Berichtigung
162. Sitzung, Seite 11405 D ist statt „Bei drei Stimmenthaltungen aus den Reihen der Opposition ist das Gesetz in dritter Beratung angenommen" richtig zu lesen: „Bei drei Stimmenthaltungen aus den Reihen der Opposition und im übrigen gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist das Gesetz in dritter Beratung angenommen".
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 29. 4.
Dr. Achenbach * 25. 4.
Adams * 25. 4.
Dr. Ahrens ** 27. 4.
Dr. Aigner * 25. 4.
Alber ** 26. 4.
Amrehn ** 26. 4.
Dr. Arnold 25. 4.
Dr. Artzinger * 25. 4.
Dr. Barzel 25. 4.
Batz 25. 4.
Dr. Bayerl * 25. 4.
Behrendt * 25. 4.
Blumenfeld * 25. 4.
Böhm (Melsungen) 26. 4.
Frau von Bothmer ** 26. 4.
Brandt 25. 4.
Büchner (Speyer) ** 25. 4.
Dr. von Bülow 29. 4.
Dr. Burgbacher * 25. 4.
Dr. Bussmann 29. 4.
Christ 25. 4.
Frau Dr. Däubler-Gmelin 25. 4.
Dr. Dollinger 25. 4.
Dr. Dregger 25. 4.
Eigen 25. 4.
Dr. Enders 26. 4.
Entrup 25. 4.
Dr. Erhard 25. 4.
Dr. Eyrich 25. 4.
Fellermaier * 25. 4.
Flämig * 25. 4.
Geisenhofer 25. 4.
Gerlach (Emsland) * 25. 4.
Dr. Geßner ** 26. 4.
Dr. Gölter** 26. 4.
Haase (Fürth) ** 26. 4.
Dr. Häfele 29. 4.
Härzschel 25. 4.
Dr. Heck 25. 4.
Hussing 25. 4.
Heyen 25. 4.
Hofmann 25. 4.
Dr. Holtz ** 26. 4.
Jaunich 25. 4.
Kater 31.5.
Dr. Kempfler ** 25. 4.
Kiep 25, 4.
Dr. h. c. Kiesinger 25. 4.
Dr. Klepsch ** 25. 4.
Köster 25. 4.
Dr. Kreile 25. 4.
Kroll-Schlüter 25. 4.
Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 4.
* Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Lagershausen ** 26. 4.
Dr. Graf Lambsdorff 25.4.
Dr. Lauritzen 25. 4.
Lautenschlager * 25.4.
Leicht 26. 4.
Lemmrich ** 26. 4.
Lenzer ** 26. 4.
Dr. Lohmar 25. 4.
Lücker * 26. 4.
Marquardt ** 25. 4.
Dr. Marx 15. 5.
Mattick ** 26. 4.
Dr. Mende ** 25. 4.
Dr. Mertes (Gerolstein) 25. 4.
Müller (Mülheim) * 25. 4.
Dr. Müller (München) ** 26. 4.
Müller (Remscheid) 25. 4.
Dr.-Ing. Oldenstädt 16. 5.
Pawelczyk ** 26. 4.
Pieroth 25. 4.
Reuschenbach 25. 4.
Richter ** 26. 4.
Dr. Ritgen 25. 4.
Dr. Ritz 26. 4.
Dr. Schäuble ** 26. 4.
Schinzel 25. 4.
Schmidhuber 29. 4.
Schmidt (München) * 25. 4.
von Schoeler 25. 4.
Frau Schroeder (Detmold) 25. 4.
Dr. Schulz (Berlin) 30. 4.
Dr. Schwencke (Nienburg) ** 26. 4.
Dr. Schwörer * 25. 4.
Seefeld * 25. 4.
Sieglerschmidt '* 26. 4.
Dr. Freiherr von Spies 25. 4.
Springorum * 25. 4.
Dr. Starke (Franken) * 25. 4.
Suck * 25. 4.
Dr. Vohrer ** 25. 4.
Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 25. 4.
Walkhoff * 25. 4.
Dr. Wallmann 25. 4.
Walther ** 26. 4.
Weber (Heidelberg) 25. 4.
Wende ** 26. 4.
Frau Dr. Wex 25. 4.
Dr. Wörner 25. 4.
Frau Dr. Wolf ** 25. 4.
Wolfgram (Göttingen) 25. 4.
Wolfram (Recklinghausen) 25.4.
Zeyer 25. 4.
Zoglmann 25. 4.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche
Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage A 83) :
11802* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975
Wird die Bundesregierung steuerliche Erleichterungen nach dem Modell des Verlustrücktrags gewähren, wie das von einem Koalitionspartner ständig propagiert wird?
Steuerliche Erleichterungen zu gewähren, ist nicht Sache der Bundesregierung, sondern des Gesetzgebers.
Der Bundesrat hat am 21. Februar 1975 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuer- und Gewerbesteuergesetzes (Steueränderungsgesetz 1975) beschlossen, der die Einführung eines Verlustrücktrages vorsieht. Die Bundesregierung wird diesen Gesetzentwurf des Bundesrates mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag fristgemäß zuleiten.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3534 Frage A 84) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Doppelbesteuerung der Aktie sowie zur Aufhebung der Gewerbesteuerverpflichtung im Falle der Arbeitnehmerkapitalverteilung am arbeitgebenden Unternehmen vorzulegen, bzw. werden von der Bundesregierung Vorarbeiten, Überlegungen oder Vorklärungen auf diesem Gebiet angestellt, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Vermögensbildungsgesetzes vorzulegen, wodurch sämtliche betriebliche Beteiligungsformen in den prämienbegünstigten Anlagekatalog aufgenommen werden?
Der Gesetzentwurf zur Reform der Körperschaftsteuer, die durch ein Anrechnungsverfahren die Doppelbelastung der Aktie mit Körperschaftsteuer und Einkommensteuer beseitigen soll, liegt dem Deutschen Bundestag bereits vor.
Darüber hinausgehende Gesetzentwürfe des in Ihrer Frage angesprochenen Inhalts beabsichtigt die Bundesregierung derzeit nicht vorzulegen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen A 85 und 86) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die 1976 mit Sicherheit zu erwartenden Deckungslücken der Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden in Höhe von ca. 60 bis 70 Milliarden DM zu schließen?
Was versteht die Bundesregierung unter den „harten politischen Entscheidungen", die der Sprecher der Bundesregierung am 16. März 1975 im Deutschlandfunk beim Beschluß über den Haushaltsentwurf 1976 durch das Kabinett angekündigt hat?
Zu Frage A 85:
Herr Kollege Jenninger, als Haushaltsfachmann wissen Sie, daß der Entwurf des Bundeshaushalts in der Regel in der ersten Sitzungswoche des Bundestages nach dem 1. September einzubringen ist. Sie wissen auch, daß der Einbringung intensive Beratungen der Ressorts vorausgehen, in denen die Voranschläge mancherlei Änderungen erfahren.
Wie Ihnen bekannt ist, ist die Frage des Beteiligungsverhältnisses von Bund und Ländern an den Lasten der Steuerreform noch nicht entschieden. Es wird auch abzuwarten sein, wie sich der konjunkturelle Aufschwung, der sich bereits abzeichnet, auf die Steuereinnahmen auswirken wird.
Sie wissen deshalb, daß es aus all diesen Gründen verfrüht wäre, im gegenwärtigen Zeitpunkt schon verläßliche Angaben über die Möglichkeiten zur Deckung von Defiziten im Haushaltsplan 1976 zu machen. Eines steht allerdings schon heute fest: Der Bundeshaushalt 1976 wird von äußerster Sparsamkeit gekennzeichnet sein.
Zu Frage A 86:
Eine inhaltlich gleiche Frage hat schon Ihr Fraktionskollege Höcherl gestellt. Ich lese Ihnen gern noch einmal die Antwort vor, die mein Kollege Bölling Herrn Höcherl vor 14 Tagen gegeben hat. Die Antwort hatte folgenden Wortlaut:
„Unter den vom Regierungssprecher zitierten „harten politischen Entscheidungen" ist zu verstehen, daß — wie alljährlich bei Haushaltsberatungen im Kabinett — nicht alle sachlich und politisch begründeten Anforderungen der Ressorts an den Bundeshaushalt des kommenden Jahres erfüllt werden können. Der Regierungssprecher hat damit nichts anderes als eine allgemeine politische Lebenserfahrung geäußert. Welche Forderungen bei der Beratung des Haushaltsentwurfs für 1976 abgewiesen werden müssen, bleibt wie üblich der Entscheidung des Kabinetts vorbehalten."
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen A 87 und 88) :
Hat der Parlamentarische Staatssekretär Haehser für die Bundesregierung gesprochen, als er am 23. Februar 1975 im Saarländischen Rundfunk in der Sendung „Interview der Woche" auf die Frage „Denken Sie an Steuererhöhungen?" wörtlich erklärt hat, „Wir brauchen sie 1975 nicht . . . Und für das Jahr 1976 ist meine Prognose sicher, daß wir ohne Steuererhöhungen über die Runden kommen werden."?
Wie erklärt es sich, daß der Bundesfinanzminister in Hamburg am 14. April 1975 erklärt hat, er könne zu einer Erhöhung der Mehrwertsteuer gegenwärtig weder ja noch nein sagen und daß er in seiner Presseerklärung vom 15. April 1975 Steuererhöhungen für 1976 ebenfalls nicht endgültig ausgeschlossen hat?
Zu Frage A 87:
Die Antwort lautet ja.
Zu Frage A 88:
Zur Vorbereitung des Bundeshaushalts 1976 und zur Sicherung der vorgesehenen Finanzierung des Bundeshaushalts 1975 konzentriert sich der Bundesfinanzminister auf die Verhandlungen mit den Bundesländern, damit diese endlich ihrer Verpflichtung zur Beteiligung an den Lasten der Steuerreform nachkommen. Dabei wird es darauf ankommen, daß
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 11803*
die Bundesländer die unstrittigen Zahlen des Bundesfinanzministeriums über die Lastenverteilung aus der Steuerreform auf Bund und Länder akzeptieren.
Sodann erst wird der Bundesfinanzminister in der Lage sein, für 1976 einen Haushalt aufzustellen, der die tatsächlichen Auswirkungen der Steuerreform auf den Bund berücksichtigt. Die Steuerentlastung der Bürger in Höhe von insgesamt 14 Mrd. DM wird dabei zu äußerster Sparsamkeit bei den Ausgaben aller öffentlichen Hände führen müssen.
Der konjunkturelle Aufschwung in unserem Lande ist unübersehbar. Form und Intensität dieses Aufschwungs werden erheblichen Einfluß auf die Entwicklung der Steuereinnahmen des Bundes und der Länder haben. Deshalb ist es zentrale Aufgabe für alle Politiker in unserem Lande, diesen Wirtschaftsaufschwung zu fördern.
Erst nach Erfüllung aller dieser Bedingungen wird sich ein Eindruck darüber gewinnen lassen, in welche ökonomische Landschaft der Haushalt 1976 eingepaßt werden muß und wie ein konjunkturgerechter Haushalt in Ausgaben und Einnahmen auszusehen hat. Aus diesem Grunde sind alle Spekulationen über Steuererhöhungen völlig fehl am Platze und sinnlos.
Im Bundesfinanzministerium existieren keinerlei Pläne zu Steuererhöhungen. Anders lautende Behauptungen sind reine Spekulationen und entbehren jeder konkreten Grundlage.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Windelen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen A 89 und 95) :
Für welchen Zeitraum kann die Bundesregierung Steuererhöhungen endgültig ausschließen?
Trifft es zu, wie der Zeitung „Bild" vom 12. Februar 1975 zu entnehmen ist, daß die Bundesregierung keine „Erhöhung der Mehrwertsteuer . . . für die Jahre, die man überblicken kann, auch über die nächste Bundestagswahl 1976 hinaus" plant?
Zur Vorbereitung des Bundeshaushalts 1976 und zur Sicherung der vorgesehenen Finanzierung des Bundeshaushalts 1975 konzentriert sich der Bundesfinanzminister auf die Verhandlungen mit den Bundesländern, damit diese endlich ihrer Verpflichtung zur Beteiligung an den Lasten der Steuerreform nachkommen. Dabei wird es darauf ankommen, daß die Bundesländer die unstrittigen Zahlen des Bundesfinanzministeriums über die Lastenverteilung aus der Steuerreform auf Bund und Länder akzeptieren.
Sodann erst wird der Bundesfinanzminister in der Lage sein, für 1976 einen Haushalt aufzustellen, der die tatsächlichen Auswirkungen der Steuerreform auf den Bund berücksichtigt. Die Steuerentlastung der Bürger in Höhe von insgesamt 14 Mrd. DM wird dabei zu äußerster Sparsamkeit bei den Ausgaben aller öffentlichen Hände führen müssen.
Der konjunkturelle Aufschwung in unserem Lande ist unübersehbar. Form und Intensität dieses Aufschwungs werden erheblichen Einfluß auf die Entwicklung der Steuereinnahmen des Bundes und der Länder haben. Deshalb ist es zentrale Aufgabe für alle Politiker in unserem Lande, diesen Wirtschaftsaufschwung zu fördern.
Erst nach Erfüllung aller dieser Bedingungen wird sich ein Eindruck darüber gewinnen lassen, in welche ökonomische Landschaft der Haushalt 1976 eingepaßt werden muß und wie ein konjunkturgerechter Haushalt in Ausgaben und Einnahmen auszusehen hat. Aus diesem Grunde sind alle Spekulationen über Steuererhöhungen völlig fehl am Platze und sinnlos.
Im Bundesfinanzministerium existieren keinerlei Pläne zu Steuererhöhungen. Anders lautende Behauptungen sind reine Spekulationen und entbehren jeder konkreten Grundlage.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haesher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen A 90 und 91) :
Wer gehört zu dem exklusiven Kreis von „vier oder fünf Leuten in Bonn", denen es nach der Erklärung von Bundesfinanzminister Dr. Apel (Stuttgarter Zeitung vom 15. April 1975) zur Zeit ausschließlich vorbehalten ist, die Probleme des Bundeshaushalts 1976 zu diskutieren?
Wenn es nach Auffassung von Bundesfinanzminister Dr. Apel (lt. Stuttgarter Zeitung vom 15. April 1975) im angekündigten „Sparhaushalt" 1976 „knirschen" wird, welche konkreten Streichungsvorstellungen verbinden sich dann mit dieser Äußerung?
Zu Frage A 90:
Der Bundesfinanzminister hat auf eine Frage nach dem Stand der Arbeiten zur Aufstellung des Bundeshaushalts 1976 darauf aufmerksam gemacht, daß ihm zur Zeit wichtige Daten fehlen, insbesondere der Abschluß und das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Lastenverteilung der Steuerreform. Deshalb können zur Zeit nur Überlegungen angestellt werden, die im Vorfeld der eigentlichen Haushaltsberatungen im Kabinett liegen.
Zu Frage A 91:
Die Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans zieht sich von der Prüfung der Voranschläge über die Beratungen mit den Ressorts bis zum Beschluß des Bundeskabinetts über einen längeren Zeitraum hin. Der Kabinettbeschluß erfolgt einige Wochen vor der Einbringung des Haushalts im Bundestag, also in der Regel einige Wochen vor der ersten Sitzungswoche des Bundestages nach der Sommerpause. Zu Streichungen an den Voranschlägen kommt es in allen Phasen der Aufstellung des Entwurfs. Konkrete Angaben über Streichungen können aber erst gemacht werden, wenn das Bundeskabinett darüber entschieden hat. Sie können aber schon jetzt ver-
11804* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975
sichert sein, daß der Haushaltsplan von äußerster Sparsamkeit gekennzeichnet sein wird. Wenn Sie oder Ihre Fraktion Streichungsvorschläge machen wollen, wird sie die Bundesregierung gern in ihre Überlegungen einbeziehen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen A 92 und 93) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Vollversorgung des ehemaligen fliegenden Personals der alten deutschen Lufthansa einschließlich einer von der Nachfolgeeinrichtung freiwillig und widerruflich gezahlten Zulage im Durchschnitt 249 DM monatlich und eine Witwenpension durchschnittlich 150 DM monatlich beträgt, da diese Leistungen nicht der Dynamisierung unterliegen und daher praktisch unverändert nach dem Stand des Jahres 1937 gezahlt werden, und hält es die Bundesregierung — gerade weil es sich um einen Personenkreis handelt, der in den 20 Jahren des Bestehens der alten deutschen Lufthansa eine große Pionier- und Aufbauleistung für die deutsche Luftfahrt zum Nutzen des Ansehens Deutschlands vollbracht hat — nicht für dringend geboten, nach Möglichkeiten zur Lösung dieses Versorgungsproblems zu suchen?
Ist die Bundesregierung bereit, in die Prüfung dieses Problems unter anderem auch die Überlegung einzubeziehen, der Versorgungskasse der deutschen Lufthansa zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, aus deren Bestand oder Erträgnissen eine Verbesserung der Renten vorgenommen werden könnte, oder darauf hinzuwirken, daß die deutsche Lufthansa die Versorgungsmäßige Betreuung des ehemaligen fliegenden Personals der entsprechenden alten Einrichtung übernimmt?
Die niedrige Versorgung des fliegenden Personals der alten deutschen Lufthansa ist darauf zurückzuführen, daß die Bediensteten seinerzeit wegen ihrer verhältnismäßig hohen Bezüge in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig waren und damit heute keine Ansprüche auf dynamische Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Die Versorgung des fliegenden Personals beruhte vielmehr nur auf Leistungen aus einer privaten Versicherung, die 1936 als Versorgungskasse für die deutsche Luftfahrt geschaffen wurde. Dazu kommen freiwillige Leistungen der Deutschen Lufthansa AG. Die in der privaten Versicherung angesammelten Beiträge erlauben Renten nur in der gegenwärtig gezahlten, satzungsmäßigen Höhe.
Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß sich die früheren Angehörigen des fliegenden Personals, die nach 1945 keine zusätzlichen Versorgungsansprüche erworben haben, in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. Die Bundesregierung hatte schon Ende der 50er Jahre versucht, dadurch zu helfen, daß die im Verhältnis 10 : 1 abgewerteten Renten aufgebessert wurden. Seit Anfang der 60er Jahre werden die Renten voll im Verhältnis 1 Reichsmark = 1 DM gezahlt. Weitere Verbesserungen, z. B. die von Ihnen angeregte Zuweisung von Haushaltsmitteln an die Versorgungskasse der deutschen Luftfahrt, sind nicht möglich, weil sie ein Präjudiz für alle anderen privaten Versicherungsrentner, für Kapitallebensversicherte aus der Vorwährungszeit, für Alt-Hypothekengläubiger, Sparer von Reichsmark-Werten usw. sein würden, die dann daraus ebenfalls einen entsprechenden Anspruch herleiten könnten. Die dafür insgesamt erforderlichen Haushaltsmittel in Milliardenhöhe stehen nicht zur Verfügung.
Ihren Vorschlag, der Deutschen Lufthansa AG die Versorgung des früheren fliegenden Personals zu übertragen, will ich der Lufthansa gern unterbreiten. Ich muß jedoch darauf hinweisen, daß der Lufthansa aus den erwähnten Gründen Haushaltsmittel für diesen Zweck nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage A 94) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob auf Grund des bestehenden Berlin-Förderungsgesetzes innerhalb der Röstkaffee-Branche eine erhebliche Strukturverschiebung, Wettbewerbsverzerrung und Konzentration auf dem Kaffeemarkt eingetreten ist, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls deshalb zum Schutze mittelständischer Unternehmen die gesetzliche Förderung dieser Konzentrationsvorgänge durch Steuererleichterungen einstellen?
Die Situation in der Röstkaffeebranche ist der Bundesregierung bekannt. Von den zuständigen Ressorts wird zur Zeit in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat geprüft, welche gezielten Maßnahmen bei den Umsatzsteuerpräferenzen des Berlinförderungsgesetzes für Röstkaffee ergriffen werden können.
Nach Abschluß der Prüfung wird die Bundesregierung gegebenenfalls dem Gesetzgeber eine Änderung der gesetzlichen Regelungen vorschlagen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kassel)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen A 96 und 97) :
Welche Industrieländer, die in der Veröffentlichung des BPA am 4. März 1975 auf Seite 6 aufgeführt sind, haben unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung in 1975 eine höhere und welche eine niedrigere Staatsverschuldung pro Kopf und Bevölkerung als die Bundesrepublik Deutschland?
Welche der Länder mit einer höheren Verschuldung pro Kopf als die Bundesrepublik Deutschland, die in der Veröffentlichung des BPA vom 4. März 1975 auf Seite 6 aufgeführt sind, haben sich im Ggensatz zu uns nicht durch zwei große Währungsreformen vom größten Teil ihrer Staatsschulden befreit?
Zu Frage A 96:
Die voraussichtliche Entwicklung der Staatsverschuldung in den Jahren 1974 und 1975 läßt sich im internationalen Vergleich noch nicht schätzen, weil es zur Zeit noch keine Unterlagen über die Neuverschuldung der nachgeordneten Gebietskörperschaften in diesen Jahren gibt. Es gibt lediglich einige Teilinformationen. Danach ist insbesondere in den USA, in Österreich, Großbritannien und Italien eine stärkere Staatsverschuldung als in den Vorjahren vorgesehen. Es ist sicher, daß sich die vergleichsweise günstige Position der Bundesrepublik in der internationalen Verschuldungsskala in den Jahren 1974 und 1975 nicht verändern wird.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 11805*
Zu Frage A 97:
Währungsreformen und Währungsumstellungen hat es in dem Zeitraum, den Sie in Ihrer Frage ansprechen, in fast allen Industriestaaten gegeben. Der in Ihrer Frage hergestellte Zusammenhang zwischen Höhe der Staatsverschuldung und Währungsreformen ist jedoch nur mit Einschränkungen möglich. In den meisten kontinentaleuropäischen Staaten hat die inflationäre Entwicklung nach 1945 dazu geführt, daß frühere Schulden, insbesondere aus der Zeit zwischen 1939 und 1945, heute kaum noch bedeutsam sind. Sie liegen in der Regel unter 10 °/o der Gesamtverschuldung. Auch diese Staaten haben also kaum noch Schulden aus der Zeit vor 1945 zu tragen. Lediglich in den USA, Großbritannien und der Schweiz ist die heutige Größenordnung der Staatsverschuldung noch wesentlich durch den Schuldenstand von 1945 bedingt. Die Verschuldung der Bundesrepublik liegt allerdings auch beachtlich unter der Verschuldung dieser drei Länder.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/3534 Fragen A 107 und 108) :
Welchen Prozentsatz der geplanten Investitionen in Höhe von rund 5 Milliarden DM beabsichtigen die Industrieunternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, im Zonenrandgebiet und in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" anzulegen?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, sich mit den industriellen Bundesunternehmungen stärker als bisher in den strukturschwachen Gebieten an der Schaffung von Arbeitsplätzen zu beteiligen?
Zu Frage A 107:
Die Unternehmenspolitik der Bundesunternehmen ist privatwirtschaftlich orientiert. Die Entscheidung darüber, in welche Regionen Bundesunternehmen Aufträge vergeben, liegt deshalb in der Verantwortung der Geschäftsleitungen der Unternehmen. Diese Gesellschaften stehen mit in- und ausländischen Unternehmen im Wettbewerb. Sie müssen daher auch wie ihre Wettbewerber nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt werden. Aus diesen Gründen kann die Bundesregierung keine Angaben darüber machen, welchen Prozentsatz der geplanten Investitionen die Bundesunternehmen im Zonenrandgebiet und in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" anlegen.
Zu Frage A 108:
Wie Sie wissen, liegen die Schwerpunkte der Tätigkeit der Bundesunternehmen in strukturschwachen Gebieten wie Berlin, im Zonenrandgebiet sowie in den Steinkohlebergbaugebieten des Saarlandes und Nordrhein-Westfalens. Die durch die Investitionszulage ermöglichten Investitionen der Bundesunternehmen werden auch zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Gebieten beitragen.
Anlage 12
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 1) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Talsache, daß die „DDR" in einer Note an UNO-Generalsekretär Waldheim gegen die Ernennung von Dr. Eberhard Günther, den Präsidenten des Bundeskartellamts in West-Berlin, als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der neugegründeten UNO-Kommission für multinationale Gesellschaften protestiert hat mit der Begründung, die Tätigkeit des Bundeskartellamts verstoße gegen das Viermächteabkommen, und muß im Vorgehen Ost-Berlins nicht erneut ein Beweis für die Haltung des Ostblocks gesehen werden, bestehende vertragliche Vereinbarungen einseitig auszulegen und hei Gelegenheit auch zu unterlaufen?
Die Drei Mächte haben der Bundesregierung ihre Auffassung bestätigt, daß Sitz und Tätigkeit des Bundeskartellamts in Berlin (West) nicht deal Viermächte-Abkommen widersprechen. Sie haben ferner bereits wiederholt erklärt, daß die DDR nicht befugt ist, verbindliche Erklärungen über die Auslegung des Viermächte-Abkommens abzugeben, da sie nicht Vertragspartei dieses Abkommens ist.
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 2) :
Was hat die Bundesregierung getan bzw. was wird sie unternehmen, um diejenigen Vietnamesen wirksam vor den Aggressoren aus Hanoi und vor der kommunistischen Aufstandsbewegung in Südvietnam zu schützen, die mit Deutschland — sei es der deutschen Botschaft, seien es Institutionen auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe oder der humanitären Hilfe — zusammengearbeitet haben?
Die Bundesregierung hat keine rechtlichen und kaum faktische Möglichkeiten, Schutzfunktionen in Südvietnam für Staatsangehörige dieses Landes zu übernehmen. Selbst eine Hilfestellung bei der Ausreise und der Ermöglichung eines Aufenthaltes im Bundesgebiet kann sie nur im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen geben. Zur Aufnahme ins Bundesgebiet ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks erforderlich, die unsere Botschaft nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde des vorgesehenen Aufenthaltsorts im Bundesgebiet erteilen darf. Die Bundesregierung war und bleibt bemüht, auf eine beschleunigte und unbürokratische Behandlung der in Frage kommenden Einzelfälle hinzuwirken.
Die entscheidenden Schwierigkeiten, die einer Ausreise vietnamesischer Staatsangehöriger entgegenstehen, liegen darin, daß die vietnamesischen Behörden grundsätzlich keine Ausreisepapiere ausstellen, es ohne solche Papiere aber nicht möglich ist, das Land zu verlassen.
Unsere Botschaft in Saigon hat sich für verschiedene Fälle nachdrücklich eingesetzt, aber nur in besonders gelegenen Ausnahmen Sondergenehmigungen erwirken können. An der Frage der Finanzierung der Ausreise oder der Buchung von Flugpas-
11806` Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975
sagen allein ist nach hiesiger Kenntnis keine Ausreise gescheitert.
Die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch in Zukunft für die in Südvietnam verbliebenen vietnamesischen Mitarbeiter deutscher Hilfsprogramme einsetzen, falls es erforderlich werden sollte.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 4) :
Ist die Bundesregierung angesichts der Zielvorstellungen für die Investitionen zur Gewässersanierung in ihrem Umweltprogramm bereit, zusätzliche Mittel für diesen Zweck einzusetzen?
Bei der Verwirklichung der Zielvorstellungen des Umweltprogramms der Bundesregierung auf dem Sektor „Gewässerreinhaltung" ist bedauerlicherweise in den vergangenen Jahren ein gewisser Rückstand eingetreten, weil den Jahresberichten der Länder zufolge in den Jahren 1970 bis 1973 im öffentlichen Bereich nur rund 65 v. H. der für diesen Zeitraum erforderlichen Mittel investiert worden sind. Im industriellen Bereich, für den bisher noch keine genauen Zahlen vorliegen, scheint die Situation nicht positiver zu sein. Zur Aufholung dieses Rückstandes müssen die Investitionen demnach für die Zukunft erheblich gesteigert werden.
Die Bundesregierung ist bereit, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Finanzmittel für die Durchführung von Abwasserreinigungsmaßnahmen wie bisher in beträchtlichem Ausmaß bereitzustellen. Wie in den vergangenen Jahren werden vornehmlich aus dem ERP-Wirtschaftsplan, aus dem Bundesprogramm zur Sanierung von Rhein und Bodensee, aus den Programmen „Gemeinschaftsaufgaben des Bundes und der Länder zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes sowie zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sowie aus den Konjunkturprogrammen des Bundes erhebliche Beiträge zur Finanzierung des Baus von Kläranlagen und Kanalisationen eingesetzt. So belaufen sich die ERP-Kredite für Maßnahmen der Gewässerreinhaltung in diesem Jahr auf 240 Millionen DM. Geht man davon aus, daß der Fördersatz hierbei etwa 30 v. H. beträgt, werden damit Investitionen von 800 Millionen DM sichergestellt. Auch 1976 dürfte ein ähnlich hoher Betrag zur Verfügung stehen. Die Zuschüsse des Bundes aus dem Sanierungsprogramm betragen in diesem Jahr 30 Millionen DM, im nächsten Jahr 40 Millionen DM. Da sie als Spitzenfinanzierung eingesetzt werden, beläuft sich die damit bewirkte Investitionssumme auf ein Vielfaches der bereitgestellten Zuschüsse.
Die Bundesregierung ist trotz des eingetretenen Rückstandes beim Bau von Kläranlagen der Überzeugung, daß sie mit diesen Hilfen einen sachgerechten finanziellen Beitrag zum Gewässerschutz leistet. An zusätzliche oder an eine Erhöhung der laufenden Programme ist derzeit — auch im Hinblick auf die angespannte Finanzlage der öffentlichen Hand — nicht gedacht.
Die Bundesregierung bezieht in diese Überlegungen auch den Gedanken ein, daß eine höhere Förderung aus öffentlichen Mitteln mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine Steigerung der Investitionen eher abbremsen könnte, weil Investoren in der Hoffnung auf die Gewährung solcher Mittel in ihren eigenen Anstrengungen nachlassen würden.
Wie im Umweltprogramm der Bundesregierung nachdrücklich gefordert wird, kann die Sanierung unserer Gewässer nur bei weitestgehender Anwendung des Verursacherprinzips erreicht werden. In stärkerem Maße, als dies bislang vielfach geschehen ist, müssen die Gemeinden die erforderlichen Investitionen zum Bau der Kläranlagen durch Beiträge und Gebühren finanzieren, die sie nach den Kommunalabgabengesetzen von den Benutzern der öffentlichen Entwässerungsanlagen, also von Industrie- und Gewerbebetrieben, Dienstleistungsbetrieben, öffentlichen Einrichtungen und privaten Haushalten erheben können. Eine entscheidende Verbesserung der Finanzierung zur Gewässerreinhaltung ist jedoch erst nach Verabschiedung des Abwasserabgabengesetzes zu erwarten.
Mittel des Bundes sollten danach vorrangig da eingesetzt werden, wo ungünstige topographische, geologische oder hydrologische Gegebenheiten so ungewöhnlich hohe Aufwendungen verursachen, daß sie zu unzumutbaren Abgabenleistungen für die Betroffenen führen würden.
Die Bundesregierung ist überzeugt, daß ein derart sichergestelltes Zusammengreifen von Verursacherprinzip und Mitfinanzierung aus öffentlichen Mitteln letztlich zu wirkungsvollen Maßnahmen auf dem Sektor des Gewässerschutzes führt und so schließlich auch die Ziele des Umweltprogramms erreicht werden.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 5) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch ihre Interpretation des § 35 BVFG im Schreiben vom 10. Oktober 1973 an die Minister und Senatoren der Länder (Aktenzeichen:
526/3 700/52/73
3701/90/72 —
die danach nicht mehr Antragsberechtigten, nach der Vertreibung geborenen, nach § 7 BVFG anerkannten Vertriebenen und Hofesnachfolger erheblich benachteiligt werden, und wird die Bundesregierung durch eine Änderung ihrer Auffassung auch diesem Personenkreis die Antragsberechtigung nach § 35 BVFG wieder zuerkennen?
Das Rundschreiben des BML vom 10. Oktober 1973 — 526-3700-52/73-3701 90/72 — würde nur dann eine Benachteiligung der nach § 7 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) als Vertriebene geltenden Personen zur Folge haben, wenn nach den Bestimmungen der §§ 35 — 68 BVFG auch die Nach-
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kommen von Vertriebenen ohne zeitliche Einschränkung auf ihren Antrag hin in die Landwirtschaft einzugliedern wären. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß sich aus § 35 BVFG ein solcher Anspruch der Nachkommen von Vertriebenen nicht herleiten läßt. Ob diese Rechtsauffassung richtig ist, wird demnächst vom Bundesverwaltungsgericht in dem Revisionsverfahren VIII C 38/75 zu entscheiden sein. Falls sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil nicht der Auffassung der Bundesregierung anschließen sollte, wird es notwendig sein, das Rundschreiben des BML vom 10. Oktober 1973 der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts anzupassen. Bis dahin sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, die von ihr vertretene Auslegung des § 35 BVFG zu ändern.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 6) :
Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Personen, die gegen Peter Lorenz ausgetauscht wurden, Kontakte mit den Entführern von Peter Lorenz pflegen und nun versuchen, auf Umwegen nach Europa zurückzukehren?
Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit solcher Pressemeldungen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 7) :
Was ist der Bundesregierung über den bisherigen und gegenwärtigen Aufenthaltsort jener Personen bekannt, die gegen Peter Lorenz ausgetauscht wurden?
Die fünf im Zusammenhang mit der Entführung von Peter Lorenz freigelassenen Häftlinge sind bekanntlich in die Demokratische Volksrepublik Jemen ausgeflogen worden. Meldungen, nach denen sie den Jemen verlassen haben sollen, wurden nicht bestätigt.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 8 und 9) :
Sind der Bundesregierung Pläne der US-Army hinsichtlich der weiteren Verwendung des Depots Nahbollenbach bekannt, das Ende September cl. J. aufgelöst wird?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die deutschen Zivilbeschäftigten, die bis zum September d. J. im US-Depot Nahbollenbach entlassen werden, gegenüber anderen gleichwertigen Stellenbewerbern im öffentlichen Dienst bevorzugt eingestellt werden?
Über die genaue Verwendung der amerikanischen Liegenschaft „US-Depot Nahbollenbach" wird voraussichtlich Anfang Mai d. J. endgültig entschieden werden. Bisher steht lediglich fest, daß die Liegenschaft auch in Zukunft für Zwecke der US-Streitkräfte genutzt werden wird.
In § 3 Abs. 3 des Tarifvertrags zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften vom 31. August 1971 ist bereits niedergelegt, daß die Bundesregierung bemüht sein wird, für die bevorzugte Einstellung entlassener deutscher Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte in den Bundesdienst Sorge zu tragen, und außerdem darauf hinwirken wird, daß diese Arbeitnehmer im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten auch von anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes berücksichtigt werden. Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereit erklärt, diesem sozialen Anliegen Rechnung zu tragen. Durch Verfahrensabsprachen mit der Bundesanstalt für Arbeit ist sichergestellt, daß die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes über jeden Entlassungsfall unterrichtet werden.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 10 und 11) :
Gehört das Pflegegeld, das einem Unfallbehinderten von der Berufsunfallgenossenschaft gezahlt wird, zu den eigenen Einkünften des Kindes im Sinne von § 32 Abs. 2 Ziff. 2 Satz 2 EStG 1974, und ist deshalb die Gewährung eines Kinderfreibetrags ausgeschlossen, wenn die eigenen Einkünfte des Kindes einschließlich des Pflegegeldes 7 200 DM im Jahr übersteigen?
Billigt die Bundesregierung die Auffassung, daß den Eltern eines durch einen Berufsunfall querschnittgelähmten Kindes der Pauschbetrag für Körperbehinderte nach § 65 EStDV 1974 versagt wird, weil das von der Berufsunfallgenossenschaft gezahlte Pflegegeld 7 200 DM im Jahr übersteigt?
Zu Frage B 10:
Pflegegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung, das ein Kind des Steuerpflichtigen erhält, ist auf die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes im Sinne des § 32 Abs. 2 Ziff. 2 Satz 2 EStG 1974 nicht anzurechnen. Deshalb ist die Frage, ob ein Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 2 EStG 1974 nicht zuzuerkennen ist, weil die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes, die zur Bestreitung seines Unterhalts oder seiner Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, im Kalenderjahr die Grenze von 7 200 DM überstiegen haben, unabhängig vom Pflegegeld zu beurteilen.
Zu Frage B 11:
Ist in den genannten Fällen dem Steuerpflichtigen für das behinderte Kind trotz der Zahlung des Pflegegeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung ein Kinderfreibetrag zuzuerkennen, dann ist nach § 65 Abs. 5 EStDV 1974 die Übertragung des dem Kind zustehenden Pauschbetrags für Körperbehinderte auf den Steuerpflichtigen bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nicht zu versagen. Damit ist Ihre 2. Frage gegenstandslos.
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Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3534 Frage B 12) :
Ist die Bundesregierung bereit, den zum 30. Juni 1975 endenden Begünstigungszeitraum für bewegliche Wirtschaftsgüter mach dem Investitionszulagengesetz unter der Voraussetzung, daß diese zu genehmigungspflichtigen Anlagen nach der Vierten Durchführungs-Verordnung zum Bundesimmissionsschutz gehören und die entsprechenden Anträge innerhalb des bislang gültigen Begünstigungszeitraums eingereicht worden sind, ausreichend zu verlängern, weil die zuständigen Behörden mit der Bearbeitung der Anträge nicht immer nachkommen?
Die Bundesregierung hat wiederholt geprüft, wie hinsichtlich der Gewährung der Investitionszulage zur Konjunkturbelebung den besonderen Verhältnissen, die bei genehmigungspflichtigen Investitionen vorliegen, Rechnung getragen werden kann.
Unter Beteiligung der obersten Finanzbehörden der Länder wurde im Wege einer Verwaltungsregelung klargestellt, daß der Zeitpunkt der Bestellung oder des Beginns der Herstellung im Sinne des § 4 b InvZulG nicht berührt wird, wenn bei Investitionen, deren Durchführung einer behördlichen Genehmigung bedarf, ein Rücktrittsrecht des Bestellers oder ein ähnlicher Vorbehalt für den Fall vereinbart wird, daß die erforderliche Genehmigung versagt wird. Bei Investitionen, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, können deshalb schon vor der Erteilung der erforderlichen Genehmigung wirksame Bestellungen im Sinne des § 4 b InvZulG unter Vorbehalt eines entsprechenden Rücktrittsrechts aufgegeben werden.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die besonderen Verhältnisse, die bei genehmigungspflichtigen Investitionen vorliegen, mit dieser Regelung ausreichend berücksichtigt sind. Sie hält daher eine Verlängerung des am 30. Juni 1975 endenden Begünstigungszeitraums für diese Fälle nicht für erforderlich.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 13) :
In welchem Umfang stellt die Bundesregierung Mittel des Konjunkturprogramms für Gewässerschutzmaßnahmen zur Verfügung, die zugleich geeignet sind, die Auslastung der Kapazitäten im Tiefbau zu verbessern?
Nach dem einmaligen Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen vom März 1974 waren 20 Millionen DM für wasserbauliche Maßnahmen des Bundesministers für Verkehr vorgesehen. Davon sind 19,5 Millionen DM bereits abgeflossen.
Im Rahmen des Sonderprogramms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung vom September 1974 werden für wasser- und kulturbautechnische Maßnahmen 10,1 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Hiervon kommt etwa die Hälfte dem Tiefbau zugute. Weitere 11,5 Millionen DM werden zur Instandsetzung der Bundeswasserstraßen eingesetzt. Die Aufträge sind vergeben; der Mittelabfluß steht größtenteils noch bevor.
Die Maßnahmen führen zu einer besseren Auslastung der Kapazitäten im Tiefbau.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordnneten Mursch (Soltau-Harburg)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 14 und 15) :
Warum hat die Bundesregierung trotz ihrer eigenen Erklärungen im Bericht zum „Soltau-Lüneburg-Abkommen" (Drucksache 7/2443) und ihrer ausdrücklichen Stellungnahme in der Drucksache 7/879, „daß ihr für die Gebiete, in denen große Truppenübungsplätze liegen, infolge der damit verbundenen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen eine besondere Fürsorgepflicht zukommt" und sie deshalb anerkennt, „daß die im Raum Soltau vorhandenen Beeinträchtigungen verstärkte Hilfs- und Förderungsmaßnahmen erforderlich machen", der Streichung der im Rahmen der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur bisher geförderten, durch die Lage im Übungsgebiet mit am stärksten belasteten Gemeinde Bispingen (Kreis Soltau) im 4. Rahmenplan zugestimmt, obwohl ein ausdrücklicher Beschluß des Bundestages vom 13. März 1975 zur Drucksache 7/3300 vorliegt, nach dem „die Fortsetzung der bisherigen laufenden Fördermaßnahmen im Rahmen der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für das ganze Übungsgebiet sicherzustellen" ist?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
dem Beschluß des Bundestages in diesem Fall nachzukommen?
Der von Bund und Ländern gebildete Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hat am 20. März 1975 den 4. Rahmenplan dieser Gemeinschaftsaufgabe beschlossen. Nach sehr eingehenden Vorberatungen auf Länder- und Bundesebene hat der Planungsausschuß seine Entscheidungen in gemeinsamer Verantwortung um die Leistungsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung in den Fördergebieten getroffen. Der Entscheidung des Planungsausschusses lagen die einzelnen Anmeldungen der Landesregierungen zugrunde, da die Landesregierungen im Einzelfall besser beurteilen können, ob und inwieweit eine Förderungsnotwendigkeit gegeben ist. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte sah sich der Planungsausschuß in dem Bemühen um eine allgemein tragbare Entscheidung nicht in der Lage, die Gemeinde Bispingen auch weiterhin als Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe auszuweisen. Der Planungsausschuß hat jedoch für die Gebiete, die im Zuge der Neuabgrenzung der Fördergebiete zum 1. Januar 1975 ihren Förderungsstatus verlieren, größzügige Übergangsregelungen vorgesehen, die eine weitere Förderung bis zum 31. Dezember 1976 ermöglichen.
Für den Fall, daß in Zukunft gezielte Hilfen für die Gemeinde Bispingen erforderlich werden sollten, wird die Bundesregierung im Benehmen mit dem Land Niedersachsen entsprechende Maßnahmen prüfen.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 11809*
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 16 und 17):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der finnischen Importdepotgesetzgebung auf den deutschfinnischen Handel?
Hält die Bundesregierung diese Gesetzgebung, die nach Pressemeldungen (Financial Times vom 25. März 1975) durch gewisse Ausnahmeregelungen zu einer faktischen Besserstellung der finnischen Importe aus einigen COMECON-Staaten führen, mit unseren Ansprüchen auf Meistbegünstigung für vereinbar?
Zu Frage B 16:
Die Bundesregierung hat das Einfuhrdepotgesetz und den entsprechenden Durchführungsbeschluß des Staatsrates vom 22. März 1975 mit der anliegenden Liste im Hinblick auf seine Auswirkungen auf den deutsch-finnischen Handel geprüft. Danach wird die deutsche Ausfuhr nach Finnland, wenn man die finnische Einfuhrstatistik 1973 zugrundelegt, von dem Einfuhrdepotgesetz wie folgt betroffen:
Zum Depotsatz 0 % 15,9 %
zum Depotsatz 5 % 9,2 %
zum Depotsatz 10 % 27,0 %
zum Depotsatz 20 % 7,9 %
zum Depotsatz 30 % 40,0 %
der Gesamtausfuhr.
Über die Hälfte der deutschen Ausfuhr nach Finnland unterliegt damit Sätzen von 0-10 %.
Für die wichtigsten deutschen Ausfuhrgütergruppen gelten die Befreiung oder die niedrigeren Sätze wie folgt: Bei nicht elektrischen Maschinen für mehr als vier Fünftel der Ausfuhr, beim Elektrosektor für die Hälfte (Investitionsgüter), bei chemischen Erzeugnissen für nahezu drei Viertel und bei Eisen und Stahl sowie Erzeugnissen daraus sogar für neun Zehntel. Dagegen findet auf Kraftfahrzeuge der Höchstsatz von 30 °/o Anwendung.
Eine noch nicht zu beziffernde, aber voraussichtlich nicht unerhebliche Entlastung ergibt sich aus Artikel 2 des Staatsratsbeschlusses, nach dem Waren, die für Herstellung, Reparatur, Anpassung (refitting), Vervollständigung und Verpackung von Exportgütern verwandt werden, von der Einfuhrdepotpflicht befreit sind.
Welche Auswirkungen das Bardepot auf die Einfuhr aus Deutschland hat, wird nicht nur von den Einzelheiten des Gesetzes und seiner Durchführung, sondern auch von der finnischen Wirtschaftspolitik abhängen, insbesondere von der angekündigten Drosselung des Nachfragezuwachses bei gleichzeitiger Förderung von Investitionen in der verarbeitenden Industrie, die zu einem besseren Gleichgewicht der Außenhandelsbilanz führen. Die Bundesregierung wird auch diese Entwicklung sorgfältig beobachten, nicht zuletzt im Hinblick darauf, daß ein großer Teil der deutschen Ausfuhr nach Finnland aus Investitionsgütern besteht.
Zu Frage B 17:
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, die eine Besserstellung der Importe aus einigen RGW-Staaten bestätigen. Das Importdepotgesetz und der Durchführungsbeschluß des Staatsrats sehen keine Diskriminierung vor.
Die in der Financial Times erwähnte Absichtserklärung des Parlaments, wonach in solchen Fällen, in denen es kein Ungleichgewicht im Außenhandel gibt, auf die Sicherung der störungsfreien Entwicklung des Handels besondere Aufmerksamkeit gerichtet wird, wird nur aus der Praxis beurteilt werden können. Die Bundesregierung wird dabei die auch faktische Wahrung der Meistbegünstigung im Auge behalten.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/3534 Fragen B 18 und 19) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Stadt Nastätten im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ als überregionalen Schwerpunkt anzuerkennen, falls das Land Rheinland-Pfalz einen entsprechenden Antrag stellen würde?
Warum wird die Stadt Marienberg (Westerwald) im Vierten Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für die Jahre 1975 bis 1978 nicht mehr als Schwerpunktort ausgewiesen?
Im Regionalen Aktionsprogramm „MittelrheinLahn-Sieg" ist die Stadt Nastätten als Schwerpunktort mit einer Förderpräferenz von 15 % ausgewiesen. Eine Anerkennung der Stadt Nastätten als übergeordneter Schwerpunkt und die damit verbundene Erhöhung der Förderpräferenz auf 20 % würde zu einer nicht vertretbaren Veränderung in der Präferenzstruktur der Schwerpunktorte des Regionalen Aktionsprogramms „Mittelrhein-Lahn-Sieg" führen. Einem derartigen Antrag könnte daher nur dann entsprochen werden, wenn gleichzeitig die Herabstufung des übergeordneten Schwerpunktortes Simmern von 20 % Subventionswert auf 15 % Subventionswert erfolgt.
Nach sehr eingehenden Vorberatungen auf Länder- und Bundesebene hat der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe am 20. März 1975 den 4. Rahmenplan nach Abwägung aller regionalen Gesichtspunkte und in dem Bemühen um eine allgemein tragbare Entscheidung beschlossen. Die Entscheidungen des Planungsausschusses, die in gemeinsamer Verantwortung um die Leistungsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung in den Fördergebieten getroffen wurden, beruhen auf den einzelnen Anmeldungen der Landesregierungen zum 4. Rahmenplan auf der Basis der vom Planungsausschuß am 21. August 1974 zur Neuabgrenzung der Fördergebiete, zur Auswahl der Schwerpunktorte und der Förderpräferenzen gefaßten Eckwertbeschlüsse. Das Land Rheinland-Pfalz hat in seiner Anmeldung zum 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe die Stadt Bad Marienberg nicht mehr als Schwerpunktort vor-
11810* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975
geschlagen. Bei der Entlassung der Stadt Bad Marienberg aus der Schwerpunktförderung der Gemeinschaftsaufgabe ist der Planungsausschuß davon ausgegangen, daß die weitere Förderungsnotwendigkeit eines Schwerpunktortes von der zuständigen Landesregierung in erster Linie zu beurteilen ist.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 21) :
Womit ist es zu erklären, daß angeblich Flugbenzin billiger sein soll als Kfz-Benzin?
Es trifft zu, daß Flugbenzin für den Verbraucher billiger als Kfz-Benzin ist. Der Grund liegt in der Tatsache, daß Flugbenzin nicht der Mineralölsteuer unterliegt, die für Kfz-Benzin 44 Pf pro Liter beträgt.
Flugbenzin wird für Flugzeuge mit Kolbenmotoren, heute also nur noch überwiegend für Sportflugzeuge benötigt, während die Verkehrsluftfahrt Flugturbinenkraftstoff benutzt. Flugturbinenkraftstoff spielt deshalb auch mengenmäßig die weitaus gröBere Rolle: Der Inlandsabsatz betrug 1974 2,05 Millionen t im Vergleich zu 0,02 Millionen t Flugbenzin.
Auch Flugturbinenkraftstoff ist billiger als KfzBenzin, einmal weil auch auf Flugturbinenkraftstoff keine Mineralölsteuer erhoben wird, und zum anderen, weil Flugturbinenkraftstoff ebenso wie leichtes Heizöl im Gegensatz zu Benzinen zu den sogenannten Mitteldestillaten gehört, deren Preise durchweg unter denen für Benzine liegen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 22) :
Welche konkrete Unterstützung und in welcher Größenordnung wird die Bundesregierung gemeinsam mit der Landesregierung von Baden-Württemberg leisten, um für die am härtesten betroffenen Arbeitnehmer bei Audi-NSU sowie den Gemeinden im Raum Heilbronn-Neckarsulm bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze durch ein Dringlichkeitsprogramm zu helfen?
Bei der Beantwortung der Dringlichkeitsanfragen Ihrer Fraktion vom vergangenen Donnerstag hat Herr Minister Dr. Friderichs darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung die Prüfung konkreter Maßnahmen, die gemeinsam mit den betroffenen Ländern ergriffen werden sollen, noch nicht abgeschlossen hat. Die Entscheidung wird in der Sitzung des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" am 2. Mai 1975 fallen.
Die Prüfung wird sich auf regionalpolitische, arbeitsmarktpolitische und infrastrukturelle Maßnahmen und Bonitätssicherungs-Uberlegungen für mittelständische Unternehmen sowie Arbeitnehmer mit langfristiger Verschuldung beziehen.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 23 und 24) :
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung für die deutsche Fischwirtschaft einzuleiten, nachdem die in Brüssel beschlossenen Referenzpreise den Produktionskosten in der Bundesrepublik Deutschland nicht gerecht werden und der neue Umrechnungskurs von 3,578 DM je RE bei den Referenzpreisen eingesetzt wird?
Welche Vorschläge hat die Bundesregierung im EG-Ministerrat gemacht, um die Kosten des EAGFL-Fonds in Brüssel bei der Bewältigung des Weinüberschusses zu senken, z. B. durch verstärkte Werbung für die Anhebung des Weinkonsums in der Europäischen Gemeinschaft?
Zu Frage B 23:
Ihre Anfrage bezieht sich offensichtlich auf die Referenzpreise für bestimmte gefrorene Fischereierzeugnisse, die in der Sitzung des Verwaltungsausschusses Fischwirtschaft am 7. April 1975 von den Dienststellen der EG-Kommission genannt wurden. Der formelle Beschluß der EG-Kommission über die erstmalige Festsetzung der neuen Referenzpreise dürfte in diesen Tagen erfolgen.
Nach der EWG-Marktorganisation Fische ist die EG-Kommission befugt, für bestimmte gefrorene Fischereierzeugnisse Referenzpreise festzusetzen, und zwar jeweils auf der Grundlage derjenigen Referenzpreise, die für das zugehörige frische Erzeugnis gelten. Im vorliegenden Falle berücksichtigt die EG-Kommission zusätzlich die Kosten des Filetierens und des Frostens. Die Anwendung des „neuen Umrechnungskurses" entspricht den EWG-Bestimmungen.
Nach den geltenden Vorschriften werden Referenzpreise festgesetzt, um Störungen aufgrund von Angeboten zu vermeiden, die von Drittländern zu außergewöhnlichen Preisen oder unter Bedingungen gemacht werden, welche die Stabilisierungsmaßnahmen der Marktorganisation (gemeinschaftlich festgesetzte Rücknahmepreise) gefährden. Es ist nicht vorgesehen, daß die für die gesamte Außengrenze der Gemeinschaft geltenden Referenzpreise die Kosten der einheimischen Produktion in jedem einzelnen Mitgliedstaat voll decken müssen.
Da die neuen Referenzpreise noch nicht alle wichtigen gefrosteten Fischereierzeugnisse erfassen, unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der EG-Kommission, durch die Festsetzung weiterer Referenzpreise die Schutzwirkung zu verbessern. Auch andere Bemühungen des Ministerrates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die Seefischerei durch marktkonforme Maßnahmen vor Schäden zu bewahren, finden die Unterstützung der Bundesregierung.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 11811*
Im nationalen Bereich trägt die Bundesregierung in Abstimmung mit den Küstenländern dafür Sorge, daß die vom Parlament für besondere Struktur- und Konsolidierungsbeihilfen zusätzlich zur Verfügung gestellten drei Millionen DM baldmöglich der deutschen Kutterfischerei zufließen. Darüber hinaus wird z. Z. von Bund und Ländern geprüft, welche gezielten Maßnahmen möglich sind, um zur Abwendung von Existenzgefährdungen bei einzelnen und bei Gruppen von Kutterfischern beizutragen.
Zu Frage B 24:
Die Bundesregierung tritt seit Jahren im EG-Ministerrat für eine Anbaubeschränkung und Qualitätsverbesserung beim Weinbau ein. Angesichts der guten Marktlage bis zum Jahre 1973 hatte diese Forderung allerdings keine Unterstützung bei den EG-Partnern gefunden. Auf der letzten Sitzung des Rates in Luxemburg am 15. April 1975 ist sich der Rat jedoch einig geworden, bis zum 1. August 1975 Maßnahmen zu beschließen, die der Überproduktion entgegenwirken sollen.
Um die Kosten bei der Beseitigung der gegenwärtigen Überschußlage zu senken, trat die deutsche Delegation für einen niedrigen Ankaufspreis ein. Die übrigen Mitgliedstaaten sind dieser Forderung jedoch nicht gefolgt und einigten sich auf einen Preis, der nur geringfügig unter dem Preis der bisherigen Destillationsmaßnahme liegt. Die deutsche Delegation stimmte daher gegen den Vorschlag der Kommission.
Werbemaßnahmen für die Anhebung des Weinkonsums in der Gemeinschaft wurde von einigen Mitgliedstaaten gefordert, aber in der Beratung nicht weiter verfolgt. Werbung ist im übrigen, nach dem heutigen Stand der Entwicklung in der Gemeinschaft, primär Angelegenheit der Mitgliedstaaten.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 25) :
Treffen Meldungen zu, der Sowjetunion seien aus Beständen der Europäischen Gemeinschaft 30 Tonnen Rindfleisch zu einem subventionierten Preis geliefert worden, der sowohl unter dem Preis innerhalb der Europäischen Gemeinschaft als auch unter dem Weltmarktpreis liege, und ist — bejahendenfalls — wieder zu befürchten, daß die Sowjetunion nennenswerte Teile der Lieferung an Drittländer mit Gewinn weiter veräußern werde?
Pressemeldungen, wonach Frankreich 30 000 t Rindfleisch nach Rußland liefern wird, wurden bisher nicht bestätigt.
Eine besondere Genehmigung der Gemeinschaft ist hierfür jedoch nicht erforderlich, da die von der Gemeinschaft festgesetzten Abgabepreise und Erstattungen für Ausfuhren von Rindfleisch aus EG-Beständen in alle Drittländer gleich hoch sind.
Die von der Europäischen Gemeinschaft für Drittlandsexporte von Rindfleisch festgesetzten Ausfuhrerstattungen richten sich nach dem Weltmarktpreis, der zur Zeit wesentlich unter dem Preisniveau der Gemeinschaft liegt.
Da in der Sowjetunion ein größerer Fleischbedarf vorhanden ist, dürfte das Fleisch — sofern die Meldungen zutreffen — dort verbraucht werden.
Aus deutschen Interventionsbeständen wurden seit Mai 1974 ca. 57 000 t Rindfleisch ausgelagert. Davon wurden 50 000 t verbilligt im Inland abgesetzt und lediglich 7 000 t in Drittländer, aber nicht in Ostblockstaaten, exportiert.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baack (SPD) (Drucksache 7/3534 Fragen B 26 und 27):
Warum muß, um Bundesmittel für den Tierschutz zu erlangen, ein Zentralverband bestehen, und wäre eine Dezentralisierung für die vielfältigen Aufgaben auf dem Gebiet des Tierschutzes angezeigter?
Wieviel konkurrierende Tierschutzorganisationen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland?
Zu Frage B 26:
Auf Grund der Finanzverfassung kann der Bund nur bundeszentrale nichtstaatliche Organisationen fördern, die für das Bundesgebiet als Ganzes von Bedeutung sind. Für die Förderung auf regionaler Ebene (Länder- und Ortsebene) sind dagegen die Länder zuständig. Im vorliegenden Falle würde es auch nicht zur zweifellos erwünschten Effizienz einer finanziellen Förderung beitragen, wenn für diesen fachlich doch recht abgegrenzten Aufgabenbereich mehr als eine bundeszentrale Organisation Zuschüsse erhielte.
Im Bundeshaushalt 1971 ist deshalb erstmalig als Empfänger des bis dahin dort für den Deutschen Tierschutzverband e. V. ausgebracht gewesenen Zuschusses „die noch zu bildende zentrale deutsche Tierschutzorganisation" eingesetzt und der Ansatz von 25 000,— DM bis zum Nachweis der Bildung dieser Organisation gesperrt worden (Deutscher Bundestag, 6. Wahlperiode, 9. Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 5. November 1970 — 27/11). Dieser Nachweis konnte — wie sich aus meiner Antwort zu Frage 2 im einzelnen ergibt — bisher noch nicht geführt werden.
Auf meine Antwort zu der Frage des Herrn Bundestagsabgeordneten Dr. Evers — Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, 147. Sitzung vom 31. Januar 1975, S. 10237 sowie Drucksache 7/3135, Frage B 26 — darf ich in diesem Zusammenhang verweisen.
Zu Frage B 27:
Im Rahmen meiner zahlreichen Bemühungen, zwei auch international — im Europarat Straßburg als Beobachter — zugelassene Tierschutzorganisationen (Deutscher Tierschutzbund e. V. und Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierschutz e. V.) zur Bildung
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einer Zentralen Tierschutzorganisation anzuregen, habe ich vor einiger Zeit beide Verbände um notariell beglaubigte Zusammenstellungen der Zahl der ihnen angeschlossenen Tierschutzvereine, Mitglieder usw., aufgeschlüsselt nach Bundesländern, gebeten. Der Deutsche Tierschutzbund hat mir daraufhin
notariell beglaubigt — mitgeteilt, daß bei ihm 449 Tierschutzvereine mit 162 000 Mitgliedern geführt werden. Ihm gehören ferner 6 Organisationen mit 314 762 Mitgliedern an. Nach meinen Unterlagen (Anschriftenverzeichnis des „Deutschen Tierschutzjahrbuches 1973", Stand: 31. Dezember 1972) existieren im Bundesgebiet derzeit 533 Tierschutzvereine (ohne Regionalzusammenschlüsse usw.).
In der Bekanntmachung der Öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern vom 15. Januar 1974 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 16 vom 24. Januar 1974 — 3/74 —) ist der Deutsche Tierschutzbund e. V. mit 500 000 Mitgliedern und 500 angeschlossenen Organisationen aufgeführt. Die Angaben des Deutschen Tierschutzbundes decken sich praktisch mit diesen Zahlen.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierschutz e. V. hat -- nicht notariell beglaubigt — mitgeteilt, daß sie sämtliche Tierschutzvereine in der Bundesrepublik Deutschland betreue. Diese Organisation fügt einen Tätigkeitsbericht für das Jahr 1973 bei, der im wesentlichen über Verteilung von Werbe- und Aufklärungsmaterial sowie über die Teilnahme an Sitzungen usw. Auskunft gibt. Angaben über Mitgliederzahlen sind nicht enthalten. Neben diesen Organisationen treten weitere Tierschutzvereinigungen auf, über deren Größe, Wirkungsspektrum und Mitgliederzahl mir Angaben im einzelnen nicht zur Verfügung stehen.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 28) :
Gedenkt die Bundesregierung, den Arbeitslosen durch eine Änderung des Dritten Vermögensbildungsgesetzes die Vorteile des 624-DM-Gesetzes, das heute nur bei bestehenden Arbeitsverträgen anwendbar ist, durch Vorlage einer entsprechenden Gesetzesnovellierung zu erhalten?
Das Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer setzt nach seiner ganzen Konzeption das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus. Damit sollen die im aktiven Erwerbsleben stehenden Arbeitnehmer durch eine an das Arbeitsverhältnis anknüpfende vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers am volkswirtschaftlichen Vermögenszuwachs beteiligt werden.
Hierbei muß berücksichtigt werden, daß auf Grund des Dritten Vermögensbildungsgesetzes seit dem 1. Januar 1971 auch die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt sind. Sie sind daher auch bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes mit zugrunde zu legen.
Eine zusätzliche Zahlung vermögenswirksamer Leistungen an Bezieher von Arbeitslosengeld würde eine doppelte Berücksichtigung der vermögenswirksam angelegten Teile des Arbeitsentgelts bei der Bemessung dieser Leistungen bedeuten. Sie kann daher auch aus diesem Grunde nicht in Betracht kommen. Es ist nach diesem Gesetz nicht eine Aufgabe der Versichertengemeinschaft oder des Bundes, anstelle des Arbeitgebers über die Leistungen zum Lebensunterhalt hinaus auch Leistungen zur Vermögensbildung zu finanzieren. Das könnte außerdem präjudizierende Wirkungen für andere Bereiche haben.
Im Regelfall kann dennoch der größte Teil der Arbeitslosen die Vorteile des Dritten Vermögensbildungsgesetzes in Anspruch nehmen. Wenn die Arbeitslosigkeit nicht wesentlich länger als ein Jahr dauert, können vorher aus dem Arbeitsentgelt bis zu 624 DM vermögenswirksam angelegt und in dem neuen Arbeitsverhältnis später wieder der volle Betrag ausgeschöpft werden. Dies beruht darauf, daß es sich bei dem Betrag von 624 DM um einen Jahresbetrag handelt. Im übrigen können Arbeitslose während der Arbeitslosigkeit die allgemeinen Sparförderungsgesetze in Anspruch nehmen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 29) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der augenblicklichen landwirtschaftlichen Witwen-Altersgeldversorgung für die Familien verstorbener Pächter landwirtschaftlicher Betriebe keine Altersversorgung besteht, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese soziale Ungerechtigkeit zu beseitigen?
In der Altershilfe für Landwirte erhalten Witwen landwirtschaftlicher Unternehmer Altersgeld, wenn der verstorbene Ehegatte bereits Anspruch auf Altersgeld oder vorzeitiges Altersgeld hatte und die Ehe vor Vollendung des 65. Lebensjahres geschlossen war. Bestand noch kein Altersgeldanspruch des verstorbenen Ehegatten, so hat die Witwe — abgesehen von bestimmten beitragsrechtlichen Voraussetzungen, zu deren Erfüllung sie durch eigene Beitragsleistung beitragen kann — Anspruch auf Altersgeld, wenn sie das 60. Lebenjahr vollendet hat oder auf vorzeitiges Altersgeld, wenn sie erwerbsunfähig ist. Diese auf die besonderen Verhältnisse in der Landwirtschaft ausgerichtete Regelung der Witwenaltersgelder ist keine Regelung, die nur für Witwen von landwirtschaftlichen Unternehmern gilt, die Eigentümer ihres Betriebes waren. Sie gilt in gleichem Maße für Witwen von landwirtschaftlichen Unternehmern, die als Pächter einen Betrieb geführt haben.
Ergänzend darf ich noch darauf hinweisen, daß das 18. Rentenanpassungsgesetz eine Waisengeldregelung in der Altershilfe für Landwirte neu einführt. Mit dieser Regelung wird in dem uns allen bekannten Problemkreis einer besseren sozialen
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 11813*
Absicherung jüngerer Witwen gezielt geholfen. Soziale Härtefälle können nach meiner Ansicht durch diese Leistung und die Neugestaltung des Familienlastenausgleich (Kindergeld) gemildert werden. Auch die Gewährung des Waisengeldes erfolgt unabhängig davon, ob der verstorbene landwirtschaftliche Unternehmer Eigentümer oder Pächter seines Betriebes war.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 30) :
Wann will die Bundesregierung das Babyjahr in der Rentenversicherung einführen?
Nachdem auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion im 6. Deutschen Bundestag bei den Beratungen des Rentenreformgesetzes die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung über die Einführung eines sogenannten Babyjahres in der gesetzlichen Rentenversicherung ersatzlos gestrichen worden ist, kann die von Ihnen angesprochene Frage nur im Rahmen einer Gesamtkonzeption für eine eigenständige soziale Sicherung der Frau gelöst werden.
Durch die Öffnung der Rentenversicherung für alle nicht erwerbstätigen Frauen und die Einführung der Rente nach Mindesteinkommen im Jahre 1972 sowie den im Rahmen des Entwurfs eines Ersten Eherechtsreformgesetzes vorgesehenen Versorgungsausgleich für geschiedene Ehegatten sind bereits erste gewichtige Schritte in Richtung auf das Ziel einer eigenständigen sozialen Sicherung der Frau getan worden. Die Bundesregierung wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auch weiterhin alles tun, um die soziale Sicherung der Frau in der Rentenversicherung den zeitgemäßen Verhältnissen entsprechend anzupassen.
Bei dem weiteren Ausbau der eigenständigen sozialen Sicherung der Frau wird u. a. auch geprüft werden müssen, ob und wie ein Ausgleich für Versicherungslücken geschaffen werden kann, die bei Versicherten infolge der Pflege und Erziehung kleiner Kinder entstanden sind. Allerdings hat sich bei den bisherigen Untersuchungen gezeigt, daß alle Maßnahmen in diesem Zusammenhang zu erheblichen finanziellen Mehraufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung führen. Wenn die finanziellen Möglichkeiten einen Ausgleich für die durch die Kindererziehung entstehenden Fehlzeiten in der Rentenversicherung zulassen sollten, würde die Bundesregierung eine solche Maßnahme durchaus als einen sachgerechten Schritt zur Verbesserung der Stellung der Frau in der Rentenversicherung befürworten. Ob und zu welchem Zeitpunkt ein solcher Schritt vollzogen werden kann, hängt von der weiteren finanziellen Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ab.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 31 und 32) :
Inwiefern führt die Aufstellung der Panzerbrigade 28 in Dornstadt bei Ulm /Donau zu einer unabweisbar notwendigen Ausweitung des bestehenden Panzerübungsgeländes auf den Gemarkungen Dornstadt-Bollingen, Ulm-Mähringen und Ulm-Lehr, und wie gedenkt die Bundeswehr, einer untragbaren Vergrößerung der heute schon starken Lärmbelästigungen durch Panzerübungen vorzubeugen?
Inwieweit denkt das Bundesverteidigungsministerium an eine Verlegung des Übungsplatzes Dornstadt in ein weniger dicht besiedeltes Gebiet?
Der Standortübungsplatz Ulm /Dornstadt wird von allen Truppenteilen des Standortes Ulm genutzt. Er hat jedoch z. Z. nur 50 % der erforderlichen SollGröße, d. h., von den erforderlichen 500 ha sind nur 254 ha vorhanden.
Die Erweiterung des Standortübungsplatzes auf die Soll-Größe wurde bereits vor Aufstellungsbeginn der Panzerbrigade 28 geplant. Durch die Neuaufstellung der Panzerbrigade treten nur unwesentliche Planungsänderungen ein.
Sie können versichert sein, daß alle vertretbaren Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Lärmbelästigung in Maßen zu halten.
Eine Verlegung des Standortübungsplatzes ist nicht möglich, da in zumutbarer Entfernung von der Rommel-Kaserne ausreichendes Gelände zur Errichtung eines Übungsplatzes nicht zur Verfügung steht.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache 7/3534 Fragen B 33 und 34) :
Wie weit ist das Planfeststellungsverfahren gediehen, mit dem eine Autobahnspange von Regensburg über östlich Landshut und eine Einleitung in die Inntal-Autobahn geschaffen werden sollen, um sicherzustellen, daß der übermäßig starke Urlaubsverkehr im Großraum München entlastet wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der jährlich mehrfach stoßweise einsetzende Urlaubsverkehr nach dem Süden und Südosten Europas zweckmäßig über die Autobahn Nürnberg—Regensburg geführt und westlich von Regensburg aufgespalten wird in Italienverkehr über die Autobahn Regensburg—Landshut—Inntal und in Urlaubsverkehr Richtung Südosten über die Autobahn Regensburg—Passau?
Die Bundesregierung ist seit langem bemüht, den Großraum München vom starken Urlaubsverkehr zu entlasten. Als ein entscheidendes Ergebnis dieser Bemühungen ist der Bau des Ostabschnittes des Äußeren Fernstraßenringes München anzusehen, der noch im Jahre 1975 dem Verkehr zur Verfügung stehen wird.
Neuere Überlegungen zur weiteren Entlastung des Großraumes München zielen darauf, eine Linie vorzusehen, die von Regensburg über den Raum Landshut führt und bei Rosenheim in die Inntalautobahn einmündet. Im Rahmen der Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen wird zur Zeit
11814* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975
untersucht, ob diese Neubaustrecke in der Dringlichkeit angehoben werden kann. Die Frage nach der Führung des Urlaubsverkehrs nach dem Süden und Südosten Europas wird dabei entsprechend berücksichtigt.
Ein Planfeststellungsverfahren für die Autobahnstrecke Regensburg—Rosenheim kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht vor dem Abschluß der Überarbeitung des Bedarfsplanes eingeleitet werden.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 35) :
Ist der Bundesregierung die Gründung des „Soldaten- und Reservistenkomitees" (SRK) in Heidelberg unter kommunistischer Schirmherrschaft bekannt, welche Absichten hat dieses Komitee bisher gezeigt, und welche Zielsetzungen verfolgt es?
Der Bundesregierung ist die Gründung des Soldaten- und Reservisten-Komitees (SRK) in Heidelberg bekannt.
Das SRK ist eine Gründung des Kommunistischen Bundes Westdeutschland (KBW). Es verfolgt die Absicht, im Sinne des KBW weite Bevölkerungskreise für den „anti-militaristischen Kampf" innerhalb und außerhalb der Bundeswehr zu mobilisieren. Zielsetzung dieses Kampfes ist nach eigenen Angaben des KBW die sogenannte allgemeine Volksbewaffnung zur Durchführung der bewaffneten sozialistischen Revolution. Hierzu soll das SRK als Hilfsorganisation dienen.
Bei den ca. 60 Teilnehmern an der „Gründungsversammlung" am 31. Januar 1975 handelte es sich überwiegend um Angehörige des studentischen Bereiches der Universität Heidelberg — davon waren etwa ein Drittel Frauen.
Inzwischen wird über ein starkes Nachlassen der Beteiligung berichtet.
Die verbleibenden Teilnehmer gehören weitgehend der „Kommunistischen Hochschulgruppe" (KHG) an, Soldaten und Reservisten sind kaum beteiligt.
Eine Sicherheitsgefährdung der Bundeswehr durch diese neue Gruppierung ist bisher nicht eingetreten.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen
Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 36 und 37) :
Wieweit sind die Arbeiten des NATO-Komitees für Aufgaben der modernen Gesellschaft „CCMS" seit 1972 auf dem Gebiet der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen gediehen?
Welchen derzeitigen Entwicklungsstand hat das von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des genannten NATO-Komitees 1972 übernommenen Projekts der Bewertung und Einführung automatisierter Verfahren und eines Vielphasensystems in der Sozialmedizin, durch das der Gesundheitsschutz und die Gesundheitsversorgung verbessert und zugleich diese Zweige der Sozialmedizin mit der Therapie kombiniert werden sollen?
Zu Frage B 36:
Bei dem sogenannten „Umweltausschuß" der NATO (Committee on the Challenges of Modern Society — CCMS) haben die USA eine Leitstudie eingeführt unter der Bezeichnung „Fortschrittliche Systeme gesundheitlicher Versorgung" (Advanced Health Care Delivery Systems). Diese Leitstudie gliedert sich in vier Teilstudien, darunter eine, unter der Federführung von Kanada, zum Thema „Systematische (kritische) Bewertung von Gesundheitsdiensten" (Systematic Assessment of Health Services). Dabei ging es nicht um die Kostenentwicklung des Gesundheitswesens schlechthin, sondern um eine „Überwachung" (Surveillance Methodology) von Kosten und Nutzen ärztlicher Leistungen. Diese Teilstudie ist abgeschlossen. Die USA wollen den Schlußbericht der nächsten Plenarsitzung des „Umweltausschusses" im Herbst des Jahres vorlegen.
Zu Frage B 37:
Im Rahmen der Leitstudie „Fortschrittliche Systeme gesundheitlicher Versorgung" hat die Bundesrepublik Deutschland die Federführung übernommen für eine Teilstudie „Organisierte ambulante Gesundheitsdienste" (Organized Ambulatory Health Services). Die Fragestellung bezog sich auf die Prüfung der technischen Möglichkeiten, der Leistungsfähigkeit und der Grenzen sowie des Verhältnisses von Kosten und Nutzen systematischer Reihenuntersuchungen.
Die Studie ist abgeschlossen.
Die USA wollen auch diesen Schlußbericht der nächsten Plenarsitzung des „Umweltausschusses" im Herbst des Jahres vorlegen.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/3534 Frage B 38) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Schätzung des ADAC, daß jährlich etwa 300 000 verkehrsunsichere Lastkraftwagen in die Bundesrepublik Deutschland einfahren, und — wenn diese Angaben den Tatsachen entsprechen — welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Mißstand zu unternehmen?
Die Bundesregierung kann die Zahlen nicht bestätigen, da die Überwachung des Straßenverkehrs Angelegenheit der Bundesländer ist. Auch ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob ausländische Lastkraftwagen wegen technischer Mängel an Verkehrsunfällen unverhältnismäßig hoch beteiligt sind.
Aus der genannten ADAC-Schätzung ist nicht zu ersehen, wie die Zahl von „300 000 verkehrsunsicheren Auslands-Lkw allein in Bayern" ermittelt und begründet wird. Auch führt die Schätzung als Haupt-
ursache „Übermüdung ausländischer Lkw-Fahrer infolge zu langer Lenkzeiten" sowie „Geschwindigkeitsüberschreitungen infolge Akkordlohn-Fahrens" an. Diese Unfallursachen, die ausschließlich im Verhalten des Kraftfahrzeugführers begründet sind, haben jedoch nichts mit dem technischen Zustand des Fahrzeugs oder mit technischen Mängeln zu tun. Für die vom ADAC aufgestellte Behauptung, „ausländische Lkw sind oft verkehrsunsicher, weil es in den Zulassungsländern keine dem deutschen TÜV vergleichbare Einrichtung gibt", fehlt in der beigezogenen Schätzung jeglicher Anhaltspunkt.
Den zuständigen Organen der Bundesländer obliegt es, gegen einfahrende ausländische Kraftfahrzeuge einzuschreiten, wenn deren verkehrssicherer Zustand zu Zweifeln Anlaß gibt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Länder ihrer Verantwortung nach Kräften nachkommen.
Im Bereich der Mitgliedstaaten der EG läßt die von der EG-Kommission vorgeschlagene Harmonisierung der Vorschriften über die technische Fahrzeugüberwachung eine weitere Hebung der Verkehrssicherheit erwarten. Die Bundesregierung unterstützt deshalb diese Bemühungen nachhaltig und hat sich in dem zuständigen Ausschuß des Ministerrates für eine rasche Verabschiedung der EG-Richtlinie eingesetzt.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/3534 Fragen B 39 und 40) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß vor allem in ländlichen Regionen, z. B. im Arbeitsamtsgericht Weiden in der Oberpfalz, Verkäuferinnen nur deshalb schwierig bzw. überhaupt nicht an entsprechende Arbeitsplätze zu vermitteln sind, weil nach Arbeitsschluß um 18 Uhr keinerlei zumutbare öffentliche Verkehrsverbindungen in entsprechende Ortschaften mehr bestehen?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Personenbeförderern über die zuständige Verwaltungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz in Abstimmung mit den Arbeitsämtern Auflagen für die Fahrplangestaltung zu erteilen, die Schwierigkeiten dieser Art bei der Vermittlung von Arbeitnehmern vermeiden?
Zu Frage B 39:
Der Bundesregierung ist der von Ihnen in Ihrer ersten Frage geschilderte Sachverhalt nicht bekannt.
Zu Frage B 40:
Nach dem Personenbeförderungsgesetz sind Fahrplanangelegenheiten des Omnibus-Linienverkehrs Sache der Verkehrsbehörden der Bundesländer. Die Bundesregierung hat daher keine Möglichkeit, Auflagen für die Fahrplangestaltung zu erteilen.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/3534 Frage B 41) :
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Sanitäranlagen auf der Autobahnraststätte Helmstedt in Richtung Berlin dem gestiegenen Verkehrsaufkommen und den Anforderungen der Hygiene gerecht werden, und — falls dies nicht der Fall ist — was beabsichtigt die Bundesautobahnverwaltung zu tun, um diese Verhältnisse zu ändern?
Die Größe der Toilettenanlagen von Autobahn-Raststätten richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der Sitzplätze, die der Bemessung einer Raststätte zugrunde liegt, zuzüglich einer Reserve von etwa 100 %. Hiernach stehen in der Raststätte Helmstedt ausreichende Toilettenanlagen zur Verfügung.
Im Hinblick auf den erwarteten Verkehrszuwachs auf der Bundesautobahn Berlin–Hannover ist in ca. 3 km Entfernung von der Autobahn-Raststätte Helmstedt eine weitere Raststätte (Autobahn-Raststätte Waldkater) neu errichtet und im Jahr 1974 dem Verkehr übergeben worden. Diese Raststätte verfügt über eine mehr als doppelt so hohe Kapazität im sanitären Bereich als die Autobahn-Raststätte Helmstedt. Damit stehen im Bereich Helmstedt für das gegenwärtige Verkehrsaufkommen ausreichend bemessene Toilettenanlagen zur Verfügung.
Die weitere Verkehrsentwicklung wird aufmerksam verfolgt, um beizeiten die erforderlichen Vorkehrungen zur Vermeidung von Engpässen im sanitären Bereich treffen zu können.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksachen 7/3534 Fragen B 42 und 43) :
In welchem Umfang sind ausländische Lastkraftwagen an Verkehrsunfällen in der Bundesrepublik Deutschland beteiligt, und was kann die Bundesregierung gegebenenfalls tun, damit ausländische Lastkraftwagen in Zukunft nicht unverhältnismäßig hoch an Verkehrsunfällen beteiligt sind?
Ist es richtig, daß — wie die Zeitschrift „test" in ihrer AprilAusgabe 1975 schreibt — bei Sicherheitsgurten „die ECE-Norm in einigen nicht unwesentlichen Punkten von den deutschen Zulassungsbestimmungen abweicht", und was beabsichtigt die Bundesregierung dagegen zu tun?
Zu Frage B 42:
Die Bundesregierung verfügt nicht über Unterlagen, aus denen sich schließen läßt, daß ausländische Lastkraftwagen an Verkehrsunfällen im Bundesgebiet unverhältnismäßig hoch beteiligt sind.
Soweit Unfälle dadurch eintreten, daß ausländische Fahrer die vorgeschriebenen Lenkzeitbegrenzungen, Ruhezeiten und Geschwindigkeitsgrenzen nicht einhalten, wird die Bundesregierung im Rahmen der ihr zustehenden Kompetenzen auf die Bundesländer einzirken, die notwendigen Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus wird sie ihre Bemühungen darauf hinrichten, die bestehenden internationalen Vorschriften über Lenkzeitbegrenzungen und Ruhezeiten noch zu ergänzen. Sie wird insbesondere auf ein Verbot drängen, das eine Bezahlung der Mitglieder des Fahrpersonals nach zurückgelegter Wegstrecke und beförderter Gütermenge untersagt (Akkordlohnverbot).
11816* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975
Zu Frage B 43:
Es ist richtig, daß die ECE-Regelung Nr. 16 über „Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Sicherheitsgurte für erwachsene Personen in Kraftfahrzeugen" und die seit 1960 bestehenden nationalen „Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22 a StVZO" Nr. 26, Sicherheitsgurte, voneinander abweichen. Die „Technischen Anforderungen" sehen eine statische Prüfung des Sicherheitsgurtes vor, wohingegen der Gurt nach der ECE-Regelung dynamisch geprüft wird.
Anfang 1961, als die Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 25 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für Sicherheitsgurte eingeführt wurde, lagen noch keine ausreichenden Erkenntnisse über dynamische Prüfverfahren vor; deshalb wurde ein statisches Prüfverfahren entwickelt. In der Praxis haben sich keine Nachteile in der Schutzwirkung statisch geprüfter Sicherheitsgurte ergeben, obgleich ein dynamisches Prüfverfahren wirklichkeitsnäher ist.
Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt seit 1973 auch Bauartgenehmigungen für ECE-geprüfte Sicherheitsgurte; dies geht aus den Ausführungen der Zeitschrift TEST vom April 1975 nicht klar hervor und kann zu Mißverständnissen Anlaß geben. Die Gurthersteller haben folglich die Wahl zwischen den „Technischen Anforderungen" und der ECE-Regelung Nr. 16. Nicht gefordert wird, daß ein Gurttyp beide Prüfbestimmungen erfüllen muß.
Aufgrund von Handelsvorteilen — die ECE-Regelung wird außer in der Bundesrepublik in mehreren anderen Ländern angewandt lassen die Hersteller ihre Gurte fast nur noch nach der ECERegelung prüfen. In absehbarer Zeit sollen daher die nationalen „Technischen Anforderungen" für Sicherheitsgurte außer Kraft gesetzt werden.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 44 und 45) :
Hält die Bundesregierung an dem Plan einer S-Bahn-Strecke Frankfurt /Hauptbahnhof — Frankfurt/ Flughafen — Mainz — Ingelheim — Bingen fest, und bis wann ist mit der Inbetriebnahme der genannten Streckenabschnitte zu rechnen?
Erfordert die Verzögerung des Baus der Entlastungsstrecke Groß Gerau—Köln den Bau eines weiteren Bundesbahngeleises zwischen Mainz und Bingen, um die infolge Überlastung dieser Strecke auftretenden Verzögerungen der Nahverkehrszüge zukünftig zu verhindern, und bis wann könnte gegebenenfalls mit der Fertigstellung gerechnet werden?
Nach den Terminplanungen der Deutschen Bundesbahn (DB) soll auf dem Streckenabschnitt Frankfurt Hbf-Frankfurt-Flughafen-Mainz der S-Bahnbetrieb 1978 im Mischbetrieb mit dem übrigen Eisenbahnverkehr auf den vorhandenen Gleisen aufgenommen werden.
Der Ausbau einer S-Bahn von Mainz nach Bingen ist in den Finanzplanungen der Bundesregierung bis 1985 nicht enthalten. Ein Antrag für den Bau einer S-Bahn nach Bingen liegt mir im übrigen nicht vor. Ein Termin für die Inbetriebnahme kann folglich nicht genannt werden.
Für die Verbesserung der Verbindung KölnRhein /Main werden z. Z. Alternativen zu dem Trassierungsvorschlag der DB untersucht. Diese Untersuchungen werden noch längere Zeit in Anspruch nehmen, so daß kurzfristig mit einer Entlastung des von Ihnen angesprochenen Streckenabschnittes nicht gerechnet werden kann..
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 46) :
Wie weit sind die Untersuchungen und Überlegungen bezüglich des weiteren Schicksals der Bahnstrecke Traunstein—Waging bereits fortgeschritten, und wann kann mit der im Juni 1974 seitens des Bundesverkehrsministeriums zugesagten endgültigen Stellungnahme gerechnet werden?
Die Deutsche Bundesbahn hat aufgrund des Ergebnisses der innerbetrieblichen Untersuchung das Verfahren für die dauernde Einstellung des Gesamtbetriebes der Strecke Traunstein-Waging am 27. Februar 1975 eingeleitet und der obersten Landes-Verkehrsbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Eine Aussage über den Ausgang des Stillegungsverfahrens läßt sich daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht treffen.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 47 und 48) :
Trifft es zu, daß im Raum Dossenheim (Rhein-Neckar-Kreis), nachdem der Rhein-Neckar-Schnellweg gebaut wurde, nunmehr eine Neutrassierung der B 3 in wertvollem Gartengelände erfolgt, und welche Gründe sind dafür maßgebend?
Trifft es zu, daß zur Zeit Versuche mit farbigen Straßenmarkierungen in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden, und welche Ergebnisse liegen vor?
Zu Frage B 47:
Soweit der Bundesregierung bekannt ist, soll im Raum Dossenheim (Rhein-Neckar-Kreis) ein neuer Zubringer zur Autobahn Heidelberg-Darmstadt durch wertvolles Gartengelände geplant werden. Es handelt sich hierbei um den Autobahnzubringer Heidelberg-Nord.
Dieser Autobahnzubringer Heidelberg-Nord ist nicht Bestandteil des Bedarfsplans für den Ausbau der Bundesfernstraßen und somit nicht Sache des Bundes. Es ist beabsichtigt, ihn als Landesstraße zu
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 11817*
bauen. Die entsprechenden Planungen werden daher von der Landesstraßenbauverwaltung in eigener Zuständigkeit durchgeführt.
Zu Frage B 48:
Der Bundesminister für Verkehr hat keine Versuche mit farbigen Straßenmarkierungen angeordnet. Es ist auch nichts darüber bekannt, daß solche Versuche in der Bundesrepublik Deutschland von anderen Stellen durchgeführt werden. Das Aufbringen farbiger Fahrbahnmarkierungen — mit Ausnahme gelber Markierungen für temporäre Maßnahmen — steht auch im Widerspruch zur Straßenverkehrs-Ordnung.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 49 und 50) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die zur Zeit geltende Straßenverkehrs-Ordnung zahlreiche Bäder und Kurorte daran hindert, Großparkplätze zur Entlastung der Straßen und Parkplätze auszubauen, weil von den meisten Behörden die „zumutbare Entfernung" vom Parkplatz zum Wohnbereich in Zweifel gezogen wird?
Ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu ändern, daß — ähnlich den Bestimmungen für die Insel Helgoland — auch für die übrigen Nordseeinseln Sonderregelungen angeordnet werden, die den Ausbau von Großparkplätzen am Rande der Wohngebiete ermöglichen, damit die Parkplätze in den Wohngebieten zu Tagesparkplätzen erklärt werden können und dadurch für die Gäste eine ungestörte Nachtruhe sichergestellt wird?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) hindert Bade- und Kurorte nicht, Großparkplätze auszubauen. Die StVO enthält keine Vorschriften über Entfernungen vom Parkplatz zum Wohnbereich.
Durch § 50 StVO ist auf der Insel Helgoland der Kraftfahrzeugverkehr verboten. Damit entfällt dort die Anlage von Großparkplätzen. Im übrigen wird auf § 45 Abs. 1 StVO und auf die „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Nachtruhe" vom 29. Mai 1974, abgedruckt im Verkehrsblatt 1974, S. 363, verwiesen.
Weitere gesetzgeberische Maßnahmen werden nicht für erforderlich gehalten. Für Sonderregelungen auf den Nordseeinseln ist das Land Niedersachsen zuständig.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3534 Frage B 51) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach der abgeschlossenen gebietlichen Neugliederung eine entsprechende Kennzeichnung der Abfahrt für Flörsheim und Weilbach unterblieben ist, obwohl zum gleichen Zeitpunkt auf der Autobahn Wiesbaden—Frankfurt zahlreiche kostenintensive Neubeschilderungen vorgenommen worden sind?
Soweit der Bundesregierung bekannt ist, tritt die Neugliederung des Main-Taunus-Kreises, von der auch die früheren Gemeinden Flörsheim und Weil-bach betroffen sind, erst am 1. Januar 1977 in Kraft. Eine eventuelle Umbeschilderung kann in diesem Zusammenhang daher frühestens zum 1. Januar 1977 erfolgen.
Diese Frage steht in keinem Zusammenhang mit den auf der Autobahn Wiesbaden–Frankfurt vorgenommenen Neubeschilderungen. Diese sind nicht vom Bundesverkehrsministerium veranlaßt worden. Soweit mir bekannt ist, sind die Neubeschilderungen auf Anweisung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Technik erfolgt, da die bisherigen Verkehrsschilder keine ausreichende Nachtsichtbarkeit aufwiesen.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 52) :
Kann bei der Neuorganisation der Postverwaltung damit gerechnet werden, daß zur Stärkung des nordostbayerischen Grenzraumes das Betriebsamt der Post zwar in Marktredwitz, das Verwaltungsamt aber in Tirschenreuth eingerichtet werden?
Die Aufgabenstellung der Postämter erfordert, daß die betriebsbedingten Verwaltungsaufgaben in enger Verbindung mit dem Betrieb durchgeführt werden. Dazu müssen die Verwaltungsstellen bei dem Postamt liegen, das zugleich betrieblicher Schwerpunkt für die postalischen Versorgungsaufgaben ist. Es wäre deshalb nach betriebs- und verwaltungsorganisatorischen Grundsätzen und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu vertreten, wenn die Betriebsaufgaben für die Versorgung des Bereichs Marktredwitz–Tirschenreuth in Marktredwitz und die Verwaltungsaufgaben in Tirschenreuth wahrgenommen würden, räumlich von dem Betrieb getrennt, aus dem sie sich ergeben.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 53) :
Was wird die Bundesregierung über verbale Proteste hinaus auf die jüngsten widerrechtlichen Terrorurteile des gelenkten Ostberliner Justizapparats gegen Menschen, die vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen und anderen dazu verhelfen wollen, hin unternehmen?
Die Bundesregierung hat ihre Auffassung zu Urteilen der hier vorliegenden Art mehrfach dargelegt und wird sie gegebenenfalls auch erneut bekräftigen.
Unabhängig von diesen offiziellen Hinweisen auf den Rechtsstandpunkt der Bundesregierung gibt es — wie Ihnen bekannt sein dürfte — seit Jahren
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sehr wirkungsvolle Hilfsmaßnahmen zugunsten politischer Häftlinge in der DDR.
Daher wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer besonderen Bemühungen alle ihr geeignet erscheinenden Maßnahmen ergreifen, um den jeweils Betroffenen zu helfen.
Eine öffentliche Erörterung dieser besonderen Hilfsmöglichkeiten sollte allerdings — der ständigen Übung aller mit diesen Problemen befaßten Bundesregierungen folgend — gerade im Interesse der Inhaftierten besser vermieden werden.
Anlage 48
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/3534 Fragen B 54 und 55) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Einrichtung eines Land-Not-Frequenzbandes für ein automatisches, drahtloses Rettungssignalsystem alle z. Z. in Betrieb oder in Vorbereitung befindlichen Kommunikationssysteme zur Organisation von Hilfeleistungen in seiner Effizienz weit übertreffen kann und nicht nur in Krisen- und Katastrophenfällen, sondern auch im Straßenverkehr geeignet ist, wirksame Unfallhilfe zu gewährleisten?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um einen entsprechenden Vorschlag, der dem zuständigen Bundesministerium vor zwei Jahren unterbreitet worden ist, in die Tat umzusetzen?
Der Gedanke, im Bereich des Notmeldewesens Funksysteme einzusetzen, wird seit längerer Zeit im In- und Ausland erörtert. Dabei wird unter anderem die Auffassung vertreten, daß die erforderlichen Teilnehmergeräte derart teuer sein würden, daß letztlich nur ein kleiner Kreis finanziell Privilegierter sich an einem solchen System beteiligen könne.
Dieser Einwand erscheint jedoch angesichts des raschen technischen Fortschritts auf dem Gebiet der Elektronik, vor allem durch die Entwicklung der Großintegration von Halbleiterbauelementen, für die nähere Zukunft nicht mehr zwingend.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat sich daher im Benehmen mit den beteiligten Ressorts entschlossen, eine eingehende Untersuchung in Auftrag zu geben, die eine Analyse verschiedener Konzepte für ein drahtloses Notmeldesystem zum Ziel hat. Diese Studie, die Ende 1975 abgeschlossen sein wird, soll konkrete Aussagen darüber ermöglichen, welche praktischen Vorteile ein solches Funksystem verspricht und auf welche Weise es gegebenenfalls in die bestehende fern-melde- und sicherheitstechnische Infrastruktur eingeordnet werden könnte.
Anlage 49
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 56 und 57) :
Welches sind die Gründe für den Abbruch der Gespräche über eine Forschungsaktion mit Rumänien durch die rumänische Regierung?
Ist die Bundesregierung bereit, dem „Institut für Deutsche Sprache", das — wie durch seinen Präsidenten auf der Jahrestagung in Mannheim mitgeteilt wurde — nicht in der Lage ist, vorhandene Programmsysteme und Textdokumentationen fortzuführen, die seit Jahren beantragten Planstellen zu bewilligen, damit die Bundesrepublik Deutschland nicht zu einem „Entwicklungsland der Lexikographie" wird?
Zu Frage B 56:
1. Die Zusammenarbeit mit Rumänien auf dem Gebiet der Tribologie soll von deutschen und rumänischen Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Bei den Vertragsverhandlungen wurde Einigkeit darüber erzielt, daß sämtliche an der Zusammenarbeit beteiligten Einrichtungen, darunter auch die Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin, in einen Bleichlautenden Briefwechsel aufgenommen werden sollten.
Obgleich die rumänische Seite das Einverständnis des Ministerrats zu diesem Verhandlungsergebnis mitgeteilt hatte, wurde während des Besuchs einer deutschen Delegation unter Leitung von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Hauff ein neuer, nicht abgestimmter Entwurf für den Briefwechsel vorgelegt, der nicht unterzeichnet werden konnte.
2. Die Gespräche über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Tribologie sind nicht abgebrochen, sondern werden auf diplomatischem Wege weitergeführt.
Zu Frage B 57:
Die Bundesregierung verhält sich gegenüber Anforderungen nach Personalvermehrungen restriktiv. Sie sieht keine Veranlassung, davon beim Institut für Deutsche Sprache eine Ausnahme zu machen.
Anlage 50
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 58) :
Ist es mit der Zweckbestimmung bei der Vergabe von Haushaltsmitteln an die Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung vereinbar, wenn diese an Herrn Eckehard Krippendorff einen Betrag von 60 300 DM für ein Projekt der Friedensforschung zukommen ließ (italienische Außenpolitik in Afrika unter den Mitte-Links-Regierungen), obwohl Krippendorff in der „Zeit" Nr. 17, vom 26. April 1968, als Exponent der Außerparlamentarischen Opposition vorgestellt wird und er dies erläuterte, indem er erklärte, „Gewalt gegen ein spezifisches Objekt wie den Springer-Verlag, und zwar Gewalt in Form von Sachbeschädigungen, um des demonstrativen Effektes willen, halte ich prinzipiell nach wie vor für notwendig und gerechtfertigt; ohne diese Ausschreitungen wäre es uns nicht möglich gewesen, der Offentlichkeit den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Springerscher Hetzkampagne und dem Mordanschlag auf Rudi Dutschke aufzuzeigen."?
Die Zweckbestimmung der der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung (DGFK) zugewendeten Haushaltsmittel verlangt von der DGFK nicht, daß sie die Förderung von Forschungsvorhaben von der Überprüfung einzelner politischer Äußerungen ihrer Antragsteller abhängig macht. Im Rahmen der Selbstverwaltung hat die
DGFK selbstverantwortlich die wissenschaftliche Qualität des Antrages zu prüfen und dabei die verfassungsmäßig garantierte Freiheit von Forschung und Lehre zu wahren.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatsekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Lüdemann (FDP) (Drucksache 7/3534 Fragen B 60 und 61):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Beteiligung an der Fortschreibung und Konkretisierung des Bildungsgesamtplans (Stufen- und Teilpläne) ein besonderes Schwergewicht auf die Einrichtung von Ganztagsschulen — möglichst im Rahmen von Gesamtschulen — zu legen?
Wieviel als Ganztagsschulen ausgebaute Gesamtschulen werden im Rahmen des Modellversuchsprogramms aus Haushaltsmitteln des Bundes gefördert?
Zu Frage B 60:
Die Bundesregierung betrachtet als Rahmen für die Entwicklung von Ganztagseinrichtungen die entsprechenden Beschlüsse im Bildungsgesamtplan und deren Fortentwicklung im mittelfristigen Stufenplan für das Bildungswesen bis zum Jahr 1978.
Im Hinblick auf regionale Ausbaupläne führt der Bildungsgesamtplan aus: „ ... daß die bestehenden Schulen nur allmählich zu Ganztagsschulen bzw. Schulen mit Tagesheimeinrichtungen umgewandelt werden können. Die Werte der Alternative I (1975 — 2 %, 1980 — 15%, 1985 — 30 %) werden nur erreichbar sein, wenn auf Perfektionierung verzichtet wird und sinnvoll begrenzte Lösungen angestrebt werden. So können Ganztagseinrichtungen durch entsprechende Umorganisation und bauliche Veränderung bestehender Schulen geschaffen werden."
Obwohl der Ausbau von Ganztagsschulen 1973 mit 23 °/o hinter den Planungswerten zurückliegt, hat die bisherige Entwicklung gezeigt, daß im Primarbereich und im Sekundarbereich II die Einführung eines Ganztagsbetriebs ohne größere organisatorische Schwierigkeiten durchzuführen ist. Allerdings muß dabei bislang noch weitgehend auf wünschbare Programme im Bereich Freizeit und Schulsozialarbeit verzichtet werden. Im mittelfristigen Stufenplan für das Bildungswesen bis zum Jahre 1978 ist im Rahmen des Prioritätenprogramms eine Verdoppelung der Ganztagsschulen gegenüber dem Stand des Jahres 1973 vorgesehen.
Für den Sekundarbereich I ist es das Bestreben der Bundesregierung, durch Versuchs- und Modelleinrichtungen neue Wege für Ganztagsangebote und -programme zu erproben. Dabei soll weniger der Aspekt aufwendiger Bauten als vielmehr die Programmgestaltung im Bereich „Freizeit" und „soziales Lernen" sowie die Förderung sozial Benachteiligter im Vordergrund stehen.
Zu Frage B 61:
Nahezu alle Gesamtschulen, die im Rahmen des Modellversuchsprogramms aus Haushaltsmitteln des
Bundes gefördert werden, sind Schulen mit Ganztagsbetrieb. Im einzelnen:
1974 (Stand September 1974) gab es in der Bundesrepublik Deutschland 56 integrierte Gesamtschulen als Ganztagsschulen. Von diesen wurden 22 Schulversuche aus Haushaltsmitteln des Bundes gefördert.
Die relativ große Differenz ergibt sich aus folgenden Tatsachen:
Die 20 Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen und die 13 Berliner Gesamtschulen mit Ganztagsbetrieb werden nicht als Schulversuche zur Schulform aus Haushaltsmitteln des Bundes gefördert. Sie sind im Modellversuchsprogramm der inhaltlichen Entwicklung zugeordnet und erhalten, insofern sie an der Curriculumentwicklung und -erprobung mitarbeiten, Teilförderung. Für eine integrierte Gesamtschule mit Ganztagsbetrieb in Niedersachsen wurde keine Bundesförderung beantragt.
Von den kooperativen Gesamtschulen sind die meisten Halbtagsschulen. 18 kooperative Gesamtschulen haben Ganztagsbetrieb bzw. werden als Halbtagsschulen mit Nachmittagsunterricht ausgewiesen. Von diesen werden 16 im Rahmen des Modellversuchsprogramms aus Haushaltsmitteln des Bundes gefördert.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/3534 Fragen B 62 und 63) :
Trifft es zu, daß die Bundesregierung wegen des akuten Lehrermangels, vor allem an den gewerblichen Berufsschulen, die Länder bei der Anwerbung nebenamtlicher Lehrkräfte finanziell unterstützt mit der Absicht, diesen Mangel kurzfristig zu beseitigen?
Ist es richtig, daß die Bundesregierung diese Unterstützung nur auf Antrag der Länder gibt, und hat gegebenenfalls die saarländische Regierung einen solchen Antrag gestellt?
Zu den Prioritäten der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung gehört die Verbesserung der beruflichen Bildung in Schule und Betrieb.
Die Bundesregierung ist daher grundsätzlich bereit, an der Entwicklung und Erprobung neuer Modelle auch im Schulbereich mitzuwirken. Bedingung dafür ist allerdings, daß die Länder, die für diesen Bereich zuständig sind, entsprechende Vorschläge machen. In diesem Rahmen kann die Bundesregierung auch auf Antrag der Länder Vorhaben zur. Behebung des Berufsschullehrermangels fördern, soweit sie im Interesse der Bildungsplanung notwendig sind.
So hat z. B. das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft ein Projekt des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Ziel, die Möglichkeiten zur Minderung des fächerspezifischen Berufsschullehrermangels in einem Flächenstaat zu erforschen. Bei diesem Vorhaben konnten 1 100 qualifizierte nebenamtliche Lehrkräfte für eine Beschäf-
11820* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975
tigung auf Zeit in der Berufsschule gewonnen werden. Dieses Modell zur Anwerbung nebenamtlicher Lehrkräfte kann auch als Vorbild dienen für ähnliche Maßnahmen in anderen Bundesländern.
Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Sie darüber informieren, daß die saarländische Regierung keinen Antrag beim Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft auf Unterstützung einer Maßnahme zur Anwerbung nebenamtlicher Lehrkräfte gestellt hat. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal betonen, daß die Bundesregierung nur auf Antrag der Länder Modelle zur Behebung des Lehrermangels fördern kann, da für die Ausbildung und Einstellung der Lehrer die Länder verantwortlich sind.
Die Frage B 3 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — ist zurückgezogen. Die Fragen B 20 und B 59 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — sind nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig.