ZusFr Immer SPD 11899 A ZusFr Horstmeier CDU/CSU 11899 B Veröffentlichung der Arbeitsmarktlagen für die Monate März und April 1975 MdlAnfr A77 09.05.75 Drs 07/3602 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11899 C, D, 11900 A, B, C ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . . 11899 D ZusFr Dr. Müller-Hermann CDU/CSU . 11900 A ZusFr Lutz SPD 11900 B ZusFr Breidbach CDU/CSU 11900 B Vereinbarkeit der jüngsten Zahlen über Arbeitslose, Kurzarbeit und Auftragsrückgänge mit den Erklärungen des Bundeskanzlers vom 1. Mai 1975 zur Konjunkturentwicklung MdlAnfr A81 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11900 C, D 11901 A, B, C, D ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU . . 11900 D, 11901 A ZusFr Dr. Zeitel CDU/CSU 11901 A ZusFr Dr. Müller-Hermann CDU/CSU . 11901 B ZusFr Dr. Becker (Mönchengladbach) CDU/CSU 11901 C ZusFr Dr. Ehrenberg SPD 11901 D Herstellung der sozialrechtlichen Gleichbehandlung für Waisen landwirtschaftlicher Unternehmer MdlAnfr A82 09.05.75 Drs 07/3602 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 11901 D, 11902 A ZusFr Horstmeier CDU/CSU 11902 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 V Veröffentlichung der Zahlen über die Entwicklung am Arbeitsmarkt durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung; Gründe für das Verschweigen der im April stark angestiegenen Zahl der Kurzarbeiter und die Verschlechterung der saisonbereinigten Arbeitslosenquote MdlAnfr A85 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU MdlAnfr A86 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 11902 B, C, D, 11903 A, B, C, D, 11904 A, B, C, D, 11905 A, B, C, D ZusFr Dr. Müller-Hermann CDU/CSU . 11902 B, C, 11904 C ZusFr Breidbach CDU/CSU . . 11902 D, 11904 D ZusFr Dr. Zeitel CDU/CSU . . 11902 D, 11905 B ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 11903 A ZusFr Kratz SPD 11903 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 11903 C, 11905 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 11903 C ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU . 11903 D, 11905 D ZusFr Lutz SPD 11904 A, 11905 B ZusFr Seiters CDU/CSU 11904 A ZusFr Dr. Becker (Mönchengladbach) CDU/CSU 11905 A ZusFr Niegel CDU/CSU 11905 C Nächste Sitzung 11981 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11983* A Anlage 2 Durchführung von Wahlveranstaltungen der SPD in List auf Sylt und in Süderlügum durch Mitarbeiter von Bundesministerien MdlAnfr A6 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU MdlAnfr A7 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 11983* C Anlage 3 Beurteilung der Massenproteste gegen das geplante Kernkraftwerk in Grafenrheinfeld MdlAnfr A22 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU MdlAnfr A23 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 11983* D Anlage 4 Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Aufschlüsselung des statistischen Ausweises „Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen" zur Kenntlichmachung seiner Bestandteile MdlAnfr A42 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Graf Lambsdorff FDP MdlAnfr A43 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Graf Lambsdorff FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11984* D Anlage g 5 Presseberichte über eine Erklärung des Bundeswirtschaftsministers zur Verlagerung der Produktion vieler Industriegüter in Länder mit niedrigeren Löhnen sowie Steuer- und kreditpolitische Konsequenzen hinsichtlich der Verstärkung der Investitionstätigkeit und der Erhaltung der Arbeitsplätze MdlAnfr A44 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Schwörer CDU/CSU MdlAnfr A45 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11985* B Anlage 6 Auffassung eines Beamten des Bundeswirtschaftsministeriums über die Ursachen des Konjunktureinbruchs in der Stahlindustrie sowie Veröffentlichung einer Gegendarstellung über die Ursachen für Preisverfall und Kurzarbeit MdlAnfr A47 09.05.75 Drs 07/3602 Breidbach CDU/CSU MdlAnfr A48 09.05.75 Drs 07/3602 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11985* D Anlage 7 Diskrepanz zwischen Zahlen und Text des Gutachtens der fünf wirtschaftswissenschaftlichen Institute MdlAnfr A49 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11986* B Anlage 8 Berücksichtigung der zunehmenden Tagestouristik in der Fremdenverkehrs-Infrastruktur und Verwendung der staatlichen Fördermittel für den Fremdenverkehr; Beseitigung von Schwierigkeiten bei Auslandsinvestitionen der mittelständischen VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 Wirtschaft; Planung weiterer Auslandshandelskammern MdlAnfr A50 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Klepsch CDU/CSU MdlAnfr A51 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Klepsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11986* B Anlage 9 Eignung der 15jährigen Vorausberechnungen auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung und des Umlageverfahrens für die Abwicklung der Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer MdlAnfr A60 09.05.75 Drs 07/3602 Ziegler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 11987* A Anlage 10 Unterstützung von Sportvereinen beim Bau von Sportanlagen durch Gewährung zinsbegünstigter Darlehen für Lohnkosten im Rahmen von „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen" MdlAnfr A61 09.05.75 Drs 07/3602 Scheffler SPD MdlAnfr A62 09.05.75 Drs 07/3602 Scheffler SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 11987* D Anlage 11 Pressemeldungen über eine 20prozentige Steigerung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahre 1975; Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung nach der Entwicklung im ersten Quartal 1975 MdlAnfr A75 09.05.75 Drs 07/3602 Frau Schleicher CDU/CSU MdlAnfr A76 09.05.75 Drs 07/3602 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 11988* A Anlage 12 Konsequenzen aus dem Gutachten der wirtschaftswissenschaftlichen Institute und der wirtschaftlich-sozialen Entwicklung für die wirtschaftspolitischen Projektionen der Bundesregierung vom Januar dieses Jahres und für das Budget der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr A78 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Dollinger CDU/CSU MdlAnfr A79 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11988* C Anlage 13 Bekanntgabe der Arbeitslosenzahlen für April 1975; Nichterwähnung einer zunehmenden Arbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung MdlAnfr A83 09.05.75 Drs 07/3602 Russe CDU/CSU MdlAnfr A84 09.05.75 Drs 07/3602 Russe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 11989* A Anlage 14 Kindergartenplätze für Soldatenkinder mit berufstätiger Mutter im Hinblick auf den häufigen Standortwechsel MdlAnfr A87 09.05.75 Drs 07/3602 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 11989* B Anlage 15 Aussparung bewohnter Gebiete und größerer Industrieanlagen bei Übungsflügen aller NATO-Mitglieder nach dem Absturz eines Kampfflugzeuges in Vechta MdlAnfr A88 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 11989* B Anlage 16 Verbot von Tiefflügen über Städten und Gemeinden mit weniger als 100 000 Einwohnern wegen Gefährdung der Zivilbevölkerung MdlAnfr A89 09.05.75 Drs 07/3602 Nordlohne CDU/CSU MdlAnfr A90 09.05.75 Drs 07/3602 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 11989* D Anlage 17 Abhängigikeit des Lernerfolges bei Soldaten an Schuleinrichtungen der Bundeswehr vom Tragen der Uniform MdlAnfr A92 09.05.75 Drs 07/3602 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg • . . . 11990* C Anlage 18 Pläne für die Ausgabe des bundeseinheitlichen Notfallausweises MdlAnfr A94 09.05.75 Drs 07/3602 Josten CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 11990* D Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 VII Anlage 19 Gefahr der Frühinvalidität für Babys stark rauchender Eltern MdlAnfr A95 09.05.75 Drs 07/3602 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 11991* A Anlage 20 Memorandum des Verbandes der Zigarettenindustrie zur Auseinandersetzung mit der Stiftung Warentest vom 7. März 1975 MdlAnfr A96 09.05.75 Drs 07/3602 Egert SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 11991* C Anlage 21 Aufnahme einer gutachterlich vorgetragenen Küstenautobahn zwischen Lüneburg und Lübeck in den Bedarfsplan für 1975 für den Bundesfernstraßenbau MdlAnfr A97 09.05.75 Drs 07/3602 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 11991* D Anlage 22 Veränderung der Dringlichkeitsstufe und Weiterausbau der Bundesautobahn zwischen Kempten/Waltenhofen und Weidnau/ Wangen MdlAnfr A100 09.05.75 Drs 07/3602 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 11992* A Anlage 23 Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen auf deutschen und ausländischen Schiffen bei Benutzung bundesdeutscher Wasserstraßen MdlAnfr A103 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Weber (Köln) SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 11992* A Anlage 24 Verhandlungen mit europäischen Ländern zur Abschaffung der Autobahngebühr für deutsche Autofahrer MdlAnfr A109 09.05.75 Drs 07/3602 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 11992* B Anlage 25 Verhinderung ziviler Überschallflüge über der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A110 09.05.75 Drs 07/3602 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Jung BMV 11992* C Anlage 26 Zulässigkeit von Leistungen der Länder an die deutsche Bundesbahn bei Streckenstilllegungen MdlAnfr A111 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 11992* D Anlage 27 Entscheidung des Bundesverkehrsministers über die Trassenführung des neuen Autobahnabschnitts Singen—Überlingen; Zeitpunkt der Befahrbarkeit dieses Autobahnabschnittes MdlAnfr A112 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Häfele CDU/CSU MdlAnfr A113 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 11993* A Anlage 28 Neuordnung der Oberpostdirektion im Raum Nordbaden-Pfalz und Saarland MdlAnfr A114 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Gölter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 11993* B Anlage 29 Auflösung des Postamtes Lahr; Rationalisierungserfolg durch diese Zentralisierung in der südlichen Oberrheinebene MdlAnfr A115 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Schäuble CDU/CSU MdlAnfr A116 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Schäuble CDU/CSU SdirAntw PStSekr Jung BMP 11993* B Anlage 30 Nichterwähnung des 17. Juni als offiziellen Feiertag auf den gelben Steckkalendern der Deutschen Bundespost MdlAnfr A117 09.05.75 Drs 07/3602 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A118 09.05.75 Drs 07/3602 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP 11993* D Anlage 31 Verluste der deutschen Bauwirtschaft im Jahre 1974 durch die schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Hand MdlAnfr A119 09.05.75 Drs 07/3602 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 11994* B VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 Anlage 32 Unterschiedliche Prognosen für die Entwicklung der Bauwirtschaft im Jahre 1975 MdlAnfr A120 09.05.75 Drs 07/3602 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11994* C Anlage 33 Aussage des Vorstandsvorsitzenden der Neuen Heimat, daß bis Sommer 1975 etwa 400 000 Neubauwohnungen leerstehen werden MdlAnfr A121 09.05.75 Drs 07/3602 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 11995* A Anlage 34 Meldung der „Welt" über ein Verbot des Bundeskanzleramtes zur Feier des 25jährigen Jubiläums und - der Herausgabe einer Broschüre über Geschichte und Tätigkeit des Bundeshauses in Berlin; Kritik der Industrie- und Handelskammer Berlin an den den Interessen Berlins nicht gerecht werdenden Aktionen verschiedener Ressorts der Bundesregierung; Einlösung der vom Bundeskanzler während des Berliner Wahlkampfes demonstrierten Verpflichtung für Berlin MdlAnfr A122 09.05.75 Drs 07/3602 Hösl CDU/CSU MdlAnfr A123 09.05.75 Drs 07/3602 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BK . . . 11995* B Anlage 35 Ergebnis der deutschen Initiative für einen europäischen Hilfsfonds Südvietnam bei der Außenministerkonferenz der EG in Dublin MdlAnfr A126 09.05.75 Drs 07/3602 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 11995* D Anlage 36 Erfüllung polnischer Forderungen auf Grund der „Brioni-Formel"; Vergabe finanzieller Mittel an Staaten mit unterschiedlicher Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung MdlAnfr A130 09.05.75 Drs 07/3602 Roser CDU/CSU MdlAnfr A134 09.05.75 Drs 07/3602 Roser CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 11996* B Anlage 37 Auffassung des Botschafters der UdSSR in der DDR über den Status West-Berlins nach dem Viermächte-Abkommen MdlAnfr A132 09.05.75 Drs 07/3602 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 11996* C Anlage 38 Fehlen einer Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorgängen in Indochina MdlAnfr A136 09.05.75 Drs 07/3602 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 11996* D Anlage 39 Übersetzung des Viermächte-Abkommens über Berlin ins Deutsche; deren Gültigkeit MdlAnfr A137 09.05.75 Drs 07/3602 Schedl CDU/CSU MdlAnfr A138 09.05.75 Drs 07/3602 Schedl CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 11997* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 11849 170. Sitzung Bonn, den 15. Mai 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 5. Adams * 17. 5. Dr. Aigner * 17. 5. Amrehn ** 18. 5. Dr. Artzinger * 17. 5. Dr. Bangemann * 17. 5. Dr. Barzel 16. 5. Dr. Bayerl * 17. 5. Behrendt * 16. 5. Frau Berger (Berlin) 16. 5. Blumenfeld * 17. 5. Dr. Burgbacher * 17. 5. Dr. Corterier * 17. 5. Dr. Erhardt 16. 5. Fellermaier* 17. 5. Flämig* 17. 5. Frehsee * 17. 5. Dr. Früh * 17. 5. Gerlach (Emsland) * 16. 5. Glombig 16. 5. Haase (Fürth) 14. 5. Härzschel * 17. 5. von Hassel 23. 5. Heyen 16. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 5. Kater 31.5. Kiep 16. 5. Dr. Klepsch * 17. 5. Krall * 17. 5. Dr. Kreile 16. 5. Kroll-Schlüter 16.5. Lange 17. 5. Lautenschlager * 17. 5. Lücker * 17. 5. Dr. Marx 15. 5. Maucher 23. 5. Memmel * 17. 5. Müller (Mülheim) * 16. 5. Mursch (Soltau-Harburg) * 17. 5. Dr.-Ing. Oldenstädt 16. 5. Ollesch 16. 5. Frau Dr. Orth * 17. 5. Picard 23. 5. Frau Pieser 24. 5. Porzner 16. 5. Richter ** 16. 5. Dr. Ritgen 21. 6. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 16. 5. Schedl 16. 5. Dr. Schellenberg 23. 5. Schmidt (München) * 17. 5. von Schoeler 16. 5. Dr. Schulz (Berlin) * 17. 5. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schwabe * 17. 5. Dr. Schwörer * 17. 5. Seefeld * 17. 5. Springorum * 17. 5. Dr. Starke (Franken) * 17. 5. Frau Stommel 15. 5. Suck * 17. 5. Tillmann 16. 5. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 23. 5. Walkhoff * 17. 5. Dr. Wallmann 16. 5. Frau Dr. Walz * 17. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen A 6 und 7) : Welche Aufgaben nehmen die Herren Uwe Lorenzen und Peter Zoller in welchem Bundesministerium wahr, insbesondere, gehört zu diesen Aufgaben auch die Durchführung von Wahlveranstaltungen für die SPD? Haben die Herren Lorenzen und Zoller die in Presseberichten erwähnten Wahlveranstaltungen der SPD in List auf Sylt und in Süderlügum mit Wissen des zuständigen Bundesministers und mit seinem Einverständnis durchgeführt, wenn nein, wie hat der zuständige Bundesminister reagiert, nachdem er von diesen Wahlveranstaltungen Kenntnis erlangt hatte? Zu Frage A 6: Herr Dr. Uwe Lorenzen ist Leiter der Abteilung „Allgemeine Verwaltung; Zentrale Dienste" im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Herr Peter Zoller ist im gleichen Ministerium Hilfsreferent im Referat „Zentral-Afrika I". Zu Frage A 7: Es war bekannt, daß sich beide Beschäftigten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit während ihres Urlaubs auch an Wahlveranstaltungen beteiligen wollten. Ein „Einverständnis" des zuständigen Bundesministers in seiner Eigenschaft als Dienstherr ist in diesen Fällen nicht erforderlich (arg. § 53 BBG). Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen A 22 und 23) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Massenproteste gegen geplante Kernkraftwerke - nach Wyhl nun in Schweinfurt gegen den Reaktor Grafenrheinfeld - angesichts der Tatsache, daß nach Auskunft des Bundesinnenministers insgesamt acht Bundesministerien am Genehmigungsverfahren für diese Kernkraftwerke beteiligt sind - und im Bezug auf Grafenrheinfeld - nachdem die Reaktorsicherheitskommission (RSK) in 11984* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 ihren Empfehlungen vom 28. Mai 1974, die am gleichen Tag vom Bundesinnenminister bekanntgemacht wurden, zu dem Schluß kommt, Die RSK erachtet deshalb den Standort Grafenrheinfeld für die Errichtung eines Kernkraftwerks des vorgesehenen Typs für geeignet"? Wie beurteilt die Bundesregierung die Gründe für „die entschiedene Ablehnung", die auf der Schweinfurter Protestkundgebung gegen das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld wie folgt zusammengefaßt wurden: Der Standort liege zu nahe an der Stadt, der Main drohe nun vollends zu einer stinkenden Brühe zu werden, die gigantischen Kühltürme könnten das Klima nachteilig beeinflussen? Die Entscheidung über die Errichtung von Atomkraftwerken liegt allein bei den Landesbehörden. Nach Artikel 85 in Verbindung mit § 24 des Atomgesetzes übt der Bund die Aufsicht über die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden der Länder aus. Der Bundesminister des Innern beteiligt dabei vor Abgabe seiner Stellungnahme die sachlich betroffenen Bundesressorts und läßt sich von der ReaktorSicherheitskommission beraten. Ich möchte darauf hinweisen, daß sich die Kompetenzen des Bundes im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren ausschließlich auf nuklearspezifische Sicherheitsaspekte beschränken. Die Bundesressorts werden in Einzelfällen außerdem unmittelbar von den Landesbehörden in dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt. Dieses Verfahren hat auch im Falle Grafenrheinfeld stattgefunden. Soweit die von Ihnen erwähnten Massenproteste die nuklear-spezifischen Risiken betreffen — und nur in diesem Bereich hat die Bundesregierung eine Kompetenz — so ist festzustellen, daß nach dem Stand von Wissenschaft und Technik die erforderliche Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung gewährleistet ist. Dies gilt insoweit insbesondere für die Frage des Standorts im Verhältnis zu den umliegenden Siedlungen und Wohngebieten. Die Beurteilung aller nicht-nuklear-spezifischen Aspekte wie z. B. Kühlturmemissionen, Wärmeableitungen in Vorfluter oder Natur- und Landschaftsschutz, wird ausschließlich von den betroffenen Ländern — hier Bayern — wahrgenommen. Ich möchte dazu auf die Stellungnahme des Bayerischen Staatsministers Max Streibl vom 27. März 1975 in einem Schreiben an die Bürgeraktion Umwelt und Lebensschutz, Schweinfurt, verweisen. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die Errichtung von Atomkraftwerken immer wieder auf die Besorgnis der Bevölkerung stößt. Um so wichtiger ist die Aufklärung und Beteiligung des Bürgers. Bundesinnenminister Professor Maihofer hat dazu auf dem 2. Umweltforum im Dezember 1974 ausgeführt: „Der Grundsatz der Kooperation und Beteiligung soll der öffentlichen Verwaltung die für eine sachgerechte Vorbereitung von Entscheidungen notwendige Grundlage eines frühzeitigen Informations- und Meinungsaustausches sowie einer frühzeitigen Beratung mit den betroffenen Kreisen der Bevölkerung und gesellschaftlichen Gruppen bieten." Um die Bürger in die Lage zu versetzen, ihre Einwände nicht nur als einzelne erheben zu können, sondern sie gebündelt im Rahmen von Verbänden und Bürgerinitiativen unter Nutzung wissenschaftlichen Sachverstands geltend zu machen, wird der Bundesinnenminister in der für den Herbst dieses Jahres vorgesehenen 4. Novelle zum Atomgesetz den Vorschlag zur Einführung einer Verbandsklage machen. Außerdem wird zur Zeit im Innenausschuß des Deutschen Bundestages beraten, wie eine Vereinfachung des Verfahrens bei Masseneinwendungen erreicht werden kann. So entscheidend es ist, den Gesichtspunkten des Umweltschutzes Rechnung zu tragen, so ist andererseits auch notwendig, daß die Bevölkerung Verständnis dafür aufbringt, daß die Energieversorgung für die nächsten Jahre und Jahrzehnte gesichert werden muß. Es ist daher wichtig, wie Professor Maihofer auf der oben genannten Veranstaltung weiter ausgeführt hat, „daß die Bürgerinitiativen gerade wegen ihrer politischen Glaubwürdigkeit sich auf das Allgemeininteresse zurückbeziehen. " Im übrigen erlaube ich mir, Sie auf die Ansprache des Herrn Bundespräsidenten zur Eröffnung der Bundesgartenschau am 18. April 1975 in Mannheim hinzuweisen, in der er auch auf die hier angesprochenen Probleme eingegangen ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/3602 Fragen A 42 und 43) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der statistische Ausweis der „Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen" ungenügend ist und in die Bestandteile Bruttogehälter der selbständigen Erwerbstätigen, Mieteinkommen der privaten Haushalte, Einkommen aus Zinserträgen, Nettopachten und immateriellen Werte und Gewinne aufgeschlüsselt werden müßte? Ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Erhebung der hierzu notwendigen statistischen Unterlagen ermöglicht, um eine weniger emotionale Verteilungsdiskussion zu ermöglichen? Zu Frage A 42: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß das im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nachgewiesene „Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen" nach einzelnen Quellen, aus denen diese Einkommen bezogen werden, soweit wie möglich aufgeschlüsselt werden sollte. Die damit zusammenhängenden Probleme sind bereits seit längerer Zeit sowohl mit den Sozialpartnern als auch dem Statistischen Bundesamt erörtert worden. Nach methodisch schwierigen Vorarbeiten hat das Statistische Bundesamt erstmals im Mai 1974 getrennte Angaben für die Vermögenseinkommen einerseits und die Einkommen aus Unternehmertätigkeit andererseits veröffentlicht. Allerdings dürfte es bei einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung z. T. nicht möglich, auf jeden Fall aber nicht sinnvoll, sein, kalkulatorische Werte wie die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 11985* „Zinsen auf das Eigenkapital" oder den „kalkulatorischen Unternehmerlohn" auszugliedern. Für statistische Angaben zur personellen Verteilung wird weiterhin angestrebt, die regelmäßig veröffentlichte funktionelle Aufgliederung durch eine differenzierte personelle Einkommensverteilung für den Sektor „private Haushalte" zu ergänzen und zu verfeinern. Dabei ist zunächst eine Aufgliederung des verfügbaren Einkommens privater Haushalte nach sozialen Gruppen und nach Einkommensgrößenklassen vorgesehen. Zu Frage A 43: Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, ein neues statistisches Gesetz der geforderten Art den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen; denn durch eine derartige gesetzliche Regelung könnten die bisher aufgetretenen methodischen Probleme und Schwierigkeiten in der Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Einkommensverteilung nur in sehr begrenztem Maße ausgeräumt werden. Wie bei allen Positionen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung können weitere Unterteilungen der Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen nicht einfach durch spezielle statistische Erhebungen erreicht werden. Die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden durch sorgfältige Auswertung von zahlreichen statistischen Unterlagen berechnet. So bestehen die für eine Schätzung des Vermögenseinkommens notwendigen Angaben zu einem großen Teil aus Ergebnissen von Jahresabschlüssen der Kapitalsammelstellen (Versicherungsunternehmen, Sparkassen, Kreditinstituten u. ä.), aber auch von anderen Unternehmen (Kreditgesellschaften). Diese Unterlagen fallen bei den Unternehmen aber erst verhältnismäßig spät an. Ein getrennter Nachweis der Vermögenseinkommen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung kann daher nicht schon mit den ersten vorläufigen Gesamtergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, die kurz nach Abschluß des jeweiligen Berichtsjahres verfügbar sind, vorgelegt werden. Zu den Schwierigkeiten einer differenzierten Darstellung der Einkommensverteilung überhaupt kommt somit noch das Problem der späten Verfügbarkeit der dafür notwendigen Daten hinzu. Auch dieses Problem ist durch zusätzliche gesetzliche Regelungen nicht zu lösen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen A 44 und 45) : Treffen Presseberichte zu, daß Bundeswirtschaftsminister Dr. Friderichs erklärt habe, daß die Bundesrepublik Deutschland in Zukunft nur noch das „Know-how" liefern wird und daß die Fabrikation vieler Industriegüter in Ländern mit niedrigeren Löhnen erfolgen soll? Wie will die Bundesregierung diese Gefährdung der Arbeitsplätze abwehren, und ist sie sich darüber im klaren, daß diese Gefährdung nur abgewendet werden kann, wenn die Investitionstätigkeit in weitaus größerem Maße verstärkt wird, und ist sie dazu bereit, steuerliche und kreditpolitische Konsequenzen zu ziehen? Zú Frage A 44: Bundesminister Dr. Friderichs hat sich bereits mehrfach zu den Problemen des Strukturwandels in unserer Volkswirtschaft geäußert; er hat zuletzt bei der Eröffnung der Hannover-Messe am 16. April 1975 dazu wörtlich erklärt: „Veränderungen von Standortqualitäten im internationalen Wettbewerb erfordern Anpassungen der Wirtschaftsstruktur, damit die Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt. Andernfalls rutscht das betroffene Land ab auf den Status einer verlängerten Werkbank anderer, technologisch höherstehender Länder. Anders gesagt: Die deutsche Wirtschaft wird sich umstellen müssen auf noch mehr Service-Leistungen und auf mehr knowhow-intensive Technologien, das heißt auch Industrieaggregate und Produkte, die wegen ihrer Spezialität — übertrieben gesagt: quasi unabhängig vom Preis — nachgefragt werden." Dieses Zitat der Ministerrede, die im Bulletin der Bundesregierung vom 23. April 1975 abgedruckt ist, zeigt, daß in den fraglichen Presseberichten, die mir im einzelnen nicht bekannt sind, die Aussagen des Ministers offenbar zu stark vergröbert und vereinfacht dargestellt worden sind. Zu Frage A 45: Strukturwandlungen aufgrund einer verbesserten internationalen Arbeitsteilung führen letztlich nicht zu einem Verlust von Arbeitsplätzen, sondern dienen im Gegenteil, indem sie die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktivität unserer Unternehmen erhöhen, auch der Sicherung von inländischen Arbeitsplätzen. Die Bundesregierung ist allerdings bemüht, bruchartige Entwicklungen beim Strukturwandel zu verhindern und den Anpassungsprozeß zu erleichtern. Um die Entwicklung unserer Industrie in Bereichen mit know-how-intensiven Technologien zu unterstützen, fördert die Bundesregierung seit langem technologische Schlüsselsektoren sowie die technologische Leistungsfähigkeit in der gesamten Wirtschaft: durch Investitionszulagen für Forschung und Entwicklung, Zuschüsse zur industriellen Gemeinschaftsforschung und zu Erstinnovationen sowie durch die Investitionshilfen aus dem ERP-Programm. Im übrigen haben Bundesregierung und Bundesbank in ihrem Konjunkturprogramm bzw. in der Kreditpolitik günstige Bedingungen für eine Belebung der Investitionsnachfrage geschaffen. Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Notwendigkeit, über diese bestehenden Maßnahmen hinaus neue steuerliche und kreditpolitische Instrumente einzusetzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 47 und 48) : Teilt die Bundesregierung die in der Frankfurter Rundschau vom 26. April 1975 veröffentlichte Meinung eines namentlich 11986* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 nicht genannten „Beamten" des Bundeswirtschaftsministeriums, der bezogen auf die Stahlindustrie folgendes gesagt hat: „Die Brüder sind in den letzten drei Jahren doch allzu sehr verwöhnt worden. Ihre Maßstäbe haben sich so verschoben, daß eine Normalisierung schon als Katastrophe empfunden wird. Da ist viel spekuliert und noch mehr verdient worden an ungeheuren Rüstungsaufträgen."? Ist die Bundesregierung in der Lage, den in Frage kommenden Beamten und den Journalisten, die für diese Veröffentlichung die Verantwortung tragen, über die tatsächlichen Ursachen des Konjunktureinbruchs zu informieren, der, wie die EG-Kommission am 29. April 1975 feststellte, zu Preisverfall und Kurzarbeit im größten Ausmaß führte, und damit die Veröffentlichung in der Frankfurter Rundschau vom 26. April 1975 richtigzustellen? Zu Frage A 47: Nein; diese angebliche Äußerung von Beamten des Bundesministeriums für Wirtschaft — in der Veröffentlichung als Mutmaßung gekennzeichnet — deckt sich nicht mit der Auffassung der Bundesregierung und damit auch nicht mit der des Bundesministeriums für Wirtschaft. Zu Frage A 48: Dem Bundesministerium für Wirtschaft ist der starke Konjunktureinbruch in der Stahlindustrie, bedingt durch einen abrupten weltweiten Rückgang der Nachfrage, bekannt und sie beobachtet ihn, vor allem im Hinblick auf die Beschäftigung, mit großer Aufmerksamkeit. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die monatlichen Lageberichte des Bundeswirtschaftsministeriums und insbesondere auf meine Antwort in diesem Hohen Hause am 18. April 1975 auf die mündliche Frage des Herrn Abg. Dr. Dollinger zur Lage der Stahlindustrie. Ich gehe davon aus, daß diese Beurteilung, die sich mit der Auffassung der Kommission deckt, jedermann, der sich mit diesem Fragenkomplex beschäftigt, bekannt ist. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 49) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den Zahlen des Gutachtens der fünf wirtschaftswissenschaftlichen Institute und der Prosa, die das Gutachten seinen Zahlen angefügt hat? Die Bundesregierung vermag keine Diskrepanz zwischen Zahlen und Text des Gemeinschaftsgutachtens der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute zu erkennen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen A 50 und 51) : Angesichts der zunehmenden Tagestouristik in vielen Fremdenverkehrsgemeinden frage ich die Bundesregierung, ob Maßnahmen geplant sind, die die Fremdenverkehrs-Infrastruktur stärker auf diesen Zweig des Tourismus abstellen, und ob die staatlichen Fördermittel für den Fremdenverkehr dem Gesichtspunkt der Tagestouristik bisher voll Rechnung getragen haben? Durch welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, die sich bei der Realisierung der Auslandsinvestitionen speziell bei der mittelständischen Wirtschaft ergebenden Hauptschwierigkeiten abbauen zu helfen, und ist hinsichtlich künftiger Auslandsengagements die Gründung weiterer Auslandshandelskammern geplant? Zu Frage A 50: Öffentliche Fremdenverkehrseinrichtungen — Infrastrukturmaßnahmen für den Tourismus — werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" von der Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern gefördert. Seit 1972 sind in den Rahmenplänen der Gemeinschaftsaufgabe für öffentliche Fremdenverkehrseinrichtungen steigende Mittel eingesetzt worden. Grundsätzlich werden derartige Infrastrukturmaßnahmen nur insoweit gefördert als dies für die Entwicklung der gewerblichen Fremdenverkehrswirtschaft erforderlich ist. Eine besondere Förderung von Infrastruktureinrichtungen, die ausschließlich dem Tagestourismus dienen, ist demnach weder vorgesehen noch möglich. In der Förderungspraxis der Gemeinschaftsaufgabe spielt die Unterscheidung zwischen öffentlichen Fremdenverkehrseinrichtungen für den Urlaubstourismus und solchen für den Tagestourismus praktisch keine Rolle. Derzeit decken sich die Zielgebiete des Tagestourismus sehr weitgehend mit denen des Urlaubstourismus, soweit sie in Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe liegen. Die Mehrzahl der öffentlichen Fremdenverkehrseinrichtungen beispielsweise Schwimmbäder, ausgebaute Wanderwege, Sport- und Spielanlagen, hat zudem offensichtlich für den Kurzzeittourismus die gleiche Bedeutung wie für den Urlaubstourismus. Solche Einrichtungen sind deshalb seit eh und je Gegenstand der infrastrukturellen Fremdenverkehrsförderung der Gemeinschaftsaufgabe. Sie sind sehr weitgehend für die Zielwahl im Tourismus entscheidend. Diese Erkenntnis liegt auch den meisten Planungen der Länder für den Ausbau von Anlagen für den Tagestourismus zugrunde. Allerdings gibt es noch keine hinreichenden Erkenntnisse, inwieweit besondere infrastrukturelle Ausstattungnskombinationen für den Tagestourismus wünschenswert oder notwendig sind. Die Bundesregierung erwägt deshalb, dieser Frage nachzugehen und hofft dabei auf die Mitwirkung der Länder. Zu Frage A 51: Bei mittelständischen Unternehmen ergeben sich im Zusammenhang mit Auslandsinvestitionen vornehmlich zwei Hauptschwierigkeiten. Erstens ist für sie die Aufbringung der hierfür erforderlichen Finanzierungsmittel in der Regel schwieriger als für große Unternehmen. Die Bundesregierung stellt deshalb diesen Unternehmen für Investitionen in den Entwicklungsländern in Form von zinsgünstigen ERP-Krediten sowie von Beteiligungen und Darlehen der Deutschen Entwicklungsgesellschaft (DEG) besondere Finanzierungshilfen zur Verfügung. Eine zweite Schwierigkeit liegt bei den unzureichenden Kenntnissen mittelständischer Unterneh- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 11987* men über Investitionsmöglichkeiten und -voraussetzungen im Ausland. Hier hilft die Bundesstelle für Außenhandelsinformation durch umfangreiches und auf die Bedürfnisse der mittelständischen Wirtschaft zugeschnittenes Informationsmaterial. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung den Aufbau und die Unterhaltung von deutschen Handelskammern im Ausland (1970: 4,2 Millionen DM; 1975: 9,78 Millionen DM). In den vergangenen 4 Jahren sind 5 neue Kammern mit der finanziellen Hilfe der Bundesregierung eingerichtet worden; noch in diesem Jahr wird die deutsch-iranische Handelskammer in Teheran ihre Arbeit aufnehmen. Außerdem ist die Gründung einer Auslandshandelskammer in Australien in Aussicht genommen. Der Aufbau weiterer Handelskammern — die Initiative hierfür liegt bei der deutschen Wirtschaft — wird durch die hohen Anlaufkosten und die Begrenzung der Haushaltsmittel erschwert. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 60) : Wie beurteilt die Bundesregierung Äußerungen, die 15jährigen Vorausberechnungen auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung würden deren „extrem weiten Zeithorizont" nicht gerecht und das geltende Umlageverfahren sei zur Abwicklung der Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer nicht geeignet? Zu der von Ihnen zitierten Äußerung über die „15jährigen Vorausberechnungen auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung" ist folgendes zu sagen. Zunächst einmal ist festzustellen, daß die gesetzliche Rentenversicherung eine Einrichtung auf unbegrenzte Zeit ist. Ein Berufsanfänger z. B., der heute mit 15 Jahren in die Versicherung eintritt, hat nach neuesten Ermittlungen eine Lebenserwartung von weiteren rund 55 Jahren. In dieser langen Zeit gehört er der Versicherung an, sei es als Versicherter, sei es als Rentner. Hinterläßt er bei seinem Tod eine Witwe, so kommen noch weitere Jahre des Rentenbezugs seiner Witwe hinzu. Vorausberechnungen über einen so langen Zeitraum von etwa 60 bis 70 Jahren sind unsicher. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, daß in der sozialpolitischen Diskussion der Wunsch nach möglichst weit ausgreifenden und genauen Vorausberechnungen geäußert wird. Von 1957 bis zum Jahre 1968 legte die Bundesregierung Vorausberechnungen für die Rentenversicherung vor, die sich über 30 Jahre erstreckten. Sie sind als „versicherungstechnische Bilanzen" noch in Erinnerung. Aufgrund von gesetzlichen Regelungen aus dem Jahre 1969 wurde der Vorausberechnungszeitraum mit Zustimmung auch Ihrer Fraktion von 30 Jahren auf 15 Jahre verkürzt. Ich glaube, das war ein guter Mittelweg. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, daß Ihre Fraktion bei den Beratungen des Rentenanpassungsberichts 1975 angeregt hat, den Vorausberechnungszeitraum auf 5 Jahre zu verkürzen. Der zweite Teil Ihrer Frage richtet sich auf die Eignung des geltenden Umlageverfahrens zur Abwicklung der Rentenansprüche der ausländischen Arbeitnehmer. Hierzu ist grundsätzlich zu bemerken, daß ein Finanzierungsverfahren, das für die deutsche Bevölkerung geeignet ist, auch für die ausländischen Arbeitnehmer geeignet ist, da die Rechtstellung beider Bevölkerungsgruppen bezüglich der Rentenversicherung gleich ist. Unter der Voraussetzung, daß die jetzt bei uns lebenden Ausländer sich zahlenmäßig künftig im Rahmen einer natürlichen Bevölkerungsentwicklung bewegen, kann angenommen werden, daß die Renten an die Ausländer, die jetzt voll von diesen getragen werden, in der Zukunft, wenn auch nicht ganz, dann zumindest zum größten Teil von der nachgewachsenen Ausländergeneration getragen werden. Das geltende Finanzierungsverfahren in der Rentenversicherung ist daher für die ausländischen Arbeitnehmer in gleicher Weise geeignet wie für die deutschen Arbeitnehmer. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 7/3602 Fragen A 61 und 62) : In welcher Weise können die Sportvereine beim Bau von Sportanlagen finanzielle Unterstützung im Rahmen der sogenannten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen erhalten? Besteht die Möglichkeit, die bei Sportbaumaßnahmen der Sportvereine entstehenden Lohnkosten gegenwärtig als Darlehen zu besonders günstigen Zinssätzen zu erhalten? Die Bundesanstalt für Arbeit kann die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Zuschüsse und Darlehen an Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen fördern. Träger können auch Unternehmen oder Einrichtungen des privaten Rechts, etwa Sportvereine, sein, wenn zu erwarten ist, daß die Förderung den Arbeitsmarkt in wirtschafts- und sozialpolitisch erwünschter Weise belebt. Voraussetzung ist jedoch immer, daß die durchzuführenden Arbeiten, z. B. der Bau einer Sportanlage, im öffentlichen Interesse liegen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß neben Zuschüssen zusätzlich von der Bundesanstalt für Arbeit auch zinsgünstige Darlehen gewährt werden können. Entsprechende Anträge setzen jedoch voraus, daß Haushaltsmittel für diesen Zweck bei der Bundesanstalt für Arbeit zur Verfügung stehen. 11988* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen A 75 und 76): Treffen Pressemeldungen zu, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung würden in diesem Jahr um 20 % steigen, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus ziehen? Wie stellt sich nach der Entwicklung im ersten Quartal 1975 die zukünftige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung dar? Zu Frage A 75: Der Ausgabenanstieg in der gesetzlichen Krankenversicherung betrug in den Jahren 1973 und 1974 je rd. 18 v. H. Nach Auffassung der Bundesregierung ist auch im Jahre 1975 mit einer Steigerungsrate in dieser Größenordnung zu rechnen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen gehen von einer ähnlichen Entwicklung aus. Die weitere Entwicklung wird von der Bundesregierung mit Sorgfalt beobachtet. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Ihrer Fraktion — das ist die Drucksache 7/2850 — hinweisen, in der die finanzielle Situation der sozialen Krankenversicherung eingehend dargestellt ist. Die Bundesregierung geht im übrigen davon aus, daß sich der Ausgabenanstieg im Jahre 1976 abflacht. Zu Frage A 76: Der von Ihnen genannte Zeitraum von einem Quartal fällt angesichts der langfristig angelegten Vorausberechnungen über die finanzielle Entwicklung der Rentenversicherungen nicht in dem Maße ins Gewicht, daß eine Änderung der Berechnungsannahmen angezeigt wäre. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, daß auch die wirtschaftliche Entwicklung im ersten Quartal 1975 in den Vorausberechnuegen zu berücksichtigen ist. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse der neueren Entwicklung in dem nächsten Rentenanpassungsbericht darlegen, der Ende Oktober 1975 dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird. Hinweisen möchte ich noch darauf, daß die Bundesregierung erst kürzlich auf Wunsch des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages die Vorausberechnungen des Rentenanpassungsberichts 1975 aktualisiert hat. Danach ist der im Jahre 1974 tatsächlich erzielte Überschuß um 1,4 Milliarden DM höher, als im Rentenanpassungsbericht 1975 unter äußerst vorsichtigen Annahmen vorausgeschätzt wurde. Schließlich möchte ich noch daran erinnern, daß den Versicherungsträgern der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten für den Ausgleich von Beitragsausfällen ein Vermögen von zur Zeit rd. 45 Milliarden DM zur Verfügung steht. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 78 und 79): Ist die Bundesregierung jetzt bereit, unter dem Eindruck des Gutachtens der wirtschaftswissensdraftlichen Institute und der wirtschaftlich-sozialen Entwicklung (Zunahme der Kurzarbeiterzahl auf 900 000 und der saisonbereinigten Arbeitslosenzahl auf über 1 Million) ihre wirtschaftspolitischen Projektionen vom Januar dieses Jahres zu korrigieren? Welche Konsequenzen ergeben sich auf Grund dieser Entwicklung für das Budget der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg? Zu Frage A 78: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht — wie an dieser Stelle bereits vor einem Monat (und auch heute) im Zusammenhang mit ähnlichen Fragen zum Ausdruck gebracht wurde —, die Jahresprojektion für 1975, mit der nach § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft die für das laufende Jahr angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele dargestellt werden, zu korrigieren. Es trifft zwar zu, daß die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und damit auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt an der Jahreswende 1974/75 ungünstiger waren, als noch zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Jahreswirtschaftsberichts aufgrund des bis dahin vorliegenden statistischen Materials vermutet wurde. Die Bundesregierung ist jedoch — und dies ist das Entscheidende — davon überzeugt, daß sich die konjunkturelle Entwicklung im Verlaufe dieses Jahres bessern und damit auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt verbessern werden. Sie wird in dieser Überzeugung auch durch die jüngste Gemeinschaftsdiagnose der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute bestätigt. Angesichts dieser weitgehenden Übereinstimmung in der Beurteilung der weiteren Entwicklung im Verlaufe dieses Jahres erscheint es wenig sinnvoll, die im Jahreswirtschaftsbericht genannten Zielgrößen permanent an wechselnde Wahrscheinlichkeitsprognosen anzupassen, zumal diese ihrerseits wegen der Schwierigkeit, den konjunkturellen Wendepunkt präzise vorherzusagen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt besonders unsicher sind. Zu Frage A 79: Den bisherigen Berechnungen über den Bedarf der Bundesanstalt für Arbeit an Liquiditätshilfen nach § 187 Arbeitsförderungsgesetz hat die Bundesregierung eine Zahl von 730 000 Arbeitslosen und 400 000 Kurzarbeitern im Jahresdurchschnitt 1975 zugrunde gelegt. Im Augenblick läßt sich noch nicht mit hinreichender Sicherheit angeben, wie 1975 die weitere Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt verlaufen wird. Die finanziellen Auswirkungen einer ungünstigeren als der bisher angenommenen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt erfordern für je 100 000 zusätzliche Arbeitslose einen Mehrbedarf von rd. 900 Millionen DM und für je 100 000 zusätzliche Kurzarbeiter einen Mehrbedarf von rd. 360 Millionen DM. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 11989* Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Russe (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen A 83 und 84) : Warum hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bei der Bekanntgabe der Arbeitslosenzahlen für April es unterlassen, darauf hinzuweisen, daß der Rückgang der Arbeitslosigkeit im Monat April erheblich geringer gewesen ist als im April der vergangenen Jahre? Was hat den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bei der Bekanntgabe der Arbeitslosenzahlen für April veranlaßt zu verschweigen, daß die Arbeitslosenzahl in Nordrhein-Westfalen im Monat April angestiegen ist? Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat keine Pressemitteilung über die Lage auf dem Arbeitsmarkt herausgegeben. Bei der Auskunft über Arbeitslosenzahlen für den Monat April 1975 wurden gezielte Fragen von Journalisten beantwortet. Diese Fragen konzentrierten sich auf die Gesamtarbeitslosigkeit und die offenen Stellen. Informationen darüber waren offenbar durchgesickert und wurden auf Anfrage bestätigt. Ein Gesamtüberblick wurde nicht erwartet und daher auch nicht gegeben. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich noch folgendes hinzufügen: Hätte die Bundesregierung die Absicht verfolgt, die Arbeitsmarktentwicklung allgemein und insbesondere auch für Nordrhein-Westfalen zu beschönigen, hätte es doch auch nahegelegen mitzuteilen, daß gerade in Nordrhein-Westfalen die Kurzarbeiterzahlen im April gesunken waren. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 87): Angesichts des Problems, daß infolge der Strukturreform der Bundeswehr immer häufiger auch länger dienende Soldaten mit Kind und berufstätiger Ehefrau die Dienststelle bzw. den Standort wechseln müssen, frage ich die Bundesregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, für Soldaten Prioritäten im Hinblick auf die langen Wartefristen für Kindergartenplätze zu setzen? Die Bundeswehr errichtet und führt grundsätzlich keine eigenen Kindergärten. Sie kann deshalb auch keine Prioritäten für die Aufnahme von Kindern Bundeswehr-Angehöriger setzen. Das Bundesministerium der Verteidigung stellt aber Trägern der freien Jugendhilfe zur Schaffung, d. h., nicht zum Betrieb, von Kindergartenplätzen Mittel aus Bundesfinanzhilfen unter der Voraussetzung zur Verfügung, daß die auf diese Weise gewonnenen Plätze Kindern von Bundeswehr-Angehörigen vorbehalten bleiben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/3602 Frage A 88) : Wird sich die Bundesregierung nach dem folgenschweren AbSturz eines Kampfflugzeuges in Vechta verstärkt darum bemühen, daß bei Übungsflügen aller NATO-Mitglieder bewohnte Gebiete weniger als bisher und größere Industrieanlagen nicht mehr überflogen werden? Die Bundesregierung prüft ständig alle mit der Durchführung von Tiefflügen zusammenhängenden Fragen und hält zu diesem Zweck laufend engen Kontakt mit den zuständigen Stellen der verbündeten Streitkräfte. Dies gilt selbstverständlich auch für diejenigen Tiefflugprobleme, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit betreffen könnten. Unfälle wie der Absturz in Vechta lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung durch generelle Überflugverbote nicht verhindern. Bei einem Absturz aus größerer Höhe wird der Luftfahrzeugführer sein Flugzeug in der Regel so frühzeitig verlassen müssen, daß es auf unvorhersehbaren Flugbahnen und in unkalkulierbarem Zeitraum unkontrolliert zu Boden stürzt. Der Aufschlagort bleibt dem Zufall überlassen. Erkennt der Flugzeugführer jedoch während des Tieffluges eine Situation, die sich zum Absturz entwickelt, so hat er, wie die Erfahrung beweist, in der Regel die Möglichkeit, den Absturz in bewohntes Gebiet durch die Einleitung eines Ausweichmanövers zu vermeiden, bevor er das Flugzeug verläßt. In niedriger Höhe bei noch hoher Geschwindigkeit ist das Luftfahrzeug gewöhnlich noch steuerbar; die Zeit bis zum Aufschlag ist kurz und damit die verbleibende Flugbahn noch überschaubar. Wie Ihnen bekannt ist, sind größere Industrieanlagen, soweit sie Hindernisse im Sinne des Luftverkehrsgesetzes darstellen, auf den Tiefflugkarten markiert. Die Flugzeugführer sind gehalten, Ortschaften und solche Anlagen bei der Planung der Flugwege zu berücksichtigen und zu umfliegen. Besonders bei Flügen in auseinandergezogenen Formationen kann jedoch trotz sorgfältiger Planung nicht in jedem Fall vermieden werden, daß ein kleinerer Ort oder eine Anlage überflogen wird. Dies bleibt jedoch auf Ausnahmen beschränkt. Die Luftstreitkräfte weisen ihre Verbände jedoch laufend darauf hin, daß Überflüge von Ortschaften unter 100 000 Einwohnern nach Möglichkeit zu vermeiden sind. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen A 89 und 90) : Ist die Bundesregierung angesichts der schweren Flugzeugkatastrophe in Vechta am 2. Mai 1975, bei der durch den Absturz eines belgischen Kampfflugzeuges vom Typ „Mirage V" der belgische Pilot und sieben Zivilpersonen, darunter fünf Kinder, ums Leben kamen, etliche Bewohner schwer verletzt wurden und hoher Sachschaden entstanden ist, bereit, gemeinsam mit den übrigen NATO-Partnern zu prüfen, ob Tiefflüge über Städte und Gemeinden unter 100 000 Einwohnern in einer Höhe von nur 500 Fuß über Grund (150 m) wegen der dadurch bedingten Gefährdung der Zivilbevölkerung untersagt werden? 11990* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Tiefflüge, die ausschließlich der Übung des Unterfliegens „feindlicher Radaranlagen" dienen, künftig in weniger dicht besiedelten Gebieten durchzuführen? Zu Frage A 89: Die Bundesregierung prüft ständig alle mit der Durchführung von Tiefflügen im Luftraum der Bundesrepublik zusammenhängenden Fragen und hält zu diesem Zweck laufend engen Kontakt mit den zuständigen Stellen der verbündeten Streitkräfte. Dies gilt selbstverständlich auch für diejenigen Tiefflugprobleme, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit betreffen könnten. Die Erfahrung zeigt, daß bei im Tiefflug sich entwickelnden anormalen Situationen, die zu Unfällen führen oder führen könnten, der Flugzeugführer in der Regel in der Lage ist, durch Ausweichbewegungen den Absturz seines Flugzeuges auf Ortschaften zu verhindern. Treten diese Umstände jedoch in größeren Höhen auf, so kann der Flugzeugführer in den wenigsten Fällen Flugzustände und Flugbahnen bis zum Aufschlag kontrollieren. Er wird fast immer gezwungen sein, das Luftfahrzeug mit dem Schleudersitz rechtzeitig zu verlassen. Ob der Absturz dann im freien Feld oder in einem Ort erfolgt, bleibt dem Zufall überlassen. Aus welchen Gründen der Pilot des belgischen Kampfflugzeuges den Absturz in die Ortschaft Vechta nicht hat vermeiden können, ist nicht bekannt, da die Untersuchung des Unfalles noch nicht abgeschlossen ist. Bei der Planung von Tiefflügen sind die Flugzeugführer gehalten, ihre Flugwege so anzulegen, daß der Überflug auch kleinerer Orte vermieden wird. Die Besiedelungsdichte der Bundesrepublik Deutschland führt jedoch dazu, daß bereits kleinere Abweichungen vom vorgesehenen Kurs zu Überflügen führen. Dies gilt um so mehr, wenn ein Auftrag im Formationsflug durchgeführt wird. Selbst wenn diese Auflage vom Führungsflugzeug eingehalten werden könnte, würden die zum Verband gehörenden seitlich gestaffelt fliegenden Luftfahrzeuge oftmals Ortschaften überfliegen müssen. Eine Erweiterung des Verbots des Überfluges von Städten über 100 000 Einwohnern wäre demzufolge unrealistisch und müßte letzten Endes zur Einstellung von Tiefflügen führen. Die Bundesregierung kann daher die entsprechenden Vorschriften nicht ändern. Zu Frage A 90: Die Stadt Vechta liegt am Rande eines der Gebiete, die ihrer im Verhältnis zu anderen Teilen der Bundesrepublik Deutschland geringen Besiedelungsdichte wegen als Tieffluggebiete in Zusammenarbeit mit den Länderregierungen festgelegt wurden. Da die Kenntnis des Gebietes, das in einem Einsatzfall — z. B. beim Unterfliegen von Radaranlagen — durchflogen werden muß, hinsichtlich seiner geografischen und wettermäßigen Gegebenheiten einen wesentlichen Teil der Einsatzfähigkeit der zur Verteidigung Mitteleuropas vorgesehenen Piloten ausmacht, würde die Verlegung dieses Übungsflugbetriebes z. B. über See oder in andere Räume zu einer Minderung der Einsatzbereitschaft der fliegenden Verbände des Bündnisses führen. Dies könnte die Bundesregierung nicht vertreten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/3602 Frage A 92) : Erscheint es dem Bundesminister der Verteidigung für den Lehr- bzw. Lernerfolg von Soldaten an Schuleinrichtungen der Bundeswehr wichtig zu sein, daß diese in Uniform am Unterricht teilnehmen müssen? Der Bundesminister der Verteidigung hält es im Hinblick auf den Lehr- bzw. Lernerfolg von Soldaten an Schuleinrichtungen der Bundeswehr für nicht „zwingend" erforderlich, daß die Soldaten während des Unterrichts Uniform tragen. Ich bin vielmehr überzeugt, daß die Anzugfrage keine Auswirkungen auf einen unmittelbaren Lehr- bzw. Lernerfolg hat. Die Verpflichtung zum Tragen der Uniform an Schuleinrichtungen der Bundeswehr liegt im dienstlichen Charakter der Ausbildung begründet. Nach der Zentralen Dienstvorschrift 37/10 — Anzugsordnung für die Bundeswehr — hat der Soldat im Dienst grundsätzlich Uniform zu tragen. Eine Sonderregelung an den Hochschulen der Bundeswehr, wonach den Teilnehmern an wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen die Wahl des Anzugs freigestellt ist, wurde, wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihre Frage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 16./17. April 1975 ausgeführt habe, mit Rücksicht auf die besonderen Gegebenheiten des Studiums an einer Bundeswehrhochschule getroffen. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 94) : Welche Pläne bestehen in Verbindung mit den Bundesländern für die Ausgabe des bundeseinheitlichen Notfallausweises? Der vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in Zusammenarbeit mit den Bundesländern entwickelte bundeseinheitliche Notfallausweis wird seit September 1974 in den für diese Maßnahme zuständigen Bundesländern durch gezielte Aktionen kostenfrei in beschränkter Anzahl ausgegeben. Die bei diesen Aktionen besonders angesprochene Zielgruppe waren sogenannte Risikopatienten, die besonders gefährdet sind, in plötzliche Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 11991* lebensbedrohliche Zustände zu geraten. Diese Ausgebeaktion, die in diesem Monat abgeschlossen sein wird, hat ein überaus positives Echo in der Bevölkerung und eine weitere erhebliche Nachfrage nach dem bundeseinheitlichen Notfallausweis hervorgerufen. Die für die Ausgabe zuständigen Bundesländer sind jedoch der Auffassung, daß eine weitere kostenfreie Verteilung nicht ihre Aufgabe sein könne. Sie wollen den entgeltlichen Vertrieb dieses Ausweises künftig dem Schreibwarenhandel, den Apotheken, den Automobilclubs und den Krankenkassen überlassen. Die Herstellungskosten betragen etwa 10 bis 20 Pfennig. Um auch hier eine bundeseinheitliche Regelung zu erreichen, hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit auf gleichzeitigen Wunsch der Länder sich mit den entsprechenden Verbänden in Verbindung gesetzt. Mit einer positiven Reaktion der Mehrzahl der Verbände kann gerechnet werden. Wir haben erfahren, daß erfreulicherweise der Notfallausweis in vielen, vor allem größeren Betrieben kostenfrei an die Belegschaft ausgegeben wird. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 95) : Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen des Mediziners Professor Werner Kühne auf einem Internationalen Lungenärztekongreß in Düsseldorf, wonach bereits Babys stark rauchender Eltern zunehmend von der Gefahr einer Frühinvalidität bedroht seien, diese „die schwächsten Glieder in der langen Kette der passiven Raucher" seien und sie keine Chance hätten, die Dauereinwirkungen des auch ins Kinderzimmer wehenden „blauen Dunstes" mit seinen schädlichen Kohlenwasserstoffen und Nitrosegasen durch einen gefestigten Organismus zu mildern (vgl. „Raucherkrebs im Kinderzimmer", dpa- Meldung in der Süddeutschen Zeitung Nr. 102 vom 5. Mai 1975)? Die Bundesregierung hat mehrfach dargelegt, daß eine gesundheitliche Gefährdung des Nichtrauchers durch „Passivrauchen" nicht auszuschließen ist. In der Antwort auf die Kleine Anfrage über die gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Zigarettenrauchens — ich verweise auf die Drucksache 7/3597 — hat sie erneut auf die besondere Gefährdung durch „Passivrauchen" im frühen Kindesalter aufmerksam gemacht. Obschon die Formulierung, daß Babys stark rauchender Eltern von Frühinvalidität bedroht seien, etwas überspitzt erscheint, vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß rauchende Eltern unter bestimmten Umständen gegen ihre gesundheitliche Sorgfaltspflicht gegenüber dem eigenen Kind verstoßen. Dies geschieht häufig aus Unwissenweit und Nachlässigkeit. Die Bundesregierung hat deshalb in Fortführung ihres Aktionsprogramms zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs ihre Aufklärungsmaßnahmen besonders auf die Alltagsdrogen Alkohol und Nikotin erweitert. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat bereits vor Jahren in Presse, Funk und Fernsehen, durch Ausstellungen, Unterrichtseinheiten und Elternbroschüren auf die Gefahren des Rauchens aufmerksamgemacht und an die soziale Verantwortung des Rauchers gegenüber dem Nichtraucher appelliert. Dabei ist die Zielgruppe der Eltern und die Wirkung ihres Nikotinmißbrauchs auf ihre Kinder besonders berücksichtigt worden. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen in diesem Bereich noch intensiver fortsetzen. Die Entscheidung aber, ob Eltern ihrem Säugling oder Kleinkind zumuten, ihren Tabakrauch einzuatmen, liegt letztlich bei den Eltern selbst. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/3602 Frage A 96) : Ist der Bundesregierung das Memorandum des Verbandes der Zigarettenindustrie zur Auseinandersetzung mit der Stiftung Warentest vom 7. März 1975 bekannt, und welche Stellung hat sie gegebenenfalls dazu genommen? Der Bundesregierung ist das angesprochene Memorandum des Verbandes der Zigarettenindustrie bekannt. Dem Wunsche der Zigarettenindustrie, eine unabhängige Kommission einzusetzen, die die Streitpunkte zwischen der Zigarettenindustrie und der Stiftung Warentest klären soll, konnte die Bundesregierung nicht entsprechen. Die Stiftung Warentest ist in ihrer Arbeit unabhängig und somit eigenverantwortlich. Die Bundesregierung kann deshalb in Streitfällen dieser Art eine Schlichtungsfunktion nicht übernehmen. Dieser Sachverhalt ist dem Verband der Zigarettenindustrie im April 1975 sowohl vom Bundesministerium für Wirtschaft als auch vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit mitgeteilt worden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 97): Beabsichtigt die Bundesregierung, die in einem verkehrswirtschaftlichen Gutachten vorgeschlagene Trassenführung einer Küstenautobahn und die damit zusammenhängende autobahnähnliche Netzergänzung zwischen Lüneburg und Lübeck (Nordlandlinie) in die für 1975 vorgesehene Überprüfung und Fortschreibung des Bedarfsplans für den Bundesfernstraßenbau aufzunehmen? Der Bedarfsplan in der zur Zeit noch gültigen Fassung vom Jahre 1971 wird zur Zeit überprüft. Davor können Aussagen nicht gemacht werden. 11992* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordnete Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 100) : Treffen Informationen zu, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, die Dringlichkeitsstufe der Bundesautobahn zwischen Kempten/Waltenhofen und Weitnau/Wangen negativ zu verändern, trotz abgeschlossenem Planfeststellungsverfahren den Baubeginn um Jahre zu verschieben und wenn nein, wann wird der Weiterbau dieser begonnenen Strecke erfolgen? Der Autobahnabschnitt zwischen Kempten und Waltenhofen (B 19) ist im Bau. Die Arbeiten zur Fortschreibung des Bedarfsplanes haben somit auf diesen Abschnitt keinen Einfluß. Die Autobahnstrecke zwischen Waltenhofen (B 19) über Weitnau bis zum Autobahnkreuz bei Wangen ist zur Zeit in der 1. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/3602 Frage A 103) : Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Sicherheitsvorkehrungen auf Schiffen, die die Bundeswasserstraßen befahren, ausreichend, oder wird die Bundesregierung mit Rücksicht auf die jüngste Schiffskatastrophe in Köln eine Überprüfung für deutsche und ausländische Schiffe, wenn diese bundesdeutsche Wasserstraßen befahren, einleiten? Die Bau- und Ausrüstungsvorschriften für alle Schiffe, die den Rhein befahren, wurden durch die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt von allen Rheinuferstaaten beschlossen. Diese Vorschriften wurden in der Vergangenheit von allen Rheinuferstaaten für ausreichend angesehen. Die Zunahme des Schiffsverkehrs und die technische Weiterentwicklung haben die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt veranlaßt, eine Neufassung der Vorschriften zu erarbeiten, die weitergehende Sicherheitsvorschriften für Fahrgast- und Kabinenschiffe enthält. Die Neufassung wird von der Zentralen Rheinkommission voraussichtlich in dieser Woche verabschiedet und danach von den Rheinanliegerstaaten eingeführt. Als Folge des Schiffsunglücks von Köln sind die Rheinuferstaaten übereingekommen, im Laufe des Sommers zu überprüfen, in welchem Umfang die o. g. neuen Vorschriften noch vor deren Inkrafttreten zu ändern sind. Die entsprechenden Vorschriften für die übrigen Bundeswasserstraßen werden angepaßt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 109) : Wird die Bundesregierung mit Ländern in Europa, die eine Autobahngebühr erheben, Verhandlungen führen mit dem Ziel, daß deutsche Autofahrer, unter Berücksichtigung der freien Autobahnbenutzung durch Kraftfahrer aus dem Ausland in der Bundesrepublik Deutschland als Gegenleistung von der dortigen Autobahnbenutzungsgebühr befreit werden, wenn nein, warum nicht, und wieso kann Bundesminister Gscheidle in der Fragestunde vom 24. April 1975 auf meine diesbezügliche Frage erklären, daß hier kein Zusammenhang gegeben sei? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Verhandlungen mit anderen Staaten über eine Befreiung von dort erhobenen Autobahngebühren zu führen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/3602 Frage A 110) : Welche rechtlichen Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um das Überfliegen des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland mit zivilen Überschallflugzeugen zu verhindern? Die Bundesregierung bereitet eine Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung vor, durch die Flüge ziviler Luftfahrzeuge mit Überschallgeschwindigkeit untersagt werden. Der beim Erlaß von Rechtsverordnungen zum Schutz gegen Fluglärm anzuhörende Beratende Ausschuß nach § 32 a des Luftverkehrsgesetzes hat von dem Entwurf bereits zustimmend Kenntnis genommen. Nach Abstimmung mit den beteiligten Bundesressorts wird der Entwurf in Kürze dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Anlag 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/3602 Frage A 111): Ist die Bundesregierung im Gegensatz zur Beantwortung meiner Fragen 85 und 86 der Fragestunde vom 27. Februar 1975 jetzt der Auffassung, daß für die Länder sowohl aus verfassungsrechtlichen als auch aus gesetzlichen Gründen weder Veranlassung noch Berechtigung besteht, im Zusammenhang mit Streckenstillegungen finanzielle Leistungen an die Deutsche Bundesbahn zu erbringen? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß ein Land im Rahmen seiner Aufgaben auf dem Gebiet der regionalen Wirtschaftsstruktur folgendes prüfen muß: Soll das Land durch eigene finanzielle Leistungen und im Rahmen der Ländereisenbahngesetze einen Eisenbahnverkehr auf einer DB-Strecke aufrechterhalten, deren Stillegung die DB und der Bund auch in Würdigung der Vorschriften des Raumordnungsgesetzes und des Zonenrandförderungsgesetzes beschlossen haben? Nach Auffassung der Bundesregierung bestehen in solchen Fällen ausreichende gesetzliche Möglichkeiten, die es den Ländern erlauben, auf Grund ihrer Beurteilung der Regionalstruktur die Bedienung einer Region mit Schienenverkehrsleistungen sicherzustellen. Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 11993* Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen A 112 und 113) : Wann hat der Bundesverkehrsminister die Trasse des neuen Autobahnabschnitts Singen—Überlingen bestimmt, nachdem ihm Ende September 1974 der Antrag der Landesregierung BadenWürttemberg vorgelegt worden ist, und er in seiner Antwort vom 12. März 1975 auf meine schriftliche Anfrage vom 3. März 1975 seine Entscheidung als „in Kürze" bevorstehend angekündigt hat? Bis wann wird der genannte Autobahnabschnitt befahrbar sein und damit die immer unerträglicher werdenden Verkehrsverhältnisse in zahlreichen Ortsdurchfahrten und im eigentlichen Uferbereich des Bodensees verbessert werden? Zu Frage A 112: Nachdem das Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministern hergestellt worden ist, hat der Bundesminister für Verkehr die Linienführung der geplanten Bundesautobahn Singen—Lindau (A 98) am 22. April 1975 gemäß § 16 Abs. 1 FStrG bestimmt. Zu Frage A 113: Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Strekkenabschnitts Singen—Überlingen der genannten Autobahn hängt zunächst von der Schaffung der planerischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Bauarbeiten ab. Im derzeitigen Stadium der Planungsarbeiten, der Entwurf der ersten Teilstrecke von Singen bis Stockach soll dem Bundesminister für Verkehr erst in Kürze zur Zustimmung vorgelegt werden, lassen sich verbindliche Fertigstellungstermine leider noch nicht nennen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 114) : Trifft ein Bericht der „Rheinpfalz" vom 29. April 1975 zu, nachdem über die Neuordnung der Oberpostdirektionen im Raume Nordbaden-Pfalz und Saarland bereits entschieden wurde, obwohl die offizielle Anhörung der Landesregierung Rheinland-Pfalz noch nicht erfolgt ist? „Die Rheinpfalz" vom 29. April 1975 berichtet zur Auflösung der Oberpostdirektion Neustadt an der Weinstraße u. a.: „Die endgültige Entscheidung dürfte nach Anhörung der Landesregierung Rheinland-Pfalz in Bonn Ende Juli fallen." Diese Darstellung entspricht den Tatsachen. Ein verbindlicher Termin für die Entscheidung kann allerdings noch nicht genannt werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen A 115 und 116) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach das Bundespostministerium beabsichtigte, unter Auflösung etwa des Postamtes Lahr in der südlichen Oberrheinebene nur noch vier selbständige Postämter, nämlich Baden-Baden, Offenburg, Freiburg und Lörrach, bestehenzulassen, und welchen Rationalisierungserfolg verspricht sich die Bundesregierung gegebenenfalls von einer derartigen Zentralisierung? Teilt die Bundesregierung meine Besorgnis, daß durch diese Zentralisierung zu große, organisatorisch nicht mehr überschaubar zu bewältigende Bereiche für die einzelnen Postämter geschaffen werden, was zu einer Verschlechterung der Postbedienung in der südlichen Oberrheinebene führen könnte, und hält die Bundesregierung die Auflösung des Postamtes für eine Stadt von der Größe und überörtlichen Bedeutung wie der Stadt Lahr für zumutbar? Zu Frage A 115: Die Deutsche Bundespost beabsichtigt, Belange der Öffentlichkeit nicht berührende Verwaltungsaufgaben der Postämter stärker zu zentralisieren. Die Zusammenfassung im Gebiet der südlichen Oberrheinebene bei den genannten Postämtern entspricht einer Planungsüberlegung des Bundespostministeriums, über die noch nicht entschieden worden ist. Die Bundesregierung zielt mit der beabsichtigten Neuordnung der Verwaltungsorganisation der Postämter auf die Sicherung der Leistungsfähigkeit und eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungsdienstes. Eine Auflösung von Postämtern ist nicht vorgesehen. Zu Frage A 116: Die Bundesregierung teilt nicht die Besorgnis, daß durch die Zusammenfassung von Verwaltungsaufgaben Bereiche entstehen, die nicht mehr überschaubar sind. Die Bereiche einer Anzahl von Postämtern mit rationell organisiertem Verwaltungsdienst haben schon heute Größenordnungen, die bei einer Zentralisierung nach dem angesprochenen Modell erst erreicht würden. Da die beabsichtigten Maßnahmen die Postversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft nicht berühren, führen sie auch nicht zu einer Verschlechterung des Kundendienstes. Die betriebliche Funktion des Postamts Lahr bleibt in vollem Umfang erhalten. Die Bundesregierung hält daher die Interessen der Stadt Lahr nicht für beeinträchtigt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen A 117 und 118): Welche Zielsetzung verfolgt die Deutsche Bundespost damit, daß der 17. Juni auf den von ihr herausgegebenen gelben Steckkalendern nicht als offizieller Feiertag erwähnt wird? In welcher Auflage wurden die Kalender zu welchen Kosten gedruckt und an welche Verteilerkreise gesandt? Zu Frage A 117: Der Steckkalender ist im vergangenen Jahr im Rahmen von Werbeaktivitäten für die Postbankdienste an Postkunden abgegeben worden. 11994' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 Mit der Herstellung des Kalenders war eine Werbeagentur betraut. Während die Werbeaussagen vorgegeben wurden, hat die Deutsche Bundespost — im Vertrauen darauf, daß Änderungen gegenüber früheren Ausführungen nicht vorgenommen wurden — auf die Gestaltung des Kalendariums keinen Einfluß genommen. Diese Aufgabe wird allgemein dem Kalenderhersteller überlassen, der sich dabei an den Richtlinien des Fachverbandes für Kalender und Werbeartikel e. V. in Bielefeld orientiert. Im letzten Jahr sah sich der Fachverband allerdings außerstande, eine verbindliche Empfehlung zu geben. Von den Mitgliedern ist deshalb unterschiedlich verfahren worden. Der 17. Juni wurde teils als Gedenktag oder Feiertag herausgestellt, teils als besonderer Tag gar nicht erwähnt. Wie Sie aus den beigefügten Ablichtungen ersehen könnnen, werden offensichtlich auch andere Verlage mit den gleichen Schwierigkeiten konfrontiert. Sowohl der Kalender für den Ortsverband der CDU in Rellingen, wie für die Deutsche Kapitalanlagegesellschaft mbH weisen den 17. Juni nicht als gesetzlichen Feiertag für die Bundesrepublik Deutschland aus. Zu Frage A 118: Der Kalender wurde in einer Auflagenhöhe von 2 Millionen Exemplaren gedruckt. Es entstanden Kosten in Höhe von 422 392,— DM. Die Steckkalender wurden als Kontaktgaben im Rahmen der Werbung für Postbankdienste an Postkunden verteilt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 119) : Trifft es zu, daß durch die schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Hände 1974 allein die deutsche Bauwirtschaft Verluste von über 600 Millionen DM hinnehmen mußte? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß durch die „schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Hände", das hieße bei Bund, Ländern und Gemeinden, der Bauwirtschaft im Jahre 1974 Verluste von über 600 Millionen DM entstanden sind. Im Bereich der Hochbauverwaltung des Bundes ist sichergestellt, daß die Zahlungen entsprechend der vertraglichen Bedingungen ohne Verzögerungen erfolgen. Es würde für die Bauverwaltungen auch keinerlei Anlaß bestehen, Zahlungen nicht termin- und fristgerecht zu leisten. Im Gegenteil, die Bauverwaltungen sind gerade im Hinblick auf die angespannte Finanzlage der Unternehmen bestrebt, alle vertraglich gegebenen Möglichkeiten für Abschlags- und Vorauszahlungen auszuschöpfen und die fälligen Zahlungen möglichst kurzfristig anzuweisen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 120) : Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemeldungen, nach denen in der Bauwirtschaft 1975 noch weitere 100 000 Bauarbeiter entlassen, weitere Firmenzusammenbrüche im Baugewerbe erwartet werden und weitere Banken dadurch in Finanzschwierigkeiten kommen, und wie bringt sie diese negativen Erwartungen der Bauwirtschaft in Einklang mit ihrer eigenen optimistischen Darstellung der konjunkturellen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland? Pressemeldungen, die über weitere Entlassungen von rd. 100 000 Bauarbeitern im Jahr 1975 sprechen, beruhen auf Mißverständnissen in der Interpretation von Verlautbarungen verschiedener Wirtschaftsforschungsinstitute und Bauverbände. Institute wie Bauverbände haben in letzter Zeit mehrfach erklärt — und dieser Auffassung stimmt die Bundesregierung zu —, daß die Zahl der Bauarbeiter im Jahresdurchschnitt 1975 in einer Größenordnung von rd. 100 000 niedriger liegen könnte als im Jahresdurchschnitt 1974 (= 1 352 000). Dies bedeutet allerdings nicht, daß ausgehend von den effektiv Beschäftigten am Jahresbeginn (= 1 188 000) im weiteren Verlauf des Jahres 1975 nochmals 100 000 Bauarbeiter entlassen werden. Der Abbau von Arbeitskräften in der Bauwirtschaft, der zu dieser um rd. 100 000 niedrigeren, jahresdurchschnittlichen Beschäftigtenzahl führt, ist vielmehr bereits um die Jahreswende 1974/ 75 vollzogen worden. Es kann deshalb damit gerechnet werden, daß im Laufe des Jahres 1975, ausgehend vom derzeitigen Stand, zusätzliche Bauarbeiter wieder in den Arbeitsprozeß eingegliedert werden. Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Zahl der Insolvenzen von Bauunternehmen im Jahre 1975 als Nachwirkung der schwierigen bauwirtschaftlichen Lage des letzten Jahres erneut über dem Durchschnitt früherer Jahre liegt. Pressemeldungen über angebliche Probleme von Banken aufgrund von Konkursen in der Bauwirtschaft beziehen sich in der Regel auf Bauträgergesellschaften, die mit Bauunternehmen meistens nicht identisch sind. Da die finanzierenden Banken immer mehr dazu übergehen, den vorhandenen fertiggestellten oder halbfertigen Wohnungsbestand von notleidenden Bauträgergesellschaften zu übernehmen, hat sich die Gefahr, daß Bauträgergesellschaften zusammenbrechen, zumindest nicht vergrößert. Diese Entwicklung widerspricht nicht der Beurteilung der Lage der Bauwirtschaft durch die Bundesregierung. Sie bezieht ihre Aussage auf die für die konjunktuelle Entwicklung besonders wichtigen Indikatoren der Nachfrage (Baugenehmigungen, Auftragseingänge), bei denen in Übereinstimmung mit den Wirtschaftsinstituten und zahlreichen Bauverbänden seit etwa Mitte 1974 eine konjunkturelle Stabilisierung der Baunachfrage auf niedrigem Niveau festgestellt werden kann. Mit einem entsprechenden zeitlichen Abstand folgt die Bauproduktion, von der die Zahl der Beschäftigten abhängt, nach Abbau der auf dem neuen Niveau nicht mehr benötigten Kapazitäten der Entwicklung der Nachfrage. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 11995* Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 121): Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen des Vorstandsvorsitzenden der Neuen Heimat, Vietor, daß bis zum Sommer 1975 etwa 400 000 Neubauwohnungen Leerstehen werden? Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend Ziele und Aufgaben der Wohnungspolitik (Drucksache 7/3523) ausgeführt, daß auf Grund von Erhebungen der Länder am Jahresende 1974 mit einer Größenordnung von wahrscheinlich 200 000 leerstehenden Neubauwohnungen gerechnet werden könnte. Die genaue Zahl der jeweils leerstehenden Neubauwohnungen ist nicht bekannt und kann auch nicht genau vorausgeschätzt werden. Dafür gibt es keine laufenden statistischen Erhebungen. Im Hinblick auf die Zinssenkungstendenzen am Kapitalmarkt, die zu einer Belebung des Immobilienmarktes führen werden und die entsprechenden staatlichen Maßnahmen (Übernahme leerstehender Wohnungen in den sozialen Wohnungsbau, wenn die Wohnungen nach Lage, Ausstattung und Preis den Anforderungen des sozialen Wohnungsbaus genügen; Gewährung erhöhter Aufwendungsdarlehen im Rahmen des Regionalprogramms) ist eine Dramatisierung des Wohnungshaldenproblems nicht angebracht. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen A 122 und 123) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 16. April 1975 zu, dem Bundeshaus in Berlin sei vom Bundeskanzleramt untersagt worden, am 18. April 1975 sein 25jähriges Bestehen zu feiern, und ferner sei der Druck einer Broschüre über Geschichte und Tätigkeit des Bundeshauses unterbunden worden, und wie rechtfertigt — bejahendenfalls — die Bundesregierung diese Weisung? Wie begegnet die Bundesregierung der Kritik der Industrie-und Handelskammer Berlin, die einzelnen Aktionen der verschiedenen Ressorts der Bundesregierung würden nicht immer den Interessen Berlins gerecht und erschienen oft nur unzureichend miteinander koordiniert zu sein, und was hat die Bundesregierung im einzelnen getan, um der vom Bundeskanzler während des Berliner Wahlkampfs demonstrierten Verpflichtung der Bundesregierung für Berlin Rechnung zu tragen? Zu Frage A 122: Nein, Herr Kollege. Eine derartige Weisung gibt es nicht. Folglich ist auch die von Ihnen zitierte Meldung inhaltlich unzutreffend. Zu Frage A 123: Die Bundesregierung sieht zur Zeit keine Notwendigkeit, ein weiteres Koordinierungsgremium zu schaffen, denn sie verfügt über ein seit Jahren bewährtes Instrumentarium der Koordination im Interesse Berlins. Ich nenne hierzu zum Beispiel — den Bevollmächtigten der Bundesregierung in Berlin mit seiner Behörde und — den Staatssekretärsausschuß für Deutschland-und Berlinfragen. Wie in allen Bereichen hat auch in wichtigen Berlinfragen die Bundesregierung selbst, d. h. das Kabinett, die letzte Verantwortung. Es besteht kein Grund, dieses bewährte System der Zusammenarbeit und Koordination zu ändern oder zu erweitern. Zur Beantwortung des zweiten Teils Ihrer Frage möchte ich zwei Beispiele aus der letzten Zeit herausgreifen: 1. Beispiel: Der Bundeskanzler hatte zu einer Berlin-Konferenz am 16. Dezember 1974 eingeladen. Ziel dieser Konferenz war es, Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Arbeitnehmerschaft und Politik zusammenzuführen und mit ihnen Möglichkeiten einer verstärkten wirtschaftlichen Zukunftssicherung Berlins auf der Grundlage der erreichten politischen Positionen zu erörtern. Die Arbeit der Berlin-Konferenz wird in zwei Arbeitsgruppen fortgeführt. Die eine mit dem Thema — „Verstärkung des Dienstleistungsbereichs", die andere mit der Aufgabenstellung — „Ausbau von Forschung und Entwicklung". Ich kann der Arbeit dieser Projektgruppen nicht vorgreifen, darf Ihnen aber versichern, daß der Bundeskanzler bei dem von ihm selbst gesetzten Zeitrahmen bleiben und schon bald zu der angekündigten zweiten Konferenz einladen wird. 2. Beispiel: Nach sehr langwierigen und schwierigen Vorgesprächen verhandelt StS Gaus mit der DDR jetzt über die Verbesserung der Verkehrswege von und nach Berlin. Solche Verhandlungen hat es trotz aller Bemühungen früher nicht gegeben. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 126) : Welches Ergebnis hat die Initiative der Bundesregierung für einen europäischen Hilfsfonds Südvietnam bei der Außenministerkonferenz der EG in Dublin erbracht? Die Außenminister der Neuner-Gemeinschaft waren sich bei ihren informellen Gesprächen in Dublin 11996* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 darüber einig, daß die Europäische Gemeinschaft zu der humanitären Hilfe für die südvietnamesische Bevölkerung einen Beitrag leisten sollte. Unmittelbar danach, am 14. und 15. April, hat dann der Rat der EG in Luxemburg, ausgehend von Vorschlägen der Kommission, folgende Hilfsmaßnahmen beschlossen: Die Gemeinschaft liefert an das IKRK und UNICEF 690 t Milchpulver und 1 000 t Reis. Ferner wurde eine Finanzhilfe von ca. 900 000 DM für den Ankauf von Zucker, Medikamenten und für die Kosten von Lufttransporten genehmigt. Eine zweite Tranche sieht weitere Lieferungen von Milchpulver und Reis im Wert von ca. 9 Millionen DM vor. Der Geldwert der beschlossenen Maßnahmen beträgt zusammen 12,5 Millionen DM (Parität 1 RE gleich 3,06 DM). Die Durchführung )dieser Lieferungen, die für die Menschen in den Bereichen beider Konfliktparteien bestimmt waren, wurde durch die inzwischen eingetretene Entwicklung verzögert. Sie wird jedoch demnächst beginnen. Wegen der gebotenen Eile hielten die neun Außenminister in Dublin die von den meisten Partnerländern damals bereits eingeleiteten bilateralen Hilfsmaßnahmen für vordringlich und vereinbarten eine umfassende gegenseitige Unterrichtung hierüber, die auch erfolgt ist. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen A 130 und 134) : Trifft die Meldung des Generalanzeigers vom 22. April 1975 zu, die Bundesregierung versuche den finanziellen Forderungen Polens auf der Grundlage der sogenannten Brioni-Formel zu entsprechen, und wie verträgt sich dies — bejahendenfalls — mit der Behauptung der Bundesregierung, der Milliardenkredit an Jugoslawien werde an Jugoslawien als Entwicklungsland unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten geleistet? Welchen Ländern hat die Bundesregierung mit welcher Begründung gesagt, ihre Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung — bzw. einzelne Ausgestaltungen derselben — könne nicht funktionieren, weshalb die Bundesregierung ihnen nicht helfen könne, und welche Mittel hat sie daraufhin in anderen Ländern mit welcher Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung eingesetzt? Zu Frage A 130: Sie weisen in Ihrer Frage selbst zutreffend darauf hin, daß die Voraussetzungen, unter denen die Bundesregierung Jugoslawien einen Kapitalhilfe-Kredit zur Verfügung gestellt hat, im Falle Polens, das kein Entwicklungsland ist, nicht gegeben sind. Sollte also mit dem Schlagwort „Brioni-Formel" dieser Gesichtspunkt gemeint sein, würde der angeführte Artikel des Generalanzeigers die Politik der Bundesregierung in einer Weise umschreiben, die ich nicht teilen kann. Zu Frage A 134: In der entwicklungspolitischen Konzeption der Bundesregierung heißt es: „Die Bundesregierung versucht nicht, den Partnerländern politische sowie gesellschafts- oder wirtschaftspolitische Vorstellungen aufzudrängen". Eine dem widersprechende Äußerung der Bundesregierung möchte ich ausschließen. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 132) : Treffen Meldungen zu, der Botschafter der UdSSR bei der „DDR" habe unter verfälschender und unvollständiger Zitierung des Vier-Mächte-Abkommens über Berlin behauptet, der Status West-Berlins werde von diesem Abkommen bestimmt und festgelegt, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung unternommen, um diesem neuerlichen Versuch der Sowjetunion, die Rechtslage der ehemaligen Reichshauptstadt auszuhöhlen und einseitig zu verändern, entgegenzutreten? Der im „Neuen Deutschland" erschienene Bericht über die Pressekonferenz des sowjetischen Botschafters in Ostberlin ist mir bekannt. Der Wortlaut der Äußerung des sowjetischen Botschafters liegt mir nicht vor. Zum zweiten Teil Ihrer Frage habe ich hier bereits dargelegt, daß für die Auslegung des Viermächteabkommens nach den Regeln des Völkerrechts allein der Wortlaut des Abkommens und der dazugehörigen Dokumente maßgeblich ist. Danach steht fest, daß die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und damit auch der rechtliche Status Berlins durch den Abschluß des Abkommens vom 3. September 1971 unberührt geblieben sind. Dies wurde der Sowjetunion gegenüber auch nach Abschluß des Abkommens sowohl von den für eine Interpretation des Abkommens zuständigen drei westlichen Signaturmächten, wie auch von der Bundesregierung mehrfach zum Ausdruck gebracht. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Frage A 136) : Warum hat die Bundesregierung gegen die bekanntgewordenen Massenmorde der Kommunisten in Indochina nicht im Rahmen der Vereinten Nationen Stellung genommen, und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung auch sonst die kommunistische Invasion nicht öffentlich verurteilt? Vertreter der Bundesregierung konnten keine zuverlässigen Erkenntnisse über Massenmorde in Indochina erlangen. Die verschiedenartigen und sich teilweise widersprechenden Pressemeldungen konnten deshalb nicht überprüft und etwa einer Stellung- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1975 11997* nahme der Bundesregierung zugrunde gelegt werden. Die Bundesregierung hat ihren Standpunkt in bezug auf die Ereignisse in Südvietnam in mehreren Erklärungen hier — vor dem Deutschen Bundestag auch durch den Herrn Außenminister am 9. 4. 1975 — dargelegt. Sie hat darin ihrer Besorgnis und Anteilnahme mit dem Leid Ausdruck gegeben, das die militärischen Ereignisse bei der Bevölkerung Indochinas verursacht haben. Was eine öffentliche Verurteilung anbelangt, so habe ich von dieser Stelle bereits am 10. April erklärt, daß die Rüge eines Bruchs der Pariser Verträge in erster Linie Angelegenheit der Vertragspartner sei. Davon unabhängig bedauert die Bundesregierung, daß die in diesen Verträgen enthaltenen Bestimnungen nicht eingehalten worden sind. Anlage 39 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3602 Fragen A 137 und 138) : Trifft es zu, daß die beiden an den Bemühungen um eine gemeinsame deutsche Übersetzung des Berlin-Abkommens der Vier Mächte beteiligten Seiten das Gesprächsergebnis getrennt und jeweils lediglich für sich schriftlich niedergelegt haben, und warum wurde — bejahendenfalls — darauf verzichtet, den angeblich existierenden gemeinsamen deutschen Text des Abkommens auch in einer gemeinsamen Niederschrift festzuhalten? In welcher Weise kann die Bundesregierung ihre Behauptung belegen, daß der von ihr am 3. September 1971 verbreitete und kommentierte deutschsprachige Text des Abkommens der Vier Mächte über Berlin in den vorangegangenen Übersetzungsbemühungen voll und ganz von der östlichen Seite gebilligt wurde? Zu Frage A 137: In der Fragestunde des 6. Deutschen Bundestages vom 23. September 1971 hat der damalige Bundesaußenminister Scheel bereits eine ähnliche Frage beantwortet. Ich verweise insoweit auf das Protokoll der Sitzung dieses Tages (BT-Drucksache Seite 7915 ff. Das hier Wesentliche läßt sich wie folgt zusammenfassen: Das Ergebnis der Absprache über eine deutsche Übersetzung ist in gemeinsamer Sitzung verlesen und von jeder Seite für sich protokollarisch festgehalten worden. Es war nicht beabsichtigt, der deutschen Übersetzung einen offiziellen Status zu geben. Zu Frage A 138: Auch die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus den von mir bereits erwähnten Darlegungen der Bundesregierung am 23. September 1971 vor dem Deutschen Bundestag.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Oscar Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage betreffend Ziele und Aufgaben der Wohnungspolitik bedachte die „Süddeutsche Zeitung" mit einem Kommentar, der die bezeichnende Überschrift trägt: „Rätsel der Wohnungspolitik". In der Tat muten die verschränkten und relativierenden, reichlich vieldeutigen und immer wieder im Konjunktiv formulierten Antworten der Bundesregierung rätselhaft an. Frei nach „Faust" könnte man sagen, Herr Professor Schäfer: Auf zwölf Seiten wenig Klarheit.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Und weiter?)

    — Herr Professor Schäfer, Sie sind ein Professor, gelehrt und haben das Vorspiel bei „Faust" gelernt, wo es heißt: Auf zwölf Seiten wenig Klarheit, viel Irrtum und ein Fünkchen Wahrheit.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Das wollen wir am Schluß Ihrer Rede prüfen!)

    — Ja, das sagt sogar die Lustige Person in dem „Vorspiel auf dem Theater", Herr Professor.
    Erstaunlich, meine Damen und Herren, an dem Ganzen ist nur, wie lange die Bundesregierung ge-



    Dr. Schneider (Nürnberg)

    braucht hat, um ihre äußerst verlegene, ausweichende und mangelhafte Antwort zu geben. Sie brauchte vier Monate. Aber selbst nach einer Bearbeitungszeit von vier Monaten läßt sie keinerlei Ansätze für eine wohnungspolitische Gesamtkonzeption sichtbar werden.
    Die Große Anfrage der Opposition konzentrierte sich auf folgende Schwerpunkte:
    — auf welche Weise der Konjunktureinbruch in der Bauwirtschaft überwunden und langfristig die notwendige Verstetigung der Bautätigkeit erreicht werden soll;
    — durch welche Maßnahmen die von dem Konjunktureinbruch überlagerte Struktur- und Absatzkrise der Bau- und Wohnungswirtschaft überwunden und insbesondere die Halde unverkäuflicher und unvermietbarer Wohnungen abgebaut werden kann;
    — durch welche Möglichkeiten die langfristigen Finanzierungsprobleme im Wohnungsbau gelöst werden können;
    — von welchen Verhältnissen zwischen dem Neubau und der Modernisierung von Wohnungen die Bundesregierung ausgeht und schließlich
    — nach welchen Grundsätzen die wünschenswerte Verzahnung von Objekt- und Wohngeldförderung erreicht werden soll.
    Schon am 15. Januar 1975 hat Bundesminister Ravens in einer Ausschußsitzung festgestellt, daß sich Bundes- und Länderminister einig seien, daß die Gesamtkonzeption für den sozialen Wohnungsbau im wesentlichen auf folgende Fragen eingehen muß. Wieviel Sozialwohnungen müßten in Zukunft für wen und in welcher Form gebaut werden und in welcher Zahl und vor allem an welchem Ort? Dabei, meine Damen und Herren, ist davon auszugehen, daß gegenwärtig etwa 75 % aller Familien im sozialen Wohnungsbau anspruchsberechtigt sind; in einer Stadt wie Hamburg sind es sogar 80 % aller Familien, die im sozialen Wohnungsbau anspruchsberechtigt sind.
    Weiter darauf: Welche Mieten und Belastungen können den Haushaltungen zugemutet werden, die in die sozialen Wohnungen einziehen? Wie soll gefördert werden? Wie soll die finanzielle Last auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt werden? Wie kann die Förderung des sozialen Wohnungsbaus optimal mit dem Wohngeld und der Modernisierung verzahnt werden?
    Ich muß leider feststellen: die Bundesregierung hat keine einzige dieser Fragen beantwortet. Sie räumt nur ein, daß alle ihre Aussagen über die Entwicklung des Wohnungsmarktes, die künftige Ausgestaltung der Wohnungspolitik und die Höhe des voraussichtlichen Bedarfs an Sozialwohnungen mit erheblichen Unsicherheiten belastet sind. Das Gesamtkonzept zur Neuorientierung der Wohnungspolitik darf sich nicht nur auf die Förderung des Wohnungsbaus beschränken, es muß vielmehr .den Wohnungsbestand mit einbeziehen, und zwar nicht nur hinsichtlich seiner Verbesserung — wie bei Sanierung und Modernisierung —, sondern auch hinsichtlich seiner Verteilung. Die Beratung mit den Ländern, auf die die Bundesregierung anspielt, bezieht sich aber nur auf die Förderung des Wohnungsbaus und die Auseinandersetzung um die zweckmäßigste Förderung der Modernisierung. Die Bundesregierung wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Wenn der Bund mit den Ländern aber verhandeln will, muß er zuerst seine eigene Position festlegen.
    Aus unserer Sicht ist die Lage der Wohnungswirtschaft und des Wohnungsbaus wie folgt zu kennzeichnen.
    Erstens. Der Grundbedarf an Wohnungen ist gesättigt. Das marktwirtschaftliche Angebot muß sich auf den Ersatzbedarf und auf spezifische Bedarfsfelder konzentrieren. Die sozialpolitisch motivierte Wohnungsbaupolitik des Staates muß auf ganz bestimmte Bedarfsgruppen ausgedehnt werden.
    Zweitens. Der wahrscheinlich anhaltende Anstieg der Gesamtgestehungskosten und die weitere Verteuerung der Hausbewirtschaftung — die Betriebskosten, die Erhaltung, Instandsetzung und Verwaltung — führen dazu, daß Mieten und Lasten weiter steigen werden — im Zweifel stärker als die Realeinkommen —, zumal auch die kommunalen Gebühren, Abgaben und Lasten, die auf die Mieten durchschlagen, von Jahr zu Jahr weiter ansteigen werden. Vielfach sind die Hausbesitzer ja nur unbezahlte Inkassoagenten der Kommunen, die ihre Gebühren jeweils an die Gemeinschaft, an die Kommunen weiterzuleiten haben.
    Drittens. Die Bereitschaft, die Mieten für neugeschaffenen Wohnraum zu zahlen, die zur nachhaltigen Deckung der Kosten notwendig sind, wird allgemein schwächer. Gleichzeitig wird die Bereitschaft zu Investitionen im Wohnungsbau weiter nachlassen. Nur durch verstärkte Bildung von Eigentum an der eigengenutzten Wohnung wird es möglich sein, für Neu- und Ersatzbauten das erforderliche Eigenkapital und die nachhaltige Deckung der Wohnbelastung aus dem laufenden Haushaltseinkommen aufzubringen. Sparkraft und Sparwille breiter Bevölkerungsschichten sind noch ungebrochen. Sie müssen noch stärker als bisher auf das Gut Wohnung ausgerichtet werden. Hier erhält die Vermögensbildung für die weitaus meisten Sparer einen handgreiflichen Sinn.
    Viertens. Die Objektförderung des sozialen Wohnungsbaus, vor allem auf dem 1. Förderungsweg, ist an ihre Grenze gestoßen. Sie muß auf den Bau von Wohnungen zugunsten von Personenkreisen konzentriert werden, die den spezifischen Zweck der Wohnung bei der Nutzung nicht ändern oder aufgeben, z. B. durch Verkleinerung von Hausbalten, deren Einkommens- und Vermögenssituation sich jedenfalls im Verhältnis zur allgemeinen Einkommensentwicklung nicht mehr wesentlich verbessert, so daß der Subventionszweck nicht gefährdet wird, also keine Fehlsubventionierung entsteht, und diese Förderung billiger als die gerechtere Individualförderung ist.
    Fünftens. Der Bestand an öffentlich geförderten Sozialmietwohnungen erfüllt seinen Subventions-



    Dr. Schneider (Nürnberg)

    zweck nur unvollkommen, weil die Mieten dank der Zufälle der Baujahre und der Finanzierung den Wohnwert nur unvollkommen wiedergeben, wenigstens ein Teil der Mieterhaushalte, vor allem hinsichtlich des älteren Bestands, den Einkommensgrenzen entwachsen ist — ich spreche das Problem der Fehlsubventionierung an — und insoweit die Wohnungen für bedürftigere Haushalte blockiert und vor allen Dingen — ganz entscheidend — die seit 1970 geförderten Wohnungen durch die periodische Kürzung der Aufwendungsbeihilfen in ein Mietniveau hineinwachsen, das über dem der freifinanzierten Wohnungen liegt.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Sehr wahr! — Stücklen [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

    Diese Wohnungen sind ungesund, unsolide finanziert. Sie bilden eine wohnungspolitische Lawine, die auf uns zurollt. Hier tickt eine Bombe!

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Donnerwetter!)

    Sechstens. Die Modernisierung erhöht zwar den Gebrauchswert vor anderen Wohnungen, verteuert die Wohnung aber so sehr, daß ohne Subventionen, wenn überhaupt, nur eigengenutzte Wohnungen, Mietwohnungen jedoch nur mit Subventionen modernisierungsfähig sind.
    Siebtens. Die städtebauliche Sanierung stockt häufig nicht nur wegen der komplizierten Vorbereitung oder wegen Schwierigkeiten in der Ordnungsphase, sondern vor allem auch aus Mangel an Investitionsbereitschaft der Bauherren wegen fehlenden Kapitals oder schrumpfender Absatzerwartungen.
    Meine Damen und Herren, dies ist der Sachverhalt, von dem eine wohnungspolitische Debatte insgesamt auszugehen hat. Wir wissen, daß der Stellenwert der Wohnungspolitik verfassungsrechtlich besonders qualifiziert ist. Freilich: Im Gegensatz zum Grundgesetz, das keine Bestimmung enthält, die ausdrücklich das Recht auf Wohnraum garantiert, enthalten drei Länderverfassungen Artikel, die ein Recht auf Wohnraum konstituieren. Es handelt sich zunächst um die Verfassung des Freistaates Bayern vom 2. Dezember 1946, ferner um die Landesverfassung der Freien und Hansestadt Bremen vom 21. Oktober 1947 sowie um die Verfassung des Landes Berlin vom 1. September 1950.
    Die Verfassung des Freistaates Bayern hat als erste deutsche Verfassung überhaupt jedem Bewohner Bayerns einen Anspruch auf eine angemessene Wohnung garantiert und die Förderung des Baus billiger Volkswohnungen zur Aufgabe des Staates und der Gemeinden gemacht.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr gut! — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Deutschland braucht Bayern!)

    Freilich: Ein subjektiver Anspruch des einzelnen auf Wohnraum besteht durch diese Verfassungsvorschrift nicht. Indessen kommt diesen Verfassungsbestimmungen ein hoher wohnungspolitischer Wert zu; die Regierungen und Parlamente werden unter einen wohnungspolitischen Imperativ gestellt, wie er auch wohl in Artikel 20 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes konstituiert sein dürfte, denn zweifellos muß als Ausgangspunkt der Wohnungspolitik eine sozialstaatliche Grundposition gelten, die menschenwürdige Verhältnisse in allen Lebensbereichen postuliert.
    Unter „Wohnungspolitik" im Sinne der Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 18. Dezember 1974 verstehen wir die Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen, die auf eine angemessene, dauerhaft gesicherte Versorgung der Bevölkerung mit Wohnungen gerichtet ist. Die wohnungspolitische Verantwortung der Bundesregierung erschöpft sich somit keinesfalls im Kompetenzbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau; die Richtlinienkompetenz des Herrn Bundeskanzlers ist hier gefordert, und zwar heute mehr denn je, weil die Wohnungspolitik in den Brennpunkt der Wirtschafts-, Finanz- und Konjunkturpolitik gerückt ist.
    Ich frage: Was tut der Bundeskanzler? Was meint er? Das ist weitestgehend unbeantwortet. Ich hätte es auch außerordentlich begrüßt, wenn zur Aussprache über unsere Große Anfrage, insbesondere aber über die Antwort der Bundesregierung, der Herr Wirtschaftsminister, der Herr Finanzminister, die Frau Familienminister und der Sozialminister anwesend wären, denn Wohnungspolitik berührt diese Sachbereiche sehr, sehr zentral.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD: Die Bundesratsbank ist leer! Wo ist da Bayern? — Stücklen [CDU/CSU] : Hier ist Bayern!)

    — Meine Herren von der SPD, wir haben nicht den Bundesrat, sondern die Bundesregierung gefragt, und die soll heute Antwort geben!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Herr Wohnungsbauminister, ich habe — in aller Offenheit gesagt — den Eindruck gewonnen, und deswegen weise ich auf die Richtlinienkompetenz des Kanzlers besonders hin, daß man Sie bei der Beantwortung der Großen Anfrage im Bundeskabinett in weiten Teilen und auf großen Strecken hat allein stehenlassen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Daß dies so geschehen kann, wundert mich um so mehr, als der Herr Bundespräsident, Walter Scheel, anläßlich der Eröffnung der Bundesgartenschau in Mannheim die öffentliche Verantwortung der Planer besonders hervorgehoben und uns aufgefordert hat — und seine Aufforderung hat sich sicherlich an die Bundesregierung, an das Parlament, die Parteien und die Öffentlichkeit gleichermaßen gerichtet —, im Blick auf Landschaftspflege und Städteplanung neue Wertordnungen aufzustellen und nach ihnen zu handeln. Neue Wertordnungen erfordern natürlich auch ein Umdenken innerhalb der Bundesregierung.
    Mit Rücksicht darauf, daß über den von der Bundesregierung soeben erst verabschiedeten Städtebaubericht eine eigene parlamentarische Aussprache stattfinden wird, will ich auf die städtebaulichen



    Dr. Schneider (Nürnberg)

    und raumordnerischen Aspekte der Wohnungspolitik nicht näher eingehen. Ich gehe im einzelnen auch nicht ein auf die wohnungspolitische Studie, die der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen im November 1974 vorgelegt hat. Denn dies kann im Rahmen der weiteren Aussprache und insbesondere bei der Beratung des Zweiten Familienberichtes geschehen. Ich beschränke mich auf den Hinweis, daß ich es für die wohnungspolitische Entschlußkraft der Bundesregierung sehr bezeichnend finde, daß sie, jedenfalls nach dem Inhalt des Zweiten Familienberichtes, nicht bereit ist, aus dieser Studie die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. In wohnungspolitischer Hinsicht muß ich feststellen, daß dieser Familienbericht keineswegs familienfreundlich ist.
    Eines der aktuellsten Probleme in der Wohnungspolitik ist der Bestand an leerstehenden Wohnungen, das Problem der Wohnungshalde. Um die Wende zum Jahr 1975 standen in unserem Lande nach Angabe der Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage wahrscheinlich 200 000 Neubauwohnungen leer. In Fachkreisen wird diese Zahl beträchtlich höher geschätzt. Der Vorsitzende der gewerkschaftseigenen Wohnungsbaugruppe „Neue Heimat", Herr Albert Vietor, erwartet bis Jahresmitte ein Anwachsen der Halde auf 400 000 Einheiten.
    Die Bundesregierung hat schon auf die schlichte Frage nach der Größe der Wohnungshalde nervös und gereizt geantwortet, Sie sagte nämlich: Die Zahl der leerstehenden Neubabuwohnungen ist sicher niedriger, als es in tendenziösen Meldungen unterstellt worden ist. — Wollen Sie Herrn Vietor die Verbreitung tendenziöser Meldungen unterstellen?
    Erst am 9. Mai 1975 — erst vor wenigen Tagen also — bezifferte Helmut Tepper, der Direktor des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, den Haldenbestand auf mindestens 300 000 Einheiten. Ich lasse jetzt dahingestellt, welche Zahl der Wirklichkeit am nächsten kommt, teile aber mit den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftwissenschaftlicher Forschungsinstitute die Auffassung — sie haben sich dazu am 25. April 1975 geäußert —, daß es von der Struktur dieser Halde abhängt, inwieweit sie die Umsetzung von Wohnungsnachfrage in Neubautätigkeit tatsächlich verhindert. Denn daß die leerstehenden Bestände ein gewisses Hindernis für die Sicherheit der Arbeitsplätze sind, haben die fünf Institute ausdrücklich hervorgehoben.
    Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hatte schon Wochen vorher, am 27. März 1975, festgestellt — ich zitiere wörtlich —:
    Solange zumindest ein großer Teil dieser Wohnungen am Markt nicht untergebracht ist, werden die Wohnungsunternehmer als traditionelle Anbieter von Neubauten, wenn überhaupt, nur in geringem Maße geneigt sein, weitere Wohnungen zu bauen.
    Wer zur Bereinigung der Haldenprobleme eine wirkungsvolle Politik entwickeln will, muß von realistischen Zahlen ausgehen. Die von der Bundesregierung hierüber angestellten Erhebungen erfüllen die Voraussetzungen nicht. Es bedarf wohl keiner ausdrücklichen Begründung, daß nur solche Strukturdaten für die politische Praxis hilfreich sind, die etwas über die Größe, die Qualität, die Ausstattung, die Grundrißgestaltung, den Standort und das Kostenniveau aussagen.
    Meine Damen und Herren von der Bundesregierung, daß sich das Land Nordrhein-Westfalen geweigert hat, die von der Bundesregierung erbetenen Erhebungen durchzuführen, läßt das föderalistische Verständnis der Regierung Kühn in einem äußerst kritischen und zweifelhaften Licht erscheinen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es ist geradezu skandalös, wenn sich eine sozialliberale Landesregierung — —

    (Möllemann [FDP] : Der Wahlkampf ist doch vorbei!)

    — Gerade weil der Wahlkampf vorbei ist, darf ich um so mehr sagen: In dieser entscheidenden Frage, wo es um Arbeitsplätze geht, wo es um eine grundlegende Datenforschung geht, wo die Bundesregierung eine Landesregierung um solche Erhebungen bittet, nenne ich es einen Skandal, zumindest einen miserablen Stil, wenn sich ein Land der Bundesregierung, dem Bund und auch dem Parlament gegenüber verweigert.

    (Stücklen [CDU/CSU] : Unerhört!)

    Ungeachtet der grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder und Gemeinden sowie der Wohnungs- und Kreditwirtschaft halte ich es für notwendig und dringlich, Herr Minister, daß sich die vom Bund finanzierte Bau- und Wohnungsforschung verstärkt dieser Strukturuntersuchung und Marktbeobachtung zuwendet.
    Ich würde es auch begrüßen, Herr Minister, wenn die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag umgehend den Entwurf des Wohnungszählungsgesetzes 1975 zuleiten würde, dem der Bundesrat bereits am 12. Juli 1974 zugestimmt hat. Im Bundesrat wurde nämlich ausdrücklich darauf hingewiesen, daß in den Bereichen Raumordnung, Regionalplanung, Städtebau und Wohnungswesen für die Wirtschaftsentwicklung und Arbeitsmarktpolitik die Fortschreibung der letzten Zählung keine zuverlässigen Werte mehr liefert. Bereits am 8. Mai 1974 habe ich in einer mündlichen Frage eine Strukturanalyse der Halde gefordert. Mit Rücksicht auf das zu erwartende Wohnungszählungsgesetz wurde diese Angelegenheit dann aber nicht mehr weiterverfolgt. Seit über einem Jahr ist die Bundesregierung in dieser wesentlichen Frage, die die Voraussetzung schaffen muß für eine weitere sach- und maßstabbezogene Wohnungspolitik, untätig geblieben.

    (Stücklen [CDU/CSU] : Es geht bei dieser Regierung schon gar nichts mehr!)

    Herr Bundesminister Ravens hat mehrfach unterstrichen, daß sich die Bundesregierung der Problematik der Wohnungshalde bewußt sei. Die Bun-



    Dr. Schneider (Nürnberg)

    desregierung hält die Summe aller Einzelrisiken gesamtwirtschaftlich aber immer noch für vertretbar. Das Haldenproblem hat im Urteil der Bundesregierung noch keine Größenordnung erreicht, die das Allgemeinwohl gefährden könnte. Denn für diesen Fall hat die Bundesregierung im Dezember 1974 auf eine Anfrage von mir ihr Eingreifen angekündigt.
    An ihrer Politik der fatalistischen Untätigkeit hindert die Regierung auch nicht das Gutachten, das der Arbeitskreis sozialer Wohnungsbau beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ende April erstattet hat. Die Bundesregierung hat der deutschen Öffentlichkeit diese Expertise verschwiegen. Auch der Deutsche Bundestag muß sich insoweit auf die Veröffentlichungen in der Presse stützen. Es entspricht einem Gebot der parlamentarischen Fairneß, daß die Bundesregierung dem Parlament alle Erkenntnisquellen erschließt und jede Entscheidungshilfe bereitstellt, die ihr selbst zur Verfügung steht — jedenfalls in einer solchen Frage.
    Diese Forderung ist aus der Sicht der Opposition um so mehr gerechtfertigt, als Sie, Herr Bundesminister Ravens, davon gesprochen haben, die Vorschläge der CDU/CSU-Fraktion liefen auf eine generelle Übernahme des Marktrisikos durch die Öffentlichkeit hinaus. Herr Bundesminister, mit dieser Behauptung hat sich die Bundesregierung in das wohnungswirtschaftliche Abseits gestellt und den einmütigen Widerspruch aller Sachverständigen — auch der aus den Reihen der Koalition selbst — herausgefordert. Die Experten des Wohnungsbauministers selbst sind mit der Opposition der Auffassung, daß die Wohnungshalde die gegenwärtige Krise der Bauwirtschaft zementiere und daß eine auf den Haldenabbau gerichtete Politik vermögenspolitisch wünschenswert, konjunktur- und arbeitsmarktpolitisch aber unumgänglich ist.
    Meine Damen und Herren, wenn wir von Bauwirtschaft sprechen, denken wir nicht nur an die einzelnen Unternehmer, sondern an alle Beteiligten, nicht zuletzt an die Arbeitnehmer dieses Wirtschaftszweiges und an den Multiplikatoreffekt, der von der Bauwirtschaft im allgemeinen und von der Wohnungswirtschaft im besonderen ausgeht. Niemand soll aus seiner unternehmerischen Verantwortung entlassen werden. Das gilt ebenso für die Bauträger wie für die Kreditgeber.
    Die marktwirtschaftliche Ordnung steht nicht zur Diskussion. Im Gegenteil! Wer unsolide gewirtschaftet hat, soll das Schicksal des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs erleiden.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zustimmung des Abg. Möllemann [FDP])

    Wer für die Erhaltung von Arbeitsplätzen eintritt und sich zum Verteidiger einer breiten Streuung von Wohnungseigentum macht, sündigt nicht gegen das Prinzip der freien und sozialen Marktwirtschaft. Die Sünder sind vielmehr unter denen zu finden, die das Wirtschaftsgut „Wohnung" und die Wohnungswirtschaft als Ganzes über das sozial notwendige und marktwirtschaftlich zuträgliche Maß hinaus einer
    überzogenen dirigistischen öffentlichen Kontrolle und Nutzung unterwerfen wollen.

    (Immer [Altenkirchen] [SPD] : Was ist denn das? — Weiterer Zuruf von der SPD: Das begreife ich nicht!)

    Unsere Überlegungen zum Haldenabbau sind in erster Linie sozialpolitisch motiviert. Alle Maßnahmen sollen der Eigentums- und Vermögensbildung im sozialen Wohnungsbau dienen. Daß sie daneben noch eine konjunkturpolitische Wirkung auslösen werden und sollen, mindert ihren sozialen Charakter nicht im geringsten. Ohne Mitwirkung der öffentlichen Hand — das sagen alle Experten; ich werde Ihnen gleich noch aufzählen, welche Experten auch aus Ihren eigenen Reihen, sofern Sie die eigenen Leute noch als Experten gelten lassen wollen — wird es der Wohnungswirtschaft auch bei konstruktiver und verlustreicher Zusammenarbeit mit den Kreditinstituten nicht gelingen, eine Lösung durchzusetzen, die am Ende gesamtwirtschaftlich und damit auch sozialpolitisch akzeptiert werden kann. Die Untätigkeit kommt den Fiskus am teuersten zu stehen. Ich füge hinzu: Untätigkeit wäre am Ende auch die unsozialste aller denkbaren Verhaltensweisen.
    Die Gutachter des Wohnungsbauministers haben unter anderem festgestellt — ich zitiere wörtlich —:
    Das Durchhalten von Halden führt zu einer erheblichen Zinsbelastung. Unterstellt man Herstellungskosten von 150 000 DM, eine Fremdfinanzierung von 120 000 DM je Wohnung, eine Zinsbelastung hieraus von zirka 10 v. H. und eine Durchhaltefrist von durchschnittlich zwei Jahren, so ergibt sich über diesen Zeitraum hinweg eine Zinsbelastung von 4,8 Milliarden DM. Geht man davon aus, daß bei Eigentumsmaßnahmen eine dreimonatige Zwischenfinanzierung ohnehin bereits angesetzt war, verbleibt auf zwei Jahre verteilt eine Erhöhung des Risikos um insgesamt 4,5 Milliarden DM. Um die Dimensionen deutlich zu machen:
    — so sagen die Gutachter —
    Der Produktionswert des Sektors „Wohnungsvermietung ohne Nutzung von Eigentümerwohnungen" wird für 1974 auf 33,3 Milliarden DM geschätzt. Der Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt betrug 20,8 Milliarden DM, die Wertschöpfung rund 10,5 Milliarden DM.
    Soweit die Gutachter des Ministers.
    Bei der hier errechneten Zinsbelastung wird von 200 000 leerstehenden Einheiten ausgegangen; sie beruht auf einer zweijährigen Laufzeit. Sollte sich aber die Annahme der „Neuen Heimat", des Herrn Vietor, als richtig erweisen, so betrüge der Zinsaufwand in zwei Jahren nicht 4,6, sondern 9,6 Milliarden DM. Auch ist unschwer zu erkennen, in welchem Umfange hier Sammelwertberichtigungen der Kreditinstitute auf das Ertragsteueraufkommen durchschlagen müßten. In einem Gutachten — es war das Gutachten der GEWOS — wurde festgestellt, daß schon heute ein Ertragsteuerverlust von weit über 1 Milliarde DM pro Jahr hingenommen werden muß, resultierend allein aus den leerstehenden Wohnungen.



    Dr. Schneider (Nürnberg)

    Meine Damen und Herren, warum stellen wir diese Fragen immer wieder so hartnäckig? Herr Minister, Sie haben, wie ich heute aus der Zeitung entnommen habe, erst gestern erneut erklärt, daß die Bundesregierung bei ihrem Standpunkt verbleibe: Staatliche Hilfen zum Abbau der Halde von rund 200 000 Wohnungen — diese Zahl gaben Sie wieder an — seien nicht zu erwarten. Ich muß Sie wirklich ernsthaft fragen, Herr Minister, was Sie denn eigentlich dazu bringt, laufend von 200 000 Einheiten zu sprechen. Die „Neue Heimat" spricht von 400 000 Einheiten. Der Chef der „Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen" spricht von weit über 300 000 Einheiten. Herr Minister, Sie gehen hier fortwährend und hartnäckig von einem Tatbestand aus, der einfach unrichtig ist. Es geht doch nicht darum, irgendeinen Spekulanten zu retten. Übrigens: Die Spekulanten sind schon alle den Bach hinunter. Sie haben mit ihrem Köfferle längst den Marsch zum Konkursrichter angetreten.

    (Widerspruch bei der SPD)

    Darum kann es aber überhaupt nicht gehen. Ich werde Ihnen gleich sagen, wo die Spekulanten sitzen.
    Zunächst möchte ich aber noch folgendes feststellen. Der Deutsche Mieterbund hat durch seinen Präsidenten Dr. Paul Nevermann in diesen Tagen keine Bedenken dagegen erhoben, daß ein Teil der Konjunkturmittel zum Abbau der Halden leerstehender Wohnungen verwendet wird, soweit sich diese Wohnungen nach ihrer Planung, Lage und Ausstattung und bei Abbau übertriebener Preisvorstellungen als Sozialwohnungen eignen. Hier könne die Investitionsbereitschaft der Wohnungswirtschaft erhöht werden. So sagt Herr Nevermann vom Mieterbund.

    (Stücklen [CDU/CSU]: Ist der von der SPD?)

    — Er war früher SPD-Bürgermeister von Hamburg, ein Fachmann, der durchaus ein objektives Urteil hat.
    Auch der Vorsitzende der IG Bau, Steine und Erden, Herr Rudolf Sperner, ist nach seiner Kasseler Äußerung vom 11. Mai 1975, also vor wenigen Tagen, nicht gegen eine Subventionierung leerstehender Wohnungen. Er macht sie von folgenden Voraussetzungen abhängig: 1. Keine Schmälerung der Ausgaben für Sozialinvestitionen. 2. Die Voraussetzungen für Sozialwohnungen müssen vorliegen. 3. Es muß in der betreffenden Region echter Bedarf herrschen. Genau dasselbe fordern wir seit vielen Monaten. Genau das haben wir in unserer Großen Anfrage zum Ausdruck gebracht. Schon vor Wochen hat der Gesamtverband der Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen auf das Junktim zwischen dem Abbau der Wohnungshalde und der Belebung der Bauwirtschaft hingewiesen.
    Meine Damen und Herren von der SPD, auf der Jahrestagung der GEWOS Mitte April 75 hier in Bonn versuchten die drei Referenten, Herr Professor Dr. Jürgensen, Kollege Dr. Ehrenberg und das Vorstandsmitglied Dr. Storck von der Deutschen Bau- und Bodenbank, nachzuweisen, daß der Prozeß des rapiden Abbaus von Baukapazitäten nicht nur die Baubranche selbst vor unlösbare Aufgaben stelle, sondern die gesamte volkswirtschaftliche Entwicklung nachteilig beeinflusse. Die drei Herren stellten fest, jede nicht gebaute Wohnung setze zwei Bauarbeiter frei oder belaste den Staat mit 50 000 DM.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aha!)

    Daß die Talsohle in der Bauwirtschaft leider noch keineswegs erreicht ist und sich der von uns allen erwünschte Aufschwung nicht zeigt, beweist die jüngste Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Bauhauptgewerbe. Wer das auch noch bestreiten möchte, für den gibt es keine Medizin mehr.
    So erfreulich der Rückgang der absoluten Zahl der arbeitslosen Bauarbeiter im April auf 150 700 auch ist — eine immer noch erschreckend hohe Zahl —, so wenig darf übersehen werden, daß die Arbeitslosenzahl prozentual seit Januar 1975 gegenüber den Vergleichsmonaten des Vorjahres ständig zugenommen hat. Sie lag im Januar 1975 gegenüber dem gleichen Monat 1974 bei 75,4 %, stieg im Februar 1975 auf 85,1 %, im März auf 96,4 %, und sie hat im April den absoluten Höchststand von 131 % erreicht. Wer will denn diese Situation noch in irgendeiner Form verharmlosen? Wer malt hier schwarz?
    Wer die wohnungspolitische Diskussion während des abgelaufenen Jahres überblickt, kann die Unbeweglichkeit und Untätigkeit der Bundesregierung nur als Hilf- und Ratlosigkeit werten. Herr Minister Ravens, allen Ernstes: ist es nicht etwas zu billig, das Problem der Wohnungshalden allein auf unternehmerisches Fehlverhalten, auf blinde Spekulation und geldgieriges Profitstreben zu reduzieren? Sind denn viele gemeinnützige Wohnungsunternehmen durch sozialwidriges Profitstreben in eine schwierige und teilweise sogar existenzbedrohende Lage geraten?

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Halten Sie etwa Herrn Albert Vietor für einen Spekulanten und die DGB-eigene „Neue Heimat" für ein profitgieriges Spekulationsunternehmen?

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Fahren Sie einmal in unsere Städte und Gemeinden und fragen, wem die leerstehenden Hochhäuser gehören, wer sie geplant, ihre Planungen genehmigt hat und wer an ihnen als Unternehmer gescheitert ist?! Ich bin gern bereit. Es wäre eine erregende Reise.

    (Zurufe von der SPD)

    Diejenigen, die da allzu leichtfertig von Spekulanten reden, die wollen wir mal fragen, wer der Spekulant ist. Ich brauche nicht auf ein Buch hinzuweisen, das einen recht beachtlichen Absatz in den letzten Monaten gefunden hat; Sie kennen das alles. Fragen wir auch, wer die Bodenpreise hochgetrieben hat, wer mit Bauland spekuliert hat und wer auf dem meisten und teuersten Bauland spekulativ sitzengeblieben ist?!

    (Zurufe von der SPD)




    Dr. Schneider (Nürnberg)

    Wer ist das eigentlich? — Verehrter Kollege Conradi, ich werde noch einen anderen Zeugen zitieren.

    (Weitere Zurufe von der SPD)



Rede von Karl Ravens
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Wo blieben denn der Staat, wo die Banken, wo letztlich die einfache Vernunft, um zu warnen, zu sichern oder zu reglementieren, als es an der Zeit gewesen wäre? Die regelmäßigen, aber leider nur verbalen Hinweise der Bundesbank in ihren Monats- und Jahresberichten mußten angesichts der gegebenen Situation verpuffen. Wenn Bund und Ländern mit degressiven Aufwendungsdarlehen regelmäßige Mietsteigerungen vorprogrammierten, kann man wohl kaum eine größere oder andere Vernunft von den Bauherren und den diese finanzierenden Banken erwarten, als sie durch die Großwetterlage der amtlichen Politik vorgegeben wurde.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Ravens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wer hat denn Signale gesetzt? Wer von der Bundesregierung hat der Bauwirtschaft Signale gesetzt? Etwa die Bundesregierung? War es nicht die Bundesregierung, die damals und heute jeden besorgten und kritischen Hinweis auf bestehende und wachsende wirtschaftliche Gefahren als Krisenpolitik, als Panikmache und Schwarzmalerei zurückgewiesen und bis zum persönlichen Angriff diffamiert hat?

    (Waltemathe [SPD] : Sie verlangen also offensichtlich doch Dirigismus!)

    - Herr Kollege Waltemathe, hören Sie gut zu. Was ich verlange, werde ich Ihnen gleich sagen, auch was ich kritisiere.

    (Weiterer Zuruf des Abg. Waltemathe [SPD] sowie weitere Zurufe von der SPD)

    Die Bundesregierung hat lange Zeit eine jährliche Wohnungsbauquote von bis zu 600 000 Wohneinheiten für erforderlich gehalten. Bundesminister Dr. Vogel hat dieses Erfordernis noch 1973 im einzelnen mit dem Bedarf von Ersatzwohnungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau und den Wohnungsbau für ausländische Arbeitskräfte ziffernmäßig begründet. Endlich sollte die Bundesregierung bei ihren pauschalen und einseitigen Behauptungen, die Wohnungshalde beruhe auf Spekulation, bedenken, daß die Planungs- und Produktionsphasen im Wohnungsbau langfristiger Natur sind und sich bis zur Dauer von zwei Konjunkturzyklen erstrecken können.

    (Waltemathe [SPD] : Investitionslenkung!)

    — Herr Kollege Waltemathe, darüber sprechen wir, wenn wir miteinander über das Langzeitprogramm der SPD diskutieren, nicht heute,

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    heute habe ich dafür zuwenig Zeit.
    Was die Bundesregierung bisher veranlaßt hat — inzwischen habe ich gehört, daß sie heute etwas in Gang gebracht hat; das galt also bis gestern, wenn die Nachricht von heute stimmt —, das Regionalprogramm 1975 nicht zu verabschieden, bleibt ihr Geheimnis. Ihr Verhalten muß um so mehr erstaunen, als die Bundesregierung auf der einen Seite zur Konjunkturankurbelung im Wohnungsbau Konjunkturzuschüsse einsetzt und sich wundert, daß sie nicht in dem erhofften Umfange in Anspruch genommen werden, auf der anderen Seite aber nicht in der Lage ist, die öffentlichen Mittel bereitzustellen, deren Bewilligung erst die Voraussetzung zur Gewährung der Investitionszuschüsse schafft. In Bayern beispielsweise wurde bisher keine einzige Wohnung mit Zuschüssen aus diesem Investitionszulagengesetz gebaut. Keine einzige!

    (Immer [Altenkirchen] [SPD] : Das glaube ich!)

    Meine Damen und Herren, alle Sachverständigen weisen darauf hin, daß die Bau- und Wohnungswirtschaft als Schlüsselindustrie nachhaltig auf andere Wirtschaftszweige ausstrahlt. Die Bauwirtschaft hat mit einem Koeffizienten von 5,5 den höchsten Multiplikatoreffekt. Sie ist die größte Binnen- und Konjunkturbranche in der Bundesrepublik Deutschland, sie ist mit einem Bauvolumen von 150 Milliarden DM im Jahre 1974 zu 13,4% am Bruttosozialprodukt beteiligt. Diese Dimensionen stehen vor Augen und machen den Ernst der Debatte deutlich.
    Die Wohnungswirtschaft ist ein Teil unserer wirtschaftlichen Gesamtordnung. Sie steht unter dem besonderen Gebot der Sozialstaatlichkeit und bedarf insoweit der immerwährenden staatlichen Förderung und gesellschaftspolitischen Unterstützung. Für die Wohnungswirtschaft freilich gilt das, was der Herr Bundeswirtschaftsminister Friderichs für die Marktwirtschaft im allgemeinen in seinem Buch „Mut zum Markt" geschrieben hat:
    Die Funktionsfähigkeit unseres marktwirtschaftlichen Systems beruht entscheidend auf dem Anreizmechanismus, Leistung durch Einkommen zu honorieren.

    (Waltemathe [SPD] : Subventionen! — Zuruf des Abg. Conradi [SPD])

    — So töricht, Herr Conradi, kann der Minister nicht mißverstanden werden.

    (Conradi [SPD] : Nein, Sie wollen das!)

    Und es ist der gleiche Minister, der seinem Kollegen Ravens vorgeworfen hat, daß das Wohnraumkündigungsschutzgesetz die Investitionsbereitschaft in der Wohnungswirtschaft hemme. Inzwischen gab es eine Antwort im Bundestag, die keineswegs befriedigend, sondern die sehr ausweichend gewesen ist.
    Auch für die Wohnungspolitik brauchen wir ein Investitionsklima, in dem Vertrauen und Sicherheit über die künftige Politik — einschließlich ihrer gesellschaftspolitischen Zielsetzungen — herrschen. Wenn der vorhandene Wohnungsbestand nicht dem weiteren Verfall preisgegeben werden soll, ist es unbedingt erforderlich, Instandsetzung, Modernisierung von vorhandenem Wohnraum gleichwertig



    Dr. Schneider (Nürnberg)

    neben der Schaffung von neuem Wohnraum in die öffentliche Förderung aufzunehmen. Dabei müssen auch kostendeckende Mieten gewährleistet sein. Herr Bundesminister Ravens, ich habe Sie bei allen Ihren Äußerungen immer dahin verstanden, daß Sie auch für kostendeckende Mieten eintreten und daß die private und die gemeinnützige Wohnungswirtschaft in diesem Punkt lupenrein und nahtlos übereinstimmt.
    Der Bundesregierung ist zuzustimmen, wenn sie behauptet, daß das Ausmaß der Wohnungsbautätigkeit in marktwirtschaftlichen Systemen nicht von zentralen Planungen, sondern von zahllosen Einzelentscheidungen privater Haushalte und Wohnungsunternehmen bestimmt wird. Sie darf jedoch nicht die Tatsache verschweigen, daß sie für die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen verantwortlich ist, unter denen sich jegliche bau- und wohnungswirtschaftliche Aktivität erst entfalten kann.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)

    Meine Damen und Herren, die Stetigkeit des Wohnungsbaus setzt eine Stetigkeit im Bausparen voraus, und eine Stetigkeit im Bausparen setzt eine Stetigkeit der staatlichen Bausparförderung voraus. Da der Bau von Wohnungseigentum ohne leistungsfähige Bausparkassen zum Siechtum verurteilt wäre, ergibt sich die Dringlichkeit, dafür zu sorgen, daß die Finanzierungskapazität der Bausparkassen nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere die sozial förderungswürdigen Eigenheiminteressenten sind auf die Hilfe der Bausparkassen angewiesen.
    Die Steuerreform hat bereits für das Bausparen Erschwerungen gebracht, insbesondere für die Alleinstehenden und solchen Verheirateten, bei denen beide berufstätig sind, deren Auswirkungen bis heute im einzelnen noch nicht zu übersehen sind. Die jüngste Geschäftsentwicklung der Bausparkassen deutet jedoch darauf hin, daß der Rückgang des Bausparens weitaus stärker ausgefallen ist, als es mit der Steuerreform beabsichtigt worden war.
    Im ersten Vierteljahr 1975 wurden bei den privaten und öffentlichen Bausparkassen 10,1 % weniger Bausparverträge abgeschlossen als im gleichen Vorjahreszeitraum. Die Bausparsummen sanken um 7,8 %.
    Das Bausparen ist von besonderer eigentumspolitischer Qualität. Die hohe Priorität, die dem Eigenheim von der Bevölkerung beigemessen wird, beruht auf der millionenfachen Erfahrung, daß auf diese Weise nicht nur Eigentum in der wirtschaftlich hochwertigsten Form begründet, sondern zugleich ein zusätzlicher persönlicher Freiheitsraum eröffnet wird.
    Meine Damen und Herren, eine bedauerliche Tatsache ist — und das gehört auch zur Misere der gesamten Wirtschaftslage , daß die Rentenversicherungsträger nicht mehr den Wohnungsbau mitfinanzieren. Die Bundesversicherungsanstalt hat bei Darlehenshöchstbeträgen von 45 000 DM 1973 immerhin — bei einem Gesamtkontingent von 526 Millionen DM — 12 000 Darlehen bewilligt. 1972 waren noch 574 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden. Die Bundesregierung hat bereits am
    21. März 1974 auf eine von mir gestellte Anfrage erklärt, daß sie keine Möglichkeit sehe, bei der BfA darauf hinzuwirken, die Einstellung der Förderungsmaßnahmen rückgängig zu machen.
    Ein anderes wesentliches Problem, das bei einer wohnungspolitischen Debatte zu erörtern ist, betrifft die Frage des langfristigen Kredits. Die Bundesregierung führt zur Frage 21 zu Recht aus, daß die restriktive Grundlinie der Geldpolitik unabdingbare Voraussetzung für die Überwindung der Inflationsmentalität, die den Boom im freifinanzierten Wohnungsbau vorangetrieben hatte, war und daß die Geldpolitik die Nachfrage nach Wohnungseigentum und damit auch den Angebotsüberhang bei Eigentumswohnungen mit beeinflußte. Die Pfandbriefinstitute sind im Kampf um die Stabilität des Geldwertes die natürlichen Bundesgenossen der Bundesbank, da die Stabilität die Basis ihrer langfristigen Geschäfte ist. Die stabilitätspolitischen Aufgaben waren jedoch einseitig der Bundesbank aufgebürdet, so daß sie zu einem extremen Hochzins greifen und deshalb mit ihrer globalen Konjunktursteuerung die Wirtschaftssektoren ungleich treffen mußte.
    Der soziale Wohnungsbau wird durch eine Hochzinspolitik besonders schwer betroffen. Die einseitige Verlagerung der Stabilitätspolitik auf die Bundesbank und der daraus folgende massive Einsatz der Hochzinspolitik führten zu dem Anstieg der Kapitalmarktzinsen auf nominal 10 %, effektiv über 11 %. Notwendig entsprach diesem Zinsanstieg der Kursverfall der umlaufenden niedrigverzinslichen Schuldverschreibungen und die drastische Verkürzung der Laufzeiten neuer Pfandbriefe. Der Kreislauf der Dinge schließt sich aber mit den Rückwirkungen der Verkürzung der Laufzeiten auf den Wohnungsbau. Denn die Pfandbriefinstitute müssen ihren Darlehensnehmern nunmehr Wohnungsbaukredite zur Verfügung stellen, deren Konditionen nach fünf bis zehn Jahren angepaßt werden müssen. Darin steckt das Risiko, daß der Erbauer eines Häuschens nach zehn Jahren bzw. bereits nach fünf Jahren vor einer ganz anderen Finanzierungssituation steht. Damit ist der Bruch im ganzen Baugeschehen, wie es traditionell gewesen ist, eingetreten. Ich meine damit den kongruenten Hypothekenzins mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren. Die ganze Misere unserer Wirtschaftslage kommt hierin zum Ausdruck.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Bei der Diskussion wohnungswirtschaftlicher Themen werden immer wieder die Finanzierungsgesichtspunkte übersehen oder zurückgestellt. Das muß ich dieser Bundesregierung in besonderem Maße ins Stammbuch schreiben. Das geschah zuletzt bei der Verabschiedung des Gesetzes über die Wohnbesitzwohnung, bei der der 15%ige Eigenkapitalanteil nunmehr als Mieterleistung ausgestaltet worden ist, die der Realkredit wie eine vorrangige Last behandeln muß und die daher die Finanzierung derartiger Bauvorhaben wesentlich erschwert.
    Die Bundesregierung hat die steuerlich angelegte Frage 10 abschlägig beantwortet. In ihr steckt eines der Kernprobleme der wohnungswirtschaftlichen Mi-



    Dr. Schneider (Nürnberg)

    sere überhaupt. Daß die Frage komplex ist und von ihrem Umfang her nicht vollständig sein kann, sieht jeder Sachkundige leicht ein. Was aber veranlaßt die Bundesregierung, sie derartig beiläufig zu behandeln? Wie eigentlich beurteilt die Bundesregierung den Brief, den bereits am 17. Februar 1975 Finanz- und Baufachleute, und zwar solche allerersten Ranges, an den Herrn Bundeskanzler und drei Bundesminister gerichtet haben? Welche politischen Folgerungen will die Bundesregierung aus dem wohnungspolitischen Gutachten des „Arbeitskreises Sozialer Wohnungsbau" ziehen? Herr Minister, ich muß Sie auch fragen: Wie beurteilt die Bundesregierung das GEWOS-Gutachten vom April 1975 zur Sicherung des sozialen Wohnungsbaus?
    Was die Einlassung der Bundesregierung zu § 7 b des Einkommensteuergesetzes betrifft, ist ihr lediglich zuzugeben, daß mit den beschlossenen steuerlichen Erleichterungen für einen Zweiterwerb eine notwendige technische Hürde abgebaut wurde, um auch in Konkursfällen die Vermarktung leerstehender Wohnungen zu ermöglichen. Impulse gehen von dieser Änderung nicht aus. Aber die Behauptung der Bundesregierung, die festgelegten Höchstbeträge des § 7 b entsprächen noch der gegenwärtigen Baukostensituation, trifft, wie das Bonner Städtebau-institut kürzlich nachgewiesen hat, nicht zu; denn die Baukosten für die Ein- und Zweifamilienhäuser — 150 000 DM bzw. 200 000 DM — sind seit 1965, was jedermann weiß, um weit über 80 % gestiegen. Diese Steuerbestimmung gibt dem Bauherrn eines Eigenheimes nicht mehr den steuerlichen Nachlaß, den der Gesetzgeber damit ursprünglich erreichen wollte.
    Ich darf auch die Ausführungen zu § 21 a des Einkommensteuergesetzes als unzutreffend zurückweisen, insbesondere den Hinweis, dieser Vorschlag sei sogar verfassungsrechtlich bedenklich. Das Gutachten zur Steuerreform hat sich mit der Frage der Versteuerung des eigenen Wohnwertes sehr eingehend befaßt. Das Gutachten hat sehr ausführlich Pro und Kontra abgewogen und hat sich dann sogar für eine Steuerbefreiung des Wohnwerts der eigenen Wohnung ausgesprochen. Das Gutachten kam wörtlich zu dem Ergebnis: „Insgesamt ist das Wohnen im eigenen Haus nicht billiger als das Zahlen von Miete." Denn diese Eigentümer haben ja vorher durch Konsumverzicht eine Eigenleistung erbracht
    Bei der steuerlichen Betrachtung der Wohnung darf nicht zuletzt die immer noch offene Frage nicht ausgeklammert werden, wann endlich die Grunderwerbsteuer mit ihrer mobilitätshemmenden Wirkung entfällt. Gewiß ein Problem der allgemeinen Finanzreform!
    Schließlich, Herr Minister, frage ich die Bundesregierung, welche allgemeinen Konsequenzen sie bisher aus den Erkenntnissen und Vorschlägen der Bau-Enquete gezogen hat. Die Bau-Enquete umfaßt vier dicke Bände, mehr als 2 000 Seiten, wurde mit hohem Kostenaufwand erstellt, von der Bundesregierung im Oktober 1971 in Auftrag gegeben und liegt der Bundesregierung seit November 1973 vor. Diese Antwort der Bundesregierung läßt erkennen,
    daß sie aus der Bau-Enquete mit ihren Folgerungen — auch zu dem Thema Verstetigung des Wohnungsbaus, auch zum Thema Finanzierung des Wohnungsbaus, auch mittelbar zu dem Problem der Halde — nicht eine einzige Konsequenz gezogen hat.
    Ich frage die Bundesregierung, wann sie bereit ist, die Bau-Enquete einmal allgemein zur Diskussion zu stellen, wann sie bereit ist, wirtschaftspolitisch, finanzpolitisch, konjunktur- und währungspolitisch daraus Konsequenzen im allgemeinen zu ziehen.
    Ich komme zum Schluß und fasse zusammen. Folgende Maßnahmen müssen integrale Bestandteile einer wohnungspolitischen Gesamtkonzeption sein:
    erstens Intensivierung, aber Beschränkung der Objektförderung zugunsten bestimmter Personenkreise, vornehmlich also auf Wohnungen für alte Menschen;
    zweitens daneben gezielter Einsatz der Objektförderung zur Altstadtsanierung, unmittelbar und für Ersatzbauten, sowie zur Modernisierung von Altbauten und älteren Sozialwohnungen;
    drittens Verbesserung der Wohnverhältnisse der Familien mit Kindern und der einkommensschwachen Familien mit Hilfe einer Individualförderung durch eine Wohngeldreform auf der Grundlage der Vorschläge des Beirates für Familienfragen vom November 1974;
    viertens Konzentration der Bauförderung durch Verbesserung des prämienbegünstigten Bausparens als des wesentlichen Mittels zur Vermögensbildung im kleinen Haus- und Grundbesitz für den Bau und Erwerb zur Eigennutzung.
    Diese Vorschläge erfordern, meine Damen und Herren, eine Neuorientierung der staatlichen Wohnungspolitik. Diese muß, nachdem im Bundesgebiet die beste Wohnungsversorgung seit dem Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert erreicht worden ist, sozialpolitisch auf die Behebung von Wohnungsnotständen im weiteren Sinne und gesellschaftspolitisch auf die Bildung von breitgestreutem echten Wohnungseigentum ausgerichtet werden. Dazu ist es erforderlich, nach einer einheitlichen Konzeption das Zweite Wohngeldgesetz zu novellieren, das Wohnungsbindungsgesetz zu novellieren und ein drittes Wohnungsbaugesetz zu konzipieren, in dem vor allem die Prämienbegünstigung des Wohnungsbausparens und der Rest der Objektförderung neu geregelt werden.
    Meine Damen und Herren, wir sind keine Illusionisten und wissen, daß das vorgeschlagene Programm der Abstimmung mit den Bundesländern bedarf, die erst nach Klärung zahlreicher Einzelfragen zu erreichen sein wird. Indessen erscheinen uns Sofortmaßnahmen unumgänglich. Diese müssen sich erstrecken
    erstens auf das Abschmelzen der Halden aus den wirtschaftspolitischen Gründen, die ich eben dargelegt habe, und diese Gründe stützen sich auf alle sachverständigen Äußerungen, die es in unserem Lande seit langem gibt,



    Dr. Schneider (Nürnberg)

    zweitens die Konzentration und Intensivierung der öffentlichen Objektförderung und
    drittens die Rehabilitierung des Wohnungsbausparens in der Bausparförderung. Dabei ist besonders darauf Wert zu legen und zu beobachten, wie sich die Bauspartätigkeit entwickelt und wie sich die Steuerreform auf diesem Sektor im einzelnen auswirkt.
    Meine Damen und Herren, die Opposition hat nicht erst heute, sie hat seit Jahren — die CDU/CSU in der Zeit ihrer Regierungsverantwortung — ihr Augenmerk einer sozial ausgerichteten, wirtschaftlich vernünftigen Wohnungspolitik zugewendet.

    (Waltemathe [SPD] : Lücke-Plan! — Lachen bei der SPD)

    — Ich habe es leider nicht verstanden.

    (Zurufe von der SPD: Glück gehabt! Mut zur Lücke!)

    — Wenn Sie den Namen Lücke sagen, dann geben Sie mir einen willkommenen Anlaß, festzustellen, daß unter dem Bundesminister Paul Lücke in unserem Lande eine grundsolide Wohnungsbaupolitik betrieben wurde.

    (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, unter Paul Lücke


    (Waltemathe [SPD] : Da gab es noch ein Wohnungsdefizit!)

    war es Millionen von kleinen Arbeitnehmern möglich,

    (Zuruf von der SPD: Da gab es eine Mieterhalde!)

    Eigentümer eines Eigenheims oder einer eigenen Wohnung zu werden. Unter der sozialliberalen Koalition braucht selbst der nominell gut verdienende Facharbeiter mit zwei Kindern das Wohngeld, um überhaupt die Sozialmiete noch bezahlen zu können.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. MüllerHermann [CDU/CSU] : So ist es!)

    Selbst der Chef der Neuen Heimat, Albert Vietor, mußte zugeben, wieweit es unter dieser Regierung gekommen ist. Ich muß sagen, er ist mein Kronzeuge, und glauben Sie wenigstens dem. Er gehört a) Ihrer Partei an, b) ist er der Chef der DGB-eigenen Neuen Heimat, und dort gibt es bekanntlich keine Sünder, oder glauben Sie doch, daß es in der Neuen Heimat Sünder gibt, Sünder wider den Geist einer guten Wohnungspolitik?

    (Dr. Corterier [SPD] : Sünder gibt es überall!)

    Wenn dieser Albert Vietor am 10. April 1975 in der Presse erklären kann, daß die Kostenmiete pro Quadratmeter und Monat im sozialen Wohnungsbau um 14 DM steigt, und wenn er sagen kann, daß Ihre Politik zu 400 000 leerstehenden Wohnungen Mitte des Jahres führt, dann ist das doch eine Kritik, die vernichtender ein Oppositionssprecher niemals anbringen könnte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich habe ja versucht, mich zurückzuhalten.
    Aber Paul Lücke hat sich in unserem Lande ein wohnungspolitisches Denkmal gesetzt. Sie finden das Denkmal, wenn Sie in unsere neu gebauten Städte gehen, nicht, wenn Sie an den leerstehenden Hochhäusern vorbeigehen, sondern wenn Sie an schönen Einfamilienhäusern vorbeigehen, an denen steht: Hier wohnt Karl Meier, Fritz Schulze, Josef Huber. Dort finden Sie die Denkmäler der Wohnungsbaupolitik unseres Freundes Paul Lücke.

    (Beifall bei der CDU/CSU)