Protokoll:
7168

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 168

  • date_rangeDatum: 25. April 1975

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:06 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:17 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 168. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. April 1975 Inhalt: Erklärung zu dem Anschlag auf die deutsche Botschaft in Stockholm 11769 A Ankündigung der Abgabe einer Regierungserklärung 11769 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 11769 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Drucksache 7/3441 — Dr. de With, Parl. Staatssekretär (BMJ) . 11769 D Spranger (CDU/CSU) 11771 C Dr. Penner (SPD) 11773 A Kleinert (FDP 11774 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes — Drucksache 7/3100 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3499 — Urbaniak (SPD) 11775 D Lutz (SPD) 11776 C Dr. Blüm (CDU/CSU) 11777 D Hölscher (FDP) 11779 A Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) 11779 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes — Drucksache 7/3419 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherheitsprogramm — Drucksache 7/3356 — Dr. Miltner (CDU/CSU) 11780 D Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) 11788 B Abgabe einer Regierungserklärung betr Anschlag auf die deutsche Botschaft in Stockholm Schmidt, Bundeskanzler 11781 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 11784 C Wehner (SPD) 11786 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 11787 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes — Drucksache 7/3494 — Gerster (Mainz) (CDU/CSU). 11789 A Pensky (SPD) 11791 A Dr. Wendig (FDP) . . . . . . 11793 C Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . 11794 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Thürk, Frau Will-Feld, Dr. Wittmann (München), Erhard (Bad Schwalbach), Picard, Frau Schleicher und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Allgemeine Geschäftsbedingungen (GAGB) — Drucksache 7/3200 — Thürk (CDU/CSU) . . . . . . . 11795 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 11798 D Kleinert (FDP) . . . . . . . . 11799 A Seiters (CDU/CSU) . . . . . . 11799 D Nächste Sitzung 11800 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11801* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) : Steuerliche Erleichterungen nach dem Modell des Verlustrücktrags 11801* D Anlage 3 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Aufnahme betrieblicher Beteiligungsformen in den prämienbegünstigten Anlagekatalog 11802* A Anlage 4 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 85 und 86 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Deckungslücke 1976 der Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden . . . . 11802* B Anlage 5 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 87 und 88 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) : Steuererhöhungen 1976 11802* D Anlage 6 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 89 und 95 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Windelen (CDU/CSU) : Steuererhöhungen; Erhöhung der Mehrwertsteuer 11803* B Anlage 7 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 90 und 91 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU): Zuständiger Personenkreis für die Diskussion des Bundeshaushalts 1976; Streichungsvorstellungen für den Bundeshaushalt 1976 11803* C Anlage 8 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 92 und 93 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Versorgungsprobleme des ehemaligen fliegenden Personals der alten Deutschen Lufthansa 11804* A Anlage 9 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 94 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Strukturverschiebung, Wettbewerbsverzerrung und Konzentration auf dem Kaffeemarkt 11804* C Anlage 10 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 96 und 97 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Haase (Kassel) (CDU/CSU) : Staatsverschuldung und Befreiung von Staatsschulden durch Währungsreform in den Industrieländern im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland 11804* D Anlage 11 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 107 und 108 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Zebisch (SPD) : Prozentsatz der geplanten Investitionen von Industrieunternehmen mit Bundesbe- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 III teiligung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Zonenrandgebieten und strukturschwachen Gebieten . . . . . . . . 11805* A Anlage 12 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : DDR-Protest gegen Entsendung von Dr. Eberhard Günther in UNO-Kommission und Auslegung vertraglicher Vereinbarungen durch den Ostblock . . . . 11805* C Anlage 13 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz solcher Vietnamesen, die mit Hilfsorganisationen der Bundesrepublik zusammengearbeitet haben . . . . . 11805* C Anlage 14 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) Zusätzliche Mittel für Gewässersanierung 11806* A Anlage 15 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Antragsberechtigung nach § 35 BVFG für nach der Vertreibung Geborene . . . . 11806* D Anlage 16 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Kontakte Ausgetauschter mit den Entführern von Peter Lorenz und beabsichtigte Rückkehr . . . 11807* A Anlage 17 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Aufenthaltsort von Personen, die gegen Peter Lorenz ausgetauscht wurden . . . 11803* B Anlage 18 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Pläne der US-Army betreffend die weitere Verwendung des Depots Nahbollenbach; bevorzugte Einstellung bisheriger deutscher Zivildienstbeschäftigter dieses US-Depots in den öffentlichen Dienst . . 11807* B Anlage 19 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Fragen B 10 und 11 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) : Kinderfreibetrag im Sinne von § 32 EStG 1974 bei Pflegegeld aus der Berufsunfallgenossenschaft; Pauschbetrag für Körperbehinderte nach § 65 EStDV 1974 bei Pflegegeld der Berufsunfallgenossenschaft 11807* C Anlage 20 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/3534 vorn 18. 4. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Verlängerung des Begünstigungszeitraumes für bewegliche Wirtschaftsgüter nach dem Investitionszulagengesetz . . . . 11808* C Anlage 21 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 13 -- Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/ CSU) : Mittel des Konjunkturprogramms für Maßnahmen des Gewässerschutzes . . . 1l808* B Anlage 22 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 14 und 15 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Mursch (SoltauHarburg) (CDU/CSU) : Streichung von Mitteln zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur für die Gemeinde Bispingen im Truppenübungsgebiet des Kreises Soltau; Maßnahmen der Bundesregierung entsprechend dem Beschluß des Bundestages (Drucksache 7/3300) zugunsten des ganzen Übungsgebietes 11808*C Anlage 23 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 16 und 17 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Dr. Narjes (CDU/ CSU) : Auswirkungen der finnischen Importgesetzgebung auf deutsch-finnischen Handel; Vereinbarkeit von Sonderregelungen für finnische Importe aus COMECON- Staaten mit unseren Ansprüchen auf Meistbegünstigung . . . . . . . . 11809* A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 Anlage 24 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 18 und 19 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Peiter (SPD) : Anerkennung der Stadt Nastätten als überregionaler Schwerpunkt im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"; Nichtausweisung der Stadt Bad Marienberg (Westerwald) im Vierten Rahmenplan zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" . . . . 11809* C Anlage 25 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Preisunterschied zwischen Flug- und KfzBenzin 11810* A Anlage 26 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Dringlichkeitsprogramm des Bundes und des Landes Baden-Württemberg für bisherige Arbeitnehmer von Audi /NSU und für verschiedene Gemeinden . . . . . 11810* B Anlage 27 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen B 23 und 24 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Maßnahmen zugunsten der deutschen Fischwirtschaft als Ausgleich gegenüber Brüsseler Beschlüssen; Vorschläge im EG-Ministerrat zur Kostensenkung des EAGFL-Fonds zur Bewältigung des Weinüberschusses . . . . . . . . . . . 11810* C Anlage 28 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Lieferung von Rindfleisch aus Beständen der Europäischen Gemeinschaft zu subventioniertem Preis an die Sowjetunion 11811* B Anlage 29 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen B 26 und 27 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Baack (SPD) : Voraussetzungen zur Erlangung von Bundesmitteln für den Tierschutz und Organisationsformen desselben 11811* C Anlage 30 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Katzer (CDU/CSU) : Änderung des Dritten Vermögensbildungsgesetzes zugunsten der Arbeitslosen wegen Vorteilen des 624-DM-Gesetzes 11812* B Anlage 31 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Abstellung sozialer Ungerechtigkeit in landwirtschaftlicher Witwen-Altersgeldversorgung 11812* D Anlage 32 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Einführung des Babyjahres in die Rentenversicherung 11813* A Anlage 33 Antwort des PStSekr Schmidt (BMVg) auf die Fragen B 31 und 32 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Werner (CDU/CSU) : Vorbeugende Maßnahmen gegen Lärmbelästigung im Zusammenhang mit der Ausweitung des Panzerübungsgeländes bei Aufstellung der Panzerbrigade 28 bei Ulm /Donau 11813 *C Anlage 34 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 33 und 34 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Bredl (SPD) : Stand der Autobahnplanung RegensburgLandshut-Inntal-Autobahn zur Abstellung des überstarken Urlaubsverkehrs im Großraum München 11813* D Anlage 35 Antwort des PStSekr Schmidt (BMVg) auf die Frage B 35 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Gründung und Zielsetzung des in Heidelberg unter kommunistischer Schirmherrschaft bestehenden „Soldaten- und Reservistenkomitees" (SRK) 11814* A Anlage 36 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen B 36 und 37 — Drucksache 7/3534 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 V vom 18. 4. 75 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Stand der Arbeiten des NATO-Komitees für Aufgaben der modernen Gesellschaft „CCMS" seit 1972 hinsichtlich der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und des von der Bundesrepublik Deutschland in diesem Rahmen übernommenen Projektes Bewertung und Einführung automatisierter Verfahren und Vielphasensystem in der Sozialmedizin zum Zwecke der Verbesserung von Gesundheitsschutz und -versorgung . . . . . . . . . 11814* B Anlage 37 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 38 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Seefeld (SPD) : Maßnahmen zur Verhinderung des Einfahrens von angeblich jährlich 300 000 verkehrsunsicheren Lastkraftwagen in die Bundesrepublik Deutschland . . . . . 11814* D Anlage 38 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 39 und 40 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Zebisch (SPD) : Schwierigkeit der Vermittlung von Arbeitskräften z. B. im Arbeitsamtsbezirk Weiden /Oberpfalz wegen unzumutbarer öffentlicher Verkehrsverbindungen nach 18 Uhr und Prüfung der Möglichkeit, den Personenbeförderern nach dem Personenbeförderungsgesetz Auflagen für günstigere Fahrplangestaltung zu erteilen . . 11815"B Anlage 39 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 41 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Flämig (SPD) : Verhältnisse der Sanitäranlagen in der Autobahnraststätte Helmstedt in Richtung Berlin 11815* B Anlage 40 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 42 und 43 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Rollmann (CDU/ CSU) : Beteiligung ausländischer Lastkraftwagen an Unfällen; Abweichungen der ECENorm von deutschen Zulassungsbestimmungen bei Sicherheitsgurten 11815* D Anlage 41 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 44 und 45 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : S-Bahn-Strecke Frankfurt–Ingelheim; Bau eines weiteren Bundesbahngeleises zwischen Mainz und Bingen 11816* B Anlage 42 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 46 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Bahnstrecke Traunstein–Waging . . . . 11816* C Anlage 43 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 47 und 48 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Neutrassierung der B 3 im Raum Dossenheim; Versuche mit farbigen Straßenmarkierungen 11816* D Anlage 44 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 49 und 50 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) : Bau von Großparkplätzen in Bade- und Kurorten und am Rande von Wohngebieten 11817* A Anlage 45 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 51 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Nichtkennzeichnung der BAB-Abfahrten Flörsheim und Weilbach entsprechend der Gebietsneugliederung 11817* B Anlage 46 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage B 52 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) : Einrichtung des Betriebsamtes der Post in Marktredwitz und des Verwaltungsamtes in Tirschenreuth 11817* C Anlage 47 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Terrorurteile der DDR-Justiz . . . . . 11817* D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 Anlage 48 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen B 54 und 55 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Hoffie (FDP) : Einrichtung eines Land-Not-Frequenzbandes 11818* A Anlage 49 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen B 56 und 57 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Abbruch der Gespräche über eine Forschungsaktion durch die rumänische Regierung; Bewilligung von Planstellen für das „Institut für Deutsche Sprache" . . . 11818* B Anlage 50 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Frage B 58 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Pfeffermann (CDU/ CSU) : Haushaltsmittelvergabe an die Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung 11818* D Anlage 51 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Fragen B 60 und 61 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — der Abg. Frau Lüdemann (FDP) : Einrichtung von Ganztagsschulen und deren Förderung aus Haushaltsmitteln . 11819* A Anlage 52 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Fragen B 62 und 63 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — des Abg. Peter (SPD) : Finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund bei der Anwerbung nebenamtlicher Lehrkräfte 11819* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 11769 168. Sitzung Bonn, den 25. April 1975 Beginn: 9.06 Uhr
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    Berichtigung 162. Sitzung, Seite 11405 D ist statt „Bei drei Stimmenthaltungen aus den Reihen der Opposition ist das Gesetz in dritter Beratung angenommen" richtig zu lesen: „Bei drei Stimmenthaltungen aus den Reihen der Opposition und im übrigen gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist das Gesetz in dritter Beratung angenommen". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 29. 4. Dr. Achenbach * 25. 4. Adams * 25. 4. Dr. Ahrens ** 27. 4. Dr. Aigner * 25. 4. Alber ** 26. 4. Amrehn ** 26. 4. Dr. Arnold 25. 4. Dr. Artzinger * 25. 4. Dr. Barzel 25. 4. Batz 25. 4. Dr. Bayerl * 25. 4. Behrendt * 25. 4. Blumenfeld * 25. 4. Böhm (Melsungen) 26. 4. Frau von Bothmer ** 26. 4. Brandt 25. 4. Büchner (Speyer) ** 25. 4. Dr. von Bülow 29. 4. Dr. Burgbacher * 25. 4. Dr. Bussmann 29. 4. Christ 25. 4. Frau Dr. Däubler-Gmelin 25. 4. Dr. Dollinger 25. 4. Dr. Dregger 25. 4. Eigen 25. 4. Dr. Enders 26. 4. Entrup 25. 4. Dr. Erhard 25. 4. Dr. Eyrich 25. 4. Fellermaier * 25. 4. Flämig * 25. 4. Geisenhofer 25. 4. Gerlach (Emsland) * 25. 4. Dr. Geßner ** 26. 4. Dr. Gölter** 26. 4. Haase (Fürth) ** 26. 4. Dr. Häfele 29. 4. Härzschel 25. 4. Dr. Heck 25. 4. Hussing 25. 4. Heyen 25. 4. Hofmann 25. 4. Dr. Holtz ** 26. 4. Jaunich 25. 4. Kater 31.5. Dr. Kempfler ** 25. 4. Kiep 25, 4. Dr. h. c. Kiesinger 25. 4. Dr. Klepsch ** 25. 4. Köster 25. 4. Dr. Kreile 25. 4. Kroll-Schlüter 25. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Lagershausen ** 26. 4. Dr. Graf Lambsdorff 25.4. Dr. Lauritzen 25. 4. Lautenschlager * 25.4. Leicht 26. 4. Lemmrich ** 26. 4. Lenzer ** 26. 4. Dr. Lohmar 25. 4. Lücker * 26. 4. Marquardt ** 25. 4. Dr. Marx 15. 5. Mattick ** 26. 4. Dr. Mende ** 25. 4. Dr. Mertes (Gerolstein) 25. 4. Müller (Mülheim) * 25. 4. Dr. Müller (München) ** 26. 4. Müller (Remscheid) 25. 4. Dr.-Ing. Oldenstädt 16. 5. Pawelczyk ** 26. 4. Pieroth 25. 4. Reuschenbach 25. 4. Richter ** 26. 4. Dr. Ritgen 25. 4. Dr. Ritz 26. 4. Dr. Schäuble ** 26. 4. Schinzel 25. 4. Schmidhuber 29. 4. Schmidt (München) * 25. 4. von Schoeler 25. 4. Frau Schroeder (Detmold) 25. 4. Dr. Schulz (Berlin) 30. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 26. 4. Dr. Schwörer * 25. 4. Seefeld * 25. 4. Sieglerschmidt '* 26. 4. Dr. Freiherr von Spies 25. 4. Springorum * 25. 4. Dr. Starke (Franken) * 25. 4. Suck * 25. 4. Dr. Vohrer ** 25. 4. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 25. 4. Walkhoff * 25. 4. Dr. Wallmann 25. 4. Walther ** 26. 4. Weber (Heidelberg) 25. 4. Wende ** 26. 4. Frau Dr. Wex 25. 4. Dr. Wörner 25. 4. Frau Dr. Wolf ** 25. 4. Wolfgram (Göttingen) 25. 4. Wolfram (Recklinghausen) 25.4. Zeyer 25. 4. Zoglmann 25. 4. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage A 83) : 11802* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 Wird die Bundesregierung steuerliche Erleichterungen nach dem Modell des Verlustrücktrags gewähren, wie das von einem Koalitionspartner ständig propagiert wird? Steuerliche Erleichterungen zu gewähren, ist nicht Sache der Bundesregierung, sondern des Gesetzgebers. Der Bundesrat hat am 21. Februar 1975 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuer- und Gewerbesteuergesetzes (Steueränderungsgesetz 1975) beschlossen, der die Einführung eines Verlustrücktrages vorsieht. Die Bundesregierung wird diesen Gesetzentwurf des Bundesrates mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag fristgemäß zuleiten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3534 Frage A 84) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Doppelbesteuerung der Aktie sowie zur Aufhebung der Gewerbesteuerverpflichtung im Falle der Arbeitnehmerkapitalverteilung am arbeitgebenden Unternehmen vorzulegen, bzw. werden von der Bundesregierung Vorarbeiten, Überlegungen oder Vorklärungen auf diesem Gebiet angestellt, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Vermögensbildungsgesetzes vorzulegen, wodurch sämtliche betriebliche Beteiligungsformen in den prämienbegünstigten Anlagekatalog aufgenommen werden? Der Gesetzentwurf zur Reform der Körperschaftsteuer, die durch ein Anrechnungsverfahren die Doppelbelastung der Aktie mit Körperschaftsteuer und Einkommensteuer beseitigen soll, liegt dem Deutschen Bundestag bereits vor. Darüber hinausgehende Gesetzentwürfe des in Ihrer Frage angesprochenen Inhalts beabsichtigt die Bundesregierung derzeit nicht vorzulegen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen A 85 und 86) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die 1976 mit Sicherheit zu erwartenden Deckungslücken der Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden in Höhe von ca. 60 bis 70 Milliarden DM zu schließen? Was versteht die Bundesregierung unter den „harten politischen Entscheidungen", die der Sprecher der Bundesregierung am 16. März 1975 im Deutschlandfunk beim Beschluß über den Haushaltsentwurf 1976 durch das Kabinett angekündigt hat? Zu Frage A 85: Herr Kollege Jenninger, als Haushaltsfachmann wissen Sie, daß der Entwurf des Bundeshaushalts in der Regel in der ersten Sitzungswoche des Bundestages nach dem 1. September einzubringen ist. Sie wissen auch, daß der Einbringung intensive Beratungen der Ressorts vorausgehen, in denen die Voranschläge mancherlei Änderungen erfahren. Wie Ihnen bekannt ist, ist die Frage des Beteiligungsverhältnisses von Bund und Ländern an den Lasten der Steuerreform noch nicht entschieden. Es wird auch abzuwarten sein, wie sich der konjunkturelle Aufschwung, der sich bereits abzeichnet, auf die Steuereinnahmen auswirken wird. Sie wissen deshalb, daß es aus all diesen Gründen verfrüht wäre, im gegenwärtigen Zeitpunkt schon verläßliche Angaben über die Möglichkeiten zur Deckung von Defiziten im Haushaltsplan 1976 zu machen. Eines steht allerdings schon heute fest: Der Bundeshaushalt 1976 wird von äußerster Sparsamkeit gekennzeichnet sein. Zu Frage A 86: Eine inhaltlich gleiche Frage hat schon Ihr Fraktionskollege Höcherl gestellt. Ich lese Ihnen gern noch einmal die Antwort vor, die mein Kollege Bölling Herrn Höcherl vor 14 Tagen gegeben hat. Die Antwort hatte folgenden Wortlaut: „Unter den vom Regierungssprecher zitierten „harten politischen Entscheidungen" ist zu verstehen, daß — wie alljährlich bei Haushaltsberatungen im Kabinett — nicht alle sachlich und politisch begründeten Anforderungen der Ressorts an den Bundeshaushalt des kommenden Jahres erfüllt werden können. Der Regierungssprecher hat damit nichts anderes als eine allgemeine politische Lebenserfahrung geäußert. Welche Forderungen bei der Beratung des Haushaltsentwurfs für 1976 abgewiesen werden müssen, bleibt wie üblich der Entscheidung des Kabinetts vorbehalten." Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen A 87 und 88) : Hat der Parlamentarische Staatssekretär Haehser für die Bundesregierung gesprochen, als er am 23. Februar 1975 im Saarländischen Rundfunk in der Sendung „Interview der Woche" auf die Frage „Denken Sie an Steuererhöhungen?" wörtlich erklärt hat, „Wir brauchen sie 1975 nicht . . . Und für das Jahr 1976 ist meine Prognose sicher, daß wir ohne Steuererhöhungen über die Runden kommen werden."? Wie erklärt es sich, daß der Bundesfinanzminister in Hamburg am 14. April 1975 erklärt hat, er könne zu einer Erhöhung der Mehrwertsteuer gegenwärtig weder ja noch nein sagen und daß er in seiner Presseerklärung vom 15. April 1975 Steuererhöhungen für 1976 ebenfalls nicht endgültig ausgeschlossen hat? Zu Frage A 87: Die Antwort lautet ja. Zu Frage A 88: Zur Vorbereitung des Bundeshaushalts 1976 und zur Sicherung der vorgesehenen Finanzierung des Bundeshaushalts 1975 konzentriert sich der Bundesfinanzminister auf die Verhandlungen mit den Bundesländern, damit diese endlich ihrer Verpflichtung zur Beteiligung an den Lasten der Steuerreform nachkommen. Dabei wird es darauf ankommen, daß Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 11803* die Bundesländer die unstrittigen Zahlen des Bundesfinanzministeriums über die Lastenverteilung aus der Steuerreform auf Bund und Länder akzeptieren. Sodann erst wird der Bundesfinanzminister in der Lage sein, für 1976 einen Haushalt aufzustellen, der die tatsächlichen Auswirkungen der Steuerreform auf den Bund berücksichtigt. Die Steuerentlastung der Bürger in Höhe von insgesamt 14 Mrd. DM wird dabei zu äußerster Sparsamkeit bei den Ausgaben aller öffentlichen Hände führen müssen. Der konjunkturelle Aufschwung in unserem Lande ist unübersehbar. Form und Intensität dieses Aufschwungs werden erheblichen Einfluß auf die Entwicklung der Steuereinnahmen des Bundes und der Länder haben. Deshalb ist es zentrale Aufgabe für alle Politiker in unserem Lande, diesen Wirtschaftsaufschwung zu fördern. Erst nach Erfüllung aller dieser Bedingungen wird sich ein Eindruck darüber gewinnen lassen, in welche ökonomische Landschaft der Haushalt 1976 eingepaßt werden muß und wie ein konjunkturgerechter Haushalt in Ausgaben und Einnahmen auszusehen hat. Aus diesem Grunde sind alle Spekulationen über Steuererhöhungen völlig fehl am Platze und sinnlos. Im Bundesfinanzministerium existieren keinerlei Pläne zu Steuererhöhungen. Anders lautende Behauptungen sind reine Spekulationen und entbehren jeder konkreten Grundlage. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Windelen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen A 89 und 95) : Für welchen Zeitraum kann die Bundesregierung Steuererhöhungen endgültig ausschließen? Trifft es zu, wie der Zeitung „Bild" vom 12. Februar 1975 zu entnehmen ist, daß die Bundesregierung keine „Erhöhung der Mehrwertsteuer . . . für die Jahre, die man überblicken kann, auch über die nächste Bundestagswahl 1976 hinaus" plant? Zur Vorbereitung des Bundeshaushalts 1976 und zur Sicherung der vorgesehenen Finanzierung des Bundeshaushalts 1975 konzentriert sich der Bundesfinanzminister auf die Verhandlungen mit den Bundesländern, damit diese endlich ihrer Verpflichtung zur Beteiligung an den Lasten der Steuerreform nachkommen. Dabei wird es darauf ankommen, daß die Bundesländer die unstrittigen Zahlen des Bundesfinanzministeriums über die Lastenverteilung aus der Steuerreform auf Bund und Länder akzeptieren. Sodann erst wird der Bundesfinanzminister in der Lage sein, für 1976 einen Haushalt aufzustellen, der die tatsächlichen Auswirkungen der Steuerreform auf den Bund berücksichtigt. Die Steuerentlastung der Bürger in Höhe von insgesamt 14 Mrd. DM wird dabei zu äußerster Sparsamkeit bei den Ausgaben aller öffentlichen Hände führen müssen. Der konjunkturelle Aufschwung in unserem Lande ist unübersehbar. Form und Intensität dieses Aufschwungs werden erheblichen Einfluß auf die Entwicklung der Steuereinnahmen des Bundes und der Länder haben. Deshalb ist es zentrale Aufgabe für alle Politiker in unserem Lande, diesen Wirtschaftsaufschwung zu fördern. Erst nach Erfüllung aller dieser Bedingungen wird sich ein Eindruck darüber gewinnen lassen, in welche ökonomische Landschaft der Haushalt 1976 eingepaßt werden muß und wie ein konjunkturgerechter Haushalt in Ausgaben und Einnahmen auszusehen hat. Aus diesem Grunde sind alle Spekulationen über Steuererhöhungen völlig fehl am Platze und sinnlos. Im Bundesfinanzministerium existieren keinerlei Pläne zu Steuererhöhungen. Anders lautende Behauptungen sind reine Spekulationen und entbehren jeder konkreten Grundlage. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haesher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen A 90 und 91) : Wer gehört zu dem exklusiven Kreis von „vier oder fünf Leuten in Bonn", denen es nach der Erklärung von Bundesfinanzminister Dr. Apel (Stuttgarter Zeitung vom 15. April 1975) zur Zeit ausschließlich vorbehalten ist, die Probleme des Bundeshaushalts 1976 zu diskutieren? Wenn es nach Auffassung von Bundesfinanzminister Dr. Apel (lt. Stuttgarter Zeitung vom 15. April 1975) im angekündigten „Sparhaushalt" 1976 „knirschen" wird, welche konkreten Streichungsvorstellungen verbinden sich dann mit dieser Äußerung? Zu Frage A 90: Der Bundesfinanzminister hat auf eine Frage nach dem Stand der Arbeiten zur Aufstellung des Bundeshaushalts 1976 darauf aufmerksam gemacht, daß ihm zur Zeit wichtige Daten fehlen, insbesondere der Abschluß und das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Lastenverteilung der Steuerreform. Deshalb können zur Zeit nur Überlegungen angestellt werden, die im Vorfeld der eigentlichen Haushaltsberatungen im Kabinett liegen. Zu Frage A 91: Die Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans zieht sich von der Prüfung der Voranschläge über die Beratungen mit den Ressorts bis zum Beschluß des Bundeskabinetts über einen längeren Zeitraum hin. Der Kabinettbeschluß erfolgt einige Wochen vor der Einbringung des Haushalts im Bundestag, also in der Regel einige Wochen vor der ersten Sitzungswoche des Bundestages nach der Sommerpause. Zu Streichungen an den Voranschlägen kommt es in allen Phasen der Aufstellung des Entwurfs. Konkrete Angaben über Streichungen können aber erst gemacht werden, wenn das Bundeskabinett darüber entschieden hat. Sie können aber schon jetzt ver- 11804* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 sichert sein, daß der Haushaltsplan von äußerster Sparsamkeit gekennzeichnet sein wird. Wenn Sie oder Ihre Fraktion Streichungsvorschläge machen wollen, wird sie die Bundesregierung gern in ihre Überlegungen einbeziehen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen A 92 und 93) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Vollversorgung des ehemaligen fliegenden Personals der alten deutschen Lufthansa einschließlich einer von der Nachfolgeeinrichtung freiwillig und widerruflich gezahlten Zulage im Durchschnitt 249 DM monatlich und eine Witwenpension durchschnittlich 150 DM monatlich beträgt, da diese Leistungen nicht der Dynamisierung unterliegen und daher praktisch unverändert nach dem Stand des Jahres 1937 gezahlt werden, und hält es die Bundesregierung — gerade weil es sich um einen Personenkreis handelt, der in den 20 Jahren des Bestehens der alten deutschen Lufthansa eine große Pionier- und Aufbauleistung für die deutsche Luftfahrt zum Nutzen des Ansehens Deutschlands vollbracht hat — nicht für dringend geboten, nach Möglichkeiten zur Lösung dieses Versorgungsproblems zu suchen? Ist die Bundesregierung bereit, in die Prüfung dieses Problems unter anderem auch die Überlegung einzubeziehen, der Versorgungskasse der deutschen Lufthansa zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, aus deren Bestand oder Erträgnissen eine Verbesserung der Renten vorgenommen werden könnte, oder darauf hinzuwirken, daß die deutsche Lufthansa die Versorgungsmäßige Betreuung des ehemaligen fliegenden Personals der entsprechenden alten Einrichtung übernimmt? Die niedrige Versorgung des fliegenden Personals der alten deutschen Lufthansa ist darauf zurückzuführen, daß die Bediensteten seinerzeit wegen ihrer verhältnismäßig hohen Bezüge in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig waren und damit heute keine Ansprüche auf dynamische Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Die Versorgung des fliegenden Personals beruhte vielmehr nur auf Leistungen aus einer privaten Versicherung, die 1936 als Versorgungskasse für die deutsche Luftfahrt geschaffen wurde. Dazu kommen freiwillige Leistungen der Deutschen Lufthansa AG. Die in der privaten Versicherung angesammelten Beiträge erlauben Renten nur in der gegenwärtig gezahlten, satzungsmäßigen Höhe. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß sich die früheren Angehörigen des fliegenden Personals, die nach 1945 keine zusätzlichen Versorgungsansprüche erworben haben, in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. Die Bundesregierung hatte schon Ende der 50er Jahre versucht, dadurch zu helfen, daß die im Verhältnis 10 : 1 abgewerteten Renten aufgebessert wurden. Seit Anfang der 60er Jahre werden die Renten voll im Verhältnis 1 Reichsmark = 1 DM gezahlt. Weitere Verbesserungen, z. B. die von Ihnen angeregte Zuweisung von Haushaltsmitteln an die Versorgungskasse der deutschen Luftfahrt, sind nicht möglich, weil sie ein Präjudiz für alle anderen privaten Versicherungsrentner, für Kapitallebensversicherte aus der Vorwährungszeit, für Alt-Hypothekengläubiger, Sparer von Reichsmark-Werten usw. sein würden, die dann daraus ebenfalls einen entsprechenden Anspruch herleiten könnten. Die dafür insgesamt erforderlichen Haushaltsmittel in Milliardenhöhe stehen nicht zur Verfügung. Ihren Vorschlag, der Deutschen Lufthansa AG die Versorgung des früheren fliegenden Personals zu übertragen, will ich der Lufthansa gern unterbreiten. Ich muß jedoch darauf hinweisen, daß der Lufthansa aus den erwähnten Gründen Haushaltsmittel für diesen Zweck nicht zur Verfügung gestellt werden können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage A 94) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob auf Grund des bestehenden Berlin-Förderungsgesetzes innerhalb der Röstkaffee-Branche eine erhebliche Strukturverschiebung, Wettbewerbsverzerrung und Konzentration auf dem Kaffeemarkt eingetreten ist, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls deshalb zum Schutze mittelständischer Unternehmen die gesetzliche Förderung dieser Konzentrationsvorgänge durch Steuererleichterungen einstellen? Die Situation in der Röstkaffeebranche ist der Bundesregierung bekannt. Von den zuständigen Ressorts wird zur Zeit in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat geprüft, welche gezielten Maßnahmen bei den Umsatzsteuerpräferenzen des Berlinförderungsgesetzes für Röstkaffee ergriffen werden können. Nach Abschluß der Prüfung wird die Bundesregierung gegebenenfalls dem Gesetzgeber eine Änderung der gesetzlichen Regelungen vorschlagen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kassel) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen A 96 und 97) : Welche Industrieländer, die in der Veröffentlichung des BPA am 4. März 1975 auf Seite 6 aufgeführt sind, haben unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung in 1975 eine höhere und welche eine niedrigere Staatsverschuldung pro Kopf und Bevölkerung als die Bundesrepublik Deutschland? Welche der Länder mit einer höheren Verschuldung pro Kopf als die Bundesrepublik Deutschland, die in der Veröffentlichung des BPA vom 4. März 1975 auf Seite 6 aufgeführt sind, haben sich im Ggensatz zu uns nicht durch zwei große Währungsreformen vom größten Teil ihrer Staatsschulden befreit? Zu Frage A 96: Die voraussichtliche Entwicklung der Staatsverschuldung in den Jahren 1974 und 1975 läßt sich im internationalen Vergleich noch nicht schätzen, weil es zur Zeit noch keine Unterlagen über die Neuverschuldung der nachgeordneten Gebietskörperschaften in diesen Jahren gibt. Es gibt lediglich einige Teilinformationen. Danach ist insbesondere in den USA, in Österreich, Großbritannien und Italien eine stärkere Staatsverschuldung als in den Vorjahren vorgesehen. Es ist sicher, daß sich die vergleichsweise günstige Position der Bundesrepublik in der internationalen Verschuldungsskala in den Jahren 1974 und 1975 nicht verändern wird. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 11805* Zu Frage A 97: Währungsreformen und Währungsumstellungen hat es in dem Zeitraum, den Sie in Ihrer Frage ansprechen, in fast allen Industriestaaten gegeben. Der in Ihrer Frage hergestellte Zusammenhang zwischen Höhe der Staatsverschuldung und Währungsreformen ist jedoch nur mit Einschränkungen möglich. In den meisten kontinentaleuropäischen Staaten hat die inflationäre Entwicklung nach 1945 dazu geführt, daß frühere Schulden, insbesondere aus der Zeit zwischen 1939 und 1945, heute kaum noch bedeutsam sind. Sie liegen in der Regel unter 10 °/o der Gesamtverschuldung. Auch diese Staaten haben also kaum noch Schulden aus der Zeit vor 1945 zu tragen. Lediglich in den USA, Großbritannien und der Schweiz ist die heutige Größenordnung der Staatsverschuldung noch wesentlich durch den Schuldenstand von 1945 bedingt. Die Verschuldung der Bundesrepublik liegt allerdings auch beachtlich unter der Verschuldung dieser drei Länder. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/3534 Fragen A 107 und 108) : Welchen Prozentsatz der geplanten Investitionen in Höhe von rund 5 Milliarden DM beabsichtigen die Industrieunternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, im Zonenrandgebiet und in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" anzulegen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, sich mit den industriellen Bundesunternehmungen stärker als bisher in den strukturschwachen Gebieten an der Schaffung von Arbeitsplätzen zu beteiligen? Zu Frage A 107: Die Unternehmenspolitik der Bundesunternehmen ist privatwirtschaftlich orientiert. Die Entscheidung darüber, in welche Regionen Bundesunternehmen Aufträge vergeben, liegt deshalb in der Verantwortung der Geschäftsleitungen der Unternehmen. Diese Gesellschaften stehen mit in- und ausländischen Unternehmen im Wettbewerb. Sie müssen daher auch wie ihre Wettbewerber nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt werden. Aus diesen Gründen kann die Bundesregierung keine Angaben darüber machen, welchen Prozentsatz der geplanten Investitionen die Bundesunternehmen im Zonenrandgebiet und in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" anlegen. Zu Frage A 108: Wie Sie wissen, liegen die Schwerpunkte der Tätigkeit der Bundesunternehmen in strukturschwachen Gebieten wie Berlin, im Zonenrandgebiet sowie in den Steinkohlebergbaugebieten des Saarlandes und Nordrhein-Westfalens. Die durch die Investitionszulage ermöglichten Investitionen der Bundesunternehmen werden auch zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Gebieten beitragen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 1) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Talsache, daß die „DDR" in einer Note an UNO-Generalsekretär Waldheim gegen die Ernennung von Dr. Eberhard Günther, den Präsidenten des Bundeskartellamts in West-Berlin, als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der neugegründeten UNO-Kommission für multinationale Gesellschaften protestiert hat mit der Begründung, die Tätigkeit des Bundeskartellamts verstoße gegen das Viermächteabkommen, und muß im Vorgehen Ost-Berlins nicht erneut ein Beweis für die Haltung des Ostblocks gesehen werden, bestehende vertragliche Vereinbarungen einseitig auszulegen und hei Gelegenheit auch zu unterlaufen? Die Drei Mächte haben der Bundesregierung ihre Auffassung bestätigt, daß Sitz und Tätigkeit des Bundeskartellamts in Berlin (West) nicht deal Viermächte-Abkommen widersprechen. Sie haben ferner bereits wiederholt erklärt, daß die DDR nicht befugt ist, verbindliche Erklärungen über die Auslegung des Viermächte-Abkommens abzugeben, da sie nicht Vertragspartei dieses Abkommens ist. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 2) : Was hat die Bundesregierung getan bzw. was wird sie unternehmen, um diejenigen Vietnamesen wirksam vor den Aggressoren aus Hanoi und vor der kommunistischen Aufstandsbewegung in Südvietnam zu schützen, die mit Deutschland — sei es der deutschen Botschaft, seien es Institutionen auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe oder der humanitären Hilfe — zusammengearbeitet haben? Die Bundesregierung hat keine rechtlichen und kaum faktische Möglichkeiten, Schutzfunktionen in Südvietnam für Staatsangehörige dieses Landes zu übernehmen. Selbst eine Hilfestellung bei der Ausreise und der Ermöglichung eines Aufenthaltes im Bundesgebiet kann sie nur im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen geben. Zur Aufnahme ins Bundesgebiet ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks erforderlich, die unsere Botschaft nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde des vorgesehenen Aufenthaltsorts im Bundesgebiet erteilen darf. Die Bundesregierung war und bleibt bemüht, auf eine beschleunigte und unbürokratische Behandlung der in Frage kommenden Einzelfälle hinzuwirken. Die entscheidenden Schwierigkeiten, die einer Ausreise vietnamesischer Staatsangehöriger entgegenstehen, liegen darin, daß die vietnamesischen Behörden grundsätzlich keine Ausreisepapiere ausstellen, es ohne solche Papiere aber nicht möglich ist, das Land zu verlassen. Unsere Botschaft in Saigon hat sich für verschiedene Fälle nachdrücklich eingesetzt, aber nur in besonders gelegenen Ausnahmen Sondergenehmigungen erwirken können. An der Frage der Finanzierung der Ausreise oder der Buchung von Flugpas- 11806` Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 sagen allein ist nach hiesiger Kenntnis keine Ausreise gescheitert. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch in Zukunft für die in Südvietnam verbliebenen vietnamesischen Mitarbeiter deutscher Hilfsprogramme einsetzen, falls es erforderlich werden sollte. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 4) : Ist die Bundesregierung angesichts der Zielvorstellungen für die Investitionen zur Gewässersanierung in ihrem Umweltprogramm bereit, zusätzliche Mittel für diesen Zweck einzusetzen? Bei der Verwirklichung der Zielvorstellungen des Umweltprogramms der Bundesregierung auf dem Sektor „Gewässerreinhaltung" ist bedauerlicherweise in den vergangenen Jahren ein gewisser Rückstand eingetreten, weil den Jahresberichten der Länder zufolge in den Jahren 1970 bis 1973 im öffentlichen Bereich nur rund 65 v. H. der für diesen Zeitraum erforderlichen Mittel investiert worden sind. Im industriellen Bereich, für den bisher noch keine genauen Zahlen vorliegen, scheint die Situation nicht positiver zu sein. Zur Aufholung dieses Rückstandes müssen die Investitionen demnach für die Zukunft erheblich gesteigert werden. Die Bundesregierung ist bereit, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Finanzmittel für die Durchführung von Abwasserreinigungsmaßnahmen wie bisher in beträchtlichem Ausmaß bereitzustellen. Wie in den vergangenen Jahren werden vornehmlich aus dem ERP-Wirtschaftsplan, aus dem Bundesprogramm zur Sanierung von Rhein und Bodensee, aus den Programmen „Gemeinschaftsaufgaben des Bundes und der Länder zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes sowie zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sowie aus den Konjunkturprogrammen des Bundes erhebliche Beiträge zur Finanzierung des Baus von Kläranlagen und Kanalisationen eingesetzt. So belaufen sich die ERP-Kredite für Maßnahmen der Gewässerreinhaltung in diesem Jahr auf 240 Millionen DM. Geht man davon aus, daß der Fördersatz hierbei etwa 30 v. H. beträgt, werden damit Investitionen von 800 Millionen DM sichergestellt. Auch 1976 dürfte ein ähnlich hoher Betrag zur Verfügung stehen. Die Zuschüsse des Bundes aus dem Sanierungsprogramm betragen in diesem Jahr 30 Millionen DM, im nächsten Jahr 40 Millionen DM. Da sie als Spitzenfinanzierung eingesetzt werden, beläuft sich die damit bewirkte Investitionssumme auf ein Vielfaches der bereitgestellten Zuschüsse. Die Bundesregierung ist trotz des eingetretenen Rückstandes beim Bau von Kläranlagen der Überzeugung, daß sie mit diesen Hilfen einen sachgerechten finanziellen Beitrag zum Gewässerschutz leistet. An zusätzliche oder an eine Erhöhung der laufenden Programme ist derzeit — auch im Hinblick auf die angespannte Finanzlage der öffentlichen Hand — nicht gedacht. Die Bundesregierung bezieht in diese Überlegungen auch den Gedanken ein, daß eine höhere Förderung aus öffentlichen Mitteln mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine Steigerung der Investitionen eher abbremsen könnte, weil Investoren in der Hoffnung auf die Gewährung solcher Mittel in ihren eigenen Anstrengungen nachlassen würden. Wie im Umweltprogramm der Bundesregierung nachdrücklich gefordert wird, kann die Sanierung unserer Gewässer nur bei weitestgehender Anwendung des Verursacherprinzips erreicht werden. In stärkerem Maße, als dies bislang vielfach geschehen ist, müssen die Gemeinden die erforderlichen Investitionen zum Bau der Kläranlagen durch Beiträge und Gebühren finanzieren, die sie nach den Kommunalabgabengesetzen von den Benutzern der öffentlichen Entwässerungsanlagen, also von Industrie- und Gewerbebetrieben, Dienstleistungsbetrieben, öffentlichen Einrichtungen und privaten Haushalten erheben können. Eine entscheidende Verbesserung der Finanzierung zur Gewässerreinhaltung ist jedoch erst nach Verabschiedung des Abwasserabgabengesetzes zu erwarten. Mittel des Bundes sollten danach vorrangig da eingesetzt werden, wo ungünstige topographische, geologische oder hydrologische Gegebenheiten so ungewöhnlich hohe Aufwendungen verursachen, daß sie zu unzumutbaren Abgabenleistungen für die Betroffenen führen würden. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß ein derart sichergestelltes Zusammengreifen von Verursacherprinzip und Mitfinanzierung aus öffentlichen Mitteln letztlich zu wirkungsvollen Maßnahmen auf dem Sektor des Gewässerschutzes führt und so schließlich auch die Ziele des Umweltprogramms erreicht werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 5) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch ihre Interpretation des § 35 BVFG im Schreiben vom 10. Oktober 1973 an die Minister und Senatoren der Länder (Aktenzeichen: 526/3 700/52/73 3701/90/72 — die danach nicht mehr Antragsberechtigten, nach der Vertreibung geborenen, nach § 7 BVFG anerkannten Vertriebenen und Hofesnachfolger erheblich benachteiligt werden, und wird die Bundesregierung durch eine Änderung ihrer Auffassung auch diesem Personenkreis die Antragsberechtigung nach § 35 BVFG wieder zuerkennen? Das Rundschreiben des BML vom 10. Oktober 1973 — 526-3700-52/73-3701 90/72 — würde nur dann eine Benachteiligung der nach § 7 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) als Vertriebene geltenden Personen zur Folge haben, wenn nach den Bestimmungen der §§ 35 — 68 BVFG auch die Nach- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 11807* kommen von Vertriebenen ohne zeitliche Einschränkung auf ihren Antrag hin in die Landwirtschaft einzugliedern wären. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß sich aus § 35 BVFG ein solcher Anspruch der Nachkommen von Vertriebenen nicht herleiten läßt. Ob diese Rechtsauffassung richtig ist, wird demnächst vom Bundesverwaltungsgericht in dem Revisionsverfahren VIII C 38/75 zu entscheiden sein. Falls sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil nicht der Auffassung der Bundesregierung anschließen sollte, wird es notwendig sein, das Rundschreiben des BML vom 10. Oktober 1973 der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts anzupassen. Bis dahin sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, die von ihr vertretene Auslegung des § 35 BVFG zu ändern. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 6) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Personen, die gegen Peter Lorenz ausgetauscht wurden, Kontakte mit den Entführern von Peter Lorenz pflegen und nun versuchen, auf Umwegen nach Europa zurückzukehren? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit solcher Pressemeldungen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 7) : Was ist der Bundesregierung über den bisherigen und gegenwärtigen Aufenthaltsort jener Personen bekannt, die gegen Peter Lorenz ausgetauscht wurden? Die fünf im Zusammenhang mit der Entführung von Peter Lorenz freigelassenen Häftlinge sind bekanntlich in die Demokratische Volksrepublik Jemen ausgeflogen worden. Meldungen, nach denen sie den Jemen verlassen haben sollen, wurden nicht bestätigt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 8 und 9) : Sind der Bundesregierung Pläne der US-Army hinsichtlich der weiteren Verwendung des Depots Nahbollenbach bekannt, das Ende September cl. J. aufgelöst wird? Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die deutschen Zivilbeschäftigten, die bis zum September d. J. im US-Depot Nahbollenbach entlassen werden, gegenüber anderen gleichwertigen Stellenbewerbern im öffentlichen Dienst bevorzugt eingestellt werden? Über die genaue Verwendung der amerikanischen Liegenschaft „US-Depot Nahbollenbach" wird voraussichtlich Anfang Mai d. J. endgültig entschieden werden. Bisher steht lediglich fest, daß die Liegenschaft auch in Zukunft für Zwecke der US-Streitkräfte genutzt werden wird. In § 3 Abs. 3 des Tarifvertrags zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften vom 31. August 1971 ist bereits niedergelegt, daß die Bundesregierung bemüht sein wird, für die bevorzugte Einstellung entlassener deutscher Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte in den Bundesdienst Sorge zu tragen, und außerdem darauf hinwirken wird, daß diese Arbeitnehmer im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten auch von anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes berücksichtigt werden. Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereit erklärt, diesem sozialen Anliegen Rechnung zu tragen. Durch Verfahrensabsprachen mit der Bundesanstalt für Arbeit ist sichergestellt, daß die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes über jeden Entlassungsfall unterrichtet werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 10 und 11) : Gehört das Pflegegeld, das einem Unfallbehinderten von der Berufsunfallgenossenschaft gezahlt wird, zu den eigenen Einkünften des Kindes im Sinne von § 32 Abs. 2 Ziff. 2 Satz 2 EStG 1974, und ist deshalb die Gewährung eines Kinderfreibetrags ausgeschlossen, wenn die eigenen Einkünfte des Kindes einschließlich des Pflegegeldes 7 200 DM im Jahr übersteigen? Billigt die Bundesregierung die Auffassung, daß den Eltern eines durch einen Berufsunfall querschnittgelähmten Kindes der Pauschbetrag für Körperbehinderte nach § 65 EStDV 1974 versagt wird, weil das von der Berufsunfallgenossenschaft gezahlte Pflegegeld 7 200 DM im Jahr übersteigt? Zu Frage B 10: Pflegegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung, das ein Kind des Steuerpflichtigen erhält, ist auf die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes im Sinne des § 32 Abs. 2 Ziff. 2 Satz 2 EStG 1974 nicht anzurechnen. Deshalb ist die Frage, ob ein Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 2 EStG 1974 nicht zuzuerkennen ist, weil die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes, die zur Bestreitung seines Unterhalts oder seiner Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, im Kalenderjahr die Grenze von 7 200 DM überstiegen haben, unabhängig vom Pflegegeld zu beurteilen. Zu Frage B 11: Ist in den genannten Fällen dem Steuerpflichtigen für das behinderte Kind trotz der Zahlung des Pflegegeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung ein Kinderfreibetrag zuzuerkennen, dann ist nach § 65 Abs. 5 EStDV 1974 die Übertragung des dem Kind zustehenden Pauschbetrags für Körperbehinderte auf den Steuerpflichtigen bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nicht zu versagen. Damit ist Ihre 2. Frage gegenstandslos. 11808* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3534 Frage B 12) : Ist die Bundesregierung bereit, den zum 30. Juni 1975 endenden Begünstigungszeitraum für bewegliche Wirtschaftsgüter mach dem Investitionszulagengesetz unter der Voraussetzung, daß diese zu genehmigungspflichtigen Anlagen nach der Vierten Durchführungs-Verordnung zum Bundesimmissionsschutz gehören und die entsprechenden Anträge innerhalb des bislang gültigen Begünstigungszeitraums eingereicht worden sind, ausreichend zu verlängern, weil die zuständigen Behörden mit der Bearbeitung der Anträge nicht immer nachkommen? Die Bundesregierung hat wiederholt geprüft, wie hinsichtlich der Gewährung der Investitionszulage zur Konjunkturbelebung den besonderen Verhältnissen, die bei genehmigungspflichtigen Investitionen vorliegen, Rechnung getragen werden kann. Unter Beteiligung der obersten Finanzbehörden der Länder wurde im Wege einer Verwaltungsregelung klargestellt, daß der Zeitpunkt der Bestellung oder des Beginns der Herstellung im Sinne des § 4 b InvZulG nicht berührt wird, wenn bei Investitionen, deren Durchführung einer behördlichen Genehmigung bedarf, ein Rücktrittsrecht des Bestellers oder ein ähnlicher Vorbehalt für den Fall vereinbart wird, daß die erforderliche Genehmigung versagt wird. Bei Investitionen, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, können deshalb schon vor der Erteilung der erforderlichen Genehmigung wirksame Bestellungen im Sinne des § 4 b InvZulG unter Vorbehalt eines entsprechenden Rücktrittsrechts aufgegeben werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die besonderen Verhältnisse, die bei genehmigungspflichtigen Investitionen vorliegen, mit dieser Regelung ausreichend berücksichtigt sind. Sie hält daher eine Verlängerung des am 30. Juni 1975 endenden Begünstigungszeitraums für diese Fälle nicht für erforderlich. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 13) : In welchem Umfang stellt die Bundesregierung Mittel des Konjunkturprogramms für Gewässerschutzmaßnahmen zur Verfügung, die zugleich geeignet sind, die Auslastung der Kapazitäten im Tiefbau zu verbessern? Nach dem einmaligen Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen vom März 1974 waren 20 Millionen DM für wasserbauliche Maßnahmen des Bundesministers für Verkehr vorgesehen. Davon sind 19,5 Millionen DM bereits abgeflossen. Im Rahmen des Sonderprogramms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung vom September 1974 werden für wasser- und kulturbautechnische Maßnahmen 10,1 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Hiervon kommt etwa die Hälfte dem Tiefbau zugute. Weitere 11,5 Millionen DM werden zur Instandsetzung der Bundeswasserstraßen eingesetzt. Die Aufträge sind vergeben; der Mittelabfluß steht größtenteils noch bevor. Die Maßnahmen führen zu einer besseren Auslastung der Kapazitäten im Tiefbau. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordnneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 14 und 15) : Warum hat die Bundesregierung trotz ihrer eigenen Erklärungen im Bericht zum „Soltau-Lüneburg-Abkommen" (Drucksache 7/2443) und ihrer ausdrücklichen Stellungnahme in der Drucksache 7/879, „daß ihr für die Gebiete, in denen große Truppenübungsplätze liegen, infolge der damit verbundenen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen eine besondere Fürsorgepflicht zukommt" und sie deshalb anerkennt, „daß die im Raum Soltau vorhandenen Beeinträchtigungen verstärkte Hilfs- und Förderungsmaßnahmen erforderlich machen", der Streichung der im Rahmen der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur bisher geförderten, durch die Lage im Übungsgebiet mit am stärksten belasteten Gemeinde Bispingen (Kreis Soltau) im 4. Rahmenplan zugestimmt, obwohl ein ausdrücklicher Beschluß des Bundestages vom 13. März 1975 zur Drucksache 7/3300 vorliegt, nach dem „die Fortsetzung der bisherigen laufenden Fördermaßnahmen im Rahmen der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für das ganze Übungsgebiet sicherzustellen" ist? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dem Beschluß des Bundestages in diesem Fall nachzukommen? Der von Bund und Ländern gebildete Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hat am 20. März 1975 den 4. Rahmenplan dieser Gemeinschaftsaufgabe beschlossen. Nach sehr eingehenden Vorberatungen auf Länder- und Bundesebene hat der Planungsausschuß seine Entscheidungen in gemeinsamer Verantwortung um die Leistungsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung in den Fördergebieten getroffen. Der Entscheidung des Planungsausschusses lagen die einzelnen Anmeldungen der Landesregierungen zugrunde, da die Landesregierungen im Einzelfall besser beurteilen können, ob und inwieweit eine Förderungsnotwendigkeit gegeben ist. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte sah sich der Planungsausschuß in dem Bemühen um eine allgemein tragbare Entscheidung nicht in der Lage, die Gemeinde Bispingen auch weiterhin als Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe auszuweisen. Der Planungsausschuß hat jedoch für die Gebiete, die im Zuge der Neuabgrenzung der Fördergebiete zum 1. Januar 1975 ihren Förderungsstatus verlieren, größzügige Übergangsregelungen vorgesehen, die eine weitere Förderung bis zum 31. Dezember 1976 ermöglichen. Für den Fall, daß in Zukunft gezielte Hilfen für die Gemeinde Bispingen erforderlich werden sollten, wird die Bundesregierung im Benehmen mit dem Land Niedersachsen entsprechende Maßnahmen prüfen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 11809* Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 16 und 17): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der finnischen Importdepotgesetzgebung auf den deutschfinnischen Handel? Hält die Bundesregierung diese Gesetzgebung, die nach Pressemeldungen (Financial Times vom 25. März 1975) durch gewisse Ausnahmeregelungen zu einer faktischen Besserstellung der finnischen Importe aus einigen COMECON-Staaten führen, mit unseren Ansprüchen auf Meistbegünstigung für vereinbar? Zu Frage B 16: Die Bundesregierung hat das Einfuhrdepotgesetz und den entsprechenden Durchführungsbeschluß des Staatsrates vom 22. März 1975 mit der anliegenden Liste im Hinblick auf seine Auswirkungen auf den deutsch-finnischen Handel geprüft. Danach wird die deutsche Ausfuhr nach Finnland, wenn man die finnische Einfuhrstatistik 1973 zugrundelegt, von dem Einfuhrdepotgesetz wie folgt betroffen: Zum Depotsatz 0 % 15,9 % zum Depotsatz 5 % 9,2 % zum Depotsatz 10 % 27,0 % zum Depotsatz 20 % 7,9 % zum Depotsatz 30 % 40,0 % der Gesamtausfuhr. Über die Hälfte der deutschen Ausfuhr nach Finnland unterliegt damit Sätzen von 0-10 %. Für die wichtigsten deutschen Ausfuhrgütergruppen gelten die Befreiung oder die niedrigeren Sätze wie folgt: Bei nicht elektrischen Maschinen für mehr als vier Fünftel der Ausfuhr, beim Elektrosektor für die Hälfte (Investitionsgüter), bei chemischen Erzeugnissen für nahezu drei Viertel und bei Eisen und Stahl sowie Erzeugnissen daraus sogar für neun Zehntel. Dagegen findet auf Kraftfahrzeuge der Höchstsatz von 30 °/o Anwendung. Eine noch nicht zu beziffernde, aber voraussichtlich nicht unerhebliche Entlastung ergibt sich aus Artikel 2 des Staatsratsbeschlusses, nach dem Waren, die für Herstellung, Reparatur, Anpassung (refitting), Vervollständigung und Verpackung von Exportgütern verwandt werden, von der Einfuhrdepotpflicht befreit sind. Welche Auswirkungen das Bardepot auf die Einfuhr aus Deutschland hat, wird nicht nur von den Einzelheiten des Gesetzes und seiner Durchführung, sondern auch von der finnischen Wirtschaftspolitik abhängen, insbesondere von der angekündigten Drosselung des Nachfragezuwachses bei gleichzeitiger Förderung von Investitionen in der verarbeitenden Industrie, die zu einem besseren Gleichgewicht der Außenhandelsbilanz führen. Die Bundesregierung wird auch diese Entwicklung sorgfältig beobachten, nicht zuletzt im Hinblick darauf, daß ein großer Teil der deutschen Ausfuhr nach Finnland aus Investitionsgütern besteht. Zu Frage B 17: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, die eine Besserstellung der Importe aus einigen RGW-Staaten bestätigen. Das Importdepotgesetz und der Durchführungsbeschluß des Staatsrats sehen keine Diskriminierung vor. Die in der Financial Times erwähnte Absichtserklärung des Parlaments, wonach in solchen Fällen, in denen es kein Ungleichgewicht im Außenhandel gibt, auf die Sicherung der störungsfreien Entwicklung des Handels besondere Aufmerksamkeit gerichtet wird, wird nur aus der Praxis beurteilt werden können. Die Bundesregierung wird dabei die auch faktische Wahrung der Meistbegünstigung im Auge behalten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/3534 Fragen B 18 und 19) : Ist die Bundesregierung bereit, die Stadt Nastätten im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ als überregionalen Schwerpunkt anzuerkennen, falls das Land Rheinland-Pfalz einen entsprechenden Antrag stellen würde? Warum wird die Stadt Marienberg (Westerwald) im Vierten Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für die Jahre 1975 bis 1978 nicht mehr als Schwerpunktort ausgewiesen? Im Regionalen Aktionsprogramm „MittelrheinLahn-Sieg" ist die Stadt Nastätten als Schwerpunktort mit einer Förderpräferenz von 15 % ausgewiesen. Eine Anerkennung der Stadt Nastätten als übergeordneter Schwerpunkt und die damit verbundene Erhöhung der Förderpräferenz auf 20 % würde zu einer nicht vertretbaren Veränderung in der Präferenzstruktur der Schwerpunktorte des Regionalen Aktionsprogramms „Mittelrhein-Lahn-Sieg" führen. Einem derartigen Antrag könnte daher nur dann entsprochen werden, wenn gleichzeitig die Herabstufung des übergeordneten Schwerpunktortes Simmern von 20 % Subventionswert auf 15 % Subventionswert erfolgt. Nach sehr eingehenden Vorberatungen auf Länder- und Bundesebene hat der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe am 20. März 1975 den 4. Rahmenplan nach Abwägung aller regionalen Gesichtspunkte und in dem Bemühen um eine allgemein tragbare Entscheidung beschlossen. Die Entscheidungen des Planungsausschusses, die in gemeinsamer Verantwortung um die Leistungsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung in den Fördergebieten getroffen wurden, beruhen auf den einzelnen Anmeldungen der Landesregierungen zum 4. Rahmenplan auf der Basis der vom Planungsausschuß am 21. August 1974 zur Neuabgrenzung der Fördergebiete, zur Auswahl der Schwerpunktorte und der Förderpräferenzen gefaßten Eckwertbeschlüsse. Das Land Rheinland-Pfalz hat in seiner Anmeldung zum 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe die Stadt Bad Marienberg nicht mehr als Schwerpunktort vor- 11810* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 geschlagen. Bei der Entlassung der Stadt Bad Marienberg aus der Schwerpunktförderung der Gemeinschaftsaufgabe ist der Planungsausschuß davon ausgegangen, daß die weitere Förderungsnotwendigkeit eines Schwerpunktortes von der zuständigen Landesregierung in erster Linie zu beurteilen ist. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 21) : Womit ist es zu erklären, daß angeblich Flugbenzin billiger sein soll als Kfz-Benzin? Es trifft zu, daß Flugbenzin für den Verbraucher billiger als Kfz-Benzin ist. Der Grund liegt in der Tatsache, daß Flugbenzin nicht der Mineralölsteuer unterliegt, die für Kfz-Benzin 44 Pf pro Liter beträgt. Flugbenzin wird für Flugzeuge mit Kolbenmotoren, heute also nur noch überwiegend für Sportflugzeuge benötigt, während die Verkehrsluftfahrt Flugturbinenkraftstoff benutzt. Flugturbinenkraftstoff spielt deshalb auch mengenmäßig die weitaus gröBere Rolle: Der Inlandsabsatz betrug 1974 2,05 Millionen t im Vergleich zu 0,02 Millionen t Flugbenzin. Auch Flugturbinenkraftstoff ist billiger als KfzBenzin, einmal weil auch auf Flugturbinenkraftstoff keine Mineralölsteuer erhoben wird, und zum anderen, weil Flugturbinenkraftstoff ebenso wie leichtes Heizöl im Gegensatz zu Benzinen zu den sogenannten Mitteldestillaten gehört, deren Preise durchweg unter denen für Benzine liegen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 22) : Welche konkrete Unterstützung und in welcher Größenordnung wird die Bundesregierung gemeinsam mit der Landesregierung von Baden-Württemberg leisten, um für die am härtesten betroffenen Arbeitnehmer bei Audi-NSU sowie den Gemeinden im Raum Heilbronn-Neckarsulm bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze durch ein Dringlichkeitsprogramm zu helfen? Bei der Beantwortung der Dringlichkeitsanfragen Ihrer Fraktion vom vergangenen Donnerstag hat Herr Minister Dr. Friderichs darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung die Prüfung konkreter Maßnahmen, die gemeinsam mit den betroffenen Ländern ergriffen werden sollen, noch nicht abgeschlossen hat. Die Entscheidung wird in der Sitzung des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" am 2. Mai 1975 fallen. Die Prüfung wird sich auf regionalpolitische, arbeitsmarktpolitische und infrastrukturelle Maßnahmen und Bonitätssicherungs-Uberlegungen für mittelständische Unternehmen sowie Arbeitnehmer mit langfristiger Verschuldung beziehen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 23 und 24) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung für die deutsche Fischwirtschaft einzuleiten, nachdem die in Brüssel beschlossenen Referenzpreise den Produktionskosten in der Bundesrepublik Deutschland nicht gerecht werden und der neue Umrechnungskurs von 3,578 DM je RE bei den Referenzpreisen eingesetzt wird? Welche Vorschläge hat die Bundesregierung im EG-Ministerrat gemacht, um die Kosten des EAGFL-Fonds in Brüssel bei der Bewältigung des Weinüberschusses zu senken, z. B. durch verstärkte Werbung für die Anhebung des Weinkonsums in der Europäischen Gemeinschaft? Zu Frage B 23: Ihre Anfrage bezieht sich offensichtlich auf die Referenzpreise für bestimmte gefrorene Fischereierzeugnisse, die in der Sitzung des Verwaltungsausschusses Fischwirtschaft am 7. April 1975 von den Dienststellen der EG-Kommission genannt wurden. Der formelle Beschluß der EG-Kommission über die erstmalige Festsetzung der neuen Referenzpreise dürfte in diesen Tagen erfolgen. Nach der EWG-Marktorganisation Fische ist die EG-Kommission befugt, für bestimmte gefrorene Fischereierzeugnisse Referenzpreise festzusetzen, und zwar jeweils auf der Grundlage derjenigen Referenzpreise, die für das zugehörige frische Erzeugnis gelten. Im vorliegenden Falle berücksichtigt die EG-Kommission zusätzlich die Kosten des Filetierens und des Frostens. Die Anwendung des „neuen Umrechnungskurses" entspricht den EWG-Bestimmungen. Nach den geltenden Vorschriften werden Referenzpreise festgesetzt, um Störungen aufgrund von Angeboten zu vermeiden, die von Drittländern zu außergewöhnlichen Preisen oder unter Bedingungen gemacht werden, welche die Stabilisierungsmaßnahmen der Marktorganisation (gemeinschaftlich festgesetzte Rücknahmepreise) gefährden. Es ist nicht vorgesehen, daß die für die gesamte Außengrenze der Gemeinschaft geltenden Referenzpreise die Kosten der einheimischen Produktion in jedem einzelnen Mitgliedstaat voll decken müssen. Da die neuen Referenzpreise noch nicht alle wichtigen gefrosteten Fischereierzeugnisse erfassen, unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der EG-Kommission, durch die Festsetzung weiterer Referenzpreise die Schutzwirkung zu verbessern. Auch andere Bemühungen des Ministerrates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die Seefischerei durch marktkonforme Maßnahmen vor Schäden zu bewahren, finden die Unterstützung der Bundesregierung. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 11811* Im nationalen Bereich trägt die Bundesregierung in Abstimmung mit den Küstenländern dafür Sorge, daß die vom Parlament für besondere Struktur- und Konsolidierungsbeihilfen zusätzlich zur Verfügung gestellten drei Millionen DM baldmöglich der deutschen Kutterfischerei zufließen. Darüber hinaus wird z. Z. von Bund und Ländern geprüft, welche gezielten Maßnahmen möglich sind, um zur Abwendung von Existenzgefährdungen bei einzelnen und bei Gruppen von Kutterfischern beizutragen. Zu Frage B 24: Die Bundesregierung tritt seit Jahren im EG-Ministerrat für eine Anbaubeschränkung und Qualitätsverbesserung beim Weinbau ein. Angesichts der guten Marktlage bis zum Jahre 1973 hatte diese Forderung allerdings keine Unterstützung bei den EG-Partnern gefunden. Auf der letzten Sitzung des Rates in Luxemburg am 15. April 1975 ist sich der Rat jedoch einig geworden, bis zum 1. August 1975 Maßnahmen zu beschließen, die der Überproduktion entgegenwirken sollen. Um die Kosten bei der Beseitigung der gegenwärtigen Überschußlage zu senken, trat die deutsche Delegation für einen niedrigen Ankaufspreis ein. Die übrigen Mitgliedstaaten sind dieser Forderung jedoch nicht gefolgt und einigten sich auf einen Preis, der nur geringfügig unter dem Preis der bisherigen Destillationsmaßnahme liegt. Die deutsche Delegation stimmte daher gegen den Vorschlag der Kommission. Werbemaßnahmen für die Anhebung des Weinkonsums in der Gemeinschaft wurde von einigen Mitgliedstaaten gefordert, aber in der Beratung nicht weiter verfolgt. Werbung ist im übrigen, nach dem heutigen Stand der Entwicklung in der Gemeinschaft, primär Angelegenheit der Mitgliedstaaten. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 25) : Treffen Meldungen zu, der Sowjetunion seien aus Beständen der Europäischen Gemeinschaft 30 Tonnen Rindfleisch zu einem subventionierten Preis geliefert worden, der sowohl unter dem Preis innerhalb der Europäischen Gemeinschaft als auch unter dem Weltmarktpreis liege, und ist — bejahendenfalls — wieder zu befürchten, daß die Sowjetunion nennenswerte Teile der Lieferung an Drittländer mit Gewinn weiter veräußern werde? Pressemeldungen, wonach Frankreich 30 000 t Rindfleisch nach Rußland liefern wird, wurden bisher nicht bestätigt. Eine besondere Genehmigung der Gemeinschaft ist hierfür jedoch nicht erforderlich, da die von der Gemeinschaft festgesetzten Abgabepreise und Erstattungen für Ausfuhren von Rindfleisch aus EG-Beständen in alle Drittländer gleich hoch sind. Die von der Europäischen Gemeinschaft für Drittlandsexporte von Rindfleisch festgesetzten Ausfuhrerstattungen richten sich nach dem Weltmarktpreis, der zur Zeit wesentlich unter dem Preisniveau der Gemeinschaft liegt. Da in der Sowjetunion ein größerer Fleischbedarf vorhanden ist, dürfte das Fleisch — sofern die Meldungen zutreffen — dort verbraucht werden. Aus deutschen Interventionsbeständen wurden seit Mai 1974 ca. 57 000 t Rindfleisch ausgelagert. Davon wurden 50 000 t verbilligt im Inland abgesetzt und lediglich 7 000 t in Drittländer, aber nicht in Ostblockstaaten, exportiert. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baack (SPD) (Drucksache 7/3534 Fragen B 26 und 27): Warum muß, um Bundesmittel für den Tierschutz zu erlangen, ein Zentralverband bestehen, und wäre eine Dezentralisierung für die vielfältigen Aufgaben auf dem Gebiet des Tierschutzes angezeigter? Wieviel konkurrierende Tierschutzorganisationen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage B 26: Auf Grund der Finanzverfassung kann der Bund nur bundeszentrale nichtstaatliche Organisationen fördern, die für das Bundesgebiet als Ganzes von Bedeutung sind. Für die Förderung auf regionaler Ebene (Länder- und Ortsebene) sind dagegen die Länder zuständig. Im vorliegenden Falle würde es auch nicht zur zweifellos erwünschten Effizienz einer finanziellen Förderung beitragen, wenn für diesen fachlich doch recht abgegrenzten Aufgabenbereich mehr als eine bundeszentrale Organisation Zuschüsse erhielte. Im Bundeshaushalt 1971 ist deshalb erstmalig als Empfänger des bis dahin dort für den Deutschen Tierschutzverband e. V. ausgebracht gewesenen Zuschusses „die noch zu bildende zentrale deutsche Tierschutzorganisation" eingesetzt und der Ansatz von 25 000,— DM bis zum Nachweis der Bildung dieser Organisation gesperrt worden (Deutscher Bundestag, 6. Wahlperiode, 9. Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 5. November 1970 — 27/11). Dieser Nachweis konnte — wie sich aus meiner Antwort zu Frage 2 im einzelnen ergibt — bisher noch nicht geführt werden. Auf meine Antwort zu der Frage des Herrn Bundestagsabgeordneten Dr. Evers — Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, 147. Sitzung vom 31. Januar 1975, S. 10237 sowie Drucksache 7/3135, Frage B 26 — darf ich in diesem Zusammenhang verweisen. Zu Frage B 27: Im Rahmen meiner zahlreichen Bemühungen, zwei auch international — im Europarat Straßburg als Beobachter — zugelassene Tierschutzorganisationen (Deutscher Tierschutzbund e. V. und Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierschutz e. V.) zur Bildung 11812* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 einer Zentralen Tierschutzorganisation anzuregen, habe ich vor einiger Zeit beide Verbände um notariell beglaubigte Zusammenstellungen der Zahl der ihnen angeschlossenen Tierschutzvereine, Mitglieder usw., aufgeschlüsselt nach Bundesländern, gebeten. Der Deutsche Tierschutzbund hat mir daraufhin notariell beglaubigt — mitgeteilt, daß bei ihm 449 Tierschutzvereine mit 162 000 Mitgliedern geführt werden. Ihm gehören ferner 6 Organisationen mit 314 762 Mitgliedern an. Nach meinen Unterlagen (Anschriftenverzeichnis des „Deutschen Tierschutzjahrbuches 1973", Stand: 31. Dezember 1972) existieren im Bundesgebiet derzeit 533 Tierschutzvereine (ohne Regionalzusammenschlüsse usw.). In der Bekanntmachung der Öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern vom 15. Januar 1974 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 16 vom 24. Januar 1974 — 3/74 —) ist der Deutsche Tierschutzbund e. V. mit 500 000 Mitgliedern und 500 angeschlossenen Organisationen aufgeführt. Die Angaben des Deutschen Tierschutzbundes decken sich praktisch mit diesen Zahlen. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierschutz e. V. hat -- nicht notariell beglaubigt — mitgeteilt, daß sie sämtliche Tierschutzvereine in der Bundesrepublik Deutschland betreue. Diese Organisation fügt einen Tätigkeitsbericht für das Jahr 1973 bei, der im wesentlichen über Verteilung von Werbe- und Aufklärungsmaterial sowie über die Teilnahme an Sitzungen usw. Auskunft gibt. Angaben über Mitgliederzahlen sind nicht enthalten. Neben diesen Organisationen treten weitere Tierschutzvereinigungen auf, über deren Größe, Wirkungsspektrum und Mitgliederzahl mir Angaben im einzelnen nicht zur Verfügung stehen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 28) : Gedenkt die Bundesregierung, den Arbeitslosen durch eine Änderung des Dritten Vermögensbildungsgesetzes die Vorteile des 624-DM-Gesetzes, das heute nur bei bestehenden Arbeitsverträgen anwendbar ist, durch Vorlage einer entsprechenden Gesetzesnovellierung zu erhalten? Das Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer setzt nach seiner ganzen Konzeption das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus. Damit sollen die im aktiven Erwerbsleben stehenden Arbeitnehmer durch eine an das Arbeitsverhältnis anknüpfende vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers am volkswirtschaftlichen Vermögenszuwachs beteiligt werden. Hierbei muß berücksichtigt werden, daß auf Grund des Dritten Vermögensbildungsgesetzes seit dem 1. Januar 1971 auch die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt sind. Sie sind daher auch bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes mit zugrunde zu legen. Eine zusätzliche Zahlung vermögenswirksamer Leistungen an Bezieher von Arbeitslosengeld würde eine doppelte Berücksichtigung der vermögenswirksam angelegten Teile des Arbeitsentgelts bei der Bemessung dieser Leistungen bedeuten. Sie kann daher auch aus diesem Grunde nicht in Betracht kommen. Es ist nach diesem Gesetz nicht eine Aufgabe der Versichertengemeinschaft oder des Bundes, anstelle des Arbeitgebers über die Leistungen zum Lebensunterhalt hinaus auch Leistungen zur Vermögensbildung zu finanzieren. Das könnte außerdem präjudizierende Wirkungen für andere Bereiche haben. Im Regelfall kann dennoch der größte Teil der Arbeitslosen die Vorteile des Dritten Vermögensbildungsgesetzes in Anspruch nehmen. Wenn die Arbeitslosigkeit nicht wesentlich länger als ein Jahr dauert, können vorher aus dem Arbeitsentgelt bis zu 624 DM vermögenswirksam angelegt und in dem neuen Arbeitsverhältnis später wieder der volle Betrag ausgeschöpft werden. Dies beruht darauf, daß es sich bei dem Betrag von 624 DM um einen Jahresbetrag handelt. Im übrigen können Arbeitslose während der Arbeitslosigkeit die allgemeinen Sparförderungsgesetze in Anspruch nehmen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der augenblicklichen landwirtschaftlichen Witwen-Altersgeldversorgung für die Familien verstorbener Pächter landwirtschaftlicher Betriebe keine Altersversorgung besteht, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese soziale Ungerechtigkeit zu beseitigen? In der Altershilfe für Landwirte erhalten Witwen landwirtschaftlicher Unternehmer Altersgeld, wenn der verstorbene Ehegatte bereits Anspruch auf Altersgeld oder vorzeitiges Altersgeld hatte und die Ehe vor Vollendung des 65. Lebensjahres geschlossen war. Bestand noch kein Altersgeldanspruch des verstorbenen Ehegatten, so hat die Witwe — abgesehen von bestimmten beitragsrechtlichen Voraussetzungen, zu deren Erfüllung sie durch eigene Beitragsleistung beitragen kann — Anspruch auf Altersgeld, wenn sie das 60. Lebenjahr vollendet hat oder auf vorzeitiges Altersgeld, wenn sie erwerbsunfähig ist. Diese auf die besonderen Verhältnisse in der Landwirtschaft ausgerichtete Regelung der Witwenaltersgelder ist keine Regelung, die nur für Witwen von landwirtschaftlichen Unternehmern gilt, die Eigentümer ihres Betriebes waren. Sie gilt in gleichem Maße für Witwen von landwirtschaftlichen Unternehmern, die als Pächter einen Betrieb geführt haben. Ergänzend darf ich noch darauf hinweisen, daß das 18. Rentenanpassungsgesetz eine Waisengeldregelung in der Altershilfe für Landwirte neu einführt. Mit dieser Regelung wird in dem uns allen bekannten Problemkreis einer besseren sozialen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 11813* Absicherung jüngerer Witwen gezielt geholfen. Soziale Härtefälle können nach meiner Ansicht durch diese Leistung und die Neugestaltung des Familienlastenausgleich (Kindergeld) gemildert werden. Auch die Gewährung des Waisengeldes erfolgt unabhängig davon, ob der verstorbene landwirtschaftliche Unternehmer Eigentümer oder Pächter seines Betriebes war. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 30) : Wann will die Bundesregierung das Babyjahr in der Rentenversicherung einführen? Nachdem auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion im 6. Deutschen Bundestag bei den Beratungen des Rentenreformgesetzes die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung über die Einführung eines sogenannten Babyjahres in der gesetzlichen Rentenversicherung ersatzlos gestrichen worden ist, kann die von Ihnen angesprochene Frage nur im Rahmen einer Gesamtkonzeption für eine eigenständige soziale Sicherung der Frau gelöst werden. Durch die Öffnung der Rentenversicherung für alle nicht erwerbstätigen Frauen und die Einführung der Rente nach Mindesteinkommen im Jahre 1972 sowie den im Rahmen des Entwurfs eines Ersten Eherechtsreformgesetzes vorgesehenen Versorgungsausgleich für geschiedene Ehegatten sind bereits erste gewichtige Schritte in Richtung auf das Ziel einer eigenständigen sozialen Sicherung der Frau getan worden. Die Bundesregierung wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auch weiterhin alles tun, um die soziale Sicherung der Frau in der Rentenversicherung den zeitgemäßen Verhältnissen entsprechend anzupassen. Bei dem weiteren Ausbau der eigenständigen sozialen Sicherung der Frau wird u. a. auch geprüft werden müssen, ob und wie ein Ausgleich für Versicherungslücken geschaffen werden kann, die bei Versicherten infolge der Pflege und Erziehung kleiner Kinder entstanden sind. Allerdings hat sich bei den bisherigen Untersuchungen gezeigt, daß alle Maßnahmen in diesem Zusammenhang zu erheblichen finanziellen Mehraufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung führen. Wenn die finanziellen Möglichkeiten einen Ausgleich für die durch die Kindererziehung entstehenden Fehlzeiten in der Rentenversicherung zulassen sollten, würde die Bundesregierung eine solche Maßnahme durchaus als einen sachgerechten Schritt zur Verbesserung der Stellung der Frau in der Rentenversicherung befürworten. Ob und zu welchem Zeitpunkt ein solcher Schritt vollzogen werden kann, hängt von der weiteren finanziellen Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 31 und 32) : Inwiefern führt die Aufstellung der Panzerbrigade 28 in Dornstadt bei Ulm /Donau zu einer unabweisbar notwendigen Ausweitung des bestehenden Panzerübungsgeländes auf den Gemarkungen Dornstadt-Bollingen, Ulm-Mähringen und Ulm-Lehr, und wie gedenkt die Bundeswehr, einer untragbaren Vergrößerung der heute schon starken Lärmbelästigungen durch Panzerübungen vorzubeugen? Inwieweit denkt das Bundesverteidigungsministerium an eine Verlegung des Übungsplatzes Dornstadt in ein weniger dicht besiedeltes Gebiet? Der Standortübungsplatz Ulm /Dornstadt wird von allen Truppenteilen des Standortes Ulm genutzt. Er hat jedoch z. Z. nur 50 % der erforderlichen SollGröße, d. h., von den erforderlichen 500 ha sind nur 254 ha vorhanden. Die Erweiterung des Standortübungsplatzes auf die Soll-Größe wurde bereits vor Aufstellungsbeginn der Panzerbrigade 28 geplant. Durch die Neuaufstellung der Panzerbrigade treten nur unwesentliche Planungsänderungen ein. Sie können versichert sein, daß alle vertretbaren Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Lärmbelästigung in Maßen zu halten. Eine Verlegung des Standortübungsplatzes ist nicht möglich, da in zumutbarer Entfernung von der Rommel-Kaserne ausreichendes Gelände zur Errichtung eines Übungsplatzes nicht zur Verfügung steht. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache 7/3534 Fragen B 33 und 34) : Wie weit ist das Planfeststellungsverfahren gediehen, mit dem eine Autobahnspange von Regensburg über östlich Landshut und eine Einleitung in die Inntal-Autobahn geschaffen werden sollen, um sicherzustellen, daß der übermäßig starke Urlaubsverkehr im Großraum München entlastet wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der jährlich mehrfach stoßweise einsetzende Urlaubsverkehr nach dem Süden und Südosten Europas zweckmäßig über die Autobahn Nürnberg—Regensburg geführt und westlich von Regensburg aufgespalten wird in Italienverkehr über die Autobahn Regensburg—Landshut—Inntal und in Urlaubsverkehr Richtung Südosten über die Autobahn Regensburg—Passau? Die Bundesregierung ist seit langem bemüht, den Großraum München vom starken Urlaubsverkehr zu entlasten. Als ein entscheidendes Ergebnis dieser Bemühungen ist der Bau des Ostabschnittes des Äußeren Fernstraßenringes München anzusehen, der noch im Jahre 1975 dem Verkehr zur Verfügung stehen wird. Neuere Überlegungen zur weiteren Entlastung des Großraumes München zielen darauf, eine Linie vorzusehen, die von Regensburg über den Raum Landshut führt und bei Rosenheim in die Inntalautobahn einmündet. Im Rahmen der Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen wird zur Zeit 11814* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 untersucht, ob diese Neubaustrecke in der Dringlichkeit angehoben werden kann. Die Frage nach der Führung des Urlaubsverkehrs nach dem Süden und Südosten Europas wird dabei entsprechend berücksichtigt. Ein Planfeststellungsverfahren für die Autobahnstrecke Regensburg—Rosenheim kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht vor dem Abschluß der Überarbeitung des Bedarfsplanes eingeleitet werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 35) : Ist der Bundesregierung die Gründung des „Soldaten- und Reservistenkomitees" (SRK) in Heidelberg unter kommunistischer Schirmherrschaft bekannt, welche Absichten hat dieses Komitee bisher gezeigt, und welche Zielsetzungen verfolgt es? Der Bundesregierung ist die Gründung des Soldaten- und Reservisten-Komitees (SRK) in Heidelberg bekannt. Das SRK ist eine Gründung des Kommunistischen Bundes Westdeutschland (KBW). Es verfolgt die Absicht, im Sinne des KBW weite Bevölkerungskreise für den „anti-militaristischen Kampf" innerhalb und außerhalb der Bundeswehr zu mobilisieren. Zielsetzung dieses Kampfes ist nach eigenen Angaben des KBW die sogenannte allgemeine Volksbewaffnung zur Durchführung der bewaffneten sozialistischen Revolution. Hierzu soll das SRK als Hilfsorganisation dienen. Bei den ca. 60 Teilnehmern an der „Gründungsversammlung" am 31. Januar 1975 handelte es sich überwiegend um Angehörige des studentischen Bereiches der Universität Heidelberg — davon waren etwa ein Drittel Frauen. Inzwischen wird über ein starkes Nachlassen der Beteiligung berichtet. Die verbleibenden Teilnehmer gehören weitgehend der „Kommunistischen Hochschulgruppe" (KHG) an, Soldaten und Reservisten sind kaum beteiligt. Eine Sicherheitsgefährdung der Bundeswehr durch diese neue Gruppierung ist bisher nicht eingetreten. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 36 und 37) : Wieweit sind die Arbeiten des NATO-Komitees für Aufgaben der modernen Gesellschaft „CCMS" seit 1972 auf dem Gebiet der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen gediehen? Welchen derzeitigen Entwicklungsstand hat das von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des genannten NATO-Komitees 1972 übernommenen Projekts der Bewertung und Einführung automatisierter Verfahren und eines Vielphasensystems in der Sozialmedizin, durch das der Gesundheitsschutz und die Gesundheitsversorgung verbessert und zugleich diese Zweige der Sozialmedizin mit der Therapie kombiniert werden sollen? Zu Frage B 36: Bei dem sogenannten „Umweltausschuß" der NATO (Committee on the Challenges of Modern Society — CCMS) haben die USA eine Leitstudie eingeführt unter der Bezeichnung „Fortschrittliche Systeme gesundheitlicher Versorgung" (Advanced Health Care Delivery Systems). Diese Leitstudie gliedert sich in vier Teilstudien, darunter eine, unter der Federführung von Kanada, zum Thema „Systematische (kritische) Bewertung von Gesundheitsdiensten" (Systematic Assessment of Health Services). Dabei ging es nicht um die Kostenentwicklung des Gesundheitswesens schlechthin, sondern um eine „Überwachung" (Surveillance Methodology) von Kosten und Nutzen ärztlicher Leistungen. Diese Teilstudie ist abgeschlossen. Die USA wollen den Schlußbericht der nächsten Plenarsitzung des „Umweltausschusses" im Herbst des Jahres vorlegen. Zu Frage B 37: Im Rahmen der Leitstudie „Fortschrittliche Systeme gesundheitlicher Versorgung" hat die Bundesrepublik Deutschland die Federführung übernommen für eine Teilstudie „Organisierte ambulante Gesundheitsdienste" (Organized Ambulatory Health Services). Die Fragestellung bezog sich auf die Prüfung der technischen Möglichkeiten, der Leistungsfähigkeit und der Grenzen sowie des Verhältnisses von Kosten und Nutzen systematischer Reihenuntersuchungen. Die Studie ist abgeschlossen. Die USA wollen auch diesen Schlußbericht der nächsten Plenarsitzung des „Umweltausschusses" im Herbst des Jahres vorlegen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/3534 Frage B 38) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Schätzung des ADAC, daß jährlich etwa 300 000 verkehrsunsichere Lastkraftwagen in die Bundesrepublik Deutschland einfahren, und — wenn diese Angaben den Tatsachen entsprechen — welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Mißstand zu unternehmen? Die Bundesregierung kann die Zahlen nicht bestätigen, da die Überwachung des Straßenverkehrs Angelegenheit der Bundesländer ist. Auch ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob ausländische Lastkraftwagen wegen technischer Mängel an Verkehrsunfällen unverhältnismäßig hoch beteiligt sind. Aus der genannten ADAC-Schätzung ist nicht zu ersehen, wie die Zahl von „300 000 verkehrsunsicheren Auslands-Lkw allein in Bayern" ermittelt und begründet wird. Auch führt die Schätzung als Haupt- ursache „Übermüdung ausländischer Lkw-Fahrer infolge zu langer Lenkzeiten" sowie „Geschwindigkeitsüberschreitungen infolge Akkordlohn-Fahrens" an. Diese Unfallursachen, die ausschließlich im Verhalten des Kraftfahrzeugführers begründet sind, haben jedoch nichts mit dem technischen Zustand des Fahrzeugs oder mit technischen Mängeln zu tun. Für die vom ADAC aufgestellte Behauptung, „ausländische Lkw sind oft verkehrsunsicher, weil es in den Zulassungsländern keine dem deutschen TÜV vergleichbare Einrichtung gibt", fehlt in der beigezogenen Schätzung jeglicher Anhaltspunkt. Den zuständigen Organen der Bundesländer obliegt es, gegen einfahrende ausländische Kraftfahrzeuge einzuschreiten, wenn deren verkehrssicherer Zustand zu Zweifeln Anlaß gibt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Länder ihrer Verantwortung nach Kräften nachkommen. Im Bereich der Mitgliedstaaten der EG läßt die von der EG-Kommission vorgeschlagene Harmonisierung der Vorschriften über die technische Fahrzeugüberwachung eine weitere Hebung der Verkehrssicherheit erwarten. Die Bundesregierung unterstützt deshalb diese Bemühungen nachhaltig und hat sich in dem zuständigen Ausschuß des Ministerrates für eine rasche Verabschiedung der EG-Richtlinie eingesetzt. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/3534 Fragen B 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß vor allem in ländlichen Regionen, z. B. im Arbeitsamtsgericht Weiden in der Oberpfalz, Verkäuferinnen nur deshalb schwierig bzw. überhaupt nicht an entsprechende Arbeitsplätze zu vermitteln sind, weil nach Arbeitsschluß um 18 Uhr keinerlei zumutbare öffentliche Verkehrsverbindungen in entsprechende Ortschaften mehr bestehen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Personenbeförderern über die zuständige Verwaltungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz in Abstimmung mit den Arbeitsämtern Auflagen für die Fahrplangestaltung zu erteilen, die Schwierigkeiten dieser Art bei der Vermittlung von Arbeitnehmern vermeiden? Zu Frage B 39: Der Bundesregierung ist der von Ihnen in Ihrer ersten Frage geschilderte Sachverhalt nicht bekannt. Zu Frage B 40: Nach dem Personenbeförderungsgesetz sind Fahrplanangelegenheiten des Omnibus-Linienverkehrs Sache der Verkehrsbehörden der Bundesländer. Die Bundesregierung hat daher keine Möglichkeit, Auflagen für die Fahrplangestaltung zu erteilen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/3534 Frage B 41) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Sanitäranlagen auf der Autobahnraststätte Helmstedt in Richtung Berlin dem gestiegenen Verkehrsaufkommen und den Anforderungen der Hygiene gerecht werden, und — falls dies nicht der Fall ist — was beabsichtigt die Bundesautobahnverwaltung zu tun, um diese Verhältnisse zu ändern? Die Größe der Toilettenanlagen von Autobahn-Raststätten richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der Sitzplätze, die der Bemessung einer Raststätte zugrunde liegt, zuzüglich einer Reserve von etwa 100 %. Hiernach stehen in der Raststätte Helmstedt ausreichende Toilettenanlagen zur Verfügung. Im Hinblick auf den erwarteten Verkehrszuwachs auf der Bundesautobahn Berlin–Hannover ist in ca. 3 km Entfernung von der Autobahn-Raststätte Helmstedt eine weitere Raststätte (Autobahn-Raststätte Waldkater) neu errichtet und im Jahr 1974 dem Verkehr übergeben worden. Diese Raststätte verfügt über eine mehr als doppelt so hohe Kapazität im sanitären Bereich als die Autobahn-Raststätte Helmstedt. Damit stehen im Bereich Helmstedt für das gegenwärtige Verkehrsaufkommen ausreichend bemessene Toilettenanlagen zur Verfügung. Die weitere Verkehrsentwicklung wird aufmerksam verfolgt, um beizeiten die erforderlichen Vorkehrungen zur Vermeidung von Engpässen im sanitären Bereich treffen zu können. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksachen 7/3534 Fragen B 42 und 43) : In welchem Umfang sind ausländische Lastkraftwagen an Verkehrsunfällen in der Bundesrepublik Deutschland beteiligt, und was kann die Bundesregierung gegebenenfalls tun, damit ausländische Lastkraftwagen in Zukunft nicht unverhältnismäßig hoch an Verkehrsunfällen beteiligt sind? Ist es richtig, daß — wie die Zeitschrift „test" in ihrer AprilAusgabe 1975 schreibt — bei Sicherheitsgurten „die ECE-Norm in einigen nicht unwesentlichen Punkten von den deutschen Zulassungsbestimmungen abweicht", und was beabsichtigt die Bundesregierung dagegen zu tun? Zu Frage B 42: Die Bundesregierung verfügt nicht über Unterlagen, aus denen sich schließen läßt, daß ausländische Lastkraftwagen an Verkehrsunfällen im Bundesgebiet unverhältnismäßig hoch beteiligt sind. Soweit Unfälle dadurch eintreten, daß ausländische Fahrer die vorgeschriebenen Lenkzeitbegrenzungen, Ruhezeiten und Geschwindigkeitsgrenzen nicht einhalten, wird die Bundesregierung im Rahmen der ihr zustehenden Kompetenzen auf die Bundesländer einzirken, die notwendigen Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus wird sie ihre Bemühungen darauf hinrichten, die bestehenden internationalen Vorschriften über Lenkzeitbegrenzungen und Ruhezeiten noch zu ergänzen. Sie wird insbesondere auf ein Verbot drängen, das eine Bezahlung der Mitglieder des Fahrpersonals nach zurückgelegter Wegstrecke und beförderter Gütermenge untersagt (Akkordlohnverbot). 11816* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 Zu Frage B 43: Es ist richtig, daß die ECE-Regelung Nr. 16 über „Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Sicherheitsgurte für erwachsene Personen in Kraftfahrzeugen" und die seit 1960 bestehenden nationalen „Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22 a StVZO" Nr. 26, Sicherheitsgurte, voneinander abweichen. Die „Technischen Anforderungen" sehen eine statische Prüfung des Sicherheitsgurtes vor, wohingegen der Gurt nach der ECE-Regelung dynamisch geprüft wird. Anfang 1961, als die Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 25 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für Sicherheitsgurte eingeführt wurde, lagen noch keine ausreichenden Erkenntnisse über dynamische Prüfverfahren vor; deshalb wurde ein statisches Prüfverfahren entwickelt. In der Praxis haben sich keine Nachteile in der Schutzwirkung statisch geprüfter Sicherheitsgurte ergeben, obgleich ein dynamisches Prüfverfahren wirklichkeitsnäher ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt seit 1973 auch Bauartgenehmigungen für ECE-geprüfte Sicherheitsgurte; dies geht aus den Ausführungen der Zeitschrift TEST vom April 1975 nicht klar hervor und kann zu Mißverständnissen Anlaß geben. Die Gurthersteller haben folglich die Wahl zwischen den „Technischen Anforderungen" und der ECE-Regelung Nr. 16. Nicht gefordert wird, daß ein Gurttyp beide Prüfbestimmungen erfüllen muß. Aufgrund von Handelsvorteilen — die ECE-Regelung wird außer in der Bundesrepublik in mehreren anderen Ländern angewandt lassen die Hersteller ihre Gurte fast nur noch nach der ECERegelung prüfen. In absehbarer Zeit sollen daher die nationalen „Technischen Anforderungen" für Sicherheitsgurte außer Kraft gesetzt werden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 44 und 45) : Hält die Bundesregierung an dem Plan einer S-Bahn-Strecke Frankfurt /Hauptbahnhof — Frankfurt/ Flughafen — Mainz — Ingelheim — Bingen fest, und bis wann ist mit der Inbetriebnahme der genannten Streckenabschnitte zu rechnen? Erfordert die Verzögerung des Baus der Entlastungsstrecke Groß Gerau—Köln den Bau eines weiteren Bundesbahngeleises zwischen Mainz und Bingen, um die infolge Überlastung dieser Strecke auftretenden Verzögerungen der Nahverkehrszüge zukünftig zu verhindern, und bis wann könnte gegebenenfalls mit der Fertigstellung gerechnet werden? Nach den Terminplanungen der Deutschen Bundesbahn (DB) soll auf dem Streckenabschnitt Frankfurt Hbf-Frankfurt-Flughafen-Mainz der S-Bahnbetrieb 1978 im Mischbetrieb mit dem übrigen Eisenbahnverkehr auf den vorhandenen Gleisen aufgenommen werden. Der Ausbau einer S-Bahn von Mainz nach Bingen ist in den Finanzplanungen der Bundesregierung bis 1985 nicht enthalten. Ein Antrag für den Bau einer S-Bahn nach Bingen liegt mir im übrigen nicht vor. Ein Termin für die Inbetriebnahme kann folglich nicht genannt werden. Für die Verbesserung der Verbindung KölnRhein /Main werden z. Z. Alternativen zu dem Trassierungsvorschlag der DB untersucht. Diese Untersuchungen werden noch längere Zeit in Anspruch nehmen, so daß kurzfristig mit einer Entlastung des von Ihnen angesprochenen Streckenabschnittes nicht gerechnet werden kann.. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 46) : Wie weit sind die Untersuchungen und Überlegungen bezüglich des weiteren Schicksals der Bahnstrecke Traunstein—Waging bereits fortgeschritten, und wann kann mit der im Juni 1974 seitens des Bundesverkehrsministeriums zugesagten endgültigen Stellungnahme gerechnet werden? Die Deutsche Bundesbahn hat aufgrund des Ergebnisses der innerbetrieblichen Untersuchung das Verfahren für die dauernde Einstellung des Gesamtbetriebes der Strecke Traunstein-Waging am 27. Februar 1975 eingeleitet und der obersten Landes-Verkehrsbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Eine Aussage über den Ausgang des Stillegungsverfahrens läßt sich daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht treffen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 47 und 48) : Trifft es zu, daß im Raum Dossenheim (Rhein-Neckar-Kreis), nachdem der Rhein-Neckar-Schnellweg gebaut wurde, nunmehr eine Neutrassierung der B 3 in wertvollem Gartengelände erfolgt, und welche Gründe sind dafür maßgebend? Trifft es zu, daß zur Zeit Versuche mit farbigen Straßenmarkierungen in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden, und welche Ergebnisse liegen vor? Zu Frage B 47: Soweit der Bundesregierung bekannt ist, soll im Raum Dossenheim (Rhein-Neckar-Kreis) ein neuer Zubringer zur Autobahn Heidelberg-Darmstadt durch wertvolles Gartengelände geplant werden. Es handelt sich hierbei um den Autobahnzubringer Heidelberg-Nord. Dieser Autobahnzubringer Heidelberg-Nord ist nicht Bestandteil des Bedarfsplans für den Ausbau der Bundesfernstraßen und somit nicht Sache des Bundes. Es ist beabsichtigt, ihn als Landesstraße zu Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 11817* bauen. Die entsprechenden Planungen werden daher von der Landesstraßenbauverwaltung in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Zu Frage B 48: Der Bundesminister für Verkehr hat keine Versuche mit farbigen Straßenmarkierungen angeordnet. Es ist auch nichts darüber bekannt, daß solche Versuche in der Bundesrepublik Deutschland von anderen Stellen durchgeführt werden. Das Aufbringen farbiger Fahrbahnmarkierungen — mit Ausnahme gelber Markierungen für temporäre Maßnahmen — steht auch im Widerspruch zur Straßenverkehrs-Ordnung. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 49 und 50) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die zur Zeit geltende Straßenverkehrs-Ordnung zahlreiche Bäder und Kurorte daran hindert, Großparkplätze zur Entlastung der Straßen und Parkplätze auszubauen, weil von den meisten Behörden die „zumutbare Entfernung" vom Parkplatz zum Wohnbereich in Zweifel gezogen wird? Ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu ändern, daß — ähnlich den Bestimmungen für die Insel Helgoland — auch für die übrigen Nordseeinseln Sonderregelungen angeordnet werden, die den Ausbau von Großparkplätzen am Rande der Wohngebiete ermöglichen, damit die Parkplätze in den Wohngebieten zu Tagesparkplätzen erklärt werden können und dadurch für die Gäste eine ungestörte Nachtruhe sichergestellt wird? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) hindert Bade- und Kurorte nicht, Großparkplätze auszubauen. Die StVO enthält keine Vorschriften über Entfernungen vom Parkplatz zum Wohnbereich. Durch § 50 StVO ist auf der Insel Helgoland der Kraftfahrzeugverkehr verboten. Damit entfällt dort die Anlage von Großparkplätzen. Im übrigen wird auf § 45 Abs. 1 StVO und auf die „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Nachtruhe" vom 29. Mai 1974, abgedruckt im Verkehrsblatt 1974, S. 363, verwiesen. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen werden nicht für erforderlich gehalten. Für Sonderregelungen auf den Nordseeinseln ist das Land Niedersachsen zuständig. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3534 Frage B 51) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach der abgeschlossenen gebietlichen Neugliederung eine entsprechende Kennzeichnung der Abfahrt für Flörsheim und Weilbach unterblieben ist, obwohl zum gleichen Zeitpunkt auf der Autobahn Wiesbaden—Frankfurt zahlreiche kostenintensive Neubeschilderungen vorgenommen worden sind? Soweit der Bundesregierung bekannt ist, tritt die Neugliederung des Main-Taunus-Kreises, von der auch die früheren Gemeinden Flörsheim und Weil-bach betroffen sind, erst am 1. Januar 1977 in Kraft. Eine eventuelle Umbeschilderung kann in diesem Zusammenhang daher frühestens zum 1. Januar 1977 erfolgen. Diese Frage steht in keinem Zusammenhang mit den auf der Autobahn Wiesbaden–Frankfurt vorgenommenen Neubeschilderungen. Diese sind nicht vom Bundesverkehrsministerium veranlaßt worden. Soweit mir bekannt ist, sind die Neubeschilderungen auf Anweisung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Technik erfolgt, da die bisherigen Verkehrsschilder keine ausreichende Nachtsichtbarkeit aufwiesen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 52) : Kann bei der Neuorganisation der Postverwaltung damit gerechnet werden, daß zur Stärkung des nordostbayerischen Grenzraumes das Betriebsamt der Post zwar in Marktredwitz, das Verwaltungsamt aber in Tirschenreuth eingerichtet werden? Die Aufgabenstellung der Postämter erfordert, daß die betriebsbedingten Verwaltungsaufgaben in enger Verbindung mit dem Betrieb durchgeführt werden. Dazu müssen die Verwaltungsstellen bei dem Postamt liegen, das zugleich betrieblicher Schwerpunkt für die postalischen Versorgungsaufgaben ist. Es wäre deshalb nach betriebs- und verwaltungsorganisatorischen Grundsätzen und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu vertreten, wenn die Betriebsaufgaben für die Versorgung des Bereichs Marktredwitz–Tirschenreuth in Marktredwitz und die Verwaltungsaufgaben in Tirschenreuth wahrgenommen würden, räumlich von dem Betrieb getrennt, aus dem sie sich ergeben. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 53) : Was wird die Bundesregierung über verbale Proteste hinaus auf die jüngsten widerrechtlichen Terrorurteile des gelenkten Ostberliner Justizapparats gegen Menschen, die vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen und anderen dazu verhelfen wollen, hin unternehmen? Die Bundesregierung hat ihre Auffassung zu Urteilen der hier vorliegenden Art mehrfach dargelegt und wird sie gegebenenfalls auch erneut bekräftigen. Unabhängig von diesen offiziellen Hinweisen auf den Rechtsstandpunkt der Bundesregierung gibt es — wie Ihnen bekannt sein dürfte — seit Jahren 11818* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 sehr wirkungsvolle Hilfsmaßnahmen zugunsten politischer Häftlinge in der DDR. Daher wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer besonderen Bemühungen alle ihr geeignet erscheinenden Maßnahmen ergreifen, um den jeweils Betroffenen zu helfen. Eine öffentliche Erörterung dieser besonderen Hilfsmöglichkeiten sollte allerdings — der ständigen Übung aller mit diesen Problemen befaßten Bundesregierungen folgend — gerade im Interesse der Inhaftierten besser vermieden werden. Anlage 48 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/3534 Fragen B 54 und 55) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Einrichtung eines Land-Not-Frequenzbandes für ein automatisches, drahtloses Rettungssignalsystem alle z. Z. in Betrieb oder in Vorbereitung befindlichen Kommunikationssysteme zur Organisation von Hilfeleistungen in seiner Effizienz weit übertreffen kann und nicht nur in Krisen- und Katastrophenfällen, sondern auch im Straßenverkehr geeignet ist, wirksame Unfallhilfe zu gewährleisten? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um einen entsprechenden Vorschlag, der dem zuständigen Bundesministerium vor zwei Jahren unterbreitet worden ist, in die Tat umzusetzen? Der Gedanke, im Bereich des Notmeldewesens Funksysteme einzusetzen, wird seit längerer Zeit im In- und Ausland erörtert. Dabei wird unter anderem die Auffassung vertreten, daß die erforderlichen Teilnehmergeräte derart teuer sein würden, daß letztlich nur ein kleiner Kreis finanziell Privilegierter sich an einem solchen System beteiligen könne. Dieser Einwand erscheint jedoch angesichts des raschen technischen Fortschritts auf dem Gebiet der Elektronik, vor allem durch die Entwicklung der Großintegration von Halbleiterbauelementen, für die nähere Zukunft nicht mehr zwingend. Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat sich daher im Benehmen mit den beteiligten Ressorts entschlossen, eine eingehende Untersuchung in Auftrag zu geben, die eine Analyse verschiedener Konzepte für ein drahtloses Notmeldesystem zum Ziel hat. Diese Studie, die Ende 1975 abgeschlossen sein wird, soll konkrete Aussagen darüber ermöglichen, welche praktischen Vorteile ein solches Funksystem verspricht und auf welche Weise es gegebenenfalls in die bestehende fern-melde- und sicherheitstechnische Infrastruktur eingeordnet werden könnte. Anlage 49 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Fragen B 56 und 57) : Welches sind die Gründe für den Abbruch der Gespräche über eine Forschungsaktion mit Rumänien durch die rumänische Regierung? Ist die Bundesregierung bereit, dem „Institut für Deutsche Sprache", das — wie durch seinen Präsidenten auf der Jahrestagung in Mannheim mitgeteilt wurde — nicht in der Lage ist, vorhandene Programmsysteme und Textdokumentationen fortzuführen, die seit Jahren beantragten Planstellen zu bewilligen, damit die Bundesrepublik Deutschland nicht zu einem „Entwicklungsland der Lexikographie" wird? Zu Frage B 56: 1. Die Zusammenarbeit mit Rumänien auf dem Gebiet der Tribologie soll von deutschen und rumänischen Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Bei den Vertragsverhandlungen wurde Einigkeit darüber erzielt, daß sämtliche an der Zusammenarbeit beteiligten Einrichtungen, darunter auch die Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin, in einen Bleichlautenden Briefwechsel aufgenommen werden sollten. Obgleich die rumänische Seite das Einverständnis des Ministerrats zu diesem Verhandlungsergebnis mitgeteilt hatte, wurde während des Besuchs einer deutschen Delegation unter Leitung von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Hauff ein neuer, nicht abgestimmter Entwurf für den Briefwechsel vorgelegt, der nicht unterzeichnet werden konnte. 2. Die Gespräche über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Tribologie sind nicht abgebrochen, sondern werden auf diplomatischem Wege weitergeführt. Zu Frage B 57: Die Bundesregierung verhält sich gegenüber Anforderungen nach Personalvermehrungen restriktiv. Sie sieht keine Veranlassung, davon beim Institut für Deutsche Sprache eine Ausnahme zu machen. Anlage 50 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3534 Frage B 58) : Ist es mit der Zweckbestimmung bei der Vergabe von Haushaltsmitteln an die Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung vereinbar, wenn diese an Herrn Eckehard Krippendorff einen Betrag von 60 300 DM für ein Projekt der Friedensforschung zukommen ließ (italienische Außenpolitik in Afrika unter den Mitte-Links-Regierungen), obwohl Krippendorff in der „Zeit" Nr. 17, vom 26. April 1968, als Exponent der Außerparlamentarischen Opposition vorgestellt wird und er dies erläuterte, indem er erklärte, „Gewalt gegen ein spezifisches Objekt wie den Springer-Verlag, und zwar Gewalt in Form von Sachbeschädigungen, um des demonstrativen Effektes willen, halte ich prinzipiell nach wie vor für notwendig und gerechtfertigt; ohne diese Ausschreitungen wäre es uns nicht möglich gewesen, der Offentlichkeit den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Springerscher Hetzkampagne und dem Mordanschlag auf Rudi Dutschke aufzuzeigen."? Die Zweckbestimmung der der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung (DGFK) zugewendeten Haushaltsmittel verlangt von der DGFK nicht, daß sie die Förderung von Forschungsvorhaben von der Überprüfung einzelner politischer Äußerungen ihrer Antragsteller abhängig macht. Im Rahmen der Selbstverwaltung hat die DGFK selbstverantwortlich die wissenschaftliche Qualität des Antrages zu prüfen und dabei die verfassungsmäßig garantierte Freiheit von Forschung und Lehre zu wahren. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatsekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Lüdemann (FDP) (Drucksache 7/3534 Fragen B 60 und 61): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Beteiligung an der Fortschreibung und Konkretisierung des Bildungsgesamtplans (Stufen- und Teilpläne) ein besonderes Schwergewicht auf die Einrichtung von Ganztagsschulen — möglichst im Rahmen von Gesamtschulen — zu legen? Wieviel als Ganztagsschulen ausgebaute Gesamtschulen werden im Rahmen des Modellversuchsprogramms aus Haushaltsmitteln des Bundes gefördert? Zu Frage B 60: Die Bundesregierung betrachtet als Rahmen für die Entwicklung von Ganztagseinrichtungen die entsprechenden Beschlüsse im Bildungsgesamtplan und deren Fortentwicklung im mittelfristigen Stufenplan für das Bildungswesen bis zum Jahr 1978. Im Hinblick auf regionale Ausbaupläne führt der Bildungsgesamtplan aus: „ ... daß die bestehenden Schulen nur allmählich zu Ganztagsschulen bzw. Schulen mit Tagesheimeinrichtungen umgewandelt werden können. Die Werte der Alternative I (1975 — 2 %, 1980 — 15%, 1985 — 30 %) werden nur erreichbar sein, wenn auf Perfektionierung verzichtet wird und sinnvoll begrenzte Lösungen angestrebt werden. So können Ganztagseinrichtungen durch entsprechende Umorganisation und bauliche Veränderung bestehender Schulen geschaffen werden." Obwohl der Ausbau von Ganztagsschulen 1973 mit 23 °/o hinter den Planungswerten zurückliegt, hat die bisherige Entwicklung gezeigt, daß im Primarbereich und im Sekundarbereich II die Einführung eines Ganztagsbetriebs ohne größere organisatorische Schwierigkeiten durchzuführen ist. Allerdings muß dabei bislang noch weitgehend auf wünschbare Programme im Bereich Freizeit und Schulsozialarbeit verzichtet werden. Im mittelfristigen Stufenplan für das Bildungswesen bis zum Jahre 1978 ist im Rahmen des Prioritätenprogramms eine Verdoppelung der Ganztagsschulen gegenüber dem Stand des Jahres 1973 vorgesehen. Für den Sekundarbereich I ist es das Bestreben der Bundesregierung, durch Versuchs- und Modelleinrichtungen neue Wege für Ganztagsangebote und -programme zu erproben. Dabei soll weniger der Aspekt aufwendiger Bauten als vielmehr die Programmgestaltung im Bereich „Freizeit" und „soziales Lernen" sowie die Förderung sozial Benachteiligter im Vordergrund stehen. Zu Frage B 61: Nahezu alle Gesamtschulen, die im Rahmen des Modellversuchsprogramms aus Haushaltsmitteln des Bundes gefördert werden, sind Schulen mit Ganztagsbetrieb. Im einzelnen: 1974 (Stand September 1974) gab es in der Bundesrepublik Deutschland 56 integrierte Gesamtschulen als Ganztagsschulen. Von diesen wurden 22 Schulversuche aus Haushaltsmitteln des Bundes gefördert. Die relativ große Differenz ergibt sich aus folgenden Tatsachen: Die 20 Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen und die 13 Berliner Gesamtschulen mit Ganztagsbetrieb werden nicht als Schulversuche zur Schulform aus Haushaltsmitteln des Bundes gefördert. Sie sind im Modellversuchsprogramm der inhaltlichen Entwicklung zugeordnet und erhalten, insofern sie an der Curriculumentwicklung und -erprobung mitarbeiten, Teilförderung. Für eine integrierte Gesamtschule mit Ganztagsbetrieb in Niedersachsen wurde keine Bundesförderung beantragt. Von den kooperativen Gesamtschulen sind die meisten Halbtagsschulen. 18 kooperative Gesamtschulen haben Ganztagsbetrieb bzw. werden als Halbtagsschulen mit Nachmittagsunterricht ausgewiesen. Von diesen werden 16 im Rahmen des Modellversuchsprogramms aus Haushaltsmitteln des Bundes gefördert. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/3534 Fragen B 62 und 63) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung wegen des akuten Lehrermangels, vor allem an den gewerblichen Berufsschulen, die Länder bei der Anwerbung nebenamtlicher Lehrkräfte finanziell unterstützt mit der Absicht, diesen Mangel kurzfristig zu beseitigen? Ist es richtig, daß die Bundesregierung diese Unterstützung nur auf Antrag der Länder gibt, und hat gegebenenfalls die saarländische Regierung einen solchen Antrag gestellt? Zu den Prioritäten der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung gehört die Verbesserung der beruflichen Bildung in Schule und Betrieb. Die Bundesregierung ist daher grundsätzlich bereit, an der Entwicklung und Erprobung neuer Modelle auch im Schulbereich mitzuwirken. Bedingung dafür ist allerdings, daß die Länder, die für diesen Bereich zuständig sind, entsprechende Vorschläge machen. In diesem Rahmen kann die Bundesregierung auch auf Antrag der Länder Vorhaben zur. Behebung des Berufsschullehrermangels fördern, soweit sie im Interesse der Bildungsplanung notwendig sind. So hat z. B. das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft ein Projekt des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Ziel, die Möglichkeiten zur Minderung des fächerspezifischen Berufsschullehrermangels in einem Flächenstaat zu erforschen. Bei diesem Vorhaben konnten 1 100 qualifizierte nebenamtliche Lehrkräfte für eine Beschäf- 11820* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975 tigung auf Zeit in der Berufsschule gewonnen werden. Dieses Modell zur Anwerbung nebenamtlicher Lehrkräfte kann auch als Vorbild dienen für ähnliche Maßnahmen in anderen Bundesländern. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Sie darüber informieren, daß die saarländische Regierung keinen Antrag beim Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft auf Unterstützung einer Maßnahme zur Anwerbung nebenamtlicher Lehrkräfte gestellt hat. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal betonen, daß die Bundesregierung nur auf Antrag der Länder Modelle zur Behebung des Lehrermangels fördern kann, da für die Ausbildung und Einstellung der Lehrer die Länder verantwortlich sind. Die Frage B 3 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — ist zurückgezogen. Die Fragen B 20 und B 59 — Drucksache 7/3534 vom 18. 4. 75 — sind nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig.
Gesamtes Protokol
Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0716800000
Die Sitzung ist eröffnet.

(Die Abgeordneten erheben sich)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit uns gestern in den Mittagsstunden die Nachricht von einem erneuten verbrecherischen Anschlag einer Terroristengruppe erreichte, haben wir alle in großer Sorge die weitere Entwicklung des Geschehens verfolgt. Wir alle kennen den Ausgang der dramatischen Ereignisse und sind erleichtert über die Rettung der meisten Geiseln und die Festnahme der Gewalttäter.
Unser Dank gilt allen Verantwortlichen, die im Verlauf dieser Ereignisse um eine Entscheidung gerungen, und denen, die in Stockholm unmittelbar ihr Leben eingesetzt haben. Um so tiefer sind wir erschüttert, daß dieser Anschlag, soweit wir heute wissen, wieder unschuldige Menschenleben gefordert hat.
Meine Damen und Herren, der Deutsche Bundestag trauert um Oberstleutnant Andreas von M i r bach, der im Dienst für unser Land sein Leben lassen mußte. Im Namen des Hauses spreche ich seinen Angehörigen unsere Anteilnahme und unser Mitgefühl aus.
Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen zuerst noch eine Mitteilung machen. Die Plenarsitzung wird auf Wunsch der Fraktionen um 10.30 Uhr für Fraktionssitzungen unterbrochen. Um 11.15 Uhr wird der Herr Bundeskanzler eine Regierungserklärung abgeben.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Überweisung einer Zollvorlage
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vorn 23. Februar 1962 die nachstehende Vorlage überwiesen:
Aufhebbare verkündete Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/74 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko)

— Drucksache 7/3535 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um
Vorlage des Berichts rechtzeitig dem Plenum am 19. Juni 1975
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Griechenland infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
— Drucksache 7/3509 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des jeweils einzigen Interventionspreises für Gerste, Roggen, Hartweizen und Mais sowie zur Festsetzung der wesentlichsten Handelsplätze für Weichweizen und der für diese Handelsplätze geltenden abgeleiteten Interventionspreise für das Wirtschaftsjahr 1975/76
— Drucksache 7/3510 --
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnungen des Rates über die Einführung einer Sonderprämie für die Atomanlagenbediensteten in Deutschland und in den Niederlanden sowie einer vorübergehenden Pauschalzulage für dieses Personal, das in den beiden genannten Ländern sowie in Belgien dienstlich verwendet wird
— Drucksache 7/3525 —
überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Mitteilung der Kommission an den Rat über die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und dem Staat Israel im Hinblick auf den Abschluß eines Abkommens im Rahmen des Gesamtkonzepts für den Mittelmeerraum
— Drucksache 7/3533 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Wir treten in die Beratungen ein. Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (1. WiKG)

— Drucksache 7/3441 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Sonderausschuß für die Strafrechtsreform (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Finanzausschuß
Herr Staatssekretär de With, Sie haben das Wort.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0716800100
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Öffentlichkeit und der Deutsche Bundestag haben sich in den letzten Wochen auf dem Gebiet des Strafrechts vor allem mit der Bekämpfung terroristischer Aktivitäten beschäftigt und beschäftigen müssen. Dies wird und muß auf Grund des verbrecherischen Angriffs auf die Angehörigen unserer Botschaft in Stock-



Parl. Staatssekretär Dr. de With
holm auch an diesem Vormittag wieder der Fall sein. Die heutige Vorlage der Bundesregierung macht gleichwohl deutlich, daß unsere Rechtsordnung auch in anderen Bereichen der Verteidigung und der Fortentwicklung bedarf. Gefahren drohen unserer Gemeinschaft nämlich nicht nur dort, wo Täter spektakulär und gewaltsam auftreten, sondern auch da, wo sie eher geräuschlos, geschmeidig und mit einer gewissen Anonymität zu Werke gehen. Eben dies ist aber das Kennzeichen der sogenannten Wirtschaftskriminalität.
Der Breite der Taten im Bereich der Wirtschaftskriminalität entspricht das Ausmaß der Schäden, die einzelnen, aber auch der Gemeinschaft durch Wirtschaftsdelikte zugefügt werden. Zwar stehen gesicherte Zahlen wegen des Fehlens einer ausreichenden Statistik noch nicht zur Verfügung. Fest steht jedoch, daß die Schäden erheblich sind und daß sie eine steigende Tendenz aufweisen. So beläuft sich der Schaden, der 1974 Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Untersuchungen war, in Nordrhein-Westfalen auf 337,5 Millionen DM, in Bayern auf 168 Millionen DM und in Baden-Württemberg auf 125,1 Millionen DM. Beschränkt man sich auf die Fälle, in denen Anklage erhoben wurde, so lauten die entsprechenden Zahlen 140,4, 97 und 39,2 Millionen DM. Zum Vergleich: Der bei Polizeidienststellen angezeigte Schaden durch Diebstahlstaten belief sich 1973 bei denselben Ländern auf 312, 147,5 und 121,3 Millionen DM.
Die Frage, warum die Wirtschaftskriminalität seit einigen Jahren ständig im Steigen begriffen ist, läßt sich gegenwärtig noch nicht abschließend beantworten. Die kriminologische Forschung hat hier noch vieles aufzuklären. Folgende Umstände haben aber mit Sicherheit zu dieser Entwicklung beigetragen:
Erstens. Die wirtschaftliche Betätigung insgesamt hat in der jüngsten Vergangenheit überproportional zugenommen. Allein das Bruttosozialprodukt hat sich von 1960 bis 1974 von 302 Milliarden DM auf 996 Milliarden DM mehr als verdreifacht.
Zweitens. In ähnlicher Weise ist das Volumen der Kredite und Subventionen gestiegen, die offenbar in besonderem Maße deliktträchtige Verhaltensweisen auslösen. Die potentielle Gefährdung nimmt eben zu, wenn sich die Gesamtsumme der Unternehmen und Privaten gewährten Kredite in kurzer Zeit knapp verdreifacht und die der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen gut verdoppelt.
Drittens. Diese Entwicklung hat weiter zu einer erheblichen Einkommensteigerung mit der Folge geführt, daß immer größere Bevölkerungskreise als potentielle Opfer bedenklicher Praktiken in Betracht kamen.
Viertens. Schließlich hat sich aber auch der potentielle Täterkreis erweitert. Er setzt sich nicht mehr nur im wesentlichen aus verkrachten Existenzen und kleinen Betrügern, sondern auch aus Personen zusammen, die planmäßig mit großer Energie und entsprechendem organisatorischen Aufwand die Ansammlung erheblicher Vermögensmassen anstreben und zu diesem Zweck besonders gern in dem Graubereich der Halblegalität operieren.
Ich habe bereits versucht, die Schäden in etwa zu quantifizieren. Es lohnt sich aber auch, der Eigenart der Schäden, also ihrer Qualität nachzugehen. Daraus ergeben sich zusätzliche Anhaltspunkte dafür, mit welchen Mitteln sie verhindert werden können. Der Schaden besteht naturgemäß in erster Linie darin, daß Teile des Sozialprodukts fehlgeleitet — besser gesagt: fehlverteilt — werden. Infolge der kriminellen Handlungen fließen sie Personen zu, denen sie bei korrekter Handhabung der Verteilungsregeln nicht zugute kämen. Das Verteilungsergebnis weicht also von dem Ergebnis ab, das unsere geltende Rechts- und Wirtschaftsordnung gewährleisten will.
Damit werden die Regeln dieser Ordnung, insbebesondere die Wettbewerbsregeln korrumpiert. Vorteile sind dann nicht mehr Prämien für besondere Anstrengungen, eine realistischere Einschätzung des Marktes oder richtigere Unternehmensentscheidungen, sondern Prämien für Täuschungshandlungen oder gar für Rechtsbruch. Dies ist um so gefährlicher, weil von solchen Verstößen eine starke Sogwirkung ausgehen kann. Wer sich durch rechtswidrige Praktiken erhebliche Wettbewerbsvorteile gegenüber seinen Konkurrenten verschafft, stellt diese vielfach vor die Alternative, sich ebenso zu verhalten oder aus dem Wettbewerb auszuscheiden. Beides ist mit den Prinzipien einer fairen Wettbewerbswirtschaft unvereinbar.
Geschädigt wird endlich aber auch das Vertrauen in den Rechtsstaat: Denn ein Staat, der wohl den kleinen Dieb, nicht aber den erfolgreichen Subventionsbetrüger zur Rechenschaft zieht, wird sich immer stärker dem Vorwurf ausgesetzt sehen, daß man den Kleinen hänge, den Großen aber laufen lasse.
Erstaunlicherweise hat der Gesetzgeber fast ein Jahrhundert lang das Problem der Wirtschaftskriminalität ignoriert. Selbst der Regierungsentwurf eines Strafgesetzbuches aus dem Jahre 1962 hielt an der Linie des Strafgesetzbuches von 1871 fest. Erst Gustav Heinemann ergiff als Bundesjustizminister die Initiative. Er erklärte im Mai 1968:
Die Sozialschädlichkeit der Verbrecher im weißen Kragen übertrifft die der kleinen Leute bei weitem. Man muß mit einer hohen Dunkelziffer rechnen, da nur eine geringe Zahl der Opfer die Täter anzeigt und viele Taten außer Betracht bleiben, weil sie nicht aufgeklärt werden oder weil sie nicht unter die traditionellen Straftatbestände fallen. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß der Staat dem nicht länger tatenlos zusehen kann.
Dementsprechend wurden zunächst die Erscheinungsformen der modernen Wirtschaftskriminalität in einzelnen Bereichen untersucht. Sodann wurde eine Sachverständigenkommission zum Zwecke der umfassenden Prüfung gebildet. Die Empfehlungen dieser Kommission, der ich namens der Bundesregierung auch an dieser Stelle für ihre Arbeit danken möchte, waren wiederum die Grundlage für den Ge-



Parl. Staatssekretär Dr. de With
setzentwurf der Bundesregierung, der Ihnen heute mit einer durchweg positiven Stellungnahme des Bundesrates zur ersten Lesung vorliegt.
Wo mit außerstrafrechtlichen Mitteln die Gefahren nicht abgewendet werden können, schlägt der Entwurf die Einführung neuer oder die Präzisierung bestehender Straftatbestände vor.
Die wichtigsten Neuerungen stellen dabei die Regelungen über den Subventions- und Kreditbetrug dar. Sie bewirken gegenüber dem geltenden Recht insofern einen wesentlichen Unterschied, als es bei diesen Delikten nicht mehr — wie nach dem Betrugstatbestand des Strafgesetzbuches — auf die Erregung eines Irrtums und den dadurch verursachten konkreten Vermögensschaden ankommt; für die Strafbarkeit sollen vielmehr künftig allein unrichtige Angaben in einem für die jeweilige Entscheidung erheblichen Punkt im Zusammenhang mit einem Subventions- oder Kreditantrag ausreichen. Das Strafrecht erfaßt hier also bereits ein abstrakt gefährliches Verhalten.
Dazu ist noch folgendes anzumerken. Die Ergänzung eines Verletzungs- durch ein Gefährdungsdelikt stellt ohne Zweifel eine Ausweitung des Strafrechts dar. Einige meinen nun, ein solcher Vorgang sei mit den Forderungen einer modernen Strafrechtspolitik unvereinbar. Hier liegt jedoch ein Mißverständnis vor. Es ist das gleiche Mißverständnis, das Strafrechtsreform und Liberalisierung des Strafrechts für identisch hält, und das auch im poli- tischen Bereich von manchen bewußt, ja geradezu polemisch gefördert wird. Demgegenüber muß noch einmal klar herausgestellt werden: Moderne Strafrechtspolitik bedeutet im Verständnis der Bundesregierung den Rückzug des Strafrechts aus Gebieten, deren Gestaltung eine pluralistische Gesellschaft unter Beachtung der Wertvorstellungen des Grundgesetzes nichtstrafrechtlichen Normen oder auch ohne Gefahr für andere dem einzelnen Bürger überlassen kann. Sie bedeutet aber zugleich die strafrechtliche Regelung solcher Bereiche, in denen ohne Strafnormen ein Mißbrauch der Freiheit Platz greift, der Dritte oder die Gemeinschaft in sozialschädlicher Weise gefährdet.
Dieser Entwurf ist kein Gesetz gegen die Wirtschaft, er ist ein Gesetz für Hunderttausende, ja Millionen kleiner Leute, die teils unmittelbar als Geschädigte, teils über die Preise, die Kreditkonditionen und die Steuern für die Schäden aufzukommen haben, die der Staat bisher nicht verhindern konnte. Er ist außerdem ein Gesetz für diejenigen in unserer Wirtschaft, die sich an die Wettbewerbsbedingungen und das Recht gehalten haben und deshalb oft genug gegenüber einzelnen skrupellosen Geschäftemachern das Nachsehen hatten. Folgerichtig ist der Entwurf nicht nur von den Verbraucherorganisationen und den Gewerkschaften, sondern auch von den Verbänden der Wirtschaft begrüßt worden.
Ich bitte den Deutschen Bundestag, ihn intensiv zu beraten und bald zu verabschieden, damit er noch im Jahre 1976 in Kraft treten kann.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0716800200
Das Wort hat Herr Abgeordneter Spranger.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0716800300
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! CDU und CSU haben in der Vergangenheit keinen Zweifel daran gelassen, daß sie eine wirksame Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität für unbedingt erforderlich halten.
Nach Maßgabe ihrer früher in Parteiprogrammen und auf Tagungen ihrer Arbeitskreise erstellten Forderungen und Vorschläge nimmt die CDU/CSU mit Befriedigung zur Kenntnis, daß die Bundesregierung, gestützt auf Vorarbeiten in der Wissenschaft, in der Strafrechtspraxis und aller Landesjustizverwaltungen, aber auch der vom Bundesjustizministerium einberufenen Sachverständigenkommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität diesen Gesetzentwurf, den sie ja früher an sich schon für Ende 1973 angekündigt hatte, wenigstens jetzt — mit allerdings eineinhalbjähriger Verspätung — vorlegt.
Wirtschaftskriminalität gefährdet und schädigt in hohem Maße uns alle. Nicht nur der sogenannte kleine Mann, der durch falsche Versprechungen zur Hergabe seiner Ersparnisse veranlaßt und so betrügerisch geschädigt wird, sondern alle Staatsbürger zahlen die Zeche, wenn sie das durch Millionenbeträge hinterzogener Steuern oder zuviel gezahlter Subventionen verminderte Steueraufkommen des Staates wieder ausgleichen müssen.
Es gilt somit, die kriminellen Außenseiter zum Schutze der Volkswirtschaft insgesamt zu fassen, nicht aber die gesunde Entwicklung der freien Kräfte innerhalb der sozialen Marktwirtschaft einzuschnüren oder das unternehmerische Risiko in die Nähe von Straftaten zu rücken. Wenn wiederholt die Dringlichkeit einer solchen gesetzlichen Regelung betont wurde, so kommt man doch an zwei anderen Feststellungen ebenfalls nicht vorbei:
1. Der Gesetzgeber hat bereits eine große Palette von Bestimmungen im Strafgesetzbuch, im Steuerrecht und im Wirtschaftsstrafrecht bereitgestellt, die eine Fülle von Eingriffsmöglichkeiten eröffnen. Allein neue Gesetze zu machen reicht aber nicht aus; nötig ist es auch, schon bestehende Gesetze wirksam anzuwenden, ihnen Geltung zu verschaffen, sie durchzusetzen und die Fähigkeit und den Willen der Behörden dazu zu stärken.
2. Gesetze allein verbessern gar nichts, wenn sie nicht auch in der Praxis angewendet werden können und sich handhaben lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das setzt klare, eindeutige und übersichtliche Gesetze ebenso wie ausreichendes, geschultes Personal und eine schlagkräftige Behördenorganisation voraus. Hier liegt bis heute der eigentliche Mangel in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, meine Damen und Herren.
Ob der Entwurf den von dem Herrn Staatssekretär angedeuteten Zielen gerecht werden kann, muß zur Zeit bezweifelt werden. Bemerkenswert ist allerdings, daß sein Schwergewicht auf strafrechtlichem Gebiet liegt und daß die Bundesregierung offenbar



Spranger
in der Einführung neuer Strafbestimmungen mit der Strafandrohung bis zu zehn Jahren das geeignete Mittel zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sieht. Wenn nach der Begründung des Entwurfs die Schädlichkeit dieser Kriminalitätsform, die gefährlichen Sogwirkungen und die Notwendigkeit abschreckender Wirkungen diese Maßnahmen erforderlich machen sollen, dann fühlt sich die CDU/CSU- Fraktion mit großer Genugtuung in ihrer immer wieder und deutlich vertretenen Auffassung bestätigt, daß Abschreckung, Schadenshöhe und die Situation der Opfer eine stärkere Berücksichtigung durch den Gesetzgeber notwendig machen. Wer mit solchen Gründen und mit dem Hinweis auf die hohen Dunkelziffern die Strafandrohung des Entwurfs rechtfertigt, müßte logischer- und redlicherweise für die übrigen Bereiche der Kriminalität ebenso argumentieren. Ein derartiger Sinneswandel bei SPD und FDP wäre im Interesse unserer inneren Sicherheit mehr als wünschenswert.
Auch sonst sind kritische Anmerkungen notwendig. Die Beschränkung des Entwurfs auf Subventionen im Bereich der Wirtschaft, der Forschung und der Bildungseinrichtungen oder sonstiger kultureller Institutionen ist nur einer der Punkte. Mit Nachdruck abzulehnen ist auch die Ausdehnung der Strafbarkeit des Subventionsbetrugs über den Vorsatz hinaus auf den Fall der Leichtfertigkeit. Sinnvoller wäre es, wenn der Gesetzgeber allgemein klare Bedingungen für die Vergabe von Subventionen schaffen würde. Dies gilt besonders für den Dschungel der EG-Subventionen. Welche Tatsachen subventionserheblich sind, sollte möglichst eindeutig bestimmt und nicht in einer Generalklausel festgelegt werden, wie es § 264 Abs. 7 Nr. 3 vorsieht.
Erhebliche Bedenken bestehen gegen die allumfassende Anzeigepflicht für Amtsträger, Gerichte und Behörden. Bisher hat der Gesetzgeber aus wohlerwogenen Gründen die Strafverfolgung auf einzelne Behörden beschränkt. Man sollte davon in diesem Gesetz nicht Abstand nehmen.
Meine Damen und Herren, ein anderer wichtiger Bereich ist schließlich überhaupt nicht erwähnt worden: Der Gesetzentwurf läßt die öffentliche Hand völlig außer acht. Wer Steuergelder durch großzügige Behandlung mißbräuchlich vergeudet und dadurch die Steuerzahler vorsätzlich schädigt, soll weiterhin straffrei bleiben. Angesichts einschlägiger Skandale — ich nenne hier nur die Helaba-Bank, den Steglitzer Kreisel, die Bauunternehmung Kuhn und die Flughafen-AG Frankfurt sowie die bisher unwiderlegten Vorwürfe gegen die Deutsche Bundesbahn —

(Dr. Arndt [Hamburg] [SPD] : Und Herrn Schmöle!)

ist dies eine das Rechtsempfinden nachgerade empörende Unterlassung. Man muß fragen, warum die Regierung aus diesen Skandalen nicht sofort Konsequenzen gezogen hat und für entsprechende Bestimmungen auch in diesem Gesetz eintritt. Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es, meine Damen und Herren, zu diesem Problemkreis ergänzende Überlegungen anzustellen. Alle Probleme bedürfen einer ausgiebigen Erörterung in den zuständigen Ausschüssen.
Weitere Maßnahmen werden nicht entbehrlich sein. So steht im Vordergrund eine breit angelegte Information und Aufklärung der Öffentlichkeit. Wir können den Bürger nicht allein durch staatliche Maßnahmen schützen; wir müssen ihm die Gefahren bewußtmachen. Das wiederum kann nicht geschehen ohne Intensivierung der Rechtstatsachenforschung.
Dem spezialisierten Wirtschaftsstraftäter muß vor allem ein spezialisierter Ermittlungsbeamter, Staatsanwalt oder Richter gegenübergestellt werden, der ihm an Wissen und Können zumindest gleichwertig, besser noch überlegen ist. Die Lösung des Personalproblems ist der Schlüssel für den Erfolg dieser, ja jeder Verbrechensbekämpfung. Ohne Lösung des Personalproblems bleibt jeder Gesetzentwurf ein Wachhund ohne Zähne.
Die internationale Zusammenarbeit bedarf dringender Verbesserungen. Die derzeit praktizierte Rechtshilfe über Interpol ist unzureichend. Unterschiedliche Auslieferungsbestimmungen in den einzelnen Ländern bereiten Schwierigkeiten. Es ist absurd, wenn für den Täter keine Barrieren durch die Grenzen der Länder geschaffen werden, wohl aber für die Verfolger.
Die Entwicklung immer neuer raffinierter Methoden dieser Art von Kriminalität verlangt eine ständige Überprüfung der vorhandenen Gesetze an Hand der Erfahrungen der Strafrechtspraktiker. Klarheit, Eindeutigkeit und Übersichtlichkeit der Gesetze und ihre zahlenmäßige Beschränkung auf ein sachlich vertretbares Maß erschweren ihren Mißbrauch, erleichtern ihre Einhaltung und verbessern die Kontrollmöglichkeiten. Hingegen sind Tausende von Agrarmarkt- und Durchführungsverordnungen, Erlasse und Behördenanweisungen und der ständig weiter perfektionierte Bürokratismus ein Nährboden für sinnwidrige Verschwendung öffentlicher Gelder. Hier eröffnen sich nach meiner Auffassung weite und fruchtbare Betätigungsfelder, vor allem auch im Bereich des Strafverfahrensrechts. Dort gilt es, ohne Aufgabe der überkommenen Sicherung gegen fehlerhafte Verurteilungen eine Beschleunigung der Strafverfahren, namentlich der Großverfahren zu erreichen.
Zusammenfassend ist zu sagen: Der Rechtsstaat muß jede Form von Kriminalität mit allen zulässigen Mitteln bekämpfen. Ob dieser Entwurf die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität verbessern kann, bleibt fraglich. Auch wenn all seine inhaltlichen Mängel ausgemerzt werden könnten, bietet er keine sichere Gewähr dafür, daß in der Praxis entscheidende Verbesserungen eintreten. Denn das beste Gesetz nützt nichts, wenn Verwaltung und Justiz mit ihm nicht arbeiten können. Nur dann aber hat auch der Bürger etwas von einem Gesetz. Dafür Sorge zu tragen ist das hervorragende Ziel der anstehenden Beratungen.

(Beifall bei der CDU/CSU)





Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0716800400
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Penner.

Dr. Willfried Penner (SPD):
Rede ID: ID0716800500
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jahr für Jahr werden Tausende von Ladendieben, Kinder, Jugendliche und erwachsene Männer wie Frauen, erwischt und in vielen Fällen auch gerichtlich bestraft. Dagegen ist nichts einzuwenden; denn der durch Ladendiebstähle angerichtete Schaden ist beträchtlich, was nebenbei bemerkt angesichts der immer raffinierter werdenden Methoden der Verführung und der handgreiflichen Zurschaustellung manchmal kein Wunder ist.
Ladendiebstahl bleibt auch nach Inkrafttreten des Ersten Strafrechtsreformgesetzes strafbar. Natürlich hat bei dieser gesetzgeberischen Entscheidung auch der Gesichtspunkt der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität eine Rolle gespielt. Nur, damit ist es ja nicht getan. Ladendiebstahl ist nur ein kleiner Teil jener Wirtschaftskriminalität, über die wir jetzt sprechen. Das Gesamtausmaß der Schäden wird auf jährlich 10 bis 50 Milliarden DM geschätzt.
Hinter dem Begriff „Wirtschaftskriminalität" verbergen sich Aktien- und Börsendelikte, Bestechung, betrügerischer Bankrott, Erschleichung von Steuervorteilen, Subventionen und Krediten, Grundstücksspekulationen, Industriespionage, unerlaubte Kartellbildungen, Versicherungsbetrug und Wucher. Es sind Straftaten, die das Vermögen einzelner und des Staates betreffen; es sind Handlungen, die das Vertrauen in unsere Wirtschafts- und Staatsform erschüttern, und es ist nicht zufällig so, daß gesellschaftsschädigende Praktiken der Wirtschaftsstraftäter bisher kaum mit Strafe bedroht waren.
Das Gesetz verbietet Reichen wie Armen, unter Brücken zu schlafen, auf Straßen zu betteln, Brot zu stehlen. Aber welcher Reiche schläft schon unter Brücken, und — so müßte man fortfahren — welcher Arbeitnehmer kann mit einem Schlag eine ganze Million DM ergaunern! So hoch ist nämlich nach internen Schätzungen des Bundeskriminalamts der Schaden pro Wirtschaftsstraftat.
Schwierigkeiten bei der strafrechtlichen Reaktion auf schwerwiegende Verstöße gegen unsere Wirtschaftsordnung hängen damit zusammen, daß sich Kriminalität in diesem Bereich kaum mit den primitiven Mitteln der Gewalt Vorteile verschafft, sondern mehr mit Intelligenz. Der komplizierte Aufbau gerade des Tatbestandes des Betruges bietet für den Täter mit dem weißen Kragen eine Fülle von Möglichkeiten zur Einlassung, die die Überführung erschweren oder gar unmöglich machen. Bedingt durch die Eigenart der notwendigen Ermittlungen bedeutet ein Strafverfahren in diesem Bereich oft jahrelange Arbeit und dickleibige Anklageschriften und Urteile, wenn es überhaupt dazu kommt.
Mit Recht wird betont, daß für derartige Strafverfahren kaufmännische Spezialkenntnisse erforderlich sind, über die viele Richter und Staatsanwälte zur Zeit leider noch nicht verfügen. Diesem Mangel ist durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Sonderabteilungen für Wirtschaftsstrafsachen inzwischen einigermaßen begegnet worden. Aber diese allein reicht natürlich für entscheidende Veränderungen nicht aus und gibt den Strafverfolgungsbehörden nicht alle rechtsstaatlichen Mittel, die sie zum wirkungsvollen Einschreiten benötigen.
Sehr zu Recht weist die Bundesregierung darauf hin, daß die wirksamere Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität auch einem verfassungsrechtlichen Gebot entspricht. Die Rechtsordnung darf um ihrer selbst willen nicht vor dem kriminellen Fehlverhalten wohlhabender Intelligenztäter kapitulieren. Täte sie das, genügte sie sicherlich nicht dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 des Grundgesetzes. „Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen" — das darf in diesem Staat nicht gelten, ganz abgesehen davon, daß das Vertrauen in die Rechtsprechung als einen verfassungsrechtlich vorgesehenen Ordnungs- und Ausgleichsfaktor untergraben wird, und nicht zuletzt würde die im Grundgesetz vorgesehene Eigentumsschutzgarantie in Zweifel gezogen. Wir müssen uns gegen die — zugegebenermaßen — komplizierten Angriffsvarianten der Wirtschaftskriminellen verteidigen.
Ein Beispiel aus dem großen Katalog drastischer Fälle: Eine Exportfirma führt aus der Bundesrepublik Butter nach Rumänien aus. Diese Ausfuhr wird subventioniert, weil ja der Butterberg abgebaut werden soll. In Rumänien wird die Butter gar nicht erst entladen, sondern — immer im Bereich des sonnigen Südens — nach Jugoslawien weiterbefördert und dort durch Zusatz von Essigsäure in Mayonnaise verwandelt. Die Mayonnaise wird in die Bundesrepublik Deutschland wieder eingeführt, zentrifugiert und dadurch wieder in Butter verwandelt, und das Manöver beginnt von vorne; was man auch mit Weizen, Mais und einigen anderen Gütern machen kann. Ich will mich hier auf dieses Beispiel beschränken und auf diesem Gebiet keine „Dienstanweisung" geben.
Unsere komplizierte moderne Wirtschaftsgesellschaft beruht in sehr starkem Maße auf wechselseitigem Vertrauen der Beteiligten. Wenn dagegen ein Unternehmen hohe Kredite erschwindelt, indem fingierte Rechnungen über nie bestellte Maschinen vorgelegt werden, so wird dieses Vertrauen untergraben. Wirtschaftskriminalität bewirkt in erheblichem Umfang Finanzierungslücken in öffentlichen Haushalten, trägt erheblich zur Verknappung gesellschaftlicher Ressourcen bei und hat Urkundenfälschungen und andere Delikte zur Folge. Wirtschaftskriminalität ist sozialschädlich. Vor Verharmlosung oder Desinteresse muß dringend gewarnt werden.
Der Deutsche Bundestag, wir alle werden uns bemühen müssen, gesetzliche Regelungen zu finden, die Aktionen von Wirtschaftsverbrechern wennschon nicht völlig ausschließen, so doch wirksam einengen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hält den von der Bundesregierung eingeschlagenen Weg, durch ein Gremium von Sachverständigen die rechtstatsächlichen Gegebenheiten erforschen und diese schwierige Materie aufarbeiten zu lassen, für richtig und für sachlich geboten; denn die neue Regelungen sol-



Dr. Penner
len über den Tag hinaus gelten. Sorgfältiges Durchdenken möglicher Gesetzesinitiativen ist deshalb gerade hier besonders notwendig.
Die SPD-Bundestagsfraktion dankt an dieser Stelle allen Mitgliedern und Beteiligten dieser seit 1972 tätigen Kommission für ihren Fleiß und die vorzügliche Qualität der geleisteten Arbeit. Sie spricht ihre volle Anerkennung aus.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Der vorliegende Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität basiert auf den Arbeiten dieser Kommission. Er sieht Rechtsergänzungen im Umfeld des Betruges sowie Rechtsänderungen für Wucher und Konkursstraftaten vor.
Besondere Beachtung verdienen die neu geschaffenen Tatbestände der sogenannten Subventions-und der Krediterschleichung. Öffentliche Subventionen dienen bestimmten volkswirtschaftlichen Zwekken. Es liegt im öffentlichen Interesse, daß diese Zwecke auch erreicht werden. Es ist aber bekannt, daß dies in der Vergangenheit nicht immer geschehen ist. Findigen Leuten gelang es in regelmäßigen Abständen immer wieder, Maschen zu finden und Subventionen mißbräuchlich in ihre eigenen Taschen fließen zu lassen. Strafrechtlich konnte dieser Personenkreis kaum zur Verantwortung gezogen werden, weil der einzig einschlägige Betrugstatbestand kaum nachzuweisen war. Das kann jetzt anders werden, weil künftig falsche Angaben zur Erlangung von Subventionen eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen sollen.
Entsprechendes gilt für die Krediterschleichung. Wer durch Verschleierung des wahren Leistungsvermögens Kreditfähigkeit vortäuscht — das ist ja nicht nur bei unseriösen Unternehmen vorgekommen —, zieht in vielen Fällen auch den Kreditgeber in den Sog wirtschaftlichen Niedergangs. Auch in diesen Fällen war Betrug als der einzig in Betracht kommende Straftatbestand kaum zu beweisen. Die sich immer wiederholende, fast stereotype Einlassung, der Verantwortliche habe nach seiner Überzeugung mit einer günstigeren geschäftlichen Entwicklung rechnen können, ist kaum zu widerlegen und macht bisher Strafverfolgung unter diesem Vorzeichen praktisch unmöglich.
Die bisherigen Strafvorschriften über Sach- und Kreditwucher haben sich als stumpfe Waffe im Kampf gegen dieses Problem erwiesen. Verurteilungen blieben verhältnismäßig selten. Im Laufe der Beratungen des Gesetzentwurfs wird besonders darauf zu achten sein, ob mit den neuen Vorschriften den wucherischen Umschuldungsunternehmen besser als bisher das Handwerk gelegt werden kann.
Eine Neugestaltung der Konkursstraftatbestände wird nicht zum erstenmal versucht. Die Bedenken gegen die Vereinbarkeit des geltenden Rechts mit dem Schuldprinzip werden ebenso zu berücksichtigen sein wie die Forderung der Praxis nach Tatbeständen, die die Strafverfolgung erleichtern.
Die sozialdemokratische Bundestragsfraktion geht davon aus, daß dieser Gesetzentwurf ein erstes, wirkungsvolles Zeichen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität setzt, dem sich weitere auch über die jetzige Legislaturperiode hinausanschlie-ßen werden. Das bedeutet nicht etwa nur die Schaffung neuer strafrechtlicher Vorschriften etwa zum Schutz von Subventionskartellen, die z. B. gerade für die Kommunalpolitik ein ernsthaftes Problem darstellen.
Nach unserer Auffassung wird auch geprüft werden müssen, wie für den Strafprozeß eine zügigere Abwicklung dieser meist langwierigen Prozesse ermöglich werden kann. Es ist allerdings nicht zu übersehen, daß im Prozeßrecht auch heute schon die Möglichkeit der Beschränkung von Strafverfolgung auf wirklich gravierende Vorgänge verankert ist.
Im übrigen geht die SPD-Bundestagsfraktion davon aus, daß strafrechtliche Vorschriften allein dem Problem der Wirtschaftskriminalität nicht gerecht werden. Es gilt, durch bürgerlich-rechtliche und verwaltungsrechtliche Möglichkeiten im Vorfeld die Quellen der Wirtschaftskriminalität auszutrocknen. Aber ebenso selbstverständlich muß sichergestellt sein, daß der Wirtschaft durch zu einschneidende Vorschriften keine lähmenden Fesseln angelegt werden. So viel Freiraum wie möglich und so viel Rechtsbindung wie nötig, das ist unser Ziel.
Die SPD-Bundestagsfraktion stimmt dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrates zu.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0716800600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kleinert.

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0716800700
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Den wesentlichen Wert der Gesetzesvorlage sehen wir Freien Demokraten darin, daß noch einmal ganz deutlich gemacht wird, daß die Wirtschaftskriminalität in ihrer Bedeutung erkannt wird und daß ein Zeichen dafür gesetzt wird, daß keineswegs von Kavaliersdelikten die Rede sein kann. Dieses Bewußtsein muß allerdings weiter unterstützt und gestärkt werden. Vorhanden ist es seit längerem. Sonst wäre es zu den Vorarbeiten zu diesem Gesetz sicherlich auch nicht so rasch gekommen, wie es angesichts der Schwierigkeit der Materie doch geschehen ist.
Fraglich ist, ob es richtig ist, was Herr Staatssekretär de With gesagt hat, wenn er meint, ein Jahrhundert lang sei die Wirtschaftskriminalität ignoriert worden. Ich meine, der Tatbestand des § 263 StGB hat eine gute Basis dafür gegeben, das meiste, was an Wirtschaftskriminalität auftritt, zu verfolgen. Die Schwierigkeiten liegen da, wo auch die Herren Vorredner sie schon zum Teil gesehen haben, nämlich bei der notwendigen Sachkunde, Ausbildung, personellen und sachlichen Ausstattung im Bereich der Strafverfolger und der Justiz, bei der Verfolgung dieser Delikte. Man hätte dann sicherlich manchen Tatbestand, der nicht zu verfolgen war, doch subsumieren können, wenn die gleiche Sachkunde, die gleiche Intensität beim Nachdenken,



Kleinert
beim Erforschen der Probleme auf seiten der Verfolger gewesen wäre wie auf seiten der Täter.
Der Bundestag hat, wie Sie wissen, in den letzten Jahren auch im Bereich des Verfahrens einiges getan, um die Verfolgung wirksamer zu machen. Wir hoffen, daß die Ausnutzung dieser Möglichkeiten durch die Länder Vorrang bei ihren vielen Aufgaben genießt und daß auch von daher denn sonst wären unsere Bemühungen im materiellen Recht wenig sinnvoll die Verfolgung der Wirtschaftskriminalität weiterhin nachhaltig unterstützt wird.
Einige Tatbestände — die Herren Vorredner haben eindrucksvoll auf die Möglichkeiten hingewiesen sind bisher sicherlich nicht erfaßbar gewesen. Das gilt insbesondere für den Bereich der Subventionen. Ich bin mir zwar nicht ganz im klaren darüber, wie Weizenmajonäse hergestellt werden soll; Herr Penner hat diese Möglichkeit hier erwähnt.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Aber die anderen Beispiele waren einleuchtend genug. Tatsächlich hat es Lücken gegeben, die mit dem neuen Tatbestand wahrscheinlich sinnvoll ausgefüllt werden.
Schwieriger ist schon einiges, was zum Tatbestand des Wuchers gesagt worden ist, der ja — darauf muß man deutlich hinweisen nicht nur in strafrechtlicher Hinsicht anders behandelt, sondern gleichzeitig auch im Bürgerlichen Gesetzbuch in neuer Fassung eingeführt werden soll. Hier werden wir uns sehr viel sorgfältige Gedanken zu machen haben, ob die vorgeschlagene Fassung wirklich klar genug ist, damit nicht neue Rechtsunsicherheit entsteht. Die Frage, was ein „auffälliges Mißverhältnis" so heißt der neu eingeführte, wie ich meine, recht unbestimmte Rechtsbegriff — zwischen Leistung und Gegenleistung ist, müssen wir genau erörtern. Wir müssen mindestens versuchen, bei unseren Beratungen für die zukünftige Rechtsprechung klare Hinweise zur Auslegung dieses Begriffes zu geben. Wir möchten jedenfalls nicht, daß es zu einem Vorgang kommt, den ich einmal als „staatsanwaltschaftliche Nachkalkulation" bezeichnen möchte. Es wäre sicherlich nicht sinnvoll, in dieser Weise in das Wirtschaftsleben einzugreifen.
Schwierig wird es — die Herren Vorredner haben auch hier schon Beispiele angedeutet —, wenn insbesondere im Bereich der Konkursstraftaten von „fahrlässigen" Begehungsformen die Rede ist. Wir haben ja den interessanten Vorgang z. B. im Verhältnis zwischen Richtern und Rechtsanwälten, daß von Zeit zu Zeit immer wieder Urteile ergehen, in denen zu lesen ist, daß der Rechtsanwalt, wenn er sich nur die nötige Mühe gemacht und die von ihm zu verlangende Sorgfalt angewendet hätte, einen Fehler in der Beratung hätte vermeiden können. Das stellen jeweils Richter fest, für deren Haftung für eigene Fehlurteile weit großzügigere Maßstäbe angewendet werden mit der Begründung — ich kann Ihnen ein Urteil des Oberlandesgerichts Bremen dazu überreichen —, die Richter könnten sich mal irren und wären übrigens so überlastet, daß von ihnen nicht die gleiche Sorgfaltsanwendung wie von den Rechtsanwälten verlangt werden könne.
Wie steht es jedoch, von hier aus geschlossen, mit der Fahrlässigkeit desjenigen, der im Strudel eines abwärts gehenden Unternehmens nicht das tut, was der Klarblickende und Festbesoldete von seinem ruhigen Schreibtisch aus für die „notwendige Sorgfalt" hält? Ich fürchte, daß wir hier zu ähnlichen Mißverhältnissen kommen könnten in der Beurteilung desjenigen, der die Verantwortung aus einer ganz anderen Sicht sieht als derjenige, über den er zu urteilen haben wird, wie in dem eben genannten anderen Bereich.
Ich hoffe, daß es uns in den Beratungen gelingt, auch bei diesem Problem das äußerste zu tun, um Klarheit zu schaffen, um da, wo altes Unrecht bereinigt werden soll, nicht neues Unrecht entstehen zu lassen. Das wird eine der mehreren wichtigen Aufgaben sein. Diese Aufgaben werden uns durch die ausgezeichneten Vorarbeiten erleichtert, für die ich auch im Namen der Freien Demokraten sowohl der Kommission wie der Bundesregierung danken möchte.
Wir stimmen dem Überweisungsvorschlag zu.

(Beifall bei der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0716800800
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen die Überweisung — federführend — an den Sonderausschuß für die Strafrechtsreform und — mitberatend — an den Wirtschafts- und Finanzausschuß vor. Ich höre keinen Widerspruch; dann ist die Überweisung so beschlossen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
— Drucksache 7/3100 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 7/3499 —
Berichterstatter: Abgeordneter Urbaniak

(Erste Beratung 149. Sitzung)

Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Bitte schön, Herr Urbaniak!

Hans-Eberhard Urbaniak (SPD):
Rede ID: ID0716800900
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Hause liegt heute der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Abschlußberatung vor. Der Gesetzentwurf war in erster Lesung dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung als federführendem Ausschuß und dem Innenausschuß sowie dem Sonderausschuß für die Strafrechtsreform zur Mitberatung überwiesen wor-



Urbaniak
den. Alle Ausschüsse haben ihre Beratungen abgeschlossen.
Als Berichterstatter des federführenden Ausschusses darf ich Ihnen folgendes vortragen. Der Gesetzentwurf ist eine flankierende Maßnahme zu der von der Bundesregierung mit dem Aktionsprogramm vom 6. Juni 1973 eingeleiteten Politik zur Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung. Eine ganze Reihe der damals vom Bundesarbeitsminister vorgetragenen Punkte konnten bereits durch dieses Hohe Haus als erledigt bezeichnet und abgehakt werden.
Die seither getroffenen Maßnahmen, insbesondere der Anwerbestopp, haben verstärkt skrupellose Menschen auf den Plan gerufen, die die hierdurch auf dem Arbeitsmarkt geschaffene Lage zu ihrem Vorteil ausnutzen, indem sie illegal ausländische Arbeitnehmer in das Bundesgebiet einschleusen, vermitteln, überlassen oder zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen beschäftigen. Dies wird auch durch den Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bestätigt. Über diesen Bericht ist im Fachausschuß sehr ausführlich debattiert w orden.
Der federführende Ausschuß und die mitberatenden Ausschüsse haben es deshalb begrüßt, daß die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Initiative ergriffen hat, um diese Machenschaften energischer bekämpfen zu können. Die Koalitionsfraktionen stellten den Antrag, keinen Unterschied zwischen dem Arbeitsverhältnis eines deutschen und dem eines ausländischen Arbeitnehmers zu machen, soweit Fragen der Rechtsfindung als Urteilskriterien eine Rolle zu spielen haben. Ich glaube, daß das hinreichend durch die Vorschläge und Anregungen sowie durch die Beschlüsse im Ausschuß gelungen ist.
In den Ausschußberatungen konnte der Gesetzentwurf noch verbessert werden. Der Sonderausschuß für die Strafrechtsreform und — ihm folgend — der federführende Ausschuß schlagen entsprechend einer Anregung des Bundesrates vor, die Strafvorschriften über die Beschäftigung und das Tätigwerdenlassen von ausländischen Arbeitnehmern und Leih-Arbeitnehmern ohne Erlaubnis zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen präziser zu fassen. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß wir dazu im Ausschuß eine Debatte geführt und entsprechende Anträge der Koalition zur Abstimmung gebracht haben.
Besonders hat aber der federführende Ausschuß auf Antrag der SPD und FDP eine wichtige Neuerung aufgegriffen. Künftig soll ein Arbeitgeber, der ausländische Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis beschaftigt, primär die Kosten ihrer Abschiebung — vielleicht sollte man besser „Heimschaffung" sagen — tragen. Im mitberatenden Innenausschuß hat sich daran eine lebhafte Debatte entzündet, welche Wortwahl eigentlich für die Zukunft hier gefunden werden sollte. Der Arbeitnehmer soll hinsichtlich dieser Kosten nur noch in Anspruch genommen werden, wenn die Kosten vom Arbeitgeber nicht beigetrieben werden können.
Die Vorschrift wird nicht nur viele Arbeitgeber in Zukunft abhalten, ausländische Arbeitnehmer ohne
Arbeitserlaubnis zu beschäftigen, und damit die arbeitsmarktpolitischen Ziele der Bundesregierung fördern. Sie entspricht, wie wir nach unserer Beratung im Ausschuß meinen, auch den sozialen Notwendigkeiten.
Die Ausschüsse haben ihre Beschlüsse nicht nur einstimmig, sondern auch schnell gefaßt; ich möchte das mit Genugtuung sagen und auch darauf hinweisen, daß hiermit ein weiterer Punkt des Aktionspro-grammes zur Beschäftigung der ausländischen Arbeitnehmer erledigt werden konnte.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Fassung der Ausschußdrucksache 7/3499 zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Jaeger)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0716801000
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
In zweiter Beratung rufe ich auf die Artikel 1, 2, 2 a, 3, 4 sowie Einleitung und Überschrift. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lutz.

Egon Lutz (SPD):
Rede ID: ID0716801100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der SPD-Fraktion darf ich folgende Erklärung abgeben.
Unsere Fraktion registriert mit Genugtuung die zügige Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs. Die Regierung hat ihn am 21. Januar dem Parlament zugeleitet. Einen Monat später fand die erste Lesung statt. Drei Ausschüsse wurden mit dem Entwurf befaßt; heute soll er Gesetz werden.
Eile war in der Tat geboten. Mit diesem Gesetz wollen wir arbeitsmarktpolitische Fehlentwicklungen korrigieren, wir wollen die sozialpolitischen Schutzzäune besser abstützen, und wir wollen einen besonders häßlichen kriminellen Tatbestand, den Handel mit menschlicher Arbeitskraft im Dunkel der Illegalität, der meist mit der skrupellosen Ausbeutung der „Ware Mensch" verbunden ist, mit schärferen Strafen ahnden.
Ich bekenne offen, daß wir das neuerstandene Gewerbe der Arbeitnehmerüberlasser mit geschärfter Aufmerksamkeit beobachten. Der von der Bundesregierung dankenswerterweise pünktlich vorgelegte Bericht über die Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hat unserer Skepzis weitere Nahrung gegeben. Indes, der „Probelauf" des Gesetzes reicht wohl noch nicht dazu aus, den Stab über die Leiharbeit in ihrer heutigen Form insgesamt zu brechen. Sicher ist, daß weitere gesetzliche Korrekturen notwendig sind. Die Regierung wird dazu — das ist im Ausschuß deutlich geworden — Vorschläge unterbreiten, und wir werden aufgefordert sein, auch diese Novellierung bei aller Sorgfalt der Beratungen so zügig wie möglich zu verabschieden.
Hier und heute geht es um den besonders gewinnträchtigen, aber auch besonders skandalösen Teilbereich der illegalen Anwerbung, Vermittlung, Weiterverleihung und Beschäftigung ausländischer



Lutz
Arbeitnehmer, die keine Arbeitserlaubnis besitzen. Um möglichen Mißdeutungen vorzubeugen: Wir Sozialdemokraten sehen diesen Gesetzentwurf nicht nur in der aktuellen konjunkturpolitischen Situation. Die Regierung hätte ihn auch dann eingebracht, wir hätten ihn auch dann verabschiedet, wenn Arbeitslosenziffern im Lande nicht diskutiert würden.
Es ist ein kriminelles Delikt, wenn Überlasser die Zwangslage ausländischer Arbeitnehmer, die keine Arbeitserlaubnis besitzen, rigoros mit der Zahlung von Dumping-Löhnen ausbeuten. Es ist kriminell, wenn man diese Arbeitnehmer auch noch illegal in in die Bundesrepublik einschleust, um sie in eine Zwangslage zu bringen, die der Willkür Tür und Tor öffnet. Und es ist kriminell, wenn man als Entleiher die ausländischen Arbeitnehmer zu Arbeitsbedingungen beschäftigt, die deutlich unter denen vergleichbarer deutscher Leih-Arbeitnehmer liegen.
Damit die genannten kriminellen Delikte von den Gerichten nicht als läßliche Kavalierssünden geahndet werden, haben wir den Strafrahmen deutlich verschärft. Wir haben Haftstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren angedroht, und wir haben festgelegt, daß Bußgelder von 1000 DM bei kleineren Ordnungswidrigkeiten und von 50 000 DM bei schwereren Delikten verhängt werden können. Jetzt liegt es an den Gerichten, mit dem verschärften Strafrahmen dieser modernen Form des Menschenhandels und der Vermarktung billiger Arbeitssklaven zu Leibe zu rücken.
Es wird notwendig sein, aufmerksam zu registrieren, ob die Erwartungen des Gesetzgebers entsprechende Berücksichtigung durch die Rechtsprechung finden. Die neuen Paragraphen sind klar; wir möchten die Gerichte ermuntern, den ihnen gegebenen Rahmen in schweren Fällen auch wirklich auszuschöpfen.
Wie viele ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik illegal verliehen und entliehen werden, wissen wir natürlich nicht verläßlich. Die Dunkelziffer der illegal Beschäftigten wird von der Bundesregierung auf insgesamt 200 000 geschätzt. Das ist genau der Kreis, an dem die neuen Menschenhändler nicht nur durch niedrigere Löhne, sondern auch durch Mißachtung unserer üblichen sozialen Gebote und Errungenschaften verdienen.
Das Geschäft ist mit der abflauenden Konjunktur keineswegs zum Erliegen gekommen. In Anatolien, auf der Iberischen Halbinsel und im Maghreb warten Tausende auf ihre vermeintliche Chance. Sie nehmen das Risiko der Illegalität auf sich, weil ihnen selbst ein Leben unter den Bedingungen der modernen Ausbeuter besser erscheint als ihr jetziger Zustand. Das ist die Chance der Verleih-Hyänen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist geeignet, ihnen das Geschäft gründlich zu verleiden und besonders die Entleiher mit Risiken zu konfrontieren, die die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit als Gebot der unternehmerischen Vernunft erscheinen lassen.
Wir haben Grund, Bundesminister Walter Arendt für das schnelle und entschlossene Handeln seines Hauses zu danken. Walter Arendt hat einmal mehr unter Beweis gestellt, daß die Humanisierung der Arbeitswelt, der Schutz vor Ausbeutung, die Abwehr des Versuchs der sozialen Demontage für diese Regierung kein Lippenbekenntnis, sondern permanente Verpflichtung zum Handeln sind.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wir erwarten von der Mehrheit der Union im Bundesrat, daß dem Gesetzesvorhaben nach der heutigen Entscheidung keine neuen Stolpersteine in den Weg gerollt werden. Mit unserem Votum unternehmen wird den Versuch, einen relativ jungen Zweig der Wirtschaftskriminalität auszutrocknen. Schärfere Strafdrohungen sollen die schwarzen Schafe im Wirtschaftsbereich auf den Pfad rechtsstaatlicher Tugend zurückführen. Wir wollen einigen cleveren und gewissenlosen Arbeitnehmerüberlassern die Kundschaft rauben. Wir wollen den Entleihern das Risiko, Arbeitnehmer illegal zu beschäftigen, sehr nachdrücklich und ernsthaft vor Augen führen.
Wer den vorliegenden Gesetzentwurf liest, dem wird sofort klar, daß damit kein neuer Graben zwischen bundesdeutschen und ausländischen Arbeitnehmern aufgerissen wird. Wir registrieren dankbar, daß auch in diesem schwierigen Winter die Solidarität zwischen deutschen und ausländischen Arbeitnehmern stärker war als mögliche Versuche, Vorurteile verschiedenster Art zu mobilisieren. Die Arbeitnehmer und ihre Betriebsräte haben in ihrem praktischen Verhalten gezeigt, daß für sie Partnerschaft und Solidarität keine leere Formel war. Wenn wir über die Grenzen blicken, dann wissen wir, daß ein solches Verhalten keineswegs überall eine Selbstverständlichkeit ist.
Die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und das Lohndumping, das Angst und Unwissenheit der Illegalen konsequent ausnutzt, sollen verhindert werden. Verhindert werden soll die Tätigkeit einer besonders bösartigen Spezies in unserer Marktwirtschaft: die Tätigkeit des durch keine sozialen oder rechtlichen Bedenken gebremsten Raubfisches im kapitalistischen Karpfenteich. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, uns dabei helfen, werden wir Ihre Zeichen der Zusammenarbeit mit Gewißheit nicht zurückweisen. Zu einem aber möchten wir Sie ermuntern, nämlich selbst einmal initiativ zu werden, wenn sich geradezu asoziale Verkümmerungen der Wettbewerbsgesellschaft zeigen. Die heutige Zustimmung wäre nämlich noch kein Beweis für eine Politik des konsequenten Schutzes der Arbeitnehmerinteressen und der ebenso konsequenten Abwehr schrankenlosen Erwerbsstrebens, das selbst die Illegalität und die Ausbeutung der Illegalen nicht scheut, wäre noch kein Beweis für eine soziale Politik, für die diese Regierung hier in diesem Hohen Hause Woche für Woche Beweise liefert.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0716801200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Blüm.

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID0716801300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht liegt es an dem etwas



Dr. Blüm
barocken Titel des Gesetzentwurfs, über den wir heute entscheiden, daß die eigentliche Bedeutung unseres Vorhabens nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Mit der Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die wir vorzunehmen beabsichtigen und der die CDU/CSU-Fraktion zustimmt, soll eine Verschärfung der Straf- und Bußgeldvorschriften für illegale Ausländerbeschäftigung verbunden werden. Die Zwangslage, in der sich viele ausländische Arbeitnehmer befinden, wurde in der Vergangenheit leider allzuleicht von illegalen Anwerbern, Vermittlern, Ver- und Entleihern für ausländische Arbeitnehmer ausgenutzt. Nutzen aus der Not anderer zu ziehen ist keine Maxime des sozialen Rechtsstaates. Deshalb muß denjenigen, die aus der Not ausländischer Mitbürger Nutzen ziehen, mit Hilfe dieses Gesetzes zu Leibe gerückt werden. Illegale Anwerbung, Vermittlung, Verleihung, Entleih ohne Arbeitserlaubnis — diese so kühle und nüchterne Sprache der Verwaltung, in der diese Begriffe eingesetzt sind, verdeckt sehr häufig die Härte des Schicksals der Arbeitnehmer, die von diesen Vorgängen betroffen werden. Die Begriffe „Menschenhandel" und „plumpe Ausbeutung" würden die Wirklichkeit der Illegalität, mit der wir es hier zu tun haben, wahrscheinlich besser treffen. Wir sind der Meinung, daß es sich bei der unberechtigten Vermittlung und der Überlassung ausländischer Arbeitnehmer, die aus grobem Eigennutz begangen werden, nicht um Kavaliersdelikte, sondern um Kriminalität handelt. Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis — häufig zudem noch unter Arbeitsbedingungen, die man keinem deutschen Arbeitnehmer zumuten würde — ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein schweres kriminelles Unrecht.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt deshalb die Verschärfung der Strafbestimmungen, weil sich das bisherige Ausmaß der Strafe als nicht ausreichend wirkungsvoll herausgestellt hat. Denn dort, wo nur mit Geldstrafen geahndet wurde, liegt der Verdacht nahe, daß manche der modernen Menschenhändler diese Geldstrafen als unliebsame Unkosten ihres Gewerbes kalkuliert haben.
Die Verschärfung der Strafbestimmungen unter Einschluß erhöhter Freiheitsstrafen wird auch — auch — einen Beitrag zur Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung in unserem Lande leisten. Denjenigen, die den Anwerbestopp durch illegale Beschäftigung unterlaufen, wird das Handwerk risikoreicher gemacht. Wir erhoffen uns dadurch eine abschreckende Wirkung, die den Appetit auf Illegalität mindert.
Meine Fraktion begrüßt ebenso, daß die Arbeitgeber in Zukunft als erste für die Kosten der Abschiebung illegal beschäftigter Ausländer haften.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir im Anschluß an das, was der Berichterstatter vorgetragen hat, noch eine kritische Bemerkung zu dem Terminus „Abschiebekosten". Menschen sind keine Eisenbahnwaggons.

(Zurufe von der CDU/CSU: Richtig! Jawohl!)

Wo von „Abschiebung" die Rede ist, liegt die Vorstellung eines Rangierbahnhofs nahe.

(Dr. Wagner [Trier] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Menschen als Sachen anzusehen, schließt die Gefahr ein, daß diese Vorstellung auch die Praxis prägt. Wir wollen keine Wirklichkeit, in der Menschen wie Sachen behandelt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung war einmütig der Meinung, daß der Ausdruck „Abschiebekosten" und „Abschiebung", der ja nicht allein in diesem Gesetz vorkommt, durch ein Wort ersetzt werden sollte, das der unteilbaren Würde des Menschen gerechter wird als dieser diskriminierende Ausdruck.
Wir werden heute mit der Verabschiedung dieses Gesetzes einen großen Schritt vorwärtskommen und damit auch einen Fortschritt auf dem Wege praktischer Humanität erreichen, einen Fortschritt, der sich wahrscheinlich aus vielen kleinen Schritten zusammensetzt.
Doch Gesetze bleiben von papiernem Wert, wenn sie nicht angewandt werden. Auf uns alle aber und besonders auf die Bundesanstalt für Arbeit und die Ausländerbehörden kommt bei der Sorge für die legale Beschäftigung der ausländischen Arbeitnehmer eine große Aufgabe zu. Wenn beispielweise bis zum 31. Dezember 1973 in nur 26 Fällen Strafanzeige wegen Verleihs ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis erstattet wurde, dann liegt das mit Sicherheit nicht daran, daß wir es mit einem Mangel an Verstößen zu tun hätten — einem „Mangel", den wir ja leicht ertragen könnten —, sondern daran, daß wir die Verstöße nicht ausreichend und nicht wirkungsvoll unter Kontrolle gebracht haben. Die Bundesanstalt für Arbeit bedarf unserer Unterstützung. Sie bedarf ausreichenden und geschulten Personals, und sie bedarf auch der Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern, mit den Finanzverwaltungen und den Strafverfolgungsbehörden.
Wir sind gerade in schlechten Zeiten zu einer besonderen Solidarität mit unseren ausländischen Mitbürgern verpflichtet, die uns in guten Zeiten geholfen haben. Ohne die Mitarbeit der ausländischen Arbeitnehmer wäre das Wachstum unserer Wirtschaft nicht in dem Maße möglich gewesen, in dem es möglich war, und ohne die Beitragszahlung der ausländischen Arbeitnehmer wäre unsere Sozialversicherung in größere Schwierigkeiten geraten. Deshalb gilt es, hier und heute auch die Gelegenheit zu nutzen, den ausländischen Arbeitnehmern Dank zu sagen und sich jeder Diskriminierung unserer ausländischen Mitbürger in den Weg zu stellen.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich schließen. Es wird in letzter Zeit in diesem Hause und auch in der Öffentlichkeit sehr viel gerätselt, philosophiert und spekuliert über Polarisation, Konfrontation und ähnliche politische Konstellationen. Die-

Dr. Blüm
ses Gesetz findet die Zustimmung aller Fraktionen dieses Hauses. Der Bundestag beweist damit, daß er zur Übereinstimmung ebenso fähig ist wie zur politischen Gegnerschaft. Diese beiden Seiten gehören zu der einen Medaille „parlamentarische Demokratie".
Die Opposition wird weiterhin Gesetze ablehnen, wenn sie es für nötig hält, und Gesetzen zustimmen, wenn sie es für richtig hält. Das vorliegende Gesetz ist unserer Meinung nach ein gutes Gesetz; deshalb haben wir daran mitgearbeitet, und deshalb werden wir ihm zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0716801400
Das Wort hat der Abgeordnete Hölscher.

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0716801500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weil dem so ist — um mich gleich dem Kollegen Blüm anzuschließen —, weil dieses Gesetz Gott sei Dank wohl einvernehmlich verabschiedet wird, denke ich, es ist hierzu gesagt worden — auch bereits in der ersten Lesung —, was heute zu sagen ist. Deshalb erlauben Sie mir, daß ich für meine Fraktion nur noch ganz kurz folgendes feststelle.
Wir unterstützen alle Bemühungen, die der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer dienen. Hierzu ist dieser Gesetzentwurf mit der Verschärfung der Strafbestimmungen sicher ein wichtiger Beitrag. Aber ich denke, er kann nur ergänzenden Charakter haben; denn mit Strafen allein beseitige ich natürlich nicht die Ursachen von Problemen. Es bedarf sicher noch verbesserter internationaler Vereinbarungen, und es bedarf sicher auch einer Verbesserung und Fortschreibung der laufenden und von der Bundesregierung auch für die Zukunft beabsichtigten sozial- und arbeitsmarktpolitischen Bemühungen zur Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung.
Wir begrüßen auch die Änderungen, die während der Ausschußberatungen vorgenommen wurden, hierbei insbesondere die primäre Inanspruchnahme des Arbeitgebers für die Kosten des Rücktransports. — Sie haben natürlich recht, Herr Kollege Blüm: „Abschiebehaft" ist für uns alle, die wir nicht in unverständlichem juristischen Formeldenken verhaftet sind, ein höchst makabrer Ausdruck. — Wir begrüßen, daß in Zukunft der Arbeitgeber primär die Kosten des Rücktransports eines illegal beschäftigten Arbeitnehmers zu tragen hat. Solche Arbeitgeber sind ja auch die eigentlichen Übeltäter, weil sie die wirtschaftliche und soziale Zwangslage von Menschen schamlos ausnutzen.
Unsere Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0716801600
Wird des weiteren in der zweiten Lesung das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich lasse über die aufgerufenen Bestimmungen abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
In der allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Buschfort.

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0716801700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Bundesregierung begrüße ich es, daß der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, der erst vor zwei Monaten in erster Lesung beraten wurde, schon heute zur Verabschiedung ansteht und die Zustimmung aller in diesem Hause vertretenen Parteien. finden wird.
Es ist gut, wenn die Ausländerpolitik der Bundesregierung vom Parlament in seiner ganzen Breite getragen wird. Ich möchte deshalb zunächst die Frage beantworten, die Herr Kollege Müller (Remscheid) bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs gestellt hat, nämlich wie es in Zukunft mit der Beschäftigung ausländischer Arbeiter bestellt sein wird.
Die Bundesregierung hat bereits mit ihrem Aktionsprogramm zur Ausländerbeschäftigung vom 6. Juni 1973 eine Politik der Konsolidierung eingeleitet, um die große Zahl der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien an die Aufnahmefähigkeit unseres Landes und seiner sozialen Infrastruktur, insbesondere in Ballungsgebieten, anzupassen.
Am 23. November 1973 hat sie den Anwerbestopp verhängt. Diese Maßnahme hat die Erwartungen erfüllt. Seit dem Anwerbestopp ist die Zahl der im Bundesgebiet beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer deutlich zurückgegangen.
Als jüngste Maßnahme wurde am 1. April 1975 der Zuzug ausländischer Arbeitnehmer in Ballungsgebiete beschränkt. Danach werden Gebiete, in denen der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung den Bundesdurchschnitt unverhältnismäßig übersteigt, für einen weiteren Zuzug ausländischer Arbeitnehmer gesperrt.
Von der Zuzugsbeschränkung sind eine Reihe von Stadt- und Landkreisen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern betroffen, so z. B. Remscheid, Frankfurt, Stuttgart, Ulm und München, um nur einige zu nennen.
Die Länder haben darüber hinaus die Möglichkeit, nach Maßgabe der vorgesehenen Kriterien auch weitere Gebiete zu überlasteten Gebieten zu erklären, für die dann ebenfalls die Zuzugsbeschränkung gilt.
Wir erhoffen uns davon, daß die Infrastruktur in den Ballungsgebieten nicht durch zusätzliche ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien belastet wird.



Parl. Staatssekretär Buschfort
Falls ein unabweisbares Bedürfnis nach Einstellung weiterer Arbeitskräfte besteht, sollen diese aus arbeitslosen deutschen Arbeitnehmern gewonnen werden.
Schließlich soll die Maßnahme im Interesse einer gesunden Strukturpolitik auch zur Entballung übermäßiger Industrie- und Bevölkerungsansammlungen beitragen.
Sie ersehen daraus, daß die Bundesregierung gewillt ist, im Interesse ,der deutschen Bevölkerung und der Ausländer die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausländerbeschäftigung sozial vertretbar zu gestalten. Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft von diesem Ziel leiten lassen.
Die deutsche Wirtschaft wird zwar auch künftig eine große Zahl ausländischer Arbeitnehmer beschäftigen. Die strukturellen Änderungen, die unsere Wirtschaft zur Zeit durchmacht und die viele ausländische Arbeitnehmer freigesetzt haben, zeigen aber, daß auch bei einem Aufschwung der wirtschaftlichen Entwicklung die derzeitige Ausländerpolitik der Bundesregierung beibehalten werden kann und sicher noch lange fortgesetzt werden sollte. Wir müssen aus sozialen und humanitären Gründen versuchen, die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer nicht mehr ansteigen zu lassen.
Dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt in diesem Zusammenhang erhebliche Bedeutung zu. Die Bemühungen der Bundesregierung um eine Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung erfordern die Verhütung und notwendigenfalls die Ahndung der unberechtigten Anwerbung, Vermittlung und Beschäftigung illegaler ausländischer Arbeitnehmer.
Der Gesetzentwurf bestimmt deshalb, daß die Anwerbung und Vermittlung von Arbeitnehmern im Ausland für eine Beschäftigung im Inland ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
Die gleiche Strafandrohung soll für besonders schwere Fälle der unberechtigten Vermittlung und Überlassung von Arbeitnehmern ohne Arbeitserlaubnis gelten. Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere dann vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder aus grobem Eigennutz handelt.
Arbeitgeber und Entleiher ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis konnten bisher nur mit einer Geldbuße belegt werden. Künftig können auch sie mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, sofern die Beschäftigung oder das Tätigwerden zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen erfolgt. In besonders schweren Fällen ist auch hier eine Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.
In den Ausschußberatungen ist der Entwurf noch um eine Vorschrift ergänzt worden, nach der der Arbeitgeber, der ausländische Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt, primär — das heißt vor dem Arbeitnehmer — die Kosten -- Herr Kollege Blüm, vielleicht ist dieses Wort schon ein wenig besser — seiner Heimschaffung zu tragen hat.
Ich begrüße diese Regelung sowohl im Interesse der deutschen Arbeitnehmer wie auch der Ausländer, die sich rechtmäßig hier aufhalten. Sie können beanspruchen, daß der deutsche Arbeitsmarkt nicht unkontrolliert von außen überschwemmt wird. Ich begrüße diese Regelung aber auch aus sozialen Gründen; denn das Verschulden des illegalen Ausländers, der hier seine Beschäftigung sucht, wiegt in der Regel geringer als das des Arbeitgebers, der illegale Ausländer beschäftigt.
Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0716801800
Wird in der allgemeinen Aussprache weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes
— Drucksache 7/3419
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß (federführend)

Rechtsausschuß
b) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU betr. Sicherheitsprogramm
-- Drucksache 7/3356 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß (federführend)

Haushaltsausschuß
Wird der Gesetzentwurf des Bundesrates begründet? — Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann spricht jetzt zur Begründung des Antrages der Fraktion der CDU/CSU der Abgeordnete Dr. Miltner.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0716801900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den Grundlagen des Rechtsstaates gehört es, daß die Gerichte, denen die Sicherung der Rechtsordnung aufgetragen ist, ihre Entscheidungen unbeeinflußt von jedem äußeren Druck treffen. Es darf nicht einmal der Anschein geduldet werden, als lasse sich ein Gericht in seiner Entscheidung unter Zwang setzen. Für den Fall, daß auf die Entscheidungsfreiheit eines Gerichts in erheblichem Maße Druck oder Zwang ausgeübt zu werden droht, müssen rechtliche Möglichkeiten bestehen, um dieser Gefahr zu begegnen. Deshalb haben die CDU/ CSU-regierten Länder im Bundesrat einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, die Entscheidungsfreiheit eines Gerichts in solchen Fällen zu sichern, in denen sie durch Demonstrationen gefährdet werden kann.
Nach dem Versammlungsgesetz kann zwar schon jetzt eine Versammlung oder ein Aufzug verboten werden, wenn die öffentliche Ordnung oder die



Dr. Miltner
öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist. Aber die Voraussetzungen für eine einschränkende Verfügung sind zu eng umgrenzt; die Regelung versagt bei echten oder vorgetäuschten Spontandemonstrationen, obwohl gerade damit eine unzulässige Einflußnahme auf gerichtliche Entscheidungen angestrebt werden kann.
Lassen Sie mich hierzu zwei Beispiele für Demonstrationen nennen, auf deren Unterbringung der Gesetzentwurf abzielt. Im „Roten Morgen", dem Zentralorgan der KPD /ML, vom 21. Dezember 1974 wird folgendes berichtet — ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten —:
Am 4. 12. standen in West-Berlin zwei Rotgardisten vor einem bürgerlichen Klassengericht. Noch zu Beginn des Prozesses wurde die Offentlichkeit für die gesamte Verhandlung ausgeschlossen. Die Zuschauer unterstützten aber die Genossen von draußen weiter, indem sie laut Parolen gegen die Klassenjustiz riefen.
Ein anderes Beispiel: In der gestrigen Ausgabe der FAZ wurde über den Prozeß gegen zwei Vollzugsbeamte in Mannheim folgendes berichtet — ich zitiere wiederum —:
Der Prozeß begann unter Polizeischutz in nervöser Atmosphäre. In der Nacht war das Gebäude des Landgerichts mit Parolen beschmiert worden, in denen den Richtern das gleiche Ende wie dem Berliner Kammergerichtspräsidenten von Drenkmann angedroht wurde. Junge Leute verteilten in der Halle Flugblätter des „Frankfurter Gefangenenrates". Sie entrollten später während der Verhandlung im Sitzungssaal ein Transparent, dessen Aufschrift sich gegen den baden-württembergischen Justizminister Bender richtete.
Angesichts der bevorstehenden Prozesse gegen Baader-Meinhof-Mitglieder ist — so möchte ich sagen — auch aus diesem speziellen Grunde die Gesetzesänderung notwendig. Der Entwurf sieht vor, daß um Gerichtsgebäude befriedete Bannkreise festgelegt werden können, in denen öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge grundsätzlich verboten sind.
Meine Damen und Herren, nun komme ich zu dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion über das Sicherheitsprogramm. Wir verfolgen damit das Ziel, den Methoden der Verbrechensbekämpfung neue Impulse zu geben. Ausgangspunkt ist das Programm der Konferenz der Innenminister und Innensenatoren des Bundes und der Länder vom Februar 1974. Dieses Programm, das u. a. Absprachen über Stärke, Organisation und Ausrüstung der Polizei enthält, ist nur sinnvoll, wenn es zügig realisiert wird. Dies setzt aber voraus, daß nicht nur die Innenminister selbst, sondern alle Regierungen einschließlich ihrer Finanzminister darauf verpflichtet sind. Außerdem verlangt es die Bereitschaft aller Beteiligten, Organisation und Struktur ihrer Sicherheitseinrichtungen so aufeinander abzustimmen, daß die bestmögliche Zusammenarbeit gewährleistet ist. Unsere Entschließung soll die Bundesregierung auf ihre politische
Führungsaufgabe hinweisen, damit sie in diesen Fragen vorangeht und entsprechende Hilfen gibt.
Gerade die Methoden verschiedener Terrorgruppen haben gezeigt, daß weitere konkrete Maßnahmen erforderlich sind. Mit Recht hat der Präsident des Bundeskriminalamts von der hockentwickelten Technik der Fälschung von Ausweispapieren und Kfz-Kennzeichen gesprochen, die zur perfekten Tarnung beitrage.
Es ist uns bekannt, daß zur Verschleierung der Personenidentität der Bandenmitglieder gefälschte Pässe und Ausweispapiere gebraucht wurden. Die Umrüstung gestohlener Personenkraftwagen mit gefälschten Nummernschildern und Papieren dienten Kriminellen, insbesondere auch im Falle BaaderMeinhof, der Durchführung ihrer Straftaten. Die CDU/CSU-Fraktion macht daher zu zwei Punkten, nämlich zur Fälschung und zum Mißbrauch von KfzKennzeichen und Personalausweisen, konkrete Vorschläge. Es wäre die Pflicht der Bundesregierung gewesen, dazu schon früher geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Sie hat es bisher nicht geschafft, über das Stadium von Vorüberlegungen oder kleinsten Detailverbesserungen hinauszukommen.
Zahlreiche Kriminelle arbeiten mit dem Einsatz moderner technischer Mittel. Hier gibt es nun Gelegenheit, die von der Bundesregierung stets gerühmten Verbesserungen der Technik bei der Verbrechensbekämpfung entsprechend einzusetzen.
Neben den genannten Punkten in unserem Entschließungsantrag gibt es weitere, die geprüft werden müssen. Ich denke z. B. daran, ob das geltende Melderecht ausgeschöpft ist. Die Bundesregierung muß also ihre Führungsaufgabe wahrnehmen, Anstöße geben, und die Möglichkeiten strikterer Anwendung der vorhandenen Gesetze mit den Ländern erörtern.
Da die Bundesregierung gegen den Gesetzentwurf zur Änderung des Versammlungsgesetzes keine Anwendungen erhebt, wird man erwarten dürfen, daß eine rasche Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag erfolgen kann. Die von uns im Entschließungsantrag beispielhaft genannten Verbesserungen bei der Verbrechensbekämpfung sollen einen Impuls darstellen, weitere Möglichkeiten bei der Beratung zu erörtern und dann auch zu beschließen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0716802000
Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung bis 11.15 Uhr.

(Unterbrechung von 10.27 bis 11.18 Uhr)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0716802100
Meine Damen und Herren, ich bitte Platz zu nehmen. Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat der Herr Bundeskanzler.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0716802200
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestern nachmittag und heute nacht stand für zwölf Stunden unser Bundesstaat vor der schwerstwiegenden Herausforderung seiner bis-



Bundeskanzler Schmidt
herigen 26jährigen Geschichte. Wir haben diesen ruchlosen Angriff auf den Bestand des Rechts gemeinsam mit allen Landesregierungen, gemeinsam mit der Opposition und in enger Zusammenarbeit mit der schwedischen Regierung abwehren können.
Sechs der Terroristen, welche die deutsche Botschaft in Stockholm überfallen hatten, sind hinter Schloß und Riegel; der siebte ist tot. Zehn der zwölf Geiseln, alles Angehörige unseres Auswärtigen Dienstes, konnten befreit werden.
Aber es trifft uns alle schwer und bedrückend, daß zwei der Geiseln von den Terroristen umgebracht worden sind.

(Die Abgeordneten erheben sich)

Es ist dies zum einen der Militärattaché Oberstleutnant Andreas Baron von Mirbach. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich den Namen des zweiten Toten im Augenblick nicht nennen kann. Wir verneigen uns in Trauer vor diesen Toten, die im Dienst für unseren Staat ihr Leben gelassen haben, und empfinden solidarisch mit ihren Angehörigen. Die Bundesregierung spricht den Angehörigen ihr tiefempfundenes Mitgefühl aus. Zugleich erhoffen wir für die verletzten schwedischen und deutschen Beamten baldige Genesung und begleiten sie mit unseren herzlichen Wünschen.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen jetzt über den Hergang der Ereignisse in beiden Hauptstädten, Bonn und Stockholm, zu berichten und Ihnen wie dem deutschen Volk die Gründe für unser Handeln sowie meine Bewertung darzulegen. Was die Darstellung des Hergangs angeht, muß ich den Vorbehalt einfügen, daß sich das eine oder andere wichtige Detail bei genauerer Rekonstruktion später auch noch anders herausstellen könnte.
Der Überfall erfolgte mittags, kurz vor zwölf Uhr. Die Botschaft war von bewaffneten Grenzschützern sowie — das füge ich hinzu — außerhalb des Grundstücks von schwedischer Polizei geschützt. Der Schutz ist mit Waffengewalt überwältigt worden. Ich sollte an dieser Stelle vielleicht einfügen, daß eine Botschaft, die viel Publikumsverkehr hat, natürlich keine Festung sein kann und daß ihre Sicherheitsmaßnahmen, die in diesem Falle in den letzten Wochen verstärkt worden waren, niemals perfekt sein können. Wegen einiger Zeitungsnachrichten und der bei uns in der Presse abgedruckten Meldung, man habe schon vor einigen Wochen von dem Entkommen einiger deutscher Terroristen nach Schweden gewußt, möchte ich ebenfalls hinzufügen, daß damals natürlich deutsche und schwedische Polizeidienststellen miteinander in Kontakt waren. Wir waren über die Erkenntnisse der schwedischen Seite genau informiert. Diese Meldung beruhte auf einem Irrtum; es handelte sich um einen Mann, der dort auch wahrgenommen worden ist.
Die Nationalität der schwerbewaffneten Banditen war zunächst unklar. Die beiden Regierungen nahmen telefonisch Kontakt auf. Daraus hat sich dann im Laufe des Tages in Form von vielen Dutzenden von Telefongesprächen und Fernschreibkommunikationen eine umfassende enge Verbindung entwickelt. Ebenso haben wir gestern im Laufe des späten Nachmittags fachkundige und hohe Beamte nach Stockholm entsandt. Ich muß schon an dieser Stelle den intensiven persönlichen Einsatz und die Kooperation des schwedischen Ministerpräsidenten und seines Justizministers ausdrücklich erwähnen.

(Beifall im ganzen Hause)

Etwa um 15.50 Uhr erfuhr der schwedische Ministerpräsident die sogenannten „Forderungen" der Verbrecher, die wir inzwischen in der einen oder anderen Form gemeinsam erwartet hatten. Herr Palme selbst hat drei Minuten später den Text dieser Forderungen an mich durchtelefoniert; unmittelbar darauf haben wir die Ministerpräsidenten der Länder, die Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages und die Vorsitzenden der vier politischen Parteien zu einer Besprechung in das Bundeskanzleramt gebeten, die noch in derselben Stunde hat beginnen können.
Die von den Verbrechern gestellten Forderungen muß ich hier nicht im einzelnen wiederholen, da Sie alle inzwischen den Text aus den Nachrichtenmedien kennen. Sie liefen im Kern darauf hinaus, 26 Terroristen, darunter Baader und Meinhof, freien Abzug zu gewähren. Unter den 26 Namen befand sich der harte Kern der kriminellen Baader-MeinhofVereinigung, dem zahlreiche Morde, Mordversuche, Sprengstoffattentate und Banküberfälle zur Last zu legen sind. Die dafür Verantwortlichen hatten bis zu dem Stockholmer Verbrechen mindestens neun Tote und mehr als 100 Verletzte, zum Teil Schwerverletzte, auf dem Gewissen. Eine Freilassung dieser Verbrecher, die ihren Prozeß zum Teil erst noch erwarten, hätte eine unvorstellbare Zerreißprobe für unser aller Sicherheit und für den Staat bedeutet. Alle, die an der Beratung beteiligt waren, haben gleichwohl die gewaltige Last der Verantwortung vor der Entscheidung gespürt, die wir nach gründlicher Abwägung des Für und Wider zuletzt einhellig — unbeschadet unserer unterschiedlichen politischen Standorte — gefällt haben.
Abermals, wie im Falle der Entführer des Berliner Abgeordneten Lorenz, galt es abzuwägen zwischen der Rettung von unmittelbar bedrohtem Menschenleben auf der einen Seite und andererseits der Gefährdung, der Infragestellung der überragenden Aufgabe des Staats, das Leben aller seiner Bürger zu sichern. Es war zwischen sehr hohen Rechtsgütern abzuwägen: Zehn oder elf Menschenleben
der Oberstleutnant von Mirbach war bereits niedergeschossen worden, als die sogenannten Forderungen der Verbrecher mitgeteilt wurden — waren in höchstem Maße bedroht; dagegen stand die lebensschützende, die friedens- und rechtsschützende Funktion unseres Staats.
Der Rechtsstaat kann seine Funktion nur dann erfüllen, wenn die Bürger darauf vertrauen können, daß er seine Gesetze auch durchsetzt. Unsere Verfassung weist allein dem Staat die Verpflichtung und das Recht zu, über Strafe und über Freiheit zu entscheiden. Das hat nach festen gesetzlichen Regeln, nach einem gesetzlich geordneten Verfahren



Bundeskanzler Schmidt
zu geschehen. Terroristen dürfen Entscheidungen über Freiheit und Leben anderer nicht an sich reißen.
Allen im Bundeskanzleramt Versammelten, welche der Bundesregierung ihren Rat gaben, war vom ersten Augenblick an klar, daß ein Vergleich mit der Entführung des Herrn Abgeordneten Lorenz nicht möglich war. Es mag sein, daß sich einige unserer Bürger heute fragen werden, ob denn den Verantwortlichen das Leben eines Berufspolitikers mehr wert gewesen sei, da sie doch im Falle Lorenz den Terroristen nachgegeben hätten, während die Verantwortlichen in diesem Falle, in dem es sich durchweg nicht um bekannte Personen des öffentlichen Lebens handelte, mehr Härte gezeigt hätten.
Vielleicht sind es in Wahrheit nicht viele, die in gerechter Empörung über das Verbrechen zunächst so empfinden. Diesen, wie ich annehme, nicht vielen Bürgern will ich an dieser Stelle sagen: Im Falle der Lorenz-Entführung hatten wir es mit Verbrechern zu tun, die aus der Dunkelheit der Anonymität handelten. Wir konnten nicht wissen, wo sie sich befanden. Wir wußten nicht, wo sich die Geisel Lorenz befand. Infolgedessen wäre das Leben von Herrn Lorenz in keinem Falle zu retten gewesen, wenn wir auf die Bedingungen seiner Entführer nicht eingegangen wären.
In Stockholm dagegen wußten wir, wo die Täter waren, nämlich im Gebäude der deutschen Botschaft. Wir wußten auch, wo die Geiseln waren, und es gab eine Chance, durch Verhandlungen und/oder durch Polizeimittel die Geiseln zu retten und die Terroristen zu überwältigen. Darüber hinaus hatten die Stockholmer Terroristen Herrn von Mirbach schon ermordet, als sie ihre sogenannten Forderungen bekanntgaben. Zu den weiteren Unterschieden, welche die beiden Fälle unvergleichbar machen, gehört auch die Tatsache, daß der Ort des Verbrechens in Schweden liegt und daß die Verantwortlichkeiten infolgedessen zwischen zwei Staaten und ihren Regierungen geteilt waren.
Die Bundesregierung hat sich deshalb gestern nach Beratungen in dem vorerwähnten großen Kreis — einer Beratung, die in einmütig gegebene Ratschläge ausgemündet war zur Unnachgiebigkeit entschlossen. Jeder von den Beteiligten, von den Ratgeberaden wie von denjenigen, die die Entscheidung zu treffen hatten, hatte vorher sein Gewissen geprüft. Jeder einzelne hat seine Meinung gesagt, und jeder hatte das Risiko eines Scheiterns abgewogen gegen die unübersehbaren Risiken, die eine Freilassung von 26 der gefährlichsten Terroristen für uns alle und für unseren Staat bedeutet hätte.
Es ging dabei nicht um die abstrakte Autorität des Staats. Unsere Entscheidung hat sich vielmehr orientiert an dem Grundsatz, daß unser Staat vor allem anderen die Aufgabe hat, das Leben und die Freiheit aller seiner Bürger zu schützen. Vor dieser Aufgabe hätten wir versagt, wenn 26 anarchistische Banditen freigelassen worden wären, von denen zahlreiche — anders als jene fünf, mit deren Freilassung wir damals für das Leben von Peter Lorenz gezahlt haben — in diesem Falle des mehrfahren Mordes oder des versuchten Mordes und anderer
Gewaltverbrechen angeklagt sind. Diese skrupellosen Gewalttäter, wenn freigelassen, hätten mit Sicherheit versucht, später wieder in die Bundesrepublik zurückzukehren. Wie jedermann weiß, wären wir dann vielleicht schon nach kurzer Zeit am Ende aller Sicherheit gewesen. Im Falle einer Freilassung des harten Kerns der Baader-Meinhof-Bande und der mit ihr von der gleichen verbrecherischen Wahnvorstellung besessenen Nebenorganisationen hätte jeder damit rechnen müssen, daß sie schon sehr bald zu weiteren Verbrechen — möglicherweise zu noch schlimmeren — hätte führen können.
Unsere Entscheidung, die Forderungen der Verbrecher in Stockholm abzulehnen, die von den führenden Männern der Opposition gleicherweise getragen wird, wird jeder einzelne von uns auch gegenüber seinen Freunden, seinen Anhängern und seinen Wählern vertreten. Ich habe sie dem schwedischen Ministerpräsidenten Olof Palme unverzüglich mitgeteilt. An ihrer Endgültigkeit bestand weder in Bonn noch in Stockholm irgendein Zweifel. Herr Palme und ich gingen davon aus, daß er, seine Regierung und die schwedischen Sicherheitsbehörden nach den dort geltenden Gesetzen und nach dem dortigen polizeilichen Zweckmäßigkeitsurteil vorgehen würden. Die Exterritorialität der Botschaft wurde für diesen Zweck aufgehoben. Es war klar, daß die schwedischen Behörden jede Anstrengung machen würden, um das Leben der Geiseln zu retten und, wenn möglich, die Terroristen zu überwältigen. Um die Operationen der schwedischen Regierung und ihrer Polizei nicht zu beeinträchtigen, haben wir mit der schwedischen Regierung verabredet, uns hier in Bonn zunächst Stillschweigen über unsere Entscheidung aufzuerlegen. Ich nehme an, wenigstens nachträglich wird dies von allen verstanden.
Der schwedischen Regierung, namentlich dem Ministerpräsidenten Olof Palme, möchte ich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für das große Verständnis und für die Unterstützung danken, welche sie der Entscheidung der Bundesregierung entgegengebracht hat. Mein Dank gilt ebenso dem schwedischen Justizminister für sein persönliches Eingreifen, mein Dank gilt insbesondere den schwedischen Polizisten für ihren Einsatz, den einige von ihnen mit Verwundungen bezahlt haben.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren, am 13. März hatte ich vor dem Parlament gesagt: Wir wollen den freiheitlichen Rechtsstaat, das Bollwerk der offenen, der demokratischen Gesellschaft mit Härte und mit Konsequenz verteidigen. Ich hatte in jenen Tagen auch gesagt, wir werden unsere Pflicht erfüllen. Niemand hat sich gestern abend seine Pflicht leicht gemacht. Ich bin überzeugt, daß wir unsere Pflicht gestern richtig erfüllt haben.
Gewiß sind wir — wie fast alle Staaten der Welt heutzutage — auch zukünftig vor Gewalttaten keineswegs geschützt. Wir müssen deshalb weiterhin wachsam sein und sorgfältig bleiben. Die seit einigen Monaten von den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder eingeleiteten neuartigen Maßnahmen zur offensiven Bekämpfung des Terro-



Bundeskanzler Schmidt
rismus beginnen jetzt, Wirkungen zu zeigen. Ich darf heute erstmalig bekanntgeben, daß wir in Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden seit der Lorenz-Entführung zehn Gewalttäter ha-. ben dingfest machen können — wenn ich sage: wir, so meine ich alle beteiligten Behörden der Länder und des Bundes , Gewalttäter, die zum Teil führende Rollen in Organisation und Logistik der Terroristen gespielt haben. Dies sowie auch der Einsatz neuentwickelter Fahndungsformen und die Ausschöpfung der von der Strafprozeßordnung eröffneten neuen Möglichkeiten haben unter den Mitgliedern dieser terroristischen Gruppe gegenwärtig einen Prozeß der Entsolidarisierung und der Verunsicherung ausgelöst. Die zuständigen Behörden, denen es gelungen ist, in die anarchistischen Kreise einzudringen, versprechen sich bei konsequenter Verfolgung des eingeschlagenen Weges in absehbarer Zeit weitere Erfolge.
Wir werden auch die ins Ausland entkommenen Verbrecher weltweit verfolgen. Wir wissen uns dabei der Hilfe ausländischer Staaten und Regierungen ebenso gewiß, wie wir ihnen helfen. Die schreckliche Seuche des internationalen Terrorismus bedarf der internationalen Zusammenarbeit der Staaten, die wir praktizieren.

(Lebhafter Beifall bei allen Fraktionen)

Aber auch im eigenen Lande bedürfen unsere Sicherheitsbehörden und ihre Beamten und Angestellten weiterhin unserer Hilfe. Dies gilt für die Polizeien, dies gilt für den Grenzschutz, die Verfassungsschutzämter, die Justiz, die Strafvollzugs-behörden. Sie alle bedürfen der Solidarität. Ich meine damit, sie bedürfen der inneren Identifizierung und auch der äußerlich sichtbaren und hörbaren Identifizierung durch uns alle, durch alle gesetzestreuen Bürger unseres Staates.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich will heute keinerlei Rezepte geben; Patentrezepte gibt es nicht, wie wir alle wissen. Ich will aber sagen, daß es mit polizeilichen Methoden — Razzien und alles, was dazugehört — allein nicht genug sein kann. Wer den Rechtsstaat zuverlässig schützen will, muß innerlich auch bereit sein, bis an die Grenzen dessen zu gehen, was vom Rechtsstaat erlaubt und geboten ist.

(Beifall bei allen Fraktionen)

In wenigen Wochen wird der Prozeß gegen die Gewaltverbrecher Baader, Meinhof und andere beginnen, den die Terroristen gestern mit ihrer Aktion glaubten vereiteln zu können. Dieser Versuch ist gescheitert. Wir wissen, daß die anarcho-terroristischen Verbrecher jetzt vielleicht alles auf eine Karte setzen möchten. Wir könnten uns dies vorstellen. Unsere gestrige Entscheidung sollte die Terroristen andererseits erkennen lassen, daß wir gemeinsam meinen, was wir am Tage der Befreiung von Peter Lorenz in diesem Hause gesagt haben. Unser Staat hat diese zweite, unvergleichbar größere Herausforderung angenommen. Er wird sich auch in Zukunft neuen Herausforderungen mit der gleichen Entschiedenheit stellen.

(Anhaltender Beifall bei der SPD und der FDP sowie Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0716802300
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Carstens.

Dr. Karl Carstens (CDU):
Rede ID: ID0716802400
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine der terroristischen Verbrecherbanden, die seit Jahren in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, hat gestern erneut zugeschlagen. Wie bei früheren Überfällen kennzeichnen auch diesmal Mord und Brand ihre Spur. Wir alle stimmen in der schärfsten Verurteilung der Verbrechen von Stockholm überein.
Die CDU/CSU-Fraktion spricht ihr tiefes Mitgefühl mit den Angehörigen der Opfer dieses jüngsten Terroranschlages aus. Der Militärattaché Oberstleutnant von Mirbach und ein weiterer Angehöriger der Botschaft haben in Erfüllung ihrer Pflicht auf ihrem Posten in Stockholm ihr Leben hingegeben. Andere Mitglieder der Botschaft sind schwer verletzt worden. Ihnen, den Toten, gilt unsere Ehrerbietung. Ihren Angehörigen gilt unser Mitgefühl. Den Verletzten sprechen wir unsere Genesungswünsche aus.
Die CDU/CSU-Fraktion dankt ebenso wie die Bundesregierung der schwedischen Regierung, den schwedischen Sicherheitsbehörden und der schwedischen Polizei für ihren Einsatz in den letzten 24 Stunden.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Die schwedische Regierung und der schwedische Ministerpräsident haben mit vorbildlicher Umsicht gehandelt und einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, daß die Mörder dingfest gemacht werden konnten und daß ein noch größeres Unglück und noch mehr Opfer an Menschenleben verhindert wurden.
In den Dank sollen auch die deutschen Beamten einbezogen werden, die in Stockholm und von Deutschland aus gestern der schwedischen Regierung mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben.
Das kann leider jedoch nicht die kritische Frage ausschließen, wie es möglich war, daß sieben schwerbewaffnete Terroristen in die Botschaft eindringen konnten. War, so muß man fragen, wirklich genügend Vorsorge getroffen worden, um die Botschaft zu schützen?
Die Entscheidung, die gestern zu treffen war, ist in dem versammelten Gremium von Mitgliedern der Bundesregierung, der drei Fraktionen des Bundestages, der Parteien und der Ministerpräsidenten der Länder einmütig getragen worden. Dabei hat sich gezeigt, daß die führenden Persönlichkeiten unseres Staates in Bund und Ländern, in allen Fraktionen und in allen Parteien in Stunden der Not bereit sind, Verantwortung auf sich zu nehmen, und daß sie auch zu schnellen Entscheidungen fähig sind.



Dr. Carstens (Fehmarn)

Die Entscheidung, die in der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Häftlinge nicht auszuliefern, rechtfertigte sich auf Grund von drei Überlegungen.
Erstens. Bevor überhaupt eine Entscheidung über Freilassung oder Nichtfreilassung der Häftlinge in der Bundesrepublik getroffen werden konnte, hatten die Terroristen in Stockholm bereits eine ihrer Geiseln, den Oberstleutnant von Mirbach, ermordet.
Zweitens. Wäre man der Forderung nachgekommen, so hätte man praktisch den gesamten harten Kern der Baader-Meinhof-Bande freilassen müssen, darunter Verbrecher, denen mehrfacher Mord angelastet wird. Die Folge wäre eine allgemeine schwere Erschütterung des Vertrauens in unseren Rechtsstaat gewesen.
Drittens. Die Terroristen waren von der schwedischen Polizei gestellt. Sie konnten nicht mehr entkommen. Damit ergaben sich Möglichkeiten, auf den weiteren Ablauf des Geschehens und insbesondere auf das Verhalten der Terroristen selbst Einfluß zu nehmen. Die Entscheidung — das hat niemand in der gestrigen Nacht verkannt — war mit großen Risiken belastet; sie hat sich als richtig erwiesen.
Aber wir dürfen uns nicht damit zufriedengeben, daß wir gestern nacht eine richtige Entscheidung getroffen haben. Wenn irgendwo bei einer Sturmflut die Deiche brechen, dann ist es gewiß notwendig, alles nur Menschenmögliche zu tun, um den Opfern der Katastrophe zu helfen. Mindestens ebenso wichtig ist es jedoch, die Frage zu stellen, wie es zu dieser Katastrophe kommen konnte, und die weitere Frage, was man in Zukunft tun kann, um ähnliches zu verhindern.
Es ist jetzt nicht die Stunde einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit denen, die es bisher an der nötigen Entschiedenheit bei der Abwehr der unseren Staat bedrohenden Gefahr haben fehlen lassen. Aber wer von uns erinnerte sich nicht an die beschönigenden Darstellungen, die von verschiedenen Seiten gegeben wurden? Uns wurde erklärt, der linke Terror flaue ab, die eigentliche Gefahr sei vorüber. Wieder andere bescheinigten den Terroristen, daß sie sympathische Zielvorstellungen verfolgten, und denen, die zu einer rücksichtslosen Zerschlagung der Terrorbanden aufforderten, wurde vorgeworfen, sie seien hysterisch und riefen Panikstimmung hervor.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Muß das jetzt sein!)

Alles dies hat dazu beigetragen, daß die Verbrecherbanden hier in unserem Lande sich entfalten konnten wie in keinem anderen Lande.
Wir können diesen Zustand nicht länger hinnehmen. Wir müssen erkennen, daß es sich um einen zentralen Angriff auf unseren freiheitlichen Rechtsstaat handelt. Es ist sehr zu begrüßen, daß — wie der Bundeskanzler ausgeführt hat — kürzlich bei einer Großfahndung zehn der dem engeren Kern der Bande angehörenden Verbrecher verhaftet worden sind. Aber zehn bedeutet nach unseren Informationen nur einen Bruchteil der auf freiem Fuß
I befindlichen hochgefährlichen Mitglieder der Bande. Die Gefahr besteht weiter fort.
Wir müssen uns zweitens entschließen, diesen unseren Rechtsstaat mit allen rechtsstaatlich zulässigen Mitteln zu verteidigen und alle rechtsstaatlich zulässigen Mittel einzusetzen, um die Verbrecherorganisation zu zerschlagen.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

Dazu gehört vor allem eine Überprüfung des Vollzugs der Untersuchungshaft und der Strafhaft. Wir sind darüber unterrichtet worden, daß die Häftlinge in ständiger Verbindung miteinander stehen. Nur so ist es zu erklären, daß sie alle gleichzeitig in den Hungerstreik traten, daß sie alle gleichzeitig den Hungerstreik abbrachen und daß sie kurze Zeit darauf alle gleichzeitig ein sogenanntes Fitnesstraining begannen, um sich wieder voll in den Besitz ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit zu setzen. Wir können jetzt erkennen, daß sie dies taten, weil sie von dem Attentat auf die Stockholmer Botschaft vorher wußten und weil sie damit rechneten, daß sie gestern oder heute befreit würden.
Es geht nicht an, daß — wie es ein Sachverständiger vor einiger Zeit gesagt hat — der sicherste Ort, um in der Bundesrepublik Deutschland eine Terrororganisation zu leiten, eine Gefängniszelle ist, weil demjenigen, der in der Gefängniszelle sitzt, nichts mehr passieren kann. Er sitzt dort ja in der Tat in vollkommener Sicherheit. Andererseits ist es ihm möglich, aus der Gefängniszelle heraus seine Organisation weiter zu lenken. Dies muß — und zwar sofort! — ein Ende nehmen.

(Lebhafte Zustimmung bei der CDU/CSU)

Hierzu fordert die CDU/CSU zum wiederholten Male, daß mit sofortiger Wirkung ein Gesetz verabschiedet wird, das die Überwachung des Verkehrs der Häftlinge mit ihren Anwälten ermöglicht.
Zweitens müssen der Strafvollzug und der Vollzug der Untersuchungshaft so gestaltet werden, daß die Kontakte zwischen den Häftlingen unterbunden werden. Dies ist eine notwendige Abwehrmaßnahme, die ein freiheitlicher Rechtsstaat gegenüber solchen Verbrecherbanden treffen muß, wenn er an der Abschaffung der Todesstrafe festhält. Wer in diesem Zusammenhang von Isolationsfolter spricht, tritt in Wahrheit für die ungehinderte Kommunikation von Verbrechern untereinander ein, die sich die Beseitigung unserer freiheitlichen Ordnung zum Ziel gesetzt haben.
Drittens muß der Kreis der Sympathisanten ohne Rücksicht auf die Person der Beteiligten schärfer überwacht und notfalls strafrechtlich schärfer erfaßt werden.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Wer in dieser Lage und angesichts der erneuten Serie von Verbrechen den Angehörigen der Banden weiterhin offene Sympathie entgegenbringt, wer ihnen Hilfe, Unterschlupf oder andere Unterstützung gewährt, macht sich mitschuldig an den



Dr. Carstens (Fehmarn)

gefährlichsten Verbrechen, die zur Zeit in unserem Lande begangen werden.

(Erneute Zustimmung bei der CDU/CSU)

Hier kann nur eine scharfe, unzweideutig klare Trennung zwischen den Mitgliedern dieser Bande und der gesamten übrigen Bevölkerung schließlich erreichen, daß diese Art von verbrecherischer Terrortätigkeit ein Ende findet.
Es waren wieder einmal schreckliche 24 Stunden, die wir alle miteinander durchlebt haben. In diesen Stunden haben viele Menschen unsägliche Angst und unsäglichen Schrecken erdulden müssen. Mehrere von ihnen haben ihr Leben verloren.
Wenn wir jetzt nicht endlich begreifen, daß wir energischere Maßnahmen ergreifen müssen, dann verliert dieser unser Rechtsstaat seine Glaubwürdigkeit. Dann könnten Menschen zu der Auffassung kommen, daß sie sich ihr Recht selber suchen müßten, wenn der Staat nicht genügend dafür sorgt, daß Recht und Ordnung in unserem Lande überall und zu jeder Zeit durchgesetzt werden. Eine der höchsten Pflichten des Staates ist es aber, den inneren Frieden zu sichern, Gewalt zu unterbinden, wo immer und unter welchem Gewande sie auftritt. Lassen Sie uns diese Stunde nutzen, um endlich das auf diesem Gebiet Notwendige zu tun! Wir sind gemeinsam mit allen Demokraten dazu bereit.

(Anhaltender Beifall bei der CDU CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0716802500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wehner.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0716802600
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach meinem Verständnis ist dies nicht die Stunde der Kommentare und der Analysen. Ich versage es mir deshalb auch, auf einige jedenfalls von mir als mehr oder weniger polemisch verstandene Bemerkungen meines Herrn Vorredners jetzt einzugehen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und der FDP)

Unser Volk, gleich wie es politisch steht und denkt, hat ein Recht darauf, von Regierung und Parlament zu hören, was unmittelbar zu den schrecklichen Vorgängen gesagt werden muß und kann.
Aus diesem Grunde sage auch ich hier: Dank dem Herrn Bundeskanzler!

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Und ich sage allen an den unumgänglich gewordenen Entscheidungen Beteiligten Dank.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich erlaube mit auch, den Dank der Sozialdemokraten an die Regierung und die Organe des Königreichs Schweden von dieser Stelle auszusprechen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Im Namen der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands erkläre ich: Unser Volk und seine demokratisch gewählten Organe lassen unseren demokratischen Staat nicht durch Terror und Drohung mit Repressalien lähmen und zerstören.

(Beifall bei der SPD, der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir sind in der Pflicht des Grundgesetzes und wollen diesen unseren Staat und seine Bürgerinnen und Bürger sichern, so, wie wir unserem ganzen Volk den Frieden zu sichern bemüht sind.

(Beifall bei der SPD, der FDP und Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Gegensätze über den Ausbau dieses unseres gemeinsamen Staates, der durch seine Verfassung Grundlage und Rahmen für die Austragung dieser Gegensätze ist, die Gegensätze also um die politischen Linien des Ausbaus werden und müssen bei uns — und dafür müssen wir alle uns einsetzen —demokratisch und parlamentarisch ausgefochten werden.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und ihre Fraktion im Deutschen Bundestag wenden sich mit Abscheu gegen jede Form von Terror, Gewaltanwendung und Erpressung, die unter der Vorgabe sogenannter politischer Motive vorgenommen wird, welches auch immer die Behauptungen über die Motive und die Ziele sind. Träger und Täter wie Förderer gleichgültig wie motivierter Gewalthandlungen oder zu Gewalthandlungen führender Aktionen dürfen nicht verharmlost werden.

(Beifall bei der SPD, der FDP und Abgeordneten der CDU/CSU)

Von den Fraktionen der SPD und der FDP ist hier am 13. März ein Entschließungsantrag eingebracht worden, in dem es heißt:
Zur Abwehr des Terrorismus gehört neben der vollen Anwendung der staatlichen Machtmittel des Bundes und der Länder auch die geistige Auseinandersetzung mit allen Formen des Extremismus und der Gewalt. Dazu sind alle demokratischen Kräfte aufgerufen. Der Terrorismus kann mit polizeilichen und strafrechtlichen Maßnahmen allein nicht bekämpft werden ... Weder die Anwendung von Gewalt noch die Rechtfertigung von Gewalt dürfen als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele hingenommen werden ...

(Beifall bei der SPD, der FDP und Abgeordneten der CDU/CSU)

Nicht Furcht und Hysterie, sondern demokratischer Bürgersinn bietet die beste Gewähr für die Bekämpfung der Terroristen und für eine erfolgreiche Arbeit der Polizei. Dieses Ziel wird verfehlt, wenn Haß geschürt, Angst verbreitet und dadurch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Staates untergraben wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Zu diesen unseren Feststellungen, in denen unsere Auffassungen zusammenzufassen versucht wurde, stehen wir unbeirrt, und wir werden uns bei allem, was wir hier — das betrifft die verschiedenen Seiten



Wehner
unseres Parlaments - mit- und gegeneinander auszutragen haben, immer daran halten.
In dieser Stunde sage ich den Sicherheitsorganen des Bundes und der Länder und ihren Angehörigen nicht nur Dank, sondern erkläre auch, daß ihnen die Unterstützung der mündigen Mitbürgerinnen und Mitbürger gebührt.
Und zum Schluß verneigen auch wir uns ein weiteres Mal vor den Opfern der verbrecherischen Anschläge, und wir sprechen ihren Familien unsere Anteilnahme aus. Ich danke Ihnen.

(Anhaltender Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0716802700
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mischnick.

Wolfgang Mischnick (FDP):
Rede ID: ID0716802800
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Bundestagsfraktion betrauert den Tod von Oberstleutnant von Mirbach und ein weiteres Opfer des verabscheuungswürdigen verbrecherischen Anschlages auf die deutsche Botschaft in Stockholm. Wir sprechen den Angehörigen unser tiefempfundenes Mitgefühl aus. Wir wünschen allen Verletzten eine baldige Genesung.
Wir danken den schwedischen Behörden, insbesondere den Polizei- und Feuerwehrbeamten, für ihren persönlichen Einsatz und für die vorbildliche Kooperation. Wir danken allen deutschen Stellen, allen Sicherheitskräften, Regierungen in Bund und Ländern für ihr vorbildliches Zusammenwirken in dieser Frage.

(Beifall bei der FDP und der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Ereignisse in Stockholm haben die Offentlichkeit erneut aufgewühlt. Sie stellten nach unserer Auffassung den brutalen Versuch dar, unseren freiheitlichen Rechtsstaat herauszufordern und zu erniedrigen. Es ging nicht nur um die Befreiung von über zwei Dutzend Inhaftierten. Die Verbrecher wollten darüber hinaus unseren Staat treffen - und mit ihm alle, die diesen Staat tragen. Das Ziel war die große und dauerhafte Verunsicherung mit all ihren unabsehbaren politischen, moralischen und rechtlichen Folgen. Diese Rechnung der menschenverachtenden Gewalttäter durfte nicht aufgehen, und sie ist nicht aufgegangen.
Wie in jedem demokratischen Entscheidungsprozeß und bei jedem Akt der Exekutive mußte in den dramatischen Stunden eine besonnene Güterabwägung an erster Stelle stehen. Diese ist erfolgt. Es ging nicht darum, wer sich gegen wen durchsetzte, sondern darum, was im Interesse unserer freiheitlichen Demokratie notwendig ist und was gemeinsam getan werden mußte. Dies ist geschehen.
Auf der einen Seite stand das Leben der Geiseln. Gab es einen halbwegs zuverlässigen Weg, dieses Leben zu schützen? Wer sich die Unmäßigkeit der Bedingungen der Verbrecher und die bewußt offengehaltenen Prozedurfragen der Geiselübergabe mit all ihren einseitigen Risiken vor Augen hielt, mußte zu dem Schluß kommen, daß die Gefährdung der Menschenleben in jedem der denkbaren Fälle bestehen blieb — und dies um so mehr, als die Terroristen zu Beginn ihrer verbrecherischen Aktion kaltblütig einen Menschen getötet hatten. Sie signalisierten damit, daß sie nicht nur die Grenze zur Unmenschlickheit hin überschritten hatten, sondern daß sie und ihre Handlungen auch alle Anzeichen der Unkalkulierbarkeit in sich trugen. Das Leben der Geiseln war also durch ein wie auch immer geartetes Zusammenwirken mit den Verbrechern nicht sicher zu schützen.
Auf der anderen Seite stand bei der Güterabwägung die Frage, ob eine durch Nachgeben möglicherweise — aber eben nur möglicherweise — erreichte Befreiung der Geiseln mittel- oder langfristig eine unverhältnismäßig größere und auf unabsehbare Zeit andauernde Bedrohung und Vernichtung von Menschenleben in unserem Lande heraufbeschworen hätte. Die, die da in den Gefängnissen sitzen und von ihren kriminellen Freunden befreit werden sollten, hatten ja bereits mit Worten und, wie in einigen Prozessen belegt, mit Taten den Beweis geliefert, daß sich ihre Handlungen vor allem zerstörerisch gegen Menschen richten, Die Freilassung solcher Prediger und Praktizierer des Terrorismus hätte unvorstellbare Risiken provoziert. Sie hätte ein Klima ständiger Bedrohung erzeugt. Sie hätte zu einem nicht enden wollenden Alptraum für uns werden können. Das mußte verhindert werden.
Aber mehr noch: Die Regeln unseres Rechtsstaates standen auf dem Spiel — und damit der Rechtsstaat selbst. Ein Staat, der die Wahrung des Rechts und damit der Freiheit und der Menschlichkeit zum obersten Prinzip seines Handelns erhoben hat, hätte sich selbst aufgegeben, wenn er den Einbruch des Unrechts und der Unmenschlichkeit nicht aufgehalten hätte. Gerade wer die liberale Gesellschaft will — wir Freien Demokraten sind die unbedingten Verfechter dieser freiheitlichen Gesellschaftsordnung —, muß mit Entschlossenheit den Angriff auf ihre Fundamente abwehren. Das ist geschehen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, wir haben, wie die französische Zeitung „Le Figaro" heute morgen in einem zustimmenden Kommentar zu der Bonner Entscheidung schrieb, unsere Ordnung nicht irgendwelchen Überfallkommandos überlassen. Wir haben nein gesagt zu einem verbrecherischen Diktat und das Gesetz des Handelns nicht aus der Hand gegeben.
Nun wird, was die Anlage des Verbrechens angeht, von Parallelen zum Fall Lorenz gesprochen. Ich kann dem nur sehr bedingt zustimmen. Der wesentliche Unterschied liegt auf der Hand: wir hatten es diesmal mit einer anderen Dimension des Verbrechens — Mord eingeschlossen — und einer anderen Dimension der Zielabsichten zu tun. Wir hatten einen greifbaren Gegner vor uns. Es wurde, ob von den Verbrechern gesucht oder nicht, die Herausforderung zur Kraftprobe. Sie mußte bestanden werden. Wir wissen nicht, wie viele dieser Proben wir noch zu bestehen haben. Sicher ist, daß das verbrecherische Potential gemindert ist. Jeder



Mischnick
möge daraus seine eigenen Schlußfolgerungen ziehen.
Zu den Konsequenzen muß aber auch gehören, daß es keine Andeutung von Verständnis für Terror geben darf.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Es muß alles getan werden, um unnötige Solidarisierungen zu verhindern. Um es ganz klar zu sagen: unser Kampf gilt den Kriminellen, den Erpressern, den Mördern. Man täte ihnen eine unbegründete Ehre an, wollte man sie mit politischen Kategorien bedenken.

(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Diese Leute, meine Damen und Herren, stehen nicht links und nicht rechts im politischen Spektrum, sondern außerhalb unseres demokratischen Staates und unserer parlamentarischen Demokratie.

(Erneuter Beifall bei der FDP und der SPD)

Dem letzten Sympathisanten der Baader-MeinhofBande sollte mit dem Terroranschlag auf die deutsche Botschaft in Stockholm klargeworden sein, daß es sich hier um kriminelle Verbrecher und nicht um politische Überzeugungstäter handelt, auch wenn sie sich ständig bemühen, ihre unmenschlichen Taten politisch zu verbrämen.
Entschlossenheit tut not, aber gleichermaßen auch Besonnenheit. Die so oft und meiner Überzeugung nach zu Recht beschworene Solidarität der Demokraten ist notwendig. Sie darf aber nicht zum hohlen Pathos werden, sondern muß praktizierte innere Überzeugung sein, wenn wir die noch zu erwartenden Herausforderungen durchstehen und wirklich bestehen wollen.

(Anhaltender Beifall bei der FDP und der SPD — vereinzelter Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0716802900
Meine Damen und Herren, die Aussprache über die Regierungserklärung ist damit beendet.

(Unruhe)

— Die Sitzung ist nicht beendet, sondern wir fahren nunmehr fort in den unterbrochenen Beratungen über Punkt 21 a) und b) der Tagesordnung betreffend Änderung des Versammlungsgesetzes und Sicherheitsprogramm.
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Baum.

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0716803000
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte dort anknüpfen, wo der Kollege Miltner vor Unterbrechung der Sitzung geendet hat, und hier aus der Sicht der Bundesregierung auf einige wenige, aber wichtige Fragen aus dem Sicherheitsprogramm eingehen.
Die Bundesregierung hat, und zwar nicht erst auf die Fortschreibung des Sicherheitsprogramms durch die Innenminister im Februar 1974 hin, sondern bereits auf Grund des im Juni 1972 verabschiedeten ersten Teils des Programms die sie betreffenden Forderungen des Programms im Abstimmung mit den Ländern zügig in Angriff genommen. Herr Kollege Miltner, es kann also gar nicht die Rede davon sein, daß wir unsere Führungsaufgabe nicht erkannt und nicht wahrgenommen hätten. Wir haben durch eine Reihe von Gesetzesinitiativen, auf die ich jetzt hier nicht im einzelnen eingehen möchte, weil sie allgemein bekannt sind, diese Entschlossenheit unter Beweis gestellt. Ich möchte nur auf die Fragen eingehen, die Sie in Ihrem Antrag besonders hervorheben.
Zunächst komme ich zu den fälschungssicheren Kennzeichen. Die Lösung dieser Problematik ist von der Bundesregierung bereits seit längerer Zeit in Angriff genommen worden. Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen ist längst erkannt worden. Die kriminalpolizeiliche Praxis zeigt, daß in einer Vielzahl von Fällen Kraftfahrzeuge bei der Begehung von Straftaten verwendet werden. Bei einzelnen Deliktgruppen, namentlich bei Raubüberfällen, liegt die Verwendung von Kraftfahrzeugen bei zirka
90 %.
Um die polizeilichen Ermittlungen zu erschweren, sind die Straftäter zunehmend dazu übergegangen, zur Tatbegehung gestohlene Kraftfahrzeuge oder solche mit gestohlenen oder nachgeprägten Kennzeichen zu verwenden. Die Täter unterlaufen damit verhältnismäßig einfach und mühelos die sich am Kennzeichen orientierende Kraftfahrzeugfahndung.
Es geht also darum — was allerdings schon technisch sehr schwierig ist, Kraftfahrzeugkennzeichen herzustellen, die diesen Mißbräuchen nicht ausgesetzt sind.
Für die anstehenden technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen hat die Bundesregierung mehrere Arbeitskreise gebildet, und sie hat dies schon vor einem Jahr getan. Erste Ergebnisse zur technischen Möglichkeit eines fälschungssicheren Kennzeichens, Herr Kollege Miltner, werden für Mai dieses Jahres, also in Kürze, erwartet.
Zur Frage der fälschungssicheren Personalausweise darf ich bemerken, daß die Personalausweise der Bundesrepublik aus einem erst im vorigen Jahr erheblich verbesserten Sicherheitspapier hergestellt werden, das auf Verfälschungen mittels mechanischer oder chemischer Einwirkung mit farblicher Änderung reagiert. Eine unauffällige Verfälschung der eingetragenen Personalien ist somit praktisch unmöglich.
Damit möchte ich es bewenden lassen. Ich möchte mir ausführliche Erörterungen vor dem Innenausschuß dieses Hohen Hauses vorbehalten. Ich möchte nur noch einmal sagen, daß wir uns nicht, Herr Kollege Miltner, im Stadium von Vorüberlegungen befinden, sondern daß wir die uns auch von Ihnen zugeschriebene politische Führungsaufgabe auf diesem Gebiet voll wahrgenommen haben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)





Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0716803100
Das Wort hat Herr Abgeordneter Liedtke. — Sie verzichten.
Die Überweisungsvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 21 a und 21 b liegen Ihnen vor. — Es erhebt sich kein Widerspruch; die Überweisungen sind so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 22 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes (BGSPerG)

— Drucksache 7/3494
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß (federführend)

Verteidigungsausschuß
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Wer wünscht dazu das Wort? — Herr Abgeordneter Gerster!

Dr. Johannes Gerster (CDU):
Rede ID: ID0716803200
Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, daß die Bundesregierung mit der Vorlage des Gesetzentwurfs über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes endlich den Versuch unternimmt, strukturelle Konsequenzen aus dem Bundesgrenzschutzgesetz von 1972 zu ziehen.
Nach diesem Gesetz und nach den überwiesenen Aufgaben ist der Bundesgrenzschutz eine Polizei des Bundes. Folgerichtig soll daher seine Personalstruktur an die der Polizei der Länder angeglichen werden. Dieses Vorhaben ist als ebenso notwendig anzusehen, wie einige positive Ansätze, die der Regierungsentwurf enthält, unsere volle Unterstützung verdienen.
Weniger erfreulich ist dagegen die Tatsache, daß der Bundesinnenminister schon im Frühjahr 1974 dieses Gesetzesvorhaben als bereits gefaßten Beschluß der Bundesregierung in einem persönlichen Schreiben allen BGS-Beamten angepriesen hat, der Gesetzentwurf dann allerdings erst nach gründlicher Verspätung das Licht der Welt erblickt hat.
Wer daraus den Schluß ziehen wollte, die Regierung habe die lange Denkpause genutzt, um dem Parlament ein praktikables und ausgewogenes Konzept vorzulegen, sieht sich bei aufmerksamer Prüfung des Regierungsentwurfs nachhaltig enttäuscht.

(V o r s i t z: Vizepräsident Frau Funcke)

Der Bundesgrenzschutz findet seit seinem Bestehen seine wesentliche Aufgabe darin, als Verbandspolizei oder als Polizeitruppe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserem Land beizutragen. Hier ist der Ort, und jetzt ist die Zeit, mit allem Nachdruck darauf hinzuweisen, daß sich der Bundesgrenzschutz bei dieser Aufgabenwahrnehmung bewährt hat. Mit dieser Feststellung ist der Dank an all diejenigen verbunden, die sich in den vergangenen 24 Jahren im Dienst des Bundesgrenzschutzes pflichtbewußt für die Allgemeinheit eingesetzt haben.
In den vergangenen Jahren wurde der Bundesgrenzschutz jedoch durch den Bund, aber auch nach Hilfsersuchen durch die Länder zunehmend im Einzelvollzugsdienst eingesetzt. Sachkenner der Verhältnisse im Bundesgrenzschutz sehen bereits seit längerem die Gefahr, daß der Bundesgrenzschutz im Einzeldienst verbraucht, seine Effektivität als Verbandspolizei und Einsatzreserve unterlaufen wird.
Wenn man dabei berücksichtigt, daß die Bereitschaftspolizeien der Länder mehr und mehr durch ihre Ausbildungsfunktion gebunden werden, die Gefährdungen durch innere Unruhen eher zu- als abgenommen haben, dann kann die Forderung nur lauten, den Bundesgrenzschutz als Verbandspolizei voll einsatzbereit zu halten bzw. auszubauen.
Bei diesem sicherheitspolitischen Konzept schafft die beabsichtigte und von uns gewollte Umstellung des Bundesgrenzschutzes auf Lebenszeitbeamte — ob man dies wahrhaben will oder nicht — neue Probleme. Da eine Verbandspolizei, zusammengestellt aus Lebenszeitbeamten, wegen der dadurch bedingten zukünftigen Überalterung keine Lösung sein kann, sieht der Regierungsentwurf daher den Übergang von Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes in den Polizeivollzugsdienst der Länder und eine Übernahme in andere Laufbahnen im Bereich des Bundes vor.
Zukünftig wird man jährlich mit mindestens 1 500 Beamten rechnen können, die auf diesem Wege den Bundesgrenzschutz verlassen müssen. Gerade dieser Übergang in andere Dienstbereiche wird nach derzeitigen Erkenntnissen in der Praxis kaum durchzuführen sein. Man muß erkennen, daß eine so erhebliche Übernahme durch die Landespolizeien Beförderungsengpässe für die im Landesdienst ausgebildeten Beamten und damit erhebliche Schwierigkeiten bringen wird, daß die Landespolizeien Beamte erhalten werden, die die spezifischen Landesgesetze nicht ausreichend kennen und anwenden können, und daß der Bundesgrenzschutz — was verständlich wäre — geneigt sein wird, vor allem die weniger qualifizierten Beamten abzugeben, die besten aber zu behalten.
Gleichgewichtige Probleme stehen jedoch auch einem Übergang in andere Laufbahnen im Bundesbereich entgegen, wobei bisher nicht einmal gesagt wird, wo in so großem Umfang BGS-Beamte überhaupt im Bundesdienst sinnvoll eingesetzt werden können.
Wenn daher mit der Ausgestaltung des BGS-Dienstes zu einem Lebensberuf die Forderung nach einem gefestigten Berufsbild erfüllt werden soll, muß vor Verabschiedung des Gesetzes genau und verbindlich festgelegt werden, wo die Beamten des Bundesgrenzschutzes, die diesen nach etwa acht bis zehn Jahren verlassen werden, später tatsächlich eingesetzt werden sollen. Die geplante, allgemein gehaltene Vereinbarung zwischen Bund und Ländern reicht hierzu ebensowenig aus wie ein jährlich aufzustellender Stellenvorbehalt des Bundes, zumal heute vorhandene gute Absichten bei Veränderung der Nachfrage jederzeit Veränderungen unterworfen sein werden.



Gerster (Mainz)

Der vorgesehene Übergang auf die Landespolizei wird auch die Ausbildung der Bundesgrenzschutzbeamten erschweren. Da ein erheblicher Teil der Beamten von Anfang an damit rechnen muß, später im Einzelvollzugsdienst der Länder eingesetzt zu werden, wird die Ausbildung für den Einsatz im Verband an Bedeutung verlieren. Dies wiederum kann den Stellenwert des Bundesgrenzschutzes als Verbandspolizei reduzieren. Hier muß der Gefahr begegnet werden, daß der Bundesgrenzschutz zur Ausbildungsstation für den polizeilichen Vollzugsdienst in den Ländern denaturiert wird.
Die CDU/CSU-Fraktion wird in der Einzelberatung des Gesetzes daher darauf dringen, daß vor Verabschiedung des Gesetzes konkret und verbindlich geregelt wird,
1. wo die Lebenszeitbeamten des Bundesgrenzschutzes, die diesen verlassen müssen, eine sinnvolle, gleichwertige und ihre Berufsaussichten nicht schmälernde Verwendung finden werden — nur wenn dies sichergestellt ist, wird das Gesetz funktionsfähig sein —,
2. wie vermieden werden kann, daß die erwünschte Umstellung auf Lebenszeitbeamte nicht zu einer Schwächung des Einsatzes als Verbandspolizei führt.
Bei der Bewertung des Regierungsentwurfs wird, wie bereits angedeutet, nicht verkannt, daß für die Beamten des Bundesgrenzschutzes eine Reihe bereits überfälliger Verbesserungen vorgesehen ist. Genannt seien der Fortfall des einfachen Dienstes, Angleichung an Strukturen der Polizeien in den Ländern, einzelne Stellen- und Ämterbewertungen. Hier wird ein Weg fortgesetzt, den die CDU/CSU-Fraktion wiederholt beschritten hat. So sei nur daran erinnert, daß bereits bei der Beratung des Besoldungserhöhungsgesetzes im Jahre 1974 unser Antrag auf Einbeziehung des Bundesgrenzschutzes in die Gewährung der Polizeizulage mit der freundlichen Unterstützung der Koalitionsfraktionen durchgesetzt werden konnte.
Diese Betrachtung bliebe allerdings an der Oberfläche, wenn nicht zur Kenntnis genommen würde, daß durch die Annahme dieses Gesetzes im Einzelfall erhebliche Härten, Ungereimtheiten und Verschlechterungen entstünden. So begegnet der geplante Wegfall der Stabsmeister und Oberstabsmeister größten Bedenken, zumal sich in den Polizeien der Länder eine gegensätzliche Entwicklung anbahnt. Das Argument, daß dieser Personenkreis eine Chance zum Aufstieg in die Offizierslaufbahn haben werde, erscheint lebensfremd, wenn man Ausbildungsstand und Berufswunsch neben der Altersstruktur dieses Personenkreises berücksichtigt. Außerdem bleibt die Frage unbeantwortet, woher der Bundesgrenzschutz zukünftig — um nur ein Beispiel zu nennen — qualifizierte Kraftfahrzeugmeister nehmen soll, wenn ein entsprechender Besoldungsrahmen nicht mehr zur Verfügung steht.
Überprüfungsbedürftig ist auch die vorgesehene Altersgrenze, die ohne Rücksicht auf bestimmte Ämter den Anforderungen des Bundesgrenzschutzdienstes im einzelnen nur schwerlich gerecht wird. Ein Novum des Beamtenrechts, das in dieser Form wohl kaum hingenommen werden kann, ist die vorgesehene Möglichkeit, Beamte bis zum 10. Dienstjahr ohne ihre Zustimmung sogar zu einem anderen Dienstherrn zu versetzen. Problematisch ist weiter die Tatsache, daß die vorgesehenen Strukturverbesserungen nur für Neueinstellungen nach Inkrafttreten des Gesetzes gelten sollen. Auch insofern müssen unbillige Härtefälle — ebenso wie bei weiteren Einzelpunkten, die jetzt wegen Zeitmangels nicht genannt werden können — vermieden und gesondert und angemessen behandelt werden.
Bei der Beratung des Regierungsentwurfs sollten folgende Überlegungen Beachtung finden. Die Angleichung der Struktur des Bundesgrenzschutzes an die Polizeistruktur der Länder als Konsequenz des Bundesgrenzschutzgesetzes sind unser Auftrag und Ziel. Dabei muß allerdings gesehen werden, daß Bedeutung und spezifischer Auftrag als Verbandspolizei eher zu- als abnehmen. Ein Abbau oder ein Unterlaufen dieser Funktion des Bundesgrenzschutzes würde auf den entschiedenen Widerstand der CDU/CSU-Fraktion stoßen. Wenn demgegenüber Kollegen der Koalition die Bedeutung des Personalstrukturgesetzes nicht nur darin sehen, Konsequenzen aus dem Bundesgrenzschutzgesetz vom Jahre 1972 zu ziehen, sondern wenn sie — wie z. B. der Kollege Pensky in einem Artikel — konstatieren, daß in Verfolg der sich in diesem Gesetz widerspiegelnden reinen Polizeikonzeption für den Bundesgrenzschutz auch das Bundesgrenzschutzgesetz einer Korrektur unterzogen werden sollte, dann sollten sie hier offen und deutlich erklären, welche Absicht sie mit dieser Forderung verfolgen. Sollte etwa die Frankfurter Allgemeine Zeitung in einem Kommentar vom 12. Februar 1975 recht behalten, wenn sie schreibt, daß bei dem beabsichtigten Funktionswandel des Bundesgrenzschutzes die Ostpolitik „von ferne grüßen" würde, daß man an lokale Übergriffe, die zu bekämpfen der Bundesgrenzschutz geschaffen wurde, nicht mehr denken und daher diese seine Funktionen Schritt für Schritt abbauen wolle?
Im Vertrauen auf die bewährte Leistung des Bundesgrenzschutzes und in Kenntnis der Tatsache, daß unsere Gesellschaft reicher an Konflikten geworden ist und daß daher leider auch auf eine Verbandspolizei weniger denn je verzichtet werden kann, würde eine weitere Beschränkung des Bundesgrenzschutzes auf den Einzelvollzugsdienst Sicherheit abbauen. Sicherheit in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat bedeutet jedoch Freiheit des einzelnen, während Unsicherheit im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat Macht des Stärkeren und damit Unfreiheit des Schwächeren bedeutet.
Der Bundesgrenzschutz als Einsatzreserve in Verbandsform bedeutet daher mit seiner Aufgabenstellung ein Stück Freiheit, das zu erhalten und auszubauen unsere Pflicht ist. In diesem Sinne werden wir an die Beratungen des Personalstrukturgesetzes herangehen. Wir werden an Lösungen mitwirken, die der Verbesserung der Stellung des einzelnen und der



Gerster (Mainz)

Sicherung der Einsatzbereitschaft des Bundesgrenzschutzes dienen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0716803300
Das Wort hat Herr Abgeordneter Pensky.

Heinz Pensky (SPD):
Rede ID: ID0716803400
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer den Kollegen Gerster gehört, andererseits aber die gesamte Entwicklung unserer Überlegung miterlebt hat, muß sicherlich sehr bald zu dem Ergebnis kommen, daß Herr Kollege Gerster noch in Kategorien von vorgestern denkt und gar nicht begriffen hat, was sich im Bereich der Gesamtkonzeption für die innere Sicherheit abgespielt hat. Nur, schlimm wird es dann, wenn der Kollege Gerster, was er sowohl schriftlich in einem Artikel einer Zeitschrift, in der auch ich die Ehre hatte, meine Meinung dazu darzulegen, wie auch heute getan hat, seine Darlegungen noch mit faustdicken Unwahrheiten bespickt.

(Na! Na! bei der CDU/CSU)

Unwahrheiten deshalb, weil er beispielsweise in diesem Artikel behauptet -- und er hat das heute wiederholt —, daß bei der Beratung des Besoldungserhöhungsgesetzes Ihr Antrag auf Einbeziehung des BGS in die Polizeizulage durchgesetzt werden konnte.

(Gerster [Mainz] [CDU/CSU] : Das stimmt doch!)

Das ist die faustdicke Unwahrheit und, bitte schön, nachzulesen in dem Protokoll der 9. Sitzung des Innenausschusses vom 6. Mai 1973.

(Dr. Miltner [CDU/CSU] : Wir haben den Antrag doch schon viel früher gestellt!)

Ich will, weil die Zeit zu knapp ist, das nicht alles wiederholen. Aber ich darf nur eines verlesen. Es heißt in diesem Protokoll:
Hierzu liegen dem Ausschuß der Antrag der Fraktion der CDU/CSU und ein Formulierungsvorschlag des BMI vor, der auf Ersuchen der Koalitionsfraktionen ausgearbeitet worden ist.

(Wehner [SPD]: Hört! Hört!)

Also schon viel früher! Und dann sagt der Kollege Berger, er begrüße diesen Ergänzungsantrag der Koalitionsfraktionen, und betont, daß damit bezüglich der Polizeizulage auf übereinstimmenden Antrag aller drei Fraktionen eine Lösung gefunden werden könne.
Dann gab es eine Diskussion, und dann wurde der CDU/CSU-Antrag abgelehnt und der Koalitionsantrag angenommen. Damit war die Polizeizulage für den Bundesgrenzschutz geschaffen. So war das. Sie können das nachlesen, und wir können uns darüber später auch noch unterhalten. Aber wir sind ja von Ihnen, Herr Kollege Gerster, inzwischen gewohnt, daß Sie mit Rabulistik dort, wo Sie glauben, damit bei bestimmten Gruppen noch Eindruck schinden zu können, Dinge darlegen, die den Tatsachen nicht entsprechen.
Wir begrüßen als sozialdemokratische Bundestagsfraktion die Vorlage des Gesetzentwurfs insbesondere deshalb, weil er im Rahmen eines Gesamtkonzepts gesehen werden muß, mit dem die sozialliberale Bundesregierung bereits in der 6. Legislaturperiode angetreten ist, und dieser Gesetzentwurf eben nur einen Teil, und zwar einen wichtigen Teil, einer solchen Gesamtkonzeption darstellt.
Mir scheint es deshalb gerade auch auf Grund Ihrer Darlegungen, Herr Kollege Gerster, und weil das offenbar hier und da in Vergessenheit geraten ist, wichtig zu sein, in diesem Zusammenhang noch einmal ganz kurz zu verdeutlichen, daß sich sowohl dieser Gesetzentwurf wie eine Reihe anderer vorausgegangener Maßnahmen haargenau in eine Gesamtsicherheitskonzeption einfügen, an der die Bundesregierung — und hier darf ich sagen: mit tatkräftiger Unterstützung der Koalitionsfraktionen — zielstrebig gearbeitet hat.
Dabei muß auch der Hinweis erlaubt sein, daß es bis zum Jahre 1969, nämlich bis Sozialdemokraten und Freie Demokraten die Regierung übernahmen, an einer solchen Gesamtkonzeption überhaupt gefehlt hat und deshalb die Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses niemals die Gelegenheit hatten, zu einer solchen Gesamtkonzeption im Gesamtzusammenhang überhaupt Stellung zu nehmen. Ich erinnere daran, daß nach gründlicher Vorbereitung bereits im Jahre 1970 von der sozialliberalen Regierung dem Deutschen Bundestag ein solches Gesamtkonzept — es hieß: Sofortprogramm zur Modernisierung und Intensivierung der Verbrechensbekämpfung — vorgelegt worden ist, das dann noch durch ein Schwerpunktprogramm ergänzt wurde.
Auf der Grundlage dieser Programme sind Arbeitsergebnisse erzielt worden einschließlich der finanziellen Aufwendungen, die wir durchaus mit Stolz jedem vorzeigen können; denn sie sind ein beredtes Beispiel dafür, mit welcher Entschlossenheit die sozialliberalen Regierungen das Gebiet der inneren Sicherheit zu den vorrangigen Schwerpunkten ihrer Politik gemacht haben.

(Dr. Miltner [CDU/CSU] : Sagen Sie auch einmal etwas zum Personalstrukturgesetz!)

Darauf komme ich noch. Aber ich muß Ihnen und auch der deutschen Öffentlichkeit doch einmal deutlich machen, daß dieses Personalstrukturgesetz, wie ich schon sagte, nur ein Teilstück aus einer Gesamtkonzeption ist, die es früher nicht gegeben hat. Zu dieser Gesamtkonzeption gehörte ja beispielsweise das Bundeskriminalamt. Sie wissen doch, was von 1969 bis 1975 geleistet worden ist. So stieg der Personalstand von 939 auf 2 237 Bedienstete; das bedeutet eine Steigerung um 139,8 %. Während des gleichen Zeitraums stiegen die jährlichen Gesamtausgaben von 22,4 Millionen DM auf 130,9 Millionen DM, insgesamt also um 484,4 %. Was mit diesen Mitteln geschehen ist, wissen Sie doch alle: daß wir damit inzwischen ein Bundeskriminalamt geschaffen haben, das in der Welt einzigartig dasteht

(Dr. Miltner [CDU/CSU] : Sagen Sie, bei welchem Punkt sind wir denn eigentlich!)




Pensky
und sich als modernste Kommunikationszentrale für die deutsche Polizei darstellt.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben ja auch die Ergebnisse, und diese Ergebnisse werden auch deutlich, meine Damen und Herren, so z. B. darin, daß sich allein seit Inbetriebnahme dieses Kommunikationssystems die Fahndungsergebnisse stark verbessert haben — das drückt sich ja auch in Zahlen aus —, das beispielsweise die Aufgriffe in Grenzbereichen um 40 % erhöht werden konnten, nur über dieses moderne System, das wir uns — das gestehe ich ein — sehr viel Geld haben kosten lassen. Was meinen Sie denn, wie es um die Innere Sicherheit heute aussähe, wenn wir die Situation beim Bundeskriminalamt beim alten Trott gelassen hätten! Ich glaube, dann könnten wir sicherlich ein größeres Chaos verzeichnen, von dem Sie hier und da sprechen zu können glauben.
Wir haben auch — das gehörte auch zu dem Komplex — hinsichtlich des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine enorme Leistung erbracht. Sie wissen, daß es hier darum ging, zunächst einmal eine saubere Rechtsgrundlage zu schaffen und den Verfassungsschutzämtern des Bundes und der Länder die Voraussetzungen zu liefern,

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Steht darüber etwas im Gesetz?)

daß es ihnen möglich ist, extremistische Ausländer,
die wir zu überwachen haben, besser zu überwachen

(Dr. Miltner [CDU/CSU] : Welche Rede haben Sie vorbereitet?)

und beispielsweise auch die Spionageabwehr zu verbessern.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Zu welchem Punkt reden Sie denn eigentlich? Leipziger Allerlei!)

Wir haben auch in diesem Bereich das Personal um das Anderthalbfache erhöht, und wir haben auch hier die Mittel um 153,6 % erhöht, um auch hier mit modernen Mitteln eine intensivere Tätigkeit durchführen zu können.

(Gerster [Mainz] [CDU/CSU] : Reden Sie zu Punkt „Verschiedenes" ? — Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Leipziger Allerlei!)

— Das wollen Sie eben nicht wissen, daß es früher kein Gesamtkonzept gegeben hat und wir nun alles das in eine Gesamtkonzeption eingebaut haben.

(Beifall bei der SPD und bei der FDP)

In dieses Gesamtkonzept, meine Damen und Herren von der Opposition, ist auch der Bundesgrenzschutz als dritte Säule der Sicherheitsorgane des Bundes eingereiht. Die Bedeutung, die die Bundesregierung dieser Sicherheitseinrichtung des Bundes beigemessen hat, möchte ich vorweg in einigen Zahlen nur darstellen. In den Jahren 1969 bis 1975 stieg für diesen Bereich das Stellensoll von 20 000 auf 22 110. Während der gleichen Zeit stiegen die Gesamtausgaben von 314,4 Millionen DM auf 673,9 Millionen DM, also um 114,4 °/o. Aber das allein ist nicht das Entscheidende für diesen Bereich. Die neue Konzeption, die für diesen Bereich von der sozialliberalen Regierung entwickelt worden ist, muß offenbar insbesondere den Kollegen der CDU/CSU-Fraktion in Erinnerung gerufen werden, weil die Dinge von ihren Sprechern draußen und auch hier gelegentlich auf den Kopf gestellt werden.
In welchem Zustand haben wir denn den Bundesgrenzschutz übernommen?! Das waren doch die wesentlichen Fakten: Erstens. Das damals geltende BGS-Gesetz umschrieb in seinen insgesamt nur sechs Paragraphen nur sehr ungenau die Grenzschutzaufgaben und gab damit zu erheblichen Auslegungszweifeln Anlaß. Zweitens. Eine notwendige Anpassung des BGS-Gesetzes an die im Jahre 1968 geänderten Art. 35, 91 und 115 f. des Grundgesetzes war nicht erfolgt. Es fehlte also an einer klaren Aufgaben- und Zuständigkeitsabgrenzung bei Katastrophenhilfe, im Falle eines inneren Notstandes oder im Verteidigungsfalle. Drittens. Zwischenzeitlich waren — was sicherlich notwendig war — dem Bundesgrenzschutz eine Reihe von Aufgaben auf Grund ministeriellen Anordnungen zugewiesen worden, die durch das BGS-Gesetz überhaupt keine Stütze fanden. Viertens. Die Befugnisse der Beamten des BGS waren lediglich in Dienstanweisungen geregelt, die keinen Rechtssatzcharakter haben. Schon aus diesen rechtsstaatlichen Gründen war es zwingend geboten, gesetzliche Klärungen auf diesen Gebieten vorzunehmen.
Dieser Zustand, meine Herren, war aber auch für die Beamten, die im Bundesgrenzschutz Dienst versahen, unerträglich; denn es fehlte ihnen an einem klaren Berufsbild, auf das auch sie, wie alle anderen Beamtengruppen, einen Anspruch erheben konnten. Was die Beamten im BGS bedrückte, wurde immer wieder in Fragen ausgedrückt wie: Sind wir nun Polizei, oder sind wir militärische Truppe? Und wohin geht die Entwicklung überhaupt?
Wir wissen alle, daß die Rechtsverhältnisse der Beamten des BGS von Anfang an im Bundespolizeibeamtengesetz geregelt waren, während sich andererseits — und das war ja die schizophrene Situation — die Strukturen zum Soldatenrecht und zum Militärischen schlechthin entwickelten.
Eine klare politische Entscheidung war daher zwingend notwendig. Diese Entscheidung ist auch nach umfassender Vorarbeit im Jahre 1971 durch die Vorlage des Entwurfs eines neuen BGS-Gesetzes durch die sozialliberale Bundesregierung erfolgt. Die Zielrichtung wurde klar dahin definiert, daß die Aufgaben des BGS, ob an der Grenze oder im Innern des Landes, rein polizeilicher Natur sind. Es ging auch darum, ohne die Polizeihoheit der Länder einzuschränken, den BGS als eine Sonderpolizei des Bundes mit begrenzten polizeilichen Aufgaben in ein Gesamtsicherheitssystem einzubeziehen und ihn zur Wahrnehmung von Schwerpunktaufgaben auf Anforderung auch den Ländern zur Verfügung zu stellen.

(Seiters [CDU/CSU] : Eine Grundsatzrede am Thema vorbei!)




Pensky
Diese Zielsetzung entsprach aber auch — das möchte ich an dieser Stelle besonders herausstellen — der gemeinsamen Auffassung der für die innere Sicherheit zuständigen Innenminister des Bundes und der Länder, die in ihrem im Jahre 1972 vorgelegten Sicherheitsprogramm den BGS mit einbezogen und sich auf eine klare Aufgabenteilung zwischen den Sicherheitsorganen des Bundes und der Länder festgelegt hatten.
Dies gilt im übrigen auch für die bereits vorher von mir angesprochenen Bereiche des BKA und des Verfassungsschutzes. Wir möchten auch dankbar anerkennen, meine Damen und Herren, daß alle auf dem Gebiet der inneren Sicherheit von seiten des Bundes getroffenen Maßnahmen in enger Kooperation mit den Innenministern der Länder einvernehmlich geregelt werden konnten. Ich bin sicher, daß dies auch weiterhin so der Fall sein wird; denn mit dem Sicherheitsprogramm haben sich Bund und Länder ungeachtet ihrer politischen Konstellation zur gemeinsamen Verantwortung für die innere Sicherheit bekannt.
Mit der Entscheidung der Bundesregierung zu einer Neuorientierung des BGS in eine ausschließlich polizeiliche Einrichtung, die auch die einmütige Zustimmung des Bundestages fand, wurde ein Entwicklungsprozeß eingeleitet, von dem alle mit der Sache befaßten Kollegen wußten, daß das gesteckte Ziel nur stufenweise erreicht werden konnte.
Wer sich den Bericht der Bundesregierung über die Fortentwicklung des BGS auf Drucksache 7/3170 zur Hand nimmt — der heute leider nicht aufgerufen ist —, der muß bei gerechter Beurteilung feststellen, daß die Bundesregierung ein umfassendes Bündel von Maßnahmen in die Wege geleitet hat, um der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 zum BGS-Gesetz gerecht zu werden, indem weitere Maßnahmen gefordert werden, um den BGS, wie es heißt, zu einer leistungsfähigen und stets einsatzbereiten Polizei auszugestalten.
Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist ein Teilstück dieser Maßnahmen, mit dem der Entwicklungsprozeß, von dem ich eben sprach, sicherlich noch nicht als abgeschlossen angesehen werden kann.
Wir Sozialdemokraten nehmen die heutigen Beratungen gern zum Anlaß, dem Herrn Innenminister und seinen Mitarbeitern herzlich dafür zu danken, daß sie in der klaren Zielsetzung, die dem politischen Willen dieses Hauses entspricht, konsequente und saubere Arbeit geleistet haben. Ich bin sicher, daß dies auch weiterhin geschehen wird. Unser Dank gilt aber auch den Beamten des Bundesgrenzschutzes, die in dieser schwierigen Entwicklungsphase sich nicht haben entmutigen lassen und auch durchweg die innere Bereitschaft gezeigt haben, den neuen Weg mit zu gehen.
Die von den Beamten des Bundesgrenzschutzes erbrachten Leistungen und Ergebnisse, ob im grenzpolizeilichen Dienst, ob zur Sicherung der Flughäfen oder der Verfassungsorgane des Bundes oder aber auch bei der Erledigung von anderen Polizeiaufgaben in Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder sind beachtlich und äußerst lobenswert.
Wer sich die sicherheitspolitische Landschaft ansieht — auch heute ist darüber gesprochen worden , der weiß, daß wir auch künftig den Bundesgrenzschutz für die im Bundesgrenzschutzgesetz klar umrissenen Aufgaben dringend benötigen. Denn er stellt ein wichtiges Sicherheitspotential im Rahmen der gesamten Sicherheitskonzeption des Bundes und der Länder dar.
Wir Sozialdemokraten werden deshalb mit Nachdruck, aber auch mit steter Aufgeschlossenheit für die Belange der Beamten des Bundesgrenzschutzes, wie das bisher gewesen ist, an der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs intensiv mitarbeiten.

(Beifall bei der SPD Zurufe von der CDU/ CSU: Nicht ein Wort zum Personalstrukturgesetz! — Wozu hat er eigentlich geredet? Gegenrufe des Abg. Pensky)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0716803500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wendig.

Dr. Friedrich Wendig (FDP):
Rede ID: ID0716803600
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen! Meine sehr geehrten Herren! Ich möchte mich in meiner Erklärung für die Fraktion der Freien Demokraten auf den Entwurf als solchen in einigen wenigen Sätzen beschränken dürfen.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Bravo!)

Mit diesem Entwurf wird von der Bundesregierung ein wesentliches Werk der inneren Reform im Bereich der Polizei und der inneren Sicherheit vorgelegt. Dies Ganze steht — da kann ich an das anknüpfen, was Herr Kollege Pensky gesagt hat — in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem gesamten Sicherheitskonzept der Bundesregierung. Darauf muß man eingangs hinweisen. Näheres brauche ich dazu jetzt nicht mehr auszuführen. Wir wissen alle, daß neben die traditionellen Aufgaben der Grenzsicherung längst beim Bundesgrenzschutz ,die Funktion einer ständig verfügbaren Eingreif-reserve für Einsätze zur Unterstützung der Länderpolizei getreten ist. Daran wird deutlich, daß nicht nur die alten Aufgaben des Bundesgrenzschutzes angewachsen sind, sondern darüber hinaus völlig neue Aufgaben hinzugekommen sind.
Ein Großteil der Aufgaben ist grundsätzlich mit den Aufgaben der Länderpolizei gleichartig und gleichwertig. Daraus ergeben sich für die Struktur und für die personalrechtliche Situation bestimmte Konsequenzen. Nur darum geht es heute.
Diese Konsequenzen bestehen darin, den Bundesgrenzschutz so weit wie möglich an die Länderpolizei anzugleichen, allerdings unter Beachtung der Besonderheiten, die dem Bundesgrenzschutz eigen sind. Dies alles ist, glaube ich, in diesem Hause unbestritten. Es führt zu Veränderungen bei der Personalstruktur, dem Laufbahnrecht, der Ausbildung und Ausrüstung sowie der Organisation. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung zieht diese Konsequenzen.



Dr. Wendig
Ich möchte noch einmal nur einige Punkte des Entwurfs zusammenfassen, damit wir wissen, worüber wir reden. Das Gesetz hat daher die Angleichung der Laufbahn der Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz an die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamten der Länder mit den sich daraus ergebenden besoldungsrechtlichen Konsequenzen zum Hauptinhalt. Es sind folgende. Erstens. Die zeitlich begrenzte Dienstzeit entfällt. Zweitens. Der Dienst beim Bundesgrenzschutz wird als Lebensberuf ausgestaltet. Drittens — nicht so wichtig —: die Amtsbezeichnungen werden an die der Länder angeglichen.
Von den wichtigsten Bestimmungen des Entwurfs — viele sind angesprochen, ich möchte sie nicht alle wiederholen — möchte ich nur drei erwähnen. In § 7 soll eine Angleichung der Ausbildung an die Ausbildung der Länderpolizeien erfolgen. Ursache ist — wie schon mehrfach hervorgehoben die insoweit vorhandene Vergleichbarkeit mit den Aufgaben der Länderpolizeien.
Darüber hinaus soll die Übernahme in den Polizeidienst der Länder erleichtert werden. Ich verkenne nicht, Herr Kollege Gerster, daß dies bestimmte Schwierigkeiten in der Praxis mit sich bringen wird; darüber wird man im Detail reden müssen. Das ändert aber an der Brauchbarkeit des Entwurfs im ganzen meines Erachtens keine Spur.
Das gleiche gilt für den § 8, der sich mit der Versetzung in den Polizeidienst der Länder beschäftigt. Dies ist notwendig, weil der Bedarf — das ist der Grundsatz — an älteren Beamten beim Bundesgrenzschutz geringer ist als bei den Polizeien der Länder. Wichtig ist tatsächlich die Vorschrift, daß bei einer Dienstzeit von weniger als zehn Jahren die Versetzung zur Polizei notfalls ohne Zustimmung der Betroffenen wird erfolgen müssen; auch hierüber werden wir im Detail sprechen.
Der dritte und zugleich wesentlichste Punkt, den ich nennen möchte, betrifft § 13 Versetzung in den Ruhestand —. Der Eintritt soll nach § 5 des Entwurfs nunmehr mit 60 Jahren erfolgen — ebenfalls eine Konsequenz dieser Gesamtkonzeption , während dies vorher bereits mit 55 Jahren möglich war. § 13 trifft dafür die erforderlichen Übergangsregelungen.
Alles dies, meine Damen und Herren, ist ein Bestandteil organisatorischer, beamtenrechtlicher und möglicherweise auch einmal besoldungsmäßiger Konsequenzen einer Entwicklung im Rahmen einer Gesamtkonzeption, die von Herrn Kollegen Pensky bereits dargelegt wurde. Meine Fraktion begrüßt den Entwurf ausdrücklich, der dazu beitragen wird, den Bundesgrenzschutz als e i n Sicherheitsinstrument des Bundes in seiner Struktur dem veränderten Aufgabenbereich noch besser anzupassen als bisher.
Am Schluß meiner sehr kurzen Ausführungen möchte ich das gleiche tun wie meine Vorredner, und zwar nicht nur als Lippenbekenntnis, sondern aus wirklicher Überzeugung: Wir danken nicht allein der Bundesregierung für diesen Entwurf, wir danken allen Beamten, die in den ganzen Jahren des Übergangs im Bundesgrenzschutz ihre Pflicht für unser Land getan haben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0716803700
Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Baum.

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0716803800
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ganz wenige Bemerkungen machen, da meine Vorredner schon Wesentliches zu diesem Gesetzentwurf gesagt haben.
Seit seiner Aufstellung im Jahre 1951 haben sich die Aufgaben des BGS in erheblichem Umfang verändert. Das neue BGS-Gesetz hat dem Bundesgrenzschutz einen festen Platz im polizeilichen Sicherheitsverbund zugewiesen und seine Stellung als Polizei verdeutlicht. Die Funktion des Bundesgrenzschutzes als Eingreifreserve zur Unterstützung der Länderpolizeien wurde im Gesetz klar bestimmt. Schon bei der Verabschiedung des BGS-Gesetzes gab es in diesem Hause Einvernehmen darüber, daß diesem Gesetz weitere Maßnahmen folgen müssen, um die Leistungsfähigkeit des Bundesgrenzschutzes für die neuen Aufgaben zu erhöhen; diese liegen vor.
Der zu behandelnde Gesetzentwurf gehört in das Konzept für „Mehr Innere Sicherheit" der Bundesregierung. Der Entwurf bestätigt den Bundesgrenzschutz als Polizei des Bundes. Er bringt die ausschließlich polizeibeamtenrechtliche Struktur des BGS. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich die Aufgaben des Bundesgrenzschutzes nicht von denen unterscheiden, die den Länderpolizeien übertragen sind. Der Gesetzentwurf schafft die dienstrechtlichen Voraussetzungen für ein wirkungsvolles polizeiliches Verbundsystem, ohne das bestehende Polizeibeamtenrecht der Länder einfach zu kopieren; es gibt ihm den bundespolizeilichen Akzent.
Der Entwurf berücksichtigt schließlich die nach wie vor aufgabengerechte Organisation des Bundesgrenzschutzes in Verbänden. Es wird Vorsorge dafür getroffen werden, daß Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz soweit wie möglich in die sonstige Bundesverwaltung sowie in den Polizeivollzugsdienst der Länder — und zwar laufbahnrechtlich nahtlos -- übernommen werden können. Die notwendigen Kontakte zu den Ländern sind hergestellt worden. Die Bundesregierung bemüht sich, den nahtlosen prüfungsfreien Übertritt von Polizeivollzugsbeamten in die übrige Bundesverwaltung vorzubereiten.
Auch die Ausbildung des BGS wird soweit noch
nicht geschehen angepaßt und grundlegend reformiert. Ferner werden die Amtsbezeichnungen im Bundesgrenzschutz durch die bei den Länderpolizeien gebräuchlichen Bezeichnungen ersetzt.
Es ist eine nicht einfache Umstellungsphase für den BGS, die die Anstrengung aller Beteiligten erfordert. Wir sind sicher, daß uns dieses Gesetz weiter dazu verhilft, daß der Bundesgrenzschutz voll



Parl. Staatssekretär Baum
funktionsfähig als Bundespolizei zur Sicherheit unseres Landes beiträgt.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0716803900
Meine Damen und Herren! Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht mehr vor.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Entwurfs an den Innenausschuß und — mitberatend — an den Verteidigungsausschuß sowie nach § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe nun den Zusatzpunkt auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Thürk, Frau Will-Feld, Dr. Wittmann (München), Erhard (Bad Schwalbach), Picard, Frau Schleicher und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Allgemeine Geschäftsbedingungen (GAGB)
— Drucksache 7/3200 --
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Zur Begründung hat Herr Abgeordneter Thürk das Wort.

Kurt Thürk (CDU):
Rede ID: ID0716804000
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir bedauern, daß wir zu so später Stunde hier in der parlamentarischen Arbeit noch einen umfangreichen Gesetzentwurf vorlegen. Aber es war leider nicht möglich, das früher unterzubringen. Wir hatten uns schon längere Zeit bemüht, diesen Gesetzentwurf über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Tagesordnung zu setzen. Nun ist das erst für die Zeit nach i Uhr gelungen. Wir bedauern dies sehr. Doch können wir uns leider nicht damit abfinden, daß wir nun um der Stunde willen die Dinge abkürzen. Die Probleme, die auf dem Tisch liegen, müssen angesprochen werden.

(Wehner [SPD] : Wieso denn?)

— Herr Kollege Wehner, Verbraucherschutz ist eben nicht nur für Wahlkampfveranstaltungen da. Er sollte auch hier in einer ehrlichen Zusammenarbeit seinen Niederschlag finden.

(Wehner [SPD] : Gucken Sie sich mal Ihre Reihen an, bevor Sie hier anfangen!)

Man darf nicht nur davon reden.

(Wehner [SPD] : Ja, eben!)

Wenn Sie sich im Ältestenrat Mühe gegeben hätten, Herr Kollege Wehner, dieses Gesetz an eine angemessene Stelle zu setzen, dann hätten wir mit einer vollen Besetzung des Hauses rechnen können.

(Wehner [SPD] : Gucken Sie doch Ihre Reihen an!)

Aber bei Ihnen besteht ja kein Interesse daran. Ich bin sicher, daß sich im Laufe dieser Verhandlungen Ihre Reihen noch lichten werden.
In dem Bemühen, den nicht organisierten und deshalb meist auf sich selbst angewiesenen Verbraucher vor Übervorteilung zu schützen und ihm seine eigenen Möglichkeiten deutlich vor Augen zu führen, haben sich in den letzten Jahren Verbraucherorganisationen gebildet. Ihre Aufgabe sehen sie im wesentlichen in der Marktbeobachtung, in der Aufklärung des Verbrauchers, dem Testen von Warenqualitäten, der Preisbeobachtung und der Anregung zum behördlichen Einschreiten gegen gesetzwidriges Verhalten insbesondere auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts.
Neben seriösen Organisationen finden wir leider auch einige Gruppierungen, die den neuen Begriff dankbar mit dem Ziel der Ideologisierung aufgenommen und ohne Sachkunde von diesem neuen Tummelplatz Besitz ergriffen haben. Ergänzt werden sie durch engagierte Gegner der sozialen Marktwirtschaft, deren Bestreben dahin geht, einzelne Mißstände aufzugreifen, aufzubauschen und zur Begründung für systemändernde Manipulationen zu verwenden.
Ein wichtiges Teilgebiet des Verbraucherschutzes, dem in der Vergangenheit vorwiegend die Organisationen — weniger leider die Verbraucher selbst — die nötige Aufmerksamkeit geschenkt haben, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei ist der wirtschaftliche Schaden, der dem Verbraucher durch die AGB,

(Wehner [SPD]: Ist ja unglaublich!)

wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgekürzt werden, oft genug in der Praxis entsteht, weitaus größer als eine Preisübervorteilung oder ein Qualitätsmangel der Ware im Einzelfall.
AGB sind jenes „Kleingedruckte", das von der Wirtschaft dem Einzelvertrag aus Gründen der Vereinfachung, der Rationalisierung und Beschleunigung des Wirtschaftsverkehrs beigefügt wird und in der Regel mehr das Interesse der Wirtschaft als das des Verbrauches im Auge hat.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich zur Versachlichung der Diskussion um die AGB schon frühzeitig mit der Problematik befaßt und in den Jahren 1972 bis 1974

(Dr. Jahn [Marburg] [SPD] : Die machen Wahlkampf!)

unter Berücksichtigung der inzwischen ergangenen Rechtsprechung sowie der hierzu veröffentlichten Literatur einen Entwurf zur Regelung der AGB erarbeitet, der im September des vergangenen Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt und am 31. Januar 1975 als Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde.
Die Kommission, die unter dem damaligen Bundesjustizminister gearbeitet hat, war dazu leider — auf Grund welcher Umstände auch immer — nicht in der Lage, was wir bedauert haben.
Es ist mir ein Bedürfnis, an dieser Stelle der Bayerischen Staatsregierung und insbesondere ihrem früheren Justizminister Dr. Held einen besonderen Dank für die Initiative auszusprechen, die er bereits



Thürk
vor Jahren ergriffen hatte, um eine Regelung dieser wichtigen Gesetzesmaterie anzubahnen.

(Seiters [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Auch die Einsetzung einer mit gleichem Auftrag arbeitenden Kommission bei dem Herrn Bundesminister der Justiz ist auf diese bayerische Initiative zurückzuführen. Ich hoffe, daß dies auch dem heutigen Bundesjustizminister noch bekannt ist. Die von der Regierung eingesetzte Kommission hat ihren eigenen Entwurf leider verspätet und dazu noch unvollständig im vergangenen Jahr der Öffentlichkeit vorgestellt.

(Seiters [CDU/CSU] : So ist es!)

Da Art und Umfang der zu regelnden Materie durch die bisherige Rechtsprechung und Literatur im wesentlichen geprägt waren, stimmen im materiellen Bereich erfreulicherweise viele Regelungen in den beiden Kommissionsentwürfen überein, was das künftige Gesetzgebungsverfahren maßgeblich zu fördern geeignet sein sollte.
Allerdings fällt auf, daß in dem bislang veröffentlichten Kommissionsentwurf der Regierung sämtliche Vorschriften zum Verfahrensrecht fehlen. Vorschriften über das Verfahrensrecht scheinen uns aber ein sehr wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil eines Gesetzentwurfs zu sein, wie nachher noch im einzelnen auszuführen sein wird.
Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung die Vorlage ihres eigenen Gesetzentwurfs in ihrer Antwort vom 7. Februar 1975 — das ist die Drucksache 7/3216 — erst für das Frühjahr 1975 angekündigt. Wenn man die heutige Witterung betrachtet, scheint das Frühjahr bereits vorbei und in den Sommer eingemündet zu sein. Hält man sich jedoch an den kalendermäßigen Frühling, so steht der Bundesregierung noch eine Frist bis zum 21. Juni 1975 zur Verfügung. Doch hat die Bundesregierung unverständlicherweise in der eben zitierten Antwort auf eine Anfrage der Fraktionen von SPD und FDP mitgeteilt, daß auch der endgültige Gesetzenwurf keine verfahrensrechtlichen Vorschriften enthalten wird. Allerdings schadet dies glücklicherweise nicht allzu viel, da ja die erforderlichen verfahrensrechtlichen Bestimmungen im Gesetzentwurf der Opposition enthalten sind und damit die gemeinsame Beratung von materiellen und formellen Vorschriften auch ohne die Mitwirkung der Bundesregierung gesichert ist.
Zum Inhalt des Entwurfs muß zunächst festgestellt werden, daß Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder verwerflich sind, sondern in der modernen Industriegesellschaft zur Rationalisierung, Kostensenkung und Beschleunigung des Wirtschaftsverkehrs unentbehrlich sind. Öffentliche Hand — soweit sie sich wirtschaftlich betätigt — wie private Wirtschaft mußten sich in den letzten Jahren immer mehr auf Massenverfahren einstellen, wollten sie ihre Betriebe attraktiv und konkurrenzfähig halten. So wurde der individuell abgeschlossene Vertrag mehr und mehr durch den branchentypischen Massenvertrag abgelöst. Verbände und Organisationen der privaten Wirtschaft wie der öffentlichen Hand, aber auch einzelne Unternehmen mußten dazu übergehen, Einheitsverträge zu schaffen oder im Individualvertrag auf bestimmte Geschäftsbedingungen hinzuweisen, die allen Verträgen einheitlich zugrunde gelegt wurden. Das Bürgerliche Gesetzbuch erlaubt dies, da ein großer Teil der für das Vertragsrecht in Betracht kommenden Normen abbedungen werden kann. Ausgenommen von derartigen Regelungen sind selbstverständlich zwingende Vorschriften des BGB.
So praktisch AGB auf der einen Seite sind, so sehr sie das Geschäftsleben sicher auch für beide Vertragspartner vereinfachen, so sehr haben sie doch im Laufe der Jahre eine Ausgestaltung angenommen, die recht einseitig zu Lasten des Verbrauchers geht. Jeder Verwender von AGB sah seinen Stolz darin — oder war auch auf Grund von Rechtsstreitigkeiten dazu genötigt —, seine Geschäftsbedingungen immer weiter zu vervollkommnen und auszufeilen. Daß hierbei der Schutz des Verbrauchers in immer weitergehendem Umfange auf der Strecke blieb, liegt in der Natur der Sache. Gleichwohl ist bei sorgsamer Abwägung der Interessen der Wirtschaft wie der Verbraucher davon auszugehen, daß die Vereinfachung und Beschleunigung, kurz, die Rationalisierung des Geschäftsverkehrs im Interesse des Verbrauchers liegt, daß die große Mehrheit der Regelungen auch unbedenklich oder jedenfalls vertretbar ist, daß andererseits aber einige Beschränkungen der Rechte des Verbrauchers insbesondere auf dem Gebiet des Haftungs- und Gewährleistungsausschlusses das vertretbare Maß überschritten haben, so daß der Gesetzgeber eingreifen muß.
Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit bereits eine Reihe von bestimmten Tatbeständen als absolut oder relativ unwirksam angesehen; dies mußte in den Gesetzentwurf verständlicherweise eingebaut werden. Über die vorliegende Rechtsprechung hinaus wurde aber eine Reihe von weiteren Bestimmungen, die zwar nicht unmittelbar unwirksam sind, aber dem Gedanken des Verbraucherschutzes widersprechen, in sinnvoller Weise geregelt.
Im Ersten Abschnitt des Entwurfes sind die Allgemeinen Bestimmungen zusammengefaßt. Zunächst werden in § 1 Abs. 1 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert und wird in Abs. 2 eine entsprechende Anwendung auf Formularverträge zugelassen.

(Wehner [SPD] : Diese Art, hier zu reden, ist eine Zumutung! Das, was Sie hier machen, ist noch nicht einmal eine Karikatur eines Parlaments!)

— Die Karikatur des Parlaments sind Sie, Herr Wehner; dafür haben Sie genügend Beispiele erbracht.

(Wehner [SPD] : Sie schnurren hier eine Sache ab, die keine Rede ist!)

§ 2 bringt sodann die Einbeziehung der AGB durch denn Individualvertrag, während § 3 den Vorrang des Individualvertrages vor den AGB bestimmt.

(Zurufe von der SPD)

-- Es ist merkwürdig, daß ausgerechnet diejenigen,
die den Verbraucherschutz immer im Munde führen,



Thürk
nicht in der Lage sind, in einer parlamentarischen
Debatte dazu einige sachliche Beiträge zu leisten.

(Wehner [SPD] : Das ist doch keine Debatte, das ist das Gegenteil einer Debatte!)

— Sie haben ja hinterher die Möglichkeit, zu zeigen, ob Sie dazu etwas auszuführen haben, Herr Wehner, und zwar außerhalb des Wahlkampfes hier im Plenum.

(Wehner [SPD] : Das ist eine Zumutung, sage ich Ihnen!)

— Dann hätten Sie dafür sorgen sollen, daß wir dieses Gebiet an einer anderen Stelle der Tagesordnung unterbringen.

(Zustimmung des Abg. Seiters [CDU/CSU] und Zurufe von der SPD)

— Sie waren ja derjenige, der dagegen plädiert hat. Halten Sie sich also nächstens im Ältestenrat in einer vernünftigeren Weise an die Probleme, und versuchen Sie, das hier in der Debatte so unterzubringen, wie wir es brauchen. Dann können Sie sich diese Erklärungen sparen.

(Zurufe von der SPD)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0716804100
Meine Damen und Herren, ich bitte, den Redner sprechen zu lassen.

(Wehner [SPD] : Das ist doch kein Redner, das ist ein Leser! Ein anderer müßte fragen, ob die Präsidentin erlaubt, daß er liest! — Weitere Zurufe von der SPD — Seiters [CDU/CSU] : Ist das eine Kritik an der Amtsführung?)

Ich bitte Sie, fortzufahren.

Kurt Thürk (CDU):
Rede ID: ID0716804200
Schönen Dank.
Unklarheiten bei der Auslegung der AGB gehen nach § 4 zu Lasten ihres Verwenders.
In den §§ 5 und 6 wird sodann die teilweise oder ganze Unwirksamkeit von AGB und ihre Folgen behandelt und die Konkurrenz mehrerer AGB untereinander geregelt.
Der Zweite Abschnitt mit den §§ 7 bis 25 enthält das Kernstück der Gesetzesvorlage, nämlich die unwirksamen Klauseln. Die Generalklausel des § 7 umschreibt allgemein, unter welchen Voraussetzungen in Zukunft AGB als unwirksam anzusehen sind. Werden künftig von demjenigen, der die AGB dem Vertrag zugrunde gelegt hat, entgegen den Anforderungen von Treu und Glauben die Interessen des anderen Vertragspartners nicht ausreichend berücksichtigt, sondern bieten die AGB ihm einen unangemessenen Vorteil, so müssen diese als unwirksam angesehen werden.
Die anschließenden §§ 8 bis 23 bringen sodann eine Reihe von Einzelfällen, die nicht nur das Ergebnis der bisherigen Rechtsprechung widerspiegeln, sondern darüber hinaus zum Schutz des Verbrauchers noch eine Reihe zusätzlicher Tatbestände oder Erweiterungen enthalten. An Einzelfällen seien hier lediglich das Verbot des Ausschlusses bestimmter Gewährleistungsansprüche oder die Beschränkung bestimmter Haftpflichten, die Untersagung der nachträglichen einseitigen Leistungsänderung oder die Auswechslung des Vertragspartners genannt. Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch diese Beschränkungen nicht untersagt, können sie in Zukunft nur noch im Individualvertrag zwischen den Parteien vereinbart werden. Damit werden sie dem Verbraucher aber sichtbar vor Augen geführt, so daß er sich bei den Vertragsverhandlungen darauf einrichten und sie abwehren kann.
Da nicht auszuschließen, sondern sogar anzunehmen ist, daß das Wirtschaftsleben in Zukunft die Formulierung neuer AGB, die heute noch nicht bekannt sind, notwendig machen kann, ist in § 24 dem Bundesminister der Justiz eine Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen erteilt worden; mit dieser kann er weitere AGB für unwirksam erklären, wenn durch das Urteil eines Oberlandesgerichtes oder eines Gerichtes höheren Ranges die Unwirksamkeit wegen Unvereinbarkeit mit der Generalklausel des § 7 festgestellt worden ist.
Eine nicht unbeachtliche Streitfrage bei den Beratungen ist gewesen, ob auch Kaufleute in diesen Verbraucherschutz mit einzubeziehen sind. Von seiten der Wirtschaft war darauf hingewiesen worden, daß ein derartig erweiterter Anwendungsbereich den Wirtschaftsverkehr hemmen oder zwangsläufig zu Kostenerhöhungen führen werde. Dieses Argument konnte nicht ohne weiteres ausgeräumt werden.
Auf der anderen Seite war zu bedenken, daß das unbeschränkte Einstehen-Müssen des Verkäufers oder Handwerkers gegenüber dem Verbraucher für Leistungsmängel eine starke Belastung sein würde, während diesen „Wiederverkäufern" mit Rücksicht auf die ihnen vom Großhandel, von Produktionsoder Verarbeitungsbetrieben auferlegten AGB eine Weitergabe der Reklamationen verwehrt wäre. Diese Letztverkäufer würden daher, obwohl sie sicherlich nicht die wirtschaftlich Stärksten sind, eine Pufferzone zwischen Herstellung und Verbraucher bilden, wobei sie dieser Aufgabe voraussichtlich wirtschaftlich nicht gewachsen wären.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat deshalb die Kaufleute grundsätzlich mit in die Schutzbestimmungen aufgenommen und insbesondere die Generalklausel des § 7 auch auf Kaufleute für anwendbar erklärt. Hingegen sind einige Bestimmungen in § 25 aufgeführt, die auf ein Handelsgeschäft eines Kaufmannes keine Anwendung finden, um so den Belangen des Wirtschaftsverkehrs Rechnung zu tragen.
Entgegen manchen Vorstellungen hat der Entwurf jedoch AGB, die durch Rechtsvorschrift erlassen sind oder der Genehmigung durch eine oberste Bundesoder Landesbehörde bedürfen, nicht von der Regelung ausgenommen. Die Vergangenheit hat gezeigt, daß auch die öffentliche Hand bzw. die öffentliche Aufsicht nicht frei von Fehl ist, so daß es gerecht-



Thürk
fertigt erscheint, hier keine Ausnahmen zu statuieren.
Im Dritten Abschnitt sind sodann die verfahrensrechtlichen Bestimmungen der §§ 26 bis 32 untergebracht. Es hat in der Vergangenheit die verschiedenartigsten Vorschläge gegeben, wie die Anwendung der AGB in der Praxis am besten gesichert werden könnte. So war von manchen Seiten das Erfordernis der vorherigen Genehmigung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Behörde geplant worden; teilweise sollten bereits erlassene AGB dadurch ihre Sanktion erfahren, daß sie nachträglich einem behördlichen Prüfungsverfahren unterzogen wurden. Auch die Selbstkontrolle der Wirtschaft war als wirksames Mittel gepriesen worden.
Die allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften der ZPO konnten hier nicht ausreichen, da die Rechtskraft einer Unwirksamkeitserklärung von AGB durch ein Gericht die Wirkung auf die Prozeßparteien beschränkt hätte. Wenn die vorgesehenen materiellen Regelungen daher effizient werden sollten, mußte ein Weg gefunden werden, um das Urteil allgemeinverbindlich werden zu lassen, ohne jedoch an dem bewährten prozeßrechtlichen System etwas zu ändern.
In § 26 ist daher zunächst dem Geschädigten das Recht zugesprochen worden, den anderen Vertragsteil auf Unterlassung der Anwendung bestimmter AGB in Anspruch zu nehmen. Ihm kann ferner untersagt werden, gleichartige AGB künftig anzuwenden. Eine beschränkte Außenwirkung kann zweifellos dadurch erzielt werden, daß der obsiegenden Partei die Befugnis zugesprochen werden kann, den erkennenden Teil des Urteils zu publizieren. In Verbindung mit der dem Bundesjustizminister erteilten Ermächtigung, durch Rechtsverordnung neue AGB für unwirksam zu erklären, ist damit ein hoher Effizienzgrad erreicht worden.
Dieser wird noch verstärkt durch die Vorschrift des § 27, die besagt, daß Ansprüche auf Unterlassung auch von Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen oder von Verbänden, die die Interessen der Verbraucher vertreten, geltend gemacht werden können.
Neben der Möglichkeit der Erhebung der Verbandsklage wird den Verbraucherverbänden auch die Prozeßstandschaft, also das Recht, einzelne Mitglieder gerichtlich zu vertreten, in § 28 unter den dort festgelegten Voraussetzungen zugestanden. Damit soll einerseits der Rechtsschutz von Verbrauchern verbessert, andererseits auch die Stellung der Verbraucherschutzverbände gestärkt werden. Um den Verbraucherschutz effizienter zu machen, ist ferner vorgesehen, daß eine Verbindung der Unterlassungsklage mit einer innerlich im Zusammenhang stehenden anderweitigen Klage vor demselben Gericht möglich ist und daß außerdem zur Ermäßigung der Kosten eine Streitwertherabsetzung begehrt werden kann.
Ebenfalls der Vereinfachung der Rechtsverfolgung dient § 33, nach dem auch ein Vertrag, auf den ausländisches Recht Anwendung findet, dann unter die Herrschaft dieses Gesetzes fällt, wenn die kaufmännischen Werbe- und Verkaufsmaßnahmen im Inland zur Abgabe einer Willenserklärung der geschädigten Partei geführt haben.
Mit Rücksicht auf einen störungsfreien Wirtschaftsverkehr ist es nicht möglich, dieses Gesetz sofort in Kraft zu setzen, weil eine weitgehende Umstellung in weiten Bereichen notwendig ist. Erfaßt werden deshalb lediglich Verträge, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden. Der privaten Wirtschaft wird eine Übergangszeit von einem Jahr, den Unternehmen, deren AGB behördlich genehmigt wurden, eine Frist von zwei Jahren eingeräumt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Überzeugung, daß sie mit diesem Gesetzentwurf zu den AGB einen wesentlichen Schritt zum Schutz der Verbraucher getan hat. Sie hofft im Interesse der Bürger, daß die Bundesregierung nicht aus Ärger darüber, daß ihr selber eine fristgerechte Vorlage des eigenen Gesetzentwurfes nicht gelungen ist, die Mitarbeit an diesem Gesetzeswerk versagt. Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion hofft ferner, daß die Koalitionsfraktionen eine zügige Beratung in den Ausschüssen mit dem Ziel, die Rationalisierungsbestrebungen in der Wirtschaft zu fördern, gleichwohl aber den Schutz des Verbrauchers in bestmöglicher Form zu erwirken, unterstützen wird.
Ich danke Ihnen für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dürr [SPD]: Vielseitiger Beifall eines einzelnen Zuhörers!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0716804300
Das Wort hat der Abgeordnete Jahn.

Gerhard Jahn (SPD):
Rede ID: ID0716804400
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind soeben Zeugen eines unerhörten und schamlosen Versuchs gewesen, das Parlament wieder einmal zu Wahlkampfzwecken zu mißbrauchen. Dies und nichts anderes steckt hinter dem Drängen, hier ein Gesetz einbringen zu können, für das diejenigen, die es einbringen, eine so unerhörte Anteilnahme zeigen, daß dieser Debatte noch ganze zwei Mitglieder der Fraktion einschließlich des Vorlesers beiwohnen.

(Zuruf des Abg. Thürk [CDU/CSU])

Darüber hinaus verdient das, was Sie aus den Vorarbeiten der Kommission der Bundesregierung abgeschrieben haben — und dazu noch miserabel abgeschrieben haben —, an dieser Stelle und zu dieser Stunde keine sachliche Würdigung mehr.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Thürk [CDU/CSU] : Das war billig, Herr Jahn! Sie haben doch Ihre Unfähigkeit, einen Entwurf vorzulegen, nachgewiesen!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0716804500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kleinert.




Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0716804600
Frau Präsident! Verehrte Kollegen von den Koalitionsfraktionen! Sehr geehrter Herr Josten, Herr Thürk, Herr Seiters!

(Heiterkeit bei der FDP und der SPD)

Ich erwähne Sie insbesondere deshalb namentlich, weil sich soeben wieder einmal bestätigt hat, daß eher eine Frau auf einen neuen Frühjahrshut zu verzichten bereit ist als ein Mann auf das Verlesen einer vorbereiteten Rede.

(Erneute Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD)

Lassen Sie mich aber noch einige wenige Bemerkunken anschließen.
Die Vorarbeiten der Bundesregierung sind bekannt. Wie der vorgelegte Entwurf zeigt, waren sie auch der Opposition bekannt. Wir werden in Kürze auch den sicherlich etwas umfangreicheren, jedenfalls aber ausgewogeneren Regierungsentwurf zu behandeln haben.
Heute nur so viel dazu: Wenn wir an den Allgemeinen Verteidigungsbedingungen Einsparungen und Straffungen vornehmen wollen, sollten wir nicht Dinge, die in der Rechtsprechung seit langem unzweifelhaft feststehen, überflüssigerweise in dieses Gesetz schreiben. Das gilt für die §§ 4, 5 und 6, die sämtlich das wiederholen, was in der Rechtsprechung seit eh und je unstreitig war. Ich möchte darauf hinweisen, daß zwar sehr viele Firmen, darunter Firmen, die unzweifelhaft im gesamten Geschäftsverkehr als sehr seriös gelten, sich angewöhnt haben — das ist zum Teil, glaube ich, schon Gleichgültigkeit gegenüber den dort tätigen Fachjuristen und deren Arbeitsergebnissen —, allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden, die in höchstem Maße unseriös sind, was der eine oder andere Vorstand oder Verkaufschef vielleicht erst dann überrascht feststellte, wenn er sich einmal wieder mit solchen Geschäftsbedingungen befaßte.
Wir haben andererseits aber auch — das möchte ich gleichfalls hervorheben — den Vorgang, daß Firmen bewußt auf allgemeine Geschäftsbedingungen der üblichen Art verzichten oder nur die wenigen, wirklich essentiellen Bestimmungen, die sie in allen Fällen brauchen, vorne auf ihre Verträge in übersichtlicher Form aufdrucken und sich damit geradezu zum Zwecke der Imagepflege von denjenigen absetzen, die diese Geschäftsbedingungen allerdings in einer sehr bedauernswerten Weise verwenden.
Es würde mich freuen, wenn die weiteren Beratungen über den Entwurf der Bundesregierung und den jetzt von Ihnen vorgelegten Entwurf dazu führen könnten, von einer besonderen Behandlung des Reiseveranstaltervertrags abzusehen. Wenn es gelänge, die dort anstehenden Probleme hier mit zu regeln, könnten wir uns vielleicht ein zusätzliches Gesetz ersparen und die Thematik übersichtlicher halten.
Die Frage der Verbandsklage werden wir nicht nur in diesem Zusammenhang, sondern auch in anderen Zusammenhängen noch zu behandeln haben, nämlich u. a. in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Wie Sie wissen, sind wir der Meinung, daß es in vielen Fällen heute ohne eine Verbandsklage gar nicht mehr geht, daß dieses Instrumentarium ohne die Verbandsklage im Verfahren unvollständig wäre. Wir meinen aber auch: Wenn man den Verbänden derartige Rechte prozessualer Art gibt, sollte man sie sehr sorgfältig anschauen und ihre Zahl klein halten. Wie das im einzelnen zweckmäßig zu regeln ist, muß sicher noch festgestellt werden.
Es fällt auf, daß die Verträge, die unter staatlicher Mitwirkung zustande gekommen sind, in der jetzigen Form nur für eine Übergangszeit von zwei Jahren bestehenbleiben sollen. Ich glaube nicht, daß wir dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen oder dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen gerecht werden, wenn die dort mit viel Mühe in jedem Einzelfall ausgehandelten Bedingungen noch einmal einer Überprüfung an anderer Stelle unterworfen werden. Das ist ein Fall, den man noch näher betrachten sollte.
Dasselbe gilt meiner Ansicht nach auch für notarielle Verträge; denn sonst wäre die Rolle des Notars in diesen Fällen schwer verständlich zu machen.
Umgekehrt frage ich mich, ob das Vertragswerk — zum Teil durch Verordnungen oder noch unübersichtlichere Wege zustande gekommen —, das Bundesbahn und Bundespost benutzen und das sich von besonders unseriösen Bedingungen von Wirtschaftsunternehmen in vielen Fällen nicht abhebt, bei dieser Gelegenheit nicht auch angeschaut werden sollte.

(Zustimmung bei der FDP)

Der Bürger, der auf einmal zum Postbenutzer oder zum Eisenbahnbenutzer gemacht wird, sieht sich hier Haftungsbeschränkungen, Fristen und allen möglichen Eingriffen in eine normale Vertragsgestaltung gegenüber, die, wenn wir uns schon die Dinge im Bereich der Wirtschaft näher anschauen, fairerweise überprüft werden müßten.
Bei diesen Bemerkungen möchte ich es für heute belassen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0716804700
Das Wort hat der Abgeordnete Seiters.

Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID0716804800
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur eine ganz kurze Bemerkung machen. Ich muß gestehen — vielleicht hören Sie mir auch zu —, daß die Einlassung des Kollegen Jahn, aus meiner Sicht jedenfalls, doch ziemlich pharisäerhaft ist. Ich beklage mit Ihnen diese mangelhafte Präsenz hier und auch die mangelhafte Präsenz meiner Fraktion, wie ich auch in der Vergangenheit an anderen Orten gesagt habe, daß wir uns überlegen müssen — auch im Ältestenrat , wie wir die Sitzungen des Parlaments anders gestalten können, damit sich nicht ein solches Bild ergibt.

(Beifall bei der SPD — Wehner [SPD] : Keine mehr machen!)

11800 Deutscher Bundestag --- 7. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1975
Seiters
— Herr Kollege Wehner, Sie wissen doch genauso gut wie ich, daß auch die Anwesenheit Ihrer Fraktion hier nicht gerade berauschend ist und daß sich bei anderen Debatten auch schon einmal ein umgekehrtes Bild der Präsenz der einzelnen Fraktionen ergeben hat.
Für mich ist entscheidend, daß wir diesen Gesetzentwurf, der leider in der Vergangenheit verzögert worden ist, jetzt durch die Behandlung im Plenum in die Ausschüsse hineinbringen und ihn dort behandeln können.

(Jahn [Marburg] [SPD] : Damit Sie vier Wochen früher dran sind als der Regierungsentwurf! Darum geht es Ihnen!)

Was den Inhalt, Herr Kollege Jahn, dessen angeht, was Herr Thürk vorgetragen hat, und auch, was die Art des Vortrags angeht, so sage ich Ihnen ganz offen: Mir ist es lieber, daß ein gut begründeter Antrag oder eine gut begründete Rede hier vorgelesen wird, als daß jemand sich hinstellt und so tut, als habe er zu diesem ganzen Gesetzentwurf — wie Sie — gar nichts zu sagen.

(Thürk [CDU/CSU] : Hat er auch nicht! — Jahn [Marburg] [SPD]: Kann man ja auch nicht!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0716804900
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Rechtsausschuß und zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschaft. — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Damit sind wir am Ende unserer Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages für Mittwoch, den 14. Mai 1975, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.